Vollständiger Text - Stadtrechnungshof Wien

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Vollständiger Text - Stadtrechnungshof Wien
KA I - 7/16-2/02
Der Zweck des Vereines Wiener Symphoniker ist es, künstlerisch hochwertige
Orchestereinrichtungen zu schaffen und zu erhalten, die geeignet sein sollen, das
Ansehen der Stadt Wien als österreichische Pflegestätte der Musik zu wahren und zu
erhöhen. Die Finanzierung der laufenden Erfüllung des Vereinszweckes erfolgt aus den
Konzerterträgen des Vereines und aus den Subventionszahlungen der Stadt Wien
sowie der Republik Österreich, wobei die Stadt Wien die Hauptlast trägt.
Für die Jahre 1998 bis 2000 hatte die Stadt Wien mit dem Verein eine Vereinbarung
abgeschlossen, die längerfristige Dispositionen ermöglichen sollte, die erforderlichen
Förderungsmittel jedoch auch einvernehmlich begrenzte. Der Verein hat die in der
Vereinbarung getroffenen Leistungsvorgaben bei weitem erfüllt, konnte mit dem
ebenfalls in dieser Vereinbarung festgeschriebenen Förderungsvolumen jedoch nicht
das Auslangen finden.
Da für die Jahre 2001 bis 2003 bereits eine weitere Vereinbarung mit ähnlichen
Leistungsvorgaben abgeschlossen, das jährliche maximale Förderungsvolumen jedoch
um 0,65 Mio.EUR auf 10,54 Mio.EUR reduziert wurde, sollten Einsparungsmaßnahmen
im Bereich der Personal- bzw. der Konzertaufwendungen gesetzt und eine Steigerung
der Einnahmen angestrebt werden.
1. Künstlerische Aktivitäten der Jahre 1998 - 2000
Wie der nachfolgenden detaillierten Auflistung zu entnehmen ist, hat der Verein Wiener
Symphoniker ("VWS") auch in den in die Einschau einbezogenen drei Jahren seinen in
den Satzungen festgelegten Zweck umfassend erfüllt:
1.1 Im Jahr 1998 spielte das Orchester insgesamt 23 Konzerte im Konzerthaus im
Rahmen des Symphoniker-Zyklus, von Sonderkonzerten, von "Musik zum Kennenlernen", von außerordentlichen Konzerten, von Matineen und eines Benefizkonzertes.
Im Musikverein fanden insgesamt 45 Konzerte im Rahmen des Symphoniker-Zyklus,
des Zyklus "Die Große Symphonie", von Kammerkonzerten im Brahmssaal und eines
Sonderkonzertes statt.
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Außerdem spielte das Orchester die Festwocheneröffnung auf dem Rathausplatz, zwei
Festwochenkonzerte, ein Europa-Konzert am Heldenplatz, im Rathaus das Konzert
"Christmas in Vienna" und zwei Konzerte für den ÖGB.
Die Dirigenten dieses Jahres waren neben dem Chefdirigenten Vladimir Fedosejev
Herbert Blomstedt, Nikolaus Harnoncourt, Eliahu Inbal, Kurt Sanderling, Herbert
Prikopa, Gerd Albrecht, Martin Haselböck, Peter Gülke, Rudolf Buchbinder, Marcello
Viotti, Wolfgang Sawallisch, Leopold Hager, Horst Stein, Bruno Weil, Michael
Schönwandt, Heinz Wallberg, Georges Prêtre, Rudolf Streicher und Andrew Litton. Sie
führten Werke von Berwald, Brahms, Rubinstein, Rachmaninow, MendelssohnBartholdy, Bruckner, Bartok, Mahler, Beethoven, Haydn, Tschaikowsky, Strawinsky,
Corelli, Honegger, Mozart, Sibelius, Grieg, Chausson, Einem, R. Strauss, Webern,
Schumann, Wimberger, Martin, Weber, Liszt, Dvorak, Debussy, Ravel, Eder, Berg,
Schumann, Schubert, Lutz, Puccini, Gershwin, Montemezzi, Rossini, Respighi, Griffes,
Bernstein sowie Johann Strauß Sohn auf.
Tourneen führten die Musiker nach Graz, Salzburg, Bregenz, Linz, München, Berlin,
Hannover, Frankfurt, Braunschweig, Lissabon, Madrid, Murcia, Duisburg, Meran, San
Remo, Modena, Barcelona, Palma de Mallorca, Sevilla und Valencia.
Bei den Bregenzer Festspielen standen fünf Abende lang Montemezzis "L’amore di tre
re" im Festspielhaus und 26-mal Gershwins "Porgy & Bess" auf der Seebühne auf dem
Programm. Außerdem wurden fünf Orchesterkonzerte zu Gehör gebracht.
1.2 Im Jahr 1999 spielte das Orchester insgesamt 19 Konzerte im Konzerthaus im
Rahmen des Symphoniker-Zyklus und außerordentlicher Konzerte, von Sonderkonzerten, Matineen und "Musik zum Kennenlernen".
Im Musikverein wurden insgesamt 38 Konzerte im Rahmen von "Die Große
Symphonie", außerordentlichen Konzerten, Kammerkonzerten im Brahmssaal, "Musik
zum Kennenlernen", Matineen, Sonderkonzerten, des Symphoniker-Zyklus und des
Internationalen Orchester- und Chor-Zyklus gegeben.
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Für die Wiener Festwochen wurden die Eröffnung auf dem Rathausplatz sowie weitere
Festwochenkonzerte und an fünf Abenden die Operette "Die Fledermaus" von Johann
Strauß Sohn im Theater an der Wien gespielt. Außerdem spielte das Orchester beim
Life-Ball in der Hofburg.
Tourneen führten die Musiker nach Graz, Salzburg, Bregenz, Nürnberg, München,
Innsbruck, Athen, London, Manchester, Birmingham, Ludwigsburg, Strassbourg,
Zaragoza, Olivedo, Madrid, Granada, Stuttgart, Brüssel, Gent, Bamberg und Luzern.
Bei den Bregenzer Festspielen standen an fünf Abenden Martinus "Griechische
Passion" im Festspielhaus und an 26 Abenden Verdis "Ein Maskenball" auf der
Seebühne auf dem Programm sowie fünf Orchesterkonzerte.
Die Dirigenten dieses Jahres waren neben dem Chefdirigenten Vladimir Fedosejev Tom
Koopman, Kent Nagano, Herbert Prikopa, Martin Sieghart, Martin Haselböck, Marcello
Viotti, Wolfgang Sawallisch, Claus-Peter Flor, Gerd Albrecht, Georges Prêtre, Jan
Pospichal, Zdenec Macal, Nikolaus Harnoncourt, Leopold Hager, Rudolf Streicher und
Ulf Schirmer. Die Konzertprogramme bestanden aus Werken von Beethoven,
Schönberg, Haydn, Mendelssohn-Bartholdy, Schubert, Mahler, Johann Strauß Vater
und Sohn, Bach, Mozart, Mussorgski, Borodin, Glazunow, Ravel, Berlioz, Dvorak,
Brahms, Weill, Strawinsky, Elgar, Bruckner, Ullmann, Klein, Schulhoff, Suk, Rota,
Schostakowitsch, Kodály, Bartok, Gluck, Liszt, Pfitzner, Schumann, Schmidt, Schubert,
Honegger, Rimski-Korsakow und Franck.
1.3 Im Jahr 2000 spielte das Orchester insgesamt 20 Konzerte im Konzerthaus im
Rahmen der Zyklen "Musik zum Kennenlernen" und des Symphoniker-Zyklus, von
außerordentlichen Konzerten sowie Sonderkonzerten, Matineen; weiters fanden ein
Jubiläumskonzert "100 Jahre Wiener Symphoniker", das Abschlusskonzert des FritzKreissler-Violinwettbewerbes und "Christmas in Vienna" statt.
Im Musikverein gab es insgesamt 32 Konzerte im Rahmen der Zyklen "Die Große
Symphonie", Meisterinterpreten, Symphoniker-Zyklus, Internationaler Orchester- und
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Chor-Zyklus, von Kammerkonzerten im Brahmssaal, Matineen, Sonderkonzerten und
eines Festkonzertes "175 Jahre Wiener Städtische Versicherung". Für die Wiener
Festwochen wurden zwei Konzerte gespielt.
Die Tourneen führten die Musiker nach Graz, Salzburg, Bregenz, München, Augsburg,
New Delhi, Okaya, Osaka, Tokyo, Mito, Hiroshima, Kumamoto, Fukuoka, Kuala
Lumpur, Ljubljana, Zagreb, Berlin, Bad Kissingen, Hannover, Düsseldorf, Strassbourg,
Washington, Annapolis Mal., Washington DC., Greenvalte NY, New York City
(Galakonzert bei den Vereinten Nationen anlässlich "100 Jahre Wiener Symphoniker"),
Ames Iowa, Kansas City MS, Kansas City KS, Chicago Il., Vero Beach Fl., Clearwater
Fl., Daytona Beach und Ft. Lauderdale.
Bei den Bregenzer Festspielen wurden im Festspielhaus fünfmal Rimski-Korsakows
"Der goldene Hahn" und auf der Seebühne 25-mal Verdis "Ein Maskenball" sowie drei
Orchesterkonzerte gespielt.
In diesem Jahr dirigierten außer dem Chefdirigenten Vladimir Fedosejev Herbert
Prikopa, Martin Haselböck, Peter Gülke, Gerd Albrecht, Theodor Guschlbauer, Eliahu
Inbal, Kurt Sanderling, Wolfgang Sawallisch, Ulf Schirmer, Yakov Kreizberg, Rafael
Frühbeck, Michael Schönwandt, Martin Sieghart, Jan Pospichal, Georges Prêtre,
Krysztof Penderecki, Marcello Viotti, Michael Boder, Jiri Belohlàvek und Wayne
Marshall. Aufgeführt wurden Werke von Beethoven, Bach, Mozart, Wagner, Schubert,
Mendelssohn-Bartholdy, Liszt, Schostakowitsch, Prokofieff, Szymanowski, Brahms,
Harvey (UA), Dukas, Milhaud, R. Strauss, Mahler, Tschaikowsky, Schumann, Wellesz,
Sibelius, Schönberg, Saint-Saens, Bruckner, Rachmaninow, J. Strauß Vater und Sohn,
Lanner, Zierer, Britten, Berlioz, Verdi, Penderecki, Berio, Haydn, Bischof (ÖE),
Strawinsky, Debussy, Respighi, Janáček, Sibelius, Rimski-Korsakow, Mussorgski und
Schubert/G. F. Haas (UA).
2. Finanzierung der laufenden Erfüllung des Vereinszweckes
Zur Finanzierung der laufenden Erfüllung des Vereinszweckes der Jahre 1998 bis 2000
hat die Magistratsabteilung 7 gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom
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17. Dezember 1998, Pr.Z. 316/98, mit dem VWS eine Förderungsvereinbarung abgeschlossen.
Dem Abschluss dieser Drei-Jahres-Förderungsvereinbarung ging voran, dass mit
Schreiben vom 9. April 1998 das Kontrollamt von der Magistratsabteilung 7 - Kultur im
Auftrag des damaligen amtsführenden Stadtrates für Kultur ersucht wurde, eine Prüfung
und Statusfeststellung des Geldbedarfes des VWS für das Jahr 1998 vorzunehmen.
Grund hiefür war, dass lt. Voranschlag der Stadt Wien eine Subvention an den VWS in
der Gesamthöhe von 11,19 Mio.EUR präliminiert war, lt. dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 1998 des VWS jedoch - unter der Annahme, dass der Bund eine Subvention in
Höhe von 0,29 Mio.EUR gewährt - zur Abdeckung des Liquiditätsbedarfes eine solche
in Höhe von insgesamt 11,87 Mio.EUR gefordert wurde.
Die darauf vom Kontrollamt zum Stichtag 1. Juli 1998 durchgeführte Statusfeststellung
ergab, dass mit der vorgesehenen Subvention in Höhe von 11,19 Mio.EUR - und den
zum Stichtag dem VWS noch im Eigenbereich zur Verfügung stehenden Finanzmitteln
in Höhe von 3,93 Mio.EUR - der Liquiditätsbedarf 1998 nahezu zur Gänze abgedeckt
erschien. Dadurch war - gegenüber dem damals noch nicht genehmigten Wirtschaftsplan des VWS - eine Einsparung in Höhe von rd. 0,68 Mio.EUR zu erwarten.
Bezugnehmend auf dieses Ergebnis zahlte die Magistratsabteilung 7 dem VWS den
noch auf die präliminierten Förderungsmittel fehlenden Betrag in Höhe von
3,92 Mio.EUR in drei gleichen Raten mit 15. Oktober 1998, 16. November 1998 und
7. Dezember 1998 aus.
In weiterer Folge schloss die Magistratsabteilung 7 - wie vom Gemeinderat in der
Sitzung am 17. Dezember 1998 beschlossen - die oben erwähnte Förderungsvereinbarung mit dem VWS ab. Eine Anpassung der Wirtschaftspläne 1998 und 1999 an die
mit dieser Vereinbarung für drei Jahre zur Verfügung stehenden Förderungsmitteln und
eine Genehmigung derselben durch die zuständigen Organe des VWS erfolgte jedoch
nicht, sodass erst mit der Genehmigung des Jahresabschlusses 1998 mit 28. Juni 1999
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und des Jahresabschlusses 1999 mit 8. Juni 2000 de facto auch eine Genehmigung der
Wirtschaftspläne 1998 und 1999 erfolgte.
Der Wirtschaftsplan 2000 wurde zwar statutengemäß in der Mitgliederversammlung am
28. Juni 1999 genehmigt, wies jedoch - trotz vereinbarter Förderungsmittel seitens der
Stadt Wien in Höhe von maximal 11,19 Mio.EUR - einen Gesamtliquiditätsbedarf in
Höhe von rd. 12,14 Mio.EUR auf.
Nach Auskunft des Generalsekretärs des VWS war der Grund hiefür, dass vom
damaligen amtsführenden Stadtrat für Kultur zusätzlich 0,73 Mio.EUR als Sondersubvention für das Jubiläumsjahr "100 Jahre Wiener Symphoniker" zugesagt worden
wären.
Dazu merkte das Kontrollamt jedoch an, dass auch unter Einrechnung des erwähnten
zugesagten Betrages der Wirtschaftsplan 2000 einen nicht gedeckten Geldbedarf in
Höhe von 0,22 Mio.EUR ausgewiesen hatte.
3. Drei-Jahres-Förderungsvereinbarung (1998 - 2000)
Wie bereits erwähnt, verpflichtete sich die Stadt Wien, für die Jahre 1998, 1999 und
2000 "zur teilweisen Deckung der Unkosten" pro Jahr "maximal 11,19 Mio.EUR in
Teilbeträgen in Absprache mit dem VWS zur Aufrechterhaltung der Liquidität" zu
zahlen. Der VWS nahm seinerseits mit dieser Vereinbarung zur Kenntnis, dass über die
vereinbarte Summe hinaus keine weiteren Förderungen erfolgen. Ausgenommen
hievon sind größere Investitionen, die gesondert auszuhandeln sind. Weiters wurde
vereinbart, dass eine Verminderung von Leistungen Dritter (insbesondere des Bundes)
nicht zu einer Erhöhung der Zuwendung seitens der Stadt Wien führen könne.
Intentionen dieser längerfristigen Förderungsvereinbarung waren einerseits, die
Schwierigkeiten für den VWS abzubauen, die beim Eingehen erforderlicher über das
Jahr laufender Verpflichtungen auf Grund der Einjährigkeit des Budgets der Stadt Wien
entstehen, und andererseits sicherzustellen, dass für die Jahre 1998, 1999 und 2000
die erforderlichen Förderungsmittel einvernehmlich begrenzt werden.
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3.1 Um festzustellen, ob mit den für die betreffenden drei Jahre vereinbarten
Förderungsmitteln - trotz davon abweichender Wirtschaftspläne - der VWS auch tatsächlich seinen Liquiditätsbedarf abdecken konnte, hat das Kontrollamt aus den vom
VWS erstellten Jahresabschlüssen den Umsatzüberschuss bzw. Cashflow errechnet.
Diese Kennzahl ist ein Maß für jenen Teil des Geldflusses, der nach Abzug der
laufenden Ausgaben verbleibt und für Investitionen, für die Tilgung von langfristigen
Verbindlichkeiten oder für Gewinnausschüttungen zur Verfügung steht. Die aus den
betreffenden Jahresabschlüssen errechneten Werte sind in der unten stehenden
Tabelle aufgelistet:
1998
Jahresüberschuss
(-fehlbetrag)
-2.005.743,61
+ Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen
62.533,15
+ Abschreibungen auf das
Finanzanlagevermögen
92.551,03
+/- Veränderung der
Abfertigungsrückstellung
143.637,20
+/- Veränderung der
Pensionsrückstellung
1.911.867,62
Cashflow (nach vereinfachter
Formel)
204.845,39
Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen.
1999
2000
-634.409,40
-1.021.270,44
69.185,74
63.992,10
200.199,74
28.265,00
17.083,71
-89.128,51
772.922,97
-109.436,35
424.982,76
-1.127.578,20
Der Tabelle ist zu entnehmen, dass in den Jahren 1998 und 1999 mit den gemäß der
Drei-Jahres-Förderungsvereinbarung von der Stadt Wien zugeflossenen Mitteln die
Finanzierung des laufenden Betriebes aufrecht erhalten werden konnte. Für das
Jahr 2000 zeigt der Cashflow jedoch eine Unterdeckung in Höhe von 1,13 Mio.EUR.
Dies bedeutet, dass auch unter Einrechnung der Liquiditätsreserven aus den zwei
vorangegangenen Jahren der VWS mit dem in der Drei-Jahres-Förderungsvereinbarung
einvernehmlich
festgelegten
Föderungsvolumen
von
insgesamt
33,57 Mio.EUR das Auslangen nicht gefunden hat.
Wie den Unterlagen zu entnehmen ist, musste der VWS zur Finanzierung des
laufenden Betriebes 2000 zwei kurzfristige Bankkredite in Höhe von insgesamt
0,82 Mio.EUR - bis zum Eintreffen der ersten Subventionsrate für das nächste
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Geschäftsjahr - aufnehmen. Die in der Position Zinsen für Bankschulden ausgewiesenen Aufwendungen stiegen daher von 68,01 EUR im Jahr 1998 auf 2.187,88 EUR
im Jahr 2000.
3.2 Zur Analyse der Gründe für die aufgezeigte massive Verschlechterung der
Finanzsituation und zur Ableitung von Empfehlungen für die weitere Vorgangsweise hat
das Kontrollamt in der folgenden Übersicht die Entwicklung wesentlicher Positionen der
Gewinn- und Verlustrechnung in den betrachteten drei Jahren dargestellt:
1998
8.725.664,79
676.943,53
1.348.299,57
109.371,89
1.989.290,04
1.147.442,39
3.240.325,17
Löhne und Gehälter
davon Mehrdienstleistungen
Pensionszahlungen
Sonstiger Aufwand
Konzertaufwendungen
davon Tourneen
Konzerterträge
Jahressubvention der
Stadt Wien
11.191.616,46
Sondersubvention der
Stadt Wien
Republik Österreich
290.691,34
Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen.
1999
8.580.002,25
492.607,57
1.418.906,54
156.211,45
2.097.900,23
1.197.009,49
3.363.741,94
2000
9.257.618,01
975.267,18
1.446.756,89
337.683,47
2.541.879,11
1.563.587,29
3.315.044,26
11.191.616,46
11.191.616,46
290.691,34
87.207,40
254.354,92
3.2.1 Wie in der Tabelle ausgewiesen, ist die Steigerung der Teilposition Löhne und
Gehälter fast zur Gänze auf die Zunahme der Ausgaben für Mehrdienstleistungen
zurückzuführen, die von 1999 auf 2000 um 98 % gestiegen sind. Grund hiefür war, dass
im Jahr 2000 anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Wiener Symphoniker die
umfangreichen Aktivitäten - trotz bestehender finanzieller Einschränkungen - weiter
ausgeweitet wurden.
Stellungnahme des Vereines Wiener Symphoniker:
Die gesamte Planung der verschiedensten Aktivitäten im Jubiläumsjahr 2000 erfolgte mit einer Vorlaufszeit von durchschnittlich
vier Jahren. Bei der Vorplanung konnte nicht vorhergesehen
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werden, dass die in Aussicht gestellte Sondersubvention nicht
gewährt wird.
Konkret führten die kollektivvertraglichen Regelungen des VWS bezüglich der
Dienstlimits pro Monat - und damit zusammenhängend die Erbringung von Überdiensten - sowie die Regelung, dass Reisebewegungen ab einer Dauer von sechs
Stunden an einem Tag zusätzlichen Diensten gleichzusetzen sind, durch die umfangreichen Konzerte und die aufwändigen Tourneen in Asien und Nordamerika zu dieser
überproportionalen Steigerung der Ausgaben für Mehrdienstleistungen.
Auf Grund dieser Entwicklung hat der Generalsekretär des VWS die anlässlich der
vorliegenden Prüfung abgegebene Empfehlung des Kontrollamtes zur Setzung gegensteuernder Maßnahmen bereits aufgegriffen. Lt. seiner Aussage seien Verhandlungen
mit dem Betriebsrat zur Glättung dieser Effekte beabsichtigt.
Nach geltender Judikatur müssten Reisebewegungen wie normale
Arbeitszeit bezahlt werden, jedoch kann eine geringere Bezahlung
vereinbart werden, was schon vor Jahrzehnten geschehen ist.
Inwieweit eine weitere Verdünnung des Entgeltes kollektivvertraglich vereinbart werden kann, wird die Zukunft zeigen. Diese
derzeitigen Berechnungen sind jedenfalls KV-konform.
3.2.2 Die Orchesterangehörigen und der Generalsekretär des VWS haben zusätzlich
zur Altersversorgung im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung auch
Anspruch auf eine Betriebspension lt. Pensionsstatut des VWS. Die vom VWS auf
Grund dieses Pensionsstatutes an die ehemaligen Orchestermitglieder zu entrichtenden
Pensionszahlungen steigen - wie der obigen Tabelle zu entnehmen ist - stetig an.
Intention dieser auf das Jahr 1970 zurückgehenden Regelung - zuletzt geändert per
1. Jänner 1997 - war, die Bediensteten des VWS auch in Bezug auf die Pensionsregelung den Beamten der Stadt Wien gleichzustellen.
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Das Kontrollamt empfahl, Maßnahmen zur Sicherung der weiteren Finanzierbarkeit
dieser Pensionszahlungen zu treffen, jedenfalls die Regelungen der Betriebspension für
die Bediensteten bzw. Pensionisten des VWS bezüglich der Zahlung von Eigen- bzw.
Sicherungsbeiträgen und der Ansprüche bzw. Pensionsauszahlungen ebenfalls wieder
jenen der Stadt Wien anzupassen.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass für alle bis zum
12. April 1986 aufgenommenen Orchesterangehörigen vertragliche Pensionsanwartschaftsrechte bestehen. Eingriffe in solche
Verträge sind grundsätzlich nur durch einen KV möglich und
müssen
außerdem
ausgewogen
sein.
Das
bedeutet - grob
gesprochen -, dass Arbeitnehmer, die relativ kurz vor Erreichung
des Pensionsalters stehen, nicht gleich behandelt werden dürfen
wie Arbeitnehmer, die die 15 Anwartschaftsjahre noch nicht
vollendet haben. Eingriffe in die Rechte der Pensionisten sind
überhaupt ausgeschlossen. Ein Vergleich mit den öffentlich
Bediensteten kann deshalb nicht gezogen werden, weil dem
Verein im Gegensatz zu Bund und Land kein Gesetzgebungsrecht
zusteht.
Zulässige Eingriffe in die bestehenden Anwartschaftsrechte bei
den Aktiven können übrigens nur Einsparungen in fernerer Zukunft
bringen.
Einsparungen größeren Ausmaßes wären nur über den Personalaufwand, der auf den derzeitigen kollektivvertraglichen Vereinbarungen beruht, möglich. Der Verein wird sich bemühen, in
Verhandlungen mit den jeweiligen Partnern eine Reduzierung des
Personalaufwandes zu erreichen.
3.2.3 Die Teilposition Sonstiger Aufwand beinhaltet die Ausgaben für Werbung,
Instrumententransporte, Fahrt- und Reisespesen, Bankspesen, Spenden und Trink-
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gelder usw., und stieg in den betrachteten drei Jahren von 0,11 Mio.EUR im Jahr 1998
auf 0,34 Mio.EUR im Jahr 2000.
Das Jubiläumsjahr war auch bei dieser Teilposition der Hauptgrund für diese Entwicklung, wobei allein das zusätzliche Werbematerial im Jahr 2000 rd. 0,20 Mio.EUR
ausmachte. Dazu zählten Ausgaben für Plakate, ein Buch zum Jubiläum mit
verschiedenen Beiträgen, Übersetzungskosten, der Ankauf von MSC, DC, CD-Rom,
DC-Überspielungen, Anzeigen in Fachzeitschriften, Zeitungen und Fotos.
Was die ebenfalls in dieser Teilposition enthaltenen Beiträge an den Anton-BrucknerVerein betrifft, ist anzumerken, dass alle Orchesterangehörigen mit der erstmaligen
Einstufung als solche Mitglieder dieses Vereins werden. Grundsätzlicher Vereinszweck
ist nach Auskunft des VWS die finanzielle Förderung junger Musiker, wobei die
Aufbringung der Mittel dafür durch die Mitgliedsbeitragszahlungen der Orchesterangehörigen erfolgt. Seit rd. zehn Jahren verdoppelt der VWS - auf freiwilliger
Basis - diese Mitgliedsbeiträge der Orchesterangehörigen, die pro Jahr rd. 4.800,-- EUR
betragen.
Das Kontrollamt empfahl, die Leistung dieser Zahlungen zu überdenken, da einerseits
die wirtschaftliche Lage des VWS eine Aufrechterhaltung dieser Zahlungen nicht
empfehlenswert erscheinen lässt und andererseits diese Förderungen nicht dem
Vereinszweck im engeren Sinne entsprechen.
Obwohl die Subventionsbeträge des VWS an den Verein Anton
Bruckner im Verhältnis zum Gesamtbudget als gering bezeichnet
werden können, werden diese Zahlungen eingestellt werden.
3.2.4 In den Jahren 1998 bis 2000 stiegen die Konzertaufwendungen um insgesamt
27,8 %. Die damit normalerweise korrelierenden Konzerterträge blieben im betrachteten
Zeitraum jedoch fast unverändert.
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Grund dafür war, dass die Steigerung der Aufwendungen für Tourneen in der Höhe von
0,42 Mio.EUR zu keinen entsprechenden Mehreinnahmen geführt haben. Der VWS
teilte hiezu mit, dass sowohl das Konzert bei den Vereinten Nationen in New York als
auch das Jubiläumskonzert im Wiener Konzerthaus vom Orchester als Geschenk
gespielt worden wären, d.h., dass für diese Konzerte nicht unbeträchtliche Aufwände
entstanden seien, die jedoch zu keinen Erträgen geführt hätten.
Das Kontrollamt empfahl, bei der Planung von Tourneen und Auftritten wirtschaftliche
Aspekte stärker zu berücksichtigen und damit entweder bei aufwändigen Tourneen
auch entsprechende Erträge anzustreben oder - dem Finanzierungsvolumen entsprechend - weniger aufwändige Tourneen durchzuführen.
Die wirtschaftlichen Gegebenheiten haben - neben der Erfüllung
des Vereinszweckes - bei den Tourneeplanungen Priorität. Weitere Einsparungen auf diesem Gebiet wären nurmehr durch Tourneeeinschränkungen bzw. ersatzlose Streichung von Tourneen
möglich.
Der Verein Wiener Symphoniker ist jedoch gemäß seinen Statuten
verpflichtet, "das Ansehen der Stadt Wien als österreichische
Pflegestätte der Musik zu wahren und zu erhöhen". Dies muss
demzufolge in der ganzen Welt erfolgen und wurde nachweislich
von den Wiener Symphonikern in den letzten Jahrzehnten
beispielhaft und vorrangig betrieben.
Der VWS ist seit dem Jahr 1946 das Festivalorchester der Bregenzer Festspiele. Die
Entwicklung der diesem bedeutenden künstlerischen Wirken des VWS zuzuordnenden
Aufwendungen und Erträge ergab für die betrachteten drei Jahre, dass die
diesbezüglichen Gesamtaufwendungen (inkl. Gehälter, Honorare und Mehrdienstleistungsvergütungen) laufend gestiegen sind, die entsprechenden Erträge jedoch
rückläufig waren. Das Kontrollamt empfahl, daher auch beim Engagement im Rahmen
der Bregenzer Festspiele - neben der Umsetzung von Einsparungsmöglichkeiten -
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dringend zu erwirken, dass die Einnahmen den laufenden Teuerungen entsprechend
angepasst werden.
Die jeweilige Erhöhung der Honorare nach einem sich aus der
Beamtenbesoldung ergebenden Hundertsatz wurde im Jahre 1984
von politischen Spitzenvertretern des Landes Wien und des
Landes Vorarlberg und der Stadt Bregenz festgelegt. Eine
Änderung der Valorisierungsklausel auf die Inflationsrate könnte
nur einvernehmlich auf ebensolcher Basis erfolgen. Für das
Jahr 2002 erfolgte eine größere Erhöhung, weil sich die Valorisierungsklausel an den Bezügen der Wiener Beamten orientiert
(statt 0,8 waren es 2 %).
Darüber hinaus ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der
Tätigkeit der Wiener Symphoniker als Festival-Orchester in
Bregenz eine weltweit höchst beachtete kulturelle und politische
Aufgabe und Bedeutung zukommt.
3.2.5 Die bereits erwähnte massive Verschlechterung der Finanzsituation des VWS im
Jahr 2000 entstand einerseits dadurch, dass die beschriebenen Ausgabensteigerungen
mit einer Stagnation der Eigeneinnahmen einhergingen und andererseits, dass das
Subventionsvolumen in den betrachteten drei Jahren fast gleich blieb.
Die in der Tabelle ausgewiesene zusätzliche Subvention im Jahr 2000 durch die Stadt
Wien in Höhe von 0,09 Mio.EUR war zwar zur Abdeckung der höheren Aufwendungen
für eben dieses Jubiläumsjahr bestimmt, entsprach aber bei weitem nicht dem vom
VWS erwarteten Betrag in Höhe von 0,73 Mio.EUR. Darüber hinaus kürzte die Republik
Österreich im Jubiläumsjahr ihre laufende Jahressubvention in Höhe von 0,29 Mio.EUR
um 0,04 Mio.EUR.
Das Kontrollamt verkannte nicht, dass - abgesehen von einer optimistischen Sichtweise
bei der Budgetierung - im Jubiläumsjahr vom VWS erwartete Subventionen im Ausmaß
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von 0,68 Mio.EUR nicht gewährt wurden und auf Grund bereits eingegangener
Verpflichtungen diese Kürzungen nicht zur Gänze durch Einsparungen abgefangen
werden konnten. Es war jedoch zu bemängeln, dass vom VWS - auch trotz dieser nicht
unbeträchtlichen Verringerung des erwarteten Finanzierungsvolumens - grundsätzlich
alle im Wirtschaftsplan 2000 festgeschriebenen Ausgaben getätigt wurden.
Die gesamte Planung der verschiedensten Aktivitäten für das
Jubiläumsjahr 2000 erfolgte mit einer Vorlaufzeit von durchschnittlich vier Jahren. Bei der Vorplanung konnte nicht vorhergesehen
werden, dass die in Aussicht gestellte Sondersubvention nicht
gewährt wird.
3.3 Zusammenfassend war daher festzustellen, dass der VWS - wie bereits erwähnt - die in der Drei-Jahres-Förderungsvereinbarung getroffenen Leistungsvorgaben
bei weitem erfüllt hat. Das ebenfalls in dieser Vereinbarung festgeschriebene
Förderungsvolumen von maximal 33,58 Mio.EUR für diese drei Jahre reichte hingegen
nicht aus, um den durch diese "Übererfüllung" entstandenen Liquiditätsbedarf zu
decken.
Da für die Jahre 2001 bis 2003 bereits eine weitere Drei-Jahres-Förderungsvereinbarung mit ähnlichen Leistungsvorgaben wie die Bezug habende abgeschlossen
wurde, diese jedoch von einem um 0,65 Mio.EUR gekürzten jährlichen Förderungsvolumen von maximal 10,54 Mio.EUR ausgeht, werden die zu setzenden Einsparungsmaßnahmen umso dringlicher.
4. Rechnungslegung
Die vom VWS erstellten Jahresabschlüsse erhielten am 14. Mai 1999 für das Jahr
1998, am 10. März 2000 für das Jahr 1999 und am 6. März 2001 für das Jahr 2000
nach Prüfung durch den bestellten Wirtschaftsprüfer jeweils den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk, wobei jedoch darauf hingewiesen wurde, dass die Verpflichtungen auf Grund nicht konsumierter Urlaube der Mitarbeiter und aus Jubiläumsgeldansprüchen nicht in der Bilanz ausgewiesen wurden.
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Für das Jahr 1998 wurde der Vorstand in der ordentlichen Mitgliederversammlung des
Vereines am 28. Juni 1999 entlastet, für das Jahr 1999 erfolgte dies in der
Mitgliederversammlung am 8. Juni 2000 und für das Jahr 2000 am 12. Juni 2001.
Mit Inkrafttreten des neuen Vereinsgesetzes mit 1. Juli 2002 sind - beginnend mit dem
Geschäftsjahr 2003 - für "große Vereine" (wie den VWS) die Bestimmungen zur
qualifizierten Rechnungslegung zu beachten. Konkret wäre der derzeitigen Rechnungslegung in Form einer Bilanz und der dazugehörenden Gewinn- und Verlustrechnung
ebenfalls unter sinngemäßer Anwendung der diesbezüglichen Bestimmungen des HGB
ein Anhang hinzuzufügen und damit ein erweiterter Jahresabschluss aufzustellen.
Dieser wäre ebenfalls unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des HGB
durch beeidete Wirtschafts- bzw. Buchprüfer auf seine Richtigkeit bzw. Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zu prüfen.
In diesem Zusammenhang wurde vom Kontrollamt auch auf die Bestimmung des neuen
Vereinsgesetzes hingewiesen, nach der der Abschlussprüfer dann, wenn erkennbar
wird, dass der Verein seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, dies der Vereinsbehörde mitzuteilen hat.
Hiezu ist zu bemerken, dass die angeführte Rechnungslegung
erstmals für das Rechnungsjahr 2005 in Kraft tritt.
Gegenäußerung des Kontrollamtes:
Wenngleich die Anwendung der Bestimmungen zur qualifizierten Rechnungslegung für große Vereine bis zum Rechnungsjahr 2005 hinausgezögert
werden kann, ändert dies nichts daran, dass die bis dahin zuständigen
Rechnungsprüfer "Gefahren für den Bestand des Vereines aufzuzeigen"
haben.