USA: Änderung des Verfahrens für
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USA: Änderung des Verfahrens für
Kundenmitteilung Custody - Tax Domestic D069 19. November 2007 USA: Änderung des Verfahrens für Kapitalmaßnahmen gemäß IRC Section 302 In Bezug auf die Kundenmitteilung A039 vom 15. Februar 2007 teilt Clearstream Banking 1 mit, dass ab 19. November 2007 Clearstream Banking Änderungen bezüglich des Verfahrens für Barausschüttungen aus Kapitalmaßnahmen gemäß Section 302 einführen wird. Von diesen Änderungen sind Kunden betroffen, die über ein Konto bei CBL oder CBF verfügen. Hintergrund Am 17. Oktober 2007 haben das US Treasury Department und der US Internal Revenue Service (IRS) Vorschläge für neue Bestimmungen in Bezug auf NRA-Quellensteuer- und Reporting-Verpflichtungen für US-Finanzinstitute im Hinblick auf Ausschüttungen durch Rückkäufe aktiv gehandelter Aktien veröffentlicht. Durch die vorgeschlagenen Bestimmungen werden das in dem in Kundenmitteilung A039 erwähnten Private Letter Ruling 2000552007 beschriebene Verfahren sowie das innerhalb von Clearstream Banking bereits angewandte Verfahren bestätigt. Änderungen bezüglich der steuerlichen Behandlung Quellensteuer-Verfahren Ab 19. November 2007 erfolgen sämtliche Barausschüttungen aus Kapitalmaßnahmen gemäß IRC Section 302 in Abhängigkeit davon, ob am Termin für die Barausschüttung bekannt ist, dass das jeweilige Ereignis IRC Section 302 unterliegt: • Sofern dies bekannt ist und die Kunden mindestens 2 Geschäftstage vor diesem Termin eine entsprechende Mitteilung von Clearstream Banking erhalten haben, erfolgt die Ausschüttung am Zuteilungstermin unter Abzug einer Quellensteuer in Höhe von 30%, oder • Sofern dies nicht bekannt ist, wird die Ausschüttung am Zuteilungstermin ohne Abzug einer Quellensteuer vorgenommen. Sobald die Information zur Verfügung steht, erhalten die Kunden eine entsprechende Mitteilung von Clearstream Banking und die Quellensteuer von 30% wird 2 Geschäftstage später abgebucht. Frist zur Einreichung von Unterlagen Anspruchsberechtigte Kunden müssen ihre Bescheinigungen für Übernahmen/Fusionen oder Quellensteuererklärungen innerhalb von 50 Tagen ab dem Zuteilungstermin für Übernahmen/ Fusionen bei Clearstream Banking einreichen. Erstattungsverfahren Kunden können ihre Bescheinigungen für Übernahmen/Fusionen oder Quellensteuererklärungen jederzeit innerhalb der vorstehend genannten 50-Tage-Frist einreichen. Die Quellensteuererklärung von Clearstream Banking wird bei Erhalt dieser Unterlagen entsprechend geändert und an den 1. Clearstream Banking bezieht sich in dieser Kundenmitteilung auf Clearstream Banking Frankfurt (CBF) und Clearstream Banking Luxemburg (CBL). CBF und CBL sind Unternehmen der Deutsche Börse Group. 19. November 2007 Domestic D069 (1) Steuerbeauftragten weitergeleitet. Die Erstattung erfolgt, sobald die Zahlung des Steuerbeauftragten eingegangen ist. Hinweis: Dieses Erstattungsverfahren ist abhängig von der Verfügbarkeit von Barmitteln beim Steuerbeauftragten. Hierbei gilt das Eingangsprinzip ("first come, first served"). Clearstream Banking übernimmt keine Garantie für den Zeitpunkt des Eingangs der Erstattungszahlungen. Kunden, deren Bescheinigungen oder Quellensteuererklärungen nach Ablauf der 50-Tage-Frist eingehen, können den Erstattungsservice von Clearstream Banking nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall muss die Erstattung direkt beim IRS beantragt werden. Weitere Informationen Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk unter: E-Mail: Telefon: Fax: Luxemburg Frankfurt [email protected] [email protected] +352-243-32835 +49-(0) 69-2 11-1 3821 +352-243-632835 +49-(0) 69-2 11-61 3821 oder vom Clearstream Banking Customer Service oder von Ihrem Relationship Officer. Allgemeine Informationen zu Produkten und Services von Clearstream Banking sind der Clearstream Banking-Website unter www.clearstream.com zu entnehmen. Haftungsausschluss Circular 230 Angaben zu US-Steuerfragen in diesem Dokument (einschließlich Anhänge) dienen nicht der Vermeidung von Steuerstrafen in den Vereinigten Staaten, sind nicht zu diesem Zweck verfasst und können nicht dementsprechend verwendet werden. 19. November 2007 Domestic D069 (2)