Ausgabe 32/2016

Transcrição

Ausgabe 32/2016
Mitteilungsblatt
für den bereich der
Verbandsgemeinde daun
gesundland Vulkaneifel
Modern . gesund . innoVatiV
wochenblatt Mit aMtlichen bekanntMachungen
Jahrgang 44 (114)
Freitag, den 12. August 2016
Ausgabe 32/2016
50 Jahre
Angelsportverein Daun 1966 e. V.
Der Angelsportverein wurde am 2. Juni 1966 im ehemaligen Hotel Eifeler Hof in Daun gegründet und wurde
bekannt durch seine einst internationalen Wettfischen
rund um den „Dauner Becher“.
Der ASV Daun 1966 e. V. feiert bereits über das ganze Jahr hinweg mit verschiedenen Events den 50. Geburtstag für seine Mitglieder, Gastangler und Freunde des
Vereins.
Samstag, 20. August 2016
2. Nachtangeln am Gemündener Maar, Gastangler sind herzlich willkommen und
können daran teilnehmen (begrenzte Platzanzahl).
Sonntag,
28. August 2016
Schnupperangeln/Kinderangeln in Sarmersbach in
Zusammenarbeit mit dem
Haus der Jugend Daun
(HDJ).
Gemündener Maar sehen, Natur erleben und achten,
Ruhe genießen, das ist mehr als nur angeln.
Sonntag,
25. September 2016
Großes Stillwasserfischen
des Bezirks–Sportfischerverbandes Trier e. V. am
Gemündener Maar.
Anmeldungen über den
BSV-Trier e. V.
Daun
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Mutmacher
Kreativtag
der gesunden Verbandsgemeinde Daun
Samstag, 20. August 2016
14:00 bis 18:00 Uhr
auf der Sternwarte Hoher List in Schalkenmehren
...vielerlei Aktivitäten aus den Bereichen
Mountainbike,
Skateboard,
Malen, Bienenwachs,
Eifeler Bauweise,
Barfußpfad, Wanderung,
Pferde, Eifeler Getreide,
d. klas | vgv daun 07. 2016
Musik erwarten Sie!
Ausgabe 32/2016
Daun
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bereitschaftsdienste
Erreichbarkeit der
Verbandsgemeindeverwaltung Daun
Anschrift:
Leopoldstr. 29, 54550 Daun
Postfach 11 40, 54542 Daun
Telefon: 06592 939-0
Telefax: 06592 939-200
Internet: http://www.daun.de
E-Mail: [email protected]
Besucherzeiten:
montags bis freitags .............................................................. 08.00 - 12.00 Uhr,
sowie donnerstags ................................................................. 14.00 - 18.00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Kommunikation „rund um die Uhr“ über den Bürgerservice Online
im Internet unter: www.daun.de
Behördenführer - Informationen - Formulardepot
Redaktion Mitteilungsblatt
Tel: 06592 939-201
http://www.cms.wittich.de
E-Mail: [email protected]
Redaktionsschluss bei der Verbandsgemeinde freitags - 12.00 Uhr
(Abweichungen bei Vorverlegungen aufgrund von Feiertagen!)
Bereitschaftsdienste
Notrufe
Polizei...................................................................................................................... 110
Feuerwehr und Rettungsdienst.................................................................... 112
Polizeiinspektion Daun..................................................................06592 96260
Krankentransport.......................................................................................... 19222
Krankenhaus Daun............................................................................ 06592 7150
Entbindungsabteilung Krankenhaus Daun.......................06592 7152340
Giftnotruf Mainz...............................................................................06131 19240
FIN Hilfe für Frauen in Not...........................................................06591 980622
Opfertelefon der Kripo Wittlich..............................................0160 97856155
Opfertelefon Weißer Ring.........................................................................116006
Immer an die 5 “W‘s“ denken:
- Wo geschah es?
- Was ist passiert?
- Wie viele Verletzte?
- Welche Art von Verletzungen?
- Warten auf Rückfragen!
Gruppenwasserwerk Daun
Störungen in der Wasserversorgung
Bei Rohrbrüchen oder anderen Versorgungsstörungen außerhalb der
normalen Arbeitszeit sowie an Wochenenden und Feiertagen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes unter der TelefonNr.: 0171 8347 504.
Während der normalen Arbeitszeit erreichen Sie das Gruppenwasserwerk Daun über die Telefon-Nr. der Verbandsgemeindeverwaltung
Daun:
...............................................................................06592 939-133 oder 939-134.
(Für Störungen in der Wasserversorgung der Ortsgemeinde Strotzbüsch ist das Kreiswasserwerk Cochem-Zell unter der Nr. 02671 91780
oder 0160 97869515 erreichbar.)
Fundtiere
Während der Dienstzeit der Verbandsgemeindeverwaltung
.............................................................................................06592 939-113 bis 115
ansonsten Polizeiinspektion Daun.......................................... 06592 9626-0.
Tierkörperverwertungsanstalt Rivenich
................................................................................................................06508 91430
Müllumladestation Walsdorf
.................................................................................................................. 06593 1704
geöffnet: montags - donnerstags.......................................08.00 - 16.00 Uhr
freitags.........................................................................................08.00 - 17.00 Uhr
samstags......................................................................................08.00 - 12.00 Uhr
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Bereitschaftsdienste
Entstördienst Erdgasversorgung
Energienetze Mittelrhein
ein Unternehmen der evm-Gruppe..........................................0261 2999-55
der Stromversorgung Westnetz GmbH..................................0800 4112244
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder
Nordallee 1, 54292 Trier.............................................................. 0651 2082244
Zahnärztlicher Notbereitschaftsdienst
Unter der Notruf-Nummer: 01805 065100 (14 ct./Min. a. d. dt. Festnetz,
Mobilfunk max. 42 ct./Min.) erfahren Sie die diensthabenden Praxen.
Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach
telefonischer Vereinbarung möglich.
Weitere Informationen unter www.bzk-trier.de
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Daun
54550 Daun, Maria-Hilf-Krankenhaus,
Maria-Hilf-Straße........................................................................................ 116 117
Öffnungszeiten:
montags, 19.00 Uhr - dienstags, 07.00 Uhr
dienstags, 19.00 Uhr - mittwochs, 07.00 Uhr
mittwochs, 14.00 Uhr - donnerstags, 07.00 Uhr
donnerstags, 19.00 Uhr - freitags, 07.00 Uhr
freitags, 16.00 Uhr - montags, 07.00 Uhr
an Feiertagen:
vom Vorabend des Feiertages, 18.00 Uhr, bis zum Folgetag, 07.00 Uhr
Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der
Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden.
Apotheken-Notdienst
Der Notdienst wechselt täglich um 08.30 Uhr. Sonntags ist immer eine
Dauner Apotheke dienstbereit.
Samstag, 13.08.2016:
Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:
Eifel-Apotheke, Daun........................................................................ 06592 7575
Sonntag, 14.08.2016:
Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:
Adler-Apotheke, Daun................................................................. 06592 985266
Schloss-Apotheke, Gerolstein........................................................ 06591 3283
Montag, 15.08.2016:
Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:
Hubertus-Apotheke, Kelberg............................................................02692 381
Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr:
Rosen-Apotheke, Daun.......................................................................06592 601
Dienstag, 16.08.2016:
Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:
Rosen-Apotheke, Daun.......................................................................06592 601
Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr:
Rosen-Apotheke, Daun.......................................................................06592 601
Mittwoch, 17.08.2016:
Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:
Hubertus-Apotheke, Gerolstein..................................................06591 95450
Donnerstag, 18.08.2016:
Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:
Maar-Apotheke, Ulmen.......................................................................02676 344
Hubertus-Apotheke, Gerolstein..................................................06591 95450
Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr:
Rosen-Apotheke, Daun.......................................................................06592 601
Freitag, 19.08.2016:
Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:
Hirsch-Apotheke, Manderscheid................................................06572 92120
Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr:
Rosen-Apotheke, Daun.......................................................................06592 601
Telefonisch wird die nächstgelegene dienstbereite Apotheke unter folgender Rufnummer angesagt: 01805 258825 (aus deutschem Festnetz 0,14 €/Min., Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)
Voraussetzung ist die Eingabe der Postleitzahl Ihres Standortes über
die Telefontastatur. Am besten wählen Sie die fünfstellige Postleitzahl
schon bei der Anwahl mit, z. B.: 01805 258825 54550 für Daun.
Internet: www.lak-rlp.de
Daun
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amtliche bekanntmachungen und Mitteilungen der
VerbandsgeMeinde daun
Mitteilung der Passbehörde
der Verbandsgemeinde Daun
Die Passbehörde der Verbandsgemeinde Daun möchte die Antragsteller von Reisepässen und Personalausweisen auf Folgendes hinweisen:
• Reisepässe, die bis zum 26.07.2016 beantragt wurden, können
während der allgemeinen Geschäftsstunden abgeholt werden.
• Personalausweise können abgeholt werden, wenn der Brief der
Bundesdruckerei zugegangen ist.
Der bisherige Personalausweis oder Reisepass ist bei der Abholung
unbedingt vorzulegen. Kann das Ausweispapier nicht persönlich abgeholt werden, kann es auch an eine andere Person ausgehändigt werden, die entweder schriftlich bevollmächtigt ist oder das abgelaufene
Dokument vorlegen kann. Personalausweise können nur von einer
bevollmächtigten Person abgeholt werden, wenn diese eine Erklärung
über den Erhalt des PIN-Briefes und die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Ausweisinhabers vorlegt. Für weitere Auskünfte stehen
Ihnen die Mitarbeiter der Passbehörde zur Verfügung, Tel. 06592 939123, 124 oder 125.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die Bearbeitungszeiten
bei der Bundesdruckerei in Berlin für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen derzeit ca. 2 - 3 Wochen sind.
Sofern außerhalb unserer regulären Dienstzeiten ein Reisedokument
benötigt wird, kann von den Grenzbehörden ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter
www.bundespolizei.de/Service Dienstleistungen Online oder unter
der Hotline: 01805 234566. Die Tel.-Nr. der Bundespolizeiinspektion
Trier lautet: 0651 436780.
Öffnungszeiten der Passbehörde:
Montags bis freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags 14.00
Uhr bis 18.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Das Einwohnermeldeamt informiert
Wichtige Mitteilung für Vermieter und Mieter
Hiermit möchten wir Sie nochmals über die Änderungen bei einem
Wohnungswechsel nach dem neuen Bundesmeldegesetz seit
01.11.2015, informieren:
Änderungen bei der Anmeldung oder Abmeldung einer Wohnung:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach
dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Neu ist dabei auch, dass die sog. Wohnungsgeberbescheinigung
verpflichtend vorzulegen ist. D. h. der Wohnungsgeber bzw. der Wohnungseigentümer muss den Mieterinnen und Mietern den Einzug
schriftlich bestätigen. Das entsprechende Formular ist in unserer Verwaltung erhältlich und kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Daun heruntergeladen werden.
Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur dann
erforderlich, wenn nach dem Auszug keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird, d. h. also, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt
wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird.
Wer ins Ausland verzieht, kann bei der Abmeldung seine Auslandsanschrift ins Melderegister eintragen lassen. Eine Abmeldung ist frühestens zwei Wochen vor dem Auszug möglich.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Daun gerne zur Verfügung, Tel. 06592
939-123, -124 oder -125.
Energietipp der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz
Den Keller im Sommer trocknen? - Vorsicht beim Lüften
kühler Räume im Sommer
Es klingt erst mal einleuchtend einen feuchten Keller im Sommer durch
warme Luft zu trocknen. Leider gelingt das nicht in jedem Fall und
kann sogar zum gegenteiligen Effekt führen.
Warme Luft kann viel Wasserdampf aufnehmen. Im Keller kühlt die Luft
ab und die relative Luftfeuchtigkeit erhöht sich, da kalte Luft weniger
Wasserdampf aufnehmen kann. An den kalten Wänden im Keller oder
der Souterrainwohnung kann es dann sogar zu Bildung von Kondenswasser kommen, wie bei einer kalten Flasche die aus dem Kühlschrank
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genommen wird. Aber auch ohne Tropfenbildung an den kühlen Wänden, kann es zum Wachstum von Schimmelpilzen kommen, wenn die
Luftfeuchte für längere Zeit bei 80 % oder darüber liegt.
Das Lüften kalter Räume sollte in der warmen Jahreszeit besser in den
kühleren Abend-, Nacht- oder Morgenstunden erfolgen. Am besten
mit komplett geöffnetem Fenster.
Der bessere Zeitpunkt feuchte Räume trocken zu lüften ist tatsächlich
häufig der kalte, trockene Winter und nicht der Sommer mit warmer
und feuchtigkeitsgeladener Luft.
Da die Luft in der warmen Jahreszeit bereits eine hohe relative Luftfeuchtigkeit hat, kann sie kaum noch Feuchtigkeit aufnehmen. Der
maximale Sättigungswert ist schnell erreicht. Im Winter hingegen ist
die Luft draußen trockener als innen.
Nicht immer können die erforderlichen Lüftungszeiten im Alltag eingehalten werden. Daher kann es in einigen Fällen praktischer sein, eine
feuchtegeregelte Lüftungsanlage einzubauen, die dann lüftet, wenn
die absolute Feuchte der Außenluft niedriger ist als die Feuchte der
Raumluft.
Eine ausführliche, individuelle Beratung erhalten Ratsuchende bei den
Energieberaterinnen und Energieberatern der Verbraucherzentrale in
einem persönlichen Beratungsgespräch.
Die Beratung ist kostenlos. In Daun finden die nächsten Sprechstunden
des Energieberaters am Donnerstag, dem 25.08.2016 von 14.15 - 17.15
Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Sitzungsraum 322, Leopoldstraße 29 statt. Telefonische Voranmeldung unter 06592 939-314.
amtliche bekanntmachungen und Mitteilungen für die
ortsgeMeinden und die stadt
betteldorf
Überprüfung der
Öl- und Gasfeuerungsanlagen für 2016
Die wiederkehrende Überprüfung der Abgaswege/Abgasmessung der
Öl- und Gasfeuerstätten durch den Schornsteinfeger wird von mir und
meinem Meister voraussichtlich ab dem 15. August 2016 in der Ortsgemeinde Betteldorf durchgeführt.
Im Verhinderungsfall oder bei Terminwunsch wenden Sie sich
bitte an:
Schornsteinfegermeister Peter Schumann, Am Wichberg 13, 54576 Hillesheim, Tel.: 06593 9426, E-Mail: [email protected]
stadt daun
Sprechstunden des Stadtbürgermeisters
Die Sprechstunden des Stadtbürgermeisters entfallen am Donnerstag, dem 11. und 18.08.2016. In dringenden Fällen können sich Bürger an den 1. Beigeordneten der Stadt, Friedhelm Marder, wenden.
präsentiert
Donnerstag, 29. September, 16.00 Uhr
Hoffmanns Puppenbühne
„Findus zieht um“
Samstag, 1. Oktober, 20.00 Uhr
Weibsbilder
„Durchgangsverkehr - ausgebremst und abgezockt”
Kabarett
Freitag, 14. Oktober, 20.00 Uhr
Eifel Literatur Festival
Lesung mit Jörg Maurer
Daun
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Samstag, 5. November, 17.30 Uhr
Preview Dauner Fototage
„Nepal-Acht, der Weg hat ein Ziel“
Multivisionsshow mit Dieter Glogowski
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Bewährt setzen sie erneut Wortwitz, Improvisationstheater und Situationskomik ein, sodass jede Show der Künstlerinnen anders und jedes
Mal ein Erlebnis ist.
Die Weibsbilder - schon lange kein Geheimtipp mehr - bestehen seit
nunmehr 18 Jahren aus den beiden Protagonistinnen Claudia Thiel
und Anke Brausch aus der Eifel.
Samstag, 12. November, 20.00 Uhr
Die Springmaus
„Bombastisch fantastisch“
Improvisationstheater
Donnerstag, 1. Dezember, 20.00 Uhr
Oliver Steller singt und spricht Dichterinnen
„Spiel der Sinne“
Donnerstag, 8. Dezember, 20.00 Uhr
The Original USA Gospel Singers & Band
Gospelshow
Programmänderungen sind möglich!
Mit freundlicher Unterstützung der Volksbank RheinAhrEifel eG.
Für weitere Informationen zu den Veranstaltungen steht Ihnen das
Team des Gäste- und Veranstaltungszentrums FORUM DAUN, Leopoldstr. 5, 54550 Daun, 06592 951313 gerne zur Verfügung.
Eintrittskarten erhalten Sie im FORUM DAUN und an allen Ticket-Regional-Vorverkaufsstellen sowie im Internet: www.forum-daun.de oder
www.ticket-regional.de.
Öffnungszeiten des Veranstaltungsbüros:
Montag bis Freitag Samstag Sonntag 09:00 bis 17:00 Uhr
09:00 bis 15:00 Uhr
10:00 bis 13:00 Uhr
Eifel Literatur Festival
Lesung mit Jörg Maurer
Alpenkrimis gibt es viele.
Aber nur die Alpenkrimis
von Bestseller-Autor Jörg
Maurer begeistern Hunderttausende von Lesern und
Literaturkritiker gleichermaßen, so auch am Freitag, 14.
Oktober 2016 um 20.00 Uhr
im Gäste- und Veranstaltungszentrum
FORUM
DAUN.
„Große deutsche Unterhaltungsliteratur: Endlich!“
jubelte Denis Scheck (SWR).
Und der Kölner Stadtanzeiger urteilte: „O wie schön
sind Alpenkrimis - wenn sie von Jörg Maurer sind.“ Ob Geiselnahme
oder Mord, ob grausiger Fund im Häcksler oder hoch auf der Alm: Kultur-Ermittler Kommissar Hubertus Jennerwein klärt noch die abgründigsten Fälle auf. Und beschert Lesespaß für alle: urkomisch, spannend,
unterhaltsam. Erst recht versprechen die Live-Abende mit Jörg Maurer
Hochgenuss: mit Krimi-Kabarett vom Feinsten!
Nach den Bestsellererfolgen „Föhnlage“, „Oberwasser“, „Unterholz“,
„Felsenfest“ oder „Der Tod greift nicht daneben“ ist „Schwindelfrei ist
nur der Tod“ der achte Alpenkrimi von Jörg Maurer. Hoch über dem
idyllisch gelegenen Kurort schwebt ein Heißluftballon. Plötzlich ist er
verschwunden. Vom Winde verweht? Abgestürzt? Oder explodiert? Ein
Attentat? Ein Pilotenfehler? Gibt es Überlebende?
Bei den Ermittlungen wirkt Kommissar Jennerwein merkwürdig abgelenkt. Was hat der mysteriöse Unbekannte mit dem Fall zu tun. Jennerwein besucht ihn seit langem im Gefängnis. Auch dieser Fall ist wieder
spannend und witzig erzählt!
Eintrittskarten sind im Vorverkauf zum Preis von 20,00 EUR bei allen
Vorverkaufsstellen von Ticket Regional oder im FORUM DAUN, Tel.
06592 951313 erhältlich!
Weibsbilder
„Durchgangsverkehr - ausgebremst und abgezockt“
Das neue Programm
Im mittlerweile 11. Programm des Duos bieten die beiden Spaßgranaten am Samstag, 1. Oktober 2016 um 20.00 Uhr im Gäste- und Veranstaltungszentrum FORUM DAUN wieder eine gesunde Mischung aus
Kabarett, Comedy und Musik.
„Durchgangsverkehr - ausgebremst und abgezockt“ betiteln sie ihr
neues Programm.
Diesmal schlüpfen die beiden Damen in die Rolle deutscher Gesetzeshüterinnen. Dabei bringen sie dem Publikum auf charmante Art und
Weise bei, was man im Straßenverkehr lieber tunlichst vermeiden sollte
und berichten auch von waghalsigen Selbstversuchen.
Dabei haben sich die beiden Damen selbst im Laufe der Jahre einiges
zu Schulden kommen lassen, überwiegend wirft man ihnen Unfug und
groben Schabernack vor, mit bissigen Sprüchen sollen sie wiederholt
ahnungslose Zuschauer im Lachmuskelbereich tätlich angegriffen
haben.
Darüber hinaus zwingen sie mit ihren Programmen ihr Opfer - das
unbedarfte Publikum - durch den Einsatz äußerst spitzer Zungen dazu,
ernste Mienen durch lächelnde Gesichtsausdrücke zu ersetzen. Durch
die Verwendung von Maskierungen und falschen Namen machen sie
sich die Menschen gefügig und versetzen sie durch kabarettistischen
Scharfsinn und komödiantischen Klamauk in einen drogenähnlichen
Zustand. So trifft man das Duo nicht selten auch unter den Pseudonymen Tineke, Christel, Britta und Gundula an.
Diese bewährten Bühnenfiguren sind selbstverständlich wieder
mit von der Partie. Christel Müller aus Kalenborn-Scheuern kombiniert wie immer tiefkatholische Eifeler Schläue mit weltfraulichem
Gehabe, was ihr aber nur selten gelingt. Die 7-jährige Tineke deckt
als Schülerlotsin die Tücken des Straßenverkehrs auf und Britta
versucht verzweifelt ihren heißgeliebten Führerschein zurückzubekommen, den sie durch übermäßigen Alkoholgenuss und diverse
Verkehrssünden verloren hat.
Das neue Programm führt das Publikum in gewohnter Weise unterhaltsam und „lachlastisch“ durch den Abend und garantiert eine Spritztour
auf der Überholspur - fernab des gesetztestreuen Alltags.
Eintrittskarten sind im Vorverkauf zum Preis von 18,35 EUR bei allen
Vorverkaufsstellen von Ticket Regional oder im FORUM DAUN, Tel.
06592 951312 oder 951313 erhältlich!
Daun-Weiersbach
Sitzung des Ortsbeirates
Am 16.08.2016, 19.00 Uhr, findet im Bürgerhaus Weiersbach eine Sitzung des Ortsbeirates statt.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
1.Einwohnerfragestunde
2. Haushalt 2017
3. Seniorentag am 25.09.2016
4. St. Martin 2016
5. Dorffest im Rahmen des Mountainbike-Rennens am 10.09.2016
6.Verschiedenes
gez. Konrad Junk, Ortsvorsteher
Hinweis: Durch Änderung der Rennstrecke können wir die Biker schon
ab 09.00 Uhr in Weiersbach begrüßen, so dass unser Dorffest ebenfalls
zu diesem Zeitpunkt beginnt.
Daun
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dockweiler
Überprüfung der
Öl- und Gasfeuerungsanlagen für 2016
Die wiederkehrende Überprüfung der Abgaswege/Abgasmessung der
Öl- und Gasfeuerstätten durch den Schornsteinfeger wird von mir und
meinem Meister voraussichtlich ab dem 22. August 2016 in der Ortsgemeinde Dockweiler durchgeführt.
Im Verhinderungsfall oder bei Terminwunsch wenden Sie sich bitte an:
Schornsteinfegermeister Peter Schumann, Am Wichberg 13, 54576 Hillesheim, Tel.: 06593 9426, E-Mail: [email protected].
gillenfeld
Gedenktaler 1000 Jahrfeier Gillenfeld
1000 Jahre Gillenfeld - aus diesem feierlichen Anlass wurde der Gillenfelder Gedenktaler gestaltet und in Zusammenarbeit mit der Firma
Simm geprägt. Die Münzen können im Gemeindebüro zu den normalen Öffnungszeiten, Dienstag - Samstag, 09.30 - 11.30 Uhr, besichtigt
und bestellt werden. Die Münzen werden in limitierter und nummerierter Auflage geprägt.
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Mit dem Erwerb der „Gillenfelder
Festplakette“ erbringen nicht nur
unsere Besucher sondern auch wir
als Gillenfelder einen bedeutsamen
Beitrag zum Gelingen unseres Festes. Unser einzigartiges Fest bleibt
mit der Plakette bei uns allen in
Erinnerung und ermöglicht es uns,
auch das Morgen „1000 Jahre Gillenfeld - En Jeheschnis, jesta, hout
un moa“ guter Dinge in den Blick zu
nehmen.
Die Festplakette kann ab sofort im
Gemeindebüro, im Pfarrbüro, bei
der Volksbank, der Kreissparkasse
und in den Gillenfelder Gaststätten
zu einem Preis von 5,00 € erworben werden. Zudem gehen in den
nächsten Tagen engagierte Gillenfelder/-innen von Haus zu Haus und
bieten Ihnen die Festplakette zum Kauf an. Dabei können Sie auch
daran denken, dass Sie ein besonderes Geschenk an Ihnen nahestehende oder besondere Menschen sein kann.
Fahnen zur 1000-Jahrfeier Gillenfeld
Die Fahnen zur 1000-Jahrfeier können im Gemeindebüro zu den üblichen Öffnungszeiten, Dienstag - Samstag, 09.30 - 11.30 Uhr, persönlich,
per Telefon unter 06573 720 oder per Mail „[email protected]“ bestellt werden.
Der Kostenbeitrag beträgt 20,00 € pro Fahne.
Es stehen 2 Varianten in der Größe 90 x 150 cm zur Wahl:
Die Jubiläumsvariante oder
300 Stück Jubiläumstaler in 999 Feinsilber, ca. 11 g mit Zertifikat 28,00
€ zuzüglich Etui für 2,50 € zum Gesamtpreis von 30,50 €.
30 Stück Jubiläumstaler in 333 Gold, ca. 11 g mit Zertifikat für 295,00 €,
mit Münzdose und Etui.
30 Stück Jubiläumstaler in 999 Gold, ca. 11 g mit Zertifikat für 695,00 €,
mit Münzdose und Etui.
Der Taler zeigt auf der Vorderseite das Gillenfelder Wappen und auf der
Rückseite die Gillenfelder Kirche.
Im Rahmen des Festwochenendes (10. und 11. September 2016) findet
an beiden Tagen ein Schauprägen in mittelalterlicher Münztechnik mit
dem Fallhammer vor der Kreissparkasse statt.
Der drei Meter hohe und rund 500 kg schwere Fallhammer wurde
zwischen dem 14. und 16. Jahrhundert zum Prägen von Münzen und
Medaillen benutzt.
Die Wirkungsweise der sehr massiven Maschine ist so einfach wie
beeindruckend. Ein Gewicht von 42 kg fällt nach unten, schlägt auf
einer der münzgroßen Fläche auf, auf die ein passender Metallrohling
gelegt wurde. Je nach Fallhöhe entspricht dies einem Aufschlagsdruck
von rund 30 bis 50 Tonnen. Mit lautem Knall entsteht zwischen dem
Ober- und Unterstempel bei einem „Schlag“ ein kleines Kunstwerk in
Silber oder Zinn.
Jeder Besucher hat die Möglichkeit, sich eine Gedenkmünze in
Zinn schon ab 4,00 € selbst prägen zu lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindebüro/Touristinformation, Am Markt 5, Tel. 06573 720 oder Mail: ortsgemeinde.gillenfeld@
online.de.
Festplakette zur 1000-Jahr-Feier Gillenfeld
Ab sofort erhältlich
Für Sie als Gillenfelder und als Besucher der 1000-Jahr-Feier haben wir
eine Festplakette entworfen. Die Festplakette wurde aufwändig von
Hand in vielen Stunden ehrenamtlicher Arbeit hergestellt.
Mit ihr erhalten Sie ein Erinnerungsstück an die 1000-Jahr-Feier und
gleichzeitig die Eintrittskarte für beide Festtage. Sie können jetzt schon
mit dem Erwerb der Festplakette bekunden und ein Zeichen dafür setzen, dass Sie unser aller Aktivitäten unterstützen möchten und bei der
1000-Jahr-Feier dabei sein wollen.
die Gillenfelder-Wappen-Variante.
Tafeley zur Gründung Gillenfelds
Wir feiern 1000 Jahre Gillenfeld mit einer Tafely für
die Gillenfelder auf dem Festplatz zu Gillenfeld
am 9. September 2016 um 19.00 Uhr!
Seid gegrüßet, edle Dame und edler Herr,
tafeln und schmausen Sie mit uns auf dem Festplatz.
Nach einem festlichen Umtrunk erwartet Sie ein Gaumenschmaus in
mehreren Gängen.
Landherrentrunk zum Willkommen
Vom Laib geschnittenes Stück mit Zwiebelschmalz
Knusprig gebackenes Holzofenbrot mit Schmalz von Gänsen und
Schweinen, Röstzwiebeln und feinen edlen Gewürzen
Stücke von der Sau am Feuerspieß
Schweinerippen oder Grillschinken mit Kappes Tertisch
Schnaps von der Magd
Gebranntes aus Obst von Eifler Streuobstwiesen
Bauernnachtisch
Kostenbeitrag in Höhe von 30,00 € pro Person - Anmeldung erforderlich.
Anmeldungen nimmt das Gemeindebüro unter der Tel. 06573 720 oder
per Mail [email protected] entgegen.
hinterweiler
Überprüfung der
Öl- und Gasfeuerungsanlagen für 2016
Die wiederkehrende Überprüfung der Abgaswege/Abgasmessung der
Öl- und Gasfeuerstätten durch den Schornsteinfeger wird von mir und
meinem Meister voraussichtlich ab dem 22. August 2016 in der Ortsgemeinde Hinterweiler durchgeführt.
Im Verhinderungsfall oder bei Terminwunsch wenden Sie sich bitte an:
Schornsteinfegermeister Peter Schumann, Am Wichberg 13, 54576 Hillesheim, Tel.: 06593 9426, E-Mail: [email protected].
Daun
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Mückeln
Einladung zum dritten Arbeitsgruppentreffen nach der Zukunftskonferenz
Termin: 16. August 2016, 19.00 Uhr, Bürgerhaus, Kleiner Saal
Als ein Ergebnis der Zukunftskonferenz wurden regelmäßige Treffen
der Arbeitsgruppen mit dem Ortsgemeinderat und dem Ortsbürgermeister vereinbart. Ziel dieser Treffen ist die nachhaltige Fortführung
der initiierten und angefangenen Projekte. Eine gewisse Systematik
ist nach den Worten des Ortsbürgermeisters dabei unerlässlich um
die Projekte spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch und terminiert
(SMART) einzuordnen. Die Gruppensprecher informieren das Plenum
über die bisherigen Aktivitäten in den Arbeitsgruppen. Fast alle haben
bereits konkrete Projekte eingeleitet, zumindest haben schon Treffen
stattgefunden.
Diesen Prozess wollen wir im Hinblick auf die bevorstehenden Gemeinschaftsaufgaben weiter stärken und fortführen. Deshalb sind alle
Gruppensprecher und weitere Interessierte herzlich zum Treffen eingeladen. Es geht konkret um die Planung der nächsten Schritte nach der
Kirmes und dem Erntedankfest.
Erwin Steffes
Ortsbürgermeister
Auszug aus der Niederschrift über die
Sitzung des Ortsgemeinderates
vom 02.08.2016
Rechnungsprüfungsausschuss:
Nach der am 20.01.2016 geänderten Hauptsatzung der Ortsgemeinde
Mückeln ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen. Der § 2 lautet wie folgt: § 2 Ausschüsse des Ortsgemeinderates. 1. Der Ortsgemeinderat bildet folgenden Ausschuss:
a) Rechnungsprüfungsausschuss mit drei Mitgliedern. Für jedes Ausschussmitglied kann ein Stellvertreter gewählt werden. Die Mitglieder des Ausschusses werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates
gewählt. Als Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses wurden
folgende Ratsmitglieder gewählt: Stefan Breiling, Ingo Otten und Klaus
Botzet. Stellvertreter sind Sascha Steffes und Hermann-Josef Letsch.
Informationen, Wünsche, Anregungen
Der Vorsitzende informierte über folgende Angelegenheiten: Verzichtserklärung zum gesetzlichen Vorkaufsrecht der Ortsgemeinde,
Projekt IT GardenVillage, initiiert durch Heike Boomgaarden, Stand
Breitbandversorgung (Umstellungsprobleme einzelner Kunden).
Fragen aus dem Kreis der Ratsmitglieder: Ordnungsgemäße Grabherrichtung, Änderung an der Eingangstür zum großen Saal im Bürgerhaus für Rollstuhlfahrer, Verbleib von Dekorationsmaterial im großen
Saal des Bürgerhauses bei Veranstaltungen der Ortsvereine, Entsorgung von geringen Mengen Erdaushub, Mäharbeiten auf gemeindeeigenen Grundstücken.
Beratung und Beschlussfassung einer
Optionserklärung nach § 27 Abs. 22
Satz 3 Umsatzsteuergesetz
Nach einer Information durch die Verbandsgemeindeverwaltung
Daun ergeben sich durch die Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz
(UStG) jede Menge Fragen hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Handhabung kommunaler Aufgaben/Leistungen. Die Regelungen des § 2
b UStG enthalten viele unbestimmte Rechtsbegriffe, die somit viele
Unklarheiten und Fragen aufwerfen. Mit Blick auf die noch ausstehenden Klarstellungen und Erläuterungen seitens der Finanzverwaltung
empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und die
Mittelrheinische Treuhand GmbH den Ortsgemeinden daher eine Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG abzugeben. Danach findet
§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung (also die bisherige Regelung über die Nichtbesteuerung) für sämtliche nach dem
31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 aufgeführte Leistungen weiterhin
Anwendung.
Beschluss: Die Ortsgemeinde Mückeln erklärt, dass entsprechend
§ 27 Abs. 22 UStG n. F. für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor
dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der am
31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll.
Ausgabe 32/2016
Jagdgenossenschaft Mückeln
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des
Jagdvorstands der Jagdgenossenschaft Mückeln vom
02.08.2016
Beratung und Beschlussfassung einer Optionserklärung
nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG
Der Jagdvorsteher informierte über ein Schreiben des GStB. Demnach
besteht im Gefolge der mit § 2 b des Umsatzsteuergesetzes vollzogenen Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
künftig auch Umsatzsteuerpflicht bei der Jagdverpachtung durch
Jagdgenossenschaften. Bisher waren nur Eigenjagdbesitzer von Eigenjagden steuerpflichtig. Mit Blick auf die noch ausstehenden Klarstellungen und Erläuterungen seitens der Finanzverwaltung empfiehlt der
Gemeinde- und Städtebund den Jagdgenossenschaften daher eine
Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG abzugeben. Danach
findet § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung (also
die bisherige Regelung über die Nichtbesteuerung) für sämtliche
nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 aufgeführte Leistungen
(Jagdpacht einschließlich Nebenleistungen für Wildverbiss und Beitrag
zur Wildschadensverhütung) weiterhin Anwendung.
Beschluss: Die Jagdgenossenschaft Mückeln erklärt, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n. F. für sämtliche nach dem 31.12. 2016 und
vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der am
31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll.
Verschiedenes
Information zu: Abgrenzung verpachtete Wildäcker, Verschmutzungen
an Wirtschaftswegen
Bekanntmachung einer Satzung
Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Mückeln
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Vorschriften
§1
Geltungsbereich
§2
Friedhofszweck
§3
Schließung und Aufhebung
2. Ordnungsvorschriften
§4
Öffnungszeiten
§5
Verhalten auf dem Friedhof
§6
Ausführen gewerblicher Arbeiten
3. Allgemeine Bestattungsvorschriften
§7
Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit
§8
Särge/Urnen
§9
Grabherstellung
§ 10 Ruhezeit
§ 11 Umbettungen
4. Grabstätten
§ 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten
§ 13 Reihengrabstätten
§ 13 a Gemischte Grabstätten
§ 14 Urnengrabstätten
§ 15 Ehrengrabstätten
5. Gestaltung der Grabstätten
§ 16 Wahlmöglichkeit
§ 17 Allgemeine Gestaltungsvorschriften
6. Grabmale
§ 18 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen
Gestaltungsvorschriften
§ 19 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen
Gestaltungsvorschriften
§ 20 Errichten und Ändern von Grabmalen
§ 21 Standsicherheit der Grabmale
§ 22 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
§ 23 Entfernen von Grabmalen
7. Herrichten und Pflege von Grabstätten
§ 24 Herrichten und Instandhalten von Grabstätten
§ 25 Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften
§ 26 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
§ 27 Vernachlässigte Grabstätten
8. Leichenhalle
§ 28 Benutzen der Leichenhalle
9. Schlussvorschriften
§ 29 Alte Rechte
§ 30 Haftung
§ 31 Ordnungswidrigkeiten
§ 32 Gebühren
§ 33 Inkrafttreten
Daun
Der Ortsgemeinderat Mückeln hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des
Bestattungsgesetzes (BestG) in der Sitzung vom 05.07.2016 folgende
Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
1. Allgemeine Vorschriften
§1
Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Ortsgemeinde Mückeln
gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof.
§2
Friedhofszweck
(1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Ortsgemeinde Mückeln.
(2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die
a) bei ihrem Tode Einwohner der Ortsgemeinde Mückeln waren,
b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder
c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu
bestatten sind.
(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Ortsgemeinde Mückeln.
§3
Schließung und Aufhebung
(1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise
für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung)
oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vergleiche §
7 BestG -.
(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen
und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das
Recht auf weitere Bestattungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten
erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf
Antrag eine andere Grabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann
er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist.
(3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten
Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die
in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht
abgelaufen ist, auf Kosten der Ortsgemeinde in andere Grabstätten
umgebettet.
(4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekanntgemacht.
Der Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstätte erhält außerdem einen
schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das
Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist.
(5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich
bekanntgemacht. Gleichzeitig werden sie bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten - soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen, bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten
mitgeteilt.
(6) Ersatzgrabstätten werden von der Ortsgemeinde auf ihre Kosten
entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet.
2. Ordnungsvorschriften
§4
Öffnungszeiten
(1) Der Friedhof ist während des Tages bis zum Beginn der Dunkelheit
für den Besuch geöffnet. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit
Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden.
(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten
des Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend versagen.
§5
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind
zu befolgen.
(2) Kinder unter zehn Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung
Erwachsener betreten.
(3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; ausgenommen
sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von
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Ausgabe 32/2016
zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung,
b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste, anzubieten,
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen,
d) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten bzw. ohne Zustimmung
der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren,
e) Druckschriften zu verteilen,
f ) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu
verunreinigen oder zu beschädigen,
g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen,
h) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen,
i) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben.
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie
mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar
sind.
(4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden.
(5) Die Anlieferung und das Verwenden von Trauergebinden, Kränzen,
Blumengestecken und ähnlichem Grabschmuck, welche nicht aus
natürlichen, biologisch abbaubaren Materialien bestehen, ist nicht
gestattet. Solcher Grabschmuck kann im Wiederholungsfall bei seiner
Anlieferung durch Gewerbetreibende von der Friedhofsverwaltung
zurückgewiesen werden. Nicht erlaubt sind Kunststoffe aller Art mit
Ausnahmen der Vasen und Grablichter.
§6
Ausführen gewerblicher Arbeiten
(Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden vorübergehenden und
gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondere
auf die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (BGBl. I S.3075)
und auf die §§ 4 ff. der Gewerbeordnung verwiesen.)
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und
Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen
für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das
Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach § 42 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42 a Abs. 2 Satz 1
VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes
über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten vom 27.10.2009, GVBl.
S. 355 abgewickelt werden.
(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher,
betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.
(3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte.
Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen
Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.
(4) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen
des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz
zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der
Friedhofssatzung verstoßen.
(5) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die
Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen.
(6) Unbeschadet des § 5 Abs. 3 Buchstabe c dürfen gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof nur während den Öffnungszeiten gemäß § 4 Abs.
1 durchgeführt werden. In den Fällen des § 4 Abs. 2 sind gewerbliche
Arbeiten ganz untersagt. Ausnahmen sind nur für die Bestattungsinstitute möglich. Die Schlüssel, die durch die Friedhofsverwaltung ausgegeben wurden, dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden.
(7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert
werden, an denen sie nicht hindern. Bei Beendigung oder Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in
einen sauberen Zustand zu bringen. Die Gewerbetreibenden dürfen
auf dem Friedhof Abraum nur an den dafür vorgesehenen Stellen ablagern. Gärtnerische Abfälle sind zu sortieren. Abgebaute Denkmale,
Einfassungen, Fundamente und Platten sind von den Steinmetzfirmen
in jedem Fall mitzunehmen und zu deren Lasten bis zum Wiederaufbau zwischen zu lagern bzw. zu entsorgen. Gewerbliche Geräte dürfen
nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofes gereinigt
werden. Bei der Grabpflege ist der § 5 Abs. 3 zu beachten.
Daun
3. Allgemeine Bestattungsvorschriften
§7
Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der
Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt
§ 14.
(2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen
Erdwahl- oder Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.
(3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im
Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest.
(4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung
beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt.
(5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch
gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über ein Jahr alten Kind in einem
Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können
auch Geschwister im Alter bis zu einem Jahr in einem Sarg bestattet
werden.
§8
Särge/Urnen
(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes
Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht
schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist.
(2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung
der Bestattung einzuholen.
(3) Es sind nur Urnen aus Weißblech oder einem leicht verrottbaren
Material zulässig.
§9
Grabherstellung
(1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne
Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.
(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,50 m starke Erdwände getrennt sein.
(4) Die Gräber für Urnenbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.
(5) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten
entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt
werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den
Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten.
§ 10
Ruhezeit
Die Ruhezeit für Leichen und Aschen von Verstorbenen im Alter bis
zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt 20 Jahre. Die Ruhezeit für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr beträgt für Leichen und für
Aschen 30 Jahre.
§ 11
Umbettungen
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der
sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der
Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der
Ortsgemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses.
(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in
belegte Grabstätten umgebettet werden.
(4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei
Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die
Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Ortsgemeinde ist
bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.
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Ausgabe 32/2016
(5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmens bedienen.
Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an
benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.
(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine
Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
(8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken
nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben
werden.
4. Grabstätten
§ 12
Allgemeines, Arten der Grabstätten
(1) Die Grabstätten werden unterschieden in
a) Reihengrabstätten für Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres (Kindergräber)
b) Reihengrabstätten für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr
c) Urnengrabstätten als Reihengrabstätten
(2) Die Zuweisung der Grabstätten regelt die Friedhofsverwaltung.
(3) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An
ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es
besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer
der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der
Umgebung.
§ 13
Reihengrabstätten
(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der
Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.
(2) Es werden eingerichtet:
a) Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten fünften
Lebensjahr,
b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab dem vollendeten fünften
Lebensjahr.
(3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs. 5
und des § 13 a - nur eine Leiche bestattet werden.
(4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach
Ablauf der Ruhezeiten wird drei Monate vorher veröffentlicht und
durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt
gemacht.
(5) Die Grabstätten haben folgende Maße:
Reihengräber
a) für Kinder bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres
Länge: 1,10 m, Breite: 0,70 m
b) für Verstorbene ab dem fünften Lebensjahr
Länge: 2,00 m, Breite: 0,80 m
§ 13 a
Gemischte Grabstätten
Ein Einzelgrabfeld nach § 13 Abs. 2 Buchst. b) kann in ein Grabfeld mit
gemischten Grabstätten umgewidmet werden.
Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung belegte
Einzelgräber (§ 13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden kann. Die
Grabstätte gilt hinsichtlich der zweiten Bestattung als Urnenwahlgrabstätte nach § 14 Abs. 3.
Die Dauer des Nutzungsrechts der Grabstätte richtet sich nach der
Ruhezeit der ersten Bestattung. Die zusätzliche Beisetzung einer Asche
darf im Einzelfall nur dann erfolgen, wenn die verbleibende Ruhezeit
nach der ersten Bestattung noch mindestens 15 Jahre beträgt.
§ 14
Urnengrabstätten
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in Urnenreihengrabstätten.
(2) Urnenreihengrabstätten sind Aschestätten, die der Reihe nach
belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung
abgegeben werden.
(3) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen
Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen.
(4) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts
enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur
Anlage und Pflege des Grabes.
Daun
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(5) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist.
(6) Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Urnenwahlgrabstätte wiederverliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf
Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über
den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren.
(7) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm
das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem
Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht
in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen
Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über:
a) auf den überlebenden Ehegatten,
b) auf die Kinder,
c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter bzw.
Mütter,
d) auf die Eltern,
e) auf die Geschwister,
f ) auf sonstige Erben.
Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen
Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt.
(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine
Person aus dem Kreis der in Abs. 9 Satz 2 genannten Personen übertragen.
Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht
unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.
(9) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung
und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über
andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege
der Grabstätte zu entscheiden.
(10) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an
teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte
möglich. Eine Erstattung der gezahlten Nutzungsgebühr wird ausgeschlossen.
(11) Die Urnengrabstätten haben folgende Maße:
Urnenreihengrabstätten: Länge 1,00 m, Breite 0,70 m.
§ 15
Ehrengrabstätten
Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.
5. Gestaltung der Grabstätten
§ 16
Wahlmöglichkeit
(1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften (§§ 17 und 26) und Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften (§§ 19 und 25) eingerichtet.
(2) Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften sind in einem
Belegungsplan festgelegt.
(3) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller, ob
diese in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit besonderen Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für eine Grabstätte
mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflichtung,
die Gestaltungsvorschriften dieser Friedhofssatzung einzuhalten. Eine
entsprechende schriftliche Erklärung ist durch den Antragsteller zu
unterzeichnen.
(4) Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, wird eine Grabstätte im Friedhofsteil mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften zugeteilt.
§ 17
Allgemeine Gestaltungsvorschriften
Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen,
dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner
Gesamtanlage gewahrt wird.
6. Grabmale
§ 18
Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen
Gestaltungsvorschriften
(1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen unterliegen in ihrer
Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die
übrigen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt.
Ausgabe 32/2016
(2) Liegende Grabmale (Grabplatten, Abdeckung mit Kies) sind nur
zugelassen, wenn ein Drittel der Grabfläche für gärtnerische Anlagen
zur Bepflanzung frei bleibt. Ganze Abdeckungen sind nicht zulässig.
Urnengräber sind hiervon ausgenommen.
(3) Auf Grabstätten für Erdbestattung sind Grabmale mit folgenden
Maßen zulässig:
a) Reihengrabstätten für Verstorbene bis zu fünf Jahren
1. Stehende Grabmale
Höhe bis 0,80 m, Breite bis 0,70 m
2. Liegende Grabmale
Länge bis 0,50 m, Breite bis 0,50 m
b) Reihengrabstätten für Verstorbene über fünf Jahre
1. Stehende Grabmale
Höhe bis 1,05 m, Breite bis 0,80 m
2. Liegende Grabmale
Länge bis 0,60 m, Breite bis 0,60 m
(4) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen
zulässig:
Urnenreihengrabstätten
1. Stehende Grabmale: Höhe bis 0,70 m
2. Liegende Grabmale: Größe 0,40 m x 0,40 m
(5) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der
Absätze 1 bis 4 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen, soweit
er es unter Beachtung des § 17 für vertretbar hält.
§ 19
Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen
Gestaltungsvorschriften
(1) Die Ortsgemeinde hält Rasengrabfelder für Erd- und Urnenbestattungen vor. Die versiegelten Grabmale in Grabfeldern mit besonderen
Gestaltungsvorschriften sind nur liegend und aus Naturstein (Basalt)
und in vertiefter Schrift zulässig. Das liegende Grabmal darf nicht
einbetoniert werden und hat mit der Oberkante der Grasnarbe abzuschließen.
(2) Die Grabfelder werden für Erdbestattungen (Reihengräber) und
Urnenbeisetzungen (Urnenreihengräber) ausgewiesen. Die liegenden
Grabmale haben folgende Maße:
a) Reihengrabstätte: Breite 0,50 m, Länge 0,50 m
b) Urnenreihengrabstätte: Breite 0,50 m, Länge 0,50 m
§ 20
Errichten und Ändern von Grabmalen
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der
Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass das Vorhaben
der gültigen Friedhofssatzung entspricht.
(2) Der Anzeige sind beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss
und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und
seiner Bearbeitung.
(3) Für die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen
Anlagen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der vollständigen
Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung in
dieser Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes gegen die Friedhofssatzung geltend gemacht werden. Vor Ablauf des Monats darf
begonnen werden, wenn die Friedhofsverwaltung schriftlich die Übereinstimmung mit der geltenden Friedhofssatzung bestätigt.
(5) Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder die
sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen
der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist.
§ 21
Standsicherheit der Grabmale
Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen
anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu
befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen
benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1
gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.
§ 22
Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in
verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal - im Frühjahr
nach der Frostperiode und im Herbst -. Verantwortlich dafür ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der
Grabstätte (§ 13/§ 14) gestellt hat; bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.
Daun
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(2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen
baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die
Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die
erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
(3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des
Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen) treffen; wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher
Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu
auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal
oder Teile davon entfernen. Die Ortsgemeinde Mückeln ist verpflichtet,
diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 23 Abs. 2 Satz 4 gilt
entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine
öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte,
das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.
§ 23
Entfernen von Grabmalen
(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur
mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten,
nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten
oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind
die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist
von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der
Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.
Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die
Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen.
Lässt der Verpflichtete das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen nicht binnen drei Monaten abholen, geht es entschädigungslos
in das Eigentum der Ortsgemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des
Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des
Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart
wurde. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt
werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.
7. Herrichten und Pflege der Grabstätten
§ 24
Herrichten und Instandhalten der Grabstätten
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 18 hergerichtet und dauernd in Stand gehalten werden. Dies gilt entsprechend
für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich
von den Grabstätten zu entfernen. Unzulässig ist es, die Grabstätten
mit Bäumen und großwüchsigen Sträuchern mit einer Wuchshöhe
über 1,50 m zu bepflanzen. Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.
(2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und
Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG), bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
(3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten
selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen.
(4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb von sechs
Monaten nach der Bestattung, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes
hergerichtet werden.
(5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen
Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung.
(6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet.
§ 25
Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften
(1) Die Grabfelder (Erd- und Urnenrasengräber) werden als ebenerdige
Rasenfläche angelegt. Bäume und Sträucher sind nicht zugelassen.
Außerhalb der Vegetationszeit (von Allerheiligen bis Ostern) sind einfacher Grabschmuck, sowie Grableuchten auf den Grabplatten erlaubt.
(2) Die Herrichtung und Instandhaltung der Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften ist ausschließlich Sache der Ortsgemeinde
Mückeln.
§ 26
Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen (§ 24 Abs. 1 Satz 4 ist zu beachten).
Ausgabe 32/2016
§ 27
Vernachlässigte Grabstätten
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder
bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der
Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser
Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte
nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten oder einebnen lassen.
(2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu
ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1
eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweis auf der Grabstätte.
8. Leichenhalle
§ 28
Benutzen der Leichenhalle
(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten
werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (zum Beispiel Unfalltod) Ausnahmen möglich sind.
(2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen.
(3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen
meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen
Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes.
9. Schlussvorschriften
§ 29
Alte Rechte
(1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach
den bisherigen Vorschriften, mit der Maßgabe, dass nur noch eine einmalige Verlängerung möglich ist.
(2) Im Übrigen gilt diese Satzung.
§ 30
Haftung
Die Ortsgemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen
durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.
§ 31
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
a) den Friedhof entgegen der Bestimmungen des § 4 betritt,
b) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt (§
5 Abs. 1),
c) gegen die Bestimmungen des § 5, Satz 1 verstößt,
d) eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 6 Abs. 1),
e) Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11),
f ) die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht einhält
(§ 18 Abs. 2 und 3),
g) als Verfügungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale
oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet
oder verändert (§ 20 Abs. 1 und 3),
h) Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§
23 Abs. 1),
i) Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem
Zustand hält (§§ 21, 22 und 24),
j) Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet (§ 24
Abs. 6),
k) Grabstätten entgegen §§ 24 und 25 bepflanzt,
l) Grabstätten vernachlässigt (§ 27),
m) die Leichenhalle entgegen § 28 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00
EUR geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG)
vom 24.5.1968 (BGBL I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet
Anwendung.
Daun
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§ 32
Gebühren
Für die Benutzung des von der Ortsgemeinde verwalteten Friedhofs
und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden
Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.
§ 33
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung vom 15.03.2012 und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.
Mückeln, den 04.08.2016
gez. Erwin Steffes, Ortsbürgermeister
L. S.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von
Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf
Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach
der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen
gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden ist, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
oberstadtfeld
Einladung zum Bürgertreff
Der nächste Bürgertreff findet am 17. August 2016 wie gewohnt um
15.00 Uhr in der alten Schule in Oberstadtfeld statt. Kuchenspenden
werden wie immer gerne unter Tel.-Nr. 06596 1087 entgegengenommen.
Helferfest 1000 Jahrfeier
Nachdem unser Jubiläumsfest ein toller Erfolg war möchte ich mich bei
allen Helferrinnen und Helfern recht herzlich bedanken und zu einem
Helferfest im Bürgerhaus Oberstadtfeld einladen.
Alle, die in irgendeiner Weise zum Gelingen unserer 1000 Jahrfeier beigetragen haben, auch unsere Sponsoren, sind herzlich willkommen.
Da möglichst alle Helfer an diesem Fest teilnehmen können, haben
wir die Urlaubszeit und Hallenbelegung berücksichtigt und so den 5.
November 2016 festgelegt. Bitte notiert euch vorab den Termin, es
folgt zum späteren Zeitpunkt eine Einladung.
Hubert Molitor
Ortsbürgermeister
sarMersbach
Schnelles Internet für Sarmersbach
In der Ortsgemeinde Sarmersbach ist die Breitbanderschließung
erfolgt: Seit Ende April 2016 sind dort Übertragungsraten von bis zu
100 Mbit/s möglich.
Der Ausbau der Breitbandversorgung in Sarmersbach wurde gefördert
durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Europa in die ländlichen
Gebiete - und im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung“
(PAUL), mitfinanziert durch Bund und Land im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Ausgabe 32/2016
steineberg
Auszug aus der Niederschrift der
Ortsgemeinderatssitzung
vom 28.07.2016
Beschlussfassung über die Auftragsvergabe „Eingehende Überprüfung“ der Vulcano-Infoplattform
Sachverhalt:
Alle 5 Jahre ist eine kleine und alle 10 Jahre eine große Überprüfung
der Vulcano-Infoplattform vorgeschrieben.
Die Verbandsgemeinde hat drei Angebote von Ingenieurbüros für die
anstehende große Überprüfung eingeholt, die die durchzuführenden
Arbeiten feststellen sollen. Das günstigste Angebot beläuft sich auf ca.
7.000 Euro (IngBüro IBS, Alflen).
Anmerkung:
Die Vertragsbindung der Vulcano-Infoplattform läuft in 2017 ab.
Beschluss:
Einer Auftragsvergabe wurde nicht zugestimmt, da die Ortsgemeinde
keinerlei Vorteile durch die Vulcano-Infoplattorm hat.
Zunächst wird die Verbandsgemeindeverwaltung Daun um Prüfung
gebeten, in welcher Höhe eine Bezuschussung der entstehenden Kosten erfolgen kann.
Erstellung der Haushaltsplanentwürfe für das Haushaltsjahr 2017
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat beriet über den Haushaltsplanentwurf.
Die im Haushaltsplan 2016 noch nicht in Anspruch genommenen Mittel werden durch die Verbandsgemeinde in das Haushaltsjahr 2017
übertragen.
Weitere Ausgabenplanung für 2017, die unbedingt erforderlich ist:
• DachsanierungBürgerhaus
• AnbauBürgerhaus(Materiallager),
• SanierungVulcano-Infoplattform
• Heckenschnitt
• FreischneidermitBürste
• FertigstellungDorfplatz
• Grillhütte
Planung der Neugestaltung Dorfplatz
Sachverhalt:
Der Ortsbürgermeister informierte über den aktuellen Sachstand.
Zurzeit werden Elektroinstallationen in Eigenleistung durchgeführt.
Danach erfolgt der Wasseranschluss.
Weiter sind für August/September das Anbringen einer Bodenrinne
unter dem Tor (Gerätehaus) sowie die Erstellung der Mauer- und Pflasterarbeiten geplant.
Informationen des Ortsbürgermeisters
Abschluss der Arbeiten am Bürgerhaus
Sachverhalt:
Die bezuschussten Arbeiten am Bürgerhaus sind abgeschlossen. Der
barrierefreie Zugang ist fertiggestellt.
Der Ortsbürgermeister hat der Verbandsgemeindeverwaltung eine
Auflistung der ehrenamtlich geleisteten Arbeiten vorgelegt.
Vorstellung der geplanten Dachsanierung und Anbau des Bürgerhauses in 2017
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit dem Anbau des Bürgerhauses soll auch die
notwendige Dachsanierung durchgeführt werden. Der Ortsbürgermeister erörterte zwei Varianten der Ausführung des Anbaus.
Nach Vorlage der verschiedenen Ausbaumöglichkeiten berät der Ortsgemeinderat über die Erstellung/Durchführung.
Informationsveranstaltung „Dorfentwicklung mit Zukunft“ (Konzepte zum Erfolg) am 27.10.2016
Sachverhalt:
Die Akademie Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz führt zu der Thematik
„Dorfentwicklung mit Zukunft - Konzepte zum Erfolg“ eine Veranstaltung am 27.10.2016 in Gillenfeld durch. Interessenten können gemeldet werden.
Breitbandinternetversorgung
Sachverhalt:
Der Ortsbürgermeister wurde auf die Problematik der Breitbandinternetversorgung in den Randbereichen des Ortes hingewiesen.
Gemäß Vertrag der Fa. INEXIO wurde eine Versorgung bis zu 50 Megabit zugesichert. Die Fa. INEXIO hat bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen, dass in den Randbereichen die Höchstleistungen nicht erreicht
werden. Ein Regressanspruch besteht nicht.
Daun
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Ausgabe 32/2016
Verschiedenes
Seniorentag
Sachverhalt:
Die Gesamtorganisation und der Gesamtablauf wurden besprochen.
Müllablagerung auf Gemeindeflächen/Grundstücken
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat wurde darüber informiert, dass in der Vergangenheit immer häufiger Rasen- und Heckenschnitte, Steine, Mutterboden u. a. auf Gemeindegrundstücken abgelagert wurden. Dies ist nach
Ansicht der Ortsgemeinderatsmitglieder nicht statthaft.
utzerath
Mitteilungen und Hinweise
RWE Projekt „Aktiv vor Ort“
Spielplatz: Aufgrund des Alters verschiedener Spielgeräte und damit
verbundenem technischem Rückstand, bestand hier Handlungsbedarf. Einiges an Formalitäten, erfolgreichen Gesprächen und Vorbereitungen, danach ein paar Arbeitseinsätze und das Ergebnis kann sich
durchaus sehen lassen. Durch den tatkräftigen Einsatz der Ratsmitglieder und einigen anderen Helfern sowie finanzieller Unterstützung
von RWE Deutschland AG (2.000,00 EUR) als auch Beigaben anderer
Gruppierungen und Personen, wurde die komplette Maßnahme für die
Ortsgemeinde kostenneutral umgesetzt.
Im diesjährigen (ersten) Schritt wurde der größte bemängelte Punkt die Bockrutsche - entfernt, Erdarbeiten durchgeführt, ein Kletterturm
beschafft und aufgestellt. Wir bedanken uns im Namen der Ortsgemeinde und aller Spielplatznutzer recht herzlich bei RWE Deutschland
AG, Ulrich Stäbler aus Hörscheid - dem RWE-Mitarbeiter „vor Ort“ und bei dem gesamten Teilnehmerkreis, für den sichtbaren Anteil am
Ergebnis.
Grüngut Sammelstelle: Ein Angebot, um den Bürgern das Verbringen von Grüngut zu erleichtern. Lediglich Abfälle aus dem Garten,
Rasen-, Sträucher- und Heckenschnitt sind gestattet! Durch wiederholt
betriebenen Missbrauch fällt es uns immer schwerer, diese Einrichtung aufrecht zu erhalten. Wohl das Harmloseste ist - vermutlich aus
Bequemlichkeit - Heckenschnitt einfach im Umfeld abzuladen; hierunter befindet sich aber auch anderes Material. Es wird sich die Mühe
gemacht, Unrat über den Zaun oder durch den Wald zum Lagerplatz zu
schaffen. Zuletzt wieder eine Palette, eine Tür und Blumenkübel. Weiterhin wurden auch Plastiktüten entsorgt. Fast ausschließlich Dinge,
die auch problemlos über die Hausmüllabfuhr - ohne Zusatzkosten entsorgt werden können. Diese Missstände wurden zum Teil von aufmerksamen Mitbürgern beobachtet und mitgeteilt. Es wird hiermit
unmissverständlich darauf hingewiesen, dass wir bei einem erneuten
derartigen Vorfall den Verursacher ermitteln lassen. Die Folgen daraus
sollten bekannt sein.
Schnelles Internet: Die Genehmigung zum Maßnahmebeginn wurde
erteilt und die Tiefbauarbeiten (20 KV-Leitung und Leerrohr-Verlegung)
- im Auftrag von RWE bzw. Westnetz - befinden sich in der Umsetzung
und sollten bis Jahresende abgeschlossen sein. Der Termin für die
technische Fertigstellung und mögliche Nutzung wird unmittelbar
nach Bekanntwerden mitgeteilt bzw. wird in einer zeitnahen Infoveranstaltung mit weiteren Details vermittelt. Bis dahin wird empfohlen,
den hiernach erst möglichen Anbieterwechsel zunächst abzuwarten;
Altverträge sollte man nicht selbst im Vorfeld kündigen und auch keine
Anpassung mit neuer Bindungsfrist eingehen. Nach Abschluss eines
Vertrages mit dem neuem Anbieter (wenn gewünscht), wird dieser den
Wechsel für seine neuen Kunden vornehmen.
Erhard Annen, Ortsbürgermeister
Dieser Zustand war vielen Wallenbornern ein Dorn im Auge, aber vor
allem drei Mitbürger wollten sich damit nicht abfinden und schritten
zur Tat. Dazu muss man wissen, dass der Ort reich an kohlensäurehaltigen Quellen ist - neben dem Wahrzeichen des Dorfes „Brubbel“, dem
wallenden Born.
Zuerst, quasi als Generalprobe, sanierten die drei rüstigen Rentner
einen am Ortsrand gelegenen so genannten ‚Felddrees‘, der seitdem
besonders vielen Wanderern und Touristen Erfrischung bietet.
Die Wiederherstellung des alten Sauerbrunnens, dem „Drees“, gestaltete sich dann etwas aufwändiger als vielleicht anfangs geplant. So
brauchte es viele Anläufe, um aus den zahlreichen brubbelnden Rinnsalen die ursprüngliche und originale Quelle einigermaßen zu lokalisieren. Auch von wiederholten Rückschlägen ließen sie sich nicht
entmutigen. Wie Archäologen auf der Suche nach wertvollen antiken
Gegenständen, wurde Schritt für Schritt die Dreesquelle immer weiter
eingekreist. Nach einem halben Jahr war es dann geschafft.
Lohn der Mühen und der ausdauernden Arbeit ist der nun in neuer
Pracht sprudelnde Wallenborner Drees, der auch schon wieder rege vor allem von den Kindern des Dorfes - genutzt wird.
Matthias Scholzen, Edgar Clemens und Willi Marek haben damit der
Gemeinde wieder ein schönes Kleinod geschaffen - und auch einen
Ort, an dem sich wunderbar entspannen lässt.
Hilfeleistung dabei erfuhren sie unter anderem von mehreren Unterstützern aus dem Ort, die Geräte und Material zur Verfügung stellten.
Auch vom Ortsbürgermeister gibt es ein dickes Lob für diese Aktion.
„Ich freue mich außerordentlich über dieses ehrenamtliche Engagement, von dem die Gemeinde nachhaltig profitiert,“ so Günter Mehles.
Er bedankt sich ausdrücklich bei Matthias, Edgar und Willi sowie den
anderen, die mit Rat und Tat zur Seite standen.
wallenborn
Wallenborner Dorfdrees ist saniert
Alter Drees in neuem Glanz
Viele Jahrzehnte gab es in Wallenborn einen viel benutzten Sauerbrunnen - hier versorgten sich die Einwohner stets mit frischem Dreeswasser, zur Erfrischung, vor und nach der Feldarbeit und als Grundsubstanz
für manches einheimische Rezept.
Bis dann vor knapp zwanzig Jahren im Rahmen von Verschönerungsarbeiten, die nebenbei noch viel Geld verschlangen, die Quelle so
beschädigt wurde, dass dieses Wasser eigentlich nicht mehr richtig
trinkbar war. So fristete der Drees seit dieser „Operation“ ein trauriges
Schattendasein.
weidenbach
Vertretung des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Herbert Theisen wird in der Zeit vom 15. August
bis zum 27. August 2016 vom 1. Beigeordneten Herbert Etzig vertreten. Der telefonisch unter 06599 1227 zu erreichen ist.
Daun
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Geburten - eheschliessunGen
Eheschließung
In der Zeit vom 29.07.2016 bis zum 04.08.2016 hat im Standesamt
Daun das folgende Paar die Ehe geschlossen:
29.07.2016
Maria Elisabeth Becker und Martin Kaspers, Gefeller
Weg 2, 54552 Sarmersbach
Geburten
In der Zeit vom 29.07.2016 bis zum 04.08.2016 wurde im Standesamt Daun die Geburt folgender Kinder beurkundet:
27.07.2016 Annabell Trauden, weiblich
Isabell Maria Gustävel und Harald Trauden,
Kölner Straße 4, 54576 Hillesheim
27.07.2016 Amelie Hergert, weiblich
Angelina Hergert und Christian Bernhardt,
Erlenstraße 7, 54578 Berndorf
27.07.2016 Leon Seifried, männlich
Anastasia Seifried geb. Wochmin und Waceslav
Seifried, Am Sauerbrunnen 1, 54550 Daun
28.07.2016
Tom Luca Kohns, männlich
Michaela Kohns geb. Mohr und Benjamin Kohns,
Bahnhofstraße 43, 56766 Ulmen
28.07.2016 Marius Ernst, männlich
Stephanie Ernst geb. Thull und Markus Ernst,
Pulvermaarstraße 56, 54558 Gillenfeld
28.07.2016 Lennart Rackers, männlich
Stefanie Rackers-Schopp geb. Schuster und Marco
Gerhard Rackers, Kalenborner Weg 6, 56759 Laubach
30.07.2016 Kati Retterath, weiblich
Barbara Anne Retterath geb. Goeden und Klaus
Retterath, Auf dem Leber 1, 53520 Müllenbach
31.07.2016 Alina Melcher, weiblich
Melanie Melcher und Patrick Laux, Grabenstraße 19,
56653 Wehr
31.07.2016 Mila Schmalz, weiblich
Nicole Schmalz geb. Hecken und Christian Schmalz,
Hauptstraße 12, 56767 Uersfeld
01.08.2016 Silas Barg, männlich
Lilli Barg geb. Dirksen und Peter Barg, Gartenstraße 12,
54578 Walsdorf
01.08.2016 Leonard Eirich, männlich
Olga Eirich geb. Zubkova und Heinrich Eirich,
Starenweg 4, 54576 Hillesheim
23.06.2016 Ida Bauer, weiblich
in Wittlich
Sabrina Bauer geb. Brost und Andreas Bauer,
Auf der Ebest 10, 54550 Daun
14.07.2016 Luisa Silke Thönnes, weiblich
in Wittlich Silke Ingrid Thönnes geb. Willmes und
Carsten Thönnes, Am Firmerich 2, 54550 Daun
wir gratulieren
Herzlichen Glückwunsch
zur Vollendung des 70. Lebensjahres
am 19.08. Herrn Peter Hommes, Nerdlen, Hauptstr. 8 a
zur Vollendung des 75. Lebensjahres
am 14.08. Frau Margarethe Thömmes, Niederstadtfeld, Hauptstr. 22
am 16.08. Frau Helena Weiler, Niederstadtfeld, In der Holl 2
zur Vollendung des 81. Lebensjahres
am 15.08. Herrn Josef Jehnen, Darscheid, Im Dreesflur 23
am 18.08. Herrn Alfred Frey, Üdersdorf, Aarleystr. 4
zur Vollendung des 82. Lebensjahres
am 13.08. Frau Anneliese Lanser, Schalkenmehren, Zum Scheid 23
am 18.08. Frau Inge Meinert, Hinterweiler, Im Langenhof 1
zur Vollendung des 83. Lebensjahres
am 18.08. Frau Susanna Schüller, Dockweiler, Dauner Str. 13
zur Vollendung des 84. Lebensjahres
am 13.08. Frau Erika Rock, Strotzbüsch, Siebenbachstr. 35
zur Vollendung des 87. Lebensjahres
am 14.08. Frau Zylla Rothe, Demerath, Brunnenstr. 1
zur Vollendung des 89. Lebensjahres
am 15.08. Frau Franziska Kronibus, Daun, Lavastr. 5
zur Vollendung des 92. Lebensjahres
am 16.08. Herrn Bernhard Ehlen, Mückeln, Kierweg 7
Ausgabe 32/2016
gesundland Vulkaneifel
Maare-Mosel-Lauf 2016 ein Sportevent für jeden!
Ein Lauf, eine Region und jede Menge sportliche Facetten - das ist der
Maare-Mosel-Lauf im GesundLand Vulkaneifel! Am Samstag, dem 27.
August 2016 kommt in Gillenfeld traditionell eine riesige und dennoch familiäre Laufgemeinschaft zusammen. Allen gemein ist der Spaß
an der Bewegung. Mitmachen kann vom Profiläufer bis zum Wanderer
jeder, denn das Organisationsteam rund um Inge Umbach hat ein vielseitiges Streckenangebot entwickelt:
Halbmarathon - gelaufen wird teilweise auf einer alten Bahntrasse,
über das Dauner Viadukt, durch einen Eisenbahntunnel, vorbei am
Schalkenmehrener Maar etc. Eine Route voller Highlights.
10.000 Meter-Lauf
Verläuft auf dem Maare-Mosel-Radweg und begeistert beim Laufen
mit einer „kleinen“ Runde entlang des Schalkenmehrener Maars.
Jedermann-/Jugendlauf
Auf 7 km dürfen Jugendliche und Neu-Läufer auf dem Maare-MoselRadweg zwischen Schalkenmehren und Gillenfeld ihr Können zeigen.
Walking und Nordic-Walking
Gewalkt wird auf 7 km zwischen Schalkenmehren und Gillenfeld, entlang des Sangweihers und dem Bahnhof Udler.
Schülerläufe
Der Lauf für Schüler zwischen dem Radweg und der Schule in Gillenfeld. Die Schüler können 800 m oder 1600 m absolvieren.
Bambinilauf
300 m rund um die Schule in Gillenfeld. Eine Herausforderung für die
kleinsten Nachwuchssportler.
GesundLand Strecke
In der Ruhe liegt die Kraft! Naturgenuss pur auf 7 km zwischen Mehren und Gillenfeld mit Entspannungselementen zwischendurch! Die
GesundLand Route hebt sich von den anderen Läufen dadurch ab,
dass hier auch gewandert oder gewalkt werden kann. Außerdem gibt
es keine Zeitmessung und keinen Siegesdruck. Im Vordergrund steht
die Freude an der Bewegung und an der ursprünglichen Landschaft.
Ein Lauf für die ganze Familie. Jeder, der beim GesundLand Lauf dabei
ist, bekommt im Ziel ein hochwertiges Multifunktionstuch im GesundLand-Design - egal, wie schnell er unterwegs war!
Alle Läufe beginnen um 17.00 Uhr! Für eine einfache Anreise zu den
jeweiligen Starts gibt es ab 15.30 Uhr einen kostenlosen Bustransfer ab
Gillenfeld (Feuerwehrhaus).
Wichtig: Am Tag des Laufes werden die Startnummern ausschließlich
ab 12.00 Uhr in Gillenfeld ausgegeben!
Für gute Laune sorgen Trommlergruppen und Stimmungsmacher.
Anmeldungen sind bei Inge Umbach unter 06573 99190, [email protected] oder www.maaremosellauf.de möglich.
Wettbewerbe und Zeitplan:
17.00 Uhr GesundLand Lauf mit Start an der apranorm Mehren
17.00 Uhr Mädchenlauf (Jahrgänge 2005 und jünger, 800 Meter)
17.15 Uhr Jungenlauf (Jahrgänge 2005 und jünger, 800 Meter)
17.30 Uhr Schülerlauf (Jungen u. Mädchen Jahrgänge 20012004, 1600 Meter)
17.50 Uhr Bambini (Jahrgänge 2009 und jünger, ca. 300 Meter)
Alle Bambini-, Kinder- und Schülerläufe starten in
Gillenfeld.
17:45 Uhr 10-km-Lauf, Jugend-/Jedermannlauf (7 km) jeweils mit
Start Ortsmitte von Schalkenmehren
18.00 Uhr Walking (7 km) mit Start Ortsmitte Schalkenmehren
18.00 Uhr Halbmarathon (ca. 21 km) mit Start TKL in Daun-Boverath
Startnummernausgabe und Nachmeldung für alle Läufe:
Montag, den 22.08. bis Freitag, den 26.08.2016 von 08.30 Uhr bis
16.00 Uhr in der Laufschule Schritt für Schritt in Ellscheid
Freitag, den 26.08.2016 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Foyer der
Volksbank RheinAhrEifel in Daun
Samstag, den 27.08.2016 ab 12.00 Uhr für alle Läufe: Schule am
Pulvermaar in Gillenfeld
In eigener Sache
Wenn Sie keine Bürgerzeitung bekommen haben ...
Reklamationen wegen Nichtzustellung der Bürgerzeitung
nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern:
06502/9147-335, -336, -713 und -716.
Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:
[email protected]
Daun
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Ausgabe 32/2016
Daun
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Rein pflanzlich - die ursprüngliche Heilkraft
der Natur!
Ihr Landschaftsmentor: Termin: Treffpunkt: Pflanzenheilkunde ist eine der ältesten
Heilverfahren. Auch heute nutzen wir
die heilenden Wirkstoffe als einzigartiges Geschenk der Natur. In früheren
Zeiten wurde die Pflanze als ganzheitliches Wesen wahrgenommen und der
Kundige verband das Wissen um die
Heilkräfte mit Ritualen und Geschichten. Bei einer entspannten Wanderung
rund um das Ulmener Maar tauchen
die Teilnehmer mit spannenden
Geschichten und Informationen in die
ursprüngliche Kraft der Natur ein und
erfahren, wie sie diese für ihre eigene
Gesundheit nutzen können.
Sandra Michels
20. August 2016
Ulmener Maar, Bänke am Steg (Straße: Am
Maar)
Uhrzeit: 14.30 Uhr
Dauer: ca. 2,5 Stunden
Teilnehmer: mind. 3 Personen, max. 10 Personen
Preis pro Person: 12,00 €
Dieses Angebot kann nach Absprache auch für Gruppen an anderen
Terminen gebucht werden.
Information und Anmeldung:
Sandra Michels, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Tel.: 02676 951377
oder 0172 5251632, E-Mail: [email protected]
Filmgenuss unterm Sternenhimmel
Am 20. August 2016 verwandelt sich die Wiese zwischen Kräutergarten und Lavagarten im Landschaftstherapeutischen Park Römerkessel
in Bad Bertrich in ein großes Open-Air-Kino. Gezeigt wird ab 21.30 Uhr
die liebevoll erzählte, romantische Komödie „Birnenkuchen mit Lavendel“. Einlass ist ab 20.00 Uhr. Tickets kosten im Vorverkauf 7,- €, an der
Abendkasse 9,- €. Inhaber der Gästekarte erhalten Ermäßigung. Erhältlich sind die Eintrittskarten bei der GesundLand Tourist Information
Bad Bertrich und bei allen Vorverkaufsstellen von Ticket Regional.
Der Film erzählt die Geschichte von der jung verwitweten Louise, die
mit vielen Problemen zu kämpfen hat. Dann fährt sie auch noch einen
Mann vor ihrer Haustüre an. Pierre, so heißt der verletzte Mann, scheint
irgendwie anders zu sein, doch er ist froh, bei Louise ein neues Zuhause
zu finden. Louise will ihn jedoch nicht zu nahe an sich heranlassen, sie
leidet nach wie vor unter dem Verlust ihres Ehemanns …
Alle Zuschauer sind eingeladen, Decken und Kissen mitzubringen, um
eine gemütliche Atmosphäre zu schaffen. Für körperlich beeinträchtige Menschen stehen Stühle bereit. Essen und Trinken dürfen gerne
zum Picknick mitgebracht werden.
Weitere Informationen bei der Tourist Information Bad Bertrich unter
der Telefonnummer 02674 932222 oder per E-Mail: bad-bertrich@
gesundland-vulkaneifel.de.
Basisqualifizierungen im GesundLand
Vulkaneifel
Das GesundLand Vulkaneifel bietet an zwei Terminen das Seminar
„Einführung in die Therapeutische Landschaft & Salutogenese“ an. Alle
Interessierten sind herzlich eingeladen, die Basisqualifizierung, die am
23. September von 14 bis 18:00 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Ulmen und am 8. November von 08:30 bis 12:30 Uhr im
Kursaal Manderscheid stattfindet, zu durchlaufen.
In diesem kostenlosen Seminar, das von dem Entspannungscoach
Anita Otten und Verena Trappe und Rainer Schmitz geleitet wird, lernen die Teilnehmer das Konzept der Therapeutischen Landschaft kennen und erfahren was Salutogenese bedeutet. Bei einem Ausflug ins
Grüne erfahren sie außerdem auch direkt die Heilkraft der Natur. So
lernen sie, wie sie die eigene Gesundheit und die der Mitarbeiter und
Gäste fördern können.
Teilnehmen am Seminar kann jeder, eine vorherige Anmeldung beim
GesundLand Vulkaneifel ist bis zum 19. September bzw. 4. November
2016 dringend erforderlich. Weitere Auskünfte erteilt Verena Trappe
unter der Telefonnummer 06592 951372 oder
[email protected].
Ausgabe 32/2016
nachrichten der
tourist-information
Wiederkehrende Veranstaltungen
Montag
14.30 Uhr
Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun)
14.00 - 16.30 Uhr
„Offener Treff“ im Café Asyl, Bürgerhilfe für Asylsuchende und Flüchtlinge, Haus der Jugend (Alter Bahnhof ), Daun
15.30 und 16.30 Uhr
Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun)
18.00 Uhr
Rehabilitationssport (Wassergymnastik) des Eifel-Reha Sport e. V.
im Warmwasserbecken des Regina-Protmann-Hauses in Daun; Infos
06596 900484. Angebot geht an Betroffene mit durch den Kostenträger vorab genehmigter ärztlicher Verordnung für Rehabilitationssport.
Gleichzeitig steht das Angebot aber auch jedem Interessierten offen.
19.00 Uhr
Sportabzeichentreff im Wehrbüsch-Stadion, Daun
19.15 Uhr
Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun)
20.00 Uhr
Tanzen für Fortgeschrittene des SV Neunkirchen-Steinborn, Bürgerhaus Daun-Neunkirchen
Dienstag
08.45 und 09.45 Uhr
Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun)
15.15 Uhr
Yoga des Kneippvereins (Gelände der Fa. Apra norm, Boverath)
15.30
Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun)
17.00 und 18.00 Uhr
Lungensportgruppe, Krankenhaus „Maria-Hilf“, Daun (Kneipp-Verein)
18.00 - 19.00 Uhr
Rehabilitationssport des Kneipp-Vereins (HKL-Gruppe) im Thomas
Morus Gymnasium Sporthalle (Kneipp-Verein)
18.00 Uhr
Gymnastik, Wirbelsäulengymnastik und Rückenschule, DRK-Haus, Leopoldstr. 34, Daun
Mittwoch
08.30 und 09.30 Uhr
Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun)
09.00 - 10.00 Uhr
Gymnastik Gr. I Praxis Rinkel-Schmitz (Kneipp-Verein)
14.00, 15.00 und 16.00 Uhr
Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun)
14.00 - 15.00 Uhr
Übungsgruppe „Neurologische Bewegungsstörungen“ (Maria-HilfKrankenhaus, Multifunktionsraum, 4. Etage), Kneipp-Verein
16.00 - 17.30 Uhr
Jugend-Mountainbike-Training SV Darscheid (ab 10 Jahre), Treff: Am
alten Bahnhof Daun, Info: 06592 982005
17.00 - 20.00 Uhr
Sportschießen, Schießsportanlage Daun-Neunkirchen,
Am Sprinkenberg
17.30 Uhr
Rehabilitationssport (Wassergymnastik) des Eifel-Reha Sport e. V.
im Warmwasserbecken des Regina-Protmann-Hauses in Daun; Infos
06596 900484. Angebot geht an Betroffene mit durch den Kostenträger vorab genehmigter ärztlicher Verordnung für Rehabilitationssport.
Gleichzeitig steht das Angebot aber auch jedem Interessierten offen.
19.00 und 20.00 Uhr
Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun)
Daun
- 17 -
Donnerstag
11.30 und 15 Uhr
Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun)
17.00 Uhr
Ausgleichsgymnastik für Frauen ab 40, Turnhalle Grundschule Daun,
Veranstalter: TuS 05 Daun
17.30 Uhr
Yoga des Kneippvereins (Gelände der Fa. Apra norm, Boverath)
18.00 Uhr
Rehabilitationssport (Trockengymnastik) des Eifel-Reha Sport e. V. im
Bürgerhaus Daun-Weiersbach; Infos 06596 900484. Angebot geht an
Betroffene mit durch den Kostenträger vorab genehmigter ärztlicher
Verordnung für Rehabilitationssport. Gleichzeitig steht das Angebot
aber auch jedem Interessierten offen.
18.00 Uhr
Rehabilitationssport (Wassergymnastik) des Eifel-Reha Sport e. V.
im Warmwasserbecken des Regina-Protmann-Hauses in Daun; Infos
06596 900484. Angebot geht an Betroffene mit durch den Kostenträger vorab genehmigter ärztlicher Verordnung für Rehabilitationssport.
Gleichzeitig steht das Angebot aber auch jedem Interessierten offen.
19.00 - 20.00 Uhr
Coronarsport/ambulante Reha-Herzsportgruppe in der Sporthalle
Geschwister-Scholl-Gymnasium, Daun (Kneipp-Verein)
19.15 - 20.45 Uhr
Yoga des Kneipp-Vereins Daun (Gelände der Firma Apra norm, Boverath)
Freitag
17.30 und 18.30 Uhr
Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun)
Samstag
15.00 - 18.30 Uhr
Trommelgruppe (jeden 1. Samstag im Monat), Anmeldung und Infos:
Seminarhaus Vulkaneifel, Tel.: 06573 996404
Sonntag
09.30 Uhr
Lauftreff, Kurpark Daun
10.00 - 12.00 Uhr
Sportschießen, Schießsportanlage Daun-Neunkirchen,
Am Sprinkenberg
Dauner Kaffeerösterei Wirichstraße 16 a, direkt am Wirichparkplatz,
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch bis Freitag, 10.00 - 18.00 Uhr, Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr und Samstag 10.00 - 14.00 Uhr, 06592 982929.
Fahrten mit 18-Sitzer Planwagen und Oldtimer-Trecker Henry
Blum, Alte Rossgasse 2 in Daun-Pützborn, 06592 985441.
Rundflüge vom Flugplatz Senheld (zwischen den Maaren) bei guter
Witterung, ansonsten am Wochenende und an Feiertagen, Auskunft
06592 2976 u. 06592 2755.
Schulmuseum Immerath Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr, Gruppen
nach Vereinbarung, Anmeldung Denise Wagner-Schumann, Tel. 06573
9526182 oder 0160 97530120, E-Mail schulmuseum.immerath@
vgdaun.de
Vulkanhaus Strohn: Dienstag bis Sonntag, 10.00 - 17.00 Uhr; Mo
geschlossen; Führungen nach vorheriger Vereinbarung 06573 953721.
Bauernmarkt jeden Mittwoch von 09.00 - 13.00 Uhr auf dem Vorplatz
FORUM DAUN.
Eifel-Vulkanmuseum Daun Dienstag bis Sonntag, 11.00 - 16.30 Uhr;
Feiertage 11.00 - 16.30 Uhr geöffnet, Montag geschlossen, Führungen
für Gruppen nach Vereinbarung 06592 933219.
Galerie Gruppe Rouge (am Laurentiusplatz) geöffnet Freitag 14.00 17.00 Uhr sowie Samstag 10.00 - 13.00 Uhr; außerhalb der Öffnungszeiten auf telefonische Anfrage möglich unter 06592 2494.
Galerie Augarde Burgfriedstr. 5, Daun, Tel.: 06592 533; geöffnet 10.00 18.00 Uhr; Ausstellungen siehe besondere Ankündigung.
Öffnungszeiten Laurentiusbad Daun
Montag
16.00 - 21.00 Uhr (zwischen 18.00 und 19.00 Uhr steht Ihnen das halbe
Bad zur Verfügung)
Dienstag
07.00 - 08.30 Uhr (zwischen 07.30 und 08.30 Uhr steht Ihnen das halbe
Bad zur Verfügung)
Ausgabe 32/2016
Mittwoch
07.00 - 08.30 Uhr und 15.00 - 21.00 Uhr (zwischen 07.30 und 08.30 Uhr
steht Ihnen das halbe Bad zur Verfügung)
Donnerstag
07.00 - 08.30 Uhr
15.00 - 16.30 Uhr Seniorenschwimmen
16.30 - 17.30 Uhr
Freitag
07.00 - 08.30 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
An Feiertagen gelten die Öffnungszeiten wie an Sonntagen! Während der Badesaison des Gemündener Maares bleibt das Laurentiusbad an den Wochenenden geschlossen!
Ende der Badezeit ist 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
Eintrittspreise:
Einzelkarten
Personen ab 18 Jahren ................................................................................3,00 €
Personen bis 18 Jahre, Schüler, Studenten ..........................................2,00 €
Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr ............................. freier Eintritt
Kurkarteninhaber, Schwerbehinderte mit amtl.
Ausweis (mind. 50 %) ...................................................................................2,00 €
Gruppenkarten Militär, Schulklassen, geschlossene Jugendgruppen ab 10 Pers.
Personen ab 18 Jahren .....................................................................2,00 €/Pers.
Personen bis 18 Jahren ....................................................................1,50 €/Pers.
Hiervon ausgenommen ist der Dienstsport.
Familienkarten
1 Erwachsener, 1 Kind bis 18 Jahre .........................................................4,00 €
jedes weitere Kind .........................................................................................1,00 €
2 Erwachsene, 1 Kind bis 18 Jahre ...........................................................7,00 €
Einzel- und Familienkarten sind nur am Lösungstag gültig.
Mehrfachkarten
20er Karte Personen über 18 Jahren ................................................ 50,00 € *
20er Karte Personen 4 bis 18 Jahre, Schüler/
Studenten mit gültigem Ausweis, Kurkarteninhaber,
Schwerbehinderte mit amtl. Ausweis (50 %) ................................ 30,00 € *
50er Karte Personen über 18 Jahren ..............................................110,00 € *
50er Karte Personen 4 bis 18 Jahre, Schüler/
Studenten mit gültigem Ausweis, Kurkarteninhaber,
Schwerbehinderte mit amtl. Ausweis (50 %) ................................ 65,00 € *
* alle Mehrfachkarten zzgl. ...........................................................5,00 € Pfand
Sonstige Gebühren
Verlust des Garderobenschlüssels ....................................................... 10,00 €
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.hallenbad.daun.de
oder telefonisch unter 06592 2444.
Laurentiusbad Daun, Leopoldstr. 14, 54550 Daun
06592 2444 oder 06592 2520
E-Mail: [email protected]
Infos: www.hallenbad.daun.de
Bis 14. August ist das Laurentiusbad wegen Jahreswartung
geschlossen! Danach ist es je nach Wetterlage geöffnet.
Infos erhalten Sie über die Internetseite des Hallenbades oder
telefonisch.
Naturfreibad Gemündener Maar
Bei entsprechender Witterung ist das Bad täglich in der Zeit von 10.00
bis 20.00 Uhr geöffnet!
In dieser Zeit ist das Laurentiusbad an den Wochenenden geschlossen!
Weitere Infos: 06592 2444 oder 2520!
Jugendzentrum Steineberg
Öffnungszeiten Schwimmbad
(Ende der Badezeit ist 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit)
Freitag 15.00 - 18.00 Uhr
Samstag 15.00 - 18.00 Uhr
(keine Öffnung an Feiertagen)
Eintrittspreise:
Einzelkarte Erwachsene: 3,00 €
Einzelkarte Kinder: 2,50 €
Zehnerkarte Erwachsene: 25,00 €
Zehnerkarte Kinder: 20,00 €
Daun
- 18 -
nachrichten anderer
behörden und stellen
Kreisbibliothek des Landkreises Vulkaneifel
Freiherr-vom-Stein-Straße 15 a, 54550 Daun
Tel: 06592 933-423, Fax: 06592 985033
E-Mail: [email protected]
www.vulkaneifel.de
Die Kreisbibliothek in Daun hat einen Bestand von rund 48.000 Medien.
Zu unserem Medienangebot zählen: Romane, Sachbücher, Lernhilfen
für Schüler/-innen, Kinder- und Jugendliteratur, Hörspiele, Musik-CD´s,
Sprachkurse, Literatur in englischer und französischer Sprache, Literatur über den Landkreis Vulkaneifel.
Mit dem Findus-Internet-Opac stöbern Sie bequem von zu Hause aus in
den rund 48.000 Medien der Kreisbibliothek, fragen Sie Ihr Leserkonto
ab, merken Sie Bücher vor oder verlängern Sie ausgeliehene Medien.
Die Kreisbibliothek gibt es auch zum Download. Mit der Onleihe können Sie bequem e-books, e-audios, e-paper oder e-videos ausleihen,
egal wo Sie gerade sind.
Öffnungszeiten:
Montag:
09:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
10:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 19:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 14:00 Uhr
Freitag:
10:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Manöver der Bundeswehr
Die zuständige Stelle hat die Durchführung der nachfolgenden
Truppenübung mitgeteilt:
Art und Name der Übung/Leitung:
Erkundungsübung bei Tag/Hauptmann und KpChef Weinen
Zeitraum:
17.08.2016
Übungsraum:
Pelm, Kirchweiler, Waldkönigen, Steinborn, Rengen
Truppenstärke:
10 Soldaten
Fahrzeuge:
2 Radfahrzeuge
Es handelt sich um eine Übung bei Tag. Die Truppe wurde in die Naturund Wasserschutzgebiete im Übungsraum eingewiesen.
Straßenbauarbeiten im Zuge der K 35
in der Ortslage Waldkönigen
Wegen Straßenbauarbeiten muss die K 35 in der Ortslage Waldkönigen, in 2 Bauabschnitten, in der Zeit vom 15.08.2016 bis voraussichtlich zum 19.08.2016 für den Verkehr voll gesperrt werden. Im ersten
Bauabschnitt muss die K 35 ab der Einmündung K 12/K 35 in Richtung
B 421 für den Verkehr gesperrt werden. Eine Umleitungsstrecke wird
ab Waldkönigen über Steinborn - Neunkirchen - Daun und die B 421
bis zur Einmündung B 421/K 35 bei Waldkönigen, und umgekehrt ausgeschildert.
Im zweiten Bauabschnitt muss die K 35 ab der Einmündung K 12/K 35
in Richtung Hinterweiler für den Verkehr voll gesperrt werden. Eine
Umleitungsstrecke für diesen Bauabschnitt wird ab Waldkönigen über
die B 421 - Dockweiler - B 410 und die K 36 bis nach Hinterweiler, und
umgekehrt, ausgeschildert.
Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein bittet die Bevölkerung um Verständnis.
Straßenbauarbeiten im Zuge der K 63
zwischen Betteldorf und Zilsdorf
Wegen Straßenbauarbeiten muss die K 63 zwischen Betteldorf und Zilsdorf in der Zeit vom 15.08.2016 bis voraussichtlich zum 19.08.2016
für den Verkehr voll gesperrt werden. Eine Umleitungsstrecke für den
Verkehr wird ab Betteldorf über Dockweiler - Dreis-Brück und Oberehe
bis nach Zilsdorf, und umgekehrt, ausgewiesen.
Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein bittet die Bevölkerung um Verständnis.
Ausgabe 32/2016
Straßenbauarbeiten im Zuge der K 16
zwischen Mehren und Steiningen
Wegen Straßenbauarbeiten muss die K 16 zwischen Mehren und
Steiningen in der Zeit vom 15.08.2016 bis vorausichtlich zum
31.12.2016 für den Verkehr voll gesperrt werden.
Eine Umleitungsstrecke wird ab der Einmündung B 421/K 16 in Mehren
über die B 421 - L 66 - Steineberg - Steiningen, bis zur Einmündung L
66/K 16, und umgekehrt, ausgeschildert.
Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein bittet die Bevölkerung um Verständnis.
Volkshochschule der stadt daun
Volkshochschule der Stadt
Daun
Studienreise der Volkshochschule Daun
nach Schottland
Der ausführliche Bericht mit Bild über die Reise vom 24.06. - 04.07.2016
steht im Internet unter www.stadt-daun.de unter Volkshochschule/
aktuelles als Download zur Verfügung.
Neuer Deutschkurs ab September für Migrantinnen und
Migranten
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt seit 2002 eine Förderung zur Durchführung von Kursen für Migrantinnen und Migranten. Teilnehmen
können alle Menschen mit Migrationshintergrund, unabhängig von
Herkunft, rechtlichem Status oder bisheriger Aufenthaltsdauer.
Zum 01.01.2005 trat das Zuwanderungsgesetz des Bundes in Kraft.
Danach werden vom Bund über das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) Zuwendungen für Migrationskurse gewährt, die
sich vornehmlich an Neuzuwanderer richten.
Unbeschadet dessen werden, als zentrale Maßnahme ergänzender
Förderung im Bereich der Migration, weiterhin Landeszuwendungen
des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
(MASGD) durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
gewährt. Auf Folgendes wird hingewiesen:
Personen mit einer Teilnahmeberechtigung für einen Bundeskurs
(Bestätigung nach dem Zuwanderungsgesetz) dürfen auch an vom
Land geförderten Kursen teilnehmen.
Die Anzahl dieser Personen darf maximal die Hälfte der Kursteilnehmer
und nicht mehr als 8 Personen pro Kurs umfassen.
Auf Antrag der Volkshochschule Daun wurde vom Ministerium für
Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (MIFKJF) eine Landeszuwendung für die Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten
bewilligt. Die Förderung ist für die Durchführung eines Weiterbildungskurses in der Zeit von September 2016 an mit 100 Unterrichtsstunden
vorgesehen. Die Höchstteilnehmerzahl beträgt 15 Personen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen Erwachsene sein. Es werden
keine Teilnahmegebühren erhoben.
Anmeldung: VHS-Geschäftsstelle, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Tel.
06592 939215.
„Von Dürer bis van Gogh - Sammlung Bührle trifft Wallraf“
Kulturfahrt zur Ausstellung im Wallraf-Richartz-Museum, Köln
Die Volkshochschule Daun und der Kulturkreis Daun e. V. bieten am
Samstag, dem 22. Oktober 2016 eine eintägige Kulturreise in das Wallraf-Richartz-Museum in Köln an (http://www.wallraf.museum/). Die
Ausstellung mit 70 Meisterwerken bietet einen einzigartigen Überblick
an herausragenden Kunstwerken aus den bedeutendsten Epochen
von Gotik bis Kubismus. Neben den französischen Impressionisten des
19. Jahrhunderts wie Cézanne, Degas, Monet und Renoir sind auch
Meister wie Dürer, Cuyp, Canaletto, Delacroix, Pissarro, Gauguin, van
Gogh und Picasso zu sehen. Die bedeutenden Bestände des Museums
und die Sammlung Bührle treten hier in einen einzigartigen Dialog. Die
Bilder der Stiftung des 1956 verstorbenen Schweizer Rüstungsindustriellen Emil Bührle mit einer Vielzahl von herausragenden Kunstwerken
aus den bedeutendsten Epochen der Kunstgeschichte gilt als eine der
wichtigsten privaten Sammlungen überhaupt. Sie wird erst wieder ab
2020 in einem Erweiterungsbau des Kunsthauses Zürich für die Öffentlichkeit zu sehen sein.
Termin: Samstag, 22.Oktober 2016
Preis: 28,00 EURO, inkl. Reiseleitung, Fahrt, Eintritt und fachkundige
Führung
Treffpunkt: 08.40 Uhr am Bahnhof in Gerolstein, Gruppenreise in
Kleingruppen per Bahn nach Köln Hbf. Das Museum liegt in unmittel-
Daun
- 19 -
barer Nähe des Bahnhofs. rückfahrt: stündlich im Rahmen von Kleingruppen
Anmeldungen: verbindlich bis spätestens 1. Oktober 2016 an: Kulturkreis Daun e. V., z. H. Frau Sigrid Jenssen, Tel. 06592 7672; oder per Mail:
[email protected].
Anmeldungen, die aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl (30 Personen) nicht berücksichtigt werden können, werden auf einer Warteliste
geführt.
Aktuelle Informationen: www.kulturkreis-daun.de.
Kreatives Gestalten
SchreibZeit - Kreatives Schreiben
Verschiedenste bunte Impulse regen den Schreibfluss an, eigene
Gedichte, Geschichten und Märchen entstehen. In kurzen und
abwechslungsreichen Werkstatteinheiten werden literarisches Knowhow, Vokabular und Schreibpraxis angeregt und vertieft.
Darüber hinaus besteht im Laufe des Kurses die Möglichkeit, selbst
geschriebene Texte vorzutragen, sich in konstruktiven Gesprächen
über eigene Schreiberfahrungen auszutauschen und die eigenen Texte
zur Diskussion zu stellen.
Bei allem steht die Freude am Schreiben im Vordergrund.
Bitte bringen Sie Schreibblock und Stifte mit. Neueinstieg ist möglich.
Kursnummer: 2010
Kursleiterin: Caroline Rezazada
Kurstag: Mittwoch, 19.00 - 20.30 Uhr
Kursbeginn: 24.08.2016
Dauer: 8 Einheiten à 2 Unterrichtsstunden
Kursgebühr: 60,00 EUR
Malen für Anfänger
Schritt für Schritt zum eigenen Kunstwerk
Entdecken Sie in diesem Kurs die Leichtigkeit, Freude und Lust am
Malen. Das Umsetzen von der Idee auf Papier zählt zu den positiven
Erfahrungen für Neueinsteiger.
Kursnummer: 2030
Leitung: Ilse Pottgießer
Dauer: 6 Einheiten à 3 Unterrichtsstunden
Kurstag: Donnerstag, 18.00 - 20.15 Uhr
Kursbeginn: 08.09.2016
Kursgebühr: 47,00 EUR (Mindestteilnehmerzahl: 7 Personen)
Ort: Bürgerhaus Boverath
Nähkurs/Daun
auch für jugendliche Anfänger/-innen geeignet
Leitung: Brigitta van Pütten-Rösler (für Rückfragen: Tel. 06595 900803)
Kursnummer 2146, Kurstag: Dienstag, 19.00 - 21.30 Uhr
Kursnummer 2145, Kurstag: Montag, 19.00 - 21.30 Uhr
Termine werden noch bekannt gegeben
Dauer: 4 Einheiten
Kursgebühr: 55,00 EUR
Ort: Forum Daun
Nähmaschine bitte mitbringen
Teilnehmerzahl: mind./max. 6 Personen
Nähkurs/Gillenfeld
auch für jugendliche Anfänger/-innen geeignet
Kursnummer: 2154
Leitung: Hildegard Kaster
Dauer: 4 Einheiten
Kurstag: Donnerstag, 18.00 - 21.00 Uhr
Kursbeginn: 01.09.2016
Kursgebühr: 55,00 EUR
Ort: Alte Grundschule Gillenfeld
Nähmaschinen sind vorhanden
Teilnehmerzahl: mind./max. 6 Personen
Musik
cajon-Kurs für Anfänger in Kooperation mit der Musikschule
Vulkaneifel
In den letzten Jahren immer beliebter geworden ist ein traditionelles Percussion-Instrument namens Cajon, welches ursprünglich aus
Peru stammt und einer einfachen Transportkiste aus Holz gleicht. Mit
ihm lassen sich schlagzeugähnliche Sounds produzieren, und nicht
umsonst aufgrund der transportfreundlichen Abmaße spielen viele
Drummer nebenbei auch Cajon - speziell da, wo wenig Platz herrscht
und geringe Lautstärke gefragt ist.
Cajons können gegen Gebühr (10,00 EUR) zur Verfügung gestellt werden.
Kursnummer: 2806
Leitung: Johannes Koster
Kurstag: Mittwoch, 19.00 - 20.00 Uhr
Kursbeginn: 31.08.2016
Dauer: 6 Abende
Ausgabe 32/2016
Kursgebühr: 50,00 EUR
Ort: Geschwister-Scholl-Gymnasium, Nebengebäude (Musentempel)
max. Teilnehmerzahl: 10
Gesundheit
Yoga (Daun-Boverath)
- für Einsteiger mit Vorkenntnissen und Fortgeschrittene
Das Wort Yoga bedeutet „verbinden“. Es geht um eine Verbindung von
Körper und Geist. Im Yoga lernen Sie durch bewusste Körperarbeit,
Lenkung des Atems, Entspannungstechniken und Achtsamkeitsmeditationen, den Blick nach Innen zu richten und sich besser wahrzunehmen. Physische und psychische Blockaden können sich lösen, Körper
und Geist werden ruhiger, flexibler, stabiler.
Sie kommen in Einklang mit sich selbst. Sie werden klarer, wacher,
gelassener, können Ihre Bedürfnisse besser erkennen und Entscheidungen besser fällen.
Bitte mitbringen: Matte und eine Decke, ggfs. kleines Kissen, warme
Socken, bequeme Kleidung tragen
Kursnummer: 3132
Leitung: Anita Mittag-Theisen
Dauer: 12 Einheiten à 2 Unterrichtsstunden
Kurstag: Dienstag, 19.15 - 20.45 Uhr
Kursbeginn: 06.09.2016
Kursgebühr: 75,00 EUR
Ort: Bürgerhaus Boverath
Yoga (Mehren)
Ein Kursangebot der VHS Daun im Rahmen der gemeinsamen Aktion
mit der „Apotheken Umschau“
Es ist nie zu spät, um mit Yoga anzufangen! Dabei spielt es keine Rolle,
wie alt Sie sind, ob Sie beweglich sind oder wie gut Sie entspannen
können. Sie können in jeder Lebensphase mit Yoga beginnen. Die
Bewegungsabläufe, Achtsamkeits- und Meditationsübungen lassen
sich für Einsteiger in einer großen Bandbreite variieren. Hier lernen
Sie die Grundprinzipien des Hatha-Yoga kennen und erfahren, wie Sie
durch sanft angeleitete Entspannungs-, Dehnungs- und Konzentrationsübungen zu mehr Gelassenheit und Kraft finden können.
Gut für alle, die auf der Suche nach einem alltagstauglichen Weg sind,
um wieder mehr im Augenblick anzukommen und die eigene Kraft zu
spüren. Vorerfahrungen mit Yoga sind nicht erforderlich.
Bitte mitbringen: Matte und eine Decke, ggfs. kleines Kissen, warme
Socken, bequeme Kleidung tragen
Kursnummer: 3146
Leitung: Anita Mittag-Theisen
Dauer: 10 Einheiten à 2 Unterrichtsstunden
Kurstag: Mittwoch, 17.00 - 18.30 Uhr
Kursbeginn: 07.09.2016
Kursgebühr: 65,00 EUR
Ort: Bürgerhaus Alte Schule Mehren
Yoga-Kurse (Beinhausen)
Es ist nie zu spät, um mit Yoga anzufangen! Dabei spielt es keine Rolle,
wie alt Sie sind, ob Sie beweglich sind oder wie gut Sie entspannen
können. Sie können in jeder Lebensphase mit Yoga beginnen.
- Yoga wirkt auf den inneren und äußeren Menschen
- Yoga hilft ins Gleichgewicht zu kommen und darin zu verbleiben
- Yoga harmonisiert die Energien für den Lebensweg
Yogaübungen am Morgen (Dehnen, Strecken und leichte Körperbewegungen) regen die körperlichen, seelischen und geistigen Energien an
für den Start in den Tag.
Yogaübungen (einfache Haltungen im Liegen und Sitzen) unterstützen
die Entspannung für die Abendruhe.
Selbst wer gerade erst beginnt, wird mit Yoga zum Ziel finden können.
Bitte nach Bedarf Decke, Kissen, Isomatte mitbringen.
Leitung: Tom Haeuser (Anmeldung auch unter Tel. 02692 932536 oder
per E-Mail: [email protected] möglich)
Dauer: 10 Einheiten à 60 Minuten
Nr. 3144: Yoga am Vormittag, Dienstag, 10.00 - 11.00 Uhr,
Kursbeginn: 23.08.2016
Nr. 3149: Yoga am Abend, Dienstag, 20.00 - 21.00 Uhr,
Kursbeginn: 06.09.2016
Kursgebühr: 50,00 EUR
Ort: Gemeindehaus Beinhausen
Feldenkrais - Locker werden durch Feldenkrais
Die Feldenkrais-Methode wurde entwickelt von dem Physiker Dr.
Moshé Feldenkrais als geniale Lern- und Bewegungsmethode, die die
lebenslange Lernfähigkeit unseres Gehirns stimuliert und nutzt.
Unser Nervensystem wird angeregt, Bewegungsabläufe leichter, effizienter und präziser zu gestalten und eine gute Haltung und Atmung
anzustreben.
Erfahren Sie, wie Sie durch Bewegung und Selbstwahrnehmung Ihre
Handlungen und Ihr Selbstbild optimieren und mit Stress, Schmerz
Daun
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oder Behinderung besser umgehen können. Verbessern Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Ihr Wohlbefinden.
Entdecken Sie neugierig welche Möglichkeiten noch in Ihnen stecken:
beweglich sein - ein Leben lang. Die Dynamik des menschlichen Körpers in Auseinandersetzung mit der Schwerkraft und das neurophysiologische Zusammenspiel zwischen unserem Nervensystem, der
Muskulatur und dem Skelett stehen im Mittelpunkt der Arbeit.
Bitte mitbringen: Iso-Matte, evtl. Decke, Handtuch, Socken
Kursnummer: 3175
Leitung: Maria Müller, Feldenkraislehrerin
Kurstag: Montag, 17.30 - 18.30 Uhr
Kursbeginn: 05.09.2016
Dauer: 6 Einheiten
Kursgebühr: 45,00 EUR
Ort: Klinik am Rosenberg Daun, Schulstraße
Feldenkrais - Locker werden durch Feldenkrais
Kursnummer: 3179
Leitung: Maria Müller, Feldenkraislehrerin
Kurstag: Mittwoch, 19.00 - 20.00 Uhr
Kursbeginn: 31.08.2016
Dauer: 6 Einheiten
Kursgebühr: 45,00 EUR
Ort: Klinik am Rosenberg, Daun, Schulstraße
Feldenkrais am Vormittag
Bewegung und Entspannung mit der Feldenkrais-Methode
Die Übungen finden im Sitzen auf Stühlen statt, daher ist der Kurs
besonders für Menschen geeignet, die nicht auf dem Boden liegen
können.
Kursnummer: 3177
Leitung: Maria Müller, Feldenkraislehrerin
Kurstag: Mittwoch, 9.30 - 10.30 Uhr
Kursbeginn: 31.08.2016
Dauer: 6 Einheiten
Kursgebühr: 45,00 EUR
Ort: Kolpinghaus Daun (neben St. Nikolaus-Kindergarten), Burgfriedstraße
Fußreflexzonenmassage (FRZ)
Die Fußreflexzonenmassage (FRZ) ist eine energetische Massagetechnik, bei der durch die Behandlung der Füße der gesamte Körper
beeinflusst werden kann. Gestörte Organ- und Gewebefunktionen des
Menschen werden erreicht.
Ziel der FRZ ist es, den Menschen ins körperlich-geistig-seelische
Gleichgewicht zu bringen. Die Selbstheilungskräfte des Körpers werden aktiviert. Die FRZ kann eigenständig angewendet oder ergänzend
zu anderen Heilverfahren eingesetzt werden.
Positive Effekte: Harmonisierung der Organe, Schlacken werden ausgeschieden, Muskelverspannungen lösen sich, Durchblutung und Lymphfluss werden angeregt.
In diesem Kurs werden Grundkenntnisse über die Reflexzonen und
Techniken zur Selbstmassage vermittelt.
Bitte mitbringen: Decke, dicke Socken, bequeme Kleidung, Schreibzeug
Kursnummer: 3182
Leitung: Margit Wachuda, Entspannungspädagogin
Termin: Samstag, 10.09.2016, 09.00 - 13.00 Uhr
Kursgebühr: 25,00 EUR
Teilnehmerzahl: mind. 10 Personen
Ort: Bürgerhaus Boverath
Ich beweg mich - Pilates - Vormittagskurs
Das sanfte Training bringt schnelle Erfolge
Ein Kursangebot der VHS Daun im Rahmen der gemeinsamen Aktion
mit der „Apotheken Umschau“
Das Ganzkörpertraining nach Joseph Pilates kombiniert Atemtechnik, Kraftübungen, Koordination und Stretching. Im Zentrum stehen
Bauch, Hüften, Po und Rücken, die Körpermitte, im Pilates auch „Powerhouse“ genannt. Pilates kräftigt, entspannt und dehnt auf sanfte Weise
die tiefen Muskeln. Der Körper wird straff und geschmeidig, die Haltung aufrecht. Die Bewegungen werden sehr bewusst und mit großer
Konzentration ausgeführt. Die Übungen sind sehr effektiv und zeigen
rasch Erfolge. Wie intensiv das Training ist, können Sie individuell variieren.
Gut für - alle, die sich ein sanftes und effektives Training für den ganzen
Körper wünschen. Keine Vorkenntnisse nötig! In jedem Alter geeignet!
Es wird barfuß bzw. auf Socken trainiert. Bitte Handtuch und Gymnastikmatte mitbringen.
Kursnummer: 3220
Leitung: Andrea Schmitt
Kurstag: Donnerstag, 09.30 - 10.30 Uhr
Kursbeginn: 15.09.2016
Dauer: 8 Einheiten à 60 Minuten
Kursgebühr: 50,00 EUR (MTZ 12 Personen)
Ausgabe 32/2016
Ort: Forum Daun, Saal Hunert
Ich beweg mich - Pilates - Abendkurs
Kursnummer: 3221
Leitung: Andrea Schmitt
Kurstag: Donnerstag, 18.00 - 19.00 Uhr
Kursbeginn: 15.09.2016
Dauer: 8 Einheiten à 60 Minuten
Kursgebühr: 50,00 EUR
Begrenzte Teilnehmerzahl (18 Personen)
Ort: Kita Thomas-Morus, Daun
Ernährung/Kochen
Thailändische Küche und Kultur
für Anfänger und Fortgeschrittene
Thailändische Küche gilt als eine der besten Küchen der Welt und wird
in Deutschland immer beliebter, weil sie so gesund und schmackhaft
ist! Wenn man über thailändische Küche redet, spricht man über die
Gewürze wie Zitronengras, Koriander, Curry-Pasten, Chili, Soja- oder
Fischsauce.
Die Zubereitung thailändischer Menüs mit verschiedenen Fleisch- und
Fischsorten, aber auch vegetarische Menüs stehen auf dem Speiseplan
des Kochkurses. Darüber hinaus erfahren die Teilnehmenden viel über
die (Essens-)Kultur und Lebensart der Thailänder.
Kursnummer: 3710
Leitung: Sureeporn Schwarz
Kurstag: Dienstag, 18.30 - 21.30 Uhr
Kursbeginn: 06.09.2016
Dauer: 5 Einheiten à 4 Unterrichtsstunden
Kursgebühr: 50,00 EUR zzgl. anteiliger Kostenbeitrag für Lebensmittel
und Kopien
Ort: Realschule plus, Daun
Sprachkurse
Sprachen lernen an der Volkshochschule
Eine Fremdsprache kann man am besten in einer Gruppe lernen! Auch
ein vielfältiges Angebot an Selbstlernmaterialien, Audio-CDs oder
Lernsoftware werden den „althergebrachten“ Sprachunterricht mit
einer erfahrenen Kursleiterin oder Kursleiter und moderner Fremdsprachenmethodik speziell für Erwachsene auch in Zukunft nicht ersetzen!
In einer Kursgruppe lernt man voneinander, kann sich gegenseitig
motivieren und hat dazu noch Spaß dabei! Gute Laune hilft beim Einprägen von Neuem, wie Sprachforscher herausgefunden haben.
Einstufung und Kursberatung Sprachen
(nur für Interessenten mit Vorkenntnissen in der jeweiligen Sprache;
nur mit Voranmeldung)
Lassen Sie sich beraten!
Wenn Sie noch keinen der nachfolgenden Kurse besucht haben, aber
über Vorkenntnisse aus der Schule oder aus früheren Sprachkursen
verfügen, so fällt es Ihnen sicher nicht leicht, in unserem Angebot
den Kurs zu finden, der Ihrem Lernstand am ehesten entspricht. Für
diesen Fall stehen Ihnen unsere Kursleiter im Rahmen der „Einstufung
und Beratung Sprachen“ gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sie haben die
Möglichkeit, sich direkt vor Ort über unser Sprachkursangebot zu informieren und sich in unser Kurssystem einstufen zu lassen. So möchten
wir Ihnen helfen, den für Sie passenden Kurs zu finden. Selbstverständlich können Sie sich an Ort und Stelle auch gleich für Ihren Kurs anmelden. Die Beratung ist kostenlos.
Leitung: Oliver Fehrentz
Ort: Thomas-Morus-Gymnasium Daun, Raum 116
Termin: 29.08.2016, 18.00 - 19.20 Uhr
Terminvergabe erfolgt bei der Anmeldung.
Anmeldeschluss: 26.08.2016, 12.00 Uhr, Tel. 06592 939215
Unser ausführliches Sprachenangebot finden Sie unter www.
stadt-daun.de.
Arbeit und Beruf
Alphabetisierung - Lesen und Schreiben lernen:
Info-Abend: Montag, 29.08.2016, 19.30 Uhr, Thomas-Morus-Gymnasium, Raum 116
Aufgrund gewachsener Anforderungen im Erwerbsleben an Lese- und
Schreibfähigkeiten sowie an Fähigkeiten im Bereich der Grundbildung
(z. B. Umgang mit PC und Medien, Lernen lernen, Rechnen, ökonomische Grundbildung, berufsrelevante Kompetenzen) gehören lese- und
schreibschwache Menschen zu den am gefährdetsten Teilnehmer/innen des Arbeitsmarktes. Dies betrifft in Rheinland-Pfalz etwa 350.000
Frauen und Männer, die keine zusammenhängenden Texte lesen oder
schreiben können. Die Volkshochschule bietet - je nach Voraussetzungen, Bedürfnissen der Teilnehmer/-innen - ESF- Alpha-/Grundbildungs-
Daun
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kurse auf unterschiedlichen Niveaustufen an. Teilnehmende erwerben
die Fähigkeit, zunächst leichte Sätze zu lesen und zu schreiben und
bauen diese Fähigkeit mit Fortgang des Kurses weiter aus.
Unsere Alpha- und Grundbildungskurse werden durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft,
Weiterbildung und Kultur (MBWWK) des Landes Rheinland-Pfalz gefördert.
Wenn Sie in Ihrer Nachbarschaft, im Freundes- oder Bekanntenkreis
Erwachsene kennen, die zwar ihren Namen schreiben können, ansonsten aber des Lesens und Schreibens weitgehend unkundig sind, helfen Sie ihnen, indem Sie auf diesen Kurs aufmerksam machen und sie
ermutigen, diese Chance wahrzunehmen.
Kursnummer: 5005DN
Leitung: Oliver Fehrentz
Dieser Kurs kann erst ab einer Zahl von fünf verbindlichen Voranmeldungen stattfinden. Der Kursteilnahme geht ein Vortreffen (Situationsanalyse) mit Ihrem Kursleiter voraus.
Bitte wenden Sie sich daher bei Interesse vorab an unsere Geschäftsstelle.
Kursumfang: 60 Unterrichtsstunden
Kurstag: Samstag, 16.30 - 19.00 Uhr, bzw. Sonntag, 15.00 - 17.30 Uhr
(jeweils inkl. 15 Minuten Pause)
Kursbeginn: September/Oktober 2016
Dauer: 20 Einheiten à 3 Unterrichtsstunden
Kursgebühr: keine
Schreiben, gestalten und vieles mehr mit MS Office
Eine Einführung in die Programme Word, Publisher und Powerpoint
aus der Microsoft Office Suite.
Schreiben, Gestalten, Formatieren, Editieren, Drucken und Veröffentlichen mit MS Word und Co. für Anfänger mit PC Vorkenntnissen.
Zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten von Briefen, Visitenkarten, Faltblättern, Grußkarten und Multimedia Präsentationen.
Bitte ein Speichermedium für die Kursunterlagen und Übungen mitbringen (z. B. USB-Stick).
Kursnummer: 5131
Leitung: Tom Haeuser (Anmeldung auch unter Tel.02692 932536)
Dauer: 4 Einheiten
Kurstag: Dienstag, 17.00 - 19.15 Uhr
Kursgebühr: 70,00 EUR
Ort: Technologie- und Gründerzentrum/Nerdlen-Kradenbach (TGZ)
Der ideale Kurs für Smartphones und Tablets
Smartphones und Tablets sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie sind ein wichtiges Kommunikationsmittel - und so steigt
das Interesse an diesen digitalen Geräten konstant an. Auch Menschen,
die ihr Berufsleben weitestgehend ohne Computer verbracht haben,
entdecken heute die vielfältigen Möglichkeiten, die Smartphones und
Tablets bieten.
Im Rahmen des Kurses der VHS Daun bieten wir ein vierteiliges Seminar dazu an. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, mit ihren eigenen
Geräten in unserer DV-Anlage im TGZ online zu gehen. Bitte Schreibmaterial und die persönlichen Kennwörter bzw. Passwörter, die für die
Registrierung/Anmeldung bei den Online-Diensten erforderlich sind,
mitbringen. Für diesen Kurs gibt es angepasste Unterrichtsmaterialien,
die am 1. Kurstag auf Wunsch bestellt werden können.
Leitung: Tom Haeuser (Anmeldung auch unter Tel.02692 932536)
Kursnummer: 5142
Kurstag: Freitag, 11.00 - 13.15 Uhr
Kursbeginn: 09.09.2016
Dauer: 4 Einheiten
Ausgabe 32/2016
Kursgebühr: 56,00 EUR
Ort: Technologie- und Gründerzentrum/Nerdlen-Kradenbach (TGZ)
Bilder am PC bearbeiten
Fotos vom Urlaub, von Familien- und Vereinsfesten, vom Sonntagsausflug oder auch für diverse Gutachten, für Onlineportale, Internetauftritte usw. sind heutzutage alle digital.
Unser Kurs beantwortet die meist gestellten und wichtigsten Fragen
dazu: Wie übertrage ich die Kamerafotos auf den PC? Wie drucke ich
diese ohne große Kosten aus? Welche Bildbearbeitungsprogramme
gibt es für meinen Bedarf? Wie ändert man die Fotos durch Drehen,
Beschneiden, Verkleinern? Wie kann man makelhafte Fotos korrigieren
und verbessern? Wie lädt man die Fotos ins Internet? Welche rechtlichen Vorgaben muss ich beachten?
Voraussetzungen: Windows Grundkenntnisse
Die Kursunterlagen werden nur in digitaler Form angeboten; dazu bitte
einen USB-Stick/SD-Karte mit mind. 2 GB Speicherplatz mitbringen
oder zu Hause über einen Internetzugang downloaden.
Kursnummer: 5106
Leitung: Tom Haeuser (Anmeldung auch unter Tel.02692 932536)
Kurstag: Dienstag, 17.00 Uhr - 19.15 Uhr
Kursbeginn: 06.09.2016
Dauer: 4 Einheiten
Kursgebühr: 56,00 EUR
Ort: Technologie- und Gründerzentrum/Nerdlen-Kradenbach (TGZ)
Finanzbuchführung 1
Systematische und praxisbezogene Einführung in die doppelte
Buchführung
Der Kurs vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten der
Buchführung und gibt Einblick in die steuerlichen Pflichten eines
Unternehmens. In zahlreichen Beispielen und Übungsaufgaben aus
der betrieblichen Praxis wird das neu erworbene Wissen direkt eingesetzt und geübt.
Der Kurs ist geeignet für Männer und Frauen aller Altersgruppen,
Einsteiger/-innen ohne Vorkenntnisse in den Bereichen der Buchführung, Teilnehmer/-innen, die vorhandene Kenntnisse auffrischen wollen, Selbständige, Existenzgründer/-innen sowie Auszubildende in der
Prüfungsvorbereitung.
Kursnummer: 5050
Leitung: Christian Eller
Kursbeginn/Termine:
15.10./22.10./05.11./12.11./19.11./26.11./17.12.2016
Stundenumfang: 42 (7 Samstage, 08.00 - 13.00 Uhr, inkl. 1⁄2 Stunde
Pause)
Kursgebühr: 286,00 EUR zzgl. Unterrichtsmaterial (Kursbuch 22,95 EUR,
Übungsbuch 24,95 EUR, ggf. Prüfungsgebühr)
Teilnehmerzahl: mindestens 6 Personen
Ort: Technologie - und Gründerzentrum Daun/Nerdlen-Kradenbach
Änderungen vorbehalten!
Geschenkgutscheine
Verschenken Sie doch einen Kurs. Die VHS Daun stellt individuelle Gutscheine aus.
Anmeldung und weitere Informationen:
VHS-Geschäftsstelle, Leopoldstraße 29, 54550 Daun,
Tel.: 06592 939215, Fax 06592 939200,
E-Mail: [email protected],
Internet: www.stadt-daun.de.
Impressum:
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Daun, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Verantwortlich:
Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Adresse:
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
Telefon und Fax:
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Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40
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Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich
gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann
nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Amtliche Bekanntmachungen:
Bürgermeister Werner Klöckner
übriger redaktioneller Teil:
Dietmar Kaupp
Anzeigenteil:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Erscheinungsweise:
wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.
Reklamation Zustellung bitte an:Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716
E-Mail: [email protected]
Daun
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schulnachrichten
Bücherausgabe im Schuljahr 2016/2017
Buchausgabe für Teilnehmer an der Schulbuchausleihe
für das Schuljahr 2016/2017 an Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Daun
Für alle an der Schulbuchausleihe (entgeltlich und unentgeltlich) des
Landes Rheinland-Pfalz beteiligten Schülerinnen und Schüler erfolgt
die Ausgabe der Bücher an folgenden Terminen:
Grundschule Daun (Klassenraum 2d):
Donnerstag, 18.08.2016 15.00 bis 17.00 Uhr
Montag, 29.08.2016 16.00 bis 17.00 Uhr
Grundschule Dockweiler:
Montag, 22.08.2016 08.00 - 12.00 Uhr
Grundschule Mehren:
Freitag, 19.08.2016 08.30 bis 11.30 Uhr
Donnerstag, 25.08.2016 08.30 bis 11.30 Uhr
Grundschule Wallenborn und Üdersdorf:
Mittwoch, 24.08.2016 09.00 - 14.00 Uhr
Die Ausgabe erfolgt in der ehem. Grund- und Hauptschule Niederstadtfeld, Schulstraße 1!
Grund- und realschule Plus Gillenfeld: (Mehrzweckraum)
Freitag, 26.08.2016 15:00 - 18:00 Uhr
Bitte bringen Sie unbedingt den Abholschein mit, um eine Berechtigung zur Entgegennahme der Bücher nachweisen zu können.
Sollten Sie selbst den Termin nicht wahrnehmen können, ist Ihnen freigestellt, einen schriftlich Bevollmächtigten unter Vorlage Ihres Abholscheines mit der Buchabholung zu beauftragen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechende Schule. In
der Woche der Buchausgabe ist die telefonische Erreichbarkeit nur eingeschränkt gewährleistet.
Unterrichtsbeginn an der Berufsbildenden
Schule Vulkaneifel Gerolstein
Am Montag, 29. August 2016, ist der erste Unterrichtstag des Schuljahres 2016/2017 für die Schülerinnen und Schüler des Berufsvorbereitungsjahres, der Berufsfachschule I und II, der 2-jährigen höheren
Berufsfachschule, der Berufsoberschule I und II in Vollzeitform und
des Beruflichen Gymnasiums. Unterrichtsbeginn der Dualen Berufsoberschule ist Dienstag, 30. August 2016 um 18:00 Uhr.
Zum Besuch der Berufsschule sind alle Jugendlichen verpflichtet, die
mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 aus einer allgemeinbildenden
Schule entlassen worden sind und
- ein Berufsausbildungsverhältnis begründet haben,
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen sind
oder
- aufgrund des erworbenen schulischen Abschlusses noch nicht
ihre zwölfjährige Schulpflicht erfüllt haben.
Für diese Schülerinnen und Schüler beginnt der Unterricht an folgenden Tagen:
Montag, 29. August 2016 für die Ausbildungsberufe
- handwerkliche Metallberufe (1. Ausbildungsjahr bzw. mit 3
1/2-jährigen Ausbildungsverträgen, Metallbauer, Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik)
- industrielle Metallberufe (Industrie-, Zerspanungs-, Konstruktionsund Werkzeugmechaniker 1. Ausbildungsjahr bzw. mit 3 1/2-jährigen Ausbildungsverträgen)
- Anlagen-, Maschinenführer (1. Ausbildungsjahr bzw. mit 2-jährigen Ausbildungsverträgen)
- Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (2.
Ausbildungsjahr bzw. mit 2 1/2-jährigen Ausbildungsverträgen)
- Kraftfahrzeugmechatroniker (2. Ausbildungsjahr bzw. mit 2
1/2-jährigen Ausbildungsverträgen)
- Mechatroniker (1. Ausbildungsjahr bzw. mit 3 1/2-jährigen Ausbildungsverträgen)
Dienstag, 30. August 2016 für die Ausbildungsberufe
- Industriekaufleute (1. Ausbildungsjahr bzw. mit 3-jährigen Ausbildungsverträgen)
- Kaufleute für Büromanagement (1. Ausbildungsjahr bzw. mit
3-jährigen Ausbildungsverträgen)
- Kaufleute im Einzelhandel und Verkäufer (1. Ausbildungsjahr)
- Hotelfach- und Hotelkaufleute (1. Ausbildungsjahr), Fachmann/
Fachfrau für Systemgastronomie (1. Ausbildungsjahr), Restaurantfachkräfte (1. Ausbildungsjahr), Köche (1. Ausbildungsjahr),
Fachkräfte im Gastgewerbe (1. Ausbildungsjahr)
Ausgabe 32/2016
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Maler und Lackierer (1. Ausbildungsjahr)
Elektroniker für Betriebstechnik (1. Ausbildungsjahr bzw. mit 3
1⁄2-jährigen Ausbildungsverträgen)
- Elektroniker, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (1. Ausbildungsjahr bzw. mit 3 1⁄2-jährigen Ausbildungsverträgen)
- Kraftfahrzeugmechatroniker (1. Ausbildungsjahr bzw. mit 3
1/2-jährigen Ausbildungsverträgen)
- Metallbauer (2., 3. + 4. Ausbildungsjahr bzw. mit 2 1/2-jährigen
Ausbildungsverträgen)
- Konstruktionsmechaniker (2., 3. + 4. Ausbildungsjahr)
Mittwoch, 31. August 2016 für die Ausbildungsberufe
- Medizinische Fachangestellte
- Zahnmedizinische Fachangestellte
- Industriemechaniker (3. + 4. Ausbildungsjahr)
- Zerspanungsmechaniker (3. + 4. Ausbildungsjahr)
Donnerstag, 1. September 2016 für die Ausbildungsberufe
- Industriekaufleute (2. Ausbildungsjahr bzw. mit 2- oder 2 1⁄2-jährigen Ausbildungsverträgen)
- Kaufleute für Büromanagement (2. Ausbildungsjahr bzw. mit 2oder 2 1⁄2-jährigen Ausbildungsverträgen)
- Werkzeugmechaniker (2., 3. + 4. Ausbildungsjahr)
Freitag, 2. September 2016 für die Ausbildungsberufe
- Elektroniker für Betriebstechnik (2. Ausbildungsjahr bzw. mit 2
1⁄2-jährigen Ausbildungsverträgen)
- Elektroniker, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (2. Ausbildungsjahr bzw. mit 2 1⁄2-jährigen Ausbildungsverträgen)
Die Auszubildenden der Bauberufe und die Verwaltungsfachangestellten werden in Blockform beschult und schriftlich über den ersten
Unterrichtstag benachrichtigt.
Für alle anderen Schüler beginnt der Unterricht an dem Termin, der
ihnen von ihren Klassenlehrern mitgeteilt wurde.
Der Unterricht beginnt um 08:00 Uhr in Gerolstein.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf unserer Homepage
www.bbs-gerolstein.de oder fernmündlich unter der Telefonnummer
06591 95660 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
kindergartennachrichten
Kita Thomas Morus Daun
Mit Gottes Segen auf neuen Wegen
In den vergangenen Wochen bereiteten sich die Vorschulkinder der
Kindertagesstätte Thomas Morus intensiv auf ihre Abschiedsfeier vor.
Im Vordergrund stand die Vorbereitung des Abschlussgottesdienstes
in der Kapelle des Regina Protmann Hauses. Bei ihren Besuchen im
Trierer Dom und in der St. Nikolauskirche in Daun fiel ihnen immer wieder die Figur des guten Hirten auf und weckte ihre Neugier. In regelmäßigen Treffen mit Herrn Göbel, Gemeindereferent in der Pfarreien
Gemeinschaft Daun, lernten sie die Bibelgeschichte über ganzheitliche
Erfahrungszusammenhänge beim Hören, Malen, Basteln, Erzählen und
im Rollenspiel kennen. Sie entwickelten ein Bewusstsein, dass Gott
ihnen ein Wegbegleiter und Beschützer sein kann. Sie dankten Gott
für ihre Kindergartenerfahrungen und sammelten ihre Bitten für die
kommende Zeit. All das trugen sie in ihrem Abschlussgottesdienst
Gott vor und erfreuten die Eltern und die Gottesdienstbesucher mit
ihrem frohen Gesang, ihren aufgeschlossenen, vertrauensvollen und
zuversichtlichen Gesprächen und Gebeten. Besonders berührt haben
die Segensworte und die Einzelsegnungen der Vorschulkinder durch
Herrn Pater Pöping vom Regina Protmann Haus.
In dankbarer Erinnerung
Das Team der Kindertagesstätte Thomas Morus
Daun
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kirchliche nachrichten
Kirchliche Nachrichten für die Pfarreiengemeinschaft Daun
Samstag, 13.08.2016 - 20. Sonntag im Jahreskreis
Bleckhausen 17.30 Uhr Vorabendmesse mit Kräuterweihe und Tauffeier
für Johanna Kress
Meisburg 17.30 Uhr Vorabendmesse mit Kräuterweihe
anschließend Prozession nach Rackenbach
Krankenhaus 18.15 Uhr Vorabendmesse
Deudesfeld 19.00 Uhr Vorabendmesse mit Kräuterweihe
Neunkirchen 19.00 Uhr Vorabendmesse mit Kräuterweihe
Sonntag, 14.08.2016
Kirchweiler 09.00 Uhr Wort- und Kommuniongottesdienst mit
Kräuterweihe
Oberstadtfeld 09.00 Uhr hl. Messe mit Kräuterweihe
Rengen 09.00 Uhr hl. Messe mit Kräuterweihe
anschließend Gespräch über die evtl. Umsetzung des Altares aus der
Thomas-Morus-Kirche nach Rengen
Seniorenhaus 09.30 Uhr hl. Messe
Daun 10.30 Uhr Wort- und Kommuniongottesdienst mit Kräuterweihe
Dockweiler 10.30 Uhr hl. Messe anlässlich des Patronatsfestes des hl.
Laurentius mit Kräuterweihe - mitgestaltet von der Chorgemeinschaft
Dockweiler/Kirchweiler
Weidenbach 10.30 Uhr hl. Messe mit Feier der Goldkommunion und
Kräuterweihe
Daun 13.30 Uhr hl. Messe in polnischer Sprache
Dockweiler 14.00 Uhr Andacht
Daun 19.00 Uhr Abendmesse
Montag, 15.08.2016 Mariä Aufnahme in den Himmel
Dockweiler 18.00 Uhr Rosenkranz in der Bergkapelle
Üdersdorf 19.00 Uhr hl. Messe zum Fest Mariä Himmelfahrt mit Kräuterweihe
Dienstag, 16.08.2016 Dienstag der 20. Woche im Jahreskreis
Dockweiler 17.00 Uhr Rosenkranz
Oberstadtfeld 19.00 Uhr hl. Messe
Weidenbach 19.00 Uhr hl. Messe
Mittwoch, 17.08.2016 - Mittwoch der 20. Woche im Jahreskreis
Deudesfeld 09.00 Uhr Frauenmesse
Betteldorf 19.00 Uhr hl. Messe
Donnerstag, 18.08.2016 Donnerstag der 20. Woche im Jahreskreis
Boverath 19.00 Uhr hl. Messe
Freitag, 19.08.2016 - Freitag der 20. Woche im Jahreskreis
Daun 19.00 Uhr hl. Messe
Weiersbach 19.00 Uhr hl. Messe
Altar für die Filialkirche in Rengen
Die Kirche St. Kunibert in Rengen hat seit vielen Jahren ein Provisorium als Altar. Die Überlegung steht im Raum, den Altar der ThomasMorus-Kirche in Daun nach Rengen zu versetzen, zusammen mit Ambo
und Altarkreuz. Im Anschluss an den Gottesdienst am 14. August
um 09.00 Uhr soll dazu ein Stimmungsbild erhoben werden. Am Tag
zuvor, 13. August, besteht die Möglichkeit um 11.30 Uhr das Original in
der profanierten und geschlossenen Thomas-Morus-Kirche noch einmal in Augenschein zu nehmen. Fotos und Fotomontagen, die einen
Eindruck über den Altar in neuem Umfeld vermitteln sollen, werden
auch schon Tage vorher in der Rengener Kirche ausgestellt sein.
Herzliche Einladung zum Pfarrfest in Weidenbach am 13./14.
August 2016
Unter unserem Motto „Gemeinsam können wir viel bewegen“ laden
wir alle Pfarreimitglieder und Gäste herzlich zu unserem Pfarrfest ein.
Samstag, 13. August 2016
19.00 Uhr Eröffnung des Bierbrunnens
Gemütliches Beisammensein am Gemeindehaus
(mit leckeren Spezialitäten vom Grill)
Sonntag, 14. August 2016
10.30 Uhr Feierlicher Gottesdienst mit Goldkommunion des
Jahrgangs 1966
anschl. gemeinsames Mittagessen
(angeboten werden: Schnitzel mit Jäger-/Rahmsoße und Bohnensalat)
ab 14.30 Uhr Kaffee/Kuchen
ab 16.00 Uhr Leckeres vom Grill
Der gesamte Erlös des Pfarrfestes ist wie immer für unsere Kirche
bestimmt. Wir freuen uns, wenn viele kommen und wir gemeinsam
einige schöne Stunden miteinander verbringen können, denn auch
jeder Verzehr beim Pfarrfest und jede Spende stellt eine Unterstützung
dar und trägt maßgeblich zum Erfolg unseres Festes bei. Gemeinsam
sind wir stark.
Ausgabe 32/2016
Seniorennachmittag: „Wir wollen zu Land ausfahren“
Alle älteren Gemeindemitglieder laden wir zu einer Ausflugsfahrt
nach Echternach am Dienstag, dem 20. September 2016, herzlich
ein.
Wir starten um 12.30 Uhr am Regina-Protmann-Haus. Weitere Haltestellen sind am Michel-Reineke-Platz, an der Post, am Krankenhaus und am Caritashaus.
In Echternach besuchen wir die Basilika mit dem Grab des hl. Willibrord.
Der Dechant der Kirche wird uns durch die Basilika führen. Wir sehen
auch einen Kurzfilm über die bekannte Echternacher Springprozession.
Nach einem kleinen Bummel durch das Städtchen geht es dann weiter
nach Irrel in das Hotel Koch-Schilt, wo uns Kaffee und Kuchen erwarten.
Die Kosten für Fahrt, Kaffee und Kuchen betragen 15,00 € pro Person.
Bitte melden Sie sich bald unter der Rufnummer des Kath. Pfarramtes,
06592 958900 an.
Pfarreiengemeinschaft Gillenfeld
Samstag, 13.08.2016
17.30 Uhr Mehren Vorabendmesse mit Segnung des Krautwischs
17.30 Uhr Strohn Vorabendmesse mit Segnung des Krautwischs
19.00 Uhr Darscheid Vorabendmesse mit Segnung des Krautwischs
19.00 Uhr Strotzbüsch Vorabendmesse mit Segnung des Krautwischs
Sonntag, 14.08.2016
09.00 Uhr Brockscheid Hochamt mit Segnung des Krautwischs
09.00 Uhr Schalkenmehren Hochamt mit Segnung des Krautwischs
10.30 Uhr Demerath Hochamt mit Segnung des Krautwischs
10.30 Uhr Gillenfeld Hochamt mit Segnung des Krautwischs
Gottesdienst in der Pfarrei Hilgerath
Gefell
Dienstag, 16.08.2016
18.30 Uhr hl. Messe
Eltern-Kind-Programm
Spaß an der Eltern-Kind-Beziehung
Ein Angebot der Kath. Erwachsenenbildung Fachstelle Prüm. Kinderspielgruppen für Eltern mit Kindern vom Krabbelalter bis 4 Jahre.
in Daun
- montags von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Leitung: Marion Schuchardt-Ludwig, Tel. 0152 04907794
- dienstags von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Leitung: Ulrike Mertes, Tel. 06592 983820
- mittwochs von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Leitung: Ulrike Mertes, Tel. 06592 983820
Für weitere Informationen oder Anmeldungen wenden Sie sich bitte
an die Gruppenleiterin.
Dekanat Vulkaneifel
Mehrener Str. 1 (Caritashaus), 54550 Daun
E-Mail: [email protected]
Telefonnr.: 06592 98255-0, Fax Nr.: 06592 98255-19
Öffnungszeiten Sekretariat:
Dienstag: 09.30 - 13.30 Uhr
Mittwoch: 09.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 15.00 Uhr
Weitere Sprechzeiten des Dechanten Klaus Kohnz ([email protected]), der Dekanatsreferentin Simone Thomas (simone.
[email protected]) sowie der Pastoralreferentin Vanessa Buss
([email protected]) nach telefonischer Vereinbarung.
Weltladen in kirchlicher Trägerschaft
Daun, Burgfriedstraße 13, Tel: 06592 5769966
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 10.00 - 12.30 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr
Samstag, 10.00 - 13.00 Uhr
Öffnungszeiten der kath. öffentlichen
Büchereien in der Verbandsgemeinde Daun
Kath. Bücherei Daun an der Nikolauskirche:
montags, 16.30 - 18.00 Uhr
donnerstags, 15.00 -16.30 Uhr
Kath. Bücherei Gillenfeld:
montags, 15.30 - 17.00 Uhr
donnerstags, 17.00 - 18.30 Uhr
Daun
- 24 -
Kath. Bücherei Kirchweiler:
dienstags, 17.00 - 18.00 Uhr
und jeweils 1 Std. in Verbindung mit der Sonntagsmesse, an Samstagen eine Stunde vor der hl. Messe, an Sonntagen eine Stunde nach der
hl. Messe.
Ev. Kirchengemeinde Daun
Gottesdienst
Sonntags um 10:00 Uhr in unserer Kirche auf dem Burgberg. Am 14.
August Gottesdienst mit Prädikant Erhard Schuffenhauer.
Kindergottesdienst
Ausgabe 32/2016
Dann kommen Sie doch am 3. Freitag im Monat um 20:00 Uhr ins
Gemeindehaus!
Infos: Monika Beck, Tel.: 06596 900580
Sprechzeiten im Gemeindebüro/Jutta Graev
Montags, dienstags, donnerstags und freitags von 09:00 -11:30 Uhr,
mittwochs bleibt das Gemeindebüro geschlossen.
Tel.: 06592 985143, Fax: 06592 985144
E-Mail: [email protected]
Sie finden unsere Kirchengemeinde auch im Internet unter: www.evkirche-daun.de.
Pfarrerehepaar Meckelburg
Der nächste Kindergottesdienst für Kinder im Alter von 5 - 11 Jahren
findet, von 10.00 - 1.001 Uhr, am 2. Oktober im Turmzimmer unserer
Kirche auf dem Burgberg statt.
Tel. 06592 9570882
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Das Pfarrerehepaar ist bis einschl. 21. August nicht zu erreichen.
Kirchlicher Unterricht/Konfirmation
Evangelische Öffentliche Bücherei
Der neue Konfirmandenunterricht für die angemeldeten Kinder, die
zwischen dem 01.07.2003 und dem 30.06.2004 geboren sind, beginnt
am 9. September um 14:30 Uhr in unserem Gemeindehaus.
Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte im Gemeindebüro.
im Evangelischen Gemeindehaus, Berliner Str. 5
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Dienstag 15.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 16.30 - 18.30 Uhr
Sonntag 11.00 - 12.00 Uhr
In den Sommerferien (bis 28. August) ist die Bücherei nur mittwochs
geöffnet.
Während der Öffnungszeiten können Sie die Bücherei telefonisch erreichen: 06592 9570880.
Frauenkreis
Wir treffen uns jeden 1. Montag im Monat im Gemeindehaus von 09:30
- 11:30 Uhr, bei Kaffee/Tee, sprechen über ein aktuelles Thema und planen gemeinsame Aktivitäten.
Infos: Barbara Steinhagen, Tel. 06592 4021.
Pfadfinder
Die Wölflinge (1.-4. Schulj.) treffen sich montags von 17:00 - 18:30 Uhr,
die Jungpfadfinder (5.-7./8. Schulj.) treffen sich ebenfalls montags von
17:00 - 18:30 Uhr,
jeweils im Gemeindehaus. Die Pfadfinder (8.-10. Schulj.) treffen sich
nach Vereinbarung.
Infos: Familie Meckelburg, Tel. 06592 9570882.
Bibel- und Gesprächskreis
Der Bibelkreis trifft sich dienstags um 20:00 Uhr im Gemeindehaus.
Der Bibelkreis pausiert in den Sommerferien.
Infos: Pfarrer Frank Meckelburg
Seniorentreff
Der Seniorentreff findet mittwochs um 14:30 Uhr im Gemeindehaus
statt. Geboten werden Spiele, Gymnastik, Gedächtnistraining, Basteln,
Singen, Ausflüge, Bingo, seniorenbezogene Informationen u. v. m.
Auch Kaffee und selbstgebackener Kuchen gehören dazu.
Am jeweils 1. Mittwoch im Monat findet der Seniorentreff nicht statt!
Im August macht der Seniorentreff Sommerpause.
Wir heißen Sie alle herzlich willkommen.
Infos: Karin von Dohlen-Gburrek, Tel. 06592 957719.
Tanzgruppe
„Tanzen, die fröhlichste Fitness, trainiert Körper und Geist!“
Wir bewegen uns durchgefasst im Kreis, paarweise auf der Kreisbahn
oder in lockerer Aufstellung hintereinander. Auch ohne Tanzerfahrung
kann man die Tänze schnell erlernen.
Wir treffen uns mittwochs von 17:00 - 18:30 Uhr im Gemeindehaus.
Infos: Waltraud Rexroth, Tel. 06592 10206.
GospelPro
Der Chor trifft sich unter der Leitung von Armin Groh, donnerstags um
20:00 Uhr im Gemeindehaus. Alle, die Spaß am Singen und an der Gospelmusik haben, sind herzlich eingeladen mitzusingen.
Der Gospelchor trifft sich nach den Sommerferien wieder.
Infos: Gemeindebüro Jutta Graev
Gemeinsam löffeln statt alleine brutzeln
Seniorinnen und Senioren treffen sich einmal im Monat, an einem Freitag um 13:00 Uhr, zu einer gemeinsamen schmackhaften Mahlzeit im
Gemeindehaus. Das nächste Essen findet am 26. August statt.
Eine Anmeldung im Gemeindebüro oder bei Pfarrer F. Meckelburg ist
unbedingt erforderlich.
Infos: Gemeindebüro Jutta Graev
Frauenzeit
Lust auf: * Gespräche über den Glauben und das Leben * gemeinsames
Essen * gelegentliche Unternehmungen? Oder wollen Sie sich einfach
einmal etwas Gutes tun?
Christen für Daun - Evangelische freie
Gemeinde
Sonntag, 14.08.2016 um 10.00 Uhr
Gottesdienst im Forum Daun mit anschl. Stehkaffee
Der Gottesdienst findet an jedem 2.Sonntag im Monat statt.
Bibelgesprächskreis für junge Erwachsene und für die Gemeinde finden nach Absprache statt.
Weitere Informationen
www.christenfuerdaun.de
www.efg-pruem.de
Kontakt
Pastor Dirk Staudinger
Tel: 06551 965160
E-Mail: [email protected]
Ev.-Freikirchliche Gemeinde
Zum Sandborn 38 a, 54568 Gerolstein
Jeden Sonntag um 10.30 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst.
Des Weiteren kann unter Tel: 02653 4378 eine Telefonandacht gehört
werden (Dauer etwa 3 Min.).
Kontakt: Gerhard Fuchs, Tel: 06592 8618; www.efg-gerolstein.de.
Christliche Brüdergemeinde Darscheid
Wir laden herzlich zu unseren Veranstaltungen im Bethaus in Darscheid, Talweg 2, ein.
Samstag, 13.08.2016
18:00 Uhr Bibelstunde
Sonntag, 14.08.2016
10:00 Uhr Gottesdienst
Montag, 15.08.2016
18:30 Uhr Kinderstunden in vier Altersgruppen
Mittwoch, 17.08.2016
19:00 Uhr Gebetsversammlung
Für weitere Fragen oder Informationen stehen wir unter der Telefonnummer 06592 984233 zur Verfügung.
Jehovas Zeugen - Daun
Königreichssaal Daun-Steinborn, Am Brünnchen 14
Programm für die Zeit vom 14. August bis 21. August 2016
Sonntag, 14. August 2016
10.00 Uhr Biblischer Vortrag
Thema: „Königreichsvorkehrung?“
10.40 Uhr Besprechung anhand des Wachtturms
Thema: „Lässt du dich von dem großen Töpfer formen?“
Donnerstag, 18. August 2016
Keine Versammlung im Königreichssaal Daun
Daun
- 25 -
Freitag, 19. Aug. bis Sonntag, 21. Aug. 2016
Kongresszentrum Meckenheim
Regionalkongress „Bleibe Jehova gegenüber loyal!“
Wöchentliches Bibellesen: Psalm 102 - 105
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich und kostenfrei. Keine Kollekte.
Interessierte Personen sind jederzeit herzlich willkommen.
Besuchen Sie unsere Internetseite „www.jw.org“.
Neuapostolische Kirche Gerolstein
Hauptstr. 47
Gottesdienst
Sonntag, 09.30 Uhr
Auskunft: Tel. 06502 4044622, www.nak-trier.de
Jugend aktuell
Haus der Jugend Daun
www.hdj-daun.de
E-Mail: [email protected]
Tel. 06592 7669
Öffnungszeiten:
Offener Treff:
Dienstag bis Freitag, 14.00 - 20.00 Uhr
Samstag, 11.00 - 20.00 Uhr
Sonntag und Montag geschlossen
Fitnessclub Fortitudo:
Dienstag bis Samstag, 14.00 - 20.00 Uhr
Basketball-AG:
Freitag, 15.30 - 17.30 Uhr in der neuen Grundschulturnhalle
Angeln für Beginner am 28.08.2016
Ausgabe 32/2016
Trinken zur Verfügung! Mitzubringen ist zudem eine Kühlbox/Kühltasche und wenn vorhanden eine Angel. Sollte keine Angel mitgebracht
werden können, sagen Sie uns bitte bei der Anmeldung Bescheid,
damit eine gestellt werden kann. Vordergründig ist es unser gemeinsames Ziel, dass die Nachwuchsangler dabei erfahren, dass Angeln
weitaus mehr ist, als einfaches Fische-fangen! Vielmehr ist es uns wichtig, den jungen Menschen den waidgerechten Umgang in und mit der
Natur und ihren Geschöpfen nahe zu bringen und sie davon zu überzeugen, wie wichtig es auch für ihre Zukunft ist, dass man sorgsam mit
unserer Natur umgeht.
Wenn wir euer Interesse geweckt haben, steht euch das HDJ Daun
gerne für Fragen und Anmeldungen zur Verfügung.
Anmeldung bitte bis spätestens Freitag, den 26.08.2016!
Die Mitmachwerkstatt beendet ihr neuestes
Projekt!
Unsere Sommerterrasse ist fertig!
Dank unserer Mitmachwerkstatt, kann unser Sprachunterricht jetzt im
Freien stattfinden.
Nach den Ferien ist die Mitmachwerkstatt wieder jeden Samstag von
12:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Euer Café Asyl Team.
Vereine und Verbände
Bauch, Beine, Po Workout für Problemzonen
Straffe Beine, flacher Bauch und knackiger Po - wer träumt nicht davon?
Doch ausschließlich mit einer kalorienarmen Ernährung lässt sich der
Wunsch nach der Traumfigur nicht erfüllen. Begleitend kann hier das
richtige Training helfen. Das Workout für Bauch, Beine und Po bietet
eine mögliche Lösung für die Problemzonen.
Bauch, Beine, Po: Regelmäßiger Workout strafft Haut und Muskeln. Trainierte Muskeln an Bauch, Beinen und Po lassen sich durch ein gezieltes Workout auch ohne stundenlanges Trainingerreichen. Wenn Sie
regelmäßig unseren Bauch-Beine-Po-Kurs besuchen, bringen Sie Ihre
Muskeln auch so in die gewünschte Form. Positiver Nebeneffekt: Ein
Workout für Bauch, Beine und Po ist nicht nur ästhetisch, es wirkt sich
zudem gesundheitsfördernd aus. Denn die trainierten Muskeln unterstützen Rückenmuskulatur und Rumpf, beugen Haltungsfehlern vor
und schützen Hüft- und Kniegelenke.
Bauch Beine Po in Daun
05.09. bis 26.09.2016 (4 Treffen)
jeweils von 18.00 - 19.00 Uhr
Step-Fit in Daun
05.09. bis 26.09.2016 (4 Treffen)
jeweils von 19.00 - 20.00 Uhr
Informationen und Anmeldungen unter 06592 950026!
Das DRK-Bildungswerk bietet weitere Fitness- und Entspannungskurse
in der Region an!
Pilates in Daun
Gemeinsam mit dem HDJ Daun bietet der ASV Daun am Sonntag,
dem 28.08.2016 von 09:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr
in Sarmersbach an der „Weiheranlage Rother“ ein Schnupperangeln für interessierte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 15
Jahren an! Für einen geringen Kostenbeitrag von 5,- € pro Person,
steht den Kindern, Jugendlichen und ihren Begleitpersonen Essen und
Ob Frau oder Mann, schlank oder kräftig, mit körperlicher Vorbelastung oder zur Vorbeugung - Pilates schafft für jedes Alter und jeden
Trainingsstand eine Schulung des Körperbewusstseins und eine Verbesserung der Körperhaltung.
Pilates fördert die Beweglichkeit und stärkt die Muskulatur!
Der Kurs startet am 18.08.2016 und umfasst 5 á 60 Minuten (jeweils
von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr).
Anmeldungen können gerne unter 06592 950026 angenommen
werden!
Daun
- 26 -
Schwimmkurs - Lerne schwimmen beim
Roten Kreuz!
In unserem Schwimmkurs bereiten wir alle Kinder sehr behutsam darauf vor, sich mit Kälte, Widerstand, Druck und dem Auftrieb des Wassers
vertraut zu machen. Ihr Kind lernt durch Laufen, Hüpfen und Springen,
sich im Wasserbecken mit Bodenkontakt zu bewegen. Es gewöhnt sich
an Spritzwasser, entdeckt wie lustig es sein kann, mit dem Kopf in das
Wasser ein- und unterzutauchen. Es lernt die Augen unter Wasser zu
öffnen und ganz wichtig, unter Wasser auszuatmen.
Ziel des Kurses ist es, am Ende das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“
zu erlangen. Dennoch achten wir darauf, keine Prüfungssituation aufkommen zu lassen.
Der nächste Kurs findet in Steineberg ab dem 25.10.2016 statt. Anmeldung können gerne unter 06592 950026 oder unter www.bildungswerk.drk.de angenommen werden!
LandFrauenverband Vulkaneifel
Flugreise nach Apulien
Der LandFrauenverband Vulkaneifel unternimmt vom 4. bis 11. Oktober 2016 eine Reise nach Apulien. Es sind 2 Plätze frei geworden.
Weitere Informationen bei: Brigitte Willems, Tel.: 06596 523.
Kulturkreis Daun lädt Kunstschaffende zur
Ausstellung ein
„KunstRegional 2016 - Malerei - Grafik - Plastik“
Der Kulturkreis Daun stellt vom 17. November bis zum 8. Dezember
2016 in der Volksbank RheinAhrEifel in Daun Werke von Kunstschaffenden der Region aus. Der Verein lädt alle, die sich der Malerei, Grafik
oder Bildhauerei widmen, ein, an dieser Ausstellung teilzunehmen und
ihre Werke einer breiten Öffentlichkeit zu zeigen. Die eingereichten
Werke werden juriert.
Anmeldungen bei Kulturkreis Daun e. V., z. H. Frau Sigrid Jenssen, Tel.
06592 7672 oder per Mail: [email protected] sind bis Freitag,
den 14. Oktober 2016 willkommen. Die Details der Ausstellungsbedingungen werden Ihnen zugesandt. Sie stehen auch unter www.
kulturkreis-daun.de zur Verfügung. Die Eröffnung der Ausstellung findet am Donnerstag, dem 17. November 2016, um 18.30 Uhr in der
Volksbank RheinAhrEifel in Daun statt. Der Kulturkreis freut sich auf
vielfältige und interessante Werke.
Eifelverein Daun
Von Kelten, Urpferdchen und dem schwarzen Satan
Schon der Titel unserer diesjährigen Freundschaftswanderung mit
den Ortsgruppen (OG) Kelberg und Manderscheid sollte Sie neugierig machen und genügend Anlass bieten, an dieser Wanderung am
Sonntag, 21. August 2016, teilzunehmen. Lassen Sie sich entführen
in uralte Zeiten mit deren Besonderheiten und Geschichten, die sie uns
überlassen haben.
Die Wanderung unter der bewährten Leitung unserer Manderscheider Freunde führt uns von Eckfeld (Angelweiher) vorbei an keltischen
Hügelgräbern ins Liesertal; von dort geht es auf dem „schönsten Wanderweg der Welt“ Lieser aufwärts zur „Hahnerfläch“, zum Eckfelder
Trockenmaar mit seinen Jahr Millionen alten Versteinerungen bis zur
Burgruine Geisenburg/Freudenstein und später durch die Gemarkung
Hilscheid zurück nach Eckfeld.
Die Eifelverein OG Daun lädt ihre Mitglieder, interessierte Wanderer
und alle Gäste der Region ganz herzlich ein, an dieser Ganztageswanderung teilzunehmen und die Natur und Kultur unserer Vulkaneifel
aus nächster Nähe zu erleben. Eine Einkehr im Bauernhofcafé soll das
gemeinschaftliche Miteinander beschließen.
Leitung: Ingrid Weßelowski, Dagmar Engels, OG Manderscheid
Treffpunkt: Forum in Daun, 09.30 Uhr
Länge der Strecke: ca. 14 km, mittelschwer
Fahrt in Fahrgemeinschaften nach Eckfeld und zurück, Rucksackverpflegung;
Anmeldung bis 15.08.2016 erbeten; Ansprechpartner Wanderführer
Siegfried Horn, Tel.: 06592 980538 oder [email protected].
Ausgabe 32/2016
seine ersten Starts. Die beiden Doppel waren immer ganz vorne mit
dabei, während Daun I durch die Krankheit des bewährten „Grandeur“
auf den noch ganz jungen „Gordon“ zurückgreifen musste und deshalb
in den Pflichtwettbewerben startete.
Die Ergebisse:
Turnier Adenau: Teams: 2. Daun II
Einzel L 1. Jannica Bersem
4. Malena Bersem
Turnier Trier: Teams: 5. Daun III
Einzel L 3. Jannica Bersem
4. Katharina Schwefer
5. Malena Bersem
Doppel 1. Christina Lenerz/Tanja Gotthardt
Turnier Langenscheid: Teams: 1. Daun II
2. Daun I
Einzel L 1. Jannica Bersem
4. Katharina Schwefer
5. Malena Bersem
Doppel 1. Chantal Feld/Selina Feld
3. Christina Lenerz/
Tanja Gotthardt
Turnier Kurtscheid: Teams: 1. Daun II
2. Daun I
Einzel M 1. Jannica Bersem
L 1. Malena Bersem
2.Katharina Schwefer
Turnier Daun: Teams: Daun I Bezirksmeister
Bezirksmeisterschaft Daun II Vizemeister
7. Daun III
Einzel M Jannica Bersem Bezirksmeisterin
Einzel 10. Katharina Schwefer
Einzel L 1. Malena Bersem
Doppel 2. Christina Lenerz/
Tanja Gotthardt Vizemeister
3. Chantal Feld/Selina Feld
Trainer: Claudia Faßbender, Charlotte Maas, Vera Maas-Lehmberg
Angelsportverein Daun 1966 e. V.
Im Rahmen der Feierlichkeiten zum 50. Vereinsjubiläum wurden auch
folgende Ehrungen von Mitgliedern durchgeführt:
25 Jahre: Hermann Hölzemer, Darscheid, 30 Jahre: Peter Brandenberg,
Daun, 40 Jahre: Hans-Jürgen Velten, Üdersdorf und Hans-Joachim Thul,
Daun, 45 Jahre: Ewald Thielen, Daun, Rüdiger Ehlend, Daun und Gerold
Bretthauer, Daun.
Weitere Veranstaltungen des ASV Daun zum Jubiläumsjahr 2016:
Am Samstag, dem 20. August findet das 2. Nachtangeln am Gemündener Maar statt. Gastangler sind herzlich willkommen und können
daran teilnehmen (begrenzte Platzanzahl). Ein Schnupperangeln/Kinderangeln wird wieder in Sarmersbach am Sonntag, dem 28. August
durchgeführt, in Zusammenarbeit mit dem Haus der Jugend Daun.
Anmeldungen sowie Rückfragen dazu bitte an das HDJ Daun richten. Am Sonntag, dem 25. September findet am Gemündener Maar
das „Großes Stillwasserfischen“ des Bezirks-Sportfischerverbandes
Trier e. V. statt. Anmeldungen bitte über den BSV-Trier e. V. (Präsident
Bruno Schüller, Tel: 06575 8872). Abschließend möchten wir unsere
Vereinsmitglieder auf das große Maarreinigen am Samstag, dem 24.
September hinweisen. Treffpunkt ist 09:00 Uhr am Waldcafé. Hierbei
werden wir auch die Vorbereitungen und den Aufbau für das Stillwasserfischen dürchführen. Über eine rege Beteiligung würden wir uns
sehr freuen, um dieses Event zu meistern.
Pützbachtaler Skatfreunde
Der nächste Preisskatabend der Pützbachtaler Skatfreunde findet am
Montag, 15.08.2016, 19.00 Uhr, in Daun-Neunkirchen im Gasthaus
„Neunkirchener Mühle“ statt.
Startgeld: 6,00 EUR.
Alle Skatfreunde aus nah und fern sind herzlich zum Gewinn der zahlreichen Geldpreise eingeladen.
Reit- und Fahrverein Daun
Vogelschutzgruppe Darscheid
Gute Halbzeitbilanz für Dauner Voltigierer
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
In der ersten Jahreshälfte haben die Voltigierer aus Daun zahlreiche
Erfolge zu verbuchen. Zum ersten Mal startete das Team Daun II in der
Leistungsklasse L, die drei Einzelvoltigierer stiegen in ihrer ersten Saison schon bald von L nach M auf und das Team Daun III absolvierte
Am Donnerstag, dem 01.09.2016 um 19.30 Uhr laden wir alle Mitglieder zur Versammlung in das Naturerlebniszentrum nach Darscheid ein.
Eine rege Teilnahme der Vereinsmitglieder ist erwünscht!
Daun
- 27 -
Tagesordnung:
Top 1: Begrüßung
Top 2: Neuwahl des Vorstandes
Top 3: Kassenbericht
Top 4: Anschluss Kanal
Top 5: Beschlussfassung über Aufnahme Privatkredit
Top 6: Jahreskalender 2017
Top 7: Ausblick 2017
Top 8: Verschiedenes
Vereinsgemeinschaft Dockweiler
Vom 13. bis 15. August 2016 feiert Dockweiler die traditionelle Laurentius-Kirmes am Pfarrer-Hubert-Schmitz-Haus, in diesem Jahr mit
einer Cocktailparty mit „DJ Marc“ am Kirmes-Samstag.
Programm:
Samstag, 13. August 2016
16:30 Uhr Kirmeseröffnung am Pavillon mit Freibier
17:00 Uhr Völkerballturnier mit anschl. Siegerehrung
(Anmeldung vor Ort bis kurz vor Beginn möglich)
18:45 Uhr Tanzkurs Rheinländer
21:00 Uhr Cocktailparty mit „DJ Marc“
Sonntag, 14. August 2016
14:00 Uhr Familiennachmittag
Spiele für Kinder mit tollen Preisen
15:00 Uhr Kaffee und selbstgebackener Kuchen
16:00 Uhr Konzert mit dem Musikverein Dreis
anschl. gemütliches Beisammensein
Montag, 15. August 2016
14:30 Uhr Eröffnung des Pavillons
15:00 Uhr die Möhnen laden zum bunten Seniorennachmittag mit Kaffee und Kuchen ein
anschl. Kirmesausklang
Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen bestens gesorgt!
Die Vereinsgemeinschaft Dockweiler wünscht allen Gästen angenehme Stunden und viel Spaß.
SG Alfbachtal Ellscheid-GillenfeldSteiningen-Strohn-Udler
Vorschau
Bezirksliga West 2016/17
Samstag, 13. August 2016, 17.30 Uhr in Dörbach
SV Dörbach - SG Alfbachtal
Eifelverein Gillenfeld
Einladung zur Donnerstagswanderung
Der Eifelverein, Ortsgruppe Gillenfeld, lädt zu einer „Jedermann“ Halbtagswanderung am Donnerstag, dem 18. August 2016 ein.
Mit unserem Wanderführer Karl-Heinz Schlifter erleben Sie die Ferienregion rund ums Pulvermaar mit ihren verschiedenen Sehenswürdigkeiten.
Lassen Sie sich überraschen, wohin die Wanderung Sie führen wird.
Viele Ziele stehen zur Auswahl:
Pulvermaar, Holzmaar, Dürres Maar, Strohner Märchen, Mürmes, Sangweiher, Määrchen Naturwaldpfad usw.
Auf dieser Wanderung werden Sie einige Highlights kennenlernen.
Die Wanderung ist für jedermann und der Treffpunkt ist um 14.00 Uhr
am „Alten Backhaus“ in der Holzmaarstraße in Gillenfeld.
Die Strecke ist ca. 8 km lang, moderat und am Ende ist eine gemeinsame Einkehr vorgesehen.
Mit dem Gruß „Frisch auf!“ wünscht der Vorstand allen Teilnehmern
einen schönen Tag in der Ferienregion rund ums Pulvermaar.
JSG Mehren/Darscheid
Neue Jugendspielgemeinschaft „JSG Eifelhöhe“ im
Vulkaneifel-Kreis
Die Gemeinschaft stärken, den Spaß steigern und Leistungspotentiale
fördern bzw. ausreizen - diesem Ziel haben sich die Sportvereine SV
Darscheid, DJK Kelberg, SV Mehren, DJK Müllenbach, SpVgg Struth und
SV Ulmen verschrieben und zur Saison 16/17 eine neue Jugendspielgemeinschaft gegründet. Sie trägt den Namen „JSG Eifelhöhe“ und
wird im ersten Jahr unter der Federführung des Vereins Ulmen geführt,
anschließend wird die Verantwortung unter den JSG-Partnern rotieren.
In der kommenden Spielzeit werden 2 A-Jugenden, 3 B-Jugenden, 3
C-Jugenden, 3 D-Jugenden und 3 Mädchenteams am Spielbetrieb teilnehmen. Die Jugendmannschaften der Bambini bis E-Jugenden blei-
Ausgabe 32/2016
ben unter der Führung der einzelnen Vereine. Mit der Schaffung der
neuen JSG sollen die Kinder und Jugendlichen eine gute sportliche
Ausbildung und Betreuung erhalten und eine erfolgreiche Perspektive für den Fußballsport entwickeln können. Einigkeit besteht in der
neuen JSG darüber, dass Kinder spielen, Freude haben und sich wohl
fühlen sollen, dass sie auch trainieren, Leistung bringen und Erfolge
feiern wollen. Aber die Ergebnisorientierung müsse hintenan stehen.
Leistung wird für wichtig erachtet, sei aber nicht immer mit Erfolg
gleichzusetzen und müsse manchmal anders definiert werden. Folgerichtig findet die Vision der neuen JSG-Eifelhöhe ihren Ausdruck in
dem Leitsatz: „Wir wollen eine starke Gemeinschaft für beste Leistungen und viel Spaß sein.“
Eifelverein Üdersdorf
Traumschleife Dollberge
Eine sehr attraktive Wanderung bietet der Eifelverein Üdersdorf an.
Sie führt in die Dollberge im neuen Nationalpark Hunsrück-Hochwald.
Diese Gegend ist deshalb so interessant, weil sich dort hautnah die
Geschichte der Kelten, Köhler und Hüttenleute der Region in einer sehr
abwechslungsreichen Landschaft erleben lässt. Die Wanderung führt
entlang der Talsperre Nonnweiler, dem größten Trinkwasserreservoir
von Rheinland-Pfalz und Saarland, vorbei am restaurierten ‚Züscher
Hammer‘, der größten Eisenhütte des Hunsrücks im 17. Jahrhundert
zum Highlight der Tour, dem gewaltigen Ringwall von Otzenhausen.
Dieser ist eine der größten keltischen Festungsanlagen Europas mit
einem Steinwall von heute bis zu 10 m Höhe und einer Länge von 2,5
km. Dazwischen erwarten Sie luftige und aussichtsreiche Streckenabschnitte über den Kamm der Dollberge.
Finden Sie sich am Sonntag, dem 14.08.2016, um 09.30 Uhr am
Wanderwegweiser gegenüber der Kirche in Üdersdorf ein. Wir bilden
Fahrgemeinschaften, bei denen auch nicht motorisierte Interessenten
mitgenommen werden können. Diese mittelschwere Ganztagestour
mit einer Länge von 11,4 km dauert ca. 4,5 Stunden. Trittsicherheit und
rutschfeste Schuhe sind notwendig - vor allem nach/bei Regenwetter.
Wanderführer Volker Herrmann freut sich auf viele Mitwanderer. Bitte
vergessen Sie nicht, sich bei diesem unter der Telefonnummer 06599
7147 anzumelden!
Für die Teilnahme an dieser Wanderung wird selbstverständlich keine
Gebühr erhoben.
Spvgg Struth
Doppelter Pokalsieg beim Verbandsgemeindepokalturnier in Neichen für die Spvgg Struth
Die Spielvereinigung Struth hatte am 30.07.2016 die Sportvereine in
der Verbandsgemeinde zum traditionellen Verbandsgemeindepokalturnier eingeladen.
Im Finale konnte die Spvgg Struth gegen den SV Bongard den Pokal
erringen. Die Spvgg Uersfeld/Kaperich erreichte den 3. Platz, die DJK
Kelberg den 4. Platz.
Bei den Spielen der Seniorenmannschaften konnte die Spvgg Struth
das Finalspiel gegen die DJK Kelberg für sich entscheiden und den
Pokal gewinnen. Die Spvgg Uersfeld/Kaperich erreichte auch hier den
3. Platz, der SV Bongard wurde 4.
Mitteilungen der Parteien
cDU-Sprechstunden
cDU-Bundestagsabgeordneter Patrick Schnieder
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder bietet für die
Bürgerinnen und Bürger seines Wahlkreises bei Fragen, Anregungen
oder Gesprächswünschen Bürgersprechstunden im Wahlkreisbüro in
Daun oder nach Vereinbarung an. Terminanfragen richten Sie einfach
an Telefon-Nr. 06592 696 (Büro Daun), Telefon-Nr. 030 22771883 (Büro
Berlin) oder E-Mail: [email protected]. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: www.patrick-schnieder.de.
cDU-Landtagsabgeordneter Gordon Schnieder
Der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der CDU-Vulkaneifel und
CDU-Kreistagsfraktion, Gordon Schnieder, führt Bürgersprechstunden
durch, um bei Problemen helfen zu können. Wenn Sie Fragen oder
Anregungen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der CDUKreisgeschäftsstelle unter Telefon: 06592 696 oder E-Mail: [email protected].
Daun
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Junge Union Vulkaneifel
Der Vorsitzende der Jungen Union, Thomas Scheppe, steht gerne für
Fragen, Wünsche und Anregungen zur Verfügung. Für Gesprächstermine oder Telefonate bitten wir um Kontaktaufnahme über die
CDU-Kreisgeschäftsstelle unter Telefon: 06592 696 oder E-Mail: info@
ju-vulkaneifel.de.
Senioren-Union Kreisverband Vulkaneifel
Für Anliegen und Anregungen steht Ihnen der Vorsitzende der Senioren-Union, Herr Helmut Klassmann, Telefon: 06592 3498, zur Verfügung und freut sich über Ihren Anruf.
MdEP Norbert Neuser, SPD
Tel./Fax: 06742 804437,
E-Mail: [email protected]
Bürgersprechstunde der
SPD-Landtagsabgeordneten Astrid Schmitt
Die SPD-Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt steht allen Bürgerinnen
und Bürgern mit persönlichen Anliegen gerne zur Verfügung. In ihrer
politischen Arbeit stehen für die Landtagsabgeordnete der Mensch
und sein Problem im Vordergrund. Dort, wo es möglich und sachlich
gerechtfertigt erscheint, versucht sie, unbürokratisch weiterzuhelfen.
Gesprächstermine können mit ihrer Mitarbeiterin Judith Kästner-Hontheimüber das Bürgerbüro in Kirchweiler montags bis freitags von 09.00
- 12.00 Uhr unter Telefon 06595 900453 oder Fax 06595 900454 sowie
unter der E-Mail-Adresse: [email protected], vereinbart werden.
Informationen zur Arbeit der Landtagsabgeordneten finden Sie im
lnternet unter www.astrid-schmitt.de.
Ausgabe 32/2016
E-Mail: [email protected]
Individuelle Terminabsprachen mit dem Abgeordneten können telefonisch vereinbart werden.
Kreisverband Vulkaneifel
Edwin Kreitz, Tel. 06593 9808080, Fax. 06593 9807583, E-Mail: e.kreitz@
gruene-vulkaneifel.de, Internet: www.gruene-vulkaneifel.de
Fraktion im Kreistag
Fraktionsvorsitzender: Dietmar Johnen, Tel.: 06561 948709, Fax: 06561
748710, E-Mail: [email protected]
Fraktion im Verbandsgemeinderat Daun
Fraktionsvorsitzende: Waltraud Rexroth, Tel.: 06592 10206
E-Mail: [email protected]
Grüne Jugend Vulkaneifel
Sprecher: Max Groß, Tel.: 02692 2073220
E-Mail: [email protected]
DIE LINKE - Kreisverband Vulkaneifel Daun
Die Partei DIE LINKE - Kreisverband Vulkaneifel Daun ist für die Bürger
des Landkreises Vulkaneifel immer erreichbar. Tel. Kontakt unter 06592
982424 oder 0178 3309829, Kreisvorsitzender Ulli Meyer, Daun. Weitere
Informationen und Kontaktmöglichkeiten unter: [email protected]
und Internet: www.die-linke-vulkaneifel.de.
Gewerbe- und Verkehrsverein (GVV) Daun
- Stadtratsfraktion -
SPD-Kreistagsfraktion Vulkaneifel
Bei Anregungen und Wünschen können die Bürger der Stadt Daun die
Vertreter des GVV im Dauner Stadtrat unter folgenden Telefonnummern erreichen:
3. Beigeordneter Hans-D. Wilhelm 06592 958252
Fraktionsvorsitzender Stefan Minninger 06592 9520-25
Stadtratsmitglied Wolfgang v. Wendt
zugleich Geschäftsstelle 06592 980302
Stadtratsmitglied Andreas Mayer 06592 534
Termine für Bürgersprechstunden können vereinbart
werden:
Bürger Union Vulkaneifel e. V. (BUV)
SPD AG60plus
Für Informationen, Wünsche und Anregungen stehen zur Verfügung:
Elfie Kretzer, Tel. 06592 980451
Maria Surges, Tel. 06558 8545.
SPD-Kreistagsfraktion Vulkaneifel - Vorsitzender Jens Jenssen,
Tel. 06592 7672, Fax: 06592 9827515,
E-Mail: [email protected].
Internet: www.spdfraktion-vulkaneifel.de.
FDP - Kreisverband Vulkaneifel
Geschäftsstelle der FDP-Vulkaneifel:
E-Mail: [email protected], Internet: www.fdp-vulkaneifel.de
Kreisvorsitzender und Fraktionsvorsitzender der
FDP-Vulkaneifel: Marco Weber
Telefon: 0171 3374823, E-Mail: [email protected], Internet:
www.marcoweber-eifel.de
Zu aktuellen Themen oder regionalen Anliegen, können Sie sich auch
direkt mit unseren Mandatsträgern vor Ort in Verbindung setzen:
FDP-Fraktion in der Verbandsgemeinde Daun:
Alfred Gundert
Telefon: 02692 675, E-Mail: [email protected]
FDP-Fraktion im Stadtrat Daun: Mariette Geisen
Telefon: 06592 9587903, E-Mail: [email protected]
Informationen und alle Kontaktdaten der freien Demokraten vor Ort
finden Sie auch unter www.fdp-vulkaneifel.de.
Bündnis 90/Die Grünen
Wahlkreisbüro Corinna Rüffer (MdB)
Tel.: 0651 991952-90, Fax: 0651 991952-91,
E-Mail: [email protected]
Weitere Infos unter: www.corinna-rueffer.de
Regionalbüro Dietmar Johnen (MdL)
Das Büro des Landtagsabgeordneten Dietmar Johnen, Petersstr. 11,
54634 Bitburg ist Montag und Donnerstag von 09.30 Uhr bis 12.30 Uhr
sowie Donnerstag von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Tel.: 06561
948709, Fax: 06561 748710,
Geschäftsführender Vorstand: Hans Ludwig, Herman Simon, Frank Kirwel, Winfried Schäfer, Dietmar Weides
1. Vorsitzender: Hans Ludwig (Kreistagsmitglied); E-Mail: h.ludwig@
spedition-ludwig.de
2. Vorsitzender: Hermann Simon (Stadt- und VG-Ratsmitglied Daun);
E-Mail: [email protected]
Postanschrift: Julius-Saxler-Straße 3, 54550 Daun
Tel: 06592 98311455
Fax: 06592 98 311456
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen auf der Homepage: www.bu-vulkaneifel.de.
Freie Wähler VG Daun e. V.
Karl-Heinz Schlifter, Geschäftsführer
Tel.: 06573 953110, E-Mail: [email protected]
Internet: www.fwg-vulkaneifel.de/ortsvereine
Aktuelle Informationen über die politische Tätigkeit der FWG in den
kommunalen Gremien der Verbandsgemeinde erhalten die Bürger auf
der Internetseite: www.fwg-vulkaneifel.de/ortsvereine.
Wählergruppe
Dr. Reineke Stadtratsfraktion - Daun
Für Belange der Bürger der Kernstadt sowie der Ortsteile ist die Stadtratsfraktion erreichbar über den:
Vorsitzenden der Wählergruppe, Gerhard Herzog, Tel: 985812,
[email protected], www.Wgr-Reineke.de
Freie Wählergemeinschaft Landkreis
Vulkaneifel e. V.
Karin Pinn, Vorsitzende
Tel.: 06593 9123, E-Mail: [email protected]
Internet: www.fwg-vulkaneifel.de
Aktuelle Informationen über die politische Tätigkeit der FWG in den
kommunalen Gremien erhalten die Bürger ab sofort auf der Internetseite www.fwg-vulkaneifel.de.
Daun
- 29 -
Piratenpartei Deutschland - Kreisverband
Trier/Trier-Saarburg
Beisitzer Vulkaneifel - Albert Igelmund, Ormont
E-Mail: [email protected]
Aktuelle Termine und Veranstaltungshinweise finden Sie auf
www.piraten-trier.de.
Alternative für Deutschland (AfD) Kreisgruppe Vulkaneifel
Kontakt: Horst Dickersbach, Gerolsteiner Straße 37, 54570 Pelm, Telefon: 06591 9829253, E-Mail: [email protected].
ALFA - Allianz für Aufbruch und Fortschritt
Ansprechpartner für Mitglieder und Bürger im Kreis Vulkaneifel:
Michael Fritzen, [email protected], 0151 42111244.
Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP)
Kreisverband Vulkaneifel
Ansprechpartner:
Kreisvorsitzender Michael Kneißl, Am Berg 10, 54552 Sarmersbach, Tel.:
06592 9836562, E-Mail: [email protected].
ausschreibungen
anderer behörden
Ausgabe 32/2016
-
Gestaltung, Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten für
Kinder und Jugendliche
- Gestaltung, Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Kursen, Bildungsangeboten und Tagesfahrten für Senioren
- Mithilfe bei der Betreuung von Jugendräumen in der VG Ulmen
- Ansprechpartner bei Problemen (für Eltern und Jugendliche)
- Ansprechpartner für neue Ideen oder Vorschläge aus den Bereichen Jugend- und Seniorenarbeit
- Präventionsarbeit, z. B. in Zusammenarbeit mit Schulen, Polizei…
- Konzeptentwicklung und Aufbau neuer Modelle zur Weiterentwicklung der Jugend- und Seniorenarbeit
- Zusammenarbeit mit bestehenden Strukturen, wie Vereinen oder Institutionen, die sich mit der Jugend- und Seniorenarbeit beschäftigen
Wünschenswert für die Besetzung der Stelle wäre eine Ausbildung/ein
Studium als Sozialpädagoge/-in oder eine andere Ausbildung im pädagogischen Bereich.
Bei der zu besetzenden Stelle handelt es sich um eine volle Stelle als
Elternzeitvertretung, zunächst befristet auf 1 Jahr. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Anwendung.
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 24.08.2016 mit
den üblichen Unterlagen an: Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen,
z. H. Herrn Bürgermeister Alfred Steimers, Marktplatz 1, 56766 Ulmen.
Weitere Auskünfte erteilt gerne: Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
telefonisch oder persönlich: Telefon: 02676 409-259 (Julia Bannach).
ende des redaktionellen teils
Stellenausschreibung
Bei der Verbandsgemeinde Obere Kyll in Jünkerath ist im Fachbereich
2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter/-in im Bereich
des Gebäudemanagements
neu zu besetzen.
Schwerpunkte Ihrer Aufgaben werden sein:
- Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen,
- Miet- und Pachtangelegenheiten inkl. Vertragsangelegenheiten,
- Ausschreibung von diversen Lieferungen/Leistungen,
-Haushaltsangelegenheiten,
- allgemeine Verwaltungstätigkeiten,
- Einrichtung und Pflege der Gebäudemanagementsoftware
Nachfolgende Anforderungen werden an alle Bewerber/-innen
gestellt:
- abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r
oder Verwaltungswirt/-in (Laufbahnprüfung mittlerer Dienst) oder
eine vergleichbare Qualifikation,
- wünschenswert sind Kenntnisse im Gebäudemanagement,
- Flexibilität und hohe Belastbarkeit,
-Teamfähigkeit,
- sorgfältige, präzise Arbeitsweise,
- gute EDV-Kenntnisse, sicherer Umgang mit MS Office
Die Einstellung erfolgt auf 2 Jahre befristet. Für Rückfragen steht
Ihnen Herr Edgar Steffes (Telefon: 06597 16-141, E-Mail: edgar.steffes@
oberekyll.de) gerne zur Verfügung. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre
Bewerbungsunterlagen - gerne auch per E-Mail - (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs- und Tätigkeitszeugnisse, Qualifizierungsnachweise) bis zum 26.08.2016 an die
Verbandsgemeinde Obere Kyll
Fachbereich 1 - Organisation und Finanzen
Rathausplatz 1
54584 Jünkerath
oder [email protected]
Stellenausschreibung
Wir, die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, eine junge, innovative
Verwaltung im Ferienland der Thermen und Maare, mit 15 Ortsgemeinden und einer Stadt und insgesamt rund 11.500 Einwohnern, suchen
und stellen ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt ein:
eine/-n Mitarbeiter/-in für den Bereich
Jugend- und Seniorenarbeit
Der/die Stelleninhaber/-in kümmert sich bei uns im Haus unterstützend um die Anliegen von Jung und Alt. Die Aufgabengebiete umfassen sowohl die Kinder-, die Jugend- und die Seniorenarbeit.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
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Ambulant Eifel - Pflegeteam Tanja Kracht
Im Browelt 31, 53539 Kelberg
häusliche Alten- und Krankenpflege, Bereitschaft rund um die Uhr
................................................Telefon 02692/26899100 oder 0160/93258149
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Neroth........................................................Tel. 06591/3949 und 0171/7844868
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Daun - Kelberg
Ambulante Pflege - rund um die Uhr erreichbar
Tel............................................................................................................... 06592/3004
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DRK Ambulanter Pflegedienst
24 h kostenlose Rufhotline
Tel.......................................................................................................... 06592/950025
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Pflegedienst MOGEDIS - Katharina Schenk
Brunnenstraße 7, 54552 Üdersdorf
häusliche Pflege, 24 h Bereitschaft, kostenlose Beratung
Tel........................................................................................................06596/9006255
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Wir bitten unsere Leser um beachtung!
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in Ihrem Mitteilungsblatt
Foto: Marlies Schwarzin / pixelio.de
Die Erinnerung ist ein Fenster,
durch das wir Dich sehen können,
wann immer wir wollen.
In liebevollem Gedenken nehmen wir Abschied von
Josef Poß
* 15.1.1964
† 2.8.2016
In stiller Trauer:
Roswitha, Wolfgang
und Petra Wagner
54550 Daun und Schutz
Traueranschrift:
Familie Wagner - Wochenendstraße 4 in 54570 Schutz
Das Sterbeamt ist am Donnerstag, dem 11. August
2016 um 14.30 Uhr in der Filialkirche in Schutz;
anschließend die Urnenbeisetzung.
Nun bist Du tot.
Nachruf
Es bleibt nur die Trauer um
Deinen Verlust und die
Erinnerung an gemeinsame,
schöne Kegelabende und
unsere tollen Kegeltouren!
Josef „Wasi“
Poß
Wir denken an Dich...
Deine Kegelbrüder
Reimund, Andreas,
Friedhelm, Lothar, Klaus,
Dirk, Albert
1. Jahrgedächtnis
Du bist nicht mehr da, wo du warst,
aber du bist überall, wo wir sind.
Rosa Hölzemer
† 03.08.2015
In Erinnerung an unsere liebe
Mutter halten wir das
1. Jahrgedächtnis am Freitag, dem
19.08.2016 um 19.00 Uhr in der
Nikolauskirche in Daun.
In ewiger Liebe
Deine Söhne mit Familie
Daun, im August 2016
Daun
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Ausgabe 32/2016
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Wohnen und Leben auf der Sonnenseite
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Hallo Papa, Schwiegerpapa,
Opa, Uropa Hermann
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80 Jahre sind es wert, dass man Dich besonders ehrt.
Drum wollen wir Dir heute sagen, es ist schön, dass
wir Dich haben.
80 Jahre sind vorbei, nicht alle waren sorgenfrei.
Doch mit Lebensmut und Kraft hast Du alles gut
geschafft!
Alles Liebe zum Geburtstag wünscht
Deine Familie
Praxis Dr. Dorothe MARIN, Daun
Spass auf der Gass
Das etwas andere Straßenfest!
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- 41 -
Freitag, 19. August 2016
11.00 Uhr
Handwerkermarkt
bis 23.00 Uhr auf dem Platz an der Lieser
ab 17.00 Uhr
Öffnung der Weinstände und des
kulinarischen Angebotes
18.00 Uhr
Eröffnung des Rummelplatzes
21.00 Uhr
Konzert des Blasorchesters
bis 24.00 Uhr Wittlich 1921 e.V.
Sparkassenbühne Marktplatz
21.00 Uhr
Fanfarenklänge im Stadtpark
Fanfarenzug Gerolsteiner
Stadtsoldaten e.V.
21.15 Uhr
Böllerschießen im Stadtpark
Böllerschützen von 1897
Wittlich-Neuerburg
21.30 Uhr
Großes Festschauspiel im Stadtpark
„Die Säubrenner“ mit Fackelzug des
Ritters von Ehrenberg vom Türmchen
zum Stadtpark
anschließend Zug zum Marktplatz
und Kirmeseröffnung mit Ausgabe
des Belagerungstrunkes
21.00 Uhr
Rockpiloten
Musikbühne Pariser Platz
bis 1.00 Uhr
Samstag, 20. August 2016
11.00 Uhr
Handwerkermarkt
bis 23.00 Uhr auf dem Platz an der Lieser
14.30 Uhr
Einholen der ersten Säue mit Festzug
durch die Kurfürstenstraße, Schloßstraße, Schloßberg, Karrstraße
Trierer Straße zum Marktplatz
15.00 Uhr
Verlesen des Kirmesprotokolls 2015
Unterzeichnung durch den Stadtrat
Blumengruß an St. Rochus im
Giebel des historischen Rathauses
Erster Anschnitt des Saubratens
Saubratenausgabe bis 24 Uhr
bis 18.00 Uhr Blasorchester Wittlich 1921 e.V.,
Sparkassenbühne Marktplatz
15.00 Uhr
Musikverein Hupperath
Musikbühne Pariser Platz
bis 16.30 Uhr
17.00 Uhr
bis 18.00 Uhr
18.30 Uhr
bis 21.15 Uhr
18.00 Uhr
bis 21.00 Uhr
21.00 Uhr
bis 1.00 Uhr
Johnsen
Musikbühne Pariser Platz
Unterhaltungsmusik
Musikbühne Pariser Platz
Unterhaltungsmusik
Sparkassenbühne Marktplatz
präsentiert:
„The Cantones“
Sparkassenbühne Marktplatz
21.00 Uhr
Fused
Musikbühne Pariser Platz
bis 1.00 Uhr
Sonntag, 21. August 2016
ab 10.30 Uhr
Frühschoppen an den Weinlauben
11.00 Uhr
Handwerkermarkt
bis 22.00 Uhr auf dem Platz an der Lieser
11.00 Uhr
Saubratenausgabe
bis 24.00 Uhr
10.30 Uhr
Lewisham Concert Band
bis 11.30 Uhr
Sparkassenbühne Marktplatz
11.00 Uhr
Festhochamt
Kath. Pfarrkirche St. Markus
11.00 Uhr
Öffentliche Weinprobe auf dem
bis 12.00 Uhr Riesenrad, Rummelplatz
11.00 Uhr
Jazz-Frühschoppen
bis 13.00 Uhr Mark-Schelzke-Quartett
Musikbühne Pariser Platz
12.00 Uhr
Männerchor Wittlich
bis 12.45 Uhr Quartett 06-MGV 1852
Sparkassenbühne Marktplatz
13.00 Uhr
Musikverein Bombogen e. V.
bis 14.30 Uhr
Sparkassenbühne Marktplatz
13.30 Uhr
Musikspielgemeinschaft
bis 15.30 Uhr Laufeld/Plein
Musikbühne Pariser Platz
15.00 Uhr
Musikverein Wengerohr
bis 16.30 Uhr
Sparkassenbühne Marktplatz
16.00 Uhr
Musikverein
bis 17.30 Uhr Eintracht Minderlittgen
Musikbühne Pariser Platz
17.00 Uhr
Musikverein Lüxem e.V.
bis 18.30 Uhr
Sparkassenbühne Marktplatz
Ausgabe 32/2016
18.00 Uhr
bis 21.00 Uhr
18.30 Uhr
bis 21.00 Uhr
21.00 Uhr
bis 01.00 Uhr
Unterhaltungsmusik
Musikbühne Pariser Platz
Unterhaltungsmusik
Sparkassenbühne Marktplatz
präsentiert:
„Augenblick“
Sparkassenbühne Marktplatz
21.00 Uhr
Handpicked
Musikbühne Pariser Platz
bis 0.30 Uhr
21.30 Uhr
1. „Lasershow“ Dauer ca. 15 Min.
22.30 Uhr
2. „Lasershow“ Dauer ca. 15 Min.
Ottensteinplatz (ZOB)
Montag, 22. August 2016
10.00 Uhr
Handwerkermarkt
bis 22.00 Uhr auf dem Platz an der Lieser
ab 10.30 Uhr
Frühschoppen an den Weinständen
12.00 Uhr
Saubratenausgabe
bis 24.00 Uhr
11.00 Uhr
Blasorchester Wittlich 1921 e.V.
Sparkassenbühne Marktplatz
bis 14.00 Uhr
14.30 Uhr
High Five – Jugendband
Sparkassenbühne Marktplatz
bis 15.15 Uhr
15.45 Uhr
Unterhaltungsmusik
Sparkassenbühne Marktplatz
bis 16.45 Uhr
16.00 Uhr
LosGlasos
Musikbühne Pariser Platz
bis 17.00 Uhr
17.00 Uhr
MARTHA
Musikbühne Pariser Platz
bis 18.30 Uhr
18.00 Uhr
Unterhaltungsmusik
Sparkassenbühne Marktplatz
bis 21.00 Uhr
18.30 Uhr
Unterhaltungsmusik
Musikbühne Pariser Platz
bis 21.15 Uhr
21.00 Uhr
Wallstreet
Musikbühne Pariser Platz
bis 1.00 Uhr
21.00 Uhr
The wild Bobbin Baboons
Sparkassenbühne Marktplatz
bis 0.30 Uhr
Die Weinstände laden mit Weinen der Wittlicher
Winzer und der Mittelmosel zum geselligen Verweilen
ein. Probieren Sie den traditionellen Saubraten und
die übrigen kulinarischen Köstlichkeiten!
An allen Tagen – Großer Vergnügungspark im Oberstadtbereich: Eröffnung:
Freitag, 19. August 2016, 18.00 Uhr (vor dem Riesenrad) bis 2.00 Uhr geöffnet.
Samstag und Sonntag jeweils von 12.00 Uhr bis 2.00 Uhr geöffnet.
Montag, 22. August 2016 von 13.00 Uhr bis 2.00 Uhr geöffnet.
Dienstag, 23.08.2016 Familientag
Ermäßigte Preise auf dem von 13.00 Uhr bis 19.00/20.00 Uhr geöffneten Rummelplatz
19. - 22. August 2016
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Ausgabe 32/2016
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12.- 15. August 2016
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Vom 12.08 bis 15.08.2016
feiern wir wie jedes Jahr
am 2. Augustwochenende
unsere Kirmes in Lutzerath.
Kommen Sie und genießen
Sie den Höhepunkt des
Sommers beim bunten Kirmestreiben auf unserem
Festplatz. Es gibt in diesem
Jahr noch mehr zu feiern,
nämlich: 60 Jahre Sportverein Lutzerath, 35 Jahre Partnerschaft/Jumelage Givry
en Argonne und Lutzerath.
Veranstalter ist in diesem
Jahr die SSG-Lutzerather
Höhe e.V., die mit Musik,
Rummelplatz und Feuerwerk für Ihre Unterhaltung
und Vergnügen
sorgen
wird. Der Veranstalter freut
sich über jede Unterstützung und Beteiligung aller
örtlichen Vereine. Die heimatliche Dorfkirmes hat Tradition und sie ist mit einer
noch so weiten Urlaubsreise
nicht zu ersetzen. Jung und
Alt trifft sich hier, um miteinander zu reden, zu tanzen und zu feiern. Zum Kirmesauftakt wird diesmal
am Freitag der Abend mit
einer Ampelparty beginnen.
Sonntags zur Jubiläumsfeier der Partnergemeinden
sind alle eingeladen zum
gemeinsamen Gottesdienst
und anschließendem Frühschoppen auf dem Fest-
platz. Nach dem Mittagessen gibt es natürlich Kaffee und leckeren Kuchen,
ab 16.00 Uhr wird ein Platzkonzert mit Unterhaltungsprogramm zu Ehren der
Gäste der Kirmes und der
Partnerschaftsfeier mit dem
Musikverein Immerath den
Nachmittag begleiten. Am
Montag laden wir Sie um
17.00 Uhr am Pavillon ganz
herzlich ein zum Dämmerschoppen mit After-WorkParty. 1 Fass Freibier vom
Ortsbürgermeister (1 Meter
Freibier für jede Firma). Mit
dem schon traditionellen
Lutzerather Höhenfeuerwerk
am Montagabend bieten
wir allen Gästen und Kirmesbesuchern wieder ein
besonderes Highlight zum
Kirmesausklang, das sie
nicht versäumen sollten.
Es freut sich auf Ihren
Besuch
Günter Welter
Ortsbürgermeister
Daun
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Ausgabe 32/2016
Lutzerather Kirmes
12.- 15. August 2016
60 Jahre Sportverein Lutzerath
Programm
Freitag, 12. August 2016
19.00 Uhr Fassanstich
Eröffnung des Bierpavillons
20.00 Uhr Ampelparty
Samstag, 13. August 2016
13.00 Uhr Eröffnung des Bierpavillons
13.30 Uhr Dart-Turnier
20.00 Uhr Siegerehrung
20.30 Uhr Open-Air-Tanzparty mit
"CROSSBEAT"
Samstag, 14. August 2016
10.30 Uhr Festgottesdienst
11.30 Uhr Frühschoppen auf dem Festplatz
mit musikalischen Darbietungen des
Spielmannszugs und offenes Singen
mit dem Männergesangverein Lutzerath
12.00 Uhr Kirmesessen: Kochfleisch mit Remoulade
und Kartoffeln, Süppchen auf Wunsch
14.00 Uhr Kaffee und Kuchen
Musik und Tanz mit Elmar
16.00 Uhr Platzkonzert zu Ehren der 35-jährigen
Partnerschaft mit Givry-en-Argonne.
Anschließend gemütlicher Ausklang.
Montag, 15. August 2016
13.00 Uhr Eröffnung des Bierpavillons
14.00 Uhr Kaffee und Kuchen
17.00 Uhr Ein Fass Freibier vom Bürgermeister
After-Work-Pary 1 Eimer Bier für unsere Firmen
20.00 Uhr Dorfabend mit Elmar
22.30 Uhr Brillant-Feuerwerk
Veranstalter:
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wie die Indianer in den Filmen? Sie ernährten sich von dem, was sie im
Wald fanden, schmückten ihre Wämste mit Federn, Ästchen und Steinchen.
Der Ort Weißenseifen ist für seine Kunst berühmt. Hier sind die Menschen
am buntesten und einmaligsten gekleidet. Für Pfeil und Bogen brauchen
wir heutzutage nicht unbedingt die Haselnusssträucher abschneiden. Wir
können auch vom Sperrmüll ein altes Lattenrost vor dem Feuer retten und
dazu benutzen. Wir müssen keinen Hirsch erlegen, um unsere selbstgebaute
Trommel mit Fell zu bespannen.
Am Mittwoch, den 24.8. kommen wir in der letzten Ferienwoche nach
dem Mittag hier zum Clantreffen zusammen. Wir bauen unsere Tipis auf
(Schlafsack und Matte bitte mitbringen und, wer ein Zelt hat auch!), um
am nächsten Morgen entweder als Waldläufer, Schamane, Krieger oder
Squaw aufzuwachen. Wenn die Eltern dann am Samstag zum Blaubeer-Tee
(15 – 16 Uhr) kommen, um uns in die Alltagswelt zurückzuholen, können
gerne Trommeln und Rasseln Eurer Ahnen mitgebracht werden, um zum
Abschluss mit allen zusammen um den Totempfahl zu tanzen…
Maximal 30 Kinder können teilnehmen. Bitte bis spätestens 15. August
melden bei:
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mittleren Schwarzwalds.
TERMIN: 18.08. – 21.08.2016
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1.Tag: Anreise – Straßburg – Kirschtortenseminar (MP 6,00 €)
2.Tag: Ausflugsfahrt Freiburg (Stadtführung) – Kaiserstuhl – Breisach (Stadtführung) – Gengenbach (MP 30,00 €)
3.Tag: Schwarzwaldrundfahrt Freudenstadt – Alpirsbach (MP 15,00 €),
Schnapsbrennerei
4.Tag: Heimfahrt über Baden-Baden mit
Aufenthalt
LEISTUNGEN:
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• 3 x Übernachtung/Frühstücksbuffet in
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in Unter- und Oberharmersbach
• 3 x 3-Gang Menü im Rahmen der
Halbpension
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