Berufsbeschreibung
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Berufsbeschreibung
Farb- und TypberaterIn Berufsbeschreibung Farb- und TypberaterInnen arbeiten vorwiegend in Drogerien, Parfümerien, Kosmetikinstituten, Wellness-Hotels, Schönheitsfarmen, bei Modeagenturen sowie im Bereich Film und Fernsehen. Sie beraten ihre KundInnen im Hinblick auf Styling, Kleidung, Aussehen und Auftreten, führen mit ihnen Typanalysen durch und stimmen auf Basis dieser Analysen Frisur, Make up und Kleidung ab. Sie arbeiten eigenständig aber auch im Team mit weiteren Fachkräften wie z. B. FriseurInnen, VisagistInnen oder StylistInnen. Neben alltäglichen KundInnen beraten und betreuen Farb- und TypberaterInnen z. B. auch Models, FernsehsprecherInnen, SchauspielerInnen oder PolitikerInnen. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Immer mehr Menschen wollen ihr Styling und Outfit perfektionieren und suchen nach professioneller Beratung. Darüber hinaus sind es aber vor allem Personen, die in der Öffentlichkeit stehen oder beruflich mit Mode und Schönheit zu tun haben, die die Leistungen von Farb- und TypberaterInnen in Anspruch nehmen: z. B. Models, FernsehsprecherInnen, SchauspielerInnen und PolitikerInnen, aber auch Geschäftsleute, ManagerInnen usw. Farb- und TypberaterInnen beraten ihre KundInnen bezüglich Styling, Frisur und Kleidung sowie zu ihrem Erscheinungsbild und Auftreten. Bei ihrer Tätigkeit steht die Wirkung von Farben bei der Auswahl und Zusammenstellung von Make up, Bekleidung und Accessoires im Mittelpunkt. Dabei integrieren sie Bereiche wie Farbpsychologie, Farbharmonie und -mischung und Farbsymbolik. Bei ihren Beratungen ermitteln sie zunächst den "Farbtyp": nach bestimmten Kriterien, wie z. B. Hauttyp, Haar- und Augenfarbe, ordnen sie ihren KundInnen bestimmte Farben und Farbtöne zu, die zum Gesamt-Typ des Kunden/der Kundin am besten passen. Sie unterscheiden dabei auch zwischen Frühling-, Sommer-, Herbst- oder Wintertypen - mit entsprechender Farbzuordnung. Sie erstellen außerdem Gesichtsanalysen und geben Tipps für die Wahl von Frisur, Schmuck oder Brille. Farb- und Typberatung hilft privaten oder öffentlichen Personen ihren individuellen Farb- und Stiltyp zu finden und ihr Auftreten (Kleidung, Stil) entsprechend dazu anzupassen. Diese Personen fühlen sich damit entsprechend selbstbewusster, was zu einer Verbesserung im persönlichen und beruflichen Auftreten führen kann. Im Bereich Mode, Fotografie, Film und Fernsehen arbeiten Farb- und TypberaterInnen in der Regel im Team mit VisagistInnen, StylistInnen und FriseurInnen. Bei Events wie Modeschauen, Fotoshootings usw. betreuen sie die Models (m./w.), bei Film, Fernsehen und Theater beraten sie SchauspielerInnen, FernsehsprecherInnen, InterviewpartnerInnen usw. Zunehmende Bedeutung in der Farb- und Typberatung bekommen Online-Angebote. Immer mehr Farb- und TypberaterInnen bieten ihre Beratungsleistungen über online an und erstellen ihre Vorschläge auf Basis von digitalen Profilen ihrer Kundinnen und Kunden. Arbeitsmittel Farb- und TypberaterInnen arbeiten mit Farblisten und Farbtabellen sowie mit Styling, Frisur- und Modekatalogen usw. Sie kennen Kosmetikprodukte aller Art und hantieren mit Schminkwerkzeugen wie z. B. Pinsel, Bürsten, Spiegel, Spangen, Make-Up Cremes, Puder, Abdeckstifte, Lippenstifte, Wimperntuschen, Rouge und Reinigungscremes. Sie verwenden außerdem digitale Geräte und spezielle Softwareprogramme und recherchieren im Internet die aktuellen Schönheits- bzw. Modetrends. Sie arbeiten außerdem mit den üblichen Büro- und Kommunikationsgeräten wie Scanner, Drucker, Kopiergeräte, Telefone und Internet und führen KundInnen-Datenbanken. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte Farb- und TypberaterInnen arbeiten in den Räumlichkeiten von Drogerien, Parfümerien, Kosmetik- und Frisiersalons sowie in den Studios von Mode- und Fotoagenturen, Theatern sowie Film- und Fernsehanstalten. Neben den täglichen KundInnen betreuen und beraten sie je nach Auftrag und Aufgabenschwerpunkt SchauspielerInnen, FernsehsprecherInnen, Models (siehe Fotomodel (m./w.)), aber auch PolitikerInnen oder ManagerInnen. Sie arbeiten eigenständig und im Team mit VisagistInnen, MaskenbildnerInnen, FriseurInnen und StylistInnen (siehe FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn) (Lehrberuf)) und KosmetikerInnen (siehe KosmetikerIn (Lehrberuf)) und haben Kontakt mit verschiedenen Fach- und Assistenzkräften der Bereiche Mode, Wellness, Schönheit und Film/Fernsehen/Theater. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● KundInnen informieren und beraten Typberatungen, Farbtypanalysen und Gesichtsanalysen durchführen passendes Gesamt-Styling, (Frisur, Make-up, Kleidung) entwickeln und besprechen Models (m./w.) für Fotoshootings, Modeschauen usw. betreuen SchauspielerInnen, FernsehprecherInnen bei Theater, Film und Fernsehen beraten und betreuen PolitikerInnen, Geschäftsleute, ManagerInnen usw. beraten und betreuen Schulungen, Trainings und Vorträge in Wellness-Hotels, Instituten für Ganzheitskosmetik usw. durchführen spezielle Software zur Farb- und Typanalyse anwenden Farbtabellen, Modejournale, Kataloge und andere Fachjournale sowie neueste Trends im Internet konsultieren Datenbanken und KundInnenkarteien führen Unternehmen und Institutionen ● ● ● ● ● ● ● ● Kosmetikstudios, Institute für Ganzheitskosmetik Friseursalons Drogerien, Parfümerien Schönheitsfarmen, Wellness-Hotels Modeagenturen Theater, Film- und Fernseheinrichtungen Produktionsfirmen für Werbespots als selbstständige BeraterInnen Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? ● ● ● ● Auge-Hand-Koordination Farbsehen Fingerfertigkeit gute körperliche Verfassung - Stehen Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? ● ● ● ● Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit Gefühl für Farben und Formen gestalterische Fähigkeit gute Beobachtungsgabe ● gute rhetorische Fähigkeit Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? ● ● ● ● ● ● Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit Aufgeschlossenheit Einfühlungsvermögen Kommunikationsfähigkeit Kontaktfreude KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? ● ● ● ● ● ● ● ● Aufmerksamkeit Flexibilität Freundlichkeit Geduld Kreativität Modebewusstsein Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein Verschwiegenheit / Diskretion Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? ● ● ● gepflegtes Erscheinungsbild Hygienebewusstsein Mobilität (wechselnde Arbeitsorte) Alternativen/Spezialisierung Alternativen (Auswahl) Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden. ● ● ● ● ● ● Fitnessbetreuung (Lehrberuf) FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn) (Lehrberuf) KosmetikerIn (Lehrberuf) MaskenbildnerIn ModedesignerIn VisagistIn Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch: a) Freies Gewerbe: ● Farb-, Typ- und Stilberatung (Farb- und Typberatung, Typberatung) Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: ● Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke: Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im Rahmen folgender reglementierter Gewerbe und Handwerke möglich: ● ● ● Handwerk der Friseure und Perückenmacher (Stylisten), BGBl. II Nr. 47/2003 (Novelle Art. 14 BGBl. II Nr. 399/2008), Gewerbe der Drogisten, BGBl. II Nr. 130/2003, Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege), BGBl. II Nr. 139/2003 (Novelle Art. 56 BGBl. II Nr. 399/2008), Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe c) Teilgewerbe: Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im Rahmen folgender Teilgewerbemöglich: ● Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio) Informationen zum "Teilgewerbe": Für die Ausübung eines Teilgewerbes eines reglementierten Gewerbes reicht ein reduzierter Befähigungsnachweis (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeit statt Meisterprüfung). Mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 erfolgte eine Aufwertung der Teilgewerbe: z. B. besteht keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl und es besteht die Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung. ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: ● ● ● das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: ● ● Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf ● Der Kosmetikführer im InternetInternet: http://www.kosmetik-international.de © ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft