Neues Memo - Stadt Rottenburg am Neckar
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Neues Memo - Stadt Rottenburg am Neckar
Kirsten Hellstern/Rottenburg 18.07.2013 08:53 An Kopie Blindkopie Thema WG: AW: Wohngebiet "Öchsner I"_Rottenburg a.N. Ergenzingen ----- Weitergeleitet von Ulrich Bode/Rottenburg am 18.07.2013 08:49 ----Von: An: Datum: Betreff: "Thiem, Wolfgang (RPT)" <[email protected]> <[email protected]>, 05.10.2012 14:52 AW: Wohngebiet "Öchsner I"_Rottenburg a.N. Ergenzingen Sehr geehrter Herr Bode, vielen Dank für die Beteiligung des Referats Denkmalpflege als Träger öffentlicher Belange im Rahmen des im Betreff genannten Verfahrens. In Bezug auf das o. g. Planverfahren trägt das Referat Denkmalpflege keine Anregungen oder Bedenken vor. Es wird darum gebeten, dass der archäologischen Denkmalpflege der Beginn von Erschließungsmaßnahmen (Oberbodenabtrag) spätestens zwei Wochen vor geplantem Termin mitgeteilt wird. Hingewiesen wird auf die Regelungen des §20 DSchG B.-W.: „Sollten während der Bauausführung / Durchführung der Maßnahme, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Tübingen unverzüglich zu benachrichtigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen.“ Ansprechpartner sind: Herr Wolfgang Thiem (Bau- und Kunstdenkmalpflege): Tel. 07071/757-2473; FAX 07071/757-2431, mailto: [email protected]; Herr Dr. Klein (Vor- und frühgeschichtliche Archäologie): Tel. 07071/757-2413; FAX 07071/757-2431, mailto: [email protected]; Frau Dr. Schmid (Mittelalter- und Neuzeitarchäologie): Tel. 07071/757-2449; FAX 07071/757-2431, mailto: [email protected]. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Thiem Regierungspräsidium Tübingen Ref. 26 - Denkmalpflege Tel: 07071/757-2473 Fax: 07071/757-2431 Alexanderstraße 48 72072 Tübingen E-Mail: [email protected] Von: [email protected] [mailto:[email protected]] Gesendet: Freitag, 7. September 2012 12:58 An: Finanzamt Tübingen (Poststelle); [email protected]; Abteilung 9 (RPF) - Kopfstelle LVN; Thiem, Wolfgang (RPT); [email protected]; [email protected]; BMA Bondorf (Poststelle); [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected] Cc: [email protected]; [email protected]; [email protected] Betreff: Wohngebiet "Öchsner I"_Rottenburg a.N. Ergenzingen Aufstellung des Bebauungsplans „Öchsner I“ in Rottenburg a.N. Ergenzingen Frühzeitige Beteiligung nach § 4 (1) BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Rottenburg am Neckar plant die Aufstellung des Bebauungplans "Öchsner I" in Rottenburg am Neckar - Ergenzingen im Normalverfahren. Mit diesem Schreiben führen wir die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch. Mit der Ausweisung eines Wohngebiets am westlichen Ortsrand des Stadtteils Ergenzingen soll die mittelfristige Verfügbarkeit städtischer Wohnbauplätze gesichert werden. Um auf die Nachfragesituation flexibel reagieren zu können, ist eine abschnittsweise Realisierung der Wohnbaufläche „Öchsner“ vorgesehen. Mit dem jetzt geplanten ersten Bauabschnitt (Öchsner I) können insgesamt ca. 25 Bauplätze geschaffen werden. Eine mögliche spätere Erweiterung ist im städtebaulichen Konzept bereits vorgesehen. Die geplante Bebauung ist im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Im Vorfeld der Planungs wurde bereits eine Habitatstrukturanalyse mit Relevanzprüfung durchgeführt (s. Anlage), eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ist nach deren Ergebnis nicht erforderlich. Die Umweltprüfung befindet sich aktuell in der Bearbeitung. Im Norden des Plangebiets kann es aufgrund der aktuell stattfindenden Bodenordnung noch zu einer Änderung der Bebauung kommen. Der Überschwemmungsbereich (HQ 100) wird dadurch aber nicht beeinträchtigt, eine Bebauung ist dort nicht vorgesehen. Wir bitten um eine Stellungnahme bis zum 05. Oktober 2012, damit die Ergebnisse bis zur Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffenlichkeitsbeteiligung am 10. Oktober 2012 vorliegen. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie auch um eine Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Urlaubsbedingt bin ich erst ab dem 01.10.2012 wieder zu erreichen, Sie können sich aber gerne auch an das Stadtplanungsamt, Frau Hellstern (Tel.: 07472/165-284) oder Frau Garthe (Tel.: 07472/165-281) wenden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bode Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar Stadtplanungsamt Marktplatz 18 72108 Rottenburg am Neckar Tel.: 07472 / 165-378 Fax.: 07472 / 165-302