Vollständiger Text - Stadtrechnungshof Wien
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Vollständiger Text - Stadtrechnungshof Wien
KA I - 7/16-2/02 Der Zweck des Vereines Wiener Symphoniker ist es, künstlerisch hochwertige Orchestereinrichtungen zu schaffen und zu erhalten, die geeignet sein sollen, das Ansehen der Stadt Wien als österreichische Pflegestätte der Musik zu wahren und zu erhöhen. Die Finanzierung der laufenden Erfüllung des Vereinszweckes erfolgt aus den Konzerterträgen des Vereines und aus den Subventionszahlungen der Stadt Wien sowie der Republik Österreich, wobei die Stadt Wien die Hauptlast trägt. Für die Jahre 1998 bis 2000 hatte die Stadt Wien mit dem Verein eine Vereinbarung abgeschlossen, die längerfristige Dispositionen ermöglichen sollte, die erforderlichen Förderungsmittel jedoch auch einvernehmlich begrenzte. Der Verein hat die in der Vereinbarung getroffenen Leistungsvorgaben bei weitem erfüllt, konnte mit dem ebenfalls in dieser Vereinbarung festgeschriebenen Förderungsvolumen jedoch nicht das Auslangen finden. Da für die Jahre 2001 bis 2003 bereits eine weitere Vereinbarung mit ähnlichen Leistungsvorgaben abgeschlossen, das jährliche maximale Förderungsvolumen jedoch um 0,65 Mio.EUR auf 10,54 Mio.EUR reduziert wurde, sollten Einsparungsmaßnahmen im Bereich der Personal- bzw. der Konzertaufwendungen gesetzt und eine Steigerung der Einnahmen angestrebt werden. 1. Künstlerische Aktivitäten der Jahre 1998 - 2000 Wie der nachfolgenden detaillierten Auflistung zu entnehmen ist, hat der Verein Wiener Symphoniker ("VWS") auch in den in die Einschau einbezogenen drei Jahren seinen in den Satzungen festgelegten Zweck umfassend erfüllt: 1.1 Im Jahr 1998 spielte das Orchester insgesamt 23 Konzerte im Konzerthaus im Rahmen des Symphoniker-Zyklus, von Sonderkonzerten, von "Musik zum Kennenlernen", von außerordentlichen Konzerten, von Matineen und eines Benefizkonzertes. Im Musikverein fanden insgesamt 45 Konzerte im Rahmen des Symphoniker-Zyklus, des Zyklus "Die Große Symphonie", von Kammerkonzerten im Brahmssaal und eines Sonderkonzertes statt. -2- Außerdem spielte das Orchester die Festwocheneröffnung auf dem Rathausplatz, zwei Festwochenkonzerte, ein Europa-Konzert am Heldenplatz, im Rathaus das Konzert "Christmas in Vienna" und zwei Konzerte für den ÖGB. Die Dirigenten dieses Jahres waren neben dem Chefdirigenten Vladimir Fedosejev Herbert Blomstedt, Nikolaus Harnoncourt, Eliahu Inbal, Kurt Sanderling, Herbert Prikopa, Gerd Albrecht, Martin Haselböck, Peter Gülke, Rudolf Buchbinder, Marcello Viotti, Wolfgang Sawallisch, Leopold Hager, Horst Stein, Bruno Weil, Michael Schönwandt, Heinz Wallberg, Georges Prêtre, Rudolf Streicher und Andrew Litton. Sie führten Werke von Berwald, Brahms, Rubinstein, Rachmaninow, MendelssohnBartholdy, Bruckner, Bartok, Mahler, Beethoven, Haydn, Tschaikowsky, Strawinsky, Corelli, Honegger, Mozart, Sibelius, Grieg, Chausson, Einem, R. Strauss, Webern, Schumann, Wimberger, Martin, Weber, Liszt, Dvorak, Debussy, Ravel, Eder, Berg, Schumann, Schubert, Lutz, Puccini, Gershwin, Montemezzi, Rossini, Respighi, Griffes, Bernstein sowie Johann Strauß Sohn auf. Tourneen führten die Musiker nach Graz, Salzburg, Bregenz, Linz, München, Berlin, Hannover, Frankfurt, Braunschweig, Lissabon, Madrid, Murcia, Duisburg, Meran, San Remo, Modena, Barcelona, Palma de Mallorca, Sevilla und Valencia. Bei den Bregenzer Festspielen standen fünf Abende lang Montemezzis "L’amore di tre re" im Festspielhaus und 26-mal Gershwins "Porgy & Bess" auf der Seebühne auf dem Programm. Außerdem wurden fünf Orchesterkonzerte zu Gehör gebracht. 1.2 Im Jahr 1999 spielte das Orchester insgesamt 19 Konzerte im Konzerthaus im Rahmen des Symphoniker-Zyklus und außerordentlicher Konzerte, von Sonderkonzerten, Matineen und "Musik zum Kennenlernen". Im Musikverein wurden insgesamt 38 Konzerte im Rahmen von "Die Große Symphonie", außerordentlichen Konzerten, Kammerkonzerten im Brahmssaal, "Musik zum Kennenlernen", Matineen, Sonderkonzerten, des Symphoniker-Zyklus und des Internationalen Orchester- und Chor-Zyklus gegeben. -3- Für die Wiener Festwochen wurden die Eröffnung auf dem Rathausplatz sowie weitere Festwochenkonzerte und an fünf Abenden die Operette "Die Fledermaus" von Johann Strauß Sohn im Theater an der Wien gespielt. Außerdem spielte das Orchester beim Life-Ball in der Hofburg. Tourneen führten die Musiker nach Graz, Salzburg, Bregenz, Nürnberg, München, Innsbruck, Athen, London, Manchester, Birmingham, Ludwigsburg, Strassbourg, Zaragoza, Olivedo, Madrid, Granada, Stuttgart, Brüssel, Gent, Bamberg und Luzern. Bei den Bregenzer Festspielen standen an fünf Abenden Martinus "Griechische Passion" im Festspielhaus und an 26 Abenden Verdis "Ein Maskenball" auf der Seebühne auf dem Programm sowie fünf Orchesterkonzerte. Die Dirigenten dieses Jahres waren neben dem Chefdirigenten Vladimir Fedosejev Tom Koopman, Kent Nagano, Herbert Prikopa, Martin Sieghart, Martin Haselböck, Marcello Viotti, Wolfgang Sawallisch, Claus-Peter Flor, Gerd Albrecht, Georges Prêtre, Jan Pospichal, Zdenec Macal, Nikolaus Harnoncourt, Leopold Hager, Rudolf Streicher und Ulf Schirmer. Die Konzertprogramme bestanden aus Werken von Beethoven, Schönberg, Haydn, Mendelssohn-Bartholdy, Schubert, Mahler, Johann Strauß Vater und Sohn, Bach, Mozart, Mussorgski, Borodin, Glazunow, Ravel, Berlioz, Dvorak, Brahms, Weill, Strawinsky, Elgar, Bruckner, Ullmann, Klein, Schulhoff, Suk, Rota, Schostakowitsch, Kodály, Bartok, Gluck, Liszt, Pfitzner, Schumann, Schmidt, Schubert, Honegger, Rimski-Korsakow und Franck. 1.3 Im Jahr 2000 spielte das Orchester insgesamt 20 Konzerte im Konzerthaus im Rahmen der Zyklen "Musik zum Kennenlernen" und des Symphoniker-Zyklus, von außerordentlichen Konzerten sowie Sonderkonzerten, Matineen; weiters fanden ein Jubiläumskonzert "100 Jahre Wiener Symphoniker", das Abschlusskonzert des FritzKreissler-Violinwettbewerbes und "Christmas in Vienna" statt. Im Musikverein gab es insgesamt 32 Konzerte im Rahmen der Zyklen "Die Große Symphonie", Meisterinterpreten, Symphoniker-Zyklus, Internationaler Orchester- und -4- Chor-Zyklus, von Kammerkonzerten im Brahmssaal, Matineen, Sonderkonzerten und eines Festkonzertes "175 Jahre Wiener Städtische Versicherung". Für die Wiener Festwochen wurden zwei Konzerte gespielt. Die Tourneen führten die Musiker nach Graz, Salzburg, Bregenz, München, Augsburg, New Delhi, Okaya, Osaka, Tokyo, Mito, Hiroshima, Kumamoto, Fukuoka, Kuala Lumpur, Ljubljana, Zagreb, Berlin, Bad Kissingen, Hannover, Düsseldorf, Strassbourg, Washington, Annapolis Mal., Washington DC., Greenvalte NY, New York City (Galakonzert bei den Vereinten Nationen anlässlich "100 Jahre Wiener Symphoniker"), Ames Iowa, Kansas City MS, Kansas City KS, Chicago Il., Vero Beach Fl., Clearwater Fl., Daytona Beach und Ft. Lauderdale. Bei den Bregenzer Festspielen wurden im Festspielhaus fünfmal Rimski-Korsakows "Der goldene Hahn" und auf der Seebühne 25-mal Verdis "Ein Maskenball" sowie drei Orchesterkonzerte gespielt. In diesem Jahr dirigierten außer dem Chefdirigenten Vladimir Fedosejev Herbert Prikopa, Martin Haselböck, Peter Gülke, Gerd Albrecht, Theodor Guschlbauer, Eliahu Inbal, Kurt Sanderling, Wolfgang Sawallisch, Ulf Schirmer, Yakov Kreizberg, Rafael Frühbeck, Michael Schönwandt, Martin Sieghart, Jan Pospichal, Georges Prêtre, Krysztof Penderecki, Marcello Viotti, Michael Boder, Jiri Belohlàvek und Wayne Marshall. Aufgeführt wurden Werke von Beethoven, Bach, Mozart, Wagner, Schubert, Mendelssohn-Bartholdy, Liszt, Schostakowitsch, Prokofieff, Szymanowski, Brahms, Harvey (UA), Dukas, Milhaud, R. Strauss, Mahler, Tschaikowsky, Schumann, Wellesz, Sibelius, Schönberg, Saint-Saens, Bruckner, Rachmaninow, J. Strauß Vater und Sohn, Lanner, Zierer, Britten, Berlioz, Verdi, Penderecki, Berio, Haydn, Bischof (ÖE), Strawinsky, Debussy, Respighi, Janáček, Sibelius, Rimski-Korsakow, Mussorgski und Schubert/G. F. Haas (UA). 2. Finanzierung der laufenden Erfüllung des Vereinszweckes Zur Finanzierung der laufenden Erfüllung des Vereinszweckes der Jahre 1998 bis 2000 hat die Magistratsabteilung 7 gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom -5- 17. Dezember 1998, Pr.Z. 316/98, mit dem VWS eine Förderungsvereinbarung abgeschlossen. Dem Abschluss dieser Drei-Jahres-Förderungsvereinbarung ging voran, dass mit Schreiben vom 9. April 1998 das Kontrollamt von der Magistratsabteilung 7 - Kultur im Auftrag des damaligen amtsführenden Stadtrates für Kultur ersucht wurde, eine Prüfung und Statusfeststellung des Geldbedarfes des VWS für das Jahr 1998 vorzunehmen. Grund hiefür war, dass lt. Voranschlag der Stadt Wien eine Subvention an den VWS in der Gesamthöhe von 11,19 Mio.EUR präliminiert war, lt. dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 1998 des VWS jedoch - unter der Annahme, dass der Bund eine Subvention in Höhe von 0,29 Mio.EUR gewährt - zur Abdeckung des Liquiditätsbedarfes eine solche in Höhe von insgesamt 11,87 Mio.EUR gefordert wurde. Die darauf vom Kontrollamt zum Stichtag 1. Juli 1998 durchgeführte Statusfeststellung ergab, dass mit der vorgesehenen Subvention in Höhe von 11,19 Mio.EUR - und den zum Stichtag dem VWS noch im Eigenbereich zur Verfügung stehenden Finanzmitteln in Höhe von 3,93 Mio.EUR - der Liquiditätsbedarf 1998 nahezu zur Gänze abgedeckt erschien. Dadurch war - gegenüber dem damals noch nicht genehmigten Wirtschaftsplan des VWS - eine Einsparung in Höhe von rd. 0,68 Mio.EUR zu erwarten. Bezugnehmend auf dieses Ergebnis zahlte die Magistratsabteilung 7 dem VWS den noch auf die präliminierten Förderungsmittel fehlenden Betrag in Höhe von 3,92 Mio.EUR in drei gleichen Raten mit 15. Oktober 1998, 16. November 1998 und 7. Dezember 1998 aus. In weiterer Folge schloss die Magistratsabteilung 7 - wie vom Gemeinderat in der Sitzung am 17. Dezember 1998 beschlossen - die oben erwähnte Förderungsvereinbarung mit dem VWS ab. Eine Anpassung der Wirtschaftspläne 1998 und 1999 an die mit dieser Vereinbarung für drei Jahre zur Verfügung stehenden Förderungsmitteln und eine Genehmigung derselben durch die zuständigen Organe des VWS erfolgte jedoch nicht, sodass erst mit der Genehmigung des Jahresabschlusses 1998 mit 28. Juni 1999 -6- und des Jahresabschlusses 1999 mit 8. Juni 2000 de facto auch eine Genehmigung der Wirtschaftspläne 1998 und 1999 erfolgte. Der Wirtschaftsplan 2000 wurde zwar statutengemäß in der Mitgliederversammlung am 28. Juni 1999 genehmigt, wies jedoch - trotz vereinbarter Förderungsmittel seitens der Stadt Wien in Höhe von maximal 11,19 Mio.EUR - einen Gesamtliquiditätsbedarf in Höhe von rd. 12,14 Mio.EUR auf. Nach Auskunft des Generalsekretärs des VWS war der Grund hiefür, dass vom damaligen amtsführenden Stadtrat für Kultur zusätzlich 0,73 Mio.EUR als Sondersubvention für das Jubiläumsjahr "100 Jahre Wiener Symphoniker" zugesagt worden wären. Dazu merkte das Kontrollamt jedoch an, dass auch unter Einrechnung des erwähnten zugesagten Betrages der Wirtschaftsplan 2000 einen nicht gedeckten Geldbedarf in Höhe von 0,22 Mio.EUR ausgewiesen hatte. 3. Drei-Jahres-Förderungsvereinbarung (1998 - 2000) Wie bereits erwähnt, verpflichtete sich die Stadt Wien, für die Jahre 1998, 1999 und 2000 "zur teilweisen Deckung der Unkosten" pro Jahr "maximal 11,19 Mio.EUR in Teilbeträgen in Absprache mit dem VWS zur Aufrechterhaltung der Liquidität" zu zahlen. Der VWS nahm seinerseits mit dieser Vereinbarung zur Kenntnis, dass über die vereinbarte Summe hinaus keine weiteren Förderungen erfolgen. Ausgenommen hievon sind größere Investitionen, die gesondert auszuhandeln sind. Weiters wurde vereinbart, dass eine Verminderung von Leistungen Dritter (insbesondere des Bundes) nicht zu einer Erhöhung der Zuwendung seitens der Stadt Wien führen könne. Intentionen dieser längerfristigen Förderungsvereinbarung waren einerseits, die Schwierigkeiten für den VWS abzubauen, die beim Eingehen erforderlicher über das Jahr laufender Verpflichtungen auf Grund der Einjährigkeit des Budgets der Stadt Wien entstehen, und andererseits sicherzustellen, dass für die Jahre 1998, 1999 und 2000 die erforderlichen Förderungsmittel einvernehmlich begrenzt werden. -7- 3.1 Um festzustellen, ob mit den für die betreffenden drei Jahre vereinbarten Förderungsmitteln - trotz davon abweichender Wirtschaftspläne - der VWS auch tatsächlich seinen Liquiditätsbedarf abdecken konnte, hat das Kontrollamt aus den vom VWS erstellten Jahresabschlüssen den Umsatzüberschuss bzw. Cashflow errechnet. Diese Kennzahl ist ein Maß für jenen Teil des Geldflusses, der nach Abzug der laufenden Ausgaben verbleibt und für Investitionen, für die Tilgung von langfristigen Verbindlichkeiten oder für Gewinnausschüttungen zur Verfügung steht. Die aus den betreffenden Jahresabschlüssen errechneten Werte sind in der unten stehenden Tabelle aufgelistet: 1998 Jahresüberschuss (-fehlbetrag) -2.005.743,61 + Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen 62.533,15 + Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen 92.551,03 +/- Veränderung der Abfertigungsrückstellung 143.637,20 +/- Veränderung der Pensionsrückstellung 1.911.867,62 Cashflow (nach vereinfachter Formel) 204.845,39 Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen. 1999 2000 -634.409,40 -1.021.270,44 69.185,74 63.992,10 200.199,74 28.265,00 17.083,71 -89.128,51 772.922,97 -109.436,35 424.982,76 -1.127.578,20 Der Tabelle ist zu entnehmen, dass in den Jahren 1998 und 1999 mit den gemäß der Drei-Jahres-Förderungsvereinbarung von der Stadt Wien zugeflossenen Mitteln die Finanzierung des laufenden Betriebes aufrecht erhalten werden konnte. Für das Jahr 2000 zeigt der Cashflow jedoch eine Unterdeckung in Höhe von 1,13 Mio.EUR. Dies bedeutet, dass auch unter Einrechnung der Liquiditätsreserven aus den zwei vorangegangenen Jahren der VWS mit dem in der Drei-Jahres-Förderungsvereinbarung einvernehmlich festgelegten Föderungsvolumen von insgesamt 33,57 Mio.EUR das Auslangen nicht gefunden hat. Wie den Unterlagen zu entnehmen ist, musste der VWS zur Finanzierung des laufenden Betriebes 2000 zwei kurzfristige Bankkredite in Höhe von insgesamt 0,82 Mio.EUR - bis zum Eintreffen der ersten Subventionsrate für das nächste -8- Geschäftsjahr - aufnehmen. Die in der Position Zinsen für Bankschulden ausgewiesenen Aufwendungen stiegen daher von 68,01 EUR im Jahr 1998 auf 2.187,88 EUR im Jahr 2000. 3.2 Zur Analyse der Gründe für die aufgezeigte massive Verschlechterung der Finanzsituation und zur Ableitung von Empfehlungen für die weitere Vorgangsweise hat das Kontrollamt in der folgenden Übersicht die Entwicklung wesentlicher Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung in den betrachteten drei Jahren dargestellt: 1998 8.725.664,79 676.943,53 1.348.299,57 109.371,89 1.989.290,04 1.147.442,39 3.240.325,17 Löhne und Gehälter davon Mehrdienstleistungen Pensionszahlungen Sonstiger Aufwand Konzertaufwendungen davon Tourneen Konzerterträge Jahressubvention der Stadt Wien 11.191.616,46 Sondersubvention der Stadt Wien Republik Österreich 290.691,34 Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen. 1999 8.580.002,25 492.607,57 1.418.906,54 156.211,45 2.097.900,23 1.197.009,49 3.363.741,94 2000 9.257.618,01 975.267,18 1.446.756,89 337.683,47 2.541.879,11 1.563.587,29 3.315.044,26 11.191.616,46 11.191.616,46 290.691,34 87.207,40 254.354,92 3.2.1 Wie in der Tabelle ausgewiesen, ist die Steigerung der Teilposition Löhne und Gehälter fast zur Gänze auf die Zunahme der Ausgaben für Mehrdienstleistungen zurückzuführen, die von 1999 auf 2000 um 98 % gestiegen sind. Grund hiefür war, dass im Jahr 2000 anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Wiener Symphoniker die umfangreichen Aktivitäten - trotz bestehender finanzieller Einschränkungen - weiter ausgeweitet wurden. Stellungnahme des Vereines Wiener Symphoniker: Die gesamte Planung der verschiedensten Aktivitäten im Jubiläumsjahr 2000 erfolgte mit einer Vorlaufszeit von durchschnittlich vier Jahren. Bei der Vorplanung konnte nicht vorhergesehen -9- werden, dass die in Aussicht gestellte Sondersubvention nicht gewährt wird. Konkret führten die kollektivvertraglichen Regelungen des VWS bezüglich der Dienstlimits pro Monat - und damit zusammenhängend die Erbringung von Überdiensten - sowie die Regelung, dass Reisebewegungen ab einer Dauer von sechs Stunden an einem Tag zusätzlichen Diensten gleichzusetzen sind, durch die umfangreichen Konzerte und die aufwändigen Tourneen in Asien und Nordamerika zu dieser überproportionalen Steigerung der Ausgaben für Mehrdienstleistungen. Auf Grund dieser Entwicklung hat der Generalsekretär des VWS die anlässlich der vorliegenden Prüfung abgegebene Empfehlung des Kontrollamtes zur Setzung gegensteuernder Maßnahmen bereits aufgegriffen. Lt. seiner Aussage seien Verhandlungen mit dem Betriebsrat zur Glättung dieser Effekte beabsichtigt. Nach geltender Judikatur müssten Reisebewegungen wie normale Arbeitszeit bezahlt werden, jedoch kann eine geringere Bezahlung vereinbart werden, was schon vor Jahrzehnten geschehen ist. Inwieweit eine weitere Verdünnung des Entgeltes kollektivvertraglich vereinbart werden kann, wird die Zukunft zeigen. Diese derzeitigen Berechnungen sind jedenfalls KV-konform. 3.2.2 Die Orchesterangehörigen und der Generalsekretär des VWS haben zusätzlich zur Altersversorgung im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung auch Anspruch auf eine Betriebspension lt. Pensionsstatut des VWS. Die vom VWS auf Grund dieses Pensionsstatutes an die ehemaligen Orchestermitglieder zu entrichtenden Pensionszahlungen steigen - wie der obigen Tabelle zu entnehmen ist - stetig an. Intention dieser auf das Jahr 1970 zurückgehenden Regelung - zuletzt geändert per 1. Jänner 1997 - war, die Bediensteten des VWS auch in Bezug auf die Pensionsregelung den Beamten der Stadt Wien gleichzustellen. - 10 - Das Kontrollamt empfahl, Maßnahmen zur Sicherung der weiteren Finanzierbarkeit dieser Pensionszahlungen zu treffen, jedenfalls die Regelungen der Betriebspension für die Bediensteten bzw. Pensionisten des VWS bezüglich der Zahlung von Eigen- bzw. Sicherungsbeiträgen und der Ansprüche bzw. Pensionsauszahlungen ebenfalls wieder jenen der Stadt Wien anzupassen. Es muss darauf hingewiesen werden, dass für alle bis zum 12. April 1986 aufgenommenen Orchesterangehörigen vertragliche Pensionsanwartschaftsrechte bestehen. Eingriffe in solche Verträge sind grundsätzlich nur durch einen KV möglich und müssen außerdem ausgewogen sein. Das bedeutet - grob gesprochen -, dass Arbeitnehmer, die relativ kurz vor Erreichung des Pensionsalters stehen, nicht gleich behandelt werden dürfen wie Arbeitnehmer, die die 15 Anwartschaftsjahre noch nicht vollendet haben. Eingriffe in die Rechte der Pensionisten sind überhaupt ausgeschlossen. Ein Vergleich mit den öffentlich Bediensteten kann deshalb nicht gezogen werden, weil dem Verein im Gegensatz zu Bund und Land kein Gesetzgebungsrecht zusteht. Zulässige Eingriffe in die bestehenden Anwartschaftsrechte bei den Aktiven können übrigens nur Einsparungen in fernerer Zukunft bringen. Einsparungen größeren Ausmaßes wären nur über den Personalaufwand, der auf den derzeitigen kollektivvertraglichen Vereinbarungen beruht, möglich. Der Verein wird sich bemühen, in Verhandlungen mit den jeweiligen Partnern eine Reduzierung des Personalaufwandes zu erreichen. 3.2.3 Die Teilposition Sonstiger Aufwand beinhaltet die Ausgaben für Werbung, Instrumententransporte, Fahrt- und Reisespesen, Bankspesen, Spenden und Trink- - 11 - gelder usw., und stieg in den betrachteten drei Jahren von 0,11 Mio.EUR im Jahr 1998 auf 0,34 Mio.EUR im Jahr 2000. Das Jubiläumsjahr war auch bei dieser Teilposition der Hauptgrund für diese Entwicklung, wobei allein das zusätzliche Werbematerial im Jahr 2000 rd. 0,20 Mio.EUR ausmachte. Dazu zählten Ausgaben für Plakate, ein Buch zum Jubiläum mit verschiedenen Beiträgen, Übersetzungskosten, der Ankauf von MSC, DC, CD-Rom, DC-Überspielungen, Anzeigen in Fachzeitschriften, Zeitungen und Fotos. Was die ebenfalls in dieser Teilposition enthaltenen Beiträge an den Anton-BrucknerVerein betrifft, ist anzumerken, dass alle Orchesterangehörigen mit der erstmaligen Einstufung als solche Mitglieder dieses Vereins werden. Grundsätzlicher Vereinszweck ist nach Auskunft des VWS die finanzielle Förderung junger Musiker, wobei die Aufbringung der Mittel dafür durch die Mitgliedsbeitragszahlungen der Orchesterangehörigen erfolgt. Seit rd. zehn Jahren verdoppelt der VWS - auf freiwilliger Basis - diese Mitgliedsbeiträge der Orchesterangehörigen, die pro Jahr rd. 4.800,-- EUR betragen. Das Kontrollamt empfahl, die Leistung dieser Zahlungen zu überdenken, da einerseits die wirtschaftliche Lage des VWS eine Aufrechterhaltung dieser Zahlungen nicht empfehlenswert erscheinen lässt und andererseits diese Förderungen nicht dem Vereinszweck im engeren Sinne entsprechen. Obwohl die Subventionsbeträge des VWS an den Verein Anton Bruckner im Verhältnis zum Gesamtbudget als gering bezeichnet werden können, werden diese Zahlungen eingestellt werden. 3.2.4 In den Jahren 1998 bis 2000 stiegen die Konzertaufwendungen um insgesamt 27,8 %. Die damit normalerweise korrelierenden Konzerterträge blieben im betrachteten Zeitraum jedoch fast unverändert. - 12 - Grund dafür war, dass die Steigerung der Aufwendungen für Tourneen in der Höhe von 0,42 Mio.EUR zu keinen entsprechenden Mehreinnahmen geführt haben. Der VWS teilte hiezu mit, dass sowohl das Konzert bei den Vereinten Nationen in New York als auch das Jubiläumskonzert im Wiener Konzerthaus vom Orchester als Geschenk gespielt worden wären, d.h., dass für diese Konzerte nicht unbeträchtliche Aufwände entstanden seien, die jedoch zu keinen Erträgen geführt hätten. Das Kontrollamt empfahl, bei der Planung von Tourneen und Auftritten wirtschaftliche Aspekte stärker zu berücksichtigen und damit entweder bei aufwändigen Tourneen auch entsprechende Erträge anzustreben oder - dem Finanzierungsvolumen entsprechend - weniger aufwändige Tourneen durchzuführen. Die wirtschaftlichen Gegebenheiten haben - neben der Erfüllung des Vereinszweckes - bei den Tourneeplanungen Priorität. Weitere Einsparungen auf diesem Gebiet wären nurmehr durch Tourneeeinschränkungen bzw. ersatzlose Streichung von Tourneen möglich. Der Verein Wiener Symphoniker ist jedoch gemäß seinen Statuten verpflichtet, "das Ansehen der Stadt Wien als österreichische Pflegestätte der Musik zu wahren und zu erhöhen". Dies muss demzufolge in der ganzen Welt erfolgen und wurde nachweislich von den Wiener Symphonikern in den letzten Jahrzehnten beispielhaft und vorrangig betrieben. Der VWS ist seit dem Jahr 1946 das Festivalorchester der Bregenzer Festspiele. Die Entwicklung der diesem bedeutenden künstlerischen Wirken des VWS zuzuordnenden Aufwendungen und Erträge ergab für die betrachteten drei Jahre, dass die diesbezüglichen Gesamtaufwendungen (inkl. Gehälter, Honorare und Mehrdienstleistungsvergütungen) laufend gestiegen sind, die entsprechenden Erträge jedoch rückläufig waren. Das Kontrollamt empfahl, daher auch beim Engagement im Rahmen der Bregenzer Festspiele - neben der Umsetzung von Einsparungsmöglichkeiten - - 13 - dringend zu erwirken, dass die Einnahmen den laufenden Teuerungen entsprechend angepasst werden. Die jeweilige Erhöhung der Honorare nach einem sich aus der Beamtenbesoldung ergebenden Hundertsatz wurde im Jahre 1984 von politischen Spitzenvertretern des Landes Wien und des Landes Vorarlberg und der Stadt Bregenz festgelegt. Eine Änderung der Valorisierungsklausel auf die Inflationsrate könnte nur einvernehmlich auf ebensolcher Basis erfolgen. Für das Jahr 2002 erfolgte eine größere Erhöhung, weil sich die Valorisierungsklausel an den Bezügen der Wiener Beamten orientiert (statt 0,8 waren es 2 %). Darüber hinaus ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Tätigkeit der Wiener Symphoniker als Festival-Orchester in Bregenz eine weltweit höchst beachtete kulturelle und politische Aufgabe und Bedeutung zukommt. 3.2.5 Die bereits erwähnte massive Verschlechterung der Finanzsituation des VWS im Jahr 2000 entstand einerseits dadurch, dass die beschriebenen Ausgabensteigerungen mit einer Stagnation der Eigeneinnahmen einhergingen und andererseits, dass das Subventionsvolumen in den betrachteten drei Jahren fast gleich blieb. Die in der Tabelle ausgewiesene zusätzliche Subvention im Jahr 2000 durch die Stadt Wien in Höhe von 0,09 Mio.EUR war zwar zur Abdeckung der höheren Aufwendungen für eben dieses Jubiläumsjahr bestimmt, entsprach aber bei weitem nicht dem vom VWS erwarteten Betrag in Höhe von 0,73 Mio.EUR. Darüber hinaus kürzte die Republik Österreich im Jubiläumsjahr ihre laufende Jahressubvention in Höhe von 0,29 Mio.EUR um 0,04 Mio.EUR. Das Kontrollamt verkannte nicht, dass - abgesehen von einer optimistischen Sichtweise bei der Budgetierung - im Jubiläumsjahr vom VWS erwartete Subventionen im Ausmaß - 14 - von 0,68 Mio.EUR nicht gewährt wurden und auf Grund bereits eingegangener Verpflichtungen diese Kürzungen nicht zur Gänze durch Einsparungen abgefangen werden konnten. Es war jedoch zu bemängeln, dass vom VWS - auch trotz dieser nicht unbeträchtlichen Verringerung des erwarteten Finanzierungsvolumens - grundsätzlich alle im Wirtschaftsplan 2000 festgeschriebenen Ausgaben getätigt wurden. Die gesamte Planung der verschiedensten Aktivitäten für das Jubiläumsjahr 2000 erfolgte mit einer Vorlaufzeit von durchschnittlich vier Jahren. Bei der Vorplanung konnte nicht vorhergesehen werden, dass die in Aussicht gestellte Sondersubvention nicht gewährt wird. 3.3 Zusammenfassend war daher festzustellen, dass der VWS - wie bereits erwähnt - die in der Drei-Jahres-Förderungsvereinbarung getroffenen Leistungsvorgaben bei weitem erfüllt hat. Das ebenfalls in dieser Vereinbarung festgeschriebene Förderungsvolumen von maximal 33,58 Mio.EUR für diese drei Jahre reichte hingegen nicht aus, um den durch diese "Übererfüllung" entstandenen Liquiditätsbedarf zu decken. Da für die Jahre 2001 bis 2003 bereits eine weitere Drei-Jahres-Förderungsvereinbarung mit ähnlichen Leistungsvorgaben wie die Bezug habende abgeschlossen wurde, diese jedoch von einem um 0,65 Mio.EUR gekürzten jährlichen Förderungsvolumen von maximal 10,54 Mio.EUR ausgeht, werden die zu setzenden Einsparungsmaßnahmen umso dringlicher. 4. Rechnungslegung Die vom VWS erstellten Jahresabschlüsse erhielten am 14. Mai 1999 für das Jahr 1998, am 10. März 2000 für das Jahr 1999 und am 6. März 2001 für das Jahr 2000 nach Prüfung durch den bestellten Wirtschaftsprüfer jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, wobei jedoch darauf hingewiesen wurde, dass die Verpflichtungen auf Grund nicht konsumierter Urlaube der Mitarbeiter und aus Jubiläumsgeldansprüchen nicht in der Bilanz ausgewiesen wurden. - 15 - Für das Jahr 1998 wurde der Vorstand in der ordentlichen Mitgliederversammlung des Vereines am 28. Juni 1999 entlastet, für das Jahr 1999 erfolgte dies in der Mitgliederversammlung am 8. Juni 2000 und für das Jahr 2000 am 12. Juni 2001. Mit Inkrafttreten des neuen Vereinsgesetzes mit 1. Juli 2002 sind - beginnend mit dem Geschäftsjahr 2003 - für "große Vereine" (wie den VWS) die Bestimmungen zur qualifizierten Rechnungslegung zu beachten. Konkret wäre der derzeitigen Rechnungslegung in Form einer Bilanz und der dazugehörenden Gewinn- und Verlustrechnung ebenfalls unter sinngemäßer Anwendung der diesbezüglichen Bestimmungen des HGB ein Anhang hinzuzufügen und damit ein erweiterter Jahresabschluss aufzustellen. Dieser wäre ebenfalls unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des HGB durch beeidete Wirtschafts- bzw. Buchprüfer auf seine Richtigkeit bzw. Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. In diesem Zusammenhang wurde vom Kontrollamt auch auf die Bestimmung des neuen Vereinsgesetzes hingewiesen, nach der der Abschlussprüfer dann, wenn erkennbar wird, dass der Verein seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, dies der Vereinsbehörde mitzuteilen hat. Hiezu ist zu bemerken, dass die angeführte Rechnungslegung erstmals für das Rechnungsjahr 2005 in Kraft tritt. Gegenäußerung des Kontrollamtes: Wenngleich die Anwendung der Bestimmungen zur qualifizierten Rechnungslegung für große Vereine bis zum Rechnungsjahr 2005 hinausgezögert werden kann, ändert dies nichts daran, dass die bis dahin zuständigen Rechnungsprüfer "Gefahren für den Bestand des Vereines aufzuzeigen" haben.