Standpunkt Tabaksteuer - VdR Verband der deutschen
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Standpunkt Tabaksteuer - VdR Verband der deutschen
Standpunkt Tabaksteuer Die Tabaksteuer und deren Fiskalität Tabakerzeugnisse – Fabrikzigaretten, Feinschnitt, Pfeifentabak und Zigarren/Zigarillos – weisen eine unterschiedliche "steuerliche Belastungsfähigkeit" auf. Diese spiegelt sich in den unterschiedlichen Steuertarifen sowohl in Deutschland als auch im Rahmen der EU Tabaksteuerharmonisierung in unterschiedlichen Tabaksteuerdifferentialen wider. Fabrikzigaretten und Zigarren/Zigarillos werden pro Stück und prozentual vom Preis besteuert. Die Masseprodukte Feinschnitt und Pfeifentabak werden in Kilogramm und ebenfalls prozentual vom Preis besteuert. Nur eine ausgewogene Steuerdifferenzierung, basierend auf den jeweiligen Produktunterschieden, kann die traditionelle Vielfalt des Warenangebots und der Unternehmen langfristig sichern. Das Tabaksteueraufkommen zur Finanzierung gesamtstaatlicher Aufgaben wird auf dieser Basis nachhaltig optimiert. • Feinschnitttabake haben den Charakter eines Halbfertigprodukts. Um sich daraus eine Zigarette selbst zu drehen, braucht man entsprechendes Zigarettenpapier (Blättchen), Filter und ggfs. eine Drehmaschine. Zum Stopfen einer Zigarette wiederum werden Hülsen und eine Stopfmaschine benötigt. • Feinschnitttabaken kommt fiskalpolitisch zudem eine besondere „Pufferfunktion“ zu. Ohne sie hätte insbesondere der erwachsene preissensible Konsument nur die Wahl zwischen hochversteuerten Fertigprodukten oder nicht in Deutschland versteuerter bzw. illegaler Ware. • Die Herstellung von Feinschnitttabaken ist vergleichsweise arbeits- und kostenintensiv. Hersteller sind oft kleine und mittelständische Unternehmen. Die steuerliche Belastungsfähigkeit von Pfeifentabaken als „Nischenprodukt“ liegt aufgrund des sehr aufwändigen Herstellungsprozesses und den größtenteils sehr geringen Losgrößen bei der Herstellung der rund 700 Pfeifentabakmarken unterhalb der für Feinschnitttabake. Ein möglicher Eingriff in das anerkannte und ausgewogene Steuergefüge zwischen den verschiedenen Produktkategorien würde die seit vielen Jahren bestehende Marktbalance zu Lasten der Tabaksteuereinnahmen gefährden und die zumeist mittelständischen Hersteller und Distributeure existentiell bedrohen. Eine weitere Zunahme von Produktfälschungen und Schmuggel wäre die unmittelbare Folge. Im Rahmen des sog. „Fünfstufigen Tabaksteuermodells“ hat die Bundesregierung die Tabaksteuer für Feinschnitt und Zigaretten von 2011 bis 2015 jährlich in kleinen Schritten angehoben. Dabei stehen fiskalische Gesichtspunkte der Bundesregierung im Vordergrund. Die vorläufig letzte der fünf Steueranpassungen ist zum 1.1.2015 in Kraft getreten. Die bislang gesammelten Erfahrungen zeigen, dass die Ziele des Fiskus • Verbesserung der Tabaksteuereinnahmen (2014: 14,26 Mrd. €) • Verhinderung des Ausweichens auf nicht in Deutschland versteuerte Produkte (Pufferfunktion) • Verringerung der Preis-/Steuerschere bei Feinschnitt durch Einführung einer Mindestgesamtsteuer sowie • Planungs- und Rechtssicherheit für Verwaltung und Industrie erfolgreich realisiert werden konnten. VdR Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. German Smoking Tobacco Association Stand: 1. Januar 2015