I. Quartal 2012
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I. Quartal 2012
Kassenänderungen zum 01.01.2012 Kassenfusionen Gmünder EK Kassennummer 9589681 BKK Gesundheit Kassennummer 5830016 fusioniert zum 01.01.2012 mit BKK Gesundheit (ehem. Fahr) Kassennummer 7535396 Barmer >Berlin Kassennummer 9580001 BKK Axel Springer Kassennummer 1520103 unter Beibehaltung des Nummernkreises der Barmer. Die Kasse trägt den Namen BARMER GEK. Zum 01.01.2010 meldeten wir bereits die rechtliche Fusion, nun erfolgt zum 01.01.2012 die abrechnungstechnische Fusion. Ab Januar 2012 verwenden Sie bitte folgende Adresse: fusionieren zum 01.01.2012 mit DAK >Berlin Kassennummer 9567992 Es handelt sich um eine rechtliche Fusion. Alle Kassennummern bleiben weiterhin bestehen und werden separat abgerechnet. Es ändert sich lediglich der Kassenname in DAK Gesundheit. BARMER GEK Hauptverwaltung Standort Schwäbisch Gmünd Abt 1050-10 Gottlieb-Daimler-Str. 19 73529 Schwäbisch Gmünd Vereinigte IKK Kassennummer 3500693 BKK Schott-Rohrglas Kassennummer 8933049 fusionierte zum 01.08.2011 mit fusioniert zum 01.01.2012 mit IKK classic, HV Dresden Kassennummer 7202793 BKK A.T.U Kassennummer 8591499 Es handelt sich um eine rechtliche Fusion. Beide Kassennummern bleiben weiterhin bestehen und werden separat abgerechnet. Vorerst ändert sich nichts. unter Beibehaltung des Nummernkreises der BKK A.T.U. Die BKK Schott-Rohrglas wird durch die Fusion zur Wohnortkasse. BKK futur Kassennummern 4826197 + 4892110 BKK MAN u. MTU München Kassennummer 8433204 fusionieren zum 01.01.2012 mit fusioniert zum 01.01.2012 mit BKK VBU Kassennummer 9723913 Audi Betriebskrankenkasse Kassennummer 8534160 unter Beibehaltung des Nummernkreises der BKK VBU. unter Beibehaltung des Nummernkreises der Audi BKK. Seite 1 von 3 Stand: Januar 2012 BKK Pfeifer & Langen Kassennummer 4624901 fusioniert zum 01.01.2012 mit BKK ALP plus Kassennummer 4127692 Unter Beibehaltung des Nummernkreises der BKK ALP plus. Da die KZBV die Meldung der Fusion erst im April erhalten hat, wurde die Fusion zum 31.03.2012 im Bundeskassenverzeichnis eingepflegt. Namensänderungen Oetker BKK Kassennummer 3724238 BKK Ernst & Young Kassennummer 5732324 neuer Kassenname ab 01.01.2012: neuer Kassenname ab 01.01.2012: Heimat Krankenkasse Ernst & Young BKK Adressenänderung BKK MTU Friedrichshafen Kassennummer 7835333 neue Adresse ab sofort: BKK MTU Friedrichshafen Hochstraße 40 88045 Friedrichshafen Kassenschließungen BKK für Heilberufe Kassennummer 4628222 Die BKK für Heilberufe schließt zum 31.12.2011 ohne Rechtsnachfolger und befindet sich dann in Abwicklung. Zur Vermeidung von Problemen bei der Abrechnung bzw. Vergütung der Leistungen raten wir Ihnen, Behandlungen möglichst vor der Schließung der BKK für Heilberufe abzuschließen und unverzüglich abzurechnen. Plan- und aufschiebbare Leistungen wie ZE, PAR und KB sollten möglichst erst ab dem 01.01.2012 nach Einholung der Kostenzusage der neuen Krankenkasse begonnen werden. Noch nicht von der BKK für Heilberufe genehmigte Leistungsanträge (ZE, PAR, KB, KFO) sind von der neu gewählten Krankenkasse genehmigen zu lassen. Seite 2 von 3 Stand: Januar 2012 ZVD Bundesamt Kassennummer 0095102 Durch die Aussetzung der Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 wurde die Kasse für den Zivildienst zum 31.12.2011 geschlossen. Freiwillig Zivildienstleistende sind über ihre eigenen Krankenkassen versichert. Keine Kostenübernahme für Zivildienstleistende ab 01.01.2012 Durch den Beschluss der Bundesregierung und durch das am 2. Mai 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 ist die Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt. Die letzten Zivildienstleistenden sind im Dezember 2011 entlassen worden. Damit endete auch der Anspruch auf Heilkostenfürsorge aus dem Zivildienstgesetz, so dass letzter Anspruch- und Abrechnungsmonat der Dezember 2011 war. Zwangsläufig können ab dem 01.01.2012 keine Kosten für eine ärztliche/zahnärztliche Behandlung aus dem Zivildienstverhältnis mehr anfallen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA, vormals Bundesamt für den Zivildienst) angewiesen, ab dem 01.01.2012 eingehende Rechnungen, die nach dem 31.12.2011 erstellt wurden, unverzüglich zur Entlastung an den Absender zurückzugeben. Nicht betroffen sind Leistungen, die noch bis Dezember erbracht und im Januar abgerechnet wurden. Seite 3 von 3 Stand: Januar 2012