Seniorenbroschüre - Kreis Rendsburg
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Seniorenbroschüre - Kreis Rendsburg
Älter werden im Kreis Rendsburg-Eckernförde a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Unsere Seniorenhäuser Ganz auf Ihre Situation zugeschnitten, können Sie auf eine qualifizierte Pflege, fürsorgliche Betreuung und eine umfassende Versorgung zurückgreifen. Wir bieten Kurz- und Langzeitpflege in allen Pflegestufen. Wir beraten Sie gern! imland Seniorenhaus Eckernförde Schleswiger Straße 114-116 24340 Eckernförde Tel. 04351 882-500 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © imland Seniorenhaus Jevenstedt Am Altenheim 1 24808 Jevenstedt Tel. 04337 919-13 imland Domobil Ambulanter Pflegedienst Schleswiger Straße 114-116 24340 Eckernförde Tel. 04351 882-245 imland Seniorenhaus Nortorf Große Mühlenstraße 52 24589 Nortorf Tel. 04392 4026-0 Grußwort Kreispräsident und Landrat Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die meisten Bürgerinnen und Bürger im fortgeschrittenen Alter wollen sich keineswegs aus dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben zurückziehen. Nach dem Austritt aus der beruflichen Lebensphase möchten sie aktiv bleiben, sich weiterhin bilden und ihren Erfahrungsund Wissensschatz mit anderen teilen. Dieser Lebensabschnitt kann genauso spannend und abwechslungsreich sein wie jede andere Zeitspanne im Lebenslauf, wenn er mit neuen, interessanten Inhalten gefüllt wird. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde haben Vereine, Verbände und weitere Leistungsanbieter dafür gesorgt, dass Ihnen und Ihren Angehörigen ein breites Spektrum an Dienstleistungen zur Verfügung steht. Ob es dabei um Fragen zur Gesundheitspflege, altersgerechte Wohnraum anpassung oder die zahlreichen Angebote zur aktiven Freizeitgestaltung geht – unsere Informationssammlung bietet Ihnen einen umfassenden Überblick. Mit freundlichen Grüßen Ergänzende Auskünfte hierzu finden Sie auf der Internetseite www.kreis-rd.de Wir hoffen, dass diese Broschüre Sie begleitet und dabei unterstützt, Ihren Alltag auch zukünftig leichter zu bewältigen, und wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und Verwenden. Lutz Clefsen Dr. Rolf-Oliver KreispräsidentSchwemer Landrat www.kreis-rd.de 1 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Grußwort Sozial- und Gesundheitsausschuss und Kreisseniorenbeirat LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER, als Vorsitzender des Sozial- und Gesundheitsausschusses des Kreises Rendsburg-Eckernförde freue ich mich, Ihnen eine neue Ausgabe unserer Broschüre „Älter werden im Kreis Rendsburg-Eckernförde“ präsentieren zu dürfen. „Alt werden möchten die meisten Menschen – alt sein aber nicht ...“ Warum eigentlich nicht? Wir leben LIEBE LESERINNEN UND LESER, wir alle nehmen heute immer länger am aktiven Leben teil, unsere Bedürfnisse haben sich entsprechend gewandelt. Immer mehr Menschen möchten heute länger in ihren Wohnungen alt werden und möglichst eigenständig leben. Dieses wird ebenfalls von der Politik unterstützt: ambulant vor stationär. Das heißt aber gleichzeitig für uns im Alter mehr Eigenverantwortung und setzt Informationen voraus, zieht eine andere Art der Hilfen und Un- in einem sehr schönen Landkreis mit vielfältigen Hilfs- und Unterstützungsangeboten. Wer noch rüstig ist, findet eine Menge an kulturellen und sozialen Angeboten und kann sich für seine Interessen aktiv einsetzen. Aktiv bleiben – d. h. interessiert, beteiligt und in Bewegung bleiben, so weit und lange dieses noch möglich ist. Was leider nicht allen vergönnt ist. Unsere Broschüre weist Ihnen den Weg zu den vielfältigen sozialen Hil- terstützung nach sich. Mit diesen Themen befassen sich sowohl der Kreisseniorenbeirat wie auch die kreisweit 15 Seniorenbeiräte bzw. Seniorenräte. Auch Sie können sich in vielfacher Hinsicht einbringen: wenn Sie einen Seniorenbeirat am Ort haben, dort mitarbeiten, Anregungen geben. Sie können bei sich am Ort die Gründung eines Seniorenbeirats initiieren. Wir würden Sie gerne als Kreisseniorenbeirat dabei unterstützen. fen und Dienstleistungen in unserem Kreis und gibt Hinweise, wo Sie rechtliche und andere Fragen klären können. Sie zeigt Ihnen auch auf, wo Sie sich selbst aktiv einbringen können. Ulrich Kaminski Vorsitzender des Sozial- und Gesundheitsausschusses Wir freuen uns, dass wir aktiv an der Gestaltung der Broschüre mitwirken konnten und wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen. Jutta Kock Vorsitzende des Kreisseniorenbeirates 3 Büdelsdorf Gettorf Seniorenzentrum Mittelholstein Hohenwestedt a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © www.ampark.org www.amparkgettorf.de Haus Schwansen Rieseby Rendsburg a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © www.seniorenzentrummittelholstein.de www.hausschwansen.de www.pflegemitmensch.de Wir bieten pflegebedürftigen Menschen ein Zuhause sowie ambulante Pflege. Die Brücke mit ihren 950 Beschäftigten übernimmt seit 1984 Aufgaben der Sozial und Gesundheitsfürsorge im Kreis RendsburgEckernförde. Wir beraten Sie gern! Tel. 04331 13 23813 7 2. Gesetzliche Sozialleistungen/Finanzielle Hilfen 15 3. Rechtliche Hilfen 24 4. Wohnformen 30 5. Pflege 35 6. Aufsicht und Beteiligung 40 7. Gesundheitliche und sonstige Hilfen 43 8. Ehrenamt/Bildung/Sport 48 9. Seniorenvertretungen und Seniorenbeiräte 51 © Rainer Sturm/www.pixelio.de 1. Informationen und Beratung © www.pixabay.com Inhaltsverzeichnis U=Umschlagseite Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde in dieser Broschüre für personenbezogene Hauptwörter in der Regel die männliche Form verwendet. Dies bringt keine Benachteiligung der Geschlechter zum Ausdruck. Wenn Sie also von „Senioren“ lesen, fühlen Sie sich bitte – als Seniorin oder Senior – gleichermaßen angesprochen. © www.pixabay.com Notrufe/Impressum52 BranchenU3 5 Beratung | Wohnen | Einkaufen | Mobilität ... kein Geld verschenken ... www.steuerverbund.de Als Lohnsteuerhilfeverein mit über 1.000 örtlichen Beratungsstellen bundesweit erstellen wir u. a. für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft die komplette Einkommensteuererklärung a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Lohnsteuerberatungsverbund e. V. - Lohnsteuerhilfeverein · Tel. 0 800/7 23 59 91 (gebührenfrei) Mo. - Fr. 8 - 18 Uhr · Termine n. Vereinbarung · Beratungsstelle: Zeisigweg 8 · 24787 Fockbek Tel. 0 43 31/3 37 31 80 · Beratungsstellenleiterin: Frau Svetlana Groth Neubezug • Sicht- und Sonnenschutz Vorhänge und Gardinen • Insektenschutz kostenlose Beratung vor Ort Fockbeker Chaussee 109 • 24768 RENDSBURG Telefon (0 43 31) 7 52 52 • Fax 7 11 77 E-Mail: [email protected] · www.polstereibraun.de Laden: Mo.-Fr. 9-12.30 Uhr und 14.30-18 Uhr 6 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Wechselnder Lieferservice Wechselnder Mittagstisch Mittagstisch • Lieferservice Frischemarkt Nauck e. K. · Sauerstraße 1-3 24340 Eckernförde · Telefon 0 43 51 / 47 16 30 Sprechen Sie uns an und informieren Sie sich über die Vorteile unseres Wohnungsunternehmens. Saxtorfer Weg 6 24340 Eckernförde Telefon 04351 7575-0 [email protected] www.gwu-eckernfoerde.de www.senioren-kreis-rendsburg-eckernfoerde.proaktiv.de 1. Informationen und Beratung 1.1. INFORMATIONEN UND BERATUNG Kreis Rendsburg-Eckernförde Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/2 02-0 [email protected] www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de und Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt (AWO) Landesverband Schleswig-Holstein Sibeliusweg 4, 24109 Kiel Telefon 04 31/51 14-0 [email protected], www.awo-sh.de Caritasverband für Schleswig-Holstein e. V. Krusenrotter Weg 37, 24113 Kiel Telefon 04 31/59 02-0 [email protected] www.caritas-sh.de Dansk Sundhedstjeneste for Sydslesvig Dänischer Gesundheitsdienst für den Landesteil Schleswig in Flensburg Telefon 04 61/57 05 80 [email protected] Diakonisches Werk des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde ·Eckernförde Schleswiger Straße 33 24340 Eckernförde Telefon 0 43 51/8 93 11-0 ·Rendsburg Prinzenstraße 13 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/69 63-50 [email protected] www.diakonie-rd-eck.de Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Zum Brook 4, 24105 Kiel Telefon 04 31/56 02-0 [email protected] www.paritaet-sh.org 115 einheitliche Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rendsburg-Eckernförde Berliner Straße 2, 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/1 38-3 [email protected] www.drk-rdeck.de BEHÖRDENRUFNUMMER 115 © AOK-Mediendienst Mit zunehmendem Alter wird die persönliche Lebensführung und Lebensgestaltung oft beschwerlicher und Sie benötigen Unterstützung, um mit der neuen Lebenssituation zurechtzukommen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde, die Städte, Ämter, Gemeinden, die Wohlfahrtsverbände sowie eine ganze Reihe von sozialen Einrichtungen und Diensten bieten Rat und Hilfe in den unterschiedlichsten Problembereichen. 7 Im Trauerfall Bestattungen a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Nina Moder geprüfte Bestatterin Kerath Bestattungen Trauerhalle und Abschiedsraum im Hause Kostenlose Beratung zur Bestattungsvorsorge Grableuchten und Grabdekoration Hohner Str. 44 · 24787 Fockbek · Tel. 0 43 31 - 6 15 13 Bahnhofstr. 40 · 24811 Owschlag · Tel. 0 43 36 - 99 99 19 www.bestattungen-kerath.de 8 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Bestattungen, Überführungen Erledigung aller Formalitäten Vorsorge + Beratung Tag und Nacht für Sie erreichbar 24214 Gettorf · Herrenstraße 1 · Tel. 0 43 46 / 32 87 15_missfeldt=1263_60945, 90 x 55, Sen. RD-Eck, 27.09.2015 • Elysium – einziges Haustierkrematorium in Schleswig-Holstein bietet Einzel- und Gemeinschaftseinäscherungen. • Der Standort mitten in der Region ermöglicht den Tierbesitzern eine rasche Abholung oder Anlieferung ohne Zwischenlager. • Bei Einzeleinäscherungen bestimmen Sie individuell die Grabstätte Ihres geliebten Haustieres. • Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar. Andenken bewahren. Ruhestätten gestalten. Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Eckernförde Friedhofsverwaltung • Schleswiger Straße 33 Tel.: 0 43 51 - 8 12 91 • Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 9.00 – 12.00 Uhr Wertvolle Informationen über Friedhofs- und Bestattungskultur gibt „Der Friedhofswegweiser“. Frei erhältlich z. B. im Rathaus oder Kirchenbüros. 33_Friedhofsamt=1263_61743, 90 x 55, Sen. RD-ECK, 13.10.2015 1. Informationen und Beratung Umfassende sowie trägerunabhängige Auskunft und Beratung bei Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit erhalten Sie beim Pflegestützpunkt des Kreises RendsburgEckernförde. Daneben können Sie sich zur Analyse Ihres Hilfebedarfs und zur Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes an die für Sie zuständige Pflegekasse wenden. Hauptpflegestützpunkt Kreishaus Rendsburg Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/2 02-12 46, -12 47 [email protected] Nebenstellen/Beratungsstellen Altenholz Am Buchholz 4, 24161 Altenholz Telefon 04 31/32 10 40 info@pflegestuetzpunkt. altenholz.de Eckernförde Rathausmarkt 4, 24334 Eckernförde Telefon 0 43 51/76 94 22 pflegestuetzpunkt.eckernfoerde@ pro-regio.org Flintbek Kätnerskamp 6, 24220 Flintbek Telefon 0 43 47/90 58 00 [email protected] ·Außenstelle Bordesholm Telefon 0 43 22/69 22 79 ·Außenstelle Nortorf 0 43 92/21 39 Hohenwestedt Thomashauspassage 2 24594 Hohenwestedt Telefon 0 48 71/7 63 18 28 [email protected] Rendsburg Prinzenstraße 9 24768 Rendsburg Telefon [email protected] 0 43 31/6 96 30 1.3. BERATUNG BEI BEHINDERUNGEN Für Menschen, die durch einen Unfall, eine Krankheit oder auch altersbedingt von einer Behinderung bedroht sind oder unter einer Behinderung leiden, bricht häufig von heute auf morgen eine Welt zusammen. Der Tagesablauf ändert sich zwangsläufig und vielfach werden Betroffene vor akute Probleme gestellt, mit deren Lösung sie alleine überfordert sind. Insbesondere wenn es um Fragen zur Wiedereingliederung oder zur Teilhabe geht, stellt sich die Frage: „Wo finde ich kompetente Ansprechpartner, die mir helfen können?“ © Kreis Rendsburg-Eckernförde 1.2. BERATUNG IN PFLEGEFRAGEN 9 1. Informationen und Beratung Kreis Rendsburg-Eckernförde Fachdienst Eingliederungshilfen, Betreuungsbehörde und Sozialpsychiatrischer Dienst Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/2 02-5 87 [email protected] www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein Außenstelle Schleswig Seminarweg 6, 24837 Schleswig Telefon 0 46 21/80 60 [email protected] www.schleswig-holstein.de Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD) Kreisverband Rendsburg-Eckernförde Berliner Straße 2 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/2 32 90 [email protected] www.sovd-sh.de 10 Sozialverband VdK Nord e. V. Geschäftsstelle Flensburg Angelburger Straße 8 24937 Flensburg Telefon 04 61/1 68 94 93 [email protected], www.vdk.de 1.4. BERATUNG IN LEBENS-, EHE- UND FAMILIENFRAGEN In Familien und Partnerschaften gibt es Höhen und Tiefen. Gut zu wissen, dass es in Ehe-/Partnerschafts- oder Lebenskrisen vielfältige Hilfe und Unterstützungsangebote gibt. Bei Zerwürfnissen, gewalttätigen Konflikten, Trennung oder Geldsorgen können Sie sich hier kompetente Hilfe holen. Beratungsstellen BellaDonna Beratungstreff für Frauen Brücke Rendsburg-Eckernförde e. V. Am Stadtsee 9 (Wagenhaus) 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/2 27 26 [email protected] Diakonisches Werk des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen ·Eckernförde Schleswiger Straße 33 24340 Eckernförde Telefon 0 43 51/8 93 11-0 ·Rendsburg Prinzenstraße 13 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/69 63-30 erziehungsberatung@ diakonie-rendsburg.de [email protected] www.diakonie-rd-eck.de Frau & Beruf Diakonisches Werk Altholstein GmbH Zentrum für Berufliche Bildung Kaiserstraße 26, 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/9 43 91 05 christiane.kaiser@ diakonie-altholstein.de www.diakonie-altholstein.de Frauenhaus Rendsburg Postfach 535, 24753 Rendsburg Telefon 0 43 31/2 27 26 [email protected] HAKI e. V. Kiel Verein für lesbisch-schwule Emanzipationsarbeit in Schleswig-Holstein Beratung für Schwule, Lesben und Transgender Westring 278, 24116 Kiel Telefon 04 31/1 70 90 [email protected] www.haki-sh.de !VIA Rendsburg-Eckernförde Beratungs- und Treffangebote für Mädchen und Frauen Langebrückstraße 8 24340 Eckernförde Telefon 0 43 51/35 70 ·Nebenstelle Rendsburg Kanzleistraße 7, 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/4 35 43 93 via-rendsburg-eckernfoerde@ t-online.de www.via-rendsburg-eckernfoerde.de 1.5. GLEICHSTELLUNG © Rainer Sturm/www.pixelio.de Sie können sich an die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises wenden, wenn Sie Information und Beratung wünschen, Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen, Kontakte zu Gruppen, Vereinen und Initiativen suchen, Anregungen oder Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen haben und sich frauen- und gleichstellungspolitisch engagieren wollen. Gleichstellungsstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/2 02-4 00 [email protected] www.kreis-rd.de/gleichstellungsstelle 1.6. SUCHTBERATUNG UND -PRÄVENTION ter Therapiebegleitung. Außerdem gibt es verschiedene ehrenamtliche Selbsthilfegruppen. Dieses sind selbstorganisierte Gruppen von Menschen, die ein gleiches Problem oder Anliegen haben und gemeinsam etwas dagegen oder dafür unternehmen möchten. Hier werden Informations- und Erfahrungsaustausch von Betroffenen und Angehörigen sowie praktische Lebenshilfe und gegenseitige emotionale Unterstützung und Motivation angeboten. Sucht kann einem im Alltag in vielen verschiedenen Formen begegnen. Betroffene haben Anspruch auf Hilfe und dürfen nicht mit ihrer Sucht allein gelassen werden! Suchtberatungs- und Präventionsstellen Aktivgruppe DROGE 70 An der Marienkirche 5 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/2 80 88 [email protected] Der Kreis Rendsburg-Eckernförde finanziert einen Anbieterverbund mit einem umfassenden Angebot an Suchtberatung. Professionelle Anbieter beraten individuell Menschen mit Suchtproblemen und deren Angehörige. Die Hilfe besteht aus einfacher Unterstützung, bis hin zu Gruppentherapien und ambulan- Brücke RendsburgEckernförde e. V. Billundstraße 6-10 24594 Hohenwestedt Telefon 0 48 71/51 87 25 und 01 73/2 09 70 35 suchtberatung-suedkreis@ bruecke.org www.suchthilfe-portal.de 11 Grabsteine Gartenkunst a a i i d d e e m m s x a x i i n n i i © © a a i i d d e e m m x x i i n n i i © © ICH TRAGE DICH BEI MIR a a i i d d e e m m x x i i n n i i © © a a i i d d e e m m x x i i n n i i © © Grabdenkmäler individuelle kulpturen Elmschenhagener Allee 5 24146 Kiel Tel. 04 31-78 34 48 · Fax. 04 31-78 58 994 nfertiGunGen Friedhofsdamm 8 24211 Preetz/Holst. Tel. 0 43 42/37 36 Mensingstraße 10 24321 Lütjenburg Tel. 0 43 81/41 96 45 www.lipp-art.de mail: [email protected] Die Erinnerung an einen geliebten Menschen trägt man auch nach seinem Tod im Herzen. Mit dem Handschmeichler von Gunter Lippert nimmt diese Erinnerung eine greifbare Form an. Das kleine Herz aus massiver Bronze und der Gravur „ICH TRAGE DICH BEI MIR“ ist 40 x 35 mm groß und liegt angenehm in der Hand. Verpackt in einem Holzkästchen bekommt es jeder geschenkt, der bei Gunter Lippert einen Grabstein anfertigen lässt. Man kann es aber auch nachträglich erwerben. Das Besondere an den Grabsteinen und -denkmälern des gelernten Steinmetzes und Bildhauers ist neben ihrer künstlerischen und handwerklichen Qualität auch der zertifizierte Herkunftsnachweis der Steine. Auch wenn die aus Asien, Afrika und Lateinamerika stammen, sind die Natursteine in den Herkunftsländern nicht durch Kinderarbeit hergestellt worden. LIPP-ART Elmschenhagener Allee 5 · 24146 Kiel Tel. 04 31/78 34 48 www.lipp-art.de 1. Informationen und Beratung Diakonisches Werk des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde [email protected] www.diakonie-rd-eck.de ·Eckernförde Schleswiger Straße 33 24340 Eckernförde Telefon 0 43 51/8 93 11-0 ·Rendsburg Prinzenstraße 13 24768 Rendsburg Telefonische Anmeldung zur Beratung nur über das Sekretariat in Eckernförde Selbsthilfegruppen Aktuelle Informationen über verschiedene Selbsthilfegruppen können Sie bei Kibis erhalten: Kibis Kontaktstelle im Kreis Rendsburg-Eckernförde Geschäftsstelle Brücke Rendsburg-Eckernförde e. V. Ahlmannstraße 2 a 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/13 23 36 www.kibis-rendsburg.de 1.7. BERATUNG IN SOZIALPSYCHIATRISCHEN FRAGEN 1.8. KRISENHILFE FÜR DEN PSYCHIATRISCHEN NOTFALL Der Sozialpsychiatrische Dienst der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde berät und unterstützt Sie und Ihre Angehörigen in allen Fragen, die sich aus psychischen Erkrankungen, seelischen Krisen, altersbedingten psychischen Schwierigkeiten und Suchtkrisen ergeben. Wenn Sie sofort Hilfe benötigen, sind folgende Ansprechpartner für Sie da: Angebote: Beratung für Menschen mit psychischen Problemen in der Dienststelle und in Form von Hausbesuchen · Hilfe in Krisensituationen · Vermittlung weiterführender Hilfen · Familien- und Angehörigenberatung · Gruppenangebote in Rendsburg und Eckernförde Sozialpsychiatrischer Dienst im Kreis Rendsburg-Eckernförde Berliner Straße 4, 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/2 02-2 43 sozialpsychiatrischer-dienst@ kreis-rd.de Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen Telefon 116 117 * Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik imland Klinik Rendsburg Lilienstraße 20-28 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/20 00 Sozialpsychiatrischer Dienst im Kreis Rendsburg-Eckernförde Berliner Straße 4, 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/2 02-2 43 Mo.-Do. 8.00-16.00 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr außerhalb dieser Zeiten Rettungsleitstelle 04 31/1 92 22 oder Notrufnummer 1 12 * kostenlos 13 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © E a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © : sich g r e t l A use im a h u Z n i ut und geborgen füh len Im Klosterstift in Bordesholm, in der Pflegewohnanlage Eiderheim in Flintbek und der Seniorenwohnanlage Erlenhof in Aukrug finden Menschen mit und ohne Behinderung ein Zuhause im Alter. Ob in Pflege, Betreuung und Versorgung – für Sie sind wir da mit Herz und Kompetenz. Denn Ihre Lebenszufriedenheit und Ihr Wohlbefinden sind unser Maßstab. Sie möchten mehr über das Leben in unseren Häusern wissen? Bitte sprechen Sie uns an. Klosterstift Dominik Zett, Einrichtungsleitung Lindenplatz 11 · 24582 Bordesholm Tel. 0 43 22 | 755-0 Fax 0 43 22 | 755-111 [email protected] www.klosterstift.de Pflegewohnanlage Eiderheim Annette Zimmermann, Einrichtungsleitung An der Bahn 108-112a · 24220 Flintbek Tel. 0 43 47 | 907-0 Fax 0 43 47 | 907-261 [email protected] www.eiderheim.de Seniorenwohnanlage Erlenhof Annette Zimmermann, Einrichtungsleitung Itzehoer Str. 26 · 24613 Aukrug-Innien Tel. 04873 | 998-0 Fax 04873| 998-77 [email protected] www.seniorenwohnanlage-erlenhof.de 2. Gesetzliche Sozialleistungen Finanzielle Hilfen 2.1. SOZIALHILFE Die Sozialhilfe richtet sich auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) nach der individuellen Lebenslage und Notsituation des Einzelnen. Sozialhilfe kann erhalten, wer sich nicht mit eigenem Einkommen oder Vermögen selbst helfen kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern wie Krankenkassen, Pflegekassen, Rententrägern, der Arbeitsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch II usw., bekommt. Die Sozialhilfe umfasst die · Hilfe zum Lebensunterhalt · Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung · Hilfen zur Gesundheit · Eingliederungshilfe für behinderte Menschen · Hilfe zur Pflege · Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten · Hilfe in anderen Lebenslagen · sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung. Die Leistungen werden als Dienst-, Geld- oder Sachleistung erbracht. Hilfe zum Lebensunterhalt Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 des Sozialgesetzbuches XII sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die bei Bedürftigkeit sonst keine (ausreichenden) Leistungen erhalten. Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Daneben sind für Erstausstattungen für die Wohnung, Erstausstattungen für Bekleidung und für bestimmte Bedarfe bezüglich orthopädischer Schuhe und therapeutischer Geräte einmalige Leistungen möglich. Erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und je nach Geburtsjahr mindestens 65 Jahren, die einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben (s. Ziffer 2.2.), erhalten keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Gleiches gilt für Personen, die einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Als Leistungsberechtigte für die Hilfe zum Lebensunterhalt kommen insbesondere Bezieher einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung, längerfristig Erkrankte oder auch in Einrichtungen betreute Menschen infrage. Hilfen zur Gesundheit/Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Die Gewährung der Hilfen setzt eine besondere Lebenssituation (Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung) voraus. Sie kommen auch dann in Betracht, wenn man in der Lage ist, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. In der Regel sind erhaltene Sozialhilfeleistungen nicht zurückzuzahlen. Ausnahmen gibt es jedoch, wenn sie als Darlehen gewährt oder durch schuldhaftes Verhalten herbeigeführt wurden. Auch Erben eines Leistungsbeziehers können unter Umständen zum Ersatz der Sozialhilfekosten verpflichtet sein, aber höchstens in Höhe des Erbteils. Der Kostenersatz durch die Erben gilt nicht für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie beim Sozialamt Ihrer Wohnortgemeinde. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Grundsicherung ist eine eigenständige, bedarfsorientierte Sozialleistung nach Kapitel 4 des Sozialgesetzbuches XII zur Sicherung des 15 2. Gesetzliche Sozialleistungen Finanzielle Hilfen Lebensunterhalts im Alter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung. Sie geht der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) voraus. Anspruchsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das je nach Geburtsjahr mindestens 65. Lebensjahr oder das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll erwerbsgemindert sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Die Grundsicherung bedarf eines Antrages und ist einkommens- und vermögensabhängig. Im Unterschied zur Hilfe zum Lebensunterhalt wird auf einen Rückgriff auf die unterhaltspflichtigen Angehörigen verzichtet, wenn deren Gesamteinkommen im Jahr unter 100.000 Euro liegt. Anträge auf Grundsicherung können Sie beim Sozialamt Ihrer Wohnortgemeinde stellen, wo man Sie bei Fragen auch gerne beraten wird. 2.2. GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE 16 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, mit der im Sozialgesetzbuch II (SGB II) zum 01.01.2005 die Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) und die Arbeitslosenhilfe zusammengeführt wurden, unterstützt auf Antrag alle Personen zwischen 15 und unter je nach Geburtsjahr mindestens 65 Jahren, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, sowie ihre Angehörigen, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Ausländern muss zudem die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein oder erlaubt werden können. Sie umfasst Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Die Geldleistung für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen heißt Arbeitslosengeld II. Bei der Geldleistung für die Angehörigen handelt es sich um das Sozialgeld. Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann und nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (sechs Monate) daran gehindert ist. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt („Bedarf“) und den seiner mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann. Die Leistungen werden vom Jobcenter im Kreis Rendsburg- Eckernförde in vier Leistungszentren erbracht (Rendsburg, Eckernförde, Hohenwestedt und Kiel). Jobcenter im Kreis Rendsburg-Eckernförde •Leistungszentrum Rendsburg Ritterstraße 10, 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/43 85-0 •Leistungszentrum Eckernförde Riesebyer Straße 6 24360 Eckernförde 0 43 51/66 68-0 •Leistungszentrum Hohenwestedt Itzehoer Straße 31-33 24594 Hohenwestedt Telefon 0 48 71/76 36-0 •Jobcenter Kiel Büro Geschäftsführung Adolf-Westphal-Straße 21 24143 Kiel 04 31/7 09-15 25 2.3. KRANKEN- UND RENTENVERSICHERUNG Das System der Sicherung im Krankheitsfall in der Bundesrepublik Deutschland wird getragen durch die gesetzliche sowie private Krankenversicherung und sonstige Sicherungssysteme (zum Beispiel Unfall- und Rentenversicherung, Sozialhilfe, Kriegsopferversorgung, Beihilfe, Heilfürsorge von Polizei und Bundeswehr). Der Leistungskatalog umfasst die Förderung der Gesundheit, die Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten, ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen. An einzelnen Leistungen, die notwendig und ärztlich verordnet sein müssen, sind beispielhaft zu nennen: häusliche Krankenpflege mit Grund-/ Behandlungspflege (wie Injektionen, Einreibungen, Verbandwechsel), hauswirtschaftliche Versorgung sowie Haushaltshilfe, Hilfsmittel (Hörgeräte, Prothesen), Heilmittel (wie Massagen, krankengymnastische, logopädische Leistungen usw. ). Versicherte haben nur bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze Zuzahlungen zu leisten. Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Die Beratung und Leistungsgewährung erfolgt durch die zuständige Krankenkasse. Die Rentenversicherung sichert vor allem das Leben im Alter, schützt bei frühzeitiger Erwerbsminderung oder -unfähigkeit und sichert den Ehepartner und die Kinder bei Tod des Versicherten ab. Der Leistungskatalog beinhaltet nicht nur die Zahlung von Renten an Versicherte und Hinterbliebene, sondern insbesondere auch Leistungen zur Rehabilitation und Krankenversicherung der Rentner. Nähere Informationen und Adressen finden Sie unter Ziffer 2.9. „Rente“. 2.4. PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ Allgemeines Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung neben Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung eingeführt. Sie garantiert eine Grundversorgung sowohl im häuslichen als auch im teilstationären/ stationären Bereich. Dabei erstreckt sich die Pflegeversicherung nicht nur auf den Schutz vor finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigkeit, sondern auch auf die Pflegequalität. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz besteht. Es gilt der Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. Entsprechend sind alle in der gesetzlichen Krankenversiche- rung Versicherten in die „soziale Pflegeversicherung“ einbezogen. Privat krankenversicherte Personen sind verpflichtet, grundsätzlich bei ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit einen Versicherungsvertrag abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Binnen sechs Monaten ab Eintritt der individuellen Versicherungspflicht besteht allerdings ein freies Wahlrecht. Die Pflegeversicherung finanziert sich im Wesentlichen durch Beiträge der Versicherten. Dabei werden die jeweils benötigten finanziellen Mittel durch die laufenden Einnahmen aufgebracht. Da die Pflegeversicherung keine Vollversorgung darstellt, finanziert sie auch nur eine Grundversorgung in einem im Gesetz festgelegten Rahmen. Darüber hinausgehende Kosten für die Pflege und Betreuung hat der Versicherte selbst zu tragen, sofern seine Eigenmittel hierfür ausreichen, ansonsten der jeweilige Sozialhilfeträger. Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, 17 Bleiben Sie gesund! © vierC-design.de a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © der Augenklinik Rendsburg AUGENKLINIK RENDSBURG Jungfernstieg 25 24768 Rendsburg fon 04331 - 5 90 20 AUGENKLINIK RENDSBURG www.augenklinik-rd.de 35_Augenkinik_RD=1263_61886, 90 x 55, Sen. RD-ECK., 17.10.2015 Friederike Vogler Öffnungszeiten Mo.-Fr. 8.00-18.30 Uhr · Sa. 8.30-13.00 Uhr Tel. 0 43 31/ 6 14 04 Lieferservice 18 Gute Beratung, faire Preise! a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Praxis für Ergotherapie Ilonka Chamaly Bachelor of Health in Ergotherapie Master of Science in Therapiewissenschaft Gerichtstraße 1 / 24340 Eckernförde / Tel.: 0 43 51 - 880 16 11 [email protected] / www.therapiepraxis-eckernfoerde.de Unsere Schwerpunkte: • intensive Beschäftigung mit Diabetes • Präparate der Firma Orthomol, hochwertige Vitalstoffpräparate • kompetente und ausführliche Kosmetikberatung • Verleih von Medela Intervall-Milchpumpen, Inhaliergeräten und digitalen Babywaagen • Abmessen von Kompressionsstrümpfen • undSchwerpunkte: natürlich vieles mehr… Unsere © www.pixabay.com Ihre Augenärzte • monatlich wechselnde Angebote • Abmessen von Kompressionsstrümpfen • hochwertige Vitalstoffpräparate der Firma Unsere Schwerpunkte: Orthomol • Verleih von Medela Intervall-Milchpumpen, Inhaliergeräten und digitalen Babywaagen • kompetente Kosmetikberatung • und natürlich vieles mehr ... • intensive Beschäftigung mit Diabetes Volkhard Wagner • Präparate der Firma Orthomol, hochwertige Kirchhofsallee 2/Poststraße Vitalstoffpräparate 24589 Nortorf • kompetente und ausführliche Kosmetikberatung Tel.: 0 43 92 - 27 15 • Verleih von Medela Intervall-Milchpumpen, Fax: 0 43 92 - 48 55 www.brunnen-apotheke-nortorf.de Inhaliergeräten und digitalen Babywaagen • Abmessen von Kompressionsstrümpfen • und natürlich vieles mehr… 27_brunnen_apotheke=1263_61535, 90 x 80, Sen. RD-ECK, 07.10.2015 2. Gesetzliche Sozialleistungen Finanzielle Hilfen geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die alltäglichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer (voraussichtlich für mindestens sechs Monate) in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Die alltäglichen Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens umfassen den Bereich der Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. Pflegestufen Pflegestufe 0 haben Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht. Pflegestufe II Schwerpflegebedürftige sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen. Pflegestufe I erheblich Pflegebedürftige sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für Pflegestufe III Schwerstpflegebedürftige sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen. Für die Ermittlung des Zeitaufwandes für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung wird von einer nicht als Pflegekraft ausgebildeten Pflegeperson ausgegangen. Härtefallregelung Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt sind und ein außergewöhnlich hoher bzw. intensiver Pflegeaufwand vorliegt. Voraussetzung ist, dass · die Hilfe bei der Grundpflege mindestens sechs Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht, erforderlich ist. In vollstationären Pflegeeinrichtungen ist auch die auf Dauer bestehende medizinische Behandlungspflege zu berücksichtigen oder · die Grundpflege auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann. 19 2. Gesetzliche Sozialleistungen Finanzielle Hilfen Wenigstens bei einer Verrichtung tagsüber und des Nachts muss dabei neben einer professionellen mindestens eine weitere Pflegeperson tätig werden, die nicht bei einem Pflegedienst beschäftigt sein muss. Zusätzlich muss ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich sein. Leistungsübersicht Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen: ·Pflegesachleistung · Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen 20 Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, das Anfang 2017 in Kraft tritt, wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt: · Kombination von Sach- und Geldleistungen · Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson · Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen · Teilstationäre Pflege als Tages- oder Nachtpflege ·Kurzzeitpflege · Vollstationäre Pflege · Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen · Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson, zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit · Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen · die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. · eine Unterscheidung zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen findet nicht mehr statt. Dafür soll der individuelle Pflegebedarf besser berücksichtigt werden – von entscheidender Bedeutung wird künftig der Grad der Selbstständigkeit im Alltag sein. Die Höchstbeträge für einzelne Leistungsbereiche betragen monatlich (Stand 2015): Bei Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz: Pflegestufe Pflegestufe Pflegesach-Pflegegeld Vollstationäre leistung Pflege Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe III + Härtefall 0 € 468 € 1.144 € 1.612 € 0 € 244 € 458 € 728 € 0€ 1.064 € 1.330 € 1.612 € 1.995 € 0 € 1.995 € Pflegesach-Pflegegeld Vollstationäre leistung Pflege Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe III + Härtefall 231 € 689 € 1.298 € 1.612 € 123 € 316 € 545 € 728 € 0€ 1.064 € 1.330 € 1.612 € 1.995 € 0 € 1.995 € 2.5. GESETZ ZUR VERBESSERUNG DER VEREINBARKEIT VON FAMILIE, PFLEGE UND BERUF Angesichts der hohen Bereitschaft, Pflegeaufgaben für Familienangehörige wahrzunehmen, ist der Gesetzgeber der wichtigen gesellschaftspolitischen Aufgabe mit dem Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf nachgekommen. Weiterentwickelt wurden das Familienpflegezeitgesetz und das Pflegezeitgesetz. Dazu gehört insbesondere die Einführung des Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit. Beschäftigte, die Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, haben dann zugleich einen Anspruch auf finanzielle Förderung (zinsloses Darlehen) zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts während ihrer Freistellung. Die bis zu zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, ist mit einer Lohnersatzleistung – dem Pflegeunterstützungsgeld – gekoppelt. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, sofern Sie von einer der Möglichkeiten Gebrauch machen wollen. 2.6. WOHNGELD Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen zahlt der Staat als finanzielle Hilfe Wohngeld. Wohngeld gibt es · als Mietzuschuss zu den Kosten der Mietwohnung ·als Lastenzuschuss für eigengenutzte Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser ·sowie auch als Mietzuschuss zum Wohnanteil der Heimkosten. Beratung und Anträge erhalten Sie beim Wohngeld-/Sozialamt Ihrer Wohnortgemeinde. 2.7. SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS/FAHRPREISVERGÜNSTIGUNG/PARKGENEHMIGUNG Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtlicher Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilausgleichen. Er wird auf Antrag von der zuständigen Außenstelle des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein ausgestellt. Durch den Schwerbehindertenausweis können der Grad der Behinderung (mindestens 50) und die gesundheitlichen Merkzeichen (aG = außergewöhnliche Gehbehinderung, G = Gehbehinderung, B = Begleitperson, Bl = Blindheit, RF = Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung etc.) nachgewiesen werden. Welche Vergünstigungen mit dem Schwerbehindertenausweis für den Einzelnen greifen, hängt vom Grad der Behinderung und den anerkannten Merkzeichen ab. Beispiele von Nachteilausgleichen: · Steuervergünstigungen, Kraftfahrzeugsteuer · Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ·Parkerleichterungen ·Landesblindengeld/Blindenhilfe · Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung und Vergünstigung beim Telefon ·Vergünstigungen im sozialen und kulturellen Bereich Antragstellung: Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein Außenstelle Schleswig Seminarweg 6, 24837 Schleswig Telefon 0 46 21/80 60 [email protected], www.lasd-sh.de 21 2. Gesetzliche Sozialleistungen Finanzielle Hilfen Die Antragsformulare sind (meist) in den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen erhältlich und auch im Fachdienst Soziale Sicherung des Kreises Rendsburg-Eckernförde vorrätig. Die Parkgenehmigung für Schwerbehinderte ist bei den örtlichen Ordnungsbehörden der amtsfreien Gemeinden, Amtsverwaltungen und Städte zu beantragen. Voraussetzung ist, dass der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“ bzw. „BI“ enthält. Die Ermäßigung für die Kraftfahrzeugsteuer ist beim zuständigen Hauptzollamt zu beantragen. Hauptzollamt Kiel Kronshagener Weg 105, 24022 Kiel Telefon 04 31/2 00 83-0 [email protected] 2.8. BEFREIUNG UND ERMÄSSIGUNG VON RUNDFUNK-, FERNSEH- UND TELEFONGEBÜHREN 22 Das Telefon ist für ältere und behinderte Menschen eine wichtige Verbindung zur Außenwelt. Radio und Fernsehen haben daneben als Unterhaltungs- und Informationsange- bot große Bedeutung. Für alle Geräte müssen monatliche Beiträge oder Gebühren entrichtet werden. Die Einziehung des Rundfunkbeitrags erfolgt durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ehemals Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ). Der Rundfunkbeitrag wird als Pauschale pro Wohnung bezahlt, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Wer bestimmte Bedingungen erfüllt, kann sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Dies gilt etwa für Menschen, die staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten oder Empfänger von Ausbildungsförderung sind. Behinderte Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zahlen ein Drittel der Gebühr. Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe sind von ihr befreit. Bitte denken Sie daran, eine Bescheinigung des Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio über die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. die Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag, Ihren BAföG-Nachweis oder eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises beizulegen. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Servicetelefon0 18 06/99 95 55 10* * 20 Cent je Anruf aus dem Festnetz, mobil 60 Cent je Anruf Als Privatkunde mit einem Festnetzanschluss der Telekom erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn: · Sie durch den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten. ·Sie Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten. © www.pixabay.com · Sie blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht mindestens 90 % erreicht. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag für den Sozialtarif kann im Telekom Shop abgegeben oder an folgende Adresse geschickt werden: Telekom Deutschland GmbH Kundenservice, 53171 Bonn Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2, 10709 Berlin Servicetelefon 08 00/10 00 48 00* www.deutsche-rentenversicherungbund.de Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (vormals Bundesknappschaft) Pieperstraße 14-28 44789 Bochum Telefon 02 34/3 04-0 www.bundesknappschaft.de 2.9. RENTE Den Anspruch auf Altersrente/-ruhegeld haben Sie bzw. Ihr Ehepartner sich in Ihrem Berufsleben erworben. Wenn Sie Fragen zur Rentenantragstellung, Rentenberechnung oder allgemein zu Ihrem Rentenanspruch haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Informationen zur Rentenantragstellung, -berechnung und zu Ihrem Rentenanspruch erhalten Sie bei den folgenden Stellen: Auskunfts- und Beratungsstelle Rendsburg Lilienstraße 37, 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/12 69 00 Deutsche Rentenversicherung Nord Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck Servicetelefon 04 51/4 85-2 54 50 www.deutsche-rentenversicherungnord.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Schulstraße 29, 24143 Kiel Telefon 04 31/70 24-0 www.svlfg.de Versicherungsamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/2 02-4 22 * kostenlos 23 3. Rechtliche Hilfen 3.1. RECHTSBERATUNG 24 Auch als Senior können Sie gelegentlich mit einem rechtlichen Problem konfrontiert werden. Mancher glaubt, sich keinen Rechtsanwalt leisten zu können. Um Bürger mit geringem Einkommen in dieser Hinsicht nicht schlechter zu stellen als andere, ist die kostenlose Rechtsberatung eingeführt worden. Diese können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten. Sie können sich direkt mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Verbindung setzen, der einen entsprechenden Antrag aufnimmt, oder einen Berechtigungsschein für eine Rechtsauskunft beim Amtsgericht beantragen. Ihre Einkommensunterlagen müssen Sie in beiden Fällen vorlegen. Wenn ein notwendiges Gerichtsverfahren ansteht, Sie anspruchsberechtigt sind und das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat, haben Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Auch für diese Hilfe gelten jedoch bestimmte Einkommensgrenzen. Wenden Sie sich im Bedarfsfall an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl oder an das Amtsgericht Eckernförde Rechtsantragsstelle Reeperbahn 45-47 24340 Eckernförde Telefon 0 43 51/7 15-3 verwaltung@ ag-eckernfoerde.landsh.de Amtsgericht Rendsburg Rechtsantragsstelle Königstraße 17, 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/1 39-0 verwaltung@ ag-rendsburg.landsh.de In der Rechtsantragsstelle findet keine Rechtsberatung statt. 3.2. BETREUUNGSRECHT Seit Inkrafttreten des Betreuungsrechts kann niemand mehr entmündigt werden. An die Stelle der Vormundschaft über Erwachsene sowie der Gebrechlichkeitspflegschaft ist die Betreuung getreten. Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer durch das Betreuungsgericht bestellt wird, der in genau festgelegten Aufgabenbereichen für Sie handelt. Sie können Vorsorge treffen durch: Betreuungsverfügung Mit einer Betreuungsverfügung treffen Sie Vorsorge im Falle Ihrer Betreuungsbedürftigkeit, d. h. Sie hinterlegen schriftlich, welche Person für Sie vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Sofern keine weiteren Vollmachten vorliegen, würde das Gericht im Falle Ihrer Betreuungsbedürftigkeit prüfen, in welchen Bereichen eine Betreuung einzurichten ist und ob die von Ihnen benannte Person als Betreuer geeignet ist. In der Betreuungsverfügung können Sie zudem detailliert beschreiben, in welchem Sinne die von Ihnen benannte Person als Betreuer einzelne Aufgabenbereiche (Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung usw.) ausüben soll. Im Falle der Betreuungsverfügung ist das Gericht gehalten zu prüfen, ob Sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung einer Betreuung bedürfen. Der eingesetzte Betreuer ist verpflichtet, nach Anordnung der Betreuung ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und in regelmäßigen Abständen dem Gericht über die durchgeführten Rechtshandlungen zu berichten. Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll, wenn Sie keine Angehörigen haben und auch sonst niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht anvertrauen mögen. So können Sie zum Beispiel auch bestimmen, im Falle Ihrer Betreuungsbedürftigkeit einen Mitarbeiter des Betreuungsvereins zum Betreuer zu bestellen. Vorsorgevollmacht Eine wirksame Vollmacht können Sie nur erteilen oder widerrufen, solange und soweit Sie geschäftsfähig sind. Mit der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, in welchen Bereichen die bevollmächtigte Vertrauensperson im Falle Ihrer Verhinderung tätig werden soll. Sie können beispielsweise festlegen, dass Ihre Vermögensangelegenheiten von dem Bevollmächtigten geregelt werden sollen. Es ist auch daran zu denken, die Vollmacht für die Bereiche der „Personensorge“, d. h. Entscheidungen in gesundheitlichen Fragen, über Ihren Aufenthaltsort und über Ihre Wohnungsangelegenheiten, zu erteilen. Hier sollten Sie sich genau überlegen, Ihren Willen festzulegen und der bevollmächtigten Person Ihre Haltung beispielsweise in medizinischen Fragen darzulegen, da- mit entsprechend Ihrer Lebenseinstellung und ethischen Vorstellungen gehandelt werden kann. Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie nur einer Person erteilen, der Sie absolut vertrauen! Die Vollmacht sollte in schriftlicher Form vorliegen, mindestens das Datum und Ihre Unterschrift sollte von Ihnen geleistet werden. Es gilt jedoch zu bedenken, dass Banken und Sparkassen nur bankseitig erteilte Vollmachten anerkennen, d. h. Sie müssen mit Ihrer Vertrauensperson bei Ihrer Bank oder Sparkasse vorstellig werden und dort erklären, wer Zugang zu Ihren Konten haben soll. Wenn Ihnen dies nicht mehr möglich ist, müsste eine notariell beurkundete Vollmacht vorgelegt werden. Ihre Unterschrift sollte beglaubigt sein. Die Beglaubigung kann u. a. die Betreuungsbehörde vornehmen. Bei vorhandenem Grundbesitz und/ oder anderen erheblichen Vermögenswerten empfiehlt es sich auf jeden Fall, einen Notar aufzusuchen und die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen. Informationen und Beratung Betreuungsbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde Berliner Straße 4 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/2 02-2 28 [email protected] Betreuungsverein Rendsburg-Eckernförde ·Eckernförde Kieler Straße 5 24340 Eckernförde Telefon 0 43 51/72 60 94 ·Rendsburg Altstädter Markt 4-5 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/33 80 70 info@ betreuungsverein-rendsburg.de Fachliche Beratung erhalten Sie auch bei einem Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht/Vormundschaftsgericht. Die Bundesnotarkammer registriert Vollmachten im Zentralen Vorsorgeregister. Der Erstantrag auf Eintragung kostet eine geringe Gebühr. www.vorsorgeregister.de 25 Vorsorge | Waldbestattung a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © 26 © www.pixabay.com © www.pixabay.com Gruppenführungen finden immer am ersten Samstag des Monats um 14 Uhr statt. Einzelführungen sind jederzeit nach Absprache möglich. 3. Rechtliche Hilfen Kommt es zur Einleitung eines Betreuungsverfahrens, kann das Betreuungsgericht abfragen, ob Sie eine Vollmacht erteilt haben. Weitere Auskünfte können Sie bei den oben genannten Institutionen erfragen. 3.3. PATIENTENVERFÜGUNG Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Die Patientenverfügung richtet sich überwiegend an Ärzte und medizinisches Personal. Vor Erstellen einer Patientenverfügung empfiehlt es sich, über Ihre ethischen Werte nachzudenken und dann festzulegen, was Sie geregelt wissen möchten. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, mit Ihrem Hausarzt über Ihre Patientenverfügung zu sprechen und, wenn es möglich ist, sich dieses Gespräch in der Patientenverfügung bestätigen zu lassen. Wünschen Sie einen Behandlungsabbruch bei Hilflosigkeit und in einem Zustand, der unumkehrbar zum Tode führen wird? Oder möchten Sie verhindern, dass Ihnen eine Magensonde gelegt wird? Sollen alle technischen medizinischen Möglichkeiten eventuell ausgeschöpft werden? Die Patientenverfügung muss schriftlich festgelegt werden und Datum und Ort enthalten. Sie sollte in regelmäßigen Abständen bestätigt werden. Wichtig! Festlegungen in einer Patientenverfügung bedeuten, dass man selbst die Verantwortung für die Folgen übernimmt, wenn ein Arzt Ihren Verfügungen entspricht. Wenn Sie Festlegungen für oder gegen Behandlungen treffen wollen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie durch einen Behandlungsverzicht möglicherweise auf ein Weiterleben verzichten. Andererseits ist zu bedenken, dass für eine Chance, weiterleben zu können, möglicherweise Abhängigkeit und Fremdbestimmungen in Kauf genommen werden müssen. Wenn Sie sich für eine Patientenverfügung entscheiden, sollten Sie festlegen, wer bevollmächtigt werden soll, Ihre Interessen wahrzunehmen. Haben Sie keine Vorsorge getroffen, ist möglicherweise Ihr Betreuer/Ihr Bevollmächtigter verpflichtet, Ihrem Willen Geltung zu verschaffen. 3.4. TESTAMENT/ERBRECHT/ BESTATTUNGSVORSORGE Wenn Sie sichergehen wollen, dass nach Ihrem Tod Ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt und erfüllt werden, ist es sinnvoll, ein Testament zu erstellen. Die einfachste Art, Ihren letzten Willen festzulegen, ist das eigenhändige Testament. Es muss von Ihnen selbst mit der Hand geschrieben und mit vollem Namen, Ort und Datum unterzeichnet werden. Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, wenn es nicht mehr Ihrem letzten Willen entspricht. Grundsätzlich gilt die zeitlich letzte Niederlegung des letzten Willens. Auch vor einem Notar können Sie Ihr Testament abgeben. Dies bietet den Vorteil, dass der Notar Sie beraten kann und Ihnen bei der Abfassung und Formulierung des Testaments behilflich ist. Das notarielle Testament ist gebührenpflichtig. Vor Verlust Ihres Testaments schützt eine Hinterlegung bei Ihrem zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht). 27 3. Rechtliche Hilfen 28 3.5. OPFER VON GEWALTTATEN Der Staat hat seine Bürger vor rechtswidrigen Angriffen zu schützen. Wer dennoch eine Schädigung erleidet, hat gegebenenfalls Anspruch auf angemessene Entschädigung. Anspruch auf eine Versorgung hat, wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Dauerschädigung erleidet. Entschädigungen richten sich nach dem Opferentschädigungsgesetz. VORSORGE FÜR DAUERGRABPFLEGE Mittlerweile gibt es immer mehr Menschen, die festlegen möchten, wie der letzte Weg und die Gedenkstätte sein sollen. Nur ca. 20 % aller Bundesbürger verfügen über ein Testament und treffen klare Regelungen für ihre Bestattung, ihre Grabstätte und für die Grabpflege. Dauergrabpflege mit der Treuhandstelle ist ein Service der Friedhofsgärtner, um Angehörigen oder denen, die schon zu Lebzeiten die Gestaltung ihres eigenen Grabes geregelt wissen wollen, die Sorge um Grabbepflanzung Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein Steinmetzstraße 1-11 24534 Neumünster Telefon 0 43 21/9 13-5 [email protected], www.lasd-sh.de Opfer häuslicher Gewalt finden Hilfe bei: Autonomes Frauenhaus Rendsburg e. V. Telefon 0 43 31/2 27 26 (erreichbar rund um die Uhr) Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Telefon 0 8000/116 016 * Mo.-Fr. 15.00-1.00 Uhr, Sa. + So. 10.00-1.00 Uhr und Grabpflege abzunehmen. Die Leistungen, die der Friedhofsgärtner erbringt, werden vorher individuell festgelegt. Daher gibt es vor Abschluss eines Vertrages eine fachmännische Beratung, kostenlos, unverbindlich und gern auch vor Ort an der Grabstelle. !Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen Langebrückstraße 8 24340 Eckernförde Telefon 0 43 51/35 70 Mo., Mi. + Fr. 10.00-12.00 Uhr, Di. + Do. 14.00-16.00 Uhr Treuhandstelle für Dauergrabpflege Schleswig-Holstein GmbH Waisenhofstraße 44 24103 Kiel 0 4 31/9 35 35 [email protected] www.dauergrabpflege-sh.de WEISSER RING e. V. Landesbüro: Wallstraße 36, 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/4 34 99 09 [email protected] www.weisser-ring.de * kostenlos - Anzeige - Eine Vorsorge für die eigene Bestattung kann jederzeit durch einen Bestattungsvorsorge-Vertrag mit einem Beerdigungsunternehmen getroffen werden. Ebenso ist es möglich, eine solche Leistung bei einer Versicherung einzukaufen, die dann je nach Anbieter auch gleich die Organisation der Bestattung übernimmt. Auch können Grabpflegeverträge bereits zu Lebzeiten mit Friedhofsgärtnereien geschlossen werden. Wenn Sie mit Ihren finanziellen Problemen nicht mehr weiterkommen, nehmen Sie das Hilfsangebot der Schuldnerberatung in Anspruch! Die Beratung ist vertraulich. Berater unterliegen der Schweigepflicht. Eine Beratung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Ausbildungsverbund Eckernförde Schuldnerberatung Kieler Straße 57, 24340 Eckernförde Telefon 0 43 51/72 88 33 [email protected] www.aves-sh.de AWO Schuldnerberatung Itzehoer Straße 31 24594 Hohenwestedt Telefon 0 48 71/44 69 schuldnerberatung-rd-eck@ awo-sh.de Ev. Beratungszentrum Rendsburg Schuldner- und Insolvenzberatung Prinzenstraße 9, 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/69 63-20 schuldnerberatung@ diakonie-rd-eck.de www.diakonie-rd-eck.de Lichtblick Schuldnerberatung e. V. Lüttenheisch 1, 24582 Bordesholm Telefon 0 43 22/66 16 hilfe@ schuldnerberatung-lichtblick.de Die Beschwerdestelle ist unabhängig, will mit Ihnen die Qualität der Versorgung verbessern, will schlichten, vermitteln und auch kritisieren. Die Vorgehensweise wird mit Ihnen abgesprochen. 3.7. BESCHWERDESTELLE An die Beschwerdestelle können sich alle Bürger wenden, wenn sie Beschwerden und Anregungen zum psychiatrischen/psychosozialen Versorgungssystem in Verbindung mit Einrichtungen, Angeboten und Diensten haben, die im Kreis RendsburgEckernförde liegen. Die Beschwerden werden ohne Wertung entgegengenommen und vertraulich behandelt. Die Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Anonymen Beschwerden wird nicht nachgegangen. Die neun Mitglieder sind ehrenamtlich für den Kreis Rendsburg-Eckernförde tätig. Der Einsatz ist kostenlos. Namen und Telefonnummern erhalten Sie über die Rubrik „Hilfen“ in Zeitungen, über Flyer oder die Geschäftsstelle beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Kreises und über die Homepage des Kreises Rendsburg-Eckernförde: www.kreis-rd.de Sozialpsychiatrischer Dienst Kreis Rendsburg-Eckernförde Berliner Straße 4, 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/2 02-2 43 © AOK-Mediendienst 3.6. SCHULDNERBERATUNG 29 4. Wohnformen Besonders im Alter, wenn der Aktionsradius kleiner wird und die Mobilität nicht mehr so gegeben ist wie in jungen Jahren, kommt der Wohnung und dem vertrauten Umfeld eine immer größere Bedeutung zu. Die meisten Menschen möchten in ihrer eigenen Wohnung alt werden. Um das zu ermöglichen, sollte die Wohnung den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen frühzeitig angepasst werden. Durch kleine bauliche Veränderungen (barrierefrei), geringfügige Änderungen der Einrichtung und schließlich eine Vielzahl kleinerer Hilfsmittel kann das alltägliche Leben in der Wohnung erleichtert werden. Sollten Sie etwas baulich verändern wollen, holen Sie sich bitte fachlichen Rat bei den örtlichen Sozialund Bauämtern bzw. gegebenenfalls bei den Pflegekassen und der 30 Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e. V. Gneisenaustraße 2, 24105 Kiel Telefon 04 31/7 05 51 91 [email protected] www.alzheimer-kiel.de Neben der Wohnraumanpassung stehen zum Verbleib in der eigenen Wohnung die Hilfsdienste und Leistungen wie beispielsweise ambulante Pflegedienste, Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern) und Hausnotruf zur Verfügung. Nähere Auskünfte erteilen die örtlichen Sozialämter und die Pflegekassen. 4.2. BETREUTES WOHNEN Betreutes Wohnen ist eine Wohnform, bei der neben der seniorenbzw. behindertengerechten Wohnung die Sicherheit einer Grundversorgung/Betreuung geboten wird und im Bedarfsfall weitere Dienstleistungen (gegen Entgelt) in Anspruch genommen werden können. Mit dem Betreuten Wohnen soll dem Wunsch des Menschen ent- sprochen werden, auch im Alter und bei gesundheitlichen Einschränkungen möglichst lange ein eigenständiges, unabhängiges Leben führen zu können. Vertragliche Gestaltung Bewohner einer Betreuten Wohnanlage sollten in der Regel zwei Verträge abschließen: einen Kauf- bzw. Mietvertrag sowie einen Betreuungsvertrag. Dadurch haben sie es mit zwei verschiedenen Vertragspartnern zu tun: zum einen mit dem Verkäufer bzw. Vermieter der Wohnung und zum anderen mit dem Betreuungsträger. Betreuungsträger und damit Ansprechpartner bei der Inanspruchnahme oder Vermittlung von Hilfen und Versorgungsleistungen ist in den meisten Fällen eine Sozialstation oder eine andere pflegerische Einrichtung. © www.pixabay.com 4.1. WOHNEN IM BISHERIGEN UMFELD Wichtig! Die Verträge sollten nicht so miteinander gekoppelt sein, dass mit der Kündigung des Betreuungsvertrages auch der Mietvertrag endet. Die Leistungen des „Betreuten Wohnens“ setzen sich aus sogenannten Grundleistungen und wählbaren Zusatzleistungen zusammen. Die Grundleistungen sollen in erster Linie dem Wunsch nach Sicherheit und Unterstützung der Selbstständigkeit Rechnung tragen. Selbst wenn diese Leistungen noch nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden, soll damit für den Fall Vorsorge getroffen werden, dass man auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist. Versorgungsleistungen, wie Pflege oder Hilfen im Haushalt, stehen als Wahlleistungen nach Bedarf zur Verfügung. Grund- und Regelleistungen Der Betreuungsträger muss ein Grundpaket an Versorgungs- und Betreuungsleistungen – sogenannte Grundleistungen – vorhalten, welches ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleistet. Die Bewohner andererseits sind verpflichtet, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme hierfür eine monatliche „Betreuungspauschale“ zu entrichten. Der Umfang dieses Vorsorgepaketes wird üblicherweise gering gehalten, um die dafür regelmäßig anfallenden Kosten niedrig zu halten. Zu den unverzichtbaren Grundleistungen gehören: · Benennung und Bereitstellung einer in der Regel täglich erreichbaren Kontaktperson mit regelmäßigen Sprechzeiten vor Ort ·Angebot einer regelmäßigen – mindestens wöchentlichen – Kontaktaufnahme mit den Bewohnern ·Vermittlung von Kontakten und Hilfen im pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich, einschließlich der Vermittlung von qualifizierter Fachberatung (z. B. Wohnraumanpassung; Rentenangelegenheiten) · Vermittlung von Kontakten im Freizeitbereich ·Gemeinschaftsräume zur Förderung der Kommunikation bzw. des sozialen Lebens Wahl- oder Zusatzleistungen Zusätzlich notwendige oder gewünschte Leistungen – sogenannte Wahlleistungen – müssen vom Betreuungsträger entweder selbst angeboten oder vermittelt werden. Wählbare Zusatzleistungen können insbesondere sein: ·Hausnotruf · Hilfe bei der Wohnungsreinigung ·Hilfe bei der Wäscheversorgung, bei Besorgungen, Einkäufen und Behördengängen einschließlich Begleit-, Boten- und Fahrdiensten ·Vermittlung von oder Versorgung mit warmem Essen ·Vermittlung von technischen Hilfen, die über Hausmeisterleistungen hinausgehen · Versorgung der Wohnung bei Abwesenheit ·Hauswirtschaftliche und pflegerische Leistungen gemäß SGB V (Krankenversicherung) und SGB XI (Pflegeversicherung) 31 Wohnen & Pflege (0 43 52) 30 80 Senioren- u. Pflegeeinrichtung Haus Hog´n Dor Homfeldt OHG Unser Team ist für Sie da! PDL: Karin Ehlers Tel. 0 43 51/47 64 33 www.senior-mobil.net Häusliche Pflege und Betreutes Wohnen Bordesholm 04322 / 69 22 78 Flintbek und Molfsee 04347 / 70 84 00 Felde 04340 / 40 25 04 Kronshagen 0431 / 58 88 85 Wir versorgen Sie nach Ihren Wünschen in Ihrer vertrauten Umgebung. Sie können uns jederzeit telefonisch erreichen. Gern beraten wir Sie persönlich. www.diakonie-altholstein.de 02_Diakonie_Altholstein=1263_59317, 90 x 80, RD-ECK, 16.05.2015 Magret & Martina Homfeldt Westerrönfeld · Norderstedt · Neumünster Gemeinsam für Ihr Wohlbefinden Familienunternehmen seit 30 Jahren Unsere Pflegeangebote: Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege, beschützter Dementenbereich, Pflege von Beatmungspatienten, Aufnahme div. Krankheitsbilder, Urlaubs- und Verhinderungspflege, Aufnahme aller Pflegestufen 0 bis 3+, Wohnen auf Probe. Unsere Dienstleistungen: 2-3 Mittagsmenüs, Frühstücks- und Abendbrotbuffet, Restaurant & Café Friesenstube, Festsaal, Friseursalon, Fußpflege, hauseigene Wäscherei u. v. m. 32 Hog´n Dor 1 · 24784 Westerrönfeld · Tel. 0 43 31/80 91-0 · Fax -1 84 · Restaurant & Café Friesenstube -1 86 · [email protected] · www.haushogndor.de 4 00 1 Seniorenzentrum 3 Wellen · Florianweg 12 · 24351 Damp a i d e m x i n i © a i d e Mehr als m x Pflege i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © · Sie brauchen Hilfe für sich oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen? · Eine vertrauensvolle Versorgung? · Eine liebevolle Pflege? 8 19 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Älter werden und Verständnis finden · 19 4 · 2 9 4. Wohnformen Wichtig! Dem Bewohner muss es vertraglich freigestellt sein, diese Wahlleistungen auch bei anderen Anbietern, also nicht nur beim Betreuungsträger selbst, abrufen zu können! Weitere Informationen erhalten Sie u. a. bei den zuständigen örtlichen Sozialämtern und Pflegekassen. 4.3. WOHN-, PFLEGE- UND BETREUUNGSFORMEN Dies sind Formen des gemeinschaftlichen Wohnens, in denen Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung qualifizierte ambulante Leistungen der Pflege und Betreuung in Anspruch nehmen, in denen Wahlfreiheit in Bezug auf den Anbieter der Pflege- und Betreuungsleistung besteht. 4.4. SELBSTVERANTWORTLICH GEFÜHRTE AMBULANT BETREUTE WOHN- UND HAUSGEMEINSCHAFTEN Dies sind Wohnformen, in denen zwischen den Mietern eine schriftliche Vereinbarung über die wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinschaft vorliegt, die Vermietung sowie die Pflege- und Betreuungsleistung vertraglich und tatsächlich getrennt sind, Art und Umfang der Pflege- und Betreuungsleistung sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung tatsächlich frei gewählt werden können, das Hausrecht von den Mietern uneingeschränkt ausgeübt werden kann und die Alltagsgestaltung maßgeblich von den Mietern bestimmt wird. © www.pixabay.com Derartige in Anspruch genommene Dienste und Leistungen müssen gesondert bezahlt werden. Dies gilt auch für pflegerische Leistungen, die im Rahmen eines Notfalles erbracht werden. Kosten, die gegebenenfalls durch die häusliche Pflege entstehen, werden zum Teil von der Kranken- bzw. Pflegekasse übernommen. 33 Wohnen & Pflege / Beratung Schwesternstation Seniorenwohnanlage „Neue Heimat“ im Betreuten Wohnen Thomashaus-Passage 2 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Diakonische Dienste in den Kirchengemeinden Hohenwestedt und Todenbüttel gGmbH Telefon + AB (0 48 71) 35 00 Fax (0 48 71) 35 05 [email protected] · wir pflegen Sie im Hause · ambulante Pflege, Kranken-, Haus- und Familienpflege · Annahme von Notrufsystemen · spez. ambulante Palliativ-Versorgung · häusliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b · pflegerischer Notdienst rund um die Uhr unter Tel.: 01 57/50 39 18 07 · Hilfestellung bei Anträgen Tägliche Sprechzeiten im Betreuten Wohnen: Mo.-Fr. 8.00-17.00 Uhr Inh.: Anja Küster a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © vollstationäre Pflege Kurzzeitpflege Schleswiger Chaussee 42 · 24768 Rendsburg Tel. (0 43 31) 3 37 25-10 · www.neueheimat-rendsburg.de Qualifizierte und liebevolle Betreuung hilfsbedürftiger Menschen Alten- und Pflegeheim Herrenhaus Lindau 34 · · · · vollstationäre Pflege Kurzzeitpflege intensivierte Diabetikertherapie individuell angepasste Beschäftigungstherapie aktivierende Pflege individuelle Schlafenszeiten familiäre Atmosphäre Haustiere ( nach Absprache ) Ruth Busam · Lindenallee 2 · 24214 Lindau · Tel. 0 43 46-41 24 34/35 · Fax 41 24 36 www.herrenhaus-lindau.de · [email protected] für Mitglieder in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten Echt stark ! Echt sozial ! Wir bieten · · · · P Rat P Hilfe P Rechtsschutz NORD e. V. Verhinderungspflege Betreutes Wohnen Ehrenamtliche Mitarbeit ist gern gesehen! Kontaktaufnahme über die Geschäftsstelle Der monatliche Beitrag beträgt 5,60 e. Ihr Ansprechpartner: Bezirksverband Schleswig, GS Flensburg Angelburger Str. 8, 24937 Flensburg Tel. 04 61-168 94 93 Bezirksverband Westküste, GS Itzehoe Emil-von-Behring-Str. 15, 25524 Itzehoe Tel. 0 48 21-74 70 58 Bezirksverband Holstein, GS Kiel Ziegelteich 23/25, 24103 Kiel Tel. 04 31-88 81 69 40 5. Pflege Die Pflegekassen bieten individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. 5.1. UNTERSTÜTZUNG/ BERATUNG PRIVATER PFLEGEPERSONEN Können alte Menschen in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung bleiben, wird Hilfe meist durch Angehörige geleistet, gelegentlich durch Nachbarn, aber zunehmend durch ambulante Pflegedienste der Wohlfahrtsorganisationen und private Hauspflegedienste. Das Kernangebot der ambulanten Pflegedienste erstreckt sich auf folgende Leistungen: ·Häusliche Krankenpflege: umfasst die medizinische Versorgung nach ärztlicher Anordnung (Behandlungspflege, z. B. Verbände, Spritzen) und die Pflege an Schwerkranken © www.pixabay.com Nicht jedem ist es vergönnt, sein „Altern“ in körperlicher Gesundheit und geistiger Frische zu genießen. Das Älterwerden geht oftmals mit Einbußen an Gesundheit, mit körperlichen oder geistigen Gebrechen einher und bedeutet, dass früher oder später Hilfe von Angehörigen oder fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Im Folgenden soll Ihnen ein kurzer Überblick über mögliche Betreuungsformen gegeben werden. Welche Betreuungs- bzw. Pflegeform im Einzelfall die geeignete ist, sollte nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und/oder der Pflegekasse entschieden werden. ·Hauspflege: neben der Grundpflege (Körperpflege, Hilfe bei Nahrungsauf nahme) auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten in kleinem Umfang (Reinigungsarbeiten, Mahlzeitenvorbereitung) ·Verhinderungspflege: bei Verhinderung der privaten Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen für bis zu 28 Tage ·Pflegeberatung: für private Pflegepersonen in Form von Pflegeberatungsgesprächen oder Seminaren für pflegende Angehörige Im Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt es viele Möglichkeiten, die häusliche Pflege und Betreuung zu stützen, zu sichern und zu verbessern. Alle Pflegedienste geben Ihnen Auskunft über die angebotenen Leistungen und helfen Ihnen auch bei der Beantragung der Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen, Versicherungen oder bei der Sozialhilfeverwaltung. Unterstützung erhalten Sie auch bei den Pflegestützpunkten des Kreises Rendsburg-Eckernförde, siehe Seite 9. 35 Wohnen & Pflege Ambulante Pflege Pflege a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © in Eckernförde und Umgebung ... zuerst kommt der Mensch AWO Servicehaus Eckernförde Reeperbahn 30 · 24340 Eckernförde Tel. 0 43 51-50 31 · Fax 50 33 © www.pixabay.com [email protected] a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © - Haus Soziale Dienste Büdelsdorf, Eschenweg 1 a • Pflegedienste • Wohnen mit Service • Sozialruf • Soziales Dienstleistungs- und Beratungszentrum [email protected] Tel. 0 43 31-7 08 83-0 · Fax 7 08 83-30 Diakonieverein Dänischer Wohld e. V. - seit 1889 Pflegen Beraten Begleiten Betreuungspartner in der barrierefreien Wohnanlage „Wohnen mit Service am Tierpark“ Selbstständig, aber in Gemeinschaft mit dem Diakonieverein an Ihrer Seite 36 Diakonieverein Dänischer Wohld e. V. Süderstraße 41 c · 24214 Gettorf Kontakt: Christopher Lampe Tel. (0 43 46) 41 20 52 · Fax (0 43 46) 41 20 18 E-Mail: [email protected] · www.diakonie-gettorf.de Häusliche Kranken- und Altenpflege Spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung Beratung und Hilfe bei allen Fragen zum Thema Pflege Pflegeschulung im häuslichen Bereich Pflegekurse für pflegende Angehörige Betreuungsangebote, z. B. bei Demenz Haus- und Familienpflege Vermittlung von Hausnotrufanlagen Haushaltshilfen Vermittlung von „Essen auf Rädern“ Beratung und Vermittlung von Hilfsmitteln 24 Stunden Rufbereitschaft 5. Pflege Die Tages-/Nachtpflege ermöglicht hilfebedürftigen älteren Menschen den Aufenthalt, die Betreuung und Versorgung während des Tages/der Nacht durch Fachpersonal in einer Tages-/Nachtpflege-Einrichtung. Der Transport von der Wohnung zur Tages-/Nachtpflege und zurück kann bei Bedarf organisiert werden. 5.3. KURZZEIT-/ VERHINDERUNGSPFLEGE Kann die Pflege zu Hause vorübergehend nicht erbracht werden, z. B. wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Verhinderung der Pflegeperson und/oder ambulanter Pflegedienste, besteht gegebenenfalls Anspruch auf befristete Pflege in einer stationären Einrichtung. © johanniter unfallhilfe 5.2. TAGES- UND NACHTPFLEGE Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. Kurzzeitpflege ist auch für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung möglich. Sie kann bereits langfristig vorher „gebucht“ werden. 5.4. SENIORENWOHNUND PFLEGEHEIME Im Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt es viele Möglichkeiten, die häusliche Pflege und Betreuung zu stützen, zu sichern und zu verbessern. Im Kreisgebiet stehen insgesamt 58 Senioren- und Pflegeheime mit über 3.400 Plätzen zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie von den Pflegekassen, dem Pflegestützpunkt und den örtlichen Sozialämtern. Seniorenwohnheime ... ... sind Institutionen, in denen Senioren in Einzelwohnungen bzw. Wohn appartements, die zu einem Verbund zusammengefasst sind, leben, ohne dass von der Institution ein integriertes Betreuungsangebot vorgehalten wird; im Einzelfall erforderliche Betreuung erfolgt durch externe soziale Dienste. 37 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © 5. Pflege Pflegeheime … … dienen der umfassenden Versorgung und Betreuung bei andauernder Pflegebedürftigkeit. Häufig sind die Wohnformen Senio renwohn- und Pflegeheim kombiniert, sodass bei Eintreten von Pflegebedürftigkeit ein neuerlicher Um zug vom Altenwohn- in ein Pflegeheim entfällt. Manche Pflegeheime verfügen über spezielle Stationen, die den Bedürfnissen altersverwirrter Menschen Rechnung tragen. 5.5. HOSPIZARBEIT Im Vordergrund der Hospizarbeit steht die ambulante Betreuung im Haushalt oder in der Familie mit dem Ziel, sterbenden Menschen bis zu ihrem Tod ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Wünsche und Bedürfnisse der Sterbenden und ihrer Angehörigen stehen im Zentrum des Handelns der Hospize. Neben dieser ambulanten Hospizbetreuung und der Versorgung Sterbender in Pflegeheimen sind in beschränktem Umfang auch stationäre Hospize notwendig. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt es in Rendsburg das Haus Porsefeld. Ziel der Hospizarbeit ist es, eine Pflege und Begleitung anzubieten, welche die Lebensqualität des sterbenden Menschen verbessert, seine Würde nicht antastet und aktive Sterbehilfe ausschließt. Die Zielgruppe sind Menschen mit unheilbaren Krankheiten in der letzten Lebensphase. Die Angehörigen und Bezugspersonen der Sterbenden werden nach Möglichkeit in die Pflege und Begleitung einbezogen. © www.pixabay.com Seniorenheime … … sind Wohnheime für Senioren, in denen das Leistungsangebot neben der Unterkunft auch die hauswirtschaftliche Versorgung und pflegerische Hilfen in geringem Umfang z. B. bei Körperhygiene, Medikamenteneinnahme u. a. beinhaltet. 39 6. Aufsicht und Beteiligung 6.1. AUFSICHT ÜBER STATIONÄRE EINRICHTUNGEN UND BESONDERE WOHN-, PFLEGEUND BETREUUNGSFORMEN 40 © www.pixabay.com Das Land Schleswig-Holstein hat 2009 das Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung, das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) und 2011 die SbStG-Durchführungsverordnung erlassen. Das Nachfolgegesetz des bisherigen bundesrechtlichen Heimgesetzes und die dazugehörige Verordnung regeln die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Einrichtungen und deren Überwachung. Zweck dieser Regelungen ist die Verwirklichung der Rechte von volljährigen Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung auf 1.Wahrung und Förderung ihrer Selbstständigkeit, Selbstbestimmung, der Selbstverantwortung, der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft 2. Schutz ihrer Würde und der Privatheit sowie ihrer Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen 3. Sicherung einer Qualität des Wohnens, der Pflege und der Betreuung, die dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entspricht. Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz behandelt Inhalte wie: ·eine umfassende Auskunft und Beratung der Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung · die Voraussetzungen und Pflichten für den Betrieb von stationären Einrichtungen sowie von besonderen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen · die Mindestanforderungen an Personal und Räumlichkeiten ·die Sicherung und Stärkung der Mitwirkung der Bewohner, deren Angehöriger oder sonstiger Vertrauenspersonen im Rahmen des Beirates ·die Überwachung der Einrichtungen und die Maßnahmen der Aufsichtsbehörden zur Qualitätssicherung in stationären Einrichtungen · die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörde insbesondere mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst und den Trägern der Sozialhilfe. An die Stelle der Vorschriften zur Vertragsgestaltung des alten Heimgesetzes ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz des Bundes (WBVG) getreten. Ziel dieser Neuregelung ist: a. Sicherung eines bundeseinheitlichen Heimvertragsrechts b. Stärkung des Verbraucherschutzes für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen, die Verträge über die Überlassung von Wohnraum und die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen schließen. Das WBVG ist ein zivilrechtliches Verbraucherschutzgesetz. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat ihr Beratungsangebot deshalb erweitert. Verbraucher können sich bei rechtlichen Fragen zu stationären und ambulanten Pflegeverträgen sowie zur Vorsorgevollmacht, Patienten- bzw. Betreuungsverfügungen beraten lassen. 6.2. BEWOHNERBEIRAT UND BERATER HEIMMITWIRKUNG Gerade durch das Instrument des Bewohnerbeirates bieten sich für die Bewohner vielfältige Möglichkeiten, das Leben und den Alltag im neuen Zuhause mitzugestalten. Sie können mithilfe des Beirates ihre Ideen und Vorschläge formulieren und so für sich und andere in der Einrichtung tätig werden. Die Mitwirkungsrechte nach dem Gesetz und der zugehörigen Verordnung können aber nicht von allen Beiräten in vollem Umfang wahrgenommen werden. Deshalb hat das Land Schleswig-Holstein engagierte Bürger qualifiziert, die den Beiräten mit Rat und Tat zur Seite stehen (sogenannte Berater). Der Beirat ist bei Maßnahmen zur Förderung der Qualität des Wohnens und der Betreuung, der Gestaltung von hauswirtschaftlicher Versorgung und Freizeit, dem Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen sowie an Vielem mehr beteiligt. © johanniter unfallhilfe Bei Fragen und Anliegen zum Thema Aufsicht/Bewohnerbeirat wenden Sie sich bitte an: Kreis Rendsburg-Eckernförde Gesundheitsdienste Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/2 02-2 31 [email protected] 41 Bleiben Sie gesund und mobil! mOptik - Der mobile Augenoptiker a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Der Optiker-Meister der zu Ihnen kommt zu Ihnen nach Hause in Ihr Seniorenheim &5($7(B3')BBHSV [ PP 0D\ in Ihr Büro Augen ausmessen, Brille aussuchen alles vor Ort. www.moptik.de (c/o) aktivoptik im Eiderpark Rendsburg Tel. 04331 696 5319 &5($7(B3')BBHSV [ PP 0D\ &5($7(B3')BBHSV [ PP 0D\ ELEKTROMOBILE „Mobilität & Lebensqualität“ Fordern Sie unseren Produktkatalog an. 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Gesundheitliche und sonstige Hilfen Wenn der Hausarzt in einem Notfall nicht erreichbar ist, sollten Sie den hausärztlichen Notdienst anrufen oder, wenn schnelle Hilfe erforderlich ist, den Kranken- bzw. Notarztwagen unter der Nummer 1 12 anfordern. ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten vorgehalten. Selbstverständlich gibt es medizinische Spezialeinrichtungen wie Dialysezentren und Reha-Kliniken. Nähere Angaben zu den aufgeführten Angeboten können Sie bei Ihrem Hausarzt bzw. den Krankenkassen erhalten oder dem Branchenverzeichnis entnehmen. Selbsthilfegruppen sind gegebenenfalls weitere Ansprechpartner. © AOK-Mediendienst Erster Ansprechpartner für alle gesundheitlichen Fragen ist der Hausarzt. Er hat einen umfassenden Überblick über alle medizinischen Angebote in der Region. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde stehen für die stationäre ärztliche Versorgung die Kreiskrankenhäuser in Rendsburg und Eckernförde sowie die Ostseeklinik Damp zur Verfügung. Am Kreiskrankenhaus Rendsburg wird eine Klinik für Geriatrie vorgehalten. Ansprechpartner für medizinische Fragestellungen ist darüber hinaus auch Ihre zuständige Krankenkasse. Weiterhin bestehen im Kreis Rendsburg-Eckernförde therapeutische Angebote wie: Krankengymnastik/ Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Massagepraxen und medizinische Badebetriebe sowie Heilpraktiker. Psychotherapie wird von 43 Freizeit | Genuss | Pflege Rathausmarkt 8 24340 Eckernförde Telefon 0 43 51 / 71 25 47 E-Mail [email protected] www.museum-eckernfoerde.de a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © November bis April Dienstag bis Samstag 14.30 bis 17 Uhr, Sonntag 11 bis 17 Uhr, an Feiertagen 14.30 bis 17 Uhr 24., 25., 31.12. und 1.1. sowie Karfreitag geschlossen Mai bis Oktober Dienstag bis Samstag auch 10 bis 12.30 Uhr 25_Museum_Eckernfoerde=1263_61475, 90 x 38, RD-ECK, 03.10.2015 043 Telefo n 92 / 84 1 : 2 17 0 • Beratung z. B. für Pflegegeldempfänger nach §37.3 • Häusliche Krankenpflege in Zusammen arbeit mit Ihrem Haus / Facharzt • Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung • Schulungen für pflegende Angehörige • Ihr Ansprechpartner: Tobias Poremba Niedernstraße 5 · 24589 Nortorf Telefax: 04392 / 84 12 172 · [email protected] 44 Nortorf und das gesamte Umland 29_TPK=1263_61593, 90 x 80, Sen. RD-ECK., 17.10.2015 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Zeit für Musik Gesang · Instrumentalunterricht · Ensemblee Seniorenangebote · Einzelunterricht Sie ren mie die r o f in r Wir rne übe ebote ge en Ang ell aktu Berliner Straße 1 · 24768 Rendsburg · Fon 0 43 31. 11.. 2 8877 43 43 · FFax a 0 43 31. 2 51 25 ax www.musikschule-rd.de 32_musikschule_RD=1263_61742, 90 x 38, Sen. 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Die Demenz führt zu einer Verschlechterung der geistigen und im fortgeschrittenen Stadium auch der körperlichen Leistungsfähigkeit. Im Unterschied zu einer Altersvergesslichkeit wird die selbstständige Lebensführung im Verlauf der Krankheit immer mehr beeinträchtigt. Sie entwickelt sich in der Regel schleichend. Diagnostisch wird von einer Demenz gesprochen, wenn über min destens sechs Monate chronische oder fortschreitende Denkschwierigkeiten, Gedächtnis- und Orientierungsstörungen vorliegen, bei Aus- schluss von Bewusstseinsstörungen. Verbunden mit einer Demenz sind Schwierigkeiten in der Alltagsbewältigung, Veränderungen in der Stimmungskontrolle und im sozialen Verhalten festzustellen. Kennzeichnend ist, dass neben den lang anhaltenden, deutlichen Beeinträchtigungen im Kurz- und Langzeitgedächtnis mindestens eine weitere der folgenden Störungen auftritt: · Abnahme der Urteilsfähigkeit und des Denkvermögens · Sprachstörungen/Störungen des Sprachverständnisses (Aphasie) · Störungen des Erkennens (Agnosie) ·Störungen von Handlungsabläufen/im Gebrauch von Gegenständen (Apraxie). Es empfiehlt sich eine frühzeitige Diagnostik, um andere Erkrankungen, die ähnliche Symptome zeigen, auszuschließen. Für Angehörige und Betroffene gibt es verschiedene Möglichkeiten, Hilfe zu finden: Alzheimer Gesellschaft Rendsburg-Eckernförde e. V. Düppelstraße 12, 24768 Rendsburg Telefon 01 76/35 27 53 89 www.demenz-sh.de Pflegestützpunkte im Kreis Rendsburg-Eckernförde (Beratungsstellen siehe Seite 9) Parkinson-Hauptsymptome Die Parkinson-Symptome entwickeln sich in aller Regel schleichend. Meist beginnen sie auf einer Körperseite, später breiten sie sich auch auf die andere Seite aus und nehmen in ihrer Intensität im Verlaufe der Erkrankung immer weiter zu. Die typischen Parkinson-Symptome sind: · Bewegungsverlangsamung bis hin zur Bewegungsstarre ·Muskelsteifheit · Muskelzittern in Ruhe · mangelnde Stabilität der aufrechten Körperhaltung. Die Erkrankung hat sehr häufig auch einen großen Einfluss auf die Stimmungslage und die intellektuelle Leistungsfähigkeit – diese kann immer weiter abnehmen und eine Demenz entstehen. Deutsche Parkinson Vereinigung e. V. – Schleswig-Holstein Amalie-Dietrich-Straße 11 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/4 44 37 [email protected] www.parkinson-schleswig-holstein.de 45 Wohnen & Pflege Deutsches Rotes Kreuz a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Hausnotruf. Mobilruf. Alltagsassistenz Aktiv leben in christlicher Gemeinschaft Caritashaus St. Vincenz Wohnen und Pflege für Senioren Herrenstraße 21/22 24768 Rendsburg Telefon: 04331 13 71 37 www.stvincenz.de 46 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Wir verstehen Pflege Sie können sich auf uns verlassen – rund um die Uhr! Telefon (043 31) 33 89 410 www.pflegelebensnah.de Wir helfen, pflegen und beraten 26_Pflege_Lebensnah=1263_61534, 90 x 170, Senioren RD-ECK, 02.10.2015 www.senioren-kreis-rendsburg-eckernfoerde.proaktiv.de 7. Gesundheitliche und sonstige Hilfen Eckernförder Tafel Träger: Diakonisches Werk des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde Telefon 0 43 31/6 96 30 Ausgabe: · Eckernförde, Saxdorfer Weg 18 Do. 10.00 Uhr · Gettorfer Tafel – Außenstelle Ausgabe: Bauhof, Kieler Chaussee 31 Fr. 10.00-11.00 Uhr Flintbeker Tafel Träger: Kieler Tafel 04 31/7 70 88 Ausgabe: Mühlenhof Mo. 15.00-16.00 Uhr Hohenwestedter Tafel Margrit Steiner 0 48 71/13 91 Ausgabe: Thomas-Haus, Lindenstraße 42 Do. 16.00-17.00 Uhr Kronshagener Tafel Träger: Kieler Tafel 04 31/53 59 10 Ausgabe: Christus-Gemeinde Kopperpahler Allee 12 Di. 11.00-12.00 Uhr © www.pixabay.com 7.2. TAFELN Nortorfer Tafel Ingrid Fehrle 0 43 92/39 85 Ausgabe: Kleine Mühlenstraße 4 Di. + Fr. 14.30-15.30 Uhr Rendsburger Tafel Träger: Diakonisches Werk des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde Telefon 0 43 31/6 96 30 Standorte: ·Haus Materialhofstraße 7 Mo.-Fr. 12.00-12.45 Uhr ·Ev. Gemeindehaus in der Parksiedlung Mo.-Fr. 12.00-12.30 Uhr ·Grundschule Mastbrook nur für Kinder Mo.-Fr. 11.15-14.00 Uhr ·Bredtstedter Straße 11 Mo.-Fr. 11.15-14.00 Uhr · Bürgerzentrum Osterrönfeld Di. 13.30 Uhr ·Ev. Gemeindezentrum Schacht-Audorf Di. 13.30 Uhr ·Bredstedter Straße 11 Fr. 17.00 Uhr · Grund- und Regionalschule Owschlag An der Schule 1 Di. ab 15:00 Uhr ·Ausgabe Tafelausweise Grüne Straße 1 Do. 10.00-12.00 Uhr 47 © Www.pixabay.com 8. Ehrenamt | Bildung | Sport 8.1. EHRENAMT Viele Angebote im Kreis werden von Ehrenamtlichen getragen. Das bürgerschaftliche Engagement spielt eine zentrale Rolle und ist unverzichtbar für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Ehrenamtler schaffen in der Gesellschaft eine Atmosphäre der Solidarität, der Zugehörigkeit und des gegenseitigen Vertrauens. Neben der Tätigkeit in Vereinen und Verbänden, Kirchen, karitativen und anderen gemeinnützigen Organisationen oder der Hospizbewegung kann das Ehrenamt die Mitarbeit in Selbsthilfegruppen, Nachbarschaftsinitiativen, z. B. in Tauschringen, oder auch die Arbeit in Parteien und Gewerkschaften umfassen. Weiteres können Sie im Internet unter www.ehrenamt-sh.de erfahren. 8.2. BILDUNG 48 Man spricht viel vom lebenslangen Lernen. Vielleicht haben auch Sie Lust, sich etwas Neues anzueignen. Ob mit dem Computer umzugehen, E-Mails zu schreiben und die Möglichkeiten des Internets zu nutzen, eine Sprache zu lernen, etwas für Körper und Geist zu tun oder einen Kurs oder Vortrag zu einem Thema zu besuchen, das Sie schon immer interessiert hat – im Kreis gibt es viele Möglichkeiten dafür. Die zahlreichen Angebote des Nordkollegs in Rendsburg sowie derzahlreichen Volkshochschulen und Familienbildungsstätten sind in Programmheften erfasst und liegen kreisweit aus. Informationen zu parallelen Angeboten auf Dänisch bietet das Sekretariat des dänischen Kulturverbandes SSF in Eckernförde. Sie haben die Möglichkeit, die öffentlichen Büchereien zu nutzen. Universitäten und Fachhochschulen stehen Senioren, auch als Gasthörer, offen. Darüber hinaus gibt es in allen Regionen viele Bildungsangebote. Naturparks, Museen, Galerien und Ausstellungen laden zu Besuchen ein. Die Musik- und Theaterlandschaft im Kreis Rendsburg-Eckernförde bietet Ihnen zahlreiche Angebote zum Genießen. Einen guten Überblick über Weiterbildungsmöglichkeiten, Museen, Bühnen und den aktuellen Veranstaltungskalender bietet Ihnen die Internetseite des Kreises unter www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de > Bildung-Kultur Dansk Sekretariat for Rendsborg/ Egernførde amt H.-C.-Andersen-Weg 8 24340 Eckernförde Telefon 0 43 51/25 27 [email protected] Nordkolleg Rendsburg GmbH Am Gerhardshain 44 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/14 38-0 [email protected] www.nordkolleg.de Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins e. V. Holstenbrücke 7, 24103 Kiel Telefon 04 31/97 98 40 [email protected] www.vhs-sh.de 8.3. SPORT Sport ist wichtig, nicht nur für Körper und Gesundheit, sondern auch, um sich gemeinsam zu bewegen und Kontakte zu pflegen. Bewegung för© AOK-Mediendienst dert die körperliche Leistungsfähigkeit, die geistige Beweglichkeit und damit die Lebensqualität. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde haben Sie alle Möglichkeiten, an der frischen Luft Sport zu treiben oder sich zu bewegen. Nutzen Sie die landschaftliche Vielfalt, geprägt von der Ostseeküste, Seen, Hügeln und Flüssen sowie dem Nord-Ostsee-Kanal, ein umfangreiches Wander- und Radwegenetz sowie die Möglichkeit der Ausübung zahlreicher Wassersportarten. Auf örtlicher Ebene gibt es eine große Zahl von Sportvereinen, die verschiedenste Sportarten anbieten, sowie Fitnesszentren, in denen man allein oder in Gruppen sich unter Anleitung bewegen kann. In den größeren Orten gibt es Schwimmbäder. Kreissportverband Am Grünen Kranz 4 24768 Rendsburg Telefon 0 43 31/2 71 05 [email protected] www.ksv-rd-eck.de 49 Schleswig-Holsteinische Landestheater und Sinfonieorchester GmbH a a i i d d e e m m x x i i n n i i © © a a i i d d e e m m x x i i n n i i © © a a i i d d e e m m x x i i n n i i Musiktheater + Schauspiel +© Ballett + Konzerte © a a i i d d e e m m x x i i n n i i © © Das Schleswig-Holsteinische Landestheater ist die größte Landesbühne in Deutschland. Seit der Gründung im Jahr 1974 tourt das Landestheater mit seinem festen Schauspiel- und Musiktheaterensemble durchs Land zwischen den Meeren Schleswig-Holsteins. In Flensburg ist seitdem das Musiktheater angesiedelt, in Rendsburg und Schleswig das Sprechtheater. Der Spielplan des Landestheaters zeichnet sich durch eine große Vielfalt aus und verspricht mit seinem attraktiven Schauspiel-, Musiktheater- und Konzert-Programm im Theater Rendsburg, das auch Sonntagnachmittags-Vorstellungen um 16 Uhr im Großen Haus beinhaltet, abwechslungsreiche und spannende Unterhaltung. Herzlich Willkommen! Unsere Abonnement-Beraterin Andrea Schulz informiert Sie gern: 04621/967026 (Mo-Fr: 1013 Uhr) oder nutzen Sie den direkten Kontakt an der Theaterkasse (Mo-Sa: 9.30-13 Uhr und Mo-Fr: 16.30-18.30 Uhr) oder über die Mail-Adresse: [email protected]. Karten und Infos an den Theaterkassen Flensburg: 0461-23388 Rendsburg: 04331-23447 Schleswig: 04621-25989 www.sh-landestheater.de 9. Seniorenvertretungen und Seniorenbeiräte endet haben, mit Wohnsitz im Kreis Rendsburg-Eckernförde gemeldet und Mitglied in einem örtlichen Seniorenrat oder -beirat sein. Sie dürfen weder dem Kreistag noch einer Gemeindevertretung im Kreis Rendsburg-Eckernförde angehören. Zu sehen sind: Vorn von li. Rolf Schmidt, Altenholz; Renate Gorny, Eckernförde; Wera Jaensch, Flintbek; Jutta Kock, Nortorf; Uwe Giermann, Büdelsdorf; Ilsabe Raasch, Molfsee. Hinten li. Hans Müller, Rendsburg; Manfred Schröter, Gettorf; Horst Trube, Osdorf; Peter Ohlsen, Westerrönfeld; Horst Wobig, Owschlag; Uwe Hartwig, Kronshagen; Albert Holzer, Bordesholm. 9. SENIORENVERTRETUNGEN In vielen kreisangehörigen Städten und Gemeinden sind Seniorenbeiräte bzw. Seniorenräte eingerichtet worden. Sie sind über alle wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten, die ältere Menschen betreffen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat zur Wahrung der Interessen seiner älteren Einwohner einen Kreisseniorenbeirat gebildet. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig, müssen am Wahltag das 60. Lebensjahr voll- Der Kreisseniorenbeirat vertritt die Interessen der älteren Einwohner, setzt sich für deren Belange ein, fördert den Kontakt und die Zusammenarbeit mit den Institutionen der Altenhilfe, gibt praktische Hilfen und regt Initiativen zur Selbsthilfe unter den Senioren an. Er hilft bei der Bildung weiterer Seniorenbeiräte in den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises. Zu den Aufgaben des Kreisseniorenbeirates gehört insbesondere auch die Unterstützung des Kreistages und dessen Ausschüsse durch beratende Stellungnahmen und Empfehlungen in allen Angelegenheiten, die Senioren im Kreis Rendsburg-Eckernförde betreffen. Der Kreisseniorenbeirat ist in jedem Fachausschuss und themenbezogen in Arbeits-/Projektgruppen des Kreises vertreten. 51 Notrufe SOZIALE NOTDIENSTE PflegeNotTelefon 0 18 02/49 48 47** Telefonseelsorge 08 00/111 0 111* und 08 00/111 0 222* Opferhilfe WEISSER RING e. V. 116 006* 52 MEDIZINISCHE NOTDIENSTE Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117* Apothekennotdienst 08 00/22 82 80* Gift-Notrufzentrale 05 51/1 92 40 KARTENNOTDIENST Karten Sperrnotruf 116 116* *kostenfrei ** 6 Cent je Verbindung, Mobil 42 Cent je Min. Herausgeber inixmedia GmbH Marketing & Medienberatung HRB 5629, Kiel Geschäftsführer: Thorsten Drewitz, Maurizio Tassillo Liesenhörnweg 13, 24222 Schwentinental Tel. 0431/66 848-60, Fax 0431/66 848-70 [email protected], www.inixmedia.de Im Auftrag des Kreises Rendsburg-Eckernförde 2. Auflage, Ausgabe 2016 Redaktion Verlag: Gabriele Gronau Lektorat Verlag: Lea Gutscher, Stefan Meckel Redaktion Kreis Rendsburg-Eckernförde: Sozial- und Gesundheitsausschuss: Herr Kaminski, Herr Fleischer, Herr Schulz, Frau Meyer, Frau Khuen- Rauter, Frau Burmeister, Herr Büchert Kreisbeauftragter für Menschen mit Behinderung: Herr Völker Kreisseniorenbeirat: Frau Jaensch Kreisverwaltung: Herr Radant, Herr Schröder Anzeigenberatung: Heinz Bitterberg, Kai Eckhardt, Sylvia Klönhammer Layout/Satz: Rika Behrendt Titelfotos: Hans Werner Schulz, www.pixelio.de; Rainer Sturm, www.pixelio.de; Jürgen Weingarten, www.pixelio.de; angieconscious, www.pixelio.de PN 1263 © www.pixabay.com ALLGEMEINE NOTDIENSTE Polizei 1 10 Feuerwehr/Rettungsdienst/ Notarzt 1 12 Impressum Text, Umschlaggestaltung, Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – nicht gestattet. Weder der Kreis Rendsburg-Eckernförde noch der Verlag können für die Vollständigkeit und korrekte Wiedergabe der Inhalte eine Gewähr übernehmen. Branchen Bauen, Wohnen und Garten ............................................................................................. 6 Dienstleister ..................................................................................................................... 6, 8, 12, 42 Ich bedanke mich bei allen Essen & Trinken ............................................................................................................................. 6, 44 Inserenten, die meiner Gesundheit & Tiergesundheit ................ 2, 4, 14, 18, 32, 34, 36, Beratung vertraut haben und 38, 42, 44, 46, U2, U4 wünsche allen viel Kultur, Freizeit & Gesellschaft ......................................................................... 44, 50 Erfolg und gute Geschäfte! Mobilität, Kfz und Zweiräder ............................................................................... 6, 42 Sylvia Klönhammer Recht, Steuern, Finanzen & Versicherung .................................... 6, 26 Rund ums Tier .............................................................................................................................................. 8 Soziales & Seniorenangebote ..................................... 4, 14, 32, 34, 36, 38, 44, 46, U2 Trauerfall ........................................................................................................................................ 8, 12, 26 Die Broschüre finden Sie auch im Internet unter: www.senioren-kreis-rendsburg-eckernfoerde.proaktiv.de U=Umschlagseite a i d e m inix Wir geben Kommunen ein Gesicht. Nette Kollegen suchen nette Kollegen © © a i d e m inix Bargteheide- Lan d Kundenzentrum a a i i d d e e m m x x i i n n i i © © Wir sind: Ein erfolgreicher Verlag im Bereich der kommunalen Printmedien mit eingeführten Produkten – ein Beispiel halten Sie in Ihren Händen. Wir suchen: Selbstständige AußendienstmitarbeiterInnen mit Spaß am Verkauf, gern auch branchenfremd, für die Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen. Wir bieten: Sorgfältige Einarbeitung, regelmäßiges leistungsgerechtes Einkommen, eine interessante und lukrative Tätigkeit im Außendienst. Bremer vörde Nord Gemeinde Jade Finkenwerder Samtgemeinde Nordkehdingen Braunschweig Kreis Rendsburg Landkreis Heidekre is Malente Fehmarn Bezirksam t Harburg Bad Oldeslo Gemeinde Seevetal -Eckernförde Isernhagen Hor st-Herzhorn Eutin Kreis Plö Ilmenau Elmsho n Brunsbüt tel rn Boostedt Kun Stadt Kiel e Bezirksamt HHMitte Lauenburg Sch war denzentrum Wan Stadt Pree dsbek tz Elbinseln Geesthacht Itze zenbek Ostholstein Bad Segebe hoe Wilsterma Ahrensburg Pinneberg rsch Leezen rg Kaltenkirchen Henstedt-Ulzburg inixmedia GmbH Liesenhörnweg 13 24222 Schwentinental Fon 0431/6 68 48-60 [email protected] a a i i d d e e m m x x i i n n i i © © a a i i d d e e m m Unsere Philosophie lautet: x x i i n n i i •Qualität© © •Stil •undAnspruch a a i i d d e e m m x x i i n n i i © © a a i i d d e e m m x x i i n n i i © © Bequeme Zahlung: In der Stadt Apotheke erhalten Sie 10% Bar-Rabatt und im Dezember 15% auf alle nicht verschreibungspflichtigen Artikel. Zahlungen sind nicht nur mit der ec-Karte, sondern auch mit den Kreditkarten Mastercard und VISA Card möglich. Bahnhofstraße 2 · 24589 Nortorf Tel. (0 43 92) 36 86 Fax (0 43 92) 81 21 [email protected] Öffnungszeiten Mo-Fr : 8.00-19.00Uhrdurchgehend Sa : 8.00-13.00Uhr www.stadt-apotheke-nortorf.de