Mietvertrag - Motorradanhänger Verleih Kiel
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Mietvertrag - Motorradanhänger Verleih Kiel
MIETVERTRAG für ANHÄNGER Zwischen den im nachfolgenden Vertragstext als Vermieter und Mieter bezeichneten Parteien wird über den nachfolgend näher bezeichneten Anhänger dieser Mietvertrag abgeschlossen. Soweit einzelnen Regelungen im Vertragstext ein Kästchen ( ) vorangestellt ist, ist immer die Regelung mit dem angekreuzten Kästchen von den Parteien ausgewählt und vereinbart worden. Vermieter Mieter MAV-Kiel Inh: Axel Scheel Heintzestr 41 24582 Bordesholm Tel: 015202814010 MAV-Kiel Nr. Personalausweis (Mieter): Führerschein Nummer , Klasse: Telefon (Mieter): Anhänger, Art, Gewicht, Größe: Der vermietete Anhänger ist ein: Lkw Anhänger PKW Anhänger Geschlossen mit Plane und Spriegel Länge ter) | Breite Kofferanhänger | Höhe Hersteller/Typ: Koch U6M Zubehör: |(in Me- offene Pritsche Spezialaufbau Zul. Gesamtgewicht: 750 Kg Kennzeichen: RD-NN 247 5x Zurrgurt 2x Unterlegkeil Tritt, Plastik 1x Adapter Diebstahlschutz Anh. 1x Motorradwippe 1x Heckklappe 1x Auffahrrampe incl Schloss Führerschein: Der Fahrer des Zugfahrzeugs muss im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse BE oder, wenn der Führerschein vor 1999 erteilt wurde, Klasse III sein. Nur der vorstehend genannte Mieter, dessen Arbeitnehmer oder Familienangehörige sind – sofern sie im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind, zur Benutzung des Anhängers hinter einem Zugfahrzeug berechtigt. Bei Anhängern mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg ist Führerschein Klasse B ausreichend. Mietdauer: Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung des Hängers beim Vermieter und endet mit der vereinbarten Rückgabe oder – sofern die Rückgabe zu einem späteren Termin als den vereinbarten Termin erfolgt – mit der Rückgabe. Eine besondere Kündigung ist dazu nicht erforderlich. Während der Laufzeit des Mietverhältnisses ist eine Kündigung beiderseitig ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Abholung Tag: Uhrzeit Rückgabe Tag Uhrzeit Miete: 1. Für die Nutzung des Anhängers ist der Mieter verpflichtet, die folgende Miete – je nach Dauer der Nutzung zu bezahlen: Leistung: Menge Einzelpreis Summe € MwSt. € Brutto € Tagesmiete (24h) Wochenendmiete Stundenmiete Gesamtbetrag 2. Die Miete ist wie folgt zahlbar: 50% Mietvorauszahlung bei Reservierung, Rest bei Rückgabe. Anhängers. 50% bei Abholung des Anhängers, Rest in bar bei Rückgabe. © 2015 MAV-Kiel Axel Scheel Mietvorauszahlung 100% bei Abholung des MIETVERTRAG für ANHÄNGER Mietsicherheit (Kaution): Zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters, die ihren Ursprung in diesem Mietverhältnis haben, einschließlich aller eventuellen Schadensersatzansprüche hat der Mieter spätestens bei Abholung des Anhängers eine Sicherheitsleistung (Kaution) in 150,00 € Höhe von: (siehe rechte Spalte) zu leisten. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt bei Rückgabe des Anhängers. Die Kaution ist in bar zu erbringen. Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung: Der Anhänger ist für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und verfügt über eine Haftpflichtversicherung nach den Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes. Für den Anhänger besteht KEINE Vollkaskoversicherung (Fahrzeugversicherung). Für den Anhänger besteht eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von € #########. Für den Anhänger besteht eine Vollkaskoversicherung OHNE Selbstbeteiligung. Da es sich um einen zulassungsfreien Spezialanhänger für Sportgeräte handelt, verfügt der Anhänger auch nicht über eine Haftpflichtversicherung. Der Anhänger ist über das Zugfahrzeug bei Teilnahme am öffentlichen Verkehr versichert. Der Mieter ist dazu verpflichtet, dem Vermieter alle Vermögensschäden zu ersetzen, die dieser im Falle eines Verkehrsunfalles erleidet, und die nicht durch Leistungen von Unfallgegnern oder der Fahrzeugversicherung (Vollkasko) ausgeglichen werden. Wegen Details der Haftung bei Verkehrsunfällen auf Ziffer 7 der allgemeinen Vermietbedingungen (unten) hingewiesen. Weitere Vereinbarungen: Der Anhänger wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie beispielsweise kleine Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer oder Parkrempler stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren. Der Mieter kann die Aufnahme vorhandener Mängel in das Übergabeprotokoll verlangen. Die allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil dieses Mietvertrages. Der Mieter bestätigt zugleich den Erhalt des Fahrzeugscheines. Die allgemeinen Mietbedingungen (Anlage) sind Teil des Mietvertrags. Datum Unterschrift Mieter © 2015 MAV-Kiel Axel Scheel Datum Unterschrift Vermieter