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Gemeinde Gauting Amtsblatt 2. Jahrgang, Nr. 2 14.01.2015 Blickpunkt Gauting Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen Am Dienstag, den 20.01.2015 , 19.30 Uhr, findet im Rathaus Gauting, Großer Sitzungssaal, die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. Tagesordnung: Abschnitt A – Öffentliche Sitzung 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 2. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.01.2015 3. Bekanntgabe freigegebener Beschlüsse 4. Laufende Verwaltungsangelegenheiten 5. Gautinger Insel; Umbau für die Errichtung eines Arbeitsplatzes und behindertengerechter Eingang; Ermächtigung für den Beginn der Baumaßnahme durch den Gemeinderat (Drucksache Ö 0172) 6. Haushaltsplan der Gemeinde Gauting für das Haushaltsjahr 2015 und Investitionsplanung für die Finanzplanungsjahre 2016 – 2018; Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und den Finanzplan.“ (Drucksache Ö 0171) 7. Ergänzende Leistung: Ballungsraumzulage (Drucksache Ö 0176) 8. Verschiedene öffentliche Angelegenheiten Abschnitt B - Nichtöffentliche Sitzung Verschiedene nichtöffentliche Angelegenheiten. AUS DEM INHALT Wenn Beratungspunkte dieser Tagesordnung das zweite Mal verhandelt werden, dann besteht Beschlussfähigkeit ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder. Hierauf wird aus-drücklich hingewiesen (Art. 47 Abs. 3 GO). Tagesordnung HFA ...... 1 Gauting, den 12.01.2015 Dr. Brigitte Kössinger, Erste Bürgermeisterin 1 Bebauungsplan 127-3 . 2 Bebauungsplan 171 3 Ortssprecher Buchend. 4 Bekanntmachungen Bebauungsplan Nr. 127-3/GAUTING für einen Teilbereich beidseits der Waldpromenade, Fl.Nr. 1351/2 1. Ortsübliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB 1. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 22.07.2014 (Beschluss Nr. 0075) beschlossen, für den im beigefügten Lageplan schwarz umgrenzten Bereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eine Änderung des Bebauungsplans durchzuführen. Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1351/2 der Gemarkung Gauting. der Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. In diesem Zusammenhang wird außerdem auf die Präklusionsregelung des § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hingewiesen. Danach ist ein Antrag zu einem Bebauungsplan unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im vereinfachten/beschleunigten Verfahren (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Geändert werden soll der Bauraum an den beiden Es wird darauf hingewiesen (§ 13 a Abs. 3 BauGB), Schmalseiten zur Errichtung einer Terrasse und ei- dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgener Eingangstreppe. stellt wird. Der Beschluss zur Änderung des o.g. BebauungsGauting, den 14.01.2015 plans wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Dr. Brigitte Kössinger, Erste Bürgermeisterin 2. Der Planentwurf wurde mittlerweile ausgearbeitet und vom Bauausschuss in gleicher Sitzung gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 22.07.2014 einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 21. Januar bis einschließlich 23. Februar 2015 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Gauting, Bahnhofstr. 7/II. OG, (Bauabteilung), Zimmer 205 öffentlich aus. Außerdem ist eine Ausfertigung im Schaukasten des Bauamts im II. OG ausgehängt und auf der Homepage der Gemeinde Gauting (www.gauting.de) einsehbar. In die Frist fallende allgemein arbeitsfreie Tage, also auch Feiertage und andere Tage, an denen das Rathaus der Gemeinde Gauting geschlossen ist, sowie offizielle Ferientage sind für den Fristlauf unschädlich. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB ergeht 2 Bekanntmachungen Bebauungsplan Nr. 171/GAUTING für den Bereich Guggemosweg – Hauser Straße – Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) tend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen (§ 13 a Abs. 3 BauGB), dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgeDer Bauausschuss der Gemeinde Gauting hat in stellt wird. seiner Sitzung am 29.09.2011 (Beschluss Nr. 1181) Gauting, den 14.01.2015 beschlossen, für den Bereich Guggemosweg und Dr. Brigitte Kössinger, Erste Bürgermeisterin Hauser Straße in Königswiesen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Ein Planentwurf wurde ausgearbeitet und vom Bauausschuss in der Sitzung am 16.12.2014 zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 16.12.2014 einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 21. Januar bis einschließlich 23. Februar 2015 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Gauting, Bahnhofstr. 7/II. OG (Bauabteilung), Zimmer 205 öffentlich aus. Außerdem ist eine Ausfertigung im Schaukasten des Bauamts im II. OG ausgehängt und auf der Homepage der Gemeinde Gauting (www.gauting.de) einsehbar. In die Frist fallende allgemein arbeitsfreie Tage, also auch Feiertage und andere Tage, an denen das Rathaus der Gemeinde Gauting geschlossen ist, sowie offizielle Ferientage sind für den Frist-lauf unschädlich. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 6 BauGB). In diesem Zusammenhang wird auf die Präklusionsregelung des § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hingewiesen. Danach ist ein Antrag zu einem Bebauungsplan unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im vereinfachten/beschleunigten Verfahren (§ 13 Abs. 2 Nr. 2/ § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet gel3 Ortssprecher für den Ortsteil Buchendorf Neujahrslesung „Was ich gerade lese“ mit Sibylle Maier Samstag, 17. Januar 2015, 17:00 Uhr Das neue Jahr fängt gut an mit neuen Buchtipps von Sibylle Maier Wunderliche Reise mit Marion Brasch's "Wunderlich fährt nach Norden" oder das Meisterwerk aus Frankreich: "Die Gierigen" von Karine Tuil sowie eine Autobiographie mit Clownsmaske: „Kunststücke" - Rolando Villazóns erster Roman. In Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinde waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind, hat auf Antrag eines Drittels der dort ansässigen (mit Hauptwohnung gemeldeten) Gemeindebürger der erste Bürgermeister eine Ortsversammlung einzuberufen, die aus ihrer Mitte in geheimer Wahl einen Ortssprecher wählt. Der Ortssprecher kann an allen Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen (Art. 60 a Gemeindeordnung GO i.V.m. § 17 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der XIV. Wahlperiode). Als Gast überrascht Gautings Bürgermeisterin Frau Dr. Brigitte Kössinger mit ihrem derzeitigen Lieblingsbuch. Mit Ausscheiden des Gemeinderates, Herrn Christian Ruhdorfer, besteht die Möglichkeit für die Bürger Buchendorfs, einen Antrag auf Einberufung einer Bürgerversammlung zur Wahl eines Ortssprechers bzw. einer Ortssprecherin zu stellen. „Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“ Gauting, den 12.01.2015 ist ein Programm zur Sprach- und Leseförderung, das sich schon an die Jüngsten richtet. Es wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und von der Stiftung Lesen durchgeführt. Kinder, die mit Büchern und Geschichten aufwachsen, lernen besser lesen und haben mehr Spaß daran. Das ist eine wichtige Voraussetzung für gute Bildungschancen! Dr. Brigitte Kössinger Erste Bürgermeisterin Auch die Gemeindebücherei Gauting unterstützt dieses Projekt und verschenkt ab November 2014 Lesestartpakete an dreijährige Kinder und deren Eltern. Öffnungszeiten der Bücherei: Di, Mi, Do 10-13 und 15-19 Uhr, Fr 12-16 Uhr, Samstag (ausgenommen Schulferien) 10-12 Uhr Die Gemeinde Gauting lädt ein zur Bürgerversammlung in Gauting Montag, den 19. Januar 2015 in der Aula der Grundschule, Kleines Haus, Ammerseestraße 4 Beginn der Bürgerversammlung: 20.00 Uhr Impressum Hrsg.: Gemeinde Gauting Bahnhofstr. 7, 82131 Gauting Verantwortl.: Dr. Brigitte Kössinger, Erste Bürgermeisterin Redaktion: Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus Gauting Das Amtsblatt finden Sie auch unter www.gauting.de 4