Oktober - Kaufering
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Oktober - Kaufering
Mitteilungsblatt Markt Kaufering Nr. 442 - Oktober 2014 Führungswechsel im Klärwerk Außenrenovierung der Pestkapelle St. Walburga Verleihung der Kommunalen Verdienstmedaille in Silber Eine Wanderung zu m Lech – Waldkinde rgarten Kaufering (Foto: Kerstin Riede l) Erntedank Festzug elt zu Be zum Bierz (Foto: Petra Mayr-Endhart) ginn des Volksfests erstag, a m D o nn 9.2014 den 04.0 st der Freiwilligen Feue Aus dem Übungsdien rwehr Kaufering (Foto: Tobias Dahme) Bieranstich m it Schirmher r Bürgermeist Sturm von de er Püttner, Fe r König Ludw stwirt Jochen ig Schlossbrau Mörz und Rich erei Kaltenber ard g (Foto: Thorst en Jordan) ge – eine der Ice Bucket Challen es Kaufering stellt sich rkt Ma s de chen g ma un zu alt rw Die Ve ALS aufmerksam f die Nervenkrankheit au um e, gn pa am nk Spende Grußwort des Bürgermeisters Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, eine sehr wichtige Aufgabe des Marktgemeinderates ist die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen. Meistens wird dies in der Öffentlichkeit nicht besonders wahrgenommen, nur wenn ein neues Baugebiet entsteht, wie der Berliner Ring in den vergangenen Jahren. Änderungen der bestehenden Bebauungspläne werden immer dann notwendig, wenn neue Bauvorhaben entstehen sollen, welche so bisher nicht eingeplant waren. Der Marktgemeinderat hat auch beschlossen, für das Dorf Bebauungspläne aufzustellen und hat mit dem ersten Teilbereich am Kirchberg begonnen. Dieses Planungsvorhaben wird sehr intensiv in den Gremien diskutiert und die Anwohner werden mit eingebunden. Dabei ist es ein Planungsziel, den dörflichen Charakter zu erhalten. Die Bauleitplanung ist für die Gemeinden ein hohes, verfassungsrechtlich gewährleistetes Selbstverwaltungsrecht, da in ihren Händen die Planungshoheit liegt. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung erlassen die Gemeinden zur Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung rechtsverbindliche Satzungen in Form von Bebauungsplänen. Dabei müssen eine Reihe von Gesichtspunkten bedacht werden: Eine nachhaltige Entwicklung muss gewährleistet sein, soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen sind zu beachten, die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen ist ein hohes Gut und es soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Weitere wesentliche Erfordernisse sind die Erhaltung einer menschenwürdigen Umwelt, der Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Klimaschutz, die städtebauliche Gestalt und die Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes. Das Baugesetzbuch regelt ganz eindeutig, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Gemeinde. Der Bebau- ungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, entwickelt werden. Ein wichtiger Grundsatz in diesem Gesetz ist, im Rahmen der Planung die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Eine nicht korrekte oder gewissenhafte Befolgung dieser Vorgabe kann zur teilweisen oder völligen Ungültigkeit eines Bebauungsplanes führen. Im Grunde werden dabei alle bekannten Sachverhalte, die für die Bebauung und Nutzung einer Fläche von Belang sind, zu Papier gebracht. Hierzu gehören alle Interessen und gesetzliche Regelungen, die zusammen gebracht werden müssen und meistens ist das Ergebnis ein Kompromiss. Ein wichtiger Aspekt ist, dass durch die Planung ein relativ hoher Grad an Verlässlichkeit besteht, auf die sich alle einstellen können. Es besteht kein gesetzlicher Zwang, alle Regelungen, die möglich wären, in einem Bebauungsplan zu treffen. Um jedoch alleinige Rechtsgrundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben darzustellen, müssen zumindest Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festgesetzt sein. In diesem Fall spricht man von einem „qualifizierten Bebauungsplan“, in dem die Zulässigkeit von Vorhaben abschließend geregelt ist. Die allermeisten Bebauungspläne gehören zu dieser Kategorie. Fehlt eine dieser vier Festsetzungen, handelt es sich um einen „einfachen Bebauungsplan“. Einfacher und qualifizierter Bebauungsplan durchlaufen aber die gleichen Verfahrensschritte bei ihrer Aufstellung. Die Entscheidung für einen einfachen B-Plan bedeutet nicht, dass das Verfahren in dem Sinne „vereinfacht“ wird, dass Verfahrensschritte entfallen. Der Inhalt eines Bebauungsplans ist im Baugesetzbuch abschließend geregelt. Voraussetzung für eine Festsetzung ist immer eine städtebauliche Begründung. Aus der Baunutzungsverordnung werden die näheren Angaben zu Art und Maß der Nutzung entnommen, sie liefert sozusagen die Feinsteuerung zu diesen Festsetzungen in einem Bebauungsplan. Die Art der baulichen Nutzung wird hauptsächlich über Baugebiete (Kleinsiedlungsgebiete, reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete, besondere Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete und Sondergebiete) dargestellt. Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl, die Bauhöhen und die Anzahl der Vollgeschosse festgesetzt. Weiterhin werden die Bauweisen und die überbaubaren Grundstücksflächen definiert und die Zulässigkeit von Nebengebäuden (Nebenanlagen), Stellplätzen und Garagen geregelt. Bei dem gesamten Prozess der Aufstellung hat jeder Bürger das Recht, Einwendungen gegen die Planung zu erheben. Diese Einwendungen werden dann vom Marktgemeinderat abgewogen und eine Entscheidung getroffen. Das Gemeindegebiet von Kaufering hat ganz unterschiedliche Planungsgrundlagen, es gibt Ortsteile ohne Bebauungsplan und in anderen Gebieten besteht ein Bebauungsplan, aber zum Teil mit einem weit zurückliegenden Erstellungsdatum und einer Menge Änderungen. Hier wird es in den nächsten Jahren die Aufgabe des Marktgemeinderates sein, sich den Anforderungen der Ortsentwicklung zu stellen und genaue Planungsziele für den Markt Kaufering zu entwickeln und diese umzusetzen. Gerade durch die begrenzten Flächenressourcen in Kaufering wird in den nächsten Jahren eine sinnvolle Innenentwicklung die größte Herausforderung sein. Dabei geht es um eine Strategie, den zukünftigen Flächenbedarf durch die Nutzung von innerörtlicher, bereits erschlossenen Flächen zu decken und auf die Ausweisung von Flächen auf der „Grünen Wiese“ weitgehend zu verzichten. Viele Grüße Ihr Erich Püttner 1. Bürgermeister Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 | 3 Standesamt August 2014 Geburten Schmidt Maximilian Xaver, Eltern: Andreas Georg Leopold Schmidt und Carolin Susanne geb. Lamp, Kaufering, Singoldweg 15 Illin Otto, Eltern: Arsenij Illin und Olga Vladimirovna Acenko, Kaufering, Donnersbergstr. 4 Adelwarth Hannah Marie, Eltern: Christian Pacher und Tanja Simone Adelwarth, Kaufering, Drosselweg 11 Eheschließungen Muradjan Alexander, Kaufering, Kivostr. 5 mit Guseva Elena, Kaufering, Kivostr. 5 Ziesmer Jens Uwe, Kaufering, Gotenstr. 3 mit Ulrich Vera geb. Wagner, Kaufering, Gotenstr. 3 Sterbefälle Kuscha Heinz, Kaufering, Theodor-Heuss-Str. 11 Ritter Werner, Kaufering, Theodor-Heuss-Str. 11 Ochsenkühn Doris Annemarie geb. Wolter, Kaufering, Sudetenstr. 22 Goedeke Rudolf Ewald, Kaufering,Goethestr. 3 Arnold Renate geb. Janatsch, Kaufering, Iglinger Str. 15 Moser Karl, Höf lebogen 15, Kaufering, Höf lebogen 15 Lamp Anna Maria geb. Deufel, Kaufering, Maximilianstr. 7 Kühnel Elfriede geb. Dietrich, Kaufering, Theodor-Heuss-Str.11 Peischer Erwin, Kaufering, Augsburger Str. 6 Geier Kurt Alois, Kaufering, Schwabenstr. 5 Pann Elisabetha geb. Rascher, Kaufering, Theodor-Heuss-Str.11 Einwohnerstand 29.08.2014: 10.149 4 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 Öf fnungszeiten und wichtige Telefonnummern WERTSTOFFSAMMLUNG – ABFALLBESEITIGUNG Recyclinghof „Weißes Haus“, Am Texet 2 Tel. 08191/922250 oder 08191/664-134 Abfallwirtschaftszentrum Hofstetten: Tel. 08196/999237 Kompostplatz: Tel. 08191/29537 Containerplatz am Kreisverkehr Montag, Mittwoch Dienstag, Donnerstag, Freitag Samstag 13:30 - 16:00 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr 09:00 - 16:00 Uhr Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Samstag 08:00 - 16:00 Uhr Zeiten wie Recyclinghof und zusätzlich Montag bis Freitag (März – November) 09:00 - 12:00 Uhr Montag bis Samstag 07:00 - 19:00 Uhr (Container für Altpapier, Pappe, Glas, Altkleider) MÜLLABFUHRTERMINE Biotonne Donnerstag 02.10.2014 Donnerstag 16.10.2014 Restmülltonne Donnerstag 09.10.2014 Donnerstag 23.10.2014 Papiertonne Freitag 10.10.2014 Gelbe Tonne Dienstag/Mittwoch Donnerstag 30.10.2014 14. bzw. 15.10.2014 RATHAUS Pfälzer Str. 1 Tel. 08191/664-0 Bürgersprechstunde des 1. Bürgermeisters Montag – Freitag Montag zusätzlich Montag (nach telefonischer Anmeldung unter 08191/664-111) BÜCHEREI Albert-Schweitzer-Str. 4a Tel. 08191/664-200 Montag, Dienstag, Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 19:00 Uhr Samstag (jeden letzten Samstag im Monat geschlossen) 10:00 - 13:00 Uhr VHS & THEATERGEMEINDE Albert-Schweitzer-Str. 4a Tel. 08191/664-220 Fax 08191/664-221 Montag bis Donnerstag Montag nachmittags Donnerstag nachmittags NETZWERK KAUFERING Tel. 08191/976066 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr 16:00 - 18:00 Uhr 09:00 - 12:30 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr 15:00 - 19:00 Uhr im Seniorenstift, Theodor-Heuss-Str. 11, E-Mail: [email protected] Montag 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr SCHWANGERSCHAFTSBERATUNG Donum Vitae Albert-Schweitzer-Str. 4a Tel. 08141/18067 HAUSÄRZTLICHER NOTDIENST Tel. 116 117 (kostenfrei) ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST Bayern Tel. 01805/191212 GIFTNOTRUFZENTRALE Tel. 089/19240, Ismaninger Str. 22, 81675 München NOTRUFZENTRALE WASSER STROM Tel. 0172/8641835 Tel. 0800/5396380 RUNDER TISCH ASYL Ansprechpartner: Diakon Alfred Mayer Tel. 08191/64329, E-Mail: [email protected] NAHWÄRME GAS Tel. 08191/664444 Tel. 0800/1828384 Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 | 5 Aus dem Rathaus Kreisverkehr an der Nord-OstSpange ist kein Schulweg Die Landkreisstraße LL 20 (Augsburger Straße, B 17alt), ist aufgrund ihres Verkehrsaufkommens und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit immer eine Gefahrenquelle. Daran ändert auch der neue Kreisverkehr nichts. Es war deshalb von vorneherein klar, dass diese Überquerung auf gar keinen Fall ein Schulweg sein kann und bitten alle Eltern, ihre Kinder wie gewohnt, durch die Unterführungen zu schicken. Sicherheit geht vor. Rein rechtlich gesehen ist die LL 20 eine „Straße außerhalb der geschlossenen Ortschaft“. Der Kreisverkehr ist beleuchtet und gut einsehbar, daher gibt die Straßenverkehrsordnung keine Möglichkeit, die Höchstgeschwindigkeit herabzusetzen. Verlängerte Hessenstraße (Neu) zur LL 20 gehört zur Tempo-30-Zone – Bitte beachten! – Wer von der LL 20 Richtung Osten abfährt, der kommt in die Tempo-30-Zone und muss den Ausfahrten des Berliner Rings Vorrang gewähren, auch wenn das durch den eingebauten Randstein evtl. anders wahrgenommen wird. Um das auch visuell zu bekräftigen, stehen dort die Verkehrszeichen 102 „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“. Wally Aretz-Steinbeck -Ordnungsamt- Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchung Die physikalisch-chemischen Untersuchungen auf die Parameter der Anlage 2 und 3 der Trinkwasserverordnung und der Gesamthärte (Waschmittelgesetz) ergaben untenstehende Werte. Die Proben wurden am 18.07.2014 entnommen. Untersuchungsparameter Trinkwasserfassung St. Leonhard Befund in mg/l Grenzwerte gem. TrinkwVO v. 06.12.11 in mg/l 1. Arsen <0,001** 0,01 2. Blei <0,001** 0,01 3. Cadmium <0,0001** 0,003 4. Chrom <0,001** 0,05 5. Uran 0,0010 0,01 6. Cyanid <0,005** 0,05 7. Fluorid <0,15** 1,5 8. Nickel <0,002** 0,02 9. Nitrat 29 50 10. Nitrit <0,01** 0,5 11. Quecksilber <0,0001** 0,001 12. Calcium 98,2 13. Kalium 1,1 14. Magnesium 30,6 15. Natrium 8,0 200 16. Chlorid 19 250 17. pH-Wert 7,19 6,5-9,5 18. Härtebereich nach Waschmittelgesetz 3 (hart) (Gesamthärte = 20,8°dH) Untersuchung auf chemische Mittel zur Pflanzenbehandlung und Schädlingsbekämpfung: Angaben in *g/l Trinkwasserfassung St. Leonhard Grenzwert Atrazin <0,00005** 0,0001 Desethylatrazin <0,000025** 0,0001 (Abkürzungen < : kleiner als **: unter der Nachweisgrenze) Entwicklung der gemessenen Nitratwerte: 2000: 39 mg/l; 2001: 33 mg/l; 2002: 29 mg/l; 2003, 2004, 2005: 30 mg/l; 2006: 32 mg/l; 2007: 31 mg/l; 2008: 29 mg/l; 2009, 2010: 31 mg/l; 2011: 30,1 mg/l; 2012: 28,0 mg/l; 2013: 29,6 mg/l; 2014: 29 mg/l 6 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 Aus dem Rathaus Führungswechsel im Klärwerk Kaufering sich für die vielen lobenden Worte. Für ihn war es eine sehr schöne Zeit. was sie heute ist: eine Vorzeige-Kläranlage. Matthias Wohlleib, neuer Betriebsleiter des Klärwerks Matthias Wohlleib hat sich 1997 bei der Gemeinde Kaufering als Auszubildender zum Beruf des Ver- und Entsorgers in der Fachrichtung Abwasser beworben. Direkt nach seiner bestandenen Prüfung im Juli 2000 konnte er seine Eignung im neu gebauten Klärwerk unter Beweis stellen. Vier Jahre später folgte eine erneute Prüfung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Abwassertechnik. Und schlussendlich absolvierte er als Voraussetzung für die zukünftige Betriebsführung im März 2010 bravourös - als Jahrgangsbester die Prüfung zum Abwassermeister. Bei einer kleinen internen Verabschiedungsfeier Ende August im Klärwerk ließ es sich 1. Bürgermeister Erich Püttner nicht nehmen, Erwin Kandra für seinen großen Verdienst für die Gemeinde, von der fachlichen wie auch von der menschlichen Seite her zu danken. Sein Nachfolger Matthias Wohlleib wird ab sofort in einem, wie sagt man so schön, „gut bestellten Haus“ die verantwortungsvolle Aufgabe des Betriebsleiters übernehmen. Erwin Kandra bedankte Mattias Wohlleib ist seit August 2014 der neue Betriebsleiter der Kläranlage Markt Kaufering. Der zielstrebige 36-Jährige weiß, was auf ihn zukommt. Er liebt das breitgefächerte Aufgabengebiet und den interessanten Arbeitsplatz in der Kläranlage. Es wartet eine große Aufgabe auf ihn. Matthias Wohlleib wird sie mit seinem Knowhow gekonnt meistern und mit jedem neuen Tag und jeder neuen Herausforderung an ihr wachsen. (von links: 1. Bürgermeister Erich Püttner, Erwin Kandra, Matthias Wohlleib) Erwin Kandra geht in Rente Erwin Kandra war 25 Jahre alt, gelernter Maschinenschlosser, als er 1976 bei der Gemeinde Kaufering als Gemeindearbeiter im Bauhof eingestellt wurde. Seine Aufgaben waren auch gleichzeitig die Stellvertretung des Klärwärters der alten Kläranlage und des Bauhofleiters. Da er in seiner Kindheit als Sohn des Klärwärters viel über die verantwortungsvolle Arbeit in der Kläranlage mitbekommen hatte, entschied er sich 1978, hauptberuflich zum Klärwerk zu wechseln und die Prüfung zum Klärfacharbeiter abzulegen. Als zehn Jahre später sein Vater in den wohlverdienten Ruhestand ging, übernahm er die Stelle. Neben seiner beruflichen Tätigkeit lernte er abends und am Wochenende für die Meisterprüfung in Essen und absolvierte dann 1991 erfolgreich die Prüfung zum Abwassermeister. Nach 38 Jahren hervorragender Arbeit geht Erwin Kandra nun in den wohlverdienten Ruhestand. Er hat mit viel Engagement, mit viel Verantwortung und seinem umfangreichen Können, aber auch mit der nötigen Gelassenheit die Kläranlage über die Jahre hinweg vorbildlich geführt und zu dem gemacht, Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 | 7 Aus dem Rathaus Verleihung der Kommunalen Verdienstmedaille in Silber an Dr. Klaus Bühler und Hans-Jürgen Koch Mit dieser Medaille werden jährlich Personen geehrt, die sich insbesondere durch langjährige Tätigkeit als kommunaler Mandatsträger oder in anderen kommunalen Ehrenämtern um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben. Dr. Klaus Bühler wurde am 28. Juli 2014 in München von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Silber ausgezeichnet. Herr Dr. Klaus Bühler übernahm 1987 nach kurzer Gemeinderatstätigkeit das Amt des 1. Bürgermeisters der Gemeinde Kaufering. In den 25 Jahren seiner Tätigkeit als Bürgermeister hatte er mit unerschöpflichem Ideenreichtum und Entscheidungskraft eine Wandlung in der Struktur der Gemeinde vollbracht und das Ortsbild grundlegend verändert. Im März 2012 legte er sein Bürgermeisteramt aus gesundheitlichen Gründen nieder. Seit Mai 2014 ist Dr. Klaus Bühler wieder im Marktgemeinderat als Mitglied vertreten. Auch dem ehemaligen langjährigen Marktgemeinderat und Zweiten Bürgermeister Hans-Jürgen Koch wurde am 10. September 2014 die Kommunale Verdienstmedaille in Silber verliehen. Bayer. Innenminister Joachim Herrmann, Dr. Klaus Bühler: Foto: Bayer. Innenministerium Zur Feierstunde in der Gaststätte Lechau waren nur die engsten und von Hans Koch ausdrücklich gewünschten Weggefährten eingeladen. Der Raum war feierlich geschmückt und es war ein bewegender Moment, als Landrat Thomas Eichinger Herrn Koch die Kommunale Verdienstmedaille in Silber überreichte. Normalerweise wird diese Auszeichnung durch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann vorgenommen, aber aus gesundheitlichen Gründen konnte die Ehrung nur vor Ort in Kaufering stattfinden, was jedoch nicht weniger feierlich war. von links: Hans Koch, 1. Bürgermeister Erich Püttner, Landrat Thomas Eichinger, Monika Koch; Foto: Fanny Fritsche 8 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 Herr Hans-Jürgen Koch setzte sich seit über 41 Jahren mit Tatkraft und vorbildlichem Einsatz für die Belange der Marktgemeinde Kaufering ein. Als Gemeinderat und auch als Zweiter Bürgermeister (von 1990 bis 2002) war er mit seinem Fachwissen und seinem Pflichtbewusstsein für das Allgemeinwohl und für die Belange der Kauferinger Bürgerinnen und Bürger immer ein wesentlicher Ideengeber für die Weiterentwicklung des Marktes Kaufering. Krankheitsbedingt musste Hans Koch leider mittlerweile alle Ämter niederlegen. Kauferinger Bürger engagieren sich... Außenrenovierung der Pestkapelle St. Walburga Idyllisch auf den nordöstlichen Fluren von Kaufering liegt die Pestkapelle St. Walburga – ein beliebter Platz für Radler und Spaziergänger, aber auch ein Ort zur stillen Einkehr und Kraftschöpfung. In gemeinschaftlicher, ehrenamtlicher Arbeit mit ca. 70 geleisteten Arbeitsstunden wurde im August eine Außenrenovierung durchgeführt. St. Walburga ist eine ehemalige Feldkapelle, deren Ursprung bis in das frühe 14. Jh. zurückreicht. In den Pestjahren 1631/1632 wurden rund um die Kapelle die Toten der umliegenden Ortschaften bestattet, woran heute ein 1983 errichteter Gedenkgrabstein erinnert. Vor ca. 15 Jahren fand die letzte große Renovierung der Kapelle statt. Inzwischen haben Wind und Wetter an der Außenfassade und an der Friedhofsmauer ihre Spuren hinterlassen. So organisierte Markus Frigl, Mitglied der Kirchenverwaltung St. Johannes B., eine Gruppe ehrenamtlicher Helfer und die dazu erforderliche technische Ausrüstung für die anstehende Sanierung. Nach dem Gerüstaufbau erfolgte eine gründliche Reinigung der Fassade und des Turms, ebenso wurden die Helfer in Aktion; Foto: Markus Frigl Kapelle nach Sanierung, Foto: Helga Weh) Dachrinnen und die Friedhofsmauer vom Schmutz befreit. Die Außenfassade und der Turm, sowie die Mauer um die Kapelle bekamen einen neuen Anstrich. Nun erstrahlt die Kapelle St. Walburga weit über die Felder sichtbar in neuem Glanz. Die Kirchenstiftung St. Johannes B. bedankt sich ganz herzlich bei allen ehrenamtlichen Helfern, die professionell und äußerst engagiert diese Renovierungsarbeiten ausgeführt haben. Ebenso geht ein großer Dank an den Markt Kaufering, der die Materialkosten in Höhe von ca. € 1000,-- für die Spezialfarbe übernommen hat. Möge diese Kapelle weiterhin für alle Kauferinger Bürgerinnen und Bürger ein besonderer Ort zum stillen Verweilen sein. Helfer: vcn links: Peter Schneider, Markus Frigl, Max Mayrock, Georg Heinle, Alfred Weh. Es fehlen: Robert Storhas, Michael Waibel. Foto: Helga Weh Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 | 9 Bestattungstradition seit 1844 www.trauerhilfe-denk.de www.trauervorsorge.de WIR HELFEN WEITER • Soforthilfe im Trauerfall • Erledigung aller Behördengänge und Besorgungen • große Auswahl an Särgen, Urnen und Bestattungsartikeln • Gestaltung von Traueranzeigen und -drucksachen • Organisation würdevoller und individueller Trauerfeiern • Trauerfloristik, Musik und Redner • auf Wunsch jederzeit Hausbesuche SICHERHEIT DURCH VORSORGE • Art und Umfang der Bestattung regeln • Wünsche eigenverantwortlich festlegen • Sicherheit und finanzieller Schutz für die Angehörigen • Beisetzungswünsche werden rechtzeitig umgesetzt, da sie vor einer eventuellen Testamentseröffnung bekannt sind Wir beraten Sie zum Thema Vorsorge telefonisch oder in unserem Beratungszentrum am neuen Standort. Landsberg am Lech | Tag & Nacht 08191 / 29 700 Ab sofort für Sie da raße 6 a in der Augsburger St BESTATTUNGEN • VORSORGE • ÜBERFÜHRUNGEN 10 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 Qigong Centrum Lechfeld Qigongkurs Jeweils Dienstag von 19:15 – 20:15 Uhr 20:15 – 21:15 Uhr Beginn: ab 16.09.2014 Im Therapiezentrum Kaufering Donnersbergerstr. 23, 86916 Kaufering Kostenlose Schnupperstunde, Einstieg jederzeit möglich Nähere Informationen Grüntenstr. 1 ,86836 Untermeitingen Telefon: 08232/71173 www.qigong-auf-dem-lechfeld.de E-Mail: [email protected] Der Brunnen am Dorfzentrum in Alt-Kaufering Markt Kaufering Featuring 11.OKT.2014 THE OUTSET 18:00 Uhr - Einlass ab 17:30 LECHAU HALLE KAUFERING Bayernstr. 17 Hateful Agony KRMA Music Godmachine The CeleBretieS Eintritt ab 14 One Way Ticket Altersnachweis erforderlich www.rock-am-kaufring.de Lust zum Mitmachen? [email protected] Eintritt 7€ Veranstalter: Markt Kaufering Pfälzer Str.1 86916 Kaufering Der Mühlstein der Oberen Mühle ziert seit 1986 den Brunnen vor dem Dorfzentrum im kleinen Bauerngärtchen. Er hat eine lange, bewegte Geschichte hinter sich. Seit 1630 existiert nun schon das mächtige Anwesen „Obere Mühle“ am Brückenring. Früher war die Mühle mit drei Mahlgängen noch in Betrieb. Der Stein, mit dem damals das Korn gemahlen wurde und der nun als Dorfbrunnen fungiert, dürfte aus der Zeit um 1875 stammen. Das oberschlächtige Mühlrad aus Eisen wurde erst um 1900 angebaut. 75 Jahre später, im Jahre 1975, kaufte Ludwig Heinle das Anwesen, das leider 1983 einem Feuer zum Opfer fiel und bis auf das Mühlrad niederbrannte. Es wurde wieder aufgebaut, das Wasserrad unter Denkmalschutz gestellt und der letzte Mühlstein zur Restauration zum Steinmetz gebracht. Nachdem ein irischer Tourist den Stein dort entdeckt hatte, wollte er ihn unbedingt abkaufen und mit nach Irland nehmen. Zum Glück entschied sich der Eigentümer dagegen, und so verblieb der alte Mühlstein in Kaufering. Nach der Fertigstellung des Dorfzentrums, im Jahre 1986, platzierte man ihn vorderhalb als sprudelnden Brunnen, umrahmt von einer immergrünen Buchshecke und romantischen Kletterrosen. An seinem kühlen Nass labten sich ehemals zwei Tauben, von denen leider nur noch eine übrig blieb, die andere kam im Laufe der Zeit irgendwann abhanden. Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 | 11 Hinweis: Dieser graue Rahmen gehört nicht zur Anzeige Landsbergs ältestes privates Bestattungsunternehmen 86899 Landsberg am Lech Augsburger Str. 4a • Telefon 08191/39465 86899 Landberg am Lech Augsburger Str. 1 • Telefon 08191/39465 86929 Penzing • Stillerhofstraße 6 Telefon 08191/8511 86947 Geretshausen • Oberberger Straße 15 Telefon 08195/8842 www.bestattungen-hohenadl.de Bestattung Hohenadl Erd-, Feuer-, See-, Naturund Waldbestattungen, sowie Erstellung eines Erinnerungsdiamanten, Überführungen und Bestattungsvorsorge Tag und Nacht erreichbar Top versichert. Geld gespart. Die Autoversicherung der HUK-COBURG Holen Sie sich jetzt bei uns Ihr Angebot und überzeugen Sie sich. Wir bieten: Niedrige Beiträge Top-Schadenservice Beratung in Ihrer Nähe Vertrauensfrau Carmen Peischer-Ertle Telefon 08191 9859534 Telefax 0800 2875321292 Regnitzweg 8 86916 Kaufering Gleich informieren. 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Energiesparpaket Das Umweltbundesamt bietet in Zusammenarbeit mit Bibliotheken und der No-Energy-Stiftung kostenfrei Energiesparpakete zur Ausleihe an. Interessierte NutzerInnen unserer Bibliothek können das Paket kostenlos ausleihen. Es sind zwei weitere Exemplare des Bayerischen Volkshochschulverbandes im Bestand. Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen ist ein bundesweites Programm zur frühkindlichen Sprach- und Leseförderung und wird in drei Phasen eingeteilt. Zuhören und mehr… Vorlesen am Dienstag und Donnerstag Bücher-Knirpse: für Kinder von 4 bis 6 Jahr am Dienstag von 17.00 – 17.45 Uhr Bücher-Strolche: für Kinder ab 6 Jahre von 17.30 bis 18.30 Uhr start-Set 2 in der Bücherei. Weitere Informationen und Flyer finden Sie unter www.lesestart.de und in Ihrer Bücherei. Unsere Lesestart-Botschafterin bietet allen interessierten Eltern gemeinsam mit ihren zwei- bis dreijährigen Kindern einen Kurs an, in dem ihnen altersgerechtes „Vorlesen“ in angenehmer Atmosphäre spielerisch nahe gebracht wird. Gemeinsam Bilderbücher anschauen und darüber sprechen, das ist Lesen von Anfang an. 4 Abende, 04.11.2014, - 25.11.2014, Dienstag, wöchentlich, 17:00 - 17:45 Uhr Anmeldung ausschließlich über die VHS Kaufering SommerLeseClub Der SommerLeseClub ist zu Ende. In der 1. Phase haben die teilnehmenAlle erfolgreichen Teilnehmer erhalden Kinderärzte das Lesestart-Set 1 an ten eine schriftliche Einladung zum Eltern mit 1-jährigen Kindern kostenAbschlussfest Ende Oktober. los verteilt. In der 2. Phase erhalten alle Eltern mit 3-jährigen Kindern das Lesestart-Set 2 kostenlos einmalig drei Jahre lang in den teilnehmenden Bibliotheken. In der 3. Phase (Start 2016) werden die Kinder der 1. Grundschulklassen mit dem Lesestart-Set versorgt. Die Bücherei Markt KaufeINDIVIDUELLE LÖSUNGEN IM PRIVATEN - UND GEWERBLICHEN BEREICH ring ist bei dieser Initiative LAN-Netzwerke | Schaltanlagen | Gebäudetechnik | Sicherheit | Automation | Dokumentation des Bundesministeriums für Bildung und Forschung k. nik. Durchblic ektronik. Tech El und der Stiftung Lesen mit Kolpingstraße 42 dabei. Wir beraten Sie gerne 86916 Kaufering Ab sofort erhalten alle auch telefonisch. 08191 / 96 54 - 0 www.helmer-net.de [email protected] 3-jährigen Kinder mit ihren Eltern ein kostenloses LeseMitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 | 13 Satzungen Satzung für den Seniorenbeirat vom 09.04.2014 Der Markt Kaufering hat eine Satzung für den Seniorenbeirat des Marktes Kaufering beschlossen. Die Satzung wurde gemäß § 36 Art. 1 der GeschO bekannt gemacht und nun auch im Mitteilungsblatt des Marktes Kaufering veröffentlicht. (siehe auch http://www.kaufering.de/Satzungen/satzung_seniorenbeirat_kaufering.pdf) Der Markt Kaufering erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung: Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Kaufering Präambel Die ständig steigende Zahl der Seniorinnen und Senioren in der Marktgemeinde Kaufering verdeutlicht die Notwendigkeit, der Altersgerechtigkeit des Gemeinwesens noch weiter als bisher besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Deshalb ist es unabdingbar, Seniorinnen und Senioren stärker an der politischen Willensbildung zu beteiligen und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Interessen auf örtlicher Ebene zu vertreten. Unter Würdigung dieser Überlegungen wird in der Marktgemeinde Kaufering unter Beteiligung des Marktgemeinderates und der Verwaltung sowie von Seniorinnen und Senioren des Marktes Kaufering eine Seniorenvertretung gegründet, die den Namen „Seniorenbeirat des Marktes Kaufering“ führt. Der Markt Kaufering erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zur Gründung eines kommunalen Seniorenbeirates nachstehende Satzung: § 1 Aufgaben und Rechte des Seniorenbeirates (1) Der Markt Kaufering bildet zur Wahrnehmung der besonderen Interessen der Seniorinnen und Senioren einen Seniorenbeirat. (2) Der Seniorenbeirat ist parteipolitisch und konfessionell neutral und unabhängig. (3) Wer in den Seniorenbeirat berufen wird, muss seinen Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Kaufering haben. (4) Der Seniorenbeirat besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann daher kein Träger vermögensrechtlicher Ansprüche und Verpflichtungen sein. § 2 Aufgaben des Seniorenbeirates (1) Der Seniorenbeirat nimmt in Zusammenarbeit mit dem Marktgemeinderat des Marktes Kaufering und der Verwaltung die Interessen und Belange der älteren Menschen wahr und entwickelt in allen altersbedeutsamen Bereichen Ideen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Seniorinnen und Senioren in der Marktgemeinde Kaufering. (2) Der Seniorenbeirat verfolgt insbesondere folgende Anliegen: a) Die Unabhängigkeit und Mobilität im Alter zu sichern, um Seniorinnen und Senioren möglichst lange eine selbstbestimmte Lebensführung zu gewährleisten. b) In allen Lebenslagen älteren Menschen und Menschen mit Behinde- rungen die erforderlichen Hilfen und sozialen Kontakte zu ermöglichen. c) Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zu motivieren, ihre vielfältigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen durch Übernahme politischer und sozialer Verantwortung für sich und andere in das Gemeinwohl einzubringen sowie das solidarische Miteinander der Generationen von Jung und Alt zu unterstützen. d) Das ehrenamtliche Engagement der Seniorinnen und Senioren in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen wie Kommunalentwicklung, Sport, Freizeit, Kultur und sozialen Angelegenheiten zu fördern, um gleichzeitig deren Ansehen und Stellung in Gesellschaft und Familie zu stärken und ihre Selbstwerteinschätzung zu verbessern. e) Die örtlichen Einrichtungen der Altenhilfe und -pflege zu begleiten. f) Bildung für das Altern und im Alter zu fördern. (3) Der Seniorenbeirat berät im Rahmen seiner Möglichkeiten den Bürgermeister und den Marktgemeinderat wie auch Organisationen, Vereine sowie sonstige Träger von Altenhilfe- und Altenfördermaßnahmen in allen Belangen, die Seniorinnen und Senioren betreffen. (4) Die in den Sitzungen des Seniorenbeirates beratenen bzw. verabschiedeten Anträge, Anregungen, Anfragen und Empfehlungen leitet der/ die Vorsitzende dem Bürgermeister zu, zur Weiterleitung an den Marktgemeinderat. (5) Zur Erledigung seiner Aufgaben führt der Seniorenbeirat regelmäßig Sitzungen und Informationsveranstaltungen durch und richtet nach Bedarf Sprechtage ein. (6) Der Seniorenbeirat kann seine Aufgaben aus eigener Initiative entwickeln. (7)Der Bürgermeister sowie der Marktgemeinderat können den Seniorenbeirat mit Aufgaben betrauen bzw. den Seniorenbeirat anhören. (8) Der Seniorenbeirat ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Seniorenbeirates werden nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Seniorenbeirates. (9) Die Tätigkeit im Seniorenbeirat wird ehrenamtlich ausgeübt. § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder des Seniorenbeirates bei der Mitwirkung in Gremien des Marktes Kaufering (1) Der Seniorenbeirat soll jeweils zu 14 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 allen die Seniorinnen und Senioren betreffenden Angelegenheiten vom Marktgemeinderat und seinen Ausschüssen gehört werden. (2) Der/Die Vorsitzende des Seniorenbeirates oder sein/ihre Vertreter/-in kann an den Sitzungen des Marktgemeinderates sowie seiner Ausschüsse teilnehmen soweit Aufgaben des Seniorenbeirates zur Beratung und Entscheidung anstehen. (3) Der/Die Vorsitzende des Seniorenbeirates erhält eine Einladung zu allen öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse, soweit altersrelevante Angelegenheiten auf der Tagesordnung stehen. (4) Der/Die Vorsitzende des Seniorenbeirates soll von der Gemeindeverwaltung rechtzeitig über anstehende Maßnahmen, die die Aufgaben des Seniorenbeirates betreffen, informiert werden. (5) Der Seniorenbeirat soll zu Fragen, die ihm vom Marktgemeinderat, einem Ausschuss oder vom Bürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen. § 4 Zusammensetzung und Berufung der Mitglieder des Seniorenbeirates (1) Die Mitgliedschaft im Seniorenbeirat ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Der Seniorenbeirat setzt sich aus 10 mindestens 7 Mitgliedern zusammen: a) bis zu fünf Vertreter von örtlichen Vereinen, Verbänden und Institutionen mit seniorenspezifischem Bezug (z.B. Kirchen, Selbsthilfegruppen usw.), b) bis zu fünf Einzelpersonen, die Bürger des Marktes Kaufering sind. Sie dürfen in keinem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Markt Kaufering stehen. Mitglieder des Marktgemeinderates können nicht Mitglieder des Seniorenbeirates sein. c) Die in Ziff. 1a) genannten Gruppierungen werden zur Abgabe von Vorschlägen aufgefordert; für die Personengruppe in Ziff. 1b) erfolgt ein Aufruf zur Abgabe von Vorschlägen im Mitteilungsblatt des Marktes Kaufering. (2)Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden vom Marktgemeinderat für einen Zeitraum von 5 Jahren berufen. Der Marktgemeinderat Kaufering legt die Anzahl der Einzelpersonen (§4, Abs.1) fest, falls mehr als fünf Vorschläge vorliegen, und bestimmt in geheimer, schriftlicher Wahl aus den Wahlvorschlägen die zu berufenden Mitglieder. Dabei hat jedes Mitglied des Marktgemeinderates für eine gültige Wahl die Anzahl an Stimmen, wie zu wählende Personen zu bestimmen sind. Die Personen mit den meisten Stimmen sind als Seniorenbeirat bestimmt und werden berufen, die Restlichen werden Nachrücker. Eine erneute Kandidatur zum Seniorenbeirat und Berufung durch den Marktgemeinderat ist zulässig. (6) Der Seniorenbeirat ist beschlussfähig, wenn die Einladung ordnungsgemäß ergangen und mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. (3) Scheidet ein Vertreter während der Amtsperiode aus dem örtlichen Verein oder Verband aus, schlägt der betroffene Verein oder Verband einen Nachfolger vor. Über die Bestellung entscheidet der Marktgemeinderat. (7) Über die Sitzungen des Seniorenbeirates fertigt der/die Schriftführer/ in ein Beschlussprotokoll. Es ist von dem/der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen und dem Bürgermeister zuzuleiten. (4) Scheidet ein sonstiges Beiratsmitglied während der Amtsperiode vorzeitig aus, besteht die Möglichkeit, dass durch den Marktgemeinderat für die restliche Amtszeit ein neues Seniorenbeiratsmitglied (Nachrücker) bestellt wird. (8) Für die Einladungen und deren Veröffentlichung wie auch die Erledigung der organisatorischen Angelegenheiten des Seniorenbeirates ist der/die Vorsitzende verantwortlich. (5) Alle Mitglieder des Seniorenbeirates sind stimmberechtigt. § 7 Vorsitz (6) Bei der Berufung der Mitglieder sollte auf eine geschlechtsparitätische Zusammensetzung hingewirkt werden. § 5 Konstituierende Sitzung (1) Zur konstituierenden Sitzung des Seniorenbeirates lädt der Bürgermeister des Marktes Kaufering ein. Diese Sitzung hat innerhalb von 60 Tagen nach Berufung der Beiratsmitglieder durch den Marktgemeinderat zu erfolgen. (2) Die Mitglieder des Seniorenbeirates führen ihre Aufgaben über das Ende der Legislaturperiode hinaus bis zur konstituierenden Sitzung des nach Ablauf der jeweiligen Legislaturperiode neu berufenen Seniorenbeirates fort. § 6 Geschäftsgang (1) Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden von seinem/seiner Vorsitzenden zu den Sitzungen schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche eingeladen. Der Einladung ist eine vorläufige Tagesordnung beizufügen. Zu einer Sitzung des Seniorenbeirates ist einzuladen, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt. (2) Der Seniorenbeirat tritt bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. (3) Seine Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. (4) An den Sitzungen des Seniorenbeirates kann der Bürgermeister oder die/ der von ihm bestimmte Beauftragte mit beratender Stimme teilnehmen. (5) Termin, Ort und Tagesordnung der Sitzungen werden in der Presse veröffentlicht und dem Markt Kaufering mitgeteilt. (9) Der Seniorenbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben. (1) Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und einen Schriftführer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (2) Die/der Vorsitzende vertritt den Seniorenbeirat gegenüber dem Bürgermeister, dem Marktgemeinderat und seinen Ausschüssen (3) Der/die Vorsitzende berichtet über die Tätigkeit des Seniorenbeirates einmal im Kalenderjahr dem Marktgemeinderat. § 8 Geschäftsführung (1) Der Seniorenbeirat wird in seiner Geschäftsführung bzw. der Erledigung seiner Aufgaben von der Verwaltung des Marktes Kaufering unterstützt. (2) Der Markt Kaufering stellt dem Seniorenbeirat Tagungsräume zur Verfügung. (3) Der Marktgemeinderat stellt im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Marktes Kaufering im Haushalt die für die Erledigung der Aufgaben des Seniorenbeirates erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung. § 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Kaufering, den 09.04.2014 Erich Püttner 1. Bürgermeister Satzungen Satzung für die Volkshochschule des Marktes Kaufering vom 09.07.2014 Der Markt Kaufering hat eine Satzung für die Volkshochschule des Marktes Kaufering beschlossen. Die Satzung tritt am 01.07.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Volkshochschule des Marktes Kaufering vom 23.05.2011 in der zuletzt gültigen Fassung außer Kraft. Die Satzung wurde gemäß § 36 Art. 1 der GeschO bekannt gemacht und nun auch im Mitteilungsblatt des Marktes Kaufering veröffentlicht. (siehe auch http://www.kaufering.de/Satzungen/satzung_volkshochschule_kaufering.pdf) Der Markt Kaufering erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Bay RS 2020-1-1-I) folgende Satzung für die Volkshochschule des Marktes Kaufering vom 09.07.2014 § 1 Name Die Volkshochschule Kaufering mit ihren Außenstellen Egling, Geltendorf, Hurlach, Igling, Obermeitingen, Prittriching, Scheuring und Weil ist eine öffentliche Einrichtung des Marktes Kaufering (Art. 21 Abs. 1 GO). Sie führt die Bezeichnung „Volkshoch-schule Kaufering“. § 2 Aufgabe (1) Die Volkshochschule dient der Erwachsenenbildung. Sie hat insbesondere die Aufgabe, ihre Hörer zur Selbstbildung und zur Mitarbeit am demokratischen Staatsleben anzuregen und ihnen durch Kurse, Wochenendseminare, kulturelle Veranstaltungen, Studienfahrten und Theaterbesuche Kenntnisse für Leben und Beruf zu vermitteln. (2)Ihre Arbeit ist überparteilich und überkonfessionell. § 3 Gemeinnützigkeit (1)Die Volkshochschule verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgaben ordnung. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wird von ihr nicht unterhalten. Die Beiträge und sonstigen Einnahmen sowie eventuell verbleibende Überschüsse dürfen nur zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. (2)Wird die Volkshochschule aufgelöst, so wird ihr Vermögen vom Markt Kaufering für schulische oder kulturelle Zwecke verwendet. § 4 Verwaltung Der 1. Bürgermeister ist für die verwal- tungsmäßige Ausführung des Haushaltsplanes und für die sonstigen laufenden Verwaltungsangelegenheiten der Volkshochschule verantwortlich. Unberührt hiervon bleibt die Befugnis des 1. Bürgermeisters zur Übertragung von Aufgaben auf andere Personen (Art. 39 Abs. 2 GO). § 5 Leiter der Volkshochschule (1) Der Leiter der Volkshochschule und der Stellvertreter des Leiters sind hauptamtlich tätig. (2) Dem Leiter der Volkshochschule und seinem Stellvertreter sind die Freiheit der Entfaltung der Volkshochschularbeit zu gewährleisten. (3) Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: a)die pädagogische, organisatorische und verwaltungsmäßige Leitung der Volkshochschule, b)die Aufstellung des Arbeitsplanes (Veranstaltungsprogramm) und des Haushaltsvoranschlages, c)die Auswahl und Verpflichtung der Kursleiter, Referenten und Künstler, d)die Verfügung über die im Haushaltsplan des Marktes für die Volkshochschule bereitgestellten Mittel im Rahmen der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates, e)Öffentlichkeitsarbeit im Einvernehmen mit dem 1. Bürgermeister. § 6 Beirat (1)Für die Zusammenarbeit zwischen dem Marktgemeinderat, der Gemeindeververwaltung und der Volkshochschule wird ein Beirat gebildet. Der Beirat fördert die Arbeit der Volkshochschule und ist beratend tätig. Der Leiter der Volkshochschule berichtet dem Beirat über die geleistete Arbeit und seine Pläne. Der Beirat ist berechtigt, zu wichtigen Angelegenheiten, insbesondere zur Aufstellung des Arbeitsplanes und des Haushaltsvoranschlages vor der Entscheidung Stellung zu nehmen. (2) Der Beirat besteht aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem, dem Leiter der Volkshochschule, je einem Marktgemeinderatsmitglied jeder Fraktion und drei weiteren Mitgliedern sowie je einem Vertreter aus den Gemeinderäten der Außenstellen. Sie sollen mit der Arbeit der Volkshochschule vertraut sein. (3)Die Marktgemeinderatsmitglieder werden vom Marktgemeinderat bestellt. Ihre Amtszeit endet mit der Amtszeit des Marktgemeinderats. Die weiteren Mitglieder werden vom Marktgemeinderat für die gleiche Zeit berufen. Dabei soll ein Vertreter aus dem kulturellen Bereich, ein Kursleiter und ein Hörer berücksichtigt werden. (2) Die in den Lehrgebäuden geltenden Hausordnungen sind für alle Hörerverbindlich. Bei Verstoß gegen die Hausordnung bei Veranstaltungen der Volkshochschule kann der Leiter der Volkshochschule stellvertretend das Hausrecht ausüben und dem betreffenden Hörer die weitere Teilnahme untersagen. Eine Gebührenrückerstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. § 9 Theatergemeinde Die Aufgaben der Theatergemeinde werden dem Leiter bzw. dem stellvertretenden Leiter der Volkshochschule übertragen. § 10 Mitgliedschaft in der Theatergemeinde (1) Mitglied der Theatergemeinde kann jede natürliche Person mit Hauptwohnsitz im Landkreis Landsberg am Lech werden. (4)Für jedes Beiratsmitglied wird namentlich ein Stellvertreter benannt. (2)Die Mitgliedschaft dauert ein Jahr und beginnt jeweils am 1. September. Sie verlängert sich um je ein weiteres Jahr, wenn eine Kündigung nicht während der laufenden Mitgliedschaft erfolgt. § 7 Kurs-/ Seminarleiter § 11 Gebühren und Honorare Die Kurs-/ Seminarleiter sind in der Regel nebenamtlich tätig. Sie werden jeweils für ein Semester als freie Mitarbeiter vom Leiter der Volkshochschule verpflichtet. Im Übrigen wird das Rechtsverhältnis zwischen Kurs-/ Seminarleiter und Volkshoch-schule in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. (1)Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule bzw. deren § 8 Hörer (1) Hörer der Volkshochschule kann jeder werden. (1)Der Markt Kaufering haftet gegenüber Veranstaltungsteilnehmern als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB. Er haftet sonst nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. (2) Für Personen- und Sachschäden, die den Teilnehmern an den Veranstaltungen der Volkshochschule durch Dritte zugeführt werden, haftet der Markt Kaufering nicht. (3) Die Veranstaltungsteilnehmer haften für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Volkshochschule durch ihr Verhalten entstehen. § 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.07.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Volkshochschule des Marktes Kaufering vom 23.05.2011 in der zuletzt gültigen Fassung außer Kraft. Kaufering, den 09.07.2014 Markt Kaufering Erich Püttner 1. Bürgermeister Belegung sind Gebühren nach Maßgabe der Gebühren- und Honorarordnung für die Volkshochschule des Marktes Kaufering zu entrichten. (2) Kurs-/Seminarleiter erhalten eine Entschädigung gemäß der Gebührenund Honorarordnung für die Volkshochschule des Marktes Kaufering. § 12 Haftung Möbel & Wohnen Fenster & Türen Büro & Gewerbe Was Sie sich auch vorstellen, wir setzen es für Sie um. 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(siehe auch http:// www.kaufering.de/Satzungen/satzung_oertl_gemeindeverfassung_kaufering.pdf Der Markt Kaufering erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 07.05.2014 § 1 Zusammensetzung des Marktgemeinderats Der Marktgemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 24 ehrenamtlichen Mitgliedern. § 2 Ausschüsse (1) Der Marktgemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse: 1. den Ausschuss für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt, bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern, 3. den Ausschuss für Generationen, Soziales, Sport und Kultur, bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Markt-gemeinderatsmitgliedern, 4.den Bauausschuss, bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern, 5. den Werkausschuss „Kommunalwerke Kaufering“, bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzenden und 8 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern, 2. den Ausschuss für Finanzen und Haushalt, bestehend aus dem 6. den Redaktionsausschuss, bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vor-sitzenden und 6 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern, 1. Bürgermeister als Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern, 7.den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem 1. Vorsitzenden und 7 weiteren ehrenamtlichen Markt- gemeinderatsmitgliedern. (2) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist. § 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung (1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Marktge-meinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitglie-dern besondere Verwaltungsund Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden. (2) Für die Teilnahme an Sitzungen des Marktgemeinderats oder eines Aus-schusses (Ausschussmitglieder) erhalten die ehrenamtlichen Marktgemein-deratsmitglieder ein Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 25 € pro begonnene Sitzungsstunde. Die weiteren Bürgermeister erhalten für die Teilnahme an Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld auch dann, wenn sie dem Ausschuss nicht als Mitglied angehören. Die ehrenamtlichen Marktgemeinde-ratsmitglieder erhalten zusätzlich eine Pauschale von 75 € pro Monat. (3)Marktgemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt. (4) Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Sätzen des Bayerischen Rei- sekostengesetzes. § 4 Erster Bürgermeister Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit. § 5 Weitere Bürgermeister Der zweite und dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte. § 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.05.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Rege-lung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 02.06.2008 in der zuletzt geltenden Fassung außer Kraft. Kaufering, 07.05.2014 Erich Püttner 1.Bürgermeister Aktion bis 25.10.2014 Kaufering Geltendorf Fuggerplatz 2 a Tel. 08191-4284374 Bahnhofstr. 107 Tel. 08193-4588 ab 199,-€ *Kunststoff-Gleitsichtgläser bis dpt +/- 6 cyl +2,0 Add 2,50, soweit technisch möglich 16 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 Vereine Aufruf Leonhardifahrt Am 09. November 2014 findet wieder die über den Landkreis hinaus bekannte Leonhardifahrt statt. Deshalb eine Bitte an die Kauferinger Bürger: Haben Sie noch Lorbeer-, Eibe- und Buchszweige für das Ausschmücken der Festwägen? Bitte setzen Sie sich bis spätestens 25.10.2014 mit Frau Rosina Heinle (Tel. 08191-7630) in Verbindung. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Leonhardifahrt in Kaufering 2014 Sonntag, 9. November 9.30 Festgottesdienst in St. Leonhard mit Weihbischof Florian Wörner 13.00 Leonhardifahrt und Segnung Zug der Gespanne und Reiter durch das Dorf zur Kapelle mit Segnung durch Weihbischof Florian Wörner anschl. Andacht in der Wallfahrtskapelle Kaffee & Kuchen im Leonhardisaal Schirmherr: Bürgermeister Erich Püttner Der Erlös aus dem Festzeichenverkauf ist für die Erhaltung der Leonhardikapelle bestimmt. Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 | 17 Seien Sie neugierig! Stöbern Sie auf der Homepage oder im gedruckten Programmheft und gönnen Sie sich etwas, was Sie schon immer ausprobieren wollten. Das neue Semester beginnt jetzt! Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Rufen sie uns an oder kommen Sie vorbei. Wir freuen uns auf Sie. Volkshochschule Landsberg •Zwei neue vhs.Universität-Reihen: „Mensch und Gesellschaft“ sowie „Geschichte des Designs“ Volkshochschule Kaufering Landsberg Kaufering Geltendorf Egling Hurlach Igling Obermeitingen Prittriching Scheuring Weil Programm Herbst 2014 Eine kleine Auswahl der neuen Angebote, die im Oktober beginnen: • Sprachenkurse für Anfänger in Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Italienisch, Französisch. •Drei neue Qi Gong Angebote und drei neue Yoga Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene •Zumba für Teens am Nachmittag und Aqua Zumba am Vormittag • Miniclub für Erwachsene mit Kleinkindern am Nachmittag •Inspirierende Kochworkshops für Erwachsene, Kinder und Jugendliche: International, vollwertig, biologisch „Ich weiß, was du letzten Sommer getippt hast“ Livehacking-Vortrag für Jugendliche ab 13 Jahre und Erwachsene: Normaler IT-Nutzer oder Profi? ... Egal, Sie nutzen IT und sind damit angreifbar! Im 90min Live-Hacking Vortrag können Sie hautnah miterleben, wie leicht es ist, unterschiedlichste Systeme und Online-Dienste zu knacken. Erleben Sie eine Reise quer durch den Giftschrank der IT und lernen Sie, wie Sie sich, Ihre Kinder, Ihr Geld und Ihre Daten schützen können. 21.10.2014, Dienstag, 19:30 - 21:00 Uhr, Gebühr: 9,00 € auch direkt an der Abendkasse Theater an der Grundschule, tag, Eingang und Zufahrt über den Pausenhof an der Bayernstraße Referent: Andreas Rieb, Wirtschaftsinformatiker, Awareness-Berater und Live-Hacker Analphabetismus in Deutschland? Ein Vortrag für Schlüsselpersonen, die im sozialen Umfeld tätig sind oder Betroffene kennen Allein in Deutschland sind fast 15 Prozent der erwerbsfähigen Erwachsenen funktionale Analphabeten, d.h. sie besitzen nicht die minimalen schriftsprachlichen Kompetenzen, um beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. Vielen betroffenen Personen bleiben die regulären Kursangebote von Volkshochschulen und anderen Bildungsträgern verschlossen, was teilweise auf fehlende Kenntnisse über existierende Angebote gründet. Dieser Vortrag soll Schlüsselpersonen im sozialen Umfeld sensibilisieren und informieren, wie sie betroffene Personen erkennen und unterstützen können. Sie erfahren: Fakten und Hintergrundinformationen zum Phänomen des Analphabetismus, mögliche biografische und schulische Hintergründe, häufige Gründe des Verschweigens, besonders betroffene Zielgruppen und Berufsgruppen, Symptome, Handlungsmöglichkeiten Information und Anmeldung: unter 08191-664220 oder www.vhs-kaufering.de Metzgerei Hausgemachte Spezialitäten Wir garantieren beste Qualität und einen unverwechselbaren Geschmack. 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Programm Oktober bis Dezember 2014 • Eine ganz heiße Nummer Komödie mit Saskia Viester Donnerstag, 9.10.2014, Komödie im Bayerischen Hof • Der Hausmeister Schauspiel von Harold Pinter Do, 09.10.2014, Residenztheater • Die Katze auf dem heißen Blechdach Schauspiel nach dem gleichnamigen Roman von Tennessee Williams Freitag, 17.10.2014, Theater Augsburg • Jazz im Schloss Klassikjazz zum 45. Jubiläum der Münchner Allotria Jazzband Sonntag, 26.10.2014, Hubertussaal, Schloss Nymphenburg •Faust frei nach Johann Wolfgang von Goethe, Sonntag 26.10.2014, Residenztheater München • Der Vogelhändler Operette in drei Akten von Carl Zeller Große Inszenierung des freien Landestheaters Bayern – die Volksoper in München, Donnerstag, 13.11.2014, Carl Orff-Saal, Gasteig München • Die Kameliendame Ballett – Musik Federic Chopin von Choreographie John Neumeier Samstag, 22.11.2014, Nationaltheater München • We will rock you Musical Samstag, 22.11.2014, Deutsches Theater München • Sindbad der Seefahrer Ein Märchen aus Tausend und einer Nacht: für die ganze Familie Samstag, 06.12.2014, Theater Augsburg, Großes Haus • Le nozze di Figaro Oper Wolfgang Amadeus Mozart Montag, 8.12.2014, Nationaltheater München • Neubeurer Weihnachtssingen Leitung von Enoch zu Guttenberg Montag, 08.12.2014, Prinzregententheater, München • Die Feuerzangenbowle Die Kultkomödie im Bayerischen Hof Samstag, 20.12.2014, Komödie • Die Schöne und das Biest Musical für die ganze Familie Samstag, 20.12.2014, Deutsches Theater München Information und Anmeldung in der Geschäftsstelle der vhs: 08191-664220 Herbstkonzert des Akkordeonorchesters Kaufering Das Heinz-Jürgens-Akkordeonorchester der VHS Kaufering veranstaltet am Samstag, 18. Oktober 2014 sein traditionelles Herbstkonzert in der Aula der Kauferinger Mittelschule. Das Konzert beginnt um 19.30 Uhr, der Eintritt ist frei. Auch heuer erwartet die Zuhörer ein buntes Programm mit flotten Märschen, sinnlichen Tangos und bekannter Filmmusik, so dass für jeden etwas dabei ist. Wie immer ist auch für den kleinen Durst in der Pause vorgesorgt. Die Musiker um Dirigentin Christine Arnold sind derzeit engagiert dabei, das Konzert vorzubereiten und den einzelnen Stücken den letzten Schliff zu geben. Sie würden sich freuen, möglichst viele Zuschauer in Kaufering begrüßen zu können. Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 | 19 Zum Schulanfang: W.H. Computernotdienst ... und mehr! 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Bei der Berufsfeuerwehr Hamburg absolvierte ich 2005 den B3 Lehrgang (Gruppenführerlehrgang). Diese berufliche Verbindung hat mich dazu bewogen, mich für das Amt des Feuerwehrreferenten der Marktgemeinde Kaufering zu bewerben. Der Feuerwehrreferent Mein Name ist Gerhard Forster, ich bin 1971 geboren und lebe seitdem in Kaufering. Nach meiner schulischen Ausbildung erlernte ich das Schreinerhandwerk und arbeitete anschließend noch einige Jahre in diesem Beruf. Da mich das Feuerwehrwesen schon immer interessiert hat, legte ich 1999, nach einer achtzehnmonatigen Ausbildung, die Laufbahnprüfung im mittleren, feuerwehrtechnischen Dienst der Bundeswehr mit Erfolg ab. Weiter folgten einige Fachlehrgänge und Fortbildungen, unter anderem bei den Berufsfeuerwehren Ingolstadt und Augsburg. Die Aufgaben Als nicht aktives Mitglied der FFW Kaufering möchte ich als neutrales Bindeglied zwischen der Feuerwehrführung der FFW Kaufering und dem Marktgemeinderat fungieren. Da sich die Anforderungen und Aufgaben der Feuerwehr ständig erhöhen und ändern, sehe ich meine Aufgabe darin, sowohl der Feuerwehr, als auch dem Marktgemeinderat meine Unterstützung anzubieten und mit meiner beruflichen Erfahrung zu helfen. Um die anliegenden Aufgaben des Marktes Kaufering im Bereich Feuerwehr zu bewältigen, bedarf es eines offenen und konstruktiven Dialogs zwischen Feuerwehr und Gemeinde. Mein Wunsch ist es, schon im Vorfeld mit den beteiligten Personen und Gremien Vorschläge und Möglichkeiten zu diskutieren und zu erarbeiten, um zukunftsorientierte Lösungen zu erhalten. Auch meine ständige berufliche Weiterbildung sehe ich als Vorteil für die Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Marktgemeinde. Das mach ich m Musik alische in Kau fering it Musik... öt d Blockfl enunterric ht ng un u h e i z Früher Musikgarten für 1,5 - 3 jährige mit erwachsener Begleitperson Mit allen Sinnen Musik erleben Einstieg jederzeit Musikalische Früherziehung „Musikkatze“ für 4 - 6 jährige Die Welt der Musik kennenlernen Neubeginn JETZT Blockflötenunterricht für Kinder und Erwachsene Einzeln oder in Gruppen, Neubeginn JETZT Ensemblespiel, auch die oder nach Absprache größeren Flöten Alt, Tenor und Bass Als neuer Feuerwehrreferent der Marktgemeinde Kaufering freue ich mich auf die künftigen Aufgaben und Gespräche und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit. Vielen Dank An dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, Herrn Wolfgang Zeit für sein langjähriges Engagement und seine Arbeit als Referent und aktives Mitglied der FFW Kaufering zu danken. Ganz besonders darf ich mich auch bei allen Einsatzkräften der Feuerwehr Kaufering und ihren Familien für den „Dienst am Nächsten“ und die unzähligen, ehrenamtlichen Stunden bedanken. Information und Anmeldung: Henrike Oberländer, Tel: 0831 / 200 61 48, Mail: [email protected] Als staatlich anerkannte Erzieherin mit Montessori-Diplom war ich früher Kindergartenleiterin in Kaufering und verbinde nun meinen Beruf mit meiner Leidenschaft, der Musik. Ich freue mich auf Sie und Ihr Kind. kos pperstunden tenl c hnu S ose u e nd unverbindlich ... und guter Laune Mit dem Leitsatz der Feuerwehr „Gott zur Ehr - Dem Nächsten zur Wehr“ verbleibe ich als Ihr Gerhard Forster Feuerwehrreferent Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 | 21 Senioren in Kaufering Liebe Seniorinnen, liebe Senioren! Seniorenkreis der Evang. Paulus Kirche: Weitere Veranstaltungen im Seniorenraum 14.10. und 28.10.2014 ab 14.30 Uhr findet der gemütliche Seniorenkreis im Gemeindehaus der Evang. Paulus Kirche statt. Singen für Senioren Mittwoch: 01.10., 08.10., 15.10., 22.10. und 29.10.2014 von 10.30-13.00 Uhr Seniorenkreis der Pfarrei Maria Himmelfahrt: Klöppeln Dienstag: 07.10.2014 von 19 - 21 Uhr An jedem Mittwoch ab 14.30 Uhr ist der unterhaltsame Seniorennachmittag im Thomas-Morus-Haus. In netter Gesellschaft mit Kaffee werden Spiele gemacht. Folgende Nachmittagstreffs im Seniorenraum*: An Montagen ab 14.00 Uhr mit Frau Solfrank und Team. Es gibt Kaffee, Tee und kalte Getränke - ganz nach Wunsch, danach wird gespielt. Die AWO-Gruppe an den Donnerstagen ab 13.30 Uhr wird von Gisela Solfrank mit Frau Nürnberg und Frau Weisser gestaltet. Netzwerk Kaufering im Seniorenstift Beratung und Unterstützung für Senioren und Menschen mit Behinderung. Telefonische Erreichbarkeit: Frau Christine Schuppener Tel. 08191-976066, Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr Ihre Gisela Solfrank Spiele Nachmittag Canasta, Rommee, etc., Dienstag: 14.10. und 28.10.2014 von 14.30 - 17.00 Uhr Aquarell malen Dienstag: 07.10., 14.10., 21.10. und 28.10.2014 von 09.00-11.30 Uhr Schach Mittwoch: 01.10., 08.10., 15.10., 22.10. und 29.10.2014 von 19.00-22.00 Uhr (*Der Seniorenraum befindet sich in der AlbertSchweitzer-Straße 4, im 8. Stock des 2. Hochhauses. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Solfrank unter Tel. 08191 / 6947 gerne zur Verfügung) Teespezialitäten ~ Geschenke ~ Feinkost Albert-Schweitzer-Str. 2b, 86916 Kaufering Tel. 08191/7288 Öffnungszeiten: Mo-Fr. 09:00 – 18:00 + Sa. 09:00 – 12:30 ____________________________________________________________ Ihr Fachgeschäft in Kaufering für erlesenste Spezialitäten Feinste Pralinen und Schokolade Beste Liköre und Spirituosen sowie Bio-Weine aus Italien Große Auswahl an italienischen Spezialitäten Feinste Öle und Essige aus Italien, Deutschland u. Kreta Tees aus den bekanntesten Anbaugebieten, auch Bio-Tees 22 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 Netzwerk Kaufering Das Netzwerk Kaufering stellt sich vor - Wohnraumberatung, Wohnen im Alter und mit Behinderung. -Vermittlung und Einsatzkoordination von geschulten, ehrenamtlichen Helfern zur Unterstützung und Begleitung im täglichen Leben und bei Verhinderung von pflegenden Angehörigen. - Vernetzung von Kooperationspartnern aus Medizin, Pflege und Therapie. Miteinander und füreinander, ist das Motto im Netzwerk Kaufering. Ehrenamtliche Helfer unterstützen Kauferinger in besonderen Lebensumständen. Mit viel Engagement und Freude begleiten die Ehrenamtlichen Helfer Menschen in ihrer Nachbarschaft, deren Lebensumstände sich durch Krankheit oder eine körperliche Einschränkung verändert haben. Mit kleinen alltäglichen Angeboten unterstützen sie Menschen in ihrem Umfeld. Das reicht von Besorgungen erledigen bis zu gemeinsamen Spaziergängen oder einer kleinen Handreichung im Alltag. Ein ganz wichtiges Engagement, in einer veränderten Lebenssituation. „Ihr Besuch hat mir wieder neuen Mut gemacht“, sagt ein Mann beim Verabschieden. „Jetzt glaube ich, dass wir es schaffen“. Miteinander – Füreinander ist auch das Motto wenn es um die Fragen von Angehörigen geht. Hier ist das Netzwerk Kaufering ein Ansprechpartner mit den ganz praktischen Dingen, wie das Ausfüllen von Anträgen und Formularen und das Weiterleiten und Vernetzten mit anderen Stellen. Unser Angebot: - Beratung und Unterstützung von Betroffenen und deren Angehörigen. - Beratung und Hilfe in der selbständigen Lebensgestaltung. - Unterstützung und Beratung im bürokratischen Wirrwarr und Hilfe beim Ausfüllen von Formularen. -Hilfe bei der Kostenklärung, was steht mir zu, wo gehe ich hin? Ehrenamtliches Engagement ist wechselseitiges Geben und Nehmen. Für Andere Da-Sein ist Aktiv-Sein für die Gesellschaft und erweitert die persönliche Perspektive. Wir haben viele Ideen und freuen uns wenn neue Mitarbeiter dazu kommen, so Christine Schuppener, die neue Netzwerk- Koordinatorin. Sie steht gerne für Fragen zur Verfügung. Immer Montag von 08: bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr ist das Büro in der Theodor Heuss Str. 11 geöffnet. Telefonisch ist Christine Schuppener unter der Nummer 08191-976066 zu erreichen. Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 | 23 Blutspende Montag 20.10.2014 17.00 bis 20:30 Uhr in der Mittelschule Kaufering, Lechfeldstr. 40 Richtigstellung Die unentgeltliche Blutspende - ein Zeichen der Humanität und Solidarität. Der Blutspendedienst des BRK bittet um Ihre Hilfe. Blutspenden kann jeder gesunde Mensch zwischen 18 und 68 Jahren. Frauen können viermal, Männer sogar sechsmal innerhalb von 12 Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden muss ein Abstand von mindestens acht Wochen liegen. Bitte mitbringen: Unfallhilfe- und Blutspenderpass, bei Erstspendern amtlicher Lichtbildausweis. www.blutspendedienst.com. Ihr r… e l a m n e Senior Ihr r… » sauber e l a nm » zuverlässig Seniore » sauber » zuverlässig » termingerecht » termingerecht ... damit Sie sich in Ihren eigenen vier Wänden ... damit Sie sich in Ihren eigenen vier Wänden so richtig zuhause fühlen! so richtig zuhause fühlen! Kolpingstraße 32 in 86916 Kaufering | Tel. 08191 66626|| Tel. Fax 08191 6549866626 Kolpingstraße 32 in 86916 Kaufering 08191 E-Mail: [email protected] | www.malerknoll.de | Fax 08191 65498 E-Mail: [email protected] | www.malerknoll.de Zum Artikel „Renovierung der Kapelle am Riedhof “ der September-Ausgabe des Mitteilungsblattes wurden wir aufmerksam gemacht, dass die Kapelle nicht am Riedhof liegt sondern am Riedweg. So ist es richtig: Die kleine Feldkapelle am Riedweg. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen. Impressum Herausgeber:Markt Kaufering, Pfälzer Str. 1 86916 Kaufering Tel. 08191-664111 vorzimmer@ kaufering.de Redaktion: Erich Püttner, Claudia Dahme, Manfred Huber, Thomas Salzberger, Siglinde Hillebrand Anzeigen: Siglinde Hillebrand, Tel. 08191-664111 siglinde.hillebrand@ kaufering.de Redaktionsschluss: 15. Oktober 2014 Auflage: Christine Wagner Am C Höfle 10, 86916 Kaufering C Tel.: 08191 657761, Fax: 08191 657762 E-Mail: [email protected] 24 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 4.850 Exemplare Papier: Bilderdruck aus nachhaltiger Holzwirtschaft Titelbild: Pestkapelle St. Walburga (Foto: Helga Weh) Layout eos-print und Druck: Erzabtei 14 a 86941 Sankt Ottilien Termine OKTOBER 2014 1. Oktober 2014 Mittwoch 14.30 Kontaktkreis für Alleinstehende und Verwitwete 2. Oktober 2014 Donnerstag 17.00-19.00 2. Oktober 2014 Donnerstag 13.30 3. Oktober 2014 Freitag 3. Oktober 2014 Freitag 14.00-19.00 3. Oktober 2014 4. Oktober 2014 Freitag Samstag 15.00-18.00 4. Oktober 2014 Samstag 09.00-13.00 Bücherflohmarkt der SPD im Keller der Mittagsbetreuung am Franz-Senn-Weg 5 Nachmittagsradeln - Leichte abwechsl. Touren, 25-35 km, keine Anmeldung erforderlich. Tel. 08191-70133 oder 08248-1780. AOK LL Bergmesse Sudelfeld, Anmeldung 16.09., ab 10:00 Uhr unter 0819170826 6. Kauferinger Nachtflohmarkt am Festplatz Kaufering an der Bayernstraße beim Sportplatz. Keine Anmeldung erforderlich. Standgebühr: 3 € pro Meter Oktoberfest im Sportzentrum Landsberg „Schönleitenschrofen“ (1702 m) - ca. 6,5 Std, ca. 1000 Hm - mittelschwere Bergtour, Trittsicherheit u. Schwindelfreiheit erforderlich Abfahrt: 7:00 h AV-Heim Kaufering / 7:15 LL Schongauer Dreieck Samstags-Flohmarkt im alten Pfarrsaal 4. Oktober 2014 6. Oktober 2014 Montag 13.00 15.00 8. Oktober 2014 Mittwoch 09.00 Samstagsradeln - Treffpunkt AOK Landsberg Monatsversammlung im Hotel Rid Martizentz Horst, Tel. 7595 Teegespräch 8. Oktober 2014 Mittwoch 14.30 Handarbeitstreff im Thomas-Morus-Haus 9. Oktober 2014 Donnerstag 15.00 9. Oktober 2014 Donnerstag 20.00 9. Oktober 2014 Donnerstag 20.00 10. Oktober 2014 10. Oktober 2014 Freitag Freitag 16.30 19.30 10. Oktober 2014 Freitag 19.30 11. Oktober 2014 Samstag 11.00 11. Oktober 2014 11. Oktober 2014 Samstag Samstag 13.00 17.30 12. Oktober 2014 Sonntag 17.00 12. Oktober 2014 13. Oktober 2014 Sonntag Montag 19.00 19.00-20.30 14. Oktober 2014 Dienstag 15. Oktober 2014 Mittwoch Literarischer Nachmittag, im Hotel Rid. Hans-Joachim Schaffer, Ingrid und Rennwart von Schnurbein lesen vor. Grünen Bürgerrunde im La Piccola Cena Ortsverband der Grünen Informationsabend für die Eltern zur ErstkomPfarrei Maria munion 2015 Himmelfahrt Evang. Gottesdienst im Seniorenstift Evang. Pauluskirche Pfarrfamilienabend im Dorfzentrum Leonhardi- Pfarrei St. Johannes saal Baptist Monatsversammlung Imkerverein Kaufering-Igling Aktion zum Freihandelsabkommen TTIP, Park- GAL Kaufering platz am Einkaufszentrum in der Kolpingstraße Samstagsradeln - Treffpunkt AOK Landsberg ADFC Rock am KaufRing Markt Kaufering in der Lechauhalle Kaufering, Bayernstr. 17 Orgelkonzert Felix Mathy in der Pfarrkirche Maria Himmelfahrt Abendgottesdienst in freier Form Evang. Pauluskirche Treffen des Briefmarken Tauschclubs Kaufering Briefmarken Tauschclub im Schützenraum Sportzentrum DAV - Sektion KaufeDie Dienstagswanderer schließen den Sommer ring, Leitung/Anmel2014 mit einer kleinen Herbstwanderung im Raum Kaufering ab. Danach gemütliches Beisam- dung bei Ernst Schulz, mensein bei Kaffee und Kuchen. Tel. 08191-6938 Treffpunkt: 11.00 h AV-Heim Kaufering Flohmarkt im alten Pfarrsaal Pfarrei Maria Himmelfahrt 08.00-17.00 Pfarrei Maria Himmelfahrt SPD Kaufering ADFC Gartenfreunde CSU Kaufering Sozialverband VdK DAV - Sektion Kaufering, Anmeldung bei Ewald Kloft Tel. 08195-999020 Pfarrei Maria Himmelfahrt ADFC Sudetendeutsche Landsmannschaft Pfarrei Maria Himmelfahrt Pfarrei Maria Himmelfahrt Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 | 25 Termine 15. Oktober 2014 Mittwoch 14.30 Kontaktkreis für Alleinstehende und Verwitwete 16. Oktober 2014 Donnerstag 15.30 Kinderkino im Thomas-Morus-Haus 17. Oktober 2014 Freitag 20.00 18. Oktober 2014 Samstag 18. Oktober 2014 18. Oktober 2014 Samstag 13.00 19.30 19. Oktober 2014 Sonntag 14:30 Bayrischer Hoagart-Stammtisch im Alpenvereinsheim Bringt alle Instrumente mit, a Brozeit und a guate Stimmung! 1. Freiwilligentag im Landkreis Landsberg „Was geschafft und Spaß gehabt!“ Samstagsradeln - Treffpunkt AOK Landsberg Herbstkonzert in der Aula der Mittelschule Kaufering, Lechfeldstr. 40, Eintritt frei Seniorennachmittag zur Kirchweih 20. Oktober 2014 Montag 19.00 22. Oktober 2014 Mittwoch 14.30 22. Oktober 2014 Mittwoch 19.30 23. Oktober 2014 Donnerstag 20.00 24. Oktober 2014 25. . 26. 10. 2014 25. + 26. 10. 2014 Freitag 16.30 25. Oktober 2014 Samstag 09.00–18.00 11.00–17.00 13.00 26. Oktober 2014 29. Oktober 2014 Sonntag Mittwoch 19.00 14.30 20. - 22. 10. 2014 NOVEMBER 2014 2. November 2014 Sonntag 17.00 3. November 2014 Montag 20.00 7. November 2014 9. November 2014 Freitag Sonntag 14. November 2014 Freitag 16. November 2014 Sonntag 17.00 16. November 2014 Sonntag 30. November 2014 Sonntag 26 | Mitteilungsblatt Nr. 442 · Oktober 2014 Pfarrei Maria Himmelfahrt Pfarrei Maria Himmelfahrt Simon Nieberler, Tel. 08191-6936 Landsberg ADFC Akkordeonorchester Pfarrei Maria Himmelfahrt Marktgebet in der Hauskapelle des Seniorenstifts Kaufering Thüringenfahrt, Ameldung 22.09., ab 10:00 Uhr Gartenfreunde unter 08191-70826 Handarbeitstreff im Thomas-Morus-Haus Pfarrei Maria Himmelfahrt Albanien - Land der Gegensätze Vortrag von Anke Nicolaus und Peter Braun. Im Evang. Gemeindehaus der Pauluskirche, Dr.-Gerbl-Str. 24 Elternabend zur Erstkommunion Pfarrei Maria Himmelfahrt Evang. Gottesdienst im Seniorenstift Evang. Pauluskirche Via Claudia Cup Rock‘n‘Roll Sonderflohmarkt im Thomas-Morus-Haus Pfarrei Maria Himmelfahrt Ende Samstagsradeln ADFC Treffpunkt AOK Landsberg Gottesdienst der Jungen Gemeinde Evang. Pauluskirche Kontaktkreis für Alleinstehende und Verwitwete Pfarrei Maria Himmelfahrt Konzertlesung „Gott nahe zu sein ist mein Glück“ Lesung: Heidenore Glatz, Renate Pertl Musik: Barbara Voigtmann, Kerstin Schuler, Sabine Windecker (Eintritt frei) Stammtisch der Frauenunion und CSU in der Pizzeria „La Piazetta“, Albert-Schweitzer-Str. 2 Fränkischer Abend im Leonhardisaal Leonhardifahrt 09:30 Uhr Festgottesdienst in St. Leonhard, 13:00 Uhr Leonhardifahrt und Segnung Volkstrauertag und Gedenkfeier mit Kranzniederlegung am Ehrenmal in St. Johann Bachkantaten-Abend in der Pfarrkirche St. Johannes Baptist, Alt-Kaufering Volkstrauertag und Gedenkfeier mit Kranzniederlegung am Ehrenmal in Kaufering-West Christkindlmarkt am Thomas-Morus-Haus Pauluskirche Kaufering CSU und Frauenunion Musikverein Kaufering Bruderschaft des Hl. Leonhard zu Kaufering Veteranen- und Soldatenverein Motettenchor Kaufering Sudetendeutsche Landsmannschaft JANUAR 2014 W e n nu m e i n s ezr e n and t: komm Termine Mit uns können Sie rechnen. Der Sparkassen-Autokredit. n! Jetzt online abschließe erg.de www.sparkasse-landsb s Sparkasse Landsberg-Dießen Das Leben ist nicht immer berechenbar. Aber seine Finanzierung. Der Sparkassen-Autokredit hilft mit günstigen Zinsen, kleinen Raten und einer schnellen Bearbeitung. Damit Sie sich auf Ihr Leben konzentrieren können. Infos in Ihrer Geschäftsstelle und unter www.sparkasse-landsberg.de. Wenn´s um Geld geht – Sparkasse. Den Vertrag schließen Sie mit der S Kreditpartner GmbH, einem spezialisierten Verbundpartner der Sparkassen-Finanzgruppe VR- Menschen Eine Initiative der VR-Bank Landsberg-Ammersee eG er m i E 0 3 den r ü f sser a w s i E eck w Z n gute rt! vor O Die große VR-Bank in der Region So geht Bank vor Ort! Auch die VR-Bank Landsberg-Ammersee eG hat's erwischt: Die „Fanmacher“ sind für die EiswasserChallenge nominiert worden. Vorstand Hans-Jürgen Rehberger bedankt sich bei der Marktgemeinde Kaufering für die Nominierung zu dieser Spenden-Challenge! Rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VR-Bank Landsberg-Ammersee eG „kippten“ sich zusammen mit dem Vorstand Eiswasser über den Kopf. Insgesamt sind so 900 Euro an Spenden möglich geworden. Diese gehen an die „MS aktiv Landsberg - Die junge Gruppe“, die „MS Selbsthilfegruppe der Dominikanerinnen“ und an die Forschungsabteilung für ALS der Berliner Charité.