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+ STADT ITZEHOE Der Bürgermeister SITZUNGS– Sitzung des Bauausschusses am 29. November 2011 PROTOKOLL Nr. 59/1.356 Beginn der Sitzung: 16.30 Uhr Ende der Sitzung: 18.50 Uhr Ort der Sitzung: Historisches Rathaus, Zimmer 4 Anwesend: Ratsherr Leve Bürgervorsteher Köhnke Ratsherr Busch Ratsherr Sieberns Ratsherr Doll Ratsherr Prang Ratsherr Lorenz (i. V. f. Herrn Mohr) Ratsherr Rosenwanger (i. V. f. Herrn Hüser) Ratsherr Dahlkemper (i. V. f. Herrn Olsen) Beratende Mitglieder: Ratsherr Kröhn Ratsherr Blaschke Es fehlten: Ferner anwesend: Ratsherr Peters Ratsherr Lutz Ratsherr Scheidler Ratsherr Wolter Bürgermeister Dr. Koeppen Frau Bühse Herr Buurman Frau Loescher Frau Dürkes Herr Schmedtje Herr Carstens Herr Kruse Frau Zinke Frau Thie Wehrführer Happe Herr Lange, Seniorenrat Architekt Holdorf (zu TOP 3) Herr Unterkofler, FORPLAN GmbH (zu TOP 8) Bürger Presse Protokollführer/in: Herr Vock Unterschrift des/r Vorsitzenden bzw. Vertreters/Vertreterin: Unterschrift des/r Protokollführers/Protokollführerin: gez. J. Leve gez. S. Vock STADT ITZEHOE Der Bürgermeister Seite ____ Bauausschuss 29.11.2011 Ratsherr Leve als Vorsitzender begrüßte die Anwesenden zur Sitzung des Bauausschusses. Es wurde beschlossen, die Tagesordnungspunkte 1 bis 7 und 9 a öffentlich und die Tagesordnungspunkte 8, 9 b und 10 nichtöffentlich zu beraten. Abstimmungsergebnis: TOP 1 einstimmig Verpflichtung bürgerschaftlicher Mitglieder Da keine bürgerschaftlichen Mitglieder anwesend waren, entfiel dieser Tagesordnungspunkt. TOP 2 Einwohnerfragestunde Frau Schanze stellte im Zusammenhang mit der Planung/dem Bau der Südspange folgende Fragen: 1. 2. 3. 4. 5. Liegt ein Zeitplan für einen Baubeginn vor? Wie sehen die aktiven Lärmschutzmaßnahmen für die Anlieger der Dorfstraße aus? Besteht die Gefahr von Erschütterungen für die alten Gebäude in der Dorfstraße? Wie sehen die Ausgleichsmaßnahmen für vernichtetes Grün aus? Werden durch den zusätzlichen Schwerlastverkehr Immissionen entstehen? Frau Linow stellte in diesem Zusammenhang folgende Zusatzfragen: 1. Werden die Anlieger der Dorfstraße an den Kosten beteiligt? 2. Wird die Dorfstraße von einem Zugang zur Stör vollkommen abgeschnitten? Ratsherr Leve beantwortete die Fragen dahin gehend, dass aufgrund von zurzeit nicht vorhandenen Haushaltsmitteln eine Planung noch nicht im Detail vorliegt. Ausgleichsmaßnahmen sind gesetzlich nach dem Baugesetzbuch geregelt. Die Verteilung der Verkehre nach dem Masterplan Verkehr beruht auf einer politischen Entscheidung. Die Belastungen für die Bevölkerung müssen gleichmäßig verteilt werden. Verwaltungsseitig wurde ergänzt, dass über ein Beweissicherungsverfahren an den Häusern zu gegebener Zeit entschieden werden muss. Die Anlieger der Dorfstraße werden nicht mit Kosten für die Herstellung der Südspange belastet. Aufgrund der Bedeutung dieses Bauvorhabens wird es sicherlich zu weiteren Informationsveranstaltungen für die Anlieger kommen. TOP 3 Neubau Auguste Viktoria-Schule hier: Vorstellung naturwissenschaftlicher Trakt und Mensa Architekt Holdorf stellte anhand einer Powerpoint-Präsentation die Grundrisse der drei Geschosse vor. Auf Antrag von Ratsherrn Lorenz wird die Kostenberechnung diesem Protokoll beigefügt. Ratsherr Peters bemängelte, dass ein separater Putzmittelraum lediglich im Erdgeschoss vorgesehen ist. Ratsherr Dahlkemper beantragte für die IBF-Fraktion, Vorsorge dafür zu tref- STADT ITZEHOE Der Bürgermeister Seite ____ Bauausschuss 29.11.2011 fen, dass auch in den beiden anderen Geschossen Unterbringungsmöglichkeiten für Raumpflegemittel und Putzmittelwagen geschaffen werden, um die Arbeit zu erleichtern. In der Diskussion wurde herausgestellt, dass im gesamten Gebäude der AVS aufgrund der zahlreichen Treppenanlagen eine maschinelle Reinigung nicht möglich ist. Schweres Gerät muss insofern nicht bewegt werden. Architekt Holdorf sagte dennoch zu, nach kleinen Unterbringungsmöglichkeiten für Putzgeräte zu suchen. Über den Antrag der IBF-Fraktion wurde nicht gesondert entschieden. Beschluss: Der Bauausschuss nimmt von der vorgestellten Planung Kenntnis. TOP 7 Antrag der FDP-Fraktion vom 17.11.2011 hier: Abstand Luftlinie zwischen Spielhalle Cheyenne-Club und dem geplanten Neubau Haus der Jugend/Sportpark Alsen Ratsherr Kröhn erläuterte den Antrag der FDP-Fraktion. Nach einem Telefonat mit dem Justizminister müssen nach dem neuen Spielhallengesetz auch Einrichtungen zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen einen Mindestabstand von 300 m zu bestehenden Spielhallen haben. Es besteht somit durchaus eine Wechselwirkung. Entsprechend dem diesem Protokoll beigefügten Lageplan liegt der geplante Neubau des Haus der Jugend außerhalb des 300 m-Radius. Der Sportpark Alsen wird von diesem Radius nur leicht tangiert. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass das neue Spielhallengesetz (1. Lesung im Landtag) in erster Linie dazu dient, Spielhallen einzudämmen. Intention des Gesetzes ist es nicht, z. B. den Neubau von Schulen in der Nähe bestehender Spielhallen zu verhindern. Da die Gesamtkonzeption für die Entwicklung der Eventfläche Alsen von der Ratsversammlung beschlossen wurde, könne auch nur diese einen Stopp von Maßnahmen beschließen. Aufgrund der aufgezeigten Entfernungen zur Spielhalle am Cheyenne-Club wurde über den Antrag der FDP-Fraktion nicht mehr abgestimmt. TOP 9 a Informationen und Anfragen - Öffentlicher Teil - Querungshilfe Lebensmittelmarkt plaza Unter Bezugnahme auf den tödlichen Unfall an der Querungshilfe zwischen dem plazaLebensmittelmarkt und dem Parkplatz fragte Ratsherr Busch nach, ob an dieser Stelle ein gesicherter Übergang geschaffen werden kann. Der Schwerlastverkehr ist in diesem Bereich aufgrund der rückwärtigen Gewerbebetriebe erheblich. Herr Kruse antwortete, dass Gespräche mit Vertretern der coop eG kürzlich stattgefunden haben. Zu gegebener Zeit wird im Bauausschuss berichtet. STADT ITZEHOE Der Bürgermeister Seite ____ Bauausschuss 29.11.2011 Betriebszeiten Lichtsignalanlage Konsul-Rühmann-Straße/Carl-Zeiss-Straße Ratsherr Kröhn wies darauf hin, dass diese Ampelanlage auch noch um 23.00 Uhr in Betrieb ist, obwohl andere benachbarte Ampelanlagen bereits um ca. 22.00 Uhr auf Gelblicht umgeschaltet haben. Die Verwaltung überprüft den Sachverhalt. Verfahrensstand B-Plan Nr. 140 (Kopplungsstandort Langer Peter) Hinsichtlich der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit Discounter im Bereich Langer Peter erkundigte sich Ratsherr Scheidler nach dem Verfahrensstand des Bebauungsplanes. Verwaltungsseitig wurde ausgeführt, dass der Investor weitere Teilflächen vom Bund für die Anlegung einer Zuwegung erwerben will. Aufgrund der Strukturreform bei der Bundeswehrverwaltung will die Verwertungsgesellschaft neuerdings nur noch Grundstücke insgesamt verkaufen. Sitzungsvorlage STADT ITZEHOE Der Bürgermeister TOP: 4 Sitzung des Bauausschusses am 29.11.2011 Amt/Abteilung: Bauamt/Stadtplanungsabteilung Empfehlung zur Beratung des TOP: vertraulich nicht vertraulich Seite: Art der Behandlung: Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung endgültige Beschlussfassung Anhörung/Information Aktenzeichen: Anlagen: 601.08/B-Plan 135 Antrag auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit (Duldung von Sportplatzimmissionen und Verzicht auf Entschädigungsansprüche) Betreff: B-Plan Nr. 135 für das Gebiet „Am Lehmwohld“ hier: Lichtimmissionen Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss stimmt dem von der Verwaltung unterbreiteten Vorschlag für die vertraglichen Regelung des Verzichtes auf Entschädigungsansprüche bezüglich der Lichtimmissionen in der genau benannten Grunddienstbarkeitsregelung (Duldung von Sportplatzimmissionen und Verzicht auf Entschädigungsansprüche), die Teil der Kaufverträge sein wird, zu. Abweichender bzw. ergänzender Beschluss/ Empfehlung: Verweisung an andere Ausschüsse: Mitwirkung anderer Ämter? Nein Ja: Beratungsergebnis: Nein Ja: in das Berichtswesen aufzunehmen öffentlich lt. Beschlussvorschlag nichtöffentlich abweichender/ergänzender Beschluss Freigabe der Sitzungsvorlage für die Internetpräsentation durch den Bgm. o.V. Amtsleiter Nein Ja Itzehoe, Datum Unterschrift Bürgermeister/Amtsleiter 04.11.2011 gez. Dr. Andreas Koeppen Gegenzeichn. Amtsleiter o.V.i.A. einstimmig mit Stimmenmehrheit: 7 Ja-Stimmen - Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Beglaubigt: gez. S. Vock STADT ITZEHOE Der Bürgermeister Erläuterungen Seite ____ Bauausschuss 29.11.2011 TOP 4 Am 16.08.2011 hat der Bauausschuss die Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses durch die Ratsversammlung mit dem Zusatz gefasst, dass erforderliche Investitionen zur Reduzierung bzw. Unterbindung der Lichtimmissionen, die von dem angrenzenden Sportplatz auf das Bebauungsplangebiet einwirken, vom Investor zu tragen sind. In dem mit dem Investor geführten Gespräch wurde von diesem darauf hingewiesen, dass eine solche Maßnahme bezogen auf das kleine Bebauungsplangebiet zu unverhältnismäßig hohen Kosten führt und die Umsetzung des Vorhabens gefährdet. Von Seiten des Investors wurde auf ein ähnliches Projekt in Wilster hingewiesen. Dort habe man in den Kaufverträgen klare Regelungen getroffen. Von Seiten des Investors wurde ein Antrag auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit (Duldung von Sportplatzimmissionen und Verzicht auf Entschädigungsansprüche) vorgelegt (s. Anlage). Diese Unterlagen wurden gesamt der Stabsstelle Recht übergeben, von ihr geprüft und für ausreichend erklärt. Als nächster Schritt steht die Fassung des Satzungsbeschlusses durch die Ratsversammlung an. Sitzungsvorlage STADT ITZEHOE Der Bürgermeister TOP: 5 Sitzung des Bauausschusses am 29. November 2011 Amt/Abteilung: Bauamt/Stadtplanungsabteilung Aktenzeichen: 601.03 Empfehlung zur Beratung des TOP: vertraulich nicht vertraulich Seite: Art der Behandlung: Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung endgültige Beschlussfassung Anhörung/Information Anlagen: Voraussichtlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 148 Betreff: Bebauungsplan Nr. 148 für das Gebiet westlich der Alten Landstraße, südlich Danziger Str. und nördlich Breslauer Str. (Alte Landstr. 35 – 41) in Itzehoe hier: a. Aufstellungsbeschluss b. Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB Beschlussvorschlag: a. Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 148 für das o. g. Plangebiet. Durch die Planung soll eine eindeutige Klärung hinsichtlich der zulässigen Art der Nutzung erfolgen. Gleichzeitig sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Bankfiliale auf dem Grundstück Alte Landstraße 39 geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, ein allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen. b. Der Bauausschuss beschließt, für diese Innenentwicklungsplanung das beschleunigte Verfahren i. S. des § 13a BauGB anzuwenden. Abweichender bzw. ergänzender Beschluss/ Empfehlung: Verweisung an andere Ausschüsse: Mitwirkung anderer Ämter? Nein Ja: Beratungsergebnis: öffentlich nichtöffentlich Nein Ja: in das Berichtswesen aufzunehmen lt. Beschlussvorschlag abweichender/ergänzender Beschluss Freigabe der Sitzungsvorlage für die Internetpräsentation durch den Bgm. o.V. Amtsleiter Nein Ja Itzehoe, Datum Unterschrift Bürgermeister/Amtsleiter 15.11.2011 gez. Dr. Andreas Koeppen Gegenzeichn. Amtsleiter o.V.i.A. einstimmig mit Stimmenmehrheit: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Beglaubigt: gez. S. Vock STADT ITZEHOE Der Bürgermeister Erläuterungen Seite ____ Bauausschuss 29.11.2011 TOP 5 Auf dem bisher als Restaurant genutzten Grundstück Alte Landstraße 39 wird seitens der Sparkasse Westholstein beabsichtigt, einen Neubau für eine stadtteilbezogene Bankfiliale zu errichten. Die vorhandene Filiale am Marienburger Platz lässt aufgrund der gegebenen Gebäudestruktur keine Anpassung an eine kundenorientierte Grundrissgestaltung (Beratungsräume, Barrierefreiheit etc.) zu. Von daher wird eine Verlagerung an die Alte Landstraße angestrebt. Bei dem Gebiet, in dem sich das betroffene Grundstück befindet handelt es sich gegenwärtig um einen unbeplanten Innenbereich. Eine Bebauung und Nutzung ist somit auf Grundlage von § 34 BauGB möglich. Auf den südlich angrenzenden Grundstücken befinden sich eine ehem. Tankstelle und Imbisswagen sowie ein Blumenhandel. Im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens zur Bauvoranfrage für die geplante Bankfiliale erfolgte eine Einschätzung hinsichtlich der anzusetzenden Gebietstypik, um daraus die Zulässigkeit abzuleiten. Nach Einschaltung der obersten Bauaufsichtsbehörde in Kiel wird das Gebiet derzeit als reines Wohngebiet eingestuft. In einem reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO) sind Bankfilialen dieser Art nicht zulässig, weil der projektierte Umfang (4 Büros, Schalterhalle, Nebenräume) zu groß ist. Auch ausnahmsweise wären sie in dieser Größe nicht zulässig. Hinsichtlich der übrigen Kriterien (Maß der baulichen Nutzung, Lage, Bauweise) fügt sich das Vorhaben indes in die nähere Umgebung ein. Aufgrund der Lage an einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße, der Nähe zum Nahversorgungszentrum Ostlandplatz (270 m) sowie der bereits vorhandenen Baustruktur auf den angrenzenden Grundstücken (Alte Landstraße 35 und 37) ist die Errichtung einer quartiersbezogenen Bankfiliale an dieser Stelle städtebaulich gut vertretbar. Durch das Projekt kann ein gebietsversorgendes, zeitgemäßes Dienstleistungsangebot geschaffen bzw. dem Stadtteil erhalten bleiben, was einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung zugute kommt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und um gleichzeitig für etwaige Entwicklungen auf den ebenso von der Thematik betroffenen angrenzenden Flächen eine angemessene, verträglich Gebietstypik festzulegen, ist ein einfacher Bebauungsplan aufzustellen. Angestrebt wird eine Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet. Zu a): Aufstellungsbeschluss Der voraussichtliche Geltungsbereich ist dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen und umfasst etwa 0,4 ha. Zu b): Beschluss zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens Mit der Baugesetzbuch-Novellierung aus 2009 wurde unter § 13 a BauGB das „beschleunigte Verfahren“ für Bebauungspläne der Innenentwicklung eingeführt. Hierdurch können BPläne, die Maßnahmen der Innenentwicklung zum Ziel haben analog zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB abgewickelt werden. In solchen Verfahren entfallen die Verpflichtungen zur Durchführung einer gesonderten Umweltprüfung (inkl. Umweltbericht) und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Die Kriterien zur Anwendung des § 13a Verfahrens sind im vorliegenden Planungsfall erfüllt. Der Grund für die vorgeschlagene Anwendung dieses neuen, „schlanken“ Planungsinstruments liegt in einer möglichst zügigen Schaffung von Baurechten im bestehenden Siedlungsbereich. Damit soll u. a. dem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie zur Versorgung der Bevölkerung mit wohnungsnaher Bankdienstleistung Rechnung getragen werden. Sitzungsvorlage STADT ITZEHOE Der Bürgermeister TOP: 6 Sitzung des Bauausschusses am 29.11.2011 Amt/Abteilung: Bauamt/Tiefbau Empfehlung zur Beratung des TOP: vertraulich nicht vertraulich Aktenzeichen: Anlagen: 60/ 606.02 Lageplan Seite: Art der Behandlung: Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung endgültige Beschlussfassung Anhörung/ Information Betreff: Anmietung des Hertie-Parkplatzes für die Umgestaltungsmaßnahme „untere Feldschmiede“ Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss beschließt, den Hertie-Parkplatz ab Dezember 2011 für ein Jahr kostenfrei für die Umgestaltungsmaßnahme „untere“ Feldschmiede“ anzumieten. Zum Weihnachtsgeschäft soll der Parkplatz als kostenfreier Kurzzeitparkplatz (2 Stunden Höchstparkdauer) den Itzehoern und Itzehoerinnen zur Verfügung gestellt werden. Abweichender bzw. ergänzender Beschluss/ Empfehlung: Verweisung an andere Ausschüsse: Mitwirkung anderer Ämter? Nein Ja: Beratungsergebnis: Nein Ja: Gegenzeichn. Amtsleiter o.V.i.A. in das Berichtswesen aufzunehmen einstimmig öffentlich lt. Beschlussvorschlag nichtöffentlich abweichender/ergänzender Beschluss mit Stimmenmehrheit: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Freigabe der Sitzungsvorlage für die Internetpräsentation durch den Bgm. o.V. Amtsleiter Nein Ja Itzehoe, Datum Unterschrift Bürgermeister/Amtsleiter 16.11.2011 gez. Dr. Andreas Koeppen Beglaubigt: gez. S. Vock STADT ITZEHOE Der Bürgermeister Erläuterungen Seite ____ Bauausschuss 29.11.2011 TOP 6 Um die Umgestaltungsmaßnahme „untere Feldschmiede“ im Zeitraum Februar bis November 2012 baulich durchführen zu können, wurde bereits im Vorwege nach einer geeigneten Fläche für die Einrichtung eines Bauhofes/Lagerfläche gesucht. Da der Grundstückseigentümer des Hertie-Parkplatzes diesen nicht nutzen und absperren will, wurde Kontakt aufgenommen. Der Grundstückseigentümer ist bereit, die Fläche bereits ab Dezember 2012 für 1 Jahr der Stadt kostenfrei zur Nutzung als Bauhof/ Lagerfläche zu überlassen. Bedingung ist allerdings, dass die Stadt in diesem Zeitraum die bauliche Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht (Reinigung/Winterdienst) auf dieser Fläche übernimmt. Verwaltungsseitig ist vorgesehen, den Hertie-Parkplatz in den ersten zwei Monaten bis zum Beginn der Baumaßnahme den Itzehoern und Itzehoerinnen als kostenfreien Kurzzeitparkplatz (Parkscheibe mit Höchstdauer von 2 Stunden) zum Weihnachtsgeschäft zur Verfügung zu stellen. Für die Monate Dezember und Januar würden für den Winterdienst und die Verkehrssicherungspflicht ca. 1.200 € anfallen. Für die Nutzung als Bauhof/Lagerfläche würde für eine 10-monatige Bauzeit normalerweise ein Entgelt von ca. 4.000 € anfallen, wenn eine private Tiefbaufirma diesen Platz anmieten würde. Die Stadt hat nunmehr für einen 12-monatigen Nutzungszeitraum Kosten von ca. 1.200 €, sodass diese Anmietung wirtschaftlich ist. Weiterer Vorteil dieser Lösung sind kurze Wege zwischen Lagerplatz und Baumaßnahme.