Vortrag Aline Kapp - International Fiscal Association
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Vortrag Aline Kapp - International Fiscal Association
www.pwc.com Die Besteuerung von Expatriates Probleme und Lösungen in der Praxis Veranstalter: Landesgruppe Österreich der International Fiscal Association (IFA) und Industriellenvereinigung Aktuelle steuerliche Situation von Expatriates - Ein Ländervergleich Aline Kapp Partnerin Human Resource Services 27. Jänner 2015 Agenda Allgemeine Rahmenbedingungen Steuersituation von Expatriates in Österreich – Bestandsaufnahme Steuerliche Begünstigungen für Expatriates in anderen Ländern Welche Möglichkeiten gibt es? Ansätze für Österreich PwC 2 Allgemeine Rahmenbedingungen Österreich steht im ständigen Wettbewerb > für Unternehmen interessant als globaler Standort zu sein > attraktiv für gut ausgebildete Fachkräfte zu sein Kurzfristige, internationale/grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze werden in den nächsten Jahren weiter stark zunehmen (Quelle: PwC Modern Mobility Survey 2014) => Attraktive Expatriate-Regelungen zählen zu wichtigen Standortfaktoren PwC 3 Steuersituation von Expatriates in Österreich - Bestandsaufnahme • 50 % Einkommensteuerspitzenbelastung • Zusätzlich hohe Lohnnebenkosten (ca. 9 %) • Enge Vorgaben für „deferred compensation“ • 500.000 Euro „Manager-Gehaltsschranke“ – Betriebsausgabenabzugsverbot – durch VfGH bestätigt • Solidaritätsabgabe • Vermögenszuwachsbesteuerung iZm Zuzug – Wegzug • Expat-Erlass – zeitgemäß als wirklicher Anreiz? • Pensionsvorsorge – ausländische Pensionskassen/-fonds • BMF Erlass zum wirtschaftlichen Arbeitgeber lässt viele Fragen offen PwC 4 Steuersituation von Expatriates Expat-Erlass • Regelungen im Expat-Erlass sind keine Steuerbegünstigungen • Es handelt sich nur um eine administrative Erleichterung Lohnabrechnung vorläufiger Freibetrag in der monatlichen Lohnverrechnung für Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen Kosten müssen dennoch im Nachhinein in der Jahresveranlagung angesetzt und gerechtfertigt werden. • Der Expat-Erlass gewährt keine Rechtssicherheit. Finanzbeamte neigen zu restriktiver individueller Auslegung • nicht anwendbar im Falle von Ruhendstellung des Dienstvertrages im Heimatland und lokalem Vertrag in Österreich PwC 5 Steuersituation von Expatriates Doppelte Haushaltsführung (1) Problem: • Doppelte Haushaltsführung – Absetzbarkeit lt. LStR Rz 1038e für Expatriates – max. EUR 2.200,00 pro Monat Seit Herausgabe des Expat-Erlasses in 1998 sind die Höchstbeträge nicht erhöht worden. Familiengröße unberücksichtigt. • Werbungskosten im Rahmen doppelte Haushaltsführung LStR Rz 349 – Einschränkung auf 55 m² (auch bei Mitzug der Familie)- von Finanzverwaltung seit einigen Jahren oftmals streng durchgesetzt • Zeitliche Komponente – Finanz schränkt zeitliche Dauer der Anerkennung immer mehr ein PwC 6 Steuersituation von Expatriates Doppelte Haushaltsführung (2) Heimfahrtkosten-Familienheimfahrten • Ersatz/Bezahlung jeglicher Heimflug/-fahrtkosten durch AG steuerpflichtig (net gross up 100%) • Ansatz von Heimfahrtkosten als Werbungskosten nur bis max. EUR 306 pro Monat Betrag viel zu niedrig-Flugkosten oft tausende Euro. Gleicher Betrag, egal ob für transkontinentale Heimflüge oder innerhalb von Europa • Schulkosten • Ansatz von privaten Schulkosten der Kinder aufgrund von sprachlichen Gründen nur bis max. EUR 110 pro Monat PwC 7 Steuersituation von Expatriates Pensionsvorsorge Problem: AG- Beitrag nur steuerfrei, wenn o Vergleichbarkeit ausländischer Pensionsvorsorgekasse mit Pensionskasse iS österr. PKG (EU-Pensionsfondsrichtlinie 2003/41/EG) o Erfordert Zeit und kostenaufwendige Prüfung o Für Einzelfälle rechnet sich Prüfung nicht o Ergebnis oft nicht vergleichbar, da ausländische Gesetze/Regeln nicht konform PwC 8 Steuersituation von Expatriates Vermögenszuwachsbesteuerung Problem: Zuzug/Wegzug aus Drittland (USA, Brasilien etc. – außerhalb EUSteueraufschub nur innerhalb der EU) • Zuzug/Wegzug – Marktwert Anteile, Aktien, Investmentfonds • Differenz: stille Reserven/fiktiver Gewinn – steuerpflichtig auch ohne Verkauf • Feststellung der Werte aufwendig PwC 9 Steuersituation von Expatriates Solidaritätsabgabe für Sonderzahlungen Problem: • Neue Besteuerung von sonstigen Bezügen (zB Boni, 13. und 14. Gehalt) ab 2013 komplizierte Berechnung und zusätzliche Belastung für Expatriates • Die 6 % Begünstigung ist zuerst mit der Vergütung aus Auslandsarbeitstagen gegenzurechnen (vgl. LStR Rz 1066a) PwC 10 Steuersituation von Expatriates Neue Rechtslage – wirtschaftlicher DG Probleme: • Verrechnungspflicht nach „transfer pricing“ Grundsätzen reicht aus? • Wann ist Unterbleiben von Weiterbelastung denkbar und wirksam? • Salary Split/ nur local benefits =>wirtsch. AG? • Kurzzeitige Arbeitsverrichtung in Drittstaaten • Nichtbesteuerung/Steuerbefreiung im Ausland – Nachweis für inländische Lohnsteuerfreistellung • Abgeltung im Inland durch Abzugssteuer im Ausland als Besteuerung anerkannt? PwC 11 Expatriate Tax Regimes Die folgenden Länder bieten besondere Anreize für ausländische Arbeitnehmer – Ein Überblick: PwC 12 Belgien – Special tax regime WER: Ausländische Executives, die innerhalb einer internationalen Unternehmensgruppe befristet nach Belgien entsendet sind oder direkt aus dem Ausland eingestellt werden. WIE: • Sie werden als “Non-Residents” behandelt auch wenn die Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht grundsätzlich vorliegen, d. h. nur die belgischen Quelleneinkünfte werden besteuert. Steuervergünstigungen für verschiedene Zulagen wie Umzugskosten, Miete bei dHH, Schulgeld • Die Entsendung/Anstellung in Belgien ist zeitlich befristet • Mittelpunkt der wirtschaftlichen und persönlichen Interessen darf nicht Belgien sein • Gilt nicht für belgische Staatsangehörige PwC 13 Dänemark– Special tax regime WER: nach Dänemark entsendete Expatriates und Wissenschaftler WIE: Neuregelung ab 1.1.2011 Übergangsregelung für bestehende Entsendungen bis 2013 (Option) • bis zu 60 Monaten für einen Steuersatz von 26 % für Arbeitseinkünfte inkl. allowances und geldwerte Vorteile (kein Werbungskostenabzug) • Voraussetzungen: u. a. in den letzten 10 Jahren keine steuerliche Ansässigkeit in Dänemark und durchschnittliches monatliches Gehalt muss DKK 70.600 (nach Abzug von Sozialversicherungs- und Pensionsbeiträgen) übersteigen. PwC 14 China– Special tax regime Aufenthalt in China weniger als 90 Tage bzw. 183 Tage bei Vorliegen eines DBA Aufenthalt in China für mehr als 183 Tage aber weniger als 1 Jahr Ausl. AG zahlt/trägt Gehalt steuerfrei Chin. AG zahlt/trägt Gehalt steuerpflichtig Ausl. AG zahlt/trägt Gehalt steuerpflichtig Chin. AG zahlt/trägt Gehalt steuerpflichtig Gehalt für außerhalb von China erbrachte Tätigkeiten ist steuerfrei Aufenthalt für mehr als 1 und weniger als 5 Grundsätzlich werden chines. und ausl. Einkünfte Jahre in China besteuert; jedoch kann Besteuerung der ausl. Einkünfte durch behördliche Genehmigung beschränkt werden, Anrechnung der ausl. Steuer Aufenthalt in China für mehr als 5 Jahre Besteuerung des Welteinkommens, Anrechnung ausländischer Steuer PwC 15 Finnland– Special tax regime WER: Ausländische Experten, die über Spezialwissen verfügen WIE: Flat Tax Rate von 35 % auf finnische Quelleneinkünfte • Tax Resident in Finnland • Mindestgehalt (ohne benefits) p. m. Euro 5.800 (Voraussetzung muss in jedem Monat erfüllt sein) • Antrag innerhalb von 90 Tagen nach Tätigkeitsaufnahme erforderlich • Nicht anwendbar für finnische Staatsbürger und Personen, die in den letzten 5 Jahren in Finnland ansässig waren • Entsendung länger als 6 Monate (sonst “non resident”) bis max. 48 Monate PwC 16 Frankreich (1) – Special tax regime WER: Nach Frankreich entsendete Arbeitnehmer, die in den letzten 5 Jahren keinen steuerlichen Wohnsitz in Frankreich hatten direkt aus dem Ausland durch ein französisches Unternehmen eingestellte Arbeitnehmer, „régime des impatriés” WIE: Seit dem 1. Januar 2008 Steuervorteile begrenzt auf max. 5 Jahre Entsendungsbeginn ab 2004: Behandlung als „Non-Resident” für 10 Jahre Entsendungsbeginn zwischen 2005 und 2007: zusätzlich Freistellung bis zu 20 % des steuerpflichtigen Einkommens ohne Entsendeprämie und anteilige Vergütung oder 50 % der gesamten Vergütung für die Tätigkeit außerhalb Frankreichs PwC 17 Frankreich (2) – Special tax regime WIE: ab 2008: Steuerfreiheit von Gehaltszulagen, oder pauschale Freistellung von 30 % der Gesamtvergütung Steuerpflichtiger Anteil darf jedoch nicht geringer sein als bei vergleichbaren lokal Angestellten, Freistellung von ausländischen Arbeitstagen (weitere Details und Höchstgrenzen sind zu beachten) PwC 18 Niederlande– Special tax regime WER: Hochqualifiziertes Personal/Entsendete, welches aus dem Ausland angeworben wurde und nicht auf dem niederländischen Arbeitsmarkt verfügbar ist Gilt nur für Mitarbeiter, die länger als 2/3 innerhalb von 24 Monaten außerhalb der niederländischen Staatsgrenze (mind. 150 km Entfernung) gewohnt haben WIE: • Steuerfreie Allowance i.H.v. 30 % der Arbeitseinkünfte („30 % Ruling”) • Steuerfreie Zahlung von Schulgeld möglich • Steuerfreie Erstattung von entsendungsbezogenen Kosten • Maximal anwendbar für einen Zeitraum von 8 Jahren • Antragsfrist: 4 Monate nach Tätigkeitsaufnahme, bei späterem Antrag keine Rückwirkung auf den Entsendungsbeginn • Abwicklung im Rahmen einer Gehaltsabrechnung in NL notwendig (auch für nicht in den NL ansässige Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit NL-Staatsbürgerschaft anwendbar, welche in die NL entsandt wurden) • Auf Antrag kann Mitarbeiter hinsichtlich einzelner Einkünfte (zB Kapitaleinkünfte) als beschränkt steuerpflichtig behandelt werden PwC 19 Schweden– Special tax regime WER: Ausländische Experten und “Key Personnel” Ausländische Arbeitnehmer, die für weniger als 3 Jahre zu einem in Schweden ansässigen Unternehmen entsandt sind und vor Beginn der Tätigkeit nicht in Schweden ansässig sind. Eine formale Bestätigung durch das National Tax Board ist erforderlich. WIE: 25 % der Einkünfte in den ersten 3 Jahren steuerfrei Umzugskosten, Schulgeld, Familienheimfahrten steuerfrei (max. 5 Jahre) PwC 20 Schweiz – Special tax rulings WER: Leitende Angestellte, Spezialisten oder Selbständige > aufgrund ihrer Kenntnisse in der Schweiz angestellt >nicht länger als 5 Jahre in die Schweiz entsendet WIE: Tax Ruling- sehr flexible Verhandlungsmöglichkeiten über Höhe der Steuerbelastung Folgende Kosten sind von der Steuer befreit: - Umzugskosten - Reisekosten für Arbeitnehmer und seiner Familie am Beginn Ende der Entsendung und zu beachten: Kantonale Sonderregelungen PwC 21 Spanien (“Special tax regime”) WER: Steuerpflichtige, die aufgrund eines lokalen Arbeitsvertrages nach Spanien zuziehen und in den letzten 10 Jahren nicht in Spanien ansässig waren WIE: Flat Tax Rate 24 % (ab 2015) auf spanischen Arbeitseinkünfte Innerhalb der ersten 6 Monate bei den spanischen Behörden zu beantragen Bis max. Jahr der Antragstellung und die folgenden 5 Jahre kann der Steuerstatus als “Nonresident” gewählt warden Weitere Voraussetzungen: (bspw. Gehalt < 600.000 EUR / Jahr) Sonderregelunen wie bspw. neues DBA mit DE: Bei Ansässigkeit in Deutschland ist die o.g. Regelung nicht anwendbar PwC 22 United Kingdom WER: Mitarbeitern, die befristet für 2 Jahre entsendet werden WIE: - Wohnungskosten werden steuerbefreit behandelt, wenn Arbeitgeber anmietet - Umzugskosten, Reisekosten (zwischen Heimat- und Gastland) sowie Familienheimfahrten (2 mal im Jahr) sind steuerfrei WER: Mitarbeiter, die nicht im Inland ansässig sind WIE: Einkünfte, die außerhalb des Vereinigten Königreichs von einem anderen Arbeitgeber erwirtschaftet wurden, sind im Vereinigten Königreich, falls alle Voraussetzungen gegeben sind, nicht steuerpflichtig (wenn nicht remitted to UK) PwC 23 Luxemburg WER: ab 01.01.2011: Internationale Expatriates oder direkt aus dem Ausland eingestellte Arbeitnehmer Voraussetzung: resident tax payer gem. nationalem luxemburgischen Steuerrecht und mind. Master-Abschluss oder spezielle technische Kenntnisse, etc. „significant economic contribution” oder „member of high value-added business achieves” WIE: Steuerfreiheit für z. B.: - Umzugskosten (Transport, Anschaffung der Möbel) - Schulgebühren - doppelte Haushaltsführung (max. EUR 50.000 Singles / EUR 80.000 für Verheiratete- Limit 30 % des Fixgehaltes / Jahr) PwC 24 Expatriate Tax Regimes Zusammenfassung (1) Länder Steuerbegünstigungen Belgien Nur belgische Quelleneinkünfte werden besteuert Steuervergünstigungen für verschiedene Zulagen (z.B. Umzugskosten, Miete bei dHH, Schulgeld) Dänemark Steuersatz von 26 % für Arbeitseinkünfte inkl. Allowances und geldwerte Vorteile bis zu 60 Monaten (kein Werbungskostenabzug) Finnland Flat Tax Rate von 35% auf finnische Quelleneinkünfte Frankreich Steuerfreiheit von Gehaltszulagen oder pauschale Freistellung von 30 % der Gesamtvergütung (ab 2008) Niederlande Steuerfreie Allowance iHv 30 % der Arbeitseinkünfte („30% ruling), Steuerfreie Zahlung von Schulgeld, Steuerfreie Erstattung von entsendungsbezogenen Kosten Schweden 25 % der Einkünfte in den ersten 3 Jahren sind steuerfrei PwC 25 Expatriate Tax Regimes Zusammenfassung (2) Länder Steuerbegünstigung Schweiz Rulings! Spanien 24 % auf Arbeitseinkünfte für Non-residents United Kingdom Wohnungskosten, Umzugskosten, Reisekosten, Familienheimfahrten (max. 2 mal im Jahr) steuerfrei non-sourced salary ohne remittance to UK nicht steuerpfl. Luxemburg Steuerfreiheit für Umzugskosten, Schulgebühren und doppelte Haushaltsführung => Typische steuerliche Entlastungswege für Expats: • Pauschale Besteuerung • Teilsteuerfreiheit • Steuerfreiheit extraterritorialer Kosten/ Bezüge • Non- Resident Status PwC 26 Ansätze für Österreich (1) Für Österreich bestehen folgende Ansätze: Angemessene steuerfreie Maximalbeträge für Expatriates für Doppelwohnsitzkosten Steuerfreistellung von tatsächlichen Heimfahrtkosten (auch Familienmitglieder) Pauschaler Ansatz von Familienheimfahrten ohne Kostennachweis Steuerfreistellung der tatsächlichen Schulkosten Freistellung von Lohnnebenkosten (DB/DZ, KommSt., MVK, U-Bahn – DB/DZ fällt bei SV Heimatland nicht an) Ausnahmen zur Vermögenszuwachsbesteuerung für Expats nicht nur in EU Verständigung zur Anerkennung Beiträge zu ausländischen Pensionssystemen PwC 27 Ansätze für Österreich (2) Bericht der Steuerreformkomission 2014 Dez. 2014: Ausweitung der Zuzugsbegünstigung des §103 EStG – im öffentlichen Interesse gelegener Zuzug von Steuerausländern zur Förderung von Wissenschaft, Forschung, Kunst und Sport: Vorschlag: antragsgebundener, zeitlich befristeter pauschaler „Zuzugsfreibetrag“ zur Deckung von Mehraufwendungen oder Steuernachteilen durch den Zuzug: (bspw. Preisniveauunterschiede, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Fahrtkosten und Sprachkurse) Feste Bearbeitungsfrist zur Planungssicherheit PwC 28 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! This publication has been prepared for general guidance on matters of interest only, and does not constitute professional advice. You should not act upon the information contained in this publication without obtaining specific professional advice. No representation or warranty (express or implied) is given as to the accuracy or completeness of the information contained in this publication, and, to the extent permitted by law, [insert legal name of the PwC firm], its members, employees and agents do not accept or assume any liability, responsibility or duty of care for any consequences of you or anyone else acting, or refraining to act, in reliance on the information contained in this publication or for any decision based on it. © 2015 PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH. 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