Agentur Frauenpower Judith Wendt Probevertrag über

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Agentur Frauenpower Judith Wendt Probevertrag über
Agentur Frauenpower Judith Wendt
Lautertalstr. 50  72532 Gomadingen
Tel. 07385 – 9655222  Fax – 966961
Probevertrag über selbstständige Mitarbeit AGB
zwischen
Agentur Frauenpower
Judith Wendt
Lautertalstr. 50
72532 Gomadingen
- nachstehend Auftraggeber genannt -
und der
Telefonistin, die an der
7-tägigen Probewoche
teilnimmt
- nachstehend Auftragnehmerin genannt -
Vorbemerkung:
Der Auftraggeber betreibt für sich selbst und mehrere Kunden aus dem Geschäftsbereich der telefonischen Mehrwertdienste ein
Call-Center. Die Kunden des Auftraggebers bieten über diese Plattform verschiedene Inhalte in Form von Sprach-Diensten für
Anrufer aus dem nationalen öffentlichen Fernmeldenetz an.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragschließenden folgendes:
§ 1 Auftragsgegenstand:
1.
Die Auftragnehmerin wird mit der Betreuung von Kommunikationsdiensten zu Unterhaltungszwecken beauftragt.
2.
Die Auftragnehmerin kann, mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers eigene Mitarbeiter einstellen. Der Auftraggeber
wird seine Zustimmung nur verweigern, wenn berechtigte Interessen des Auftraggebers dem Einsatz der Mitarbeiter
entgegenstehen.
Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sie übt ihre Tätigkeit
selbstständig aus, das heißt sie unterliegt bezüglich der Art und Weise der Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben
nicht den Weisungen des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin kann Zeit und Ort der Arbeit selbst bestimmen. Die
Auftragnehmerin verpflichtet sich übernommene Aufgaben innerhalb der abgesprochenen Termine und Fristen zu
erledigen.
http://www.agentur-frauenpower.com  [email protected]
Bankverbindung: Kreissparkasse Esslingen  BLZ 611 500 20  Konto Nr. 10 13 33 89 6
Steuernummer USt-IdNr. DE 269897114
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Firma.
Agentur Frauenpower Judith Wendt
Lautertalstr. 50  72532 Gomadingen
Tel. 07385 – 9655222  Fax – 966961
§ 2 Pflichten der Auftragnehmerin:
1.
Die Auftragnehmerin ist dazu verpflichtet, sich bei Beginn bzw. Beendigung Ihrer Arbeit ordnungsgemäß entsprechend dem
bestehenden Reglement auf der Line an- bzw. abzumelden und die Vertragsregeln einzuhalten.
2.
Die Auftragnehmerin ist in der Bestimmung der Gesprächsinhalte frei. Sie muss den Anrufer zu Gesprächsbeginn nach dem
Alter fragen, diese sollte geschickt in den Gesprächsverlauf eingebunden werden.
3.
Ort und Uhrzeit des Einsatzes kann von der Auftragnehmerin frei bestimmt werden. Bei einem Ausfall durch
Krankheit o.ä. ist die Auftragnehmerin verpflichtet dem Auftraggeber telefonisch oder per Email unverzüglich zu
informieren. Urlaub muss dem Auftraggeber spätestens 1 Woche vor Urlaubsbeginn gemeldet werden damit der
Auftraggeber entsprechend planen und ggf. für Ersatz sorgen kann. Bei Nichteinhaltung der Rahmenbedingungen behält sich
der Auftraggeber vor die Vergütung teilweise oder ganz einzubehalten oder eine Ausfallgebühr zu erheben.
4.
Der Auftragnehmerin ist bekannt, dass durch die Telefonate keine Gesprächsinhalte angeboten und zur Nutzung vermittelt
werden dürfen, die insbesondere gemäß
§ 130 StGB (Volksverhetzung)
§ 130 a StGB (Anleitung zu Straftaten)
§ 131 Abs. 1 StGB (Gewaltdarstellung)
§ 86 StGB (Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen )
§ 87 StGB (Agententätigkeit zu Sabotagezwecken)
§ 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften)
§§ 29 ff. (Betäubungsmittelgesetz) und
§§ 284, 286 StGB (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels, einer Lotterie und einer Ausspielung) strafbar oder
unzulässig sind.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass keine entsprechenden
Inhalte angeboten oder zur Nutzung vermittelt werden.
Der Auftragnehmerin ist weiterhin bekannt, dass keine Inhalte gegenüber Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren
angeboten oder zur Nutzung vermittelt werden dürfen, die gemäß
§ 184 Abs. 1 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften)
§§ 3-5 i. V. m. § 21 GjS sowie
§ 8 Ziffern 5 + 6 MDStV
strafbar oder unzulässig sind.
Sollte sich während eines Telefonats herausstellen, dass es sich bei dem Anrufer um ein Kind oder um einen Jugendlichen
handelt, ist die Auftragnehmerin verpflichtet, das Telefonat unverzüglich zu beenden.
Die Auftragnehmerin ist in ihrer Gesprächsführung frei und ist berechtigt ein Telefonat zu beenden, Vorraussetzung hierfür
sind die Grundlagen der jeweiligen Regeln der Freiwilligen Selbstkontrolle der Telefonmehrwertdienste e.v. (FST) (s.o.).
Wichtige Regelungen:
1.
Kein Herausgeben von Telefonnummern & E-Mail Adressen an Anrufer, die der Auftragnehmerin nach Hause
durchgeschaltet worden sind, um außerhalb der Arbeitszeit Gespräche mit diesen Anrufern zu führen.
2.
Kein Annehmen von Telefonnummern & E-Mail Adressen von Anrufern, die der Auftragnehmerin nach Hause
durchgeschaltet worden sind, um außerhalb der Arbeitszeit Gespräche zu führen.
3.
Keine Verabredungen außerhalb der Arbeitszeit mit Anrufern zu treffen, die der freien Mitarbeiterin nach Hause
durchgeschaltet worden sind.
4.
Keine Angaben über das Honorar zu machen. Weder gegenüber Anrufern noch anderen Agenturmitarbeiterinnen.
5.
Keine Gespräche auf der Line mit Personen, bei denen die Auftragnehmerin davon ausgeht, dass diese Personen das
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
6.
Keinen Anrufbeantworter, T- Net Box und/oder ein Faxgerät einzuschalten, sowie bei ISDN Anlagen die
Anklopffunktion aktiviert zu haben.
7.
Keine Anrufer auf eine andere 09005er oder kostenpflichtige Nummer abzuwerben.
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Bankverbindung: Kreissparkasse Esslingen  BLZ 611 500 20  Konto Nr. 10 13 33 89 6
Steuernummer USt-IdNr. DE 269897114
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8.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass auf unseren Lines im Rahmen von Rollenspielen keine Gespräche mit
Vergewaltigungsszenarien, pädophilien Inhalten, inzestuösen Inhalten, sodomitischen Inhalten geführt werden
dürfen. Verstöße führen zur sofortigen Deaktivierung.
9.
Für den Fall der Zuwiderhandlung erfolgt für den entsprechenden Abrechnungs-Zeitraum keine Auszahlung an die
Auftragnehmerin und bei Abwerbung egal ob Chat oder Line (eigene 0900 5 Nummer oder Mitbewerber) eine
Vertragsstrafe in Höhe von 10000 €.
10. Die Auftragnehmerin erklärt sich einverstanden, dass stichprobenartige Mitschnitte von Gesprächen durchgeführt
werden. Dies dient dem Schutz der Kunden und Kontrolle des Jugendschutzgesetzes.
11. Während der Tätigkeit für eine Line ist es der Auftragnehmerin strikt untersagt sich zeitgleich auf einer anderen
Line oder Chat anzumelden.
12. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich die Rahmenbedingungen einzuhalten. Sollte dies der Auftragnehmerin einmal
nicht möglich sein hat sie unverzüglich den Auftraggeber zu informieren damit dieser rechtzeitig für Ersatz sorgen
kann.
13. Bei Krankheit oder Urlaub muss ebenfalls der Auftraggeber informiert werden, damit für Ersatz gesorgt werden
kann.
14. Schulungen sind für die Auftragnehmerin kostenfrei. Bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Absage wird eine Gebühr
von 5 € berechnet. Eine rechtzeitige Absage muss spätestens 2 Stunden vor Beginn der Schulung beim Auftraggeber
nachweislich vorgenommen werden. Dieses kann auch telefonisch erfolgen.
§ 3 Geheimhaltung und Datenschutz:
1.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis
gelangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse insbesondere Geschäftspartner, Werbemaßnahmen , Werbeetats,
Vertriebswege, Kundenlisten, Kalkulationsunterlagen, Firmensoftware und vergleichbare Informationen absolut vertraulich
zu behandeln und gegenüber jedermann stillschweigen zu bewahren. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt
auch über das Vertragsende hinaus und erstreckt sich auch auf die Angelegenheit anderer Unternehmen, mit denen der
Auftraggeber wirtschaftlich und / oder organisatorisch verbunden ist.
2.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß
aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, das Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten
Unterlagen sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Anforderung und nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses unverzüglich unaufgefordert an den Auftraggeber herauszugeben. Diese Aufbewahrungs- und
Herausgabepflicht gilt für sämtliche Unterlagen- auch in elektronischer Form.
3.
Die zur Verfügung gestellten Schulungs- und Informationsunterlagen, auch in elektronischer Form wie z.B. CDs unterliegen
dem Urheber- bzw. Nutzungsrecht des Auftraggebers und dürfen von der Auftragnehmerin weder vervielfältigt, abgeändert
oder weiter gereicht werden - auch nicht auszugsweise. Hierfür bedarf es der schriftlichen und ausdrücklichen Zustimmung
des Auftraggebers.
4.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Anonymität der Anrufer zu wahren. Das Annehmen personenbezogener Daten
und deren Sammlung ist unzulässig. Es gilt die Wahrung der Rechte des Betroffenen im Sinne des Bundesdatenschutzes.
5.
Handelt die Auftragnehmerin der in den vorstehenden Absätzen definierten Geheimhaltungspflicht und Datenschutz
zuwider, so hat die Auftragnehmerin an den Auftraggeber für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe
von 2.500,00 € zu zahlen. Bei fortgesetzter Zuwiderhandlung gilt jeder Verstoß als eine Zuwiderhandlung. Das Recht des
Auftraggebers, Unterlassung und Schadenersatz zu verlangen, wird hierdurch nicht berührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe
wird jedoch auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung:
1.
Der Vertrag tritt mit Vertragsunterzeichnung in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann von
beiden Parteien mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
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2.
Der Auftraggeber ist berechtigt eine fristlose Kündigung bei Verstößen gegen § 2 Pflichten der Auftragnehmerin und § 3
Geheimhaltung und Datenschutz, auszusprechen.
§ 5 Vergütung:
1.
Als Gegenleistung für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erhält die Auftragnehmerin eine Vergütung
gemäß der folgenden Honorartabelle. Diese richten sich jeweils danach auf welcher Plattform die Auftragnehmerin ihre
Dienstleistung erbracht hat.
2.
Der Auftraggeber bezahlt nur die tatsächlich geleisteten Gesprächsminuten in Verbindung mit der Haltezeit. Grundlage
hierfür sind die Statistiken des Auftraggebers.
3.
Die Auftragnehmerin arbeitet mit dem Auftraggeber auf selbstständiger Basis zusammen. Sie hat für eine
ordnungsgemäße Versteuerung ihrer Einkünfte bei ihrem zuständigen Finanzamt selbst zu sorgen. Die
Auftragnehmerin ist zu einer ordnungsgemäßen Buchführung soweit zur Abführung der eventuell empfangenen
Mehrwertsteuer verpflichtet. Falls die Auftragnehmerin Arbeitslosenbezüge bzw. Sozialhilfe bezieht, teilt sie dem
Leistungsträger die Einkünfte mit. Eine Versicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt nicht. Soweit die
Auftragnehmerin nicht nachweist, dass sie zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt ist, wird die in Rechnungen
ausgewiesene Umsatzsteuer nicht bezahlt. Die Auftragnehmerin stellt den Auftraggeber von einer eventuellen Haftung
aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Versteuerung der Vergütung oder der Nichtabführung von Versicherungsbeiträgen
frei. Für den Fall, dass die Vergütung entgegen der übereinstimmenden Ansicht der Parteien lohnsteuer- und
sozialversicherungspflichtig sein sollte, so sind sich die Parteien einig, dass die vereinbarte Vergütung als Bruttobetrag zu
verstehen ist.
4.
Der Vertragsabschluss begründet weder ein Arbeitsverhältnis noch werden durch ihn die Voraussetzungen für eine
Tätigkeit der Auftragnehmerin als arbeitnehmerähnliche Person anerkannt. Die Verpflichtungen der
Auftragnehmerin beruhen ausschließlich auf diesem Vertrag. Eine über den Umfang der getroffenen Vereinbarungen
hinaus gehende persönliche, wirtschaftliche oder soziale Abhängigkeit wird durch den vorliegenden Vertrag nicht begründet.
Die Auftragnehmerin ist freigestellt, anderweitige Tätigkeiten aufzunehmen (selbständig und/oder nichtselbständig, Haupt
und/oder Nebenberuflich). Es besteht kein Anspruch auf Urlaubs-, Weihnachts-, Krankengeld oder Abfindung gegenüber
dem Auftraggeber.
Bedingungen und Honorartabelle
1.
Der Auftraggeber rechnet die geleisteten Gesprächsminuten anhand der von der Line übermittelten Monatsstatistik (Anzahl
der abzurechnenden Minuten) monatlich gegenüber der Auftragnehmerin ab. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin
eine entsprechende Gutschrift, ggf. mit Mehrwertsteuernachweis, mit allen rechnungsüblichen Daten aus.
2.
Die Überweisung des Gutschriftbetrags durch den Auftraggeber erfolgt spätestens zum Monatsende des Folgemonats nach
Abrechnungsmonat auf das Konto der Auftragnehmerin.
Honorartabelle für die Probewoche „Telefonie im Bereich IAD-Content“: (eventuell zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer):
IAD
Content:
Auszahlung Haltezeit mind.
je Min.
4 Min. und
täglich mind.
60 reine
0,11 € /
Gesprächsminuten
Min.
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Es wird eine durchschnittliche Haltezeit / Verweildauer von mindestens 240 Sek. und ein tägliches Minutenvolumen von
mind. 60 Gesprächsminuten erwartet. Nach einem Zeitraum von 2 Tagen ohne Meldung an den Auftraggeber wird der
Zugang gesperrt, da dann vorausgesetzt wird, es besteht kein Interesse mehr.
Bei einem Durchschnitt unter 180 Sek. Haltezeit behält sich der Auftraggeber gegebenenfalls vor, die Auftragnehmerin
bis zum Absolvieren einer vorgegebenen Schulung vom Zugang auf das System auszuschließen. Sollte sich nach der
Schulung keine Besserung des Schnittes zeigen, behält sich der Auftraggeber eine endgültige Sperrung der
Auftragnehmerin vor.
Bei einer Kündigung / Aufhebung des Vertrages vor Ablauf der Probewoche - egal ob durch den Auftraggeber oder
durch die Auftragnehmerin - wird das gesamte bis dahin generierte Auszahlungsvolumen als Aufwandsentschädigung
einbehalten.
Diese Konditionen gelten bis auf Widerruf!
Es kann zu Tarifänderungen aus wirtschaftlichen Gründen kommen. Diese werden dann mit einer Frist von einem
Monat schriftlich angekündigt.
3.
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, Vergütungsüberzahlungen ohne Rücksicht auf eine etwaig noch vorhandene
Bereicherung zurückzuzahlen. Hat die Auftragnehmerin Umsatzsteuer ausgewiesen und stellt sich heraus, dass die
Leistungen der Auftragnehmerin nicht umsatzsteuerpflichtig sind, hat die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die zu
Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer unverzüglich zu erstatten.
§ 6 Sozialversicherung:
1.
Die Auftragnehmerin versichert und gewährleistet das sie und etwaige Mitarbeiter im Sinne der §§ 7 a Abs. 6 Satz1 Nr.2, 7 b
Nr.2 SGB IV nach Art der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung und der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung
gegen das finanzielle Risiko von Krankheit (zumindest ärztliche und zahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz, Versorgung
mit Arznei- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, Anspruch auf Krankengeld, Pflegeversicherung, Absicherung der
Familie) versichert und hinsichtlich der Altersvorsorge abgesichert ist.
2.
Die Auftragnehmerin stimmt bereits jetzt im Sinne der §§ 7 a Abs. 6 Satz1 Nr.2, 7 b Nr.2 SGB IV unwiderruflich zu, das für
den Fall, dass ein deutscher Rentenversicherungsträger feststellt, dass die Tätigkeit der Auftragnehmerin eine
versicherungspflichtige Tätigkeit darstellt, die Versicherungspflicht nicht bereits mit Beginn des
Beschäftigungsverhältnisses, sondern erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Sozialversicherungspflicht eintritt.
Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass etwaige von ihr eingesetzte Mitarbeiter ebenfalls eine entsprechende
Zustimmungserklärung vor Beschäftigungsbeginn abgeben. Die Auftragnehmerin wird auf Anforderung des Auftraggebers
oder des Versicherungsträgers die Zustimmungserklärung in der geforderten Form abgeben.
§ 7 Betriebsmittel und Auslagenerstattung:
1.
Die Auftragnehmerin trägt, soweit in diesem Vertrag nicht anders vereinbart, die Kosten für die Unterhaltung eines eigenen
Büros sowie für technische Vorrichtungen und sonstige im Rahmen dieser Auftragstätigkeit anfallende Kosten selbst.
2.
Betriebsmittel werden der Auftragnehmerin vom Auftraggeber grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt.
§ 8 Sonstige Vereinbarungen:
1.
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
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Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Firma.
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2.
Es besteht zwischen den Vertragspartnern keine Ausschließlichkeit. Die Auftragnehmerin bestätigt mit der Unterzeichnung
dieses Vertrages dass sie auch für andere Unternehmen noch tätig ist bzw. sein kann.
3.
Etwaige Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Verzicht auf das
Schriftformerfordernis bedarf zu seiner Wirksamkeit gleichfalls der Schriftform.
§ 9 Aufhebung bisheriger Verträge:
1.
Dieser Vertrag ersetzt alle etwaigen früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien, die den Vertragsgegenstand betreffen.
§ 10 Salvatorische Klausel:
1.
Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen
hiervon nicht berührt. Die Vertragschließenden verpflichten sich vielmehr, an die Stelle der unwirksamen
Vertragsbestimmung alsbald eine solche Regelung zu setzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich
gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sollte sich nach Abschluss des Vertrags eine Regelungslücke
herausstellen.
§ 11 Gerichtsstand:
1.
Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der Sitz der Firma Agentur Frauenpower Judith Wendt.
Vorstehende Vertragsinhalte nebst Honorartabellen / Teilnahmebedingungen akzeptiert die
Teilnehmerin der Probewoche mit Absenden des „Formulars Probevertrag“ via Internet.
Gomadingen, den 15.08.2013
___________________________________________
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