Rückversicherung der Zinszusatzreserve
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Rückversicherung der Zinszusatzreserve
Kapitalmarktrisiken und Rückversicherung Dr. Günter Schwarz Munich Re 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 Agenda Warum Rückversicherung von Kapitalmarktrisiken (heute) ? Ist dies zulässig ? Die aufsichtsrechtliche Sicht Wie funktioniert Rückversicherung von Marktrisiken ? Ein Basismodell für Solvency II Exkurs: Auswirkungen auf den TVOG Ausblick Aktuelle Fragestellungen und Résumé 2 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 Rückversicherung von Marktrisiken - Motivation Versichertes Interesse Solvency II Kapitalmarktregulierung 3 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 Warum Rückversicherung von Marktrisiken ? - Thesen Versichertes Interesse: Das Konzept des „Risikoausgleichs über die Zeit“ (mit den Instrumenten der Überschuss-Politik und RfB-Steuerung) gerät an seine Grenzen. Solvency II: Marktrisiken (speziell für Zins und Spread) treiben den Kapitalbedarf. Gleichzeitig ist eine gezielte Steuerung der Eigenmittel auf Grund des marktnahen Diskontzinses kaum noch möglich. Kapitalmarktregulierung: Investmentbanken scheuen sich zunehmend maßgeschneiderte Lösungen für Lebensversicherer anzubieten (Kapitalkosten unter Basel III). Die signifikant erhöhte Komplexität in der Administration (EMIR/MIFID etc.) behindert den Einsatz von Derivaten auf der Versicherungsbilanz. 4 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 Agenda Warum Rückversicherung von Kapitalmarktrisiken (heute) ? Ist dies zulässig ? Die aufsichtsrechtliche Sicht Wie funktioniert Rückversicherung von Marktrisiken ? Ein Basismodell für Solvency II Exkurs: Auswirkungen auf den TVOG Ausblick Aktuelle Fragestellungen und Résumé 5 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 Ist dies zulässig? - Aufsichtsrechtliche Sicht Solvency II (Artikel 13 (7a)): [Rückversicherung ist] die Tätigkeit der Übernahme von Risiken, die von einem Versicherungsunternehmen (…) abgegeben werden. Auslegung entsprechend des EU-Überleitungsdokuments (MARKT/2502/07-EN) Article 2 (1) (a) of the Directive defines reinsurance as an activity consisting in accepting risks ceded by an insurance undertaking or another reinsurance undertaking. The definition neither defines certain risks or the nature of those risks, nor requires a significant or substantial transfer of risk. The transfer of purely financial risk, e.g. credit risk, is not excluded from the definition. DRS 20 – Anlage 2 [Rückversicherung ist] die Tätigkeit der Übernahme von Risiken, die von einem Versicherungsunternehmen (…) abgegeben werden. 6 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 Ist dies zulässig? - Weitere kritische Fragen … … zur Rückversicherung von Marktrisiken: Wie sieht es in der Handelsbilanz aus? Erlaubt es die Finanzrückversicherungsverordnung? Gilt die EMIR/MIFIDRegulierung auch hier? 7 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 Ist dies zulässig? - Erste Antworten Ad FinRVV: Problem ist primär ein sprachliches: Aus „Finite Re“ und „Financing Reinsurance“ wurde Finanzrückversicherung. Eine Regulierung der Absicherung von Marktrisiken stand hier nie im Fokus. Ad Handelsbilanz: Es gibt keine klaren No-Gos, aber in Anlehnung an IFRS (-> vergleichbare Instrumente gleich zu bewerten) ist eine gewisse Vorsicht geboten. Bei „einfachen“ Lösungen ist die Gefahr eines Unbundling von eingebetteten Derivaten eher gering. Ad EMIR/MIFID: Rückversicherung ist von der Anwendung der Derivate-Regulierung explizit ausgenommen. 8 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 Agenda Warum Rückversicherung von Kapitalmarktrisiken (heute) ? Ist dies zulässig ? Die aufsichtsrechtliche Sicht Wie funktioniert Rückversicherung von Marktrisiken ? Ein Basismodell für Solvency II Exkurs: Auswirkungen auf den TVOG Ausblick Aktuelle Fragestellungen und Résumé 9 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 Wie funktioniert Rückversicherung von Marktrisiken ? – Grundstruktur Eine nicht-traditionelle Rückversicherung zur Absicherung von Marktrisiken enthält mehrere Komponenten: Rückversicherungsstruktur: 1. Eine (traditionelle) Quotenrückversicherung, üblicherweise auf Normalbasis mit deponierter Deckungsrückstellung. 2. Ein Depotzins, der im Unterschied zu traditionellen Verträgen variabel gewählt wird, sodass spezifische Marktrisiken an den Rückversicherer übertragen werden. 1 Quoten-Rückversicherung Prämien Leistungen Reserve Reserve-Depot Zedent 2 3. Zusätzlich kann eine Komponente zur Absicherung der Zinszusatzreserve eingeschlossen werden. Absicherung des Marktrisikos Rückversicherer Variabler Depotzins Garantiezins 3 Absicherung der ZZR Unterschiedliche Ausprägungen entsprechend der Zielsetzungen des Zedenten 10 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 Wie funktioniert Rückversicherung von Marktrisiken ? – Motivation: Absicherung unter Solvency II (Zinsrückgangsrisiko) 15 20 HGB Res. Komponenten des BSCR 25 durchschn. Rechnungszins 10 Jahres Swap Rate ≈ langfristige Zinsgarantie Solvency II Zinsstress Komponenten des Marktrisikos Anteil Zinsrisiko 10 Zinsstress HGB Res. 5 Techn. Prov. 0 Assets 3,5% 3,0% 2,5% 2,0% 1,5% 1,0% 0,5% 0,0% Own Funds EIOPA-Zinskurve vs. Garantiezins (30.9.2011) Techn. Prov. Own Funds Assets Ausgangspunkt 11 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 Wie funktioniert Rückversicherung von Marktrisiken ? – Lösung zur Verbesserung der Solvenzquote Garantiezins Zinsriskio Rückversicherer HGB Res. 2 Absicherung des Marktrisikos Variabler Depotzins Techn. Prov. Zedent Assets QuotenRückversicherung (z.B. 40% Quote) BSCR vor Rückversicherung Own Funds Ausgangspunkt 1 3 Spread zum Ausgleich zwischen mittlerem Depotund Garantiezins Cap (z.B. bei 5%) zur Sicherung der ÜB bei steigendem Zins möglich Zinsriskio Assets x bps Spread BSCR nach Rückversicherung HGB Res. RV Own Funds 10-j. Swap-Rate (Jahr t) + Zinsstress Techn. Prov. Variabler Depotzins (Jahr t) = 12 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 Wie funktioniert Rückversicherung von Marktrisiken ? – Kritische Würdigung des Solvency-Beispiels Pro SCR spürbar reduziert – auch nach Diversifikation Positiver Effekt im ALM Verkürzung der Duration der Technical Provisions (auf Nettobasis) bei unveränderter Asset-Duration Maßnahme komplementär zur Risikosteuerung auf Asset-Seite Stabilisierung der Own Funds Rückversicherung gleicht den Effekt der Zinsvolatilität auf die Technical Provisions aus Contra Ausgangspunkt war „Risikoloser Zins ≈ Garantiezins“ Bei niedrigem Zinsniveau ist der Depotzins nicht mehr alleine aus risikolosem Zins zu erwirtschaften Bei niedrigem Zinsniveau sinkt die Bedeutung des Zins-Schocks für das SCR VN Beteiligung am Kapitalanlage-Ergebnis Die „loss absorbing capacity of technical provisions“ wird im Standardmodell (bei hohem Zinsniveau) nicht optimal ausgenutzt Positiver Effekt auf die Bewertung der Finanzgarantien Reduktion der Technical Provisions 13 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 Wie funktioniert Rückversicherung von Marktrisiken ? – Exkurs: Rückversicherung und der TVOG (1) Wirkung der Gewinnbeteiligung Illustration: TVOG AnlageRohüber ergebnis Garantie -schuss Pfad 1 Certainty Equivalent VN Gewinn VU Gewinn 165,0 100,0 65,0 48,5 16,5 Pfad 2 115,0 100,0 15,0 3,5 11,5 Pfad 3 65,0 100,0 -35,0 0,0 -35,0 115,0 100,0 15,0 17,3 -2,3 Mittelwert Technical Provision (TP) = 117,3 Asymmetrie in der traditionellen LV VN werden am positiven Kapitalanlageergebnis zu 90% beteiligt; ein negatives Ergebnis geht vollständig zu Lasten des VU. Solvency II zwingt zur Berücksichtigung der Asymmetrie im Rahmen von stochastischen Simulationen via des Zeitwerts der Optionen und Garantien (TVOG). Die Stochastische Projektion liefert (im Erwartungswert) eine Verbindlichkeit oberhalb des mittleren AnlageErgebnisses. TVOG als Teil der TP ergibt sich aus der Differenz zwischen diesem Erwartungswert und dem deterministischen Wert auf dem aktuellen „Certainty Equivalent“-Pfad (mit risikolosem Zins): Stochastisch: CE: TVOG 100 + 17,3 100 + 3,5 = 117,3 = 103,5 13,8 TVOG 13,8 ZÜB EW Garantie 3,5 100 14 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 Wie funktioniert Rückversicherung von Marktrisiken ? – Exkurs: Rückversicherung und der TVOG (2) Rückversicherung Auf Basis einer ModCo mit variablem Depotzins … … unterstützt der RV den Zedenten in Zeiten adverser Kapitalmarktentwicklung … finanziert durch eine Beteiligung des RV am Upside Potential Rückversicherung stabilisiert so das Ergebnis von VN und VU: Hohes Anlageergebnis : Rückversicherer wird am positiven Ergebnis beteiligt Niedriges Anlageergebnis: Zedent erhält volle Zinsentlastung durch Rückversicherer Beispiel Beispiel (wie vorher unter Einschluss der Rückversicherung): Quote von 100% (zur Illustration) Depotzins := Anlageergebnis – 15 (Saldo RV = 0 im Erwartungswert) Garantie Depotzins Anteil Garantie RV Saldo RV Rohüberschuss VN Gewinn (ZÜB) VU Gewinn Pfad 1 165,0 Certainty Equivalent Pfad 2 115,0 100,0 150,0 100,0 -50,0 15,0 13,5 1,5 100,0 100,0 100,0 0,0 15,0 13,5 1,5 Pfad 3 65,0 100,0 50,0 100,0 50,0 15,0 13,5 1,5 Mittelwert 115,0 100,0 100,0 100,0 0,0 15,0 13,5 1,5 Anlageergebnis Technical Provision (TP) = 113,5 Auswirkung auf Best Estimate Vor Rückversicherung: TVOG 13,8 ZÜB 3,5 EW Garantie 100 Mit Rückversicherung: ZÜB 13,5 EW Garantie 100 Reduktion der Best Estimate Liability bei gleichzeitiger Erhöhung der (sicheren) ZÜB 15 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 Agenda Warum Rückversicherung von Kapitalmarktrisiken (heute) ? Ist dies zulässig ? Die aufsichtsrechtliche Sicht Wie funktioniert Rückversicherung von Marktrisiken ? Ein Basismodell für Solvency II Exkurs: Auswirkungen auf den TVOG Ausblick Aktuelle Fragestellungen und Résumé 16 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 Ausblick – Zwei aktuelle Fragestellungen aus der Branche Finanzierung der ZZR These: Auf Basis der Unternehmensplanung ist die Finanzierung der ZZR aus vorhandenen Bewertungsreserven – unterstellt eine „normale“ Zinsentwicklung – per Stichtag (z.B. 31.12.2014) vielfach langfristig sichergestellt. Unterstützung der Asset Allocation These: Kapitalanleger wünschen zum aktuellen Zeitpunkt vielfach eine (partielle) Umschichtung im Portfolio. Dies ist faktisch nur schwer umsetzbar: Mindestzuführung führt zu VN-Beteiligung an den außerordentlichen Erträgen; diese sollten aber eigentlich zur Erfüllung der langfristigen Garantieverpflichtungen eingesetzt werden. Erhöhung des Duration-Mismatch Aber … … in einem Szenario stagnierender oder fallender Zinsen (z.B. Szenario 30.4.2015) übersteigt der Aufwand die vorhandenen Ressourcen. … in einem Szenario (schnell) steigender Zinsen bauen sich die Bewertungsreserven ab, ohne dass die Verpflichtung zum weiteren Aufbau der ZZR wegfällt (-> HGB Problem) These: Die hohe Belastung durch Spread-Risiken unter Solvency II legt eine Veränderung der Anlagestrategie bzw. Umschichtung in risikoärmere Assets nahe. Die Umsetzung gestaltet sich jedoch schwierig (siehe oben). 17 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 Ausblick – Rückversicherung als Antwort auf aktuelle Fragen RV-Struktur Wirkung der RV Sicherung vorhandener Bewertungsreserven und Investition in die Absicherung der Garantien (via Einmalbeitrag). Alternativ … 1 Quoten-Rückversicherung Prämien Leistungen Reserve/Depot 2 Zedent Absicherung des Marktrisikos Variabler Depotzins Rückversicherer Garantiezins Einmalprämie 3 Absicherung der ZZR Wertpapierdepot 1. Traditionelle Quotenrückversicherung 2. Depotzins soll nachhaltig aus laufenden Kapitalerträgen finanzierbar sein; Einmalbeitrag finanziert sich durch Auflösung von Bewertungsreserven 3. Zinszusatzreserve ist an RV zediert. Absicherung im Sinne von § 67 VAG durch Wertpapierdepot. … langfristig (z.B. über 20 Jahre) sichert der RV den Reserveaufbau (Rechnungszins) für den auslaufenden Bestand, oder … mittelfristig (z.B. über 5 Jahre) beteiligt sich der RV durch Zusatzleistungen an dem Aufwand für den Aufbau der Zinszusatzreserve Einmalbeitrag wird GuV-neutral durch Auflösung von Bewertungsreserven finanziert. Geeignete Wahl des Depotzinses erlaubt es, die Zinssensitivität des rückversicherten Portfolios je nach Anforderung zu steuern. Rückversicherung übernimmt die Pflicht zur Stellung/Finanzierung der ZZR. 18 12. Akademietag für Verantwortliche Aktuare, 14.10.2015 3 Thesen zum Abschluss - Rückversicherung von Kapitalmarktrisiken … ist ein neues, aufsichtsrechtlich zulässiges Instrument zur Risikosteuerung. … lässt sich flexibel auf die spezifischen Bedürfnisse eines Unternehmens einstellen. … wirkt komplementär zu den üblichen Maßnahmen auf der Asset-Seite. 19