7-10/05 - GLB
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7-10/05 - GLB
Nr.: 7-10 / 2005 DER WINKER Kündigungsandrohung bei überhöhten Krankenstand auf Seite 4 - 5 ******************** Sommer, Sonne, Sand und andere Ärgernisse Endlich Sommer, lang ersehnt und endlich da! Seite 8 ******************** Fernfleck - gibt es sie noch? Bericht auf Seite 9 ******************** Vormerksystem - so funktioniert’s Was ist zu beachten? auf Seite 14 Betriebszeitung des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB) Wiener Linien Winker Bericht aus dem Wiener Vorstand/Zentralvorstand PV/BR - Wahl 2006 Einstellung der Zeitung „Wir Gemeindebedienstete“ Wie schon bei der letzten Wahl, kommt es auch bei der kommenden im Mai Auf Grund der enormen Kosten (Porto/Post) wird 2006, zu gleichzeitigen Personalvertre- die Zeitung der GdG „Wir Gemeindebedienstete“ tungs- und Betriebsratswahlen bei den ab September eingestellt. Die neue Zeitung wird eine Wiener Linien. Die Wahlkommissionen Art von Katalog sein und den Namen EXKLUSIV für BR und PV müssten nach derzeitigem Gesetz ge- tragen. trennt tagen. Das ist logistisch und personell sehr auf- Der Katalog Exklusiv wird nur mehr vierteljährlich wendig, daher wird das Wiener Personalvertretungs- erscheinen, dafür jedoch auf 36 Seiten pro Ausgabe gesetz novelliert, sodass zukünftig nur mehr eine Wahl- erweitert. kommission für beide Bereiche zuständig ist. Briefwahl: Die Möglichkeit der Briefwahl für alle Roman Böhm-Raffay Hauptgruppen ist Aufgrund von Fristen (Neuwahlen Vors.GLB/GdG Wien) bis zur Wahl 2006 nicht möglich. Winker Bericht aus dem Betriebsrat – Fahrdienst Gehaltsverhandlungen KV-Bediensteter Gehalt/Zulagen und Nebengebühren werden um 2,3% erhöht, die Laufzeit beträgt 10 Monate. Die nächsten Gehaltserhöhungen werden am 1. Mai 2006 bzw. am 1. April 2007 durchgeführt. Der Grund der Verschiebungen ist einfach zu erklären, in Zukunft sollen die Verhandlungen zeitgleich mit denen der Gemeindebediensteten stattfinden. GLB-Betriebsrat Roman Böhm-Raffay, kritisierte die geringe Erhöhung von nur 2,3%, obwohl die derzeitige Inflationsrate bei 2,8% liegt. – Dieser Abschluss ist ein Armutszeichen und bedeutet für unsere KVBediensteten einen Einkommensverlust. – Antwort der FSG: „Wos soi ma moch´n!“ Betriebskrankenkasse Die Gesundheitstage im Zusammenhang mit der Vorsorgeuntersuchung werden wie Schulungen verrechnet, 50% des Rolldienstes. U-Bahn – Schutzgitter Wie schon im letzten Winker berichtet, nachdem im Bereich der Strecke U4 zwischen Schönbrunn und Meidling immer wieder Gegenstände auf den Gleiskörper geworfen werden und dies eine permanente Gefährdung des Fahrpersonals bedeutet, wurde die Errichtung von 1,80 Meter hohen Schutzgittern entlang der Strecke U4 zwischen Schönbrunn und Meidling im Betriebsrat einstimmig beschlossen. Die Montage von Schutzgitter in den gefährdeten Bereichen wurde vom Unternehmen aber abgelehnt, die lapidare Begründung „ zu hohe Kosten“ Während für unnütze Werbung und Mitarbeiterbefragungen -zigtausende Euro verpulvert werden ist für die Sicherheit der Bediensteten anscheinend kein Geld vorhanden, traurig aber wahr!!!! Lenkerkarte/Digitaler Tachograph Wie im letzten Winker schon berichtete werden alle Busse in den nächsten Monaten mit digitalen Tachographen ausgerüstet, der Grund ist die von der EU vorgeschriebene Lenkerkarte. Ab 5. August wird als erstes die Garage Spetter umgerüstet, danach folgen die anderen Garagen und LKW der Wiener Linien Die Lenkerkarten kosten 72 • diese Kosten werden vom Unternehmen übernommen! Der Ablauf ist folgender, zunächst muss der Bedienstete die 72 • selbst auslegen, gegen Vorlage der Rechnung werden die Kosten beim nächsten Gehalt zurückerstattet! 2 Winker Gratis-Impfung Hepatitis A/B Zurzeit wird über eine Gratis - Schutzimpfung gegen Hepatitis A/B verhandelt, erhalten sollen die Schutzimpfung jedoch nur Risikogruppen, nach derzeitigen Stand betrifft das Stationswarte und Kontrolle. Die jeweiligen Risikogruppen werden derzeit von Arbeitsmedizinern erhoben, sollte auch der Fahrdienst als Risikogruppe bewertet werden, könnten auch die Fahrbediensteten eine Gratis - Impfung erhalten. Winker Dienstkleiderordnung Die letzten Details sollten bis Herbst verhandelt sein. Fix ist, es wird eine Art von Punktesystem sein, wo sich jeder Bedienstete nach einer Grundausrüstung, (unterschiedlich nach Verwendung) seine individuelle Dienstkleidung zusammenstellen kann. Der Umzug der Bekleidungskammer verzögert sich weiter, da die Umbauarbeiten in der Direktion noch nicht abgeschlossen sind. V41 Kontrolle Es wird zu einer Umstellung der Schichtzulage kommen und ein Bewertungssystem eingeführt, weiters wird es zu einer Erhöhung der so genannten Schwarzfahrerprämie kommen. Die genauen Details werden wir im nächsten Winker bekannt geben. Zu kurze Fahrzeiten/Rolldienstzulage Der GLB kritisierte immer wieder die Fahrzeiten, die auf vielen Linien, vor allem in der Frequenz, nicht den Erfordernissen entsprechen - z.B Linie 6, 62A, 57A, dies wurde von der FSG in Abrede gestellt, da vor allem bei den oben genannten Linien die Zeit vollkommen ausreichend sei ! – Na liebe KollegenInnen jetzt wiss mas, ihr sad‘s afoch zu laungsaum! Für uns vom GLB ist dieses Thema besonders wichtig, da mit Einführung der DBV-NEU unser Gehalt großteils von der Rolldienstzulage abhängig ist. Es ist gängige Praxis der Unternehmensführung, die Fahrzeiten immer mehr zu verkürzen und über diesen Umweg auch unsere Gehälter! Bei vielen Bus/Bimlinien ist es die Regel, dass unsere Bediensteten ein bis zwei Minuten zu spät kommen, hochgerechnet auf ein Monat können hier schon einige Stunden zusammenkommen die nicht bezahlt werden, ich nenne es eine elegante Methode des Lohnraubes, mit freundlicher Unterstützung der FSG! Winker Bericht aus dem Hauptausschuss der Wiener Linien Disziplinarverfahren – Zensur und Knebelungstaktik der Wiener Linien Hier gab es zwei unangenehme Tagespunkte, die Wiener Linien beantragten die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen zwei Personalvertreter einer Minderheitsfraktion. (nicht GLB) Der Grund warum der GLB diese Vorfälle so verurteilt ist einfach erklärt, mit solchen Methoden könnte in Zukunft immer wieder versucht werden, unangenehme PV‘s, vorzugsweise von Minderheitsfraktionen mundtot zu machen bzw. sie zu zensurieren und dies ist inakzeptabel! Die Vorgeschichte war folgende: Die Unternehmensführung der Wiener Linien war mit Veröffentlichungen zweier Personalvertreter nicht einverstanden, sahen darin eine Rufschädigung der Wiener Linien und verlangten die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen zwei Personalvertreter einer Minderheitsfraktion. Bei Personalvertretern kann jedoch ein solches Verfahren nur mit Zustimmung des Hauptausschusses eingeleitet werden. Die Mehrheitsfraktion FSG stimmte den Antrag zu ! Betriebsrat Böhm-Raffay, der sich zu Wort meldete, verurteilte die Entscheidung und meinte besser zehn dumme oder unangenehme Artikel als ein zensurierter. Die Grundprinzipien einer Demokratie ist die freie Meinungsäußerung, dass sollte gerade die FSG aus der leidvollen Vergangenheit gelernt haben – oder etwa doch nicht!? Euer -TEAM Winker 3 Winker Kündigungsandrohung bei überhöhten Krankenstand Einige von unseren Vertragsbediensteten und Kollektivvertragsbediensteten werden schon in den zweifelhaften Genuss einer Kündigungsandrohung wegen überhöhten Krankenstandes gekommen sein. Immer öfter werde ich von Bediensteten kontaktiert mit der Frage,- ist ein Krankenstand ein Kündigungsgrund und muss ich, dass unterschreiben? – Nach meinem Wissensstand als BR/PV und Schöffe beim Arbeits- und Sozialgericht ist ein Krankenstand kein Kündigungsgrund, es könnte jedoch sein, dass Herrn Amtsrat Stöckl aus dem Personalbüro ein anderer Gesetzestext zur Verfügung steht. Das Personalbüro beruft sich dabei auf den § 42 der Vertragsbedienstetenordnung. Jetzt stellt sich die berichtigte Frage, haben die Damen und Herren des Per- 4 Winker sonalbüros den § 42 jemals durchgelesen? – vermutlich nicht! Besonders alarmierend ist, dass auch immer öfter ältere Bedienstete ein solches Schreiben vorgesetzt bekommen. Eine oft gestellte Frage der Bediensteten ist: Ist ein solches Vorgehen überhaupt erlaubt? – Da dieses Vorgehen vom Seiten des Unternehmens schon seit Jahrzehnten gehegt und gepflegt wird, darf davon ausgegangen werden, dass dieses gesetzwidrige Verhalten von Seiten der Personalvertretungsmehrheit FSG stillschweigend geduldet wird und die Wiener Linien praktizieren diese Vorgehensweise nach den Motto „Wo kein Kläger auch kein Richter“ munter weiter. Zum Nachlesen für alle KollegenInnen, nachstehend unser berühmter § 42 in voller Länge. Winker Euer Kollege Kündigung Vertragsbedienstete Roman Böhm-Raffay BR-Fahrdienst (5) Abs. 4 gilt nicht, wenn der § 42. (1) Das auf unbestimmte Zeit eingegangene Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil schriftlich gekündigt werden. Hat das Dienstverhältnis bei Ausspruch der Kündigung mindestens drei Jahre gedauert, so kann die Gemeinde nur unter Angabe eines Grundes kündigen. (2) Ein Grund, der die Gemeinde zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, 1. wenn der Vertragsbedienstete seine Dienstpflichten gröblich verletzt, sofern nicht die Entlassung in Frage kommt; 2. wenn der Vertragsbedienstete für die Erfüllung seiner Dienstpflichten geistig oder körperlich ungeeignet ist; 3. wenn der Vertragsbedienstete eine im Dienstvertrag vereinbarte Dienstprüfung nicht rechtzeitig oder nicht mit Erfolg ablegt; 4. wenn der Vertragsbedienstete handlungsunfähig wird; 5. wenn sich erweist, dass das gegenwärtige oder frühere Verhalten des Vertragsbediensteten mit dem Ansehen oder den Interessen des Dienstes unvereinbar ist, sofern nicht die Entlassung in Frage kommt; 6. wenn der Vertragsbedienstete den allgemein erzielbaren Arbeitserfolg nicht erreicht; 7. wenn im Zeitpunkt der beabsichtigten Auflösung des Dienstverhältnisses der männliche Vertragsbedienstete das 65. oder die Vertragsbedienstete das 60. Lebensjahr vollendet hat; 8. wenn eine Änderung des Arbeitsumfanges, der Arbeitsbedingungen oder der Organisation des Dienstes die Kündigung notwendig macht. (3) Hat das Dienstverhältnis im Zeitpunkt des beabsichtigten Endens desselben mindestens zehn Jahre gedauert und hat der Vertragsbedienstete in diesem Zeitpunkt das 50. Lebensjahr vollendet, so ist eine Kündigung aus dem in Abs. 2 Z 8 angeführten Grund unzulässig. (4) Die Kündigung des Vertragsbediensteten, der zum Präsenzoder Ausbildungsdienst nach dem Wehrgesetz 2001 einberufen oder zur Leistung des Zivildienstes nach dem Zivildienstgesetz 1986 zugewiesen worden ist, ist vom Zeitpunkt an, in dem der Einberufungsbefehl oder der Zuweisungsbescheid zugestellt oder die Einberufung allgemein bekannt gemacht worden ist, bis zum Ablauf von einem Monat nach Enden des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes (Zivildienstes) unzulässig. Dauert der Präsenz- oder Ausbildungsdienst (Zivildienst) kürzer als zwei Monate, so tritt an die Stelle der Frist von einem Monat eine solche in der Dauer der Hälfte des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes (Zivildienstes). Der Kündigungsschutz besteht auch für den Vertragsbediensteten, der Staatsangehöriger einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines anderen Landes, dessen Staatsangehörigen Österreich auf Grund eines Staatsvertrages im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie österreichischen Staatsbürgern, ist, bei einem gleichartigen Dienst. Vertragsbedienstete der Meldepflicht gemäß § 13 Abs. 3 nicht nachkommt, außer er macht glaubhaft, dass er die Meldepflicht aus Gründen, die nicht von ihm zu vertreten sind, nicht erfüllen konnte, und er die Meldung unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachholt. (6) Die Kündigung des Vertragsbediensteten, der eine ElternKarenz gemäß §§ 31, 31a oder 32, eine Pflegefreistellung gemäß § 37a oder eine Teilzeitbeschäftigung gemäß §§ 12 oder 37b in Anspruch nimmt, ist unzulässig. Soweit sich der Kündigungsschutz auf die Pflegefreistellung gemäß § 37a oder die Teilzeitbeschäftigung gemäß § 37b bezieht, erstreckt er sich auch auf den von § 37c erfassten Bedienstetenkreis. Ebenso unzulässig ist die Kündigung des Vertragsbediensteten, wenn während der Zeit einer sonstigen, unmittelbar an eine (Eltern-)Karenz im Sinn der §§ 31 oder 31a oder an eine Teilzeitbeschäftigung im Sinn des § 12 anschließenden vereinbarten Teilzeitbeschäftigung Kinderbetreuungsgeld nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz oder eine sonstige Geldleistung nach anderen gleichartigen gesetzlichen Bestimmungen für ein in § 12 Abs. 1 genanntes Kind gebührt oder gebührte, wenn nicht der Grenzbetrag des § 2 Abs. 1 Z 3 Kinderbetreuungsgeldgesetz überschritten wäre. (7) Der Kündigungsschutz beginnt mit der Einbringung des Antrages auf Eltern-Karenz oder Teilzeitbeschäftigung gemäß § 12, jedoch nicht vor der Geburt des Kindes, und endet einen Monat nach dem Ende der Eltern-Karenz oder der Teilzeitbeschäftigung gemäß § 12. Im Fall einer vereinbarten Teilzeitbeschäftigung im Sinn des Abs. 6 zweiter Satz beginnt der Kündigungsschutz frühestens mit der Antragstellung, keinesfalls aber vor vier Monaten ab Beginn der Teilzeitbeschäftigung, bzw. verlängert sich der auf Grund der ElternKarenz oder der Teilzeitbeschäftigung gemäß § 12 bestehende Kündigungsschutz und endet einen Monat nach dem Enden des Anspruches auf Kinderbetreuungsgeld. Dauert die Eltern-Karenz kürzer als zwei Monate, so tritt an die Stelle der Frist von einem Monat eine solche in der Dauer der Hälfte der Eltern-Karenz. (8) Wird geteilte Eltern-Karenz in Anspruch genommen (§ 31a), beginnt der Kündigungsschutz für jeden Teil mit der sich auf ihn beziehenden Antragstellung, jedoch nicht vor der Geburt des Kindes und endet jeweils einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Teiles. Wird der Antrag nach § 31a Abs. 3 vor Ablauf des auf den ersten Teil der Eltern-Karenz bezogenen Kündigungsschutzes eingebracht, endet der Kündigungsschutz einen Monat nach Ende des zweiten Teiles der Eltern-Karenz. (9) Wird Pflegefreistellung gemäß § 37a oder Teilzeitbeschäftigung gemäß § 37b in Anspruch genommen, beginnt der Kündigungsschutz mit Beginn der Pflegefreistellung oder der Teilzeitbeschäftigung und endet einen Monat nach deren Winker 5 Winker Wer oder Was ist der ? Der GLB-Gemeinde ist eine parteiunabhängige Fraktion einzig den Interessen der Mitglieder verpflichtet! Wir fragen nicht nach deinem Parteibuch, nur dein Einsatz und Mitarbeit für die Bediensteten zählt! Der GLB-Gemeinde ist ein behördlich genehmigter Verein und unterliegt seinen Vereinsstatuten. Kann ich beim GLB-Gemeinde frei arbeiten und meine Meinung äußern? Dienststellen: Die Tätigkeit der GLB – PV/BR ist völlig unabhängig und wird in keiner weise eingeschränkt – Dienststellenautonomie! Die Tätigkeit der GLB – PV/BR werden vom GLB-Gemeinde Büro koordiniert und logistisch und finanziell unterstützt. Listenreihungen Dienststelle: Die Reihung der Mitglieder unterliegt der Eigenverantwortung der Dienststellen und seiner GLB-PV/BR Listenreihungen Hauptausschuss/PGA-/BR/Gewerkschaft/BR/ZBR/Zentral-Wienervorstand/ Zentralausschuss und diverse Gremien: Diese Gremien werden in Absprache mit den einzelnen PV/BR in der Leitung getroffen. Die Reihung wird nach dem Prinzip durchgeführt, dass grundsätzlich jeder Kandidat des GLB ein Mandat bekommen soll. Unterstützung der PV/BR: Die Koordinierung erfolgt über unser Büro, hier werden Aussendungen gedruckt und organisatorische sowie finanzielle Unterstützung geregelt. Politische Tätigkeiten der PV/BR: Der GLB unterliegt keiner politischen Partei unsere Mitglieder können frei und unabhängig ihrer Tätigkeit nachgehen. Politische Ambitionen der GLB-Mitarbeiter werden von der Fraktion nicht hinterfragt, solange sie mit den Statuten des GLB und den Interessen unserer Mitglieder vereinbar sind. Schutz des GLB PV/BR: Der GLB gewährt allen GLB-Mitgliedern rechtliche Unterstützung, in Einklang mit den Statuten und den Gesetzen. Schulungen: Der GLB-Gemeinde organisiert auf Wunsch dein Schulungsprogramm und führt einmal jährlich ein eigenes Seminar durch. 6 Winker Winker Betriebsrat beim Der Sonne entgegen……………. Ganz nach deinem Wunsch – flieg wohin du willst in Europa – 1 Woche all inklusiv oder zwei Wochen Philippinen/Boracay ……. denn ein neuer Betriebsrat braucht viel Sonne! Jede/r neue Kandidatin/Kandidat, die für den GLB-Gemeinde, für die im Mai stattfindenden Betriebsratswahlen/Personalvertretungswahlen kandidiert, nimmt nach der Wahl an der Verlosung einer Urlaubsreise teil! Melde dich, bei uns - Gemeinde Kündigungsschutz – Versetzungsschutz Als BR und PV steht der Bedienstete unter besonderen Schutzbestimmungen ! Wir informieren Dich! Der GLB-Gemeinde ist eine parteiunabhängige Fraktion, einzig den Interessen der Mitglieder verpflichtet! Büro: Elterleinplatz 6 1170 Wien Tel: 01 407 69 36 / FAX: 01 407 69 36 13 E-Mail: [email protected] ……..Kollegin Doris 0664/ 4149853 (Doris Grössinger) oder unser BR. Roman (Roman Böhm-Raffay) stehen dir bei Fragen zur Verfügung! Winker 7 Winker Sommer, Sonne, Sand und andere Ärgernisse Endlich Sommer, lang ersehnt und endlich da! Im Juni waren die Temperaturen zwar noch erträglich und so ist uns Fahrern nicht so bewusst gewesen, dass mehr ULF´s vor den Hallen der ZW stehen, als aktiv eingesetzt sind. Wenn ich sie dort so malerisch stehen sehe, empfinde ich das, seit das Quecksilber auf 35 Grad geklettert ist, als blanken Hohn. Dem Fahrpersonal rinnt bei diesen Temperaturen der Schweiß in Strömen vom Körper und sie sehen aus, als wären sie eben der Dusche entstiegen – und abgestellt, vor sich hinstehend, die Züge mit Klimaanlage, als würden sie uns auslachen. Ich habe mit vielen KollegInnen gesprochen und wir alle sind uns zu einer 100%igen Übereinstimmung gekommen, es waren noch nie so wenig ULF‘s auf der Piste wie zur Zeit. Außer natürlich zu jenem Zeitpunkt, als wir einige Wenige hatten. In der Werkstätte nachgefragt, warum das so ist, bekam ich zur Antwort:“ In der ZW stehen nur verunfallte und Züge zur Revision – also werden anscheinend die meisten Revisionen im Sommer durchgeführt?! Auf die Frage, kann man diese Revisionen nicht so ansetzten, dass im Sommer bei größter Hitze alle zur Verfügung stehen, sagte man mir: „ Nein, kann man nicht, denn die Termine sind vorgegeben“. Es würde mich als Laien interessieren, ob bei diesen Terminen nicht auch, wie bei der KFZ – Überprüfung, ein Toleranzzeitraum von einem oder mehreren Monaten vom Gesetzgeber eingeräumt wird? Dann könnte man die Revisionstermine in kühlere Monate ansetzen und die Dauer der abgestellten Züge verringern, indem diese Termine nicht in die Urlaubszeit der in der Werkstatt arbeitenden Kollegen fallen. Die FahrerInnen wären „cooler“ und zufriedener und die Rollstuhlfahrer müssten nicht 40 Minuten und mehr auf eine Mitfahrgelegenheit warten. Es gibt aber nicht nur in der ZW abgestellte Züge, sondern ausgelöst durch Kompetenzschwierigkeiten auch auf den Bahnhöfen, wie z.B.: In einem Ulf wird eine grobe Verunreinigung, am Boden sowie an einem Fahrgastsitz, festgestellt. Der Zug wurde am Bahnhof Simmering eingezogen und von der Reinigungsmannschaft bearbeitet. Am nächsten Morgen, sollte ein Kollege mit diesem Zug ausfahren, leider war die Verunreinigung nur am Boden und nicht am Sitz gereinigt worden. Dem Kollegen wurde gesagt, der verunreinigte Sitz sei kein Grund nicht auszufahren. Prompt hat sich ein Fahrgast just auf diesen, noch immer verunreinigten Sitz, niedergelassen. „Fahrgastbeschwerde“ und neuerlich musste der Zug zwecks Reinigung getauscht werden. Nach Rücksprache mit einem Vorgesetzten des Reinigungsfirma erfuhr ich, dass das Reinigungspersonal „NUR FÜR DIE BODENREINIGUNG“ zuständig ist. Daher wurde der Zug kurzerhand für einige Tage am Bhf. Simmering abgestellt. Bis die Kompetenzfrage geklärt war, der Zug auf den Bhf. Favoriten überstellt und gereinigt wurde, verging eine ganze Woche!!!! Noch ein klimatisierter Zug, bei 34 Grad im Schatten, weniger auf der Strecke. So wie dieser Vorfall, gibt es noch viel andere, die aber immer auf Kosten der Kleinen ausgetragen werden. Eva Harrer Winker Stadtwerke Rundblick Massive Einschnitte gab es nach der Ausgliederung und Einführung eines Kollektivvertrages bei den Wiener Linien. Seitdem ist der Unmut bei den Bediensteten groß, einerseits wurde eine Zweiklassengesellschaft geschaffen, andererseits kommt es zu wesentlich schlechteren Arbeitsbedingungen. Der GLB, zweitstärkste Fraktion bei den Wiener Linien, warnte vor den Folgen einer Ausgliederung, diese wurden jedoch von der FSG in den Wind geschlagen. Vieles wurde von der FSG versprochen – jedoch gehalten wurde nichts! Ende 2004 kam es zum Aufruhr bei den Bediensteten in einer Nacht und Nebelaktion stimmten die FSG einer Änderung der Dienst- und Betriebsvorschriften zu. Die Auswirkungen waren katastrophal, die tägliche Arbeitszeit wurde 8 Winker auf bis zu 9 ½ Stunden erhöht, Pausen gekürzt, Durchrechnung der Arbeitszeit (Überstunden werden erst ausbezahlt nach einer 4 wöchentlichen Durchrechnung), Zulagen entfielen. Freistellungen der FSG-PV wurden erhalten! – Wirklich hart kämpften unsere roten Freunde nur, als es um ihre Freistellungen ging, diese können sie nun auch weiterhin nach den wesentlich günstigeren Bedingungen des Personalvertretungsgesetztes konsumieren! GLB-Zentralbetriebsrat setzte außerordentliche Hauptgruppenversammlung durch! – fast 2000 Bedienstete unterschrieben die Forderung nach Einberufung einer außerordentlichen Hauptgruppenversamm- lung, in der ultimativ Neuverhandlungen gefordert wurden! FSG wurde in die Knie gezwungen – Zähneknirschend musste die FSG den Forderungen des GLB und der Bediensteten nachgeben, zurzeit finden Neuverhandlungen statt! Dienststelle Speising – Jänner 2005 wollte die FSG ein neues 3 Schichtsystem einführen, dies wurde im Dienststellenausschuss vom GLB abgelehnt, jedoch mit den Stimmen der FSG durchgesetzt. Die GLB-PV‘s von Speising mobilisierten daraufhin die Belegschaft der Dienststelle Speising und konnten die Euer FSG zwingen, Kollege das alte Zweischichtsystem Roman Böhm-Raffay wiederBR-Fahrdienst einzuführen. Winker Fleck (Beanstandung) SAND FÜLLEN – -ein Thema, dass in letzter Zeit bei mir Ärger verursacht! Bevor ich diesen Fall, den ich im Forum schon erörtert habe erkläre, möchte ich betonen, dass Zeit unterfahren kein Kavaliersdelikt ist und zu Verschlechterungen der Fahrzeit führen kann. Am 18. Mai dieses Jahres wurde mir eine Beanstandung zur Rechtfertigung vorgelegt und man höre und staune, diese war vom 30. 12. 2004. Ich sollte an diesem Tag die Fahrzeit zweimal um 3 Minuten unterfahren haben und das, obwohl niemand zum Uhrenvergleich zu mir kam. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich noch davon überzeugt, dass es, wie laut Abmachung, keine so genannten Fernfleck mehr gibt. Jetzt stellt sich die Frage, ob das nur eine weitere Lüge von vielen war, denn anders kann ich es mir nicht vorstellen. Weiters konnte ich aus der VK erfahren, dass es sich um eine Überprüfung handelte, - obwohl ich weder vermehrt Unfälle oder Sicherheitsfleck hatte und auch keine Meldung für höhere Dienste abgab. Mir wurde auch aus der VK versichert, dass es nur der erste Tag war, denn an allen anderen Tagen war ich vorbildlich unterwegs. Nach solch einem Zeitraum nimmt man jedem Kollegen die Möglichkeit sich zu rechtfertigen, denn niemand wird sich mehr erinnern können, was man vor fast einem halben Jahr am Bus/Zug getan hat. Weiteres war kein Name oder Dienstnummer auf der Beanstandung, sodass ich nicht nachvollziehen konnte wer diese schrieb, womit mir wiederum das Recht einer Dienstaufsichtbeschwerde genommen wurde. Jetzt stellt sich bei mir die Frage, ob es nicht ein Akt der Genugtuung einer Fraktion ist, die es nicht akzeptiert das ich beim GLB mitarbeite? Ich bekomme einen Zug, der/die abgelöste Kollege/in ist sehr freundlich, lächelt mich an und sagt: „Alles in Ordnung“! In der Endstelle bei der Umsicht muss ich aber in leere Sandkästen und Kisten schauen. Die Reservekistchen sind nur mit ungefähr fünf Zentimeter Sand gefüllt und somit heißt das für mich, ich muss mindestens drei Kisten Sand füllen, damit alle Kästen und Kisten halbwegs gefüllt sind. Eurer Darauf angesprochen rechtfertigt sich der/die betroffene Kollege/in „ ich hatte Verspätung und daher keine Zeit zu füllen“ oder „ich bin doch nicht blöd und fülle für die faulen Fahrer“ oder „bei mir war noch genug drinnen“. Diese und viele andere Ausreden habe ich schon gehört! Ich möchte alle KollegInnen daran erinnern, -SAND gehört zur Sicherheitseinrichtung und MUSS kontrolliert und GEFÜLLT werden. Auch wenn es unangenehm ist. Verspätungen oder auch wenn man selbst keinen Sand verbraucht hat, sind kein Grund nicht zu füllen. Ob KVler oder Altgedienter, Mann oder Frau – wir haben ALLE dieser Verpflichtung nachzukommen und sollten so kollegial sein und diese auch korrekt ausführen. Es ist nicht einzusehen, wenn immer dieselben KollegInnen Züge mit leeren Sandbehältern bringen und andere KollegInnen als Sandnachfüller herhalten müssen. Auch häufen sich in letzter Zeit, Kaffeebecher, Dosen und Getränkeflaschen am Fahrerplatz. Es kann doch nicht so schwer sein, diese in den Endstellen zu entsorgen?! Die Fahrerplätze sind ohnehin verdreckt genug, es müssen nicht auch noch die Reste von Essen und Trinken dort deponiert werden. Eva Harrer GLB in eigener Sache In der Causa, GLB gegen Alfred Tancsits ( BO Hernals), wurde Koll. Tancsits in 1. Instant schuldig gesprochen. Urteil: 800 • auf 3 Jahre bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig – Koll. Tancsits hat Berufung eingelegt. Heinzl Winker 9 Winker www .g lb-g emeinde .a www.g .glb-g lb-gemeinde emeinde.a .att Die Meinung der Diskutanten muss nicht mit der unseren übereinstimmen. Wäre ja alles gar nicht notwendig gewesen von Winker Leser am 25 May. 2005 12:23 Hallo Leute, habt ihr auch schon den Juni Winker gelesen? Der Artikel über die Nahverkehrsordnung hat mich ziemlich verärgert. Zuerst wurden wir ausgegliedert, dann kamen die KVler und jetzt habens uns auch noch eine neue Betriebsordnung verpasst. Unser liebe Frau BO - FSG hat uns, als wir uns über die Veränderungen beschwerten jedes Mal gesagt, das müssen wir so machen, weil die Wr. Linien ausschreiben müssen und sonst nicht konkurrenzfähig sind und unser Job wäre in Gefahr und wer weiß wie die Linien in ein paar Jahren überhaupt ausschauen und vor allem, wenn wir jetzt nicht alles neu verhandeln, in ein paar Jahren werden wir dazu gezwungen. Ich bin zwar nur ein kleiner Fahrer, aber ich frage mich schon warum wurde alles so voreilig durchgezogen und nicht wirklich abgewartet bis man genau wusste welche Änderungen wirklich kommen würden. Im Grunde genommen sitzen wir jetzt unnötiger weise in der Schei.. und jetzt heisst´s -na, simma froh, dass es nicht gar so schlimm gekommen ist. von Roman Böhm-Raffay ( GLB/GdG Vorsitzender) am 31 May. 2005 13:59 Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Recht sind viele Bedienstete verärgert! Die Unternehmensführung und die FSG begründeten die Ausgliederungen, den Kollektivvertrag und die neue DBV immer mit den EU-Richtlinien und den damit verbundenen, notwendigen Ausschreibungen die sie durchführen MÜSSEN !!!(Anm.d. Red. 20.7. -wurde zwischenzeitlich geändert ) Es ist eine Tatsache, dass der Erstentwurf der Nahverkehrsrichtlinie eine völlige Liberalisierung des öffentlichen Verkehrs vorsah, jedoch wie der Name schon sagt „Erstentwurf“ - ist eine reine Absichtserklärung und wie die Erfahrung zeigt, gibt es immer unzählige Abänderungen bis ein solcher Entwurf zum Gesetz wird. Faktum ist wie wir jetzt wissen, die Ausschreibung war in dieser Form nicht NOTWENDIG. Warum Gewerkschaft und Personalvertretung dem zugestimmt haben ,darüber kann man nur Vermutungen anstellen. Wenn man die Ausgliederung hernimmt, kann mit Bestimmtheit gesagt werden, dass die EU – Bestimmungen nur als Vorwand dienten, denn nach den Stadtwerken wurden von der roten Stadtregierung auch viele andere Bereiche ausgegliedert, vor allem im Sozialbereich. Es ist eindeutig Politik der Wiener Sozialdemokraten, dass ein Großteil der derzeitigen Gemeindebediensteten in Zukunft nach Kollektivvertrag angestellt wird. Die Wiener Roten machen im Grunde das gleiche wie die Regierung die sie so verteufeln, sie gliedern aus und privatisieren. Der einzige Unterschied ist, dass die roten Gewerkschaften, ihre roten Freunde im Rathaus nicht kritisieren! Besonders deutlich kam das zum Ausdruck als Wien seine Pensionsreform durchzog, die defakto eine Gleichstellung mit den ASVG– Versicherten bedeutet. Nun haben unsere Gemeindebediensteten grundsätzlich dieselben Regelungen wie alle Privatangestellten, - mit dem kleinen Unterschied -, bei den Verschlechterungen wurden wir angepasst, eine Abfertigung bekommen wir jedoch nicht! All dies geschah mit Zustimmung der FSG und wurde uns auch noch als Erfolg verkauft. Jene Veränderungen, die nur die Wiener Linien betreffen (KV, DBVNEU) unterliegen einzig und allen der Verantwortung der Personalvertretung. Warum stimmte die FSG allen widerspruchslos zu und verteidigte diese Reformen sogar noch? Ich bin der Meinung, es wurde dem Druck der Parteifreunde aus dem Rathaus nachgegeben, sonst wäre es kaum erklärbar das allem kampflos zugestimmt wurde. Ein wesentlicher Grund warum es zu keinen Protestaktionen kam war meiner Meinung nach auch, dass jene Kollegen aus den ausgegliederten Bereichen auch weiterhin von der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten vertreten werden und es somit zu keinen Mitgliederschwund kam. Die Arbeitsbedingungen und Einkommensverluste dieser Kollegen, waren da sicher nicht vorrangig wichtig. Zusammenfassend kann gesagt werden, es gab sicher einen Deal zwischen Gemeinde Wien und Gewerkschaft und im Vordergrund standen dabei sicher nicht die Interessen der Bediensteten. Euer Kollege Betriebsrat Böhm – Raffay Roman 10 Winker Winker Das Ende der EU-Verfassung? Als ich am Sonntag, 29. 5. mit Interesse die ORF-Sendung „offen gesagt“ verfolgte und im laufe dieser Sendung das „NEIN“ Frankreichs zur EU-Verfassung vernahm, habe ich mich ehrlich gefreut. Die Franzosen haben mit ihrem NEIN, ihre lang aufgestaute Frustrationen über ihren abgehalfterten Präsidenten, ihre Regierung und über den Stand der Dinge in Ihrem Land und der EU kundgetan. Gut so. Was mir allerdings sehr sauer aufstieß, war die Reaktion des grünen EU-Abgeordneten Johannes Voggenhuber. Der gute Mann verfiel doch tatsächlich in eine Art Schockzustand, als er das Ergebnis der Abstimmung in Frankreich vernahm. Er nämlich, der gut versorgt an den fetten EU-Futtertrögen sein Dasein fristet, verfiel von einer Sekunde auf die andere sichtlich und meinte mit aschfahlem Gesicht, dass diese Abstimmung eine „Tragödie“ und eine „Katastrophe“ für die EU als Gesamtes darstellt. Gott sei Dank wusste der gute Voggenhuber zu diesem Zeitpunkt noch nicht, wie die Niederlande abstimmen, das hätte ihm dann ganz sicher den Rest gegeben. Die Holländer nämlich, haben sich voll und ganz gegen den Zustand der EU und gegen diese wahnsinnige Verfassung gerichtet und sich zornig abgewandt. Das NEIN der Holländer ist deutlich mehr als das der Franzosen, nämlich eine massive Zurückweisung der Richtung, die uns durch die EU-Verfassung für die EU gezeigt wird. Eine Richtung die von der Mehrheit der EU-BürgerInnen abgelehnt wird. Ein Wahnsinn wäre es, wenn die EU-Regierungschefs jetzt weiter machen wie gehabt. Die Empfehlung von Luxemburgs Premier Juncker und Frankreichs Ex-Präsident Giscard d´Estaing , die Franzosen und Holländer noch einmal abstimmen zu lassen, bis das Ergebnis passt, wäre fatal. Wenn die Regierungschefs wirklich den Willen haben diese EU noch zu retten, dann müssten sie mehr tun als große Reden schwingen, sondern Inhalte prüfen und neu überdenken und endlich verstehen was die Bürger an diesem neuen Europa ablehnen und wovor sie Angst haben. Den EU-Bürgern ist die Union trotz aller Propagandareden und Hochglanz - Werbeprospekten fremd und bedrohlich geblieben. Ein „WIR“ Gefühl gibt es nicht und wird es so auch niemals geben. Hautnah erleben wir alle den EU-Schwachsinn Europas mit. Jahrzehntelange Sicherheiten und soziale Standards verschwinden, Arbeitslosigkeit in allen Altersgruppen, enorme Teuerungen und wenig Zukunftsperspektiven. Die eigene kleine, geschützte Welt ist in Gefahr und wird vielleicht bald nicht mehr existieren. „Erweitern“ heißt die EU-Lösung! Als wenn das die Lösung schlechthin wäre. Die „alten“ EU-Staaten hätten erst auf stabilen Beinen stehen müssen, bevor man auch nur daran denkt die EU um weitere 10 Staaten zu erweitern. Das Ergebnis dieser Erweiterung kennen wir alle: -innere Konkurrenz mit den neuen osteuropäischen Ländern, der Zerfall der alten Wohlfahrtsstaaten wegen riesiger Budgetlöcher und sinkenden Kinderzahlen und natürlich der verschärfte Wettbewerb mit Asien, Indien und Amerika. Was sollen die Menschen denken, wenn zwischenzeitlich Polen, Slowaken, Ungarn usw. auf unseren fast ausgeschöpften Arbeitsmarkt drängen und sie selber aber auch keine Arbeit haben und jeden Tag um ihre Existenz zittern müssen. Da klingt es ja schon fast wie ein Hohn, wenn man bedenkt das „alte“ EU-Staaten“ wie Deutschland, Holland und Frankreich es bis dato nicht geschafft haben, ihre seit langem ansässigen Minderheiten aus der Türkei und Nordafrika zu integrieren. ……..und dann will die EU auch noch die Türkei aufnehmen und gleichzeitig tobt aber in genau diesen Ländern, in Holland, der BRD und Frankreich, heftiger Streit darüber, ob muslimische Einwanderer überhaupt willens sind, die Werte der Union anzuerkennen und sich im Alltag anzupassen. Interessant ist es vielleicht noch zu erwähnen, dass bei einer in Deutschland gestarteten Umfrage, die „eingesessenen“ Türken geschlossen gegen einen EU-Beitritt der Türkei sind. Warum werden die EU-Bürger nicht gefragt, wenn die Regierungen z.B. den nahen Beitritt von Bulgarien und Rumänien beschließen? Diese Staaten können unmöglich das Tempo der westlichen EU-Staaten halten und zwangsläufig müssen die finanzkräftigeren Staaten wieder herhalten - auf Kosten der eigenen Bürger. Da wird und kann es niemals eine Gemeinschaft aller 25 Staaten geben. Für diese Einsicht aber, braucht man vorausschauende, weise und tatkräftige Staatschefs – Schröder, Berlusconi, Blair und Konsorten fehlen diese Eigenschaften völlig. Sie sind nichts anderes als Marionetten der Wirtschaft – egal was es kostet. Doris Grössinger Winker 11 Winker Anfragen/Beschwerden an den Immer wieder erreichen uns Anfragen von Bediensteten über die verschiedensten Themen und wir beantworten selbstverständlich alle. Die meisten werden wir laufend im Winker ausschnittsweise abdrucken, selbstverständlich ohne Namensnennung und Dienststelle! Ihr könnt eure Anfragen. Beschwerden usw. an die Winkerredaktion senden GLB-Büro: Tel 407 69 36 / Fax 407 69 36 13 / Mail: [email protected] Betriebsrat Böhm-Raffay: Tel. 0664 15 17 922 Mail: [email protected] Bediensteter Anfragen/Beschwerden Bediensteter Bediensteter .............ich gehe öfters Aushelfen und ich ärgere mich, warum ich die Wegzeit nur einmal bekomme, ich muss ja auch zurückfahren. Viele von uns Fahrern wollen gar nicht Aushelfen gehen, werden aber gezwungen und müssen jetzt durch halb Wien gondeln und bekommen das nicht einmal gerecht bezahtl. Auch finde ich, ist es eine Frechheit, dass die Aushelferzulage einfach gestrichen wurde. Winkerredaktion Nach Einführung der DBV-Neu wurde vieles neu geregelt, dabei wurde auch die Regelung der Wegzeit und Aushelferzulage geändert. Dafür war selbstverständlich die Zustimmung der Personalvertretung/Betriebsrat notwendig und die FSG gab dafür ihre Zustimmung. Diese Neuregelungen wurden von allen anderen Fraktionen kritisiert und als Griff in die Geldtasche unserer Bediensteten durch die Hintertür bezeichnet. Die FSG schmetterte alle Einwände mit der Begründung von notwendigen Einsparungsmaßnahmen ab. Bediensteter Ich schei….. drauf und will nicht Aushelfen gehen, muss ich das oder kann ich es ablehnen. Ich hab kein Auto und unseren Diensteinteiler ist das wurscht…………. ………warum gibt es keine Hitzezulage mehr, die Rolldienstzulage ist ja eine Art Kilometerzulage und die bekommen wir ja nicht in der Endstelle, auch vermute ich……. Winkerredaktion Die Frage ist berechtigt und wurde vom GLB auch nicht verstanden, Wir haben die FSG schon vor Monaten mit dieser Frage konfrontiert und damit argumentiert, dass der Fahrer der Hitzebelastung ausgesetzt ist solange er am Zug sitzt und nicht nur wenn er fährt. Die lapidare Antwort war -, wenn wir wieder eine Hitzezulage einführen, kürzen sie die Rolldienstzulage. Ich bin bei den Wiener Linien Buslenker (38 Jahre alt) und pragmatisiert, meine Frau ist pragmatisierte Landesbedienstete in Niederösterreich und behauptet steif und fest sie kann mit 61,5 Jahren auch weiterhin in Pension gehen. Jetzt häkelt sie mich immer wegen dem roten Wien, weil……………. Winkerredaktion Ja, deine Frau hat recht, derzeit hat Niederösterreich eine bessere Regelung. Derzeit haben erst drei Bundesländer ihre Pensionsantrittsalter auf 65 erhöht, bezeichnend ist, dass unser rotes Wien schlechtere Regelungen hat, als die meisten so genannten schwarzen Bundesländer. Auch wurden diese massiven Verschlechterungen, ohne den geringsten Widerstand der Gewerkschaft durchgeführt. Wir brauchen so glauben wir, nicht anzumerken, welche Fraktion die absolute Mehrheit in der Gewerkschaft hat!!! Bediensteter Mein Name ist ………. , ich bin pragmatisierter Werkstättenbediensteter und ich kann nicht verstehen, dass wir jetzt fast die gleichen Bedingungen wie die Privaten haben, ich aber trotzdem keine Abfertigung bekomme. Meine Lebensgefährtin ist fast gleich alt, geht zur selben Zeit in die Pense und bekommt fast 16 000 • Abfertigung. Meine Pense wird nicht viel höher sein und das ist eine Frechheit! Warum lassen wir uns das gefallen, ich zahl soviel Gewerkschaftsbeiträge und es wird alles hingenommen, das ist………… Winkerredaktion Leider müssen wir Aushelfen gehen und können dies nicht verweigern, umso unverständlicher ist die derzeitige finanzielle Regelung und die Zustimmung der FSG. Wenn du mit deinem Diensteinteiler nicht reden kannst, versuche es mit deinem BO, sollte dies auch nicht klappen rufe unseren GLB- BR Roman Böhm-Raffay an, er kann versuchen mit dem zuständigen Kollege zu reden. 12 Winker Winkerredaktion Leider stimmen die Fakten die du geschrieben hast, pragmatisierte Gemeindebedienstete sind defakto mit den ASVG – Versicherten gleichgestellt, -jedoch nur bei den Verschlechterungen, auf einen Abfertigungsanspruch wurde vergessen. Besonders ärgerlich ist, dass wir gegen die Pensionsreform der Regierung streikten, jedoch bei der Pensionsreform der Gemeinde Wien nicht einmal Kritik von Seiten der Gewerkschaft zu hören war. Ob es damit vielleicht zusammen hängt, das Gewerkschaft und Gemeinde Wien zufällig rot sind???? Winker Freizeit und Reisen GdG-Mastercard mit VORSORGE SOS-Paket Sie können Ihre Mitgliedskarte der GdG jetzt mit vielen Vorteilen ganz leicht in eine Mastercard mit SOS-Paket umwandeln. So haben Sie immer und überall das nötige Kleingeld dabei und zusätzlich einen hervorragenden Gesundheitsschutz auf Reisen, weltweit. Sie genießen die Vorteile der GdG-Mastercard mit VORSORGE SOS-Paket zum GdG-Vorteilspreis und zum Einstieg ein Jahr lang gratis! Gesundheitsschutz auf Reisen Die Auslandsreise-Krankenversicherung der GdG-Mastercard mit VORSORGE SOS-Paket bietet Ihnen weltweit unbegrenzten Krankenversicherungsschutz für die ersten sechs Wochen einer Auslandsreise, beliebig oft pro Jahr. Der Versicherungsschutz ist nicht an Zahlungen mit der Karte gebunden. Ideal für Familien und SeniorInnen! Mit dem VORSORGE SOS-Paket kann Ihnen im Ausland nichts mehr passieren. Sie sind für gesundheitliche Zwischenfälle bestens gerüstet. Im Ernstfall holt der SOS-Rückholdienst Sie und Ihre Familie nach Österreich zurück. Das VORSORGE SOS-Paket beinhaltet die Kostenübernahme für: · Ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland · Krankentransport und Rücktransport aus dem Ausland · Überführungskosten bei Tod · Bergungskosten im In- und Ausland nach Unfällen bis EUR 4.000.· Hubschrauberbergung bis EUR 10.000.· Heimtransport innerhalb Österreichs nach Unfällen mit Sanitätsfahrzeugen bis EUR 1.500.· Krankenbesuch naher Angehöriger im Ausland bis EUR 2.000.-, wenn der Spitalsaufenthalt länger als eine Woche dauert. · Medikamententransport · Wiederbeschaffung von Reisedokumenten bis EUR 200.Und zusätzlich im Familienpaket: · Rückreise von mitversicherten Familienangehörigen · Begleitkosten für Kinder bis zum 12. Lebensjahr in ein ausländisches Krankenhaus bis EUR 100.- pro Tag. · Kinderrückholung bei Alleinreise Die Leistungen werden ohne Selbstbehalte und unabhängig von Vorerkrankungen oder chronischer Leiden erbracht. Der Versicherungsschutz gilt mit dem Erhalt der Karte. Dieses umfassende VORSORGE SOS-Paket erhalten Sie nur im Rahmen der GdG-Mastercard und Ihrer GdG-Mitgliedschaft. Anmeldeformular zum Downloaden unter: www.gdg.at Winker Ade – Breitensee Historisch gesehen zählt der Betriebsbahnhof – Breitensee zu einen der Ältesten von Wien. Die Eröffnung fand am 26. Juli 1873, erstmals mit Pferdetramway statt. 1903 - 1907 gab es als Kennzeichnung nur Symbole, erst ab 1907 wurden die Wagen mit Signalen versehen. Der im Krieg schwer beschädigte Bhf. wurde rasch wieder aufgebaut und die Linienführung des 49er (dieser hatte längst seinen Stammbahnhof in Breitensee gefunden), war wieder aufrecht. Die Verbindung stadteinwärts konnte am 10. Sept.1945, zwischen Bellariastr., Burgg., Breite Gasse, Siebensterng., Westbahnstr., wieder aufgenommen werden. Der Auswärtsteil war bereits am 29. April 1945, ab Gürtel bis Bujattigasse wieder befahrbar. 1971 hatte die Linie 49 mit 32 Gelenk – u. Großraumzügen den größten Wagenbedarf. Erste größere Veränderungen kamen in den 90iger Jahren mit dem U3-Bau und mit der Zusammenlegung mit dem Bhf. Ottakring, was natürlich Fahrplanausdichtung zur Folge hatte. 2006 wird die neue Halle in Rudolfsheim eröffnet und spätestens da heißt es „ADE für BREITENSEE“! Die bekannte „Sonderlinie 45“ (Stadion) hat ihr Ende bereits gefunden ! Eure Fini Winker 13 Winker Vormerksystem - so funktioniert’s Fragen von Bediensteten, ob das Vormerksystem auch für die Strassenbahnfahrer der Wiener Linien gilt, ist eindeutig mit ja zu beantworten. Wir unterliegen wie alle Verkehrteilnehmer der Straßenverkehrordnung. Objektiv betrachtet gibt es im Vormerksystem jedoch kaum Delikte die uns Fahrer im Dienst betreffen könnten, abgesehen von den ersten sechs Punkten. Fragen, welche Auswirkung hat ein Führerscheinverlust nach dem Vormerksystem bei den Wiener Linien für den Bediensteten, können wir leider noch nicht komplett beantworten. Eine Anfrage werden wir im September im BR stellen! Für Buslenker und alle Alkoholdelikte ist die Sachlage eindeutig – Verlust der Fahrberechtigung! Bei Bim -Fahrern ist die Lage nicht so eindeutig, da sie für das Fahren eines Schienenfahrzeuges keinen Führerschein benötigen. Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass die W.L. einen Bediensteten vom Fahrdienst abziehen, weil er des Öfteren in seinem privat PKW z.B. sein Ladegut bzw. seinen Hund nicht richtig gesichert hat und dadurch den Führerschein verlor. Genaue Infos werden wir in der Septemberausgabe des Winkers bringen! Der Deliktkatalog des Vormerksystems enthält dreizehn schwere unfallrelevante Verkehrsverstöße. Wer leichte Verkehrsübertretungen oder gar nur Parkdelikte setzt, braucht nichts zu befürchten. 1. Bei der ersten Übertretung aus einem Katalog von 13 schweren Verkehrsverstößen, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden, gibt es eine Vormerkung im Register. 2. Nach dem zweiten Delikt aus diesem „Pool“ folgt der Auftrag, eine Maßnahme zu absolvieren, etwa ein Verhaltenstraining. 3. Erst wenn diese beiden Schritte keine Besserung gebracht haben und innerhalb von zwei Jahren ein drittes Delikt gesetzt wird, wandert der Führerschein für drei Monate zur Behörde. Was passiert mit der Vormerkung? Die so genannten „Vormerkdelikte“ werden als nicht so gefährlich angesehen wie jene schweren Delikte, die zur sofortigen Entziehung der Lenkberechtigung führen. • Mit dem Strafbescheid zur ersten Übertretung wird der Lenker über die drohenden weiteren Schritte bei Fortsetzung seiner „Karriere“ informiert. • Nach mehrfachen Übertretungen, muss der Lenker Maßnahmen absolvieren, die von psychologischen Gesprächen über Fahrsicherheitstraining bis hin zu Schulungen zur richtigen Kindersicherung reichen. 14 Winker • Wird innerhalb von zwei Jahren hingegen kein Folgedelikt eingetragen, wird die Vormerkung nicht mehr berücksichtigt. Was fehlt noch? Derzeit ist noch in Diskussion, welche Maßnahmen die Behörde bei der zweiten Übertretung anzuordnen hat. Bekannt ist zwar, dass dafür psychologische Nachschulungen, Fahrschul-Perfektionsfahrten, Fahrsicherheitstraining, Ladungssicherungskurse oder Erste Hilfe-Kurse in Betracht kommen. Die genaue Zuordnung und die Kosten werden aber noch im Sommer feststehen. Was kann man gegen eine Vormerkung tun? Wer glaubt zu Unrecht bestraft worden zu sein, kann den Strafbescheid mit einem Rechtsmittel bekämpfen. Die Vormerkung wird erst mit Rechtskraft des Strafbescheides wirksam. Die Delikte im Überblick • Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C- und D-Führerschein (LKW und Autobus) • Übertretung der 0,5 Promille-Grenze allgemein • Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg • Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes 0,2 bis 0,4 Sekunden (darunter Entzugsdelikt) • Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung • Überfahren von rotem Ampellicht mit Vorrangverletzung • Befahren des Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen • Verletzung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern • Missachtung der Tunnelverordnung bezüglich der Beförderung von gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln • Blockieren der Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen + Umfahren von bereits geschlossenen Schranken • Lenken eines Kfz mit schweren Mängeln • Lenken eines Kfz mit nicht entsprechend gesicherter Beladung • Nichtbeachtung der Vorschriften zur Kindersicherung Euer -TEAM Winker Aus gegebenem Anlass! Aus gegebenem Anlass, möchte ich diese Zeilen verfassen und über etwas schreiben, worüber niemand spricht, weil es gar nicht passiert – weil es täglich von uns verhindert wird. Es ist nicht besonders schwierig über Unfälle zu diskutieren und noch einfacher ist es Gerüchte und Unsinn in die Welt zu setzen – aber, - und das möchte ich nachhaltig betonen – wir sind alle tagtäglich auf der Strasse und verhindern Gott sei Dank mehr Unfälle als passieren. Auch jene Kollegen, denen das Glück derzeit nicht zur Seite steht! Mit Weitsicht und Routine können wir vieles schon im Ansatz erkennen und verhindern, - trotzdem passiert aber von Zeit zu Zeit ein Unfall – plötzlich und aus heiteren Himmel, so etwas kann sehr schnell gehen. Hier könnte sich ein Bahnhofsvorstand mal Zeit nehmen und motivierende Zeilen an die Belegschaft richten, die in jeder Situation und immer ihr Bestes geben. Es werden so viele interne Dienstaufträge aufgehängt, da müsste auch für so etwas Platz sein. Denn das Ansehen der Wiener Linien hängt ganz alleine vom Fahrpersonal ab. meint Eurer Kollege Heinzl Gewinnspiel der Agentur Meidl Die Ermittlung des Gewinners von einem Paar Rennschi der Marke Atomic GS9 inkl. Bindung, gestiftet von Stephan Eberharter(persönl. signiert)/ Uniqa wurde am 27. Juni unter Ausschluss des Rechtweges durchgeführt. Die Gewinnfrage lautete: Welcher mehrfache Österreichische Weltmeister beendete 2004 seine aktive Skikarriere? – Die richtige Antwort war A) Stephan Eberharter Der Gewinner des Preises ist Herr Lederer Christian, Fahrer von der Dienststelle Bhf. Ottakring. Die Agentur Meidl/UNIQA und Winker 15 Der nächste Winter kommt bestimmt! Wegen des guten Erfolges, des im April stattgefundenen Skiurlaubes auf den Stubaier Gletscher, gibt es für nächstes Jahr wieder eine Möglichkeit SUPERGÜNSTIG mit dem GLB Skiurlaub zu machen. Ich freue mich, euch für März 2006 folgendes anbieten zu können: 18. März – 23. März 2006 Ellmau/Tirol ( 10 min.v. Kitzbühel) Im 4*-Hotel Christoph Leistungen: 7 Tage, HP, 6-Tage Skipass Zimmer: nur Doppel- od. Dreibettzimmer - Empfangscocktail Reichhaltiges Frühstücksbuffet Wahlmenü am Abend mit Vorspeisen- u. Dessertbuffet Wein, Bier alkoholfreie Getränke frei zum Abendessen Tägl. Skijause in der Zeit v. 16.00-17.00 Uhr 1mal Bauernbuffet 1mal Galabuffet 1mal Nudel- u. Fischbuffet Unterhaltungs- u .Abendprogramm Kostenlose Nützung der Freizeitanlage wie, Sauna, Hallenbad, Whirlpool, Dampfbad, Squash, Tischtennis Kostenloser Bademantelverleih Bustransfer: 9.00 Abfahrt Fontanastr./Kuhtrifftgasse Parkplatz bis zum Hotel/Ellmau und retour nach Wien 6-Tages Liftkarte, gültig im gesamten Skigebiet ( größtes, zusammengelegtes Skigebiet Österreichs – 250 km ) PREIS: inkl. oben angeführten Leistungen • 590.—pro Person Anzahlung • 150.— bis SPÄTESTENS 30. November 2005 Auf das Konto der BAWAG: BLZ: 140000/ Knt.Nr.: 01710787138 Empfänger: GLB-Reisen Verwendungszweck: …..Personen Skiurlaub/Ellmau/Tel.Nr…… Gerne senden wir euch auf Anfrage Prospekt und Erlagschein zu. Internet: www.hotel-christoph.com Auf einen schönen und vor allem „unfallfreien“ Skiurlaub 2006, freut sich eure Eva Harrer 16 Winker GLB – Gemeinde Sonderrabatte Für alle Gemeindebedienstete konnte der GLB für folgende KFZ Sonder- Konditionen erreichen, in den nächsten Ausgaben werden wir weitere Sonderangebote vorstellen! Euer GLB-TEAM UNIQA Leasing-Schnäppchen Die beliebte Großraumlimousine Ford Galaxy in der exklusiven Ghia-Ausführung, mit 4-Jahres-Garantie und sensationellem Rabatt - jetzt mit UNIQA Leasing unvergleichlich günstig. Ferner schenkt Ihnen UNIQA Leasing zu Ihrem neuen Ford Galaxy gleich einen Satz Winter-Kompletträder im Wert von EUR 800,- dazu. Ford Galaxy Ghia 1,9 TDI 130 PS / 96 kW* Listenpreis (inkl. 20 % USt. und NOVA): Laufzeit (15.000 km pro Jahr): Restwert (inkl. 20 % USt.): Kaution abnehmend: Leasingentgelt p.M. inkl. 20 % USt. und NOVA: Gesamtbelastung (inkl. EUR 135,- Bearbeitungsgebühr): EUR 34.250,48 Monate EUR 13.870,EUR 7.000,EUR 222,EUR 31.661,- * inkl. getönter Heck- und Seitenscheiben; erhältlich in den Farben Reflex-Silber, Cosmic-Silber oder Onyx-Schwarz Die einmalige staatliche Vertragsgebühr ist im Leasingentgelt nicht enthalten. Das Angebot ist freibleibend und ohne Gewähr. Angebot gültig solange der Vorrat reicht. Auslieferungsort Wien. Jetzt neu: UNIQA Leasing Vorteilswelt! Verkauf des bestehenden Autos, Reifen- und Mietwagen-Bonus Opel Astra Flexxline 1,7 CDTI 100 PS / 74 kW Kaufpreis (inkl. 20 % USt. und NOVA): Laufzeit (15.000 km pro Jahr): Restwert (inkl. 20 % USt.): Kaution abnehmend: Leasingentgelt p.M. inkl. 20 % USt. und NOVA: Gesamtbelastung (inkl. EUR 135,- Bearbeitungsgebühr): EUR EUR EUR EUR EUR 17.860,50 48 Monate 8.116,00 4.500,00 150,00 19.951,00 Die einmalige staatliche Vertragsgebühr ist im Leasingentgelt nicht enthalten. Das Angebot ist freibleibend und ohne Gewähr. Angebot gültig bis 31.10.2005. Jetzt neu: UNIQA Leasing Vorteilswelt! Verkauf des bestehenden Autos, Reifen- und Mietwagen-Bonus. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die General Agentur Meidl: Walter Meidl Tel: 897 13 13 / 18; E-Mail: [email protected] Bettina Schwarz Tel: 897 13 13 / 19; E-Mail: [email protected] Winker 17 GLB – Reisen Vorschau 2006 Liebe KollegenInnen auch 2006 wollen wir Euch ein interessantes Reiseprogramm anbieten! Rundreise (12 Nächte) Guatemala/Honduras/Mexiko(Badeaufenthalt 7 Nächte) Reisetermin Ende Jänner/Anfang Februar 2006 Den genauen Termin/Preis erfährt ihr in der nächsten Winkerausgabe! Reiseverlauf:Flug nach Guatemala City - Antigua – Panajachel (Atitlán See) – Copán (Honduras) – Rio Dulce - Flores – Tikal– Flores - Cancun – Playa del Carmen (Mexico Ausflüge: Chichen Itza, Tulum , Coba) Da unsere Teilnehmeranzahl begrenzt ist, können sich Interessenten schon jetzt kostenlos voranmelden! (Infomaterial wird zugesandt!) Philippinen - Boracay Abflüge MON/MIT/FR 15 Tage Grundpaket DZ 1 350 • EZ 1 550 • Verl. Woche DZ 120 • EZ 240 • Inkludierte Leistungen: Übernachtung, Sicherheitstaxen, Transfers. Nicht inkludiert: lediglich Visum und Mahlzeiten, Startgebühren ca. 8 •. , Flugbenzinzuschläge Boracay ist eine von 7.107 Inseln der Philippinen. Boracay ist inzwischen zum Touristenziel Nr. 1 der Philippinen geworden und zieht Besucher aus aller Welt an. Der schönste Teil der Insel ist der knapp sieben Kilometer lange White Beach, der von den Einheimischen auch Long Beach genannt wird. Neben den etwa 20 Tauchschulen, unzähligen Restaurants und Bars gibt es auch mehrere Discos. Das Freizeitangebot reicht vom Tauchen, Segeln, Surfen, Jet-Ski, Beach-Volleyball bis hin zu Golfspielen, Motorradtouren, usw... Zimmer: Die Hotelanlage ist direkt am Strand mit Swimmingpool, die Zimmer sind, geschmackvoll und sauber mit Terrasse. Alle Zimmer mit Badezimmer/WC, AC, TV und Heißwasser. INFO Jene Bediensteten, die Interesse an einer GLB-Rundreise haben, jedoch wissen wollen wie sie organisiert bzw. der Ablauf ist, oder sich einfach nur über Länder die wir schon besucht haben informieren wollen, können folgende DVD bestellen. DVD Burma/GOA – DVD Vietnam - DVD Boracay Preis 3 • Anfragen/Anmeldungen bei Betriebsrat Böhm-Raffay Tel. 0664 15 17 922 Mail: [email protected] GLB-Büro Tel 407 69 36 / Mail: [email protected] 18 Winker Tour der Alpen (3960km; 37Pässe) Frankreich – Schweiz – Italien - Südtirol Am 17.Juni 2005 war es soweit, die Motorräder wurden verladen und um 22.20 Uhr ging’s mit dem Reisezug los. von unserer 2ten Bikergruppe erwartet wurden, die schon einen Tag vor uns in den Dolomiten herumdüsten. Die erste Nacht im Zug verbracht, dann Frühstückspause in Vaduz ( Liechtenstein) gemacht. Die Gruppe bestand nun aus zehn Gasgriffzupfern, die sich in vier Tagen übers Timmelsjoch, Jaufenpass, Penserjoch, Würzjoch sowie Seiseralm .....usw. durchschlug. Danach quer durch die Schweiz. Am Programm stand die Besichtigung der Kapellenbrücke in Luzern am Vierwaldstädtersee. Auch der Wettergott zeigte sich von seiner besten Seite, was zu Beginn unserer Tour natürlich kein Nachteil war. Nach gefahrenen 311 km, bezogen wir unser erstes Quartier. Beim typisch Schweizer Abendessen, schweiften unsere Gedanken bereits erwartungsvoll zu der Strecke für den nächsten Tag. Nach einem reichhaltigen Frühstück machten wir uns daran Frankreich zu erkunden. Nun kamen die Französischen Alpen an die Reihe, sowie der Col d.Galibier oder Col d. Izoard, einfach ein „MUSS“ für jeden Biker Danach hieß unsere Station Nizza, an diesen Tag leisteten wir 469 km, dabei hatte nach dem Verlassen des Hinkelsteins am Col de Bonette (2802m), heftiger Regen eingesetzt, der die Fahrt an die Cote d’ Azur nicht gerade versüßte. Col de Bonette, ist mit 2802m die höchste Passstrasse Europas. Ein Garant für wunderbare Kurven, aber auch nicht selten begegneten wir Kuhherden auf der Fahrbahn. Gegen 20 Uhr erreichten wir unser Hotel. Nizza bei Nacht war angesagt, einfach wunderbar. gelassen werden. Heute meinte es Wettergott zu gut mit uns (35 Grad). Dieser Tag verstrich einfach nur mit Sehenswürdigkeiten zu bestaunen. An der Küste entlang ging’s weiter nach Italien, wo wir uns in einem kleinen typisch italienischen Städtchen für eine Nacht häuslich niederließen. Am nächsten Morgen ging es weiter in den Tessin (CH), wo wieder wunderbare Pässe auf uns warteten. Diesmal gastierten wir zwei Nächte in Locarno, direkt am Lago Maggiore, wo wir eine traumhafte Aussicht über den See hatten. Am Abend blödelten wir die Promenade entlang, einer unseren vielen Abende mit viel Spaß und Gaudi. Am Tag darauf folgte ein sechs Pässe Programm, wo wieder der Wettergott mit uns war. Unser nächstes Ziel hieß Italien (Livigno), wo wir aber nur eine Nacht verbrachten. Zurück ging es dann über Sillian, nach Spittal a d Drau, über den Katschberg und die Radstädter Tauern nach Radstadt, wo wir noch eine letzte gemeinsame Nacht verbrachten. Dieser Abend wurde im Wellness Bereich beendet und wehmütig ließen wir unsere zwölf gemeinsamen Tage Revue passieren. Der Bikerurlaub war zu Ende. An dieser Stelle, möchte ich mich mit einem großen DANKESCHÖN herzlich bei der ganzen Gruppe für die entgegengebrachte Kameradschaft bedanken, bis es wieder heißt „AUFSITZEN“! Bikergruß - Fini Von dort aus gasten wir übers Stilfserjoch, unserem nächsten Ziel Brixen (Südtirol) entgegen, wo wir bereits Neuer Tag, neue Taten, jetzt ging’s weiter nach Cannes zum Baden, danach nach Monte Carlo (Casino), das muss man einfach gesehen haben, auch Monaco und der Palast der Fürstenfamilie Grimaldi durfte nicht ausWinker 19 Winker - GRILLFEST mit Live-Music und großer Tombola. 9. September 2005 ab 15.00 UHR - open end Wo: HUGOGASSE 8 (Straßenbahnstation 71 – Braunhubergasse oder U3-Station Simmering) 1110 Wien MITZUBRINGEN SIND HUNGER UND GUTE LAUNE – JEDER IST WILLKOMMEN Euer – Team Elterleinplatz 6/3, 1170 Wien; Tel.: 407 69 36; www.glb-gemeinde.at IMPRESSUM: MPRESSUM: DER 20 Winker WINKER Herausgeber, Verleger und Hersteller: Fraktion GLB in der GdG, 1090 Wien, Maria Theresien Str. 11. Redaktionsbüro: 1170 Wien, Elterleinplatz 6/2 - Tel.: 407 69 36; e-mail: [email protected] www.glb-gemeinde.at Verlags- und Herstellungsort: Wien. Fotos: copyright by GLB/GdG