Großmaßstäbige Karten Allgemeines
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Großmaßstäbige Karten Allgemeines
DK April 1980 528,4 (084,J) Deutsd1e Großmaßstäbige Karten Allgemeines Dornokraiisdte Republik Large - scale Maps lnforr ·otionskabinJl.asic Statements l{pyrrHOMaClllTa6Hble I<aPThl 06m11e Gruppe·988 500 !louir~ormolion BOIIpOCb!' !'.) ' • II „ " Deskriptoren: Grossmassstaebige Karte Verbindlich ab 1, 1. 1981 Di e s e r S t a n d a r d g i 1 t für die Herstellung aller großmaßstäbigen Karten und Kartenwerke sowie deren Laufendhaltung. Bei der Laufendhaltung großmaßstäbiger Karten und Kartenwerke, die nicht nach diesem Standard hergestellt worden sind, wird die vollständige oder teilweise Anwendung dieses Standards empfohlen. Das gleiche gilt für großmaßstäbige Karten, die im Rahmen eines vorhandenen, aber noch nicht fertiggestellten Kartenwerks oder bei der Erweiterung eines Kartenwerks hergestellt oder aus einem anderen Kartenwerk abgeleitet werden sowie für die Kartengrundlage für Trassenbänder und Trassenpläne. S t a n d a r d g i· 1 t Dieser n i c h t f ü r - Karten der Deuts.chen Reichsbahn, -die nach DV 825 Deutsche Reichsbahn "Richtlinie für den Eisenbahnvermessungsdienst (Ri Verm)" herzustellen sind, - die .Dokumentation und Darstellung von Objekten, die dem Geltungsbereich des Berggesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Mai 1969 (GBl. I Nr. 5 s. 29) unterlie12;en und nach TGL. 6429 "Bergmännisches Rißwerk" zu bearbeiten sind, - Karten die aus der. Topographischen Karte 1 : 10 000 (Ausgabe für die Volkswirtschaft) abgeleitet werden •. 1. Begriffe Eine K a r t e ist eine in einem bestimmten Maßstabsverhältnis verkleinerte, verebnete 'ti':J generalisierte sowie durch Kartenzeichen, Signaturen und Schrift erläuterte grafische Abbildung eines Teiles der Erdoberfläche. Eine Karte wird als g r o ß m a ß s t ä b i g bezeichnet, wenn , die Abbildiing in Maßstabsverhältnissen ~ 1 : 5 000 .erfolgt. S i e d 1 u n g s g e b i e t e im Sinne dieses Standards sind die bebauten Flächen in den Städten und Gemeinden, die für die Be. bauung vorgesehenen Flächen sowie die in den ·Bebauungs- und Bauerwartungsgebieten liegenden Sondernutzflächen (z. B. Sport- und . Fortsetzung Seite 2 bis 15 V.eran ~v/o?Yiß~f.~Y,P~!li/~ici-glta:: . Vq l 1 ~-- Geodäsie . _und Kartographie, Berlin Eigentum qQ„„„:„„ chno [rsalz „„„./.• „ ..„.„„„ . . .. JY' 1 '\'":l 1 „.„„„„u.J.:L"yr' ·(,'<t7··~·u.1 ~'"„1. .. .„„„.„.„„„ „„--·-der Kammer der Th& ec nl ab .. c // t]',hJ izi: b~~§ f' VEB Kombinat :~~:~..: i A•~ i _,j ~ / I , 1 , . ----------------------·-------------···· Erholunc;sflächen, Gedenlcstätten und Bestattungsplätze) und Flv.chen landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder gärtnerischer Nutzung. 1 2. Geodätische Grundlage Grundlage für die Herstellung großmaßstäbiger Kartenwerke sind Geodätische Verdichtungsnetze, die die Festlegungen in TGL 37896 erfüllen müssen, LUn die metrische Genauigkeit bei der Hers.tellung und Laufendhaltung der Kartenwerke einhalten.zu können. 3· Maßstab Herausgabeoriginale großmaßstäbiger Karten sind entsprechend dem Verwendungszweck und dem Charakter des Aufnahmegebietes in den Maßstabsverhältnissen gemäß Bild 1 bereitzustellen. Karten in den Maßstäben 1 : 200 und 1 : 250 (speziell für das Bauwesen) sind nur für örtlich begrenzte Objekte mit aUßergewöhnlicher Grundrißdichte oder bei besonderen Anforderungen an die Projektierung vorzusehen. lJ.• Kartenp;estal tune; Lt..1. Zeichenfläche, Bla ttp;röße 4.1.1. Rahmenkarten Für Rahmenkarten ist das Format A1 mit einer Zeichenfläche von 500 mm x 800 mm anzuwenden. :• I 4;1. 2. Inselkarten Für Inselkarten sin9. - die Formate A1, A2, A3 und A4 oder - die weiteren Formate 297 mm x 631 mm 594 mm x 631 mm 297 mm x 841 mm 594 llll1l X 1051 mm 297 mm x 1051 mm 892 mm x 420 mm 594 mm x 210 mm 1189 mm x 420 mm zulässig. lJ.• 2. No;nenklatur, Orientierung 4. 2 .1. Ralunenkarten Die Kartenwerke sind nach Norden zu orientieren. Die rTomenklatur der Kartenblätter großmaßstäbiger Rahmenkartenwerke des Maßstabs 1 : 1 000 wird gemäß Bild 2 durch eine vierziffrige Zahl gebildet, die sich aus der zweistelligen Zeilenund der zweistelligen Spaltennummer zusammensetzt. Der Bereich der Nomenklatur umfaßt die Kartonblätter 0101 bis 9999. · Die Koordinatenwerte der linken unteren Blattecke des Kartenblatts 5050 entsprechen vollen Kilometerwerten des benutzten Koordinatensys·tems. Ein Kartenblatt 1 : '1 000 besteht aus 4 Kartenblättern 1 : 500, die jeweils die Bezeichnung des Blattes 1 : 1 000 erhalten mit den Zusätzen 11-'1 11 (links oben), 11 -2 11 (rechts oben), "-3 11 (links unten) und "-l~" (rechts unten) • \; fj l ~-~~-~--~-~-~-----~-~=-T-'G=L~_2_6_.7_1~1=(Q_'.L_,,, E~,;h.t~ l Ein Kartenblatt 1 : 2 OOO· umfaßt 4 Kartenblätter 1 : 1 000. Es wird nach dem iinlrnn unteren Blatt 1 : 1 000 bezeichnet; diese Bezeich- ; . nung erhält den Vorsatz "2- 11 • l Ein Kartenblatt 1 : 5 000 um.faßt 25 Kartenblätter 1 : 1 000. Es wird nach dem linken unteren Blatt 1 : 1 000 bezeichnet; diese Be- . zeichnung erhält den Vorsatz. "5-"• ·} Für Kartenwerke mit einer Ausdehnung von f: 50 km in lTord-Süd-Rich- · tung und/oder §: 80 km in Ost-West-Richtung ist ein Li-Quadranten- · system anzuwenden. Die Karten enthalten Gitterkreuze (10 mm x 10 mm mit 0,25 mm Linienbreite) mit 100 mm Abstand; in reprografisch abgeleiteten Karten sind auch Abstände von 250, 200, 50 bzw. 25 mm zulässig. l 4.2.2. Inselkarten Stat;t einer Nomenklatur sind Ordnungsmerkmale zu vereinbaren. ·Die Nordrichtung ist durch den Nordpfeil (Bild 4) zu kennzeichneno In der Regel verläuft sie parallel zum Blattrand und zeigt nach oben. In Ausnalunefällen darf sie zwischen links-oben-rechts liegen. Für Trassenbänder ist die Orientierung so festzulegen, wie es der Verlauf der Trasse erfordert. 4.J. Randausstattung 4.J.1. Rahmenkarten Der Blattrand enthält Registrierdaten, Angaben über die Blattbezeichnung, den Maßstab s-owie Herstellerangaben entsprechend Bild 3 "in der dort gezeigten Anordnung, Gestaltung und Abmessung. Le. 3. 2. Inselkarten Auf Inselkarten muß das Schriftfeld (Bild 4) auf der rechten Blattseite eine Schriftfeldbreite über dem unteren Blattrand angebracht sein. · Für Liee;enschaftskarten ist die Randausstattung für Rabrnenlcarten nach L>, 3 .1, anzuwenden. L>. 3. 3, Entstehungshinweis Karten der Maßstäbe 1 : 1 000 und 1 : 2 000 1 die aus Karten größere Maßstäbe abgeleitet wurden, erhalten den Entstehungshinweis "Die Karte ist aus Karten des Maßstabs 1 : ••• der Gst. L. „ abgeleitet worden," 5. Q,ualitätsmerkmale 5.1. Metrische Genau.igkeit 5 .1 .1 • Allp~eme ine Festlegungen Die metrische Genauigkeit großmaß.stäbiger Karten wird durch den Parameter ~ ausgedrückt. · <; ist die Standardabweichung als charakteristincher Parameter der normalverteilten Grundgesamtheit. 5.1.2. Lap;egenauigkeit 5.1.2.1. Definition der Lagegenauigkeit Die Lagegenauj,gkei t der in großmaßstäbigen Karten Q.arc;estell ten . Punkte wird durch die Lage-Standardabweichung G L in pezug auf das der Kartenherstellung zu Grunde gelegte Koordinatensystem charakte- ,. Seite 4 -=="'""' TGL 26711 /01 ===~"""'""'= ~ "7""' -·--==~~, risiert. Sie gilt für alle Punkte, die mit G § 0,05 rn örtlich defi- 1 niert sind. ~ . Für die großmaßstäbigen Karten gelten die in Tafel 1 angege bencn Ge-! 1 nauigkeitsstufen (Gst.) mit den dazugehörigen Lage.,.Standardabwei. chungen eo L' ; Tafel 1: Lage-Genauigkeitsstufen großmaßstäbiger Karten La g e - S t a n d a r d a b w e i c hu n g ti Gst. Kartenmaß L1 L2 0,5 mm 1,0 mm 1 •• 250 G'L Ha t u r m aß i m Maßsta b 1 •• 500 1 •• 1 000 1 •• 2 000 1 •• 5 000 0,25 m 0,5 m. 1 ,o m 0,25 m 0,5 m 1,0 m 2,0 m 2,5 m 5,0 m Die Lage-Standardabweichung <f L eines Punktes ist definiert durch: wobei G'x und Gy die· Standardabweichungen der Koordinaten des Punktes sind. Kartenwerke und laufendzuhaltende Karten müssen in der Gst. L1 hergestellt werden. ';5.1.2.2. Kontrolle der Lagegenauigkeit D:i..e Lagegenau:i..gke:i..t kann durch Zufallssticl1proben überprüft werden. Die PrUfung sollte kartenbla·i;tweise durchgeführt werden. Als Ver1·· 1;1fahren ist der Vergleich örtlich gemessener und/oder berechneter 'Koordinaten oder Strecken mit den aus der Karte abgeg.riffenen Vergleichswerten anzuwenden. Für Kontrollen durch den Kartennutzer wird folgendes Verfahren ,:empfohlen: · . ,, '- Messen von n horizontalen Strecken zwischen Punkten, die mit G ':'§ 0,05 m örtlich. definiert sind, - Abgreifen der entsprechenden Strecken aus der zu kontrollierenden Karte, - Bilden der Differenzen di zwischen den gemessenen und den analogen abgegriffenen Strecken, . · - Berechnen der Lage-Standardabweichung der Stichprobe aus der Beziehung · ~ sL = i= i::1 d.2 l. n • Die in 5.1.2.1. angegebene Lagegenauigkeit gil·i; als eingehalten, wenn · - die aus der Stichprobe mit dem Umfang n ermittelte Lage-Standardabweichung sL die Werte der Kurve in Bild 5 nicht überschreitet und · TGL 26711 /01 Seite 5 r----f-u-„r-k=e-l.=.n=e-D_i_f=f=e=r~e=n=z~d-i-d=e~r-B=e=t-r_a_g_>~3=C5--·-~=n-=;:;;;;;;:~~~~:;;;~~=:~~-l 15.1.3. Höhengenauigkeit 5 .1 • 3 .1 • Definition der Höhenp;enauip;kei t 11 Die Genauie;keit der in großmaßstäbigen Karten angegebenen HöD.en bzw. dargestellten Schichtlinien wird durch die Höhen-Standardabweichung r5 H in bezug auf das der Kartenherstellung zu Grunde ge- · legte Höhensystel)l charakterisiert. Für die Höhenangaben in großmaßstäbigen Karten gelten die in Tafel 2 angegebenen Genauigkei tsstufen (Gst.) mit den dazugehörigen Höhen-Standardabweichungen <> H 1 ). /i 1 ! 11 II... l'. :. Tafel 2: Höhen-Genauigkeitsstufen für Höhenangaben ~ in großmaßstäbigen Karten Gst. 1 HöhenS tandardabweichung Punkttyp 1 Höhenangabe aUf G'H H1 H2 ~ " H3 'Punkte, deren Höhe mi.t c;;i 0 1 02 m örtlich definiert ist (z.B. oberirdische Leitungselemente, Kilometersteine, eindeutig identifizierbare Punkte auf ebenen, befestigten, horizontalen Flächen) Höhenangaben, die sich auf Punkte · beziehen, deren Höhe mit C5 > 0,02 m örtlich definiert ist (z.B. Geländepunkte) Höhenangaben durch Schichtlinien mit Z = 1,0 m oder Z = 2,5 0,02 m · 0,15 m 0 1 01 m 0,1 m m . = Koeffizient für lageunabhängige Einflüsse = Koeffizient für lageabhängige Einflüsse ~=Geländeneigung Z = Höhenunterschied zwischen zwei benachbarten a b Haupthöhenlinien (Äquidistanz) Die Koeffizienten a und b sowie damit berechnete Höhen-Standardabweichungen G'H für die Gst. H3 sind in Tafel 3 enthalten. ' 1) Erforderlichenfalls können in Standards für Spezialtypen großmaßstäbiger Karten weitere Höhen-GenauigkeitsstUfen festgelegt werden. I 1.· 'l ' Seite 6 TGL 26711/01 '"""'------===·~'" Tafel 3: Höhen-Standardabweichung für die Gst. H3 Höhen-Standardabweichung G'H in m Geländeneigung Äquidistanz z = 2,5 m Äquidistanz· Z = 1 1 0 m aio,35 m 0 1 20 m 0,20 m 0,20 m 0,60 m o,45 m 0,45 m 0,45 m in b12,20 m 1,25 m 0,90 m 0,60 m 2,20 m 1,25 m 0,90 m 0,60 m ' gon tan ~ 1 :5000 1: 2000 1 :1000 1:500 1:5000 1: 2000 1:1000 1:500 " ., d.. 0 o,ooo 1 0,016, 2 0,031 4 o,063 6 0,095 8 0,126 10 0,158 15 0,240 20 0,325 25 o,414 30 0,510 35 0,613 40 0,727 45 0,854 50 1,000 '· 0,35 0,35 0,36 0,38 0,41 0,45 0,20 0,20 0,20 0,22 0,23 0,25 0,28 0,36 0,20 o, 20 0,20 o, 21 0,22 0,23 0,25 0,29 0,35 0,42 0,20 0,20 0,20 0,20 0,21 0,21 0,22 0,25 0,28 0,32 0,37 0,42 0,48 0,60 0,60 0,60 0,62 0,64 o,66 0,69 0,80 0,93 0,45 0,45 O,L~5 0,4·6 0,46 0,48 O,L~9 0,54 . 0,61 0,69 0,78 0,45 0,45 O,Lf5 0,45 0,46 0,46 0,47 0,50 0,54 0,58 0,64 0,71 0,79 0,45 0,45 0,45 0,45 O,Lf5 0,46 0,46 0,47 0,49 0,51 0,54 0,58 o,63 0,68 0,75 '' „5.1.3.2. Kontrolle der Höhe);1genauigkeit Die Höhengenauigl{eit kann durch Zufallsstichproben übecyrüft werden. Für die Kontrolle der Höhengenauigkeit durch den Kartennutzer werden. in Abhängigkeit von der Genauigkeitsstufe der Höhenangaben folgende 'Verfahren empfohlen: . - a) nivellitische Höhenbestimmung von Höhenpunkten der Genauigkeitsstufe .H1, b) tachymetrische Höhenbestimmung von Punkten der Genauigkeitsstufen H2 oder H3, ,- Bilden der Differenzen d.i zwischen den gemessenen Kontrollhöhen i „ und den aus der Karte entnommenen Hohenangaben, - Berechnen der Höhen-Standardabweichung der Stichprobe • für Höhenangaben von Punkten, deren Höhe mit (5 ~ 0,02 m örtlich definiert ist und deren Kontrollhöhen gemäß a) bestimmt wurden oder für Höhenangaben von Punkten, deren Höhe mit G'>0 1 02 m örtlich definiert ist und deren Kontrollhöhen gemäß b) bestimmt wurden, aus der Beziehung ., t:_ di 2 ' SH = 11 'I '· 1 i=1 2 n il ' • für Höhenangaben von Punkten, deren Höhe mit.G'>0,02 m örtlich definiert ist und deren Kontrollhöhen gemäß a) bestimmt wurden, aus der Beziehung :[ ti=1. d.2 1 SH • ::: n Die in 5.1.3 .1. ·angegebene Höhengenauigkeit gil·t als oingehal ten, ~ wenn 1 - die aus der Stichprobe mit dem Um.fang n ermittelteHöhen-Standarc1-J abweichung sH für die Gst. H1 oder H2 die Werte der Kurve in ' Bild 6 bzw. für die Gst. H3 die Werte der Kurve in Bild 7 nicht überschreitet und - für keine Dif'erenz di der Betrag>3 t;5 H festges~ell t wurde. 5.2. Vollständip;keitsgrad 5.2.1, Definition des Vollständigkeitsgrades Der Pa:rameter Vollständigkeitsgrad drückt den Grad der Übereinstirn-· mung des dargestellten mit dem definierten Karteninhalt (Grundtyp, Spezialtyp) aus, · . · Der Vollständigkeitsgrad ist das Verhältnis der Menge aller in der Karte dargestellten Elemente zu der Menge aller in der Karte auf Grund der Festlegungen dieses Standards darzustellenden Elemente, Er wird bezogen auf die Menge der Kartenelemente einer J<ategorie (siehe 5.2.2,) auf einem Kartenblatt. 5.2.2. Anforderuµg, Kontrolle Die in großmaßstäbigen Karten darzustellenden Elemente sind im Standard TGL 26711/02 fi.ir die Gruncl,typen und in den Standards TGL 26711/04 bis /07, /09, /10 für die Spezialtypen definiert. Sie sind nach ihrer Bedeutung für den Kartennutzer sov1ie der objektiven Erfaßbarkeit zum Zeitpunkt der örtlichen Bearbeitung durch den Kartenhersteller in! die Kategorien A, B .und C einG;eteilt. Der Gutlage dieser Kategorien entsprechen die in der Tafel 4 angegebenen Verlustquoten pol der dar.zustellenden Kartenelemente, Tafel LJ-: Verlustquoten der darzustellenden Kartenelemente Verlustqu.ote pol in % Kategorie . A B 1,0 2,5 4,0 c Die Gutlage der jeweiligen Kategorie gilt als einGehalten, wenn in einer Stichprobe vom Um.fang n keine größere Anzahl c fehlender Elemente festgestellt wurde, als aus Bild 8 abgelesen werden kann. Wenn die örtliche Bearbeitung bei SchneebedeckUnß, Hochwasser oder !i ··ähnlichen wi tterungsbedingten Erschwernissen gefordert wurde, die 'eine Erkennbarkeit insbesondere der bodengleichen Elemente einschränlcen, kann das Einhalten der angegebenen Verlustquoten nicht verlangt werden, In diesem Fall ist auf dem Blattrand der Vermerk. ------------·--"'--'"''.'""'•"• 3 ... ______ r==· - Seite 8 TGL 26711 /01 '• "Die Verlustquote nach TGL 26711/01 kann nicht gewährleistet werden," anzubrinc;en. '5.3. El&)lt;i:.e;}rni tsgrad j5.3.1, Definition des Richtigkeitsr;rades !Der Parameter Richtigkeitsgrad drückt den Grad der Übereinstimmung ·der erfaßbaren mit den dargestellten metrischen und semantischen Informationen aus. Der Richtigkeitsgrad ist das Verhältnis der Menge der fehlerfrei zugeordneten zur Menge aller zugeordneten Informationen, i5,3.2. Anforderung. Kontrolle · . iDer Gutlage der anzugebenden Informationen entspricht eine Fehler•quote Poe. = 1,0 %. . .. . Die Gutlage gilt als eingehalten, wenn in einer Stichprobe vom Umfang n keine größere Anzahl c fehlerhaft zugeordneter metrischer und semantischer Informationen feste;estellt wurde, als aus Bild 8 :abgelesen werden kann. · · 1, r 5,4. Zeichenträger, grafische Qualität Die Herausgabe originale de.r laufendzuhal tenden e;roßmaßstäbigen Karten der Gst. L1 müssen auf weitgehend maßhaltigem transparentem Zeichenträger, dessen Ausdehnungskoeffizienten ~n Längs- und ~uerrichtung etvva gleich sind, hergestellt werden 2). · Für die Vervielfältigung und Laufendhaltung dieser Karten sind vom Herausgabeoriginal.die folgenden Bedingungen zu erfüllen: Es mUß .plq.nliegend sein, Es darf nicht gebrochen, gefaltet, geknickt~ eingerissen, verj kratzt oder anderweitig beschädigt sein. 1 1- !In großmaßstäbigen Karten sollen vor allem die Verhältnisse der Linienbreiten zueinander .eingehalten werden. Die Linienbreiten selbst ~sollen annähernd. eingehalten werden, Di.e. Brei.te einer Linie mUß aUf pihrer gesamten Länge unverändert sein. 1 k 2) Zur Zait der Best;ätigung dieses Standards entsprach diesen Anforderungen z.B. 11 GöLZALON kartographisch VR" des VEB Orbitaplast, Weißandt-Gölzau TGL 26711 /0I Ver\vendungs- Z\veck Grundtyp TGL nach TGL 26711/ 1; 500 3) 1; 1 000 26711 /02 Siedlungsgebiete, 1 land- und forst - Planung 02 Gebiete 2 Siedlungsgebiete ------ Stadtkartenwerk ..---------- wirtschaftliche , -------· ..... - -3- -- Siedlungsgebiete Staatliche land- und forst- Siedlungsgebiete Liegenschafts_k_'!r_!e!.1 ______ 1; :.ooo 1; 2 000 Übersichten, r--------- Sei! e 9 2 in Ausnahmen in der Regel in Ausnahmen wirtschaftliche Gebiete ------ -----Straßen und Autobahnen Bestands- · 04 dokumentation, Projektierungsgrundlage 1------- 04 f------- 3 Straßen in Sied· außerhalb von Siedlungsgebieten lungsgebieten, Betrieblich-öffentl"che Straßen Knotenpunkte Bestandskarten von Autobahnen -----3 ------ Brücken Gleisanlagen von 05 3 ------ 06 ------- 07 3 - 3 ------ r - - - -- - - 1------- 3 1------- -----1-----0... Straßenbahnen Anschlußbahnen Hochbauten Leitungen der technischen Versorgung Industrieanlagen Dränung, Beregnungsanlagen 09 1------09 ~----- 3 Grabenausbau -----Wirtschaftsstraßen 3 ------ 10 f-..:, ____ - - - -- 10 3 10 3 3 ------- ------ Stauanlagen F1u ßregel u ngsst el 1en Wasserläufe Bild 1: Maßstäbe und Grundtypen der Herausgabeoriginale von großmaßstäbigen Karten l Zur Anwendung der Maßstäbe 1: 200/ 1: 250 siehe Absch~it t 3. 3 , Seite 10 TGL 26 711 /01 55 /7r/7} 1:5 000 7? 54 /'.7.7, 1: 1000 53 1 52 51 1: 2000 1: 500 3 50 49 48 47 46 48 1 1 Maßstab der 49 50 Nomenklatur 52 51 53 Ausdehnung des dargestellten Süd- Nord dargestellte Fläche Gebietes in Richtung Karte 55 54 West-Ost 1: 500 51 53-4 250m 400m 1: 1000 53 51 500m 800m 1 :2000 2-50 50 1 OOOm 1 600m 160ha 1:5000 5-50 50 2 500m 4 OOOm 1 OOOha Bild 2: Blattschnitt und Nomenklatur 10 ha - 40ha t.:>1 ;;; , ; ; • ;, ; ß....._ ® ~ 1 ~ -:-·- 12'.: l' ;] © ..., Zeichenfläche 500mm x 800mm i' CD 50 i 40 ~ grad ! Nutzerangaben ;:'. '. Schneide!inie der !<cpie ·,§) Begrenzungslinie :::-'::r Zeiche"1f1.:iche ?;,, faltmarkierung (:....-;-: smmJ 3) ~ Bezeichnung des Kartenwerks 1 't " Lochungsmarke (u~.-,.i 1omrn, Maßstab ' 115 •J 4) ' ·~ Orientierungsfe!ce:r.~eilung rfü) GeheimhaituRgs- '!' ka~as:rale G~nzen @ "-, .~ Raum für 0 '4) Schneidelinie des Originals \ 18' IN i ·Stand der Aktuali!<:: (Topogra;:ihie) ?otitische und ' i Nomenklatur des :.nschlu6bl<ittes3) ·3; ::;...,,;'"' Nomenklatur 35 -1. 35~ 185 Orientierungsfe!dbezeichr.ung 4 ) ..C: Herstel 1er;;ingaben: Linienbreiten: '1 Hersteller: 2.) Stand Cer Aktualitat· l) 0.5rr.m: -Schneideli:-:1e der Ko-;;ie 1i - Schriftfeldu:-:-.randun; '.V 1 -faltmarkien„:igen 1 >- J\ - Loch uogsTI>a6i:e • 201 :§; 2 • 0,35m m:-Begrenzun;s;i:-:ie Ce~ Zeio:nenf!<:lche ,.:.:; -Onentien.1~-;-;;~~ldei:"l:(?i!ung w. g I J:Olitische und l) katastrale Grer.~n: ~ - Feld !Vr Anst'.':lußbla::nomer:ld.zitur -Schriftfetce,.-,:e1lurig i ' -sonstige ?..in<eri 1 1" Beschriftung: :~a~ 1 1 • f---- TGL 3~ 034:-01102105 M :;? VEB Geodäsie und Kartographie Produktionsbereich 3i \Hergestr~l!t Grundtv:> nach TGL 26711/01/02 {Ausgabe4.80) ]Spe.zialtv;; naChTGL 2U7111 ~ !eezuqssy'>'tem l) ':'\La e l) i -~)Höhe • 10!~ c l) j qeme5sen i 2) {Ausca~ Im 19 lge::iri.!ft l ~lt.age-'lj: ~ ]Gst. 3 '.;i \ergänz~ l····-·---d-~~--'-1~-·--------------,----~' Produkt1onsbereic!':s:e1ter l 1 40 - - - + - 2 2 - - , - 1 5 __:-15 9D 1 \ 1 1 \ li ;) =Nennhdhe 2.Sm,-;; 2)=Ne:ir::iot:e 35mm 3)=Nennhdhe 5,0mm .!)=Ner.:-:hdhe 7,0mm ~~ö 1 i ,2 . r ! 1Hera-~~eber: 3 V<?fVie1twt1gung.verore:!:,;ng um:: A:;sfuhr ;;' 43 3. 1nurmitG~hTniqut19 d~-=-erau<;a.e>oers 4 3 ':J lO 1•aum fü• Entstehungshln- gemaß Abscnrnu]" • ~- 5 .1 ~ 1~ lÖ'----------- --------:?------ -- ..,....,. --...r ;o: --t--__ w \ ,0 -...., - :oa ·-s ·-1 Raum Hersteller- Nutzer- ! angabi;fo angalx!fl · sez. c~ «::!tc--:.„„ . Geheimr.a·:u:>g-;;: c~ad Y.aß-:.ta:'.i ~.~:::"'.":·- 841 ·-----------------------851 ·..:;_:,. ~i,.r ..... ,___, ......... ___ _. _____._„_ - .Z:::- f'>-1-- .... -·i--~-- TGL 26711/01 Hersteller: Seite 12 V EB Geodäsie und Kartog~aphie Prod·u k tionsbereich Maßstab 1: Kreis Auftrag Nr. geprüft Gemeinde Blatt Blattanzahl ) Format TGL 26711/ (Ausg. Crundtyp Gst. L Lagebezug ;.;::_.::.:..:c-"'.!:. _ ___:___::.;:..:.:_;:___-+_:.::c=="'-----------1 Instruktion Höhenbezug _L ergänzt 19 gemessen im ...................................... . den Produktionsbereichsleiter 1 : . fO ·: 10 . Bild 4: Schriftfeld und Nordpfeil für Inselkarten Gst; LI . L2 0,75 115 1,4 o,65 " „ 1,3 0,60 .„ 1,2 0 ,55 ·l- 1,1 Q,50 .i.. OJO 1,0 i\ +++-+-+--+--+--+--1--1--1--11---110 20 30 40 50 60 70 80 90 Bild 5: Annahmebereich der Lage-Standardabweichung einer Stichprobe 100 n Stichprobenumf ang Seite 13 TGL 26711 /01 sH in mrn Gst. Hl 30 H2 225 28 210 26 195 24 180 22 165 ··-~ ' ' 'r--.... \ ---Stichproben- 20 um fang 150 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 n Bild 6: Annahmebereich der.Höhen ·Standardabweichung einer Stichprobe sH in m (für Gst. H3) ' 1, 6 1,4 1 \ . 1 ! "' 1,3 1,2 1 i 1,00 1 1 i '\ 1,0 ~:------- 1 .......__ \ 1.1 0,9 1 ....._ ---, öH inm " """- .....__ ----- · - · ... .. -- -· .. - - ···--- . . -· 0,75 0,8 "' 0,7 0,6 1 ~- 0,50 0,5 0,4 ' ~ 0,3 0,2 . ..........__ ...... ___ ---- - · -- .. --- --- --- ·-- --- ---- --- --- · - ·-·-·-- -- -- ---·- 0,1 0,25 0,20 . . . 0 10 2_0 30 40 50 60 70 80 90 Bild 7:. Annahmebereiche der Höhen-Standardabweichungen der Schichtlinien einer Stichprobe n Stichprobenumfang TGL 26711 /01 Seite 14. fehlende oder fehlerhafte Elemente c 17 16 . 15 14 13 12 l1 10 9 8 7 .6 5 4 1 t 3 Stichprobenumfang · 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 Bild 8: Annahmebereich des Vollständigkeitsgrades und des Richtigkeitsgrades 240 260 280 300 n Sei ·eo 15 TGL 26711 /01 1=:::e--$- Ers[\tz für TGL 26711/01, Auscabe 5.73 ·fcnderuncen gegenüber Ausgabe 5. 73: Erweiterte Begriffsdefiui tionen; veränderte Festlegungen für Blattschnitt,·Nomenklatur, Randausstattung; neue Regelungen für die zeichnerische Darstellung; Neufassung der Festlegungen zu Quali tätsmerlaaalen großmaßstäbiger I:arten; redo.ktionell überarbeitet. Im vorliegenden Standard ist auf folgende Standards Bezug genommen: . TGL 6lf-29; TGL 26711/02, /04 bis /07, /09, /10; TGL 31034/01, /02, /05, TGL 37896 . · siehe TGL 14449/02 Statistische qualitätskontrolle; Begriffe Forr.1elzeichen der Geodäsie; Fehler- und siehe TGL 21752/01 Ausgleichungsrechnung Begriffe der Ingenieurgeodäsie . siehe TGL 27714 Anleitung für die Ausführung von lTeurn.essungen vom 1. Januar 1954 Fortführungsvermessungsordnung vom 10. Juni 1971 i. d. F. vom 17. Mai 1978 DV 825 Deutsche Reichsbahn "Richtlinie für den Eisenbahnvermessungsdienst (Ri Verm)" Folgende Standards werden noch ausgearbeitet: Großmaßstäbige Karten; Spezielle Leitungskarten Aufmessungen von Leitungen für spezielle Leitungskarten 1 ·- i 1 1 1 1 " ·„ „