Tagungsmappe - Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz
Transcrição
Tagungsmappe - Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz
UN AVENIR POUR NOTRE PASSE A FUTURE FOR OUR PAST EINE ZUKUNFT FÜR UNSERE VERGANGENHEIT Tagesordnung der 44. Sitzung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz am 12. November 2012 in Wismar 9.00 – 13.00 Uhr Zeughaus Wismar, Ulmenstraße 15, 23966 Wismar – Besprechungsraum – TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung (Präsidentin) 1.1 Protokoll 2011 1.2 Tagesordnung 2012 TOP 2 Bericht der Präsidentin 2.1 Themenschwerpunkte der Präsidentschaft 2012 / 2013 2.2 Vorstellung des neuen Geschäftsführers 2.3 Mitglieder des DNK TOP 3 Bericht der Geschäftsstelle 3.1 Haushalt 2012 / 2013 3.2 Allgemein TOP 4 Arbeitsschwerpunkte 4.1 AG Öffentlichkeitsarbeit (Werner von Bergen) 4.1.1 Neue Publikationen 4.1.2 Pressefahrten 2012 und 2013 4.1.3 Medientraining 2012 und 2013 -24.1.4 Internet-Papier 4.1.5 40-jähriges Jubiläum des DNK 2013 4.2 AG Fachliche Fragen der Denkmalpflege (Prof. Dr. Leo Schmidt) 4.2.1 Neue Publikationen 4.2.2 Studentenworkshop 2012 / 2013 4.2.3 Projekt „Integration und Erbe“ 4.3 AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt (Jutta Gruß-Rinck) 4.3.1 Workshop „Städte pflegen Denkmale planen“ 4.3.2 Projekt „Neue Großstrukturen in historischen Zentren“ 4.3.3 Perspektiven 4.4 AG Recht und Steuerfragen (Wolfgang Karl Göhner) 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.4 Neue Publikation Tätigkeitsbericht der Arbeitsgruppe European Heritage Legal Forum DNK-Mitwirkung im Deutschen Spiegelausschuss zu CEN/TC 346 Erhaltung kulturelles Erbe TOP 5 Deutscher Preis für Denkmalschutz (Manfred Obländer) 5.1 Preisträger 2012 5.2 Ausschreibung 2013 TOP 6 Empfehlungen/Appelle/Resolutionen des DNK 6.1 Gesetzentwurf des Bundesrates vom 15. Juni 2012 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ 6.2 Steuerbegünstigung für Instandsetzungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden TOP 7 Verschiedenes (Präsidentin) 7.1 Termin und Ort der Jahrestagung 2013 13.00 Uhr Bustransfer zum Hotel Steigenberger 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 Anlage zu TOP 1 1 Eröffnung der Sitzung 1.1 Protokoll der 43. Sitzung des DNK (Versand am 16. Januar 2012) 1.2 Tagesordnung der 44. Sitzung des DNK Berichterstattung: Präsidentin Beschlussvorschlag: 1. Genehmigung des Protokolls der 43. Sitzung des DNK. 2. Bestätigung der Tagesordnung der 44. Sitzung des DNK. 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 Anlage zu TOP 2.1 2 Bericht des Präsidentin 2.1 Themenschwerpunkte der Präsidentschaft 2012 / 2013 Ergänzungen gemäß mündlicher Bericht der Präsidentin Berichterstattung: Präsidentin • Pressemitteilungen der Präsidentin: o Kultusministerkonferenz benennt Eva Kühne-Hörmann, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen, zur Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Pressemitteilung vom 22. Dezember 2011 o Denkmalpflege und BMVBS stellen neues Fördersegment „Effizienzhaus Denkmal“ der KfW und den „Energieberater für Baudenkmale“ vor, Pressemitteilung vom 24. Februar 2012 o Pressemitteilung zur Tagung des European Heritage Heads Forum „Kulturelles Erbe stärkt Europa“ in Berlin und Potsdam vom 23. – 25. Mai 2012 o Pressemitteilung zum siebten Studentenworkshop des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz in Blankenburg/Harz vom 3. bis 9. September 2012, 29. August 2012 • Teilnahme des DNK an Konsultationsverfahren bei Gesetzes- und Richtlinienentwürfen: o Stellungnahme vom 7. Dezember 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes in Schleswig-Holstein, Drucksache 17/1617 (neu) Umdruck 17/3151 vom 29.11.2011 • Weitere Aktivitäten der Präsidentin / des Präsidenten: o Schreiben an Ministerin Prof. Dr. Annette Schavan (BMBF), Vorsitzende des Bundestags-Forschungsausschusses Frau Burchardt, Vorsitzenden des EP-Forschungsausschusses ITRE Herrn Reul und an Herrn Ehler (Europäisches Parlament) zur Entwicklung der Kulturerbeforschung in Deutschland und Europa, insbesondere deren Streichung im 8. Forschungsrahmenprogramm „HORIZON 2020“, 7. Februar 2012 o Schreiben an Minister Rösler, Staatsminister Neumann, Minister Ramsauer, Herrn Troussard (Europäische Kommission Generaldirektion Bildung und Kultur) zur EU-Förderperiode 2014-2020 / Förderbestimmungen – Berücksichtigung des „kulturellen Erbes“, 15. Februar 2012 o Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen zur Novellierung der Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu §§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a und 11b Einkommensteuergesetz (EStG), 10. August 2012 D E N K M A L S C H UTZ Informationen HERAUSGEGEBEN VOM DEUTSCHEN NATIONALKOMITEE FÜR DENKMALSCHUTZ Informationen für die Presse Bonn, den 22. Dezember 2011 Kultusministerkonferenz benennt Eva Kühne-Hörmann, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen, zur Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz Die Kultusministerkonferenz hat Eva Kühne-Hörmann, Ministerin für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen, in ihrer 336. Sitzung am 08. Dezember 2011 zur neuen Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz benannt. Sie übernimmt das Amt bis zum 30. September 2013. „Kulturdenkmäler zeugen von Werten, die Zeiten und Generationen überdauern. In einer Welt, die durch raschen Wandel und damit oftmals auch durch Unsicherheiten geprägt ist, vermitteln sie die notwendige Kontinuität. Kulturdenkmäler und Denkmalpflege bilden ein ausgleichendes Gegengewicht gegen den ständigen Wandel, der uns allen viel abfordert und manche Menschen gelegentlich auch überfordert. Denkmalpflege trägt so erheblich dazu bei, unsere Gesellschaft zu stabilisieren“, so Kühne-Hörmann. Für das Komitee setzt die neue Präsidentin die im letzten Jahr erfolgreichen Bemühungen um qualifizierte Standards in der denkmalgerechten Beratung und Ausführung bei energetischen Instandsetzungsmaßnahmen fort. Sie unterstreicht damit das Selbstverständnis von Denkmalpflege als aktiven und zeitgemäßen Partner. Gleichzeitig hebt sie die Bedeutung der Städtebauförderung für den Erhalt der Baudenkmäler und Stadtbilder hervor. Gerade in Zeiten der finanziellen Krise kann durch ein antizyklisches Verhalten zu den politischen Sparmaßnahmen die Förderung des Denkmalschutzes wegen seiner wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Impulse Stabilität bieten. Eva Kühne-Hörmann betont: „Denkmalpflege gestaltet. Sie gestaltet Baudenkmäler, unser Geschichtsbild und die Gesellschaft. Und sie ist gleichzeitig Partner in der kultur- und strukturpolitischen Entwicklung des Landes und seiner Regionen." Die Präsidentin des Komitees spricht sich für dafür aus, die Bundesförderprogramme zum Städtebaulichen Denkmalschutz und zur energetischen Gebäudesanierung besser zu koordinieren und aufeinander abzustimmen, um Synergieeffekte der verschiedenen Städtebau-Förderprogramme einträglicher für den Denkmalschutz zu nutzen. Belegexemplar erbeten an: Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn [email protected] Internet: www.dnk.de Pressestelle des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen Rheinstraße 23-25, D-65185 Wiesbaden Telefon: 0611-323522 [email protected] Lebenslauf Eva Kühne-Hörmann Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst Geboren am 14. März 1962 in Kassel; evangelisch; zwei Kinder 1981 Abitur 1981-1988 Studium der Rechtswissenschaften, Universität Würzburg und Göttingen; 1988 erste juristische Staatsprüfung; 1991 zweite juristische Staatsprüfung 1991-1992 Dozententätigkeit bei einem privaten Bildungsträger in Stendal 1992-1993 Regierungsrätin zuletzt im Thüringer Justizministerium 1993-1995 Büroleiterin beim Oberbürgermeister der Stadt Kassel seit 1995 Mitglied im Hessischen Landtag seit 1997 Stadtverordnete in Kassel seit 2006 Kreisvorsitzende der CDU Kassel seit 1998 Mitglied im Landesvorstand der CDU seit 12. Kuni 2010 Stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Hessen 2001-2009 Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion für Wissenschaft und Kunst seit 5. Februar 2009 Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst Informationen für die Presse 24. Februar 2012 Denkmalpflege und BMVBS stellen neues Fördersegment „Effizienzhaus Denkmal“ der KfW und den „Energieberater für Baudenkmale“ vor Die KfW-Bankengruppe (KfW) führt zum 1. April 2012 im Rahmen des vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung finanzierten Förderprogramms „Energieeffizient Sanieren“ ein neues Fördersegment „Effizienzhaus Denkmal“ ein. In Zusammenarbeit mit der bundesdeutschen Denkmalpflege wurden spezielle Förderbedingungen entwickelt für die energetische Instandsetzung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Sinne des § 24 der EnEV 2009. Die neuen Förderbedingungen sollen die energetische Sanierung von erhaltenswerter historischer Bausubstanz ermöglichen bei Erhalt des baukulturellen Wertes der Gebäude. Damit soll es künftig Eigentümern von Kulturdenkmalen erleichtert werden, KfW-Fördermittel für ihr Sanierungsvorhaben in Anspruch zu nehmen. Das neue KfW Fördersegment „Effizienzhaus Denkmal“ setzt wesentlich auf die Qualitätssicherung durch eine qualifizierte Planung und Baubegleitung. Ziel ist es, „den Druck von der Fassade zu nehmen“. Die Förderung stellt daher auf den Primärenergiebedarf ab, der im Regelfall einen Zielwert von 160% erreichen sollte und in der Förderstufe dem KfW-Effizienzhaus 115 entsprechen wird. Die Qualität der baulichen Hülle von Baudenkmalen und ausgewiesener sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz wird, abweichend von den üblichen Förderbedingungen, nicht mit einem Anforderungswert an den mittleren Wärmedurchgang belegt. Im Rahmen einer verpflichtenden qualifizierten Planung durch einen sachverständigen „Energieberater für Baudenkmale“ ist vielmehr zu prüfen, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen sinnvoll, mit der Wahrung des Erscheinungsbildes von Baudenkmalen und erhaltenswerten Gebäuden vereinbar und somit als Bedingung für die Förderung durchzuführen sind. Dieses Vorgehen ermöglicht eine Einzelfallbetrachtung, eine Eingriffsbewertung und eine Berücksichtigung der spezifischen Zeugniswerte von Kulturdenkmälern über die bisherige Bewertung nach technischen und bauphysikalischen Kriterien hinaus. Insgesamt wird das KfW-Förderspektrum auf ein sinnvolles, denkmalverträgliches und damit optimiertes Maß der energetischen Effizienzsteigerung für Kulturdenkmäler und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz erweitert. Qualitätssicherung durch Planung und Baubegleitung – Energieberater für Baudenkmale Die hohen Anforderungen einer Sanierung von historischem Baubestand sind nur mit der Etablierung einer qualifizierten Beratungsleistung zu realisieren. Beratung, Planung und Baubegleitung im neuen Fördersegment „Effizienzhaus Denkmal“ werden daher verbindlich an einen „Energieberater für Baudenkmale“ gekoppelt mit dem Ziel einer verbesserten Prozesssteuerung und nachhaltigen Wirkung der Maßnahmen. Die bisher durch die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) erfolgte Überprüfung der Anträge betreffend Baudenkmale und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz wird ersetzt. Für das „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ und die weiteren Fördermöglichkeiten für Baudenkmale (Durchführung von Einzelmaßnahmen an Baudenkmalen, Umwidmung von Baudenkmalen oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz zu Wohnraum) sind als Sachverständige ausschließlich qualifizierte „Energieberater im Denkmal“ zugelassen, die auf einer für die KfW-Programme eingeführten Expertenliste unter dem link www.energie-effizienz-experten.de zu finden sind. Die Liste ist momentan im Aufbau. Sie wird geführt durch eine Koordinierungsstelle, vertreten durch WTA und VdL, die eine unabhängige Beurteilung und denkmalgerechte, fachliche Einschätzung der Energieberatung bei Baudenkmalen sowie sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz garantieren. Die Koordinierungsstelle wird mit der Anerkennung der Fortbildungskurse und der tätigen Energieberater für Baudenkmale einen elementaren Baustein der Qualitätssicherung der KfW-Förderung bilden. Zur Einführung des neuen KfW-Förderangebots für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz zum 1. April 2012 soll eine Erstliste der für die Beratung, Planung und Baubegleitung qualifizierten Energieberater veröffentlicht werden. Architekten und Bauingenieure, die bereits heute über entsprechende Erfahrung im Bereich der energetischen Sanierung von Baudenkmalen und sonstiger erhaltens2 werter Bausubstanz verfügen, können sich über die Koordinierungsstelle in die Erstliste eintragen. Hierzu sind die folgenden Qualifikationen erforderlich: • • • • • Ausbildungsnachweis (Architektur, Bauingenieurwesen, TGA oder Bauphysik). Abgeschlossene Weiterbildung als Energieberater (BAFA-Berater-Nummer oder Erfüllung der Qualifizierung gemäß BAFA-Richtlinie „Vor-Ort-Beratung“); alternativ: Studium mit entsprechend anerkanntem Schwerpunktbereich. Erklärung der Ausstellungsberechtigung nach § 21 EnEV (nur für Wohngebäude oder für Wohn- und Nichtwohngebäude). Erklärung zur Unabhängigkeit. Erfahrung der Energieberatung bei Gebäuden gemäß § 24 EnEV über eine Referenzliste und mindestens drei Projektdatenblätter aus den letzten drei Jahren. Informationen zur Eintragung in die Erstliste finden Sie unter www.energieberaterdenkmal.de. Fortbildungsmodul „Energieberater für Baudenkmale“ Die Erstliste der Energieberater für Baudenkmale wird nur für einen Übergangszeitraum Gültigkeit haben. Ab dem 01. Januar 2013 wird die Aufnahme in die Lister der Energieberater für Baudenkmale an den Nachweis einer erfolgreichen Fortbildung zum „Energieberater für Baudenkmale“ gekoppelt werden. Dieses Fortbildungsmodul wurde auf Initiative des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz durch einen Expertenkreis entwickelt. Es soll von einschlägigen Fortbildungsakademien angeboten werden. Ihr denkmalpflegerisches und bauphysikalisch/bautechnisches Wissen haben folgende Institutionen in das Fortbildungsmodul eingebracht: • • • • • • Bayerische Ingenieurkammer-Bau (Arbeitskreis Denkmalpflege und Bauen im Bestand) Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) Fraunhofer Institut für Bauphysik (IBP) (Europäisches Kompetenzzentrum für energetische Altbausanierung und Denkmalpflege in Benediktbeuern) Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (VdL) Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) Zielsetzung des Fortbildungsmoduls ist es, Architekten, Ingenieuren und Bauphysikern, die bereits eine Ausbildung als Energieberater absolviert haben, im Bereich denkmalpflegerischer Fragestellungen zu sensibilisieren und ihnen eine qualifizierte und fundierte Schulung anzubieten, um Energieeffizienz und denkmalpflegerische Belange in idealer Weise zu kombinieren. Besonderer Schwerpunkt liegt in der Ver3 mittlung bauphysikalisch und bautechnischer Grenzen und Möglichkeiten energetischer Sanierung im historischen Gebäudebestand. Im Blickpunkt steht dabei stets der historische Baukörper mit seinen ihm eigenen Bedingungen, dem sich die modernen energetischen Sanierungsziele und -maßnahmen anpassen müssen. Informationen zur Fortbildung „Energieberater für Baudenkmale“ sowie zur Listeneintragung finden Sie auf der Internetseite www.energieberater-denkmal.de. Belegexemplar erbeten an: Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn [email protected] Internet: www.dnk.de 4 Kulturelles Erbe stärkt Europa Tagung des European Heritage Heads Forums in Berlin und Potsdam vom 23. - 25. Mai 2012 Die Leiter der europäischen Denkmalbehörden aus 24 Nationen der Europäischen Union sowie der Schweiz und Norwegens haben sich in diesem Jahr in Berlin und Potsdam zum siebten Mal im Rahmen der jährlichen Konferenzen des EHHF (European Heritage Heads Forum) getroffen. Damit waren nahezu alle Mitgliedsstaaten der EU der Einladung Deutschlands gefolgt. Das Treffen stand unter dem Motto „Public Engagement with Cultural Heritage“. Das kulturelle Erbe stärkt länderübergreifende Verantwortung Die obersten Denkmalpfleger Europas waren sich einig, dass der kulturelle Belang als Entscheidungsfaktor bei den bislang vorrangig wirtschaftlichen Zielen der EU nicht ausreichend bedacht wird. „Wir sind der Meinung, dass unser gemeinsames kulturelles Erbe einen wesentlichen Beitrag zur gesamteuropäischen Identität leistet“, sagte Prof. Dr. Gerd Weiß, Vorsitzender der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland. „Nach Auffassung der Vertreter aller teilnehmenden Nationen muss die Kreativität im sorgsamen Umgang mit dem kulturellen Erbe auf allen Politikfeldern gefördert werden. Eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit ist erforderlich, um die Denkmalwerte zu vermitteln und den Schutz der Kulturdenkmäler im Bewusstsein der Zivilgesellschaft zu verankern. Das Menschen, Regionen und Länder übergreifende Potential unseres kulturellen Erbes ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft.“ Vernetzung und Kanalisierung von Informationen Weiß führte weiter aus, künftig müssten Informationen und Strategien besser kanalisiert werden. „Wir haben in Europa viele zivile Netzwerke auf dem Gebiet der Bewahrung und Entwicklung des kulturellen Erbes. Sie alle nehmen sich der Aufgabe an, das allgemeine Bewusstsein für die Bedeutung der kulturellen Identität zu stärken. Das EHHF sieht seine Aufgabe deshalb darin, den internationalen Diskurs zu stärken und politische Entscheidungsträger einzubeziehen.“ Künftig werde deshalb eine engere Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Erziehung und Kultur (DG Education and culture) der Europäischen Kommission und dem Netzwerk „Heritage Alliance 3.3“, ICOMOS und anderen Nicht-Regierungsorganisationen angestrebt. Europäisches Kulturerbesiegel als Zeichen für ein gesamteuropäisches Bewusstsein Das Europäische Kulturerbe-Siegel sei ein erstes sichtbares Zeichen des gesamteuropäischen Bewusstseins für die gemeinsame Verantwortung gegenüber dem kulturellen Erbe. „Die Beschäftigung mit dem kulturellen Erbe ist auch ein in der Förderpolitik noch zu wenig genutzter Motor für Wachstum, Beschäftigung und Stadtentwicklung“, sagte Weiß und verwies auf die Tatsache, dass jeder in die Denkmalpflege investierte Euro mehr als das Zehnfache an Privatinvestitionen freisetze. Unterstützung durch das European Heritage Legal Forum (EHLF) Als Arbeitsgruppe des EHHF arbeitet das European Heritage Legal Forum (EHLF) seit einiger Zeit daran, die gesetzlichen Aktivitäten der Europäischen Union hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das kulturelle Erbe zu beobachten und mögliche Gefährdungen an die EHHF - Mitglieder und die nationalen Entscheidungsträger zu melden. „Dieses Frühwarnsystem für eine interministerielle Beteiligung auf nationaler und EU-Ebene funktioniert bereits sehr gut. Es bedarf allerdings noch eines höheren Maßes an politischer Kompetenz, um wirksam werden zu können“, sagte Weiß. Gemeinsam statt einsam Das European Heritage Heads Forum (EHHF) mit seiner Arbeitsgruppe sei als ein aktives Angebot aller staatlichen Denkmalpflegeinstitutionen in Europa zu verstehen, den nationalen und übernationalen politischen Willensbildungsprozess zum Schutz des kulturellen Erbes angemessen zu begleiten. Der Schutz des kulturellen Erbes Europas ist entsprechend Artikel 3 des Lissaboner Vertrages den einzelnen Nationen übertragen. Grundlage des Potsdamer Treffens war Artikel 167 des Lissaboner Vertrages zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten der Seite 2 von 3 EU unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes. Unterstützung durch Staatsminister Bernd Neumann zugesichert Die Tagung der obersten Denkmalpfleger Europas fand auf Schloss Glienicke in Berlin statt. Sie wurde unterstützt von Seiten des Beauftragten für Kultur und Medien, Herrn Staatsminister Bernd Neumann, der den Teilnehmern eine Grußbotschaft ausrichten ließ und erneut seine Bereitschaft zur Unterstützung bei der Bewahrung des kulturellen Erbes versicherte. Das European Heritage Heads Forum ist ein informelles Netzwerk aller staatlichen Denkmalpflegeinstitutionen. Ziel der seit 2006 regelmäßig stattfindenden Treffen ist es, die Zukunft des kulturellen Erbes im 21. Jahrhundert aktiv zu begleiten. Ausrichter für die Tagung war die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalpflege und der Verband der Landesarchäologen. Weitere Informationen: www.ehhf.eu; www.denkmalpflege-forum.de; www.dnk.de; http://de.wikipedia.org/wiki/Verband_der_Landesarch%C3%A4ologen Berlin / Potsdam / Wiesbaden, den 29. Mai 2012 Seite 3 von 3 D E N K M A L S C H UTZ Informationen HERAUSGEGEBEN VOM DEUTSCHEN NATIONALKOMITEE FÜR DENKMALSCHUTZ Informationen für die Presse Bonn, den 29. August 2012 Siebter Studentenworkshop des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz vom 03. bis 09. September 2012 in Blankenburg/Harz Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) lädt Sie gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus und der Stadt Blankenburg zur Eröffnung unseres Studentenworkshops am Montag, 03.09.2012, 9.30 Uhr, im Ratssaal des Rathauses, Markt 8, in Blankenburg/Harz sowie zur öffentlichen Abschlusspräsentation der Ergebnisse am Sonntag, 09.09.2012, 10 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Markt 8, in Blankenburg/Harz herzlich ein. Es begrüßen Sie vor Ort: Hanns-Michael Noll, Bürgermeister der Stadt Blankenburg/Harz Dr. Elisabeth Rüber-Schütte, Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt Dr. Oliver Karnau, Geschäftsführer des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz veranstaltet jährlich einen Studentenworkshop mit dem Ziel, für besondere Baudenkmale oder historische Quartiere, die ein neues Nutzungskonzept suchen oder leer stehen, konkrete Lösungsansätze zu erarbeiten. Das Nationalkomitee setzt sich auf Bundesebene für die nachhaltige Bewahrung und Integration unseres gebauten und archäologischen Erbes ein. Es beeinflusst maßgeblich die Denkmalpolitik in Deutschland und ist Schnittstelle und Informationsplattform für Politik und Verwaltung, Kirchen, Fachämter und Denkmalbehörden. Nach Workshops u.a. im Schloss Friedrichsfelde in Berlin, im Klosterensemble im westfälischen Willebadessen und in der Synagoge in Worms findet der DNKStudentenworkshop dieses Jahr in Sachsen-Anhalt statt und wird am Montag, den 03. September 2012, im Rathaus von Blankenburg eröffnet. Das 1123 erstmals erwähnte Blankenburg war seit dem Mittelalter das strategische und wirtschaftliche Zentrum des Herrschaftsgebietes der gleichnamigen Grafen. Aus dieser Zeit und auch aus einer späteren Blütezeit als Residenz der Braunschweiger Herzöge im 17. und 18. Jahrhundert stammen bedeutende Baudenkmale. Mit der Aufnahme des Kurbetriebes und der Einrichtung einer Eisenhütte nahm die Stadt Ende des 19. Jahrhunderts und Anfang des 20. Jahrhunderts weiteren Aufschwung. Die Besonderheit der Siedlungsstruktur von Blankenburg ergibt sich aus der Lage der Altstadt am Nordhang des Harzes. Im Bereich um den Markt und um die mittelalterliche Pfarrkirche St. Bartholomäus („Bergkirche“) hat sich noch eine weitgehend geschlossene Straßenbebauung mit Fachwerkhäusern erhalten. So hat Blankenburg eine nahezu intakte Altstadt, die allerdings von Leerstand bedroht ist. Eine weitere Aufgabe wartet im historischen Kurbereich, der mit der Auslagerung des Kurbetriebes seine ursprüngliche Funktion und Bedeutung verloren hat. An solchen Fragen setzt der Workshop an. Die ausgewählten 17 Studierenden der Fachbereiche Archäologie, Architektur, Denkmalpflege, Geschichte, Kunstgeschichte und Wirtschaftsingenieurwesen sollen sich mit den verschiedenen denkmalpflegerischen Aufgaben beschäftigen. Sie reichen von der Analyse der städtebaulichen Situation, der Erarbeitung von denkmalpflegerischen Zielstellungen für leer stehende Bauten sowie der Entwicklung von Nutzungs-, Erweiterungs- und didaktischen Konzepten. Betreut wird dieser siebte Workshop des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie SachsenAnhalt, die BTU Cottbus sowie die Stadt Blankenburg. Durch die Initiative des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz und unter Einbeziehung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, der BTU Cottbus sowie der Stadt Blankenburg stehen somit die städtebauliche Denkmalpflege und der denkmalpflegerische Umgang mit Leerständen und Leerstandsflächen wirkungsvoll in der öffentlichen Wahrnehmung. Wir erwarten aus dem Studentenworkshop praxisbezogene und spannende Ergebnisse, die am Tag des offenen Denkmals, den 09. September 2012, im Rathaus der Stadt Blankenburg von den Studierenden selbst präsentiert werden. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Berichterstattung. Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn Weitere Informationen www.dnk.de Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz Geschäftsstelle beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Graurheindorfer Straße 198 · 53117 Bonn www.dnk.de CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holsteinischer Landtag Az.: K 25 – 331 Datum: 07. Dezember 2011 FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holsteinischer Landtag SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holsteinischer Landtag DIE LINKE Landtagsfraktion Schleswig-Holsteinischer Landtag Bündnis 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Schleswig-Holsteinischer Landtag SSW Landtagsfraktion Schleswig-Holsteinischer Landtag Susanne Herold Vorsitzende des Bildungsausschusses Torsten Geerdts Landtagspräsident nachrichtlich: Herrn Ministerpräsident Peter Harry Carstensen Herrn Minister Dr. Ekkehard Klug Betreff: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes, Drucksache 17/1617 (neu) Umdruck 17/3151 vom 29.11.2011 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat nach seiner beratenden Sitzung am 1. Dezember 2011 eine novellierte Fassung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes, Drucksache 17/1617 (neu), Telefon: 0228 99/681-3554- e-Mail: [email protected] Telefon: 0228 99/681-3611- e-Mail: [email protected] Telefon: 0228 99/681-3558- e-Mail: [email protected] Telefon: 0228 99/681-3610- e-Mail: [email protected] Telefax: 0228 99/ 681-3802 Umdruck 17/3151, beschlossen, die dem Landtag zur Beschlussfassung am 14./16. Dezember 2011 vorgelegt werden soll. Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz sieht mit großer Sorge, dass der novellierte Entwurf zwar in einigen Punkten kleine Verbesserungen zugunsten des Schutzes des baukulturellen Erbes aufnimmt, in wesentlichen Bereichen der Entwurf jedoch für den Erhalt der Denkmale und der erhaltenswerten Kulturlandschaft unbefriedigend bleibt und gegenüber der bestehenden rechtskräftigen Fassung des Denkmalschutzgesetzes u.a. durch die vielfältigen problematischen Deregulierungen nach wie vor eine deutliche Verschlechterung darstellt. Auch können mit dem vorliegenden geänderten Entwurf viele rechtssystematische Bedenken nicht ausgeräumt werden, zumal eine Fülle unbestimmter Rechtsbegriffe (wesentliche Sichtachsen, unmittelbare Umgebung, Gefahr für den Denkmalwert, etc.) beibehalten worden sind. Wie Sie wissen, diskutieren nahezu alle Denkmalpflegebehörden, -organisationen und -institutionen in Deutschland den Entwurf zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes in Schleswig-Holstein sehr kritisch und haben Ihnen ihre massiven Bedenken erläutert. Schleswig-Holstein wird mit einem solchen Gesetz, das nun zur Abstimmung steht, bundesweit den schwächsten Schutz der Denkmale aufweisen. Im Gegensatz hierzu stehen die Bemühungen des Landes zur Eintragung der Wikingerstätten Haithabu und Danewerk in die Liste des UNESCO-Welterbes. Gerade die Welterbekonvention von 1972 verlangt in Artikel 4 aber, einen umfassenden Schutz und die Erhaltung des gesamten Kultur- und Naturerbes in einem Hoheitsgebiet sicher zustellen. Der vorliegende Entwurf zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes kommt dieser Verpflichtung, die selbst Bestandteil der Neufassung in § 1 Absatz 4 werden soll (!), jedoch konterkarierend nicht nach. Unsere und viele weitere Stellungnahmen mit ausführlichen Begründungen liegen Ihnen vor. Die erneute ausführliche Stellungnahme des Denkmalbeirats SchleswigHolstein vom 05.12.2011 an die Fraktionsvorsitzenden teilen wir uneingeschränkt. Drei Punkte möchte ich dennoch hervorheben, weil sie exemplarisch die Schwächung des Denkmalschutzes und besonders der Oberen Denkmalschutzbehörde in Schleswig-Holstein belegen: 1. Ein Denkmalschutzgesetz hat den umfassenden Schutz der baulichen und archäologischen Denkmale zum Ziel. In Schleswig-Holstein wird das bestehende Gesetz seit Jahren unter Abwägung anderer öffentlicher Belange in bewährter Weise angewandt. Ein solches Abwägungsgebot erfordert allerdings zwingend einen im Gesetz verankerten Dialog mit allen Beteiligten, um Sachargumente auszutauschen und eine Entscheidung vorzubereiten. Der vorliegende Entwurf zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes reduziert in § 7 Absatz 3 Satz 2 allerdings die Zustimmungsregelung der Oberen Denkmalschutzbehörde zugunsten einer nur noch optionalen Beteiligung (Beratung), die die Unteren Denkmalschutzbehörden einholen können. Damit wird der Oberen Denkmalschutzbehörde ihre Kompetenz als Fachbehörde bei der Mitwirkung des Gesetzesvollzugs entzogen, mithin durch die Änderung ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Oberen Denkmalschutzbehörde ausgesprochen. Wenn die Unteren Denkmalschutzbehörden künftig allein für die Entscheidung bei Veränderungen / Maßnahmen am Denkmal verantwortlich sind, setzt dies entsprechenden fachlichen Sachverstand voraus, der in den Unteren Denkmalschutzbehörden nicht ausreichend, im Falle des archäologischen Erbes in der Regel zum Teil überhaupt nicht vorliegt. Ein umfassen- der Schutz der Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein wird nicht mehr gewährleistet sein, daran ändert auch die erfreuliche Beibehaltung der Genehmigungspflicht für alle Maßnahmen an Kulturdenkmalen des bestehenden Gesetzes nichts. 2. Der Entscheidungs-Vorbehalt durch die Oberste Denkmalschutzbehörde für die Eintragung von Gebäuden, „deren Fertigstellung nicht länger als 65 Jahre zurückliegt“, bleibt auch in der veränderten Form, die anstelle einer „Zustimmung“ nun ein „Einvernehmen“ mit der Obersten Denkmalschutzbehörde verlangt, eine bundesweit einzigartige Beschneidung der fachlichen Kompetenz der Oberen Denkmalschutzbehörde. Ein solcher „Minister-Vorbehalt“ ist weder justiziabel prüfbar, noch entspricht er dem nationalen und internationalen Stand der Denkmalkunde und -forschung, die für die Inventarisation von Denkmalen stets fachliche und keine politischen Kriterien zugrunde legen. Dass Denkmale der Nachkriegsmoderne zukunftsfähig erhalten und genutzt werden können, belegen viele Beispiele. Der in der Begründung genannte generelle Verdacht einer wirtschaftlich nicht zumutbaren Erhaltung und Instandsetzung von Gebäuden der Nachkriegsmoderne, mit dem eine Eintragung eines Gebäudes als Kulturdenkmal versagt werden kann, steht dem Sinn und Zweck eines Denkmalschutzgesetzes entgegen. 3. Der Schutz des archäologischen Erbes vor Raubgräbern wird durch den vorliegenden Entwurf nicht mehr ausreichend sicher gestellt. Schleswig-Holstein gibt mit der Beschränkung des Straftatbestandes in § 24 für Raubgrabungen nur in Grabungsschutzgebieten den restlichen Teil des Landes frei für unsachgemäße Ausgrabungen und Plünderungen. Zwar ist in § 18 eine Genehmigungspflicht für die Suche nach Kulturdenkmalen inkl. der Nutzung technischer Geräte geregelt, die Zuwiderhandlung dieser Regelung für das gesamte Land wird aber in § 24 Absatz 1 nicht aufgenommen. Die ungenehmigte Suche nach Kulturdenkmalen gem. § 18 des Entwurfes soll ferner nicht einmal mehr als Ordnungswidrigkeit in § 23 geahndet werden. Der Entwurf lässt hier den nötigen Praxisbezug vermissen. Jenseits von Grabungsschutzgebieten wird es künftig keine justiziable Handhabe gegen Metallsondengänger geben. Die jüngsten Novellierungen anderer Denkmalschutzgesetze wie in Niedersachen, im Saarland oder in Hessen haben dagegen besonders diesem Punkt eine große Aufmerksamkeit beigemessen. Nicht strafbar bleibt weiterhin leider auch die vorsätzliche oder fahrlässige Veränderung / Zerstörung eines Kulturdenkmals. Angesichts der o.g. Bemühungen um die Eintragung der archäologischen Wikingerstätten in Haithabu und Danewerk in die Liste des UNESCO-Welterbes ist der mangelhafte Schutz des archäologischen Erbes jenseits von Grabungsschutzgebieten erschreckend und lässt in Verbindung mit den o.g. Deregulierungen im Denkmalschutz insgesamt Zweifel an einem ernsthaften Interesse am Schutz des baulichen und archäologischen Erbes in Schleswig-Holstein aufkommen. Ich bitte Sie daher nochmals sehr herzlich, sich für einen effektiven Schutz der Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein einzusetzen und den vorliegenden Entwurf zur Neufassung des Denkmalschutz-Gesetzes nicht zu beschließen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr. Andrea Pufke – Geschäftsführerin – Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz DIE PRÄSIDENTIN Az: K 25 – 331 311/8 Datum 7. Februar 2012 Frau Prof. Dr. Annette Schavan Bundesministerin für Bildung und Forschung Bundesministerium für Bildung und Forschung Hannoversche Straße 28-30 D-10115 Berlin Betreff: Entwicklung der Kulturerbeforschung in Deutschland und Europa, insbesondere deren Streichung im 8. Forschungsrahmenprogramm "HORIZON 2020" Sehr geehrte Frau Bundesministerin, mit dem 8. Forschungsrahmenprogramm „HORIZON 2020“ droht die bis hinein in das laufende 7. Forschungsrahmenprogramm auch für das bauliche und archäologische Erbe im Bereich der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich aufgestellte und praktizierte Kulturerbeforschung zu kollabieren! Im Vorschlag der Europäischen Kommission zum 8. Forschungsrahmenprogramm „HORIZON 2020“ ist das europäische Kulturerbe überraschend komplett gestrichen. Damit wird entgegen bzw. ohne Beachtung des neuen Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 des EU-Vertrag und Art. 167 des EU-Arbeitsweisenvertrag, d. h. ohne jeglichen Bezug zu Kultur, kulturellem Erbe bzw. europäischer Forschung, dem vorrangigen Ziel auch der Europäischen Union in eklatanter Weise entgegengewirkt, mit seinem gebauten und archäologisch überdauerten kulturellen Erbe auch einen wesentlichen Teil seiner europäischen und Identität gebenden wie stiftenden Basis zu erhalten und zu vertiefen. Dem Kulturguterhalt wird somit die notwendige Grundlage entzogen. Kann sich Europa das tatsächlich leisten? In der ersten Erörterung des 8. FRP im Rat der Europäischen Union wurde bereits von mehreren Mitgliedstaaten heftige Kritik an dieser verfehlten und schädlichen Streichung der Kulturerbeforschung geübt. Die Bundesrepublik Deutschland sollte sich diesem Widerstand couragiert anschließen und auf eine wesentliche Programmänderung hinwirken! Ministerium für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden Wir können auf mittlerweile über 25 Jahre erfolgreicher Kulturerbeforschung zurückblicken. Das ist ein großer Erfolg für Europa. Das praktizierte, wenn gleich besonders aus Sicht der unmittelbaren Bau- und Bodendenkmalpflege stark ausbaufähige Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union ist weltweit einzigartig und ohnegleichen. Im letzten Rahmenprogramm war Deutschland die zweiterfolgreichste Nation in der Einwerbung der Forschungsgelder. Fig. 7: Countries involved in FP7 CH projects 50 Percentage of projects 45 40 35 30 FP7 PA (%) 25 FP7 CO (%) 20 15 10 5 AT BA BE BG BR CH CZ DE DK DZ EE EG ES FI FR GB GR HU HR IE IL IN IS IT JO LU LV MA MT NL NO PL PS PT RO RU SE SI SK TJ TN TR US 0 Countries PA: partner CO: coordinator Quelle:3 Beispiele herausragender Projekte sind u. a. • SMOOHS, Laufzeit: 2008-2011, Projekt Nr. 212939 (1 Mio. € Förderung) • Climate for Culture, Laufzeit: 2009-2014, Projekt Nr. 226973 (5 Mio. € Förderung). Viele Forschungsergebnisse haben zudem bereits heute Marktrelevanz erreicht: So durfte zum Beispiel das Gemälde von Leonardo da Vinci "Die Dame mit dem Hermelin" nur deshalb auf Reise nach Berlin zur Ausstellung "Gesichter der Renaissance" und jetzt nach London zur Sonderschau über Leonardo da Vinci reisen, weil sie in einem durch das EUProjekt „Propaint“ entwickelten speziellen Mikroklimarahmen besonders vor schädlichen Einflüssen geschützt ist. Ein weiteres Produkt ist eine Anti-Graffitibeschichtung für historische Gebäude, die in dem EU-Projekt „Graffitage“ entwickelt wurde und die sich gerade kurz vor der Markteinführung befindet. Ein im EU-Projekt "LIDO" entwickeltes Lichtdosimeter wurde sogar 2003 mit Grand Prix für Innovation ausgezeichnet. Die Streichung der Kulturerbeforschung auf europäischer Ebene hat besonders für Deutschland verheerende Auswirkungen, da es auch auf nationaler Ebene kein Forschungsprogramm zum Kulturerbeerhalt gibt. Damit wird vor allem der dringend benötigte wissenschaftliche Nachwuchs ausbleiben. Ohne Forschung wird der Sektor Schutz und Erhaltung unseres bauliMinisterium für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden chen wie archäologischen kulturellen Erbes veralten und damit auch wirtschaftlich abgehängt werden. Deshalb ist es dringend nötig, innerhalb des 8. FRP „HORIZON 2020“ ein eigenständiges Kulturererbeforschungsprogramm mit einem angemessenen Budget (16 Eurocent pro Einwohner der EU pro Jahr) aufzulegen, um die großen Herausforderungen wie Klimawandel, Energieeffizienz und Rohstoffknappheit mit den nachhaltigsten Mitteln zu bewältigen. Analysed data 3 Number of projects Total number of partners (including FP5 EESD FP6 SSP FP7 41 23 15 322 183 180 8 8 13 35 31 36 955.512 773.163 2.097.629 39.175.997 17.782.581 31.464.435 coordinator) Average number of partners Average project duration (months) Average EC funding /project (Euros)1 Total EC funding (Euros)2 Only until 2010!! 1 For each call, EC introduces funding thresholds which will be applied as eligibility criteria. For each programme, there is an indicative budget given in advance. 3 “Survey and outcomes of cultural heritage research projects supported in the context of EU environmental research programmes (From 5th to 7th Framework Programme)”, € 244,90, EN ISBN 978-92-79-16354-8, Luxembourg: Publications Office of the European Union, 2011. 2 Ministerium für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden Im Bereich des baulichen wie archäologischen kulturellen Erbes ist es eine überaus lohnende und dringend notwendige Aufgabe, die Aktivitäten der europäischen Institutionen, welche auf mittlere und längere Sicht dem "Sich zu Hause-Fühlen" bzw. dem "Sich wohl-Fühlen" der europäischen Bürger ergänzend zu den Politiken der Mitgliedstaaten und der Regionen vor Ort, in den Regionen, den Mitgliedstaaten wie auch im einenden Europa dienlich wären, zu unterstützen bzw. ggf. erst zu aktivieren. Dies gilt eben auch und besonders für den Bereich der Kulturerbeforschung. Die dem Arbeitsprogramm 2012 deutlich zu entnehmende rein ökonomische Brille und Handschrift muss auch angesichts der enormen Finanzkrise europäisches Bewusstsein entgegengestellt sein. Dies kann und wird sich ganz wesentlich "von unten nach oben" entwickeln, ausgehend von der "Heimat" vor Ort bis am Ende zur "Heimat Europa". An Letzterem zu mitzuarbeiten wäre auch angesichts der Europäischen Verträge Kernaufgabe der Europäischen Union. Die Streichung der Kulturerbeforschung aus der 8. FRP steht im Einklang mit dem aktuell vorgestellten Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2012 (http://ec.europa.eu/atwork/programmes/docs/cwp2012_de.pdf). Beides zeigt offenkundig, woran es dem offiziellen "Europa" insgesamt zu fehlen scheint: Dem notwendigen Sinn wie auch dem erforderlichen Bekenntnis zur "Heimat Europa". Die Menschen Europas sind "mitzunehmen", sie müssen sich "zu Hause" wohl fühlen können, auch weil sie sich in einem größeren, zusammenhängenden Ganzen ebenfalls zugeordnet fühlen. Im Festvortrag zu Ehren der Europäischen Bewegung Bayern am 21. November 2011 führte Prof. Dr. Heribert Prantl kürzlich hierzu zutreffend aus: „Machten wir eine Bilanz unseres geistigen Besitzes auf, so würde sich herausstellen, dass das meiste davon nicht unserem jeweiligen Vaterland, sondern dem gemeinsamen europäischen Fundus entstammt. Vier Fünftel unserer inneren Habe sind europäisches Gemeingut“ – so hat das der spanische Philosoph Ortega y Gasset beschrieben. Es gilt, aus dem Fundus ein Fundament zu machen. Nein, dieses Fundament kann nicht auf den Trümmern der Nationalstaaten stehen. Wer die einzelnen Staaten zertrümmern will, um darauf Europa zu bauen, hat von Europa wenig verstanden. Europa zerschlägt nichts, Europa fügt zusammen. Der Euro gehört zum Kitt. Es ist nicht ganz falsch, wenn die Kanzlerin sagt, „der Euro ist Europa“. Aber Europa ist sehr viel mehr als der Euro. Die Union wurzelt in politischen, nicht in monetären Optionen. Das europäische Betriebssystem ist nicht der Euro, sondern die Demokratie. Wie lässt sich Demokratie in Europa, in einer Union von 450 Millionen Bürgern, verwirklichen? Am besten so, dass man couragiert damit anfängt.“ Ministerium für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden Ich bitte Sie daher sehr herzlich, sich in diesem Sinne für einen effektiven Schutz des gebauten und archäologischen kulturellen Erbes unserer verschiedenen „Heimaten“ Europas und in Europa einzusetzen und sei es gegen einen mancher Orts populären Trend. Die Kulturerbeforschung ist ein essentieller Teil unserer europäischen Kultur, unseres gemeinsamen europäischen Fundus und damit unseres gemeinsamen (europäischen) geistigen Besitzstandes. Ich bitte Sie daher um Unterstützung auf EU-Ebene hinsichtlich • der Unterstützung des Widerstandes im Rat der Europäischen Union gegen die Streichung der Kulturerbeforschung im 8. FRP, • der unabdingbaren Integration eines eigenständigen Kulturerbeforschungsprogrammes mit einem angemessenen Budget (16 Eurocent pro Einwohner der EU pro Jahr) sowie • der Ausweisung ausreichender nationaler Mittel in den kommenden Bundeshaushalten zur Förderung der auf den Erhalt des baulichen und archäologischen kulturellen Erbes gerichteten Forschung. Mit freundlichen Grüßen Eva Kühne-Hörmann Ministerin Ministerium für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz DIE PRÄSIDENTIN Az: K25 – 331 320-1/14 Datum 15. Februar 2012 Herrn Bundesminister Dr. Philipp Rösler Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Scharnhorststraße 34-37 10115 Berlin EU-Förderperiode 2014-2020 / Förderbestimmungen Berücksichtigung des „kulturellen Erbes“ Sehr geehrter Herr Minister, derzeit erarbeitet die EU-Kommission in Abstimmung mit den europäischen Gremien und den Mitgliedsstaaten die Förderbestimmungen für die Förderperiode 2014-2020. Dazu liegt der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 6.10.2011 vor für eine EU-Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sowie mit allgemeinen Bestimmungen über EFRE, ESF und KF. Ferner liegt der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 6.10.2011 vor für eine EU-Verordnung mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Als Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz bitte ich Sie, sich dafür einzusetzen, dass das bauliche und archäologische „Kulturelle Erbe“ als wesentlicher Bestandteil des Europäischen kulturellen Erbes als solches in den Erwägungsgründen sowie den Zielsetzungen beider genannten Verordnungen in geeigneter Weise direkt benannt wird und nicht nur mittelbar im Zusammenhang mit Aspekten wie der Sozialen Struktur bzw. der Umwelt und auch ohne einen vorrangig touristischen Erfolgs- und Rechtfertigungsdruck. Vorgeschlagen werden insbesondere eine Aufnahme in den Strategischen Ansatz der Allgemeinen Verordnung (Begründung, Punkt 5.1.2 sowie Titel II, Strategischer Ansatz, Kapitel I, Thematische Ziele der GSR-Fonds und Gemeinsamer Strategischer Rahmen, Artikel 9 Thematische Ziele) sowie in die Erwägungen der Verordnung für EFRE (Erwägungen, Ziffer 7 des deutschsprachigen Entwurfs - englisch Ziffer 6 sowie Kapitel I, Gemeinsame Bestimmungen, Artikel 5, Ziffer 7 - englisch Ziffer 6) BEGRÜNDUNG Ministerium für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden Europa besitzt ein einzigartiges, in Jahrhunderten gewachsenes kulturelles Erbe. Dieses Erbe ist wesentlicher Bestandteil der europäischen Identität sowie der regionalen Identitäten. Für seine Bewahrung unternehmen die europäischen Institutionen zusammen mit denen der Mitgliedsstaaten vielfältige Anstrengungen. Der Schutz und die Förderung des kulturellen Erbes innerhalb der EU-Fonds dienen dabei der Umsetzung insbesondere folgender Zielsetzungen: • Kohärenz der EU-Politik und EU-Programme, insbesondere; - Umsetzung der in Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 des EUV und Art. 167 AEUV festgelegten Vorgaben zum Schutz und zur Entwicklung des Europäischen Kulturellen Erbes; - durch Umsetzung der "Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt" vom 24. Mai 2007 in die konkrete Förderpolitik. In der Leipzig Charta heißt es: „Baukultur ist eine Notwendigkeit für die Stadt als Ganzes und deren Umgebung. Die Städte und der Staat müssen hier ihren Einfluss geltend machen. Dies gilt insbesondere für die Bewahrung des baukulturellen Erbes. Historische Gebäude, öffentliche Räume und deren städtische und architektonische Werte müssen erhalten bleiben. Die Schaffung und Sicherung von funktionsfähigen und gestalterisch anspruchsvollen städtischen Räumen und Infrastrukturen ist daher eine Gemeinschaftsaufgabe der nationalen, regionalen und kommunalen Behörden, aber auch der Bürger und Unternehmen.“ - durch Umsetzung des Leitfadens „Die städtische Dimension der Gemeinschaftspolitik“ der im Dezember 2005 auf Initiative der Europäischen Kommission gegründeten dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe für Stadtentwicklung, wonach die „Förderung eines integrierten Ansatzes der nachhaltigen Stadtentwicklung bei der Planung und Durchführung der Maßnahmen der Strukturfonds“ sowie die „Ermittlung von Initiativen im Rahmen der verschiedenen Bereiche der Gemeinschaftspolitik zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung der Städte und zur Gewährleistung der nötigen Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der Kommission in diesem Bereich“ verfolgt werden sollen; • Bewahrung des Kulturellen Erbes in baulicher und stadträumlicher Hinsicht als immaterieller Wert sowie die Erhaltung, Sanierung, Wiederherstellung baukulturell wertvoller, oftmals denkmalgeschützter Bausubstanz als materieller Wert; • Erhaltung vorhandener Bausubstanz (Graue Energie) als Beitrag zu Ressourcenschonung, also zur Ökologie und Nachhaltigkeit; • Anpassung des Altbaubestands an die Herausforderungen des Klimawandels und dazu insbesondere Herstellung und Stärkung deren Akzeptanz bei den Hauseigentümern, Kommunen und Bürgern. Die Anpassung unserer Städte an die Herausforderungen des Klimawandels ist aktuell eine der großen Kernaufgaben der Politik. Gelingen kann das nur, wenn funktionierende Anreize geschaffen und vor allem eine entsprechende Akzeptanz in der Bevölkerung und in den Verwaltungen hergestellt werden. • Innovationen in der Altbausanierung in Form der erforderlichen Forschung und Entwicklung von innovativen Baustoffen, Technologien und Planungsmethoden, um Erhaltungs-, Unterhaltungs-, Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten in ökologischer und nachhaltiger Hinsicht ausführen zu können, insbesondere im Hinblick auf Möglichkeiten der Energieeinsparung durch bessere Gebäudeisolierung und dadurch die Reduzierung des CO2-Ausstoßes; • Innovationen in der Stadtentwicklung (klimagerechte Mobilität und Energieversorgung, Ausweitung kooperativer und integrierter Planungsprozesse für Städte und Stadtquartiere). Bei der klimagerechten Sanierung historischer Bausubstanz kommt es regelmäßig darauf an, gleichermaßen denkmalgerechte wie quartiersbezogene, also ensemblegerechte Lösungen zu finden. Hier öffnet sich ein Ministerium für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden weites Feld für innovative Planungsansätze und Planungsverfahren insbesondere in Verbindung mit einer breiten Einbindung der Akteure und der Verknüpfung mit weiteren Zielen der Stadtentwicklung. • Unterstützung weniger entwickelter Regionen, in denen sich tendenziell häufiger flächenhaft Baudenkmale erhalten haben, die nicht den Erneuerungen der 1960-80er Jahre in den damals wirtschaftlich besonders prosperierenden Regionen zum Opfer fielen; • Stärkung der regionalen Identität angesichts der in den Regionen sehr unterschiedlich verlaufenden Prozesse des demografischen Wandels; • Stärkung der lokalen Wirtschaftsstandorte. Ein attraktives Stadtbild ist nicht nur einer der wichtigsten Faktoren für die Wohnortentscheidung der Menschen, sondern zudem einer der wichtigsten weichen Standortfaktoren für Unternehmen bei ihren Investitionsentscheidungen. Dies ist mittlerweile durch eine Vielzahl von Studien hinlänglich belegt. Eine hohe Wohnqualität im urbanen Milieu zieht zudem unternehmerische Entscheidungsträger an, welche wiederum vor Ort hochqualifizierte Arbeitsplätze generieren. • Stärkung historischer und damit zentraler und kompakter Quartiere als attraktive Alternative zum Wohnen und Arbeiten an den Stadträndern, wodurch die vielfältigen Probleme der Zersiedelung reduziert werden. • Förderung des besonders nachhaltigen und sanften Kultur- und Städte-Tourismus, für den Stadtbild und Denkmalbestand einer der entscheidenden ist. Tourismus ist einer der Wirtschaftbereiche, der auch in bislang weniger entwickelten Regionen ein anhaltendes und arbeitsplatzintensives Wachstum aufweist. • Unterstützung des lokalen und regionalen Handwerks und damit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Bei fachgerechten Investitionen in Altbau und Denkmalpflege bekommen naturgemäß kleine und mittlere Unternehmen bzw. Handwerksbetriebe Aufträge, da diese Aufgaben gute handwerkliche Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen und individuelle Materialien und Bauverfahren Anwendung finden. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Denkmalschutz werden in Deutschland jährlich 15 Mrd. € in Baudenkmale investiert. Dies entspricht der Sicherung bzw. Schaffung von rund 310.000 Arbeitsplätzen. Die Novellierung der Förderrichtlinien u. a. für EFRE sollte ganz im Sinne einer erfolgreichen, Europa als gemeinsame Heimat begreifenden Umsetzung der in Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 EUV und Art. 167 AEUV festgelegten Vorgaben zum Schutz und zur Entwicklung des Europäischen baulichen wie archäologischen kulturellen Erbes nachhaltig dazu genutzt werden, dass auch das bauliche Erbe der Städte ohne räumliche Beschränkung als förderfähig anerkannt wird. Dem steht entgegen, dass besonders im Anhang zu Art. 6 EFRE-VO-E Indikatoren für das Kulturelle Erbe unter Sozialstruktur Bewertungs- und Gewichtungsmaßstäbe vorsieht, welche den Wert des Kulturellen Erbes allein nach der Zahl von Besuchern bemisst! Solche Regelungen stehen weit außerhalb der Aufgaben und Verantwortlichkeiten, welche auch die EU auf der Grundlage der v. e. Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 EUV und Art. 167 AEUV in positiver und aktiver Weise bedenken muss. Folgt man dem Entwurf nach der Vorgabe des Anhangs zu Art. 6 EFRE-VO-E und bemisst die Auswirkungen auf das Kulturelle Erbe allein mit der Zahl von Besuchern und Touristen, dann kann man dies eigentlich nur als – sicher unbeabsichtigte – „Wertvernichtung“ bezeichnen. Insoweit werden insbesondere die Werte des „Sich-Wohl-Fühlens“ der Bürgerinnen und Bürger Europas wie auch die ästhetischen und historischen Werte de facto mit „0“ definiert. Jeder Nutzen, den Kulturelles Erbe für die Menschen und die Gesellschaften hat, verschwindet insoweit aus der Betrachtung und verschwindet dann leider zunehmend auch tatsächlich. Bauliches wie archäologisches Kulturelles Erbe wird dann allein zum Gegenstand der Unterhaltung („Entertainment“), aber nur für diejenigen, die gerade nicht am lokalen Ort des Kulturellen Erbes wohnen und leben. Eine Basis für ein zusammenwachsendes, stolzes und kräftiges einiges Europa kann und wird so nicht fortbestehen bzw. entstehen. Ministerium für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden Mit freundlichen Grüßen Eva Kühne-Hörmann Ministerium für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz Geschäftsstelle beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Graurheindorfer Straße 198 · 53117 Bonn www.dnk.de Az.: K 25 – 331 305/21 Bundesministerium der Finanzen Herrn Ministerialdirigent Jörg Kraeusel - Unterabteilung IV C Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Datum:. 10. August 2012 Novellierung der Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu §§ 7 h, 10 f, 11 a EStG, zu §§ 7 i, 10 f, 11 b EStG und zu § 10 g EStG Ihr Schreiben vom 14. Juni 2012 Sehr geehrter Herr Ministerialdirigent Kraeusel, wir danken Ihnen sehr herzlich für die Beteiligung von Denkmalschutz und Denkmalpflege in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände, Berlin, informierte das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) über die von der Bund-Länderarbeitsgruppe er- und überarbeiteten Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu § 7 h EStG, zu §§ 7 i, 10 f, 11 b EStG und zu § 10 g EStG. Nach Anhörung unserer Arbeitsgruppe Recht und Steuerfragen (AGRS), in der die in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Grundlagenbescheinigungsbehörden repräsentiert sind, kann ich Ihnen nunmehr eine Stellungnahme des DNK übermitteln. Ich bitte Sie herzlich, diese Ihnen nun etwas spät zugehenden Anmerkungen noch wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen und in die weitere Arbeit der Bund-LänderArbeitsgruppe der Finanz- und Steuerverwaltungen einspeisen zu wollen. Das DNK ist unverändert sehr dankbar und setzt sich mit allem Nachdruck dafür ein, dass das bauliche und archäologische kulturelle Erbe als wesentlicher Bestandteil unseres europäischen kulturellen Erbes erkannt und anerkannt wird. Angesichts der Hauptbetroffenheit der Kulturdenkmäler in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland würde sich das DNK wünschen, dass die Grundlagenbescheinigungsbehörden, gerne über unsere Arbeitsgruppe Recht und Steuerfragen, im weiteren Verlauf auch unmittelbar in den Novellierungsprozess eingebunden werden. Die inhaltlichen Anmerkungen entnehmen Sie bitte: • der in der Anlage enthaltenen Vollversion der zu novellierenden MusterBescheinigungsrichtlinien zu §§ 7 i, 10 f, 11 b EStG. Insbesondere ist dabei zu beachten, dass die Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu §§ 7 i, 10 f, 11 b EStG gerade hinsichtlich der Aufgaben und Pflichten der denkmalpflegerische Fach- kompetenz vorhaltenden Grundlagenbescheinigungsbehörden („Denkmalbehörden“) nicht über die Vorgaben des Einkommensteuergesetzes und der Einkommensteuerrichtlinien hinausgehen sollen und dürfen. Die Feststellungen der Grundlagenbescheinigungen beschränken sich auf Tatbestände des Denkmalrechts bzw. auf diejenigen Aspekte im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an Baudenkmälern, die besonderer denkmalpflegerischer Expertise und Beurteilung bedürfen, die jedoch in den Landessteuerbehörden nicht vorgehalten wird. Auch im Einklang mit den aktuellen Bestrebungen u. a. im weitgehend der MusterBauordnung folgenden Bauordnungsrecht der Länder sollte strikt darauf geachtet werden, den denkmalpflegerischen Grundlagenbescheinigungsbehörden nicht steuerliche Aufgaben, Erklärungs- und sonstige (Hinweis-) Pflichten „aufzudrängen“, welche sich aus den allgemeinen steuerlichen Vorschriften ergeben und außerhalb von Zuständigkeit und Kompetenz der Denkmalbehörden liegen. • den Anmerkungen zu den zu novellierenden Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu §§ 7 h, 10 f, 11 a EStG. Die dort vorgeschlagenen Ergänzungen stellen keineswegs weitergehende Anforderungen dar. Auch sind weitere denkmalschutzrechtliche Anforderungen im einkommensteuerlichen Verfahren nach § 7h EStG nicht zu prüfen. • den Anmerkungen zu den zu novellierenden Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu § 10 g EStG. Zu den Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu §§ 7 h, 10 f, 11 a EStG und zu § 10 g EStG dürfen wir auf die grundsätzlichen Hinweise in der Volltextfassung zu den Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu §§ 7 i, 10 f, 11 b EStG verweisen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Oliver Karnau Geschäftsführer Telefon: 0228 99/681-3554- e-Mail: [email protected] Telefon: 0228 99/681-3611- e-Mail: [email protected] Telefon: 0228 99/681-3558- e-Mail: [email protected] Telefon: 0228 99/681-3610- e-Mail: [email protected] Telefax: 0228 99/ 681-3802 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 2 Bericht der Präsidentin 2.3 Mitglieder des DNK Anlage zu TOP 2.3 Berichterstattung: Präsidentin Die aktualisierte Mitgliederliste ist beigefügt. Präsidentin und Vizepräsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz: Die Kultusministerkonferenz der Länder hat in Ihrer Sitzung am 8. Dezember 2011 für die Amtszeit vom 09. Januar 2012 - 30. September 2013 als Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz • Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann Ministerium für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen und als Vizepräsidentin • Ministerin Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg bestätigt. Veränderungen in der Zusammensetzung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz seit der letzten Sitzung Präsidium ausgeschieden: neues Präsidiumsmitglied/ neue Funktion: Henry Tesch Eva Kühne-Hörmann (ehem. Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern) Staatsministerim für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen Präsidentin des DNK Präsidentin des DNK Ingeborg Junge-Reyer (ehem. Senatorin für Stadtentwicklung Berlin) Regula Lüscher (ehem. ständige Vertreterin von Frau Ingeborg Junge-Reyer) Dr. h.c. Petra Roth Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt Christian Ude Oberbürgermeister der Stadt München (ehem. Präsidentin des Deutschen Städtetages) (Präsident des Deutschen Städtetages) Volkmar Vogel, MdB CDU/CSU (ehem. Mitglied im DNK) Markus Ulbig Staatsminister Sächsisches Staatsministerium des Innern (ehem. Mitglied im DNK) ausgeschieden: neues Präsidiumsmitglied/ neue Funktion: Dr. Michael Wilhelm Staatssekretär Sächsisches Staatsministerium des Innern (ständiger Vertreter von Herrn Staatsminister Markus Ulbig Mitglieder ausgeschieden: neue Mitglieder/ neue Funktion: Joachim Brenncke, Dipl.-Ing. Vizepräsident der BAK (ständiger Vertreter von Herrn Sigurd Trommer, Präsident der Bundesarchitektenkammer) Michael Müller Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin Dr. Dagmar Tille Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Oberste Denkmalschutzbehörde (ständige Vertreterin von Herrn Michael Müller, Senator für Stadtentwicklung und Umwelt) Dr. Simone Peter (ehem. Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes) Ulrich Commerçon Minister für Bildung und Kultur des Saarlandes ausgeschieden: neue Mitglieder/ neue Funktion: Dieter Grünewald Prof. Dr. Josef Baulig Leiter des Landesdenkmalamtes Saarland (ständiger Vertreter von Dr. Simone Peter, ehem. Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes) Markus Schächter (ständiger Vertreter von Herrn Ulrich Commerçon, Minister für Bildung und Kultur des Saarlandes) Dr. Thomas Bellut Intendant ZDF (ehem. Intendant des ZDF) Dr. Ekkehard Klug Anke Spoorendonk Ministerin für Justiz, Kultur und Europa (ehem. Minister für Bildung und Kultur des Landes des Landes Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein) Frank Trende Christina Wiener (ständiger Vertreter von Herrn Dr. Ekkehard Klug, ehem. Minister für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein) (ständige Vertreterin von Frau Ministerin Anke Spoorendonk, Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein) Harry K. Voigtsberger Michael Groschek Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (ehem. Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW) Anne Katrin Bohle (ständige Vertreterin von Harry Voigtsberger, ehem. Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW) ausgeschieden: neue Mitglieder/ neue Funktion: Dr. Martin Roeder Dr. Andreas Mackeben (ehem. ständiger Vertreter von Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen) (ständiger Vertreter von Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen, Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen) Daniel Rousta (ehem. ständiger Vertreter von Herrn Dr. Nils Schmid; Minister für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg) unter nachrichtlich aufgeführt: Büro der Präsidentin Ernst Wegener Stv. Abteilungsleiter Kultur und Kunst Ref. Kulturpolitik und Kulturförderung Hess. Ministerium für Wissenschaft und Kunst Sitzung des DNK am 12.11.2012 Anlage zu TOP 3.1 Übersicht über Einnahmen und Ausgaben des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz Haushalt 2012 (Stand: 31. Oktober 2012) Der Haushalt setzt sich zusammen aus - dem Beitrag des Bundes mit den Beiträgen der Länder mit somit ein Sollansatz von 134.000,-- €1 100.000,-- € 234.000,-- € Diese Mittel wurden bereits ausgegeben bzw. werden voraussichtlich verwendet für: 1. Deutscher Preis für Denkmalschutz Preise, Urkunden, Ausrichtung der Preisverleihung, Exkursionen, Druck der Festbroschüre 2. Veranstaltungen 2.1 Tagung „Kommunizieren – Partizipieren. Neue Wege der Denkmalvermittlung“ vom 6. – 8. Oktober 2011 in Dresden [Restzahlung] 2.2 Studentenworkshop in Blankenburg / Harz vom 3. – 9. September 2012 1 . 27.046,-- € 21.045,-- € 48.091,-- € 948,-- € 2.814,-- € 7.725,-- € 10.539,-- € Kosten von 34.000,--€ für den Versand von Informationsmaterial, die einseitig vom Bund getragen werden, sind einbezogen 2.3 Jahrestagung des DNK 2012 0,-- € 1.740,-- € 1.740,-- € 2.4 Weitere Sitzungen des DNK und seiner Arbeitsgruppen 6.488,-- € 200,-- € 6.688,-- € 3. Öffentlichkeitsarbeit 3.1 Internetpräsentation, Pflege der Homepage, Onlinebewerbung für den Internetpreis, Verbesserung der PDF-Version des Newsletters 1.383,-- € 2.503,-- € 3.886,-- € 3.2 Medientraining für Denkmalpfleger der UDBs vom 22. – 24. Mai 2012 7.270,-- € 3.3 Medientraining für Denkmalpfleger der UDBs Vom 18. – 20. September 2012 7.270,-- € 3.4 Medientraining für Denkmalpfleger der LDAs vom 26. – 28. Juni 2012 7.031,-- € 3.5 Durchführung der Pressefahrt zum Thema „Jung und schutzlos? – Nachkriegsmoderne in Schleswig-Holstein“ am 15./16. Mai 2012 in Kiel [wurde abgesagt] 2.289,-- € 3.6 DNK-Stand auf der denkmal-Messe Leipzig 2012 3.7 Internationaler Erfahrungsaustausch 3.8 Öffentlichkeitsarbeit allgemein . 7.384,-- € 6.845,-- € 14.229,-- € 2.143,-- € 2.886,-- € 5.029,-- € 639,-- € 10.020,-- € 10.659,-- € 4. Veröffentlichungen 4.1 Band 53 „Archäologie im Fokus“ in englischer Version 2.313,-- € 4.2 Band 59 „Denkmäler im Privateigentum – Hilfe durch Steuererleichterungen“ 9.216,-- € 4.3 Band 80 – Dokumentation des Studentenworkshops in Münzenberg 2011 6.000,-- € 4.4 Band 81 „Kirchen im Dorf lassen“ 20.500,-- € 4.5 Tagungsband 82 – „Kommunizieren – Partizipieren. Neue Wege der Denkmalvermittlung“ 35.425,-- € 4.6 Faltblatt F1 in türkischer Sprache 1.325,-- € 4.7 Neuerscheinung des Faltblattes F22 „Gebaute Bildung – Hochschularchitektur der Nachkriegszeit“ 2.472,-- € 4.8 Digitalisierung der Schriftenreihe 5. 5.1 Sonstiges Büromaterialien 6. Versandkosten Summe der tatsächlichen Ausgaben bisher: Summe der erwarteten Ausgaben: Erwartete Endsumme für 2012: 11.219,-- € 1.500,-- € 12.719,-- € 353,-- € 3.116,-- € 3.469,-- € 13.011,-- € 2.400,-- € 15.411,-- € 168.539,-- € 65.980,-- € 234.519,-- € Spenden gehen jährlich i. H. v. ca. 4.000 € ein und dienen zur Verstärkung des Ausgabetitels, falls die veranschlagten Mittel erschöpft sein sollten. . Planung Haushalt 2013 Der Haushalt setzt sich zusammen aus - dem Beitrag des Bundes mit den Beiträgen der Länder mit somit ein Sollansatz von 134.000,-- € 100.000,-- € 234.000,-- € Diese Mittel sollen verwendet werden für: 1. Deutscher Preis für Denkmalschutz inkl. Druck Festbroschüre 2. Veranstaltungen 2.1 Veranstaltung der AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt zur Zukunft der Denkmalpflege 6.000,-- € 2.2 Veranstaltung der AG Fachliche Fragen – Expertentreffen im Anschluss an die Jahrestagung zum Thema „Integration und Erbe“ 2.000,-- € 2.3 Parlamentarischer Abend im Frühjahr 2013 10.000,-- € 2.4 Studentenworkshop in Bochum Anfang September 2013 10.000,-- € 2.5 Jahrestagung des DNK 2.000,-- € 2.6 Weitere Sitzungen des DNK und seiner Arbeitsgruppen 4.000,-- € . 50.000,-- € 3. Öffentlichkeitsarbeit 3.1 Aufbau eines digitalen Informations- und Diskussionsforum im Internet, Pflege der Homepage, Überarbeitung der Oberfläche, Erstellen eines Newsletter-Archives 15.000,-- € 3.2 Durchführung der Pressefahrt 2013 in Rheinland-Pfalz 10.000,-- € 3.3 Medientraining für Denkmalpfleger der UDBs 7.000,-- € 3.4 Medientraining für Denkmalpfleger der UDBs 7.000,-- € 3.5 Medientraining für Denkmalpfleger in den LDAs 7.000,-- € 3.6 Internationaler Erfahrungsaustausch EHLF 6.000,-- € 3.7 Öffentlichkeitsarbeit allgemein 3.000,-- € 3.8 40jähriges Jubiläum des DNK – erste Ausgaben zur Vorbereitung der Feierlichkeiten 4. Veröffentlichungen 4.1 Dokumentation des Studentenworkshops in Blankenburg / Harz 2012 4.2 Dokumentation der Tagung „European Heritage Heads Forum“ in Potsdam 2012 10.000,-- € 4.3 Überarbeitung des Bandes 52 „Texte zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege“ 15.000,-- € 4.4 Überarbeitung und Neufassung der 12.000,-- € . 10.000,-- € 6.000,-- € 5. Sonstiges 5.1 Büromaterialien 3.000,-- € 5.2 Ausschreibung zur Gestaltung eines neuen Schinkelringes (Preisgelder) [von 2012 geschoben] 5.000,- € 6. Versandkosten Erwartete Gesamtkosten: . 34.000,-- € 234.000,-- € 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 4 Arbeitsschwerpunkte 4.1 AG Öffentlichkeitsarbeit 4.1.1 Neue Publikationen Anlage zu TOP 4.1.1 Berichterstattung: Werner von Bergen Die Dokumentation zur Tagung „Kommunizieren – Partizipieren. Neue Wege der Denkmalvermittlung“ erschien im Oktober 2012 als Band 82 der Schriftenreihe des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz. Die Publikation ist den Komiteemitgliedern zugeschickt worden. Ferner ist ein neues Faltblatt zu modernen Universitätsbauten erschienen (F 22 Gebaute Bildung - Hochschularchitektur der Nachkriegszeit), das Jürgen Tietz verfasst hat. 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 4 Arbeitsschwerpunkte 4.1 AG Öffentlichkeitsarbeit 4.1.2 Pressefahrt 2012 und 2013 Anlage zu TOP 4.1.2 Berichterstattung: Werner von Bergen Pressefahrt 2012 Nachkriegsmoderne in Gefahr (Arbeitstitel) Die Pressefahrt 2012 nach Schleswig-Holstein musste erstmals in der Geschichte des DNK von der Präsidentin abgesagt werden. Die erläuternde Pressemitteilung der Präsidentin finden Sie unter: http://www.dnk.de/archiv_liste/n2400?node_id=2399&from_node=2400&beitrag_id=1071. Mit Schreiben v. 23.07.2012 an die Präsidentin des DNK hat die Ministerin für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein, Anke Spoorendonk, ihr Bedauern formuliert und erklärt, dass sie sich sehr freuen würde, wenn das DNK sich noch einmal mit einer Pressefahrt nach Schleswig-Holstein beschäftigt, und für diesen Fall eine Unterstützung sowohl durch das Landesamt für Denkmalpflege als auch durch das Fachministerium zugesagt. Pressefahrt 2013 Urlaub für’s Denkmal (Arbeitstitel) Termin: voraussichtlich Mai 2013 Bei der Pressefahrt des kommenden Jahres nach Rheinland-Pfalz soll die Frage nach dem Miteinander von Denkmalschutz und Tourismus im Vordergrund stehen. Was mutet der Tourismus den Denkmälern zu? Wie reagieren die Orte und Personen? Zwischen Denkmalpflege und Tourismus besteht eine außerordentlich vielschichtige Beziehung, was bisweilen an gegenseitiger Abhängigkeit wie an gegenseitigem Missverständnis deutlich wird. Ein differenziertes Verständnis der Öffentlichkeit für diese vieldiskutierte Thematik ist wünschenswert. Das bei Welterbestätten auf der Hand liegende Neben- und Miteinander von Denkmalpflege und Tourismus soll im Rahmen der Pressefahrt ebenso behandelt werden wie die Inanspruchnahme von weniger prominenten Orten, weil sich der Dialog zwischen den Partnern nicht nur auf wenige weltberühmte Kunst- und Denkmalobjekte beschränken darf. Thomas Metz (Direktor) und Dr. Joachim Glatz (Landeskonservator) von der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Rheinland-Pfalz erwarten die Pressefahrt des DNK mit Interesse und Freude, die ersten Vorkehrungen sind schon getroffen und die entsprechenden Beteiligten (Landesdenkmalamt, Ministerium etc.) sind bereits involviert. Man möchte in diesem touristischen Kontext nicht nur eine Evaluation 10 Jahre nach Verleihung des Welterbetitels für das Mittelrheintal versuchen, sondern auch den Aspekt der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der BUGA 2011 beleuchten. Beschlussvorschlag: Das Komitee beschließt, die Pressefahrt 2013 in Rheinland-Pfalz durchzuführen. 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 4 Arbeitsschwerpunkte 4.1 AG Öffentlichkeitsarbeit 4.1.3 Medientraining 2012 und 2013 Anlage zu TOP 4.1.3 Berichterstattung: Werner von Bergen Das DNK hat 2012 an der electronic media school (ems) in Potsdam-Babelsberg sehr erfolgreich zwei Medientrainings (Mai und September) für die Kolleginnen und Kollegen aus den Unteren Denkmalschutzbehörden durchgeführt; für die Landesdenkmalämter hat im Juni ein Training stattgefunden. Von den Trainingsteilnehmern wurde wieder die Konzentration des Medientrainings auf die Bereiche Kommunikation, Vermittlung und Konfliktmanagement gelobt, die als eine Schlüsselkompetenz im Einsatz für die Denkmalpflege angesehen werden. Die Teilnehmer sind der Auffassung, dass Kommunikation zur „DenkmalpflegerGrundausbildung“ gehört. Von Kolleginnen und Kollegen aus den Unteren Denkmalschutzbehörden ist berichtet worden, dass sie die Gestaltung ihrer Internet-Auftritte in der Regel selbst übernehmen müssen. Es ist angeregt worden, auch ein Training für eine zeitgemäße und ansprechende Homepage-Gestaltung zu veranstalten. Wegen der anhaltend starken Nachfrage aus den Unteren Denkmalschutzbehörden empfiehlt die Arbeitsgruppe dem Komitee, für diese Berufsgruppe zwei Medientrainings (allgemeines Kommunikationstraining und Homepage-Training) anzubieten. Ein weiteres Medientraining soll aber auch für Denkmalpfleger/innen in den Landesdenkmalämtern durchgeführt werden. Beschlussvorschlag: Das Komitee beschließt, 2013 ein Medientraining für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landesdenkmalämtern sowie zwei Medientrainings für Denkmalpfleger in den Unteren Denkmalschutzbehörden auszuschreiben. Medientraining Teilnehmerliste Untere Denkmalschutzbehörden 22. bis 24. Mai 2012 Dipl.-Ing. Petra Behrens Landkreis Helmstedt Dipl.-Ing. Niels Juister Landkreis Leer Martin Horsten Bauaufsichtsamt Wiesbaden Roland Buchhold Main-Kinzig-Kreis, Gelnhausen Thomas Sommer Landkreis Uckermark Dipl.-Ing. Ulrike Willert Hansestadt Wismar Dipl.-Ing. Katja Esch Stadt Bonn Dipl.-Ing. Heike Madus Kreisausschuss Landkreis HersfeldRotenburg Feedback Martin Horsten „Auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen darf ich mich ganz herzlich dafür bedanken, dass wir diese Fortbildungsmöglichkeit wahrnehmen durften. Fazit: Sehr empfehlenswert, nicht zuletzt auch wegen des Seminarleiters, Herrn Neugebauer! Bitte auch vielen weiteren Kolleginnen und Kollegen, die an der Denkmalpflege-Front stehen, diese Möglichkeit eröffnen. Wir als "Absolvent/inn/en" sind uns einig, dass das Thema "Kommunikation" eigentlich in eine Denkmalpfleger-Grundausbildung hineingehört. Das Zuhören, Darstellen, Überzeugen, Vermeiden von oder zumindest angemessene Reagieren auf Konfliktsituationen ist unser Hauptarbeitswerkzeug im einsatz für das kulturelle Erbe. Speziell ausgebildet dafür ist aber offensichtlich niemand von uns. Das Seminar war daher ein echter Gewinn!“ Heike Madus „[…] da kann ich mich dem Kollegen von Wiesbaden nur anschließen. Schön, dass wir daran teilnehmen durften. Schade, dass sowas nicht öfters angeboten wird. Richtige und angemessene Kommunikation ist wahrlich eines der wichtigsten Werkzeuge in unserem täglichen Arbeitsleben. Zu jedem Grundseminar gibt es i.d.R. Aufbauseminare!!! Ich wünsche mir, dass ich vielleicht irgendwann nochmal in diesen Genuss kommen werde. Das wäre wirklich toll!!“ Medientraining Teilnehmerliste Denkmalfachämter 26. bis 28. Juni 2012 Dietmar Ridder Kulturbehörde, Denkmalschutzamt Hamburg Dr.-Ing. Markus Fritz-von Preuschen Landesdenkmalpflege Rheinland-Pfalz Dr. Ruth Klawun Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege Luise Schier LDA Sachsen-Anhalt Dorothee Ott Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Dr. Bernhard Buchstab Landesamt für Denkmalpflege Hessen Dr. Bernhard Kohlenbach Landesdenkmalamt Berlin Danae Votteler LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen Feedback Dietmar Ridder „[…] ganz herzlich möchte ich mich dafür bedanken, dass mir das DNK die Teilnahme am diesjährigen Medientraining in Potsdam ermöglicht hat. Dank Ihres Angebotes konnten acht Kollegen aus verschiedenen Bundesländern in drei sehr intensiven Tagen an ihrer Kommunikationskompetenz arbeiten. Und da dies in unserem Beruf eine Schlüsselfähigkeit ist, wird die Denkmalpflege sicherlich davon profitieren. Neben der angenehmen Offenheit der Gruppe und der gegenseitigen konstruktiven Kritik möchte ich vor allem die große Kompetenz der beiden Kursleiter Frau Beckmann und Herrn Neugebauer erwähnen, die für viele Anregungen und Denkanstöße sorgten. Ich hoffe, dass das DNK dieses Angebot auch in den nächsten Jahren noch weiter aufrecht erhalten kann. Denn - wie Sie wissen - ist die Nachfrage zumindest in unserem Denkmalamt sehr groß, doch in den andern Ländern wird es sicherlich ähnlich sein“. Medientraining Teilnehmerliste Untere Denkmalschutzbehörden 18. – 20. September 2012 Karin Hohbein Stadt Frankfurt/O. Corina Sauerwein Kreisausschuss Wetteraukreis Heike Balzer Stadt Siegen Karin Becker Stadt Rheinberg Dr. Joachim Hennze Stadt Heilbronn Beate Düster Stadt Gelsenkirchen Christine Müller, Stadt Erlange Jürgen Fröhlich Stadtverwaltung Altenburg 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 4 Arbeitsschwerpunkte 4.1 AG Öffentlichkeitsarbeit 4.1.4 Internet-Papier Anlage zu TOP 4.1.4 Berichterstattung: Werner von Bergen In den letzten Jahren sind mehrere interessante neue Webseiten zu den Themen Denkmalschutz und Denkmalpflege verwirklicht worden. Dazu gehören die Homepage des DNK, die Seite Denkmaldebatten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz oder die Seite Denkmal Moderne der Wüstenrot-Stiftung. Zudem haben einige Landesdenkmalämter informative Internetauftritte. Alle diese Webseiten mit ihren unterschiedlichen Inhalten und Zielstellungen verbindet, dass sie nur auf eine einseitige Kommunikation hin ausgerichtet sind. Was bisher fehlt ist eine übergeordnete, alle Mitwirkenden beim Thema Denkmalschutz einschließende Plattform, die einen interaktiven offenen und öffentlichen Austausch über denkmalrelevante Themen ermöglicht. Die AG Öffentlichkeitsarbeit hat deshalb ein Konzept für ein digitales Diskussionsforum für Denkmalinteressierte erarbeitet, das eine für den wünschenswerten bundesweiten und interdisziplinären Austausch über die engen Grenzen von Regionen, Fachgebieten und Spezialinteressen sein soll. Das DNK stellt damit ein digitales Informations- und Diskussionsforum im Internet zur Verfügung. Es ermöglicht den Teilnehmern einen Austausch über Denkmalthemen und besitzt das Potential, die wachsende Zahl netzaffiner Denkmalinteressierter anzusprechen. Aufgrund seiner breiten politischen Verankerung als bundesweite Schnittstelle des Denkmalschutzes ist dafür das DNK der ideale Initiator. Beschlussvorschlag: Das Komitee beauftragt die AG Öffentlichkeitsarbeit, 2013 ein digitales Informations- und Diskussionsforum im Internet aufzubauen. Denkmalschutz im Internet Konzept für ein Forum des DNK Unterarbeitsgruppe „Internet“ der AG Öffentlichkeitsarbeit Denkmalpflege findet im Internet bislang vor allem in einer Form statt: Behörden, Organisationen oder Vereine bieten Informationen an. Die Kommunikation mit Interessierten, Engagierten, Ratsuchenden ist nur einseitig. Die spezifischen Möglichkeiten des Internets werden dagegen bisher nicht genutzt, nämlich einen schnellen und einfachen, offenen und öffentlichen Austausch über denkmalrelevante Themen zu gewährleisten – bundesweit, unhierarchisch und interdisziplinär. Das DNK strebt daher an, ein Informations- und Diskussionsforum im Internet einzurichten, um eine Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Bereich der Denkmalpflege zu ermöglichen, der über die engen Grenzen von Regionen, Fachgebieten und Spezialinteressen hinweg reicht und darüber hinaus die Funktion eines sozialen Netzwerks der deutschen Denkmalpflege erfüllt. Die Einrichtung eines solchen Forums ermöglicht der Denkmalpflege in Deutschland eine größere Präsenz und einen besseren Austausch. Es trägt zur Schärfung des Profils des DNK bei: als Motor zur Verankerung des Denkmalschutzgedankens in der Gesellschaft, als zentrale Anlaufstelle für nationale und internationale Belange des Denkmalschutzes, als Vertreter bürgerschaftlichen Engagements und als bundesweite Klammer aller wichtigen Denkmalschutz-Institutionen. Im Internet-Forum des DNK: finden sich alle wichtigen Akteure der Denkmalpflege und der Archäologie in Deutschland können sich Vereine, Initiativen und Einzelpersonen vorstellen und Kontakte knüpfen kann man Informationen austauschen, Ratschläge zum Umgang mit Denkmalen erhalten und mehr über allgemeine Probleme und Entwicklungen erfahren kann allerdings aus rechtlichen und inhaltlichen Gründen keinerlei Einzelberatung bei denkmalpflegerischen Fragen stattfinden Zwei Redakteure sorgen nicht nur für die – schon aus rechtlichen Gründen unverzichtbare – Moderation des Forums (wo Beiträge aber natürlich nur entfernt werden, wenn sie Grenzen des Rechts oder des guten Umgangs miteinander überschreiten). Sie ergänzen die Website auch um ein journalistisches Angebot. Mit aktuellen Meldungen, selbst recherchierten oder in Auftrag gegebenen Berichten, Hinweisen auf Ereignisse und Entwicklungen regen sie die Diskussion im Forum stets aufs Neue an und machen dadurch einen möglichst häufigen Besuch dieses Internetangebots attraktiv. Die redaktionellen Beiträge richten sich bewusst auch an Laien und können gelegentlich unterhaltenden und die Interaktion fördernden Charakter besitzen (z.B. Bildrätsel, Pflegefall des Monats, bedrohte Denkmale, geheimnisvolle Denkmale), um ein möglichst breites Publikum für das Thema Denkmalpflege zu interessieren. Das DNK wird dieses für den Bereich der Denkmalpflege in Deutschland neuartige, innovative Projekt nicht aus dem knapp bemessenen Etat der Geschäftsstelle finanzieren können. Neben Mitteln für die technische Erstellung der Website, deren Wartung und gelegentliche Weiterentwicklung müssen vor allem Mittel für zwei Redakteursposten (befristete Werkverträge) und für ein kleines Budget zum Erwerb von Texten und Bildern bereitgestellt werden. 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 4 Arbeitsschwerpunkte 4.1 AG Öffentlichkeitsarbeit 4.1.5 40jähriges Jubiläum des DNK Anlage zu TOP 4.1.5 Berichterstattung: Werner von Bergen Im kommenden Jahr kann das DNK auf seine Gründung im Jahre 1973 zurückblicken. Die AG Öffentlichkeitsarbeit hat in ihrer letzten Sitzung diskutiert, auf welche Weise das 40jährige Jubiläum des DNK in 2013 genutzt und auch gefeiert werden kann. Die Jahrestagung soll einen besonders feierlichen Akt, ggf. mit einem besonderen Fach- bzw. Festvortrag haben und Auftakt einer Reihe von speziellen Aktivitäten (real und virtuell) sein; die Anwesenheit des Bundespräsidenten wird begrüßt. Dabei ist aber wichtig, dass nicht nur ein einmaliger Festakt stattfindet, sondern eine „road show“ hintereinander an verschiedenen Orten ggf. mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung stattfindet, in fünf deutschen Städten (z.B. Berlin, Köln/Bonn, Hamburg, Frankfurt, München) und auch in Brüssel, weil zurzeit viele Aufgaben aus dem europäischen Bereich auf das DNK zukommen. Da der Beginn des Jahres 2013 schon in wenigen Wochen bevorsteht, empfiehlt die AG Öffentlichkeit, die Aktivitäten zum 40jährigen Jubiläum des DNK mit der Komiteesitzung im 2013 zu beginnen und mit mehreren Veranstaltungen in das vierzigste Jahr des DNK hineinzugehen. Eine erste Ideensammlung hat gezeigt, dass die Vorbereitung voraussichtlich zusätzliche Finanzmittel erfordert. Beschlussvorschlag: Das Komitee beauftragt die AG Öffentlichkeitsarbeit, der Präsidentin ein Konzept für Aktivitäten im Jubiläumsjahr 2013 vorzulegen. 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 4 Arbeitsschwerpunkte 4.2 AG Fachliche Fragen der Denkmalpflege 4.2.1 Neue Publikationen Anlage zu TOP 4.2.1 Berichterstattung: Prof. Dr. Leo Schmidt In Band 80 der Schriftenreihe des DNK werden die Ergebnisse des Studentenworkshops 2011 in Münzenberg (Hessen) publiziert und zum Jahresende veröffentlicht. Der Band wird in einer Auflage von 1.000 Stück gedruckt und dient in erster Linie als Informationsbroschüre für die Verantwortlichen vor Ort. Die Vorbereitungen für die Publikation der Workshop-Ergebnisse des diesjährigen Studentenworkshops in Blankenburg/Harz (Sachsen-Anhalt) sind bereits angelaufen. 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 4 Arbeitsschwerpunkte 4.2 AG Fachliche Fragen der Denkmalpflege 4.2.2 Studentenworkshop 2012 und 2013 Anlage zu TOP 4.2.2 Berichterstattung: Prof. Dr. Leo Schmidt Studentenworkshop 2012 Der DNK-Studenten-Workshop hat in diesem Jahr in Blankenburg/Harz stattgefunden, wo er unter fachlicher Leitung der BTU Cottbus (Prof. Baller, Prof. Schmidt) und mit Unterstützung vom Landesamt für Denkmalpflege Sachsen-Anhalt und von der Stadt Blankenburg überaus erfolgreich durchgeführt wurde. Die studentischen Arbeiten konnten dem zuständigen Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt und DNKMitglied Stephan Dorgerloh vorgestellt werden, der mit der Abschlusspräsentation des Workshops den Tag des offenen Denkmals in seinem Bundesland eröffnet hat. Die Ergebnisse waren für die Studierenden aber auch für die Verantwortlichen vor Ort wieder einmal sehr aufschlussreich und ermutigend. Kurze Zusammenfassungen der Arbeiten sind bereits auf der Homepage des DNK zu finden. Die AG empfiehlt, auch in den kommenden Jahren wieder solche Workshops durchzuführen. Das 1123 erstmals erwähnte Blankenburg war seit dem Mittelalter das strategische und wirtschaftliche Zentrum des Herrschaftsgebietes der gleichnamigen Grafen. Aus dieser Zeit und auch aus einer späteren Blütezeit als Residenz der Braunschweiger Herzöge im 17. und 18. Jahrhundert stammen bedeutende Baudenkmale. Mit der Aufnahme des Kurbetriebes und der Einrichtung einer Eisenhütte nahm die Stadt Ende des 19. Jahrhunderts und Anfang des 20. Jahrhunderts weiteren Aufschwung. Die Besonderheit der Siedlungsstruktur von Blankenburg ergibt sich aus der Lage der Altstadt am Nordhang des Harzes. Im Bereich um den Markt und um die mittelalterliche Pfarrkirche ist noch eine weitgehend geschlossene Fachwerk-Altstadt erhalten, die allerdings von Leerstand bedroht ist. Die Arbeitsergebnisse sind auf der Internet-Seite des DNK einzusehen (http://www.dnk.de/aktuelles/n2399/?beitrag_id=1132). Studentenworkshop 2013 Die AG Fachliche Fragen empfiehlt dem Komitee, den Studentenworkshop 2013 erneut auszuschreiben. Er soll im Ortsteil Langendreer von Bochum stattfinden und wird in Kooperation mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen in Kooperation mit einer Hochschule organisiert. Damit könnten Themen der Großstadtdenkmalpflege (Leerstandsproblematik, Nachnutzung einer Kirche u.ä.) bearbeitet werden, was angesichts der bislang überwiegend in ländlichen Regionen stattgefundenen Workshops von der AG begrüßt wird. Projektskizze Studentenworkshop 2013 Bochum-Langendreer Allgemeine Informationen: größter Stadtteil Bochums, ca. 14 qkm Fläche, ca. 33000 Einwohner, 7 Ortsteile, 1929 eingemeindet. Kleinstädtische Infrastruktur vorhanden: Bezirksverwaltung, Krankenhaus, alle Schulformen einschließlich Waldorfschule und LWL-Förderschulen, S-Bahnanschluss, 2 Geschäftszentren, Kirchen, Universitätsnähe (RUB ca.3km, TU Dortmund ca.12km) Baudenkmäler: Mittelalterl. Kirche, historist. Kirche, Reste mittelalterl. Adelssitz (Förderschule), Jugendstilbahnhof (Kulturzentrum), express. Brauereigebäude (Diskothek), Brennerei (Gastronomie), div. Fachwerkhäuser und große Hofanlagen, Bergarbeitersiedlungen, Vielzahl historist. Einzelgebäude Geschichte: Ursprüngl. Bauerndorf „lange Dreer“ bestehend aus Ober-, Mittel- und Unterdorf, seit Mitte des 19. Jh. starkes Wachstum durch Industrialisierung (Bergbau, Güterbahnhof). Entstehung neuer Wohngebiete und Ortsteile um 1900 mit Versuch der städtebaulichen Neuordnung und Verbindung durch eine „neue Mitte“ (Platzgestaltung mit Amtshaus, Bürgermeisterhaus, Amtsgericht und Reichsbank) Ortsteil Alter Bahnhof: Ca. 1900 bis 1930 in der Nähe des damaligen Bahnhofs Entstehung eines großen historistischen Wohn- und Geschäftsviertel mit ausgeprägtem städtischen Charakter als bewusster Kontrast zu der bäuerlich geprägten Ortsgestalt des alten Dorfes. Bau einer kath. Kirche für die zugezogene Bevölkerung aus dem Paderborner Land und einer weiteren ev. Kirche. Aufwändige, repräsentative Fassaden in den Stilrichtungen der Neorenaissance, Neugotik, Neobarock und Jugendstil. Aktuelle Situation und Problemlage: Eines der besten und nahezu geschlossen erhaltenen „Gründerzeitviertel“ im Ruhrgebiet mit sehr hohem Anteil an Baudenkmalen, aber hoher Investitionsstau, einfache Wohnverhältnisse, hohe Leerstandszahlen der Geschäftslokale, schwierige Bevölkerungsstruktur, hoher Migrantenanteil, ev. Lutherkirche wegen Mitgliederschwund und Sanierungsbedarf entwidmet, ehemals attraktive Geschäftsräume heute überformt und hoher Anteil an Spielhallen, Sonnenstudios, Billigläden, Schnellimbissen Zielvorstellung: Attraktivitätssteigerung des Standortes und somit Identifikation der Bevölkerung mit dem Viertel und Erhalt der bedeutenden Bausubstanz; Konzept zur Reaktivierung der leerstehenden Wohnungen und Geschäfte durch Bevölkerungs- und Branchenmix (z.B. Studentenwohnen, Nutzung vorhandene kulturelle Szene, Gewährleistung der Grundversorgungseinrichtungen); Nutzungsmöglichkeiten für Lutherkirche (neugotische, zentrale Predigtkirche auf Kreuzgrundriss); Entwicklung eines Gestaltungsplans (städtebaulich, fassadenbezogen, freiräumlich etc.) Bochum-Langendreer, ehem. Brauerei (Foto: S. Schöfer LWL-DLBW 2012) Beschlussvorschlag: Das Komitee beschließt, den Studentenworkshop 2013 in BochumLangendreer auszuschreiben. Studentenworkshops bis 2020 Gleichzeitig wird die AG die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland bitten, Bundesländer für die folgenden Jahre bis 2020 zu benennen. Zur Orientierung hier eine Aufstellung der zurückliegenden StudentenWorkshops: 2006 Friedrichsfelde (Berlin), 2007 Freyenstein (Brandenburg), 2008 Willebadessen (Westfalen), 2009 Apolda (Thüringen), 2010 Worms (Rheinland-Pfalz), 2011 Münzenberg (Hessen), 2012 Blankenburg/Harz (Sachsen-Anhalt). D E N K M A L S C H UTZ Informationen HERAUSGEGEBEN VOM DEUTSCHEN NATIONALKOMITEE FÜR DENKMALSCHUTZ Informationen für die Presse Bonn, den 6. September 2012 Neue Lösungen für denkmalpflegerische Aufgaben in Blankenburg/Harz Kultusminister Stephan Dorgerloh bei der Abschluss-Präsentation des DNK-Studentenworkshops in Blankenburg/Harz am 9. September 2012, 10 Uhr, anlässlich des Tages des offenen Denkmals, im Ratssaal des Rathauses, Markt 8, in 38889 Blankenburg Zur Abschlusspräsentation des vom Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) veranstalteten Studentenworkshops in Blankenburg im Rahmen des Tages des offenen Denkmals am 9. September wird Sachsen-Anhalts Kultusminister Stephan Dorgerloh erwartet und ein Grußwort an die Teilnehmer richten. Bei der Präsentation stellen 16 Studierende verschiedener Fächer ihre Ergebnisse des einwöchigen Workshops zur Denkmalpflege vor. Die Studierenden haben sich mit den hochrangigen Denkmalwerten der Stadt Blankenburg vertraut gemacht, haben über Lösungen für denkmalpflegerische Aufgaben gesprochen, Pläne gezeichnet, Texte formuliert und vor allem: frische Ideen der nächsten Generation produziert. Ihre Aufgabe war, für die nahezu intakte, aber von Leerstand bedrohte Altstadt von Blankenburg sowie für ausgewählte Objekte Perspektiven zur Erhaltung und Nutzung zu erarbeiten. Der Studentenworkshop des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz findet jedes Jahr in einem anderen Bundesland statt – 2012 zum siebten Mal. Bewerben können sich Studierende der Fächer Archäologie, Architektur, Denkmalpflege, Geschichte und Kunstgeschichte. Die ausgewählten Kandidaten können an realen (Stadt-) Denkmalen und mit professionellen Methoden eigenständige Ideen für das Lösen denkmalpflegerischer Aufgaben entwickeln. Sie erhalten dadurch einen ersten Einblick in die Anwendbarkeit ihrer Studienfächer in einer beruflichen Praxis und lernen reale Akteure am Ort kennen. Die Stadt Blankenburg, das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, die Lehrstühle für Denkmalpflege sowie Entwerfen und Bauen im Bestand der BTU Cottbus haben diesen Workshop vorbereitet und betreut, das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz finanziert und organisiert ihn. Begeisterter und engagierter Gastgeber ist der Verein Rettet Schloss Blankenburg. Zu der Abschluss-Präsentation des DNK-Studentenworkshops am 9. September 2012 ergeht herzliche Einladung. Neben Kultusminister Stephan Dorgerloh werden anwesend sein: Dr. Ulrike Wendland und Dr. Elisabeth Rüber-Schütte (Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt), die Professoren Inken Baller und Dr. Leo Schmidt (Brandenburgische Technische Universität Cottbus) und Dr. Oliver Karnau (Geschäftsführer des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz). Bürgermeister Hanns-Michael Noll ist der Gastgeber in der Stadt Blankenburg. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Berichterstattung. Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn Weitere Informationen www.dnk.de Teilnehmerliste für den DNK – Studentenworkshop in Blankenburg/Harz vom 2. – 9. September 2012 Nr. 1. Name Uschkurat, Katalin Hochschule Studienfach Fachhochschule Kaiserslautern Bachelor-Studiengang Architektur (Abschluss) Fachhochschule Kaiserslautern Master-Studiengang Architektur HAWK Hildesheim Master-Studiengang Baudenkmalpflege 2. Aschenbrenner, Katharina Laurenzia Albert-Ludwig-Universität Freiburg Bachelor-Studiengang Kunstgeschichte, 3. Boll, Anna Maria Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Kunstgeschichte, NF: Romanistik mit Schwerpunkt Italienische Linguistik / Germanistik mit Schwerpunkt Linguistik Universitá degli Studi di Cagliari, Italien Auslandssemester 4. Brinkmann, Dominik Johannes Gutenberg Universität Mainz Kunstgeschichte, Archäologie und Germanistik 5. Doll, Tobias Johannes Gutenberg Universität Mainz Klass. Archäologie (HF), Philosophie (NF), Alte Geschichte (NF) Klass. Archäologie (HF), Kunstgeschichte (NF), Alte Geschichte (NF) (Magisterabschluss im HF) Auslandssemester ErasmusProgramm, Griechenland TU Berlin Masterstudiengang Denkmalpflege Bachelor-Studiengang Architektur 6. Eggert, Marie Bauhaus Universität Weimar 7. Ferri, Davide Humboldt-Universität zu Berlin Kunst- und Bildgeschichte (HF), Griechisch-römische Archäologie (ZF) Stipendium Stipendiat des DAAD, Begabtenförderung des Auswärtigen Amtes (PASCHInitiative) 8. Gonstalla, Astrid Westfälische WilhelmsUniversität Münster Bachelor-Studiengang Kunstgeschichte und Germanistik (Abschluss) Universität Paderborn Master-Studiengang Kulturerbe İstanbul Üniversitede, Institut für Kunstgeschichte, Türkei 09/2010 – 02/2011 ERASMUSStipendium 9. Haarmann, Christoph Universität Kassel Maria Bachelor-Studiengang Architektur 10. Hofmann, Jakob René Westfälische WilhelmsUniversität Münster Bachelor-Studiengang Geschichte und Kultur- und Sozialanthropologie (Abschluss) Universität Paderborn Master-Studiengang Kulturerbe (Abschluss) Jugendbauhütte Romrod Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege (FJD) Leibniz-Universität Hannover Bachelor-Studiengang Architektur Fachhochschule Köln Bachelor-Studiengang (Abschluss) 11. 12. Kruza, Verena Kümmritz, Marcel Master-Studiengang Architektur 13. Kerstan, Anika Georg-August-Universität Göttingen Studium der Kunstgeschichte (HF), Italianistik (HF) KIT / Universität Karlsruhe (TH) Bachelor-Studiengang Kunstgeschichte (HF), Angewandte Kulturwissenschaft (EB), (Abschluss) KIT / Universität Karlsruhe (TH) Master-Studiengang Kunstgeschichte Universität Bern Master-Studiengang Kunstgeschichte mit Denkmalpflege und Monumentenmanagement Stipendium Stipendiatin in der Grundförderung des Evangelischen Studienwerks e. V. Villigst 14. Florek, Sarah Brandenburgische Technische Universität Cottbus Bachelor-Studiengang Architektur (Abschluss) Master-Studiengang Bauen und Erhalten 15. Sewing, Katinka Westfälische WilhelmsUniversität Münster Frühchristliche Archäologie (HF), Klassische Archäologie (1. NF), Alte Geschichte (2. NF) 16. Strupp, Sabine Johann-Wolfgang-GoetheUniversität Frankfurt am Main Magister-Studiengang Geschichte und JüdischChristliche Religionswissenschaft 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 4 Arbeitsschwerpunkte 4.2 AG Fachliche Fragen der Denkmalpflege 4.2.3 Projekt: Integration und Erbe (Arbeitstitel) Anlage zu TOP 4.2.3 Berichterstattung: Prof. Dr. Leo Schmidt Projekt „Integration und Erbe“ Zur weiteren Bearbeitung des auf der letzten Jahrestagung unter dem Titel „Erbe der Migranten – Migranten als Erben“ vorgestellten Projekts ist ein Arbeitskreis gebildet worden, der die inhaltliche Dimension, die Frage Workshop oder/und Publikation, die Zeitschiene und die Finanzierung weiter prüft und ausgearbeitet hat. Dabei haben sich u.a. folgende Überlegungen als wichtig herausgestellt: Das Erbe in Deutschland ist nicht einfach „deutsches Erbe“, sondern enthält bzw. wird geprägt von Elementen aus allen möglichen Provenienzen (z.B. Römer in Trier, französische Prägung der Gotik, italienische Prägung des Barock etc. Holländer, Hugenotten, Slawen etc.) Wie gehen Migranten verschiedenster Herkunft und Zeiten mit dem jeweils vorgefundenen Bestand/Erbe um, wie nehmen sie es an? Bauwerke als Langfristobjekte werden von immer neuen Generationen (mit jeweils oft auch anderem Hintergrund) angenommen/verwendet und sie inspirieren jeweils auch neue Nutzer (Prozesshaftigkeit der Objekte). Das DNK sollte die Botschaft vermitteln, dass das Erbe in Deutschland nicht national ist – gerade von einem Deutschen National-Komitee kommend wäre dies eine bemerkenswerte Botschaft. Darauf aufbauend sind Themenstränge erarbeitet, die in einem Workshop weiter vertieft werden sollen: 1. Der gar nicht so deutsche Charakter des Erbes / der Denkmale in Deutschland 2. Die neuen Nutzer für übernommenes Kulturerbe, etwa im Elsass, in Schlesien (Kontext der Stadterneuerung) 3. Die nächste Generation – Kinder, Schüler, Jugendliche mit unterschiedlichstem Hintergrund – und ihr Zugang zu Erbe 4. Konkrete Denkmalpflegethemen: Leit- und Schlüsselprojekte, Migranten als Partner der Denkmalpflege an konkreten Objekten und Projekten 5. Kontext Religion: Umwidmung von Tempeln, Kirchen, Synagogen, Moscheen 6. Aktivitäten der Glaubensgemeinschaften (Kirchen als Gesprächspartner von Muslimen und Juden). Von der AG wird die besondere Verantwortung des DNKs betont, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Angesichts der Vielschichtigkeit und Umfänglichkeit dieses wichtigen Projekts wird empfohlen, im kommenden Jahr ein Experten-Treffen mit externen Spezialisten durchzuführen, bei dem in Impulsreferaten die Themenschwerpunkte präzisiert werden, die dann in einer größeren Publikationsform als Tagung, Film o.ä. der Öffentlichkeit vermittelt werden sollen. Den Impulsreferaten sollen Berichterstatter gegenübergestellt werden, die dann zusammen mit einer ExpertenDiskussion (ca. 30 Teilnehmer) die Themenschwerpunkte weiter präzisieren und Empfehlungen zur weiteren Bearbeitung formulieren. Je nach Ergebnis dieser Expertenreferate soll bereits eine Publikation in Aussicht genommen werden. Mit Blick auf die bundesweite und politische Relevanz der Fragestellung schlägt die AG vor, das Projekt im kommenden Jubiläumsjahr des DNK herauszustellen und dafür das voraussichtlich eintägige Expertentreffen als eigenständige Veranstaltung (kein Plenum!) an die Jahrestagung 2013 anzuhängen. Beschlussvorschlag: Das Komitee beauftragt die Arbeitsgruppe mit der Durchführung eines moderierten Experten-Treffens im Anschluss an die Jahrestagung 2013. 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 4 Arbeitsschwerpunkte 4.3 AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt 4.3.1 Workshop „Städte pflegen Denkmal planen“ Anlage zu TOP 4.3 Berichterstattung: Jutta Gruß-Rinck Angesichts der wichtigen Fragen von demographischem Wandel, Bildung, Stadtentwicklung und ihren Auswirkungen auf die Denkmalpflege war die Arbeitsgruppe 2009 beauftragt worden, auf die Kommunen zuzugehen und das Thema in einem Workshop weiter zu bearbeiten. Hierzu ergab sich eine besondere Möglichkeit, weil in einem bundesweit modellhaften Pilotprojekt vier NRW-Kommunen ein regionales integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept erarbeitet haben, mit dem sie in den kommenden zunächst zehn Jahren ihre gesamte Stadtentwicklung miteinander abstimmen wollen. Vor diesem Hintergrund waren diese vier Kommunen bereit, bei einem DNK-Workshop für den Märkischen Kreis mitzuwirken, in dem sie mit anderen Kommunen die Denkmalpflege als einen grundlegenden Teil der Stadtentwicklung sowie die konkrete Umsetzung und Vorgehensweise diskutieren wollten. Trotz intensiver Vorbereitung konnte ein ursprünglich für Oktober 2012 geplanter Termin mit vier ausgewählten Kommunen im südlichen Westfalen nicht stattfinden, weil sich wegen des Interesses von verschiedenen Partnern gezeigt hat, dass es sinnvoll ist, einen noch größeren Adressaten-Kreis (z.B. einer ganzen Region) einzuladen. Ein neuer Termin soll im Frühjahr 2013 stattfinden und dann für Teilnehmer in ganz Südwestfalen ausgerichtet werden. Es ist der zweite einer Reihe von geplanten Workshops in anderen Regionen und Bundesländern. 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 Anlage zu TOP 4.3 4 Arbeitsschwerpunkte 4.3 AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt 4.3.2 Projekt: Neue Großstrukturen in historischen Zentren Berichterstattung: Jutta Gruß-Rinck Ein herausragendes Arbeitsziel der AG DSU ist die Relevanz von Inhalten für die konkrete tägliche Arbeit in den Kommunen. Aktuell fallen darunter in besonderem Maße großflächige Angebote in historischen Zentren wie z.B. Einkaufszentren, Freizeiteinrichtungen und Altenwohnungen. Investoren werden auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zunehmend in die Innenstädte gezogen. Wie sollen die Kommunen mit diesem Druck umgehen, wie können und müssen sie sich darauf vorbereiten? Zu diesen Fragen soll eine Arbeitshilfe entwickelt werden, die aufzeigt, welche Planungsinstrumente für eine qualitätvolle Entwicklung der Innenstädte genutzt werden können. So kann der Rat auf dem Wege einer Selbstbindung spezielle Qualitätsmaßstäbe formulieren, die dem Investor Planungs- und Kostensicherheit geben und zugleich und gleichwertig auch die qualitativen Anforderungen der Kommune bestimmen. Ein „Folder“, den man sich als Bild oder einen Ablaufplan aufhängen kann, stellt in plakativer Form die wichtigsten Inhalte dar und wird allen Kommunen bundesweit zugeschickt. Dieser Folder dient der vertieften Befassung mit der Integration von größeren Vorhaben in historischen Stadtquartieren und gibt in ansprechender Form einen nicht primär wissenschaftlichen, aber gleichwohl fundierten Überblick über die Chancen und Risiken von großflächigen Angeboten und bietet konkrete Hinweise zum Umgang mit dieser Herausforderung in der kommunalen Handlungspraxis an. Der AG DSU ist es wichtig, dass das DNK dieses Planungsinstrument nicht nur abrufbar macht, sondern durch Versendung damit direkt auf die Kommunen zugeht. 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 4 Arbeitsschwerpunkte 4.3 AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt 4.3.3 Perspektiven Anlage zu TOP 4.3 Berichterstattung: Jutta Gruß-Rinck Im Rahmen der Energiewende werden zunehmend Flächen in Anspruch genommen, deren Nutzung in Konflikt mit der Erhaltung von schützenswerten Kulturlandschaften steht. Da die Kommunen immer stärker aufgefordert sind, Vorrangflächen z.B. für Windkraft oder für Kollektoren auszuweisen, geraten sie immer wieder auch in Kollision mit dem Anspruch, die Kulturlandschaften zu bewahren. Es soll überlegt werden, wie das DNK auf diese Herausforderung reagieren kann bzw. wie denkmalpflegerischen Belange von Beginn an in die Diskussion eingebracht werden können. Ein weiteres Thema steht in Zusammenhang mit dem Workshop „Denkmale planen Städte pflegen“. Es soll ein „Denkmal-Quartett“ (Arbeitstitel) veranstaltet werden, in dem viermal im Jahr in unterschiedlichen Bundesländern und eventuell in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Architektenkammern ein öffentliches Gespräch stattfindet, in dem brisante oder aktuelle Themen der Denkmalpflege vorgestellt werden. Daran beteiligt sein können Stadt- und Landschaftplaner, Bürger, Politiker etc. 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 4 Arbeitsschwerpunkte 4.4 AG Recht und Steuerfragen 4.4.1 Neue Publikation Anlage zu TOP 4.4.1 Berichterstattung: Wolfgang-Karl Göhner In Gesellschaft und Politik besteht trotz einzelner Deregulierungen nach wie vor ein grundlegender Konsens darüber, Baudenkmale und archäologische Stätten zu erhalten und zu pflegen. Die Denkmalschutzgesetze der Länder regeln die Erhaltung des Kulturerbes als vorrangiges Anliegen im öffentlichen Interesse. Aber die Erhaltung benötigt auch ein großes finanzielles Engagement. Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz setzt sich für den Erhalt von steuerlichen Vergünstigungen für Denkmaleigentümer ein. Als Band 59 der Schriftenreihe des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz ist von Frau Reinhild Leins und Herrn Gerhard Bruckmeier als Steuerexperten im Denkmalrecht die Broschüre “Denkmäler im Privateigentum - Hilfe durch Steuererleichterungen“ erarbeitet worden. Die Broschüre veranschaulicht und erklärt die geltenden Regeln und dient zur Orientierung für Denkmaleigentümer bei der steuerlichen Behandlung ihrer Erhaltungsund Herstellungsaufwendungen am Baudenkmal. Auffällig viele Bestellungen und zahlreiche Nachfragen in Geschäftsstelle zeigen den Bedarf nach solchen erklärenden Arbeitshilfen für die Praxis. 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 4 Arbeitsschwerpunkte 4.4 AG Recht und Steuerfragen 4.4.2 Tätigkeitsbericht der Arbeitsgruppe Anlage zu TOP 4.4.2 Berichterstattung: Wolfgang-Karl Göhner Die AG Recht und Steuerfragen tagte am 12.-13. März 2012 in Kassel und am 1./ 2. Oktober 2012 in Düsseldorf. Zusammenfassend ist im Wesentlichen über Folgendes zu berichten: 1. 2. 3. Bei einer Übertragung von Kunstgegenständen kann Verschonung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige bereit ist, den Kunstgegenstand den geltenden Bestimmungen der Denkmalpflege zu unterstellen. Was es im Einzelfall bedeutet, den Kunstgegenstand den Bestimmungen zu unterstellen, hängt mit den Besonderheiten des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes, aber auch mit den einheitlichen Vollzugsanweisungen der Oberfinanzbehörden der Länder, welche die Eintragung in die Landesdenkmalliste fordern, wenn das Landesrecht dies vorsieht, zusammen. Die AGRS-Mitglieder sind aufgerufen, die Praxis in den einzelnen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland abzuklären, da hierüber erhebliche Vollzugsunterschiede bestehen. Eingehend erörterte die AGRS die aktuellen Fragen zur energetischen Gebäudesanierung bzw. zu Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten. Nach eingehender Diskussion setzt die AGRS eine Unterarbeitsgruppe, bestehend aus den Kolleginnen Leins und Dr. Tille sowie Herrn Dr. Bruckmeier. Der vom Vorstand der AGRS und der Geschäftsführung des DNK endbearbeitete Entwurf liegt zu Nummer 7.2 vor. Eingehend erörtert die AGRS die Notwendigkeit, zur Wertermittlung von Grundstücken, auf/ in denen Denkmäler erkannt sind, initiativ zu werden, um mittelfristig eine denkmalgerechtere Vollzugspraxis herbeizuführen. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Besonders aktuell ist das Problem der Gewährung von Steuervorteilen für Kultureinrichtungen gem. § 4 Nr. 20 a Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) hinsichtlich sog. Ausstellungshallen, die zwar teils höchst bedeutsame Kunst beherbergen, allerdings über keine eigene Sammlung verfügen (s. u. a. Bundeskunsthalle, Haus der Kunst). Auch insoweit besteht eiliger Informations- und Abstimmungsbedarf. Schwerpunkt unserer Jahresarbeit war die Beschäftigung mit der Novellierung der Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu §§ 7 h, 10 f EStG, zu §§ 7 i, 10 f, 11, b EStG und zu § 10 g EStG. Die Mitglieder erarbeiteten eine umfassende Stellungnahme, die vom Vorsitzenden und dem Geschäftsführer des DNK dem Bundesfinanzministerium zur Kenntnis gegeben wurden. Im Nachgang wird die AGRS diese Stellungnahme noch weiter vertiefen. Hierzu wurde eine Unterarbeitsgruppe eingesetzt, die sich auf Einladung des Landes Hessen noch in 2012 in Wiesbaden treffen wird. Zum Umgang insb. des Bundes mit denkmalgeschützten Objekten und zur Arbeit der BImA bestand Konsens, dass eine Stellungnahme des DNK erforderlich ist. Eine Unterarbeitsgruppe unter Leitung des Vorsitzenden formulierte eine Empfehlung, die unter Nummer 7.1 dem Komitee vorliegt. Hinsichtlich des Leitfadens „Wertermittlung bei denkmalgeschützten Ein- und Zweifamilienhäusern“ wird die VdL erneut auf den Bundesverband der Versicherungswirtschaft zugehen. Es ist darauf hinzuwirken, dass ein denkmalfreundlicherer Leitfaden konsensual erarbeitet werden wird. Ein Problem ist der Vollzug des KfW-Programms „Effizienzhaus Denkmal“ und insb. die Umsetzung des Leitfadens „Energieberater am Baudenkmal“. Die unbeendete Diskussion insb. mit der Bundesarchitektenkammer sowie die damit einhergehend unterschiedliche Praxis beim Aufbau der Fortbildungsseminare in den Ländern ist sehr unbefriedigend. Die koordinierende Arbeit des DNK beim Aufbau sowohl des KfW-Programms als auch des Leitfadens sollte erneut aufgenommen werden, um in diesem hochaktuellen Politikfeld, das bauliche kulturelle Erbe weiterhin Gewicht zu verleihen. Auf die Berichte des Vorsitzenden zur internationalen Zusammenarbeit im EHLF und im CEN/TC 346 wurde eingehend diskutiert. Die Berichterstattung liegt dem Komitee unter Nummern 6.4.2 und 6.4.3 vor. 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 4 Arbeitsschwerpunkte 4.4 AG Recht und Steuerfragen 4.4.3 DNK im European Heritage Legal Forum Anlage zu TOP 4.4.3 Berichterstattung: Wolfgang-Karl Göhner I. Bericht zur 6. Sitzung am 17. Oktober 2012 in Nikosia / Zypern Auf Einladung der Republik Zypern fand im unmittelbaren Anschluss an die Konferenz der EU-Präsidentschaft „5. European Heritage Forum: Communicating Heritage“ vom 14. mit 16. Oktober 2012 die sechste Sitzung des EHLF im Hauptquartier des Departments of Town Planning and Housing der Republik Zypern in Nikosia statt. Der Schwerpunkt der Sitzung lag in Anwesenheit von Petar Miladinov, Policy Officer der Abteilung D 1 Culture Policy, Diversity and Intercultural Dialogue der Generaldirektion für Bildung und Kultur (EAC) der Europäischen Kommission, auf der seit Beginn der Arbeit der EU Working Group on Cultural Heritage an EU Directives und dem daraus hervorgegangenen European Heritage Legal Forum (EHLF) angestrebten Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission. Ferner wurden die in der fünften Sitzung des EHLF in Wroclaw (Breslau) beschlossenen bzw. angekündigten personellen wie organisatorischen Veränderungen im EHLF umgesetzt. Kritisierten die ehem. Working Group on Cultural Heritage and EU Directives und das EHLF seit Anbeginn das Fehlen des kulturellen Erbes als Gegenstand der von der EU-Kommission regelmäßig durchgeführten Folgenabschätzung (Impact Assessment), so änderte die EU Kommission inzwischen ihre Politik. Es stellt eine bewusste Wertschätzung der EU Kommission für die informierende, vernetzende und integrierende Arbeit des EHLF als Ganzem, insbesondere aber der einzelnen, von den Mitgliedstaaten offiziell bestellten Mitglieder in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) dar, dass in rechtlichen Zusammenhängen das EHLF ständiger Ansprechpartner der EU Kommission (sog. "watchdog") sein wird. Impact Assessment sichert und ermöglicht nach Auffassung der EU Kommission „gute Regierung“. Sie ermöglicht frühe Koordination und Effizienz innerhalb der EU Kommission. Impact Assessment sei daher erforderlich bei sämtlichen legislativen Vorschlägen, bei nicht legislativen Vorschlägen mit eindeutig identifizierbaren ökonomischen, sozialen und Umwelteinflüssen, bei nicht legislatorischen Initiativen zur Gestaltung zukünftiger Politiken. Die EU Kommission beabsichtigt daher, das EHLF schon zu Beginn der Planungsarbeit einzubinden in dem im interaktiven Verfahrensprozess bei der Vorschlagsbe- und -erarbeitung die jeweiligen Vorschläge auf Betroffenheit des baulichen und archäologischen kulturellen Erbes abgeprüft werden. Diese Kooperation soll ab sofort stattfinden. Daher werden die Mitglieder des EHLF ihre Netzwerkarbeit intensivieren und auch intern noch weiter koordinieren. Auf der 5. Vollversammlung des EHLF am 13. Oktober 2011 in Wroclaw (Breslau) / Polen wurde der Berichterstatter mit Wirkung vom 18. Oktober 2012 zum Vorsitzenden (Chairman) des EHLF und Nachfolger seines Gründers, Dr. Terje Nypan, Königreich Norwegen, gewählt. Diese Ernennung wurde zum Ende der Sitzung in Nikosia vollzogen. Die Mitglieder beschlossen, die nächste, siebte Vollversammlung des EHLF erneut durch den Mitgliedstaat, der die EU Präsidentschaft im zweiten Halbjahr innehat, 2013 die Republik Litauen, ausrichten zu lassen. Zeit und Ort der Sitzung sind noch nicht bestimmt. II. Inhaltliche Berichterstattung (Aktuelle Schwerpunkte) Intensiv beschäftigten sich die nationalen Mitglieder des EHLF mit dem 8. Forschungsrahmenprogramm „HORIZON 2020“. Hier drohte die bis hinein in das laufende 7. Forschungsrahmenprogramm auch für das bauliche und archäologische Erbe im Bereich der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich aufgestellte und praktizierte Kulturerbeforschung zu kollabieren! Im Vorschlag der Europäischen Kommission zum 8. FRP war das europäische Kulturerbe überraschend komplett gestrichen. Ähnliche Fragen stellten sich auch hinsichtlich der Vorschläge der EU Kommission vom 6. Oktober 2011 für eine EU-Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sowie mit allgemeinen Bestimmungen über EFRE, ESF und KF sowie für die EU-Verordnung mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Auch das DNK verlangte, dass das „kulturelle Erbe“ als wesentlicher Bestandteil des Europäischen kulturellen Erbes als solches in der Verordnung, insb. in den Zielsetzungen beider genannten Verordnungen in geeigneter Weise direkt benannt wird und nicht nur mittelbar im Zusammenhang mit Aspekten wie der Umwelt und auch ohne einen vorrangig touristischen Erfolgs- und Rechtfertigungsdruck. In beiden Fällen bestand dasselbe Gesamtziel, dazu beizutragen, dass den in Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 des EU-Vertrages (EUV) und des Art. 167 EUArbeitsweisenvertrages (AEUV) festgelegten Vorgaben zum Schutz und zur Entwicklung des Europäischen baulichen wie archäologischen kulturellen Erbes ausreichend Rechnung getragen wird, so dass Europa endlich als gemeinsame Heimat begriffen werden kann. Da Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 EUV und Art. 167 AEUV insoweit keinerlei Beachtung gezollt worden, die europäische Forschungspolitik ohne jeglichen Bezug zu Kultur, kulturellem Erbe bzw. europäischer Forschung erfolgen würde, bestand Informationsund Handlungsbedarf. Nahezu sämtliche EHLF-Mitglieder informierten die je nach nationaler Situation zuständigen Behörden und Verantwortlichen, nicht selten incl. der Abgeordneten auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Ferner begleiten die Mitglieder des EHLF die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU mit dem Ziel, Kulturlandschaften in GAP einzubeziehen sowie GAP-Fördermittel zu sichern, die im Rahmen der EU-Förderung für Ländliche Entwicklung für die Erhaltung des Kulturerbes eingesetzt werden können (Tourismusförderung, Dorferneuerung etc.). 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 Anlage zu TOP 4.4.4 4 Arbeitsschwerpunkte 4.4 AG Recht und Steuerfragen 4.4.4 DNK-Mitwirkung im Deutschen Spiegelausschuss zu CEN/TC 346 Erhaltung kulturelles Erbe Berichterstattung: Wolfgang Karl Göhner Die Zukunft von CEN 2013-2015 I. Die Neustrukturierung von CEN An Stelle von bislang 6 Working Groups (WGs) treten 11 Working Groups, die sich jeweils auf ein Spezialgebiet konzentrieren. 1. Die neuen Working Groups von CEN/TC 346 WG 1 General methodologies and terminology Als deutsche Experten wurden Frau Dr. Schäfer und Herr Ermert benannt. WG 2 Characterisation and analysis of porous inorganic materials constituting cultural heritage Als deutsche Experten wurden Herr Dr. Brüggerhoff und Herr Dr. Weise benannt. WG 3 Evaluation of methods and products for conservation works on porous inorganic materials constituting cultural heritage Als deutsche Experten wurden Herr Prof. Garrecht und Herr Dr. Weise benannt. WG 4 Protection of collections Die Zielsetzung der Arbeit der WG ist die Erarbeitung von Standards und Richtlinien im Bezug auf Umwelteinflüsse und deren Einfluss auf Erhaltung, Risiko und Nachhaltigkeit bzgl. beweglicher Kulturgüter. Als deutsche Experten für spezielle Normentwürfe wurden Frau Dr. Schieweck für prEN 15999-1 und prEN 15999-2, Herr Eppel für WI 00346029, WI 00346031, WI 00346040 und NWI 11, Herr Kilian für WI 00346028 und WI 00346029 sowie Herr Landsberger für WI 00346028 ernannt. WG 5 Packing and transport Als deutsche Experten wurden Herr Eppel, Herr Schneider und Herr Kupfer bestimmt. WG 6 Exhibition lighting of cultural heritage Als deutsche Experten wurden Herr Prof. Simon und Dr. Röhrs ernannt. WG 7 Specifying and measuring Indoor/outdoor climate Die Zielsetzung der Arbeit der WG ist die Erarbeitung von Richtlinien und die Festlegung von Methoden, Vorgehensweisen und Instrumenten zur genauen Messung und Kontrolle des Indoor/outdoor Klimas, von Klima relevanten Variablen und physikalischen Interaktionen zwischen dem Klima und den in Kulturgütern verwendeten Materialien. Als deutsche Experten wurden Herr Prof. Garrecht, Herr Heimsch, Herr Kilian und Herr Weiß benannt. WG 8 Energy efficiency of historic buildings Die Zielsetzung der Arbeit der WG ist die Erarbeitung von Normen zur Verbesserung der Energieeffizienz von architektonisch, kulturell und historisch bedeutsamen Gebäuden. Als deutsche Experten wurden Herr RD Wolfgang Karl Göhner (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege), Herr Dr. Dimitrij Davydov M.A. (LWLDenkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen), Herr Prof. Garrecht, Herr Heimisch und Herr Kilian benannt. WG 9 Waterlogged wood Die Zielsetzung der Arbeit der WG ist die Erarbeitung von Normen zu Bestimmung, Schutz und Management von durchnässtem archäologischem Holz in archäologischen Stätten. Als deutsche Expertin wurde Frau Dr. Gelbrich bestimmt. WG 10 Historic timber structures Die Zielsetzung der Arbeit der WG konzentriert sich das Assessment von tragenden Holzstrukturen in Baudenkmälern. Als deutsche Expertin wurde Frau Dr. Gelbrich benannt. WG 11 Conservation process Die Zielsetzung der Arbeit der WG ist die Beschreibung der sukzessiven Schritte bei der Konservierung des Kulturerbes unter Berücksichtigung der Vielfalt des kulturellen Erbes, der Situationen und der Terminologie in EN 15898:2011. Als deutsche Experten wurden Frau Dr. Schäfer und Herr Götz, zugleich Vorsitzender der WG, benannt. 2. Aktueller Stand der Normierungsarbeit Die 11 neugebildeten Working Groups beschäftigen sich derzeit mit 12 Normen, die sich im Umfrageverfahren (Enquiry) befinden oder dies bereits abgeschlossen haben. Weitere 16 Normvorschläge sind derzeit in Bearbeitung. 2.1. Folgende Normen befinden sich im Umfrageverfahren (Enquiry) oder haben dies bereits abgeschlossen prEN 15999-1 Erhaltung des kulturellen Erbes – Richtlinien für das Management von Umweltbedingungen – Empfehlungen für Vitrinen für Ausstellungen und zur Erhaltung von Kulturgütern – Teil 1: Allgemeine Anforderungen (WG 4) prEN 15999-2 Erhaltung des kulturellen Erbes – Erhaltung des kulturellen Erbes – Richtlinien für das Management von Umweltbedingungen – Empfehlungen für Vitrinen für Ausstellungen und zur Erhaltung von Kulturgütern – Teil 2: Technische Anforderungen (WG 4) prEN 15759-2 Erhaltung des kulturellen Erbes - Hausklima – Teil 2: Belüftung (WG 7) FprEN 16085 Erhaltung des kulturellen Erbes – Methodologie der Probenahmen von Materialien des kulturellen Erbes – Allgemeine Regeln (WG 2) FprEN 16095 Erhaltung des kulturellen Erbes – Zustandsbericht von beweglichem Kulturerbe – visuelle Abnahme und Beschreibung der Beschaffenheit (WG 1) FprEN 16096 Erhaltung des kulturellen Erbes – Zustandsbericht von unbeweglichem Kulturerbe (WG 1) FprEN 16141 Erhaltung des kulturellen Erbes – Richtlinien zur Umsetzung der Außen- und Umgebungsparameter – Schaudeponierung: Definitionen und Merkmale von dem Erhalt und der Pflege von Kulturgütern gewidmeten Sammlungszentren (WG 4) prEN 16161 Erhaltung des kulturellen Erbes – Ausstellungsbeleuchtung in Kulturliegenschaften (WG 6) prEN 16242 Erhaltung des kulturellen Erbes – Verfahren und Geräte zur Messung der Luftfeuchte und des Feuchtigkeitsaustausches zwischen Luft und Kulturgut (WG 7) prEN 16302 Erhaltung des kulturellen Erbes – Prüfverfahren – Messung der Wasseraufnahme bei niedrigem Druck (WG 3) prEN 16322 Erhaltung des kulturellen Erbes – Bestimmung des Trocknungsverhaltens (WG 3) prEN 16455 Erhaltung des kulturellen Erbes - Bestimmung von löslichen Salzen in Naturstein und artverwandten Materialien des kulturellen Erbes (WG 2) 2.2. Folgende Normvorschläge (WI) befinden sich in Bearbeitung WI 00346001 Erhaltung des kulturellen Erbes – Oberflächenschutz für poröse anorganische Materialien (WG 3) WI 00346003 Erhaltung des kulturellen Erbes – Schadensglossar (WG 1) WI 00346018 Erhaltung des kulturellen Erbes – Transportmethoden (WG 5) WI 00346024 Erhaltung des kulturellen Erbes – Glossar technischer Terminologie für historischen Mörtel (WG 2) WI 00346025 Erhaltung des kulturellen Erbes – Bestimmung von Mörteln in Kulturdenkmälern (WG 2) WI 00346027 Erhaltung des kulturellen Erbes – Bestimmung von Natursteinen zur Restaurierung (WG 2) WI 00346028 Erhaltung des kulturellen Erbes – Schädlingsbekämpfung (IPM) (WG 4) WI 00346029 Erhaltung des kulturellen Erbes – Museumsanforderungen (WG 4) WI 00346031 Erhaltung des kulturellen Erbes – Risikoanalyse für bewegliches Kulturgut (WG 4) WI 00346033 Erhaltung des kulturellen Erbes – Energieeffizienz von Baudenkmälern (WG 8) WI 00346039 Erhaltung des kulturellen Erbes – Guidelines for the on-site assessment of historic timber structures (WG 10) WI 00346040 Erhaltung des kulturellen Erbes – Emergency and contingency plan (WG 4) WI 00346041 Erhaltung des kulturellen Erbes – Framework of the conservation process (WG 11) WI 00346042 Erhaltung des kulturellen Erbes – Laser cleaning techniques for natural and artificial stones used in cultural heritage (WG 3) WI 00346043 Erhaltung des kulturellen Erbes – Cleaning of porous inorganic materials - Methodology for evaluation (in laboratory and in situ) of methods and materials used to clean porous inorganic materials (WG 3) WI 00346044 Erhaltung des kulturellen Erbes – Artificial ageing for evaluation of treatments applied on porous inorganic materials: exposure to solar light, salt crystallization, freeze-thaw cycles, wet and dry conditions (WG 3) II. Finanzierung des Deutschen Spiegelausschusses zu CEN/TC 346 Im März 2012 richtete der Deutsche Spiegelausschuss CEN/TC 346 einen Antrag auf Förderung zur Fortführung des Projekts für den Zeitraum 2013-2015. Der Kulturausschuss der KMK hat die Angelegenheit auf der Sitzung vom 25./26.10.2012 diskutiert und wird sie bei seiner Sitzung am 28.2./1.3.2013 erneut beraten. III. Die Arbeit der WG 8 – Energieeffizienz in historischen Gebäuden Die endgültige Fassung der Machbarkeitsstudie wurde in der Plenarsitzung von CEN/TC 346 vom 29.-30.03.2012 angenommen. Dem Entwurf des überarbeiteten Businessplans folgend, wurde die bestehende TG 15 in eine eigenständige Working Group (WG 8 – Energy efficiency of historic buildings) umgewandelt und mit der Erarbeitung eines Normentwurfs (prEN) beauftragt. Zur Vorsitzenden der WG 8 wurde Marte Boro, Norwegen, gewählt. 1. Die Machbarkeitsstudie zur Energieeffizienz von Baudenkmälern Nach Einschätzung der CEN-Experten könnte es durchaus gelungen sein, eine Machbarkeitsstudie entworfen zu haben, welche die positiven Möglichkeiten und Auswirkungen einer Standardisierung derjenigen grundlegenden Aspekte aufzeigt, die vor dem Hintergrund des EU-Energieeffizienz-Rechts nicht von jedem Mitgliedsstaat des EWR unbestritten eigenständig geregelt werden können und müssen. Die wesentlichsten Aspekte hierbei sind die Klärung der mit „Energieeffizienz“ verbundenen Inhalte und Ziele, die Definition der Mindestanforderung an die Qualität derjenigen, die sich mit dieser Energieeffizienz von Baudenkmälern bzw. weiterer wertvoller Bausubstanz beschäftigen (u. a. Energieberater) sowie die Frage, ob bzw. welches Mindestprüfprogramm vorgesehen werden muss. Die Präzisierung und Übernahme des im Fortbildungsmodul „Energieberater im Denkmal“ formulierten Ansatzes der Berücksichtigung integrativer städtebaulicher Konzeptionen zur Erzielung höherer Energieeffizienz bei historischen Bestandsbauten ist anzustreben. 2. Weiteres Vorgehen 2.1 3. Sitzung der TG 15 in Berlin am 18. April 2012 Am 18. April 2012 trafen die Mitglieder der TG 15 zu ihrer 3. Sitzung in Berlin zusammen. In Vorarbeit zur Erarbeitung eines Normentwurfs wurden u. a. folgende Resolutionen verabschiedet: Erstellung einer Projektliste laufender nationaler, regionaler und internationaler Projekte bzgl. Energieeffizienz in architektonisch, kulturell und historisch wertvollen Gebäuden. Erstellung einer Liste relevanter Standards im Bereich Energieeffizienz. Umfassende Prüfung der in der Projektliste aufgeführten Fallbeispiele als Basis für die Findung von Symbiosen und Abstraktionen, die abschließend in der Erstellung eines Normentwurfs gipfeln. Nach Aussage der Vorsitzenden wird dem deutschen Projekt „Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des § 24 EnEV 2009“ besondere Bedeutung bei der Normfindung zugewiesen. 2.2 1. Sitzung der WG 8 in Benediktbeuern vom 26.-27. September 2012 Vom 26. -27. September 2012 trafen die Mitglieder der WG 8 zu ihrer konstituierenden Sitzung in Benediktbeuern zusammen. Hierbei wurden 5 Entscheidungen getroffen: Decision 1 WG 8 stimmt überein, momentan den vorgeschlagenen Normtitel beizubehalten und den Anwendungsbereich um einen Satz zu ergänzen, wonach der Standard zusätzlich in der Lage sein sollte, auf eine breite Palette traditioneller Gebäude anwendbar zu sein, bei denen besondere Überlegungen anzustellen sind, um ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen Energieeinsparung und Denkmalschutz zu finden. Die einzusetzende Arbeitsgruppe (Task Group – TG) wird einen Vorschlag für diesen erweiterten Anwendungsbereich erarbeiten. Decision 2 WG 8 stimmt überein, dass der Standard Verfahrensabläufe vorgeben sollte („procedural standard“). Decision 3 WG 8 stimmt überein, zu Beginn der Normierungsarbeit den Fokus auf nachfolgende Punkte zu legen in Bezug auf Nummer 4 im ersten Standardentwurf (Dokument N005): - Verbesserung der Gebäudehülle, - Beurteilung der Energieversorgung und - ergänzender Energieträger - Nutzerverhalten und - Energie-Laststeuerung (Demand Side Management). Decision 4 WG 8 stimmt überein, dass die ins Auge gefassten Endbenutzer des Standards sein sollten: Bauherren, Immobilienverwaltungen (Facility Manager), Behörden und Fachleute auf dem Gebiet der Energieeinsparungen sowie auf dem Gebiet der Erhaltung baulichen kulturellen Erbes in Form von architektonisch, kulturell oder historisch wertvoller Gebäude. Decision 5 WG 8 beschließt die Einsetzung einer Unterarbeitsgruppe (Task Group – TG), die einen ersten Arbeitsentwurf des Standards zu erarbeiten und bis zum 8. März 2013 zur Verteilung vor der nächsten WG 8-Sitzung (s. Decision 6) vorzulegen hat. Die TG Mitglieder sind: Alexandra Troi (Italy), Marte Boro (Norway), Ralf Kilian (Germany), Roger Curtis (UK-England) and Tor Brostrøm (Sweden, Convenor). Decision 6 Die 2. und 3. Sitzung der WG 8 werden stattfinden in Kopenhagen am 29. April 2013 und in Bozen (Bolzano) am 19. September 2013. IV. Aktueller Stand der Normierungsarbeit – dargestellt am Beispiel ausgewählter Europäischer Normen FprEN 16085 Erhaltung des kulturellen Erbes – Methodologie der Probenahmen von Materialien des kulturellen Erbes – Allgemeine Regeln Die Europäische Norm wurde am 23.06.2012 angenommen und im Oktober 2012 veröffentlicht. FprEN 16095 Erhaltung des kulturellen Erbes – Zustandsbericht von beweglichem Kulturerbe – visuelle Abnahme und Beschreibung der Beschaffenheit Die Europäische Norm wurde am 23.06.2012 angenommen und im Oktober 2012 veröffentlicht. Trotz Zustimmung Deutschlands in der Schlussabstimmung ist angedacht, bei der turnusmäßigen Revision der Norm auf eine Zusammenlegung von EN 16096 und 16095 zu drängen. Ein entsprechender Vorstoß soll von Deutscher Seite auf der Plenarsitzung im Jahr 2013 erfolgen. FprEN 16096 Erhaltung des kulturellen Erbes – Zustandserhebung und Bericht für das gebaute Kulturerbe Die Europäische Norm wurde am 23.06.2012 angenommen und im Oktober 2012 veröffentlicht. Der deutsche Spiegelausschuss lehnte den Normentwurf in der Schlussabstimmung mit der Begründung ab, dass seine Einsprüche nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Die fehlende Archivierungspflicht der Berichte und das Fehlen normativer Verweise bzw. Literaturhinweise wurden nicht behandelt. Zudem wird die Absolutheit der Aussage angezweifelt, bei im Katastrophenfall zu Ruinen gewordenen Baudenkmälern gehe es nicht in erster Linie um die Erhaltung der Ruine. Es ist angedacht, die Einwände bei der turnusmäßigen Revision der Norm vorzubringen und auf eine Zusammenlegung von EN 16096 und 16095 zu drängen. Ein entsprechender Vorstoß soll von Deutscher Seite auf der Plenarsitzung im Jahr 2013 erfolgen. Auf Grund dessen soll bereits jetzt mit der Sichtung und Sammlung von Kritikpunkten begonnen werden. 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 5 Anlage zu TOP 5 Deutscher Preis für Denkmalschutz 5.1 Preisträger 2012 Berichterstattung: Manfred Obländer Über die diesjährigen Preisträger informieren die beigelegte Pressemitteilung sowie die Festbroschüre 2012, die zur Preisverleihung in der Kirche St. Georgen ausgelegt wird. Erfreulicherweise wurden in diesem Jahr viele ehrenamtlich tätige Personen und Personengruppen vorgeschlagen, die zudem die Bandbreite des Deutschen Preises für Denkmalschutz ausgezeichnet darstellen. Somit konnten sechs Silberne Halbkugeln in unterschiedlichen Bereichen der Denkmalpflege und Archäologie sowie drei Journalistenpreise und erstmals der neu ausgelobte Internetpreis vergeben werden. Die Preisverleihung findet am 12. November 2012 in der Kirche St. Georgen, Schweriner Straße 6, 23970 Wismar statt. Beginn ist 14.30 Uhr. 5.2 Ausschreibung des Deutschen Preises für Denkmalschutz 2013 Berichterstattung: Manfred Obländer Die Jury empfiehlt, den Preis 2013 erneut auszuschreiben. Beschlussvorschlag: Das Komitee beschließt, den Deutschen Preis für Denkmalschutz 2013 erneut auszuschreiben. D E N K M A L S C H UTZ Informationen HERAUSGEGEBEN VOM DEUTSCHEN NATIONALKOMITEE FÜR DENKMALSCHUTZ Informationen für die Presse Bonn, den 14. August 2012 Verleihung des Deutschen Preises für Denkmalschutz am 12. November 2012 in Wismar Das Präsidium des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz verleiht in diesem Jahr 10 Persönlichkeiten, die sich in besonderem Maße um die Erhaltung des baulichen und archäologischen Erbes verdient gemacht haben, den Deutschen Preis für Denkmalschutz. Der Deutsche Preis für Denkmalschutz ist die höchste Auszeichnung auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland. Es können verliehen werden: Der Karl-Friedrich-Schinkel-Ring (geschaffen von Professor Hermann Jünger, München), die Silberne Halbkugel (geschaffen von Professor Fritz Koenig, Landshut), der Journalistenpreis und der Internetpreis. 1 Der Karl-Friedrich-Schinkel-Ring wird in diesem Jahr nicht vergeben Die Silberne Halbkugel erhalten: Uwe Klein, Meiningen, Lkr. Schmalkalden-Meiningen Reinhard Wolf, Marbach am Neckar, Lkr. Ludwigsburg UT Connewitz e.V., Leipzig Dr. Christian Kahl und Dr. Johannes Kahl, Schloss Riede, Landkreis Kassel Prof. Dr. Heinz Günter Horn, Wesseling, Rhein-Erft-Kreis Uwe Karstens, Ascheberg, Kreis Plön Die Journalistenpreise gehen an: Thorsten Mack, Autor, NDR Sabine Astrid Carbon, Autorin, rbb Dr. Arnold Bartetzky, Freier Journalist Den neu ausgelobten Internetpreis erhält: Architektenkammer und Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Die Preise werden am 12. November 2012 in der Kirche St. Georgen in Wismar übergeben. Zusammenfassende Begründungen für die diesjährige Vergabe der Preise sind dieser Information beigefügt. Zur Preisverleihung am 12. November 2012, 14.30 Uhr in der Kirche St. Georgen in Wismar, ist die Presse herzlich eingeladen. Die Geschäftsstelle bittet um vorherige Anmeldung und Akkreditierung. Belegexemplar erbeten an: Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn [email protected] Internet:www.dnk.de 2 Anlage Kurzbegründung für die Verleihung des Deutschen Preises für Denkmalschutz 2012 Der Karl-Friedrich-Schinkel-Ring wird in diesem Jahr nicht vergeben. Die Silberne Halbkugel sollen erhalten: Uwe Klein, Meiningen, Lkr. Schmalkalden-Meiningen für sein herausragendes Engagement bei der Sanierung und dem Erhalt historischer Bauten in der ehemaligen Residenzstadt Meiningen und der Gründung der Stiftung „Meininger Baudenkmale“. Mit Weitblick und Sachkenntnis für historische Architektur hat er sich tatkräftig für die gebaute Geschichte seiner Heimat eingesetzt und dabei bewiesen, dass Denkmalpflege und wirtschaftliche Nutzung problemlos in Einklang zu bringen sind. Reinhard Wolf, Marbach am Neckar, Lkr. Ludwigsburg für seine außerordentlichen Verdienste bei der Erforschung, dem Erhalt und Beschützen von Kleindenkmalen in Baden-Württemberg und eine von ihm initiierte landesweit flächendeckende Dokumentation. Mit Ausdauer und Überzeugungskraft hat er auf eine wenig beachtete Denkmalgruppe aufmerksam gemacht und sie durch Pressearbeit, Tagungen, Vorträge und Publikationen in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht. UT Connewitz e.V., Leipzig für ihr tatkräftiges, generationsübergreifendes, ehrenamtliches Engagement zur Erhaltung und Revitalisierung eines der ältesten originalgetreu erhaltenen Filmtheater Deutschlands, das denkmalgeschützte UT Connewitz. 3 Dr. Christian Kahl und Dr. Johannes Kahl, Schloss Riede, Landkreis Kassel für ihr großes, privates Engagement bei der Wiederbelebung und damit Rettung des Denkmal-Ensembles Schloss und Park Riede in Nordhessen. Sie haben behutsam, den Charakter wahrend, in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt renoviert und dies nicht nur für ihren privaten Nutzen, sondern auch große Teile des Schlosses und Parks der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Prof. Dr. Heinz Günter Horn, Wesseling, Rhein-Erft-Kreis für sein außerordentliches, ehrenamtliches Engagement für die Belange der Archäologie und Denkmalpflege als Wissenschaftler, Netzwerker, Stratege, Lehrer und Gutachter im ganzen Bundesgebiet. Durch seine vielfältigen Tätigkeiten in Gremien, Verbänden und länderübergreifenden Projekten hat er im In- und Ausland große Anerkennung erhalten und besonders der Archäologie einen wichtigen Stellenwert im kulturellen Erbe erstritten. Uwe Karstens, Ascheberg, Kreis Plön für seinen langjährigen, umfassenden und unermüdlichen Einsatz für die denkmalgerechte Instandsetzung zahlreicher historischer Wind und Wassermühlen; insbesondere auch die Herausgabe mehrerer Publikationen zur Mühlengeschichte und -forschung im europäischen Ausland. Durch seine sachkundige und leidenschaftliche Beratungstätigkeit hat er wesentlich dazu beigetragen, die Mühlen als bedeutende Zeugnisse der europäischen Entwicklungs- und Technikgeschichte zu etablieren. Den Journalistenpreis sollen erhalten: Thorsten Mack, Autor, NDR für seinen denkmalpolitischen Fernsehbeitrag „Umstrittenes Kulturgut – Kein Denkmalschutz mehr für Nachkriegsbauten in Schleswig-Holstein?“. Durch sein subtiles, differenziertes und verständliches Einmischen in eine fachlich komplexe Materie, wobei seine eigene Position gekonnt durch künstlerische Mittel des Films zum Ausdruck gebracht wird, zeigt er couragierten Einsatz für ein umstrittenes, aktuelles Thema. 4 Sabine Astrid Carbon, Autorin, rbb für ihren Fernsehbeitrag „Berlin – Ein Garten – Historisches Grün für alle“, in dem sie sowohl das Auge für Schutz und Pflege der Grünanlagen öffnet, als auch das Spannungsverhältnis zwischen Naturschutz und Denkmalschutz beleuchtet. Sie zeigt in anschaulicher Weise die Fülle und Vielschichtigkeit des Themas auch unter städtebaulichen und stadtentwicklungspolitischen Aspekten auf und weckt dabei das Verständnis für die kulturellen, identitätsstiftenden Oasen in der Mitte Berlins. Dr. Arnold Bartetzky, freier Journalist für seine fachjournalistische, lebendige und kontinuierliche Berichterstattung über das baukulturelle Erbe, mit der er die Bewahrung und Wertschätzung von Denkmalen und stadtbildprägenden Gebäuden unterstützt. Als sachkundiger und sprachlich versierter Kunst- und Architekturkritiker ist er gleichermaßen ernsthafter Mahner, wenn es um den drohenden Verlust von Denkmalen geht, zudem Moderator und engagierter Diskussionsteilnehmer in aktuellen, kritischen Fachdiskussionen. Den neu ausgelobten Internetpreis soll erhalten: Architektenkammer und Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen für ihre Internetplattform als innovativen, umfassenden und stets aktuellen Architektur- und Ingenieurbaukunstführer zu den wichtigsten Objekten des Landes, der ein ausgezeichnetes Recherche- und Informationswerkzeug insbesondere auch für denkmalgeschützte Objekte bietet. 5 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 Anlage zu TOP 6.1 6 Empfehlungen des DNK 6.1 Gesetzentwurf des Bundesrates vom 15. Juni 2012 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ Berichterstattung: Wolfgang-Karl Göhner Stellungnahme des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK) zu Bundesrat-Drucksache 227/12 (Beschluss) Denkmalschutz und Denkmalpflege leisten einen grundlegenden Beitrag zur Erhaltung unseres kulturellen Erbes. Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz setzt sich für die Bewahrung unserer baulichen und archäologischen sowie der erdgeschichtlichen Zeugnisse ein. Baudenkmäler und Denkmäler der Archäologie (Bodendenkmäler) und Erdgeschichte stiften Identität und Heimat. Lebensqualität wird geschaffen, wenn die historische Bausubstanz in gewachsenen Wohnstrukturen sensibel und fachgerecht erhalten wird. Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz ist seit seiner Gründung im Jahr 1973 ein interdisziplinäres Forum für aktuelle Fragen der Denkmalerhaltung. In Zeiten, in denen öffentliche Mittel für den Denkmalschutz knapper werden, kommt es mehr denn je darauf an, für die große gesellschaftliche Bedeutung des Denkmalschutzes zu werben, seine Nachhaltigkeit ebenso zu betonen wie sein Potential, u. a. neue und qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen. Im Interesse heutiger und nachfolgender Generationen fordert das DNK die Berücksichtigung von Denkmalschutz und Denkmalpflege bei allen Planungen und Maßnahmen, eben auch in allen Konversionskonzepten. Bei Erörterungen und Planungen über Nachnutzungskonzepte von nicht mehr militärisch genutzten Flächen müssen denkmalpflegerische Belange als eine Zieldimension beachtet werden, weil sich nur so der vom Bundesrat zu Recht geforderte ganzheitliche Ansatz für eine nachhaltige Regionalentwicklung verwirklichen lässt. Auf militärisch genutzten Flächen wie Truppenübungsplätzen oder Munitionslagerstandorten etc. befinden sich regelmäßig wertvolle archäologische Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften und Baudenkmäler. Bei den Bodendenkmälern handelt es sich sowohl um unterirdische Fundstellen wie auch obertägig sichtbare Bodendenkmäler, wie z. B. Grabhügel. Ein herausragendes und bekanntes Beispiel für ein solches Bodendenkmal innerhalb einer ehem. militärischen Liegenschaft ist u. a. der sog. Goloring bei Kobern-Gondorf (Kreis Mayen-Koblenz), eine wahrscheinlich als Kultplatz genutzte, kreisförmige Wall- und Grabenanlage der späten Bronze- und frühen Eisenzeit (ca. 1200 – 600 v. Chr.). Ein anderes Beispiel sind die von der Natur zunehmend zurückeroberten Ruinen der militärischen Vergangenheit auf der 25 km² großen Gemarkung Peenemünde, welche eine Vielzahl von Boden- und Baudenkmalen vom 17. bis zum 20. Jahrhundert birgt; den Schwerpunkt bilden die Ruinen der Peenemünder Versuchsanstalten, die heute als eines der größten Flächendenkmale in der Bundesrepublik Deutschland angesehen werden können. Mit großer Sorge und Bedauern stellt das DNK fest, dass öffentliche Eigentümer immer wieder bau- und bodendenkmalschutzrechtlichen Erfordernissen nicht den ihnen zukommenden Stellenwert einräumen. Damit droht Schaden am kulturellen Erbe in bedeutendem Umfang. Wegen ihrer Vorbildwirkung sehen wir u.a. Änderungsbedarf bei der Aufgabenwahrnehmung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, aber auch bei vergleichbaren anderen Einrichtungen. Das BVerfG (Beschluss vom 2. März 1999, Az.: 1 BvL 7/91, juris) und auch das BVerwG (Urteil vom 21. April 2009, Az.: BVerwG 4 C 3.08, juris) haben klargestellt, dass eine Verpflichtung zu aktiver Pflege, Unterhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung für jeden Eigentümer besteht. Dies gilt für die öffentlichen Hände je nach Landesverfassungsrecht noch uneingeschränkter und insbesondere auch in Hinblick auf ihre Vorbildwirkung. Zur Erhaltung des kulturellen Erbes und der Bau- und Bodendenkmäler in öffentlicher Hand sollten also die auf Bundesebene handelnden Behörden wie die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten denkmalpflegerische Belange als gleichrangig zu Belangen der Bauunterhaltung oder Verkehrssicherungspflicht anerkennen. Positive Beispiele wie etwa der Umgang der BImA mit den denkmalgeschützten Bunkeranlagen des Westwalls in NRW können dabei richtungweisend sein, da hier nach einem Abrissmoratorium sowohl die Verkehrssicherungspflicht, wie auch Naturschutz- und Denkmalschutzbelange gleichermaßen Berücksichtigung finden. Das DNK weist darauf hin, dass Bau- und Bodendenkmäler unter Beachtung der denkmalpflegerischen Erfordernisse auch einer schonenden und sinnvollen, d. h. den Zielen der Geschichtsbildung Rechnung tragenden touristischen Nutzung zugänglich gemacht werden können. Entsprechende Konversionslösungen können zur Bewältigung der regionalpolitischen Folgelasten des Stationierungskonzeptes der Bundes- wehr wirksam beitragen, denn sie sind häufig mittelbar ertragsstark und fördern zudem das positive Image einer Region. In diesem Sinne schlagen wir vor, den Text der Entschließung des Bundesrates vom 15. Juni 2012 über die Bewältigung von Konversionsfolgen entsprechend wie folgt zu ergänzen: „Stellungnahme Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) zu Bundesrats-Drucksache 227/12 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates vom 15. Juni 2012 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ Vorschlag für eine Textergänzung der Entschließung des Bundesrates zu BR-Drs. 227/12 (dortige Anlage 2) zur Berücksichtigung der Belange des baulichen und archäologischen kulturellen Erbes: Entschließung Der Bund trägt bei der Bewältigung der Konversionsfolgen eine regional-politische Verantwortung. Ein tragfähiges Konzept, welches zum einen Lösungen für die Bewältigung der Konversionslasten bietet und zum anderen den Erhalt ökologischer wie kultureller Werte nachhaltig absichert, liegt bislang jedoch nicht vor. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine konsensorientierte Diskussion über mögliche Nachnutzungskonzepte auch für naturschutzfachlich und denkmalpflegerisch wertvolle nicht mehr militärisch genutzte Liegenschaften in Abstimmung mit den Kommunen und Gebietskörperschaften sicherzustellen, um die freiwerdenden archäologisch, kulturlandschaftlich und ökologisch besonders wertvollen Flächen – wie im überhaupt die im Eigentum des Bundes stehenden Bau- und Bodendenkmäler – zu schützen und zu erhalten. Dabei sind insbesondere auch Übertragungsmöglichkeiten an die Länder, Kommunen und Gebietskörperschaften anzustreben. Insbesondere ehemals militärisch genutzte Anlagen und Flächen (u. a. Truppenübungsplätze) stellen oftmals ökologisch wie auch denkmalpflegerisch und kulturlandschaftlich besonders wertvolle Gebiete dar. Die Erhaltung dieser großen zusammenhängenden Flächen bietet große Potenziale für den Natur-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz wie auch für den Schutz von Bau- und Bodendenkmä- lern incl. der (historischen) Kulturlandschaften. Denkmal- und Naturschutz sind entscheidende Grundlagen nicht nur für die Bewahrung der regionalen, nationalen und europäischen Identitäten, Kulturen und Heimaten, sondern insbesondere auch für den Tourismus und eine damit im Zusammenhang stehende nachhaltige Regionalentwicklung.“ Originalfassung der Bundesrat-Drucksache 227/12 (Beschluss): Drucksache 227/12 (Beschluss) Anlage 2 ________________________________________________________ Entschließung Der Bund trägt bei der Bewältigung der Konversionsfolgen eine regional-politische Verantwortung. Ein tragfähiges Konzept, welches zum einen Lösungen für die Bewältigung der Konversionslasten bietet und zum anderen den Erhalt ökologischer Werte nachhaltig absichert, liegt bislang jedoch nicht vor. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine konsensorientierte Diskussion über mögliche Nachnutzungskonzepte auch für naturschutzfachlich wertvolle nicht mehr militärisch genutzte Liegenschaften in Abstimmung mit den Kommunen und Gebietskörperschaften sicherzustellen, um die freiwerdenden ökologisch besonders wertvollen Flächen zu schützen und zu erhalten. Dabei sind insbesondere auch Übertragungsmöglichkeiten an die Länder, Kommunen und Gebietskörperschaften anzustreben, beispielsweise im Sinne einer Weiterführung des erfolgreichen Projektes "Nationales Naturerbe". Insbesondere betroffene Truppenübungsplätze stellen oftmals ökologisch besonders wertvolle Gebiete dar. Die Erhaltung dieser großen zusammenhängenden Flächen bietet große Potenziale für den Natur-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz sowie für den Tourismus und die damit im Zusammenhang stehende nachhaltige Regionalentwicklung. 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 6.2 Anlage zu TOP 6.2 Steuerbegünstigung für Instandsetzungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden Berichterstattung: Wolfgang Karl Göhner Um privaten Wohngebäudeeigentümern zusätzliche Anreize zur energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu geben, hat der Bundestag ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit einem Gesamtvolumen (Steuermindereinnahmen) von 1,5 Mrd. Euro verabschiedet. Das Gesetz befindet sich zurzeit, nach Ablehnung im Bundesrat, im Vermittlungsverfahren. Der Gesetzentwurf des Bundestags entspricht in seiner Ausgestaltung der Steuerbegünstigung von denkmalgeschützten Gebäuden und schutzwürdigen Kulturgütern nach §§ 7i, 10f und 10g EStG, allerdings in der bis Ende 2003 gültigen Fassung: Aufwendungen zur energetischen Sanierung an Wohngebäuden sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren mit 10 v. H. jährlich abgeschrieben werden können. Denkmalgeschützte Gebäude sind von Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Transmissionswärmeverlust auf die nach dem Gesetzentwurf geforderten Werte verringert wird, ausgeschlossen, denn solche Maßnahmen würden in aller Regel zum Verlust des Denkmalwertes führen und der Bausubstanz schaden. Die in § 7e Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzentwurfs zum Einkommensteuergesetz genannten Grenzen können denkmalverträglich kaum erreicht werden. Denkmalgeschützte Gebäude wirken aber auf andere Weise, nämlich durch einen geringeren Ressourcen-Verbrauch, nachhaltig und klimaschonend. Deshalb wurde für Baudenkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz bei der KfW das Förderprogramm KfW-Effizienzhaus Denkmal eingerichtet, das für solche Gebäude die Förderung unter realisierbaren Voraussetzungen ermöglicht. Die steuerliche Förderung von notwendigen Baumaßnahmen an Denkmälern ist durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003 auf ca. 90 % abgesenkt worden. Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer dürfen aber nicht schlechter gestellt sein als andere private Wohngebäudeeigentümer. Bei dem Gesetzesvorhaben zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden muss eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung von Denkmaleigentümern vermieden werden. Deshalb fordern wir im Gesetzesvorschlag für die Begünstigungen nach §§ 7i, 10f und 10g EStG zumindest wieder die Einführung der bis 2003 geltenden Regelung. Ausgehend von den Schätzungen des 23. Subventionsberichts der Bundesregierung würde diese Rückführung auf die alte Regelung Steuermindereinnahmen von insgesamt ca. 9 Mio. Euro verursachen. Auf Länder und Kommunen würden davon insgesamt 5,2 Mio. Euro entfallen. Um auch Denkmaleigentümer in ihrem Bemühen um die Erhaltung und zeitgemäße Nutzung ihrer Gebäude zu unterstützen, sollte die für energetische Sanierungsmaßnahmen vorgesehene Steuervergünstigung auch denkmalgeschützten Gebäuden zugänglich gemacht werden, indem die Fördervoraussetzungen für solche Gebäude – analog zum KfW-Programm „Effizienzhaus Denkmal“ – angepasst würden. Beschlussvorschlag: Das Komitee beschließt die Veröffentlichung beider Empfehlungen. 44. Sitzung des DNK am 12. November 2012 Anlage zu TOP 7.1 7 Verschiedenes 7.1 Termin und Ort der DNK-Jahrestagung und Preisverleihung 2013 Berichterstattung: Präsidentin Als Termin wird Sonntag, 27. Oktober, bis Dienstag, 29. Oktober 2013 vorgeschlagen, Komiteesitzung und Preisverleihung werden für den 28.10.2013 vorgesehen. Es gibt mehrere Vorschläge für den Ort der DNK-Jahrestagung und Preisverleihung 2013: Bonn (NRW) Gründungsort des DNK und Sitz der Geschäftsstelle; Dienstsitz des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM); zuletzt 1973, 1983 und 2003 Berlin (Berlin) Regierungssitz; zuletzt 1976, 1988, 2002 Bremen (Bremen) zuletzt 2005 Frankfurt/Main (Hessen) zuletzt 1985 Kassel (Hessen) bereits 2011 vorgeschlagen; Entscheidung WelterbeKomitee Sommer 2013; 1100. Geburtstag 2013 Entscheidungskriterien sind im Jubiläumsjahr u.a. besondere Anlässe, Häufigkeit, Erreichbarkeit, Aufmerksamkeit von Presse und Öffentlichkeit. Beschlussvorschlag: Das Komitee beschließt die Jahrestagung vom 27.-29.10.2013 (Ort nachtragen) durchzuführen. Übersicht über die Sitzungsorte der DNK-Jahrestagungen Jahr Land Stadt 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Nordrhein-Westfalen Hessen Nordrhein-Westfalen Berlin Baden-Württemberg Bayern Baden-Württemberg Schleswig-Holstein Niedersachsen Bayern Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Hessen Bayern Niedersachsen Berlin Nordrhein-Westfalen Saarland Mecklenburg-Vorpommern Bayern Brandenburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Hamburg Niedersachsen Sachsen Rheinland-Pfalz Hessen Thüringen Berlin Nordrhein-Westfalen Saarland Bremen Thüringen Bayern Sachsen Baden-Württemberg Schleswig-Holstein Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Bonn Alsfeld Xanten1 Berlin2 Freiburg München Heidelberg Lübeck Lüneburg Regensburg Bonn Trier Frankfurt/Main Augsburg Celle Berlin Münster Saarbrücken Schwerin Passau Potsdam Essen Magdeburg Hamburg Hannover Dresden Speyer Wiesbaden Erfurt Berlin Bonn Saarbrücken Bremen Weimar Würzburg Leipzig Schwäbisch Hall Kiel Cottbus Wismar 1 1975 eine 2. Sitzung in Bamberg 2 1976 eine 2. Sitzung in Berlin