Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk (BHKW)
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Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk (BHKW)
Joachim Kind Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk (BHKW) Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk (BHKW) Wer mit einer Photovoltaikanlage Geld sparen und die Umwelt schonen will, muss sich auskennen. Der Staat fördert Ihr Engagement mit einer Vergütung für eingespeisten Strom sowie mit verschiedenen Förderprogrammen. Die Broschüre zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Photovoltaikanlage oder Ihr Kleinkraftwerk reibungslos und kostengünstig errichten und was der laufende Betrieb für Einkommen- und Umsatzsteuer bedeutet. Die Neuauflage berücksichtigt neben der EEG-Reform 2014 die Änderungen bei den Förderprogrammen. Außerdem wurde der Beitragsteil zur Einkommen- und Umsatzsteuer ausgebaut. Neu hinzugekommen sind Ausführungen zum Eigenverbrauch, zu den Kosten für Dacheindeckung und Dachsanierung, zum Investitionsabzugsbetrag sowie zur Vorsteuer für Batteriespeicher. ❚ ❚ ❚ ❚ Förderung sichern Einnahmen erzielen Steuern sparen Umwelt entlasten ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ Eignet sich mein Haus für eine Photovoltaikanlage? Was muss ich baurechtlich beachten? Wie groß sollte die Anlage sein, welche Komponenten benötige ich? Wie hoch werden Kosten und Einnahmen sein? Wie fördert der Staat meine Anlage? Wie wird meine Anlage in der Steuererklärung berücksichtigt? Um welche Genehmigungen und Formalitäten muss ich mich kümmern? Wie finde ich die richtigen Fachleute? Muss der Energieversorger meinen Strom einspeisen? Welche Versicherungen und Verträge sind notwendig? Mit ausführlichem Glossar, nützlichen Adressen, Checklisten, Musterberechnungen und umfassendem Stichwortverzeichnis. ISBN: 978-3-86817-657-5 978-3-86817-657-5_aka_st-Photovoltaik_Cov.indd Alle Seiten Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk (BHKW) Aus dem Inhalt: 20.03.15 13:48 Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk (BHKW) Joachim Kind Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag | Mannheim Photovoltaik.indb 1 27.03.2015 11:07:28 Joachim Kind, Dipl. Ing. (FH) Nach dem Studium der Versorgungstechnik an der Fachhochschule Trier war der Autor zunächst mehrere Jahre als Planungsingenieur für Heizung– Lüftung–Sanitär in München und im Saarland beschäftigt. Anschließend arbeitete er im Bereich technische Beratung, Schulung und Vorakquisition für einen großen Heiztechnik-Konzern in Luxemburg. Seit 2006 ist er im eigenen Ingenieurbüro als Energieberater und Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung in Saarburg (Rheinland-Pfalz) tätig. 2014 ist er vom TÜV Rheinland als Gutachter für Photovoltaik-Anlagen zertifiziert worden. Kontakt: www.ktec-saarburg.de © 2015 by Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag Wolters Kluwer Deutschland GmbH Postfach 10 01 61 · 68001 Mannheim Telefon 0621/8626262 Telefax 0621/8626263 www.akademische.de 9., überarbeitete Auflage Stand: 2015 Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Redaktion: Dipl.-Kfm. Ulrich Schneider-Fresenius Verlagsleitung: Hubert Haarmann Herstellung und Satz: Nathalie Haspel Layout: futurweiss, Wiesbaden Umschlaggrafik: © Omika – Fotolia.com Druck: CPI – Clausen & Bosse, Leck ISBN 978-3-86817-657-5 Photovoltaik.indb 2 27.03.2015 11:08:23 Vorwort | Liebe Leserin, lieber Leser, wichtige Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen ergeben sich durch die EEG-Reform 2014, die am 1.8.2014 in Kraft getreten ist – mit unterschiedlichen Konsequenzen: Bei Neuanlagen tritt an die Stelle einer staatlich festgelegten festen Einspeisevergütung die Direktvermarktung mit einer sogenannten gleitenden Marktprämie. Allerdings greift diese Regelung erst für Anlagen über 500 Kilowatt (kW), ab 2016 sinkt diese Schwelle auf 100 kW. Die meisten Betreiber von Photovoltaikanlagen auf dem Dach ihres privaten Wohnhauses erhalten somit weiterhin eine feste Einspeisevergütung. Aber es gibt leider auch Unerfreuliches zu berichten: Seit 1.8.2014 muss für den Eigenverbrauch an Solarstrom EEG-Umlage gezahlt werden, davor war die Eigenversorgung von der Umlage befreit. Wenn es sich beim Anlagenbetreiber und Verbraucher um die gleiche Person handelt, werden zunächst aber nur 30% der Umlage fällig, ab 2017 sind 40% der jeweils geltenden EEG-Umlage zu zahlen. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Weiterhin vollkommen befreit von der EEG-Umlage sind Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 kW und höchstens 10 Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr. Für Betreiber bestehender Photovoltaikanlagen gilt ein Bestandsschutz. Das bedeutet: Der solar erzeugte Strom wird weiterhin in der Höhe vergütet, die am Tag der Inbetriebnahme galt. Weiterhin bleiben Bestandsanlagen auch von der EEG-Umlage auf den selbstverbrauchten Strom verschont, soweit sie den Selbstverbrauch bereits am 1.8.2014 genutzt haben. In dieser Auflage berichten wir ausführlich über diese Änderungen sowie alle anderen wichtigen staatlichen Förderungen für Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke. Außerdem gehen wir verstärkt auf die Wirtschaftlichkeit einer Investition in Photovoltaik ein. Ein komplettes Kapitel widmet sich darüber hinaus allen wichtigen Themen, mit denen speziell Betreiber von Bestandsanlagen unbedingt vertraut sein sollten. Fazit: In der vorliegenden Broschüre bekommen Sie alle Informationen, um die finanziellen Förderungen für Ihre Photovoltaikanlage und Ihr BHKW voll ausschöpfen zu können. Denn die Erzeugung erneuerbarer Energien bleibt weiterhin attraktiv – sowohl für die Umwelt als auch für Ihren Geldbeutel. Mit den besten Grüßen Ihre »Steuertipps«-Redaktion | Photovoltaik.indb 3 3 27.03.2015 11:08:23 | Vorwort 4 | Photovoltaik.indb 4 27.03.2015 11:08:23 Inhalt | Inhalt 1 Allgemeine Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.2 Erneuerbare Energien und sich aufbrauchende Energien . . . . . . . 11 1.2.1 Welche Energieformen stehen zur Verfügung? . . . . . . . . . . 11 1.2.2 Die erneuerbaren Energien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2 Nutzung im privaten Bereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1 Solarenergie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1.1 Photovoltaik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1.2 Solarthermie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1.3 Rechnet sich die Investition in eine Neuanlage überhaupt noch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1.4 Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung. . . . . . . . . . . . 2.1.5 Das sollten Betreiber bestehender Anlagen unbedingt wissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Kraft-Wärme-Kopplung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 13 13 13 13 14 17 21 23 Gesetzliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 3.1 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1.1 Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen (§ 51 EEG) 3.1.2 Geplanter Zubaukorridor (§ 31 EEG). . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1.3 Photovoltaikanlagen auf Nichtwohngebäuden (§ 51 Abs. 3 EEG). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1.4 Definition der Inbetriebnahme (§ 5 Abs. 21 EEG) . . . . . . . 3.1.5 Einspeisemanagement (§ 14 EEG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1.6 Technische Vorgaben (§ 9 EEG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1.7 50,2-Hz-Problematik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2 Neuerungen durch das EEG 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2.1 Was bedeuten sie für Bestandsanlagen? . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2.2 Was hat sich für Neuanlagen geändert? . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2.3 Vergütung für die Einspeisung aus Biomasseanlagen. . . . . 3.3 Kraft-Wärme-Kopplung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.3.1 Energiesteuergesetz und Kraft-Wärme-Kopplung mit fossilen Brennstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.3.2 Vergütung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. . . 3.3.3 Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen . . . . . . . . . . . 3.4 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) . . . . . . . . . . . . 3.5 Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.6 Checkliste: Das sollten Sie beachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 25 26 27 28 28 28 29 30 30 30 34 36 36 37 40 41 44 45 | Photovoltaik.indb 5 5 27.03.2015 11:08:23 | 4 5 Inhalt Finanzierung und Förderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.1 Investitions- und Betriebskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2 Förderprogramme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2.1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2.2 Energiesteuergesetz und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz 4.2.3 Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen . . . . . . . . . . . 4.2.4 KfW-Programm »Erneuerbare Energien – Photovoltaik« (Nr. 274) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2.5 KfW-Programm »Erneuerbare Energien – Batteriespeicher« . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2.6 KfW-Programm »Energieeffizient Sanieren« (Nrn. 151, 152, 430). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2.7 KfW-Programm »Energieeffizient Bauen« (Nr. 153) . . . . . 4.2.8 KfW-Programm »Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung« (Nr. 431) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2.9 Sonderfonds Energieeffizienz KMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2.10 Vor-Ort-Beratung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 47 48 49 49 49 50 51 53 57 58 58 60 Erneuerbare Energien und Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 5.1 Fragebogen des Finanzamts zur steuerlichen Erfassung . . . . . . . . 61 5.1.1 Angaben zu den Einkommensteuer-Vorauszahlungen . . . 64 5.1.2 Angaben zur Umsatzsteuer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 5.1.3 Schrift- und Zahlungsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 5.2 Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 5.2.1 Die Photovoltaikanlage in Ihrer Steuererklärung . . . . . . . . 68 5.2.2 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben . . . . . . . . . . . . . 69 5.2.3 So ermitteln Sie Ihren Gewinn (als Kleinunternehmer) . . 88 5.2.4 Besonderheiten bei Blockheizkraftwerken. . . . . . . . . . . . . . 90 5.3 Umsatzsteuer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 5.3.1 Unternehmer sind umsatzsteuerpflichtig . . . . . . . . . . . . . . . 91 5.3.2 Vorsteuerabzug: Nur bei ordnungsgemäßer Rechnung oder Gutschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 5.3.3 Vorsteuerabzug für Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 5.3.4 Vorsteuer für das Gebäude . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 5.3.5 Vorsteuer für Batteriespeicher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 5.3.6 Kleinunternehmer-Regelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 5.3.7 Umsatzsteuer-Voranmeldungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 5.3.8 Umsatzsteuer-Jahreserklärung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 5.3.9 Besonderheiten bei Blockheizkraftwerken. . . . . . . . . . . . . 108 6 | Photovoltaik.indb 6 27.03.2015 11:08:23 Inhalt 5.4 Eigenverbrauch bei Einkommen- und Umsatzsteuer . . . . . . . . . . 5.4.1 Ermittlung des Eigenverbrauchs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.4.2 Eigenverbrauch bei der Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . 5.4.3 Eigenverbrauch bei der Umsatzsteuer. . . . . . . . . . . . . . . . . 5.5 Gewinnermittlung und Umsatzsteuer 2014: Berechnungsbeispiele. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.5.1 Ermittlung der Umsatzsteuer 2014 (ohne Kleinunternehmer-Regelung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.5.2 Ermittlung des Gewinns 2014 (ohne Kleinunternehmer-Regelung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.5.3 Ausgefüllte Steuerformulare 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.5.4 Umsatzsteuer und Gewinn 2014 bei teilweisem Eigenverbrauch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.6 Grunderwerbsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 111 111 113 114 115 115 116 118 125 128 Das sollten Sie zur Technik wissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 6.1 Photovoltaik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.1.1 Allgemeine Funktion einer Photovoltaik-Anlage . . . . . . . 6.1.2 Bestandsanalyse: Eignet sich mein Haus für eine Photovoltaikanlage?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.1.3 Strahlungsangebot der Sonne. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.1.4 Komponenten einer Photovoltaikanlage . . . . . . . . . . . . . . 6.1.5 Stromspeicher – die Technologie der Zukunft?. . . . . . . . . 6.1.6 Allgemeine Ertragsvorhersage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2 Kraft-Wärme-Kopplung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2.1 Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung . . . . . . . . . . . . . . 6.2.2 Wo können BHKW sinnvoll eingesetzt werden?. . . . . . . . 6.2.3 Einspeisung oder Selbstverbrauch: Was ist sinnvoller? . . 6.2.4 Beispielsrechnung für eine BHKW-Anlage . . . . . . . . . . . . 7 | 129 129 130 133 134 149 152 153 153 156 158 159 Planung und Ausführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 7.1 Checkliste: Woran müssen Sie denken? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.2 Welcher Typ sind Sie? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.2.1 Der Selbstbauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.2.2 Ausführung mithilfe eines Fachhandwerkers . . . . . . . . . . 7.2.3 Ausführung mithilfe eines Fachplaners . . . . . . . . . . . . . . . 7.3 Genehmigungen und Formalitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.3.1 Netzbetreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.3.2 Inbetriebnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.3.3 Clearingstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.3.4 Anmeldung und Einspeisevertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.3.5 Bundesnetzagentur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 163 163 164 165 167 167 168 168 168 169 | Photovoltaik.indb 7 7 27.03.2015 11:08:23 | Inhalt 7.3.6 Schornsteinfeger. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.3.7 Baugenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.3.8 Versicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.4 Gefahren durch Photovoltaikanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.4.1 Brand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.4.2 Einsturz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 169 170 171 171 172 8 Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 9 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 9.1 9.2 9.3 9.4 Anlage 1: Nützliche Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 2: Gesetzes- und Verordnungstexte im Internet . . . . . . . . Anlage 3: Maße und Einheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4: Erlasse der Finanzverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.4.1 Ertragsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.4.2 Vorsteuerberichtigungszeitraum nach § 15a UStG für Betriebsvorrichtungen, die wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.4.3 Grundstücksveräußerungen mit Solar- oder Photovoltaikanlagen, Gegenleistung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 184 184 186 186 193 194 10 Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 8 | Photovoltaik.indb 8 27.03.2015 11:08:23 Einleitung 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung | Seit dem UN-Klimabericht 2007 sind sich die Wissenschaftler einig, dass Kohlendioxid, neben anderen Gasen, maßgeblich am Treibhauseffekt beteiligt ist. Wichtige Meilensteine in den Bestrebungen, den Ausstoß an Treibhausgasen zu verringern, wurden jedoch bereits 1997 in dem allseits bekannten Kyoto-Protokoll der Vereinten Nationen festgelegt. Dazu muss man wissen, dass bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Öl, Gas oder Kohle immer Kohlendioxid (CO2) freigesetzt wird – egal ob dies zu Zwecken der Gebäudebeheizung im privaten Bereich oder zur Stromerzeugung in einem Kraftwerk geschieht. Da fossile Energieträger Kohlenwasserstoffverbindungen sind, in denen das Kohlendioxid chemisch gebunden ist, lässt sich deren Freisetzung bei der Verbrennung nicht verhindern. Das Ziel muss also sein, den Verbrauch der fossilen Energieträger durch modernste Anlagentechnik und eine hoch wärmedämmende Gebäudehülle zu reduzieren oder sie mithilfe erneuerbarer Energien zu ersetzen. Verschiedene staatliche Förderprogramme sollen mithilfe von finanziellen Anreizen die Bereitschaft stärken, in neue Technologien oder Sanierungen zu investieren. Damit beschäftigt sich diese Broschüre ausführlich. Aber auch eine Verschärfung der Gesetze soll einen gewissen Handlungsdruck erzeugen. Die Energiepolitik der Europäischen Union zwingt die Mitgliedsstaaten durch die Umsetzung der EU-Verordnungen in nationale Gesetze dazu. Ein Beispiel dafür ist die Einführung des Verkaufsverbots für konventionelle Glühlampen. Seit 2009 sind diese Glühlampen sukzessive aus unseren Läden verschwunden. Seit September 2012 ist der Verkauf von Glühlampen mit mehr als zehn Watt verboten. Weitaus stärkere Auswirkungen haben die regelmäßigen Novellierungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), die stets weitere Erhöhungen des Wärmeschutzes sowie eine Senkung des Primärenergiebedarfs im Bereich der Neubauten fordert. Das Erneuerbare-EnergienWärmegesetz schreibt bereits seit 2008 den Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten verpflichtend vor. Durch die Einführung des Energieausweises für Alt- und Neubauten, der Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes liefert, soll ebenfalls Handlungsdruck erzeugt werden. Schlechte Ergebnisse im Energieausweis werden sich künftig negativ auf die Vermietung und den Verkauf von | Photovoltaik.indb 9 9 27.03.2015 11:08:23 | Einleitung Immobilien auswirken. Da die Höhe der Kfz-Steuer bereits abhängig vom CO2Ausstoß eines Fahrzeuges ist, liegt der Gedanke nahe, dass zukünftig auch die Einführung einer CO2-Steuer für Gebäude beschlossen werden könnte. Da der Energieausweis den spezifischen CO2-Ausstoß dokumentiert, wäre er das ideale Werkzeug dazu. Im Hinblick darauf empfiehlt es sich, bereits jetzt auf CO2senkende Maßnahmen zu setzen. Leider hat die mangelnde Weitsichtigkeit in der Energiepolitik in der jüngsten Vergangenheit der Photovoltaikbranche großen Schaden zugeführt. Die hohen Einspeisevergütungen der vergangenen Jahre hatten einen wahren Boom in den Jahren 2010 bis 2012 zur Folge. Die langfristige Verpflichtung der Vergütungszahlungen an die Anlagenbetreiber führte wiederum zu hohen Umlagezahlungen (EEG-Umlage), die von allen Stromkunden getragen werden mussten. Die heftigen Kurskorrekturen in den Jahren 2013 und 2014 dieser überaus großzügigen Förderpolitik hatten dann wiederum einen massiven Einbruch der Zahl an installierten Anlagen zur Folge. Der Zubau im ersten Halbjahr 2014 war um 45 % geringer als der in 2013. Insolvenzen bei vielen Unternehmen quer durch die Branche waren leider das Resultat. Durch die stark gesunkenen Einspeisevergütungen für den Strom aus Photovoltaikanlagen liegt der Fokus noch stärker als zuvor auf dem Eigenverbrauch des produzierten Stroms (auch Direktverbrauch genannt). Bei den derzeitigen hohen Strompreisen und den relativ geringen Einspeisevergütungen lassen sich nur noch so wirtschaftliche Anlagen errichten. Photovoltaikanlagen, die den gesamten Strom einspeisen, könnten nur dann wirtschaftlich betrieben werden, wenn der spezifische Anlagenpreis pro Kilowatt Anlagenleistung bei unter € 1 000,– liegt. Dieser Preis ist jedoch derzeit nicht realistisch. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung intelligenter und bezahlbarer Stromspeicher in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Siehe hierzu auch das Kapitel »KfW-Programm Erneuerbare Energien – Batteriespeicher«. Beherzigt man diese Planungsgrundsätze, kann die Anschaffung einer Photovoltaikanlage immer noch eine lohnende Sache sein. Unter dem ökologischen Aspekt ist sie dies ohnehin. 10 | Photovoltaik.indb 10 27.03.2015 11:08:23 Neuerungen durch das EEG 2014 | Feste Einspeisevergütung für Kleinanlagen Die derzeitigen Vergütungssätze stellen wir in der folgenden Tabelle dar. Die aktuellen Vergütungssätze können Sie übrigens regelmäßig auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden (www.bundesnetzagentur.de). Vergütungssätze in Cent / kWh – Feste Einspeisevergütung (Kleinanlagen bis einschl. 500 kWp) Inbetriebnahme Dachanlagen Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich bis 10 bis 40 bis 500 und Anlagen auf Freiflächen kWp kWp kWp bis 500 kWp ab 1. 8. 20141) 12,75 12,40 11,09 8,83 Degression2) 0,50 % ab 1. 9. 2014 12,69 12,34 11,03 8,79 Degression3) 0,25 % ab 1. 10. 2014 12,65 12,31 11,01 8,76 Degression3) 0,25 % ab 1. 11. 2014 12,62 12,28 10,98 8,74 Degression3) 0,25 % ab 1. 12. 2014 12,59 12,25 10,95 8,72 1) Anzulegende Werte nach § 51 Abs. 2 EEG 2014; Managementaufwand von 0,4 Cent / kWh nach § 37 Abs. 3 EEG 2014 ist bereits abgezogen. 2) Basisdegression 0,5 % nach § 31 Abs. 2 EEG 2014. 3) Degressionsberechnung nach § 31 EEG 2014. Wie bereits im vorangegangenen Kapitel erläutert, stellt die Höhe der Einspeisevergütung sowieso nicht mehr den entscheidenden Beitrag zu einer wirtschaftlichen Photovoltaikanlage dar, sondern die Direktverbrauchsquote (Eigenverbrauchsquote). Betreiber neuer größerer Anlagen (ab 500 kW, bzw. 2016 ab 100 kW) müssen also künftig ihren Strom selbst vermarkten. Sofern der Anlagenbetreiber seinen Strom nicht direkt an Endabnehmer vermarkten kann, muss er sich einen Direktvermarkter suchen. Zusätzlich zu dem auf dem Strommarkt erzielten Erlös kann der Anlagenbetreiber eine Marktprämie erhalten. Höhe der Marktprämie Die Höhe der Marktprämie ist die Differenz aus der theoretischen Einspeisevergütung (»anzulegender Wert«) der betreffenden Photovoltaikanlage und dem durchschnittlichen Preis an der Strombörse. | Photovoltaik.indb 31 31 27.03.2015 11:08:25 | Neuerungen durch das EEG 2014 Anzulegender Wert in Cent / kWh – Marktprämienmodell (ab 500kWp verpflichtend): Inbetriebnahme Dachanlagen Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, bis 10 bis 40 bis 1 Dachanlagen bis 10 MWp kWp kWp MWp und Anlagen auf Freiflächen bis 10 MWp ab 1. 8. 20141) 13,15 12,80 11,49 9,23 Degression2) 0,50 % ab 1. 9. 2014 13,08 12,74 11,43 9,18 Degression3) 0,25 % ab 1. 10. 2014 13,05 12,70 11,40 9,16 Degression3) 0,25 % ab 1. 11. 2014 13,02 12,67 11,38 9,14 Degression3) 0,25 % ab 1. 12. 2014 12,99 12,64 11,35 9,12 1) Anzulegende Werte nach § 51 Abs. 2 EEG 2014. 2) Basisdegression 0,5 % nach § 31 Abs. 2 EEG 2014. 3) Degressionsberechnung nach § 31 EEG 2014. » Beispiel: Eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 650 kWp wird im September 2014 in Betrieb genommen. Die Marktprämie dafür berechnet sich wie folgt: Marktprämie= Anzulegender Wert (»theoretische« Einspeisevergütung)./. durchschnittlicher Preis (Monatsmittelwert Strombörse) Anzulegender Wert (»theoretische« Einspeisevergütung): 10 kW × 13,08 ct + 30 kW × 12,74 ct. + 610 kW × 11,43 ct 650 kW = 11,52 ct / kWh Monatsmittelwert der Strombörse im September 2014: 3,618 ct / kWh Marktprämie: 11,52ct / kWh – 3,618 ct / kWh = 7,902 ct / kWh Kosten für eine Direktvermarktung fallen bei der festen Einspeisevergütung nicht an. Dies spiegelt sich in den Vergütungen für die feste Einspeisevergütung und den anzulegenden Werten wider. Die Differenz der einzelnen Werte beträgt 0,4 ct / kWh und stellt den Ausgleich für die Kosten der Vermarktung des Stroms dar. Voraussetzung für den Erhalt der Marktprämie und den Anspruch auf Ausfallvergütung, falls ausnahmsweise der Strom vorübergehend nicht direkt vermarktet werden kann, ist, dass die Photovoltaikanlage fernsteuerbar ist (§ 36 EEG). Fernsteuerbar ist eine Photovoltaikanlage dann, wenn die jeweilige IstEinspeisung abrufbar und die Einspeiseleistung ferngesteuert reduzierbar ist. 32 | Photovoltaik.indb 32 27.03.2015 11:08:25 Gewinnermittlung und Umsatzsteuer 2014: Berechnungsbeispiele | Wie Sie den Eigenverbrauch konkret in Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung berücksichtigen müssen, entnehmen Sie dem Beispiel im Kapitel »Umsatzsteuer und Gewinn 2014 bei teilweisem Eigenverbrauch«. 5.5 Gewinnermittlung und Umsatzsteuer 2014: Berechnungsbeispiele 5.5.1 Ermittlung der Umsatzsteuer 2014 (ohne Kleinunternehmer-Regelung) Sie schaffen sich am 2. 11. 2014 eine Photovoltaikanlage an. Die Anschaffungskosten betragen netto € 16 806,72. Die Umsatzsteuer aus diesen Kosten (€ 3 193,28) erhalten Sie sofort im Jahr der Anschaffung zurück. Dadurch vermindert sich auch die Abschreibung. An laufenden Kosten und damit Betriebsausgaben fallen 2014 an: € 35,– (brutto) für die Wartung der Anlage und € 30,– (brutto) für die Zählerüberlassung. Die für die Anschaffung der Anlage gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) und die Vorsteuer aus den Betriebskosten zählen zu den Betriebsausgaben. So ermitteln Sie die Vorsteuer: Vorsteuer aus dem Betrieb der Anlage (aus Wartung € 35,– und Zählerüberlassung € 30,–) Vorsteuer aus Anschaffungskosten Summe € 10,38 € 3 193,28 € 3 203,66 Vom Netzbetreiber erhalten Sie im November und Dezember 2014 zwei Abschlagszahlungen auf die Einspeisevergütung von brutto jeweils € 200,–. Darin enthalten sind € 63,86 Umsatzsteuer (für beide Monate). Die Abschlagszahlungen und die darauf vom Netzbetreiber entrichtete Umsatzsteuer gehören zu Ihren Betriebseinnahmen. Für die Umsatzsteuer-Erstattung ergibt sich folgende Berechnung: Abschlagszahlungen vom Netzbetreiber (November und Dezember) ./. Summe der Vorsteuer Erstattung vom Finanzamt für 2014 Umsatz € 400,– Steuer € 63,86 ./. € 3 203,66 € 3 139,80 | Photovoltaik.indb 115 115 27.03.2015 11:08:30 | Gewinnermittlung und Umsatzsteuer 2014: Berechnungsbeispiele Den Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer aus den Anschaffungskosten der Anlage haben Sie für das Jahr, in dem Sie die Photovoltaikanlage angeschafft haben. In den nachfolgenden Jahren können Sie nur noch die geringe Vorsteuer aus den laufenden Betriebskosten geltend machen. Die vom Finanzamt für 2014 erstattete Vorsteuer von € 3 203,66 zählt in Ihrer Gewinnermittlung zu den Betriebseinnahmen – und zwar im Jahr des Zuflusses. Wenn Sie die Vorsteuer aufgrund Ihrer ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung am 10. 12. 2014 vom Finanzamt noch bis Ende 2014 gutgeschrieben bekommen haben, gehört sie in die Gewinnermittlung des Jahres 2014. 5.5.2 Ermittlung des Gewinns 2014 (ohne Kleinunternehmer-Regelung) Sie schreiben Ihre Photovoltaikanlage linear ab. Außerdem nutzen Sie die maximale Sonderabschreibung von 20 % im ersten Betriebsjahr. Im Jahr 2013 bildeten Sie einen Investitionsabzugsbetrag von € 6 600,– (= 40 % der geschätzten Anschaffungskosten von € 16 500,– netto). Er wird bei der Abschreibung der Photovoltaikanlage und damit als Betriebsausgabe (Herabsetzungsbetrag) berücksichtigt, bei der Gewinnermittlung jedoch wieder hinzugerechnet. Die Abschreibung auf die Photovoltaikanlage ermitteln Sie wie folgt: AfA Kaufpreis netto ./. Herabsetzungsbetrag nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG AfA-Bemessungsgrundlage lineare AfA (5 %) für zwei Monate Sonder-AfA nach § 7 EStG (20 %) Summe der Abschreibungen € 16 806,72 € 6 600,_–_ € 10 206,72 € 6 600,_–_ € 85,06 € 2 041,35 € 8 726,41 An Betriebsausgaben entstehen darüber hinaus Schuldzinsen von monatlich € 75,–. Das entspricht 6 % Jahreszins für einen Darlehensbetrag von € 15 000,–. Für November und Dezember ergibt das einen Zinsbetrag von insgesamt € 150,–. Betriebseinnahmen: Abschlag Einspeisevergütung November und Dezember (Geldeingang Dezember 2014) Umsatzsteuer auf Einspeisevergütung in 2014 erstattete Vorsteuer Summe 116 € 336,14 € 63,86 € 3 139,80 € 3 539,80 | Photovoltaik.indb 116 27.03.2015 11:08:30 Gewinnermittlung und Umsatzsteuer 2014: Berechnungsbeispiele | Betriebsausgaben: Abschreibung Anlage Zählerüberlassung (€ 30,– ./. USt € 4,79) Wartung (€ 35,– ./. USt € 5,59) Schuldzinsen Vorsteuer Summe Gewinnermittlung: Summe der Betriebseinnahmen ./. Summe der Betriebsausgaben + Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag = Verlust € 8 726,41 € 25,21 € 29,41 € 150,_–_ € 3 203,66 € 12 134,69 ./. + = € 3 539,80 € 12 134,69 € 6 600,_–_ € 1 994,89 | Photovoltaik.indb 117 117 27.03.2015 11:08:30 | Gewinnermittlung und Umsatzsteuer 2014: Berechnungsbeispiele 5.5.3 Ausgefüllte Steuerformulare 2014 Formular: Umsatzsteuererklärung 118 | Photovoltaik.indb 118 27.03.2015 11:08:30 Photovoltaik | Wenn Sie den Wechselrichter für eine netzunabhängige Anlage benötigen, an die nur einfache elektrische Geräte wie Leuchten, Wasserkocher oder Heiz- und Kühlgeräte angeschlossen werden, genügen oft einfache, preisgünstige Wechselrichter. Allgemein bekannt sind die Spannungswandler aus dem Auto- oder Campingzubehör. Hier wird üblicherweise der Gleichstrom einer 12- oder 24-Volt-Autobatterie in eine Wechselspannung von 230 Volt umgewandelt. Diese preisgünstigen Modelle genügen jedoch nicht den Ansprüchen an einen Wechselrichter, dessen Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden soll. Wenn Sie Strom ins Netz einspeisen wollen oder mit der netzunabhängigen Anlage Geräte der Unterhaltungselektronik sowie Computer o. Ä. betreiben, muss der Wechselrichter eine netzidentische Wechselspannung mit »sauberer« Sinusform aufweisen. Mit einem Oszilloskop kann dies in Form einer sinusförmigen Welle dargestellt werden. Damit steht der Wechselstrom im Gegensatz zum Gleichstrom, der immer die gleiche Stromstärke und Richtung besitzt. Zur Einspeisung ins Netz dürfen nur Wechselrichter verwendet werden, die von den Netzbetreibern anerkannt sind. Man bezeichnet sie auch als Netzeinspeise-Wechselrichter. Kleinere Anlagen bis ca. 5 kW Leistung speisen den Strom meist einphasig ein. Größere Anlagen speisen über drei Phasen in das öffentliche Netz ein. Wahl des »richtigen« Wechselrichters: Das sollten Sie beachten Neben den Anforderungen der EVU sind die Anforderungen des Anlagenbetreibers, nämlich möglichst viel Strom zu erzeugen, maßgeblich für die Wahl des richtigen Wechselrichters. Der Wechselrichter sollte in der Lage sein, die solare Eingangsspannung auch bei nur mäßiger Strahlungsleistung der Sonne so weit aufzubereiten, dass sie ins Netz eingespeist werden kann. Die Wechselrichter haben einen oberen und einen unteren Eingangsspannungsbereich. Unterhalb des unteren Spannungsbereiches arbeitet der Wechselrichter überhaupt nicht. Er erzeugt dann auch keinen Strom. Eine Spannung oberhalb des oberen Spannungsbereiches könnte den Wechselrichter zerstören. Deshalb ist es wichtig, den für die geplante Photovoltaikanlage richtigen Wechselrichter zu wählen. Wichtige Größe eines Wechselrichters ist der zuvor genannte Eingangsspannungsbereich. Wie bereits erwähnt, errechnet sich die maximale Solarspannung einer Photovoltaikanlage, bei der die einzelnen Module in Reihe geschaltet sind, aus der Addition der Moduleinzelspannungen. | Photovoltaik.indb 141 141 27.03.2015 11:08:40 | Photovoltaik » Beispiel: Ein Modul hat eine Nennleistung PMPP = 175 Wp und eine Nennspannung UMPP = 35,2 V. In der Anlage sind zehn Module in Reihe geschaltet. Die maximale Eingangsspannung beträgt somit 352 V. Hat der Wechselrichter einen Eingangsspannungsbereich von 150 bis 400 V, so beginnt er erst ab 150 V solarer Eingangsspannung zu arbeiten, d. h., er speist Strom mit einer Spannung von 230 V und 50 Hz in das öffentliche Netz ein. Eine Spannung unterhalb von 150 V, bei sehr schwacher Solarstrahlung also, wird von diesem Wechselrichter gänzlich ignoriert. Konsequenz: Es kann dann kein Strom eingespeist werden. Einspeisung über Wechselrichter Bei der Wahl des richtigen Wechselrichters ist also darauf zu achten, dass er auf die geplante Photovoltaikanlage und deren Eingangsspannung und Leistung abgestimmt ist. Aufgrund der wetter- und tageszeitlich bedingten Schwankungen der Eingangsspannung sollte der Wechselrichter als untere Eingangsspannung noch ca. 30 % der Nennspannung UMPP der Modulkette verarbeiten können. 142 | Photovoltaik.indb 142 27.03.2015 11:08:40 Anhang | Index 10 Index A Abnahmeverpflichtung – nach dem Erneuerbare-EnergienGesetz 24 Abschreibung 71 – lineare 72 Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung 69 – Ausfüllhinweise 89 Anlage G zur Einkommensteuererklärung 68, 82 Anlaufverluste 68, 88 Betriebsausgaben 71 Betriebseinnahme – Versicherungsleistung im Schadensfall 87 Betriebseinnahmen 64 – bei Photovoltaikanlagen 69 Betriebseröffnungsfragebogen 61 Biomasse – Begriff 11 – Einspeisevergütung 34 Blitzschutz 148 Blockheizkraftwerk – Abschreibung 73 – Funktionsweise 153 – Umsatzsteuer 108 – Vorsteuerabzug 94 Anmeldung – beim Finanzamt 61 Brand einer Photovoltaikanlage 171 Anschaffungskosten 71, 93 Bypassdiode 136 Bundesnetzagentur 25, 169 Anschaffungszeitpunkt 72 Anzeigepflicht – für eine Photovoltaikanlage 170 Anzulegender Wert 31 C Clearingstelle EEG 168 Arbeitsmittel 74 Arbeitszimmer 74 D Asbestsanierung 75 Dach – Neigungswinkel 130 Aufbrauchende Energien 11 Aufdachmontage 138 – einer Photovoltaikanlage 169 – Grunderwerbsteuer 128 B Batteriespeicher 71, 98 – KfW-Förderung 51 Bauabzugssteuer 63 Dacheinsturz wegen Photovoltaikanlage 172 Dachfläche – notwendige für Photovoltaikanlage 133 Dachintegrierte Montagesysteme 139 Baurechtliche Vorschriften 169 Dachintegrierte Photovoltaikanlage 78, 87 – Grunderwerbsteuer 128 – Investitionsabzugsbetrag 82 Bebauungsplan 170 Dachreparatur 78 Beginn der Abschreibung 72 Dachsanierung 75 Baubegleitung – KfW-Förderung 58 196 Dacheindeckung – Betriebsausgaben 75 | Photovoltaik.indb 196 27.03.2015 11:08:48 Index | Dachziegel-Photovoltaikanlage 78, 87 – Grunderwerbsteuer 128 – Investitionsabzugsbetrag 82 Energiesteuer – Rückerstattung 36 Dauerfristverlängerung 103 Erneuerbare Energien 11 Denkmalgeschütztes Gebäude 170 – Förderung 55 Erneuerbare-Energien-Gesetz 24 Direktverbrauch 17 Dünnschichtzellen 135 E EEG-Reform 2014 30 EEG-Umlage 25 EEG-Umlage für den Eigenverbrauch 33 Eigenleistungen 71 – kein Vorsteuerabzug 93 Eigenverbrauch 17, 159 – Ermittlung 111 – Gewinnermittlung 114 Einkommensteuer-Vorauszahlungen 64 Einkünfte aus Gewerbebetrieb 68 Einnahmeerzielungsabsicht – bei der Umsatzsteuer 91 Einspeisemanagement 28 Einspeisevergütung – für Biomasse 34 – für Blockheizkraftwerk 158 – für Solarstrom 26 – für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung 37 – nach dem Erneuerbare-EnergienGesetz 24 Einspeisevergütung ab 2014 30 Ermittlung des Eigenverbrauchs 111 Erstattete Vorsteuer 69 Ertragsausfallversicherung 171 Europäischer Wirkungsgrad 140 F Fachhandwerker 164 Fachplaner 165 Finanzierung – Förderung 47 Förderprogramme – für Photovoltaikanlagen 49 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 61 – Antrag auf Istversteuerung 106 – Kleinunternehmer-Regelung 100 – Umsatzschätzung 100 – Verzicht auf Kleinunternehmer-Regelung 100 G Gesetzlicher Bonus – bei der Kraft-Wärme-Kopplung 38 Gewerbeanmeldung 61 Gewerbesteuer 127 Gewerbliche Einkünfte 68 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung 107 Gewinnermittlung – beim Kleinunternehmer 88 – bei teilweisem Eigenverbrauch 113, 125 – bei Verzicht auf die KleinunternehmerRegelung 116 Elektronische Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen 104 Gewinnermittlung bei Eigenverbrauch 114 Energieausweis 44, 9 Gewinnerzielungsabsicht 68 Energieberater 53 Grunderwerbsteuer 128 Einspeisevertrag – mit dem Netzbetreiber 168 Einspeisezähler 148 | Photovoltaik.indb 197 Anhang 197 27.03.2015 11:08:48 Anhang | Index H – variable Einspeisevergütung 38 Haftpflichtversicherung 171 Kraft-Wärme-Kopplungsanlage – Förderung 40 – Planung und Ausführung 162 Handwerkerleistungen 78 Häusliches Arbeitszimmer 74 Holz aus Energieträger 11 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 167 I Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage – Umsatzsteuer 108 KWK-Anlage – Förderung 40 – Planung und Ausführung 162 – Umsatzsteuer 108 IHK-Beitrag 88 Inbetriebnahme – Begriff 28 – einer Photovoltaikanlage 168 Indachmontage 139 – Grunderwerbsteuer 128 L Leistung – Begriffsdefinition 135 – eines Photovoltaikmoduls 152 Leistungsreduzierung der Anlage 73 Installierte Leistung – Begriff 34 Leistungsverzeichnis – eines Fachplaners 166 Investitionsabzugsbetrag 81 – in der Steuererklärung 116 Leitungslänge 147 Istversteuerung 106 Leitungsverlust 147 Leitungsquerschnitt 147 Lineare Abschreibung 72 J Jährliche Strahlungsenergie 134 M Marktprämie 31 K Marktübersicht 164 KfW-Förderbank 50 Mehrwertsteuer 67 – beim Kleinunternehmer 99 Kleinunternehmer 67, 99 – Gewinnermittlung 88 Kosten – einer Photovoltaikanlage 152 – eines Fachplaners 167 Kraft-Wärme-Kopplung – als Ersatzmaßnahme nach Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 43 – Einspeisevergütung 37 – gesetzlicher Bonus 38 – mit fossilen Brennstoffen 36 – technische Funktionsweise 153 198 Mini-Blockheizkraftwerk 155 Monokristalline Zellen 134 Montage an der Hausfassade 139 Montagearten von Solarmodulen 138 Montage auf einem Flachdach 139 N Neigungswinkel des Daches 130 Neueindeckung des Daches 75 | Photovoltaik.indb 198 27.03.2015 11:08:48 Index | O Sicherheit eines Wechselrichters 140 Öffentliche Zuschüsse 70 Simulationsprogramm zur Ertragsvorhersage 15, 164 Ordnungsgemäße Rechnung 91 Anhang Solaranlagenversicherung 170 P Solarenergie 11 – Vergütung 26 Photovoltaik 13 Solarkollektor 13 Photovoltaik-Simulationsprogramm 15, 164 Solarkonstante 133 Polykristalline Zellen 134 Solarthermie 13 Primärenergie 11 Solarzellen 134 Primärenergiebedarf 9, 44, 53 Sonderabschreibung 86 – in der Steuererklärung 116 Pufferspeicher 157 Solarmodul 135 Sonnenenergie 11 R Spannung – Begriffsdefinition 135 Rechnung – ordnungsgemäße 91 Speicheranlage 71, 98 Rechtsanwaltskosten 88 Standard-Testbedingungen für ein Solarmodul 136 Recycling ausgedienter Module 140 Speichersystem 71 Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer 67 Standard Test Conditions 136 Regenerative Energien 11 Steuerberatungskosten 88 Rendite einer Photovoltaikanlage 14 Reparaturen 85 Steuern – als Betriebsausgaben 87 Restbuchwert 82 Steuernummer 62 Statik 169 String 136 S Stromstärke – Begriffsdefinition 135 Sachverständiger 53 Schornsteinfeger – Anmeldung eines Blockheizkraftwerks 169 Schrägdachmontage 139 Schuldzinsen 85 Schutzdiode 136 Sekundärenergie 11 Selbstbau einer Photovoltaikanlage 163 Selbst genutzter KWK-Strom – Vergütung 37 T Teilwert – beim Blockheizkraftwerk 90 – bei Photovoltaikanlagen 113 Temperaturverhalten der Solarmodule 138 Totalüberschuss 68, 88 Transmissionswärmeverlust 44, 53 | Photovoltaik.indb 199 199 27.03.2015 11:08:48 Anhang | Index U W Überspannungsschutz 148 Wärmebedarf – eines Gebäudes 157 Üblicher Strompreis 158 Umsätze – steuerpflichtige 114 Umsatzsteuer 67 – beim Kleinunternehmer 99 – Entstehung 106 Umsatzsteuer-Ermittlung – bei Verzicht auf die KleinunternehmerRegelung 115 Umsatzsteuer-Jahreserklärung 107 – Ausfüllhinweise 107 – bei teilweisem Eigenverbrauch 113, 125 Wärmebedarfskennlinie 157 Wärmegeführte Betriebsweise – eines Blockheizkraftwerks 156 Wartungskosten 88, 93 Wechselrichter 140 Wirkungsgrad 11 – eines Photovoltaikmoduls 152 Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage 14 Umsatzsteuerpflichtige Umsätze 114 Z Umsatzsteuer-Voranmeldung 70, 93, 102 – Ausfüllhinweise 104 – elektronische Übermittlung 104 Zählergebühr 88 Unternehmensvermögen 93 Zerstörung der Anlage 73 Zuschüsse 70 Unternehmer – im umsatzsteuerlichen Sinn 91 V Variable Einspeisevergütung – bei der Kraft-Wärme-Kopplung 38 Verdingungsordnung für Bauleistungen 166 Verkabelung – der Photovoltaikanlage 133 Verschattung – eines Solarmoduls 133, 136 Verschattungsanalyse 133 Versicherungsbeiträge 87 Versicherungsleistung im Schadensfall – Betriebseinnahme 87 Vorsteuer – erstattete 69 – keine Erstattung an den Kleinunternehmer 99 Vorweggenommene Betriebsausgaben 71 200 | Photovoltaik.indb 200 27.03.2015 11:08:48