Pregnancy, Maternity Leave, Parental Allowance
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Pregnancy, Maternity Leave, Parental Allowance
Pregnancy, Maternity Leave, Parental Allowance Schwanger an der TiHo Sie sind schwanger und benötigen Informationen? Wir haben für Sie als Studierende oder Beschäftigte der Tiho nützliche Hinweise in einem Infoblatt gesammelt, das hier zum Download bereitsteht. Info Sheets for students fileadmin/user_upload/tiho_hannover/kliniken_institute/01_verwaltung/Gleichstellungsbuero/Downloads/Flyer_Studentinnen.pdf Download for employees fileadmin/user_upload/tiho_hannover/kliniken_institute/01_verwaltung/Gleichstellungsbuero/Downloads/Flyer_Beschaeftigt.pdf Download Request Parental Leave Request Parental Leave fileadmin/user_upload/tiho_hannover/kliniken_institute/01_verwaltung/Formulare/Personal/elternzeitantrag.doc Download Guide for Parents to Universities in Lower Saxony http://www.uni-goettingen.de/de/186498.html Guide for Parents and Caregivers Der DGB hat diese informative Broschüre herausgegeben. Ratgeber Betreuungsgeld: Anspruch seit 1. August Am 1. August 2013 ist der Abschnitt über das Betreuungsgeld im Bundeseltergeld- und elternzeitgesetz (BEE) in Kraft getreten. Anspruch auf Betreuungsgeld haben Eltern, deren Kinder nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden und die keine öffentlich geförderte Kinderbetreuungseinrichtung (Krippe oder Tagespflege) nutzen. Das Betreuungsgeld beträgt 100 Euro monatlich pro Kind, ab 1. August 2014 dann 150 Euro. Es wird maximal 22 Monate gezahlt, längstens bis zum dritten Geburtstag. Das Betreuungsgeld wird nach dem Bezug des Elterngeldes - in der Regel also nach zwölf oder 14 Monaten gezahlt. Ein paralleler Leistungsbezug von Betreuungs- und Elterngeld ist nicht möglich. Betreuungsgeld kann auch von berufstätigen Eltern bezogen werden, wenn die Kinderbetreuung z. B. durch Großeltern gewährleistet wird. Das Betreuungsgeld wird zum Teil auf staatliche Leistungen angerechnet. Ergänzende Leistungen vom Jobcenter (Hartz IV) für GeringverdienerInnen und der Kinderzuschlag zum Beispiel werden um das Betreuungsgeld gekürzt. Das Betreuungsgeld muss nicht versteuert werden. Antragstellung: Eltern mit Wohnsitz im Stadtgebiet Hannover wenden sich an die Landeshauptstadt Hannover, Beschäftigte mit Wohnsitz in anderen Kommunen wenden sich an ihr zuständiges Jugendamt. Kontakt und Informationen: Landeshauptstadt Hannover | Fachbereich Jugend und Familie | Elterngeld | Ihmeplatz 5 | 30449 Hannover | Telefon: 0511 168-46262 | E-Mail: [email protected] Download: Infobroschüre des Bundesfamilienministeriums Information Merkblatt Schwangerenvetretungen fileadmin/user_upload/tiho_hannover/kliniken_institute/01_verwaltung/Gleichstellungsbuero/Downloads/merkblatt_schwang.pdf Download Mutterschutz Checkliste Arbeitsplatz fileadmin/user_upload/tiho_hannover/kliniken_institute/01_verwaltung/Gleichstellungsbuero/Downloads/Dr.GlueerCheckliste-muschutz.pdf Download Wiedereinstiegscheck für Rückkehrerinnen Mit dem Lotsenportal "Perspektive Wiedereinstieg" werden Frauen unterstützt, die zurück in den Beruf wollen Hier finden Sie übersichtlich angeordnet die für Sie relevanten Informationen und Beratungsstellen. http://www.perspektive-wiedereinstieg.de/ Links zum Thema Schwangerschaft und Elternzeit Schwangerenberatungsstellen in der Region Hannover Mutterschutzgesetz Leitfaden zum Mutterschutz Mutterschaftsgeld Infos zur Elternzeit Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz Broschüre Elterngeld und Elternzeit Infos zum Elterngeld Elterngeldstellen in Niedersachsen Familienwegweiser Väter in Balance VBL: Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung am 30. November 2011 hat der Verwaltungsrat die 17. Satzungsänderung der VBL-Satzung beschlossen. Mit dieser Satzungsänderung wurde für die Pfl ichtversicherung unter anderem eine verbesserte Bewertung der Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes bewirkt. Die Satzungsänderung setzt das Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes zu den Mutterschutzzeiten um. Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes, die während einer Pflichtversicherung zurückgelegt wurden, werden künftig wie Umlagemonate mit zusatzversorgungspfl ichtigem Entgelt behandelt. Das bedeutet einmal, dass Kalendermonate mit Mutterschutz nun wie Umlage-/Beitragsmonate für die Erfüllung der Wartezeit zählen. Darüber hinaus kann die Bewertung des Mutterschutzes mit zusatzversorgungspflichtigem Entgelt zu einer Erhöhung von Anwartschaften und Renten führen. Von der Neuregelung zu den Mutterschutzzeiten sind zahlreiche Versicherte und Rentenberechtigte betroffen. weitere Infos Antrag auf Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten Ausfüllhilfe zum Antrag (Kopie 10) Header:© s.kunka / PIXELIO You are here: University > Administration > Pregnancy, Maternity Leave, Pa... Dieses PDF-Dokument wurde dynamisch auf www.tiho-hannover.de erstellt. Letzte Aktualisierung dieses Dokumentes:16. November 2016 © Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Bünteweg 2, 30559 Hannover, Phone: +49 511 / 953 - 60