Nutzungsbedingungen für das Sage Office Online Modul
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Nutzungsbedingungen für das Sage Office Online Modul
Nutzungsbedingungen für das Sage Office Online-Modul "Sage Entgelt & Personal" der Sage GmbH (folgend „Sage“), Emil von Behring Str. 8 – 14, 60439 Frankfurt am Main. 1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand 1.1 Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Angebots Sage Office OnlineModul „Sage Entgelt & Personal“ durch den Anwender. Das Angebot Sage Office Online-Modul „Sage Entgelt & Personal“ (folgend „Sage Entgelt & Personal“) stellt eine Software dar, die zur ausschließlichen Nutzung im Internet bereitgestellt wird. 1.2 Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung sind die Bereitstellung und der Betrieb von Sage Entgelt & Personal gemäß der Produktbeschreibung, einzusehen im Rahmen des OnlineVertragsabschlusses, und den vorliegenden Nutzungsbedingungen innerhalb der Vertragslaufzeit. Das Modul stellt eine Ergänzung des Angebots „Sage Office Online“ dar. Die Verträge bezüglich Sage Office Online und Sage Entgelt & Personal sind rechtlich voneinander unabhängig. 1.3 Sage Entgelt & Personal ist für die Verarbeitung von Daten nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden rechtlichen Bestimmungen konzipiert. Da es sich um Standardsoftware handelt, sind etwaige rechtlichen und sonstige branchenspezifische Anforderungen nicht berücksichtigt. Das Angebot richtet sich an Unternehmen. 1.4 Für die Nutzung von Sage Entgelt & Personal gelten die Nutzungsbedingungen bezüglich Sage Office Online (folgend „Hauptnutzungsbedingungen“) entsprechend, soweit nicht im Folgenden Abweichungen und Ergänzungen geregelt sind. Die Nutzungsbedingungen bezüglich Sage Office Online finden Sie unter www.sage.de unter „Rechtliches“ sowie innerhalb des Bestellbereiches für neue Module und Nutzer innerhalb von Sage Office Online. 1.5 Sage Entgelt & Personal stellt dem Anwender eine Software zum Zugriff über das Internet zur Verfügung, die ihm bei der Erstellung und Durchführung von Lohnabrechnungen, der Übermittlung und Entgegennahme von Meldungen an und von Sozialversicherungsträgern und Finanzamt, sowie der Personalverwaltung unterstützt. 2. Leistungsumfang 2.1 Sage erbringt Leistungen zur Unterstützung der laufenden Lohnbuchhaltung, Durchführung der Lohnabrechnung und Personalverwaltung durch den Anwender für die vereinbarte Höchstzahl an Mitarbeitern. Die gewählte Arbeitnehmer-Staffel richtet sich nach der im jeweiligen Monat in Sage Entgelt & Personal abgerechneten Anzahl Arbeitnehmer. Bei Überschreitung der ArbeitnehmerObergrenze, bezogen auf die gewählte Arbeitnehmer-Staffel, ist es für eine Nutzung des Moduls bezüglich der überschreitenden Anzahl Arbeitnehmer erforderlich, das nächsthöhere Paket zu buchen. Die jeweils aktuellen Nutzungsgebühren je Arbeitnehmer-Staffel und verfügbare Paketvarianten sind im Kunden-Account Sage Entgelt & Personal im Bereich „Mein Konto“/„Mein ausgewähltes Paket“, in der PDF Leistungsbeschreibung, zu finden. Zur Erbringung der Leistungen setzt Sage eine geeignete ITSG-zertifizierte Lohnabrechnungs- und Personalverwaltungssoftware und SSL-Verschlüsselungstechnologien ein. Die Leistungen werden in einem Rechenzentrum mittels einer Multi-Client-Infrastruktur erbracht. Die vereinbarte Verfügbarkeit von Sage Entgelt & Personal beträgt 98% im Jahresmittel, bei der Berechnung bleiben geplante Wartungszeiten außer Betracht. Die geplanten Wartungszeiten sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die durch Sage eingesetzten technischen Standards und Sicherheitsmerkmale des Service sind unter www.sage-entgelt.de abrufbar. Sage behält sich vor, die technischen Standards und Sicherheitsmerkmale zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient, oder (ii) gesetzlich oder von einer Behörde vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung für den Anwender keine mehr als unerheblichen Nachteile verbunden sind. 2.2 Sage übernimmt keine Prüfungspflicht hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten. 2.3 Soweit Sage im Auftrag des Anwenders gemäß Produktbeschreibung den Versand von Unterlagen oder Daten, z.B. Meldungen, übernimmt, ist Sage für die rechtzeitige Übermittlung verantwortlich, soweit der Anwender innerhalb der in der Produktbeschreibung angegebenen Fristen die Lohnabrechnung zur Übermittlung freigegeben hat. Die Kontrolle des Zugangs ist nicht Gegenstand der Leistungen von Sage. Teilt der Anwender Sage mit oder erfährt Sage auf andere Weise, dass Unterlagen oder Daten, deren Übermittlung Sage übernommen hat, den Empfänger nicht erreicht haben, wird Sage die Unterlagen oder Daten erneut übermitteln. 3. Bereitstellung von Testversionen Hinsichtlich der Bereitstellung von Testversionen gilt ergänzend zu 3.6. der Hauptnutzungsbedingungen: Hinsichtlich Sage Entgelt & Personal ist Sage berechtigt die Funktionalitäten zur Übermittlung von Daten an Sozialversicherungsträger und Finanzamt zu sperren und Dokumente mittels Wasserzeichen als Testdokumente zu markieren. Im Übrigen bleibt die Bestimmung zu Testversionen von Sage Office Online unberührt 4. Nutzungsrechte des Anwenders Abweichend von 4.1. der Hauptnutzungsbedingungen ist die Nutzungsberechtigung nicht auf eine erworbene Anzahl Nutzer beschränkt. Der Anwender ist berechtigt mittels der hierfür vorgesehenen Administrationsfunktionalitäten weitere Nutzer anzulegen, hierdurch zu registrieren und deren Rechte zu verwalten. Soweit in diesen oder den Hauptnutzungsbedingungen Bezug auf die erworbene Anzahl named user genommen wird, sind damit hinsichtlich Sage Entgelt & Personal die registrierten Nutzer gemeint. Eine Beschränkung hinsichtlich des Austausches der so registrierten named user ist nicht gegeben. Weitere Details regelt die Produktbeschreibung und Benutzerdokumentation. Abweichend von 4.3. der Hauptnutzungsbedingungen ist der Anwender berechtigt auch einem im Rahmen der Lohnabrechnung und /-buchhaltung eingesetzten externen Berater (Steuerberater oder Lohnbuchhalter) als named user mit der hierfür vorgesehenen Benutzerrolle zu registrieren und so Zugang zu seinem Account von Sage Entgelt & Personal zu gewähren. 5. Verantwortungsbereich und Pflichten des Anwenders 5.1 Der Anwender ist in Ergänzung zu 5.1. der Hauptnutzungsbedingungen verpflichtet vor Durchführung einer Echtabrechnung, die zu einer Übermittlung der Daten einer Lohnabrechnung an Sozialversicherungsträger und Finanzamt führt, eine Testabrechnung durchzuführen und diese sorgfältig auf Fehlerfreiheit zu überprüfen. 5.2. Abweichend von 5.4. der Hauptnutzungsbedingungen ist der Anwender zur Sicherung der mittels „Sage Entgelt & Personal“ erzeugten Dokumente verpflichtet. Eine herunterladbare Standarddatensicherung bezüglich Stammdaten und Dokumenten ist nicht verfügbar, soweit dies nicht explizit in der Produktbeschreibung angegeben ist. Sobald und soweit eine solche Standarddatensicherung für „Sage Entgelt & Personal“ zur Verfügung steht und dies dem Anwender bekannt gegeben wurde (mittels Produktbeschreibung neuer Versionen, Newsletter, Patchnotes, Informationsdienste innerhalb des Moduls) , ist der Anwender zu den Handlungen gemäß 5.4. der Hauptnutzungsbedingungen verpflichtet. 5.3. Der Anwender ist verpflichtet regelmäßig seinen Account auf eingegangene Meldungen der Sozialversicherungsträger und des Finanzamtes hinsichtlich in Sage Entgelt & Personal durchgeführter Vorgänge zu kontrollieren. 6. Abrechnung Der Anwender hat in einem angelegten Kundenzugang die Möglichkeit nur eine Rechnungsanschrift zu hinterlegen. Werden mehrere Mandanten abgerechnet, für die verschiedene Rechnungsanschriften benötigt werden, müssen diese in separaten Kundenzugängen angelegt werden. Eine nachträgliche Umstellungen in separate Kundenzugänge sind kostenpflichtig und gemäß diesbezüglich vereinbartem Entgelt und in Ermangelung eines solchen zum Zeitpunkt der diesbezügliche Beauftragung geltenden Preisliste zu vergüten. 7. Laufzeit und Beendigung, Folgen der Beendigung 7.1 Der Vertrag tritt mit Gewährung des Zugangs zu Sage Entgelt & Personal durch Sage und somit der Annahme des Angebots des Anwenders (Registrierung für Echtzugang) auf Abschluss eines Vertrags über die Inanspruchnahme des Services durch Sage in Kraft. 7.3 Abweichend von 12.5. der Hauptnutzungsbedingungen gilt: Mit Beendigung des Vertrags kann der Anwender keine Abrechnungen mehr durchführen. Sage wird das Kundenkonto noch für zwei Monate ab Beendigungsdatum aufrechterhalten, damit der Anwender Auswertungen ausdrucken und Meldungen der Sozialversicherungsträger und des Finanzamtes entgegennehmen kann. Nach Ablauf von zwei Monaten wird das Kundenkonto endgültig gelöscht. Stand 06/2016