Ausgabe 32/2016
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Ausgabe 32/2016
Mitteilungsblatt für den bereich der Verbandsgemeinde daun gesundland Vulkaneifel Modern . gesund . innoVatiV wochenblatt Mit aMtlichen bekanntMachungen Jahrgang 44 (114) Freitag, den 12. August 2016 Ausgabe 32/2016 50 Jahre Angelsportverein Daun 1966 e. V. Der Angelsportverein wurde am 2. Juni 1966 im ehemaligen Hotel Eifeler Hof in Daun gegründet und wurde bekannt durch seine einst internationalen Wettfischen rund um den „Dauner Becher“. Der ASV Daun 1966 e. V. feiert bereits über das ganze Jahr hinweg mit verschiedenen Events den 50. Geburtstag für seine Mitglieder, Gastangler und Freunde des Vereins. Samstag, 20. August 2016 2. Nachtangeln am Gemündener Maar, Gastangler sind herzlich willkommen und können daran teilnehmen (begrenzte Platzanzahl). Sonntag, 28. August 2016 Schnupperangeln/Kinderangeln in Sarmersbach in Zusammenarbeit mit dem Haus der Jugend Daun (HDJ). Gemündener Maar sehen, Natur erleben und achten, Ruhe genießen, das ist mehr als nur angeln. Sonntag, 25. September 2016 Großes Stillwasserfischen des Bezirks–Sportfischerverbandes Trier e. V. am Gemündener Maar. Anmeldungen über den BSV-Trier e. V. Daun - 2 - Mutmacher Kreativtag der gesunden Verbandsgemeinde Daun Samstag, 20. August 2016 14:00 bis 18:00 Uhr auf der Sternwarte Hoher List in Schalkenmehren ...vielerlei Aktivitäten aus den Bereichen Mountainbike, Skateboard, Malen, Bienenwachs, Eifeler Bauweise, Barfußpfad, Wanderung, Pferde, Eifeler Getreide, d. klas | vgv daun 07. 2016 Musik erwarten Sie! Ausgabe 32/2016 Daun - 3 - bereitschaftsdienste Erreichbarkeit der Verbandsgemeindeverwaltung Daun Anschrift: Leopoldstr. 29, 54550 Daun Postfach 11 40, 54542 Daun Telefon: 06592 939-0 Telefax: 06592 939-200 Internet: http://www.daun.de E-Mail: [email protected] Besucherzeiten: montags bis freitags .............................................................. 08.00 - 12.00 Uhr, sowie donnerstags ................................................................. 14.00 - 18.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache. Kommunikation „rund um die Uhr“ über den Bürgerservice Online im Internet unter: www.daun.de Behördenführer - Informationen - Formulardepot Redaktion Mitteilungsblatt Tel: 06592 939-201 http://www.cms.wittich.de E-Mail: [email protected] Redaktionsschluss bei der Verbandsgemeinde freitags - 12.00 Uhr (Abweichungen bei Vorverlegungen aufgrund von Feiertagen!) Bereitschaftsdienste Notrufe Polizei...................................................................................................................... 110 Feuerwehr und Rettungsdienst.................................................................... 112 Polizeiinspektion Daun..................................................................06592 96260 Krankentransport.......................................................................................... 19222 Krankenhaus Daun............................................................................ 06592 7150 Entbindungsabteilung Krankenhaus Daun.......................06592 7152340 Giftnotruf Mainz...............................................................................06131 19240 FIN Hilfe für Frauen in Not...........................................................06591 980622 Opfertelefon der Kripo Wittlich..............................................0160 97856155 Opfertelefon Weißer Ring.........................................................................116006 Immer an die 5 “W‘s“ denken: - Wo geschah es? - Was ist passiert? - Wie viele Verletzte? - Welche Art von Verletzungen? - Warten auf Rückfragen! Gruppenwasserwerk Daun Störungen in der Wasserversorgung Bei Rohrbrüchen oder anderen Versorgungsstörungen außerhalb der normalen Arbeitszeit sowie an Wochenenden und Feiertagen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes unter der TelefonNr.: 0171 8347 504. Während der normalen Arbeitszeit erreichen Sie das Gruppenwasserwerk Daun über die Telefon-Nr. der Verbandsgemeindeverwaltung Daun: ...............................................................................06592 939-133 oder 939-134. (Für Störungen in der Wasserversorgung der Ortsgemeinde Strotzbüsch ist das Kreiswasserwerk Cochem-Zell unter der Nr. 02671 91780 oder 0160 97869515 erreichbar.) Fundtiere Während der Dienstzeit der Verbandsgemeindeverwaltung .............................................................................................06592 939-113 bis 115 ansonsten Polizeiinspektion Daun.......................................... 06592 9626-0. Tierkörperverwertungsanstalt Rivenich ................................................................................................................06508 91430 Müllumladestation Walsdorf .................................................................................................................. 06593 1704 geöffnet: montags - donnerstags.......................................08.00 - 16.00 Uhr freitags.........................................................................................08.00 - 17.00 Uhr samstags......................................................................................08.00 - 12.00 Uhr Ausgabe 32/2016 Bereitschaftsdienste Entstördienst Erdgasversorgung Energienetze Mittelrhein ein Unternehmen der evm-Gruppe..........................................0261 2999-55 der Stromversorgung Westnetz GmbH..................................0800 4112244 Augenärztlicher Bereitschaftsdienst im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Nordallee 1, 54292 Trier.............................................................. 0651 2082244 Zahnärztlicher Notbereitschaftsdienst Unter der Notruf-Nummer: 01805 065100 (14 ct./Min. a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 ct./Min.) erfahren Sie die diensthabenden Praxen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Weitere Informationen unter www.bzk-trier.de Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Daun 54550 Daun, Maria-Hilf-Krankenhaus, Maria-Hilf-Straße........................................................................................ 116 117 Öffnungszeiten: montags, 19.00 Uhr - dienstags, 07.00 Uhr dienstags, 19.00 Uhr - mittwochs, 07.00 Uhr mittwochs, 14.00 Uhr - donnerstags, 07.00 Uhr donnerstags, 19.00 Uhr - freitags, 07.00 Uhr freitags, 16.00 Uhr - montags, 07.00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18.00 Uhr, bis zum Folgetag, 07.00 Uhr Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Apotheken-Notdienst Der Notdienst wechselt täglich um 08.30 Uhr. Sonntags ist immer eine Dauner Apotheke dienstbereit. Samstag, 13.08.2016: Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag: Eifel-Apotheke, Daun........................................................................ 06592 7575 Sonntag, 14.08.2016: Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag: Adler-Apotheke, Daun................................................................. 06592 985266 Schloss-Apotheke, Gerolstein........................................................ 06591 3283 Montag, 15.08.2016: Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag: Hubertus-Apotheke, Kelberg............................................................02692 381 Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr: Rosen-Apotheke, Daun.......................................................................06592 601 Dienstag, 16.08.2016: Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag: Rosen-Apotheke, Daun.......................................................................06592 601 Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr: Rosen-Apotheke, Daun.......................................................................06592 601 Mittwoch, 17.08.2016: Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag: Hubertus-Apotheke, Gerolstein..................................................06591 95450 Donnerstag, 18.08.2016: Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag: Maar-Apotheke, Ulmen.......................................................................02676 344 Hubertus-Apotheke, Gerolstein..................................................06591 95450 Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr: Rosen-Apotheke, Daun.......................................................................06592 601 Freitag, 19.08.2016: Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag: Hirsch-Apotheke, Manderscheid................................................06572 92120 Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr: Rosen-Apotheke, Daun.......................................................................06592 601 Telefonisch wird die nächstgelegene dienstbereite Apotheke unter folgender Rufnummer angesagt: 01805 258825 (aus deutschem Festnetz 0,14 €/Min., Mobilfunk max. 0,42 €/Min.) Voraussetzung ist die Eingabe der Postleitzahl Ihres Standortes über die Telefontastatur. Am besten wählen Sie die fünfstellige Postleitzahl schon bei der Anwahl mit, z. B.: 01805 258825 54550 für Daun. Internet: www.lak-rlp.de Daun - 4 - amtliche bekanntmachungen und Mitteilungen der VerbandsgeMeinde daun Mitteilung der Passbehörde der Verbandsgemeinde Daun Die Passbehörde der Verbandsgemeinde Daun möchte die Antragsteller von Reisepässen und Personalausweisen auf Folgendes hinweisen: • Reisepässe, die bis zum 26.07.2016 beantragt wurden, können während der allgemeinen Geschäftsstunden abgeholt werden. • Personalausweise können abgeholt werden, wenn der Brief der Bundesdruckerei zugegangen ist. Der bisherige Personalausweis oder Reisepass ist bei der Abholung unbedingt vorzulegen. Kann das Ausweispapier nicht persönlich abgeholt werden, kann es auch an eine andere Person ausgehändigt werden, die entweder schriftlich bevollmächtigt ist oder das abgelaufene Dokument vorlegen kann. Personalausweise können nur von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden, wenn diese eine Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefes und die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Ausweisinhabers vorlegt. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Passbehörde zur Verfügung, Tel. 06592 939123, 124 oder 125. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die Bearbeitungszeiten bei der Bundesdruckerei in Berlin für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen derzeit ca. 2 - 3 Wochen sind. Sofern außerhalb unserer regulären Dienstzeiten ein Reisedokument benötigt wird, kann von den Grenzbehörden ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundespolizei.de/Service Dienstleistungen Online oder unter der Hotline: 01805 234566. Die Tel.-Nr. der Bundespolizeiinspektion Trier lautet: 0651 436780. Öffnungszeiten der Passbehörde: Montags bis freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache. Das Einwohnermeldeamt informiert Wichtige Mitteilung für Vermieter und Mieter Hiermit möchten wir Sie nochmals über die Änderungen bei einem Wohnungswechsel nach dem neuen Bundesmeldegesetz seit 01.11.2015, informieren: Änderungen bei der Anmeldung oder Abmeldung einer Wohnung: Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Neu ist dabei auch, dass die sog. Wohnungsgeberbescheinigung verpflichtend vorzulegen ist. D. h. der Wohnungsgeber bzw. der Wohnungseigentümer muss den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestätigen. Das entsprechende Formular ist in unserer Verwaltung erhältlich und kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Daun heruntergeladen werden. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus. Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur dann erforderlich, wenn nach dem Auszug keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird, d. h. also, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Wer ins Ausland verzieht, kann bei der Abmeldung seine Auslandsanschrift ins Melderegister eintragen lassen. Eine Abmeldung ist frühestens zwei Wochen vor dem Auszug möglich. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Daun gerne zur Verfügung, Tel. 06592 939-123, -124 oder -125. Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Den Keller im Sommer trocknen? - Vorsicht beim Lüften kühler Räume im Sommer Es klingt erst mal einleuchtend einen feuchten Keller im Sommer durch warme Luft zu trocknen. Leider gelingt das nicht in jedem Fall und kann sogar zum gegenteiligen Effekt führen. Warme Luft kann viel Wasserdampf aufnehmen. Im Keller kühlt die Luft ab und die relative Luftfeuchtigkeit erhöht sich, da kalte Luft weniger Wasserdampf aufnehmen kann. An den kalten Wänden im Keller oder der Souterrainwohnung kann es dann sogar zu Bildung von Kondenswasser kommen, wie bei einer kalten Flasche die aus dem Kühlschrank Ausgabe 32/2016 genommen wird. Aber auch ohne Tropfenbildung an den kühlen Wänden, kann es zum Wachstum von Schimmelpilzen kommen, wenn die Luftfeuchte für längere Zeit bei 80 % oder darüber liegt. Das Lüften kalter Räume sollte in der warmen Jahreszeit besser in den kühleren Abend-, Nacht- oder Morgenstunden erfolgen. Am besten mit komplett geöffnetem Fenster. Der bessere Zeitpunkt feuchte Räume trocken zu lüften ist tatsächlich häufig der kalte, trockene Winter und nicht der Sommer mit warmer und feuchtigkeitsgeladener Luft. Da die Luft in der warmen Jahreszeit bereits eine hohe relative Luftfeuchtigkeit hat, kann sie kaum noch Feuchtigkeit aufnehmen. Der maximale Sättigungswert ist schnell erreicht. Im Winter hingegen ist die Luft draußen trockener als innen. Nicht immer können die erforderlichen Lüftungszeiten im Alltag eingehalten werden. Daher kann es in einigen Fällen praktischer sein, eine feuchtegeregelte Lüftungsanlage einzubauen, die dann lüftet, wenn die absolute Feuchte der Außenluft niedriger ist als die Feuchte der Raumluft. Eine ausführliche, individuelle Beratung erhalten Ratsuchende bei den Energieberaterinnen und Energieberatern der Verbraucherzentrale in einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Beratung ist kostenlos. In Daun finden die nächsten Sprechstunden des Energieberaters am Donnerstag, dem 25.08.2016 von 14.15 - 17.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Sitzungsraum 322, Leopoldstraße 29 statt. Telefonische Voranmeldung unter 06592 939-314. amtliche bekanntmachungen und Mitteilungen für die ortsgeMeinden und die stadt betteldorf Überprüfung der Öl- und Gasfeuerungsanlagen für 2016 Die wiederkehrende Überprüfung der Abgaswege/Abgasmessung der Öl- und Gasfeuerstätten durch den Schornsteinfeger wird von mir und meinem Meister voraussichtlich ab dem 15. August 2016 in der Ortsgemeinde Betteldorf durchgeführt. Im Verhinderungsfall oder bei Terminwunsch wenden Sie sich bitte an: Schornsteinfegermeister Peter Schumann, Am Wichberg 13, 54576 Hillesheim, Tel.: 06593 9426, E-Mail: [email protected] stadt daun Sprechstunden des Stadtbürgermeisters Die Sprechstunden des Stadtbürgermeisters entfallen am Donnerstag, dem 11. und 18.08.2016. In dringenden Fällen können sich Bürger an den 1. Beigeordneten der Stadt, Friedhelm Marder, wenden. präsentiert Donnerstag, 29. September, 16.00 Uhr Hoffmanns Puppenbühne „Findus zieht um“ Samstag, 1. Oktober, 20.00 Uhr Weibsbilder „Durchgangsverkehr - ausgebremst und abgezockt” Kabarett Freitag, 14. Oktober, 20.00 Uhr Eifel Literatur Festival Lesung mit Jörg Maurer Daun - 5 - Samstag, 5. November, 17.30 Uhr Preview Dauner Fototage „Nepal-Acht, der Weg hat ein Ziel“ Multivisionsshow mit Dieter Glogowski Ausgabe 32/2016 Bewährt setzen sie erneut Wortwitz, Improvisationstheater und Situationskomik ein, sodass jede Show der Künstlerinnen anders und jedes Mal ein Erlebnis ist. Die Weibsbilder - schon lange kein Geheimtipp mehr - bestehen seit nunmehr 18 Jahren aus den beiden Protagonistinnen Claudia Thiel und Anke Brausch aus der Eifel. Samstag, 12. November, 20.00 Uhr Die Springmaus „Bombastisch fantastisch“ Improvisationstheater Donnerstag, 1. Dezember, 20.00 Uhr Oliver Steller singt und spricht Dichterinnen „Spiel der Sinne“ Donnerstag, 8. Dezember, 20.00 Uhr The Original USA Gospel Singers & Band Gospelshow Programmänderungen sind möglich! Mit freundlicher Unterstützung der Volksbank RheinAhrEifel eG. Für weitere Informationen zu den Veranstaltungen steht Ihnen das Team des Gäste- und Veranstaltungszentrums FORUM DAUN, Leopoldstr. 5, 54550 Daun, 06592 951313 gerne zur Verfügung. Eintrittskarten erhalten Sie im FORUM DAUN und an allen Ticket-Regional-Vorverkaufsstellen sowie im Internet: www.forum-daun.de oder www.ticket-regional.de. Öffnungszeiten des Veranstaltungsbüros: Montag bis Freitag Samstag Sonntag 09:00 bis 17:00 Uhr 09:00 bis 15:00 Uhr 10:00 bis 13:00 Uhr Eifel Literatur Festival Lesung mit Jörg Maurer Alpenkrimis gibt es viele. Aber nur die Alpenkrimis von Bestseller-Autor Jörg Maurer begeistern Hunderttausende von Lesern und Literaturkritiker gleichermaßen, so auch am Freitag, 14. Oktober 2016 um 20.00 Uhr im Gäste- und Veranstaltungszentrum FORUM DAUN. „Große deutsche Unterhaltungsliteratur: Endlich!“ jubelte Denis Scheck (SWR). Und der Kölner Stadtanzeiger urteilte: „O wie schön sind Alpenkrimis - wenn sie von Jörg Maurer sind.“ Ob Geiselnahme oder Mord, ob grausiger Fund im Häcksler oder hoch auf der Alm: Kultur-Ermittler Kommissar Hubertus Jennerwein klärt noch die abgründigsten Fälle auf. Und beschert Lesespaß für alle: urkomisch, spannend, unterhaltsam. Erst recht versprechen die Live-Abende mit Jörg Maurer Hochgenuss: mit Krimi-Kabarett vom Feinsten! Nach den Bestsellererfolgen „Föhnlage“, „Oberwasser“, „Unterholz“, „Felsenfest“ oder „Der Tod greift nicht daneben“ ist „Schwindelfrei ist nur der Tod“ der achte Alpenkrimi von Jörg Maurer. Hoch über dem idyllisch gelegenen Kurort schwebt ein Heißluftballon. Plötzlich ist er verschwunden. Vom Winde verweht? Abgestürzt? Oder explodiert? Ein Attentat? Ein Pilotenfehler? Gibt es Überlebende? Bei den Ermittlungen wirkt Kommissar Jennerwein merkwürdig abgelenkt. Was hat der mysteriöse Unbekannte mit dem Fall zu tun. Jennerwein besucht ihn seit langem im Gefängnis. Auch dieser Fall ist wieder spannend und witzig erzählt! Eintrittskarten sind im Vorverkauf zum Preis von 20,00 EUR bei allen Vorverkaufsstellen von Ticket Regional oder im FORUM DAUN, Tel. 06592 951313 erhältlich! Weibsbilder „Durchgangsverkehr - ausgebremst und abgezockt“ Das neue Programm Im mittlerweile 11. Programm des Duos bieten die beiden Spaßgranaten am Samstag, 1. Oktober 2016 um 20.00 Uhr im Gäste- und Veranstaltungszentrum FORUM DAUN wieder eine gesunde Mischung aus Kabarett, Comedy und Musik. „Durchgangsverkehr - ausgebremst und abgezockt“ betiteln sie ihr neues Programm. Diesmal schlüpfen die beiden Damen in die Rolle deutscher Gesetzeshüterinnen. Dabei bringen sie dem Publikum auf charmante Art und Weise bei, was man im Straßenverkehr lieber tunlichst vermeiden sollte und berichten auch von waghalsigen Selbstversuchen. Dabei haben sich die beiden Damen selbst im Laufe der Jahre einiges zu Schulden kommen lassen, überwiegend wirft man ihnen Unfug und groben Schabernack vor, mit bissigen Sprüchen sollen sie wiederholt ahnungslose Zuschauer im Lachmuskelbereich tätlich angegriffen haben. Darüber hinaus zwingen sie mit ihren Programmen ihr Opfer - das unbedarfte Publikum - durch den Einsatz äußerst spitzer Zungen dazu, ernste Mienen durch lächelnde Gesichtsausdrücke zu ersetzen. Durch die Verwendung von Maskierungen und falschen Namen machen sie sich die Menschen gefügig und versetzen sie durch kabarettistischen Scharfsinn und komödiantischen Klamauk in einen drogenähnlichen Zustand. So trifft man das Duo nicht selten auch unter den Pseudonymen Tineke, Christel, Britta und Gundula an. Diese bewährten Bühnenfiguren sind selbstverständlich wieder mit von der Partie. Christel Müller aus Kalenborn-Scheuern kombiniert wie immer tiefkatholische Eifeler Schläue mit weltfraulichem Gehabe, was ihr aber nur selten gelingt. Die 7-jährige Tineke deckt als Schülerlotsin die Tücken des Straßenverkehrs auf und Britta versucht verzweifelt ihren heißgeliebten Führerschein zurückzubekommen, den sie durch übermäßigen Alkoholgenuss und diverse Verkehrssünden verloren hat. Das neue Programm führt das Publikum in gewohnter Weise unterhaltsam und „lachlastisch“ durch den Abend und garantiert eine Spritztour auf der Überholspur - fernab des gesetztestreuen Alltags. Eintrittskarten sind im Vorverkauf zum Preis von 18,35 EUR bei allen Vorverkaufsstellen von Ticket Regional oder im FORUM DAUN, Tel. 06592 951312 oder 951313 erhältlich! Daun-Weiersbach Sitzung des Ortsbeirates Am 16.08.2016, 19.00 Uhr, findet im Bürgerhaus Weiersbach eine Sitzung des Ortsbeirates statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1.Einwohnerfragestunde 2. Haushalt 2017 3. Seniorentag am 25.09.2016 4. St. Martin 2016 5. Dorffest im Rahmen des Mountainbike-Rennens am 10.09.2016 6.Verschiedenes gez. Konrad Junk, Ortsvorsteher Hinweis: Durch Änderung der Rennstrecke können wir die Biker schon ab 09.00 Uhr in Weiersbach begrüßen, so dass unser Dorffest ebenfalls zu diesem Zeitpunkt beginnt. Daun - 6 - dockweiler Überprüfung der Öl- und Gasfeuerungsanlagen für 2016 Die wiederkehrende Überprüfung der Abgaswege/Abgasmessung der Öl- und Gasfeuerstätten durch den Schornsteinfeger wird von mir und meinem Meister voraussichtlich ab dem 22. August 2016 in der Ortsgemeinde Dockweiler durchgeführt. Im Verhinderungsfall oder bei Terminwunsch wenden Sie sich bitte an: Schornsteinfegermeister Peter Schumann, Am Wichberg 13, 54576 Hillesheim, Tel.: 06593 9426, E-Mail: [email protected]. gillenfeld Gedenktaler 1000 Jahrfeier Gillenfeld 1000 Jahre Gillenfeld - aus diesem feierlichen Anlass wurde der Gillenfelder Gedenktaler gestaltet und in Zusammenarbeit mit der Firma Simm geprägt. Die Münzen können im Gemeindebüro zu den normalen Öffnungszeiten, Dienstag - Samstag, 09.30 - 11.30 Uhr, besichtigt und bestellt werden. Die Münzen werden in limitierter und nummerierter Auflage geprägt. Ausgabe 32/2016 Mit dem Erwerb der „Gillenfelder Festplakette“ erbringen nicht nur unsere Besucher sondern auch wir als Gillenfelder einen bedeutsamen Beitrag zum Gelingen unseres Festes. Unser einzigartiges Fest bleibt mit der Plakette bei uns allen in Erinnerung und ermöglicht es uns, auch das Morgen „1000 Jahre Gillenfeld - En Jeheschnis, jesta, hout un moa“ guter Dinge in den Blick zu nehmen. Die Festplakette kann ab sofort im Gemeindebüro, im Pfarrbüro, bei der Volksbank, der Kreissparkasse und in den Gillenfelder Gaststätten zu einem Preis von 5,00 € erworben werden. Zudem gehen in den nächsten Tagen engagierte Gillenfelder/-innen von Haus zu Haus und bieten Ihnen die Festplakette zum Kauf an. Dabei können Sie auch daran denken, dass Sie ein besonderes Geschenk an Ihnen nahestehende oder besondere Menschen sein kann. Fahnen zur 1000-Jahrfeier Gillenfeld Die Fahnen zur 1000-Jahrfeier können im Gemeindebüro zu den üblichen Öffnungszeiten, Dienstag - Samstag, 09.30 - 11.30 Uhr, persönlich, per Telefon unter 06573 720 oder per Mail „[email protected]“ bestellt werden. Der Kostenbeitrag beträgt 20,00 € pro Fahne. Es stehen 2 Varianten in der Größe 90 x 150 cm zur Wahl: Die Jubiläumsvariante oder 300 Stück Jubiläumstaler in 999 Feinsilber, ca. 11 g mit Zertifikat 28,00 € zuzüglich Etui für 2,50 € zum Gesamtpreis von 30,50 €. 30 Stück Jubiläumstaler in 333 Gold, ca. 11 g mit Zertifikat für 295,00 €, mit Münzdose und Etui. 30 Stück Jubiläumstaler in 999 Gold, ca. 11 g mit Zertifikat für 695,00 €, mit Münzdose und Etui. Der Taler zeigt auf der Vorderseite das Gillenfelder Wappen und auf der Rückseite die Gillenfelder Kirche. Im Rahmen des Festwochenendes (10. und 11. September 2016) findet an beiden Tagen ein Schauprägen in mittelalterlicher Münztechnik mit dem Fallhammer vor der Kreissparkasse statt. Der drei Meter hohe und rund 500 kg schwere Fallhammer wurde zwischen dem 14. und 16. Jahrhundert zum Prägen von Münzen und Medaillen benutzt. Die Wirkungsweise der sehr massiven Maschine ist so einfach wie beeindruckend. Ein Gewicht von 42 kg fällt nach unten, schlägt auf einer der münzgroßen Fläche auf, auf die ein passender Metallrohling gelegt wurde. Je nach Fallhöhe entspricht dies einem Aufschlagsdruck von rund 30 bis 50 Tonnen. Mit lautem Knall entsteht zwischen dem Ober- und Unterstempel bei einem „Schlag“ ein kleines Kunstwerk in Silber oder Zinn. Jeder Besucher hat die Möglichkeit, sich eine Gedenkmünze in Zinn schon ab 4,00 € selbst prägen zu lassen. Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindebüro/Touristinformation, Am Markt 5, Tel. 06573 720 oder Mail: ortsgemeinde.gillenfeld@ online.de. Festplakette zur 1000-Jahr-Feier Gillenfeld Ab sofort erhältlich Für Sie als Gillenfelder und als Besucher der 1000-Jahr-Feier haben wir eine Festplakette entworfen. Die Festplakette wurde aufwändig von Hand in vielen Stunden ehrenamtlicher Arbeit hergestellt. Mit ihr erhalten Sie ein Erinnerungsstück an die 1000-Jahr-Feier und gleichzeitig die Eintrittskarte für beide Festtage. Sie können jetzt schon mit dem Erwerb der Festplakette bekunden und ein Zeichen dafür setzen, dass Sie unser aller Aktivitäten unterstützen möchten und bei der 1000-Jahr-Feier dabei sein wollen. die Gillenfelder-Wappen-Variante. Tafeley zur Gründung Gillenfelds Wir feiern 1000 Jahre Gillenfeld mit einer Tafely für die Gillenfelder auf dem Festplatz zu Gillenfeld am 9. September 2016 um 19.00 Uhr! Seid gegrüßet, edle Dame und edler Herr, tafeln und schmausen Sie mit uns auf dem Festplatz. Nach einem festlichen Umtrunk erwartet Sie ein Gaumenschmaus in mehreren Gängen. Landherrentrunk zum Willkommen Vom Laib geschnittenes Stück mit Zwiebelschmalz Knusprig gebackenes Holzofenbrot mit Schmalz von Gänsen und Schweinen, Röstzwiebeln und feinen edlen Gewürzen Stücke von der Sau am Feuerspieß Schweinerippen oder Grillschinken mit Kappes Tertisch Schnaps von der Magd Gebranntes aus Obst von Eifler Streuobstwiesen Bauernnachtisch Kostenbeitrag in Höhe von 30,00 € pro Person - Anmeldung erforderlich. Anmeldungen nimmt das Gemeindebüro unter der Tel. 06573 720 oder per Mail [email protected] entgegen. hinterweiler Überprüfung der Öl- und Gasfeuerungsanlagen für 2016 Die wiederkehrende Überprüfung der Abgaswege/Abgasmessung der Öl- und Gasfeuerstätten durch den Schornsteinfeger wird von mir und meinem Meister voraussichtlich ab dem 22. August 2016 in der Ortsgemeinde Hinterweiler durchgeführt. Im Verhinderungsfall oder bei Terminwunsch wenden Sie sich bitte an: Schornsteinfegermeister Peter Schumann, Am Wichberg 13, 54576 Hillesheim, Tel.: 06593 9426, E-Mail: [email protected]. Daun - 7 - Mückeln Einladung zum dritten Arbeitsgruppentreffen nach der Zukunftskonferenz Termin: 16. August 2016, 19.00 Uhr, Bürgerhaus, Kleiner Saal Als ein Ergebnis der Zukunftskonferenz wurden regelmäßige Treffen der Arbeitsgruppen mit dem Ortsgemeinderat und dem Ortsbürgermeister vereinbart. Ziel dieser Treffen ist die nachhaltige Fortführung der initiierten und angefangenen Projekte. Eine gewisse Systematik ist nach den Worten des Ortsbürgermeisters dabei unerlässlich um die Projekte spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch und terminiert (SMART) einzuordnen. Die Gruppensprecher informieren das Plenum über die bisherigen Aktivitäten in den Arbeitsgruppen. Fast alle haben bereits konkrete Projekte eingeleitet, zumindest haben schon Treffen stattgefunden. Diesen Prozess wollen wir im Hinblick auf die bevorstehenden Gemeinschaftsaufgaben weiter stärken und fortführen. Deshalb sind alle Gruppensprecher und weitere Interessierte herzlich zum Treffen eingeladen. Es geht konkret um die Planung der nächsten Schritte nach der Kirmes und dem Erntedankfest. Erwin Steffes Ortsbürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 02.08.2016 Rechnungsprüfungsausschuss: Nach der am 20.01.2016 geänderten Hauptsatzung der Ortsgemeinde Mückeln ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen. Der § 2 lautet wie folgt: § 2 Ausschüsse des Ortsgemeinderates. 1. Der Ortsgemeinderat bildet folgenden Ausschuss: a) Rechnungsprüfungsausschuss mit drei Mitgliedern. Für jedes Ausschussmitglied kann ein Stellvertreter gewählt werden. Die Mitglieder des Ausschusses werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt. Als Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses wurden folgende Ratsmitglieder gewählt: Stefan Breiling, Ingo Otten und Klaus Botzet. Stellvertreter sind Sascha Steffes und Hermann-Josef Letsch. Informationen, Wünsche, Anregungen Der Vorsitzende informierte über folgende Angelegenheiten: Verzichtserklärung zum gesetzlichen Vorkaufsrecht der Ortsgemeinde, Projekt IT GardenVillage, initiiert durch Heike Boomgaarden, Stand Breitbandversorgung (Umstellungsprobleme einzelner Kunden). Fragen aus dem Kreis der Ratsmitglieder: Ordnungsgemäße Grabherrichtung, Änderung an der Eingangstür zum großen Saal im Bürgerhaus für Rollstuhlfahrer, Verbleib von Dekorationsmaterial im großen Saal des Bürgerhauses bei Veranstaltungen der Ortsvereine, Entsorgung von geringen Mengen Erdaushub, Mäharbeiten auf gemeindeeigenen Grundstücken. Beratung und Beschlussfassung einer Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz Nach einer Information durch die Verbandsgemeindeverwaltung Daun ergeben sich durch die Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) jede Menge Fragen hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Handhabung kommunaler Aufgaben/Leistungen. Die Regelungen des § 2 b UStG enthalten viele unbestimmte Rechtsbegriffe, die somit viele Unklarheiten und Fragen aufwerfen. Mit Blick auf die noch ausstehenden Klarstellungen und Erläuterungen seitens der Finanzverwaltung empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und die Mittelrheinische Treuhand GmbH den Ortsgemeinden daher eine Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG abzugeben. Danach findet § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung (also die bisherige Regelung über die Nichtbesteuerung) für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 aufgeführte Leistungen weiterhin Anwendung. Beschluss: Die Ortsgemeinde Mückeln erklärt, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n. F. für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll. Ausgabe 32/2016 Jagdgenossenschaft Mückeln Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jagdvorstands der Jagdgenossenschaft Mückeln vom 02.08.2016 Beratung und Beschlussfassung einer Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG Der Jagdvorsteher informierte über ein Schreiben des GStB. Demnach besteht im Gefolge der mit § 2 b des Umsatzsteuergesetzes vollzogenen Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand künftig auch Umsatzsteuerpflicht bei der Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften. Bisher waren nur Eigenjagdbesitzer von Eigenjagden steuerpflichtig. Mit Blick auf die noch ausstehenden Klarstellungen und Erläuterungen seitens der Finanzverwaltung empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund den Jagdgenossenschaften daher eine Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG abzugeben. Danach findet § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung (also die bisherige Regelung über die Nichtbesteuerung) für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 aufgeführte Leistungen (Jagdpacht einschließlich Nebenleistungen für Wildverbiss und Beitrag zur Wildschadensverhütung) weiterhin Anwendung. Beschluss: Die Jagdgenossenschaft Mückeln erklärt, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n. F. für sämtliche nach dem 31.12. 2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll. Verschiedenes Information zu: Abgrenzung verpachtete Wildäcker, Verschmutzungen an Wirtschaftswegen Bekanntmachung einer Satzung Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Mückeln Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich §2 Friedhofszweck §3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften §4 Öffnungszeiten §5 Verhalten auf dem Friedhof §6 Ausführen gewerblicher Arbeiten 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften §7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit §8 Särge/Urnen §9 Grabherstellung § 10 Ruhezeit § 11 Umbettungen 4. Grabstätten § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten § 13 Reihengrabstätten § 13 a Gemischte Grabstätten § 14 Urnengrabstätten § 15 Ehrengrabstätten 5. Gestaltung der Grabstätten § 16 Wahlmöglichkeit § 17 Allgemeine Gestaltungsvorschriften 6. Grabmale § 18 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften § 19 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften § 20 Errichten und Ändern von Grabmalen § 21 Standsicherheit der Grabmale § 22 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale § 23 Entfernen von Grabmalen 7. Herrichten und Pflege von Grabstätten § 24 Herrichten und Instandhalten von Grabstätten § 25 Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften § 26 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften § 27 Vernachlässigte Grabstätten 8. Leichenhalle § 28 Benutzen der Leichenhalle 9. Schlussvorschriften § 29 Alte Rechte § 30 Haftung § 31 Ordnungswidrigkeiten § 32 Gebühren § 33 Inkrafttreten Daun Der Ortsgemeinderat Mückeln hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in der Sitzung vom 05.07.2016 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. 1. Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Ortsgemeinde Mückeln gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof. §2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Ortsgemeinde Mückeln. (2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Ortsgemeinde Mückeln waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Ortsgemeinde Mückeln. §3 Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vergleiche § 7 BestG -. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Grabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Ortsgemeinde in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekanntgemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig werden sie bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten - soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen, bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Ortsgemeinde auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. 2. Ordnungsvorschriften §4 Öffnungszeiten (1) Der Friedhof ist während des Tages bis zum Beginn der Dunkelheit für den Besuch geöffnet. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten des Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend versagen. §5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter zehn Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; ausgenommen sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von - 8 - Ausgabe 32/2016 zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung, b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste, anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, d) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren, e) Druckschriften zu verteilen, f ) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen, h) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen, i) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. (5) Die Anlieferung und das Verwenden von Trauergebinden, Kränzen, Blumengestecken und ähnlichem Grabschmuck, welche nicht aus natürlichen, biologisch abbaubaren Materialien bestehen, ist nicht gestattet. Solcher Grabschmuck kann im Wiederholungsfall bei seiner Anlieferung durch Gewerbetreibende von der Friedhofsverwaltung zurückgewiesen werden. Nicht erlaubt sind Kunststoffe aller Art mit Ausnahmen der Vasen und Grablichter. §6 Ausführen gewerblicher Arbeiten (Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondere auf die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (BGBl. I S.3075) und auf die §§ 4 ff. der Gewerbeordnung verwiesen.) (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach § 42 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42 a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten vom 27.10.2009, GVBl. S. 355 abgewickelt werden. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. (3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. (4) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen. (5) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen. (6) Unbeschadet des § 5 Abs. 3 Buchstabe c dürfen gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof nur während den Öffnungszeiten gemäß § 4 Abs. 1 durchgeführt werden. In den Fällen des § 4 Abs. 2 sind gewerbliche Arbeiten ganz untersagt. Ausnahmen sind nur für die Bestattungsinstitute möglich. Die Schlüssel, die durch die Friedhofsverwaltung ausgegeben wurden, dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden. (7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht hindern. Bei Beendigung oder Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen sauberen Zustand zu bringen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf dem Friedhof Abraum nur an den dafür vorgesehenen Stellen ablagern. Gärtnerische Abfälle sind zu sortieren. Abgebaute Denkmale, Einfassungen, Fundamente und Platten sind von den Steinmetzfirmen in jedem Fall mitzunehmen und zu deren Lasten bis zum Wiederaufbau zwischen zu lagern bzw. zu entsorgen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofes gereinigt werden. Bei der Grabpflege ist der § 5 Abs. 3 zu beachten. Daun 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften §7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt § 14. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Erdwahl- oder Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über ein Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu einem Jahr in einem Sarg bestattet werden. §8 Särge/Urnen (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. (3) Es sind nur Urnen aus Weißblech oder einem leicht verrottbaren Material zulässig. §9 Grabherstellung (1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,50 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Die Gräber für Urnenbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (5) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. § 10 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen und Aschen von Verstorbenen im Alter bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt 20 Jahre. Die Ruhezeit für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr beträgt für Leichen und für Aschen 30 Jahre. § 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Ortsgemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden. (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Ortsgemeinde ist bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. - 9 - Ausgabe 32/2016 (5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmens bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. 4. Grabstätten § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten für Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres (Kindergräber) b) Reihengrabstätten für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr c) Urnengrabstätten als Reihengrabstätten (2) Die Zuweisung der Grabstätten regelt die Friedhofsverwaltung. (3) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. § 13 Reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. (2) Es werden eingerichtet: a) Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr, b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr. (3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs. 5 und des § 13 a - nur eine Leiche bestattet werden. (4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird drei Monate vorher veröffentlicht und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gemacht. (5) Die Grabstätten haben folgende Maße: Reihengräber a) für Kinder bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres Länge: 1,10 m, Breite: 0,70 m b) für Verstorbene ab dem fünften Lebensjahr Länge: 2,00 m, Breite: 0,80 m § 13 a Gemischte Grabstätten Ein Einzelgrabfeld nach § 13 Abs. 2 Buchst. b) kann in ein Grabfeld mit gemischten Grabstätten umgewidmet werden. Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung belegte Einzelgräber (§ 13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden kann. Die Grabstätte gilt hinsichtlich der zweiten Bestattung als Urnenwahlgrabstätte nach § 14 Abs. 3. Die Dauer des Nutzungsrechts der Grabstätte richtet sich nach der Ruhezeit der ersten Bestattung. Die zusätzliche Beisetzung einer Asche darf im Einzelfall nur dann erfolgen, wenn die verbleibende Ruhezeit nach der ersten Bestattung noch mindestens 15 Jahre beträgt. § 14 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden in Urnenreihengrabstätten. (2) Urnenreihengrabstätten sind Aschestätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. (3) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (4) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. Daun - 10 - (5) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. (6) Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Urnenwahlgrabstätte wiederverliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. (7) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf die Kinder, c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter bzw. Mütter, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister, f ) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 9 Satz 2 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (9) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (10) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. Eine Erstattung der gezahlten Nutzungsgebühr wird ausgeschlossen. (11) Die Urnengrabstätten haben folgende Maße: Urnenreihengrabstätten: Länge 1,00 m, Breite 0,70 m. § 15 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. 5. Gestaltung der Grabstätten § 16 Wahlmöglichkeit (1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften (§§ 17 und 26) und Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften (§§ 19 und 25) eingerichtet. (2) Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften sind in einem Belegungsplan festgelegt. (3) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller, ob diese in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit besonderen Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für eine Grabstätte mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflichtung, die Gestaltungsvorschriften dieser Friedhofssatzung einzuhalten. Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist durch den Antragsteller zu unterzeichnen. (4) Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, wird eine Grabstätte im Friedhofsteil mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften zugeteilt. § 17 Allgemeine Gestaltungsvorschriften Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. 6. Grabmale § 18 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften (1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt. Ausgabe 32/2016 (2) Liegende Grabmale (Grabplatten, Abdeckung mit Kies) sind nur zugelassen, wenn ein Drittel der Grabfläche für gärtnerische Anlagen zur Bepflanzung frei bleibt. Ganze Abdeckungen sind nicht zulässig. Urnengräber sind hiervon ausgenommen. (3) Auf Grabstätten für Erdbestattung sind Grabmale mit folgenden Maßen zulässig: a) Reihengrabstätten für Verstorbene bis zu fünf Jahren 1. Stehende Grabmale Höhe bis 0,80 m, Breite bis 0,70 m 2. Liegende Grabmale Länge bis 0,50 m, Breite bis 0,50 m b) Reihengrabstätten für Verstorbene über fünf Jahre 1. Stehende Grabmale Höhe bis 1,05 m, Breite bis 0,80 m 2. Liegende Grabmale Länge bis 0,60 m, Breite bis 0,60 m (4) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: Urnenreihengrabstätten 1. Stehende Grabmale: Höhe bis 0,70 m 2. Liegende Grabmale: Größe 0,40 m x 0,40 m (5) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 4 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen, soweit er es unter Beachtung des § 17 für vertretbar hält. § 19 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften (1) Die Ortsgemeinde hält Rasengrabfelder für Erd- und Urnenbestattungen vor. Die versiegelten Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften sind nur liegend und aus Naturstein (Basalt) und in vertiefter Schrift zulässig. Das liegende Grabmal darf nicht einbetoniert werden und hat mit der Oberkante der Grasnarbe abzuschließen. (2) Die Grabfelder werden für Erdbestattungen (Reihengräber) und Urnenbeisetzungen (Urnenreihengräber) ausgewiesen. Die liegenden Grabmale haben folgende Maße: a) Reihengrabstätte: Breite 0,50 m, Länge 0,50 m b) Urnenreihengrabstätte: Breite 0,50 m, Länge 0,50 m § 20 Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass das Vorhaben der gültigen Friedhofssatzung entspricht. (2) Der Anzeige sind beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung. (3) Für die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (4) Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der vollständigen Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung in dieser Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes gegen die Friedhofssatzung geltend gemacht werden. Vor Ablauf des Monats darf begonnen werden, wenn die Friedhofsverwaltung schriftlich die Übereinstimmung mit der geltenden Friedhofssatzung bestätigt. (5) Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist. § 21 Standsicherheit der Grabmale Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. § 22 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal - im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst -. Verantwortlich dafür ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte (§ 13/§ 14) gestellt hat; bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. Daun - 11 - (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen) treffen; wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Ortsgemeinde Mückeln ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 23 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. § 23 Entfernen von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen nicht binnen drei Monaten abholen, geht es entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen. 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten § 24 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 18 hergerichtet und dauernd in Stand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. Unzulässig ist es, die Grabstätten mit Bäumen und großwüchsigen Sträuchern mit einer Wuchshöhe über 1,50 m zu bepflanzen. Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG), bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. (3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen. (4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden. (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet. § 25 Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften (1) Die Grabfelder (Erd- und Urnenrasengräber) werden als ebenerdige Rasenfläche angelegt. Bäume und Sträucher sind nicht zugelassen. Außerhalb der Vegetationszeit (von Allerheiligen bis Ostern) sind einfacher Grabschmuck, sowie Grableuchten auf den Grabplatten erlaubt. (2) Die Herrichtung und Instandhaltung der Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften ist ausschließlich Sache der Ortsgemeinde Mückeln. § 26 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen (§ 24 Abs. 1 Satz 4 ist zu beachten). Ausgabe 32/2016 § 27 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten oder einebnen lassen. (2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweis auf der Grabstätte. 8. Leichenhalle § 28 Benutzen der Leichenhalle (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (zum Beispiel Unfalltod) Ausnahmen möglich sind. (2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. (3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes. 9. Schlussvorschriften § 29 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften, mit der Maßgabe, dass nur noch eine einmalige Verlängerung möglich ist. (2) Im Übrigen gilt diese Satzung. § 30 Haftung Die Ortsgemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. § 31 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) den Friedhof entgegen der Bestimmungen des § 4 betritt, b) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt (§ 5 Abs. 1), c) gegen die Bestimmungen des § 5, Satz 1 verstößt, d) eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 6 Abs. 1), e) Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11), f ) die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht einhält (§ 18 Abs. 2 und 3), g) als Verfügungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 20 Abs. 1 und 3), h) Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§ 23 Abs. 1), i) Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§§ 21, 22 und 24), j) Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet (§ 24 Abs. 6), k) Grabstätten entgegen §§ 24 und 25 bepflanzt, l) Grabstätten vernachlässigt (§ 27), m) die Leichenhalle entgegen § 28 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 EUR geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) vom 24.5.1968 (BGBL I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. Daun - 12 - § 32 Gebühren Für die Benutzung des von der Ortsgemeinde verwalteten Friedhofs und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. § 33 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung vom 15.03.2012 und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Mückeln, den 04.08.2016 gez. Erwin Steffes, Ortsbürgermeister L. S. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. oberstadtfeld Einladung zum Bürgertreff Der nächste Bürgertreff findet am 17. August 2016 wie gewohnt um 15.00 Uhr in der alten Schule in Oberstadtfeld statt. Kuchenspenden werden wie immer gerne unter Tel.-Nr. 06596 1087 entgegengenommen. Helferfest 1000 Jahrfeier Nachdem unser Jubiläumsfest ein toller Erfolg war möchte ich mich bei allen Helferrinnen und Helfern recht herzlich bedanken und zu einem Helferfest im Bürgerhaus Oberstadtfeld einladen. Alle, die in irgendeiner Weise zum Gelingen unserer 1000 Jahrfeier beigetragen haben, auch unsere Sponsoren, sind herzlich willkommen. Da möglichst alle Helfer an diesem Fest teilnehmen können, haben wir die Urlaubszeit und Hallenbelegung berücksichtigt und so den 5. November 2016 festgelegt. Bitte notiert euch vorab den Termin, es folgt zum späteren Zeitpunkt eine Einladung. Hubert Molitor Ortsbürgermeister sarMersbach Schnelles Internet für Sarmersbach In der Ortsgemeinde Sarmersbach ist die Breitbanderschließung erfolgt: Seit Ende April 2016 sind dort Übertragungsraten von bis zu 100 Mbit/s möglich. Der Ausbau der Breitbandversorgung in Sarmersbach wurde gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete - und im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung“ (PAUL), mitfinanziert durch Bund und Land im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Ausgabe 32/2016 steineberg Auszug aus der Niederschrift der Ortsgemeinderatssitzung vom 28.07.2016 Beschlussfassung über die Auftragsvergabe „Eingehende Überprüfung“ der Vulcano-Infoplattform Sachverhalt: Alle 5 Jahre ist eine kleine und alle 10 Jahre eine große Überprüfung der Vulcano-Infoplattform vorgeschrieben. Die Verbandsgemeinde hat drei Angebote von Ingenieurbüros für die anstehende große Überprüfung eingeholt, die die durchzuführenden Arbeiten feststellen sollen. Das günstigste Angebot beläuft sich auf ca. 7.000 Euro (IngBüro IBS, Alflen). Anmerkung: Die Vertragsbindung der Vulcano-Infoplattform läuft in 2017 ab. Beschluss: Einer Auftragsvergabe wurde nicht zugestimmt, da die Ortsgemeinde keinerlei Vorteile durch die Vulcano-Infoplattorm hat. Zunächst wird die Verbandsgemeindeverwaltung Daun um Prüfung gebeten, in welcher Höhe eine Bezuschussung der entstehenden Kosten erfolgen kann. Erstellung der Haushaltsplanentwürfe für das Haushaltsjahr 2017 Sachverhalt: Der Ortsgemeinderat beriet über den Haushaltsplanentwurf. Die im Haushaltsplan 2016 noch nicht in Anspruch genommenen Mittel werden durch die Verbandsgemeinde in das Haushaltsjahr 2017 übertragen. Weitere Ausgabenplanung für 2017, die unbedingt erforderlich ist: • DachsanierungBürgerhaus • AnbauBürgerhaus(Materiallager), • SanierungVulcano-Infoplattform • Heckenschnitt • FreischneidermitBürste • FertigstellungDorfplatz • Grillhütte Planung der Neugestaltung Dorfplatz Sachverhalt: Der Ortsbürgermeister informierte über den aktuellen Sachstand. Zurzeit werden Elektroinstallationen in Eigenleistung durchgeführt. Danach erfolgt der Wasseranschluss. Weiter sind für August/September das Anbringen einer Bodenrinne unter dem Tor (Gerätehaus) sowie die Erstellung der Mauer- und Pflasterarbeiten geplant. Informationen des Ortsbürgermeisters Abschluss der Arbeiten am Bürgerhaus Sachverhalt: Die bezuschussten Arbeiten am Bürgerhaus sind abgeschlossen. Der barrierefreie Zugang ist fertiggestellt. Der Ortsbürgermeister hat der Verbandsgemeindeverwaltung eine Auflistung der ehrenamtlich geleisteten Arbeiten vorgelegt. Vorstellung der geplanten Dachsanierung und Anbau des Bürgerhauses in 2017 Sachverhalt: Im Zusammenhang mit dem Anbau des Bürgerhauses soll auch die notwendige Dachsanierung durchgeführt werden. Der Ortsbürgermeister erörterte zwei Varianten der Ausführung des Anbaus. Nach Vorlage der verschiedenen Ausbaumöglichkeiten berät der Ortsgemeinderat über die Erstellung/Durchführung. Informationsveranstaltung „Dorfentwicklung mit Zukunft“ (Konzepte zum Erfolg) am 27.10.2016 Sachverhalt: Die Akademie Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz führt zu der Thematik „Dorfentwicklung mit Zukunft - Konzepte zum Erfolg“ eine Veranstaltung am 27.10.2016 in Gillenfeld durch. Interessenten können gemeldet werden. Breitbandinternetversorgung Sachverhalt: Der Ortsbürgermeister wurde auf die Problematik der Breitbandinternetversorgung in den Randbereichen des Ortes hingewiesen. Gemäß Vertrag der Fa. INEXIO wurde eine Versorgung bis zu 50 Megabit zugesichert. Die Fa. INEXIO hat bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen, dass in den Randbereichen die Höchstleistungen nicht erreicht werden. Ein Regressanspruch besteht nicht. Daun - 13 - Ausgabe 32/2016 Verschiedenes Seniorentag Sachverhalt: Die Gesamtorganisation und der Gesamtablauf wurden besprochen. Müllablagerung auf Gemeindeflächen/Grundstücken Sachverhalt: Der Ortsgemeinderat wurde darüber informiert, dass in der Vergangenheit immer häufiger Rasen- und Heckenschnitte, Steine, Mutterboden u. a. auf Gemeindegrundstücken abgelagert wurden. Dies ist nach Ansicht der Ortsgemeinderatsmitglieder nicht statthaft. utzerath Mitteilungen und Hinweise RWE Projekt „Aktiv vor Ort“ Spielplatz: Aufgrund des Alters verschiedener Spielgeräte und damit verbundenem technischem Rückstand, bestand hier Handlungsbedarf. Einiges an Formalitäten, erfolgreichen Gesprächen und Vorbereitungen, danach ein paar Arbeitseinsätze und das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen. Durch den tatkräftigen Einsatz der Ratsmitglieder und einigen anderen Helfern sowie finanzieller Unterstützung von RWE Deutschland AG (2.000,00 EUR) als auch Beigaben anderer Gruppierungen und Personen, wurde die komplette Maßnahme für die Ortsgemeinde kostenneutral umgesetzt. Im diesjährigen (ersten) Schritt wurde der größte bemängelte Punkt die Bockrutsche - entfernt, Erdarbeiten durchgeführt, ein Kletterturm beschafft und aufgestellt. Wir bedanken uns im Namen der Ortsgemeinde und aller Spielplatznutzer recht herzlich bei RWE Deutschland AG, Ulrich Stäbler aus Hörscheid - dem RWE-Mitarbeiter „vor Ort“ und bei dem gesamten Teilnehmerkreis, für den sichtbaren Anteil am Ergebnis. Grüngut Sammelstelle: Ein Angebot, um den Bürgern das Verbringen von Grüngut zu erleichtern. Lediglich Abfälle aus dem Garten, Rasen-, Sträucher- und Heckenschnitt sind gestattet! Durch wiederholt betriebenen Missbrauch fällt es uns immer schwerer, diese Einrichtung aufrecht zu erhalten. Wohl das Harmloseste ist - vermutlich aus Bequemlichkeit - Heckenschnitt einfach im Umfeld abzuladen; hierunter befindet sich aber auch anderes Material. Es wird sich die Mühe gemacht, Unrat über den Zaun oder durch den Wald zum Lagerplatz zu schaffen. Zuletzt wieder eine Palette, eine Tür und Blumenkübel. Weiterhin wurden auch Plastiktüten entsorgt. Fast ausschließlich Dinge, die auch problemlos über die Hausmüllabfuhr - ohne Zusatzkosten entsorgt werden können. Diese Missstände wurden zum Teil von aufmerksamen Mitbürgern beobachtet und mitgeteilt. Es wird hiermit unmissverständlich darauf hingewiesen, dass wir bei einem erneuten derartigen Vorfall den Verursacher ermitteln lassen. Die Folgen daraus sollten bekannt sein. Schnelles Internet: Die Genehmigung zum Maßnahmebeginn wurde erteilt und die Tiefbauarbeiten (20 KV-Leitung und Leerrohr-Verlegung) - im Auftrag von RWE bzw. Westnetz - befinden sich in der Umsetzung und sollten bis Jahresende abgeschlossen sein. Der Termin für die technische Fertigstellung und mögliche Nutzung wird unmittelbar nach Bekanntwerden mitgeteilt bzw. wird in einer zeitnahen Infoveranstaltung mit weiteren Details vermittelt. Bis dahin wird empfohlen, den hiernach erst möglichen Anbieterwechsel zunächst abzuwarten; Altverträge sollte man nicht selbst im Vorfeld kündigen und auch keine Anpassung mit neuer Bindungsfrist eingehen. Nach Abschluss eines Vertrages mit dem neuem Anbieter (wenn gewünscht), wird dieser den Wechsel für seine neuen Kunden vornehmen. Erhard Annen, Ortsbürgermeister Dieser Zustand war vielen Wallenbornern ein Dorn im Auge, aber vor allem drei Mitbürger wollten sich damit nicht abfinden und schritten zur Tat. Dazu muss man wissen, dass der Ort reich an kohlensäurehaltigen Quellen ist - neben dem Wahrzeichen des Dorfes „Brubbel“, dem wallenden Born. Zuerst, quasi als Generalprobe, sanierten die drei rüstigen Rentner einen am Ortsrand gelegenen so genannten ‚Felddrees‘, der seitdem besonders vielen Wanderern und Touristen Erfrischung bietet. Die Wiederherstellung des alten Sauerbrunnens, dem „Drees“, gestaltete sich dann etwas aufwändiger als vielleicht anfangs geplant. So brauchte es viele Anläufe, um aus den zahlreichen brubbelnden Rinnsalen die ursprüngliche und originale Quelle einigermaßen zu lokalisieren. Auch von wiederholten Rückschlägen ließen sie sich nicht entmutigen. Wie Archäologen auf der Suche nach wertvollen antiken Gegenständen, wurde Schritt für Schritt die Dreesquelle immer weiter eingekreist. Nach einem halben Jahr war es dann geschafft. Lohn der Mühen und der ausdauernden Arbeit ist der nun in neuer Pracht sprudelnde Wallenborner Drees, der auch schon wieder rege vor allem von den Kindern des Dorfes - genutzt wird. Matthias Scholzen, Edgar Clemens und Willi Marek haben damit der Gemeinde wieder ein schönes Kleinod geschaffen - und auch einen Ort, an dem sich wunderbar entspannen lässt. Hilfeleistung dabei erfuhren sie unter anderem von mehreren Unterstützern aus dem Ort, die Geräte und Material zur Verfügung stellten. Auch vom Ortsbürgermeister gibt es ein dickes Lob für diese Aktion. „Ich freue mich außerordentlich über dieses ehrenamtliche Engagement, von dem die Gemeinde nachhaltig profitiert,“ so Günter Mehles. Er bedankt sich ausdrücklich bei Matthias, Edgar und Willi sowie den anderen, die mit Rat und Tat zur Seite standen. wallenborn Wallenborner Dorfdrees ist saniert Alter Drees in neuem Glanz Viele Jahrzehnte gab es in Wallenborn einen viel benutzten Sauerbrunnen - hier versorgten sich die Einwohner stets mit frischem Dreeswasser, zur Erfrischung, vor und nach der Feldarbeit und als Grundsubstanz für manches einheimische Rezept. Bis dann vor knapp zwanzig Jahren im Rahmen von Verschönerungsarbeiten, die nebenbei noch viel Geld verschlangen, die Quelle so beschädigt wurde, dass dieses Wasser eigentlich nicht mehr richtig trinkbar war. So fristete der Drees seit dieser „Operation“ ein trauriges Schattendasein. weidenbach Vertretung des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Herbert Theisen wird in der Zeit vom 15. August bis zum 27. August 2016 vom 1. Beigeordneten Herbert Etzig vertreten. Der telefonisch unter 06599 1227 zu erreichen ist. Daun - 14 - Geburten - eheschliessunGen Eheschließung In der Zeit vom 29.07.2016 bis zum 04.08.2016 hat im Standesamt Daun das folgende Paar die Ehe geschlossen: 29.07.2016 Maria Elisabeth Becker und Martin Kaspers, Gefeller Weg 2, 54552 Sarmersbach Geburten In der Zeit vom 29.07.2016 bis zum 04.08.2016 wurde im Standesamt Daun die Geburt folgender Kinder beurkundet: 27.07.2016 Annabell Trauden, weiblich Isabell Maria Gustävel und Harald Trauden, Kölner Straße 4, 54576 Hillesheim 27.07.2016 Amelie Hergert, weiblich Angelina Hergert und Christian Bernhardt, Erlenstraße 7, 54578 Berndorf 27.07.2016 Leon Seifried, männlich Anastasia Seifried geb. Wochmin und Waceslav Seifried, Am Sauerbrunnen 1, 54550 Daun 28.07.2016 Tom Luca Kohns, männlich Michaela Kohns geb. Mohr und Benjamin Kohns, Bahnhofstraße 43, 56766 Ulmen 28.07.2016 Marius Ernst, männlich Stephanie Ernst geb. Thull und Markus Ernst, Pulvermaarstraße 56, 54558 Gillenfeld 28.07.2016 Lennart Rackers, männlich Stefanie Rackers-Schopp geb. Schuster und Marco Gerhard Rackers, Kalenborner Weg 6, 56759 Laubach 30.07.2016 Kati Retterath, weiblich Barbara Anne Retterath geb. Goeden und Klaus Retterath, Auf dem Leber 1, 53520 Müllenbach 31.07.2016 Alina Melcher, weiblich Melanie Melcher und Patrick Laux, Grabenstraße 19, 56653 Wehr 31.07.2016 Mila Schmalz, weiblich Nicole Schmalz geb. Hecken und Christian Schmalz, Hauptstraße 12, 56767 Uersfeld 01.08.2016 Silas Barg, männlich Lilli Barg geb. Dirksen und Peter Barg, Gartenstraße 12, 54578 Walsdorf 01.08.2016 Leonard Eirich, männlich Olga Eirich geb. Zubkova und Heinrich Eirich, Starenweg 4, 54576 Hillesheim 23.06.2016 Ida Bauer, weiblich in Wittlich Sabrina Bauer geb. Brost und Andreas Bauer, Auf der Ebest 10, 54550 Daun 14.07.2016 Luisa Silke Thönnes, weiblich in Wittlich Silke Ingrid Thönnes geb. Willmes und Carsten Thönnes, Am Firmerich 2, 54550 Daun wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch zur Vollendung des 70. Lebensjahres am 19.08. Herrn Peter Hommes, Nerdlen, Hauptstr. 8 a zur Vollendung des 75. Lebensjahres am 14.08. Frau Margarethe Thömmes, Niederstadtfeld, Hauptstr. 22 am 16.08. Frau Helena Weiler, Niederstadtfeld, In der Holl 2 zur Vollendung des 81. Lebensjahres am 15.08. Herrn Josef Jehnen, Darscheid, Im Dreesflur 23 am 18.08. Herrn Alfred Frey, Üdersdorf, Aarleystr. 4 zur Vollendung des 82. Lebensjahres am 13.08. Frau Anneliese Lanser, Schalkenmehren, Zum Scheid 23 am 18.08. Frau Inge Meinert, Hinterweiler, Im Langenhof 1 zur Vollendung des 83. Lebensjahres am 18.08. Frau Susanna Schüller, Dockweiler, Dauner Str. 13 zur Vollendung des 84. Lebensjahres am 13.08. Frau Erika Rock, Strotzbüsch, Siebenbachstr. 35 zur Vollendung des 87. Lebensjahres am 14.08. Frau Zylla Rothe, Demerath, Brunnenstr. 1 zur Vollendung des 89. Lebensjahres am 15.08. Frau Franziska Kronibus, Daun, Lavastr. 5 zur Vollendung des 92. Lebensjahres am 16.08. Herrn Bernhard Ehlen, Mückeln, Kierweg 7 Ausgabe 32/2016 gesundland Vulkaneifel Maare-Mosel-Lauf 2016 ein Sportevent für jeden! Ein Lauf, eine Region und jede Menge sportliche Facetten - das ist der Maare-Mosel-Lauf im GesundLand Vulkaneifel! Am Samstag, dem 27. August 2016 kommt in Gillenfeld traditionell eine riesige und dennoch familiäre Laufgemeinschaft zusammen. Allen gemein ist der Spaß an der Bewegung. Mitmachen kann vom Profiläufer bis zum Wanderer jeder, denn das Organisationsteam rund um Inge Umbach hat ein vielseitiges Streckenangebot entwickelt: Halbmarathon - gelaufen wird teilweise auf einer alten Bahntrasse, über das Dauner Viadukt, durch einen Eisenbahntunnel, vorbei am Schalkenmehrener Maar etc. Eine Route voller Highlights. 10.000 Meter-Lauf Verläuft auf dem Maare-Mosel-Radweg und begeistert beim Laufen mit einer „kleinen“ Runde entlang des Schalkenmehrener Maars. Jedermann-/Jugendlauf Auf 7 km dürfen Jugendliche und Neu-Läufer auf dem Maare-MoselRadweg zwischen Schalkenmehren und Gillenfeld ihr Können zeigen. Walking und Nordic-Walking Gewalkt wird auf 7 km zwischen Schalkenmehren und Gillenfeld, entlang des Sangweihers und dem Bahnhof Udler. Schülerläufe Der Lauf für Schüler zwischen dem Radweg und der Schule in Gillenfeld. Die Schüler können 800 m oder 1600 m absolvieren. Bambinilauf 300 m rund um die Schule in Gillenfeld. Eine Herausforderung für die kleinsten Nachwuchssportler. GesundLand Strecke In der Ruhe liegt die Kraft! Naturgenuss pur auf 7 km zwischen Mehren und Gillenfeld mit Entspannungselementen zwischendurch! Die GesundLand Route hebt sich von den anderen Läufen dadurch ab, dass hier auch gewandert oder gewalkt werden kann. Außerdem gibt es keine Zeitmessung und keinen Siegesdruck. Im Vordergrund steht die Freude an der Bewegung und an der ursprünglichen Landschaft. Ein Lauf für die ganze Familie. Jeder, der beim GesundLand Lauf dabei ist, bekommt im Ziel ein hochwertiges Multifunktionstuch im GesundLand-Design - egal, wie schnell er unterwegs war! Alle Läufe beginnen um 17.00 Uhr! Für eine einfache Anreise zu den jeweiligen Starts gibt es ab 15.30 Uhr einen kostenlosen Bustransfer ab Gillenfeld (Feuerwehrhaus). Wichtig: Am Tag des Laufes werden die Startnummern ausschließlich ab 12.00 Uhr in Gillenfeld ausgegeben! Für gute Laune sorgen Trommlergruppen und Stimmungsmacher. Anmeldungen sind bei Inge Umbach unter 06573 99190, [email protected] oder www.maaremosellauf.de möglich. Wettbewerbe und Zeitplan: 17.00 Uhr GesundLand Lauf mit Start an der apranorm Mehren 17.00 Uhr Mädchenlauf (Jahrgänge 2005 und jünger, 800 Meter) 17.15 Uhr Jungenlauf (Jahrgänge 2005 und jünger, 800 Meter) 17.30 Uhr Schülerlauf (Jungen u. Mädchen Jahrgänge 20012004, 1600 Meter) 17.50 Uhr Bambini (Jahrgänge 2009 und jünger, ca. 300 Meter) Alle Bambini-, Kinder- und Schülerläufe starten in Gillenfeld. 17:45 Uhr 10-km-Lauf, Jugend-/Jedermannlauf (7 km) jeweils mit Start Ortsmitte von Schalkenmehren 18.00 Uhr Walking (7 km) mit Start Ortsmitte Schalkenmehren 18.00 Uhr Halbmarathon (ca. 21 km) mit Start TKL in Daun-Boverath Startnummernausgabe und Nachmeldung für alle Läufe: Montag, den 22.08. bis Freitag, den 26.08.2016 von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr in der Laufschule Schritt für Schritt in Ellscheid Freitag, den 26.08.2016 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Foyer der Volksbank RheinAhrEifel in Daun Samstag, den 27.08.2016 ab 12.00 Uhr für alle Läufe: Schule am Pulvermaar in Gillenfeld In eigener Sache Wenn Sie keine Bürgerzeitung bekommen haben ... Reklamationen wegen Nichtzustellung der Bürgerzeitung nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/9147-335, -336, -713 und -716. Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: [email protected] Daun - 15 - Ausgabe 32/2016 Daun - 16 - Rein pflanzlich - die ursprüngliche Heilkraft der Natur! Ihr Landschaftsmentor: Termin: Treffpunkt: Pflanzenheilkunde ist eine der ältesten Heilverfahren. Auch heute nutzen wir die heilenden Wirkstoffe als einzigartiges Geschenk der Natur. In früheren Zeiten wurde die Pflanze als ganzheitliches Wesen wahrgenommen und der Kundige verband das Wissen um die Heilkräfte mit Ritualen und Geschichten. Bei einer entspannten Wanderung rund um das Ulmener Maar tauchen die Teilnehmer mit spannenden Geschichten und Informationen in die ursprüngliche Kraft der Natur ein und erfahren, wie sie diese für ihre eigene Gesundheit nutzen können. Sandra Michels 20. August 2016 Ulmener Maar, Bänke am Steg (Straße: Am Maar) Uhrzeit: 14.30 Uhr Dauer: ca. 2,5 Stunden Teilnehmer: mind. 3 Personen, max. 10 Personen Preis pro Person: 12,00 € Dieses Angebot kann nach Absprache auch für Gruppen an anderen Terminen gebucht werden. Information und Anmeldung: Sandra Michels, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Tel.: 02676 951377 oder 0172 5251632, E-Mail: [email protected] Filmgenuss unterm Sternenhimmel Am 20. August 2016 verwandelt sich die Wiese zwischen Kräutergarten und Lavagarten im Landschaftstherapeutischen Park Römerkessel in Bad Bertrich in ein großes Open-Air-Kino. Gezeigt wird ab 21.30 Uhr die liebevoll erzählte, romantische Komödie „Birnenkuchen mit Lavendel“. Einlass ist ab 20.00 Uhr. Tickets kosten im Vorverkauf 7,- €, an der Abendkasse 9,- €. Inhaber der Gästekarte erhalten Ermäßigung. Erhältlich sind die Eintrittskarten bei der GesundLand Tourist Information Bad Bertrich und bei allen Vorverkaufsstellen von Ticket Regional. Der Film erzählt die Geschichte von der jung verwitweten Louise, die mit vielen Problemen zu kämpfen hat. Dann fährt sie auch noch einen Mann vor ihrer Haustüre an. Pierre, so heißt der verletzte Mann, scheint irgendwie anders zu sein, doch er ist froh, bei Louise ein neues Zuhause zu finden. Louise will ihn jedoch nicht zu nahe an sich heranlassen, sie leidet nach wie vor unter dem Verlust ihres Ehemanns … Alle Zuschauer sind eingeladen, Decken und Kissen mitzubringen, um eine gemütliche Atmosphäre zu schaffen. Für körperlich beeinträchtige Menschen stehen Stühle bereit. Essen und Trinken dürfen gerne zum Picknick mitgebracht werden. Weitere Informationen bei der Tourist Information Bad Bertrich unter der Telefonnummer 02674 932222 oder per E-Mail: bad-bertrich@ gesundland-vulkaneifel.de. Basisqualifizierungen im GesundLand Vulkaneifel Das GesundLand Vulkaneifel bietet an zwei Terminen das Seminar „Einführung in die Therapeutische Landschaft & Salutogenese“ an. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, die Basisqualifizierung, die am 23. September von 14 bis 18:00 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Ulmen und am 8. November von 08:30 bis 12:30 Uhr im Kursaal Manderscheid stattfindet, zu durchlaufen. In diesem kostenlosen Seminar, das von dem Entspannungscoach Anita Otten und Verena Trappe und Rainer Schmitz geleitet wird, lernen die Teilnehmer das Konzept der Therapeutischen Landschaft kennen und erfahren was Salutogenese bedeutet. Bei einem Ausflug ins Grüne erfahren sie außerdem auch direkt die Heilkraft der Natur. So lernen sie, wie sie die eigene Gesundheit und die der Mitarbeiter und Gäste fördern können. Teilnehmen am Seminar kann jeder, eine vorherige Anmeldung beim GesundLand Vulkaneifel ist bis zum 19. September bzw. 4. November 2016 dringend erforderlich. Weitere Auskünfte erteilt Verena Trappe unter der Telefonnummer 06592 951372 oder [email protected]. Ausgabe 32/2016 nachrichten der tourist-information Wiederkehrende Veranstaltungen Montag 14.30 Uhr Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun) 14.00 - 16.30 Uhr „Offener Treff“ im Café Asyl, Bürgerhilfe für Asylsuchende und Flüchtlinge, Haus der Jugend (Alter Bahnhof ), Daun 15.30 und 16.30 Uhr Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun) 18.00 Uhr Rehabilitationssport (Wassergymnastik) des Eifel-Reha Sport e. V. im Warmwasserbecken des Regina-Protmann-Hauses in Daun; Infos 06596 900484. Angebot geht an Betroffene mit durch den Kostenträger vorab genehmigter ärztlicher Verordnung für Rehabilitationssport. Gleichzeitig steht das Angebot aber auch jedem Interessierten offen. 19.00 Uhr Sportabzeichentreff im Wehrbüsch-Stadion, Daun 19.15 Uhr Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun) 20.00 Uhr Tanzen für Fortgeschrittene des SV Neunkirchen-Steinborn, Bürgerhaus Daun-Neunkirchen Dienstag 08.45 und 09.45 Uhr Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun) 15.15 Uhr Yoga des Kneippvereins (Gelände der Fa. Apra norm, Boverath) 15.30 Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun) 17.00 und 18.00 Uhr Lungensportgruppe, Krankenhaus „Maria-Hilf“, Daun (Kneipp-Verein) 18.00 - 19.00 Uhr Rehabilitationssport des Kneipp-Vereins (HKL-Gruppe) im Thomas Morus Gymnasium Sporthalle (Kneipp-Verein) 18.00 Uhr Gymnastik, Wirbelsäulengymnastik und Rückenschule, DRK-Haus, Leopoldstr. 34, Daun Mittwoch 08.30 und 09.30 Uhr Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun) 09.00 - 10.00 Uhr Gymnastik Gr. I Praxis Rinkel-Schmitz (Kneipp-Verein) 14.00, 15.00 und 16.00 Uhr Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun) 14.00 - 15.00 Uhr Übungsgruppe „Neurologische Bewegungsstörungen“ (Maria-HilfKrankenhaus, Multifunktionsraum, 4. Etage), Kneipp-Verein 16.00 - 17.30 Uhr Jugend-Mountainbike-Training SV Darscheid (ab 10 Jahre), Treff: Am alten Bahnhof Daun, Info: 06592 982005 17.00 - 20.00 Uhr Sportschießen, Schießsportanlage Daun-Neunkirchen, Am Sprinkenberg 17.30 Uhr Rehabilitationssport (Wassergymnastik) des Eifel-Reha Sport e. V. im Warmwasserbecken des Regina-Protmann-Hauses in Daun; Infos 06596 900484. Angebot geht an Betroffene mit durch den Kostenträger vorab genehmigter ärztlicher Verordnung für Rehabilitationssport. Gleichzeitig steht das Angebot aber auch jedem Interessierten offen. 19.00 und 20.00 Uhr Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun) Daun - 17 - Donnerstag 11.30 und 15 Uhr Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun) 17.00 Uhr Ausgleichsgymnastik für Frauen ab 40, Turnhalle Grundschule Daun, Veranstalter: TuS 05 Daun 17.30 Uhr Yoga des Kneippvereins (Gelände der Fa. Apra norm, Boverath) 18.00 Uhr Rehabilitationssport (Trockengymnastik) des Eifel-Reha Sport e. V. im Bürgerhaus Daun-Weiersbach; Infos 06596 900484. Angebot geht an Betroffene mit durch den Kostenträger vorab genehmigter ärztlicher Verordnung für Rehabilitationssport. Gleichzeitig steht das Angebot aber auch jedem Interessierten offen. 18.00 Uhr Rehabilitationssport (Wassergymnastik) des Eifel-Reha Sport e. V. im Warmwasserbecken des Regina-Protmann-Hauses in Daun; Infos 06596 900484. Angebot geht an Betroffene mit durch den Kostenträger vorab genehmigter ärztlicher Verordnung für Rehabilitationssport. Gleichzeitig steht das Angebot aber auch jedem Interessierten offen. 19.00 - 20.00 Uhr Coronarsport/ambulante Reha-Herzsportgruppe in der Sporthalle Geschwister-Scholl-Gymnasium, Daun (Kneipp-Verein) 19.15 - 20.45 Uhr Yoga des Kneipp-Vereins Daun (Gelände der Firma Apra norm, Boverath) Freitag 17.30 und 18.30 Uhr Rehabilitationssport (Wassergymnastik) im Seniorenhaus Regina-Protmann (Veranstalter: Kneipp-Verein Daun) Samstag 15.00 - 18.30 Uhr Trommelgruppe (jeden 1. Samstag im Monat), Anmeldung und Infos: Seminarhaus Vulkaneifel, Tel.: 06573 996404 Sonntag 09.30 Uhr Lauftreff, Kurpark Daun 10.00 - 12.00 Uhr Sportschießen, Schießsportanlage Daun-Neunkirchen, Am Sprinkenberg Dauner Kaffeerösterei Wirichstraße 16 a, direkt am Wirichparkplatz, Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch bis Freitag, 10.00 - 18.00 Uhr, Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr und Samstag 10.00 - 14.00 Uhr, 06592 982929. Fahrten mit 18-Sitzer Planwagen und Oldtimer-Trecker Henry Blum, Alte Rossgasse 2 in Daun-Pützborn, 06592 985441. Rundflüge vom Flugplatz Senheld (zwischen den Maaren) bei guter Witterung, ansonsten am Wochenende und an Feiertagen, Auskunft 06592 2976 u. 06592 2755. Schulmuseum Immerath Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr, Gruppen nach Vereinbarung, Anmeldung Denise Wagner-Schumann, Tel. 06573 9526182 oder 0160 97530120, E-Mail schulmuseum.immerath@ vgdaun.de Vulkanhaus Strohn: Dienstag bis Sonntag, 10.00 - 17.00 Uhr; Mo geschlossen; Führungen nach vorheriger Vereinbarung 06573 953721. Bauernmarkt jeden Mittwoch von 09.00 - 13.00 Uhr auf dem Vorplatz FORUM DAUN. Eifel-Vulkanmuseum Daun Dienstag bis Sonntag, 11.00 - 16.30 Uhr; Feiertage 11.00 - 16.30 Uhr geöffnet, Montag geschlossen, Führungen für Gruppen nach Vereinbarung 06592 933219. Galerie Gruppe Rouge (am Laurentiusplatz) geöffnet Freitag 14.00 17.00 Uhr sowie Samstag 10.00 - 13.00 Uhr; außerhalb der Öffnungszeiten auf telefonische Anfrage möglich unter 06592 2494. Galerie Augarde Burgfriedstr. 5, Daun, Tel.: 06592 533; geöffnet 10.00 18.00 Uhr; Ausstellungen siehe besondere Ankündigung. Öffnungszeiten Laurentiusbad Daun Montag 16.00 - 21.00 Uhr (zwischen 18.00 und 19.00 Uhr steht Ihnen das halbe Bad zur Verfügung) Dienstag 07.00 - 08.30 Uhr (zwischen 07.30 und 08.30 Uhr steht Ihnen das halbe Bad zur Verfügung) Ausgabe 32/2016 Mittwoch 07.00 - 08.30 Uhr und 15.00 - 21.00 Uhr (zwischen 07.30 und 08.30 Uhr steht Ihnen das halbe Bad zur Verfügung) Donnerstag 07.00 - 08.30 Uhr 15.00 - 16.30 Uhr Seniorenschwimmen 16.30 - 17.30 Uhr Freitag 07.00 - 08.30 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr An Feiertagen gelten die Öffnungszeiten wie an Sonntagen! Während der Badesaison des Gemündener Maares bleibt das Laurentiusbad an den Wochenenden geschlossen! Ende der Badezeit ist 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Eintrittspreise: Einzelkarten Personen ab 18 Jahren ................................................................................3,00 € Personen bis 18 Jahre, Schüler, Studenten ..........................................2,00 € Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr ............................. freier Eintritt Kurkarteninhaber, Schwerbehinderte mit amtl. Ausweis (mind. 50 %) ...................................................................................2,00 € Gruppenkarten Militär, Schulklassen, geschlossene Jugendgruppen ab 10 Pers. Personen ab 18 Jahren .....................................................................2,00 €/Pers. Personen bis 18 Jahren ....................................................................1,50 €/Pers. Hiervon ausgenommen ist der Dienstsport. Familienkarten 1 Erwachsener, 1 Kind bis 18 Jahre .........................................................4,00 € jedes weitere Kind .........................................................................................1,00 € 2 Erwachsene, 1 Kind bis 18 Jahre ...........................................................7,00 € Einzel- und Familienkarten sind nur am Lösungstag gültig. Mehrfachkarten 20er Karte Personen über 18 Jahren ................................................ 50,00 € * 20er Karte Personen 4 bis 18 Jahre, Schüler/ Studenten mit gültigem Ausweis, Kurkarteninhaber, Schwerbehinderte mit amtl. Ausweis (50 %) ................................ 30,00 € * 50er Karte Personen über 18 Jahren ..............................................110,00 € * 50er Karte Personen 4 bis 18 Jahre, Schüler/ Studenten mit gültigem Ausweis, Kurkarteninhaber, Schwerbehinderte mit amtl. Ausweis (50 %) ................................ 65,00 € * * alle Mehrfachkarten zzgl. ...........................................................5,00 € Pfand Sonstige Gebühren Verlust des Garderobenschlüssels ....................................................... 10,00 € Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.hallenbad.daun.de oder telefonisch unter 06592 2444. Laurentiusbad Daun, Leopoldstr. 14, 54550 Daun 06592 2444 oder 06592 2520 E-Mail: [email protected] Infos: www.hallenbad.daun.de Bis 14. August ist das Laurentiusbad wegen Jahreswartung geschlossen! Danach ist es je nach Wetterlage geöffnet. Infos erhalten Sie über die Internetseite des Hallenbades oder telefonisch. Naturfreibad Gemündener Maar Bei entsprechender Witterung ist das Bad täglich in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr geöffnet! In dieser Zeit ist das Laurentiusbad an den Wochenenden geschlossen! Weitere Infos: 06592 2444 oder 2520! Jugendzentrum Steineberg Öffnungszeiten Schwimmbad (Ende der Badezeit ist 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit) Freitag 15.00 - 18.00 Uhr Samstag 15.00 - 18.00 Uhr (keine Öffnung an Feiertagen) Eintrittspreise: Einzelkarte Erwachsene: 3,00 € Einzelkarte Kinder: 2,50 € Zehnerkarte Erwachsene: 25,00 € Zehnerkarte Kinder: 20,00 € Daun - 18 - nachrichten anderer behörden und stellen Kreisbibliothek des Landkreises Vulkaneifel Freiherr-vom-Stein-Straße 15 a, 54550 Daun Tel: 06592 933-423, Fax: 06592 985033 E-Mail: [email protected] www.vulkaneifel.de Die Kreisbibliothek in Daun hat einen Bestand von rund 48.000 Medien. Zu unserem Medienangebot zählen: Romane, Sachbücher, Lernhilfen für Schüler/-innen, Kinder- und Jugendliteratur, Hörspiele, Musik-CD´s, Sprachkurse, Literatur in englischer und französischer Sprache, Literatur über den Landkreis Vulkaneifel. Mit dem Findus-Internet-Opac stöbern Sie bequem von zu Hause aus in den rund 48.000 Medien der Kreisbibliothek, fragen Sie Ihr Leserkonto ab, merken Sie Bücher vor oder verlängern Sie ausgeliehene Medien. Die Kreisbibliothek gibt es auch zum Download. Mit der Onleihe können Sie bequem e-books, e-audios, e-paper oder e-videos ausleihen, egal wo Sie gerade sind. Öffnungszeiten: Montag: 09:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 10:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 19:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 14:00 Uhr Freitag: 10:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Manöver der Bundeswehr Die zuständige Stelle hat die Durchführung der nachfolgenden Truppenübung mitgeteilt: Art und Name der Übung/Leitung: Erkundungsübung bei Tag/Hauptmann und KpChef Weinen Zeitraum: 17.08.2016 Übungsraum: Pelm, Kirchweiler, Waldkönigen, Steinborn, Rengen Truppenstärke: 10 Soldaten Fahrzeuge: 2 Radfahrzeuge Es handelt sich um eine Übung bei Tag. Die Truppe wurde in die Naturund Wasserschutzgebiete im Übungsraum eingewiesen. Straßenbauarbeiten im Zuge der K 35 in der Ortslage Waldkönigen Wegen Straßenbauarbeiten muss die K 35 in der Ortslage Waldkönigen, in 2 Bauabschnitten, in der Zeit vom 15.08.2016 bis voraussichtlich zum 19.08.2016 für den Verkehr voll gesperrt werden. Im ersten Bauabschnitt muss die K 35 ab der Einmündung K 12/K 35 in Richtung B 421 für den Verkehr gesperrt werden. Eine Umleitungsstrecke wird ab Waldkönigen über Steinborn - Neunkirchen - Daun und die B 421 bis zur Einmündung B 421/K 35 bei Waldkönigen, und umgekehrt ausgeschildert. Im zweiten Bauabschnitt muss die K 35 ab der Einmündung K 12/K 35 in Richtung Hinterweiler für den Verkehr voll gesperrt werden. Eine Umleitungsstrecke für diesen Bauabschnitt wird ab Waldkönigen über die B 421 - Dockweiler - B 410 und die K 36 bis nach Hinterweiler, und umgekehrt, ausgeschildert. Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein bittet die Bevölkerung um Verständnis. Straßenbauarbeiten im Zuge der K 63 zwischen Betteldorf und Zilsdorf Wegen Straßenbauarbeiten muss die K 63 zwischen Betteldorf und Zilsdorf in der Zeit vom 15.08.2016 bis voraussichtlich zum 19.08.2016 für den Verkehr voll gesperrt werden. Eine Umleitungsstrecke für den Verkehr wird ab Betteldorf über Dockweiler - Dreis-Brück und Oberehe bis nach Zilsdorf, und umgekehrt, ausgewiesen. Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein bittet die Bevölkerung um Verständnis. Ausgabe 32/2016 Straßenbauarbeiten im Zuge der K 16 zwischen Mehren und Steiningen Wegen Straßenbauarbeiten muss die K 16 zwischen Mehren und Steiningen in der Zeit vom 15.08.2016 bis vorausichtlich zum 31.12.2016 für den Verkehr voll gesperrt werden. Eine Umleitungsstrecke wird ab der Einmündung B 421/K 16 in Mehren über die B 421 - L 66 - Steineberg - Steiningen, bis zur Einmündung L 66/K 16, und umgekehrt, ausgeschildert. Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein bittet die Bevölkerung um Verständnis. Volkshochschule der stadt daun Volkshochschule der Stadt Daun Studienreise der Volkshochschule Daun nach Schottland Der ausführliche Bericht mit Bild über die Reise vom 24.06. - 04.07.2016 steht im Internet unter www.stadt-daun.de unter Volkshochschule/ aktuelles als Download zur Verfügung. Neuer Deutschkurs ab September für Migrantinnen und Migranten Das Land Rheinland-Pfalz gewährt seit 2002 eine Förderung zur Durchführung von Kursen für Migrantinnen und Migranten. Teilnehmen können alle Menschen mit Migrationshintergrund, unabhängig von Herkunft, rechtlichem Status oder bisheriger Aufenthaltsdauer. Zum 01.01.2005 trat das Zuwanderungsgesetz des Bundes in Kraft. Danach werden vom Bund über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Zuwendungen für Migrationskurse gewährt, die sich vornehmlich an Neuzuwanderer richten. Unbeschadet dessen werden, als zentrale Maßnahme ergänzender Förderung im Bereich der Migration, weiterhin Landeszuwendungen des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MASGD) durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gewährt. Auf Folgendes wird hingewiesen: Personen mit einer Teilnahmeberechtigung für einen Bundeskurs (Bestätigung nach dem Zuwanderungsgesetz) dürfen auch an vom Land geförderten Kursen teilnehmen. Die Anzahl dieser Personen darf maximal die Hälfte der Kursteilnehmer und nicht mehr als 8 Personen pro Kurs umfassen. Auf Antrag der Volkshochschule Daun wurde vom Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (MIFKJF) eine Landeszuwendung für die Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten bewilligt. Die Förderung ist für die Durchführung eines Weiterbildungskurses in der Zeit von September 2016 an mit 100 Unterrichtsstunden vorgesehen. Die Höchstteilnehmerzahl beträgt 15 Personen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen Erwachsene sein. Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Anmeldung: VHS-Geschäftsstelle, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Tel. 06592 939215. „Von Dürer bis van Gogh - Sammlung Bührle trifft Wallraf“ Kulturfahrt zur Ausstellung im Wallraf-Richartz-Museum, Köln Die Volkshochschule Daun und der Kulturkreis Daun e. V. bieten am Samstag, dem 22. Oktober 2016 eine eintägige Kulturreise in das Wallraf-Richartz-Museum in Köln an (http://www.wallraf.museum/). Die Ausstellung mit 70 Meisterwerken bietet einen einzigartigen Überblick an herausragenden Kunstwerken aus den bedeutendsten Epochen von Gotik bis Kubismus. Neben den französischen Impressionisten des 19. Jahrhunderts wie Cézanne, Degas, Monet und Renoir sind auch Meister wie Dürer, Cuyp, Canaletto, Delacroix, Pissarro, Gauguin, van Gogh und Picasso zu sehen. Die bedeutenden Bestände des Museums und die Sammlung Bührle treten hier in einen einzigartigen Dialog. Die Bilder der Stiftung des 1956 verstorbenen Schweizer Rüstungsindustriellen Emil Bührle mit einer Vielzahl von herausragenden Kunstwerken aus den bedeutendsten Epochen der Kunstgeschichte gilt als eine der wichtigsten privaten Sammlungen überhaupt. Sie wird erst wieder ab 2020 in einem Erweiterungsbau des Kunsthauses Zürich für die Öffentlichkeit zu sehen sein. Termin: Samstag, 22.Oktober 2016 Preis: 28,00 EURO, inkl. Reiseleitung, Fahrt, Eintritt und fachkundige Führung Treffpunkt: 08.40 Uhr am Bahnhof in Gerolstein, Gruppenreise in Kleingruppen per Bahn nach Köln Hbf. Das Museum liegt in unmittel- Daun - 19 - barer Nähe des Bahnhofs. rückfahrt: stündlich im Rahmen von Kleingruppen Anmeldungen: verbindlich bis spätestens 1. Oktober 2016 an: Kulturkreis Daun e. V., z. H. Frau Sigrid Jenssen, Tel. 06592 7672; oder per Mail: [email protected]. Anmeldungen, die aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl (30 Personen) nicht berücksichtigt werden können, werden auf einer Warteliste geführt. Aktuelle Informationen: www.kulturkreis-daun.de. Kreatives Gestalten SchreibZeit - Kreatives Schreiben Verschiedenste bunte Impulse regen den Schreibfluss an, eigene Gedichte, Geschichten und Märchen entstehen. In kurzen und abwechslungsreichen Werkstatteinheiten werden literarisches Knowhow, Vokabular und Schreibpraxis angeregt und vertieft. Darüber hinaus besteht im Laufe des Kurses die Möglichkeit, selbst geschriebene Texte vorzutragen, sich in konstruktiven Gesprächen über eigene Schreiberfahrungen auszutauschen und die eigenen Texte zur Diskussion zu stellen. Bei allem steht die Freude am Schreiben im Vordergrund. Bitte bringen Sie Schreibblock und Stifte mit. Neueinstieg ist möglich. Kursnummer: 2010 Kursleiterin: Caroline Rezazada Kurstag: Mittwoch, 19.00 - 20.30 Uhr Kursbeginn: 24.08.2016 Dauer: 8 Einheiten à 2 Unterrichtsstunden Kursgebühr: 60,00 EUR Malen für Anfänger Schritt für Schritt zum eigenen Kunstwerk Entdecken Sie in diesem Kurs die Leichtigkeit, Freude und Lust am Malen. Das Umsetzen von der Idee auf Papier zählt zu den positiven Erfahrungen für Neueinsteiger. Kursnummer: 2030 Leitung: Ilse Pottgießer Dauer: 6 Einheiten à 3 Unterrichtsstunden Kurstag: Donnerstag, 18.00 - 20.15 Uhr Kursbeginn: 08.09.2016 Kursgebühr: 47,00 EUR (Mindestteilnehmerzahl: 7 Personen) Ort: Bürgerhaus Boverath Nähkurs/Daun auch für jugendliche Anfänger/-innen geeignet Leitung: Brigitta van Pütten-Rösler (für Rückfragen: Tel. 06595 900803) Kursnummer 2146, Kurstag: Dienstag, 19.00 - 21.30 Uhr Kursnummer 2145, Kurstag: Montag, 19.00 - 21.30 Uhr Termine werden noch bekannt gegeben Dauer: 4 Einheiten Kursgebühr: 55,00 EUR Ort: Forum Daun Nähmaschine bitte mitbringen Teilnehmerzahl: mind./max. 6 Personen Nähkurs/Gillenfeld auch für jugendliche Anfänger/-innen geeignet Kursnummer: 2154 Leitung: Hildegard Kaster Dauer: 4 Einheiten Kurstag: Donnerstag, 18.00 - 21.00 Uhr Kursbeginn: 01.09.2016 Kursgebühr: 55,00 EUR Ort: Alte Grundschule Gillenfeld Nähmaschinen sind vorhanden Teilnehmerzahl: mind./max. 6 Personen Musik cajon-Kurs für Anfänger in Kooperation mit der Musikschule Vulkaneifel In den letzten Jahren immer beliebter geworden ist ein traditionelles Percussion-Instrument namens Cajon, welches ursprünglich aus Peru stammt und einer einfachen Transportkiste aus Holz gleicht. Mit ihm lassen sich schlagzeugähnliche Sounds produzieren, und nicht umsonst aufgrund der transportfreundlichen Abmaße spielen viele Drummer nebenbei auch Cajon - speziell da, wo wenig Platz herrscht und geringe Lautstärke gefragt ist. Cajons können gegen Gebühr (10,00 EUR) zur Verfügung gestellt werden. Kursnummer: 2806 Leitung: Johannes Koster Kurstag: Mittwoch, 19.00 - 20.00 Uhr Kursbeginn: 31.08.2016 Dauer: 6 Abende Ausgabe 32/2016 Kursgebühr: 50,00 EUR Ort: Geschwister-Scholl-Gymnasium, Nebengebäude (Musentempel) max. Teilnehmerzahl: 10 Gesundheit Yoga (Daun-Boverath) - für Einsteiger mit Vorkenntnissen und Fortgeschrittene Das Wort Yoga bedeutet „verbinden“. Es geht um eine Verbindung von Körper und Geist. Im Yoga lernen Sie durch bewusste Körperarbeit, Lenkung des Atems, Entspannungstechniken und Achtsamkeitsmeditationen, den Blick nach Innen zu richten und sich besser wahrzunehmen. Physische und psychische Blockaden können sich lösen, Körper und Geist werden ruhiger, flexibler, stabiler. Sie kommen in Einklang mit sich selbst. Sie werden klarer, wacher, gelassener, können Ihre Bedürfnisse besser erkennen und Entscheidungen besser fällen. Bitte mitbringen: Matte und eine Decke, ggfs. kleines Kissen, warme Socken, bequeme Kleidung tragen Kursnummer: 3132 Leitung: Anita Mittag-Theisen Dauer: 12 Einheiten à 2 Unterrichtsstunden Kurstag: Dienstag, 19.15 - 20.45 Uhr Kursbeginn: 06.09.2016 Kursgebühr: 75,00 EUR Ort: Bürgerhaus Boverath Yoga (Mehren) Ein Kursangebot der VHS Daun im Rahmen der gemeinsamen Aktion mit der „Apotheken Umschau“ Es ist nie zu spät, um mit Yoga anzufangen! Dabei spielt es keine Rolle, wie alt Sie sind, ob Sie beweglich sind oder wie gut Sie entspannen können. Sie können in jeder Lebensphase mit Yoga beginnen. Die Bewegungsabläufe, Achtsamkeits- und Meditationsübungen lassen sich für Einsteiger in einer großen Bandbreite variieren. Hier lernen Sie die Grundprinzipien des Hatha-Yoga kennen und erfahren, wie Sie durch sanft angeleitete Entspannungs-, Dehnungs- und Konzentrationsübungen zu mehr Gelassenheit und Kraft finden können. Gut für alle, die auf der Suche nach einem alltagstauglichen Weg sind, um wieder mehr im Augenblick anzukommen und die eigene Kraft zu spüren. Vorerfahrungen mit Yoga sind nicht erforderlich. Bitte mitbringen: Matte und eine Decke, ggfs. kleines Kissen, warme Socken, bequeme Kleidung tragen Kursnummer: 3146 Leitung: Anita Mittag-Theisen Dauer: 10 Einheiten à 2 Unterrichtsstunden Kurstag: Mittwoch, 17.00 - 18.30 Uhr Kursbeginn: 07.09.2016 Kursgebühr: 65,00 EUR Ort: Bürgerhaus Alte Schule Mehren Yoga-Kurse (Beinhausen) Es ist nie zu spät, um mit Yoga anzufangen! Dabei spielt es keine Rolle, wie alt Sie sind, ob Sie beweglich sind oder wie gut Sie entspannen können. Sie können in jeder Lebensphase mit Yoga beginnen. - Yoga wirkt auf den inneren und äußeren Menschen - Yoga hilft ins Gleichgewicht zu kommen und darin zu verbleiben - Yoga harmonisiert die Energien für den Lebensweg Yogaübungen am Morgen (Dehnen, Strecken und leichte Körperbewegungen) regen die körperlichen, seelischen und geistigen Energien an für den Start in den Tag. Yogaübungen (einfache Haltungen im Liegen und Sitzen) unterstützen die Entspannung für die Abendruhe. Selbst wer gerade erst beginnt, wird mit Yoga zum Ziel finden können. Bitte nach Bedarf Decke, Kissen, Isomatte mitbringen. Leitung: Tom Haeuser (Anmeldung auch unter Tel. 02692 932536 oder per E-Mail: [email protected] möglich) Dauer: 10 Einheiten à 60 Minuten Nr. 3144: Yoga am Vormittag, Dienstag, 10.00 - 11.00 Uhr, Kursbeginn: 23.08.2016 Nr. 3149: Yoga am Abend, Dienstag, 20.00 - 21.00 Uhr, Kursbeginn: 06.09.2016 Kursgebühr: 50,00 EUR Ort: Gemeindehaus Beinhausen Feldenkrais - Locker werden durch Feldenkrais Die Feldenkrais-Methode wurde entwickelt von dem Physiker Dr. Moshé Feldenkrais als geniale Lern- und Bewegungsmethode, die die lebenslange Lernfähigkeit unseres Gehirns stimuliert und nutzt. Unser Nervensystem wird angeregt, Bewegungsabläufe leichter, effizienter und präziser zu gestalten und eine gute Haltung und Atmung anzustreben. Erfahren Sie, wie Sie durch Bewegung und Selbstwahrnehmung Ihre Handlungen und Ihr Selbstbild optimieren und mit Stress, Schmerz Daun - 20 - oder Behinderung besser umgehen können. Verbessern Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Ihr Wohlbefinden. Entdecken Sie neugierig welche Möglichkeiten noch in Ihnen stecken: beweglich sein - ein Leben lang. Die Dynamik des menschlichen Körpers in Auseinandersetzung mit der Schwerkraft und das neurophysiologische Zusammenspiel zwischen unserem Nervensystem, der Muskulatur und dem Skelett stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Bitte mitbringen: Iso-Matte, evtl. Decke, Handtuch, Socken Kursnummer: 3175 Leitung: Maria Müller, Feldenkraislehrerin Kurstag: Montag, 17.30 - 18.30 Uhr Kursbeginn: 05.09.2016 Dauer: 6 Einheiten Kursgebühr: 45,00 EUR Ort: Klinik am Rosenberg Daun, Schulstraße Feldenkrais - Locker werden durch Feldenkrais Kursnummer: 3179 Leitung: Maria Müller, Feldenkraislehrerin Kurstag: Mittwoch, 19.00 - 20.00 Uhr Kursbeginn: 31.08.2016 Dauer: 6 Einheiten Kursgebühr: 45,00 EUR Ort: Klinik am Rosenberg, Daun, Schulstraße Feldenkrais am Vormittag Bewegung und Entspannung mit der Feldenkrais-Methode Die Übungen finden im Sitzen auf Stühlen statt, daher ist der Kurs besonders für Menschen geeignet, die nicht auf dem Boden liegen können. Kursnummer: 3177 Leitung: Maria Müller, Feldenkraislehrerin Kurstag: Mittwoch, 9.30 - 10.30 Uhr Kursbeginn: 31.08.2016 Dauer: 6 Einheiten Kursgebühr: 45,00 EUR Ort: Kolpinghaus Daun (neben St. Nikolaus-Kindergarten), Burgfriedstraße Fußreflexzonenmassage (FRZ) Die Fußreflexzonenmassage (FRZ) ist eine energetische Massagetechnik, bei der durch die Behandlung der Füße der gesamte Körper beeinflusst werden kann. Gestörte Organ- und Gewebefunktionen des Menschen werden erreicht. Ziel der FRZ ist es, den Menschen ins körperlich-geistig-seelische Gleichgewicht zu bringen. Die Selbstheilungskräfte des Körpers werden aktiviert. Die FRZ kann eigenständig angewendet oder ergänzend zu anderen Heilverfahren eingesetzt werden. Positive Effekte: Harmonisierung der Organe, Schlacken werden ausgeschieden, Muskelverspannungen lösen sich, Durchblutung und Lymphfluss werden angeregt. In diesem Kurs werden Grundkenntnisse über die Reflexzonen und Techniken zur Selbstmassage vermittelt. Bitte mitbringen: Decke, dicke Socken, bequeme Kleidung, Schreibzeug Kursnummer: 3182 Leitung: Margit Wachuda, Entspannungspädagogin Termin: Samstag, 10.09.2016, 09.00 - 13.00 Uhr Kursgebühr: 25,00 EUR Teilnehmerzahl: mind. 10 Personen Ort: Bürgerhaus Boverath Ich beweg mich - Pilates - Vormittagskurs Das sanfte Training bringt schnelle Erfolge Ein Kursangebot der VHS Daun im Rahmen der gemeinsamen Aktion mit der „Apotheken Umschau“ Das Ganzkörpertraining nach Joseph Pilates kombiniert Atemtechnik, Kraftübungen, Koordination und Stretching. Im Zentrum stehen Bauch, Hüften, Po und Rücken, die Körpermitte, im Pilates auch „Powerhouse“ genannt. Pilates kräftigt, entspannt und dehnt auf sanfte Weise die tiefen Muskeln. Der Körper wird straff und geschmeidig, die Haltung aufrecht. Die Bewegungen werden sehr bewusst und mit großer Konzentration ausgeführt. Die Übungen sind sehr effektiv und zeigen rasch Erfolge. Wie intensiv das Training ist, können Sie individuell variieren. Gut für - alle, die sich ein sanftes und effektives Training für den ganzen Körper wünschen. Keine Vorkenntnisse nötig! In jedem Alter geeignet! Es wird barfuß bzw. auf Socken trainiert. Bitte Handtuch und Gymnastikmatte mitbringen. Kursnummer: 3220 Leitung: Andrea Schmitt Kurstag: Donnerstag, 09.30 - 10.30 Uhr Kursbeginn: 15.09.2016 Dauer: 8 Einheiten à 60 Minuten Kursgebühr: 50,00 EUR (MTZ 12 Personen) Ausgabe 32/2016 Ort: Forum Daun, Saal Hunert Ich beweg mich - Pilates - Abendkurs Kursnummer: 3221 Leitung: Andrea Schmitt Kurstag: Donnerstag, 18.00 - 19.00 Uhr Kursbeginn: 15.09.2016 Dauer: 8 Einheiten à 60 Minuten Kursgebühr: 50,00 EUR Begrenzte Teilnehmerzahl (18 Personen) Ort: Kita Thomas-Morus, Daun Ernährung/Kochen Thailändische Küche und Kultur für Anfänger und Fortgeschrittene Thailändische Küche gilt als eine der besten Küchen der Welt und wird in Deutschland immer beliebter, weil sie so gesund und schmackhaft ist! Wenn man über thailändische Küche redet, spricht man über die Gewürze wie Zitronengras, Koriander, Curry-Pasten, Chili, Soja- oder Fischsauce. Die Zubereitung thailändischer Menüs mit verschiedenen Fleisch- und Fischsorten, aber auch vegetarische Menüs stehen auf dem Speiseplan des Kochkurses. Darüber hinaus erfahren die Teilnehmenden viel über die (Essens-)Kultur und Lebensart der Thailänder. Kursnummer: 3710 Leitung: Sureeporn Schwarz Kurstag: Dienstag, 18.30 - 21.30 Uhr Kursbeginn: 06.09.2016 Dauer: 5 Einheiten à 4 Unterrichtsstunden Kursgebühr: 50,00 EUR zzgl. anteiliger Kostenbeitrag für Lebensmittel und Kopien Ort: Realschule plus, Daun Sprachkurse Sprachen lernen an der Volkshochschule Eine Fremdsprache kann man am besten in einer Gruppe lernen! Auch ein vielfältiges Angebot an Selbstlernmaterialien, Audio-CDs oder Lernsoftware werden den „althergebrachten“ Sprachunterricht mit einer erfahrenen Kursleiterin oder Kursleiter und moderner Fremdsprachenmethodik speziell für Erwachsene auch in Zukunft nicht ersetzen! In einer Kursgruppe lernt man voneinander, kann sich gegenseitig motivieren und hat dazu noch Spaß dabei! Gute Laune hilft beim Einprägen von Neuem, wie Sprachforscher herausgefunden haben. Einstufung und Kursberatung Sprachen (nur für Interessenten mit Vorkenntnissen in der jeweiligen Sprache; nur mit Voranmeldung) Lassen Sie sich beraten! Wenn Sie noch keinen der nachfolgenden Kurse besucht haben, aber über Vorkenntnisse aus der Schule oder aus früheren Sprachkursen verfügen, so fällt es Ihnen sicher nicht leicht, in unserem Angebot den Kurs zu finden, der Ihrem Lernstand am ehesten entspricht. Für diesen Fall stehen Ihnen unsere Kursleiter im Rahmen der „Einstufung und Beratung Sprachen“ gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sie haben die Möglichkeit, sich direkt vor Ort über unser Sprachkursangebot zu informieren und sich in unser Kurssystem einstufen zu lassen. So möchten wir Ihnen helfen, den für Sie passenden Kurs zu finden. Selbstverständlich können Sie sich an Ort und Stelle auch gleich für Ihren Kurs anmelden. Die Beratung ist kostenlos. Leitung: Oliver Fehrentz Ort: Thomas-Morus-Gymnasium Daun, Raum 116 Termin: 29.08.2016, 18.00 - 19.20 Uhr Terminvergabe erfolgt bei der Anmeldung. Anmeldeschluss: 26.08.2016, 12.00 Uhr, Tel. 06592 939215 Unser ausführliches Sprachenangebot finden Sie unter www. stadt-daun.de. Arbeit und Beruf Alphabetisierung - Lesen und Schreiben lernen: Info-Abend: Montag, 29.08.2016, 19.30 Uhr, Thomas-Morus-Gymnasium, Raum 116 Aufgrund gewachsener Anforderungen im Erwerbsleben an Lese- und Schreibfähigkeiten sowie an Fähigkeiten im Bereich der Grundbildung (z. B. Umgang mit PC und Medien, Lernen lernen, Rechnen, ökonomische Grundbildung, berufsrelevante Kompetenzen) gehören lese- und schreibschwache Menschen zu den am gefährdetsten Teilnehmer/innen des Arbeitsmarktes. Dies betrifft in Rheinland-Pfalz etwa 350.000 Frauen und Männer, die keine zusammenhängenden Texte lesen oder schreiben können. Die Volkshochschule bietet - je nach Voraussetzungen, Bedürfnissen der Teilnehmer/-innen - ESF- Alpha-/Grundbildungs- Daun - 21 - kurse auf unterschiedlichen Niveaustufen an. Teilnehmende erwerben die Fähigkeit, zunächst leichte Sätze zu lesen und zu schreiben und bauen diese Fähigkeit mit Fortgang des Kurses weiter aus. Unsere Alpha- und Grundbildungskurse werden durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK) des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Wenn Sie in Ihrer Nachbarschaft, im Freundes- oder Bekanntenkreis Erwachsene kennen, die zwar ihren Namen schreiben können, ansonsten aber des Lesens und Schreibens weitgehend unkundig sind, helfen Sie ihnen, indem Sie auf diesen Kurs aufmerksam machen und sie ermutigen, diese Chance wahrzunehmen. Kursnummer: 5005DN Leitung: Oliver Fehrentz Dieser Kurs kann erst ab einer Zahl von fünf verbindlichen Voranmeldungen stattfinden. Der Kursteilnahme geht ein Vortreffen (Situationsanalyse) mit Ihrem Kursleiter voraus. Bitte wenden Sie sich daher bei Interesse vorab an unsere Geschäftsstelle. Kursumfang: 60 Unterrichtsstunden Kurstag: Samstag, 16.30 - 19.00 Uhr, bzw. Sonntag, 15.00 - 17.30 Uhr (jeweils inkl. 15 Minuten Pause) Kursbeginn: September/Oktober 2016 Dauer: 20 Einheiten à 3 Unterrichtsstunden Kursgebühr: keine Schreiben, gestalten und vieles mehr mit MS Office Eine Einführung in die Programme Word, Publisher und Powerpoint aus der Microsoft Office Suite. Schreiben, Gestalten, Formatieren, Editieren, Drucken und Veröffentlichen mit MS Word und Co. für Anfänger mit PC Vorkenntnissen. Zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten von Briefen, Visitenkarten, Faltblättern, Grußkarten und Multimedia Präsentationen. Bitte ein Speichermedium für die Kursunterlagen und Übungen mitbringen (z. B. USB-Stick). Kursnummer: 5131 Leitung: Tom Haeuser (Anmeldung auch unter Tel.02692 932536) Dauer: 4 Einheiten Kurstag: Dienstag, 17.00 - 19.15 Uhr Kursgebühr: 70,00 EUR Ort: Technologie- und Gründerzentrum/Nerdlen-Kradenbach (TGZ) Der ideale Kurs für Smartphones und Tablets Smartphones und Tablets sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie sind ein wichtiges Kommunikationsmittel - und so steigt das Interesse an diesen digitalen Geräten konstant an. Auch Menschen, die ihr Berufsleben weitestgehend ohne Computer verbracht haben, entdecken heute die vielfältigen Möglichkeiten, die Smartphones und Tablets bieten. Im Rahmen des Kurses der VHS Daun bieten wir ein vierteiliges Seminar dazu an. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, mit ihren eigenen Geräten in unserer DV-Anlage im TGZ online zu gehen. Bitte Schreibmaterial und die persönlichen Kennwörter bzw. Passwörter, die für die Registrierung/Anmeldung bei den Online-Diensten erforderlich sind, mitbringen. Für diesen Kurs gibt es angepasste Unterrichtsmaterialien, die am 1. Kurstag auf Wunsch bestellt werden können. Leitung: Tom Haeuser (Anmeldung auch unter Tel.02692 932536) Kursnummer: 5142 Kurstag: Freitag, 11.00 - 13.15 Uhr Kursbeginn: 09.09.2016 Dauer: 4 Einheiten Ausgabe 32/2016 Kursgebühr: 56,00 EUR Ort: Technologie- und Gründerzentrum/Nerdlen-Kradenbach (TGZ) Bilder am PC bearbeiten Fotos vom Urlaub, von Familien- und Vereinsfesten, vom Sonntagsausflug oder auch für diverse Gutachten, für Onlineportale, Internetauftritte usw. sind heutzutage alle digital. Unser Kurs beantwortet die meist gestellten und wichtigsten Fragen dazu: Wie übertrage ich die Kamerafotos auf den PC? Wie drucke ich diese ohne große Kosten aus? Welche Bildbearbeitungsprogramme gibt es für meinen Bedarf? Wie ändert man die Fotos durch Drehen, Beschneiden, Verkleinern? Wie kann man makelhafte Fotos korrigieren und verbessern? Wie lädt man die Fotos ins Internet? Welche rechtlichen Vorgaben muss ich beachten? Voraussetzungen: Windows Grundkenntnisse Die Kursunterlagen werden nur in digitaler Form angeboten; dazu bitte einen USB-Stick/SD-Karte mit mind. 2 GB Speicherplatz mitbringen oder zu Hause über einen Internetzugang downloaden. Kursnummer: 5106 Leitung: Tom Haeuser (Anmeldung auch unter Tel.02692 932536) Kurstag: Dienstag, 17.00 Uhr - 19.15 Uhr Kursbeginn: 06.09.2016 Dauer: 4 Einheiten Kursgebühr: 56,00 EUR Ort: Technologie- und Gründerzentrum/Nerdlen-Kradenbach (TGZ) Finanzbuchführung 1 Systematische und praxisbezogene Einführung in die doppelte Buchführung Der Kurs vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten der Buchführung und gibt Einblick in die steuerlichen Pflichten eines Unternehmens. In zahlreichen Beispielen und Übungsaufgaben aus der betrieblichen Praxis wird das neu erworbene Wissen direkt eingesetzt und geübt. Der Kurs ist geeignet für Männer und Frauen aller Altersgruppen, Einsteiger/-innen ohne Vorkenntnisse in den Bereichen der Buchführung, Teilnehmer/-innen, die vorhandene Kenntnisse auffrischen wollen, Selbständige, Existenzgründer/-innen sowie Auszubildende in der Prüfungsvorbereitung. Kursnummer: 5050 Leitung: Christian Eller Kursbeginn/Termine: 15.10./22.10./05.11./12.11./19.11./26.11./17.12.2016 Stundenumfang: 42 (7 Samstage, 08.00 - 13.00 Uhr, inkl. 1⁄2 Stunde Pause) Kursgebühr: 286,00 EUR zzgl. Unterrichtsmaterial (Kursbuch 22,95 EUR, Übungsbuch 24,95 EUR, ggf. Prüfungsgebühr) Teilnehmerzahl: mindestens 6 Personen Ort: Technologie - und Gründerzentrum Daun/Nerdlen-Kradenbach Änderungen vorbehalten! Geschenkgutscheine Verschenken Sie doch einen Kurs. Die VHS Daun stellt individuelle Gutscheine aus. Anmeldung und weitere Informationen: VHS-Geschäftsstelle, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Tel.: 06592 939215, Fax 06592 939200, E-Mail: [email protected], Internet: www.stadt-daun.de. Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Daun, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Verantwortlich: Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Internet und E-Mail: Postanschrift: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Postfach 11 54, 54343 Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Werner Klöckner übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Reklamation Zustellung bitte an:Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716 E-Mail: [email protected] Daun - 22 - schulnachrichten Bücherausgabe im Schuljahr 2016/2017 Buchausgabe für Teilnehmer an der Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2016/2017 an Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Daun Für alle an der Schulbuchausleihe (entgeltlich und unentgeltlich) des Landes Rheinland-Pfalz beteiligten Schülerinnen und Schüler erfolgt die Ausgabe der Bücher an folgenden Terminen: Grundschule Daun (Klassenraum 2d): Donnerstag, 18.08.2016 15.00 bis 17.00 Uhr Montag, 29.08.2016 16.00 bis 17.00 Uhr Grundschule Dockweiler: Montag, 22.08.2016 08.00 - 12.00 Uhr Grundschule Mehren: Freitag, 19.08.2016 08.30 bis 11.30 Uhr Donnerstag, 25.08.2016 08.30 bis 11.30 Uhr Grundschule Wallenborn und Üdersdorf: Mittwoch, 24.08.2016 09.00 - 14.00 Uhr Die Ausgabe erfolgt in der ehem. Grund- und Hauptschule Niederstadtfeld, Schulstraße 1! Grund- und realschule Plus Gillenfeld: (Mehrzweckraum) Freitag, 26.08.2016 15:00 - 18:00 Uhr Bitte bringen Sie unbedingt den Abholschein mit, um eine Berechtigung zur Entgegennahme der Bücher nachweisen zu können. Sollten Sie selbst den Termin nicht wahrnehmen können, ist Ihnen freigestellt, einen schriftlich Bevollmächtigten unter Vorlage Ihres Abholscheines mit der Buchabholung zu beauftragen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechende Schule. In der Woche der Buchausgabe ist die telefonische Erreichbarkeit nur eingeschränkt gewährleistet. Unterrichtsbeginn an der Berufsbildenden Schule Vulkaneifel Gerolstein Am Montag, 29. August 2016, ist der erste Unterrichtstag des Schuljahres 2016/2017 für die Schülerinnen und Schüler des Berufsvorbereitungsjahres, der Berufsfachschule I und II, der 2-jährigen höheren Berufsfachschule, der Berufsoberschule I und II in Vollzeitform und des Beruflichen Gymnasiums. Unterrichtsbeginn der Dualen Berufsoberschule ist Dienstag, 30. August 2016 um 18:00 Uhr. Zum Besuch der Berufsschule sind alle Jugendlichen verpflichtet, die mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 aus einer allgemeinbildenden Schule entlassen worden sind und - ein Berufsausbildungsverhältnis begründet haben, - ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen sind oder - aufgrund des erworbenen schulischen Abschlusses noch nicht ihre zwölfjährige Schulpflicht erfüllt haben. Für diese Schülerinnen und Schüler beginnt der Unterricht an folgenden Tagen: Montag, 29. August 2016 für die Ausbildungsberufe - handwerkliche Metallberufe (1. Ausbildungsjahr bzw. mit 3 1/2-jährigen Ausbildungsverträgen, Metallbauer, Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik) - industrielle Metallberufe (Industrie-, Zerspanungs-, Konstruktionsund Werkzeugmechaniker 1. Ausbildungsjahr bzw. mit 3 1/2-jährigen Ausbildungsverträgen) - Anlagen-, Maschinenführer (1. Ausbildungsjahr bzw. mit 2-jährigen Ausbildungsverträgen) - Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (2. Ausbildungsjahr bzw. mit 2 1/2-jährigen Ausbildungsverträgen) - Kraftfahrzeugmechatroniker (2. Ausbildungsjahr bzw. mit 2 1/2-jährigen Ausbildungsverträgen) - Mechatroniker (1. Ausbildungsjahr bzw. mit 3 1/2-jährigen Ausbildungsverträgen) Dienstag, 30. August 2016 für die Ausbildungsberufe - Industriekaufleute (1. Ausbildungsjahr bzw. mit 3-jährigen Ausbildungsverträgen) - Kaufleute für Büromanagement (1. Ausbildungsjahr bzw. mit 3-jährigen Ausbildungsverträgen) - Kaufleute im Einzelhandel und Verkäufer (1. Ausbildungsjahr) - Hotelfach- und Hotelkaufleute (1. Ausbildungsjahr), Fachmann/ Fachfrau für Systemgastronomie (1. Ausbildungsjahr), Restaurantfachkräfte (1. Ausbildungsjahr), Köche (1. Ausbildungsjahr), Fachkräfte im Gastgewerbe (1. Ausbildungsjahr) Ausgabe 32/2016 - - Maler und Lackierer (1. Ausbildungsjahr) Elektroniker für Betriebstechnik (1. Ausbildungsjahr bzw. mit 3 1⁄2-jährigen Ausbildungsverträgen) - Elektroniker, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (1. Ausbildungsjahr bzw. mit 3 1⁄2-jährigen Ausbildungsverträgen) - Kraftfahrzeugmechatroniker (1. Ausbildungsjahr bzw. mit 3 1/2-jährigen Ausbildungsverträgen) - Metallbauer (2., 3. + 4. Ausbildungsjahr bzw. mit 2 1/2-jährigen Ausbildungsverträgen) - Konstruktionsmechaniker (2., 3. + 4. Ausbildungsjahr) Mittwoch, 31. August 2016 für die Ausbildungsberufe - Medizinische Fachangestellte - Zahnmedizinische Fachangestellte - Industriemechaniker (3. + 4. Ausbildungsjahr) - Zerspanungsmechaniker (3. + 4. Ausbildungsjahr) Donnerstag, 1. September 2016 für die Ausbildungsberufe - Industriekaufleute (2. Ausbildungsjahr bzw. mit 2- oder 2 1⁄2-jährigen Ausbildungsverträgen) - Kaufleute für Büromanagement (2. Ausbildungsjahr bzw. mit 2oder 2 1⁄2-jährigen Ausbildungsverträgen) - Werkzeugmechaniker (2., 3. + 4. Ausbildungsjahr) Freitag, 2. September 2016 für die Ausbildungsberufe - Elektroniker für Betriebstechnik (2. Ausbildungsjahr bzw. mit 2 1⁄2-jährigen Ausbildungsverträgen) - Elektroniker, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (2. Ausbildungsjahr bzw. mit 2 1⁄2-jährigen Ausbildungsverträgen) Die Auszubildenden der Bauberufe und die Verwaltungsfachangestellten werden in Blockform beschult und schriftlich über den ersten Unterrichtstag benachrichtigt. Für alle anderen Schüler beginnt der Unterricht an dem Termin, der ihnen von ihren Klassenlehrern mitgeteilt wurde. Der Unterricht beginnt um 08:00 Uhr in Gerolstein. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf unserer Homepage www.bbs-gerolstein.de oder fernmündlich unter der Telefonnummer 06591 95660 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr. kindergartennachrichten Kita Thomas Morus Daun Mit Gottes Segen auf neuen Wegen In den vergangenen Wochen bereiteten sich die Vorschulkinder der Kindertagesstätte Thomas Morus intensiv auf ihre Abschiedsfeier vor. Im Vordergrund stand die Vorbereitung des Abschlussgottesdienstes in der Kapelle des Regina Protmann Hauses. Bei ihren Besuchen im Trierer Dom und in der St. Nikolauskirche in Daun fiel ihnen immer wieder die Figur des guten Hirten auf und weckte ihre Neugier. In regelmäßigen Treffen mit Herrn Göbel, Gemeindereferent in der Pfarreien Gemeinschaft Daun, lernten sie die Bibelgeschichte über ganzheitliche Erfahrungszusammenhänge beim Hören, Malen, Basteln, Erzählen und im Rollenspiel kennen. Sie entwickelten ein Bewusstsein, dass Gott ihnen ein Wegbegleiter und Beschützer sein kann. Sie dankten Gott für ihre Kindergartenerfahrungen und sammelten ihre Bitten für die kommende Zeit. All das trugen sie in ihrem Abschlussgottesdienst Gott vor und erfreuten die Eltern und die Gottesdienstbesucher mit ihrem frohen Gesang, ihren aufgeschlossenen, vertrauensvollen und zuversichtlichen Gesprächen und Gebeten. Besonders berührt haben die Segensworte und die Einzelsegnungen der Vorschulkinder durch Herrn Pater Pöping vom Regina Protmann Haus. In dankbarer Erinnerung Das Team der Kindertagesstätte Thomas Morus Daun - 23 - kirchliche nachrichten Kirchliche Nachrichten für die Pfarreiengemeinschaft Daun Samstag, 13.08.2016 - 20. Sonntag im Jahreskreis Bleckhausen 17.30 Uhr Vorabendmesse mit Kräuterweihe und Tauffeier für Johanna Kress Meisburg 17.30 Uhr Vorabendmesse mit Kräuterweihe anschließend Prozession nach Rackenbach Krankenhaus 18.15 Uhr Vorabendmesse Deudesfeld 19.00 Uhr Vorabendmesse mit Kräuterweihe Neunkirchen 19.00 Uhr Vorabendmesse mit Kräuterweihe Sonntag, 14.08.2016 Kirchweiler 09.00 Uhr Wort- und Kommuniongottesdienst mit Kräuterweihe Oberstadtfeld 09.00 Uhr hl. Messe mit Kräuterweihe Rengen 09.00 Uhr hl. Messe mit Kräuterweihe anschließend Gespräch über die evtl. Umsetzung des Altares aus der Thomas-Morus-Kirche nach Rengen Seniorenhaus 09.30 Uhr hl. Messe Daun 10.30 Uhr Wort- und Kommuniongottesdienst mit Kräuterweihe Dockweiler 10.30 Uhr hl. Messe anlässlich des Patronatsfestes des hl. Laurentius mit Kräuterweihe - mitgestaltet von der Chorgemeinschaft Dockweiler/Kirchweiler Weidenbach 10.30 Uhr hl. Messe mit Feier der Goldkommunion und Kräuterweihe Daun 13.30 Uhr hl. Messe in polnischer Sprache Dockweiler 14.00 Uhr Andacht Daun 19.00 Uhr Abendmesse Montag, 15.08.2016 Mariä Aufnahme in den Himmel Dockweiler 18.00 Uhr Rosenkranz in der Bergkapelle Üdersdorf 19.00 Uhr hl. Messe zum Fest Mariä Himmelfahrt mit Kräuterweihe Dienstag, 16.08.2016 Dienstag der 20. Woche im Jahreskreis Dockweiler 17.00 Uhr Rosenkranz Oberstadtfeld 19.00 Uhr hl. Messe Weidenbach 19.00 Uhr hl. Messe Mittwoch, 17.08.2016 - Mittwoch der 20. Woche im Jahreskreis Deudesfeld 09.00 Uhr Frauenmesse Betteldorf 19.00 Uhr hl. Messe Donnerstag, 18.08.2016 Donnerstag der 20. Woche im Jahreskreis Boverath 19.00 Uhr hl. Messe Freitag, 19.08.2016 - Freitag der 20. Woche im Jahreskreis Daun 19.00 Uhr hl. Messe Weiersbach 19.00 Uhr hl. Messe Altar für die Filialkirche in Rengen Die Kirche St. Kunibert in Rengen hat seit vielen Jahren ein Provisorium als Altar. Die Überlegung steht im Raum, den Altar der ThomasMorus-Kirche in Daun nach Rengen zu versetzen, zusammen mit Ambo und Altarkreuz. Im Anschluss an den Gottesdienst am 14. August um 09.00 Uhr soll dazu ein Stimmungsbild erhoben werden. Am Tag zuvor, 13. August, besteht die Möglichkeit um 11.30 Uhr das Original in der profanierten und geschlossenen Thomas-Morus-Kirche noch einmal in Augenschein zu nehmen. Fotos und Fotomontagen, die einen Eindruck über den Altar in neuem Umfeld vermitteln sollen, werden auch schon Tage vorher in der Rengener Kirche ausgestellt sein. Herzliche Einladung zum Pfarrfest in Weidenbach am 13./14. August 2016 Unter unserem Motto „Gemeinsam können wir viel bewegen“ laden wir alle Pfarreimitglieder und Gäste herzlich zu unserem Pfarrfest ein. Samstag, 13. August 2016 19.00 Uhr Eröffnung des Bierbrunnens Gemütliches Beisammensein am Gemeindehaus (mit leckeren Spezialitäten vom Grill) Sonntag, 14. August 2016 10.30 Uhr Feierlicher Gottesdienst mit Goldkommunion des Jahrgangs 1966 anschl. gemeinsames Mittagessen (angeboten werden: Schnitzel mit Jäger-/Rahmsoße und Bohnensalat) ab 14.30 Uhr Kaffee/Kuchen ab 16.00 Uhr Leckeres vom Grill Der gesamte Erlös des Pfarrfestes ist wie immer für unsere Kirche bestimmt. Wir freuen uns, wenn viele kommen und wir gemeinsam einige schöne Stunden miteinander verbringen können, denn auch jeder Verzehr beim Pfarrfest und jede Spende stellt eine Unterstützung dar und trägt maßgeblich zum Erfolg unseres Festes bei. Gemeinsam sind wir stark. Ausgabe 32/2016 Seniorennachmittag: „Wir wollen zu Land ausfahren“ Alle älteren Gemeindemitglieder laden wir zu einer Ausflugsfahrt nach Echternach am Dienstag, dem 20. September 2016, herzlich ein. Wir starten um 12.30 Uhr am Regina-Protmann-Haus. Weitere Haltestellen sind am Michel-Reineke-Platz, an der Post, am Krankenhaus und am Caritashaus. In Echternach besuchen wir die Basilika mit dem Grab des hl. Willibrord. Der Dechant der Kirche wird uns durch die Basilika führen. Wir sehen auch einen Kurzfilm über die bekannte Echternacher Springprozession. Nach einem kleinen Bummel durch das Städtchen geht es dann weiter nach Irrel in das Hotel Koch-Schilt, wo uns Kaffee und Kuchen erwarten. Die Kosten für Fahrt, Kaffee und Kuchen betragen 15,00 € pro Person. Bitte melden Sie sich bald unter der Rufnummer des Kath. Pfarramtes, 06592 958900 an. Pfarreiengemeinschaft Gillenfeld Samstag, 13.08.2016 17.30 Uhr Mehren Vorabendmesse mit Segnung des Krautwischs 17.30 Uhr Strohn Vorabendmesse mit Segnung des Krautwischs 19.00 Uhr Darscheid Vorabendmesse mit Segnung des Krautwischs 19.00 Uhr Strotzbüsch Vorabendmesse mit Segnung des Krautwischs Sonntag, 14.08.2016 09.00 Uhr Brockscheid Hochamt mit Segnung des Krautwischs 09.00 Uhr Schalkenmehren Hochamt mit Segnung des Krautwischs 10.30 Uhr Demerath Hochamt mit Segnung des Krautwischs 10.30 Uhr Gillenfeld Hochamt mit Segnung des Krautwischs Gottesdienst in der Pfarrei Hilgerath Gefell Dienstag, 16.08.2016 18.30 Uhr hl. Messe Eltern-Kind-Programm Spaß an der Eltern-Kind-Beziehung Ein Angebot der Kath. Erwachsenenbildung Fachstelle Prüm. Kinderspielgruppen für Eltern mit Kindern vom Krabbelalter bis 4 Jahre. in Daun - montags von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr Leitung: Marion Schuchardt-Ludwig, Tel. 0152 04907794 - dienstags von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr Leitung: Ulrike Mertes, Tel. 06592 983820 - mittwochs von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr Leitung: Ulrike Mertes, Tel. 06592 983820 Für weitere Informationen oder Anmeldungen wenden Sie sich bitte an die Gruppenleiterin. Dekanat Vulkaneifel Mehrener Str. 1 (Caritashaus), 54550 Daun E-Mail: [email protected] Telefonnr.: 06592 98255-0, Fax Nr.: 06592 98255-19 Öffnungszeiten Sekretariat: Dienstag: 09.30 - 13.30 Uhr Mittwoch: 09.00 Uhr - 14.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 15.00 Uhr Weitere Sprechzeiten des Dechanten Klaus Kohnz ([email protected]), der Dekanatsreferentin Simone Thomas (simone. [email protected]) sowie der Pastoralreferentin Vanessa Buss ([email protected]) nach telefonischer Vereinbarung. Weltladen in kirchlicher Trägerschaft Daun, Burgfriedstraße 13, Tel: 06592 5769966 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 10.00 - 12.30 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr Samstag, 10.00 - 13.00 Uhr Öffnungszeiten der kath. öffentlichen Büchereien in der Verbandsgemeinde Daun Kath. Bücherei Daun an der Nikolauskirche: montags, 16.30 - 18.00 Uhr donnerstags, 15.00 -16.30 Uhr Kath. Bücherei Gillenfeld: montags, 15.30 - 17.00 Uhr donnerstags, 17.00 - 18.30 Uhr Daun - 24 - Kath. Bücherei Kirchweiler: dienstags, 17.00 - 18.00 Uhr und jeweils 1 Std. in Verbindung mit der Sonntagsmesse, an Samstagen eine Stunde vor der hl. Messe, an Sonntagen eine Stunde nach der hl. Messe. Ev. Kirchengemeinde Daun Gottesdienst Sonntags um 10:00 Uhr in unserer Kirche auf dem Burgberg. Am 14. August Gottesdienst mit Prädikant Erhard Schuffenhauer. Kindergottesdienst Ausgabe 32/2016 Dann kommen Sie doch am 3. Freitag im Monat um 20:00 Uhr ins Gemeindehaus! Infos: Monika Beck, Tel.: 06596 900580 Sprechzeiten im Gemeindebüro/Jutta Graev Montags, dienstags, donnerstags und freitags von 09:00 -11:30 Uhr, mittwochs bleibt das Gemeindebüro geschlossen. Tel.: 06592 985143, Fax: 06592 985144 E-Mail: [email protected] Sie finden unsere Kirchengemeinde auch im Internet unter: www.evkirche-daun.de. Pfarrerehepaar Meckelburg Der nächste Kindergottesdienst für Kinder im Alter von 5 - 11 Jahren findet, von 10.00 - 1.001 Uhr, am 2. Oktober im Turmzimmer unserer Kirche auf dem Burgberg statt. Tel. 06592 9570882 E-Mail: [email protected] [email protected] Das Pfarrerehepaar ist bis einschl. 21. August nicht zu erreichen. Kirchlicher Unterricht/Konfirmation Evangelische Öffentliche Bücherei Der neue Konfirmandenunterricht für die angemeldeten Kinder, die zwischen dem 01.07.2003 und dem 30.06.2004 geboren sind, beginnt am 9. September um 14:30 Uhr in unserem Gemeindehaus. Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte im Gemeindebüro. im Evangelischen Gemeindehaus, Berliner Str. 5 Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Dienstag 15.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 16.30 - 18.30 Uhr Sonntag 11.00 - 12.00 Uhr In den Sommerferien (bis 28. August) ist die Bücherei nur mittwochs geöffnet. Während der Öffnungszeiten können Sie die Bücherei telefonisch erreichen: 06592 9570880. Frauenkreis Wir treffen uns jeden 1. Montag im Monat im Gemeindehaus von 09:30 - 11:30 Uhr, bei Kaffee/Tee, sprechen über ein aktuelles Thema und planen gemeinsame Aktivitäten. Infos: Barbara Steinhagen, Tel. 06592 4021. Pfadfinder Die Wölflinge (1.-4. Schulj.) treffen sich montags von 17:00 - 18:30 Uhr, die Jungpfadfinder (5.-7./8. Schulj.) treffen sich ebenfalls montags von 17:00 - 18:30 Uhr, jeweils im Gemeindehaus. Die Pfadfinder (8.-10. Schulj.) treffen sich nach Vereinbarung. Infos: Familie Meckelburg, Tel. 06592 9570882. Bibel- und Gesprächskreis Der Bibelkreis trifft sich dienstags um 20:00 Uhr im Gemeindehaus. Der Bibelkreis pausiert in den Sommerferien. Infos: Pfarrer Frank Meckelburg Seniorentreff Der Seniorentreff findet mittwochs um 14:30 Uhr im Gemeindehaus statt. Geboten werden Spiele, Gymnastik, Gedächtnistraining, Basteln, Singen, Ausflüge, Bingo, seniorenbezogene Informationen u. v. m. Auch Kaffee und selbstgebackener Kuchen gehören dazu. Am jeweils 1. Mittwoch im Monat findet der Seniorentreff nicht statt! Im August macht der Seniorentreff Sommerpause. Wir heißen Sie alle herzlich willkommen. Infos: Karin von Dohlen-Gburrek, Tel. 06592 957719. Tanzgruppe „Tanzen, die fröhlichste Fitness, trainiert Körper und Geist!“ Wir bewegen uns durchgefasst im Kreis, paarweise auf der Kreisbahn oder in lockerer Aufstellung hintereinander. Auch ohne Tanzerfahrung kann man die Tänze schnell erlernen. Wir treffen uns mittwochs von 17:00 - 18:30 Uhr im Gemeindehaus. Infos: Waltraud Rexroth, Tel. 06592 10206. GospelPro Der Chor trifft sich unter der Leitung von Armin Groh, donnerstags um 20:00 Uhr im Gemeindehaus. Alle, die Spaß am Singen und an der Gospelmusik haben, sind herzlich eingeladen mitzusingen. Der Gospelchor trifft sich nach den Sommerferien wieder. Infos: Gemeindebüro Jutta Graev Gemeinsam löffeln statt alleine brutzeln Seniorinnen und Senioren treffen sich einmal im Monat, an einem Freitag um 13:00 Uhr, zu einer gemeinsamen schmackhaften Mahlzeit im Gemeindehaus. Das nächste Essen findet am 26. August statt. Eine Anmeldung im Gemeindebüro oder bei Pfarrer F. Meckelburg ist unbedingt erforderlich. Infos: Gemeindebüro Jutta Graev Frauenzeit Lust auf: * Gespräche über den Glauben und das Leben * gemeinsames Essen * gelegentliche Unternehmungen? Oder wollen Sie sich einfach einmal etwas Gutes tun? Christen für Daun - Evangelische freie Gemeinde Sonntag, 14.08.2016 um 10.00 Uhr Gottesdienst im Forum Daun mit anschl. Stehkaffee Der Gottesdienst findet an jedem 2.Sonntag im Monat statt. Bibelgesprächskreis für junge Erwachsene und für die Gemeinde finden nach Absprache statt. Weitere Informationen www.christenfuerdaun.de www.efg-pruem.de Kontakt Pastor Dirk Staudinger Tel: 06551 965160 E-Mail: [email protected] Ev.-Freikirchliche Gemeinde Zum Sandborn 38 a, 54568 Gerolstein Jeden Sonntag um 10.30 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst. Des Weiteren kann unter Tel: 02653 4378 eine Telefonandacht gehört werden (Dauer etwa 3 Min.). Kontakt: Gerhard Fuchs, Tel: 06592 8618; www.efg-gerolstein.de. Christliche Brüdergemeinde Darscheid Wir laden herzlich zu unseren Veranstaltungen im Bethaus in Darscheid, Talweg 2, ein. Samstag, 13.08.2016 18:00 Uhr Bibelstunde Sonntag, 14.08.2016 10:00 Uhr Gottesdienst Montag, 15.08.2016 18:30 Uhr Kinderstunden in vier Altersgruppen Mittwoch, 17.08.2016 19:00 Uhr Gebetsversammlung Für weitere Fragen oder Informationen stehen wir unter der Telefonnummer 06592 984233 zur Verfügung. Jehovas Zeugen - Daun Königreichssaal Daun-Steinborn, Am Brünnchen 14 Programm für die Zeit vom 14. August bis 21. August 2016 Sonntag, 14. August 2016 10.00 Uhr Biblischer Vortrag Thema: „Königreichsvorkehrung?“ 10.40 Uhr Besprechung anhand des Wachtturms Thema: „Lässt du dich von dem großen Töpfer formen?“ Donnerstag, 18. August 2016 Keine Versammlung im Königreichssaal Daun Daun - 25 - Freitag, 19. Aug. bis Sonntag, 21. Aug. 2016 Kongresszentrum Meckenheim Regionalkongress „Bleibe Jehova gegenüber loyal!“ Wöchentliches Bibellesen: Psalm 102 - 105 Alle Zusammenkünfte sind öffentlich und kostenfrei. Keine Kollekte. Interessierte Personen sind jederzeit herzlich willkommen. Besuchen Sie unsere Internetseite „www.jw.org“. Neuapostolische Kirche Gerolstein Hauptstr. 47 Gottesdienst Sonntag, 09.30 Uhr Auskunft: Tel. 06502 4044622, www.nak-trier.de Jugend aktuell Haus der Jugend Daun www.hdj-daun.de E-Mail: [email protected] Tel. 06592 7669 Öffnungszeiten: Offener Treff: Dienstag bis Freitag, 14.00 - 20.00 Uhr Samstag, 11.00 - 20.00 Uhr Sonntag und Montag geschlossen Fitnessclub Fortitudo: Dienstag bis Samstag, 14.00 - 20.00 Uhr Basketball-AG: Freitag, 15.30 - 17.30 Uhr in der neuen Grundschulturnhalle Angeln für Beginner am 28.08.2016 Ausgabe 32/2016 Trinken zur Verfügung! Mitzubringen ist zudem eine Kühlbox/Kühltasche und wenn vorhanden eine Angel. Sollte keine Angel mitgebracht werden können, sagen Sie uns bitte bei der Anmeldung Bescheid, damit eine gestellt werden kann. Vordergründig ist es unser gemeinsames Ziel, dass die Nachwuchsangler dabei erfahren, dass Angeln weitaus mehr ist, als einfaches Fische-fangen! Vielmehr ist es uns wichtig, den jungen Menschen den waidgerechten Umgang in und mit der Natur und ihren Geschöpfen nahe zu bringen und sie davon zu überzeugen, wie wichtig es auch für ihre Zukunft ist, dass man sorgsam mit unserer Natur umgeht. Wenn wir euer Interesse geweckt haben, steht euch das HDJ Daun gerne für Fragen und Anmeldungen zur Verfügung. Anmeldung bitte bis spätestens Freitag, den 26.08.2016! Die Mitmachwerkstatt beendet ihr neuestes Projekt! Unsere Sommerterrasse ist fertig! Dank unserer Mitmachwerkstatt, kann unser Sprachunterricht jetzt im Freien stattfinden. Nach den Ferien ist die Mitmachwerkstatt wieder jeden Samstag von 12:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. Euer Café Asyl Team. Vereine und Verbände Bauch, Beine, Po Workout für Problemzonen Straffe Beine, flacher Bauch und knackiger Po - wer träumt nicht davon? Doch ausschließlich mit einer kalorienarmen Ernährung lässt sich der Wunsch nach der Traumfigur nicht erfüllen. Begleitend kann hier das richtige Training helfen. Das Workout für Bauch, Beine und Po bietet eine mögliche Lösung für die Problemzonen. Bauch, Beine, Po: Regelmäßiger Workout strafft Haut und Muskeln. Trainierte Muskeln an Bauch, Beinen und Po lassen sich durch ein gezieltes Workout auch ohne stundenlanges Trainingerreichen. Wenn Sie regelmäßig unseren Bauch-Beine-Po-Kurs besuchen, bringen Sie Ihre Muskeln auch so in die gewünschte Form. Positiver Nebeneffekt: Ein Workout für Bauch, Beine und Po ist nicht nur ästhetisch, es wirkt sich zudem gesundheitsfördernd aus. Denn die trainierten Muskeln unterstützen Rückenmuskulatur und Rumpf, beugen Haltungsfehlern vor und schützen Hüft- und Kniegelenke. Bauch Beine Po in Daun 05.09. bis 26.09.2016 (4 Treffen) jeweils von 18.00 - 19.00 Uhr Step-Fit in Daun 05.09. bis 26.09.2016 (4 Treffen) jeweils von 19.00 - 20.00 Uhr Informationen und Anmeldungen unter 06592 950026! Das DRK-Bildungswerk bietet weitere Fitness- und Entspannungskurse in der Region an! Pilates in Daun Gemeinsam mit dem HDJ Daun bietet der ASV Daun am Sonntag, dem 28.08.2016 von 09:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr in Sarmersbach an der „Weiheranlage Rother“ ein Schnupperangeln für interessierte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 15 Jahren an! Für einen geringen Kostenbeitrag von 5,- € pro Person, steht den Kindern, Jugendlichen und ihren Begleitpersonen Essen und Ob Frau oder Mann, schlank oder kräftig, mit körperlicher Vorbelastung oder zur Vorbeugung - Pilates schafft für jedes Alter und jeden Trainingsstand eine Schulung des Körperbewusstseins und eine Verbesserung der Körperhaltung. Pilates fördert die Beweglichkeit und stärkt die Muskulatur! Der Kurs startet am 18.08.2016 und umfasst 5 á 60 Minuten (jeweils von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr). Anmeldungen können gerne unter 06592 950026 angenommen werden! Daun - 26 - Schwimmkurs - Lerne schwimmen beim Roten Kreuz! In unserem Schwimmkurs bereiten wir alle Kinder sehr behutsam darauf vor, sich mit Kälte, Widerstand, Druck und dem Auftrieb des Wassers vertraut zu machen. Ihr Kind lernt durch Laufen, Hüpfen und Springen, sich im Wasserbecken mit Bodenkontakt zu bewegen. Es gewöhnt sich an Spritzwasser, entdeckt wie lustig es sein kann, mit dem Kopf in das Wasser ein- und unterzutauchen. Es lernt die Augen unter Wasser zu öffnen und ganz wichtig, unter Wasser auszuatmen. Ziel des Kurses ist es, am Ende das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ zu erlangen. Dennoch achten wir darauf, keine Prüfungssituation aufkommen zu lassen. Der nächste Kurs findet in Steineberg ab dem 25.10.2016 statt. Anmeldung können gerne unter 06592 950026 oder unter www.bildungswerk.drk.de angenommen werden! LandFrauenverband Vulkaneifel Flugreise nach Apulien Der LandFrauenverband Vulkaneifel unternimmt vom 4. bis 11. Oktober 2016 eine Reise nach Apulien. Es sind 2 Plätze frei geworden. Weitere Informationen bei: Brigitte Willems, Tel.: 06596 523. Kulturkreis Daun lädt Kunstschaffende zur Ausstellung ein „KunstRegional 2016 - Malerei - Grafik - Plastik“ Der Kulturkreis Daun stellt vom 17. November bis zum 8. Dezember 2016 in der Volksbank RheinAhrEifel in Daun Werke von Kunstschaffenden der Region aus. Der Verein lädt alle, die sich der Malerei, Grafik oder Bildhauerei widmen, ein, an dieser Ausstellung teilzunehmen und ihre Werke einer breiten Öffentlichkeit zu zeigen. Die eingereichten Werke werden juriert. Anmeldungen bei Kulturkreis Daun e. V., z. H. Frau Sigrid Jenssen, Tel. 06592 7672 oder per Mail: [email protected] sind bis Freitag, den 14. Oktober 2016 willkommen. Die Details der Ausstellungsbedingungen werden Ihnen zugesandt. Sie stehen auch unter www. kulturkreis-daun.de zur Verfügung. Die Eröffnung der Ausstellung findet am Donnerstag, dem 17. November 2016, um 18.30 Uhr in der Volksbank RheinAhrEifel in Daun statt. Der Kulturkreis freut sich auf vielfältige und interessante Werke. Eifelverein Daun Von Kelten, Urpferdchen und dem schwarzen Satan Schon der Titel unserer diesjährigen Freundschaftswanderung mit den Ortsgruppen (OG) Kelberg und Manderscheid sollte Sie neugierig machen und genügend Anlass bieten, an dieser Wanderung am Sonntag, 21. August 2016, teilzunehmen. Lassen Sie sich entführen in uralte Zeiten mit deren Besonderheiten und Geschichten, die sie uns überlassen haben. Die Wanderung unter der bewährten Leitung unserer Manderscheider Freunde führt uns von Eckfeld (Angelweiher) vorbei an keltischen Hügelgräbern ins Liesertal; von dort geht es auf dem „schönsten Wanderweg der Welt“ Lieser aufwärts zur „Hahnerfläch“, zum Eckfelder Trockenmaar mit seinen Jahr Millionen alten Versteinerungen bis zur Burgruine Geisenburg/Freudenstein und später durch die Gemarkung Hilscheid zurück nach Eckfeld. Die Eifelverein OG Daun lädt ihre Mitglieder, interessierte Wanderer und alle Gäste der Region ganz herzlich ein, an dieser Ganztageswanderung teilzunehmen und die Natur und Kultur unserer Vulkaneifel aus nächster Nähe zu erleben. Eine Einkehr im Bauernhofcafé soll das gemeinschaftliche Miteinander beschließen. Leitung: Ingrid Weßelowski, Dagmar Engels, OG Manderscheid Treffpunkt: Forum in Daun, 09.30 Uhr Länge der Strecke: ca. 14 km, mittelschwer Fahrt in Fahrgemeinschaften nach Eckfeld und zurück, Rucksackverpflegung; Anmeldung bis 15.08.2016 erbeten; Ansprechpartner Wanderführer Siegfried Horn, Tel.: 06592 980538 oder [email protected]. Ausgabe 32/2016 seine ersten Starts. Die beiden Doppel waren immer ganz vorne mit dabei, während Daun I durch die Krankheit des bewährten „Grandeur“ auf den noch ganz jungen „Gordon“ zurückgreifen musste und deshalb in den Pflichtwettbewerben startete. Die Ergebisse: Turnier Adenau: Teams: 2. Daun II Einzel L 1. Jannica Bersem 4. Malena Bersem Turnier Trier: Teams: 5. Daun III Einzel L 3. Jannica Bersem 4. Katharina Schwefer 5. Malena Bersem Doppel 1. Christina Lenerz/Tanja Gotthardt Turnier Langenscheid: Teams: 1. Daun II 2. Daun I Einzel L 1. Jannica Bersem 4. Katharina Schwefer 5. Malena Bersem Doppel 1. Chantal Feld/Selina Feld 3. Christina Lenerz/ Tanja Gotthardt Turnier Kurtscheid: Teams: 1. Daun II 2. Daun I Einzel M 1. Jannica Bersem L 1. Malena Bersem 2.Katharina Schwefer Turnier Daun: Teams: Daun I Bezirksmeister Bezirksmeisterschaft Daun II Vizemeister 7. Daun III Einzel M Jannica Bersem Bezirksmeisterin Einzel 10. Katharina Schwefer Einzel L 1. Malena Bersem Doppel 2. Christina Lenerz/ Tanja Gotthardt Vizemeister 3. Chantal Feld/Selina Feld Trainer: Claudia Faßbender, Charlotte Maas, Vera Maas-Lehmberg Angelsportverein Daun 1966 e. V. Im Rahmen der Feierlichkeiten zum 50. Vereinsjubiläum wurden auch folgende Ehrungen von Mitgliedern durchgeführt: 25 Jahre: Hermann Hölzemer, Darscheid, 30 Jahre: Peter Brandenberg, Daun, 40 Jahre: Hans-Jürgen Velten, Üdersdorf und Hans-Joachim Thul, Daun, 45 Jahre: Ewald Thielen, Daun, Rüdiger Ehlend, Daun und Gerold Bretthauer, Daun. Weitere Veranstaltungen des ASV Daun zum Jubiläumsjahr 2016: Am Samstag, dem 20. August findet das 2. Nachtangeln am Gemündener Maar statt. Gastangler sind herzlich willkommen und können daran teilnehmen (begrenzte Platzanzahl). Ein Schnupperangeln/Kinderangeln wird wieder in Sarmersbach am Sonntag, dem 28. August durchgeführt, in Zusammenarbeit mit dem Haus der Jugend Daun. Anmeldungen sowie Rückfragen dazu bitte an das HDJ Daun richten. Am Sonntag, dem 25. September findet am Gemündener Maar das „Großes Stillwasserfischen“ des Bezirks-Sportfischerverbandes Trier e. V. statt. Anmeldungen bitte über den BSV-Trier e. V. (Präsident Bruno Schüller, Tel: 06575 8872). Abschließend möchten wir unsere Vereinsmitglieder auf das große Maarreinigen am Samstag, dem 24. September hinweisen. Treffpunkt ist 09:00 Uhr am Waldcafé. Hierbei werden wir auch die Vorbereitungen und den Aufbau für das Stillwasserfischen dürchführen. Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen, um dieses Event zu meistern. Pützbachtaler Skatfreunde Der nächste Preisskatabend der Pützbachtaler Skatfreunde findet am Montag, 15.08.2016, 19.00 Uhr, in Daun-Neunkirchen im Gasthaus „Neunkirchener Mühle“ statt. Startgeld: 6,00 EUR. Alle Skatfreunde aus nah und fern sind herzlich zum Gewinn der zahlreichen Geldpreise eingeladen. Reit- und Fahrverein Daun Vogelschutzgruppe Darscheid Gute Halbzeitbilanz für Dauner Voltigierer Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung In der ersten Jahreshälfte haben die Voltigierer aus Daun zahlreiche Erfolge zu verbuchen. Zum ersten Mal startete das Team Daun II in der Leistungsklasse L, die drei Einzelvoltigierer stiegen in ihrer ersten Saison schon bald von L nach M auf und das Team Daun III absolvierte Am Donnerstag, dem 01.09.2016 um 19.30 Uhr laden wir alle Mitglieder zur Versammlung in das Naturerlebniszentrum nach Darscheid ein. Eine rege Teilnahme der Vereinsmitglieder ist erwünscht! Daun - 27 - Tagesordnung: Top 1: Begrüßung Top 2: Neuwahl des Vorstandes Top 3: Kassenbericht Top 4: Anschluss Kanal Top 5: Beschlussfassung über Aufnahme Privatkredit Top 6: Jahreskalender 2017 Top 7: Ausblick 2017 Top 8: Verschiedenes Vereinsgemeinschaft Dockweiler Vom 13. bis 15. August 2016 feiert Dockweiler die traditionelle Laurentius-Kirmes am Pfarrer-Hubert-Schmitz-Haus, in diesem Jahr mit einer Cocktailparty mit „DJ Marc“ am Kirmes-Samstag. Programm: Samstag, 13. August 2016 16:30 Uhr Kirmeseröffnung am Pavillon mit Freibier 17:00 Uhr Völkerballturnier mit anschl. Siegerehrung (Anmeldung vor Ort bis kurz vor Beginn möglich) 18:45 Uhr Tanzkurs Rheinländer 21:00 Uhr Cocktailparty mit „DJ Marc“ Sonntag, 14. August 2016 14:00 Uhr Familiennachmittag Spiele für Kinder mit tollen Preisen 15:00 Uhr Kaffee und selbstgebackener Kuchen 16:00 Uhr Konzert mit dem Musikverein Dreis anschl. gemütliches Beisammensein Montag, 15. August 2016 14:30 Uhr Eröffnung des Pavillons 15:00 Uhr die Möhnen laden zum bunten Seniorennachmittag mit Kaffee und Kuchen ein anschl. Kirmesausklang Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen bestens gesorgt! Die Vereinsgemeinschaft Dockweiler wünscht allen Gästen angenehme Stunden und viel Spaß. SG Alfbachtal Ellscheid-GillenfeldSteiningen-Strohn-Udler Vorschau Bezirksliga West 2016/17 Samstag, 13. August 2016, 17.30 Uhr in Dörbach SV Dörbach - SG Alfbachtal Eifelverein Gillenfeld Einladung zur Donnerstagswanderung Der Eifelverein, Ortsgruppe Gillenfeld, lädt zu einer „Jedermann“ Halbtagswanderung am Donnerstag, dem 18. August 2016 ein. Mit unserem Wanderführer Karl-Heinz Schlifter erleben Sie die Ferienregion rund ums Pulvermaar mit ihren verschiedenen Sehenswürdigkeiten. Lassen Sie sich überraschen, wohin die Wanderung Sie führen wird. Viele Ziele stehen zur Auswahl: Pulvermaar, Holzmaar, Dürres Maar, Strohner Märchen, Mürmes, Sangweiher, Määrchen Naturwaldpfad usw. Auf dieser Wanderung werden Sie einige Highlights kennenlernen. Die Wanderung ist für jedermann und der Treffpunkt ist um 14.00 Uhr am „Alten Backhaus“ in der Holzmaarstraße in Gillenfeld. Die Strecke ist ca. 8 km lang, moderat und am Ende ist eine gemeinsame Einkehr vorgesehen. Mit dem Gruß „Frisch auf!“ wünscht der Vorstand allen Teilnehmern einen schönen Tag in der Ferienregion rund ums Pulvermaar. JSG Mehren/Darscheid Neue Jugendspielgemeinschaft „JSG Eifelhöhe“ im Vulkaneifel-Kreis Die Gemeinschaft stärken, den Spaß steigern und Leistungspotentiale fördern bzw. ausreizen - diesem Ziel haben sich die Sportvereine SV Darscheid, DJK Kelberg, SV Mehren, DJK Müllenbach, SpVgg Struth und SV Ulmen verschrieben und zur Saison 16/17 eine neue Jugendspielgemeinschaft gegründet. Sie trägt den Namen „JSG Eifelhöhe“ und wird im ersten Jahr unter der Federführung des Vereins Ulmen geführt, anschließend wird die Verantwortung unter den JSG-Partnern rotieren. In der kommenden Spielzeit werden 2 A-Jugenden, 3 B-Jugenden, 3 C-Jugenden, 3 D-Jugenden und 3 Mädchenteams am Spielbetrieb teilnehmen. Die Jugendmannschaften der Bambini bis E-Jugenden blei- Ausgabe 32/2016 ben unter der Führung der einzelnen Vereine. Mit der Schaffung der neuen JSG sollen die Kinder und Jugendlichen eine gute sportliche Ausbildung und Betreuung erhalten und eine erfolgreiche Perspektive für den Fußballsport entwickeln können. Einigkeit besteht in der neuen JSG darüber, dass Kinder spielen, Freude haben und sich wohl fühlen sollen, dass sie auch trainieren, Leistung bringen und Erfolge feiern wollen. Aber die Ergebnisorientierung müsse hintenan stehen. Leistung wird für wichtig erachtet, sei aber nicht immer mit Erfolg gleichzusetzen und müsse manchmal anders definiert werden. Folgerichtig findet die Vision der neuen JSG-Eifelhöhe ihren Ausdruck in dem Leitsatz: „Wir wollen eine starke Gemeinschaft für beste Leistungen und viel Spaß sein.“ Eifelverein Üdersdorf Traumschleife Dollberge Eine sehr attraktive Wanderung bietet der Eifelverein Üdersdorf an. Sie führt in die Dollberge im neuen Nationalpark Hunsrück-Hochwald. Diese Gegend ist deshalb so interessant, weil sich dort hautnah die Geschichte der Kelten, Köhler und Hüttenleute der Region in einer sehr abwechslungsreichen Landschaft erleben lässt. Die Wanderung führt entlang der Talsperre Nonnweiler, dem größten Trinkwasserreservoir von Rheinland-Pfalz und Saarland, vorbei am restaurierten ‚Züscher Hammer‘, der größten Eisenhütte des Hunsrücks im 17. Jahrhundert zum Highlight der Tour, dem gewaltigen Ringwall von Otzenhausen. Dieser ist eine der größten keltischen Festungsanlagen Europas mit einem Steinwall von heute bis zu 10 m Höhe und einer Länge von 2,5 km. Dazwischen erwarten Sie luftige und aussichtsreiche Streckenabschnitte über den Kamm der Dollberge. Finden Sie sich am Sonntag, dem 14.08.2016, um 09.30 Uhr am Wanderwegweiser gegenüber der Kirche in Üdersdorf ein. Wir bilden Fahrgemeinschaften, bei denen auch nicht motorisierte Interessenten mitgenommen werden können. Diese mittelschwere Ganztagestour mit einer Länge von 11,4 km dauert ca. 4,5 Stunden. Trittsicherheit und rutschfeste Schuhe sind notwendig - vor allem nach/bei Regenwetter. Wanderführer Volker Herrmann freut sich auf viele Mitwanderer. Bitte vergessen Sie nicht, sich bei diesem unter der Telefonnummer 06599 7147 anzumelden! Für die Teilnahme an dieser Wanderung wird selbstverständlich keine Gebühr erhoben. Spvgg Struth Doppelter Pokalsieg beim Verbandsgemeindepokalturnier in Neichen für die Spvgg Struth Die Spielvereinigung Struth hatte am 30.07.2016 die Sportvereine in der Verbandsgemeinde zum traditionellen Verbandsgemeindepokalturnier eingeladen. Im Finale konnte die Spvgg Struth gegen den SV Bongard den Pokal erringen. Die Spvgg Uersfeld/Kaperich erreichte den 3. Platz, die DJK Kelberg den 4. Platz. Bei den Spielen der Seniorenmannschaften konnte die Spvgg Struth das Finalspiel gegen die DJK Kelberg für sich entscheiden und den Pokal gewinnen. Die Spvgg Uersfeld/Kaperich erreichte auch hier den 3. Platz, der SV Bongard wurde 4. Mitteilungen der Parteien cDU-Sprechstunden cDU-Bundestagsabgeordneter Patrick Schnieder Der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder bietet für die Bürgerinnen und Bürger seines Wahlkreises bei Fragen, Anregungen oder Gesprächswünschen Bürgersprechstunden im Wahlkreisbüro in Daun oder nach Vereinbarung an. Terminanfragen richten Sie einfach an Telefon-Nr. 06592 696 (Büro Daun), Telefon-Nr. 030 22771883 (Büro Berlin) oder E-Mail: [email protected]. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: www.patrick-schnieder.de. cDU-Landtagsabgeordneter Gordon Schnieder Der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der CDU-Vulkaneifel und CDU-Kreistagsfraktion, Gordon Schnieder, führt Bürgersprechstunden durch, um bei Problemen helfen zu können. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der CDUKreisgeschäftsstelle unter Telefon: 06592 696 oder E-Mail: [email protected]. Daun - 28 - Junge Union Vulkaneifel Der Vorsitzende der Jungen Union, Thomas Scheppe, steht gerne für Fragen, Wünsche und Anregungen zur Verfügung. Für Gesprächstermine oder Telefonate bitten wir um Kontaktaufnahme über die CDU-Kreisgeschäftsstelle unter Telefon: 06592 696 oder E-Mail: info@ ju-vulkaneifel.de. Senioren-Union Kreisverband Vulkaneifel Für Anliegen und Anregungen steht Ihnen der Vorsitzende der Senioren-Union, Herr Helmut Klassmann, Telefon: 06592 3498, zur Verfügung und freut sich über Ihren Anruf. MdEP Norbert Neuser, SPD Tel./Fax: 06742 804437, E-Mail: [email protected] Bürgersprechstunde der SPD-Landtagsabgeordneten Astrid Schmitt Die SPD-Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt steht allen Bürgerinnen und Bürgern mit persönlichen Anliegen gerne zur Verfügung. In ihrer politischen Arbeit stehen für die Landtagsabgeordnete der Mensch und sein Problem im Vordergrund. Dort, wo es möglich und sachlich gerechtfertigt erscheint, versucht sie, unbürokratisch weiterzuhelfen. Gesprächstermine können mit ihrer Mitarbeiterin Judith Kästner-Hontheimüber das Bürgerbüro in Kirchweiler montags bis freitags von 09.00 - 12.00 Uhr unter Telefon 06595 900453 oder Fax 06595 900454 sowie unter der E-Mail-Adresse: [email protected], vereinbart werden. Informationen zur Arbeit der Landtagsabgeordneten finden Sie im lnternet unter www.astrid-schmitt.de. Ausgabe 32/2016 E-Mail: [email protected] Individuelle Terminabsprachen mit dem Abgeordneten können telefonisch vereinbart werden. Kreisverband Vulkaneifel Edwin Kreitz, Tel. 06593 9808080, Fax. 06593 9807583, E-Mail: e.kreitz@ gruene-vulkaneifel.de, Internet: www.gruene-vulkaneifel.de Fraktion im Kreistag Fraktionsvorsitzender: Dietmar Johnen, Tel.: 06561 948709, Fax: 06561 748710, E-Mail: [email protected] Fraktion im Verbandsgemeinderat Daun Fraktionsvorsitzende: Waltraud Rexroth, Tel.: 06592 10206 E-Mail: [email protected] Grüne Jugend Vulkaneifel Sprecher: Max Groß, Tel.: 02692 2073220 E-Mail: [email protected] DIE LINKE - Kreisverband Vulkaneifel Daun Die Partei DIE LINKE - Kreisverband Vulkaneifel Daun ist für die Bürger des Landkreises Vulkaneifel immer erreichbar. Tel. Kontakt unter 06592 982424 oder 0178 3309829, Kreisvorsitzender Ulli Meyer, Daun. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten unter: [email protected] und Internet: www.die-linke-vulkaneifel.de. Gewerbe- und Verkehrsverein (GVV) Daun - Stadtratsfraktion - SPD-Kreistagsfraktion Vulkaneifel Bei Anregungen und Wünschen können die Bürger der Stadt Daun die Vertreter des GVV im Dauner Stadtrat unter folgenden Telefonnummern erreichen: 3. Beigeordneter Hans-D. Wilhelm 06592 958252 Fraktionsvorsitzender Stefan Minninger 06592 9520-25 Stadtratsmitglied Wolfgang v. Wendt zugleich Geschäftsstelle 06592 980302 Stadtratsmitglied Andreas Mayer 06592 534 Termine für Bürgersprechstunden können vereinbart werden: Bürger Union Vulkaneifel e. V. (BUV) SPD AG60plus Für Informationen, Wünsche und Anregungen stehen zur Verfügung: Elfie Kretzer, Tel. 06592 980451 Maria Surges, Tel. 06558 8545. SPD-Kreistagsfraktion Vulkaneifel - Vorsitzender Jens Jenssen, Tel. 06592 7672, Fax: 06592 9827515, E-Mail: [email protected]. Internet: www.spdfraktion-vulkaneifel.de. FDP - Kreisverband Vulkaneifel Geschäftsstelle der FDP-Vulkaneifel: E-Mail: [email protected], Internet: www.fdp-vulkaneifel.de Kreisvorsitzender und Fraktionsvorsitzender der FDP-Vulkaneifel: Marco Weber Telefon: 0171 3374823, E-Mail: [email protected], Internet: www.marcoweber-eifel.de Zu aktuellen Themen oder regionalen Anliegen, können Sie sich auch direkt mit unseren Mandatsträgern vor Ort in Verbindung setzen: FDP-Fraktion in der Verbandsgemeinde Daun: Alfred Gundert Telefon: 02692 675, E-Mail: [email protected] FDP-Fraktion im Stadtrat Daun: Mariette Geisen Telefon: 06592 9587903, E-Mail: [email protected] Informationen und alle Kontaktdaten der freien Demokraten vor Ort finden Sie auch unter www.fdp-vulkaneifel.de. Bündnis 90/Die Grünen Wahlkreisbüro Corinna Rüffer (MdB) Tel.: 0651 991952-90, Fax: 0651 991952-91, E-Mail: [email protected] Weitere Infos unter: www.corinna-rueffer.de Regionalbüro Dietmar Johnen (MdL) Das Büro des Landtagsabgeordneten Dietmar Johnen, Petersstr. 11, 54634 Bitburg ist Montag und Donnerstag von 09.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie Donnerstag von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Tel.: 06561 948709, Fax: 06561 748710, Geschäftsführender Vorstand: Hans Ludwig, Herman Simon, Frank Kirwel, Winfried Schäfer, Dietmar Weides 1. Vorsitzender: Hans Ludwig (Kreistagsmitglied); E-Mail: h.ludwig@ spedition-ludwig.de 2. Vorsitzender: Hermann Simon (Stadt- und VG-Ratsmitglied Daun); E-Mail: [email protected] Postanschrift: Julius-Saxler-Straße 3, 54550 Daun Tel: 06592 98311455 Fax: 06592 98 311456 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen auf der Homepage: www.bu-vulkaneifel.de. Freie Wähler VG Daun e. V. Karl-Heinz Schlifter, Geschäftsführer Tel.: 06573 953110, E-Mail: [email protected] Internet: www.fwg-vulkaneifel.de/ortsvereine Aktuelle Informationen über die politische Tätigkeit der FWG in den kommunalen Gremien der Verbandsgemeinde erhalten die Bürger auf der Internetseite: www.fwg-vulkaneifel.de/ortsvereine. Wählergruppe Dr. Reineke Stadtratsfraktion - Daun Für Belange der Bürger der Kernstadt sowie der Ortsteile ist die Stadtratsfraktion erreichbar über den: Vorsitzenden der Wählergruppe, Gerhard Herzog, Tel: 985812, [email protected], www.Wgr-Reineke.de Freie Wählergemeinschaft Landkreis Vulkaneifel e. V. Karin Pinn, Vorsitzende Tel.: 06593 9123, E-Mail: [email protected] Internet: www.fwg-vulkaneifel.de Aktuelle Informationen über die politische Tätigkeit der FWG in den kommunalen Gremien erhalten die Bürger ab sofort auf der Internetseite www.fwg-vulkaneifel.de. Daun - 29 - Piratenpartei Deutschland - Kreisverband Trier/Trier-Saarburg Beisitzer Vulkaneifel - Albert Igelmund, Ormont E-Mail: [email protected] Aktuelle Termine und Veranstaltungshinweise finden Sie auf www.piraten-trier.de. Alternative für Deutschland (AfD) Kreisgruppe Vulkaneifel Kontakt: Horst Dickersbach, Gerolsteiner Straße 37, 54570 Pelm, Telefon: 06591 9829253, E-Mail: [email protected]. ALFA - Allianz für Aufbruch und Fortschritt Ansprechpartner für Mitglieder und Bürger im Kreis Vulkaneifel: Michael Fritzen, [email protected], 0151 42111244. Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) Kreisverband Vulkaneifel Ansprechpartner: Kreisvorsitzender Michael Kneißl, Am Berg 10, 54552 Sarmersbach, Tel.: 06592 9836562, E-Mail: [email protected]. ausschreibungen anderer behörden Ausgabe 32/2016 - Gestaltung, Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche - Gestaltung, Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Kursen, Bildungsangeboten und Tagesfahrten für Senioren - Mithilfe bei der Betreuung von Jugendräumen in der VG Ulmen - Ansprechpartner bei Problemen (für Eltern und Jugendliche) - Ansprechpartner für neue Ideen oder Vorschläge aus den Bereichen Jugend- und Seniorenarbeit - Präventionsarbeit, z. B. in Zusammenarbeit mit Schulen, Polizei… - Konzeptentwicklung und Aufbau neuer Modelle zur Weiterentwicklung der Jugend- und Seniorenarbeit - Zusammenarbeit mit bestehenden Strukturen, wie Vereinen oder Institutionen, die sich mit der Jugend- und Seniorenarbeit beschäftigen Wünschenswert für die Besetzung der Stelle wäre eine Ausbildung/ein Studium als Sozialpädagoge/-in oder eine andere Ausbildung im pädagogischen Bereich. Bei der zu besetzenden Stelle handelt es sich um eine volle Stelle als Elternzeitvertretung, zunächst befristet auf 1 Jahr. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 24.08.2016 mit den üblichen Unterlagen an: Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, z. H. Herrn Bürgermeister Alfred Steimers, Marktplatz 1, 56766 Ulmen. Weitere Auskünfte erteilt gerne: Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen telefonisch oder persönlich: Telefon: 02676 409-259 (Julia Bannach). ende des redaktionellen teils Stellenausschreibung Bei der Verbandsgemeinde Obere Kyll in Jünkerath ist im Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter/-in im Bereich des Gebäudemanagements neu zu besetzen. Schwerpunkte Ihrer Aufgaben werden sein: - Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen, - Miet- und Pachtangelegenheiten inkl. Vertragsangelegenheiten, - Ausschreibung von diversen Lieferungen/Leistungen, -Haushaltsangelegenheiten, - allgemeine Verwaltungstätigkeiten, - Einrichtung und Pflege der Gebäudemanagementsoftware Nachfolgende Anforderungen werden an alle Bewerber/-innen gestellt: - abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder Verwaltungswirt/-in (Laufbahnprüfung mittlerer Dienst) oder eine vergleichbare Qualifikation, - wünschenswert sind Kenntnisse im Gebäudemanagement, - Flexibilität und hohe Belastbarkeit, -Teamfähigkeit, - sorgfältige, präzise Arbeitsweise, - gute EDV-Kenntnisse, sicherer Umgang mit MS Office Die Einstellung erfolgt auf 2 Jahre befristet. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Edgar Steffes (Telefon: 06597 16-141, E-Mail: edgar.steffes@ oberekyll.de) gerne zur Verfügung. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen - gerne auch per E-Mail - (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs- und Tätigkeitszeugnisse, Qualifizierungsnachweise) bis zum 26.08.2016 an die Verbandsgemeinde Obere Kyll Fachbereich 1 - Organisation und Finanzen Rathausplatz 1 54584 Jünkerath oder [email protected] Stellenausschreibung Wir, die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, eine junge, innovative Verwaltung im Ferienland der Thermen und Maare, mit 15 Ortsgemeinden und einer Stadt und insgesamt rund 11.500 Einwohnern, suchen und stellen ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt ein: eine/-n Mitarbeiter/-in für den Bereich Jugend- und Seniorenarbeit Der/die Stelleninhaber/-in kümmert sich bei uns im Haus unterstützend um die Anliegen von Jung und Alt. Die Aufgabengebiete umfassen sowohl die Kinder-, die Jugend- und die Seniorenarbeit. Zu den Aufgaben gehören unter anderem: Anzeige Ambulant Eifel - Pflegeteam Tanja Kracht Im Browelt 31, 53539 Kelberg häusliche Alten- und Krankenpflege, Bereitschaft rund um die Uhr ................................................Telefon 02692/26899100 oder 0160/93258149 Anzeige Ambulanter Pflegedienst Marion Schneider Neroth........................................................Tel. 06591/3949 und 0171/7844868 Anzeige Caritas-Sozialstation Daun - Kelberg Ambulante Pflege - rund um die Uhr erreichbar Tel............................................................................................................... 06592/3004 Anzeige DRK Ambulanter Pflegedienst 24 h kostenlose Rufhotline Tel.......................................................................................................... 06592/950025 Anzeige Pflegedienst MOGEDIS - Katharina Schenk Brunnenstraße 7, 54552 Üdersdorf häusliche Pflege, 24 h Bereitschaft, kostenlose Beratung Tel........................................................................................................06596/9006255 Anzeige Mobile Pflege Elke Ternes, Strohn ............................................................. Tel. 06573/3639709 oder 0173/3411813 Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal Ferienwohnung „Himmelchen“ im romantischen Ahrweiler Schön eingerichtete Ferienwohnung (****) in Ahrweiler für 2 – 4 Personen, direkt am Ahr-Rad-Wanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45,– € pro Tag. Tel. 0 26 41/3 60 76 E-Mail: [email protected] · www.himmelchen.de Daun - 30 - E n t s p a n n e n Wa n d e r n RelaxenStrand SonneU R L A U B CampingGenießen DAUn DEUTSChLAnD Wasser Freude FeiernM Ausgabe 32/2016 wITTIcH.DE/FAMIlIEnAnZEIgEn Treffpunkt Deutschland.de Reisemagazine useen B e i la g e n h i n w e i s Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Vollbeilage der Fa. KÜCHEplus. Wir bitten unsere Leser um beachtung! Familienanzeigen in Ihrem Mitteilungsblatt Foto: Marlies Schwarzin / pixelio.de Die Erinnerung ist ein Fenster, durch das wir Dich sehen können, wann immer wir wollen. In liebevollem Gedenken nehmen wir Abschied von Josef Poß * 15.1.1964 † 2.8.2016 In stiller Trauer: Roswitha, Wolfgang und Petra Wagner 54550 Daun und Schutz Traueranschrift: Familie Wagner - Wochenendstraße 4 in 54570 Schutz Das Sterbeamt ist am Donnerstag, dem 11. August 2016 um 14.30 Uhr in der Filialkirche in Schutz; anschließend die Urnenbeisetzung. Nun bist Du tot. Nachruf Es bleibt nur die Trauer um Deinen Verlust und die Erinnerung an gemeinsame, schöne Kegelabende und unsere tollen Kegeltouren! Josef „Wasi“ Poß Wir denken an Dich... Deine Kegelbrüder Reimund, Andreas, Friedhelm, Lothar, Klaus, Dirk, Albert 1. Jahrgedächtnis Du bist nicht mehr da, wo du warst, aber du bist überall, wo wir sind. Rosa Hölzemer † 03.08.2015 In Erinnerung an unsere liebe Mutter halten wir das 1. Jahrgedächtnis am Freitag, dem 19.08.2016 um 19.00 Uhr in der Nikolauskirche in Daun. In ewiger Liebe Deine Söhne mit Familie Daun, im August 2016 Daun - 39 - Ausgabe 32/2016 Ein Zuhause zum Wohlfühlen, Wohnen und Leben auf der Sonnenseite • 24-Stunden-Betreuung für Bewohner aller Pflegestufen in Langzeit- und Kurzzeitpflege Seniorenheim „Haus Mozart“ Bei uns in guten Händen. Seniorenheim Haus Mozart Seniorenheim „Haus Mozart“ Bei uns in guten Händen. Ute Schmitz – Heimleitung Alte Chaussee 4 · 54516 Wittlich ·Tel. 06571 / 920-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.mirower.com Familienanzeigen in ihrem Mitteilungsblatt Hallo Papa, Schwiegerpapa, Opa, Uropa Hermann 80 80 Jahre sind es wert, dass man Dich besonders ehrt. Drum wollen wir Dir heute sagen, es ist schön, dass wir Dich haben. 80 Jahre sind vorbei, nicht alle waren sorgenfrei. Doch mit Lebensmut und Kraft hast Du alles gut geschafft! Alles Liebe zum Geburtstag wünscht Deine Familie Praxis Dr. Dorothe MARIN, Daun Spass auf der Gass Das etwas andere Straßenfest! Ärztin für Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde Telefon: 0 65 92 / 9 67 40 Keine Sprechstunden vom 22.8. bis 2.9.16 Vertretung: Alle Ärzte in Daun und Umgebung 12. - 14. August ‘16 Kröv robert-Schuman-Straße www.spassaufdergass.de Der Weltrekordversuch im Balljonglieren Samstag, 13. August 2016, ca. 16.00 Uhr Agim Agushi aus Albanien muss einen Fußball per Kopfball über eine Strecke von 4.230 Metern rückwärts gehend jonglieren, ohne dass der Ball herunterfällt. (ca. 1,5 Std.) Wir ziehen um! Ab dem 15.08.2016 bringen wir Ihre Zähne in Ulmen, im Mühlenweg 12b zum Strahlen. Neue Praxisräume: Mühlenweg 12b · 56766 Ulmen · 0 26 76 / 610 kaufe n S Marken-Möbel zu Internet-Preisen. an Mit Beratung! ... zum Anfassen und Ausprobieren. mit U m t ie! er ie u sch- G a r t h c i n e i S n e f u a K ! k c a S m i e z t a K e i d Ausgabe 32/2016 Hi - 40 - ta Daun Bei uns können Sie volle 4 Wochen testen! Sollte irgend etwas nicht nach Ihren Wünschen sein, tauschen wir kostenlos aus. 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Sparkassenbühne Marktplatz 21.00 Uhr Fanfarenklänge im Stadtpark Fanfarenzug Gerolsteiner Stadtsoldaten e.V. 21.15 Uhr Böllerschießen im Stadtpark Böllerschützen von 1897 Wittlich-Neuerburg 21.30 Uhr Großes Festschauspiel im Stadtpark „Die Säubrenner“ mit Fackelzug des Ritters von Ehrenberg vom Türmchen zum Stadtpark anschließend Zug zum Marktplatz und Kirmeseröffnung mit Ausgabe des Belagerungstrunkes 21.00 Uhr Rockpiloten Musikbühne Pariser Platz bis 1.00 Uhr Samstag, 20. August 2016 11.00 Uhr Handwerkermarkt bis 23.00 Uhr auf dem Platz an der Lieser 14.30 Uhr Einholen der ersten Säue mit Festzug durch die Kurfürstenstraße, Schloßstraße, Schloßberg, Karrstraße Trierer Straße zum Marktplatz 15.00 Uhr Verlesen des Kirmesprotokolls 2015 Unterzeichnung durch den Stadtrat Blumengruß an St. Rochus im Giebel des historischen Rathauses Erster Anschnitt des Saubratens Saubratenausgabe bis 24 Uhr bis 18.00 Uhr Blasorchester Wittlich 1921 e.V., Sparkassenbühne Marktplatz 15.00 Uhr Musikverein Hupperath Musikbühne Pariser Platz bis 16.30 Uhr 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr 18.30 Uhr bis 21.15 Uhr 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr 21.00 Uhr bis 1.00 Uhr Johnsen Musikbühne Pariser Platz Unterhaltungsmusik Musikbühne Pariser Platz Unterhaltungsmusik Sparkassenbühne Marktplatz präsentiert: „The Cantones“ Sparkassenbühne Marktplatz 21.00 Uhr Fused Musikbühne Pariser Platz bis 1.00 Uhr Sonntag, 21. August 2016 ab 10.30 Uhr Frühschoppen an den Weinlauben 11.00 Uhr Handwerkermarkt bis 22.00 Uhr auf dem Platz an der Lieser 11.00 Uhr Saubratenausgabe bis 24.00 Uhr 10.30 Uhr Lewisham Concert Band bis 11.30 Uhr Sparkassenbühne Marktplatz 11.00 Uhr Festhochamt Kath. Pfarrkirche St. Markus 11.00 Uhr Öffentliche Weinprobe auf dem bis 12.00 Uhr Riesenrad, Rummelplatz 11.00 Uhr Jazz-Frühschoppen bis 13.00 Uhr Mark-Schelzke-Quartett Musikbühne Pariser Platz 12.00 Uhr Männerchor Wittlich bis 12.45 Uhr Quartett 06-MGV 1852 Sparkassenbühne Marktplatz 13.00 Uhr Musikverein Bombogen e. V. bis 14.30 Uhr Sparkassenbühne Marktplatz 13.30 Uhr Musikspielgemeinschaft bis 15.30 Uhr Laufeld/Plein Musikbühne Pariser Platz 15.00 Uhr Musikverein Wengerohr bis 16.30 Uhr Sparkassenbühne Marktplatz 16.00 Uhr Musikverein bis 17.30 Uhr Eintracht Minderlittgen Musikbühne Pariser Platz 17.00 Uhr Musikverein Lüxem e.V. bis 18.30 Uhr Sparkassenbühne Marktplatz Ausgabe 32/2016 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr 18.30 Uhr bis 21.00 Uhr 21.00 Uhr bis 01.00 Uhr Unterhaltungsmusik Musikbühne Pariser Platz Unterhaltungsmusik Sparkassenbühne Marktplatz präsentiert: „Augenblick“ Sparkassenbühne Marktplatz 21.00 Uhr Handpicked Musikbühne Pariser Platz bis 0.30 Uhr 21.30 Uhr 1. „Lasershow“ Dauer ca. 15 Min. 22.30 Uhr 2. „Lasershow“ Dauer ca. 15 Min. Ottensteinplatz (ZOB) Montag, 22. August 2016 10.00 Uhr Handwerkermarkt bis 22.00 Uhr auf dem Platz an der Lieser ab 10.30 Uhr Frühschoppen an den Weinständen 12.00 Uhr Saubratenausgabe bis 24.00 Uhr 11.00 Uhr Blasorchester Wittlich 1921 e.V. Sparkassenbühne Marktplatz bis 14.00 Uhr 14.30 Uhr High Five – Jugendband Sparkassenbühne Marktplatz bis 15.15 Uhr 15.45 Uhr Unterhaltungsmusik Sparkassenbühne Marktplatz bis 16.45 Uhr 16.00 Uhr LosGlasos Musikbühne Pariser Platz bis 17.00 Uhr 17.00 Uhr MARTHA Musikbühne Pariser Platz bis 18.30 Uhr 18.00 Uhr Unterhaltungsmusik Sparkassenbühne Marktplatz bis 21.00 Uhr 18.30 Uhr Unterhaltungsmusik Musikbühne Pariser Platz bis 21.15 Uhr 21.00 Uhr Wallstreet Musikbühne Pariser Platz bis 1.00 Uhr 21.00 Uhr The wild Bobbin Baboons Sparkassenbühne Marktplatz bis 0.30 Uhr Die Weinstände laden mit Weinen der Wittlicher Winzer und der Mittelmosel zum geselligen Verweilen ein. Probieren Sie den traditionellen Saubraten und die übrigen kulinarischen Köstlichkeiten! An allen Tagen – Großer Vergnügungspark im Oberstadtbereich: Eröffnung: Freitag, 19. August 2016, 18.00 Uhr (vor dem Riesenrad) bis 2.00 Uhr geöffnet. Samstag und Sonntag jeweils von 12.00 Uhr bis 2.00 Uhr geöffnet. Montag, 22. August 2016 von 13.00 Uhr bis 2.00 Uhr geöffnet. Dienstag, 23.08.2016 Familientag Ermäßigte Preise auf dem von 13.00 Uhr bis 19.00/20.00 Uhr geöffneten Rummelplatz 19. - 22. August 2016 www.saeubrenner-wittlich.de www.fritzreichart.de Daun - 42 - Ausgabe 32/2016 Energieberatung KfW-Förderanträge Energieausweise Altbausanierung dipl.-ing.( ) löhstraße 16 54552 üdersdorf telefon: 06596 900 6720 email: [email protected] Stellen Anzeigenannahme 0 65 02/91 47 -0 N E T H C I R H C A N.. UBERMITTLER gesucht in: (m/w) für TV und Woch ler und Wallenborn Daun, Darscheid, Dockwei SIE MÖCHTEN SICH UND DIE MENSCHEN AUF DEM LAUFENDEN HALTEN? Das Beste Beste dabei: Das dabei: Sie haben morgens um sechs schonan Feierabend. ■ Sie genießen Sonnenaufgänge der frischen Luft und bleiben fit. Sie genießen Sonnenaufgänge an der frischen Luft und bleiben fit. ■ Sie haben viel Freizeit. haben viel Freizeit. ■ Sie Sie können direkt vor Ihrer Haustür mit der Arbeit loslegen. 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Gewerbegebiet Zum Kehr 15 56826 Lutzerath · Tel. 02677 357 www.schreinerei-kaspari.de QUALITÄT NACH MASS, SERVICE UND BERATUNG Auf der Lutzerather Kirmes viel Vergnügen! Rochus-Apotheke SABINE LORENZ Trierer Straße 4 · 56826 Lutzerath Tel. 02677/215 · Fax 02677/910062 www.apotheke-lutzerath.de Vom 12.08 bis 15.08.2016 feiern wir wie jedes Jahr am 2. Augustwochenende unsere Kirmes in Lutzerath. Kommen Sie und genießen Sie den Höhepunkt des Sommers beim bunten Kirmestreiben auf unserem Festplatz. Es gibt in diesem Jahr noch mehr zu feiern, nämlich: 60 Jahre Sportverein Lutzerath, 35 Jahre Partnerschaft/Jumelage Givry en Argonne und Lutzerath. Veranstalter ist in diesem Jahr die SSG-Lutzerather Höhe e.V., die mit Musik, Rummelplatz und Feuerwerk für Ihre Unterhaltung und Vergnügen sorgen wird. Der Veranstalter freut sich über jede Unterstützung und Beteiligung aller örtlichen Vereine. Die heimatliche Dorfkirmes hat Tradition und sie ist mit einer noch so weiten Urlaubsreise nicht zu ersetzen. Jung und Alt trifft sich hier, um miteinander zu reden, zu tanzen und zu feiern. Zum Kirmesauftakt wird diesmal am Freitag der Abend mit einer Ampelparty beginnen. Sonntags zur Jubiläumsfeier der Partnergemeinden sind alle eingeladen zum gemeinsamen Gottesdienst und anschließendem Frühschoppen auf dem Fest- platz. Nach dem Mittagessen gibt es natürlich Kaffee und leckeren Kuchen, ab 16.00 Uhr wird ein Platzkonzert mit Unterhaltungsprogramm zu Ehren der Gäste der Kirmes und der Partnerschaftsfeier mit dem Musikverein Immerath den Nachmittag begleiten. Am Montag laden wir Sie um 17.00 Uhr am Pavillon ganz herzlich ein zum Dämmerschoppen mit After-WorkParty. 1 Fass Freibier vom Ortsbürgermeister (1 Meter Freibier für jede Firma). Mit dem schon traditionellen Lutzerather Höhenfeuerwerk am Montagabend bieten wir allen Gästen und Kirmesbesuchern wieder ein besonderes Highlight zum Kirmesausklang, das sie nicht versäumen sollten. Es freut sich auf Ihren Besuch Günter Welter Ortsbürgermeister Daun - 45 - Ausgabe 32/2016 Lutzerather Kirmes 12.- 15. August 2016 60 Jahre Sportverein Lutzerath Programm Freitag, 12. August 2016 19.00 Uhr Fassanstich Eröffnung des Bierpavillons 20.00 Uhr Ampelparty Samstag, 13. August 2016 13.00 Uhr Eröffnung des Bierpavillons 13.30 Uhr Dart-Turnier 20.00 Uhr Siegerehrung 20.30 Uhr Open-Air-Tanzparty mit "CROSSBEAT" Samstag, 14. August 2016 10.30 Uhr Festgottesdienst 11.30 Uhr Frühschoppen auf dem Festplatz mit musikalischen Darbietungen des Spielmannszugs und offenes Singen mit dem Männergesangverein Lutzerath 12.00 Uhr Kirmesessen: Kochfleisch mit Remoulade und Kartoffeln, Süppchen auf Wunsch 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen Musik und Tanz mit Elmar 16.00 Uhr Platzkonzert zu Ehren der 35-jährigen Partnerschaft mit Givry-en-Argonne. Anschließend gemütlicher Ausklang. Montag, 15. August 2016 13.00 Uhr Eröffnung des Bierpavillons 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen 17.00 Uhr Ein Fass Freibier vom Bürgermeister After-Work-Pary 1 Eimer Bier für unsere Firmen 20.00 Uhr Dorfabend mit Elmar 22.30 Uhr Brillant-Feuerwerk Veranstalter: SSG Lutzerather Höhe e.V. An allen Tagen ist der Eintritt frei! AnjA Arns SPAR & Getränkevertrieb 56826 Lutzerath · Tel. 02677/274 Bestellannahme für alle Schulbücher! Schutzumschläge für alle Bücher! Großes Schreibwarensortiment mit vielen Sonderangeboten! 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August ab 14 Uhr bis Samstag, 27. August 16 Uhr Wusstet Ihr, das auch in unserer Gegend einmal Menschen lebten, ähnlich wie die Indianer in den Filmen? Sie ernährten sich von dem, was sie im Wald fanden, schmückten ihre Wämste mit Federn, Ästchen und Steinchen. Der Ort Weißenseifen ist für seine Kunst berühmt. Hier sind die Menschen am buntesten und einmaligsten gekleidet. Für Pfeil und Bogen brauchen wir heutzutage nicht unbedingt die Haselnusssträucher abschneiden. Wir können auch vom Sperrmüll ein altes Lattenrost vor dem Feuer retten und dazu benutzen. Wir müssen keinen Hirsch erlegen, um unsere selbstgebaute Trommel mit Fell zu bespannen. Am Mittwoch, den 24.8. kommen wir in der letzten Ferienwoche nach dem Mittag hier zum Clantreffen zusammen. Wir bauen unsere Tipis auf (Schlafsack und Matte bitte mitbringen und, wer ein Zelt hat auch!), um am nächsten Morgen entweder als Waldläufer, Schamane, Krieger oder Squaw aufzuwachen. Wenn die Eltern dann am Samstag zum Blaubeer-Tee (15 – 16 Uhr) kommen, um uns in die Alltagswelt zurückzuholen, können gerne Trommeln und Rasseln Eurer Ahnen mitgebracht werden, um zum Abschluss mit allen zusammen um den Totempfahl zu tanzen… Maximal 30 Kinder können teilnehmen. Bitte bis spätestens 15. August melden bei: Christiane Hamann, [email protected]; Tel.: 06594 – 883 Umlage pro Kind: 80 € für das Geschwisterkind je 50 €/ Ermäßigung möglich. Eure Medizinfrau: Christiane Hamann, Waldläufer: Guido Hörnschemeyer, Häuptling: Cliff Wray, Squaw: Hannah Neisius und Mönch: Albert Hamm Nutzen Sie unseren Wartungs- und Kundendienst! GmbH Heizung · Sanitär · Bäder · Alternative Energietechniken Daun - 48 - Ausgabe 32/2016 Die LINUS WITTICH-Leserreise 4 TAGE SCHWARZWALD – ELSASS REISEPREIS: 199,00 € im Doppelzimmer pro Person 40,00 € Einzelzimmerzuschlag pro Person ab € 199 IHR HOTEL: Erleben Sie 4 unbeschwerte Tage im 3*** Bären Hotels mit Gästehäusern in Oberoder Unterharmersbach, im Herzen des mittleren Schwarzwalds. TERMIN: 18.08. – 21.08.2016 PROGRAMM: 1.Tag: Anreise – Straßburg – Kirschtortenseminar (MP 6,00 €) 2.Tag: Ausflugsfahrt Freiburg (Stadtführung) – Kaiserstuhl – Breisach (Stadtführung) – Gengenbach (MP 30,00 €) 3.Tag: Schwarzwaldrundfahrt Freudenstadt – Alpirsbach (MP 15,00 €), Schnapsbrennerei 4.Tag: Heimfahrt über Baden-Baden mit Aufenthalt LEISTUNGEN: • Fahrt im modernen Fernreisebus • 3 x Übernachtung/Frühstücksbuffet in den 3* Bären Hotels und Gästehäusern in Unter- und Oberharmersbach • 3 x 3-Gang Menü im Rahmen der Halbpension • Besuch der Schnapsbrennerei mit Probe ZUSCHLÄGE PRO PERSON: • Ausflug Freiburg & Kaiserstuhl inkl. Stadtführung in Freiburg und Breisach 30,00 € • Ausflug Schwarzwaldrundfahrt 15,00 € • Ausflugspaket (2 Ausflüge) 40,00 € • Kirschtortenseminar bitte bei Buchung angeben 6,00 € • Kurtaxe 5,40 € TRIERS TOURISTIKMARKE NR. 1 Weitere Reisen unter www.kylltal-leserreisen.de ZUSTIEGSMÖGLICHKEITEN: Schweich, Ehrang, Sirzenich, Trier, Bitburg, Saarburg (MP 15,00 € p.P.) Wittlich, Prüm, Mehren, Kaisersesch, Polch, Koblenz, Andernach, Neuwied, Weißenthurm REISECODE: 450 (bitte bei Buchung angeben) INFORMATIONEN & BUCHUNG: KYLLTAL-REISEN GmbH, 54311 Trierweiler-Sirzenich, [email protected], 0651 - 96 89 00 Sommer-Schluss-Verkauf n ite s r Ze e e l h l 016 a c 2 s V i t t S s gt! igan ter-S . Augu a s g s l o t e re n ! s P a g i p n n 7 t s e a z ld Jet größt gust – 2 el Ge i v m i V REN sofort S E SPA TT A B A R u 1. 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