Sehr geehrte Damen und Herren, liebe ACE
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe ACE
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe ACE-Mitglieder, sicherlich ist Ihnen aus den Medien bekannt, dass zum 1. Mai 2014 die lange diskutierte Reform des Verkehrszentralregisters, allgemein bekannt als „Verkehrssünderkartei“, in Kraft tritt. Wir möchten über die wichtigsten Neuerungen informieren. Künftig werden Verkehrsverstöße, die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben können, mit ein bis drei Punkten geahndet (statt bisher ein bis sieben). Dafür wird dann bereits beim Erreichen von acht oder mehr Punkten die Fahrerlaubnis entzogen (statt bisher bei 18 oder mehr Punkten). Zuvor erfolgte – nach Erreichen von vier bis fünf Punkten – eine schriftliche Ermahnung. Nach Erreichen von sechs bis sieben Punkten gab es eine schriftliche Verwarnung. Ein Abbau von einem Punkt durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist dann nur noch möglich, wenn maximal fünf Punkte „zu Buche stehen“. Das ist eine Verschlechterung zur bisherigen Rechtslage. Zum 1. Mai 2014 werden die bislang angesammelten Punkte in „neue Punkte“ umgerechnet. Punkte, die aufgrund von Verkehrsverstößen künftig nicht mehr zur Eintragung führen, bleiben dabei unberücksichtigt. Wichtig ist, dass Bescheinigungen über die freiwillige Teilnahme an Fahreignungsseminaren oder verkehrspsychologischen Beratungen bis spätestens zum 30. April 2014 der zuständigen Behörde (in Duisburg: Fahrerlaubnisbehörde der Führerscheinstelle Duisburg) vorgelegt werden müssen, damit der Punkteabbau noch berücksichtigt werden kann. Wir laden Sie herzlich ein, sich Anfang Mai noch einmal genauer mit dem Thema zu beschäftigen und uns alle Fragen, die Sie bewegen, zu stellen. Wann: Mittwoch, 7. Mai, 18:00 Uhr – NEU: Dienstag, 6. Mai Wo: Rheinlust-Terrassen, Kalkumer Straße 10 in 47249 Duisburg-Wanheim Termin in den Outlook-Kalender eintragen Sollte jedoch vorher Beratungsbedarf bestehen, können Sie sich selbstverständlich jederzeit uns wenden. Wir freuen uns auf Sie. Mit freundlichem Gruß Rechtsanwalt Stefan Kramp Fachanwalt für Verkehrsrecht Kösterstraße 1 a, 47053 Duisburg Tel. 0203/6084490 E-Mail: [email protected] Web: www.du-ra.de Rechtsanwalt Ulrich Loske Fachanwalt für Verkehrsrecht Schwarzenberger Str. 131, 47226 Duisburg Tel. 02065/58357 E-Mail: [email protected] Web: www.ra-loske.de