IMPORTANT NOTICE NOT FOR DISTRIBUTION TO ANY U.S.
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IMPORTANT NOTICE NOT FOR DISTRIBUTION TO ANY U.S. PERSON OR TO ANY PERSON OR ADDRESS IN THE UNITED STATES. IMPORTANT: YOU MUST READ THE FOLLOWING BEFORE CONTINUING. The following applies to the listing prospectus (Börsenzulassungsprospekt) following this page (the ‘‘Listing Prospectus’’) which is being sent to you in electronic form. You are required to read this notice carefully before reading, accessing or making any other use of the Listing Prospectus. In accessing the Listing Prospectus, you agree to be bound by the following terms and conditions, including any modifications to them any time you receive any information from us as a result of such access. Your attention is drawn to the text appearing in bold capital letters on the cover page of the Listing Prospectus and the section of the Listing Prospectus entitled ‘‘Übernahme und Verkauf’’. Nothing in this electronic transmission constitutes an offer of securities for sale in the United States or any other jurisdiction where it is unlawful to do so. The securities referred to in the Listing Prospectus (the ‘‘Securities’’) have not been, and will not be, registered under the U.S. Securities Act of 1933 (the ‘‘Securities Act’’) and the Securities may not be offered or sold within the United States or to, or for the account or benefit of, U. S. Persons (as defined in Regulation S under the Securities Act), except pursuant to an exemption from, or in a transaction not subject to, the registration requirements of the Securities Act and applicable state or local securities laws. The Listing Prospectus may not be forwarded or distributed to any other person and may not be reproduced, in whole or in part, in any manner whatsoever. In particular, it may not be forwarded to any U. S. Person or to any person or address in the United States. Failure to comply with this directive may result in a violation of the Securities Act. The Listing Prospectus is being sent at your request and by accepting the e-mail and accessing the Listing Prospectus, you shall be deemed to have: 1. consented to delivery of the Listing Prospectus by electronic transmission; 2. represented that the electronic mail address to which this e-mail has been delivered is not located in the United States, its territories or its possessions (including Puerto Rico, the U.S. Virgin Islands, Guam, American Samoa, Wake Island and the Northern Mariana Islands), any State of the United States or the District of Columbia; 3. represented that you are a person into whose possession the Listing Prospectus may be lawfully delivered in accordance with the laws of jurisdiction in which you are located; and 4. represented that you will not forward or distribute the Listing Prospectus to any other person or reproduce it, in whole or in part, in any manner whatsoever. This Listing Prospectus may only be communicated to persons in the United Kingdom in circumstances where section 21(1) of the Financial Services and Markets Act 2000 does not apply. You are reminded that documents transmitted in electronic form by e-mail may be altered or changed during the process of electronic transmission. None of BNP Paribas, Morgan Stanley, any person who controls it or any of its directors, officers, employees, agents or affiliates accepts any liability or responsibility whatsoever in respect of any difference between the Listing Prospectus distributed to you in electronic format and the hard copy version available to you on request from BNP Paribas or Morgan Stanley. BÖRSENZULASSUNGSPROSPEKT E 300.000.000 auf den Namen lautende Trust-Preferred-Wertpapiere ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung (Liquidationsvorzugsbetrag E 1.000 je Trust-Preferred-Wertpapier) Deutsche Postbank Funding Trust I, Wilmington, Bundesstaat Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika (eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Postbank AG, Bonn, Bundesrepublik Deutschland) ISIN: DE000A0DEN75; WKN: A0DEN7 Die Trust-Preferred-Wertpapiere ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung (Trust Preferred Securities) (die ,,Trust-Preferred-Wertpapiere’’) mit einem Liquidationsvorzugsbetrag von E 1.000 je Trust-Preferred-Wertpapier (der ,,Liquidationsvorzugsbetrag’’) verbriefen bevorzugtes wirtschaftliches Eigentum nach Bruchteilen am Vermögen des Deutsche Postbank Funding Trust I, einem nach dem Recht des Staates Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, errichteten Statutory Trust (der ,,Trust’’). Ein Stammanteil des Trusts wird im Eigentum der Deutsche Postbank AG (,,Postbank’’) oder einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Postbank stehen. Die Vermögenswerte des Trusts bestehen ausschließlich aus den Class B-Preferred-Wertpapieren ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung (die ,,Class B-Preferred-Wertpapiere’’), die von der Deutsche Postbank Funding LLC I (die ,,Gesellschaft’’), einer Delaware Limited Liability Company, ausgegeben werden und durch eine nachrangige Patronatserklärung der Postbank begünstigt sind. Die Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere sind im Wesentlichen identisch mit denjenigen der Class B-Preferred-Wertpapiere. Die Gesellschaft hat die Erlöse aus dem Verkauf der Class B-Preferred-Wertpapiere in von der Postbank ausgegebene nachrangige Schuldverschreibungen investiert. Die Trust-Preferred-Wertpapiere und die Class B-Preferred-Wertpapiere haben keinen Endfälligkeitstag und sind zu keiner Zeit nach Wahl ihrer Inhaber kündbar. Der Trust und die Gesellschaft können die Trust-Preferred-Wertpapiere bzw. die Class B-Preferred-Wertpapiere am 2. Dezember 2010, dem Anfänglichen Einziehungstag (wie nachstehend definiert) (oder einem nachfolgenden Zahlungstag (wie nachstehend definiert)), außer bei Eintritt von besonderen Kündigungsfällen in Bezug auf steuerliche Ereignisse oder die Nichtanerkennung als bankaufsichtsrechtliches Kernkapital, die in diesem Prospekt näher beschrieben sind, einziehen. Nicht nachzahlbare Ausschüttungen (wie nachstehend definiert) laufen auf den Liquidationsvorzugsbetrag auf (i) vom 2. Dezember 2004 (einschließlich) (der ,,Valutatag’’) bis zum 2. Dezember 2005 (ausschließlich) (der ,,Reset-Tag’’) mit einem festen Satz von 6,00 % p. a., nachträglich zahlbar am Reset-Tag, und (ii) für jeden am oder nach dem Reset-Tag beginnenden Zahlungszeitraum (wie nachstehend definiert) mit dem Referenzsatz (wie nachstehend definiert) zuzüglich einem Satz von 0,025 % p. a. für diesen Zahlungszeitraum, zahlbar nachträglich halbjährlich am 2. Juni und 2. Dezember eines jeden Jahres, erstmals am 2. Juni 2006 (jeder zusammen mit dem Reset-Tag, ein ,,Zahlungstag’’); jedoch wird eine Ausschüttung für keinen Zahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zu einem Satz von mehr als 8,00 % p. a. erfolgen. Die Ausschüttungen hängen von bestimmten Bedingungen ab. So muss unter anderem der Ausschüttungsfähige Gewinn (wie nachstehend definiert) der Postbank für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mindestens dem Betrag der Ausschüttungen entsprechen. Siehe ,,Zusammenfassung des Prospekts – Zusammenfassung der Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere und der Class B-Preferred-Wertpapiere – Ausschüttungen’’. Die Trust-Preferred-Wertpapiere werden zunächst durch eine oder mehrere vorläufige Globalurkunde(n) verbrieft. Die Rechte an dieser vorläufigen Globalurkunde sind frühestens nach dem Ablauf von 40 Tagen nach dem Valutatag gegen Nachweis, dass die Trust-Preferred-Wertpapiere nicht im wirtschaftlichen Eigentum von U.S. Personen stehen (certification of non-U.S. beneficial ownership), durch die oder im Namen der Inhaber dieser Rechte in eine oder mehrere Dauerglobalurkunde(n) umtauschbar. Die Globalurkunden werden bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland (,,Clearstream AG’’) verwahrt. Die Trust-Preferred-Wertpapiere haben ein ,,A3’’ Rating von Moody’s Investors Service Ltd, ein ,,BBB+’’ Rating von Standard and Poor’s, a division of The McGraw-Hill Companies, Inc., und ein ,,A-’’ Rating von Fitch Ratings Ltd. erhalten. Ein Rating stellt keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder für das Halten von Wertpapieren dar und kann von der betreffenden Ratingagentur jederzeit geändert, ausgesetzt oder widerrufen werden. Eine Anlage in die Trust-Preferred-Wertpapiere ist mit bestimmten Risiken verbunden. Siehe ,,Risikofaktoren’’, die auf Seite 32 beginnen, bezüglich bestimmter Risiken, die von potenziellen Anlegern berücksichtigt werden sollten. Die Trust-Preferred-Wertpapiere wurden zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum amtlichen Handel an der Euronext Amsterdam N.V.’s Stock Market (,,Euronext Amsterdam’’) zugelassen. Ausgabepreis: 100 % (entspricht E 1.000 je Trust-Preferred-Wertpapier) DIE WERTPAPIERE WURDEN UND WERDEN NICHT GEMÄSS DEM U.S. SECURITIES ACT VON 1933 IN SEINER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG (DER ,,SECURITIES ACT’’) REGISTRIERT UND WERDEN NUR AUSSERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA AN NICHT-U.S.-PERSONEN IN OFFSHORE-GESCHÄFTEN GEMÄSS REGULATION S DES SECURITIES ACT (,,REGULATION S’’) ANGEBOTEN UND VERKAUFT. Lead Manager und Joint Bookrunners BNP Paribas Structuring Advisor Dieser Börsenzulassungsprospekt datiert vom 3. Dezember 2004. Morgan Stanley INHALTSVERZEICHNIS Definitionen................................................................................................................................... Allgemeine Informationen........................................................................................................... Zukunftsgerichtete Aussagen ...................................................................................................... Zusammenfassung des Prospekts .............................................................................................. Risikofaktoren ............................................................................................................................... Kapitalisierung der Gesellschaft und des Trusts ....................................................................... Deutsche Postbank Funding Trust I............................................................................................ Deutsche Postbank Funding LLC I .............................................................................................. Verwendung der Erlöse ............................................................................................................... Ausschüttungsfähiger Gewinn der Postbank............................................................................. Beschreibung der Trust-Wertpapiere.......................................................................................... Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere ............................................................................ Beschreibung der Nachrangigen Patronatserklärung ............................................................... Beschreibung der Anfänglichen Schuldverschreibungen......................................................... Kernkapital und Angemessene Eigenmittelausstattung ........................................................... Kapitalisierung der Postbank und des Postbank-Konzerns ...................................................... Postbank-Konzern......................................................................................................................... Besteuerung .................................................................................................................................. Übernahme und Verkauf ............................................................................................................. Anhang A: Muster der Nachrangigen Patronatserklärung ....................................................... Finanzteil ....................................................................................................................................... 3 11 12 14 32 40 41 43 46 47 48 60 72 73 77 78 80 119 125 A-1 F-1 IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT KÖNNEN DIE BNP PARIBAS ODER IHRE BEVOLLMÄCHTIGTEN MEHRZUTEILUNGEN ODER TRANSAKTIONEN DURCHFÜHREN, UM DIE BÖRSENKURSE DER TRUST-PREFERRED-WERTPAPIERE AUF EINEM NIVEAU ZU STÜTZEN, DAS HÖHER IST ALS DAS NIVEAU, DAS ANDERENFALLS VORHERRSCHEN WÜRDE. JEDOCH SIND WEDER DIE BNP PARIBAS NOCH IHRE BEVOLLMÄCHTIGTEN DAZU VERPFLICHTET. SOFERN EINE SOLCHE STABILISIERUNG DURCHGEFÜHRT WIRD, KANN SIE JEDERZEIT EINGESTELLT WERDEN. STABILISIERUNGSMAßNAHMEN DÜRFEN ERST AB DEM ZEITPUNKT DER BEKANNTMACHUNG DER KONDITIONEN DER TRUST-PREFERREDWERTPAPIERE (DIE AM 23. NOVEMBER 2004 ERFOLGTE) VORGENOMMEN WERDEN UND MÜSSEN SPÄTESTENS AM DREIßIGSTEN TAG NACH DIESEM ZEITPUNKT BEENDET WERDEN (,,STABILISIERUNGSZEITRAUM’’). DIESE TRANSAKTIONEN KÖNNEN AN DER EURONEXT AMSTERDAM ODER AN DER FRANKFURTER WERTPAPIERBÖRSE ODER ANDERWEITIG DURCHGEFÜHRT WERDEN. VOR BEGINN DER ANGEBOTSFRIST WURDE MITTELS VERÖFFENTLICHUNG EINER BEKANNTMACHUNG IN DER FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG UND DER HET FINANCIEELE DAGBLAD AUF MÖGLICHE STABILISIERUNGSMAßNAHMEN HINGEWIESEN. DES WEITEREN WIRD NACH ENDE DES STABILISIERUNGSZEITRAUMS INNERHALB EINER WOCHE MITTELS EINER BEKANNTMACHUNG IN DER FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG UND DER HET FINANCIEELE DAGBLAD DIE VORODER NICHTVORNAHME VON STABILISIERUNGSMAßNAHMEN, DAS DATUM DES BEGINNS VON STABILISIERUNGSMAßNAHMEN, DAS DATUM DER LETZTEN STABILISIERUNGSMAßNAHME, SOWIE DIE PREISSPANNE, INNERHALB DERER STABILISIERUNGSMAßNAHMEN DURCHGEFÜHRT WURDEN, BEKANNT GEGEBEN WERDEN. EINZELHEITEN ETWAIGER MEHRZUTEILUNGEN UNTER ANGABE DES DATUMS SOWIE DER MENGE DER BETROFFENEN TRUST-PREFERRED-WERTPAPIERE WERDEN EBENFALLS UNVERZÜGLICH VERÖFFENTLICHT. 2 DEFINITIONEN ,,1940 Act’’ bedeutet der Investment Company Act von 1940 in seiner jeweils gültigen Fassung. ,,Anfänglicher Einziehungstag’’ bedeutet den 2. Dezember 2010, der erste Tag, an dem die Class B-Preferred-Wertpapiere nach Wahl der Gesellschaft, ganz oder teilweise, eingezogen werden können; bei Eintritt eines Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls können die Class B-PreferredWertpapiere jedoch auch vor diesem Zeitpunkt eingezogen werden. ,,Anfängliche Schuldverschreibungen’’ bedeutet die von der Postbank auszugebenen nachrangigen Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft mit dem Emissionserlös aus der Begebung der Class B-Preferred-Wertpapiere, des Class A-Preferred-Wertpapiers und des Gesellschafts-Stammanteils erworben werden. ,,Anfänglicher Schuldverschreibungs-Einziehungstag’’ bedeutet den 2. Dezember 2010, der erste Tag, an dem die Anfänglichen Schuldverschreibungen durch die Postbank vorzeitig zurückgezahlt werden können; bei Eintritt eines Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls oder im Falle der Ersetzung durch Ersatz-Schuldverschreibungen können die Anfänglichen Schuldverschreibungen jedoch auch vor diesem Zeitpunkt vorzeitig zurückgezahlt werden. ,,Angebot’’ bedeutet das Angebot der Trust-Preferred-Wertpapiere durch den Deutsche Postbank Funding Trust I. ,,Angebotsfrist’’ bedeutet den Zeitraum vom 12. November 2004 (einschließlich) bis zum 19. November (einschließlich). ,,Aufsichtsrechtliches Ereignis’’ bedeutet, dass (i) der Postbank nach dem 30. November 2004 von einer zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt wird, dass es der Postbank aufgrund einer Neufassung oder Änderung (einschließlich einer Änderung, die verabschiedet wurde, aber noch nicht in Kraft getreten ist) der anwendbaren Gesetze in Bezug auf das Kreditwesen in der Bundesrepublik Deutschland (oder der Vorschriften, Verordnungen, Auslegungen oder der Verwaltungspraxis im Rahmen von diesen, einschließlich von Entscheidungen der maßgeblichen Bankaufsichtsbehörden) oder der Richtlinien des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht nicht gestattet ist oder sein wird, die Class B-Preferred-Wertpapiere oder die Trust-Preferred-Wertpapiere für Zwecke der angemessenen Kapitalausstattung als Kernkapital auf konsolidierter Basis zu behandeln oder (ii) die BaFin der Postbank mitteilt oder auf sonstige Weise bekannt macht, dass weder die Class B-Preferred-Wertpapiere noch die Trust-PreferredWertpapiere (oder Wertpapiere, die im Wesentlichen identisch mit den Class B-PreferredWertpapieren oder den Trust-Preferred-Wertpapieren sind) für Zwecke der angemessenen Kapitalausstattung als Kernkapital auf konsolidierter Basis behandelt werden bzw. weiterhin behandelt werden können. ,,Ausgabepreis’’ bedeutet den Erstausgabepreis von 100 % (entspricht E 1.000 je Trust-PreferredWertpapier). ,,Ausschüttungen’’ bedeutet die periodischen Ausschüttungen auf die Trust-PreferredWertpapiere und die Class B-Preferred-Wertpapiere. ,,Ausschüttungsfähiger Gewinn’’ der Postbank für ein Geschäftsjahr ist der Bilanzgewinn zum Ende dieses Geschäftsjahres, wie im geprüften Einzelabschluss der Postbank zum Ende eines solchen Geschäftsjahres ausgewiesen. Dieser Bilanzgewinn umfasst den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag, zuzüglich aller Gewinnvorträge aus früheren Jahren, abzüglich aller Verlustvorträge aus früheren Jahren, zuzüglich von der Postbank vorgenommener Auflösungen von Kapital- und Gewinnrücklagen, abzüglich von der Postbank vorgenommener Einstellungen in Gewinnrücklagen, jeweils gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes und den deutschen allgemein anerkannten Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, wie im Handelsgesetzbuch und anderen zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden und anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften beschrieben. Zur Feststellung, ob ein ausreichender Ausschüttungsfähiger Gewinn der Postbank für ein Geschäftsjahr zur Verfügung steht, damit Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere festgesetzt werden dürfen, werden vom Ausschüttungsfähigen Gewinn des betreffenden Geschäftsjahres etwaige Ausschüttungen, die bereits auf die Class BPreferred-Wertpapiere gezahlt worden sind, und etwaige Ausschüttungen, Dividenden oder 3 sonstige Auszahlungen, die auf der Basis eines solchen Ausschüttungsfähigen Gewinns bereits auf Gleichrangige Wertpapiere gezahlt worden sind, abgezogen. ,,BaFin’’ bedeutet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. ,,Berechnungsstelle’’ bedeutet die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. ,,Berechnungstag’’ bedeutet für jeden Zahlungszeitraum (oder, im Fall von Anfänglichen Schuldverschreibungen, Zinszahlungszeitraum), der am oder nach einem Reset-Tag beginnt, den zweiten Geschäftstag vor dem Zahlungstag (oder, im Fall von Anfänglichen Schuldverschreibungen, Zinszahlungstag), an dem ein solcher Zahlungszeitraum (oder, im Fall von Anfänglichen Schuldverschreibungen, Zinszahlungszeitraum) beginnt. ,,Betriebsgewinn’’ der Gesellschaft bedeutet für jeden Zahlungszeitraum denjenigen Betrag, um den die auf die Schuldverschreibungen oder, nach dem Endfälligkeitstag, auf die Zulässigen Anlagen, die die Gesellschaft dann gemäß dem LLC-Vertrag in dem betreffenden Zahlungszeitraum gegebenenfalls hält, zu zahlenden Beträge (ob bereits gezahlt oder nicht) alle betrieblichen Aufwendungen der Gesellschaft in dem betreffenden Zahlungszeitraum, die nicht von der Postbank oder einer ihrer Zweigniederlassungen oder mit ihr verbundenen Unternehmen gezahlt oder erstattet wurden, übersteigen, zuzüglich von Rücklagen. ,,Board of Directors’’ bedeutet das Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft. ,,Bylaws’’ bedeutet die Statuten der Gesellschaft. ,,Class A-Preferred-Wertpapier’’ bedeutet das Preferred-Wertpapier ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung der Gattung A der Gesellschaft, das einen Vorzugsanteil an der Gesellschaft verbrieft. ,,Class B-Preferred-Wertpapiere’’ bedeutet die Preferred-Wertpapiere ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung der Gattung B der Gesellschaft, die einen Vorzugsanteil an der Gesellschaft verbriefen. ,,Clearstream AG’’ bedeutet die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. ,,Clearstream Luxemburg’’ bedeutet die Clearstream Banking, société anonyme, Luxemburg. ,,Dauerglobalurkunden’’ bedeutet die Dauerglobalurkunden, die die Trust-Preferred-Wertpapiere verbriefen. ,,Delaware Trustee’’ bedeutet die Deutsche Bank Trust Company Delaware. ,,Durchsetzungs-Ereignis’’ bedeutet gemäß dem Trust-Vertrag in Bezug auf Trust-Wertpapiere den Eintritt eines der folgenden Ereignisse zu irgendeinem Zeitpunkt: (i) die Nichtzahlung von Ausschüttungen (zuzüglich etwaiger darauf bezogener Zusätzlicher Beträge) auf die TrustPreferred-Wertpapiere oder die Class B-Preferred-Wertpapiere zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe für den ersten Zahlungszeitraum oder danach für zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume oder (ii) die Nichterfüllung von Verpflichtungen der Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung; gemäß dem Trust-Vertrag wird der Inhaber des TrustStammanteils jedoch so behandelt, als habe er solange auf ein Durchsetzungs-Ereignis bezüglich des Trust-Stammanteils verzichtet, bis alle Durchsetzungs-Ereignisse bezüglich der Trust-Preferred-Wertpapiere entweder geheilt sind, auf diese verzichtet wird oder diese aus sonstigem Grunde nicht mehr bestehen. ,,Einziehungsmitteilung’’ bedeutet die Bekanntmachung jeder Einziehung von Class B-PreferredWertpapieren. ,,Einziehungstag’’ bedeutet den Tag der Einziehung der Class B-Preferred-Wertpapiere. ,,Endfälligkeitstag’’ bedeutet in Bezug auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen den 2. Dezember 2034. 4 ,,Ersatz-Schuldverschreibungen’’ bedeutet die ausgegebenen Schuldverschreibungen, die die Anfänglichen Schuldverschreibungen ersetzen. ,,Erstinhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren’’ bedeutet eine Person, die die Trust-PreferredWertpapiere an ihrem ursprünglichen Ausgabetag zum ursprünglichen Ausgabepreis erworben hat. ,,Euroclear’’ bedeutet Euroclear Bank S.A./N.V., als Betreiberin des Euroclear Systems. ,,Feste Ausschüttungsrate’’ bedeutet die feste Ausschüttungsrate zu einem Satz von 6,00 % p.a., mit der Ausschüttungen (oder, im Fall der Anfänglichen Schuldverschreibungen, der feste Zinssatz von mindestens 6,00 % p.a.) für den ersten Zahlungszeitraum (bzw., soweit anwendbar, den ersten Zinszahlungszeitraum) auflaufen. ,,Festgelegter Zinssatz’’ bedeutet für den ersten Zahlungszeitraum die Feste Ausschüttungsrate und für die jeweils nachfolgenden Zahlungszeiträume die Variable Ausschüttungsrate, jeweils auf der Basis eines Jahres mit 360 Tagen und 12 Monaten mit jeweils 30 Tagen, jeweils dividiert durch 360 (30/360), berechnet. Die Ausschüttungen werden jedoch in keinem Zahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zu einem höheren Satz als 8,00 % p.a. auflaufen. ,,Geschäftstag’’ bedeutet einen Tag (außer Samstag oder Sonntag), an dem alle relevanten Bereiche des TARGET geöffnet sind. ,,Gesellschaft’’ bedeutet die Deutsche Postbank Funding LLC I, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited liability company) nach dem Recht des Bundesstaates Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika. ,,Gesellschafts-Nachfolge-Wertpapiere’’ bedeutet andere Wertpapiere, die im Wesentlichen identisch mit den Class-B-Preferred-Wertpapieren sind. ,,Gesellschafts-Preferred-Wertpapiere’’ bedeutet das Class A-Preferred-Wertpapier und die Class B-Preferred-Wertpapiere. ,,Gesellschafts-Sonderkündigungsfall’’ bedeutet (i) ein Aufsichtsrechtliches Ereignis, (ii) ein Steuerrechtliches Ereignis oder (iii) ein Investment Company Act Ereignis in Bezug auf die Gesellschaft. ,,Gesellschafts-Stammanteil’’ bedeutet den stimmberechtigten Stammanteil der Gesellschaft, der einen Eigentumsanteil an der Gesellschaft verbrieft. ,,Gesellschafts-Wertpapiere’’ bedeutet den Gesellschafts-Stammanteil und die GesellschaftsPreferred-Wertpapiere. ,,Gleichrangige Wertpapiere’’ bedeutet jede Klasse etwaiger erstrangiger Vorzugsaktien oder sonstige Instrumente der Postbank, die als Kernkapital qualifizieren, und Gleichrangige Wertpapiere von Tochtergesellschaften. ,,Gleichrangige Wertpapiere von Tochtergesellschaften’’ bedeutet Vorzugsaktien oder sonstige Instrumente, die auf konsolidierter Basis als Kernkapital der Postbank qualifizieren, oder sonstige Instrumente von Tochtergesellschaften der Postbank, die mit einer Garantie oder einer Patronatserklärung der Postbank ausgestattet sind, die gegenüber den Verpflichtungen der Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung gleichrangig sind. ,,Globale Wertpapiere’’ bedeutet eine oder mehrere Globalurkunden, die die Class B-PreferredWertpapiere verbriefen, für deren Ausgabe und Registrierung im Namen der Clearstream AG die Gesellschaft angemessene Anstrengungen unternehmen wird, wenn die Class B-PreferredWertpapiere bei einer unfreiwilligen oder freiwilligen Liquidation, Auflösung, Abwicklung oder Beendigung des Trusts an die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere ausgekehrt werden. ,,Globalurkunden’’ bedeutet die Dauerglobalurkunden und die Vorläufigen Globalurkunden. ,,Hauptzahlstelle’’ bedeutet die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. ,,Investment Company’’ bedeutet eine Investment Company gemäß dem 1940 Act. 5 ,,Investment Company Act Ereignis’’ bedeutet, dass die Postbank ein Gutachten einer national anerkannten und in diesen Angelegenheiten erfahrenen Anwaltskanzlei in den Vereinigten Staaten von Amerika angefordert und erhalten hat, laut dem ein nicht unerhebliches Risiko besteht, dass die Gesellschaft oder der Trust aufgrund (i) einer Gerichtsentscheidung, Verlautbarung oder Auslegung (unabhängig davon, in welcher Weise eine solche bekanntgemacht wurde), oder (ii) der Verabschiedung oder Neufassung eines Gesetzes, einer Vorschrift oder Verordnung oder einer Mitteilung oder Bekanntmachung (einschließlich einer Mitteilung oder Bekanntmachung, dass die Verabschiedung eines solches Gesetzes bzw. einer solchen Vorschrift oder Verordnung beabsichtigt ist) durch eine gesetzgebende Körperschaft, ein Gericht, eine staatliche Stelle oder Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten von Amerika, jeweils nach dem 30. November 2004 (dem Datum des Abschlusses des Kaufvertrags), als eine Investment Company qualifiziert wird. ,,IRS’’ bedeutet die Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service) der Vereinigten Staaten von Amerika. ,,Kaufvertrag’’ bedeutet den zwischen der Postbank, der Gesellschaft, dem Trust und den Lead Managern abzuschließenden Kaufvertrag, nach dem sich der Trust verpflichten wird, die TrustPreferred-Wertpapiere an die Lead Manager zu verkaufen, und die Lead Manager sich verpflichten werden, die Trust-Preferred-Wertpapiere zu kaufen. ,,Lead Manager’’ bedeutet BNP Paribas und Morgan Stanley & Co. International Limited. ,,Liquidationsvorzugsbetrag’’ bedeutet den Liquidationsvorzugsbetrag von E 1.000 je TrustPreferred-Wertpapier. ,,LLC Act’’ bedeutet den Delaware Limited Liability Company Act in seiner jeweils gültigen Fassung. ,,LLC-Vertrag’’ bedeutet das Amended and Restated Limited Liability Company Agreement der Gesellschaft. ,,Maßgebliche Rechtsordnung’’ bedeutet die Vereinigten Staaten von Amerika, die Bundesrepublik Deutschland oder eine Rechtsordnung, in der ein Schuldner von Schuldverschreibungen ansässig ist, oder eine Rechtsordnung, von der aus Zahlungen auf die Trust-Preferred-Wertpapiere, die Class B-Preferred-Wertpapiere oder die Schuldverschreibungen erfolgen. ,,Mögliche Inhaber von Wertpapieren’’ bedeutet die Postbank oder eine Qualifizierte Tochtergesellschaft. ,,Nachfolge-Wertpapiere’’ bedeutet andere Wertpapiere, die im Wesentlichen identisch mit den Trust-Wertpapieren sind. ,,Nachrangige Ausschüttungen’’ bedeutet Ausschüttungen, Dividenden oder sonstige Auszahlungen auf Nachrangige Wertpapiere (mit Ausnahme von Ausschüttungen, Dividenden oder sonstigen Auszahlungen von einer Tochtergesellschaft der Postbank ausschließlich an die Postbank oder eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Postbank). ,,Nachrangige Patronatserklärung’’ bedeutet die zwischen der Postbank und der Gesellschaft abgeschlossene Patronatserklärung wie in Anhang A beschrieben. ,,Nachrangige Wertpapiere’’ bedeutet (i) die Stammaktien der Postbank, (ii) jede Klasse von Vorzugsaktien der Postbank, die gegenüber etwaigen Gleichrangigen Wertpapieren der Postbank nachrangig sind, und jedes andere Instrument der Postbank, das gegenüber solchen Vorzugsaktien gleichrangig oder nachrangig ist, und (iii) Vorzugsaktien oder jedes andere Instrument einer Tochtergesellschaft der Postbank, das mit einer Garantie oder einer Patronatserklärung der Postbank ausgestattet ist, die gegenüber den Verpflichtungen der Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung nachrangig ist. ,,Nennbetrag’’ bedeutet E 300.027.000 (entspricht den Bruttoerlösen aus der Ausgabe der Class B-Preferred-Wertpapiere zuzüglich bestimmter Beträge, die die Postbank auf das Class APreferred-Wertpapier und den Gesellschafts-Stammanteil einbringt). 6 ,,Niederländische Zahlstelle’’ bedeutet die Deutsche Bank AG, Amsterdam, Niederlande. ,,Postbank’’ bedeutet die Deutsche Postbank AG. ,,Postbank-Konzern’’ bedeutet die Postbank und ihre konsolidierten Tochtergesellschaften. ,,Postbank-Konzerngesellschaft’’ Tochtergesellschaft. bedeutet die Postbank oder eine Qualifizierte ,,Property-Konto’’ bedeutet ein gesondert geführtes, zinsfreies Treuhänderkonto, das unter der ausschließlichen Kontrolle des Property Trustee steht. ,,Property Trustee’’ bedeutet die Deutsche Bank Trust Company Americas. ,,Qualifizierte Tochtergesellschaft’’ bedeutet eine Tochtergesellschaft, die für Zwecke des deutschen Bankaufsichtsrechts mit der Postbank konsolidiert wird und bei der sich zum betreffenden Zeitpunkt über 50 % der ausgegebenen stimmberechtigten Aktien oder sonstigen Beteiligungsrechte, die bei der Wahl des Vorstands oder eines sonstigen Geschäftsführungsorgans (wie auch immer bezeichnet) gewöhnlich stimmberechtigt sind, und über 50 % des ausgegebenen Grundkapitals oder der sonstigen Beteiligungsrechte im wirtschaftlichen Eigentum der Postbank befinden oder von dieser unmittelbar oder mittelbar kontrolliert werden und der Definition einer ,,von ihrer Muttergesellschaft kontrollierten Gesellschaft’’ (,,a company controlled by its parent company’’) gemäß Rule 3a-5 unter dem 1940 Act entspricht. ,,Quellensteuern’’ bedeutet gegenwärtige oder zukünftige Steuern, Abgaben oder staatliche Gebühren gleich welcher Art, die von oder im Namen einer Maßgeblichen Rechtsordnung oder einer zur Steuererhebung durch Einbehalt oder Abzug befugten politischen Untergliederung oder Körperschaft in oder von dieser Maßgeblichen Rechtsordnung auferlegt, erhoben, abgezogen, einbehalten oder eingezogen werden. ,,Referenzsatz’’ bedeutet in Bezug auf einen Zahlungszeitraum (oder, im Fall der Anfänglichen Schuldverschreibungen, einen Zinszahlungszeitraum), der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, die ,,EUR-ISDA-EURIBOR Swap Rate – 11:00‘‘ (der jährliche Euro Swapsatz, der als Prozentsatz für Euro Swap-Transaktionen mit einer 10-jährigen Laufzeit (die ,,Vorgesehene Endfälligkeit’’) dargestellt wird), die auf dem Reuters Bildschirm ,,ISDAFIX2’’ unter der Überschrift ,,EURIBOR BASIS’’ und unter dem Untertitel ,,11:00 a.m. Frankfurt’’ (auf dem solche Überschriften und Untertitel von Zeit zu Zeit erscheinen) um 11 Uhr vormittags mitteleuropäischer Zeit (oder auf einer sonstigen Seite oder ein sonstiger Informationsdienst, die/der diese Seite für Zwecke dieses Swapsatzes ersetzt) (die ,,Relevante Bildschirmseite’’) am jeweiligen Berechnungstag erscheint. Für den Fall, dass der vorgenannte Swapsatz an einem Berechnungstag nicht auf der Relevanten Bildschirmseite erscheint, ist der Referenzsatz für den betreffenden Zahlungszeitraum (oder, im Fall von Anfänglichen Schuldverschreibungen, Zinszahlungszeitraum) die ,,Reference Banks’ Swap Rate’’ an einem solchen Berechnungstag. ,,Reference Banks’ Swap Rate’’ ist der Prozentsatz, der auf Basis der ,,mid-market jährlichen Swapsatz-Quotierungen’’, die der Berechnungsstelle ungefähr um 11:00 Uhr vormittags mitteleuropäischer Zeit von fünf führenden Swap-Händlern im Interbankenhandel (die ,,Referenzbanken’’) gestellt werden, am Berechnungstag festgelegt wird. Wenn mindestens drei Quotierungen genannt werden, wird der Referenzsatz für diesen Zahlungszeitraum (oder, im Fall von Anfänglichen Schuldverschreibungen, Zinszahlungszeitraum) das rechnerische Mittel der Quotierungen unter Ausschluss der höchsten Quotierung (bzw., für den Fall von gleich hohen Quotierungen, einer der höchsten Quotierungen) und der niedrigsten Quotierung (bzw., für den Fall von gleich hohen Quotierungen, einer der niedrigsten Quotierungen) sein. Hierbei bedeutet der ,,mid-market jährliche Swapsatz’’ das rechnerische Mittel der nachgefragten und angebotenen Sätze für den jährlichen Festzinszahlungsstrom (berechnet auf einer 30/360 Tagesberechnungsbasis) einer fixed-for-floating Euro Zinsswap-Transaktion, (a) die eine Laufzeit hat, die der Vorgesehenen Endfälligkeit entspricht, und am ersten Tag eines solchen Zahlungszeitraums (oder, im Fall der Anfänglichen Schuldverschreibungen, Zinszahlungszeitraums) beginnt, (b) die auf einen Betrag lautet, der dem einer repräsentativen einzelnen Transaktion in dem relevanten Markt zur relevanten Zeit eines anerkannten Händlers 7 mit guter Bonität im Swap-Markt entspricht, und (c) deren variabler Zahlungsstrom auf dem 6-Monats EURIBOR Satz beruht (berechnet auf einer Actual/360 Tageberechnungsbasis). ,,Regular Trustee’’ bedeutet drei der Trustees, die Angestellte oder Organmitglieder der Postbank oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sind. ,,Regulation S’’ bedeutet die Regulation S des Securities Act. ,,Reset-Tag’’ bedeutet den 2. Dezember 2005. ,,Schuldverschreibungen’’ bedeutet die Anfänglichen Schuldverschreibungen und die ErsatzSchuldverschreibungen. ,,Schuldverschreibungs-Einziehungstag’’ bedeutet jeden Zahlungstag am oder nach dem Anfänglichen Schuldverschreibungs-Einziehungstag. ,,Securities Act’’ bedeutet den United States Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung. ,,Sperrfrist’’ bedeutet der Zeitraum nach dem Ablauf von 40 Tagen nach dem Valutatag oder, falls später, dem Abschluss des Angebots der Trust-Preferred-Wertpapiere. ,,Staatliche Maßnahme’’ bedeutet eine Gerichtsentscheidung, amtliche Verwaltungsverlautbarung, veröffentlichte Entscheidung, verbindliche Auskunft (private ruling), ein aufsichtsrechtliches Verfahren und eine Mitteilung oder Bekanntmachung (einschließlich einer Mitteilung oder Bekanntmachung, die die Einführung solcher Verfahren oder Regelungen beabsichtigt) durch eine gesetzgebende Körperschaft, ein Gericht, eine staatliche Stelle oder Aufsichtsbehörde. ,,Steuerrechtliches Ereignis’’ bedeutet, dass die Postbank ein Gutachten einer national anerkannten und in diesen Angelegenheiten erfahrenen Anwaltskanzlei oder eines anderen Steuerberaters in einer Maßgeblichen Rechtsordnung erhalten hat, laut dem aufgrund (i) einer Neufassung oder Klarstellung oder Änderung (einschließlich einer bekanntgemachten zukünftigen Änderung) der die Besteuerung betreffenden Gesetze oder Abkommen (oder der im Rahmen von diesen bekanntgegebenen Verordnungen) einer Maßgeblichen Rechtsordnung oder einer politischen Untergliederung oder Steuerbehörde in dieser oder von dieser, (ii) einer Staatlichen Maßnahme, oder (iii) einer Neufassung, Klarstellung oder Änderung der offiziellen Position in Bezug auf eine solche Staatliche Maßnahme oder deren Auslegung oder einer Auslegung oder Verlautbarung, durch die in Bezug auf eine solche Staatliche Maßnahme eine Position eingenommen wird, die sich von der bis dahin allgemein anerkannten Position unterscheidet, jeweils durch eine gesetzgebende Körperschaft, ein Gericht, eine staatliche Stelle oder Aufsichtsbehörde (unabhängig davon, in welcher Weise die Neufassung, Klarstellung oder Änderung bekanntgemacht wurde), wobei das In-Kraft-Treten dieser Neufassung, Klarstellung oder Änderung bzw. die Bekanntmachung dieser Verlautbarung oder Entscheidung nach dem Tag der Begebung der Gesellschafts-Wertpapiere und der Trust-Wertpapiere erfolgt, ein nicht unerhebliches Risiko besteht, dass (a) der Trust oder die Gesellschaft der Zahlung eines nicht nur geringfügigen Betrags von Steuern, Abgaben oder anderen staatlichen Gebühren unterliegen bzw. unterliegen werden, oder (b) der Trust, die Gesellschaft oder ein Schuldner der Schuldverschreibungen verpflichtet ist, Zusätzliche Beträge oder Zusätzliche Zinsbeträge zu zahlen. ,,Steuergesetz’’ bedeutet den Internal Revenue Code der Vereinigten Staaten von Amerika von 1986 in seiner jeweils gültigen Fassung. ,,TARGET’’ bedeutet das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer System. ,,Trust’’ bedeutet den Deutsche Postbank Funding Trust I, einen nach dem Recht des Bundesstaates Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, errichteten Statutory Trust. ,,Trust Act’’ bedeutet den Delaware Statutory Trust Act. ,,Trustees’’ bedeutet die gemäß dem Trust-Vertrag bestellten Treuhänder (Trustees) des Trusts. 8 ,,Trust-Preferred-Wertpapiere’’ bedeutet die im Rahmen dieses Angebots angebotenen auf den Namen lautenden E 300.000.000 Trust-Preferred-Wertpapiere ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung. ,,Trust-Sonderkündigungsfall’’ bedeutet (i) ein ausschließlich auf den Trust, aber nicht auf die Gesellschaft bezogenes Steuerrechtliches Ereignis oder (ii) ein ausschließlich auf den Trust, aber nicht auf die Gesellschaft bezogenes Investment Company Act Ereignis. ,,Trust-Stammanteil’’ bedeutet einen Stammanteil des Trusts. ,,Trust-Vertrag’’ bedeutet die unter anderem zwischen den Trustees und der Gesellschaft als Sponsor abgeschlossene Trust Declaration, in ihrer jeweiligen geänderten und neugefassten Fassung. ,,Trust-Wertpapiere’’ bedeutet den Trust-Stammanteil und die Trust-Preferred-Wertpapiere. ,,Unabhängiger Enforcement Director’’ bedeutet das unter bestimmten Umständen von den Inhabern der Class B-Preferred-Wertpapiere ernannte unabhängige Mitglied des Board of Directors. ,,Valutatag’’ ist der 2. Dezember 2004, der Tag der Begebung der Trust-Preferred-Wertpapiere. ,,Variable Ausschüttungsrate’’ bedeutet den Referenzsatz zuzüglich einer Marge von 0,025 %, zu dem Ausschüttungen für Zahlungszeiträume, die am oder nach dem Reset-Tag beginnen, auflaufen. Ausschüttungen werden aber in keinem Fall zu einem höheren Satz als 8,00 % p.a auflaufen. ,,Verwalter’’ bedeutet die PB Capital Corporation. ,,Verwaltungsvertrag’’ bedeutet den zwischen dem Trust, der Gesellschaft und dem Verwalter abgeschlossene Verwaltungsvertrag. ,,Vorläufige Globalurkunden’’ bedeutet die vorläufigen Globalurkunden, die die Trust-PreferredWertpapiere verbriefen. ,,Zahlungstag’’ bedeutet den Reset-Tag, und anschließend den 2. Juni und den 2. Dezember eines jeden Jahres, erstmals den 2. Juni 2006. ,,Zahlungszeitraum’’ bedeutet den Zeitraum von einem Zahlungstag (bzw. dem Valutatag im Fall des ersten Zahlungszeitraums) (einschließlich) bis zum nächsten darauf folgenden Zahlungstag (ausschließlich). ,,Zinszahlungstag’’ bedeutet in Bezug auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen den ResetTag und anschließend den 2. Juni und den 2. Dezember eines jeden Jahres, erstmals den 2. Juni 2006. ,,Zinszahlungszeitraum’’ bedeutet in Bezug auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen den Zeitraum von einem Zinszahlungstag (bzw. vom Valutatag im Fall des ersten Zinszahlungszeitraums) (einschließlich) bis zum nächsten darauf folgenden Zinszahlungstag (ausschließlich). ,,Zulässige Anlagen’’ bedeutet Anlagen durch die Gesellschaft in Schuldverschreibungen der Postbank oder einer oder mehrerer Qualifzierter Tochtergesellschaften, die unwiderruflich durch die Postbank (die jeweils durch eine ausländische Zweigniederlassung handeln kann) auf einer nachrangigen Basis garantiert sind, oder in U.S. Staatsanleihen; in keinem Fall darf eine solche Anlage jedoch zu einem Gesellschafts-Sonderkündigungsfall führen. ,,Zusätzliche Beträge’’ bedeutet alle zusätzlichen Beträge, die, soweit notwendig, von der Gesellschaft oder dem Trust gemäß den Bedingungen der Class B-Preferred-Wertpapiere und der Trust-Preferred-Wertpapiere nach einem Abzug oder Einbehalt wegen oder aufgrund von Quellensteuern bei Zahlungen auf die jeweiligen Wertpapiere und bei Zahlungen im Rahmen einer Liquidation oder Einziehung dieser Wertpapiere gezahlt werden, damit die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere und der Trust-Preferred-Wertpapiere den Betrag erhalten, den sie ohne einen solchen Abzug oder Einbehalt erhalten hätten. 9 ,,Zusätzliche Zinsbeträge’’ bedeutet alle zusätzlichen Zinsbeträge, die, soweit notwendig, von der Postbank oder einem sonstigen Schuldner gemäß den Bedingungen der Schuldverschreibungen nach einem Abzug oder Einbehalt bei Zinszahlungen auf die Schuldverschreibungen oder bei Rückzahlung dieser Schuldverschreibungen gezahlt werden, damit die Gesellschaft den Betrag erhält, den sie ohne einen solchen Abzug oder Einbehalt erhalten hätte. 10 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Gegenstand dieses Börsenzulassungsprospektes Der Gegenstand dieses Börsenzulassungsprospekts (der ,,Prospekt’’) sind die E 300.000.000 Trust-Preferred-Wertpapiere ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung mit einem Liquidationsvorzugsbetrag von E 1.000 je Wertpapier, die vom Deutsche Postbank Funding Trust I, einem nach dem Recht des Bundestaates Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, gegründeten Statutory Trust, als Namenswertpapiere ausgegeben werden. Verantwortlichkeit für den Prospektinhalt Der Trust als Emittent der Trust-Preferred-Wertpapiere, die Gesellschaft, die Postbank und die Lead Manager übernehmen gemäß §§ 44ff. Börsengesetz die Prospektveranwortung und erklären hiermit, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Bekanntmachungen Solange Trust-Preferred-Wertpapiere an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind und die Börse dies verlangt, werden alle Bekanntmachungen gemäß den Bedingungen der TrustPreferred-Wertpapiere in einer Zeitung mit allgemeiner Auflage in der Bundesrepublik Deutschland, die ein Börsenpflichtblatt der Frankfurter Wertpapierbörse ist (voraussichtlich der Börsen-Zeitung), veröffentlicht. Clearing Kenn-Nummern Die Trust-Preferred-Wertpapiere haben die folgenden Wertpapier-Kenn-Nummern: ISIN: DE000A0DEN75 Wertpapier-Kenn-Nummer: A0DEN7 Hauptzahlstelle, Transfer- und Registrierungsstelle Solange Trust-Preferred-Wertpapiere an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind und die Börse dies verlangt, wird der Trust eine Zahl- und Transferstelle in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, unterhalten. Der Trust behält sich vor, deren Bestellung gemäß den Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere zu ändern. Der Trust wird jede solche Änderung der Bestellung in einer deutschen Zeitung (voraussichtlich der Börsen-Zeitung) veröffentlichen. Deutsche Bank AG, Grosse Gallusstrasse 10-14, 60311 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland ist die Hauptzahlstelle, Transfer- und Registrierungsstelle für die Trust-PreferredWertpapiere. Einsichtnahme von Unterlagen Solange die Trust-Preferred-Wertpapiere an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind und die Börse dies verlangt, sind die in diesem Prospekt genannten Unterlagen, soweit sie die Postbank, den Trust oder die Gesellschaft betreffen, während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Deutsche Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn, Bundesrepublik Deutschland, in den Geschäftsräumen der BNP Paribas Niederlassung Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, und der Morgan Stanley Bank AG, Junghofstraße 13-15, 60311 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, sowie bei der in diesem Prospekt genannten Hauptzahl- und Transferstelle kostenlos erhältlich, bzw. einzusehen. Solange die Trust-Preferred-Wertpapiere an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind und die Börse dies verlangt, sind ferner der zuletzt veröffentlichte, geprüfte und gebilligte bzw. festgestellte Konzern- und Einzelabschluss und die ungeprüften konsolidierten Zwischenberichte der Postbank sowie der Einzelabschluss der Gesellschaft sowie der Einzelabschluss des Trusts kostenlos bei den vorgenannten Stellen erhältlich, bzw. einzusehen. 11 ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN Dieser Prospekt enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf das Geschäft, die finanzielle Entwicklung und die Erträge der Postbank sowie auf die Geschäftsbereiche, in denen die Postbank tätig ist, beziehen. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen zukünftige Tatsachen, Ereignisse sowie sonstige Umstände, die keine historischen Tatsachen sind. Angaben unter Verwendung von Worten wie ,,glauben’’, ,,erwarten’’, ,,vorhersagen’’, ,,beabsichtigen’’, ,,prognostizieren’’, ,,planen’’, ,,schätzen’’, ,,bestrebt sein’’, ,,voraussehen’’, ,,annehmen’’, ,,das Ziel verfolgen’’ und ähnliche Formulierungen deuten auf solche Aussagen hin. Solche Aussagen geben nur die Auffassungen der Postbank hinsichtlich zukünftiger Ereignisse zum gegenwärtigen Zeitpunkt wieder und unterliegen daher Risiken und Unsicherheiten. In diesem Prospekt betreffen zukunftsgerichtete Aussagen unter anderem: s die Umsetzung der strategischen Vorhaben der Postbank und die Auswirkungen dieser Vorhaben (siehe ,,Postbank-Konzern – Geschäftstätigkeit – Strategie’’), insbesondere die Annahmen und Erwartungen der Postbank hinsichtlich des Auf- und Ausbaus des Geschäftsbereichs Transaction Banking (siehe unter anderem ,,Postbank-Konzern – Geschäftstätigkeit – Strategie’’); s die Entwicklung von Aspekten, die für die Ertragslage des Konzerns wichtig sind, insbesondere das Zinsniveau; s die Erwartungen der Postbank hinsichtlich der Auswirkungen von wirtschaftlichen, operativen, rechtlichen und sonstigen Risiken, die das Geschäft der Postbank betreffen, insbesondere Risiken im Zusammenhang mit * Änderungen von Zinssätzen und Aktienkursen, * der Funktionsfähigkeit komplexer IT-Systeme und * Unsicherheiten bezüglich beihilferechtlicher, rechtlicher Fragestellungen; und steuerrechtlicher und sonstiger s sonstige Aussagen in Bezug auf die zukünftige Geschäftsentwicklung und wirtschaftliche Leistung der Postbank und allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen und Tendenzen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Plänen, Schätzungen, Prognosen und Erwartungen der Postbank sowie auf bestimmten Annahmen, die sich, obwohl sie zum derzeitigen Zeitpunkt nach Ansicht der Postbank angemessen sind, als fehlerhaft erweisen können. Zahlreiche Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung oder die erzielten Erträge oder Leistungen der Postbank wesentlich von der Entwicklung, den Erträgen oder den Leistungen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: s Veränderungen allgemeiner Rahmenbedingungen, wirtschaftlicher, geschäftlicher oder rechtlicher s Änderungen und Schwankungen von Zinssätzen und Aktienkursen, s politische und regulatorische Veränderungen, s Veränderungen im Wettbewerbsumfeld der Postbank, s der Erfolg von Akquisitionen (insbesondere von Banken Zusammenschlüssen und strategischen Allianzen der Postbank, und Kreditportfolien), s die Fähigkeit der Postbank, Kosteneinsparungen und Synergieeffekte zu erzielen und Produktivitätssteigerungen zu realisieren, s die Fähigkeit der Postbank, das neue Geschäftsfeld Transaction Banking erfolgreich aufzubauen, und s Faktoren, die der Postbank zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt sind. 12 Sollte eines oder sollten mehrere dieser Risiken oder Unsicherheiten eintreten oder sollten sich von der Postbank zu Grunde gelegte Annahmen als unrichtig erweisen, ist nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in diesem Prospekt als zukunftsgerichtete Aussagen beschrieben wurden. Die Postbank könnte aus diesem Grund daran gehindert werden, ihre finanziellen und strategischen Ziele zu erreichen. Die Postbank beabsichtigt nicht, die in diesem Prospekt dargelegten zukunftsgerichteten Aussagen oder Branchen- und Kundeninformationen über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus zu aktualisieren. 13 ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS Dieser Abschnitt enthält eine Übersicht über die Transaktion, eine Zusammenfassung der Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere und der Class B-Preferred-Wertpapiere sowie Informationen über dieses Angebot. Eine vollständige Beschreibung der Bedingungen der TrustPreferred-Wertpapiere, der Class B-Preferred-Wertpapiere, der Anfänglichen Schuldverschreibungen und der Nachrangigen Patronatserklärung findet sich in den Abschnitten ,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere’’, ,,Beschreibung der GesellschaftsWertpapiere’’, ,,Beschreibung der Anfänglichen Schuldverschreibungen’’ und ,,Beschreibung der Nachrangigen Patronatserklärung’’ sowie ,,Ausschüttungsfähiger Gewinn der Postbank’’. Beschreibungen des Trusts, der Gesellschaft und der Postbank finden sich in den Abschnitten ,,Deutsche Postbank Funding Trust I’’, ,,Deutsche Postbank Funding LLC I’’ und ,,PostbankKonzern’’. Diese Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird durch die im Prospekt an anderer Stelle detailliert dargestellten Informationen und Finanzangaben ergänzt. Großgeschriebene Begriffe in diesem Prospekt haben die unter ,,Definitionen’’ genannte Bedeutung. Postbank-Konzern Die Postbank ist mit rund 12 Mio. aktiven Kunden und rund 4,8 Mio. Girokontoverbindungen die nach Kundenzahl größte Privatkundenbank (Einzelinstitut) in der Bundesrepublik Deutschland. In den ersten neun Monaten 2004 erwirtschaftete der Postbank-Konzern ein Ergebnis vor Steuern von E 449 Mio. Der Postbank-Konzern hat seine Aktivitäten in folgende Geschäftsbereiche gegliedert: s Im Geschäftsbereich Retail-Banking, der in den ersten neun Monaten 2004 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von E 343 Mio. erwirtschaftete, bietet der Postbank-Konzern Privat- und Geschäftskunden ein breites Spektrum von Bank- und Finanzdienstleistungen an. Die Produktpalette umfasst das Giro- und Spargeschäft, Kredit- und Debitkarten, Baufinanzierungen, Ratenkredite, die Vermittlung von Bausparverträgen, das Wertpapierund Depotgeschäft, Investmentfonds sowie Lebens- und Unfallversicherungen. s Im Geschäftsbereich Firmenkunden, der in den ersten neun Monaten 2004 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von E 106 Mio. erwirtschaftete, zählt der Postbank-Konzern rund 40.000 Groß- und Mittelstandsunternehmen zu seinen Kunden. In diesem Geschäftsbereich erbringt der Postbank-Konzern Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr (Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie ergänzende Produkte für die kurzfristige Anlage von Liquiditätsüberschüssen, zahlungsverkehrsunterstützende Kreditlinien und Kreditkarten). Des Weiteren gehören gewerbliche Finanzierungen, insbesondere von Immobilien, Factoring und Leasing sowie Logistikfinanzierungen zu diesem Geschäftsbereich. s Der Geschäftsbereich Financial Markets, der in den ersten neun Monaten 2004 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von E 82 Mio. erwirtschaftete, ist hauptsächlich verantwortlich für die Anlage der liquiden Mittel des Postbank-Konzerns sowie die Steuerung von Zinsänderungs- und Marktrisiken (insbesondere Aktien-, Devisen-, Credit Spread- (aus Unternehmensanleihen und High-Yield-Anleihen) und Volatilitätsrisiken). Diesem Geschäftsbereich sind neben den Eigenhandelsaktivitäten ferner die aus Luxemburg geführten Aktivitäten des Postbank-Konzerns sowie die Fondsverwaltung und das Fondsmanagement für verschiedene Publikumsfonds und Spezialfonds des Postbank-Konzerns zugeordnet. s Der kürzlich neu gebildete Geschäftsbereich Transaction Banking bietet konzernintern und für andere Banken organisatorische und technische Abwicklungsund Bearbeitungsleistungen im Bereich des inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs an und erwirtschaftete in den ersten neun Monaten 2004 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von E 3 Mio. 14 s Im Segment Übrige, das in den ersten neun Monaten 2004 ein negatives Ergebnis vor Steuern in Höhe von E –85 Mio. auswies, weist der Postbank-Konzern das Ergebnis seines Eigengeschäfts und seiner Treasury-Aktivitäten aus. Daneben wird in diesem Segment unter anderem das historische Emissionsgeschäft der DSL Bank und der die Standardrisikosten übersteigende Teil der Risikovorsorge aus den Geschäftsbereichen Retail-Banking, Firmenkunden und Financial Markets ausgewiesen. Die Konzernzentrale der Postbank hat ihren Sitz in Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn, Bundesrepublik Deutschland. Übersicht über die Transaktion Deutsche Postbank Funding Trust I (der ,,Trust’’) besteht zu dem einzigen Zweck (i), die TrustPreferred-Wertpapiere ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung und einen TrustStammanteil ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung auszugeben, (ii) die Bruttoemissionserlöse daraus in die von der Deutsche Postbank Funding LLC I (die ,,Gesellschaft’’) ausgegebenen Class B-Preferred-Wertpapiere ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung anzulegen, und (iii) andere Tätigkeiten, die hiermit verbunden oder hierfür erforderlich sind, auszuüben. Die Trust-Wertpapiere verbriefen alle Eigentumsrechte am Trust. Der Trust-Stammanteil wird anfangs von der Postbank und danach von einer PostbankKonzerngesellschaft gehalten werden. Zusätzlich zu den Class B-Preferred-Wertpapieren, die vom Trust erworben wurden, hat die Gesellschaft zudem den Gesellschafts-Stammanteil und das Class A-Preferred-Wertpapier ausgegeben. Die Gesellschafts-Wertpapiere verbriefen alle Eigentumsrechte an der Gesellschaft. Der Gesellschafts-Stammanteil und das Class A-Preferred-Wertpapier werden anfangs von der Postbank und danach von einer Postbank-Konzerngesellschaft gehalten. Die Gesellschaft hat die Bruttoerlöse aus der Ausgabe der Gesellschafts-Wertpapiere zum Erwerb der Anfänglichen Schuldverschreibungen verwendet. Die von der Postbank ausgegebenen Anfänglichen Schuldverschreibungen haben einen Gesamtnennbetrag von E 300.027.000 und einen Endfälligkeitstag am 2. Dezember 2034. Die Anfänglichen Schuldverschreibungen sind gemäß ihren Bedingungen zudem nachrangig gegenüber Ansprüchen anderer Gläubiger der Postbank. Die Erlöse, die die Gesellschaft aus den Anfänglichen Schuldverschreibungen und Ersatz-Schuldverschreibungen erzielt, werden an die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere bzw. den Inhaber des Class A-Preferred-Wertpapiers und des Gesellschafts-Stammanteils ausgekehrt werden. Der Trust wird festgesetzte (oder als festgesetzt geltende) periodische Ausschüttungen, die von der Gesellschaft gemäß dem zwischen der Postbank und dem Trust abgeschlossenen LLCVertrag (der vor der Ausgabe der Gesellschafts-Wertpapiere neu gefasst wurde) auf die Class BPreferred-Wertpapiere gezahlt werden, und die der Trust als Inhaber der Class B-PreferredWertpapiere erhält, an die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere gemäß dem zwischen unter anderem den Trustees, der Postbank und der Gesellschaft abgeschlossenen Trust-Vertrag (der vor der Ausgabe der Trust-Wertpapiere neu gefasst wird) weiterleiten. Diese Ausschüttungen auf die Trust-Preferred-Wertpapiere werden auf den Betrag der Ausschüttungen auf die Class BPreferred-Wertpapiere beschränkt sein. Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere werden gemäß dem LLC-Vertrag für einen Zahlungszeitraum aus den Beträgen vorgenommen, um die (i) die auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen und die Ersatz-Schuldverschreibungen durch deren Emittenten bzw. nach dem Endfälligkeitstag auf die Zulässigen Anlagen, die die Gesellschaft dann gegebenenfalls hält, oder gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung gezahlten Beträge (ii) die betrieblichen Aufwendungen der Gesellschaft, die nicht von der Postbank gezahlt oder erstattet werden, im betreffenden Zahlungszeitraum übersteigen. Vorbehaltlich der Bestimmungen des LLC-Vertrags und des Trust-Vertrags laufen Ausschüttungen auf den jeweiligen Liquidationsvorzugsbetrag von E 1.000 der Class BPreferred-Wertpapiere und der Trust-Preferred-Wertpapiere (i) vom Valutatag (einschließlich) bis zum Reset-Tag (ausschließlich) zu der Festen Ausschüttungsrate, nachträglich zahlbar am Reset-Tag, und (ii) für jeden Zahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zu der 15 Variablen Ausschüttungsrate, zahlbar halbjährlich nachträglich am 2. Juni und am 2. Dezember eines jeden Jahres, erstmals am 2. Juni 2006, auf. Für jeden Zahlungszeitraum werden die Ausschüttungen auf Basis eines Jahres mit 360 Tagen und 12 Monaten mit jeweils 30 Tagen, jeweils dividiert durch 360 (30/360), berechnet, wobei der sich daraus ergebende Betrag zum nächsten Cent gerundet wird (ein halber Cent wird aufgerundet). Falls die Gesellschaft keine Ausschüttung auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen Zahlungszeitraum festsetzt (und eine solche Ausschüttung nicht als festgesetzt gilt), haben die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere keinen Anspruch auf eine Ausschüttung auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen solchen Zahlungszeitraum und die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, eine Ausschüttung auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen solchen Zahlungszeitraum vorzunehmen, unabhängig davon, ob Ausschüttungen auf die Class BPreferred-Wertpapiere für einen zukünftigen Zahlungszeitraum festgesetzt werden (oder als festgesetzt gelten) und gezahlt werden. In einem solchen Fall werden die Anleger keine entsprechenden Ausschüttungen auf die Trust-Preferred-Wertpapiere für einen solchen Zahlungszeitraum erhalten. Eine Zusammenfassung der Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere und der Class BPreferred-Wertpapiere findet sich unter ,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere’’ und ,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere’’. Die Postbank und die Gesellschaft haben die Nachrangige Patronatserklärung, deren Bedingungen im Anhang A zu diesem Prospekt beigefügt sind, zugunsten der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere abgeschlossen. Gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung verpflichtet sich die Postbank unter anderem dazu, dass (i) die Gesellschaft jederzeit in der Lage sein wird, ihre Verpflichtungen bei jeweiliger Fälligkeit zu erfüllen, einschließlich ihrer Verpflichtung zur Zahlung der festgesetzten (oder als festgesetzt geltenden) Ausschüttungen (zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge auf diese) und fälliger Einziehungsbeträge bezüglich der Class B-Preferred-Wertpapiere, und (ii) die Gesellschaft im Fall ihrer Liquidation oder Auflösung über ausreichende Mittel verfügen wird, um die gesamten Liquidationsvorzugsbeträge der Class B-Preferred-Wertpapiere, einschließlich aufgelaufener und nicht gezahlter Ausschüttungen für den dann laufenden Zahlungszeitraum bis zum Tag der Liquidation oder Auflösung (ausschließlich) sowie etwaiger Zusätzlicher Beträge zu zahlen. Die Nachrangige Patronatserklärung stellt keine Garantie und keine Verpflichtung irgendeiner Art dar, dass die Gesellschaft jederzeit über ein ausreichendes Vermögen verfügt, um Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere oder sonstige Auszahlungen festzusetzen. Die Verpflichtungen der Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung sind gegenüber allen vorrangigen und allen nachrangigen Verpflichtungen der Postbank nachrangig, mit den höchstrangigen gegebenenfalls ausgegebenen Vorzugsaktien der Postbank und anderen Instrumenten der Postbank, die als Kernkapital qualifizieren, mindestens gleichrangig, und gegenüber allen anderen Vorzugs- und Stammaktien der Postbank vorrangig. Die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere sind Drittbegünstigte der Nachrangigen Patronatserklärung. Eine Zusammenfassung der Bedingungen der Nachrangigen Patronatserklärung findet sich unter ,,Beschreibung der Nachrangigen Patronatserklärung’’. Die Trust-Preferred-Wertpapiere und die Class B-Preferred-Wertpapiere haben keinen festgelegten Endfälligkeitstag und sind zu keiner Zeit nach Wahl ihrer Inhaber kündbar. Die Class B-Preferred-Wertpapiere können am oder nach dem Anfänglichen Einziehungstag nach Wahl der Gesellschaft, ganz oder teilweise, an jedem Zahlungstag eingezogen werden. Ferner können die Class B-Preferred-Wertpapiere von der Gesellschaft bei Eintritt eines GesellschaftsSonderkündigungsfalls eingezogen werden. Eine Einziehung erfolgt zum Einziehungsbetrag der Class B-Preferred-Wertpapiere, der dem Liquidationsvorzugsbetrag der Class B-Preferred-Wertpapiere zuzüglich aufgelaufener und nicht 16 gezahlter Ausschüttungen für den dann laufenden Zahlungszeitraum bis zum Einziehungstag (ausschließlich) und etwaiger Zusätzlicher Beträge entspricht. Vorbehaltlich der Bedingungen des Trust-Vertrags ist der Trust bei der Einziehung der Class BPreferred-Wertpapiere verpflichtet, die diesbezüglichen Einziehungserlöse dazu zu verwenden, die Trust-Wertpapiere anteilsmäßig einzuziehen. Bei Eintritt eines Trust-Sonderkündigungsfalls oder bei der Auflösung, Liquidation, Abwicklung oder Beendigung des Trusts sind die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere berechtigt, eine entsprechende Anzahl von Class B-Preferred-Wertpapieren zu erhalten. Siehe ,,Beschreibung der Wertpapiere – Einziehung’’. Da die Class B-Preferred-Wertpapiere die einzigen Vermögenswerte des Trusts darstellen und die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere unter bestimmten Umständen Class B-PreferredWertpapiere erhalten können, machen potenzielle Käufer der Trust-Preferred-Wertpapiere auch eine Anlageentscheidung bezüglich der Class B-Preferred-Wertpapiere und sollten dementsprechend aufmerksam alle Informationen hinsichtlich der Class B-PreferredWertpapiere lesen. Siehe ,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere – Class B-PreferredWertpapiere’’ und ,,Risikofaktoren – Risiken einer Sonderkündigung’’. Gleichzeitig mit dem Erwerb der Trust-Preferred-Wertpapiere durch die Lead Manager, wie unter ,,Übernahme und Verkauf’’ dargestellt, haben die Gesellschaft, der Trust und die Postbank die folgenden Transaktionen vorgenommen: (i) die Gesellschaft hat an die Postbank den Gesellschafts-Stammanteil ausgegeben; (ii) die Gesellschaft hat an die Postbank das Class APreferred-Wertpapier ausgegeben; (iii) der Trust hat an die Postbank den Trust-Stammanteil ausgegeben; (iv) der Trust hat die Trust-Preferred-Wertpapiere, die im Namen der Clearstream AG registriert wurden, an die Lead Manager ausgegeben, die die Trust-Preferred-Wertpapiere an die Anleger verkauft haben; (v) die Gesellschaft hat an den Trust die Class B-PreferredWertpapiere ausgegeben; und (vi) die Gesellschaft hat von der Postbank die Anfänglichen Schuldverschreibungen erworben. Die Postbank hat als Inhaber des Gesellschafts-Stammanteils das Board of Directors, das anfangs aus vier Directors bestehen wird, ernannt. Das folgende Schaubild zeigt die Beziehungen der Gesellschaft, des Trusts und der Postbank nach Abschluss des Angebots. Deutsche Postbank AG („Postbank“) Nachrangige Emissionserlöse Patronats- der Anfänglichen Schuldvererklärung schreibungen Anfängliche Schuldverschreibungen Trust-PreferredClass B-Preferred Wertpapiere Wertpapiere Inhaber der TrustDeutsche Postbank PreferredFunding Trust I Wertpapiere (der „Trust“) Emissionserlöse Emissionserlöse der Class B-Preferredder Trust-PreferredWertpapiere Wertpapiere Deutsche Postbank Funding LLC I (die „Gesellschaft“) 17 Das Angebot Der Trust.......................... Deutsche Postbank Funding Trust I ist ein nach dem Recht des Staates Delaware errichteter Statutory Trust, der für das Halten der Class B-Preferred-Wertpapiere und die Weiterleitung der Ausschüttungen und der Einziehungsbeträge der Class BPreferred-Wertpapiere an die Inhaber der Trust-Wertpapiere gegründet worden ist. Die Gesellschaft ............ Deutsche Postbank Funding LLC I, eine Delaware Limited Liability Company, ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Postbank. Die einzigen Vermögenswerte der Gesellschaft sind die Schuldverschreibungen und die Zulässigen Anlagen. Gegenstand des Angebots ......................... E 300.000.000 auf den Namen lautende Trust-PreferredWertpapiere ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung mit einem Liquidationsvorzugsbetrag von E 1.000 je Trust-PreferredWertpapier. Die Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere sind im Wesentlichen identisch mit den Bedingungen der Class B-Preferred-Wertpapiere. Das Angebot bestand aus einem öffentlichen Angebot in der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden sowie einer internationalen Privatplazierung außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Regulation S. Siehe ,,Übernahme und Verkauf’’. Angebotsfrist................... Potenzielle Anleger konnten ihr Kaufangebot bezüglich der TrustPreferred-Wertpapiere vom 12. November 2004 bis zum 19. November 2004 abgeben. Ausgabepreis .................. 100 % (entspricht E 1.000 je Trust-Preferred-Wertpapier). Verwendung der Erlöse ........................ Der Erlös aus dem Verkauf der Trust-Wertpapiere wurde vom Trust in die Class B-Preferred-Wertpapiere investiert. Die Gesellschaft hat den Erlös aus dem Verkauf der Class BPreferred-Wertpapiere, zusammen mit den in Bezug auf die Ausgabe des Class A-Preferred-Wertpapiers und des Gesellschafts-Stammanteils von der Postbank eingebrachten Mittel für den Kauf von Anfänglichen Schuldverschreibungen verwendet. Die Postbank beabsichtigt, den Erlös aus dem Verkauf der Anfänglichen Schuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. Die Postbank beabsichtigt, die Class B-Preferred-Wertpapiere bzw. die Trust-PreferredWertpapiere als aufsichtsrechtliches Kernkapital auf konsolidierter Basis zu behandeln. Nachrangige Patronatserklärung der Postbank ................... Die Postbank hat mit der Gesellschaft eine Nachrangige Patronatserklärung zugunsten der Gesellschaft und der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere abgeschlossen, wonach sich die Postbank verpflichtet sicherzustellen, dass (i) die Gesellschaft jederzeit in der Lage sein wird, ihre Verpflichtungen bei jeweiliger Fälligkeit zu erfüllen, einschließlich festgesetzter (oder als festgesetzt geltender) Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge auf diese und fälliger Einziehungsbeträge bezüglich der Class BPreferred-Wertpapiere; und 18 (ii) die Gesellschaft im Fall ihrer Liquidation oder Auflösung über ausreichende Mittel verfügen wird, um die Liquidationsvorzugsbeträge der Class B-PreferredWertpapiere, einschließlich aufgelaufener und nicht gezahlter Ausschüttungen für den dann laufenden Zahlungszeitraum bis zum Tag der Liquidation oder Auflösung (ausschließlich) sowie etwaiger Zusätzlicher Beträge zu zahlen. Die Nachrangige Patronatserklärung stellt keine Garantie irgendeiner Art dar, dass die Gesellschaft jederzeit über ausreichendes Vermögen verfügt, um Ausschüttungen oder sonstige Auszahlungen festzusetzen. Die Verpflichtungen der Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung sind gegenüber allen vorrangigen und allen nachrangigen Verpflichtungen der Postbank nachrangig, mit den höchstrangigen gegebenenfalls ausgegebenen Vorzugsaktien der Postbank und anderen Instrumenten der Postbank, die als Kernkapital qualifizieren, mindestens gleichrangig, und gegenüber allen anderen Vorzugs- und Stammaktien der Postbank vorrangig. Die Inhaber der Class B-PreferredWertpapiere sind Drittbegünstigte der Nachrangigen Patronatserklärung. Falls ein Inhaber von Class B-PreferredWertpapieren der Gesellschaft mitgeteilt hat, dass die Postbank eine Verpflichtung aus der Nachrangigen Patronatserklärung nicht erfüllt hat, und diese Nichterfüllung länger als 60 Tage nach dem Zeitpunkt der Mitteilung fortdauert, sind die Inhaber einer Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-PreferredWertpapiere berechtigt, den Unabhängigen Enforcement Director zu ernennen, der verpflichtet ist, die Rechte der Gesellschaft aus der Nachrangigen Patronatserklärung ohne Beeinträchtigung der Interessen der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere durchzusetzen. Die Postbank verpflichtet sich ferner, keine Garantie oder ähnliche Versprechen in Bezug auf andere Vorzugswertpapiere oder vergleichbare Wertpapiere eines anderen verbundenen Unternehmens abzugeben oder eine andere Vereinbarung zur Sicherung solcher Vorzugswertpapiere oder vergleichbarer Wertpapiere abzuschließen, wenn eine solche Garantie, ein solches Versprechen oder eine solche Vereinbarung in irgendeiner Hinsicht gegenüber der Nachrangigen Patronatserklärung vorrangig wäre, außer wenn die Patronatserklärung so geändert wird, dass diese mit einer solchen anderen Garantie oder Vereinbarung mindestens gleichrangig ist und im Wesentlichen gleichwertige Vorrechte in Bezug auf Zahlungen enthält. Zusammenfassung der Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere und der Class B-PreferredWertpapiere Verbriefung und Stückelung....................... Die Trust-Preferred-Wertpapiere wurden als Namenswertpapiere im Girosammelverfahren in einer Stückelung von E 1.000 (Liquidationsvorzugsbetrag) ausgegeben und werden durch eine oder mehrere von der Clearstream AG verwahrte Globalurkunden verbrieft (mit Ausnahme von besonderen Umständen, in denen effektive Stücke ausgegeben werden. Siehe ,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere – Übertragung’’). 19 Fälligkeit .......................... Die Trust-Preferred-Wertpapiere und die Class B-PreferredWertpapiere haben keinen Fälligkeitstag und sind zu keiner Zeit nach Wahl ihrer Inhaber kündbar. Die Gesellschaft kann unter bestimmten Umständen die Class B-Preferred-Wertpapiere einziehen. Siehe ,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere – Einziehung der Class B-PreferredWertpapiere’’. Ausschüttungen .............. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Trust-Vertrags bzw. des LLCVertrags laufen Ausschüttungen auf den jeweiligen Liquidationsvorzugsbetrag von E 1.000 je Trust-PreferredWertpapier (der ,,Liquidationsvorzugsbetrag’’) und von E 1.000 je Class B-Preferred-Wertpapier wie folgt auf: (i) vom Valutatag (einschließlich) bis zum Reset-Tag (ausschließlich) zu einem festen Satz von 6,00 % p.a. (die ,,Feste Ausschüttungsrate’’), nachträglich zahlbar am Reset-Tag, und (ii) für jeden Zahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zum Referenzsatz zuzüglich einer Marge von 0,025 % p.a. (die ,,Variable Ausschüttungsrate’’), zahlbar halbjährlich nachträglich am 2. Juni und am 2. Dezember eines jeden Jahres, erstmals am 2. Juni 2006. Die Ausschüttungen werden jedoch für keinen Zahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zu einem Satz von mehr als 8,00 % p.a. auflaufen. Für jeden Zahlungszeitraum werden die Ausschüttungen auf Basis eines Jahres mit 360 Tagen und 12 Monaten mit jeweils 30 Tagen, jeweils dividiert durch 360 (30/360), berechnet, wobei der sich daraus ergebende Betrag zum nächsten Cent gerundet wird (ein halber Cent wird aufgerundet). Festsetzung von Ausschüttungen .............. Es wird erwartet, dass die Ausschüttungen auf die Class BPreferred-Wertpapiere aus Zinszahlungen vorgenommen werden, die die Gesellschaft aus den Schuldverschreibungen oder den Zulässigen Anlagen, die die Gesellschaft gegebenenfalls hält, erhalten hat. Falls die Gesellschaft für einen Zahlungszeitraum keine Ausschüttung auf die Class B-Preferred-Wertpapiere festsetzt (und eine solche Ausschüttung nicht als festgesetzt gilt), haben die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere keinen Anspruch auf eine Ausschüttung auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für diesen Zahlungszeitraum und die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, eine Ausschüttung für diesen Zahlungszeitraum auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zu zahlen, unabhängig davon, ob Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen zukünftigen Zahlungszeitraum festgesetzt werden (oder als festgesetzt gelten) und gezahlt werden. Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere dürfen nur an einem Zahlungstag festgesetzt und gezahlt werden, sofern: (i) der Gesellschaft für den Zahlungszeitraum, der an dem Tag endet, der diesem Zahlungstag unmittelbar vorhergeht, ein Betriebsgewinn zur Verfügung steht, der mindestens dem Betrag dieser Ausschüttungen entspricht, und (ii) die Postbank für das vorhergehende Geschäftsjahr, für das ein geprüfter nicht konsolidierter Einzelabschluss vorliegt, ein Ausschüttungsfähiger Gewinn zur Verfügung steht, der mindestens der Summe aus dem Betrag dieser auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zu zahlenden Ausschüttungen und 20 den Ausschüttungen, Dividenden oder sonstigen Auszahlungen auf etwaige Gleichrangige Wertpapiere entspricht, wobei der Ausschüttungsfähige Gewinn des vorhergehenden Geschäftsjahrs anteilsmäßig auf diese Ausschüttungen sowie Ausschüttungen, Dividenden oder sonstige Auszahlungen auf Gleichrangige Wertpapiere verteilt wird. Zur Feststellung, ob ein ausreichender Ausschüttungsfähiger Gewinn der Postbank für ein Geschäftsjahr zur Verfügung steht, damit Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere festgesetzt werden dürfen, werden vom Ausschüttungsfähigen Gewinn des betreffenden Geschäftsjahres etwaige Ausschüttungen, die bereits auf die Class B-PreferredWertpapiere gezahlt worden sind, und etwaige Ausschüttungen, Dividenden oder sonstige Auszahlungen, die auf der Basis eines solchen Ausschüttungsfähigen Gewinns bereits auf Gleichrangige Wertpapiere gezahlt worden sind, abgezogen. Fingierte Festsetzungen von Ausschüttungen ...... Ungeachtet des Vorstehenden gilt Folgendes: Falls die Postbank oder eine ihrer Tochtergesellschaften in Bezug auf Gleichrangige Wertpapiere Ausschüttungen, Dividenden oder sonstige Auszahlungen festsetzt oder zahlt (mit Ausnahme von Zahlungen von Tochtergesellschaften der Postbank, die ausschließlich an die Postbank oder an eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Postbank geleistet werden), wird fingiert, dass die Gesellschaft Ausschüttungen auf die Class B-PreferredWertpapiere festgesetzt hat. Falls eine solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige Auszahlung auf Gleichrangige Wertpapiere zum vollen festgelegten Betrag, der auf die Gleichrangigen Wertpapiere im dann laufenden Geschäftsjahr bis zum maßgeblichen Zahlungstag zahlbar ist, geleistet wurde, wird fingiert, dass die Ausschüttungen zum Festgelegten Zinssatz für das dann laufende Geschäftsjahr bis zum Zahlungstag auf die Class B-Preferred-Wertpapiere in voller Höhe festgesetzt werden. Falls eine solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige Auszahlung auf Gleichrangige Wertpapiere nur eine Teilzahlung des so geschuldeten Betrags darstellt, wird die als festgesetzt fingierte Ausschüttung auf die Class B-Preferred-Wertpapiere proportional angepasst. Ferner gilt ungeachtet des Vorstehenden Folgendes: Falls die Postbank oder eine Tochtergesellschaft der Postbank in Bezug auf ihre Nachrangigen Wertpapiere Nachrangige Ausschüttungen festsetzt oder zahlt, wird fingiert, dass die Gesellschaft Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen Betrag festgesetzt hat, der davon abhängt, wie oft auf die jeweiligen Nachrangigen Wertpapiere Ausschüttungen, Dividenden oder sonstige Auszahlungen gezahlt werden: – falls die Zahlung von Nachrangigen Ausschüttungen jährlich erfolgt, in voller Höhe zum Festgelegten Zinssatz für die ersten zwei Zahlungstage, die auf denselben Tag fallen wie der Tag, an dem eine solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige Auszahlung festgesetzt oder geleistet wird, oder die unmittelbar darauf folgen; – falls die Zahlung von Nachrangigen Ausschüttungen halbjährlich erfolgt, in voller Höhe zum Festgelegten 21 Zinssatz für den Zahlungstag, der auf denselben Tag fällt, wie der Tag, an dem eine solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige Auszahlung festgesetzt oder geleistet wird, oder der unmittelbar darauf folgt; – falls die Zahlung von Nachrangigen Ausschüttungen vierteljährlich erfolgt: (i) falls nur eine Nachrangige Ausschüttung in dem dem Zahlungstag vorhergehenden Zahlungszeitraum vorgenommen wurde, gelten Ausschüttungen zu 50 % des Betrags als festgesetzt, der zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe für denjenigen Zahlungstag zahlbar wäre, der auf denselben Tag fällt wie der Tag, an dem eine solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige Auszahlung festgesetzt oder geleistet wird, oder der unmittelbar darauf folgt, oder (ii) falls zwei Nachrangige Ausschüttungen in einem solchen Zahlungszeitraum vorgenommen wurden, gelten Ausschüttungen in voller Höhe zu dem Betrag als festgesetzt, der zum Festgelegten Zinssatz für denjenigen Zahlungstag zahlbar wäre, der auf denselben Tag fällt wie der Tag, an dem eine solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige Auszahlung festgesetzt oder geleistet wird, oder der unmittelbar darauf folgt. Falls die Postbank oder eine ihrer Tochtergesellschaften Gleichrangige Wertpapiere oder Nachrangige Wertpapiere einzieht, zurückkauft oder anderweitig erwirbt, außer durch Wandlung oder Umtausch in Stammaktien der Postbank und gemäß bestimmten unter ,,Beschreibung der GesellschaftsWertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere – Ausschüttungen’’ dargestellten Ausnahmen, wird fingiert, dass die Gesellschaft Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe für die ersten zwei Zahlungstage festgesetzt hat, die auf denselben Tag fallen wie der Tag, an dem eine solche Rücknahme, ein solcher Rückkauf oder ein solcher anderer Erwerb erfolgt, oder die unmittelbar darauf folgen. Verbot von Ausschüttungen .............. Auch wenn ein ausreichender Betriebsgewinn der Gesellschaft und ein ausreichender Ausschüttungsfähiger Gewinn der Postbank zur Verfügung stehen, dürfen an einem Zahlungstag (oder einem für die Einziehung oder Liquidation festgesetzten Tag) keine Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere vorgenommen werden, wenn an diesem Tag eine Anweisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die ,,BaFin’’) (oder einer anderen maßgeblichen Aufsichtsbehörde) in Kraft ist, die es der Postbank untersagt, Gewinnausschüttungen (einschließlich etwaiger Gewinnausschüttungen an Inhaber von Gleichrangigen Wertpapieren) vorzunehmen. Zahlung von Zusätzlichen Beträgen .... Alle Zahlungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere und die Trust-Preferred-Wertpapiere (einschließlich von Zahlungen im Rahmen einer Liquidation oder bei Einziehung solcher Wertpapiere) sind ohne Abzug oder Einbehalt von oder 22 aufgrund von Quellensteuern vorzunehmen, es sei denn, ein solcher Abzug oder Einbehalt ist gesetzlich vorgeschrieben. In letzterem Fall werden die Gesellschaft bzw. der Trust diejenigen zusätzlichen Beträge als zusätzliche Ausschüttungen zahlen, die erforderlich sind, damit die Nettobeträge, die den Inhabern der Class B-Preferred-Wertpapiere bzw. der Trust-PreferredWertpapiere nach diesem Abzug oder Einbehalt zufließen, jeweils den Beträgen entsprechen, die sie erhalten hätten, wenn kein solcher Abzug oder Einbehalt erforderlich gewesen wäre (,,Zusätzliche Beträge’’). Die Verpflichtung zur Zahlung solcher Zusätzlichen Beträge auf die Class B-Preferred-Wertpapiere und die Trust-Preferred-Wertpapiere besteht jedoch nicht: – falls und soweit die Gesellschaft nicht in der Lage ist, solche Zusätzlichen Beträge zu zahlen, weil eine solche Zahlung den Ausschüttungsfähigen Gewinn der Postbank für das vorhergehende Geschäftsjahr (nach Abzug des Betrags der Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere oder etwaiger Ausschüttungen, Dividenden oder sonstiger Auszahlungen auf Gleichrangige Wertpapiere, die auf der Grundlage eines solchen Ausschüttungsfähigen Gewinns am oder vor dem Tag der Fälligkeit der Zusätzlichen Beträge bereits vom Ausschüttungsfähigen Gewinn gezahlt wurden) übersteigen würde; – in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund der Tatsache zu zahlen sind, dass der Inhaber oder wirtschaftliche Eigentümer der Class B-Preferred-Wertpapiere (mit Ausnahme des Trusts) oder der Trust-PreferredWertpapiere eine andere Beziehung zu einer Maßgeblichen Rechtsordnung unterhält als lediglich den Besitz der Class B-Preferred-Wertpapiere bzw. TrustPreferred-Wertpapiere; – in Bezug auf Quellensteuern, wenn dieser Einbehalt oder Abzug gemäß einer Richtlinie der Europäischen Union über die Besteuerung von Zinserträgen (einschließlich der beschlossenen Richtlinie vom 3. Juni 2003) erfolgt, oder gemäß einem Gesetz, das aufgrund einer solchen Richtlinie erlassen wurde, ihr entspricht oder eingeführt wurde, um einer solchen Richtlinie nachzukommen; – in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund einer Steuer bezüglich Erbschaft, Spareinlagen, Vermögen, persönlichen Eigentums, Verkauf oder Übertragung oder aufgrund sonstiger Steuern zahlbar sind, die anders als durch Einbehalt von Zahlungen in Bezug auf die Class BPreferred-Wertpapiere oder die Trust-PreferredWertpapiere zahlbar sind; – in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt vermieden werden kann, indem der Inhaber oder wirtschaftliche Eigentümer der Class B-PreferredWertpapiere bzw. der Trust-Preferred-Wertpapiere gegenüber der maßgeblichen Steuerbehörde eine Erklärung seiner Nichtansässigkeit oder eines anderen Anspruchs auf Freistellung abgibt; – in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt vermieden werden kann, indem der Inhaber oder wirtschaftliche Eigentümer die jeweiligen Class B- 23 Preferred-Wertpapiere oder Trust-Preferred-Wertpapiere einer anderen Zahlstelle in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union vorlegt; oder – in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt dadurch hätte vermieden werden können, dass der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere oder der Trust-PreferredWertpapiere die jeweiligen Class B-Preferred-Wertpapiere oder Trust-Preferred-Wertpapiere zur Zahlung innerhalb von 30 Tagen seit dem Fälligkeitstag oder seit dem Tag, an dem diese zahlbar wurden, vorgelegt hätte; dies gilt nicht insoweit, als ein solcher Inhaber auf solche Zusätzlichen Beträge einen Anspruch durch Vorlage solcher Class B-Preferred-Wertpapiere oder TrustPreferred-Wertpapiere zur Zahlung am letzten Tag einer solchen 30-Tagefrist gehabt hätte. Einziehung....................... Falls die Gesellschaft Class B-Preferred-Wertpapiere einzieht, muss der Trust eine entsprechende Anzahl von Trust-PreferredWertpapieren einziehen. Die Class B-Preferred-Wertpapiere können nach Wahl der Gesellschaft, ganz oder teilweise, am Anfänglichen Einziehungstag oder an jedem Zahlungstag danach eingezogen werden. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, die Class B-Preferred-Wertpapiere jederzeit ganz, aber nicht teilweise bei Eintritt eines Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls einzuziehen. Eine solche Einziehung erfolgt zum Einziehungsbetrag, der dem Liquidationsvorzugsbetrag der einzuziehenden Class B-Preferred-Wertpapiere entspricht, zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter Ausschüttungen für den jeweils laufenden Zahlungszeitraum bis zum Einziehungstag (ausschließlich), zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge. Die Gesellschaft ist nur berechtigt, ihr Recht, die Class B-PreferredWertpapiere einzuziehen, auszuüben, wenn sie: (i) mit einer Frist von mindestens 30 Tagen (oder einer längeren Frist, wenn dies von der zuständigen Aufsichtsbehörde verlangt wird) den Inhabern der Class BPreferred-Wertpapiere ihre Absicht, die Class B-PreferredWertpapiere am Einziehungstag einzuziehen, bekannt gemacht hat, (ii) gleichzeitig von der Emittentin der Schuldverschreibungen eine Mitteilung bezüglich der Rückzahlung eines Gesamtnennbetrags von Schuldverschreibungen, der dem gesamten Liquidationsvorzugsbetrag der einzuziehenden Class B-Preferred-Wertpapieren entspricht, erhalten hat, und (iii) die notwendigen regulatorischen Genehmigungen erhalten hat. Siehe ,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere – Einziehung der Class BPreferred-Wertpapiere’’. Eine Einziehung von Class B-Preferred-Wertpapieren gleich aus welchem Grund darf nur erfolgen, falls am Einziehungstag: – die Gesellschaft (aufgrund von Zahlungen auf die Schuldverschreibungen, Zulässigen Anlagen oder gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung) über ausreichende Mittel verfügt, um den Einziehungsbetrag zu zahlen und einen Betrag in voller Höhe zu zahlen, der den bis zum 24 Einziehungstag aufgelaufenen und nicht gezahlten Ausschüttungen zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge entspricht; – der Postbank für das vorhergehende Geschäftsjahr ein Ausschüttungsfähiger Gewinn zur Verfügung steht, der mindestens der Summe aus dem Betrag der bis zum Einziehungstag angefallenen und nicht gezahlten Ausschüttungen auf die Class B-PreferredWertpapiere zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge entspricht; und – keine Anweisung der BaFin (oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde) in Kraft ist, die es der Postbank untersagt, Gewinnausschüttungen (einschließlich etwaiger Gewinnausschüttungen an die Inhaber von Gleichrangigen Wertpapieren) vorzunehmen. Bei Eintritt eines Trust-Sonderkündigungsfalls oder im Fall einer freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation, Auflösung, Abwicklung oder Beendigung des Trusts werden die Inhaber der Trust-Wertpapiere berechtigt sein, in proportionaler Höhe Class BPreferred-Wertpapiere zu erhalten, wobei im Fall einer solchen Auskehrung von Class B-Preferred-Wertpapieren die Rechte des Inhabers des Trust-Stammanteils gegenüber den Rechten der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere nachrangig sein werden. Siehe ,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere – Einziehung’’. Die Trust-Preferred-Wertpapiere und die Class B-PreferredWertpapiere haben keinen festgelegten Endfälligkeitstag und sind zu keiner Zeit nach Wahl ihrer Inhaber kündbar. Liquidation ...................... Bei einer freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation, Auflösung, Abwicklung oder Beendigung des Trusts sind die Inhaber der Trust-Wertpapiere berechtigt, in proportionaler Höhe Class BPreferred-Wertpapiere zu erhalten. Die Inhaber der TrustPreferred-Wertpapiere haben in Bezug auf Ausschüttungen aufgrund der Liquidation des Trusts effektiv einen Vorrang vor dem Inhaber des Trust-Stammanteils. Bei einer Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft, hat (i) der Inhaber des Class A-Preferred-Wertpapiers einen Anspruch auf Erhalt der Schuldverschreibungen oder der Zulässigen Anlagen (einschließlich aller darauf aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen) als seine Liquidationsausschüttung und (ii) jeder Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere einen Anspruch auf Erhalt des Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere, zuzüglich der jeweils aufgelaufenen und nicht gezahlten Ausschüttungen für den laufenden Zahlungszeitraum bis zum Tag der Liquidation oder Auflösung (ausschließlich) und zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Liquidationsausschüttung an die Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere aus den gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung erhaltenen Mitteln gezahlt wird. Gemäß den Bestimmungen des LLC-Vertrags und soweit nach anwendbarem Recht zulässig, wird die Gesellschaft so lange nicht aufgelöst, bis alle Verpflichtungen der Nachrangigen Patronatserklärung vollständig gemäß ihren Bedingungen erfüllt worden sind. Rang der Trust-Wertpapiere........... Die Vornahme von Ausschüttungen und sonstigen Auszahlungen 25 auf die Trust-Wertpapiere und die Zahlung von Beträgen bei deren Einziehung erfolgen anteilig zwischen dem Trust-Stammanteil und den Trust-Preferred-Wertpapieren auf der Grundlage ihres Liquidationsvorzugs; bei Eintritt und Fortbestehen der Nichterfüllung einer Verpflichtung aus den Anfänglichen Schuldverschreibungen oder einer Verpflichtung aus der Nachrangigen Patronatserklärung werden jedoch keine Ausschüttungen oder sonstige Auszahlungen vorgenommen oder Einziehungsbeträge an den Inhaber des Trust-Stammanteils geleistet, solange nicht alle aufgelaufenen und nicht gezahlten Ausschüttungen auf die Trust-Preferred-Wertpapiere und Einziehungsbeträge bezüglich der Trust-Preferred-Wertpapiere gezahlt worden sind oder für deren Zahlung gesorgt worden ist, und alle Mittel, die dem Property Trustee unmittelbar zur Verfügung stehen, werden zunächst zur Vornahme der Leistung von fälligen Ausschüttungen auf die Trust-Preferred-Wertpapiere bzw. fälligen Einziehungsbeträgen bezüglich der Trust-PreferredWertpapiere verwendet, bevor solche Mittel verwendet werden, um Zahlungen auf den Trust-Stammanteil vorzunehmen. Rang der GesellschaftsWertpapiere..................... Bei einer freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation, Auflösung, Abwicklung oder Beendigung der Gesellschaft sind die Class BPreferred-Wertpapiere nachrangig gegenüber dem Class APreferred-Wertpapier und vorrangig gegenüber dem Gesellschafts-Stammanteil; jedoch werden Zahlungen der Postbank gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung von der Gesellschaft nur an die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere gezahlt. Solange Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehen, wird die Gesellschaft nicht ohne die Zustimmung der Inhaber von mindestens 662/3 % des gesamten Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere, die gesondert als eine Klasse abstimmen (mit Ausnahme von Class B-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen (mit Ausnahme des Trusts) gehalten werden), (i) eine Bestimmung des LLC-Vertrags (einschließlich der Bedingungen der Class B-Preferred-Wertpapiere) ergänzen, neu fassen, aufheben oder ändern, falls eine solche Ergänzung, Neufassung, Aufhebung oder Änderung die Rechte, Vorzugsrechte, Befugnisse oder Vorrechte der Class B-PreferredWertpapiere beeinträchtigen würde; (ii) vereinbaren, eine Bestimmung der Schuldverschreibungen in einer Weise zu ändern oder zu ergänzen oder auf die Rechte aus einer Vertragsverletzung in Bezug auf die Zahlung eines Betrags aus den Schuldverschreibungen zu verzichten, die die Interessen der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere nachhaltig beeinträchtigen würde; oder (iii) eine Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung) oder einen Zusammenschluss unter Beteiligung der Gesellschaft oder den Verkauf aller oder eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte der Gesellschaft durchführen, wobei eine solche Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung) oder ein solcher Zusammenschluss unter Beteiligung der Gesellschaft oder Verkauf aller oder eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des LLC-Vertrags stehen muss. Für eine Beschreibung dieser Bestimmungen des LLC-Vertrags siehe ,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere 26 – Verschmelzungen (durch Aufnahme oder Neugründung) und Verkäufe’’. Weitere Emissionen........ Die Gesellschaft wird nicht ohne Zustimmung aller Inhaber von Class B-Preferred-Wertpapieren (ohne Berücksichtigung von Class B-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank oder einem ihrer verbundenen Unternehmen gehalten werden) weitere Wertpapiere ausgeben, die gegenüber den Class B-PreferredWertpapieren in Bezug auf periodische Ausschüttungsrechte oder Rechte bei Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft vorrangig oder mit diesen gleichrangig sind. Die Gesellschaft kann jedoch von Zeit zu Zeit ohne die Zustimmung der Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere weitere Class B-Preferred-Wertpapiere mit identischen Bedingungen (bzw. in allen Punkten identischen Bedingungen bis auf den Ausgabetag, den Tag, ab dem Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere auflaufen, den Ausgabepreis und andere Abweichungen, soweit nach anwendbarem Recht notwendig) in einer Weise ausgeben, dass diese Class B-Preferred-Wertpapiere eine einheitliche Serie bilden. Durchsetzungsrechte ............................... Bei Eintritt eines Ereignisses, das zur Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft führt, oder (i) wenn die Gesellschaft Ausschüttungen (zuzüglich etwaiger darauf bezogener Zusätzlicher Beträge) auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zum Festgelegten Zinssatz nicht in voller Höhe für den ersten Zahlungszeitraum oder danach für zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume leistet, oder (ii) dem Fortbestehen der Nichterfüllung einer Verpflichtung der Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung mehr als 60 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem diese Nichterfüllung der Gesellschaft vom Property Trustee oder von einem Inhaber der Class B-PreferredWertpapiere oder von einem Inhaber der Trust-PreferredWertpapiere angezeigt wurde, sind die Inhaber einer Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der Class-B-PreferredWertpapiere berechtigt, einen Unabhängigen Enforcement Director zu ernennen. Ein Unabhängiger Enforcement Director wird sein Amt niederlegen, sobald nach alleinigem Ermessen des Unabhängigen Enforcement Director: (i) die Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere (zuzüglich etwaiger darauf bezogener Zusätzlicher Beträge) zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe für zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume von der Gesellschaft gezahlt wurden und (ii) die Postbank alle ihre Verpflichtungen aus der Nachrangigen Patronatserklärung erfüllt. Bei Eintritt eines Durchsetzungs-Ereignisses ist der Property Trustee berechtigt, bestimmte Rechte der Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere durchzusetzen. Falls der Property Trustee diese Rechte aus den Class B-Preferred-Wertpapieren nicht durchsetzt, ist der eingetragene Inhaber der Trust-PreferredWertpapiere, also die Clearstream AG, nicht aber ein Anleger der Trust-Preferred-Wertpapiere, berechtigt, rechtliche Schritte unmittelbar gegen die Gesellschaft einzuleiten, um die Rechte des Property Trustee aus den Class B-Preferred-Wertpapieren durchzusetzen, ohne erst rechtliche Schritte gegen den Property Trustee, den Trust oder sonstige Personen oder Unternehmen einleiten zu müssen. Siehe ,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere – Durchsetzungs-Ereignisse‘‘. Stimmrechte.................... Außer soweit vorgeschrieben ausdrücklich gemäß anwendbarem Recht oder im Trust-Vertrag oder LLC-Vertrag 27 bestimmt, sind die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere in Angelegenheiten des Trusts oder der Gesellschaft nicht stimmberechtigt. Solange der Trust Class B-PreferredWertpapiere hält, sind die Inhaber der Trust-PreferredWertpapiere berechtigt, den Property Trustee anzuweisen, die mit den Class B-Preferred-Wertpapieren verbundenen Stimmrechte auszuüben. Die Inhaber der Trust-PreferredWertpapiere können durch schriftliche Mitteilung an den Property Trustee und im Einklang mit anwendbarem Recht auf diese Stimmrechte verzichten. Für weitere Informationen siehe ,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere – Stimmrechte und Durchsetzungsrechte’’. Außer soweit ausdrücklich gemäß anwendbarem Recht vorgeschrieben oder im LLC-Vertrag bestimmt, haben die Class B-Preferred-Wertpapiere keine Stimmrechte. Für weitere Informationen siehe ,,Beschreibung der GesellschaftsWertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere – Stimmrechte und Durchsetzungsrechte’’. Notierung ........................ Die Trust-Preferred-Wertpapiere wurden an der Euronext Amsterdam und der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Clearing und Abwicklung...................... Die Trust-Preferred-Wertpapiere wurden am 2. Dezember 2004 bei der Clearstream AG eingeliefert. Die Trust-Preferred-Wertpapiere werden Kontoinhabern der Euroclear, der Clearstream Luxemburg oder der Clearstream AG am Abwicklungstag gegen Zahlung von Euro in taggleicher Buchung gutgeschrieben werden. Hauptzahlstelle; Berechnungsstelle .......... Deutsche Bank Deutschland. AG, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Niederländische Zahlstelle ......................... Deutsche Bank AG, Amsterdam, Niederlande. Bekanntmachungen........ Solange Trust-Preferred-Wertpapiere an der Euronext Amsterdam notiert sind und die Richtlinien dieser Börse dies erfordern, werden Bekanntmachungen an die Inhaber der Trust-PreferredWertpapiere in einer Tageszeitung mit allgemeiner Auflage in den Niederlanden veröffentlicht werden (voraussichtlich die Het Financieele Dagblad), die Euronext Amsterdam hiervon benachrichtigt werden und eine Veröffentlichung in der Officiële Prijscourant erfolgt. Solange Trust-Preferred-Wertpapiere an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind, werden alle Bekanntmachungen bezüglich der Trust-Preferred-Wertpapiere in einer Zeitung mit allgemeiner Auflage in der Bundesrepublik Deutschland, die ein Börsenpflichtblatt der Frankfurter Wertpapierbörse ist (voraussichtlich der Börsen-Zeitung), veröffentlicht. Anwendbares Recht ....... Der LLC-Vertrag, einschließlich der Bedingungen des Class APreferred-Wertpapiers und der Class B-Preferred-Wertpapiere, und der Trust-Vertrag, einschließlich der Bedingungen der TrustWertpapiere, unterliegen dem Recht von Delaware. Die Nachrangige Patronatserklärung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 28 Zusammenfassung der Bedingungen des Class A-Preferred-Wertpapiers Class A-PreferredWertpapier....................... Die Gesellschaft erwartet, dass das Class A-Preferred-Wertpapier nur insoweit Ausschüttungen erhält, als (i) Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere an einem Zahlungstag in voller Höhe gezahlt werden dürfen, da kein ausreichender Ausschüttungsfähiger Gewinn der Postbank vorhanden ist oder an diesem Tag eine Anweisung der BaFin (oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde) in Kraft ist, die es der Postbank untersagt, Gewinnausschüttungen vorzunehmen (einschließlich Gewinnausschüttungen an etwaige Inhaber von Gleichrangigen Wertpapieren), und (ii) die Gesellschaft über einen ausreichenden Betriebsgewinn verfügt. Zusammenfassung der Bedingungen der Anfänglichen Schuldverschreibungen Endfälligkeit..................... 2. Dezember 2034. Nennbetrag ..................... E 300.027.000, was dem Betrag der Bruttoerlöse aus dem Angebot und dem Verkauf der Trust-Wertpapiere und aus der entsprechenden Ausgabe von Class B-Preferred-Wertpapieren zuzüglich der Gesamtbeträge, die von der Postbank gegen Ausgabe des Class A-Preferred-Wertpapiers und des Gesellschafts-Stammanteils eingebracht werden (in der von Zeit zu Zeit durch Rückzahlungen verringerten Höhe, der ,,Nennbetrag’’) aus der Ausgabe von nachrangigen Schuldverschreibungen der Postbank, entspricht. Die Anfänglichen Schuldverschreibungen umfassen jedoch keine Verbindlichkeiten der Postbank, die als Verbindlichkeiten in den Büchern einer Niederlassung der Postbank in den Vereinigten Staaten von Amerika geführt werden. Zinszahlungen................. Die Anfänglichen Schuldverschreibungen werden auf ihren Nennbetrag verzinst, und zwar (i) vom Valutatag (einschließlich) bis zum Reset-Tag (ausschließlich) mit einem festen Zinssatz von mindestens 6,00 % p. a., nachträglich zahlbar am Reset-Tag und (ii) für jeden am oder nach dem Reset-Tag beginnenden Zinszahlungszeitraum mit einem Zinssatz von mindestens 0,025 % p. a. über dem Referenzsatz für diesen Zinszahlungszeitraum, zahlbar nachträglich halbjährlich am 2. Juni und 2. Dezember eines jeden Jahres, erstmals am 2. Juni 2006; die Zinszahlungen werden jedoch für keinen Zinszahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zu einem Satz von mehr als 8,00 % p. a. auflaufen. Für jeden Zinszahlungszeitraum werden die Zinsen auf der Basis eines Jahres mit 360 Tagen und 12 Monaten mit jeweils 30 Tagen, jeweils dividiert durch 360 (30/360), berechnet, wobei der sich daraus ergebende Betrag zum nächsten Cent gerundet wird (ein halber Cent wird aufgerundet). Der auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen zahlbare Zinssatz wird mindestens dem Zinssatz entsprechen, mit dem Ausschüttungen auf die Class B Preferred-Wertpapiere und die Trust-Preferred-Wertpapiere auflaufen werden. Zahlung Zusätzlicher Beträge ............................ Zinszahlungen auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen und deren Rückzahlung werden frei von und ohne Abzug oder Einbehalt aufgrund von Quellensteuern, die in der Bundesrepublik Deutschland oder einer politischen Untergliederung davon oder einer sonstigen Rechtordnung, von 29 der aus eine solche Zahlung erfolgt, auferlegt werden, vorgenommen, es sei denn, ein solcher Abzug oder Einbehalt ist gesetzlich erforderlich. In diesem Fall wird die Postbank als zusätzliche Zinsen zusätzliche Beträge (,,Zusätzliche Zinsbeträge’’) zahlen, die erforderlich sind, damit die Nettobeträge, die die Gesellschaft nach diesem Abzug oder Einbehalt auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen erhält, jeweils den Beträgen entsprechen, die sie erhalten hätte, wenn kein solcher Abzug oder Einbehalt aufgrund von Quellensteuern erforderlich gewesen wäre. Solche Zusätzlichen Zinsbeträge sind von der Postbank (oder der Postbank als Garantiegeber) jedoch nicht zu zahlen: (i) in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund der Tatsache zu zahlen sind, dass der Inhaber oder wirtschaftliche Eigentümer der Anfänglichen Schuldverschreibungen eine andere Beziehung zu einer Maßgeblichen Rechtsordnung unterhält als lediglich den Besitz der Anfänglichen Schuldverschreibungen; (ii) in Bezug auf Quellensteuern, wenn dieser Einbehalt oder Abzug gemäß einer Richtlinie der Europäischen Union über die Besteuerung von Zinserträgen (einschließlich der beschlossenen Richtlinie vom 3. Juni 2003) erfolgt, oder gemäß einem Gesetz, das aufgrund einer solchen Richtlinie erlassen wurde, ihr entspricht oder eingeführt wurde, um einer solchen Richtlinie nachzukommen; (iii) in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund einer Steuer bezüglich persönlichen Eigentums, Verkauf oder Übertragung oder aufgrund sonstiger Steuern zu zahlen sind, die anders als durch Einbehalt von Zahlungen in Bezug auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen zahlbar sind; oder (iv) in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt vermieden werden kann, indem der Inhaber der Anfänglichen Schuldverschreibungen gegenüber der maßgeblichen Steuerbehörde eine Erklärung seiner Nichtansässigkeit oder eines anderen Anspruchs auf Freistellung abgibt. Rang................................. Die Anfänglichen Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, unbesicherte und nachrangige Verpflichtungen der Postbank, die mit allen anderen nachrangigen Verpflichtungen der Postbank gleichrangig sind. Im Fall der Auflösung, der Liquidation oder eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Postbank, oder eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung des Insolvenzverfahrens der Postbank dienenden Verfahrens, gehen diese Verbindlichkeiten den Ansprüchen aller nicht nachrangiger Gläubiger der Postbank im Rang nach, so dass Zahlungen auf diese Verbindlichkeiten solange nicht erfolgen, wie die Ansprüche aller nicht nachrangigen Gläubiger der Postbank nicht voll befriedigt sind. Rückzahlung .................... Die Anfänglichen Schuldverschreibungen können außer bei Eintritt eines Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls (und der Einziehung der Class B-Preferred-Wertpapiere) oder bei einer Ersetzung der Anfänglichen Schuldverschreibungen durch ErsatzSchuldverschreibungen nicht vor dem 2. Dezember 2010 (der ,,Anfängliche Schuldverschreibungs-Einziehungstag’’) vorzeitig 30 zurückgezahlt werden. Die Anfänglichen Schuldverschreibungen können, außer wie unter ,,– Ersetzung’’ unten dargestellt, aus keinem Grund zurückgezahlt werden, soweit die Gesellschaft nicht das Recht hat und bekannt gemacht hat, dass sie Class BPreferred-Wertpapiere mit einem Gesamtliquidationsvorzugsbetrag, der dem Gesamtnennbetrag der zurückzuzahlenden Anfänglichen Schuldverschreibungen entspricht, oder, im Fall eines GesellschaftsSonderkündigungsfalles, einem Betrag entspricht, der dem zurückzuzahlenden Nennbetrag entspricht, zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter Zinsen bis zum Einziehungstag (ausschließlich) und etwaiger Zusätzlicher Beträge. Ersetzung......................... Die Postbank hat jederzeit das Recht, (i) als Schuldner der Schuldverschreibungen eine Qualifizierte Tochtergesellschaft einzusetzen oder (ii) die Schuldverschreibungen gegen von der Postbank (auch im Namen einer Niederlassung (ausgenommen Niederlassungen in den Vereinigten Staaten von Amerika)) oder von einer Qualifizierten Tochtergesellschaft (auch im Namen einer Niederlassung (ausgenommen Niederlassungen in den Vereinigten Staaten von Amerika)) ausgegebene ErsatzSchuldverschreibungen, deren Bedingungen jeweils mit denen der Anfänglichen Schuldverschreibungen identisch sind, zu ersetzen; vorausgesetzt jedoch, dass (a) diese Ersetzung oder dieser Austausch nicht zu einem GesellschaftsSonderkündigungsfall führt; (b) die Postbank (falls sie nicht selbst der Ersatzschuldner ist) die Verbindlichkeiten einer Qualifizierten Tochtergesellschaft auf nachrangiger Basis garantiert; und (c) bei einer solchen Ersetzung die Qualifizierte Tochtergesellschaft weder nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika noch eines ihrer Bundesstaaten errichtet worden ist. Wiederanlage .................. Der LLC-Vertrag bestimmt, dass nach dem Endfälligkeitstag, soweit die Class-B-Preferred-Wertpapiere nicht eingezogen worden sind, die Gesellschaft in Schuldverschreibungen einer oder mehrerer Qualifizierter Tochtergesellschaften, die durch die Postbank unbedingt auf nachrangiger Basis garantiert werden, oder in U.S. Staatsanleihen (zusammen ,,Zulässige Anlagen’’) anlegen wird; dies gilt jedoch nur, wenn eine solche Anlage nicht zu einem Gesellschafts-Sonderkündigungsfall führt. Anwendbares Recht ....... Die Anfänglichen Schuldverschreibungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 31 RISIKOFAKTOREN Eine Investition in die Trust-Preferred-Wertpapiere beinhaltet Risiken. Anleger sollten vor einer Anlageentscheidung in Bezug auf die Trust-Preferred-Wertpapiere die nachstehend beschriebenen Risikofaktoren in Verbindung mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und berücksichtigen. Risiken im Zusammenhang mit der Finanzlage der Postbank und ihrer verbundenen Unternehmen Sollte sich die Finanzlage der Postbank oder der mit ihr verbundenen Unternehmen verschlechtern, kann dies zur Folge haben, dass (i) der Postbank kein ausreichender Ausschüttungsfähiger Gewinn zur Verfügung steht, aus dem die Gesellschaft Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe festsetzen und zahlen kann; oder (ii) die Gesellschaft von der Postbank reduzierte Zahlungen von den Anfänglichen Schuldverschreibungen oder aus der Nachrangigen Patronatserklärung erhält. Dies könnte den Betrag, den der Trust bezüglich der Class B-Preferred-Wertpapiere erhält, reduzieren, wodurch sich die Beträge, die dem Trust für die periodischen Ausschüttungen an die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere zur Verfügung stehen, reduzieren. Ferner könnte eine freiwillige oder unfreiwillige Liquidation, Auflösung oder Abwicklung der Postbank zur Folge haben, dass die Inhaber der Trust-Wertpapiere einen Teil oder ihre gesamte Anlage verlieren. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Ausschüttungen vorzunehmen Die Festsetzung von Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere durch die Gesellschaft (und, dementsprechend, die Vornahme von Ausschüttungen auf die TrustPreferred-Wertpapiere durch den Trust) ist durch die Bestimmungen des LLC-Vertrags beschränkt. Auch wenn es die Unternehmenspolitik der Gesellschaft ist, den vollen Betrag ihres Betriebsgewinns für jeden Zahlungszeitraum an die Inhaber der Class B-PreferredWertpapiere auszuschütten, soweit ein ausreichender Ausschüttungsfähiger Gewinn bei der Postbank vorhanden ist, liegt die Festsetzung und Vornahme dieser Ausschüttungen (außer bei fingierten Festsetzungen, die zwingend sind) im Ermessen des Board of Directors der Gesellschaft. Ungeachtet des Vorstehenden, wird die Gesellschaft in bestimmten Fällen bei Zahlungen auf Gleichrangige Werpapiere oder Nachrangige Wertpapiere jedoch so behandelt, als habe sie Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere genehmigt. Siehe ,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere – Ausschüttungen’’. Auch wenn die Postbank über einen ausreichenden Ausschüttungsfähigen Gewinn und die Gesellschaft über einen ausreichenden Betriebsgewinn verfügen, ist es der Gesellschaft untersagt, an einem Zahlungstag Ausschüttungen auf die Class B – Preferred – Wertpapiere vorzunehmen, falls an einem solchen Tag eine Anweisung der BaFin oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde in Kraft ist, die es der Postbank untersagt, Gewinnausschüttungen (einschließlich an etwaige Inhaber von Gleichrangigen Wertpapieren) vorzunehmen. Sofern es der Gesellschaft nicht gestattet ist, an einem Zahlungstag Ausschüttungen auf die Class BPreferred-Wertpapiere vorzunehmen, verringern sich die Beträge, die dem Trust für Ausschüttungen auf die Trust-Preferred-Wertpapiere zur Verfügung stehen. Siehe ,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere – Ausschüttungen’’ und ,,Beschreibung der Trust-Preferred-Wertpapiere’’. Ausschüttungen sind nicht nachzahlbar Das Recht der Inhaber der Trust-Wertpapiere auf Erhalt von Ausschüttungen ist nicht nachzahlbar. Daher haben die Inhaber, falls dem Trust keine Gelder zur Verfügung stehen, um eine Ausschüttung für einen Zahlungszeitraum vorzunehmen, keinen Anspruch auf Erhalt einer Ausschüttung für einen solchen Zahlungszeitraum und der Trust ist nicht verpflichtet, eine Ausschüttung für diesen Zahlungszeitraum zu zahlen, unabhängig davon, ob Ausschüttungen für einen zukünftigen Zahlungszeitraum gezahlt werden. 32 Keine Stimmrechte; Beziehungen zwischen der Postbank und ihren verbundenen Unternehmen; bestimmte Interessenkonflikte Die Postbank wird die Gesellschaft aufgrund der Befugnis der Postbank-Konzerngesellschaft, als Inhaber des Gesellschafts-Stammanteils eine Mehrheit der Mitglieder des Board of Directors zu wählen, kontrollieren. Der Trust hat, soweit er der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere ist, im Allgemeinen kein Stimmrecht bei der Wahl der Mitglieder des Board of Directors. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass der Trust das Recht haben wird, ein zusätzliches Mitglied des Board of Directors, den Unabhängigen Enforcement Director, bei Eintritt von Ereignissen, die zu einer Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft führen, zu ernennen, oder falls: (i) die Gesellschaft Ausschüttungen (zuzüglich darauf bezogener Zusätzlicher Beträge) auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe für den ersten Zahlungszeitraum oder danach für zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume nicht zahlt; oder (ii) ein Inhaber von Class B-Preferred-Wertpapieren der Gesellschaft mitgeteilt hat, dass die Postbank eine Verpflichtung aus der Nachrangigen Patronatserklärung nicht erfüllt hat, und diese Nichterfüllung länger als 60 Tage nach dem Zeitpunkt der Mitteilung andauert. Risiken einer Sonderkündigung Einziehung bei Eintritt eines Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls. Bei Eintritt eines Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls können die Class B-Preferred-Wertpapiere (und infolgedessen die Trust-Preferred-Wertpapiere) jederzeit nach Wahl der Gesellschaft, ganz, aber nicht teilweise eingezogen werden. Ein Gesellschafts-Sonderkündigungsfall tritt ein, falls aufgrund von Gesetzesänderungen (i) Änderungen im steuerlichen Status der Gesellschaft eintreten, (ii) bei Zahlungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere, die Trust-Wertpapiere oder die Schuldverschreibungen Zusätzliche Beträge zu leisten sind; (iii) es der Postbank weder gestattet ist, die Class B-Preferred-Wertpapiere noch die Trust-Preferred-Wertpapiere als aufsichtsrechtliches Kernkapital auf konsolidierter Basis zu behandeln; oder (iv) die Gesellschaft als Investment Company im Sinne des 1940 Act qualifiziert wird. Siehe ,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere – Einziehung’’. Liquidation des Trusts bei Eintritt eines Trust-Sonderkündigungsfalls. Bei Eintritt eines Steuerrechtlichen Ereignisses oder eines Investment Company Act Ereignisses, jeweils nur in Bezug auf den Trust, wird der Trust aufgelöst und liquidiert. Bei einer solchen Auflösung und Liquidation des Trusts erhält jeder Inhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren als Liquidationsausschüttung eine entsprechende Anzahl von Class B-Preferred-Wertpapieren. Bei einer solchen Ausschüttung kann es sein, dass die Class B-Preferred-Wertpapiere niemals an einer Börse notiert oder für die Abwicklung über Euroclear, Clearstream Luxembourg oder die Clearstream AG zugelassen werden; außerdem würden Inhaber der Class B-PreferredWertpapiere und durch sie mittelbar Berechtigte der Form K-1 und den Berichtspflichten für mittelbar Berechtigte (nominee reporting requirements) gemäß dem Steuergesetz unterliegen. Aus diesem Grund können die Class B-Preferred-Wertpapiere, die ein Anleger bei Auflösung und Liquidation des Trusts erhält, mit einem Abschlag gegenüber dem Preis der Trust-PreferredWertpapiere, gegen die sie eingetauscht wurden, gehandelt werden. Die Nachrangige Patronatserklärung ist keine Garantie, dass Ausschüttungen vorgenommen werden Die Postbank und die Gesellschaft haben die Nachrangige Patronatserklärung zugunsten der Gesellschaft und der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere abgeschlossen. Die Nachrangige Patronatserklärung stellt jedoch keine Garantie der Postbank dafür dar, dass die Gesellschaft für einen Zahlungszeitraum Ausschüttungen festsetzen und vornehmen darf. Ferner sind die Verpflichtungen der Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung gegenüber allen Verbindlichkeiten der Postbank nachrangig, so dass, falls die Postbank (und infolgedessen die Gesellschaft) liquidiert würde, die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere berechtigt sind, gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung gleichrangig mit Inhabern der höchstrangigen Vorzugsaktien der Postbank etwaige Zahlungen zu erhalten, die dem Liquidationsvorzugsbetrag zuzüglich angefallener und nicht gezahlter Ausschüttungen für den dann laufenden Zahlungszeitraum bis zum Tag der Liquidation (ausschließlich) und etwaiger Zusätzlicher Beträge entsprechen. Siehe ,,Beschreibung der Nachrangigen Patronatserklärung’’. 33 Kein bestehender öffentlicher Markt Für die Trust-Preferred-Wertpapiere besteht bisher kein öffentlicher Markt. Die Zulassung der Trust-Preferred-Wertpapiere zum Handel am Amtlichen Markt der Euronext Amsterdam und der Frankfurter Wertpapierbörse wurde erteilt und die Notierung der Trust-Preferred-Wertpapiere erfolgt voraussichtlich am 6. Dezember 2004. Die Trust-Preferred-Wertpapiere können mit einem Abschlag zum von Anlegern gezahlten Erwerbspreis gehandelt werden. Es kann nicht garantiert werden, dass sich ein aktiver Sekundärmarkt für die Trust-Preferred-Wertpapiere entwickeln wird. Die Liquidität und die Marktpreise der Trust-Preferred-Wertpapiere können Schwankungen ausgesetzt sein, die auf Änderungen der Markt- und Wirtschaftsbedingungen, der Finanzlage und der Geschäftsaussichten der Postbank sowie auf sonstige Faktoren, die üblicherweise Auswirkungen auf die Sekundärmarktpreise von Wertpapieren haben, beruhen. Solche Fluktuationen können die Liquidität und die Marktpreise der Trust-Preferred-Wertpapiere erheblich beeinflussen. Ausschüttungen, die für Zahlungszeiträume nach dem Reset-Tag auflaufen, sind auf einen Höchstbetrag begrenzt Auschüttungen auf den Liquidationsvorzugsbetrag der Trust-Preferred-Wertpapiere laufen für den ersten Zahlungszeitraum bis zum Reset-Tag zur Festen Ausschüttungsrate (wie nachfolgend näher beschrieben) auf. Ausschüttungen für Zahlungszeiträume, die am oder nach dem ResetTag beginnen, laufen zur Variablen Ausschüttungrate auf. Die Variable Ausschüttungsrate wird für jeden Zahlungszeitraum als die Summe des Referenzsatzes und einer Marge auf diesen Satz (wie nachfolgend näher beschrieben) berechnet. Die Ausschüttungen werden jedoch maximal zu einem Satz von 8,00 % p.a. auflaufen. Dementsprechend, soweit Zinsraten nach dem Reset-Tag steigen und dadurch der anwendbare Referenzsatz steigt, kann der Satz, zu dem Ausschüttungen auflaufen, niedriger sein als die Summe des Referenzsatzes und der Marge oder sogar niedriger als der Referenzsatz. Anleger können daher dem Risiko ausgesetzt sein, dass der Ertrag ihrer Anlage nicht dem jeweils dann vorherrschenden Zinsniveau entspricht. Da die Trust-PreferredWertpapiere zu keiner Zeit von ihren Inhabern kündbar sind, können die Anleger daher langfristig einem solchen Risiko ausgesetzt sein. Siehe ,,Zusammenfassung des Prospekts – Zusammenfassung der Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere und der Class BPreferred-Wertpapiere – Ausschüttungen’’ und ,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere – Ausschüttungen’’. Aufsichtsrechtliche Beschränkungen der Aktivitäten der Gesellschaft Die Gesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der Postbank. Deutsche Bankaufsichtsbehörden könnten Entscheidungen bezüglich der Postbank in der Zukunft treffen, die sich nachteilig auf die Fähigkeit der Gesellschaft auswirken könnten, Ausschüttungen auf die Class B-PreferredWertpapiere vorzunehmen. Deutsche Behörden und Behörden der Europäischen Union und anderer Länder haben aufsichtsrechtliche Befugnisse in Bezug auf die Postbank und/oder ihre Tochtergesellschaften. Diese Aufsichtsbehörden könnten unter bestimmten Voraussetzungen in der Zukunft Entscheidungen bezüglich der Postbank und/oder ihrer Tochtergesellschaften oder Teilen ihres Betriebes oder ihrer Vermögenswerte treffen, die sich nachteilig auf ihre Fähigkeit auswirken könnten, unter anderem, Ausschüttungen an Inhaber ihrer Wertpapiere vorzunehmen, Geschäfte mit verbundenen Unternehmen zu tätigen, Vermögenswerte zu kaufen oder zu übertragen, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen oder Einziehungs- oder Liquidationszahlungen an Inhaber von Wertpapieren zu leisten. Kein festgelegter Endfälligkeitstag Es gibt keinen festgelegten Endfälligkeitstag für die Class B-Preferred-Wertpapiere und entsprechend auch nicht für die Trust-Preferred-Wertpapiere. Weder die Class B-PreferredWertpapiere noch die Trust-Preferred-Wertpapiere werden durch deren Inhaber kündbar sein. Auch wenn die Class B-Preferred-Wertpapiere und die Trust-Preferred-Wertpapiere an einem Anfänglichen Einziehungstag eingezogen werden können, gibt es keine Sicherheit, dass die Gesellschaft sich für eine Einziehung der Class B-Preferred-Wertpapiere am Anfänglichen Einziehungstag entscheiden wird. 34 Die Entscheidung der Gesellschaft, die Class B-Preferred-Wertpapiere einzuziehen, hängt von einer Reihe von Faktoren ab (wovon die meisten nicht von der Postbank und der Gesellschaft beeinflusst werden), einschließlich z.B.: – des haftenden Eigenkapitals/der Voraussetzungen des haftenden Eigenkapitals und der Refinanzierungsmöglichkeiten der Postbank zu einem solchen Zeitpunkt; – der aufsichtsrechtlichen Qualifizierung der Class B-Preferred-Wertpapiere, der Anfänglichen Schuldverschreibungen und/oder der Trust-Preferred-Wertpapiere; – ob die notwendige vorherige Zustimmung der BaFin eingeholt worden ist; und – des Marktes für Zinsmargen und Kreditmargen für hybride Kapitalmarktinstrumente und der allgemeinen Lage des Kapitalmarkts. Der Postbank-Konzern ist Markt- und Kreditrisiken ausgesetzt Der Betrag an Kundeneinlagen des Postbank-Konzerns übersteigt das Volumen des Kreditgeschäfts des Postbank-Konzerns deutlich. Die Anlage dieses Liquiditätsüberhangs erfolgt überwiegend am Geldund Kapitalmarkt in Schuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und anderen zinstragenden Anlagen mit größtenteils kurzen und mittleren Laufzeiten. Aufgrund dieser Bilanzstruktur und der damit verbundenen umfangreichen Bestände an Wertpapieren und Derivaten ist der Postbank-Konzern in besonderem Maße und in besonderer Weise Marktrisiken (insbesondere Zinsänderungsrisiken) ausgesetzt. Marktrisiken bestehen für den Postbank-Konzern auch hinsichtlich der Bestände im Bank- und Handelsbuch, die nicht mit der Anlage des Liquiditätsüberhangs in Zusammenhang stehen. Diese Bestände enthalten vorwiegend festverzinsliche Wertpapiere, Aktien, Devisen und Finanzderivate. Die beiden größten Aktienpositionen des Postbank-Konzerns hatten zum 30. September 2004 einen Marktwert von E 315 Mio. (1. Juni 2004: E 339,2 Mio.) und lagen damit um E 290 Mio. (1. Juni 2004: E 272,2 Mio.) unter den Anschaffungskosten. Diese nicht realisierten Verluste sind in der Neubewertungsrücklage und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung des Postbank-Konzerns erfasst. Nach Ansicht der Postbank liegt bei diesen zwei Dax-30-Werten derzeit keine dauerhafte Wertminderung vor. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass eine erfolgswirksame Abschreibung in Bezug auf diese Aktienpositionen vorgenommen werden muss, insbesondere bei erneuten Kursrückgängen an den Aktienmärkten oder bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der betroffenen Unternehmen. Das Handelsergebnis und das Finanzanlageergebnis des Postbank-Konzerns werden trotz der Risikosteuerungsmaßnahmen von zahlreichen Faktoren beeinflusst, die außerhalb der Kontrolle der Postbank liegen, insbesondere der Entwicklung des Zinsniveaus und des Aktienmarktes. Die Handels- und Finanzanlageergebnisse des Postbank-Konzerns – wie überhaupt von Banken in der Bundesrepublik Deutschland und im übrigen Europa – haben in den letzten Jahren angesichts der Volatilität der Märkte sehr geschwankt. Negative Veränderungen bezüglich des allgemeinen Marktumfelds, negative Entwicklungen am Aktien-, Renten- oder Währungsmarkt sowie der Eintritt anderer Marktrisiken könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Handelsergebnis, das Finanzanlageergebnis sowie das Eigenkapital (Neubewertungsrücklage) des Postbank-Konzerns haben. Der Postbank-Konzern ist aufgrund seiner Aktivitäten im Kreditgeschäft Kreditrisiken ausgesetzt, wobei das Kreditvolumen des Postbank-Konzerns im Vergleich zu anderen großen deutschen Banken relativ gering ist. Die Postbank plant eine Ausweitung des Kreditgeschäfts. Dabei soll auch künftig der Schwerpunkt bei der originären Vergabe von privaten Baufinanzierungen und ausgewählten gewerblichen Finanzierungen liegen; es ist aber auch ein Wachstum durch die Akquisition von Kreditportfolien oder von anderen Retail-Banken möglich. Eine Erweiterung des Kreditgeschäfts bringt zusätzliche Kreditausfallrisiken mit sich, die sich trotz konservativer Risikopolitik und Maßnahmen der Risikosteuerung realisieren und zu erheblichen Verlusten führen können. Zusätzliche Kreditausfallrisiken schlagen sich zudem grundsätzlich in einer Erhöhung der Risikovorsorge nieder. Vor allem der aus der Anlage des Liquiditätsüberhangs resultierende umfangreiche Bestand an Wertpapieren, aber auch die Bestände im Bank- und Handelsbuch, die nicht mit der Anlage des 35 Liquiditätsüberhangs in Zusammenhang stehen, stellen hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Genauigkeit des Risikomanagements des Postbank-Konzerns. Siehe ,,Postbank-Konzern – Risikomanagement’’. Obwohl der Postbank-Konzern erheblich in die Entwicklung von Risikomanagementstrategien und -techniken investiert und sein Risikomanagement ständig weiter entwickelt, ist nicht auszuschließen, dass angesichts der Komplexität und des Volumens der Geschäftsaktivitäten des Postbank-Konzerns sowie der Volatilität der Märkte einzelne Marktrisiken nicht oder nicht vollständig erfasst, bewertet und abgesichert sind oder die Risikomanagementsysteme unter bestimmten Umständen versagen, insbesondere bei Risiken, die der Postbank-Konzern nicht erkannt oder erwartet hat. Aufgrund einer Entscheidung jüngeren Datums der Europäischen Kommission besteht Unsicherheit, ob die überwiegende Finanzierung der Versorgungsleistungen der bei der Postbank beschäftigten Beamten durch die Bundesrepublik Deutschland eine unerlaubte staatliche Beihilfe darstellt Im Zuge der Privatisierung der Deutsche Bundespost wurden die Beamten des Teilsondervermögens Deutsche Bundespost POSTBANK mit Wirkung zum 1. Januar 1995 auf die Postbank überführt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben blieb die Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die überführten Beamten versorgungspflichtig. Die Versorgungsansprüche der bei der Postbank beschäftigten Beamten richten sich somit weiterhin gegen die Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen der Privatisierung wurde diesbezüglich eine Lastenverteilung im Innenverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den privaten Nachfolgegesellschaften der Deutsche Bundespost angestrebt. Bei der Lastenverteilung wurde insbesondere berücksichtigt, dass beamtenrechtliche Versorgungsverpflichtungen typische Mehrkosten beinhalten, die den privaten Nachfolgeunternehmen nicht in vollem Umfang aufgebürdet werden konnten, da Wettbewerber keine vergleichbaren Lasten zu tragen haben. Außerdem wurde berücksichtigt, dass viele der berechtigten Leistungsempfänger schon vor der Privatisierung pensioniert waren oder Dienstzeiten als Beamte geleistet hatten und dass die daraus resultierenden Lasten der Bundesrepublik Deutschland und nicht der Postbank zuzurechnen waren. Gleichzeitig musste die Lastenverteilung aber so erfolgen, dass den Nachfolgeunternehmen auch keine Wettbewerbsvorteile gewährt werden. Die in den Privatisierungsgesetzen gefundene Lastenverteilung sieht vor, dass die Postbank Zahlungen an die Unterstützungskasse, die die Versorgungsleistungen der Beamten erbringt, zu entrichten hat. So zahlt die Postbank für die Altersversorgung ihrer Beamten einen Betrag in Höhe von 33 % der Bruttobezüge der aktiven Beamten und der fiktiven Bruttobezüge der ruhegehaltsfähig beurlaubten Beamten. Die Bundesrepublik Deutschland hat eventuelle Unterschiedsbeträge zwischen laufenden Zahlungsverpflichtungen und laufenden Einnahmen oder anderweitigen Vermögenserträgen der Unterstützungskasse auszugleichen. Die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet, dass die Unterstützungskasse jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Eine Rückerstattungspflicht der Postbank für solche Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an die Unterstützungskasse besteht nach den gesetzlichen Regelungen nicht. Die durchschnittliche jährliche Zahllast der Unterstützungskasse im Hinblick auf Beamte der Postbank in den Jahren 2001 bis 2003 betrug jeweils E 271 Mio. im Jahr. Die Postbank leistete für die Jahre 2001 bis 2003 Beiträge in Höhe von E 79 Mio., E 75 Mio. bzw. E 65 Mio. Die Deckungslücke wurde von der Bundesrepublik Deutschland finanziert. Die Europäische Kommission hat die staatliche Finanzierung von Versorgungsverpflichtungen in ihrer bisherigen Entscheidungspraxis in vergleichbaren Fällen (Deutsche Post AG, Poste Italiane, La Poste Belgien, Deutsche Lufthansa AG) nicht als unerlaubte staatliche Beihilfe beanstandet. Die Kommission hat sich im Rahmen des Verfahrens gegen die Deutsche Post AG, das sie durch ihre Entscheidung vom 19. Juni 2002 abgeschlossen hat, detailliert mit den Vorschriften und Regelungen zur Finanzierung der Unterstützungskasse beschäftigt, diese Regelung jedoch nach mehrjähriger Prüfung und anders als andere Aspekte des von ihr geprüften Sachverhaltes nicht als rückzahlungspflichtige Beihilfe beanstandet und ist auch in dem nachfolgenden Zeitraum auf diesen Gesichtspunkt nicht zurückgekommen. Die Regelungen zur Finanzierung der Unterstützungskasse durch die Deutsche Post AG beruhen auf denselben gesetzlichen Vorschriften, die auch für die Finanzierung der Unterstützungskasse durch die Postbank gelten. Die Postbank geht deshalb davon aus, dass in der Finanzierung der Unterstützungskasse keine unerlaubte staatliche Beihilfe zu sehen ist. Gegenteilige gerichtliche oder behördliche Entscheidungen liegen bisher nicht vor. 36 Vor diesem Hintergrund ist noch offen, wie eine neuere Entscheidung der Europäischen Kommission vom 21. Januar 2004 zu bewerten ist. Diese Entscheidung der Kommission befasst sich mit der vertraglichen Übernahme von Pensionsansprüchen von Beamten des belgischen Telekommunikationsunternehmens Belgacom S.A./N.V (,,Belgacom’’) durch den belgischen Staat. Die Kommission hat in ihrer Entscheidung festgestellt, dass die Übertragung dieser Verbindlichkeiten gegenüber den Ruhestandsbeamten auf den belgischen Staat deshalb keine staatliche Beihilfe darstelle, weil das Unternehmen Belgacom als Gegenleistung an den belgischen Staat einen Betrag überwiesen habe, der dem abgezinsten Barwert dieser Verpflichtungen entspreche. In der Tagespresse ist diese Entscheidung zum Teil in einer Weise interpretiert worden, dass sie als Präzedenzfall auch für die Regelungen zur Finanzierung der Unterstützungskasse durch die Deutsche Post AG verstanden werden könnte. Nach Ansicht der Postbank weicht der Fall Belgacom in einem entscheidenden Punkt von der hier dargestellten Situation der Postbank ab. Nachdem die Belgacom im Jahre 1992 von einem staatlichen Regiebetrieb in eine Aktiengesellschaft umgewandelt worden war, wurden die Pensionsverpflichtungen, die jetzt Gegenstand der Kommissionsentscheidung waren, ausdrücklich dem Unternehmen Belgacom übertragen und Belgacom legte für die Finanzierung dieser Pensionsverpflichtungen einen eigenen Pensionsfond auf, dessen Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten nun an den belgischen Staat zurückübertragen wurde. Insofern befasst sich die Belgacom-Entscheidung mit einem Sachverhalt, in dem eine dem Unternehmen zunächst ausdrücklich zugewiesene eigene Verpflichtung an den Staat zurückübertragen wurde, während die Verpflichtung zur Zahlung der Ruhestandsversorgung der früher bei dem Vorgängerunternehmen der Postbank tätigen Beamten eine originäre Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Daher geht die Postbank davon aus, dass in den Regelungen zur Finanzierung der Unterstützungskasse entsprechend der bisherigen Entscheidungspraxis der Kommission keine Beihilfe der Bundesrepublik Deutschland liegt. Gleichwohl lässt sich nicht ausschließen, dass die Kommission einen genehmigungspflichtigen Beihilfetatbestand bejaht. Ob und in welchem Ausmaß sich die Grundsätze der BelgacomEntscheidung auf die Situation der Postbank übertragen lassen und ob hieraus Zahlungslasten oder sonstige Aufwendungen der Postbank resultieren, ist derzeit offen. Würde eine unerlaubte staatliche Beihilfe bejaht, hätte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Postbank. Die von der Postbank gezahlte Vergütung für die Nutzung des Filialnetzes der Deutsche Post AG könnte eine unerlaubte staatliche Beihilfe darstellen Die deutsche Monopolkommission hat in einem Sondergutachten zum Thema ,,Telekommunikation und Post 2003: Wettbewerbsintensivierung in der Telekommunikation – Zementierung des Postmonopols’’ im Dezember 2003 die Auffassung vertreten, dass die Vergütung, die die Postbank der Deutsche Post AG für die Inanspruchnahme des Filialnetzes der Deutsche Post AG zahlt, eine unerlaubte staatliche Beihilfe im Sinne des europäischen Beihilferechts darstelle. Diese Auffassung wird damit begründet, dass eine Quersubventionierung der Postbank durch die Deutsche Post AG aus den Einnahmen des (auf der Grundlage einer Exklusivlizenz betriebenen) Briefdienstes erfolge. Die Monopolkommission hat ihren Vorwurf darauf gestützt, dass die Vergütung für die Schalterdienstleistungen keine ,,marktgerechte Vergütung’’ darstelle, wie sie nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verlangt werde. Nach einer Pressemitteilung der EP EuroPost AG & Co. KG vom 16. Juni 2004 hat die EP EuroPost AG & Co. KG basierend auf dem Sondergutachten der deutschen Monopolkommission eine Wettbewerbsbeschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Deutsche Post AG und die Postbank erhoben. Eine derartige Beschwerde ist jedoch bislang weder der Deutsche Post AG noch der Postbank zugestellt worden. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission im Oktober 2004 der Bundesrepublik Deutschland in einem Auskunftsersuchen Fragen bezüglich der Nutzung des Filialnetzes der Deutsche Post AG durch die Postbank übermittelt. Nach Ansicht der Postbank trifft dieser Vorwurf einer unerlaubten staatlichen Beihilfe der Deutsche Post AG an die Postbank nicht zu. Der Europäische Gerichtshof hat seine frühere Rechtsprechung, der eine Forderung nach einer ,,marktgerechten Vergütung’’ hätte entnommen werden können, mittlerweile durch das ,,Chronopost’’-Urteil vom 3. Juli 2003 weiterentwickelt. In diesem Urteil hob der Europäische Gerichtshof hervor, dass eine staatliche Beihilfe nicht vorliege, wenn für die Nutzung von postalischen Infrastrukturen, die im Rahmen der öffentlichen 37 Daseinsvorsorge aufgebaut wurden und deren Größe am öffentlichen Versorgungsauftrag ausgerichtet ist, die Gegenleistung die variablen Zusatzkosten und einen angemessenen Beitrag zu den Festkosten des in Anspruch genommenen Netzes sowie eine angemessene Vergütung des darauf entfallenden Eigenkapitals umfasst. Die Postbank ist der Ansicht, dass die Vergütung der Postbank für die Nutzung des Filialnetzes der Deutsche Post AG diesen Anforderungen des europäischen Beihilferechts gerecht wird. Die Voraussetzungen eines Beihilfetatbestandes nach den EU-rechtlichen Bestimmungen liegen daher nach Ansicht der Postbank nicht vor. Gleichwohl lässt sich nicht ausschließen, dass die Europäische Kommission oder die europäischen Gerichte die ,,Chronopost’’-Rechtsprechung in einer für die Postbank ungünstigen Art und Weise ändern, fortentwickeln oder auslegen und in der Vergütungsregelung zwischen der Postbank und der Deutsche Post AG eine unerlaubte staatliche Beihilfe sehen könnten. Etwaige sich daraus ergebende Pflichten zur Rückzahlung einer in der Vergangenheit gewährten Beihilfe und/oder einer höheren Nutzungsvergütung für die Zukunft könnten zu einer hohen einmaligen Zahlung an die Deutsche Post AG und zukünftig zu einem wesentlich erhöhten Aufwand der Postbank für die nach dem Kooperationsvertrag zu erbringenden Leistungen bei gleichbleibendem Leistungsumfang führen. Die Höhe dieses Aufwands ist derzeit nicht abschätzbar. Die Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge der Postbank könnte gefährdet sein Zum 1. Januar 1999 hatte die Postbank steuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund E 1,6 Mrd. für Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerzwecke. Diese sind in der Folgezeit zum Teil mit steuerlichen Gewinnen der Postbank verrechnet worden. Die Verlustvorträge unterliegen noch dem Vorbehalt der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung. Voraussetzung für die Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge der Postbank ist nach derzeitiger Rechtslage, dass die Postbank rechtlich und wirtschaftlich mit der Gesellschaft identisch ist, die die Verluste erlitten hat. Eine wirtschaftliche Identität liegt insbesondere dann nicht mehr vor, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an der Gesellschaft übertragen wurde und die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt. Im Zuge des Verkaufs der Postbank an die Deutsche Post AG mit Wirkung zum 1. Januar 1999 wurde mehr als die Hälfte der Anteile an der Postbank übertragen. Die Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge hängt davon ab, ob die Postbank ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung kommt es in der Regel nur dann zum Verlust der wirtschaftlichen Identität, wenn die Zuführung von überwiegend neuem Betriebsvermögen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach der Anteilsübertragung vorgenommen wird. Die Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge der Postbank kann folglich in der Regel nur versagt werden, wenn der Postbank innerhalb des von der Finanzverwaltung angenommenen Zeitraums von fünf Jahren (bis 31. Dezember 2003) überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wurde. Nach Auffassung der Postbank ist es unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäfts innerhalb dieses Zeitraums nicht zu einer Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens bei der Postbank gekommen. Das gilt nach Auffassung der Postbank auch für die Verschmelzung der DSL Bank auf die Postbank zum 1. Januar 2000. Aufgrund zahlreicher ungeklärter Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Betriebsvermögenszuführung ist eine gesicherte Beurteilung jedoch nicht möglich. Der vorbezeichnete Zeitraum von fünf Jahren war aber noch nicht Gegenstand einer steuerlichen Betriebsprüfung. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung die materiellrechtlichen Fragen zur Betriebsvermögenszuführung abweichend von der Auffassung der Postbank beurteilt. Dies würde zum einen die aufwandswirksame Auflösung der auf die Verlustvorträge gebildeten latenten Steueransprüche zur Folge haben. Zum anderen würde es zu Nachzahlungen von Körperschaft- und Gewerbesteuer auf die nach dem Verlust der wirtschaftlichen Identität entstandenen Gewinne der Postbank kommen. Steuerliche Gewinne der Postbank unterlägen demnach der Ertragsbesteuerung. Für die Veranlagungsjahre 1999 und 2000 gilt für die Ertragsbesteuerung im Rahmen des Anrechnungsverfahrens ein durchschnittlicher auf die Postbank anzuwendender Steuersatz von 44,2 %. Im Rahmen des 38 Halbeinkünfteverfahrens ist seit dem Veranlagungsjahr 2001 ein durchschnittlicher Steuersatz von 39,9 % für die Ertragsbesteuerung der Postbank anzuwenden. Ausschließlich für das Veranlagungsjahr 2003 erhöht sich der anzuwendende Steuersatz auf 41,6 %. Die vorgenannten Steuersätze setzen sich zum einen aus den durchschnittlichen Gewerbesteuersätzen und zum anderen aus den entsprechenden Körperschaftsteuersätzen unter Berücksichtigung der Abziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe zusammen. Etwaige Körperschaft- und Gewerbesteuernachzahlungen unterlägen einer Verzinsung von derzeit 0,5 % monatlich. Diesbezügliche Zinsläufe beginnen jeweils 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist. Im Hinblick auf einen möglicherweise fehlerhaften Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens bestehen Bedenken, ob die Bestimmung, die die Gefährdung der steuerlichen Verlustvorträge begründet, verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Sollte das Bundesverfassungsgericht in einem anhängigen Verfahren, das eine andere Norm betrifft, die in demselben Gesetzgebungsverfahren erlassen worden ist, die Verfassungswidrigkeit des Gesetzgebungsverfahrens feststellen, wäre möglicherweise auch einer Anwendung der hier relevanten Norm die rechtliche Grundlage entzogen. 39 KAPITIALISIERUNG DER GESELLSCHAFT UND DES TRUSTS Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Kapitalisierung der Gesellschaft und des Trusts, jeweils zum Datum dieses Prospekts unter Berücksichtigung des durchgeführten Verkaufs von E 300.000.000 Trust-Preferred-Wertpapieren und der Verwendung der Emissionserlöse daraus wie unter ,,Verwendung der Erlöse’’ beschrieben. Kapitalisierung der Gesellschaft 3. Dezember 2004 (in Tausend E) Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten .................................................................................. Gezeichnetes Kapital Class B-Preferred-Wertpapiere, nicht ausgegeben und im Umlauf befindlich, tatsächlich; und 300.001 Class B-Preferred-Wertpapiere genehmigt, 300.001 Class B-Preferred-Wertpapiere ausgegeben und im Umlauf befindlich, nach Anpassung .............................................................................................................. Class A-Preferred-Wertpapier, nicht ausgegeben und im Umlauf befindlich, tatsächlich; und 1 Class A-Preferred-Wertpapier genehmigt, 1 Class APreferred-Wertpapier ausgegeben und im Umlauf befindlich, nach Anpassung .............................................................................................................. Gesellschafts-Stammanteil, nicht ausgegeben und im Umlauf befindlich, tatsächlich; und 1 Gesellschafts-Stammanteil genehmigt, 1 GesellschaftsStammanteil ausgegeben und im Umlauf befindlich, nach Anpassung........... Gesamte Beteiligungen der Inhaber......................................................................... Gesamtkapitalisierung (1) .......................................................................................... 0 300.001 1 25 300.027 300.027 Kapitalisierung des Trusts 3. Dezember 2004 (in Tausend E) Verbindlichkeiten Gesamte Verbindlichkeiten ....................................................................................... Gezeichnetes Kapital Trust-Preferred-Wertpapiere, nicht ausgegeben und im Umlauf befindlich, tatsächlich; und 300.000 genehmigte Wertpapiere, 300.000 Wertpapiere ausgegeben und im Umlauf befindlich, nach Anpassung.................................. Trust-Stammanteil, nicht ausgegeben und im Umlauf befindlich, tatsächlich; und 1 Trust-Stammanteil genehmigt, 1 Trust-Stammanteil ausgegeben und im Umlauf befindlich, nach Anpassung ............................................................... Gesamte Beteiligungen der Inhaber......................................................................... Gesamtkapitalisierung (2) .......................................................................................... 0 300.000 1 300.001 300.001 (1) Seit der Gründung der Gesellschaft gab es keine wesentlichen Änderungen in ihrer Kapitalisierung, außer wie in obenstehender Tabelle angegeben. (2) Seit der Gründung des Trusts gab es keine wesentlichen Änderungen in seiner Kapitalisierung, außer wie in obenstehender Tabelle angegeben. 40 DEUTSCHE POSTBANK FUNDING TRUST I Der Trust ist ein Statutory Trust, der auf der Grundlage der von der Gesellschaft als Sponsor, dem Property Trustee und dem Delaware Trustee abgeschlossenen Trust Declaration und der Einreichung des Certificate of Trust beim Secretary of State of Delaware am 18. Oktober 2004 gemäß dem Trust Act errichtet wurde. Die Trust Declaration wurde vor der Begebung der TrustPreferred-Wertpapiere in ihrer Gesamtheit geändert und neu gefasst, um die Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere wiederzugeben (in dieser geänderten und neu gefassten Form, der ,,Trust-Vertrag’’). Der Trust-Stammanteil hat den gleichen Rang wie die Trust-Preferred-Wertpapiere und Zahlungen hierauf werden anteilsmäßig mit den Trust-Preferred-Wertpapieren erfolgen, ausgenommen jedoch im Falle einer Liquidation und in bestimmten Fällen, die unter ,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere – Rang des Trust-Stammanteils’’ beschrieben sind, in denen die Rechte der Inhaber des Trust-Stammanteils in Bezug auf periodische Ausschüttungen und Zahlungen und Ausschüttungen bei Liquidation, Einziehung oder in sonstiger Weise gegenüber den Rechten der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere nachrangig sein werden. Der Trust hat den Erlös aus der Begebung der Trust-Wertpapiere für den Kauf der Class BPreferred-Wertpapiere von der Gesellschaft verwendet. Daher besteht das Vermögen des Trusts ausschließlich aus den Class-B-Preferred-Wertpapieren. Der Trust besteht zu dem einzigen Zweck, (i) die Trust-Wertpapiere, die wirtschaftliches Eigentum nach Bruchteilen an den Class BPreferred-Wertpapiere verbriefen, auszugeben, (ii) die Erlöse aus der Emission der TrustWertpapiere in den Class B-Preferred-Wertpapiere anzulegen und (iii) andere Tätigkeiten, die hiermit verbunden oder hierfür erforderlich sind, auszuüben. Der Trust kann zudem von Zeit zu Zeit weitere Trust-Preferred-Wertpapiere ausgeben, soweit der Trust von der Gesellschaft eine gleiche Anzahl von weiteren Class B-Preferred-Wertpapieren erhält. Gemäß dem Trust-Vertrag gibt es fünf Treuhänder (trustees) (die ,,Trustees’’) des Trusts. Drei der Trustees sind natürliche Personen, die Angestellte oder Organe der Postbank oder eines mit der Postbank verbundenen Unternehmens sind (die ,,Regular Trustees’’). Der vierte Trustee, der ,,Property Trustee’’, ist ein Finanzinstitut, das nicht mit der Postbank verbunden ist. Der fünfte Trustee ist der ,,Delaware Trustee’’. Deutsche Bank Trust Company Americas, eine Bankgesellschaft in New York, handelt als Property Trustee und Deutsche Bank Trust Company Delaware, eine Bankgesellschaft in Delaware, handelt als Delaware Trustee, bis in beiden Fällen diese durch den Inhaber des Trust-Stammanteils abberufen oder ersetzt werden. Der Property Trustee hält das Eigentum an den Class B-Preferred-Wertpapieren zugunsten der Inhaber der Trust-Wertpapiere und ist befugt, alle Rechte, Befugnisse und Vorrechte in Bezug auf die Class B-Preferred-Wertpapiere gemäß dem LLC-Vertrag auszuüben. Ferner besitzt der Property Trustee die ausschließliche Kontrolle über das Property-Konto, auf dem alle Zahlungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zugunsten der Inhaber der Trust-Wertpapiere verwahrt werden. Eine Postbank-Konzerngesellschaft als Inhaber des Trust-Stammanteils ist berechtigt, jeden der Trustees zu bestellen, abzuberufen oder zu ersetzen und die Anzahl der Trustees zu erhöhen oder zu reduzieren, sofern mindestens ein Trustee der Delaware Trustee, mindestens ein Trustee der Property Trustee und mindestens ein Trustee ein Regular Trustee ist. Solange Trust-Preferred-Wertpapiere ausstehen, wird die Postbank gewährleisten, (i) dass der Trust-Stammanteil von einer Postbank-Konzerngesellschaft gehalten wird; (ii) dafür zu sorgen, dass der Trust ein Statutory Trust bleibt; (iii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass der Trust nicht anders als ein Grantor Trust im Sinne der U.S.-Bundeseinkommensteuer behandelt wird; und (iv) soweit gesetzlich erlaubt, die Auflösung, Liquidation, Beendigung oder Abwicklung des Trusts nicht zuzulassen, es sei denn, dass ein Trust-Sonderkündigungsfall oder ein Gesellschafts-Sonderkündigungsfall eintritt, oder die Gesellschaft liquidiert wird und die dafür notwendigen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen eingeholt worden sind. Die Rechte der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere, einschließlich wirtschaftlicher Rechte, Informationsrechte und Stimmrechte, sind im Trust-Vertrag und dem Trust Act geregelt. Siehe ,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere’’. 41 Gemäß dem Verwaltungsvertrag zwischen dem Trust, der Gesellschaft und dem Verwalter (der ,,Verwaltungsvertrag’’) ist der Verwalter verpflichtet, unter anderem steuerliche Dienstleistungen und sonstige Verwaltungsdienstleistungen gegenüber dem Trust und der Gesellschaft zu erbringen. Der Trust ist gegenwärtig und war seit seiner Errichtung nicht an Rechtstreitigkeiten beteiligt, die einen Einfluss auf seine finanzielle Lage für die Zukunft haben könnten. Die anfänglichen Regular Trustees sind Thomas J. Leissl, Martha Rebecca Robertson und Coleman Gregory. Die Adresse aller Regular Trustee ist die Hauptgeschäftsadresse des Trusts, c/o PB Capital Corporation, 590 Madison Avenue, New York, New York 10022, Vereinigte Staaten von Amerika. Die Anschrift des Property Trustee ist Deutsche Bank Trust Company Americas, 60 Wall Street – MSNYC60-2710, New York, New York 10005, Vereinigte Staaten von Amerika. Die Anschrift des Delaware Trustee ist Deutsche Bank Trust Company Delware, 1011 Centre Road, Suite 200, Wilmington, Delaware 19805, Vereinigte Staaten von Amerika. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Abschlüsse des Trusts werden nicht geprüft. 42 DEUTSCHE POSTBANK FUNDING LLC I Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company), die am 18. Oktober 2004 auf der Grundlage eines Limited Liability Company Agreement (wie nachträglich geändert und neu gefasst (der ,,LLC-Vertrag’’)) und der Einreichung des Certificate of Formation in Bezug auf die Gesellschaft beim Secretary of State des Staates Delaware, gemäß dem LLC Act errichtet wurde. Gemäß dem LLC-Vertrag hat die Gesellschaft zwei Klassen nicht stimmberechtigter Preferred-Wertpapiere ausgegeben, die Gesellschaftsanteile an der Gesellschaft verbriefen, nämlich das Class A-Preferred-Wertpapier und die Class B-PreferredWertpapiere, und eine Klasse eines Stammanteils, der einen Gesellschaftsanteil an der Gesellschaft verbrieft, den Gesellschafts-Stammanteil. Der Property Trustee hält anfangs 100 % der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Class B-Preferred-Wertpapiere. Eine PostbankKonzerngesellschaft hält den ausgegebenen und im Umlauf befindlichen GesellschaftsStammanteil sowie das ausgegebene und im Umlauf befindliche Class A-Preferred-Wertpapier. Die Gesellschaft besteht nur zu dem Zweck (i) das Class A-Preferred-Wertpapier, die Class BPreferred-Wertpapiere und den Gesellschafts-Stammanteil auszugeben; (ii) die Erlöse daraus in die Anfänglichen Schuldverschreibungen anzulegen; (iii) bei einer Einziehung der Anfänglichen Schuldverschreibungen vor dem Endfälligkeitstag, die nicht zu einer Einziehung der Class BPreferred-Wertpapiere führen, die Erlöse als Ersatz für die Anfänglichen Schuldverschreibungen in Ersatz-Schuldverschreibungen anzulegen, die von der Postbank (auch im Namen einer Niederlassung (ausgenommen Niederlassungen in den Vereinigten Staaten von Amerika)) oder einer Qualifizierten Tochtergesellschaft (ausgenommen Qualifizierte Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika) (auch im Namen von Niederlassungen (ausgenommen Niederlassungen in den Vereinigten Staaten von Amerika)) ausgegeben werden, solange solche Wiederanlagen nicht zu einem Gesellschafts-Sonderkündigungsfall führen; (iv) bei einem Verzug in Bezug auf die Schuldverschreibungen ihre Rechte auf Zahlung jeglicher überfälliger Beträge durchzusetzen; (v) nach dem Endfälligkeitstag, falls die Class B-Preferred-Wertpapiere bis zum Endfälligkeitstag noch nicht eingezogen wurden, in Zulässige Anlagen zu investieren; (vi) die Nachrangige Patronatserklärung abzuschließen und unter bestimmten Umständen allein zu Gunsten der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere durchzusetzen; und (vii) alle anderen Tätigkeiten, auszuüben, die hiermit verbunden oder hierfür erforderlich sind. Die Gesellschaft kann außerdem von Zeit zu Zeit ohne die Zustimmung der Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere weitere Class B-Preferred-Wertpapiere mit identischen Bedingungen (bzw. in allen Punkten identisch bis auf den Ausgabetag, den Tag, von dem Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere auflaufen, den Ausgabepreis und andere Abweichungen, soweit nach anwendbarem Recht notwendig) wie die Class B-Preferred-Wertpapiere als Gegenleistung für Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag, der dem gesamten Liquidationsvorzugsbetrag solcher zusätzlichen Class B-Preferred-Wertpapiere entspricht, in einer solchen Weise ausgeben, dass diese Class B-Preferred-Wertpapiere eine einheitliche Serie bilden. Solange Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehen, bestimmt der LLC-Vertrag, dass (i) die Gesellschaft eine Limited Liability Company bleibt und soweit gesetzlich zulässig nicht freiwillig oder unfreiwillig liquidiert, aufgelöst, beendet oder abgewickelt wird, außer soweit dies durch den LLC-Vertrag gestattet ist; (ii) die Postbank und die Gesellschaft angemessene wirtschaftliche Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft nicht als eine Association oder eine Publicly Traded Partnership, die als eine Corporation im Sinne der U.S.Bundeseinkommensteuer besteuert werden, qualifiziert wird; (iii) die Postbank sich verpflichtet, dass eine Postbank-Konzerngesellschaft einziger Inhaber des Gesellschafts-Stammanteils und des Class A-Preferred-Wertpapiers bleiben wird; und dass (iv) eine Postbank-Konzerngesellschaft den Gesellschafts-Stammanteil oder das Class A-Preferred-Wertpapier nur auf eine andere Postbank-Konzerngesellschaft übertragen kann; vorausgesetzt, dass vor einer solchen Übertragung der jeweilige Übertragende ein Rechtsgutachten einer national anerkannten Anwaltskanzlei in den Vereinigten Staaten von Amerika mit Erfahrung in solchen Angelegenheiten zu folgenden Punkten erhalten hat: (A) Die Gesellschaft wird weiterhin als Partnership und nicht als eine Association oder Publicly Traded Partnership, die als eine Corporation im Sinne der U.S.-Bundeseinkommensteuer besteuert werden, qualifiziert werden, (B) eine solche Übertragung wird nicht dazu führen, dass die Gesellschaft sich gemäß dem 1940 43 Act registrieren muss, und (C) eine solche Übertragung wird die beschränkte Haftung der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere nicht beeinträchtigen. Die Rechte der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere, einschließlich wirtschaftlicher Rechte, Auskunftsrechte und Stimmrechte, bestimmen sich nach dem LLC-Vertrag und dem LLC Act. Siehe ,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere’’. Die Geschäfte und Angelegenheiten der Gesellschaft werden von ihrem Board of Directors geleitet, das anfangs aus vier Mitgliedern bestehen wird, die von der Postbank als anfänglichem Inhaber des Gesellschafts-Stammanteils gewählt werden. Falls jedoch: s ein Ereignis eintritt, das zur Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft führt; oder s die Gesellschaft bei Fälligkeit Ausschüttungen (zuzüglich etwaiger darauf bezogener Zusätzlicher Beträge) auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe für den ersten Zahlungszeitraum oder danach für zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume nicht zahlt; oder s ein Inhaber von Class B-Preferred-Wertpapieren der Gesellschaft mitgeteilt hat, dass die Postbank eine Verpflichtung aus der Nachrangigen Patronatserklärung nicht erfüllt hat, und diese Nichterfüllung länger als 60 Tage nach dem Zeitpunkt der Mitteilung andauert, haben die Inhaber einer Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-PreferredWertpapiere das Recht, einen Unabhängigen Enforcement Director zu ernennen. Die Amtszeit des Unabhängigen Enforcement Directors endet, wenn und sobald nach alleinigem Ermessen des Unabhängigen Enforcement Directors Ausschüttungen auf die Class B-PreferredWertpapiere zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe für mindestens zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume nach dem ersten Zahlungszeitraum geleistet wurden, und die Postbank ihre Verpflichtungen aus der Nachrangigen Patronatserklärung erfüllt hat. Solange Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehen, wird die Gesellschaft nicht ohne die Zustimmung der Inhaber von mindestens 662/3 % des gesamten Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere, die gesondert als eine Klasse abstimmen (mit Ausnahme von Class B-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen (mit der Ausnahme des Trusts) gehalten werden), (i) eine Bestimmung des LLCVertrags (einschließlich der Bedingungen der Class B-Preferred-Wertpapiere) ergänzen, neu fassen, aufheben oder ändern, falls eine solche Ergänzung, Neufassung, Aufhebung oder Änderung die Rechte, Vorzugsrechte, Befugnisse oder Vorrechte der Class B-PreferredWertpapiere beeinträchtigen würde; (ii) vereinbaren, eine Bestimmung der Schuldverschreibungen in einer Weise zu ändern oder zu ergänzen oder auf die Rechte aus einer Vertragsverletzung in Bezug auf die Zahlung eines Betrags aus den Schuldverschreibungen zu verzichten, die die Interessen der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere beeinträchtigen würden; (iii) eine Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung) oder einen geschäftlichen Zusammenschluss unter Beteiligung der Gesellschaft oder den Verkauf aller oder eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte der Gesellschaft durchführen, wobei eine solche Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung) oder ein solcher Zusammenschluss oder Verkauf auch die im Abschnitt ,,Beschreibung der GesellschaftsWertpapiere – Verschmelzungen (durch Aufnahme oder Neugründung) und Verkäufe’’ beschriebenen Erfordernisse erfüllen muss. Die Gesellschaft wird ohne die Zustimmung aller Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere (mit Ausnahme von Class B-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen gehalten werden) keine weiteren Wertpapiere an der Gesellschaft ausgeben, die gegenüber den Class B-Preferred-Wertpapieren in Bezug auf periodische Ausschüttungsrechte oder Rechte bei Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft vorrangig oder mit diesen gleichrangig sind, mit Ausnahme von weiteren Class B-Preferred-Wertpapieren, die als Gegenleistung für Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag ausgegeben werden, der dem gesamten Liquidationsvorzugsbetrag dieser weiteren Class B-Preferred-Wertpapiere entspricht. 44 Nach dem Enfälligkeitstag der Anfänglichen Schuldverschreibungen, falls die Class B-PreferredWertpapiere nicht eingezogen wurden, wird die Gesellschaft in Zulässige Anlagen investieren. Die Gesellschaft wird versuchen, Zulässige Anlagen zu kaufen, die am Besten geeignet sind, die Mittel für die Zahlung von Ausschüttungen, etwaiger Zusätzlicher Beträge und der Einziehungsbeträge von Class B-Preferred-Wertpapieren zu generieren: s erstens, Schuldverschreibungen der Postbank oder einer oder mehrerer Qualifizierter Tochtergesellschaften der Postbank, die durch die Postbank unbedingt garantiert werden, und zwar in mindestens gleichem Rang wie die Anfänglichen Schuldverschreibungen, oder s zweitens, wenn derartige Anlagen nicht verfügbar sind, in U.S. Staatsanleihen; jeweils vorausgesetzt, dass Sonderkündigungsfall führt. eine solche Anlage nicht zu einem Gesellschafts- Die Gesellschaft hat ferner den Verwaltungsvertrag mit dem Trust und dem Verwalter abgeschlossen, gemäß dem der Verwalter unter anderem verpflichtet ist, für die Gesellschaft und den Trust Steuer- und Verwaltungsdienstleistungen zu erbringen. Die Gebühren und Aufwendungen des Trusts und der Gesellschaft, einschließlich aller Steuern, Abgaben, Veranlagungen oder staatlichen Gebühren jeglicher Art (mit Ausnahme von Quellensteuern), die der Gesellschaft oder dem Trust in der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinigten Staaten von Amerika, oder einer sonstigen zur Steuererhebung berechtigten Behörde auferlegt werden, die Gebühren und Aufwendungen des Verwalters und alle anderen Verbindlichkeiten der Gesellschaft und des Trusts (außer in Bezug auf die Trust-Wertpapiere oder die GesellschaftsWertpapiere) werden von der Gesellschaft gemäß dem Verwaltungsvertrag gezahlt. Die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere sind Drittbegünstigte der Nachrangigen Patronatserklärung zwischen der Postbank und der Gesellschaft. Siehe ,,Beschreibung der Nachrangigen Patronatserklärung’’. Die Gesellschaft ist gegenwärtig und war seit ihrer Errichtung nicht an Rechtstreitigkeiten beteiligt, die einen Einfluss auf die finanzielle Lage der Gesellschaft für die Zukunft haben könnten. Die anfänglichen Directors der Gesellschaft sind Thomas J. Leissl, Martha Rebecca Robertson, Coleman Gregory und Jeffrey Frost sein. Die anfänglichen Officers der Gesellschaft sind Thomas J. Leissl, Martha Rebecca Robertson, Coleman Gregory und Jeffrey Frost. Die Hauptgeschäftstelle der Gesellschaft ist c/o PB Capital Corporation, 590 Madison Avenue, New York, New York 10022, Vereinigte Staaten von Amerika. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 45 VERWENDUNG DER ERLÖSE Der Bruttoerlös aus dem Verkauf der Trust-Wertpapiere (insgesamt E 300.001.000 einschließlich von E 1.000 aus dem Erlös des Verkaufs des Trust-Stammanteils) wurde von dem Trust in die Class B-Preferred-Wertpapiere investiert. Die Gesellschaft hat den Erlös aus dem Verkauf der Class B-Preferred-Wertpapiere, zusammen mit bestimmten, in Bezug auf das Class A-PreferredWertpapier und den Gesellschafts-Stammanteil von der Postbank eingebrachten Mitteln für den Kauf von Anfänglichen Schuldverschreibungen verwendet. Die Postbank beabsichtigt, den Bruttoerlös aus dem Verkauf der Anfänglichen Schuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. Die Postbank beabsichtigt, die Class B-PreferredWertpapiere bzw. die Trust-Preferred-Wertpapiere als aufsichtsrechtliches Kernkapital auf konsolidierter Basis zu behandeln. Die Postbank wird den Lead Managern bestimmte Provisionen zahlen und ihnen bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit diesem Angebot erstatten. Siehe ,,Übernahme und Verkauf’’. Die Nettoerlöse für den Postbank-Konzern werden voraussichtlich E 294.000.000 betragen. 46 AUSSCHÜTTUNGSFÄHIGER GEWINN DER POSTBANK Die Befugnis der Gesellschaft, für einen Zahlungszeitsraum eine Ausschüttung auf die Class BPreferred-Wertpapiere festzusetzen, ist unter anderem vom Ausschüttungsfähigen Gewinn der Postbank für das vorhergehende Geschäftsjahr abhängig. Der Ausschüttungsfähige Gewinn der Postbank für ein Geschäftsjahr ist der Bilanzgewinn zum Ende dieses Geschäftsjahres, wie im geprüften Einzelabschluss der Postbank zum Ende eines solchen Geschäftsjahres ausgewiesen. Dieser Bilanzgewinn umfasst den Jahresüberschuss oder –fehlbetrag, zuzüglich aller Gewinnvorträge aus früheren Jahren, abzüglich aller Verlustvorträge aus früheren Jahren, zuzüglich von der Postbank vorgenommener Auflösungen von Kapital- und Gewinnrücklagen, abzüglich von der Postbank vorgenommener Einstellungen in Gewinnrücklagen, jeweils gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes und den deutschen allgemein anerkannten Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, wie im Handelsgesetzbuch und anderen zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden und anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften beschrieben. Die nachstehende Tabelle zeigt zum 31. Dezember 2003, 2002 und 2001 die Positionen der geprüften Einzelbilanz der Postbank, die die Berechnung des Ausschüttungsfähigen Gewinns der Postbank beeinflussen. Jahr bis zum 31. Dezember 2001 2002 2003 (in Millionen E) Bilanzgewinn nach Einstellung in die Gewinnrücklage ............................. Andere Gewinnrücklagen ............................................................................. Kapitalrücklage und Gesetzliche Rücklage für den Ausgleich von Verlusten .................................................................................................... Die Postbank hat in den vergangenen Ausschüttungsfähigen Gewinn erzielt. drei Geschäftsjahren 137 406 99 265 589 265 1.316 1.159 1.159 1.859 1.523 2.013 für jedes Jahr einen Die Postbank hat in den am 31. Dezember 2003, 2002 und 2001 abgelaufenen Jahren auf ihre Stammaktien Dividenden in Höhe von insgesamt E 589 Mio., E 99 Mio. bzw. E 137 Mio. gezahlt. 47 BESCHREIBUNG DER TRUST-WERTPAPIERE Die Trust-Wertpapiere wurden gemäß den Bestimmungen des Trust-Vertrags begeben. Die folgende Zusammenfassung beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Bestimmungen der Trust-Wertpapiere. Die Beschreibung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird durch die im Trust-Vertrag und dem Trust Act enthaltenen Bestimmungen ergänzt. Allgemeines Die Trust-Wertpapiere werden als Namenswertpapiere ohne Zinsscheine begeben. Die TrustWertpapiere werden nicht als Inhaberwertpapiere begeben. Der Trust-Vertrag bevollmächtigt die Regular Trustees des Trusts zur Ausgabe der TrustWertpapiere, die wirtschaftliches Eigentum nach Bruchteilen am Vermögen des Trusts, das nur aus den Class B-Preferred-Wertpapieren besteht, verbriefen. Das rechtliche Eigentum an den Class B-Preferred-Wertpapieren wird vom Property Trustee zugunsten der Inhaber und wirtschaftlichen Eigentümer der Trust-Wertpapiere gehalten. Der Trust-Vertrag gestattet dem Trust nicht, andere Vermögenswerte als die Class B-Preferred-Wertpapiere zu erwerben, andere Wertpapiere als die Trust-Wertpapiere auszugeben oder Verbindlichkeiten einzugehen; da jedoch die Gesellschaft berechtigt ist, von Zeit zu Zeit ohne die Zustimmung des Trusts als Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere weitere Class B-Preferred-Wertpapiere mit identischen Bedingungen (bzw. in allen Punkten identischen Bedingungen bis auf den Ausgabetag, den Tag, ab dem Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere auflaufen, den Ausgabepreis und andere Abweichungen, soweit nach anwendbarem Recht notwendig) in einer Weise auszugeben, dass diese Class B-Preferred-Wertpapiere eine einheitliche Serie bilden, kann der Trust von Zeit zu Zeit ohne die Zustimmung der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere ebenfalls weitere Trust-Preferred-Wertpapiere mit identischen Bedingungen (bzw. in allen Punkten identischen Bedingungen bis auf den Ausgabetag, den Tag, ab dem Ausschüttungen auf die Trust-Preferred-Wertpapiere auflaufen, den Ausgabepreis und andere Abweichungen, soweit nach anwendbarem Recht notwendig) als Gegenleistung für den Erhalt von weiteren Class B-Preferred-Wertpapieren, die dem gesamten Liquidationsvorzugsbetrag solcher TrustPreferred-Wertpapiere entsprechen, in einer Weise ausgeben, dass diese Trust-PreferredWertpapiere eine einheitliche Serie bilden. Ausschüttungen Vorbehaltlich der Bestimmungen des Trust-Vertrags laufen Ausschüttungen auf den Liquidationsvorzugsbetrag wie folgt auf: (i) vom Valutatag (einschließlich) bis zum Reset-Tag (ausschließlich) zu einem festen Satz von 6,00 % p. a. (die ,,Feste Ausschüttungsrate’’), nachträglich zahlbar am Reset-Tag und (ii) für jeden Zahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zum Referenzsatz zuzüglich einer Marge von 0,025 % p. a. (die ,,Variable Ausschüttungsrate’’), zahlbar halbjährlich nachträglich am 2. Juni und am 2. Dezember eines jeden Jahres, erstmals am 2. Juni 2006. Die Ausschüttungen werden jedoch für keinen Zahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zu einem Satz von mehr als 8,00 % p. a. auflaufen. Für jeden Zahlungszeitraum werden die Ausschüttungen auf Basis eines Jahres mit 360 Tagen und 12 Monaten mit jeweils 30 Tagen, jeweils dividiert durch 360 (30/360), berechnet, wobei der sich daraus ergebende Betrag zum nächsten Cent gerundet wird (ein halber Cent wird aufgerundet). Für den Fall, dass ein Zahlungstag oder ein Einziehungstag auf einen Tag fällt, der kein Geschäftstag ist, erfolgt die Zahlung am nächsten darauf folgenden Geschäftstag; in keinem Fall wird die Höhe der Zahlung angepasst oder werden Zinsen oder zusätzliche Zahlungen fällig. Es wird erwartet, dass Ausschüttungen auf die Trust-Wertpapiere aus Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere, die der Trust erhält, gezahlt werden. Siehe ,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere – Ausschüttungen’’. Falls die Gesellschaft keine Ausschüttung auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen Zahlungszeitraum festsetzt (und eine solche Ausschüttung nicht als festgesetzt gilt), haben die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere keinen Anspruch auf eine Ausschüttung auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für diesen Zahlungszeitraum und die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, eine Ausschüttung für diesen Zahlungszeitraum auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zu zahlen, 48 unabhängig davon, ob Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen zukünftigen Zahlungszeitraum festgesetzt werden (oder als festgesetzt gelten) und gezahlt werden. In diesem Fall erfolgen für den betreffenden Zahlungszeitraum keine Ausschüttungen auf die Trust-Wertpapiere. Jede festgesetzte Ausschüttung ist an die eingetragenen Inhaber der Trust-Wertpapiere zahlbar, die bei Geschäftsschluss an dem maßgeblichen Stichtag in den Registern des Trusts genannt sind. Der eingetragene Inhaber wird die Clearstream AG sein, in deren Namen die Globalurkunden registriert werden. Siehe ,,– Verbriefung, Clearing und Abwicklung, Bescheinigung von Inhabern’’. Der Stichtag für die Trust-Wertpapiere ist (i), solange die TrustWertpapiere weiterhin in Girosammelverwahrung geführt werden, ein Geschäftstag vor dem maßgeblichen Zahlungstag; und (ii) in allen anderen Fällen 15 Kalendertage vor dem maßgeblichen Zahlungstag. Die Ausschüttungen werden, vorbehaltlich aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften und der Bestimmungen des Trust-Vertrags, über den Property Trustee vorgenommen, der die in Bezug auf die Class B-Preferred-Wertpapiere vereinnahmten Beträge zugunsten der Inhaber der TrustWertpapiere auf dem Property-Konto verwahrt. Das Recht der Inhaber der Trust-Wertpapiere auf Erhalt von Ausschüttungen ist nicht nachzahlbar. Daher haben die Inhaber, falls dem Trust keine Gelder zur Verfügung stehen, um eine Ausschüttung für einen Zahlungszeitraum vorzunehmen, keinen Anspruch auf Erhalt einer Ausschüttung für einen solchen Zahlungszeitraum, und der Trust ist nicht verpflichtet, eine Ausschüttung für diesen Zahlungszeitraum zu zahlen, unabhängig davon, ob Ausschüttungen für einen zukünftigen Zahlungszeitraum gezahlt werden. Vorbehaltlich der unter ,,– Rang des Trust-Stammanteils’’ beschriebenen Ausnahme, werden alle Ausschüttungen und anderen Zahlungen an die Inhaber der Trust-Wertpapiere unter den eingetragenen Inhabern anteilig auf der Grundlage des Verhältnisses des gesamten Liquidationsbetrags der von jedem Inhaber gehaltenen Trust-Wertpapiere zum gesamten Liquidationsbetrag aller Trust-Wertpapiere verteilt. Zahlungen Zusätzlicher Beträge Alle Zahlungen des Trusts auf die Trust-Preferred-Wertpapiere (einschließlich Zahlungen im Rahmen einer Liquidation oder bei Einziehung solcher Trust-Preferred-Wertpapiere) sind ohne Abzug oder Einbehalt von oder aufgrund von Quellensteuern zu leisten, es sei denn, der Trust ist zu einem solchen Abzug oder Einbehalt gesetzlich verpflichtet. In letzterem Fall wird der Trust diejenigen Zusätzlichen Beträge als zusätzliche Ausschüttungen zahlen, die erforderlich sind, damit die Nettobeträge, die den Inhabern der Trust-Preferred-Wertpapiere nach diesem Abzug oder Einbehalt zufließen, jeweils den Beträgen entsprechen, die sie erhalten hätten, wenn kein solcher Abzug oder Einbehalt erforderlich gewesen wäre. Die Verpflichtung zur Zahlung solcher Zusätzlichen Beträge auf die Trust-Preferred-Wertpapiere besteht jedoch nicht: s falls und soweit die Gesellschaft nicht in der Lage ist, solche Beträge auf die Class BPreferred-Wertpapiere zu zahlen, weil eine solche Zahlung den Ausschüttungsfähigen Gewinn der Postbank für das vorhergehende Geschäftsjahr (nach Abzug des Betrags der Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere und Ausschüttungen, Dividenden oder sonstige Auszahlungen auf etwaige Gleichrangige Wertpapiere, die auf der Grundlage eines solchen Ausschüttungsfähigen Gewinns an oder vor dem Tag der Fälligkeit der Zusätzlichen Beträge bereits vom Ausschüttungsfähigen Gewinn gezahlt wurden) übersteigen würde; s in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund der Tatsache zu zahlen sind, dass der Inhaber oder wirtschaftliche Eigentümer der Trust-Wertpapiere eine andere Beziehung zu einer Maßgeblichen Rechtsordnung unterhält als lediglich den Besitz der Trust-Wertpapiere; s in Bezug auf Quellensteuern, wenn dieser Einbehalt oder Abzug gemäß einer Richtlinie der Europäischen Union über die Besteuerung von Zinserträgen (einschließlich der beschlossenen Richtlinie vom 3. Juni 2003) erfolgt, oder gemäß einem Gesetz, das aufgrund einen solchen Richtlinie erlassen wurde, ihr entspricht oder eingeführt wurde, um einer solchen Richtlinie nachzukommen; 49 s in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund einer Steuer bezüglich Erbschaft, Spareinlagen, Vermögen, persönlichen Eigentums, Verkauf oder Übertragung oder aufgrund sonstiger Steuern zu zahlen sind, die anders als durch Einbehalt von Zahlungen in Bezug auf die Class B-Preferred-Wertpapiere oder die Trust-Preferred-Wertpapiere zahlbar sind; s in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt vermieden werden kann, indem der Inhaber oder wirtschaftliche Eigentümer der Class B-Preferred-Wertpapiere oder der Trust-Preferred-Wertpapiere gegenüber der maßgeblichen Steuerbehörde eine Erklärung seiner Nichtansässigkeit oder eines anderen Anspruchs auf Freistellung abgibt; s in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt vermieden werden kann, indem der Inhaber oder wirtschaftliche Eigentümer die jeweiligen Class B-Preferred-Wertpapiere oder Trust-Preferred-Wertpapiere einer anderen Zahlstelle in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union vorlegt; oder s in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt dadurch hätte vermieden werden können, dass der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere oder der Trust-PreferredWertpapiere die jeweiligen Class B-Preferred-Wertpapiere oder Trust-PreferredWertpapiere zur Zahlung innerhalb von 30 Tagen seit dem Fälligkeitstag oder seit dem Tag, an dem diese zahlbar wurden, vorgelegt hätte; dies gilt nicht insoweit, als ein solcher Inhaber auf solche Zusätzlichen Beträge einen Anspruch durch Vorlage solcher Class BPreferred-Wertpapiere oder Trust-Preferred-Wertpapiere zur Zahlung am letzten Tag einer solchen 30-Tagefrist gehabt hätte. Durchsetzungs-Ereignisse Falls zu irgendeinem Zeitpunkt (i) Ausschüttungen (zuzüglich etwaiger darauf bezogener Zusätzlicher Beträge) auf die Trust-Preferred-Wertpapiere oder die Class B-PreferredWertpapiere zum Festgelegten Zinssatz nicht bei Fälligkeit in voller Höhe für den ersten Zahlungszeitraum oder danach für zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume geleistet werden, oder (ii) die Postbank ihre Verpflichtungen aus der Nachrangigen Patronatserklärung verletzt, so stellt dies ein Durchsetzungs-Ereignis gemäß dem Trust-Vertrag in Bezug auf die Trust-Wertpapiere dar (ein ,,Durchsetzungs-Ereignis’’), wobei gemäß dem Trust-Vertrag der Inhaber des Trust-Stammanteils jedoch so behandelt wird, als habe er so lange auf die Geltendmachung eines Durchsetzungs-Ereignisses bezüglich des Trust-Stammanteils verzichtet, bis alle Durchsetzungs-Ereignisse bezüglich der Trust-Preferred-Wertpapiere entweder geheilt wurden oder auf deren Geltendmachung verzichtet wurde oder diese aus sonstigen Gründen nicht mehr bestehen. Bis alle Durchsetzungs-Ereignisse in Bezug auf die Trust-PreferredWertpapiere geheilt sind, auf ihre Geltendmachung verzichtet wurde oder diese aus sonstigen Gründen nicht mehr bestehen, wird davon ausgegangen, dass der Property Trustee ausschließlich im Namen der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere handelt und nur die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere berechtigt sind, dem Property Trustee Anweisungen für bestimmte im Trust-Vertrag beschriebene Maßnahmen zu geben. Im Fall der vorstehend unter (i) genannten Nichtzahlung von Ausschüttungen (zuzüglich etwaiger darauf bezogener Zusätzlicher Beträge) auf die Class B-Preferred-Wertpapiere oder des Fortbestehens der Nichterfüllung einer Verpflichtung der Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung für mehr als 60 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem diese Nichterfüllung der Gesellschaft vom Property Trustee oder einem Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere oder einem Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere angezeigt wurde, sind die Inhaber einer Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der Class BPreferred-Wertpapiere berechtigt, einen Unabhängigen Enforcement Director zu ernennen. Siehe ,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere – Stimmrechte und Durchsetzungsrechte’’. Bei Eintritt eines Durchsetzungs-Ereignisses ist der Property Trustee berechtigt, die Rechte der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere durchzusetzen, einschließlich: (i) der Ansprüche auf Erhalt von Ausschüttungen (nur wenn und soweit diese festgesetzt wurden oder als festgesetzt gelten) (zuzüglich etwaiger darauf bezogener Zusätzlicher Beträge) auf die Class B-PreferredWertpapiere; (ii) der Ernennung eines Unabhängigen Enforcement Directors (sofern das Durchsetzungs-Ereignis aus der Nichtzahlung von Ausschüttungen auf die Class B-PreferredWertpapiere für den ersten Zahlungszeitraum oder nachfolgend für zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume oder aus dem Fortbestehen der Nichterfüllung einer Verpflichtung der 50 Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung für mehr als 60 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem diese Nichterfüllung der Gesellschaft vom Property Trustee oder einem Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere oder einem Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere angezeigt wurde, resultiert), und (iii) der Geltendmachung der diesbezüglichen Rechte aus der Nachrangigen Patronatserklärung. Falls der Property Trustee seine Rechte aus den Class B-Preferred-Wertpapieren nicht durchsetzt, nachdem ein registrierter Inhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren hierum schriftlich ersucht hat, ist der betreffende eingetragene Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere berechtigt, rechtliche Schritte unmittelbar gegen die Gesellschaft einzuleiten, um die Rechte des Property Trustee aus den Class B-Preferred-Wertpapieren durchzusetzen, ohne erst rechtliche Schritte gegen den Property Trustee, den Trust oder sonstige Personen oder Unternehmen einleiten zu müssen. Der registrierte Inhaber wird die Clearstream AG sein, in deren Namen die Globalurkunden registriert werden. Siehe ,,– Verbriefung, Clearing und Abwicklung, Bescheinigungen von Inhabern’’. Einziehung Falls die Gesellschaft Class B-Preferred-Wertpapiere einzieht, muss der Trust eine entsprechende Anzahl von Trust-Wertpapieren einziehen. Die Class B-Preferred-Wertpapiere können nach Wahl der Gesellschaft, ganz oder teilweise, am Anfänglichen Einziehungstag oder an jedem Zahlungstag danach eingezogen werden. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, die Class B-Preferred-Wertpapiere jederzeit ganz, aber nicht teilweise bei Eintritt eines Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls einzuziehen. Eine solche Einziehung erfolgt zum Einziehungsbetrag, der dem Liquidationsvorzugsbetrag der einzuziehenden Class B-Preferred-Wertpapiere entspricht, zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter Ausschüttungen für den jeweils laufenden Zahlungszeitraum bis zum Einziehungstag (ausschließlich), zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge. Darüber hinaus ist die Gesellschaft nur berechtigt, die Class B-Preferred-Wertpapiere vor dem Anfänglichen Einziehungstag einzuziehen, wenn sie (i) mit einer Frist von mindestens 30 Tagen (oder einer längeren Frist, wenn dies von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde verlangt wird) den Inhabern der Class B-Preferred-Wertpapiere ihre Absicht, die Class B-PreferredWertpapiere am Einziehungstag einzuziehen, bekannt gemacht hat, (ii) gleichzeitig von der Emittentin der Schuldverschreibungen eine Mitteilung bezüglich der Rückzahlung eines Gesamtnennbetrags von Schuldverschreibungen, der dem gesamten Liquidationsvorzugsbetrag der einzuziehenden Class B-Preferred-Wertpapieren entspricht, erhalten hat und (iii) die notwendigen regulatorischen Genehmigungen erhalten hat. Der Trust-Vertrag bestimmt, dass der Property Trustee den Inhabern der Trust-Wertpapiere die Absicht der Gesellschaft, die Class B-Preferred-Wertpapiere am Einziehungstag einzuziehen, unverzüglich mitteilen wird. Einziehungsmitteilungen werden den Inhabern der Trust-PreferredWertpapiere wie unter ,,– Bekanntmachungen’’ beschrieben bekanntgemacht. Die Class B-Preferred-Wertpapiere und die Trust-Preferred-Wertpapiere werden keinen festen Endfälligkeitstag haben und werden zu keiner Zeit von ihren Inhabern kündbar sein. Bei jeder Einziehung von Class B-Preferred-Wertpapieren wird der Einziehungserlös gleichzeitig dazu verwendet werden, in proportionaler Höhe Trust-Preferred-Wertpapiere einzuziehen. Alle eingezogenen Class B-Preferred-Wertpapiere und Trust-Preferred-Wertpapiere werden entwertet und nach ihrer Einziehung nicht wieder ausgegeben werden. Bei Eintritt eines Trust-Sonderkündigungsfalls oder im Fall einer freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation, Auflösung, Abwicklung oder Beendigung des Trusts werden die Inhaber der TrustWertpapiere berechtigt sein, in proportionaler Höhe Class B-Preferred-Wertpapiere zu erhalten, wobei im Fall einer solchen Auskehrung von Class B-Preferred-Wertpapieren die Rechte des Inhabers des Trust-Stammanteils gegenüber den Rechten der anderen Inhaber der TrustPreferred-Wertpapiere nachrangig sein werden. Falls zu irgendeinem Zeitpunkt ein Trust-Sonderkündigungsfall eintritt und fortbesteht, werden die Regular Trustees den Trust innerhalb von 90 Tagen nach Eintritt des TrustSonderkündigungsfalls nach Mitteilung mit einer Frist von mindestens 30 und höchstens 60 51 Tagen an die Inhaber der Trust-Wertpapiere und nach Mitteilung mit einer Frist von mindestens 30 und höchstens 60 Tagen und Rücksprache mit der Hauptzahlstelle, der Registrierungsstelle, dem Property Trustee und der Clearstream AG auflösen, was zur Folge hat, dass – nach Befriedigung aller etwaigen Ansprüche von Gläubigern des Trusts – Class B-PreferredWertpapiere proportional an die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere und den Inhaber des Trust-Stammanteils ausgegeben werden, wodurch das rechtliche Eigentum dieser Inhaber am Trust erlöschen. Falls der Trust jedoch zum betreffenden Zeitpunkt die Möglichkeit hat, den Trust-Sonderkündigungsfall innerhalb der Frist von 90 Tagen durch eine Verwaltungsmaßnahme aufzuheben (wie z.B. das Einreichen eines Antrags oder das Treffen einer Wahl oder durch eine andere angemessene Maßnahme), die nach alleinigem Ermessen der Postbank keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesellschaft, den Trust, die Postbank oder die Inhaber der Trust-Wertpapiere zur Folge haben wird und keine wesentlichen Kosten nach sich ziehen wird, wird der Trust anstelle der Auflösung jede solche Maßnahme ergreifen. Am für die Auskehrung der Class B-Preferred-Wertpapiere festgesetzten Tag nach der Auflösung des Trusts, (i) gelten die Trust-Wertpapiere als nicht mehr ausgegeben, und (ii) gelten Urkunden, die die Trust-Wertpapiere verbriefen, als Urkunden, die die Class B-Preferred-Wertpapiere verbriefen, mit dem gleichen Liquidationsvorzugsbetrag sowie den gleichen aufgelaufenen und nicht gezahlten Ausschüttungen wie die Trust-Preferred-Wertpapiere und dem Liquidationsbetrag des Trust-Stammanteils, bis diese Urkunden der Gesellschaft oder deren Bevollmächtigtem zur Übertragung oder Wiederausgabe vorgelegt werden. Falls die Class B-Preferred-Wertpapiere an die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere ausgekehrt werden, wird die Postbank angemessene wirtschaftliche Anstrengungen unternehmen, um dafür zu sorgen, dass die Class B-Preferred-Wertpapiere (i) die Voraussetzungen für ein Clearing und eine Abwicklung über die Clearstream AG oder eine Nachfolge-Clearingstelle erfüllen und (ii) an der Euronext Amsterdam und der Frankfurter Wertpapierbörse oder einer anderen Börse oder Organisation zugelassen werden, an der die Trust-Preferred-Wertpapiere dann zugelassen sind. Verfahren zur Einziehung An dem Tag, der in einer veröffentlichten Einziehungsmitteilung in Bezug auf die Trust-PreferredWertpapiere (welche unwiderruflich ist und mindestens 30 Kalendertage vor dem Einziehungstag erfolgt) bestimmt ist, wird der Trust, sofern die Gesellschaft an den Property Trustee einen ausreichenden Geldbetrag im Zusammenhang mit der damit verbundenen Einziehung der Class B-Preferred-Wertpapiere gezahlt hat, bis 9:00 Uhr vormittags mitteleuropäische Zeit Gelder, die für die Zahlung der für die Einziehung vorgesehenen Trust-Preferred-Wertpapiere ausreichend sind, bei der Hauptzahlstelle unwiderruflich hinterlegen. Falls eine Einziehungsmitteilung abgegeben wurde und die Gelder wie erforderlich hinterlegt wurden, erlöschen alle Rechte der Inhaber der auf diese Weise einzuziehenden Trust-Preferred-Wertpapiere mit Ausnahme des Rechts der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere auf Erhalt des Einziehungsbetrags für diese Trust-Preferred-Wertpapiere, aber ohne Zinsen auf den Einziehungsbetrag. Für den Fall, dass nicht alle ausgegebenen Trust-Preferred-Wertpapiere eingezogen werden, werden die TrustPreferred-Wertpapiere anteilsmäßig gemäß den Vorschriften der Clearstream AG eingezogen. Kauf von Trust-Preferred-Wertpapieren Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts (einschließlich anwendbare Wertpapiergesetze und Regeln der Börsen und der BaFin), ist die Postbank oder ihre Tochtergesellschaften jederzeit berechtigt, ausgegebene Trust-Preferred-Wertpapiere am Markt oder durch privatschaftliche Vereinbarung zu erwerben. Rang des Trust-Stammanteils Die Zahlung von Ausschüttungen und anderen Auszahlungen auf die Trust-Wertpapiere und die Zahlung von Beträgen bei deren Einziehung erfolgen grundsätzlich anteilig auf der Grundlage des Liquidationsbetrags der Trust-Wertpapiere. Bei der Liquidation des Trusts und bei Eintritt und Fortbestehen der Nichterfüllung einer Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen oder der Nichterfüllung einer Verpflichtung der Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung haben die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere jedoch effektiv einen Vorrang vor dem Inhaber des Trust-Stammanteils, was Zahlungen von Ausschüttungen und sonstige 52 Auszahlungen und die Zahlung von Beträgen aufgrund von Kündigung oder Liquidation des Trusts anbelangt, da keine solche Zahlungen auf den Trust-Stammanteil an den Inhaber des Trust-Stammanteils erfolgen, bevor die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere nicht vollständig befriedigt worden sind. Im Fall eines Durchsetzungs-Ereignisses wird der Inhaber des Trust-Stammanteils so behandelt, als habe er so lange auf die Geltendmachung eines Durchsetzungs-Ereignisses verzichtet, bis alle Durchsetzungs-Ereignisse bezüglich der Trust-Preferred-Wertpapiere geheilt wurden, auf deren Geltendmachung verzichtet wurde oder diese aus sonstigen Gründen nicht mehr bestehen. Bis alle Durchsetzungs-Ereignisse in Bezug auf die Trust-Preferred-Wertpapiere geheilt sind, auf ihre Geltendmachung verzichtet wurde oder sie aus sonstigen Gründen nicht mehr bestehen, wird davon ausgegangen, dass der Property Trustee ausschließlich im Namen der Inhaber der TrustPreferred-Wertpapiere handelt und nicht im Namen des Inhabers des Trust-Stammanteils, und nur die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere berechtigt sind, den Property Trustee anzuweisen, in ihrem Namen zu handeln. Liquidationsausschüttung bei Auflösung Vorbehaltlich der Bestimmungen des Trust-Vertrags wird der Trust aufgelöst (i) bei Insolvenz, Liquidation oder Auflösung der Postbank, (ii) bei Zustimmung zur Auflösung des Trusts durch mindestens die Mehrheit der ausgegebenen Trust-Wertpapiere, die zusammen als eine Klasse abstimmen, (iii) bei Auskehrung aller Class B-Preferred-Wertpapiere bei Eintritt eines TrustSonderkündigungsfalls, (iv) bei Beschluss einer gerichtlichen Auflösung der Gesellschaft oder des Trusts oder (v) wenn alle Trust-Wertpapiere eingezogen wurden; vorausgesetzt jedoch, dass, soweit ein Anspruch gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung geltend gemacht worden ist, der Trust soweit gesetzlich möglich erst dann aufgelöst werden soll, wenn (a) ein solcher Anspruch befriedigt worden ist und die Erlöse daraus an die Inhaber der Trust-Wertpapiere ausgekehrt worden sind oder (b) die Class B-Preferred-Wertpapiere an die Inhaber der TrustWertpapiere ausgekehrt worden sind. Bei einer freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation, Auflösung, Abwicklung oder Beendigung des Trusts sind die Inhaber der Trust-Wertpapiere berechtigt, eine entsprechende Anzahl von Class B-Preferred-Wertpapieren zu erhalten. Die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere haben in Bezug auf Ausschüttungen aufgrund der Liquidation des Trusts effektiv einen Vorrang vor dem Inhaber des Trust-Stammanteils. Verjährung Die Verjährungsfrist für die Zahlung der Ausschüttungen, der Zusätzlichen Beträge und des Einziehungsbetrags bezüglich der Trust-Preferred-Wertpapiere beträgt drei Jahre nach dem Tag, an dem entsprechende Zahlungsansprüche fällig geworden sind. Stimmrechte und Durchsetzungsrechte Außer soweit ausdrücklich gemäß anwendbarem Recht vorgeschrieben oder im Trust-Vertrag oder LLC-Vertrag bestimmt, sind die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere in Angelegenheiten des Trusts oder der Gesellschaft nicht stimmberechtigt. Solange der Trust Class B-Preferred-Wertpapiere hält, sind die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere berechtigt, den Property Trustee anzuweisen, die mit den Class B-Preferred-Wertpapieren verbundenen Stimmrechte auszuüben. Die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere können durch schriftliche Mitteilung an den Property Trustee und im Einklang mit anwendbarem Recht auf diese Stimmrechte verzichten. Vorbehaltlich des Erfordernisses des Erhalts eines Steuergutachtens durch den Property Trustee, wie im letzten Satz dieses Absatzes beschrieben, sind die Inhaber der Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der ausgegebenen Trust-Preferred-Wertpapiere (mit Ausnahme von Trust-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen gehalten werden) berechtigt, Zeitpunkt, Methode und Ort der Durchführung eines Verfahrens in Bezug auf Rechtsbehelfe, die dem Property Trustee aufgrund des Trust-Vertrags zur Verfügung stehen, festzulegen und Anweisungen zur Ausübung jeder treuhänderischen Vollmacht oder Befugnis zu geben, die dem Property Trustee durch den Trust-Vertrag verliehen wird. Dies schließt das Recht ein, den Property Trustee als Inhaber der Class B-Preferred- 53 Wertpapiere anzuweisen, (i) die ihm als Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere gemäß dem LLC-Vertrag zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe auszuüben, (ii) einer Neufassung, Änderung oder Beendigung des LLC-Vertrags oder der Class B-Preferred-Wertpapiere zuzustimmen, sofern eine solche Zustimmung erforderlich ist. Falls jedoch eine Zustimmung oder Maßnahme gemäß dem LLC-Vertrag die Zustimmung oder das Handeln einer Anzahl von Inhabern erfordern würde, die die Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der hiervon betroffenen Class B-PreferredWertpapiere übersteigt, sind nur die Inhaber desjenigen prozentualen Anteils des Gesamtliquidationsvorzugsbetrags der ausgegebenen Trust-Wertpapiere, der mindestens dem prozentualen Anteil des Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere entspricht, der für die Zustimmung oder das Handeln gemäß dem LLC-Vertrag erforderlich ist, berechtigt, den Property Trustee anzuweisen, im Namen des Trusts eine solche Zustimmung zu geben oder eine solche Maßnahme zu treffen. Siehe ,,Beschreibung der GesellschaftsWertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere – Stimmrechte und Durchsetzungsrechte’’. Außer in Bezug auf die vorstehend beschriebene Festlegung von Zeitpunkt, Methode und Ort der Durchführung eines Verfahrens in Bezug auf Rechtsbehelfe ist der Property Trustee nicht verpflichtet, eine der vorstehend unter (i) und (ii) genannten Maßnahmen zu treffen, es sei denn, wenn er ein Gutachten eines unabhängigen Steuerberaters erhalten hat, laut dem nach einer solchen Maßnahme der Trust weiterhin als ein Grantor Trust im Sinne der U.S.Bundeseinkommensteuer behandelt wird, und dass nach einer solchen Maßnahme jeder Inhaber der Trust-Wertpapiere weiter so behandelt wird, als halte er wirtschaftliches Eigentum nach Bruchteilen an den Class B-Preferred-Wertpapieren. Jede erforderliche Zustimmung oder Anweisung der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere kann auf einer für diesen Zweck einberufenen gesonderten Versammlung von Inhabern der Trust-Preferred-Wertpapiere, auf einer Versammlung aller Inhaber der Trust-Wertpapiere oder durch schriftliche Zustimmung erteilt werden. Die Regular Trustees werden dafür Sorge tragen, dass für jede Versammlung, auf der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere stimmberechtigt sind, oder für jede Angelegenheit, in der eine Maßnahme durch schriftliche Zustimmung der Inhaber zu treffen ist, eine Bekanntmachung in der unter ,,– Bekanntmachungen’’ beschriebenen Art und Weise erfolgt. Jede solche Bekanntmachung wird folgende Angaben beinhalten: (i) den Tag der Versammlung oder den Tag, an dem die Maßnahme getroffen werden soll; (ii) eine Beschreibung jeden Beschlusses, der einer solchen Versammlung, auf der Inhaber stimmberechtigt sind, zur Abstimmung vorgelegt wird, oder jeder Angelegenheit, in der um schriftliche Zustimmung ersucht wird; und (iii) Anweisungen zur Übermittlung von Stimmrechtsvollmachten oder Zustimmungen. Eine Abstimmung oder eine Zustimmung der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere ist für den Trust nicht erforderlich, um Trust-PreferredWertpapiere einzuziehen und zu entwerten oder Class B-Preferred-Wertpapiere gemäß dem Trust-Vertrag auszukehren. Ungeachtet der Tatsache, dass Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere unter den vorstehend genannten Umständen ein Stimmrecht bzw. Zustimmungsrecht besitzen, haben alle TrustPreferred-Wertpapiere, die sich zum betreffenden Zeitpunkt im wirtschaftlichen Eigentum der Postbank oder einer Gesellschaft, die von der Postbank unmittelbar oder mittelbar kontrolliert wird oder die unter der unmittelbaren oder mittelbaren gemeinsamen Kontrolle der Postbank stehen, kein Stimmrecht bzw. Zustimmungsrecht und werden für die Zwecke einer solchen Abstimmung oder Zustimmung so behandelt, als wären sie nicht ausgegeben, mit Ausnahme von Trust-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank oder von einer ihrer Tochtergesellschaften oder von mit ihr verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit Transaktionen gekauft oder erworben wurden, die von oder für Rechnung von Kunden der Postbank oder Kunden einer Tochtergesellschaft der Postbank oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens oder im Zusammenhang mit dem Vertrieb oder Handel oder Market-Making im Zusammenhang mit diesen Trust-Preferred-Wertpapieren im gewöhnlichen Geschäftsverlauf durchgeführt wurden. Hierbei gilt jedoch, dass bestimmte Personen (mit Ausnahme von Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen der Postbank (mit Ausname des Trusts)), an die die Postbank oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen Trust-Preferred-Wertpapiere verpfändet haben, gemäß den Pfandbedingungen für die verpfändeten Trust-Preferred-Wertpapiere ein Stimmrecht bzw. Zustimmungsrecht besitzen. 54 Die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere sind nicht berechtigt, die Regular Trustees zu bestellen oder abzuberufen, die ausschließlich von der Postbank-Konzerngesellschaft als Inhaber des Trust-Stammanteils bestellt, abberufen oder ersetzt werden können. Versammlungen der Inhaber Versammlungen der Inhaber der verschiedenen Gattungen der Trust-Wertpapiere können jederzeit von den Regular Trustees (oder wie in den Bedingungen der Trust-Wertpapiere vorgesehen) einberufen werden, um solche Angelegenheiten zu beraten und zu beschließen, zu denen Inhaber dieser Gattung Trust-Wertpapiere gemäß den Bestimmungen des Trust-Vertrags, den Bestimmungen der Trust-Werpapiere, dem LLC-Vertrag, den Regeln von Börsen, an denen die Trust-Preferred-Wertpapiere notiert oder zum Handel zugelassen sind, dem Trust Act oder sonstigem anwendbaren Recht berechtigt sind. Die Regular Trustees werden eine Versammlung der Inhaber einer Gattung einberufen, wenn sie diesbezüglich von Inhabern mit einem Liquidationsbetrag solcher Trust-Wertpapiere von mindestens 10 % der ausstehenden Gattung dazu aufgefordert werden. Solche Aufforderungen sollten durch die Übersendung einer oder mehrerer schriftlicher Aufforderungen an die Regular Trustees, dass die unterzeichnenden Inhaber der Trust-Wertpapiere eine Versammlung einberufen möchten, und die den allgemeinen oder speziellen Grund für eine solche Einberufung angeben, vorgenommen werden. Inhaber von Trust-Wertpapieren, die eine Versammlung einberufen, müssen schriftlich die Anzahl und die Gattung der Trust-Wertpapiere, die von ihnen gehalten werden, angeben, und nur diejenigen Trust-Wertpapiere, die auf diese Weise angegeben werden, werden bei der Feststellung, ob die im zweiten Satz dieses Absatzes genannte notwendige Prozentzahl erreicht worden ist, gezählt. Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung) Der Trust ist, außer wie nachstehend beschrieben, nicht berechtigt, mit einer Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen zu verschmelzen (weder durch Aufnahme noch durch Neugründung), sich mit dieser/diesem zusammenzuschließen, durch diese/dieses ersetzt zu werden oder dieser/diesem einen wesentlichen Teil seiner Eigentums- oder Vermögenswerte zu übereignen oder zu übertragen oder an diese/dieses zu vermieten. Der Trust ist mit mehrheitlicher Zustimmung der Regular Trustees und ohne die Zustimmung der Inhaber der Trust-Wertpapiere, des Property Trustee oder des Delaware Trustee berechtigt, sich mit einem nach dem Recht irgendeines Staates der Vereinigten Staaten von Amerika errichteten Trust zu verschmelzen (durch Aufnahme oder Neugründung), sich mit diesem zusammenzuschließen oder durch diesen ersetzt zu werden, sofern: (i) sein Rechtsnachfolger, falls der Trust nicht fortbesteht, entweder (x) ausdrücklich alle Verpflichtungen des Trusts gegenüber den Inhabern der Trust-Wertpapiere übernimmt oder (y) die Trust-Preferred-Wertpapiere durch andere Wertpapiere ersetzt, deren Bedingungen mit den Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere (die ,,Nachfolge-Wertpapiere’’) und des Trust-Stammanteils im Wesentlichen identisch sind, solange die Nachfolge-Wertpapiere mit den Trust-PreferredWertpapieren in Bezug auf die Ausschüttungen, sonstigen Auszahlungen und Rechte bei einer Liquidation, Einziehung oder in sonstiger Weise gleichrangig sind; (ii) die Gesellschaft ausdrücklich anerkennt, dass ein Trustee oder ein sonstiger Bevollmächtigter des Rechtsnachfolgers dieselben Befugnisse und Pflichten wie der Property Trustee als Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere besitzt; (iii) die Nachfolge-Wertpapiere an der Börse oder einer sonstigen Organisation, an der die Trust-Preferred-Wertpapiere dann zugelassen oder notiert sind, zugelassen sind oder bei Bekanntgabe der Ausgabe zugelassen werden; (iv) die Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung), der Zusammenschluss oder die Ersetzung nicht zur Folge hat, dass die Trust-Preferred-Wertpapiere (einschließlich der Nachfolge-Wertpapiere) von einer national anerkannten Ratingorganisation in den Vereinigten Staaten von Amerika herabgestuft werden; (v) die Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung), der Zusammenschluss oder die Ersetzung in keiner wesentlichen Hinsicht nachteilige Auswirkungen auf die 55 Rechte, Vorzugsrechte und Vorrechte der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere (einschließlich der Nachfolge-Wertpapiere) hat; (vi) der Rechtsnachfolger im Wesentlichen identische Unternehmenszwecke wie der Trust verfolgt; (vii) die Verpflichtungen der Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung uneingeschränkt wirksam bleiben; und (viii) die Postbank vor einer solchen Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung), einem solchen Zusammenschluss oder einer solchen Ersetzung ein Gutachten einer in diesen Angelegenheiten erfahrenen national anerkannten Anwaltskanzlei in den Vereinigten Staaten von Amerika erhalten hat, laut dem (A) die Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung), der Zusammenschluss oder die Ersetzung in keiner wesentlichen Hinsicht nachteilige Auswirkungen auf die Rechte, Vorzugsrechte und Vorrechte der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere (einschließlich der Nachfolge-Wertpapiere) hat, (B) weder der Trust noch sein Rechtsnachfolger nach einer solchen Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung), einem solchen Zusammenschluss oder einer solchen Ersetzung einer Registrierungspflicht gemäß dem 1940 Act unterliegen werden, (C) der Trust (oder sein Rechtsnachfolger) nach einer solchen Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung), einem solchen Zusammenschluss oder einer solchen Ersetzung weiterhin als ein Grantor Trust im Sinne der U.S.Bundeseinkommensteuer behandelt wird, und (D) die Gesellschaft nach einer solchen Verschmelzung, einem solchen Zusammenschluss oder einer solchen Ersetzung nicht als Association oder Publicly Traded Partnership, die als eine Corporation im Sinne der U.S.-Bundeseinkommensteuer besteuert werden, qualifiziert wird. Ungeachtet des Vorstehenden wird der Trust nur mit der Zustimmung der Inhaber von 100 % des Liquidationsvorzugsbetrags der ausgegebenen Trust-Preferred-Wertpapiere (mit Ausnahme von Trust-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank und mit der Postbank verbundenen Unternehmen gehalten werden), mit einem anderen Unternehmen verschmelzen (durch Aufnahme oder Neugründung), sich mit diesem zusammenschließen bzw. durch dieses ersetzt werden oder einem anderen Unternehmen gestatten, mit ihm zu verschmelzen (durch Aufnahme oder Neugründung), sich mit ihm zusammenschließen oder ihn zu ersetzen, wenn diese Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung), dieser Zusammenschluss oder diese Ersetzung zur Folge hätte, dass der Trust bzw. sein Rechtsnachfolger nicht mehr als ein Grantor Trust im Sinne der U.S.-Bundeseinkommensteuer behandelt würde. Änderungen des Trust-Vertrags Der Trust-Vertrag kann nur geändert oder neu gefasst werden, falls die Mehrheit der Regular Trustees (und unter bestimmten Umständen der Property Trustee und der Delaware Trustee) dem zustimmen. Falls jedoch eine vorgeschlagene Änderung oder ein anderer Vorschlag der Regular Trustees (i) eine Maßnahme vorsieht, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Befugnisse, Vorzugsrechte oder besonderen Rechte der Trust-Wertpapiere, ob durch Änderung des Trust-Vertrags oder aus einem anderen Grund hätte; oder (ii) die Liquidation, Auflösung, Abwicklung oder Beendigung des Trusts auf eine andere Weise als gemäß den Bestimmungen des Trust-Vertrags vorsieht, dann sind die Inhaber der Trust-Wertpapiere, die gemeinsam als eine Gattung abstimmen, berechtigt, über eine solche Änderung oder einen solchen Vorschlag abzustimmen, und eine solche Änderung bzw. ein solcher Vorschlag ist nur mit Zustimmung von mindestens der Mehrheit des Liquidationsbetrags der ausgegebenen Trust-Wertpapiere, die davon betroffen sind (mit Ausnahme von Trust-Wertpapieren, die von der Postbank und ihren verbundenen Unternehmen gehalten werden), wirksam. Falls jedoch eine Änderung oder ein Vorschlag, die/der vorstehend unter (i) genannt ist, nur die Trust-Preferred-Wertpapiere oder nur den Trust-Stammanteil benachteiligen würde, ist nur die betroffene Gattung berechtigt, über eine solche Änderung bzw. einen solchen Vorschlag abzustimmen, und eine solche Änderung bzw. ein solcher Vorschlag wird nur mit Zustimmung der Mehrheit der betreffenden Gattung der ausgegebenen Trust-Wertpapiere wirksam. 56 Der Trust-Vertrag kann auch ohne die Zustimmung der Inhaber der Trust-Wertpapiere geändert werden, um (i) Mehrdeutigkeiten klarzustellen, (ii) eine Bestimmung des Trust-Vertrags, die fehlerhaft oder mit einer anderen Bestimmung des Trust-Vertrags nicht vereinbar ist, zu berichtigen oder zu ergänzen, (iii) Zusicherungen, Beschränkungen oder Verpflichtungen der Postbank hinzuzufügen, (iv) eine Übereinstimmung mit Änderungen des 1940 Act oder im Rahmen des 1940 Act erlassener Vorschriften oder Richtlinien herzustellen, (v) Bestimmungen des Trust-Vertrags zu ändern, zu streichen und hinzuzufügen, soweit dies erforderlich oder wünschenswert ist, wobei keine derartige Änderung wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Rechte, Vorzugsrechte oder Vorrechte der Inhaber der Trust-Wertpapiere haben darf, oder (vi) die Ausgabe weiterer Trust-Preferred-Wertpapiere von Zeit zur Zeit ohne die Zustimmung der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere mit identischen Bedingungen (bzw. in allen Punkten identischen Bedingungen bis auf den Ausgabetag, den Tag, ab dem Ausschüttungen auf die Trust-Preferred-Wertpapiere auflaufen, den Ausgabepreis und andere Abweichungen, soweit nach anwendbarem Recht notwendig) als Gegenleistung für den Erhalt von weiteren Class BPreferred-Wertpapieren, die dem gesamten Liquidationsvorzugsbetrag solcher zusätzlichen Trust-Preferred-Wertpapiere entsprechen, in einer Weise zu ermöglichen, dass diese TrustPreferred-Wertpapiere eine einheitliche Serie bilden. Ungeachtet des Vorstehenden darf der Trust-Vertrag nicht geändert oder neu gefasst werden, wenn die Änderung oder Neufassung zur Folge hätte, dass (i) der Trust nicht mehr als ein Grantor Trust im Sinne der U.S.-Bundeseinkommensteuer behandelt wird, (ii) die Gesellschaft als eine Association oder Publicly Traded Partnership, die als eine Corporation im Sinne der U.S.Bundeseinkommensteuer besteuert werden, qualifiziert wird, (iii) die Befugnisse des Property Trustee beschränkt werden oder andere Nachteile erfahren oder (iv) der Trust oder die Gesellschaft einer Registrierungspflicht gemäß dem 1940 Act unterliegt. Verbriefung, Clearing und Abwicklung, Bescheinigungen von Inhabern Die Trust-Preferred-Wertpapiere werden als Namenswertpapiere ohne Zinsscheine in einer Stückelung von E 1.000 ausgegeben. Die Trust-Preferred-Wertpapiere werden zunächst durch eine oder mehrere auf den Namen lautende Vorläufige Globalurkunde(n) verbrieft. Rechte an dieser/diesen Vorläufigen Globalurkunde(n) können, nach der Bescheinigung wie unten beschrieben, in Rechte an einer oder mehreren auf den Namen lautenden Dauerglobalurkunde(n) nach dem Abflauf von 40 Tagen nach dem Valutatag oder, falls später, dem Abschluss des Angebots der Trust-Preferred-Wertpapiere umgetauscht werden (die ,,Sperrfrist’’). Die Globalurkunden werden nach der Ausgabe bei der Clearstream AG hinterlegt und im Namen der Clearstream AG registriert. Urkunden, die einzelne Trust-PreferredWertpapiere verbriefen, und Zinsscheine werden außer in den unter ,,– Übertragung’’ dargestellten seltenen Fällen nicht ausgegeben. Kopien der Vorläufigen Globalurkunden und der Dauerglobalurkunden sind bei den genannten Zahlstellen kostenlos erhältlich. Miteigentumsanteile an den Globalurkunden können mit Ausnahme wie unten beschrieben nicht gegen effektive Trust-Preferred-Wertpapiere umgetauscht werden. Bei oder nach Ablauf der Sperrfrist ist an die Hauptzahlstelle eine Bescheinigung von (oder im Namen von) jedem Inhaber eines Miteigentumsanteils an der Vorläufigen Globalurkunde zu liefern, in der bestätigt wird, dass der Inhaber dieses Miteigentumsanteils an der Vorläufigen Globalurkunde keine U.S.-Person. ist. Falls eine solche Bescheinigung nicht geliefert wird, (i) erhält der Inhaber des Miteigentumsanteils keine Ausschüttungen, Zahlungen des Einziehungsbetrags oder andere Zahlungen in Bezug auf seinen Miteigentumsanteil an der Vorläufigen Globalurkunde, (ii) kann dieser Miteigentumsanteil nicht in einen Miteigentumsanteil an der Dauerglobalurkunde umgetauscht werden, und (iii) wird die Abwicklung von Geschäften in Bezug auf diesen Miteigentumsanteil suspendiert. Übertragung Der Nachweis des wirtschaftlichen Eigentums an den Trust-Preferred-Wertpapieren und Übertragungen derselben erfolgen nur im Girosammelverfahren über die Clearstream AG und ihre Teilnehmer und mit Ausnahme wie unten beschrieben werden keine effektiven TrustPreferred-Wertpapiere ausgegeben. Die Inhaber der Miteigentumsanteile an den Globalurkunden müssen sich bei der Ausübung aller Rechte eines Inhabers aus den Globalurkunden auf die Verfahren der Clearstream AG und (soweit gegeben) ihrer Teilnehmer verlassen. Weder die 57 Postbank, die Gesellschaft, noch der Trust übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung für irgendwelche Aspekte der Aufzeichnungen in Bezug auf Zahlungen, die aufgrund der Miteigentumsanteile an den Globalurkunden geleistet werden, oder für die Führung, Überwachung oder Überprüfung von Aufzeichnungen, die sich auf solche Miteigentumsanteile beziehen. Eine Dauerglobalurkunde wird die Trust-Preferred-Wertpapiere nur dann nicht mehr verbriefen und auf den Namen lautende effektive Trust-Preferred-Wertpapiere können nur dann dagegen ausgetauscht werden, wenn (i) die Clearstream AG den Trust davon benachrichtigt, dass sie nicht mehr als Verwahrer für solche Dauerglobalurkunden fungieren möchte oder kann, und kein Nachfolgeverwahrer ernannt worden ist oder (ii) der Trust nach eigenem Ermessen beschließt, dass eine solche Dauerglobalurkunde umtauschbar sein soll. Effektive Trust-PreferredWertpapiere werden in Stückelungen von E 1.000 ausgegeben und werden in den von der Clearstream AG vorgegebenen Namen registriert. Zahlungen auf diese effektiven TrustPreferred-Wertpapiere werden von den unten beschriebenen Stellen vorgenommen. Zudem werden Stichtage für Ausschüttungen in Fällen, in denen Trust-Preferred-Wertpapiere als effektive Stücke ausgegeben werden, 15 Tage vor dem relevanten Zahlungstag sein (gleichgültig ob dies ein Geschäftstag oder nicht ist). Effektive Stücke werden, mit Ausnahme wie in diesem Abschnitt beschrieben, nicht ausgegeben. Die Trust-Preferred-Wertpapiere können nicht von einem Employee Benefit Plan (betriebliche Versorgungseinrichtung für Arbeitnehmer), der Titel I des U.S. Employee Retirement Income Security Act von 1974 in seiner jeweils gültigen Fassung unterliegt, einem Plan oder eine Vereinbarung, die Section 4975 des Steuergesetzes unterliegt, oder einer sonstigen Gesellschaft, deren Vermögenswerte Vermögenswerte eines solchen Employee Benefit Plan, Plans oder einer solchen Vereinbarung umfasst, gekauft oder an dieses/diesen übertragen werden. Zahlungen Zahlungen in Bezug auf die Trust-Preferred-Wertpapiere erfolgen an die Clearstream AG als registrierter Inhaber der Dauerglobalurkunden, die die Trust-Preferred-Wertpapiere verbriefen. Zahlungen an die Clearstream AG müssen durch Überweisung erfolgen und Clearstream AG wird diese den jeweiligen Konten ihrer Teilnehmer an den maßgeblichen Tagen gutschreiben. Alle Zahlungen auf die Trust-Preferred-Wertpapiere durch den Trust und Zahlungen im Rahmen einer Liquidation oder bei Einziehung dieser Wertpapiere erfolgen ohne Einbehalt oder Abzug wegen oder aufgrund von Quellensteuern, es sei denn, dass ein solcher Einbehalt oder Abzug gesetzlich vorgeschrieben ist. In einem solchen Fall wird der Trust Zusätzliche Beträge als weitere Ausschüttungen zahlen, damit die Nettoerlöse, die die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere erhalten, denjenigen Beträgen entsprechen, die sie erhalten hätten, wenn kein solcher Einbehalt oder Abzug vorgenommen worden wäre. Solche Zusätzlichen Beträge werden aber unter bestimmten Umständen, wie unter ,,– Zahlungen von Zusätzlichen Beträgen’’ beschrieben, nicht gezahlt werden. Registrierungsstelle, Transferstelle und Zahlstellen Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, ist Registrierungsstelle und Haupttransferstelle (die ,,Transferstelle’’) und Hauptzahlstelle (die ,,Hauptzahlstelle’’). Die Registrierung von Übertragungen der Trust-Preferred-Wertpapiere wird von oder im Namen des Trusts kostenlos vorgenommen, jedoch erst nach Zahlung (und mit derjenigen Freistellung, die die Transferstelle verlangen kann) aller Steuern oder anderen staatlichen Gebühren, der sie unterliegen kann. Die Transferstelle muss eine Übertragung von Trust-Preferred-Wertpapieren nicht registrieren oder registrieren lassen, nachdem solche Trust-Preferred-Wertpapiere eingezogen wurden. Solange die Trust-Preferred-Wertpapiere an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind und die Richtlinien dieser Börse dies erfordern, wird der Trust eine Zahl- und Transferstelle in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, unterhalten. Anfangs wird Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, die Zahl- und Transferstelle in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, sein. Solange die Trust-Preferred-Wertpapiere an der Euronext Amsterdam notiert sind und die Richtlinien dieser Börse dies erfordern, wird der Trust eine Zahlstelle in Amsterdam, 58 Niederlande, unterhalten (die ,,Niederländische Zahlstelle’’). Anfangs wird Deutsche Bank AG, Amsterdam, Niederlande, die Niederländische Zahlstelle sein. Angaben zum Property Trustee Der Property Trustee verpflichtet sich, vor Eintritt eines Durchsetzungs-Ereignisses und nach der Heilung oder dem Verzicht der Geltendmachung aller Durchsetzungs-Ereignisse, die eingetreten sein können, nur diejenigen Pflichten zu erfüllen, die ausdrücklich im Trust-Vertrag festgelegt sind, und wird nach Eintritt eines solchen Durchsetzungs-Ereignisses dasselbe Maß an Sorgfalt anwenden, das eine gewissenhafte Person unter den gegebenen Umständen beim Betreiben ihrer eigenen Geschäfte anwenden würde. Vorbehaltlich dieser Bestimmungen ist der Property Trustee nicht verpflichtet, eine der ihm durch den Trust-Vertrag verliehenen Befugnisse auf Verlangen eines Inhabers der Trust-Preferred-Wertpapiere auszuüben, es sei denn, wenn ihm eine angemessene Freistellung bezüglich der damit möglicherweise verbundenen Kosten, Aufwendungen und Verbindlichkeiten von einem solchen Inhaber angeboten wird. Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere sind nicht verpflichtet, eine solche Freistellung anzubieten, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen, den Property Trustee anzuweisen, nach Eintritt eines DurchsetzungsEreignisses Maßnahmen zu ergreifen. Bekanntmachungen Alle Bekanntmachungen oder Mitteilungen an einen Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere werden an die Adresse des Inhabers in den Registern des Trusts gesandt, gefaxt oder durch frankierten adressierten Brief oder Einschreiben geschickt. Solange Trust-Preferred-Wertpapiere an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind, werden alle Bekanntmachungen bezüglich der Trust-Preferred-Wertpapiere in einer Zeitung mit allgemeiner Auflage in der Bundesrepublik Deutschland, die ein Börsenpflichtblatt der Frankfurter Wertpapierbörse ist (voraussichtlich der Börsen-Zeitung), veröffentlicht. Solange Trust-Preferred-Wertpapiere an der Euronext Amsterdam notiert sind und die Richtlinien dieser Börse dies erfordern, werden Bekanntmachungen an die Inhaber der TrustPreferred-Wertpapiere als erfolgt angesehen, wenn diese in einer Tagszeitung mit allgemeiner Auflage in den Niederlanden (voraussichtlich die Het Financieele Dagblad) veröffentlicht werden, der Euronext Amsterdam bekanntgegeben werden, und eine Veröffentlichung in der Officiële Prijscourant erfolgt. Anwendbares Recht Der Trust-Vertrag und die Trust-Wertpapiere unterliegen dem Recht des Staates Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, und werden in Übereinstimmung damit ausgelegt. Sonstiges Die Regular Trustees sind berechtigt und angewiesen, die Geschäfte des Trusts so zu führen, dass der Trust keiner Registrierungspflicht gemäß dem 1940 Act unterliegt und nicht anders als ein Grantor Trust im Sinne der U.S.- Bundeseinkommensteuer behandelt wird. 59 BESCHREIBUNG DER GESELLSCHAFTS-WERTPAPIERE Der folgende Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Bestimmungen der Anteile an der Gesellschaft, einschließlich der Class B-Preferred-Wertpapiere. Die Beschreibung wird ergänzt durch die Bestimmungen des LLC-Vertrags. Die Gesellschaft hat Gesellschaftsanteile an der Gesellschaft ausgegeben, die aus dem Gesellschafts-Stammanteil, dem Class A-Preferred-Wertpapier und den Class B-PreferredWertpapieren bestehen. Der Gesellschafts-Stammanteil und das Class A-Preferred-Wertpapier werden anfangs von der Postbank und danach von einer Postbank-Konzerngesellschaft gehalten. Alle Class B-Preferred-Wertpapiere stehen im Eigentum des Trusts. Die Postbank verpflichtet sich, unmittelbares oder mittelbares Eigentum an dem Class A-Preferred-Wertpapier und dem Gesellschafts-Stammanteil so lange zu halten, wie Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehend sind. Gesellschafts-Stammanteil Vorbehaltlich der Rechte der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere auf Ernennung des Unabhängigen Enforcement Director sind sämtliche Stimmrechte dem GesellschaftsStammanteil zugeordnet. Der Gesellschafts-Stammanteil berechtigt zu einer Stimme je Anteil. Der Gesellschafts-Stammanteil wird nach Abschluss des Angebots von einer PostbankKonzerngesellschaft gehalten. Ausschüttungen auf den Gesellschafts-Stammanteil können erst festgesetzt und gezahlt werden, wenn alle etwaigen Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für den betreffenden Zahlungszeitraum festgesetzt und gezahlt wurden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, Dividenden auf den Gesellschafts-Stammanteil auszuschütten. Bei einer freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation, Auflösung, Beendigung oder Abwicklung der Gesellschaft hat der Inhaber des Gesellschafts-Stammanteils, nachdem alle Schulden und Verbindlichkeiten beglichen wurden und nachdem die Vorzugsbeträge, auf die die Inhaber der Gesellschafts-Preferred-Wertpapiere Anspruch haben, in voller Höhe an diese Inhaber gezahlt oder für sie zurückgelegt wurden, Anspruch auf gleiche und anteilsmäßige Beteiligung an allen verbleibenden Vermögenswerten. Class A-Preferred-Wertpapier Das Class A-Preferred-Wertpapier ist nicht stimmberechtigt. Ausschüttungen auf das Class APreferred-Wertpapier sind zahlbar, falls sie vom Board of Directors festgesetzt werden. Eine solche Festsetzung wird nur insoweit erfolgen, als der Board of Directors an einem Zahlungstag Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere nicht zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe festsetzt. Die Gesellschaft erwartet, dass der Inhaber des Class A-Preferred-Wertpapiers nur insoweit Ausschüttungen erhält, als (i) Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere an einem Zahlungstag nicht zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe festgesetzt werden dürfen, da kein ausreichender Ausschüttungsfähiger Gewinn der Postbank für das diesem Zahlungszeitraum vorhergehende Geschäftsjahr vorhanden ist oder an diesem Tag eine Anweisung der BaFin (oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde) in Kraft ist, die es der Postbank untersagt, Gewinnausschüttungen (einschließlich an etwaige Inhaber von Gleichrangigen Wertpapieren) vorzunehmen, und (ii) die Gesellschaft über einen ausreichenden Betriebsgewinn verfügt. Die Gesellschaft beabsichtigt gegenwärtig nicht, Ausschüttungen auf das Class A-PreferredWertpapier vorzunehmen. Die Zahlung von Ausschüttungen auf das Class A-PreferredWertpapier ist keine Bedingung für die Zahlung von Ausschüttungen auf die Class B-PreferredWertpapiere. Im Fall einer freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation, Auflösung, Abwicklung oder Beendigung der Gesellschaft sind die Class B-Preferred-Wertpapiere gegenüber dem Class APreferred-Wertpapier nachrangig und die Class B-Preferred-Wertpapiere gegenüber dem 60 Gesellschafts-Stammanteil vorrangig; hierbei gilt, dass alle Zahlungen der Postbank gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung von der Gesellschaft ausschließlich an die Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere zu zahlen sind. Daher hat bei einer Liquidation der Inhaber des Class APreferred-Wertpapiers Anspruch auf Erhalt einer Liquidationsausschüttung in Form der Schuldverschreibungen oder Zulässigen Anlagen (einschließlich darauf aufgelaufener und nicht gezahlter Zinsen). Bei der Liquidation der Gesellschaft wird der Unabhängige Enforcement Director die Nachrangige Patronatserklärung ausschließlich zugunsten der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere durchsetzen. In Bezug auf die Rechte der Gesellschaft aus der Nachrangigen Patronatserklärung sind die Class B-Preferred-Wertpapiere gegenüber dem Class A-Preferred-Wertpapier vorrangig und Zahlungen gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung werden von der Gesellschaft ausschließlich unter den Inhabern der Class B-Preferred-Wertpapiere verteilt. Eine Beschreibung der Umstände, unter denen ein Unabhängiger Enforcement Director gewählt werden kann, ist im Abschnitt ,,– Class BPreferred-Wertpapiere Stimmrechte und Durchsetzungsrechte’’ enthalten. Class B-Preferred-Wertpapiere Allgemeines Die Class B-Preferred-Wertpapiere wurden voll eingezahlt und sind nicht nachschusspflichtig. Den Inhabern der Class B-Preferred-Wertpapiere stehen keine Bezugsrechte in Bezug auf irgendwelche anderen Wertpapiere der Gesellschaft zu. Die Class B-Preferred-Wertpapiere haben keinen festen Endfälligkeitstag, sind zu keiner Zeit von ihren Inhabern kündbar, sind nicht umwandelbar in sonstige Wertpapiere der Gesellschaft und unterliegen keinem Tilgungsfonds oder anderen Verpflichtungen der Gesellschaft zu einem Rückkauf oder einer Einziehung. Der LLC-Vertrag untersagt der Gesellschaft, ohne Zustimmung aller Inhaber von Class B-PreferredWertpapieren (ohne Berücksichtigung von Class B-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank oder einem ihrer verbundenen Unternehmen gehalten werden) weitere Schuldverschreibungen oder weitere Gattungen oder Serien von Eigenkapitalpapiere auszugeben, die gegenüber den Class B-Preferred-Wertpapieren in Bezug auf periodische Ausschüttungsrechte oder Rechte bei Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft vorrangig oder mit diesen gleichrangig sind. Die Gesellschaft kann jedoch von Zeit zu Zeit ohne die Zustimmung der Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere weitere Class B-Preferred-Wertpapiere mit identischen Bedingungen (bzw. in allen Punkten identischen Bedingungen bis auf den Ausgabetag, den Tag, ab dem Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere auflaufen, den Ausgabepreis und andere Abweichungen, soweit nach anwendbarem Recht notwendig) als Gegenleistung für Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag, der dem gesamten Liquidationsvorzugsbetrag solcher Class B-Preferred-Wertpapiere entspricht, in einer Weise ausgeben, dass diese Class B-Preferred-Wertpapiere eine einheitliche Serie bilden. Ausschüttungen Vorbehaltlich der Bestimmungen des Trust-Vertrags bzw. des LLC-Vertrags, laufen Ausschüttungen auf den Liquidationsvorzugsbetrag von E 1.000 je Class B-PreferredWertpapier wie folgt auf: (i) vom Valutatag (einschließlich) bis zum Reset-Tag (ausschließlich) zu einem festen Satz von 6,00 % p.a. (die ,,Feste Ausschüttungsrate’’), nachträglich zahlbar am Reset-Tag und (ii) für jeden Zahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zum Referenzsatz zuzüglich einer Marge von 0,025 % p.a. (die ,,Variable Ausschüttungsrate’’), zahlbar halbjährlich nachträglich am 2. Juni und am 2. Dezember eines jeden Jahres, erstmals am 2. Juni 2006. Die Ausschüttungen werden jedoch für keinen Zahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zu einem Satz von mehr als 8,00 % p. a. auflaufen. Für jeden Zahlungszeitraum werden die Ausschüttungen auf Basis eines Jahres mit 360 Tagen und 12 Monaten mit jeweils 30 Tagen, jeweils dividiert durch 360 (30/360), berechnet, wobei der sich daraus ergebende Betrag zum nächsten Cent gerundet wird (ein halber Cent wird aufgerundet). Für den Fall, dass ein Zahlungstag oder ein Einziehungstag auf einen Tag fällt, der kein Geschäftstag ist, erfolgt die Zahlung am nächsten darauffolgenden Geschäftstag; in keinem Fall wird die Höhe der Zahlung angepasst oder werden Zinsen oder zusätzliche Zahlungen fällig. Es wird erwartet, dass Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere aus dem Betriebsgewinn der Gesellschaft oder aufgrund von Zahlungen gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung vorgenommen werden. Falls die Gesellschaft keine Ausschüttung auf die 61 Class B-Preferred-Wertpapiere für einen Zahlungszeitraum festsetzt (und eine solche Ausschüttung nicht als festgesetzt gilt), haben die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere keinen Anspruch auf eine Ausschüttung auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen solchen Zahlungszeitraum und die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, eine Ausschüttung auf die Class BPreferred-Wertpapiere für einen solchen Zahlungszeitraum vorzunehmen, unabhängig davon, ob Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen zukünftigen Zahlungszeitraum festgesetzt werden (oder als festgesetzt gelten) und gezahlt werden. Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere dürfen nur an einem Zahlungstag festgesetzt und gezahlt werden, sofern (i) der Gesellschaft für den Zahlungszeitraum, der an dem Tag endet, der diesem Zahlungstag unmittelbar vorhergeht, ein Betriebsgewinn zur Verfügung steht, der mindestens dem Betrag dieser Ausschüttungen entspricht; und (ii) die Postbank für das vorhergehende Geschäftsjahr, für das ein geprüfter nicht konsolidierter Jahreseinzelabschluss vorliegt, ein Ausschüttungsfähiger Gewinn zur Verfügung steht, der mindestens der Summe aus dem Betrag dieser auf die Class BPreferred-Wertpapiere zu zahlenden Ausschüttungen und den etwaigen Ausschüttungen, Dividenden oder sonstigen Auszahlungen, die bereits auf der Grundlage eines solchen Ausschüttungsfähigen Gewinns auf Gleichrangige Wertpapiere anteilsmäßig gezahlt wurden, entspricht. Ungeachtet des Vorstehenden gilt Folgendes: Falls die Postbank oder eine ihrer Tochtergesellschaften in Bezug auf Gleichrangige Wertpapiere Ausschüttungen, Dividenden oder sonstige Auszahlungen festsetzt oder zahlt (mit der Ausnahme von Ausschüttungen, Dividenden, oder sonstigen Auszahlungen von Tochtergesellschaften der Postbank, die ausschließlich an die Postbank oder eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Postbank geleistet werden), wird fingiert, dass die Gesellschaft Ausschüttungen auf die Class B-PreferredWertpapiere für den ersten Zahlungstag, der auf denselben Tag fällt wie der Tag, an dem eine solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige Auzahlung festgesetzt oder vorgenommen wird, oder für den unmittelbar darauf folgenden Tag festgesetzt hat. Falls eine solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige Auszahlung auf die Gleichrangigen Wertpapiere zum vollen festgelegten Betrag, der auf die Gleichrangigen Wertpapiere im dann laufenden Geschäftsjahr bis zum maßgeblichen Zahlungstag zahlbar ist, geleistet wurde, wird fingiert, dass die Ausschüttungen zum Festgelegten Zinssatz für das dann laufende Geschäftsjahr bis zum Zahlungstag in voller Höhe festgesetzt werden. Falls eine solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige Auszahlung auf die Gleichrangigen Wertpapiere nur eine Teilzahlung des so geschuldeten Betrags darstellte, wird die als festgesetzt geltende Ausschüttung auf die Class B-Preferred-Wertpapiere proportional angepasst. Ferner gilt ungeachtet des Vorstehenden Folgendes: Falls die Postbank oder eine ihrer Tochtergesellschaften in Bezug auf ihre Nachrangigen Wertpapiere Nachrangige Ausschüttungen festsetzt oder zahlt, wird fingiert, dass die Gesellschaft Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen Betrag festgesetzt hat, der davon abhängt, wie oft auf die jeweiligen Nachrangigen Wertpapiere Ausschüttungen, Dividenden oder sonstige Auszahlungen vorgenommen werden: – falls die Zahlung von Nachrangigen Ausschüttungen jährlich erfolgt, in voller Höhe zum Festgelegten Zinssatz für die ersten zwei Zahlungstage, die auf denselben Tag fallen wie der Tag, an dem eine solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige Auszahlung festgesetzt oder vorgenommen wird, oder die unmittelbar darauf folgen; – falls die Zahlung von Nachrangigen Ausschüttungen halbjährlich erfolgt, in voller Höhe zum Festgelegten Zinssatz für den Zahlungstag, der auf denselben Tag fällt wie der Tag, an dem eine solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige Auszahlung festgesetzt oder vorgenommen wird, oder der unmittelbar darauf folgt; – falls die Zahlung von Nachrangigen Ausschüttungen vierteljährlich erfolgt: 62 (i) falls nur eine Nachrangige Ausschüttung in dem dem Zahlungstag vorhergehenden Zahlungszeitraum vorgenommen wurde, gelten Ausschüttungen zu 50 % des Betrags festgesetzt, der zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe für denjenigen Zahlungstag zahlbar wäre, der auf denselben Tag fällt wie der Tag, an dem eine solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige Auszahlung festgesetzt oder vorgenommen wird, oder der unmittelbar darauf folgt, oder (ii) falls zwei Nachrangige Ausschüttungen in einem solchen Zahlungszeitraum vorgenommen wurden, gelten Auschüttungen in voller Höhe zu dem Betrag als festgesetzt, der zum Festgelegten Zinssatz für denjenigen Zahlungstag zahlbar wäre, der auf denselben Tag fällt wie der Tag, an dem eine solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige Auszahlung festgesetzt oder vorgenommen wird, oder der unmittelbar darauf folgt. Falls die Postbank oder eine ihrer Tochtergesellschaften Gleichrangige Wertpapiere oder Nachrangige Wertpapiere einzieht, zurückkauft oder anderweitig erwirbt, außer durch Wandlung oder Umtausch in Stammaktien der Postbank (außer (i) in Zusammenhang mit Transaktionen, die von oder für Rechnung von Kunden der Postbank oder einer ihrer Tochtergesellschaften oder in Zusammenhang mit dem Vertrieb, dem Handel oder dem Market-Making im Hinblick auf diese Wertpapiere durchgeführt werden, (ii) in Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen der Postbank oder einer ihrer Tochtergesellschaften gemäß einem Employment Benefit Plan oder einer ähnlichen Vereinbarung mit oder zugunsten von Mitarbeitern, leitenden Angestellten, Mitgliedern der Geschäftsführung oder Beratern, (iii) infolge einer anderen Klassifizierung der Stammaktien der Postbank oder einer ihrer Tochtergesellschaften oder des Umtauschs oder der Wandlung einer Gattung oder Serie solcher Stammaktien in eine andere Gattung oder Serie solcher Stammaktien oder (iv) dem Verkauf von Teilrechten an Stammaktien der Postbank oder einer ihrer Tochtergesellschaften gemäß den Bedingungen eines Wertpapiers, das in Stammaktien gewandelt oder umgetauscht wird), wird fingiert, dass die Gesellschaft Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe für die ersten zwei Zahlungstage festgesetzt hat, die auf denselben Tag fallen wie der Tag, an dem eine solche Rücknahme, ein solcher Rückkauf oder ein solcher anderer Erwerb erfolgt, oder die unmittelbar darauf folgen. Auch wenn ein ausreichender Betriebsgewinn der Gesellschaft und ein ausreichender Ausschüttungsfähiger Gewinn der Postbank zur Verfügung stehen, dürfen an einem Zahlungstag (oder einem für die Einziehung oder Liquidation festgesetzten Tag) keine Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere vorgenommen werden, wenn an diesem Tag eine Anweisung der BaFin (oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde) in Kraft ist, die es der Postbank untersagt, Gewinnausschüttungen (einschließlich an etwaige Inhaber von Gleichrangigen Wertpapieren) vorzunehmen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, zu irgendeinem Zeitpunkt Ausschüttungen, die aufgrund eines nicht ausreichenden Betriebsgewinns der Gesellschaft, eines nicht ausreichenden Ausschüttungsfähigen Gewinns der Postbank oder einer Anweisung der BaFin (oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde) nicht in voller Höhe gezahlt wurden, nachzuzahlen. Zur Feststellung, ob ein ausreichender Ausschüttungsfähiger Gewinn der Postbank für ein Geschäftsjahr zur Verfügung steht, damit Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere festgesetzt werden dürfen, werden vom Ausschüttungsfähigen Gewinn des betreffenden Geschäftsjahres etwaige Ausschüttungen, die bereits auf die Class B-Preferred-Wertpapiere gezahlt worden sind, und etwaige Ausschüttungen, Dividenden oder sonstige Auszahlungen, die auf der Basis eines solchen Ausschüttungsfähigen Gewinns bereits auf Gleichrangige Wertpapiere gezahlt worden sind, abgezogen. Jede auf die Class B-Preferred-Wertpapiere festgesetzte (oder als festgesetzt geltende) Ausschüttung ist an die eingetragenen Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere zahlbar, die am Ende des maßgeblichen Stichtags im Register der Gesellschaft eingetragen sind. Der maßgebliche Stichtag für Class B-Preferred-Wertpapiere ist: s für die Class B Preferred-Wertpapiere, die vom Property Trustee gehalten werden, solange die Trust-Preferred-Wertpapiere in Girosammelverwahrung geführt werden, und für die 63 Class B-Preferred-Wertpapiere, die in Girosammelverwahrung geführt werden, der erste Geschäftstag vor dem jeweiligen Zahlungstag; und s in allen sonstigen Fällen der 15. Kalendertag vor dem maßgeblichen Zahlungstag. Zahlung Zusätzlicher Beträge Alle Zahlungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere (einschließlich von Zahlungen im Rahmen einer Liquidation oder bei Einziehung solcher Class B-Preferred-Wertpapiere) sind ohne Abzug oder Einbehalt von oder aufgrund von Quellensteuern zu leisten, es sei denn, ein solcher Abzug oder Einbehalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Gesellschaft wird diejenigen Zusätzlichen Beträge als zusätzliche Ausschüttungen zahlen, die erforderlich sind, damit die Nettobeträge, die den Inhabern der Class B-Preferred-Wertpapiere und der Trust-Preferred-Wertpapiere nach diesem Abzug oder Einbehalt zufließen, jeweils den Beträgen entsprechen, die sie jeweils in Bezug auf die Class B-Preferred-Wertpapiere und Trust-Preferred-Wertpapiere erhalten hätten, wenn kein solcher Abzug oder Einbehalt erforderlich gewesen wäre. Die Verpflichtung zur Zahlung solcher Zusätzlichen Beträge auf die Class B-Preferred-Wertpapiere und Trust-PreferredWertpapiere besteht jedoch nicht, (i) falls und soweit die Gesellschaft nicht in der Lage ist, solche Zusätzlichen Beträge zu zahlen, weil eine solche Zahlung den Ausschüttungsfähigen Gewinn der Postbank für das vorhergehende Geschäftsjahr (nach Abzug des Betrags der Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere oder etwaiger Ausschüttungen, Dividenden oder sonstigen Auszahlungen auf Gleichrangige Wertpapiere, die auf der Grundlage eines solchen Ausschüttungsfähigen Gewinns an oder vor dem Tag der Fälligkeit der Zusätzlichen Beträge bereits von diesem Ausschüttungsfähigen Gewinn gezahlt wurden) übersteigen würde; (ii) in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund der Tatsache zu zahlen sind, dass der Inhaber oder wirtschaftliche Eigentümer der Class B-Preferred-Wertpapiere (mit Ausnahme des Trusts) oder Trust-Preferred-Wertpapiere eine andere Beziehung zu einer Maßgeblichen Rechtsordnung unterhält als lediglich den Besitz der Class BPreferred-Wertpapiere bzw. Trust-Preferred-Wertpapiere; (iii) in Bezug auf Quellensteuern, wenn dieser Einbehalt oder Abzug gemäß einer Richtlinie der Europäischen Union über die Besteuerung von Zinserträgen (einschließlich der beschlossenen Richtlinie vom 3. Juni 2003) erfolgt, oder gemäß einem Gesetz, das aufgrund einer solchen Richtlinie erlassen wurde, ihr entspricht oder eingeführt wurde, um einer solchen Richtlinie nachzukommen; (iv) in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund einer Steuer bezüglich Erbschaft, Spareinlagen, Vermögen, persönlichen Eigentums, Verkauf oder Übertragung oder aufgrund sonstiger Steuern zahlbar sind, die anders als durch Einbehalt von Zahlungen in Bezug auf die Class B-Preferred-Wertpapiere oder die Trust-PreferredWertpapiere zahlbar sind; (v) in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt vermieden werden kann, indem der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere bzw. der Trust-PreferredWertpapiere gegenüber der maßgeblichen Steuerbehörde eine Erklärung seiner Nichtansässigkeit oder eines anderen Anspruchs auf Freistellung abgibt; (vi) in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt vermieden werden kann, indem der Inhaber oder wirtschaftliche Eigentümer die jeweiligen Class B-PreferredWertpapiere oder Trust-Preferred-Wertpapiere einer anderen Zahlstelle in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union vorlegt; oder (vii) in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt dadurch hätte vermieden werden können, dass der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere oder der TrustPreferred-Wertpapiere die jeweiligen Class B-Preferred-Wertpapiere oder TrustPreferred-Wertpapiere zur Zahlung innerhalb von 30 Tagen seit dem Fälligkeitstag oder seit dem Tag, an dem diese zahlbar wurden, vorgelegt hätte; dies gilt nicht insoweit, als ein solcher Inhaber auf solche Zusätzlichen Beträge einen Anspruch 64 durch Vorlage solcher Class B-Preferred-Wertpapiere oder Trust-PreferredWertpapiere zur Zahlung am letzten Tag einer solchen 30-Tagefrist gehabt hätte. Stimmrechte und Durchsetzungsrechte Außer sofern durch anwendbares Recht bestimmt oder wie nachstehend beschrieben, gewähren die Class B-Preferred-Wertpapiere keine Stimmrechte. Falls die Inhaber der Class B-PreferredWertpapiere, wie nachstehend beschrieben, stimmberechtigt sind, berechtigt jedes Class BPreferred-Wertpapier zu einer Stimme in Angelegenheiten, in denen Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere stimmberechtigt sind. Falls: (i) die Gesellschaft bei Fälligkeit Ausschüttungen (zuzüglich etwaiger darauf bezogener Zusätzlicher Beträge) auf die Class B-Preferred-Wertpapiere nicht zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe für den ersten Zahlungszeitraum oder für zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume zahlt; oder (ii) ein Inhaber von Class B-Preferred-Wertpapieren der Gesellschaft mitteilt, dass die Postbank eine Verpflichtung aus der Nachrangigen Patronatserklärung nicht erfüllt hat, und diese Nichterfüllung länger als 60 Tage nach dem Zeitpunkt der Mitteilung andauert, sind die Inhaber einer Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-PreferredWertpapiere berechtigt, einen Unabhängigen Enforcement Director zu ernennen. Die Ernennung des Unabhängigen Enforcement Directors erfolgt durch einen Beschluss, der von der Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der in dieser Angelegenheit stimmberechtigten Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere, wie im LLC-Vertrag beschrieben, die auf einer zu diesem Zweck (auf Ersuchen eines in dieser Angelegenheit stimmberechtigten Inhabers von Class B-Preferred-Wertpapieren) einberufenen gesonderten Versammlung der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere persönlich anwesend oder durch Bevollmächtigte vertreten sind, oder durch schriftliche Zustimmung der Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der in dieser Angelegenheit stimmberechtigten Inhaber von Class B-Preferred-Wertpapieren gefasst wird. Ein Unabhängiger Enforcement Director wird sein Amt niederlegen, sobald nach alleinigem Ermessen des Unabhängigen Enforcement Directors (i) die Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere (zuzüglich etwaiger darauf bezogener Zusätzlicher Beträge) zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe für zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume gezahlt wurden; und (ii) die Postbank alle ihre Verpflichtungen aus der Nachrangigen Patronatserklärung erfüllt hat. Der Unabhängige Enforcement Director kann jederzeit mit oder ohne Grund durch (und ausschließlich durch) das Votum der Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der stimmberechtigten Inhaber der ausgegebenen Class B-Preferred-Wertpapiere auf einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung der Anteilsinhaber der Gesellschaft oder der in dieser Angelegenheit stimmberechtigten Inhaber von Class B-Preferred-Wertpapieren aus seinem Amt abberufen werden. Falls das Amt des Unabhängigen Enforcement Directors zu irgendeinem Zeitpunkt nicht besetzt ist, zu dem die Inhaber einer Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere berechtigt sind, einen Unabhängigen Enforcement Director zu ernennen, werden die Inhaber einer Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere, wie vorstehend beschrieben, einen Unabhängigen Enforcement Director ernennen. Der Unabhängige Enforcement Director wird ein weiteres Mitglied des vorstehend genannten Board of Directors sein und die alleinige Vollmacht und Befugnis und das alleinige Recht haben, Ansprüche der Gesellschaft aus der Nachrangigen Patronatserklärung durchzusetzen und zu begleichen. Der Unabhängige Enforcement Director besitzt jedoch kein Recht und keine Befugnis bzw. Vollmacht, an der Leitung der Geschäfte und der Angelegenheiten der Gesellschaft teilzunehmen, es sei denn in Bezug auf s Maßnahmen, die die Durchsetzung der Nachrangigen Patronatserklärung im Namen der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere betreffen, und 65 s die Ausschüttung von Beträgen, die aufgrund der Nachrangigen Patronatserklärung an die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere gezahlt werden. Kein Mitglied des Board of Directors, einschließlich des Unabhängigen Enforcement Directors, wird in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sein oder in der Bundesrepublik Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Solange Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehend sind, wird die Gesellschaft nicht ohne die Zustimmung der Inhaber von mindestens 662/3 % des gesamten Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere, die gesondert als eine Klasse abstimmen, (mit Ausnahme von Class B-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen (mit Ausnahme des Trusts) gehalten werden) (i) eine Bestimmung des LLC-Vertrags (einschließlich der Bedingungen der Class BPreferred-Wertpapiere) ergänzen, neu fassen, aufheben oder ändern, falls eine solche Ergänzung, Neufassung, Aufhebung oder Änderung die Rechte, Vorzugsrechte, Befugnisse oder Vorrechte der Class B-Preferred-Wertpapiere erheblich beeinträchtigen würde; (ii) vereinbaren, eine Bestimmung der Schuldverschreibungen in einer Weise zu ändern oder zu ergänzen oder auf die Rechte aus einer Vertragsverletzung in Bezug auf die Zahlung eines Betrags aus den Schuldverschreibungen zu verzichten, die die Interessen der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere erheblich beeinträchtigen würde; oder (iii) eine Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung) oder einen Zusammenschluss unter Beteiligung der Gesellschaft oder den Verkauf aller oder eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte der Gesellschaft durchführen, wobei eine solche Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung) oder ein solcher Zusammenschluss unter Beteiligung der Gesellschaft oder ein solcher Verkauf aller oder eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte der Gesellschaft auch die unter ,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere – Verschmelzungen (durch Aufnahme oder Neugründung) und Verkäufe’’ genannten Erfordernisse erfüllen muss. Die Gesellschaft wird ohne die einstimmige Zustimmung aller Inhaber von Class B-PreferredWertpapieren (ohne Berücksichtigung von Class B-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen gehalten werden) keine weiteren Eigenkapitalpapiere ausgeben, die gegenüber den Class B-Preferred-Wertpapieren in Bezug auf periodische Ausschüttungsrechte oder Rechte bei Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft vorrangig oder mit diesen gleichrangig sind. Die Gesellschaft kann jedoch von Zeit zu Zeit ohne die Zustimmung der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapier weitere Class BPreferred-Wertpapiere mit identischen Bedingungen (bzw. in allen Punkten identischen Bedingungen bis auf den Ausgabetag, den Tag, ab dem Ausschüttungen auf die Class BPreferred-Wertpapiere auflaufen, den Ausgabepreis und andere Abweichungen, soweit nach anwendbarem Recht notwendig) als Gegenleistung für Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag, der dem gesamten Liquidationsvorzugsbetrag solcher Class B-PreferredWertpapieren entspricht, in einer Weise ausgeben, dass diese Class B-Preferred-Wertpapiere eine einheitliche Serie bilden. Ungeachtet der Tatsache, dass Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere unter jedem der im LLC-Vertrag oder den Statuten der Gesellschaft (die ,,Bylaws’’) beschriebenen Umstände ein Stimmrecht bzw. Zustimmungsrecht besitzen können, haben alle Class B-Preferred-Wertpapiere, die sich im unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum der Postbank, der Gesellschaft oder mit ihnen verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften (mit Ausnahme des Trusts) befinden, kein Stimmrecht bzw. Zustimmungsrecht und werden für die Zwecke einer solchen Abstimmung oder Zustimmung so behandelt, als wären sie nicht ausgegeben, mit Ausnahme von Class B-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank oder von einer ihrer Tochtergesellschaften oder von mit ihr verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit Transaktionen gekauft oder erworben wurden, die von oder für Rechnung von Kunden der Postbank oder Kunden einer Tochtergesellschaft der Postbank oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens oder im Zusammenhang mit dem Vertrieb oder Handel oder Market-Making im 66 Zusammenhang mit diesen Class B-Preferred-Wertpapieren im gewöhnlichen Geschäftsverlauf durchgeführt wurden. Hierbei gilt jedoch, dass bestimmte Personen (mit Ausnahme von Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen der Postbank), mit Ausnahme des Trusts, an die die Postbank oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen die Class B-Preferred-Wertpapiere verpfändet haben, gemäß den Pfandbedingungen für die verpfändeten Class B-Preferred-Wertpapiere ein Stimmrecht bzw. Zustimmungsrecht besitzen. Einziehung der Class B-Preferred-Wertpapiere Am Anfänglichen Einziehungstag oder jedem darauf folgenden Zahlungstag können die Class BPreferred-Wertpapiere nach Wahl der Gesellschaft ganz oder teilweise eingezogen werden. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, die Class B-Preferred-Wertpapiere jederzeit ganz, aber nicht teilweise einzuziehen, falls ein Gesellschafts-Sonderkündigungsfall eingetreten ist. Eine solche Einziehung erfolgt zu einem Einziehungsbetrag, der (i) im Fall einer Einziehung am oder nach dem Anfänglichen Einziehungstag dem Liquidationsvorzugsbetrag der eingezogenen Class B-Preferred-Wertpapiere und (ii) im Fall einer Einziehung vor dem Anfänglichen Einziehungstag, dem Liquidationsvorzugsbetrag der Class B-Preferred-Wertpapiere, jeweils zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter Ausschüttungen für den dann laufenden Zahlungszeitraum bis zum Einziehungstag (ausschließlich) und etwaiger Zusätzlicher Beträge, entspricht. Eine Einziehung von Class B-Preferred-Wertpapieren gleich aus welchem Grund darf nur erfolgen, falls am Einziehungstag (i) die Gesellschaft (aufgrund der Schuldverschreibungen, Zulässigen Anlagen oder Nachrangigen Patronatserklärung) über ausreichende Mittel verfügt, um den Einziehungsbetrag zu zahlen und einen Betrag in voller Höhe zu zahlen, der den zum Einziehungstag aufgelaufenen und nicht gezahlten Ausschüttungen zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge entspricht; (ii) die Schuldverschreibungen zu einem Gesamtnennbetrag zurückgezahlt worden sind, der dem Liquidationsvorzugsbetrag der einzuziehenden Class B-PreferredWertpapiere entspricht; (iii) der Postbank ein Ausschüttungsfähiger Gewinn zur Verfügung steht, der mindestens der Summe aus dem Betrag der zum Einziehungstag angefallenen und nicht gezahlten Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge entspricht; und (iv) keine Anweisung der BaFin (oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde) in Kraft ist, die es der Postbank untersagt, Ausschüttungen (einschließlich etwaiger Ausschüttungen an die Inhaber von Gleichrangigen Wertpapieren) vorzunehmen. Falls die ausgegebenen Class B-Preferred-Wertpapiere teilweise eingezogen werden sollen, wird der Umfang der einzuziehenden Class B-Preferred-Wertpapiere vom Board of Directors bestimmt, und die Wertpapiere werden anteilsmäßig oder durch Losentscheid, wie nach dem freien Ermessen des Board of Directors nach Treu und Glauben bestimmt, eingezogen, soweit eine solche Vorgehensweise im Einklang mit anwendbaren Erfordernissen von Börsen, an denen die Class B-Preferred-Wertpapiere dann notiert sind, und Regeln von maßgeblichen Clearingstellen steht. Im Fall einer teilweisen Einziehung wird die Gesellschaft die Registrierungsstelle und die Transferstelle für die Class B-Preferred-Wertpapiere unverzüglich schriftlich bezüglich der Class B-Preferred-Wertpapiere, die für die teilweise Einziehung ausgewählt worden sind, und des Liquidationsvorzugsbetrags der einzuziehenden Class BPreferred-Wertpapiere informieren. Falls die Zahlung des Einziehungsbetrags in Bezug auf Class B-Preferred-Wertpapiere in unzulässiger Weise zurückgehalten oder verweigert bzw. nicht gezahlt wird, fallen vom Einziehungstag bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung des Einziehungsbetrags weitere Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere an. 67 Für eine Einziehung von Class B-Preferred-Wertpapieren, ob an einem Zahlungstag, ab bzw. nach dem Anfänglichen Einziehungstag oder bei Eintritt eines Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls, ist keine Abstimmung oder Zustimmung von Inhabern der Class B-Preferred-Wertpapiere erforderlich. Einziehungsverfahren Jede Einziehung der Class B-Preferred-Wertpapiere wird jedem eingetragenen Inhaber eines einzuziehenden Class B-Preferred-Wertpapiers vom Board of Directors im Namen der Gesellschaft mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor dem für die Rücknahme festgesetzten Tag oder derjenigen anderen Frist, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden gegebenenfalls gefordert wird, durch eine Mitteilung per Post (eine ,,Einziehungsmitteilung’’) mitgeteilt. Für die Zwecke der Ermittlung des Einziehungstags und der Tage, an denen Mitteilungen gemäß dem LLC-Vertrag vorzunehmen sind, gilt eine Einziehungsmitteilung als an dem Tag erfolgt, an dem sie erstmals per Post als frankierter Brief an Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere geschickt wird. Jede Einziehungsmitteilung wird an die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere an die Anschrift des jeweiligen Inhabers, die in den Registern der Gesellschaft erscheint, gesendet. Ein Fehler in der Einziehungsmitteilung oder bei ihrem Postversand in Bezug auf einen Inhaber berührt nicht die Wirksamkeit des Rücknahmeverfahrens in Bezug auf andere Inhaber. Falls die Gesellschaft eine Einziehungsmitteilung (welche unwiderruflich ist) um 10:00 Uhr vormittags mitteleuropäischer Zeit vorgenommen hat und falls die Class B-PreferredWertpapiere in Girosammelverwahrung verwahrt werden, wird die Gesellschaft am Einziehungstag zur Zahlung des Einziehungsbetrags ausreichende Gelder bei der Hauptzahlstelle unwiderruflich hinterlegen und der Hauptzahlstelle die unwiderrufliche Anweisung und Vollmacht erteilen, den Einziehungsbetrag in Bezug auf die Class B-PreferredWertpapiere, die bei der Clearstream AG hinterlegt sind, zu zahlen, oder, falls die Class BPreferred-Wertpapiere in effektiven Stücken gehalten werden, wird die Gesellschaft am Einziehungstag ausreichende Gelder bei der Hauptzahlstelle unwiderruflich hinterlegen, um den maßgeblichen Einziehungsbetrag zu zahlen, und der Hauptzahlstelle die unwiderrufliche Anweisung und Vollmacht erteilen, die jeweiligen Beträge an die Inhaber der einzuziehenden Class B-Preferred-Wertpapiere nach Einreichung ihrer effektiven Stücke per Scheck, der per Post an die Anschrift des jeweiligen Inhabers der Class B-Preferred-Wertpapiere, die am Einziehungstag in den Registern der Gesellschaft erscheint, gesendet wird, zu zahlen. Solange jedoch der Property Trustee die Class B-Preferred-Wertpapiere hält, erfolgt die Zahlung durch taggleiche Überweisung bis 12:00 Uhr Mittag mitteleuropäischer Zeit am Einziehungstag an den Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere. Sofern alle vorstehend genannten Bedingungen eingehalten wurden, erlöschen unmittelbar vor Geschäftsschluss am Tag der Zahlung alle Rechte der Inhaber der auf diese Weise eingezogenen Class B-PreferredWertpapiere, mit Ausnahme des Rechts der Inhaber auf Erhalt des Einziehungsbetrags, aber ohne Anspruch auf Zinsen bezüglich des Einziehungsbetrags, und ab dem Einziehungstag und danach fallen keine Ausschüttungen oder Zinsen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere an. Für den Fall, dass ein Einziehungstag auf einen Tag fällt, der kein Geschäftstag ist, erfolgt die Zahlung aller ansonsten an diesem Tag fälligen Beträge am nächsten darauf folgenden Geschäftstag; in keinem Fall werden die Höhe der Zahlung angepasst oder werden infolge dieser Zahlungsverzögerung, Zinsen oder zusätzliche Zahlungen fällig. Rückkauf von Class B-Preferred-Wertpapieren Die Gesellschaft kann nach Maßgabe des LLC Acts von Zeit zu Zeit Class B-Preferred-Wertpapiere gemäß Bedingungen, die von einem vom Board of Directors ausgewählten Officer bestimmt werden, zurückkaufen oder auf sonstige Weise zur Entwertung erhalten, soweit (i), solange TrustPreferred-Wertpapiere des Trusts ausstehen, der Trust Trust-Preferred-Wertpapiere mit einem entsprechenden Liquidationsvorzugsbetrag zu denselben Bedingungen (einschließlich der Vornahme von Ausschüttungen zum Festgelegten Zinssatz bis zum gleichen Tag) zurückgekauft oder auf sonstige Weise zur Entwertung erhalten hat wie die zurückzukaufenden Class B-Preferred-Wertpapiere, (ii) die Postbank Anfängliche Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag, der dem Gesamtliquidationsvorzugsbetrag der zu denselben Bedingungen 68 (einschließlich der Vornahme von Ausschüttungen zum Festgelegten Zinssatz bis zum gleichen Tag) zurückzukaufenden oder zu entwertenden Class B-Preferred-Wertpapiere entspricht, zurückgekauft oder auf sonstige Weise zur Entwertung erhalten hat und (iii) die Postbank, der Trust und die Gesellschaft alle mit diesen Transaktionen notwendigen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen erhalten haben. Alle auf diese Weise zurückgekauften oder auf sonstige Weise zur Entwertung erhaltenen Class B-Preferred-Wertpapiere werden entwertet und gelten als nicht mehr ausstehend. Liquidationsausschüttung Bei einer Liquidation der Gesellschaft hat der Inhaber des Class A-Preferred-Wertpapiers einen Anspruch, der gegenüber dem Anspruch der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere vorrangig ist, und die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere haben einen Anspruch, der gegenüber dem Anspruch des Inhabers des Gesellschafts-Stammanteils vorrangig ist. Hierbei gilt, dass alle Zahlungen der Postbank aufgrund der Nachrangigen Patronatserklärung von der Gesellschaft ausschließlich an die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere ausgekehrt werden. Der Inhaber des Class A-Preferred-Wertpapiers hat Anspruch auf Erhalt der Schuldverschreibungen oder der Zulässigen Anlagen (einschließlich aller darauf aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen) als seine Liquidationsausschüttung. Im Fall einer freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation, Auflösung oder Abwicklung der Gesellschaft haben die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere, vorbehaltlich der nachstehend genannten Beschränkungen, Anspruch auf Erhalt des Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere, zuzüglich der jeweils aufgelaufenen und nicht gezahlten Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für den laufenden Zahlungszeitraum bis zum Tag der Liquidation, Auflösung oder Abwicklung zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Liquidationsausschüttung an die Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere aus den gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung erhaltenen Geldern gezahlt wird. Die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere werden berechtigt sein, ihre Liquidationsausschüttung zu erhalten, bevor Vermögenswerte an den Inhaber des GesellschaftsStammanteils ausgeschüttet werden. Gemäß den Bestimmungen des LLC-Vertrags und soweit nach anwendbarem Recht zulässig, wird die Gesellschaft so lange nicht aufgelöst bis alle Verpflichtungen gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung vollständig gemäß den Bedingungen der Nachrangigen Patronatserklärung erfüllt worden sind. Verschmelzungen (durch Aufnahme oder Neugründung) und Verkäufe Die Gesellschaft ist, außer wie nachstehend beschrieben, nicht berechtigt, mit einer Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen zu verschmelzen (weder durch Aufnahme noch durch Neugründung), sich mit dieser/diesem zusammenzuschließen, durch diese/dieses ersetzt zu werden oder dieser/diesem einen wesentlichen Teil ihres Eigentums- oder Vermögenswerte zu übereignen oder zu übertragen oder an diese/dieses zu vermieten. Die Gesellschaft ist mit der Zustimmung der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere berechtigt, mit einer Limited Partnership, einer Limited Liability Company oder einem Trust, die jeweils nach dem Recht eines Staates der Vereinigten Staaten von Amerika errichtet sind, zu verschmelzen (durch Aufnahme oder Neugründung), sich mit diesen zusammenzuschließen oder durch diese ersetzt zu werden, sofern: s ihr Rechtsnachfolger entweder ausdrücklich alle Verpflichtungen der Gesellschaft aus den Class B-Preferred-Wertpapieren übernimmt oder die Class B-Preferred-Wertpapiere durch andere Wertpapiere ersetzt, deren Bedingungen mit den Bedingungen der Class BPreferred-Wertpapiere im Wesentlichen identisch sind (die ,,Gesellschafts-NachfolgeWertpapiere’’), solange die Gesellschafts-Nachfolge-Wertpapiere nicht gegenüber irgendwelchen Eigenkapitalpapieren des Rechtsnachfolgers in Bezug auf die Beteiligung an Gewinnen, Ausschüttungen und Vermögenswerten des Rechtsnachfolgers nachrangig sind, außer dass sie gegenüber dem Class A-Preferred-Wertpapier oder einem dieses ersetzenden Class A-Preferred-Wertpapier im selben Maße nachrangig sein dürfen, in dem die Class B-Preferred-Wertpapiere gegenüber dem Class A-Preferred-Wertpapier nachrangig sind; 69 s die Postbank den Rechtsnachfolger ausdrücklich als Inhaber der Schuldverschreibungen anerkennt und unmittelbar oder mittelbar alle stimmberechtigten Wertpapiere (voting securities) (im Sinne von Rule 3a-5 gemäß dem 1940 Act) des Rechtsnachfolgers hält; s die Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung), der Zusammenschluss oder die Ersetzung in keiner wesentlichen Hinsicht nachteilige Auswirkungen auf die Befugnisse, Vorzugsrechte und anderen Sonderrechte der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere oder Class B-Preferred-Wertpapiere (einschließlich aller Gesellschafts-NachfolgeWertpapiere) hat; s der Rechtsnachfolger im Wesentlichen identische Unternehmenszwecke wie die Gesellschaft verfolgt; s die Gesellschaft vor einer solchen Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung), einem solchen Zusammenschluss oder einer solchen Ersetzung ein Gutachten einer in diesen Angelegenheiten erfahrenen national anerkannten Anwaltskanzlei in den Vereinigten Staaten von Amerika erhalten hat, laut dem: – der Rechtsnachfolger als Partnership und nicht als Association oder Publicly Traded Partnership, die als eine Corporation im Sinne der U.S.-Bundeseinkommensteuer besteuert werden, qualifiziert wird; – eine solche Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung), ein solcher Zusammenschluss oder eine solche Ersetzung nicht zur Folge hat, dass der Trust nicht anders als ein Grantor Trust im Sinne der U.S.-Bundeseinkommensteuer behandelt wird; – der Rechtsnachfolger nach einer solchen Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung), einem solchen Zusammenschluss oder einer solchen Ersetzung keiner Registrierungspflicht gemäß dem 1940 Act unterliegen wird; und – eine solche Verschmelzung, ein solcher Zusammenschluss, oder eine solche Ersetzung keine nachteiligen Auswirkungen auf die beschränkte Haftung der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere haben wird; und s die Postbank gegenüber dem Rechtsnachfolger in Bezug auf die Gesellschafts-NachfolgeWertpapiere eine Verpflichtung eingeht, die mit derjenigen gleichwertig ist, die sie in Bezug auf die Class B-Preferred-Wertpapiere in der Nachrangigen Patronatserklärung eingegangen ist. Clearing und Abwicklung Falls die Class B-Preferred-Wertpapiere im Zusammenhang mit der freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation, Auflösung, Abwicklung oder Beendigung des Trusts an Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere ausgeschüttet werden, werden die Gesellschaft und die Postbank angemessene Bemühungen unternehmen, um dafür zu sorgen, dass die Class B-PreferredWertpapiere in einer oder mehreren Globalurkunde(n) (jeweils ein ,,Globales Wertpapier’’) verbrieft werden, die im Namen der Clearstream AG registriert wird/werden. Zum Datum dieses Prospekts findet die in diesem Prospekt enthaltene Beschreibung der Girosammelverwahrung der Clearstream AG und der Gepflogenheiten in Bezug auf den Kauf, die Übertragung, Bekanntmachungen und Zahlungen bezüglich der Trust-Preferred-Wertpapiere in allen wesentlichen Punkten auf die Class B-Preferred-Wertpapiere, die durch ein oder mehrere Globale(s) Wertpapier(e) verbrieft sind, Anwendung. Registrierungsstelle und Transferstelle Die Postbank ist die Registrierungsstelle und Transferstelle für die Class B-PreferredWertpapiere. Die Registrierung einer Übertragung der Class B-Preferred-Wertpapiere wird von oder im Namen der Gesellschaft kostenlos vorgenommen, jedoch kann die Registrierungsstelle die Zahlung eines ausreichenden Betrags (mit einer gegebenenfalls durch die Transferstelle der Class B-Preferred-Wertpapiere verlangten Freistellung) zur Deckung aller Steuern oder anderen staatlichen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Übertragung oder einem Umtausch erhoben werden können, verlangen. Die Transferstelle für die Class B-Preferred-Wertpapiere 70 muss eine Übertragung von Class B-Preferred-Wertpapieren nicht registrieren oder registrieren lassen, nachdem diese Class B-Preferred-Wertpapiere gekündigt wurden. Anwendbares Recht Der LLC-Vertrag und die Class B-Preferred-Wertpapiere unterliegen dem Recht des Bundesstaates Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Sonstiges Das Board of Directors ist berechtigt und angewiesen, die Geschäfte der Gesellschaft so zu führen, dass (i) die Gesellschaft nicht so angesehen wird, dass sie sich unter dem 1940 Act registrieren muss; und (ii) die Gesellschaft nicht als eine Association oder als eine Publicly Traded Partnership (im Sinne von Section 7704 des Steuergesetzes), die als eine Corporation im Sinne der U.S.-Bundeseinkommensteuer besteuert werden, qualifiziert wird. Diesbezüglich ist das Board of Directors bevollmächtigt, sämtliche Maßnahmen vorzunehmen, die nicht gegen geltendes Recht oder den LLC-Vertrag verstoßen und die nach dem Ermessen des Board of Directors hierfür notwendig oder erstrebenwert sind, solange solche Maßnahmen nicht nachteilig die Interessen der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere beeinträchtigen. Die Class B-Preferred-Wertpapiere können nicht von einem Employee Benefit Plan, der Titel I des U.S. Employee Retirement Income Security Act von 1974 in seiner jeweils gültigen Fassung unterliegt, einem Plan oder einer Vereinbarung, die Section 4975 des Steuergesetzes unterliegt, oder einer sonstigen Gesellschaft, deren Vermögenswerte die Vermögenswerte eines solchen Employee Benefit Plan, Plans oder Vereinbarung umfasst, gekauft oder an diese/diesen übertragen werden. 71 BESCHREIBUNG DER NACHRANGIGEN PATRONATSERKLÄRUNG Der folgende Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bestimmungen und Bedingungen der Nachrangigen Patronatserklärung. Die Beschreibung wird ergänzt durch die Bestimmungen dieser Nachrangigen Patronatserklärung, die als Anhang A diesem Prospekt beigefügt ist. Die Postbank und die Gesellschaft haben eine Nachrangige Patronatserklärung abgeschlossen, in der sich die Postbank verpflichtet sicherzustellen, dass (i) die Gesellschaft jederzeit in der Lage sein wird, ihre Verpflichtungen bei jeweiliger Fälligkeit zu erfüllen, einschließlich ihrer Verpflichtung zur Zahlung der festgesetzten (oder als festgesetzt geltenden) Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere (zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge auf diese), fälliger Einziehungsbeträge bezüglich der Class B-Preferred-Wertpapiere und (ii) die Gesellschaft im Fall ihrer Liquidation oder Auflösung über ausreichende Mittel verfügen wird, um die Liquidationsvorzugsbeträge der Class B-Preferred-Wertpapiere, einschließlich aufgelaufener und nicht gezahlter Ausschüttungen für den dann laufenden Zahlungszeitraum bis zum Tag der Liquidation oder Auflösung (ausschließlich) sowie etwaiger Zusätzlicher Beträge zu zahlen. In der Nachrangigen Patronatserklärung verpflichtet sich die Postbank ferner, keine Garantie oder ähnliche Versprechen in Bezug auf andere Vorzugswertpapiere oder ähnliche Instrumente eines anderen verbundenen Unternehmens abzugeben oder eine andere Vereinbarung zur Sicherung von Beträgen darauf abzuschließen, wenn eine solche Garantie, ein solches Versprechen oder eine solche Vereinbarung in Bezug auf einen Zahlungsanspruch gegenüber ihren Verpflichtungen aus der Nachrangigen Patronatserklärung vorrangig wäre, sofern nicht die Nachrangige Patronatserklärung so geändert wird, dass die Verpflichtungen der Postbank daraus mit einer solchen anderen Garantie oder Vereinbarung mindestens gleichrangig sind und im Wesentlichen gleichwertige Vorrechte in Bezug auf Zahlungen gemäß einer solchen Garantie oder Vereinbarung enthalten. Solange Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehen, darf die Nachrangige Patronatserklärung nicht ohne die Zustimmung der Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere geändert oder gekündigt werden, mit Ausnahme solcher Änderungen, die für die Interessen der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere nicht nachteilig sind. Die Nachrangige Patronatserklärung stellt keine Garantie irgendeiner Art dar, dass die Gesellschaft zu jedem Zeitpunkt über ein ausreichendes Vermögen verfügt, um Ausschüttungen oder sonstige Auszahlungen festzusetzen. Die Verpflichtungen der Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung sind gegenüber allen vorrangigen und allen nachrangigen Verpflichtungen der Postbank (einschließlich von Genussrechten) nachrangig, mit jeder Gattung höchstrangiger gegebenenfalls ausgegebener Vorzugsaktien der Postbank und anderen Instrumenten der Postbank, die als Kernkapital qualifizieren, mindestens gleichrangig, und gegenüber allen anderen Vorzugs- und Stammaktien der Postbank vorrangig. Die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere sind Drittbegünstigte der Nachrangigen Patronatserklärung. Als Inhaber des rechtlichen Eigentums an den Class B-PreferredWertpapieren zugunsten der Inhaber der Trust-Wertpapiere ist der Property Trustee berechtigt, alle Rechte, Befugnisse und Vorrechte in Bezug auf die Class B-Preferred-Wertpapiere aufgrund der Nachrangigen Patronatserklärung auszuüben. Falls ein Inhaber von Class B-PreferredWertpapieren der Gesellschaft mitgeteilt hat, dass die Postbank eine Verpflichtung aus der Nachrangigen Patronatserklärung nicht erfüllt hat und diese Nichterfüllung länger als 60 Tage nach dem Zeitpunkt der Mitteilung fortdauert, sind die Inhaber einer Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere (und entsprechend die durch den Property Trustee handelnden Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere, die die Class BPreferred-Wertpapiere repräsentieren) berechtigt, den Unabhängigen Enforcement Director zu ernennen, der verpflichtet ist, die Rechte der Gesellschaft aus der Nachrangigen Patronatserklärung durchzusetzen. Alle Zahlungen aufgrund der Nachrangigen Patronatserklärung werden von der Gesellschaft anteilig unter den Inhabern der Class B-Preferred-Wertpapiere verteilt, bis die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere den vollen zahlbaren Betrag in Bezug auf die Class B-PreferredWertpapiere erhalten haben. Solange der Trust die Class B-Preferred-Wertpapiere hält, wird der Property Trustee diese von dem Trust vereinnahmten Zahlungen anteilig unter den Inhabern der Trust-Preferred-Wertpapiere verteilen. Die Nachrangige Patronatserklärung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 72 BESCHREIBUNG DER ANFÄNGLICHEN SCHULDVERSCHREIBUNGEN Die folgende Zusammenfassung beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Bestimmungen der Anfänglichen Schuldverschreibungen. Diese Zusammenfassung wird ergänzt durch Bezugnahme auf die vollständigen Bedingungen der Anfänglichen Schuldverschreibungen. Allgemeines Der Nennbetrag der Anfänglichen Schuldverschreibungen beträgt E 300.027.000 und entspricht der Summe des gesamten Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere zuzüglich bestimmter Beträge, die von der Postbank gegen Ausgabe des Class A-PreferredWertpapiers und des Gesellschafts-Stammanteils eingebracht wurden. Der Erlös aus der Ausgabe der Class B-Preferred-Wertpapiere, zusammen mit den von der Postbank eingebrachten E 1.000 für das Class A-Preferred-Wertpapier und den von der Postbank eingebrachten E 25.000 für den Gesellschafts-Stammanteil, wurden von der Gesellschaft für den Erwerb der Anfänglichen Schuldverschreibungen verwendet. Der Erwerb der Anfänglichen Schuldverschreibungen erfolgte gleichzeitig mit der Ausgabe der Class B-Preferred-Wertpapiere. Die Anfänglichen Schulverschreibungen werden nicht börsennotiert sein. Die Anfänglichen Schuldverschreibungen bestehen aus einer Emission nachrangiger Schuldverschreibungen der Postbank, die am 2. Dezember 2034 (dem ,,Endfälligkeitstag’’) zur Rückzahlung fällig werden. Die Anfänglichen Schuldverscheibungen umfassen jedoch keine Verbindlichkeiten der Postbank, die als Verbindlichkeiten in den Büchern einer Niederlassung der Postbank in den Vereinigten Staaten von Amerika geführt werden. Die Anfänglichen Schuldverschreibungen werden auf ihren Nennbetrag verzinst, und zwar (i) vom Valutatag (einschließlich) bis zum Reset-Tag (ausschließlich) mit einem Festzins von mindestens 6,00 % p. a., nachträglich zahlbar am Reset-Tag, und (ii) für jeden am oder nach dem Reset-Tag beginnenden Zinszahlungszeitraum mit einem Satz von mindestens 0,025 % p. a. über dem Referenzsatz für diesen Zinszahlungszeitraum, zahlbar nachträglich halbjährlich am 2. Juni und 2. Dezember eines jeden Jahres, erstmals am 2. Juni 2006; die Zinszahlungen werden jedoch für keinen Zinszahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zu einem Satz von mehr als 8,00 % p. a. auflaufen. Für jeden Zinszahlungszeitraum werden die Zinsen auf der Basis eines Jahres mit 360 Tagen und 12 Monaten mit jeweils 30 Tagen, jeweils dividiert durch 360 (30/ 360), berechnet, wobei der sich daraus ergebende Betrag zum nächsten Cent gerundet wird (ein halber Cent wird aufgerundet). Falls ein Zinszahlungstag oder ein Schuldverschreibungs-Rückzahlungstag auf einen Tag fällt, der kein Geschäftstag ist, erfolgt die betreffende Zahlung am darauffolgenden Geschäftstag; in keinem Fall wird die Höhe der Zahlung angepasst oder werden Zinsen oder zusätzliche Zahlungen fällig. Zinszahlungen auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen und deren Rückzahlung werden frei von und ohne Abzug oder Einbehalt aufgrund von Quellensteuern, die in der Bundesrepublik Deutschland oder einer Rechtsordnung, in der ein Schuldner von Schuldverscheibungen ansässig ist oder einer sonstigen Rechtsordnung, von der aus eine solche Zahlung erfolgt, auferlegt werden, oder jeweils einer politischen Untergliederung oder Körperschaft davon vorgenommen, es sei denn, ein solcher Abzug oder Einbehalt ist gesetzlich erforderlich. In diesem Fall wird die Postbank oder ein anderer Schuldner als zusätzliche Zinsen zusätzliche Beträge (,,Zusätzliche Zinsbeträge’’) zahlen, die erforderlich sind, damit die Nettobeträge, die die Gesellschaft auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen erhält, jeweils den Beträgen entsprechen, die sie erhalten hätte, wenn kein solcher Abzug oder Einbehalt aufgrund von Quellensteuern erforderlich gewesen wäre. Solche Zusätzlichen Zinsbeträge auf die Anfänglichen Schuldverscheibungen sind jedoch nicht zu zahlen: s in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund der Tatsache zu zahlen sind, dass der Inhaber der Anfänglichen Schuldverschreibungen eine andere Beziehung zu einer Maßgeblichen Rechtsordnung unterhält als lediglich den Besitz der Anfänglichen Schuldverschreibungen; s in Bezug auf Quellensteuern, wenn dieser Einbehalt oder Abzug gemäß einer Richtlinie der Europäischen Union über die Besteuerung von Zinserträgen (einschließlich der 73 beschlossenen Richtlinie vom 3. Juni 2003) erfolgt, oder gemäß einem Gesetz, das aufgrund einer solchen Richtlinie erlassen wurde, ihr entspricht oder eingeführt wurde, um einer solchen Richtlinie nachzukommen; s in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund einer Steuer bezüglich persönlichen Eigentums, Verkauf oder Übertragung oder aufgrund sonstiger Steuern zu zahlen sind, die anders als durch Einbehalt von Zahlungen in Bezug auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen zahlbar sind; oder s in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt vermieden werden kann, indem der Inhaber der Anfänglichen Schuldverschreibungen gegenüber der maßgeblichen Steuerbehörde eine Erklärung seiner Nichtansässigkeit oder eines anderen Anspruchs auf Freistellung abgibt. Die Anfänglichen Schuldverschreibungen können, vorbehaltlich der nachfolgend beschriebenen Ausnahmen, vor dem 2. Dezember 2010 nicht vorzeitig zurückgezahlt werden. Etwaige aufsichtsrechtlich erforderliche Genehmigungen vorausgesetzt, kann die Postbank vor dem 2. Dezember 2010 die vollständige, aber nicht teilweise Rückzahlung der Anfänglichen Schuldverschreibungen veranlassen (i) bei Eintritt eines Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls und der Entscheidung der Gesellschaft, die Class B Preferred-Wertpapiere einzuziehen und (ii) einer mindestens 30 Tage vorher erfolgenden Kündigungserklärung. Etwaige aufsichtsrechtlich erforderliche Genehmigungen vorausgesetzt, kann die Postbank nach ihrer Wahl, die Anfänglichen Schuldverschreibungen ganz oder teilweise an jedem Schuldverschreibungs-Einziehungstag mit einer Frist von 30 Tagen vorzeitig zurückzahlen, sofern sich die Gesellschaft in zulässiger Weise gemäß dem LLC-Vertrag ebenfalls dazu entschieden hat, einen entsprechenden Betrag an Class B Preferred-Wertpapieren einzuziehen. Jede Rückzahlung wird zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen und ggf. zahlbarer Zusätzlicher Zinsbeträge erfolgen. Im Falle eines Zahlungsverzugs oder einer Vertragsverletzung der Postbank in Bezug auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen wird die Gesellschaft ihre Rechte auf Zahlung der überfälligen Beträge ausüben, kann aber die Anfänglichen Schuldverschreibungen nicht zur vorzeitigen Rückzahlung fällig stellen. Nachrangigkeit Die Anfänglichen Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, unbesicherte und nachrangige Verpflichtungen der Postbank, die mit allen anderen nachrangigen Verpflichtungen der Postbank gleichrangig sind. Im Fall der Auflösung, der Liquidation oder eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Postbank oder eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung des Insolvenzverfahrens der Postbank dienenden Verfahrens gehen diese Verbindlichkeiten den Ansprüchen aller nicht nachrangigen Gläubiger der Postbank im Rang nach, so dass Zahlungen auf diese Verbindlichkeiten solange nicht erfolgen, wie die Ansprüche aller nicht nachrangigen Gläubiger der Postbank nicht voll befriedigt sind. Die Gesellschaft, als Inhaber der Anfänglichen Schuldverschreibungen, hat mit deren Erwerb auf jegliches Recht auf Aufrechnung ihrer Ansprüche gegen Ansprüche der Postbank verzichtet. Werden die Anfänglichen Schuldverschreibungen von der Postbank vor dem Zeitpunkt, zu dem ein Rückkauf oder eine Rückzahlung nach den Bestimmungen der Anfänglichen Schuldverschreibungen zulässig ist, eingezogen, zurückgezahlt oder zurückerworben, so ist der gezahlte Betrag ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen gemäß § 10 (5a) Kreditwesengesetz zurückzugewähren, sofern nicht der Nennbetrag durch mindestens gleichwertig haftendes Eigenkapital ersetzt wird oder die vorherige Zustimmung der BaFin erfolgt ist. Die Verbindlichkeiten der Postbank aus den Anfänglichen Schuldverschreibungen dürfen durch kein Pfandrecht, Sicherungsrecht oder andere Belastungen des Vermögens der Postbank oder Dritter besichert werden. Sofern nicht gesetzlich zulässig, wird die Postbank weder unmittelbar noch mittelbar Anfängliche Schuldverschreibungen auf eigene Rechnung erwerben, deren Erwerb durch eine andere Person finanzieren oder diese als Sicherheit für ihr geschuldete 74 Verbindlichkeiten annehmen. Der Postbank ist es ferner nicht gestattet, die Bedingungen der Anfänglichen Schuldverschreibungen zu ändern, um den Nachrang zu beschränken oder den Anfänglichen Einziehungstag vorzuverlegen. Ersetzung Die Postbank hat jederzeit das Recht (i) als Schuldner der Schuldverschreibungen eine Qualifizierte Tochtergesellschaft einzusetzen oder (ii) die Schuldverschreibungen gegen ErsatzSchuldverschreibungen der Postbank (auch im Namen einer Niederlassung (ausgenommen Niederlassungen in den Vereinigten Staaten von Amerika)) oder einer Qualifizierten Tochtergesellschaft (auch im Namen einer Niederlassung (ausgenommen Niederlassungen in den Vereinigten Staaten von Amerika)) jeweils mit identischen Bedingungen wie die Anfänglichen Schuldverschreibungen auszutauschen; vorausgesetzt jedoch, dass (a) diese Ersetzung oder dieser Austausch nicht einen Gesellschafts-Sonderkündigungsfall begründet; (b) die Postbank, falls sie nicht selbst der Ersatzschuldner ist, die Verbindlichkeiten des Ersatzschuldners nachrangig auf einer Basis garantiert, die mindestens gleichrangig mit den Anfänglichen Schuldverschreibungen ist (wie nachstehend beschrieben); und (c) bei einer solchen Ersetzung die Qualifizierte Tochtergesellschaft keine Tochtergesellschaft ist, die nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines ihrer Bundesstaaten errichtet worden ist. Falls die Postbank nicht der Ersatzschuldner ist, wird die Postbank die Zahlung des Nennbetrags und der Zinsen in Bezug auf die Ersatz-Schuldverschreibungen garantieren. Die Verbindlichkeiten der Postbank unter dieser Garantie werden im Falle der Liquidation der Postbank gegenüber allen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Postbank im Rang nachrangig sein. Alle Zahlungen der Postbank unter dieser Garantie werden von der Postbank frei von und ohne Abzug oder Einbehalt aufgrund von Quellensteuern vorgenommen, es sei denn, ein solcher Abzug oder Einbehalt ist gesetzlich erforderlich. In diesem Fall wird die Postbank oder ein anderer Schuldner Zusätzliche Zinsbeträge zahlen, die erforderlich sind, damit die Nettobeträge, die die Gesellschaft auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen erhält, jeweils den Beträgen entsprechen, die sie erhalten hätte, wenn kein solcher Abzug oder Einbehalt aufgrund von Quellensteuern erforderlich gewesen wäre. Solche Zusätzlichen Zinsbeträge sind jedoch nicht zu zahlen: s in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund der Tatsache zu zahlen sind, dass der Inhaber von Ersatz-Schuldverschreibungen eine andere Beziehung zu einer Maßgeblichen Rechtsordnung unterhält als lediglich den Besitz der Ersatz-Schuldverschreibungen; s in Bezug auf Quellensteuern, wenn dieser Einbehalt oder Abzug gemäß einer Richtlinie der Europäischen Union über die Besteuerung von Zinserträgen (einschließlich der beschlossenen Richtlinie vom 3. Juni 2003) erfolgt, oder gemäß einem Gesetz, das aufgrund einer solchen Richtlinie erlassen wurde, ihr entspricht oder eingeführt wurde, um einer solchen Richtlinie nachzukommen; s in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund einer Steuer bezüglich Erbschaft, Spareinlagen, Vermögen, persönlichen Eigentums, Verkauf oder Übertragung oder aufgrund sonstiger Steuern zu zahlen sind, die anders als durch Einbehalt von Zahlungen in Bezug auf die Ersatz-Schuldverschreibungen zahlbar sind; oder s in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt vermieden werden kann, indem der Inhaber der Ersatz-Schuldverschreibungen gegenüber der maßgeblichen Steuerbehörde eine Erklärung seiner Nichtansässigkeit oder eines anderen Anspruchs auf Freistellung abgibt. Einziehung und Wiederanlage des Erlöses Nach dem Endfälligkeitstag, falls die Class B-Preferred-Wertpapiere nicht eingezogen wurden, wird die Gesellschaft die Nettoerlöse aus der Rückzahlung der Schuldverschreibungen in Zulässige Anlagen investieren. Die Gesellschaft wird versuchen, Zulässige Anlagen zu kaufen, die am besten geeignet sind, die Mittel für die Vornahme von Ausschüttungen und der Rückzahlung von Class B Preferred-Wertpapiere zu generieren): 75 s erstens, Schuldverschreibungen der Postbank oder einer oder mehrerer Qualifizierter Tochtergesellschaften, die durch die Postbank (die auch durch eine ausländische Niederlassung handeln kann) unbedingt garantiert werden, und zwar in mindestens gleichem Rang wie die Anfänglichen Schuldverschreibungen, s zweitens, wenn derartige Anlagen nicht verfügbar sind, in U.S. Staatsanleihen. Anwendbares Recht Die Anfänglichen Schuldverschreibungen Deutschland. unterliegen 76 dem Recht der Bundesrepublik KERNKAPITAL UND ANGEMESSENE EIGENMITTELAUSSTATTUNG Die Postbank beabsichtigt, die Class B-Preferred-Wertpapiere bzw. die Trust-PreferredWertpapiere bei der Ermittlung der bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderung auf konsolidierter Basis als aufsichtsrechtliches Kernkapital zu behandeln. Die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen werden vom Postbank-Konzern auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes und der darunter veröffentlichten Grundsätze bezüglich der bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel überwacht. Die Kapitalquoten des Kreditwesengesetzes vergleichen das haftende Eigenkapital einer Bank mit ihrem Adressenausfall- und dem Marktrisiko. Das Adressenausfallrisiko wird anhand von Vermögenswerten und außerbilanziellen Risikoaktiva gemessen, die nach Bonitätsklassen gewichtet sind. Das Adressenausfallrisiko von Derivaten wird täglich anhand von Marktpreisen bestimmt. Das haftende Eigenkapital einer Bank wird in drei Positionen aufgeteilt (Kernkapital, Ergänzungskapital und Drittrangmittel). Das Kernkapital besteht in erster Linie aus dem Grundkapital und den Rücklagen. Bestimmte hybride Kapitalmarktinstrumente (wie die Class B-Preferred-Wertpapiere) sind von der BaFin als Kernkapital auf konsolidierter Basis anerkannt worden. Das Ergänzungskapital besteht hauptsächlich aus Vorzugsbeteiligungen, längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten und Vorsorgereserven für notierte Wertpapiere und Drittrangmittel hauptsächlich aus kurzfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten. Die Mindestkernkapitalquote der BIZ (Kernkapital, Ergänzungskapital und Drittrangmittel) beträgt 8 % der Risikoaktiva, und die Mindesteigenkapitalquote der BIZ (Kernkapital) beträgt 4 % der Risikoaktiva. Nach den Richtlinien der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (,,BIZ’’) ist der Betrag der nachrangigen Verbindlichkeiten, die als Ergänzungskapital erfasst werden dürfen, auf 50 % des Kernkapitals und das gesamte Ergänzungskapital ist auf 100 % des Kernkapitals begrenzt. Für weitere Informationen siehe ,,Postbank-Konzern – Regulierung’’. 77 KAPITALISIERUNG DER POSTBANK UND DES POSTBANK-KONZERNS In den nachfolgenden Tabellen wird die ungeprüfte konsolidierte und nicht konsolidierte Kapitalisierung der Postbank zum 30. September 2004 sowie die bankaufsichtlichen Eigenmittel, tatsächlich und nach Anpassung aufgrund der Durchführung des Angebots dargestellt. Die Postbank berechnet derzeit die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel allein nach den Vorgaben des Kreditwesengesetzes. Die Eigenkapitalquoten werden von der Postbank bisher nicht nach den Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) berechnet, da der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland liegt und sie nur in geringem Umfang international tätig ist. Zu weiteren Informationen bezüglich der finanziellen Lage der Postbank zum 30. September 2004 siehe den in diesem Prospekt enthaltenen Konzernabschluss. Zum 30. September 2004 Nach Anpassung (in E Mio.) Kapitalisierung (konsolidiert)(1) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten(2) ........................ Verbindlichkeiten gegenüber Kunden(2) ..................................... Verbriefte Verbindlichkeiten(2) ..................................................... Nachrangkapital ........................................................................... Anteil im Fremdbesitz.................................................................. Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital ................................................................ Kapitalrücklage ......................................................................... Gewinnrücklage ........................................................................ Konzerngewinn ......................................................................... Summe Eigenkapital ................................................................ Gesamtkapitalisierung................................................................. Eventualverpflichtungen Aus Bürgschaften und Gewährleistungen.............................. Andere Verpflichtungen Unwiderrufliche Kreditzusagen ............................................... 7.462 9.775 12.120 1.958 14 7.462 9.775 12.120 2.258 14 410 1.157 2.635 291 4.493 410 1.157 2.635 291 4.493 35.822 36.122 1.843 1.843 13.512 13.512 (1) Angaben nach IFRS. (2) Die Summe der Kapitalisierung umfasst Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Verbriefte Verbindlichkeiten mit vertraglichen Restlaufzeiten von mindestens einem Jahr. Zum 30. September 2004 Nach Anpassung (in E Mio.) Kapitalisierung (unkonsolidiert)(1) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten(2) ........................ Verbindlichkeiten gegenüber Kunden(2) ..................................... Verbriefte Verbindlichkeiten(2) ..................................................... Nachrangkapital ........................................................................... Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital ................................................................ Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter .............................. Kapitalrücklage ......................................................................... Andere Gewinnrücklagen ........................................................ Rücklage für eigene Anteile..................................................... Bilanzgewinn............................................................................. Summe Eigenkapital ................................................................ 7.462 9.721 8.648 1.388 7.462 9.721 8.648 1.688 410 87 1.159 262 2 184 2.104 410 87 1.159 262 2 184 2.104 Gesamtkapitalisierung................................................................. 29.323 29.623 Eventualverpflichtungen.............................................................. Unwiderrufliche Kreditzusagen................................................... 4.051 12.599 4.051 12.599 (1) Angaben nach HGB. (2) Die Summe der Kapitalisierung umfasst Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Verbriefte Verbindlichkeiten mit vertraglichen Restlaufzeiten von mindestens einem Jahr. 78 Zum 30. September 2004 nach Anpassung (in Mio E) 1. Bankaufsichtrechtliche Eigenmittel der Postbank (nicht konsolidiert) Kernkapital .................................................................................... Eingezahltes Kapital.................................................................. Offene Rücklagen ...................................................................... Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter .............................. Allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB ............................. Eigene Aktien ............................................................................ Ergänzungskapital ........................................................................ Nicht realisierte Reserven in Wertpapieren ............................ Genussrechtsverbindlichkeiten ................................................ Nachrangige Verbindlichkeiten................................................ Summe des haftenden Eigenkapitals – Postbank..................... Drittrangmittel............................................................................... Summe der bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel – Postbank .................................................................................... (1) 3.047 410 1.423 51 1.165 –2 2.237 354 359 1.524(1) 5.284 155 5.139 5.439 Da nachrangige Verbindlichkeiten auf 50 % des Kernkapitals begrenzt sind (siehe ‘‘Postbank-Konzern – Regulierung’’), können die Emissionserlöse der Anfänglichen Schuldverschreibungen auf unkonsolidierter Basis nur zu einem Teilbetrag als Ergänzungskapital angerechnet werden. Der darüber hinausgehende Betrag wird in den Posten Drittrangmittel eingestellt. 2. Bankaufsichtsrechtliche Eigenmittel des PostbankKonzerns (konsolidiert) Kernkapital .................................................................................... Eingezahltes Kapital.................................................................. Offene Rücklagen ...................................................................... Hybride Kapitalinstrumente (Trust-Preferred-Wertpapiere) .. Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter .............................. Allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB ............................. Eigene Aktien ............................................................................ Immaterielle Vermögensgegenstände .................................... Ergänzungskapital ........................................................................ Nicht realisierte Reserven in Wertpapieren ............................ Genussrechtsverbindlichkeiten ................................................ Nachrangige Verbindlichkeiten................................................ Korrekturposten......................................................................... Summe des haftenden Eigenkapitals – Postbank-Konzern...... Drittrangmittel............................................................................... Summe der bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel – Postbank-Konzern..................................................................... (1) 3.047 410 1.423 51 1.165 –2 2.092 354 359 1.379 5.139 0 2.786 410 1.295 0 51 1.165 –2 –133 2.083 384 359 1.393 –53 4.869 11 3.086 410 1.295 300 51 1.165 –2 –133 2.094 384 359 1.404(1) –53 5.180 0 4.880 5.180 Die Emissionserlöse der Trust-Preferred Wertpapiere erhöhen das Kernkapital auf konsolidierter Basis. Deshalb können Drittrangmittel, die als nachrangige Verbindlichkeiten qualifizieren, jedoch aufgrund der Begrenzung auf 50 % des Kernkapitals bislang nicht als solche angerechnet werden konnten, in den Posten nachrangige Verbindlichkeiten eingestellt werden. Zu Verträgen über stille Beteiligungen siehe ,,Postbank-Konzern – Kapital – Verträge über typische stille Beteiligungen mit fünf deutschen Versicherungsgesellschaften’’. 79 POSTBANK-KONZERN Geschäftstätigkeit Überblick Die Postbank ist mit rund 12 Mio. aktiven Kunden und rund 4,8 Mio. Girokontoverbindungen die nach Kundenzahl größte Privatkundenbank (Einzelinstitut) in der Bundesrepublik Deutschland. Durch strategische Neuausrichtung und Akquisitionen, insbesondere der DSL Bank im Jahr 2000, hat sich die Postbank von einer Behörde zu einer modernen Privatkundenbank entwickelt. Die Summe der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betrug zum 30. September 2004 E 78,5 Mrd. (31. Dezember 2003: E 73,9 Mrd.; 31. Dezember 2002: E 66,7 Mrd.). Die Summe der Forderungen an Kunden aus Krediten zum 30. September 2004 betrug E 47,5 Mrd. (31. Dezember 2003: E 43,3 Mrd.; 31. Dezember 2002: E 43,9 Mrd.). In den ersten neun Monaten 2004 erwirtschaftete der Postbank-Konzern ein Ergebnis vor Steuern von E 449 Mio. (in den ersten neun Monaten 2003: E 324 Mio.; 2003: E 497 Mio.; 2002: E 399 Mio.). Der Postbank-Konzern hat seine Aktivitäten in folgende Geschäftsbereiche gegliedert: s Retail-Banking: Im Geschäftsbereich Retail-Banking, der in den ersten neun Monaten 2004 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von E 343 Mio. (in den ersten neun Monaten 2003: E 259 Mio.; 2003: E 381 Mio.; 2002: E 203 Mio.) erwirtschaftete, bietet der Postbank-Konzern seinen rund 12 Mio. Privatkunden und Geschäftskunden (Selbstständige und Gewerbetreibende mit einem jährlichen Außenumsatz bis zu E 2,5 Mio.) ein breites Spektrum weitgehend standardisierter und auf typische Bedarfssituationen ausgerichteter Bank- und Finanzdienstleistungen an. Der Kernmarkt des Postbank-Konzerns ist in der Bundesrepublik Deutschland, der nach Ertragsvolumen des Bankensektors größte Markt für Retail-Banking in Kontinentaleuropa. Das Produktangebot des Postbank-Konzerns umfasst neben dem traditionell starken Giro- und Spargeschäft auch Baufinanzierungen, Ratenkredite, Kredit- und Debitkarten, die Vermittlung von Bausparverträgen, das Wertpapierund Depotgeschäft, Investmentfonds sowie Lebensund Unfallversicherungen. s Firmenkunden: Im Geschäftsbereich Firmenkunden, der in den ersten neun Monaten 2004 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von E 106 Mio. (in den ersten neun Monaten 2003: E 88 Mio.; 2003: E 118 Mio., 2002: E 93 Mio.) erwirtschaftete, zählt der Postbank-Konzern ungefähr 40.000 Groß- und Mittelstandsunternehmen (Unternehmen mit einem jährlichen Außenumsatz von mindestens E 2,5 Mio.) zu seinen Kunden. Das Geschäftsfeld Payment Solutions erbringt Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr, ermöglicht den Kunden des Postbank-Konzerns die kurzfristige Anlage von Liquiditätsüberschüssen und gewährt zahlungsverkehrsunterstützende Kreditlinien. Das Geschäftsfeld Selective Commercial Finance ist im Bereich der nationalen und internationalen gewerblichen Finanzierung (in Nordamerika über die PB Capital Group) sowie im Factoring und Leasing aktiv und gewährt Kunden Finanzierungen entlang der logistischen Wertschöpfungskette, wie beispielsweise die Finanzierung von Logistikimmobilien. s Financial Markets: Der Geschäftsbereich Financial Markets, der in den ersten neun Monaten 2004 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von E 82 Mio. (in den ersten neun Monaten 2003: E 78 Mio.; 2003: E 96 Mio.; 2002: E 117 Mio.) erwirtschaftete, ist hauptsächlich für die Steuerung der Geld- und Kapitalmarktgeschäfte des PostbankKonzerns und der damit verbundenen Zinsänderungs- und Marktrisiken (insbesondere Aktien-, Devisen-, Credit-Spread-Risiken (aus Unternehmens- und High-Yield-Anleihen) und Volatilitätsrisiken) sowie der Liquiditätsrisiken verantwortlich. Darüber hinaus hat dieser Geschäftsbereich die Funktion, im so genannten Eigengeschäft einen Beitrag zum Ergebnis des Postbank-Konzerns zu erwirtschaften. Unter Eigengeschäft versteht die Postbank zum einen das Management des historischen Emissionsgeschäfts der früheren DSL Bank, also die von der früheren DSL Bank zur Refinanzierung ihres Kreditgeschäfts aufgenommenen Verbindlichkeiten, und zum anderen banktypische Eigenhandels- und Treasury-Aktivitäten. Dem Geschäftsbereich Financial Markets sind ferner die aus Luxemburg geführten Bankgeschäfte sowie die Fondsverwaltungsund Fondsmanagementaktivitäten für die Publikumsfonds der Postbank und Spezialfonds zugeordnet. 80 s Transaction Banking: Der kürzlich neu gebildete Geschäftsbereich Transaction Banking bietet organisatorische und technische Abwicklungs- und Bearbeitungsleistungen im inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr an und erwirtschaftete in den ersten neun Monaten 2004 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von E 3 Mio. Diese Dienstleistungen umfassen neben der Annahme und Bearbeitung des Zahlungsauftrags das Clearing, die Buchung, die Archivierung und die Bearbeitung von Reklamationen. Der Geschäftsbereich Transaction Banking erbringt diese Leistungen konzernintern für die anderen Geschäftsbereiche des Postbank-Konzerns. Der Postbank-Konzern hat kürzlich eine Tochtergesellschaft der Dresdner Bank AG erworben und erbringt über diese Gesellschaft seit 1. Mai 2004 den gesamten inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr für die Dresdner Bank AG als ersten externen Kunden. Im Juli 2004 hat der Postbank-Konzern eine Tochtergesellschaft der Deutsche Bank AG erworben, über die der Postbank-Konzern den inländischen und standardisierten Euro-Zahlungsverkehr der Deutsche Bank AG abwickeln wird. s Übrige: Im Segment Übrige, das in den ersten neun Monaten 2004 ein negatives Ergebnis vor Steuern in Höhe von E -85 Mio. (in den ersten neun Monaten 2003: E -101 Mio.; 2003: E -98 Mio.; 2002: E -14 Mio.) auswies, weist der Postbank-Konzern das Ergebnis seines Eigengeschäfts und seiner Treasury-Aktivitäten aus. Daneben wird in diesem Segment das historische Emissionsgeschäft der DSL Bank und der die Standardrisikokosten übersteigende Teil der Risikovorsorge aus den Geschäftsbereichen Retail-Banking, Firmenkunden und Financial Markets ausgewiesen. Darüber hinaus führt der Postbank-Konzern das Treuhandgeschäft der früheren DSL Bank fort. In diesem Geschäft verwaltet der Postbank-Konzern auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen und Verwaltungsrichtlinien und -anweisungen von der Bundesrepublik Deutschland und von den Bundesländern für Förderkredite bereitgestellte Haushaltsmittel. Diese Förderkredite dienen im Wesentlichen der Finanzierung von Maßnahmen zur Eingliederung aus früheren deutschen Gebieten vertriebener oder geflüchteter Landwirte sowie der Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Der Postbank-Konzern trägt aus diesen Darlehen keine Kreditrisiken. Strategie Die Postbank verfolgt folgende Ziele: s Ausbau der Marktposition im Retail-Geschäft: Die Postbank beabsichtigt, vor allem mit ihrem Angebot an Giro- und Sparprodukten im Geschäftsbereich Retail-Banking neue Kunden zu gewinnen. Durch eine Reihe von Maßnahmen, wie die weitere Verbesserung der Kundenberatung und -betreuung, die Vervollständigung der Produktpalette und die Intensivierung des Vertriebs der gesamten Produktpalette, will die Postbank die Anzahl der je Kunde verkauften Produkte und Dienstleistungen erhöhen und den Vertrieb von beratungsintensiveren Produkten stärken. Damit soll der Durchschnittserlös pro Kunde gesteigert werden. Zur weiteren Expansion ihres Retail-Geschäfts, insbesondere im Bereich der Konsumentenkredite, beabsichtigt die Postbank, weiterhin Kreditportfolien oder andere Kreditinstitute zu erwerben. Des Weiteren soll der Vertrieb von Konsumentenkrediten insbesondere über externe Vermittler unter der Marke ,,DSL’’ verstärkt werden. s Selektiver Ausbau der Dienstleistungen im Firmenkundengeschäft: Im Firmenkundengeschäft beabsichtigt die Postbank, sich weiterhin auf ausgewählte Bankund Finanzdienstleistungen zu konzentrieren. Im Geschäftsfeld Payment Solutions will die Postbank ihre führende Marktstellung festigen, vor allem durch die Einführung neuer Produkte im elektronischen und Internet-basierten Zahlungsverkehr und eine ergebnisorientierte Betreuung ihrer Kunden. Im Geschäftsfeld Selective Commercial Finance beabsichtigt die Postbank, unter Beibehaltung der bisherigen konservativen Risikostrategie ihr Engagement in den Bereichen nationaler und internationaler gewerblicher Finanzierung fortzusetzen. Die Postbank will auch den Bereich der Logistikfinanzierung ausbauen. 81 s Übernahme der Zahlungsverkehrsabwicklung für Dritte (Transaction Banking): Die Postbank beabsichtigt, sich als Partner für Banken bei der Abwicklung von Zahlungsvorgängen zu etablieren. Ein erster wesentlicher Schritt zum Aufbau dieses Geschäftsbereichs ist die Erbringung von Zahlungsverkehrsdienstleistungen für die Dresdner Bank AG und die Deutsche Bank AG. s Beibehaltung des relativ niedrigen Kreditrisikoprofils: Die Postbank beabsichtigt nicht, ihr relativ niedriges Kreditrisikoprofil in Zukunft zu ändern. Auch künftig soll der Schwerpunkt bei der Kreditvergabe im Geschäftsbereich Retail-Banking auf der privaten Wohnungsbaufinanzierung liegen, während im Geschäftsbereich Firmenkunden weiterhin selektiv gewerbliche Finanzierungen ausgereicht werden. Retail-Banking Produkte und Dienstleistungen Der Postbank-Konzern bietet seinen Kunden im Geschäftsbereich Retail-Banking eine breite Palette weitgehend standardisierter und auf typische Bedarfssituationen zugeschnittener Produkte an. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem traditionellen Giro- und Spareinlagengeschäft. s Zahlungsverkehr: Der Postbank-Konzern zählt in der Bundesrepublik Deutschland zu den führenden Anbietern von Dienstleistungen im inländischen Zahlungsverkehr: * Girokonten: ,,Giro Plus’’, ein ab einem monatlichen Zahlungseingang in Höhe von E 1.250 kostenloses Girokonto für Privatkunden, zählt zu den wichtigsten Produkten des Postbank-Konzerns. Das ,,Business Giro’’ ist ein Girokonto, das auf die Bedürfnisse von Geschäftskunden ausgerichtet ist. Zur Sicherstellung einer reibungslosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs räumt der Postbank-Konzern seinen Privat- und Geschäftskunden Dispositionskredite ein. * Kredit- und Debitkarten: Der Postbank-Konzern bietet seinen Kunden die Ausgabe von Giro- und Debitkarten sowie VISA oder MasterCard Kreditkarten an, und zwar sowohl in Form einer so genannten Charge Card (bei der der Kunde monatlich seine Kartenumsätze an den Postbank-Konzern zurückzahlt) als auch in der Form ,,echter’’ Kreditkarten (bei der der Kunde seine Kartenumsätze innerhalb eines Kreditrahmens in im Wesentlichen frei wählbaren Teilbeträgen zurückzahlt). s Spar- und Anlageprodukte: * Sparprodukte: Die Sparprodukte des Postbank-Konzerns sind auf die Grundbedürfnisse der Kunden bei Vermögensaufbau und Geldanlage gerichtet. Die Standardisierung sowie die IT-gestützte Bearbeitung und Verwaltung der Produkte tragen zur Kosteneffizienz bei. Aufgrund seiner starken Marktposition bei Sparprodukten konnte der Postbank-Konzern in den letzten drei Jahren von der Schwäche der Aktienmärkte und dem dadurch zunehmenden Bedürfnis der Kunden nach sicheren Anlageformen profitieren. Bei zunehmender Erholung der Aktienmärkte kann sich dieser Trend allerdings wenden und zu einem Abfluss von Sparvolumen führen. * Wertpapiere und Fonds: Der Postbank-Konzern verwaltet Fondsgesellschaften Investment-Fonds (Publikumsfonds). Neben diesen eigenen Publikumsfonds bietet der Postbank-Konzern seinen Kunden eine umfangreiche Palette von Drittfonds an, die von konzernunabhängigen Anbietern verwaltet werden. Außerdem bietet der Postbank-Konzern seinen Kunden die Wertpapierverwahrung und BrokerageDienstleistungen an. * Versicherungen: Über zwei Gemeinschaftsunternehmen mit der Talanx AG, einer Tochtergesellschaft des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie VVaG, bietet der Postbank-Konzern seit 1999 ausgewählte Versicherungsprodukte für die Altersund Risikovorsorge an. Die Produktpalette besteht im Wesentlichen aus Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Unfallversicherungen. Die Postbank ist in Gesprächen mit der Talanx AG über mögliche Veränderungen in der Zusammenarbeit. 82 * Bausparen: Die Produktpalette im Bereich Spar- und Anlageprodukte wird durch die Vermittlung von Bausparverträgen in Kooperation mit Wüstenrot & Württembergische Aktiengesellschaft vervollständigt. s Finanzierungen: * Baufinanzierungen: Der Postbank-Konzern bietet Baufinanzierungen mit Schwerpunkt im Bereich des privaten Wohnungsbaus unter zwei Marken an: ,,DSL’’ und ,,Postbank Baufinanzierung’’. Diese Zwei-Marken-Strategie erlaubt es dem Postbank-Konzern, die Preisgestaltung der Baufinanzierung nach Kundengruppen und Produktkomplexität zu differenzieren. * Privatkredite: Auch im Bereich Privatkredite bietet der Postbank-Konzern einen weitgehend standardisierten Ratenkredit über alle Vertriebswege an. Die Laufzeiten liegen in der Regel zwischen 12 und 84 Monaten. Der durchschnittlich ausgereichte Kreditbetrag pro Kunde liegt unter E 10.000, der maximale Kreditbetrag in der Regel nicht über E 25.000. Diese Kredite sind überwiegend unbesichert. Kunden und Vertrieb Die Postbank vertreibt als so genannte Multikanalbank ihre Produkte über verschiedene Kanäle, nämlich über die Filialen der Deutsche Post AG, Call Center, das Internet, Mailings, mobile Vermögensberater und, insbesondere im Bereich der Baufinanzierung, Vermittler und Kooperationspartner. Die Kunden können zwischen den verschiedenen Vertriebskanälen grundsätzlich frei wählen. s Filialnetz. Der Postbank-Konzern nutzt für den stationären Vertrieb ausschließlich das Filialnetz der Deutsche Post AG. Die Produkte des Postbank-Konzerns werden derzeit in über 9.000 Filialen, inklusive der rund 780 Postbank Center der Deutsche Post AG angeboten. Über diese Postbank Center wurden im Jahr 2003 ungefähr 70 % des Neugeschäfts im stationären Vertrieb generiert. Der Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen des Postbank-Konzerns über das Filialnetz der Deutsche Post AG erfolgt auf der Grundlage eines mit Wirkung ab dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Kooperationsvertrages. Siehe dazu ,,– Beziehungen zu Nahestehenden Personen’’. s Call Center. Der Postbank-Konzern betreibt an sechs Standorten Call Center. Die Call Center setzen bei der Bearbeitung von Telefonanrufen unter anderem ein System zur interaktiven Spracherkennung ein und erreichen damit einen hohen Automatisierungsgrad. s Internet. Der Postbank-Konzern führt mehr als 2,2 Mio. Online-Konten. Die IT-Infrastruktur des Postbank-Konzerns soll es zukünftig ermöglichen, Kundenkontakte über das Internet zeitgleich dem Filialnetz transparent zu machen. Die Call Center sollen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2005 in diese IT-Infrastrukturen eingebunden werden. Diese Technik erleichtert dem Kunden den Wechsel in diese anderen Vertriebskanäle und unterstützt damit den Multikanal-Ansatz des Postbank-Konzerns. s Mailings. Der Postbank-Konzern nutzt auch Postsendungen (Mailings) als Vertriebskanal. Die Mailing-Versendung ist standardisiert und berücksichtigt die vorhandenen Kundeninformationen, die auf bestimmte Bedürfnisse des Kunden schließen lassen. s Vertrieb der Marke DSL. Über die Marke ,,DSL’’ bietet der Postbank-Konzern Baufinanzierungen mittelbar als Partner von Finanzvertrieben an. Der Vertrieb erfolgt dabei ausschließlich über Vertriebspartner, wie Finanz- und Anlageberater, Immobilienund Versicherungsmakler, Bauträger und Architekten sowie über Kooperationspartner wie beispielsweise Banken, Bausparkassen und Versicherungen. Diese Vertriebspartner erhalten ausschließlich eine erfolgsabhängige Vergütung. s Vermögensberatung. Im Bereich der Vermögensberatung von Kunden vertreibt der Postbank-Konzern insbesondere seine beratungsintensiveren Produkte, wie InvestmentFonds und andere steuerlich begünstigte Kapitalanlagen sowie Versicherungen, über mehr als 260 Handelsvertreter. Unterstützend zu diesem mobilen Vertrieb über Handelsvertreter 83 unterhält der Postbank-Konzern nach dem Erwerb von Entrium City seit Januar 2004 Vermögensberatungszentren in Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Nürnberg. Firmenkunden Produkte und Dienstleistungen s Payment Solutions. Der Postbank-Konzern zählt in der Bundesrepublik Deutschland zu den führenden Anbietern von Dienstleistungen im inländischen Zahlungsverkehr. Das wichtigste Produkt des Postbank-Konzerns im Bereich Payment Solutions ist das Girokonto für Firmenkunden. Im Jahr 2003 unterhielten Firmenkunden durchschnittlich 52.707 Girokonten beim Postbank-Konzern. In Ergänzung zum Girokonto bietet der Postbank-Konzern zur Anlage von Liquiditätsüberschüssen verzinsliche Termineinlagen in der Bundesrepublik Deutschland und Luxemburg, zahlungsverkehrsunterstützende Kreditlinien (Kontokorrentkredite) sowie Kreditkarten an. s Selective Commercial Finance. Im Bereich ,,Selective Commercial Finance’’ bietet der Postbank-Konzern nationale und internationale gewerbliche Finanzierungen sowie Factoring, Leasing und Logistikfinanzierungen an. Im Bereich der nationalen gewerblichen Finanzierungen ist der Postbank-Konzern in der gewerblichen Immobilienfinanzierung, in der Refinanzierung von Leasinggesellschaften (Immobilien und Mobilien) und vereinzelt in der Finanzierung von Bauträgergesellschaften (für Grundstücksankauf und Baumaßnahmen mit überwiegend wohnwirtschaftlicher Nutzung) tätig. Der Schwerpunkt der Finanzierung liegt auf drittverwendungsfähigen Immobilien, wie beispielsweise Bürogebäuden, Einkaufszentren und Wohnungsprojekten. Der geographische Schwerpunkt der Aktivitäten des Postbank-Konzerns im Bereich der internationalen gewerblichen Finanzierungen liegt in West- und Mitteleuropa. Im Bereich des Factoring bietet der Postbank-Konzern seinen Firmenkunden (einschließlich der Deutsche Post AG) unterschiedliche Factoring-Varianten an, die jeweils auf die typischen Bedürfnisse der Kunden und deren Finanzierungsbedarf zugeschnitten sind. Im Bereich Leasing bietet der Postbank-Konzern in Kooperation mit einer deutschen LeasingGesellschaft seinen Firmenkunden (insbesondere Sub-Unternehmer der Deutsche Post AG) das Leasing von Fahrzeugen, Maschinen und anderen mobilen Investitionsgütern an. Privat- und Geschäftskunden wird das PKW-Leasing über das Internet angeboten. Seit dem Erwerb der PB Capital Group im Jahr 2001 ist der Postbank-Konzern selektiv in Nordamerika tätig, und zwar vornehmlich in den Bereichen Immobilienfinanzierung, Logistikfinanzierung und syndizierte Kredite. Vor dem Erwerb durch die Postbank war die PB Capital Group bei risikoreicheren Finanzierungen engagiert, die im Einklang mit der konservativen Risikostrategie der Postbank weitgehend abgebaut wurden. s Kreditportfolio-Management. Dem Geschäftsbereich Firmenkunden sind auch die Aktivitäten zugewiesen, mit denen der Postbank-Konzern das Kreditrisiko seines gesamten Kreditportfolios steuert. Investitionsentscheidungen im Rahmen dieser Kreditportfolio-Steuerung werden vom Kreditrisikokomitee der Postbank getroffen. Die Aktivitäten sind damit in das Risikomanagementsystem des Postbank-Konzerns eingegliedert. Siehe ,,- Risikomanagement’’. Der Postbank-Konzern setzt zur Änderung der Struktur seines Kreditportfolios, zur Absicherung gegen die Zahlungsunfähigkeit von Darlehensnehmern oder zur Übertragung von Risiken aus Kreditportfolien an den Kapitalmarkt eine Reihe von Finanzinstrumenten ein, wie beispielsweise Asset-Backed oder Mortgage-Backed Securities (Wertpapiere, die einen Anteil an (hypothekarisch gesicherten) Forderungen verbriefen) und Kreditderivate (wie Credit Default Swaps). Im Jahr 2003 verbriefte der Postbank-Konzern erstmals ein Portfolio von WohnungsbauDarlehen mit einem Volumen von E 2,0 Mrd. über die so genannte Provide-Plattform der KfW und verkaufte die mit diesem Portfolio verbundenen Kreditrisiken auf diese Weise synthetisch an Anleger im Kapitalmarkt. Das Darlehensportfolio verbleibt weiterhin in der Bilanz des Postbank-Konzerns. Es muss jedoch für Zwecke der Berechnung der bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen, mit Ausnahme des vom PostbankKonzern vertraglich zurückbehaltenen Verlustanteils (so genannter ,,First Loss’’), nicht mehr berücksichtigt werden, da der Postbank-Konzern durch die Transaktion von darüber 84 hinausgehenden Kreditrisiken entlastet wurde. Die Postbank beabsichtigt, künftig bei Bedarf weitere Verbriefungstransaktionen durchzuführen. Vertrieb Der Vertrieb des Postbank-Konzerns (über die PB Firmenkunden AG), der entsprechend den bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben von dem Kreditbereich organisatorisch getrennt ist, ist im Bereich der Firmenkunden primär auf die Kunden in der Bundesrepublik Deutschland ausgerichtet. Die Vertriebsorganisation wird ergänzt durch einen spezialisierten Vertrieb für die Factoring und Leasing-Produkte des Postbank-Konzerns. Der Vertrieb in Nordamerika erfolgt im Wesentlichen über die PB Capital Group. Der Postbank-Konzern hat seine Firmenkunden in der Bundesrepublik Deutschland nach Ertrag und Geschäftspotenzial segmentiert. Diese Segmentierung dient als Basis für eine differenzierte Intensität in der Kundenbetreuung. Mit den beiden oberen Kundensegmenten, denen ungefähr 10 % der Firmenkunden zugeordnet sind, erwirtschaftete der Postbank-Konzern im Jahr 2003 den weit überwiegenden Teil der Gesamterträge im Girogeschäft. Diese Kundensegmente werden durch das so genannte Key Account Management, die beiden anderen Kundensegmente durch das so genannte Account Management betreut. Für die 100 umsatzstärksten Kunden hat der Postbank-Konzern zusätzlich ein zentrales ,,Global Relationship Management’’ eingerichtet. Das Key Account und Account Management ist in der Bundesrepublik Deutschland dezentral an 14 Standorten organisiert. Der dem Kunden zugeordnete Kundenbetreuer wird bei Bedarf durch Spezialisten in den jeweiligen Produktbereichen unterstützt. Das ,,Global Relationship Management’’ für die 100 umsatzstärksten Kunden einschließlich Gesellschaften des Deutsche Post-Konzerns koordiniert die regional organisierten Key Account Management Aktivitäten. Das ,,Global Relationship Management’’ ist nach Branchen organisiert, um im Rahmen der Kundenbetreuung entsprechende Expertise einbringen und branchenorientierte Lösungen entwickeln zu können. Darüber hinaus obliegt dem ,,Global Relationship Management’’ die Akquisition und Betreuung multinationaler Kunden für Finanzdienstleistungsprodukte. Financial Markets Anlage des Liquiditätsüberhangs Der Geschäftsbereich Financial Markets hat eine besondere Rolle im ,,Kundengeschäft’’ des Postbank-Konzerns. Das ,,Kundengeschäft’’ des Postbank-Konzerns umfasst alle Aktiva und Passiva, die aus den Aktivitäten des Postbank-Konzerns in den Geschäftsbereichen RetailBanking und Firmenkunden resultieren. Die ,,Kunden-Passiva’’ bestehen im Wesentlichen aus Sicht- und Spareinlagen der Kunden im Giro- und Spargeschäft, während die ,,Kunden-Aktiva’’ im Wesentlichen aus den ausgereichten Krediten bestehen. Aufgrund ihrer starken Position im Spar- und Girogeschäft und des im Vergleich zu den Kundeneinlagen relativ geringen Volumens der ausgereichten Kredite ist die Bilanz des Postbank-Konzerns von einem Liquiditätsüberhang geprägt. Der Geschäftsbereich Financial Markets legt diesen Liquiditätsüberhang im Rahmen der so genannten Aktiv/Passiv-Steuerung an den Geld- und Kapitalmärkten an. Ziel ist es dabei, die aus der Anlage des Liquiditätsüberhangs resultierenden Marktrisiken unter Beachtung der vom Vorstand festgelegten Risikopolitik unter Einsatz von Derivaten zu minimieren. In diesem Prozess werden die Kundenbereiche von den Marktrisiken entlastet. Eigengeschäft Darüber hinaus hat der Bereich Financial Markets die Aufgabe, im so genannten Eigengeschäft einen Beitrag zum Ergebnis des Postbank-Konzerns zu leisten. Unter Eigengeschäft versteht die Postbank das Management des historischen Emissionsgeschäfts der früheren DSL Bank mit seinen hohen Zinsaufwendungen und das sonstige Eigengeschäft, insbesondere Treasury- und Eigenhandelsaktivitäten. Das ,,historische’’ Emissionsgeschäft der früheren DSL Bank umfasst noch ausstehende langfristige Kapitalaufnahmen, die der früheren DSL Bank vor deren Verschmelzung auf die Postbank im Jahr 2000 in erster Linie zur fristenkongruenten Refinanzierung der ausgereichten Baufinanzierungen dienten. Die ausstehenden Verbindlichkeiten können aufgrund der festen Laufzeiten nicht vorzeitig zurückgeführt werden. Da diese Verbindlichkeiten in Zeiten relativ hoher Zinsen aufgenommen wurden, kann der Postbank-Konzern aufgrund des gegenwärtig niedrigen Zinsniveaus aus der Anlage dieser Mittel am Geld- und Kapitalmarkt keinen dem Zinsaufwand entsprechenden Zinsertrag erwirtschaften. 85 Der Ergebnisbeitrag des historischen Emissionsgeschäfts ist daher mit E – 192 Mio. im Jahr 2003 (in den ersten neun Monaten 2004: E – 161 Mio.) ähnlich den Vorjahren deutlich negativ. Das sonstige Eigengeschäft umfasst ferner den Eigenhandel des Postbank-Konzerns, in dem der Postbank-Konzern im Rahmen seiner konservativen Risikopolitik Marktrisiken in den Zins-, Aktien-, und Credit-Spread-Märkten (Unternehmensanleihen und High-Yield-Anleihen) sowie in den dazu gehörigen Derivate- und Volatilitätsmärkten eingeht, um durch Ausnutzung kurzfristiger Marktschwankungen einen zusätzlichen Ertrag zu erwirtschaften. Sonstige Aktivitäten Dem Geschäftsbereich Financial Markets sind die Aktivitäten der Deutsche Postbank International S.A., die als Vollbank mit Sitz in Luxemburg Leistungen in den Bereichen Privatkunden und Firmenkunden erbringt, zugeordnet und zwar insbesondere bei Termineinlagen und Individual- und Konsortialkrediten sowie das Wertpapiergeschäft und die Wertpapierverwahrung. Dem Geschäftsbereich Financial Markets sind ferner verschiedene Investmentfondsgesellschaften der Postbank in der Bundesrepublik Deutschland und Luxemburg sowie eine Asset Management Gesellschaft zugeordnet. Ferner verwaltet die Postbank einige Spezialfonds, durch die überwiegend eigene Gelder angelegt werden. Transaction Banking Inländischer Zahlungsverkehr Im inländischen Zahlungsverkehr bietet der Postbank-Konzern die gesamte Abwicklung des Zahlungsverkehrs an. Diese Dienstleistungen umfassen die Auftragsannahme (beleghaft und beleglos), Verarbeitung, Disposition, Clearing, Buchung, Archivierung und Nachforschung bei Reklamationen. Im beleghaften Zahlungsverkehr bietet der Postbank-Konzern die Belegerfassung (also das digitale Einlesen und Erfassen der Belege über Scanner), die Verarbeitung der Belege durch Generierung von Zahlungsverkehrsdatensätzen und die Bereinigung von Zahlungsverkehrsdifferenzen sowie die Archivierung der Belege an. Der Postbank-Konzern bietet bei der so genannten Disposition die Überwachung des Kontostands des Kunden durch Kontrolle der Zahlungseingänge und -ausgänge und die Datenarchivierung an. Auslandszahlungsverkehr Zahlungen im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr werden entweder über Korrespondenzbanksysteme oder – in einem einheitlichen Währungsraum – über Clearingbzw. Settlement-Systeme abgewickelt. Der Postbank-Konzern bietet Produkte an, die die gesamte Wertschöpfungskette des Auslandszahlungsverkehrs abdecken. Bei den angebotenen Produkten werden die Aufträge geprüft und disponiert (inklusive Devisenpositionen), die Datensätze im Anschluss an die Empfängerbank über SWIFT oder Eurogiro weitergeleitet und gebucht. Der Postbank-Konzern führt die Clearingkonten, bereinigt Zahlungsverkehrsdifferenzen, archiviert die Belege und den Schriftwechsel und stellt nötigenfalls Nachforschungen an. Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Dresdner Bank AG Die Postbank und die Dresdner Bank AG haben im März 2004 die Übernahme der gesamten inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrsabwicklung der Dresdner Bank AG und ausgewählter, mit der Dresdner Bank AG verbundener Unternehmen (,,Dresdner Bank Gruppe’’) vereinbart. Zu diesem Zweck hat die Dresdner Bank AG ihre bisher mit der Zahlungsverkehrsabwicklung betraute Tochtergesellschaft Dresdner Zahlungsverkehrsservice GmbH (,,Dresdner Zahlungsverkehr’’) an die Betriebs-Center für Banken Deutschland GmbH & Co. KG (,,Betriebs-Center’’), einer 100 %-igen Tochtergesellschaft der Postbank, verkauft und mit der Betriebs-Center einen Auslagerungsvertrag bezüglich der Zahlungsverkehrsabwicklung für die Dresdner Bank Gruppe geschlossen. Gemäß den Vorgaben des Auslagerungsvertrags erbringt die Betriebs-Center die Zahlungsverkehrsabwicklungsleistungen für die Dresdner Bank Gruppe zunächst durch Nutzung der derzeit von der Dresdner Zahlungsverkehr benutzten Systeme. Die Betriebs-Center beabsichtigt, nach einer Übergangszeit einen Großteil der Zahlungsverkehrsabwicklungsleistungen auf eine neue oder weiter entwickelte IT-Plattform überzuleiten, die auch zur Erbringung von Zahlungsverkehrsabwicklungsleistungen für andere Banken eingesetzt werden kann. Der Auslagerungsvertrag hat eine mehrjährige Laufzeit und verlängert sich automatisch, wenn er nicht zum Ende der ursprünglichen Laufzeit oder des 86 jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird. Ferner kann die Dresdner Bank AG den Auslagerungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn die Überleitung der Zahlungsverkehrsabwicklung auf die neue IT-Plattform für Zahlungsverkehrsabwicklung nicht fristgerecht abgeschlossen ist oder wenn die Postbank ein abhängiges Unternehmen eines Wettbewerbers der Dresdner Bank AG wird oder mit einem Wettbewerber der Dresdner Bank AG verschmolzen wird. Um bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen zu genügen, ist die Dresdner Bank AG berechtigt, den Auslagerungsvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von neun Monaten gegen Zahlung einer an der Restlaufzeit orientierten Entschädigung zu kündigen. Die Vertragsparteien haben vereinbart, 450 rechnerische Vollzeitkräfte (Full Time Equivalents) der Dresdner Zahlungsverkehr und neun Standorte abzubauen. Die Dresdner Bank AG trägt wirtschaftlich die geschätzten Kosten der abzubauenden 450 rechnerischen Vollzeitkräfte (Full Time Equivalents) und der entsprechenden Restrukturierungsmaßnahmen. Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Deutsche Bank AG Die Postbank und die Deutsche Bank AG haben im April 2004 eine Vereinbarung über die wesentlichen Bedingungen für die Übernahme des inländischen und standardisierten EuroZahlungsverkehrs der Deutsche Bank AG und ausgewählter, mit der Deutsche Bank AG verbundener Unternehmen (,,Deutsche Bank Gruppe’’) getroffen. Auf Grundlage dieser Vereinbarung schlossen die Parteien am 30. Juni 2004 einen Kaufvertrag über die DB Payments Projektgesellschaft AG (,,DB Payments’’), die bisher mit der Erbringung der Zahlungsverkehrsabwicklung für die Deutsche Bank Gruppe betraut war, sowie einen Auslagerungsvertrag über Zahlungsverkehrsabwicklungsleistungen. Die Betriebs-Center erbringt seit dem 1. Juli 2004 die vereinbarte Zahlungsverkehrsabwicklung für die Deutsche Bank Gruppe, wobei zunächst noch die derzeit von der DB Payments verwendeten Systeme genutzt werden. Die Betriebs-Center beabsichtigt, nach einer Übergangszeit einen Großteil der Zahlungsverkehrsabwicklungsleistungen auf eine neue oder weiter entwickelte IT-Plattform überzuleiten, die auch zur Erbringung von Zahlungsverkehrsabwicklungsleistungen gegenüber anderen Banken eingesetzt werden kann. Der Auslagerungsvertrag hat eine mehrjährige Laufzeit und wird sich automatisch verlängern, wenn er nicht zum Ende der ursprünglichen Laufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird. Die Deutsche Bank AG ist berechtigt, den Auslagerungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn die Überleitung der Zahlungsverkehrsabwicklung auf die neue IT-Plattform für Zahlungsverkehrsabwicklung nicht fristgerecht abgeschlossen ist oder wenn die vereinbarte Qualität der Vertragsleistungen nachhaltig unterschritten wird und dies zur Unzumutbarkeit der Fortführung des Vertrags für die Deutsche Bank AG führt. Im Falle der Beendigung des Vertrags ist die Deutsche Bank AG berechtigt, die DB Payments zum Buchwert zu erwerben. Bis zur Einführung der IT-Plattform ist die Postbank außer im Fall einer Kündigung der Deutsche Bank AG aus wichtigem Grund berechtigt, die DB Payments zum Buchwert an die Deutsche Bank AG zu verkaufen. Um regulatorischen Anforderungen zu genügen, ist die Deutsche Bank AG darüber hinaus berechtigt, den Auslagerungsvertrag ohne Angabe von Gründen gegen Zahlung einer an der Restlaufzeit orientierten Entschädigung zu kündigen. Die Postbank hat das finanzielle Risiko der Restrukturierung der DB Payments übernommen. Dies wurde im Kaufpreis für die DB Payments berücksichtigt. Marken, Patente Die Postbank hat sich eine Vielzahl von Bezeichnungen markenrechtlich in der Bundesrepublik Deutschland sowie teilweise im Ausland schützen lassen oder entsprechenden Schutz beantragt. Hierzu gehören z.B. die Marken ,,Postbank’’, ,,Deutsche Postbank AG’’ und ,,Postbank Giro-3000 plus’’. Die Postbank hat weiterhin eine Vielzahl von Internet-Domains für sich registriert. Sie ist der Ansicht, hierdurch eine ausreichende Grundlage für ihre Internetaktivitäten, insbesondere im eCommerce-Bereich, geschaffen zu haben. Sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist, ist die Postbank bestrebt, ihre Produkte und Dienstleistungen insbesondere markenrechtlich in ihren Zielmärkten abzusichern. Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster der Postbank haben nach Ansicht der Postbank eine untergeordnete Bedeutung für ihre Geschäftstätigkeiten. 87 Investitionen In den Jahren 2003, 2002 und 2001 wurden in Sachanlagen und Anlagen in immateriellen Vermögenswerten E 130 Mio., E 251 Mio. und E 150 Mio. investiert. Der Rückgang der Investitionen im Jahr 2003 ist hauptsächlich in der Konsolidierungsphase nach Einführung der SAP-Plattform begründet. Schwerpunkte der Investitionstätigkeit werden ab dem Jahr 2005 IT-Umsetzungsprojekte auf Basis der bestehenden IT-Infrastruktur des Postbank-Konzerns sein. Rechtsstreitigkeiten Die Postbank und ihre Tochtergesellschaften sind nicht an Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die nach Ansicht der Postbank einen erheblichen Einfluß auf die wirtschaftliche Lage der Postbank haben können oder in den letzten zwei Geschäftsjahren gehabt haben. Risikomanagement Einleitung Der Postbank-Konzern hat entsprechend gesellschaftsrechtlichen und bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben ein Risikomanagementsystem eingerichtet, um die Risiken, die sich aus seiner Geschäftstätigkeit ergeben, rechtzeitig erkennen, analysieren, messen, kontrollieren und steuern zu können. Das Risikomanagement des Postbank-Konzerns ist sowohl auf die Steuerung von Einzelrisiken (also das Risiko eines einzelnen Geschäfts) als auch auf die Steuerung der Gesamtrisikoposition des Postbank-Konzerns (so genannte Portfoliosteuerung), also die Summe aller Risikopositionen, ausgerichtet. Die Summe aller Risiken, denen der Postbank-Konzern ausgesetzt ist, sowie infolgedessen das Risikomanagement, ist von der besonderen Bilanzstruktur des Postbank-Konzerns mit erheblichem Liquiditätsüberhang geprägt. Diesen Liquiditätsüberhang investiert der Postbank-Konzern überwiegend am Geld- und Kapitalmarkt in zinstragenden Aktiva mit unterschiedlichen Laufzeiten und hoher Bonität. Die Gesamtrisikoposition des Postbank-Konzerns ist daher charakterisiert von einem im Vergleich zu den Kreditrisiken überproportionalen Anteil an Marktrisiken (insbesondere Zinsänderungsrisiken und Aktienrisiken). Risikokapital und Risikolimite Die Postbank weist das verfügbare Risikokapital den einzelnen Risikoarten zu und begrenzt das zulässige Eingehen von Risiken über Limits mit dem Ziel, dass der Postbank-Konzern die Belastungen auch in Krisensituationen tragen kann. Am 18. Mai 2004 hat der Vorstand der Postbank (vorbehaltlich künftiger Änderungen) das Gesamtrisikolimit auf E 3,2 Mrd. festgelegt, mit einem ,,Sicherheitspuffer’’ von E 150 Mio. Zusätzlich zu dem offen ausgewiesenen ,,Sicherheitspuffer’’ teilt der Vorstand der Postbank grundsätzlich nur 20 % des Gesamtrisikolimits für Marktrisiken als Zehn-Tages-Limite zu. Die nachstehende Grafik zeigt die Verteilung des Risikokapitals seit dem 18. Mai 2004: Risikokapital 2004: € 3,2 Mrd. Kreditrisiko 2004: € 600 Mio. Marktrisiko 2004: € 1.670 Mio. (€ 334 Mio. 10-Tages Limit) Modellrisiko 2004: € 400 Mio. 88 Operationelles Risiko 2004: € 380 Mio. Sicherheitspuffer 2004: € 150 Mio. Marktrisiken Als Marktrisiken werden mögliche Gefahren bezeichnet, die bei Bilanzpositionen und außerbilanziellen Geschäften, einschließlich Derivaten, durch Veränderung von Zinsen, Volatilitäten, Wechselkursen und Aktienkursen zu Verlusten führen können. Ziel der Risikopolitik des Postbank-Konzerns ist es, den aus dem Einlagengeschäft resultierenden Liquiditätsüberhang an den Geld- und Kapitalmärkten so anzulegen, dass die rechnerische Marge aus dem Kundengeschäft weitgehend abgesichert wird. Darüber hinaus geht der Postbank-Konzern in begrenztem Umfang bewusst Marktrisiken ein, um zusätzliche Erträge zu erwirtschaften. Marktrisiken haben für den Postbank-Konzern im Vergleich zu den anderen Risikoarten die größte Bedeutung. Der Postbank-Konzern verwendet im Wesentlichen zwei Methoden zur Messung seiner Marktrisiken, nämlich die so genannten ,,Basis Point Value’’-Methode (BPV) einerseits und die ,,Value at Risk’’-Methode (VaR) andererseits. Der BPV misst, um welchen Betrag sich der Barwert aller zinstragenden Positionen verändert, wenn die Marktrendite um einen Basispunkt (also um 0,01 %) steigt oder sinkt. VaR hingegen ist eine Kennzahl, die den in der Zukunft wahrscheinlichen Verlust mit Hilfe mathematisch-statistischer Verfahren schätzt. Das VaRModell des Postbank-Konzerns legt dieser Berechnung einen historischen Betrachtungszeitraum von 250 Handelstagen, eine Haltedauer von zehn Handelstagen und ein so genanntes Konfidenzniveau von 99 % zugrunde. Der VaR zeigt demgemäß den auf der Basis historischer Daten erwarteten Maximalverlust aller mit Marktrisiken behafteten Positionen des PostbankKonzerns, der während einer Haltedauer von zehn Handelstagen mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % nicht überschritten wird. Es besteht allerdings keine Gewähr, dass diese von dem VaRModell prognostizierten Werte nicht überschritten werden. Die nachstehenden Grafiken zeigen das den Marktrisiken zugewiesene Risikolimit und die Entwicklung des BPV bzw. VaR des Gesamtbestands (Bankbuch und Handelsbuch) für die Jahre 2001 bis 2003 und die ersten neun Monate des Jahres 2004. Das zugewiesene Risikolimit war während des in den folgenden Grafiken dargestellten Zeitraums durchschnittlich zu 51,4 % ausgenutzt: VAR Gesamt VAR Gesamt 2001-09/2004 300.000,00 250.000,00 150.000,00 100.000,00 Datum 89 02.09.2004 02.07.2004 02.05.2004 02.03.2004 02.01.2004 02.11.2003 02.09.2003 02.07.2003 02.05.2003 02.03.2003 02.01.2003 02.11.2002 02.09.2002 02.07.2002 02.05.2002 02.03.2002 02.01.2002 02.11.2001 02.09.2001 02.07.2001 02.05.2001 0,00 02.03.2001 50.000,00 02.01.2001 VaR in TEUR 200.000,00 BPV Gesamt 2001-09/2004 BPV T€ 4.000,00 3.000,00 2.000,00 BPV in TEUR 1.000,00 0,00 -1.000,00 -2.000,00 -3.000,00 -4.000,00 -5.000,00 02.09.2004 02.07.2004 02.05.2004 02.03.2004 02.01.2004 02.11.2003 02.09.2003 02.07.2003 02.05.2003 02.03.2003 02.01.2003 02.11.2002 02.09.2002 02.07.2002 02.05.2002 02.03.2002 02.01.2002 02.11.2001 02.09.2001 02.07.2001 02.05.2001 02.03.2001 02.01.2001 -6.000,00 Datum Kreditrisiken Kreditrisiken definiert der Postbank-Konzern als mögliche Wertverluste, die durch Bonitätsveränderungen oder durch den Ausfall eines Geschäftspartners (zum Beispiel durch Insolvenz) verursacht werden können. Kreditrisiken umfassen: s das Adressenausfallrisiko, also mögliche Wertverluste, die durch die Zahlungsunfähigkeit oder durch eine Verschlechterung der Bonität des Schuldners entstehen; s das Länderrisiko oder Transferrisiko, das bei grenzüberschreitenden Zahlungen infolge der Zahlungsunwilligkeit (politisches Risiko) oder Zahlungsunfähigkeit (wirtschaftliches Risiko) eines Staates entstehen kann; und s das Kontrahentenrisiko, das durch den Ausfall eines Vertragspartners bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen (Wiedereindeckungsrisiko) oder die nicht termingerechte Erfüllung von Leistungsansprüchen (Abwicklungsrisiko) entstehen kann. Kreditgenehmigungsverfahren Die Kreditrichtlinien der Postbank beinhalten detaillierte Vorgaben für alle Kreditgeschäfte des Postbank-Konzerns. Kreditgenehmigungen unterliegen einer festgelegten Kompetenzzuordnung, in deren Rahmen Entscheidungsträger oder -gremien zum Abschluss von Kreditgeschäften autorisiert sind. Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Krediten ist grundsätzlich abhängig von deren Höhe und bei Firmenkunden und Geschäften im Geschäftsbereich Financial Markets zusätzlich von der Bonitätseinstufung (Rating) des jeweiligen Kreditnehmers bzw. Schuldners. Ein wesentliches Merkmal des Kreditgenehmigungsverfahrens im Bereich Firmenkunden und Financial Markets ist die vorgenommene Trennung zwischen dem Vertrieb/Handel (der Marktseite) und dem Risikomanagement (der Marktfolgeseite) entsprechend den bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben (Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft, MaK). Risikomessung und –steuerung Die Postbank misst ihr Kreditrisiko grundsätzlich auf zwei Ebenen, nämlich auf der Ebene des einzelnen Kredits (basierend auf Rating- und Scoringmodellen) sowie bezogen auf das gesamte Kreditportfolio (basierend auf einem Portfoliomodell). s Scoring und Rating: Im Geschäftsbereich Retail-Banking basieren die Kreditvergabe und die Gestaltung der Konditionen auf den Ergebnissen so genannter statistischer Punktebewertungsverfahren (Scorecards) und der Anwendung von Genehmigungsrichtlinien. Beim Punktebewertungsverfahren werden Kreditnehmerdaten, wie beispielsweise Alter, Postleitzahlenregion, Familienstand, Einkommen und externe Bonitätsbeurteilungen erfasst und basierend auf statistischen Modellen die 90 Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredits geschätzt. Im Kreditgeschäft mit Firmenkunden und Finanzinstituten, insbesondere Banken, wird der Prozess der Kreditentscheidung und Konditionengestaltung durch interne und externe Bonitäts-Ratings unterstützt. Die nachstehende Tabelle zeigt das Kreditrisikovolumen des Postbank-Konzerns. Die Zuweisung einer Forderung zu einer bestimmten Rating-Klasse basiert auf externen Ratings, internen Bonitäts-Ratings sowie auf bestimmten Annahmen, die aus Stichproben abgeleitet wurden (Pauschal-Ratings). AAA stellt dabei das höchste Bonitäts-Rating dar. Zum 31. Dezember Ratingklasse 2002 2003 Zum 30. September 2004 (in E Mio.) AAA .................................................................................................... AA ....................................................................................................... A.......................................................................................................... BBB ..................................................................................................... BB und niedriger ............................................................................... ohne Rating*...................................................................................... 25.566 40.960 47.394 11.308 2.228 17.985 24.247 40.626 42.499 10.327 1.788 21.801 23.002 44.759 42.739 8.264 2.254 22.719 Gesamt............................................................................................... 145.441 141.288 143.738 Private Baufinanzierungen, Dispositions- und Kontokorrentkredite für Privat- und Geschäftskunden, Ratenkredite sowie kleinvolumige Kontokorrentkredite an Firmenkunden und gewerbliche Immobilienfinanzierungen, denen kein Pauschalrating zugeordnet werden konnte, entweder weil die Bestände nicht vollständig geratet wurden oder weil die IT-Voraussetzungen für eine Nutzbarmachung der Ratings innerhalb der Portfolio-Messung noch nicht geschaffen wurden. s Credit Value at Risk: Der Vorstand der Postbank stellte für das Geschäftsjahr 2004 für Kreditrisiken insgesamt ein Risikokapital in Höhe von E 600 Mio. bereit und teilte es wie folgt zu: Retail-Banking E 90 Mio.; Firmenkunden E 130 Mio.; Financial Markets E 250 Mio.; PB Capital Group E 80 Mio. und Kreditrisikokomitee E 50 Mio. In welchem Maße dieses zugewiesene Risikokapital ausgenutzt ist, berechnet die Postbank auf Basis des ,,unerwarteten Verlustes’’, der auch als ,,Credit Value at Risk’’, oder ,,CvaR’’ bezeichnet wird. Der CvaR zeigt die negative Wertveränderung des Kreditportfolios des PostbankKonzerns, die innerhalb eines Jahres mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % nicht überschritten wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Kreditrisikovolumens, den Credit Value at Risk sowie den erwarteten Verlust des Postbank-Konzerns: Gesamtbank 300.000 600 550 Bank Bestand 500 250.000 400 350 200.000 300 250 Risiko € Mio 450 Bank EV 200 150.000 150 100 91 Sep'04 Juni'04 Mrz'04 Dez'03 Sep'03 Juni'03 Mrz'03 Dez'02 Sep'02 Juni'02 Mrz'02 Bank VaR 100.000 Dez'01 Bestand € Mio * 50 ,,Bank Bestand’’ zeigt das Kreditrisikovolumen des Postbank-Konzerns (das sich von den bilanziellen Beständen unterscheidet). ,,Bank EV’’ zeigt den erwarteten Verlust, basierend auf historischen Ausfallraten. ,,Bank VaR’’ zeigt den Credit Value at Risk oder unerwarteten Verlust. Die Ausnutzung des Risikokapitals von E 600 Mio. lag am 30. September 2004 bei 47 %. Die Erhöhung des Bank EV und Bank VaR resultiert hauptsächlich aus Laufzeitverlängerungen und einer gestiegenen Konzentration bei einzelnen Bank- und Staatsadressen. Außerdem wurden für die Risikoberechnung nach einer Systemumstellung für einen Teil der Interbankengeschäfte im Firmenkundengeschäft Laufzeiten statt Zinsbindungsfristen zugrunde gelegt. Kreditüberwachung und Problemkreditverfahren Bei größeren Krediten (Individualgeschäft) erfolgt eine Überwachung der Kreditrisiken durch regelmäßige Bonitätsprüfungen. Die Risikohöhe wird durch Einzelkrediteinräumung oder durch Limite für die Kreditnehmer begrenzt und in Datenverarbeitungssystemen erfasst und entsprechend der bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben kontrolliert. Im Bereich des individuellen Kreditgeschäfts mit Firmenkunden, bei Geschäftskunden mit Kreditlinien über E 25.000 sowie im Bereich der Baufinanzierung ab E 500.000 je Kreditnehmer bzw. Kreditnehmereinheit hat die Postbank entsprechend den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen einen Kreditüberwachungsprozess implementiert, durch den anhand produktspezifisch definierter harter und weicher Risikoindikatoren, wie zum Beispiel Brancheninformationen und betriebswirtschaftlichen Daten, Kunden- und Kontoführungsdaten sowie Ratingveränderungen erhöht risikobehaftete Kredite identifiziert werden. Wird ein Kredit eines Firmenkunden durch den Kreditüberwachungsprozess anhand von Risikoindikatoren nach Einschätzung der Postbank als erhöht risikobehaftet identifiziert, wird der betreffende Kreditnehmer auf eine ,,Watch-List’’ gesetzt. Die in der Watch-List aufgenommenen Kredite werden einer der Kategorien Intensivbetreuung (A), Sanierung (B) oder Kreditabwicklung (C) zugewiesen. Kredite in Kategorie A (Intensivbetreuung) verbleiben zunächst in der Betreuung des zuständigen Kreditverantwortlichen, unterliegen jedoch einer intensiveren Überwachung. Zeigt sich in angemessener Zeit keine Verbesserung der Kreditqualität des Schuldners oder treten weitere Risikoindikatoren hinzu, wie beispielsweise andauernde Überziehungen, fehlende nachhaltige Kapitaldienstdeckung oder Zahlungsunfähgikeit, liegt ein Sanierungsfall (Kategorie B) vor. Unter Hinzuziehung von Sanierungsspezialisten arbeiten die Kreditverantwortlichen regelmäßig intensiv mit dem Kreditnehmer zusammen, um gegebenenfalls Lösungen zur Sanierung des Kreditnehmers entwickeln zu können. Hat sich nach erfolgreichen Sanierungsmaßnahmen die wirtschaftliche Situation des Schuldners nachhaltig verbessert, kann der Kredit in die Kategorie A heraufgestuft oder von der Watch-List gestrichen werden. Ist eine Sanierung des Kredits nicht erfolgreich oder nach Einschätzung der Postbank nicht zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen möglich, beginnt die Phase der Abwicklung des Kredits (Kategorie C). Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko ist die Gefahr, dass fällige Zahlungsverpflichtungen (zum Beispiel die Auszahlung von Kundeneinlagen) den Kassenbestand der Postbank und den Bestand der Einzahlungen übersteigen. Die unterschiedlichen Kapitalbindungsfristen auf der Aktiv- und Passivseite sind für das Liquiditätsrisiko von wesentlicher Bedeutung. Die Liquiditätssteuerung des Postbank-Konzerns differenziert deshalb nach Fristigkeit der Kapitalbindung. Die kurzfristige Steuerung erfolgt im Rahmen der Geldmarktaktivitäten; die mittel- und langfristige Liquiditätssicherung erfolgt im Bereich Treasury. Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen werden die Liquiditätspositionen regelmäßig Stresstests in Form von Simulationsberechnungen unterzogen. Die Liquidität des Postbank-Konzerns war in allen diesen Stresstests ausreichend. Operationelle Risiken Das operationelle Risiko bezeichnet nach der Definition des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit bzw. des Versagens von Menschen, internen Verfahren und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten. Operationelle Risiken werden für den Postbank-Konzern im Zusammenhang mit dem Aufbau des Geschäftsbereichs Transaction Banking zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Umsetzung der bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben liegt in der Verantwortung der Abteilung 92 Risiko-Controlling. Die Steuerung der operationellen Risiken ist Aufgabe der einzelnen Einheiten des Postbank-Konzerns. Das Marktrisiko-Komitee der Postbank überwacht die operationellen Risiken. Die Postbank beabsichtigt, im Laufe des vierten Quartals des Jahres 2004 ein Komitee für Operationelle Risiken einzurichten, das diese Aufgabe dann übernehmen wird. Modellrisiken Das Modellrisiko beschreibt die Risiken, die daraus resultieren, dass zur Steuerung durch die Entscheidungsträger nur Informationen auf der Basis einer vereinfachten Modellierung zur Verfügung stehen und ein analytisches Modell die Wirklichkeit nur unzureichend abbildet. Dieses Modellrisiko ist für den Postbank-Konzern vor allem bei der sachgerechten Abbildung der variabel verzinsten Kundenprodukte (Einlagen und Dispositionskredite) relevant. Das Modellrisiko wird gesondert mit Risikokapital unterlegt. Strategische Risiken Strategische Risiken sind Gefährdungen der Ergebniserreichung infolge einer unzureichenden Ausrichtung des Unternehmens auf das jeweilige – möglicherweise kurzfristig veränderte – Geschäftsumfeld. Strategische Risiken können somit aus einem inadäquaten strategischen Entscheidungsprozess, unvorhersehbaren Marktveränderungen oder aus einer mangelhaften Umsetzung der gewählten Strategie resultieren. Strategische Risiken sind allerdings nur sehr schwer quantitativ messbar. Beziehungen zu Nahestehenden Personen Allgemeines Der Postbank-Konzern unterhält vielfältige Beziehungen zum Deutsche Post-Konzern, zur Bundesrepublik Deutschland und anderen von der Bundesrepublik Deutschland kontrollierten Unternehmen. Die Postbank hat jährlich über ihre Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einen Abhängigkeitsbericht aufzustellen. In diesem Bericht sind alle Rechtsgeschäfte, welche die Postbank im abgelaufenen Geschäftsjahr mit der Bundesrepublik Deutschland als einer mittelbaren Anteilseignerin der Postbank und der Deutsche Post AG oder einem mit diesen verbundenen Unternehmen oder auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr vorgenommen hat, und alle anderen Maßnahmen, die die Postbank auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr getroffen oder unterlassen hat, aufzuführen. Bei der Aufstellung der Rechtsgeschäfte sind jeweils Leistung und Gegenleistung, bei den getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen jeweils die Gründe der einzelnen Maßnahme sowie deren Vorteile und Nachteile für die Postbank anzugeben. Sofern der Postbank Nachteile erstattet wurden, ist im Einzelnen anzugeben, wie die Erstattung während des Geschäftsjahrs tatsächlich erfolgt ist, oder auf welche Vorteile der Postbank ein Rechtsanspruch gewährt worden ist. Am Schluss des Berichts hat der Vorstand zu erklären, ob die Postbank nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde. Sofern die Postbank benachteiligt wurde, hat der Vorstand zu erklären, ob die Nachteile ausgeglichen worden sind. Der Abhängigkeitsbericht ist vom Abschlussprüfer zu prüfen. Der Aufsichtsrat der Postbank hat den Abhängigkeitsbericht seinerseits zu prüfen sowie der Hauptversammlung über das Ergebnis der Prüfung zu berichten und zum Prüfbericht des Abschlussprüfers Stellung zu nehmen. Im Abhängigkeitsbericht 2003 erklärte der Vorstand der Postbank, dass die Postbank nach den Umständen im Zeitpunkt des jeweiligen Geschäfts für jede Leistung im Sinne des Abhängigkeitsberichts stets eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen wurden auf Veranlassung oder im Interesse der Deutsche Post AG bzw. ihrer verbundenen Unternehmen weder getroffen noch unterlassen. Der Abschlussprüfer bestätigte, dass die tatsächlichen Angaben des Abhängigkeitsberichts 2003 richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Postbank nicht unangemessen hoch war. Zu Angaben über Verbindlichkeiten gegenüber sowie Erträgen und Aufwendungen mit verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, siehe Erläuterung 52 und 53 im Anhang zu dem hierin enthaltenen Konzernabschluss der Postbank für das Geschäftsjahr 2003. 93 Kooperationsvertrag Allgemeines Zwischen der Postbank und der Deutsche Post AG besteht seit dem 1. Januar 2002 ein Kooperationsvertrag (,,Kooperationsvertrag’’), nach dem die Deutsche Post AG in derzeit über 9.000 ihrer Filialen, davon rund 780 so genannte Postbank Center, im Namen und für Rechnung der Postbank bundesweit Finanzdienstleistungen vertreibt und andere Dienstleistungen (insbesondere Ein- und Auszahlungen) (,,Kooperationsdienstleistungen’’) erbringt. Der Kooperationsvertrag wurde von der Postbank entsprechend den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Auslagerung wesentlicher Bereiche der BaFin angezeigt. Die Postbank sichert durch die langfristige Zusammenarbeit mit der Deutsche Post AG ihren wichtigsten Vertriebskanal. In dem Bereich Privat- und Geschäftskunden ist die Vergütung für Kooperationsdienstleistungen im Rahmen bestehender Kundenbeziehungen (nachfolgend ,,Bestandsgeschäft’’) und die Vergütung des Neugeschäfts (Neuabschluss von Finanzdienstleistungs-Geschäften) wert- bzw. ergebnisorientiert ausgestaltet. Die Sicherstellung der reibungslosen Zusammenarbeit im Filialbereich zum Wohle beider Unternehmen ist auch der wesentliche Grund für die bestehenden personellen Verflechtungen zwischen der Postbank und der Deutsche Post AG, insbesondere auch der gleichzeitigen Mitgliedschaft des Vorstandsvorsitzenden der Postbank, Prof. Dr. von Schimmelmann, im Vorstand der Deutsche Post AG. Kooperationsdienstleistungen Die nach dem Kooperationsvertrag durch die Deutsche Dienstleistungen können in drei Kategorien unterteilt werden: Post AG zu erbringenden s Kooperationsdienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden (wie zum Beispiel der Vertrieb und der Verkauf der Produkte der Postbank, die Kundenberatung und die Kundenbetreuung); s Kooperationsdienstleistungen für Firmenkunden (einschließlich Bareinzahlungen und -auszahlungen, Erteilung von Auskünften und sonstige Leistungen wie die Ausgabe, Entgegennahme und Weiterleitung von Formularen, und produktspezifische Leistungen für Geschäftsgirokonten), und s die Betreuung von Selbstbedienungseinrichtungen Automaten und der Kontoauszugsdrucker). (Betreuung der Geldausgabe- Leistungserbringung Bei der Leistungserbringung ist die Deutsche Post AG verpflichtet, ausschließlich die von der Postbank vorgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preislisten, Leistungsverzeichnisse, Preisblätter, Vordrucke und Werbematerialien zu verwenden sowie den in den Handbüchern und Verfahrensanweisungen der Postbank vorgegebenen Verfahrensabläufen und produktspezifischen Regelungen zu folgen. Die Deutsche Post AG ist insbesondere verpflichtet, sicherzustellen, dass die Filialen, die betrieblichen Abläufe und die technischen Systeme in Erscheinungsform, Qualität und technischem Stand den Ansprüchen an einen modernen stationären Finanzdienstleistungsvertrieb entsprechen. Die interne Revision der Postbank in Zusammenarbeit mit der internen Revision der Deutsche Post AG führt nach Maßgabe der bankaufsichtsrechtlichen Regelungen in den Filialen der Deutsche Post AG Revisionsmaßnahmen in Bezug auf Kooperationsdienstleistungen durch. Die Deutsche Post AG kann sich mit Zustimmung der Postbank bei der Erbringung der Kooperationsdienstleistungen Dritter bedienen, so z.B. bei den derzeit rund 7.000 Filialen der Deutsche Post AG, die von Dritten betrieben werden. Um zu gewährleisten, dass die Postbank ihren gesetzlichen Melde- und Anzeigepflichten (z.B. Anzeige des Outsourcing von Bankgeschäften nach dem Kreditwesengesetz) genügen kann, ist die Deutsche Post AG verpflichtet, die Postbank in einem solchen Fall rechtzeitig zu informieren. Zudem ist die Deutsche Post AG verpflichtet, in den mit Dritten bezüglich der Erbringung von Kooperationsdienstleistungen geschlossenen Verträgen sicherzustellen, dass die Einhaltung 94 der maßgeblichen rechtlichen Regelungen und Qualitätsmaßstäbe sichergestellt ist und der Postbank die gesetzlich erforderlichen Mitwirkungsrechte eingeräumt werden. Vergütung für Kooperationsdienstleistungen Für Dienst- und Vertriebsleistungen für Privat- und Geschäftskunden enthält der Kooperationsvertrag eine wertorientierte Vergütung für das Bestandsgeschäft und eine ergebnisorientierte Vergütung für das Neugeschäft. Zudem erhält die Deutsche Post AG eine von der Anzahl der getätigten Transaktionen abhängige Vergütung für Dienstleistungen für Firmenkunden, eine Vergütung für die Betreuung von Selbstbedienungseinrichtungen (Geldausgabe-Automaten und Kontoauszugsdrucker) sowie Zuschüsse zu Investitionen in das Filialnetz. Die Vergütungsregelungen gelten bis zum 31. Dezember 2008 und werden im Turnus von fünf Kalenderjahren neu verhandelt. Kann keine Einigung erzielt werden, gelten die bestehenden Vergütungsregeln fort. Die Neugeschäftsvergütung für die Vermittlung verschiedener Produkte (u.a. bestimmte Girokonto-, Kreditkarten- sowie Spar-Produkte) erhöht sich beginnend mit dem Jahr 2009 automatisch mit Wirkung zum jeweils 1. Januar eines jeden Kalenderjahres um jährlich 3 % bezogen auf die Höhe der Neugeschäftsvergütung des vorangegangenen Kalenderjahres, soweit die Deutsche Post AG und die Postbank nichts anderes vereinbaren. Dies gilt auch in Bezug auf die Neugeschäftsvergütung für die Vermittlung anderer Produkte, soweit die Parteien eine Stückvergütung für diese Produkte vereinbaren. Die von der Postbank an die Deutsche Post AG nach dem Kooperationsvertrag auf Grundlage einer vorläufigen Abrechnung für das Jahr 2003 gezahlte Gesamtvergütung betrug E 454 Mio. Danach einigten sich die Parteien auf eine endgültige Abrechnung, dergemäß die endgültige Gesamtvergütung für das Jahr 2003 E 458 Mio. betrug. Die auf Grundlage der vorläufigen Abrechnung gezahlte und im Konzernabschluss der Postbank angegebene Gesamtvergütung für das Jahr 2002 betrug E 465 Mio. Die endgültige Gesamtvergütung für das Jahr 2002 betrug E 454 Mio. Im Jahr 2001 betrug die nach den damals gültigen vertraglichen Regelungen zu zahlende Gesamtvergütung E 468 Mio. Exklusivität Der Kooperationsvertrag sieht hinsichtlich der Erbringung von Kooperationsdienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden grundsätzlich gegenseitige Exklusivität vor. Die Deutsche Post AG vertreibt über das Vertriebsnetz keine Finanzdienstleistungen dritter Unternehmen, es sei denn, der Vertrieb erfolgt im Auftrag der Postbank. Die Postbank darf als stationären Vertriebsweg ausschließlich das Vertriebsnetz der Deutsche Post AG nutzen, es sei denn, die Deutsche Post AG stimmt einer Ausnahme zu. Diese Exklusivität ist für die Postbank auf den stationären Vertrieb beschränkt und gilt nicht für andere Vertriebswege. Die Postbank und die Deutsche Post AG haben jeweils die Gewähr dafür übernommen, dass die gegenseitige Exklusivität grundsätzlich auch durch ihre verbundenen Unternehmen eingehalten wird. Ausgenommen von der Exklusivität sind der Vertrieb der derzeitigen Produkte der Marke DSL. Laufzeit und Kündigung Der Kooperationsvertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Jahren zum Jahresende, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2012, gekündigt werden. Die Deutsche Post AG kann bereits vor dem 31. Dezember 2012 eine Anpassung der Vertragsbedingungen des Kooperationsvertrags verlangen, wenn sie beabsichtigt, ihre Anteilsmehrheit an der Postbank aufzugeben. Kommt eine entsprechende Vertragsänderung innerhalb angemessener Frist nicht zustande, kann die Deutsche Post AG den Kooperationsvertrag mit einer Frist von zwei Jahren zum Kalendermonatsende kündigen. Regulierung Einführung Die Postbank hat seit dem 1. Januar 1995 eine Vollbanklizenz, d.h. sie hat das Recht, alle Arten von Bankgeschäften in der Bundesrepublik Deutschland zu betreiben. Dazu gehören unter anderem das Einlagengeschäft, das Kreditgeschäft, das Depotgeschäft, das Investmentgeschäft, das Giro- und das E-Geld-Geschäft sowie das Emissionsgeschäft. Daneben hat die Postbank 95 aufgrund der Verschmelzung mit der DSL Bank das bis dahin der DSL Bank zustehende Recht, gedeckte Schuldverschreibungen auszugeben, erworben. Das Kreditwesengesetz enthält die wichtigsten aufsichtsrechtlichen Vorschriften für Banken in der Bundesrepublik Deutschland. Das Kreditwesengesetz sowie die zugehörigen Verordnungen, Richtlinien und Verlautbarungen setzen unter anderem bestimmte Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (der ,,Baseler Ausschuss’’) bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (die ,,BIZ’’) sowie bestimmte auf Banken anzuwendende europäische Richtlinien um. Diese Richtlinien betreffen die Rechnungslegung, das haftende Eigenkapital, die risikobezogene Kapitaladäquanz, die konsolidierte Aufsicht, die Überwachung und Kontrolle von Großkrediten, die Errichtung von Geschäftsstellen innerhalb der Europäischen Union sowie die Schaffung eines einheitlichen Bankenmarkts für den gesamten Bereich der Europäischen Union ohne interne Beschränkungen für grenzüberschreitende Bankdienstleistungen. Bankenaufsicht Die BaFin ist sowohl auf unkonsolidierter Basis (nur die Postbank) wie auch auf konsolidierter Basis (die Postbank und die für Zwecke der deutschen Bankaufsicht konsolidierten Unternehmen) die wichtigste Aufsichtsbehörde für die Postbank. Ein besonderer Schwerpunkt der Aufsicht liegt auf der Zulassung zum Geschäftsbetrieb und der Bestellung von Geschäftsleitern, der Einhaltung der Eigenkapitalerfordernisse, der Liquiditätserfordernisse, der Großkreditgrenzen und der Beschränkungen bei bestimmten Geschäftstätigkeiten. Die BaFin ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die unter der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen steht. Unter dem Dach der BaFin sind zum 1. Mai 2002 das frühere Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zu einer einzigen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde mit umfassender Zuständigkeit zusammengeführt worden. Die BaFin ist befugt, für in der Bundesrepublik Deutschland tätige Banken Verordnungen sowie Verfügungen zu erlassen. Wie im Rahmen der laufenden Aufsicht üblich, überprüft die BaFin ihre Maßnahmen und Entscheidungen, falls sich die Rechts- oder Sachlage maßgeblich ändern sollte. Die BaFin nimmt ihre Funktion als Aufsichtsbehörde in enger Zusammenarbeit mit der Deutsche Bundesbank wahr. Die wichtigste Aufgabe der Deutsche Bundesbank ist die laufende Überwachung von Banken in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Überwachung umfasst insbesondere die Erhebung und Analyse von Statistiken und anderer Meldungen von deutschen Banken sowie die Durchführung und Analyse von aufsichtsrechtlichen Prüfungen im Bereich der Einhaltung der Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung und Risikosteuerung. Im Rahmen ihrer Aufsicht verlangen die BaFin und die Deutsche Bundesbank von Banken in der Bundesrepublik Deutschland die Übermittlung von umfassenden Informationen, um die Einhaltung des Kreditwesengesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen überwachen zu können. Aufsichtsrechtliche Anforderungen an eine angemessene Eigenkapitalausstattung Regulatorische Bedeutung der Eigenmittelausstattung Aus bankaufsichtsrechtlicher Sicht dient das Eigenkapital als Bemessungsgrundlage für eine Reihe von bankaufsichtsrechlichen Beschränkungen. Nach dem Kreditwesengesetz müssen Banken mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland für ihren laufenden Geschäftsbetrieb im Interesse der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte, angemessene Eigenmittel haben. Die Eigenmittel dienen insofern der Vorsorge zur Abdeckung des Adressenausfallrisikos (Insolvenz eines Schuldners) und des Marktrisikos aus Handelsgeschäften. Unter Marktrisiken sind insbesondere Zinsänderungs-, Kurs- und Fremdwährungsrisiken zu verstehen. Daneben knüpfen zahlreiche weitere aufsichtsrechtliche Bestimmungen – wie etwa die Voraussetzungen für den Entzug der Betriebserlaubnis, die Begrenzung der Großkredite und Maßnahmen bei Gefahr – an die Eigenmittelausstattung an. 96 Angemessene Eigenmittelausstattung Die Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Banken mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland basieren auf dem Prinzip der Risikogewichtung. Die Banken müssen ihre Adressenausfallrisiken und Marktrisiken mit Kernkapital und Ergänzungskapital unterlegen (zusammen ,,Haftendes Eigenkapital’’). Darüber hinaus können Marktrisiken auch mit Drittrangmitteln und (soweit dieses nicht zur Unterlegung des Adressenausfallrisikos erforderlich ist) Haftendem Eigenkapital unterlegt werden. Die Zusammensetzung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals sowie die Ermittlung des Haftenden Eigenkapitals und der Drittrangmittel werden nachstehend erläutert. Grundsatz I, in dem die BaFin die Grundsätze über eine angemessene Eigenmittelausstattung von Banken unter dem Kreditwesengesetz aufstellt, verlangt, dass Banken mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ein Verhältnis (die ,,Eigenkapitalquote’’) von haftendem Eigenkapital und gewichteten Risikoaktiva von mindestens 8 % aufweisen. Die gewichteten Risikoaktiva umfassen Kredite, Wertpapiere, Finanz-Swaps, Finanztermingeschäfte, Optionsrechte und andere außerbilanzielle Geschäfte, wie nachstehend ausführlicher beschrieben. Die Vorschriften zur Eigenkapitalquote setzen die Bestimmungen der EGRichtlinien über die Eigenmittel und die Kapitaladäquanz um. Die Postbank berechnet derzeit die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel allein nach den Vorgaben des Kreditwesengesetzes. Die Eigenmittelquoten nach den Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich werden von der Postbank nicht berechnet, da der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland liegt und sie nur in geringem Umfang international tätig ist. Haftendes Eigenkapital Für eine Bank in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, wie die Postbank, besteht das Haftende Eigenkapital nach der Definition im Kreditwesengesetz hauptsächlich aus den nachstehend aufgeführten Positionen: Kernkapital: s Eingezahltes Grundkapital (ohne das auf Vorzugsaktien (Aktien, die mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns ausgestattet sind) eingezahlte Kapital). s Kapitalrücklage. s Gewinnrücklage. s Sonderposten für allgemeine Bankrisiken. Eine Bank kann diesen Sonderposten auf der Passivseite ihrer Bilanz im Hinblick auf die dem Bankgewerbe innewohnenden speziellen Risiken bilden. Die Festsetzung muss nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der Bank notwendig sein. s Stille Beteiligungen. Stille Beteiligungen sind Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter am Geschäft einer Bank. Diese Beteiligungen unterliegen im Hinblick auf ihre Anrechnungsfähigkeit als Haftendes Eigenkapital bestimmten Anforderungen, wie etwa einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren, nicht nachzahlbaren Ausschüttungen, der Teilnahme am Verlust der Bank und der Nachrangigkeit gegenüber den Rechten sämtlicher Gläubiger im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der Bank. Eine Beschreibung der Bedingungen der gegenwärtigen stillen Beteiligungen findet sich unter ,,Kapitalisierung der Postbank und des Postbank-Konzerns’’. Bei der Berechnung des Kernkapitals werden von einer Bank gehaltene eigene Aktien, Bilanzverluste und immaterielle Vermögenswerte abgezogen. Des Weiteren kann die BaFin weitere Abzüge von dem Kernkapital der Bank, vor allem im Hinblick auf die nicht realisierten Verluste einer Bank, verlangen. Die BaFin hat die Postbank zu keinem Zeitpunkt aufgefordert, solche Abzüge vorzunehmen. Zum 30. September 2004 betrug das Kernkapital der Postbank auf konsolidierter Basis E 2,79 Mrd. (31. Dezember 2003: E 2,76 Mrd.; 31. Dezember 2002: E 2,78 97 Mrd.). Die Postbank beabsichtigt, die Class B-Preferred-Wertpapiere bzw. die Trust-PreferredWertpapiere als aufsichtsrechtliches Kernkapital auf konsolidierter Basis zu behandeln. Ergänzungskapital (begrenzt auf die Höhe des Kernkapitals): s Vorzugsaktien. Als Ergänzungskapital gelten Vorzugsaktien, nachzuzahlenden Vorzug des Gewinns ausgestattet sind. die mit einem s Genussrechte. Diese Rechte unterliegen bestimmten Anforderungen, wie etwa einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren, der Teilnahme am Verlust der Bank und der Nachrangigkeit gegenüber den Rechten aller nicht nachrangigen Gläubiger im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der Bank. s Längerfristige nachrangige Verbindlichkeiten (begrenzt auf 50 % des Kernkapitals). Diese Verbindlichkeiten müssen bestimmte Kriterien erfüllen, wie etwa eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren und die Nachrangigkeit gegenüber den Ansprüchen aller nicht nachrangigen Gläubiger im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der Bank. s Rücklagen, die den steuerlichen Gewinn mindern (§ 6b des Einkommensteuergesetzes). Eine Bank kann 45 % dieser Rücklagen zum Haftenden Eigenkapital rechnen. Sämtliche Rücklagen, die zum Haftenden Eigenkapital gerechnet werden, müssen jedoch aus Erlösen aus dem Verkauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Gebäuden gebildet worden sein. s Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken. Eine Bank kann in ihrer Bilanz bestimmte Forderungen mit einem niedrigeren Wert als dem für Industrieunternehmen zulässigen Wert ansetzen. Diese Forderungen umfassen Darlehen und Wertpapiere, die weder Anlagevermögen noch Teil des Handelsbestands sind. Die Bank kann diese Forderungen mit einem niedrigeren Wert ansetzen, wenn die Anwendung dieses niedrigeren Wertansatzes nach der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung der Bank notwendig ist, um sich gegen spezielle dem Bankgewerbe innewohnende Risiken abzusichern. Die Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken dürfen 4 % des Buchwerts der ausgewiesenen Forderungen und Wertpapiere nicht überschreiten. s Bestimmte nicht realisierte Reserven. Diese Reserven können die folgenden Positionen enthalten: 45 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem Buchwert und dem Beleihungswert von Grundstücken und Gebäuden und 35 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem Buchwert und dem Kurswert von Wertpapieren, die an einer Wertpapierbörse zum Handel zugelassen sind, oder dem veröffentlichten Rücknahmepreis von Anteilen, die von bestimmten Wertpapier- oder Immobilienfonds ausgegeben worden sind. Eine Bank darf diese Reserven dem Ergänzungskapital nur zurechnen, wenn ihr Kernkapital mindestens 4,4 % der gewichteten Risikoaktiva beträgt. Die Reserven können dem Ergänzungskapital nur in Höhe von höchstens 1,4 % der gewichteten Risikoaktiva zugerechnet werden. Zum 30. September 2004 betrug das Ergänzungskapital der Postbank auf konsolidierter Basis E 2,08 Mrd. (31. Dezember 2003: E 1,78 Mrd.; 31. Dezember 2002: E 1,48 Mrd.). Eigenkapitalkomponenten, die die vorstehenden Kriterien erfüllen, jedoch einer anderen Bank, einem Finanzdienstleistungsinstitut oder Finanzunternehmen, die jeweils für bankaufsichtsrechtliche Zwecke nicht mit der Bank konsolidiert werden, gewährt werden, dürfen dem Haftenden Eigenkapital der Bank nicht zugerechnet werden, s wenn die Bank mehr als 10 % des Eigenkapitals dieser anderen Bank, dieses Finanzdienstleistungsinstituts oder Finanzunternehmens hält; oder s wenn die Bank 10 % oder weniger des Eigenkapitals dieser anderen Bank, dieses Finanzdienstleistungsinstituts oder Finanzunternehmens hält, soweit der gesamte Buchwert dieser Anlagen 10 % des haftenden Eigenkapitals der Bank überschreitet. 98 Gewichtete Risikoaktiva Die Berechnung der gewichteten Risikoaktiva, des Nenners der Eigenkapitalquote, ist ebenfalls in Grundsatz I festgelegt. Bilanzaktiva werden einer von fünf Bonitätsklassen zugeordnet, abhängig vom Schuldner oder gegebenenfalls von der Art der für das betreffende Bilanzaktivum bestellten Sicherheit. Jeder Bonitätsklasse wird ein Risikofaktor (0 %, 10 %, 20 %, 50 % bzw. 100 %) zugeordnet. Der Bilanzwert jedes bilanziellen Vermögenswerts wird mit dem für seine Bonitätsklasse geltenden Risikofaktor gewichtet. Das Ergebnis ist der risikogewichtete Wert des bilanziellen Vermögenswerts. Die Risikogewichtung außerbilanzieller Geschäfte wie Garantien, Akkreditive und bestimmte Kreditzusagen wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt. Zuerst wird der Wert jeder Position ermittelt. Dieser Wert wird mit einem von drei Risikofaktoren (20 %, 50 % bzw. 100 %), der sich nach der Art des Geschäftes bestimmt, multipliziert. Im zweiten Schritt werden die außerbilanziellen Risikoaktiva einer von fünf Bonitätsklassen zugeordnet. Die Auswahl eines angemessenen Risikofaktors ist abhängig von der Art der Vertragspartei oder des Schuldners oder gegebenenfalls der Art der für die betreffenden Risikoaktiva bestellten Sicherheiten. Dann wird der angepasste Wert des außerbilanziellen Geschäfts mit dem Risikofaktor multipliziert, um so den risikogewichteten Wert des außerbilanziellen Geschäfts zu erhalten. Zum 30. September 2004 verfügte die Postbank auf konsolidierter Basis über gewichtete Risikoaktiva in Höhe von E 46,81 Mrd. (31. Dezember 2003: E 42,20 Mrd.; 31. Dezember 2002: E 40,34 Mrd.). Drittrangmittel und Marktrisiko Grundsatz I legt auch die Grundsätze für die Eigenkapitalunterlegung für Marktrisiken fest. Zu den Marktrisikopositionen einer Bank gehören: s Währungspositionen; s Rohwarenpositionen; s bestimmte Handelsbuchpositionen einschließlich solcher, die sich Adressenausfallrisiko, das Zins- und das Aktienkursrisiko beziehen; und auf das s Optionspositionen. Die risikogewichteten Nettomarktrisikopositionen, die bei der Postbank auf konsolidierter Basis zum 30. September 2004 E 7,24 Mrd. (31. Dezember 2003: E 3,75 Mrd.; 31. Dezember 2002: E 4,20 Mrd.) betrugen, müssen mit Eigenmitteln unterlegt werden, die nicht benötigt werden, um das Adressenausfallrisiko zu unterlegen. Die Berechnung der risikogewichteten Marktrisikopositionen hat gemäß speziellen in Grundsatz I festgelegten Regeln oder auf Verlangen einer Bank ganz oder teilweise gemäß den von der BaFin genehmigten eigenen Risikomodellen der Bank zu erfolgen. Die Eigenmittel umfassen das Haftende Eigenkapital (Kernkapital zuzüglich Ergänzungskapital) und Drittrangmittel. Drittrangmittel bestehen aus den nachstehend aufgeführten Positionen: s Nettogewinn. Der Nettogewinn ist definiert als der anteilige Gewinn einer Bank, der bei einer Glattstellung aller Handelsbuchpositionen am Ende eines Tages entstünde, abzüglich aller vorhersehbaren Aufwendungen und Ausschüttungen sowie der bei einer Liquidation der Bank voraussichtlich entstehenden Verluste aus dem Anlagebuch, es sei denn, solche Verluste sind auf Verlangen der BaFin vom Kernkapital abzuziehen. s Kurzfristige nachrangige Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, wie etwa eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren, die Nachrangigkeit gegenüber den Ansprüchen aller nicht nachrangigen Gläubiger im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der Bank sowie die Aussetzung von Zins- und Tilgungszahlungen, wenn diese zur Folge hätten, dass die Eigenmittel der Bank die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen würden. 99 Der Nettogewinn und die kurzfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten können als Drittrangmittel nur bis zu einem Betrag anerkannt werden, der zusammen mit dem Ergänzungskapital, das nicht für die Unterlegung der aus dem Anlagebuch entstehenden Risiken benötigt wird (wie vorstehend beschrieben), 250 % des Kernkapitals, das nicht zur Unterlegung der Risiken aus dem Anlagebuch erforderlich ist, nicht überschreitet. Am Ende eines jeden Geschäftstages dürfen Marktrisikopositionen einer Bank nicht die Summe aus die gesamten risikogewichteten s der Differenz zwischen dem Haftenden Eigenkapital der Bank und 8 % des Gesamtbetrages der gewichteten Risikoaktiva und s den Drittrangmitteln der Bank übersteigen. Konsolidierte Regulierung und Aufsicht hinsichtlich Eigenmittelanforderungen Die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes über die konsolidierte Aufsicht verlangen, dass jede Institutsgruppe als Ganzes die Eigenmittelanforderungen erfüllt. Nach dem Kreditwesengesetz besteht eine Institutsgruppe aus einer Bank oder einem Finanzdienstleistungsinstitut als Mutterunternehmen und allen anderen Banken, Finanzdienstleistungsinstituten, Finanzunternehmen und Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten, an denen das Mutterunternehmen über 50 % der Stimmrechte hält oder auf welche das Mutterunternehmen anderweitig einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Auf Joint-Venture-Vereinbarungen, die zu der gemeinsamen Leitung einer Bank, eines Finanzdienstleistungsinstituts, Finanzunternehmens oder Unternehmens mit bankbezogenen Hilfsdiensten durch eine Bank und mindestens einen Dritten führen, finden spezielle Regelungen Anwendung. Eigenkapitalanforderungen nach der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) Im Januar 2001 veröffentlichte der Baseler Ausschuss einen Vorschlag, um seine Empfehlungen aus dem Jahr 1988 durch eine neue Eigenkapitalvereinbarung zu ersetzen und die bestehenden internationalen Eigenkapitalstandards zu überarbeiten. Die zwei wichtigsten Ziele dieser Vorschläge sind (i) die weitere Anpassung der Eigenkapitalanforderungen an die zugrunde liegenden Risiken und (ii) die Einführung einer Unterlegungspflicht für operative Risiken (die unter anderem Risiken in Bezug auf bestimmte externe Faktoren sowie auf technische Fehler und Fehler von Mitarbeitern umfassen). Der Baseler Ausschuss hat die Vorschläge Ende Juni 2004 veröffentlicht. Die Vorschläge werden teilweise bis Ende 2006 und teilweise bis Ende 2007 in den verschiedenen Ländern, die sich am Baseler Ausschuss beteiligen, umgesetzt werden. Auf der Grundlage von vorausgegangenen Analysen geht die Postbank davon aus, dass ihre gewichteten Risikoaktiva auf konsolidierter Basis und, als Folge, ihre Eigenkapitalanforderungen nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen und Einführung eines Internal Ratings Based (,,IRB’’) Advanced Approach reduziert werden. Diese Erwartung beruht auf der Annahme, dass alle anderen Bedingungen unverändert bleiben, und berücksichtigt nicht den Kapitalbedarf für operative Risiken. Bedeutung der Eigenmittelausstattung Die regulatorischen Anforderungen an eine angemessene Eigenmittelausstattung steuern das Volumen der Kredite sowie sonstiger risikotragender Aktiva und beschränken so die operative Geschäftstätigkeit und strategische Planung einer Bank. Eine Bank mit einem geringen Eigenkapital kann unter Umständen Kreditwünsche größerer Kunden nicht befriedigen oder muss das Gesamtvolumen der Aktivgeschäfte, also insbesondere die Kreditausreichungen, einschränken. Die Alternative, das Eigenkapital zu erhöhen, stellt einen bedeutenden Kostenfaktor dar, da Eigenkapitalgeber aufgrund der mit der Bereitstellung von Eigenkapital verbundenen Risiken im Regelfall eine höhere Rendite erwarten als die Bank gewöhnlich auf Einlagen zahlt. 100 Liquiditätsanforderungen Das Kreditwesengesetz verlangt von deutschen Banken, dass sie ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist. Die Liquiditätsanforderungen sind im Grundsatz II der BaFin festgelegt und basieren auf einem Vergleich der Restlaufzeiten bestimmter Aktiv- und Passivposten. Grundsatz II verlangt ein Verhältnis (Liquiditätskennzahl) der Zahlungsmittel zu den Zahlungsverpflichtungen, die innerhalb eines Monats nach dem Tag erwartet werden, an dem die Kennzahl ermittelt wird, von mindestens eins. Die in Grundsatz II festgelegten Liquiditätsanforderungen finden auf konsolidierter Basis keine Anwendung. Siehe bezüglich des Risikomanagements ,,Postbank-Konzern – Risikomanagement – Liquiditätsrisiken’’. Großkreditgrenzen Das Kreditwesengesetz und die Großkredit- und Millionenkreditverordnung beschränken die Konzentration von Kreditrisiken einer Bank auf unkonsolidierter und konsolidierter Basis durch Grenzen bei der Vergabe von Großkrediten. Die Bestimmungen über Großkredite enthalten verschiedene Grenzen für Großkredite, die das Anlagebuch betreffen (Anlagebuch-Großkredite), und für die Gesamtsumme der Großkredite (Gesamtbuch-Großkredite) einer Bank oder Institutsgruppe. Anlagebuch-Großkredite sind Kredite, die dem Anlagebuch zuzurechnen sind und einem einzelnen Kunden (und mit ihm verbundenen Unternehmen) zugeordnet werden können und 10 % des Haftenden Eigenkapitals einer Bank oder Institutsgruppe erreichen oder überschreiten. Einzelne Anlagebuch-Großkredite dürfen 25 % des Haftenden Eigenkapitals der Bank oder Institutsgruppe nicht überschreiten (20 % im Falle von Krediten an verbundene Unternehmen der Bank, die für bankaufsichtsrechtliche Zwecke nicht konsolidiert werden). Gesamtbuch-Großkredite liegen vor, wenn die Summe der Kredite (Anlagebuch und Handelsbuch), die einem einzelnen Kunden (und mit ihm verbundenen Unternehmen) zugeordnet werden können, 10 % der Eigenmittel der Bank oder Institutsgruppe erreichen oder überschreiten. Einzelne Gesamtbuch-Großkredite dürfen 25 % (20 % im Fall von unkonsolidierten verbundenen Unternehmen), der Eigenmittel einer Bank oder Institutsgruppe nicht übersteigen. Kredite, die dem Handelsbuch zuzurechnen sind, umfassen: s den Nettobetrag aller Kauf- und Verkaufspositionen von Finanzinstrumenten, die Zinsrisiken beinhalten (Nettozinspositionen); s den Nettobetrag aller Kauf- und Verkaufspositionen von Finanzinstrumenten, die Aktienkursrisiken beinhalten (Nettoaktienpositionen); und s das Adressenausfallrisiko aus Positionen des Handelsbuchs. Neben den vorstehenden Grenzen dürfen die gesamten Anlagebuch-Großkredite das Achtfache des Haftenden Eigenkapitals der Bank oder Institutsgruppe nicht überschreiten, und die Gesamtbuch-Großkredite dürfen insgesamt das Achtfache der Eigenmittel der Bank oder Institutsgruppe nicht überschreiten. Eine Bank oder Institutsgruppe darf diese Obergrenzen nur mit Zustimmung der BaFin überschreiten. In diesem Fall muss die Bank oder Institutsgruppe den die Obergrenze überschreitenden Betrag des Großkredits vollständig mit Haftendem Eigenkapital (im Falle von Obergrenzen, die im Hinblick auf das Haftende Eigenkapital berechnet werden) oder mit Eigenmitteln (im Falle von Obergrenzen, die im Hinblick auf die Eigenmittel berechnet werden) unterlegen. Außerdem dürfen die gesamten Handelsbuch-Kredite an einen einzelnen Kunden (und mit ihm verbundener Unternehmen) das Fünffache derjenigen Eigenmittel der Bank oder der Institutsgruppe nicht übersteigen, die nicht für die Eigenkapitalunterlegung des Anlagenbuchs benötigt werden. Eine Gesamtposition von Handelsbuch-Krediten an einen einzelnen Kunden (und mit ihm verbundenen Unternehmen), die über die vorgenannte Grenze hinausgeht, ist nicht zulässig. 101 Abschlüsse und Prüfungen Die Einhaltung der Eigenmittelerfordernisse wird auf der Grundlage von Jahresabschlüssen gemäß den deutschen Rechnungslegungsvorschriften festgestellt. Die für Banken geltenden deutschen Rechnungslegungsvorschriften ergeben sich vorwiegend aus dem Handelsgesetzbuch und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute. Die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute schreibt ein einheitliches Format für die Darstellung der Jahresabschlüsse von Banken vor. Die deutschen Rechnungslegungsvorschriften stellen die Grundlage für die Berechnung der Eigenkapitalquoten nach dem Kreditwesengesetz sowohl auf unkonsolidierter als auch auf konsolidierter Basis dar. Die deutschen Rechnungslegungsvorschriften unterscheiden sich in vielen Aspekten von den International Financial Reporting Standards. Nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften können Banken beispielsweise für die Berechnung ihres Haftenden Eigenkapitals Sonderposten für allgemeine Bankrisiken in Ansatz bringen. Nach deutschem Recht muss der Jahresabschluss der Postbank durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer geprüft werden. Der Abschlussprüfer wird von der Hauptversammlung bestellt. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erteilt den Prüfungsauftrag und überwacht die Prüfung. Die BaFin muss von der Bestellung des Abschlussprüfers unterrichtet werden und kann die Bestellung eines anderen Prüfers verlangen. Nach dem Kreditwesengesetz muss der Abschlussprüfer einer Bank der BaFin anzeigen, wenn ihm Tatsachen bekannt werden, welche die Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluss einer Bank rechtfertigen oder die finanzielle Lage der Bank negativ beeinflussen können. Des Weiteren muss der Abschlussprüfer der BaFin schwerwiegende Verstöße der Geschäftsleiter (Vorstandsmitglieder bei einer Aktiengesellschaft wie der Postbank) gegen Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag anzeigen. Der Abschlussprüfer muss einmal jährlich einen umfassenden Prüfungsbericht erstellen, der dem Aufsichtsrat, der BaFin und der Deutsche Bundesbank vorgelegt wird. Mindestanforderungen für das Kreditgeschäft Im Dezember 2002 hat die BaFin die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (,,MaK’’) veröffentlicht, die von allen Kreditinstituten zur Begrenzung der Risiken aus dem Kreditgeschäft zu beachten sind. Die MaK finden Anwendung für alle Kreditgeschäfte, d.h. die Gewährung von Darlehen, den Erwerb von sonstigen Risikoaktiva sowie außerbilanzielle Geschäfte mit Adressenausfallrisiko. Als wesentliche Mindestanforderungen werden von der BaFin angesehen: s Das Kreditgeschäft darf nur innerhalb von Rahmenbedingungen betrieben werden, die in schriftlichen Organisationsrichtlinien fixiert sind und die den entsprechenden Mitarbeitern bekannt gemacht sind. s Die mit den einzelnen Prozessen des Kreditgeschäfts betrauten Mitarbeiter sowie deren Vertreter müssen über die erforderlichen Kenntnisse zur Beurteilung der Risiken des Geschäfts verfügen; durch geeignete Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ist zu gewährleisten, dass das Qualifikationsniveau dem aktuellen Stand der Entwicklungen entspricht. s Vor der Aufnahme von Geschäften mit neuen Produkten, Geschäftsarten oder auf neuen Märkten (einschließlich neuer Vertriebswege) ist jeweils ein schriftliches Konzept auszuarbeiten. s Jedes Kreditinstitut hat standardisierte Kreditvorlagen zu verwenden, soweit dies in Anbetracht der jeweiligen Geschäftsarten möglich und zweckmäßig ist. s Durchgehende funktionale Trennung (bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung) der Bereiche, welche die Geschäfte initiieren und bei den Kreditentscheidungen über ein Votum verfügen (,,Markt’’) und der Bereiche, die bei den Kreditentscheidungen über ein weiteres vom Markt unabhängiges Votum verfügen (,,Marktfolge’’); die unabhängige 102 Überwachung der Risiken auf Portfolioebene sowie das unabhängige Berichtswesen sind außerhalb des Bereichs Markt wahrzunehmen. s Abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Kreditengagements erfordert eine Kreditentscheidung zwei zustimmende Voten der Bereiche Markt und Marktfolge. s Einrichten von aussagekräftigen Risikoklassifizierungsverfahren für die erstmalige bzw. die turnusmäßige oder anlassbezogene Beurteilung des Adressenausfallrisikos sowie gegebenenfalls des Objekt-/Projektrisikos. s Abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt sind Verfahren zur Früherkennung von Risiken, zum Kreditrisikomanagement und Kreditrisikocontrolling einzurichten. s Eine vom Bereich Markt unabhängige Stelle hat – abhängig von der Risikosituation im Kreditgeschäft – in laufenden Abständen, mindestens aber vierteljährlich, einen Risikobericht, in dem die wesentlichen strukturellen Merkmale des Kreditgeschäftes enthalten sind, zu erstellen und der Geschäftsleitung zur Verfügung zu stellen. s Vertragliche Vereinbarungen im Kreditgeschäft sind auf der Grundlage rechtlich geprüfter und korrekt dokumentierter Unterlagen abzuschließen. s Das Kreditgeschäft ist in angemessenen Abständen der Prüfung durch die interne Revision zu unterziehen. s Der Abschlussprüfer hat sich einen umfassenden Einblick in das Kreditgeschäft und seine Organisation, die damit verbundenen Risiken sowie die internen Kontrollsysteme und Kontrollverfahren zu verschaffen und die Angemessenheit und Wirksamkeit der Prozesse und Verfahren zu beurteilen. Alle Geschäftsleiter sind unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung für die ordnungsgemäße Organisation des Kreditgeschäftes und deren Weiterentwicklung sowie die ordnungsgemäße Steuerung und Überwachung der Risiken aus dem Kreditgeschäft verantwortlich. Die Geschäftsleiter haben unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit des Kreditinstituts auf der Grundlage einer Analyse der geschäftspolitischen Ausgangssituation sowie der Einschätzung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken eine Kreditrisikostrategie festzulegen. Darin sind die geplanten Aktivitäten im Kreditgeschäft für einen angemessenen Zeitraum zu bestimmen. Die MaK umfassen zudem bankübliche Standards für die Prozesse der Kreditbearbeitung, der Kreditbearbeitungskontrolle, der Intensivbetreuung, der Problemkreditbearbeitung sowie der Risikovorsorge. Die Anforderungen der MaK hat die Postbank fristgerecht umgesetzt. Notwendige Anpassungen der IT-Systeme müssen die Banken bis zum 31. Dezember 2005 vorgenommen haben. Interne Revision Die BaFin verlangt, dass jede deutsche Bank eine funktionsfähige interne Revisionsabteilung hat, die mit ausreichenden Personal- und Sachmitteln auszustatten ist. Die interne Revisionsabteilung muss ausreichend groß und qualitativ ausgestattet sein und angemessene Verfahren zur Überwachung und Kontrolle der Aktivitäten der Bank einrichten. Die interne Revisionsabteilung muss den von der BaFin im Januar 2002 beschlossenen Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision der Kreditinstitute (MaI), entsprechen. Durchsetzung der bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften; Auskünfte und Prüfungen Auskünfte und Prüfungen Die BaFin führt Prüfungen bei Banken im Rahmen von Stichproben oder aus besonderem Anlass durch. Um die Einhaltung des Kreditwesengesetzes und der aufgrund des Kreditwesengesetzes ergangenen Verordnungen sicherzustellen, kann sie Informationen oder Dokumente von einer Bank anfordern. Prüfungen können auch bei einem ausländischen Tochterunternehmen, das zur Institutsgruppe einer Bank gehört, durchgeführt werden, wenn dies erforderlich ist, um die Richtigkeit von 103 Informationen betreffend die Konsolidierung, die Großkreditobergrenzen und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Meldungen zu verifizieren. Prüfungen bei ausländischen Tochterunternehmen können jedoch nur im Rahmen der am Sitz des betreffenden Tochterunternehmens geltenden Gesetze durchgeführt werden. Darüber hinaus kann die BaFin in Einzelfällen die Deutsche Bundesbank mit der Durchführung der Prüfung beauftragen. Die BaFin kann außerdem an Sitzungen des Aufsichtsrates oder an Hauptversammlungen der Bank teilnehmen. Darüber hinaus kann sie verlangen, dass Sitzungen oder Versammlungen dieser Organe einberufen werden. Vertreter der BaFin nehmen in regelmäßigen Abständen an Aufsichtsratssitzungen großer deutscher Banken, darunter auch an denen der Postbank, teil. Maßnahmen in besonderen Fällen Stellt die BaFin Unregelmäßigkeiten fest, verfügt sie über ein breites Spektrum von Maßnahmen. Sie kann Geschäftsleiter abberufen oder ihnen die weitere Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen. Wenn die Eigenmittel einer Bank unzureichend sind oder wenn die Liquiditätsanforderungen nicht erfüllt werden und die Bank die Mängel nicht innerhalb einer gesetzten Frist behebt, kann die BaFin die Ausschüttung von Gewinnen oder die Gewährung von Krediten untersagen oder beschränken. Diese Verbote können auch auf das übergeordnete Kreditinstitut einer Institutsgruppe angewendet werden, wenn die Eigenmittel der gruppenangehörigen Unternehmen auf konsolidierter Basis nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Werden die Liquiditätsanforderungen nicht erfüllt, kann die BaFin auch die weitere Anlage in illiquiden Werten untersagen. Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen einer Bank gegenüber ihren Gläubigern, kann die BaFin zur unmittelbaren Abwendung der Gefahr einstweilige Maßnahmen treffen. Diese einstweiligen Maßnahmen können die folgenden Maßnahmen umfassen: s Anweisungen für die Geschäftsführung der Bank; s Untersagung der Annahme von Einlagen oder der Gewährung von Krediten; s Untersagung oder Beschränkung der Tätigkeit der Geschäftsleiter der Bank; und s Bestellung von Aufsichtspersonen. Um die Insolvenz einer Bank zu verhindern, kann die BaFin ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen, die Bank für den Kundenverkehr schließen und die Entgegennahme von Zahlungen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Bank bestimmt sind, verbieten. Nur die BaFin kann die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über eine Bank beantragen. Falls diese Maßnahmen nicht ausreichen, kann die BaFin der Bank die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und zum Erbringen von Finanzdienstleistungen entziehen und, falls erforderlich, die Schließung der Bank anordnen. Weiterhin kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung einen Aufschub für die Erfüllung der Verbindlichkeiten einer oder mehrerer Banken zu Gunsten einer Bank anordnen, wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Banken zu befürchten sind, die schwerwiegende Gefahren für die Gesamtwirtschaft erwarten lassen. Bei Verstößen gegen bestimmte Bestimmungen des Kreditwesengesetzes können Strafen oder Geldbußen verhängt werden. Allgemeine Angaben über die Postbank Gründung und Sitz Die Postbank ist als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht gegründet. Die Postbank war bis 1989 ein unselbständiger Bestandteil der Deutschen Bundespost, eines Sondervermögens des Bundes. Im Jahre 1989 wurde die Deutsche Bundespost organisatorisch in die drei Teile Deutsche Bundespost POSTDIENST, Deutsche Bundespost POSTBANK und Deutsche Bundespost TELEKOM aufgeteilt. Im Jahre 1990 wurde die Postbank der ehemaligen 104 DDR in die Deutsche Bundespost POSTBANK integriert. Die Deutsche Bundespost POSTBANK wurde anschließend aufgrund des ,,Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft’’ vom 14. September 1994 am 20. Dezember 1994 als Aktiengesellschaft unter der Firma Deutsche Postbank AG gegründet und erhielt durch Gesetz eine Vollbanklizenz. Am 2. Januar 1995 wurde die Postbank im Handelsregister beim Amtsgericht Bonn unter HRB 6793 eingetragen. Die Postbank hat ihren Sitz und ihre Geschäftsadresse in der Friedrich Ebert-Allee 114-126 in 53113 Bonn. Im Juni 1999 verständigten sich die Postbank und die Bundesrepublik Deutschland sowie das Bundesland Berlin und der Freistaat Bayern über den Verkauf der Anteile an der DSL Bank an die Postbank mit Wirkung vom 1. Januar 2000. Aufgrund des Gesetzes über die Umwandlung der DSL Bank in eine Aktiengesellschaft (,,DSL Bank Gesetz’’) vom 16. Dezember 1999 wurde die DSL Bank mit Ablauf des 31. Dezembers 1999 von einer Anstalt des öffentlichen Rechts in die privatrechtliche DSL Bank Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Eintragung der DSL Bank Aktiengesellschaft in das Handelsregister beim Amtsgericht Bonn fand am 24. Januar 2000 statt. Anschließend erfolgte mit Verschmelzungsvertrag vom 8. Mai 2000 die Verschmelzung der DSL Bank Aktiengesellschaft auf die Postbank. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Postbank beim Amtsgericht Bonn erfolgte am 26. Mai 2000. Gegenstand des Unternehmens Die Postbank ist ein Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes. Satzungsmäßiger Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art, das Erbringen von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Die Postbank ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Die Postbank kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Die Postbank kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern und ist berechtigt, Unternehmensverträge abzuschließen. Die Postbank ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, zu betreiben und aufzulösen. Zweigniederlassungen können auch die Firma ,,DSL Bank – Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG’’ führen. Management Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Postbank besteht satzungsgemäß aus zwanzig Mitgliedern. Zehn Mitglieder der Anteilseigner werden in der Hauptversammlung nach Maßgabe der Vorschriften des Aktiengesetzes gewählt. Zehn weitere Mitglieder werden von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes 1976 gewählt. Von diesen zehn Aufsichtsratsmitgliedern müssen sieben Arbeitnehmer der Postbank sein, darunter ein leitender Angestellter. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder müssen Vertreter von im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften sein. 105 Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats (Vertreter der Aktionäre) der Postbank und deren Tätigkeiten außerhalb der Postbank sind in der folgenden Übersicht aufgeführt: NAME TÄTIGKEITEN AUßERHALB DER POSTBANK Dr. Klaus Zumwinkel (Vorsitzender)..................... Vorsitzender des Vorstands, Deutsche Post AG, Bonn; Vorsitzender des Aufsichtsrats, Deutsche Telekom AG, Bonn; Mitglied des Aufsichtsrats, Deutsche Lufthansa AG, Köln; Mitglied des Aufsichtsrats, KarstadtQuelle AG, Essen; Mitglied des Board of Directors, Morgan Stanley, Delaware; Mitglied des Board of Directors, C.V. International Post Corp. U.A., Amsterdam Wilfried Boysen...................................................... Unternehmensberater Dr. Edgar Ernst....................................................... Mitglied des Vorstands, Deutsche Post AG, Bonn; Mitglied des Aufsichtsrats, Allianz Versicherungs AG, München Dr. Peter Hoch ........................................................ Präsident Mastercard Europe, Brüssel (bis 30. Juni 2004) Prof. Dr. Ralf Krüger .............................................. Unternehmensberater; Professor, FH Wiesbaden; Mitglied des Ausichtsrats, Deutsche Post AG, Bonn Dr. Hans-Dieter Petram.......................................... Mitglied des Vorstands, Deutsche Post AG, Bonn; Mitglied des Aufsichtsrats, HDI Industrie Versicherung AG, Hannover; Mitglied des Aufsichtsrats, HDI Privat Versicherung AG, Hannover; Mitglied des Aufsichtsrats, HDI Service AG, Hannover; Vorsitzender des Aufsichtsrats, Gästehaus Petersberg GmbH, Königswinter Dr. Klaus Schlede................................................... Mitglied des Aufsichtsrats, Deutsche Lufthansa AG, Köln; Mitglied des Aufsichtsrats, Deutsche Telekom AG, Bonn; Mitglied des Aufsichtsrats, Globale Rückversicherungs-AG, Köln Elmo von Schorlemer............................................ Rechtsanwalt, Aachen; Mitglied des Aufsichtsrats, VHV Autoversicherung AG, Hannover; Mitglied des Aufsichtsrats, VHV Beteiligungs AG, Hannover; Vorsitzender des Aufsichtsrats, Securess AG, Essen Dr. Manfred Schüler .............................................. Staatssekretär a.D., Wachtberg Dr. Alfred Tacke ..................................................... Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, Berlin; Mitglied des Beraterkreises IKB Deutsche Industriebank AG, Düsseldorf; Mitglied des Aufsichtsrats, Deutsche Bahn AG, Berlin 106 Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats (Vertreter der Arbeitnehmer) der Postbank und deren Tätigkeiten außerhalb der Postbank sind in der folgenden Übersicht aufgeführt: NAME TÄTIGKEITEN AUßERHALB DER POSTBANK Michael Sommer (Stellvertretender Vorsitzender)....................................................... Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbund, Berlin Marietta Auer ......................................................... Abteilungsleiterin, Deutsche Postbank AG, Bonn(1) Rosemarie Bolte..................................................... Leiterin des Vorstands des Fachbereichs 1, ver.di, Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats, Karlsruher Lebensversicherung AG, Karlsruhe Annette Harms ....................................................... Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, Postbank Hamburg, Hamburg Ralf Höhmann ........................................................ Vorsitzender des Betriebsrats, Postbank Stuttgart, Stuttgart; Mitglied des Vorstands des Landesfachbereichs 1 Finanzdienstleistungen, ver.di, Stuttgart Elmar Kallfelz ......................................................... Stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats, Deutsche Post AG, Bonn Harald Kuhlow ....................................................... Sachverständiger beim Gesamtbetriebsrat, Deutsche Postbank AG, Bonn(2) Sabine Schwarz ..................................................... Vorsitzende des Betriebsrats, Postbank Berlin, Berlin(2) Christine Weiler ..................................................... Vorsitzende des Betriebsrats, Postbank München, München(2) Christel Zobeley ..................................................... Gewerkschaftssekretärin, ver.di, Berlin (1) Von 1989 bis 1995 Mitglied des Aufsichtsrats des Sondervermögens Deutsche Bundespost POSTBANK. (2) Keine Tätigkeit ‘‘außerhalb der Postbank’’. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter der Geschäftsadresse der Postbank erreichbar. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die Vergütungsregelungen der Satzung wurden am 25. März 2004 neu gefasst und sehen jetzt neben einer festen Vergütungskomponente und einer kurzfristigen variablen Vergütungskomponente zusätzlich eine erfolgsorientierte jährliche Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung vor. So erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß der Satzung für ihre Tätigkeit neben der Erstattung ihrer baren Auslagen und der auf die Vergütung und Auslagen anfallenden Umsatzsteuer in Zukunft (Geschäftsjahr 2004 eingeschlossen) eine feste jährliche Vergütung in Höhe von E 15.000 sowie: (i) eine jährliche variable Vergütung in Höhe von E 300 für jeweils E 0,03, um die der Konzerngewinn der Postbank pro Aktie im jeweiligen Geschäftsjahr den Betrag von E 2,00 übersteigt; und (ii) eine jährliche variable Vergütung in Höhe von E 300 für jeweils 1 %, um die der Konzerngewinn der Postbank pro Aktie für das dem jeweiligen Geschäftsjahr (= Jahr x) zwei Jahre nachfolgende Geschäftsjahr (= Jahr x + 2) den Konzerngewinn der Postbank pro Aktie für das dem jeweiligen Geschäftsjahr vorangegangene Geschäftsjahr (= Jahr x –1) übersteigt. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird dieser Vergütungsbestandteil erstmals für das Geschäftsjahr 2004 gewährt und nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2007 fällig werden. 107 Die beiden variablen Vergütungskomponenten dürfen jeweils für sich genommen den Betrag von E 15.000 nicht überschreiten. Die oben unter (ii) dargestellte variable Vergütungskomponente darf zusätzlich 0,5 % des Bilanzgewinns, vermindert um einen Betrag von 4 % des Gesamtbetrags des Grundkapitals, nicht überschreiten. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache des Betrages der so errechneten Gesamtvergütung. Für den Vorsitzenden eines Aufsichtratsausschusses erhöht sich die Vergütung um das Einfache, für ein anderes Mitglied eines Ausschusses jeweils um das 0,5-fache, wobei diese Regelung keine Anwendung auf den Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses und die anderen Mitglieder des Vermittlungsausschusses findet. Die Erhöhung der Vergütung für einen Vorsitzenden und die Mitglieder eines Ausschusses darf das Zweifache der Gesamtvergütung (= Fixbetrag + variable Vergütungskomponenten (i) + variable Vergütungskomponente (ii)) nicht übersteigen. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen nur während eines Teils des Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtrats für jede Sitzung des Aufsichtrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld von E 250. Vor der Neufassung der Vergütungsregelungen für Aufsichtsratsmitglieder erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats der Postbank neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste jährliche Vergütung in Höhe von E 15.000 sowie eine variable Vergütung in Höhe von E 1,00 pro Basispunkt der Eigenkapitalrendite vor Steuern, maximal jedoch 10 % der fixen Vergütung. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhielt das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Mitglieder des Kreditausschusses erhielten zusätzlich E 5.000, Mitglieder des Präsidial-, Prüfungs- sowie Personalausschusses erhielten zusätzlich E 2.500. Die Vorsitzenden dieser Ausschüsse erhielten jeweils das Doppelte der Vergütung eines Mitglieds. Gemäß dieser alten Regelung wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit als Aufsichtsrat der Postbank im Geschäftsjahr 2003 insgesamt E 0,45 Mio. (2002: E 0,43 Mio.) gezahlt. Daneben haben Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2003 von der Postbank und ihren Konzernunternehmen Gesamtbezüge (Löhne und Gehälter der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat) in Höhe von E 0,49 Mio. erhalten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten am 30. September 2004 insgesamt 543 Aktien der Postbank. Beziehungen zur Deutsche Post AG Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Postbank Herr Dr. Zumwinkel ist gleichzeitig Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Post AG. Des Weiteren sind die Aufsichtsratsmitglieder der Postbank Dr. Ernst und Dr. Petram gleichzeitig Mitglieder des Vorstands der Deutsche Post AG. Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die gleichzeitig Mitglieder des Vorstands der Deutsche Post AG sind, halten zum 30. September 2004 insgesamt 1.311.943 Aktienoptionen der Deutsche Post AG. Von diesen Aktienoptionen stammen 29.191 aus der im Jahr 2001 begebenen Tranche, 468.156 aus der im Jahr 2002 begebenen Tranche, 468.156 aus der im Jahr 2003 begebenen Tranche und 346.440 aus der im Jahr 2004 begebenen Tranche. Der Ausübungspreis beträgt für die Tranche 2001 E 23,05, für die Tranche 2002 E 14,10, für die Tranche 2003 E 12,40 und für die Tranche 2004 E 17,00 je Aktienoption. Zum 31. Dezember 2003 wurde im Konzernabschluss der Deutsche Post AG je eine Aktienoption aus der Tranche 2001 mit E 1,40, aus der Tranche 2002 mit E 0,86 und aus der Tranche 2003 mit E 0,56 bewertet. Die Ausübung der Aktienoptionen ist unter anderem abhängig von der Erreichung bestimmter Erfolgsziele, die an die Entwicklung des Kurses der Aktie der Deutsche Post AG anknüpfen. Nach Wahl der Deutsche Post AG berechtigt jede Aktienoption entweder zum Erwerb einer Aktie der Deutsche Post AG zum Ausübungspreis oder zum Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen Ausübungspreis und dem Durchschnittskurs der Aktie der Deutsche Post AG während der letzten fünf Handelstage vor dem Ausübungstag. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Postbank hielten am 30. September 2004 insgesamt 77.307 Aktien der Deutsche Post AG. Das gezeichnete Kapital der Deutsche Post AG bestand zu diesem Zeitpunkt aus 1.112.800.000 Stückaktien. 108 Die Aufsichtsräte der Postbank sind im Rahmen der bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) der Deutsche Post AG mitversichert. Dabei gilt für ein Aufsichtsratsmitglied ein Selbstbehalt in Höhe von E 5.000. Die Postbank zahlt für ihre Mitversicherung eine anteilige Prämie. Kredite; Sonstige Rechtsbeziehungen Zum 30. September 2004 standen Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats in Höhe von E 206.372,21 aus. Die Kredite wurden im Rahmen des üblichen Geschäfts der Postbank zu Konditionen gewährt, zu denen auch Mitarbeiter der Postbank Kredite erhalten. Sonstige Haftungsverhältnisse wurden nicht eingegangen. Es bestehen auch keine sonstigen wesentlichen Geschäfte oder Rechtsbeziehungen zwischen der Postbank und den Mitgliedern des Aufsichtsrats oder deren Ehepartnern und Verwandten ersten Grades. Die Aufsichtsratsmitglieder der Postbank waren während des laufenden und des vorhergehenden Geschäftsjahres nicht an Geschäften außerhalb der Geschäftstätigkeit der Postbank beteiligt; Aufsichtsratsmitglieder, die Funktionen im Konzern der Deutsche Post AG (außerhalb der Postbank) ausüben, haben allerdings ihre jeweilige Funktion bei der Deutsche Post AG wahrgenommen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Postbank waren während des laufenden und des vorhergehenden Geschäftsjahres nicht an anderen der Form oder der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der Postbank während des laufenden und des vorhergehenden Geschäftsjahres oder an derartigen ungewöhnlichen Geschäften in weiter zurückliegenden Geschäftsjahren beteiligt, die noch nicht endgültig abgeschlossen sind. 109 Vorstand Der Vorstand der Postbank besteht nach der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird im Übrigen vom Aufsichtsrat bestimmt. Gegenwärtig hat der Vorstand sieben Mitglieder. Die Mandate, die von den derzeit amtierenden Vorstandsmitgliedern der Postbank gegenwärtig in Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien außerhalb der Postbank ausgeübt werden, sind in der folgenden Übersicht aufgeführt: NAME TÄTIGKEITEN AUßERHALB DER POSTBANK Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann ...................... Dirk Berensmann ................................................... Stefan Jütte ............................................................ Dr. Wolfgang Klein ................................................ Loukas Rizos........................................................... Lothar Rogg............................................................ Ralf Stemmer ......................................................... Mitglied des Aufsichtsrats, TCHIBO Holding AG, Hamburg; Mitglied des Board of Directors, Accenture Corp., Irving, Texas; Mitglied des Board of Directors, Altadis S.A., Madrid Mitglied des Board of Directors, Eurogiro Network A/S, Taastrup (Denmark); Mitglied des Vorstands, e-Finance Lab Universität Frankfurt/Main; Stellvertretender Vorsitzender des Beirats, einsnull IT-Support GmbH, Bonn Mitglied des Aufsichtsrats, BVVG Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin Vorsitzender des Aufsichtsrats, Comma Soft AG, Bonn; Mitglied des Verwaltungsrats, VISA Deutschland e.V., Frankfurt — Vorsitzender des Aufsichtsrats, McPaper AG, Bonn Mitglied des Verwaltungsrats, Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, Deutsche Bundespost, Bonn; Mitglied des Aufsichtsrats, Danzas Deutschland Holding GmbH, Düsseldorf; Mitglied des Aufsichtsrats, Danzas GmbH, Düsseldorf; Mitglied des Beirats, einsnull IT-Support GmbH, Bonn; Vorsitzender des Beirats, Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands öffentlicher Banken Deutschland e.V. (bis 30. Juni 2004), Berlin Die Mitglieder des Vorstands sind unter der Geschäftsadresse der Postbank erreichbar. Vergütung der Vorstandsmitglieder Die Geldbezüge der Vorstandsmitglieder setzen sich jeweils aus einem Fixbetrag und einem variablen Betrag zusammen. Der variable Betrag, der 50 % der Gesamtvergütung ausmachen kann, richtet sich nach verschiedenen Kriterien, unter anderem nach dem Erreichen bestimmter finanzieller und operativer Leistungsziele. Ein Teil der variablen Vergütung richtet sich dabei nach dem Konzernergebnis der Deutsche Post AG, welches auch das Ergebnis der Postbank umfasst. Im Geschäftsjahr 2004 sind bei Prof. Dr. von Schimmelmann 25 % der Gesamtvergütung vom Konzernergebnis der Deutsche Post AG abhängig, während bei den übrigen derzeitigen Vorstandsmitgliedern bis zu 12,5 % der Gesamtvergütung vom Konzernergebnis der Deutsche Post AG abhängig sind. Es gibt derzeit keine konkreten Pläne, die Anknüpfung eines Anteils der variablen Vergütung an das Konzernergebnis der Deutsche Post AG in nächster Zeit abzuschaffen. Im Geschäftsjahr 2003 beliefen sich die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands der Postbank auf E 4,28 Mio. (2002: E 4,27 Mio.; 2001: E 2,98 Mio.). 110 Die Vergütung von Prof. Dr. von Schimmelmann und von Herrn Rogg wird in voller Höhe von der Postbank getragen. Weitere Vergütungen von der Deutsche Post AG oder von Tochtergesellschaften der Postbank erhalten sie nicht. Die Vergütung von Herrn Stemmer, der mit Wirkung zum 1. Juli 2004 Mitglied des Vorstandes der Postbank wurde, wurde bis zum 30. Juni 2004 in voller Höhe von der Deutsche Post AG getragen. Zusätzliche Vergütungen durch die Postbank erhielt Herr Stemmer nicht. Seit Juli 2004 wird die Vergütung von Herrn Stemmer überwiegend von der Postbank getragen. Die übrigen Mitglieder des Vorstands der Postbank erhalten ihre Vergütung in voller Höhe von der Postbank. Weitere Vergütungen von der Deutsche Post AG oder von Tochtergesellschaften der Postbank erhalten sie nicht. Am 30. September 2004 hielten Vorstandsmitglieder insgesamt 284 Aktien der Postbank. Rechte zum Bezug von Aktien der Postbank werden von Vorstandsmitgliedern nicht gehalten. Es besteht zur Zeit auch kein Programm für den Erwerb von Aktienoptionen der Postbank für Mitglieder des Vorstands. Derzeit ist nicht vorgesehen, ein Aktienoptionsprogramm einzuführen. Allerdings ist vorgesehen, ab dem Geschäftsjahr 2005 für die Vorstände auf die Postbank bezogene kapitalmarktorientierte variable Vergütungsbestandteile einzuführen. An vor dem Geschäftsjahr 2003 ausgeschiedene frühere Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsjahr 2003 Pensionsleistungen in Höhe von E 1,28 Mio. gezahlt worden. Für diesen Personenkreis bestanden am 31. Dezember 2003 Rückstellungen für Pensionen in Höhe von E 20,41 Mio. Beziehungen zur Deutsche Post AG Der Vorstandsvorsitzende der Postbank Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann ist gleichzeitig Mitglied des Vorstands der Deutsche Post AG und trägt dort Verantwortung für den Unternehmensbereich ,,Finanz Dienstleistungen’’, zu dem neben der Postbank der Filialbereich und der Renten Service zählen. Das für das Ressort ,,Privatkunden – Stationärer Vertrieb’’ zuständige Vorstandsmitglied der Postbank Lothar Rogg ist Sprecher des Bereichsvorstands ,,Filialen’’ der Deutsche Post AG, einer unmittelbar unter dem Vorstand angesiedelten Managementebene. Zudem ist Ralf Stemmer, der seit Juli 2004 das Ressort ,,Ressourcen’’ als Vorstand der Postbank leitet, ,,Zentralbereichsleiter Tarifpolitik/Personalrecht Konzern’’ bei der Deutsche Post AG. Die Mitglieder des Vorstands der Postbank hielten am 30. September 2004 insgesamt 793.051 Aktienoptionen, die zum Bezug von Aktien der Deutsche Post AG berechtigen und von der Deutsche Post AG in verschiedenen Tranchen ausgegeben wurden. Von diesen Aktienoptionen stammen 28.639 aus der im Jahr 2001 begebenen Tranche, 272.622 aus der im Jahr 2002 begebenen Tranche, 263.268 aus der im Jahr 2003 begebenen Tranche und 228.522 aus der im Jahr 2004 begebenen Tranche. Der Ausübungspreis beträgt für die Tranche 2001 E 23,05, für die Tranche 2002 E 14,10, für die Tranche 2003 E 12,40 und für die Tranche 2004 E 17,00 je Aktienoption. Zum 31. Dezember 2003 wurde im Konzernabschluss der Deutsche Post AG je eine Aktienoption aus der Tranche 2001 mit E 1,40, aus der Tranche 2002 mit E 0,86 und aus der Tranche 2003 mit E 0,56 bewertet. Die Ausübung der Aktienoptionen ist unter anderem abhängig von der Erreichung bestimmter Erfolgsziele, die an die Entwicklung des Kurses der Aktie der Deutsche Post AG anknüpfen. Nach Wahl der Deutsche Post AG berechtigt jede Aktienoption entweder zum Erwerb einer Aktie der Deutsche Post AG zum Ausübungspreis oder zum Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen Ausübungspreis und dem Durchschnittskurs der Aktie der Deutsche Post AG während der letzten fünf Handelstage vor dem Ausübungstag. Derzeit ist vorgesehen, Aktienoptionen der Deutsche Post AG auch in Zukunft an die Mitglieder des Vorstands der Postbank sowie an Aufsichtsratsmitglieder, die Mitglieder im Vorstand der Deutsche Post AG sind, für deren Vorstandsfunktion zu gewähren. Mitglieder des Vorstands der Postbank hielten am 30. September 2004 31.650 Aktien der Deutsche Post AG. Das gezeichnete Kapital der Deutsche Post AG bestand zu diesem Zeitpunkt aus 1.112.800.000 Stückaktien. Die Vorstände der Postbank sowie Organmitglieder der Tochtergesellschaften der Postbank sind im Rahmen der bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) 111 der Deutsche Post AG mitversichert. Dabei gilt für ein Vorstandsmitglied ein Selbstbehalt in Höhe von E 100.000. Die Postbank zahlt für ihre Mitversicherung eine anteilige Prämie. Kredite; Sonstige Rechtsbeziehungen Zum 30. September 2004 standen Kredite an Mitglieder des Vorstands in Höhe von E 229.731,07 aus. Die Kredite wurden im Rahmen des üblichen Geschäfts der Postbank zu Konditionen gewährt, zu denen auch andere Mitarbeiter der Postbank Kredite erhalten. Sonstige Haftungsverhältnisse wurden nicht eingegangen. Es bestehen auch keine sonstigen wesentliche Geschäfte oder Rechtsbeziehungen zwischen der Postbank und den Mitgliedern des Vorstands oder deren Ehepartnern und Verwandten ersten Grades. Die Vorstandsmitglieder der Postbank waren während des laufenden und des vorhergehenden Geschäftsjahres nicht an Geschäften außerhalb der Geschäftstätigkeit der Postbank beteiligt; die Doppelmandatsträger haben allerdings ihre jeweiligen Funktionen bei der Deutsche Post AG wahrgenommen. Die Vorstandsmitglieder der Postbank waren während des laufenden und des vorhergehenden Geschäftsjahres nicht an anderen der Form oder der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der Postbank oder an derartigen ungewöhnlichen Geschäften in weiter zurückliegenden Geschäftsjahren beteiligt, die noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Kapital Grundkapital Das Grundkapital der Postbank beträgt E 410.000.000 und ist eingeteilt in 164.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennwert) mit einem derzeitigen rechnerischen Anteil je Stückaktie am Grundkapital von E 2,50. Derzeit hält die Deutsche Post AG 66,7 % des Grundkapitals der Postbank unmittelbar oder mittelbar über ihre Tochtergesellschaft Postbank Beteiligungs GmbH. Nach Kenntnis der Postbank gibt es keine anderen Aktionäre, die unmittelbar oder mittelbar mit 10 % oder mehr am Grundkapital der Postbank beteiligt sind. Im Juni 2004 begab die Deutsche Post AG eine 2,65 % Umtauschanleihe mit einem Nennbetrag von E 1.081.550.000. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Anleihegläubiger berechtigt, vom 11. August 2004 bis zum 25. Juni 2007 ihre Schuldverschreibungen in Aktien der Postbank umzutauschen. Der Umtauschpreis beträgt E 39,33 pro Aktie der Postbank (vorbehaltlich bestimmter Anpassungen). Die Deutsche Post AG ist berechtigt, Anleihegläubiger bei Ausübung des Umtauschrechts anstelle der Lieferung von Postbank-Aktien eine Geldzahlung zu leisten. Das Umtauschvolumen entspricht (vorbehaltlich bestimmter Anpassungen) rund 16,8 % der Aktien der Postbank. Die Deutsche Post AG hat sich gegenüber der Bundesrepublik Deutschland vertraglich verpflichtet, bis zum 5. Januar 2009 einen Kapitalanteil von mehr als 50 % an der Postbank im Ganzen oder teilweise nur nach Einwilligung der Bundesrepublik Deutschland zu veräußern. Dies gilt unter anderem auch für die Ausgabe weiterer Aktien der Postbank an Dritte, soweit die Ausgabe weiterer Aktien eine Fremdbestimmung der Postbank durch Dritte erlaubt. Die Bundesrepublik Deutschland kann diese Zustimmung jederzeit erteilen. Mit Ausnahme der Umtauschanleihe hat weder die Postbank noch ein verbundenes Unternehmen Schuldverschreibungen begeben, die in Aktien umtauschbar oder umwandelbar sind, und keine der vorgenannten hat Schuldverschreibungen begeben, die eine Option zum Erwerb von Aktien gewähren. Die Aktien der Postbank sind in mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurden. Den Inhabern der Aktien stehen Miteigentumsanteile entweder unmittelbar, wenn sie Teilnehmer der Clearstream AG sind, oder mittelbar durch Organisationen (wie Banken), die Teilnehmer bei der Clearstream AG sind, an der jeweiligen Globalurkunde zu. Ein Anspruch von Aktionären auf Einzel- oder Mehrfachverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig und nicht eine Verbriefung nach den Regeln einer Börse vorgeschrieben ist, an der die Aktien zugelassen sind. 112 Jede Aktie der Postbank gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist voll gewinnanteilsberechtigt. Sämtliche Aktien der Postbank sind voll eingezahlt und frei übertragbar. Es bestehen keine Verkaufsbeschränkungen oder sonstige Beschränkungen im Hinblick auf die Übertragbarkeit der Aktien der Postbank. Das Grundkapital der Postbank war bis zum 27. April 2004 in 16.000.000 Aktien eingeteilt. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 25. März 2004 wurde ein Aktiensplit im Vehältnis 1:10,25 durchgeführt. Seit Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister der Postbank am 27. April 2004 ist das Grundkapital der Postbank in Höhe von E 410.000.000 in 164.000.000 Aktien eingeteilt. Die Höhe des Grundkapitals und die Gattung der Aktien hat sich in den letzten drei Jahren nicht geändert. Lediglich die Zahl der Aktien der Postbank hat sich in den letzten drei Jahren aufgrund des oben beschriebenen Aktiensplits geändert. Am 30. September 2004 hielt die Postbank 80.054 eigene Aktien für Handelszwecke. Genehmigtes Kapital Die ordentliche Hauptversammlung vom 25. März 2004 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Postbank bis zum 24. März 2009 um bis zu insgesamt E 41.000.000 durch die Ausgabe von neuen, stimmrechtslosen, auf den Namen lautenden Stückaktien (Vorzugsaktien) gegen Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Im Falle der Ausgabe von Vorzugsaktien erhalten die Vorzugsaktionäre ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Bilanzgewinns eines Geschäftsjahres einen Vorzugsgewinnanteil von E 0,05 je Vorzugsaktie. Sofern der Bilanzgewinn eines Geschäftsjahres nicht ausreicht, um den Vorzugsgewinnanteil von E 0,05 je Vorzugsaktie zu zahlen, werden die fehlenden Beträge ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre nachgezahlt, und zwar nach Verteilung des Vorzugsgewinnanteils für diese Geschäftsjahre und vor Verteilung eines Gewinnanteils auf die Stammaktien. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Das genehmigte Kapital ist am 28. Mai 2004 in das Handelsregister eingetragen worden. Die Postbank wird von der eingeräumten Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien nicht ohne vorherige Zustimmung des Vorstands der Deutsche Post AG Gebrauch machen, um sicherzustellen, dass die Ausgabe neuer Aktien nicht zu einer Verletzung der Verpflichtung der Deutsche Post AG gegenüber der Bundesrepublik Deutschland führt, bis zum 5. Januar 2009 weitere Aktien der Postbank an Dritte nur mit Einwilligung der Bundesrepublik Deutschland auszugeben, soweit die Ausgabe weiterer Aktien eine Fremdbestimmung der Postbank durch Dritte erlaubt. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Ermächtigung zum Zwecke des Wertpapierhandels Ermächtigung. Die Postbank ist ermächtigt, während des Zeitraums vom 25. März 2004 bis einschließlich 24. September 2005 zum Zwecke des Wertpapierhandels eigene Aktien zu erwerben und zu verkaufen. Der Bestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf am Ende eines jeden Tages fünf Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Postbank nicht übersteigen. Darüber hinaus dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Postbank, welche die Postbank bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn Prozent des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Erwerbspreis. Sofern der Erwerb der Aktien über die Börse erfolgt, darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Postbank im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn aufeinander folgenden Börsenhandelstagen vor dem 113 Erwerb oder der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb aufgrund eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre oder auf andere Weise unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots, so darf der an die Aktionäre gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht mehr als 10 % vom arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Postbank im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn aufeinander folgenden Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung des Angebots abweichen. Bei einem Erwerb auf andere Weise darf der Erwerbspreis den arithmetischen Mittelwert dieser Schlusskurse vor dem Erwerb um nicht mehr als 20 % über- bzw. 10 % unterschreiten. Sofern die von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien den Gesamtbetrag des Erwerbsangebots der Postbank überschreiten, erfolgt die Annahme im Verhältnis des Gesamtbetrags des Erwerbsangebots zu den insgesamt von den Aktionären angebotenen Aktien. Es kann aber vorgesehen werden, dass geringe Stückzahlen bis zu fünfzig angebotene Aktien je Aktionär bevorrechtigt angenommen werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit diese Anwendung finden. Ermächtigung zu sonstigen Zwecken Ermächtigung. Die Postbank ist ermächtigt, während des Zeitraums vom 25. März 2004 bis einschließlich 24. September 2005 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Postbank, welche die Postbank bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Erwerbspreis. Sofern der Erwerb der Aktien über die Börse erfolgt, darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Postbank im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn aufeinander folgenden Börsenhandelstagen vor dem Erwerb oder der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb aufgrund eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre oder auf andere Weise unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots, so darf der an die Aktionäre gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht mehr als 10 % vom arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Postbank im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn aufeinander folgenden Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung des Angebots abweichen. Bei einem Erwerb auf andere Weise darf der Erwerbspreis den arithmetischen Mittelwert dieser Schlusskurse vor dem Erwerb um nicht mehr als 20 % über- bzw. 10 % unterschreiten. Sofern die von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien den Gesamtbetrag des Erwerbsangebots der Postbank überschreiten, erfolgt die Annahme im Verhältnis des Gesamtbetrags des Erwerbsangebots zu den insgesamt von den Aktionären angebotenen Aktien. Es kann aber vorgesehen werden, dass geringe Stückzahlen bis zu fünfzig angebotene Aktien je Aktionär bevorrechtigt angenommen werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit diese Anwendung finden. Zweck. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften können die auf Grundlage der Ermächtigung erworbenen Aktien über die Börse veräußert werden. Eine andere Veräußerung muss demgegenüber in der Ermächtigung explizit vorgesehen sein. Bei einer nicht über die Börse erfolgenden Veräußerung besteht zudem ein Vorerwerbsrecht der Aktionäre, welches allerdings gemäß den oben beschriebenen Regeln zum Bezugsrechtsausschluss ausgeschlossen werden kann. Die Ermächtigung vom 25. März 2004 sieht vor, dass der Vorstand der Postbank sie zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere zur Verfolgung eines oder mehrerer der nachfolgend genannten Ziele ausüben kann. So ist der Vorstand der Postbank insbesondere ermächtigt, die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats: 114 s ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen; oder s in anderer Weise als durch einen Verkauf über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wie folgt zu verwenden: * Veräußerung gegen Sachleistung, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen; * Veräußerung gegen Barzahlung von bis zu 50.000 zurückerworbenen Aktien an Anleger, die in einem bestimmten Umfang Investmentfondsanteile von der Postbank erwerben; oder * Veräußerung gegen Barzahlung, soweit diese zu einem Preis erfolgt, der den Börsenwert von Aktien der Postbank zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist unter Einbeziehung sonstiger Ermächtigungen zur Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß den gesetzlichen Vorschriften auf insgesamt höchstens 10 % des bestehenden Grundkapitals der Postbank beschränkt. Verträge über typische stille Beteiligungen mit fünf deutschen Versicherungsgesellschaften Fünf deutsche Versicherungsgesellschaften (die ,,Stillen Gesellschafter’’) haben sich mit Vermögenseinlagen in Höhe von insgesamt rund E 51 Mio. (E 10 Mio, E 10 Mio., E 10 Mio., E 15 Mio. und E 6 Mio.) als typische stille Gesellschafter an der DSL Bank beteiligt. Infolge der Verschmelzung der DSL Bank auf die Postbank ist diese Rechtsnachfolgerin der DSL Bank in Bezug auf die Beteiligungsverträge. Die Stillen Gesellschafter nehmen im Verhältnis ihrer jeweiligen Vermögenseinlage zum Eigenkapital der Postbank am Gewinn und Verlust der Postbank teil. Der Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung entfällt, soweit dadurch ein Jahresfehlbetrag der Postbank auf Einzelbankebene entsteht oder sich erhöht. Die Vermögenseinlagen der Stillen Gesellschafter nehmen durch Herabsetzung des Nennbetrags an einem Jahresfehlbetrag der Postbank teil. Kommt es zu einer Herabsetzung, wird diese im Folgejahr sowie in den nach Ende der Laufzeit folgenden drei Jahren vorrangig vor Dotierung der Rücklagen gegebenenfalls anteilig wieder bis zum ursprünglichen Betrag aufgefüllt und ausgefallene Gewinnbeteiligungsansprüche aus den Vorjahren werden nachgeholt, soweit dadurch kein Jahresfehlbetrag entsteht oder sich erhöht. Die stillen Gesellschaften enden in drei Fällen am 31. Dezember 2009 und in zwei Fällen am 31. Dezember 2018. Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Postbank sind die Vermögenseinlagen erst nach vollständiger Befriedigung aller Gläubiger einschließlich der Inhaber von Genussrechten zurückzuzahlen, jedoch vor Befriedigung der Anteilseigner der Postbank und atypischer Gesellschafter im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 des DSL Bank Gesetzes. Die Postbank behandelt die Vermögenseinlagen der Stillen Gesellschafter derzeit als Kernkapital auf Einzel- sowie auf Gruppenebene. Genussrechte Zum 30. September 2004 wies die Postbank ein Genussrechtskapital in Höhe von E 451 Mio. aus. Dieses Genussrechtskapital setzt sich zusammen aus von der ehemaligen DSL Bank und der Postbank begebenen Genussrechten. Aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Postbank vom 26. Mai 2003 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 25. Mai 2008 einmalig oder mehrmals auf den Namen und/oder auf den Inhaber lautende Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis E 2.500.000.000 zu begeben. Die Bedingungen der auszugebenden Genussrechte müssen den Voraussetzungen des Kreditwesengesetzes an Ergänzungskapital entsprechen. Die maximale Laufzeit der Genussrechte beträgt bis zu 20 Jahre. Der Vorstand ist ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Genussrechte festzulegen. Der Vorstand hat auf Grundlage dieser Ermächtigung zwischen dem 25. Juli und dem 20. Oktober 2003 auf den Namen lautende Genussrechte in sieben Tranchen mit einem Gesamtnennbetrag von E 99,5 Mio. ausgegeben und bei inländischen institutionellen Investoren platziert. Diese Genussrechte dienen der Verstärkung des haftenden Eigenkapitals der Postbank entsprechend den Vorschriften des Kreditwesengesetzes. Die ausgegebenen Genussrechte nehmen bis zur vollen Höhe am Verlust der Postbank teil. Zinszahlungen erfolgen nur im Rahmen 115 eines vorhandenen Bilanzgewinns. Die Ansprüche der Genussrechtsinhaber auf Rückzahlung des Kapitals sind gegenüber den Ansprüchen der anderen Gläubiger nachrangig. Die Genussrechte haben eine Laufzeit von 10 Jahren. Die ausstehenden Genussrechte gewähren keine Bezugsrechte im Hinblick auf neue Aktien der Postbank oder zusätzliche Genussrechte im Falle einer Kapitalerhöhung der Postbank. Aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25. März 2004 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 24. März 2009 einmalig oder mehrmals auf den Namen und/oder auf den Inhaber lautende Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis zu E 41.000.000 oder unter Beachtung des zulässigen Gesamtnennbetrags außer in Euro auch in einer gesetzlichen Währung eines OECD-Landes zu begeben. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtrats auszuschließen, soweit Genussrechte gegen Sachleistungen ausgegeben werden und dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Genussrechte festzulegen. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bislang keinen Gebrauch gemacht. Ergebnis und Dividende je Aktie Die nachfolgende Übersicht stellt das Ergebnis je Aktie sowie die je Aktie ausgeschüttete Jahresdividende für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003 dar: Ausgeschüttete Dividende je Aktie in E*............................................................ Ergebnis je Aktie in E* (auf Grundlage des Konzernabschlusses) ................. Ergebnis je Aktie in E* (auf Grundlage des Einzelabschlusses) ..................... * 2001 2002 2003 0,84 1,16 0,84 0,60 0,81 0,60 3,59 2,14 3,59 Diese Angaben wurden auf Grundlage der Anzahl der derzeit ausstehenden Aktien der Postbank (164 Mio. Stückaktien) berechnet. Die entsprechenden Angaben in den Konzernabschlüssen der Postbank für die Jahre 2001, 2002 und 2003 weichen von diesen Angaben ab, da sie auf Grundlage des am jeweiligen Stichtag bestehenden Grundkapitals (jeweils 16 Mio. Stückaktien) berechnet wurden. Beteiligungsunternehmen Die Postbank verfügt über keine Tochtergesellschaften, deren Buchwert 10 % oder mehr des konsolidierten Eigenkapitals der Postbank darstellt bzw. die mit 10 % oder mehr zum konsolidierten Jahresergebnis der Postbank beitragen. Eine Liste der Beteiligungsunternehmen findet sich in Erläuterung 57 zu dem hierin enthaltenen Konzernabschluss. Zweigniederlassungen Die Postbank hat Zweigniederlassungen in Berlin, Bielefeld, Bonn, Köln, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hanover, Karlsruhe, Leipzig, Ludwigshafen, Magdeburg, Mannheim, München, Nürnberg, Saarbrücken, Schwerin und Stuttgart sowie Luxemburg. Bekanntmachungen Nach der Satzung der Postbank sind Bekanntmachungen an die Aktionäre der Postbank im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Rating Allgemeines Jedes Rating drückt ausschließlich die Beurteilung der jeweiligen Ratingagentur zum Zeitpunkt seiner Vergabe aus. Die Ratingagenturen können ihr Rating jederzeit ändern. Ein Ausblick (Outlook) für ein bestimmtes Rating der Postbank gibt Aufschluss darüber, wie die Ratingagentur die voraussichtliche weitere Entwicklung des jeweiligen Ratings über eine mittel- bis langfristige Zeitspanne (Standard & Poor’s), mittelfristig (Moody’s Investors Service) oder über einen Zeitraum von ein- bis zwei Jahren (Fitch Ratings) einschätzt. Ein positiver oder negativer Ratingausblick impliziert nicht, dass eine Änderung des Ratings unausweichlich bevorsteht. Ein Rating von langfristigen oder kurzfristigen Verbindlichkeiten oder ein Finanzkraftrating beinhaltet keine Beurteilung in Bezug auf Aktien oder andere Wertpapiere. Deshalb enthalten die im 116 Folgenden angegebenen Ratings keine Aussage über die Aktien oder andere Wertpapiere der Postbank. Ein Rating ist keine Empfehlung, Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten. Jedes Rating sollte für sich genommen und unabhängig von anderen Ratings betrachtet werden. Bonitäts-Ratings Die Postbank wird von drei großen internationalen Ratingagenturen im Hinblick auf ihre Bonität bewertet: Standard & Poor’s (,,S&P’’), Moody’s Investors Service (,,Moody’s’’) und Fitch Ratings (,,Fitch’’). Zum Datum des Prospekts lauteten die Bonitäts-Ratings der Postbank wie folgt: S&P .................................................................................................. Moody’s........................................................................................... Fitch ................................................................................................. * Langfristige Verbindlichkeiten Kurzfristige Verbindlichkeiten A* A1* A* A-1 P-1 F1 Ausblick stabil Die Ratingagenturen definieren die der Postbank jeweils zugeordneten Ratings wie folgt: S&P: A: A-1: Moody’s: A1: P-1: Fitch: A: F1: ,,Ein Emittent mit dem Rating ,,A’’ wird der Gruppe von Schuldnern zugeordnet, die über eine starke Fähigkeit zur Erfüllung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten verfügen. Er ist jedoch etwas anfälliger für nachteilige Auswirkungen aufgrund veränderter Umstände und wirtschaftlicher Bedingungen als Emittenten mit Ratings aus den höheren Kategorien.’’ ,,Ein Emittent mit dem Rating ,,A-1’’ weist eine starke Fähigkeit zur Erfüllung seiner finanziellen Verbindlichkeiten auf. Er wird von S&P der höchsten Rating-Kategorie zugeordnet.’’ ,,Schuldverschreibungen mit dem Rating ,,A1’’ werden dem oberen Drittel der Gruppe von Schuldverschreibungen zugeordnet, die als Wertpapiere der oberen Mittelklasse angesehen werden und einem geringen Kreditrisiko unterliegen.’’ ,,Ein Emittent mit dem Rating ,,Prime-1’’ verfügt in herausragender Weise über die Fähigkeit, seine kurzfristigen Schuldverschreibungen zurückzuzahlen.’’ ‘‘Hohe Bonität. Ein ,,A’’-Rating weist darauf hin, dass die Erwartung eines Kreditrisikos gering ist. Die Fähigkeit zur pünktlichen Begleichung finanzieller Verpflichtungen wird als stark erachtet. Dennoch kann diese Fähigkeit anfälliger für Veränderungen von Umständen oder wirtschaftlichen Bedingungen sein als dies bei höheren Ratings der Fall ist.’’ ,,Höchste Bonität. Das Rating weist auf die stärkste Fähigkeit zur pünktlichen Begleichung finanzieller Verpflichtungen hin.’’ S&P’s Ratings für langfristige Verbindlichkeiten umfassen Ratings von AAA (höchstes Rating) bis D (geringstes Rating). Ein A Rating folgt AAA und AA Ratings und geht BBB und geringeren Ratings voraus. Ein A1 Rating für langfristige Verbindlichkeiten von Moody’s folgt einem Aa3 Rating und geht einem A2 und geringeren Ratings voraus. Fitch’s Ratings für langfristige Verbindlichkeiten umfassen Ratings von AAA (höchstes Rating) bis D (geringstes Rating). Fitch’s A Rating folgt einem AA Rating und geht einem A und geringeren Ratings voraus. Die Ratings der Postbank für kurzfristige Verbindlichkeiten sind in den jeweils höchsten Rating Kategorien für kurzfristige Verbindlichkeiten der drei genannten Ratingagenturen. Finanzkraftrating Neben dem Bonitätsrating erteilt Moody’s der Postbank auch ein Finanzkraftrating. Das von Moody’s erteilte Finanzkraftrating der Postbank zum Datum des Prospekts ist C+. Moody’s Finanzkraft-Ratings für Banken drücken die Auffassung von Moody’s über die innere Sicherheit und Solidität einer Bank aus und beziehen sich nicht auf die Wahrscheinlichkeit 117 pünktlicher Zahlung. Vielmehr ist jedes Rating der Finanzkraft ein Maßstab für die Wahrscheinlichkeit, dass die Bank Unterstützung von Dritten in Anspruch nehmen muss. Moody’s definiert das Finanzkraftrating C+ wie folgt: Moody’s: C+: ,,Eine Bank mit dem Rating ,,C+’’ wird dem oberen Ende der Gruppe von Banken zugeordnet, die über eine ausreichend hohe eigene Finanzkraft verfügen. In der Regel handelt es sich um Institute mit einer eher eingeschränkten, aber durchaus noch wertvollen und effizienten Dienstleistungsstruktur und Vertriebsorganisation. Diese Banken können eine akzeptable finanzwirtschaftliche Verfassung in einem attraktiven und stabilen operativen Geschäftsumfeld oder aber eine gute finanzwirtschaftliche Verfassung in einem weniger attraktiven und stabilen operativen Geschäftsumfeld aufweisen.’’ Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr der Postbank ist das Kalenderjahr. Abschlussprüfer Abschlussprüfer der Postbank ist die PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Moskauer Straße 19, 40227 Düsseldorf (,,PwC’’). PwC hat die Jahres- und Konzernabschlüsse der Postbank zum 31. Dezember 2001, zum 31. Dezember 2002 und zum 31. Dezember 2003 geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Jüngste Entwicklung und Ausblick Die Umsätze des Postbank-Konzerns werden weiterhin durch das niedrige Zinsniveau belastet. Der Zinsüberschuss des Postbank-Konzerns dürfte im Jahr 2004 unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Die Postbank erwartet jedoch, dass die anderen Ergebniskomponenten diesen Effekt voraussichtlich deutlich überkompensieren können. Beim Verwaltungsaufwand rechnet die Postbank, im Wesentlichen bedingt durch die Übernahme der Zahlungsverkehrsabwicklungseinheiten von Deutscher Bank AG und Dresdner Bank AG, mit einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt rechnet die Postbank im Vergleich zum Vorjahr mit einem verbesserten Ergebnis. 118 BESTEUERUNG INTERESSIERTEN ANLEGERN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, SICH IM HINBLICK AUF DIE FOLGEN DES ERWERBS, DER INHABERSCHAFT UND DER VERÄUSSERUNG DER TRUSTPREFERRED-WERTPAPIERE NACH DEUTSCHEM, NIEDERLÄNDISCHEM UND USAMERIKANISCHEM ERTRAGSTEUERRECHT SOWIE IM HINBLICK AUF DIE AUSWIRKUNGEN VON EINZELSTAATLICHEN, LOKALEN ODER AUSLÄNDISCHEN STEUERGESETZEN VON IHREN STEUERBERATERN BERATEN ZU LASSEN. Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland Der folgende Abschnitt ist eine Zusammenfassung bestimmter deutscher steuerrechtlicher Aspekte, die für einen Inhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren von Bedeutung sein können, der für steuerliche Zwecke in der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist oder für den Erträge in Bezug auf die Trust-Preferred-Wertpapiere als inländische Einkünfte im Sinne des deutschen Einkommensteuerrechts angesehen werden, etwa weil die Trust-Preferred-Wertpapiere zum Betriebsvermögens einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland gehören (ein ,,Deutscher Anleger’’). Die in dieser Zusammenfassung enthaltenen Informationen stellen keine Steuerberatung dar. Diese Zusammenfassung basiert auf den deutschen Steuergesetzen, die zum Datum dieses Verkaufsprospekts in Kraft sind und Änderungen unterliegen. Derartige Änderungen können rückwirkend wirksam werden und die hier beschriebenen steuerlichen Folgen nachteilig beeinflussen. Diese Zusammenfassung kann nicht alle Aspekte der Besteuerung behandeln, die für Anleger in Anbetracht ihrer individuellen Umstände von Bedeutung sein können. Potenziellen Anlegern wird empfohlen, ihren Steuerberater im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen des Erwerbs, der Inhaberschaft, der Rückzahlung oder der Veräußerung der Trust-Preferred-Wertpapiere zu Rate zu ziehen. Einkommensbesteuerung Ausschüttungen, die in Bezug auf die Trust-Preferred-Wertpapiere an einen Deutschen Anleger gezahlt werden, oder die diesem in bestimmten Fällen geschuldet werden, unterliegen der deutschen Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Ferner wird ein Solidaritätszuschlag von gegenwärtig 5,5 % auf die zu entrichtende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer erhoben. Deutsche Anleger, die natürliche Personen sind, unterliegen gegebenenfalls zusätzlich der Kirchensteuer. Der zu versteuernde Betrag aus dem Verkauf oder der Rückzahlung der TrustPreferred-Wertpapiere ergibt sich aus der Differenz zwischen den Anschaffungskosten (oder dem sonstigen für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblichen Wert) und dem Erlös aus der Veräußerung oder der Rückzahlung der Trust-Preferred-Wertpapiere. Wenn die Trust-PreferredWertpapiere zum Betriebsvermögen eines in der Bundesrepublik Deutschland belegenen Gewerbebetriebs gehören oder von einer Kapitalgesellschaft gehalten werden, unterliegen diese Beträge auch der Gewerbesteuer. Deutschen Anlegern, bei denen es sich um natürliche Personen handelt und die ihre TrustPreferred-Wertpapiere nicht im Betriebsvermögen halten, stehen bei der Ermittlung ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen (zu denen auch die Erträge aus den Trust-PreferredWertpapieren gehören) ein Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von E 51 zu, wenn keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden, sowie ein Sparer-Freibetrag in Höhe von E 1.370. Für Verheiratete, die eine gemeinsame Steuerklärung abgeben, werden diese Beträge verdoppelt. Zinsabschlag Werden die Trust-Preferred-Wertpapiere von einem deutschen Kreditoder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes (eingeschlossen sind deutsche Zweigniederlassungen ausländischer Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute, nicht aber ausländische Zweigniederlassungen deutscher Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute) (eine ,,Inländische Zahlstelle’’) für einen Deutschen Anleger verwahrt, ist die Inländische Zahlstelle grundsätzlich verpflichtet, Zinsabschlag in Höhe von 30 % einzubehalten. Ferner wird von der Inländischen Zahlstelle ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf den Zinsabschlag einbehalten. Dies bedeutet einen effektiven Steuerabzug von 31,65 % auf den Gesamtbetrag der Ausschüttungen, die an einen Inhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren gezahlt werden. Bei 119 Veräußerung oder Rückzahlung der Trust-Preferred-Wertpapiere ist die Inländische Zahlstelle generell verpflichtet, Zinsabschlag in Höhe von insgesamt 31,65 % von folgendem Betrag einzubehalten: (i) sofern die Trust-Preferred-Wertpapiere von der Inländischen Zahlstelle erworben oder veräußert und seitdem verwahrt oder verwaltet wurden, von dem Betrag, um den der Erlös aus der Veräußerung oder Einziehung der Trust-PreferredWertpapiere die Anschaffungskosten des Inhabers übersteigt, und (ii) wenn dies nicht der Fall ist, von einem Betrag in Höhe von 30 % des Erlöses aus Veräußerung oder Rückzahlung der Trust-Preferred-Wertpapiere. Die einbehaltene Steuer wird auf die endgültige Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld angerechnet. Übersteigt sie die endgültige Steuerschuld, wird sie erstattet. Schenkung- und Erbschaftsteuer Der Erwerb von Trust-Preferred-Wertpapieren von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden unterliegt der deutschen Erbschaft- oder Schenkungsteuer (unter Zugrundelegung des Börsenkurses der Trust-Preferred-Wertpapiere im Zeitpunkt des Erwerbs), wenn der Inhaber oder der Empfänger der Trust-Preferred-Wertpapiere im Zeitpunkt des Erwerbs in der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist oder als ansässig gilt. Wenn im Zeitpunkt des Erwerbs weder der Inhaber noch der Empfänger der Trust-Preferred-Wertpapiere in der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist oder als ansässig gilt, wird keine deutsche Schenkungs- oder Erbschaftsteuer erhoben, es sei denn, die Trust-Preferred-Wertpapiere dienen einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung des Inhabers in der Bundesrepublik Deutschland. Sonstige deutsche Steuern Im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Übertragung der Trust-Preferred-Wertpapiere werden in der Bundesrepublik Deutschland keine Stempel-, Ausgabe-, Registrierungs- oder sonstige ähnliche Steuern erhoben. Seit dem 1. Januar 1997 wird in der Bundesrepublik Deutschland keine Vermögenssteuer mehr erhoben. Gewerbekapitalsteuer wird seit dem 1. Januar 1998 nicht mehr erhoben. EU-Richtlinie zur Besteuerung von Zinseinkünften Am 3. Juni 2003 hat der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie zur Besteuerung von Zinseinkünften beschlossen. Gemäß der Richtlinie sind Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, den Steuerbehörden anderer Mitgliedsstaaten Informationen in Bezug auf Zinszahlungen (oder ähnlichem Einkommen) von einer Person innerhalb ihres Rechtsraums an eine in dem anderen Mitgliedsstaat ansässige Person, zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Belgien, Luxemburg und Österreich, die für eine Übergangszeit eine Quellensteuer auf diese Zahlungen erheben, es sei denn, diese Mitgliedstaaten entscheiden sich während dieser Periode für eine Teilnahme am Informationsaustausch. Vorbehaltlich bestimmter Bedingungen treten diese Bestimmungen der Richtlinie zum 1. Juli 2005 in Kraft. Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika Der folgende Abschnitt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Folgen des USBundeseinkommensteuerrechts für einen Anleger, der in die Trust-Preferred-Wertpapiere investiert und ein Nicht-US-Inhaber (wie nachfolgend definiert) ist. Die Zusammenfassung berücksichtigt nicht steuerliche Folgen für US-Inhaber (wie nachfolgend definiert) oder für Personen, die der US-Bundeseinkommensteuer auf der Basis ihres Nettoeinkommens unterliegen. Für Zwecke dieser Zusammenfassung bedeutet ,,Nicht-US-Inhaber’’ ein Nutzungsberechtigter von Trust-Preferred-Wertpapieren, der nicht ein US-Inhaber ist. Ein ,,USInhaber’’ ist ein Nutzungsberechtigter von Trust-Preferred-Wertpapieren, der für Zwecke der USBundeseinkommensteuer ein Staatsangehöriger oder eine gebietsansässige Person der Vereinigten Staaten von Amerika ist oder eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder eine sonstige in den Vereinigten Staaten von Amerika oder gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer politischen Untergliederung der Vereinigten Staaten von Amerika geschaffene oder organisierte Körperschaft oder ein Nachlass, dessen Ertrag ungeachtet seiner Herkunft der US-Bundeseinkommensteuer unterliegt, oder ein Trust, wenn 120 (i) ein US-Gericht in der Lage ist, die hauptsächliche Beaufsichtigung über die Verwaltung des Trusts auszuüben und (ii) wenn eine oder mehrere US-Personen bevollmächtigt sind, alle maßgeblichen Entscheidungen des Trusts zu kontrollieren. Diese Zusammenfassung behandelt diejenigen steuerlichen Aspekte für Nicht-US-Inhaber, die Trust-Preferred-Wertpapiere im Rahmen der Erstplatzierung zum Ausgabepreis erwerben (,,Erstinhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren’’). Diese Zusammenfassung deckt nicht alle steuerlichen Aspekte ab, die für Nutzungsberechtigte der Trust-Preferred-Wertpapiere relevant sein können, und sie berücksichtigt nicht steuerliche Folgen für Nicht-US-Inhaber, für die Besonderheiten gelten (z.B. geht diese Zusammenfassung nicht auf Nicht-US-Inhaber ein, die der US-Bundeseinkommensteuer auf Basis ihres Nettoeinkommens unterliegen). Diese Zusammenfassung basiert auf dem Internal Revenue Code von 1986, in seiner geänderten Fassung (das ,,Steuergesetz’’), Vorschriften des Finanzministeriums, Entscheidungen und Verlautbarungen des Internal Revenue Service (,,IRS’’) sowie Gerichtsentscheidungen, die bis zum Datum dieses Verkaufsprospekts erlassen bzw. beschlossen wurden und die Änderungen (möglicherweise auch mit Rückwirkung) unterliegen können. Interessierte Anleger sollten beachten, dass beim Internal Revenue Service keine Auskünfte in Bezug auf die steuerliche Behandlung der Trust-Preferred-Wertpapiere beantragt wurden und nicht beabsichtigt ist, solche in der Zukunft zu beantragen. Es ist daher nicht gewährleistet, dass die IRS keine abweichende Auffassung vertreten wird. Ferner kann nicht gewährleistet werden, dass die in dieser Zusammenfassung beschriebenen steuerlichen Folgen von der IRS anerkannt werden oder, sollte dies nicht der Fall sein, die Auffassung der IRS nicht Bestand haben würde. Interessierten Anlegern wird empfohlen, sich im Hinblick auf die Auswirkungen der USBundeseinkommensteuer in Bezug auf den Erwerb, die Inhaberschaft und die Veräußerung der Trust-Preferred-Wertpapiere sowie im Hinblick auf die Auswirkungen von einzelstaatlichen, lokalen oder ausländischen Steuergesetzen von ihren Steuerberatern beraten zu lassen. Steuerliche Behandlung des Trusts Sofern die Bestimmungen des Trust-Vertrags eingehalten werden, wird der Trust steuerlich als Grantor Trust behandelt und für Zwecke des US-Bundeseinkommensteuerrechts nicht als Kapitalgesellschaft besteuert. Steuerliche Behandlung der Gesellschaft Durch den Kauf der Trust-Preferred-Wertpapiere erklärt sich jeder Erstinhaber von TrustPreferred-Wertpapieren gegenüber der Postbank, der Gesellschaft und den Trustees damit einverstanden, dass die Postbank, die Gesellschaft, die Trustees und die Erstinhaber von TrustPreferred-Wertpapieren die Erstinhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren für alle Zwecke als Inhaber eines ungeteilten Eigentumsrechts am Vermögen des Trusts, einschließlich der Class BPreferred-Wertpapiere, und nicht als Inhaber eines unmittelbaren Eigentumsrechts an der Postbank oder einer anderen Person behandeln werden. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass diese Behandlung auch für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer gilt. Sofern die Bestimmungen des LLC-Vertrages vollständig eingehalten werden, wird die Gesellschaft steuerlich nicht als Kapitalgesellschaft behandelt und unterliegt nicht selbst der USBundeseinkommensteuer, sondern wird für deren Zwecke als Personengesellschaft behandelt. Einkommensteuer und Quellensteuer Sofern die Bestimmungen des LLC-Vertrages eingehalten werden und sofern die Gesellschaft außer den in diesem Prospekt beschriebenen Tätigkeiten keine anderen Tätigkeiten ausübt, wird die Gesellschaft nicht so behandelt werden, als ob sie in den Vereinigten Staaten von Amerika ein Gewerbe oder Geschäft betreibt. Zudem beabsichtigt die Gesellschaft, bis zum Endfälligkeitstag in Schuldverschreibungen zu investieren, die vom Einbehalt von USBundeseinkommensteuer freigestellt sind, wenn aus diesen Schuldverschreibungen stammende Erträge an Nutzungsberechtigte der Class B-Preferred-Wertpapiere ausgeschüttet oder ihnen zugerechnet werden. Dementsprechend unterliegt ein Nicht-US-Inhaber in Bezug auf Zahlungen unter den Trust-Preferred-Wertpapieren nicht dem Abzug von USBundeseinkommensteuer. Ein Nicht-US-Inhaber unterliegt zudem für den ihm zuzurechnenden Anteil am Ertrag der Gesellschaft nicht der US-Bundeseinkommensteuer, es sei denn ein 121 derartiger Ertrag steht mit dem Betrieb eines Gewerbes oder Geschäfts durch den Nicht-USInhaber in den Vereinigten Staaten von Amerika in Zusammenhang. Ein Nicht-US-Inhaber unterliegt in Bezug auf Gewinne, die er aus dem Verkauf oder Tausch von Trust-PreferredWertpapieren erzielt, keiner US-Bundeseinkommen- oder Quellensteuer, es sei denn, dass derartige Gewinne von einem Nicht-US-Inhaber erzielt werden, der eine natürliche Person ist und sich in dem Steuerjahr, in dem der Verkauf stattfindet, 183 Tage oder länger in den Vereinigten Staaten aufhält und bestimmte weitere Bedingungen erfüllt sind. Weitergabe von Informationen und Sicherungseinbehalt Grundsätzlich ist ein Nicht-US-Inhaber, der Trust-Preferred-Wertpapiere über eine nicht-USamerikanische Bank oder über ein anderes nicht-US-amerikanisches Finanzinstitut hält, welches Teilnehmer an Euroclear, der Clearstream AG oder Clearstream Luxemburg ist, nicht verpflichtet, zu US-Quellensteuerzwecken eine Bestätigung seines Status als Steuerausländer abzugeben, und er unterliegt nicht den Bestimmungen über die Weitergabe von Mitteilungen über Einkünfte oder dem Erfordernis von Sicherheitseinbehalten. In anderen Fällen können Nicht-US-Inhaber, insbesondere wenn sie ihre Beteiligung an dem Trust aufgeben und unmittelbar Inhaber von Class-B-Preferred-Wertpapieren werden, verpflichtet sein, bestimmte Bescheinigungserfordernisse zu erfüllen, um nachzuweisen, dass sie keine US-Inhaber sind, und so die Anwendung der Bestimmungen über die Weitergabe von Mitteilungen und das Erfordernis von Sicherheitseinbehalten zu vermeiden. Besteuerung in den Niederlanden Der folgende Abschnitt ist eine Zusammenfassung bestimmter Auswirkungen der niederländischen Besteuerung im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Inhaberschaft, der Einziehung und der Veräußerung der Trust-Preferred-Wertpapiere und der Class B-PreferredWertapiere. Diese Zusammenfassung beinhaltet ausschließlich Aussagen zu den Steuergesetzen der Niederlande in ihrer derzeit geltenden Fassung und wie derzeit von den niederländischen Gerichten aufgrund veröffentlichtem Fallrecht ausgelegt. Die Steuergesetze und ihre Auslegung können sich ändern, wobei derartige Änderungen auch rückwirkenden Effekt haben können. Diese Zusammenfassung beinhaltet ausschließlich Aussagen in Bezug auf Inhaber von TrustPreferred-Wertpapieren oder Class B-Preferred Wertpapieren, die für Zwecke der niederländischen Besteuerung in den Niederlanden ansässig sind bzw. als in den Niederlanden ansässig gelten, einschließlich natürlicher Personen, die Inhaber von TrustPreferred-Wertpapieren oder Class B-Preferred-Wertpapieren sind und für die niederländische Besteuerung optiert haben. Diese Zusammenfassung ist keine vollständige Darstellung der relevanten steuerlichen Aspekte, weshalb Anleger nicht von der Vollständigkeit dieser Zusammenfassung ausgehen können. Anleger und potenzielle Anleger sollten daher bezüglich der Folgen des niederländischen Steuerrechts für eine Anlage in Trust-Preferred-Wertpapieren oder Class B-Preferred Wertpapieren ihren Steuerberater zu Rate zu ziehen. Diese Zusammenfassung beinhaltet keine Aussage zu den Auswirkungen des niederländischen Steuerrechts in Bezug auf einen Anleger, der eine wesentliche Beteiligung (aanmerkelijk belang) an der Gesellschaft im Sinne von § 4.3 des Einkommensteuergesetzes 2001 (Wet incomstenbelasting 2001) hält. Grundsätzlich hält ein Inhaber von Trust-PreferredWertpapieren oder Class B-Preferred-Wertpapieren dann eine solche wesentliche Beteiligung, wenn er, alleine oder zusammen mit einem ,,Partner’’ (partner) (wie gesetzlich definiert) oder bestimmten verwandten Personen, unmittelbar oder mittelbar (i) eine Beteiligung von 5 % oder mehr am gezeichneten Kapital oder am Gesamtbetrag bestimmter Anteilsgattungen der Gesellschaft, (ii) Rechte auf den mittelbaren oder unmittelbaren Bezug solcher Anteile oder (iii) bestimmte Gewinnanteilsberechtigungen in Bezug auf die Gesellschaft hält. Für Zwecke der wichtigsten hierin beschriebenen Auswirkungen der niederländischen Besteuerung wurde angenommen, dass die Postbank, die Gesellschaft und der Trust nicht in den Niederlanden ansässig sind bzw. als in den Niederlanden ansässig gelten. Quellensteuer Zahlungen auf die Trust-Preferred-Wertpapiere und die Class B-Preferred-Wertpapiere unterliegen nicht der niederländischen Quellensteuer. 122 Niederländische Steuer auf Einkommen und Veräußerungsgewinne Grundsätzlich unterliegt ein Inhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren oder Class B-PreferredWertpapieren der niederländischen Körperschaftsteuer in Bezug auf Ausschüttungen und Gewinne aus der Rückzahlung, Veräußerung oder angenommenen Veräußerung der TrustPreferred-Wertpapiere oder Class B-Preferred-Wertpapiere, sofern der Inhaber in den Niederlanden ansässig ist oder als in den Niederlanden ansässig gilt. Dabei wird angenommen, dass ein Inhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren oder Class B-PreferredWertpapieren, alleine oder zusammen mit einem verbundenen Unternehmen (verbonden lichamen), keine Beteiligung von 25 % oder mehr am Trust oder an der Gesellschaft hält. Sofern nicht von der Steuerpflicht ausgenommen, unterliegen in den Niederlanden ansässige Körperschaften grundsätzlich der Körperschaftsteuer, die auf die ersten E 22.689 des steuerpflichtigen Gewinns in Höhe von 29 % und auf den darüber hinausgehenden steuerpflichtigen Gewinn in Höhe von 34,5 % erhoben wird. Ein Inhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren oder Class B-Preferred-Wertpapieren, der für Zwecke der niederländischen Besteuerung in den Niederlanden ansässig ist bzw. als in den Niederlanden ansässig gilt, oder der optiert hat, als in den Niederlanden ansässig behandelt zu werden, unterliegt der Einkommensteuer in Bezug auf Einkommen und Veräußerungsgewinne aus Trust-Preferred-Wertpapieren oder Class B-Preferred-Wertpapieren, und zwar zu den progressiven Steuersätzen, die im Einkommensteuergesetz 2001 vorgesehen sind, sofern (i) der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere oder der Class B-Preferred Wertpapiere ein Unternehmen oder eine Beteiligung an einem Unternehmen hat, dem die TrustPreferred-Wertpapiere oder die Class B-Preferred Wertpapiere zuzurechnen sind; oder (ii) das Einkommen oder der Gewinn ,,Einkommen aus Arbeitstätigkeit’’ (wie in § 3.3 des Einkommensteuergesetz 2001 definiert) oder ,,Einkommen aus sonstigen Aktivitäten (belastbaar resultaat uit overige werkzaamheden) in den Niederlanden’’ (wie im Einkommensteuergesetz 2001 definiert) darstellt. Inhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren oder Class B-Preferred-Wertpapieren, die natürliche Personen sind, auf die aber die unter (i) und (ii) genannten Voraussetzungen keine Anwendung finden, unterliegen der niederländischen Einkommensteuer mit einem angenommenen Ertrag, und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich Einkommen oder ein Gewinn oder Verlust infolge der Veräußerung oder angenommenen Veräußerung aus den Trust-Preferred-Wertpapieren oder den Class B-Preferred-Wertpapieren erzielt wurde. Dieser angenommene Ertrag beträgt 4 % des durchschnittlichen Wertes des Nettovermögens (einschließlich der Trust-Preferred-Wertpapiere und der Class B-Preferred-Wertpapiere) im relevanten Geschäftsjahr. Der durchschnittliche Wert des Nettovermögens des Inhabers entspricht der Summe des Wertes des Nettovermögens zu Beginn des Steuerjahres und des Wertes des Nettovermögens zum Ende des Steuerjahres geteilt durch zwei. Eine Besteuerung erfolgt jedoch nur, soweit der durchschnittliche Wert des Nettovermögens des Inhabers den ,,befreiten Nettovermögensbetrag’’ (heffingsvrij vermogen) überschreitet. Der befreite Nettovermögensbetrag beträgt für das Jahr 2004 E 19.252. Von dem angenommenen Ertrag ist der zulässige Anteil der Beträge, die der Inhaber von seinem jährlichen Einkommen berechtigterweise absetzen kann, abzuziehen. Der verbleibende Betrag ist mit einem Steuersatz in Höhe von 30 % zu versteuern. Niederländische Schenkung-, Nachlass – und Erbschaftsteuer Der Erwerb von Trust-Preferred-Wertpapieren oder Class B-Preferred-Wertpapieren durch Schenkung unter Lebenden oder von Todes wegen unterliegt der niederländischen Schenkung-, Nachlass- oder Erbschaftsteuer, sofern der Inhaber zum Zeitpunkt der Schenkung oder seines Todes in den Niederlanden für Zwecke der jeweiligen Vorschriften ansässig ist bzw. als in den Niederlanden ansässig gilt. Eine natürliche Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit gilt für Zwecke der niederländischen Schenkung- und Erbschaftsteuer als in den Niederlanden ansässig, sofern sie 123 in den Niederlanden während der letzten zehn Jahre vor der Schenkung bzw. dem Zeitpunkt ihres Todes in den Niederlanden ansässig war. Eine natürliche Person einer anderen Nationalität gilt für Zwecke der niederländischen Schenkungsteuer nur dann als in den Niederlanden ansässig, wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten zwölf Monaten vor der Schenkung in den Niederlanden ansässig war. Anwendbare Besteuerungsabkommen können die fiktive Ansässigkeit außer Kraft setzen. Sonstige Steuern In Bezug auf oder im Zusammenhang mit der Ausfertigung, der Lieferung und der rechtlichen Durchsetzung sämtlicher auf die Trust-Preferred-Wertpapiere und die Class-B-PreferredWertpapiere bezogener Vereinbarungen sowie der Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus den Trust-Preferred-Wertpapieren und den Class-B-Preferred-Wertpapieren werden (mit Ausnahme von Gerichtsgebühren) keine niederländischen Registrierungs-, Kapital-, Ausgabe- oder Stempelsteuern und keine Zollgebühren oder ähnliche Steuern oder Gebühren erhoben. Zahlungen als Gegenleistung für die Begebung der Trust-Preferred-Wertpapiere oder der Class B-Preferred-Wertpapiere unterliegen nicht der niederländischen Mehrwertsteuer. 124 ÜBERNAHME UND VERKAUF Vorbehaltlich der im Kaufvertrag zwischen der Postbank, der Gesellschaft, dem Trust und den Lead Managern enthaltenen Bedingungen, hat sich der Trust verpflichtet, den Lead Managern die Trust-Preferred-Wertpapiere zu einem Preis von 100 % (entspricht E 1.000 je Trust-PreferredWertpapier) (der ,,Ausgabepreis’’) zu verkaufen, und die Lead Manager haben sich verpflichtet, die Trust-Preferred Wertpapiere zu diesem Preis zu kaufen. Die Trust-Preferred-Wertpapiere wurden Anlegern während der Angebotsfrist, d. h. vom 12. November 2004 (einschließlich) bis zum 19. November 2004 (einschließlich), zum Ausgabepreis angeboten. Potenzielle Anleger konnten ihre Angebote zum Kauf von TrustPreferred-Wertpapieren während der Angebotsfrist bei den Lead Managern, Banken, Brokern und anderen Finanzintermediären abgeben. Die Trust-Preferred-Wertpapiere werden am zweiten Geschäftstag nach dem Valutatag gegen Zahlung an die Anleger im Girosammelverfahren geliefert. Die Zahlung und Lieferung erfolgt über die Clearstream AG. Der Kaufvertrag sieht vor, dass die Lead Manager unter bestimmten Umständen berechtigt sind, den Kaufvertrag zu kündigen. In einem solchen Fall werden keine Trust-Preferred-Wertpapiere an die Anleger geliefert. Der Kaufvertrag sieht vor, dass die Postbank (i) den Lead Managern eine kombinierte Management-, Übernahme- und Verkaufsprovision zahlt und (ii) den Lead Managern bestimmte Aufwendungen im Rahmen des Angebots ersetzt. Die Gesellschaft, der Trust und die Postbank haben jeweils zugestimmt, die Lead Manager von bestimmten Haftungsrisiken freizustellen. Die Lead Manager oder ihre verbundenen Unternehmen haben für die Postbank und ihre verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit Dienstleistungen erbracht und werden dies voraussichtlich auch in der Zukunft tun. Für diese Dienstleistungen haben bzw. werden die Lead Manager oder ihre verbundenen Unternehmen die üblichen Gebühren und Provisionen erhalten. Verkaufsbeschränkungen Vereinigte Staaten von Amerika Jeder Lead Manager hat zugesichert und sich verpflichtet, die Trust-Preferred-Wertpapiere, soweit nicht nach dem Kaufvertrag gestattet, (i) zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der Platzierung und (ii) nicht vor Ablauf von 40 Tagen nach dem Ausgabetag oder, falls später, dem Abschluss der Platzierung der Trust-Preferred-Wertpapiere innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen anzubieten oder zu verkaufen, und an jeden Händler, an den der jeweilige Lead Manager Trust-Preferred-Wertpapiere innerhalb der 40-tägigen Frist verkauft, eine Bestätigung oder sonstige Bekanntmachung zu schicken, die die Beschränkungen von Angeboten und Verkäufen der Trust-Preferred-Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen darstellt. Die in diesem Abschnitt verwendeten Begriffe haben die ihnen in Regulation S des Securities Act zugewiesene Bedeutung. Bis zum Ablauf der 40-Tagesfrist nach Beginn des Angebots kann das Angebot oder der Verkauf von Trust-Preferred-Wertpapieren innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika durch einen Händler (unabhängig davon, ob der Händler am Angebot teilnimmt oder nicht) eine Verletzung der Registrierungspflichten des Securities Act darstellen. Die Trust-Preferred-Wertpapiere dürfen von keinem Employee Benefit Plan im Sinne von Title I des Employee Retirement Income Security Act der Vereinigten Staaten von Amerika von 1974 in seiner jeweils gültigen Fassung und von keinem Plan und keiner Einrichtung im Sinne von Section 4975 des Steuergesetzes und von keinem Rechtssubjekt, zu dessen Vermögen Vermögenswerte eines solchen Employee Benefit Plan, solcher Pläne oder solcher Einrichtungen gehören, erworben oder auf einen solchen übertragen werden. Vereinigtes Königreich Jeder Lead Manager hat gesondert zugesichert, gewährleistet und sich verpflichtet, dass 125 (i) er keine Trust-Preferred-Wertpapiere an Personen im Vereinigten Königreich angeboten oder verkauft hat und vor Ablauf von sechs Monaten ab dem Valutatag keine Trust-Preferred-Wertpapiere an Personen im Vereinigten Königreich anbieten oder verkaufen wird, mit Ausnahme solcher Personen, deren gewöhnliche Geschäftstätigkeit es mit sich bringt, dass sie Anlagen für geschäftliche Zwecke erwerben, halten, verwalten oder über sie verfügen (als Geschäftsherr oder Vertreter) sowie mit Ausnahme von Angeboten und Verkäufen unter Umständen, die nicht zu einem öffentlichen Angebot im Vereinigten Königreich im Sinne der Public Offers of Securities Regulations des Vereinigten Königreiches von 1995 in ihrer jeweils gültigen Fassung geführt haben oder führen werden; (ii) er eine Aufforderung oder einen Anreiz zu einer Anlagetätigkeit (im Sinne von Section 21 des Financial Services and Markets Act des Vereinigten Königreiches von 2000 (,,FSMA’’)), die er im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Trust-Preferred-Wertpapieren erhalten hat, ausschließlich unter Umständen weitergegeben hat oder weitergeben wird oder eine solche Weitergabe veranlasst hat oder veranlassen wird, unter denen Section 21(1) des FSMA nicht auf den Trust oder die Gesellschaft anwendbar ist; und (iii) er bei allen seinen Handlungen in Bezug auf die Trust-Preferred-Wertpapiere, soweit diese im Vereinigten Königreich erfolgen, von diesem ausgehen oder dieses betreffen, alle anwendbaren Bestimmungen des FSMA erfüllt hat und erfüllen wird. Allgemeines Jeder Lead Manager hat sich gesondert verpflichtet, in jedem Hoheitsgebiet, in dem er TrustPreferred-Wertpapiere anbietet oder Angebotsunterlagen verteilt, alle maßgeblichen Gesetze einzuhalten. 126 ANHANG A: MUSTER DER NACHRANGIGEN PATRONATSERKLÄRUNG Diese Nachrangige Patronatserklärung (der ,,Vertrag’’) vom 2. Dezember 2004 wurde zwischen der Deutsche Postbank AG, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht (die ,,Postbank’’), und der Deutsche Postbank Funding LLC, einer Limited Liability Company nach dem Recht des Staates Delaware (die ,,Gesellschaft’’), abgeschlossen. Präambel: (1) Die Postbank ist Eigentümer des Gesellschafts-Stammanteils (wie nachstehend definiert). (2) Gemäß dem LLC-Vertrag (wie nachstehend definiert) wird die Gesellschaft das Class APreferred-Wertpapier (wie nachstehend definiert) an die Postbank und die Class BPreferred-Wertpapiere (wie nachstehend definiert) an den Trust (wie nachstehend definiert) begeben. (3) Gemäß dem Trust-Vertrag (wie nachstehend definiert) wird der Trust die Trust-PreferredWertpapiere zu denselben Bestimmungen in Beträgen gleicher Höhe wie die Class BPreferred-Wertpapiere ausgeben. (4) Die Gesellschaft beabsichtigt, den Erlös aus der Begebung der Class B-PreferredWertpapiere zum Kauf nachrangiger Schuldverschreibungen der Postbank zu verwenden. (5) Die Gesellschaft kann von Zeit zu Zeit gemäß dem LLC-Vertrag Ausschüttungen (wie nachstehend definiert) auf die Class B-Preferred-Wertpapiere festsetzen. (6) Die Postbank beabsichtigt, zugunsten der Gesellschaft und aller gegenwärtigen und zukünftigen Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere eine Verpflichtung dergestalt einzugehen, dass (i) die Postbank das unmittelbare oder mittelbare Eigentum am Class A-Preferred-Wertpapier und dem Gesellschafts-Stammanteil hält, solange Class BPreferred-Wertpapiere ausstehen; (ii) die Gesellschaft jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen bei jeweiliger Fälligkeit zu erfüllen, einschließlich ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Ausschüttungen und etwaiger Zusätzlicher Beträge (wie nachstehend definiert) auf diese sowie des Einziehungspreises (wie nachstehend definiert); und (iii) die Gesellschaft im Fall ihrer Liquidation oder Auflösung über ausreichende Mittel verfügt, um den Liquidationsvorzugsbetrag (wie nachstehend definiert) (einschließlich aufgelaufener und nicht gezahlter Ausschüttungen bis zum Tag der Liquidation oder Auflösung (ausschließlich) zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge) zu zahlen. AUF DIESER GRUNDLAGE kommen die Parteien wie folgt überein: §1 Ausgewählte Definitionen ,,Ausschüttungen’’ bedeutet alle Ausschüttungen oder sonstigen Auszahlungen auf die Class BPreferred-Wertpapiere zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Datum dieses Vertrags, die vom Board of Directors der Gesellschaft festgesetzt wurden (oder gemäß dem LLC-Vertrag als festgesetzt gelten), aber noch nicht bezahlt wurden. ,,Class A-Preferred-Wertpapier’’ bedeutet die Gattung von Gesellschaftsanteilen an der Gesellschaft, die als Class A bezeichnet wird. ,,Class B-Preferred-Wertpapiere’’ bedeutet die Gattung von Gesellschaftsanteilen an der Gesellschaft, die als Class B bezeichnet wird und mit einem Liquidationsvorzugsbetrag von E 1.000 je Wertpapier ausgestattet ist. ,,Einziehungspreis’’ hat die im LLC-Vertrag angegebene Bedeutung. ,,Gesellschaft’’ hat die in der Präambel angegebene Bedeutung. ,,Gesellschafts-Stammanteil’’ bedeutet der Stammanteil der Gesellschaft. ,,Liquidationsvorzugsbetrag’’ bedeutet den festgesetzten Liquidationsvorzugsbetrag der Class BPreferred-Wertpapiere und alle sonstigen Beträge, die gemäß dem LLC-Vertrag bei der A-1 freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation, Auflösung, Abwicklung oder Beendigung der Gesellschaft an die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere fällig und zahlbar sind. ,,LLC-Vertrag’’ bedeutet das Limited Liability Company Agreement der Gesellschaft vom 18. Oktober 2004, in seiner geänderten und neugefassten Fassung vom 2. Dezember 2004 bzw. in der von Zeit zu Zeit danach geänderten Fassung. ,,Person’’ bedeutet eine natürliche oder juristische Person, eine Vereinigung, eine Personengesellschaft (mit persönlicher oder beschränkter Haftung), ein Joint Venture, ein Trust, ein Nachlass, eine Limited Liability Company oder sonstige Rechtssubjekte oder Organisationen. ,,Postbank’’ hat die in der Präambel angegebene Bedeutung. ,,Trust’’ bedeutet der Deutsche Post Funding Trust I, ein Statutory Trust, der auf der Grundlage einer Declaration of Trust vom 18. Oktober 2004, in ihrer durch die Amended and Restated Declaration of Trust geänderten und neugefassten Fassung vom 2. Dezember 2004 bzw. in der von Zeit zu Zeit danach gemäß den Bestimmungen der Trust Declaration geänderten Fassung (der ,,Trust-Vertrag’’) errichtet wurde. ,,Trust-Preferred-Wertpapiere’’ bedeutet die vom Trust begebenen Trust-Preferred-Wertpapiere ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung. ,,Unabhängiger Enforcement Director’’ bedeutet das unabhängige Mitglied des Board of Directors der Gesellschaft, das von den Inhabern der Class B-Preferred-Wertpapiere bei Eintritt bestimmter Ereignisse gemäß den Bestimmungen des LLC-Vertrags ernannt wird. ,,Vertrag’’ hat die in der Präambel angegebene Bedeutung. ,,Zahlungszeitraum’’ hat die im LLC-Vertrag angegebene Bedeutung. ,,Zusätzliche Beträge’’ hat die im LLC-Vertrag angegebene Bedeutung. §2 §3 Nachrangige Patronatserklärung (a) Die Postbank verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Gesellschaft jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen bei jeweiliger Fälligkeit zu erfüllen, einschließlich ihrer Verpflichtungen zur Zahlung der Ausschüttungen und etwaiger hierauf zahlbarer Zusätzlicher Beträge sowie des Einziehungspreises. (b) Die Postbank verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Gesellschaft im Fall ihrer Liquidation oder Auflösung über ausreichende Mittel verfügen wird, um den Liquidationsvorzugsbetrag (einschließlich aufgelaufener und nicht gezahlter Ausschüttungen für den dann laufenden Zahlungszeitraum bis zum Tag der Liquidation (ausschließlich) zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge) zu zahlen. (c) Die Verpflichtungen der Postbank aufgrund dieses § 2 sind gegenüber allen vorrangigen und allen nachrangigen schuldrechtlichen Verpflichtungen der Postbank (einchließlich von Genussrechten) nachrangig und mit den höchstrangigen, etwa begebenen Vorzugsaktien und anderen Instrumenten der Postbank, die als bankaufsichtsrechtliches Kernkapital qualifzieren, mindestens gleichrangig und gegenüber allen anderen Vorzugs- und Stammaktien der Postbank vorrangig. (d) Dieser Vertrag ist keine Garantie oder Verpflichtung irgendeiner Art, dass die Gesellschaft jederzeit über ausreichendes Vermögen verfügen oder gemäß dem LLC-Vertrag befugt sein wird, eine Ausschüttung oder eine sonstige Auszahlung festzusetzen. Drittbegünstigte und Geltendmachung von Rechten (a) Die Parteien dieses Vertrags vereinbaren, dass dieser Vertrag zugunsten der Gesellschaft und aller gegenwärtigen und zukünftigen Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere abgeschlossen wird, und dass die Gesellschaft und jeder A-2 Inhaber von Class B-Preferred-Wertpapieren die Verpflichtungen der Postbank gemäß § 2 unabhängig voneinander geltend machen können. (b) §4 Die Parteien dieses Vertrags erkennen an, dass die Inhaber einer Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere gemäß den Regelungen des LLC-Vertrages berechtigt ist, einen Unabhängigen Enforcement Director zu ernennen, der verpflichtet ist, die Rechte der Gesellschaft aus diesem Vertrag geltend zu machen, falls ein Inhaber von Class B-Preferred-Wertpapieren der Gesellschaft mitgeteilt hat, dass die Postbank mit der Zahlung eines gemäß diesem Vertrag fälligen Betrages in Verzug geraten ist und dieser Verzug länger als sechzig (60) Tage nach dem Zeitpunkt der Mitteilung andauert. Nichtausübung von Rechten Solange Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehen, wird die Postbank ein Recht auf Aufrechnung, eine Gegenforderung oder einen Rückgriffsanspruch gegenüber der Gesellschaft nicht ausüben. §5 Beweislast Jede Nichtzahlung der Ausschüttungen, des Einziehungspreises, der Liquidationsvorzugbeträge (oder Teilen davon) und jeweils etwaiger Zusätzlicher Beträge durch die Gesellschaft, sofern fällig und zahlbar, gilt als Anscheinsbeweis für einen Verstoß der Postbank gegen ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Die Postbank trägt die Beweislast dafür, dass der Eintritt eines solchen Verstoßes weder auf einem fahrlässigen noch vorsätzlichen Fehlverhalten ihrerseits beruht. §6 Keine vorrangige Unterstützung zugunsten anderer Tochtergesellschaften Die Postbank verpflichtet sich, keine Garantie oder ähnliche Versprechen in Bezug auf andere Vorzugsanteile oder vergleichbare Wertpapiere (oder gegenüber solchen Vorzugsanteilen oder vergleichbaren Wertpapieren gleichrangigen oder nachrangigen Instrumenten) eines anderen verbundenen Unternehmens abzugeben oder eine andere Vereinbarung zur Sicherung oder Zahlung von Beträgen darauf abzuschließen, wenn eine solche Garantie, ein solches Versprechen oder eine solche Vereinbarung in irgendeiner Hinsicht in Bezug auf einen Zahlungsanspruch gegenüber ihren Verpflichtungen aufgrund dieses Vertrags vorrangig wäre, sofern die Parteien diesen Vertrag nicht so ändern, dass die Verpflichtungen der Postbank aufgrund dieses Vertrags mit einer solchen anderen Garantie oder Vereinbarung mindestens gleichrangig sind und im Wesentlichen gleichwertige Vorrechte in Bezug auf Zahlungen enthalten. §7 Fortbestand des Eigentums am Class A-Preferred-Wertpapier und am GesellschaftsStammanteil Die Postbank verpflichtet sich, das unmittelbare oder mittelbare Eigentum am Class A-PreferredWertpapier und dem Gesellschafts-Stammanteil zu halten, solange Class B-PreferredWertpapiere ausstehen. §8 Nichtauflösung der Gesellschaft Gemäß den Bestimmungen des LLC-Vertrags und soweit gesetzlich zulässig, wird die Postbank es der Gesellschaft nicht gestatten sich aufzulösen, bis alle Verpflichtungen der Gesellschaft gemäß den Vertragsbestimmungen dieses Vertrages vollständig erfüllt sind. §9 Änderung und Kündigung Solange Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehen, kann dieser Vertrag, wie im LLC-Vertrag vorgesehen, nicht ohne die Zustimmung von 100 % der Inhaber der Class B-PreferredWertpapiere geändert oder gekündigt werden, mit Ausnahme solcher Änderungen, die die Interessen der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere nicht beeinträchtigen. § 10 Abtretungsverbot Solange Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehen, kann die Postbank ihre Rechte oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht ohne die Zustimmung von 100 % der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere an eine andere Person abtreten oder übertragen. A-3 § 11 Rechtsnachfolger Dieser Vertrag ist für alle Rechtsnachfolger der Parteien bindend. § 12 Teilunwirksamkeit Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund unwirksam, gesetzeswidrig oder undurchsetzbar sein, gilt sie als durch diejenige wirksame, gesetzliche und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der in der betreffenden Bestimmung niedergelegten Absicht der Parteien am nächsten kommt, und die Wirksamkeit, Gesetzlichkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags wird hierdurch in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt. § 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird nach diesem ausgelegt und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich dem Landgericht Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, als nicht-ausschließlichem Gerichtsstand. A-4 AUF DIESER GRUNDLAGE, haben die Postbank und die Gesellschaft diesen Vertrag durch bevollmächtigte Organe zum oben genannten Datum unterschreiben und übergeben lassen. DEUTSCHE POSTBANK AG Durch: ___________________________ Name: Titel: Durch: ___________________________ Name: Titel: DEUTSCHE POSTBANK FUNDING LLC I Durch: ___________________________ Name: Titel: Durch: ___________________________ Name: Titel: A-5 [Diese Seite wurde absichtlich freigelassen] FINANZTEIL Seite Konzernabschlüsse der Deutsche Postbank AG (IFRS)......................................................................... Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003, 2002 und 2001 .................................................................................................................................................... Konzernbilanz der Deutsche Postbank AG zum 31. Dezember 2003, 2002 und 2001 ............................. Konzern-Kapitalflussrechnung der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003, 2002 und 2001 Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Deutsche Postbank AG für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003 .................................................................................................................................................... Anhang zum Konzernabschluss der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003......................... Konzernlagebericht der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003 ............................................ Bestätigungsvermerke für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003.......................................................... Ungeprüfter Konzernzwischenabschluss der Deutsche Postbank AG (IFRS) .................................... Ungeprüfte Konzernzwischen-Gewinn- und Verlustrechnung der Deutsche Postbank AG für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 30. September 2004 .................................................................................. Ungeprüfte Konzernzwischen-Bilanz der Deutsche Postbank AG zum 30. September 2004 ................... Ungeprüfte Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Deutsche Postbank AG zum 30. September 2004 ........................................................................................................................................................... Ungeprüfte Konzernzwischen-Kapitalflussrechnung der Deutsche Postbank AG für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 30. September 2004........................................................................................... Anhang zum ungeprüften Konzernzwischenabschluss der Deutsche Postbank AG zum 30. September 2004 ........................................................................................................................................................... Jahresabschlüsse der Deutsche Postbank AG (HGB) ............................................................................ Bilanz der Deutsche Postbank AG zum 31. Dezember 2003, 2002 und 2001 .......................................... Gewinn- und Verlustrechnung der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003, 2002 und 2001 Anhang zum Jahresabschluss der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003 ............................ Lagebericht der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003......................................................... Bestätigungsvermerke für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003.......................................................... F-1 F-3 F-4 F-5 F-6 F-8 F-9 F-60 F-78 F-83 F-85 F-87 F-88 F-89 F-90 F-101 F-102 F-104 F-106 F-127 F-146 [Diese Seite wurde absichtlich freigelassen] F-2 KONZERNABSCHLÜSSE DER DEUTSCHE POSTBANK AG (IFRS) F-3 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003, 2002 und 2001 Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember Erläuterung 2003 2002 2001 in E Mio. Konzern Zinserträge ............................................................................ Zinsaufwendungen ............................................................... Zinsüberschuss ..................................................................... Risikovorsorge im Kreditgeschäft ....................................... Zinsüberschuss nach Risikovorsorge ................................. Provisionserträge .................................................................. Provisionsaufwendungen .................................................... Provisionsüberschuss ........................................................... Handelsergebnis ................................................................... Ergebnis aus Finanzanlagen ................................................ Verwaltungsaufwand ............................................................ Sonstige Erträge ................................................................... Sonstige Aufwendungen ..................................................... (6) (6) (6) (7) 5.610 –3.957 1.653 –154 1.499 539 –72 467 183 75 –1.809 218 –136 6.458 –4.606 1.852 –137 1.715 517 –62 455 80 36 –1.883 121 –125 6.810 –5.171 1.639 –102 1.537 484 –76 408 56 63 –1.811 360 –270 497 399 343 –144 –259 –152 Ergebnis nach Steuern ......................................................... Ergebnis Konzernfremde ..................................................... 353 –1 140 –8 191 –1 Jahresüberschuss ................................................................. 352 132 190 (8) (8) (8) (9) (10) (11) (12) (13) Ergebnis vor Steuern ........................................................... Ertragsteuern ........................................................................ (14) Ergebnis je Aktie Im Geschäftsjahr 2003 befanden sich wie in den Vorjahren durchschnittlich 16.000.000 Aktien im Umlauf. Ergebnis je Aktie in E ...................................................................................... Bereinigtes Ergebnis je Aktie in E .................................................................. F-4 2003 2002 2001 21,97 21,97 8,26 8,26 11,91 11,91 Konzernbilanz der Deutsche Postbank AG zum 31. Dezember 2003, 2002 und 2001 Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember Erläuterung 2003 2002 2001 in E Mio. Aktiva Barreserve ....................................................................... Forderungen an Kreditinstitute ..................................... Forderungen an Kunden ................................................ Risikovorsorge ................................................................ Handelsaktiva ................................................................. Hedging Derivative ......................................................... Finanzanlage ................................................................... Sachanlagen ................................................................... Sonstige Aktiva .............................................................. davon latente Steuerforderung ................................. Summe der Aktiva .......................................................... Passiva Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ............. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden .......................... Verbriefte Verbindlichkeiten .......................................... Handelspassiva ............................................................... Hedging Derivative ......................................................... Rückstellungen ............................................................... a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ...................................................... b) Steuerrückstellungen ............................................. davon latente Rückstellungen ................................... c) andere Rückstellungen ........................................... Sonstige Passiva ............................................................ Nachrangkapital ............................................................. Anteile in Fremdbesitz ................................................... Eigenkapital .................................................................... a) Gezeichnetes Kapital .............................................. b) Kapitalrücklage ....................................................... c) Gewinnrücklagen .................................................... d) Konzerngewinn ...................................................... Summe der Passiva ....................................................... F-5 (15) (16) (17) (19) (20) (21) (22) (23) (24) (25) 1.623 34.071 43.310 –597 12.588 832 38.859 960 973 564 132.619 1.307 37.774 43.929 –588 11.295 1.121 44.252 977 1.023 584 141.090 1.373 37.402 44.278 –621 5.407 1.723 48.058 1.022 1.174 824 139.816 (27) (28) (29) (30) (31) (32) 20.271 73.941 26.267 1.647 1.814 1.704 28.300 66.665 34.797 1.001 2.645 1.655 26.819 62.318 39.468 560 2.413 1.641 (33) (34) 572 873 836 259 371 1.724 14 4.866 410 1.159 2.708 589 132.619 563 738 706 354 413 1.204 14 4.396 410 1.159 2.728 99 141.090 552 737 692 352 516 1.174 60 4.847 410 1.159 3.141 137 139.816 (35) (36) (37) (38) Konzern-Kapitalflussrechnung der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003, 2002 und 2001 Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember Kapitalflussrechnungen 2003 2002 2001 In E Mio. Ergebnis (nach Steuern)........................................................................ Im Jahresüberschuss enthaltene zahlungswirksame Posten und Überleitung auf den Cashflow aus operativer Tätigkeit Abschreibung, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Sachund Finanzanlagen sowie auf Handelsaktiva ................................... Veränderungen der Rückstellung ......................................................... Veränderung anderer zahlungsunwirksamer Posten.......................... Gewinne aus der Veräußerung von Sach- und Finanzanlagen ......... Sonstige Anpassungen (per Saldo)...................................................... Zwischensumme .................................................................................... Im Jahresüberschuss enthaltene zahlungswirksame Posten und Überleitung auf den Cashflow aus operativer Tätigkeit Forderungen an Kreditinstitute............................................................. Forderungen an Kunden ....................................................................... Handelsaktiva ......................................................................................... Hedging Derivate positive Marktwerte................................................. Sonstige Aktiva aus operativer Aktivität.............................................. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ..................................... Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.................................................. Verbriefte Verbindlichkeiten.................................................................. Handelspassiva ...................................................................................... Hedging Derivative negative Marktwerte ............................................ Sonstige Passiva .................................................................................... Zinseinzahlungen ................................................................................... Zinsauszahlungen .................................................................................. Sonstige Zahlungszuflüsse ................................................................... Erhaltene Dividendenzahlungen ........................................................... Sonstige Auszahlungen aus operativer Tätigkeit................................ Ertragsteuerzahlungen........................................................................... Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit ....................................... Einzahlung aus der Veräußerung von Finanzanlagen ........................................................................................ Anteilen an Tochterunternehmen......................................................... Sachanlagen ........................................................................................... Immateriellen Anlagewerten................................................................. Auszahlung für den Erwerb von Finanzanlagen ........................................................................................ Anteilen an Tochterunternehmen......................................................... Sachanlagen ........................................................................................... Immateriellen Anlagewerten (Saldo) ................................................... Cashflow aus Investitionstätigkeit....................................................... Dividendenzahlungen ............................................................................ Mittelveränderung aus sonstiger Finanzierungstätigkeit (Saldo) ...... Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten (Saldo) ................................. Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Geschäftsjahres.................... Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit ........................................ Cashflow aus Investitionstätigkeit ........................................................ Cashflow aus Finanzierungstätigkeit.................................................... Effekte aus Wechselkursänderungen ................................................... Zahlungsmittelbestand zum Ende des Geschäftsjahres.................... (1) In 2001 in der Position Sonstige Aktiva aus operativer Tätigkeit enthalten. (2) In 2001 in der Position Sonstige Aufwendungen aus operativer Tätigkeit enthalten. F-6 352 132 190 246 49 101 –22 –1.705 –979 241 14 93 –200 –1.640 –1.360 –33 –639 11 –48 –1.504 –2.023 3.769 380 –1.650 –78 42 –7.996 7.280 –8.071 642 –856 –42 5.918 –3.974 12 31 –19 –24 –5.615 131 879 –5.980 –140(1) 899 475 4.264 –4.138 441 –48(2) –134 6.420 –4.605 29 17 — –6 –2.856 1.575 –5.263 –2.220 — 3.479 11.275 –949 –8.133 104 — –682 6.770 –4.880 6 33 –2.713 — –3.621 8.601 40 2 — 15.956 — 58 1 23.266 — 97 1 –2.893 –1 –67 –63 5.619 –99 399 300 1.307 –5.615 5.619 300 12 1.623 –12.864 — –179 –72 2.900 –137 27 –110 1.373 –2.856 2.900 –110 — 1.307 –20.068 –12 –99 –51 3.134 — 464 464 1.396 –3.621 3.134 464 — 1.373 Die ausgewiesenen Zahlungsmittelbestände umfassen den Kassenbestand, die Guthaben bei Zentralnotenbanken sowie die Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind. Die Zuordnung von Zahlungsströmen zur operativen Geschäftstätigkeit erfolgt in Anlehnung an die Abgrenzung des Ergebnisses aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die Veränderung anderer zahlungsunwirksamer Posten enthält insbesondere die Veränderung der positiven und negativen Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten. F-7 Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Deutsche Postbank AG für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003 Gezeichnetes Kapital- GewinnKapital rücklage Rücklagen Stand 1. Januar 2001 (nach Erstanwendung IAS 39) ... Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ......... Zuführungen zu den Gewinnrücklagen aus dem Vorjahresgewinn ...... Veränderung aus Währungsumrechnung..... Veränderung unrealisierte Gewinne und Verluste nach latenten Steuern ...... Sonstige Anpassungen ........ Jahresüberschuss................. Stand 31. Dezember 2001.... Ausschüttung ....................... Veränderung aus Währungsumrechnung..... Veränderung unrealisierte Gewinne und Verluste nach latenten Steuern ...... Jahresüberschuss................. Stand 31. Dezember 2002.... Ausschüttung ....................... Veränderung aus Währungsumrechnung..... Veränderung unrealisierte Gewinne und Verluste nach latenten Steuern ...... Jahresüberschuss................. Stand 31. Dezember 2003.... Mio. E Mio. E Mio. E 409 1.160 3.064 1 –1 Währungsum- Neuberechnungs- wertungs- Konzernrücklage rücklage gewinn Gesamt Mio. E — Mio. E Mio. E Mio. E 259 81 4.973 — — 81 –81 — 6 6 –330 410 1.159 8 53 3.206 6 –71 137 137 –137 –44 –44 –402 410 1.159 33 3.239 –38 –473 99 99 –99 –56 410 1.159 –94 –402 132 4.396 –99 –56 273 –237 3.002 –330 8 190 4.847 –137 –200 589 589 273 352 4.866 In den Veränderungen der unrealisierten Gewinne und Verluste nach latenten Steuern sind Bewertungs- und Abgangsveränderungen der Finanzinstrumente Available for Sale enthalten. Für die detailliertere Darstellung der Entwicklung der Neubewertungsrücklage wird auf Note 38 verwiesen. Für 2004 ist eine Dividendenausschüttung in Höhe von 36,81 E je Aktie geplant; die 589 Mio E setzen sich dabei aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 352 Mio E und einer Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 237 Mio E zusammen. F-8 Anhang zum Konzernabschluss der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003 Allgemeine Angaben (1) Grundlagen der Konzernrechnungslegung Die Postbank erstellt ihren Konzernabschluss nach den IFRS und somit nach international anerkannten Grundsätzen. Der vorliegende Konzernabschluss erfüllt die Voraussetzungen des § 292a Abs. 2 HGB für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den Vorschriften des HGB. Des Weiteren steht der IFRS-Konzernabschluss im Einklang mit den Richtlinien 83/349/EWG (Konzernbilanzrichtlinie) und 86/635/EWG (Bankbilanzrichtlinie), dem DRS 1 (Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB) und erfüllt die Publizitätsanforderungen der Europäischen Union (§ 292a Abs. 2 Nr. 2 b) HGB). Die Erstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2003 erfolgt in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Auslegung durch das International Financial Reporting Committee (IFRIC), sofern diese für das Geschäftsjahr 2003 in Kraft getreten sind. Eine Übersicht über die angewandten IFRS (Stand 31. Dezember 2003) enthält Anlage A.1 zu diesem Konzernabschluss, in Anlage A.2 sind die IFRICInterpretationen aufgeführt (Stand 31. Dezember 2003). Die Bilanzierung und Bewertung wurden unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) vorgenommen. Erträge und Aufwendungen werden zeitanteilig abgegrenzt. Sie werden in der Periode erfasst und ausgewiesen, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Der Konzernabschluss umfasst die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz, die Eigenkapitalentwicklung, die Kapitalflussrechnung sowie die Erläuterungen (Notes). Alle Beträge werden, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wurde, in Millionen Euro (Mio E) angegeben. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz schreiben die IFRS keine zwingende Form vor. Nach international üblichen Gepflogenheiten werden die GuV und die Bilanz in einer übersichtlichen Kurzform, die den Vorschriften der IAS 1 und 30 entspricht, dargestellt und durch zusätzliche Angaben in den Notes ergänzt. Alle Angaben, die nach der 4. und 7. EU-Richtlinie sowie der Richtlinie 86/635/EWG (Bankbilanzrichtlinie) Pflichtangaben im Konzernabschluss sind, wurden, soweit sie nicht bereits in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind, in die Notes aufgenommen. (2) Wesentliche Abweichungen der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze gegenüber der Rechnungslegung nach HGB Die Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den Vorschriften des HGB setzt unter anderem nach § 292a Abs. 2 Nr. 4 b) HGB voraus, dass die vom deutschen Recht abweichenden Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden erläutert werden. (a) Bildung stiller Reserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340 f HGB sowie offener Reserven und Ausweis der Risikovorsorge Nach IAS 30.44 ist die Bildung stiller Reserven für allgemeine Bankrisiken analog § 340 f HGB nicht zulässig. Die Bildung von Reserven für die Berücksichtigung allgemeiner Risiken aus dem Bankgeschäft (§ 340 g HGB) ist nach IAS 30.44 und IAS 30.50 nur offen im Rahmen der Ergebnisverwendung zulässig. Die Risikovorsorge für das Kreditgeschäft wird offen auf der Aktivseite ausgewiesen. (b) Forderungen Nach HGB werden Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesen. Nach IFRS werden Handelsforderungen unter den Handelsaktiva, die insbesondere Handelsderivate mit positiven Marktwerten enthalten, gezeigt. F-9 Darüber hinaus werden die finanziellen Vermögenswerte nach IAS 39 in Forderungen, die vom Unternehmen originär ausgereicht wurden, und in erworbene Forderungen unterteilt. Dabei ist es unerheblich, ob die Forderungen verbrieft wurden. Nach HGB werden alle Forderungen mit ihren Nominalwerten bilanziert. Die abgegrenzten Zinsen werden direkt den Forderungen zugeordnet und unter den jeweiligen Bilanzposten bilanziert. Disagien/Agien werden im Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Nach IFRS erfolgt eine direkte Bilanzierung sowohl der abgegrenzten Zinsen als auch der Disagien/Agien unter dem entsprechenden Bilanzposten, in dem die Forderungen bilanziert werden. Die originär ausgereichten Forderungen sind nach IAS 39 zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Originär ausgereichte Forderungen, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden dagegen zum Fair Value bewertet. Geldhandelsforderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die erworbenen Forderungen sind nach IAS 39 mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn die Fähigkeit und die Absicht besteht, sie bis zur Endfälligkeit zu halten, und sie somit der Kategorie Held to Maturity zugeordnet werden können. Werden sie dagegen zu Handelszwecken gehalten (Trading) oder stehen sie zur Veräußerung zur Verfügung (Available for Sale), dann sind sie nach IAS 39.69 mit dem Fair Value zu bewerten. Bewertungsänderungen von Forderungen des Handelsbestands fließen direkt in das Periodenergebnis ein. Für die Erfassung der Bewertungsergebnisse der erworbenen Forderungen Available for Sale besteht nach IAS 39 ein einmaliges Wahlrecht zwischen der erfolgswirksamen Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung und der erfolgsneutralen Erfassung im Eigenkapital in der Neubewertungsrücklage. Die Postbank hat sich für die erfolgsneutrale Erfassung entschieden. Somit werden Bewertungsänderungen von erworbenen Forderungen, die dem Available for Sale Bestand zugeordnet werden, im Eigenkapital in der Neubewertungsrücklage ausgewiesen und fließen erst dann in das Ergebnis ein, wenn sie realisiert werden bzw. wenn ein Impairment (bonitätsinduzierte Wertminderung) vorgenommen wird. (c) Leasinggeschäfte Das Leasingvermögen wird nach HGB i. d. R. sowohl bei Finance als auch bei Operating Lease unter den Sachanlagen ausgewiesen. Die Abschreibungen werden im Verwaltungsaufwand gebucht. Leasingverhältnisse werden nach IFRS nach der Verteilung der wirtschaftlichen Risiken und Chancen aus dem Leasinggegenstand zwischen Leasinggeber und -nehmer beurteilt und entsprechend bilanziert. Somit werden bei Leasinggeschäften Finance Lease die Leasingobjekte anders als nach HGB beim Leasingnehmer zuzüglich einer Verpflichtung über noch zu leistende Leasingzahlungen bilanziert, wogegen der Leasinggeber eine entsprechende Forderung bilanziert. Bei Leasinggeschäften Operating Lease bilanziert der Leasinggeber entsprechend handelsrechtlichen Regelungen das Leasingobjekt als Sachanlagen, beim Leasingnehmer wird kein Vermögenswert und keine Verpflichtung bilanziert. (d) Wertpapiere Nach HGB werden Wertpapiere in die Bestände der Liquiditätsreserve, Wertpapiere des Handelsbestandes sowie Wertpapiere, die wie Anlagevermögen bewertet werden, unterteilt. Für die Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie des Handelsbestands gilt nach HGB das strenge Niederstwertprinzip, das zwingend den Ansatz zum Börsen- oder Marktpreis bzw. beizulegenden Zeitwert fordert, falls dieser am Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten liegt (§ 253 Abs. 3 Satz 1 u. 2 HGB). Dagegen werden die Wertpapiere des Anlagevermögens F-10 gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip angesetzt. Dies bedeutet, dass diese Wertpapiere nur für den Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf den niedrigeren, sich aus einem Börsen- oder Marktpreis ergebenden Wert bzw. beizulegenden Zeitwert abzuschreiben sind. Bei einer nur vorübergehenden Wertminderung können die Wertpapiere entweder mit dem niedrigeren Wert am Bilanzstichtag oder mit dem bisherigen höheren Wert angesetzt werden. Gemäß § 280 Abs. 1 HGB gilt bei späteren Kursanstiegen ein Wertaufholungsgebot bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten. Nach IAS 39.10 sind Wertpapiere in vier Kategorien einzuteilen: Wertpapiere Held to Maturity, direkt vom Emittenten erworbene Wertpapiere, Wertpapiere Available for Sale und Wertpapiere des Handelsbestands (Trading). Wertpapiere Held to Maturity und direkt vom Emittenten erworbene Wertpapiere sind nach IAS 39.69 i. V. m. IAS 39.73 zu fortgeführten Anschaffungskosten (Amortised Cost) zu bewerten. Wertpapiere des Handelsbestandes bzw. Wertpapiere Available for Sale werden grundsätzlich mit dem Fair Value bewertet. Bewertungsergebnisse der Wertpapiere des Handelsbestands sind erfolgswirksam zu erfassen. Für die Erfassung der Bewertungsergebnisse der Wertpapiere Available for Sale besteht nach IAS 39 ein einmaliges Wahlrecht zwischen der erfolgswirksamen Erfassung in der Gewinnund Verlustrechnung und der erfolgsneutralen Erfassung im Eigenkapital in der Neubewertungsrücklage. Die Postbank hat sich für die erfolgsneutrale Erfassung entschieden. Daher werden die Bewertungsergebnisse der Wertpapiere Available for Sale ergebnisneutral im Eigenkapital in der Neubewertungsrücklage ausgewiesen. Sie fließen erst bei Realisierung der Gewinne oder Verluste oder bei vorgenommenem Impairment in das Ergebnis ein. Nach Wegfall der Gründe für eine vorgenommene Abschreibung ist ein Ertrag aus der Zuschreibung erfolgswirksam zu erfassen (IAS 39.114). Dabei darf bei Wertpapieren Held to Maturity und Wertpapieren, die direkt beim Emittenten erworben werden, höchstens bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten zugeschrieben werden. (e) Wertpapierleihegeschäfte Bei Wertpapierleihegeschäften (Wertpapierdarlehen) bucht der Verleiher nach HGB die Wertpapiere zum Buchwert aus und bilanziert stattdessen eine (Sachdarlehens-)Forderung (Aktivtausch). Der Entleiher aktiviert die Wertpapiere und passiviert eine entsprechende Rückgabeverpflichtung. Nach IFRS ist bei der Entleihe im Gegensatz zu HGB nur dann eine Rückgabeverpflichtung durch den Entleiher zu bilanzieren, wenn die Wertpapiere an Dritte weitergereicht wurden. Der Verleiher bilanziert weiterhin die Wertpapiere. (f) Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte Spezifische Regelungen für die Bewertung derivativer Finanzinstrumente finden sich derzeit nicht im HGB, es werden daher die allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach §§ 252 ff. HGB herangezogen. Wurde ein derivatives Finanzinstrument für Handelszwecke erworben, werden dessen Bewertungsverluste durch Bildung einer Rückstellung (Drohverlustrückstellung) bzw. Abschreibung erfolgswirksam erfasst, unrealisierte Gewinne dagegen bleiben unberücksichtigt. Für die Bewertung von Sicherungsderivaten fällt dagegen in der Regel nach HGB kein Bewertungsergebnis an. Das Grund- und Sicherungsgeschäft werden nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen in einer Bewertungseinheit zusammengefasst. In der Bilanz wird das Grundgeschäft zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Das Sicherungsgeschäft wird grundsätzlich nicht in der Bilanz erfasst. Zinsderivate des Bankbuchs bleiben nach HGB ebenfalls grundsätzlich unbewertet. Nach IAS 39 werden alle derivativen Finanzinstrumente erfolgswirksam zum Fair Value bewertet und, sofern sie zu Handelszwecken gehalten werden, unter den Handelsaktiva (positive Marktwerte) oder den Handelspassiva (negative Marktwerte) ausgewiesen. F-11 Werden die derivativen Finanzinstrumente zu Sicherungszwecken gehalten, so kann grundsätzlich ein Sicherungsinstrument einem einzelnen und auch mehreren ähnlichen Grundgeschäften zugeordnet werden. Diese Sicherungsbeziehungen werden in der Regel als Mikrohedge bezeichnet. Die bilanzielle Abbildung von Sicherungszusammenhängen (Hedge Accounting) wird durch IAS 39 restriktiv geregelt. Nach den IFRS dürfen nur solche Sicherungsbeziehungen nach den Regelungen zum Hedge Accounting bilanziert werden, die die Voraussetzungen des IAS 39.142 ff. erfüllen. Daraus ergibt sich eine Unterscheidung in effektive und ineffektive Sicherungsbeziehungen. Derivative Finanzinstrumente, die zum Bilanzstrukturmanagement abgeschlossen werden, sowie Derivate aus ineffektiven Sicherungsbeziehungen erfüllen nicht die Voraussetzungen des IAS 39.142 ff. und werden daher stets erfolgswirksam bewertet und in den Bilanzposten Handelsaktiva/-passiva als ,,Derivate des Bankbuches’’ zum Fair Value ausgewiesen. Die Anforderungen der IAS 39.142 ff. müssen zu allen Bilanzstichtagen und für alle Sicherungsbeziehungen erfüllt sein. Sind die folgenden Voraussetzungen für das Hedge Accounting nach IAS 39.142 erfüllt, ist bei der bilanziellen Behandlung zu unterscheiden, ob es sich beim Sicherungsgeschäft um die Absicherung des Fair Value handelt oder um die Absicherung von Cashflows: q Zu Beginn des Sicherungsgeschäfts liegt eine Dokumentation des Sicherungszusammenhangs in der Form vor, dass Grund- und Sicherungsgeschäft sowie das abgesicherte Risiko und die Art, wie das Unternehmen die Wirksamkeit des Sicherungsinstruments misst, benannt sind und die Zielsetzung des Risikomanagements verdeutlicht ist. q Die Absicherung der dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Änderungen des Fair Value oder des Cashflow wird erwartungsgemäß als hochwirksam eingestuft und dies stimmt mit der ursprünglich dokumentierten Risikomanagementstrategie für das Sicherungsgeschäft überein. Ein Sicherungsgeschäft gilt dann als hochwirksam, wenn über die gesamte Laufzeit des Sicherungsgeschäfts davon ausgegangen werden kann, dass Änderungen des Fair Value oder des Cashflow eines gesicherten Grundgeschäfts nahezu vollständig durch eine Änderung des Fair Value oder Cashflow des Sicherungsinstruments kompensiert werden. Dies wird durch einen Effektivitätstest überprüft. q Bei Absicherungen künftiger Cashflows muss eine dem Sicherungsgeschäft zugrunde liegende vorherhesehene Transaktion eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit haben und Risiken im Hinblick auf Schwankungen des Cashflow ausgesetzt sein, die sich letztlich im berichteten Ergebnis niederschlagen können. q Die Wirksamkeit des Sicherungsgeschäfts kann verlässlich bestimmt werden. q Die Wirksamkeit des Sicherungsgeschäfts wird fortlaufend beurteilt und als effektiv eingestuft. Beim Fair Value Hedge (Absicherung des Fair Value) werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gegen Wertänderungen abgesichert, soweit diese Veränderungen auf Marktpreisrisiken beruhen. Hierbei ist nach IAS 39.153 der Buchwert des gesicherten Grundgeschäfts erfolgswirksam um die Marktwertänderung zu berichtigen, die auf das gesicherte Risiko zurückzuführen ist. Das gilt sowohl für die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente (originäre Forderungen sowie Wertpapiere, die direkt vom Emittenten erworben wurden) als auch für die zum Fair Value bewerteten Grundgeschäfte, deren Wertänderungen grundsätzlich in der Neubewertungsrücklage erfasst werden (Finanzinstrumente der Bewertungskategorie Available for Sale). Die Änderungen des Fair Value des Grundgeschäfts, die nicht dem abgesicherten Risiko zuzurechnen sind, werden entsprechend den Regeln der zugehörigen Bewertungskategorie behandelt. F-12 Die aus der Bewertung des Sicherungsgeschäfts resultierenden Bewertungsgewinne und -verluste kompensieren den Bewertungseffekt aus den abgesicherten Grundgeschäften, die dem abgesicherten Risiko zuzurechnen sind. Sie werden erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst. Bei einem Cashflow Hedge wird durch die Designation eines Sicherungsgeschäfts – anders als bei einem Fair Value Hedge – das Risiko zukünftiger Zahlungsströme abgesichert. Soweit letztere aus einem bilanziellen Geschäft resultieren, ist der Buchwert dieses Geschäfts jedoch nicht zum Fair Value zu bewerten, da Absicherungsgegenstand nicht der Fair Value, sondern zukünftige Zahlungsströme sind. Das Sicherungsgeschäft ist mit dem Fair Value in der Bilanz anzusetzen. Die sich hieraus ergebenden Fair-Value-Änderungen des effektiven Teils werden ergebnisneutral im Eigenkapital in der Neubewertungsrücklage ausgewiesen. Der ineffektive Teil des Sicherungsgeschäfts wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt. Eine Hedge-Beziehung endet, wenn das Grund- oder Sicherungsgeschäft ausläuft, veräußert oder ausgeübt wurde bzw. die Anforderungen an das Hedge Accounting nicht mehr erfüllt sind. Durch den Ansatz der derivativen Fremdwährungsgeschäfte zum Fair Value entfällt die Bildung des nach HGB notwendigen Ausgleichspostens aus der Fremdwährungsumrechnung. (g) Pensionsverpflichtungen Pensionsverpflichtungen entstehen durch die unmittelbare Zusage eines Unternehmens, seinen Arbeitnehmern zukünftige Versorgungsleistungen zu gewähren. Diese Verpflichtungen stellen Verbindlichkeiten dar, die in ihrer Höhe und Fälligkeit ungewiss sind. Somit besteht nach § 249 HGB für Verpflichtungen aus unmittelbaren Versorgungszusagen grundsätzlich eine Rückstellungspflicht. Nach IFRS sind nicht nur unmittelbare Verpflichtungen bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtungen zu berücksichtigen, sondern auch mittelbare Verpflichtungen. Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 werden zukünftige wirtschaftliche und demografische Entwicklungen (z. B. Gehaltssteigerungen und Karrieretrends, Wahl eines vergleichbaren Marktzinses zur Abzinsung der Rückstellungen) berücksichtigt. Der Abzinsungsfaktor orientiert sich nach den IFRS am Kapitalmarktzins laufzeitkongruenter risikofreier Industrieanleihen. Dadurch wird der ökonomischen und demografischen Entwicklung, die sich auf die Höhe der durch das Unternehmen eingegangenen Verpflichtung auswirkt, besser Rechnung getragen als im HGB-Abschluss. Die Pensionsverpflichtungen nach IFRS basieren auf dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Dagegen erfolgt die Ermittlung für deutsche Rechnungslegungszwecke nach dem Teilwertverfahren gemäß § 6 a EStG. Der IAS 19 unterscheidet zwischen beitragsorientierten und leistungsorientierten Versorgungszusagen. Als Rückstellung ist nur die leistungsorientierte Versorgungszusage zu erfassen (IAS 19.49), da die beitragsorientierten Versorgungszusagen sagen direkt als Aufwand und Auszahlungen der Periode erfasst (IAS 19.44) bzw. als sonstige Verbindlichkeiten (Accruals) bilanziert werden. (h) Andere Rückstellungen Die nach § 249 Abs. 1 Satz 2 HGB bestehende Bilanzierungspflicht für bestimmte Aufwandsrückstellungen ist nach IAS 37 nicht zulässig. Die Bilanzierungswahlrechte nach §§ 249 Abs. 1 Satz 3 und 249 Abs. 2 HGB entfallen ebenso nach IFRS. (i) Wertansätze aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften Aus steuerrechtlichen Gründen nach HGB vorgenommene Abschreibungen, Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil und Sonderabschreibungen sind im IFRS-Abschluss nicht zulässig. F-13 (j) Latente Steuern Nach § 274 und § 306 HGB werden latente Steuern nur auf Unterschiede zwischen dem handels- und steuerrechtlichen Ergebnis, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen, gebildet (sog. Defferal-Methode). Nach HGB besteht für aktive latente Steuern nach § 306 HGB ein Bilanzierungsgebot und nach § 274 Abs. 2 HGB ein Wahlrecht. Für Verlustvorträge besteht ein Bilanzierungsverbot. Eine Verrechnung aktiver und passiver latenter Steuern ist nach HGB zulässig. IAS 12 (revised 2000) legt dagegen das bilanzbezogene Temporary-Konzept zugrunde. Nach diesem sind grundsätzlich alle Unterschiede (Temporary Differences) zwischen den steuerlichen Wertansätzen (Tax Base) und den Wertansätzen im IFRS-Abschluss, die künftig zu einer steuerlichen Be- oder Entlastung führen, in die Ermittlung der latenten Steuern einzubeziehen. Latente Steuern sind nach IFRS unabhängig davon zu bilden, ob die unterschiedlichen Wertansätze im IFRS-Abschluss und in der Steuerbilanz das Ergebnis beeinflusst haben. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode mit den zukünftig anzuwendenden landesspezifischen Steuersätzen. Eine Aufrechnung von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerverpflichtungen ist nach IFRS nur zulässig, wenn rechtlich durchsetzbare Aufrechnungsmöglichkeiten bestehen (IAS 12.74). Dabei müssen folgende Kriterien erfüllt sein: – Die latenten Steuern müssen gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen, – die es fordert oder zumindest akzeptiert, dass die Steuern auf Nettobasis geleistet werden. Daneben sieht IAS 12 eine Aktivierungspflicht für latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge vor, sofern deren Nutzung in Folgejahren wahrscheinlich erscheint. Ausnahmen für die Bildung von latenten Steuern nach IFRS sind permanente Differenzen, nicht ausgeschüttete Gewinne einzelner Konzerngesellschaften, der Goodwill aus der Kapitalkonsolidierung sowie Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten und Verpflichtungen. (k) Treuhandgeschäfte Treuhandgeschäfte werden gemäß IAS 30.55 nicht wie nach HGB bilanziert, sondern in den Notes erläutert. (l) Anteile in Fremdbesitz Anteile in Fremdbesitz sind nach HGB innerhalb des Eigenkapitals auszuweisen, während sie nach IFRS gesondert zwischen den Verpflichtungen und dem Eigenkapital ausgewiesen werden. (3) Konsolidierungskreis In dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2003 sind neben dem Mutterunternehmen Deutsche Postbank AG, Bonn, 22 (Vorjahr 24) Tochterunternehmen und 2 (Vorjahr 2) Gemeinschaftsunternehmen einbezogen worden, die in der Anteilsbesitzliste (Note 56) aufgeführt sind. Mit dem Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 27. November 2002 hat die Deutsche Postbank AG von der Credit Suisse (Deutschland) AG die Gesellschaften ,,Credit Suisse (Deutschland) Asset Advisory AG’’ mit Sitz in Frankfurt a. M. und ,,CS Direkt GmbH’’ mit Sitz in Bonn mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem 1. Januar 2003 übernommen. Diese beiden Gesellschaften sind im Geschäftsjahr umfirmiert und unter folgenden Firmierungen in den Konsolidierungskreis neu aufgenommen: – Postbank Vermögensberatung AG, Bonn F-14 – Postbank Vermögensberatung Service GmbH, Köln Insgesamt sind im Geschäftsjahr 2003 4 Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Aus dem Konsolidierungskreis ist ein Tochterunternehmen aufgrund einer Verschmelzung auf ein anderes konsolidiertes Unternehmen ausgeschieden. Es handelt sich dabei um die: – Postbank EasyTrade.AG, Köln Zwei weitere Tochterunternehmen sind aufgrund eines Verkaufs aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Es handelt sich dabei um die: – einsnull IT-Support GmbH, Bonn – interServ Gesellschaft für Personal- und Beraterdienstleistungen mbH, Bonn Ein Tochterunternehmen ist aus dem Konsolidierungskreis in 2003 aufgrund der Auflösung ausgeschieden. Es handelt sich hier um die: – Deutsche Postbank Fonds-Management S. A., Luxemburg Gemäß der vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) veröffentlichten Interpretation SIC-12, nach der Zweckgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen zu konsolidieren sind, wurden im Geschäftsjahr 2003 insgesamt 25 (Vorjahr 24) Spezialfonds als Special Purpose Entities in den Konzernabschluss einbezogen. (4) Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss der Deutsche Postbank AG wird gemäß IAS 27.21 nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung der Tochtergesellschaften erfolgt nach der Buchwertmethode gemäß IAS 22.32. Für neu einbezogene Unternehmen werden im Rahmen der Erstkonsolidierung die jeweiligen Gründungs- bzw. Erwerbszeitpunkte zugrunde gelegt. Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß IAS 31.25 quotal in den Konzernabschluss einbezogen. Konzerninterne Forderungen und Schulden sowie die aus dem konzerninternen Finanz- und Leistungsverkehr stammenden Aufwendungen und Erträge werden gemäß IAS 27.17 f. eliminiert. Zwischenergebnisse innerhalb des Konzerns werden gemäß IAS 27.17 f. herausgerechnet. Gemäß der vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) veröffentlichten Interpretation SIC-12 sind Zweckgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen zu konsolidieren. Dies betrifft bei der Postbank insbesondere Spezialfonds. (5) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (a) Barreserve Mit Ausnahme der Wechsel, die zum Fair Value bilanziert wurden, werden alle Bestände zum Nennwert ausgewiesen. (b) Forderungen Originär ausgereichte Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Erworbene Forderungen des Available for Sale Bestands werden mit dem Fair Value ergebnisneutral über die Neubewertungsrücklage im Eigenkapital bewertet. Die Bilanzierung erfolgt bei den Forderungen zum Erfüllungszeitpunkt. Bonitätsinduzierte Wertminderungen von Forderungen werden separat in der Risikovorsorge erfasst und aktivisch abgesetzt. F-15 Der Buchwert von gesicherten Forderungen, für die Hedge Accounting zulässig ist, wird um die Gewinne und Verluste aus Schwankungen des Fair Value angepasst, die auf das gesicherte Risiko zurückzuführen sind. Agio- und Disagiobeträge sowie Anschaffungsnebenkosten werden über das Zinsergebnis erfolgswirksam erfasst. Abgegrenzte Zinsen auf Forderungen sowie Agien und Disagien werden mit den jeweiligen Forderungen unter den entsprechenden Bilanzposten ausgewiesen. Falls Marktwerte im Sinne des IAS 32.5 vorliegen, werden diese grundsätzlich als Fair Value verwendet, ansonsten wird der Fair Value anhand anerkannter Bewertungsmethoden ermittelt. (c) Leasinggeschäfte Als Leasinggeber weist die Postbank bei einem Finance Lease die Forderung mit dem Nettoinvestitionswert unter den Forderungen an Kreditinstitute bzw. Forderungen an Kunden aus. Die fälligen Leasingraten sind als Zinsertrag (erfolgswirksamer Ertragsanteil) sowie gegen den ausgewiesenen Forderungsbestand (erfolgsneutraler Tilgungsanteil) zu buchen. Als Leasinggeber bei einem Operating Lease weist die Postbank das Leasingobjekt als Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Sachanlagen aus. Die in der Periode vereinnahmten Leasingraten werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und die Abschreibungen auf die verleasten Objekte entsprechend unter dem Verwaltungsaufwand ausgewiesen. Bei einem Operating Lease weist die Postbank als Leasingnehmer die geleisteten Leasingraten in voller Höhe als Mietaufwand in den sonstigen Aufwendungen aus. (d) Risikovorsorge und Wertberichtigung Erkennbare Risiken aus dem Kreditgeschäft werden durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Für latente Risiken werden darüber hinaus Pauschalwertberichtigungen gebildet, deren Höhe auf der Basis historischer Ausfallquoten ermittelt wird. Die Risikovorsorge wird als separater Bilanzposten aktivisch abgesetzt. Sie beinhaltet die Risikovorsorge für Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden. Der Bedarf für eine Wertberichtigung liegt vor, wenn der voraussichtlich erzielbare Betrag (Estimated Recoverable Amount) eines finanziellen Vermögenswertes niedriger ist als der betreffende Buchwert, d. h., wenn ein Darlehen voraussichtlich (teilweise) uneinbringlich ist. Ist dies der Fall, so ist der Verlust sowohl für Vermögenswerte, die zu Amortised Cost (IAS 39.111), als auch für Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum Fair Value (IAS 39.117) anzusetzen sind, entweder über eine indirekte Wertberichtigung (Risikovorsorge) oder eine Direktabschreibung erfolgswirksam abzubilden (IAS 39.111). Der erzielbare Betrag (Estimated Recoverable Amount) wird gemäß IAS 39.111 ff. nach folgenden Methoden ermittelt: – Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) aus dem finanziellen Vermögenswert. – Marktpreis, sofern für das Finanzinstrument ein beobachtbarer Marktpreis vorliegt, da die Marktbewertung das erhöhte Adressenausfallrisiko beinhaltet (IAS 39.113). Uneinbringliche Forderungen werden in entsprechender Höhe direkt erfolgswirksam abgeschrieben, Eingänge auf bereits abgeschriebene Forderungen erfolgswirksam erfasst. Für Bürgschaften und Avale, für die ein Ausfallrisiko besteht, werden Rückstellungen für das Kreditgeschäft gebildet. (e) Handelsaktiva Unter diesem Bilanzposten werden Wertpapiere sowie derivative Finanzinstrumente mit einem positiven Marktwert bilanziert, die zum Zwecke der kurzfristigen Gewinnerzielung aus F-16 Marktpreisänderungen oder der Realisierung einer Handelsspanne erworben wurden. Darüber hinaus wird der positive Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten des Bankbuchs bilanziert. Die Bilanzierung dieser Geschäfte erfolgt zum Handelstag. Die Bewertung erfolgt zum Fair Value. Das Bewertungsergebnis sowie die realisierten Ergebnisse werden im Handelsergebnis erfasst. (f) Wertpapierpensions- und Wertpapierleihegeschäfte Die Postbank schließt sowohl Wertpapierleihe- als auch echte Wertpapierpensionsgeschäfte ab. Die bei Repo-Geschäften und Sell and Buy Back-Geschäften in Pension gegebenen Wertpapiere (Kassa-Verkauf) werden in der Konzernbilanz als Wertpapierbestand bilanziert. Der Liquiditätszufluss aus den Geschäften wird je nach Gegenpartei als Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten oder gegenüber Kunden in der Bilanz ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten werden entsprechend handelsrechtlichen Regelungen in Höhe des erhaltenen Kaufpreises (Netto) ausgewiesen; die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens über die zu zahlende Repo-Rate unterbleibt. Zinszahlungen werden als Zinsaufwendungen gebucht. Reverse Repos und Sell and Buy Back-Geschäfte (Kassa-Kauf von Wertpapieren) werden als Forderungen an Kreditinstitute oder Kunden bilanziert. Die in Pension genommenen Wertpapiere werden nicht in der Bilanz ausgewiesen; aus diesem Geschäftsvorgang entstehende Zinsen werden als Zinserträge erfasst. (g) Hedging Derivate Unter den Hedging Derivaten werden die Sicherungsgeschäfte bilanziert, welche die Voraussetzungen des Hedge Accounting gemäß IAS 39.142 ff. erfüllen (Note 2f). Derivative Finanzinstrumente, die zum Bilanzstrukturmanagement abgeschlossen werden, sowie Derivate aus ineffektiven Sicherungsbeziehungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht und werden daher in den Bilanzposten Handelsaktiva/-passiva als ,,Derivate des Bankbuchs’’ bilanziert. Die Hedging Derivate werden mit dem Fair Value bewertet und bilanziert. Die Bilanzierung der Hedging Derivate erfolgt zum Handelstag. Eine Hedge-Beziehung endet, wenn das Grund- oder Sicherungsgeschäft ausläuft, veräußert oder ausgeübt wurde beziehungsweise die Anforderungen an das Hedge Accounting nicht mehr erfüllt sind. Im Rahmen des Hedge Accounting werden im Wesentlichen Zins- und Aktienkursrisiken abgesichert. Die Postbank schließt im Rahmen des Hedge Accounting zur Zeit fast ausschließlich Fair Value Hedges ab. Cashflow Hedges sind nur in geringen Volumina abgeschlossen. (h) Finanzanlagen Der Bilanzposten Finanzanlagen umfasst Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen. Bei der erstmaligen Erfassung der Finanzanlagen werden diese mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Folgebewertung der Finanzanlagen Available for Sale erfolgt grundsätzlich zum Fair Value. Wertpapiere, die direkt beim Emittenten erworben werden, Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie teilweise sonstige Beteiligungen werden in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Änderungen des Marktwerts bei Finanzanlagen Available for Sale werden in der Neubewertungsrücklage des Eigenkapitals ausgewiesen und fließen erst in das Ergebnis ein, wenn der Gewinn oder Verlust realisiert wird. Bei dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen vorgenommen. Die Bilanzierung der Finanzanlagen erfolgt zum Erfüllungszeitpunkt. Schuldverschreibungen Held to Maturity sowie Wertpapiere, die direkt beim Emittenten erworben werden, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Agien und Disagien werden den Finanzinstrumenten direkt zugerechnet und über die Restlaufzeit verteilt. Bei dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen vorgenommen. F-17 (i) Sachanlagen Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Nutzungsdauer von Sachanlagen werden die physische Abnutzung, die technische Alterung sowie rechtliche und vertragliche Beschränkungen berücksichtigt. Bei darüber hinausgehenden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sachanlagen werden linear über die folgenden Zeiträume abgeschrieben: Nutzungsdauer in Jahren Gebäude ........................................................................................................... EDV-Anlagen .................................................................................................... Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung ............................................. 60 4-7 3-20 Die Kosten zur Erhaltung von Sachanlagen werden als Aufwand erfasst. Als Investment Properties (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) werden gemäß den Vorschriften nach IAS 40 solche Immobilien behandelt, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht zur Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke bzw. zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens genutzt werden. Zur Abgrenzung von Investment Property und Owner-occupied Property wurde bei gemischter Nutzung eines Grundstücks folgendermaßen vorgegangen. Es wurde untersucht, ob der fremdvermietete Teil unabhängig von dem betrieblich genutzten verkauft werden könnte. In diesem Fall werden die beiden Teile separat und somit zum einen als Anlagevermögen (Owner-occupied Property) und zum anderen als Investment Property behandelt. Eine Fremdnutzung von weniger als 20 % der Gesamtfläche und weniger als 20 % der Gesamtmieteinnahmen wurde als unwesentlich betrachtet. Das nach IAS 40 bestehende Wahlrecht zwischen einer Bewertung zum Fair Value oder zu Anschaffungskosten wird von der Postbank zu Gunsten der Anschaffungskostenbewertung ausgeübt. Die notwendigen Angaben werden in den Notes (23) erläutert. (j) Sonstige Aktiva Unter den sonstigen Aktiva werden neben den immateriellen Anlagewerten die Rechnungsabgrenzungsposten sowie alle nicht einem der sonstigen Aktivposten zuzuordnenden Vermögenswerte ausgewiesen. Immaterielle Anlagewerte werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Unter immateriellen Anlagewerten werden im Wesentlichen Software und erworbene Geschäfts- und Firmenwerte ausgewiesen. Grundsätzlich ist für die bilanzielle Behandlung von immateriellen Vermögenswerten eine Unterscheidung zwischen selbst erstellten und erworbenen immateriellen Vermögenswerten zu treffen. Zur Zeit verfügt die Postbank ausschließlich über erworbene immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Anlagewerte werden linear über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden über eine gewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, sofern eine Wertminderung vorliegt oder mit einem zukünftigen Nutzenzufluss nicht mehr gerechnet wird. Die Umrechnung der bestehenden Geschäfts- und Firmenwerte erfolgte gemäß IAS 21.45 zu den Wechselkursen zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls. F-18 (k) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen (IAS 39.93). Der Buchwert von gesicherten Verbindlichkeiten, für die Hedge Accounting zulässig ist, wird um die Gewinne und Verluste aus Schwankungen des Fair Value angepasst, die auf das gesicherte Risiko zurückzuführen sind. Agio- und Disagiobeträge sowie Emissionskosten werden zeitanteilig über das Zinsergebnis erfolgswirksam erfasst. (l) Handelspassiva Unter diesem Bilanzposten werden derivative Finanzinstrumente mit einem negativen Fair Value bilanziert, die zum Zwecke der kurzfristigen Gewinnerzielung aus Marktpreisänderungen oder der Realisierung einer Handelsspanne erworben wurden. Darüber hinaus wird der negative Fair Value von derivativen Finanzinstrumenten des Bankbuchs bilanziert. Bewertungsgewinne und -verluste sowie realisierte Ergebnisse werden im Handelsergebnis erfasst. Die Bilanzierung der Handelspassiva erfolgt zum Handelstag. (m) Rückstellungen Für zum Bilanzstichtag bestehende ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurde durch die Bildung von Rückstellungen ausreichend Vorsorge getroffen, sofern nach IFRS zulässig. Für die betriebliche Altersversorgung bestehen leistungsorientierte Pläne, die vollständig über Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen finanziert sind. Diese entsprechen dem Barwert der zum Bewertungsstichtag erdienten Pensionsansprüche unter Berücksichtigung von erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie eines prognostizierten Rententrends und wurden auf der Basis versicherungsmathematischer Gutachten gemäß IAS 19 (revised 2002) ermittelt. Die Berechnung der Versorgungsverpflichtungen und Versorgungsaufwendungen erfolgt auf Basis der ,,Projected-Unit-Credit-Methode’’ (Anwartschaftsbarwertverfahren). Die den Pensionsverpflichtungen zugrunde liegenden Vereinbarungen sehen nach den verschiedenen Gruppen der Versicherten unterschiedliche Leistungen vor, z. B.: – Altersrenten ab Vollendung des 62. bzw. 63. Lebensjahrs, bei Schwerbehinderung ab Vollendung des 60. Lebensjahrs – Invalidenrenten bei Vorliegen von Dienst-, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit – Hinterbliebenenrenten Für die in Vorjahren in die betriebliche Altersversorgung der Bank übernommenen, bis dahin bei der Versorgungsanstalt Post (VAP) versicherten Rentner und Arbeitnehmer hat die Bank eine Direktzusage auf betriebliche Altersversorgung erteilt. Folgende versicherungsmathematische Annahmen liegen der Berechnung zugrunde: Rechnungszinsfuß .......................................................................................... Gehaltsdynamik .............................................................................................. Anpassungsrate für Renten .......................................................................... Fluktuation ..................................................................................................... Pensionsalter .................................................................................................. Invalidität......................................................................................................... 5,75 % p.a. 2,5 % 2,0 % 4,0 % p.a. 60-63 Jahre Heubeck-Tafeln 1998 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden gemäß IAS 19.92 erst dann als Ertrag bzw. Aufwand erfasst, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste am Ende der vorherigen Berichtsperiode 10 % des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung zu diesem Zeitpunkt übersteigt. F-19 (n) Währungsumrechnung Gemäß IAS 21.11 wurden sämtliche monetären Fremdwährungsposten sowie Aktien in Fremdwährung, die nach IAS 21.7 als nicht monetäre Posten eingestuft werden, zum Kassamittelkurs des Bilanzstichtags in Euro umgerechnet. Wesentliche nicht monetäre, zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertete Posten (insbesondere Sachanlagen und Abgrenzungsposten), die gemäß IAS 21.7 zum historischen Kurs umgerechnet werden, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Aufwendungen und Erträge in Fremdwährung wurden grundsätzlich mit dem zum Monatsultimo gültigen Kurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen wurden gemäß der Benchmark-Methode (IAS 21.15-18) erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnung des in US-Dollar aufgestellten Teilkonzernabschlusses der PB (USA) Holdings-Gruppe erfolgte nach der modifizierten Stichtagskursmethode (IAS 21.30). Die daraus resultierende Umrechnungsdifferenz wurde erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. (o) Ertragsteuern Die Bilanzierung und Bewertung von Ertragsteuern erfolgt gemäß IAS 12 (revised 2000). Latente Steuern werden grundsätzlich für alle temporären Differenzen zwischen den sich nach IFRS ergebenden Wertansätzen und den steuerlichen Wertansätzen gebildet. Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden nur in der Höhe angesetzt, in der eine zukünftige Nutzung realistisch erscheint. Die Deutsche Postbank AG wurde zum 1. Januar 1996 erstmalig körperschaftsteuerpflichtig. Für die Erstellung der steuerlichen Eröffnungsbilanz erfolgte eine Neubewertung der Vermögenswerte und Schulden zum Fair Value. Bei der Berechnung der latenten Steuern nach IAS 12 wurden zum 1. Januar 1996 bestehende Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichem Wertansatz eliminiert. Da es sich bei der Neubewertung um einen Vorgang handelt, der nicht mit steuerbaren staatlichen Zuschüssen vergleichbar ist, sind nach IAS 12 keine latenten Steuern zu bilden. Die sich zum 1. Januar 1996 ergebenden Differenzen werden in den Folgejahren fortgeschrieben und bei der Ermittlung der latenten Steuern berücksichtigt. Latente Steuern werden unter dem Posten Sonstige Aktiva, soweit es sich um Steueransprüche handelt, und unter den Steuerrückstellungen, soweit es sich um Steuerverpflichtungen handelt, ausgewiesen. Die Berechnung erfolgt mit den erwarteten Steuersätzen. Für das Geschäftsjahr 2003 wird ein Steuersatz von 41,2 % angewandt. Der erhöhte Steuersatz ist aufgrund des Flutopfersolidaritätsgesetzes, welches für den Veranlagungszeitraum 2003 gilt, entstanden. Die Aufwendungen und Erträge aus Steuerlatenzen sind periodengerecht in der Gewinn- und Verlustrechnung getrennt von den tatsächlichen Steueraufwendungen und -erträgen unter den Ertragsteuern zu erfassen. Dabei ist die Bilanzierung des zugrunde liegenden Sachverhalts zu berücksichtigen. So werden die latenten Steuern erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Bilanzposten selbst erfolgswirksam behandelt wird. Eine ergebnisneutrale Erfassung im Eigenkapital in der Neubewertungsrücklage erfolgt, wenn der Bilanzposten selbst erfolgsneutral behandelt wird (IAS 12.61), z. B. bei Neubewertungen von Wertpapieren Available for Sale. F-20 (p) Ausweisänderungen Um eine übersichtlichere und klarere Darstellung zu erreichen, haben wir den Ausweis in einigen Positionen umgestellt: x In der Gewinn- und Verlustrechnung ist in diesem Geschäftsjahr das Zinsergebnis aus Swapgeschäften, die nicht den Anforderungen des Hedge Accounting nach IAS 39 genügen, aus dem Zinsergebnis in das Handelsergebnis umgegliedert worden. Auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen wurde verzichtet; die jeweiligen Beträge werden in den entsprechenden Notesangaben offen gezeigt. x In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden in den Posten Sonstige Erträge und Sonstige Aufwendungen einzelne Sachverhalte aus der Position Übrige in eigenständige Positionen umgegliedert, um die Position Übrige zu verringern. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreszahlen ebenfalls umgegliedert, sofern es diese Geschäftsvorfälle in 2002 gab. Des Weiteren wird das Ergebnis aus dem Leasinggeschäft in diesem Jahr erstmalig netto unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen, auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen wurde verzichtet. x In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde in dem Posten Provisionsüberschuss eine Umgliederung vom Provisionsüberschuss für das Girogeschäft in den Provisionsüberschuss für das Wertpapiergeschäft infolge der Verschmelzung einer Tochtergesellschaft vorgenommen, um eine Vergleichbarkeit mit den Zahlen des Berichtsjahres zu ermöglichen. Die jeweiligen Beträge werden in den entsprechenden Notes gezeigt. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (6) Zinsüberschuss Zins- und laufende Erträge Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften .............................................................................. Festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen ............................ Handelsgeschäften .................................................................................................. Hedge-Ergebnis ........................................................................................................... Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren .................................. Beteiligungen ........................................................................................................... Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten ..................................................................................................... Verbrieften Verbindlichkeiten ................................................................................. Nachrangkapital ....................................................................................................... Swaps (Hedge Accounting nach IAS 39) ............................................................... Handelsgeschäften .................................................................................................. Gesamt ......................................................................................................................... 2003 2002 Mio E Mio E 3.194 2.115 261 4 5.574 3.555 2.557 308 9 6.429 35 1 36 5.610 28 1 29 6.458 2.057 1.348 85 285 182 3.957 1.653 2.293 1.769 75 239 230 4.606 1.852 Das Zinsergebnis aus Swaps wird netto ausgewiesen. Die hier zugrunde liegenden Geschäfte sind Sicherungsgeschäfte, die die Anforderungen an das Hedge Accounting nach IAS 39 erfüllen. Im Vorjahr waren in diesem Ergebnis 156 Mio E Close-Out-Zahlungen und 12 Mio E Zinsergebnis für Handelsswaps und Derivate des Bankbuchs enthalten. Diese Posten werden in diesem Geschäftsjahr im Handelsergebnis ausgewiesen. Im Zinsaufwand des Handelsbestands sind kalkulatorische Zinsaufwendungen in Höhe von 181 Mio E (Vorjahr 228 Mio E) enthalten. Die Gewinne bzw. Verluste, die aus der Bewertungsänderung von Fair Value Hedges resultieren, werden im Hedge-Ergebnis ausgewiesen. F-21 Das Hedge-Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen: Fair-Value-Änderung der Grundgeschäfte ................................................................. Fair-Value-Änderung der Sicherungsgeschäfte ......................................................... Gesamt .......................................................................................................................... (7) 2003 2002 Mio E Mio E 62 –58 4 572 –563 9 Risikovorsorge im Kreditgeschäft Aufwand aus der Zuführung Einzelwertberichtigungen ......................................................................................... Aufwand aus der Zuführung zu Rückstellungen für das Kreditgeschäft ............... Direkte Forderungsabschreibung ............................................................................... Ertrag aus der Auflösung Einzelwertberichtigungen ......................................................................................... Pauschalwertberichtigungen ................................................................................... Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen für das Kreditgeschäft .................. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen .............................................................. Gesamt .......................................................................................................................... 2003 2002 Mio E Mio E 221 221 3 33 257 187 187 2 29 218 86 7 93 3 7 103 154 72 8 80 — 1 81 137 Die Veränderung der Risikovorsorge für Länderrisiken (Auflösung 4 Mio E, Vorjahr 2 Mio E; Zuführung Vorjahr 2 Mio E) ist in diesem Geschäftsjahr zusammen mit den Einzelwertberichtigungen ausgewiesen, da sie bestimmten Krediten zugeordnet werden kann. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend umgegliedert. (8) Provisionsüberschuss Girogeschäft ................................................................................................................. Wertpapiergeschäft ...................................................................................................... Kredit- und Avalgeschäft ............................................................................................. Sonstiges Provisionsgeschäft ..................................................................................... Gesamt .......................................................................................................................... 2003 2002 Mio E Mio E 343 81 26 17 467 329 66 35 25 455 Infolge der diesjährigen Verschmelzung der Postbank EasyTrade.AG, Köln, auf die Postbank AG, Bonn, wurde eine Umgliederung in den Vorjahreszahlen vom Provisionsüberschuss für das Wertpapiergeschäft in Höhe von 8 Mio E in den Provisionsüberschuss für das Girogeschäft vorgenommen, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten.* * Diese Erläuterung wurde gegenüber der im Geschäftsbericht 2003 abgedruckten Fassung korrigiert. F-22 (9) Handelsergebnis Bei der Fair Value Ermittlung von Handelsaktiva und Handelspassiva werden grundsätzlich Börsenkurse zugrunde gelegt. Für nicht börsennotierte Produkte werden die Fair Values nach der Barwertmethode oder anhand geeigneter Optionspreismodelle ermittelt. Im Handelsergebnis ist neben dem realisierten Ergebnis auch das Bewertungsergebnis aus Handelsaktivitäten enthalten. Ergebnis aus dem Verkauf von Wertpapieren ........................................................ Bewertungsergebnis der Handelsbestände Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere .................... Aktien ...................................................................................................................... Ergebnis aus Derivaten des Handelsbestands und des Bankbuches Ertrag aus Derivaten .............................................................................................. Aufwand aus Derivaten ......................................................................................... Devisenergebnis ......................................................................................................... Gesamt ....................................................................................................................... 2003 2002 Mio E Mio E 275 3 142 2 144 45 –7 38 1.079 –1.291 –212 –24 183 824 –755 69 –30 80 Im Ergebnis aus Derivaten des Handelsbestands und des Bankbuchs ist ein Aufwand aus Swapzinsen in Höhe von 436 Mio E (Vorjahr: 12 Mio E Ertrag) enthalten. Die diesen Zinsen zugrunde liegenden Swapbestände sind nicht Bestandteil einer Hedge-Beziehung nach IAS 39. Im Vorjahr wurde dieses Zinsergebnis im Zinsüberschuss ausgewiesen. (10) Ergebnis aus Finanzanlagen Im Finanzanlageergebnis werden Veräußerungs- und Bewertungsergebnisse aus Wertpapieren des Finanzanlagebestands, Beteiligungen und Anteilen an Tochterunternehmen, die nicht konsolidiert werden, ausgewiesen. 2003 2002 Mio E Mio E Ergebnis aus direkt beim Emittenten erworbenen Wertpapieren .......................... davon Verkaufsergebnis .......................................................................................... Verkaufsgewinne ................................................................................................... Verkaufsverluste .................................................................................................... davon Wertminderungsergebnis ............................................................................. –16 –11 60 71 –5 194 203 223 20 –9 Ergebnis aus Finanzanlagevermögen Available for Sale ......................................... davon Verkaufsergebnis .......................................................................................... Verkaufsgewinne ................................................................................................... Verkaufsverluste .................................................................................................... davon Wertminderungsergebnis ............................................................................. 33 35 160 125 –2 –233 –4 163 167 –229 Ergebnis aus Forderungen an Kreditinstitute (saldiert) ........................................... davon Verkaufsergebnis aus Originären Forderungen ...................................... davon Verkaufsergebnis aus Forderungen Available for Sale .......................... 19 19 — 18 16 2 Ergebnis aus Forderungen an Kunden (saldiert) ...................................................... davon Verkaufsergebnis aus Originären Forderungen ...................................... davon Verkaufsergebnis aus Forderungen Available for Sale .......................... 39 31 8 53 31 22 Sonstiges Ergebnis ...................................................................................................... — 4 Gesamt .......................................................................................................................... 75 36 F-23 (11) Verwaltungsaufwand Die Verwaltungsaufwendungen im Konzern setzen sich zusammen aus Personalaufwand, Sachaufwand, Abschreibungen auf Immobilien, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Sie gliedern sich wie folgt: Personalaufwand Löhne und Gehälter.................................................................................................. Soziale Abgaben ....................................................................................................... Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung .................................... Andere Verwaltungsaufwendungen .......................................................................... Abschreibungen auf Sachanlagen .............................................................................. Gesamt .......................................................................................................................... 2003 2002 Mio E Mio E 434 35 139 608 1.121 80 1.809 455 36 150 641 1.160 82 1.883 In diesem Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 2 Mio E vorgenommen. Von den Abschreibungen auf Sachanlagen entfallen 1 Mio E (Vorjahr 1 Mio E) auf Investment Property. In den anderen Verwaltungsaufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für Verbundleistungen mit der Deutsche Post AG 454 Mio E (Vorjahr 465 Mio E), EDV-Kosten 270 Mio E (Vorjahr 297 Mio E), Marktkommunikation 77 Mio E (Vorjahr 75 Mio E), Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude 44 Mio E (Vorjahr 68 Mio E) sowie Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten 28 Mio E (Vorjahr 53 Mio E) enthalten. Von den anderen Verwaltungsaufwendungen entfallen 1 Mio E (Vorjahr 1 Mio E) auf Investment Property. In den anderen Verwaltungsaufwendungen sind erfolgswirksam erfasste Mindestleasingaufwendungen in Höhe von 68 Mio E (Vorjahr 51 Mio E) enthalten, die sich aus Aufwendungen für geleaste immaterielle Vermögenswerte, Grundstücke und Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung im Rahmen des Operating Lease zusammensetzen. Vom Verwaltungsaufwand entfallen 10 Mio E (Vorjahr 11 Mio E) auf quotal einbezogene Gemeinschaftsunternehmen. (12) Sonstige Erträge Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen ......................................................... Erträge aus dem Sachanlagevermögen ...................................................................... Ergebnis aus dem Versicherungsgeschäft (saldiert) .................................................. Erträge aus der Schlussabrechnung für die Filialen .................................................. Erträge aus der Auflösung von Accruals .................................................................... Erträge aus der Rückerstattung der Postbeamtenunterstützungskasse ................... Erträge aus uneinbringlichen Zahlungsvorfällen ....................................................... Sonstige betriebliche Erträge ....................................................................................... Gesamt ........................................................................................................................... 2003 2002 Mio E Mio E 92 20 11 11 6 6 4 68 218 8 34 5 — 5 — 4 65 121 In den Erträgen aus Sachanlagevermögen sind im Wesentlichen Mieteinnahmen enthalten, von denen 9 Mio E (Vorjahr 10 Mio E) auf Investment Property entfallen. In den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen wurde im Wesentlichen eine Rückstellung in Höhe von 64 Mio E aufgelöst, die infolge der Übertragung der interServ Gesellschaft für Personal- und Beraterdienstleistungen mbH nicht mehr benötigt wurde. Von den gesamten Sonstigen Erträgen in Höhe von 218 Mio E entfallen 11 Mio E (Vorjahr 5 Mio E) auf die quotal einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen und entsprechen voll dem Ergebnis aus dem Versicherungsgeschäft. F-24 (13) Sonstige Aufwendungen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte.................................................. Aufwendungen für Sonderprojekte ............................................................................. Aufwendungen für Risikoausgleichsbeträge der Postbeamtenkrankenkasse .......... Aufwendungen für sonstige Steuern........................................................................... Aufwendungen aus dem Sachanlagevermögen......................................................... Aufwendungen für die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (BAnstPT und StiftPT)................................................................................................ Aufwendungen aus Verlustübernahmeverträgen....................................................... Übrige............................................................................................................................. Gesamt ........................................................................................................................... 2003 2002 Mio E Mio E 34 30 9 8 7 31 30 5 8 11 7 1 40 136 6 — 34 125 In den Aufwendungen für sonstige Steuern sind im Wesentlichen Grundsteuern in Höhe von 3 Mio E (Vorjahr 4 Mio E) enthalten. Im Geschäftsjahr 2003 wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte vorgenommen. In dem Posten Übrige sind Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 9 Mio E, Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 4 Mio E sowie Zinsaufwendungen für Steuerforderungen in Höhe von 3 Mio E enthalten. Im Vorjahr waren 19 Mio E Aufwendungen für Leasinggeschäfte enthalten, die aus den realisierten Mindestleasingzahlungen resultierten. Diese werden ab 2003 saldiert mit den Erträgen aus Leasinggeschäften unter dem Posten Sonstige Erträge ausgewiesen. (14) Ertragsteueraufwand Die Ertragsteuern des Konzerns gliedern sich wie folgt: Laufende Ertragsteuern Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag .......................................................... Gewerbeertragsteuer ................................................................................................. Ertragsteuern Vorjahr ................................................................................................... Tatsächliche Ertragsteuern........................................................................................... Aufwand aus latenten Ertragsteuern Aus temporären Differenzen ..................................................................................... Aus Verlustvorträgen................................................................................................. Gesamt ........................................................................................................................... F-25 2003 2002 Mio E Mio E 18 4 22 13 35 8 12 20 –2 18 80 29 109 144 25 216 241 259 Der Steueraufwand hat sich wie folgt entwickelt: Ergebnis nach Steuern ................................................................................................ Ertragsteuern................................................................................................................ Überschuss vor Steuern .............................................................................................. Anzuwendender Steuersatz ........................................................................................ Rechnerische Ertragsteuer .......................................................................................... Steuereffekte Effekte aus Änderung des Steuersatzes (Flutopfersolidaritätsgesetz) ................. Effekte wegen abweichender Effektivsteuersätze im In- und Ausland ................ Effekte aus steuerfreien ausländischen Erträgen................................................... Effekte aus steuerfreien inländischen Erträgen und nicht abzugsfähigen Aufwendungen ...................................................................................................... Effekte aus bisher nicht berücksichtigten steuerlichen Verlusten ........................ Effekte für Steuern aus Vorjahren ........................................................................... Effekte aus Spezialfonds (steuerlich nicht anerkannte Aktienverluste) aufgrund § 8b KStG .............................................................................................. Effekte aus Aktien und Beteiligungen aufgrund § 8b KStG .................................. Aus § 8b KStG resultierender zusätzlicher Abbau-Verlustvortrag........................ Sonstige..................................................................................................................... 2003 2002 Mio E Mio E 353 140 144 259 497 399 41,20% 39,90% 205 159 Ertragsteueraufwand ................................................................................................... 6 –3 –12 8 –7 –11 –14 –59 13 — — — 11 –4 — 2 –61 144 150 –66 24 2 100 259 Erläuterungen Zur Bilanz (15) Barreserve Die Barreserve gliedert sich in folgende Positionen: Kassenbestand ................................................................................................... Guthaben bei Zentralnotenbanken .................................................................. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind .......................................................... Gesamt ............................................................................................................... 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 791 831 961 345 1 1.623 1 1.307 Die Guthaben bei Zentralnotenbanken entfallen mit 745 Mio E (Vorjahr 315 Mio E) auf Guthaben bei der Deutschen Bundesbank. Das Mindestreserve-Soll Ende Dezember 2003 beträgt 1.214 Mio E (Vorjahr 1.097 Mio E). (16) Forderungen an Kreditinstitute Inländische Kreditinstitute Täglich fällig ................................................................................................... Andere Forderungen ...................................................................................... Ausländische Kreditinstitute Täglich fällig ................................................................................................... Andere Forderungen ...................................................................................... Gesamt ............................................................................................................... F-26 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 4.076 12.109 16.185 1.220 21.333 22.553 3.631 14.255 17.886 34.071 134 15.087 15.221 37.774 Zum 31. Dezember 2003 bestanden echte Pensionsgeschäfte in Höhe von 1.336 Mio E (Vorjahr 3.126 Mio E). Die Postbank ist hierbei Pensionsnehmer. Bei den in Pension genommenen Papieren handelt es sich ausschließlich um börsennotierte Anleihen öffentlicher Emittenten bzw. deutscher Kreditinstitute. Von den Forderungen an Kreditinstitute entfallen insgesamt 39 Mio E (Vorjahr 17 Mio E) auf quotal einbezogene Gemeinschaftsunternehmen. Nach den im IAS 39 definierten Bewertungskategorien für Finanzinstrumente gliedert sich der Forderungsbestand an Kreditinstitute wie folgt: 31.12.2003 Originäre Forderungen an Kreditinstitute ....................................................... davon Fair Value Hedge ................................................................................ Angekaufte Forderungen an Kreditinstitute (Available for Sale).................. davon Fair Value Hedge ................................................................................ Geldhandelsaktiva ............................................................................................. Gesamt ............................................................................................................... 31.12.2002 Mio E Mio E 27.390 2.246 1.190 389 5.491 34.071 27.041 2.836 1.730 558 9.003 37.774 Das Bewertungsergebnis aus den nicht abgesicherten erworbenen Forderungen an Kreditinstitute Available for Sale wurde in Höhe von 2 Mio E (Vorjahr 11 Mio E Zugang) als Verminderung der Neubewertungsrücklage erfasst. Durch den Abgang von Forderungen an Kreditinstitute Available for Sale wurden in der Berichtsperiode 0,3 Mio E (Vorjahr 2 Mio E) aus der Neubewertungsrücklage erfolgswirksam entnommen und im Periodenergebnis ausgewiesen. Im Berichtsjahr waren keine Wertberichtigungen (Vorjahr 2 Mio E) für originäre Forderungen an Kreditinstitute erforderlich. (17) Forderungen an Kunden 31.12.2003 Baufinanzierungen............................................................................................. Forderungen an öffentliche Haushalte ............................................................ Ratenkredite ....................................................................................................... Sonstige Forderungen....................................................................................... Gesamt ............................................................................................................... darunter: durch Grundpfandrechte gesichert ........................................................... Kommunalkredite ....................................................................................... Inländische Kunden ........................................................................................... Ausländische Kunden........................................................................................ Gesamt ............................................................................................................... 31.12.2002 Mio E Mio E 17.209 14.951 1.011 10.139 43.310 15.221 17.794 937 9.977 43.929 11.200 14.951 10.668 17.794 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 37.276 6.034 43.310 37.679 6.250 43.929 Die Forderungen an Kunden mit unbestimmter Laufzeit betragen 1,1 % (Vorjahr 1,1 %) der Bilanzsumme. In den Forderungen an Kunden sind Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen in Höhe von 8 Mio E (Vorjahr 47 Mio E) enthalten. Der entsprechende Bruttoinvestitionswert dieser Leasingverhältnisse beträgt 27 Mio E (Vorjahr 60 Mio E). Die Summe der zukünftigen Leasingraten beläuft sich auf 24 Mio E (Vorjahr 55 Mio E) und gliedert sich in folgende Fälligkeitsstruktur: 31.12.2003 Mio E unter 1 Jahr .......................................................................................................................... 1 bis 5 Jahre ......................................................................................................................... über 5 Jahre ......................................................................................................................... Gesamt.................................................................................................................................. F-27 4 11 9 24 Nach den im IAS 39 definierten Bewertungskategorien für Finanzinstrumente gliedert sich der Forderungsbestand an Kunden wie folgt: 31.12.2003 Originäre Forderungen an Kunden .................................................................. davon Fair Value Hedge ................................................................................ Angekaufte Forderungen an Kunden (Held to Maturity)............................... Angekaufte Forderungen an Kunden (Available for Sale) ............................. davon Fair Value Hedge ................................................................................ Gesamt ............................................................................................................... 31.12.2002 Mio E Mio E 38.311 4.450 710 4.289 1.627 43.310 38.738 5.294 779 4.412 2.411 43.929 Das Bewertungsergebnis aus den nicht abgesicherten erworbenen Forderungen an Kunden Available for Sale wurde in Höhe von 8 Mio E (Vorjahr 22 Mio E Zugang) als Verminderung der Neubewertungsrücklage erfasst. Durch den Abgang von Forderungen an Kunden Available for Sale wurden in der Berichtsperiode 8 Mio E (Vorjahr 23 Mio E) aus der Neubewertungsrücklage erfolgswirksam entnommen und im Periodenergebnis erfasst. Für originäre Forderungen an Kunden wurden im Geschäftsjahr Wertberichtigungen in Höhe von 221 Mio E (Vorjahr 185 Mio E) gebildet. (18) Kreditvolumen 31.12.2003 Forderungen an Kreditinstitute ........................................................................ Forderungen an Kunden ................................................................................... Bürgschaften und Garantien ............................................................................ Gesamt ............................................................................................................... (19) 31.12.2002 Mio E Mio E 34.071 43.310 1.254 78.635 37.774 43.929 1.304 83.007 Risikovorsorge Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft deckt alle erkennbaren Bonitäts- und Länderrisiken ab. Für das latente Kreditrisiko wurden aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit Pauschalwertberichtigungen gebildet. Risikovorsorge wurde durch aktivisch ausgewiesene Risikovorsorge sowie durch Bildung von Rückstellungen für das Kreditgeschäft getroffen. Die Risikovorsorge gliedert sich dabei wie folgt auf: Risikovorsorge für Forderungen an Kreditinstitute ....................................... Risikovorsorge für Forderungen an Kunden ................................................... Risikovorsorge für Forderungen gesamt......................................................... Rückstellungen für das Kreditgeschäft............................................................ Gesamt ............................................................................................................... F-28 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 3 594 597 5 602 9 579 588 7 595 Die aktivisch ausgewiesene Risikovorsorge hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: Einzelrisiken Stand 1.1. ..................................................................... Zugänge Zu Lasten GuV gebildete Vorsorge ........................ Abgänge Inanspruchnahme .................................................... Zu Gunsten GuV aufgelöste Vorsorge................... Währungsumrechnungsdifferenzen ....................... Stand 31.12. ................................................................. Latente Risiken Gesamt 2003 2002 2003 2002 2003 2002 Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E 545 570 43 51 588 621 221 187 — — 221 187 97 86 22 561 133 72 7 545 — 7 — 36 — 8 — 43 97 93 22 597 133 80 7 588 Die in diesem Geschäftsjahr noch verbleibenden 2 Mio E (Vorjahr 7 Mio E) Wertberichtigung für Länderrisiken können bestimmten Krediten zugeordnet werden und sind daher in 2003 in den Einzelrisiken ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend umgegliedert. Der Gesamtbetrag der Kredite, auf die keine Zinszahlungen eingehen, belief sich zum Abschlussstichtag auf 424 Mio E (Vorjahr 475 Mio E). Für Kredite mit einem Gesamtvolumen von 939 Mio E (Vorjahr 1.265 Mio E) wurden Wertberichtigungen gebildet. Die auf diese Kredite entfallenden ausstehenden Zinsforderungen beliefen sich zum 31. Dezember 2003 auf 66 Mio E (Vorjahr 48 Mio E). Ab dem Geschäftsjahr 2003 werden keine Verzugszinsen auf Forderungen an Kunden aktiviert. Auf im Vorjahr aktivierte Verzugszinsen auf Forderungen an Kunden in Höhe von 23 Mio E bestand zum 31. Dezember 2002 eine Risikovorsorge in Höhe von 19 Mio E. Diese wurde in diesem Geschäftsjahr als Inanspruchnahme der Risikovorsorge gebucht und der darüber hinaus bestehende Betrag an aktivierten Verzugszinsen wurde als Direktabschreibung in das Periodenergebnis gebucht. Im Geschäftsjahr 2003 erfolgten direkte Forderungsabschreibungen in Höhe von 33 Mio E (Vorjahr 29 Mio E). Die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen betrugen 7 Mio E (Vorjahr 1 Mio E). (20) Handelsaktiva Die Handelsaktivitäten des Konzerns umfassen den Handel mit Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Schuldscheindarlehen und Devisen sowie derivativen Finanzinstrumenten. Alle Handelsbestände werden zum Fair Value bilanziert. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere von öffentlichen Emittenten .......................................................................... von anderen Emittenten ................................................................................ davon Geldmarktpapiere............................................................................ Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere.................................. Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbestands ............................................................................................ Positive Marktwerte aus Derivaten des Bankbuches..................................... Gesamt ............................................................................................................... F-29 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 1.143 10.523 483 11.666 21 1.499 8.934 1.705 10.433 19 508 393 12.588 442 401 11.295 Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren des Handelsbestands sind börsenfähig und börsennotiert: 31.12.2003 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere............... Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere.................................. (21) 31.12.2002 Mio E Mio E 11.345 21 10.083 19 Hedging Derivate Die Sicherungsgeschäfte mit positivem Marktwert, welche die Voraussetzungen für das Hedge Accounting nach IAS 39 erfüllen, gliedern sich wie folgt: 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E Aktivposten Hedging Derivate auf Forderungen an Kreditinstitute Originäre Forderungen............................................................................... 5 5 6 6 9 9 7 7 7 1 8 8 4 12 63 63 672 12 810 832 64 54 969 9 1.096 1.121 Hedging Derivate auf Forderungen an Kunden Originäre Forderungen............................................................................... Hedging Derivate auf Finanzanlagen Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ........ Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere............................ Passivposten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ............................................ Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.......................................................... Verbriefte Verbindlichkeiten ......................................................................... Nachrangige Verbindlichkeiten .................................................................... Gesamt ............................................................................................................... (22) Finanzanlagen Der Bilanzposten Finanzanlagen beinhaltet Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere von öffentlichen Emittenten .......................................................................... davon Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand ................... von anderen Emittenten ................................................................................ Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Aktien .............................................................................................................. Investmentfondsanteile.................................................................................. Beteiligungen ..................................................................................................... Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen ................................... Gesamt ............................................................................................................... 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 14.530 25 22.853 37.383 15.327 37 27.962 43.289 1.286 160 1.446 17 13 38.859 707 204 911 39 13 44.252 In den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind Einzugspapiere in Höhe von 44 Mio E (Vorjahr 444 Mio E) enthalten. Von den Finanzanlagen entfallen 17 Mio E (Vorjahr 16 Mio E) auf die quotal einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen. F-30 Nach den im IAS 39 definierten Bewertungskategorien für Finanzinstrumente gliedert sich der Finanzanlagebestand wie folgt: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Direkt beim Emittenten erworbene Wertpapiere......................................... davon Fair Value Hedge ............................................................................. Held to Maturity ............................................................................................. Available for Sale ........................................................................................... davon Fair Value Hedge ............................................................................. (Originäre) Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand ............... Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Available for Sale ........................................................................................... davon Fair Value Hedge ............................................................................. Beteiligungen (Available for Sale).................................................................... Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen (Available for Sale) . Gesamt ............................................................................................................... 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 12.284 1.445 2.633 22.441 12.441 25 37.383 14.056 1.071 3.102 26.094 15.931 37 43.289 1.446 70 1.446 17 13 38.859 911 49 911 39 13 44.252 31.12.2003 31.12.2002 Von den Finanzanlagen sind börsenfähig und börsennotiert: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere............... Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere.................................. Beteiligungen ..................................................................................................... Mio E Mio E 36.111 1.284 — 41.785 741 13 Bewertungsänderungen von Wertpapieren Available for Sale, die nicht abgesichert sind, wurden in Höhe von 328 Mio E (Vorjahr 537 Mio E Abgang) als Zugang in der Neubewertungsrücklage erfasst. Durch den Abgang von Finanzanlagen und die Bildung von Impairment wurden in der Berichtsperiode 33 Mio E aufwandswirksam aus der Neubewertungsrücklage entnommen (Vorjahr 201 Mio E in das Eigenkapital eingestellt) und im Periodenergebnis gezeigt. Zum Abschluss von Offenmarktgeschäften hat die Postbank zu Gunsten der Europäischen Zentralbank Verpfändungserklärungen für Wertpapiere mit einem Beleihungswert von 2 Mrd E (Vorjahr 13,3 Mrd E) abgegeben. Zum Bilanzstichtag bestanden Offenmarktgeschäfte in Höhe von 2 Mrd E (Vorjahr 8,9 Mrd E). Die als Sicherheiten hinterlegten Wertpapiere werden weiterhin als Finanzanlagen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2003 wurden Wertberichtigungen (Impairment) in Höhe von 7 Mio E (Vorjahr 238 Mio E) gebildet. Nachfolgend ist die Entwicklung der langfristigen Finanzanlagen im Geschäftsjahr 2003 dargestellt: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Anschaffungskosten Stand 1.1.2003 ........................................ Wechselkursänderungen ....................... Zugänge .................................................. Abgänge .................................................. Stand 31.12.2003 .................................... Anteile an nicht einbezogenen verbundenen Unternehmungen Beteiligungen Held to Maturity andere langfristig gehaltene Bestände Mio E Mio E Mio E Mio E 13 — — — 13 13 — 13 9 17 3.102 –8 24 485 2.633 11.181 — 3.925 5.388 9.718 F-31 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Anteile an nicht einbezogenen verbundenen Unternehmungen Beteiligungen Held to Maturity andere langfristig gehaltene Bestände Mio E Mio E Mio E Mio E — — — — –26 26 — — — — — — –46 18 45 –73 13 13 39 17 3.102 2.633 11.227 9.791 Abschreibungen/Neubewertungen Stand 1.1.2003 ........................................ Lfd. Abschreibungen/Veränderungen ... Zuschreibungen ...................................... Stand 31.12.2003 .................................... Buchwerte Stand 1.1.2003 ........................................ Stand 31.12.2003 .................................... Bei Schuldverschreibungen, Aktien und anderen Wertpapieren werden nur die Wertpapiere dargestellt, die der IAS-Kategorie Held to Maturity oder bei anderen IAS-Kategorien der HGBKategorie Anlagevermögen (andere langfristig gehaltene Bestände) zugeordnet sind. Die Abgänge der Schuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere der IASKategorie Held to Maturity sind allein aufgrund von Fälligkeiten der entsprechenden Geschäfte entstanden. Es wurden keine Papiere vor ihrer jeweiligen Endfälligkeit veräußert. (23) Sachanlagen Grundstücke und Gebäude ............................................................................... Technische Anlagen und Maschinen ............................................................... Betriebs- und Geschäftsausstattung ................................................................ Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ................................................ Gesamt ............................................................................................................... 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 807 — 131 22 960 822 — 150 5 977 Die Anschaffungswerte sowie die kumulierten Abschreibungen stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: Anschaffungs- oder Herstellungskosten Anfangsbestand 1.1.2002 .......... Zugänge...................................... Umbuchungen ........................... Abgänge ..................................... Währungsdifferenzen ................ Endbestand 31.12.2002.............. Veränderungen des Konsolidierungskreises .......... Zugänge...................................... Umbuchungen ........................... Abgänge ..................................... Währungsdifferenzen ................ Endbestand 31.12.2003.............. Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E 1.062 24 3 46 — 1.043 3 — –3 — — — 375 151 3 62 –1 466 5 4 –3 1 — 5 1.445 179 — 109 –1 1.514 — 1 — 2 –1 1.041 — — — — — — –1 43 4 59 — 453 — 23 –4 2 — 22 –1 67 — 63 –1 1.516 F-32 Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Abschreibungen Anfangsbestand 1.1.2002 ......... Veränderungen des Konsolidierungskreises und sonstige Anpassungen.......... Laufende Abschreibungen ....... Umbuchungen .......................... Abgänge .................................... Währungsdifferenzen .............. Endbestand 31.12.2002 ........... Veränderungen des Konsolidierungskreises und sonstige Anpassungen.......... Laufende Abschreibungen ...... Umbuchungen ......................... Abgänge ................................... Währungsdifferenzen .............. Endbestand 31.12.2003 ........... Buchwert 31.12.2002 ............... Buchwert 31.12.2003 ............... 195 2 226 — 423 15 15 — 4 — 221 — — –2 — — — 66 67 2 44 –1 316 — — — — — — 81 82 — 48 –1 537 — 15 — 2 — 234 822 807 — — — — — — — — –1 65 — 57 –1 322 150 131 — — — — — — 5 22 –1 80 — 59 –1 556 977 960 Die Buchwerte der Sachanlagen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: Buchwert WährungsBuchwert 1.1.2003 differenzen Zugänge Abgänge Umbuchungen Abschreibungen 31.12.2003 Grundstücke und Gebäude........... Techn. Anlagen und Maschinen .. Betriebs- und Geschäftsausstattung ............... Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ........................ Gesamt........................................... Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E 822 — –1 — 1 — — — — — 15 — 807 — 150 1 43 2 4 65 131 5 977 — — 23 67 2 4 –4 — — 80 22 960 Zum Bilanzstichtag bestehen Anlagen im Bau, für die bereits Kosten angefallen sind, die bis zum Bilanzstichtag aber noch nicht fertig gestellt wurden, in Höhe von 18 Mio E. Die Sachanlagen, bei denen die Postbank als Leasinggeber im Rahmen des Operating Lease fungiert, bestehen in 2003 aus Grundstücken und Gebäuden und gliedern sich dabei in folgende Fälligkeitsstrukturen: Grundstücke und Gebäude Mio E Anschaffungs- oder Herstellungskosten ....................................................................... Kumulierte Abschreibungen .......................................................................................... Buchwert zum 31.12.2003 .............................................................................................. Fällige Mindestleasingzahlungen unter 1 Jahr ................................................................................................................. 1 bis 5 Jahre ................................................................................................................ über 5 Jahre ................................................................................................................. Gesamt ............................................................................................................................ F-33 71 32 39 13 46 49 108 Die Angaben der Investment Property stellen sich im Geschäftsjahr 2003 wie folgt dar: Investment Property .......... Fremdnutzung Mieteinnahmen Direkte betriebliche Aufwendungen % Mio E Mio E 86 9 1 Beschränkungen der Veräußerbarkeit Eingang von Veräußerungserlösen Vertragliche Verpflichtungen — — — Beschränkungen der Veräußerbarkeit Eingang von Veräußerungserlösen Vertragliche Verpflichtungen — — — Im Geschäftsjahr 2002 stellten sich die Zahlen wie folgt dar: Investment Property .......... Fremdnutzung Mieteinnahmen Direkte betriebliche Aufwendungen % Mio E Mio E 88 10 1 Die Anschaffungswerte sowie die kumulierten Abschreibungen stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: Anschaffungswerte Kumulierte Abschreibungen 31.12.2003 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E Mio E Mio E 198 198 58 57 Investment Property ............................................... Die Buchwerte der Investment Property haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: Investment Property ...... Buchwert 1.1.2003 Zugänge Abgänge Umbuchungen Abschreibungen Buchwert 31.12.2003 Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E 141 — — — 1 140 Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) der Investment Property beträgt 140 Mio E (Vorjahr 141 Mio E). (24) Sonstige Aktiva Notes Aktive latente Steuern ......................................................................... Immaterielle Vermögenswerte ........................................................... Rechnungsabgrenzungsposten ........................................................... Forderungen an Finanzbehörden ........................................................ Übrige .................................................................................................... Gesamt .................................................................................................. (25) (26) 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 564 168 140 24 77 973 584 139 162 35 103 1.023 Von den Rechnungsabgrenzungsposten entfallen 91 Mio E (Vorjahr 108 Mio E) auf Miet- und Leasingaufwendungen. Die übrigen Forderungen enthalten Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von 19 Mio E (Vorjahr 7 Mio E), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 15 Mio E sowie Vorschüsse in Höhe von 4 Mio E (Vorjahr 3 Mio E). Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft stammen insgesamt aus den quotal einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen. F-34 (25) Aktive latente Steuern Latente Ertragsteueransprüche aus temporären Differenzen .......................................................................... aus steuerlichen Verlustvorträgen, davon ................................................... inländisch........................................................................................................ ausländisch ..................................................................................................... Gesamt .............................................................................................................. 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 289 275 261 14 564 276 308 288 20 584 Latente Ertragsteueransprüche wurden im Zusammenhang mit temporären Unterschieden der folgenden Bilanzposten sowie noch nicht genutzten steuerlichen Verlusten gebildet: Aktivposten Forderungen ................................................................................................... Risikovorsorge ................................................................................................ Handelsaktiva.................................................................................................. Hedging Derivate............................................................................................ Finanzanlagen................................................................................................. Sachanlagen ................................................................................................... Sonstige Aktiva............................................................................................... Passivposten Verbindlichkeiten............................................................................................ Handelspassiva............................................................................................... Hedging Derivate............................................................................................ Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ................... Andere Rückstellungen .................................................................................. Sonstige Passiva ............................................................................................ Steuerliche Verlustvorträge.............................................................................. Saldierung mit passiven latenten Steuern...................................................... Gesamt ............................................................................................................... 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 1 11 — — 2 — 35 4 — 166 69 — 1 122 77 397 545 27 18 5 1.118 275 830 564 171 356 — 21 113 15 1.038 308 762 584 Zum 31. Dezember 2003 bestanden keine abzugsfähigen temporären Unterschiede und steuerlichen Verlustvorträge, für die in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde. (26) Immaterielle Vermögenswerte Software ............................................................................................................. Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte ....................................................... Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte ........................ Gesamt ............................................................................................................... F-35 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 120 21 27 168 40 19 80 139 Die Anschaffungswerte sowie die kumulierten Abschreibungen stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: Software Erworbene Geschäftsoder Firmenwerte Geleistete Anzahlungen auf immat. Vermögenswerte Gesamt Mio E Mio E Mio E Mio E 198 — 19 2 4 215 27 86 42 286 16 — 6 — — 22 3 — — 25 36 — 47 –2 1 80 33 –86 — 27 250 — 72 — 5 317 63 — 42 338 Software Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte Geleistete Anzahlungen auf immat. Vermögenswerte Gesamt Mio E Mio E Mio E Mio E Anschaffungs- oder Herstellungskosten Anfangsbestand 1.1.2002 .................................... Veränderungen des Konsolidierungskreises...... Zugänge ................................................................ Umbuchungen ...................................................... Abgänge................................................................ Endbestand 31.12.2002 ........................................ Zugänge ................................................................ Umbuchungen ...................................................... Abgänge................................................................ Endbestand 31.12.2003 ........................................ Abschreibungen Anfangsbestand 1.1.2002 .................................. Veränderungen des Konsolidierungskreises und sonstige Anpassungen........................... Laufende Abschreibungen ................................ Umbuchungen ................................................... Abgänge ............................................................. Währungsdifferenzen ........................................ Endbestand 31.12.2002...................................... Laufende Abschreibungen ................................ Umbuchungen ................................................... Abgänge ............................................................. Endbestand 31.12.2003...................................... Buchwert 31.12.2002 ......................................... Buchwert 31.12.2003 ......................................... 155 2 — 157 –6 30 — 4 — 175 33 — 42 166 40 120 — 1 — — — 3 1 — — 4 19 21 — — — — — — — — — — 80 27 –6 31 — 4 — 178 34 — 42 170 139 168 Die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: Software ........................... Erworbene Geschäftsoder Firmenwerte ......... Geleistete Anzahlungen .. Gesamt.............................. Buchwert 1.1.2003 Zugänge Abgänge Umbuchungen Abschreibungen Buchwert 31.12.2003 Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E 40 27 — 86 33 120 19 80 139 3 33 63 — — — — –86 — 1 — 34 21 27 168 F-36 (27) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Inländische Kreditinstitute täglich fällig .................................................................................................... mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist........................................... Ausländische Kreditinstitute täglich fällig .................................................................................................... mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist........................................... Gesamt ............................................................................................................... 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 1.112 11.317 12.429 333 20.876 21.209 115 7.727 7.842 20.271 806 6.285 7.091 28.300 Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 894 Mio E (Vorjahr 935 Mio E) Fair Value gehedgt. Zum 31. Dezember 2003 bestanden echte Wertpapierpensionsgeschäfte in Höhe von 7.068 Mio E (Vorjahr 2.400 Mio E). Die Postbank ist hierbei Pensionsgeber. (28) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden setzen sich überwiegend aus Spareinlagen, täglich fälligen Geldern und Termineinlagen zusammen. Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten .................................. mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten .................. Andere Verbindlichkeiten täglich fällig .................................................................................................... mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist........................................... Geldhandelsverbindlichkeiten .......................................................................... Gesamt ............................................................................................................... Inländische Kunden ........................................................................................... Ausländische Kunden........................................................................................ Gesamt ............................................................................................................... 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 33.363 376 33.739 28.611 442 29.053 20.227 19.975 40.202 — 73.941 72.768 1.173 73.941 16.614 20.979 37.593 19 66.665 59.497 7.168 66.665 Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind 1.233 Mio E (Vorjahr 683 Mio E) Fair Value gehedgt. (29) Verbriefte Verbindlichkeiten Als Verbriefte Verbindlichkeiten werden Schuldverschreibungen einschließlich Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe und Geldmarktpapiere (z. B. Certificates of Deposit, Euro-Notes, Commercial Paper) ausgewiesen. Hypothekenpfandbriefe..................................................................................... Öffentliche Pfandbriefe ..................................................................................... Sonstige Schuldverschreibungen .................................................................... Gesamt ............................................................................................................... 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 878 3.570 21.819 26.267 1.234 5.508 28.055 34.797 Von den Verbrieften Verbindlichkeiten sind 10.556 Mio E (Vorjahr 10.753 Mio E) Fair Value gehedgt. Von den Verbrieften Verbindlichkeiten wurden zurückgekaufte eigene Schuldverschreibungen in Höhe von 337 Mio E (Vorjahr 371 Mio E) direkt abgesetzt. F-37 (30) Handelspassiva In den Handelspassiva werden die negativen Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbestands und des Bankbuchs sowie Lieferverpflichtungen aus Wertpapierleerverkäufen ausgewiesen. Negative Marktwerte der Handelsderivate ..................................................... Negative Marktwerte Hedging Derivate des Bankbuchs............................... Sonstige Handelsbestände ............................................................................... Gesamt ............................................................................................................... (31) 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 506 1.139 2 1.647 515 486 — 1.001 Hedging Derivate Die Sicherungsgeschäfte mit negativem Marktwert, welche die Voraussetzung für das Hedge Accounting nach IAS 39 erfüllen, gliedern sich wie folgt: Aktivposten Hedging Derivate auf Forderungen an Kreditinstitute Originäre Forderungen ................................................................................. Angekaufte Forderungen Available for Sale ............................................... Hedging Derivate auf Forderungen an Kunden Originäre Forderungen ................................................................................. Angekaufte Forderungen Available for Sale ............................................... Hedging Derivate auf Finanzanlagen Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere .......... Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere .............................. Passivposten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ............................................ Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ......................................................... Verbriefte Verbindlichkeiten ......................................................................... Nachrangige Verbindlichkeiten .................................................................... Gesamt .............................................................................................................. (32) 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 142 34 176 200 39 239 346 109 455 448 177 625 1.062 9 1.071 1.641 — 1.641 2 2 107 1 112 1.814 — 3 137 — 140 2.645 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 572 563 37 836 873 259 1.704 32 706 738 354 1.655 Rückstellungen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen ................................................ Steuerrückstellungen für laufende Steuerverpflichtungen ............................................................. für latente Steuerverpflichtungen ................................................................ Andere Rückstellungen .................................................................................... Gesamt .............................................................................................................. Von den Rückstellungen entfallen 72 Mio E (Vorjahr 47 Mio E) auf die quotal einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen. Davon sind 68 Mio E (Vorjahr 44 Mio E) versicherungstechnische Rückstellungen in dem Posten Andere Rückstellungen und 4 Mio E (Vorjahr 3 Mio E) Steuerrückstellungen für latente Steuerverpflichtungen. (33) Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen handelt es sich überwiegend um Rückstellungen für die Verpflichtungen zur Leistung von betrieblichen Ruhegeldern aufgrund von unmittelbaren Versorgungszusagen. Art und Höhe der Ruhegelder F-38 der versorgungsberechtigten Mitarbeiter richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Versorgungsregelungen (u. a. Pensionsrichtlinien, Versorgungsordnung). Diese sind im Wesentlichen vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses abhängig. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen haben sich wie folgt entwickelt: Stand 1. Januar ................................................................................................ Zuführungen Dienstzeitaufwand ......................................................................................... Zinsaufwand .................................................................................................. Vermögenstransfer ........................................................................................ Auswirkungen von Plankürzungen und Abgeltungen ............................... Verbrauch Erbrachte Pensionsleistungen ...................................................................... Stand 31. Dezember ......................................................................................... 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 563 555 10 35 4 2 51 7 34 — 5 46 42 572 38 563 Die Zuführungen durch Vermögenstransfer sind durch Umwandlung von Tantiemeleistungen in Rückstellungen für Pensionsleistungen entstanden. Der Aufwand war bereits im Geschäftsjahr 2002 im Periodenergebnis enthalten. Im Geschäftsjahr 2003 wurden den Pensionsrückstellungen 47 Mio E erfolgswirksam aus dem Personalaufwand zugeführt. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sind aus dem Barwert der Pensionsverpflichtungen abgeleitet: Barwert der Pensionsverpflichtungen ............................................................ Nicht erfasste versicherungsmathematische Verluste ................................. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen ................................................ 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 614 –42 572 623 –60 563 Der Saldo der noch nicht erfassten versicherungsmathematischen Verluste liegt unterhalb von 10 % des Barwerts der Gesamtverpflichtung (Defined Benefit Obligation) von 614 Mio E (Vorjahr 623 Mio E). Daher wurde der Betrag bisher nicht erfolgswirksam erfasst. (34) Steuerrückstellungen Laufende Steuern .......................................... Latente Steuern ............................................ Gesamt .......................................................... Stand 1.1.2003 Verbrauch Auflösung Zuführung Stand 31.12.2003 Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E 32 706 738 17 — 17 — 4 4 22 134 156 37 836 873 Die Rückstellungen für laufende Steuern betreffen gegenwärtige Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Finanzverwaltungen. F-39 Die latenten Steuerverpflichtungen stehen in Zusammenhang mit folgenden Bilanzposten: Aktivposten Forderungen .................................................................................................. Handelsaktiva ................................................................................................ Hedging Derivate .......................................................................................... Finanzanlagen ................................................................................................ Sachanlagen .................................................................................................. Sonstige Aktiva ............................................................................................. Passivposten Verbindlichkeiten ........................................................................................... Handelspassiva .............................................................................................. Hedging Derivate .......................................................................................... Andere Rückstellungen ................................................................................. Sonstige Passiva ........................................................................................... Saldierung mit aktiven latenten Steuern ....................................................... Gesamt .............................................................................................................. (35) 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 262 234 178 858 27 9 342 10 — 843 26 2 — — — — 98 1.666 830 836 146 — 6 1 92 1.468 762 706 Andere Rückstellungen Die anderen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: Neustrukturierung ................... Risikoausgleichsbeträge der Postbeamten-Krankenkasse ... Übrige ....................................... Gesamt ..................................... Stand 1.1.2003 Währungsumrechnung Verbrauch Auflösung Zuführung Stand 31.12.2003 Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E 198 — 38 82 — 78 80 76 354 — –1 –1 1 16 55 — 10 92 9 44 53 88 93 259 Die Rückstellungen für Neustrukturierung wurden für eine weitgehende Reform der Betriebsund Organisationsstruktur gebildet. Zielsetzung ist es, eine langfristig wettbewerbsfähige Organisationsstruktur herzustellen, die einem branchenüblichen Entwicklungsstandard entspricht. Ein Großteil dieser Rückstellung, die infolge der Übertragung der interServ Gesellschaft für Personal- und Beratungsdienstleistungen mbH nicht mehr benötigt wurde, wurde in diesem Jahr aufgelöst bzw. verbraucht. Die übrigen Rückstellungen beinhalten versicherungstechnische Rückstellungen in Höhe von 68 Mio E (Vorjahr 44 Mio E), Rückstellungen für Prozesskosten in Höhe von 2 Mio E (Vorjahr 5 Mio E), Rückstellungen für die Jahresabschlusskosten in Höhe von 3 Mio E (Vorjahr 3 Mio E) sowie Jubiläumsrückstellungen in Höhe von 1 Mio E (Vorjahr 2 Mio E). (36) Sonstige Passiva Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ..................................... Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern ....................................................... Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern ............................................................... Sonstige Verbindlichkeiten .............................................................................. Rechnungsabgrenzungsposten ....................................................................... Gesamt .............................................................................................................. 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 55 75 1 234 6 371 53 69 — 193 98 413 Unter Sonstige Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten aus Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von 12 Mio E (Vorjahr 11 Mio E), Aufwendungen für ausstehende Rechnungen in Höhe F-40 von 38 Mio E (Vorjahr 33 Mio E), Aufwendungen für Leistungen der Deutsche Post AG in Höhe von 63 Mio E, Aufwendungen für das Versicherungsgeschäft in Höhe von 10 Mio E, Aufwendungen für Tantiemen in Höhe von 11 Mio E (Vorjahr 10 Mio E), Abgegrenzte Mitarbeiterboni in Höhe von 11 Mio E sowie Aufwendungen für ausstehende Urlaubs- und Freizeitansprüche in Höhe von 20 Mio E (Vorjahr 20 Mio E) bilanziert. Von den Sonstigen Passiva entfallen insgesamt 13 Mio E (Vorjahr 13 Mio E) auf die quotal einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen. (37) Nachrangkapital Nachrangige Verbindlichkeiten(1) .................................................................... Genussrechtskapital(2) ....................................................................................... Vermögenseinlagen typisch stiller Gesellschafter ........................................ Gesamt .............................................................................................................. 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 1.315 354 55 1.724 897 253 54 1.204 (1) Die Nachrangigen Verbindlichkeiten sind Eigenmittel im Sinne des 1 10 Abs. 5a KWG. Ansprüche von Gläubigern auf Rückzahlung dieser Verbindlichkeiten sind gegenüber anderen Gläubigern nachrangig. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung kann nicht entstehen. Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation dürfen sie erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. (2) Genussrechtskapital dient der Verstärkung des haftenden Eigenkapitals entsprechend den Vorschriften des Kreditwesengesetzes. Es nimmt bis zur vollen Höhe am Verlust teil. Zinszahlungen erfolgen nur im Rahmen eines vorhandenen Bilanzgewinns. Die Ansprüche der Genussrechtsinhaber auf Rückzahlung des Kapitals sind gegenüber den Ansprüchen der anderen Gläubiger nachrangig. Die im Nachrangkapital ausgewiesenen Posten entsprechen aufgrund der derzeitigen Restlaufzeitenstruktur nur in Höhe von 1.438 Mio E dem haftenden Eigenkapital nach § 10 Abs. 4, Abs. 5 und 5a KWG. Von den Nachrangigen Verbindlichkeiten entfallen 25 Mio E (Vorjahr 25 Mio E) auf die Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg. Von den Nachrangigen Verbindlichkeiten sind 620 Mio E (Vorjahr 434 Mio E) gegen Änderungen des Fair Value abgesichert. Der Zinsaufwand für Nachrangige Verbindlichkeiten beträgt 61 Mio E (Vorjahr 54 Mio E). Abgegrenzte, noch nicht fällige Zinsen in Höhe von 23 Mio E (Vorjahr 13 Mio E) werden im Nachrangkapital bei den Nachrangigen Verbindlichkeiten bilanziert. Die Genussscheininhaber erhalten eine dem Gewinnanteil der Aktionäre vorgehende jährliche gewinnabhängige Ausschüttung; der Ausschüttungsanspruch mindert sich, wenn und soweit ein ausschüttungsfähiger Gewinn nicht vorhanden ist. Zinsen auf das Genussrechtskapital für das Jahr 2003 in Höhe von insgesamt 20 Mio E (Vorjahr 18 Mio E) sind ebenfalls dem Posten direkt zugeordnet. Die Vermögenseinlage typisch stiller Gesellschafter stellt aufgrund ihrer vertraglichen Ausgestaltung und ihres wirtschaftlichen Charakters Fremdkapital dar und wird gemäß IAS 32 im Nachrangkapital ausgewiesen. Der Zinsaufwand für die aufgenommenen Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter beträgt 4 Mio E (Vorjahr 3 Mio E). F-41 (38) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital ......................................................................................... Kapitalrücklage .................................................................................................. Gewinnrücklagen............................................................................................... Währungsumrechnungsrücklage ..................................................................... Neubewertungsrücklage ................................................................................... Bilanzgewinn...................................................................................................... Gesamt ............................................................................................................... 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 410 1.159 3.002 –94 –200 589 4.866 410 1.159 3.239 –38 –473 99 4.396 Das gezeichnete Kapital der Postbank ist in 16 Mio Stück nennwertlose Namensaktien eingeteilt. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- und Bareinlagen ein- oder mehrmals zu erhöhen. Das genehmigte Kapital ist insgesamt auf die Hälfte des Grundkapitals beschränkt und unterliegt einer zeitlichen Befristung bis zum 5. Dezember 2005. Die Gewinnrücklagen beinhalten neben den Einstellungen aus dem Jahresüberschuss der Deutsche Postbank AG die Konzernanteile an den Bilanzergebnissen der konsolidierten Tochterunternehmen, soweit sie seit ihrer Zugehörigkeit zum Konzern erwirtschaftet worden sind. Zusätzlich beinhalten die Gewinnrücklagen die kumulierten Auswirkungen aus Konsolidierungsmaßnahmen. Die in der Neubewertungsrücklage ausgewiesenen erfolgsneutralen Bewertungsergebnisse von Finanzinstrumenten der Bewertungskategorie Available for Sale haben sich wie folgt entwickelt: Finanzinstrumente Available for Sale Stand zum 1. Januar................................................................................................. Zugang (+)/Abgang (–) ............................................................................................. Available for Sale gehedgt (bonitätsinduzierter Teil)......................................... Available for Sale nicht gehedgt.......................................................................... Umbuchungen in die Gewinn- und Verlustrechnung – Zugang (+)/Abgang (–) Available for Sale aufgrund Impairment............................................................. davon auf gehedgte Bestände .......................................................................... davon auf nicht gehedgte Bestände ................................................................ Available for Sale aufgrund von Verkauf/Hedge-Auflösung.............................. davon auf gehedgte Bestände .......................................................................... davon auf nicht gehedgte Bestände ................................................................ Erfolgsneutral gebildete latente Steuern ............................................................... Stand zum 31. Dezember......................................................................................... 2003 2002 Mio E Mio E –473 350 32 318 –43 1 — 1 –44 –3 –41 –34 –200 –71 –600 –96 –504 209 229 22 207 –20 11 –31 –11 –473 Aus den Abgängen und Wertberichtigungen von Finanzinstrumenten Available for Sale wurden im Geschäftsjahr 43 Mio E (Vorjahr 209 Mio E Zugang) erfolgswirksam als Abgang in die Neubewertungsrücklage eingestellt. Des Weiteren erhöhte sich die Neubewertungsrücklage um 350 Mio E (Vorjahr 600 Mio E nach latenten Steuern reduziert) aufgrund der Bewertung von Finanzinstrumenten Available for Sale. Die erfolgsneutral gebildeten latenten Steuern veränderten sich in diesem Geschäftsjahr um 34 Mio E (Vorjahr 11 Mio E) auf einen Endbestand von 92 Mio E (Vorjahr 58 Mio E), welche die Neubewertungsrücklage insgesamt reduzieren. F-42 Sonstige Angaben (39) Segmentberichterstattung Segmentberichterstattung nach Geschäftsfeldern Der Postbank Konzern steuert seine Aktivitäten auf der Grundlage eines ManagementInformationssystems, dessen zentraler Bestandteil die betriebswirtschaftliche Rechnung nach Geschäftsfeldern ist. Die Geschäftsfelder entsprechen der Organisationsstruktur des Konzerns. Retailbanking Firmenkunden 2003 2002 2003 2002 Financial Markets 2003 2002 2003 2002 2003 2002 Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Zinsüberschuss.................................... 1.539 1.390 Provisionsüberschuss ......................... 262 254 Handelsergebnis.................................. — — Finanzanlageergebnis ......................... — — Erträge ................................................. 1.801 1.644 Verwaltungsaufwand .......................... –1.343 –1.367 Risikovorsorge..................................... –92 –78 Sonst. Ertr. /Aufw................................ 15 4 Ergebnis vor Steuern.......................... 381 203 206 90 4 5 305 –145 –40 –2 118 191 88 3 — 282 –143 –45 –1 93 72 46 50 2 170 –79 4 1 96 85 53 50 3 191 –74 –2 2 117 –164 69 129 68 102 –242 –26 68 –98 186 60 27 33 306 –299 –12 –9 –14 1.653 467 183 75 2.378 –1.809 –154 82 497 1.852 455 80 36 2.423 –1.883 –137 –4 399 Segmentvermögen ............................. 19.704 17.372 24.154 23.267 17.461 Segmentverbindlichkeiten ................. 54.693 50.355 5.742 5.147 10.552 Cost-Income-Ratio (CIR) ..................... Eigenkapital-Rendite vor Steuern (RoE) ................................................ Übrige Konzern 18.585 67.509 78.026 128.828 137.250 8.699 51.139 66.562 122.126 130.763 74,6 83,2 47,8 50,8 46,6 38,5 238,4 97,9 76,1 77,7 20,7 12,5 28,8 19,2 10,5 13,0 –6,6 –0,9 10,7 8,6 Die Ermittlung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses basiert auf den gängigen Standards einer modernen Performancerechnung. In den Erträgen sind Zinsüberschüsse, Provisionsüberschüsse, Handelsergebnisse und Ergebnisse aus Finanzanlagen enthalten. In dem Posten ,,Übrige’’ sind Konsolidierungssachverhalte, nicht den Geschäftsfeldern zuordenbare Positionen, nicht verrechnete Overhead-Kosten sowie das Eigengeschäftsergebnis enthalten. Die Vorjahreszahlen wurden an die 2003 geltenden Organisationsstrukturen bzw. an geänderte Zuordnungskriterien angepasst. Segmentberichterstattung nach geografischen Bereichen Die Zuordnung der Segmente nach dem jeweiligen Sitz der Niederlassung oder des Konzernunternehmens ergibt nachfolgende Verteilung: Vermögen 2003 Deutschland............. Übrige ...................... Europa .................. USA....................... Gesamt..................... 2002 Verbindlichkeiten 2003 2002 Erträge 2003 Ergebnis vor Steuern 2002 2003 2002 Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E 103.110 25.718 22.941 2.777 128.828 113.272 23.978 20.688 3.290 137.250 97.299 24.827 22.370 2.457 122.126 107.824 22.939 20.035 2.904 130.763 2.242 136 61 75 2.378 2.253 170 92 78 2.423 424 73 47 26 497 319 80 61 19 399 (40) Eventual- und andere Verpflichtungen Eventualverpflichtungen beruhen auf vergangenen Ereignissen, die in der Zukunft zu möglichen Verpflichtungen führen. Diese Verpflichtungen entstehen durch den Eintritt ungewisser zukünftiger Ereignisse, deren Erfüllungsbetrag nicht mit hinreichender Zuverlässigkeit geschätzt werden kann. F-43 Eventualverpflichtungen Aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen ..................................... Andere Verpflichtungen Unwiderrufliche Kreditzusagen ..................................................................... Gesamt ............................................................................................................... (41) 31.12.2002 Mio E Mio E 1.254 1.304 12.890 14.144 11.321 12.625 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 16.636 85 69 16.790 18.291 92 69 18.452 31.12.2003 31.12.2002 Umlauf Schuldverschreibungen Im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen Begebene Schuldverschreibungen ............................................................... Zur Sicherstellung ausgehändigte Namenspfandbriefe ............................. Öffentliche Pfandbriefe/Kommunalschuldverschreibungen ....................... Deckungspflichtiger Umlauf ............................................................................. (42) 31.12.2003 Deckung der umlaufenden Schuldverschreibungen Mio E Mio E Deckung der Namenspapiere Forderungen an Kreditinstitute und Kunden ............................................... Summe der deckungspflichtigen Namenspapiere ...................................... Überdeckung ...................................................................................................... 6.670 2.124 4.546 3.494 803 2.691 Deckung der Pfandbriefe Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (Hypothekendarlehen)......... Summe der deckungspflichtigen Pfandbriefe ............................................. Überdeckung ...................................................................................................... 4.914 4.008 906 5.517 4.809 708 Deckung der Kommunalschuldverschreibungen Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie Ersatzdeckung in Wertpapieren............................................................................................... Summe der deckungspflichtigen Kommunalschuldverschreibungen ....... Überdeckung ...................................................................................................... 12.788 10.504 2.284 17.662 12.840 4.822 Deckung der Zinsaufwendungen für Namenspapiere Zinsaufwendungen für Namenspapiere....................................................... Zinserträge aus Deckungswerten.................................................................. Überdeckung ...................................................................................................... 97 344 247 40 186 146 Deckung der Zinsaufwendungen für Pfandbriefe Zinsaufwendungen für Pfandbriefe .............................................................. Zinserträge aus Deckungswerten.................................................................. Überdeckung ...................................................................................................... 223 292 69 267 338 71 Deckung der Zinsaufwendungen für Kommunalschuldverschreibungen Zinsaufwendungen für Kommunalschuldverschreibungen ....................... Zinserträge aus Deckungswerten.................................................................. Überdeckung ...................................................................................................... 497 669 172 622 995 373 F-44 (43) Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren Anhängige Zwangsversteigerungsverfahren .................................................. Zwangsverwaltungsverfahren .......................................................................... Durchgeführte Zwangsversteigerungen .......................................................... 31.12.2003 31.12.2002 Anzahl Anzahl 961 536 212 838 305 154 (44) Beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten, die mit den fortgeführten Anschaffungskosten oder mit dem Hedge Fair Value bilanziert werden Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder mit dem Hedge Fair Value bilanziert werden, müssen nach den Vorschriften des IAS 39.166 in Verbindung mit IAS 32 auch mit den beizulegenden Zeitwerten (Full Fair Value) angegeben werden. Nach dem Verständnis des IAS 39 entspricht der beizulegende Zeitwert (Full Fair Value) den Beträgen, zu denen am Bilanzstichtag zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Verbindlichkeit beglichen werden könnte. Existiert für ein Finanzinstrument ein aktiver Markt (z. B. Aktienbörse), wird der beizulegende Zeitwert (Full Fair Value) durch den Markt- bzw. Börsenpreis des Bilanzstichtags ausgedrückt. Da nicht für alle Vermögenswerte ein aktiver Markt besteht, ist für diese Instrumente aufgrund von finanzmathematischen Verfahren der beizulegende Zeitwert (Full Fair Value) ermittelt worden. Die in die Ermittlung eingehenden Parameter resultieren aus Marktkonditionen zum Bilanzstichtag. Die beizulegenden Zeitwerte (Full Fair Value) werden den Buchwerten (fortgeführten Anschaffungskosten oder Hedge Fair Value) für die nach den Bilanzposten eingeordneten Finanzinstrumente gegenübergestellt: 31.12.2003 Aktiva Barreserve .......................................................... Forderungen an Kreditinstitute ........................ Forderungen an Kunden ................................... Risikovorsorge ................................................... Finanzanlagen .................................................... Passiva Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ............. Verbriefte, nachrangige Verbindlichkeiten und Genussrechtskapital................................ (45) 31.12.2002 Buchwert Beizulegender Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert Mio E Mio E Mio E Mio E 1.623 32.881 39.021 –597 14.942 87.870 1.623 33.068 39.237 –597 14.704 88.035 1.307 36.044 39.517 –588 17.195 93.475 1.307 36.891 39.895 –588 17.837 95.342 20.271 73.941 20.791 73.448 28.300 66.665 29.011 66.619 27.935 122.147 28.096 122.335 35.947 130.912 36.714 132.344 Fremdwährungsvolumina 31.12.2003 Fremdwährungsaktiva....................................................................................... Fremdwährungspassiva .................................................................................... F-45 31.12.2002 Mio E Mio E 9.730 9.916 15.565 15.449 (46) Angaben über wesentliche Konzentrationen Das Aktiv- und Passivgeschäft des Konzerns ist wesentlich durch die Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens, der Deutsche Postbank AG, bestimmt. Die prozentuale Gliederung der Kredite erfolgt nach Wirtschaftszweigen: 2003 2002 % Wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen ............................... Organisationen ohne Erwerbszweck ......................................................................... Öffentliche Haushalte .................................................................................................. Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen Kreditinstitute............................................................................................................ Sonstige Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen......... % 22,5 0,1 18,4 19,0 0,1 21,5 44,0 15,0 100,0 46,9 12,5 100,0 2003 2002 Die prozentuale Gliederung nach Inländern und Ausländern ergibt sich wie folgt: Inländer ......................................................................................................................... Ausländer ...................................................................................................................... (47) % % 68,3 31,7 100,0 73,7 26,3 100,0 Finanzinstrumente nach IAS 39 – Bewertungskategorien Fair Value Hedge Aktiva ........................................ Originäre Forderungen ............ Forderungen Kreditinstitute . Forderungen Kunden............ Finanzanlagen.................... Direkt beim Emittenten erworbene Wertpapiere........ Finanzanlagen.................... Available for Sale Assets ......... Forderungen Kreditinstitute .................... Forderungen Kunden ........ Finanzanlagen.................... Held to Maturity Investments.. Forderungen Kunden ........ Finanzanlagen.................... Held for Trading ....................... Handelsaktiva..................... Hedging Derivate...................... Passiva....................................... Verbindlichkeiten ...................... Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten .................. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden............ Verbriefte Verbindlichkeiten. Nachrangige Verbindlichkeiten............... Held for Trading Handelspassiva ..................... Hedging Derivate .................. Nicht gehedgt Gesamt 31.12.2003 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2002 31.12.2003 Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E 23.498 6.694 2.246 4.448 — 29.271 8.130 2.836 5.294 — 106.161 64.523 30.635 33.863 25 109.100 66.689 33.208 33.444 37 129.659 71.216 32.881 38.311 25 138.371 74.819 36.044 38.738 37 1.445 1.445 14.527 1.071 1.071 18.949 10.839 10.839 14.869 12.985 12.985 14.250 12.284 12.284 29.396 14.056 14.056 33.199 389 1.627 12.511 — — — — — 832 15.117 13.304 558 2.411 15.980 — — — — — 1.121 15.450 12.805 801 2.662 11.406 3.343 710 2.633 12.588 12.588 — 110.137 108.490 1.172 2.001 11.077 3.881 779 3.102 11.295 11.295 — 118.855 117.854 1.190 4.289 23.917 3.343 710 2.633 12.588 12.588 832 125.255 121.794 1.730 4.412 27.057 3.881 779 3.102 11.295 11.295 1.121 134.305 130.659 894 935 19.377 27.365 20.271 28.300 1.233 10.556 683 10.753 72.708 15.711 65.982 24.044 73.941 26.267 66.665 34.797 620 — — 1.814 434 — — 2.645 695 1.647 1.647 — 463 1.001 1.001 — 1.315 1.647 1.647 1.814 897 1.001 1.001 2.645 F-46 31.12.2002 (48) Derivative Finanzinstrumente Der Postbank Konzern setzt derivative Finanzinstrumente überwiegend zur Sicherung im Rahmen der Aktiv-/Passivsteuerung ein. Darüber hinaus werden derivative Finanzgeschäfte auch als Handelsgeschäfte getätigt. Derivative Finanzinstrumente auf fremde Währungen werden im Wesentlichen in der Form von Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zins-/Währungsswaps und Devisenoptionsgeschäften abgeschlossen. Zinsderivate sind vor allem Zinsswaps, Forward Rate Agreements sowie Zinsfutures und Zinsoptionsgeschäfte; vereinzelt werden auch Termingeschäfte auf festverzinsliche Wertpapiere abgeschlossen. Aktienderivate werden insbesondere als Aktienoptionen und Aktien-/Indexfutures abgeschlossen. Kreditderivate (Credit Default Swaps) wurden in geringem Umfang abgeschlossen. Bei der Darstellung der derivativen Finanzinstrumente wird der Empfehlung des Verbands öffentlicher Banken gefolgt. Die Nominalwerte stellen das Bruttovolumen aller Käufe und Verkäufe dar. Bei diesem Wert handelt es sich um eine Referenzgröße für die Ermittlung gegenseitig vereinbarter Ausgleichszahlungen, nicht jedoch um bilanzierungsfähige Forderungen oder Verbindlichkeiten. Die Marktwerte resultieren aus den Brutto-Wiederbeschaffungskosten der einzelnen Kontrakte ohne Berücksichtigung von Nettingvereinbarungen. Der Bestand an derivativen Finanzinstrumenten setzt sich dabei wie folgt zusammen: Nominalwerte Derivate des Handelsbestands Hedging Derivate .................... Gesamt ..................................... Positive Marktwerte Negative Marktwerte 31.12.2003 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2002 31.12.2003 Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E 31.12.2002 Mio E 169.185 34.059 203.244 171.032 39.225 210.257 901 832 1.733 843 1.121 1.964 1.645 1.814 3.459 1.001 2.645 3.646 Nachfolgend sind die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten zins- und fremdwährungsbezogenen, bedingten und unbedingten Termingeschäfte des Postbank Konzerns dargestellt. Fair Value Nominalbetrag Derivate des Handelsbestands Fremdwährungsderivate OTC-Devisen Devisentermin (Forwards) ... Devisenswaps ...................... Gesamtbestand der OTCDerivate ................................ Gesamtbestand Fremdwährungsderivate ..... Zinsderivate OTC-Derivate Zinsswaps ............................. Cross Currency Swaps ........ FRAs ...................................... OTC-Zinsoptionen ................ Sonstige zinsgebundene Verträge ................................ Gesamtbestand der OTCDerivate ................................ Positive Marktwerte 31.12.2003 Mio E 31.12.2002 Mio E 548 7.633 Negative Marktwerte 31.12.2003 Mio E 31.12.2002 Mio E 194 7.262 34 297 1 188 23 267 17 267 8.181 7.456 331 189 290 284 8.181 7.456 331 189 290 284 137.917 191 920 5.452 135.747 828 3.510 136 559 — 1 — 519 44 13 — 1.317 11 1 13 680 10 13 — 25 15 — — 8 — 144.505 140.236 560 576 1.350 703 F-47 31.12.2003 Mio E 31.12.2002 Mio E Fair Value Nominalbetrag Börsengehandelte Zinsfutures ...... Börsengehandelte Zinsoptionen .. Gesamtbestand Zinsderivate ....... Aktien-/indexbezogene Derivate Aktienoptionen (long/short) ...... Gesamtbestand der OTC-Derivate Börsengehandelte Aktien-/ Indexfutures ............................ Börsengehandelte Aktien-/ Indexoptionen ......................... Gesamtbestand Aktien-/indexbezogene Derivate .. Kreditderivate Credit Default Swaps ................. Gesamtbestand der Kreditderivate ............................. Gesamtbestand der derivativen Vermögenswerte (Verbindlichkeiten) zu Handelszwecken gehalten davon Derivate des Bankbuchs . Sicherungsderivate Fair Value Hedges Zinsswaps ................................... Cross Currency Swaps ............... Aktienoptionen ........................... Sonstige zinsgeb. Verträge ....... Gesamtbestand der derivativen Vermögensgegenstände (Verbindlichkeiten) aus Sicherungsgeschäften Fair Value Hedge ............................... Cashflow Hedges Credit Default Swap ...................... Gesamtbestand der derivativen Vermögensgegenstände (Verbindlichkeiten) aus Sicherungsgeschäften Fair Value Hedge ............................... Gesamtbestand der derivativen Vermögensgegenstände (Verbindlichkeiten) aus Sicherungsgeschäften ............... Gesamtbestand der derivativen Vermögensgegenstände (Verbindlichkeiten) ..................... Positive Marktwerte Negative Marktwerte 31.12.2003 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E 10.602 5.240 160.347 20.772 445 161.453 — 5 565 — — 576 — 1 1.351 — — 703 11 11 2.085 2.085 1 1 73 73 — — 6 6 12 –110 — — — 3 570 44 3 1 1 1 593 2.019 4 74 1 10 64 104 1 4 3 4 64 104 1 4 3 4 169.185 62.375 171.032 43.108 901 393 843 401 1.645 1.139 1.001 486 30.361 3.311 386 — 34.543 4.521 148 12 740 87 1 4 803 314 4 — 1.605 184 9 16 2.400 245 — — 34.058 39.224 832 1.121 1.814 2.645 1 1 — — — — 1 1 — — — — 34.059 39.225 832 1.121 1.814 2.645 203.244 210.257 1.733 1.964 3.459 3.646 Gesamtbestand der bilanziell ausgewiesenen derivativen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten F-48 Hedging Derivate Positive Marktwerte 31.12.2003 Negative Marktwerte 31.12.2003 Positive Marktwerte 31.12.2002 Negative Marktwerte 31.12.2002 Mio E Mio E Mio E Mio E 383 19 304 126 832 376 76 788 574 1.814 35 69 729 288 1.121 47 52 1.726 820 2.645 Restlaufzeiten bis 3 Monate ...................................................... mehr als 3 Monate bis 1 Jahr .......................... mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre .............................. mehr als 5 Jahre ................................................ Handelsderivate und Derivate des Bankbuches Positive Marktwerte 31.12.2003 Negative Marktwerte 31.12.2003 Positive Marktwerte 31.12.2002 Negative Marktwerte 31.12.2002 Mio E Mio E Mio E Mio E 386 259 130 126 901 607 302 420 316 1.645 261 110 310 162 843 260 261 259 221 1.001 Restlaufzeiten bis 3 Monate ...................................................... mehr als 3 Monate bis 1 Jahr .......................... mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre .............................. mehr als 5 Jahre ................................................ Als Restlaufzeit wird der Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und der vertraglichen Fälligkeit der Forderung oder der Verbindlichkeit angesehen. In der nachstehenden Tabelle sind die positiven und negativen Marktwerte der derivativen Geschäfte nach den jeweiligen Kontrahenten aufgegliedert. Positive Marktwerte Kontrahenten Banken in der OECD ................................................. Öffentliche Stellen in der OECD .............................. Sonstige Kontrahenten in der OECD ...................... (49) Negative Marktwerte 31.12.2003 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E Mio E Mio E 1.710 — 23 1.733 1.890 73 1 1.964 3.429 — 30 3.459 3.426 197 23 3.646 Risikoaktiva und Eigenkapitalquote Die ordnungsgemäße Ermittlung des haftenden Eigenkapitals und der Eigenmittel stellt die Postbank auf Konzernebene sicher. Die Eigenmittelausstattung gemäß Bankenaufsicht stellt sich zum 31. Dezember 2003 wie folgt dar: 31.12.2003 Gewichtete Risikoaktiva .................................................................................. Marktrisikopositionen ...................................................................................... Anrechnungspflichtige Positionen .................................................................. Kernkapital ........................................................................................................ Ergänzungskapital ............................................................................................ Haftendes Eigenkapital .................................................................................... Anrechenbare Eigenmittel ............................................................................... Kernkapitalquote in % ...................................................................................... Eigenkapitalquote in % .................................................................................... Gesamtkennziffer in % ..................................................................................... 31.12.2002 Mio E Mio E 42.200 3.750 45.950 2.760 1.780 4.540 4.540 6,6 10,8 9,9 40.338 4.200 44.538 2.782 1.482 4.264 4.264 6,9 10,6 9,6 Mit einer Eigenkapitalquote von 10,8 % bzw. einer Gesamtkennziffer von 9,9 % liegt der Postbank Konzern deutlich über dem geforderten Wert von 8 %. F-49 (50) Restlaufzeitengliederung Zum 31. Dezember 2003: Forderungen an Kreditinstitute ..... Forderungen an Kunden................. Handelsaktiva .................................. Hedging Derivate............................. Finanzanlagen.................................. Sonstige Aktiva ............................... Gesamt ............................................. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ............................ Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ......................................... Verbriefte Verbindlichkeiten .......... Handelspassiva................................ Hedging Derivate............................. Rückstellungen ................................ Pensionsrückstellungen............... Steuerrückstellungen................... Sonst. Rückstellungen ................. Sonstige Passiva ............................. Nachrangkapital .............................. Gesamt ............................................. Täglich fällig Bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Jahr 1 Jahr bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E 7.707 1.578 — — 1.115 194 10.594 10.947 1.542 1.204 383 1.244 27 15.347 3.658 3.471 2.288 19 1.941 56 11.433 5.985 18.232 6.726 304 19.642 636 51.525 5.774 18.487 2.370 126 14.917 60 41.734 34.071 43.310 12.588 832 38.859 973 130.633 1.227 11.007 887 3.482 3.668 20.271 20.227 239 — — 28 1 19 8 166 — 21.887 41.430 7.191 607 376 20 15 — 5 131 — 60.762 3.318 4.412 302 76 74 43 14 17 51 214 9.334 5.105 9.626 420 788 1.066 159 840 67 15 261 20.763 3.861 4.799 318 574 516 354 — 162 8 1.249 14.993 73.941 26.267 1.647 1.814 1.704 572 873 259 371 1.724 127.739 Summe Die Restlaufzeiten der derivativen Finanzinstrumente sind gesondert in einer Tabelle unter Notes (48) ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2002: Forderungen an Kreditinstitute ..... Forderungen an Kunden................. Handelsaktiva .................................. Hedging Derivate............................. Finanzanlagen.................................. Sonstige Aktiva ............................... Gesamt ............................................. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ............................... Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ............................................. Verbriefte Verbindlichkeiten .......... Handelspassiva................................ Hedging Derivate............................. Rückstellungen ................................ Pensionsrückstellungen............... Steuerrückstellungen................... Sonst. Rückstellungen ................. Sonstige Passiva ............................. Nachrangkapital .............................. Gesamt ............................................. Täglich fällig Bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Jahr 1 Jahr bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E Mio E 1.354 1.551 1 — 529 167 3.602 13.777 1.611 2.322 35 2.469 89 20.303 5.732 2.789 3.188 69 4.514 63 16.355 7.883 17.125 5.231 729 24.241 696 55.905 9.028 20.853 553 288 12.499 8 43.229 37.774 43.929 11.295 1.121 44.252 1.023 139.394 1.139 19.847 446 2.991 3.877 28.300 16.917 — 1 — 70 — 13 57 277 — 18.404 31.884 5.100 259 47 25 8 — 17 36 — 57.198 4.343 6.422 261 52 71 19 29 23 43 97 11.735 8.724 17.032 259 1.726 850 57 677 116 22 132 31.736 4.797 6.243 221 820 639 479 19 141 35 975 17.607 66.665 34.797 1.001 2.645 1.655 563 738 354 413 1.204 136.680 F-50 Summe (51) Forderungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Forderungen an nicht konsolidierte verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ergeben sich in folgender Höhe: Forderungen an Kunden Verbundene Unternehmen ............................................................................ Unternehmen, mit denen eine Beteiligungsverhältnis besteht.................. Sonstige Aktiva Verbundene Unternehmen ............................................................................ Unternehmen, mit denen eine Beteiligungsverhältnis besteht.................. Gesamt ............................................................................................................... 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 79 45 124 62 — 62 7 3 10 134 — 2 2 64 Die wesentlichen Posten beziehen sich auf Forderungen gegenüber der Deutsche Post AG. (52) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ergeben sich in folgender Höhe: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Verbundene Unternehmen ............................................................................ Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.................... Sonstige Passiva Verbundene Unternehmen ............................................................................ Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.................... Gesamt ............................................................................................................... 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 607 — 607 557 — 557 76 — 76 683 89 — 89 646 Die wesentlichen Posten beziehen sich auf Verbindlichkeiten gegenüber der Deutsche Post AG. F-51 (53) Erträge und Aufwendungen mit verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2003 2002 Mio E Mio E Zinsüberschuss Verbundene Unternehmen........................................................................................ 1 1 — — 16 2 18 16 2 18 627 3 630 655 3 658 42 — 42 9 1 10 24 — 24 2 — 2 Provisionsüberschuss Verbundene Unternehmen........................................................................................ Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ............................... Verwaltungsaufwand Verbundene Unternehmen........................................................................................ Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ............................... Sonstige Erträge Verbundene Unternehmen........................................................................................ Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ............................... Sonstige Aufwendungen Verbundene Unternehmen........................................................................................ Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ............................... (54) Nachrangige Vermögenswerte Als nachrangig sind Vermögenswerte anzusehen, wenn sie als Forderungen im Fall der Liquidation oder der Insolvenz des Schuldners erst nach den Forderungen der anderen Gläubiger erfüllt werden dürfen. In den Bilanzaktiva sind folgende nachrangige Vermögensgegenstände enthalten. Forderungen an Kunden ................................................................................... Forderungen an Kreditinstitute ........................................................................ Finanzanlagen .................................................................................................... Gesamt ............................................................................................................... (55) 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 81 16 5 102 81 47 5 133 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Seit 2000 zahlt die Postbank 33 v. H. der Bruttobezüge ihrer aktiven Beamten und der fiktiven Bruttobezüge ihrer beurlaubten Beamten an eine zu diesem Zweck gegründete Unterstützungskasse. Darüber hinausgehende Verpflichtungen der Postbank für Leistungen der Unterstützungskasse bestehen nicht, sondern sind durch den Bund zu tragen. Die Postbank hat für ihre Tochtergesellschaft Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg, eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich verpflichtet, abgesehen vom Fall eines politischen Risikos, dafür Sorge zu tragen, dass die Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg, ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Die Postbank AG hat für ihre Tochtergesellschaft PB Capital Corp., Delaware, USA, eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich verpflichtet, abgesehen vom Fall eines politischen Risikos, dafür Sorge zu tragen, dass die PB Capital Corp. ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Die Postbank hat Nachschussverpflichtungen aus der freiwilligen Einlagensicherung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. in der satzungsmäßig vorgesehenen Höhe und aus der gesetzlich festgelegten Einlagensicherung. Außerdem ist die Deutsche Postbank International S.A. Luxemburg Mitglied des ,,Verbands zur Einlagensicherung, Luxemburg’’. F-52 Die finanziellen Verpflichtungen aus operativen Leasinggeschäften verteilen sich auf folgende Vermögensklassen und stellen sich in ihrer Fälligkeitsstruktur wie folgt dar: Immaterielle Vermögenswerte Grundstücke und Gebäude Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt Mio E Mio E Mio E Mio E 32 87 — 119 15 41 27 83 12 50 — 62 59 178 27 264 Unter 1 Jahr..................................................... 1 bis 5 Jahre .................................................... Über 5 Jahre.................................................... Gesamt............................................................. (56) Treuhandgeschäfte Die Treuhandgeschäfte gliedern sich wie folgt: Treuhandvermögen Forderungen an Kreditinstitute ..................................................................... Forderungen an Kunden................................................................................ Treuhandverbindlichkeiten Treuhandmittel für durchlaufende Kredite .................................................. Sondervermögen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ........................ Altenteilerentenfonds..................................................................................... Zweckvermögen ............................................................................................. (57) 31.12.2003 31.12.2002 Mio E Mio E 41 1.602 1.643 71 1.668 1.739 749 45 11 838 1.643 803 56 11 869 1.739 Anteil (%) Anteil (%) Unmittelbar Mittelbar Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Name und Sitz des Unternehmens 1) Voll konsolidierte Unternehmen: Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg ................................. Deutsche Postbank Asset Management S.A., Luxemburg...................... Deutsche Postbank Capital Management S.A., Luxemburg ................... Deutsche Postbank Vermögens-Management S.A., Luxemburg ........... Deutsche Postbank Privat Investment Kapitalanlage-Gesellschaft mbH, Bonn............................................................................................... Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH, Bonn..................... Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH & Co. Objekt Leipzig KG, Bonn..................................................................................... Postbank Systems AG, Bonn..................................................................... Ralos Verwaltungs GmbH & Co. Vermietungs KG, München ............ DSL Finance N.V., Amsterdam .................................................................. DSL Holding AG i.A., Bonn........................................................................ Deutsche Postbank Financial Services GmbH, Frankfurt am Main ........ Deutsche Postbank Finance Center Object GmbH, Luxemburg ............. DPBI Immobilien KGaA, Luxemburg ........................................................ Postbank Leasing GmbH, Bonn................................................................. PB (USA) Holdings Inc., Delaware, USA .................................................. PB Capital Corp., Delaware, USA .............................................................. PB Realty Corp., New York, USA .............................................................. PB Finance (Delaware), Inc., Delaware, USA ........................................... PB Factoring GmbH, Bonn......................................................................... Postbank Vermögensberatung AG, Bonn................................................. Postbank Vermögensberatung Service GmbH, Köln............................... F-53 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 90,0 100,0 94,0 100,0 97,46 100,0 10,0 100,0 100,0 90,0 0,06 100,0 94,65 100,0 100,0 100,0 100,0 Name und Sitz des Unternehmens Anteil (%) Anteil (%) Unmittelbar Mittelbar 2) Quotal konsolidierte Unternehmen: PB Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Hilden................................. PB Versicherung Aktiengesellschaft, Hilden ............................................ (58) 50,0 50,0 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Durchschnittlicher Personalbestand im Konzern während des Berichtszeitraumes: Gesamt 2003 Vollzeitkräfte Beamte ................................................................................................................... Angestellte ............................................................................................................. Gewerbliche Arbeitnehmer .................................................................................. Teilzeitkräfte Beamte ................................................................................................................... Angestellte ............................................................................................................. Gewerbliche Arbeitnehmer .................................................................................. (59) Gesamt 2002 3.001 5.222 88 8.311 3.405 5.293 120 8.818 790 640 6 1.436 9.747 933 618 10 1.561 10.379 Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum 4,28 Mio E (Vorjahr 4,27 Mio E). An frühere Vorstandsmitglieder sind 1,28 Mio E (Vorjahr 1,29 Mio E) gezahlt worden. Für diesen Personenkreis bestanden Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 20,41 Mio E (Vorjahr 19,87 Mio E), die sämtliche Verpflichtungen decken. Zum Bilanzstichtag waren Kredite an Mitglieder des Vorstands und Mitglieder des Aufsichtsrats in Höhe von 0,53 Mio E (Vorjahr 0,89 Mio E) und an in 2003 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder in Höhe von 0,22 Mio E gewährt. Weitere Haftungsverhältnisse wurden nicht eingegangen. Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen 0,49 Mio E (Vorjahr 0,43 Mio E). (60) Andere Angaben Alle Anteile an der Deutsche Postbank AG werden direkt oder indirekt von der Deutsche Post AG gehalten. Der Konzernabschluss der Postbank wird in den Konzernabschluss der Deutsche Post AG einbezogen. Nach § 2 Abs. 4 Postumwandlungsgesetz (PostUmwG) trägt der Bund die Gewährleistung für die Erfüllung der zum Zeitpunkt der Eintragung der Deutsche Postbank AG in das Handelsregister bestehenden Verbindlichkeiten. Für die Spareinlagen endete die Gewährleistung nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Handelsregistereintragung. Die Deutsche Postbank AG gehört dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken e. V. sowie der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH an. Die Deutsche Postbank AG hat für ihre Tochtergesellschaft PB Capital Corp., Delaware, USA, Garantieerklärungen in Höhe von USD 3.095,8 Mio abgegeben. Diese beinhalten die Garantieerklärung für Swaps (USD 68,3 Mio), eine Mietgarantie für Geschäftsräume in New York (USD 22,1 Mio) und eine Garantieerklärung für das Commercial-Paper-Programm (USD 3.005,4 Mio). Die Deutsche Postbank AG garantiert für sämtliche von der DSL Finance N.V. begebenen Emissionen. F-54 (61) Namen der Organmitglieder Vorstand Mitglieder des Vorstands sind: Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann, Bonn (Vorsitzender) Dirk Berensmann, Unkel Stefan Jütte, Bonn Volker Mai, Bad Honnef Dr. Wolfgang Klein, Bonn Loukas Rizos, Bonn Lothar Rogg, Bonn F-55 bis 30. Juni 2003 Mandate der Vorstandsmitglieder der Deutsche Postbank AG zum 31. Dezember 2003 in Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien: Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann, Bonn Funktion Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Board of Directors Vorsitzender des Board of Directors Mitglied des Aufsichtsrats (ab 26. September 2003) Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 1. Oktober 2003) Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Gesellschaft PB Lebensversicherung AG, Hilden PB Versicherung AG, Hilden PB (USA) Holdings, Inc., Wilmington (Delaware, USA) PB Capital Corp., Wilmington (Delaware, USA) PB Firmenkunden AG*, Bonn Deutsche Postbank Financial Services GmbH, Frankfurt a. M. TCHIBO Holding AG, Hamburg Accenture Corp., Irving (Texas, USA) Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB), Berlin Mitglied des Aufsichtsrats (ab 18. August 2003) Mitglied des Board of Directors Mitglied des Vorstands Im Laufe des Jahres aufgegebenes Mandat Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 28. August 2003) DSL Holding AG i.A., Bonn Dirk Berensmann, Unkel Funktion Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglied des Beirats (ab 28. Juli 2003) Stv. Vorsitzender des Beirats (ab 15. Oktober 2003) Mitglied des Board of Directors Mitglied des Vorstands (ab 18. März 2003) Gesellschaft Postbank Systems AG, Bonn einsnull IT-Support GmbH, Bonn Eurogiro Network A/S, Taastrup (Dänemark) e-Finance Lab Universität Frankfurt a. M. Stefan Jütte, Bonn Funktion Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats (ab 26. September 2003) Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 1. Oktober 2003) Mitglied des Verwaltungsrats Mitglied des Board of Directors Mitglied des Board of Directors Mitglied des Aufsichtsrats Gesellschaft Postbank Leasing GmbH, Bonn PB Factoring GmbH, Bonn PB Firmenkunden AG*, Bonn Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg PB (USA) Holdings, Inc., Wilmington (Delaware, USA) PB Capital Corp., Wilmington (Delaware, USA) BVVG Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin Im Laufe des Jahres aufgegebenes Mandat Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 28. August 2003) * DSL Holding AG i.A., Bonn Firmierte bis 2. Februar 2004 als PB Erste Beteiligungen AG F-56 Dr. Wolfgang Klein, Bonn Funktion Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 10. Januar 2003) Vorsitzender des Beirats Gesellschaft Postbank Vermögensberatung AG, Bonn VÖB-ZVD Bank für Zahlungsverkehrsdienstleistungen GmbH, Bonn Postbank P.O.S. Transact GmbH, Schwalbach am Taunus Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg Vorsitzender des Management Committee Mitglied des Verwaltungsrats (ab 1. Juli 2003) Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (ab 23. September 2003) Mitglied des Verwaltungsrats (ab 1. Juli 2003) Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (ab 23. September 2003) Mitglied des Verwaltungsrats (ab 1. Juli 2003) Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (ab 23. September 2003) Mitglied des Verwaltungsrats (ab 1. Juli 2003) Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (ab 23. September 2003) Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Verwaltungsrats Deutsche Postbank Capital Management S.A., Luxemburg Deutsche Postbank Asset Management S.A., Luxemburg Deutsche Postbank Vermögens-Management S.A., Luxemburg PB Lebensversicherung AG, Hilden PB Versicherung AG, Hilden Comma Soft AG, Bonn VISA Deutschland e.V., Frankfurt Im Laufe des Jahres aufgegebenes Mandat Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 15. April 2003) Postbank EasyTrade.AG, Köln Volker Mai, Bad Honnef Funktion Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003) Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003) Gesellschaft einsnull IT-Support GmbH, Bonn Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH, Bonn interServ Gesellschaft für Personal- und Beraterdienstleistungen mbH, Bonn CREDA Objektanlage- und -verwaltungsgesellschaft mbH, Bonn KORDOBA Gesellschaft für Bankensoftware mbH & Co. KG, München Postbank Systems AG, Bonn Deutsche Postbank Privat Investment Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg Deutsche Postbank Capital Management S.A., Luxemburg Deutsche Postbank Asset Management S.A., Luxemburg Deutsche Postbank Vermögens-Management S.A., Luxemburg Deutsche Postbank Fonds-Management S.A, Luxemburg Niedersächsische Landesgesellschaft mbH, Hannover Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, Bonn Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands e.V., Berlin Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands e.V., Berlin Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003) Vorsitzender des Beirats (bis 19. Mai 2003) Vorsitzender des Beirats (bis 19. Mai 2003) Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003) Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 14. April 2003) Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 30. Juni 2003) Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 30. Juni 2003) Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 30. Juni 2003) Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 30. Juni 2003) Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 30. Juni 2003) Mitglied des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003) Mitglied des Verwaltungsrats (bis 19. Mai 2003) Vorsitzender des Beirats (bis 19. Mai 2003) Vorsitzender des Anlageausschusses (bis 19. Mai 2003) Herr Mai ist mit Ablauf des 30. Juni 2003 aus dem Vorstand ausgeschieden. Loukas Rizos, Bonn Funktion Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats (ab 10. Januar 2003) Mitglied des Aufsichtsrats (ab 26. September 2003) Gesellschaft Deutsche Postbank Privat Investment Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn Deutsche Postbank Financial Services GmbH, Frankfurt a.M. Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg Deutsche Postbank Capital Management S.A., Luxemburg Deutsche Postbank Asset Management S.A., Luxemburg Deutsche Postbank Vermögens-Management S.A., Luxemburg Postbank Vermögensberatung AG, Bonn PB Firmenkunden AG*, Bonn Im Laufe des Jahres aufgegebene Mandate Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 15. April 2003) Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 5. Dezember 2003) Postbank EasyTrade.AG, Köln Deutsche Postbank Fonds-Management S.A, Luxemburg Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Verwaltungsrats Vorsitzender des Verwaltungsrats Vorsitzender des Verwaltungsrats Vorsitzender des Verwaltungsrats * Firmierte bis 2. Februar 2004 als PB Erste Beteiligungen AG F-57 Lothar Rogg, Bonn Funktion Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 10. Januar 2003) Mitglied des Aufsichtsrats Gesellschaft Postbank Vermögensberatung AG, Bonn Deutsche Postbank Privat Investment Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn PB Lebensversicherung AG, Hilden PB Versicherung AG, Hilden McPaper AG, Berlin Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats Vorsitzender des Aufsichtsrats Im Laufe des Jahres aufgegebene Mandate Mitglied des Aufsichtsrats (bis 15. April 2003) Vorsitzender des Beirats (bis 13. März 2003) Postbank EasyTrade.AG, Köln In insgesamt elf Deutsche Post Vertriebsgesellschaften, jeweils GmbH, jeweils deutsche Standorte In insgesamt elf Deutsche Post Retailgesellschaften, jeweils GmbH, jeweils deutsche Standorte Vorsitzender des Beirats (bis 13. März 2003) F-58 Der Aufsichtsrat der Deutsche Postbank AG setzt sich wie folgt zusammen: 1. Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner Dr. Klaus Zumwinkel, Vorsitzender des Vorstands Deutsche Post AG, Bonn (Vorsitzender) Prof. Dr. Hans-E. Büschgen, Universitätsprofessor (em.), Direktor des Forschungsinstituts für Leasing, Köln Dr. Edgar Ernst, Mitglied des Vorstands Deutsche Post AG, Bonn Dietrich Jahn, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium der Finanzen, Berlin Prof. Dr. Ralf Krüger, Unternehmensberater, Professur FH, Wiesbaden Dr. Axel Nawrath, Abteilungsleiter im Bundesministerium der Finanzen, Berlin Dr. Hans-Dieter Petram, Mitglied des Vorstands Deutsche Post AG, Bonn Dr. Klaus Schlede, ehem. stv. Vorsitzender des Vorstands Deutsche Lufthansa AG, Köln Dr. Manfred Schüler, Staatssekretär a.D., Wachtberg Dr.-Ing. Dieter Soltmann, ehemals persönlich haftender Gesellschafter Spaten-Franziskaner-Bräu KGaA, München Dr. Alfred Tacke, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Berlin 2. Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Berlin (Stellvertretender Vorsitzender) Marietta Auer, Abteilungsleiterin Deutsche Postbank AG, Zentrale, Bonn Rosemarie Bolte, Fachbereichsleiterin Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Stuttgart Annette Harms, Mitglied des Betriebsrats Postbank Hamburg, Hamburg Ralf Höhmann, Mitglied des Betriebsrats Postbank Stuttgart, Stuttgart Elmar Kallfelz, Mitglied des Konzernbetriebsrats Deutsche Post AG, Bonn Harald Kuhlow, Vorsitzender des Betriebsrats Postbank Karlsruhe, Karlsruhe Sabine Schwarz, Vorsitzende des Betriebsrats Postbank Berlin, Berlin Horst-Peter Voegler, Mitglied des Betriebsrats Postbank Hannover, Langenhagen Christine Weiler, Vorsitzende des Betriebsrats Postbank München, München Christel Zobeley, Gewerkschaftsfunktionärin Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Berlin Bonn, 27. Februar 2004 Deutsche Postbank Aktiengesellschaft Der Vorstand Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann Dirk Berensmann Stefan Jütte Dr. Wolfgang Klein Loukas Rizos Lothar Rogg F-59 ab 20. März 2003 bis 28. Februar 2003 ab 1. März 2003 bis 28. Februar 2003 Der Konzernlagebericht wurde im Zusammenhang mit der Aufstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2003 erstellt und berücksichtigt naturgemäß nur diejenigen Umstände, die zu jenem Zeitpunkt bekannt waren. Der Konzernlagebericht sollte daher nur in Zusammenhang mit den Abschnitten ,,Postbank-Konzern’’ sowie ,,Jüngste Entwicklung und Ausblick’’ gelesen werden, die den zum Datum dieses Prospekts aktuellen Informationsstand wiedergeben. Konzernlagebericht der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft startete schwach in das Jahr 2003. Der Irakkrieg führte zu einer ausgeprägten Zurückhaltung bei Investoren und Konsumenten und lähmte dadurch die wirtschaftlichen Aktivitäten. Nach Kriegsende erholte sich die globale Konjunktur aber wieder und gewann im Verlauf des Jahres an Schwung. Eine Lokomotivfunktion für die Weltwirtschaft übernahmen wieder einmal die USA. Trotz eines mäßigen ersten Halbjahres stieg dort das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2003 um 3,1 %. Überraschend günstig war im Jahr 2003 die wirtschaftliche Entwicklung in Japan. Getrieben von kräftig steigenden Exporten wuchs die japanische Wirtschaft um 2,7 %. Positiv wirkte sich dabei die enge Verflechtung mit den aufstrebenden Ländern Südostasiens aus, der erneut wachstumsstärksten Region der Welt. Den Nachzügler im globalen Aufschwung bildete der Euroraum. Im ersten Halbjahr belastete die schwache Weltwirtschaft das Wachstum. Da auch die Binnennachfrage sehr verhalten blieb, kam der Euroraum in dieser Phase über Stagnation nicht hinaus. Dank der globalen Erholung kamen in der zweiten Jahreshälfte aber wieder positive Impulse von steigenden Exporten. Dennoch fiel das gesamtwirtschaftliche Wachstum 2003 mit lediglich 0,4 % sehr niedrig aus. Noch schwächer entwickelte sich die deutsche Wirtschaft, die 2003 um 0,1 % schrumpfte. Nach rückläufigen Ausfuhren in der ersten Jahreshälfte profitierte die Exportwirtschaft ab der Jahresmitte zwar ebenfalls von der anziehenden Auslandsnachfrage. Dennoch wurde bei den Exporten lediglich ein Zuwachs von 1,1 % erreicht. Das war das niedrigste Wachstum seit zehn Jahren. In diesem Umfeld ging die Investitionsbereitschaft weiter zurück, wobei sich allerdings zum Jahresende erste Besserungstendenzen abzeichneten. Ausgesprochen enttäuschend entwickelte sich aber die Konsumneigung. Eine bedeutende Rolle spielten hierbei die langwierigen Verhandlungen über Steuerentlastungen und Reformen der sozialen Sicherungssysteme, die zu einer Verunsicherung der Bürger führten. Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr Die bereits in 2002 erworbene Postbank Vermögensberatung AG hat in 2003 ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen. Sie berät vermögende Privatkunden und ergänzt damit sinnvoll unseren Filialvertrieb. Im Berichtsjahr ging nunmehr das zweite Modul unserer mit SAP entwickelten Standardsoftware für Banken in den Wirkbetrieb. Es dient der Kontoführung und dem Zahlungsverkehr. In 2003 hat die Postbank zum ersten Mal Kreditrisiken mittels einer synthetischen Verbriefung (Residential Mortgage Backed Security) unter Nutzung der Provide-Plattform der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) begeben. Zum 1. November 2003 haben wir unsere Tochtergesellschaft interServ Gesellschaft für Personal-und Beraterdienstleistungen mbH an die Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH veräußert. F-60 Erfolgsrechnung Der Deutsche Postbank Konzern konnte beim Ergebnis vor Steuern in 2003 erneut zulegen. Es stieg gegenüber dem Vorjahr um 24,5 % auf 497 Mio E. Der leichte Rückgang der Gesamterträge und die gestiegene Risikovorsorge konnten durch einen Rückgang der Verwaltungsaufwendungen, insbesondere der Personalkosten, sowie einen höheren Saldo der Sonstigen Erträge und Aufwendungen überkompensiert werden. Gesamterträge Die Summe der Erträge, das heißt die bilanzbezogenen Erträge (Zinsüberschuss, Handels- und Finanzanlageergebnis) und der Provisionsüberschuss, ging um 1,9 % von 2.423 Mio E auf 2.377 Mio E leicht zurück. Während die bilanzbezogenen Erträge trotz des niedrigen Zinsniveaus nur um 2,9 % unter dem Vorjahr lagen, hat sich deren Struktur spürbar verändert. Der Zinsüberschuss ging um 10,7 % auf 1.653 Mio E zurück, während gleichzeitig das Handelsund Finanzanlageergebnis mit 258 Mio E deutlich über dem Vorjahreswert von 116 Mio E lagen. Der Provisionsüberschuss stieg unter anderem durch die positive Entwicklung des Fondsgeschäfts um 2,6 % auf 467 Mio E. Kreditrisikovorsorge Die Risikovorsorge für das Kreditgeschäft stieg um 13,1 % auf 154 Mio E (Vorjahr: 137 Mio E). Hier wirkte sich die konjunkturell bedingte Verringerung der Schuldnerbonität aus. Für alle erkennbaren Risiken wurde angemessene Vorsorge gebildet. Verwaltungsaufwand Der gesamte Verwaltungsaufwand konnte um 4,0 % oder 75 Mio E auf 1.809 Mio E verringert werden. Dabei sank der Personalaufwand, vor allem bedingt durch den Rückgang der Mitarbeiterzahl, von 641 Mio E auf 608 Mio E und der Sachaufwand um 40 Mio E oder 3,4 % auf 1.121 Mio E. Die Abschreibungen auf Sachanlagen lagen ebenfalls unter dem Vorjahreswert. Sonstige Erträge und Aufwendungen Der Saldo aus Sonstigen Erträgen und Aufwendungen verbesserte sich um 87 Mio E auf 83 Mio E. Hier war unter anderem eine Rückstellung aufzulösen als Folge der Übertragung der interServ Gesellschaft für Personal- und Beraterdienstleistungen mbH. Ergebnis vor Steuern Zum Ergebnis vor Steuern von 497 Mio E (Vorjahr 399 Mio E) hat das Geschäftsfeld Retailbanking mit 381 Mio E (Vorjahr 203 Mio E), das Geschäftsfeld Firmenkunden mit 118 Mio E (Vorjahr 93 Mio E) und das Geschäftsfeld Financial Markets mit 96 Mio E (Vorjahr 117 Mio E) beigetragen. Jahresüberschuss Unter Berücksichtigung der Ertragsteuern und des Ergebnisses Konzernfremder ergibt sich somit ein Überschuss von 352 Mio E (Vorjahr 132 Mio E). Bilanzsumme und Bilanzentwicklung Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich die Bilanzsumme um 8,5 Mrd E auf 132,6 Mrd E. Die Entwicklung ist erneut geprägt durch den deutlichen Zuwachs der Kundeneinlagen einerseits und den Abbau der Geld- und Kapitalmarktrefinanzierungen andererseits, was letztlich insgesamt zu einem Rückgang von 6,0 % führte. Auf der Aktivseite gingen dementsprechend die Geld- und Kapitalmarktanlagen zurück. Forderungen an Kunden Die Kundenforderungen liegen mit insgesamt 43,3 Mrd E um 0,6 Mrd E unter dem Vorjahr. Direkte Kundenkredite konnten dabei um 2,8 Mrd E gesteigert werden. Rückläufig waren insbesondere die Forderungen an öffentliche Haushalte. F-61 Geld- und Kapitalmarktanlagen Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten sind um 3,7 Mrd E auf 34,1 Mrd E, die Finanzanlagen um 5,4 Mrd E auf 38,9 Mrd E gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Dem gegenüber steht ein Anstieg der Handelsaktiva um 1,3 Mrd E auf 12,6 Mrd E. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen gegenüber dem Vorjahresende um 7,3 Mrd E auf 73,9 Mrd E an. Das darin enthaltene bilanzwirksame Sparvolumen wuchs um 3,4 Mrd E. Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich um 8,0 Mrd E auf 20,3 Mrd E. Bedingt durch auslaufende Emissionen gingen die Verbrieften Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2003 um 8,5 Mrd E auf 26,3 Mrd E zurück. Eigenkapital Das ausgewiesene Eigenkapital des Konzerns stieg um 0,5 Mrd E auf 4,9 Mrd E gegenüber dem Vorjahr an. Die Gesamtkapital-Quote nach Grundsatz I der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegt bei 9,9 %, die Kernkapital-Quote bei 6,6 %. Risikobericht 2003 Strategie und Ziele des Risikomanagements im Konzern Risikomanagement definiert der Postbank Konzern als einen Regelkreis, der auf der Basis festgelegter Ziele einen systematischen und permanenten Prozess über alle Bereiche des Postbank Konzerns umfasst. Dieser Prozess beinhaltet Strategie, Analyse und Bewertung, Steuerung und Controlling der Gesamtbankrisiken. Das Risikomanagement ist so Teil der risiko- und ertragsorientierten Gesamtsteuerung. Ziel des Postbank Konzerns ist das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen der Konzernstrategie und des zur Verfügung stehenden Risikokapitals. Ein effektives Risikomanagementsystem liefert die relevanten Impulse für die strategischen und täglichen Geschäftsentscheidungen und ermöglicht einen ertragsorientierten und verantwortungsvollen Umgang mit Risiken. Dieses misst der Postbank Konzern für seine Ressorts und Geschäftsbereiche durch das Verhältnis von eingesetztem Kapital und Ertrag, ausgedrückt durch die Kennzahl RoE (Return on Equity). Organisation des Risikomanagements Die Grundlage für die risiko- und ertragsorientierte Gesamtsteuerung hat der Postbank Konzern durch die Organisation seines Risikomanagements geschaffen. Der Gesamtvorstand trägt die Verantwortung für die Risikostrategie, die ordnungsgemäße Organisation des Risikomanagements, die Überwachung des Risikos aller risikotragenden Geschäfte sowie die Risikosteuerung. Der Gesamtvorstand hat in Zusammenarbeit mit den Risikokomitees die grundlegenden Strategien für die Aktivitäten an den Finanzmärkten und die sonstigen Geschäftsfelder des Konzerns festgelegt. Der Gesamtvorstand entscheidet für alle mit den Bank- und Nichtbankgeschäften verbundenen Risiken über das Risikokapital, die Limitierungsverfahren und die Limithöhen; er legt fest, in welchen Produkten und Märkten der Postbank Konzern aktiv wird. Das Marktrisikokomitee (MRK) ist für die strategische Steuerung der Marktpreisrisiken des Konzerns und somit auch für die Allokation des vom Vorstand bereitgestellten Marktpreisrisikokapitals zuständig. Die Steuerung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation, der ökonomischen Erwartungen und der Liquiditätsposition des Konzerns. Die im Marktrisikokomitee vertretenen einzelnen Vorstandsmitglieder arbeiten dabei mit den Bereichen Treasury und Rechnungswesen/Controlling zusammen. F-62 Die strategische Steuerung durch das Marktrisikokomitee umfasst neben den Marktpreisrisiken der Handelsbereiche insbesondere die Marktpreisrisiken des Anlagebuches sowie der strategischen Positionen. Im Kreditrisikokomitee (KRK) legen die verantwortlichen Vorstandsmitglieder den Rahmen der Kreditpolitik des Konzerns sowie die Allokation des vom Vorstand bereitgestellten Kreditrisikokapitals fest. Das Kreditrisikokomitee entwickelt auch die Optimierungsstrategien für das Kreditportfolio des Konzerns und wird ab 2004 im Rahmen der Umsetzung der MAK die Steuerung der Aktivitäten des Kreditportfoliomanagements übernehmen. Die im Kreditrisikokomitee vertretenen Vorstandsmitglieder werden durch die Bereiche Kreditsteuerung und Rechnungswesen/Controlling unterstützt. Das in 2004 aufzubauende Komitee für Operationelle Risiken (ORK) wird die Strategien und die Rahmenbedingungen für das Management operationeller Risiken im Konzern festlegen. Seine Aufgaben wurden in 2003 noch vom Marktrisikokomitee wahrgenommen. Die operative Verantwortung für die Risikosteuerung ist im Konzern auf mehrere Einheiten verteilt; dazu gehören in erster Linie die Bereiche Treasury und Kreditsteuerung sowie dezentral die Tochtergesellschaften Postbank International S.A., Luxemburg, und Postbank Capital Corp., New York. Die von der operativen Risikosteuerung unabhängigen Risikocontrollingeinheiten messen und bewerten die konzernweiten Risiken und gewährleisten die Überwachung sowie die Einhaltung der Limite. Die interne Revision prüft regelmäßig die Wirksamkeit der Risikomanagementaktivitäten im Postbank Konzern und berichtet ihre Prüfungsergebnisse sowie Empfehlungen unmittelbar an den Konzernvorstand. Organisation des Risikomanagements Risikokapital und Risikolimitierung Im Rahmen der Risikokapitalallokation wird sichergestellt, dass auftretende Verluste vom Postbank Konzern verkraftet werden können; zu jedem Zeitpunkt müssen deshalb sämtliche aggregierten Risikopotenziale kleiner sein als das zur Verfügung stehende Risikokapital. Dabei wird berücksichtigt, dass die Postbank in der Lage sein muss, nicht nur wahrscheinliche Risikoszenarien abzufangen, sondern auch Crash-Situationen zu überstehen. Aus diesem Grund wird das verfügbare Risikokapital nicht vollständig als Limite, sondern auch als Risikopuffer verteilt. F-63 Die Grafik zeigt die prozentuale Aufteilung des Risikokapitals des Postbank Konzerns nach Risikoarten: Das Risikokapital wird im Postbank Konzern ohne Berücksichtigung von risikomindernd wirkenden Korrelationseffekten den Risikoarten zugeteilt. Innerhalb der Risikoarten Marktpreisund Adressenausfallrisiken werden aus Vorsichtsgründen zwischen verschiedenen Portfolios ebenfalls keine Korrelationseffekte berücksichtigt. Korrelationseffekte werden nur innerhalb eines Portfolios risikomindernd angerechnet. Die Allokation erfolgt in Form von Jahreslimiten. Die Zuordnung von Jahreslimiten wurde gewählt, um vor dem Hintergrund der auf der Risikokapitalallokation aufbauenden Gesamtbanksteuerung eine einheitliche Basis für alle Risikoarten zu schaffen. Das Jahreslimit für die Marktpreisrisiken wird den operativen Einheiten auf der Basis von dynamischen 10-Tages-Limiten zur Verfügung gestellt; im Ergebnis bedeutet dies, dass grundsätzlich nur 20 % des globalen Jahreslimits auf die operativen Einheiten verteilt werden und dass grundsätzlich 80 % des in der Abbildung genannten Jahreslimits für (den sehr unwahrscheinlichen Fall von) Crash-Szenarien und lang anhaltende Verlustperioden zurückgehalten werden. Über eine mögliche Verwendung des nicht unmittelbar als Limit bereitgestellten Risikokapitals beschließt das MRK. Der Sicherheitspuffer setzt sich bei der Postbank aus dem offen ausgewiesenen Sicherheitspuffer, der Zurückhaltung von 80 % des Jahreslimits für Marktpreisrisiken sowie aus der Vernachlässigung von Korrelationseffekten zusammen. Definition der Risikokategorien und Risikoarten x Marktpreisrisiken Mit Marktpreisrisiken werden die möglichen Gefahren bezeichnet, die bei Finanztransaktionen durch Veränderungen von Zinsen, Volatilitäten, Fremdwährungsund Aktienkursen zu Verlusten führen können. Die Wertveränderungen werden dabei unabhängig von der bilanziellen Betrachtung aus der täglichen Marktbewertung abgeleitet. x Adressenausfallrisiken Unter den Adressenausfallrisiken, welche nachfolgend näher definiert werden, werden die Verlustrisiken subsumiert, die durch Bonitätsveränderungen oder durch den Ausfall eines Geschäftspartners induziert werden. Die Adressenausfallrisiken umfassen das Kredit- (Emittenten-), das Länder- und das Kontrahentenrisiko (Abwicklungs- und Wiedereindeckungsrisiko): – Als Kreditrisiken (Emittentenrisiken) definiert die Bank mögliche Wertverluste, die durch den Ausfall der Zahlungsfähigkeit oder durch eine Verschlechterung der Bonität ihrer Schuldner entstehen. – Das Länderrisiko beschreibt das Transferrisiko grenzüberschreitender Zahlungen, welches infolge der Zahlungsunwilligkeit (politisches Risiko) als auch durch die Zahlungsunfähigkeit (wirtschaftliches Risiko) eines Landes verursacht wird. F-64 – x Das Kontrahentenrisiko beinhaltet die Gefahr, durch den Ausfall eines Vertragspartners bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen (Wiedereindeckungsrisiko) oder durch die nicht termingerechte Erfüllung von Leistungsansprüchen (Abwicklungsrisiko) Verluste zu erleiden. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko ist die Gefahr, dass die Postbank ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht zeitgerecht beziehungsweise nicht in voller Höhe nachkommen kann. Ein Refinanzierungsrisiko entsteht als spezielle Ausprägung des Liquiditätsrisikos, wenn bei Bedarf die erforderliche Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann. x Modellrisiko Unter dem Modellrisiko werden die Risiken zusammengefasst, die daraus resultieren, dass zur Steuerung durch die Entscheidungsträger nur Informationen auf der Basis einer vereinfachenden Modellierung zur Verfügung stehen. x Strategische Risiken Als strategische Risiken klassifiziert die Postbank eine Gefährdung der Ergebniserreichung infolge einer unzureichenden Ausrichtung der Unternehmung auf das jeweilige – möglicherweise kurzfristig veränderte – Geschäftsumfeld. Strategische Risiken können somit resultieren aus einem inadäquaten strategischen Entscheidungsprozess, unvorhersehbaren Diskontinuitäten im Markt oder aber aus einer mangelhaften Umsetzung der gewählten Strategie. x Operationelles Risiko Unter dem operationellen Risiko wird gemäß der Definition nach Basel II ,,die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von Menschen, internen Verfahren und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten’’, verstanden. Entsprechend der Definition nach Basel II werden auch die rechtlichen Risiken hier einbezogen. Überwachung und Steuerung von Marktpreisrisiken Operatives Risikomanagement Im Postbank Konzern sind mehrere organisatorische Einheiten in den Gesamtbankrisikoprozess eingebunden: die Postbank mit dem Ressort Financial Markets – die Geschäftsbereiche Treasury und Eigenhandel – und dem zentralen Risikocontrolling sowie die Tochtergesellschaften in New York und Luxemburg. Die ausländischen Tochtergesellschaften steuern ihre Risiken auf Basis separat vergebener Risikolimite eigenständig. Die Marktrisikosteuerung der Postbank erfolgt für das Bankbuch im Bereich Treasury. Zur Sicherung der Marktpreisrisiken aus Kundengeschäften liegt ein besonderer Fokus auf der Aussteuerung der Zinsänderungsrisiken. Zinsrisiken kennzeichnen die aus einer Marktzinsänderung resultierenden Änderungen des Marktwertes verzinslicher Finanzinstrumente; sie resultieren aus durch Fristeninkongruenzen entstehenden Aktiv- bzw. Passivüberhängen. Zur Quantifizierung der Zinsänderungsrisiken der Postbank kommen neben den Standardansätzen noch eigenentwickelte statistische Modelle zur Anwendung. Einen besonderen Fokus besitzen in diesem Zusammenhang die Bewertungen der variabel verzinslichen Kundengeschäfte. Besondere Abbildungsvorschriften und Bodensatz-definitionen bilden hier die Basis für das Konzept zur Risikosteuerung der Postbank als Retailbank mit überwiegend zinstragenden Geschäften. In der nachstehenden Grafik sind die offenen Zinspositionen der Postbank zum 31. Dezember 2003 dargestellt. Die Auswirkungen der Sicherungsgeschäfte der Postbank (zum Beispiel Zinsswaps) sind in der unten gezeigten Abbildung der Zinsänderungspositionen enthalten. Die F-65 Struktur der aktivischen bzw. passivischen Überhänge ist das Resultat einer insgesamt moderaten Risikoübernahme. Zinsbindungsbilanz Das Aussteuern der Aktiv- und Passivüberhänge erfolgt über bilanzielle und außerbilanzielle Geschäfte, wobei die Instrumentenauswahl von der Liquiditätssituation und den aktuellen Marktpreisen abhängig gemacht wird. Überwachung der Marktpreisrisiken nach dem Value at Risk Konzept Zur Überwachung der Marktpreisrisiken bedient sich der Postbank Konzern geeigneter mathematisch-statistischer Modelle und Verfahren des Value at Risk. Die Ermittlung des Value at Risk (VaR) erfolgt grundsätzlich nach dem Varianz-Kovarianz-Ansatz. Dabei wird ein historischer Betrachtungszeitraum von 250 Handelstagen, eine Haltedauer von 10 Handelstagen und ein Konfidenzniveau von 99 % unterstellt. Der VaR eines Portfolios bestimmt so den potenziellen künftigen Verlust, der in einem Zeitraum von 10 Handelstagen mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % nicht überschritten wird. Der Varianz-Kovarianz-Ansatz wird auf alle Portfolios konsistent angewandt und transformiert unterschiedliche Risiken auf eine einheitliche Risikomessgröße, den VaR. Um der steigenden Bedeutung asymmetrischer Verteilungen oder Konvexitätsrisiken bei der Postbank gerecht zu werden, befindet sich derzeit zusätzlich ein Verfahren zur Messung des VaR auch nach der Monte-Carlo-Simulation im Aufbau. x Backtesting Die zur Berechnung des VaR angewandten Verfahren werden regelmäßigen Untersuchungen unterzogen, die deren Zuverlässigkeit überprüfen. Dabei wird die Prognosegenauigkeit des berechneten VaR durch Vergleich mit den eingetretenen Gewinnen und Verlusten infolge tatsächlicher Marktveränderungen, aber unveränderten Bestands überprüft (Clean Backtesting). Die Auswertung erfolgt nach dem Ampel-Modell der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Die durchgeführten Backtestings geben wesentliche Impulse für die Weiterentwicklung und Validierung der verwendeten VaR-Verfahren. Die in 2003 durchgeführten Backtestings gaben grundsätzlich keinen Anlass, das verwendete VaR-Verfahren zu verändern. x Stresstesting Da der VaR extreme Marktbewegungen nicht hinreichend erfasst, werden zusätzlich in regelmäßigen Abständen Szenarioanalysen (Worst-Case-Szenarien) durchgeführt. Diese Analysen quantifizieren die Auswirkungen außergewöhnlicher Ereignisse und extremer Marktbedingungen auf die Vermögenspositionen des Postbank Konzerns. Die F-66 Auswirkungen der Worst-Case-Szenarien müssen für jedes Risiko durch die alloziierten Jahreslimite gedeckt sein. Im Berichtsjahr wurde die Methodik der Szenarioanalysen grundlegend überarbeitet und verfeinert. Die Postbank hat ferner an den Stresstests teilgenommen, die im Rahmen des Financial Sector Assessment Program (FSAP) für den Internationalen Währungsfonds, in Deutschland begleitet durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank, durchgeführt wurden. Die im Berichtsjahr durchgeführten Szenarioanalysen zeigten, dass die Risikotragfähigkeit der Postbank auch bei extremen Marktsituationen gesichert ist. Limitierung und Reporting Die Marktpreisrisiken werden bei der Postbank durch das oben detaillierter beschriebene System risikobegrenzender Limite auf der Grundlage des Value at Risk Verfahrens überwacht. Die Gesamtlimite werden vom Gesamtvorstand beschlossen und vom Marktrisikokomitee als Sublimite den einzelnen operativen Einheiten zugeteilt. Die Limite werden ergebnisabhängig dynamisiert; aufgelaufene Verluste reduzieren das Limit, aufgelaufene Gewinne füllen es wieder auf. Die Risikomessung und -überwachung erfolgt auf End-of-Day-Basis, für die Handelsportfolios auch Intra-Day. Das für die Risikoüberwachung zuständige Vorstandsmitglied, der Fachvorstand Financial Markets und die Positionsverantwortlichen werden täglich morgens über die eingegangenen Positionen, die Auslastung der Limite und den Profit/Loss der Positionen informiert. Der Gesamtvorstand erhält hierzu einen umfassenden Monatsbericht. Für die Bankbuch- und Handelsportfolios der Postbank wurden am 31. Dezember 2003 die folgenden Value at Risk Werte ermittelt: Value at Risk Werte für den Zeitraum 1.1.2003 bis 31.12.2003 in Mio E Gesamtbank Bankbuch Handelsbuch Mio E Mio E Mio E VaR per 31.12.2003 .................................................................... Minimaler VaR ........................................................................... Maximaler VaR........................................................................... 188,06 89,01 247,37 181,11 82,92 235,28 6,95 5,32 19,95 VaR im Jahresdurchschnitt ...................................................... 174,58 164,80 9,78 Die Entwicklung des Value at Risk im Laufe des Berichtsjahres 2003 für die Handelsportfolien ist der folgenden Grafik zu entnehmen. VaR-Handelsbestand 1.1.2003 bis 31.12.2003 Die Entwicklung des Value at Risk im Laufe des Berichtsjahres 2003 für den Postbank Konzern ist der folgenden Grafik zu entnehmen. F-67 VaR und VaR-Limit Zeitraum 2.1.2003 bis 31.12.2003 Identifikation im Rahmen von Produkteinführungen Die Bank hat für die gehandelten Produkte die Risikofaktoren umfassend identifiziert und in einer Produktdatenbank dokumentiert. Bei Aufnahme neuer Produkte wird ebenfalls eine Untersuchung hinsichtlich der Identifikation der Risikofaktoren durchgeführt und dokumentiert. Im Produkteinführungsprozess wird geprüft, ob die identifizierten Risiken vollständig abgebildet werden können. Marktgerechte Bedingungen Neben der Überwachung der Marktpreisrisiken führt die Postbank bei Geschäftsabschluss auch eine Prüfung aller Handelsgeschäfte auf marktgerechte Preise (Marktgerechtheitskontrolle) durch. Die Überwachung erfolgt durch vom Handel unabhängige interne Kontrollstellen. Überwachung und Steuerung von Adressenausfallrisiken Risikostrategie Im Kreditrisikokomitee (KRK) legen die verantwortlichen Vorstandsmitglieder den Rahmen der Kreditpolitik des Konzerns sowie die Allokation des vom Gesamtvorstand bereitgestellten Kreditrisikokapitals für Kredit-, Länder- und Kontrahentenrisiken auf die operativen Einheiten fest. Die Risikostrategie findet in der Folge Ausdruck durch die Festlegung von Emittenten-, Länder- und Kontrahentenlimiten. Als eine weitere risikostrategische Maßnahme und in Vorbereitung auf die Umsetzung der Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) orientiert sich der Postbank Konzern bezüglich der Gesamtzusammensetzung des Kreditportfolios an einem Zielportfolio. Dieses wurde unter Berücksichtigung einer Ausgewogenheit von Rendite und Risiko aufgestellt. Quartalsweise erfolgt ein Abgleich des Istportfolios mit dem Zielportfolio. Neben der Festlegung der Risikopolitik bilden die Risikomessung, die Risikosteuerung und das Risikocontrolling die Kernelemente des Regelkreises zur Steuerung der Kreditrisikoposition der Postbank. F-68 Steuerungselemente der Kreditposition Steuerung der Einzelrisiken Auf Einzelgeschäftsebene werden alle Kreditrisikopositionen auf Basis risikoadäquater Kreditentscheidungsprozesse und -systeme getätigt. Die Kreditkompetenzen und -prozesse sind in Form von Richtlinien klar definiert und zentral dokumentiert. Ein wesentliches Element der Kreditsteuerung ist das Ratingsystem. Je nach Geschäftsfeld sind adäquate Rating- bzw. Scoringmodelle im Einsatz. x Rating, Scoring und Monitoring Im Retailgeschäft einschließlich der privaten Baufinanzierung und des standardisierten Firmenkundenkreditgeschäftes stehen diverse statistische Scorecards zur Verfügung. Im individuellen Kreditgeschäft mit Firmenkunden und Finanzdienstleistungsunternehmen, insbesondere Kreditinstituten, unterstützen interne wie externe Ratings die Kreditrisikosteuerung. In diesem Segment fließen in das Rating neben quantitativen auch qualitative, d.h. weiche und zukunftsgerichtete Merkmale ein. Die internen Ratings sind empirisch validiert; durch ein Mapping auf tatsächliche Ausfälle oder externe Ratings lassen sich erwartete Ausfallwahrscheinlichkeiten kalkulieren. Im Rahmen des Screenings der größten kapitalmarktnotierten Corporate Exposures setzt die Postbank zusätzlich KMV Credit Edge, ein Modell zur zeitnahen marktbasierten Kalkulation erwarteter Ausfallwahrscheinlichkeiten, ein. Hierdurch können kurzfristige Signale über eine eventuelle Verschlechterung der Kreditqualität aufgenommen werden. Das Screening der größten Corporate-Exposures wurde im Rahmen einer regelmäßig tagenden Task-Force institutionalisiert. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Trends in der Kreditqualität der beobachteten Adressen zu erkennen und Handlungsmöglichkeiten zu diskutieren. Anhand definierter Risikoindikatoren ist ein objektivierter Credit-Monitoring-Prozess für das individuelle Firmenkunden-Geschäft und die Baufinanzierung implementiert. Dieser Prozess hat die Aufgabe, erhöht risikobehaftete Engagements zu identifizieren, den Vorsorgebedarf laufend zur quantifizieren und eine effiziente Kreditsanierung und notfalls Kreditabwicklung zu gewährleisten. F-69 x Risiko-/Rendite-Steuerungsgrößen Für erwartete Ausfälle im Kreditgeschäft des Postbank Konzerns werden die durchschnittlichen Ausfallkosten in der Vorkalkulation kreditindividuell berücksichtigt. Mit diesem System können alle Kreditgeschäfte im Rahmen der Vorkalkulation bewertet werden. Die Standardrisikokosten fließen als Prämie für den erwarteten Verlust in die Preisbestimmung und in die Rentabilitätsberechnung, die in Form von Return on Equity (RoE) und Return on Risk Adjusted Capital (RoRAC) Kennziffern ermittelt wird, ein. Überwachung der Kreditlimite pro Kreditnehmereinheit Die Kreditrisiken pro Kreditnehmereinheit werden über ein für alle Kreditarten geltendes Limitsystem begrenzt. Die Überwachung der genehmigten Kredit-, Länder- und Kontrahentenlimite (Abwicklungs- und Wiedereindeckungs-) sowie der Großkreditlimite erfolgt über ein Global-Limitsystem, in das die Geschäfte aus dem Handels- und dem Bankbuch konzernweit einfließen. Steuerung der Länderrisiken Zur Steuerung von Länderrisiken hat der Postbank Konzern Country Risk Limits eingerichtet. Deren Höhe orientiert sich an den Country Credit Ratings von Moody’s und eigenen Ratings sowie an der am BIP gemessenen Wirtschaftskraft der jeweiligen Länder. In einer Country Risk Datenbank, die neben den Country Risk Limits und deren Ausnutzungen auch alle relevanten volkswirtschaftlichen Schlüsselgrößen der einzelnen Länder enthält, werden die Staaten im Rahmen eines Länder-Ratings verschiedenen internen Risikoklassen zugeordnet. Portfoliosteuerung Zusätzlich zur Erfassung der Einzelrisiken ermittelt die Postbank einen Credit Value at Risk (CVaR) des Konzernkreditportfolios. Der Credit Value at Risk (CVaR) ist die negative Wertveränderung des Konzernkreditportfolios, die innerhalb eines Jahres mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % nicht überschritten wird. Die Kreditrisiken der Postbank in 2003 und deren Struktur werden für die verschiedenen ProfitCenter in der folgenden Grafik dargestellt: Kreditrisiken 2003 in Mio E Volumen Erwarteter Verlust Credit VaR Mio E Mio E Mio E Firmenkunden .................................................................................. Privatkunden..................................................................................... Financial Markets ............................................................................. 25.346 18.962 96.979 50 81 42 82 54 119 Gesamt (inkl. Portfolioeffekt) ......................................................... 141.288 173 173 Die Messung des Credit Value at Risk wird mit einem Kreditrisikomodell durchgeführt, das die konsistente Erfassung aller Kreditrisiken ermöglicht. Das auf Ratings basierende Modell berücksichtigt unter anderem das Migrationsverhalten und die Verbundeffekte im Portfolio. Diese Betrachtung erlaubt dabei eine angemessene Berücksichtigung der Risiken aus einer unvorteilhaften Konzentration der Kreditnehmer bezüglich ihrer Branchen-, Größenklassen-, Bonitäts- und Länderzugehörigkeit. Die Input-Parameter des Kreditrisikomodells unterliegen einer fortlaufenden Aktualisierung. Alle kreditrisikobehafteten Bestände werden mit ihren künftigen Cashflows erfasst und auf den Betrachtungszeitpunkt abdiskontiert, so dass neben den Marktwertänderungen nicht nur der Kapitalausfall, sondern auch der Barwert aller künftigen Ausfälle gemessen wird. F-70 Inputfaktoren sind unter anderem Migrationstabellen, die aus Daten der Ratingagenturen abgeleitet werden, Credit Spreads als Risikoaufschläge für verschiedene Rating-/ Bonitätsklassen sowie abgeschätzte Recovery-Rates, die sowohl als fester Wert als auch als Bandbreite in eine Monte-Carlo-Simulation eingestellt werden können. Homogene, granulare Produkte oder Geschäftsfelder werden dabei zusammengefasst und nicht auf Einzelgeschäftsebene berechnet. Dies sind vor allem Produkte des Privatkundenbereiches. Mit den jeweils aktualisierten Bestands- und Marktdaten wird vierteljährlich der Credit Value at Risk des Konzernkreditportfolios gerechnet sowie für einzelne Produkte/Geschäftsbereiche der Stand Alone Credit Value at Risk. Aufgrund der Diversifikationseffekte ist der CVaR im Konzernportfolio geringer als die Summe der einzelnen Stand Alone CVaRs der Geschäftsbereiche. Die Angabe des erwarteten Verlustes bezieht sich dabei auf den gewichteten mittleren Verlust des Portfolios. Die Verteilung der Ratingklassen des Konzernkreditportfolios zeigt die konservative Ausrichtung des Postbank Konzerns. Es dominieren die guten Ratingklassen. Nicht in der folgenden Grafik berücksichtigt ist das Retailgeschäft, welches kein Rating besitzt, jedoch einem Scoring unterliegt. Die Branchenaufteilung des Volumens im Kreditportfolio blieb weitgehend konstant. Das Exposure im Bankenbereich resultiert vor allem aus Geld- und Kapitalmarktengagements, deren Kontrahenten fast ausschließlich den Ratingklassen A und besser zugeordnet sind. Neben dem aktiven Management bestehender Konzentrationen ist es das Ziel der Postbank, diese auch zu reduzieren. Als Orientierung dient hierbei das oben genannte Zielportfolio. Der Postbank stehen hierfür sowohl auf Portfolio- wie auch auf Einzelgeschäftsebene die modernen Instrumente des aktiven Kreditportfoliomanagements zur Verfügung. Die historische Entwicklung der Risikokennziffern, die der nachfolgenden Grafik zu entnehmen ist, bestätigt auch im Zeitablauf die konservative Ausrichtung des Konzernkreditportfolios der Postbank. F-71 Gesamtbankbestands- und Risikoentwicklung über die Zeit Das Gleiche gilt für die Strukturentwicklung bezüglich der Ratingverteilung. Hier ist eine Abnahme der Non-Investment-Grade-Ratingklassen im Zeitablauf festzustellen; dies ist auf die konservativere Risikopolitik bei der PB Capital nach deren Integration in den Postbank Konzern zurückzuführen. Ratingstrukturentwicklung Reporting Die regelmäßigen Reportinginstrumente zu den Adressenausfallrisiken im Postbank Konzern sind für Einzelrisiken der Credit-Monitoring-Bericht und für Portfoliorisiken die Kreditmatrix. Der Credit-Monitoring-Bericht stellt die Ausfallentwicklung auf Einzelgeschäftsfeldebene dar. Der Credit-Monitoring-Bericht besteht im Wesentlichen aus einem Risikobarometer zur Ausfallund Geschäftsentwicklung der einzelnen Geschäftsfelder und aus einer Watch-List zur Darstellung aller Einzelengagements, die entweder intensiv betreut oder saniert bzw. abgewickelt werden. Die Kreditmatrix schafft Transparenz über die Zusammensetzung und die Entwicklung des aktuellen Konzernkreditportfolios. Der Schwerpunkt liegt daher auf der Darstellung von Kreditbestands-, Kreditrisiko- und Kreditergebnisdaten. Hierdurch werden die Voraussetzungen für eine aktive Kreditportfoliosteuerung geschaffen. F-72 Überwachung und Steuerung von Liquiditätsrisiken Die Liquiditätssteuerung der Postbank erfolgt differenziert nach Fristigkeit der Kapitalbindung. Die kurzfristige Steuerung erfolgt im Rahmen der Geldmarktaktivitäten; die mittel- und langfristige Liquiditätssicherung erfolgt im Bereich Treasury. Die Bilanzstruktur der Postbank zeigt einen Einlagenüberschuss aus dem Retail-Kundengeschäft. Diese Mittel werden von Treasury größtenteils in liquide Wertpapiere des Geld- und Kapitalmarktes investiert. Als Refinanzierungsquellen stehen diese Aktiva zur Verfügung (alternativ auch Repo-Geschäfte), ergänzt um die Möglichkeit, Emissionen zu begeben oder ein Commercial-Paper-Programm zu nutzen. Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen werden die Liquiditätspositionen regelmäßig Stresstests unterzogen. Diese Simulationsberechnungen berücksichtigen externe Veränderungen diverser Marktfaktoren und Strukturveränderungen innerhalb der Refinanzierungsbestände der Postbank. Die unten aufgeführte Liquiditätsbindungsbilanz der Postbank zeigt eine saldierte Darstellung sämtlicher Cashflows und unterstreicht die starke Liquiditätsposition der Postbank. Liquiditätsbindungsbilanz Die Spitzenrefinanzierungsfazilitäten der EZB wurden vereinzelt in Anspruch genommen, Offenmarktgeschäfte regelmäßig durchgeführt. Der Liquiditätsgrundsatz (II) gem. § 11 KWG als aufsichtsrechtliches Beurteilungskriterium der Zahlungsfähigkeit wurde stets eingehalten. Außergewöhnliche Abrufrisiken aus vorzeitiger Kündigung größerer Einlagen sind nicht entstanden. Überwachung und Steuerung von operationellen Risiken Das operationelle Risiko bezeichnet die ,,Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit bzw. des Versagens von Menschen, internen Verfahren und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten’’. Die Postbank hat diese Definition des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht unverändert als Grundlage zur Einführung eines entsprechenden Controllingprozesses übernommen. Ziel der Postbank ist es, bei Inkrafttreten der neuen Eigenkapitalanforderungen den Standardansatz zu erfüllen. Gleichzeitig werden jedoch die Weichen für einen der risikosensitiveren, fortgeschrittenen Ansätze gestellt. Die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben innerhalb des Postbank Konzerns wird vom zentralen Risikocontrolling der Postbank verantwortet. In einem Handbuch zum Controlling operationeller Risiken sind die Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten aller am Controllingprozess Beteiligten beschrieben. Das Management der operationellen Risiken ist und bleibt originäre Aufgabe der einzelnen Einheiten der Bank. F-73 Zur Identifikation und Bewertung der operationellen Risiken bedient sich die Postbank eines qualitativen Self-Assessments. Die Organisationseinheiten beurteilen hierbei ihre Risikosituation mittels Fragebögen. Die Ergebnisse erlauben für jede Einheit die Erstellung eines detaillierten Risikoprofils mit entsprechenden Handlungsempfehlungen zur Steuerung der Risiken. Zum Aufbau eines Frühwarnsystems werden in zahlreichen Organisationseinheiten Risikoindikatoren definiert. Sie ermöglichen eine aktuelle Beurteilung der Risikosituation je Bereich und weisen auf den Handlungsbedarf bei Überschreiten der bereichsspezifisch definierten Grenzwerte hin. In einer Schadensfalldatenbank werden eingetretene Verluste aus operationellen Risiken erfasst und ausgewertet. Da die Postbank künftig den Einsatz eines risikosensitiven Ansatzes anstrebt, werden diese Daten unter anderem die Grundlage zur Ermittlung des Eigenkapitalbedarfes bilden. Die Ergebnisse des Controllingprozesses werden sowohl zentral an den Vorstand als auch dezentral in den Einheiten berichtet. Hierzu wurde ein periodisches Berichtswesen initiiert, das die Ergebnisse der drei eingeführten Methoden darstellt. Geplant ist für das Jahr 2004 die Bildung eines Risikokomitees für operationelle Risiken. Die Erfassung der Daten erfolgt dezentral auf einer Client-Server-Architektur in InternetTechnologie. Auswertungen sind auf allen Ebenen sowohl zentral als auch dezentral möglich. Zur Qualifikation der in den Controllingprozess operationeller Risiken eingebundenen Mitarbeiter wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung Fortbildung und Training ein mehrstufiges Fortbildungskonzept erarbeitet. Die Postbank sieht sich in Fortführung der in den letzten Jahren begonnenen Arbeiten auf einem guten Weg, die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen umzusetzen. Überwachung und Steuerung von Modellrisiken Zur sachgerechten Abbildung der variabel verzinsten Kundenprodukte (Einlagen und Dispositionskredite) verwendet der Postbank Konzern ein Replikationsmodell, welches auf Annahmen beruht. Für dieses Modell wird das Modellrisiko analytisch ermittelt und in der Risikokapitalallokation gesondert mit Risikokapital unterlegt. Das Abbildungsmodell unterstellt erstens ein Produktbewertungsportfolio, welches eine annähernd konstante Konditionsmarge sicherstellt und zweitens, dass die untersuchten Volumina annähernd konstant sind (Bodensatz). Zur Bestimmung des Modellrisikos werden mögliche Veränderungen des Zinsanpassungsverhaltens und mögliche Volumenabflüsse untersucht, um beide Modellrisikokomponenten zu quantifizieren. Als gesamtes Modellrisiko wird der addierte Wert beider Komponenten angesetzt. Eventuelle risikomindernde Kompensationseffekte werden aus Vorsichtsgründen nicht berücksichtigt. Überwachung und Steuerung von strategischen Risiken Als strategische Risiken klassifiziert die Postbank eine Gefährdung der Ergebniserreichung infolge einer unzureichenden Ausrichtung der Unternehmung auf das jeweilige – möglicherweise kurzfristig veränderte – Geschäftsumfeld. Strategische Risiken können somit resultieren aus einem inadäquaten strategischen Entscheidungsprozess, unvorhersehbaren Diskontinuitäten im Markt oder aber aus einer mangelhaften Umsetzung der gewählten Strategie. Anders als etwa Adressen- oder Marktrisiken sind die strategischen Risiken nur sehr schwer quantitativ messbar. Ebensowenig ist eine Verdichtung dieser Risikoart unter Anwendung statistischer Verfahren in einer einzigen Risikokennzahl möglich. Die Postbank versucht, strategische Risiken frühzeitig durch eine kontinuierliche Analyse der Markt- und Wettbewerbsgegebenheiten sowie im Rahmen der rollierenden Mehrjahresplanung zu identifizieren und anschließend entsprechende strategische Gegenmaßnahmen einzuleiten. Um die notwendige Geschwindigkeit und Effektivität der Anpassungsmaßnahmen F-74 sicherzustellen, besteht zudem ein zentrales Projektcontrolling, das Fortschritt und Zielerreichung der wesentlichen Projekte in der Postbank nachhält. Strategische Entscheidungen liegen in der Verantwortung des Gesamtvorstands, wobei bei besonders weit reichenden strategischen Entscheidungen zusätzlich die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist. Darstellung der Risikolage Der Postbank Konzern besitzt für die unterschiedlichen Risikoarten ausgefeilte Instrumente und Verfahren für das Risikomanagement und -controlling. Sie ermöglichen eine über alle Risikoarten und Geschäftsbereiche aggregierte Steuerung und Limitierung des Gesamtrisikos der Bank. Die Methoden und Verfahren entsprechen sämtlichen aktuellen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Sie werden ständig den Änderungen des Marktes und der Entwicklung des Konzerns angepasst und verbessert. So konnten auch im gesamtwirtschaftlich schwierigen Jahr 2003 das risikoarme Profil sowie die vorteilhafte Situation relativ geringer Risikokosten für die Bank sichergestellt werden. Im Berichtsjahr wurde erstmalig eine bedeutende Verbriefung von Wohnungsbaudarlehen im Rahmen der Kreditportfoliosteuerung erfolgreich platziert. Es ist beabsichtigt, die Kapitalmärkte für Maßnahmen der Verbriefung intensiver zu nutzen, um so die Risikodiversifikation weiter zu verbessern. Im Berichtsjahr wurden die neuen Anforderungen der MAK plangemäß in der Aufbau- und Ablauforganisation umgesetzt. Die Umsetzung im Bereich der IT wird im Rahmen des Basel-IIProjektes fristgerecht stattfinden. In der Risikokapitalallokation konnte den Geschäftsbereichen des Postbank Konzerns ausreichend Spielraum für ein konsequentes Umsetzen der wachstumsorientierten Geschäftsstrategie gegeben werden. Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Risiken waren und sind nicht erkennbar. Die Monopolkommission erhebt den Vorwurf, dass die Deutsche Post AG gegen das Beihilfeverbot des EU-Vertrags verstoße, indem sie der Postbank die Nutzung von Postfilialen zu nicht marktgerechter Vergütung ermögliche. Dieser Vorwurf ist nach Auffassung der Deutsche Post AG und der Postbank nicht zutreffend. Das von der Postbank entrichtete Entgelt entspricht den wettbewerbs- und beihilferechtlichen Vorgaben des EU-Rechts. Die EU-Kommission hat am 21. Januar 2004 eine beihilferechtliche Entscheidung über die Übernahme von Pensionsansprüchen von Beschäftigten des belgischen Telekommunikationsunternehmens Belgacom durch den belgischen Staat getroffen. Presseberichten zufolge prüft die EU-Kommission, ob die beihilferechtlichen Grundsätze dieser Entscheidung auf die Übernahme der Pensionsverpflichtungen der bei der Deutsche Post AG beschäftigten Beamten übertragen werden können. Die EU-Kommission hat diese Berichte jedoch nicht bestätigt. Ob die beihilferechtlichen Grundsätze der Entscheidung der EU-Kommission auch auf die Postbank als eines der Nachfolgeunternehmen der Deutsche Bundespost Anwendung finden und welche finanzielle Belastung in diesem Fall hieraus folgen könnten, ist derzeit offen. Die Entscheidung der EU-Kommission ist bisher nicht veröffentlicht, so dass nicht bekannt ist, ob der Fall mit der gesetzlichen Regelung der Pensionsverpflichtungen der Deutsche Post AG oder der Postbank überhaupt vergleichbar ist. Interne Revision Die Interne Revision ist wesentlicher Bestandteil des unternehmerischen Überwachungssystems im Postbank Konzern. Sie prüft – entsprechend den Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision in Kreditinstituten – alle Teilbereiche des Konzerns in mindestens dreijährigem Rhythmus. Risikobehaftetere Bereiche werden jährlich geprüft. Die Prüfungsplanung und Festlegung der Prüfungsfrequenzen erfolgen risikoorientiert auf Basis der Ergebnisse der letzten Prüfung unter Berücksichtigung aktueller Veränderungen. Hieraus ergeben sich die mehrjährige Prüfungsplanung und das F-75 Jahresprogramm für das nächste Geschäftsjahr, mit dessen Durchführung die Interne Revision durch den Vorstand beauftragt wird. Als regelmäßige Prüfungen werden im Rahmen des Jahresprogramms Systemuntersuchungen und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen durchgeführt. Darüber hinaus führt die Interne Revision anlassbezogen Sonderuntersuchungen durch. Außerdem ist sie bei der Einführung und Umsetzung von bedeutenden Projekten begleitend prüferisch tätig. Die Prüfungskonzepte werden laufend den aktuellen Veränderungen im Konzern und der Rechtslage angepasst. Über ihre Prüfungsergebnisse berichtet die Interne Revision unabhängig an den Gesamtvorstand. Organisatorisch ist sie dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt. Basel II Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht möchte die regulatorischen Kapitalanforderungen im Kreditgeschäft stärker an den ökonomischen Risiken ausrichten. Dazu sollen Kredite künftig abhängig von ihrem Rating mit Eigenkapital unterlegt werden. Darüber hinaus fordert die Aufsicht mit der neuen Eigenkapitalübereinkunft erstmals auch eine Unterlegung operationeller Risiken mit Eigenkapital. Basel II soll am 31. Oktober 2003 in der endgültigen Fassung vorgelegt werden. Um die erforderlichen Datenhistorien aufzubauen und die zeitgerechte Anpassung der Ratingsysteme, Prozesse sowie IT-Systeme zu gewährleisten, hat sich der Postbank Konzern frühzeitig mit diesem Thema befasst und ein umfassendes Basel-II-Projekt aufgesetzt. Das Teilprojekt ,,Rating und kreditspezifische Prozesse’’ hat das Ziel, die Basel-IIAnforderungen für den internen Ratingbasisansatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt für alle Geschäftsfelder zu erfüllen. Dies umfasst auch die Integration der Ratingsysteme in die kreditspezifischen Prozesse. Die Weiterentwicklung und Anpassung der Ratingmodelle hat, abgesehen von den regulatorischen Erfordernissen, auch einen erheblichen betriebswirtschaftlichen Nutzen: Durch Basel-II-konforme Ratings werden Kreditentscheidungen optimiert, dadurch Ausfallkosten gesenkt und die ,,richtigen’’ Kredite angenommen bzw. risikoadäquate Preise für die Kredite gestellt. Im Rahmen der IT-Umsetzung erfolgt auch die erforderliche umfangreiche Historisierung der Daten. In einem gesonderten Projekt ,,Konzernweites Kreditsteuerungssystem’’ wird die ITInfrastruktur des Kreditgeschäfts der Postbank weiter verbessert. Wesentlicher Projektinhalt des Teilprojektes ,,Risk Mitigation’’ ist es, die bestehenden Sicherheitssysteme anzupassen und die Prozesse für die Erfassung und Pflege der Sicherheiten zu definieren und umzusetzen. Das bereits dargestellte Teilprojekt zu operationellen Risiken fokussiert auf die Implementierung eines umfassenden und bankeinheitlichen Controllingprozesses betrieblicher Risiken. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der systematischen und flächendeckenden Erhebung und Erfassung operationeller Risiken. Dies umfasst die Durchführung eines regelmäßigen SelfAssessments, den Aufbau einer Schadensfalldatenbank sowie die Definition und Beobachtung von Risikoindikatoren. Der Postbank Konzern setzt damit Basel II frühzeitig um und schafft die Voraussetzungen, um die daraus folgenden günstigen Optionen zu nutzen. Ausblick Nach einer im Jahr 2003 von enttäuschender Wirtschaftsentwicklung im Euroraum und der Abschwächung des US-Dollars gegenüber dem Euro geprägten Zinsentwicklung erwarten wir für das laufende Jahr per Saldo wieder leicht steigende Zinsen im Euroraum, gekoppelt mit einem moderaten Wirtschaftswachstum in Deutschland. Im Jahr 2003 wurden die Grundlagen für eine weitere Kostenentlastung 2004 geschaffen. Die bereits erfolgte sowie die vorbereitete Personalreduktion, unabhängig von der natürlichen Fluktuation, wirken sich positiv auf den Personalaufwand aus. F-76 In den drei vergangenen Jahren investierte die Postbank stark in die weitere Verbesserung ihrer Informationstechnologie. Das wichtigste Projekt, die Einführung eines neuen SAPbasierten Systems zur Abwicklung der Transaktionen rund um das Girokonto, konnte im Jahr 2003 erfolgreich abgeschlossen werden. Hieraus resultieren ebenfalls Kostenentlastungen im laufenden Jahr. Im Retailgeschäft wollen wir auf Basis unseres Leistungsversprechens ,,einfach und günstig’’ weiter stärker wachsen als der Markt und unsere bereits hohe Neukundengewinnung weiter ausbauen. Produktinnovationen wie dem sehr erfolgreichen DAX-Sparbuch werden weitere folgen. Darüber hinaus werden wir in verstärktem Maß unsere Vollbankeigenschaft herausstellen, um auch bei den bestehenden Kunden unsere Cross-Selling-Ratio weiter zu erhöhen. Unsere Top-Position im Online-Banking werden wir weiter ausbauen. Dies gilt ebenso für unsere führende Stellung als Deutschlands größter Kartenemittent. Weitere Schwerpunkte sind der Ratenkredit, die private Baufinanzierung und das Wertpapiergeschäft. Im Firmenkundengeschäft werden wir auch weiterhin unsere Kernkompetenzen, insbesondere Leistungen rund um den Zahlungsverkehr, weiter ausbauen und in neue Produktfelder wie E-Banking und webbasierten Zahlungsverkehr investieren. Im Bankbetrieb haben wir die Technologieführerschaft im Bereich Kernsysteme erreicht und auch im Bereich Supportsysteme die Grundsteine für eine ähnliche Position gelegt. Neben der Abwicklung eigener Transaktionen werden wir unsere Plattform als Dienstleister auch anderen Banken zur Verfügung stellen. Entsprechende Vorverträge wurden mit bedeutenden Kreditinstituten geschlossen. Unser Angebot rund um die Produkte Girokonto, Sparkonto und Karte werden wir ausbauen. Auch für 2004 erwarten wir ein über dem Vorjahr liegendes Ergebnis. Insgesamt streben wir eine weitere Reduzierung der Cost-Income-Ratio sowie eine Verbesserung der Eigenkapitalrendite an. F-77 Bestätigungsvermerke für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003 Die folgenden in Übereinstimmung mit § 322 Handelsgesetzbuch erteilten Bestätigungsvermerke beziehen sich jeweils auf den vollständigen Konzernabschluss, bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzernanhang, sowie den Konzernlagebericht der Postbank für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003. Die Konzernlageberichte für die Geschäftsjahre 2001 und 2002 sind nicht im Prospekt abgedruckt. F-78 Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2001 Wir haben den von der Deutsche Postbank AG, Bonn, aufgestellten Konzernabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapital-Veränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001 geprüft. Aufstellung und Inhalt des Konzernabschlusses liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung zu beurteilen, ob der Konzernabschluss den Internationalen Accounting Standards (IAS) entspricht. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach den deutschen Prüfungsgrundsätzen und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Wertansätze und Angaben im Konzernabschluss auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises sowie der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IAS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie der Zahlungsströme des Geschäftsjahres. Unsere Prüfung, die sich auch auf den von dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001 aufgestellten Konzernlagebericht erstreckt hat, hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung gibt der Konzernlagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Außerdem bestätigen wir, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001 die Voraussetzungen für eine Befreiung der Gesellschaft von der Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts nach deutschem Recht erfüllen. Die Prüfung des für die Befreiung von der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegungspflicht erforderlichen Einklangs der Konzernrechnungslegung mit der 7. EU-Richtlinie sowie der Bilanzrichtlinie haben wir auf der Grundlage der Auslegung der Richtlinie gemäß DRS 1 des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee vorgenommen. Düsseldorf, den 4. März 2002 PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Kütter) Wirtschaftsprüfer (Güldenberg) Wirtschaftsprüfer F-79 Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2002 Wir haben den von der Deutsche Postbank AG, Bonn, aufgestellten Konzernabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapital-Veränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 geprüft. Aufstellung und Inhalt des Konzernabschlusses liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung zu beurteilen, ob der Konzernabschluss den Internationalen Accounting Standards (IAS) entspricht. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach den deutschen Prüfungsgrundsätzen und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Wertansätze und Angaben im Konzernabschluss auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises sowie der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IAS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie der Zahlungsströme des Geschäftsjahres. Unsere Prüfung, die sich auch auf den von dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 aufgestellten Konzernlagebericht erstreckt hat, hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung gibt der Konzernlagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Außerdem bestätigen wir, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 die Voraussetzungen für eine Befreiung der Gesellschaft von der Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts nach deutschem Recht erfüllen. Die Prüfung des für die Befreiung von der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegungspflicht erforderlichen Einklangs der Konzernrechnungslegung mit der 7. EU-Richtlinie sowie der Bilanzrichtlinie haben wir auf der Grundlage der Auslegung der Richtlinie gemäß DRS 1 des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee vorgenommen. Düsseldorf, den 21. Februar 2003 PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Kütter) Wirtschaftsprüfer (Güldenberg) Wirtschaftsprüfer F-80 Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2003 Wir haben den von der Deutsche Postbank AG, Bonn, aufgestellten Konzernabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapital-Veränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 geprüft. Aufstellung und Inhalt des Konzernabschlusses nach den International Financial Reporting Standards des IASB (IFRS) liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung zu beurteilen, ob der Konzernabschluss den IFRS entspricht. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach den deutschen Prüfungsgrundsätzen und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards an Auditing (ISA) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Wertansätze und Angaben im Konzernabschluss auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung beinhaltet die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IAS/ IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie der Zahlungsströme des Geschäftsjahres. Unsere Prüfung, die sich nach den deutschen Prüfungsvorschriften auch auf den vom Vorstand aufgestellten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 erstreckt hat, hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung gibt der Konzernlagebericht zusammen mit den übrigen Angaben des Konzernabschlusses insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Außerdem bestätigen wir, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 die Voraussetzungen für eine Befreiung der Gesellschaft von der Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts nach deutschem Recht erfüllen. Düsseldorf, den 27. Februar 2004 PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Kütter) Wirtschaftsprüfer (Güldenberg) Wirtschaftsprüfer F-81 [Diese Seite wurde absichtlich freigelassen] F-82 UNGEPRÜFTER KONZERNZWISCHENABSCHLUSS DER DEUTSCHE POSTBANK AG (IFRS) F-83 [Diese Seite wurde absichtlich freigelassen] F-84 Ungeprüfte Konzernzwischen-Gewinn- und Verlustrechnung der Deutsche Postbank AG für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 30. September 2004 01.01.-30.09. Erläuterung 2004 2003 E Mio. Zinserträge ............................................................................................ Zinsaufwendungen ............................................................................... Zinsüberschuss ..................................................................................... Risikovorsorge im Kreditgeschäft ....................................................... Zinsüberschuss nach Risikovorsorge ................................................. Provisionserträge.................................................................................. Provisionsaufwendungen .................................................................... Provisionsüberschuss........................................................................... Handelsergebnis ................................................................................... Ergebnis aus Finanzanlagen ................................................................ Verwaltungsaufwand............................................................................ Sonstige Erträge ................................................................................... Sonstige Aufwendungen ..................................................................... (5) (5) (5) (6) 3.941 –2.793 1.148 –126 1.022 493 –60 433 186 177 –1.379 73 –63 4.313 –3.050 1.263 –107 1.156 393 –48 345 154 52 –1.390 55 –48 Ergebnis vor Steuern ........................................................................... 449 324 Ertragsteuern......................................................................................... –157 –129 Ergebnis nach Steuern......................................................................... Ergebnis Konzernfremde ..................................................................... 292 –1 195 –1 Konzerngewinn ..................................................................................... 291 194 (7) (7) (7) (8) (9) (10) (11) (12) Ergebnis je Aktie Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 25. März 2004 wurde ein Aktiensplit im Verhältnis 1:10,25 durchgeführt. Die Anzahl der Aktien erhöhte sich dadurch von 16.000.000 auf 164.000.000 Stück. Gemäß IAS 33.43 wurde das Ergebnis je Aktie für 2003 mit der aktuell in Umlauf befindlichen Aktienanzahl neu berechnet. 01.01.-30.09. Ergebnis je Aktie in E ...................................................................................................... Bereinigtes Ergebnis je Aktie in E .................................................................................. F-85 2004 2003 1,77 1,77 1,18 1,18 Gewinn- und Verlustrechnung Quartalsübersicht III. Quartal II. Quartal I. Quartal IV. Quartal III. Quartal 2004 II. Quartal I. Quartal 2003 Jan.-Sept. Jan.-Sept. 2004 2003 E Mio. Zinserträge ............................ Zinsaufwendungen ............... Zinsüberschuss ..................... Risikovorsorge im Kreditgeschäft .................. Zinsüberschuss nach Risikovorsorge ................. Provisionserträge .................. Provisionsaufwendungen..... Provisionsüberschuss........... Handelsergebnis ................... Ergebnis aus Finanzanlagen Verwaltungsaufwand............ Sonstige Erträge ................... Sonstige Aufwendungen...... 1.335 –931 404 1.299 –919 380 1.307 –943 364 1.297 –907 390 1.336 –948 388 1.468 –1.026 442 1.509 –1.076 433 3.941 –2.793 1.148 4.313 –3.050 1.263 –44 –41 –41 –47 –37 –35 –35 –126 –107 360 189 –20 169 59 53 –488 28 –21 339 157 –19 138 86 36 –454 23 –22 323 147 –21 126 41 88 –437 22 –20 343 146 –24 122 29 23 –419 163 –88 351 132 –16 116 74 8 –447 30 –12 407 131 –16 115 44 8 –468 15 –18 398 130 –16 114 36 36 –475 10 –18 1.022 493 –60 433 186 177 –1.379 73 –63 1.156 393 –48 345 154 52 –1.390 55 –48 Ergebnis vor Steuern............ 160 146 143 173 120 103 101 449 324 Ertragsteuern......................... –56 –51 –50 –15 –47 –42 –40 –157 –129 Ergebnis nach Steuern ......... Ergebnis Konzernfremde...... 104 0 95 0 93 –1 158 0 73 0 61 0 61 –1 292 –1 195 –1 Konzerngewinn ..................... 104 95 92 158 73 61 60 291 194 F-86 Ungeprüfte Konzernzwischen-Bilanz der Deutsche Postbank AG zum 30. September 2004 Erläuterung 30.09.2004 31.12.2003 E Mio. Aktiva Barreserve ...................................................................................... Forderungen an Kreditinstitute .................................................... Forderungen an Kunden ............................................................... Risikovorsorge ............................................................................... Handelsaktiva ................................................................................. Hedging Derivate ........................................................................... Finanzanlagen ................................................................................ Sachanlagen................................................................................... Sonstige Aktiva .............................................................................. Summe der Aktiva......................................................................... Passiva Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten............................. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.......................................... Verbriefte Verbindlichkeiten ......................................................... Handelspassiva .............................................................................. Hedging Derivate ........................................................................... Rückstellungen............................................................................... Sonstige Passiva............................................................................ Nachrangkapital ............................................................................. Anteile in Fremdbesitz................................................................... Eigenkapital .................................................................................... a) Gezeichnetes Kapital ............................................................. b) Kapitalrücklage ...................................................................... c) Gewinnrücklagen ................................................................... d) Konzerngewinn ...................................................................... Summe der Passiva....................................................................... F-87 (13) (14) (16) (17) (18) (19) (20) (21) (22) (23) (24) (25) (26) (27) 707 24.802 47.486 –647 9.338 642 48.674 934 1.145 133.081 1.623 34.071 43.310 –597 12.588 832 38.859 960 973 132.619 24.396 78.489 18.104 1.593 1.785 1.999 250 1.958 14 4.493 410 1.157 2.635 291 133.081 20.271 73.941 26.267 1.647 1.814 1.704 371 1.724 14 4.866 410 1.159 2.708 589 132.619 Ungeprüfte Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Deutsche Postbank AG zum 30. September 2004 Stand 1. Januar 2003.......................................... Ausschüttung ...................................................... Veränderungen aus Währungsumrechnung .... Veränderungen unrealisierter Gewinne und Verluste nach latenten Steuern ...................... Konzerngewinn 01.01.-30.09.2003...................... Stand 30. September 2003................................. Veränderungen aus Währungsumrechnung .... Veränderungen unrealisierter Gewinne und Verluste nach latenten Steuern ...................... Konzerngewinn 01.10.-31.12.2003...................... Stand 31. Dezember 2003 .................................. Ausschüttung ...................................................... Eigene Aktien im Bestand* ................................ Veränderungen aus Währungsumrechnung Veränderungen unrealisierter Gewinne und Verluste nach latenten Steuern ...................... Konzerngewinn 01.01.-30.09.2004...................... Stand 30. September 2004................................. * Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Neubewertungsrücklage Konzerngewinn Gesamt Mio E Währungsumrechnungsrücklage Mio E Mio E Mio E 410 1.159 Mio E Mio E Mio E 3.239 –38 –473 99 –99 4.396 –99 –36 –36 196 410 1.159 3.239 1.159 –237 3.002 –74 –20 –277 193 193 77 410 –94 –200 396 589 –589 –2 1 –74 410 1.157 3.002 –93 Am 30. September 2004 hielt die Postbank 80.054 Stück eigene Aktien zu Handelszwecken F-88 –274 291 291 196 193 4.650 –20 77 159 4.866 –589 –2 1 –74 291 4.493 Ungeprüfte Konzernzwischen–Kapitalflussrechnung der Deutsche Postbank AG für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 30. September 2004 01.01.–30.09. Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Geschäftsjahres....................................... Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit........................................................ Cashflow aus Investitionstätigkeit ....................................................................... Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ................................................................... Effekte aus Wechselkursänderungen................................................................... Zahlungsmittelbestand zum 30. September.......................................................... 2004 Mio E 2003 Mio E 1.623 9.282 –9.809 –389 0 707 1.307 –1.904 1.681 198 9 1.291 Die ausgewiesenen Zahlungsmittelbestände umfassen den Kassenbestand, die Guthaben bei Zentralnotenbanken sowie die Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind. F-89 Anhang zum ungeprüften Konzernzwischenabschluss der Deutsche Postbank AG zum 30. September 2004 (1) Segmentberichterstattung Segmentberichterstattung nach Geschäftsfeldern Retailbanking Firmenkunden 01.01.–30.09. 01.01.–30.09. 2004 2003 2004 Transaction Banking Financial Markets 01.01.–30.09. 2003 2004 01.01.–30.09. 2003 2004 2003 Übrige Konzern 01.01.–30.09. 01.01.–30.09. 2004 2003 2004 2003 Mio E Zinsüberschuss ............................ 1.230 1.133 167 149 2 Handelsergebnis .......................... – – 2 3 – Finanzanlageergebnis.................. – – 9 3 – Bilanzbezogene Erträge .............. 1.230 1.133 178 155 2 Provisionsüberschuss.................. 236 189 65 67 124 Gesamt-Erträge............................ 1.466 1.322 243 222 126 Verwaltungsaufwand................... –1.042 –1.003 –112 –108 –121 Risikovorsorge ............................. –85 –69 –28 –27 – Sonst. Ertr./Aufw. ........................ 4 9 3 1 –2 Ergebnis vor Steuern .................. 343 259 106 88 3 Cost-Income-Ratio (CIR).............. 71,1% 75,9% 46,1% 48,6% 96,0% Eigenkapital-Rendite vor Steuern (RoE)........................... 23,1% 20,5% 30,9% 29,8% – – – – 0 – 0 – – – – – 47 56 2 105 40 145 –64 1 – 82 44,1% – 16,2% 11,8% 30.09. 31.12. 30.09. 31.12. 30.09. 31.12. 30.09. 31.12. 30.09. 31.12. 30.09. 31.12. 2004 Mio E 2003 Mio E 2004 Mio E 2003 Mio E 2004 Mio E 2003 Mio E 2004 Mio E 2003 Mio E 2004 Mio E 2003 Mio E 2004 Mio E 2003 Mio E 148 7 0 0 Segmentvermögen...................... 23.614 19.704 26.647 24.154 Segmentverbindlichkeiten.......... 55.951 54.693 6.039 5.742 58 –298 37 128 1 166 96 –4 37 –32 133 –36 –59 –40 3 –14 1 5 78 –85 44,4% – –8,1% –77 114 48 85 52 137 –220 –14 –4 –101 – –9,0% 1.148 1.263 186 154 177 52 1.511 1.469 433 345 1.944 1.814 –1.379 –1.390 –126 –107 10 7 449 324 70,9% 76,6% 13,2% 9,7% 17.358 17.461 62.533 67.509 130.300 128.828 9.935 10.552 50.650 51.139 122.582 122.126 Da es sich bei der Abwicklung von Zahlungsverkehrstransaktionen nicht um Bankgeschäfte im klassischen Sinne handelt, weisen wir im Geschäftsfeld Transaction Banking keine Eigenkapitalrentabilität aus. Segmentberichterstattung nach geographischen Bereichen Vermögen 30.09 2004 31.12 2003 Verbindlichkeiten 30.09 2004 31.12 2003 Erträge Ergebnis vor Steuern 01.01-30.09. 2004 2003 01.01-30.09. 2004 2003 Mio E Deutschland ............. Übrige ...................... Europa .................. USA....................... 98.914 31.386 28.559 2.827 103.110 25.718 22.941 2.777 92.077 30.505 28.008 2.497 97.299 24.827 22.370 2.457 1.818 126 68 58 1.700 115 58 57 361 88 56 32 248 76 49 27 Gesamt ..................... 130.300 128.828 122.582 122.126 1.944 1.815 449 324 Die Zuordnung der Segmente erfolgt nach dem jeweiligen Sitz der Niederlassung oder des Konzernunternehmens. Allgemeine Angaben (2) Grundlagen der Konzernrechnungslegung Zwischenabschluss wurde im Einklang mit den Richtlinien 83/349/EWG (Konzernbilanzrichtlinie) und 86/635/EWG (Bankbilanzrichtlinie) auf der Grundlage der vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, sofern sie zum Abschlussstichtag anzuwenden sind. Insbesondere wird für die Anforderungen an einen Zwischenbericht der IAS 34 berücksichtigt. Dabei wurden dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss 2003 angewandt. Um eine übersichtlichere Darstellung zu erreichen sowie eine Vergleichbarkeit mit den Zahlen des Berichtszeitraumes zu ermöglichen, haben wir den Ausweis der Vorjahreszahlen in dem Posten Provisionsüberschuss umgestellt. Alle Beträge werden, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wurde, in Millionen Euro (Mio E) angegeben. F-90 (3) Konsolidierungskreis In dem Konzernzwischenabschluss zum 30. September 2004 sind neben dem Mutterunternehmen Deutsche Postbank AG, Bonn, 29 (31. Dezember 2003: 22) Tochterunternehmen und 2 (31. Dezember 2003: 2) Gemeinschaftsunternehmen einbezogen worden, die in der Anteilsbesitzliste (Note 32) aufgeführt sind. Mit dem Hauptversammlungsbeschluss vom 26. September 2003 wurde die PB Erste Beteiligungen AG in PB Firmenkunden AG umfirmiert. Die Änderung des Firmennamens wurde mit Eintragung in das Handelsregister ab 3. Februar 2004 wirksam. In diese Gesellschaft wurde der Vertrieb für den Geschäftsbereich Firmenkunden der Postbank ausgelagert. Mit Gesellschafterbeschluss vom 16. Oktober 2003 wurde die easytrade services Köln GmbH in Betriebs-Center für Banken Frankfurt am Main GmbH umfirmiert. Mit Gesellschafterbeschluss vom gleichen Datum wurde die PB Zweite Beteiligungen GmbH in Betriebs-Center für Banken Berlin GmbH umfirmiert. Die Änderung der Firmennamen wurde jeweils mit der Eintragung in das Handelsregister am 24. bzw. 12. November 2003 wirksam. Mit Datum vom 19. Dezember 2003 wurden die Gesellschaft Betriebs-Center für Banken Verwaltungs GmbH sowie die Gesellschaft Betriebs-Center für Banken Deutschland GmbH & Co. KG errichtet. Mit Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrags am 19. Dezember 2003 wurden die Gesellschaften Betriebs-Center für Banken Berlin GmbH und Betriebs-Center für Banken Frankfurt am Main GmbH vom alleinigen Anteilseigner Deutsche Postbank AG auf die Betriebs-Center für Banken Deutschland GmbH & Co. KG mit Wirkung ab 1. Januar 2004 übertragen. Die Betriebs-Center für Banken Deutschland GmbH & Co. KG hat mit Wirkung zum 1. Mai 2004 alle Anteile an der Dresdner Zahlungsverkehrsservice GmbH von der Dresdner Bank AG übernommen. Zum 1. Juli 2004 hat die Betriebs-Center für Banken Deutschland GmbH & Co. KG alle Aktien an der DB Payments Projektgesellschaft AG von der DB New Ventures AG (Deutsche Bank Gruppe) übernommen. Die DB Payments Projektgesellschaft AG wurde im August 2004 umfirmiert in die Betriebs-Center für Banken Payments AG. Bis zum 30. September 2004 wurden die folgenden Gesellschaften neu in den Konsolidierungskreis aufgenommen: PB Firmenkunden AG, Bonn Betriebs-Center für Banken Deutschland GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main Betriebs-Center für Banken Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main Betriebs-Center für Banken Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main Betriebs-Center für Banken Berlin GmbH, Frankfurt am Main Dresdner Zahlungsverkehrsservice GmbH, Frankfurt am Main Betriebs-Center für Banken Payments AG, Frankfurt am Main Wesentliche Auswirkungen der erstmaligen Einbeziehung der Dresdner Zahlungsverkehrsservice GmbH und der Betriebs-Center für Banken Payments AG auf den Konzernabschluss der Deutsche Postbank AG haben wir in Note 25 beschrieben; durch die Erstkonsolidierung der anderen Gesellschaften ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen. Gemäß der vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) veröffentlichten Interpretation SIC-12, nach der Zweckgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen zu konsolidieren sind, wurden insgesamt 25 (31. Dezember 2003: 25) Spezialfonds als Special Purpose Entities in den Konzernabschluss einbezogen. (4) Wesentliche Geschäftsvorfälle nach dem Bilanzstichtag Am 4. Oktober 2004 ist der Beschluss der Hauptversammlung der DSL Holding AG i.A. zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Deutsche Postbank AG, in das Handelsregister der DSL Holding AG i.A. eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Deutsche Postbank AG über, die somit 100 % der Anteile an der DSL Holding AG i.A. hält. F-91 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (5) Zinsüberschuss 01.01.–30.09. 2004 2003 Mio E Zins- und laufende Erträge Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften ........................................................................... festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen ............................. Handelsgeschäften.................................................................................................... Hedge-Ergebnis ............................................................................................................ Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren* ................................. Beteiligungen ............................................................................................................ Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten ...................................................................................................... verbrieften Verbindlichkeiten................................................................................... Nachrangkapital ........................................................................................................ Swaps (Hedge Accounting nach IAS 39) ................................................................ Handelsgeschäften.................................................................................................... Gesamt .......................................................................................................................... * (6) 2.207 1.502 172 0 3.881 2.412 1.657 214 3 4.286 59 1 60 3.941 26 1 27 4.313 1.643 735 70 291 54 2.793 1.148 1.575 1.049 57 225 144 3.050 1.263 Im Berichtszeitraum 2004 einschließlich neu erworbener, nicht konsolidierter Rentenfonds Risikovorsorge im Kreditgeschäft 01.01.–30.09. 2004 2003 Mio E Aufwand aus der Zuführung zur Risikovorsorge ........................................................... Direkte Forderungsabschreibung..................................................................................... Ertrag aus der Auflösung der Risikovorsorge ................................................................ Eingänge auf abgeschriebene Forderungen................................................................... Gesamt............................................................................................................................... (7) 167 8 48 1 126 142 10 42 3 107 Provisionsüberschuss 01.01.–30.09. 2004 2003 Mio E Girogeschäft ...................................................................................................................... Wertpapiergeschäft ........................................................................................................... Kredit- und Avalgeschäft .................................................................................................. Sonstiges Provisionsgeschäft .......................................................................................... Gesamt............................................................................................................................... F-92 242 61 24 106 433 235 45 27 38 345 (8) Handelsergebnis 01.01.–30.09. 2004 2003 Mio E Ergebnis aus Zinsprodukten ............................................................................................ Ergebnis aus Derivaten des Handelsbestands und des Bankbuches ........................... Ergebnis aus Aktien .......................................................................................................... Devisenergebnis ................................................................................................................ Gesamt............................................................................................................................... 61 108 1 16 186 (9) 01.01.–30.09. Ergebnis aus Finanzanlagen 251 –86 5 –16 154 2004 2003 Mio E Ergebnis aus Schuldverschreibungen ............................................................................. Ergebnis aus Schuldscheindarlehen ............................................................................... Ergebnis aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren..................... Ergebnis aus Beteiligungen ............................................................................................. Gesamt............................................................................................................................... (10) 112 48 17 0 177 60 18 –23 –3 52 Verwaltungsaufwand 01.01.–30.09. 2004 2003 Mio E Personalaufwand .......................................................................................................... Andere Verwaltungsaufwendungen ........................................................................... Abschreibungen auf Sachanlagen .............................................................................. Gesamt .......................................................................................................................... (11) 465 858 56 1.379 480 852 58 1.390 Sonstige Erträge 01.01.–30.09. 2004 2003 Mio E Erträge aus dem Sachanlagevermögen .......................................................................... Sonstige betriebliche Erträge........................................................................................... Gesamt............................................................................................................................... (12) 17 56 73 12 43 55 Sonstige Aufwendungen 01.01.–30.09. 2004 2003 Mio E Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte ..................................................... Übrige ................................................................................................................................ Gesamt............................................................................................................................... 33 30 63 23 25 48 Erläuterungen zur Bilanz (13) Forderungen an Kreditinstitute 30.09.2004 31.12.2003 Mio E Täglich fällig....................................................................................................... Andere Forderungen ......................................................................................... Gesamt ............................................................................................................... F-93 3.790 21.012 24.802 7.707 26.364 34.071 (14) Forderungen an Kunden 30.09.2004 31.12.2003 Mio E Private Baufinanzierungen ................................................................................ Forderungen an öffentliche Haushalte............................................................. Ratenkredite........................................................................................................ Sonstige Forderungen....................................................................................... Gesamt ............................................................................................................... (15) 21.171 12.494 1.172 12.649 47.486 17.209 14.951 1.011 10.139 43.310 30.09.2004 31.12.2003 Kreditvolumen Mio E Forderungen an Kreditinstitute......................................................................... Forderungen an Kunden ................................................................................... Bürgschaften und Garantien............................................................................. Gesamt ............................................................................................................... 24.802 47.486 1.843 74.131 34.071 43.310 1.254 78.635 30.09.2004 31.12.2003 Die Risikovorsorge gliedert sich dabei wie folgt auf: (16) Risikovorsorge Mio E Einzelwertberichtigungen.................................................................................. Pauschalwertberichtigungen............................................................................. Bestand Risikovorsorge..................................................................................... Rückstellungen für das Kreditgeschäft ............................................................ Gesamt ............................................................................................................... 606 41 647 4 651 561 36 597 5 602 Die aktivisch ausgewiesene Risikovorsorge hat sich wie folgt entwickelt: 2004 2003 Mio E Stand 1. Januar ................................................................................................................. Zugänge ............................................................................................................................. Abgänge Inanspruchnahme .......................................................................................................... Zu Gunsten GuV aufgelöste Vorsorge ......................................................................... Währungsumrechnungsdifferenzen ............................................................................. Stand 30. September ........................................................................................................ (17) 597 167 588 142 70 48 –1 647 56 42 13 619 Handelsaktiva 30.09.2004 31.12.2003 Mio E Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ............... Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ................................... Positive Marktwerte aus derivaten Finanzinstrumenten des Handelsbestands......................................................................................... Positive Marktwerte aus Derivaten des Bankbuches ...................................... Gesamt ............................................................................................................... F-94 7.683 61 11.666 21 1.167 427 9.338 508 393 12.588 (18) Finanzanlagen 30.09.2004 31.12.2003 Mio E Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ............... Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere* ................................. Beteiligungen ..................................................................................................... Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen .................................... Gesamt ............................................................................................................... 46.436 2.207 18 13 48.674 37.383 1.446 17 13 38.859 30.09.2004 31.12.2003 * Im Berichtszeitraum 2004 einschließlich neu erworbener, nicht konsolidierter Rentenfonds (19) Sachanlagen Mio E Grundstücke und Gebäude ............................................................................... Betriebs- und Geschäftsausstattung ................................................................ Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ................................................ Gesamt ............................................................................................................... (20) 819 112 3 934 807 131 22 960 30.09.2004 31.12.2003 Sonstige Aktiva Mio E Aktive latente Steuern ....................................................................................... Immaterielle Vermögenswerte ......................................................................... Rechnungsabgrenzungsposten......................................................................... Forderungen an Finanzbehörden ..................................................................... Übrige ................................................................................................................. Gesamt ............................................................................................................... (21) 563 161 139 20 262 1.145 564 168 140 24 77 973 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 30.09.2004 31.12.2003 Mio E Täglich fällig....................................................................................................... Sonstige Verbindlichkeiten ............................................................................... Gesamt ............................................................................................................... (22) 621 23.775 24.396 1.227 19.044 20.271 30.09.2004 31.12.2003 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Mio E Spareinlagen ...................................................................................................... Andere Verbindlichkeiten Täglich fällig ................................................................................................... Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist........................................... Gesamt ............................................................................................................... (23) 35.764 33.739 20.361 22.364 42.725 78.489 20.227 19.975 40.202 73.941 30.09.2004 31.12.2003 Verbriefte Verbindlichkeiten Mio E Hypothekenpfandbriefe ..................................................................................... Öffentliche Pfandbriefe...................................................................................... Sonstige Schuldverschreibungen..................................................................... Gesamt ............................................................................................................... F-95 314 1.714 16.076 18.104 878 3.570 21.819 26.267 (24) Handelspassiva 30.09.2004 31.12.2003 Mio E Negative Marktwerte der Handelsderivate ...................................................... Negative Marktwerte Hedging Derivate des Bankbuchs ................................ Sonstige Handelsbestände (Lieferverpflichtungen aus Wertpapierleerverkäufen) .................................... Gesamt ............................................................................................................... (25) 1.105 487 506 1.139 1 1.593 2 1.647 30.09.2004 31.12.2003 Rückstellungen Mio E Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen .................................................. Steuerrückstellungen ......................................................................................... Andere Rückstellungen ..................................................................................... Gesamt ............................................................................................................... 623 971 405 1.999 572 873 259 1.704 In Anderen Rückstellungen sind Rückstellungen für Neustrukturierungen in Höhe von 162 Mio E (Vorjahr 78 Mio E) enthalten. Durch die Einbeziehung der Dresdner Zahlungsverkehrsservice GmbH sowie der Betriebs-Center für Banken Payments AG in den Konsolidierungskreis des Postbank Konzerns ist in Anderen Rückstellungen ein erfolgsneutraler Zugang in Höhe von 55 Mio E bzw. 68 Mio E zu verzeichnen. Dieser setzt sich zusammen aus Rückstellungen für Neustrukturierungen (97 Mio E) und Jubiläumsverpflichtungen (9 Mio E) und sonstigen Rückstellungen (17 Mio E). Darüber hinaus ergab diese Veränderung des Konsolidierungskreises einen Zugang in Höhe von 75 Mio E in den Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen. (26) Sonstige Passiva 30.09.2004 31.12.2003 Mio E Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ....................................... Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern ........................................................ Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern ................................................................ Sonstige Verbindlichkeiten ............................................................................... Rechnungsabgrenzungsposten......................................................................... Gesamt ............................................................................................................... (27) 45 6 0 193 6 250 55 75 1 234 6 371 30.09.2004 31.12.2003 Nachrangkapital Mio E Nachrangige Verbindlichkeiten1 ....................................................................... Genussrechtskapital2 ......................................................................................... Vermögenseinlagen typisch stiller Gesellschafter .......................................... Gesamt ............................................................................................................... 1.456 451 51 1.958 1.315 354 55 1.724 1 Die Nachrangigen Verbindlichkeiten sind Eigenmittel im Sinne des § 10 Abs. 5a KWG. Ansprüche von Gläubigern auf Rückzahlung dieser Verbindlichkeiten sind gegenüber anderen Gläubigern nachrangig. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung kann nicht entstehen. Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation dürfen sie erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. 2 Genussrechtskapital dient der Verstärkung des haftenden Eigenkapitals entsprechend den Vorschriften des Kreditwesengesetzes. Es nimmt bis zur vollen Höhe am Verlust teil. Zinszahlungen erfolgen nur im Rahmen eines vorhandenen Bilanzgewinns. Die Ansprüche der Genussrechtsinhaber auf Rückzahlung des Kapitals sind gegenüber den Ansprüchen der anderen Gläubiger nachrangig. Sonstige Angaben (28) Eventual- und andere Verpflichtungen 30.09.2004 31.12.2003 Mio E Eventualverpflichtungen Aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen ..................................... Andere Verpflichtungen Unwiderrufliche Kreditzusagen ..................................................................... Gesamt ............................................................................................................... F-96 1.843 1.254 13.512 15.355 12.890 14.144 (29) Derivative Finanzinstrumente Bei der Darstellung der derivativen Finanzinstrumente wird der Empfehlung des Verbands öffentlicher Banken gefolgt. Die Nominalwerte stellen das Bruttovolumen aller Käufe und Verkäufe dar. Bei diesem Wert handelt es sich um eine Referenzgröße für die Ermittlung gegenseitig vereinbarter Ausgleichszahlungen, nicht jedoch um bilanzierungsfähige Forderungen oder Verbindlichkeiten. Die Marktwerte resultieren aus den Brutto-Wiederbeschaffungskosten der einzelnen Kontrakte ohne Berücksichtigung von Nettingvereinbarungen. Der Bestand an derivativen Finanzinstrumenten setzt sich dabei wie folgt zusammen: Positive Marktwerte Nominalwerte 30.09.2004 31.12.2003 30.09.2004 Negative Marktwerte 31.12.2003 30.09.2004 31.12.2003 1.592 1.785 3.377 1.645 1.814 3.459 Mio E Derivate des Handelsbestands Hedging Derivate...................... Gesamt ...................................... 261.600 37.148 298.748 169.185 34.059 203.244 1.594 642 2.236 901 832 1.733 Nachfolgend sind die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten zins- und fremdwährungsbezogenen, bedingten und unbedingten Termingeschäfte des Postbank Konzerns dargestellt. Fair Value Nominalwerte Positive Marktwerte Negative Marktwerte 30.09.2004 31.12.2003 30.09.2004 31.12.2003 30.09.2004 31.12.2003 Mio E Derivate des Handelsbestands Fremdwährungsderivate ................... 19.915 8.181 Zinsderivate........................................ 239.857 160.347 Aktien-/Indexbezogene Derivate ....... 1.141 593 Kreditderivate..................................... 687 64 Gesamtbestand der derivativen Vermögenswerte/Verbindlichkeiten zu Handelszwecken gehalten ........... 261.600 169.185 252 1.317 13 12 331 565 4 1 247 1.312 20 13 290 1.351 1 3 1.594 901 1.592 1.645 Hedging Derivate Fair Value Hedges ................................. Cashflow Hedges................................... 37.147 1 34.058 1 642 0 832 0 1.785 0 1.814 0 Gesamtbestand der derivativen Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus Sicherungsgeschäften................ 37.148 34.059 642 832 1.785 1.814 Gesamtbestand der derivativen Vermögenswerte/Verbindlichkeiten 298.748 203.244 2.236 1.733 3.377 3.459 F-97 (30) Marktpreisrisiken aus Handelsaktivitäten Handelsbuch 30.09.2004 31.12.2003 Mio E Value at Risk....................................................................................................... Minimaler Value at Risk .................................................................................... Maximaler Value at Risk.................................................................................... Value at Risk im Durchschnitt........................................................................... 13,87 4,43 15,23 7,98 6,95 5,32 19,95 9,78 Die Value at Risk Werte des Postbank Konzerns unterstellen ein Konfidenzniveau von 99 % sowie eine Haltedauer von 10 Handelstagen. (31) Risikoaktiva und Eigenkapitalquote Die ordnungsgemäße Ermittlung des haftenden Eigenkapitals und der Eigenmittel stellt die Postbank auf Konzernebene sicher. Die Eigenmittelausstattung gemäß Bankenaufsicht (KWG) stellt sich wie folgt dar: 30.09.2004 31.12.2003 Mio E Gewichtete Risikoaktiva..................................................................................... Marktrisikopositionen ........................................................................................ Anrechnungspflichtige Positionen ................................................................... Kernkapital.......................................................................................................... Ergänzungskapital.............................................................................................. Haftendes Eigenkapital ...................................................................................... Anrechenbare Eigenmittel................................................................................. Kernkapitalquote (%) ......................................................................................... Eigenkapitalquote (%)........................................................................................ Gesamtkennziffer (%) ........................................................................................ F-98 46.810 7.238 54.048 2.786 2.083 4.869 4.880 6,0 10,4 9,0 42.200 3.750 45.950 2.760 1.780 4.540 4.540 6,6 10,8 9,9 (32) Wesentliche Konzerngesellschaften Name und Sitz des Unternehmens 1) Voll konsolidierte Unternehmen: Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg ................................. Deutsche Postbank Asset Management S.A., Luxemburg ...................... Deutsche Postbank Capital Management S.A., Luxemburg.................... Deutsche Postbank Vermögens-Management S.A., Luxemburg ............ Deutsche Postbank Privat Investment Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn ......................................................................................................... Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH, Bonn ..................... Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH & Co. Objekt Leipzig KG, Bonn ..................................................................................... Postbank Systems AG, Bonn ..................................................................... Ralos Verwaltungs GmbH & Co. Vermietungs KG, München ................ DSL Finance N.V., Amsterdam................................................................... DSL Holding AG i.A., Bonn ........................................................................ Deutsche Postbank Financial Services GmbH, Frankfurt am Main ........ Deutsche Postbank Finance Center Object GmbH, Luxemburg.............. DPBI Immobilien KGaA, Luxemburg ......................................................... Postbank Leasing GmbH, Bonn ................................................................. PB (USA) Holdings Inc., Delaware, USA ................................................... PB Capital Corp., Delaware, USA .............................................................. PB Realty Corp., New York, USA............................................................... PB Finance (Delaware), Inc., Delaware, USA ............................................ PB Factoring GmbH, Bonn ......................................................................... Postbank Vermögensberatung AG, Bonn ................................................. Postbank Vermögensberatung Service GmbH, Köln ............................... PB Firmenkunden AG, Bonn ...................................................................... Betriebs-Center für Banken Deutschland GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main ................................................................................................... Betriebs-Center für Banken Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main .... Betriebs-Center für Banken Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main ................................................................................................... Betriebs-Center für Banken Berlin GmbH, Frankfurt am Main................ Dresdner Zahlungsverkehrsservice GmbH, Frankfurt am Main.............. Betriebs-Center für Banken Payments AG, Frankfurt am Main .............. 2) Quotal konsolidierte Unternehmen: PB Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Hilden ................................. PB Versicherung Aktiengesellschaft, Hilden ............................................. (33) Anteil (%) Anteil (%) unmittelbar mittelbar 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 90,0 100,0 94,0 100,0 97,5 100,0 10,0 100,0 100,0 90,0 0,1 100,0 94,7 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 50,0 50,0 Namen der Organmitglieder Mitglieder des Vorstands sind: Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann, Bonn (Vorsitzender) Andreas Bezold, Bonn vom 1. April 2004 bis 31. Juli 2004 Dirk Berensmann, Unkel Stefan Jütte, Bonn Dr. Wolfgang Klein, Bonn Loukas Rizos, Bonn Lothar Rogg, Bonn Ralf Stemmer, Königswinter ab 1. Juli 2004 F-99 Der Aufsichtsrat der Deutsche Postbank AG setzt sich wie folgt zusammen: 1. Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner Dr. Klaus Zumwinkel, Vorsitzender des Vorstands Deutsche Post AG, Bonn (Vorsitzender) Prof. Dr. Hans-E. Büschgen, Universitätsprofessor (em.), Direktor des Forschungsinstituts für Leasing, Köln Wilfried Boysen, Hamburg Dr. Edgar Ernst, Mitglied des Vorstands Deutsche Post AG, Bonn Dr. Peter Hoch, München Dietrich Jahn, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium der Finanzen, Berlin Prof. Dr. Ralf Krüger, Unternehmensberater, Professur FH, Wiesbaden Dr. Hans-Dieter Petram, Mitglied des Vorstands Deutsche Post AG, Bonn Dr. Klaus Schlede, ehem. stv. Vorsitzender des Vorstands Deutsche Lufthansa AG, Köln Elmo von Schorlemer, Rechtsanwalt, Aachen Dr. Manfred Schüler, Staatssekretär a. D., Wachtberg Dr.-Ing. Dieter Soltmann, ehemals persönlich haftender Gesellschafter Spaten-Franziskaner-Bräu KGaA, München Dr. Alfred Tacke, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Berlin bis 30. April 2004 ab 12. Mai 2004 ab 1. Juli 2004 bis 30. April 2004 ab 12. Mai 2004 bis 30. April 2004 2. Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Berlin (Stellvertretender Vorsitzender) Marietta Auer, Abteilungsleiterin Deutsche Postbank AG, Zentrale, Bonn Rosemarie Bolte, Fachbereichsleiterin Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Stuttgart Annette Harms, Mitglied des Betriebsrats Postbank Hamburg, Hamburg Ralf Höhmann, Mitglied des Betriebsrats Postbank Stuttgart, Stuttgart Elmar Kallfelz, Mitglied des Konzernbetriebsrats Deutsche Post AG, Bonn Harald Kuhlow, Sachverständiger beim Gesamtbetriebsrat Deutsche Postbank AG, Bonn Sabine Schwarz, Vorsitzende des Betriebsrats Postbank Berlin, Berlin Christine Weiler, Vorsitzende des Betriebsrats Postbank München, München Christel Zobeley, Gewerkschaftsfunktionärin Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Berlin Bonn, 2. November 2004 Deutsche Postbank Aktiengesellschaft Der Vorstand Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann Dirk Berensmann Stefan Jütte Loukas Rizos Lothar Rogg Ralf Stemmer F-100 Dr. Wolfgang Klein JAHRESABSCHLÜSSE DER DEUTSCHE POSTBANK AG (HGB) F-101 Bilanz der Deutsche Postbank AG zum 31. Dezember 2003, 2002 und 2001 Aktivseite EUR EUR 2002 Vorjahr EUR 2001 Vorjahr Mio EUR Mio EUR 1. Barreserve a) Kassenbestand............................. b) Guthaben bei Zentralnotenbanken .................... darunter: bei der Deutschen Bundesbank ................................. EUR c) Guthaben bei Postgiroämtern .... 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen........................................... b) Wechsel ........................................ darunter: bei der Deutschen Bundesbank refinanzierbar ......... EUR 3. Forderungen an Kreditinstitute a) täglich fällig ................................. b) andere Forderungen.................... 4. Forderungen an Kunden darunter: durch Grundpfandrechte gesichert............................................. EUR Kommunalkredite .............................. EUR 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) Geldmarktpapiere aa) von öffentlichen Emittenten ....... darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank............... EUR ab) von anderen Emittenten ............. EUR darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank............... EUR b) Anleihen und Schuldverschreibungen ba) von öffentlichen Emittenten ....... darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank............... EUR bb) von anderen Emittenten ............. darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank............... EUR c) eigene Schuldverschreibungen.. Nennbetrag ........................................ EUR 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere............ 7. Beteiligungen..................................... darunter: an Kreditinstituten ............................. EUR an Finanzdienstleistungsinstituten... EUR 8. Anteile an verbundenen Unternehmen..................................... darunter: an Kreditinstituten ............................. iVj. 744.773.118,16 Mio 256 313 –,— 1.567.876.515,46 –,— –,— –,— –,— 12 7.621.164.998,66 27.595.661.757,24 35.216.826.755,90 2.375 35.803 1.402 37.533 40.756.075.131,73 40.520 40.734 –,— 258 1.352 77 14.464.333.029,09 15.369 11.658 20.423.364.158,22 34.887.697.187,31 23.443 25.188 35.657.793.026,56 359 462 8.626.776.944,81 7.821 7.784 30.149.386,15 40 38 1.021.272.133,48 1.048 897 1.642.506.607,32 1.739 1.844 –,— i.Vj. –,— Mio –,— 483.293.231,71 i.Vj. 177.435.456,84 Mio 483.293.231,71 354 i.Vj. 13.702.666.605,58 Mio 13.953 i.Vj. 15.812.482.906,53 Mio 17.277 286.802.607,54 i.Vj. 239.045.242,20 Mio i.Vj. 98.617,98 Mio i.Vj. –,— Mio EUR i.Vj. 1.547.505.846,30 Mio 9. Treuhandvermögen darunter: Treuhandkredite ................ 1.093 315 i.Vj. 11.192.890.341,92 Mio 9.700 i.Vj. 14.075.619.652,28 Mio 16.732 EUR EUR 961 777.342.389,32 –,— i.Vj. 194.431.058,55 Mio i.Vj. 5.000.000,00 Mio an Finanzdienstleistungsinstituten... 790.534.126,14 346 –,—) –,—) 225) 5) 1.669) 10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch........................................... 24.475.123,28 37 49 11. Sachanlagen ...................................... 723.077.422,91 743 802 12. Sonstige Vermögensgegenstände .. 140.421.933,22 674 1.030 13. Rechnungsabgrenzungsposten........ 246.502.794,10 339 428 125.653.753.774,92 132.938 131.545 Summe der Aktiva F-102 Bilanz der Deutsche Postbank AG zum 31. Dezember 2003, 2002 und 2001 Passivseite EUR EUR EUR 2002 Vorjahr 2001 Vorjahr Mio EUR Mio EUR 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) täglich fällig.......................................... b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist ................................... 1.244.132.207,44 19.279.778.799,48 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden a) Spareinlagen aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten ...................................... ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten .............................. b) andere Verbindlichkeiten ba) täglich fällig ................................ bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist .......................... 20.523.911.006,92 33.362.501.257,78 375.730.331,26 33.738.231.589,04 19.873.605.343,01 1.198 771 26.598 23.645 28.611 23.579 442 712 19.131 16.992 77.841.087.560,90 23.158 25.858 3. Verbriefte Verbindlichkeiten begebene Schuldverschriebungen ............................ 18.555.008.673,92 25.194 31.587 4. Treuhandverbindlichkeiten ....................... 1.642.506.607,32 1.739 1.844 5. Sonstige Verbindlichkeiten ...................... 343.593.433,03 919 302 6. Rechnungsabgrenzungsposten ................ 647.557.051,76 764 968 826.194.861,75 506 18 384 504 17 456 8. Nachrangige Verbindlichkeiten................ 1.266.293.651,01 858 813 9. Genussrechtskapital.................................. 332.908.552,89 233 233 1.165.000.000,00 1.165 865 410.000.000,00 410 410 35.790.431,68 36 78 51.225.837,62 1.158.937.687,86 264.740.481,86 588.997.936,40 51 1.159 265 99 51 1.316 406 137 24.229.250.628,85 44.102.855.971,86 i.Vj. darunter: Treuhandkredite ........................ EUR 1.547.505.846,30 Mio 1.669 7. Rückstellungen a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen .................... b) Steuerrückstellungen........................... c) andere Rückstellungen........................ darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig ............................................................ 499.801.525,60 16.913.155,25 309.480.180,90 EUR 166.768.072,89 10. Fonds für allgemeine Bankrisiken ........... 11. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital............................ b) Vermögenseinlagen atypisch stiller Gesellschafter....................................... c) Vermögenseinlage typisch stiller Gesellschafter....................................... d) Kapitalrücklage..................................... e) andere Gewinnrücklagen .................... f) Bilanzgewinn........................................ g) verbleibender Gewinnanspruch DSLHolding AG i. A.................................... 1 2.509.692.375,42 Summe der Passiva EUR 125.653.753.774,92 132.938 131.545 2002 Vorjahr 2001 Vorjahr EUR Mio EUR Mio EUR 1. Eventualverbindlichkeiten a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln................................... –,— b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen(*) ........................................... c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.................................. 3.652.224.722,32 –,— 3.989 2. Andere Verpflichtungen a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften....................................................... –,— — b) Plazierungs- und Übernahmeverpflichtungen.................................................................................... –,— — c) Unwiderrufliche Kreditzusagen ........................................................................................................... 12.068.358.137,51 12.068.358.137,51 (*) Verpflichtungen aus Patronatserklärungen sind im Anhang unter Punkt C.I. angegeben F-103 1.941 3.652.224.722,32 10.274 11.065 Gewinn- und Verlustrechnung der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003, 2002 und 2001 Aufwendungen EUR EUR EUR 2002 Vorjahr 2001 Vorjahr Mio EUR 4.524 Mio EUR 4.962 1. Zinsaufwendungen ..................... 4.040.068.126,57 2. 3. Provisionsaufwendungen........... Nettoaufwand aus Finanzgeschäften ........................ 70.008.156,20 51 63 — 25 22 332 348 165 161 1.750.639.809,96 1.263 1.183 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen ................................ 29.138.118,58 30 31 Sonstige betriebliche Aufwendungen............................ 73.757.518,81 80 182 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft........................ — — — Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken............... — 300 200 Aufwendungen aus Verlustübernahme ...................... 16.618.718,95 67 99 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag................................... 14.856.975,08 17 4 11. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 6 ausgewiesen...... 4.744.405,41 5 12 12. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungsoder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne ................... 3.707.647,39 3 4 13. Gewinnanspruch DSL Holding AG i.A........................................... — 26 15 14. Abfindung DSL-Holding AG i.A. 12.271.957,33 152 0 15. Jahresüberschuss ....................... 588.997.936,40 99 137 Summe der Aufwendungen....... 6.604.809.370,68 7.139 7.423 4. 5. 6. 7. 8. 9. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen a) Personalaufwand aa) Löhne und Gehälter........ ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung- und für Unterstützung darunter: für Altersversorgung EUR 110,615,509.08 ........ b) andere Verwaltungsaufwendungen .. 319.121.849,25 149.324.268,04 468.446.117,29 1.282.193.692,67 F-104 Gewinn- und Verlustrechnung der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003, 2002 und 2001 Erträge 2002 Vorjahr 2001 Vorjahr Mio EUR Mio EUR 4.047 4.065 5.117.898.829,16 1.943 2.066 411.663.439,32 363 — 42 434 — 62 Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs— oder Teilgewinnabführungsverträgen .......................... 12.502.558,52 4 6 4. Provisionserträge ........................................................... 491.688.779,41 446 415 5. Nettoertrag aus Finanzgeschäften ................................ 68.876.527,00 — — 6. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft......................... 284.670.316,06 181 35 Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren.............. 8.179.585,56 16 — Sonstige betriebliche Erträge........................................ 209.329.335,65 97 340 Summe der Erträge........................................................ 6.604.809.370,68 7.139 7.423 EUR 2002 Vorjahr 2001 Vorjahr Mio EUR 99 Mio EUR 137 EUR 1. 2. 3. 7. 8. Zinserträge aus a) Kredit- und Geldmarktgeschäften ............................ b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen ........................................... Laufende Erträge aus a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren.............................................................. b) Beteiligungen ............................................................. c) Anteilen an verbundenen Unternehmen ................. EUR 3.491.347.369,43 1.626.551.459,73 361.670.546,28 203.999,30 49.788.893,74 EUR 1. Jahresüberschuss.................................................................................. 588.997.936,40 2. Entnahmen aus der Kapitalrücklage.................................................... — — — 588.997.936,40 99 137 — — — — — — — — — — — — 588.997.936,40 99 137 Einstellungen in Gewinnrücklagen a) in die gesetzliche Rücklage .............................................................. b) in die Rücklage für eigene Anteile .................................................. c) in satzungsmäßige Rücklagen ......................................................... d) in andere Gewinnrücklagen ............................................................. — — — — — — — — — — — — Bilanzgewinn.......................................................................................... 588.997.936,40 99 137 3. 4. 5. Entnahmen aus Gewinnrücklagen a) aus der gesetzlichen Rücklage......................................................... b) aus der Rücklage für eigene Anteile ............................................... c) aus satzungsmäßigen Rücklagen .................................................... d) aus anderen Gewinnrücklagen ........................................................ F-105 Anhang zum Jahresabschluss der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003 A. I. Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses sowie zu den Bilanz- und Bewertungsmethoden Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Deutsche Postbank AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt und umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003. Verschmelzung Die Postbank EasyTrade.AG (als übertragender Rechtsträger), deren Alleinaktionärin die Deutsche Postbank AG war, wurde rückwirkend zum 30.09.2002 (Verschmelzungsstichtag) auf die Deutsche Postbank AG (übernehmender Rechtsträger) verschmolzen. Folgende Werte wurden nach Verrechnung der die Postbank betreffenden Posten übernommen: – Guthaben bei Zentralnotenbanken in Höhe von E 2,1 Mio, – Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von E 126,2 Mio, – Forderungen an Kunden in Höhe von E 6,1 Mio, – Sonstige Aktiva in Höhe von E 1,7 Mio, – Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von E 0,4 Mio, – Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von E 101,6 Mio, – Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von E 11,7 Mio, – Rückstellungen in Höhe von E 1,3 Mio. Da die übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden insgesamt nicht von wesentlicher Bedeutung sind, hat die Postbank auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet. Verbriefung von Wohnungsbaudarlehen Die Deutsche Postbank AG hat im Dezember 2003 zusammen mit der KfW eine ABSTransaktion durchgeführt. Hierbei wurde das Adressenausfallrisiko eines zugrunde liegenden Kreditportfolios durch Credit Default Swaps der KfW abgesichert. Das Kreditportfolio umfasst insgesamt rund 21.000 Darlehensnehmer mit einem Kreditvolumen zum Bilanzstichtag von rund E 2,0 Mrd. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wie Umlaufvermögen bewertete Vermögensgegenstände Die Barreserve, die Forderungen an die Kreditinstitute und Kunden, andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert angesetzt. Agien/Disagien wurden zeitanteilig verteilt. Angekaufte Forderungen wurden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Die in den Forderungen an Kreditinstitute und Kunden enthaltenen Namenspapiere und Schuldscheindarlehen sind nach § 340e Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem Nennbetrag zuzüglich abgegrenzter Zinsen bewertet. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwerten und den Anschaffungskosten wurden in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und planmäßig aufgelöst. Allen erkennbaren Einzelrisiken im Kreditgeschäft sowie Länderrisiken wurde durch die Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen Pauschalwertberichtigungen in steuerlich zulässiger Höhe. Darüber hinaus besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB. F-106 Schuldverschreibungen, festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Investmentanteile) des Umlaufvermögens sind mit ihren historischen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert (§ 340e Abs. 1 Satz 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB und § 280 HGB). Soweit Wertpapiere durch betrags-, währungs- und laufzeitkongruente Terminoder Optionsgeschäfte gesichert wurden, wurden Bewertungseinheiten gebildet; Bewertungsergebnisse wurden nicht berücksichtigt. Soweit derivative Produkte zu Handelszwecken abgeschlossen wurden, sind sie zu aktuellen Marktpreisen bewertet worden. Für Bewertungsverluste wurden Rückstellungen gebildet. Bewertungsgewinne wurden nicht vereinnahmt. Die Bank führt eine Portfoliobewertung für das Handelsbuch in der Abteilung Geld- und Devisenhandel durch. Die Zinsfutures, Optionen auf Zinsfutures und Geldmarktprodukte innerhalb der Portfolien Geldmarkt-Kasse, Geldmarkt-Derivate und Geldmarkt-Portfolio werden mit Marktkursen bewertet. Die sich ergebenden Bewertungsverluste werden mit Bewertungsgewinnen des Portfolios verrechnet. Eine sich ergebende Spitze wird imparitätisch behandelt. Aus der Portfoliobewertung resultierte im Jahr 2003 keine Drohverlustrückstellung. Im Vorjahr ergab sich aus der Portfoliobewertung eine Rückstellung in Höhe von E 8,6 Mio. Die Ausgleichsforderungen aus der Währungsumstellung 1990 wurden gemäß DMarkbilanzgesetz (DMBilG) bilanziert. Wie Anlagevermögen bewertete Vermögensgegenstände Wie Anlagevermögen bewertete Wertpapiere wurden gemäß § 340e Abs.1 i.V.m. § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB nach dem gemilderten Niederstwertpinzip bewertet. Die Unterschiedsbeträge zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag (Agien/Disagien) wurden zeitanteilig verteilt. Die Bestände werden buchhalterisch getrennt von den Wertpapieren des Umlaufvermögens geführt. Beteiligungen einschließlich der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie die Betriebsund Geschäftsausstattung wurden gemäß § 340e Abs. 1 S. 1 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Die auf ausländische Währung lautenden Beteiligungen einschließlich der Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit dem jeweiligen Anschaffungskurs in EUR umgerechnet. Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, orientiert an den amtlichen AfA-Tabellen, angesetzt. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Agien/Disagien wurden zeitanteilig verteilt. Begebene Zerobonds sind mit dem Emissionswert zuzüglich anteiliger Zinsen bis zum Bilanzstichtag passiviert. Die anteiligen Zinsen von Zerobonds wurden nach der Effektiv-Zinsmethode zugeschrieben. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Richttafeln von 1998 errechnet und mit dem steuerlich zulässigen Teilwert der Verpflichtungen für laufende Pensionszahlungen und Pensionsanwartschaften bewertet. F-107 Die Steuerrückstellungen und die anderen Rückstellungen wurden ausreichend bemessen und tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung. Im Zusammenhang mit vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigungen wurden wegen der in zukünftigen Jahren verminderten Zinserträge Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen enthalten E 3,0 Mio pass. lat. Steuern, die auf Grund der lediglich in der Steuerbilanz der Niederlassung Luxemburg angesetzten Sammelwertberichtigung, gebildet wurden. Wertpapierpensionsgeschäfte Reverse Repos i.H.v. E 1.336,3 Mio wurden als Forderungen an Kreditinstitute bilanziert. Die in Pension genommenen Wertpapiere werden nicht in der Bilanz ausgewiesen; aus diesem Geschäftsvorgang entstehende Zinsen i.H.v. E 54,9 Mio wurden als Zinserträge erfasst. Repos i.H.v. E 7.068,0 Mio wurden als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bilanziert. Aus diesem Geschäftsvorgang entstehende Zinsen i.H.v. E 79,7 Mio wurden als Zinsaufwendungen erfasst. Eventualverbindlichkeiten Unter den Eventualverbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen mit ihren valutierenden Beträgen zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Währungsumrechnung Die Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung wurden gemäß § 340h Abs. 1 Satz 2 HGB mit den am Bilanzstichtag gültigen Kassamittelkursen in EUR umgerechnet. Termingeschäfte, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt sind, wurden zum Terminkurs des Bilanzstichtages bewertet. Ergebnisse aus der Umrechnung kursgesicherter Bilanzposten und korrespondierender schwebender Geschäfte wurden durch die Bildung von Ausgleichsposten neutralisiert. Die auf Fremdwährung lautenden Bilanzbestände und schwebende Geschäfte werden in jeder Währung gemäß § 340h Abs. 2 S. 2 HGB als besonders gedeckt eingestuft und bewertet. Dementsprechend wurden alle Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung gemäß § 340h Abs. 2 S. 1 und 2 HGB in der Erfolgsrechnung erfasst. Auszusondernde Erträge ergaben sich nicht, da die am Bilanzstichtag bestehenden Positionen aufgrund der hohen Umschlaghäufigkeit zeitnah begründet worden sind. Änderung der Ausweismethoden In der Gewinn- und Verlustrechnung ist in diesem Geschäftsjahr das Zinsergebnis aus Swapgeschäften des Handelsbestandes aus dem Zinsergebnis in den Nettoertrag aus Finanzgeschäften umgegliedert worden. Auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen wurde verzichtet. III. Angaben über Beteiligungsverhältnisse Die Deutsche Postbank AG wurde zum 31. Dezember 2003 in den Konzernabschluss der Deutsche Post AG, Bonn, aufgenommen. Der Konzernabschluss Deutsche Post AG ist beim Handelsregister Bonn hinterlegt. F-108 IV. KWG Grundsätze Im Berichtsjahr hielten sich die eigenen Mittel und die Liquidität der Bank stets im Rahmen der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgestellten Grundsätze (§§ 10, 10a und 11 KWG) B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Aktivseite der Bilanz Verbundene Unternehmen In den nachfolgenden Positionen sind Forderungen an verbundene Unternehmen enthalten: Forderungen an Kreditinstitute............................................................................. Forderungen an Kunden ....................................................................................... Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ................... Sonstige Vermögensgegenstände........................................................................ Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den nachfolgenden Positionen sind Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten: Forderungen an Kreditinstitute............................................................................. Forderungen an Kunden ....................................................................................... Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ................... Sonstige Vermögensgegenstände........................................................................ Nachrangige Forderungen Nachrangige Forderungen sind in folgenden Positionen ausgewiesen: Forderungen an Kreditinstitute............................................................................. Forderungen an Kunden ....................................................................................... Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ................... Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ....................................... Forderungen an Kreditinstitute Als Deckung verwendet mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist von.. – mindestens drei Monaten, aber weniger als vier Jahren............................... – vier Jahren oder länger ..................................................................................... Forderungen an Kunden Als Deckung verwendet mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist von.. – weniger als vier Jahren ..................................................................................... – vier Jahren oder länger ..................................................................................... Sicherung durch Grundpfandrechte..................................................................... – davon als Deckung verwendet .......................................................................... Kommunaldarlehen ............................................................................................... – davon als Deckung verwendet .......................................................................... F-109 2003 Mio EUR 2002 Mio EUR 3.735 302 39 37 3.018 308 149 36 0 129 0 6 0 77 0 6 16 81 0 5 47 81 0 5 377 0 377 685 0 685 22.074 62 22.012 11.193 8.474 13.825 13.600 23.737 227 23.510 9.700 7.735 16.731 16.002 Angaben zu den Wertpapier-Positionen Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere In dieser Position sind börsenfähige Wertpapiere enthalten in Höhe von:...... Geldmarktpapiere Von öffentlichen Emittenten börsennotierte Geldmarktpapiere.................................................................. nicht börsennotierte Geldmarktpapiere ........................................................ Von anderen Emittenten börsennotierte Geldmarktpapiere.................................................................. nicht börsennotierte Geldmarktpapiere ........................................................ Anleihen und Schuldverschreibungen Von öffentlichen Emittenten börsennotierte Anleihen und Schuldverschreibungen ................................ nicht börsennotierte Anleihen und Schuldverschreibungen ...................... Von anderen Emittenten börsennotierte Anleihen und Schuldverschreibungen ................................ nicht börsennotierte Anleihen und Schuldverschreibungen ...................... Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertete Wertpapiere............................ Eigene Schuldverschreibungen börsennotierte eigene Schuldverschreibungen ........................................... nicht börsennotierte eigene Schuldverschreibungen .................................. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere In dieser Position sind börsenfähige Wertpapiere enthalten in Höhe von:...... davon börsennotierte Wertpapiere ............................................................... davon nicht börsennotierte Wertpapiere ...................................................... Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertete Wertpapiere............................ Sonstige Vermögensgegenstände Hier werden im Wesentlichen folgende Werte ausgewiesen: – Einzugspapiere................................................................................................ – Nicht bankgeschäftliche Forderungen .......................................................... – Steuererstattungsansprüche .......................................................................... – Erstattungsanspruch an den Bund................................................................ F-110 2003 Mio EUR 2002 Mio EUR 35.658 40.523 0 0 0 0 177 306 1.352 0 14.397 68 15.369 0 19.502 922 71 22.207 1.236 301 262 25 326 33 193 190 3 5 211 208 3 0 45 43 16 12 445 42 25 0 Anlagespiegel Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.01.03 Zugänge 2003 Abgänge 2003 Stand 31.12.03 in Mio EUR Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere .......................................................................... Aktien........................................................................................ Beteiligungen ........................................................................... Anteile an verbunden Unternehmen ..................................... Sachanlagen............................................................................. 5.219 5 40 1.048 1.005 — — — 4 9 –1.097 — –10 –31 –7 4.122 5 30 1.021 1.007 7.317 13 –1.146 6.184 Abschreibungen Restbuchwert Bilanzwerte 01.01.03 Abgänge 2003 Abschreibungen 2003 Stand 31.12.03 31.12.03 in Mio EUR Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere..................... Aktien ............................................................. Beteiligungen................................................. Anteile an verbunden Unternehmen ........... Sachanlagen(*) ............................................... — — — — –262 — — — — 7 — — — — –29 — — — — –284 4.122 5 30 1.021 723 –262 7 –29 –284 5.901 (*) darin enthalten im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude ......................... Betriebs- und Geschäftsausstattung.................................................................................... Rechnungsabgrenzungsposten In dem Ausweis sind enthalten: – Investitionszuschüsse ..................................................................................... – Abgrenzung Emissionskosten/Disagio.......................................................... – Agioabgrenzungen aus Forderungen ........................................................... Restlaufzeiten andere Forderungen an Kreditinstitute ............................................................... bis 3 Monate ....................................................................................................... mehr als 3 Monate bis 1 Jahr ........................................................................... mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre............................................................................... mehr als 5 Jahre................................................................................................. mit unbestimmter Laufzeit................................................................................. Forderungen an Kunden ....................................................................................... bis 3 Monate ....................................................................................................... mehr als 3 Monate bis 1 Jahr ........................................................................... mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre............................................................................... mehr als 5 Jahre................................................................................................. mit unbestimmter Laufzeit................................................................................. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere im Folgejahr fällig werdend .............................................................................. Fremdwährungsaktiva Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände .................................................................................... F-111 540 27 2003 Mio EUR 2002 Mio EUR 90 73 30 106 123 50 27.599 9.275 4.345 7.085 6.894 0 40.756 1.421 2.436 16.257 19.077 1.565 35.803 13.570 5.594 7.816 8.823 0 40.520 2.187 2.754 15.548 18.563 1.468 4.299 9.535 5.086 7.898 Treuhandvermögen In dieser Position sind enthalten: ......................................................................... Forderungen an Kunden ....................................................................................... Forderungen an Kreditinstitute............................................................................. 2003 Mio EUR 2002 Mio EUR 1.643 1.602 41 1.739 1.669 70 Den traditionellen Schwerpunkt bildet die Finanzierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung des ländlichen Raumes und hierbei insbesondere die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe im Haupt- und Nebenerwerb. In den neuen Bundesländern finanziert die Bank im Rahmen staatlicher Förderprogramme die Wiedereinrichtung und die Umstrukturierung landwirtschaftlicher Unternehmen durch Gewährung von Darlehen und Zuschüssen sowie durch Zinsverbilligungen und Bürgschaften. II. Passivseite der Bilanz Verbundene Unternehmen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in unverbriefter Form sind in den nachstehenden Positionen enthalten: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ..................................................... Verbindlichkeiten gegenüber Kunden .................................................................. Sonstige Verbindlichkeiten ................................................................................... Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ..................................................... Verbindlichkeiten gegenüber Kunden .................................................................. Sonstige Verbindlichkeiten ................................................................................... Sonstige Verbindlichkeiten Im Wesentlichen setzt sich diese Position zusammen aus: – Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung .......................................... – Steuerverbindlichkeiten ...................................................................................... – Nichtbankgeschäftliche Verbindlichkeiten ........................................................ Rechnungsabgrenzungsposten In dem Ausweis sind enthalten: – Über Pari-Anteil erworbener Par Structure Bonds........................................... – Zinsen und Gebühren Ratenkredit .................................................................... – Disagioabgrenzungen aus Forderungen ........................................................... – Emissionskosten/Agioabgrenzung begebene Anleihen................................... Rückstellungen In den anderen Rückstellungen sind enthalten: – Personalbezogene Rückstellungen .................................................................... – Rückstellungen für Neustrukturierungsmaßnahmen....................................... – Drohverlustrückstellungen aus Derivaten ......................................................... 2003 Mio EUR 2002 Mio EUR 1.014 6.624 14 697 7.743 564 0 36 5 0 28 8 156 72 19 202 64 572 198 154 80 66 403 143 88 104 119 78 67 109 199 26 Nachrangige Verbindlichkeiten Angaben zu jeder Mittelaufnahme über mehr als 10% des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten WK-Nr. 3606293011 ................................................................................ Währung .................................................................................................. Betrag ...................................................................................................... Zinssatz.................................................................................................... Fälligkeit .................................................................................................. Die Bedingungen der nachrangigen Verbindlichkeiten entsprechen den Voraussetzungen des § 10 Abs. 5a KWG; ein außerordentliches Kündigungsrecht ist nicht eingeräumt F-112 139663 (Darlehensnummer) EUR EUR 250.000.000 150.000.000 5,8325% 5,95% 29.12.2008 28.12.2011 2003 Mio EUR 2002 Mio EUR 59 52 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist............................................................................................. bis 3 Monate ....................................................................................................... mehr als 3 Monate bis 1 Jahr ........................................................................... mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre............................................................................... mehr als 5 Jahre................................................................................................. 19.280 11.313 832 3.467 3.668 26.598 15.962 3.405 2.766 4.465 Spareinlagen mit einer vereinbarter Laufzeit von mehr als 3 Monaten mit ... bis 3 Monate ....................................................................................................... mehr als 3 Monate bis 1 Jahr ........................................................................... mehr als 1 Jahre bis 5 Jahre............................................................................. mehr als 5 Jahre................................................................................................. 375 28 95 252 0 442 32 113 297 0 Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist...................................................................................................... bis 3 Monate ....................................................................................................... mehr als 3 Monate bis 1 Jahr ........................................................................... mehr als 1 Jahre bis 5 Jahre............................................................................. mehr als 5 Jahre................................................................................................. 24.229 7.483 4.188 7.323 5.235 23.158 3.894 4.171 9.753 5.340 Verbriefte Verbindlichkeiten Begebene Schuldverschreibungen im Folgejahr fällig werdend ................... 7.756 7.233 8.158 12.538 2003 Mio EUR 2002 Mio EUR 1.610 1.643 8.958 1.739 749 45 11 563 275 333 803 56 11 594 275 233 167 166 167 66 Für die nachrangigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen (inkl. anteiliger Zinsen und Agiobeträge) angefallen in Höhe von: ............................................. Restlaufzeiten Für die Verbindlichkeiten sind keine Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen worden. Fremdwährungspassiva Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautende Schulden ............................ Offenmarktgeschäfte Im Rahmen von Offenmarktgeschäften waren Wertpapiere mit Rückkaufvereinbarungen an den Pfandpool der EZB abgetreten .................. Treuhandverbindlichkeiten ................................................................................... In dieser Position sind enthalten: Kapital Treuhandvermögen (Durchlaufende Kredite) ......................................... Sondervermögen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ................................ Altenteilerrentenfonds ........................................................................................... Kapital Zweckvermögen ........................................................................................ Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ..................................................... Genussrechte ......................................................................................................... In dieser Position sind enthalten: – Inhabergenussscheine ........................................................................................ – Namensgenussscheine ....................................................................................... Von den E 166 Mio Namensgenussscheinen sind in 2003 E 99,5 neu begeben worden. Eigenkapital Das voll eingezahlte Grundkapital der Bank (EUR 410.000.000,00) ist eingeteilt in 16.000.000 nennwertlose Stückaktien, die auf den Namen lauten. F-113 Gemäß Satzungsänderung vom 25. August 2000 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung (5. Dezember 2000) durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- und Bareinlagen ein- oder mehrmals zu erhöhen. Das genehmigte Kapital ist insgesamt auf die Hälfte des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Satzungsänderung beschränkt. Über einen Bezugsrechtsausschluss entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Kapitalrücklage: 31.12.02 1.158.937.687,86 31.12.03 1.158.937.687,86 andere Gewinnrücklagen 31.12.02 264.740.481,86 31.12.03 264.740.481,86 Der Bilanzgewinn der Deutsche Postbank AG beläuft sich auf EUR 589,0 Mio. Den Eigenmitteln werden nach Feststellung des Jahresabschlusses nicht realisierte Reserven aus Wertpapieren und Beteiligungen gemäß § 10 Abs. 4a Satz 1 KWG in Höhe von EUR 354,5 Mio zugerechnet. Atypisch stille Beteiligungen ................................................................................ Typisch stille Beteiligungen.................................................................................. 2003 Mio EUR 2002 Mio EUR 36 51 36 51 Die typisch stillen Gesellschafter erhalten für jedes Geschäftsjahr eine Gewinnbeteilung auf den Nennbetrag der Vermögenseinlage in Höhe des Prozentsatzes, den die Postbank der Ausschüttung auf das Grundkapital der Bank einschließlich offener Rücklagen zugrunde legt. Der Prozentsatz ist jeweils durch Mindest- bzw. Höchstsätze begrenzt. III. Gewinn- und Verlustrechnung Der Posten ‘‘Sonstige betriebliche Erträge’’ beinhaltet EUR 119 Mio Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, EUR 27 Mio Erträge aus Mieten und Pachten, EUR 12 Mio Erstattungsanspruch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aus dem Verkauf DSL Bank, EUR 11 Mio Erträge aus der Schlussabrechnung der Deutsche Post AG für die Verbundleistungen 2002 und EUR 6 Mio aus dem Beitragsausgleich Bundespensionsservice. Die ‘‘Sonstigen betrieblichen Aufwendungen’’ enthalten EUR 30 Mio Aufwendungen aus Sonderprojekten, EUR 9 Mio aus der Zuführung zu der Rückstellung für die Postbeamtenkrankenkasse auf Grundlage eines neuen Gutachtens und EUR 9 Mio aus nachgeholter Wertberichtigung aus den Vorjahren für Darlehenskonten. Im Posten ,,Nettoertrag aus Finanzgeschäften’’ ist das Zinsergebnis aus Swaps des Handelsbestandes in Höhe von minus E 86,7 Mio enthalten. Im Vorjahr wurde deren Ergebnis (plus E 28,5 Mio) im Zinsergebnis ausgewiesen. F-114 C. Sonstige Angaben I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Gemäß Artikel 4 § 16 PTNeuOG zahlt die Postbank ab 2000 33 v.H. der Bruttobezüge ihrer aktiven Beamten und der fiktiven Bruttobezüge ihrer beurlaubten Beamten an eine zu diesem Zweck eingerichtete Unterstützungskasse. Darüber hinausgehende Verpflichtungen der Postbank für Leistungen der Unterstützungskasse bestehen nicht, sondern sind durch den Bund zu tragen. Der Barwert der Leasingverbindlichkeiten beträgt EUR 45 Mio. Patronatserklärung Die Postbank AG trägt, abgesehen vom Fall des politischen Risikos, dafür Sorge, dass sowohl die Deutsche Postbank International S.A. als auch die PB Capital Corp. ihre Verpflichtungen erfüllen können. Nachschussverpflichtung Nachschussverpflichtungen bestehen aus der freiwilligen Einlagensicherung des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. in der satzungsmäßig vorgesehenen Höhe und aus der gesetzlich festgelegten Einlagensicherung. II. Mitarbeiter (durchschnittliche Arbeitskräfteeinheiten) Gewerbl. Arbeitnehmer Vollzeit ..................................................................... Teilzeit ...................................................................... Angestellte Vollzeit ..................................................................... Teilzeit ...................................................................... Beamte Vollzeit ..................................................................... Teilzeit ...................................................................... Zwischensumme .......................................................................................................... Nachwuchs.................................................................................................................... Auszubildende .............................................................................................................. Trainees......................................................................................................................... AIS-Studierende ........................................................................................................... Gesamtsumme Mitarbeiter.......................................................................................... III. Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats Bezüge des Vorstands.............................................................................................. Bezüge des Aufsichtsrats......................................................................................... Bezüge früherer Mitglieder des Vorstands u. deren Hinterbliebenen ................. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen......................................................... Kredite an Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Postbank AG.......................................................................................................... 2003 2002 88 7 3.213 373 3.001 791 7.473 120 10 3.341 417 3.405 933 8.226 461 6 16 7.956 497 4 19 8.746 2003 TEUR 2002 TEUR 4.281 488 1.283 4.275 426 1.286 20.410 19.870 750 892 IV. Termingeschäfte Das Volumen der noch nicht abgewickelten Termingeschäfte, die einem Erfüllungsrisiko sowie Währungs-, Zins- und/oder sonstigen Marktpreisrisiken aus offenen und im Fall eines Adressenausfalls auch aus geschlossenen Positionen unterliegen, belief sich zum 31.12.2003 auf EUR 285 Mrd. (Vorjahr EUR 255 Mrd.) Auf der Folgeseite (Tabelle 1) sind die bestehenden Kontrakte im derivativen Geschäft hinsichtlich ihrer Risikostruktur aufgegliedert. Entsprechend den international üblichen Usancen werden die Nominalvolumina ausgewiesen, die aber nicht dem Ausfallrisikobetrag entsprechen. F-115 Die Nominalwerte stellen das Bruttovolumen aller Käufe und Verkäufe dar. Um die Aussagefähigkeit zu erhöhen, wurden zur Risikobeurteilung zusätzlich die Kreditrisikoäquivalente sowie die Wiederbeschaffungskosten aufgeführt. Die Kreditrisikoäquivalente wurden nach der Marktbewertungsmethode unter Berücksichtigung der Kontrahentengewichtung ermittelt. Nettingverfahren kamen hierbei nicht zur Anwendung. Die Wiederbeschaffungskosten betreffen alle Kontrakte mit positiven Marktwerten. Eine Verrechnung mit Kontrakten mit negativen Marktwerten wurde nicht vorgenommen. Die Tabellen 2,3 und 4 auf der Folgeseite erläutern die Angaben nach unterschiedlichen Kriterien. Neben den Angaben zur Laufzeitklasse nach Risikokategorie erfolgte eine Aufteilung nach Kontrahenten. Handelsgeschäfte wurden separat dargestellt. Im Hinblick auf die Darstellung der Fristengliederung bestimmen sich die Restlaufzeiten der derivativen Geschäfte grundsätzlich aufgrund der Kontraktlaufzeit. Soweit allerdings ein Underlying mit bestimmbarer Laufzeit vorliegt, wird auf die Restlaufzeit des Underlyings abgestellt. F-116 Tabelle 1: Derivative Geschäfte – Darstellung der Volumina Nominalwerte – in Mio EUR – Kreditrisikoäquivalente gemäß 6. KWG-Novelle Nominalwerte Wiederbeschaffungskosten 31.12.03 31.12.02 31.12.03 31.12.02 31.12.03 31.12.02 156.388 0 160.860 0 1.795 0 1.747 0 1.144 0 1.380 0 0 5.350 40 1.378 0 205 27 0 0 0 1 4 0 0 0 0 0 34 0 0 0 0 0 0 97.628 11.921 79.506 2.421 104 19 356 2 48 8 324 2 272.705 243.019 1.957 2.105 1.200 1.706 7.797 1.660 1.595 7.358 1.084 2.035 611 75 133 371 65 276 532 1 83 295 1 175 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11.058 10.477 819 712 616 471 0 0 0 0 0 0 377 268 2 510 331 0 34 16 0 113 20 0 11 0 0 83 0 0 13 618 5 68 1 38 0 4 0 1 0 0 Insgesamt ......................................... 1.278 914 89 137 12 83 Kreditderivate Käufe ............................................. Verkäufe ........................................ 31 34 31 74 0 0 0 0 0 1 0 0 Insgesamt ......................................... 65 105 0 0 1 0 Gesamtsumme................................. 285.106 254.515 2.865 2.954 1.829 2.260 Zinsrisiken OTC-Produkte Zinsswaps......................................... FRA‘s................................................. Zinsoptionen Käufe (long) .................................. Verkäufe (short)............................ Caps, Floors ..................................... sonstige Zinstermingeschäfte......... börsengehandelte Produkte Zinsfutures (Bund, Bobl, Schatz).... Zinsoptionen (Bund, Bobl, Schatz). Insgesamt ......................................... Währungsrisiken OTC-Produkte Devisentermingeschäfte/-swaps ..... Währungsswaps .............................. Zins-Währungsswaps ...................... Devisenoptionen Käufe (long) .................................. Verkäufe (short)............................ sonstige Währungstermingeschäfte.............. börsengehandelte Produkte Devisenfutures ................................. Devisenoptionen .............................. Insgesamt ......................................... Aktien – und sonstige Preisrisiken OTC-Produkte Aktientermingeschäfte..................... Aktien-/Index-Optionen Käufe (long) .................................. Verkäufe (short)............................ sonstige Aktien-/Indexkontrakte ..... börsengehandelte Produkte Aktien-/Index-Futures ...................... Aktien-/Index-Optionen ................... F-117 Tabelle 2: Derivative Geschäfte – Restlaufzeiten Zinsrisiken Nominalwerte – in Mio EUR – 31.12.03 Währungsrisiken Aktienund sonstige Preisrisiken Kreditderivate 31.12.02 31.12.03 31.12.02 31.12.03 31.12.02 31.12.03 31.12.02 Restlaufzeiten bis 3 Monate............................... 146.330 119.340 mehr als 3 Monate bis 1 Jahr ... 35.288 71.802 mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre ...... 61.089 36.910 mehr als 5 Jahre ........................ 29.998 14.966 2.880 6.181 1.462 535 5.367 2.043 2.520 547 1.240 39 0 0 810 104 0 0 0 0 64 1 0 0 104 1 insgesamt ................................... 272.705 243.019 11.058 10.477 1.279 914 65 105 Tabelle 3: Derivative Geschäfte – Kontrahentengliederung Nominalwerte Nominalwerte – in Mio EUR – Kreditrisikoäquivalente gemäß 6. KWG-Novelle Wiederbeschaffungskosten 31.12.03 31.12.02 31.12.03 31.12.02 31.12.03 31.12.02 Banken in der OECD ........................ Banken außerhalb der OECD .......... Öffentliche Stellen in der OECD ..... sonstige Kontrahenten .................... 270.588 0 0 14.518 242.631 25 0 11.859 2.599 0 0 266 2.712 4 0 238 1.712 0 0 117 2.077 4 0 179 insgesamt ......................................... 285.106 254.515 2.865 2.954 1.829 2.260 Tabelle 4: Derivative Geschäfte – Handelsgeschäfte Nominalwerte Nominalwerte – in Mio EUR – Kreditrisikoäquivalente gemäß 6. KWG-Novelle Wiederbeschaffungskosten 31.12.03 31.12.02 31.12.03 31.12.02 31.12.03 31.12.02 Zinskontrakte ................................ Währungskontrakte...................... Aktienkontrakte ............................ Kreditderivatekontrakte ............... 162.405 7.757 262 0 159.122 7.317 37 0 281 611 18 0 416 370 2 0 140 532 2 0 357 294 0 0 Handelsgeschäfte insgesamt.......... 170.424 166.476 910 788 674 651 – – – – F-118 V. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Anteile an verbundenen Unternehmen Betriebs-Center für Banken Berlin GmbH, Bonn .................... Betriebs-Center für Banken Deutschland GmbH & Co. KG, Frankfurt a.M. ......................................................................... Betriebs-Center für Banken Frankurt Main GmbH, Bonn ...... Betriebs-Center für Banken Verwaltungs GmbH, Frankfurt a.M. ......................................................................................... CREDA Objektanlage- und- verwaltungsgesellschaft mbH, Bonn........................................................................................ Deutsche Postbank Asset Management S.A., Luxemburg .... Deutsche Postbank Capital Management S.A., Luxemburg .. Deutsche Postbank Financial Services GmbH, Frankfurt am Main ........................................................................................ Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg................ Deutsche Postbank Privat Investment Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn ................................. Deutsche Postbank Vermögens-Management S.A., Luxemburg ............................................................................. DPBI Immobilien KGaA, Luxemburg ....................................... DSL Finance N.V., Amsterdam................................................. DSL Holding AG i.A., Bonn ...................................................... DVB Processing GmbH, Eschborn DVD Gesellschaft für DV-gestützte Dienstleistungen mbH & Co. KG, Köln........................................................................... easytrade services GmbH, Leipzig........................................... PB (USA) Holdings Inc., Delaware/USA .................................. PB Factoring GmbH, Bonn ....................................................... PB Firmenkunden AG(1), Bonn ................................................. Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH, Bonn ... Postbank Leasing GmbH, Bonn ............................................... Postbank Systems AG, Bonn ................................................... Postbank Vermögensberatung AG, Bonn ............................... Postbank Vermögensberatung Service GmbH, Köln ............. Ralos Verwaltungs GmbH & Co. Vermietungs KG, München................................................................................. VÖB-ZVD Bank für Zahlungsverkehrsdienstleistungen GmbH, Bonn........................................................................... Beteiligungen PB Lebensversicherung AG, Hilden......................................... PB Versicherung AG, Hilden .................................................... Postbank P.O.S. Transact GmbH, Schwalbach am Taunus... Societá di Commercializzazione e Distribuzione Ricambi S.p.A., Turin ........................................................................... (1) firmierte bis 2. Februar 2004 als PB Erste Beteiligungen AG (2) Ergebnis- und Verlustübernahmevertrag (3) zum 31.12.2002 (4) zum 30.09.2002 Beteiligungsverhältnisse 31. Dez 03 Eigenkapital 31. Dez 03 Jahresergebnis % TEUR TEUR 100,00 25 0 100,00 100,00 100 25 0 0 100,00 25 0 100,00 100,00 100,00 250 8.824 6.192 0(2) 8.119 5.930 100,00 100,00 5.000 207.800 0(2) 15.846 100,00 14.878 0(2) 100,00 10,01 100,00 97,46 51,00 2.185 333 10.967 515.362 –6.332 1.545 130 1.455 3.418 –6.457(3) 51,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 752 25 288.277 5.000 50 18.874 500 51.573 1.000 50 355(3) 0(2) 15.793 0(2) 0(2) 0(2) 0(2) 0(2) 0(2) 0(2) 94,00 26 75,00 5.165 50,00 50,00 50,00 28.129 17.519 2.621 29,10 250 123 1.555(3) 0(2),(3) 0(2),(3) –3.062(3) 150(4) In den Positionen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind börsenfähige Anteile in Höhe von EUR 951 Mio bzw. EUR 16 Mio (i.Vj. 814 bzw. 16) enthalten. Davon börsennotiert EUR 348 Mio (i.Vj. 289) und nicht börsennotiert EUR 603 Mio (i.Vj. 525). F-119 VI. Deckungsrechnung Deckung der Pfandbriefe — deckungspflichtige Pfandbriefe........................................................................ — Deckungswerte .................................................................................................. Überdeckung .......................................................................................................... Deckung der Kommunalschuldverschreibungen — deckungspflichtige Kommunalschuldverschreibungen ................................. — Deckungswerte .................................................................................................. Überdeckung .......................................................................................................... Deckung der Namenspapiere Typ C — deckungspflichtige Namensschuldverschreibungen...................................... — Deckungswerte .................................................................................................. Überdeckung .......................................................................................................... Deckung der Zinsaufwendungen für Pfandbriefe — Zinsaufwendungen für Pfandbriefe ................................................................. — Zinserträge aus Deckungswerten..................................................................... Überdeckung .......................................................................................................... Deckung der Zinsaufwendungen für Kommunalschuldverschreibungen — Zinsaufwendungen für Kommunalschuldverschreibungen .......................... — Zinserträge aus Deckungswerten..................................................................... Überdeckung .......................................................................................................... Deckung der Zinsaufwendungen für Namenspapiere Typ C — Zinsaufwendungen für Namensschuldverschr. Typ C................................... — Zinserträge aus Deckungswerten..................................................................... Überdeckung .......................................................................................................... VII. 2003 Mio EUR 2002 Mio EUR 4.008 4.914 906 4.809 5.517 708 10.504 12.788 2.284 12.840 17.662 4.822 2.124 6.670 4.546 803 3.494 2.691 223 292 69 267 338 71 497 669 172 622 995 373 97 344 247 40 186 146 Andere Angaben Nach § 2 Abs. 4 Postumwandlungsgesetz (PostUmwG) trägt der Bund die Gewährleistung für die Erfüllung der zum Zeitpunkt der Eintragung der Deutsche Postbank AG in das Handelsregister bestehenden Verbindlichkeiten. Für die Spareinlagen endete die Gewährleistung nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Handelsregistereintragung. Die Deutsche Postbank AG ist seit 1995 dem Einlagensicherungsfonds des Verbands Öffentlicher Banken angeschlossen. Die Deutsche Postbank AG verfügt zum 31.12.2003 über 97,64% der Stimmrechte an der DSL Holding AG i. A., Bonn. D. Namen der Organmitglieder Vorstand Mitglieder des Vorstands sind: Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann, Bonn (Vorsitzender) Dirk Berensmann, Unkel Stefan Jütte, Bonn Volker Mai, Bad Honnef bis 30. Juni 2003 Dr. Wolfgang Klein, Bonn Loukas Rizos, Bonn Lothar Rogg, Bonn F-120 Mandate der Vorstandsmitglieder der Deutsche Postbank AG zum 31.Dezember 2003 in Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien: Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann, Bonn Funktion Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Board of Directors Vorsitzender des Board of Directors Mitglied des Aufsichtsrats (ab 26. September 2003) Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 1. Oktober 2003) Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats (ab 18. August 2003) Mitglied des Board of Directors Mitglied des Vorstands Im Laufe des Jahres aufgegebenes Mandat Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 28. August 2003) Dirk Berensmann, Unkel Funktion Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglied des Beirats (ab 28. Juli 2003) Stv. Vorsitzender des Beirats (ab 15. Oktober 2003) Mitglied des Board of Directors Mitglied des Vorstands (ab 18. März 2003) Stefan Jütte, Bonn Funktion Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats (ab 26. September 2003) (ab 1. Oktober 2003) Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglied des Verwaltungsrats Mitglied des Board of Directors Mitglied des Board of Directors Mitglied des Aufsichtsrats Im Laufe des Jahres aufgegebenes Mandat Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 28. August 2003) (1) Gesellschaft PB Lebensversicherung AG, Hilden PB Versicherung AG, Hilden PB (USA) Holdings, Inc., Wilmington (Delaware, USA) PB Capital Corp., Wilmington (Delaware, USA) PB Firmenkunden AG(1), Bonn Deutsche Postbank Financial Services GmbH, Frankfurt a.M. TCHIBO Holding AG, Hamburg accenture Corp., Irving (Texas, USA) Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB), Berlin DSL Holding AG i.A., Bonn Gesellschaft Postbank Systems AG, Bonn einsnull IT-Support GmbH, Bonn Eurogiro Network A/S, Taastrup (Dänemark) e-Finance Lab Universität Frankfurt a.M. Gesellschaft Postbank Leasing GmbH, Bonn PB Factoring GmbH, Bonn PB Firmenkunden AG(1), Bonn Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg PB (USA) Holdings, Inc., Wilmington (Delaware, USA) PB Capital Corp., Wilmington (Delaware, USA) BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin DSL Holding AG i.A., Bonn Firmierte bis 2. Februar 2004 als PB Erste Beteiligungen AG F-121 Dr. Wolfgang Klein, Bonn Funktion Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 10. Januar 2003) Vorsitzender des Beirats Vorsitzender des Management Committees Mitglied des Verwaltungsrats (ab 1. Juli Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (ab 23. September 2003) Mitglied des Verwaltungsrats (ab 1. Juli Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (ab 23. September 2003) Mitglied des Verwaltungsrats (ab 1. Juli Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (ab 23. September 2003) Mitglied des Verwaltungsrats (ab 1. Juli Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (ab 23. September 2003) Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Verwaltungsrats 2003) Gesellschaft Postbank Vermögensberatung AG, Bonn VÖB-ZVD Bank für Zahlungsverkehrsdienstdienstleistungen GmbH, Bonn Postbank P.O.S. Transact GmbH, Schwalbach am Taunus Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg 2003) Deutsche Postbank Capital Management S.A., Luxemburg 2003) Deutsche Postbank Asset Management S.A., Luxemburg 2003) Deutsche Postbank Vermögens-Management S.A., Luxemburg Im Laufe des Jahres aufgegebenes Mandat Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 15. April 2003) PB Lebensversicherung AG, Hilden PB Versicherung AG, Hilden Comma Soft AG, Bonn VISA Deutschland e.V., Frankfurt Postbank EasyTrade.AG, Köln F-122 Volker Mai, Bad Honnef Funktion Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003) Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003) Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003) Vorsitzender des Beirats (bis 19. Mai 2003) Vorsitzender des Beirats (bis 19. Mai 2003) Gesellschaft einsnull IT-Support GmbH, Bonn Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH, Bonn interServ Gesellschaft für Personal- und Beraterdienstleistungen mbH, Bonn CREDA Objektanlage- und -verwaltungsgesellschaft mbH, Bonn Kordoba Gesellschaft für Bankensoftware mbH & Co. KG, München Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003) Postbank Systems AG, Bonn Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 14. April 2003) Deutsche Postbank Privat Investment Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 30. Juni 2003) Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 30. Juni 2003) Deutsche Postbank Capital Management S.A., Luxemburg Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 30. Juni 2003) Deutsche Postbank Asset Management S.A., Luxemburg Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 30. Juni 2003) Deutsche Postbank VermögensManagement S.A., Luxemburg Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 30. Juni 2003) Deutsche Postbank Fonds-Management S.A, Luxemburg Mitglied des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003) Niedersächsische Landgesellschaft mbH, Hannover Mitglied des Verwaltungsrats (bis 19. Mai 2003) Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, Bonn Vorsitzender des Beirats (bis 19. Mai 2003) Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands e.V., Berlin Vorsitzender des Anlageausschusses (bis 19. Mai 2003) Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands e.V., Berlin Herr Mai ist mit Ablauf des 30. Juni 2003 aus dem Vorstand ausgeschieden. F-123 Loukas Rizos, Bonn Funktion Vorsitzender des Aufsichtsrats Gesellschaft Deutsche Postbank Privat Investment Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn Vorsitzender des Aufsichtsrats Deutsche Postbank Financial Services GmbH, Frankfurt a.M. Vorsitzender des Verwaltungsrats Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg Vorsitzender des Verwaltungsrats Deutsche Postbank Capital Management S.A., Luxemburg Vorsitzender des Verwaltungsrats Deutsche Postbank Asset Management S.A., Luxemburg Vorsitzender des Verwaltungsrats Deutsche Postbank Vermögens-Management S.A., Luxemburg Mitglied des Aufsichtsrats (ab 10. Januar 2003) Postbank Vermögensberatung AG, Bonn Mitglied des Aufsichtsrats (ab 26. September 2003) PB Firmenkunden AG(3), Bonn Im Laufe des Jahres aufgegebene Mandate Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 15. April 2003) Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 5. Dezember 2003) (3) Postbank EasyTrade.AG, Köln Deutsche Postbank Fonds-Management S.A, Luxemburg Firmierte bis 2. Februar 2004 als PB Erste Beteiligungen AG Lothar Rogg, Bonn Funktion Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 10. Januar 2003) Mitglied des Aufsichtsrats Gesellschaft Postbank Vermögensberatung AG, Bonn Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats Vorsitzender des Aufsichtsrats Deutsche Postbank Privat Investment Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn PB Lebensversicherung AG, Hilden PB Versicherung AG, Hilden McPaper AG, Berlin Im Laufe des Jahres aufgegebene Mandate Mitglied des Aufsichtsrats (bis 15. April 2003) Postbank EasyTrade.AG, Köln Vorsitzender des Beirats (bis 13. März 2003) Vorsitzender des Beirats (bis 13. März 2003) In insgesamt elf Deutsche Post Vertriebsgesellschaften, jeweils GmbH, jeweils deutsche Standorte In insgesamt elf Deutsche Post RetailGesellschaften, jeweils GmbH, jeweils deutsche Standorte F-124 Der Aufsichtsrat der Deutsche Postbank AG setzt sich wie folgt zusammen: 1. Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner Dr. Klaus Zumwinkel, Vorsitzender des Vorstands Deutsche Post AG, Bonn (Vorsitzender) Prof. Dr. Hans-E. Büschgen, Universitätsprofessor (em.), Direktor des Forschungsinstituts für Leasing, Köln Dr. Edgar Ernst, Mitglied des Vorstands Deutsche Post AG, Bonn Dietrich Jahn, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium der Finanzen, Berlin Prof. Dr. Ralf Krüger, Unternehmensberater, Professur FH, Wiesbaden Dr. Axel Nawrath, Abteilungsleiter im Bundesministerium der Finanzen, Berlin Dr. Hans-Dieter Petram, Mitglied des Vorstands Deutsche Post AG, Bonn Dr. Klaus Schlede, ehem. stv. Vorsitzender des Vorstands Deutsche Lufthansa AG, Köln Dr. Manfred Schüler, Staatssekretär a.D., Wachtberg Dr.-Ing. Dieter Soltmann, ehemals persönlich haftender Gesellschafter Spaten-Franziskaner-Bräu KGaA, München Dr. Alfred Tacke, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Berlin 2. Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Berlin (Stellvertretender Vorsitzender) Marietta Auer, Abteilungsleiterin Deutsche Postbank AG, Zentrale, Bonn Rosemarie Bolte, Fachbereichsleiterin Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Stuttgart Annette Harms, Mitglied des Betriebsrats Postbank Hamburg, Hamburg Ralf Höhmann, Mitglied des Betriebsrats Postbank Stuttgart, Stuttgart Elmar Kallfelz, Mitglied des Konzernbetriebsrats Deutsche Post AG, Bonn Harald Kuhlow, Vorsitzender des Betriebsrats Postbank Karlsruhe, Karlsruhe Sabine Schwarz, Vorsitzende des Betriebsrats Postbank Berlin, Berlin Horst-Peter Voegler, Mitglied des Betriebsrats Postbank Hannover, Langenhagen Christine Weiler, Vorsitzende des Betriebsrats Postbank München, München Christel Zobeley, Gewerkschaftsfunktionärin Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Berlin F-125 ab 20. März 2003 bis 28. Februar 2003 ab 1. März 2003 bis 28. Februar 2003 Bonn, 27. Februar 2004 Deutsche Postbank Aktiengesellschaft Der Vorstand Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann Dirk Berensmann Stefan Jütte Loukas Rizos Lothar Rogg F-126 Dr. Wolfgang Klein Der Lagebericht wurde im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2003 erstellt und berücksichtigt naturgemäß nur diejenigen Umstände, die zu jenem Zeitpunkt bekannt waren. Der Lagebericht sollte daher nur in Zusammenhang mit den Abschnitten ,,Postbank-Konzern’’ sowie ,,Jüngste Entwicklung und Ausblick’’ gelesen werden, die den zum Datum dieses Prospekts aktuellen Informationsstand wiedergeben. Lagebericht der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft startete schwach in das Jahr 2003. Der Irakkrieg führte zu einer ausgeprägten Zurückhaltung bei Investoren und Konsumenten und lähmte dadurch die wirtschaftlichen Aktivitäten. Nach Kriegsende erholte sich die globale Konjunktur aber wieder und gewann im Verlauf des Jahres an Schwung. Eine Lokomotivfunktion für die Weltwirtschaft übernahmen wieder einmal die USA. Trotz eines mäßigen ersten Halbjahres stieg dort das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2003 um 3,1%. Überraschend günstig war im Jahr 2003 die wirtschaftliche Entwicklung in Japan. Getrieben von kräftig steigenden Exporten wuchs die japanische Wirtschaft um 2,7%. Positiv wirkte sich dabei die enge Verflechtung mit den aufstrebenden Ländern Südostasiens aus, der erneut wachstumsstärksten Region der Welt. Den Nachzügler im globalen Aufschwung bildete der Euroraum. Im ersten Halbjahr belastete die schwache Weltwirtschaft das Wachstum. Da auch die Binnennachfrage sehr verhalten blieb, kam der Euroraum in dieser Phase über Stagnation nicht hinaus. Dank der globalen Erholung kamen in der zweiten Jahreshälfte aber wieder positive Impulse von steigenden Exporten. Dennoch fiel das gesamtwirtschaftliche Wachstum 2003 mit lediglich 0,4% sehr niedrig aus. Noch schwächer entwickelte sich die deutsche Wirtschaft, die 2003 um 0,1% schrumpfte. Nach rückläufigen Ausfuhren in der ersten Jahreshälfte profitierte die Exportwirtschaft ab der Jahresmitte zwar ebenfalls von der anziehenden Auslandsnachfrage. Dennoch wurde bei den Exporten lediglich ein Zuwachs von 1,1% erreicht. Das war das niedrigste Wachstum seit zehn Jahren. In diesem Umfeld ging die Investitionsbereitschaft weiter zurück, wobei sich allerdings zum Jahresende erste Besserungstendenzen abzeichneten. Ausgesprochen enttäuschend entwickelte sich aber die Konsumneigung. Eine bedeutende Rolle spielten hierbei die langwierigen Verhandlungen über Steuerentlastungen und Reformen der sozialen Sicherungssysteme, die zu einer Verunsicherung der Bürger führten. Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr Im Berichtsjahr ging nunmehr das zweite Modul unserer mit SAP entwickelten Standardsoftware für Banken in den Wirkbetrieb. Es dient der Kontoführung und dem Zahlungsverkehr. In 2003 hat die Postbank zum ersten Mal Kreditrisiken mittels einer synthetischen Verbriefung (Residential Mortgage Backed Security) unter Nutzung der Provide-Plattform der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) begeben. Zum 01. November 2003 haben wir unsere Tochtergesellschaft interServ Gesellschaft für Personal- und Beraterdienstleistungen mbH an die Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH, veräußert. Erfolgsrechnung Im Berichtsjahr hat sich das Betriebsergebnis der Deutsche Postbank AG gegenüber dem Vorjahr um 323 Mio. Euro auf 616 Mio. Euro erhöht. Verminderte Erträge wurden bei in etwa gleich hohem Verwaltungsaufwand durch einen höheren Saldo aus sonstigen Erträgen und Aufwendungen sowie einer verbesserten Risikovorsorge überkompensiert. F-127 Zinsüberschuss Die Deutsche Postbank AG erzielte im Berichtsjahr aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus einen Zinsüberschuss in Höhe von 1.498 Mio. Euro, der um 19,9% oder 373 Mio. Euro unter dem Vorjahr lag. Provisionsüberschuss Der Provisionsüberschuss stieg unter anderem durch die positive Entwicklung des Fondsgeschäft um 27 Mio. Euro auf 422 Mio. Euro. Nettoergebnis aus Finanzgeschäften Das Nettoergebnis aus Finanzgeschäften beträgt 69 Mio. Euro (Vorjahr -25 Mio. Euro). Verwaltungsaufwand Der gesamte Verwaltungsaufwand sank auf 1.780 Mio. Euro (-0,5%). Dabei reduzierte sich der Personalaufwand von 496 Mio. Euro auf 468 Mio. Euro und der Sachaufwand stieg um 20 Mio. Euro auf 1.311 Mio. Euro. Die Abschreibungen auf Sachanlagen lagen unter dem Vorjahreswert. Sonstige Erträge und Aufwendungen Der Saldo aus Sonstigen Erträgen und Aufwendungen verbesserte sich um 120 Mio. Euro auf 132 Mio. Euro. Hier war unter anderem eine Rückstellung aufzulösen als Folge der Übertragung der interServ Gesellschaft für Personal- und Beraterdienstleistungen mbH. Risikovorsorge Die Position Risikovorsorge beläuft sich im Jahr 2002 auf +275 Mio. Euro (Vorjahr -170 Mio. Euro). Hierin enthalten ist eine gestiegene Kreditrisikovorsorge, der ein verbessertes Wertpapierergebnis gegenübersteht. Ferner ist hier die Auflösung von Rücklagen nach § 340f HGB in Höhe von 265 Mio. Euro (im Vorjahr 170 Mio. Euro) enthalten, der in diesem Jahr keine Dotierung von Rücklagen nach § 340g HGB (im Vorjahr 300 Mio. Euro) gegenübersteht. Jahresüberschuss Nach Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und Ertrag von 15 Mio. Euro (Vorjahr 17 Mio. Euro), der verbleibenden Sonderaufwendung ,,Abfindung DSL Holding AG i. A.’’ in Höhe von 12 Mio. Euro (Vorjahr 152 Mio. Euro), die noch aus der Aufhebung des Beteiligungsvertrages resultiert, ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 589 Mio. Euro. (im Vorjahr 99 Mio. Euro). Verwendung des Jahresüberschusses Der Bilanzgewinn beträgt 589 Mio. Euro. Über seine Verwendung beschließt die Hauptversammlung. Bilanzsumme und Bilanzentwicklung Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich die Bilanzsumme um 7,3 Mrd. Euro auf 125,7 Mrd. Euro. Die Entwicklung ist – wie auch in den Vorjahren – erneut geprägt durch den deutlichen Zuwachs der Kundeneinlagen einerseits und den Abbau der Geld- und Kapitalmarktrefinanzierungen andererseits, was letztlich insgesamt zu einem Rückkgang von 5,5% führte. Auf der Aktivseite gingen dementsprechend die Geld- und Kapitalmarktanlagen zurück. Forderungen an Kunden Die Kundenforderungen liegen mit insgesamt 40,8 Mrd. Euro um 0,2 Mrd. Euro über dem Vorjahr. Direkte Kundenkredite konnten dabei gesteigert werden. Rückläufig waren insbesondere die Forderungen an öffentliche Haushalte. F-128 Geld- und Kapitalmarktanlagen Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten sind um 3,0 Mrd. Euro auf 35,2 Mrd. Euro, die Schuldverschreibungen um 4,9 Mrd. Euro auf 35,7 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen gegenüber dem Vorjahresende um 6,5 Mrd. Euro auf 77,8 Mrd. Euro an. Das darin enthaltenen bilanzwirksame Sparvolumen wuchs um 3,4 Mrd. Euro. Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich um 7,3 Mrd. Euro auf 20,5 Mrd. Euro. Bedingt durch auslaufende Emissionen gingen die Verbrieften Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2003 um 6,6 Mrd. Euro auf 18,6 Mrd. Euro zurück. Eigenkapital Das ausgewiesene Eigenkapital der Deutsche Postbank AG stieg um 0,5 Mrd. Euro auf 2,5 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr an. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen hat der Vorstand Bericht erstattet und zusammenfassend erklärt: ,,...dass die Deutsche Postbank AG nach den Umständen im Zeitpunkt des jeweiligen Geschäfts für jede Leistung im Sinne dieses Berichtes stets eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen wurden auf Veranlassung oder im Interesse der Deutsche Post AG bzw. ihrer verbundenen Unternehmen weder getroffen noch unterlassen.’’ Risikobericht Strategie und Ziele des Risikomanagements im Konzern Risikomanagement definiert der Postbank Konzern als einen Regelkreis, der auf der Basis festgelegter Ziele einen systematischen und permanenten Prozess über alle Bereiche des Postbank Konzerns umfasst. Dieser Prozess beinhaltet Strategie, Analyse und Bewertung, Steuerung und Controlling der Gesamtbankrisiken. Das Risikomanagement ist so Teil der risiko- und ertragsorientierten Gesamtsteuerung. Ziel des Postbank Konzerns ist das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen der Konzernstrategie und des zur Verfügung stehenden Risikokapitals. Ein effektives Risikomanagementsystem liefert die relevanten Impulse für die strategischen und täglichen Geschäftsentscheidungen und ermöglicht einen ertragsorientierten und verantwortungsvollen Umgang mit Risiken. Dieses misst der Postbank Konzern für seine Ressorts und Geschäftsbereiche durch das Verhältnis von eingesetztem Kapital und Ertrag, ausgedrückt durch die Kennzahl ROE (Return On Equity). Organisation des Risikomanagements Die Grundlage für die risiko- und ertragsorientierte Gesamtsteuerung hat der Postbank Konzern durch die Organisation seines Risikomanagements geschaffen. Der Gesamtvorstand trägt die Verantwortung für die Risikostrategie, die ordnungsgemäße Organisation des Risikomanagements, die Überwachung des Risiko aller risikotragenden Geschäfte sowie die Risiko-Steuerung. Der Gesamtvorstand hat in Zusammenarbeit mit den Risiko-Komitees die grundlegenden Strategien für die Aktivitäten an den Finanzmärkten und die sonstigen Geschäftsfelder des Konzerns festgelegt. Der Gesamtvorstand entscheidet für alle mit den Bank- und Nichtbankgeschäften verbundenen Risiken über das Risikokapital, die Limitierungsverfahren und die Limithöhen; er legt fest, in welchen Produkten und Märkten der Postbank Konzern aktiv wird. F-129 Das Marktrisikokomitee (MRK) ist für die strategische Steuerung der Marktpreisrisiken des Konzerns und somit auch für die Allokation des vom Vorstand bereitgestellten Marktpreisrisikokapitals zuständig. Die Steuerung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation, der ökonomischen Erwartungen und der Liquiditätsposition des Konzerns. Die im Marktrisikokomitee vertretenen einzelnen Vorstandsmitglieder arbeiten dabei mit den Bereichen Treasury und Rechnungswesen / Controlling zusammen. Die strategische Steuerung durch das Marktrisikokomitee umfasst neben den Marktpreisrisiken der Handelsbereiche insbesondere die Marktpreisrisiken des Anlagebuches sowie der strategischen Positionen. Im Kreditrisikokomitee (KRK) legen die verantwortlichen Vorstandsmitglieder den Rahmen der Kreditpolitik des Konzerns sowie die Allokation des vom Vorstand bereitgestellten Kreditrisikokapitals fest. Das Kreditrisikokomitee entwickelt auch die Optimierungsstrategien für das Kreditportfolio des Konzerns und wird ab 2004 im Rahmen der Umsetzung der MAK die Steuerung der Aktivitäten des Kreditportfoliomanagements übernehmen. Die im Kreditrisikokomitee vertretenen Vorstandsmitglieder werden durch die Bereiche Kreditsteuerung und Rechnungswesen / Controlling unterstützt. Das in 2004 aufzubauende Komitee für Operationelle Risiken (ORK) wird die Strategien und die Rahmenbedingungen für das Management operationeller Risiken im Konzern festlegen. Seine Aufgaben wurden in 2003 noch vom Marktrisikokomitee wahrgenommen. Die operative Verantwortung für die Risikosteuerung ist im Konzern auf mehrere Einheiten verteilt; dazu gehören in erster Linie die Bereiche Treasury und Kreditsteuerung sowie dezentral die Tochtergesellschaften Postbank International S.A., Luxemburg und Postbank Capital Corp., New York. Die von der operativen Risikosteuerung unabhängigen Risikocontrollingeinheiten messen und bewerten die konzernweiten Risiken und gewährleisten die Überwachung sowie die Einhaltung der Limite. Die interne Revision prüft regelmäßig die Wirksamkeit der Risikomanagementaktivitäten im Postbank Konzern und berichtet ihre Prüfungsergebnisse sowie Empfehlungen unmittelbar an den Konzernvorstand. Risikokapital und Risikolimitierung Im Rahmen der Risikokapitalallokation wird sichergestellt, dass auftretende Verluste vom Postbank Konzern verkraftet werden können; zu jedem Zeitpunkt müssen deshalb sämtliche aggregierten Risikopotenziale kleiner sein als das zur Verfügung stehende Risikokapital. F-130 Dabei wird berücksichtigt, dass die Postbank in der Lage sein muss, nicht nur wahrscheinliche Risikoszenarien abzufangen, sondern auch Crash-Situationen zu überstehen. Aus diesem Grund wird das verfügbare Risikokapital nicht vollständig als Limite, sondern auch als Risikopuffer verteilt. Die Graphik zeigt die prozentuale Aufteilung des Risikokapitals des Postbank Konzerns nach Risikoarten: Das Risikokapital wird im Postbank Konzern ohne Berücksichtigung von risikomindernd wirkenden Korrelationseffekten den Risikoarten zugeteilt. Innerhalb der Risikoarten Marktpreisund Adressenausfallrisiken werden aus Vorsichtsgründen zwischen verschiedenen Portfolien ebenfalls keine Korrelationseffekte berücksichtigt. Korrelationseffekte werden nur innerhalb eines Portfolios risikomindernd angerechnet. Die Allokation erfolgt in Form von Jahreslimiten. Die Zuordnung von Jahreslimiten wurde gewählt, um vor dem Hintergrund der auf der Risikokapitalallokation aufbauenden Gesamtbanksteuerung eine einheitliche Basis für alle Risikoarten zu schaffen. Das Jahres-Limit für die Marktpreisrisiken wird den operativen Einheiten auf der Basis von dynamischen 10-Tages-Limiten zur Verfügung gestellt; im Ergebnis bedeutet dies, dass grundsätzlich nur 20% des globalen Jahres-Limits auf die operativen Einheiten verteilt werden und dass grundsätzlich 80% des in der Abbildung genannten Jahres-Limits für (den sehr unwahrscheinlichen Fall von) Crash Szenarien und langanhaltenden Verlustperioden zurückgehalten wird. Über eine mögliche Verwendung des nicht unmittelbar als Limit bereitgestellten Risikokapitals beschließt das MRK. Der Sicherheitspuffer setzt sich bei der Postbank aus dem offen ausgewiesenen Sicherheitspuffer, der Zurückhaltung von 80% des Jahreslimits für Marktpreisrisiken sowie aus der Vernachlässigung von Korrelationseffekten zusammen. Definition der Risikokategorien und Risikoarten Mit Marktpreisrisiken werden die möglichen Gefahren bezeichnet, die bei Finanztransaktionen durch Veränderungen von Zinsen, Volatilitäten, Fremdwährungs- und Aktienkursen zu Verlusten führen können. Die Wertveränderungen werden dabei unabhängig von der bilanziellen Betrachtung aus der täglichen Marktbewertung abgeleitet. Unter den Adressenausfallrisiken, welche nachfolgend näher definiert werden, werden die Verlustrisiken subsumiert, die durch Bonitätsveränderungen oder durch den Ausfall eines Geschäftspartners induziert werden. Die Adressausfallrisiken umfassen das Kredit(Emittenten-), das Länder- und das Kontrahentenrisiko (Abwicklungs- und Wiedereindeckungsrisiko): F-131 Als Kreditrisiken (Emittentenrisiken) definiert die Bank mögliche Wertverluste, die durch den Ausfall der Zahlungsfähigkeit oder durch eine Verschlechterung der Bonität ihrer Schuldner entstehen. Das Länderrisiko beschreibt das Transferrisiko grenzüberschreitender Zahlungen, welches infolge der Zahlungsunwilligkeit (politisches Risiko) als auch durch die Zahlungsunfähigkeit (wirtschaftliches Risiko) eines Landes verursacht wird. Das Kontrahentenrisiko beinhaltet die Gefahr, durch den Ausfall eines Vertragspartners bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen (Wiedereindeckungsrisiko) oder durch die nicht termingerechte Erfüllung von Leistungsansprüchen (Abwicklungsrisiko) Verluste zu erleiden. Das Liquiditätsrisiko ist die Gefahr, dass die Postbank ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht zeitgerecht bzw. nicht in voller Höhe nachkommen kann. Ein Refinanzierungsrisiko entsteht als spezielle Ausprägung des Liquiditätsrisikos, wenn bei Bedarf die erforderliche Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann. Unter dem Modellrisiko werden die Risiken zusammengefasst, die daraus resultieren, dass zu Steuerung durch die Entscheidungsträger nur Informationen auf der Basis einer vereinfachenden Modellierung zur Verfügung stehen. Als Strategische Risiken klassifiziert die Postbank eine Gefährdung der Ergebniserreichung infolge einer unzureichenden Ausrichtung der Unternehmung auf das jeweilige – möglicherweise kurzfristig veränderte – Geschäftsumfeld. Strategische Risiken können somit resultieren aus einem inadäquaten Strategischen Entscheidungsprozess, unvorhersehbaren Diskontinuitäten im Markt, oder aber aus einer mangelhaften Umsetzung der gewählten Strategie. Unter dem operationellen Risiko wird gemäß der Definition nach Basel II ‘‘die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von Menschen, internen Verfahren und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten’’, verstanden. Entsprechend der Definition nach Basel II werden auch die rechtlichen Risiken hier einbezogen. Überwachung und Steuerung von Marktpreisrisiken Operatives Risikomanagement Im Postbank Konzern sind mehrere organisatorische Einheiten in den Gesamtbankrisikoprozess eingebunden: die Postbank AG mit dem Ressort Financial Markets – die Geschäftsbereiche Treasury und Eigenhandel – und dem zentralen Risikocontrolling sowie die Tochtergesellschaften in New York und Luxemburg. Die ausländischen Tochtergesellschaften steuern ihre Risiken auf Basis separat vergebener Risikolimite eigenständig. Die Marktrisikosteuerung der Deutschen Postbank AG erfolgt für das Bankbuch im Bereich Treasury. Zur Sicherung der Marktpreisrisiken aus Kundengeschäfte liegt ein besonderer Fokus auf der Aussteuerung der Zinsänderungsrisiken. Zinsrisiken kennzeichnen die aus einer Marktzinsänderung resultierenden Änderungen des Marktwertes verzinslicher Finanzinstrumente; sie resultieren aus durch Fristeninkongruenzen entstehenden Aktiv- bzw. Passivüberhängen. Zur Quantifizierung der Zinsänderungsrisiken der Postbank kommen neben den Standardansätzen noch eigenentwickelte statistische Modelle zur Anwendung. Einen besonderen Fokus besitzen in diesem Zusammenhang die Bewertungen der variabel verzinslichen Kundengeschäfte. Besondere Abbildungsvorschriften und Bodensatzdefinitionen bilden hier die Basis für das Konzept zur Risikosteuerung der Postbank als Retailbank mit überwiegend zinstragenden Geschäften. In der nachstehenden Grafik sind die offenen Zinspositionen der Deutsche Postbank AG zum 31.12.2003 dargestellt. Die Auswirkungen der Sicherungsgeschäfte der Postbank AG (z.B. Zinsswaps) sind in der unten gezeigten Abbildung der Zinsänderungspositionen enthalten. Die Struktur der aktivischen bzw. passivischen Überhänge ist das Resultat einer insgesamt moderaten Risikoübernahme. F-132 Zinsbindungsbilanz Daten per Stichtag: 31.12.2003 Das Aussteuern der Aktiv- und Passivüberhänge erfolgt über bilanzielle und außerbilanzielle Geschäfte, wobei die Instrumentenauswahl von der Liquiditätssituation und den aktuellen Marktpreisen abhängig gemacht wird. Überwachung der Marktpreisrisiken nach dem Value at Risk-Konzept Zur Überwachung der Marktpreisrisiken bedient sich der Postbank Konzern geeigneter mathematisch-statistischer Modelle und Verfahren des Value at Risk. Die Ermittlung des Valueat-Risk (VaR) erfolgt grundsätzlich nach dem Varianz-Kovarianz-Ansatz. Dabei wird ein historischer Betrachtungszeitraum von 250 Handelstagen, eine Haltedauer von 10 Handelstagen und ein Konfidenzniveau von 99% unterstellt. Der VaR eines Portfolios bestimmt so den potenziellen künftigen Verlust, der in einem Zeitraum von 10 Handelstagen mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht überschritten wird. Der Varianz-Kovarianz-Ansatz wird auf alle Portfolien konsistent angewandt und transformiert unterschiedliche Risiken auf eine einheitliche Risikomessgröße, den VaR. Um der steigenden Bedeutung asymmetrischer Verteilungen oder Konvexitätsrisiken bei der Postbank gerecht zu werden, befindet sich derzeit zusätzlich ein Verfahren zur Messung des VaR auch nach der Monte Carlo-Simulation im Aufbau. Backtesting Die zur Berechnung des VaR angewandten Verfahren werden regelmäßigen Untersuchungen unterzogen, die deren Zuverlässigkeit überprüfen. Dabei wird die Prognosegenauigkeit des berechneten VaR durch Vergleich mit den eingetretenen Gewinnen und Verlusten infolge tatsächlicher Marktveränderungen, aber unverändertem Bestand, überprüft (Clean Backtesting). Die Auswertung erfolgt nach dem Ampel-Modell der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Die durchgeführten Backtestings geben wesentliche Impulse für die Weiterentwicklung und Validierung der verwendeten VaR-Verfahren. Die in 2003 durchgeführten Backtestings gaben grundsätzlich keinen Anlass, das verwendete VaRVerfahren zu verändern. Stresstesting Da der VaR extreme Marktbewegungen nicht hinreichend erfasst, werden zusätzlich in regelmäßigen Abständen Szenarioanalysen (Worst-Case-Szenarien) durchgeführt. Diese F-133 Analysen quantifizieren die Auswirkungen außergewöhnlicher Ereignisse und extremer Marktbedingungen auf die Vermögenspositionen des Postbank Konzerns. Die Auswirkungen der Worst-Case-Szenarien müssen für jedes Risiko durch die alloziierten Jahres-Limite gedeckt sein. Im Berichtsjahr wurde die Methodik der Szenarioanalysen grundlegend überarbeitet und verfeinert. Die Postbank hat ferner an den Stresstests teilgenommen, die im Rahmen des Financial Sector Assesment Program (FSAP) für den Internationalen Währungsfonds, in Deutschland begleitet durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank, durchgeführt wurden. Die im Berichtsjahr durchgeführten Szenarioanalysen zeigten, dass die Risikotragfähigkeit der Postbank auch bei extremen Marktsituationen gesichert ist. Limitierung und Reporting Die Marktpreisrisiken werden bei der Postbank durch das oben detaillierter beschriebene System risikobegrenzender Limite auf der Grundlage des Value-at-Risk-Verfahrens überwacht. Die Gesamtlimite werden vom Gesamtvorstand beschlossen und vom Marktrisikokomitee als Sublimite den einzelnen operativen Einheiten zugeteilt. Die Limite werden ergebnisabhängig dynamisiert; aufgelaufene Verluste reduzieren das Limit, aufgelaufene Gewinne füllen es wieder auf. Die Risikomessung und -überwachung erfolgt auf End-of-Day-Basis, für die Handelsportfolien auch Intra-Day. Das für die Risikoüberwachung zuständige Vorstandsmitglied, der Fachvorstand Financial Markets und die Positionsverantwortlichen werden täglich morgens über die eingegangenen Positionen, die Auslastung der Limite und den Profit/Loss der Positionen informiert. Der Gesamtvorstand erhält hierzu einen umfassenden Monatsbericht. Für die Bankbuch- und Handelsportfolien der Postbank wurden am 31. Dezember 2003 die folgenden Value-at-Risk-Werte ermittelt: Value-at-Risk Werte für den Zeitraum 01.01.2003 – 31.12.2003 in Mio. E VaR per 31.12.2003 .......................................................................... Min. VaR........................................................................................... Max. VaR .......................................................................................... VaR im Jahresdurchschnitt............................................................. F-134 GesamtBank Bankbuch Handelsbuch 188,06 89,01 247,37 174,58 181,11 82,92 235,28 164,80 6,95 5,32 19,95 9,78 Die Entwicklung des Value-at-Risk im Laufe des Berichtsjahres 2003 für die Handelsportfolien ist der folgenden Graphik zu entnehmen. Die Entwicklung des Value-at-Risk im Laufe des Berichtsjahres 2003 für den Postbank-Konzern ist der folgenden Graphik zu entnehmen. Identifikation im Rahmen von Produkteinführungen Die Bank hat für die gehandelten Produkte die Risikofaktoren umfassend identifiziert und in einer Produktdatenbank dokumentiert. Bei Aufnahme neuer Produkte wird ebenfalls eine Untersuchung hinsichtlich der Identifikation der Risikofaktoren durchgeführt und dokumentiert. Im Produkteinführungsprozess wird geprüft, ob die identifizierten Risiken vollständig abgebildet werden können. F-135 Marktgerechte Bedingungen Neben der Überwachung der Marktpreisrisiken führt die Postbank bei Geschäftsabschluss auch eine Prüfung aller Handelsgeschäfte auf marktgerechte Preise (Marktgerechtheitskontrolle) durch. Die Überwachung erfolgt durch vom Handel unabhängigen internen Kontrollstellen. Überwachung und Steuerung von Adressenausfallrisiken Risikostrategie Im Kreditrisikokomitee (KRK) legen die verantwortlichen Vorstandsmitglieder den Rahmen der Kreditpolitik des Konzerns sowie die Allokation des vom Gesamtvorstand bereitgestellten Kreditrisikokapitals für Kredit-, Länder- und Kontrahentenrisiken auf die operativen Einheiten fest. Die Risikostrategie findet in der Folge Ausdruck durch die Festlegung von Emittenten-, Länder- und Kontrahentenlimiten. Als eine weitere risikostrategische Maßnahme und in Vorbereitung auf die Umsetzung der Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) orientiert sich der Postbank-Konzern bezüglich der Gesamtzusammensetzung des Kreditportfolios an einem Zielportfolio. Dieses wurde unter Berücksichtigung einer Ausgewogenheit von Rendite und Risiko aufgestellt. Quartalsweise erfolgt ein Abgleich des Istportfolios mit dem Zielportfolio. Neben der Festlegung der Risikopolitik bilden die Risikomessung, die Risikosteuerung und das Risikocontrolling die Kernelemente des Regelkreises zur Steuerung der Kreditrisikoposition der Postbank. Steuerung der Einzelrisiken Auf Einzelgeschäftsebene werden alle Kreditrisikopositionen auf Basis risikoadäquater Kreditentscheidungsprozesse und -systeme getätigt. Die Kreditkompetenzen und -prozesse sind in Form von Richtlinien klar definiert und zentral dokumentiert. Ein wesentliches Element der Kreditsteuerung ist das Rating-System. Je nach Geschäftsfeld sind adäquate Rating- bzw. Scoringmodelle im Einsatz. Rating, Scoring und Monitoring Im Retailgeschäft einschließlich der privaten Baufinanzierung und des standardisierten Firmenkundenkreditgeschäftes stehen diverse statistische Scorecards zur Verfügung. Im individuellen Kreditgeschäft mit Firmenkunden und Finanzdienstleistungsunternehmen, insbesondere Kreditinstituten, unterstützen interne wie externe Ratings die Kreditrisikosteuerung. In diesem Segment fließen in das Rating neben quantitativen auch qualitative, d.h. weiche und zukunftsgerichtete Merkmale ein. Die internen Ratings sind empirisch validiert; durch ein Mapping auf tatsächliche Ausfälle oder externe Ratings lassen sich erwartete Ausfallwahrscheinlichkeiten kalkulieren. Im Rahmen des Screenings der größten kapitalmarktnotierten Corporate Exposures setzt die Postbank zusätzlich KMV Credit Edge, ein Modell zur zeitnahen marktbasierten Kalkulation F-136 erwarteter Ausfallwahrscheinlichkeiten, ein. Hierdurch können kurzfristige Signale über eine eventuelle Verschlechterung der Kreditqualität aufgenommen werden. Das Screening der größten Corporate- Exposures wurde im Rahmen einer regelmäßig tagenden Task-Force institutionalisiert. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Trends in der Kreditqualität der beobachteten Adressen zu erkennen und Handlungsmöglichkeiten zu diskutieren. Anhand definierter Risikoindikatoren ist ein objektivierter Credit Monitoring-Prozess für das individuelle Firmenkunden Geschäft und die Baufinanzierung implementiert. Dieser Prozess hat die Aufgabe, erhöht risikobehaftete Engagements zu identifizieren, den Vorsorgebedarf laufend zur quantifizieren und eine effiziente Kreditsanierung und notfalls Kreditabwicklung zu gewährleisten. Risiko- / Rendite-Steuerungsgrößen Für erwartete Ausfälle im Kreditgeschäft des Postbank Konzerns werden die durchschnittlichen Ausfallkosten in der Vorkalkulation kreditindividuell berücksichtigt. Mit diesem System können alle Kreditgeschäfte im Rahmen der Vorkalkulation bewertet werden. Die Standardrisikokosten fließen als Prämie für den erwarteten Verlust in die Preisbestimmung und in die Rentabilitätsberechnung, die in Form von Return on Equity- (ROE) und Return On Risk Adjusted Capital- (RORAC) Kennziffern ermittelt wird, ein. Überwachung der Kreditlimite pro Kreditnehmereinheit Die Kreditrisiken pro Kreditnehmereinheit werden über ein für alle Kreditarten geltendes Limitsystem begrenzt. Die Überwachung der genehmigten Kredit-, Länder- und Kontrahentenlimite (Abwicklungs- und Wiedereindeckungs-) sowie der Großkreditlimite erfolgt über ein Global-Limit-System, in das die Geschäfte aus dem Handels- und dem Bankbuch konzernweit einfließen. Steuerung der Länderrisiken Zur Steuerung von Länderrisiken hat der Postbank Konzern Country Risk Limits eingerichtet. Deren Höhe orientiert sich an den Country Credit Ratings von Moody‘s und eigenen Ratings sowie an der am BIP gemessenen Wirtschaftskraft der jeweiligen Länder. In einer Country Risk Datenbank, die neben den Country Risk Limits und deren Ausnutzungen auch alle relevanten volkswirtschaftlichen Schlüsselgrößen der einzelnen Länder enthält, werden die Staaten im Rahmen eines Länder-Ratings verschiedenen internen Risikoklassen zugeordnet. Portfoliosteuerung Zusätzlich zur Erfassung der Einzelrisiken ermittelt die Postbank einen Credit-Value-at-Risk (CVaR) des Konzernkreditportfolios. Der Credit-Value-at-Risk (CVaR) ist die negative die Wertveränderung des Konzernkreditportfolios, die innerhalb eines Jahres mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht überschritten wird. Die Kreditrisiken der Postbank in 2003 und deren Struktur werden für die verschiedenen ProfitCenter in der folgenden Graphik dargestellt: Kreditrisiken 2003 in Mio E Volumen Erwarteter Verlust Credit VaR Mio E Mio E Mio E Firmenkunden......................................................................................... Privatkunden ........................................................................................... Financial Markets ................................................................................... Gesamt (inkl. Portfolioeffekt)................................................................ 25.346 18.962 96.979 141.288 50 81 42 173 82 54 119 173 F-137 Die Messung des Credit-Value-at-Risk wird mit einem Kreditrisikomodell durchgeführt, das die konsistente Erfassung aller Kreditrisiken ermöglicht. Das auf Ratings basierende Modell berücksichtigt unter anderem das Migrationsverhalten und die Verbundeffekte im Portfolio. Diese Betrachtung erlaubt dabei eine angemessene Berücksichtigung der Risiken aus einer unvorteilhaften Konzentration der Kreditnehmer bezüglich ihrer Branchen-, Größenklassen-, Bonitäts- und Länderzugehörigkeit. Die Input-Parameter des Kreditrisikomodells unterliegen einer fortlaufenden Aktualisierung. Alle kreditriskobehafteten Bestände werden mit ihren künftigen Cash-Flows erfasst und auf den Betrachtungszeitpunkt abdiskontiert, so dass neben den Marktwertänderungen nicht nur der Kapitalausfall, sondern auch der Barwert aller künftigen Ausfälle gemessen wird. Inputfaktoren sind u.a. Migrationstabellen, die aus Daten der Rating Agenturen abgeleitet werden, Credit Spreads als Risikoaufschläge für verschiedene Rating-/Bonitätsklassen sowie abgeschätzte Recovery-Rates, die sowohl als fester Wert als auch als Bandbreite in eine Monte-Carlo-Simulation eingestellt werden können. Homogene, granulare Produkte oder Geschäftsfelder werden dabei zusammengefasst und nicht auf Einzelgeschäftsebene berechnet. Dies sind vor allem Produkte des Privatkundenbereiches. Mit den jeweils aktualisierten Bestands- und Marktdaten wird vierteljährlich der Credit-Valueat-Risk des Konzernkreditportfolios gerechnet, sowie für einzelne Produkte/Geschäftsbereiche der Stand Alone Credit Value at Risk. Aufgrund der Diversifikationseffekte ist der CVaR im Konzernkreditportfolio geringer als die Summe der einzelnen Stand Alone CVaRs der Geschäftsbereiche. Die Angabe des erwarteten Verlustes bezieht sich dabei auf den gewichteten mittleren Verlust des Portfolios. Die Verteilung der Ratingklassen des Konzernkreditportfolios zeigt die konservative Ausrichtung des Postbank Konzerns. Es dominieren die guten Ratingklassen. Nicht in der folgenden Graphik berücksichtigt ist das Retailgeschäft, welches kein Rating besitzt, jedoch einem Scoring unterliegt. F-138 Die Branchenaufteilung des Volumens im Kreditportfolio blieb weitgehend konstant. Das Exposure im Bankenbereich resultiert vor allem aus Geld- und Kapitalmarktengagements, deren Kontrahenten fast ausschließlich den Ratingklassen A und besser zugeordnet sind. Neben dem aktiven Management bestehender Konzentrationen ist es das Ziel der Postbank, diese auch zu reduzieren. Als Orientierung dient hierbei das o.g. Zielportfolio. Der Postbank stehen hierfür sowohl auf Portfolio- wie auch auf Einzelgeschäftsebene die modernen Instrumente des aktiven Kreditportfoliomanagements zur Verfügung. Die historische Entwicklung der Risikokennziffern, die der nachfolgenden Graphik zu entnehmen ist, bestätigt auch im Zeitablauf die konservative Ausrichtung des Konzernkreditportfolios der Postbank. F-139 Das gleiche gilt für die Strukturentwicklung bezüglich der Ratingverteilung. Hier ist eine Abnahme der Non-Investment Grade Ratingklassen im Zeitablauf festzustellen; dies ist auf die konservativere Risikopolitik bei der PB Capital nach deren Integration in den Postbank-Konzern zurückzuführen. Reporting Die regelmäßigen Reportinginstrumente zu den Adressenausfallrisiken im Postbank Konzern sind für Einzelrisiken der Credit Monitoring Bericht und für Portfoliorisiken die Kreditmatrix. Der Credit Monitoring Bericht stellt die Ausfallentwicklung auf Einzelgeschäftsfeldebene dar. Der Credit Monitoring Bericht besteht im Wesentlichen aus einem Risikobarometer zur Ausfallund Geschäftsentwicklung der einzelnen Geschäftsfelder und aus einer Watch-List zur Darstellung aller Einzelengagements, die entweder intensiv betreut oder saniert bzw. abgewickelt werden. Die Kreditmatrix schafft Transparenz über die Zusammensetzung und die Entwicklung des aktuellen Konzernkreditportfolios. Der Schwerpunkt liegt daher auf der Darstellung von Kreditbestands-, Kreditrisiko- und Kreditergebnisdaten. Hierdurch werden die Voraussetzungen für eine aktive Kreditportfoliosteuerung geschaffen. Überwachung und Steuerung von Liquiditätsrisiken Die Liquiditätssteuerung der Postbank AG erfolgt differenziert nach Fristigkeit der Kapitalbindung. Die kurzfristige Steuerung erfolgt im Rahmen der Geldmarktaktivitäten; die mittel- und langfristige Liquiditätssicherung erfolgt im Bereich Treasury. Die Bilanzstruktur der Postbank zeigt einen Einlagenüberschuss aus dem Retail-Kundengeschäft. Diese Mittel werden von Treasury größtenteils in liquide Wertpapiere des Geld- und Kapitalmarktes investiert. Als Refinanzierungsquellen stehen diese Aktiva zur Verfügung (alternativ auch Repo-Geschäfte), ergänzt um die Möglichkeit Emissionen zu begeben oder ein Commercial-Paper-Programm zu nutzen. Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen werden die Liquiditätspositionen regelmäßig Stresstests unterzogen. Diese Simulationsberechnungen berücksichtigen externe Veränderungen diverser Marktfaktoren und Strukturveränderungen innerhalb der Refinanzierungsbestände der Postbank. F-140 Die u.a. Liquiditätsbindungsbilanz der Postbank AG zeigt eine saldierte Darstellung sämtlicher Cash-Flows und unterstreicht die starke Liquiditätsposition der Postbank. Die Spitzenrefinanzierungsfazilitäten der EZB wurden vereinzelt in Anspruch genommen, Offenmarktgeschäfte regelmäßig durchgeführt. Der Liquiditätsgrundsatz (II) gem. § 11 KWG als aufsichtsrechtliches Beurteilungskriterium der Zahlungsfähigkeit wurde stets eingehalten. Außergewöhnliche Abrufrisiken aus vorzeitiger Kündigung größerer Einlagen sind nicht entstanden. Überwachung und Steuerung von Operationellen Risiken Das Operationelle Risiko bezeichnet die ,,Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit bzw. des Versagens von Menschen, internen Verfahren und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten’’. Die Postbank hat diese Definition des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht unverändert als Grundlage zur Einführung eines entsprechenden Controllingprozesses übernommen. Ziel der Postbank ist es, bei Inkrafttreten der neuen Eigenkapitalanforderungen den Standardansatz zu erfüllen. Gleichzeitig werden jedoch die Weichen für einen der risikosensitiveren, fortgeschrittenen Ansätze gestellt. Die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben innerhalb des Postbankkonzerns wird vom zentralen Risikocontrolling der Postbank verantwortet. In einem Handbuch zum Controlling Operationeller Risiken sind die Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten aller am Controllingprozess Beteiligten beschrieben. Das Management der Operationellen Risiken ist und bleibt originäre Aufgabe der einzelnen Einheiten der Bank. Zur Identifikation und Bewertung der Operationellen Risiken bedient sich die Postbank eines qualitativen Self-Assessments. Die Organisationseinheiten beurteilen hierbei ihre Risikosituation mittels Fragebögen. Die Ergebnisse erlauben für jede Einheit die Erstellung eines detaillierten Risikoprofils mit entsprechenden Handlungsempfehlungen zur Steuerung der Risiken. Zum Aufbau eines Frühwarnsystems werden in zahlreichen Organisationseinheiten Risikoindikatoren definiert. Sie ermöglichen eine aktuelle Beurteilung der Risikosituation je Bereich und weisen auf den Handlungsbedarf bei Überschreiten der bereichsspezifisch definierten Grenzwerte hin. In einer Schadenfalldatenbank werden eingetretene Verluste aus Operationellen Risiken erfasst und ausgewertet. Da die Postbank künftig den Einsatz eines risikosensitiven Ansatzes anstrebt, werden diese Daten u.a. die Grundlage zur Ermittlung des Eigenkapitalbedarfes bilden. Die Ergebnisse des Controllingprozesses werden sowohl zentral an den Vorstand als auch dezentral in den Einheiten berichtet. Hierzu wurde ein periodisches Berichtswesen initiiert, das F-141 die Ergebnisse der drei eingeführten Methoden darstellt. Geplant ist für das Jahr 2004 die Bildung eines Risikokomitees für Operationelle Risiken. Die Erfassung der Daten erfolgt dezentral auf einer Client-Server-Architektur in InternetTechnologie. Auswertungen sind auf allen Ebenen sowohl zentral als auch dezentral möglich. Zur Qualifikation der in den Controllingprozess Operationeller Risiken eingebundenen Mitarbeiter wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung Fortbildung und Training ein mehrstufiges Fortbildungskonzept erarbeitet. Die Postbank sieht sich in Fortführung der in den letzten Jahren begonnenen Arbeiten auf einem guten Weg, die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen umzusetzen. Überwachung und Steuerung von Modellrisiken Zur sachgerechten Abbildung der variabel verzinsten Kundenprodukte (Einlagen und Dispositionskredite) verwendet der Postbank Konzern ein Replikationsmodell, welches auf Annahmen beruht. Für dieses Modell wird das Modellrisiko analytisch ermittelt und in der Risikokapitalallokation gesondert mit Risikokapital unterlegt. Das Abbildungsmodell unterstellt erstens ein Produktbewertungsportfolio, welches eine annähernd konstante Konditionsmarge sicherstellt und zweitens, dass die untersuchten Volumina annähernd konstant sind (Bodensatz). Zur Bestimmung des Modellrisikos werden mögliche Veränderungen des Zinsanpassungsverhaltens und mögliche Volumensabflüsse untersucht, um beide Modellrisikokomponenten zu quantifizieren. Als gesamtes Modellrisiko wird der addierte Wert beider Komponenten angesetzt. Eventuelle risikomindernde Kompensationseffekte werden aus Vorsichtsgründen nicht berücksichtigt. Überwachung und Steuerung von Strategische Risiken Als Strategische Risiken klassifiziert die Postbank eine Gefährdung der Ergebniserreichung infolge einer unzureichenden Ausrichtung der Unternehmung auf das jeweilige – möglicherweise kurzfristig veränderte – Geschäftsumfeld. Strategische Risiken können somit resultieren aus einem inadäquaten Strategischen Entscheidungsprozess, unvorhersehbaren Diskontinuitäten im Markt, oder aber aus einer mangelhaften Umsetzung der gewählten Strategie. Anders als etwa Adressen- oder Marktrisiken sind die Strategischen Risiken nur sehr schwer quantitativ messbar. Ebensowenig ist eine Verdichtung dieser Risikoart unter Anwendung statistischer Verfahren in einer einzigen Risikokennzahl möglich. Die Postbank versucht, Strategische Risiken frühzeitig durch eine kontinuierliche Analyse der Markt- und Wettbewerbsgegebenheiten sowie im Rahmen der rollierenden Mehrjahresplanung zu identifizieren und anschliessend entsprechende strategische Gegenmassnahmen einzuleiten. Um die notwendige Geschwindigkeit und Effektivität der Anpassungsmassnahmen sicherzustellen, besteht zudem ein zentrales Projektcontrolling, das Fortschritt und Zielerreichung der wesentlichen Projekte in der Postbank nachhält. Strategische Entscheidungen liegen in der Verantwortung des Gesamtvorstands, wobei bei besonders weitreichenden strategischen Entscheidungen zusätzlich die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich ist. Darstellung der Risikolage Der Postbank Konzern besitzt für die unterschiedlichen Risikoarten ausgefeilte Instrumente und Verfahren für das Risikomanagement und -controlling. Sie ermöglichen eine über alle Risikoarten und Geschäftsbereiche aggregierte Steuerung und Limitierung des Gesamtrisikos der Bank. Die Methoden und Verfahren entsprechen sämtlichen aktuellen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Sie werden ständig den Änderungen des Marktes und der Entwicklung des Konzerns angepasst und verbessert. So konnte auch im gesamtwirtschaftlich schwierigen Jahr 2003 das risikoarme Profil sowie die vorteilhafte Situation relativ geringer Risikokosten für die Bank sichergestellt werden. Im Berichtsjahr wurde erstmalig eine bedeutende Verbriefung von Wohnungsbaudarlehen im Rahmen der Kreditportfoliosteuerung erfolgreich platziert. Es ist beabsichtigt, die F-142 Kapitalmärkte für Maßnahmen der Verbriefung intensiver zu nutzen, um so die Risikodiversifikation weiter zu verbessern. Im Berichtsjahr wurden die neuen Anforderungen der MAK plangemäß in der Aufbau- und Ablauforganisation umgesetzt. Die Umsetzung im Bereich der IT wird im Rahmen des Basel II-Projektes fristgerecht stattfinden. In der Risikokapitalallokation konnte den Geschäftsbereichen des Postbank Konzerns ausreichend Spielraum für ein konsequentes Umsetzen der wachstumsorientierten Geschäftsstrategie gegeben werden. Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Risiken waren und sind nicht erkennbar. Die Monopolkommission erhebt den Vorwurf, dass die Deutsche Post AG gegen das Beihilfeverbot des EU-Vertrags verstoße, indem sie der Deutsche Postbank AG die Nutzung von Postfilialen zu nicht marktgerechter Vergütung ermögliche. Dieser Vorwurf ist nach Auffassung der Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank AG nicht zutreffend. Das von der Deutsche Postbank AG entrichtete Entgelt entspricht den wettbewerbs- und beihilferechtlichen Vorgaben des EU-Rechts. Die EU-Kommission hat am 21. Januar 2004 eine beihilferechtliche Entscheidung über die Übernahme von Pensionsansprüchen von Beschäftigten des belgischen Telekommunikationsunternehmens Belgacom durch den belgischen Staat getroffen. Presseberichten zu Folge prüft die EU-Kommission, ob die beihilferechtlichen Grundsätze dieser Entscheidung auf die Übernahme der Pensionsverpflichtungen der bei der Deutsche Post AG beschäftigten Beamten übertragen werden können. Die EU-Kommission hat diese Berichte jedoch nicht bestätigt. Ob die beihilferechtlichen Grundsätze der Entscheidung der EU-Kommission auch auf die Deutsche Postbank AG als eines der Nachfolgeunternehmen der Deutsche Bundespost Anwendung finden und welche finanzielle Belastung in diesem Fall hieraus folgen könnten, ist derzeit offen. Die Entscheidung der EU-Kommission ist bisher nicht veröffentlicht, so dass nicht bekannt ist, ob der Fall mit der gesetzlichen Regelung der Pensionsverpflichtungen der Deutsche Post AG oder der Deutsche Postbank AG überhaupt vergleichbar ist. Interne Revision Die Interne Revision ist wesentlicher Bestandteil des unternehmerischen Überwachungssystems im Postbank Konzern. Sie prüft – entsprechend den Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision in Kreditinstituten – alle Teilbereiche des Konzerns in mindestens dreijährigem Rhythmus. Risikobehaftetere Bereiche werden jährlich geprüft. Die Prüfungsplanung und Festlegung der Prüfungsfrequenzen erfolgen risikoorientiert auf Basis der Ergebnisse der letzten Prüfung unter Berücksichtigung aktueller Veränderungen. Hieraus ergibt sich die mehrjährige Prüfungsplanung und das Jahresprogramm für das nächste Geschäftsjahr, mit dessen Durchführung die Interne Revision durch den Vorstand beauftragt wird. Als regelmäßige Prüfungen werden im Rahmen des Jahresprogramms Systemuntersuchungen und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen durchgeführt. Darüber hinaus führt die Interne Revision anlassbezogen Sonderuntersuchungen durch. Außerdem ist sie bei der Einführung und Umsetzung von bedeutenden Projekten begleitend prüferisch tätig. Die Prüfungskonzepte werden laufend den aktuellen Veränderungen im Konzern und der Rechtslage angepasst. Über Ihre Prüfungsergebnisse berichtet die Interne Revision unabhängig an den Gesamtvorstand. Organisatorisch ist sie dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt. Basel II Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht möchte die regulatorischen Kapitalanforderungen im Kreditgeschäft stärker an den ökonomischen Risiken ausrichten. Dazu sollen Kredite künftig abhängig von ihrem Rating mit Eigenkapital unterlegt werden. Darüber hinaus fordert die F-143 Aufsicht mit der neuen Eigenkapitalübereinkunft erstmals auch eine Unterlegung operationeller Risiken mit Eigenkapital. Basel II soll am 31. Oktober 2003 in der endgültigen Fassung vorgelegt werden. Um die erforderlichen Datenhistorien aufzubauen und die zeitgerechte Anpassung der Ratingsysteme, Prozesse sowie IT-Systeme zu gewährleisten, hat sich der Postbank Konzern frühzeitig mit diesem Thema befasst und ein umfassendes Basel-II-Projekt aufgesetzt. Das Teilprojekt ,,Rating und kreditspezifische Prozesse’’ hat das Ziel, die Basel-IIAnforderungen für den internen Rating-Basis-Ansatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt für alle Geschäftsfelder zu erfüllen. Dies umfasst auch die Integration der Ratingsysteme in die kreditspezifischen Prozesse. Die Weiterentwicklung und Anpassung der Ratingmodelle hat, abgesehen von den regulatorischen Erfordernissen, auch einen erheblichen betriebswirtschaftlichen Nutzen: Durch Basel-II-konforme Ratings werden Kreditentscheidungen optimiert, dadurch Ausfallkosten gesenkt und die ,,richtigen’’ Kredite angenommen bzw. risikoadäquate Preise für die Kredite gestellt. Im Rahmen der IT-Umsetzung erfolgt auch die erforderliche umfangreiche Historisierung der Daten. In einem gesonderten Projekt ,,Konzernweites Kreditsteuerungssystem’’ wird die ITInfrastruktur des Kreditgeschäfts der Postbank weiter verbessert. Wesentlicher Projektinhalt des Teilprojektes ,,Risk Mitigation’’ ist es, die bestehenden Sicherheitensysteme anzupassen und die Prozesse für die Erfassung und Pflege der Sicherheiten zu definieren und umzusetzen. Das bereits dargestellte Teilprojekt zu operationellen Risiken fokussiert auf die Implementierung eines umfassenden und bankeinheitlichen Controllingprozesses betrieblicher Risiken. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der systematischen und flächendeckenden Erhebung und Erfassung operationeller Risiken. Dies umfasst die Durchführung eines regelmäßigen SelfAssessments, den Aufbau einer Schadensfalldatenbank sowie die Definition und Beobachtung von Risikoindikatoren. Der Postbank Konzern setzt damit Basel II frühzeitig um und schafft die Voraussetzungen, um die daraus folgenden günstigen Optionen zu nutzen. Ausblick Nach einer im Jahr 2003 von enttäuschender Wirtschaftsentwicklung im Euroraum und der Abschwächung des US Dollars gegenüber dem Euro geprägten Zinsentwicklung, erwarten wir für das laufende Jahr per Saldo wieder leicht steigende Zinsen im Euroraum, gekoppelt mit einem moderaten Wirtschaftswachstum in Deutschland. Im Jahr 2003 wurden die Grundlagen für eine weitere Kostenentlastung 2004 geschaffen. Die bereits erfolgte sowie die vorbereitete Personalreduktion, unabhängig von der natürlichen Fluktuation, wirken sich positiv auf den Personalaufwand aus. In den drei vergangenen Jahren investierte die Postbank stark in die weitere Verbesserung ihrer Informationstechnologie. Das wichtigste Projekt, die Einführung eines neuen SAP basierten Systems zur Abwicklung der Transaktionen rund um das Girokonto, konnte im Jahr 2003 erfolgreich abgeschlossen werden. Hieraus resultieren ebenfalls Kostenentlastungen im laufenden Jahr. Im Retailgeschäft wollen wir auf Basis unseres Leistungsversprechens ‘‘einfach und günstig’’ weiter stärker wachsen als der Markt und unsere bereits hohe Neukundengewinnung weiter ausbauen. Produktinnovationen wie dem sehr erfolgreichen DAX Sparbuch werden weitere folgen. Darüber hinaus werden wir in verstärktem Maß unsere Vollbankeigenschaft herausstellen, um auch bei den bestehenden Kunden unsere Cross Selling Ratio weiter zu erhöhen. Unsere Top-Position im Online Banking werden wir weiter ausbauen. Dies gilt ebenso für unsere führende Stellung als Deutschlands größter Kartenemittent. Weitere Schwerpunkte sind der Ratenkredit, die private Baufinanzierung und das Wertpapiergeschäft. F-144 Im Firmenkundengeschäft werden wir auch weiterhin unsere Kernkompetenzen, insbesondere Leistungen rund um den Zahlungsverkehr, weiter ausbauen und in neue Produktfelder wie eBanking und Web-basierten Zahlungsverkehr investieren. Im Bankbetrieb haben wir die Technologieführerschaft im Bereich Kernsysteme erreicht und auch im Bereich Supportsysteme die Grundsteine für eine ähnliche Position gelegt. Neben der Abwicklung eigener Transaktionen werden wir unsere Plattform als Dienstleister auch anderen Banken zur Verfügung stellen. Entsprechende Vorverträge wurden mit bedeutenden Kreditinstituten geschlossen. Unser Angebot rund um die Produkte Girokonto, Sparkonto und Karte werden wir ausbauen. Wegen der Besonderheiten in 2003 erwarten wir für 2004 ein unter dem Vorjahr liegendes Ergebnis. F-145 Bestätigungsvermerke für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003 Die folgenden in Übereinstimmung mit § 322 Handelsgesetzbuch erteilten Bestätigungsvermerke beziehen sich jeweils auf den vollständigen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, und Anhang, sowie den Lagebericht der Deutsche Postbank AG für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003. Die Lageberichte für die Geschäftsjahre 2001 und 2002 sind nicht im Prospekt abgedruckt. F-146 Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2001 Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Deutsche Postbank AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Deutsche Postbank AG. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Deutsche Postbank AG sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesent lichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Postbank AG. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Deutsche Postbank AG und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.’’ Düsseldorf, den 4. März 2002 (Kütter) Wirtschaftsprüfer (Güldenberg) Wirtschaftsprüfer F-147 Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2002 Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Deutsche Postbank AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Deutsche Postbank AG. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Deutsche Postbank AG sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Postbank AG. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Deutsche Postbank AG und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Düsseldorf, den 21. Februar 2003 (Kütter) Wirtschaftsprüfer (Güldenberg) Wirtschaftsprüfer F-148 Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2003 Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Deutsche Postbank AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstandes der Deutsche Postbank AG. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Deutsche Postbank AG sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Postbank AG. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Deutsche Postbank AG und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Düsseldorf, den 27. Februar 2004 (Güldenberg) Wirtschaftsprüfer (Beurschgens) Wirtschaftsprüferin F-149 Bonn und Wilmington, Delaware, im Dezember 2004 Deutsche Postbank Funding Trust I Deutsche Postbank Funding LLC I Deutsche Postbank AG Aufgrund des vorstehenden Prospekts wurden E 300.000.000 auf den Namen lautende Trust-Preferred-Wertpapiere mit einem Liquidationsvorzugsbetrag von E 1.000 je Trust-Preferred-Wertpapier der Deutsche Postbank Funding Trust I Wilmington, Bundesstaat Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika (eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Postbank AG, Bonn, Bundesrepublik Deutschland) – ISIN: DE000A0DEN75 – – WKN: A0DEN7 – zum amtlichen Markt an der Wertpapierbörse zu Frankfurt am Main zugelassen. Frankfurt am Main, 3. Dezember 2004 BNP PARIBAS MORGAN STANLEY [Diese Seite wurde absichtlich freigelassen] [Diese Seite wurde absichtlich freigelassen] [Diese Seite wurde absichtlich freigelassen] [Diese Seite wurde absichtlich freigelassen] Printed by St Ives Burrups B76779X/15609 London Paris Frankfurt Luxembourg New York Philadelphia Washington DC Hong Kong Tokyo