AWO – Rundbrief Schuldnerberatung Mai 2014
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AWO – Rundbrief Schuldnerberatung Mai 2014
Mitteilung für die Schuldnerberatungsstellen der AWO in NRW Herausgegeben von den Fachberaterinnen und Fachberatern für Schuldnerberatung der AWO NRW AWO – Rundbrief Schuldnerberatung Mai 2014 Schuldnerberatung Aktionswoche 2014: …und dann war's plötzlich dunkel und kalt! Die diesjährige Aktionswoche Schuldnerberatung widmet sich dem Thema Energieschulden und Energiesperre. Ausführliche Informationen, Materialien und Statements finden sich auf der Webseite der AG SBV Kreditwerbeverbot - ausgerechnet in der Schweiz?! Der Schweizer Nationalrat hat sich am 08.05.2014 dafür ausgesprochen, aggressive Werbung für Kleinkredite zu verbieten, um Jugendliche vor Verschuldung zu schützen. Dabei setzt man zunächst auf eine Selbstregulierung: Kommt diese nicht zustande, wird die Sache gesetzlich geregelt. Wer gegen das Verbot aggressiver Werbung verstößt, soll mit Geldbußen bis zu 100.000 Franken bestraft werden. Warum eigentlich gibt es so etwas nicht bei uns in Deutschland? Zur Mitteilung auf der Schweizer Parlamentsseite Insoreform: Softwareentwickler rüsten nach Nach Auskunft der zuständigen Softwarentwickler werden die Schuldnerberatungsprogramme SoPart-InsO, CaWin und InsOmanager rechtzeitig zum 01.07.2014 den Änderungen des Insolvenzgesetzes angepasst (Verkürzung der WVP, Wegfall des §114 und neues Formular). Dispokredit I: Commerzbank Chef fordert 'Nutzungsbremse' Mit einer ungewöhnlichen Forderung meldete sich am 22.04.2014 Commerzbank-Chef Martin Blessing in der 'Bild' zu Wort. "Es gibt günstigere Kredite. Ich finde deshalb ein Gesetz gegen das dauerhafte Nutzen des Dispo-Kredits sinnvoll, quasi eine Dispo-Nutzungsbremse." Blessing kann sich ein Gesetz vorstellen, wonach Kunden nach zehn Tagen ihr überzogenes Konto in einen Kredit umwandeln müssen. Zum Interview Dispokredit II: Grüne fordern gesetzl. Begrenzung der Dispozinsen Die Grünen im Bundestag haben am 07.05.2014 einen Gesetzesantrag zur Begrenzung von Dispozinsen auf ein 'vertretbares' Niveau eingebracht, um eine 'Abzocke' von Verbrauchern zu verhindern. AWO - Rundbrief Schuldnerberatung Mai 2014, Seite 2 Neue Broschüre: "Noch nicht krankenversichert? - Was tun?“ Das Ministerium für Soziales & Arbeit, Rheinland-Pfalz hat eine aktuelle und gut aufgebaute Broschüre rund um den Krankenversicherungsschutz erstellt. Es werden praxisnahe Fallbeispiele aufgezeigt und ein Stichwortverzeichnis erleichtert die Suche zu speziellen Fragestellungen. Die Broschüre „Noch nicht krankenversichert? - Was tun?“ ist als Informations- und Nachschlagewerk konzipiert und empfiehlt sich auch für die Fachkräfte der Schuldnerberatung. Info NEU: Ulf Groth/Rainer Mesch (Hrsg), Schuldnerberatung - Eine Nahaufnahme Erfahrene Schuldnerberater aus Deutschland und Österreich vermitteln mit ihren "Nahaufnahmen" ausgewählter Bereiche der Schuldnerberatung einen aktuellen Überblick der Vielgestaltigkeit dieses Arbeitsbereiches. Der neue Sammelband empfiehlt sich für Fachkräfte der Schuldner-, Insolvenz- und Verbraucherberatung. Mit Beiträgen von Michael Eham, Ulf Groth, Rainer Mesch, Marius Stark, Dieter Zimmermann, Thomas Zipf u.a. 290 Seiten, 24,90 €, ISBN 978-3- 927479-14-2 Bestellung: BAG - SB, Friedrichplatz 10, 34117 Kassel, [email protected] Rechtsprechung ● 13.05.2014: BGH zur Unwirksamkeit von Kreditbearbeitungsgebühren Der XI. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über eine Kreditbearbeitungsgebühr zwischen einer Bank und einem Verbraucher unwirksam sind (13.05.2014, AZ: XI ZR 405/12). In dem Verfahren hatte ein Verbraucherschutzverein gegenüber der beklagten Bank im Wege der Unterlassungsklage die Unwirksamkeit der im Preisaushang enthaltenen Klausel geltend gemacht. Mit dem Bearbeitungsentgelt, so die Richter, werden Kosten für Tätigkeiten auf die Kunden abgewälzt (z.B. Bearbeitung des Antrags, Prüfung der Kundenbonität, Erfassung der Kundendaten, Vertragsgespräche usw.), welche die Bank im eigenen Interesse erbringt oder auf Grund bestehender Rechtspflichten zu erbringen hat. Das Urteil wird möglicherweise weitreichende Auswirkungen auf die praktische Arbeit der Schuldnerberatung haben. Zur Pressemitteilung des BGH Aktuelle Info & Musterbrief der VZ BGH zur Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreiben In seinem Beschluss stellt der BGH fest, dass die Mitteilung in einem anwaltlichen Mahnschreiben, der Mandant behalte sich vor, den Vorgang der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung vorzulegen, eine Nötigung bzw. eine versuchte Nötigung im Sinne des § 240 StGB sein kann. Die Ankündigung, die Staatsanwaltschaft einzuschalten, wenn eine Forderung nicht beglichen werde, ist jedenfalls dann strafbar, wenn die Forderung unberechtigt ist. Zum BGH Beschluss v. 05.09.2013 - 1 StR 162/13 BGH zur Verwirkung einer Forderung nach einem Zeitraum von 13 Jahren Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt AWO - Rundbrief Schuldnerberatung Mai 2014, Seite 3 (Leitsatz). Weiter beschäftigt sich der BGH mit der Frage der Herausgabe eines Vollstreckungstitels bei mehreren Titelschuldnern. Zum BGH Urteil v. 09.10.2013 - XII ZR 59/12 BGH zur 'Sperrfristrechtsprechung' bei Rücknahme des Restschuldbefreiungsantrags Nimmt der Schuldner in der Wohlverhaltensperiode den Antrag auf Restschuldbefreiung zurück, nachdem er neue Schulden (hier: in Höhe von etwa 1.000.000 €) begründet hat, ist ein am folgenden Tag zur Durchführung eines neuen Insolvenzverfahrens gestellter Antrag auf Kostenstundung und Restschuldbefreiung unzulässig (Leitsatz). Dabei beschäftigt sich der BGH auch mit der zum 01.07.2014 in Kraft tretenden Neuregelung des § 287a InsO, welcher eine abschließende Aufzählung der Sperrfristen und -gründe vorsieht. Zum BGH - Beschluss v. 20.03.2014 - IX ZB 17/13 Fortbildungen und Veranstaltungen 25.06.2014 „Blended Counseling“ - Kombination von Face-to-Face- und Online-Beratung Das Seminar stellt Möglichkeiten des Einsatzes von Mail-, Chat- und Videoberatung in der Schuldnerberatung vor und beleuchtet die jeweiligen Schnittstellen zur persönlichen Beratung. Die methodische Einbindung der IT-Kommunikation in die Face-to-Face-Beratung wird anhand von praxisnahen Übungsbeispielen vermittelt. Veranstalter: Schuldnerhilfe Köln e.V. Ort: Gotenring 1, 50679 Köln Kosten: 120 € (inkl. Mittagessen) Ausschreibung und Anmeldung 30.06./01.07.2014: SGB II - Grundlagenseminar, Wuppertal In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über das Leistungsrecht im SGB II gegeben. Rechtsänderungen und die aktuelle Rechtsprechung fließen ein. Es werden Möglichkeiten von parteilicher Beratung und Gegenwehr, sowie Möglichkeiten zur Durchsetzung der Rechte von Ratsuchenden aufgezeigt. Das Seminar richtet sich an interessierte Fachkräfte aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen. Leitung: Harald Thomé Kosten: 190 € Ausschreibung und Anmeldung Prävention Vom richtigen Umgang mit Geld - 'Das Lexikon des guten Lebens' ist da Hier was gekauft, da was gegessen, und Mitte des Monats ist das Geld auf einmal weg. Manche Menschen sind chronisch pleite, obwohl sie eigentlich nicht über ihre Verhältnisse leben. Wie kriegt man das in den Griff? Das Lexikon des guten Lebens von jetzt.de, dem jungen Magazin der Süddeutschen Zeitung, weiß Rat. Die Autoren beantworten wichtige Fragen zum Lernen, Kaufen, Wohnen, Leben und vielem anderen und geben hilfreiche Tipps. Ein Buch für ein wirklich gutes Leben. Zum Artikel der SZ 'My Money' - Die App der Schweizer Caritas für Jugendliche Mit der App der Schweizer Caritas 'My Money' behalten Jugendliche und junge Erwachsene den Überblick über ihr Budget und ihre Ausgaben und wissen immer und überall, was finanzi- AWO - Rundbrief Schuldnerberatung Mai 2014, Seite 4 ell noch möglich ist oder nicht. Die App wurde mit Fachkräften aus den Bereichen Bildung und Schuldenprävention sowie Jugendlichen mit Unterstützung der Julius Bär Foundation, des Vereins Plan B und der Fabware GmbH entwickelt. Zur App 'My money' Referenzdaten und Referenzbudgets: auch für Schuldnerberatung relevant Am 07.03.2014 trafen sich 30 Berater/innen und Wissenschaftler/innen aus dem Bereich der Sozial-, Budget- und Schuldnerberatung zur Fachtagung in Frankfurt a.M.. Die Fachtagung ermöglichte es, verschiedene Angebote kennenzulernen, z.B. das Onlinetool des Beratungsdienstes Geld und Haushalt, und sich darüber auszutauschen, wie Referenzdaten als Selbstinformationsinstrument zu nutzen sind. Dabei gab es auch erste Überlegungen, wie Referenzdaten in der Schuldnerberatung genutzt werden können. Kontakt: [email protected]. Bestellung Reader „Referenzdaten für private Haushaltsbudgets": Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e.V., Agnes Loose, Hafenstraße 9, 48432 Rheine, Tel. 05971/8007398 (18 €) 03. - 05.06.2014 in Berlin: 15. Kinder- und Jugendhilfetag Unter dem Motto '24/7 Kinder- und Jugendhilfe. viel wert. gerecht. wirkungsvoll.' stellt sich die Kinder- und Jugendhilfe auf dem diesjährigen Deutschen Jugendhilfetag in ihrer ganzen Bandbreite und Vielfalt vor. Nicht nur hauptberufliche Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und Ehrenamtliche, auch Studierende, Auszubildende und alle Interessierten sind herzlich eingeladen, in den Veranstaltungen des Fachkongresses spannenden Vorträgen zu lauschen und mitzudiskutieren sowie die zahlreichen Stände der Fachmesse zu besuchen. Der Besuch ist für alle Interessierten offen und kostenfrei. Zur Website des Jugendhilfetags Zum 23-seitigen Leitpapier --------------------------------------------------------Redaktion Bernhard Paul, Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) - für AWO Bezirk Niederrhein Tel. 0201-8272617, [email protected] Joachim Friederici, Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis Tel. 02331-38114, Mail: [email protected] Michael Eham, Schuldnerhilfe Köln e.V. - für AWO Bezirk Mittelrhein Tel. 0221-3461420, Mail: [email protected] Claudia Rüter, AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V. Tel. 0521-9216254, Mail: [email protected] Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 15.05.2014 Haftung Die obigen Informationen wurden mit größter Sorgfalt ausgewählt und geprüft. Wir bitten um Verständnis, dass dennoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden kann. Die Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen oder durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht worden sind, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt auch für Links, auf die dieser Newsletter verweist. Die Inhalte und Funktionsfähigkeit externer Angebote verantwortet allein der jeweilige Anbieter. Bildnachweis Copyright Vervielfältigungen und Weitergabe dieser Information sind im Bereich der Arbeiterwohlfahrt zulässig und gewünscht, darüber hinaus nur mit unserer schriftlichen Zustimmung. Abmeldung Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, informieren Sie uns bitte kurz unter [email protected]