Leitlinien der Referendarausbildung
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Leitlinien der Referendarausbildung
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Duisburg - Seminar Lehramt Gymnasium/Gesamtschule Tec-Center, Bismarckstraße 120, 47057 Duisburg Leitlinien der Referendarausbildung Duisburg, 31.10.15 Unser Anliegen als Ausbilderinnen und Ausbilder ist darauf gerichtet, Ihnen als Referendarinnen und Referendare das nötige Rüstzeug zur Durchführung von selbstständigem Unterricht zu vermitteln, damit Sie der neuen Aufgabe gewachsen sind. Daneben soll viel dazu beigetragen werden, Ihr berufliches Selbstvertrauen und Ihre Sicherheit zu stärken und zu fördern (v. Hentig: „Die Sachen klären – die Menschen stärken“). Sie sollen in die Lage versetzt werden, den nötigen Rollenwechsel bewusst zu vollziehen. Folgenden Punkte beschreiben entsprechende Regelungen für den Ablauf Ihrer Seminarausbildung: 1. Das erste Ausbildungsquartal beginnt i.d.R. mit einem Entwicklungsund Planungsgespräch (EPG), das auf der Grundlage einer von Ihnen gezeigten Unterrichtsstunde erfolgt. Dieser gemeinsame Unterrichtseinblick Ihrer Kernseminarleitung und eines schulischen Vertreters dient ausschließlich Ihrer Beratung, um eine personenorientierte Ausbildung zu ermöglichen, die an Ihrem Könnens- und Kenntnisstand ansetzt. Zu Beginn des vierten Ausbildungsquartals reflektieren Sie gezielt Ihre Erkenntnisse aus dem EPG, um im Rückblick Ihre professionelle Entwicklung wahrzunehmen und von daher Ihre weitere Ausbildung zu steuern. 2. Darüber hinaus findet im ersten Quartal i.d.R. 1 Unterrichtsbesuch pro Fach statt. Im Verlauf der ersten fünf Ausbildungsquartale finden i.d.R. in den beiden Fächern insgesamt 10 Unterrichtsbesuche statt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, in jedem Quartal 1 Unterrichtsbesuch pro Fach einzuplanen. 3. Die Kernseminarleiterinnen und –leiter haben keine Beurteilungsfunktion, sondern die Aufgabe der personenorientierten Beratung. Als Teil Ihrer Ausbildung führen sie mit Ihnen mindestens zwei Beratungsgespräche mit Coachingelementen durch, das erste spätestens bis zum Ende des zweiten Quartals. Darüber hinaus besuchen die Kernseminarleiterinnen und –leiter Sie i.d.R. insgesamt zweimal im Unterricht. 4. Auf Wunsch der Referendare und Referendarinnen kann auch der schulische Ausbildungsbeauftragte (ABB) an den Unterrichtsbesuchen teilnehmen. 5. In der Regel sollten bei Unterrichtsbesuchen nicht mehr als drei an der Ausbildung Beteiligte anwesend sein. 1 2 6. Der schulische Anteil Ihrer Ausbildung ist in einem Ausbildungsprogramm gemäß §14 OVP beschrieben. Dieses Ausbildungsprogramm wurde in Zusammenarbeit von Schule und Seminar entwickelt. 7. Zum schriftlichen Entwurf bei Unterrichtsbesuchen legt die OVP in § 11,3 fest: Die Referendarin, der Referendar legt „eine kurz gefasste Planung“ des Unterrichts vor. Diese Ausführungen sollten den Umfang von 5 DIN-A-4-Seiten nicht überschreiten. Einvernehmen herrscht darüber, dass die Reflexion der Planung von Unterrichtsstunden ein vielschichtiger Prozess ist und sukzessiver Einübung (auch seiner Verschriftlichung) bedarf. 8. Fachleiterinnen und Fachleiter, die gleichzeitig Ausbildungslehrkraft sind, erstellen in ihrer Rolle als Ausbildungslehrkraft einen schriftlichen Beurteilungsbeitrag ohne Note gemäß § 16, 2 OVP. Zusammenarbeit von Schule und Seminar Allgemeine Regularien: - - - - Die Schulen erhalten eine Liste der ihnen zugewiesenen Referendarinnen und Referendare mit Fächerkombinationen. Das Seminar sorgt für die Einrichtung von Schulgruppen in den Kernseminaren. Die ABB hospitieren auf Wunsch der Referendarinnen und Referendare im Unterricht. Sie sollten auch als Ausbildungslehrkräfte zur Verfügung stehen. (§14 OVP) Die Referendarinnen und Referendare dokumentieren ihre schulische Ausbildung in einem Logbuch zur Einsicht für Schulleitung und ABB (Unterricht, außerunterrichtliche Aktivitäten). Die Referendarinnen und Referendare nehmen an schulischen Konferenzen teil, soweit sie sich nicht mit Seminarveranstaltungen überschneiden (s.u.). Die Schule informiert über ihren eigenen Organisations- und Geschäftsplan. Die Schulen informieren die Referendarinnen und Referendare über die Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem selbstständigen Unterricht gemäß §11,3 OVP. Weitere Absprachen zwischen den Ausbildungsschulen und dem Seminar: 1. Der Informationsfluss zwischen Seminar und Schule muss sichergestellt sein (z.B. Zeitplan der Fachseminare, geplante Gruppenveranstaltungen, Fachseminar-Rahmenpläne, Ergebnisse der Seminararbeit u.a.). 2. Informationen, die einzelne Referendare betreffen, sollen an den ABB gehen; Informationen, welche die gesamte Schulgruppe betreffen, sollten über die Schulleitung vermittelt werden. 2 3 3. Vereinbarungen über Unterrichtsbesuche durch die Seminarausbilderinnen und -ausbilder müssen rechtzeitig (i.d.R. durch die Referendarinnen und Referendare) an den Schulen bekannt gegeben werden. 4. Die Fachleiterinnen und Fachleiter sollen in den Beratungen mit den Ausbildungslehrerinnen und -lehrern ihre Bewertungen begründen und somit über ihre Bewertungskriterien Aufschluss geben. 5. Ein genereller Vorrang der Schulveranstaltungen vor Veranstaltungen des Seminars ist aus der OVP nicht abzuleiten. Bei Terminkollisionen muss im Einzelfall von der Sache her abgewogen werden. Folgende Regelung bei Überschneidung von Schul- und Seminarveranstaltungen wurde im Rahmen einer Dienstbesprechung mit den Schulleiterinnen und Schulleitern (25.01.2005) einstimmig angenommen: - bei schulischen Veranstaltungen mit mehreren Referendarinnen und Referendaren (z.B. Lehrerkonferenz): Vertreterprinzip - bei Reihenveranstaltungen Prinzip - bei Veranstaltungen, die unmittelbar mit dem selbstständigen Unterricht zusammenhängen (z.B. Elternsprechtag, Zeugniskonferenz): teilweise Freistellung - in allen anderen Kernseminarleitung Fällen: (z.B. Fachkonferenzen): Absprache Schule – alternierendes Referendare – 6. Die Planung des Einsatzes der Referendarinnen und Referendare im selbst- ständigen Unterricht geschieht gemäß OVP § 11 (5 u. 7). Beratungen aller Beteiligten, auch der Fachleiterinnen und Fachleiter, sollten ermöglicht werden. 7. Die Genehmigungen von Mehrarbeit, Nebentätigkeiten, Sonderurlaub und Teilnahme an Klassen – bzw. Kursfahrten müssen bei der zuständigen Dienststelle (ZfsL) beantragt werden. Bei einem Auslandsaufenthalt muss die Genehmigung rechtzeitig auf dem Dienstweg (über das ZfsL) bei der Bezirksregierung beantragt werden. Mehrtägige Klassenfahrten gehören als Schulveranstaltungen zu den dienstlichen Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern. Bei der Begleitung von Klassenfahrten sammeln Referendarinnen und Referendare wertvolle pädagogische Erfahrungen. Daher unterstützt das Seminar die Teilnahme von Referendarinnen und Referendaren an Klassenfahrten, Studienreisen und Schulwanderungen. Auf der anderen Seite kann es zu einer Beeinträchtigung der Ausbildung kommen, vor allem bei der Teilnahme an mehreren Klassenfahrten. Zudem können mehrtägige Schulwanderungen und Klassenfahrten häufig nicht in ausreichender Höhe aus den zur Verfügung stehenden Reisekostenmittel gedeckt werden und so zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Referendarinnen und Referendare führen. 3 4 Daher spricht die Seminarkonferenz folgende Empfehlung aus: Referendarinnen und Referendare soll im Verlauf der Ausbildung die Möglichkeit offen stehen, an Klassenfahrten, Studienfahrten bzw. Schulwanderungen teilzunehmen. In der Regel soll sich die Teilnahme auf die Begleitung einer mehrtägigen Klassenfahrt bzw. Studienreise beschränken, Phasen besonderer Belastung (Prüfungsvorbereitung) sollen ausgespart werden. Grundsätzlich sollte den Referendarinnen und Referendare die zu begleitende Schülergruppe bekannt sein, etwa aus dem eigenen Unterricht oder von sonstigen schulischen Veranstaltungen. Die Referendarinnen und Referendare müssen von einem finanziellen Eigenanteil freigestellt werden. Die Referendarinnen und Referendare sollen an der Planung, Organisation und Auswertung der mehrtägigen Klassenfahrt, Studienreise bzw. Schulwanderung beteiligt werden, dürfen diese jedoch nicht eigenständig durchführen, sondern nur als Begleitung einer verantwortlich zeichnenden Lehrkraft teilnehmen. 8. Die Schulen werden gebeten, darauf zu achten, dass Referendarinnen und Referendare mit korrekturintensiven Fächern nicht über ihre Korrekturverpflichtung im selbstständigen Unterricht hinaus noch mit Korrekturen ganzer Klassen-/Kurssätze im Ausbildungsunterricht belastet werden. Martina Wilms-Ernst, Seminarleiterin 4