2006 Juni - Regierung von Oberbayern
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2006 Juni - Regierung von Oberbayern
Medieninformation Nr. 127 vom 12.06.2006 TERMINANKÜNDIGUNG Wohnen im Alter - Beispiele für gelungene Wohnkonzepte Tagung der Regierung von Oberbayern in Starnberg am 27. Juni 2006 Wie werde ich im Alter wohnen? Diese Frage stellt sich früher oder später jedem. Viele Menschen können im Alter oder im Krankheitsfall nicht in ihrer vertrauten Wohnung bleiben, weil diese den dann bestehenden besonderen Bedürfnissen nicht mehr entspricht. Als einziger Ausweg bleibt der Platz im Alten- oder Pflegeheim. Der steht aber dem individuellen Wunsch entgegen, möglichst lange selbst bestimmt in der eigenen Wohnung zu leben. Die Regierung von Oberbayern greift dieses gerade für ältere Mitmenschen wichtige Thema auf und veranstaltet dazu für Gemeinden, Wohnungsbaugesellschaften, Planer, Fachleute und Interessierte die Tagung „Wohnen im Alter" am Dienstag, 27. Juni 2006, 9.30 Uhr im Landratsamt Starnberg, Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg. „Die Gestaltung und Sicherung würdiger Lebensverhältnisse für ältere Menschen ist eine wichtige Voraussetzung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Mit der Tagung wollen wir neue Wohnkonzepte und Projekte vorstellen, welche den individuellen und umfassenden Bedürfnissen alter Menschen Rechnung tragen und gleichzeitig Raum lassen für ein möglichst selbst bestimmtes Leben", erläutert Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Gruppenwohnungen, Altenwohn-gemeinschaften, betreute Wohnanlagen und integriertes Wohnen sind dazu nur einige Stichworte. Gemeinsam ist allen diesen Wohnformen, dass der ältere Mensch selbstständig und eigenverantwortlich sein Leben führen kann und nur in manchen Fällen durch externe Dienstleister unterstützt wird. Gerade im Raum Starnberg sind in den letzten Jahren eine Reihe entsprechender Vorhaben realisiert worden bzw. befinden sich in der Planungsphase. Zwei Beispiele, Anlagen für betreutes Wohnen in Feldafing und Tutzing werden am Nachmittag besichtigt. Berichterstatter sind herzlich dazu eingeladen. Lageplan 13.06.06 Wohnen im Alter Tagung der Regierung von Oberbayern am 27. Juni 2006 im Landratsamt Starnberg Programm 9:30 Uhr Begrüßung Heinrich Frey, Landrat Christoph Hillenbrand, Regierungspräsident 9:50 Uhr Aspekte der Wohnungsbauförderung Rolf Höfer, Sachgebietsleiter Wohnungswesen 10:10 Uhr Altengerechter Wohnungsbau Prof. Johann Ebe, Architekturbüro Ebe + Ebe 10:40 Uhr Kaffeepause 11:00 Uhr Erkenntnisse eines Maßnahmenträgers für betreutes Wohnen Günther Weikl, Geschäftsführer, Zweckverband für den soz. Wohnungsbau im Lkr. Starnberg 11:30 Uhr Betreuung und Service zu Hause Martina Becker, Sozialdienst Germering 12:00 Uhr Vorstellung von realisierten Projekten Betreutes Wohnen in Feldafing, Architekt Franz Dirtheuer Betreutes Wohnen in Tutzing, Architekt Gottfried Herz 12:30 Uhr Mittagsimbiss 13:30 Uhr Projektbesichtigungen in Feldafing und Tutzing Busabfahrt vor dem Landratsamt 16:30 Uhr Rückkehr zum Landratsamt Ende der Veranstaltung Medieninformation Nr. 139 vom 06. Juni 2006 Grünes Licht für neues Nahversorgungszentrum in Eching Das vereinfachte Raumordnungsverfahren für den Neubau eines Nahversorgungszentrums mit insgesamt 3.320 Quadratmetern Verkaufsfläche in Eching, Landkreis Freising, ist abgeschlossen. Die Regierung von Oberbayern gibt jetzt grünes Licht für das Vorhaben, fordert aber die Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Die Gemeinde Eching beabsichtigt südlich der S-Bahnstation an der Schlesierstraße auf einer bis-her landwirtschaftlich genutzten Fläche ein Nahversorgungszentrum mit Verbrauchermarkt (2.200 Quadratmeter), Discounter (850 Quadratmeter) und Hofladen (270 Quadratmeter) anzusiedeln. Als Sortimente sind nur Lebensmittel und die in LebensmittelMärkten üblichen Non-Food-Artikel wie etwa Waschmittel, Hygieneartikel oder Papierwaren, vorgesehen. Der Standort befindet sich zwischen dem Ortszentrum von Eching und dem SBahnhof Eching inmitten von Wohnbebauung und ist sowohl zu Fuß als auch mit dem ÖPNV (S-Bahn und Bus) gut erreichbar. Die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde im Rahmen eines so genannten vereinfachten Raumordnungsverfahrens - parallel zum Bauleitplanverfahren - die hierzu abgegebenen Stellungnahmen der 33 beteiligten Träger öffentlicher Belange (Behörden, Institutionen und Kommunen) geprüft und abgewogen. Die Gemeinde Eching ist als Siedlungsschwerpunkt zusammen mit der Gemeinde Neufahrn b.München für ein derartiges Einzelhandelgroßprojekt geeignet. Der Standort befindet sich in einer städtebaulich integrierten Lage. Die Abschöpfungsquote für das Lebensmittelsortiment liegt nur knapp über der im Landesentwicklungsprogramm festgelegten Obergrenze von 25 Prozent. Damit waren die geplanten Verkaufsflächen als noch raumverträglich zu beurteilen. Auf die innerstädtische Einzelhandelsstruktur und die verbrauchernahe Versorgung in der Gemeinde Eching wird sich das Projekt nicht negativ auswirken. Da somit Standort und Sortiment geeignet sind, die Nahversorgung in der Gemeinde Eching zu verbessern, hat die Regierung festgestellt, dass das Projekt den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Einzige Maßgabe: Bei den zu erwartenden Bodenfunden aus einer frühmittelalterlichen Besiedelung ist das Landesamt für Denkmalschutz einzuschalten. Verfahren Die Regierung von Oberbayern prüft im Raumordnungsverfahren, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Natur und Landschaft, Wasser, Verkehr, Immissionsschutz, Stadtentwicklung und Wirtschaft auswirkt. Dazu hört die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen, Verbände und sonstige betroffenen Organisationen an. Die Regierung bittet ferner die betroffenen Kommunen, die Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich auszulegen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das Raumordnungsverfahren mit der so genannten „landesplanerischen Beurteilung“ ab. Geplanter Neubau eines Nahversorungszentrums mit drei Einkaufsmärkten in der Gemeinde Eching, Lkr. Freising Standort des geplanten Nahversorgungszentrums Maßstab 1 : 25 000 Kartengrundlage: Geobasisdaten des Bayerischen Landesvermessungsamtes http://www.geodaten.bayern.de Nutzungserlaubnis vom 6.12.2000, Az.: VM 3860 B - 4562 Herausgeber: Regierung von Oberbayern, Mai 2006 Medieninformation Nr. 140 vom 01.06.2006 Neue Stiftung in München Internationales Bionik-Zentrum (Stiftung für Bionik) staatlich anerkannt Das Internationale Bionik-Zentrum (Stiftung für Bionik) mit Sitz in München hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 23. Mai 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung u. a. auf dem Gebiet der Bionik. Errichtet hat die Stiftung die Bionik Media GmbH. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Herr Kurt G. Blüchel, c/o Bionik Media GmbH, Denisstr. 1b, 80335 München, Telefonnummer 089/5488893-0. Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe. Wissenswertes zu Stiftungen Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 50.000 Euro betragen. Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer 089/2176-0 oder im Internet unter www.regierung.oberbayern.bayern.de. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar. Medieninformation Nr. 141 vom 2. Juni 2006 Zuschuss für Straßenbau in der Gemeinde Prutting, Landkreis Rosenheim Die Gemeinde Prutting hat die Straßenüberführung über die Bahnlinie Rosenheim - Salzburg in Höhe des Ortsteils Inzenham im Zuge einer Eisenbahnkreuzungsmaßnahme erneuert, um eine verkehrsgerechte Lösung zu schaffen. Die Maßnahme ist dringend erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern der Gemeinde Prutting eine Zuwendung in Höhe von 200.000 Euro in Aussicht gestellt, die das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Für das Jahr 2006 wurden in einer ersten Rate 100.000 Euro bewilligt. Die Gesamtkosten sind mit 536.000 Euro veranschlagt. Medieninformation Nr. 142 vom 13. Juni 2006 Militärflugplatz Fürstenfeldbruck Zivile Nachfolgenutzung bei der Regierung von Oberbayern beantragt Die Flugplatz Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mbH hat beim Luftamt Südbayern der Regierung von Oberbayern die luftrechtliche Genehmigung für eine zivile Nachfolgenutzung des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck beantragt. Wie aus dem Antrag hervorgeht, betrifft die geplante Nutzung die bereits vorhandenen flugbetrieblichen Einrichtungen, insbesondere Teile der befestigten Start- und Landebahn, die bestehenden Rollwege mit Abstellflächen und die vorhandene Bebauung. Auf dem Verkehrslandeplatz sollen künftig Luftfahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Startgewicht von 5,7 Tonnen im Sichtflugbetrieb zugelassen sein. Dabei geht die Antragstellerin von 40.000 Flugbewegungen pro Jahr aus. Der Flugbetrieb soll grundsätzlich täglich von 9 bis 19 Uhr erlaubt sein. Zwischen 6 und 9 Uhr sowie zwischen 19 und 22 Uhr soll der Flugbetrieb mit Zustimmung der Flugplatz Betriebsgesellschaft möglich sein. Von 22 bis 6 Uhr findet kein Flugbetrieb statt. Das Luftamt Südbayern wird jetzt ein luftverkehrsrechtliches Genehmigungsverfahren durchführen. Hierzu hört sie insbesondere die Träger öffentlicher Belange an und wird auch die Öffentlichkeit beteiligen. Der Antrag und die Anlagen liegen in der Zeit vom 26. Juni bis 25. Juli 2006 bei der Stadt Fürstenfeldbruck sowie in den Gemeinden Maisach und Olching zur Einsicht aus. Einwendungen gegen den Antrag können bis einschließlich 8. August 2006 beim Luftamt Südbayern der Regierung von Oberbayern sowie bei den genannten Gemeinden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Flugplatz Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mbH betreibt bereits aktuell den Verkehrslandeplatz Fürstenfeldbruck, bisher allerdings im Wege einer Mitbenutzung des Militärflugplatzes. Nachdem von militärischer Seite die fliegerische Nutzung auf diesem Flugplatz aufgegeben werden soll, beabsichtigt die Antragstellerin nunmehr die zivilfliegerische Anschlussnutzung. Der Antrag wird insbesondere damit begründet, dass im Landesentwicklungsprogramm und im Gesamtverkehrsplan Bayern eine Option enthalten ist und dementsprechend der Flugplatz Fürstenfeldbruck als ein für die Allgemeine Luftfahrt geeigneter Flugplatz ausgewiesen wird und in der Planungsregion 14 (München mit den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Dachau, Freising, Erding, Ebersberg, Starnberg, Landsberg am Lech) kein anderer Flugplatz der Allgemeinen Luftfahrt zur Verfügung steht. Die Antragsstellerin hat dem Antrag ein Eignungsgutachten und ein lärmtechnischen Gutachten beigefügt. Medieninformation Nr. 143 vom 13.06.2006 Bevor alle Stricke reißen! Gewerbeaufsicht kontrolliert Betrieb von Kranen und andere Hubgeräte Von Juni bis einschließlich Februar 2007 wird die Gewerbeaufsicht bei der Regierung von Oberbayern im Rahmen des Projekts „Sicherer Umgang mit Hebezeugen und Anschlagmitteln" mehr als 1.500 oberbayerische Betriebe der Metallverarbeitung und des Baugewerbes unter die Lupe nehmen. Dabei achten die Experten der Gewerbeaufsicht insbesondere darauf, dass die Anschlagmittel wie beispielsweise Stahlseile, Ketten und Bänder für die jeweilige Anwendung auch geeignet sind. Bei den Kontrollen vor Ort fragen die Experten der Gewerbeaufsicht die Betriebe auch nach der fachgerechten Ausbildung der für den Lastentransport zuständigen Mitarbeiter oder nach den vorgeschriebenen betrieblichen Prüfungen von Seilen, Haken und Bändern. Gerade diese Prüfungen sind entscheidend, um rechtzeitig schadhafte Materialien zu erkennen und auszusondern. Anschlagmittel werden täglich tausendfach eingesetzt um schwere Güter mit Kran oder Winde an den Bestimmungsort zu transportieren. Materialschäden oder unsachgemäße Handhabung können schwerwiegende Folgen haben. Ziel der Projektarbeit, die zeitgleich auch in den anderen bayerischen Regierungsbezirken stattfindet, ist es, mehr als 3.000 Betriebe zu überprüfen und zu beraten. Dabei sollen vorrangig vorhandene Sicherheitsdefizite erkannt und durch gezielte Information beseitigt werden. Diese Projektarbeit dient damit nicht nur dem Schutz von unmittelbar mit Ladetätigkeiten beschäftigten Arbeitnehmern, sie fördert in besonderer Weise auch den Schutz von Passanten, die sich auf öffentlichen Straßen und Wegen im Bereich von Kranen aufhalten. Medieninformation Nr. 144 vom 07.06.2006 TERMINANKÜNDIGUNG Mehr Nichtraucherschutz in oberbayerischen Hotels und Gaststätten Regierungspräsident Hillenbrand händigt Urkunden an Teilnehmer aus „449 Hotels und Gaststätten in Oberbayern haben bereits an der vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband in Leben gerufenen Aktion „Nichtraucherfreundlicher- und Rauchfreier Hotel- und Gaststättenbetrieb" teilgenommen, freut sich Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Der Regierungspräsident wird in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband weiteren 16 Betrieben aus dem westlichen und mittleren Oberbayern, die sich an der Aktion beteiligt haben, am Dienstag, 20. Juni 2006, 10.30 Uhr im „Restaurant Undosa" Seepromenade 1, 86319 Starnberg die Teilnahmeurkunden überreichen. Der Freistaat Bayern will mit der „Aktion Nichtraucherfreundlicher und Rauchfreier Hotelund Gaststättenbetrieb" den Nichtraucherschutz in Bayern weiter vorantreiben und ist insoweit Vorreiter auf Bundesebene. Die Aktion ist Teil des Aktionsplans „Tabakrauchfreie Lebensumwelt" der bayerischen Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern. Damit wollen das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband das Angebot an Nichtraucherbereichen in Gaststättenbetrieben deutlich erhöhen. Bis Ende 2006 sollen die Hälfte und bis 2010 sogar 90 Prozent der Hotel- und Gastronomiebetriebe über ausgewiesene Nichtraucherbereiche verfügen bzw. ganz rauchfrei sein. Jeder an der Aktion teilnehmende Betrieb muss bestimmten Anforderungen zum Schutz der Nichtraucher genügen. So müssen beispielsweise mindestens 40 Prozent der Tische für Nichtraucher reserviert sein; der Gastraum muss über einen abgetrennten, gekennzeichneten Nichtraucherbereich verfügen, um den nicht rauchenden Gästen weitgehend rauchfreie Luft zu bieten. Entscheidend für den Erfolg des Vorhabens sind nicht zuletzt die Gäste - daher sind alle teilnehmenden Betriebe schon von außen am einheitlichen Logo zu erkennen. Die Teilnahmeurkunden werden an folgende Hotels und Gaststätten überreicht: Landkreis Dachau Gast- und Tafernwirtschaft, Hilgertshausen Landkreis Ebersberg Wellnesshotel Schwaiger, Glonn Landkreis Erding Hotel Kandler, Oberding Landkreis Fürstenfeldbruck Hotel Parsberg, Puchheim Landkreis Garmisch-Partenkirchen Eis-Café „San Marco", Mittenwald Hotel - Restaurant Wolf, Oberammergau Landgasthof Forelle, Unterammergau Landkreis München Lang´s Cafeserie, Grünwald Landkreis Starnberg Hotel Restaurant Promenade, Herrsching a. Ammersee Landgasthof zum Sepperl, Seefeld Landkreis Weilheim-Schongau Hubertusstuben, Rottenbuch Landhotel Hoisl-Bräu, Penzberg Stadt Ingolstadt Cafe im Klinikum San francisco coffee company Landeshauptstadt München Berni´s Nudelbrett Café Arzmiller Berichterstatter sind herzlich eingeladen! Das „Restaurant Undosa" liegt in der Stadt Starnberg (Anfahrt siehe Lageplan). Nähere Informationen sowie teilnehmende Betriebe finden Sie im Internet unter www.nichtraucher.bayern.de. Betriebe, die sich noch an der Aktion beteiligen möchten oder Fragen zur Aktion haben, können sich an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz / Referat 1A3, Frau Dickmann, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München wenden. Medieninformation Nr. 146 vom 29.06.2006 Finanzspritze für Feuerwehr Pfaffenhofen, Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm Freistaat bezuschusst neues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug Der Fuhrpark der Feuerwehr in Pfaffenhofen erhält ein neues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug. Mit Hilfe des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges lassen sich Brände bekämpfen, lässt sich Wasser fördern oder technische Hilfe leisten. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Stadt Pfaffenhofen einen Zuschuss in Höhe von 80.000,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20/16 verfügt über eine von seinem Motor angetriebene, fest eingebaute Kreiselpumpe und eine so genannte Schnellangriffseinrichtung, die aus einem Löschwasserbehälter mit mindestens 1.600 Litern gespeist wird. Das Fahrzeug darf maximal 14 Tonnen wiegen. Medieninformation Nr. 147 vom 29.06.06 Finanzspritze für Feuerwehr Eichenau, Landkreis Fürstenfeldbruck. Freistaat bezuschusst neues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug Der Fuhrpark der Feuerwehr in Eichenau erhält ein neues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug. Mit Hilfe des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges lassen sich Brände bekämpfen, lässt sich Wasser fördern oder technische Hilfe leisten. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Eichenau einen Zuschuss in Höhe von 80.000 Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20/16 verfügt über eine von seinem Motor angetriebene, fest eingebaute Kreiselpumpe und eine so genannte Schnellangriffseinrichtung, die aus einem Löschwasserbehälter mit mindestens 1.600 Litern gespeist wird. Das Fahrzeug darf maximal 14 Tonnen wiegen. Medieninformation Nr. 148 vom 29.06.2006 Finanzspritze für Feuerwehr Bad Reichenhall Freistaat bezuschusst neues Löschgruppenfahrzeug Der Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Bad Reichenhall erhält ein neues Löschgruppenfahrzeug. Mit Hilfe des Fahrzeuges lassen sich Brände bekämpfen, Wasser fördern und einfache technische Hilfe etwa bei Unfällen leisten. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Stadt Bad Reichenhall, Landkreis Berchtesgadener Land, einen Zuschuss in Höhe von fast 42.300,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Das neue Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 bildet mit einer Besatzung von neun Feuerwehrleuten die kleinste selbstständige feuerwehrtechnische Einheit. Das Fahrzeug verfügt über eine von seinem Motor angetriebene, fest eingebaute Kreiselpumpe und eine so genannte Schnellangriffseinrichtung, die aus einem rund 600 Liter fassenden Löschwasserbehälter gespeist wird. Neben der Standardbeladung kann es zusätzlich je nach Bedarf entweder eine Tragkraftspritze TS 8/8 mit Zubehör oder eine umfangreiche Ausrüstung für die technische Hilfe einschließlich hydraulisch betätigter Rettungsgeräte transportieren. Auf öffentlichen Straßen darf das Fahrzeug samt Ladung 7,5 Tonnen und bei Allradantrieb im Gelände sogar 10,5 Tonnen wiegen. Medieninformation Nr. 150 vom 29.06.2006 Finanzspritze für Feuerwehr Oberfeldkirchen (Stadt Trostberg) Freistaat bezuschusst neues Löschgruppenfahrzeug Der Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Trostberg erhält ein neues Löschgruppenfahrzeug. Mit Hilfe des Fahrzeuges lassen sich Brände bekämpfen, Wasser fördern und einfache technische Hilfe etwa bei Unfällen leisten. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Stadt Trostberg, Landkreis Traunstein, einen Zuschuss in Höhe von fast 45.000 Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Das neue Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 bildet mit einer Besatzung von neun Feuerwehrleuten die kleinste selbstständige feuerwehrtechnische Einheit. Das Fahrzeug verfügt über eine von seinem Motor angetriebene, fest eingebaute Kreiselpumpe und eine so genannte Schnellangriffseinrichtung, die aus einem rund 600 Liter fassenden Löschwasserbehälter gespeist wird. Neben der Standardbeladung kann es zusätzlich je nach Bedarf entweder eine Tragkraftspritze TS 8/8 mit Zubehör oder eine umfangreiche Ausrüstung für die technische Hilfe einschließlich hydraulisch betätigter Rettungsgeräte transportieren. Auf öffentlichen Straßen darf das Fahrzeug samt Ladung 7,5 Tonnen und bei Allradantrieb im Gelände sogar 10,5 Tonnen wiegen. Medieninformation Nr. 151 vom 29.06.2006 Finanzspritze für Feuerwehr Nirnharting, Markt Waging a. See Freistaat bezuschusst neues Löschgruppenfahrzeug Der Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr im Markt Waging a. See erhält ein neues Löschgruppenfahrzeug. Mit Hilfe des Fahrzeuges lassen sich Brände bekämpfen, Wasser fördern und einfache technische Hilfe etwa bei Unfällen leisten. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür dem Markt Waging, Landkreis Traunstein, einen Zuschuss in Höhe von fast 73.000,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Das neue Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 bildet mit einer Besatzung von neun Feuerwehrleuten die kleinste selbstständige feuerwehrtechnische Einheit. Das Fahrzeug verfügt über eine von seinem Motor angetriebene, fest eingebaute Kreiselpumpe und eine so genannte Schnellangriffseinrichtung, die aus einem rund 600 Liter fassenden Löschwasserbehälter gespeist wird. Neben der Standardbeladung kann es zusätzlich je nach Bedarf entweder eine Tragkraftspritze TS 8/8 mit Zubehör oder eine umfangreiche Ausrüstung für die technische Hilfe einschließlich hydraulisch betätigter Rettungsgeräte transportieren. Auf öffentlichen Straßen darf das Fahrzeug samt Ladung 7,5 Tonnen und bei Allradantrieb im Gelände sogar 10,5 Tonnen wiegen. Medieninformation Nr. 152 vom 29.06.2006 Finanzspritze für Feuerwehr Feldkirchen, Landkreis München Freistaat bezuschusst neues Löschgruppenfahrzeug Der Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Feldkirchen erhält ein neues Löschgruppenfahrzeug LF 16/12. Mit Hilfe des Fahrzeugs lassen sich Brände bekämpfen, Wasser fördern und technische Hilfe etwa bei Unfällen leisten. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Feldkirchen einen Zuschuss in Höhe von 76.125,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Das neue Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 verfügt über eine von seinem Motor angetriebene, fest eingebaute Kreiselpumpe mit einer Förderleistung von 1.600 Litern in der Minute und eine so genannte Schnellangriffseinrichtung, die aus einem Löschwasserbehälter mit mindestens 1.200 Litern gespeist wird. Das Fahrzeug darf maximal 14 Tonnen wiegen. Medieninformation Nr. 153 vom 29.06.2006 Finanzspritze für Feuerwehr der Gemeinde Irschenberg Freistaat bezuschusst neues Mehrzweckfahrzeug Der Fuhrpark der Feuerwehr der Gemeinde Irschenberg erhält ein neues Mehrzweckfahrzeug. Mit Hilfe des Mehrzweckfahrzeuges lässt sich vorwiegend eine Einsatzstelle errichten sowie Mannschaft und Gerät transportieren. Es muss dazu eine Feuerwehrstaffel von sechs Floriansjüngern und eine feuerwehrtechnische Mindestausrüstung aufnehmen können. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Irschenberg einen Zuschuss in Höhe von rund 16.160,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei mehr als 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Weitere Voraussetzung für eine Förderung sind Transportraum und eine Gewichtsreserve zum Transport für zusätzliches Gerät von mindestens 200 Kilogramm. Für das Mehrzweckfahrzeug kommen nur serienmäßige Kombi-Fahrzeuge mit einem maximal zulässigen Gewicht von 3,5 Tonnen in Betracht. Medieninformation Nr. 154 vom 29.06.2006 Finanzspritze für Feuerwehr des Marktes Manching Freistaat bezuschusst neues Mehrzweckfahrzeug Der Fuhrpark der Feuerwehr des Marktes Manching erhält ein neues Mehrzweckfahrzeug. Mit Hilfe des Mehrzweckfahrzeuges lässt sich vorwiegend eine Einsatzstelle errichten sowie Mannschaft und Gerät transportieren. Es muss dazu eine Feuerwehrstaffel von sechs Floriansjüngern und eine feuerwehrtechnische Mindestausrüstung aufnehmen können. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür dem Markt Manching einen Zuschuss in Höhe von rund 16.160,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei mehr als 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Weitere Voraussetzung für eine Förderung sind Transportraum und eine Gewichtsreserve zum Transport für zusätzliches Gerät von mindestens 200 Kilogramm. Für das Mehrzweckfahrzeug kommen nur serienmäßige Kombi-Fahrzeuge mit einem maximal zulässigen Gewicht von 3,5 Tonnen in Betracht. Medieninformation Nr. 155 vom 29.06.2006 Finanzspritze für den Landkreis Weilheim-Schongau Freistaat bezuschusst neuen Rüstwagen Der Fuhrpark der Feuerwehr im Landkreis Weilheim-Schongau erhält einen neuen Rüstwagen. Das Fahrzeug kommt vorrangig bei größeren Unfällen und schwierigen technischen Hilfeleistungen zum Einsatz. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür dem Landkreis Weilheim-Schongau einen Zuschuss in Höhe von rund 97.000,-Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei mehr als 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Der Rüstwagen RW ist mit besonderem technischen Gerät ausgestattet, zum Beispiel einem Lichtmast sowie einer eingebauten, vom eigenen Motor angetriebenen Zugeinrichtung (Nennzugkraft fünf Tonnen) und einem Generator mit einer Leistung von mindestens 22 Kilovoltampere. Neben der sehr umfangreichen feuerwehrtechnischen Beladung kann das Fahrzeug noch einen Einsatztrupp mit drei Feuerwehrleuten aufnehmen. Das allradgetriebene Fahrzeug darf maximal 14 Tonnen wiegen. Medieninformation Nr. 156 vom 29.06.2006 Finanzspritze für Feuerwehr Helfendorf (Gde. Aying), Landkreis München Freistaat bezuschusst neue Tragkraftspritze Die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Aying erhält eine neue Tragkraftspritze. Dabei handelt es sich um eine mobile Feuerlöschkreiselpumpe, die überwiegend dann eingesetzt wird, wenn die Löschwasserstelle, wie etwa ein Bach oder Teich, nicht direkt mit dem Löschfahrzeug angefahren werden kann. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Aying einen Zuschuss in Höhe von 2.700 Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Die Tragkraftspritze PFPN 10-1000 wird zusätzlich zu den fest eingebauten Fahrzeugpumpen in einige Löschfahrzeuge eingeschoben. Sie hat den Vorteil, dass sie auch entfernt vom Einsatzfahrzeug zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern verwendet werden kann. Sie wiegt ca. 140 Kilogramm, ist leistungsstark, universell verwendbar auch im unwegsamen und schwierigen Gelände und daher für jede Feuerwehr als Standardgerät unentbehrlich. Die TS PFPN 10-1000 ist eine Feuerlöschkreiselpumpe, die pro Minute 800 Liter Wasser mit einem Druck von 8 bar fördern kann. Medieninformation Nr. 157 vom 29.06.06 Finanzspritze für Feuerwehr Bernbeuren, Landkreis Weilheim-Schongau Freistaat bezuschusst neue Tragkraftspritze Die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Bernbeuren erhält eine neue Tragkraftspritze. Dabei handelt es sich um eine mobile Feuerlöschkreiselpumpe, die überwiegend dann eingesetzt wird, wenn die Löschwasserstelle, wie etwa ein Bach oder Teich, nicht direkt mit dem Löschfahrzeug angefahren werden kann. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Bernbeuren einen Zuschuss in Höhe von 2.700,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Die Tragkraftspritze PFPN 10-1000 wird zusätzlich zu den fest eingebauten Fahrzeugpumpen in einige Löschfahrzeuge eingeschoben. Sie hat den Vorteil, dass sie auch entfernt vom Einsatzfahrzeug zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern verwendet werden kann. Sie wiegt ca. 140 Kilogramm, ist leistungsstark, universell verwendbar auch im unwegsamen und schwierigen Gelände und daher für jede Feuerwehr als Standardgerät unentbehrlich. Die TS PFPN 10-1000 ist eine Feuerlöschkreiselpumpe, die pro Minute 800 Liter Wasser mit einem Druck von 8 bar fördern kann. Medieninformation Nr. 158 vom 29.06.2006 Finanzspritze für die Gemeinde Brannenburg, Landkreis Rosenheim Freistaat bezuschusst neue Tragkraftspritze Die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Brannenburg erhält eine neue Tragkraftspritze. Dabei handelt es sich um eine mobile Feuerlöschkreiselpumpe, die überwiegend dann eingesetzt wird, wenn die Löschwasserstelle, wie etwa ein Bach oder Teich, nicht direkt mit dem Löschfahrzeug angefahren werden kann. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Brannenburg einen Zuschuss in Höhe von 2.700,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Die Tragkraftspritze PFPN 10-1000 wird zusätzlich zu den fest eingebauten Fahrzeugpumpen in einige Löschfahrzeuge eingeschoben. Sie hat den Vorteil, dass sie auch entfernt vom Einsatzfahrzeug zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern verwendet werden kann. Sie wiegt ca. 140 Kilogramm, ist leistungsstark, universell verwendbar auch im unwegsamen und schwierigen Gelände und daher für jede Feuerwehr als Standardgerät unentbehrlich. Die TS PFPN 10-1000 ist eine Feuerlöschkreiselpumpe, die pro Minute 800 Liter Wasser mit einem Druck von 8 bar fördern kann. Medieninformation Nr. 159 vom 29.06.2006 Finanzspritze für Feuerwehr Geisenfeld, Landkreis Pfaffenhofen Freistaat bezuschusst neue Tragkraftspritze Die Freiwillige Feuerwehr in der Stadt Geisenfeld erhält eine neue Tragkraftspritze. Dabei handelt es sich um eine mobile Feuerlöschkreiselpumpe, die überwiegend dann eingesetzt wird, wenn die Löschwasserstelle, wie etwa ein Bach oder Teich, nicht direkt mit dem Löschfahrzeug angefahren werden kann. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Stadt Geisenfeld einen Zuschuss in Höhe von 2.700 Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Die Tragkraftspritze TS PFPN 10-1000 wird zusätzlich zu den fest eingebauten Fahrzeugpumpen in einige Löschfahrzeuge eingeschoben. Sie hat den Vorteil, dass sie auch entfernt vom Einsatzfahrzeug zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern verwendet werden kann. Sie wiegt ca. 140 Kilogramm, ist leistungsstark, universell verwendbar auch im unwegsamen und schwierigen Gelände und daher für jede Feuerwehr als Standardgerät unentbehrlich. Die TS PFPN 10-1000 ist eine Feuerlöschkreiselpumpe, die pro Minute 800 Liter Wasser mit einem Druck von 8 bar fördern kann. Medieninformation Nr. 160 vom 29.06.2006 Finanzspritze für Feuerwehr Oberammergau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen Freistaat bezuschusst neue Tragkraftspritze Die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Oberammergau erhält eine neue Tragkraftspritze. Dabei handelt es sich um eine mobile Feuerlöschkreiselpumpe, die überwiegend dann eingesetzt wird, wenn die Löschwasserstelle, wie etwa ein Bach oder Teich, nicht direkt mit dem Löschfahrzeug angefahren werden kann. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Oberammergau einen Zuschuss in Höhe von 2.700 Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Die Tragkraftspritze PFPN 10-1000 wird zusätzlich zu den fest eingebauten Fahrzeugpumpen in einige Löschfahrzeuge eingeschoben. Sie hat den Vorteil, dass sie auch entfernt vom Einsatzfahrzeug zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern verwendet werden kann. Sie wiegt ca. 140 Kilogramm, ist leistungsstark, universell verwendbar auch im unwegsamen und schwierigen Gelände und daher für jede Feuerwehr als Standardgerät unentbehrlich. Die TS PFPN 10-1000 ist eine Feuerlöschkreiselpumpe, die pro Minute 800 Liter Wasser mit einem Druck von 8 bar fördern kann. Medieninformation Nr. 161 vom 29.06.2006 Finanzspritze für Feuerwehr Thansau und Rohrdorf (Gde. Rohrdorf), Landkreis Rosenheim Freistaat bezuschusst neue Tragkraftspritze Die Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Rohrdorf erhaltenneue Tragkraftspritzen. Dabei handelt es sich um eine mobile Feuerlöschkreiselpumpe, die überwiegend dann eingesetzt wird, wenn die Löschwasserstelle, wie etwa ein Bach oder Teich, nicht direkt mit dem Löschfahrzeug angefahren werden kann. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Rohrdorf einen Zuschuss in Höhe von 5.400,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Die Tragkraftspritze PFPN 10-1000 wird zusätzlich zu den fest eingebauten Fahrzeugpumpen in einige Löschfahrzeuge eingeschoben. Sie hat den Vorteil, dass sie auch entfernt vom Einsatzfahrzeug zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern verwendet werden kann. Sie wiegt ca. 140 Kilogramm, ist leistungsstark, universell verwendbar auch im unwegsamen und schwierigen Gelände und daher für jede Feuerwehr als Standardgerät unentbehrlich. Die TS PFPN 10-1000 ist eine Feuerlöschkreiselpumpe, die pro Minute 800 Liter Wasser mit einem Druck von 8 bar fördern kann. Medieninformation Nr. 162 vom 29.06.2006 Finanzspritze für Gemeinde Taching, Landkreis Traunstein Freistaat bezuschusst neue Tragkraftspritze Die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Taching erhält eine neue Tragkraftspritze. Dabei handelt es sich um eine mobile Feuerlöschkreiselpumpe, die überwiegend dann eingesetzt wird, wenn die Löschwasserstelle, wie etwa ein Bach oder Teich, nicht direkt mit dem Löschfahrzeug angefahren werden kann. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Taching einen Zuschuss in Höhe von 2.700,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Die Tragkraftspritze PFPN 10-1000 wird zusätzlich zu den fest eingebauten Fahrzeugpumpen in einige Löschfahrzeuge eingeschoben. Sie hat den Vorteil, dass sie auch entfernt vom Einsatzfahrzeug zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern verwendet werden kann. Sie wiegt ca. 140 Kilogramm, ist leistungsstark, universell verwendbar auch im unwegsamen und schwierigen Gelände und daher für jede Feuerwehr als Standardgerät unentbehrlich. Die TS PFPN 10-1000 ist eine Feuerlöschkreiselpumpe, die pro Minute 800 Liter Wasser mit einem Druck von 8 bar fördern kann. Medieninformation Nr. 163 vom 29.06.2006 Finanzspritze für Feuerwehr Steinebach (Gde. Wörthsee), Landkreis Starnberg Freistaat bezuschusst neue Tragkraftspritze Die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Wörthsee erhält eine neue Tragkraftspritze. Dabei handelt es sich um eine mobile Feuerlöschkreiselpumpe, die überwiegend dann eingesetzt wird, wenn die Löschwasserstelle, wie etwa ein Bach oder Teich, nicht direkt mit dem Löschfahrzeug angefahren werden kann. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Wörthsee einen Zuschuss in Höhe von 2.700,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Die Tragkraftspritze PFPN 10-1000 wird zusätzlich zu den fest eingebauten Fahrzeugpumpen in einige Löschfahrzeuge eingeschoben. Sie hat den Vorteil, dass sie auch entfernt vom Einsatzfahrzeug zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern verwendet werden kann. Sie wiegt ca. 140 Kilogramm, ist leistungsstark, universell verwendbar auch im unwegsamen und schwierigen Gelände und daher für jede Feuerwehr als Standardgerät unentbehrlich. Die TS PFPN 10-1000 ist eine Feuerlöschkreiselpumpe, die pro Minute 800 Liter Wasser mit einem Druck von 8 bar fördern kann. Medieninformation Nr. 164 vom 29.06.2006 Finanzspritze für Feuerwehr Murnau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen Freistaat bezuschusst neues Tragkraftspritzenfahrzeug Der Fuhrpark der Feuerwehr in dem Markt Murnau erhält ein neues Tragkraftspritzenfahrzeug TSF. Mit Hilfe dieses Löschfahrzeuges lassen sich Brände bekämpfen und kleinere technische Hilfeleistungen durchführen. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür dem Markt Murnau einen Zuschuss in Höhe von 13.300,-€ Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Das Tragkraftspritzenfahrzeug ist mit einer feuerwehrtechnischen Ausrüstung für neun Feuerwehrleute und mit einer Tragkraftspritze TS 8/8 beladen. Es kann sechs Feuerwehrleute zur Einsatzstelle transportieren. Für das TSF wird ein handelsüblicher Kastenwagen oder ein Fahrgestell mit Doppelkabine verwendet. Das Fahrzeug darf maximal 3,5 Tonnen wiegen. Medieninformation Nr. 165 vom 29.06.2006 Finanzspritze für die Gemeinde Oberbergkirchen, Landkreis Mühldorf Freistaat bezuschusst neues Tragkraftspritzenfahrzeug Der Fuhrpark der Feuerwehr in der Gemeinde Oberbergkirchen erhält ein neues Tragkraftspritzenfahrzeug TSF. Mit Hilfe dieses Löschfahrzeuges lassen sich Brände bekämpfen und kleinere technische Hilfeleistungen durchführen. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Oberbergkirchen einen Zuschuss in Höhe von 20.200,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Das Tragkraftspritzenfahrzeug ist mit einer feuerwehrtechnischen Ausrüstung für neun Feuerwehrleute und mit einer Tragkraftspritze TS 8/8 beladen. Es kann sechs Feuerwehrleute zur Einsatzstelle transportieren. Für das TSF wird ein handelsüblicher Kastenwagen oder ein Fahrgestell mit Doppelkabine verwendet. Das Fahrzeug darf maximal 3,5 Tonnen wiegen. Medieninformation Nr. 166 vom 26.06.2006 TERMINANKÜNDIGUNG Naturschutz und Tourismus am Chiemsee im Einklang Einweihung von „Ruhezonen und Naturbeobachtungsstationen am Chiemsee" Naturschutz und Tourismus am Chiemsee lassen sich in Einklang bringen. Dazu dient ein Konzept für Ruhezonen zum Schutz der Fische, der Vögel und des Schilfes und der Errichtung von Beobachtungsplattformen, das die zehn Chiemseegemeinden, die Landkreise Rosenheim und Traunstein und die Regierung von Oberbayern gemeinsam erarbeitet haben. Zu dessen Vorstellung und zur Einweihung des neu errichteten Beobachtungsturms in Seebruck, der stellvertretend für alle dort neu entstandenen Einrichtungen gesegnet wird, laden wir herzlich ein zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung mit Besichtigungsfahrt am Freitag, 7. Juli 2006, ab 9.30 Uhr in Seebruck, Dampfersteg „Nur eine intakte Tier- und Pflanzenwelt am Chiemsee ist attraktiv für Anwohner und Feriengäste und nur entsprechende Schutz- und Lenkungsmaßnahmen sichern eben diese natürlichen Lebensräume. So galt es einer Vielzahl von scheinbar einander widersprechenden Anforderungen gerecht zu werden. Das ist hier Dank des gemeinsamen Engagements der Kommunalpolitik, von Fachbehörden und -verbänden in besonderem Maße gelungen. Wir sind froh, alle Interessen unter einen Hut gebracht zu haben", freuen sich Regierungspräsident Christoph Hillenbrand und die Landräte Dr. Max Gimple und Hermann Steinmaßl. Bei dem neuen Konzept galt es die einzigartige Flora und Fauna am Chiemsee zu schützen und gleichzeitig genügend Raum für Freizeitsportler und Naturbeobachter zu schaffen. Darüber hinaus waren die Interessen der Chiemseefischer zu berücksichtigen. „Mit den Beobachtungsstationen kann der Chiemsee mit seiner bedeutsamen Vogelwelt von über 300 Arten und seinen weitgehend natürlichen oder naturnahen Ufern noch mehr zu einem attraktiven Gesamterlebnis werden, umweltpädagogisch ebenso wie auch touristisch", ist der AZV-Vorsitzende Florian Hoffmann, Bürgermeister der Gemeinde Rimsting, überzeugt. Ein umfassendes Informationssystem stellt sicher, dass jeder Anwohner und Besucher über die Ruhezonen Bescheid weiß. An wichtigen Bootseinlass-Stellen stehen Informationstafeln über die Ruhezonen. Verleihboote sollen mit einem Aufkleber versehen werden, der die Lage der Ruhezonen darstellt. Zusätzlich informiert ein Faltblatt, das bei allen Fremdenverkehrsämtern und Naturbeobachtungsstationen ausliegt und auch den Wassersportclubs und Werften zur Verfügung gestellt wird. Berichterstatter sind herzlich zu diesem Termin eingeladen. Ein ausführliches Programm liegt bei. Ruhezonen und Naturbeobachtungsstationen Das Landratsamt Rosenheim hat in Abstimmung mit den Gemeinden Prien a.Chiemsee und Rimsting, den Chiemseefischern sowie der Regierung von Oberbayern als höherer Naturschutzbehörde bereits im März 2005 die so genannte Ruhezonenverordnung Chiemsee erlassen, damit sich an speziell ausgewiesenen Stellen Jungfische ungestört entwickeln und Brutvögel brüten können. Die Verordnung weist besonders schützenswerte Bereiche zu Ruhezonen für die Tier- und Pflanzenwelt aus und zwar im nördlichen und westlichen Teil der Schafwaschener Bucht und im so genannten Greamandlweiher. Zeitgleich hat auch das Landratsamt Traunstein in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Übersee und Seeon-Seebruck sowie der Regierung von Oberbayern eine Ruhezonenverordnung für wertvolle Rückzugsräume, wie z. B. Schilfgebiete, ausgewiesen. Sie betreffen die Bereiche der Rottspitz bei Übersee, Flächen bei Seebruck-Esbaum vor dem angrenzenden Landbereich der Gemeinde Seeon-Seebruck, das Ost-, Süd- und Westufer der Herreninsel vor dem angrenzenden Landbereich der Gemeinde Chiemsee und den westlichen Kailbacher Winkl mit dem im Landkreis Traunstein befindlichen Bereich der Halbinsel Sassau vor dem angrenzenden Landbereich der Gemeinde Breitbrunn. Auf die Grenzen der Ruhezonen weisen Bojen und Tafeln hin mit der Aufschrift „Ruhezonen - Befahren verboten". Ganzjährige Ruhezonen sind Teile der Schafwaschener Bucht, Bereiche westlich Seebruck und östlich der Insel Herrenchiemsee mit einer Gesamtfläche von rund 150 Hektar, das sind 1,9 Prozent der Seefläche. Vom 1. März bis 31. Juli sind weitere 60 Hektar als Ruhezonen ausgewiesen und zwar Bereiche bei der Rottspitze und südlich und westlich der Insel Herrenchiemsee. Um Ruhezonen am Chiemsee zu schaffen, hat der Freistaat Bayern mit der Fischereigenossenschaft Chiemsee entsprechende Regelungen für Angelfischer in den neuen Pachtvertrag aufgenommen, da die Fischereigenossenschaft Chiemsee die Angelscheine vergibt. Für interessierte Naturbeobachter und Touristen hat der Abwasser- und Umweltverband Chiemsee (AZV) bisher sechs Naturbeobachtungsstationen aufgebaut, wo man Vögel beobachten kann, ohne sie zu stören. So erfreuen sich schon jetzt die Beobachtungstürme wie etwa am Kurpark bei Seebruck oder in der Hirschauer Bucht bei Grabenstätt im Naturschutzgebiet der Tiroler Achenmündung bei Gästen und Naturbeobachtern größter Beliebtheit. Weitere Beobachtungstürme und Aussichtsplattformen stehen am Irschener Winkel in Bernau, nördlich des Ganszipfs in Gstadt a.Chiemsee, auf Höhe der Mutter-KindKlinik in Chieming und an der Prienmündung in Rimsting als Naturbeobachtungsplätze für spannende und interessante Entdeckungen. Vorlage für diese Beobachtungsplätze waren die vom Landkreis Traunstein als Träger der LIFE-Projekte errichteten Aussichtstürme bei Lachsgang in Übersee und bei Hagenau in Grabenstätt. Sie bewähren sich bereits seit fünf Jahren und sind als wesentliche Bestandteile in das nun neu geschaffene Besucherlenkungskonzept eingebunden. Finanziert wurden die Beobachtungseinrichtungen von den betroffenen Gemeinden und dem Abwasser- und Umweltverband Chiemsee mit Förderung über das Programm „Regionen Aktiv" des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, sowie die Maßnahme in Seebruck über das Programm „Leader Plus". Regierung von Oberbayern Abwasser- und Umweltverband Chiemsee Stiedering 1 83253 Rimsting Programm 09.30 Uhr Treffpunkt am Dampfersteg 09.40 Uhr Abfahrt am Dampfersteg Schifffahrt zu den Ruhezonen (Westseite) Florian Hoffmann Verbandsvorsitzender Begrüßung Hermann Steinmaßl Landrat des Landkreises Traunstein Grußwort Christoph Hillenbrand Regierungspräsident Festansprache zum Thema Ruhezonen und Naturbeobachtungsstationen Einführung zum Thema Ruhezonen durch Roland Weid (Regierung von Ober-bayern), Holmer Lex (Fischereigenossenschaft Chiemsee) und Dr. Michael Lohmann (Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Chiemsee) 11.00 Uhr Rückkehr Fahrt mit dem Bus zum Kurpark/ Naturbeobachtungsturm Seebruck 11.15 Uhr Einweihung Fußweg zum Strandbad 12.15 Uhr Mittagessen Konrad Glück Bgm der Gemeinde Seeon-Seebruck Grußwort Florian Hoffmann Verbandsvorsitzender Ansprache Naturerlebnis Chiemsee Max Gimple Landrat des Landkreises Rosenheim Grußwort Herr Pfarrer Otto Steinberger Herr Pfarrer Michael Markus Segnung Florian Hoffmann Verbandsvorsitzender Schlusswort Medieninformation Nr. 167 vom 13. Juni 2006 Beflaggung am 17. Juni 2006 dem Jahrestag des Volksaufstandes in der früheren DDR Am Samstag, dem 17. Juni 2006 werden aus Anlass des Jahrestages des Volksaufstandes in der früheren DDR alle staatlichen Dienstgebäude in Bayern beflaggt. Auch den Kommunen und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Der 17. Juni war als „Tag der Deutschen Einheit" gesetzlicher Feiertag und Nationalfeiertag in der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1990 ist er nationaler Gedenktag, wurde im gleichen Jahr in seiner Bedeutung offiziell vom Tag der Deutschen Einheit, dem 3. Oktober, abgelöst. In den Tagen um den 17. Juni 1953 kam es in der DDR vor einem krisenhaften gesamtstaatlichen Hintergrund nach der Erhöhung der Arbeitsnormen zu einer Welle von Streiks, Demonstrationen und Protesten, die als Volksaufstand des 17. Juni bezeichnet werden. Tag der Ausbildung in der Regierung von Oberbayern 30.06.2006, 9:30 – 13:00 Uhr, großer Sitzungssaal Tagesordnung Begrüßung und Einführung Heidrun Piwernetz, Regierungsvizepräsidentin 9:30 Informationen zur Ausbildung und zum Ausbildungsstellenmarkt Aktuelle Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt Gertraud Wurm, Agentur für Arbeit München 9:45 Ausbildungsplatzangebot der Wirtschaft Jörg Engelmann, IHK für München und Oberbayern Christian Gohlisch, HWK für München und Oberbayern 10:00 Förderprogramm „Fit for Work“ Arno Simbürger, ZBFS - Zentrum Bayern für Familie und Soziales, Bayreuth 10:15 Ausbildung im Unternehmen Stephanie Spinner-König, Geschäftsführerin Fa. Spinner GmbH, München 10:30 Kaffeepause Best Practice-Beispiele aus den oberbayerischen Landkreisen Konzertierte Aktion „Pro Ausbildung im Landkreis Mühldorf“ Monika Bachinger, Wirtschaftsförderin des Landkreises Mühldorf 11:15 „Arbeit für Jugend e.V.“ Ilse Nitzsche, Vorsitzende des Vereins „Arbeit für Jugend“ Andreas Ross, Wirtschaftsförderer des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen 11:30 Jobmesse „Mein Job – Meine Zukunft“ Justina Eibl, Wirtschaftsförderin des Landkreises Weilheim-Schongau 11:45 Ausbildungsatlas Susanne Schnitzer, Wirtschaftsjunioren Oberbayern Dr. Thomas Birner, Geschäftsführer der WFG Berchtesgadener Land mbH 12:00 Coaches / Berufspaten Helmut Brutscher, Aktivsenioren Bayern Richard Weißenbacher, Wirtschaftsförderer des Landkreises Rosenheim 12:15 Diskussion 12:30 Ende des Workshops 13:00 Medieninformation Nr. 169 vom 09.06.2006 Pünktlich zur WM Startschuss für DEFAS WM 2006 - High -Tech -Telematik Modernste Fahrgastinformation Deutschlands Rechtzeitig zum WM-Start wird in München die Fahrgastinformation im MVV-Gebiet nochmals verbessert! DEFAS steht für Durchgängiges Elektronisches Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungssystem und ist ein in Deutschland bisher einmaliges verkehrsmittel- und betriebsübergreifendes System. Der Freistaat Bayern hat das Projekt DEFAS WM 2006 der Stadtwerke München mit U-Bahn, Bus und Tram, der DB (S-Bahn München) sowie des Münchner Tarifverbunds (MVV GmbH) mit über 27 Millionen Euro gefördert. Ziel von DEFAS ist es, die Informationssysteme aller Verkehrsunternehmer im MVV-Verbundraum zu vernetzen. Die Fahrgäste sollen bestmöglich, barrierefrei, umfassend, vollständig und rechtzeitig mit allen zur Verfügung stehenden Medien informiert werden. Mit DEFAS verfügt München nun über das derzeit modernste Fahrgastinformationssystem Deutschlands und leistet einen erheblichen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV. Die Fördermittel haben das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und das Bayerische Staatsministerium der Finanzen bereitgestellt. Die Regierung von Oberbayern hat das Gesamtvorhaben maßgeblich unterstützt. Wie funktioniert DEFAS? Zusätzliche Farbmonitore in Stationen der S-Bahn und U-Bahn sowie an Umsteigebahnhöfen ermöglichen dem Fahrgast, sich umfassend über alle Verkehrsmittel und in Echtzeit zu informieren. Am Ostbahnhof zum Beispiel sieht der Fahrgast von der U-Bahn kommend auf mehreren Monitoren Abfahrtszeiten über die nächste S-Bahn, die U-Bahn sowie die Straßenbahn in Minutenangabe oder auch ob ein aktueller Störfall vorliegt. So kann er nun frühzeitig entscheiden, ob er noch eine Tageszeitung kaufen kann oder ob er „die Beine in die Hand“ nehmen muss, um sein gewünschtes Verkehrsmittel zu erreichen. Automatisierte Ansagen an den Bahnsteigen ergänzen die Information und helfen sehbehinderten oder blinden Menschen. Der Vorteil dieser flexiblen Anzeigemonitore ist, dass aktuelle Informationen wie Störfälle über eine Laufzeile in Texten und Symbolen und auch falls notwendig sofort ganzflächig farbig und in verschiedenen Sprachen angezeigt werden können. Herzstück und technisches Novum dieses Gesamtprojekts ist ein Informationsmanagementsystem (IMS), das den Datenaustausch zwischen U-Bahn und SBahn übernimmt und auf standardisierten Schnittstellen beruht. So können künftig auch weitere Verkehrsunternehmer integriert werden, um z.B. Anschlussinformationen zur Verfügung zu stellen. Zeitgleich bietet der Münchner Verkehrsverbund einen internetbasierten Tarifberater an, der unter www.mvv-muenchen.de für angefragte Fahrverbindungen den optimalen Tarif auswählt. Neu ist auch eine automatische sprachgesteuerte Fahrplanauskunft, die mit freundlicher Stimme jederzeit unter 41 42 43 44 die gewünschte Verbindung mit dem entsprechenden Tarif mitteilt. Ein Handy-Auskunftsdienst für Fahrplanauskunft ergänzt das Rundumpaket. DEFAS WM 2006 - Screenshots Anzeigen Medieninformation Nr. 170 vom 09.06.2006 Raumordnungsverfahren für Bau- und Gartenmarkt mit Einrichtungshaus in den Gemeinden Taufkirchen und Brunnthal ruht Auf Antrag des Projektträgers hat die Regierung von Oberbayern das Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Bau- und Gartenmarktes mit angeschlossenem Einrichtungshaus mit einer geplanten Gesamtverkaufsfläche von rund 20.045 Quadratmetern in den Gemeinden Taufkirchen und Brunnthal ausgesetzt. Die am Verfahren Beteiligten hat die Regierung über dieses Ruhen des Raumordnungsverfahrens informiert. Im April 2005 hatte die Firma Obermaier für dieses Projekt nördlich der Bundesstraße 471 und östlich von IKEA das Raumordnungsverfahren beantragt. Die Anhörung der betroffenen Kommunen und Träger öffentlicher Belange war abgeschlossen. Medieninformation Nr. 171 vom 09.06.2006 Braunbär „JJ1" Fang durch Beauftragte des Umweltministeriums gestattet Fang- und Abschusserlaubnis für die Jagdausübungsberechtigten ausgesetzt Die Regierung von Oberbayern hat heute die am 22. Mai 2006 den Jagdausübungsberechtigten erteilte Fang- und Abschusserlaubnis vorläufig ausgesetzt, um vorrangig den Lebendfang durch die beauftragten Experten zu ermöglichen. Ferner hat sie dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bzw. den von diesem beauftragten Personen den Fang, die Betäubung und Verbringung des Braunbären „JJ1" in ein geeignetes Gebiet oder eine geeignete Einrichtung gestattet. Mit geeigneten Mitteln soll der Bär daher unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Vorgaben gefangen werden. Wenn dies trotz wiederholter Versuche nicht möglich ist, wird über das weitere Vorgehen gesondert entschieden. Am aussichtsreichsten erscheint es, den Bären mit Hunden aufzuspüren, zu stellen, mittels eines Narkosegewehres zu betäuben und in eine für die Unterbringung geeignete Einrichtung zu verbringen. Daneben können auch Fallen (Röhrenfallen) sowie Schlingen zum Einsatz kommen. Die Regierung von Oberbayern bittet, die anliegende Allgemeinverfügung zu veröffentlichen. Anlage: Allgemeinverfügung vom 09.06.2006 Medieninformation Nr. 172 vom 12.06.2006 Neues Wohnkaufhaus und neuer Bau- und Gartenfachmarkt im Gewerbegebiet Weiherfeld in der Stadt Ingolstadt Raumordnungsverfahren eingeleitet Die Firma Küblböck Projektentwicklung GmbH, 93133 Burglengenfeld beabsichtigt, innerhalb des Gewerbegebietes „Weiherfeld" der Stadt Ingolstadt ein Wohnkaufhaus sowie einen Bau- und Gartenfachmarkt zu errichten. Hierzu hat die Regierung von Oberbayern das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Von dem Projekt betroffene Kommunen, Behörden und Verbände können bis zum 14. Juli 2006 gegenüber der Regierung Stellung nehmen. Nach den Projektunterlagen sind für das Wohnkaufhaus insgesamt ca. 46.650 Quadratmeter Verkaufsflächen vorgesehen, wovon ca. 5.450 Quadratmeter auf innenstadtrelevante Sortimente (Glas/Porzellan/Keramik, Heimtextilien, Leuchten etc.) entfallen sollen. Der Bau- und Gartenfachmarkt ist mit insgesamt ca. 14.150 Quadratmeter Verkaufsflächen geplant, ca. 8.000 Quadratmeter Baumarkt (davon ca. 1.550 Quadratmeter für innenstadtrelevante Sortimente) und ca. 6.150 Quadratmeter Gartenmarkt (davon ca. 1.450 Quadratmeter für innenstadtrelevante Sortimente). Der Projektstandort befindet sich südlich der Bundesstraße 16 innerhalb des Gewerbegebietes Weiherfeld in ca. 500 m Entfernung zu den Wohngebieten des Ortsteils Zuchering der Stadt Ingolstadt. Er ist über die B 16 an das Verkehrsnetz angebunden. Zur angemessenen Anbindung des Standortes an den öffentlichen Personennahverkehr soll die bereits bestehende INVG- Buslinie 11 von der Urnenfeldstraße bis in das Gewerbegebiet verlängert werden In dem Verfahren geht es darum festzustellen, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Einzelhandel, sowie Wirtschaft und Verkehr auswirkt. Dazu hört die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen und die betroffenen Verbände an. Die Regierung bittet ferner die Stadt Ingolstadt, die Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich auszulegen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das Raumordnungsverfahren mit der so genannten „landesplanerischen Beurteilung" ab. Medieninformation Nr. 174 vom 30. Juni 2006 Gasthof Unterbräu in Markt Schwaben eingeweiht Regierungspräsident Christoph Hillenbrand überreicht der Marktgemeinde Markt Schwaben Bescheid der Städtebauförderung in Höhe von 270.000 Euro „Die Revitalisierung des ehemaligen Gasthauses Unterbräu zum Stadtsaal mit Vereinsräumen, Geschäften und Gastronomie ist ein weiterer wesentlicher Meilenstein zur Stärkung der zentralen Funktionen der Ortsmitte von Markt Schwaben. Deshalb unterstützt die Regierung von Oberbayern dieses Projekt aus Mitteln des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms", begründete Regierungspräsident Christoph Hillenbrand, als er im Rahmen der heutigen Einweihung dieses historischen Gasthofs Bürgermeister Bernhard Winter den Bewilligungsbescheid der Regierung von Oberbayern für die vierte Rate in Höhe von 270.000 Euro überreichte. Insgesamt beläuft sich die vorläufige Zuwendung auf 807.300 Euro. Die Zuwendung wird aus dem Bayerischen Staatshaushalt durch das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitgestellt. Seit Mitte der achtziger Jahre hat die Regierung von Oberbayern Markt Schwaben bei ihren städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen mit insgesamt rund 3,2 Millionen Euro aus der Städtebauförderung von Bund und Freistaat unterstützt. So konnten beispielsweise die Neugestaltung des Kirchplatzes, des oberen Marktplatzes und eine Tiefgarage unter dem Marktplatz verwirklicht werden. Städtebauförderungsprogramm in Bayern Die Städtebauförderung gibt es inzwischen seit 35 Jahren. In Bayern sind seit 1971 über 3 Milliarden Euro an Finanzhilfen aus Bundes- und Landesmitteln geflossen, davon in Oberbayern ca. 616 Millionen Euro. Hiermit sind Kosten von fast 1 Milliarde Euro gefördert worden. Das Investitionsvolumen ist um ein Vielfaches höher: Bekanntlich wird das bis zu achtfache der Städtebau-Fördermittel aus anderen öffentlichen Fördermitteln und privaten Quellen für Investitionen aktiviert. Die Städtebauförderung ist somit ein wichtiger Motor konjunktureller Entwicklung für die mittelständische Bauwirtschaft, für die Erhaltung und Stärkung des Einzelhandels in den Stadtkernen und die Belebung der Innenstädte insgesamt; richtig eingesetzt leistet sie zudem einen beachtlichen Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Für 2006 stehen in Oberbayern 2,762 Millionen Euro an Finanzhilfen aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm zur Verfügung. Medieninformation Nr. 175 vom 13. Juni 2006 TERMINERINNERUNG Die Reichskanzler der Weimarer Republik – Zwölf Lebensläufe in Bildern Ausstellung in der Regierung von Oberbayern noch bis zum 22. Juni 2006 „Die Reichskanzler der Weimarer Republik - Zwölf Lebensläufe in Bildern“ ist eine Ausstellung der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte in Heidelberg. In Bayern ist die Ausstellung auf Anregung von Bundesminister a.D. Dr. Hans-Jochen Vogel zum ersten Mal zu sehen. Der Altoberbürgermeister der Landeshauptstadt München und Gründungsvorsitzender des Vereins „Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V.“, hat die Festansprache zur Eröffnung der Ausstellung am 4. Mai in der Regierung von Oberbayern gehalten. Die Ausstellung ist im Haupttreppenhaus der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39 in München noch bis zum 22. Juni 2006, Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr zu sehen. Die Lebensläufe der Reichskanzler von Philipp Scheidemann bis Kurt von Schleicher spiegeln die Höhen und Tiefen ihrer Zeit in den Jahren 1919 bis 1933 wieder, wobei im Vorder-grund der Darstellung nicht der Kanzler, sondern der Mensch steht. „Die Präsentation findet großen Anklang“ freut sich Regierungsvizepräsidentin Heidrun Piwernetz. Dr. Bernd Braun von der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte in Heidelberg hat die Ausstellung fast im Alleingang „auf die Beine gestellt“. Die Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte in Heidelberg hat für diese Ausstellung eine beachtliche Sammlung an Fotos, Karikaturen sowie anderen Dokumentationen und Erinnerungsstücken zusammengetragen. Sie ruft damit die zwölf Reichskanzler ins Gedächtnis, die in der außen- und innenpolitisch schwierigen Zeit zwischen 1919 und 1933 viel geleistet haben, aber unverdientermaßen in Vergessenheit geraten sind. Ein Grund dafür mag sein, dass die durchschnittliche Amtszeit lediglich etwas über 1 Jahr betrug. Wenig Zeit, um sich in das kollektive Gedächtnis der Deutschen einzuprägen! Die Ausstellung „Die Reichskanzler der Weimarer Republik – Zwölf Lebensläufe in Bildern“ ist bisher schon in vielen Städten Deutschlands zu sehen gewesen, wie etwa in Berlin, Stuttgart, Weimar oder Bonn – jedes Mal mit sehr guter Resonanz. Medieninformation Nr. 176 vom 29. Juni 2006 Grünes Licht für „Hochwasserausgleich Tegernsee" Raumordnungsverfahren abgeschlossen Ein wichtiger Schritt um den Hochwasserschutz am Tegernsee und an der Mangfall weiter zu verbessern, ist der Abschluss des Raumordnungsverfahrens für den „Hochwasserausgleich Tegernsee. Damit gibt die Regierung von Oberbayern jetzt grünes Licht für deutlich bessere Schutzmaßnahmen, als sie bisher technisch möglich waren. „Dieses Projekt ist unerlässlich, um die Anlieger am Tegernsee, aber auch an der Mangfall von Gmund a.Tegernsee bis Rosenheim wirksam vor Hochwasser zu schützen. Zudem wollen wir den im Verfahren geäußerten Bedenken zu den Stauhöhen des Tegernsees so weit Rechnung tragen, wie es im Rahmen dieses Vorverfahrens und der bei diesem Raumordnungsverfahren zu beachtenden Ziele machbar ist," erläutert Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Dazu trifft die Regierung auch eine Reihe von Vorkehrungen zum Schutz der Anwohner an Tegernsee und Mangfall. So legt die abschließende landesplanerische Beurteilung etwa ausdrücklich fest, dass sich künftig bei keinem nur denkbaren Szenario ein höherer Wasserstand als unter den heute schon gegebenen Verhältnissen einstellen darf. Ferner erfolgte etwa die Festlegung zur minimalen Wasserspiegelhöhe dem Schutz der Fischerei oder das am umzubauenden Wehr vorgesehene Umgehungsgerinne im Interesse der ökologischen Durchgängigkeit der Mangfall von und zum Tegernsee. Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim plant zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an Mangfall und Tegernsee das Projekt „Hochwasserausgleich Tegernsee", das in ein integriertes Hochwasserschutzsystem für das untere Mangfalltal und den Tegernsee eingebettet ist. Darin sind zahlreiche Hochwasserschutzmaßnahmen im gesamten Einzugsbereich der Mangfall vorgesehen, z.B. Hochwasserschutzmauern und -deiche, Deichrückverlegungen, Schaffung von Retentionsräumen, Gewässerrenaturierungen und Festsetzung und damit Sicherung von Überschwemmungsgebieten. Mit dem Projekt „Hochwasserausgleich Tegernsee" soll vor allem der Wasserstand im Tegernsee bei Hochwasser besser gesteuert werden; es umfasst im Wesentlichen folgende Baumaßnahmen (vgl. auch anliegende Übersicht): • • • • Umbau des bestehenden Schuhmacherwehres in Gmund a.Tegernsee mit neuem Umgehungsgerinne Neubau eines Wehres im Bereich der Eisenbahnbrücke in Gmund a.Tegernsee, Sohleintiefung und Teilaufweitung der Mangfall lokale technische Baumaßnahmen an der Mangfall wie der Neubau von Hochwasserschutzmauern in Gmund a.Tegernsee und in Schmerold, und von Deichen beispielsweise in Mühltal oder die Anhebung einer Rohrbrücke in Gmund a.Tegernsee. Die Regierung von Oberbayern hat im Februar 2006 das Raumordnungsverfahren eingeleitet und die Stellungnahmen von über 55 beteiligten Behörden, Institutionen und Kommunen eingeholt und geprüft. Neben dem Schutz vor einem hundertjährigen Hochwasser für die 500 Anlieger am Tegernsee und die 42.000 Anwohner im unteren Mangfalltal sowie der überregionalen Verkehrsinfrastruktur wirkt sich das Projekt positiv auf die strukturelle Entwicklung aus; ferner auf die Belange der Wasserwirtschaft, der Erholung und des Siedlungswesens, mittel- und langfristig auch auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in diesem Gebiet. So soll die Mangfall von der Eisenbahnbrücke bis zum Seeauslauf aufgeweitet und renaturiert werden. Dadurch lassen sich die Strukturvielfalt und die Erholungsfunktion der Ufer gewässerökologisch und optisch verbessern. Zur Minderung der mit dem Projekt verbundenen negativen Auswirkungen hat die Regierung von Oberbayern in der 22-seitigen landesplanerischen Beurteilung eine Reihe von Maßgaben festgelegt: So verlangt die Regierung, die Wehre so zu steuern, dass Schäden für die Anlieger am See und an der Mangfall möglichst vermieden werden. Insbesondere darf nur bei extremen Hochwasserereignissen der Wasserspiegel abgesenkt werden, wenn dies die einzige Möglichkeit ist, einer kritischen Hochwassersituation zu begegnen. Dabei dürfen sich der maximale und der minimale Wasserspiegel des Tegernsees gegenüber den derzeitigen Ausbauständen nicht ändern. Weiter verlangt die Regierung eine FFHVerträglichkeitsprüfung für das Projekt, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft, wie etwa die Ausführung des neu geplanten Wehrs als Schlauchwehr mit deutlich geringeren Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie Ersatzmaßnahmen für die Fischerei wie z.B. die Einrichtung einer Hechterbrütung. Bei Einhaltung dieser Maßgaben überwiegen die Vorteile für den Hochwasserschutz und daraus folgend für die regionale Entwicklung am Tegernsee und im unteren Mangfalltal die zu erwartenden Nachteile deutlich. Die Regierung von Oberbayern prüft im Raumordnungsverfahren wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte wie z.B. Natur und Landschaft, Wasser, Fremdenverkehr, Immissionsschutz, bauliche Entwicklung der Siedlungen und Wirtschaft auswirkt. Dazu hört die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen, Verbände und sonstige betroffenen Organisationen an. Die Regierung bittet ferner die betroffenen Kommunen, die Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich auszulegen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das Raumordnungsverfahren mit der „landesplanerischen Beurteilung" ab. Übersichtsplan der vorgesehenen Maßnahmen: ROV - Hochwasserausgleich Tegernsee Geplante bauliche Maßnahmen Geplante bauliche Maßnahme im Verlauf der Mangfall zum Hochwasserausgleich des Tegernsees Mangfall im Bereich Mitterdarching - Feldkirchen-Westerham Mangfall im Bereich Tegernseeauslauf - Thalmühl Medieninformation Nr. 177 vom 20. Juni 2006 Über 200 Einzelmaßnahmen für Hochwasserschutz in Oberbayern „In Oberbayern laufen derzeit über 200 Einzelmaßnahmen zum Hochwasserschutz. Von den voraussichtlich heuer für Oberbayern zur Verfügung stehenden 12,5 Millionen Euro für Ausbaumaßnahmen an den großen oberbayerischen Gewässern sind rd. 6 Millionen Euro für die Ertüchtigung der Deiche an der Mittleren Isar vorgesehen", zieht Oberbayerns Regierungspräsident Christoph Hillenbrand eine Zwischenbilanz. Zugleich weist er auf eine neue Informationskarte hin, die über jüngst ausgeführte, im Bau befindliche und geplante Hochwasserschutzmaßnahmen informiert. Sie ist im Internetangebot der Regierung von Oberbayern abrufbar. Die unmittelbar nach dem Hochwasser angelaufene Sanierung der stark beeinträchtigten Deiche ist nahtlos in Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes übergegangen. Das Hochwasser vom August 2005 hatte vor allem an Loisach und Isar zu Überflutungen, Schäden im zweistelligen Millionenbereich und Beinahe-Katastrophen im Raum FreisingMoosburg geführt. Weitere Schwerpunkte in Oberbayern sind heuer der Hochwasserschutz von Eschenlohe, Garmisch-Partenkirchen, Unterwössen und für das Untere Mangfalltal. Aufgrund seiner Lage im Stauraum der Alpen ist Oberbayern als Hochwasserschwerpunkt zu betrachten. Ein erheblicher Anteil dieser Mittel fließt daher nach Oberbayern, um die hier nötigen Maßnahmen durchführen zu können. Bis zum Jahr 2020 werden in Oberbayern noch über 600 Millionen Euro benötigt, um das Hochwasseraktionsprogramm umsetzen zu können. Besondere Schwerpunkte in Oberbayern bilden dabei in den nächsten Jahren der Hochwasserschutz an der Mittleren Isar, der Loisach und der Mangfall. Hinzu kommen die Maßnahmen an der Salzach, die einer weiteren Eintiefung der Sohle dieses Flusses und damit Schäden an Brücken und Uferverbauungen verhindern sollen. Der Bau von drei großen Flutpoldern zum Hochwasserrückhalt an der Donau und an der Mangfall, zahlreiche Deichrückverlegungen und Reaktivierungen ehemals vorhandener Überflutungsräume und die Bewirtschaftung des Tegernsees sind geplant. Gerade diesen Maßnahmen zur Rückhaltung der Hochwässer bzw. zur Dämpfung der Abflussspitzen kommt angesichts der noch zu erwartenden Klimaerwärmung und verstärkten Niederschlägen eine große Bedeutung bei. In den letzten 10 Jahren hat die Bayerische Staatsregierung in Oberbayern für den Hochwasserschutz an Wildbächen, Hochwasserspeichern sowie Gewässern erster und zweiter Ordnung rd. 500 Millionen Euro investiert. Herausragende Beispiele waren laut Regierungspräsident Christoph Hillenbrand die Erhöhung des Sylvensteindamms, die Verbesserung des Hochwasserschutzes von München, die Ertüchtigung der Donaudeiche von Neuburg a.d.Donau bis Vohburg, der Hochwasserschutz von Altötting und Traunstein sowie zahlreiche Maßnahmen im Mangfalltal von Feldkirchen-Westerham bis Rosenheim. Große Hochwasserereignisse, wie etwa an Pfingsten 1999, im August 2002 und im August 2005 haben dazu geführt, dass sich kommunale und staatliche Behörden zusammen mit den Betroffenen noch intensiver für Maßnahmen zum Hochwasserschutz einsetzen. In den Jahren 2006, 2007 und 2008 gibt der Freistaat Bayern voraussichtlich jeweils 150 Millionen Euro für den Hochwasserschutz in Bayern aus. Das Hochwasseraktionsprogramm der Bayerischen Staatsregierung von 2001 läuft bis zum Jahr 2020 und sieht insgesamt Investitionen von 2,3 Milliarden Euro vor. Trotz aller Anstrengungen zum technischen Hochwasserschutz bebauter Gebiete und zur Hochwasserrückhaltung lässt sich eine absolute Hochwassersicherheit für die Bebauung in Tallagen nicht erzielen. Außerdem können viele notwendige Maßnahmen erst nach Jahren finanziert werden. Es bleibt daher in der Verantwortung jedes Einzelnen, sich auf mögliche Hochwassersituationen einzustellen. Auch und gerade die Bauaufsichtsbehörden können hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Weitere Informationen zum Schutz vor Hochwasser im Internet abrufbar unter http://www.stmugv.bayern.de/de/wasser/index.htm Foto: Regierung von Oberbayern Regierungspräsident Christoph Hillenbrand informiert sich an einer Gebietskarte des südlichen Oberbayern über Hochwasserschutzmaßnahmen Medieninformation Nr. 178 vom 16. Juni 2006 Bayerisches Modernisierungsprogramm 8 Mietwohnungen in Mühldorf a.Inn modernisiert Die Kreis- und Wohnungsbau GmbH Mühldorf will in der Lohmühlstraße 6 und 8 in Mühldorf a.Inn insgesamt acht Mietwohnungen aus den 50er Jahren modernisieren. Dazu hat die Regierung von Oberbayern aus dem Bayerischen Modernisierungsprogramm des Freistaates Bayern ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 509.900 Euro bewilligt. Die Mittel hat die Bayerische Landesbodenkreditanstalt mit Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau bereitgestellt. Seit November 2005 stieg der Förderhöchstbetrag um 15 Prozent auf nunmehr 100 Prozent der Investitionskosten. Für das Jahr 2006 stehen der Regierung von Oberbayern als Bewilligungsstelle zurzeit rund 5,3 Millionen Euro für Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Gefördert werden die Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum, z.B. durch eine Verbesserung des Wohnungszuschnitts, die Anhebung der allgemeinen Wohnverhältnisse, unter anderem durch die Schaffung von Gemeinschaftsanlagen und die Neugestaltung des Wohnumfelds, sowie Energie sparende Maßnahmen, insbesondere durch eine Erneuerung der Heizungstechnik, den Austausch der Fenster oder die Verbesserung des Wärmeschutzes. Von einer Modernisierung profitieren Mieter und Vermieter. Dadurch bietet sich die Chance, den Gebäudebestand in sozialer Hinsicht zu stabilisieren, die Wohnungen an heutige Wohnbedürfnisse anzupassen und durch Energie sparende Maßnahmen ökologisch aufzuwerten. Insgesamt wird damit eine wirtschaftliche Aufwertung erreicht, die auch langfristig die Konkurrenzfähigkeit am Wohnungsmarkt sichert. Weitere Informationen zum Bayerischen Modernisierungsprogramm im Internet abrufbar unter www.innenministerium.bayern.de/bauen/wohnungswesen/foerderung. Medieninformation Nr. 179 vom 21. Juni 2006 Zuschuss für Straßenbau in der Gemeinde Weil, Landkreis Landsberg am Lech Die Gemeinde Weil baut die Benediktstraße in Beuerbach frostsicher aus. Außerdem wird ein einseitiger Gehweg entlang der Benediktstraße angelegt. Die Maßnahme ist dringend erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern der Gemeinde Weil eine Zuwendung in Höhe von 130.000 Euro in Aussicht gestellt, die das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Für das Jahr 2006 wurden in einer ersten Rate 50.000 Euro bewilligt. Die Gesamtkosten sind mit 577.000 Euro veranschlagt. Medieninformation Nr. 180 vom 19.06.2006 Tag der offenen Gartentür am 25. Juni 2006 Zum Auftakt öffnet Familie Feldmann in Gauting privaten Garten Am Sonntag, dem 25. Juni 2006 findet in Oberbayern zum achten Mal der Tag der offenen Gartentür statt. „In 11 oberbayerischen Landkreisen und der Landeshauptstadt München öffnen 65 Gartenbesitzer von 10 bis 17 Uhr ihre Gartentüren einer „garteninteressierten" Öffentlichkeit", freut sich Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Als Schirmherr der Veranstaltung eröffnet Hillenbrand um 12 Uhr diesen Tag im Garten der Familie Feldmann in Gauting. Anschließend besichtigt er den Klostergarten des Hans Scherer-Hauses in Oberschleißheim zusammen mit dem Vorsitzenden des Bezirksverbandes Oberbayern für Gartenbau und Landespflege e.V. Helmut Satzl. 12.00 bis 13.30 Uhr im Garten der Familie Feldmann, Waldpromenade 61a, Gauting: Individuell eingerichteter Rosengarten mit Schwerpunkt historische Rosen, klassischer Kräutergarten, naturnaher Teich, Spalierobst als Einfriedung und Wandbegrünung, Staudenbeete sowie unterschiedlich gestaltete Aufenthaltsbereiche Besichtigung 14.00 bis 15.00 Uhr des Klostergartens, Hans Scherer-Haus, Mittenheim 38, Oberschleißheim: Klostergarten mit Stauden, Rosen und Kräutern Eröffnung Berichterstatter sind herzlich eingeladen! Am 25. Juni 2006 stehen Gärten in der Landeshauptstadt München und in folgenden elf Landkreisen für Besucher offen: Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Eichstätt, Erding, Mühldorf a.Inn, München, Pfaffenhofen a.d.Ilm, Rosenheim, Starnberg, Traunstein, Weilheim-Schongau. Die Palette der Gärten, die sich an der Aktion beteiligen, ist so breit wie die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten: Naturnahe Hausgärten mit Gemüseanbau, Obstbäumen und Beerensträuchern, vielfältige Wohngärten, kinderfreundliche Familiengärten, Inspirationsgärten usw. Die positive Resonanz auf Seiten der Besucher und auch der Gartenbesitzer bestätigen jedes Jahr wieder, dass diese Aktion in Oberbayern längst ihren Platz gefunden hat und bei zahlreichen Gartenliebhabern bekannt ist und geschätzt wird. Wer seinen Garten im Rahmen dieser Aktion im nächsten Jahr selbst der Öffentlichkeit präsentieren möchte, sollte sich an den Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege am entsprechenden Landratsamt oder an den örtlichen Gartenbauverein wenden. Veranstalter dieser Aktion in Oberbayern sind der Bezirksverband Oberbayern für Gartenbau und Landespflege e.V. mit den oberbayerischen Kreisverbänden und Ortsvereinen und die Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege an den Landratsämtern. Detailinformationen Faltblätter mit den Adressen und Kurzbeschreibungen der beteiligten Gärten sind bei den Landratsämtern, den Gemeinden und den Gartenbauvereinen vor Ort erhältlich. Informationen im Internet abrufbar unter: www.gartenbauvereine.org Hinweis Nach dem Ministerratsbeschluss vom 13. Juli 2004 wurden im Zuge der Verwaltungsreform in Bayern zum 1. Juli 2005 die Landwirtschaftsabteilungen an den Regierungen aufgelöst. Für das Jahr 2006 wurde mit dem Landwirtschaftsministerium vereinbart, dass die Regierung von Oberbayern für diese Veranstaltungen ausnahmsweise noch einmal die organisatorische Betreuung und die Pressearbeit übernimmt. Medieninformation Nr. 181 vom 07.06.2006 TERMINERINNERUNG Mehr Nichtraucherschutz in oberbayerischen Hotels und Gaststätten Regierungspräsident Hillenbrand händigt Urkunden an Teilnehmer aus „455 Hotels und Gaststätten in Oberbayern haben bereits an der vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband in Leben gerufenen Aktion „Nichtraucherfreundlicher- und Rauchfreier Hotel- und Gaststättenbetrieb" teilgenommen, freut sich Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Der Regierungspräsident wird in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband weiteren 24 Betrieben aus dem westlichen und mittleren Oberbayern, die sich an der Aktion beteiligt haben, am Dienstag, 20. Juni 2006, 10.30 Uhr im „Restaurant Undosa" Seepromenade 1, 86319 Starnberg die Teilnahmeurkunden überreichen. Der Freistaat Bayern will mit der „Aktion Nichtraucherfreundlicher und Rauchfreier Hotelund Gaststättenbetrieb" den Nichtraucherschutz in Bayern weiter vorantreiben und ist insoweit Vorreiter auf Bundesebene. Die Aktion ist Teil des Aktionsplans „Tabakrauchfreie Lebensumwelt" der bayerischen Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern. Damit wollen das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband das Angebot an Nichtraucherbereichen in Gaststättenbetrieben deutlich erhöhen. Bis Ende 2006 sollen die Hälfte und bis 2010 sogar 90 Prozent der Hotel- und Gastronomiebetriebe über ausgewiesene Nichtraucherbereiche verfügen bzw. ganz rauchfrei sein. Jeder an der Aktion teilnehmende Betrieb muss bestimmten Anforderungen zum Schutz der Nichtraucher genügen. So müssen beispielsweise mindestens 40 Prozent der Tische für Nichtraucher reserviert sein; der Gastraum muss über einen abgetrennten, gekennzeichneten Nichtraucherbereich verfügen, um den nicht rauchenden Gästen weitgehend rauchfreie Luft zu bieten. Entscheidend für den Erfolg des Vorhabens sind nicht zuletzt die Gäste - daher sind alle teilnehmenden Betriebe schon von außen am einheitlichen Logo zu erkennen. Die Teilnahmeurkunden werden an folgende Hotels und Gaststätten überreicht: Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Hotel Alpenhof Postilion, Kochel a.See Landkreis Dachau Gast- und Tafernwirtschaft, Hilgertshausen Landkreis Ebersberg Gasthof zum Vaas, Forstinning Wellnesshotel Schwaiger, Glonn Landkreis Erding Hotel Kandler, Oberding Landkreis Freising Hotel Gasthof Hofmeier, Neufahrn b. Freising Landkreis Fürstenfeldbruck Hotel Parsberg, Puchheim Landkreis Garmisch-Partenkirchen Kursanatorium Rochusbad, Bad Kohlgrub Eis-Café „San Marco", Mittenwald Hotel - Restaurant Wolf, Oberammergau Landgasthof Forelle, Unterammergau Landkreis München Bauer, Feldkirchen Hotel am Schlosspark, Garching b.München Lang´s Cafeserie, Grünwald Landkreis Starnberg Hotel Restaurant Promenade, Herrsching a. Ammersee Landgasthof zum Sepperl, Seefeld Hotel-Restaurant-Cafe am See, Tutzing Landkreis Weilheim-Schongau Hubertusstuben, Rottenbuch Landhotel Hoisl-Bräu, Penzberg Stadt Ingolstadt Cafe im Klinikum San francisco coffee company Landeshauptstadt München Berni´s Nudelbrett Café Arzmiller Café Reis Berichterstatter sind herzlich eingeladen! Das „Restaurant Undosa" liegt in der Stadt Starnberg (Anfahrt siehe Lageplan). Nähere Informationen sowie teilnehmende Betriebe finden Sie im Internet unter www.nichtraucher.bayern.de. Betriebe, die sich noch an der Aktion beteiligen möchten oder Fragen zur Aktion haben, können sich an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz / Referat 1A3, Frau Dickmann, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München wenden. Medieninformation Nr. 182 vom 16. Juni 2006 Braunbärensuche Betretungsverbot im Gebiet um das Einsatzteam Aufgrund der bei der Suche nach dem Bären aufgetretenen Schwierigkeiten mit Neugierigen und Medienvertretern hat das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen als zuständige Sicherheitsbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. Danach ist es untersagt, das Gebiet, in dem sich das Einsatzteam aufhält, in einem Umkreis von einem Kilometer für die Dauer der Bärensuche zu betreten. Das Betretungsverbot gründet auf den Gefahren für Leib und Leben der Störer für den Fall, dass der Bär gestellt und in die Enge getrieben wird. Bei Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinverfügung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro fällig. Die Allgemeinverfügung gilt in den Gebieten der Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Berchtesgadener Land, Traunstein, Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau, Oberallgäu und Ostallgäu. Medieninformation Nr. 184 vom 20. Juni 2006 Besserer Nichtraucherschutz in oberbayerischen Hotels und Gaststätten Regierungspräsident Hillenbrand händigt am 20. Juni 2006 Urkunden aus „Dass Rauchen schädlich ist, weiß jedes Kind. Nach wie vor braucht Gesundheit in Bayern gute Ideen! Zu diesen Ideen gehört die Aktion ‚Nichtraucherfreundlicher und Rauchfreier Hotel- und Gaststättenbetrieb’". Mit diesen Worten hat heute Regierungspräsident Christoph Hillenbrand auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband 18 in puncto Nichtraucherschutz vorbildlichen Hotels und Gaststättenbetrieben aus dem westlichen und mittleren Oberbayern die Urkunden überreicht. Hillenbrand betonte in seiner Ansprache, nicht nur die Gäste, sondern auch die Betriebe selbst könnten von der Teilnahme an der auf Freiwilligkeit bauenden Aktion profitieren: „Jeder, der sich mit dem Siegel ‚Nichtraucherfreundlicher und Rauchfreier Hotel- und Gaststättenbetrieb’ schmücken kann, hat im immer härter werdenden Wettbewerb im Hotel- und Gaststättengewerbe einen Trumpf in der Hand! Mit dieser freiwilligen Aktion, die nach unserem Verständnis von Staat und Gesellschaft gesetzlichen Verboten vorzuziehen ist, können Bayerns Wirtinnen und Wirte mit gutem Beispiel vorangehen." Der Freistaat Bayern will mit der „Aktion Nichtraucherfreundlicher und Rauchfreier Hotelund Gaststättenbetrieb" den Nichtraucherschutz in Bayern weiter vorantreiben und ist insoweit Vorreiter auf Bundesebene. Die Aktion ist Teil des Aktionsplans „Tabakrauchfreie Lebensumwelt" der bayerischen Gesundheitsinitiative „Gesund.Leben.Bayern". Damit wollen das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband das Angebot an Nichtraucherbereichen in Gaststättenbetrieben deutlich erhöhen. In Oberbayern gibt es derzeit 457 Teilnehmer. In den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Eichstätt, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, München, Neuburg a.d. Donau, Pfaffenhofen a.d.Ilm, Starnberg, Weilheim-Schongau, der Stadt Ingolstadt und der Landeshauptstadt München haben sich bisher 367 Betriebe zum Mitmachen entschlossen. Im Jahr 2005 haben 80 Betriebe aus Oberbayern eine Teilnahmeurkunde erhalten. „Mit Ihrer Teilnahme beweisen Sie, dass das Gastgewerbe bereit ist, Eigenverantwortung zu übernehmen, flexibel im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten auf die Bedürfnisse der Gäste zu reagieren und damit ein Eingreifen des Staates entbehrlich zu machen", dankte Hillenbrand den Teilnehmern bei der Übergabe der Urkunden. Laut Statistik sterben allein in Bayern pro Jahr etwa 16.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. In Deutschland sind es mehr als 100.000, in der EU nahezu 700.000 Menschen, die das 65. Lebensjahr aus diesem Grund nicht mehr erleben. „Wohl keiner dieser schweren Raucher griff noch aus Vergnügen zum Glimmstängel", so Hillenbrand. Neben dem großen persönlichen Leid für die Betroffenen führten die Gesundheitsbeeinträchtigungen durch das Rauchen auch zu erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden. Dieser Schaden belaufe sich alleine in Deutschland jährlich auf einen zweistelligen Milliardenbetrag. „Die Aktion ist kein Instrument, um Raucher vom Besuch in Gaststätten abzuhalten", betonte Hillenbrand. „Raucher sollen sich so verhalten, dass auch Nichtraucher oder Gäste Gaststätten gerne besuchen. Wer hat schon gerne zum Schnitzel den blauen Dunst des Nachbarn in der Nase?" Die Teilnahmeurkunden wurden an folgende Hotels und Gaststätten überreicht: Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Hotel Alpenhof Postillion, Kochel a. See Landkreis Dachau Gast- und Tafernwirtschaft, Hilgertshausen-Tandern Landkreis Ebersberg Gasthof zum Vaas, Forstinning Wellnesshotel Schwaiger, Glonn Landkreis Garmisch-Partenkirchen Eis-Café „San Marco", Mittenwald Hotel - Restaurant Wolf, Oberammergau Landgasthof Forelle, Unterammergau Landkreis München Lang´s Cafe, Grünwald Hotel & Gasthof Bauer, Feldkirchen Landkreis Starnberg Hotel Restaurant Promenade, Herrsching Landgasthof zum Sepperl, Seefeld Landkreis Weilheim-Schongau Hubertusstuben, Rottenbuch Landhotel Hoisl-Bräu, Penzberg Stadt Ingolstadt Cafe im Klinikum Landeshauptstadt München Bäckerei Konditorei Café Reis BackSpielHaus Berni´s Nudelbrett Café Arzmiller Fotos über die Veranstaltung sind auf der Homepage der Regierung von Oberbayern veröffentlicht . Nähere Informationen sowie teilnehmende Betriebe finden Sie im Internet unter www.nichtraucher.bayern.de. Betriebe, die sich noch an der Aktion beteiligen möchten oder Fragen zur Aktion haben, können sich an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München, Telefon: (089) 9214-00 wenden. Medieninformation Nr. 185 vom 23. Juni 2006 Neue Stiftung in München: Stiftung Ex Oriente staatlich anerkannt Die Stiftung Ex Oriente mit Sitz in München hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 29. Mai 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung von interkulturellen Beziehungen zwischen Deutschland und den östlich gelegenen Ländern insbesondere China, Ostasien, Osteuropa in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung, Kunst und Kultur, Jugendhilfe, Mildtätigkeit und Völkerverständigung. Errichtet hat die Stiftung Herr Reinhard Pöllath. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Frau Dr. Guber-Dorsch (Telefonnummer: 089/24240220). Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe. Wissenswertes zu Stiftungen Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 50.000 Euro betragen. Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer (089) 2176-0 oder im Internet. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar. Medieninformation Nr. 186 vom 23. Juni 2006 Neue Stiftung in Miesbach: Sparkassenstiftung der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee staatlich anerkannt Die Sparkassenstiftung der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee mit Sitz in Miesbach hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 14. Juni 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 Nr. 1 AO sowie die Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens sowie die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports und des traditionellen Brauchtums. Errichtet hat die Stiftung die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Herr Ernst Mair (Telefonnummer 08025/289 222). Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe. Wissenswertes zu Stiftungen Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 50.000 Euro betragen. Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer (089) 2176-0 oder im Internet. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar. Medieninformation Nr. 187 vom 26. Juni 2006 Neue Stiftung in München MGC Stiftung staatlich anerkannt Die MGC Stiftung mit Sitz in München hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 31. Mai 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Allgemeinheit auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung. Errichtet hat die Stiftung Prof. Dr. Klaus Rajewsky. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Frau Isabel von Korff, p. A. Ascenion GmbH, Herzogstr. 64, 80803 München, Telefonnummer 089/318814-0. Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe. Wissenswertes zu Stiftungen Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht er-forderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 50.000 Euro betragen. Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer (089) 2176-0 oder im Internet. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar. Medieninformation Nr. 188 vom 23.06.2006 „Altes Schulhaus" in Brannenburg eingeweiht Vertreter der Regierung von Oberbayern überreichen der Gemeinde Brannenburg Bescheid der Städtebauförderung in Höhe von 180.000 Euro Heute wird nach der erfolgreichen Sanierung das „Alte Schulhaus" im Schulweg 2 in Brannenburg im Rahmen einer Feierstunde offiziell eingeweiht. In diesem Rahmen überreichten Vertreter der Regierung von Oberbayern dem Bürgermeister Peter Gold, Gemeinde Brannenburg, Landkreis Rosenheim, den Bewilligungsbescheid der Regierung von Oberbayern für die dritte und letzte Rate in Höhe von 180.000 Euro aus Mitteln des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms. Die Revitalisierung des „Alten Schulhauses" zur Volkshochschule mit Fremdenverkehrsamt und Vereinsräumen ist ein wesentlicher Baustein zur Stärkung der zentralen Funktionen in der Ortsmitte. Mit der Sanierung ist das historische Gebäude barrierefrei, so dass die Räume im Obergeschoss für jedermann gut erreichbar sind. Insgesamt beläuft sich die vorläufige Zuwendung auf 234.100 Euro. Die Maßnahme wurde in mehreren Raten gefördert. Die Zuwendung wird aus dem Bayerischen Staatshaushalt durch das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitgestellt. Eine weitere Zuwendung von 122.260 Euro wurde von der „Regionalen Wirtschaftsförderung – Infrastruktur" für den Bereich des Fremdenverkehrsamtes zur Verfügung gestellt. Seit dem Jahr 2000 hat die Regierung von Oberbayern die Gemeinde Brannenburg bei ihren städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen mit insgesamt rund 510.000 Euro aus der Städtebauförderung unterstützt. So konnte beispielsweise die Neuordnung des Bahnhofsplatzes mit allen erforderlichen Vorplanungen und Untersuchungen verwirklicht werden. Städtebauförderungsprogramm in Bayern Die Städtebauförderung gibt es inzwischen seit 35 Jahren. In Bayern sind seit 1971 über 3 Milliarden Euro an Finanzhilfen aus Bundes- und Landesmitteln geflossen, davon in Oberbayern ca. 616 Millionen Euro. Hiermit sind Kosten von fast 1 Milliarde Euro gefördert worden. Das Investitionsvolumen ist um ein Vielfaches höher: Bekanntlich wird das bis zu achtfache der Städtebau-Fördermittel aus anderen öffentlichen Fördermitteln und privaten Quellen für Investitionen aktiviert. Die Städtebauförderung ist somit ein wichtiger Motor konjunktureller Entwicklung für die mittelständische Bauwirtschaft, für die Erhaltung und Stärkung des Einzelhandels in den Stadtkernen und die Belebung der Innenstädte insgesamt; richtig eingesetzt leistet sie zudem einen beachtlichen Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Für 2006 stehen in Oberbayern 2,762 Millionen Euro an Finanzhilfen aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm zur Verfügung. Medieninformation Nr. 190 vom 30. Juni 2006 TERMINANKÜNDIGUNG „Schnelle Hilfe" im Landkreis Traunstein: Katastrophenhilfeübung am 12. Juli 2006 Die diesjährige Katastrophenhilfeübung im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit im Regierungsbezirk Oberbayern findet statt am: Mittwoch, 12. Juli 2006 von 8.00 bis 17.00 Uhr in Ruhpolding - Altes Rathaus Pressegespräch zur Planübung um 13.45 Uhr Bild- und Berichterstatter sind herzlich eingeladen! Beim Pressegespräch um 13.45 Uhr sind anwesend Regierungsvizepräsidentin Heidrun Piwernetz von der Regierung von Oberbayern, Josef Konhäuser, der stellvertretende Landrat des Landkreises Traunstein, Andreas Hallweger, der Erste Bürgermeister der Gemeinde Ruhpolding sowie Oberst Friedrich-Wilhelm Wefelmeier, der Leiter der Übung und Kommandeur des Verteidigungsbezirkskommandos 65 Oberbayern. Die Katastrophenhilfeübung findet einmal im Jahr im Regierungsbezirk Oberbayern unter Leitung der Regierung von Oberbayern und der Bundeswehr statt. Heuer zum letzten Mal mit dem VBK 65 Oberbayern, das zum 30. Juni 2007 aufgelöst wird. An seine Stelle tritt das beim WBK IV angesiedelte Landeskommando Bayern mit Sitz in München. „Die zivilen Stellen sehen es als wünschenswert an, wenn das neu entstehende Landeskommando die vom VBK 65 Oberbayern mit großem Engagement durchgeführte Übungsreihe „Schnelle Hilfe" im nächsten Jahr weiterführen kann. Sie soll weiterhin ein fester und wertvoller Bestandteil der zivil-militärischen Zusammenarbeit bleiben", so Regierungsvizepräsidentin Heidrun Piwernetz. Ziel dieser Übung ist es, eine enge Kooperation zwischen Kommunen, Behörden und Hilfsorganisationen auf Grundlage eines in der entsprechenden Region möglichen Szenarios für einen etwaigen Katastrophenfall zu üben. Hierbei arbeiten Kommunen, Behörden, Hilfsorganisationen und Bundeswehr mit ihren Verbindungskommandos zu den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirks eng zusammen. Übungsschwerpunkt ist, die neue Struktur der Bundeswehr in der Praxis der zivilmilitärischen Zusammenarbeit zu erproben. Katastrophen von der Größenordnung der Schneekatastrophe 2006 in Oberbayern und Niederbayern oder des Halleneinsturzes Bad Reichenhall im Januar 2006 können nur im Zusammenwirken aller mit der Katastrophenhilfe befassten Einrichtungen bewältigt werden. Vor diesem Hintergrund sieht in diesem Jahr die gedachte Ausgangslage der eintägigen Übung wie folgt aus: Es ist Anfang Januar 2006. Starker Schneefall im gesamten oberbayrischen Voralpen- und Alpenraum. Zeitweilige Sperrung der BAB 8 zwischen Irschenberg und Landesgrenze bei Bad Reichenhall. Lawinenabgänge (Lawinenwarnstufe 4). Am 12.01.2006 ist ein Abendwettkampf im Biathlonstadion (Chiemgau-Arena) in Ruhpolding mit ca. 10.000 Zuschauern. Durch einen Brand und späteren Stromausfall im Stadion entsteht Panik unter den Zuschauern. Die Planübung am Mittwoch, 12. Juli 2006 wird mit dem Landratsamt Traunstein im Alten Rathaus in Ruhpolding durchgeführt. Vertreter der Landratsämter Traunstein, Berchtesgadener Land, Rosenheim sowie der Stadt Rosenheim mit ihren Hilfsorganisationen untersuchen Möglichkeiten, mit dem zur Verfügung stehenden Personal und Material bei gedachter Ausgangslage zweckmäßig und gut koordiniert Hilfe zu leisten. Grenzüberschreitend ist die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und das Militärkommando Salzburg mit eingebunden. Bitte melden Sie sich für die Veranstaltungen an! Anmeldung zur Katastrophenhilfeübung Ich nehme am Pressegespräch der Planübung am 12.07.2006 im Alten Rathaus in Ruhpolding teil. Name:................................................................... ....................................................................... Redaktion:..................................................................................................................................... Telefon:......................................................................................................................................... Anzahl der Personen:........................................................................................................................ Wir bitten um Anmeldung zu diesem Termin per Fax bis zum 10. Juli 2006 an 089/2176-2689 Medieninformation Nr. 191 vom 26.06.2006 Achtung Neuer Veranstaltungsort! Wohnen im Alter - Beispiele für gelungene Wohnkonzepte Tagung der Regierung von Oberbayern in Starnberg am 27. Juni 2006 Wie werde ich im Alter wohnen? Diese Frage stellt sich früher oder später jedem. Viele Menschen können im Alter oder im Krankheitsfall nicht in ihrer vertrauten Wohnung bleiben, weil diese den dann bestehenden besonderen Bedürfnissen nicht mehr entspricht. Als einziger Ausweg bleibt der Platz im Alten- oder Pflegeheim. Der steht aber dem individuellen Wunsch entgegen, möglichst lange selbst bestimmt in der eigenen Wohnung zu leben. Die Regierung von Oberbayern greift dieses gerade für ältere Mitmenschen wichtige Thema auf und veranstaltet dazu für Gemeinden, Wohnungsbaugesellschaften, Planer, Fachleute und Interessierte die Tagung „Wohnen im Alter" am Dienstag, 27. Juni 2006, 9.30 Uhr, neuer Veranstaltungsort: Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg. „Die Gestaltung und Sicherung würdiger Lebensverhältnisse für ältere Menschen ist eine wichtige Voraussetzung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Mit der Tagung wollen wir neue Wohnkonzepte und Projekte vorstellen, welche den individuellen und umfassenden Bedürfnissen alter Menschen Rechnung tragen und gleichzeitig Raum lassen für ein möglichst selbst bestimmtes Leben," erläutert Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Gruppenwohnungen, Altenwohngemeinschaften, betreute Wohnanlagen und integriertes Wohnen sind dazu nur einige Stichworte. Gemeinsam ist allen diesen Wohnformen, dass der ältere Mensch selbstständig und eigenverantwortlich sein Leben führen kann und nur in manchen Fällen durch externe Dienstleister unterstützt wird. Gerade im Raum Starnberg sind in den letzten Jahren eine Reihe entsprechender Vorhaben realisiert worden bzw. befinden sich in der Planungsphase. Zwei Beispiele, Anlagen für betreutes Wohnen in Feldafing und Tutzing werden am Nachmittag besichtigt. Berichterstatter sind herzlich dazu eingeladen. bei. Lageplan 26.06.06 Wohnen im Alter Tagung der Regierung von Oberbayern am 27. Juni 2006 im Landratsamt Starnberg Programm 9:30 Uhr Begrüßung Heinrich Frey, Landrat Christoph Hillenbrand, Regierungspräsident 9:50 Uhr Aspekte der Wohnungsbauförderung Rolf Höfer, Sachgebietsleiter Wohnungswesen 10:10 Uhr Altengerechter Wohnungsbau Prof. Johann Ebe, Architekturbüro Ebe + Ebe 10:40 Uhr Kaffeepause 11:00 Uhr Erkenntnisse eines Maßnahmenträgers für betreutes Wohnen Günther Weikl, Geschäftsführer, Zweckverband für den soz. Wohnungsbau im Lkr. Starnberg 11:30 Uhr Betreuung und Service zu Hause Martina Becker, Sozialdienst Germering 12:00 Uhr Vorstellung von realisierten Projekten Betreutes Wohnen in Feldafing, Architekt Franz Dirtheuer Betreutes Wohnen in Tutzing, Architekt Gottfried Herz 12:30 Uhr Mittagsimbiss 13:30 Uhr Projektbesichtigungen in Feldafing und Tutzing Busabfahrt vor dem Landratsamt 16:30 Uhr Rückkehr zum Landratsamt Ende der Veranstaltung Medieninformation Nr. 193 vom 30.06.2006 Neue Tram für München Grünes Licht für Straßenbahnlinie 23 Münchner Freiheit – Frankfurter Ring Gute Nachrichten für die Einwohner der „Parkstadt Schwabing": Eine neue Straßenbahnlinie soll künftig die Lücke zwischen den U-Bahnlinien U2 Nord Hauptbahnhof – Feldmoching und U6 Nord Marienplatz – Garching schließen. Die Regierung von Oberbayern hat dafür jetzt den Neubau der Straßenbahnstrecke Münchner Freiheit – Frankfurter Ring mit Zuführungsstraße Parzivalstraße in München genehmigt. Profitieren werden von der neuen Linie auch Tausende neue Einwohner der nördlich angrenzenden Siedlungsflächen bis zum Frankfurter Ring, die innerhalb der nächsten Jahre zu erwarten sind. Die neue Tram werden sicher auch Berufstätige nutzen, die im Norden Schwabings arbeiten. Parallel zum Bau der Straßenbahn sollen auch dort weitere Wohn- und Geschäftshäuser entstehen; Anwohner wie Berufstätige finden damit schon ein attraktives öffentliches Verkehrsmittel vor, können also in vielen Fällen auf das Auto verzichten. Neben zahlreichen technischen Auflagen hat die Regierung von Oberbayern in ihrem Planfeststellungsbeschluss vom 30. Juni 2006 insbesondere Auflagen zum Lärmschutz während der Bauzeit und des späteren Betriebs erlassen und Vorkehrungen getroffen, damit der Verkehrsfluss auf der viel befahrenen Leopoldstraße nicht beeinträchtigt wird. Das Vorhaben Die Neubaustrecke verläuft von der Münchner Freiheit über die Leopoldstraße zum Parzivalplatz und von dort weiter über eine ehemalige Güterbahntrasse zum Frankfurter Ring. Die Straßenbahnen sollen dort im 10-Minuten-Takt pendeln. Für die Zuführung der Wagen vom Scheidplatz her sorgen neue Gleise in der Parzivalstraße, die aber nicht linienmäßig befahren werden. Die neue Strecke ist an der Münchner Freiheit an die U3 und U6 angebunden, die in sechs Minuten das Stadtzentrum (Marienplatz) und dort alle S-Bahnlinien erreichen. Zusätzlich besteht an der Münchner Freiheit der Anschluss an die Buslinien 54 (Richtung Bogenhausen/Haidhausen) und 53 (Richtung Neuhausen). Am Parzivalplatz wird die Buslinie 144 in Richtung Bogenhausen und Giesing erreicht, an der Domagkstraße die Buslinie 50 nach Johanneskirchen und Moosach sowie am Frankfurter Ring die Linie 143 nach Moosach. Die Straßenbahn beginnt mit einer Wendeschleife an der Münchner Freiheit, wo sich ein neues Haltestellendach über Bus- und Straßenbahnhaltestelle erstreckt, verläuft in der Straßenmitte der Leopoldstraße und schwenkt am Parzivalplatz ab auf die frühere Eisenbahntrasse. Auf dieser verläuft sie nordwärts bis vor dem Frankfurter Ring. Die Schenkendorfstraße wird mit einer neuen Pylonenbrücke überquert, die auch einen Rad- und Fußweg trägt. Die Regierung von Oberbayern hat festgelegt, dass als Ersatz von einigen Bäumen auf dem Mittelstreifen der Leopoldstraße Bäume bestimmter Art und Größe entlang der gesamten Neubaustrecke wieder gepflanzt werden müssen. Verfahren Der Planfeststellungsbeschluss enthält alle für dieses Vorhaben notwendigen Erlaubnisse, Planfeststellungen, Ausnahmen und Befreiungen. Im Rahmen des Verfahrens wurden Behörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört sowie eine öffentliche Planauslegung durchgeführt. 287 Bürgerinnen und Bürger hatten Einwände erhoben, die in einem Erörterungstermin im Oktober 2005 diskutiert wurden. (Bild: 76dpi) Grünes Licht für neue Tram: Regierungspräsident Christoph Hillenbrand händigt dem MVGund SWM-Geschäftsführer Herbert König den Planfeststellungsbeschluss für die neue Tramlinie 23 aus. Lageplan