Der Hochschulabsolvent - Bayerische Architektenkammer
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Der Hochschulabsolvent - Bayerische Architektenkammer
Der Hochschulabsolvent Eine Orientierungshilfe für Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur 2 Inhalt 1. Präambel 3 2. Einführung 7 3. Das Management im Landschaftsarchitekturbüro 8 4. Leistungsbild Objektplanung Freianlagen §15 HOAI 14 5.1 Leistungsbild Landschaftsplan §45 HOAI 49 5.2 Leistungsbild Grünordnungsplan §46 HOAI 67 5.3 Leistungsbild Landschaftsrahmenplan §47 HOAI 81 5.4 Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie §48 HOAI 96 5.5 Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan §§ 49, 49a HOAI 114 5.6 Pflege- und Entwicklungsplan §49b, c HOAI 131 5.7 Sonstige landschaftsplanerische und städtebauliche Leistungen, städtebauliche Rahmenpläne §50, §42 HOAI 141 6.1 Leistungsbild Räumliche Fachplanung §§6, 15, 40, 45-50, 55, 57 HOAI 154 6.2 Erstatten von Gutachten 159 6.3 Moderation 161 7. Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen 163 8. Impressum 169 1. Präambel 3 Nach bestandenem Studium in den Fachrichtungen Architektur, Städtebau, Innen- und Landschaftsarchitektur ist nach dem Bayerischen Architektengesetz eine praktische Tätigkeit in der entsprechenden Fachrichtung von derzeit zwei Jahren erforderlich, um anschließend – nach förmlicher Aufnahme und Eintragung in die Architektenliste – die Berufsbezeichnung Architekt/in, Innenarchitekt/in oder Landschaftsarchitekt/in bzw. nach Eintragung in die Liste der Stadtplaner die Berufsbezeichnung Stadtplaner/in führen zu dürfen. Den Absolventen soll in der Zeit zwischen dem Studienabschluss und der Führung der Berufsbezeichnung eine breit angelegt praktische Tätigkeit möglichst unter Anleitung zuteil werden. Dies darf nicht heißen, dass die Einstellung eines Absolventen mit der Einstellung eines „Auszubildenden“ verglichen werden darf. Die vorliegende Orientierungshilfe richtet sich an die Absolventinnen( 2 ) und Absolventen( 2 ) des Hochschulstudiums der Landschaftsarchitektur. Sie beschreibt den Kernbereich der Leistungsbilder dieser Fachrichtungen und benennt die Kompetenzbereiche, in denen überwiegend technisch-geschäftliche Kenntnisse über die Abwicklung innerhalb eines Büros sowie Fähigkeiten zur Koordinierung und zur Umsetzung einer Planung erworben werden sollen Der Landschaftsarchitekt als Treuhänder seiner Bauherrn und Auftraggeber muss in allen Bereichen der Planung und Baudurchführung ein kompetenter Ansprechpartner sein. Dies setzt neben einem erfolgreichen Studium viel Praxiserfahrung voraus. Leistungsbild Die Sicherstellung des vom Bauherrn gewünschten Erfolgs unter Berücksichtigung aller baurechtlichten Belange, die Komplettierung eines guten Entwurfs hinsichtlich der einzuhaltenden Normen und Richtlinien sowie die Bewältigung des Mikrokosmos’ „Baustelle“ mit seinen eigenen Gesetzen können im „Simulator Hochschule“ nicht umfassend trainiert werden. Die Liberalisierung der Baugenehmigungsverfahren weist den Architekten mehr Verantwortung zu. Architekten stehen in zunehmender Konkurrenz zu anderen Berufsgruppen. Die Aufgabe der Architektenkammern ist es, dafür zu sorgen, dass die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Stadtplaner“ „Innen-“ und „Landschaftsarchitekt“ für die Qualifikation und Qualität stehen, die Bauherr und Gesellschaft erwarten. - Architekten, Stadtplaner, Landschafts- sowie Innenarchitekten arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrags nach den anerkannten Regeln der Baukunst und –technik gemäß den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und sind für ihren Aufgabenbereich verantwortliche Gestalter, Planer und Organisatoren, Treuhänder des Auftraggebers, verantwortlicher Entwurfsverfasser gemäß BayBO, Koordinatoren im gesamten Planungsprozess“, d. h. sie koordinieren und integrieren alle an der Planung und der Baumaßnahme beteiligten Fachdisziplinen. 4 Damit verbunden sind - die Beratung und Betreuung des Auftraggebers in den mit der Planung und Ausführung des Bauvorhabens zusammenhängenden Problemstellungen, - die Koordinierung der Planung und Ausführung, laufende Kostenkontrolle sowie - die Rationalisierung von Planung und Ausführung. - Architekt, Landschafts- und Innenarchitekt sind damit Sachverwalter für kontrollierte Qualität in der Planung und am Bau, technische, energetische und konstruktive Perfektion, Schadensfreiheit, Wirtschaftlichkeit, Kosten- und Terminsicherheit. Neben der zunehmenden Spezialisierung in der Bauindustrie, in den Bauberufen und in der Architektur sowie durch die Veränderungen der Berufsausübung durch elektronische Medien gibt es eine Reihe neuer Zusammenhänge, in denen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben sind. Im Berufsfeld der Landschaftsarchitekten sind zwei Hauptrichtungen zu unterscheiden: - Freianlagen (Objektplanung) - Landschaftsplanerische Leistungen sowie Überschneidungen in verschiedensten Kombinationen. Eintragungsvoraussetzungen Die als Eintragungsvoraussetzung geforderte zweijährige praktische Tätigkeit dient dazu, die im Studium erlangten Kenntnisse zu vertiefen und weiter zur Berufsbefähigung auszubauen. Mit dieser Orientierungshilfe soll der Absolvent die Möglichkeit erhalten, einen umfassenden Einblick in die Organisation eines Architekturbüros( 1 ) sowie in den Ablauf und die Abwicklung der Projektarbeit zu gewinnen. Nur wer in der Praxis alle Teilbereiche des Planungs- und Bauprozesses unter fachkundiger Lenkung bearbeitet hat, kann später das hohe Qualitätsniveau gewährleisten, für das der Architekt seinem Bauherren gegenüber verantwortlich ist. Die Orientierungshilfe zeigt sowohl dem Absolventen als auch dem ausbildenden Landschaftsarchitekten( 1 ) die wesentlichen Arbeitsfelder eines Büros im Rahmen der Planung und Objektüberwachung auf. Sie soll die Arbeit des Absolventen als wirksames Hilfsmittel begleiten und dabei gleichzeitig als Kontrolle für die Erfüllung der für die Eintragung in die Architektenliste geforderten Kriterien dienen. Im Kapitel „Management im Landschaftsarchitekturbüro“ werden dabei auch solche Themen und Aufgaben behandelt, die über die Leistungsbeschreibungen der HOAI hinaus gehen, wie etwa die Führung, Steuerung und Verwaltung eines zeitgemäßen Architekturbüros. Orientierungshilfe, Fortbildungsveranstaltungen und intensive Betreuung in den Architekturbüros sind für den Absolventen entscheidende Grundlagen, um sich während der gesetzlich vorgeschriebenen Praxiszeit vor der Eintragung gezielt in die Berufsaufgaben einarbeiten zu können. Sie sind damit ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung innerhalb des Berufsstandes. 5 Mit dieser Orientierungshilfe wird versucht, die Tätigkeiten und Kenntnisse innerhalb der Berufsbilder möglichst umfassend zu beschreiben. Nachdem den einzelnen Tätigkeiten und Kenntnissen unterschiedliche Gewichtungen zukommen, wurden diese in drei Kategorien aufgeteilt. Die Kategorie „Kenntnisse“ beschreibt Informationen, Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Eintragung nachgewiesen werden müssen. Die Kategorie „Mitwirkung“ beschreibt Informationen, Kenntnisse und Fähigkeiten, bei denen es ausgesprochen sinnvoll ist, als Absolvent mitarbeiten zu dürfen, die jedoch nicht zur Eintragung abgefragt werden. Eine dritte Kategorie, ohne Kennzeichnung, beschreibt Informationen, Kenntnisse und Fähigkeiten, die innerhalb der Tätigkeit zusätzlich anfallen können. Diese Orientierungshilfe soll den Absolventen Unterstützung in allen Leistungsphasen der Planung bieten und bei der fachgerechten Durchführung eines Projekts helfen. Natürlich kann sie nicht die umfangreiche Fachliteratur zu Spezialthemen ersetzen. Sie will dazu anregen, sich mit einzelnen Themen intensiver auseinander zu setzen. Neben der Hilfestellung für junge Kollegen soll die Orientierungshilfe den praxiserfahrenen Architekten den Umfang der Leistungen aufzeigen, die für die Eintragung in die Architektenliste erforderlich sind. Hiermit ist die Bitte an die Büroinhaber, Vorgesetzten und Verantwortlichen in Behörden verbunden, die Absolventen der Hochschulen entgegen der vorherrschenden Tendenz zur Spezialisierung möglichst umfassend einzusetzen. Der Vorstand der Bayerischen Architektenkammer im Juni 2003 6 Anmerkungen und Fußnoten Die Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur sowie Stadtplanung werden jeweils in eigenen Orientierungshilfen behandelt. ( 1 ) Die Orientierungshilfe für Absolventen der Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur wurden vom Vorstand der Bayerischen Architektenkammer am 26.06.2003 beschlossen. ( 1 ) Die Orientierungshilfe für Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur wurden vom Vorstand der Bayerischen Architektenkammer am 24.03.2004 beschlossen Aus Gründen der Sprachökonomie steht das Wort „Architekt“ im folgenden auch für die Berufsbezeichnung „ Landschaftsarchitekt“ und auch für die jeweils weibliche Form, gemäß Art.1 des u.a. Baukammerngesetzes (BauKaG) ( 2 ) Aus gleichem Grund steht das Wort „Absolvent“ nachfolgend auch für die weibliche Form. Ergänzt um das am 01.Juli 2007 in Kraft getretene Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische IngenieurekammerBau (Baukammerngesetz – BauKaG) vom 09. Mai 2007 2. Einführung 7 Erforderliche Schwerpunkte für die Eintragung (Anforderungen des Eintragungsausschusses) Kompetenzfelder / Erfahrungsbereiche Nach einer umfassenden Ausbildung im jeweiligen Studiengang und einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung ist der Absolvent berechtigt, den akademischen Grad Diplomingenieur [Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) ], Master bzw. Bachelor zu führen. Um auch die Berufsbezeichnung Landschafts-, bzw. Innenarchitekt oder Stadtplaner führen zu können, bedarf es des erfolgreichen Abschlusses eines entsprechenden Studiums von mindestens sechs Semestern und zusätzlich einer zweijährigen Berufspraxis. Studienabschluss und Berufspraxis sind die vom Gesetzgeber festgelegten Voraussetzungen für die Eintragung in die Architektenliste bzw. Liste der Stadtplaner bei der Bayerischen Architektenkammer. Erst die Eintragung begründet die Berechtigung zur Führung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung. Über die Eintragung entscheidet der autonome Eintragungsausschuss. Mit dem Antrag auf Eintragung in die Architektenliste bzw. Liste der Stadtplaner sind Formblätter über die praktische Tätigkeit beizulegen, anhand derer der Eintragungsausschuss prüft, ob die nachgewiesene Berufspraxis den gesetzlichen Anforderungen für die Eintragung entspricht. Der Absolvent kann daraus entnehmen, welche Schwerpunkte für die Eintragung gesetzt und in welchen Tätigkeitsbereichen gründliche Erfahrungen innerhalb der Berufspraxis gefordert werden. Diese Tätigkeiten sind in den nachfolgenden Kapiteln mit „Kenntnisse“ bezeichnet und Pflichtaufgaben für den Absolventen. Die Beteiligung an den mit „Mitwirkung“ gekennzeichneten Leistungsbereichen ist empfehlenswert, jedoch nicht im einzelnen nachzuweisen. Wünschenswert sind Erfahrungen in Verhandlungen mit Auftraggebern sowie kompetentes Auftreten gegenüber Bauherren, auf den Baustellen und in der Öffentlichkeit. Die Fähigkeit zur Teamarbeit mit Berufskollegen, Ingenieuren, Projektanten und Fachleuten aller an der Planung und am Bau beteiligten Berufssparten soll entwickelt werden. Das Planen und Bauen wird zunehmend komplexer und komplizierter. Die Anzahl der an der Planung und Ausführung fachlich Beteiligten wächst, die bereits bestehende Vielfalt an Bau- und Ausbaumaterialien nimmt stetig zu und damit wachsen die Anforderungen an Konstruktion und Technik. Gesetze und Regelungen unterliegen einem fortwährenden Wandel. Dementsprechend steigen die Ansprüche an die Fachkompetenz des Landschaftsarchitekten. Nicht in allen Fällen wird es möglich sein, sich alle Aufgabenfelder entsprechend ihrer Relevanz praktisch innerhalb des Büros zu erarbeiten. Die Teilnahme an geeigneten Seminaren der Akademie für Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Architektenkammer kann dabei Ausgleich schaffen. Stetige berufliche Weiterbildung ist eine Selbstverständlichkeit für alle Landschaftsarchitekten, für den Berufsanfänger wie für den langjährigen Praktiker, für den Freischaffenden ebenso wie für den Angestellten. 3. Management im Landschaftsarchitekturbüro 8 Für den Absolventen ist es wichtig, Einblicke in die Führungs-, Steuerungs- und Verwaltungsaufgaben der Geschäftsleitung im Büro zu erhalten. Dadurch soll die Aneignung von Managementkompetenz gefördert werden. Fachliche Zielsetzung / Inhalte Wesentliche Organisations- und Managementaufgaben sind: - der Kontakt mit dem Auftraggeber von der Projekt-Akquisition bis hin zu Dokumentation und Service, - die wirtschaftliche Planung und Kontrolle der Projektarbeit, - die Nachkalkulation des Projekts und Einblicke in die bürointerne Kapazitäts- und Investitionsplanung, - die Erfassung von Referenzobjekten - Entwicklung eines bürospezifischen Erscheinungsbildes. Nachstehendes Schema soll die Beziehung zwischen Büro- und Projektebene, zwischen projektunabhängigen und projektbezogenen Aufgaben verdeutlichen 9 Management-Aufgaben auf Büro- und Projektebene Büroebene Projektebene Erscheinungsbild des Büros Büro – Strategie Marketing- / Akquisitionskonzept Planungsaufgabe Planungsbedarf Projektakquisition Leistungsangebot und Honorarermittlung Vorkalkulation Vertragsgestaltung Vertragsumfang/Leistungsinhalte Abgleichen von Ertragsziel und Mitteleinsatz Projektplanung: Zeit- und Kapazitätsplanung Kontrolle des Projektstandes Statuskalkulation Zeit- und Kostenerrechnung Nachkalkulation Projektabrechnung Rechnungserstellung Büroplanung: Kapazität, Investitionen Projektdokumentation Verbesserung der Marketingund Akquisestrategien Fortschreibung der Referenzen Projektakquisition 10 A. Planung und Technik technische Anforderungen der Projekte Einarbeitung in die speziellen technischen Anforderungen des jeweiligen Projekts bzw. des Leistungsumfangs, Abgleich mit dem bürointernem Know-how Mitwirkung Sonderfachleute Prüfung der Notwendigkeit von Sonderfachleuten, Einblick in die generelle Zusammenarbeit des Büros mit Sonderfachleuten Mitwirkung technische Ausstattung des Büros Umgang mit der technischen Ausstattung des Büros (EDV, CAD, GIS, Vermessungsinstrumente etc.), Einblicke in Einsatz und Wartung der technischen Ausstattung sowie ihrer wirtschaftlichen Bedeutung Kenntnisse technisches Know how technischer Informationsstand des Büros Einblicke in die Bibliothek des Büros, bürospezifische Normensammlungen, Detailsammlungen, technische Dienstleistungen (Vermessung, Modellbau, EDV-Support etc.) Kenntnisse Beschaffung Erläuterung der bürointern üblichen Beschaffung von Ausstattungen, Büro- Material, Dienstleistungen etc. Mitwirkung ökologische bzw. umweltökonomische Aspekte im Büro / in der Projektabwicklung Diskussion der ökologischen und umweltökonomischen Überlegungen und Ansätze im Büro (Geräte- und Materialeinsatz, Ver- und Entsorgung) und bei der Projektabwicklung (Empfehlung / Ausschreibung umweltverträglicher Produkte, Zusammenarbeit mit öko-auditierten Firmen) Mitwirkung B. Kostenmanagement Projektkalkulation Einblick in die bürointerne Vor-, Status- und Nachkalkulation der Projekte und der dazu verwendeten Hilfsmittel (Zeit- und Kostenerfassungssystem des Büros) Mitwirkung Zeiterfassung Erläuterung und Anwendung des bürointernen Zeiterfassungssystems (EDV-Tool, Stundenzettel etc.), Dokumentation der Leistungen für Abrechnung von Zeithonorar Mitwirkung Kapazitätsplanung Einblick in die bürointerne zeitliche, räumliche, personelle und finanzielle Planung; Mitwirkung daran durch eigene Zeitansätze und Aufwandsabschätzung Mitwirkung Rechnungsstellung Formale Ausarbeitung von Honorar- Abschlags- und Schlußrechnungen, Führung und Darstellung der Nachweise für den Auftraggeber (Stundennachweis, Fahrtennachweis, Nachweis von Kopien, Pausen, Plots etc) 11 Investitionen Umgang der Büroleitung mit Investitionen, technischen Neuerungen etc. Kalkulation / Abrechnung des Einsatzes von Investitionen wie EDVEinsatz, Plotter, Scanner, Datenleitung etc. Einblicke C. Recht und Gesetz, Verordnungen und Richtlinien Vertragsrecht Einblicke in das Vertragsrecht für Architekten, Kenntnis der HOAI und ggf. der Kommentare zur HOAI, der VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen), von büro- und auftraggeberspezifischen Vertragsmustern (HIVKOM u.ä.) Einblicke in die Grundzüge der Haftung gegenüber dem Auftraggeber Mitwirkung Sammlung von Verordnungen und Richtlinien Einblick in die Büro-Bibliothek und die vorhandenen Verordnungen, Richtlinien, Empfehlungen, Leitfäden Kenntnis der Aktualisierungs- und Beschaffungsmodalitäten Mitwirkung D. Projekt- und Büroorganisation Akquisition Teilnahme an „Akquisitionsgesprächen“, Bürovorstellungen, Umgang mit Referenzunterlagen Einblicke Ermittlung des Leistungsumfangs und der Aufgabenstellung Formulierung der Aufgabenstellung mit grobem Raum- und Funktionsprogramm, Beschreibung des Leistungsbildes mit evt. zu erbringenden Besonderen Leistungen, überschlägige Massen- und Kostenermittlung Mitwirkung Mitwirkung an der Angebotserstellung Kontakt mit Bauherren / Auftraggebern, Aufforderung zur Abgabe eines Honorar- und Leistungsangebots Entwurf und formale Ausarbeitung des Leistungs- und Honorarangebots Honorarermittlung nach HOAI, Ansatz für die anrechenbaren Kosten, ggf. Einordnen des Projekts in Honorarzone nach Schwierigkeitsstufe Mitwirkung Abstimmung Abstimmung des Leistungs- und Honorarangebots mit dem AG, ggf. Überarbeitung. Architektenvertrag Vorbereitung des Vertrages zur Unterschrift: Genaue Beschreibung des Leistungsumfangs, Konkretisierung des Angebots bezüglich Zeithonorar, Nebenkosten, Terminen, Haftpflichtversicherung / Versicherungssummen etc. Festlegen von Fristen und Rechnungsstellungs- bzw. Zahlungsmodalitäten Vertragsprüfung und Freigabe bürointerne Überprüfung des Vertrages, Abgleich der vereinbarten Leistungen und Termine mit der Bürokapazität und -qualifikation, bürointerne Freigabe, Vorlage des Vertrages zur Prüfung durch den AG, externe Freigabe des Vertrages 12 Planungsgemeinschaften „Federführung“ Einblick in den Umgang mit Arbeits- und Planungsgemeinschaften mit Kollegen (oder interdisziplinär) Kennenlernen der Aufgabe und Bedeutung der Federführung im Team, auch bei Wettbewerben Mitwirkung Akten- und Datenlogistik Einführung in die Grundsätze der Projektordnung des Büros, der Einrichtung und Führung der Projektakten (Ordner, Register, Projektbenennung, Planbezeichnung, Umgang mit Bürokopien von Plänen, Notizen etc.) und der Projektdaten (Verzeichnisstruktur, Dateibenennung, CAD-Organisation etc.) Führung sonstiger Akten und Daten (Fachartikel, Normen, Regeldetails, Lieferanten etc.) Archivierung der Projektakten (Pläne, Schriftverkehr, Sonstiges) und daten sowie der sonstigen Büroakten und -daten Mitwirkung E. Projektkoordination Informationsfluß im Büro Einblick und Kenntnis des Eingangs und der Verteilung fachlicher Informationen im Büro, z.B. Umgang mit Fachzeitschriften, Büchern, Normen, Gesetzestexten etc. Führung von Umlaufmappen, Infotafel, Bürogesprächen, Internetnutzung etc. Kenntnisse Dokumentation von Vorgängen Einblick und Kenntnis der bürointernen Dokumentation von Vorgängen, z.B. Führung von Telefon- und Gesprächsnotizen, Aktennotizen zu projektunabhängigen oder -übergreifenden Vorgängen etc. Kenntnisse Vertretung des Büros nach außen Vertretung des Büros nach außen in mündlicher und schriftlicher Form (Telefonate, Schriftverkehr) sowie in persönlichem Auftreten, Mitvertreten von vertraglichen Vereinbarungen, Planungsinhalten etc., Teilnahme an Besprechungsterminen, Entgegennahme und Diskussion von Bauherrenwünschen, Vorzeigen und Erläutern von Referenzprojekten, Informations- und Grundlagenbeschaffung Mitwirkung Präsentation Vorstellung, Erläuterung und Diskussion der Projekte vor Auftraggebern, Projektbeteiligten und Planungsbetroffenen, Einblicke in die „Projektmoderation“ (vgl. auch in den jeweiligen Phasen) Mitwirkung Berufständisches Engagement Mitgliedschaften Engagement der Büroleitung und seiner Mitarbeiter in berufsständischen Organisationen und Verbänden (Architektenkammer, BDLA, SRL etc.) sowie in Forschungsgesellschaften und Fachorganisationen (FLL, FGSV, BUND etc.) Nutzung der berufsständischen „Netzwerke“ zur Informationsbeschaffung und Weiterbildung Mitwirkung 13 Erfahrungsaustausch Teilnahme an formellen und informellen Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch unter Kollegen, insbesondere im Bereich der Vergabe / Ausschreibung und Bauleitung informeller Austausch über Qualität und Referenzen von Ausführungsfirmen, Planungspartner (Vermessungsbüros) o.ä. Mitwirkung Marketing des Büros Mitwirkung an der Projektdokumentation, Einblick in die Gestaltung und Fortschreibung der Referenzliste, ggf. der Präsenz in den Medien (Pressearbeit), ggf. in neuen Medien / im Internet (homepage), Kontaktpflege etc. Mitwirkung 4. Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 15 HOAI 14 Die Kernpunkte und Anforderungen der einzelnen Leistungsphasen sind im „Leistungsbild Objektplanung Freianlagen“ des § 15 HOAI als „Grundleistungen“ definiert und nach Bewertungspunkten gewichtet. Hinzutreten können „Besondere Leistungen“. Der Verordnungstext wird hier deswegen nicht im einzelnen wiedergegeben. Vielmehr wird darauf Wert gelegt, die einzelnen Leistungsphasen genauer zu analysieren und deren Praxisbezug herzustellen. Entsprechend der üblichen Projektabwicklung sind die Arbeitsabläufe im Architekturbüro mit Bezug auf die Leistungsphasen des § 15 HOAI in den nachfolgenden fünf Kapiteln beschrieben. Leistungsphase nach HOAI Inhalt 1. Grundlagenermittlung und Vorplanung Fachliche Zielsetzung / Inhalte Seite 1.Grundlagenermittlung und Vorplanung 2.Entwurfs- und Genehmigungsplanung 1,2 12 3.Ausführungsplanung 5 25 4.Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe 6,7 32 5. Objektüberwachung, 8,9 -betreuung und -dokumentation 39 3,4 18 Phasen 1+2 Das Hauptziel der Leistungsphase 1 „Grundlagenermittlung“ besteht darin, - die Aufgabenstellung zu klären bzw. zu konkretisieren, - die Auftraggeber bezüglich des tatsächlichen Leistungsbedarfs zu beraten. In dieser Phase formiert sich das Projektteam und stimmt sich zum ersten Mal bezüglich der „Schnittstellen“ bzw. der Leistungsabgrenzung ab. Die Ergebnisse werden zusammengefaßt und dokumentiert. Etwa zeitgleich werden meist auch der Bestand erhoben und der Bedarf an Funktionen geklärt. Diese Leistungen sind jedoch nicht integrierter Bestandteil der Leistungsphase 1, sondern sind als „Besondere Leistungen“ einzustufen. Gleiches gilt für moderierte Workshops zur Bürger- oder BetroffenenBeteiligung zur Entwicklung planerischer Leitbilder und Zielsysteme. Derartige Veranstaltungen erlangen bei der Planung und Gestaltung öffentlicher Räume (Straßen, Plätze, Parks etc.) oder institutioneller Freiflächen (an Schulen, an Kindergärten, an integrierten Wohnprojekten) immer größere Bedeutung. Die Organisation und / oder Moderation solcher Aktionen ist als Besondere Leistung anzubieten. 15 Die Prüfung der Umwelterheblichkeit bzw. der Umweltverträglichkeit ist bei Projekten aus dem Bereich der Objektplanung meist in einer übergeordneten Planungshierarchie erfolgt. Entsprechende Ergebnisse und Empfehlungen sind zusammenzutragen und zu prüfen. Erforderliche Ergänzungen oder Detaillierungen sind gemäß HOAI als besondere Leistung einzustufen. Obwohl diese Leistungsphase in der HOAI nur mit 3 Hundertstel der Gesamtleistung bewertet wird, ist die Wertschöpfung hieraus für den Auftraggeber häufig erheblich, da in dieser Phase die Weichenstellung für das Projekt erfolgt. Die Leistungsphase 2 „Vorplanung“ hat die Aufgabe, - die ermittelten Planungsgrundlagen hinsichtlich städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, wirtschaftlicher, kultureller und insbesondere landschaftsökologischer und ökosystemarer Aspekte zu analysieren, d.h. zu bewerten und zu erläutern - und auf ihrer Basis ein Zielsystem für die Freianlage zu entwickeln. Möglicherweise gegebene Zielkonflikte mit Planungsvorgaben / grundlagen oder mit anderen Planungsbeteiligten sind aufzuzeigen und abzustimmen. Entsprechend der Ziele ist ein funktionales, räumliches und gestalterisches Planungskonzept zu erarbeiten, das die grundsätzliche Lösung der Planungsaufgabe aufzeigt. Dabei sind mögliche Planungsalternativen zu berücksichtigen, darzustellen und zu bewerten (Vor- und Nachteile). Teil der Grundleistung sind hierbei die Integration der Leistungen anderer Projektbeteiligter (Architekt, Haustechniker, Statiker, Künstler, spezieller Fachgutachter o.ä.), die Vorverhandlungen mit Behörden, soweit erforderlich, und die Schätzung der Baukosten. Die Mitwirkung an der Finanzierungsplanung, an einer Kostennutzenanalyse oder an der Kreditbeschaffung ist als Besondere Leistung einzustufen, ebenso wie die Durchführung / Beteiligung an einer Bauvoranfrage, Leistungen zum Projektmanagement oder der Einsatz besonderer Darstellungstechniken (Modell, Computer-Visualisierung u.ä.). Ergeben sich im Zuge der Vorplanung besondere Anforderungen an die Planungsaufgabe oder sind die ermittelten Anforderungen in Frage zu stellen oder zu prüfen, so sind die entsprechenden Leistungen ebenfalls nicht mehr Teil der Grundleistung, sondern besonders zu vereinbaren. Nachstehendes Ablaufschema verdeutlicht den Verfahrensablauf bei der Vorplanung in seinen Teilschritten und die zu erwartenden Ergebnisse (vgl. Spalte Output). 16 Verfahrensablauf- Grundlagenermittlung und Vorplanung (Phase 2) Input Teilschritt Erfolgreiche Akquisition, Auftragserteilung Projektstart 1 Aufgabenstellung Vollständige Klärung der Aufgabenstellung 2 Planungsgrundlagen Beschaffung sämtlicher Planungsgrundlagen und Informationen 3 Bestandsaufnahme Aufnahme des Bestandes im erforderlichen Umfang. ggf. als besondere Leistung (Vegetation) oder durch Dritte (Vermessungsbüro) Output Dokumentation der Grundlagen, Pläne und Notizen Dokumentation/ Zusammenstellung sämtlicher Grundlagen und Bestandspläne, -listen etc., ggf. zur Verteilung an die Projektbeteiligten (4) Weitere Grundlagen Standortanalyse Betriebsplanung Raumprogramm – Funktionsprogramm, Umweltprüfung – – – LP 1: Grundlagenermittlung Ende LP 2: Vorplanung Beginn Planungsgrundlagen/ Informationen Bestandspläne aus Phase 1 Planerische Beiträge anderer Fachplaner / Projektbeteiligter Vorplanung, einschl. Alternativen und erläuternder Skizzen 5 Analyse Analyse der Grundlage 6 Ziele / Leitidee Entwickeln und Abstimmen von Zielvorstellungen, ggf. Aufzeigen von Zielkonflikten Zielsystem / Zielkatalog in schriftlicher oder skizzierter Form 7 Konzept Erarbeiten des Konzepts, Bewertung der Alternativlösungen Vorentwurf Planungsalternativen 1, 2, 3 8 Integration / Rückkoppelung Integrieren der Leistungen der anderen Projektbeteiligten 9 Freigabe, intern Bürointerne Prüfung/Freigabe durch Büro- Projektleitung Ergänzende Vorentwurfsskizzen Vorentwurf, Entwurfsalternativen, erläuternde Darstellung 17 Präsentationsreife Vorplanung Vorplanung, bevorzugte Alternative DIN 276, Formblätter bürointerne Formulare 10 Präsentation Vorstellen der Vorplanung vor den Auftraggebern (AG) ggf. Überarbeitung der Vorplanung ab (6) 11 Freigabe, extern Freigabe durch den / die AG Freigegebene Vorplanung 12 Behördengespräche Vorabstimmung der Vorplanung mit Behörden, ggf. Mitwirken an einer Bauvoranfrage Ggf. Überarbeitung der Vorplanung ab (6), (7) oder (9) 13 Kostenschätzung Mengenermittlung und Kostenschätzung Zusammenstellung der Mengen, Summe der geschätzten Baukosten 14 Abschluß Zusammenstellung aller Ergebnisse Fertige vollständige Dokumentation der Vorplanung A. Planung und Technik Fachgutachten Phasen 1+2 Zusammenstellen und Auswertung zum Projekt vorhandener Fachgutachten, z.B. Hydrogeologische Gutachten, Baumgutachten, Wertermittlungen zum Grundstück oder Baumbestand, Baugrunduntersuchungen, Gutachten zum Zustand oder Denkmalwert ggf. vorhandener baulicher Substanz (Gebäude, bauliches Inventar), Kenntnis besonderer technischer Voraussetzungen, Einschränkungen oder Erfordernis. Mitwirkung Bautechnik Klärung der grundsätzlichen Konstruktionsprinzipien, Bezüge Gebäude – Freiraum, rationelle und umweltverträgliche Energieverwendung etc .Mitwirkung Sparten, Ver- und Entsorgungstechnik Berücksichtigung der Leitungs- und Einrichtungspläne der Ver- und Entsorgungsunternehmen („Sparten“), z .B. Gas, Fernwärme, Elektro / Strom, Telekommunikation, Wasser, Abwasser etc. Mitwirkung Normen, technisch funktionale Anforderungen Berücksichtigung der planerisch relevanten technischen und funktionalen Anforderungen, z.B. der Rettung und Feuerwehr (DIN 14090), der behindertengerechten Planung (DIN 18024) etc. Kenntnisse B. Kostenmanagement Projektkosten, Absteckung des groben Kostenrahmens (Phase 1) Phasen 1+2 Überprüfung des Kostenrahmens anhand von Kennzahlen, Quadratmeter - Durchschnittspreisen o.ä., Abstimmung des grundsätzlichen Ausstattungsniveaus und des groben Kostenrahmens mit der Bauherrschaft Kenntnisse 18 Kostenschätzung (Phase 2) Ausarbeitung der Schätzung der voraussichtlichen Baukosten nach DIN 276; Einführung in die diesbezüglichen Bürostandards (Formblätter, Preisdateien, Kennzahlen, Mischpreise, Niedrigst- / Höchstpreise), Abstimmung des Kostenniveaus mit dem AG, ggf. Mitwirkung am Finanzierungsplan für die Realisierung, ggf. Mitwirkung an einer Haushaltsunterlage Bau (HU Bau) Kenntnisse Förderung Prüfung bestehender Fördermöglichkeiten (Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen, Unterstützung durch private oder gemeinnützige Initiativen oder Vereine, Unterstützung durch Sponsoring) Beantragung von Fördermitteln für die Gesamtmaßnahme (z. B. im Rahmen der Städtebauförderung, Dorfentwicklung, EU-Förderung o. ä.) oder für bestimmte Teilmaßnahmen (Versickerung, Flächenentsiegelung, Pflanzung von Obstbäumen o. ä.) Mitwirkung Bilanzierung ggf. Bilanzierung des Projekts nach Eingriff und Ausgleich, Berücksichtigung der hierbei bestehenden länderspezifischen Regelungen und Bestimmungen Kenntnisse Phasen 1+2 C. Recht und Gesetz, Verordnungen und Richtlinien Planungsrecht Umgang mit / Einsicht in BauGB, BauNVO, Bauordnungen der Länder, BNatG, Bauleitplanung; Einblick in die Festsetzungen im Bebauungsplan, in die Festsetzungen im Grünordnungsplan, ggf. in Kommunale Satzungen und Verordnungen, in die Baumschutzverordnung; Berücksichtigung des Gebietsstatus (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet), Berücksichtigung der BauNVO (Stellplatzbedarf) etc. Kenntnisse Privatrecht Nachbarrecht, Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten, Erschließungsrecht etc. Kenntnisse Vertragsrecht, HOAI Überprüfen der vertraglich vereinbarten Leistungen zur Vorplanung, der Besonderen Leistungen, Überprüfen, Nachlesen des Leistungsumfanges gemäß HOAI; ggf. Ergänzung des Vertrags um Honorarangaben / Zahlungsplan gemäß der Kostenschätzung, ggf. vertragliche Vereinbarungen mit anderen Beteiligten, Subdienstleistern (Vermesser, Fachgutachter, CAD-Dienstleister, Modellbauer) Empfehlungen, Planungsrichtlinien Einsicht / Kenntnis von projektrelevanten Empfehlungen und Leitfäden Regelungen des Landkreises, der Kommune zur Müll- und Wertstoffentsorgung, Empfehlungen zur Verkehrserschließung (EAE, RAS etc.) Kenntnisse Förderrichtlinien Einsicht / Kenntnis von projektrelevanten Förderrichtlinien und Konventionen (vgl. Pkt. E) Mitwirkung 19 D. Projektorganisation Phasen 1+2 Planungsvorgaben, Planungsgrundlagen Beschaffung aller zu diesem Zeitpunkt relevanter Grundlagen, wie Topographische Karten, Bebauungsplan, Grünordnungsplan, sonstige kommunale Satzungen (Gestaltungssatzungen, Erhaltungssatzungen, Abwassersatzung etc.), Katasterpläne, Vermessungspläne, Spartenpläne, Gutachten (Geologie, Hydrologie), Baumschutzverordnungen, Biotopkartierung, Denkmalschutz Mitwirkung Kontakt mit /zu Behörden und Dienstleistern als Bezugsquellen von Planungsvorgaben und -grundlagen Landesvermessungsamt, Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt / Bauverwaltung, Grünflächenamt, Umweltamt, Tiefbauamt, Wasserwirtschaftsamt, Naturschutzbehörden, Versorgungsunternehmen etc. Anfragen zu Modalitäten der Plangenehmigung (Standards, Formblätter, Umfang) Mitwirkung Arbeits- und Terminplanung Mitarbeit am Planungsterminplan / Rahmenterminplan, Planen der terminlichen "Meilensteine" des Projekts / der Leistungsphase (Abstimmungsgespräche, Präsentationen bei den Entscheidungsträgern, Behördengänge etc.) Festlegen des Leistungsumfangs und des Bearbeitungsteams, Aufstellen von Arbeitsprogrammen, Checklisten etc., Überprüfen der Zeitansätze und der Kapazität, ggf. Projekt- und Rahmenterminplan aktualisieren und den evtl. geänderten Bedingungen anpassen Mitwirkung Planungsbeteiligte, Planungsteam, Projektteam Teilnahme an Projektbesprechungen mit anderen an der Planung Beteiligten; Dokumentation der Besprechungen nach bürointernen Standards Dokumentation aller am Projekt beteiligten Planer und sonstigen fachlich und im Entscheidungsprozeß beteiligten Personen und Behörden (Adressen / Erreichbarkeit) nach bürointernem System, Mitwirkung an der Koordination des Teams Mitwirkung Akten- und Datenlogistik Einrichtung der Projektakten und -datenstruktur nach bürointernem System; schriftliche Fixierung der getroffenen Absprachen (s.o.) als Aktennotiz oder Protokoll; Regelung der Ablage (im Akt / in der EDV) des Schriftverkehrs, Regelung der Ablage der Planungsgrundlagen Dokumentation der Vorgänge und Absprachen nach bürointernen Standards, Führung der Akten und Datenverzeichnisse sowie Ablage der Projektdokumente und -daten nach bürointernem System Freigabe, intern / extern Regelung des Austausches von Projektakten und -daten mit Planungsbeteiligten per Post, per Telefon (Gesprächsnotizen), per Telefax, per Datenträger (Dateiformat und -benennung, Dateiinhalte, Komprimierungsart), per E-mail oder ISDN (Zugriffsrechte, Datei- und Verzeichnisbenennung etc.) Kenntnisse Kennenlernen der bürointernen Prüfungs- und Freigabegepflogeheiten durch Büroleitung, durch Projektleitung sowie der externen Freigabe durch den / die AG; Umgang mit Freigabevermerken und Dokumentation / Protokollierung von getroffenen Absprachen und vorgenommenen Änderungen Mitwirkung 20 Darstellung E. Projektkoordination Festlegen von Darstellungsform und -umfang: Grundriß, Schnitte, Ansichten, Details, räumliche Darstellungen (Axonometrien, analoge oder virtuelle Modelle, Animationen), Assoziationsbilder, Materialmuster, Texte, abstrakte Grafiken und Schaubilder, Festlegen der Darstellungstechnik: Schwarz-weiß- oder Farbdarstellung, Bleistiftzeichnungen, Farbskizzen, Tuschezeichnungen, CAD-Plots, Collagen, Montagen, fotorealistische Darstellungen Kenntnisse Phasen 1+2 Beratung des Auftraggebers Mitwirken an Beratungsgesprächen bei den Auftraggebern oder deren Vertretern bezüglich Förderung, Förderprogramme etc., Informationen zu Antragsformularen und Förderfristen, Mitwirken an Beratungsgesprächen bezüglich Projektteam und Projektablauf Bürgerbeteiligung, Beteiligung von Betroffenen Mitwirken an der Organisation und Leitung / ggf. Moderation von Veranstaltungen zur Bürger- und Betroffenenbeteiligung und -information als Planungsvorbereitung, z. B. vorbereitende Workshops, Umfragen, Informationsstände, Diskussionsabende etc. Mitwirkung Präsentation Vorbereitung und Mitwirkung an der Präsentation der Ergebnisse der Vorplanung beim AG; Einbeziehen anderer Planungsbeteiligter und Planungsbetroffener; Bewertung der Lösungsalternativen aus fachlicher Sicht, Erläuterung der Vor- und Nachteile, Präferenzbildung; prägnante Aufbereitung der Informationen in einer für den AG plausiblen und nachvollziehbaren Form; ggf. Dokumentation der Änderungswünsche Mitwirkung Abstimmung innerhalb des Planungsteams Abstimmung der Ergebnisse mit den anderen Planungsbeteiligten, Dokumentation der Besprechungen; Übermitteln von Duplikaten von Aktennotizen, Protokollen etc. sowie der fertigen Vorplanung an die Planungsbeteiligten; ggf. Festlegen eines Jour fix Mitwirkung Abstimmung mit Behörden Mitwirken an der „Behörden-Abstimmung“ über die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Projektes, ggf. Mitwirken an einer Bauvoranfrage; Abklären der formalen Anforderungen an die Eingabe/Genehmigungsplanung Mitwirkung Abstimmung mit Betroffenen Mitwirken an der Abstimmung der Planungsidee mit den zukünftigen Benutzern und sonstigen Betroffenen, z. B. Nachbarn, Klärung der jeweiligen Zuständigkeit mit dem AG; Dokumentation der Ergebnisse Mitwirkung 2. Entwurfs- und Genehmigungsplanung Phasen 3+4 - Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe, - Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen Fachliche Zielsetzung / Inhalte Das Ziel der Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung („System- und Integrationsplanung“) ist es, - auf der Basis der vorangegangenen Leistungen eine endgültige und genehmigungsfähige Lösung zu erarbeiten - und diese mit geeigneten Hilfsmitteln darzustellen. Dabei sind städtebauliche und landschaftsökologische, gestalterische,. 21 funktionale, technische und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen - Die Beiträge und Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter sind zu integrieren. Teil der Grundleistung ist auch die Abstimmung der Planung mit den entsprechenden Behörden im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit (vgl. Phase 4). Das Ergebnis der Entwurfsplanung besteht in der Regel, gemäß HOAI, aus der zeichnerischen Darstellung der Planungslösung mit differenzierten inhaltlichen Angaben, einer Objektbeschreibung mit Erläuterung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach der Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie einer Kostenberechnung nach DIN 276. Im Falle eines öffentlichen Bauvorhabens erstellt der Landschaftsarchitekt die Haushaltsunterlage Bau für den Bereich der Freianlagen und ggf. für vorbereitende Maßnahmen am Grundstück (z. B. Baumpflege). Die Entwurfsplanung ist die für das zukünftige Erscheinungsbild und die zukünftige Funktion der Freianlage entscheidende Planungsphase. Sie baut auf Ergebnissen der Vorplanung (Phase 2) auf und bildet die Grundlage für das Erlangen der behördlichen Genehmigung (Phase 4) und die Ausführungsplanung (Phase 5). Die Aufgabe der Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung besteht darin, - die erforderlichen Unterlagen zu erstellen, die der Bauherr als Antragsteller bei der Genehmigungsbehörde bzw. die Genehmigungsbehörde selbst benötigen. - Der Landschaftsarchitekt schuldet nicht die Genehmigung an sich. Nicht alle Objektplanungen im Bereich der Landschaftsarchitektur sind genehmigungspflichtig. Es ist die Aufgabe des Landschaftsarchitekten zu prüfen, inwieweit eine Genehmigung durch eine oder mehrere Behörden notwendig ist. Die Genehmigungsplanung im Bereich der Freianlagen ist häufig ein Fachbeitrag der Baueingabe. In der Regel wird dieser Fachbeitrag in Bayern als Freiflächengestaltungsplan bezeichnet. Je nach Planungsinhalten können aber auch wasserrechtliche (z.B. bei Planungen an Gewässern, bei Nutzung von Grund- oder Oberflächenwasser, bei besonderen Versickerungs- und Rückhalteanlagen o.ä.) oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren (bei Recyclingoder Kompostierungsanlagen o.ä.) erforderlich sein. Einholen von Nachbarunterschriften, die Erarbeitung von Unterlagen für besondere Prüfverfahren oder die Unterstützung des AG bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sind keine Grundleistungen gemäß HOAI, sondern als Besondere Leistungen zu vereinbaren. Ähnliches gilt für Änderungen an den Eingabeunterlagen, die der Landschaftsarchitekt nicht zu vertreten hat. Um eine zügige Genehmigung zu gewährleisten, stimmt der Landschaftsarchitekt bereits in den Leistungsphasen 2 und 3 die Planung mit den Genehmigungsbehörden intensiv ab und klärt die formalen Anforderungen an die Eingabe. Das folgende Ablaufschema verdeutlicht den Verfahrensablauf bei der Entwurfs- und Genehmigungsplanung in seinen Teilschritten und die zu erwartenden Ergebnisse (vgl. Spalte Output). Es zeigt den Zusammenhang zwischen den Leistungsphasen 2 bis 4. Verfahrensablauf, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Phasen 3 und 4) 22 Input Teilschritt Vorplanung vom Auftraggeber freigegeben und abgestimmt 1 Konzept Durcharbeiten des Planungskonzeptes, Weiterentwicklung der bevorzugten Alternative Planerische Beiträge anderer Fachplaner / Projektbeteiligter, „Sparten“ Pläne 2 Integration Integrieren der Leistungen der anderen Projektbeteiligten, ggf. Beteiligung der Betroffenen 3 Entwurf Erarbeiten der vollständigen und endgültigen Entwurfslösung Entwurfszeichnungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen des Landes Entwurf, Objektbeschreibung Präsentationsreife Entwurfsplanung 4 Objektbeschreibung Ausarbeitung einer Objektbeschreibung mit Erläuterungen von Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen 5 Freigabe, intern Bürointerne Prüfung und Freigabe durch Büro- oder Projektleitung 6 Präsentation Vorstellung der Entwurfsplanung vor den Auftragsgebern 7 Freigabe Freigabe durch den/die AG Entwurfsplanung DIN 276, Formblatt, bürointerne Formulare, ggf. Anforderungen des Auftraggebers Output Dokumentation der Ergebnisse, Aktennotizen o. ä. Entwurf in aussagekräftiger Darstellung, erläuternde Darstellung Objektbeschreibung in Textform, Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung Entwurf Objektbeschreibung komplett ggf. Überarbeitung der Entwurfsplanung ab (2) oder (3) Freigegebene Entwurfsplanung 8 Behördengespräche Abstimmung der Entwurfsplanung mit Behörden, Vorbereitung der Genehmigungsplanung ggf. Überarbeitung der Entwurfsplanung ab (2), (3) oder (4) 9 Kostenberechnung Aktualisieren der Mengenermittlung Kostenberechnung ggf. Anfertigung einer Haushaltsunterlage Bau Kostenkontrolle im Abgleich mit der Kostenschätzung Aktualisierte Zusammenstellung der Mengen, Kostenberechnungen, ggf. Beitrag zur HU Bau 23 Input Teilschritt Output 10 Abschluß Zusammenstellen aller Ergebnisse Fertige , vollständige Dokumentation der EP 11 Eingab- Unterlagen Mitwirken bei der Baueingabe bzw. Erarbeiten der Vorlagen für die behördliche Genehmigung Formal ausgearbeitete Genehmigungsplanung, z. B. eingabefähiger Freiflächengestaltungsplan LP 3 Entwurfsplanung - Ende LP 4 Genehmigungsplanung - Beginn Formale Anforderungen der Genehmigungsbehörde, Baueingabemappe, Vordrucke o. ä. Vollständige Genehmigungsunterlagen Genehmigungsbescheid, sonstiger Rücklauf der Behörden 12 Eingabe Einreichen der Unterlagen ggf. Nachbessern der Unterlagen ab (11) 13 Genehmigung Prüfung der Unterlagen durch die Behörden, ggf. klärende Gespräche oder Nachbesserungen Genehmigungsbescheid , ggf. ergänzende Auflagen, ggf. Gesprächs-/ Aktennotizen o. ä. 14 Abschluß Prüfen des Genehmigungsbescheids Genehmigte Entwurfsplanung, Grundlage für die Ausführung 24 A. Planung und Technik Phasen 3+4 Architektur / Bebauung Analyse des Hochbauentwurfs hinsichtlich Beziehungen zu den Freianlagen bzw. Auswirkungen auf die Freianlage, hinsichtlich Materialverwendung und Konstruktionsprinzipien Mitwirkung Leistungsabgrenzung Abgrenzung der Leistung des Landschaftsarchitekten zu anderen Fachplanern, Festlegen der Schnittstellen zwischen den Zuständigkeiten und Gewerken (auch hinsichtlich Gewährleistung und Haftung, s. o.), z. B. bei begrünten Dächern und Tiefgaragen, bei Wasser- und Entwässerungsanlagen etc. Mitwirkung Technische Ausstattung Mitentwickeln von technischen Entwurfsinhalten wie Beleuchtung, Entwässerung / Versickerung, konstruktive Elemente / Aufbauten / Deckenkonstruktionen, Modellierung des Geländes, Stützsysteme etc. Mitwirkung Sparten, Ver- und Entsorgungstechnik Berücksichtigung der Leitungs- und Einrichtungspläne der Ver- und Entsorgungsunternehmen, Klärung von Konflikten (z. B. Leitungen im Bereich geplanter Großbäume etc.) Mitwirkung Materialien Abstimmung der Materialien mit der Hochbauplanung, Konkretisierung der Materialauswahl (Art, Dimensionierung, Einbau-/Verlegetechnik, Aufbau / Gründung, Art der Bearbeitung oder Farbgestaltung) Abfragen von Materialanforderungen und -qualitäten. Mitwirken an der Einarbeitung der notwendigen Informationen über Baumaterialien, insbesondere Pflanzenarten und -größen in Genehmigungsplan und Baubeschreibung Kenntnisse Normen und Details Berücksichtigung der planerisch relevanten technischen und funktionalen Anforderungen, Beachtung und Begründung von Ausnahmen, Berücksichtigung von Normen und Technik, Richtlinien für Baukonstruktionen und Detaillösungen (z. B. DIN 18065 für Treppen o.ä.) Berücksichtigung und Darstellung der planerisch relevanten technischen und funktionalen Anforderungen, z. B. Feuerwehr (DIN 14090) im Genehmigungsplan Ausarbeitung notwendiger Regeldetails und Schemazeichnungen (z.B. Aufbau über TG-Decken) im Plan oder in der Baubeschreibung Kenntnisse B. Kostenmanagement Phasen 3+4 Kostenalternativen, Wirtschaftlichkeit Prüfung unterschiedlicher Ausführungsstandards / Materialalternativen hinsichtlich ihrer Kosten und ihrer Wirtschaftlichkeit in der Unterhaltung, Abwägung mit gestalterischen Konsequenzen, Abstimmung mit dem AG Mitwirkung Projektkosten Kostenberechung Mitwirkung bei der Ausarbeitung der Berechnung der voraussichtlichen Baukosten nach DIN 276, Kostengruppe 5, auf der Grundlage einer genaueren Mengenermittlung / Ausarbeitung eines Flächennachweises als Zusammenfassung nach Titeln mit Einzelpositionen Prüfung der genehmigungsrelevanten Bereiche der Kostenberechnung, ggf. Ausarbeiten der erforderlichen Berechnungen Errechnen der Baunebenkosten, Ermitteln der 25 Architektenhonorare, der Honorare für Gutachten und/oder besondere Leistungen besondere Leistungen endgültig abstimmen ggf. Mitwirkung an der Ausarbeitung der Haushaltsunterlage Bau (HU Bau) und Einreichen der HU Bau Kenntnisse Bilanzierung Mitwirkung an der Bilanzierung des Projekts nach Eingriff und Ausgleich anhand der Mengenermittlung / des Flächennachweises, Einreichen der entsprechenden Berechnungen und Bilanzen Kenntnisse C. Recht und Gesetz, Verordnungen und Richtlinien Phasen 3+4 Planungsrecht, Behörden, Bauleitplanung Abstimmung der Entwurfsplanung mit den Behörden im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit, Beachtung bzw. nochmalige Überprüfung planungsrechtlicher Vorgaben (vgl. Vorplanung) Einblick in die Objekt-/ Baubeschreibung; Verweise / Hinweise auf übergeordnete Planungen, z. B. Bauleitpläne Beachtung kommunaler Besonderheiten Kenntnisse Privatrecht Nachbarrecht, Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten, Erschließungsrecht etc. Kenntnisse Vertragsrecht, HOI Überprüfen der vertraglich vereinbarten Leistungen zur Entwurfsplanung, der Besonderen Leistungen, ggf. vertragliche Ergänzungen verhandeln, Überprüfen, Nachlesen des Leistungsumfanges gemäß HOAI; ggf. Ergänzung des Vertrages um Honorarangaben / Zahlungsplan gemäß der Kostenberechnung Haftungsrecht Klären der Haftungssituation auch in Bezug auf die Fachplaner Mitwirkung Planungs- und Gestaltungsrichtlinien Empfehlungen zur Verkehrserschließung (EAE, RAS etc.), Richtlinien für Schulen (GUV 16.3), für Kindergärten (GUV 16.4) o. ä., Flachdachrichtlinien, Empfehlungen und Schriften der FLL etc. Kenntnisse Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung-BaustellV) Abstimmung mit dem Sicherheitskoordinator des Projekts, ggf. Bereitstellung der Planungsunterlagen Mitwirkung D. Projektorganisation Arbeits- und Terminplanung Phasen 3+4 Mitarbeit am Terminplan, Planen der terminlichen "Meilensteine" der Leistungsphasen 3 und 4 (Abstimmungsgespräche, Präsentationen bei den Entscheidungsträgern, Behördengänge etc.), Festlegen des Leistungsumfanges, Aufstellen von Arbeitsprogrammen, Checklisten etc., Überprüfen der Zeitansätze und der Kapazität, ggf. Projekt – Rahmenterminplan aktualisieren und den evtl. geänderten Bedingungen anpassen Berücksichtigung des Genehmigungszeitraums, um den geplanten Ausführungsbeginn einzuhalten, Prüfen und Berücksichtigung von Abhängigkeiten der Fachbeiträge untereinander, unterschiedlicher Behörden voneinander Mitwirkung 26 Darstellung Festlegen von Darstellungsform und -umfang: Grundriss, Schnitte, Ansichten, Details, räumliche Darstellungen (Axonometrien, analoge oder virtuelle Modelle, Animationen), Assoziationsbilder, Materialmuster, Texte, abstrakte Grafiken und Schaubilder, Festlegen der Bearbeitungsmaßstäbe, Festlegen der Einzelpläne -darstellungen und der Inhalte; Verfeinerung der Darstellung aus der Vorplanung, Festlegen des Medieneinsatzes; Festlegen der Darstellungstechnik: Schwarz-weiß- oder Farbdarstellung, Bleistiftzeichnungen, Farbskizzen, Tuschezeichnungen, CAD-Plots, Collagen, Montagen, fotorealistische Darstellungen Kenntnisse ggf. Ausarbeitung der erforderlichen Pläne und Unterlagen für die Eingabe: Genehmigungsplan / Freiflächengestaltungsplan, Lageplan, Bestandspläne mit Bewertung (z.B. Bäume), Regeldetails, Schnitte, Schemazeichnungen Bau-/ Objektbeschreibung: Beschreibung der Bauaufgabe, Entwurfsgedanken und Planungsziele; Ergänzung durch Analogien und Beispiele, ggf. Fotodokumentation; Kostenberechnung auf Formblatt, ggf. HU Bau Kenntnisse Akten- und Datenlogistik Formales Dokumentation der Vorgänge und Absprachen; Austausch von aktuellen Planunterlagen, Projektakten und -daten mit Planungsbeteiligten (Architekten, Fachplanern etc.) Überprüfung und Berücksichtigung der Genehmigungsmodalitäten, z.B. ob getrennte Eingabe (eigener Bauantrag oder sonstiges Genehmigungsverfahren für Freianlagen) oder gemeinsame Baueingabe mit Architekten und Fachplanern; zu verwendende Genehmigungsformulare und lokale/ regionale Anforderungen (z. B. LBK etc.) abfragen und benutzen; Anzahl der Ausfertigungen / Planmappen klären; Beilegen der erforderlichen Berechnungen und Nachweise (z.B. Spielplatz – Nachweis) Kenntnisse Führung der Akten und Datenverzeichnisse sowie Ablage der Projektdokumente und -daten und der Eingabedokumente und -daten Austausch der Genehmigungsplanung mit Planungsbeteiligten Kenntnisse Freigabe, intern / extern E. Projektkoordination Präsentation, Projektmoderation Mitwirken an der internen Freigabe durch die Projekt- oder Büroleitung und an der externen Freigabe durch den/die AG sowie der Genehmigung durch die Behörden Protokollierung / Verteilung von getroffenen Absprachen, Änderungen und Bescheiden Mitwirkung Phasen 3+4 Vorbereitung und Mitwirkung an der Präsentation der Ergebnisse der Entwurfsplanung beim AG oder Entscheidungsträger (Gemeinde- / Stadtrat); Einbeziehen anderer Planungsbeteiligter und Planungsbetroffener, ggf. Durchführung von Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung; prägnante, angemessene Aufbereitung der Informationen Mitwirkung 27 Abstimmung innerhalb des Planungsteams, Jour fix Abstimmung der Ergebnisse mit den anderen Planungsbeteiligten, Dokumentation der Besprechungen; Teilnahme an Jour-fix-Terminen Übermitteln von Duplikaten der Entwurfsplanung an die Planungsbeteiligten Mitwirkung Abstimmung mit den Behörden Vorbereitung der Genehmigung, Abklären der formalen Anforderungen an die Eingabe-/Genehmigungsplanung Mitwirken an der laufenden Abstimmung während der Genehmigungsplanung mit Behörden (Genehmigungsbedarf, Formalitäten, Inhalte), AG, Architekten und anderen Fachplanern; Dokumentation der Ergebnisse in Aktennotizen / Protokollen, ggf. Verwendung der Notizen in den einzureichenden Unterlagen Mitwirkung Nachbarn Information der Nachbarn und Einholen von Unterschriften Mitwirkung Bautafel Anzeigen / Mitwirkung an der Anzeige der Genehmigung / des Baubeginns in der vorgeschriebenen bzw. zulässigen Form 3.Ausführungsplanung Phase 5 Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung Fachliche Zielsetzung / Inhalte - - - Die Phase 5 – Ausführungsplanung folgt auf die Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung und stellt die Grundlage für die Vorbereitung der Vergabe der Bauausführung und – zusammen mit dem Leistungsverzeichnis – die Grundlage für die Bauausführung selbst dar. Das Ziel dieser Leistungsphase ist, die Durcharbeitung des Entwurfs / genehmigten Freiflächengestaltungsplans im Hinblick auf technische Realisierbarkeit und Beständigkeit, funktionale Erfüllung, gestalterische Qualität, Wirtschaftlichkeit und ökologische Verträglichkeit bis zur ausführungsreifen Lösung Schaffung einer Grundlage zur Beschreibung der Bauausführung in Form eines Leistungsverzeichnisses und zur Kalkulation der Baukosten im Rahmen des Ausschreibungs-/ Angebotsverfahrens Schaffung einer Kommunikationsgrundlage zwischen dem Planer / Landschaftsarchitekten und den Ausführenden über die Bauausführung des Projekts. Die Ausführungsplanung beinhaltet die zeichnerische Darstellung des Objekts in geeigneten Maßstäben bis ins Detail. Die Leistungen anderer Fachplaner sind zu integrieren. Die Ausführungspläne sind während der Bauausführung fortzuschreiben und laufend zu aktualisieren. Die Phase 5 dauert somit über die folgenden Leistungsphasen hinaus an, ggf. bis zum Abschluß der Bauausführung. Die Ausarbeitung eines Baubuchs oder Leistungsprogramms für Generalunternehmer, die Prüfung von Beiträgen zur Ausführungsplanung / Ausführungsplänen (Werkstattzeichnungen, Baustelleneinrichtungspläne etc.) von bauausführenden Unternehmen oder Generalunternehmern sowie die Ausarbeitung von Detailmodellen (analog, digital) sind nicht Teile der Grundleistung, sondern als Besondere Leistung zu vereinbaren. 28 Das nachstehende Ablaufschema verdeutlicht den Verfahrensablauf bei der Ausführungsplanung in seinen Teilschritten und die zu erwartenden Ergebnisse (vgl. Spalte Output). Zu beachten ist dabei, dass die Ausführungsplanung meist – anders als bei den vorangegangenen Phasen - teilweise zeitlich parallel zu den folgenden Leistungsphasen 6, 7 und 8 abläuft. Die Phasen 5 mit 8 sind inhaltlich miteinander vernetzt. So kann beispielsweise der Teilschritt (12) – Fortschreibung der Phase 5 – Ausführungsplanung parallel zu den ersten Teilschritten der Bauüberwachung ablaufen. 29 Verfahrensablauf Ausführungsplanung (Phase 5) Input Teilschritt Genehmigter Entwurf / FFG Genehmigungsbescheid, Freigabe / Beauftragung der Phase 5 durch AG 1 Vorbereitung Zusammenstellen und Aktualisieren vorhandener Grundlagen, Beschaffung fehlender Grundlagen Beiträge / Leistungen anderer Fachplaner im aktuellsten Stand, „Sparten“-Pläne, Bestandspläne 2 Integration Durch-/ Einarbeitung sämtlicher fachlich relevanter Beiträge, Abstimmung innerhalb des Planungsteams, ggf. Beteiligung der Betroffenen Genehmigter Entwurf, Planinhalte aus Teilschritt (2) Plangrundlage Output Dokumentation der Ergebnisse, Aktennotizen o. ä. Planinhalte für Teilschritt 4 3 Planungsgrundlagen Ausarbeiten von analogen oder digitalen Planungsgrundlagen mit Beiträgen aus (2) Plangrundlage in zeichnerischer Darstellung (analog als Mutterpause, digital als Datei) 4 Konzept Durcharbeiten der Ausführungsplanung in Konzeptform: Höhe- und Lageabsteckung, thematische Pläne, Vorschläge für Materialien/Ausstattung Höhen- und Absteckplan thematische Pläne (z.B. Pflanz-, Beleuchtungsplan), Schnitte, Detailkatalog, Konzept für MusterKatalog Ausführungskonzept, genehmigte Kostenberechnung aus Phase (3) und (4) 5 Kostenkontrolle Überprüfung der Mengen und der veranschlagten Baukosten ggf. Überarbeitung der Ausführungsplanung ab 5, Aktualisierung der Kostenberechnung Sämtliche Ausführungsunterlagen im Konzept 6 Freigabe , intern Bürointerne Prüfung/Freigabe durch Büro- oder Projektpartner Ausführungsunterlagen im Konzept, Auswahl von Materialien und Mustern Präsentationsreife Ausführungsplanung (ggf. in Konzeptform) 7 Präsentation Vorstellen der Ausführungsplanung vor den Auftraggebern, Bemusterung ggf. Überarbeitung der Ausführungsplanung ab 5 oder 6 8 Freigabe extern durch AG Vom AG freigegebene Ausführungsplanung im Konzept 9 Abstimmung Austausch / Abstimmung des Planungsstandes mit den Beteiligten ggf. Beginn von Phase 6 – Vorbereitung der Vergabe, Teilschritt 1 30 Input Teilschritt Vom AG freigegebene Ausführungsplanung im Konzept 10 Ausarbeitung Formale Ausarbeitung der Ausführungsunterlagen, endgültige Zusammenstellung von Materialien und Ausstattungen Vollständige Ausführungsunterlagen 11 Zusammenstellen / Versand Zusammenstellen / Vervielfältigung aller Ergebnisse der Ausführungsplanungen und Verteilen an die Projektbeteiligten Output Höhen– und Absteckplan, Pflanzplan, sonstige thematische Pläne, Schnitte, Details, Muster, Liefernachweise Verteiler, Planausgangsliste Beginn der Phase 6und 8 Vergabe, Bauüberwachung Vollständige Ausführungsunterlagen, Leistungsverzeichnis, ggf. Bauvertrag 12 Fortschreibung Laufende Ergänzung und Aktualisierung der Ausführungsunterlagen während der Phasen 6, 7, 8, Informationen der Planungsbeteiligten über Änderungen Aktualisierte Ausführungsunterlagen, Änderungsvermerke, Planausgangsliste o.ä. Ausführungsunterlagen im Stand der Bausausführung 13 Abschluß + Übergabe Zusammenstellen der vollständigen Unterlagen nach Bauabschluß Übergang an AG, Grundlage für Unterhaltung und Pflege der Anlage 31 A. Planung und Technik Phase 5 Architektur / Bebauung Mitwirken an der Einarbeitung der aktuellen Planungsstände des Architekten in die Plangrundlage, Klärung der Anschlüsse Mitwirkung Leistungsabgrenzung / Fachplaner Mitwirken an der Einarbeitung der Leistungen der Fachplaner in die Plangrundlage, Festlegen der Schnittstellen zwischen den Zuständigkeiten und Gewerken (hinsichtlich Gewährleistung und Haftung), ggf. Prüfung von Ausführungsunterlagen (Werkstattzeichnungen, statische Berechnungen) von Lieferanten oder Unternehmern Mitwirkung Technische Ausstattung Mitwirkung an der Ausarbeitung der technischen Pläne und Themenpläne wie Beleuchtungsplan, Entwässerungs- / Versickerungsplanung, Leitungsplan, Rohbau- oder Bewehrungspläne für konstruktive Elemente, Auswahl / Bemusterung der technischen Ausstattung Mitwirkung Sparten, Ver- und Entsorgungstechnik Einarbeiten der Leitungs- und Einrichtungspläne der Ver- und Entsorgungsunternehmen (Wasser, Gas, Fernwärme, Elektro, Telekommunikation etc.) in die Plangrundlage Kenntnisse Details Übersicht und Bewertung der bürointernen Regeldetails und Ausführungsstandards, Entwickeln von Detailzeichnungen, Regeldetails unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Richtlinien, Aufstellen von Detaillisten / -verzeichnissen Kenntnisse Materialien Festlegen der Materialien und Materialalternativen für die Ausschreibung nach Art, Dimensionierung, Einbau- / Verlegetechnik, Aufbau / Gründung und Be-/ Verarbeitung, Darstellung anhand von Legenden und Zeichnungsstandards, Abfragen von Materialanforderungen und -qualitäten, Zusammenstellen von Materialmustern und Liefernachweisen Kenntnisse Pflanzen Festlegen der auszuschreibenden Pflanzen nach Art, Größe und Wuchsform, Ausarbeitung von Pflanzplänen und -schemata, Berücksichtigung der entsprechenden Richtlinien und Bestimmungen, Abfragen von Pflanzqualitäten Kenntnisse Möblierung, Ausstattung Festlegen der auszuführenden Ausstattungen, Auswahl der Möblierung, Spiel- und Sportgeräte, Leuchten etc., Überprüfung der Qualität und der Umweltverträglichkeit der Produkte, Zusammenstellung von Mustern und Liefernachweisen, Berücksichtigung der Herstellerhinweise und der Konsequenzen der Produktauswahl, z. B. erforderliche Fundamente, Sicherheitsbereiche für Spielgeräte, Zuleitungen für Beleuchtung, Brunnen etc. Kenntnisse 32 Normen Kenntnis und Berücksichtigung planungsrelevanter DIN- und sonstiger Normen (EN, ISO), z. B. für die konstruktiven Elemente (Beläge, Treppen, Mauern etc.), die Vegetationselemente (Pflanzen, Rasen), die Baustoffe (Holz, Stahl, Naturstein, Beton, Klinker etc.) Kenntnis und Berücksichtigung von Technikrichtlinien und Merkblättern der FLL, der FGSV, von ZTVT StB, ZTVE StB etc. Kenntnisse B. Kostenmanagement Phase 5 Projektkosten, Kostenkontrolle Überprüfen der Mengenermittlung und der Kostenberechnung nach DIN 276 bzw. der HU Bau aus den Phasen 3 und 4 anhand der Ausführungsunterlagen Abstimmung von Mehrungen / Minderungen mit dem AG Kenntnisse Wirtschaftlichkeit Überprüfung der ausgewählten Ausstattungen und Materialien im Hinblick auf ihre Unterhaltung und Wirtschaftlichkeit; Berücksichtigung von Bauabläufen, Fertigungstechniken und Bauverfahren Mitwirkung C. Recht und Gesetz, Verordnungen und Richtlinien Phase 5 Planungsrecht, Behörden Einsicht und Prüfung des genehmigten FFG und des Genehmigungsbescheides; Überprüfung bzw. Berücksichtigung baurechtlicher Vorgaben und behördlicher Auflagen (Baumschutz, Wasserrecht etc.) Kenntnisse Vergaberecht Berücksichtigung von vergaberechtlichen Besonderheiten wie Baustellensicherung und -einrichtung, EU-Vergabe, Überprüfung der Planung im Hinblick auf die Vergabe (vgl. Phase 6 und 7) Kenntnisse Nutzeranspruch, Nutzerschutz Überprüfung sämtlicher Bestimmungen oder Verordnungen, die den Nutzern dienen, bei der endgültigen Ausweisung von Rettungswegen (Feuerwehr), Spielbereichen, Abfallplätzen etc. Kenntnisse Verordnung über Sicherheit und Abstimmung mit dem Sicherheitskoordinator des Projekts, ggf. Gesundheitsschutz auf Baustellen Bereitstellung der Planungs- und Ausführungsunterlagen (Baustellenverordnung-BaustellV Mitwirkung D. Projektorganisation Arbeits- und Terminplanung Phase 5 Mitarbeit am Terminplan, Planen der terminlichen "Meilensteine" der Leistungsphase 5 in Bezug auf angestrebte Ausschreibungs- und Ausführungsfristen bzw. Fertigstellungstermine; Festlegen des Leistungsumfangs (Liste der Pläne und Details), Aufstellen von Arbeitsprogrammen, Checklisten etc., Überprüfen der Zeitansätze und der Kapazität, ggf. Projektrahmenterminplan aktualisieren und den evtl. geänderten Bedingungen anpassen Mitwirkung 33 Freigabe intern / extern Mitwirken an der internen Freigabe durch die Projekt- oder Büroleitung und an der externen Freigabe durch den/die AG; Protokollierung von getroffenen Absprachen und Änderungen Mitwirkung Darstellung Festlegen der Zeichnungsorganisation, von Darstellungsform und -umfang: ggf. CAD-Organisation (Verzeichnisse, Dateien, Benennung), Standardlegenden, grafische Bürostandards, ggf. Regel- und Beispieldetails, Gestaltung der Planköpfe und -logos, Benennungs- und Verknüpfungssystematik innerhalb des Projekts (z. B. Bauabschnitte, Planabschnitte, Schnitte und Profile, Details etc.), Festlegen der Bearbeitungsmaßstäbe, Festlegen der Einzelpläne / -darstellungen und der Inhalte Kenntnisse Objektbeschreibung, Baubuch, Leistungsprogramm ggf. Mitwirken an der Ausarbeitung eines Baubuchs oder Leistungsprogramms (vgl. auch Phase 6), z. B. für die Ausführung durch Generalunternehmer, Einsicht in bürointerne Mustervorlagen Kenntnisse Akten- und Datenlogistik Dokumentation der Vorgänge und Absprachen, Führung der Akten und Datenverzeichnisse sowie Ablage der Projektdokumente und -daten, Regelung des Austausches von aktuellen Planunterlagen, Projektakten und -daten mit Planungsbeteiligten (Architekten, Fachplanern etc.) per Post, Fax, ISDN etc., Umgang mit Änderungen / Änderungsvermerken, alten Planungsständen etc. Kenntnisse E. Projektkoordination Präsentation, Projektmoderation Phase 5 Vorbereitung und Mitwirkung an der Präsentation des Planungsstandes beim AG oder Entscheidungsträger (Gemeinde- / Stadtrat); Abfragen von notwendigen Informationen Mitwirkung Bemusterung Organisation der Bemusterung der vorgesehenen Materialien und Produkte für den AG, die Planungsbeteiligten und die -betroffenen, ggf. Bemusterung von Alternativen als Entscheidungsgrundlage Information über die Qualität und Erhaltung der Materialien/Produkte Kenntnisse Abstimmung innerhalb des Planungsteams, Jour fix Abstimmung der Ergebnisse mit den anderen Planungsbeteiligten, Dokumentation der internen und externen Besprechungen Teilnahme an Jour-fix-Terminen, Übermitteln von Duplikaten des jeweiligen Planungsstandes an die Projektbeteiligten; Regelung des Austausches von Dokumenten und Daten, Führung von Planausgangs- / Planeingangslisten, Dateiformate etc. Dokumentation der Änderungen über festgelegte Änderungsvermerke Mitwirkung Bautafel, Prospekt Mitgestaltung der Bautafel und ggf. sonstiger Informationsmaterialien über das Projekt (Prospekt etc.) Information von Betroffenen ggf. Durchführung von Veranstaltungen zur Information der von der Planung Betroffenen, insbesondere auch zu Bauterminen und -abläufen, ggf. über Behinderungen oder Belästigungen (Lärm, Staub, Baustellenbetrieb, Provisorien etc.) Mitwirkung 34 4. Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe Phasen 6+7 - Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen - Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe Fachliche Zielsetzung / Inhalte Die Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe beinhaltet die Aufgabe - auf der Basis der Ausführungsplanung die endgültigen Mengen der jeweils vorgesehenen Materialien und Produkte zu ermitteln - die zur Bauausführung erforderlichen Leistungen detailliert, fachgerecht und kalkulierbar in Form eines Leistungsverzeichnisses zu beschreiben, um eine eindeutige Grundlage für die Bauausführung und das Einholen von Angeboten zu haben. Die Vorbereitung der Vergabe erfordert als Grundlage einen geeigneten Planungsstand der Ausführungsplanung, z. B. ein abgestimmtes, freigegebenes Konzept. Sie bildet die Grundlage für das Einholen von Angeboten und die Vergabe der Bauleistungen selbst. Das Leistungsverzeichnis ergänzt die Ausführungsplanung als Kommunikationsgrundlage zwischen Landschaftsarchitekt und den ausführenden Unternehmen. Ausführungspläne und Leistungsverzeichnis beschreiben die auszuführende Freianlage vollständig und eindeutig. Die Ziele der Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe sind - der Erhalt eines wirtschaftlichen Angebotes im Rahmen eines rechtmäßigen Ausschreibungsverfahrens durch einen fachlich geeigneten und zuverlässigen Bieter bzw. Bauausführenden und - die Vorbereitung einer Vertragsgrundlage für die Bauausführung Die Mitwirkung bei der Vergabe beinhaltet das Zusammenstellen der kompletten Verdingungsunterlagen, deren Hauptbestandteil das im Rahmen der Phase 6 erstellte Leistungsverzeichnis ist, das Einholen von Angeboten durch ein rechtmäßiges Ausschreibungs- und Submissionsverfahren sowie die formale, rechnerische und fachliche Prüfung der Angebote. Anhand der Angebotspreise ist ein Kostenanschlag nach DIN 276 für das Bauvorhaben zu erstellen. Den Abschluß der Leistungsphase 7 bildet die Unterstützung des Auftraggebers bei der Auftragserteilung bzw. bei der Ausarbeitung der Bauverträge. Die Leistungsphase 7 bildet damit die Grundlage für den Baubeginn und die Bauausführung. Für eine erfolgreiche und qualitätvolle Abwicklung dieser Leistungsphase ist eine gute Kenntnis der rechtlichen Grundlagen, insbesondere der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), erforderlich. Trotz der relativ begrenzten Honorierung der Leistungsphasen 6 und 7 (insgesamt maximal 10 % des Gesamthonorars) ist die Wertschöpfung für den Bauherrn / Auftraggeber erheblich. Das folgende Ablaufschema verdeutlicht den Verfahrensablauf der Phasen 6 und 7, von der Vorbereitung der Vergabe bis zur Vergabe der Bauausführung. Die Phase 6 beginnt häufig schon während der Bearbeitung der Phase 5. Leistungsverzeichnis und Ausführungsplanung stehen miteinander in ständiger Wechselwirkung. Die Phase 6 stellt hierbei den überwiegend fachlichen Beitrag der Vergabe dar, die Phase 7 den formalrechtlichen Beitrag. 35 Verfahrensablauf, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (Phasen 6+7) Input Ausführungsplanung, vom AG freigegebene und abgestimmt, ggf. in Konzeptform Teilschritt 1 Mengenermittlung Endgültige Ermittlung der Mengen, Berücksichtigung von Sicherheitszuschlägen 2 Abstimmung Abstimmung innerhalb der Planungsteams bezüglich der Gewerke / Schnittstellen Output Zusammenstellung der Mengen, Mengenplan, Fächennachweis Akten- / Gesprächnotizen Bürointerne AVA – Standards (Muster-, Stamm-, Urtext – LV) externe Leistungsbücher (StLB), Materialien, Produkte Mengen 3 LV - Gerüst Erarbeiten einer LV - Gliederung durch Titel, Übernahmen passender Positionstexte aus dem Bestand LV Entwurf LV Titel LV Gerüst 4 Ausarbeitung LV Vollständige Formulierung der projektspezifischen Positionstexte (Vor-, Haupt-, Alternativ-, Bedarfs-, Zuschlagpos.) Layout Fertiger LV - Entwurf LV – Entwurf Bürointerne Preisdateien oder -sammlungen 5 Kostenkontrolle Einsetzen von Preisen, Abgleich der Summe mit der Kostenberechnung Ggf. Änderung des LV ab (3), ggf. Änderung der Ausführungspläne LV – Entwurf veranschlagte Teilund Gesamtsummen Geprüfter LV - Entwurf 6 Freigabe, intern Bürointerne Prüfung / Freigabe 7 Fertigstellung LV Ausarbeitung des LV, Ergänzen von Details und Liefernachweisen, Zusammenstellung vollständiges LV mit Angabe der jeweiligen Mengen, Zusammenstellung der Titel 8 Verdingungsunterlagen Zusammenstellen der kompletten Verdingungsunterlagen mit je nach Vergabeverfahren standarisierten, eigenen oder AG-spezifischen Vertragsbedingungen Verdingungsunterlagen gem. VOB, ggf. Kurzbeschreibung für Anzeige bei öffentl./ oder, EUAuschreibungen LP 6 Vorbereitung der Vergabe - Ende LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe - Beginn Fertige Leistungsbeschreibung Beauftragung durch AG, Vertragsbedingungen 36 Input Teilschritt Verdingungsunterlagen 9 Freigabe, extern Freigabe durch den / die Auftraggeber Versandfertige Verdingungsunterlagen, Anschreiben 10 Einholen von Angeboten Versand der Unterlagen, Aufforderung zur Angebotsabgabe bis zum Submissionstermin, ggf. Teilnahme an der Submission Rechtzeitig eingegangene, zur Prüfung zugelassene Angebote der Bieter 11 Angebotsprüfung Formale, rechnerische, wirtschaftliche und fachliche Prüfung und Wertung der Angebote 12 Verhandlungen mit Bietern, Vergabevorschlag Führung von Gesprächen mit den Bietern zur Vorbereitung der Auftragsvergabe Angebotspreise, wirtschaftlichstes Angebot, DIN 276, bürointernes Formular Zustimmung des AG zum Vergabevorschlag, Zustimmung des AG zum Kostenanschlag, Bevollmächtigung durch AG Output Ggf. Überarbeitung der Unterlagen ab (7) oder (8) Preisspiegel Vergabevorschlag 13 Kostenanschlag Erarbeitung eines Kostenanschlags nach DIN 276 Kostenanschlag gemäß DIN 276 14 Mitwirken bei der Auftragserteilung Führen von Gesprächen und Schriftverkehr, Ausarbeiten von Bauverträgen, Festlegen von Ausführungsfristen etc., Erstellen eines Vergabe LV Auftragsschreiben, Bauverträge, Abschreiben der nicht berücksichtigten Bieter, Vergabe LV 37 A. Planung und Technik Phase 6 Projektentwicklung Beratung zur Entscheidungsfindung des Auftraggebers vor Beauftragung der Unternehmer Zeitplanung der Projektaufgaben und -tätigkeiten Mitwirkung VOB, Teil C Kenntnis der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), Teil C, Kenntnis der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen, Einsicht in Kommentare zur VOB Kenntnisse ZTV Kenntnis von relevanten zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV), z.B. ZTV Baumpflege, ZTVT StB (Tragschichten, Straßenbau), ZTVE StB (Erdarbeiten, Straßenbau) etc. Kenntnisse Details Übersicht und Bewertung der bürointernen Regeldetails und Ausführungsstandards, Einbindung von Detailzeichnungen, Regeldetails in die Leistungsbeschreibung Kenntnisse Materialien Festlegen der Materialien und Materialalternativen für die Ausschreibung nach Art, Dimensionierung, Einbau- / Verlegetechnik, Aufbau / Gründung und Be-/ Verarbeitung, Berücksichtigung der Vorgaben und Technischen Hinweise der Hersteller, Zusammenstellen von Liefernachweisen Kenntnisse Ausstattung Festlegen der auszuführenden Ausstattungen, Auswahl der Möblierung, Spiel- und Sportgeräte, Leuchten etc., Überprüfung der Qualität und der Umweltverträglichkeit der Produkte, Zusammenstellung von Liefernachweisen Berücksichtigung der Herstellerhinweise und der Konsequenzen der Produktauswahl, z. B. Sicherheitsbereiche für Spielgeräte, Zuleitungen etc. Kenntnisse Pflanzen Festlegen der auszuschreibenden Pflanzen nach Art, Größe und Wuchsform, Ausarbeitung von Pflanzenlisten für die Leistungsbeschreibung Berücksichtigung der Gütebestimmungen der FLL Kenntnisse Normen Berücksichtigung und ggf. Verweise auf planungsrelevante DIN – und sonstige Normen (EN, ISO), z. B. für die konstruktiven Elemente, die Vegetationselemente, die Baustoffe etc. Kenntnis und Berücksichtigung von Technikrichtlinien und Merkblättern der FLL, der FGSV etc. Gestaltung der Vorpositionen mit entspr. Verweisen Kenntnisse Bieterqualitäten Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit der Bieter, Prüfung der technischen Qualifikation für die Bauaufgabe 38 B. Kostenmanagement Phase 6 Projektkosten Kostenkontrolle Überprüfen der Mengenermittlung und der Kostenberechnung nach DIN 276 bzw. der HU Bau aus den Phasen 3 und 4 anhand der Leistungsbeschreibung, z. B. durch Einsetzen von im Büro vorhandenen Beispielpreisen (niedriges - mittleres – hohes Preisniveau) Erstellen eines Kostenanschlags nach DIN 276 auf der Grundlage der Angebote / des wirtschaftlichsten Angebots Abstimmung von Mehrungen / Minderungen mit dem AG Kenntnisse Wirtschaftlichkeit Überprüfung der ausgewählten Ausstattungen und Materialien im Hinblick auf ihre Unterhaltung und Wirtschaftlichkeit Vorsehen von Alternativen im Sinne der Wirtschaftlichkeit Mitwirkung Preisspiegel Erstellung eines Preisspiegels zum Vergleich der eingereichten Angebote, Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots durch formale, rechnerische, wirtschaftliche („Spekulationsangebote“!) und fachliche Prüfung der Angebote, Prüfen der Plausibilität der Angebote, Prüfung der Alternativ- und Bedarfspositionen, Prüfvermerk und Dokumentation Übernahme der Preise in die bürointerne Preisdatenbank bzw. in die AVA-Software Kenntnisse Vergabevorschlag Mitwirken an Vergabevorschlägen an den AG auf der Grundlage der Angebotsprüfung Mitwirkung C. Recht und Gesetz, Verordnungen und Richtlinien Phase 6 VOB, Teil A und B Kenntnis der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), Teil A „Vergabe“ und Teil B „Bauvertrag“, Einsicht in Kommentare zur VOB Kenntnisse BGB Grundzüge des Bürgerlichen Gesetzbuchs Kenntnisse Vergaberichtlinien Kenntnis von Vergaberichtlinien ( Bund, EU) Umgang mit speziellen Bewerbungsbedingungen des AG Kenntnisse D. Projektmanagement – Organisation Arbeits- und Terminplanung Phasen 6+7 Berücksichtigung von Fristen und Terminen, terminlichen „Meilensteinen“ z. B. für Anzeigen der Ausschreibung, Versand- und Submissionstermine, Abstimmung der LV Erarbeitung mit dem Arbeitsfortschritt in der Ausführungsplanung, Planung / Überprüfung der Veröffentlichungs-, Bewerbungs-, Versand- und Submissionstermine, Berücksichtigung des geplanten Baubeginns Mitwirkung 39 Freigabe, intern / extern Mitwirken an der internen Freigabe durch die Projekt- oder Büroleitung und an der externen Freigabe durch den/die AG, Abstimmung der ausgeschriebenen Materialien und Produkte Protokollierung von getroffenen Absprachen und vorgenommenen Änderungen Berücksichtigung von Wünschen und Besonderheiten des AG bezüglich der Verdingungsunterlagen; Abstimmung der Inhalte, Fristen, Strafen, Formulierungen; Freigabe Vergabe LV Mitwirkung Mengenermittlung Kenntnis der bürointernen Verfahren und Methoden zur Mengenermittlung und ihrer Dokumentation (elektronisch per CAD, per AVA, Formblatt), Gestaltung der Flächennachweise im LV Mitwirkung Produktinformationsbeschaffung bürointerne Prospektbibliothek, Lieferantenkarteien oder -datenbanken, Kontakt mit Lieferanten und Herstellern Mitwirkung Beschaffung technischer Informationen bürointerne Bibliothek, Normensammlungen etc., Aktualisierung und Führung der technischen Regeln und Normen Mitwirkung AVA - Standard bürointerne Ausschreibungsverfahren, bürointerne Ausschreibungssoftware, Umgang mit Stammdateien, Standardleistungsbüchern, Urtexten und Preistabellen bzw. -dateien Kenntnisse Darstellung, Layout Gestaltung, Aufbau und Layout der Leistungsbeschreibung nach Bürostandard: Titelbildung, Vorpositionen, Alternativ- und Eventual-/ Bedarfspositionen , Kopf- und Fußzeilen, Kurz- und Langtexte, Spalten für Menge, EP GP, Zusammenstellung, Einbindung von Detailzeichnungen und Liefernachweisen etc. Kenntnisse Verdingungsunterlagen Zusammenstellen der speziellen Verdingungsunterlagen mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, Deckblatt, Unterlagenverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Angebot / Bietererklärung, Nachunternehmer – Verzeichnis, zusätzliche Vertragsbedingungen, Besondere Vertragsbedingungen, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, Baustellenbeschreibung, Lageplan, Leistungsverzeichnis etc. Mitwirkung Organisation der Submission, Termin und Zeitpunkt, Raum, Protokollformular, sonstige Anwesende, sonstige Formalitäten (Lochstempel, Plombe des AG o.ä.) etc., Mitwirkung an der Submission Mitwirkung Submission Angebotsprüfung Formale, rechnerische, wirtschaftliche und fachliche Überprüfung der Angebote, Dokumentation der Ergebnisse, Prüfvermerke (Stempel, Unterschrift) Kenntnisse Bauvertrag Vorbereitung und Abstimmung des Bauvertrags auf der Grundlage der Verdingungsunterlagen; Festlegung von Sicherheitsleistungen, Zahlungskonditionen, Nachlässen etc. Mitwirkung 40 Akten – und Datenlogistik Dokumentation der Vorgänge und Festlegungen, Führung der Aktenund Datenverzeichnisse sowie Ablage der Projektdokumente und -daten, Pflege und Fortschreibung der Urtexte / Stammdateien, Aktualisierung von Vorpositionen etc., Pflege und Fortschreibung der Preisdateien, -sammlungen etc. Mitwirkung E. Projektkoordination Phase 6, 7 Abstimmung Abstimmung der ausgeschriebenen Leistungen mit dem AG Abfragen von notwendigen Informationen Mitwirkung Bemusterung Organisation der Bemusterung der vorgesehenen Materialien und Produkte für den AG, die Planungsbeteiligten und die -betroffenen, ggf. Bemusterung von Alternativen als Entscheidungsgrundlage Information über die Qualität und Unterhaltung der Materialien und Produkte Kenntnisse Anzeige, Information über die Ausschreibung Gestaltung der Anzeige in der regionalen Zeitung, in einer überregionalen Zeitung, im Staatsanzeiger, EU - weite Veröffentlichung etc. Kenntnisse Datenaustausch Regeln / Klärung des Datenaustausches mit den Bietern, GAEB-Schnittstelle Kenntnisse Ausschreibungsergebnis Dokumentation des Ausschreibungsergebnisses und des Prüfungsergebnisses, Umgang mit dieser Information Kenntnisse Schriftverkehr Umgang mit Schriftverkehr und schriftlichen Informationen während der Ausschreibungsphase: Aufforderung zum Angebot, Einsicht der Planunterlagen, Vergabevorschlag, Abschreiben nicht berücksichtigter Bieter etc. Kenntnisse Vergabegespräch bzw. Verhandlungen Teilnahme an Vergabegesprächen, Moderation und fachliche Betreuung dieser Gespräche, Prüfen von Bieterreferenzen, Dokumentation der Ergebnisse Mitwirkung 5. Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation 41 Phasen 8+9 Überwachen der Ausführung des Objekts, Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses Fachliche Zielsetzung / Inhalte - - Nach der Auftragserteilung an den im Rahmen des in Phase 7 durchgeführten Vergabeverfahrens ermittelten Bieter / Unternehmer, beginnt die Phase der Objekt- bzw. Bauüberwachung, die häufig einfach als „Bauleitung“ bezeichnet wird. Die Überwachung der Ausführung des geplanten Objekts durch den Landschaftsarchitekten verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele: die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften sowie der Umweltverträglichkeit der Maßnahmen soweit als möglich, die Koordination fachlich Beteiligter, z. B. an unterschiedlichen Gewerken tätiger Firmen, das Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans die Überwachung der Einhaltung der veranschlagten Kosten, die Prüfung von Rechnungen anhand von Aufmaßen und sonstigen Nachweisen bis zur Übergabe der fertigen Freianlage an den Auftraggeber. Den Abschluss der Objektüberwachung bilden Leistungen wie die Kostenfeststellung nach DIN 276, die Zusammenstellung aller Unterlagen zur Übergabe des fertigen Objektes an den Auftraggeber und das Auflisten von Gewährleistungsfristen. Die Aufstellung, Überwachung und Fortschreibung eines Zahlungsplans und / oder von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen sind nicht Teile der Grundleistung, sondern als besondere Leistung zu vereinbaren. Die Leistungsphase 9 – Objektbetreuung und Dokumentation stellt die letzte Phase der Projektbearbeitung dar. Sie beinhaltet im Wesentlichen folgende Aufgaben: - die Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen, - die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb dieser Verjährungsfristen, - den Abschluss des Projektes durch Freigabe der Sicherheitseinbehalte und Zusammenstellung der Projektunterlagen als Dokumentation. Eine wichtige Grundlage für diesen Projektabschluss stellt die Kenntnis bzw. Dokumentation sämtlicher zu berücksichtigenden Gewährleistungsfristen dar. Der Landschaftsarchitekt muss seinen AG rechtzeitig an den Ablauf der Fristen erinnern, so dass Mängel noch beanstandet und Gewährleistungsansprüche noch geltend gemacht werden können. Leistungen im Rahmen der Projektdokumentation wie das Erarbeiten von Bestandsplänen, Inventarlisten oder Pflege- und Entwicklungsplänen, die Überwachung der Pflegearbeiten, die Objektverwaltung, das Aufbereiten des objektspezifischen Zahlenmaterials oder eine Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse werden in der HOAI als Besondere Leistung eingestuft. Der übliche Ablauf der Phasen 8 und 9 ist im nachstehenden Ablaufschema verdeutlicht. Dabei ist zu beachten, daß es sich meist nicht um einen derartig linearen Verlauf der Teilschritte handelt, sondern einige Schritte parallel / gleichzeitig erforderlich werden bzw. sich mehrfach wiederholen. Verfahrensablauf Objektüberwachung und Objektbetreuung / Dokumentation (Phasen 8 und 9) Input Teilschritt 42 Output Vergabe durch den AG, Bauvertrag 1Vorbereitung des Baubeginns Einführung der bauausführenden Firmen in die Baustelle, Planung des zeitlichen Ablaufs, Klären von Zuständigkeiten, Besorgen / Fertigstellen erforderlicher Unterlagen, Erreichen von endgültigen AG-Entscheidungen bezüglich Ausführung Zeitplan / Bauzeitenplan, Aktennotizen, vollständige Ausführungs- und Bestandsunterlagen, Vergabe LV, soweit noch nicht erstellt Ausführungsunterlagen, Vergabe LV, Genehmigungsbescheid, DIN Normen etc. 2 Überwachung der Ausführung Laufende Überprüfung der Übereinstimmung der Ausführung mit der Planung und den Regeln der Technik, Vorschriften etc. Bauprotokolle, Bauleitung, Aktennotizen, Einträge, ins Bautagebuch, Änderungen in den Ausführungsplänen Fertiggestellte Teilleistungen, Beginn neuer Teilleistungen 3 Grund-/Zwischenaufmaß Gemeinsames Aufmaß mit den Ausführenden von Ausgangs- oder Zwischenzuständen des Baufortschritts (z.B. Planum, Schicht des Oberbaus Aufmaß – Skizze, Aufmaß – Blatt, Aufmaß – Plan (digital –CAD),Einträge ins Bautagebuch 4 Kostenverfolgung Übernahme der Aufmassergebnisse, Prüfung der nachträge, Abstimmungen mit den AG Fortschreibung der Kostenkontrolle Materiallieferung, fertiggestellte Teilleistungen 5 Teilabnahmen Abnahme von gelieferten Materialien/ Teilleistungen, die ggf. nach Fertigstellung nicht mehr abzunehmen sind Dokumentation der Teilabnahme, Aktennotiz, Teilabnahmeprotokoll Abschlagsrechnung der Ausführungsfirma 6 Rechnungsprüfung Formale, rechnerische und technisch-fachliche Prüfung der Abschlagsrechnungen, Weiterleiten an den AG mit Zahlungsfreigabe Geprüfte und freigegebene Abschlagsrechnung mit Prüfvermerk, ggf. abzüglich Sicherheitseinbehalt, Fortschreibung der Kostenkontrolle 7 Antrag auf behördliche Abnahme ggf. Beantragung der Abnahme durch Behördenvertreter Schreiben an entsprechende Behörden, Notiz über Terminvereinbarung 43 Input Teilschritt Fertiggestellte Bauleistung 8 Aufmaß Gemeinsames Endaufmaß mit den bauausführenden Unternehmen Fertiggestellte Bauleistung, Antrag des bauausführenden Unternehmens 9 Abnahme Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung des AG und anderer am Projekt fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln Unterschriebenes Abnahmeprotokoll Schlussrechnung der ausführenden Unternehmen DIN 276 Formblatt geprüfte Schlussrechnung 10 Mängelbeseitigung Überwachung der fach- und termingerechten Beseitigung der festgestellten Abnahme-Mängel, ggf, Nachbegehung Output Aufmaßskizze / -Blatt, Aufmaßplan (digital per CAD) Abnahmeprotokoll mit Auflistung der Mängel Dokumentation der Mängelbeseitigung, Aktennotiz/ Protokoll, Nachricht an AG 11 Rechnungsprüfung Formale, rechnerische und technisch-fachliche Prüfung der Schlussrechnung, Weiterleitung an den AG mit Zahlungsfreigabe Geprüfte und freigegebene Schlußrechnung mit Prüfvermerk, abzügl. Sicherheitseinbehalt, geprüfte Nachweise 12 Kostenfeststellung Feststellung der tatsächlichen Baukosten nach DIN 276 Übersicht über die tatsächlichen Baukosten, ausgefülltes Formular 13 Übergabe Zusammenstellung aller Unterlagen und Übergabe der Freianlage an den AG, ggf. Anleitung zur Inbetriebnahme, Auflisten der Gewährleistungsfristen Sämtl. Ausführungs- und Bauleitungsunterlagen, einschließlich Nachweise, Anleitung etc., Liste der Gewährleistungsfristen/ Fristenkalender 14 Objektbegehung Begehung der Anlage vor Ablauf der Verjährungsfristen, Feststellung der Mängel Mängelliste, Nachricht an Unternehmen LP 8: Objektüberwachung - Ende LP 9: Objektbetreuung - Beginn 44 Input Mängelliste Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche des AG Teilschritt 15 Mängelbeseitigung Überwachung der Beseitigung von Gewährleistungsmängeln 16 Freigabe Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 17 Projektabschluss Zusammenstellen der vollständigen und aktuellen Unterlagen, Übergabe an den AG 18 Kundenservice, Facilitimanagement ggf. Ausarbeiten von Pflege- und Entwicklungskonzepten, Objektdateien o. ä., Überwachung der Unterhaltung und Pflege, Bilddokumentation etc. PROJEKTABSCHLUSS Output Dokumentation der Mängelbeseitigung, Aktennotiz / Protokoll, Nachricht an den AG Freigegebene Sicherheitseinbehalte oder Bürgschaften der Unternehmer Projektdokumentation Pflege- und Entwicklungskonzept, Teil des Facilitymanagementplans, Fotodokumentation Bürointerne Auswertung (wirtschaftlich) und Dokumentation (als Referenz) 45 A. Planung und Technik Phase 8+9 VOB, Teil C Kenntnis der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), z.B. DIN 18320 -Landschaftsbauarbeiten u. v. a. Kenntnisse ZTV Kenntnis und Berücksichtigung der jeweils gültigen Zusätzlichen Technischen Vorschriften, z. B. der ZTV Baumpflege, der ZTVT StB, ZTVE StB etc. Kenntnisse Normen Kenntnis und Berücksichtigung planungsrelevanter DIN- und sonstiger Normen (EN, ISO), z. B. der DIN 18916 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau: Pflanzen und Pflanzarbeiten u. v. a., Kenntnis und Berücksichtigung von Technikrichtlinien und Merkblättern der FLL, der FGSV etc., z.B. Richtlinien für Dachbegrünung der FLL, der RAL etc., Kenntnis und Berücksichtigung von sonstigen Anerkannten Regeln der Bautechnik Kenntnisse Gütebestimmung für Materialien, Pflanzen etc. Kenntnis und Berücksichtigung der einschlägigen Gütebestimmungen, z. B. der Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen der FLL, der Richtlinien für die Anwendung und Güteüberwachung von Recyclingbaustoffen des Bayerischen Industrieverbandes Steine und Erden e. V., Gütebestimmungen für organische Mulchstoffe etc. Kenntnisse Mängelfeststellung Prüfen der Anlage auf dauerhaft technisch einwandfreie Ausführung im Hinblick auf geltende Normen und Richtlinien rechtzeitige und vollständige Aufnahme der festgestellten Mängel, ggf. Hinweis auf mangelhafte Pflege der Anlage Mitwirkung B. Kostenmanagement Phasen 8+9 Projektkosten, Kostenkontrolle, Kostenfeststellung Überwachen der Entwicklung der Baukosten; Vergleich und Kontrolle während der Ausführung zwischen Kostenanschlag und Abrechnungssumme ggf. Mehrkosten beim AG anmelden, begründen und genehmigen lassen bzw. vermeiden Mitwirken an der Kostenfeststellung nach DIN 276 auf der Basis der Schlussrechnungen Kostenvergleich zwischen Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung Kenntnisse Abrechnung / Rechnungsstellung Prüfen von Abschlagsrechnungen auf der Grundlage der Nachweise Prüfen von Teilschluß- und Schlussrechnungen Rechnen von Nachlässen, Abzug / Freigabe von Sicherheitsleistungen (Einbehalt oder Bürgschaft), Kontrolle der Einhaltung von Zahlungskonditionen, sonstige Abzüge Kenntnisse Nachtragsangebote Prüfen von ggf. gestellten Nachtragsangeboten auf Erfordernis, Inhalt, Wirtschaftlichkeit, Vertragserfüllung Begründung der Erfordernis gegenüber AG; Abstimmung mit AG bezüglich Genehmigung des Nachtrages Mitwirkung 46 Stundenlohnarbeiten, „Regiearbeiten“ Prüfen der Notwendigkeit von ggf. zu leistenden Stundenlohnarbeiten, Übereinstimmung mit Vertragsgrundlage, Abzeichnen der Nachweise Begründung der Notwendigkeit gegenüber AG Mitwirkung Nachweise Prüfen und Führen sämtlicher Nachweise, die für die Rechnungsprüfung erforderlich sind, z.B. Aufmassblätter, Aufmasspläne, Lieferscheine, Regieberichte (= Bericht über Stundenlohnarbeiten) etc. Kenntnisse Kostenrichtwerte Ermittlung von Kostenrichtwerten auf der Grundlage der Kostenfeststellung (ggf. Besondere Leistung) Kenntnisse Nachkalkulation Einblick in die wirtschaftliche Betrachtung der Gesamtmaßnahme (Wirtschaftlichkeitsstudie), bezogen auf das Projekt (Baukosten, Dauer der Bauzeit, Ergebnis, Ausstattungsstandard etc.) und bezogen auf die Planung (vgl. Phase 0) Mitwirkung Pflege und Unterhaltung Ermitteln eines Etats und ggf. eines Pflege- und Entwicklungskonzepts zur Unterhaltung der Anlage; Erarbeiten eines Pflege -Leistungsverzeichnisses, Angebot für derartige Leistung Kenntnisse C. Recht und Gesetz, Verordnungen und Richtlinien Planungsrecht, Bayerische Bauordnung, Baugenehmigung Überwachen der Einhaltung der Festlegungen in der Baugenehmigung und/oder sonstiger Zustimmungen, Berücksichtigung von geltenden Gesetzen Kenntnisse VOB, Teil A, Teil B Kenntnis / Berücksichtigung der Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (§ 13 Gewährleistung, § 14 Sicherheitsleistung), Kenntnis / Berücksichtigung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Kenntnisse Besondere Vertragsbedingungen Kenntnis / Berücksichtigung von Ausführungsfristen, Bauwesenversicherung, Lohn- und Stoffpreisklausel etc., von Gewährleistungs- und Sicherheitsleistungen Kenntnisse Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB/E) Kenntnis / Berücksichtigung der ZVB mit Angaben wie dem LV, Mehrkostenregelungen, Ausführungsplanunterlagen, Nachunternehmer-, Kündigungs-, Abrechnungs-, Sicherheitsregelungen und -leistungen, Bürgschaften (Gewährleistungsbürgschaften o. ä.) etc. Kenntnisse BGB Kenntnis / ggf. Berücksichtigung der Gewährleistungsdauer nach BGB Kenntnisse Handlungsvollmacht Klären des Umgangs mit Handlungsvollmachten Mitwirkung 47 Verordnung über Sicherheit und Abstimmung mit dem Sicherheitskoordinator des Projekts, Gesundheitsschutz auf Baustellen ggf. Bereitstellung der Planungs- und Ausführungsunterlagen, des LV’s (Baustellenverordnung-BaustellV) für den Sicherheitskoordinator Mitwirkung Vorschriften / Amtsblätter D. Projektmanagement Organisation Terminplanung, Bauzeitenplan Klären des Umgangs mit Handlungsvollmachten Mitwirkung Mitwirkung an der Erstellung des Bauzeitenplans, Festlegen der Fertigstellungsfristen und -termine; Abstimmung der „Meilensteine“ (Einweihung, Inbetriebnahme) mit den Projektbeteiligten, Berücksichtigung von Vegetations- und Pflanzzeiten, Berücksichtigung / Einkalkulieren ungünstiger Witterungen Berücksichtigung der verschiedenen Verjährungsfristen innerhalb des Projekts, z. B. Pflanz- und Rasenarbeiten 1 Jahr, technische Gewerke 2 Jahre nach VOB, ggf. 5 Jahre nach BGB Planung und Organisation der Begehungen zur rechtzeitigen Mängelfeststellung und -beseitigung Mitwirkung Bautagebuch Führung eines Bautagebuchs / Bauleitungs-Tagebuchs oder Projektkalenders zur Dokumentation des Bauablaufs und als Beweismittel für Auseinandersetzungen, ggf. andere Dokumentation des Bauablaufs nach bürointernem System (Bilder, Fotos) Mitwirkung Prüfung, Freigabe, Planänderungen Prüfung der Ausführungspläne und Leistungsverzeichnisse auf fachlich einwandfreie Inhalte; unverzügliche Weitergabe von Korrekturen und Änderungen Koordination und Regelung der Planänderungen / -fortschreibung während der Bauphase (Änderungsvermerk, Verteiler, Umgang mit alten Planständen) Mitwirkung Baustellentermine Jour fix Teilnahme an der Baustelleneinweisung mit ausführenden Firmen (Besprechung der Ausführungsplanung und des LV, Absteckung etc.), Teilnahme an regelmäßigen Baustellenterminen mit / ohne AG (festgelegter, regelmäßiger Zeitpunkt = Jour fix sinnvoll); Einblick in die Koordination verschiedener Fachfirmen (Ga-La-Bau, Tiefbau, Baumschule etc.) und Fremdfirmen (Hochbau, Handwerker etc.); Zwischenaufmaße zur Dokumentation von Zwischenzuständen für Abschlagsrechnungen Kenntnisse Abnahme Vorbereitung und Mitwirkung an Zwischenabnahmen von Teilleistungen und / oder Materiallieferungen, an der Schlußabnahme und Übergabe; Termine zur Mängelfeststellung und -beseitigung Kenntnisse Freigabe von Sicherheitsleistungen Einblicke in die Freigabe von Sicherheitsleistungen (Einbehalte, Bürgschaften) und Weiterleitung an die ausführende Firma nach erfolgter Mängelbeseitigung bzw. Ablauf der Verjährungsfrist Mitwirken an der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen und rechnerischen Projektunterlagen / Ergebnisse als Dokumentation für den AG, Übergabe der Dokumentation Mitwirkung Darstellung und Aufbereitung, Projektdokumentation 48 Akten- und Datenlogistik Dokumentation der Vorgänge und Absprachen, Führung der Akten und Datenverzeichnisse sowie Ablage der Projektdokumente und -daten; termingerechte Weiterleitung und Ablage der Rechnungen und der Nachweise (Lieferscheine, Regieberichte, Aufmassblätter etc.) Regelung des Austausches von aktuellen Unterlagen, Projektakten und -daten mit Planungsbeteiligten (Architekten, Fachplanern etc.) per Post, Fax, ISDN etc., Umgang mit Änderungen / Änderungsvermerken, alten Planungsständen etc., Dokumentation der Fristen in einem Fristenkalender o. ä.; Dokumentation der Sicherheitsleistungen und deren Freigabe in den Projektakten; Zusammenstellung der Akten und Unterlagen für den AG; Archivierung der Projektakten nach bürointernem System Kenntnisse E. Projektkoordination Projektmoderation, Erfahrungsaustausch Vorbereitung und Mitwirkung an der Abstimmung von Projektdetails während der Ausführungsphase beim AG oder Entscheidungsträger (Gemeinde- / Stadtrat); Vorbereitung von Entscheidungen zu Nachträgen, Kostenänderungen, Materialalternativen o.ä.; ggf. Mitgestaltung der Einweihungsfeier, Führung durch die Anlage, Festansprache o. ä., Teilnahme am Erfahrungsaustausch der/des Landschaftsarchitekten mit den ausführenden Firmen, Schlußbesprechung, ggf. Abschlussbrotzeit o. ä., Erfahrungsaustausch mit AG Mitwirkung Baustellenvorbereitung Mitwirken / Durchführen an der Vorbereitung der Ausführung, z. B. Grenzfeststellung, Einmessung, Behördengespräche; genaue Information über Sparten zusammen mit ausführenden Firmen einholen, Überprüfung der ggf. vorhandenen Leistungspläne, z.B. Gas, Wasser, Abwasser, Elektro, Telekom Mitwirkung Jour fix Jour-fix mit allen Planungsbeteiligten und ausführenden Firmen (besonders bei Baubeginn und Bauende sehr wichtig!) in regelmäßigen Abständen; ggf. auch Jour fix für Fachteams, z. B. für Freianlagen etc., Dokumentation der Ergebnisse in Form von Protokollen, Aktennotizen Mitwirkung Betreuung des/ der AG Information des AG während der Gewährleistungszeit und auch anschließend über die Pflege und Entwicklung der Anlage, Hinweise auf ggf. fachlich mangelhafte Pflege, insbesondere der Vegetationsflächen (Bedeutung für Gesamteindruck!) Dokumentation Schriftverkehr Dokumentation der Vorgänge und Besprechungsergebnisse im Bautagebuch bzw. in Aktennotizen, Protokollen o. ä.; Einführung in die bürointernen Hilfsmittel, wie Baustellenprotokoll, Formblätter o. ä.; Verteilung der Notizen und Protokolle gemäß festgelegtem Verteilerschlüssel (AG, Planer, Firmen etc.), Dokumentation der Mängelfeststellung und -beseitigung in Form von Aktennotizen etc., Protokoll über die Gewährleistungsabnahme Mitwirkung