Amtsblatt

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Amtsblatt
Gemeinde Gauting
Amtsblatt
2. Jahrgang, Nr. 2
14.01.2015
Blickpunkt Gauting
Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen
Am Dienstag, den 20.01.2015 , 19.30 Uhr, findet im Rathaus Gauting,
Großer Sitzungssaal, die
8. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses statt.
Tagesordnung:
Abschnitt A – Öffentliche Sitzung
1.
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
2. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die
7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.01.2015
3.
Bekanntgabe freigegebener Beschlüsse
4.
Laufende Verwaltungsangelegenheiten
5.
Gautinger Insel; Umbau für die Errichtung eines Arbeitsplatzes
und behindertengerechter Eingang; Ermächtigung für den Beginn der
Baumaßnahme durch den Gemeinderat (Drucksache Ö 0172)
6.
Haushaltsplan der Gemeinde Gauting für das Haushaltsjahr 2015
und Investitionsplanung für die Finanzplanungsjahre 2016 – 2018; Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und
den Finanzplan.“ (Drucksache Ö 0171)
7.
Ergänzende Leistung: Ballungsraumzulage (Drucksache Ö 0176)
8.
Verschiedene öffentliche Angelegenheiten
Abschnitt B - Nichtöffentliche Sitzung
Verschiedene nichtöffentliche Angelegenheiten.
AUS DEM INHALT
Wenn Beratungspunkte dieser Tagesordnung das zweite Mal verhandelt
werden, dann besteht Beschlussfähigkeit ohne Rücksicht auf die Zahl der
erschienenen Mitglieder. Hierauf wird aus-drücklich hingewiesen (Art. 47
Abs. 3 GO).
Tagesordnung HFA ...... 1
Gauting, den 12.01.2015
Dr. Brigitte Kössinger, Erste Bürgermeisterin
1
Bebauungsplan 127-3 . 2
Bebauungsplan 171
3
Ortssprecher Buchend. 4
Bekanntmachungen
Bebauungsplan Nr. 127-3/GAUTING für einen
Teilbereich beidseits der Waldpromenade, Fl.Nr.
1351/2
1.
Ortsübliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB)
2.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung
mit § 3 Abs. 2 BauGB
1.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
22.07.2014 (Beschluss Nr. 0075) beschlossen, für
den im beigefügten Lageplan schwarz umgrenzten
Bereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eine Änderung
des Bebauungsplans durchzuführen.
Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück
Fl.Nr. 1351/2 der Gemarkung Gauting.
der Hinweis, dass Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist abgegeben werden können; nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben.
In diesem Zusammenhang wird außerdem auf die
Präklusionsregelung des § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hingewiesen. Danach ist
ein Antrag zu einem Bebauungsplan unzulässig,
wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im
Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im vereinfachten/beschleunigten Verfahren (§
13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB)
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden können.
Geändert werden soll der Bauraum an den beiden Es wird darauf hingewiesen (§ 13 a Abs. 3 BauGB),
Schmalseiten zur Errichtung einer Terrasse und ei- dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgener Eingangstreppe.
stellt wird.
Der Beschluss zur Änderung des o.g. BebauungsGauting, den 14.01.2015
plans wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Dr. Brigitte Kössinger, Erste Bürgermeisterin
2.
Der Planentwurf wurde mittlerweile ausgearbeitet und vom Bauausschuss in gleicher Sitzung
gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung
vom 22.07.2014 einschließlich Begründung liegt in
der Zeit vom
21. Januar bis einschließlich 23. Februar 2015
während der allgemeinen Dienststunden im
Rathaus
Gauting,
Bahnhofstr.
7/II.
OG,
(Bauabteilung), Zimmer 205
öffentlich aus. Außerdem ist eine Ausfertigung im
Schaukasten des Bauamts im II. OG ausgehängt
und auf der Homepage der Gemeinde Gauting
(www.gauting.de) einsehbar.
In die Frist fallende allgemein arbeitsfreie Tage, also
auch Feiertage und andere Tage, an denen das Rathaus der Gemeinde Gauting geschlossen ist, sowie
offizielle Ferientage sind für den Fristlauf unschädlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB ergeht
2
Bekanntmachungen
Bebauungsplan Nr. 171/GAUTING für den Bereich Guggemosweg – Hauser Straße – Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
tend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Es wird darauf hingewiesen (§ 13 a Abs. 3 BauGB),
dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgeDer Bauausschuss der Gemeinde Gauting hat in stellt wird.
seiner Sitzung am 29.09.2011 (Beschluss Nr. 1181)
Gauting, den 14.01.2015
beschlossen, für den Bereich Guggemosweg und
Dr. Brigitte Kössinger, Erste Bürgermeisterin
Hauser Straße in Königswiesen, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Ein Planentwurf wurde ausgearbeitet und vom Bauausschuss in der Sitzung am 16.12.2014 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung
vom 16.12.2014 einschließlich Begründung liegt in
der Zeit vom
21. Januar bis einschließlich 23. Februar 2015
während der allgemeinen Dienststunden im
Rathaus
Gauting,
Bahnhofstr.
7/II.
OG
(Bauabteilung), Zimmer 205
öffentlich aus. Außerdem ist eine Ausfertigung im
Schaukasten des Bauamts im II. OG ausgehängt
und auf der Homepage der Gemeinde Gauting
(www.gauting.de) einsehbar.
In die Frist fallende allgemein arbeitsfreie Tage, also
auch Feiertage und andere Tage, an denen das Rathaus der Gemeinde Gauting geschlossen ist, sowie
offizielle Ferientage sind für den Frist-lauf unschädlich.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
In diesem Zusammenhang wird auf die Präklusionsregelung des § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hingewiesen. Danach ist ein
Antrag zu einem Bebauungsplan unzulässig, wenn
mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden,
die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen
Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im vereinfachten/beschleunigten Verfahren (§ 13 Abs. 2 Nr. 2/
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet gel3
Ortssprecher für den Ortsteil
Buchendorf
Neujahrslesung „Was ich gerade lese“ mit Sibylle Maier
Samstag, 17. Januar 2015, 17:00 Uhr
Das neue Jahr fängt gut an mit neuen Buchtipps
von Sibylle Maier
Wunderliche Reise mit Marion Brasch's "Wunderlich
fährt nach Norden" oder das Meisterwerk aus Frankreich: "Die Gierigen" von Karine Tuil sowie eine Autobiographie mit Clownsmaske: „Kunststücke" - Rolando Villazóns erster Roman.
In Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch
selbständige Gemeinde waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind, hat auf Antrag
eines Drittels der dort ansässigen (mit Hauptwohnung gemeldeten) Gemeindebürger der erste
Bürgermeister eine Ortsversammlung einzuberufen, die aus ihrer Mitte in geheimer Wahl einen
Ortssprecher wählt. Der Ortssprecher kann an
allen Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen (Art.
60 a Gemeindeordnung GO i.V.m. § 17 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der XIV.
Wahlperiode).
Als Gast überrascht Gautings Bürgermeisterin Frau
Dr. Brigitte Kössinger mit ihrem derzeitigen Lieblingsbuch.
Mit Ausscheiden des Gemeinderates, Herrn
Christian Ruhdorfer, besteht die Möglichkeit für
die Bürger Buchendorfs, einen Antrag auf Einberufung einer Bürgerversammlung zur Wahl eines
Ortssprechers bzw. einer Ortssprecherin zu stellen.
„Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“
Gauting, den 12.01.2015
ist ein Programm zur Sprach- und Leseförderung,
das sich schon an die Jüngsten richtet. Es wird vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und von der Stiftung Lesen durchgeführt. Kinder, die mit Büchern und Geschichten aufwachsen,
lernen besser lesen und haben mehr Spaß daran.
Das ist eine wichtige Voraussetzung für gute Bildungschancen!
Dr. Brigitte Kössinger
Erste Bürgermeisterin
Auch die Gemeindebücherei Gauting unterstützt
dieses Projekt und verschenkt ab November
2014 Lesestartpakete an dreijährige Kinder und
deren Eltern.
Öffnungszeiten der Bücherei:
Di, Mi, Do 10-13 und 15-19 Uhr, Fr 12-16 Uhr,
Samstag (ausgenommen Schulferien) 10-12 Uhr
Die Gemeinde Gauting lädt ein
zur Bürgerversammlung
in
Gauting
Montag, den 19. Januar 2015
in der Aula der Grundschule, Kleines Haus,
Ammerseestraße 4
Beginn der Bürgerversammlung: 20.00 Uhr
Impressum
Hrsg.: Gemeinde Gauting
Bahnhofstr. 7, 82131 Gauting
Verantwortl.: Dr. Brigitte Kössinger, Erste Bürgermeisterin
Redaktion: Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus Gauting
Das Amtsblatt finden Sie auch unter www.gauting.de
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