7-10/05 - GLB

Transcrição

7-10/05 - GLB
Nr.: 7-10 / 2005
DER
WINKER
Kündigungsandrohung
bei überhöhten Krankenstand
auf Seite 4 - 5
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Sommer, Sonne, Sand und andere Ärgernisse
Endlich Sommer, lang ersehnt und endlich da!
Seite 8
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Fernfleck
- gibt es sie noch?
Bericht auf Seite 9
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Vormerksystem - so funktioniert’s
Was ist zu beachten?
auf Seite 14
Betriebszeitung des
Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB)
Wiener Linien
Winker
Bericht aus dem Wiener Vorstand/Zentralvorstand
PV/BR - Wahl 2006
Einstellung der Zeitung
„Wir Gemeindebedienstete“
Wie schon bei der letzten Wahl, kommt
es auch bei der kommenden im Mai Auf Grund der enormen Kosten (Porto/Post) wird
2006, zu gleichzeitigen Personalvertre- die Zeitung der GdG „Wir Gemeindebedienstete“
tungs- und Betriebsratswahlen bei den ab September eingestellt. Die neue Zeitung wird eine
Wiener Linien. Die Wahlkommissionen Art von Katalog sein und den Namen EXKLUSIV
für BR und PV müssten nach derzeitigem Gesetz ge- tragen.
trennt tagen. Das ist logistisch und personell sehr auf- Der Katalog Exklusiv wird nur mehr vierteljährlich
wendig, daher wird das Wiener Personalvertretungs- erscheinen, dafür jedoch auf 36 Seiten pro Ausgabe
gesetz novelliert, sodass zukünftig nur mehr eine Wahl- erweitert.
kommission für beide Bereiche zuständig ist.
Briefwahl: Die Möglichkeit der Briefwahl für alle
Roman Böhm-Raffay
Hauptgruppen ist Aufgrund von Fristen (Neuwahlen
Vors.GLB/GdG
Wien) bis zur Wahl 2006 nicht möglich.
Winker
Bericht aus dem Betriebsrat – Fahrdienst
Gehaltsverhandlungen KV-Bediensteter
Gehalt/Zulagen und Nebengebühren werden um 2,3%
erhöht, die Laufzeit beträgt 10 Monate. Die nächsten
Gehaltserhöhungen werden am 1. Mai 2006 bzw. am
1. April 2007 durchgeführt.
Der Grund der Verschiebungen ist einfach zu erklären, in Zukunft sollen die Verhandlungen zeitgleich
mit denen der Gemeindebediensteten stattfinden.
GLB-Betriebsrat Roman Böhm-Raffay, kritisierte die
geringe Erhöhung von nur 2,3%, obwohl die derzeitige Inflationsrate bei 2,8% liegt. – Dieser Abschluss
ist ein Armutszeichen und bedeutet für unsere KVBediensteten einen Einkommensverlust. – Antwort der
FSG: „Wos soi ma moch´n!“
Betriebskrankenkasse
Die Gesundheitstage im Zusammenhang mit der Vorsorgeuntersuchung werden wie Schulungen verrechnet, 50% des Rolldienstes.
U-Bahn – Schutzgitter
Wie schon im letzten Winker berichtet, nachdem im
Bereich der Strecke U4 zwischen Schönbrunn und
Meidling immer wieder Gegenstände auf den Gleiskörper geworfen werden und dies eine permanente
Gefährdung des Fahrpersonals bedeutet, wurde die
Errichtung von 1,80 Meter hohen Schutzgittern
entlang der Strecke U4 zwischen Schönbrunn und
Meidling im Betriebsrat einstimmig beschlossen.
Die Montage von Schutzgitter in den gefährdeten Bereichen wurde vom Unternehmen aber abgelehnt, die
lapidare Begründung „ zu hohe Kosten“
Während für unnütze Werbung und Mitarbeiterbefragungen -zigtausende Euro verpulvert werden ist für
die Sicherheit der Bediensteten anscheinend kein Geld
vorhanden, traurig aber wahr!!!!
Lenkerkarte/Digitaler Tachograph
Wie im letzten Winker schon berichtete werden alle
Busse in den nächsten Monaten mit digitalen Tachographen ausgerüstet, der Grund ist die von der EU
vorgeschriebene Lenkerkarte.
Ab 5. August wird als erstes die Garage Spetter umgerüstet, danach folgen die anderen Garagen und
LKW der Wiener Linien
Die Lenkerkarten kosten 72 • diese Kosten werden
vom Unternehmen übernommen!
Der Ablauf ist folgender, zunächst muss der Bedienstete die 72 • selbst auslegen, gegen Vorlage der Rechnung werden die Kosten beim nächsten Gehalt zurückerstattet!
2 Winker
Gratis-Impfung Hepatitis A/B
Zurzeit wird über eine Gratis - Schutzimpfung gegen
Hepatitis A/B verhandelt, erhalten sollen die Schutzimpfung jedoch nur Risikogruppen, nach derzeitigen
Stand betrifft das Stationswarte und Kontrolle.
Die jeweiligen Risikogruppen werden derzeit von Arbeitsmedizinern erhoben, sollte auch der Fahrdienst
als Risikogruppe bewertet werden, könnten auch die
Fahrbediensteten eine Gratis - Impfung erhalten.
Winker
Dienstkleiderordnung
Die letzten Details sollten bis Herbst verhandelt sein.
Fix ist, es wird eine Art von Punktesystem sein, wo
sich jeder Bedienstete nach einer Grundausrüstung,
(unterschiedlich nach Verwendung) seine individuelle Dienstkleidung zusammenstellen kann.
Der Umzug der Bekleidungskammer verzögert sich
weiter, da die Umbauarbeiten in der Direktion noch
nicht abgeschlossen sind.
V41 Kontrolle
Es wird zu einer Umstellung der Schichtzulage kommen und ein Bewertungssystem eingeführt, weiters
wird es zu einer Erhöhung der so genannten Schwarzfahrerprämie kommen. Die genauen Details werden
wir im nächsten Winker bekannt geben.
Zu kurze Fahrzeiten/Rolldienstzulage
Der GLB kritisierte immer wieder die Fahrzeiten, die
auf vielen Linien, vor allem in der Frequenz, nicht
den Erfordernissen entsprechen - z.B Linie 6, 62A,
57A, dies wurde von der FSG in Abrede gestellt, da
vor allem bei den oben genannten Linien die Zeit vollkommen ausreichend sei ! – Na liebe KollegenInnen
jetzt wiss mas, ihr sad‘s afoch zu laungsaum!
Für uns vom GLB ist dieses Thema besonders wichtig, da mit Einführung der DBV-NEU unser Gehalt
großteils von der Rolldienstzulage abhängig ist.
Es ist gängige Praxis der Unternehmensführung, die
Fahrzeiten immer mehr zu verkürzen und über diesen
Umweg auch unsere Gehälter!
Bei vielen Bus/Bimlinien ist es die Regel, dass unsere
Bediensteten ein bis zwei Minuten zu spät kommen,
hochgerechnet auf ein Monat können hier schon einige Stunden zusammenkommen die nicht bezahlt werden, ich nenne es eine elegante Methode des Lohnraubes, mit freundlicher Unterstützung der FSG!
Winker
Bericht aus dem Hauptausschuss der Wiener Linien
Disziplinarverfahren – Zensur und Knebelungstaktik der Wiener Linien
Hier gab es zwei unangenehme Tagespunkte, die Wiener Linien beantragten die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen zwei Personalvertreter
einer Minderheitsfraktion. (nicht GLB)
Der Grund warum der GLB diese Vorfälle
so verurteilt ist einfach erklärt, mit solchen
Methoden könnte in Zukunft immer wieder
versucht werden, unangenehme PV‘s,
vorzugsweise von Minderheitsfraktionen
mundtot zu machen bzw. sie zu zensurieren und dies
ist inakzeptabel!
Die Vorgeschichte war folgende: Die Unternehmensführung der Wiener Linien war mit Veröffentlichungen zweier Personalvertreter nicht einverstanden, sahen darin eine Rufschädigung der Wiener Linien und
verlangten die Einleitung eines Disziplinarverfahrens
gegen zwei Personalvertreter einer Minderheitsfraktion.
Bei Personalvertretern kann jedoch ein solches Verfahren nur mit Zustimmung des Hauptausschusses eingeleitet werden.
Die Mehrheitsfraktion FSG
stimmte den Antrag zu !
Betriebsrat Böhm-Raffay, der sich zu Wort
meldete, verurteilte die Entscheidung und
meinte besser zehn dumme oder unangenehme Artikel als ein zensurierter.
Die Grundprinzipien einer Demokratie ist die freie
Meinungsäußerung, dass sollte gerade die FSG aus
der leidvollen Vergangenheit gelernt haben – oder
etwa doch nicht!?
Euer
-TEAM
Winker 3
Winker
Kündigungsandrohung bei überhöhten Krankenstand
Einige von unseren Vertragsbediensteten und Kollektivvertragsbediensteten werden schon in den zweifelhaften Genuss einer Kündigungsandrohung wegen
überhöhten Krankenstandes gekommen sein.
Immer öfter werde ich von Bediensteten kontaktiert
mit der Frage,- ist ein Krankenstand ein Kündigungsgrund und muss ich, dass unterschreiben? – Nach
meinem Wissensstand als BR/PV und Schöffe beim
Arbeits- und Sozialgericht ist ein Krankenstand kein
Kündigungsgrund, es könnte jedoch sein, dass
Herrn Amtsrat Stöckl aus dem Personalbüro ein anderer Gesetzestext zur Verfügung steht.
Das Personalbüro beruft sich dabei auf den § 42 der
Vertragsbedienstetenordnung. Jetzt stellt sich die berichtigte Frage, haben die Damen und Herren des Per-
4 Winker
sonalbüros den § 42 jemals durchgelesen? – vermutlich nicht!
Besonders alarmierend ist, dass auch immer öfter ältere Bedienstete ein solches Schreiben vorgesetzt bekommen.
Eine oft gestellte Frage der Bediensteten ist: Ist ein
solches Vorgehen überhaupt erlaubt? – Da dieses Vorgehen vom Seiten des Unternehmens schon seit Jahrzehnten gehegt und gepflegt wird, darf davon ausgegangen werden, dass dieses gesetzwidrige Verhalten
von Seiten der Personalvertretungsmehrheit FSG stillschweigend geduldet wird und die Wiener Linien praktizieren diese Vorgehensweise nach den Motto „Wo
kein Kläger auch kein Richter“ munter weiter.
Zum Nachlesen für alle KollegenInnen, nachstehend
unser berühmter § 42 in voller Länge.
Winker
Euer Kollege Kündigung Vertragsbedienstete
Roman Böhm-Raffay
BR-Fahrdienst
(5) Abs. 4 gilt nicht, wenn der
§ 42. (1) Das auf unbestimmte Zeit eingegangene Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil schriftlich gekündigt werden. Hat das Dienstverhältnis bei Ausspruch der Kündigung
mindestens drei Jahre gedauert, so kann die Gemeinde nur
unter Angabe eines Grundes kündigen.
(2) Ein Grund, der die Gemeinde zur Kündigung berechtigt,
liegt insbesondere vor,
1. wenn der Vertragsbedienstete seine Dienstpflichten gröblich verletzt, sofern nicht die Entlassung in Frage kommt;
2. wenn der Vertragsbedienstete für die Erfüllung seiner Dienstpflichten geistig oder körperlich ungeeignet ist;
3. wenn der Vertragsbedienstete eine im Dienstvertrag vereinbarte Dienstprüfung nicht rechtzeitig oder nicht mit Erfolg
ablegt;
4. wenn der Vertragsbedienstete handlungsunfähig wird;
5. wenn sich erweist, dass das gegenwärtige oder frühere Verhalten des Vertragsbediensteten mit dem Ansehen oder den
Interessen des Dienstes unvereinbar ist, sofern nicht die Entlassung in Frage kommt;
6. wenn der Vertragsbedienstete den allgemein erzielbaren Arbeitserfolg nicht erreicht;
7. wenn im Zeitpunkt der beabsichtigten Auflösung des Dienstverhältnisses der männliche Vertragsbedienstete das 65. oder
die Vertragsbedienstete das 60. Lebensjahr vollendet hat;
8. wenn eine Änderung des Arbeitsumfanges, der Arbeitsbedingungen oder der Organisation des Dienstes die Kündigung
notwendig macht.
(3) Hat das Dienstverhältnis im Zeitpunkt des beabsichtigten
Endens desselben mindestens zehn Jahre gedauert und hat der
Vertragsbedienstete in diesem Zeitpunkt das 50. Lebensjahr
vollendet, so ist eine Kündigung aus dem in Abs. 2 Z 8 angeführten Grund unzulässig.
(4) Die Kündigung des Vertragsbediensteten, der zum Präsenzoder Ausbildungsdienst nach dem Wehrgesetz 2001 einberufen oder zur Leistung des Zivildienstes nach dem Zivildienstgesetz 1986 zugewiesen worden ist, ist vom Zeitpunkt an, in
dem der Einberufungsbefehl oder der Zuweisungsbescheid zugestellt oder die Einberufung allgemein bekannt gemacht worden ist, bis zum Ablauf von einem Monat nach Enden des
Präsenz- oder Ausbildungsdienstes (Zivildienstes) unzulässig.
Dauert der Präsenz- oder Ausbildungsdienst (Zivildienst) kürzer als zwei Monate, so tritt an die Stelle der Frist von einem
Monat eine solche in der Dauer der Hälfte des Präsenz- oder
Ausbildungsdienstes (Zivildienstes). Der Kündigungsschutz
besteht auch für den Vertragsbediensteten, der Staatsangehöriger einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum oder eines anderen Landes, dessen Staatsangehörigen Österreich auf Grund eines Staatsvertrages im Rahmen der europäischen Integration dieselben
Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie österreichischen Staatsbürgern, ist, bei einem gleichartigen Dienst.
Vertragsbedienstete der Meldepflicht gemäß § 13 Abs. 3 nicht
nachkommt, außer er macht
glaubhaft, dass er die Meldepflicht aus Gründen, die nicht
von ihm zu vertreten sind, nicht
erfüllen konnte, und er die Meldung unmittelbar nach Wegfall
des Hinderungsgrundes nachholt.
(6) Die Kündigung des Vertragsbediensteten, der eine ElternKarenz gemäß §§ 31, 31a oder 32, eine Pflegefreistellung
gemäß § 37a oder eine Teilzeitbeschäftigung gemäß §§ 12
oder 37b in Anspruch nimmt, ist unzulässig. Soweit sich der
Kündigungsschutz auf die Pflegefreistellung gemäß § 37a
oder die Teilzeitbeschäftigung gemäß § 37b bezieht, erstreckt
er sich auch auf den von § 37c erfassten Bedienstetenkreis.
Ebenso unzulässig ist die Kündigung des Vertragsbediensteten, wenn während der Zeit einer sonstigen, unmittelbar an
eine (Eltern-)Karenz im Sinn der §§ 31 oder 31a oder an
eine Teilzeitbeschäftigung im Sinn des § 12 anschließenden
vereinbarten Teilzeitbeschäftigung Kinderbetreuungsgeld
nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz oder eine sonstige
Geldleistung nach anderen gleichartigen gesetzlichen Bestimmungen für ein in § 12 Abs. 1 genanntes Kind gebührt oder
gebührte, wenn nicht der Grenzbetrag des § 2 Abs. 1 Z 3
Kinderbetreuungsgeldgesetz überschritten wäre.
(7) Der Kündigungsschutz beginnt mit der Einbringung des
Antrages auf Eltern-Karenz oder Teilzeitbeschäftigung gemäß § 12, jedoch nicht vor der Geburt des Kindes, und endet
einen Monat nach dem Ende der Eltern-Karenz oder der Teilzeitbeschäftigung gemäß § 12. Im Fall einer vereinbarten Teilzeitbeschäftigung im Sinn des Abs. 6 zweiter Satz beginnt
der Kündigungsschutz frühestens mit der Antragstellung,
keinesfalls aber vor vier Monaten ab Beginn der Teilzeitbeschäftigung, bzw. verlängert sich der auf Grund der ElternKarenz oder der Teilzeitbeschäftigung gemäß § 12 bestehende Kündigungsschutz und endet einen Monat nach dem Enden des Anspruches auf Kinderbetreuungsgeld. Dauert die
Eltern-Karenz kürzer als zwei Monate, so tritt an die Stelle
der Frist von einem Monat eine solche in der Dauer der Hälfte der Eltern-Karenz.
(8) Wird geteilte Eltern-Karenz in Anspruch genommen (§
31a), beginnt der Kündigungsschutz für jeden Teil mit der
sich auf ihn beziehenden Antragstellung, jedoch nicht vor
der Geburt des Kindes und endet jeweils einen Monat nach
dem Ende des jeweiligen Teiles. Wird der Antrag nach § 31a
Abs. 3 vor Ablauf des auf den ersten Teil der Eltern-Karenz
bezogenen Kündigungsschutzes eingebracht, endet der Kündigungsschutz einen Monat nach Ende des zweiten Teiles der
Eltern-Karenz.
(9) Wird Pflegefreistellung gemäß § 37a oder Teilzeitbeschäftigung gemäß § 37b in Anspruch genommen, beginnt der
Kündigungsschutz mit Beginn der Pflegefreistellung oder der
Teilzeitbeschäftigung und endet einen Monat nach deren
Winker 5
Winker
Wer oder Was ist der
?
Der GLB-Gemeinde ist eine parteiunabhängige Fraktion einzig den
Interessen der Mitglieder verpflichtet!
Wir fragen nicht nach deinem Parteibuch, nur dein Einsatz und Mitarbeit für die
Bediensteten zählt!
Der GLB-Gemeinde ist ein behördlich genehmigter Verein und unterliegt seinen
Vereinsstatuten.
Kann ich beim GLB-Gemeinde frei arbeiten und meine
Meinung äußern?
Dienststellen: Die Tätigkeit der GLB – PV/BR ist völlig unabhängig und wird in keiner weise
eingeschränkt – Dienststellenautonomie!
Die Tätigkeit der GLB – PV/BR werden vom GLB-Gemeinde Büro koordiniert und logistisch und
finanziell unterstützt.
Listenreihungen Dienststelle: Die Reihung der Mitglieder unterliegt der Eigenverantwortung der
Dienststellen und seiner GLB-PV/BR
Listenreihungen Hauptausschuss/PGA-/BR/Gewerkschaft/BR/ZBR/Zentral-Wienervorstand/
Zentralausschuss und diverse Gremien:
Diese Gremien werden in Absprache mit den einzelnen PV/BR in der Leitung getroffen.
Die Reihung wird nach dem Prinzip durchgeführt, dass grundsätzlich jeder Kandidat des GLB ein Mandat
bekommen soll.
Unterstützung der PV/BR: Die Koordinierung erfolgt über unser Büro, hier werden Aussendungen
gedruckt und organisatorische sowie finanzielle Unterstützung geregelt.
Politische Tätigkeiten der PV/BR: Der GLB unterliegt keiner politischen Partei
unsere Mitglieder können frei und unabhängig ihrer Tätigkeit nachgehen.
Politische Ambitionen der GLB-Mitarbeiter werden von der Fraktion nicht hinterfragt, solange sie mit den
Statuten des GLB und den Interessen unserer Mitglieder vereinbar sind.
Schutz des GLB PV/BR: Der GLB gewährt allen GLB-Mitgliedern rechtliche Unterstützung, in Einklang
mit den Statuten und den Gesetzen.
Schulungen: Der GLB-Gemeinde organisiert auf Wunsch dein Schulungsprogramm und führt einmal
jährlich ein eigenes Seminar durch.
6 Winker
Winker
Betriebsrat beim
Der Sonne entgegen…………….
Ganz nach deinem
Wunsch –
flieg wohin du willst
in Europa –
1 Woche all inklusiv
oder
zwei Wochen Philippinen/Boracay
……. denn ein neuer Betriebsrat braucht viel Sonne!
Jede/r neue Kandidatin/Kandidat, die für den GLB-Gemeinde,
für die im Mai stattfindenden
Betriebsratswahlen/Personalvertretungswahlen kandidiert,
nimmt nach der Wahl an der Verlosung einer Urlaubsreise teil!
Melde dich, bei uns
- Gemeinde
Kündigungsschutz – Versetzungsschutz
Als BR und PV steht der Bedienstete unter besonderen Schutzbestimmungen !
Wir informieren Dich!
Der GLB-Gemeinde ist eine parteiunabhängige Fraktion, einzig den Interessen der
Mitglieder verpflichtet!
Büro: Elterleinplatz 6 1170 Wien Tel: 01 407 69 36 / FAX: 01 407 69 36 13
E-Mail: [email protected]
……..Kollegin Doris 0664/ 4149853 (Doris Grössinger)
oder unser BR. Roman (Roman Böhm-Raffay) stehen dir bei Fragen zur Verfügung!
Winker 7
Winker
Sommer, Sonne, Sand und andere Ärgernisse
Endlich Sommer, lang ersehnt und endlich da!
Im Juni waren die Temperaturen zwar
noch erträglich und so ist uns Fahrern nicht so bewusst gewesen, dass
mehr ULF´s vor den Hallen der ZW
stehen, als aktiv eingesetzt sind.
Wenn ich sie dort so malerisch stehen
sehe, empfinde ich das, seit das
Quecksilber auf 35 Grad geklettert ist,
als blanken Hohn.
Dem Fahrpersonal rinnt bei diesen
Temperaturen der Schweiß in Strömen
vom Körper und sie sehen aus, als
wären sie eben der Dusche entstiegen
– und abgestellt, vor sich hinstehend,
die Züge mit Klimaanlage, als würden sie uns auslachen.
Ich habe mit vielen KollegInnen gesprochen und wir alle sind uns zu einer 100%igen Übereinstimmung gekommen, es waren noch nie so wenig
ULF‘s auf der Piste wie zur Zeit.
Außer natürlich zu jenem Zeitpunkt,
als wir einige Wenige hatten. In der
Werkstätte nachgefragt, warum das so
ist, bekam ich zur Antwort:“ In der
ZW stehen nur verunfallte und Züge
zur Revision – also werden anscheinend die meisten Revisionen im Sommer durchgeführt?! Auf die Frage,
kann man diese Revisionen nicht so
ansetzten, dass im Sommer bei größter Hitze alle zur Verfügung stehen,
sagte man mir: „ Nein, kann man
nicht, denn die Termine sind vorgegeben“.
Es würde mich als Laien interessieren, ob bei diesen Terminen nicht
auch, wie bei der KFZ – Überprüfung,
ein Toleranzzeitraum von einem oder
mehreren Monaten vom Gesetzgeber
eingeräumt wird?
Dann könnte man die Revisionstermine in kühlere Monate ansetzen und die
Dauer der abgestellten Züge verringern, indem diese Termine nicht in die
Urlaubszeit der in der Werkstatt arbeitenden Kollegen fallen.
Die FahrerInnen wären „cooler“ und
zufriedener und die Rollstuhlfahrer
müssten nicht 40 Minuten und mehr
auf eine Mitfahrgelegenheit warten.
Es gibt aber nicht nur in der ZW abgestellte Züge, sondern ausgelöst
durch Kompetenzschwierigkeiten
auch auf den Bahnhöfen, wie z.B.:
In einem Ulf wird eine grobe Verunreinigung, am Boden sowie an einem
Fahrgastsitz, festgestellt. Der Zug
wurde am Bahnhof Simmering eingezogen und von der Reinigungsmannschaft bearbeitet. Am nächsten Morgen, sollte ein Kollege mit diesem Zug
ausfahren, leider war die Verunreinigung nur am Boden und nicht am Sitz
gereinigt worden.
Dem Kollegen wurde gesagt, der verunreinigte Sitz sei
kein Grund nicht
auszufahren.
Prompt hat sich ein
Fahrgast just auf
diesen, noch immer
verunreinigten Sitz, niedergelassen.
„Fahrgastbeschwerde“ und neuerlich
musste der Zug zwecks Reinigung
getauscht werden.
Nach Rücksprache mit einem Vorgesetzten des Reinigungsfirma erfuhr
ich, dass das Reinigungspersonal
„NUR FÜR DIE BODENREINIGUNG“ zuständig ist. Daher wurde
der Zug kurzerhand für einige Tage
am Bhf. Simmering abgestellt. Bis die
Kompetenzfrage geklärt war, der Zug
auf den Bhf. Favoriten überstellt und
gereinigt wurde, verging eine ganze
Woche!!!! Noch ein klimatisierter
Zug, bei 34 Grad im Schatten, weniger auf der Strecke.
So wie dieser Vorfall, gibt es noch viel
andere, die aber immer auf Kosten der
Kleinen ausgetragen werden.
Eva Harrer
Winker
Stadtwerke Rundblick
Massive Einschnitte gab es nach der
Ausgliederung und Einführung eines
Kollektivvertrages bei den Wiener Linien. Seitdem ist der Unmut bei den Bediensteten groß, einerseits wurde eine
Zweiklassengesellschaft geschaffen,
andererseits kommt es zu wesentlich
schlechteren Arbeitsbedingungen. Der
GLB, zweitstärkste Fraktion bei den
Wiener Linien, warnte vor den Folgen
einer Ausgliederung, diese wurden jedoch von der FSG in den Wind geschlagen.
Vieles wurde von der FSG versprochen
– jedoch gehalten wurde nichts!
Ende 2004 kam es zum Aufruhr bei den
Bediensteten in einer Nacht und Nebelaktion stimmten die FSG einer Änderung der Dienst- und Betriebsvorschriften zu. Die Auswirkungen waren katastrophal, die tägliche Arbeitszeit wurde
8 Winker
auf bis zu 9 ½ Stunden erhöht, Pausen
gekürzt, Durchrechnung der Arbeitszeit
(Überstunden werden erst ausbezahlt
nach einer 4 wöchentlichen Durchrechnung), Zulagen entfielen.
Freistellungen der FSG-PV wurden erhalten! – Wirklich hart kämpften unsere roten Freunde nur, als es um
ihre Freistellungen ging, diese können
sie nun auch weiterhin nach den wesentlich günstigeren Bedingungen des Personalvertretungsgesetztes konsumieren!
GLB-Zentralbetriebsrat setzte
außerordentliche Hauptgruppenversammlung durch! – fast
2000 Bedienstete unterschrieben die Forderung nach Einberufung einer außerordentlichen Hauptgruppenversamm-
lung, in der ultimativ Neuverhandlungen gefordert wurden!
FSG wurde in die Knie gezwungen – Zähneknirschend musste die FSG
den Forderungen des GLB und der Bediensteten nachgeben, zurzeit finden
Neuverhandlungen statt!
Dienststelle Speising – Jänner 2005
wollte die FSG ein neues 3 Schichtsystem einführen, dies wurde im Dienststellenausschuss vom GLB abgelehnt, jedoch mit den Stimmen der FSG durchgesetzt.
Die GLB-PV‘s von Speising mobilisierten daraufhin die Belegschaft der Dienststelle Speising und konnten die Euer
FSG zwingen,
Kollege das
alte
Zweischichtsystem
Roman
Böhm-Raffay
wiederBR-Fahrdienst
einzuführen.
Winker
Fleck (Beanstandung)
SAND FÜLLEN –
-ein Thema, dass in letzter Zeit bei mir Ärger verursacht!
Bevor ich diesen Fall,
den ich im Forum schon
erörtert habe erkläre,
möchte ich betonen, dass
Zeit unterfahren kein Kavaliersdelikt ist und zu
Verschlechterungen der
Fahrzeit führen kann.
Am 18. Mai dieses Jahres wurde mir
eine Beanstandung zur Rechtfertigung
vorgelegt und man höre und staune, diese war vom 30. 12. 2004.
Ich sollte an diesem Tag
die Fahrzeit zweimal um
3 Minuten unterfahren haben und das, obwohl niemand zum Uhrenvergleich
zu mir kam.
Bis zu diesem Zeitpunkt war ich noch
davon überzeugt, dass es, wie laut Abmachung, keine so genannten Fernfleck
mehr gibt.
Jetzt stellt sich die Frage, ob das nur
eine weitere Lüge von vielen war, denn
anders kann ich es mir nicht vorstellen.
Weiters konnte ich aus der VK erfahren, dass es sich um eine Überprüfung
handelte, - obwohl ich weder vermehrt
Unfälle oder Sicherheitsfleck hatte und
auch keine Meldung für höhere Dienste
abgab. Mir wurde auch aus der VK versichert, dass es nur der erste Tag war,
denn an allen anderen Tagen war ich
vorbildlich unterwegs. Nach solch einem Zeitraum nimmt man jedem Kollegen die Möglichkeit sich zu rechtfertigen, denn niemand wird sich mehr erinnern können, was man vor fast einem
halben Jahr am Bus/Zug getan hat.
Weiteres war kein Name oder Dienstnummer auf der Beanstandung, sodass
ich nicht nachvollziehen konnte wer diese schrieb, womit mir wiederum das
Recht einer Dienstaufsichtbeschwerde
genommen wurde. Jetzt stellt sich bei
mir die Frage, ob es nicht ein Akt der
Genugtuung einer Fraktion ist, die es
nicht akzeptiert das ich beim GLB mitarbeite?
Ich bekomme einen Zug, der/die abgelöste Kollege/in ist sehr freundlich, lächelt mich an und sagt:
„Alles in Ordnung“!
In der Endstelle bei der Umsicht muss ich aber in
leere Sandkästen und Kisten schauen. Die Reservekistchen sind nur mit ungefähr fünf Zentimeter
Sand gefüllt und somit heißt das für mich, ich muss
mindestens drei Kisten Sand füllen, damit alle Kästen und Kisten halbwegs gefüllt sind.
Eurer
Darauf angesprochen rechtfertigt sich der/die betroffene Kollege/in
„ ich hatte Verspätung und daher keine Zeit zu füllen“ oder „ich bin
doch nicht blöd und fülle für die faulen Fahrer“ oder „bei mir war
noch genug drinnen“.
Diese und viele andere Ausreden habe ich schon gehört! Ich möchte
alle KollegInnen daran erinnern, -SAND gehört zur Sicherheitseinrichtung und MUSS kontrolliert und GEFÜLLT werden. Auch wenn
es unangenehm ist. Verspätungen oder auch wenn man selbst keinen
Sand verbraucht hat, sind kein Grund nicht zu füllen.
Ob KVler oder Altgedienter, Mann oder Frau – wir haben ALLE
dieser Verpflichtung nachzukommen und sollten so kollegial sein
und diese auch korrekt ausführen.
Es ist nicht einzusehen, wenn immer dieselben KollegInnen Züge
mit leeren Sandbehältern bringen und andere KollegInnen als Sandnachfüller herhalten müssen.
Auch häufen sich in letzter Zeit, Kaffeebecher,
Dosen und Getränkeflaschen am Fahrerplatz.
Es kann doch nicht so schwer sein, diese in
den Endstellen zu entsorgen?!
Die Fahrerplätze sind ohnehin verdreckt genug,
es müssen nicht auch noch die Reste von Essen und Trinken dort deponiert werden.
Eva Harrer
GLB in eigener Sache
In der Causa, GLB gegen Alfred Tancsits ( BO
Hernals), wurde Koll. Tancsits in 1. Instant schuldig
gesprochen.
Urteil: 800 • auf 3 Jahre bedingt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig – Koll. Tancsits hat
Berufung eingelegt.
Heinzl
Winker 9
Winker
www
.g
lb-g
emeinde
.a
www.g
.glb-g
lb-gemeinde
emeinde.a
.att
Die Meinung der Diskutanten muss nicht mit der unseren übereinstimmen.
Wäre ja alles gar nicht notwendig gewesen
von Winker Leser am 25 May. 2005 12:23
Hallo Leute, habt ihr auch schon den Juni Winker gelesen? Der Artikel über die Nahverkehrsordnung hat mich
ziemlich verärgert. Zuerst wurden wir ausgegliedert, dann kamen die KVler und jetzt habens uns auch noch eine
neue Betriebsordnung verpasst. Unser liebe Frau BO - FSG hat uns, als wir uns über die Veränderungen beschwerten jedes Mal gesagt, das müssen wir so machen, weil die Wr. Linien ausschreiben müssen und sonst nicht konkurrenzfähig sind und unser Job wäre in Gefahr und wer weiß wie die Linien in ein paar Jahren überhaupt ausschauen
und vor allem, wenn wir jetzt nicht alles neu verhandeln, in ein paar Jahren werden wir dazu gezwungen. Ich bin
zwar nur ein kleiner Fahrer, aber ich frage mich schon warum wurde alles so voreilig durchgezogen und nicht
wirklich abgewartet bis man genau wusste welche Änderungen wirklich kommen würden. Im Grunde genommen
sitzen wir jetzt unnötiger weise in der Schei.. und jetzt heisst´s -na, simma froh, dass es nicht gar so schlimm
gekommen ist.
von Roman Böhm-Raffay ( GLB/GdG Vorsitzender) am 31 May. 2005 13:59
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Recht sind viele Bedienstete verärgert! Die Unternehmensführung und die
FSG begründeten die Ausgliederungen, den Kollektivvertrag und die neue DBV immer mit den EU-Richtlinien
und den damit verbundenen, notwendigen Ausschreibungen die sie durchführen MÜSSEN !!!(Anm.d. Red. 20.7.
-wurde zwischenzeitlich geändert ) Es ist eine Tatsache, dass der Erstentwurf der Nahverkehrsrichtlinie eine
völlige Liberalisierung des öffentlichen Verkehrs vorsah, jedoch wie der Name schon sagt „Erstentwurf“ - ist eine
reine Absichtserklärung und wie die Erfahrung zeigt, gibt es immer unzählige Abänderungen bis ein solcher
Entwurf zum Gesetz wird. Faktum ist wie wir jetzt wissen, die Ausschreibung war in dieser Form nicht NOTWENDIG. Warum Gewerkschaft und Personalvertretung dem zugestimmt haben ,darüber kann man nur Vermutungen anstellen. Wenn man die Ausgliederung hernimmt, kann mit Bestimmtheit gesagt werden, dass die EU –
Bestimmungen nur als Vorwand dienten, denn nach den Stadtwerken wurden von der roten Stadtregierung auch
viele andere Bereiche ausgegliedert, vor allem im Sozialbereich. Es ist eindeutig Politik der Wiener Sozialdemokraten, dass ein Großteil der derzeitigen Gemeindebediensteten in Zukunft nach Kollektivvertrag angestellt wird.
Die Wiener Roten machen im Grunde das gleiche wie die Regierung die sie so verteufeln, sie gliedern aus und
privatisieren. Der einzige Unterschied ist, dass die roten Gewerkschaften, ihre roten Freunde im Rathaus nicht
kritisieren! Besonders deutlich kam das zum Ausdruck als Wien seine Pensionsreform durchzog, die defakto eine
Gleichstellung mit den ASVG– Versicherten bedeutet. Nun haben unsere Gemeindebediensteten grundsätzlich
dieselben Regelungen wie alle Privatangestellten, - mit dem kleinen Unterschied -, bei den Verschlechterungen
wurden wir angepasst, eine Abfertigung bekommen wir jedoch nicht! All dies geschah mit Zustimmung der FSG
und wurde uns auch noch als Erfolg verkauft. Jene Veränderungen, die nur die Wiener Linien betreffen (KV, DBVNEU) unterliegen einzig und allen der Verantwortung der Personalvertretung. Warum stimmte die FSG allen
widerspruchslos zu und verteidigte diese Reformen sogar noch? Ich bin der Meinung, es wurde dem Druck der
Parteifreunde aus dem Rathaus nachgegeben, sonst wäre es kaum erklärbar das allem kampflos zugestimmt wurde. Ein wesentlicher Grund warum es zu keinen Protestaktionen kam war meiner Meinung nach auch, dass jene
Kollegen aus den ausgegliederten Bereichen auch weiterhin von der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten
vertreten werden und es somit zu keinen Mitgliederschwund kam. Die Arbeitsbedingungen und Einkommensverluste dieser Kollegen, waren da sicher nicht vorrangig wichtig. Zusammenfassend kann gesagt werden, es gab
sicher einen Deal zwischen Gemeinde Wien und Gewerkschaft und im Vordergrund standen dabei sicher nicht die
Interessen der Bediensteten. Euer Kollege Betriebsrat Böhm – Raffay Roman
10 Winker
Winker
Das Ende der EU-Verfassung?
Als ich am Sonntag, 29. 5. mit Interesse die ORF-Sendung „offen gesagt“ verfolgte und im laufe dieser Sendung das „NEIN“ Frankreichs zur EU-Verfassung vernahm, habe ich mich ehrlich gefreut.
Die Franzosen haben mit ihrem NEIN, ihre lang aufgestaute Frustrationen über ihren abgehalfterten Präsidenten, ihre Regierung und über den Stand der Dinge in Ihrem Land und der EU kundgetan. Gut so.
Was mir allerdings sehr sauer aufstieß, war die Reaktion
des grünen EU-Abgeordneten Johannes Voggenhuber. Der
gute Mann verfiel doch tatsächlich in eine Art Schockzustand, als er das Ergebnis der Abstimmung in Frankreich
vernahm.
Er nämlich, der gut versorgt an den fetten EU-Futtertrögen sein Dasein fristet, verfiel von einer Sekunde auf die
andere sichtlich und meinte mit aschfahlem
Gesicht, dass diese Abstimmung eine „Tragödie“ und eine „Katastrophe“ für die EU als
Gesamtes darstellt.
Gott sei Dank wusste der gute Voggenhuber
zu diesem Zeitpunkt noch nicht, wie die Niederlande abstimmen, das hätte ihm dann ganz
sicher den Rest gegeben.
Die Holländer nämlich, haben sich voll und
ganz gegen den Zustand der EU und gegen diese wahnsinnige Verfassung gerichtet und sich zornig abgewandt.
Das NEIN der Holländer ist deutlich mehr als das der
Franzosen, nämlich eine massive Zurückweisung der Richtung, die uns durch die EU-Verfassung für die EU gezeigt
wird.
Eine Richtung die von der Mehrheit der EU-BürgerInnen
abgelehnt wird.
Ein Wahnsinn wäre es, wenn die EU-Regierungschefs jetzt
weiter machen wie gehabt. Die Empfehlung von Luxemburgs Premier Juncker und
Frankreichs Ex-Präsident Giscard d´Estaing , die Franzosen und Holländer noch einmal abstimmen zu lassen, bis
das Ergebnis passt, wäre fatal.
Wenn die Regierungschefs wirklich den Willen haben diese EU noch zu retten, dann müssten sie mehr tun als große
Reden schwingen, sondern Inhalte prüfen und neu überdenken und endlich verstehen was die Bürger an diesem
neuen Europa ablehnen und wovor sie Angst haben.
Den EU-Bürgern ist die Union trotz aller Propagandareden und Hochglanz - Werbeprospekten fremd und bedrohlich geblieben. Ein „WIR“ Gefühl gibt es nicht und wird
es so auch niemals geben.
Hautnah erleben wir alle den EU-Schwachsinn Europas
mit. Jahrzehntelange Sicherheiten und soziale Standards
verschwinden, Arbeitslosigkeit in allen Altersgruppen,
enorme Teuerungen und wenig Zukunftsperspektiven. Die
eigene kleine, geschützte Welt ist in Gefahr und wird vielleicht bald nicht mehr
existieren.
„Erweitern“ heißt die EU-Lösung! Als
wenn das die Lösung schlechthin wäre.
Die „alten“ EU-Staaten hätten erst auf
stabilen Beinen stehen müssen, bevor man
auch nur daran denkt die EU um weitere
10 Staaten zu erweitern.
Das Ergebnis dieser Erweiterung kennen wir alle:
-innere Konkurrenz mit den neuen osteuropäischen Ländern, der Zerfall der alten Wohlfahrtsstaaten wegen riesiger Budgetlöcher und sinkenden Kinderzahlen und natürlich der verschärfte Wettbewerb mit Asien, Indien und
Amerika.
Was sollen die Menschen denken, wenn
zwischenzeitlich Polen, Slowaken, Ungarn
usw. auf unseren fast ausgeschöpften Arbeitsmarkt drängen und sie selber aber auch
keine Arbeit haben und jeden Tag um ihre
Existenz zittern müssen.
Da klingt es ja schon fast wie ein Hohn, wenn
man bedenkt das „alte“ EU-Staaten“ wie
Deutschland, Holland und Frankreich es bis
dato nicht geschafft haben, ihre seit langem ansässigen
Minderheiten aus der Türkei und Nordafrika zu integrieren.
……..und dann will die EU auch noch die Türkei aufnehmen und gleichzeitig tobt aber in genau diesen Ländern, in
Holland, der BRD und Frankreich, heftiger Streit darüber,
ob muslimische Einwanderer überhaupt willens sind, die
Werte der Union anzuerkennen und sich im Alltag anzupassen. Interessant ist es vielleicht noch zu erwähnen, dass
bei einer in Deutschland gestarteten Umfrage, die „eingesessenen“ Türken geschlossen gegen einen EU-Beitritt der
Türkei sind.
Warum werden die EU-Bürger nicht gefragt, wenn die
Regierungen z.B. den nahen Beitritt von Bulgarien und
Rumänien beschließen?
Diese Staaten können unmöglich das Tempo der westlichen EU-Staaten halten und zwangsläufig müssen die finanzkräftigeren Staaten wieder herhalten - auf Kosten
der eigenen Bürger. Da wird und kann es niemals eine Gemeinschaft aller 25 Staaten geben.
Für diese Einsicht aber, braucht man vorausschauende,
weise und tatkräftige Staatschefs – Schröder, Berlusconi,
Blair und Konsorten fehlen diese Eigenschaften völlig.
Sie sind nichts anderes als Marionetten der Wirtschaft –
egal was es kostet.
Doris Grössinger
Winker 11
Winker
Anfragen/Beschwerden an den
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Bediensteten
über die verschiedensten Themen und wir beantworten
selbstverständlich alle. Die meisten werden wir laufend
im Winker ausschnittsweise abdrucken, selbstverständlich ohne Namensnennung und Dienststelle!
Ihr könnt eure Anfragen. Beschwerden usw. an die Winkerredaktion senden GLB-Büro:
Tel 407 69 36 / Fax 407 69 36 13 /
Mail: [email protected]
Betriebsrat Böhm-Raffay:
Tel. 0664 15 17 922
Mail: [email protected]
Bediensteter
Anfragen/Beschwerden
Bediensteter
Bediensteter
.............ich gehe öfters Aushelfen und ich ärgere mich, warum ich die Wegzeit nur einmal bekomme, ich muss ja auch
zurückfahren. Viele von uns Fahrern wollen gar nicht Aushelfen gehen, werden aber gezwungen und müssen jetzt durch
halb Wien gondeln und bekommen das nicht einmal gerecht
bezahtl. Auch finde ich, ist es eine Frechheit, dass die Aushelferzulage einfach gestrichen wurde.
Winkerredaktion
Nach Einführung der DBV-Neu wurde vieles neu geregelt,
dabei wurde auch die Regelung der Wegzeit und Aushelferzulage geändert. Dafür war selbstverständlich die Zustimmung
der Personalvertretung/Betriebsrat notwendig und die FSG gab
dafür ihre Zustimmung. Diese Neuregelungen wurden von allen anderen Fraktionen kritisiert und als Griff in die Geldtasche unserer Bediensteten durch die Hintertür bezeichnet.
Die FSG schmetterte alle Einwände mit der Begründung von
notwendigen Einsparungsmaßnahmen ab.
Bediensteter
Ich schei….. drauf und will nicht Aushelfen gehen, muss ich
das oder kann ich es ablehnen.
Ich hab kein Auto und unseren Diensteinteiler ist das
wurscht………….
………warum gibt es keine Hitzezulage mehr, die Rolldienstzulage ist ja eine Art Kilometerzulage und die bekommen wir
ja nicht in der Endstelle, auch vermute ich…….
Winkerredaktion
Die Frage ist berechtigt und wurde vom GLB auch nicht verstanden, Wir haben die FSG schon vor Monaten mit dieser
Frage konfrontiert und damit argumentiert, dass der Fahrer
der Hitzebelastung ausgesetzt ist solange er am Zug sitzt und
nicht nur wenn er fährt.
Die lapidare Antwort war -, wenn wir wieder eine Hitzezulage einführen, kürzen sie die Rolldienstzulage.
Ich bin bei den Wiener Linien Buslenker (38 Jahre alt) und
pragmatisiert, meine Frau ist pragmatisierte Landesbedienstete in Niederösterreich und behauptet steif und fest sie kann
mit 61,5 Jahren auch weiterhin in Pension gehen. Jetzt häkelt sie mich immer wegen dem roten Wien, weil…………….
Winkerredaktion
Ja, deine Frau hat recht, derzeit hat Niederösterreich eine bessere Regelung.
Derzeit haben erst drei Bundesländer ihre Pensionsantrittsalter auf 65 erhöht, bezeichnend ist, dass unser rotes Wien
schlechtere Regelungen hat, als die meisten so genannten
schwarzen Bundesländer.
Auch wurden diese massiven Verschlechterungen, ohne den
geringsten Widerstand der Gewerkschaft durchgeführt. Wir
brauchen so glauben wir, nicht anzumerken, welche Fraktion
die absolute Mehrheit in der Gewerkschaft hat!!!
Bediensteter
Mein Name ist ………. , ich bin pragmatisierter Werkstättenbediensteter und ich kann nicht verstehen, dass wir jetzt fast
die gleichen Bedingungen wie die Privaten haben, ich aber
trotzdem keine Abfertigung bekomme.
Meine Lebensgefährtin ist fast gleich alt, geht zur selben Zeit
in die Pense und bekommt fast 16 000 • Abfertigung.
Meine Pense wird nicht viel höher sein und das ist eine Frechheit! Warum lassen wir uns das gefallen, ich zahl soviel Gewerkschaftsbeiträge und es wird alles hingenommen, das
ist…………
Winkerredaktion
Leider müssen wir Aushelfen gehen und können dies nicht
verweigern, umso unverständlicher ist die derzeitige finanzielle Regelung und die Zustimmung der FSG.
Wenn du mit deinem Diensteinteiler nicht reden kannst, versuche es mit deinem BO, sollte dies auch nicht klappen rufe
unseren GLB- BR Roman Böhm-Raffay an, er kann versuchen mit dem zuständigen Kollege zu reden.
12 Winker
Winkerredaktion
Leider stimmen die Fakten die du geschrieben hast, pragmatisierte Gemeindebedienstete sind defakto mit den ASVG –
Versicherten gleichgestellt, -jedoch nur bei den Verschlechterungen, auf einen Abfertigungsanspruch wurde vergessen.
Besonders ärgerlich ist, dass wir gegen die Pensionsreform
der Regierung streikten, jedoch bei der Pensionsreform der
Gemeinde Wien nicht einmal Kritik von Seiten der Gewerkschaft zu hören war.
Ob es damit vielleicht zusammen hängt, das Gewerkschaft
und Gemeinde Wien zufällig rot sind????
Winker
Freizeit und Reisen
GdG-Mastercard mit VORSORGE SOS-Paket
Sie können Ihre Mitgliedskarte der GdG jetzt mit vielen Vorteilen ganz leicht in eine Mastercard mit SOS-Paket
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· Ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland
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länger als eine Woche dauert.
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Winker
Ade – Breitensee
Historisch gesehen zählt der
Betriebsbahnhof – Breitensee
zu einen der Ältesten von
Wien. Die Eröffnung fand am
26. Juli 1873, erstmals mit
Pferdetramway statt.
1903 - 1907 gab es als Kennzeichnung nur Symbole, erst ab
1907 wurden die Wagen mit Signalen versehen.
Der im Krieg schwer beschädigte Bhf. wurde rasch wieder
aufgebaut und die Linienführung des 49er (dieser hatte längst
seinen Stammbahnhof in Breitensee gefunden), war wieder
aufrecht.
Die Verbindung stadteinwärts konnte am 10. Sept.1945, zwischen Bellariastr., Burgg., Breite Gasse, Siebensterng., Westbahnstr., wieder aufgenommen werden.
Der Auswärtsteil war bereits am 29. April 1945, ab Gürtel bis
Bujattigasse wieder befahrbar.
1971 hatte die Linie 49 mit 32 Gelenk – u. Großraumzügen
den größten Wagenbedarf.
Erste größere Veränderungen kamen in den 90iger Jahren mit
dem U3-Bau und mit der Zusammenlegung mit dem Bhf.
Ottakring, was natürlich Fahrplanausdichtung zur Folge hatte.
2006 wird die neue Halle in Rudolfsheim eröffnet und
spätestens da heißt es
„ADE für BREITENSEE“!
Die bekannte „Sonderlinie 45“ (Stadion) hat ihr Ende bereits
gefunden !
Eure Fini
Winker 13
Winker
Vormerksystem - so funktioniert’s
Fragen von Bediensteten, ob das Vormerksystem auch für
die Strassenbahnfahrer der Wiener Linien gilt, ist eindeutig
mit ja zu beantworten. Wir unterliegen wie alle
Verkehrteilnehmer der Straßenverkehrordnung. Objektiv
betrachtet gibt es im Vormerksystem jedoch kaum Delikte
die uns Fahrer im Dienst betreffen könnten,
abgesehen von den ersten sechs Punkten.
Fragen, welche Auswirkung hat ein Führerscheinverlust
nach dem Vormerksystem bei den Wiener Linien für den
Bediensteten, können wir leider noch nicht komplett
beantworten. Eine Anfrage werden wir im September im
BR stellen! Für Buslenker und alle Alkoholdelikte ist die
Sachlage eindeutig – Verlust der Fahrberechtigung! Bei
Bim -Fahrern ist die Lage nicht so eindeutig, da sie für
das Fahren eines Schienenfahrzeuges keinen Führerschein
benötigen. Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass
die W.L. einen Bediensteten vom Fahrdienst abziehen, weil
er des Öfteren in seinem privat PKW z.B. sein Ladegut
bzw. seinen Hund nicht richtig gesichert hat und dadurch
den Führerschein verlor. Genaue Infos werden wir in der
Septemberausgabe
des
Winkers
bringen!
Der Deliktkatalog des Vormerksystems enthält dreizehn
schwere unfallrelevante Verkehrsverstöße. Wer leichte
Verkehrsübertretungen oder gar nur Parkdelikte setzt,
braucht nichts zu befürchten.
1. Bei der ersten Übertretung aus einem Katalog von
13 schweren Verkehrsverstößen, die andere
Verkehrsteilnehmer gefährden, gibt es eine
Vormerkung im Register.
2. Nach dem zweiten Delikt aus diesem „Pool“ folgt
der Auftrag, eine Maßnahme zu absolvieren, etwa
ein Verhaltenstraining.
3. Erst wenn diese beiden Schritte keine Besserung
gebracht haben und innerhalb von zwei Jahren ein
drittes Delikt gesetzt wird, wandert der
Führerschein für drei Monate zur Behörde.
Was passiert mit der Vormerkung?
Die so genannten „Vormerkdelikte“ werden als nicht so
gefährlich angesehen wie jene schweren Delikte, die zur
sofortigen Entziehung der Lenkberechtigung führen.
•
Mit dem Strafbescheid zur ersten Übertretung
wird der Lenker über die drohenden weiteren
Schritte bei Fortsetzung seiner „Karriere“
informiert.
•
Nach mehrfachen Übertretungen, muss der
Lenker Maßnahmen absolvieren, die von
psychologischen Gesprächen über
Fahrsicherheitstraining bis hin zu Schulungen
zur richtigen Kindersicherung reichen.
14 Winker
•
Wird innerhalb von zwei Jahren hingegen kein
Folgedelikt eingetragen, wird die Vormerkung
nicht mehr berücksichtigt.
Was fehlt noch?
Derzeit ist noch in Diskussion, welche
Maßnahmen die Behörde bei der zweiten
Übertretung anzuordnen hat. Bekannt ist zwar,
dass dafür psychologische Nachschulungen,
Fahrschul-Perfektionsfahrten,
Fahrsicherheitstraining,
Ladungssicherungskurse oder Erste Hilfe-Kurse
in Betracht kommen. Die genaue Zuordnung
und die Kosten werden aber noch im Sommer
feststehen.
Was kann man gegen eine Vormerkung tun? Wer
glaubt zu Unrecht bestraft worden zu sein, kann
den Strafbescheid mit einem Rechtsmittel
bekämpfen. Die Vormerkung wird erst mit
Rechtskraft des Strafbescheides wirksam.
Die Delikte im Überblick
• Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C- und
D-Führerschein (LKW und Autobus)
• Übertretung der 0,5 Promille-Grenze allgemein
• Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg
• Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes 0,2 bis
0,4 Sekunden (darunter Entzugsdelikt)
• Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung
• Überfahren von rotem Ampellicht mit
Vorrangverletzung
• Befahren des Pannenstreifens mit Behinderung
von Einsatzfahrzeugen
• Verletzung des Fahrverbots für Kfz mit
gefährlichen Gütern
• Missachtung der Tunnelverordnung bezüglich
der Beförderung von gefährlichen Gütern beim
Befahren von Autobahntunneln
• Blockieren der Geleise und Verstoß gegen
gelbes oder rotes Licht bei
Eisenbahnkreuzungen + Umfahren von bereits
geschlossenen Schranken
• Lenken eines Kfz mit schweren Mängeln
• Lenken eines Kfz mit nicht entsprechend
gesicherter Beladung
• Nichtbeachtung der Vorschriften zur
Kindersicherung
Euer
-TEAM
Winker
Aus gegebenem Anlass!
Aus gegebenem Anlass, möchte ich diese Zeilen verfassen und über etwas schreiben, worüber
niemand spricht, weil es gar nicht passiert – weil es täglich von uns verhindert wird.
Es ist nicht besonders schwierig über Unfälle zu diskutieren und noch
einfacher ist es Gerüchte und Unsinn in die Welt zu setzen – aber, - und
das möchte ich nachhaltig betonen – wir sind alle tagtäglich auf der
Strasse und verhindern Gott sei Dank mehr Unfälle als passieren. Auch
jene Kollegen, denen das Glück derzeit nicht zur Seite steht!
Mit Weitsicht und Routine können wir vieles schon im Ansatz erkennen und verhindern, - trotzdem passiert aber von Zeit zu Zeit ein Unfall – plötzlich und aus heiteren Himmel, so etwas kann sehr schnell
gehen.
Hier könnte sich ein Bahnhofsvorstand mal Zeit nehmen und motivierende Zeilen an die Belegschaft richten, die in jeder Situation und immer
ihr Bestes geben. Es werden so viele interne Dienstaufträge aufgehängt, da müsste auch für so etwas Platz sein.
Denn das Ansehen der Wiener Linien hängt ganz alleine vom Fahrpersonal ab.
meint Eurer Kollege
Heinzl
Gewinnspiel der Agentur Meidl
Die Ermittlung des Gewinners von einem Paar Rennschi der Marke Atomic
GS9 inkl. Bindung, gestiftet von Stephan Eberharter(persönl.
signiert)/ Uniqa wurde am 27. Juni unter Ausschluss des
Rechtweges durchgeführt.
Die Gewinnfrage lautete:
Welcher mehrfache Österreichische Weltmeister beendete 2004
seine aktive Skikarriere? – Die richtige Antwort war
A) Stephan Eberharter
Der Gewinner des Preises ist
Herr Lederer Christian, Fahrer von der
Dienststelle Bhf. Ottakring.
Die Agentur Meidl/UNIQA und
Winker 15
Der nächste Winter kommt bestimmt!
Wegen des guten Erfolges, des im April stattgefundenen Skiurlaubes auf den Stubaier Gletscher, gibt es für
nächstes Jahr wieder eine Möglichkeit SUPERGÜNSTIG mit dem GLB Skiurlaub zu machen.
Ich freue mich, euch für März 2006 folgendes anbieten zu können:
18. März – 23. März 2006
Ellmau/Tirol ( 10 min.v. Kitzbühel)
Im 4*-Hotel Christoph
Leistungen: 7 Tage, HP, 6-Tage Skipass
Zimmer: nur Doppel- od. Dreibettzimmer
-
Empfangscocktail
Reichhaltiges Frühstücksbuffet
Wahlmenü am Abend mit Vorspeisen- u. Dessertbuffet
Wein, Bier alkoholfreie Getränke frei zum Abendessen
Tägl. Skijause in der Zeit v. 16.00-17.00 Uhr
1mal Bauernbuffet
1mal Galabuffet
1mal Nudel- u. Fischbuffet
Unterhaltungs- u .Abendprogramm
Kostenlose Nützung der Freizeitanlage wie, Sauna, Hallenbad, Whirlpool, Dampfbad, Squash,
Tischtennis
Kostenloser Bademantelverleih
Bustransfer: 9.00 Abfahrt Fontanastr./Kuhtrifftgasse Parkplatz bis zum Hotel/Ellmau und retour
nach Wien
6-Tages Liftkarte, gültig im gesamten Skigebiet ( größtes, zusammengelegtes Skigebiet Österreichs
– 250 km )
PREIS: inkl. oben angeführten Leistungen
• 590.—pro Person
Anzahlung • 150.— bis SPÄTESTENS 30. November 2005
Auf das Konto der BAWAG: BLZ: 140000/ Knt.Nr.: 01710787138
Empfänger: GLB-Reisen
Verwendungszweck: …..Personen Skiurlaub/Ellmau/Tel.Nr……
Gerne senden wir euch auf Anfrage Prospekt und Erlagschein zu.
Internet: www.hotel-christoph.com
Auf einen schönen und vor allem „unfallfreien“ Skiurlaub 2006, freut sich eure
Eva Harrer
16 Winker
GLB – Gemeinde Sonderrabatte
Für alle Gemeindebedienstete konnte der GLB für folgende KFZ Sonder- Konditionen erreichen, in den
nächsten Ausgaben werden wir weitere Sonderangebote vorstellen!
Euer GLB-TEAM
UNIQA Leasing-Schnäppchen
Die beliebte Großraumlimousine Ford Galaxy in der exklusiven Ghia-Ausführung, mit 4-Jahres-Garantie und
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Farben Reflex-Silber, Cosmic-Silber oder Onyx-Schwarz
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Leasingentgelt nicht enthalten.
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gültig solange der Vorrat reicht.
Auslieferungsort Wien.
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Laufzeit (15.000 km pro Jahr):
Restwert (inkl. 20 % USt.):
Kaution abnehmend:
Leasingentgelt p.M. inkl. 20 % USt. und NOVA:
Gesamtbelastung (inkl. EUR 135,- Bearbeitungsgebühr):
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48 Monate
8.116,00
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19.951,00
Die einmalige staatliche Vertragsgebühr ist im Leasingentgelt nicht
enthalten.
Das Angebot ist freibleibend und ohne Gewähr. Angebot gültig bis
31.10.2005.
Jetzt neu: UNIQA Leasing Vorteilswelt!
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Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die
General Agentur Meidl:
Walter Meidl
Tel: 897 13 13 / 18; E-Mail: [email protected]
Bettina Schwarz Tel: 897 13 13 / 19; E-Mail: [email protected]
Winker 17
GLB – Reisen
Vorschau 2006
Liebe KollegenInnen auch 2006 wollen wir Euch ein interessantes Reiseprogramm anbieten!
Rundreise (12 Nächte) Guatemala/Honduras/Mexiko(Badeaufenthalt 7 Nächte)
Reisetermin Ende Jänner/Anfang Februar 2006
Den genauen Termin/Preis erfährt ihr in der nächsten Winkerausgabe!
Reiseverlauf:Flug nach Guatemala City - Antigua – Panajachel (Atitlán See) – Copán (Honduras) – Rio Dulce - Flores – Tikal– Flores - Cancun – Playa del Carmen (Mexico Ausflüge: Chichen Itza, Tulum , Coba)
Da unsere Teilnehmeranzahl begrenzt ist, können
sich Interessenten schon jetzt kostenlos voranmelden! (Infomaterial wird zugesandt!)
Philippinen - Boracay
Abflüge MON/MIT/FR
15 Tage Grundpaket
DZ 1 350 •
EZ 1 550 • Verl. Woche DZ 120 •
EZ 240 •
Inkludierte Leistungen: Übernachtung, Sicherheitstaxen, Transfers.
Nicht inkludiert: lediglich Visum und Mahlzeiten, Startgebühren ca. 8 •. , Flugbenzinzuschläge
Boracay ist eine von 7.107 Inseln der
Philippinen. Boracay ist inzwischen zum
Touristenziel Nr. 1 der Philippinen
geworden und zieht Besucher aus aller
Welt an. Der schönste Teil der Insel ist der
knapp sieben Kilometer lange White Beach, der von den
Einheimischen auch Long Beach genannt wird. Neben den etwa
20 Tauchschulen, unzähligen Restaurants und Bars gibt es auch
mehrere Discos. Das Freizeitangebot reicht vom Tauchen,
Segeln, Surfen, Jet-Ski, Beach-Volleyball bis hin zu Golfspielen, Motorradtouren, usw...
Zimmer: Die Hotelanlage ist direkt am Strand mit Swimmingpool, die Zimmer sind, geschmackvoll und
sauber mit Terrasse. Alle Zimmer mit Badezimmer/WC, AC, TV und Heißwasser.
INFO
Jene Bediensteten, die Interesse an einer GLB-Rundreise haben, jedoch wissen wollen wie sie organisiert
bzw. der Ablauf ist, oder sich einfach nur über Länder die wir schon besucht haben informieren wollen,
können folgende DVD bestellen.
DVD Burma/GOA – DVD Vietnam - DVD Boracay Preis 3 •
Anfragen/Anmeldungen bei Betriebsrat Böhm-Raffay Tel. 0664 15 17 922
Mail: [email protected]
GLB-Büro Tel 407 69 36 / Mail: [email protected]
18 Winker
Tour der Alpen (3960km; 37Pässe)
Frankreich – Schweiz – Italien - Südtirol
Am 17.Juni 2005 war es soweit, die
Motorräder wurden verladen und um
22.20 Uhr ging’s mit dem Reisezug
los.
von unserer 2ten Bikergruppe erwartet wurden, die schon einen Tag vor
uns in den Dolomiten herumdüsten.
Die erste Nacht im Zug verbracht,
dann Frühstückspause in Vaduz
( Liechtenstein) gemacht.
Die Gruppe bestand nun aus zehn
Gasgriffzupfern, die sich in vier Tagen übers Timmelsjoch, Jaufenpass,
Penserjoch, Würzjoch sowie Seiseralm .....usw. durchschlug.
Danach quer durch die Schweiz. Am
Programm stand die Besichtigung der
Kapellenbrücke in Luzern am Vierwaldstädtersee. Auch der Wettergott
zeigte sich von seiner besten Seite,
was zu Beginn unserer Tour natürlich
kein Nachteil war. Nach gefahrenen
311 km, bezogen wir unser erstes
Quartier.
Beim typisch Schweizer Abendessen,
schweiften unsere Gedanken bereits
erwartungsvoll zu der Strecke für den
nächsten Tag.
Nach einem reichhaltigen Frühstück
machten wir uns daran Frankreich zu
erkunden. Nun kamen die Französischen Alpen an die Reihe, sowie der
Col d.Galibier oder Col d. Izoard, einfach ein „MUSS“ für jeden Biker
Danach hieß unsere Station Nizza, an
diesen Tag leisteten wir 469 km, dabei
hatte nach dem Verlassen des Hinkelsteins am Col de Bonette (2802m), heftiger Regen eingesetzt, der die Fahrt
an die Cote d’ Azur nicht gerade versüßte. Col de Bonette, ist mit 2802m
die höchste Passstrasse Europas. Ein
Garant für wunderbare Kurven, aber
auch nicht selten begegneten wir Kuhherden auf der Fahrbahn.
Gegen 20 Uhr erreichten wir unser
Hotel. Nizza bei Nacht war angesagt,
einfach wunderbar.
gelassen werden. Heute meinte es
Wettergott zu gut mit uns (35 Grad).
Dieser Tag verstrich einfach nur mit
Sehenswürdigkeiten zu bestaunen.
An der Küste entlang ging’s weiter
nach Italien, wo wir uns in einem kleinen typisch italienischen Städtchen für
eine Nacht häuslich niederließen.
Am nächsten Morgen ging es weiter
in den Tessin (CH), wo wieder wunderbare Pässe auf uns warteten.
Diesmal gastierten wir zwei Nächte
in Locarno, direkt am Lago Maggiore, wo wir eine traumhafte Aussicht
über den See hatten.
Am Abend blödelten wir die Promenade entlang, einer unseren vielen
Abende mit viel Spaß und Gaudi.
Am Tag darauf folgte ein sechs Pässe
Programm, wo wieder der Wettergott
mit uns war.
Unser nächstes Ziel hieß Italien (Livigno), wo wir aber nur eine Nacht verbrachten.
Zurück ging es dann über Sillian, nach
Spittal a d Drau, über den Katschberg
und die Radstädter Tauern nach Radstadt, wo wir noch eine letzte gemeinsame Nacht verbrachten.
Dieser Abend wurde im Wellness Bereich beendet und wehmütig ließen
wir unsere zwölf gemeinsamen Tage
Revue passieren.
Der Bikerurlaub war zu Ende.
An dieser Stelle, möchte ich mich mit
einem großen DANKESCHÖN herzlich bei der ganzen Gruppe für die
entgegengebrachte Kameradschaft
bedanken, bis es wieder heißt „AUFSITZEN“!
Bikergruß - Fini
Von dort aus gasten wir übers Stilfserjoch, unserem nächsten Ziel Brixen
(Südtirol) entgegen, wo wir bereits
Neuer Tag, neue Taten, jetzt ging’s
weiter nach Cannes zum Baden,
danach nach Monte Carlo (Casino),
das muss man einfach gesehen haben,
auch Monaco und der Palast der Fürstenfamilie Grimaldi durfte nicht ausWinker 19
Winker
- GRILLFEST
mit Live-Music und großer Tombola.
9. September 2005
ab 15.00 UHR - open end
Wo:
HUGOGASSE 8
(Straßenbahnstation 71 – Braunhubergasse
oder U3-Station Simmering)
1110 Wien
MITZUBRINGEN SIND HUNGER UND GUTE LAUNE –
JEDER IST WILLKOMMEN
Euer
– Team
Elterleinplatz 6/3, 1170 Wien; Tel.: 407 69 36; www.glb-gemeinde.at
IMPRESSUM:
MPRESSUM:
DER
20 Winker
WINKER
Herausgeber, Verleger und Hersteller:
Fraktion GLB in der GdG, 1090 Wien, Maria Theresien Str. 11. Redaktionsbüro: 1170 Wien, Elterleinplatz 6/2 - Tel.: 407 69 36;
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