Bebauungsplan Hausmatt - Baugrunderkundung

Transcrição

Bebauungsplan Hausmatt - Baugrunderkundung
Gemeinde Mühlenbach
z. H. Herrn Bürgermeister Burger
Hauptstraße 24
77796 Mühlenbach
\\ 07166 \
g01_mühlenbach.doc/ Dö
Baugrunderkundung und geotechnische Beratung
Projekt:
Erschließungsgebiet „Hausmatt / Wiese Buttenmühle“
in Mühlenbach
Auftraggeber:
Gemeinde Mühlenbach
Auftrag erhalten:
mit Schreiben vom 07.11.2007
Unsere Auftragsnummer:
07166
Seiten:
20
Anlagen:
3 (3 Blätter)
Bericht abgeschlossen am: 29.01.08
Verteiler:
Auftraggeber
− einfach
sowie als PDF-Datei
IB Weissenrieder
− zweifach
sowie als PDF-Datei
Legende
A A
A A
MuMu
SCH 5
265.00
265.00
Ansatzpunkt: 264.23 mNN
0.00m
0.15m
GRASNARBE / MUTTERBODEN, dunkelbraun
264.00
16
0.95m
SCHLUFF, schwach tonig, feinsandig, weich bis
steif, braun
263.00
264.00
2.00m
2.30m
Endtiefe
262.00
SCHLUFF, schwach tonig, feinsandig, steif,
braun
feinsandig
GRASNARBE
KIES
MUTTERBODEN
sandig
SCHLUFF
schluffig
TON
tonig
Proben
Wasserstände
Beschaffenheit nach DIN 4023
Verwitterungsstufen
Sonderprobe
GW
GW angebohrt
nass
halbfest
locker
schwach verwittert
Gestörte Probe
GW
Änderung des WSP
breiig
fest
mitteldicht
mäßig-stark verw.
Kernprobe
GW
Ruhewasserstand
weich
klüftig
dicht
vollständig verw.
Wasserprobe
SW
Sickerwasser
steif
263.00
1.70m
17
MuMu
AUFFÜLLUNG
262.00
Abwasserrohr DN 50 bei -0,5m
261.00
261.00
260.00
260.00
259.00
259.00
258.00
258.00
257.00
257.00
256.00
256.00
SCH 4
SCH C
255.00
SCH 2
253.00
251.00
250.00
249.00
Ansatzpunkt: 254.57 mNN
0.00m
SW
0.15m
GRASNARBE / MUTTERBODEN, dunkelbraun
SCH 3
254.00
252.00
sehr dicht
SCH B
Ansatzpunkt: 252.59 mNN
0.00m
0.15m
GRASNARBE / MUTTERBODEN, dunkelbraun
7
0.80m
8
1.70m
9
2.20m
SCHLUFF, schwach tonig, feinsandig, weich,
braun
2.50m
Endtiefe
0.45m
KIES, sandig, schluffig, schwach steinig, nass,
rotbraun braun
KIES, sandig, schwach schluffig, schwach
steinig, nass, hellbraun
1.10m
1.40m
GW
(09.01.08)
3 1.90m
0.80m
SCHLUFF, schwach tonig bis tonig, feinsandig,
weich bis steif, braun
1.40m
KIES, sandig, schwach schluffig, steinig, nass,
hellgrau beige
2
1.50m
1.90m
1
Ansatzpunkt: 252.25 mNN
0.00m
0.10m
GRASNARBE / MUTTERBODEN, dunkelbraun
2.40m
Endtiefe
KIES, sandig, schwach schluffig, steinig
(HOLZRESTE), Blöcke bis 60 cm, nass,
hellgrau
10
0.40m
11
0.75m
12
Ansatzpunkt: 253.97 mNN
0.00m
0.20m
GRASNARBE / MUTTERBODEN, dunkelbraun
0.60m
0.90m
A
A
4
1.10m
AUFFÜLLUNG (KIES, sandig, schluffig),
dunkelbraun
AUFFÜLLUNG (TON, sandig, schluffig und
KIES (Ziegelreste), dunkelgrau
5
2.20m
Endtiefe
Auf der Nordseite des Schurfs
Drainage bei 0,75m (mit Kiespackung)
Wasserleitung bei 1,0m (eingesandet)
1.50m
SCHLUFF, schwach tonig, feinsandig, weich bis
steif, braun
6
GW
2.05m
2.20m
(09.01.08)
15
KIES, sandig, schwach schluffig, nass, braun
1.80m
1.50m
KIES, sandig, schluffig, schwach steinig, org.
Beimengung, braun
0.60m
2.30m
Endtiefe
KIES, sandig, schwach schluffig bis schluffig,
steinig, org. Beimengung, Blöcke bis 40 cm,,
nass, graubraun
0.40m
(09.01.08)
13 0.50m
14 1.00m
GW
Ansatzpunkt: 254.91 mNN
0.00m
0.15m
GRASNARBE / MUTTERBODEN, dunkelbraun
0.75m
SCHLUFF, schwach tonig, feinsandig, weich bis
steif, braun
1.20m
TON, schluffig, feinsandig, weich bis steif, grau
1.75m
2.20m
(09.01.08)
KIES, sandig, schluffig, braun
255.00
SCH
254.00
253.00
2.30m
Endtiefe
252.00
251.00
250.00
Wasserstand Mühlenbach
vom 09.01.2008
bei Messpunkt 1
251,96 mNN
Baggerschurf
249.00
Dr.-Ing.Orth GmbH
Ingenieurbüro für Bodenmechanik, Grundbau und Umwelttechnik
Geführt im Verzeichnis der anerkannten Sachverständigen
für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht
Auftraggeber: Gemeinde Mühlenbach
Bauvorhaben: NBG Hausmatt / Wiese Buttenmühle in Mühlenbach
Auftrag Nr.:
07 166
Planinhalt:
Schurfprofile
Maßstab:
Bearbeiter:
Gezeichnet:
Geprüft:
1:75
Dö
Wä
Datum:
10.01.2008
Anlage:
2
DC
Dr.-Ing.Orth GmbH
Ingenieurbüro für Bodenmechanik und Grundbau
Geführt im Verzeichnis der anerk. Sachverständigen
für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht
Ton
Schluff
Fein-
Mittel-
Kornverteilung
DIN 18 123
Projekt:
Auftrag Nr.:
Datum:
Anlage:
Sand
Grob-
Fein-
Mittel-
NBG Hausmatt Wiese Buttenmühle
07166
11.01.2008
3
Kies
Grob-
Fein-
Mittel-
Steine
Grob-
100
90
80
Massenprozent
70
60
50
40
30
20
10
0
0.002
0.006
Labornummer
0.06
0.02
2
0.2
0.6
Korndurchmesser in mm
3
2
5
6
20
60
6
Entnahmestelle
SCH B
SCH B
SCH C
SCH C
Entnahmetiefe
1,1
1,9
1,5
2,05
Anteil < 0,063mm
5.4 %
5.3 %
9.1 %
5.3 %
Ungleichförm. U
U = 45.0
U = 157.8
U = 132.7
U = 104.1
Bodengruppe nach DIN 18196
GU
GU
GU
GU
DC
DR.-ING.
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Erschließungsgebiet „Hausmatt / Wiese Buttenmühle“
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INHALT
1
ANLASS ........................................................................................................................ 3
2
VERWENDETE UNTERLAGEN .............................................................................. 3
3
UNTERGRUND ........................................................................................................... 4
4
5
6
3.1
BAUGRUNDAUFSCHLÜSSE UND UNTERGRUNDAUFBAU.................. 4
3.2
MASSGEBENDE MITTLERE BODENKENNWERTE ................................. 5
3.3
GRUNDWASSER UND EXPOSITIONSKLASSEN ...................................... 7
3.4
ERDBEBENGEFÄHRDUNG .......................................................................... 8
HINWEISE ZUM LEITUNGS-, KANAL– UND STRASSENBAU........................ 8
4.1
LEITUNGS- UND KANALBAU ..................................................................... 8
4.2
STRASSENAUFBAU..................................................................................... 13
BEURTEILUNG DER VERSICKERUNGSFÄHIGKEIT .................................... 16
5.1
RECHTLICHE ASPEKTE DER VERSICKERUNG..................................... 16
5.2
BEURTEILUNG DER VERSICKERUNGSFÄHIGKEIT............................. 17
SCHLUSSBEMERKUNG ......................................................................................... 20
ANLAGEN
Anlage 1
Lageplan
Anlage 2:
Schurfprofile
Anlage 3:
Ergebnisse bodenmechanischer Laborversuche
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1
ANLASS
Die Gemeinde Mühlenbach plant die Erschließung des Neubaugebietes „Hausmatt/ Buttenmühle“ in Mühlenbach. Das Neubaugebiet mit einer Fläche von ca. 5,8 ha liegt nördlich
des Ortskerns von Mühlenbach und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt (vgl. Anlage 1).
Es fällt mit Höhen zwischen ca. 270 mNN und 252 mNN um ca. 18 m vorwiegend von
Nordost nach Südwest in Richtung des Mühlenbachs.
Die Dr.-Ing. Orth GmbH wurde mit einer Baugrunderkundung und geotechnischen Beratung für die Belange der Erschließung beauftragt. Hiermit sollen die Grundlagen zur Beurteilung des Untergrundes hinsichtlich Kanal-, Leitungs- und Straßenbau sowie der Versickerungsfähigkeit geschaffen werden.
2
VERWENDETE UNTERLAGEN
VOM INGENIEURBÜRO WEISSENRIEDER, OFFENBURG
-
Bebauungsplan „Hausmatt / Wiese Buttenmühle“ Übersichtskarte, M. 1:2500 vom
10.10.2007
-
Bebauungsplan „Hausmatt / Wiese Buttenmühle“ Lageplan als dxf-Datei, erhalten per
E-Mail vom 07.12.2007
-
Abstimmung zur Lage der Baugrundaufschlusspunkte
-
Bebauungsplan „Hausmatt / Wiese Buttenmühle“ Lageplan mit bestehenden Versorgungsleitungen, M. 1:500 vom Januar 2008, darin Angabe von Höhenbezugspunkten
(Kanaldeckelhöhen), erhalten per E-Mail vom 08.10.2008
VON DER DR.-ING. ORTH GMBH, KARLSRUHE
-
Geotechnische Aufnahme von sechs Baggerschürfen
-
Einmessung der Aufschlusspunkte
-
Ergebnisse bodenmechanischer Laborversuche
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SONSTIGE UNTERLAGEN
-
3
3.1
Geologische Übersichtskarte von Baden-Württemberg, Blatt CC 7910, Freiburg –Nord,
M. 1:200.000 (unveränderter Nachdruck aus dem Jahre 1942), herausgegeben von der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohrstoffe, Hannover, 1994
UNTERGRUND
BAUGRUNDAUFSCHLÜSSE UND UNTERGRUNDAUFBAU
Nach der geologischen Karte stehen im Untersuchungsgebiet unter den Deckschichtböden
granulitische Gneise (GG) bzw. Paragneise (,gn) an.
Im Rahmen einer Schurfaktion wurden am 09.01.2008 insgesamt 6 Baggerschürfe zur Erkundung der lokalen Untergrundverhältnisse hergestellt. Zwei ursprünglich vorgesehene
Schürfe (SCH 1 sowie SCH A) konnten nicht wie vorgesehen hergestellt werden, da für
die Ansatzpunkte der Aufschlüsse seitens des Grundstückseigentümers keine Betretungsgenehmigung eingeräumt wurde.
Die übrigen Schürfe konnten wie geplant mit Tiefen bis zu ca. 2,5 m unter GOK hergestellt
werden und wurden geotechnisch durch die Dr.-Ing. Orth GmbH aufgenommen. An den
zur Versickerung vorgesehenen Flächen wurden die Schürfe SCH B und SCH C hergestellt. Innerhalb der Fläche wurde damit ein Erkundungsraster mit einem Abstand von ca.
50 m bis 70 m angelegt. Die Lage der Schurfansatzpunkte ist in Anlage 1, die Profile der
Schürfe sind Anlage 2 dargestellt.
Unterhalb der dünnen Mutterbodendecke (mit Grasnarbe ca. 0,1 m bis 0,2 m) stehen im
Untersuchungsgebiet Deckschichtböden aus vorwiegend weichen bis steifen Schluffböden
mit wechselnden feinsandigen und tonigen Anteilen an. Diese Böden wurden im flacheren
westlichen Abschnitt (nahe des Mühlenbachs bis in Tiefen zwischen ca. 0,8 m und 1,5 m
unter GOK erkundet. Lediglich bei Schurf SCH 3 fehlt diese Deckschicht hier wurden bis
ca. 1 m unter GOK künstlich aufgefüllte Materialien (mit Beimengungen mineralischer
Fremdbestandteile (Ziegelreste) erkundet.
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Darunter folgen bis zur jeweiligen Erkundungsendtiefe teils schwach schluffige bis schluffige Kies-Sand-Gemische teils mit organischen Beimengungen. Die Kies-Sand-Gemische
enthalten vielfach Beimengungen von Steinen und Blöcken, die mit Durchmessern bis ca.
0,6 m erkundet wurden.
In östlicher Richtung in der Hanglage wurde der Schurf SCH 5 hergestellt. Hier wurden
unter der Mutterbodendecke bis zur Erkundungsendtiefe bei 2,3 m unter GOK die Deckschichtböden aus weichem bis steifem, feinsandigem, schwach tonigem Schluff erkundet.
Die im tieferen Untergrund zu erwartenden Festgesteine wurden im Rahmen der Schurfaktion nicht angetroffen.
In den Schürfen SCH 3 und SCH 5 (vgl. auch Anlage 1.2 und Anlage 2) wurden Leitungen
angetroffen, deren Lage in den vorhandenen Unterlagen nicht verzeichnet war. Die Leitungen bei SCH 3 wurden bei der Rückverfüllung sorgfältig eingesandet. Der Schurf SCH 5
wurde mit dem Aushubmaterial rückverfüllt.
Aus den Schürfen wurden schichtorientiert insgesamt 17 Bodenproben entnommen. An
ausgewählten Bodenproben wurden in unserem geotechnischen Labor bodenmechanische
Laborversuche zur Klassifizierung des Lockergesteins durchgeführt (vgl. Anlage 3).
3.2
MASSGEBENDE MITTLERE BODENKENNWERTE
Aufgrund der Ergebnisse der Baugrunduntersuchung und der bodenmechanischen Laborversuche lassen sich unter Vernachlässigung des Mutterbodens folgende bodenmechanische Parameter ableiten.
3.2.1 Bindige Böden der Deckschicht bis in Tiefen von ca. 0,8 m bis 2,5 m unter GOK
Bodengruppen nach DIN 18196:
UL/UM; TL/TM
Bodenklasse nach DIN 18300:
meist 4 (mittelschwer lösbare Bodenarten)
Bodenklasse nach DIN 18301:
LB (bindige Lockergesteine)
Frostempfindlichkeit nach ZTVE-StB 94:
meist F3 (sehr frostempfindlich)
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Feuchtwichte:
γ/γ’ = 19 bis 20 / 9 bis 10 kN/m3
Scherfestigkeit des dränierten Bodens
Winkel der Gesamtscherfestigkeit:
ϕ’s,k = 27,5 °
Mittlerer Steifemodul bei verhinderter
Seitendehnung im Spannungsbereich
von 50 bis 200 kN/m2:
für weiche Schichten Es,k = 3 MN/m2
für steife Schichten Es,k = 5 bis 10 MN/m2
für mindestens halbfeste Schichten Es,k = 10 bis 15 MN/m2
kf < 1 x 10-7 m/s
Durchlässigkeit:
3.2.2 Kies-Sand-Gemische nahe des Mühlenbachs
Bodengruppen nach DIN 18196:
SW/SU; GW/GI/GU; X; Y
Bodenklassen nach DIN 18300:
meist 3 (leicht lösbare Bodenarten)
und 5 (schwer lösbare Bodenarten)
in den unteren Lagen auch 6 (leicht lösbarer Fels o. verglb. Böden)
Bodenklasse nach DIN 18301:
Frostempfindlichkeit nach ZTVE-StB 94:
LN (nichtbindige Lockergesteine),
S3 bis S4
meist F1 (nicht frostempfindlich)
teils F2 (gering bis mittel frostempfindlich)
Feuchtwichte:
γ/γ’ = 19 bis 21 / 9 bis 11 kN/m3
effektiver Reibungswinkel:
effektive Kohäsion:
ϕ’k = 33° bis 37,5°
c’k = 0
Mittlerer Steifemodul bei verhinderter
Seitendehnung im Spannungsbereich
von 50 bis 200 kN/m2:
Es,k = 50 bis 120 MN/m2
Durchlässigkeit:
kf = 5 x 10-4 m/s bis 2 x 10-3 m/s
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3.3
GRUNDWASSER UND EXPOSITIONSKLASSEN
Mit Ausnahme von Schurf SCH 5 wurde in allen Schürfen während der Aufschlussarbeiten
im Januar 2008 Grundwasser bzw. Schichtenwasser angetroffen.
Anmerkung: Aussagen zum Grundwasser oder zu Oberflächenwasser (z.B. Quellwasser)
lassen sich aus der Schurferkundung nur in gewissen Grenzen ableiten, da es sich hierbei
um eine Momentaufnahme bzgl. Sicker- und Schichtwasservorkommen handelt, welche
jahreszeitlich stark schwanken können. Weiter muss bedacht werden, dass durch Baumaßnahmen, die bis in wasserführende Schichten hinein reichen, die Wasserwegigkeiten verändert werden.
Die nahe des Mühlenbachs angetroffenen nichtbindigen Böden bilden einen lokal begrenzten Porengrundwasserleiter, der voraussichtlich durch den Mühlenbach (Wasserstand
251,96 mNN am 09.01.2007 am Messpunkt 1, vgl. Anlagen 1.1 und 2) und das hangseitig
zufließende Schicht- und nicht gefasste Quellwasser gespeist wird. Aufgrund der Topographie ist ein Anstieg des Grundwassers bis etwa 0,1 bis 0,2 m über den Mühlenbachwasserstand zu erwarten.
Insbesondere im nördlichen Abschnitt wird das Grundwasser demnach zeitweise unter den
Deckschichten gespannt bis zur Höhe der Geländeoberkante anstehen. Südlich wurde das
Grundwasser bei ca. 2,2 m unter GOK (ca. 252,35 mNN bis 252,70 mNN) angetroffen.
Dieser Wasserstand kann nach derzeitiger Kenntnis als mittlerer Grundwasserstand angenommen werden. Auch im südlichen Bereich ist eine zusätzliche Speisung des Grundwassers durch die oberhalb liegenden Quellen (vgl. Schichtenzutritt bei SCH 4) zu erwarten,
so dass auch hier zeitweise unterhalb der Deckschichtböden gespannte Grundwasserbedingungen auftreten können.
Ergebnisse einer Grundwasseruntersuchung liegen für das Untersuchungsgebiet nicht vor.
Aus den Umgebungsbedingungen (Boden und Grundwasser) lassen sich für Fundamente/erdberührte Betonbauteile folgende Expositionsklassen nach EN206-1 ableiten:
- Korrosion ausgelöst durch Karbonatisierung:
XC2
- Chemischer Angriff:
keine Verdachtsmomente
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3.4
ERDBEBENGEFÄHRDUNG
Das Baugelände liegt in Zone 1 der Erdbebenkarte nach DIN 4149 (April 2005). Deshalb
ist ein Bemessungswert der Bodenbeschleunigung von ag = 0,4 m/s² anzusetzen. Der
Standort ist der geologischen Untergrundklasse R sowie der Baugrundklasse B nach
DIN 4149 zuzuordnen.
4
4.1
HINWEISE ZUM LEITUNGS-, KANAL– UND STRASSENBAU
LEITUNGS- UND KANALBAU
4.1.1 Baugruben
Bei der Herstellung der Leitungs- und Kanalgräben ist grundsätzlich die DIN 4124 einzuhalten. Sofern z.B. aufgrund begrenzter Reichweiten von Hebefahrzeugen keine ausreichenden Abstände zu Böschungen bzw. einem Verbau gehalten werden können, müssen
die Verkehrslasten bei der Ermittlung des zulässigen Böschungswinkel bzw. der bei der
statischen Bemessung des Verbaus berücksichtigt werden.
Angaben zu den Gradienten der geplanten Leitungen liegen derzeit noch nicht vor. Die
Grabentiefe wird voraussichtlich durch den Abwasserkanal bestimmt. Grundsätzlich können Kanal- und Leitungsgräben bis zu einer Tiefe von ca. 3 m wirtschaftlich durch einen
Systemverbau (Verbauplatten) gesichert werden.
Bei der Lage außerhalb des Straßenraumes bzw. ohne Nachbarbebauung können die verbauten Baugruben auf den aktiven Erdruck bemessen werden. Im Anschlussbereich an den
Bestand empfiehlt sich eine Bemessung auf den erhöhten aktiven Erddruck E = 0,5 (Ea +
E0). Sofern Bauwerke, unterirdische Einbauten oder Verkehrslasten in einer geringeren
Entfernung als der einfachen Baugrubentiefe (im Lastabtragungsbereich unter 45°) vorhanden sind, sind diese bei der Ermittlung des Erddrucks auf den Verbau zu berücksichtigen. Für den Fall, dass sich bestehende sehr schlanke verformungsempfindliche Bauteile
(z. B. Strom-, Leitungs-, Lampenmasten) nahe dem Verbau befinden, sollte der Verbau auf
den Erdruhedruck E0 ausgelegt werden. Für die Ermittlung des Erddrucks kann in den fla-
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cheren westlichen Abschnitten vereinfachend bis in eine Tiefe von 1,5 m von einem Reibungswinkel ϕ´ = 27,5° und einer Wichte = 20 kN/m³, darunter von einem Reibungswinkel
ϕ´ = 33° und einer Wichte = 21 kN/m³ ausgegangen werden. In der Hanglage (vgl. SCH 5)
sollte über die gesamte Grabentiefe von einem Reibungswinkel ϕ´ = 27,5° und einer Wichte = 20 kN/m³ ausgegangen werden.
Es ist zu beachten, dass ein Verbau mit vorauseilendem Erdaushub und anschließender
Sicherung des Grabens mit einem nichtkraftschlüssigen Verbau (z. B. durch Verbauplatten) Spannungsumlagerungen im benachbarten Untergrund bewirkt, welche Setzungen
oder Sackungen bis hin zur Geländeoberkante verursachen können. Es muss daher sichergestellt sein, dass bereits bestehende Bauteile (z. B. Wasserleitungen, Strom- oder Telefonkabel) insbesondere in den Anschlussbereichen zu den bestehenden Kanälen nicht setzungsempfindlich sind bzw. keine unzulässigen Verformungen erfahren.
Beim Antreffen der nichtbindigen Böden kann es aufgrund der enthalten Steine und Blöcke
zu Mehrausbruch beim Lösen kommen. Bei tieferen Baugruben ist mit der Erfordernis von
Einbringhilfen für Verbaumaßnahmen zu rechnen.
Der Rückbau bzw. das Ziehen der Verbauelemente muss vor Verdichtung der jeweils eingebrachten Schüttlage erfolgen. So kann sichergestellt werden, dass eventuell vorhandene
Hohlräume zwischen Verbau und dem anstehenden Untergrund sowie die Hohlräume, die
durch den Verbau selbst entstehen, verfüllt und ausreichend verdichtet werden.
Sofern ausreichend Platz zur Verfügung steht, können die Baugruben auch in geböschter
Bauweise hergestellt werden. Bei Aushubtiefen von mehr als 1,25 m sind dabei Böschungen unter einem Winkel von maximal 45° zulässig. Die Praxis zeigt, dass grundsätzlich
auch steilere Böschungen als die o. g. hergestellt und unter Ansatz einer Kohäsion auch
rechnerisch nachgewiesen werden können. Ob die vorliegenden Umstände den Ansatz einer Kohäsion zulassen, muss im Zuge der Ausführung vor Ort festgestellt und ggf. durch
geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Durchnässung, Austrocknung, Frost etc. sichergestellt werden. Der Zufluss von Oberflächenwasser zur Böschung kann beispielsweise durch
einen Erdwall an der Böschungsschulter mit Fassung und Ableitung des dahinter angestau-
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ten Wassers verhindert werden. Einer Durchnässung der Böschung durch Oberflächen- und
Niederschlagswasser kann z. B. durch Abdecken mit Folie vorgebeugt werden.
Bei Aushubtiefen ≥ 3 m bzw. am Übergang zum Festgestein (nicht erkundet) empfiehlt es
sich, eine Berme anzuordnen. Gegebenenfalls kann dann im Festgestein eine steilere Böschungsneigung von ca. 70° bis 80° hergestellt werden.
Unabhängig von der Bauweise ist insbesondere in regenreicheren Monaten mit Schichtund Sickerwasserzutritt im Anschnitt sowie mit Grundwasser in wechselnden Tiefenlagen
zu rechnen, dieses ist zu fassen und schadlos abzuleiten. Wasserstände bis ca. 0,2 m über
Grabensohle sind bei entsprechend kurzen Abschlagslängen in den nichtbindigen Böden
voraussichtlich noch über Pumpensümpfe zu beherrschen. Bei höheren Wasserständen
werden Schwerkraftbrunnen zur Wasserhaltung erforderlich. Maßnahmen zur Grundwasserabsenkung stellen einen Eingriff in den Grundwasserhaushalt dar und sind genehmigungspflichtig.
4.1.2 Verwertbarkeit der Böden
Die als Grabenaushubmaterial anfallenden Böden können großteils für die Wiederverfüllung des Kanalgrabens verwendet werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass vorhandene
Steine einwandfrei mit dem restlichen Material umhüllt werden können und keine Hohlräume zurückbleiben. Steine und Blöcke mit Kantenlängen > 15 cm müssen beim Aushub
separiert werden und können nicht wieder eingebaut werden.
Die bindigen Böden können aufgrund ihrer Wasserempfindlichkeit und in weichem Zustand mäßigen Verdichtbarkeit nicht uneingeschränkt wieder verwendet werden. Sie sollten vor dem Weidereinbau abtrocknen oder z.B. durch Bindemittelzugabe vergütet werden.
Zum Wiedereinbau vorgesehenes Aushubmaterial muss während der Zwischenlagerung
vor Durchfeuchtung geschützt werden. Hierfür wird die Herstellung einer Miete mit geneigter und abgewalzter Oberfläche (Quergefälle ≥ 5 %) vorgeschlagen.
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4.1.3 Verfüllung der Leitungsgräben
Für die Herstellung des Auflagerbereichs der Rohre und der Leitungszone sind die Anforderungen gemäß DIN EN 1610 einzuhalten, für den weiteren Aufbau sowie für die Verfüllung der Baugruben im Böschungsbereich gelten die Vorgaben der ZTVE-StB 941.
Nach den Baugrundaufschlüssen können im Bereich der Rohrauflager bereichsweise Festgesteine, bereichsweise auch bindige Böden anstehen. Es ist zu prüfen, ob diese unterschiedlichen Bettungsbedingungen für die Rohrstatik verträglich sind. Die Aushubsohle ist
von eventuell vorhandenen gelockerten Steinen zu räumen. Größere Unebenheiten sind
durch den Einbau von Schotter oder durch Magerbeton auszugleichen. Sofern in der vorgesehenen Aushubtiefe weiche Böden angetroffen werden, ist ein Bodenaustausch bis maximal dem halben Rohrdurchmesser unter Grabensohle auszuführen.
Es wird empfohlen, die Rohre auf einem Auflager aus Mineralbeton abzusetzen. Die Dicke
des Auflagers sollte mindestens dem halben Rohrdurchmesser entsprechen. In jedem Fall
sind die Aushubsohlen / Auflagerflächen schonend zu verdichten, um eventuelle Auflockerungen durch den vorangegangenen Aushub rückzustellen.
Im Bereich der weiteren Einbettung der Rohre (Leitungszone zzgl. 15 cm) ist Material entsprechend den Anforderungen der DIN EN 1610 einzubauen. Das Größtkorn muss in Abhängigkeit vom verwendeten Rohrtyp festgelegt werden; Körner bis 32 mm sind bei den
meisten Rohrtypen verträglich. Der Einbau ist in Lagen von maximal 0,3 m auszuführen;
jede Lage ist gemäß den Anforderungen der statischen Berechnung der Rohre zu verdichten. Die Mindestanforderungen an die Verdichtung betragen hier DPr ≥ 97%.
Auch im Hauptverfüllbereich bis zur Unterkante der Frostschutzschicht des Straßenaufbaus kann neben körnigem gemischtkörniges oder bindiges Material entsprechend der angetroffenen Geologie eingebaut werden.
1
ZTVE-StB 94: Zusätzliche Technische Vertragbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 1994
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Die Verdichtungsanforderungen im Verfüllbereich betragen in Anlehnung an die ZTVE abhängig vom eingebauten Erdmaterial - zwischen DPr ≥ 95% und DPr ≥ 100%. Es wird
jedoch empfohlen, mindestens Verdichtungsgrade DPr > 97 % zu fordern, um nachträgliche
Sackungen zu reduzieren.
Die Schütthöhen für den lagenweisen Einbau und die lagenweise Verdichtung sind ebenfalls in Abhängigkeit von der Bodengruppe bzw. dem Verdichtungsgerät zu wählen; für
die hier überwiegend vorhandenen Böden kann beim Einsatz eines leichten Verdichtungsgerätes eine Schütthöhe von 20 bis 30 cm, beim Einsatz mittlerer und schwerer Verdichtungsgeräte eine Schütthöhe von 30 bis 40 cm ausgeführt werden. Zum Schutz der Leitungen ist darauf zu achten, dass durch das Verdichtungsgerät oder durch Überfahrung keine
unzulässige Beanspruchung der Rohre entsteht.
Die Verdichtung der eingebauten Materialien sollte entsprechend Tabelle 7 der ZTVE im
Zuge der Eigenüberwachung durch die ausführende Firma nachgewiesen werden. In der
nachstehenden Tabelle 1 sind die Anforderungen sowie die geeigneten Prüfmethoden zusammengefasst.
Anmerkung: Wird für den Einbau in den Kanalgraben nichtbindiges Ersatzmaterial vorgesehen, so ist dieses auf seine Filterstabilität zu den anstehenden bzw. einzubauenden bindigen bzw. gemischtkörnigen Böden zu überprüfen. Ebenso ist eine Drainagewirkung körniger Böden gegenüber dem umgebenden Baugrund zu berücksichtigen.
Tabelle 1:
Verdichtungsanforderungen/-kontrollen, Kanalgraben
Prüfzone
Verdichtungsanforderung
Umfang der Eigenüberwachungsprüfung
Leitungszone
DPr ≥ 97 %
1 Prüfung pro 150 m
Grabenlänge
Dichtebestimmung
mittels Densitometer.
Ermittlung der Bezugsproctorwerte
Rammsondierungen
Hauptverfüllbereich
DPr ≥ 95% bis 100 %
(materialabhängig)
1 Prüfung pro 150 m
Grabenlänge und je
Meter Einbaustärke
Dichtebestimmung
mittels Densitometer.
Ermittlung der Bezugsproctorwerte
Rammsondierungen
empfohlen mindestens :
DPr > 97 %
empfohlene
Prüfmethode
alternativ mögliche
Prüfmethode
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4.1.4 Bauwerkshinterfüllung und Erddruck auf Bauwerke
Der Erddruck auf Bauwerke (z. B. Schächte) für deren statische Bemessung ist u. a. vom
für die Verfüllung verwendeten Material, von dessen Verdichtung und von der Arbeitsraumbreite abhängig. Hier ist der Erdruhedruck E0, mindestens jedoch:
-
bei einer Arbeitsraumbreite ≤ 1,0 m ein Verdichtungserddruck von 40 kN/m²,
-
bei einer Arbeitsraumbreite ≥ 2,5 m ein Verdichtungserddruck von 25 kN/m² anzusetzen.
Zwischenwerte dürfen gradlinig interpoliert werden.
4.2
STRASSENAUFBAU
4.2.1 Allgemeines
Für die Herstellung der Straße wird ein Aufbau in Anlehnung an Bauklassen IV RStO 012
empfohlen. Der frostsichere Oberbau sollte bei Frosteinwirkungszone III und unterlagernden Böden der Frostempfindlichkeitsklasse F3 nach ZTVE-StB 94 eine Mindestdicke von
0,75 m aufweisen.
Für die Oberkante der Kies- oder Schottertragschicht (RStO Tafel 1, Zeilen 3 und 4) gelten
dann bei einer Asphalttragschicht von 14 cm Dicke folgende Verdichtungsanforderungen:
Ev2 ≥ 150 MN/m²
Straße:
Ev2 / Ev1 ≤ 2,2.
Für Parkflächen (Bauklassen V/VI) gilt nach RStO 01 eine Mindestdicke des frostsicheren
Oberbaus von 0,65 m. Unabhängig von der Bauweise (Asphalt- oder Pflasterdecke, RStO
Tafel 1, Zeilen 3 und 4 oder Tafel 3, Zeilen 1 bis 3) gelten Verdichtungsanforderungen für
die Oberkante der Kies- oder Schottertragschicht von:
Parkflächen:
2
RStO 01:
Ev2 ≥ 120 MN/m²
Ev2 / Ev1 ≤ 2,3.
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Für Gehwege in Pflasterbauweise oder mit Asphaltdecke gilt nach RStO 01 in geschlossener Ortslage ein frostsicherer Mindestaufbau von 20 cm. Abweichend hiervor wird empfohlen, unter dem jeweiligen Oberflächenbelag eine 35 cm mächtige Frostschutz- / Tragschicht einzubauen (gesamter frostsicherer Aufbau ca. 0,45 m). Es gelten folgende Verdichtungsanforderungen:
Gehweg:
Ev2 ≥ 80 MN/m²
Ev2 / Ev1 ≤ 2,5
Als Material für die Trag- und die Frostschutzschichten können auch gebrochene Mineralgemische der Körnung 0/32 bis 0/56 oder gleichwertige, güteüberwachte Recyclingmaterialien verwendet werden, welche den
-
ZTV SoB-StB 04 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004) sowie den
-
TL SoB-StB 04 (Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur
Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004) bzw. den
-
TL Gestein-StB 04 (Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004) entsprechen.
Wichtig ist bei allen Materialien insbesondere die Begrenzung des Feinkorns auf 5% sowie
eine Verdichtbarkeit auf DPr ≥ 103%. Grundsätzlich sind die Materialien für den Straßenaufbau hinsichtlich der Filterstabilität zum Untergrund und untereinander abzustimmen.
Die Verdichtung der eingebauten Materialien sollte entsprechend der ZTVE-StB 94 sowie
der Vorgaben der RStO 01 im Zuge der Eigenüberwachung durch die ausführende Firma
nachgewiesen werden. In der nachstehenden Tabelle 2 sind die Anforderungen dargestellt.
Die auf dem Erdplanum geforderte Verdichtungsanforderung beträgt nach RStO 01 EV2 ≥
45 MN/m² bei Verhältniswerten EV2 / EV1 ≤ 3,0. Bei den anstehenden Böden ist zu erwarten, dass dieser Wert nicht erzielt werden kann. Eine Verstärkung der Tragschichten um ca.
0,2 m bis 0,3 m z. B. durch Bodenaustausch mit gut verdichtbarem, ausreichend scherfestem Material (z. B. Kiessand mit mindestens 30 % Sandanteil) oder durch Bindemittelvergütung sollte daher eingeplant werden. Eine Bindemittelvergütung ist voraussichtlich nur
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für größere Flächen wirtschaftlich, im Einzelfall ist dies durch einen direkten Kostenvergleich festzustellen.
Tabelle 2:
Verdichtungsanforderungen/-kontrollen, Straßenaufbau
Prüfzone
Verkehrsflächen
Verdichtungsanforderung
Umfang der
Eigenüberwachung
empfohlene Prüfmethode
Plattendruckversuche (Lastplatte ∅ 300 mm)
Straßenbereich BKL IV (Oberkante
FSS / Schottertragschicht)
DPr ≥ 103 %
Parkflächen V/VI (Oberkante FSS /
Schottertragschicht)
DPr ≥ 103 %
Gehweg (Oberkante FSS / Schottertragschicht)
DPr ≥ 98 %
EV2 ≥ 80 MN/m², EV2/EV1 ≤ 2,5
Erdplanum
--
EV2 ≥ 45 MN/m², EV2/EV1 ≤ 3,0
EV2 ≥ 150 MN/m², EV2/EV1 ≤ 2,2
1 Prüfung pro 100 m
EV2 ≥ 120 MN/m², EV2/EV1 ≤ 2,3
Der anstehende bindige Boden ist sehr wasser- und frostempfindlich. Daher ist das Erdplanum während der Arbeiten vor Durchnässung zu schützen und ggf. zu entwässern. Weiche
oder aufgeweichte bindige Böden auf dem Erdplanum sind durch gut verdichtbares Austauschmaterial zu ersetzen. Ein Aufweichen offen liegender Aushubsohlen (z. B. bei längeren Arbeitsunterbrechungen) infolge Frost-Tauwechseln kann z.B. durch Überschütten
vermieden werden.
4.2.2 Dammschüttungen
Gegebenenfalls herzustellende Straßendämme haben voraussichtlich nur geringe Höhen.
Bei einer Lastausbreitung innerhalb des Dammquerschnittes ist die Herstellung von Böschungen mit einer Neigung von 1:1,5 (bei Höhen bis zu 3 m) unproblematisch.
Grundsätzlich können die Dämme auf dem anstehenden Untergrund hergestellt werden.
Die Dammauflager sind dazu sorgfältig zu räumen und von Grasnarbe und Mutterbodenschicht, Hindernissen, Wurzelresten etc. zu befreien. Am Dammauflager eventuell anstehende weiche oder aufgeweichte, bindige Schichten sind vollständig auszuheben und durch
gut verdichtbares, grobkörniges Material zu ersetzen. Während der Arbeiten ist das Dammauflager vor Feuchtigkeit zu schützen und ggf. zu entwässern. Hohlräume und Unebenheiten sollten mit Kiessand mit 30% bis 50% Sandanteil unter lagenweisem Einbauen und
Verdichten verfüllt werden. Das Erdplanum ist schonend nachzuverdichten.
Gemäß ZTVE-StB 94 eignen sich für die Schüttung von Straßendämmen grobkörnige Böden der Gruppen SW, SI, SE, GW, GI, GE, gemischtkörnige Böden der Gruppen SU, ST,
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GU, GT, GU*, GT* nach DIN 18196, Gemische aus gebrochenem Gestein 0/100 mm mit
einem Feinkornanteil ≤ 15% sowie Recycling- oder industrielle Nebenprodukte, sofern sie
die o. g. genannten Kornverteilungskriterien einhalten und umwelttechnisch geeignet sind .
In den Dammkörper eingebautes bindiges / gemischtkörniges Material ist zur Reduzierung
der Dammeigensetzungen auf DPr ≥ 97% (beim Einbau nichtbindiger / körniger Böden DPr
≥ 100%), im Bereich des obersten Meters grundsätzlich auf DPr ≥ 100% zu verdichten. Das
Material muss in Lagen ≤ 0,3 m Dicke eingebaut und verdichtet werden.
Unabhängig vom verwendeten Material sind für den Einbau und die Verdichtung die Vorgaben der ZTVE-StB 94, insbesondere Abschnitt 3 und Abschnitt 9 einzuhalten und im
Zuge der Eigenüberwachung durch die ausführende Firma nachzuweisen. Die Verdichtung
wird zweckmäßigerweise durch Plattendruckversuche geprüft. Es gelten sinngemäß die in
Tabelle 2 genannten Anforderungen für das Erdplanum. Die Verdichtungserfolg ist je Einbaulage zur prüfen.
Da neben den Dammeigensetzungen in geringem Umfang auch Setzungen des Untergrunds
zu erwarten sind, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Schüttung und Verdichtung
über das geplante Dammprofil hinaus und unter Ausnutzung einer möglichst langen Liegezeit. Falls erforderlich ist anschließend eine möglichst böschungsschonende Profilierung
(z.B. mittels Schneidlöffel) vorzunehmen.
5
5.1
BEURTEILUNG DER VERSICKERUNGSFÄHIGKEIT
RECHTLICHE ASPEKTE DER VERSICKERUNG
Das Untersuchungsgebiet befindet sich nach unserem Kenntnisstand nicht innerhalb eines
Trinkwasserschutzgebiets. Aufgrund der Randbedingungen (z. B. vorhandene Quellenfassungen, Abstand zur Bestandsbebauung) ist anzunehmen, dass eine Versickerung des Nie-
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derschlags von Dachflächen und befestigten Grundstücksflächen gemäß der Verordnung
über die Beseitigung von Niederschlagswasser von 19993 genehmigungspflichtig ist.
Unabhängig davon empfehlen wir, bei der Planung folgende Grundsätze zu berücksichtigen:
schadlose Beseitigung des zu versickernden Wassers über mindestens 30 cm mächti-
-
gen bewachsenen Boden (belebte Bodenzone)
-
Verzicht auf Dachflächen aus kupfer-, zink- oder bleihaltigen Materialien
-
Beurteilung des Einflusses der jeweiligen Nutzung der Fläche
Infolge der Versickerung von Wasser (aus Dachflächen oder befestigten Verkehrsflächen)
durch eine belebte Bodenschicht an der Geländeoberfläche werden schädliche Stoffe, die
im Regenabfluss sein können, weitgehend zurückgehalten. Versickerungsmaßnahmen, die
auf die belebte Bodenschicht verzichten, wie z.B. die reine Rigolenversickerung oder die
Schachtversickerung sind wegen des Fehlens der reinigenden Bodenschicht nicht zu empfehlen bzw. vielfach nicht zulässig.
5.2
BEURTEILUNG DER VERSICKERUNGSFÄHIGKEIT
5.2.1 Allgemeines
Gemäß ATV-Arbeitsblatt A 1384 sollte der Untergrund für Versickerungsanlagen eine
Durchlässigkeit kf = 10-3 m/s bis 10-6 m/s aufweisen, um einerseits ausreichende Aufenthaltszeiten und andererseits ausreichende Versickerungsfähigkeit sicherzustellen.
Die hier oberflächennah bis in Tiefen von ca. 0,8 m bis 2,4 m unter GOK erkundeten bindigen Böden sind damit für eine Versickerung ungeeignet, sie weisen Durchlässigkeiten
von kf < 1 x 10-7 m/s auf.
3
4
Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser vom 22.03.1999
ATV-A 138:
Arbeitsblatt, ATV-DVWK-Regelwerk: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, Januar 2002
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Nach der Auswertung der Untersuchungsergebnisse sind die im Untersuchungsgebiet unter
den Deckschichtböden anstehenden nichtbindigen Böden für eine Versickerung von Niederschlagswasser geeignet. Zur Abschätzung der Durchlässigkeit der Böden des Porengrundwasserleiters wurden in unserem bodenmechanischen Labor Kornverteilungen hergestellt. Aus den Kornverteilungskurven lassen sich Durchlässigkeiten zwischen ca. 5 x 10-4
m/s und 2 x 10-3 m/s abschätzen, wobei der untere Wert für die Bemessung von Versickerungseinrichtungen maßgebend wird.
Die im Bereich der vorgesehenen Versickerungsflächen angetroffenen steinigen KiesSand-Gemische bilden einen lokal begrenzten Porengrundwasserleiter, der voraussichtlich
mit dem benachbarten Mühlenbach unmittelbar korrespondiert, so dass ein zeitweiliger
Anstieg des Grundwassers ist bis etwa 0,1 m bis 0,2 m über dem Mühlenbachwasserstand
zu erwarten ist. Hinzu kommt eine mögliche Speisung des Grundwassers durch die oberhalb liegenden Quellen bzw. durch zufließendes Oberflächenwasser. Der in der Regel zu
fordernde Grundwasserflurabstand von 1 m ab Unterkante der Versickerungseinrichtung
zum höchsten Grundwasserstand kann dann nicht mehr eingehalten werden.
Fazit:
Der anstehende Baugrund ist für eine Versickerung von Niederschlagswasser über Mulden
oder Mulden-Rigolen-Systeme bei Anschluss an den tieferen Untergrund bedingt geeignet.
Da ein Grundwasseranstieg zeitweise bis knapp unter GOK zu erwarten ist, empfiehlt sich
als technisch einwandfreie Lösung der Anschluss der zu entwässernden Flächen an das
bestehende Kanalsystem.
5.2.2 Möglichkeiten der Versickerung von Wasser
Sofern die Versickerung von Niederschlagswasser trotz der ungünstigen Randbedingungen
realisiert werden soll, kommt eine Kombination aus Retention z.B. in Mulden und Versickerung über Sickeranbindungen an den durchlässigeren Untergrund infrage.
Als Muldenfläche wird bei einer maximalen Einstauhöhe von 0,5 m ca. 5 - 20 % der angeschlossenen Fläche benötigt (genaue Dimensionierung erforderlich). Die Sohlbreite einer
Mulde sollte wegen der Pflege mindestens ca. 3 m betragen und die Böschungen nicht steiler als 1 : 2,5 ausgeführt werden.
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Folgender Aufbau wird empfohlen:
Die belebte Bodenzone sollte aus einem humosen Oberboden in einer Mächtigkeit von ≥.
30 cm bestehen. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Versickerungsfähigkeit wird ein
sandiger Oberboden mit einer Durchlässigkeit von k ≥ 5 x 10-5 m/s empfohlen.
Es folgt eine gegenüber dem Oberboden und dem natürlich anstehenden Boden filterfeste
Sandschicht (z.B. Körnung 0,2 / 2 mm) ebenfalls in ca. 30 cm Stärke. Zur Verbesserung
des lateralen Wasserabflusses können in diese Sandschicht auf der Sohlfläche der Mulde
Dränagerohre (z.B. Durchmesser ≥ 100 mm) eingebettet und an die Sickeranbindungen
angeschlossen werden. Die Schlitzöffnungen müssen an die Körnung des Sandes angepasst
werden. Zur Gewährleistung der Filterfestigkeit kann in der Aushubsohle auch ein Trenngeotextil eingebaut werden.
Die Sickeranbindungen sollten sauber bis in die steinigen Kies-Sand-Gemische geführt und
mit einem sandigen Kies (k ≥ 3 x 10-3 m/s, d10 ≥ 0,5 mm) gefüllt werden. Das Material ist
lagenweise einzubauen und leicht zu verdichten. Sofern ein Einbau unter Wasser erfolgen
muss, ist sehr sorgfältiges Arbeiten erforderlich, da sich bei Aushub ausgeschwemmte
Feinanteile an der Aushubsohle sammeln können und hier eine undurchlässige Schicht
bilden, die die Versickerung stark beinträchtigen.
Wie erläutert ist damit zu rechnen, dass es bei den vorliegenden Verhältnissen zeitweise zu
einem Aufstau von Wasser in der speichernden Bodenschicht sowie in der Mulde selbst
kommt und dass dieses Wasser erst mit zeitlicher Verzögerung versickert. Aufgrund der
ungünstigen Grundwasserstände wird empfohlen, die Versickerungseinrichtungen mit einem Notüberlauf zur Vorflut (z.B. zum Mühlenbach) auszustatten.
Bei der Planung der Versickerungseinrichtungen sind zudem ausreichende Abstände insbesondere zur unterhalb liegenden Bestandsbebauung einzuhalten, um Vernässung der bestehenden Gebäude / Keller zu vermeiden. Es ist zu prüfen, ob bestehende oder geplante Bauteile (z. B. Keller) durch die Versickerungsmaßnahme beeinträchtigt werden. Hierfür empfiehlt es sich, den oberen Wert Bandbreite der Durchlässigkeiten anzusetzen. Ist kein ausreichend großer Abstand einzuhalten, werden erhöhte Anforderungen an die Dichtheit der
Keller (auch der Bestandsgebäude) gestellt. Der Topographie und den baulichen Randbe-
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dingungen angepasst, wäre eine Lage der Versickerungseinrichtungen eher in den tiefer
liegenden nördlichen Geländeabschnitten (nahe SCH B) zu bevorzugen. Erschwerend sind
hier jedoch geringere Grundwasserfluranstände als im südlichen Abschnitt (um SCH C) zu
erwarten.
Grundsätzlich sind die Wirtschaftlichkeit und die Genehmigungsfähigkeit einer derartigen
Lösung zu untersuchen.
6
SCHLUSSBEMERKUNG
Das geotechnische Modell des Baugrundes resultiert aus punktuellen Aufschlüssen. Der
nördliche Abschnitt des Untersuchungsgebietes konnte nicht untersucht werden, da keine
Betretungsrechte für die Baugrunderkundung erwirkt werden konnten. Da das aus den
verbleibenden Aufschlüssen abgeleitete Baugrundmodell Grundlage der ausgesprochenen
bautechnischen Empfehlung ist, empfiehlt sich eine Überprüfung der getroffenen Annahmen im Zuge der Bauausführung, um auf Abweichungen angemessen reagieren zu können.
Anfallende Aushubmaterialien wurden bisher nicht abfalltechnisch untersucht. Die Bodenproben wurden bei der geotechnischen Aufnahme organoleptisch auf eventuell vorhandene
schädliche Verunreinigungen geprüft. Lediglich bei Schurf SCH 3 wurden bis ca. 1 m unter GOK künstlich aufgefüllte Materialien erkundet. In den weiteren Aufschlüssen wurden
keine Auffälligkeiten festgestellt. Sofern beim Aushub auffällige Materialien angetroffen
werden bzw. Materialien außerhalb der Baustelle verwertet werden sollen, empfehlen wir,
diese zwecks Deklaration vor Ort als Haufwerk beproben zu lassen. Für die Durchführung
der chemischen Untersuchung ist eine Bearbeitungsdauer von ca. fünf Arbeitstagen einzurechnen.