Ratgeber Depression
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Ratgeber Depression
Ein Engagement der betapharm Depression Soziallexikon Die größte Suchmaschine für Sozialfragen im Gesundheitswesen in Deutschland. 4.800 Stichwörter helfen gezielt, soziale, rechtliche und finanzielle Fragen einfach und verständlich zu beantworten. Finden Sie z.B. Antworten auf folgende Fragen: – Wie ist die Zuzahlung bei Arzneimitteln geregelt? – Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis? – Welche Vorsorge kann ich treffen, für den Fall, dass ich nicht mehr selbst entscheiden kann? Patientenratgeber Die Broschüren bieten gebündelt und verständlich sozialrechtliche und psychosoziale Informationen zur folgenden Themen und Krankheiten: – Behinderung & Soziales – Brustkrebs & Soziales – Demenz & Soziales – Epilepsie & Soziales – Migräne & Soziales – Multiple Sklerose & Soziales – Osteoporose & Soziales – Palliativversorgung & Soziales – Patientenvorsorge – Pflege – Prostatakrebs & Soziales – Psychosen, Schizophrenie & Soziales – Schmerz & Soziales Patientenfilme Zu Asthma, Brustkrebs, Darmkrebs, Demenz, Depression, Diabetes, Osteoporose, Rheuma, Schlaganfall. Die Initiative „betaCare – Verbesserung der Patientenversorgung und Prävention“ wird gefördert durch die betapharm Arzneimittel GmbH, ein Generika-Unternehmen mit hochwertigen und preiswerten Qualitätsarzneimitteln. Depression & Soziales Gesundheit ist unser Ziel! betaCare-Wissenssystem www.betaCare.de & Soziales Liebe Leserin, lieber Leser, Die Depression ist eine ernstzunehmende psychische Erkrankung mit vielen Gesichtern. Die Auswirkungen auf den Alltag und die Familie des Betroffenen sind vielfältig und stellen alle vor große Herausforderungen. Neben dem Wissen zur Diagnostik und Behandlung, können Informationen über Leistungsansprüche sowie praktische Tipps den Umgang mit der Krankheit erleichtern. betapharm setzt sich seit Jahren aktiv für eine verbesserte Versorgungsqualität im Gesundheitswesen und Hilfen für Angehörige ein. Aus diesem Engagement hat sich betaCare – ein Informationsdienst für Krankheit und Soziales – entwickelt. Der vorliegende betaCare-Ratgeber „Depression & Soziales“ informiert umfassend zu sozialrechtlichen Themen wie Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Rehabilitation und Krankenversicherung. Mit herzlichen Grüßen, Dr. Clemens Johannes Troche Geschäftsführer betapharm & beta Institut Impressum Herausgeber und Redaktion beta Institut gemeinnützige GmbH Institut für angewandtes Gesundheitsmanagement, Entwicklung und Forschung in der Sozialmedizin Geschäftsführer: Dr. Clemens Johannes Troche Kobelweg 95, 86156 Augsburg Telefon 0821 45054-0, Telefax 0821 45054-9100 E-Mail: [email protected] www.beta-institut.de Text Sabine Bayer Maria Kästle Andrea Nagl Johanna Wehle Layout und Gestaltung Manuela Mahl Weitere Informationen sowie alle bisher erschienenen Ratgeber finden Sie auch unter www.betaCare.de. Mehr über das soziale Engagement und die Produkte der betapharm Arzneimittel GmbH finden Sie unter www.betapharm.de. Dank Danke an Katharina S., die den Ratgeber mit den Augen einer Betroffenen gelesen und uns wertvolle Anregungen gegeben hat. Autoren und Herausgeber übernehmen keine Haftung für die Angaben in diesem Werk. Alle Rechte vorbehalten © 2015 Copyright beta Institut gemeinnützige GmbH Der Ratgeber einschließlich all seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Herausgebers unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Reproduzierung, Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen oder Datenverarbeitungsanlagen. 10. Auflage, Februar 2015 Schutzgebühr 4,95 e Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung _______________________ 2 Wissenswertes über Depressionen _______ Symptome __________________________ Formen _____________________________ Auftreten ___________________________ Ursachen ___________________________ 3 4 5 6 6 Behandlung__________________________ 7 Medikamentöse Behandlung: Antidepressiva ______________________ 10 Psychotherapie______________________ 12 Stationäre und teilstationäre Behandlung _ 15 Sonstige Therapien___________________ 16 Umgang mit Depressionen ____________ 19 Tipps für Angehörige und Betroffene ____ 20 Suizidgefahr________________________ 23 Arbeit _____________________________ 25 Stufenweise Wiedereingliederung _______ 27 Berufsfindung und Arbeitserprobung ____ 28 Arbeitstherapie und Belastungserprobung _ 30 Zweiter Arbeitsmarkt und Integrations projekte ___________________________ 31 Tagesstätten ________________________ 33 Finanzielle Leistungen bei Arbeits unfähigkeit und Arbeitslosigkeit _______ 35 Arbeitsunfähigkeit ___________________ 36 Entgeltfortzahlung __________________ 37 Krankengeld ________________________ 37 Arbeitslosengeld ____________________ 40 Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit __ 41 Arbeitslosengeld II und Sozialgeld _______ 42 Rehabilitation _______________________ 53 Bereiche der Rehabilitation ____________ 54 Zuständigkeit _______________________ 55 Medizinische Rehabilitation____________ 56 Berufliche Rehabilitation = Teilhabe am Arbeitsleben ________________________ 59 Rehabilitation psychisch kranker Menschen 63 Übergangsgeld ______________________ 63 Sozialhilfe __________________________ 65 Hilfe zum Lebensunterhalt_____________ 67 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ___________________ 68 Schwerbehinderung __________________ Grad der Behinderung ________________ Schwerbehindertenausweis ____________ Nachteilsausgleiche __________________ Grad der Behinderung bei Depressionen __ 71 72 73 75 75 Erwerbsminderungsrente ______________ 77 Ernährung bei Depressionen ___________ 81 Sport und Depressionen ______________ 83 Urlaub bei Depressionen ______________ 85 Autofahren und Führerschein __________ 87 Führerschein und schwere Krankheit _____ 88 Zweifel an der Fahrtauglichkeit _________ 89 Autofahren bei Depressionen ___________ 89 Adressen und Informationen___________ 91 Impressum __________________________ 93 Krankenversicherung _________________ 45 Verlust des Krankenversicherungsschutzes__ 46 Säumige Beitragszahler _______________ 47 Zuzahlungen _______________________ 47 Zuzahlungsbefreiung _________________ 49 1 Vorbemerkung Dieser Ratgeber ist für Patienten geschrieben, bei denen der Arzt bereits die Diagnose „Depression“ gestellt hat. Dabei ist den Autoren bewusst: „Die“ Depression gibt es nicht, Depressionen sind sehr unterschiedlich. Stabile Phasen wechseln sich ab mit depressiven Episoden und einer damit einhergehenden Unfähigkeit, irgend etwas zu tun. Weil die jeweilige Situation der Betroffenen so individuell ver schieden ist, wird es zwangsläufig so sein, dass nicht alle Kapitel dieses Ratgebers auf jeden zutreffen. Jeder braucht andere Hilfen. Die Auswahl der Themen im Ratgeber richtet sich danach, welche Fragen erfahrungsgemäß bei Menschen mit Depressionen auf kommen können und welche sozialversicherungsrechtlichen Leistungen häufig von Bedeutung sind. Aus medizinischtherapeutischer Sicht gibt dieser Ratgeber nur einen kurzen Überblick – im Kern informiert er wie alle betaCareRatgeber zu sozialrechtlichen und psychosozialen Themen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Autoren einem sozialtherapeutischen Ansatz den Vorzug geben. Die Gewichtung medikamentöser, psychologischer und sozialer Therapieelemente liegt allein in der Entscheidungshoheit von Arzt und Patient. Betroffene, Angehörige und Therapeuten sollten sich bewusst machen, dass im Sozialrecht Formalitäten wie Anträge und Fristen schwerwiegende Auswirkungen auf mögliche (finanzielle) Leistungen und den Versicherungsschutz haben können. Nur sehr selten wird es gelingen, bei Behörden und Versicherungen eine abgelaufene Frist mit dem Hinweis auf eine depressive Episode zu verlängern. Eine besondere Wachsamkeit ist hier beim Auslaufen des Krankengelds und der damit verbundenen Gefahr, dass die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse in ihrer bisherigen Form endet (siehe S. 39) erforderlich. Sozialrecht, Ämter und Kostenträger sind schon für einen gesunden Menschen oft schwer verständlich. Patienten mit Depressionen brauchen hier umso mehr Hilfe – wenn möglich in Form von Hilfe zur Selbsthilfe. Insbesondere in depressiven Episoden müssen aber auch wach same Berater und Angehörige entsprechende Briefe und Fristen ernst nehmen und sofort darauf reagieren. In diesem Sinn richtet sich dieser Ratgeber auch an das Umfeld von Betroffenen. Patienten helfen sich und dem Umfeld, wenn sie ihn auch weitergeben. 2 ©Yuri Arcurs_fotolia.com Wissenswertes über Depressionen Die Depression ist eine psychische Erkrankung, die die Stimmung, das Denken, das Verhalten und die Körperfunktionen der Betroffenen tiefgreifend und langfristig verändert. 3 Nicht zu verwechseln ist sie mit vorübergehenden Phasen von Niedergeschlagenheit oder Antriebsschwäche, die fast jeder aus seinem Leben kennt. Oft folgen solche Phasen auf Ereignisse wie Trennungen, Verlust des Arbeitsplatzes oder Tod eines Angehörigen. Der Körper braucht die Zeit, um sich von einschneidenden oder emotional belastenden Ereignissen zu erholen. Mit einer krank machenden Depression hat das nichts zu tun, solange die Phasen von gesunder Traurigkeit in angemessener Zeit wieder vorüber sind. Abgrenzung von Trauer Trauer hat eine wichtige Funktion im Leben. Es gibt auch Erklärungsmodelle für Depressionen, die besagen, dass eine Depression gerade dann begünstigt wird, wenn ein persönlicher Verlust nicht durch Trauer verarbeitet werden kann. Symptome Depressionen haben sehr unterschiedliche seelische und körperliche Auswirkungen und können sich in einer Vielzahl von Symptomen äußern. Bei einer Depression kommt es phasenweise oder langfristig zum Verlust der Fähigkeit, sich an wichtigen Dingen des Alltags zu freuen bzw. daran teilzunehmen. „Es ist, als ob die Seele unwohl wäre“, mit diesen Worten beschreibt der Schriftsteller Erich Kästner die Situation. Hauptsymptome 4 Die drei Hauptsymptome der Depression: • Niedergedrücktheit, depressive Stimmung. Das Wort „Depression“ kommt vom lateinischen „deprimere“ = herunterdrücken, niederdrücken. • Hoffnungslosigkeit, Interessenverlust, Fehlen jeder Freude, jedes Genießens, jeder Zufriedenheit. • Antriebsmangel, Ermüdbarkeit, Schwäche, Energieverlust, Erschöpfung (körperlich und geistig), Unentschlossenheit, Unfähigkeit, etwas zu entscheiden und sich zu etwas zu motivieren. Selbst alltägliche Aktivitäten wie putzen, kochen, essen, sich waschen oder jemanden anrufen sind nicht möglich. Wenn zwei dieser drei Hauptsymptome länger als 2 Wochen anhalten, besteht ein begründeter Verdacht auf eine Depression und der Betroffene sollte einen Arzt aufsuchen. Eine Auswahl der häufigsten weiteren Symptome: • wenig Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl, Schuldgefühle, Minderwertigkeitsgefühle, Unsicherheit • Angst, Hilflosigkeit, alles „schwarz sehen“, Panikattacken • geminderte Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit • Anspannung, Unruhe und Rastlosigkeit • Bewegungslosigkeit und Ausdruckslähmung • Schlafstörungen • körperliche Schmerzen, am häufigsten sind Kopfschmerzen, Druck auf der Brust • Verlust der Libido • Appetitlosigkeit, Übelkeit, Gewichtsverlust, Verstopfung • Gedanken an Tod, Suizidgedanken oder versuche Weitere Symptome Formen „Die“ Depression gibt es nicht, vielmehr eine große Band breite: von leichten Formen mit Angst und verschiedensten körperlichen Beschwerden bis hin zu schweren Verlaufs formen, die mit Wahnvorstellungen und Suizidgedanken verbunden sein können. Etwa ein Drittel der Patienten erlebt nur eine einmalige depressive Episode, bei der Mehrzahl der Betroffenen wiederholt sich das Auftreten. Bekannt ist die saisonal abhängige Depression (SAD), die sogenannte „Winterdepression“, die jedoch innerhalb der Depressionen nur eine kleine Gruppe darstellt. Eine Sonder form ist die „Wochenbettdepression“, eine Form, die Frauen nach der Entbindung betreffen kann. Die Fachwelt spricht bei Depressionen von „affektiven Störungen“. Im Wesentlichen wird unterschieden nach einmaligen „Episoden“ und wiederkehrenden („rezidivierenden“) Störungen, die dann nach ihrem Schweregrad unterteilt werden. Wichtig ist auch die Dauer der Störungen. Als „Dysthymie“ wird eine sehr schwache, aber anhaltende affektive Störung bezeichnet. 5 Auftreten In Deutschland leiden 5 bis 6 Millionen Menschen – bezogen auf einen Zeitraum von 12 Monaten – an behandlungs bedürftigen Depressionen. In den westlichen Industrieländern sind Depressionen nach den HerzKreislaufKrankheiten das zweithäufigste Leiden. Jeder Sechste durchlebt wenigstens einmal im Leben eine depressive Episode. Dabei gibt es kaum kulturelle und regionale Unter schiede. Ursachen Die Ursachen depressiver Erkrankungen sind noch nicht eindeutig geklärt. Es gibt die verschiedensten Erklärungs modelle. Die Wissenschaft geht heute davon aus, dass bei der Entstehung mehrere Faktoren eine Rolle spielen: • Genetik, Veranlagung Die Wahrscheinlichkeit, an Depressionen zu erkranken, hat eine erbliche Komponente. • Neurobiologie Depressive Menschen haben in der Regel einen Mangel an Serotonin und Noradrenalin. Das sind chemische Botenstoffe (Neurotransmitter), die elektrochemische Nervensignale von einer Nervenzelle an die andere übermitteln. Auf diese Weise werden Gefühle, Gedanken und Verhaltensweisen gesteuert. • Seelische Belastungen Besteht durch biologische oder lang andauernde Einflüsse (Familie und Erziehung) eine gewisse Anfälligkeit, können akute Ereignisse (Partnerverlust, Tod eines nahen Angehörigen oder Stress) oder lang andauernde Belastungen durch Krank heit, Beruf oder Beziehungskonflikte Depressionen auslösen. • Lichtmangel Als Ursache der Winterdepression wird auch Lichtmangel vermutet. 6 ©Xuejun li_fotolia.com Behandlung Depressionen sind ernstzunehmende Erkrankungen. Depressive Menschen können ihre Niedergedrücktheit und die Unfähigkeit, aktiv zu sein, nicht willentlich beeinflussen. Menschen, bei denen eine depressive Erkrankung vorliegen könnte, sollten sich unbedingt in ärztliche Behandlung begeben. 7 Verschiedenen Schätzungen zufolge wird nur etwa die Hälfte der Depressionen richtig diagnostiziert und angemessen behandelt. Wird die Erkrankung nicht behandelt, sondern bagatellisiert („Das wird schon wieder…“), fühlen sich Betroffene (zu Recht) unverstanden, was die fatale Folge haben kann, dass sie noch tiefer in die Depression sinken. Die zahlreichen Varianten der Krankheit machen sehr ver schiedene Behandlungsweisen notwendig. Grundsätzlich zählen Depressionen zu den am besten behandelbaren psychischen Erkrankungen. Leitlinien Arzt und Patient sollten immer gemeinsam über die individuell geeignetsten Behandlungen entscheiden. Hilfreich bei der Ent scheidung sind anerkannte Nationale Versorgungsleitlinien (NVL), die den wissenschaftlich gesicherten Wissensstand wiedergeben. Die Patientenleitlinie zur S3Leitlinie/NVL Unipolare Depression finden Sie unter www.leitlinien.de/nvl > Unipolare Depression. Behandlungsarten Die beiden wichtigsten Behandlungsansätze sind • Medikamente (Antidepressiva) und • Psychotherapie. Sie werden häufig kombiniert eingesetzt. Bei sehr schweren Depressionen kann auch ein stationärer Aufenthalt erforderlich werden. Weitere Therapieansätze sind: • Elektrokrampftherapie • Transkranielle Magnetstimulation • Lichttherapie • Schlafentzug Details zu diesen Behandlungen finden Sie auf den folgenden Seiten. 8 Für einen Laien ist die Vielfalt der Psycho/Neuro und Nerven Ärzte manchmal verwirrend. Fachärzte Hier eine Kurzübersicht – wobei immer bedacht werden muss, dass die individuelle Erfahrung und Schwerpunkt legung der Ärzte und Therapeuten sehr wichtig ist: • Neurologe Ein studierter Mediziner mit Facharztausbildung „Nerven und Gehirn“, eher physisch, naturwissenschaftlich orientiert • Psychiater Ein studierter Mediziner mit Facharztausbildung „Psyche“, also Verhalten, Gefühle, Seelisches • Nervenarzt Ein studierter Mediziner mit beiden eben genannten Facharz tausbildungen, Neurologie und Psychiatrie • Psychotherapeut Ein studierter Mediziner oder Psychologe mit einer mehr jährigen Zusatzausbildung als Psychotherapeut • Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut Ein studierter Mediziner, Psychologe oder (Sozial)Pädagoge mit einer mehrjährigen Zusatzausbildung als Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut • Psychologe Ein Akademiker, der Psychologie studiert hat, aber ohne Zusatzausbildung und Zulassung keine Psychotherapie machen kann Eine hilfreiche Einrichtung in der Beratung und Begleitung von Menschen mit schweren Depressionen können die Sozial psychiatrischen Dienste (SpDi) sein. Beratung und Hilfe: Sozialpsychiatrischer Dienst Es gibt sie nahezu überall, meist sind sie an die lokalen Gesund heitsämter angegliedert, zum Teil, vor allem in Süddeutschland, sind aber auch Wohlfahrtsverbände die Träger. Die Aufgaben und die Personalausstattung der SpDi sind sehr unterschiedlich und variieren oft schon von einer Stadt zur nächsten. In der Regel arbeiten Ärzte und Sozialarbeiter beim SpDi, bisweilen auch Krankenschwestern oder Psychologen. Meist bieten sie aber weder Psychotherapie an noch dürfen sie Medikamente verschreiben. Fast überall werden die SpDi bei Krisensituationen einbezogen, wenn es also z. B. um die Begutachtung akut gefährdeter Patienten geht und um die Frage, ob sie stationär untergebracht werden sollen (siehe S. 15). 9 Häufig halten sie Kontakt zu Menschen mit psychischen Erkrankungen, die sich stark zurückziehen und wenig bis keine anderen sonstigen Kontakte haben. Sie machen auch Hausbesuche bei betroffenen Familien, bieten Kontakt möglichkeiten (z. B. Patientenclubs und Selbsthilfegruppen) und beraten. Die SpDi sind gut über regionale Hilfen, Angebote und Ein richtungen für Menschen mit psychischen Störungen informiert, so dass sie immer eine gute Anlaufstelle bei der Suche nach entsprechenden Adressen sind. Wer hilft weiter? Welcher Sozialpsychiatrische Dienst regional zuständig ist, erfährt man beim Gesundheitsamt. Medikamentöse Behandlung: Antidepressiva Eine medikamentöse Behandlung wird vom Arzt/Facharzt in der Regel bei mittleren bis schweren Depressionen in die Wege geleitet. Meist verschreibt der Arzt Antidepressiva, wovon es eine große Bandbreite gibt. Insbesondere am Anfang können auch Tranquilizer und Neuro leptika (Medikamente, die beruhigend wirken) helfen. Die Be handlung verschafft meist eine Linderung der Symptome und kann zu einer Heilung der Krankheit führen. Dazu müssen aber die Medikamente regelmäßig und über einen längeren Zeitraum eingenommen werden. Therapieabbruch 10 Einige Antidepressiva entfalten ihre Wirkung erst nach Wochen, die Nebenwirkungen treten aber unter Umständen sofort auf. Deshalb ist es wichtig, aber sehr schwer, die Therapie durch zuhalten. Die zweite Gefahr ist, dass Patienten die Medikamente absetzen, wenn es zu einer Besserung kommt. Doch die Medikamente dürfen auf keinen Fall ohne Rücksprache mit dem Arzt niedriger dosiert oder abgesetzt werden. Es besteht sonst die Gefahr eines Rückfalls. Antidepressiva sind keine Beruhigungsmittel, sie machen nicht abhängig. Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit zwischen Patient und Arzt ermöglicht die Auswahl des richtigen Medikaments und aller weiteren Therapieschritte. Besonders am Anfang der Therapie wird der Arzt mehrmals nachfragen, wie das Medikament anschlägt, welche Nebenwirkungen auftreten und was sich in Bezug auf Schlaf, Antrieb etc. verändert. Nicht selten sind mehrere zeitintensive Anläufe notwenig, bis das individuell passende Medikament gefunden wird. Einfach verständliche Informationen zu Antidepressiva finden sich unter www.psychiatrie.de/Psychopharmaka/Antidepressiva. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen für viele Medikamente Zuzahlungen (umgangssprachlich oft als „Rezeptgebühr“ bezeichnet) in Höhe von 10 % des Abgabepreises bezahlen, mindestens 5,– e und höchstens 10,– e. Zuzahlungsbefreiung ist möglich, Details siehe S. 49. Zuzahlung zu Medikamenten Ein Teil der Arzneimittelwirkstoffe kann von der Zuzahlung befreit sein – das gilt auch für viele Antidepressiva. Auf den Internetseiten der GKV (Die gesetzlichen Kranken kassen), www.gkvspitzenverband.de > Krankenversicherung > Arzneimittel > Zuzahlungsbefreiung, steht eine Übersicht über diese Wirkstoffe zur Verfügung sowie eine Liste der Arzneimittel, die zuzahlungsbefreit sind. Zuzahlungsfreie Medikamente 11 Psychotherapie Die Psychotherapie orientiert sich an der jeweiligen Erkrankungsphase sowie den individuellen Möglichkeiten des Patienten und seiner Lebenssituation. Die therapeutische Beziehung kann helfen, sich zu spiegeln, zu spüren und sich über seine Gefühle Klarheit zu verschaffen. Langfristig kann sie helfen, Ursachen und/oder Auslösern für Depressionen auf die Spur zu kommen und die damit zusammenhängenden Konflikte zu entschärfen. Kosten Bei psychischen Störungen mit Krankheitswert übernimmt die Krankenkasse die Kosten bestimmter psychotherapeutischer Behandlungen im Sinne einer Krankenbehandlung (§ 27 SGB V). Derzeit von den Kassen anerkannt sind psychoanalytisch begründete Verfahren und Verhaltenstherapie. Für andere Therapien übernehmen die Kassen die Kosten nur im Einzelfall und auf Antrag. Vereinfachte Unterscheidung „psychoanalytisch“ und „verhaltenstherapeutisch“ Psychoanalytisch begründete Verfahren setzen sich eher mit dem Unbewussten auseinander, um aktuelle Konflikte zu bearbeiten. Sie beschäftigten sich mit der Vergangenheit, um daraus die Gegenwart zu erklären. Verhaltenstherapeutische Verfahren arbeiten mehr über das bewusste Denken, Fühlen und Handeln, um Erkenntnisse oder Veränderungen zu erreichen. Sie setzen an der Gegenwart an, um die Zukunft zu verändern. Therapeutenwahl 12 Für eine Psychotherapie ist keine Überweisung durch einen Arzt erforderlich. Der gewählte Psychotherapeut muss allerdings eine Kassenzulassung haben, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Therapeuten können entweder Psychologen („psychologischer Psychotherapeut“) oder Mediziner („ärztlicher Psychotherapeut“) sein. Es ist nicht einfach, den richtigen Therapeuten zu finden. Häufig kommen auch noch lange Wartezeiten bis zum Therapie beginn dazu. Praxistipps zur Therapeutensuche! • BeiderKassenärztlichenBundesvereinigungimInternetunter www.kbv.de > Service > Arztsuche finden sich Links zur Arzt suche in den einzelnen Bundesländern mit Ärzten aller Fach richtungen, auch der psychologischen Psychotherapeuten. • IndenmeistenGeschäftsstellenderKassenärztlichen Vereinigung (KV) auf Länderebene gibt es Vermittlungsstellen für psychotherapeutische Behandlungen. Die KVen sind zu finden unter www.kbv.de > Die KBV > Mitglieder. Einige KVen haben eine sogenannte „Koordinationsstelle Psychotherapie“ eingerichtet. Dort werden Patienten über unterschiedliche Therapiemöglichkeiten und formen informiert. Außerdem werden dort freie Psychotherapieplätze vermittelt. • DenSuchservicederBundespsychotherapeutenkammerfinden Sie unter www.bptk.de/service/therapeutensuche.html. • DerPsychotherapie-Informations-DienstbeimBerufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen informiert unter www.psychotherapiesuche.de oder Telefon 030 209166330. • BeiderTherapeutensuchehilftaußerdemdieKrankenkasse. • FallseinPatientnachweisenkann,dasserstnachmehrmonatiger Wartezeit ein Therapieplatz in der Region frei wird, kann die Krankenkasse auf Antrag auch die Therapie bei einem Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung, jedoch mit Berufszulassung, genehmigen. Daher sollte eine Liste der vergeblichen Suche mit Namen der Psychotherapeuten, Anrufdatum und Wartezeit angefertigt und bei der Kranken kasse vorgelegt werden. Diese prüft jedoch selbst nach, ob tatsächlich kein Platz bei Therapeuten, mit denen Verträge bestehen, zu bekommen ist. Erst wenn die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt, kann die Therapie begonnen werden. Bis zu 5 Probestunden (bei analytischer Therapie bis zu 8) kann man bei einem Therapeuten machen, bis man entscheidet, ob man dort die Therapie durchführen will. Nach diesen „probatorischen“ Sitzungen, auf jeden Fall bevor die eigentliche Therapie beginnt, muss ein Arzt, z. B. Hausarzt oder Neurologe, aufgesucht werden, der abklärt, ob eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich medizinisch behandelt werden muss. Dieser Arztbesuch ist jedoch nur nötig, wenn es sich bei dem behandelnden Therapeuten um einen psycho logischen Psychotherapeuten handelt. Bei einem ärztlichen Psychotherapeuten erübrigt sich dieser Arztbesuch. 13 Antragsverfahren Dauer Der Patient muss bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht für Psychotherapie stellen. Zu diesem Antrag teilt der behandelnde Psychotherapeut der Krankenkasse die Diagnose mit, begründet die Indikation und beschreibt Art und Dauer der Therapie. Dieser „Konsiliarbericht“ wird in einem verschlossenen Umschlag dem Bericht an den Gutachter beigefügt. Nach Klärung der Diagnose und Indikationsstellung werden vor Beginn der Behandlung der Behandlungsumfang und die frequenz festgelegt. Die Dauer einer Psychotherapie ist abhängig von der Art der Behandlung, z. B.: • Analytische Psychotherapie bis 160 Stunden, in besonderen Fällen bis 240 Stunden; bei Gruppenbehandlung bis 80, in besonderen Fällen bis 120 Doppelstunden • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 50, in besonderen Fällen bis 80 Stunden; bei Gruppenbehandlung bis 40, in besonderen Fällen bis 60 Doppelstunden • Verhaltenstherapie 45, in besonderen Fällen bis 60 Stunden • Gruppentherapie Eine Gruppensitzung (100 Minuten) zählt wie 2 Einzel sitzungen, maximal 90 Sitzungen Die Probesitzungen zählen nicht zur Therapie. Eine Sitzung dauert mindestens 50 Minuten. Eine Überschreitung ist dann zulässig, wenn mit der Beendigung der Therapie das Behandlungsziel nicht erreicht werden kann, aber bei Fort führung der Therapie begründete Aussicht darauf besteht. Praxistipps! Es gibt von der Verbraucherzentrale (Bundesverband) einen guten und neutralen Ratgeber „Psychotherapie“. Informationen und Bestellung unter www.vznrw.de > Shop > Gesundheit und Pflege. 14 Stationäre und teilstationäre Behandlung Im Krisenfall, insbesondere bei akuter Selbstmord gefährdung, kann eine Behandlung in psychiatrischen Kliniken bzw. psychiatrischen Abteilungen von Kliniken notwendig werden. Die stationäre Behandlung soll den Patienten schützen und ihn stabilisieren. Sie ist auch sinnvoll, wenn bei schweren Depressionen trotz Behandlung lange keine Besserung eintritt. Die Kosten für die Krankenhausbehandlung werden von der Krankenkasse oder vom Sozialhilfeträger getragen. Die Behandlung beinhaltet alle Leistungen, die für den Patienten nach Art und Schwere seiner Erkrankung notwendig und im Rahmen des Versorgungs auftrags des Krankenhauses möglich sind. Dazu zählen neben der ärztlichen Behandlung z. B. auch die Versorgung mit Arznei mitteln sowie die therapeutische Betreuung. Erwachsene Patienten müssen für die vollstationäre Kranken hausbehandlung 10,– e pro Tag zuzahlen. Diese Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Der Aufnahme und Entlassungstag zählen jeweils als ganzer Tag. Zuzahlung Wird ein Elternteil untergebracht, und deshalb die Weiter führung des Haushalts nicht möglich ist, kann eine Haushalts hilfe beantragt werden. Eine Haushaltshilfe ist eine fremde oder verwandte Person, die die tägliche Arbeit im Haushalt erledigt. Sie übernimmt alle notwendigen Arbeiten, z. B. Einkauf, Kochen, Waschen oder Kinderbetreuung. Wichtigste Voraussetzungen für die Antragstellung sind: • Keine andere Person im Haushalt kann die Arbeiten übernehmen und • es ist ein Kind unter 12 Jahren oder mit Behinderung zu versorgen. Die Haushaltshilfe wird von dem Träger übernommen, der auch die Krankenhausbehandlung zahlt, meistens ist das die Kranken kasse. Die Haushaltshilfe ist in jedem Fall vorher zu beantragen. 15 Praxistipp Der gesetzliche Grundanspruch auf die Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe besteht, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Viele Krankenkassen weichen von diesem Grund anspruch durch individuelle Satzungsleistungen zu Gunsten ihrer Versicherten ab und bezahlen die Haushaltshilfe auch, wenn die Kinder älter sind oder in Einzelfällen sogar, wenn gar keine Kinder mehr im Haushalt leben. Es sollte individuell mit der Krankenkasse abgeklärt werden, in welchem Umfang die Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe in der Satzung festgelegt ist. Institutsambulanzen In der Regel ist an eine psychiatrische Klinik eine Instituts ambulanz angebunden, in der Patienten ambulant behandelt werden. Die Übergänge in der Institutsambulanz sind fließend: sowohl zum ambulanten Bereich (z. B. Betreuung in einer Arzt oder Psychotherapiepraxis) als auch zum stationären Bereich (Wiederaufnahme in die Klinik). Sonstige Therapien Es gibt eine ganze Reihe weiterer Therapieansätze, sie werden in der Regel ergänzend eingesetzt. Elektrokampftherapie (EKT) Die Elektrokrampftherapie (EKT), auch elektrische Durchflutungs therapie genannt, ist ein seit langem bekanntes Verfahren, das aber in der Öffentlichkeit einen schlechten Ruf hat und deshalb in Deutschland nur von wenigen Kliniken angeboten wird. Das verändert sich aber seit einigen Jahren, denn es gibt Patienten mit anhaltenden schweren Depressionen, bei denen einzig die Elektrokrampftherapie einen Behandlungserfolg bringt. Kern der EKT ist ein durch Strom ausgelöster Krampfanfall. Dafür bekommt der Patient eine 5minütige Kurznarkose, so dass er von der eigentlichen Behandlung nichts spürt. Zudem erhält er ein muskelentspannendes Medikament, um starke Muskelkrämpfe zu vermeiden. Der eigentliche Stromfluss dauert 20 bis 30 Sekunden. 16 Durch diese Anwendungsweise sind die Risiken der Behandlung minimiert, aber es bleiben die üblichen Risiken einer jeden Narkose sowie die Gefahr von Blutdruckschwankungen und Gedächtnis störungen. Letzteres wird von Experten unterschiedlich ein geschätzt, ebenso wie die Frage, ob Erinnerungslücken mit steigender Anwendungszahl zunehmen. Es gibt aber auch die Meinung, dass gerade das „Vergessen“ belastender Erlebnisse einen Teil des Therapieerfolgs ausmacht. Insgesamt ist die Wirk weise der EKT nicht erklärt. Möglicherweise setzen die aktivierten Nervenzellen mehr Neurotransmitter (biochemische Stoffe, die Reize zwischen Zellen weitergeben oder verstärken) frei. Die EKT darf nur eingesetzt werden, wenn alle anderen Therapiemöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden. Sie darf nur in einer Klinik durchgeführt werden, dauert etwa 6 Wochen und umfasst 12–18 Einzelbehandlungen. Wenn die EKT als Erhaltungstherapie eingesetzt wird, erfolgt die Behandlung viel seltener, nur einmal pro Woche oder Monat. Eine sehr junge Behandlungsmethode ist die transkranielle Magnetstimulation (TMS). Wie EKT wird auch TMS nur bei therapieresistenter Depression eingesetzt. Im November 2007 wurden erstmals Ergebnisse veröffentlicht, die den Nutzen im Rahmen einer groß angelegten Studie mit 300 Patienten belegten. Bei der TMS wird der linke frontale Hirnlappen mit einem elektrisch erzeugten Magnetfeld stimuliert. Bei der Studie wurden die Patienten 5 Mal pro Woche, 4 bis 6 Wochen lang, behandelt. Danach hatten sich die depressiven Symptome messbar verbessert. Nebenwirkungen wurden wenige beobachtet und nur wenige Patienten brachen die Therapie ab. Transkranielle Magnetstimulation In Deutschland wird die Therapie noch wenig angeboten, auch die offiziellen Leitlinien empfehlen die Therapie noch nicht, da noch keine ausreichenden Studienergebnisse vorliegen. Lichtmangel wird als Ursache der Winterdepression vermutet. Als Unterstützung der medikamentösen und psychotherapeutischen Behandlung wird deshalb zum Teil die Lichttherapie eingesetzt. Dabei schaut der Patient täglich in ein Licht mit mindestens 2.500 Lux; besser sind 10.000 Lux. Die Lichttherapie erfolgt möglichst sofort nach dem Aufstehen für 30 bis 40 Minuten. Dies bewirkt über die Reizung der Netzhaut und des Sehnervs eine vermehrte Ausschüttung von Serotonin, was den Krank heitsverlauf günstig beeinflusst. Die Behandlung dauert mehrere Tage bis Wochen, erste Effekte sind in der Regel nach 4 Tagen spürbar. Wenn der Patient die Lichttherapie gut verträgt, kann sie auch den ganzen Winter über durchgeführt werden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht. Lichttherapie 17 Wachtherapie/ Schlafentzug Viele Patienten mit Depressionen leiden unter Schlafstörungen, vor allem in der zweiten Nachthälfte. Das bringt den Gehirn stoffwechsel durcheinander, morgens sind die Betroffenen nicht richtig wach und es dauert lange, bis sie ein bisschen in Schwung kommen. Das aber verschiebt den SchlafWachRhythmus weiter nach hinten. Eine komplett schlaflose Nacht kann dagegen dazu führen, dass die Müdigkeit am Folgeabend so groß ist, dass die Patienten eine ganze Nacht durchschlafen. Das kann den Effekt haben, dass sie morgens ausgeruht und frisch erwachen – die Depression ist durchbrochen. Dieser positive Effekt hält meist nur einen oder zwei Tage an, kann allerdings in einer langen depressiven Phase einen Lichtblick bedeuten und Mut geben. Eine andere Methode ist, normal ins Bett zu gehen und bereits nach wenigen Stunden wieder aufzustehen. Dies kann bis zu 3 Mal in der Woche erfolgen, so dass der Effekt länger anhält. Schlafentzug ist nur eine Begleittherapie. Er sollte nur in Ab sprache mit dem behandelnden Arzt und nur ergänzend zur Medikamenten und/oder Psychotherapie eingesetzt werden. Ergotherapie Ergotherapie kann bei schweren Depressionen eingesetzt werden und unterstützt Patienten beim Anpacken und Erledigen all täglicher Handlungen. Ergotherapie wird immer begleitend zu anderen Therapien eingesetzt, oft während einer stationären Behandlung, und kann dann ambulant weitergeführt werden. Ergotherapie gilt sozialrechtlich als Heilmittel und muss verordnet werden. Erwachsene Patienten zahlen 10 % der Kosten plus 10,– e je Verordnung zu. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich, siehe S. 49. Soziotherapie Soziotherapie unterstützt schwer psychisch kranke Menschen zu Hause insbesondere dabei, ärztliche Behandlung und ambulante Betreuung in Anspruch zu nehmen, um eine Aufnahme in eine Klinik zu vermeiden. Ansprechpartner sind Nervenärzte, Psychiater und die Sozial psychiatrischen Dienste (siehe S. 9). Patienten müssen 10% der kalendertäglichen Kosten zuzahlen, mindestens 5,– e, maximal 10,– e pro Tag. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich, siehe S. 49. 18 ©drubig.photo_fotolia.com Umgang mit Depressionen Allgemeingültige Tipps zum Umgang mit Depressionen oder mit einem depressiven Menschen gibt es nicht. Jede Depression, jeder Mensch mit seinen Möglichkeiten, seelischen Konflikten und Anlagen ist anders. Deshalb können nachfolgende Hinweise nur Anregungen sein. 19 Tipps für Angehörige und Betroffene Die Tipps richten sich an Betroffene und ihr Umfeld gleichermaßen. Ein zentrales Problem ist das NichtWissen und NichtVerstehen seiner eigenen Reaktionen und der Reaktionen des jeweils anderen. Hilfreich wäre der wertfreie gegenseitige Austausch von Empfindungen und Erlebnissen, doch das ist sehr schwer. Mehr Wissen erleichtert den Umgang miteinander. Dieser Ratgeber soll durch Information dazu beitragen, dass Menschen mit Depressionen besser verstanden werden und Unterstützung finden. Betroffene können ihn auch an Angehörige weitergeben. Für den Betroffenen und seine Angehörigen ist es am Anfang meist ein längerer Prozess, bis sie erkennen, dass bestimmte Verhaltensweisen, Körpersignale und Stimmungen die Symptome einer Depression sind. Die Wahrnehmung des Betroffenen ist häufig auch so, dass er sich nicht als krank erlebt, sondern z. B. als Versager, der selbst schuld an seiner Situation ist. Die Tat sache, dass Depressionen als psychische Erkrankung in weiten Teilen der Gesellschaft noch immer verharmlost werden und dass die wenigsten Menschen Genaueres darüber wissen, erschwert die Erkennung der Krankheit und verzögert den Therapiebeginn. 20 Beratung Es ist wichtig, dass Patient und Angehörige wissen, dass Depressionen behandelbar sind. Beratung und Informationen rund um Depressionen helfen sowohl den Betroffenen als auch ihrem Umfeld. Informationen über die Erkrankung, über Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen gibt der behandelnde Arzt. Eine Auswahl hilfreicher Adressen finden Sie ab S. 91. Grenzen der Belastbarkeit Angehörige sollten sich auf einen depressiven Menschen einlassen und versuchen, ihn so gut wie möglich zu verstehen, um ihm zu helfen. Dabei dürfen sie aber auch die eigenen persönlichen Grenzen nicht außer Acht lassen. Eine Depression ist für das ganze Umfeld eine Belastung, insbesondere für enge Bezugspersonen, die dem Betroffenen helfen möchten. Häufig spüren die Erkrankten dies, was zu Schuldgefühlen und noch stärkerem sozialem Rückzug führen kann. Für dieses Dilemma gibt es keine pauschale Lösung, sondern nur das Bemühen um gegenseitige Achtung. Ein Hauptsymptom bei Depressionen ist der fehlende Antrieb, irgendetwas zu tun (siehe S. 5). Daher spielt die Unterstützung bei der Gestaltung des Tagesablaufs eine wichtige Rolle. Gestaltung des Tagesablaufs Hier einige konkrete Anregungen für Angehörige: • Täglich um die gleiche Zeit einen Spaziergang vereinbaren und dann auch gemeinsam spazieren gehen. Bewegung an der frischen Luft und bei Tageslicht ist in jedem Fall positiv für den Patienten. • Den Tagesablauf strukturieren, z. B. am Vortag zusammen mit dem Patienten einen konkreten Plan schreiben, kleine Aufgaben wie Duschen, Einkaufen, Aufräumen mit konkreter Uhrzeit versehen und dann kontrollieren, ob sie erledigt wurden. Die Aufgaben sollten überschaubar und bewältigbar sein – dann haben die Betroffenen Erfolgserlebnisse und fühlen sich weniger hilflos. Kleine Schritte ermöglichen kleine Erfolge, große Aufgaben überfordern und verstärken die Depressionsgefahr. • Angehörige können den Tagesablauf auch unterstützen, indem sie an geplanten Aktivitäten teilnehmen. So schwer dies depressiven Menschen auch fällt, sie sollten selbst versuchen und von ihren Angehörigen dazu angehalten werden, möglichst körperlich aktiv zu sein. Bewegung kann helfen, den negativen Gedanken und Gefühlskreislauf zu stoppen. Jede körperliche Aktivität, Aufstehen nach dem Aufwachen, Auf räumen, kleine Einkäufe oder kurze Spaziergänge, kann als Erfolg betrachtet werden. Siehe dazu auch „Sport bei Depressionen“ auf S. 83. Körperliche Aktivität Mitleid, gut gemeinte Ratschläge, Schuldgefühle oder Schuld zuweisungen sind nicht hilfreich. Dagegen brauchen Betroffene Geduld und Zuwendung. Der Umgang mit depressiven Menschen sollte akzeptierend, respekt und vertrauensvoll sein. Wichtig ist Zuhören, möglichst ohne das Gehörte zu bewerten. Bei aller notwendigen Zuwendung und Sorge sind aber auch Angehörige nie verpflichtet, über ihre Grenzen hinaus zu helfen. Geduld und Zuwendung Appelle an den Willen von Betroffenen sind nicht empfehlens wert. Die Betroffenen leiden an einer Erkrankung, das hat nichts mit Willensstärke zu tun. Die täglichen Anforderungen dürfen zwar nicht ausbleiben, sollten jedoch der Leistungsfähigkeit angepasst werden. So ergeben sich eher Erfolgserlebnisse. Weil die Depression die Wahrnehmung verändert, kann der Betroffene selbst erste Verbesserungen oft nicht wahrnehmen, die das Umfeld aber bereits sieht. Auch das erfordert von den Menschen im Umfeld und dem Betroffenen selbst Geduld. 21 Reaktion und Veränderung Depressive Menschen empfinden zum Teil wenig positive Emotionen und wirken auf ihr Umfeld dadurch „eisig“. Insbesondere Ehe oder Lebenspartner sollten dies nicht persönlich nehmen, es ist Teil der Krankheit. Partner und Betroffene sollten sich immer wieder sagen, dass es die Depression ist, die verändert, und dass dies wieder anders wird. Bei allen Bemühungen, einem depressiven Menschen zu helfen, sollte man nie vergessen, dass es sich um eine ernstzunehmende Erkrankung handelt. Jedes noch so gut gemeinte Bemühen führt nicht gleich zum sichtbaren Erfolg. Spürt der Betroffene, dass ein Helfer solche „Erfolgserwartungen“ – wenn auch nur unbewusst – hegt, besteht die Gefahr, dass der Betroffene sich noch schlechter fühlt, weil er den Erwartungen nicht gerecht werden kann. Die Folge kann dann Rückzug bzw. Verweigerungs haltung sein, was wiederum beim Helfer Ärger auslöst. Entlastung der Angehörigen oder des Umfelds Die Belastung für Angehörige, mit einem über Wochen und Monate depressiven Menschen zusammenzuleben, kann sehr groß sein. Die Entlastung der Angehörigen oder des Umfelds ist entsprechend wichtig. Angehörige sollten sich nicht über nehmen, an ihre eigenen Bedürfnisse denken und sich selbst bewusst etwas Gutes tun. Viele Angehörige wünschen sich – manchmal heimlich, manch mal unbewusst – eine „Auszeit“ von der Betreuung eines schwer depressiven Menschen. Solche Wünsche sind legitim: Man sollte diese Bedürfnisse ernst nehmen und nach Urlaubs, Freizeit und Erholungsmöglichkeiten suchen. Hilfreich kann auch der Austausch mit anderen Angehörigen von psychisch kranken Menschen sein. In jedem Bundesland gibt es die Angehörigengruppen ApK (Angehörige psychisch Kranker). Der Bundesverband ist mit seinen Landesverbänden im Internet unter www.bapk.de zu finden. Keine wichtigen Entscheidungen treffen 22 Depressionen verändern die Wahrnehmung. Patienten sollten deshalb in einer Krankheitsphase keine weitreichenden Ent scheidungen beruflicher oder privater Art treffen. Denn sie empfinden und bewerten anders, wenn sie wieder gesund sind, und bereuen dann möglicherweise ihre Entscheidungen. Angehörige können hier helfen, indem sie Patienten nicht zu weitreichenden Entscheidungen drängen. Andererseits muss hier bedacht werden, dass wichtige Ent scheidungen auch notwendig sein können, um damit z. B. belastende Situationen zu verändern oder ihnen zu entgehen. Solche Entscheidungen sollten aber unbedingt in Zusammen arbeit mit dem Arzt/Psychotherapeuten gefällt werden. Wenn solche therapeutisch abgesprochenen Veränderungen anstehen, sollte das Umfeld diese Entscheidungen unterstützen. Die Antriebslosigkeit kann bei manchen Betroffenen dazu führen, dass sie z. B. ihre Post nicht mehr öffnen oder mit Zahlungen in Verzug geraten. Hier sollten auch Angehörige und Freunde wachsam sein. Droht der Verlust der Wohung, z. B. durch Zwangsräumung oder ähnliches, ist dringend professionelle Hilfe gefragt. Betroffene und Angehörige können sich z. B. an einen Sozialpsychiatrischen Dienst wenden, ggf. kann das Einrichten einer Betreuung sinnvoll sein. Hilfen zur Übernahme von Mietschulden gibt es eventuell auch vom Sozialamt. Drohender Wahrnehmungsverlust Suizidgefahr Äußern depressive Menschen Selbsttötungsgedanken, muss dies sehr ernst genommen werden. Es ist wichtig und richtig, auf die Gedanken und Gefühle einzugehen. Äußerst wichtig ist eine schnelle Kontaktaufnahme zum behandelnden Arzt. Dieser kann dann mit dem Betroffenen und den Angehörigen überlegen, welche weiteren Schritte angebracht sind. Auch die Patienten selbst sollten Gedanken in diese Richtung ernst nehmen. Die große Mehrzahl der Betroffenen wünscht sich irgendwann, dass alles vorbei wäre. Das ist normal. Doch es gibt einen großen Lichtblick: Depressionen sind behandelbar. Wer nicht mehr weiterleben will, wer einfach einschlafen und nie mehr aufwachen will, sollte unbedingt mit irgendjemandem darüber reden: mit (s)einem Arzt, mit einer Beratungsstelle, mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst (siehe S. 9), mit dem Krisendienst, mit einem Seelsorger, mit vertrauten Personen oder mit anonymen Gesprächspartnern wie der Telefonseelsorge, Telefon 0800 1110111 oder 0800 1110222, www.telefonseelsorge.de. 23 24 ©Kadmy_fotolia.com Arbeit Bei einer andauernden oder immer wiederkehrenden depressiven Störung kann es zu Beeinträchtigungen kommen, die nicht selten zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Arbeitslosigkeit kann aber ein zusätzlicher Risikofaktor für eine erneute depressive Episode sein. Einer Berufstätigkeit ist daher nicht nur aus finanziellen, sondern auch aus vielen weiteren Gründen eine hohe Priorität einzuräumen. 25 Arbeit • schafft soziale Kontakte und Beziehungen. • ermöglicht die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. • fördert Aktivität. • strukturiert den Tagesablauf. • gibt dem Menschen eine anerkannte Rolle sowie einen sozialen Status und unterstützt damit Selbstbewusstsein und Selbstsicherheit. • schafft finanzielle Sicherheit, die entlastend wirkt. Dabei muss aber ebenso berücksichtigt werden, dass der Betroffene einer wie auch immer gearteten Arbeitstätigkeit gewachsen sein muss, denn negativer Stress und Überforderung können eine Ursache für Depressionen sein. Praxistipps! Folgende Tipps sind bei Menschen mit Depressionen zu beachten, die einen Arbeitsplatz haben: • EinedepressiveEpisodekannvoneinemAbendaufden nächsten Morgen auftreten. Es kann die Gefahr bestehen, dass der Patient einfach im Bett bleibt – ohne beim Arbeit geber anzurufen, ohne beim Arzt eine Krankmeldung (= AU Bescheinigung) zu besorgen. Die AUBescheinigung muss an den Arbeitgeber und an die Krankenkasse geschickt werden. Ohne AUBescheinigung gefährdet der Patient sowohl seinen Arbeitsplatz als auch eine spätere Krankengeldzahlung (siehe auch S. 37). • WenneinemArbeitnehmergekündigtwird,endetdiePflicht mitgliedschaft als Arbeitnehmer in der Krankenkasse. Er muss sich dann rechtzeitig um seinen weiteren Kranken versicherungsschutz kümmern, z. B. durch die Arbeitslos meldung bei der Agentur für Arbeit, Details siehe S. 40. Angehörige können zur Wahrnehmung dieser Aufgaben motivieren oder den Betroffenen dabei unterstützen. Ist der Betroffene in seiner Handlungsfähigkeit soweit eingeschränkt, dass rechtliche Konsequenzen wie z.B. Verschuldung drohen, kann die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung sinnvoll sein. 26 Stufenweise Wiedereingliederung Patienten mit schweren Depressionen sind arbeitsunfähig und bisweilen über Wochen und Monate nicht am Arbeits platz. Einen ganzen Arbeitstag durchzustehen ist für viele nicht möglich. Ziel der Stufenweisen Wiedereingliederung (sogenanntes „Hamburger Modell“) ist, arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Für das Selbstbewusstsein der Patienten ist diese Maßnahme in vielen Fällen gut, das Alleinsein zu Hause verstärkt das Gefühl der Leere. Die Stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme der Medizinischen Rehabilitation, Träger ist meist die Krankenkasse. Für eine Stufenweise Wiedereingliederung über die Krankenkasse müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: • Es liegt vor oder während der Maßnahme Arbeits unfähigkeit vor. • Der Arbeitgeber und der Versicherte sind mit der Maßnahme einverstanden. • Der Versicherte wird am bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt. Voraussetzungen Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer haben im Gegensatz zu nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Zustimmung zur Stufen weisen Wiedereingliederung, wenn ein Wiedereingliederungsplan vorliegt, der alle aus ärztlicher Sicht zulässigen Arbeiten enthält und eine Prognose darüber, ob und wann mit der vollen oder teilweisen Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist. Nur in Einzelfällen kann der Arbeitgeber eine Stufenweise Wiedereingliederung eines Schwerbehinderten wegen Unzumutbarkeit ablehnen. Die Dauer der Wiedereingliederung ist abhängig vom indivi duellen gesundheitlichen Zustand des Arbeitnehmers. In der Regel dauert sie 6 Wochen bis 6 Monate. Dauer 27 Entgelt Grundsätzlich erhält der Versicherte während der Wiederein gliederung weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse, Über gangsgeld vom Rentenversicherungsträger, Verletztengeld von der Berufsbgenossenschaft oder Arbeitslosengeld bei Arbeits unfähigkeit von der Angetur für Arbeit. Falls der Arbeitgeber während der Maßnahme freiwillig Arbeitsentgelt entrichtet, dann wird dies auf das Krankengeld angerechnet. Wer hilft weiter? Informationen geben die Krankenkassen, die Agentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaften oder Rentenversicherungsträger, der behandelnde Arzt und der Arbeitgeber. Berufsfindung und Arbeitserprobung Berufsfindung und Arbeitserprobung dienen dazu, den geeignetsten Weg der beruflichen (Wieder)Eingliederung zu finden. Sie zählen zu den Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben (siehe S. 59). In der Regel geht es dabei um das Finden und Erproben eines neuen beruflichen Umfelds. Die Maßnahmen werden meist in Berufsförderungs und Berufsfindungswerken durchgeführt. Einige von ihnen haben sich auf die Berufsfindung für psychisch kranke Menschen spezialisiert. • Die Berufsfindung klärt das Leistungsvermögen, die Eignung und Neigung sowie die Auswirkungen der Erkrankung/Behinderung auf eine spätere berufliche Tätigkeit des Versicherten. • Die Arbeitserprobung soll nach weitgehender Klärung und Entscheidung für einen Beruf noch bestehende Fragen zu bestimmten Ausbildungs und Arbeitsplatzanforderungen klären. Kostenübernahme 28 Beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen übernimmt der Rentenversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft die Kosten. Die Krankenkasse zahlt nachrangig. Bei Geringverdienenden oder nicht Versicherten kommt unter Umständen das Sozialamt für die Kosten auf. Praxistipp! Die Anmeldung erfolgt durch den RehaTräger in Abstimmung mit den Fachdiensten der Agentur für Arbeit. Erforderliche Unterlagen: • Eingliederungsplan,dervomReha-Trägerzusammenmitder Agentur für Arbeit vor Ort und dem Betroffenen erstellt wird • EignungsgutachtendesFachdienstes • ärztlicheGutachtenmitBefundunterlagen • KostenzusagedesReha-Trägers Eine CDROM des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales enthält Adressen von Berufsförderungswerken und Berufs bildungswerken, zur Medizinischberuflichen Rehabilitation und zur Rehabilitation psychisch kranker Menschen. Außerdem sind auf der CD Informationen für behinderte Menschen aus insgesamt 4 Broschüren: „Ratgeber für behinderte Menschen“ (A712), „Rehabilitation und Teilhabe“ (A 990), „Bericht zur Lage der Behinderten 2009“ (A125) und „Ich habe meinen Arbeitsplatz gefunden“ (A735). Alle Broschüren sind im PDF und Word Format niedergelegt. Die CD kann unter www.bmas.de > Service > Publikationen > Schlagwort „CD Behinderte Menschen“ bestellt werden. Wer hilft weiter? Fragen beantworten der jeweils zuständige Sozialversicherungs träger oder die sogenannten Servicestellen, welche in allen Fragen der Rehabilitation Unterstützung bieten. Sie klären im Zweifelsfall auch ab, welcher Träger für die Berufsfindung und Arbeitserprobung zuständig ist. Adressen von Servicestellen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung unter www.rehaservicestellen.de 29 Arbeitstherapie und Belastungserprobung Arbeitstherapie und Belastungserprobung unterstützen die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben und gehören zu den Leistungen der Medizinischen Rehabilitation (siehe S. 56). Als Arbeitstherapie gelten die Entwicklung und Klärung von • Handfertigkeiten, • handwerklichtechnischen Fähigkeiten und/oder • geistigpsychischen Befähigungen (z. B. Interesse, Selbstver trauen, Ausdauer, Pünktlichkeit, Auftreten im Arbeitsmilieu, Kontaktfähigkeit, Kooperationsbereitschaft) zur Vorbereitung auf die Arbeitsaufnahme im alten Beruf. Als Belastungserprobung gelten • die Feststellung der körperlichen und geistigseelischen Leistungsbreite durch praktische Überprüfung oder Tests, • die Ermittlung der Eignung eines Menschen für die allgemeine soziale oder berufliche Wiedereingliederung in den erlernten oder einen neuen, angemessenen Beruf. Kostenübernahme Die Krankenkassen, die Berufsgenossenschaften oder die Rentenversicherungsträger übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten. Die Kosten werden nur übernommen, wenn die Maßnahmen ärztlich verordnet sind und wenn noch nicht abschließend beurteilt werden kann, welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (siehe S. 59) für den Versicherten notwendig sind. Bei Geringverdienenden oder nicht Versicherten kommt unter Umständen das Sozialamt für die Kosten auf. 30 Zweiter Arbeitsmarkt und Integrationsprojekte Hat der Patient kein Arbeitsverhältnis (mehr) und ist die Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich, sind Projekte auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt denkbare Arbeitsfelder. Auf dem zweiten Arbeitsmarkt gibt es eine große Vielfalt von Projekten, die regional sehr unterschiedlich ausgeprägt sind und meist von mehreren Kostenträgern gemeinsam getragen werden. Mögliche Träger, Partner und/oder Geldgeber sind z. B.: • Agentur für Arbeit • Integrationsamt, Integrationsfachdienst • Sozialpsychiatrischer Dienst (siehe S. 9), psychosozialer Dienst • Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke • Ministerien, hier oft Sonderförderprogramme • Aktion Mensch, Lebenshilfe • Behindertenwerkstätten • Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz • Kirchen • Stiftungen und Spenden • Firmen Finanzierung und Träger Für die Beschäftigten handelt es sich dann zum Teil auch um sogenannte EinEuroJobs (= „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigungen nach SGB II“). Sie geben den Beschäftigten die Möglichkeit, über den öffentlichen und sozialen Sektor im Berufsleben wieder Fuß zu fassen und die tagtägliche Arbeitsfähigkeit zu testen. Integrationsfirmen können zusammen mit mehreren der eben genannten Partner betrieben werden, aber auch unabhängig agieren. Sie arbeiten wie ein normales Unternehmen und bieten ihre Leistungen an, sind aber gleichzeitig gemeinnützig und werden gefördert, weil sie einen besonderen Aufwand durch die Struktur ihrer Mitarbeiter haben. Integrationsfirmen Überwiegend sind diese Unternehmen im handwerklichen und im Dienstleistungssektor aktiv. Nach Angaben der Bundesarbeits gemeinschaft Integrationsfirmen gibt es in Deutschland rund 600 Integrationsfirmen und projekte in den verschiedensten Branchen: von industrieller Fertigung über Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Hotel und Gaststättengewerbe bis hin zu Multimedia und ITFirmen. 31 Die Integrationsziele der Firmen sind unterschiedlich. Sie reichen von der Ausbildung und Umschulung über die Hilfe zur Ver mittlung in den ersten Arbeitsmarkt bis hin zur dauerhaften Beschäftigung unter geschützten Arbeitsbedingungen. Zum Teil bieten auch reguläre Firmen beschützte oder integrative Arbeitsplätze für Menschen mit psychischen Störungen an. Wer hilft weiter? Eine Auflistung von Integrationsfirmen finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen, Telefon 030 2512082 oder unter www.bagif.de Zuverdienstprojekte Das Problem bei den meisten bisher genannten Arbeits möglichkeiten ist, dass sie von einer kontinuierlichen Vollzeit beschäftigung ausgehen. Das ist oft eine große Hürde für Menschen mit Depressionen. Hilfreich sind hier sogenannte „Zuverdienstprojekte“ für Menschen mit psychischen Störungen. Sie bieten Arbeits und Trainingsmöglichkeiten für weniger als 20 Wochenarbeitsstunden und passen ihre Anforderungen mit folgenden Maßnahmen an die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Betroffenen an: • Flexible Arbeitszeiten • Flexible Arbeitsgeschwindigkeit und produktivität, bei Bedarf viele Pausen • Rücksicht auf Leistungsschwankungen und Krankheitsausfälle • Keine zeitliche Befristung der Beschäftigung (Loslösung von Bewilligungszeiträumen) • Kein RehaDruck mit Zielvorgabe: Mitarbeiter können auch „einfach so“ bleiben. Die Trägerschaft ist ebenso vielfältig wie oben genannt, zum Teil sind die Projekte an Integrationsfirmen (siehe S. 31) oder Tages stätten (siehe unten) angegliedert. Trotz der flexiblen Vorgaben müssen wirtschaftlich verwertbare Produkte oder Dienstleistungen hergestellt bzw. erbracht werden. Kosten und Gehalt müssen erwirtschaftet werden, die Qualität der Arbeit muss stimmen und die Entlohnung ist abhängig von der Arbeitsleistung. 32 Tagesstätten Tagesstätten sind Einrichtungen, in denen Menschen mit psychischen Störungen an Wochentagen tagsüber betreut und zu Beschäftigung angeleitet werden. Die Einrichtungen sind immer möglichst niedrigschwellig, je nach Konzept ist das Kommen und Fernbleiben freiwillig oder verbindlich. Mit der Tagesgestaltung in der Tagesstätte beginnen die Betroffenen, eine Tagesstruktur aufzubauen und einfache Aufgaben zu übernehmen. Typische Angebote und Hilfen einer Tagesstätte sind: • Tagesstrukturierende Angebote • Förderung sozialer Kontakte • Kreativkurse oder arbeit mit Farben, Holz, Ton, Musik, Förderung persönlicher Interessen • Anleitung bei Dingen des alltäglichen Lebens • Kognitive Arbeit (auch am PC) • Entspannung und Bewegung • Ausflüge und Ferienfreizeiten • Unterstützung bei Behörden und Wohnungsangelegenheiten Häufig sind an Tagesstätten Beratungsangebote angegliedert, die bei sozialrechtlichen Fragen helfen oder bei der Suche nach Reha, Therapie oder Arbeitsmöglichkeiten. Bisweilen machen sie auch selbst solche Angebote. Manche Tagesstätten sind als Vereine oder Clubs organisiert. In der Regel stellen sie dann an die sozialen Fähigkeiten der Mitglieder höhere Anforderungen und fordern eine etwas höhere Verbindlichkeit, z. B. durch die Übernahme von Pflichten zu bestimmten Zeiten. 33 34 ©Bernd_Leitner_fotolia.com Arbeitsunfähigkeit und finanzielle Leistungen 35 Arbeitsunfähigkeit Menschen, die an einer Depression leiden, sind aufgrund der Erkrankung häufig arbeitsunfähig, teilweise über Wochen oder Monate. Oft fühlen sie sich nicht in der Lage einen normalen Arbeitstag durchzustehen. Definition „Arbeitsunfähigkeit“: Arbeitsunfähigkeit (AU) ist ein durch Krankheit oder Unfall hervorgerufener regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, aufgrund dessen der in der Kranken- und Unfallversicherung Versicherte seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht oder nur unter Gefahr der Verschlimmerung des Zustands weiter ausüben kann. Die AU ist Voraussetzung für Entgeltfortzahlung und Kranken geld. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Arbeitsunfähigkeit: Welche Hilfen greifen wann? Nachfolgend eine vereinfachte grafische Darstellung, welche Hilfen greifen (können), wenn ein Arbeitnehmer längere Zeit arbeitsunfähig ist. Arbeitsunfähigkeit (Krankmeldung) – Seite 36 Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber (in der Regel 6 Wochen) – Seite 37 Krankengeld von der Krankenkasse (bis max. 78 Wochen) – Seite 37 Aussteuerung aus der Krankenkasse – Seite 39 Erwerbsminderungsrente Seite 77 36 Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit Seite 41 Medizinische Rehabilitation Seite 56 Berufliche Reha – Seite 59 Übergangsgeld – Seite 63 Entgeltfortzahlung Entgeltfortzahlung erhalten alle Arbeitnehmer – auch geringfügig Beschäftigte, unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit –, die ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens 4 Wochen haben. Die gesetzliche Anspruchsdauer auf Entgeltfortzahlung beträgt 6 Wochen. Die Entgeltfortzahlung beträgt 100 % des bisherigen üblichen Arbeitsentgelts, dazu zählen auch regelmäßig gewährte Zulagen sowie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, erhält der Versicherte Krankengeld, Details siehe unten. Um Entgeltfortzahlung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: • Entgeltfortzahlung erhalten alle Arbeitnehmer, auch geringfügig Beschäftigte und Auszubildende, unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit, die ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens 4 Wochen haben. • Die AU muss ohne Verschulden des Arbeitnehmers eingetreten sein. Voraussetzungen Krankengeld Krankengeld erhalten versicherte Patienten von der Krankenkasse, wenn sie länger als 6 Wochen arbeitsunfä hig sind. Das Krankengeld ist eine sogenannte Lohnersatz leistung, d. h., sie wird nur gezahlt, wenn nach 6 Wochen kein Anspruch (mehr) auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht. Voraussetzungen für den Erhalt von Krankengeld: • Grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeldbezug durch die Krankenversicherung • Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit oder stationärer Behandlung in Krankenhaus, Vorsorge oder RehaEinrichtung auf Kosten der Krankenkasse • Es handelt sich immer um dieselbe Krankheit bzw. um ein deutige Folgeerkrankungen derselben Grunderkrankung. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit auf, verlängert sich die Leistungsdauer dennoch nicht. Voraussetzungen 37 Höhe Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttogehalts, maximal aber 90 % des Nettogehalts. Der Höchstbetrag liegt bei 96,25 e täglich. Abgezogen vom Krankengeld werden Sozialversicherungs beiträge für die Arbeitslosen, Pflege und Rentenversicherung. Die Krankenkasse übernimmt die Beiträge der Kranken versicherung und jeweils die Hälfte der drei genannten Versicherungen. Damit ergibt sich in der Regel ein Abzug von 12,03 % bei Krankengeldempfängern mit Kindern bzw. von 12,28 % bei kinderlosen Empfängern. Dauer Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit für eine maxi male Leistungsdauer von 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dabei handelt es sich um die sogenannte Blockfrist. Eine Blockfrist beginnt mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeits unfähigkeit für die ihr zugrunde liegende Krankheit. Bei jeder Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung beginnt eine neue Blockfrist. Es ist möglich, dass mehrere Blockfristen nebeneinander laufen. Wenn jedoch dieselbe Krankheit, z. B. die Depression, eine neue Krankheitsphase bewirkt, gilt dieselbe Blockfrist. Die Leistungs dauer verlängert sich auch nicht, wenn während einer Arbeits unfähigkeit eine weitere Krankheit hinzutritt. Es bleibt bei maximal 78 Wochen. Erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit 38 Nach Ablauf der Blockfrist (= 3 Jahre), in der der Versicherte wegen derselben Krankheit Krankengeld für 78 Wochen bezogen hat, entsteht ein erneuter Anspruch auf Kranken geld wegen derselben Erkrankung unter folgenden Voraus setzungen: • erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit, • mindestens 6 Monate lang keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit und • mindestens 6 Monate Erwerbstätigkeit oder der Arbeits vermittlung zur Verfügung stehend. Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld zwar theoretisch besteht, aber tatsächlich ruht oder versagt wird, werden wie Bezugszeiten von Krankengeld angesehen. Beispiel Der Arbeitgeber zahlt bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers dessen Arbeitsentgelt bis zu 6 Wochen weiter (§ 3 EntgeltfortzahlungsG), d. h.: Der Anspruch auf Krankengeld besteht zwar, aber er ruht (§ 49 Abs. 1 SGB V). Erst danach gibt es Krankengeld. Die 6 Wochen Entgeltfortzahlung werden aber wie Krankengeld-Bezugszeiten behandelt, so dass noch maximal 72 Wochen (78 Wochen abzüglich 6 Wochen = 72 Wochen) Krankengeld gezahlt wird. Wenn der behandelnde Arzt oder der Arzt des MDK die Erwerbsfähigkeit des Versicherten als erheblich gefährdet oder gemindert einschätzt und dies der Krankenkasse mitteilt (häufig kontaktieren die Krankenkassen Ärzte gezielt mit dieser Fragestellung, um den weiteren Rehabilitationsbedarf abzu klären), kann die Krankenkasse dem Versicherten eine Frist von 10 Wochen setzen, um einen Antrag auf Rehamaßnahmen zu stellen. Wegfall des Krankengelds bei fehlender Mitwirkung Kommt der Versicherte dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, ruht mit Ablauf der Frist der Anspruch auf Krankengeld. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Kranken geld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf. Zu beachten ist hierbei, dass der Rentenversicherungsträger nach Prüfung des Antrags auch zur Erkenntnis kommen kann, dass Rehabilitationsmaßnahmen keine Aussicht auf Erfolg (Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit) mehr haben und den Antrag auf Rehamaßnahmen dann direkt in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umwandelt. Wird der Anspruch auf Krankengeld (78 Wochen Arbeits unfähigkeit innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Erkrankung) ausgeschöpft und ist der Versicherte noch immer arbeitsunfähig, endet auch seine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse informiert das Mitglied rund 2 Monate vor der Aussteuerung über die Möglichkeit, seinen Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu erklären. Liegt innerhalb von 2 Wochen keine Austrittserklärung vor, wird der Versicherte automatisch am Tag nach der Aussteuerung als freiwilliges Mitglied weiterversichert (obligatorische Anschlussversicherung). Besteht Anspruch auf Familienversicherung, hat diese Vorrang vor der freiwilligen Versicherung. Aussteuerung: Ende des Krankengelds durch Höchstbezugsdauer 39 Es gibt folgende Möglichkeiten: • Freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse • Familienversicherung (wenn z. B. der Ehemann/die Ehefrau Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist) • Beantragung von Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, einer Sonderform des Arbeitslosengelds im Sinne der Naht losigkeit Ende des Krankengelds durch Anspruch auf Altersrente Das Krankengeld endet auch automatisch mit dem Tag, ab dem ein gesetzlicher Anspruch auf eine Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Man sollte daher bei entsprechenden Ansprüchen seine Altersrente rechtzeitig beantragen. Praxistipp! Wer nicht als freiwilliges Mitglied weiterversichert werden möchte, muss innerhalb der 2WochenFrist seinen Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung erklären und einen anderweitigen Anspruch auf nahtlose Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, z. B. eine private Krankenversicherung. Arbeitslosengeld Die Regelungen zum Arbeitslosengeld sind von vielen individuellen Voraussetzungen abhängig und teilweise sehr kompliziert. Genaue und verbindliche Auskünfte geben die Agenturen für Arbeit. Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld sind: • Arbeitslosigkeit • Die Regelaltersgrenze zur Rente ist nicht erreicht • Bereitschaft, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen • Persönliche Arbeitslosenmeldung • Erfüllung der Anwartschaftszeit Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn der Antragsteller in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis stand. 40 Werden die Einschränkungen durch die Depression bei einem Empfänger von Arbeitslosengeld so massiv, dass eine Arbeitsauf nahme unmöglich wäre, muss er sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsunfähig (siehe unten) melden. Dies ist eventuell auch dann schon gegeben, wenn der Betroffene Termine bei der Arbeitsagentur aufgrund der Depression nicht mehr wahrnimmt. Krankheitsschub während Arbeitslosengeld Ab dem Tag der „Krankmeldung“ bekommt er noch 6 Wochen Leistungsfortzahlung und anschließend Krankengeld von der Krankenkasse (siehe S. 37) in Höhe des Arbeitslosengelds. Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit Ist die Arbeitsfähigkeit eines Arbeitslosen gemindert, gibt es als Sonderform das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, die sogenannte Regelung im Sinne der Nahtlosigkeit. Diese Zahlung überbrückt die Zeit ohne Arbeitslosengeld (weil man nicht vermittelt werden kann), bis eine andere Leistung, z. B. Weiterbildung oder Rente, gezahlt wird. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: • Arbeitsunfähigkeit (weniger als 3 Stunden/Tag arbeitsfähig), • Arbeitslosigkeit oder • Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, das jedoch aufgrund einer Krankheit/Behinderung schon mindestens 6 Monate nicht mehr ausgeübt werden konnte. • Erfüllung der Anwartschaftszeit. Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn der Antragsteller in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosenmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (= 360 Kalender tage) in einem Versicherungspflichtverhältnis stand. Über andere berücksichtigungsfähige Zeiten informieren die Agenturen für Arbeit. • Der Arbeitslose steht wegen einer Minderung seiner Leistungs fähigkeit länger als 6 Monate der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung, weswegen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Voraussetzungen 41 • Es wurden entweder Abgestufte Erwerbsminderungsrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt oder Maß nahmen zur beruflichen Eingliederung Behinderter (Teilhabe am Arbeitsleben, Medizinische Rehabilitation). • Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Zugang eines entsprechenden Aufforderungsschreibens der Agentur für Arbeit gestellt worden sein. Wurde ein solcher Antrag unter lassen, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ablauf der Monatsfrist bis zu dem Tag, an dem der Arbeitslose den Antrag stellt. Hat der Rentenversicherungsträger die ver minderte Erwerbsfähigkeit bereits festgestellt, besteht kein Anspruch auf NahtlosigkeitsArbeitslosengeld. Wer hilft weiter? Die örtliche Agentur für Arbeit hilft bei allen Fragen des Arbeits losengelds und führt individuelle Berechnungen durch. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten Arbeitslose nach dem Arbeitslosengeld, wenn sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Sozialgeld erhalten Angehörige von ALGIIEmpfängern. Voraussetzungen 42 ALGIIEmpfänger müssen 3 Voraussetzungen erfüllen: • Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein und dürfen die Regel altersgrenze zur Rente nicht erreicht haben. Für Menschen, die nach dem 31.12.1946 geboren sind, wird die Altersgrenze monatlich stufenweise auf 67 Jahre angehoben. • Sie müssen erwerbsfähig sein, d. h.: mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können. • Sie müssen hilfebedürftig sein, d. h.: ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Sozialgeld erhalten Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und einen der beiden folgenden Punkte erfüllen: • Sie sind nicht erwerbsfähig und erhalten keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder • sie haben das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet. ALG II und Sozialgeld entsprechen dem Niveau der Sozial hilfe (siehe S. 65) und setzen sich im Wesentlichen auch aus denselben Bausteinen zusammen: • Pauschalisierte Regelbedarfe (= Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts). Diese sollen die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizkosten, Bedarfe des täglichen Lebens und Teilnahme am kulturellen Leben abdecken. • Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen • Kosten für Unterkunft und Heizung Details siehe S. 67. Höhe und Umfang 43 44 ©openwater_fotolia.com Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Leistungen, soweit es um den Erhalt der Gesundheit oder die Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Krankheit geht. Zuständig sind die Krankenkassen. 45 Verlust der Krankenversicherungsschutzes Ein durchgängiger Versicherungsschutz ist die Grund voraussetzung, um eine adäquate Behandlung zu erhalten. Eine Gefahr bei Menschen mit Depressionen ist, dass sie durch das Verstreichenlassen von Fristen oder die Nichtbeachtung von Formalitäten ihren Krankenversicherungsschutz verlieren können. Hierauf sollten Patienten, Angehörige und Betreuer/Therapeuten in besonderer Weise achten. Praxistipp! Auf folgende Punkte ist beim Krankenversicherungs verhältnis zu achten: • Pflichtversicherte Mitglieder der Krankenkasse Wird einem Arbeitnehmer gekündigt und er erhält keine anderweitigen Leistungen, z. B. Krankengeld oder Arbeits losengeld II, über die er krankenversichert ist, muss ebenfalls die Weiterversicherung mit der Krankenkasse geregelt werden. • Freiwillig versicherte Mitglieder der Krankenkasse Besonders zu achten ist auf die Weiterbezahlung der Beiträge, sonst ruhen die Leistungen und der Patient erhält nur Leistungen für unaufschiebbare Behandlungen. • Privat Krankenversicherte Besonders zu achten ist auf die Weiterbezahlung der Beiträge, sonst drohen vertragsrechtliche Konsequenzen. Wer hilft weiter? Mit der Krankenkasse ist abzuklären, wie der Versicherungsschutz und die Beitragszahlungen weiterhin geregelt werden können. Beim Sozialamt oder bei der ARGE gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Beitragszahlung. Befindet sich der Patient in stationärer Behandlung, kann auch der Sozialdienst der Klinik angesprochen werden, damit dieser den weiteren Versicherungsschutz und gegebenenfalls den zuständigen Kostenträger klären kann. 46 Säumige Beitragszahler Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihre Beiträge nicht zahlen (Rückstand mindestens so hoch wie 2 Monatsbeiträge), obwohl sie dazu in der Lage wären, erhalten nur noch Leistungen für unaufschiebbare Behandlungen, z. B. Behandlung bei akuten Schmerzen, sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Der Anspruch für alle sonstigen Krankenversicherungsleistungen ruht so lange, bis die rückständigen Beiträge samt Säumnis zuschlägen ausgeglichen sind. Hinzu kommen Säumniszuschläge von 1 % der Beitragsschulden. Wer hilft weiter? Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zum Versicherungsschutz beantwortet das Bürgertelefon des Gesundheitsministeriums: Mo–Do 8–18 Uhr und Fr 8–15 Uhr, Telefon 030 340606601. Zuzahlungen Bei zahlreichen Leistungen der Krankenversicherung muss der Patient Zuzahlungen leisten. Die folgende Auflistung enthält alle Zuzahlungen, auch wenn sie nicht speziell bei Depressionen relevant sind. Denn für eine mögliche Zuzahlungsbefreiung (siehe S. 49) werden alle Zuzahlungen einbezogen. Arznei und Verbandmittel Die Zuzahlung (umgangssprachlich „Rezeptgebühr“) beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5,– e, maximal 10,– e, in keinem Fall mehr als die Kosten des Arznei oder Verbandmittels. Preis/Kosten bis 5,– € 5,01 € bis 50,– € 50,– € bis 100,– € Ab 100,– € Übersicht Zuzahlungen Zuzahlung Preis = Zuzahlung 5,– € 10 % des Preises 10,– € Diese Tabelle gilt entsprechend auch für Verbandmittel, die meisten Hilfsmittel, Haushaltshilfe, Soziotherapie und Fahrt kosten. 47 Festbetrag: Der Festbetrag ist der erstattungsfähige Höchstbetrag bei einem Arzneimittel. Liegt der Preis eines verordneten Arzneimittels darüber, muss der Versicherte selbst den Differenzbetrag (Mehr kosten) zahlen. Die Zuzahlung richtet sich nach dem (niedrigeren) Festbetrag. In der Summe zahlt der Patient also Mehrkosten plus Zuzahlung. Den Differenzbetrag müssen auch Versicherte zahlen, die von der Zuzahlung befreit sind. Heilmittel Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten zuzüglich 10,– e je Verordnung. Heilmittel sind äußerliche Behandlungsmethoden wie Ergotherapie, Massage oder Fangopackungen. Hilfsmittel 10 % der Kosten, mindestens 5,– €, maximal 10,– €. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt die Zuzahlung 10 % je Packung, maximal jedoch 10,– € monatlich. Hilfsmittel sind Gegenstände oder Geräte, wie z. B. Hörgerät, Brille oder Rollstuhl. Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten pro Tag, begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr, zuzüglich 10,– € je Verordnung. Häusliche Krankenpflege bedeutet, dass ein Patient zu Hause von Fachpersonal versorgt wird. Soziotherapie 10 % der Kosten pro Tag, mindestens 5,– €, maximal 10,– €. Soziotherapie ist die ambulante Betreuung schwer psychisch kranker Menschen. Haushaltshilfe 10 % der Kosten pro Tag, mindestens 5,– €, maximal 10,– €. Eine Haushaltshilfe ist eine fremde oder verwandte Person, die die tägliche Arbeit im Haushalt erledigt. Krankenhausbehandlung, Anschlussheilbehandlung 10,– € pro Kalendertag, für längstens 28 Tage pro Kalenderjahr. Bereits im selben Jahr geleistete Zuzahlungen zu Krankenhaus und Anschlussheilbehandlung werden angerechnet. Ambulante und stationäre Leistungen zur Rehabilitation 10,– € pro Kalendertag an die Einrichtung, in der Regel ohne zeitliche Begrenzung. 48 Fahrtkosten 10 % der Fahrtkosten (bei medizinisch angeordneten Fahrten), mindestens 5,– €, maximal 10,– €, in keinem Fall mehr als die Kosten der Fahrt. Folgende Zuzahlungen werden bei der Berechnung der Zuzahlungsbefreiung nicht berücksichtigt: Nicht befreiungsfähige Zuzahlungen • Zahnersatz Die Krankenkasse übernimmt: – 50 % der Regelversorgungskosten (= Festzuschuss) – 60 % der Regelversorgungskosten bei 5 Jahren Vorsorge (nachgewiesen durch das Bonusheft) – 65 % der Regelversorgungskosten bei zehn Jahren Vorsorge (nachgewiesen durch das Bonusheft) Den Rest zahlt der Versicherte zu. Darüber hinaus gelten beim Zahnersatz besondere Härtefallregelungen. • Kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen 20 % der Kosten und nur, wenn zusätzlich kieferchirurgische Behandlungsmaßnahmen erforderlich sind, ansonsten zahlt der Versicherte voll. Zuzahlungsbefreiung Die sogenannte „Belastungsgrenze“ soll verhindern, dass insbesondere chronisch Kranke, Behinderte, Versicherte mit einem geringen Einkommen und Sozialhilfeempfänger durch die Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen unzumutbar belastet werden. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoein kommens, für chronisch Kranke bei 1 %. Das Bruttoeinkommen zum Lebensunterhalt ist als Familien– bruttoeinkommen zu verstehen. Es errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen des Versicherten und den Bruttoeinkommen aller Angehörigen des Versicherten, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben. Voraussetzungen 49 „Angehörige“ des Versicherten sind: • Ehepartner • Kinder bis zum Kalenderjahr, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden • Kinder ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden, wenn sie familienversichert sind • eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) • sonstige Angehörige nach § 7 Abs. 2 KVLG (Krankenversicherung der Landwirte) Nicht zu den „Angehörigen“ zählen Partner einer eheähnlichen verschiedengeschlechtlichen oder nicht eingetragenen gleich geschlechtlichen Lebensgemeinschaft. Von diesem Bruttoeinkommen zum Lebensunterhalt wird ein Freibetrag abgezogen: • Für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten 5.103,– E (= 15 % der jährlichen Bezugsgröße). • Nur für Mitglieder in der Krankenversicherung der Landwirte: für jeden weiteren im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten und des eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartners 3.402,– E (= 10 % der jährlichen Bezugsgröße). • Für jedes Kind des verheirateten Versicherten sowie für jedes Kind eines eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebens partners 7.008,– E* als Kinderfreibetrag, wenn es sich um ein Kind beider Ehegatten handelt, ansonsten 3.504,– E* (§ 32 Abs. 6 EStG). • Für das erste Kind eines alleinerziehenden Versicherten 5.103,– E (= 15% der jährlichen Bezugsgröße). • Für jedes weitere Kind eines alleinerziehenden Versicherten 7.008,– E.* Rückerstattung Zuzahlungen werden als „Familienzuzahlungen“ betrachtet, d. h. es werden die Zuzahlungen des Versicherten mit den Zuzahlungen seiner Angehörigen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, zusammengerechnet. Dasselbe gilt auch bei eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Überschreiten die Zuzahlungen 2 % bzw. 1 % der o. g. Brutto einnahmen im Kalenderjahr (= Belastungsgrenze), erhalten der Versicherte sowie sein Ehegatte und die familienversicherten Kinder, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben, für den Rest des Kalenderjahres eine Zuzahlungsbefreiung bzw. den Mehrbetrag von der Krankenkasse zurückerstattet. 50 * Eine rückwirkende Erhöhung auf 7.152,– e bzw. 3.648,– e für ein Kind beider Ehegatten war angekündigt, aber zum Redaktionsschluss (Januar 2015) noch nicht beschlossen. Verschiedene Krankenkassen bieten ihren Versicherten ein Quittungsheft an, in dem sie übers Jahr alle Quittungen von Zuzahlungen sammeln können. Quittungsheft Praxistipp! Die Belastungsgrenze wird im Nachhinein wirksam, weshalb der Patient immer alle Zuzahlungsbelege aufbewahren sollte, da nicht absehbar ist, welche Kosten im Laufe eines Kalenderjahres auflaufen. Wenn ein Versicherter im Lauf des Jahres die „Belastungsgrenze“ erreicht hat, sollte er sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Bei Erreichen der Belastungsgrenze wird für den Rest des Jahres auch eine Zuzahlungsbefreiung bescheinigt. Es besteht auch die Möglichkeit, bereits zu Jahresbeginn die Zu zahlungen bis zur Belastungsgrenze (2 % bzw. 1 %) im Voraus zu leisten. Der Patient erhält dann sofort einen Befreiungsausweis und für das gesamte Kalenderjahr sind keine Zuzahlungen mehr erforderlich. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt eine andere Belastungs– grenze: Sie gelten bereits dann als „belastet“, wenn sie mehr als 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für Zuzahlungen ausgeben müssen/mussten. Sonderregelung für chronisch Kranke Definition „schwerwiegend chronisch krank“ Als „schwerwiegend chronisch krank“ gilt, wer sich wenigstens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung befindet und mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt: • PflegebedürftigkeitmitPflegestufe2oder3. • GradderBehinderung(GdB)vonmindestens60oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. ein Grad der Schädigungsfolgen(GdS)vonmindestens60 %(Schwerbehinderte). GdB und GdS muss durch schwerwiegende Krankheit begründet sein. • EinekontinuierlichemedizinischeVersorgung(ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Hilfs- und Heilmitteln) ist erforderlich, ohne die aufgrund der chronischen Krankheit nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist. 51 Vorsorge und therapiegerechtes Verhalten Die reduzierte Belastungsgrenze bei Zuzahlungen für chronisch Kranke gilt nur dann, wenn sich der Patient an regelmäßiger Gesundheitsvorsorge beteiligt hat oder sich therapiegerecht verhält. Hierbei gelten bestimmte Altersgrenzen: • Wer nach dem 1.4.1972 geboren ist und das 35. Lebensjahr vollendet hat, muss jedes 2. Jahr am allgemeinen Gesund heitscheck zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere von Diabetes, HerzKreislauf und Nierenerkrankungen teil nehmen. Wer das nicht tut und chronisch erkrankt, für den liegt die Belastungsgrenze bei 2 % vom Bruttoeinkommen. • Frauen, die nach dem 1.4.1987 geboren sind und das 20. Lebensjahr vollendet haben, sowie Männer, die nach dem 1.4.1962 geboren sind und das 45. Lebensjahr vollendet haben, und die an einer Krebsart erkranken, wofür Früherkennungsuntersuchungen angeboten werden, können die 1%Belastungsgrenze nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie sich über die Chancen und Risiken der entsprechenden Untersuchungen von einem hierfür zuständigen Arzt haben beraten lassen. Diese Regelung umfasst zunächst die Unter suchungen von Brust, Darm und Gebärmutterhalskrebs. • Gesundheitsuntersuchungen und Beratung müssen mittels einer ärztlichen Bescheinigung über therapiegerechtes Verhalten dokumentiert werden (sog. Präventionspass). Ausgenommen von der Feststellung therapiegerechten Verhaltens sind Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung über 60 und Pflegebedürftige der Pflege stufen II oder III. • Ausgenommen von der Pflicht zur Beratung bzw. zu Gesundheitsuntersuchungen sind Versicherte – mit schweren psychischen Erkrankungen – mit schweren geistigen Behinderungen oder – die bereits an der zu untersuchenden Erkrankung leiden. Sonderregelung für Sozialhilfeempfänger 52 Sonderregelung für Sozialhilfeempfänger Berechnungsgrundlage für die Zuzahlungsgrenze bei Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), von Arbeitslosengeld II und von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist der Regelsatz des Haushaltsvorstands (Regelbedarfsstufe 1), das heißt: Ein Sozialhilfeempfänger zahlt im Jahr 95,76 E zu, ein chronisch Kranker 47,88 E. ©WavebreakmediaMicro_fotolia.com Rehabilitation Für Menschen mit Depressionen können verschiedene Leistungen der Rehabilitation eine Unterstützung zur Bewältigung der Erkrankung sein. Die Rehabilitation (Reha) ist ein sehr großer und komplexer Bereich, für den alle Versicherungsträger zuständig sein können. 53 Grundsätzlich gilt: Reha(bilitation) geht vor Rente (§ 9 SGB VI). Das heißt: Es wird möglichst versucht, mit Rehamaßnahmen den Renteneintritt zu verhindern oder zu verzögern. Bereiche der Rehabilitation Hier ein kurzer Überblick über die Bereiche der Rehabilitation: • Medizinische Leistungen zur Rehabilitation Medizinische Leistungen zur Rehabilitation dienen insbesondere der Ausheilung einer Erkrankung und der Wiederherstellung der Gesundheit. • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher „berufs fördernde Maßnahmen“) sollen die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessern, (wieder)herstellen und möglichst dauerhaft sichern. • Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe sind Leistungen zur Wiedereingliederung, um das Ziel der Reha maßnahmen zu erreichen und zu sichern. Dazu zählen z. B. Übergangsgeld, Haushaltshilfe, Reisekosten, Kinderbetreuungs kosten. • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wird auch als „soziale Reha“ bezeichnet. Dazu zählen z. B.: Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. 54 Zuständigkeit Nahezu alle Träger der Sozialversicherung können für die Kostenübernahme von Rehamaßnahmen zuständig sein: • Krankenkassen sind zuständig bei Leistungen zur Medizi nischen Rehabilitation, soweit es um den Erhalt oder die Wiederherstellung der Gesundheit geht und wenn nicht andere Sozialversicherungsträger solche Leistungen erbringen. • Rentenversicherungsträger erbringen Leistungen zur Medi zinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, – wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder schon gemindert ist und durch die Rehamaßnahme wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und – wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben erfüllt sind. Details siehe S. 56. • Berufsgenossenschaften sind bei Arbeitsunfällen und Berufs krankheiten für die gesamte Rehabilitation verantwortlich. • Agenturen für Arbeit übernehmen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger hierfür zuständig ist. • Sozialämter treten nachrangig für die Leistungen zur Medizi nischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben ein, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger vorrangig zu ständig ist. • Jugendämter erbringen Leistungen zur Teilhabe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und hiervon Bedrohte bis zu einem Alter von 26 Jahren, wenn kein anderer Träger der Sozialversicherung zuständig ist. Zuständigkeitsklärung Spätestens 2 Wochen nachdem ein Antrag auf RehaLeistungen bei einem RehaTräger eingegangen ist, muss dieser Träger geklärt haben, ob er hierfür zuständig ist. Die „Zuständigkeits klärung“ soll verhindern, dass ein Antrag zwischen verschiedenen Trägern hin und hergeschoben wird. Nach einer weiteren Woche wird über die beantragte Leistung entschieden, außer der Antrag wurde – bei Erklärung der Un zuständigkeit – an einen weiteren RehaTräger weitergeleitet. Die Weiterleitung erfolgt (automatisch) durch den Träger, der zunächst den Antrag erhielt. Dieser „weitere“ (= zweite) Träger entscheidet innerhalb von 3 Wochen, nachdem der Antrag bei ihm eingegangen ist. Eine nochmalige Weiterleitung gibt es nicht, auch wenn sich später herausstellen sollte, dass der zweite Träger nicht zuständig ist. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt dann zwischen den Trägern, ohne Auswirkung auf den Versicherten. 55 Sofern ein Gutachten zur Ermittlung des RehaBedarfs nötig ist, muss das Gutachten 2 Wochen nach Auftragserteilung vorliegen und die Entscheidung über den Antrag 2 Wochen nach Vorliegen des Gutachtens getroffen sein. Wer hilft weiter? Wenn eine Rehabilitation empfohlen, aber noch nicht beantragt wurde, weil erst geklärt werden muss, wer als Kostenträger zuständig ist, sind die dafür eingerichteten „Servicestellen“ die richtigen Ansprechpartner. Es gibt sie bei fast allen Kranken kassen und Kommunen. Sie arbeiten rehaträgerübergreifend. Medizinische Rehabilitation Die Medizinische Rehabilitation umfasst Maßnahmen, die auf die Erhaltung oder Besserung des Gesundheitszustands ausgerichtet sind und vorwiegend die Durchführung medizinischer Leistungen erfordern. Es gibt zwei Arten Medizinischer Rehamaßnahmen: ambulante und stationäre. Letztere werden umgangssprachlich Kuren genannt. Grundsätzlich gilt: Ambulant vor stationär. Das heißt: Erst wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen, werden stationäre Leistungen erbracht. Leistungen Wartezeit Zur Medizinischen Rehabilitation zählen z. B.: • Anschlussheilbehandlung nach Krankenhausaufenthalt • Entwöhnungsbehandlung für Suchtkranke • Stufenweise Wiedereingliederung (siehe S. 27) • Geriatrische Rehabilitation für ältere Menschen Zwischen 2 bezuschussten Rehamaßnahmen – egal ob ambulant oder stationär – muss in der Regel ein Zeitraum von 4 Jahren liegen. Ausnahmen macht die Krankenkasse nur bei medizinisch dringender Erforderlichkeit. Dies muss mit Arztberichten oder einem Gutachten des behandelnden Arztes bei der Krankenkasse begründet werden. 56 Der Rentenversicherungsträger genehmigt Medizinische Rehamaßnahmen vor Ablauf der 4JahresFrist, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind, weil ansonsten mit einer weiteren Minderung der Leistungsfähigkeit zu rechnen ist. Ambulante Rehamaßnahmen führt der Patient wohnortnah durch bzw. nimmt sie in Anspruch. Er wohnt zu Hause und nicht in der RehaEinrichtung, d. h. der Patient kommt morgens in die behandelnde Einrichtung und verlässt diese nachmittags oder abends wieder. Eine ambulante Rehamaßnahme hat immer Vorrang vor einer stationären. Ambulante Rehamaßnahmen Voraussetzungen für ambulante Rehamaßnahmen: • Eine ambulante Krankenbehandlung reicht nicht für den angestrebten RehaErfolg aus. • Durchführung der ambulanten Rehamaßnahme in einer Vertragsklinik, in Einrichtungen mit Versorgungsvertrag oder in wohnortnahen Einrichtungen (Kliniken) mit bedarfs gerechter, leistungsfähiger und wirtschaftlicher Versorgung. Für ambulante Rehamaßnahmen bei psychischen Erkrankungen gibt es spezielle Rahmenempfehlungen. Vereinfacht besagen sie, dass eine ambulante Reha dann übernommen wird, wenn einer seits eine Psycho und Arzneimitteltherapie alleine zu wenig ist, andererseits der Patient aber stabil und aktiv genug ist, eine tägliche Therapie durchzuhalten. Dauer Eine ambulante Rehamaßnahme dauert längstens 20 Behand lungstage. Eine Verlängerung ist aus medizinischen Gründen möglich. Bei einer stationären Medizinischen Reha(bilitation) (umgangs sprachlich „Kur“) wohnt der Patient für die Zeit der Rehamaß nahme in einer entsprechenden Einrichtung. Es gibt eine Reihe von Kliniken, insbesondere psychosomatische oder psychotherapeutische Kliniken, die stationäre Rehamaß nahmen speziell für an Depression erkrankte Menschen anbieten. Stationäre medizinische Rehabilitation Voraussetzungen für die Beantragung von stationären Rehamaßnahmen sind: • Eine ambulante Rehamaßnahme reicht nicht aus. • Die stationäre Aufnahme ist aus medizinischen Gründen erforderlich. Dauer Stationäre Rehamaßnahmen dauern längstens 3 Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich. 57 Praxistipp! Nimmt ein Elternteil, der zu Hause Kinder unter 12 Jahre betreut, an einer ambulanten oder stationären Rehamaßnahme teil, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe gewährt werden. Antrag Den Antrag auf eine Medizinische Rehamaßnahme beim zu ständigen Träger sollte der Arzt gemeinsam mit dem Patienten stellen. Erforderlich sind zudem Arztbericht(e) und der so genannte Selbstauskunftsbogen. Der Leistungsumfang bei Reha maßnahmen liegt im Ermessen des Sozialversicherungsträgers und wird aufgrund medizinischer Erfordernisse festgelegt. Antragstellung bei der Krankenkasse Erkennt der behandelnde Arzt die Notwendigkeit einer Reha, so muss er bei der Krankenkasse einen Antrag auf „Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten“ stellen. Kommt nach Ansicht der Krankenkasse eine Rehamaß nahme und sie selbst als Kostenträger in Betracht, dann bekommt der Arzt die „Verordnung von medizinischer Rehabilitation“ zugeschickt. Falls der Antrag bei einem anderen Kostenträger (z. B. Rentenversicherungsträger) gestellt werden muss, wird dies von der Krankenkasse mitgeteilt. Antragstellung mit ausführlicher Begründung Eigentlich genügt bei den Anträgen auf Rehamaßnahmen die Angabe der Indikationen nach der ICD10 (Internationale Klassifikation der Krankheiten). Es ist jedoch mittlerweile fast zur Regel geworden, dass der Arzt die Notwendigkeit der medizinischen Rehabilitation ausführlich begründet. Auf jeden Fall vermindert es das Risiko einer Ablehnung beim Kostenträger, wenn dem Antrag sofort eine ausführliche ärztliche Begründung beigefügt wird. Es kann durchaus sein, dass der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) über das ärztliche Attest hinaus den Patienten zu einer Begutachtung einlädt, um die Notwendigkeit der Rehamaßnahme zu prüfen. Urlaub Wahl der Reha-Einrichtung 58 Medizinische Rehamaßnahmen werden nicht auf den Urlaub angerechnet. Es besteht auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (siehe S. 37). Die Leistung wird in der Regel im Inland erbracht. • Ist der Kostenträger die Krankenkasse, kann der Patient eine zugelassene und zertifizierte RehaEinrichtung selbst wählen. Sind die Kosten höher als bei den Vertragseinrichtungen der Krankenkasse, zahlt der Patient die Mehrkosten. • Ist der Kostenträger die Rentenversicherung, kann der Arzt eine RehaEinrichtung vorschlagen. Soll die Maßnahme in einer bestimmten Einrichtung stattfinden, muss der Arzt das ausdrücklich vermerken und möglichst auch begründen. Auch die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie oder die religiösen Bedürfnisse der Betroffenen sollten bei der Wahl eine Rolle spielen und berücksichtigt werden. Die letzte Entscheidung liegt immer beim Kostenträger. Versicherte ab dem 18. Geburtstag müssen bei fast allen stationären Rehamaßnahmen 10,– € Zuzahlung pro Tag leisten: • In der Regel zeitlich unbegrenzt für ambulante und stationäre Rehamaßnahmen der Krankenkasse. • Längstens 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres für stationäre Medizinische Rehamaßnahmen des Renten versicherungsträgers. Bereits im selben Kalenderjahr geleistete Zuzahlungen an den Rentenversicherungsträger und die Krankenkasse werden angerechnet. • Findet die stationäre Rehamaßnahme als Anschlussheil behandlung statt, so begrenzt sich die Zuzahlung bei der Krankenkasse auf 28 Tage und beim Rentenversicherungsträger auf 14 Tage. Eine bereits geleistete Zuzahlung für die vorher gegangene Krankenhausbehandlung wird berücksichtigt. Zuzahlung Berufliche Rehabilitation/ Teilhabe am Arbeitsleben „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ umfassen alle Rehamaßnahmen, die die Arbeits und Berufstätigkeit von kranken und/oder behinderten Menschen fördern. Alte Begriffe dafür sind „Berufsfördernde Maßnahmen zur Reha“ oder „Berufliche Reha“. Teilhabe am Arbeitsleben umfasst Hilfen, um einen Arbeitsplatz erstmalig oder weiterhin zu erhalten, Vorbereitungs, Bildungs und Ausbildungsmaßnahmen, Zuschüsse an Arbeitgeber sowie die Übernahme vieler Kosten, die mit diesen Maßnahmen in Zusammenhang stehen. Praxistipp! Die Leistungen werden von verschiedenen Trägern übernommen, meist aber von der Agentur für Arbeit, vom Rentenversicherungs träger oder der Berufsgenossenschaft. Die Anträge auf Kosten übernahme sollten gestellt werden, bevor die Maßnahmen in die Wege geleitet werden. 59 Berufliche Reha bei Depressionen Bei der Gewährung von Leistungen zur Teilhabe kommt es vor allem auch auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit, den sogenannten „Bezugsberuf“, an. Wenn durch die Erkrankung ein Verbleiben im bisherigen Beruf nicht mehr möglich, d. h. nicht leidensgerecht ist, kommt eine Leistung zur Teilhabe am Arbeits leben in Frage. Bei Menschen mit Depressionen kann z. B. eine berufliche Tätigkeit in einem sozialen oder pädagogischtherapeutischen Beruf psychosoziale Belastungsfaktoren mit sich bringen, die langfristig negative Auswirkkungen auf den Krankheitsverlauf haben können. Hier könnte der Wechsel des Berufsbilds durch Leistungen zur Teilhabe in Frage kommen, da langfristig die Gefahr einer Erwerbsminderung besteht. Kaum genehmigt werden Leistungen zur Teilhabe allerdings bei Mobbing, wenn das Problem also nicht am Berufsbild, sondern am Arbeitsplatz liegt. Denn dann kann das Problem auch durch den Wechsel der Arbeitsstelle gelöst werden. Stationäre Leistungen, Unterkunft, Verpflegung Leistungen der beruflichen Rehabilitation Aus Gründen der Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des Erfolgs der Reha können die Maßnahmen auch stationär erbracht werden. Das umfasst neben der Unterkunft auch die Verpflegung, wenn die Unterbringung außerhalb des eigenen oder elterlichen Haushalts erforderlich ist. Es gibt mehrere Arten von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unter anderem: 1. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes 2. Berufsvorbereitung 3. Berufliche Bildung 4. Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen 5. Übernahme weiterer Kosten 6. Zuschüsse an den Arbeitgeber Nachfolgend Informationen zu den einzelnen Leistungen. 1. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes Vorrangiges Ziel ist es, den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten. Ist dies nicht möglich, wird nach einem anderen, geeigneten Arbeitsplatz im bisherigen oder aber in einem anderen Betrieb gesucht. In diesem Rahmen übernehmen vorwiegend die Berufsgenossenschaften und Renten versicherungsträger im Zusammenwirken mit der Bundes agentur für Arbeit unter anderem folgende Leistungen: • Umsetzung im Betrieb, Vermittlung eines neuen Arbeitsplatzes in Form beruflicher Anpassung, Weiter bildung und Ausbildung. • Kosten für Arbeitsausrüstung, Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen welche die Folgeerscheinungen der Behinderung für eine bestimmte berufliche Tätigkeit ausgleichen. 60 • Gründungszuschuss für Arbeitslose, die sich selbstständig machen, um dadurch die Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu verhindern. • Fahrtkostenbeihilfe für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, soweit der Versicherte ansonsten unzumutbar belastet wäre und das RehaZiel absehbar ist. • Trennungskostenbeihilfe bei erforderlicher auswärtiger Arbeitsaufnahme und damit verbundener doppelter Haus haltsführung. Das tägliche Pendeln oder der Umzug der Familie zum Arbeitsort müssen unzumutbar sein. • Übergangsbeihilfe bei Arbeitsaufnahme bis zur ersten vollen Lohnzahlung. Die Übergangsbeihilfe wird in der Regel als Darlehen gewährt. • Umzugskostenbeihilfe soweit eine Arbeitsaufnahme am Wohnort unmöglich ist. 2. Berufsvorbereitung Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zählt die Berufsvorbereitung einschließlich der wegen eines Gesund heitsschadens erforderlichen Grundausbildung. Darunter fallen die ganzheitliche Stabilisierung der Persönlichkeit und des sozialen Umfelds neben Aufbau und Festigung der Motivation und der beruflichen Fähigkeiten. 3. Berufliche Bildung Zur beruflichen Bildung zählen Maßnahmen zur Anpassung an den Beruf, Ausbildung und Weiterbildung einschließlich des dafür erforderlichen Schulabschlusses. Nicht dazu zählen allgemeinbildende Maßnahmen. 4. Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen Die Berufsgenossenschaften und die Rentenversicherungs träger übernehmen vorwiegend die folgenden berufs fördernden Maßnahmen: • bis zu 4 Wochen, maximal 3 Monaten in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte zur Arbeits und Berufsförderung im Eingangsverfahren, • bis zu 2 Jahren im Berufsbildungsbereich als berufs vorbereitende Bildungsmaßnahme, aber nur dann über 1 Jahr hinaus, wenn die Leistungsfähigkeit des Behinderten weiterentwickelt oder wiedergewonnen werden kann. • bei Bedarf sind über „Unterstützte Beschäftigung“ Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung oder Berufs begleitung möglich 5. Übernahme weiterer Kosten Die Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträger übernehmen auch Kosten, die mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Hierzu zählen z. B.: • Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Lernmittel, • Arbeitskleidung, Arbeitsgeräte (z. B. Werkzeuge) sowie 61 • Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn für die Teil nehmer einer Maßnahme eine Unterbringung außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushalts nötig ist (z. B. unzumutbar weiter Anfahrtsweg), wegen der Art und Schwere der Erkrankung bzw. der Behinderung oder zur Sicherung des Erfolgs der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 6. Zuschüsse an den Arbeitgeber Die RehaTräger können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch als Zuschüsse an den Arbeitgeber leisten. Anspruchs und antragsberechtigt ist der Versicherte; der Arbeitgeber ist „nur“ Begünstigter ohne eigenes Antragsrecht. Die Gewährung eines Zuschusses kann von Bedingungen und Auflagen abhängig gemacht werden. Zuschüsse an den Arbeitgeber gibt es z. B. als • Ausbildungszuschüsse zur betrieblichen Ausführung von Bildungsleistungen, • Eingliederungszuschüsse, • Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb, • Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung, • Umschulung, Aus oder Weiterbildung im Betrieb. Dauer Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen für die Zeit erbracht werden, die vorgeschrieben oder allgemein üblich ist, um das angestrebte Berufsziel zu erreichen. • Die berufliche Eingliederung dauert in der Regel bis zur Erreichung des angestrebten Berufsziels in der hierfür vorgeschriebenen oder allgemein üblichen Zeit im Sinne der notwendigen Ausbildungsdauer. • Die Ausbildung/Weiterbildung dauert in der Regel bis zu 2 Jahre bei ganztägigem Unterricht. Eine Teilförderung (eines Ausbildungsabschnitts) innerhalb einer geschlossenen Weiterbildungsmaßnahme ist nicht möglich. Eine Verlängerung ist denkbar bei: • bestimmter Art und Schwere der Behinderung • Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts • voller Ausschöpfung des Leistungsvermögens des Behinderten • Erlernbarkeit des Ausbildungsberufs nicht unter 2 Jahren Soziale Sicherung Bei Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden Beiträge zur Kranken, Unfall, Pflege und Renten versicherung übernommen. Wer hilft weiter? 62 Das Integrationsamt und die Integrationsfachdienste helfen bei Fragen der beruflichen Integration weiter. Adressen der Integrationsämter unter www.integrationsaemter.de Rehabilitation psychisch kranker Menschen Die „Rehabilitation psychisch kranker Menschen“, kurz RPK, ist ein spezieller RehaBereich, bei dem medizinische, berufliche und psychosoziale Hilfen aus der Hand eines multiprofessionellen RehaTeams angeboten und Elemente der stationären und ambulanten Reha kombiniert werden. RPK ist besonders für Menschen geeignet, die an einer schweren Depression leiden und hierdurch in ihrem sozialen und beruf lichen Leben beeinträchtigt sind. Für den RehaTeilnehmer wird, orientiert an seinem persönlichen Bedarf, ein Hilfeplan erstellt. Durch die enge Verzahnung aller dieser Leistungen kann auf die besonderen Bedürfnisse und die schwankende Leistungsfähigkeit sehr individuell eingegangen werden. Angebote und Einrichtungen der RPK sind regional unter schiedlich. Adressen und weitere Informationen bietet die Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft RPK unter www.bagrpk.de/nc/standortefinden.html oder das kosten lose PDF „Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen“, das unter www.bagrpk.de/downloads.html heruntergeladen werden kann. Übergangsgeld Übergangsgeld überbrückt einkommenslose Zeiten während der Teilnahme an Rehamaßnahmen oder an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Übergangsgeld wird je nach Voraussetzungen vom jeweiligen RehaTräger gezahlt. Höhe und Dauer sind im Wesentlichen einheitlich geregelt, nur die Voraussetzungen unterscheiden sich bei den Leistungsträgern. Die Berechnungsgrundlage des Übergangsgelds beträgt bei allen Trägern 80 % des letzten Bruttoverdienstes, höchstens jedoch den Nettoverdienst. Höhe 63 Das Übergangsgeld beträgt: • 75 % dieser Berechnungsgrundlage bei Versicherten, – die ein Kind haben oder – die pflegebedürftig sind und durch ihren Ehegatten gepflegt werden, der deshalb keine Erwerbstätigkeit ausüben kann, oder – deren Ehegatte pflegebedürftig ist und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat. • 68 % dieser Berechnungsgrundlage für die übrigen Versicherten. Bei Arbeitslosigkeit im Anschluss an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vermindert sich das Übergangsgeld jeweils um 8 %, also auf 67 % bzw. 60 % der Berechnungsgrundlage. Dauer Die RehaTräger zahlen Übergangsgeld • für den Zeitraum der Leistung zur Medizinischen Reha bilitation bzw. zur Teilhabe am Arbeitsleben. • während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben maximal 6 Wochen bei gesundheitsbedingter Unterbrechung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, • Nach einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben maximal 3 Monate bei anschließender Arbeitslosigkeit nach einer ab geschlossenen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, soweit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld für 3 Monate besteht. • nach Abschluss von Leistungen zur Medizinischen Reha bilitation bzw. zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Erforderlichkeit weiterer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, soweit Arbeitsunfähigkeit vorliegt und kein Anspruch auf Krankengeld oder keine Vermittelbarkeit in eine zumutbare Beschäftigung besteht. Allerdings wird in diesem Fall das Übergangsgeld reduziert. • Findet eine Stufenweise Wiedereingliederung (siehe S. 27) im unmittelbaren Anschluss (maximal 4 Wochen) an Leistungen zur medizinischen Reha statt, dann wird das Übergangsgeld bis zu deren Ende gezahlt. Wer hilft weiter? Individuelle Auskünfte erteilt der zuständige Sozialversicherungs träger: Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften oder Agentur für Arbeit. 64 ©Tobif82_fotolia.com Sozialhilfe Wer wegen schweren Depressionen nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder sich in besonderen Lebenslagen selbst zu helfen, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe. 65 Hilfebedürftige erwerbsfähige Menschen von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze, die mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können, haben keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe, sondern auf Grundsicherung für Arbeitssuchende und deren wesentliche Leistung, das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (siehe S. 42). Dieses entspricht in der Höhe der Sozialhilfe. Umfang Antrag 66 Die Sozialhilfe umfasst folgende Leistungen: • Hilfe zum Lebensunterhalt (siehe S. 67) • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (siehe S. 68) • Hilfen zur Gesundheit (entspricht den Leistungen der Krankenkassen, inklusive der Pflicht zu Zuzahlungen) • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen • Hilfe zur Pflege (entspricht den Leistungen der Pflegekassen) • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten • Hilfe in anderen Lebenslagen Alle Sozialhilfeleistungen müssen beim Sozialamt beantragt werden. Nachrangigkeit Die Sozialhilfe ist gegenüber allen anderen Sozialversicherungs trägern nachrangig, d. h. die Sozialhilfe tritt immer erst dann ein, wenn sich der Betroffene nicht selbst und auch nicht durch seine unterhaltspflichtigen Angehörigen (Eltern, Kinder, Ehe oder Lebenspartner) helfen kann und auch kein anderer Sozial versicherungsträger (wie Krankenkasse, Pflegekasse, Berufs genossenschaft, Agentur für Arbeit, Jugendamt, Renten versicherung) zuständig ist und Leistungen erbringt. Einsatz von Einkommen und Vermögen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten nur Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln, insbesondere aus eigenem Einkommen und Vermögen beschaffen können. Auch das Einkommen und Vermögen von nicht getrennt le benden Ehegatten oder Lebenspartnern ist zu berücksichtigen. Zudem ist bei minderjährigen unverheirateten Kindern im Haus halt der Eltern oder eines Elternteils auch das Einkommen und Vermögen der Eltern/des Elternteils zu berücksichtigen. Das Sozialamt klärt im Zuge seiner Leistung für den Hilfe bedürftigen, ob dessen Angehörige unterhaltspflichtig sind. Es wird unterschieden zwischen gesteigert Unterhaltspflichtigen, normal Unterhaltspflichtigen und nicht Unterhaltspflichtigen. Unterhaltspflicht Gesteigert unterhaltspflichtig sind z. B.: • Eltern gegenüber ihren minderjährigen und unverheirateten Kindern, • Eltern gegenüber ihren volljährigen und unverheirateten Kindern bis zu deren Alter von 21 Jahren, wenn diese im Haushalt der Eltern wohnen und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, sowie • Ehegatten, gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Partner in eheähnlicher Gemeinschaft untereinander. Sozialhilfeempfänger können 30 % des aus Erwerbstätigkeit erzielten Einkommens, höchstens jedoch 199,50 e (= 50 % der Regelbedarfsstufe 1) für sich behalten. Hier wird davon aus gegangen, dass eine Erwerbstätigkeit eines Sozialhilfeempfängers einen geringeren Umfang als 3 Stunden pro Tag hat, denn bei höherer Leistungsfähigkeit würde er Arbeitslosengeld II (siehe S. 42) erhalten. Hinzuverdienst Hilfe zum Lebensunterhalt Wenn umgangssprachlich von „Sozialhilfe“ gesprochen wird, ist meist die Hilfe zum Lebensunterhalt gemeint. Ihre Höhe summiert sich aus den folgenden Leistungen: • Regelsätze der Sozialhilfe (siehe Tabelle). • Kosten für Unterkunft und Heizung, wenn sie angemessen sind. • Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung, kostenaufwendiger Ernährung oder dezentrale Wasserversorgung. • Einmalige Hilfen für – Erstausstattung für Bekleidung (z. B. nach Brand), – Bekleidung für Schwangere und Erstausstattungen für Neugeborene, – Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, – mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen. • Beiträge für die Kranken und Pflegeversicherung. 67 Seit 1.1.2015 gelten folgende Regelsätze: RS* Regelsätze für Höhe € 1 Volljährige Alleinstehende oder Alleinerziehende 399,– 2 Volljährige Ehe oder Lebenspartner in einer Bedarfsgemeinschaft (= gemeinsamer Haushalt) jeweils 360,– 3 Sonstige Volljährige in einer Bedarfsgemeinschaft 320,– 4 Jugendliche vom 14. bis zum 18. Geburtstag jeweils 302,– 5 Kinder vom 6. bis zum 14. Geburtstag jeweils 267,– 6 Kinder bis zum 6. Geburtstag jeweils 234,– * RS = Regelbedarfsstufe Wer hilft weiter? Zuständig sind die örtlichen Sozialämter. Gemeinden sind nicht Träger der Sozialhilfe, können aber als erste Anlaufstelle genutzt werden und wissen, wie und wo die Ansprechpartner erreichbar sind. Sehr viele Beratungsstellen informieren über Fragen der Sozialhilfe und angrenzende Gebiete. Beratungsstellen und Unterstützung zum Arbeitslosen und Sozialhilferecht mit den Schwerpunkten Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe finden Sie unter www.mysozialberatung.de/adressen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Grundsicherung soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen sicherstellen, die wegen Alters oder aufgrund voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen nicht mehr arbeiten können und de ren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. 68 Leistungsberechtigt sind Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, • die das Regelalter für Altersrente erreicht haben oder • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und – unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage – aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Für Personen die nach dem 31.12.1946 geboren sind, wird seit 2012 die Altergrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Nicht leistungsberechtigt sind Personen, • deren zu versteuerndes Gesamteinkommen der Eltern oder Kinder jährlich 100.000,– e übersteigt. • die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Voraussetzungen Bei einer Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihrem Kind wird deren gemeinsames Einkommen betrachtet, bei Kindern gegen über ihren Eltern gilt diese Einkommensgrenze für jedes einzelne Kind. Die Grundsicherung ist abhängig von der Bedürftigkeit und ent spricht in der Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozial hilfe (siehe S. 67). Umfang und Höhe Die Grundsicherung setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen: • Regelsatz der Sozialhilfe • Angemessene tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung • Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge, wenn keine Pflichtversicherung besteht • Mehrbedarfszuschläge • Einmalige Leistungen • Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen, insbesondere Übernahme von Mietschulden Von diesem Bedarf werden die eigenen Einkünfte abgezogen, die Differenz wird als Grundsicherung ausgezahlt. Sind die Einkünfte höher als der Bedarf, besteht kein Anspruch auf eine Grund sicherungsleistung. 69 Dauer Die Grundsicherung wird in der Regel für 12 Kalender monate bewilligt. • Erstbewilligung Die Auszahlung beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist. • Änderung der Leistung Die Auszahlung beginnt am Ersten des Monats, in dem die Voraussetzungen für die Änderung eingetreten und mitgeteilt worden sind. Bekommt der Berechtigte infolge der Änderung weniger Leistungen, beginnt der neue Bewilligungszeitraum am Ersten des Folgemonats. Wer hilft weiter? Der Antrag kann beim zuständigen Sozialamt gestellt werden, in dessen Bereich der Antragsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Auch die Rentenversicherungsträger nehmen den Antrag entgegen. 70 Schwerbehinderung Psychische Erkrankungen wie Depressionen können bei längerer Dauer dazu führen, dass der Erkrankte als schwerbehindert eingestuft werden kann. 71 Es ist in jedem einzelnen Fall abzuwägen, ob die Anerkennung als Schwerbehinderter eine Stigmatisierung und/oder Belastung darstellt, die dem Patienten zusätzliche Probleme bereiten kann, oder ob die Anerkennung hilfreich ist, weil dadurch Leistungen in Anspruch genommen werden können, die nur Schwer behinderten offenstehen, z. B. in Zusammenhang mit der beruflichen Integration. Unterstützung und Hilfen sind hauptsächlich im SGB IX – Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – geregelt. Leistungen nach dem SGB IX erhalten Behinderte nur, wenn sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung in Deutschland haben. Grad der Behinderung Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert bei Behinderten die Schwere der Behinderung. Er wird auf Antrag durch das Versorgungsamt festgestellt, soweit er nicht bereits anderweitig festgestellt wurde, z. B. durch Rentenbescheid oder durch eine Verwaltungs oder Gerichts entscheidung. Je nach Bundesland werden die Versorgungsämter unterschiedlich bezeichnet, die Adresse des zuständigen Versorgungsamts erfährt man bei der Stadt oder Gemeinde verwaltung oder unter www.versorgungsaemter.de. Sozialrechtlich gilt ein Mensch mit einem festgestellten GdB von mindestens 50 als schwerbehindert und kann damit viele Nach teilsausgleiche für sich beanspruchen. Die Schwerbehinderten eigenschaft wird mit dem Schwerbehindertenausweis nach gewiesen (siehe S. 73). Antrag auf Erhöhung 72 Verschlechtert sich der Gesundheitszustand eines schwer behinderten Menschen oder kommt eine weitere dauerhafte Einschränkung durch eine neue Erkrankung dazu, dann sollte beim Versorgungsamt ein Antrag auf Erhöhung des GdB gestellt werden. Der Vordruck für den Antrag wird auf Anfrage vom Versorgungsamt zugeschickt und es wird geprüft, ob ein neuer Schwerbehindertenausweis mit evtl. neuen Merkzeichen aus gestellt wird. Die Kündigung eines Schwerbehinderten bedarf in der Regel der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Die Kündigungs frist beträgt mindestens 4 Wochen. Kündigungsschutz Schwerbehinderte haben Anspruch auf zusätzlich 5 bezahlte Urlaubstage im Jahr. Bei mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche erhöht bzw. vermindert sich der Zusatzurlaub ent sprechend. Zusatzurlaub Für Personen mit einem GdB von weniger als 50, aber mindestens 30 gelten dieselben gesetzlichen Regelungen wie für Schwerbehinderte, wenn sie infolge ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können. Gleichgestellte genießen wie Schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz. Sie haben jedoch im Gegensatz zu Schwer behinderten keinen Anspruch auf einen Zusatzurlaub von 5 bezahlten Arbeitstagen im Jahr und auf vorgezogene Altersrente ab 60 Jahren. Gleichstellung Praxistipp! Diese Gleichstellung muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Benötigte Unterlagen: Feststellungsbescheid des Versorgungsamts sowie Arbeitsvertrag und Bescheinigung des Arbeitgebers, der den Behinderten als Schwerbehinderten einstellen bzw. weiterbeschäftigen würde. Schwerbehindertenausweis Der Schwerbehindertenausweis belegt Art und Schwere der Behinderung und muss vorgelegt werden, wenn Vergünstigungen für Schwerbehinderte beantragt oder in Anspruch genommen werden. Er ist ab einem GdB von 50 erhältlich. Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt auf Antrag des Schwerbehinderten. Antragsformulare sind beim Versorgungsamt erhältlich. Antrag 73 Praxistipps! Folgende Tipps können bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises helfen: • NichtnurdieGrunderkrankung,sondernauchalle zusätzlichen Beeinträchtigungen (z. B. Sehfehler) sowie Begleiterscheinungen angeben. • KlinikenundÄrzteanführen,dieambestenüberdie angeführten Gesundheitsstörungen informiert sind. Dabei unbedingt die dem Antrag beiliegenden Schweige pflichtsentbindungen und Einverständniserklärungen aus füllen, damit das Versorgungsamt bei den angegebenen Stellen die entsprechenden Auskünfte einholen kann. • AntragstellungmitdembehandelndenArztabsprechen. Der Arzt sollte in den Befundberichten die einzelnen Aus wirkungen der Erkrankung detailliert darstellen. Diese Kriterien, nicht allein die Diagnose, entscheiden über den Grad der Behinderung. Zusätzlich ist eine Beschreibung hilf reich, worin genau die Beeinträchtigung durch die psychische Störung im Alltag besteht, z. B. in Handlungsunfähigkeit durch das Gefühl von Bedrohung. Eventuell sollten auch die Wahr nehmungen von vertrauten Personen mit aufgeführt werden. • BereitsvorhandeneärztlicheUnterlagengleichbeiAntragstellung mit einreichen, z. B. Krankenhausentlassungsbericht, RehaBericht, alle die Erkrankung betreffenden Befunde in Kopie. • Lichtbildbeilegen. Nach der Feststellung des GdB bekommt der Behinderte vom Versorgungsamt einen sogenannten Feststellungsbescheid. Gültigkeitsdauer Der Ausweis wird in der Regel für längstens 5 Jahre aus gestellt. Verlängerung: Die Gültigkeit kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden. Danach muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Ausweis im Scheckkartenformat Ab 1.1.2015 wird der Schwerbehindertenausweis nur noch im Bankkartenformat ausgestellt. Alle alten Ausweise im Papier format, die bis 31.12.2014 ausgestellt werden, gelten noch solange, bis ihre eingetragene Gültigkeitsdauer abläuft. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet ein Falt blatt zum neuen Ausweis. Es kann unter www.bmas.de > Service > Publikationen >„Schwerbehindertenausweis“ kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden. 74 Nachteilsausgleiche Schwerbehinderten wird – teilweise auf freiwilliger Grundlage – eine Reihe von Nachteilsausgleichen zugestanden, z. B.: • Eintrittspreisermäßigungen (z. B. Filme, Theater, Sportveranstaltungen, Museen) • Benutzung der Abteile und Sitze, die Schwerbehinderten in Verkehrsmitteln vorbehalten sind • bevorzugte Abfertigung in Ämtern • Beitragsermäßigungen bei Vereinen, Interessenverbänden etc. Eine Tabelle mit allen Nachteilsausgleichen nach dem GdB ist unter www.betanet.de/download/tab3gdbnachteilsausgl4.pdf abrufbar. Grad der Behinderung bei Depressionen Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung, des GdB und der Ausstellung eines Schwer behindertenausweises nach den sogenannten „Versorgungs medizinischen Grundsätzen“. Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS). Die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ können beim Bundesjustizministerium unter www.gesetzeiminternet.de/ versmedv/anlage_8.html eingesehen werden. Versorgungsmedizinische Grundsätze Für die Bemessung des GdB ist vor allem die tatsächliche Leistungseinschränkung durch die Erkrankung bzw. Behinderung maßgeblich. Bei der Beurteilung ist vom klinischen Bild und von den Funktionseinschränkungen im Alltag auszugehen. Die GdB von mehreren Erkrankungen werden dabei nicht zusammen gerechnet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berück sichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander. 75 Hier die Angaben zu Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Folgen psychischer Traumen, darunter sind auch Depressionen eingeordnet: GdB/GdS Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen 0–20 stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis und Gestaltungs fähigkeit (z. B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen) 30–40 schwere Störungen (z. B. schwere Zwangskrankheit) … mit mittelgradigen sozialen Anpassungs schwierigkeiten 50–70 … mit schweren sozialen Anpassungs schwierigkeiten 80–100 Wer hilft weiter? Informationen zum SGB IX und zu Arbeitsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen gibt die Agentur für Arbeit. Arbeitsrechtliche Auskünfte (Kündigungsschutz, Zusatzurlaub) erteilt das Integrationsamt. 76 © antiksu_fotolia.com Erwerbsminderungsrente „Rente“ infolge von Depressionen verursacht bei Betroffenen oft Angst und Abwehr. Die „Erwerbsminderungsrente“ wird hier vorgestellt, weil es sich um eine grundsätzlich befristete Rente handelt, d. h.: In Phasen sehr schwerer Erkrankung kann die Rente einkommenslose Zeiten überbrücken, aber der Weg zurück in die Arbeitswelt ist vorgesehen. 77 Vor einem Rentenantrag sollte aber immer intensiv überprüft werden, ob alle Reha und beruflichen Eingliederungs möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Es gibt zwei Arten von Erwerbsminderungsrente: die volle Erwerbsminderungsrente und die teilweise Erwerbsminderungsrente. Sie ersetzen die frühere „Rente wegen Berufs unfähigkeit“ und die „Rente wegen Erwerbsunfähigkeit“. Sie werden in allen Fällen nur auf Antrag gezahlt. Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente besteht bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze der Altersrente. Seit 2012 wird die Altergrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Volle Erwerbsminderungsrente Voll erwerbsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, eine berufliche Tätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben. Teilweise Erwerbsminderungsrente Teilweise erwerbsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit eine berufliche Tätigkeit von mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben kann. Berufsschutz Voraussetzungen 78 Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind und in ihrem oder einem vergleichbaren Beruf nur noch weniger als 6 Stunden arbeiten können, bekommen eine teilweise Erwerbsminderungs rente wegen Berufsunfähigkeit, auch wenn sie auf dem all gemeinen Arbeitsmarkt 6 und mehr Stunden arbeiten könnten. Für den Erhalt von Erwerbsminderungsrente müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren (= Mindestversicherungszeit) oder • Volle Erwerbsminderung vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung und in den letzten 2 Jahren vorher Einzahlung von mindestens 12 Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit. Der Zeitraum von 2 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem 17. Geburtstag, längstens jedoch um 7 Jahre oder • Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Arbeits unfalls oder • Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren, wenn bereits vor Erfüllung der Mindestversicherungszeit volle Erwerbs minderung bestand und seitdem ununterbrochen besteht, d. h. Anspruch haben z. B. auch Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), die seit Geburt bzw. Kind heit behindert sind, und • in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung wurden 3 Jahre Pflichtbeiträge abgeführt. Die Erwerbsminderungsrente ist in der Regel befristet. Befristung Sie wird für längstens 3 Jahre gewährt. Danach kann sie wieder holt werden. Unbefristet wird die Rente nur gewährt, wenn keine Verbesserung der Erwerbsminderung mehr absehbar ist, davon ist nach 9 Jahren auszugehen. Praxistipps! Dem Rentenantrag sind zweckmäßige ärztliche Unterlagen (z. B. Befundbericht des Hausarztes) sowie alle Versicherungs nachweise beizufügen, damit er möglichst schnell bearbeitet werden kann. Zudem werden ber den Antrag alle behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbunden und von der Renten versicherung selbst angefragt. Bei Notwendigkeit der Weiterführung der Rente ist ein neuer bzw. ein Verlängerungsantrag nötig. Im Antrag sind die Einschränkungen des Versicherten durch den Arzt möglichst genau zu beschreiben bzw. die Angaben aus dem Erstantrag zu bestätigen, falls keine Verbesserung eingetreten ist. Der Versicherte kann dabei mithelfen, indem er sich selbst genau beobachtet bzw. sich von seiner Umgebung beobachten lässt, um festzustellen, worin er im Vergleich zu anderen Gleichaltrigen behindert/eingeschränkt ist. Die meisten Ärzte schätzen es sehr, wenn der Patient diese Aufzeichnungen mit zur Sprechstunde bringt. Für jeden Monat, den die Rente vor den 63. Geburtstag vor gezogen wird, gibt es einen Rentenabschlag von je 0,3 %, höchstens aber von 10,8 %. Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrente Das heißt: Bei einem Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr beträgt der Abschlag immer 10,8 %, bei einem Rentenbeginn nach dem 63. Lebensjahr gibt es keinen Abschlag. 79 Diese Rentenkürzung ist dauerhaft, d. h. sie fällt mit dem Eintritt in eine Altersrente nicht weg und führt nach dem Tod des Ver sicherten auch zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente. Vorgezogene Monate vor dem 63. Geburtstag 1 Monat 0,3 % 2 Monate 0,6 % 3 Monate 0,9 % 4 Monate 1,2% … Abschlagsfreie Rente seit2012 Hinzuverdienst Dauerhafte Kürzung der Rente um … 33 Monate 9,9 % 34 Monate 10,2 % 35 Monate 10,5 % 36 Monate 10,8 % Seit 2012 wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbs minderungsrente schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Die volle Erwerbsminderungsrente wird nur dann ungekürzt aus gezahlt, wenn der Hinzuverdienst monatlich 450,– e nicht über steigt, zwei Monate im Jahr dürfen bis zu 900,– e hinzuverdient werden. Bei höherem Hinzuverdienst kann die Rente nur noch in geringerer Höhe oder überhaupt nicht mehr ausgezahlt werden. Jede Erwerbstätigkeit ist dem Rentenversicherungsträger zu melden. Praxistipp! Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente kann die Berechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenzen beim Rentenversicherungsträger oder z. B. bei einem Rentenberater durchgeführt werden. Wer hilft weiter? Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger, welche auch individuelle Renten berechnungen vornehmen. 80 © Gina Sanders_fotolia.com Ernährung bei Depressionen Grundsätzlich gibt es keine „DepressionsDiät“. Eine ausgewogene Ernährung mit wenig Fett und vielen Ballaststoffen ist jedem Menschen zu raten. 81 Es besteht ein nachgewiesener Zusammenhang zwischen zucker reicher Ernährung und der Serotoninproduktion des Körpers. Bei Depressionen ist ein Mangel der Botenstoffe Serotonin und Noradrenalin zu beobachten. Kohlenhydrate werden im Körper größtenteils zu Traubenzucker (Glukose) umgewandelt, der wiederum die Bauchspeicheldrüse zur Insulinbildung anregt. Insulin erhöht den Tryptophanspiegel des Gehirns. Tryptophan ist für die Bildung von Serotonin von Bedeutung, das bei der Entstehung von Depressionen eine große Rolle spielt. Daraus folgt, dass eine kohlenhydratreiche Ernährung die Erkrankung günstig beeinflussen könnte. Außerdem enthalten einige Lebens mittel natürliches Serotonin, z. B. Bananen, Weintrauben, Äpfel und Pflaumen – allerdings nur in verschwindend geringen Mengen. Andere Lebensmittel, z. B. die Kakaobohne (Schokolade), ent halten Tryptophan, aber auch nur in winzigen Mengen, die keine heilende Wirkung haben. In der wissenschaftlichen Forschung gibt es einzelne Studien, die einen Zusammenhang zwischen dem Konsum bestimmter Nahrungsmittel und dem Auftreten von Depressionen zeigen. Der Verzehr von raffiniertem Zucker und Milchprodukten soll ein Auftreten von Depressionen fördern, hoher Konsum von Fisch und Meeresfrüchten sowie stärkehaltigen Wurzelgemüsen soll das Depressionsrisiko mindern. Ebenso in der Diskussion ist die Eicosapentaensäure (EPA), eine Omega3Fettsäure, die stimmungsaufhellend wirken soll. Die Wirkung ist jedoch nicht geklärt, vermutet wird ein Zusammen hang zwischen Fettsäure und Serotonin. Zu wenig Serotonin, ein Symptom bei Depressionen, wird häufig gleichzeitig mit zu wenig Omega3Fettsäuren beobachtet. Trotz dieser Zusammenhänge: Depressionen können nicht durch eine Ernährungsumstellung verhindert oder geheilt werden. Antidepressiva 82 Depressionen können mit Antidepressiva behandelt werden. Diese Medikamente können Nebenwirkungen haben, z. B. sorgen manche für Übelkeit oder Appetitlosigkeit und in der Folge für eine Gewichtsabnahme, andere dagegen für eine Gewichts zunahme. Dies sollte schon bei der Auswahl des Medikaments für die Therapie berücksichtigt werden. Wenn die möglichen Neben wirkungen tatsächlich eintreten, sollte mit dem Arzt besprochen werden, wie man am besten damit umgeht. Bei Gewichtszunahme sollte eine Diät nur in Absprache mit dem Arzt erfolgen, da Antidepressiva bei schlechtem Ernährungs zustand in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden können. Sport und Depressionen Körperliche Betätigung steigert das psychische Wohlbefinden durch die Ausschüttung körpereigener Stoffe wie Serotonin, Endorphin und Dopamin. 83 In vielen Forschungen der letzten Jahre konnte nachgewiesen werden, dass körperliche Aktivitäten leichte bis mittelschwere Depressionen positiv beeinflussen können. Die Forscher gehen davon aus, dass regelmäßiger Ausdauersport die chemischen Prozesse im Gehirn beeinflusst und die Produktion von stimmungsaufhellenden Hormonen (Endorphinen) anregt. Diese sogenannten „Glückshormone“ haben eine antidepressive Wirkung. Ausdauertraining Der Nutzen ist besonders bei regelmäßigem Ausdauertraining nachweisbar. Ausdauertraining heißt: • Im Idealfall täglich, 3 Mal pro Woche bringt auch deutliche Effekte, aber: „Auch einmal ist besser als keinmal“. • Günstige Sportarten sind beispielsweise (Nordic) Walking, Joggen, Radfahren, Schwimmen, Wandern, Aerobic oder Langlauf. • Intensität: Die meisten Menschen überfordern sich beim Ausdauersport. Der beste Effekt stellt sich ein, wenn sich der Puls nur leicht erhöht und wenn die Belastung so niedrig bleibt, dass man sich nebenher unterhalten kann. Darüber hinaus gilt: Jede Bewegung hilft, auch ein Spaziergang oder die Benutzung von Treppen statt Aufzug. Der Einstieg Sport soll Spaß machen und darf weder unter noch über fordern. Patienten sollten sich nicht unter Leistungsdruck setzen, das kann zu Versagensängsten und Stress führen. Die erste große Hürde bei Depressionen ist das Aufraffen – schon vielen nichtdepressiven Menschen fällt es schwer, ihre wöchentlichen Sporteinheiten zu erfüllen. Ganz wichtig ist deshalb, sich die positiven Effekte vor Augen zu halten (statt eines „Du hast schon wieder nicht …“). Wird Sport in der Gruppe ausgeübt, entstehen dadurch auch soziale Kontakte. Zudem können sich die Teilnehmer einer Gruppe gegenseitig motivieren, und der verabredete Zeitpunkt hilft, sich „aufzuraffen“. Manchen Menschen mit Depressionen hilft es auch, sich zum gemeinsamen Sporttermin abholen zu lassen. 84 Urlaub bei Depressionen Während schwerer Depressionen ist es nicht ratsam in den Urlaub zu fahren. Durch die Krankheit fühlen sich depressive Menschen schon vom Alltag überfordert. Eine fremde Umgebung kann den Druck, funktionieren zu müssen, und die Angst, zu versagen, zusätzlich verstärken. 85 Eine fremde Umgebung führt nicht dazu, dass Patienten weit weg von ihrem Alltag wieder gesund werden. Die Depression und die damit verbundenen Probleme und Symptome fahren mit. Fremde Menschen, ungewohnte Situationen und zusätzliche Anforderungen überfordern den Patienten in der Regel. Geht es Betroffenen durch medikamentöse und psychologische Behandlung wieder besser, kann sich ein Ortswechsel gut auf die Verfassung auswirken. Den Mut aufzubringen, die eigenen vier Wände zu verlassen und sich für neue Erfahrungen zu öffnen, kann Betroffenen ein neues Selbstwertgefühl und Stolz auf das eigene Verhalten vermitteln. Wichtig für einen gelungenen Urlaub ist, dass die verordneten Medikamente weiterhin gewissenhaft eingenommen werden. Die eigenen Grenzen sollten beachtet werden, Urlaub ist zur Erholung da. Aktivitäten sollten angemessen geplant und ange gangen werden, Überforderung kann zu Rückschlägen führen. Mitfuhr von Medikamenten In den Urlaub mitgenommen werden sollte mehr als die für die Urlaubszeit eigentlich notwendige Menge an Medikamenten, denn die Reisedauer kann sich aus unvorhergesehenen Gründen verlängern. Auch bei Ausflügen sollten immer reichlich Medikamente mit geführt werden, denn es kann im Extremfall zu einer unvorher gesehenen Auswärtsübernachtung kommen. Medikamente aufteilen Einen Teil der Medikamente im Handgepäck befördern, den anderen im Koffer. Falls ein Gepäckstück abhanden oder zu spät ankommt, ist auf jeden Fall die Medikamentenversorgung gesichert. Auch im Hotelzimmer sollten die Medikamente an verschiedenen Stellen gelagert werden, damit bei einem Einbruch nicht die gesamte Ration abhandenkommt. Fremdsprachige Information Um bei Nachfragen von Zollbehörden gewappnet zu sein, sollten Patienten sicherheitshalber ein Informationsblatt zu den Medikamenten und/oder Hilfsmitteln in der Landessprache mit sich führen. 86 © kurhan_fotolia.com ©Gina Sanders_fotolia.com Autofahren und Führerschein Die meisten Menschen wollen selbstständig und mobil sein und deshalb Auto fahren. Doch wer sich infolge körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn er selbst Vorsorge getroffen hat, dass er andere nicht gefährdet (§ 2 Abs. 1 FahrerlaubnisVerordnung). 87 In der Anlage 4 zu § 11 FeV sind häufig vorkommende Erkrankungen und Mängel verzeichnet, die die Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Neben den einzelnen Erkrankungen sind mögliche Beschränkungen oder Auflagen aufgeführt. Die Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlicht „Begut achtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“, die detailliert auf einzelne Erkrankungen eingehen. Der Download der Richtlinien ist kostenlos und wird laufend aktualisiert: www.bast.de > Ver halten und Sicherheit > Fachthemen > Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung. Ist ein Patient fahruntauglich und steuert dennoch ein Kraft fahrzeug, macht er sich strafbar und muss für mögliche Schäden selbst aufkommen. Bei einem Unfall muss er mit strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Erstantrag auf Führerschein Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der Führer scheinstelle im Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung zu stellen. Die Antragstellung kann auch über die Fahrschule erfolgen. Bei diesem Antrag ist anzugeben, ob eine körperliche oder geistige Einschränkung vorliegt. Dies sollte der Antragsteller wahrheits gemäß angeben. Die Führerscheinstelle entscheidet dann, ob und welche Gutachten beizubringen sind und wer diese erstellen kann. Führerschein und schwere Krankheit 88 Nach schweren Krankheitsphasen ist der behandelnde Arzt verpflichtet, Führerscheininhaber auf mögliche Einschränkungen und Gefahren hinzuweisen. Der Arzt lässt den Patienten in der Regel auch schriftlich bestätigen, dass er auf die Gefahr hingewiesen wurde, andern falls kann der Arzt für die Kosten möglicher Unfälle haftbar gemacht werden. Oft steht diese Empfehlung auch im Abschlussbericht von Rehamaßnahmen. Ob der Patient dies dann bei der zuständigen Führerschein bzw. KfzZulassungsstelle meldet und seine Fahrtauglichkeit überprüfen lässt, bleibt diesem selbst überlassen. Auch Fahrradfahrer, die nach einer schweren Erkrankung am Ver kehr teilnehmen und aufgrund ihres Gesundheitszustands oder infolge von Medikamenteneinwirkung einen Unfall verursachen, können ihren Führerschein verlieren. Bei entsprechendem Verdacht macht die Polizei eine Mitteilung an die Führerschein stelle, welche dann den Patienten auffordert, die Fahrtauglich keit prüfen zu lassen. Zweifel an der Fahrtauglichkeit Bestehen Zweifel an der Fahrtauglichkeit, z. B. bei einer Verkehrsroutinekontrolle durch die Polizei, fordert die Führerscheinstelle in der Regel ein fachärztliches Gutachten. Der Facharzt sollte nicht der behandelnde Arzt sein. Bestehen laut diesem Facharztgutachten noch immer Bedenken, fordert die Führerscheinstelle ein medizinischpsychologisches Gutachten bzw. eine medizinischpsychologische Untersuchung (MPU). Die MPU setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: • Fragebögen, die vom Patienten ausgefüllt werden müssen, als Vorbereitung des Arzt und Psychologengesprächs. • Leistungstests zur Prüfung der Reaktions und Wahr nehmungsfähigkeit sowie der Reaktionsgeschwindigkeit. • Medizinischer Bereich: Körperlicher Allgemeinzustand, Sinnesfunktionen, fachärztlicher Befund, neurologischer Befund (falls erforderlich), Medikamenteneinnahme werden berücksichtigt. • Psychologischer Bereich: Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Orientierung, Reaktion, Belastbarkeit werden beurteilt. Im Gespräch mit dem Arzt und Psychologen geht es um die Einstellungen zum Straßenverkehr (Vorausschauen, Planen, Erkennen von Gefahren), aber auch um die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung und den Umgang mit Schwierigkeiten. Informationen für Betroffene gibt die Bundesanstalt für Straßenwesen unter www.bast.de > Verhalten und Sicherheit > Fachthemen > Informationen zur MPU. Autofahren bei Depressionen Bei sehr schweren Depressionen oder bei manischen Phasen darf kein Fahrzeug geführt werden. Ein Fahrzeug darf wieder geführt werden, wenn • die relevanten Symptome einer sehr schweren Depression und die manische Phase abgeklungen sind und wenn nicht mit einem Wiederauftreten gerechnet werden muss (gegebenenfalls unter medikamentöser Behandlung). Aus wirkungen von Antidepressiva sind aber zu berücksichtigen, 89 insbesondere in den ersten Tagen nach rascher Dosissteige rung. Eine Gruppe2Erlaubnis ist nur bei völliger Symptom freiheit möglich. • nicht mehrere manische oder sehr schwere depressive Phasen kurz hintereinander eingetreten waren weil dann die Prognose, auch wenn im Moment keine Störungen nachweisbar sind, unsicher ist. Erst wenn, z. B. durch vorbeugende Medikamente, die Krankheitsaktivität geringer geworden ist und mit keinem schweren Verlauf mehr gerechnet werden muss, ist das Auto fahren wieder möglich. Dies muss ein Facharzt für Psychiatrie regelmäßig psychiatrisch kontrollieren und bestätigen. Nach mehreren schweren depressiven oder manischen Phasen ist keine Gruppe2Erlaubnis mehr zu erwarten. Dauerbehandlung mit Arzneimitteln Bei nachgewiesenen Intoxikationen und anderen Wirkungen von Arzneimitteln, die die Leistungsfähigkeit zum Führen eines Kraft fahrzeuges beeinträchtigen, ist bis zu deren völligem Abklingen die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen aller Art nicht gegeben. Der Patient muss grundsätzlich wissen, dass er für die Fahr tüchtigkeit selbst verantwortlich ist. Er muss sich kritisch beobachten, bevor er ein Fahrzeug steuert. Im Zweifel sollte er das Auto lieber stehen lassen. Gerade Psychopharmaka, die eine dämpfende Wirkung haben (z. B. Tranquilizer), können die Reaktionszeit verlängern und somit die Fahrtauglichkeit ein schränken. Autofahrer, die Psychopharmaka einnehmen, sollten auf jedem Fall mit ihrem Arzt besprechen, ob sie mit den verordneten Medikamenten fahrtauglich sind. Auch die Beipackzettel der Medikamente enthalten gegebenenfalls entsprechende Hinweise. Wer hilft weiter? Bei Fragen helfen der behandelnde Arzt, die Führerscheinstelle, TÜV oder DEKRA sowie Stellen, die medizinischpsychologische Untersuchungen durchführen. Zur persönlichen Beratung kann man sich auch an einen Verkehrspsychologen wenden. Adressen und Informationen finden sich beim Bundesverband Niedergelassener Verkehrs psychologen www.bnv.de oder beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, Sektion Verkehrspsychologie, www.bdpverkehr.de. 90 Adressen 91 ©robynmac_fotolia.com Stiftung Deutsche Depressionshilfe Semmelweisstraße 10, 04103 Leipzig Telefon 0341 9724493 E-Mail: [email protected] www.deutsche-depressionshilfe.de Psychiatrienetz www.psychiatrie.de Aktion Psychisch Kranke e. V. (APK) Oppelner Straße 130, 53119 Bonn Telefon 0228 676740 oder 676741 E-Mail: [email protected] www.apk-ev.de Dachverband Gemeindepsychiatrie Oppelner Straße 130, 53119 Bonn Telefon 0228 96399223 E-Mail: [email protected] www.psychiatrie.de/dachverband Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie (DGSP) Zeltingerstr. 9, 50969 Köln Telefon 0221 511002 E-Mail: [email protected] www.dgsp-ev.de Familien-Selbsthilfe Psychiatrie/Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker (BApK) Oppelner Straße 130, 53119 Bonn Telefon 0228 71002400 E-Mail: [email protected] www.psychiatrie.de/bapk Psychiatrie-Verlag GmbH Ursulaplatz 1, 50668 Köln Telefon 0221 167989-0 E-Mail: [email protected] www.psychiatrie-verlag.de Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e. V. Wittener Str. 87, 44789 Bochum Telefon 0234 68705552 E-Mail: [email protected] www.bpe-online.de 92 Liebe Leserin, lieber Leser, Die Depression ist eine ernstzunehmende psychische Erkrankung mit vielen Gesichtern. Die Auswirkungen auf den Alltag und die Familie des Betroffenen sind vielfältig und stellen alle vor große Herausforderungen. Neben dem Wissen zur Diagnostik und Behandlung, können Informationen über Leistungsansprüche sowie praktische Tipps den Umgang mit der Krankheit erleichtern. betapharm setzt sich seit Jahren aktiv für eine verbesserte Versorgungsqualität im Gesundheitswesen und Hilfen für Angehörige ein. Aus diesem Engagement hat sich betaCare – ein Informationsdienst für Krankheit und Soziales – entwickelt. Der vorliegende betaCare-Ratgeber „Depression & Soziales“ informiert umfassend zu sozialrechtlichen Themen wie Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Rehabilitation und Krankenversicherung. Mit herzlichen Grüßen, Dr. Clemens Johannes Troche Geschäftsführer betapharm & beta Institut Impressum Herausgeber und Redaktion beta Institut gemeinnützige GmbH Institut für angewandtes Gesundheitsmanagement, Entwicklung und Forschung in der Sozialmedizin Geschäftsführer: Dr. Clemens Johannes Troche Kobelweg 95, 86156 Augsburg Telefon 0821 45054-0, Telefax 0821 45054-9100 E-Mail: [email protected] www.beta-institut.de Text Sabine Bayer Maria Kästle Andrea Nagl Johanna Wehle Layout und Gestaltung Manuela Mahl Weitere Informationen sowie alle bisher erschienenen Ratgeber finden Sie auch unter www.betaCare.de. Mehr über das soziale Engagement und die Produkte der betapharm Arzneimittel GmbH finden Sie unter www.betapharm.de. Dank Danke an Katharina S., die den Ratgeber mit den Augen einer Betroffenen gelesen und uns wertvolle Anregungen gegeben hat. Autoren und Herausgeber übernehmen keine Haftung für die Angaben in diesem Werk. Alle Rechte vorbehalten © 2015 Copyright beta Institut gemeinnützige GmbH Der Ratgeber einschließlich all seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Herausgebers unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Reproduzierung, Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen oder Datenverarbeitungsanlagen. 10. Auflage, Februar 2015 Schutzgebühr 4,95 e Ein Engagement der betapharm Depression Soziallexikon Die größte Suchmaschine für Sozialfragen im Gesundheitswesen in Deutschland. 4.800 Stichwörter helfen gezielt, soziale, rechtliche und finanzielle Fragen einfach und verständlich zu beantworten. Finden Sie z.B. Antworten auf folgende Fragen: – Wie ist die Zuzahlung bei Arzneimitteln geregelt? – Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis? – Welche Vorsorge kann ich treffen, für den Fall, dass ich nicht mehr selbst entscheiden kann? Patientenratgeber Die Broschüren bieten gebündelt und verständlich sozialrechtliche und psychosoziale Informationen zur folgenden Themen und Krankheiten: – Behinderung & Soziales – Brustkrebs & Soziales – Demenz & Soziales – Epilepsie & Soziales – Migräne & Soziales – Multiple Sklerose & Soziales – Osteoporose & Soziales – Palliativversorgung & Soziales – Patientenvorsorge – Pflege – Prostatakrebs & Soziales – Psychosen, Schizophrenie & Soziales – Schmerz & Soziales Patientenfilme Zu Asthma, Brustkrebs, Darmkrebs, Demenz, Depression, Diabetes, Osteoporose, Rheuma, Schlaganfall. Die Initiative „betaCare – Verbesserung der Patientenversorgung und Prävention“ wird gefördert durch die betapharm Arzneimittel GmbH, ein Generika-Unternehmen mit hochwertigen und preiswerten Qualitätsarzneimitteln. Depression & Soziales Gesundheit ist unser Ziel! betaCare-Wissenssystem www.betaCare.de & Soziales