Suchthilfeplan Rendsburg - Kreis Rendsburg
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Suchthilfeplan Rendsburg - Kreis Rendsburg
Kreis Rendsburg-Eckernförde Suchthilfeplan -2- Vorwort Von den politischen Gremien des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurde der Arbeitskreis „Sucht“ gebeten, für den Kreis Rendsburg-Eckernförde einen Suchthilfeplan zu entwerfen. Ein Suchthilfeplan soll den Zweck verfolgen, die in einer Region vorgehaltenen Angebote im Suchthilfebereich darzustellen, sie zu verknüpfen und weiter auszubauen sowie innovative Modelle zur Verbesserung der Versorgung zu entwickeln. Bei weiterhin deutlicher Zunahme der Suchtprobleme müssen Trägervielfalt, innovative Modelle und Kundenorientiertheit vorrangig sein. Den verantwortlichen Gremien einschließlich Kostenträgern muss bewusst sein, dass Qualitätsschaffung und Qualitätssicherung nicht „kostenneutral“ durch Kooperationen der Anbieter möglich sein wird. Die Gesellschaft wird sich in den nächsten Jahren zunehmend die Frage stellen müssen, wie sie den Herausforderungen der Suchtprobleme gegenübertreten wird und welchen Preis sie bereit ist, dafür zu zahlen. Ich hoffe, dass dieser Plan sich für die verantwortlichen Gremien als ein geeignetes Hilfsinstrument darstellen wird. Rendsburg, im Mai 2001 v. Ancken Landrat -3- Einleitung Suchterregende Mittel hat es seit Anbeginn der Geschichte gegeben. Die Götter der altindischen Schriften tranken Soma, die griechischen Götter aßen Ambrosia. Die Azteken nahmen Peyotl zu sich und die Inkas Kola. Die berauschende Wirkung von Opium und den Abkömmlingen des Hanfes war in der Antike wohlbekannt. Sigmund Freud bezeichnete den Rausch neben Ekstase, Neurose, Psychose und Humor als Hauptmechanismus zur Bewältigung innerer und äußerer Gefahren und Belastungen und verwies auf die Ähnlichkeit zwischen Neurose und Sucht. Die Lösung von Spannungen, die Umgehung der Realität und die durch Medikamente hervorgerufene Regression sowie als entscheidendes Merkmal die Versuchung (oder der Zwang), diese Erfahrungen in Konfliktlagen zu wiederholen und zur Droge zu greifen, anstatt zu handeln, all dies gleicht im Wesentlichen sehr dem, was durch ein neurotisches Symptom erreicht wird. Gesellschaftliches Ziel kann nicht das Verbot von Rausch- und Suchtmitteln sein, sondern nur der verantwortungsbewusste Umgang mit ihnen. Durch Produktion und Verkauf von alkoholischen Getränken und Zigaretten entstehen auf der einen Seite hohe Steuereinnahmen, zusätzlich werden hunderttausende Arbeitsplätze vorgehalten. Auf der anderen Seite entsteht auch ein hoher volkswirtschaftlicher Schaden, speziell durch nicht sachgerechten Konsum, aufgrund von Arbeitsausfall sowie der Notwendigkeit medizinischer und rehabilitativer Maßnahmen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat sich bemüht, mit dem „Wegweiser der Suchthilfe“, der 1999 an alle Beratungsstellen und niedergelassenen Ärztinnen/Ärzte versandt wurde, zur Transparenz von Informationen beizutragen. Über das Internet sind die Seiten zusätzlich abzurufen. Das Interesse ist offensichtlich groß, da bisher monatlich ca. 170-mal diese Informationen abgerufen werden. Die Arbeitsgruppe bestehend aus: Joachim Teipel (Droge 70) Rudolf Geisler (Brücke Rendsburg-Eckernförde) Ulrich Kaminski (Diak. Werk des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rendsburg) Dr. Dieter Prüsch (Gesundheitsamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde) hofft, mit diesem Suchthilfeplan dazu beizutragen, Anstöße zur Weiterentwicklung der Suchtkrankenhilfe zu geben. -4- 1. Epidemiologie Die Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren (DHS) schätzt, dass jeden Tag in der Bundesrepublik Deutschland ca. 400 Menschen an den Folgen der Nikotinsucht, ca. 100 Menschen an den Folgen der Trunksucht und ca. 4 Menschen an den Folgen des Konsums illegaler Drogen sterben. Sie sagt weiter aus, dass man in der Bundesrepublik mit ca. 18 Millionen RaucherInnen, ca. 2,5 Millionen Alkoholabhängigen, ca. 1,4 Millionen Medikamentenabhängigen, ca. 100 bis 120 Tausend illegal Drogenabhängigen rechnen muss. Für die Bevölkerungsgruppe der 18- bis 59-Jährigen ergeben Berechnungen auf Grundlage der Bundesstudie des Bundesministeriums für Gesundheit von 1997, dass 16 % der Befragten im Umgang mit Drogen ein riskantes Konsumverhalten praktizieren. Weiter wurde festgestellt: 5 % (2,4 Mio.) dieser Altersklasse betreiben missbräuchlichen Konsum, bei 3 % (1,5 Mio.) weist das Konsumverhalten eindeutig auf Abhängigkeit hin. Die Art der Erhebung (Befragung) impliziert eine hohe Dunkelziffer. Es ist davon auszugehen, dass für die Bereiche Missbrauch und Abhängigkeit noch höhere Werte anzusetzen sind. Bewertet man die Altersstruktur der Drogenkonsumenten nach Daten der beiden Dokumentationssysteme EBIS und SEDOS, liegt der Altersschwerpunkt bei Abhängigkeit von illegalen Drogen zwischen 20 und 29 Jahren, bei Alkoholabhängigkeit zwischen 30 und 39 Jahren. Für das Land Schleswig–Holstein können keine nennenswerten Abweichungen vom Bundesdurchschnitt in Bezug auf die Epidemiologie des Suchtverhaltens beobachtet werden. Der Suchthilfeplan des Landes Schleswig–Holstein geht ebenfalls von diesen Zahlen aus. Untersuchungen der Landesregierung (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 1992) zum Suchtverhalten von 12- bis 14-Jährigen haben ergeben: 94.200 (19,5 %) Pers. trinken regelmäßig Alkohol (täglich oder mehrmals die Woche) 50.000 (10,5 %) Pers. sind Raucher mit Suchtproblemen (mehr als 20 Zigaretten pro Tag) 19.200 ( 4,0 %) Pers. sind akut alkoholgefährdet 14.900 ( 3,0 %) Pers. nehmen regelmäßig Medikamente mit Suchtpotenzial 5.300 ( 1,0 %) Pers. sind starke Haschisch-Konsumenten (mehr als 20 mal innerhalb des letzten Jahres 4.320 ( 0,9 %) Pers. spielen häufig an Geldspielautomaten (täglich oder mehrmals in der Woche) 3.300 ( 0,7 %) Pers. haben harte illegale Drogen (Opiate, Heroin, Kokain) konsumiert. -5Neuere Untersuchungen anderer Institutionen mit ähnlicher Aufgabenstellung lassen erkennen, dass die aktuellen Konsumentenzahlen noch um 2 bis 4 Prozent höher anzusetzen sind. Der aktuelle Wissensstand bestätigt diese Entwicklung. Die Anzahl der Missbrauchenden und Abhängigen steigt demnach stetig (siehe: „Epidemiologie des Drogenkonsums schleswig–holsteinischer Jugendlicher“, Hrsg. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Schleswig– Holstein, Kiel 1999). Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde müssen wir auf der Grundlage der geschätzten Zahlen (s.o.) auf einer Basis von 250.000 Einwohnern von - ca. 7.500 bis 8.000 behandlungsbedürftigen AlkoholikerInnen - ca. 4.500 Medikamentenabhängigen - ca. 45.000 abhängigen RaucherInnen - ca. 750 bis 800 Abhängigen illegaler Drogen - ca. 750 bis 800 pathologischen GlücksspielerInnen ausgehen. Hinzu kommt eine große Anzahl essgestörter Menschen (meist Frauen), deren Krankheitsbild in weiten Teilen dem der Suchterkrankungen zuzuordnen ist. 2. Suchtvorbeugung Suchtprävention ist Bestandteil eines umfassenden Konzeptes der Gesundheitsförderung mit einem eigenständigen Profil und stellt eine gesundheitspolitische Daueraufgabe dar. Prävention dient der Konsumvermeidung, -begrenzung und reduzierung. Sie zielt auf Stärkung von Eigenverantwortung und Konfliktfähigkeit sowie auf soziale Kompetenz und fördert die Fähigkeiten und Stärken, die jeder Mensch hat. Suchtprävention zielt auf die Ursachen süchtigen Verhaltens und geht dabei von der Tatsache aus, dass nicht allein Drogen und andere Suchtmittel süchtig machen. Gefördert werden soll die Fähigkeit, Fantasie und Kreativität zu alternativen Handlungsmustern umzusetzen. Es ist notwendig, dass Methoden und Ansätze der Vorbeugung den individuellen Gegebenheiten Rechnung tragen und lebensfördernde Bedingungen begünstigt werden. Zusätzlich zielt Suchtprävention auch auf die Lebensverhältnisse als mögliche Ursache von Suchtverhalten. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde wird Suchtprävention hauptsächlich von der Aktivgruppe „Droge 70“, den Beratungsstellen der Kirchenkreise Eckernförde und Rendsburg und der Brücke Rendsburg-Eckernförde angeboten. 2.1. Leitlinien der Suchtvorbeugung Suchtprävention muss langfristig und kontinuierlich angelegt sein. -6Sie soll Menschen, ausgerichtet auf ihre jeweilige Lebenswelt, begleiten und sich an den gegebenen Verhältnissen orientieren. Maßnahmen und Konzepte sollten aufeinander aufbauen, abgestimmt und über einen längeren Zeitraum strukturiert sein. Suchtprävention ist zielgruppenspezifisch und lebensweltorientiert. Suchtprävention schließt alle Altersgruppen ein und ist nicht fixiert auf Kinder und Jugendliche, auch wenn hier aus entwicklungspsychologischen Gründen ein Schwerpunkt liegt. Das methodische Repertoire ist auf die jeweilige Zielgruppe mit ihren Konsumgewohnheiten und ihrem Lebenshintergrund abzustimmen. Suchtprävention muss frühzeitig ansetzen. Suchtbegünstigende Einstellungen und Verhaltensmuster haben ihre Grundlage bereits im Vorfeld eines Missbrauchsverhaltens. Suchtvorbeugung muss daher bereits in der Familie, im Elementarbereich und der Grundschule ansetzen. Darüber hinaus muss sie altersgruppengerechte Angebote für alle Lebensphasen entwickeln, da in allen Lebensphasen ein Gefährdungspotential vorliegt. Suchtprävention muss geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigen. Ursachen für missbräuchlichen Konsum von Suchtmitteln weisen neben geschlechtsübergreifenden Aspekten auch frauen- und männerspezifische Muster auf. Diese beziehen sich vor allem auf die durch Erziehung und Sozialisation geprägte Identität und das von Familie und Gesellschaft erwartete geschlechtsspezifische Rollenverhalten. Nicht nur Ursachen, auch Einstiegs- und Konsummuster können sich bei Männern und Frauen unterscheiden. Diese Geschlechterdifferenzierung muss sich in suchtpräventiven Konzepten wiederfinden und in ihrer konkreten Umsetzung ihren Ausdruck finden. Suchtprävention umfasst suchtspezifische und unspezifische Elemente. Suchtprävention ist Element einer umfassenden Konzeption von Gesundheitsförderung mit einem eigenständigen Profil. Die suchtspezifische Vorbeugung grenzt sich ab gegenüber der allgemeinen Gesundheitsförderung, da hier die suchtbegünstigenden Verhältnisse und die Entstehung süchtigen Verhaltens im Vordergrund stehen, die beeinflusst werden sollen. Ein Teilgebiet dieses Bereiches ist die suchtmittelspezifische Prävention. Diese Vorbeugung zielt ab auf Einstellungs- und Verhaltensänderungen einzelnen Suchtmitteln gegenüber. Suchtvorbeugung soll sich jedoch nicht in erster Linie mit dem Thema Sucht mit allen angsteinflößenden Aspekten beschäftigen, sondern die Auseinandersetzung mit Faktoren in den Mittelpunkt stellen, die im Einzelnen, in der Familie, im Ele- -7mentarbereich, in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Gesellschaft zu Sucht führen können. Nicht das bloße Wissen um Bedingungsfaktoren von Suchtgefährdung stehen im Vordergrund. Ziel muss auch eine aktive thematische Auseinandersetzung zum Erwerb und zur Einübung von Handlungskompetenz sowie gesundheitsfördernder Eigenverantwortung sein. Suchtprävention muss personen- und strukturorientiert sein. Personenorientierte Suchtprävention richtet sich an den einzelnen Menschen. Das Ziel besteht darin, dem Individuum Kenntnisse, Erfahrungen und Ressourcen zu vermitteln, die süchtigem Verhalten vorbeugen oder entgegen wirken. Das geschieht einerseits durch Information und Aufklärung und andererseits durch die Auseinandersetzung mit innerpsychischen Prozessen und dem gefühlsmäßigen Hintergrund von Sucht. Angestrebt wird eine Stärkung der Persönlichkeit und der Autonomie. Personenorientierte Suchtvorbeugung kann auf einer persönlichen Beziehungsebene, in größeren Gruppen oder massenmedial aufbereitet erfolgen. Strukturorientierte Suchtvorbeugung meint, auf jene Entstehungsbedingungen süchtigen Verhaltens einzugehen, die über eine Einzelperson hinausgehen. Gesetze und Erlasse, Lebens- und Arbeitsbedingungen, Umweltfaktoren. Spezifische Maßnahmen können sich auf einen relativ engen Ausschnitt (z. B. einen Betrieb, einen Ortsteil) beziehen oder die gesamte Gesellschaft betreffen (Jugend- und Familienpolitik, Sozial- und Gesundheitspolitik, Arbeitsrecht, Baurecht). Suchtprävention kann sich am Suchtverhalten und am Suchtmittelmissbrauch im Besonderen orientieren und dabei am Individuum oder an Strukturen ansetzen: Information und Aufklärung über Suchtmittel (personenorientiert) und die Regulierung des Verhaltens durch Regeln wie Rauchverbote und der Zugriffsnähe durch Gesetze, z. B. Eindämmung von Spielhallen (strukturelle Prävention). In der Suchtprävention sind Verhaltens- und Verhältnisprävention miteinander verzahnt. 2.2. Aufgaben und Ziele der Suchtvorbeugung Die Aufgabenfelder kommunaler Suchtprävention umfassen die Initiierung, Durchführung, konzeptionelle Weiterentwicklung und Umsetzung der praktischen Präventionsarbeit im Gemeinwesen. Dabei ist eine Vernetzung mit anderen für Prävention relevanten Institutionen, auch auf Landesebene, wünschenswert. Zentrale Aufgabe der Prävention ist Bildungsarbeit. Dies bedeutet die Durchführung suchtvorbeugender Veranstaltungen, Seminare und Bildungsmaßnahmen mit unterschiedlichen Zielgruppen. Institutionelle Adressaten dieser Arbeit sind dabei Einrichtungen der Familie, der Elementarpädagogik, der Schulen, der außerschulischen Jugendarbeit, der Jugendhilfe, von Vereinen und Verbänden, der Betriebe, der sozialen Betreuung und anderer interessierter Gruppen. Ein besonderer Schwerpunkt sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für MultiplikaorInnen (Lehrkräfte, ErzieherInnen, PädagogInnen, AusbilderInnen), um Suchtvorbeugung auch in anderen Arbeitsfeldern zu etablieren. -8Die Vorbeugungspraxis zielt auch auf die Entwicklung von modellhaften und möglichst gemeindenah angelegten Projekten. Hier sollen handlungsorientierte und erlebniszentrierte Projekte konzipiert werden, die exemplarisch aufzeigen, in welcher Form suchtvorbeugende Zielvorgaben umsetzbar sind. Suchtvorbeugung findet in Schleswig-Holstein und im Kreis Rendsburg-Eckernförde auch durch ausgebildete Multiplikatoren statt, die auf Honorarbasis an eine Institution angebunden sind. Die Aus- und Fortbildung für diese MultiplikatorInnen muss durch die hauptamtliche Vorbeugung gewährleistet sein und koordiniert werden. Qualitätsstandards sind auf der Basis der Zertifikate zur Suchtpräventionskraft der Landesstelle gegen die Suchtgefahren in Schleswig-Holstein (LSSH) zu etablieren. Ebenfalls Aufgabe kommunaler Prävention ist die Beratung und Betreuung von Personen, die in ihren Tätigkeitsbereichen oder Projekten vorbeugend tätig sind. Suchtvorbeugung ist nur als Gemeinschaftsaufgabe wirklich sinnvoll. Regionale und überregionale Gremienarbeit und die Beteiligung an fachspezifischen Arbeitskreisen sind notwendiger Bestandteil der Arbeit. Gerade strukturelle Ziele benötigen politische und administrative Akzeptanz und eine Fortentwicklung der regionalen Vorbeugungskonzepte sollte im Austausch mit anderen Institutionen und überregionalen Gremien erfolgen. Ein wesentliches Anliegen der Vorbeugung ist die Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, Kampagnen und Aktionen ebenso wie Pressearbeit und Aufklärungsarbeit in unterschiedlichsten institutionellen Zusammenhängen. Zentraler Bestandteil ist die Evaluation und Dokumentation der geleisteten Arbeit. Präventionsinstitutionen sind die Anlaufstelle zur Verteilung von Infomationsmaterialien, Unterrichtsmaterialien und sonstigen Dokumentationen zu suchtvorbeugenden Themen. Ziele der Suchtprävention sind Information und Aufklärung aller Zielgruppen über Gefährdungen, die aus dem Gebrauch unkontrolliertem bzw. missbräuchlichem Konsum entstehen können. Es gilt, Modelle eines bewussten und kritischen Umgangs mit Suchtmitteln zu entwickeln. Der problematische Aspekt des Suchtmittelkonsums als Bewältigungsstrategie in belastenden Situationen soll bewusst gemacht werden. Alternative Bewältigungsstrategien müssen entwickelt werden. Spezielle Handlungskompetenzen (z. B. Gruppendruck widerstehen können, Verführung zum Konsum suchtriskanter Substanzen widerstehen können, Konfliktfähigkeit fördern, Sensibilisierung für Suchtphänomene aller Art) sollen erhöht werden. Geschlechtsspezifische Verhaltensmuster müssen hierbei bedacht werden. Ziel ist weiterhin die Aufklärung über die Hintergründe und Entstehung von Sucht, Aufklärung über verschiedene Suchtformen und deren Besonderheiten sowie Anregung zur Auseinandersetzung mit den eigenen Suchttendenzen und deren Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden. -9Daneben gilt es, positive Leitbilder zu vermitteln, moralisch-ethische Werthaltungen zu fördern und für Lebensfreude und Mitverantwortung zu werben. Es ist zu beachten, dass eine Forderung nach genereller Abstinenz unrealistisch ist. Das Bedürfnis nach nichtalltäglichen Erlebnissen, Rausch und Genuss ist tief im Menschen verankert. Wichtiger und wahrscheinlich wirkungsvoller ist es, partieller und/oder temporärer Abstinenz zu einem positiven Image zu verhelfen (nicht trinken beim Autofahren, nicht rauchen in Gegenwart von Nichtrauchern). Ziel der suchtmittelspezifischen Vorbeugung ist es, dem missbräuchlichen Konsum entgegenzuwirken und zu einer Verringerung negativer Folgeerscheinungen beizutragen. Auf der strukturellen Ebene sind Forderungen nach Erschwerung des Zugangs zu Suchtmitteln (Abschaffung von Zigarettenautomaten, kein Alkohol an Tankstellen), Beeinflussung des Konsums legaler Suchtmittel durch Preisgestaltung, Einschränkung oder Verbot der Suchtmittelwerbung und Entwicklung von Gegengewichten zur Suchtmittelwerbung zu unterstützen. 2.3. Bausteine der Suchtvorbeugung Im folgenden sind Bausteine aufgelistet, mit denen unterschiedliche Träger gute Erfahrungen gemacht haben und die Prävention im vorher beschriebenen Sinne ermöglichen. Das Projekt „Gläserne Schule“ wird in Kooperation mit der KOSS (Koordinationsstelle Schulische Suchtvorbeugung) durchgeführt und liefert hervorragende Daten für gezielte Suchtvorbeugungsmaßnahmen in einzelnen schulischen Gruppen. Maßnahmen Zielgruppen Zielorte Schulvormittage zu suchtspez. und -unspezifischen Themen (ca. 5 Stunden) SchülerInnen aller Schularten Schulen Seminare mit Schulklassen SchülerInnen aller Schulkassen im Klassenverband Schulen Arbeitskreise an Schulen Eltern, Lehrkräfte, SchülerInnen Schulen Projekttage/Projektwochen SchülerInnen aller Schularten Schulen „peer to peer Education“ SchülerInnen Schulen Elternarbeit Eltern Fortbildung für Lehrkräfte Lehrkräfte aller Schularten Kindergärten Schulen Schulen Projekt „Gläserne Schule“ SchülerInnen aller Schularten Schulen - 10 Außerschulische Jugendarbeit Jugendliche Jugendpflegeund -hilfeeinrichtungen, Vereine, Verbände, Kirchengem. Gefährdetenvorbeugung Gefährdete Kinder, Jugendliche, Erwachsene Vor Ort, Einrichtungen aller Art Geschlechtsspezifische Maßnahmen Kinder, Jugendliche, Erwachsene Schulen, Kindergärten, Jugendtreffs, Vereine, Bildungseinrichtungen Fortbildung im Elementarbereich ErzieherInnen/SozialpädagogInnen Kindergarten Fortbildung für die Arbeit mit gefährdeten Jugendlichen MitarbeiterInnen im Bereich Jugendpflege und Jugendhilfe Bildungseinrichtungen Fortbildung für Multiplikator Innen Fachkräfte aus Beratung und Prävention, Fachkräfte aus Betrieben und sozialen Einrichtungen Bildungseinrichtungen Suchtvorbeugung in Betrieben MitarbeiterInnen von Unternehmen Arbeitsstätten Besuch von Facheinrichtungen Gruppen aus allen gesell(Beratungsstellen/Therapieschaftlichen Bereichen stätten Beratungsstellen Fachkliniken Interkulturelle Suchtvorbeugung Unterschiedliche ethnische Bevölkerungsgruppen Bildungsstätten Infomaterial Präventionsberatung MultiplikatorInnen Präventionsinstitution Ausstellungen/Theater Kinder, Jugendliche, Erwachsene Theater, sonst. geeignete Spielstätten Großveranstaltungen und nicht zu spezifizieren nicht zu spezi- - 11 Kampagnen fizieren Strukturverbesserungen Kinder, Jugendliche, Erwachsene Kindergärten, Schule, Jugendeinrichtungen,Vereine Gremienarbeit Mitarbeitende aus Sozialarbeit, Pädagogik, Verwaltung und Politik Politische Gremien, Institutionen Verbände In den Bausteinen sind substanzspezifische wie auch substanzunspezifische Anteile vorhanden. Bei jüngeren Zielgruppen liegt der Schwerpunkt eher im substanzunspezifischen Bereich, bei älteren SchülerInnen und Jugendlichen im substanzspezifischen Bereich. Ab der 9. Klassenstufe ist insbesondere zu berücksichtigen, für die Zielgruppe attraktiv zu bleiben und unter Berücksichtigung einer bereits gefällten Entscheidung über den Einstieg in den Suchtmittelgebrauch (z. B. Rauchen, Alkohol, Cannabis) riskanten Konsummustern und Abhängigkeitsentwicklung entgegenzuwirken. 2.4. Qualitätssicherung und Evaluation In der Suchtprävention ist eine kontinuierliche Evaluation erforderlich. Neben der quantitativen Erfassung, aus der die Zahl der TeilnehmerInnen, Dauer, Ort und Zielgruppe der Veranstaltungen ersichtlich werden, ist es notwendig, auch die Inhalte und Ziele zu evaluieren. Zunächst kann die Anwendbarkeit der konkreten Maßnahmen und Bausteine in der Praxis überprüft werden. Hierbei ist es von Bedeutung, ob die Zielpersonen erreicht werden, welche Resonanz die angewandten Methoden und Materialien hervorgerufen haben und wie die Umsetzung der pädagogischen Inhalte durch die Zielgruppe erlebt wurde. Auch die Veränderung von Einstellungen zu Sucht und Suchtmitteln lässt sich in vielen Maßnahmen noch evaluieren, eine Verhaltensänderung ist aufgrund des häufig punktuellen oder phasenweisen Kontaktes kaum zu erstellen. Die Feststellung der längerfristigen Effekte fällt hier ebenfalls ungleich schwerer. Die Auswirkungen auf einen zukünftigen Konsum können seriös nur mit Hilfe von aufwendigen Längsschnittdesigns überprüft werden. Derartige Untersuchungen können nur als eigenständige Projekte und nicht im Rahmen allgemeiner Präventionsarbeit verfolgt werden. Hierfür bedarf es eigener Sach- und Personalmittel für geeignete MitarbeiterInnen. Einen Ansatz zu Längsschnittbefragungen bietet das Modell „Gläserne Schule“ in Bezug auf die sich wiederholende Befragung einer Klasse während der gesamten Schulzeit. Diese Ansätze gilt es zu unterstützen und ihre Erkenntnise zu nutzen. Sowohl die Evaluation der Veranstaltungen als auch die Ergebnisse von Untersuchungen gilt es im Sinne eines Qualitätsmanagements in die Konzeptionen und Weiterentwicklungen des suchtvorbeugenden Arbeitens zu integrieren. Hierfür sind in den Institutionen entsprechende Strukturen zu schaffen. - 12 Dies betrifft auch die Integration der nicht hauptamtlichen Kräfte in diesen Prozess und ihre Begleitung in der Fortbildung. Für die personenorientierte Suchtvorbeugung sollen nur Mitarbeitende eingesetzt werden, die neben der inhaltlichen Fachkompetenz im Bereich der Suchtvorbeugung auch pädagogische Kompetenz für den Umgang mit unterschiedlichsten Gruppen und Einzelpersonen mitbringen. Aus den in der Praxis gewonnen Erfahrungen und Erkenntnissen ist es sinnvoll, die Fachkräfte auch geschlechtsspezifisch weiterzubilden. Für die strukturorientierte Suchtvorbeugung werden Mitarbeitende gebraucht, die neben ihrer Fachkompetenz auch die Fähigkeit mitbringen, in den verschiedensten Gremien und Verbänden überzeugend im Sinne der Ziele der Suchtvorbeugung zu arbeiten. Um einen hohen Qualifizierungsstandard der Mitarbeitenden zu halten, müssen regelmäßige Supervision, Fort- und Weiterbildungen durchgeführt werden. 2.5. Bedarf und weitere Entwicklung der Suchtvorbeugung im Kreis Rendsburg-Eckernförde Von den Anbietenden einer qualifizierten Suchtprävention ist zu erwarten, dass sie an den hier formulierten Leitlinien orientierte Maßnahmen im Sinne der genannten Bausteine für eine gezielte Vorbeugung gegen die Entwicklung von Suchtverhalten im Allgemeinen und Suchtmittelmissbrauch im Besonderen entwickeln, durchführen und optimieren. Das Präventionsangebot muss das gesamte Kreisgebiet des Kreises RendsburgEckernförde erreichen. Für die unterschiedlichen Zielgruppen müssen spezifische Angebote vorgehalten werden. Die Fortbildungsangebote für die Berufsgruppen möglicher Multiplikatoren sind zu fördern. Für eine qualifizierte Berichterstattung und zur Prüfbarkeit der erbrachten Leistungen sollten alle Maßnahmen und Projekte evaluiert werden. Die Kooperation und Vernetzung der an der Suchtvorbeugung beteiligten Institutionen ist zu fördern und zu unterstützen. Suchtprävention muss langfristig gefördert werden, damit sie ihre Aufgaben und Ziele bewältigen und erreichen kann. Für eine präzise Bedarfserhebung fehlen in der Wissenschaft nach wie vor entsprechende Maßstäbe und Berechnungen. Unstrittig ist, dass Suchtvorbeugung eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe ist, die entsprechender Kräfte und Mittel bedarf, um sinnvolle suchtvorbeugende Aktivitäten in Gang zu setzen. In der „Flensburger Erklärung“ einer deutsch-dänischen ExpertInnengruppe (1994) wurde berechnet, dass für 50.000 EinwohnerInnen eine hauptamtliche Stelle für Suchtprävention benötigt wird. Schweizer Untersuchungen der Universität Zürich kommen zu einer gleichen Einschätzung. Festzustellen ist, dass bei allen Institutionen, die im Kreis Rendsburg-Eckernförde im Bereich der Suchtvorbeugung aktiv sind, die Nachfrage der vorhandenen - 13 Kapazitäten übersteigt. 3. Selbsthilfe Selbsthilfegruppen sind neben den professionellen Anbietern ein weiterer zentraler Teilbereich in der Suchtkrankenversorgung. In ihnen schließen sich Betroffene und/oder Angehörige zusammen, deren erklärtes Ziel es ist, mit der Sucht und ohne Suchtmittel zu leben. Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen mit Suchterkrankungen bilden die Gruppenmitglieder eine Gemeinschaft, die in der Lage ist, bei auftretenden Problemen sachkundig und verstehend zu helfen. Durch zahlreiche öffentliche Aktivitäten schaffen sich die Selbsthilfegruppen ein großes Forum und erreichen dadurch eine höhere Akzeptanz gerade auch bei Nichtbetroffenen. Wahrgenommene Aufgaben werden ehrenamtlich geleistet, hierzu zählen in nicht geringem Umfang ausführliche Beratungsgespräche, die von qualifizierten Gruppenmitgliedern (ausgebildete Suchthelfer) durchgeführt werden und bei denen jeder Ratsuchende herzlich willkommen ist. Weiterhin werden Gesprächskreise gebildet, in denen Interessierte Erfahrungen austauschen können. Für Räumlichkeiten und sachkundige Leitung sorgen die Selbsthilfegruppen. Dieser Dienst an der Allgemeinheit wird notwendigerweise zum Teil öffentlich unterstützt, ansonsten sind die Selbsthilfegruppen auf Eigenfinanzierung angewiesen. Kontaktstelle im Selbsthilfebereich ist KIBIS, aber auch die Beratungsstellen stehen mit ausführlichen Informationen zur Verfügung. Vertreter der Selbsthilfe sind auch zwischenzeitlich bestellte Mitglieder in der Besuchskommission gemäß § 26 PsychKG. Ein Verzeichnis der im Kreis befindlichen Selbsthilfegruppen kann dem Wegweiser der Suchthilfe entnommen werden. 4. Ambulante Hilfen 4.1. Sozialpsychiatrischer Dienst Rechtliche Grundlage der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes ist das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (Psychisch-Kranken-Gesetz PsychKG) des Landes Schleswig-Holstein vom 14. Januar 2000. Psychisch Kranke im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, bei denen eine seelische - 14 1. Krankheit 2. Behinderung oder 3. Störung von erheblichem Ausmaß einschließlich einer Abhängigkeit von Rauschmitteln oder Medikamenten erkennbar ist. Träger der Aufgaben nach diesem Gesetz sind die Kreise und kreisfreien Städte. Sie nehmen die Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Die Kreise richten zur Gewährung der Hilfen einen Sozialpsychiatrischen Dienst ein. Für die Gewährung dieser Hilfen bleiben die in allen Kreisen und kreisfreien Städten bereits eingerichteten Sozialpsychiatrische Dienste zuständig. Die Qualifikationsanforderungen für die Leitung dieser Dienste sind durch Verordnung vom 21. Februar 2000 festgelegt. Damit ist dieser Dienst gesetzlich verankert. Das Gesetz regelt zum einen Leistungen, die psychisch kranke Menschen befähigen soll, menschenwürdig und selbstverantwortlich zu leben. Zum anderen regelt das Gesetz die Unterbringung des Betroffenen in ein Krankenhaus, wenn Gefahr für sein Leben, seine Gesundheit oder die Rechtsgüter anderer in erheblichem Maße besteht. Die Klientel der Suchtberatung des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist häufig gekennzeichnet durch niedrigen Sozialstatus, geringe Mobilität, fehlende Krankheitseinsicht und geringe Behandlungsmotivation. Es sind Menschen, die von den herkömmlichen Beratungsstellen und Beratungsangeboten häufig nicht erreicht werden. Durch Beschluss des Kreistages kam es Ende des Jahres 2000 zu einer Änderung im Stellenplan des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes. Daraus resultiert, dass niedrigschwellige aufsuchende Suchtkrankenhilfe durch die Freien Wohlfahrtsverbände erfolgt. Die Angebote des Sozialpsychiatrischen Dienstes erfolgen in Form von Krisenintervention und Clearingfunktion. In der Kreisgesundheitsbehörde wird rund um die Uhr ein ärztlicher Rufbereitschaftsdienst zur Frage der nichtfreiwilligen Krankenhauseinweisung (PsychKG) vorgehalten. Bereits der Psychiatrieplan 1990 hat als Mindestausstattung für die Dienste pro 100.000 Einwohner 1 Ärztin/Arzt und 4 Fachkräfte für erforderlich gehalten. Diese Vorschläge sind also bei weitem nicht umgesetzt worden. Laut Gesetz koordinieren die Kreise und kreisfreien Städte die Hilfsangebote für psychisch Kranke und richten zu diesem Zweck Arbeitskreise für gemeindenahe Psychiatrie ein. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde besteht dieser Arbeitskreis seit 1990. Im Jahre 1984 wurde im Kreis Rendsburg-Eckernförde der Psychosoziale Arbeitskreis gegründet, aus dem sich der jetzige Arbeitskreis „Sucht“ entwickelt hat. Über - 15 eine Verzahnung mit dem Arbeitskreis „gemeindenahe Psychiatrie“ wird derzeit diskutiert. Zur Vertretung der Belange und Anliegen der untergebrachten Personen hat der Kreis eine Besuchskommission (Anliegenvertretung) bestellt, deren Geschäftsführung beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes liegt. Eine Besonderheit der Arbeitsweise des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist die Verzahnung von sozialpädagogischer und nervenärztlicher/psychotherapeutischer Kompetenz mit der Möglichkeit optimierter Hilfe. Der Sozialpsychiatrische Dienst arbeitet eng mit allen im Bereich der suchthilfetätigen Gruppierungen zusammen. Im Grenzbereich zwischen ambulanten und stationären Angeboten liegt ein Schwerpunkt der Arbeit. Die Kontakte erfolgen durch Hausbesuche, die je nach Indikationen von den Sozialpädagogen oder dem Nervenarzt vorgenommen werden, in speziellen Fällen auch von beiden zusammen. Psychosoziale Einrichtungen, Angehörige, ÄrztInnen, Polizei und Gemeindeverwaltungen bitten tagsüber den Sozialpsychiatrischen Dienst um Krisenintervention mit Fragestellungen bis hin zu einer möglichen Zwangseinweisung. Die Kontaktaufnahme mit diesem schwierigen Klientel des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist oft nur unter Zuhilfenahme der regionalen Angebote wie Arztpraxen, Ämter, Polizei möglich. Die Betroffenen befinden sich nicht selten in einem lebensbedrohlichen Zustand, den sie selbst naturgemäß so nicht einschätzen bzw. einschätzen können. Die Konsumenten illegaler Drogen sind nicht selten in der Art persönlichkeitsverändert, dass von ihnen neben selbstgefährdenden Verhalten auch eine Fremdgefahr ausgeht. Einsätze, auch bei diesem Klientel, nehmen in Häufigkeit und Tragweite zu. 4.2. Krisendienst 1. Konzeption Die wichtigsten Kennzeichen des Krisendienstes sind: · Einfacher Zugang Für alle psychiatrischen und psychosozialen Probleme wird eine einheitliche Telefonnummer rund um die Uhr bereitgehalten. · Verzicht auf Ausschlüsse Jede/r Bürger/in kann sich jederzeit mit jedem Problem an den Krisendienst wenden. Jede/r Hilfesuchende, der sich selbst als in einer Krise befindlich beschreibt, wird als solcher behandelt. · Breites Leistungsspektrum Die MitarbeiterInnen haben ein breites Repertoire an Interventionsmöglichkeiten, welches sie in jedem Einzelfall sofort einsetzen können: telefonische Beratung, Hausbesuche, Treffen an dritten Orten, Begleitung von Hilfesuchenden (z.B. in die Klinik), Hinzuziehung anderer Notdienste, Vermittlung an andere - 16 Dienste. Die Leistungen des Krisendienstes sind für die Betroffenen kostenlos und auf Wunsch anonym. · Umfassender Klientenbegriff Der Krisendienst kann nicht nur von hilfebedürftigen Personen selbst in Anspruch genommen werden, sondern ebenso auf Veranlassung Dritter tätig werden, z.B. Angehöriger, Nachbarn, Freunde. Andere Notdienste wie Polizei oder Notärzte können den Krisendienst hinzuziehen, ebenso Einrichtungen, die interne Krisen von Bewohnern nicht allein bewältigen können. · Einbindung aller sozialpsychiatrisch Tätigen Beschäftigte aller sozialpsychiatrisch tätigen Träger arbeiten als Honorarkräfte im Krisendienst zusammen. Dadurch kann die gesamte in der Region vorhandene Fachkompetenz genutzt werden. Das mancherorts entstandene Konkurrenzverhalten verschiedener Einrichtungen und Träger verliert durch die nächtliche Kooperation an Bedeutung. · Aktuelle Krisenbewältigung Der Krisendienst erarbeitet mit den Betroffenen für die aktuelle Situation eine Problemlösung, die bis zur Verfügbarkeit anderer Hilfen durchhält oder die Betroffenen in die Lage versetzt, ihr Problem selbstständig weiter zu bearbeiten. Der Krisendienst hilft, Perspektiven zu finden und vermittelt gegebenenfalls weiterführende Hilfen. 2. Organisation Gemeinsam mit dem Beratungszentrum der Brücke ist der Krisendienst rund um die Uhr telefonisch erreichbar und sucht bei Bedarf außerhalb der Dienstzeiten des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes Hilfesuchende im gesamten Kreisgebiet auf. Für mobile Einsätze steht den Mitarbeitern ein zur Verfügung gestellter Pkw sowie ein mobiles Telefon zur Verfügung. Auch im Außeneinsatz sind die Mitarbeiter unter derselben Telefonnummer ständig erreichbar. Um einen nahtlosen Anschluss und eine optimale Vernetzung zwischen Tag- und Nachtdiensten zu gewährleisten, wird das Beratungszentrum der Brücke montags bis freitags von 8.00 - 19.00 Uhr vorgehalten, sodass unter derselben Telefonnummer eine 24-stündige Erreichbarkeit für alle Tage des Jahres gesichert werden kann. Der Mitarbeiterstamm setzt sich aus Beschäftigten verschiedenster Träger gemeindepsychiatrischer Hilfen zusammen. Hauptberuflich stammen sie aus dem gesamten Spektrum des psychosozialen Versorgungssystems. Alle Mitarbeiter verfügen über eine Grundausbildung in lösungsorientierter Krisenintervention. Vertiefende Fortbildungsveranstaltungen und externe Supervision werden ergänzend durchgeführt. 3. Inanspruchnahme des Krisendienstes - 17 Der Krisendienst wird im Jahr ca. 2000-mal in Anspruch genommen. Die Verteilung der Inanspruchnahme auf die Wochentage zeigt einen besonders hohen Bedarf an Krisenhilfe an Wochenenden und Feiertagen, wenn kaum andere Dienste zur Verfügung stehen. Mit welchen Arten von Krisen und Notlagen hat der Dienst vorrangig zu tun? Eine Übersicht zeigt das folgende Diagramm: - 18 - K rise narte n 1999 243 andere Kris e 46 körperlic he Erkrankung 119 Inf ormations bedürf nis 23 c hronis c he Ps y c hos e 11 Kris e im Jugendalter 23 Kris e w egen s oz .Notlage 271 Kris e in Familie/Partners c haf t 41 akute Trennung/Sc heidung 323 Is olation/Eins amkeit 13 s ex uelle Problematik 8 Fremdgef ährdung 172 akuter Erregungs z us tand 172 Depres s iv ität 143 A kuter A ngs tz us tand 8 Z us tand nac h Suiz idv ers uc h 56 akute Suiz idgef ahr 149 Suc ht/ Miß brauc h 47 Ps y c hotis c he Kris e 0 50 100 150 200 Anz ahl 250 300 350 - 19 - Bei den aufgeführten Krisenarten handelt es sich keinesfalls um diagnostische Kategorien oder Aussagen über die Erkrankungsbilder der Hilfesuchenden. Vielmehr sind hier die akuten Anlässe aufgeführt, die die Betroffenen zur Inanspruchnahme des Krisendienstes veranlassen. Eine wichtige Rolle für den erfolgreichen Einsatz des Krisendienstes spielt die gute Zusammenarbeit mit anderen Notdiensten, wie den Notaufnahmen der Krankenhäuser, notärztlichem Ringdienst, ärztlicher Bereitschaftsdienst des Gesundheitsamtes und der Polizei. Die hohe Inanspruchnahme des Dienstes bestätigt, dass der Bedarf nach psychosozialer Krisenhilfe im Kreisgebiet sehr groß ist, gerade zu den Zeiten, in denen das bestehende Hilfesystem des Tages nicht erreichbar ist. 4.3. Suchtberatungsstellen Ausgehend von dem „Rahmenplan für Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke und deren Angehörige“ der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS, 1992), der „Bestandsaufnahme der Suchtarbeit in SchleswigHolstein“ aus dem Jahr 1989 und den „Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psychiatrischen und psychotherapeutisch/psychosomatischen Bereich“ aus dem Jahr 1978 sollen hier Mindeststandards für Suchtberatungs- und behandlungsstellen beschrieben und eine Gegenüberstellung von dem Ist-Angebot mit einer in der obigen Literatur diskutieren Soll-Versorgung (ansatzweise) verglichen werden. Dabei wird an dieser Stelle kein Anspruch auf absolute Vollständigkeit und wissenschaftlich nachweisbare Genauigkeit erhoben, da die dafür notwendigen Hilfsmittel nicht zur Verfügung stehen. (Auf den Anhang wird verwiesen). 4.3.1. Ambulante Beratung Im aktuellen “Wegweiser der Suchthilfe“ für den Kreis Rendsburg - Eckernförde (Stand: Juni 1999) werden folgende Anbieter von Beratungsangeboten genannt (in der Reihenfolge der Auflistung): Kreis Rendsburg-Eckernförde, Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg, Ev. - Luth. Kirchenkreis Eckernförde, Die Brücke Rendsburg - Eckernförde e.V. Nicht aufgelistet sind Beratungsangebote der Krankenkassen (nur für ihre Mitglieder), die Sozialen Beratungs- und Dienstleistungszentren (Vermittlungsfunktion) und ehrenamtliche Angebote. - 20 Die Angebote werden als “grundsätzlich kostenlos“ beschrieben. Sie decken eine breite Palette von Hilfen ab: über die Hausbesuche, niedrigschwellige Angebote wie z. B. Spritzentausch, Vermittlung in Therapie bis hin zu ambulanter Rehabilitation (Eckernförde und Rendsburg). Regionale Versorgung Die aufgeführten Beratungsangebote beziehen sich dabei auf die Stadt Eckernförde, den Wirtschaftsraum Rendsburg, die Gemeinden Nortorf, Hohenwestedt, Hanerau-Hademarschen und Bordesholm und für das Angebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Kreises (mit Hausbesuchen) auf das gesamte Kreisgebiet. Betrachtet man die regionale Versorgung, fällt auf, dass das östliche Kreisgebiet angrenzend an die Stadt Kiel (mit den Gemeinden Altenholz, Kronshagen, Flintbek u. a.) und das nördliche Kreisgebiet (Bereich Schwansen) als durch kreisgeförderte Angebote als unterversorgt gelten müssen. Das muss u. E. nicht zwingend heißen, dass hier eine Unterversorgung an sich vorliegt, da z.B. die Nähe zu der Stadt Kiel mit ihrem gut ausgebauten Suchthilfesystem kompensierend wirkt. Zahlen über “Pendler“ liegen für den illegalen Bereich teilweise vor (siehe: “Evaluation der Hilfeangebote für Abhängige illegaler Drogen in Schleswig Holstein“ des IFT Nord aus dem Jahr 1996): “Mehr als ein Drittel der Konsumenten, die in den Kreises Rendsburg-Eckernförde, Ostholstein, Steinburg und Schleswig-Flensburg ihren Lebensmittelpunkt hatten, suchten in einem anderen Kreis eine Drogenberatungsstelle auf.“ Suchtkranke haben vermutlich generell das Problem, sich wohnortnah zu “outen“ und ziehen es häufiger vor, weitere Strecken in Kauf zu nehmen, um möglichst anonym Hilfe aufzusuchen und erkennen dieses Phänomen auch bei den Selbsthilfegruppen. Im Hinblick auf die Problematik illegaler Drogen gehen die Autoren von einer weiteren Annahme aus: “Möglicherweise kommen die Konsumenten häufiger aus anderen Gründen in diese Städte (z.B. um “Stoff“ zu kaufen) und suchen dann auch dort das Hilfeangebot auf.“ Die Städte Kiel und Neumünster sind nach dieser Studie im Untersuchungszeitraum (1995/96) von “Zuwanderungen“ am stärksten betroffen gewesen, was auch mit der oben beschrieben Versorgungssituation im Kreis Rendsburg-Eckernförde zusammenhängen könnte. Diese Situation hat sich seitdem für Eckernförde und Rendsburg etwas gebessert. In Eckernförde ist das EBIZ (Eckernförder Beratungs- und Informationszentrum für Drogenangelegenheiten), in Rendsburg die Ev. Suchtberatungs- und Behandlungsstelle speziell auf Drogenabhängige eingestellt (Eckernförde: aufsuchende Arbeit, Rendsburg: niedrigschwellige Angebote in der Beratungsstelle; siehe auch Kapitel 9.4.). Strukturqualität Betrachtet man die Strukturqualität der vorhandenen Beratungsangebote sind folgende Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu beschreiben: - 21 A) Öffnungszeiten/Erreichbarkeit Während in Eckernförde und Rendsburg tagsüber jeden Wochentag eine gute Erreichbarkeit gewährleistet ist (Zeiten darüber hinaus: “Krisendienst“ siehe Kapitel 4.1. und 4.2.), stehen für die Gemeinden im Südkreis jeweils stundenweise Angebote an einzelnen Tagen zur Verfügung. Dieses Beratungsangebot wird als “mobile Suchtberatung“ vorgehalten und ist an die allgemeinpsychiarische Versorgung der Brücke angegliedert. B) Personal wird entsprechend der Versorgungsvereinbarung des Kreises mit dem Anbieterverbund (Brücke Rendsburg-Eckernförde, Diakonisches Werk des Kirchenkreises Rendsburg, Diakonisches Amt des Kirchenkreises Eckernförde) vorgehalten (s. Anlage). C) Räumliche Ausstattung/Lage/Erkennbarkeit des Angebotes Die räumliche Ausstattung der Suchtberatungsstellen kann als gut und ausreichend beschrieben werden. Es stehen sowohl Gruppenräume als auch Einzelräume zur Verfügung. Problematisch ist das räumliche Angebot für niedrigschwellige Hilfen. Hier besteht u. E. Nachholbedarf. D) Qualität des Personals Alle Angebote halten qualifiziertes Personal (z. T. mit suchtspezifischen Zusatzausbildungen) vor. Die im Rahmen von EVARS (Empfehlungsvereinbarung ambulante Rehabilitation Sucht) anerkannten Beratungseinrichtungen (Eckernförde und Rendsburg) verfügen dabei über ein breiteres Spektrum an Personalqualitäten (hinsichtlich der Grundqualifikationen und Zusatzausbildungen). Bewertung der Versorgungssituation Die bisherige Praxis, Einzelfälle anerkennen zu lassen, hat sich weitgehend bewährt. Die im Aufbau befindlichen Angebote werden diese Situation qualitativ und quantitativ verbessern. An dieser Stelle wird es vermutlich wiederum zu einer Konzentration in den Wirtschaftsräumen Eckernförde/Rendsburg kommen, wobei die Region Rendsburg aufgrund des hohen Anteils an Erwerbslosen und Sozialhilfeempfängern sicherlich auch einen besonderen Bedarf nachzuweisen hat. Hinzu kommt die Vielzahl von stationären und teilstationären Einrichtungen, die den Bedarf an nachfolgenden Hilfen verstärken. 4.3.2 Ambulante Behandlung Voraussetzung für die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme ist die Bewilligung der Kosten durch einen Kostenträger. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme ist die Bewilligung der Kosten durch einen Kostenräger. Im Regelfall (ca. 70 %) ist der jeweilige Rentenversicherungsträger (Landesversicherungsanstalt Schleswig Holstein, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte o.a.) zuständig, weiterhin Krankenkassen oder (nachrangig) das Sozialamt (ca. 20 %). Bei Privatversicher- - 22 ten kann eine Kostenübernahme erfolgen. Die privaten Krankenkassen sind allerdings nicht verpflichtet, Entwöhnungsbehandlungen zu bezahlen. Ambulante Rehabilitation Grundlage für die ambulant erbrachten Leistungen ist die „Empfehlungsvereinbarung Ambulante Rehabilitation Sucht“ (EVARS) aus dem Jahr 1991, die von den Spitzenverbänden der Renten- und Krankenversicherungen vereinbart wurde. Im Kreis Rendsburg - Eckernförde sind die Evangelische Suchtberatungsstelle in Rendsburg und die Psychosoziale Beratungsstelle des Diakonischen Amtes in Eckernförde anerkannt und haben entsprechende Verträge mit den Kostenträgern abgeschlossen. Die Teilnahme an einer anerkannten ambulanten Rehabilitation setzt bestimmte Bedingungen voraus:a) Abgeschlossene Entgiftung, b) Abstinenzfähigkeit, c) Teilnahme an einer Therapievorbereitung, d) Klärung der Kostenübernahme. Sie ist i. d. R. für suchtkranke Menschen gedacht, die in relativ stabilen sozialen Bezügen leben. Das ambulante Therapieangebot in den oben genannten Beratungs- und behandlungsstätten ist teilweise differenziert nach Geschlecht und suchtspezifischer Erkrankung. Die “Regelbehandlung“ wird in Gruppen angeboten, in Ausnahmen sind Einzeltherapien möglich. Angehörige werden in die ambulante Behandlung einbezogen. Die Gruppen werden von therapeutisch ausgebildetem Personal angeleitet. Regelmäßige Supervision der Therapeuten ist eine Voraussetzung für die Anerkennung als Behandlungsstätte. Die Ergebnisse der “Katamnestischen Studie Ambulante Rehabilitation Sucht in Schleswig - Holstein aus dem Jahr 1999“ der Autoren TECKLENBURG und HASSLER (Untersuchungszeitraum: 1994 - 1998) kommt zu dem Ergebnis, dass eine ambulante Behandlung durchschnittlich 10 Monate dauert und zu fast 60 % als erfolgreich zu bewerten ist. In Schleswig - Holstein haben wir mittlerweile eine über dem Bundesdurchschnitt liegende Versorgungsdichte: Laut Reimann (1999) belegte die BfA mit Stand 1998 bundesweit 198 ambulante Einrichtungen. Bei einem schleswig-holsteinischen Bevölkerungsanteil von etwa 3,4 % an der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung waren 8 % der von der BfA anerkannten Behandlungsstellen in diesem Bundesland.“ (TECKLENBURG/HASSLER, Quickborn 1999, S. 3) Insgesamt sind 23 Einrichtungen (darunter drei Fachambulanzen in Lübeck, Kiel und Bredstedt) anerkannt. Geht man davon aus, dass eine ambulante Einrichtung innerhalb von 30 Minuten Fahrtzeit (PKW, Bus, Bahn) zu erreichen sein sollte, können wir von einer guten Versorgungslage ausgehen, da diese nicht auf jeden einzelnen Kreis bezogen, sondern landesbezogen gesehen werden muss (Kostenträger sind nicht die Kreise!). Die “peripheren“ Wohngebiete (im Hinblick auf Angebote im Kreis) - 23 grenzen jeweils an Städte mit einem hohen Versorgungspotential (Kiel hat zwei Angebote: Fachambulanz der Fachklinik Kiel - Elmschenhagen und Suchtberatungs- und Behandlungsstätte der Kieler Stadtmission), Neumünster hat ein umfangreiches ambulantes Behandlungsangebot der Arbeiterwohlfahrt für den legalen Bereich, für den illegalen Bereich bietet die Diakonie entsprechende Dienste an, in Meldorf für beide Bereiche. Wünschenswert wäre sicherlich ein ambulantes Behandlungsangebot in Itzehoe, das dann auch von Bewohnern des Südkreises zu nutzen wäre. Ein derartiges Angebot macht nur dann Sinn, wenn das Einzugsgebiet groß genug ist, um die entsprechenden Gruppen (Gruppentherapie ist das geforderte Regelangebot s.o.) vorhalten und gleichmäßig besetzen zu können. Aufgrund der Kriterien für die Indikation Ambulante Rehabilitation (s.o.) kann nur ein geringerer Anteil der krankheitseinsichtigen Suchtkranken an diesem Angebot partizipieren. Bisher sind kreis- und landesweit keine Wartelisten bekannt, sodass das bestehende Angebot ausreichend zu sein scheint. Es ist vielmehr so, dass eine weitere Differenzierung und Spezifizierung der vorhandenen Angebotsstruktur zu fordern wäre. Dazu zählen: “Öffnung“ der ambulanten Rehabilitation für stoffungebundene Suchtkranke (Esssüchtige, pathologische Glücksspieler usw.) in die Anerkennung durch die Leistungsträger. Diese Forderungen richten sich an die Kranken- und Rentenversicherungsträger (drittrangig an die Sozialversicherungsträger) und sind landes- bzw. bundesweit durchzusetzen. 5. Stationäre Hilfen Für die Bewilligung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen („Entwöhnungsbehandlungen“) sind wiederum vorrangig die Rentenversicherungsträger, nachrangig die Kranken- und Sozialversicherungsträger zuständig. Aufgrund des Gesetzes über Wachstums- und Beschäftigungsförderung sind die Bewilligungen von stationären Maßnahmen rückläufig, die Anforderungen an eine Bewilligung gestiegen und die Leistungen eingeschränkt worden (Dauer für eine Maßnahme i. d. R. 6-8 Wochen im legalen Bereich, im illegalen Bereich 3-6 Monate). Im Kreisgebiet bietet lediglich die Diakonie in Fockbek bei Rendsburg für junge Drogenabhängige (Posthof) eine stationäre Entwöhnung an. Ansonsten stehen die landesweiten Einrichtungen in Lübeck, Plön - Ruhleben, Kiel -Elmschenhagen, Bredstedt, Sillerup und Bokholt zur Verfügung. Darüber hinaus können Fachkliniken bei Bedarf (z. B. “Psychose und Sucht“) außerhalb des Landes belegt werden. Die Angebote unterscheiden sich im Hinblick auf die Kostenträger, die Indikationsstellung und das psychotherapeutische Konzept; wobei festzustellen ist, dass die meisten Fachkliniken mittlerweile eklektischTherapiekonzepte aufweisen (d. h. verschiedene Therapieschulen integriert sind) und die “reine Lehre“ keine Bedeutung mehr hat. - 24 Schleswig-Holstein und damit unser Kreisgebiet liegt mit den hier aufgezählten Fachkliniken bundesweit gesehen im Durchschnitt, wobei in den letzten Jahren eher von Über- als Unterkapazitäten ausgegangen werden musste (s. o.) und stationäre Einrichtungen bundesweit um ihr “Überleben kämpfen“. Einzelne Einrichtungen in Schleswig - Holstein mussten ihre Angebotsstruktur kurzfristig umstellen (z. B. hat die Holstein Klinik in Lübeck das Prinzip der “geschlossenen Gruppe“ aufgegeben, in Plön - Ruhleben wurde eine Station geschlossen). Wartezeiten sind eher auf die Dauer der Kostenbewilligung zurückzuführen als auf fehlende Therapieplätze. Hinzu kommt, dass bei Überbelegungen im Lande Fachkliniken ausserhalb der Landesgrenzen belegt werden können, da die Kostenträger einen Versorgungsauftrag gesetzlich zu gewährleisten haben. Problematisch ist allerdings häufig für die Versicherten, dass sie nur einen geringen Einfluss auf die Auswahl der Therapiestätte habe und die Anforderungen an ihre Motivation immer höher geschraubt werden. Die Kostenträger riskieren mit dieser Bewilligungspraxis, dass immer mehr Suchtkranke zusätzlich somatisch und chronifiziert erkranken (Zunahme an Spätfolgen), was u. a. die Folgekosten immens erhöht und zu einer Steigerung der Mortalitäts- und Morbiditätsrate führt. 6. Medizinische Versorgung Entgiftungsangebote für Alkoholkranke und Medikamentenabhängige werden für den Kreis Rendsburg-Eckernförde in den Krankenhäusern Rendsburg und Eckernförde vorgehalten. In erster Linie in Frage kommt dafür die Psychiatrische Abteilung am Kreiskrankenhaus Rendsburg als auch die internistischen Abteilungen einschließlich Intensivstationen der Kreiskrankenhäuser in Rendsburg und Eckernförde. Nach wie vor werden auch die umliegenden Angebote in Kiel, Neumünster, Itzehoe und Rickling angenommen. Weiterhin sind hier die Städtischen Kliniken Kiel, die 1. Medizinische Universitätsklinik in Kiel, die Fachklinik Elmschenhagen, die Fachklinik Nordfriesland, die Fachklinik Freudenholm-Ruhleben, das Friedrich-Ebert-Krankenhaus in Neumünster, das Kreiskrankenhaus Itzehoe und das Psychiatrische Krankenhaus Rickling zu nennen. Die Fachkliniken in Schleswig und Heiligenhafen spielen sicherlich im Rahmen der Erwachsenenbehandlung keine so entscheidende Rolle mehr. Im Rahmen der Entgiftung von Kindern und Jugendlichen gibt es in der Fachklinik Schleswig sowohl eine kinder- und jugendpsychiatrische Suchtambulanz als auch eine Station für suchtgefährdete und -abhängige Kinder und Jugendliche. Die Ambulanz bietet medizinisch-jugendpsychiatrische sowie psychotherapeutische Diagnostik und Behandlung unter Einbeziehung ihrer Angehörigen an. Im stationären Bereich werden 6 Behandlungsplätze zur Durchführung eines qualifizierten Entzuges angeboten sowie 9 Therapieplätze zur Motivationsbehandlung und Vorbereitung auf weitere stationäre Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Angehörigengruppen werden angeboten. Darüber hinaus besteht eine kinder- und jugendpsychiatrische Behandlungsgruppe mit rehabilitativem Schwerpunkt bei zusätzlicher Zweiterkrankung (Komorbidität). - 25 Entgiftungsangebote für Abhängige illegaler Drogen werden auch in den beschriebenen Kliniken durchgeführt. Eine Entgiftungsstation in der Reha-Klinik Bokholt im Kreis Steinburg (15 Betten für Erwachsene und 12 Betten für Minderjährige) wurde verwirklicht. Eine qualifizierte Entgiftungsabteilung im Psychiatrischen Krankenhaus Rickling steht seit 1994 zur Verfügung (15 Betten für Abhängige illegaler Drogen). Entgiftungseinrichtungen mit ähnlicher Konzeption bestehen mittlerweile auch in der Fachklinik Holstein in Lübeck und in der Fachklinik Nordfriesland in Bredstedt. Spezialisierte Angebote für diesen Personenkreis werden im Kreis RendsburgEckernförde nicht vorgehalten. Die Kliniken im Kreis übernehmen im Allgemeinen diese Aufgabe. Insgesamt muss zwischen stoffgebundenen und nichtstoffgebundenen Süchten unterschieden werden. Akute Krankenhausbehandlung ist im Allgemeinen nur bei den stoffgebundenen Süchten erforderlich. Stationäre Maßnahmen für die nichtstoffgebundenen Süchte sind unter dem Aspekt der Rehabilitation zu sehen. Auf die entsprechenden Spezialangebote wird verwiesen. Eine wesentliche Bedeutung bei der Behandlung Suchtkranker haben die niedergelassenen Ärzte, im Wesentlichen die praktischen Ärzte/Allgemeinärzte sowie Nervenärzte und Internisten (jeweils Ärztinnen und Ärzte). Neben der medizinischen Versorgung Suchtkranker finden auch qualifizierte psychotherapeutische Maßnahmen durch Ärzte/ÄrztInnen und Diplom-SozialpädagogInnen Anwendung. 7. Betreuungsangebote im Bereich Wohnen Im Kreis Rendsburg-Eckernförde bestehen mit dem Betreuten Wohnen und den teilstationären und stationären Wohn- und Betreuungsangeboten verschiedene differenzierte Angebote. In unserem Kreisgebiet bietet die „Brücke“ für Suchtkranke Einzelwohnbetreuungen an. So können die Menschen in ihrem vertrauen Wohnumfeld bleiben. Die ambulante Betreuung mit geregelten Betreuungskontakten sichert die Lebensführung. Es ist ein Angebot, welches sich zum einen an den Personenkreis wendet, für den eine weiterführende Betreuung im Sinne einer schrittweisen Verselbstständigung nach Abschluss einer teil- oder vollstationären Unterbringung notwendig erscheint. Zum anderen ist eine ambulante Betreuung ausreichend, wenn ausreichend stabilisierende Elemente, wie z. B. familiäre und berufliche Einbindung, parallele tagesstrukturierende Maßnahmen im Lebensumfeld der suchtkranken Menschen vorhanden sind. - 26 Die „Tide“ bietet auch ambulante Betreuung für Menschen mit Suchtproblemen an, allerdings sollten die Suchterkrankungen nicht im Vordergrund stehen. Für einen Teil der alkoholkranken Menschen reichen ambulante Hilfen nicht aus. In unserem Kreisgebiet gibt es im Bereich der teilstationären Betreuung die Einrichtung „Die Weiche“ von der Brücke. Insgesamt werden 14 teilstationäre Plätze sowie 6 Plätze im Rahmen der Adaption vorgehalten. Hier findet in der Regel eine Wohngruppenbetreuung statt. Die Betreuten sind Mieter und haben einen Vertrag über die Betreuungsleistungen. Die Einrichtung ist eng verknüpft mit ambulanten, adaptiven und vollstationären Angeboten. In der „Weiche“ werden integrativ auch komorbide suchtkranke Menschen betreut. Die Brücke ist auch eine anerkannte Adaptionseinrichtung, die vorrangig Personen aufnimmt, die eine stationäre Entwöhnungsbehandlung abgeschlossen haben und neben dem sozialen Umfeld und dem Wohnbereich ebenso der Unterstützung in der beruflichen Wiedereingliederung bedürfen. Im teilstationären Bereich bietet auch die „Tide“ ein Wohnangebot für Menschen mit einer Doppelproblematik in der „Neuen Dorfstraße“ in Büdelsdorf. In den Bereich der vollstationären Betreuungsangebote gehören die Wohnhäuser der Brücke Rendsburg-Eckernförde in Büdelsdorf und in Eckernförde. Diese Wohnheime dienen vorrangig der Versorgung von suchtmittelabhängigen Bewohnern, die durch längeren intensiven Missbrauch von Alkohol und Medikamenten und illegalen Drogen physisch und psychisch so schwer beeinträchtigt sind, dass sich erhebliche Krankheitsfolgen und Persönlichkeitsveränderungen eingestellt haben. Häufig bestehen auch keine sozialen Bindungen mehr. Dieser Personenkreis benötigt entsprechend der fortgeschrittenen Schädigung ein angemessenes Hilfsangebot. (Leider ist ein Teil des betroffenen Personenkreises zurzeit noch in Alten- und Pflegeheimen beziehungsweise gemeindefern außerhalb des Kreises, z. B. Schäferhaus im Kreis Schleswig-Flensburg, untergebracht). Im Wohnhaus Hollingstraße der „Brücke“ in Büdelsdorf werden - bedarfsorientiert und in einem eigenen Wohnumfeld - ebenfalls frauenspezifische Angebote vorgehalten. Insgesamt bestehen in diesem Wohnhaus 40 Plätze. Im Wohnhaus Eckernförde wird mit insgesamt 30 Plätzen - Träger ist ebenfalls die Brücke - ein ähnliches Angebot vorgehalten. In den vollstationären Wohngruppen „Steck“ in Eckernförde und der Wohngruppe „Baustraße“ in Rendsburg der „Tide“, die vorrangig auf junge Menschen mit entwicklungsbedingten und sozialen Schwierigkeiten ausgerichtet sind, finden auch Menschen mit Suchterkrankungen Aufnahme, wenn sie nicht zu dominierend sind. Ferner muss davon ausgegangen werden, dass es in unserem Kreisgebiet einen Bedarf für eine dauerhafte Unterbringung für chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke gibt (die Psychiatrie - Enquete beschreibt den Anteil mit 0,035 %). Hier handelt es sich um den Personenkreis mit jahre- teils jahrzentelangem Suchtverlauf, der sowohl in gesundheitlicher (diverse Schädigungen, auch hirnorganische) als auch in sozialer Hinsicht (Isolation, Randgruppen) Unterstützung bedarf. Dieser Personenkreis wird im Kreisgebiet grundsätzlich integrativ in den Einrich- - 27 tungen betreut. Die „Villa Toni“ in Eckernförde und die Wohngruppe „Fockbeker Chaussee“ in Rendsburg, beide von der „Tide“ getragen, bieten ein spezielles vollstationäres Angebot für Menschen, die eine Psychose mit einer einhergehenden Suchterkrankung haben. Es stellt sich allerdings heraus, dass der größere Teil dieses Betroffenenkreises, für den längerfristig angelegte Hilfen notwendig sind, sich noch eigentlich nicht fachlich optimal versorgt, in Alten- und Pflegeheimen zu finden ist. Frauenspezifische Angebote bestehen beispielsweise bei der Brücke in allen vollund teilstationären Suchthilfeeinrichtungen entsprechend dem Bedarf. Frauen arbeiten mit Frauen - ein frauenspezifisches Angebot der DASI mit 5 Plätzen auch für Frauen, die eine Suchterkrankung haben. 8. Arbeit und Beschäftigung Neben den Beratungs- und Betreuungsangeboten ist ein wichtiges Element in der Wiedereingliederung suchtkranker Menschen der Bereich Arbeit und Beschäftigung. Folgende Angebote werden im Kreis vorgehalten. Arbeitsprojekte für Suchtkranke Die Arbeitsprojekte für Suchtkranke und psychisch behinderte Menschen mit einer einhergehenden Suchtproblematik (Komorbidität) dienen als Mittel zur Aktivierung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und hilft, eine Versorgungslücke in der Eingliederung des o. g. Personenkreises im Wirtschaftsraum Rendsburg zu schließen. Die Arbeitsprojekte von Brücke (20 Plätze) und Start (12 Plätze in Büdelsdorf und 12 in Eckernförde) bieten Arbeit in einem beschützten Rahmen an und bietet den Beschäftigten eine Tagesstruktur und die Möglichkeit, in einer sinnvollen Beschäftigung die Grundarbeitstugenden (wieder) zu erlernen, die häufig aufgrund langer Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und/oder Berufslosigkeit verschüttet sind. Im Umgang mit Vorgesetzten, Arbeitskollegen und Kunden werden soziale Fähigkeiten trainiert. Neben der für den therapeutischen Prozess wichtigen Einübung von festen Tagesstrukturen, wie den Wechsel zwischen Arbeitszeit und Freizeit und der zunehmenden Belastungsfähigkeit der KlientInnen kann das Ziel des Arbeitsprojektes auch bei nicht ausreichender Belastungsfähigkeit eine längerfristige Beschäftigung im Projekt oder die Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt sein. Den unterschiedlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Neigungen entsprechend wird eine Wahlmöglichkeit geboten, die handwerkliche Tätigkeiten und Bürotätigten umfasst und auch Frauen ein realistisches Betätigungsfeld bietet. Das Arbeitsprojekt tritt nicht mehr zu den Betrieben des Arbeitsmarktes in Konkurrenz, als es zu Erfüllung des Zweckes notwendig ist. - 28 Suchtkranke und psychisch behinderte Menschen mit einer einhergehenden Suchtproblematik (Komorbidität) aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde sollen im Rahmen dieser Projekte Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet werden, die zum einen den Übergang in arbeitsmarktorientierte Projekte erleichtern und zum anderen eine sinnvolle Tagestruktur ermöglichen, die zur Stabilisierung der Lebenssituation beitragen. Der Bedarf ergibt sich aus Versorgungslücken, auf die Suchtkranke in ihrem Therapieverlauf stoßen und die für diesen Personenkreis, insbesonders auch für KlientInnen mit einer Doppelproblematik unüberwindbar sind: · Suchtkranke finden nach Abschluss der Adaptionsbehandlung häufig keinen direkten Anschluss auf dem Arbeitsmarkt oder in Fortbildungsmaßnahmen. Das Arbeitsprojekt hilft derart Betroffenen, den im bisherigen Rehabilitationsverlauf gewonnen Fortschritt an Leistungsfähigkeit, Eigenständigkeit und Lebens- bzw. Tagesstruktur zu erhalten und weiter zu stabilisieren, bis eine adäquate Arbeitsmöglichkeit gefunden ist bzw. weitere Rehabilitationsbausteine greifen. · Besonders schwer in den (Arbeits-) Alltag zu integrierende Personengruppen, wie KlientInnen mit einer Doppelproblematik, aber auch Drogenabhängige, insbesonders Substituierte, finden in dem Arbeitsprojekt Aufnahme und trainieren Belastbarkeit unter arbeitsähnlichen Bedingungen. · Eine weitere Zielgruppe sind Suchtkranke, die als Ergänzung zu einer ambulanten Therapie in diesem sozial stabilisierenden Arbeitsprojekt mitarbeiten und (beschützte) Erfahrungsräume gewinnen. Ein Teil der suchtkranken und psychisch behinderte Menschen mit einer einhergehenden Suchtproblematik (Komorbidität) wird auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein, einer Erwerbsarbeit auf dem relativ hochschwelligen Arbeitsmarkt nachzugehen. Die fehlende Tagesstruktur erzeugt eine latente Rückfallgefahr. Die Teilnahme am Arbeitsprojekt bietet neben den stabilisierenden Lebens- und Arbeitsstrukturierungshilfen auch betreuende sozialpädagogische Hilfen und umfassen neben Krisen- und Konfliktbewältigung auch Angehörigenarbeit. Die Arbeitsprojekte umfassen die Arbeitsbereiche: · Werkstatt/Service · Büro · Hauswirtschaft In den unterschiedlichen Berufsfeldern Werkstatt/Service, im Bürobereich und in der Hauswirtschaft werden Tätigkeitsfelder mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen eingerichtet, entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit. Da die Rehabilitationsverläufe unterschiedlich, abhängig von den individuellen Fähigkeiten verlaufen, stehen zumindest zwei Hauptaspekte im Blickfeld, die durch das Projekt gewährleistet werden müssen. Nach Abschluss der medizinischen Rehabilitationsbehandlung ist ein Teil der - 29 Klienten grundsätzlich von den körperlichen und seelischen Fähigkeiten her arbeitsfähig. Allerdings besteht noch keine realistische Möglichkeit der Arbeitsaufnahme, da (Teil-) Leistungsdefizite bestehen, die nach jahre- und jahrzehntelangem Suchtmittelmissbrauch in der im Verhältnis dazu kurzfristigen medizinischen Rehabilitation häufig nicht aufzuarbeiten sind. In individuell ausgerichteten Trainingsprogrammen wird eine Arbeitsaufnahme auf dem Arbeitsmarkt vorbereitet. Für den Personenkreis, der bereits chronifiziert ist und für den eine Arbeitsaufnahme auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr realistisch erscheint, wird eine arbeitsmarktähnliche, längerfristige tagesstrukturierende Beschäftigung angeboten, die mehr ergotherapeutische Anteile umfasst, um noch vorhandene Fähigkeiten zu erkennen und fördern. Auch die eventuell sich stellende Frage einer Berentung bzw. Teilberentung findet Berücksichtigung. Die Arbeit hat einen rehabilitativen Charakter und ist auf eine Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit ausgerichtet. Mit den Beschäftigten wird in Abstimmung mit anderen eventuell am Rehabilitationsprozess Beteiligten (Wohnen, ambulante Betreuung) eine Reha-Planung vorgenommen. Art und Umfang der Tätigkeit und Zielsetzung werden mit den Beschäftigten in einem „Arbeitsbündnis“ vereinbart. Die Beschäftigten bestreiten ihren Lebensunterhalt aus anderen Einkommensquellen, wie z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt und Rente. Das Arbeitsprojekt bietet die Möglichkeit, diese i.d.R. geringen Einkünfte durch Zuverdienst aufzubessern, der sich aus den Arbeitserlösen speist. 9. Spezielle Themen 9.1. Glücksspielsucht Beim pathologischen Glücksspiel oder der Glücksspielsucht handelt es sich nicht um ein neues Phänomen. Schon Dostojewski vermochte das Leid eines Spielsüchtigen in seinem Roman „Der Spieler“ intensiv zu beschreiben. Insgesamt ist von einer erheblichen Zunahme der Fälle auszugehen. Bei einer hohen Dunkelziffer muss wohl von wenigstens 25.000 bis 120.000 beratungsund behandlungsbedürftigen Glücksspielern in Deutschland ausgegangen werden, entsprechend einem Anteil von 0,09 bis 0,15 % in der Bevölkerung. Sicher ist nicht jeder, der mal an Geldspielautomaten spielt oder Wetten auf der Pferderennbahn abschließt, süchtig. Wie auch bei anderen Abhängigkeiten ist der Übergang von Missbrauch zur Sucht fließend. So wie auch bei anderen Süchten partizipiert der Staat an der Sucht. Der Aufbau von Kasinos wird von den Städten teils vehement betrieben (selbstverständlich unter dem Aspekt der Steuereinnahmen). Die Möglichkeit, sich und die Familie finanziell zu ruinieren, ist auch bei vermeintlich harmlosen Geldspielapparaten in Glücksspielhallen gegeben. Ein Umsatz von DM 96,00 pro Stunde ist möglich. Oft ist zu beobachten, dass Spieler auch gleichzeitig an mehreren Geräten spielen. Die Möglichkeit, sich in Kasinos finanziell zu ruinieren, ist bekannt. - 30 Parallell zum Größerwerden des Problems entstanden in Deutschland Therapieangebote. Wie auch bei stoffgebundenen Süchten besteht auch beim Glücksspiel eine jahrhundertelange Tradition. Das Würfelspiel ist seit mehr als 2000 Jahren bekannt. Später verbreiteten sich Kartenspiele. Das Roulette ist seit 1700 bekannt. Immer wieder kam es zwischenzeitlich zu Glücksspielverboten und Wiedergenehmigungen. Gemäss Suchthilfebericht Schleswig-Holstein 1995 muß im Lande von 8000 betroffenen Menschen ausgegangen werden. Parallel zur Entwicklung neuer Technologien nimmt das Spekulieren mit Aktien zu, ebenfalls die zunehmende Verbreitung von PC-Terminals, um Wertpapiere in sekundenschnelle kaufen und verkaufen zu können. Die Gefahr, sich hier finanziell zu ruinieren, ist sehr groß. Die gesellschaftliche Wertung der Glücksspielsucht ist höchst unterschiedlich. Während das Spielen in Glücksspielhallen eher mit minderprivilegierten Personen in Verbindung gebracht wird, ist das Spielen im Kasino verbunden mit Vokabeln wie Oberschicht und Reichtum. Glücksspielen beinhaltet Risiko, Reiz, Wagnis und Gewinn. Glücksspielsucht ist verbunden mit Zwang und Verzweiflung sowie Ruin und nicht selten Selbstmord. Die Umsätze auf dem Glückspielmarkt (ohne Soziallotterien) beliefen sich 1997 auf rund 44 Milliarden DM. Mit dem Spiel an Geldspielautomaten wurden 1997 schätzungsweise 11 Milliarden DM umgesetzt. In Deutschland bestehen mehr als 40 Spielbanken, neue Kasinos sind geplant. In Schleswig-Holstein gibt es Spielkasinos u. a. in Westerland, Kiel und Travemünde. Wie auch bei anderen Suchtverhalten gibt es auch im Bereich der Glücksspielsucht Merkmale der Abhängigkeit wie: Häufigkeit der Inanspruchnahme, Zunahme des Denkens an das Spiel, Kontrollverlust, Auftreten von Abstinenzerscheinungen, Dosissteigerung und Mehrfachabhängigkeit. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde kann insgesamt von ca. 750 Betroffenen gesprochen werden, die Dunkelziffer liegt erfahrungsgemäß weit höher. Nur in Einzelfällen wenden die Betroffenen sich an Beratungsstellen. Nicht selten finden sie den Weg, nachdem sie vorher strafrechtlich aufgefallen sind (Beschaffungskriminalität), zur Beratung und Therapie. Erste Anlaufstellen sind im Kreis die Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen. Auf die stationäre Behandlung Glücksspielsüchtiger hat sich die Fachklinik Nordfriesland spezialisiert. Im Allgemeinen gilt, dass Spielsüchtige überwiegend erst im Stadium massivster Bedrängnis eine professionelle Behandlung beginnen. Die weltweit bekannteste - 31 Selbsthilfevereinigung der Glücksspieler ist Gamblers Anonymous (GA). Sie wurde 1957 in Los Angeles gegründet. In Deutschland entstanden 1982 unter den Namen „Anonyme Spieler“ die ersten Gruppen, die das amerikanische Selbsthilfekonzept bekannt machten. Leitprinzipien und Programme wurden von den Selbsthilfegruppen Alkoholkranker übernommen. Übergeordnetes Therapieziel ist die völlige Abstinenz, d. h. ein glücksspielfreies Leben. Eine Besonderheit sind Gruppen, denen Mitglieder ihre finanziellen und sozialen Schulden offenzulegen haben. Eine vollständige Änderung der Werte und Gewohnheiten wird verlangt. Es ist hier festzustellen, dass ein erheblicher Teil der exzessiven Glücksspieler in den bekannten Gruppen nicht die erwartete Hilfestellung findet. So hat sich in Amerika mit S.M.A.R.T. recovery ein neues Selbsthilfenetzwerk entwickelt. Diese Gruppen stehen auch denjenigen offen, die (noch) nicht zu einem suchtmittelfreien Leben bereit sind und z. B. lediglich ein maßvolleres Glücksspielverhalten anstreben. Schwerpunkte sind Förderung der Motivation zur Abstinenz, Bewältigung des Drangs zum Suchtmittel, Problemlösung mittels der ABC-Methode (Activating event, beliefs, consequences) und Lebensstil-Entwicklung. Ziel ist, die Kompetenzen des Individiums zu stärken und der Versuch, Abhängige zu halten, wirksam zu verlernen. 9.2 Essstörungen Zur Definition Unter dem Oberbegriff Essstörungen werden zwei wichtige und eindeutigeSymptome beschrieben: Anorexia nervosa und Bulima nervosa. Weniger spezifische bulimische Störungen wie Essattacken bei anderen psychischen Störungen werden ebenfalls häufig diagnostiziert und gehen meist mit starkem Übergewicht einher. Essstörungen sind vornehmlich eine Frauenkrankheit. Bei der Magersucht (Anorexia nervosa) steht das „Hungern„ im Mittelpunkt der Erkrankung. Die untere Gewichtsgrenze anorektischer Frauen bewegt sich je nach Körpergröße zwischen 30 und 40 Kilo Körpergewicht (15 bis 20% unter dem erwarteten bzw. nie erreichten „normalen„ Gewicht /gleich einem Bodymaß-Index von 17,5 und weniger; der Gewichtsverlust ist selbst herbeigeführt). Es besteht trotz Untergewicht eine starke Angst vor dem Dickwerden, eine Körperwahrnehmungsstörung und Amenorrhoe bei Frauen. Bei der Bulimia nervosa kommen zum „andauernden Beschäftigten mit dem Essen„, neben sogenannten „Essattacken„, selbst herbeigeführte Versuche, der Kalorienaufnahme des Körpers entgegenzusteuern (durch Erbrechen, Einnahme von Appetitzüglern usw.), hinzu. Während der Fressanfälle besteht ein Gefühl des Kontrollverlustes. Es besteht eine andauernde übertriebene Beschäftigung mit Figur und Gewicht. Essattacken führen zu überdurchschnittlich hohem Körpergewicht (BodyMaßIndex/BMI über 30), zeigen sich in übermäßig schnellem Essverhalten ohne eine - 32 körperliches Hungergefühl zu haben. Übermäßiges ständiges Essen oder Fressattacken können auch eine Reaktion auf belastende Ereignisse sein. Trauerfälle, Unfälle, Operationen und emotional traumatisierende Ereignisse und deren Verarbeitung führen zu einem schweren „reaktiven Übergewicht„, insbesondere bei zur Gewichtszunahme prädisponierten Personen. Daneben gibt es Zwischenformen und phasenspezifische Erkrankungen (z.B. die „Pubertätsmagersucht“). Zur Epidemiologie Zur Epidemiologie von Essstörungen werden im „Jahrbuch Sucht 98„ der DHS (Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren) folgende Zahlen genannt: - Anorexia nervosa (Magersucht) 0,2-2% (ca. 95% aller Erkrankten sind weiblich) - Bulimia nervosa (Ess-Brechsucht) 2-4% (ca. 90% aller Erkrankten sind weiblich) - Essattacken bei anderen psychischen Störungen mit Adipositas (Esssucht) - 9-25% (geringfügig häufiger bei Frauen) Die Umrechnung dieser epidemiologischen Angaben auf Schleswig-Holstein ergibt folgendes Bild: Bezogen auf die weibliche Bevölkerung wären 100.000 bis 285.000 Mädchen und Frauen im Alter von 14 – 65 Jahren betroffen. Für den Kreis Rendsburg – Eckernförde wären das mindestens 10.000 Betroffene – weit mehr, als im „Drogenhilfeplan für Schleswig-Holstein“ aus dem Jahr 1990 angenommen wurde – mit steigender Tendenz. Die Zuordnung von Essstörungen im Behandlungssystem ist nicht eindeutig geklärt. Bulima nervosa und Essattacken weisen von ihrem Erscheinungsbild, ihrer Symptomatik her auf der phänomenologischen Ebene Parallelen zu Suchterkrankungen auf. Anorexia nervosa geht häufig mit frühen strukturellen Störungen einher, die eine hohe Affinität zu den Grundstörungen bei Suchterkrankungen aufweisen. Merkmale von Essstörungen, die suchtspezifischen Charakter aufweisen: - Kontrollverlust (bei Magersucht könnte man davon sprechen, dass eine Unfähigkeit, mit dem Hungern aufzuhören, besteht) - Essen bzw. Hungern dient der Spannungsabfuhr (innere, emotionale und momentane Entlastung) und Depressionsabwehr - Essen bzw. Hungern wird zum Lebensmittelpunkt (zwanghafte Konzentration auf dieses Verhalten, ständige gedankliche Beschäftigung, Vernachlässigung anderer Interessen usw.) - Eine Form der „Ersatzbefriedigung“ - Selbstschädigung (bewusstes, zwanghaftes Ausführen von Handlungen, die den Körper schädigen) - 33 - Mehrfachabhängigkeit liegt häufig vor (die Formen der Essstörung gehen häufig ineinander über, chronischer Verlauf der Erkrankung, Komorbidität nicht selten, andere Suchtformen stehen häufig in einem engen Zusammenhang) Zur Versorgungssituation im Kreisgebiet Im ambulanten Bereich steigt ständig die Nachfrage nach Beratung und Behandlung. Durch die unklare Zuordnung im Versorgungssystem (Suchterkrankung? Psychiatrische Erkrankung? Psychosomatische Erkrankung?) werden Zuständigkeiten nicht eindeutig geklärt. Die Versorgung der Erkrankten und Behandlung der Erkrankung bewegt sich im Dreieck Psychiatrie-Sucht-Psychosomatik. Unterschiedliche Segmente des Versorgungssystems sind mit der Problematik beschäftigt. Eine klare Versorgungsstruktur existiert insofern noch nicht. Betroffene finden oft erst über Umwege und mehr oder wenig zufällig den Weg zu kompetenten Hilfsangeboten. Prävention Präventive Angebote im Hinblick auf die Verhinderung von Essstörungen sind erst im Aufbau begriffen und werden i.d.R. von den Beratungsstellen ausgehend mit „Betroffenen„ geleistet. Daneben bietet die Droge 70 im Rahmen der geschlechtsspezifischen Prävention Veranstaltungen an. Beratung Für die Beratung von essgestörten Menschen, die Förderung der Motivation, die Förderung der Krankheitseinsicht usw. stehen bislang keine ausgewiesenen Beratungskapazitäten zur Verfügung. Die Ev. Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Rendsburg (Träger: Kirchenkreis Rendsburg) hat sich dieser Problematik seit Jahren angenommen und bietet neben der Einzelberatung auch eine Indikationsgruppe an. In 1999 wurden 48 Frauen beraten. Diese Arbeit findet im Rahmen des Gesamtkonzeptes statt und erfährt bisher keiner besonderen Bezuschussung. Dasselbe gilt für die Psychosoziale Beratungsstelle des Diakonischen AmtesEckern förde(Träger: Kirchenkreis Eckernförde). Dort wurden in 1999 - 24 essgestörte Frauen beraten. Zu den Aufgaben von Beratung: § Klärung der Indikationsstellung und Vermittlung in stationäre Behandlung (Rehabilitation bzw. Psychotherapie) oder ambulante Psychotherapie, § Förderung und Stabilisierung der Therapiemotivation, § Aufarbeitung vorausgegangener Therapieabbrüche, § Überbrückung der Wartezeiten, - 34 § Abklärung der Hintergründe und Beratung vor geplanten chirurgischplastischen Eingriffen, § Beratung von Angehörigen, § Unterstützung und Förderung von Selbsthilfepotentialen und –Initiativen § Krisenintervention. Behandlung Niedergelassene psychiatrische und psychotherapeutische Praxen haben hier einen Versorgungsauftrag. Diese Angebote sind eher hochschwellig. Psychotherapeutische Gruppenangebote niedergelassener Psychotherapeutinnen sind im Kreisgebiet nicht bekannt. Selbsthilfe Es existieren ganz vereinzelt Ansätze zur Bildung von Selbsthilfeinitiativen. Diese bedürfen einer ständigen Förderung und Unterstützung. In Rendsburg gibt es die Gruppe „Ess-oh-Ess„, die aus einer Indikationsgruppe der Beratungsstelle hervorgegangen ist. Die Einrichtung der Brücke Rendsburg-Eckernförde, KIBIS, unterstützt diese Initiativen. Teilstationäre, stationäre und sozialpsychiatrische Einrichtungen Wir haben mit der Implementierung einer Psychiatrie im Kreiskrankenhaus die notwendigen Voraussetzungen für eine vollstationäre Versorgung. Diese können allerdings erst zum Tragen kommen, wenn die komplementären Angebote vernetzt zur Verfügung stehen. Teilstationäre Einrichtungen (Tagesklinik, Wohngruppen usw.) sind vorhanden. Eine psychosomatische Abteilung hält die Psychiatrie allerdings nicht vor. Die hier zuständigen Fachkliniken (in Bad Bramstedt und Bad Malente) haben Wartelisten. Ausblick Es besteht dringender Handlungsbedarf im Hinblick auf die Ausweitung der ambulanten Kapazitäten für Beratung und ambulante Gruppenbehandlung (die Methode der Wahl) innerhalb des ambulanten Suchthilfesystems. 9.3. Nikotinsucht Im Rahmen neuerer Erhebungen konnte herausgefunden werden, dass bei Personen zwischen 18 und 59 Jahren ca. 43 % der Männer und 30 % der Frauen - 35 rauchen. Die überwiegende Mehrheit (mehr als 70 %) rauchen zwischen 5 und 20 Zigaretten pro Tag, ca. 20 % konsumieren mehr als 20 Zigaretten täglich. Zwischen 30 bis 40 % der Raucher stellen ernsthaft die Überlegungen an, mit dem Rauchen aufzuhören und ca. 25 % haben in den letzten 2 Jahren versucht, das Rauchen aufzugeben. Prädiktoren für den Raucherstatus sind u. a. Erwerbslosigkeit, Geschiedene sowie spezielle Berufsgruppen wie Taxi- und Fernfahrer sowie Bauarbeiter. Im Jahr 1999 wurden für 41,2 Milliarden DM Tabakwaren gekauft, die Ausgaben waren somit gegenüber dem Vorjahr um 5,9 % gestiegen. Insgesamt wurden 145 Milliarden Zigaretten im Jahre 1999 gekauft, 5 % mehr als im Vorjahr. Die Tabaksteuer ist nach der Mineralölsteuer die wichtigste Verbrauchssteuer und insgesamt die siebt wichtigste Einnahmequelle des Staatshaushaltes. Im Jahre 1999 wurden 22,8 Milliarden DM Steuern eingenommen. Volkswirtschaftlich ist festzuhalten, dass die Kosten für Invalidenrenten durch Rauchen ca. 8 Milliarden DM betragen, makabrerweise durch den früheren Tod von Rauchern auch erhebliche jährliche „Einsparungen“ bei den Renten festzustellen sind. Fehlzeiten am Arbeitsplatz bei Rauchern sind manifest gegenüber Nichtrauchern erhöht, auch durch Rauchpausen wird die Produktivität des Arbeitstages gesenkt. Jährlich sterben in Deutschland zwischen 90.000 und 140.000 Raucher an den langfristig entstandenen Gesundheitsschäden durch Tabakkonsum. Statistisch verliert jeder Raucher ca. 8 Jahre seines Lebens. Die Rolle des Passivrauchens, insbesondere bei Kindern, spielt eine große medizinische Rolle. Neugeborene rauchender Mütter weisen ein erheblich geringeres Körpergewicht auf. Zusätzlich ist das Risiko für den plötzlichen Kindstod erhöht. Die Entwicklung von Atemwegserkrankungen ist gegenüber dem in nichtrauchenden Familien erhöht. Es ist festzustellen, dass sich die Anzahl der Raucher in den letzten 5 Jahren kaum verändert hat. Die Erfolge durch Gruppenentwöhnungsbehandlung sowie der Einsatz von Medikamenten muss durchaus kritisch betrachtet werden. Problematisch ist insbesondere auch das Rauchen bei Jugendlichen, da bekanntermaßen Nikotin die Einstiegspforte für illegale Drogen ist. Neben weiterer Einschränkung der Werbung müsste insgesamt eine Ächtung dieses Suchtmittels, ähnlich wie in den USA, erfolgen, um wenigstens Teilerfolge zu erzielen. 9.4. Illegale Drogen Unter „illegalen Drogen“ versteht man alle Stoffe, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Besonderer Bedeutung kommen dabei aufgrund ihrer Wirksamkeit und Verbreitung den Substanzen Heroin („Diacetylmorphin“), Cannabis („Tetrahydrocannabinolen“) und Ecstasy („MDMA“) zu. Die Prävalenz liegt bei Cannabis Konsum bei Jugendlichen in der Bundesrepublik bei ca. 20 bis 25 %, d. h., dass ca. 1/5 bis ¼ aller Jugendlichen mindestens einmal Cannabis konsumiert/ausprobiert haben. Erfahrungen mit Heroin haben ca. 0,6 % der Bevölke- - 36 rung im Alter von 18-39 Jahren. Der Konsum von Ecstasy hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Nach einer Studie der Landesstelle gegen die Suchtgefahren Schleswig-Holstein aus dem Jahr 1999 haben in Schleswig-Holstein ca. 5 % der befragten SchülerInnen (alle Schultypen, 12 bis 24 Jahre alt) schon einmal Ecstasy probiert. Diese Zahl stimmt mit bundesweiten Untersuchungen überein. Aufgrund des „Beschaffungsdruckes“ bei sogenannten „harten illegalen Stoffen“ kommt es neben der eigentlichen illegalen Handlung (Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz) häufig zu Diebstählen, unerlaubter Prostitution und anderen Delikten. Der Zwang, die hohen Preise zahlen zu können, führen neben dem Drogenkonsum selbst häufig zu Verelendung und einem Kreislauf aus Drogenkonsum, Kriminalität usw. Der Beschaffungszwang führt auch dazu, dass die Süchtigen in die Ballungszentren ziehen und sich damit der sozialen Kontrolle überschaubarer Gemeinwesen entziehen. Für den Wirtschaftsraum Rendsburg schätzt die Kriminalpolizei die Anzahl der intravenös Heroinabhängigen auf ca. 200 bis 300 Personen, für das Kreisgebiet wird diese Zahl auf 750 bis 800 hochzurechnen sein (siehe auch Kapitel 1.). In 1999 hatten die Suchtberatungsstellen der Kirchenkreise Rendsburg und Eckernförde und der Brücke Rendsburg-Eckernförde zu 158 Heroinabhängigen Kontakt. Der Schwerpunkt der Betreuung, Beratung, Vermittlung und Behandlung liegt dabei im Wirtschaftsraum Rendsburg. Das Betäubungsmittelgesetz sieht das Prinzip „Therapie statt Strafe“ vor und will eher die profitorientierten Händler bestrafen als die Abhängigen selbst. Etwa 15 % der Heroinkonsumenten gelten nach Aussagen des Kreisgesundheitsamtes als HIV positiv, ca. 60 bis 70 % sind mit Hepatitis C infiziert. Die Infektion erfolgt über gemeinsam benutzes Spritzbesteck („needle-sharing“) und sexuelle Kontakte. Bei einer Chronifizierung und einem Ausbruch der eigentlichen Viruserkrankung (bei ca. 50 % aller Infizierten im Langzeitverlauf der Fall) erkranken die Betreffenden an unheilbarer Leberzirrhose. In 1997 tauschte die Ev. Suchtberatungs- und Behandungsstelle 4000 neue gegen 4000 alte Einwegspritzen, in 1998 stieg diese Zahl auf 18 000, in 1999 auf 22 000. Mit dem Spritzentausch (im Kreisgebiet die einzige Anlaufstelle) wird versucht, Zugang zu dieser Klientel zu bekommen und die weitere Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Zur Frage der „Regionalen Versorgung“ im Hinblick mit ambulanter Beratung und ambulanter Betreuung siehe auch Kapitel 4.3.1. Im Kreisgebiet werden zurzeit ca. 60 mit dem Ersatzmedikament Methadon bzw. Polamidon behandelte Heroinabhängige ambulant psychosozial betreut. Die substituierenden Ärzte sind in einem Qualitätszirkel zusammengeschlossen und treffen sich einmal monatlich in der Ev. Suchtberatungsstelle, die diese Arbeit seit einigen Jahren federführend übernommen hat. Teilstationäre Betreuung wird von der Brücke Rendsburg-Eckernförde geleistet. Hier besteht eine enge Zusammenarbeit und Vernetzung im Hilfesystem. - 37 Niedrigschwellige Hilfen (z. B. „Junkiefrühstück“) werden zurzeit ausschließlich in Rendsburg, mit der vermutlich höchsten Dichte an illegal Abhängigen im Kreisgebiete, angeboten. Stationäre Entgiftung bietet das Kreiskrankenhaus Rendsburg/Psychiatrie im illegalen Bereich bedingt an (Kontingent auf Station 83, methadongestützter Entzug im Einzelfall möglich, siehe auch Kapitel 5. und 6.). Ambulante Betreuung, teil- und vollstationäre Versorgung werden von der Brücke Rendsburg-Eckernförde und der DASI (siehe auch Kapitel 5. und 7.) vorgehalten. Ambulante Beratung bieten das Gesundheitsamt, die Suchtberatungsstellen der Kirchenkreise Eckernförde (nördliches Kreisgebiet) und Rendsburg (mittleres Kreisgebiet) und die Brücke Rendsburg-Eckernförde (südliches Kreisgebiet), ambulante Behandlung die Suchtberatungsstelle des Kirchenkreises Rendsburg an (siehe auch Kapitel 4.). Ausblick Die jetzigen Kapazitäten bei der psychosozialen Betreuung substituierter Heroinabhängiger reichen bei weitem nicht aus, ebensowenig die Zahl der substituierten niedergelassenen Ärzte. Um eine „Drogen-Arzt-Praxis“ im Kreisgebiet zu vermeiden, ist es notwendig, dass sich noch mehr Allgemeinmediziner dieser Klientel annehmen. Die Zahl der substituierten Suchtkranken ist stark steigend, zumal die Eingangsvoraussetzungen für dieser Art der Therapieform/Behandlung erleichtert wurden. Im niedrigschwelligen Bereich wäre der weitere Ausbau (Notschlafbetten, praktische Überlebenshilfen usw.) in den „Problemzentren“ wünschenswert. Eine „Originalstoffvergabe“ (Heroinvergabe an Schwerstabhängige) soll in einem Modellprojekt im Bundesland Hamburg demnächst erprobt werden. Die Erfahrungen dieser Studie sollten abgewartet und dann im Hinblick auf eine Übertragbarkeit diskutiert werden. Das Land Schleswig-Holstein sollte seine „Ausgleichsfunktion“ wahrnehmen und seine Förderrichtlinien den veränderten Bedarfen in der Region anpassen, sodass eine landesweit angemessenere und gleichmäßigere Versorgung im Bereich „ambulante Suchthilfe für illegal Abhängige“ erreicht werden kann. 9.5. Alter und Sucht Im Jahr 2035 werden ca. 25 % aller Bundesbürger über 60 Jahre alt sein. Bei über 60jährigen geht man davon aus, dass bis zu 4 % alkoholkrank und bis zu 10 % medikamentenabhängig sind. Unter drei Aspekten muss differenziert werden: 1. Eine nicht geringe Zahl von Suchterkrankten erreicht das Rentenalter und persistiert eine chronische Suchterkrankung mit häufiger Komorbidität bei - 38 zunehmendem Alter 2. Ein nicht geringer Anteil der Betroffenen im fortgeschrittenen Alter wurde mit dem Eintritt in das Renten-Pensionalter suchtkrank aufgrund des Wegfalls sozialer Bindungen und evtl. traumatischer Erfahrungen (Wegfall des Partners), aufgrund einer Selbstwertkrise (Wegfall des Arbeitsplatzes) usw. 3. Die dritte Kategorie bezieht sich auf alte Menschen, die aufgrund von anderen Symptomen sekundär von Suchtmitteln abhängig werden, z. B. durch eine chronische Medikamentierung mit suchtbildenden Substanzen (iatrogene Suchtentwicklung) Die Bedeutung von Missbrauch und Abhängigkeit im Krankheitsbild älterer Menschen ist lange unterschätzt worden. Heute geht man davon aus, dass Sucht die dritthäufigste psychische Erkrankung im Alter ist. Vorrangige Drogen sind Psychopharmaka mit teilweise hohem Abhängigskeitspotential und Alkohol. Neuere Untersuchungen sehen den Alkoholmissbrauch bei den über 60-Jährigen in einer Größenordnung von 8 - 14 % bei den Männern und 1 - 2 % bei den Frauen. Aus Krankenkassendaten geht hervor, dass z. B. bei der Verordnungsmenge von Tranquilizern mehr als 20 % der Patienten als bereits abhängig oder stark abhängigskeitsgefährdet eingestuft werden müssen. Dieses betrifft vornehmlich weibliche Patienten. Um dieses Problemfeld im Rahmen der Suchthilfe abzudecken, gilt es zunächst Kontakte aufzubauen, zu pflegen und zu intensivieren. Partner sind Einrichtungen, die mit Altenarbeit und Altenpflege befasst sind, aber auch die alten Menschen selbst sind einzubeziehen (die Mitarbeit von Selbsthilfegruppen, Seniorenbeiräten usw. könnte hier vorteilhaft sein). 9.6. Sucht und Psychose Das Thema Doppeldiagnose „Sucht und Psychose“ ist in den letzten Jahren zunehmend erörtert worden. Psychotische bzw. andere psychiatrische Störungen spielen eine bedeutende Rolle bei der Entstehung, Aufrechterhaltung oder Beendigung der Sucht. So kann z. B. eine Psychose durch Suchtmittelkonsum ausgelöst oder die Abhängigkeit als Bewältigungsstrategie genutzt werden, um die durch die Psychose empfundenen Beeinträchtigungen zu mildern. Akute Psychosen sind oft so dominierend, dass die Suchtanteile in den Hintergrund gedrängt werden, obwohl u. U. bereits eine pathologische Suchterkrankung vorliegt. Menschen mit einer Doppeldiagnose gehören zum „schwierigen Klientel“. Es kommt oft zu chronifizierten Krankheitsverläufen mit immer wiederkehrenden Klinikaufenthalten. - 39 Um der Komplexität der Erkrankung Rechnung zu tragen, entwickelten die Fachkliniken Heiligenhafen und Schleswig ein speziellesTherapiekonzept. Auch das Psychiatrische Zentrum Rickling sowie das Heinrich-SengelmannKrankenhaus in Bargfeld-Stegen halten Spezialstationen für PatientInnen mit der Doppeldiagnose „Sucht und Psychose“ vor. Im „Psychiatrieplan 2000“ des Lande Schleswig-Holstein wird im klinischen Bereich das Bestehen der Angebote landesweit als ausreichend angesehen. Im nichtklinischen Bereich der Nachsorge gibt es für den Kreis RendsburgEckernförde keine Spezialeinrichtung (wie z. B. die vollstationäre Nachsorgeeinrichtung in Schleswig mit 12 Plätzen). Es werden lediglich integrative Angebote, d. h., Mitversorgung in bestehenden Einrichtungen, vorgehalten. 10. Stellungnahmen 10.1. Polizei (Herr POK Kraack, Polizeirevier Rendsburg) Als Einstieg in diese Thematik ist zunächst einmal darzulegen, welche Hilfsmöglichkeiten seitens der Polizei im Rahmen der Aufgabenzuweisung - Gefahrenabwehr- bisher tatsächlich in der polizeilichen Praxis bestehen und angewandt werden. Ausgehend von der aktuellen Rechtslage kommt ein polizeiliches Einschreiten letztendlich erst in Betracht, wenn einerseits zeitliche Dringlichkeit zum behördlichen Handeln geboten ist bzw. andererseits unaufschiebbar notwendige Maßnahmen zu treffen sind, um im Einzelfall unmittelbar bevorstehende Gefahren für die jeweilige suchtkranke Person zu verhindern/abzuwehren. Orientierend am polizeilichen Alltag fallen unter diese Voraussetzungen regelmäßig die Suchtkranken, die im Zusammenhang mit übermäßigem Drogenkonsum wiederholt auffällig geworden sind, sich in hilfloser Lage befinden und es zudem gilt, über die Gewahrannahme hinaus konkrete Gefahren für Gesundheit und Leben abzuwehren. Bereits in diesem Stadium ist festzustellen, dass die polizeilichen PräventivMaßnahmen äußerst beschränkt sind und nur die Hinzuziehung von Fachpersonal der originär zuständigen Kreisordnungsbehörde letztendlich Abhilfe schaffen kann. Diese aufgezeigte Möglichkeit steht in dieser Region jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung. Um jedoch die „Sucht“ in allen ihren Erscheinungsformen bekämpfen zu können, ist von entscheidender Relevanz, dass die Präventiv-Maßnahmen nicht erst im - 40 fortgeschrittenen Krankheitsstadium, sondern bereits im Vorfeld bzw. zu Beginn greifen. Hierzu wären aus meiner Sicht die nachfolgend aufgeführten externen/internen Präventiv-Maßnahmen von entscheidender Bedeutung: · Problemorientierte Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit durch die originär zuständige Behörde in Person (z. B. in Schulen) oder mit Unterstützung der Medien, um gefährdete Gruppierungen zu sensibilisieren · Schaffen eines flächendeckenden Beratungs- und Betreuungsnetzes mit möglichst kurzen Wegen für die Betroffenen · Schaffung eines zusätzlichen Krisenmanagements seitens der Kreisgesundheitsbehörde mit problembewussten, einzelbezogenen Engagement - wie jetzt schon tagsüber - auch in der Nacht und am Wochenende · Erstellen eines inhaltlich ausgeprägten Merkblattes mit abschließender Auflistung der vorhandenen Beratungs-/Betreuungsstätten · Auslage dieser Merkblätter bei allen behördlichen Institutionen, insbesondere den Behörden mit gefährdetem personellen Zulauf wie z. B. Arbeits- und · Sozialamt, Polizei · Fortführung der bereits umgesetzten „polizeiinternen Sensibilisierung der Problematik“ durch Suchtseminare · Fortführung der bereits umgesetzten suchtbezogenen polizeilichen Aufklärungsarbeit an Schulen /in den Medien Die Schaffung eines „Krisendienstes rund um die Uhr“ halte ich persönlich für überzogen, zumal der außerdienstliche Zeitraum für brisante Fälle sowohl durch Bereitschafts-Fachkräfte der Kreisgesundheitsbehörde als auch begrenzt durch private Hilfsorganisationen (z. B. „Die Brücke“) ausgefüllt wird. 10.2. MQR (Herr Jörg Frey, Arzt für Allgemeinmedizin - Psychotherapie in Rendsburg) Im MQR sind niedergelassene Ärzte zu einer Qualitätsgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie sind i.d.R. als praktische Ärzte („Hausärzte“) und als Fachärzte tätig und haben häufig einen ersten Zugang (über somatische Befunde) zu Suchtgefährdeten und Suchtkranken. Angesichts gravierender Folgeerkrankungen und zunehmender Multimorbidität sowie einer Vielzahl psychosomatischer Störungen und einer allgemeinen Tendenz zu einer gesundheitsschädlichen Lebensweise der Suchtkranken ist eine qualifizierte Betreuung, Beratung und Behandlung erforderlich. Die Chronifizierung von Suchtverläufen führt zu einer Häufung von Folgeerkrankungen, die z. B. beim Alkoholismus in erster Linie bleibende Schäden der Leber, des Magens, des Kreislaufsystems, des Gehirns und anderer Organe hervorrufen. Die Arzt/Patienten Beziehung ist im Hinblick auf die Diagnose und Behandlung von Suchterkrankungen von besonderer Qualität: - 41 · die den somatischen Störungen zu Grunde liegende Primärerkrankung wird häufig verleugnet, verdrängt bzw. bagatellisiert. · Es sind sehr viel Geduld, Aufmerksamkeit und Erfahrung vonnöten, um die richtige Diagnose zu stellen. · Eine Compliance wird oft erst nach vielen Kontakten, Rückfällen usw. erreicht · Im illegalen Bereich werden durch das BtMG und die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung enge Grenzen gesetzt, die häufig nicht mit dem Bedarf der Süchtigen korrespondieren · Die Verschreibung und Verabreichung von Betäubungsmitteln zu Substitutionsbehandlung ist mit vielerlei Risiken behaftet (Intoxikation durch Beikonsum usw.) und sehr aufwendig (Screenings usw.) Eine möglichst frühzeitige Erkennung, Förderung der Krankheitseinsicht, der Behandlungsmotivation und Behandlung wären wünschenswert, um Spätschäden vermeiden zu helfen und Kosten für die Allgemeinheit zu sparen. Im Bereich „Illegale Drogen/Substitutionsbehandlung“ arbeiten wir eng mit der Psychosozialen Betreuung der Evangelischen Suchtberatungsstelle Rendsburg und den teilstationären Einrichtungen der Brücke zusammen. Wir haben hier einen „Qualitätszirkel Substitution“ installiert, der regelmäßig Fortbildung und Intervision betreibt. Eine enge und unmittelbare Zusammenarbeit ist zwingend notwendig, um Doppelbehandlungen und die Entstehung eines „zweiten Drogenmarktes“ zu verhindern. Wir haben bisher im Kreis Rendsburg-Eckernförde keine Schwerpunktpraxis „Illegale Drogen“ und wollen auch in Zukunft ohne eine derartige Zentrierung auskommen. Die Zielrichtung sollte sein, möglichst viele niedergelassene Praxen in die Substitutionsbehandlung einzubeziehen, um eine möglichst engmaschige Betreuung der Substituierten und den Betreuungsschlüssel von 1:5, maximal 1:10 zu halten bzw. zu erreichen. Im Bereich „Legale stoffgebundene und stoffungebundene Suchterkrankungen“ gibt das ebenfalls eine enge Kooperation mit den Suchtberatungs- und Behandlungsstellen, der Psychiatrie des Kreiskrankenhauses, dem Kreisgesundheitsamt, den Selbsthilfegruppen und den weiteren komplementären Einrichtungen. Wir arbeiten weiterhin in der Gemeindepsychiatrischen Konferenz und dem Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie mit, um die Angebote im Kreisgebiet zu koordinieren und abzusprechen. Perspektivisch sollten alle in der Suchtkrankenhilfe tätigen Einrichtungen zu Kooperationsvereinbarungen kommen, in denen die jeweiligen Aufgabenbereiche, Zuständigkeiten und die Schnittstellenfunktionen klar definiert sind. Eine erste Vereinbarung dieser Art für die Kooperation des MQR mit einer Suchtberatungsstelle ist in Rendsburg zurzeit in der Diskussion. Wir halten diese Entwicklung für absolut erforderlich, um zu einer hochwertigen Vernetzung zu kommen und damit die Suchtkrankenhilfe weiter zu fördern. - 42 - 10.3. Anmerkungen zur geschlechtsspezifischen Suchthilfe (Stellungnahme von Frau Salzmann-Tohsche, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Rendsburg-Eckernförde) Es ist mittlerweile unstrittig, dass es geschlechtsspezifisch unterschiedliche Gesundheitsrisiken und -belastungen sowie geschlechtsspezifische Erkrankungen gibt. Als Ursache werden in der Literatur unterschiedliche Lebens- und Arbeitssituationen von Frauen, die geschlechtsspezifische gesellschaftliche Arbeitsteilung, die Beziehungen zwischen den Geschlechtern genannt. Folglich unterscheiden sich auch weibliche Suchtformen deutlich von männlichen. Frauen sind nicht weniger als Männer, aber anders von Sucht betroffen. Ihre Wege in die Sucht, Ursachen und Formen ihrer Abhängigkeit sind andere, deshalb brauchen sie andere Lösungen und Wege aus der Sucht. Wir wissen, dass sich spezifisch weibliche Süchte oftmals unauffällig, gesellschaftlich konform verhalten, sie fallen nicht auf, sondern ermöglichen erst die Anpassung an die Lebenssituation der Frauen (z. B. Medikamentenmissbrauch). Das mag dazu führen, dass es deutlich weniger Angebote und Therapieplätze für frauenspezifische Suchtformen gibt als für die von Männern. Daraus folgt für den Bereich 1. der Prävention - Berücksichtigung psychosomatischer Beschwerden - Berücksichtigung von Medikamentenmissbrauch - Essstörungen - die Notwendigkeit der Sensibilisierung von Erziehungsberechtigten, LehrerInnen, die in der Jugendarbeit Tätigen, für die geheimen Süchte der Mädchen - im Bereich der Jugendhilfe Fortbildung für die dort Tätigen, in denen weibliche Suchtformen auch im Zusammenhang mit dem System Familie (Stellung der Frauen) problematisiert werden 2. der Beratung/Therapie - keine ausschließliche Konzentration auf stoffgebundene Süchte - Verstärkung der Angehörigenarbeit, da zu einem hohen Anteil Frauen davon betroffen sind - Angebote / Entlastungsmöglichkeiten für Frauen mit Kindern - Behandlung von „Co-Abhängigkeit“ - Sicherstellung von Therapien für Mütter mit Kindern - 43 - 10.4. Schulpsychologischer Dienst (Stellungnahme von Dipl. Psych. Kase, Schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Rendsburg-Eckernförde) · intensive Prävention an Schulen (Orientierungsstufe) für Schüler, Eltern (vernetzte Angebote von Drogenberatungsstellen, Drogenbeauftragten an Schulen und mit Prävention befassten Organisationen (z. B. KOSS, Droge 70) · spezielle Angebote für Erzieher (Eltern, Lehrkräfte) mit für modellhaften positives Handeln (Vorbildfunktion), angemessenes Verhalten in der puberalen Probierphase und bei auftretenden Suchtproblemen · niedrigschwellige Angebote für Eltern und Lehrkräfte, Gesprächskreise, Elternstammtische etc. für Erfahrungsaustausch, Stärkung der Erziehungskompetenz · allgemein: bereits in Grundschule Kinder „stark machen“, Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit und des Selbstwertgefühls, Entwicklung eines positiven Körpergefühls, Widerstehen von Gruppen- und Werbedruck durch Entwicklung von Eigenwerten. Nutzung vorhandener Materialien (Fit für Leben, PIT-Prävention im Team, Die rauchfreie Schule etc.) · Begleitmaßnahmen für Eltern und Erzieher zu den speziellen Maßnahmen als Stützung von 4. · Gesundheitserziehung und Aufbau von positiver, gesunderhaltender Lebensführung (Ernährung, Freizeitgestaltung, Lebensführung) in Kindergarten, Schule und Familie · Aufbau von stabilen Selbststeuerungsfähigkeiten und Alternativverhalten bei Alltagssüchten (sich mit Süßigkeiten vollstopfen, exzessives Fernsehen, Computer- und Internsetsucht etc.) · Beratungsangebote für „betroffene Angehörige“ (Kinder, Ehepartner, Mitschüler, Kollegen) für Suchtkranke in Schule und Familie · Vorhalten von Beratungsangeboten / vernetzten Maßnahmen sowohl stadtteilbezogen (Vertrautheit) als auch wohnort- und arbeitsplatzfern (Anonymität) · Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen mit Einbettung in Stadtteilleben und Stadtteilfeste · Wirksame Beachtung der Jugendschutzgesetze in Gaststätten, Discotheken, Stadtteilfesten und im täglichen Leben (Kino, Alkohol, „Nachtleben“). · „Familienschule“ (Eltern als Erzieher und Vorbilder für Lebensgestaltung und Suchtverhalten vs. Duldung von jugendgefährdenden Filmen in Fernsehen und Video, Alltagssüchte etc.) - 44 - 10.5. Stationäre Behandlung (Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie am Kreiskrankenhaus Rendsburg, Dr. Rechlin) 1. Allgemeines Die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie am Kreiskrankenhaus Rendsburg hat (Ärztliche Leitung Priv.-Doz. Dr. Rechlin, Arzt f. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin) hat im Rahmen der Regionalisierung der Psychiatrie in Schleswig-Holstein seit dem 01.01.2000 die psychiatrische Pflichtversorgung für alle erwachsenen Bürger des Kreises Rendsburg-Eckernförde übernommen (bisherige Anbieter: Fachkliniken Schleswig und Heiligenhafen). In der Abteilung werden 70 Planbetten auf vier Stationen vorgehalten. Im Krankenhausbedarfsplan ist ab dem 01.01.2001 eine Platzzahlerhöhung auf 85 Betten vorgesehen. Neben der stationären Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen liegen weitere Schwerpunkte auf der stationären Behandlung von sogenannten endogenen Psychosen aus dem schizophrenen und affektiven Formenkreis, von körperlich begründbaren (symptomatischen) psychischen Störungen sowie psychoneurotischen Störungen im weiteren Sinne und sogenannten Persönlichkeitsstörungen. Die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie ist seit Oktober 2000 ermächtigt, im Rahmen einer Institutsambulanz an der ambulanten Versorgung mitzuwirken. In Absprache mit allen an der ambulanten Versorgung beteiligten Leistungserbringern müssen für die Institutsambulanz noch die genauen Aufgaben im Versorgungssystem definiert werden. 2. Ausstattung der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie Die seit dem 01.01.2000 eröffnete Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie am Kreiskrankenhaus Rendsburg hält ihre Planbetten auf vier Stationen vor. Das Konzept der Abteilung ist psychotherapeutisch ausgerichtet und findet im Sinne der Offenen Psychiatrie ohne geschlossene Stationen statt. In der psychiatrischen Abteilung arbeiten Ärzte, Diplompsychologen, Pflegekräfte, Ergotherapeuten, Kunsttherapeuten, Musiktherapeuten, Sozialarbeiter und Bewegungstherapeuten in einem multiprofessionellen Team. Die Patienten sind in wohnlichen Zweibettzimmern mit Nasszellen untergebracht. Es besteht die Möglichkeit der intensiven Behandlung in einem besonders ausgestatteten Überwachungszimmer. Patienten mit intensivmedizinischen Komplikationen werden in die Medizinische Klinik verlegt oder primär dort aufgenommen und solange in der Medizinischen Klinik behandelt wie die intensivmedizinischen Komplikationen andauern. Auf den psychiatrischen Stationen finden sich neben den Patientenzimmern Gruppenräume, Speiseräume, Besucherzimmer, Raucherräume und speziell ausgerichtete Räume für die Ergotherapie. Bewegungstherapie sowie Musik- und Kunsttherapie werden stationsübergreifend in für diese Therapieformen ausgelegte Räume im Erdgeschoss angeboten. - 45 - Die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie am Kreiskrankenhaus Rendsburg hält die bei Suchterkrankungen notwendigen neurophysiologischen und psychodiagnostischen Methoden selbst vor. In Zusammenarbeit mit den anderen am Kreiskrankenhaus arbeitenden Disziplinen wird eine optimale medizinische Betreuung und Diagnostik gewährleistet. Die vier Stationen der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie gliedern sich wie folgt: · Station 81: Schwerpunkt Gerontopsychiatrie und Intensivbehandlung (Tel. 04331/200-8101) · Station 82: Schwerpunkt Psychosebehandlung (Tel. 04331/200-8201) · Station 83: Schwerpunkt Abhängigkeitserkrankungen und Verhaltenstherapie (Tel. 04331/200-8301) · Station 84: Schwerpunkt Allgemeinpsychiatrie, Psychosomatik und Analytische Psychotherapie (Tel. 04331/200-8401) 3. Stationäre Behandlung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen in der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie am Kreiskrankenhaus Rendsburg Die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie am Kreiskrankenhaus Rendsburg kooperiert im Sinne einer engen Vernetzung mit allen Leistungserbringern im Kreis und wichtigen überregionalen Leistungserbringern. Die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie am Kreiskrankenhaus Rendsburg führt die stationäre Behandlung von Suchterkrankungen bei allen erwachsenen Bürgern des Kreises, die eine solche Behandlung benötigen, durch. Patienten mit Alkoholabhängigkeit und anderen stoffgebundenen Abhängigkeiten können Rückfallbehandlungen, Entgiftungs- und Detoxikationsbehandlungen (Station 81, 3-14 Tage) und sogenannte qualifizierte Entgiftungen (Station 83, 14-28 Tage), bei denen die Informations- und Motivationsgruppen eine entscheidende Rolle spielen, durchführen lassen. Die stationäre Behandlung wird durch intensive sozialpsychiatrische Beratung und Vermittlung weiterführender Therapien gestützt. Bei nichtstoffgebundenen (suchtähnlichen) Abhängigkeitserkrankungen werden manualisierte psychotherapeutische Behandlungen vorgehalten. So werden beispielsweise verhaltenstherapeutishe Programme bei pathologischen Spielverhalten, Bulimia nervosa oder Anorexia nervosa durchgeführt, sofern eine stationäre Behandlung erforderlich ist (Station 83, 4-12 Wochen). - 46 Bei besonders komplizierten und extrem chronifizierten Behandlungsverläufen kann auch eine tiefenpsychologisch orientierte Behandlung erfolgen, sofern diese erfolgversprechend erscheint (Station 84, 12-26 Wochen). Auskünfte über stationäre Behandlungsmöglichkeiten erteilt der Sozialdienst oder das Sekretariat sowie die diensttuenden Ärzte (Tel. 04331/200-0/ oder 200-8001). Anmeldungen zur stationären Behandlung können über die gleiche Telefonnummer erfolgen. 11. Ausblick und Schlussbetrachtung Nach wie vor spielt auch unter dem Aspekt der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Konsum legaler Drogen die wichtigste Rolle. Von der Gesellschaft wird von den Anbietern eine zunehmende Verknüpfung/Vernetzung ihrer Angebote gefordert. Unbestritten ist, dass eine intensive Zusammenarbeit nicht nur in diesem Bereich sinnvoll und notwendig ist, gleichwohl können wirksame Einspareffekte nicht erzielt werden und notwendige Personalaufstockung nicht vermieden werden. Auch sind aus fachlicher Sicht sowie unter datenschutzrechtlichen Aspekten dem Verknüpfungsgedanken Grenzen gesetzt. Abhängigkeitserkrankungen stürzen nicht nur die Betroffenen, sondern auch ihre Angehörigen in großes persönliches und auch finanzielles Leid. Bei rasch sich verändernden gesellschaftlichen Strukturen, Konsumverhalten und moralischen Werten ist gerade auch die Jugend in höchstem Maße suchtgefährdet. Die Arbeitsgruppe hofft, mit dem Suchthilfeplan dazu beizutragen, Anstöße zur Weiterentwicklung der Suchtkrankenhilfe zu geben. Rendsburg, im Mai 2001 - 47 Vorwort .................................................................................................................. 2 Einleitung .............................................................................................................. 3 1. Epidemiologie.................................................................................................... 4 2. Suchtvorbeugung .............................................................................................. 5 2.1. Leitlinien der Suchtvorbeugung .................................................................. 5 2.2. Aufgaben und Ziele der Suchtvorbeugung ................................................. 7 2.3. Bausteine der Suchtvorbeugung ................................................................ 9 2.4. Qualitätssicherung und Evaluation ........................................................... 11 2.5. Bedarf und weitere Entwicklung der Suchtvorbeugung im ....................... 12 Kreis Rendsburg-Eckernförde ......................................................................... 12 3. Selbsthilfe........................................................................................................ 13 4. Ambulante Hilfen............................................................................................. 13 4.1. Sozialpsychiatrischer Dienst ..................................................................... 13 4.2. Krisendienst .............................................................................................. 15 4.3. Suchtberatungsstellen .............................................................................. 19 4.3.1. Ambulante Beratung .......................................................................... 19 4.3.2 Ambulante Behandlung....................................................................... 21 5. Stationäre Hilfen.............................................................................................. 23 6. Medizinische Versorgung ................................................................................ 24 7. Betreuungsangebote im Bereich Wohnen ...................................................... 25 8. Arbeit und Beschäftigung ................................................................................ 27 9. Spezielle Themen ........................................................................................... 29 9.1. Glücksspielsucht....................................................................................... 29 9.2 Essstörungen............................................................................................. 31 9.3. Nikotinsucht .............................................................................................. 34 9.4. Illegale Drogen.......................................................................................... 35 9.5. Alter und Sucht ......................................................................................... 37 9.6. Sucht und Psychose ................................................................................. 38 10. Stellungnahmen ............................................................................................ 39 10.1. Polizei ..................................................................................................... 39 10.2. MQR ....................................................................................................... 40 10.3. Anmerkungen zur geschlechtsspezifischen Suchthilfe ........................... 42 10.4. Schulpsychologischer Dienst .................................................................. 43 10.5. Stationäre Behandlung ........................................................................... 44 11. Ausblick und Schlussbetrachtung ................................................................. 46