Infoblatt Februar I/2016 - Einwohnergemeinde Worben BE
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Infoblatt Februar I/2016 - Einwohnergemeinde Worben BE
Februar 2016 INFO-BLATT Einwohnergemeinde Worben Zurückschneiden der Hecken & Sträucher bis 31. Mai 2016 Sämtliche Vorschriften inkl. Skizze Häcksel-Aktion Anmeldetalon Seite 4 Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung? Pro Senectute bietet Ihnen Hilfe. Seite 7 Seite 14 Werte Gemeindebürgerinnen Werte Gemeindebürger Das Jahr hat bereits wieder von neuem begonnen und wir alle mit ihm. Mein Jahresbeginn hat mit dem Zauber einer neuen Herausforderung angefangen – seit 1. Januar 2016 bin ich als Nachfolgerin von Peter Vogt im Gemeinderat Worben tätig und habe das Ressort Bildung, Kultur, Freizeit und Jugend übernommen. Und plötzlich weisst du: Es ist Zeit, etwas Neues zu beginnen und dem Zauber des Anfangs zu vertrauen. (Meister Eckhardt um 1260-1327, deutscher Theologe, Mystiker) Inhalt Gemeinderat Gemeindeschreiberei Bauverwaltung 2 3-9 10 - 12 AHV-Zweigstelle 13 Fachstelle Altersfragen 14 Kultur & Freizeit 15 Impressum 16 Ich bin verheiratet, Hausfrau und Mutter von drei Kindern und seit 13 Jahren in der Gemeinde Worben wohnhaft, in welcher ich mich sehr wohl fühle. In meiner Freizeit betreibe ich gerne Sport, wie Joggen, Turnen (Damenturnverein Worben), Skifahren und Jassen. Zudem vertreibe ich mir gerne die Zeit mit backen und arbeiten in unserem kleinen Gemüsegarten. Ursprünglich habe ich Pflegeassistentin FA gelernt, arbeite heute aber als Teilzeitmitarbeiterin in einer Geschenkboutique in Biel. Der Kontakt zu den Menschen war einer der Gründe, warum ich mich zur Wahl als Gemeinderätin aufstellen liess. Bereits vor einigen Jahren begann ich mich im damaligen Elternforum zu engagieren, um so ein Stück zum Gemeindeleben beizutragen. Die Schulpflicht unserer Kinder bewog mich dazu, mich in Bildungsfragen einzubringen um damit einen gewissen Einfluss nehmen zu können. Im vergangenen Jahr wurde ich in die Schulkommission Worben gewählt. In dieser Funktion nahm ich, als Vertreterin der Schulgemeinde Worben, Einsitz in die Bildungskommission Lyss. Ein grosses Thema in dieser Kommission war im vergangenen Jahr die Wahl eines neuen Schulmodells für unsere Oberstufe. Als Gemeinderatsmitglied präsidiere ich nun seit Beginn dieses Jahre die Schulkommission. Nebst den Bildungsangelegenheiten gehört zu meinem Ressort auch die Kultur. Bereits jetzt freue ich mich auf die kommenden Anlässe, wie das Gemeindeduell «schweiz.bewegt», welches vom 20. bis 28. Mai 2016 gegen Rapperswil zum dritten Mal ausgetragen wird. In den ersten beiden Jahren (2014 und 2015) ging die Sieges-Trophäe an die Gemeinde Worben. 2 Gemeinderat Zudem findet am 13. August 2016 das traditionelle Dorffest statt, für das wir uns von Petrus bestes Wetter erhoffen. Es würde mich freuen, wenn ich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger an den Anlässen begrüssen dürfte und so ein reger Austausch zwischen der Behörde und den Bürgern entsteht. Nun freue ich mich auf den Zauber des Anfangs, die kommenden Herausforderungen, anstehenden Aufgaben und die vielen spannenden Begegnungen… Tanja von Dach Gemeinderätin Kurzmitteilungen aus dem Gemeinderat... Übertragung der Sozialdienstaufgaben Der Gemeinderat Worben hat an seiner Sitzung vom 24. November 2015 den Vertrag für die Übertragung der Sozialdienstaufgaben zwischen der Einwohnergemeinde Worben und der Einwohnergemeinde Lyss ein weiteres Jahr verlängert. Ressortverteilung des Gemeinderates Worben Der Gemeinderat Worben hat an seiner Sitzung vom 24. November 2015 die Ressortverteilung, aufgrund der Demission von Peter Vogt, wie folgt beschlossen: GYGER Daniel (Gemeindepräsident): Präsidiales, Bauwesen KOCHER HIRT Manuela (Vize-Gemeindepräsidentin): Soziales GASSER Stefan: Öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umwelt DANZ Bernhard: Finanzen, Steuern, Liegenschaften VON DACH Tanja Bildung, Kultur, Freizeit, Jugend Bei der Ressortverteilung haben sich zum vergangenen Jahr keine Änderungen ergeben. GEMEINDERAT WORBEN AUFFAHRTSBRÜCKE Die Gemeindeverwaltung Worben bleibt am Freitag nach Auffahrt, 6. Mai 2016, geschlossen. Für Ihr Verständnis danken wir bestens. GEMEINDEVERWALTUNG WORBEN 3 Gemeindeschreiberei 1. MAI – ERLAUBT IST, WAS GEFÄLLT? In einer Dorfchronik ist zu lesen: „Die Nacht vor dem ersten Maitag gab früher unsern Jungburschen viel zu schaffen, um netten Mägdlein einen Blumenstrauss vors Fenster zu stecken und mannstollen Jungfern einen Strohmann vors Haus zu stellen. Dieser Brauch ist heute ziemlich erloschen. Aber wo die Jungen wittern, dass sich ein Liebesverhältnis anzubahnen beginne, wird der Kiltweg mit Sägemehl bestreut! Leute, die nicht gerade berühmt waren für ihre gute Ordnung ums Haus, entwendete man in dieser Nacht Gegenstände, um sie an einem zentralen Ort, zum Beispiel dem Dorfplatz, auf- und auszustellen. Dort konnten sie dann, meist unversehrt, von den Eigentümern wieder abgeholt werden.“ Der 1. Mai-Brauch ist auch in der heutigen Zeit noch aktuell, doch das Erscheinungsbild hat sich drastisch verändert. Waren es früher die jungen Männer, die nachts unterwegs waren, sind es heutzutage Kinder und Jugendliche. Auch werden immer noch Gegenstände entwendet, aber dann so gut versteckt, dass sie weder von den EigentümerInnen, noch von der Polizei gefunden werden können. Zunehmend gehen bei der Polizei in den folgenden Tagen Meldungen wegen massiven Sachbeschädigungen ein. Mit Besorgnis beobachtet die Polizei diese Entwicklung, und auch der Schule und den Eltern wird diese Tatsache zu denken geben. Alle, die bei Sachbeschädigung, Sachentziehung, Tierquälerei etc. ertappt werden, müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auf jeden Fall aber werden die Verursacher oder die gesetzlichen Vertreter für den angerichteten Schaden gerade stehen müssen. Eine Haftpflichtversicherung kann in einem solchen Fall sicher nicht belangt werden. Es geht nicht darum, diese „Mai-Buben“ zu kriminalisieren, aber vielleicht wäre eine Diskussion in der Familie über Teilnahme oder Nichtteilnahme an diesen nächtlichen Aktivitäten sinnvoll. Nicht zu unterschätzen ist die Gefahrensituation, in die sich die Nachtschwärmer begeben. Meist dunkel gekleidet oder mit Fahrzeugen ohne Licht bewegen sie sich im Dorf und gefährden sich damit selbst. Hinweis an die Bevölkerung: Mobile Gegenstände ins Haus nehmen Maibuben: Bei Diebstahl, Sachbeschädigung, Tierquälerei etc. kann durch die Geschädigten Anzeige erstattet werden. Der wichtigste Appell richtet sich an die Jugendlichen selber: Das Ziel eurer Streiche sollte sein, die Leute zum Lachen zu bringen und nicht, sie zu ärgern! 4 Gemeindeschreiberei Zurückschneiden Hecken und Sträucher bis 31. Mai 2016 Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Bestimmungen zu beachten: Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor: Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand ha- ben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höher wachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis am 31. Mai 2016 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurück zu schneiden. Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. SICHERHEITS– UND UMWELTKOMMISSION WORBEN 5 Gemeindeschreiberei Fundgegenstände vom 01.01.2014 - 31.12.2014 Beim Fundbüro von Worben wurden vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 folgende Gegenstände abgegeben: 1. Bibel (Altes Testament) in blauem Etui 2. VW-Autoschlüssel (aufklappbarer Schlüssel) 3. 2 korrigierte Lesebrillen (1x blaues Gestell und 1x braun/durchsichtiges Gestell) Wir bitten die Verlierer, die Fundgegenstände bis am 30. April 2016 bei der Gemeindeschreiberei Worben abzuholen. Nicht abgeholte Gegenstände werden den Findern zurückgegeben bzw. für gemeinnützige Zwecke verwendet. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN 1. August - vorzeitiges Abfeuern von Feuerwerk Bereits vor dem 1. August werden oftmals Knall– und Heulkörper abgefeuert. Für viele Menschen - insbesondere Kinder, ältere und kranke Menschen - ein grosses Ärgernis. Die Feuerwerke belasten auch die Wildtiere in Wald und Flur. Daher sollten keine Feuerwerke an Waldrändern, -lichtungen oder in Parkanlagen angezündet werden. Feuerwerke sollten gar nicht oder zurückhaltend eingesetzt und nicht bereits mehrere Tage vor dem 1. August abgebrannt werden. Aus diesem Grund appellieren wir an die Bevölkerung: Alte Leute, Kinder und Tiere sind nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk vor dem Nationalfeiertag zu erschrecken. Für das Verständnis danken wir bestens. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN SOMMERÖFFNUNGSZEITEN Während den Sommerferien, vom 4. Juli 2016 bis 12. August 2016, sind die Gemeindeschreiberei und die Finanzverwaltung wie folgt geöffnet: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 08.00 bis 11.00 Uhr / nachmittags geschlossen 08.00 bis 11.00 Uhr / 17.00 bis 18.00 Uhr 08.00 bis 11.00 Uhr / nachmittags geschlossen ganzer Tag geschlossen 08.00 bis 11.00 Uhr / nachmittags geschlossen Für Besuche bei der Bauverwaltung ist vorgängig unter der Telefon-Nr. 032 387 20 52 ein Termin zu vereinbaren. Für Ihr Verständnis danken wir bestens. GEMEINDEVERWALTUNG WORBEN 6 Gemeindeschreiberei Feuerbrand - Kontrolle ist wichtig Zwischen Mitte Juni und Mitte August ist der Feuerbrandkontrolleur, Herr Zbinden Heinrich, unterwegs. Er kontrolliert Hausgärten, Hochstamm-Feldobstgärten, Hecken und Waldränder auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall. Warum diese Kontrollen? Der Feuerbrand ist eine sehr gefährliche Bakterienkrankheit des Kernobstes (Apfel, Birnen und Quitten) und einiger Zier- und Wildgehölze (z.B. Weissdorn, Cotoneaster, Mispel, Vogelbeere, Feuerdorn). Der Krankheitserreger, das Bakterium Erwinia amylovora, wird mit dem Bakterienschleim durch Insekten und Vögel übertragen und so rasch und weit verbreitet. Über offene Stellen (Blüten oder Wunden durch Schnitt und/oder Hagelschlag) dringen die Bakterien in den Baum ein und können sich dort rasch vermehren und ausbreiten. Ein befallener Baum kann innerhalb nur einer Vegetationsperiode absterben. Direkte Bekämpfungsmassnahmen fehlen weitgehend. Eine Behandlung mit Antibiotika (in die Blüten) ist nur vorbeugend, befallene Bäume können nicht mit Antibiotika geheilt werden. Wegen seiner Gefährlichkeit wurde der Feuerbrand zur gemeingefährlichen Krankheit erklärt. Es besteht Melde- und Bekämpfungspflicht (Pflanzenschutzverordnung PSV, SR 916.20). Grundsätzlich müssen befallene Pflanzen gerodet und verbrannt werden (PSV Art. 29). Warum? Ist das Bakterium einmal im Baum, so ist dieser praktisch nicht mehr zu retten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Baum abstirbt. Ein befallener Baum oder Zweig ist immer auch eine Gefahr für gesunde Pflanzen. Je mehr befallene Pflanzen sofort gerodet werden, desto geringer wird die Dichte von Feuerbrand-Bakterien in der Umwelt. Neue Infektionen werden somit verhindert oder mindestens vermindert. Nur so können langfristig gesehen der Obstbaum und die Hochstammbäume erhalten bleiben. Zur Eindämmung der Krankheit ist es deshalb wichtig, alle befallenen Pflanzen zu suchen und so rasch wie möglich zu entfernen, damit sie nicht weitere Infektionen auslösen können. Verdächtige Pflanzenteile darf man nicht berühren, denn dadurch erhöht sich die Verschleppungsgefahr der Krankheit auf andere Pflanzen. Falls Sie verdächtige Pflanzen finden, melden Sie dies sofort Ihrer Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde wird zusammen mit dem Feuerbrand-Kontrolleur die nötigen Massnahmen ergreifen. Weitere Informationen zum Feuerbrand finden sich auf der Homepage des Bundes (www.feuerbrand.ch) und auf der Homepage des Kantons Bern (www.be.ch/feuerbrand). GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN Legende Frischer Bakterienschleim ist weiss, glasig und verfärbt sich nach einigen Stunden in orange und braune Tropfen. Die Blätter verfärben sich vom Blattstiel her braun. Diese Symptome sind vielerorts sichtbar. 7 Gemeindeschreiberei Häcksel-Aktion Dienstag, 15. März 2016 Wann: Dienstag, 15. März 2016 Dauer: Bei vielen Anmeldungen erfolgt der Häckseldienst zusätzlich am darauffolgenden Tag. Wo: Bei Ihrem Garten (Zufahrt mit Traktor muss gewährleistet sein). Was: Sträucher- und Baumschnitt und grober Gartenabraum (möglichst lang geschnitten, dicke Enden vorne, max. Durchmesser 25 cm, keine Steine und Wurzelballen). Bitte Häckselmaterial in den Quartieren an einem gemeinsamen Sammelort bereitstellen. Wie: Sie melden sich mit dem untenstehenden Talon bis spätestens Mittwoch, 9. März 2016, 16.30 Uhr an und halten das Material am Dienstag, 15. März 2016 ab 08.00 Uhr bereit. Die nächste Häckselaktion findet wie folgt statt: Dienstag, 1. November 2016 Ich melde mich für die Häckselaktion vom Dienstag, 15. März 2016 an: Name, Vorname: ………………………………………………………………… Adresse (Garten): ………………………………………………………………… Telefon: …………………………………………………………………. Häckselgut behalten (Zutreffendes bitte ankreuzen) Häckselgut mitnehmen Talon bis spätestens Mittwoch, 9. März 2016 einsenden an: Gemeindeschreiberei Worben, Hauptstrasse 19, 3252 Worben 8 Gemeindeschreiberei Vorschriften für die Häcksel-Aktion Damit das Häckselgut durch die Mitarbeiter der Gemeinde Worben sowie die Firma Scheurer Urs (Bargen) verarbeitet und mitgenommen werden kann, bitten wir Sie, die nachfolgenden Vorschriften einzuhalten resp. zu beachten: Die Mindestbreite der Zufahrt muss 3 Meter betragen. Die Haufen dürfen maximal 5 Meter von der Strassenmit- te entfernt sein. Es darf keine Wurzelstöcke haben. Sämtlicher Unrat wie Vlies, Steine oder Humus ist zu ent- fernen. Schnüre, Stricke und Seile sind vorgängig zu entfernen. Die Haufen sind auf dem Privatgrundstück zu lagern, an- sonsten ist mit dem Nachbarn oder dem Landbesitzer Kontakt aufzunehmen. Sollten die oben aufgeführten Punkte nicht eingehalten werden, behalten wir uns das Recht vor, das Häckselgut liegen zu lassen. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN Abfallstatistik 2015 9 Gemeindeschreiberei Schützenweg Worben: Verkehrsmassnahmen zum Schutz des Grund- und Trinkwassers Mit einem gemeinsam getragenen Verkehrsberuhigungskonzept sorgen die Einwohnergemeinde Worben und die Seeländische Wasserversorgung SWG für einen verbesserten Schutz der örtlichen Trinkwasserfassung. Die Nutzung des Schützenwegs, welcher die Grundwasserschutzzone quert, bleibt unter Einschränkungen möglich. Zum Schutz des Trinkwassers sind zwei Massnahmenpakete vorgesehen. Einerseits soll mit einer Schranke von 2.10 m Höhe der Durchgangsverkehr von grossen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen unterbunden werden, denn diese Fahrzeugkategorien stellen das grösste Gefahrenpotenzial dar. Andererseits sollen mit der Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von heute 50 km/h innerorts und 80 km/h ausserorts auf künftig 30 km/h, einem Parkverbot und dem Hinweis auf die Grundwasserschutzzone das Unfallrisiko, die Unfallschwere und das Schadenpotenzial zusätzlich deutlich vermindert werden. Das tiefere Geschwindigkeitsniveau sowie die baulichen und markierungstechnischen Verkehrsmassnahmen führen zu einer verbesserten Wahrnehmung von potenziellen Konfliktstellen und damit zu einer höheren Sicherheit. Insgesamt steigt auch die Sicherheit für den Velo- und Fussverkehr in diesem für Worben wichtigen Naherholungsgebiet. Die Verkehrsberuhigungsmassnahmen sollen noch dieses Jahr realisiert werden. GEMEINDERAT WORBEN Vandalismus in Worben In den letzten Monaten wurde vermehrt festgestellt, dass in Worben verstärkt Vandalismus getrieben wird. Am Wochenende vom 20. - 22. November 2015 wurden zwei Säulen-Zypressen am Unteren Zelgweg zerstört, Abfalleimer wurden beschädigt sowie eine mobile Toilette umgeworfen. Einige Wochen später wurden Sprayeren an den Buswartehallen festgestellt. Ebenfalls wurden Robidog-Abfalleimer vom Sockel gerissen und auf die Strasse geworfen. Die Gemeindeverwaltung Worben hat, aufgrund der Vorfälle, Strafanzeige bei der Kantonspolizei Bern eingereicht. Der Gemeinderat Worben bedauert diese vorsätzlichen Beschädigungen an öffentlichen und privaten Objekten. Die Gemeinde Worben ist dankbar für sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung, die helfen können, die Täterschaft ausfindig zu machen. GEMEINDERAT WORBEN Parkschwimmbad Lyss & Eissporthalle Lyss Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Gemeinden Lyss und Worben können unsere Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger die Saisonabonnemente des Parkschwimmbades und der Eissporthalle Lyss zum Einheimischen-Tarif beziehen. Die Abgabe verbilligter Abonnemente erfolgt unter Vorweisung eines persönlichen Ausweises an der Kasse. Die Saisonabonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN 10 Bauverwaltung Ausgestellte Baubewilligungen im Jahre 2015 Gesuchsteller Projekt Cosmétique SA Breitfeldstrasse 19 3252 Worben Anbau Büro– und Lagergebäude an best. Fabrikgebäude 90 / 215 Breitfeldstrasse 19 M. + St. Zweifel Hauptstrasse 21 3252 Worben Einbau von 2 Wohnungen, Bastelraum und gedeckter Sitzplatz 245 Hauptstrasse 21 TCPoint AG Busswilstrasse 18 3252 Worben Neubau Grube für Bremsprüfstand 340 Busswilstrasse 18 Auto Center AG Hauptstrasse 64 3252 Worben Neubau Nutzfahrzeugcenter mit Werkstatt und Waschanlage 905 Hauptstrasse 68 U. Bangerter Unterworbenstr. 21 3252 Worben Unterstand für Brennholzlager 137 Unterworbenstrasse 21 K. + Ch. Messerli Alkerenweg 10 3252 Worben Verlängerung des Daches zwecks Sitzplatzüberdachung 485 Alkerenweg 10 EWG Worben Hauptstrasse 19 3252 Worben Abbruch best. Kindergarten und Neubau Kindergarten 88 Breitfeldstrasse 20 D. Hostettler Ahornweg 8 3252 Worben Anbau eines Wintergartens bzw. beheizte Wohnraum-Erweiterung 822 Ahornweg 8 C. Stooss Schwalbenweg 1 2502 Biel/Bienne Umbau best. EFH und neuer Anbau 491 Gouchertweg 6 S. Fankhauser Fencherenweg 11 3252 Worben Dach– und Fassadensanierung mit Aufstockung 545 Fencherenweg 11 EWG Worben Hauptstrasse 19 3252 Worben Umsetzung der Verkehrsberuhigungsmassnahmen Jensstrasse mit Temporeduktion 63 Jensstrasse A. + A. Engelmann Stöckliweg 4 3252 Worben Ersatz Elektrospeicherheizung durch Luft-Wasser Wärmepumpe 559 Stöckliweg 4 885 Unterworbenstrasse 3 P. + M. Steiner Unterworbenstrasse 3 Neubau Sitzplatz-Überdachung 3252 Worben Parz. Strasse 11 Bauverwaltung Gesuchsteller Projekt Parz. Strasse U. Nyffenegger Gouchertweg 3 3252 Worben Neubau Gartenhaus mit Stützmauern 489 Gouchertweg 3 B. Hofer Hofgutweg 22 3400 Burgdorf Einbau von 2 Wohnungen im Ökonomieteil des Gebäudes 226 Unterworbenstrasse 4 A. von Dach Fencherenweg 3 3252 Worben Erstellen eines Auto-Abstellplatzes 376 Fencherenweg 3 GG Nyffenegger Fencherenweg 13 3252 Worben Abbruch Anbauten Geb. 13b, Neubau Boxenlaufstall, Mistplatz, Schuppen, Fahrsilo 286 Fencherenweg 13b Aeschbacher / Gottier Ersatz Elektrospeicher-Heizung durch Mühlebachweg 14+16 Luft-Wasser Wärmepumpe 3252 Worben 437/ Mühlebachweg 14+16 581 Hausconcept AG Frieslirain 2 6210 Sursee Neubau EFH mit angebautem Carport 898 Binnenweg 6 Danz / Ellenberger Brügglisackerweg 11 3252 Worben Ersatz Garageschwenktor durch Nebeneingangstor (Türe) 171 Brügglisackerweg 11 G. Leu Buchenweg 13 3252 Worben Montage einer Abgasleitung zum Befeuern eines Cheminéeofens 574/ Buchenweg 9 + 13 575 G. Leu Buchenweg 13 3252 Worben Neubau Fertig-Garage BR 889 Mühlestrasse 7 W. Schwarzentruber Hauptstrasse 7 3252 Worben Aufstellen einer Doppel– und einer Einzelgarage 336 Hauptstrasse 5a+ 7a EWG Worben Hauptstrasse 19 3252 Worben Neubau Gehweg entlang Cosmétique SA und Neubau Einfahrtstor 71 Busswilstrasse SWG Worben Hauptstrasse 12 3252 Worben Fassadenverkleidung des best. Rohrlagers 360 Bremgartenweg 3d A. Mena Hauptstrasse 35 3252 Worben Umnutzung Garage als Abstellraum mit Einbau Türe + Fenster anstelle Garagentor 310 Hauptstrasse 35 12 Bauverwaltung Gesuchsteller Projekt Parz. Strasse Th. Fürer Alkerenweg 18 3252 Worben Erstellen einer Glasschiebewand als Windschutz 513 Alkerenweg 18 M. Weber Oberer Zelgweg 14 3252 Worben Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser Wärmepumpe 499 Oberer Zelgweg 14 G. Leu Buchenweg 13 3252 Worben Neubau von zwei Garagen 574 Buchenweg 9 F. Maibach Unt. Paletzeyweg 10 3252 Worben Verlängerung Vordach auf Westseite 217 Unt. Paletzeyweg 10 M. + D. von Arb Amselweg 7 3252 Worben Erstellen einer Split Wärmepumpenanlage 190 Amselweg 7 schweiz.bewegt 2016: 20. bis 28. Mai 2016 Worben bewegt sich mit…20. bis 28. Mai 2016 Das Coop Gemeinde Duell von schweiz.bewegt ist ein nationales Programm für mehr Bewegung und gesunde Ernährung in den Gemeinden. So funktioniert es: Zwei oder mehrere Gemeinden fordern sich heraus und lancieren ein freundschaftliches Duell. Um Bewegungsminuten zu sammeln, finden während der Woche verschiedenste Bewegungsaktivitäten statt. Ausgangspunkt und Ende der Aktivitäten ist der Start- und Zielbogen. Dort werden die Startnummern herausgegeben und die Bewegungszeit erfasst. Die Gemeinde, welche mehr Bewegungsminuten sammelt, gewinnt das Duell und darf den zuvor vereinbarten Wetteinsatz einlösen. Bei verschiedensten Aktivitäten wie: Hip-Hop, Beachvolleyball, Sportklettern, Walking, Familienparcour und vielem mehr, werden wir uns mit der Gemeinde Rapperswil BE in einem freundschaftlichen Duell messen. Ein detailliertes Programm wird in den nächsten Wochen in alle Haushaltungen der Gemeinde Worben verteilt. OK SCHWEIZ.BEWGT 13 AHV-Zweigstelle Beitragspflicht für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende Nichterwerbstätige: In der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) gelten als Nichterwerbstätige Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, namentlich: vorzeitig Pensionierte, IV-Rentenbezüger/innen, Empfängerinnen und Empfänger von Krankentaggeldern, Studierende, „Weltenbummler“, ausgesteuerte Arbeitslose, Geschiedene, Verwitwete, Ehegatten von Pensionierten, die nicht im AHV-Rentenalter sind, Ehegatten von im Ausland erwerbstätigen Ehepartnern. Unter gewissen Voraussetzungen gelten auch Personen als Nichterwerbstätige, die nicht voll und auf Dauer erwerbstätig sind (Teilzeitbeschäftigte). Nichterwerbstätige entrichten Beiträge an die AHV/IV/EO ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters (Frauen 64, Männer 65). Wer noch nicht als Nichterwerbstätige(r) erfasst ist, hat sich bei der AHVZweigstelle des Wohnorts zu melden. Dort sind Anmeldeformulare und das Merkblatt 2.03 über die Beitragspflicht von Nichterwerbstätigen erhältlich. Beides kann auch im Internet unter www.akbern.ch in der Rubrik AHV/IV/EO/ALV/FAK/FL-Beiträge eingesehen werden. Selbständigerwerbende: In der AHV/IV/EO gelten Frauen und Männer als selbständigerwerbend, wenn sie unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, indem sie z.B. nach Aussen mit eigenem Firmennamen auftreten, und in unabhängiger Stellung und auf ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tätig sind, indem, sie z.B. Investitionen tätigen, Personal beschäftigen, ihre Betriebsorganisation frei wählen und für mehrere Auftraggeber tätig sind. Ob eine versicherte Person im Sinn der AHV selbständigerwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall für jedes Entgelt separat. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass die gleiche Person für eine Tätigkeit als unselbständig-, für eine andere als selbständigerwerbend beurteilt wird. Massgebend für die Beurteilung der Ausgleichskasse sind die effektiven wirtschaftlichen Gegebenheiten, nicht die vertraglichen Verhältnisse. Selbständigerwerbende entrichten Beiträge an die Alters- und Hinterlassenversicherung (AHV), an die Invalidenversicherung (IV) und an die Erwerbsersatzordnung (EO) ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Sie sind dagegen nicht versichert gegen Arbeitslosigkeit und Unfall. Zudem fallen sie nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge (BVG). Seit 2009 entrichten sie auch Beiträge an die Familienausgleichskasse, der sie angeschlossen sind. Anmeldeformulare und das Merkblatt 2.02 über Selbständigerwerbende können im Internet unter www.akbern.ch in der Rubrik AHV/IV/EO/ALV/FAK/FL-Beiträge eingesehen werden und sind bei den AHV-Zweigstellen erhältlich. Informationen: www.akbern.ch oder bei der AHV-Zweigstelle Worben ([email protected] oder Telefon: 032 387 20 57), die kostenlos Auskünfte erteilen und amtliche Formulare sowie Merkblätter abgeben. AHV-ZWEIGSTELLE WORBEN 14 Fachstelle Altersfragen Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung? Für AHV-Rentenbezüger/Rentenbezügerinnen der Region Aarberg Unter folgender Telefonnummer können ab Montag, 1. Februar bis 15. April 2016 Terminvereinbarungen getroffen werden. Die Termine werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Warten Sie also nicht zu lange! Aus organisatorischen Gründen kann Ihnen ein Termin nur auf telefonische Voranmeldung gewährt werden. Region Aarberg Herr Anton Lüthi, Gewerbegasse 26, 3036 Detligen, Tel. 031 825 63 76 (Montag bis Freitag) Ergänzungsleistungs-Bezügerinnen und -Bezüger Fr. 40.00 für Ergänzungsleistungs-Bezügerinnen und -Bezüger (wenn alle Unterlagen gemäss Checkliste vorhanden sind, sonst nach Zeitaufwand, d.h. Fr. 70.00/Std., aber mind. Fr. 70.00) Unbedingt mitbringen: - Steuerformulare 2015 - Kopie der letzten Steuererklärung (2014) und definitive Veranlagungsverfügung 2014 - Rentenausweis der AHV evtl. der Pensionskasse oder sonstiger Renten - Krankenkassenprämie 2015 - Zinsbescheinigungen 2015 von sämtlichen Post- und Bankkonten - allfällige Heimrechnungen 2015 Nicht-Ergänzungsleistungs-Bezügerinnen und -Bezüger Bei einem steuerbaren Vermögen bis 100‘000.00 70.00 / Std. ab 100‘000.00 bis 500‘000.00 100.00 / Std. ab 500‘000.00 bis 1‘000’00.00 150.00 / Std. ab 1‘000‘000.00 200.00 / Std. Diese Beträge sind Mindestansätze pro Steuererklärung. Bei einem Hausbesuch wird eine Wegpauschale berechnet. Unbedingt mitbringen: - siehe Checkliste (Unter www.worben.ch kann die Checkliste bezogen werden.) - Für die Bezahlung bitte den genauen Geldbetrag mitnehmen. PRO SENECTUTE BIEL/BIENNE-SEELAND 15 Kultur & Freizeit Dorffest 2016 12. Dorffest Worben am Samstag, 13. August 2016 ab 09.00 Uhr Impressionen aus dem Jahre 2014 und 2015 16 Impressum ...besuchen Sie unsere Homepage www.worben.ch Herausgeber Einwohnergemeinde Worben Text/Gestaltung Gemeindeschreiberei Worben Auflage 1‘130 Exemplare Nächste Erscheinung August 2016