ktuell ohnen - Bürogemeinschaft der Mietervereine in Hagen
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09455 Wohnen Aktuell ZEITUNG FÜR MIETER Heute lesen Sie Kommentar Warum Berlin, Hamburg oder München? Seite 2 7205 Beratungen Seite 3 in 2014 Nebenkosten sind die Nr. Eins Ausgabe 2/2015 Der neugewählte Vorstand des DMB Hagen. (MV) Die Miet-Nebenkosten, korrekt eigentlich „Betriebskosten“, bleiben die Nummer eins bei den Rechtsberatungsthemen der Mietervereine. Nach wie vor ist nahezu jede zweite Abrechnung falsch, unplausibel, unvollständig oder erklärungsbedürftig. Häufig ist der Verteilerschlüssel nicht nachvollziehbar oder Belege sind nicht einsehbar. Manchmal kommt sie zu spät; dann muss der Mieter nicht nachzahlen. Foto: Bernd Bohlen Deutscher Mietertag 2015: Keine Überraschungen bei der Vorstandswahl Wo kann Mieter Belege einsehen? Seite 4 Grillen für Mieter nicht verboten Seite 5 Unsere Beratungsstellen Seite 7 Das Leitbild des DMB Seite 9 Einbau von Rauchmeldern Seite 12 Dr. Franz-Georg Rips bleibt „gerne“ Präsident Hamburg. (MV) Keine Überraschungen gab es bei der Wahl des Bundesvorstandes des Deutschen Mieterbundes anlässlich des Deutschen Mietertages 2015 in Hamburg. Dr. Franz-Georg Rips ist und bleibt Präsident des Deutschen Mieterbundes. Die Delegierten des 66. Deutschen Mietertages wählten ihn mit überwältigender Mehrheit von 96,46 Prozent für vier weitere Jahre zu ihrem Präsidenten. „Ich nehme die Wahl an, ich bin gerne Präsident des Deutschen Mieterbundes“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips zu seiner Wiederwahl. Ebenfalls mit großer Mehrheit wurden die bisherigen Vorstandsmitglieder Ellen Schultz (Sachsen-Anhalt, Vizepräsidentin), Wolfgang Hessenauer (Hessen, Vizepräsident), Heidrun Clausen (Schleswig-Holstein, Schriftführerin), Jürgen Effenberger (NordrheinWestfalen, Kassierer), Reiner Wild (Berlin, stellv. Schriftführer), Anke Matejka (Sachsen, stellv. Kassiererin), Franz-Xaver Corneth (Nordrhein-Westfalen, Beisitzer), Randolph Fries (Niedersachsen-Bremen, Beisitzer) und Rolf Gaßmann (Baden-Württemberg, Besitzer) wiedergewählt. Neu im (Di) DMB-Vorstand sind Siegmund Chychla (Hamburg, Beisitzer) und Beatrix Zurek (Bayern, Beisitzerin). Wohngeld wird 2016 erhöht Berlin. (MV) Arbeitslose, Rentner und Geringverdiener können ab 2016 mit höherem Wohngeld rechnen. Der Bundestag hat eine Reform des entsprechenden Gesetzes beschlossen, von dem rund 870 000 Haushalte profitieren sollen. Zuletzt wurde das Wohngeld 2009 geändert. Es soll künftig alle zwei Jahre überprüft und an die Entwicklung der Einkommen, Warmmieten und Nebenkosten angepasst werden. Der DMB begrüßt die Erhöhung. „Sie war längst überfällig", so der Bundesdirektor, Lukas Siebenkotten. Er kündigte an, der DMB werde die Mieter umfassend über (Di) ihre Rechte rund um das Wohngeld informieren. Achtung! Dieses Jahr Mitgliederversammlungen Wer hier in die Zukunft schaut, Foto: Bohlen lesen Sie auf Seite 8 In Düsseldorf wurde runder Geburtstag gefeiert Hagen – Schwelm – Herdecke-Wetter Bernhard „Felix“ von Grünberg wurde 70 Hagen. (MV) Für die Mietervereine Hagen e.V., Herdecke-Wetter e.V. und Schwelm und Umgebung e.V. finden in diesem Jahr noch Mitgliederversammlungen statt. Die Einladungen und konkreten Angaben zu Ort und Zeit finden Sie auf Seite 10. Bei den Mietervereinen Herdecke-Wetter und Schwelm erfolgen auch Ehrungen langjähriger Mitglieder. Im Mieterverein Hagen sind es zu viele zu ehrende Mitglieder; die Versammlung, in der auch die Neuwahl des Vorstandes ansteht, würde stundenlang dauern. Deshalb wird es für den Mieterverein Hagen im nächsten Jahr eine besondere Versammlung zu diesem Zweck geben. Dafür ergehen noch gesonderte Einladungen. Ebenfalls im nächsten Jahr werden Mitgliederversammlungen der Mietervereine Sauerland und Umgebung e.V., Lennetal und Umgebung e.V. und Nordhessen e.V. stattfinden. Auch dort sind Vorstände neu zu wählen und langjährige Mitglieder zu ehren. Die Bekanntgabe von Ort und Zeit erfolgt ebenfalls rechtzeitig in unserer Mitgliederzeitung „WohnenAktuell“. (Di) Hagen. (MV) Um allen Mißverständnissen vorzubeugen: Er heißt tatsächlich Bernhard von Grünberg – aber zumindest beim Deutschen Mieterbund nennen ihn alle „Felix“. Warum, das entzieht sich unserer Kenntnis. Bei den Mietervereinen der Bürogemeinschaft ist er bestens bekannt. Nicht nur, weil er seit Jahren Vorsitzender des Landesverbandes NordrheinWestfalen des Deutschen Mieterbundes ist. Zu vielen Veranstaltungen in Hagen war ihm der Weg nicht zu weit: Bei der großen Ehrungsveranstaltung im Jahre 2008 in der Hagener Stadthalle gehörte er zu den Ehrengästen und Festrednern genauso wie zur 90-Jahr-Feier des Mietervereins in Hagen. Wann immer die Unterstützung des Landesverbandes gebraucht wurde – auf „Felix“ war Verlass! Deshalb gratulieren wir ihm, der „nebenbei“ noch Landtagsabgeordneter ist, besonders herzlich! (Di) 2 Meldung und Meinung Der Kommentar – von Klaus-P. Dietrich Warum Berlin, Hamburg oder München? Wir lesen nahezu täglich von eklatant steigenden Mieten in Städten wie Berlin, Hamburg oder München. Dazu gesellen sich inzwischen auch schon Stuttgart oder beispielsweise Münster – und andere Universitätsstädte. Denn die vielen Studenten möchten auch nicht allzu weit von ihrer Hochschule leben. Die Wohnungen dort sind zwangsläufig knapp und sehr teuer. Angebot und Nachfrage regeln da eher den Preis als der dafür eigentlich gedachte Mietspiegel. Wobei „regeln“ für diesen Sachverhalt sicher nicht das richtige Wort ist. Es wird gezahlt was verlangt wird – der „normale“ Mieter mit einem „normalen“ Einkommen kommt dort nicht zum Zuge. Die mit Vorschusslorbeeren ins Rennen geschickte „Mietpreisbremse“ gibt es auch noch gar nicht an vielen dieser Wohnungs-Brennpunkte. Und die Bremswirkung ist – wenn überhaupt vorhanden – deutlich überschaubar! Aber was in aller Welt bringt so viele Menschen dazu, unbedingt in den teuren Städten leben zu wollen? In den letzten Jahren war ich aus beruflichen Gründen u. a. in Berlin, Hamburg und München. Sicher – es sind schöne Städte mit teilweise ausdruckstarken und charaktervollen Elementen und Stadtvierteln. Ich persönlich allerdings möchte in keiner dieser Städte meinen Lebensmittelpunkt haben! Offensichtlich ist es aber für bestimmte Bevölkerungskreise derzeit „in“, unbedingt in diesen Häusermeeren leben zu wollen. Eine junge Frau sagte mir kürzlich, dass sie zum Beispiel den „Ruhrpott“ viel reizvoller fände, weil man dort viele unterschiedlichen Städte mit verschiedenen kulturellen Angeboten relativ nahe beieinander habe. Außerdem gäbe es dort auch vielfältige Arbeitsplatz-Angebote und diverse Möglichkeiten von attraktiven Freizeitaktivitäten. Und in der Regel fände man auch schöne Wohnungen in guten Wohnlagen, die erschwinglich seien. Wenn man sich den Märkischen Kreis oder das Sauerland genauer anschaut, fällt zuerst auf, dass die meisten Städte und Gemeinden über einen – teilweise eklatanten – Einwohnerschwund klagen. Zwangsläufig ist das Wohnen zur Miete dort nicht besonders teuer. Gute Chancen also, eine ausreichend große Wohnung in guter Lage zu finden. Aber die Infrastruktur sei dort unterirdisch, wird oftmals argumentiert. In vielen kleineren und mittleren Städten „auf dem Lande“ haben private Initiativen allerdings die Situation deutlich verbessert. Eine Erkenntnis sollten wir aus den unhaltbaren Zuständen auf dem Wohnungsmarkt der Brennpunkte Berlin, Hamburg, München und weitere gewinnen: Alle Bereiche des Lebens den „Märkten“ zu überlassen, die es schon richten werden, ist ein Fehler! Selbst wenn mächtige Interessengruppen da andere Ansichten vertreten. Das tun sie deshalb, weil sie gut daran verdienen! Und Wohnen ist nach wie vor ein Grundbedürfnis des Menschen. Jeder braucht irgendwo ein Dach über dem Kopf und eine Tür, die er hinter sich schließen kann – von innen. Allein deshalb sind spekulative Verfahrensweisen hier genauso verwerflich wie der Terminhandel mit Lebensmitteln! Einen schönen Tag noch! Eine unserer Mitarbeiterinnen sieht einem freudigen Ereignis entgegen. Deshalb suchen wir zum 1. September d. J. eine Fachkraft (m/w) als Mutterschaftsvertretung, die in unserer Geschäftsstelle in Hagen unseren Fachjuristen zuarbeitet. Eine / ein Rechtsanwalts-Fachangestellte(r) in Vollzeit die/der neben dem Sekretariat auch allgemeine Verwaltungsaufgaben erledigen kann und zeitweise in der Anmeldung den persönlichen und telefonischen Kontakt zu unseren Mitgliedern pflegt, würde gut zu uns passen. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte an: Vorstand der Mietervereine, Frankfurter Straße 74, 58095 Hagen Telefonische Informationen erhalten Sie unter 0 23 31 / 2 04 36 24 WohnenAktuell 2/2015 Mietertag: Leitantrag des DMV-Vorstands und Beirats Mietrecht sozialer gestalten – mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen Die Bundesrepublik Deutschland ist im wirtschaftlichen, sozialen und politischen Sinne keine Insel. Das gilt in besonderem Maße für das Wohnungswesen und die Wohnungspolitik. So sind auch wegen jahrelang stagnierender Neubautätigkeit in Ballungsgebieten neue Wohnungsmarktprobleme entstanden. Die Wohnraumknappheit führt vielerorts zu prekären Lebensverhältnissen, für die es rascher Lösungen bedarf. Die Zuwanderungsüberschüsse aus den ost- und südeuropäischen Ländern und in jüngerer Zeit auch die Flüchtlingszuwanderung aus Krisenländern außerhalb Europas haben den demographisch bedingten Bevölkerungsrückgang nicht nur ausgeglichen, sondern zum Bevölkerungsanstieg und Wohnungsknappheit in vielen Städten beigetragen. Gleichzeitig sind die Wohnungsmärkte vieler Universitätsstädte nicht auf die größere Zahl von Studenten vorbereitet. Die Reaktion darauf kann und darf nicht zunehmende Abschottung gegenüber Neubürgern sein. Es ist beschämend, wenn im reichsten Land Europas Bürger mit prekären Arbeits-, Einkommensund Wohnbedingungen gegen Zuwanderer ausgespielt werden. Der Deutsche Mieterbund erinnert daran, dass es unter deutlich schwierigeren wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen nach dem Zweiten Weltkrieg gelungen ist, einen großen Flüchtlingsstrom in den Arbeits- und Wohnungsmarkt zu integrieren. Während also auf der einen Seite die Nachfrager nach Wohnraum in den prosperierenden und bevorzugten Ballungsgebieten immer internationaler werden, findet dieser Prozess auch auf der Anbieterseite statt, oft jedoch mit verheerenden Konsequenzen für die Rechtssicherheit der Mietvehältnisse. Seit der internationalen Banken- und Finanzmarktkrise im Jahre 2008 drängt ein besonderer Investorentypus auf die deutschen Wohnungsmärkte und bemächtigt sich des „Betongoldes“. Zudem wird ein immer größerer Anteil des Mietwohnungsbestandes von börsennotierten Wohnungsunternehmen gehalten. Grundsätzlich sind bei den meisten gewerblichen Vermietern die Renditeerwartungen hoch oder zumindest deutlich angestiegen. Auf den angespannten Wohnungsmärkten steigt daher der Druck auf die Mieter deutlich an. Denn für den Mieter ist die Mietwohnung der Mittelpunkt seiner Existenz. Sie ist Heimat für ihn und seine Familie und unabdingbar für den Aufbau und den Erhalt von Nachbarschaften und Freundschaften. Sie ist Ort der Erholung und damit auch wichtige Voraussetzung zur Ausübung des Berufs und der Erwerbstätigkeit, aber auch der Pflege der Kultur. Sie schafft die Rückzugsmöglichkeit aus dem öffentlichen in den privaten Bereich. Sie bildet die Voraussetzung für eine selbstbestimmte und würdevolle Lebensgestaltung und untersteht damit auch dem Grundrecht des Artikels 1 GG. Auszug Leitantrag vom 29. 5. 2015 DMB Mieterbund 24 Info Wer den Makler bestellt, bezahlt auch Seit dem 1. Juni 2015 gilt in Deutschland bei der Wohnungsvermittlung das Bestellerprinzip. Wer den Makler bestellt, muss zahlen. Bisher war es üblich, dass der Vermieter den Makler beauftragte, der Mieter ihn aber bezahlen musste. Sobald sich der Wohnungssuchende an einen Makler gewandt hatte, ließ der sich eine Vereinbarung unterschreiben oder es kam ein mündlicher Vertrag zustande, wonach der Makler berechtigt war, die Provision vom Mieter zu fordern. Jetzt gibt es das Bestellerprinzip. Das funktioniert nach dem Motto: „Wer bestellt, der zahlt". Das bedeutet: Wendet sich der Vermieter an einen Makler und erteilt ihm den Auftrag, einen Mieter für seine Wohnung zu suchen, muss der Vermieter den Makler bezahlen. Mieter müssen die Maklerprovision seit dem 1. Juni nur dann zahlen, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben – schriftlich bzw. in Textform – und der Makler dann ausschließlich aufgrund dieses Auftrags tätig wird und eine Wohnung beschafft, über die der Mietvertrag schließlich zustande kommt. Voraussetzung ist also, dass der Makler auf „Bestellung" des Mieters, nach dessen Auftragserteilung tätig wird. Beweispflichtig für diesen Ablauf ist der Makler. Verlangt ein Makler, obwohl diese Voraussetzungen nicht vorliegen, trotzdem Provision vom Mieter, ist das unzulässig. Der Mieter kann seine Zahlung verweigern. Hat er bereits gezahlt, kann er sein Geld zurückfordern. Sein Anspruch verjährt erst nach 3 Jahren. Außerdem riskiert der Makler eine Geldbuße bis zur Höhe von 25.000 Euro. Zahlen und Fakten 3 WohnenAktuell 2/2015 Bürogemeinschaft der Mietervereine hat arbeitsreiches und erfolgreiches Jahr hinter sich 7205 persönliche Rechtsberatungen im Jahre 2014 Hagen. (MV) Die Bürogemeinschaft der Mietervereine Hagen, Schwelm, Herdecke-Wetter, Lennetal, Sauerland und Nordhessen hat wieder ein arbeitsreiches Jahr hinter sich. In 26 Beratungsstellen standen sechs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und ein Diplom-Jurist den Mitgliedern der Vereine beratend zur Seite. In der Geschäfts- und Beratungsstelle in Hagen gilt seit einigen Jahren die Sechs-Tage-Woche: Dort steht den Ratsuchenden auch samstags von 9 bis 13 Uhr ein Fachjurist zur Verfügung. Dazu kommt noch die morgendliche Telefonberatung, ebenfalls an sechs Tagen in der Woche. Auch die Mitgliederentwicklung ist insgesamt zufriedenstellend. Angesichts des allgemeinen Bevölkerungsrückganges im Tätigkeitsgebiet zeigt sich die Mitgliederzahl stabil. Die Vertragsanwälte der MV haben im Jahre 2014 insgesamt 121 Prozesse für unsere Mitglieder geführt; fast alle wurden gewonnen oder endeten zumindest in einem positiven Vergleich. Nur 6 Prozesse gingen verloren! Wobei man ganz klar sagen muss, dass es in der mit Abstand größten Anzahl der Streitfälle zwischen Mietern und Vermietern zu außergerichtlichen Einigungen kommt. Und das ist auch gut so. Denn ein Gerichtsverfahren ist immer mit Kosten und einem nicht unerheblichen Zeitaufwand für alle Beteiligten bei oftmals ungewissem Ausgang verbunden. 7205 persönliche Rechtsberatungen durch unsere Fachjuristen und Vertragsanwälte sind eine Hausnummer, die zeigt, dass wir uns für unsere Mitglieder die erforderliche Zeit nehmen. Dazu kommen ungezählte Telefonate, die unsere Rechtsberater im Rahmen der täglichen Telefonberatung geführt haben. Und natürlich die 6033 Briefe, die unsere Verwaltungsmitarbeiterinnen in 2014 für unsere Mitglieder geschrieben haben. 8102 bei uns eingegangene Briefe mussten gelesen, bearbeitet und ggf. beantwortet werden. Wobei wir für unsere Mitglieder die gesamte Korrespondenz übernehmen – kostenlos! Und das Briefporto, mit Ausnahme der Kosten für Einschreiben, stellen wir unseren Mitgliedern auch nicht in Rechnung. Auf dieses „Rundum-SorglosPaket“ ist die Bürogemeinschaft der Mietervereine zu Recht stolz. Ein weiterer Pluspunkt ist die „RechtsschutzRichtlinie“, nach deren Vorgaben Mitglieder notfalls auch die Prozesskosten-Übernahme beantragen können. Voraussetzung ist allerdings – wie bei einer „normalen“ Rechtsschutzversicherung auch, dass zwischen dem Eintritt in den Mieterverein und dem Beginn des Rechtsfalles eine Wartefrist von mindestens drei Monaten eingehalten werden muss. Das ist eine Vorsichtsmaßnahme. Denn es gibt sicher Zeitgenossen, die anderenfalls nach Beginn eines Rechtsfalles schnell in den Mieterverein eintreten würden, um einen teuren Rechtsanwalt zu sparen. (Di) Guter Rat ist oftmals teurer als bei den Mietervereinen der Bürogemeinschaft in Hagen Umfangreiches Leistungspaket zum günstigen Preis Hagen. (MV) Wo gibt es das noch? Die Mitgliedschaft in einem Mieterverein, in dem man einen Fachjuristen so oft konsultieren kann wie es erforderlich ist – und das sechs Tage in der Woche; wo der Verein sowohl für Porto (ausgenommen Einschreiben) als auch für die gesamte Korrespondenz aufkommt; wo an sechs Tagen in der Woche die telefonische Kurzberatung angeboten wird! Und wenn alle außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg führen? Dann bietet die Bürogemeinschaft der Mietervereine in Hagen (Mieterverein Hagen e.V., Mieterverein HerdeckeWetter e.V., Mieterverein Schwelm und Umgebung e.V., Mieterverein Sauerland und Umgebung e.V., Mieterverein Nordhessen e.V., Mieterverein Lennetal und Umgbung e.V.) den Rechtsschutz nach genehmigter Richtlinie, und zwar ohne Selbstbeteiligung des Mitglieds. Ach ja – und das alles gibt es für 54 Euro im Jahr (einmalige Aufnahmegebühr 25 Euro)! Ein Preis-Leistungs-Verhältnis, das keinen Vergleich scheuen muss! Das nur möglich ist, weil sich sechs Vereine Räume, Menschen Gesamt und Büromaschinen bzw. -möbel teilen! Die sogenannte „Schwarze Null“, von der 108,ein gewisser Herr Schäuble so gern redet, ist 96,von uns unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht mehr lange zu halten! Die 102,Vorstände der Vereine können die Höhe des 96,Mitgliedsbeitrages noch bis Ende 2015 garantieren. Denn es hilft niemandem, wenn 96,die Mietervereine auf Dauer rote Zahlen 103,80 zuzügl. Schreibgebühren schreiben und deshalb die ohnehin knappe Zahl der Mitarbeiterinnen oder Rechtsbera66,- kein Rechtsschutz ter verringern müssen. Das würde zwangsläu94,- zuzügl. Schreibgebühren fig auch zu einer Einschränkung des Leistungspakets und der Ansprechbarkeit 72,- kein Rechtsschutz führen. Um Ihnen einen Überblick über die 84,Mitgliedsbeiträge in der „Nachbarschaft“ zu geben, haben wir in der Tabelle mal eine 92,Reihe von Mietervereinen und deren Beitragssätze aufgelistet. Die in der Regel 72,- kein Rechtsschutz anfallenden Aufnahmegebühren haben wir 92,nicht aufgeführt, weil sie ja nur einmal anfallen. Interessant ist auch, dass es Mieter85,vereine gibt, die für durchzuführende Stark vor Ort Mieterverein Beitrag Rechtsschutz MV Bochum 84,- 24,- MV Bottrop 69,- 27,- Mietervereine MV Dortmund 81,- 21,- Mieter u. Pächter Dortmund 72,- 24,- MV Duisburg 69,- 27,- die starken Partner an Ihrer Seite 75,- Vermieter 28,80 Ärger mit dem MV Düsseldorf 66,– Nebenkosten-Abrechnung MV Essen 70,24,Mängel an der Wohnung Mietergemeinschaft Essen 72,– Schönheitsreparaturen MV Gelsenkirchen 70,14,Kündigung droht MV Iserlohn 80,12,MV Niederrhein 72,- wird –verlangt Mieterhöhung MV Leverkusen 20,Wechsel des72,Eigentümers MV Groß-Duisburg MV Lüdenscheid 60,- 25,- ? Wir stehen unseren Mitgliedern 90,90,incl. mit Rat und Tat zur Seite! 96,- zuzügl. Schreibgebühren MV Ostwestfalen-Lippe 63,33,MV Minden Mieterverein 125,90,- Hagen 35,MV 75,MV Schwerte 54,21,Geschäftsstelle: Mieterverein 93,MV Siegerland 69,24,Frankfurter Straße 74 Herdecke-Wetter Hagen 62,- 58095 MV Soest 62,– kein Rechtsschutz Mieterverein 86,MV Solingen 68,- Schwelm 18,MV Recklinghausen und Umgebung MV Wuppertal 57,- Telefon 0 23 31 80,- / 2 04 36 - 0 23,- Korrespondenz zusätzlich noch Schreibgebühren verlangen. Natürlich gehen wir davon aus, dass alle Vereine gut und im Interesse ihrer Mitglieder wirtschaften; aber die Rahmenbedingungen sind sicher unterschiedlich. Bei uns sind sie eben besonders günstig. (Di) 4 Urteile aktuell WohnenAktuell 2/2015 Der Bundesgerichtshof stärkt wieder die Rechte der Mieter Bei Schönheitsreparaturen genau hinschauen durch den Mieter bezogen auf die Arbeiten, die wirksam mietvertraglich vereinbart waren. Das BGH sah die Sache jedoch anders und folgte der Argumentation des Mieters. Auch wenn im Mietvertrag die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in verschiedenen, sprachlich unabhängig voneinander formulierten Klauseln geregelt ist, handelt es sich um eine einheitliche Rechtspflicht. Das heißt, die Unwirksamkeit einer Klausel kann – bei einer gebotenen Gesamtschau der Regelung – zur Unwirksamkeit der gesamten Schönheitsreparaturklauseln führen. Hagen. (MV) Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen – dieses Thema hat es schon zur BeschäftigungsGarantie von Bundesrichtern gebracht. Aber weil es hier häufig darum geht, in welcher Form sich die Verpflichtung zur Übernahme dieser Arbeiten im Mietvertrag wiederfindet, gibt es immer mal wieder Hochbetrieb bei den Gerichten in dieser Sache. Denn die konkrete Formulierung entscheidet letztendlich darüber, ob der Mieter oder der Vermieter dafür zuständig ist; das heißt wer die Kosten zu tragen hat. lich auf den konkreten Renovierungsbedarf ankommt. In einer zweiten Klausel hatte der Vermieter vorgegeben, dass Schönheitsreparaturen in Küche, Bad und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafzimmern alle 5 Jahre und in sonstigen Räumen alle 7 Jahre durchzuführen sind. Unwirksam, da hier die Renovierungsfristen fest vorgegeben werden und nicht veränderbar sind. Wo kann der Mieter Belege einsehen? Hagen. (MV) Dass der Mieter Belege, die Grundlage seiner NebenkostenAbrehnung sind, einsehen darf, ist unbestritten. Aber wo das geschehen kann, darüber ist man häufig unterschiedlicher Auffassung. Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht Dortmund (423 C 8722/14) darüber zu entscheiden, ob ein Mieter zur Verwaltung des Vermieters 16 Kilometer weit fahren muss, um dort die gewünschte Einsicht vorzunehmen. Das Besondere an diesem Fall ist allerdings, dass der Vermieter unmittelbar bei der Wohnanlage, in der auch der betroffene Mieter seine Wohnung hat, ein Stadtteilbüro unterhält. In diesem Büro veranstaltet der Vermieter regelmäßig Sprechstunden für Mieter und MietInteressenten. Weil der Vermieter sich weigerte, die Belege dorthin zu verbringen, damit der Mieter vor Ort Einsicht nehmen kann, zog dieser vor Gericht – und gewann: Dem Mieter sei die 16 km lange Fahrt nicht zuzumuten. (Di) § § § Manchmal versuchen es Vermieter mit einer gewissen „Kreativität“ wie im vorliegenden Fall, den der Bundesgerichtshof (VIII ZR 21/13) zu entscheiden hatte. Der Mietvertrag enthielt eine prinzipiell wirksame Klausel und eine, die nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung unwirksam ist. Der Vermieter pochte nun auf die Durchführung der Schönheitsreparaturen Vorliegend hatte der Vermieter in einer Schönheitsreparaturklausel geregelt, der Mieter müsse Lackierarbeiten an Fenstern, Türen und Heizkörpern alle 5 Jahre durchführen, es sei denn, sie seien nicht erforderlich. Diese Klausel stufte der Bundesgerichtshof als wirksam ein, da es sich nicht um eine starre Renovierungsfrist handelt, es letzt- Wenn Wärmeleitungen ungedämmt sind: Heizkostenabrechnung nach VDI lung berücksichtigt. Diese Praxis bestätigte jetzt auch der Bundesgerichtshof (VIII ZR 193/14): Nach der Heizkostenverordnung kann der Wärmeverbrauch der Nutzer in Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deshalb ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden. Der so bestimmte Verbrauch wird dann dem einzelnen Nutzer als erfasster Wärmeverbrauch zugeordnet. Das Beiblatt „Verfahren zur Berücksichtigung der Rohrwärmeabgabe" der VDI-Richtlinie 2077 enthält die nach der Heizkostenverordnung geforderten anerkannten Regeln der Technik. Eine Verweisung in einem Gesetz oder in einer Verordnung auf entsprechende Regeln der Technik ist, so der BGH weiter, zulässig. (Di) Hagen. (MV) In den meisten Mietshäusern sorgt eine Zentralheizung für warme Wohnungen. Die Heizkosten werden in der Regel zum Teil nach Größe der Wohnung, zum anderen Teil nach dem tatsächlichen Verbrauch – mit Hilfe von Heizkostenverteilern – abgerechnet. Heizkostenverteiler können im Wesentlichen aber nur die Wärme erfassen, die die Heizkörper freisetzen. Wärme, die von ungedämmten Rohrleitungen abgegeben wird, bleibt weitgehend unberücksichtigt. Da sich aber die Umlage der verbrauchsabhängig zu verteilenden Heizkosten nach dem erfassten Verbrauch richtet, kommt es zu Verzerrungen und Ungereimtheiten. In diesen Fällen kann nach der Heizkostenverordnung im Ergebnis auf eine Regelung des VDI (Verein Deutscher Ingenieure) zurückgegriffen werden, die die Rohrwärmeabgabe bei der Kostenvertei- Stefan Wintersohle Rechtsanwalt Frankfurter Straße 74 58095 Hagen Mieter darf eigene Kinder aufnehmen Hagen. (MV) Eltern kennen das: Die Kinder werden größer und ziehen irgendwann in eine eigene Wohnung. Aber häufig kommt es vor, dass die „Lebensplanung“ eines – inzwischen volljährigen – Kindes aus dem Ruder läuft. In der Folge trennen sich vielleicht Partner, eine gemeinsame Wohnung wird auf- § • § Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fax 0 23 31 / 2 04 36 29 eMail [email protected] gelöst. Und dann steht das „Kind“ mit dem Koffer in der Hand wieder vor der elterlichen Wohnungstür. Und hier sagt das Landgericht Potsdam (4 S 96/123): Der Mieter einer ausreichend großen Wohnung darf auch sein volljähriges Kind ohne Erlaubnis des Vermieters wieder in seiner Wohnung aufnehmen. (Di) Urteile in Kürze § § Telefon 0 23 31 / 3 41 99 50 Der Vermieterargumentation, er stütze seinen Anspruch nur auf die wirksame Klausel, wonach Türen, Fenster und Heizkörper zu lackieren seien, erteilte der Bundesgerichtshof eine Abfuhr. Die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen ist, soweit sie dem Mieter im Mietvertrag auferlegt ist, eine einheitliche, nicht in Einzelmaßnahme aufspaltbare Rechtspflicht. Die Unwirksamkeit der einen Regelung führt konsequenterweise dann auch zur Unwirksamkeit der gesamten Schönheitsreparaturklausel. (Di) Ein Vermieter muss dem Mieterhöhungsschreiben nicht den Mietspiegel beifügen, wenn dieser allgemein zugänglich ist. Der Mietspiegel muss nicht kostenlos sein. Es reicht, wenn er gegen eine Gebühr von 5 Euro bei der Stadtverwaltung oder Verbänden erhältlich ist (LG Karlsruhe 9 S 17/14). Eine Klausel im Mietvertrag, die dem Vermieter ein Recht zur Wohnungsbesichtigung ohne konkreten Anlass einräumt, ist unwirksam. Der Wunsch des Vermieters, die Wohnung zu vermessen und seiner Frau zu zeigen, reicht nicht aus (AG Stuttgart-Bad Cannstatt 6 C 1267/14). Steht im Mietvertrag, dass bei Uneinigkeit über durchzuführende Sachönheitsreparaturen oder Schäden ein Schiedsgutachter verbindlich über die Verpflichtung des Mieters zur Kostentragung entscheidet, ist dies wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (AG Leipzig 166 C 3153/13). Die Wohngebäudeversicherung muss nicht zahlen, wenn der Kunde nach einem Wohnungsbrand als Ursache einen technischen Defekt am Elektroherd nennt, während er in Wahrheit einen Topf mit Fett auf dem eingeschalteten Herd vergessen hatte (OLG Oldenburg 5 U 79/14). Kann ein Mieter in der Küche keine Hängeschränke aufhängen, weil die Wände nur mit Gipskartonplatten versehen sind, ist der Vermieter in der Pflicht. Er muss die Wände ausreichend verstärken (LG Berlin 67 S 355/14). Igel sind keine Haustiere, die vom Mieter wie Vögel oder Hamster ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden dürfen (AG Berlin-Spandau 12 C 133/14). Der generelle Ausschluss der Haltung von Katzen und Hunden in AGB (Mietvertrag) ist unwirksam. Ob die beabsichtigte Tierhaltung vertragsgemäß ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Haltung zweier Labrador-Retriever-Hunde in einer Etagenwohnung mit einer Größe von 50 qm ist vertragsgemäß (AG Reinbek 11 C 15/14). Ihr gutes Recht 5 WohnenAktuell 2/2015 Es gibt zwar keine einheitliche Rechtsprechung – aber: Grillen ist für Mieter nicht generell verboten Nachbarn zu nehmen wie ein Mieter. Stefan Wintersohle, Fachanwalt für Mietrecht, stellt klar: „Man Hagen. (MV) Spätestens im Mai schon hat für viele Menschen die fünfte Jahreszeit – die Grillsaison – begonnen. Aber wer nicht auf einem Bauernhof auf der grünen Wiese wohnt oder zumindest über ein großes Grundstück verfügt, der muss viele Dinge beachten, um sich keinen Ärger einzuhandeln. Regel Nr. 1: Niemand darf durch das Grillen zu Schaden kommen oder unzumutbar belästigt werden. Was zumutbar ist, darüber streiten sich die Beteiligten allerdings oft genug vor den Gerichten. Es spielt übrigens keine Rolle, ob auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten die Holzkohle entzündet bzw. der Gas- oder Elektrogrill angeworfen wird. Ein Hauseigentümer hat genauso Rücksicht auf die kann nicht grundsätzlich sagen, dass Mieter überhaupt nicht grillen dürfen! Es sei denn, dieses ist ausdrücklich im Mietvertrag so festgelegt. Das ist nach meinem Ein Problem nicht nur in der kalten Jahreszeit: Schimmel gefährdet die Gesundheit Höhe von 20 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Erstellung und Zusendung des Protokolls ist im Preis enthalten. In der Regel reicht die Inaugenscheinnahme durch den Experten, um das Vorhandensein von Feuchtigkeit und Schimmel und deren Ursachen festzustellen. In sehr seltenen Fällen allerdings sind auch Probe-Entnahmen und LaborAnalysen erforderlich, deren Kosten für den Einzelfall errechnet werden. Die protokollierten Ergebnisse der Untersuchungen und die notwendigen Konsequenzen können Sie dann direkt mit dem Rechtsberater Ihres Mietervereins besprechen. Kontakt: EHRHARDT Umwelt + Wohnen, Dipl.-Biologe Joachim P. Ehrhardt, Steinkuhlstraße 12, 44799 Bochum, Telefon 02 34 / 38 36 19, Mobil 01 79 / 4 93 15 67, Mail: [email protected]. (Di) Hagen. (MV) Wenn sich Schimmel in der Wohnung wohlfühlt, tun das die Menschen unter Umständen nicht mehr! Außerdem drohen Gesundheitsgefahren. Deshalb bieten die Mietervereine der Bürogemeinschaft Hagen für ihre Mitglieder einen besonderen Service an: Der Diplom-Biologe Joachim P. Ehrhardt kontrolliert Ihre Wohnung und das Umfeld, wenn Räume in der Wohnung feucht sind oder ein Schimmelbefall vermutet wird. Der Fachmann kommt zu Ihnen, untersucht den Sachverhalt und gibt Sanierungsempfehlungen. Handelt es sich um einen Baumangel – oder lüftet der Mieter vielleicht falsch? Für eine Tätigkeitsdauer bis zu einer Stunde vor Ort kostet das 70 Euro zuzüglich Fahrtkosten (30 Cent je Kilometer) und Mehrwertsteuer. Für jede angefangene Viertelstunde mehr entstehen weitere Kosten in Anzeige ob nah, roß, ob rn, ob g E G Ü Z UM Internationale Fachspedition Mitglied im Verband der Möbelspediteure Ist Ihr Nachbar schon im Mieterverein? Hagen. (MV) Grundsätzlich kann der Mieter bei Wohnungsmängeln die Miete in einem angemessenen Umfang kürzen oder mindern. Statt dessen oder daneben kann der Mieter auch einen Teil der Miete zurückbehalten, und zwar so lange, bis der Vermieter den Mangel wieder beseitigt hat. Dann muss der Mieter den zurückbehaltenen Teil der Miete aber nachzahlen. Geschieht das nicht, drohen Zahlungsverzug und damit Kündigung der Wohnung. Zu der Frage, wie viel Zeit der Mieter für die Nachzahlung der Miete hat, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (VIII ZR 221/14), dies sei eine Frage des Einzelfalls und entzöge sich einer generalisierenden Betrachtung. Die Auffassung des Landgerichts, der Mieter müsse Vorkehrungen für den Fall treffen, dass sein Zurückbehaltungsrecht kurzfristig wegen der Mängelbeseitigung entfalle, sei richtig. Keine Rolle spiele es, ob der Mieter während der Mängelbeseitigung im Ausland war oder nicht. Bei einem lang andauernden Streit im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung hätte der Mieter jederzeit damit rechnen müssen, dass der Vermieter den Mangel beseitigt. Der Mieter könne nicht argumentieren, er müsse das (zurückbehaltene) Geld (Di) erst „flüssig machen". Wenn Gemeinschaftsräume beheizt werden Alle Mieter müssen die Kosten tragen Hagen. (MV) Werden gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mietshaus beheizt, trägt nicht der Vermieter die Kosten. Die Heizkosten müssen nicht einzeln erfasst werden; deshalb brauchen an den Heizkörpern in solchen Räumen auch keine Heizkostenverteiler angebracht werden. Statt dessen werden die Kosten anteilig auf alle Mieter umgelegt. Die Höhe der Kosten für die einzelnen Mieter richtet sich nach den Heizkosten der jeweiligen Wohnungen. Hat ein Mieter in seiner Wohnung höhere Heizkosten als sein Nachbar, so wird er auch für die Heizkosten der Gemeinschaftsräume stärker zur Kasse gebeten als dieser. Anders sieht die Sache bei gemeinschaftlich genutzten Räumen „mit einem sehr hohen Wärmeoder Warmwasserverbrauch“ aus. Hierzu zählen zum Beispiel ein Schwimmbad, eine Sauna oder auch die Tiefgarage. Dort ist der Verbrauch einzeln zu erfassen und von den anderen Heizkosten getrennt abzurechnen. Diese Kosten können dann, wenn es im Mietvertrag so vereinbart ist, auf die Mieter im Hause verteilt werden. Als Verteilerschlüssel bieten sich Wohnungsgröße oder Personenzahl an. (Di) Ihr kurzer Draht zu uns klein ob fe n durch gen derunge elmonta Neumöb ontagen und Än reinerei m Küchen onal, eigene Sch Fachpers fzüge al u Außena rleih mit Person n Räumen te Aufzugve erung in beheiz g Möbella nsport Klaviertra Kenntnisstand aber äußerst selten der Fall. Was Häufigkeit und auch Dauer dieses Freizeitvergnügens betrifft, haben wir in Nordrhein Westfalen eine Rechtsprechung, die in ihrer Uneinheitlichkeit einer Farbpalette oder einem Flickenteppich ähnelt!“ Der Mieterverein Hagen empfiehlt daher, ein grundsätzlich klärendes Gespräch mit dem Vermieter zu führen. Das bedeutet aber nicht, dass man nach dessen Zustimmung den Grill ohne Rücksicht auf Mitbewohner und Nachbarn anwerfen kann, so der Mieterverein weiter. Anwalt Wintersohle hat deshalb einen Tipp parat, der sich aber wohl nicht immer anwenden lässt: „Wer Problemen beim Grillen von vornherein aus dem Weg gehen will, für den gibt es nur eins – alle, die betroffen sind oder sich belästigt fühlen könnten, zur Grillparty mit (Text und Bild: Di) einladen!“ Zurückgehaltene Miete zügig zahlen (Di) lein elmut K durch HTel. (0 23 35) 6 25 25 Fax (0 23 35) 6 97 26 Für Mitglieder der Mietervereine gewähren wir 10 % Rabatt auf übliche Preise. Ihr Mieterverein ist nur so weit von Ihnen entfernt wie das nächste Telefon! Unsere Rechtsberater stehen Ihnen für telefonische Kurzauskünfte montags bis freitags von 8.30 bis 9.15 Uhr und samstags von 9.00 bis 9.30 Uhr zur Verfügung. Bitte halten Sie Ihre Mitgliedsnummer und die nötigen Unterlagen bereit. Diplom-Jurist Klaus K. Helms 0 23 31 / 2 04 36 - 14 Rechtsanwalt Franz Michalek 0 23 31 / 2 04 36 - 16 Rechtsanwältin Claudia Scholten 0 23 31 / 2 04 36 - 15 Rechtsanwalt Stefan Wintersohle 0 23 31 / 2 04 36 - 13 6 Unser Service / Von Personen / Vermischtes Unsere Leistungen auf einen Blick . . . Miet- und Pachtrechtsberatung ohne Wartefrist Telefon-Rechtsberatung ohne Wartefrist Nebenkosten-Kontrolle durch Rechtsberater Rechtsberatung von Wohnungseigentümern nach WEG nur für Selbstnutzer – ohne Wartefrist – durch Vertragsanwälte Wohnungsbesichtigungen kostengünstig durch Rechtsberater Wohnungsabnahmen kostengünstig durch Rechtsberater Wohnungsvermessung kostengünstig durch Rechtsberater Prozesskostenübernahme ohne Selbstbeteiligung – nach Richtlinie WohnenAktuell 2/2015 Schon wieder ein Jubiläum bei den Mietervereinen Klaus K. Helms seit 25 Jahren dabei Hagen. (MV) In diesem Jahr geht es Schlag auf Schlag: Runde Geburtstage, Jubiläen – und nicht zuletzt Mutterfreuden prägen den privaten Bereich bei der Bürogemeinschaft der Mietervereine in Hagen. Am 1. Mai hat es den Diplom-Juristen Klaus K. Helms erwischt. Seine Arbeit für die Mietervereine begann natürlich nicht am „Tag der Arbeit“ im Jahre 1990. Denn am Tag der Arbeit wird nie gearbeitet – der heißt nur so. Man sagt von dem Fachjuristen Helms, dass er eigentlich lieber Klaus K. Schalke-Helms heißen würde. Womit auch schon viel darüber verraten ist, woran sein Herz hängt und wie er am liebsten seine Freizeit verbringt. Aber alle unserer Mitglieder, die bei Klaus K. zur Rechtsberatung waren, wussten das schon vorher. Denn wenn man sich in seinem Büro gründlich umschaut, kann man unschwer erkennen, dass unser Diplom-Jurist ein bekennender Fan des Gelsenkirchener Fußballclubs FC Schalke 04 ist. Deshalb wünschen wir nicht nur ihm für die Zukunft alles Gute, sondern auch seinem Verein für die kommende Bundesliga-Saison viel Erfolg und die notwendigen Tore. Auch wenn die BVB-Fans in unserem Büro das vielleicht nicht unterschreiben würden. (Di) Prozessvertretung durch Vertragsanwälte – nach Richtlinie Feuchtigkeits-Messungen kostengünstig – durch Diplom-Biologen Musterverträge kostenlos Mieterzeitung „WohnenAktuell” kostenlos Umzugs-Service + Entrümpelung 10 % Rabatt für Mitglieder Maler- und Fußbodenleger-Service 10 % Rabatt für Mitglieder (nur im Großraum Hagen / Ennepe-Ruhr) Mietervereine – die starken Partner an Ihrer Seite Sie telefoniert seit 25 Jahren für die Mietervereine MV Guter Rat ist hier nicht teuer Die Mitgliedschaft im Mieterverein kostet für Wohnungsmieter und selbstnutzende Wohnungseigentümer 54,- € jährlich. Hinzu kommt eine Aufnahmegebühr von 25 Euro. Ab 1. Juni weht frischer Wind in Eschwege Rechtsanwältin Schill-Dunkel im Team Eschwege. (MV) In unserer letzten Ausgabe war es schon angekündigt: Rechtsanwältin Astrid Schill-Dunkel arbeitet ab 1. Juni dieses Jahres als Vertragsanwältin für den Mieterverein Nordhessen e.V. Sie studierte in Göttingen Rechtswissenschaften. Ihr Referendariat absolvierte sie in Kassel und Düsseldorf. Außerdem führte sie ein mehrmonatiges Praktikum in eine deutschfranzösische Anwaltskanzlei nach Paris. Mehrere Jahre arbeitete Frau Schill-Dunkel in einer Rechtsanwaltskanzlei in Peine und hatte dort den Schwerpunkt Miet- und Arbeitsrecht. Sie betreute u. a. einen Haus- und Grundeigentümerverein, erwarb daneben die Qualifikation „Fachanwältin für Arbeitsrecht“. Seit 2001 arbeitet sie als selbständige Anwältin in Eschwege, hat seit 2014 auch die Qualifikation zur Fachanwältin für Sozialrecht erworben. In ihrer Freizeit fährt sie gerne Ski und Rad. (Di) Angelika Gehrmann feiert Jubiläum Hagen. (MV) „Mieterverein – Gehrmann – guten Tag“. Wie oft sie diesen oder ähnliche Sätze in den letzten 25 Jahren gesagt hat, das kann sie gar nicht mehr zählen. Sie ist in der Regel die erste Ansprechpartnerin für Mitglieder, wenn es um einen Beratungstermin geht, oder auch für Interessenten, die Mitglied in einem unserer Mietervereine werden möchten. Und es gibt Tage, da braucht sie schon sehr gute Nerven, um diesen Job zu machen! Mehr als ein halbes Arbeitsleben ist Angelika Gehrmann am 1. Juli 2015 für die Bürogemeinschaft der Mietervereine tätig. Sie hat Rechtsberater, Kolleginnen und auch Vorstandsmitglieder kommen und gehen (Di) sehen – sie ist immer noch da. Unsere Beratungsstellen 7 WohnenAktuell 2/2015 Hagen Eschwege Büroöffnungszeiten: Montags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr, dienstags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr, samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr. Jeden Dienstag, 14.00 bis 17.00 Uhr – An den Anlagen 7, Kanzlei SchillDunkel. ( 0 56 51 / 33 96 98 Rechtsanwältin Astrid Schill-Dunkel Telefonische Erreichbarkeit: Montags von 8.15 bis 19.00 Uhr, dienstags bis freitags von 8.15 bis 17.30 Uhr, samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr. Finnentrop Telefonische Kurzberatung montags bis freitags von 8.30 bis 9.15 Uhr, samstags von 9.00 bis 9.30 Uhr. Telefon 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Telefax 0 23 31 / 2 04 36 29 Beratung für Mitglieder nach Voranmeldung. Kurzberatung ohne Voranmeldung dienstags und donnerstags 9.30 bis 12.00 Uhr, evtl. längere Wartezeiten. Geschäftsstelle: Frankfurter Str. 74, 58095 Hagen (Buslinien 510, 512, 516 und 519, Haltestelle CineStar). Mail: [email protected] Diplom-Jurist Klaus K. Helms Rechtsanwalt Franz Michalek Rechtsanwältin Claudia Scholten Rechtsanwalt Stefan Wintersohle Altena Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat, 16.00 bis 17.00 Uhr – Bürgerzentrum Burg Holtzbrink, Kirchstraße 20. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Diplom-Jurist Klaus K. Helms Arnsberg Jeden Mittwoch, 15.30 bis 17.00 Uhr – Altes Rathaus, Alter Markt 19, EG, Zi. 9. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwalt Stefan Wintersohle Bad Wildungen Jeden Dienstag, 16.00 bis 18.00 Uhr – Brunnenstraße 41. ( 0 56 21 / 7 22 11 Rechtsanwalt Gerhard H. Wiegand Brilon Jeden 1. und 3. Montag im Monat, 12.00 bis 13.30 Uhr – Altes Amtshaus, Verwaltungsgebäude, Bahnhofstraße 33, 2. OG, Zi. 26 (Trauzimmer). ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwältin Claudia Scholten Jeden Montag, 15.30 bis 17.30 Uhr – Haus Ennepetal, Gasstraße 10. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwalt Franz Michalek §§§§ Wir sind für Sie da! Stefan W intersoh le Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat, 16.00 bis 17.00 Uhr – Bürgertreff, neben dem Rathaus. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwalt Stefan Wintersohle Gevelsberg Jeden Mittwoch, 15.00 bis 16.30 Uhr – Bürgerzentrum, Mittelstraße 86, Raum B 002, EG (im rechten Gebäudetrakt). ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Diplom-Jurist Klaus K. Helms Herdecke Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat, 17.00 bis 18.30 Uhr – Robert-Bonnermann-Schule, Bahnhofstraße 7. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Diplom-Jurist Klaus K. Helms Korbach Jeden Dienstag, 14.00 bis 17.00 Uhr – Gemeindehaus Kilianstraße, neben der Kilian-Kirche, 1. OG. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwältin Melanie Breuer Lennestadt Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat, 14.30 bis 15.30 Uhr – Rathaus Lennestadt-Altenhundem, HelmutKumpf-Straße 25, Zi. 11. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwalt Stefan Wintersohle Marsberg Jeden 1. und 3. Montag im Monat, 14.30 bis 15.30 Uhr – Bürgerhaus, Casparistraße, Zi. 3. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwältin Claudia Scholten Meinerzhagen Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat, 11.30 bis 12.30 Uhr – Kath. Pfarramt St. Marien, Kampstraße 3, Besprechungsraum Jugendheim. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwalt Stefan Wintersohle Menden Ennepetal §§§ Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat, 14.00 bis 15.00 Uhr – Städtischer Seniorentreff, Neumarkt 3 / neben Rathaus, Raum 1. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwältin Claudia Scholten Unsere Beratungsstelle in Olpe, Franziskanerstraße 8 Meschede Schwelm Jeden Mittwoch, 14.00 bis 15.00 Uhr – VdK, Stiftsplatz 3, Fußgängerzone. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwalt Stefan Wintersohle Jeden Mittwoch, 16.30 bis 18.00 Uhr – Gemeinschaftsgrundschule, Engelbertstraße 2. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwalt Franz Michalek Neheim-Hüsten Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat, 16.00 bis 17.30 Uhr – ArnsbergHüsten, Petrus Haus St. Petri, Kirchplatz 4, Eingang neben der Bücherei. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwältin Claudia Scholten Olpe Sundern Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat, 14.30 bis 15.30 Uhr – Rathaus, Rathausplatz 1. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwalt Stefan Wintersohle Warburg Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat, 13.00 bis 14.00 Uhr – Altes Lyzeum, Franziskanerstraße 8, Zi. 16. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwalt Stefan Wintersohle Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat, 11.30 bis 12.30 Uhr – Volkshochschule, Rathaus zwischen den Städten, 1. Etage, Seminarraum 3. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwältin Melanie Breuer Olsberg Werdohl Jeden 1. und 3. Montag im Monat, 10.00 bis 11.00 Uhr – Rathaus, Bigger Platz 6, 2. OG, Zi. 205. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwältin Claudia Scholten Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat, 14.00 bis 15.00 Uhr – Rathausanbau, Eingang Lüdenscheider Str. 6, Zi. 61. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Diplom-Jurist Klaus K. Helms Plettenberg Wetter Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat, 13.00 bis 14.00 Uhr – Altes Rathaus, Bahnhofstraße 103, Stadtarchiv. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwalt Stefan Wintersohle Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat, 16.00 bis 17.30 Uhr – Bürgerhaus, Kaiserstraße 132, Zi. 6, 1. OG. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Diplom-Jurist Klaus K. Helms Schmallenberg Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat, 16.00 bis 17.00 Uhr – Kurhaus Fredeburg, Am Kurhaus 4. ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Rechtsanwalt Stefan Wintersohle Kurzfristig notwendige Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse 8 Urteile aktuell WohnenAktuell 2/2015 Bundesgerichtshof: Fristlose Kündigung unwirksam Lärm vom Bolzplatz einer benachbarten Schule Mieter hält Vorauszahlungen zurück, Nicht in jedem Fall Mietminderung Hagen. (MV) Mieter können nicht eigentlichen Anwendungsbereich weil Vermieter nicht abgerechnet hat ohne weiteres die Miete wegen hinaus“ ausstrahle. In der Verhand- § humorlos mit fristloser Kündigung und Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs. Das Landgericht teilte seine Position – und so wurde schließlich der Bundesgerichtshof angerufen. Die Karlsruher Richter allerdings folgten der Argumentation des Mieters und kritisierten die Arbeit des Landgerichtes deutlich: Mieter können einer mit Zahlungsverzug begründeten Vermieterkündigung und der darauf fußenden Räumungsklage entgegenhalten, sie seien berechtigt gewesen, die laufenden Betriebskostenzahlungen zurückzuhalten, weil der Vermieter bisher nicht rechtzeitig abgerechnet habe. Hätte das Landgericht als Vorinstanz dies alles berücksichtigt, hätte es feststellen müssen, dass kein eine fristlose Kündigung rechtfertigender Zahlungsrückstand vorlag. Da das Landgericht der Mieterargumentation nicht nachging, hob der BGH dessen Entscheidung auf. (Di) Hagen. (MV) Eigentlich ist juristisch alles klar bei den Betriebskosten, die oft auch Nebenkosten genannt werden. Aber es gibt immer wieder Vermieter, die nach „Gutsherrenart“ handeln. Und so mancher Mieter kann froh sein, dass er bei seinem Mieterverein nicht nur fachlichen Rat, sondern notfalls auch die erforderliche Unterstützung vor Gericht erhält. Im vorliegenden Fall hat der Bundesgerichtshof (VIII ZR 208/14) das Urteil eines Landgerichts „wegen Verletzung der Gewährung rechtlichen Gehörs“ aufgehoben. Folgender Sachverhalt: Ein Vermieter hatte die Nebenkosten zwei Abrechnungsperioden hintereinander nicht ordnungsgemäß innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zwölfmonatsfrist abgerechnet. Der Mieter teilte seinem Vermieter daraufhin mit, dass er ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Nebenkosten-Vorauszahlungen geltend mache. Dieser reagierte recht § Wenn das Jobcenter innerhalb der Schonfrist nachzahlt Fristlose Kündigung unwirksam Dezember 2012. Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 236/14) widersprach der Auffassung des Vermieters und entschied, die fristlose Kündigung sei unwirksam geworden, weil die Mietrückstände bis auf einen geringfügigen Betrag in Höhe von 48 Euro innerhalb der gesetzlichen Schonfrist – bis zur Erhebung der Räumungsklage – nachgezahlt worden seien. Zwar sei nach dem Gesetz die vollständige Nachzahlung erforderlich, nach Treu und Glauben könne aber der geringfügige Betrag von 48 Euro aus einem weit zurückliegendem Zeitraum wegen der außergewöhnlichen Umstände (hier Verschulden des Jobcenters) außer Betracht bleiben. Die ordentliche Kündigung mit der entsprechenden Kündigungsfrist scheiterte allein schon daran, dass der Mieter den zahlungsrückstand nicht schuldhaft verursacht habe. (Di) Hagen. (MV) Wird die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter gezahlt und wird diese – eindeutig verschuldet durch das Jobcenter – für mehrere Monate nicht gezahlt, muss der Mieter in der Regel mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das ist die gängige Rechtsprechung. Es gibt aber auch Sonderfälle wie diesen: Im Oktober 2012 teilte das Jobcenter dem Mieter mit, dass es die Miete in Zukunft direkt an den Vermieter überweisen werde. Weder im November noch im Dezember ging allerdings Geld auf dem Vermieterkonto ein. Außerdem hatte der Mieter noch Mietschulden in Höhe von 148 Euro aus dem Jahre 2010. Auf die fristlose Kündigung im Dezember 2012 wegen Zahlungsverzugs zahlte der Mieter von seinen Mietschulden 100 Euro, außerdem überwies das Jobcenter die Mieten für die Monate November und § Claudia Scholten Rechtsanwältin Frankfurter Straße 74 58095 Hagen § § Telefon 0 23 31 / 3 41 99 78 • § Lärms vom Bolzplatz einer benachbarten Schule mindern. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem kürzlich verkündeten Urteil. Der BGH hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg auf und wies den Fall zur weiteren Sachaufklärung an die Vorinstanz zurück. Zur Begründung hieß es, Kinderlärm sei laut Gesetz hinzunehmen (VIII ZR 197/14). Die Vorinstanz hatte den beklagten Mietern zuletzt eine Mietminderung von 10 Prozent zugesprochen. Diese hatten die Miete eigenmächtig um 20 Prozent gekürzt. Das OLG hatte dies damit begründet, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Kinderlärm grundsätzlich billigt, erst 2011 und damit lange nach Abschluss des Mietvertrags in Kraft getreten sei. Der BGH wies diese Ansicht nun zurück und betonte, dass das gesetzliche „Toleranzgebot“ zu Kinderlärm „weit über seinen Freiburg. (MV) Der Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages in der Wohnung des Mieters kann als Haustürgeschäft unter Umständen wirksam widerrufen werden. Im vorliegenden Fall tauchte der Vermieter mit drei anderen Personen in der Wohnung des Mieters auf und überzeugte ihn, einen Mietaufhebungsvertrag zu unterschreiben. Nach reiflicher Üvberlegung widerrief der Mieter kurze Zeit später die Vereinbarung. Das Amtsgericht Freiburg (53 C 1059/13) folgte der Argumentation des Mieters und wies die eingereichte Räumungsklage ab. Neue Wohnung – neues Konto? Dann denken Sie bitte an Ihren Mieterverein, damit Briefe und unsere Zeitung WohnenAktuell auch in Zukunft den Weg zu Ihnen finden. Diesen Coupon ausfüllen, ausschneiden, auf eine Postkarte kleben und senden an: Geschäftsstelle der Mietervereine, Frankfurter Str. 74, 58095 Hagen Sie können uns Änderungen Ihrer Anschrift auch telefonisch durchgeben: ( 0 23 31 / 2 04 36 - 0 Änderungen der Bankverbindung müssen schriftlich mitgeteilt werden. Mitgliedsnummer Geburtsdatum Name, Vorname PLZ Haus-Nr. Wohnort DE IBAN Fax 0 23 31 / 2 04 36 29 eMail [email protected] § Vertrag in der Wohnung des Mieters „Haustürgeschäft“ – und damit widerrufbar Straße Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht lung hatte der Senat erkennen lassen, dass er im Fall wenig juristischen Raum für Mietminderungen sieht. Nun muss die Vorinstanz nach Maßgabe des BGH prüfen, ob der Lärm nicht von Kindern, sondern von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen verursacht wurde, die abends oder am Wochenende auf dem Platz Fußball gespielt hatten. Dieses Argument der beklagten Mieter hatte das Hamburger Gericht nicht geprüft. Der Bolzplatz war 2010 nachträglich auf einem Schulgelände in Hamburg errichtet worden, 20 Meter von der Terrasse der Mieter entfernt. Diese hatten die Erdgeschosswohnung 1993 gemietet. Eigentlich sollen auf dem Bolzplatz mit hohem Metallzaun und einem Tor nur Kinder bis zu zwölf Jahren spielen und das auch nur unter der Woche bis 18 Uhr. Die Mieter sahen sich jedoch von Jugendlichen gestört, die außerhalb der Öffnungszeiten des Platzes kicken. (Di) Name und Ort des Kreditinstitutes Vermischtes 9 WohnenAktuell 2/2015 Richtschnur für die Arbeit der Mietervereine in der Bürogemeinschaft Hagen: Das Leitbild des Deutschen Mieterbundes Wir sind die politische Interessenvertretung aller Mieter – unabhängig und engagiert Wir setzen uns für alle Mieter ein. Für gutes, sicheres und bezahlbares Wohnen – etwas, das auch in einer sich stets wandelnden Gesellschaft mit veränderten Lebens- und Wohnbedürfnissen niemals verloren gehen darf. Seit mehr als hundert Jahren nehmen wir Einfluss auf die Wohnungs- und Sozialpolitik, die Gesetzgebung und die Mietrechtsprechung. Wir sind parteipolitisch neutral und unabhängig von staatlichen Zuschüssen. Wir setzen uns ein für die • Wahrung der Rechte und Interessen der Mieter in allen Bereichen des Wohnungswesen und des Mietrechts • Stärkung des Mieterschutzes, eine soziale Wohnungspolitik und eine soziale Stadtentwicklung • öffentliche Förderung des Mietwohnungsbaus und der Gebäudesanierung Alle Mieter sind uns wichtig, unabhängig von Herkunft, finanzieller Situation und Status. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Mietern gilt unser besonderes Augenmerk. Wir sind die Experten auf Seiten der Mieter. Ob Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung oder Kündigung – Mietrecht ist unser Handwerk. Als professioneller Dienstleister bieten wir kompetente Mietrechtsberatung und maßgeschneiderte Lösungen für die Bedürfnisse eines jeden Mitglieds. Um diese Qualität zu erhalten, setzen wir auf ständige Fortbildung unserer Mitarbeiter. Unsere Stärken sind Einfühlungsvermögen, das passende Know-how, die langjährige Erfahrung und vor allem die Kenntnisse aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir lösen Probleme, die das Mietverhältnis betreffen. Denn wir sind in Deutschland die Mietrechtsexperten Nr. 1. Wir bieten umfassenden Mietrechtsschutz - auch vor Gericht. Unsere Rechtsberatung setzt zunächst auf außergerichtliche Lösungen. Kommt es dennoch zum Prozess, betreuen mit uns zusammenarbeitende Rechtsanwälte Sie auch während des Gerichtsverfahrens. Zur Mitgliedschaft gehört in der Regel eine Mietrechtsschutzversicherung, die vor Prozesskosten schützt und für Sicherheit sorgt. Wir sind für die Mieter da, wenn sie uns brauchen. Ob Telefon, E-Mail oder persönliches Gespräch, bei unserer Beratung haben wir für jeden Mieter das passende Angebot. Wir nehmen uns Zeit für die Fragen und Probleme der Mieter und treten für verständliche und einvernehmliche Lösungen ein. Für uns ist Wohnen mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Ob Energieeinsparung, Streitschlichtung unter Nachbarn oder Umzugsberatung – wir bieten ein breites Spektrum von Dienstleistungen rund ums Wohnen – durch Beratung, informative Tipps und Vermittlung von Hilfsangeboten. Wir machen Mietrecht verständlich, denn gut informiert ist halb gewonnen. Durch Infoblätter, Broschüren und Fachliteratur sowie unsere Internetseiten klären wir Mieter und Verbraucher über das Mietrecht auf. Auch über Presse, Funk und Fernsehen bieten wir Informationen und Service rund ums Mieten und Wohnen. Wissen schafft Kompetenz und ermöglicht einen Umgang auf Augenhöhe. Oftmals hilft schon Aufklärung, um Unklarheiten zu beseitigen und Streitigkeiten zu vermeiden. In der Gemeinschaft sind wir stark. Mietprobleme lassen sich gemeinsam besser bewältigen als allein. Deshalb unterstützen wir Bewohnerinitiativen und Mietergemeinschaften. Unsere solidarische Verbandsstruktur garantiert Mitgliedern seit mehr als hundert Jahren bundesweit professionelle Hilfestellung zu einem günstigen Beitrag. Zudem bieten wir vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten. Wir stehen für Fairness, Ehrlichkeit und Offenheit. Dr. Eckard Pahlke scheidet aus DMB-Vorstand aus Hamburg. (MV) Der Vorstand des Deutschen Mieterbundes hat eine prägende Persönlichkeit weniger: Der bisherige Vizepräsident des DMB, Dr. Eckard Pahlke aus Hamburg, beendete nach 36 Jahren seine Arbeit an der Spitze der Mieterorganisation. Bei den Vorstandswahlen trat er nicht mehr an. Er wurde von den Delegierten des Deutschen Mietertages mit lang anhaltendem Beifall aus seinem Amt verabschiedet. Er gehörte dem Vorstand des DMB seit 1979 ununterbrochen an. In den 36 Jahren war er stellvertretender Kassierer, später Beisitzer und seit 2007 Vizepräsident und einer der beiden Stellvertreter des Präsidenten des DMB. Dr. Pahlke hat sich im Präsidium immer wieder um die optimale Darstellung der zahlreichen Aktivitäten des DMB gekümmert. Als Medienprofi hat er unzählige Fernseh- und Rundfunksendungen mit praktischen Beispielen unterlegt, darin mietrechtliche Fragestellungen aufgearbeitet. Er war eines der Gesichter des DMB und hat dessen Lösungskompetenz immer wieder hervorragend herausgestellt. Mieterbund-Präsident Rips dankte Dr. Pahlke, hob seine praxisorientierte, anpackende und hilfsbereite Art hervor und stellte fest: „Du warst für uns immer wieder das Gesicht des DMB im Fernsehen und die Stimme des DMB im Radio.“ (Di) Unsere Leistungen, unser Engagement und unsere Ziele können wir nur erfolgreich anbieten, wenn wir diese Werte auch selbst Fachanwalt für leben. Deshalb Miet- und sind uns Fairness, Wohnungseigentumsrecht Ehrlichkeit und Rechtsanwalt Offenheit Familienrecht genauso Arbeitsrecht Frankfurter Straße 74 wichtig wie 58095 Hagen LeistungsTelefon 0 23 31 / 3 41 99 40 • Fax 0 23 31 / 2 04 36 29 bereitschaft, eMail [email protected] Verantwortung Rechtsberatung auch in polnischer Sprache und Kreativität. Franz Michalek § § § 10 Mitgliederversammlungen Bitte melden Sie sich an Nach den geltenden Vereinssatzungen müssen sich Mitglieder, die an den Versammlungen teilnehmen möchten, mit einer Frist von zwei Wochen vor dem Versammlungstag schriftlich anmelden. Füllen Sie bitte den untenstehenden Coupon aus und senden Sie ihn an die Geschäftsstelle der Mietervereine, Frankfurter Straße 74, 58095 Hagen. Den fristgerecht angemeldeten Mitgliedern wird der Geschäftsbericht per Post rechtzeitig zugeschickt. Kassen- und Kassenprüfungsbericht können nach Terminvereinbarung in den zwei Wochen vor der Versammlung in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Die Stimmkarten werden unmittelbar vor der Versammlung ausgegeben. Während der Versammlung werden Getränke und ein Imbiss gereicht. Die Kosten übernimmt der Verein. Personen an der Mitgliederversammlung Name, Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ Ort Telefon Datum Mitgliedsnummer Einladung zur Mitgliederversammlung Mieterverein Hagen e.V. Der Vorstand lädt hiermit ein zur Mitgliederversammlung am Freitag, 6. November 2015, 18.00 Uhr, in der Gaststätte „St. Bonifatius”, Berliner Straße 110a, 58135 Hagen. Tagesordnung: Ich bin Mitglied des Mietervereins und werde mit teilnehmen. WohnenAktuell 2/2015 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Wahl einer Mandatsprüfungskommission 4. Geschäftsbericht 5. Kassen- und Kassenprüfungsbericht 6. Aussprache zu TOP 4 und 5 7. Entlastung des Vorstands 8. Wahl des 1.,2. und 3. Vorsitzenden 9. Wahl des erweiterten Vorstands 10. Änderung des § 8 Abs. 5 der Satzung 11. Wahl eines Rechnungsprüfers 12. Anträge 12. Kurzvortrag zum Thema Betriebskosten 13. Verschiedenes Unterschrift Einladung zur Einladung zur Mitgliederversammlung Mitgliederversammlung Mieterverein Herdecke-Wetter e.V. Mieterverein Schwelm und Umgebung e.V. Der Vorstand lädt hiermit ein zur Der Vorstand lädt hiermit ein zur Mitgliederversammlung Mitgliederversammlung am Mittwoch, 4. November 2015, 18.00 Uhr, im „Bürgerhaus” (Villa Vorsteher), Kaiserstraße 132, 58300 Wetter. am Freitag, 30. Oktober 2015, 18.00 Uhr, im Haus Ennepetal, Gaststätte „Zorbas”, Gasstraße 10, 58256 Ennepetal. Tagesordnung: Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Wahl einer Mandatsprüfungskommission 4. Geschäftsbericht 5. Kassen- und Kassenprüfungsbericht 6. Aussprache zu TOP 4 und 5 7. Entlastung des Vorstands 8. Wahl des 1. und 2. Vorsitzenden 9. Änderung des § 8 Abs. 5 der Satzung 10. Wahl eines Rechnungsprüfers 11. Anträge 12. Ehrung langjähriger Mitglieder 13. Verschiedenes 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Wahl einer Mandatsprüfungskommission 4. Geschäftsbericht 5. Kassen- und Kassenprüfungsbericht 6. Aussprache zu TOP 4 und 5 7. Entlastung des Vorstands 8. Wahl des 2. Vorsitzenden 9. Änderung des § 8 Abs. 5 der Satzung 10. Wahl eines Rechnungsprüfers 11. Anträge 12. Ehrung langjähriger Mitglieder 13. Verschiedenes Leser werben Mitglieder 11 WohnenAktuell 2/2015 Für jedes neu gewonnene Mitglied erhalten Sie eine Prämie von 15 Euro! Bitte ausfüllen, ausschneiden und senden an: Geschäftsstelle der Mietervereine, Frankfurter Straße 74, 58095 Hagen Beitrittserklärung Mitglieds-Nr. (wird vom Mieterverein eingetragen) Ich / wir erkläre(n) hiermit ab meinen / unseren Beitritt zum Mieterverein und erkenne(n) gleichzeitig die Vereinssatzung an, die mir / uns auf besonderen Wunsch ausgehändigt wird. Es ist mir / uns bekannt, dass ein Austritt entsprechend der Kündigungsbedingungen in § 4 Absatz 2 nur mit einer Frist von einem Jahr zum Ende des Kalenderjahres erfolgen kann. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ich bin / wir sind damit einverstanden, dass bei einer Adressänderung diese dem Mieterverein durch den Postdienst bekanntgegeben wird und die Mitglieds-Daten EDV-mäßig beim Mieterverein gespeichert werden (BDSG). Ich bin / wir sind darüber informiert worden, dass ich / wir die regelmäßig erscheinende Mitgliederzeitung „WohnenAktuell” erhalten werde(n). Durch diese Zeitung werden auch alle für das Mitgliedschafts-Verhältnis wichtigen Informationen mitgeteilt, sofern das nicht anderweitig geschieht. Bitte nachfolgende Angaben in Druckschrift! Anrede, Titel Vorname selbst / Ehegatte / Lebensgefährte(in) Beruf Name selbst / Ehegatte / Lebensgefährte(in) Beruf Ehegatte / Lebensgefährte(in) Geburtsdatum Geburtsdatum Ehegatte / Lebensgefährte(in) Straße / Hausnummer Telefon PLZ Telefax Wohnort Handy Ort E-Mail Datum Unterschrift des neuen Mitglieds / Ehegatten / Lebensgefährten(in) o Ich möchte meinen Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschrift bezahlen. Bitte senden Sie mir das entsprechende Formular zu. Bei Eintritt in den Verein und sofortiger Inanspruchnahme von Leistungen ist die Zahlung von Aufnahmegebühr und Erstbeitrag in bar erforderlich! Geworben durch: Name / Vorname WohnenAktuell – Herausgeber: Bürogemeinschaft der Mietervereine (Mieterverein Hagen e.V., Mieterverein Schwelm und Umgebung e.V., Mieterverein HerdeckeWetter e.V., Mieterverein Sauerland und Umgebung e.V., Mieterverein Lennetal und Umgebung e.V., Mieterverein Nordhessen e.V.), Frankfurter Straße 74, 58095 Hagen, Telefon: 0 23 31 / 2 04 36 - 0, Fax: 0 23 31 / 2 04 36 - 29, Mail: [email protected]; Internet: www.mieter- Straße / Haus-Nr. PLZ vereine-hagen.de. – Vorstandsmitglieder: Klaus H. Budde, Thomas Wessner, Andreas Weber, Jürgen Klippert, Frank Haurand, Klaus-P. Dietrich), Verlag: Eigenverlag Redaktion: Klaus-P. Dietrich (verantw., Di) – Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder. – Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Wohnort. Satz und Layout: Klaus-P. Dietrich Erscheinungsweise: Vierteljährlich; Einzelpreis: 1,50 Euro (für Mitglieder im Beitrag enthalten); Auflage: 15 000. Druck: Aschendorff Druckzentrum, An der Hansalinie 1, 48163 Münster. Nachdruck – auch auszugsweise – mit Quellenangabe und Belegexemplar gestattet. 12 Ihr gutes Recht WohnenAktuell 2/2015 Wenn der Vormieter Geld für die Küche haben will Vertragspartner des Mieters ist ausschließlich der Vermieter Hagen. (MV) Wer kennt das nicht? Ein Mensch, der dringend eine Wohnung suchte, hat endlich etwas Passendes gefunden. Alles perfekt – Anzahl und Zuschnitt der Räume, großer Balkon, GästeWC. Bis auf die alte Einbauküche, für die der Vormieter noch richtig Geld haben möchte. Was tun? Zahlen oder nicht zahlen – das ist hier die Frage. Die Rechtslage ist klar: Der neue Mieter schließt mit dem Vermieter einen Mietvertrag ab. Der bisherige Mieter hat damit nichts zu tun, kann auch daraus in der Regel keinerlei Ansprüche ableiten. Aber wenn der Vormieter im Auftrage des Vermieters einen Nachmieter sucht, hat er natürlich eine starke Position. Denn er kann dem Vermieter diesen Nachmieter vorschlagen – oder auch nicht. Und er kann ein wenig pokern, indem er zum Beispiel erklärt, dass er noch gar nicht genau wisse, wann er ausziehen wird. Wenn jedoch der neue Mieter in den Kauf der Einbauküche einwillige, dann könne man sofort über den Termin der Wohnungsübergabe reden. Dem Vermieter werde er eine entsprechende Empfehlung geben. Das heißt aber nicht, dass „für alten Müll“ horrende Preise zu zahlen sind. „Grundsätzlich kann der alte Mieter mit dem neuen natürlich einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen; wenn jedoch der Wert der Möbel in einem offensichtlichen Mißverhältnis zum geforderten Preis steht, handelt es sich um Wucher. Dann ist ein solcher Vertrag unwirksam,“ so Rechtsanwältin Claudia Scholten. Der Kaufpreis dürfe höchstens bis zu 50 Prozent über dem Zeitwert liegen. Der Marktwert, auch Zeitwert genannt, kann anhand von Neupreis, Alter und Zustand der Küchen nur geschätzt werden. So werden Sie nicht über den Tisch gezogen: Bevor Sie Ihrem Vormieter die Einbauküche abkaufen, klären Sie mit dem Vermieter, ob der Einbau der Küche mit seinem Einverständnis erfolgte. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie die Küche bei Ihrem Auszug aus der Wohnung auf eigene Kosten beseitigen müssen. Wer also auf Nummer sicher gehen will, informiert den Vermieter, trifft die Ablösevereinbarung schriftlich und übergibt sie dem Vermieter zur Kenntnis. Lassen Sie sich die Originalrechnung der Küche zeigen, denn nur so können Sie Neupreis und Alter feststellen. „Können Sie sich mit dem Vormieter über den Zeitwert nicht einigen, ziehen Sie einen Gutachter hinzu. Beispiel: Gezahlt wurden für Einbauküche und Möbel 6000 €. Der Zeitwert beträgt jedoch nur 2500 €. Ein 50-prozentiger Aufschlag auf den Zeitwert – also 1250 € – ist zulässig. Das heißt, die Vereinbarung ist bis zu einem Betrag von 3.750 € gültig. Die restlichen 2.500 € können innerhalb von vier Jahren zurückverlangt werden“ meint Rechtsanwältin Scholten abschließend. Lesenswert ist auch die Broschüre des Deutschen Mieterbundes „Geld sparen beim Umzug". Sie hilft, teure Fehler zu vermeiden. Die Broschüre kostet fünf Euro und ist bei den Mietervereinen erhältlich. Sie können sie auch im Internet (Di) bestellen. Mieter muss Einbau von Rauchmeldern durch Vermieter dulden Hagen. (MV) Über Sinn oder Unsinn von Rauchmeldern in Wohnungen wird längst nicht mehr gestritten. Was aber ist, wenn der Vermieter alle Wohnungen einheitlich mit diesen Lebensrettern ausstatten möchte, der eine oder andere Mieter das aber schon getan hat? Darüber hatte der Bundesgerichtshof (VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14) zu befinden. Der BGH hat zwei Urteile des Landgerichts Halle bestätigt, in denen es um die Frage ging, ob der Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann zu dulden hat, wenn er die Wohnung zuvor schon selbst mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat. In beiden Fällen hatte die Vermieterin beschlossen, den eigenen Wohnungsbestand einheitlich mit Rauchwarnmeldern auszustatten und warten zu lassen. In beiden Fällen hatten die beklag- ten Mieter den Einbau mit Hinweis darauf abgelehnt, dass sie bereits eigene Rauchwarnmelder angebracht hätten. Der BGH hat entschieden, dass die von den Vermietern beabsichtigten Maßnahmen rechtens sind. Dadurch, dass der Einbau und die spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude „in einer Hand" sind, werde ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet, das zu einer nachhal- Bei Blumenkästen auf Balkon oder Fensterbank kommt es auf den Einzelfall an Bunte Blumen am Fenster müssen sicher sein Hagen. (MV) Viele Menschen möchten ihr Wohnumfeld durch bunte Blumen verschönern, zum Beispiel auf der Außen-Fensterbank oder am Balkongeländer. Es gibt viele verschiedene Farben – und noch mehr verschiedene Gerichtsurteile zu diesem Thema. Grundsätzlich lässt sich dazu eins sagen: Es darf weder von Blumentöpfen oder kästen noch von der Bepflanzung eine Gefährdung oder erhebliche Belästigung für andere ausgehen. Das Landgericht Hamburg (316 S 79/04) hatte folgenden Fall zu entscheiden: Ein Eigentümer wollte seinen Mietern untersagen, bepflanzte Blumentöpfe außen am Balkongeländer anzubringen. Er meinte, das Gießwasser könne die Nachbarn stören, wenn die Blumenkästen außen und nicht innen am Balkongeländer angebracht wür- den. Das LG sah das anders: Es spiele auch keine Rolle, ob die Blumen in Töpfen oder in Blumenkästen gepflanzt seien. Allerdings müssten die Behälter so gesichert sein, dass sie auch heftigem Wind widerstehen könnten. Das Landgericht Berlin (67 S 278/09) bestätigte die fristlose Kündigung eines Mietvertrages, weil sich die Mieterin weigerte, Blumentöpfe gegen Herabstürzen ausreichend zu sichern. Die Mieterin behauptete, dass keinerlei Gefahr bestehe. Als schließlich doch ein Blumentopf vom Balkon herabstürzte, sprach der Vermieter eine Abmahnung aus. Nachdem auch diese nicht weiter beachtet wurde, erhielt die Mieterin die fristlose Kündigung. Herabfallende Blüten oder Blätter müssen die unten wohnenden Mieter dulden. Eine Ausnahme gilt, wenn der Balkonbewuchs so um- fangreich ist, dass er zu einer erheblichen Belästigung führt. Knöterich zum Beispiel muss zurückgeschnitten werden, wenn er über die (Di) Balkonbrüstung wuchert. tigen Verbesserung auch im Vergleich zu einem Zustand führt, der bereits durch den Einbau der vom Mieter selbst ausgewählten Rauchwarnmeldern erreicht ist. Darüber hinaus ergibt sich die Duldungspflicht der beklagten Mieter auch daraus, dass den Klägerinnen der Einbau von Rauchwarnmeldern durch eine gesetzliche Verpflichtung (§ 47 Abs. 4 BauO LSA**) (Di) auferlegt ist. Legionellen im Trinkwasser Berlin. (MV) Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 161/14) hatte folgenden Fall auf dem Tisch: Eine Berlinerin forderte vom Vermieter ihres Vaters Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil dieser an einer durch Legionellen hervorgerufenen Lungenentzündung gestorben war. Das zuständige Bezirksamt stellte in der Wohnung des Vaters und im Keller des Mietshauses eine starke Legionellen-Kontamination fest. Es ging dann um die Frage, ob der Vermieter seine Pflicht zur Kontrolle des Trinkwasser verletzt hat. Amts- und Landgericht wiesen die Klage ab, der BGH jedoch hob das LG-Urteil auf. Das Landgericht muss noch einmal ermitteln. Die Karlsruher Richter kritisierten insbesondere die „lückenhafte Beweiswürdigung“ und den zu hohen Maßstab, den das Landgericht im vorliegenden Fall (Di) angelegt habe.