Planstatt Senner, Stuttgart – vom 21.06.2013
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Planstatt Senner, Stuttgart – vom 21.06.2013
Stadt Ditzingen Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan zum Bebauungsplan „Panoramastraße“ Entwurf PLANSTATT FÜR LANDSCHAFTSARCHITEKTUR UND UMWELTPLANUNG JOHANN SENNER DIPL. ING. (FH) FREIER LANDSCHAFTSARCHITEKT BDLA, SRL Stadt Ditzingen Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan zum Bebauungsplan „Panoramastraße“ AUFTRAGGEBER: Stadt Ditzingen Stadtbauamt 71254 Ditzingen AUFTRAGNEHMER: Planstatt Senner Breitlestraße 21 88662 Überlingen Tel. 07551 / 9199-0, Fax. 07551 / 9199-29 E-Mail: [email protected] Projektleitung: Johann Senner Freier Landschaftsarchitekt, BDLA, SRL Projektteam: Alexander Schmid, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur und – planung (FH) Ariane Weber, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur und – planung (FH) Proj. Nr. 1573 Überlingen, 21.06.2013 ………………………………… Herr Johann Senner Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 3 INHALT 1. BESCHREIBUNG DES VORHABENS 6 1.1. Anlass und Zielsetzung 6 1.2. Alternativenprüfung 6 2. RECHTLICHE UND METHODISCHE GRUNDLAGEN, ANWENDUNGSPRÜFUNG DER EINGRIFFSREGELUNG 6 3. UNTERSUCHUNGSRAUM 8 4. BEHÖRDLICHE VORGABEN UND PLANUNGEN IM UNTERSUCHUNGSRAUM 10 4.1. Regionalplan Region Stuttgart vom 22. Juli 2009 10 4.2. Flächennutzungsplan von Ditzingen 2015 11 4.3. Landschaftsplan 12 4.4. Geschützte Gebiete und Einzelobjekte 13 5. ERFASSUNG UND BEWERTUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT 14 5.1. Schutzgut Arten und Biotope 5.1.1. Allgemeine Funktionen 5.1.2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5.1.3. Besondere Funktionen 5.1.4. Vorbelastungen 5.1.5. Empfindlichkeit 16 16 16 21 22 22 5.2. Schutzgut Boden 5.2.1. Allgemeine Funktionen 5.2.2. Besondere Funktionen 5.2.3. Vorbelastungen 5.2.4. Empfindlichkeit 22 23 23 24 25 5.3. Schutzgut Wasser 5.3.1. Allgemeine Funktionen 5.3.2. Besondere Funktionen 5.3.3. Vorbelastungen 5.3.4. Empfindlichkeit 25 25 25 27 27 5.4. Schutzgut Klima 5.4.1. Allgemeine Funktionen 5.4.2. Besondere Funktionen 5.4.3. Vorbelastungen 5.4.4. Empfindlichkeit 28 28 28 29 29 5.5. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung 5.5.1. Allgemeine Funktionen 5.5.2. Besondere Funktionen 5.5.3. Vorbelastungen 5.5.4. Empfindlichkeit 29 29 29 31 31 5.6. Schutzgut Kultur- und Sachgüter 31 5.7. Raumwiderstand 32 Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 6. ERFASSUNG DER WIRKUNG DER STÄDTEBAULICHEN PLANUNG (KONFLIKTE) UND ERMITTLUNG DER VERMEIDBAREN UND VERMINDERBAREN BEEINTRÄCHTIGUNGEN 4 33 6.1. Überblick über die zu erwartenden Auswirkungen und deren Vermeidbarkeit/Ausgleichbarkeit unterteilt nach Schutzgütern 33 6.2. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 41 7. EINGRIFFS-AUSGLEICHSBILANZ 42 7.1. 42 Eingriffs-Ausgleichsbilanz - Allgemeine Funktion 7.2. Eingriffs-Ausgleichsbilanz - Besondere Funktion, getrennt nach Schutzgütern 7.2.1. Schutzgut Arten/Biotope 7.2.2. Schutzgut Boden 7.2.3. Schutzgut Wasser 7.2.4. Schutzgut Klima 7.2.5. Schutzgut Landschaftsbild 7.2.6. Ergebnis Eingriffs-Ausgleichsbilanz - Besondere Funktion 44 44 45 45 46 46 47 8. MAßNAHMENKONZEPT ZUR KOMPENSATION UNVERMEIDBARER, ERHEBLICHER BEEINTRÄCHTIGUNGEN 48 8.1. Ausgleichsmaßnahmen – Allgemeine Funktion 8.1.1. Temporäre Maßnahmen 8.1.2. Dauerhafte Maßnahmen 48 48 49 8.2. Ausgleichsmaßnahmen – Besondere Funktion 8.2.1. Schutzgut Arten und Biotope 8.2.2. Schutzgut Boden 50 50 50 9. KOSTENSCHÄTZUNG 51 10. HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER UNTERLAGEN 51 11. MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE UMWELT (MONITORING) 51 12. ERKLÄRUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN GEM. § 10 ABS. 4 BAUGB 52 13. ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 52 14. LITERATUR 54 15. ANHANG 55 Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ Anlage I: -Pflanzlisten Anlage II: -Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen (Maßnahmenblätter) Anlage III: -Bestandsplan Maßstab 1 : 1 000 -Maßnahmenplan Maßstab 1 : 1 000 -Lage der dauerhaften Ausgleichsmaßnahmen Maßstab 1 : 22 500 -Darstellung Ausgleichsmaßnahmen D/Hei 601, 381 Maßstab 1 : 10 000 -Darstellung Ausgleichsmaßnahme D/Di La 3005, 3005/2, 3007, 3009 Maßstab 1 : 2 500 -Darstellung Ausgleichsmaßnahmen D/Di 4614,4667,2347/1 Maßstab 1 : 10 000 -Lage der temporären Ausgleichsflächen Maßstab 1 : 15 000 5 Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 6 1. Beschreibung des Vorhabens 1.1. Anlass und Zielsetzung Die Stadt Ditzingen plant am nördlichen Stadtrand, im Stadtteil Maurener Berg, entlang der Panoramastraße ein neues Wohngebiet. Vorgesehen ist eine kleinteilige Struktur aus Einzelhäusern. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde das Planungsbüro Planstatt Senner beauftragt, die naturschutzfachlichen Gutachten zu erstellen. Die folgende Tabelle zeigt die versiegelten Flächen in Bestand und Planung. Maximal versiegelbare Fläche Bestand Planung Differenz Versiegelte Fläche (m²) Max. versiegelbare Fläche (m²) Neuversiegelung Fläche (m²) Bauflächen (Gebäude) 0 m² 2 675 m² 2 675 m² Befestigte Flächen (Nebenanlagen und öffentl. Parkplätze) 0 m² 1 337 m² 1 337 m² 2 630 m² 3 503 m² 873 m² 0 m² 506m² 506 m² 2 630 m² 8021 m² 5 391 m² Befestigte Flächen (Straße) Veränderte Flächen durch Kiespackung (Retention) Summe Tabelle 1: Versiegelung. 1.2. Alternativenprüfung Die Ausweisung des Gebietes leitet sich aus der bisher vorhandenen und in letzter Zeit gestiegenen Nachfrage und dem Bedarf ab. Es besteht Bedarf an exklusiven Wohnlagen. Die Flächen des Vorhabensraumes waren bereits für die Aufnahme in den Flächennutzungsplan vorgesehen. Sie wurden u. a. landschaftsplanerisch überprüft, dann aber aufgrund des damals fehlenden Bedarfs zurückgestellt. Da dies die einzige untersuchte und zurückgestellte Fläche im Flächennutzungsplan ist, wird nun diese Fläche aufgenommen. 2. Rechtliche und methodische Grundlagen, Anwendungsprüfung der Eingriffsregelung Nach § 14 BNatSchG (2009) sind Eingriffe in Natur und Landschaft „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.“ Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 7 Da der Bebauungsplan Veränderungen dieser Art nach sich ziehen wird, muss die Planung als Eingriff bezeichnet werden. Somit ist die Eingriffsregelung nach § 1a BauGB in Verbindung mit § 15 BNatSchG bzw. § 21 NatSchG BW anzuwenden. Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ein Umweltbericht zu erarbeiten. Die Hauptarbeitsschritte des Umweltberichts mit integriertem Grünordnungsplan sind: • • • • • • • • • Beschreibung des Untersuchungsraums Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren Raumanalyse: Beschreibung und Bewertung des Planungsraumes und des Umweltzustandes (Bestand) Anderweitige Lösungsmöglichkeiten und Entwicklungsprognose bei Durchführung und Nichtdurchführung des Vorhabens Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Hinweise auf Schwierigkeiten bei Zusammenstellung der Angaben Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (Monitoring) Allgemeinverständliche Zusammenfassung Die Raumanalyse umfasst die Bestandsaufnahme der Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen, Tiere und Biodiversität, Landschaftsbild und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter und deren Bewertung in Bezug auf die Bedeutung für die Umwelt und deren Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen durch die geplante Überbauung. Außerdem werden die Vorbelastungen des Raumes ermittelt. Die Bedeutung der jeweiligen Landschaftsfunktionen sowie ihre Empfindlichkeit gegenüber dem Eingriff werden schutzgutbezogen auf der Grundlage einer 5-stufigen Skala (sehr gering - gering - mittel - hoch - sehr hoch) bewertet. Die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Umwelt werden auf Grundlage der Raumanalyse ermittelt (Beschreibung der Umweltauswirkungen). Die Eingriffswirkungen werden unterteilt in bau-, anlage- und betriebsbedingte Belastungen. Aus den ermittelten Umweltauswirkungen gehen die Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung derselben hervor. Verbleibende Beeinträchtigungen müssen durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 8 3. Untersuchungsraum Der Vorhabensraum (Grundfläche, die vom Vorhaben direkt betroffen ist) liegt am Nordrand der Stadt Ditzingen, Landkreis Ludwigsburg. Er ist ca. 1,38 ha groß und liegt größtenteils nördlich der Panoramastraße (Flurstücke 4482, 4483, 4484 teilweise, sowie 4485 – 4488). Außerdem werden die Panoramastraße sowie Teile des Schlehenweges (Flstk. 4526) und der Straße Maurener Berg (Flstk. 4315) überplant. Die Flächen nördlich der Panoramastraße werden ackerbaulich genutzt. Im östlichen Bereich befindet sich zwischen Panoramastraße und Maisacker eine Wiese mit 7 Obstbäumen (2 Pflaumen-, 5 Apfelbäume). Flächenbilanz Bestand Flächenbilanz Bestand (s. Bestandsplan) Flächentyp Acker Fläche 9 858 m² Ackersaum 352 m² Streuobstwiese (2 Pflaumen-, 5 Apfelbäume) 876 m² Grasweg 161 m² Straße Summe 2 624 m² 13 871 m² Tabelle 2: Flächenbilanz Bestand Der Vorhabensraum steigt leicht nach Norden an: Im östlichen Teil ca. 10 % im westlichen Teil ca. 6%. Von der Straße Maurener Berg wird der Acker durch eine relativ steile Böschung getrennt (Höhenunterschied Straße – Vorhabensraum ca. 1 m) Der Eingriffsraum (Raum erheblicher und nachhaltiger Beeinträchtigungen) entspricht dem Vorhabensraum. Der Wirkraum (vom Vorhaben voraussichtlich direkt und indirekt betroffen) umfasst das angrenzende Wohngebiet im Süden, sowie die Ackerflächen im Norden. Auch die beiden Einsiedlerhöfe gehören zum Wirkraum, da sie in Sichtweite zum Vorhabensraum liegen. Der Kompensationsraum wird im weiteren Verlauf des Verfahrens festgelegt. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ Abbildung 1: Lage des Vorhabensraumes (rot) und des Wirkraumes (lila). Abbildung 2: Detailansicht des Vorhabensraumes 9 Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 4. 10 Behördliche Vorgaben und Planungen im Untersuchungsraum 4.1. Regionalplan Region Stuttgart vom 22. Juli 2009 Gemäß der Raumnutzungskarte des Regionalplanes der Region Stuttgart ist der Vorhabensraum als Landwirtschaftliche Fläche (Flurbilanz Stufe II) ausgewiesen; das angrenzende Wohngebiet als Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet. Ditzingen wird dort als Stadt mit verstärkter Siedlungstätigkeit bezeichnet. Gemäß der Strukturkarte des Regionalplanes der Region Stuttgart ist Ditzingen ein Unterzentrum im Verdichtungsraum Stuttgart und liegt auf einer Entwicklungsachse des Landesentwicklungsplanes. Der Vorhabensraum liegt in einem vorbelastetem Gebiet (s. Übersichtskarte Vorbelastung Zerschneidung). Die Größe der unzerschnittenen Räume ist hier nur 5,1-10 km² groß. Abbildung 3: Raumnutzungskarte Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 11 Gemäß der Übersichtskarte Versorgungsleitungen des Regionalplanes der Region Stuttgart befindet sich nördlich des Planungsgebietes eine Fernwasserleitung, die in Ost-WestRichtung verläuft. Eine Hochspannungsleitung verläuft östlich des Vorhabensraumes (> 110 kV) in Nord-Süd-Richtung. Abbildung 4: Übersichtskarte Versorgungsleitungen (Fernwasserleitung = blau, Hochspannungsleitung = schwarz, Ferngasleitung = gelb, Erdkabel = rot). 4.2. Flächennutzungsplan von Ditzingen 2015 Im Flächennutzungsplan ist der Vorhabensraum als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen; das angrenzende Wohngebiet als Wohnbauflächen. Der Vorhabensraum wird bei der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche aufgenommen. Die Fläche liegt außerhalb des Regionalen Grünzugs. Im Nordosten und Südwesten liegen zwei Gartenanlagen (Gartengelände), nördlich in ca. 250 - 300 m Entfernung zwei Aussiedlerhöfe. Die ca. 40 m nördlich und im Westen angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen sind für landespflegerische Maßnahmen vorgesehen (SF 36: Einrichten von geförderten Wechselbrachen zur Verbesserung der Biotopqualitäten für Arten der offenen Landschaft). Abbildung 5: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 2015. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 12 4.3. Landschaftsplan Im Landschaftsplan ist der Vorhabensraum größtenteils als Ackerfläche ausgewiesen. Lediglich die Wiesenfläche im Südosten mit den sieben Obstbäumen wird als Kleingartenfläche bezeichnet (s. Abbildung 6, rosa Signatur), die Straßen als Siedlungsfläche (s. Abbildung 7, hellrote Signatur). Im Landschaftsplan werden diesen Flächen landwirtschaftliche Vorrangfunktionen zugeordnet (s. Abbildung 8, gelbe Flächen). Das Leitbild ist hier: Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzung, Erhöhung der Biotopqualität. (Landwirtschaftliche Vorrangfunktionen haben im Gebiet des Landschaftsplanes der Stadt Ditzingen jedoch alle landwirtschaftlichen Flächen.) Ca. 50 m nördlich liegen Flächen mit ökologischen Vorrangfunktionen (s. Abbildung 8, grüne Schraffur). Derzeit sind diese Flächen jedoch durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung von geringem Biotopwert. Da die Böden für die landwirtschaftliche Nutzung weniger hochwertig sind, wurde das Gebiet für eine mögliche Ackerextensivierung zur Erhöhung der Biotopqualität ausgewiesen. Diese Flächen sind außerdem als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ nach § 5 Abs. 2 / 10 BauGB ausgewiesen (s. Abbildung 8). Es sind Suchfelder für Maßnahmen mit langfristiger Umsetzungspriorität (Stufe 3). Restriktionen gibt es für den Vorhabensraum nicht. Er liegt außerhalb des Regionalen Grünzuges (Abbildung 7, grüne Signatur). Als Entwicklungsziel und Maßnahme für den nördlichen Ortsrand von Ditzingen, Gebiet Maurener Berg, wird im Landschaftsplan die Gestaltung eines langfristigen Ortsrandes, z. B. durch das Anlegen vorgelagerter Kleingärten, genannt. Auch die Anlage und Gestaltung von Spazierwegen wird empfohlen. Dennoch wird im Landschaftsplan die Möglichkeit für kleinflächige Siedlungserweiterung am Maurener Berg gesehen. Abbildung 6: Landschaftsplan, Karte Nutzung. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 13 Abbildung 7 Landschaftsplan, Karte Restriktionen. Abbildung 8: Landschaftsplan, Karte: Vorrangfunktionen und Entwicklungsziele. 4.4. Geschützte Gebiete und Einzelobjekte • • • • • • • Natura 2000-Gebiete sind von der Planung nicht betroffen, Lebensräume der nach BArtSchV geschützten Arten sind nicht betroffen, Geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) oder Waldschutzgebiete (§ 30a LWaldG BW) sind nicht betroffen, Trinkwasserschutzzonen und Überschwemmungsgebiete sind nicht betroffen, Denkmale nach DSchG oder Geotope sind nicht betroffen, Ausgleichsflächen nach § 1 a BauGB sind nicht betroffen, Natur- oder Landschaftsschutzgebiete sind nicht betroffen. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 5. 14 Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft Im Folgenden wird die Leistungsfähigkeit der einzelnen Schutzgüter in Vorhabens- und Wirkraum analysiert. Diese Bestandsbewertung wurde mit Hilfe des Leitfadens für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung der Stadt Ditzingen erarbeitet. Die Bewertung erfolgt durch eine Kombination von Wertstufenverfahren („Allgemeine Funktionen“) und verbal-argumentativen Bewertungen („Besondere Funktionen“). Die Allgemeinen Funktionen werden durch die Messgrößen „Biotopstrukturwert“ und „Abiotischer Wert“ erfasst. Der Bedarf an Ausgleichsflächen wird nach vorgegebenen Rechenschemen errechnet. Landschaftsfunktionen, die nicht mit diesen beiden Größen erfasst werden können, werden als „Besondere Funktionen“ bezeichnet und müssen individuell bewertet werden. Der Ausgleichsbedarf wird verbal begründet. So werden alle Schutzgüter erfasst: Allgemeine Funktionen (Wertstufenverfahren): 1. Biotischer Wert (Biotopstruktur) • Landschaftsbild (Schutzgut Landschaftsbild/Erholung) • Lebensraum (Schutzgut Arten/Biotope) • Lebensraum (Schutzgut Wasser) Biotische Werte Bestand Fläche (m²) 876 m² 80 m² 272 m² Biotoptyp (Nr.) - Anmerkung BioWert Streuobst auf Fettwiese mittlerer Standorte (45.40) 4,00 Fettwiese mittlerer Standorte (33.41)* 2,50 Trittrasen, artenarmer Wiesenstreifen zwischen Acker und Straße 2,00 (33.71)* 161 m² Grasweg (60.25) 2,00 9 858 m² Acker mit erhöhter Erosion (37.14) 2,00 2 624m² Völlig versiegelte Straße oder Platz (60.21) 1,00 13 871 m² Bio-Punkte Bestand 0,35 0,02 0,05 Summe Bio-Punkte Bestand Tabelle 3: Bewertung Allgemeine Funktion (Biotopwert). Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0. * als Ackersaum in Tabelle 2 zusammengefasst 2. Abiotischer Wert (Grad der Bodenzerstörung) • Frischluftproduktion (Schutzgut Klima) • Retentionsfunktion (Schutzgut Wasser) • Pflanzenstandort (Schutzgut Boden) • Wasserrückhalt (Schutzgut Boden) • Grundwasserspeisung (Schutzgut Wasser) 0,03 1,97 0,26 2,69 Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 15 Abiotische Werte Bestand Fläche (m²) Abiotischer Typ 876 m² natürliches Bodenprofil 80 m² natürliches Bodenprofil 272 m² natürliches Bodenprofil 161 m² befestigte, verdichtete Böden 9 858 m² umgeackerter Boden 2 624 m² befestigte, verdichtete Böden AbioPunkte Nutzung AbioWert Bestand Streuobst auf Fettwiese mittlerer 4,00 0,35 Standorte (45.40) Fettwiese mittlerer Standrote 4,00 0,03 (33.41) Trittrasen, artenarmer Wiesen3,50 0,10 streifen zwischen Acker und Straße (33.71) Grasweg (60.25) 2,50 0,04 Acker mit erhöhter Erosion 2,50 2,46 (37.14) Völlig versiegelte Straße oder 1,00 0,6 Platz (60.21) 13 276 m² Summe Bio-Punkte Bestand 3,24 Tabelle 4: Gesamtbewertung Abiotischer Wert. Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0. Besondere Funktionen (verbal-argumentative Bewertung): • • • • • • Frischluftzufuhr (Schutzgut Klima) Landschaftsbild (Schutzgut Landschaftsbild/Erholung) Erholungsraum (Schutzgut Landschaftsbild/Erholung) Artenschutz (Schutzgut Arten/Biotope) Ertragsfunktion, Pufferfunktion (Schutzgut Boden) Grundwasserschutz (Schutzgut Wasser) Übersicht betroffene Besondere Funktionen Artenschutz (Schutzgut Arten und Biotope): Vorkommen seltener (bedrohter) und im Naturraum bedeutsamer Arten: Feldhasen und Vögel (Sperber, Arten der Siedlung) als Nahrungsgäste. Fläche dient als Puffer zwischen Vorranggebieten für Brutvogelarten der offenen Feldflur und Siedlung. Obstbäume werden möglicherweise als Brutplatz genutzt. Pufferfunktion (Schutzgut Boden): Böden mit überdurchschnittlicher Pufferfunktion: ca. 880 m² Boden im Bereich der Streuobstwiese haben hohe Bedeutung als Puffer Ertragsfunktion (Schutzgut Boden): Bereiche mit überdurchschnittlich hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (z. B. Vorrangflächen für die Landwirtschaft): ca. 2000 m² Boden mit hoher Funktionserfüllung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit sind von potentieller Versieglung betroffen. Frischluftzufuhr (Schutzgut Klima) Gebiete mit luftverbessernder Wirkung (z. B. Staubfilterung, Klimaausgleich): Vorhabensraum liegt in Kaltluftproduktionsfläche mit direktem Siedlungsbezug Tabelle 5: Übersicht betroffene Besondere Funktionen. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 5.1. 16 Schutzgut Arten und Biotope 5.1.1. Allgemeine Funktionen Biotischer Wert Gemäß dem Landschaftsplan haben die Ackerflächen im Vorhabensraum nur geringe Bedeutung als Biotop (s. Abbildung 9, graue Flächen). In diesem Gebiet ist auch der Biotopverbund gestört, was zu einer Abwertung des Biotopwertes führt. Lediglich die Wiese mit den sieben Obstbäumen hat mittlere Bedeutung (s. Abbildung 9, gelb-gemusterte Flächen). Die angrenzenden Siedlungsflächen sind nicht bewertet. Auch gemäß der Übersichtskarte Regionaler Biotopverbund und der Strategischen Umweltprüfung des Regionalplanes der Region Stuttgart liegt Ditzingen in einem Bereich mit wenig bedeutsamen Biotoptypen („Mangelbereich“). Abbildung 9: Landschaftsplan, Schutzgut Arten und Biotope. 5.1.2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Einleitung und Aufgabenstellung Im Rahmen des „Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags“ wird geprüft, ob beim Vollzug des Bebauungsplanes Panoramastraße Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes zu erwarten sind. Nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, […]. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 17 Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag hat folgende Inhalte: • Ermittlung und Darstellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können. • Ggf. Prüfung, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, sofern erforderlich, gegeben sind. Vorgehensweise und Methodik Prüfungsrelevant sind alle gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten: Alle europäischen Vogelarten und Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie. Zur Erhebung der im Gebiet bzw. der näheren Umgebung vorkommenden Avifauna erfolgten Begehungen während der frühen Morgenstunden zu folgenden Terminen: 23.08.2010, 01.04.2011, 06.05.2011, 07.07.2012. Hierbei wurden, falls vorhanden, Tiere weiterer Artengruppen erfasst. Spezielle Untersuchungen zu weiteren Artengruppen (Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge, Käfer, Libellen) erfolgten aufgrund der vorliegenden Habitatstrukturen nicht. Avifauna Ergebnisse Die im Plangebiet und in der näheren Umgebung festgestellten Vogelarten sind in Tabelle 6 dargestellt. Südlich des Vorhabensraumes befindet sich ein Wohngebiet mit großen strukturreichen Gärten und altem Baumbestand. Dort wurde ein Grünspecht (Picus viridis) gehört; ein Sperber (Accipiter nisus) zog sich nach erfolgreicher Jagd dorthin zurück. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Gärten für viele Arten Brutplatz und Nahrungshabitat bieten. Für diese Arten stellt der Vorhabensraum mit seinen Obstbäumen, der Wiese und den Äckern ein potenzielles Nahrungshabitat dar. Dt. Artname Wiss. Artname RL BW § Bemerkungen Amsel Turdus merula b Brutvogel im Ortsbereich Bachstelze Motacilla alba b Brutvogel im Ortsbereich Blaumeise Parus caeruleus b Beobachtet in Apfelbäumen, im Vorhabensraum. Brutverdacht für Höhlenbaum (zweiter Apfelbaum von Osten). Brutvogel der angrenzenden Gärten und Grünstrukturen. b Beobachtet in Gartenanlage nordöstlich. Brutverdacht in angrenzenden Gärten und Grünstrukturen. b Ortsrand b Brutvogel auf Äckern, mehrere Paare b Brutvogel im Ortsbereich s Brutverdacht in angrenzendem Garten. Nutzt Obstwiese des Vorhabensraumes möglicherweise als Nahrungshabitat. b Brutvogel im Ortsbereich Buchfink Fringilla coelebs Elster Pica pica Feldlerche Alauda arvensis Grünfink Carduelis chloris Grünspecht Picus viridis 3 V Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ Dt. Artname Wiss. Artname Haussperling Passer domesticus Kohlmeise Parus major Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla Rabenkrähe Corvus corone Rauchschwalbe Hirundo rustica Ringeltaube Columba palumbus Rotkehlchen Erithacus rubecula Sperber Accipiter nisus Star Sturnus vulgaris Türkentaube Streptopelia decaocto Turmfalke Falco tinnunculus RL BW Phylloscopus collybita Bemerkungen b Brutvogel im Ortsbereich b Brutverdacht für die Streuobstbäume (Höhlenbäume); Brutvogel im Ortsbereich b Brutvogel im Ortsbereich b Brutvogel im Ortsbereich, Nahrungsgast auf landwirtschaftlichen Flächen b Nahrungsgast im Luftraum b Häufiger Durchzügler im Vorhabensraum. Ruheplätze und Brutverdacht in angrenzenden Gärten und Grünstrukturen. b Brutvogel im Ortsbereich - s Nahrungsgast im Vorhabensraum und den angrenzenden Gärten. V b Durchzügler im Vorhabensraum. Möglicherweise Brutvogel in Höhlenbaum (s. oben). V b Brutvogel im Ortsbereich s Jagt auf landwirtschaftlichen Flächen. Beobachtet auch im Luftraum über Siedlung. Brutverdacht im Siedlungsbereich. b Brutvogel im Ortsbereich 3 V Zilpzalp § 18 Tabelle 6: Im Plangebiet und der näheren Umgebung festgestellte Vogelarten. RL BW (Rote Liste der Brutvögel Baden-Württembergs 2004): V – Art der Vorwarnliste, 3 – Gefährdet. § Schutzstatus gem. § 7 (2) 13 f Bundesnaturschutzgesetz; b – besonders geschützt, s – streng geschützt. Die im Plangebiet vorhandenen sieben Obstbäume (s. Tabelle 7) werden nicht nur als Nahrungshabitat, Ansitz- und Singwarten genutzt, sondern dienen einigen wenigen Arten als Fortpflanzungsstätte. Am zweiten Apfelbaum von Osten und am westlichen Pflaumenbaum befindet sich jeweils eine Asthöhle die mit hoher Wahrscheinlichkeit als Fortpflanzungsstätte für Höhlenbrüter wie Blau-, Kohlmeise oder Star dient. Die Wiesenfläche unter den Obstbäumen ist potenzielles Nahrungshabitat für den Grünspecht. Als Fortpflanzungsstätte für diese Art sind die Obstbäume nicht geeignet. Die benachbarten offenen Ackerflächen sind Bruthabitat der Feldlerche. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 19 Baumart Stammdurchmesser (m) Kronendurchmesser (m) Höhe (m) Höhle vorhanden? Pflaume 0,3 5 6 x Apfel 0,2 6 7 Apfel 0,3 8 6 Apfel 0,2 8 6 Pflaume 0,15 7 5 Apfel 0,3 8 6 Apfel 0,25 10 6 x Tabelle 7: Im Plangebiet vorhandene Baumarten entsprechend ihres Standortes von Westen (oben) nach Osten (unten) aufgeführt. Bedeutung des Vorhabensraumes als Durchzugs- und Rastgebiet Insgesamt werden die Ackerflächen des Landkreises Ludwigsburg nicht nur von Brutvögeln sondern auch von Durchzüglern und Wintergästen besucht, die in Nord- und Osteuropa brüten. Rohr- und Kornweihen jagen über den offenen Flächen, an Gräben und grasbewachsenen Rändern. Durchziehende Saatkrähen, Ringeltauben und Finken suchen auf den abgeernteten Feldern nach Überresten, Wiesenpieper halten sich oft in großen Trupps auf Wiesen oder Ackerflächen auf und sogar das Braunkehlchen wird gelegentlich auf dem Zug auf Brachflächen und an Altgrasstreifen beobachtet. (Quetz et al.) Darstellung der Artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Tötungsverbot des § 44 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG Während der Baufeldfreimachung (Rodungsarbeiten, Geländemodellierungen) kann es theoretisch zur Tötung von Individuen der Brutvögel, insbesondere Eiern und Nestlingen, und damit zu Verstößen gegen den § 44 Abs. Nr. 1, Abs. 5 BNatSchG kommen. Um den Eintritt des Verbotstatbestandes der Tötung zu vermeiden, sind die Baumaßnahmen außerhalb der Brutzeiten von Vögeln durchzuführen (01. Oktober bis 28./29. Februar). Hinsichtlich des sog. Kollisionsrisikos (z. B. Fensterschlag) handelt es sich um Arten, für die denkbare Risiken durch das Vorhaben insgesamt im Bereich der allgemeinen Mortalität im Naturraum liegen. Es besteht keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos. Um das Kollisionsrisiko auf ein mögliches Minimum zu reduzieren, wird die vogelschlagsichere Ausführung der Glasflächen durch Vorhänge, vorgesetzte Rankhilfen und Spaliere, Ätz- und Drucktechniken oder UV-Markierungen festgesetzt. Störungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Durch den Vollzug des Bebauungsplanes sind keine erheblichen negativen Einwirkungen – und damit erhebliche Störungen – auf Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserhabitate der streng geschützten Vogelarten zu erwarten. Hinsichtlich der im Plangebiet bzw. dem näheren Umfeld brütenden, ausschließlich besonders geschützten Vogelarten, wird ein Verstoß gegen das Tötungsverbot ausgeschlossen, da sich der Erhaltungszustand der lokalen Population durch die Umsetzung der Planung nicht verschlechtert. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 20 Lebensstättenschutz des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG, Abs. 5 BNatSchG Fortpflanzungsstätten der festgestellten streng geschützten Arten Sperber, Grünspecht und Turmfalke befinden sich nicht im Plangebiet. Ein Verstoß gegen den Lebensstättenschutz durch die Umsetzung der Planung ist somit nicht zu erwarten. Brutverdacht besteht im Plangebiet lediglich für vergleichsweise weit verbreitete und ubiquitäre Vogelarten, wie Blaumeise, Kohlmeise und Star. Hinsichtlich der im Plangebiet festgestellten Höhlenbrüter wird davon ausgegangen, dass die ökologische Funktion der von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nach Vollzug der Planung nicht mehr vollumfänglich erfüllt ist. Vor allem Blaumeisen unterliegen bei der Nistplatzwahl einem hohen interspezifischen Konkurrenzdruck (v. a. durch Kohlmeisen) und sind auf ein breites Bruthöhlenangebot angewiesen. Um die Funktion der Lebensstätten zu erhalten und das so genannte time-lag, das zwischen dem Abholzen der Bestandsbäume und der Entwicklung der neu gepflanzten Bäume liegt, auszugleichen, werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF1-Maßnahmen) im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG umgesetzt. Hierzu werden im unmittelbar räumlichen Zusammenhang zu den entfallenden Obstbäumen fünf Nistkästen auf öffentlichen Grünflächen im Planungsgebiet aufgehängt. Fledermäuse Alle in Baden-Württemberg vorkommenden Fledermausarten sind in Anhang IV der FFHRichtlinie geführt und gem. § 7 Abs. 2 BNatSchG streng geschützt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich keine für Fledermäuse geeigneten Lebensstätten. Tötungen und Störungen durch die Umsetzung der Planung sind nicht zu erwarten. Weitere Arten Weitere artenschutzrechtlich relevante Arten (Arten des Anhang IV, Richtlinie 92/43/EWG) wurden innerhalb des Plangebietes nicht festgestellt. Auf Grund der vorliegenden Habitatausstattung ist nicht damit zu rechnen, dass sich regelmäßig genutzte Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Arten des Anhang IV innerhalb des Plangebiets befinden. Auf den Äckern innerhalb des Plangebietes wurden Feldhasen beobachtet (zwei Beobachtungen). Für diese dem Jagdrecht unterliegende Art bietet der Maisacker Windschutz und Schutz vor Beutegreifern. Von dort aus suchen die Feldhasen vermutlich zeitweise die Obstwiese zur Nahrungssuche auf. Auch auf den umliegenden Feldern wurden Feldhasen beobachtet. Der Vorhabensraum wird vermutlich nur als Nahrungshabitat aufgesucht. Für die Anlage von Wurfplätzen benötigt er geschützte Stellen, z. B. unter Hecken oder im Unterholz. Fazit Durch den Vollzug der Planung sind Verstöße gegen das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungsstätten wildlebender Vögel) zu erwarten. Diese Verluste von Bruthöhlen als Fortpflanzungsstätten sind durch die Ausbringung von Nistkästen im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG vorzeitig im unmittelbar räumlichen Zusammenhang auszugleichen. Verstöße gegen weitere Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG sind generell bzw. bei Umsetzung geeigneter Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen nicht zu erwarten. Beeinträchtigungen weiterer planungsrelevanter Arten durch die Umsetzung der Planung werden nicht erwartet. 1 Continuous ecological functionality-measures; Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 21 5.1.3. Besondere Funktionen Geschützte Arten oder Lebensräume Landschaftsplan Im Landschaftsplan wird der Kiebitz als schützenswerte Art mit Indikatorwert für das Gebiet Maurener Berg genannt. Es wird jedoch angenommen, dass das Vorhabensgebiet als Bruthabitat für den Kiebitz nicht geeignet ist, da es direkt an bestehende Bebauung angrenzt und zudem zur Hälfte mit Mais bebaut wird. Lediglich als Puffer zum Wohngebiet mag es Bedeutung haben. Artenschutzprogramm Brutvogelarten der offenen Feldflur im Landkreis Ludwigsburg Gemäß dem „Artenschutzprogamm Brutvogelarten der offenen Feldflur im Landkreis Ludwigsburg“ bestehen im Bereich des Maurener Feldes sehr große Parzellen, die intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Dennoch brütet hier die Feldlerche in hoher und die Schafstelze in mittlerer Dichte - beide Arten haben hier Vorranggebiete. Auf dem Maurener Feld werden seit vielen Jahren Kiebitze festgestellt, auch im Frühjahr 2000 wurden mehrere Exemplare gesichtet, aber mit fraglichem Bruterfolg. Aus der Ornithologischen Datenbank ist ersichtlich, dass die Art 1987 am Strohberg (nordöstlich des Vorhabensraumes) brütete. Demnach scheint für den Kiebitz der Bereich westlich von Münchingen eines der wenigen Acker-Vorkommen zu sein, die noch einen teilweisen Bruterfolg aufweisen, deshalb ist dies ein Vorranggebiet für den Kiebitz. Bis 1987 brütete die Grauammer auf dem Maurener Feld und am Strohberg. In der Umfrage wurde für 1999 ein Wachtel-Vorkommen am Strohberg angegeben. Insgesamt ist die Bedeutung dieser Flächen (s. Abbildung 10) für Offenlandbrüter hoch. Es sind Vorranggebiete, die bei der Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen zur Stabilisierung und Förderung der Bestände besonders berücksichtigt werden sollten. Diese Flächen liegen etwa 80 m nördlich des Vorhabensgebietes (s. Abbildung 10, lila Schraffur). Abbildung 10: Flächen mit hoher Bedeutung für Offenlandbrüter (Feldlerche, Kiebitz, Schafstelze) (lila schraffiert) nördlich des Vorhabensraumes (rote Umrandung). Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 22 Bedeutung des Vorhabensraumes als Durchzugs- und Rastgebiet Insgesamt werden die Ackerflächen des Landkreises Ludwigsburg nicht nur von Brutvögeln sondern auch von Durchzüglern und Wintergästen besucht, die in Nord- und Osteuropa brüten. Rohr- und Kornweihen jagen über den offenen Flächen, an Gräben und grasbewachsenen Rändern. Durchziehende Saatkrähen, Ringeltauben und Finken suchen auf den abgeernteten Feldern nach Überresten, Wiesenpieper halten sich oft in großen Trupps auf Wiesen oder Ackerflächen auf und sogar das Braunkehlchen wird gelegentlich auf dem Zug auf Brachflächen und an Altgrasstreifen beobachtet. (Quetz et al.) Schutzgebiete Im Vorhabensgebiet oder dessen Umfeld gibt es keine Schutzgebiete (s. Kapitel 4.4). Potenzielle natürliche Vegetation Die potenzielle natürliche Vegetation ist die Vegetation, die sich einstellen würde, wenn der menschliche Einfluss aufhörte. Sie dient als Gradmesser der Entfernung vom natürlichen Zustand. Das Erreichen der potenziellen natürlichen Vegetation kann jedoch nur in besonderen Schutzgebieten Planungsziel sein. Im Vorhabensgebiet ist die potenzielle natürliche Vegetation Reicher Hainsimsenbuchenwald (Luzulo-Fagetum milietosum) mit Maiglöckchen und stärkerer Traubeneichenbeimengung. Im Landschaftsplan werden für diese zumeist ackerbaulich genutzten Gebiete als Entwicklungsziel Biotopverbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. 5.1.4. Vorbelastungen Folgende Vorbelastungen für das Schutzgut Arten und Biotope sind gegeben: • Möglicher Düngemitteleintrag durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung • Immissionen durch angrenze Straßen und Wohngebiet • Verlust wertvoller Feuchtlebensräume und Verringerung der Standortvielfalt durch Drainage von Feuchtstandorten 5.1.5. Empfindlichkeit Empfindlichkeit Flächentyp Einzelbiotopbewertung Ackerflächen (Vorhabensgebiet) Einzelbiotopbewertung Streuobstwiese (Vorhabensgebiet) Biotopverbund Wirkraum Bewertung gering mittel gering (weil gestört) Tabelle 8: Empfindlichkeit Schutzgute Arten/Biotope. Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0. 5.2. Schutzgut Boden Die Bodenart im Gebiet ist Lehm. Der Boden entsteht durch Verwitterung aus anstehendem Gestein. Er hat einen sehr geringen bis geringen Steinanteil und eine Solumtiefe von ca. 50 cm. Lediglich im Bereich der Obstwiese ist die Bodenart Schwerer Lehm mit beginnender Pseudovergleyung und Verdichtung. Der Boden ist feucht ohne stauende Nässe. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 23 5.2.1. Allgemeine Funktionen Abiotischer Wert (Grad der Bodenzerstörung) Den Ackerflächen wird ein Abiotischer Wert von 2,5 (stark gestört) zugeordnet. Die Streuobstfläche und der Ackersaum am Ostrand des Vorhabensgebietes entlang des Maurener Berges werden mit 4 bewertet (natürliches Bodenprofil, starker Nährstoffeintrag von Acker und Straße). Die Straßen erhalten als versiegelte Flächen den Abiotischen Wert 1 (zerstört), der Grasweg und die schmalen Ackersäume südlich des Vorhabensraumes 2,5 (stark gestört). 5.2.2. Besondere Funktionen Im Folgenden werden die Böden hinsichtlich der verschiedenen Bodenfunktionen bewertet. Dafür wurden als Grundlage die Bodenschätzungskarten des Landkreises Ludwigsburg verwendet. Bewertung der Standorteignung für die natürliche Vegetation Flächentyp Wertstufe Beschreibung Größe Acker (Westteil des Vorhabensraumes) 1 Böden ohne natürliche Bodenfunktion 4 598 m² Acker und Obstwiese (Ostteil des Vorhabensraumes) 2 Geringe bis mäßige Funktionserfüllung 6 488 m² Straße, Grasweg - Nicht bewertet 2 785 m² sehr geringe – mäßige Funktionserfüllung Gesamtfläche 13 871 m² Tabelle 9: Bewertung der Standorteignung für die natürliche Vegetation. Im Vorhabensraum befinden sich keine Sonderstandorte für den Naturschutz. Die Ursprünglichkeit dieses Lebensraumes lässt sich mit euhemerob (naturfern) bezeichnen. Bewertung der Standorteignung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit Flächentyp Wertstufe Beschreibung Acker/Grünlandzahl Acker (Westteil des Vorhabensraumes) 4 Böden mit hoher Funktionserfüllung Acker und Obstwiese (Ostteil des Vorhabensraumes) 3 mittlere Funktionserfüllung 41-60 Straße, Grasweg - Nicht bewertet - Gesamtfläche Mittlere – hohe Funktionserfüllung Größe 4 598 m² 61-75 6 488 m² 2 785 m² 13 871 m² Tabelle 10: Bewertung der Standorteignung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit. Der Großteil des Vorhabensraumes ist umgeackerter Boden mit Düngemitteleintrag. Die potentielle Erosionsgefährdung wird auf diesen Flächen im Landschaftsplan als hoch eingestuft (gefährdete Bodentypen). In der Fortschreibung des Landschaftsplanes (Karte Raumwiderstand) wird dem Boden im Vorhabensraum eine sehr hohe landbauliche Eignung zugeordnet. Er zählt wie alle landwirtschaftlichen Flächen in Ditzingen zur Vorrangflur. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 24 Bewertung der Standorteignung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Flächentyp Wertstufe Beschreibung Größe 10 210 m² Ackerflächen 3 Böden mit mittlerer Funktionserfüllung Obstwiese 2 Geringe - mäßige Funktion Straße, Grasweg - Nicht bewertet geringe – mäßige Funktionserfüllung Gesamtfläche 876 m² 2 785 m² 13 871 m² Tabelle 11: Bewertung der Standorteignung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Die Bodenart ist Lehm auf den Ackerflächen mit einer Solumtiefe von ca. 50 cm und Schwerer Lehm im Bereich der Obstwiese. Bewertung der Standorteignung als Filter und Puffer Flächentyp Wertstufe Beschreibung Größe Ackerflächen 3 Böden mit mittlerer Funktionserfüllung 10 210 m² Obstwiese 4 hohe Funktionserfüllung 876 m² Straße, Grasweg - Nicht bewertet Gesamtfläche mittlere – hohe Funktionserfüllung 2 785 m² 13 871 m² Tabelle 12: Bewertung der Standorteignung als Filter und Puffer. Der Großteil des Vorhabensraumes liegt im Bereich des Oberen Muschelkalkes. Lediglich ein kleiner Teil im Osten liegt im Bereich von Unterkeuper (s. Abbildung 11). Bewertung der Standorteignung als Landesgeschichtliche Urkunde Flächen mit seltenen Bodentypen, Bodendenkmäler oder naturgeschichtliche, geologisch-bodenkundliche Besonderheiten sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden. Tabelle 13: Bewertung der Standorteignung als Landesgeschichtliche Urkunde. Im Vorhabensraum gibt es keinen Bodenschutzwald nach § 17 LWaldG. Altlasten sind nicht vorhanden. 5.2.3. Vorbelastungen Es bestehen folgende Vorbelastungen: • Einträge durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung (Düngemitteleintrag, Bodenverdichtung) und die angrenzenden Straßen. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 25 5.2.4. Empfindlichkeit Empfindlichkeit Eignung für die Landwirtschaft Sonderstandorte Eignung als Puffer für Schadstoffe Schutzstatus Potentielle Erosionsgefährdung Flächentyp Gesamtes Plangebiet Gesamtes Plangebiet Gesamtes Plangebiet Gesamtes Plangebiet Gesamtes Plangebiet Bewertung mittel – hoch Nicht vorhanden Mittel - hoch Nicht vorhanden Hoch Tabelle 14: Empfindlichkeit Schutzgut Boden. Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0. 5.3. Schutzgut Wasser 5.3.1. Allgemeine Funktionen Biotischer Wert (Biotopstruktur) Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen. Abiotischer Wert Oberflächengewässer und Überschwemmungsgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Die landwirtschaftlichen Flächen im Vorhabensraum haben eine mittlere Grundwasserneubildungsrate von 201-250 mm pro Jahr, die Flächen des Wohngebietes von 51-100 mm pro Jahr. Das Wasserrückhaltevermögen der Böden im Vorhabensraum (Boden als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf) ist gering. Das Wasserrückhaltevermögen der Vegetation auf Acker ist gering, im Bereich der Obstwiese hoch. Die Schichten des Unterkeupers streichen im Vorhabensraum zur Glems hin aus. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist es daher nicht auszuschließen, „dass im Vorhabensraum vereinzelt 'Hangschichtwasser' auftreten kann. Das Grundwasser im oberen Muschelkalk dürfte erst ab Glemswasserspiegelniveau, bzw. sogar noch etwas darunter, anzutreffen sein. Da über diesen beiden Kluftgrundwasserleitern eher gering mächtige Überdeckungen vorhanden sind, dürfte auch das Wasserrückhaltevermögen im Vorhabensraum eher gering sein.“ (Herr Riedl, Landratsamt Ludwigsburg, schriftliche Mitteilung vom 19.10.2010) 5.3.2. Besondere Funktionen Grundwasserschutz Der Großteil des Vorhabensraumes liegt im Bereich des Oberen Muschelkalkes. Lediglich ein kleiner Teil im Osten liegt im Bereich von Unterkeuper (s. Abbildung 11). Im Bereich des Oberen Muschelkalks erfolgt eine Aufhärtung des Grundwassers infolge Lösung von Kalzit und Dolomit. In Abhängigkeit vom Auslaugungsgrad des Sulfatgesteins im Mittleren Muschelkalk mischen sich bereichsweise hochkonzentrierte sulfathaltige Wässer ein. Auch im Bereich des Unterkeupers gibt es eine Aufhärtung. Hier variiert der Grundwasserchemismus durch Zufluss Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 26 von höher mineralisierten, sulfathaltigen Wässern aus dem Bereich des Gipskarstes und des Oberen Muschelkalks. Die Grundwasserüberdeckung aus Locker- und Festgestein hat fast im gesamten Vorhabensraum mittlere Schutzfunktion. Lediglich im Bereich des Unterkeupers im Osten hat die Überdeckung hohe Schutzfunktion. Im Bereich des Muschelkalks handelt es sich um einen Karst- und Kluftgrundwasserleiter, einen geklüfteten, überwiegend schichtig gegliederten, regional verkarsteten Grundwasserleiter mit großer Grundwasserführung. Im Bereich des Keupers liegt ein geklüfteter, z. T. auch zellig poröser, schichtig gegliederter Grundwasserleiter mit mäßiger bis mittlerer Grundwasserführung in Dolomit- und Sandsteinen. Im Landschaftsplan wird für den Vorhabensraum von einer geringen Grundwasserempfindlichkeit ausgegangen. Lediglich im westlich angrenzenden Siedlungsgebiet ist sie sehr hoch (s. Landschaftsplan, Schutzgut Wasser, Karte 6., blaue Schraffur). Wasserschutzgebiete, Quellschutzgebiete, Heilquellen und Mineralbrunnen sind von der Planung nicht betroffen. Der Vorhabensraum liegt nicht in einem Bereich hoher Bedeutung für die Grundwasserneubildung. Eine wasserrechtliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Abbildung 11: Hydrogeologische Einheiten im Vorhabensraum (Rote Umrandung). Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ Abbildung 12: Auszug aus dem Landschaftsplan, Schutzgut Wasser, Karte 6. 5.3.3. Vorbelastungen Vorbelastungen für das Schutzgut Wasser bestehen durch: • Intensive landwirtschaftliche Nutzung (Düngemitteleintrag, Bodenverdichtung) • Der Landschaftswasserhaushalt des Maurener Bergs ist durch Drainagen gestört (s. Abbildung 12). 5.3.4. Empfindlichkeit Empfindlichkeit Wasserrückhaltevermögen der Vegetation Wasserrückhaltevermögen der Vegetation Grundwassergefährdung Sonderstandorte Wasserrückhaltevermögen des Bodens Fließgewässer Künstliche Entwässerung/Bewässerung Schutzgebiete Flächentyp Acker Bewertung gering Streuobstwiese hoch Gesamtes Plangebiet Gesamtes Plangebiet Gesamtes Plangebiet gering nicht vorhanden gering Gesamtes Plangebiet Gesamtes Plangebiet keine vorhanden nicht vorhanden Gesamtes Plangebiet nicht vorhanden Tabelle 15: Empfindlichkeit Schutzgut Wasser. Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0. 27 Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 5.4. 28 Schutzgut Klima Das Vorhabensgebiet gehört zur landschaftlichen Haupteinheit des Neckarbeckens. Der kälteste Monat ist der Januar mit durchschnittlichen Temperaturen von über 0°C in den Tiefebenen des Neckars und unter -3°C in höheren Lagen. Der wärmste Monat in der Region Stuttgart ist der Juli. Die Mitteltemperaturen schwanken jedoch zwischen 20°C (Stuttgart-Neckartal) und 15°C in den Höhenlagen der Schwäbischen Alb. Im Neckartal treten nur bis zu 50 Frosttage im Jahr auf, dagegen kann es gelegentlich zu Hitzestress kommen. In Ditzingen liegt die Anzahl der Tage, an denen das Temperaturmaximum von mehr als 30 °C erreicht ist, bei > 4-6 pro Jahr. Damit liegt Ditzingen im mittleren Bereich. (Klimaatlas Region Stuttgart) Die mittlere Lufttemperatur in Ditzingen liegt zwischen 9,7 und 10,1 °C. Die mittlere Niederschlagssumme liegt bei 710 mm (mit Spitzenwerten im Juni). Inversionswetterlagen treten im Frühjahr und Herbst auf, doch allenfalls im Glemstal. Im Bereich der Kernstadt können durch verkehrsbedingte Emissionen kurzzeitige lufthygienische Probleme auftreten. (s. Flächennutzungsplan) 5.4.1. Allgemeine Funktionen Abiotischer Wert Frischluftproduktion Der Vorhabensraum liegt auf einer Kaltluftproduktionsfläche mit direktem Siedlungsbezug. Der Maurener Berg ist eine Fläche mit wichtiger Ausgleichsfunktion für das Siedlungsklima. Seine Eignungsbewertung ist daher hoch. Seine Empfindlichkeit gegenüber Bebauungsverdichtung ist mittel. (s. Landschaftsplan, Schutzgut Klima, Karte Nr. 5) Abbildung 13: Landschaftsplan, Schutzgut Klima. 5.4.2. Besondere Funktionen In der Strategischen Umweltprüfung zum Regionalplan Region Stuttgart werden die Flächen des Vorhabensraumes und der Umgebung als Freiland-Klimatop bezeichnet: das FreilandKlimatop weist einen extremen Tages- und Jahresgang der Temperatur und Feuchte sowie sehr geringe Windströmungsveränderungen auf. Damit ist eine intensive nächtliche Frisch- und Kaltluftproduktion verbunden (Klimaatlas Region Stuttgart). Das angrenzende Wohngebiet wird als Gartenstadt-Klimatop bezeichnet: das Gartenstadt-Klimatop umfasst bebaute Flächen mit Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 29 offener, ein- bis dreigeschossiger Bebauung und reichhaltigen Grünflächen. Gegenüber dem Freiland-Klimatop sind alle Klimaelemente leicht modifiziert, wobei eine merkliche nächtliche Abkühlung stattfindet und Regionalwinde nur unwesentlich gebremst werden. Speziell in Hanglagen haben diese Flächen eine wichtige klimatische Bedeutung. (Klimaatlas Region Stuttgart) Am Maurener Berg herrschen Hangabwinde ohne direkten Siedlungsbezug vor. (s. Landschaftsplan, Schutzgut Klima, Karte Nr. 5) Es wird nicht in Gebiete mit luftverbessernder Wirkung wie Immissionsschutzwälder, Klimaschutzwälder oder Immissionsschutzpflanzungen eingegriffen. 5.4.3. Vorbelastungen Vorbelastungen für das Schutzgut Klima bestehen durch: • Einträge aus der Landwirtschaft • Versiegelung des benachbarten Wohngebietes 5.4.4. Empfindlichkeit Empfindlichkeit Empfindlichkeit gegenüber Bebauungsverdichtung Frischluftzufuhr Eignung für die Frischluftzufuhr Flächentyp Gesamtes Plangebiet Bewertung mittel Gesamtes Plangebiet Gesamtes Plangebiet hoch hoch Tabelle 16: Empfindlichkeit Schutzgut Klima. Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0. 5.5. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung 5.5.1. Allgemeine Funktionen Biotischer Wert (Biotopstruktur) Das Landschaftsbild des Maurener Berges wird von Ackerflächen geprägt. Ihre Bedeutung als landschaftsbildprägende Biotopstrukturen wird als gering eingestuft. Die kleine Obstwiese im Südosten des Vorhabensraumes hat hohe Bedeutung für das Landschaftsbild. 5.5.2. Besondere Funktionen Derzeit besteht freie Sicht vom Wohngebiet und der Panoramastraße aus auf die Ackerflächen. Schutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Flächen mit besonderer Bedeutung für die Erholung sind im Vorhabensraum nicht vorhanden. Die Flächen des Maurener Berges, zu denen der Vorhabensraum gehört, haben gemäß Landschaftsplan (s. Abbildung 14) mittlere Bedeutung für die ortsnahe Erholung. Sie werden als wenig frequentierte, relativ ortsferne, jedoch strukturreiche Gebiete mit wenig guter Erreichbarkeit bezeichnet. Südlich des Vorhabensraumes befindet sich ein ruhiges Wohngebiet mit Einfamilienhäusern. Im Norden gibt es nur zwei Einsiedlerhöfe in ca. 250 m Entfernung. In derselben Richtung gibt es eine Gartenanlage. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 30 Abbildung 14: Schutzgut Landschaftsbild, Karte Erholung. In direkter Umgebung des Vorhabensraumes verlaufen keine Wanderwege. Ca. 100 - 150 m südlich des Vorhabensraumes verläuft ein Radwanderweg über die Untere Glemstalstraße und den Maurener Berg, von Norden nach Süden. Außerdem verläuft in ca. 300 m Entfernung südlich des Vorhabensraumes die Riedlinie (HW 1) über die Haldenstraße im Osten, die Untere Glemstalstraße und den Lerchenhof im Westen. Des Weiteren verlaufen entlang der Münchinger Straße von Norden nach Süden und parallel zum Radwanderweg westlich des Vorhabensraumes Wanderwege. Ca. 100 m südöstlich des Vorhabensraumes befindet sich ein Grillplatz. (s. Abbildung 15) Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 31 Abbildung 15: Wanderwege und Erholungsmöglichkeiten (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung 2009) 5.5.3. Vorbelastungen Vorbelastungen für das Schutzgut Landschaftsbild ergeben sich durch: • Ausräumung durch die landwirtschaftliche Nutzung • angrenzendes Wohngebiet 5.5.4. Empfindlichkeit Empfindlichkeit Landschaftsbild Landschaftsbild Schutzgebiete Wegeverbindung Sichtbeziehungen Erholung Flächentyp Acker Streuobstwiese Vorhabensgebiet Vorhabensgebiet Vorhabensgebiet Vorhabensgebiet Bewertung gering mittel nicht vorhanden gering gering Mittel Tabelle 17: Empfindlichkeit Schutzgut Landschaftsbild. Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0. 5.6. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Im Untersuchungsgebiet sind keine Kultur- und Sachgüter im Sinne des UVPG oder Denkmalschutzes bekannt. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 5.7. 32 Raumwiderstand Der Raumwiderstand wird im Vorhabensgebiet für das Schutzgut Boden als „hoch“ angegeben (s. Abbildung 16, orange Schraffur). Es sind Böden mit hoher landbaulicher Eignung oder gefährdete Bodentypen. Für die Schutzgüter Arten/Biotope, Klima und Wasser wird der Raumwiderstand als „mittel“ bezeichnet (s. Abbildung 16, gelbe Färbung). Abbildung 16: Landschaftsplan, Karte Raumwiderstand (Eingriffsrisiko) 6b. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 33 6. Erfassung der Wirkung der städtebaulichen Planung (Konflikte) und Ermittlung der vermeidbaren und verminderbaren Beeinträchtigungen Die geplante Bebauung zieht umweltrelevante Auswirkungen nach sich. Dabei wird unterschieden zwischen direkten Eingriffswirkungen und Folgewirkungen (Sekundäreffekten) und jeweils zwischen • baubedingten Umweltauswirkungen: Auswirkungen, die während der Bauphase entstehen • anlagebedingten Umweltauswirkungen: Auswirkungen, die durch die Existenz der Bauwerke selbst entstehen • betriebsbedingten Umweltauswirkungen: Auswirkungen, die durch die Nutzung entstehen 6.1. Überblick über die zu erwartenden Auswirkungen und deren Vermeidbarkeit/Ausgleichbarkeit unterteilt nach Schutzgütern Schutzgut Mögliche Beeinträchtigung/Konflikt Risiko Vermeidung/ Minimierung Restrisiko Ausgleichbarkeit Arten/ Biotope Inanspruchnahme (Verlust) und Beeinträchtigung von Lebensräumen durch (vorübergehende) Flächeninanspruchnahme, z. B. durch Baustelleneinrichtung, Lagerplätze etc. Verdrängung von Flora und Fauna gering Die Beeinträchtigungen sind auf die Bauzeit beschränkt und führen daher nicht zu erheblichen Auswirkungen. Folgewirkungen sind nicht gegeben. gering Kein Ausgleich notwendig mittel Förderung des Lebensraumes für Offenlandarten durch Extensivierung von Grünland oder Anlage von Wechselbrachen auf den prioritären Flächen für Feldbrüter nördlich des Plangebietes empfohlen. baubedingte Auswirkungen Beeinträchtigung von Lebensräumen durch Lärm-, Schadstoff-, Staubimmissionen, Erschütterungen Arten/ Biotope anlagenbedingte Auswirkungen Veränderung der standörtlichen Gegebenheiten durch Bodenaufund -abtrag, Bodenverdichtung Beeinträchtigung von Offenlandbrütern: Der Vorhabensraum hat v. a. Bedeutung als Puffer zur bestehenden Bebauung. Beeinträchtigung von Nahrungshabitat (Feldhase). mittel Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ Schutzgut 34 Mögliche Beeinträchtigung/Konflikt Risiko Vermeidung/ Minimierung Restrisiko Ausgleichbarkeit Beeinträchtigung von Nahrungshabitat (Siedlungs-Vögel) mittel Di PA_12: Je 250 m² überbaubare Grundstücksfläche ist mindestens ein regionaltypischer, standortgerechter Laubbaum gemäß Pflanzliste 1 und 2 zu pflanzen. Direkt angrenzend an die Panoramastraße ist ein großkroniger Baum der Pflanzliste 1 und 2 zu pflanzen alle weiteren Bäume sind in der Kronengröße nach Pflanzliste 1 und 2 frei wählbar. Festsetzung: § 9 (1) 20 und 25a BauGB und § 74 (1) 3 LBO gering Der Verlust kann vollständig ausgeglichen werden. Verlust von 7 Obstbäumen Verlust zweier potentieller Bruthöhlen Di PA_9: Die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sind mit Ausnahme der Stellplätze, Zufahrten und Hauszugänge als Grünflächen in naturnaher Weise mit standortgerechten, heimischen Pflanzen gärtnerisch zu unterhalten. Festsetzung: § 9 (1) Nr. 20 BauGB und § 74 (1) 3 LBO Di PA_4: Die Versiegelung des Bodens innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ist auf das unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken. Festsetzung: § 9 (1) Nr. 20 BauGB und § 74 (1) 3 LBO Di PA_2: Bei der Pflanzung von Hecken oder Einzelgehölzen im Grundstück sind heimische Laubgehölze zu verwendet (s. Pflanzliste 3). Die Wuchshöhe der heimischen Gehölze gibt die Heckenhöhe vor. Festsetzung: § 9 (1) Nr. 15 und 20 BauGB und § 74 (1) 3 LBO Di PA_3: Anbringung von 5 Nistkästen auf öffentlichen Grünflächen in der Panoramastraße als Ersatz für verlorene Brutplätze vor Rodung der Obstbäume (CEF-Maßnahme). 2 Die Nummerierung der Festsetzungen wurde durch das Programm Synergis Ökokonto 3.0 vergeben. „Di_PA“ steht für das Baugebiet. Die zweite Zahl entspricht der Reihenfolge, in der die Festsetzungen in Synergis angelegt wurden. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ Schutzgut Mögliche Beeinträchtigung/Konflikt Gefährdung der Fauna durch die Gebäude Arten/ Biotope betriebsbedingte Auswirkungen Boden baubedingte Auswirkungen Risiko gering Beeinträchtigung durch Lärm, Schadstoffe, Licht gering Verlust bzw. Beeinträchtigung aller Bodenfunktionen gering Veränderung der Bodenstruktur Verlust / Einschränkung landwirtschaftlich genutzter Flächen Beeinträchtigung der Bodenfunktionen durch Schadstoffeintrag und Vermeidung/ Minimierung Festsetzung: § 9 (1) Nr. 20 BauGB Di PA_11: Das Gebiet soll entlang der nördlichen Gebietsgrenze mit gebietsheimischen Sträuchern eingegrünt werden. Auch der Wall ist mit gebietsheimischen standortgerechten Gehölzen zu bepflanzen. (s. Pflanzliste 3) Dabei ist darauf zu achten, dass die im Maßnahmenplan dargestellten Luftschneisen freigehalten werden. Festsetzung: § 9 (1) Nr. 20 und 25a BauGB Di PA_6: Vogelschlagsichere Ausführung von Glasflächen und großflächigen Fenstern. Hierzu sind diese Flächen für die Vögel von außen sichtbar zu machen. Dies kann z. B. durch Vorhänge, vorgesetzte Rankhilfen und Spaliere, ätzen oder bedrucken von Teilflächen des Glases (z. B. mit einer Linierung) etc. geschehen. Festsetzung: § 9 (1) Nr. 20 BauGB Di PA_7: Kleintier- und vogelsichere Abdeckung von Lichtschächten, Regenfallrohren und ähnlichen Bauwerken. Die Öffnungen der Abdeckungen sollten maximal 10 mm groß sein. Festsetzung: § 9 (1) Nr. 20 BauGB Di PA_5: Zu Vermeidung von Lockwirkungen auf Insekten wird für die Außenbeleuchtungen (Straßen-, Fassadenbeleuchtungen usw.) ausschließlich gelbes Licht (Natriumdampflampen) verwendet. Festsetzung: § 9 (1) Nr. 20 BauGB Die Beeinträchtigungen sind auf die Bauzeit beschränkt und führen daher nicht zu erheblichen Auswirkungen. Folgewirkungen sind nicht gegeben. 35 Restrisiko Ausgleichbarkeit gering Der Verlust kann vollständig ausgeglichen werden. gering Der Eingriff kann vollständig ausgeglichen werden. gering Kein Ausgleich notwendig Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ Schutzgut Mögliche Beeinträchtigung/Konflikt 36 Risiko Vermeidung/ Minimierung Restrisiko Ausgleichbarkeit mittel Di PA_8: Festsetzungen zum Bodenschutz: mittel Die Beeinträchtigungen können durch geeignete Festsetzungen minimiert werden. Die Umwandlung von Acker in strukturreiche Gärten kommt dem Boden zugute. Parkplätze und Zufahrten werden nur teilversiegelt. Dennoch gehen auf den Gebäudeflächen Bodenfunktionen verloren, die an anderer Stelle ausgeglichen werden müssen. Schadstoffanreicherung im Boden Beeinträchtigung der Bodenfunktionen Veränderung der Bodenstruktur und Topografie Boden anlagebedingte Auswirkungen Beeinträchtigung der natürlichen Ertragsfähigkeit (für die Landwirtschaft) Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung: Verlust von ca. 0,2 ha Boden mit hoher Bedeutung für die Natürliche Bodenfruchtbarkeit - Reduzierung von Erdmassenbewegungen und Versiegelung auf das notwendige Maß (z.B. beim Anlegen der Baustelleneinrichtung, möglichst kurze Zufahrten). Festsetzung: § 9 (1) 20 und § 202 BauGB - Es sollte möglichst wenig Erdaushub-Überschuss anfallen und dieser so weit möglich im Plangebiet wiederverwertet werden. - Sachgemäße Behandlung von Oberboden bei temporärer Entnahme und Zwischenlagerung, bodenschonende Lagerung und Wiedereinbau.´ - Flächensparende Ablagerung von Baustoffen, Aufschüttungen, Ablagerungen unter Beachtung der DIN 18915 „Bodenarbeiten“. - Minderung von Deckschichten und Bodenverdichtungen sind zu vermeiden bzw. Bodenverdichtungen zu beseitigen. - Fachgerechter Umgang mit Bodenmaterial bei Umlagerungen (DIN 19731 und UM, 1991) - Der sach- und fachgerechte Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen, z. B. Öl, Benzin, etc. ist während Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ Schutzgut Mögliche Beeinträchtigung/Konflikt Risiko Vermeidung/ Minimierung der Bauphase ist sicherzustellen. (Schutzgüter Boden und Wasser) - Keine Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen außerhalb des Plangebietes. Für die Erschließung der Baustelle sollen die bereits versiegelten Flächen verwendet werden. - Der fruchtbare und kulturfähige Boden ist zu erhalten. Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren - Vor Beginn der Baumaßnahme ist der humose Oberboden / durchwurzelbare Unterboden entsprechend seiner natürlichen Tiefe schonend und unter sorgfältiger Trennung abzuschieben, getrennt voneinander zu lagern und nach Abschluss der Maßnahme wieder aufzutragen (DIN 18915). - der Oberboden westlich des Grasweges (Bodenzahlen 61-75) kann zur Bodenverbesserung von Flächen geringer landbaulicher Eignung (Bodenzahlen 35-60) verwendet werden, so diese keine besonderen Standortfunktionen beinhalten. - Beim Bearbeiten des Bodens ist unbedingt auf trockene Wetterverhältnisse und ebenso auf eine optimale Bodenfeuchte zu achten. Di PA_9: Parkplätze, Zufahrten und Zuwege innerhalb privater Flächen sind mit offenporigen Belägen zu gestalten, z. B. Schotterrasen, Kiesbelag, Rasenpflaster, wasserdurchlässiges Pflaster, u. ä. Festsetzung: § 9 (1) 20 BauGB und § 74 (1) 3 LBO Di PA_2: Gestaltung der Grünflächen als strukturreiche Gärten (s. Pflanzliste 1 - 3). Festsetzung: § 9 (1) Nr. 15 und 20 BauGB und § 74 37 Restrisiko Ausgleichbarkeit Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ Schutzgut Mögliche Beeinträchtigung/Konflikt Risiko Vermeidung/ Minimierung Boden Risiko von Schadstoffeinträgen und dadurch Beeinträchtigung der Bodenfunktionen gering (1) 3 LBO Die Zunahme des PKW-Verkehrs ist geringfügig. Folgewirkungen sind nicht gegeben. Verringerung der Grundwasserneubildung durch (Vorübergehende) Flächeninanspruchnahme, z. B. durch Baustelleneinrichtung, Lagerplätze etc. gering betriebsbedingte Auswirkungen Wasser baubedingte Auswirkungen 38 Restrisiko Ausgleichbarkeit gering Kein Ausgleich notwendig Die Beeinträchtigungen sind auf die Bauzeit beschränkt und führen daher nicht zu erheblichen Auswirkungen. Folgewirkungen sind nicht gegeben. gering Kein Ausgleich notwendig mittel Entwässerungskonzept gering mittel Di PA_9: Parkplätze, Zufahrten (max. 7m breit) und Zuwege innerhalb privater Flächen sind mit offenporigen Belägen zu gestalten, z. B. Schotterrasen, Kiesbelag, Rasenpflaster, wasserdurchlässiges Pflaster, u. ä. Festsetzung: § 9 (1) 20 BauGB und § 74 (1) 3 LBO Di PA_10: Vermeidung von der Witterung ausgesetzten Teilen der Gebäudehülle (v. a. Dacheindeckung und Fassadenverkleidungen, aber auch Kehlbleche, Randanschlüsse, Dachrinnen, Fallrohre etc.) aus Materialien, die Blei, Zink, Kupfer oder deren Legierungen enthalten. Festsetzung: § 9 (1) 20 BauGB und § 74 (1) 1 LBO Ausgleich durch Minimierungsmaßnahmen möglich gering Ein Eingriff kann vermieden werden Mögliche Verschmutzung des Grundwassers, Schadstoff-, Staubimmissionen Wasser Verminderung der Deckschichten (erhöhte Verschmutzungsgefahr des Grundwassers), Minderung des Retentionsvermögens durch Bodenabtrag, Bodenverdichtung Versiegelung verschärft Hangwasserproblematik anlagenbedingte Auswirkungen Mögliche Beeinträchtigungen des Grundwassers Di PA_12: Bauzeitliche Sicherungsmaßnahmen Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ Schutzgut Wasser betriebsbedingte Auswirkungen Klima baubedingte Auswirkungen Klima anlagebedingte Auswirkungen Mögliche Beeinträchtigung/Konflikt Risiko (Spundwände) zur Vermeidung von Grundwasserabsenkungen während der Bauzeit Festsetzung: § 9 (1) 20 BauGB Di PA_13: Tiefbau unter Gewährleistung der Umläufigkeit des Grundwassers. Bau wasserundurchlässiger Wannen. Festsetzung: § 9 (1) 20 BauGB Die Zunahme des PKW-Verkehrs ist geringfügig. Folgewirkungen sind nicht gegeben. Restrisiko Ausgleichbarkeit gering Kein Ausgleich notwendig Risiko von Schadstoffeinträgen ins Grundwasser durch Schadstoffimmissionen, z. B. durch KfzVerkehr. gering Veränderung des Kleinklimas durch (Vorübergehende) Flächeninanspruchnahme, z. B. durch Baustelleneinrichtung, Lagerplätze etc. gering Die Beeinträchtigungen sind auf die Bauzeit beschränkt und führen daher nicht zu erheblichen Auswirkungen. Folgewirkungen sind nicht gegeben. gering Kein Ausgleich notwendig mittel Di PA_9: Verwendung offenporiger Beläge Festsetzung: § 9 (1) 20 BauGB und § 74 (1) 3 LBO gering Ausgleich durch Minimierungsmaßnahmen möglich gering Kein Ausgleich notwendig gering Kein Ausgleich not- Beeinträchtigung der Luftqualität durch Schadstoff-, Staubimmissionen Verlust von Kaltluftentstehungsflächen und Beeinträchtigung des Siedlungsklimas durch Flächeninanspruchnahme, z. B. Versiegelung durch Gebäude, etc. Di PA_2: Gestaltung stark durchgrünter, strukturreicher Gärten (s. Pflanzliste 1 - 3). Festsetzung: § 9 (1) Nr. 15 und 20 BauGB und § 74 (1) 3 LBO Veränderung verdunstungsrelevanter Strukturen: Es können bis zu 4 840 m² neu versiegelt werden. Klima betriebsbedingte Auswirkungen Land- Vermeidung/ Minimierung 39 Beeinträchtigungen der Luftqualität und Erhöhung der lufthygienischen Belastung durch Staub und Abgase gering Beeinträchtigung des Landschafts- gering Di PA_16: Berücksichtigung der Kaltluftabflüsse bei der Bepflanzung von Gärten und bei der Eingrünung des Gebietes sowie bei der Planung der Baukörper Festsetzung: § 9 (1) Nr. 20 BauGB Die Zunahme des PKW-Verkehrs ist geringfügig. Folgewirkungen sind nicht gegeben. Die Beeinträchtigungen sind auf die Bauzeit be- Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ Schutzgut Mögliche Beeinträchtigung/Konflikt schaftsbild und Ortsbilds und von Sichtbeziehungen durch (vorübergehende) Flächeninanspruchnahme, z. B. durch Baustelleneinrichtung, Lagerplätze etc. Behinderung von Sichtbeziehungen durch Flächeninanspruchnahme baubedingte Auswirkungen Landschaftsbild Risiko - Restrisiko schränkt und führen daher nicht zu erheblichen Auswirkungen. Folgewirkungen sind nicht gegeben. gering anlagebedingte Auswirkungen Landschaftsbild betriebsbedingte Auswirkungen Vermeidung/ Minimierung 40 - Di PA_2: Gestaltung stark durchgrünter, strukturreicher Gärten um neue Bauwerke in die Landschaft zu integrieren (s. Maßnahmen Schutzgut Arten/Biotope). Festsetzung: § 9 (1) Nr. 15 und 20 BauGB und § 74 (1) 3 LBO Di PA_14: Entlang von Grundstücksgrenzen ist von Mauern und Sockeln abzusehen, sofern diese nicht zum Ausgleich unterschiedlicher Grundstückshöhen notwendig sind. Stattdessen sind Pflanzungen in lockeren Gehölzgruppen oder Hecken mit standortgerechten heimischen Gehölzen durchzuführen (s. Pflanzliste 3). Die Höhe der Hecken wird durch die natürliche Wuchshöhe der standortgerechten heimischen Gehölze vorgegeben. Mülleimer müssen verträglich abgestellt werden, nicht auf Pflanzgebotsflächen. Zäune aus offenfugigen Holzlatten oder Maschendraht sind zulässig und mit standortgerechten heimischen Sträuchern zu hinterpflanzen bzw. mit Kletterund Schlingpflanzen zu beranken. Die Verwendung von Stacheldraht ist nicht gestattet. Festsetzung: § 9 (1) 20 und 25a BauGB und § 74 (1) 3 LBO - Ausgleichbarkeit wendig gering - Ausgleich durch Minimierungsmaßnahmen möglich - Tabelle 18: Überblick über die zu erwartenden Auswirkungen (Konflikte) und deren Vermeidbarkeit/Ausgleichbarkeit unterteilt nach Schutzgütern. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 41 6.2. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Mensch Mensch Tiere/Pflanzen Boden Wasser Tiere/Pflanzen Teil der Struktur und der Ausprägung des Wohnumfeldes und des Erholungsraumes; Nahrungsgrundlage Störung und Verdrängung von Arten; Trittbelastung; Eutrophierung; Artenverschiebung Trittbelastung und Verdichtung; Veränderung der Bodeneigenschaften und -struktur Nutzung zum Anbau von Nahrungsmitteln Stoffeinträge und Eutrophierung; Gefährdung durch Verschmutzung Klima/Luft Beeinflussung des Klimas und der Luftqualität durch Versiegelung und Stoffeinträge Landschaft Veränderung durch Bebauung und Nutzungsänderung Kultur-/Sachgüter Substanzschädigung und Zerstörungsgefahr Boden Grundlage für Wohnen und die Nahrungsmittelproduktion Standort und Standortfaktor für Pflanzen; Lebensmedium für Bodenlebewesen Vegetation als Erosionsschutz; Einfluss auf die Bodengenese Vegetation als Wasserspeicher und -filter Einfluss der Vegetation auf Kalt- und Frisch-luftentstehung; Steuerung des Mikroklimas z.B. durch Beschattung Vegetation und Artenreichtum als charakteristisches Landschaftselement Substanzschädigung Wasser Klima/Luft Landschaft Kultur-/Sachgüter Grundwasser als Brauchwasserlieferant und (ggf.) zur Trinkwassersicherung Steuerung der Luftqualität und des Mikroklimas, dadurch Beeinflussung des Wohnumfeldes und des Wohlbefindens des Menschen Erholungsraum Schönheit und Erholungswert des Lebensumfeldes Standortfaktor für Pflanzen und Tiere (Oberflächengewässer) Luftqualität sowie Mikround Makroklima als Einflussfaktor auf den Lebensraum Grundstruktur für unterschiedliche Biotope; als vernetzendes Element von Lebensräumen - Einflussfaktor für die Bodengenese; bewirkt Erosion Einflussfaktor für die Bodengenese; bewirkt Erosion Grundstruktur für unterschiedliche Böden; Einflussfaktor für die Bodengenese Bodenabbau bei Grabungen; Veränderung durch Intensivierung und Ausbeutung Steuerung der Grundwasserneubildung - Wirtschaftliche Nutzung als Störfaktor, Verschmutzungsgefahr Einflussfaktor für die Ausbildung des Mikroklimas - Grundwasserfilter und Wasserspeicher Einflussfaktor für die Ausbildung des Mikroklimas Einflussfaktor für die Verdunstungsrate Bodenrelief als charakteristisches Landschaftselement Oberflächengewässer als Charakteristikum und Eigenart - - Substanzschädigung Luftqualität als Einflussfaktor auf die Substanz Kulturgüter als Charakteristikum und Eigenart - Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 42 7. Eingriffs-Ausgleichsbilanz 7.1. Eingriffs-Ausgleichsbilanz - Allgemeine Funktion Biotische Werte Planung Fläche (m²) Biotoptyp (Nr.) - Anmerkung BioWert 5.329 m² Ziergarten naturnah, Alte Gehölzstrukturen - Gartenflä2,50 chen werden langfristig als reich strukturierte Hausgärten mit alten Gehölzen angelegt. Kein intensiver Düngemitte- und Sprinzmitteleinsatz (60.61-1z) Inkl. mit heimischen Sträuchern bepflanzter Erdwall zum Rückhalt des Hangwassers 198 m² Fettwiese mittlerer Standrote (33.41) 2,50 323 m² Gehölzreiche Bereiche, Wiesen, nicht so intensiv ge3,00 nutzt (60.50) (öffentliches Grün im Westen und entlang mittlerem Weg) 506 m² Straßenbegleitgrün - Regenrückhalt durch Kiespackung, 1,50 begrünt (60.57-1z) 1.337 m² Gepflasterte Straße oder Platz - Flächen für Nebenanla1,00 gen (60.22) 2.675 m² Von Bauwerken bestandene Fläche - Bauflächen Ge1,00 bäude (60.10) 3.503 m² Völlig versiegelte Straße oder Platz (60.21) 1,00 13.871m² Bio-Pkte Planung/ha 1,33 Summe Bio-Punkte Planung 0,05 0,1 0,08 0,13 0,27 0,35 2,31 Biotische Werte Bestand 876 m² Streuobst auf Fettwiese mittlerer Standorte (45.40) 80 m² Fettwiese mittlerer Standorte (33.41) 272 m² Trittrasen, artenarmer Wiesenstreifen zwischen Acker und Straße (33.71) 161 m² Grasweg (60.25) 9 858 m² Acker mit erhöhter Erosion (37.14) 2 624 m² Völlig versiegelte Straße oder Platz (60.21) 13 871 m² 4,00 2,50 2,00 0,35 0,02 0,05 2,00 2,00 1,00 0,03 1,97 0,26 Summe Bio-Punkte Bestand Kompensationsdefizit Tabelle 19: Eingriffs-Ausgleichsbilanz Biotischer Wert. Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0. 2,69 -0,38 Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 43 Abiotische Werte Planung Fläche (m²) Abiotischer Typ 5.329 m² Durch Nutzung veränderter Stoffhaushalt bzw. Wasserhaushalt, Sekundärboden 198 m² natürliches Bodenprofil 323 m² Durch Nutzung veränderter Stoffhaushalt bzw. Wasserhaushalt, Sekundärboden 506 m² Sekundärboden 1.337 m² befestigte, verdichtete Böden 2.675 m² befestigte, verdichtete Böden 3.503 m² befestigte, verdichtete Böden Nutzung Ziergarten naturnah, Alte Gehölzstrukturen - Gartenflächen werden langfristig als reich strukturierte Hausgärten mit alten Gehölzen angelegt. Kein intensiver Düngemitte- und Sprinzmitteleinsatz (60.61-1z) Inkl. mit heimischen Sträuchern bepflanzter Erdwall zum Rückhalt des Hangwassers Fettwiese mittlerer Standrote (33.41) Gehölzreiche Bereiche, Wiesen, nicht so intensiv genutzt (60.50) (öffentliches Grün im Westen und entlang mittlerem Weg) Straßenbegleitgrün - Regenrückhalt durch Kiespackung, begrünt (60.57-1z) Gepflasterte Straße oder Platz - Flächen für Nebenanlagen (60.22) Von Bauwerken bestandene Fläche - Bauflächen Gebäude (60.10) Völlig versiegelte Straße oder Platz (60.21) 13.871 m² Festsetzung AbioWert 3,00 AbioPkte Planung 1,60 4,00 0,08 3,50 0,11 3,00 0,15 1,50 0,20 1,00 0,27 1,00 0,35 Summe Bio-Punkte Planung 2,76 Abiotische Werte Bestand 876 m² natürliches Bodenprofil 80 m² natürliches Bodenprofil 272 m² natürliches Bodenprofil 161 m² befestigte, verdichtete Böden 9 858 m² umgeackerter Boden 2 624 m² befestigte, verdichtete Böden 13 871 m² Streuobst auf Fettwiese mittlerer Standorte (45.40) Fettwiese mittlerer Standrote (33.41) Trittrasen, artenarmer Wiesenstreifen zwischen Acker und Straße (33.71) Grasweg (60.25) Acker mit erhöhter Erosion (37.14) Völlig versiegelte Straße oder Platz (60.21) 4,00 0,35 4,00 0,03 3,50 0,10 2,50 2,50 0,04 2,46 1,00 0,26 Summe Bio-Punkte Bestand Kompensationsdefizit 3,24 *-0,49 Tabelle 20: Abiotischer Wert nach umgesetzter Planung. Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0. *Rundungstolleranz duch Synergis Ökokonto 3.0.ausgegeben. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 44 Zusammenfassung: Ausgleichsbedarf außerhalb Biotische Punkte der Bestandsbewertung Biotische Punkte der Planungsbewertung Biotisches Defizit aus Vorher/Nachher-Bilanzierung Abiotische Punkte der Bestandsbewertung Abiotische Punkte der Planungsbewertung Abiotisches Defizit aus Vorher/Nachher-Bilanzierung - Vermeidung/Minimierung durch bautechnische Maßnahmen Ausgleichsbedarf 2,69 2,31 - 0,38 3,24 2,76 *- 0,49 0,00 - 0,87 Tabelle 21: Ergebnis Eingriffs-Ausgleichsbilanz Allgemeine Funktion. *Rundungstolleranz duch Synergis Ökokonto 3.0.ausgegeben. Das ermittelte Gesamtdefizit von -0,87 ist eine Wertpunktezahl und gibt diejenige Fläche in ha an, die für den Ausgleich bei einer Wertsteigerung um nur 1 Stufe benötigt wird. Da die Wertsteigerung auf der Maßnahmenfläche in der Regel mehrere Wertstufen beträgt, reduziert sich der Flächenbedarf entsprechend. Die erzielbare Wertsteigerung ist abhängig von der Art der Ausgleichsmaßnahme und setzt sich aus der Biotischen und Abiotischen Wertsteigerung zusammen. 7.2. Eingriffs-Ausgleichsbilanz - Besondere Funktion, getrennt nach Schutzgütern 7.2.1. Schutzgut Arten/Biotope Schutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Vorranggebiete für Feldlerche, Kiebitz und Schafstelze sind ca. 80 m vom Vorhabensraum entfernt. Wie in Kapitel 5.1.3 dargelegt, werden die Flächen nördlich des Vorhabensraumes auch als Durchzugs- und Rastgebiet genutzt. Der Vorhabensraum hat insofern für Offenlandarten vor allem als Puffer zur bestehenden Bebauung Bedeutung. Für Feldhasen hat er Bedeutung als Nahrungshabitat. Die Pufferflächen für Offenlandarten werden durch das Vorhaben als Baugebiet ausgewiesen, somit muss Eingriff durch eine Aufwertung von Offenlandflächen (Buntbrachen) ausgeglichen werden. An streng geschützten Arten wurde ein Sperber im Plangebiet jagend beobachtet. Der Sperber ist natürlicherweise eine Waldart. Er besiedelt jedoch zunehmend städtische Grünanlagen, Friedhöfe und Parks. Er wurde zwar auf dem Acker beobachtet, zog sich jedoch nach erfolgreicher Jagd in das Wohngebiet zurück. Es wird nicht davon ausgegangen, dass er durch die Überbauung von Offenland beeinträchtigt wird. Er profitiert möglicherweise sogar von der Anlage strukturreicher Gärten und von der Pflanzung von Bäumen. Des Weiteren wurden zwei Turmfalken im Luftraum (Flug in Richtung Siedlung) beobachtet. Auch für die hat das Plangebiet möglicherweise Bedeutung als Nahrungshabitat. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die weiten Offenlandflächen um das Planungsgebiet ausreichend Jagdhabitat bieten und der Turmfalke von der Planung nicht beeinträchtigt wird. Der Grünspecht wurde in den angrenzenden Gärten gehört. Er könnte die Streuobstwiese als Nahrungshabitat aufsuchen. Auch er ist keine Offenlandart. Grünspechte nutzen aber Grünlandflächen zur Nahrungssuche. Eine Bedeutung der Streuobstwiese im Vorhabensgebiet für den Grünspecht konnte jedoch noch nicht bestätigt werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass er im Bereich der Gartenanlagen der bestehenden Siedlung ausreichend Nahrungshabitat findet. Auch kann er in manchen Fällen von der Anlage strukturreicher Gärten profitieren. Ihm kommen an anderer Stelle auch die Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flurstück 601 in Heimerdingen zugute (s. Kapitel 0). Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 45 Auch für die Vogel-Arten der Siedlung hat der Vorhabensraum Bedeutung als Nahrungshabitat. Die Obstbäume dienen möglicherweise auch als Brutplätze (Höhlenbäume). Es wird jedoch davon ausgegangen, dass durch die Maßnahme kein erheblicher Eingriff entsteht, da die strukturreichen Gärten ebenfalls wieder Lebensraum für „Siedlungsbewohner“ bieten. Der so genannte time-lag, der zwischen dem Abholzen der Bestandsbäume und der Entwicklung der neu gepflanzten Bäume liegt, wird durch eine CEF-Maßnahme (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme) ausgeglichen (s. Kapitel 8.2.1). 7.2.2. Schutzgut Boden Es sind keine sehr hohen oder hohen Werte der Bodenfunktion „Standorteignung für die natürliche Vegetation“ vom Eingriff betroffen. Es sind keine sehr hohen oder hohen Werte der Bodenfunktion „Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ vom Eingriff betroffen. Es sind ca. 880 m² Böden mit hoher Standorteignung als Filter und Puffer von der Planung betroffen. Diese Flächen liegen jedoch außerhalb der Baufenster. Lediglich die Anlage von Nebenanlagen ist dort möglich. Der Umgang mit gefährlichen Stoffen ist im Vorhabensraum nicht erlaubt, da die Baunutzung „Reines Wohngebiet“ vorgesehen ist. Eingriffe in den Grundwasserkörper oder Wasserschutzgebiete sind nicht vorgesehen. Flächen mit seltenen Bodentypen, Bodendenkmale oder Bodenschutzwald sind von der Planung nicht betroffen. Es sind maximal 2 000 m² Böden mit hoher Funktionserfüllung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit von Versiegelung durch Gebäude und Nebenanlagen betroffen. Zusätzlich ca. 500 m² werden durch die Anlage eines Erdwalls und die Verlegung einer Kiespackung zur Entwässerung verändert. Auf ca. 2 200 m² werden Böden mit hoher Funktionserfüllung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit in Gartenflächen umgewandelt und somit extensiviert. Sie werden in Tabelle 22 als Minimierungsmaßnahme angerechnet. Fläche (ha) 0,25 0,22 Eingriffs/Ausgleichsstufen 4 0,5 Eingriff (ha-Wert ) Ausgleich/Minimierung (ha-Wert) 1,00 DEFIZIT 0,11 0,89 Tabelle 22: Kompensationsdefizit Besondere Funktion Schutzgut Boden. 7.2.3. Schutzgut Wasser Es erfolgt kein Eingriff in Fließgewässer. Das Bauvorhaben liegt nicht innerhalb eines Überschwemmungsgebietes. Es erfolgt kein Eingriff in einen Bereich mit hoher Bedeutung für den Grundwasserschutz oder für die Grundwasserneubildung. Es ist keine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Entwässerung - Regenwasser Das Plangebiet ist im Allgemeinen Kanalisationsplan (AKP) flächenmäßig als locker bebautes Gebiet mit modifiziertem Mischsystem erfasst. Dies bedeutet, dass das Niederschlagswasser unter dem Gesichtspunkt der Regenwasserbewirtschaftung der Mischkanalisation zugeführt werden kann. Empfohlen wird eine Drosselung des Niederschlagswasserabflussses auf den heute vorhandenen Wert. Es werden auf den Grundstücken Retentionszisternen hergestellt. Für die geordnete Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 46 Ableitung des Hangwassers sowie des bereichsweise auftretenden Schichtwassers im Untergrund wird die Errichtung eines Erdwalles bzw. einer Kombination aus Erdwall und Mulden-RigolenElement entlang der Nordgrenze des Baugebietes empfohlen. 7.2.4. Schutzgut Klima Der Vorhabensraum liegt in einem Kaltluftentstehungsgebiet mit direktem Siedlungsbezug. Der Maurener Berg ist eine Fläche mit wichtiger Ausgleichsfunktion für das Siedlungsklima. Seine Eignungsbewertung ist daher hoch. Seine Empfindlichkeit gegenüber Bebauungsverdichtung ist mittel. (s. Kapitel 5.4.1) Es werden keine Luftaustauschbahnen zwischen wenig belasteten und belasteten Bereichen durch das Bauvorhaben beeinträchtigt. Das angrenzende Wohngebiet ist ein Gartenstadt-Klimatop mit reich strukturierten großen Gärten. Es kann nicht als belastet bezeichnet werden. Zudem sorgt südlich des bestehenden Wohngebietes die Glems für Kaltluftzufuhr. Im Vorhabensraum ist der Bau von Einfamilienhäusern mit reich strukturierten Gärten vorgesehen. Diese werden so geplant, dass sie keinen Riegel für die herabfließende Kaltluft vom Maurener Berg darstellen. Es ist kein Eingriff in ein Gebiet mit luftverbessernder Wirkung geplant. 7.2.5. Schutzgut Landschaftsbild Es werden keine markanten Sichtbeziehungen durch das Bauvorhaben beeinträchtigt. Es ist lediglich von einer Beeinträchtigung der Anwohner des bestehenden Wohngebietes zu rechnen, da deren freie Sicht auf die Offenlandschaft durch das Neubaugebiet verhindert wird. Es sind keine Schutzgebiet oder Flächen mit besonderer Bedeutung für die Erholung (einschließl. Wanderwege) vom Vorhaben betroffen. Lärm Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ist ein Reines Wohngebiet vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass sich durch diese neu hinzukommende Bebauung das Verkehrsaufkommen nur geringfügig erhöht. Das neue Wohngebiet ist nur ca.1, 39 ha groß. Es wird dafür keine neue Straße erschlossen. Auch die anlagebezogene Lärmbelastung wird sich nicht erheblich erhöhen, da in einem reinen Wohngebiet keine lärmintensiven Anlagen zugelassen sind. Es handelt sich um die Geräuschkulisse, die durch das Wohnen von Menschen hervorgerufen wird und die im vorhandenen Wohngebiet bereits besteht. Auch unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastung durch Lärmimmissionen des Gymnasiums in der Glemsaue ist nicht von einer erheblichen Zunahme der Lärmimmissionen im bestehenden Wohngebiet zu rechnen. Durch das Gymnasium entsteht lediglich tagsüber und nur zu bestimmten Zeiten (Pausen, An- und Abfahrt) Lärm. Die restliche Zeit des Tages darf der Geräuschpegel, der von der Schule ausgeht, das Unterrichten und Lernen nicht beeinträchtigen. Es ist ausgeschlossen, dass durch die Schule, auch in Verbindung mit dem neuen Wohngebiet, der zulässige Immissionsrichtwert der TA-Lärm von 50 dB (A) tags (für Reines Wohngebiet) im bestehenden Wohngebiet überschritten wird. Darüber hinaus handelt es sich bei den Geräuschen der Schule um Soziale Geräusche, die keinem Maßstab unterworfen sind (mündl. Mitteilung Herr Dietmar Bernhardt, Landratsamt Ludwigsburg, 18.10.2010). Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 7.2.6. Ergebnis Eingriffs-Ausgleichsbilanz - Besondere Funktion Schutzgut Pflanzen/Tiere Landschaftsbild Besondere Funktionen Eingriff: - durch Bebauung offener Flächen (mgl. Auswirkungen auf Offenlandarten) - Nahrungshabitat Feldhase und Siedlungs-Vögel - Nistplatz Höhlenbaum Boden Eingriff: Wasser - ca. 2 500 m² Boden mit hoher Funktionserfüllung für die natürliKlima che Bodenfruchtbarkeit versiegelt => Verbleibendes Defizit abzgl. Minimierung 0,78 ha/ 1 Stufe Tabelle 23: Funktionsübergreifende Eingriffs-Ausgleichsbilanz. 47 Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 48 8. Maßnahmenkonzept zur Kompensation unvermeidbarer, erheblicher Beeinträchtigungen Wie in Kapitel 7 dargestellt, verbleibt die Notwendigkeit zur planexternen Kompensation. 8.1. Ausgleichsmaßnahmen – Allgemeine Funktion Durch das Vorhaben entsteht ein Ausgleichsbedarf von 0,87 Wertpunkten (biotischer und abiotischer Wert). Im Ditzinger Modell können bis zu 25 % des Gesamtdefizits durch temporäre Maßnahmen ausgeglichen werden. Mit diesen Maßnahmen kann der „time-lag“ ausgeglichen werden, der sich durch die Entwicklungszeit von Ausgleichsbiotopen bis zu deren vollständigen Werterreichung ergibt. Im vorliegenden Fall werden 0,22 Wertpunkte durch temporäre Maßnahmen ausgeglichen. Die verbleibenden 0,65 Wertpunkte werden durch dauerhafte Maßnahmen ausgeglichen. Beschreibungen der einzelnen Maßnahmen (Maßnahmenblätter) und Pläne befinden sich in den Anhängen II und III. 8.1.1. Temporäre Maßnahmen Ort Maßnahme Flurstück 3170 Gemarkung Hirschlanden, Gewann Vördern Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine Beweidung Fläche 518 m² Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine Beweidung Fläche 415 m² Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine Beweidung Fläche 700 m² Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine Beweidung Fläche 750 m² Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine Beweidung Fläche 750 m² Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine Beweidung Fläche 195m² Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine Beweidung Fläche 145m² Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht Flurstück 280 Gemarkung Hirschlanden, Gewann Rauns Flurstück 3170, Gemarkung Hirschlanden, Gewann Vördern Flurstück 1545 Gemarkung Heimerdingen Gewann Steder Rain Flurstück 1730 Gemarkung Heimerdingen Gewann Unter d. Postweg Flurstück 2140 Gemarkung Hirschlanden Gewann Strohlöcher Flurstück 2150 Gemarkung Hirschlanden Gewann Strohlöcher Flurstück 2590 Gemarkung Hirschlanden Aufwertung (Wertpunkte) 0,04 Punkte 0,07 Punkte 0,01 Punkte Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ Gewann Armbrust Flurstück 1228 Gemarkung Hirschlanden Gewann Wanne Flurstück 1225 Gemarkung Hirschlanden Gewann Wanne Flurstück 330 Gemarkung Hirschlanden Gewann Zwischen Felder Flurstück 1327 Gemarkung Hirschlanden Gewann Mäurach Flurstück 1327 Gemarkung Hirschlanden Gewann Zwischen Felder Flurstück 1270 Gemarkung Hirschlanden Gewann Wanne Flurstück 1260 Gemarkung Hirschlanden Gewann Weidle Flurstück 1332-1091 Gemarkung Hirschlanden Gewann Mäurach Flurstück 311 Gemarkung Hirschlanden Gewann Zwischen Felder GESAMT vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine Beweidung Fläche 500m² Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine Beweidung Fläche 175m² Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine Beweidung Fläche 325m² Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine Beweidung Fläche 725m² Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine Beweidung Fläche 350m² Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine Beweidung Fläche 840m² Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine Beweidung Fläche 350m² Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine Beweidung Fläche 580m² Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine Beweidung Fläche 215m² Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine Beweidung Fläche 405m² 49 0,07 Punkte 0,03 Punkte 0,22 Punkte Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 8.1.2. 50 Dauerhafte Maßnahmen Ort Maßnahme Flurstück 601, Heimerdingen Umwandlung eines Nadelgehölzforstes in einen Wildobstbestand mit Hochstaudenflur Fläche 939 m² Pflanzung von 15 Wildobstbäumen am Waldrand 1.605 m² Verbreiterung des Gehölzsaumes am Lachengraben Fläche 600 m² Pflanzung von 7 Obstbäumen auf einer Wiese Fläche 722m² Umwandlung eines ehemaligen, verwilderten Kleingartens in eine extensiv genutzter Wiese unter Belassung standortgerechter Gehölze, Fläche 447m² Flurstück 381, Heimerdingen Flurstücke 3005, 3005/2, 3007, 3009 Ditzingen Flurstücke 4614, 4667, Ditzingen Flurstück 2347_1, Ditzingen GESAMT Aufwertung (Wertpunkte) 0,19 Punkte 0,12 Punkte 0,16 Punkte 0,08 Punkte 0,10 Punkte 0,65 Punkte 8.2. Ausgleichsmaßnahmen – Besondere Funktion 8.2.1. Schutzgut Arten und Biotope Da der Vorhabensraum für die Offenlandarten des Maurener Berges einen Puffer zur bestehenden Bebauung darstellt, ist hier von einem Eingriff für die Bodenbrüter auszugehen. Dieser entsteht durch die Bebauung offener Flächen. Bei den avifaunistischen Kartierungen konnten Feldlerchen in der Nähe des Vorhabensraums gesichtet werden (Kapitel 5.2.1). Die Autoren des Positionspapiers „Die Bedeutung der obligatorischen Flächenstilllegung für die biologische Vielfalt“ (NABU 2008) empfehlen, auf Basis langjähriger Erfahrung und Untersuchungen, dass ein Flächenanteil von 10% ökologischen Aufwertungsflächen anzustreben ist um die vorkommenden Populationen zu sichern. Im Klettnau (Schweiz, Kanton Schaffhausen) konnte durch 8% ökologische Aufwertungsflächen die Feldlerchendichte erhöht werden. Ökologische Aufwertungsflächen für Bodenbrüter/Offenlandarten können in Ditzingen durch die Schaffung von Buntbrachen erreicht werden. Der Vorhabensraum Panoramastraße umfasst ca. 13.871m². Das Vorhaben wurde bereits durch das Ditzinger Eingriffs-Ausgleichsmodell bewertet (Kapitel 7), adäquate Ausgleichsflächen wurden in Kapitel 8 aufgeführt. Die besondere Pufferfunktion für Offenlandarten des Maurener Berges im Bereich des Vorhabensbereichs wird durch das Anlegen einer standorttypischen Buntbrache in der Größe von 1390m² ortsnah ausgeglichen. Die Buntbrache wird Ende des Jahres 2013 auf dem Flurstück 1174 Gemarkung Schöckingen angelegt. Es ergibt sich bei einer Buntbrache von 1390m² ein Ausgleich von 0,49 Punkten, diese Wertpunkte werden nicht für das Vorhaben B-Plan Panoramastraße bilanziert, sondern im Ökokonto der Stadt Ditzingen gutgeschrieben. Um den so genannten time-lag, der zwischen dem Abholzen der Bestandsbäume und der Entwicklung der neu gepflanzten Bäume liegt, auszugleichen werden als CEF-Maßnahme (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme) im räumlichem Zusammenhang mit den entfallenden Obstbäumen fünf Nistkästen aufgehängt. Die Nistkästen werden an Bäumen (Stammdurchmesser 16-18cm) auf öffentlichen Flächen angebracht: 3 Nistkästen auf der öffentlichen Grünfläche im Westen des Vorhabensraumes, 2 Nistkästen werden auf der öffentlichen Grünfläche östlich des landwirtschaftlichen Weges in der Mitte des Vorhabensraumes angebracht. Die Nistkästen werden für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren dort vorgehalten. Sie müssen 1x pro Jahr gereinigt werden. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 51 Für alle europäischen Vogelarten gelten jedoch nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNatSchG Tötungsverbot, Störungsverbot und Zerstörungsverbot (siehe Kapitel 5.1.2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag). Vor Beginn der Baumaßnahme muss sichergestellt sein, dass eine mögliche Brut abgeschlossen ist. 8.2.2. Schutzgut Boden „In der Regel kann der Eingriff in die Natürliche Bodenfruchtbarkeit nicht vollständig durch Maßnahmen ausgeglichen werden, da es an Umsetzungsmöglichkeiten für geeignete Maßnahmen fehlt.“ (Leitfaden für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Stand September 2005, Stadt Ditzingen, S. 21) Bei einer Monetarisierung der 0,89 Hektarwerteinheiten (haWE) für das Schutzgut Boden würde dies einem Betrag von 3 708 Euro entsprechen (monetärer Wert von einer haWE = 4 166 Euro). Durch die genannten Maßnahmen kann der Eingriff vollständig ausgeglichen werden. 9. Kostenschätzung Die Verträge für die temporären Maßnahmen wurden für fünf Jahre abgeschlossen. Für alle Verträge der temporären Ausgleichsmaßnahmen zusammen, belaufen sich die Kosten auf fünf Jahre betrachtet auf 7.448,75. Euro brutto. Die dauerhaften Ausgleichsmaßnahmen (s. Kapitel 8.1.2) sind bereits alle umgesetzt. Für die Maßnahmen auf den Flurstücken 601, 381, 3005, 3005/2, 3007, 3009, 4614, 4667 und 2347/1 zusammen belaufen sich die Gesamtkosten (inklusive Grundstückswertminderungskosten) auf 27.226,91 Euro brutto. Die Monetarisierung der besonderen Funktionen des Bodens beträgt 3.708 Euro. Durch die Anlage der Buntbrache Flst. 1174, Gemarkung Schöckingen fallen keine direkten Kosten für den Bebauungsplan Panoramastraße an, da diese Ausgleichsmaßnahme im Ökokonto Ditzingen gutgeschrieben werden. 10. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen Keine 11. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (Monitoring) Der Erfolg der Funktionalität der Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen hängt wesentlich von deren konsequenter Umsetzung ab. Um eventuellen Defiziten der aufgestellten Umweltziele rechtzeitig entgegenwirken zu können, ist deshalb eine regelmäßige Kontrolle ihrer Entwicklungsstände erforderlich. Gegebenenfalls müssen zusätzliche, den Defiziten gegensteuernde, Maßnahmen eingeleitet werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist dementsprechend regelmäßig zu prüfen. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 52 Überwachungsmatrix Was Wann Wer Wie Kontrolle der fachgerechten Durchführung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen innerhalb des Vorhabensraumes Während und nach der Bauphase Gemeinde oder beauftragtes Fachbüro in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde Abstimmung vor Ort zu Maßnahmenbeginn und vor Abschluss der Maßnahme; kurze schriftliche Dokumentation ggf. Bilddokumentation an die Fachbehörde; Regelmäßige Kontrollen am Ort Begleitung der fachgerechten Durchführung der Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Vorhabensraumes Parallel zur Durchführung der Kompensationsmaßnahme Gemeinde oder beauftragtes Fachbüro in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde Abstimmung vor Ort zu Maßnahmenbeginn und vor Abschluss der Maßnahme; kurze schriftliche Dokumentation ggf. Bilddokumentation an die Fachbehörde; Regelmäßige Kontrollen am Ort Überwachung des Erreichens und des Fortbestandes der Minimierungs- und der Kompensationsmaßnahmen 1 x pro Jahr Gemeinde oder Beauftragtes Fachbüro in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde Kontrolle einmal im Jahr vor Ort durch Fotodokumentation und ggf. Ersatzpflanzungen bei Ausfällen Tabelle 24: Überwachungsmatrix für das Monitoring 12. Erklärung zum Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 4 BauGB Nach § 10 (4) BauGB sind im Verfahren fortzuschreiben: • • • die Darstellung der Umweltbelange und ihre Berücksichtigung im Bebauungsplan die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und ihre Berücksichtigung im Bebauungsplan die Darstellung der Ergebnisse der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommen den anderweitigen Planungsmöglichkeiten. 13. Allgemein verständliche Zusammenfassung Ziele und Zwecke der Planung und Bestandsbeschreibung Die Stadt Ditzingen plant am nördlichen Stadtrand, im Stadtteil Maurener Berg, entlang der Panoramastraße ein neues reines Wohngebiet. Der Vorhabensraum (Grundfläche, die vom Vorhaben direkt betroffen ist) liegt am Nordrand der Stadt Ditzingen, Landkreis Ludwigsburg. Er ist ca. 1,39 ha groß und liegt größtenteils nördlich der Panoramastraße (Flurstücke 4482, 4483, 4484 teilweise, sowie 4485 – 4488). Außerdem werden die Panoramastraße sowie Teile des Schlehenweges (Flstk. 4526) und der Straße Maurener Berg (Flstk. 4315) überplant. Die Flächen nördlich der Panoramastraße werden ackerbaulich genutzt. Im östlichen Bereich befindet sich zwischen Panoramastraße und Maisacker eine Wiese mit 7 Obstbäumen (2 Pflaumen-, 5 Apfelbäume). Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 53 Eingriffsschwerpunkte Die Bilanzierung der Allgemeinen Funktionen im Planungsgebiet ergab ein Biotisches Defizit von 0,38 und ein Abiotisches Defizit von 0,49 Wertpunkten. Das ermittelte Gesamtdefizit von 0,87 ist eine Wertpunktezahl und gibt diejenige Fläche in ha an, die für den Ausgleich bei einer Wertsteigerung um nur eine Stufe benötigt wird. Eine Bilanzierung der Besonderen Funktionen im Plangebiet ergab Eingriffsschwerpunkte beim Schutzgut Arten und Biotope durch die Bebauung offener Flächen und die Fällung möglicher Brutund Nistbäume sowie beim Schutzgut Boden (Defizit von 0,89 ha/Stufe durch Versiegelung von ca. 2 500 m² Boden mit hoher Funktionserfüllung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit). Kompensation Der Ausgleichsbedarf der Allgemeinen Funktionen wird zu 25 % (0,22 Wertpunkte) durch temporäre Maßnahmen erbracht (gemäß Ditzinger Modell). Auf verschiedenen Flurstücken der Gemarkungen Hischlanden und Heimerdingen werden Grünlandstreifen angelegt. Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre. Die verbleibenden 0,65 Wertpunkte werden durch dauerhafte Maßnahmen des Ökokontos ausgeglichen. Diese Maßnahmen sind bereits umgesetzt: -Auf Flurstück 601 in Heimerdingen wurde ein Nadelgehölzforst in einen Wildobstbestand mit Hochstaudenflur umgewandelt. -Auf dem Flurstück 381 in Heimerdingen wurden 15 Wildobstbäume am Waldrand gepflanzt. -Auf dem Flurstücken 3005, 3005/2, 3007 und 3009 in Ditzingen wurde der Gehölzsaum am Lachengraben verbreitert. -Auf den Flurstücken 4614 und 4667 in Ditzingen wurden 7 Obstbäume auf einer Wiese gepflanzt. -Auf dem Flurstück 2347_1 in Ditzingen wurde ein ehemaliger, verwilderter Kleingarten in eine extensiv genutzte Wiese unter Belassung standortgerechter Gehölze umgewandelt. Der Ausgleichsbedarf der Besonderen Funktionen wird für das Schutzgut Arten und Biotope durch das Anbringen von Nistkästen (CEF-Maßnahme) sowie durch das Anlegen von 1390m² Buntbrache (Flst.1174, Gemarkung Schöckingen), (10% des Vohabensraumes) für Offenlandarten ausgeglichen. Der Ausgleichsbedarf für das Schutzgut Boden wird monetär ausgeglichen. 0,89 Wertpunkte entsprechen gemäß der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr einem Betrag von 3 708 Euro (monetärer Wert von einer haWE = 4 166 Euro). Somit kann der Eingriff vollständig ausgeglichen werden. Monitoring Der Erfolg der Funktionalität der Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen hängt wesentlich von deren konsequenter Umsetzung ab. Um eventuellen Defiziten der aufgestellten Umweltziele rechtzeitig entgegenwirken zu können, ist deshalb eine regelmäßige Kontrolle ihrer Entwicklungsstände erforderlich. Gegebenenfalls müssen zusätzliche, den Defiziten entgegensteuernde Maßnahmen eingeleitet werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist dementsprechend regelmäßig zu prüfen. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 54 14. Literatur Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) vom 18. September 1995. Artenschutzprogramm Brutvogelarten der offenen Feldflur im Landkreis Ludwigsburg - Gemeinsames Schutzprojekt der Stiftung Umwelt und Naturschutz der Kreissparkasse Ludwigsburg und des Landratsamtes Ludwigsburg. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585) geändert worden ist. Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990, zuletzt geändert am 01.05.1993 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) i.d.F. vom 29. Juni 2009 (BGBl I S. 2542), in Kraft getreten am 01. März 2010. Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (NatSchG BW) in der Fassung vom 13. Dezember 2005, zuletzt geändert am 17. Dezember 2009. Gesetz zum Schutz des Bodens (BodSchG BW) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.06.1991, zuletzt geändert am 09.12.2004 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) vom 17. März 1998, zuletzt geändert am 9. Dezember 2004. Jedlitschka, J. 2002: Grundwasserschutz in der Wasserrahmenrichtlinie – Bestandsauf nahme nach Art. 5 WRRL, http://www.wrrl-info.de/docs/Jedlitschka1.doc (abgerufen am: 02.09.2010). Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung 2009: Unser Land erleben WR 50, Version 3. Landeswaldgesetz (LWaldG) vom 30. November 2000 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.10.2007. Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) (1996): Methodik der Eingriffsregelung - Teil III, Stuttgart. werkgruppe gruen 2005: Leitfaden für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Stadt Ditzingen, Große Kreisstadt Ditzingen (Hrsg.). Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR), (LUBW 2009): Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg. NABU – Die Bedeutung Der Obligatorsichen Flächenstillegung Für Die Biologische Vielfalt, 1. Auflage, Januar 2008 NRG – Nachbarrechtsgesetz (Gesetz über das Nachbarrecht) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Januar 1996. Quetz et al.: Gefährdete Feldbrüter im Landkreis Ludwigsburg, Landkreis Ludwigsburg (Hrsg.). Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 55 Wassergesetz (WG) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.12.1999, zuletzt geändert am 24.12.2009. 15. Anhang I. Pflanzlisten Pflanzliste Nr. 1: Laubbäume Stammumfang 16/18 cm (mehrstämmig oder Hochstamm) Pflege: über 15 Jahre hinweg alle 3 Jahre einen Überwachungsschnitt. Feld-Ahorn (mittelkronig) Acer campestre Grau-Erle (großkronig) Alnus incana Hänge-Birke (großkronig) Betula pendula Hainbuche (großkronig) Carpinus betulus Eingriffeliger Weißdorn (kleinkronig) Crataegus monogyna Zweigriffeliger Weißdorn (kleinkronig) Crataegus laevigata Kornelkirsche (kleinkronig) Cornus mas Vogelkirsche (großkronig) Prunus avium Traubenkirsche (mittelkronig) Prunus padus Salweide (kleinkronig) Salix caprea Speierling (kleinkronig) Sorbus domestica Elsbeere (kleinkronig) Sorbus torminalis Vogelbeere (kleinkronig) Sorbus aucuparia Echte Mehbeere (kleinkronig) Sorbus aria Winterlinde (großkronig) Tilia cordata Pflanzliste Nr. 2: Regionaltypische Obsthochstämme (Stammumfang 8/10 cm): Pflege: für etwa 7 (-10) Jahre jährlich einen Erziehungsschnitt, danach alle 2 Jahre einen Überwachungsschnitt. Äpfel Birnen Zwetschgen Kirschen Gewürzluiken Metzger Bratbirne Engelsberger Palmisch Birne* Börtlinger Weinapfel Alexander Lucas Kardinal Bea Gehrers Rambour Hauxapfel Bitterfelder Jakob Fischer Roter Boskoop Brettacher Zabergäurenette Hauszwetschge Grosse schwarze Knorpel Lukas Hedelfinger RiesenkirFrühzwetschge sche Schöne aus Löwen Kassins frühe Herzkirsche Bühler Zwetschge Schneiders späte Knorpel Anna Späth Dt. Hauszwetschge Haferpflaume Ruth Gerstetter Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 56 Pflanzliste Nr. 3: Sträucher für frei wachsende Hecken und Gehölzgruppen (Einfriedung und Einhausung von Müllbehältern) Pflege: Die Sträucher sollen nach 7 (-10) sowie 14 (-20) Jahren abschnittsweise auf den Stock gesetzt werden. Carpinus betulus Cornus mas Cornus sanguinea Corylus avellana Ligustrum vulgare Sambucus nigra Viburnum opulus Viburnum lantana Rosa canina Rosa rubiginosa Taxus baccata* u.a. *nur in Kombination mit Laubsträuchern Hainbuche Kornelkirsche Roter Hartriegel Haselnuss Liguster Schwarzer Holunder Gemeiner Schneeball Wolliger Schneeball Hunds-Rose Weinrose Eibe Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 57 II. Maßnahmenblätter Ausgleichsmaßnahmen MAßNAHMENBLATT (Bewertung) Nr. 601 D/ Hei D...dauerhaft T... temporär Gemeinde/Gemarkung: Ditzingen - Ditzingen Fläche: Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname 939 m² Umwandlung Nadelgehölzforst Status: Planung (ab 20.05.2009),Flächenpool (Sicherung) (ab 30.07.2009),Ökokonto (Einbuchung) (ab 01.11.2009) Beschreibung Umwandlung eines Nadelgehölzforstes in ein extensives Wildobstgehölz mit feuchter Hochstaudenflur Lage: Wolfsgarten Î VORHER IST-Nutzung Î Wald NACHHER ZIEL-Nutzung Sukzessionsgesellschaft AUSGLEICHSBEWERTUNG BESONDERE FUNKTIONEN: Kürzel Besondere Funktion: Ausgleichswirkung Standort – Standorte mit hohem Potential und besonderer Bedeutung für den Naturschutz (Potentielle Feuchtgebiete und Magerstandorte) Renaturierung eines Feuchtstandortes. ALLGEMEINE FUNKTIONEN: IST-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen) Biotisch Abiotisch ZIEL-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen) Biowert Start: 3,50 Naturferner Fichten-Bestand (59.44) AbioWert Start: 3,50 3 - durch Nutzung veränderter Stoffhaushalt bzw. Wasserhaushalt Î Î BioWert Ziel: 4,00 (Entwicklungszeit mittel) Sonstiges Hochstaudenflur (35.44) AbioWert Ziel: 5,00 1 - natürliches Bodenprofil Entwicklungszeit*) bis Erreichen des Biotischen Zielwertes: Kurz < 5 J., mittel 5-25 J., lang: >25 Jahre Schutzgut Ausgleichseignung Arten/Biotope Boden Schaffung eines Lebensraumes für Amphibien und Verbesserung der Lebensraumeignung für Waldrandbewohner. Förderung seltener Biotope (Feuchtbiotop, Hochstaudenflur). Bodenrenaturierung durch Auflassen bodenversauernder Nutzung (Nadelholzforst). Wiederherstellung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit und natürlichen standortsbedingten Bodeneigenschaften. Klima Wasser Landschaftsbild/Erholung Entfernung nicht landschaftseigener Strukturen und dadurch Verbesserung des Landschaftsbildes. WERTPUNKTE sofort (bei Anlage) Ökokontobonus*) Heute (per 05.06.13) Maximal erzielbar Restlaufzeit (Monate) 0,18 0,01 0,19 0,0 *)Jährlicher Ökokontobonus bei Entwicklungsvorsprung der Maßnahme 0,19 Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 58 Nr.601 Gemeinde/Gemarkung: Gemarkung1 Fläche: D/ Hei Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname 939 m² D...dauerhaft T... temporär Status: Umwandlung Nadelgehölzforst Planung (ab 20.05.2009),Flächenpool (Sicherung) (ab 30.07.2009),Ökokonto (Einbuchung) (ab 01.11.2009) IST-ZUSTAND Zustandsbeschreibung Fichtenforst. IST-Schutzstatus - Schutzgebiet(e) IST-Planungsstatus - Flächenwidmung FNP: Flächen für die Landwirtschaft (§ 5 (2) 9aBauGB) Benachbarte Nutzungen: Hinweis auf Dokumentation (Bestandskartierungen, Photodokumentation ...) ZIELE Aus Vorbereitender Planung (Suchräumen) Suchraum Di 07: Erhalt des gestuften Waldrandes und Anlage eines vorgelagerten Saumes einer Strauchschicht und eines Krautsaumes. Planung Zielkonform? Ja/Nein Begründung Durch die Wiederherstellung des Feuchtstandortes werden seltene Pflanzen- und Tierarten von Feuchtgebieten gefördert. Das Biotop befindet sich in einer störungsarmen Lage im Biotopverbund mit Wald. Die angrenzende Bahnlinie ist nur ganz selten frequentiert (Sonderfahrten). geförderte Biotopstruktur(en) Feuchtgebiete geförderte Artengruppe(n) bzw. geförderte Art(en) Amphibien Vögel Erdkröte (Bufo bufo); SICHERUNG Sicherung der Maßnahme FlStNr. Maßnahme gesichert (JA/NEIN) Sicherung durch 601 erwerben dauerhaft sichern temporär sichern Zeit m² m² 0 m² ab GEPLANTE KONTROLLE Kontrolle der Maßnahme: Anlass, Termine, durch wem ANLAGE 01.11.2009, Naturschutz Krumrein Beteiligte Firmen: Anlagearbeiten, Fertigstellung am, Bemerkungen Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 59 MAßNAHMENBLATT (Bewertung) Nr.381 Gemeinde/Gemarkung: Heimerdingen - Ditzingen D/ Hei D...dauerhaft T... temporär Fläche: 1.605 m² Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname Wildobst Flst 381 Status: Planung (ab 01.06.2010),Flächenpool (Sicherung) (ab 15.07.2010) Beschreibung Pflanzung von 15 Wildobstbäumen auf Wiese am Waldrand. Die Maßnahme wurde am 30. 11. 2010 fertiggestellt. Für den Bplan "Panoramastraße" werden 8,3 % der Punkte (=0,01) benötigt. Lage: Stumpenhau Î VORHER IST-Nutzung Î Wiese NACHHER ZIEL-Nutzung Streuobst AUSGLEICHSBEWERTUNG BESONDERE FUNKTIONEN: Kürzel Besondere Funktion: Ausgleichswirkung ALLGEMEINE FUNKTIONEN: IST-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen) Biotisch Abiotisch ZIEL-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen) Biowert Start: 2,50 Fettwiese mittlerer Standrote (33.41) AbioWert Start: 4,00 1 - natürliches Bodenprofil BioWert Ziel: 4,00 (Entwicklungszeit lang) Î Streuobst auf Fettwiese mittlerer Standorte (45.40) AbioWert Ziel: 4,00 Î 1 - natürliches Bodenprofil Entwicklungszeit*) bis Erreichen des Biotischen Zielwertes: Kurz < 5 J., mittel 5-25 J., lang: >25 Jahre Schutzgut Ausgleichseignung Arten/Biotope Boden Klima Wasser Landschaftsbild/Erholung Förderung von Arten der halboffenen Landschaft. Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens durch Gehölzpflanzungen Erhöhung des Regenwasserrückhaltes Verbesserung des Landschaftsbildes WERTPUNKTE sofort (bei Anlage) Ökokontobonus*) Heute (per 05.06.13) Maximal erzielbar Restlaufzeit (Monate) 0,12 0,01 0,12 0,24 180,0 *)Jährlicher Ökokontobonus bei Entwicklungsvorsprung der Maßnahme Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ Nr.381 Gemeinde/Gemarkung: Gemarkung1 D/ Hei Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname D...dauerhaft T... temporär Status: 60 Fläche: 1.605 m² Wildobst Flst 381 Planung (ab 01.06.2010),Flächenpool (Sicherung) (ab 15.07.2010) IST-ZUSTAND Zustandsbeschreibung Das Wildobst wurde im November 2010 gepflanzt. Die Wiese wird extensiv genutzt. Die Fläche liegt im WSG Zone III und im LSG. Randlich befindet sich ein §32-Biotop. IST-Schutzstatus - Schutzgebiet(e) IST-Planungsstatus - Flächenwidmung Benachbarte Nutzungen: Acker, Wald Hinweis auf Dokumentation (Bestandskartierungen, Photodokumentation ...) ZIELE Aus Vorbereitender Planung (Suchräumen) Planung Zielkonform? Ja/Nein Begründung Das Biotop befindet sich in einer störungsarmen Lage im Biotopverbund mit Wald. Durch die Maßnahme wird das Biotop "Waldrand" aufgewertet. geförderte Biotopstruktur(en) Streuobst Wälder, Waldsäume geförderte Artengruppe(n) bzw. geförderte Art(en) Vögel Insekten - sonstige SICHERUNG Sicherung der Maßnahme FlStNr. Maßnahme gesichert (JA/NEIN) Sicherung durch Erwerb erwerben dauerhaft sichern temporär sichern Zeit m² m² 1.605 m² ab GEPLANTE KONTROLLE Kontrolle der Maßnahme: Anlass, Termine, durch wem ANLAGE 30.11.2010, Abt. 30-4 Herr Krumrein Beteiligte Firmen: Anlagearbeiten, Fertigstellung am, Bemerkungen Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 61 MAßNAHMENBLATT (Bewertung) Nr. 3005, 3005/2, 3007, 3009 Gemeinde/Gemarkung: Ditzingen - Ditzingen Fläche: Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname 600 m² D/ Di La Anlage eines Ufergehölzsaumes am Lachengraben D...dauerhaft T... temporär Status: Planung (ab 01.10.2009),Flächenpool (Sicherung) (ab 01.10.2009),Ökokonto (Einbuchung) (ab 01.11.2009) Beschreibung Verbreiterung des Ufergehölzsaumes am Lachengraben unter Verwendung heimischer, standorteigener Arten. Lage: Lachengraben Î VORHER IST-Nutzung Î Wiese NACHHER ZIEL-Nutzung Hecken/Gehölze AUSGLEICHSBEWERTUNG BESONDERE FUNKTIONEN: Kürzel Besondere Funktion: Ausgleichswirkung ALLGEMEINE FUNKTIONEN: IST-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen) Biotisch Abiotisch ZIEL-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen) Biowert Start: 2,50 Fettwiese mittlerer Standorte (33.41) AbioWert Start: 4,00 1 - natürliches Bodenprofil Î Î BioWert Ziel: 4,50 (Entwicklungszeit mittel) Uferweiden-Gebüsch (Auen-Gebüsch) (42.40) AbioWert Ziel: 5,00 1 - natürliches Bodenprofil Entwicklungszeit*) bis Erreichen des Biotischen Zielwertes: Kurz < 5 J., mittel 5-25 J., lang: >25 Jahre Schutzgut Ausgleichseignung Arten/Biotope Förderung der Lebensraumeignung vom Lachengraben. Verbesserung des Biotopverbundes. Boden Klima Wasser Landschaftsbild/Erholung Anlage frischluftproduzierender Gehölzflächen. Anlage von landschaftstypischen Gehölzstrukturen und dadurch Verbesserung des Landschaftsbildes. WERTPUNKTE sofort (bei Anlage) Ökokontobonus*) Heute (per 05.06.13) Maximal erzielbar Restlaufzeit (Monate) 0,15 0,01 0,16 0,18 40,0 *)Jährlicher Ökokontobonus bei Entwicklungsvorsprung der Maßnahme Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 62 Nr. 3005, 3005/2, 3007, 3009 Gemeinde/Gemarkung: Gemarkung1 Fläche: Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname 600 m² D/ Di La Anlage eines Ufergehölzsaumes am Lachengraben D...dauerhaft T... temporär Status: Planung (ab 01.10.2009),Flächenpool (Sicherung) (ab 01.10.2009),Ökokonto (Einbuchung) (ab 01.11.2009) IST-ZUSTAND Zustandsbeschreibung Der südlich angrenzende Lachengraben ist eingetieft. Der bestehende Ufergehölzsaum sehr schmal. Nördlich angrenzend befinden sich die Ökokontomaßnahmenflächen La1 und La3. Hier wurden bestehende Lagerflächen renaturiert. IST-Schutzstatus - Schutzgebiet(e) Wasserschutzgebiet Seegärten und Herrenwiesen (Nr. ) IST-Planungsstatus - Flächenwidmung FNP: Flächen für die Landwirtschaft (§ 5 (2) 9aBauGB) Benachbarte Nutzungen: Wiese (neu angelegt auf renaturierter Lagerfläche) Hinweis auf Dokumentation (Bestandskartierungen, Photodokumentation ...) ZIELE Aus Vorbereitender Planung (Suchräumen) Suchraum Di 34: Renaturierung des Bachlaufes und der Uferbereiche, Anlage von Uferrandstreifen und Entwicklung eines Ufergehölzsaumes. Planung Zielkonform? Ja/Nein Begründung Erhöhung der Biotopeignung und Abrundung der Renaturierungsmaßnahme am Lachengraben. geförderte Biotopstruktur(en) Fließgewässer inkl. Auen geförderte Artengruppe(n) bzw. geförderte Art(en) Vögel SICHERUNG Sicherung der Maßnahme FlStNr. Maßnahme gesichert (JA/NEIN) Sicherung durch erwerben dauerhaft sichern GEPLANTE KONTROLLE Kontrolle der Maßnahme: Anlass, Termine, durch wem ANLAGE 01.11.2009, Beteiligte Firmen: Anlagearbeiten, Fertigstellung am, Bemerkungen temporär sichern Zeit Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 63 MAßNAHMENBLATT (Bewertung) Nr.4614, 4667 D/ Di Gemeinde/Gemarkung: Ditzingen - Ditzingen Fläche: Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname 722 m² Pflanzung eines Obstbaumreihe FLst 4614 und 4667 D...dauerhaft T... temporär Status: Planung (ab 01.10.2011),Flächenpool (Sicherung) (ab 01.10.2011),Ökokonto (Einbuchung) (ab 02.10.2011) Beschreibung Pflanzung von 7 Obstbäumen auf einer Wiese Lage: Untere Glemstalstraße Î VORHER IST-Nutzung Î Wiese NACHHER ZIEL-Nutzung Streuobst AUSGLEICHSBEWERTUNG BESONDERE FUNKTIONEN: Kürzel Besondere Funktion: Ausgleichswirkung ALLGEMEINE FUNKTIONEN: IST-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen) Biotisch Abiotisch ZIEL-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen) Biowert Start: 2,50 Fettwiese mittlerer Standrote (33.41) AbioWert Start: 4,00 1 - natürliches Bodenprofil BioWert Ziel: 4,00 (Entwicklungszeit lang) Streuobst auf Fettwiese mittlerer Standorte (45.40) AbioWert Ziel: 4,00 Î 1 - natürliches Bodenprofil Î Entwicklungszeit*) bis Erreichen des Biotischen Zielwertes: Kurz < 5 J., mittel 5-25 J., lang: >25 Jahre Schutzgut Ausgleichseignung Arten/Biotope Förderung der Lebensraumeignung von Arten der halboffenen Landschaft. Verbesserung des Biotopverbundes. Boden Klima Wasser Landschaftsbild/Erholung Erhöhung der Frischluftproduktion durch Gehölzpflanzungen. Erhöhung des Wasserrückhaltes in der Landschaft durch Gehölzpflanzungen. Verbesserung des Landschaftsbildes durch Gehölzfpflanzungen. WERTPUNKTE sofort (bei Anlage) Ökokontobonus*) Heute (per 05.06.13) Maximal erzielbar Restlaufzeit (Monate) 0,06 0,01 0,08 0,11 26,0 *)Jährlicher Ökokontobonus bei Entwicklungsvorsprung der Maßnahme Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 64 Nr.4614, 4667 Gemeinde/Gemarkung: Gemarkung1 Fläche: D/ Di Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname 722 m² D...dauerhaft T... temporär Status: Pflanzung eines Obstbaumreihe FLst 4614 und 4667 Planung (ab 01.10.2011),Flächenpool (Sicherung) (ab 01.10.2011),Ökokonto (Einbuchung) (ab 02.10.2011) IST-ZUSTAND Zustandsbeschreibung Wirtschaftsgrünland im Glemstal am Ortsrand von Ditzingen. Südlich angrenzend Sportzentrum. Durchquert durch stark frequentierten Weg. IST-Schutzstatus - Schutzgebiet(e) IST-Planungsstatus - Flächenwidmung Benachbarte Nutzungen: Hinweis auf Dokumentation (Bestandskartierungen, Photodokumentation ...) ZIELE Aus Vorbereitender Planung (Suchräumen) Suchraum Di 16 (Gebiet: Glemstal): Förderung der Erholungsqualitäten. Regionale Vermarktungskonzepte zur Förderung der Mühlen, Höfe und Gaststätten, „Glemstalpark“/“Grünes Strohgäu“. Suchraum Di 16 (Gebiet: Glemstal Grünland): Extensive Wiesenbewirtschaftung im Talraum. Suchraum Di 16 (Gebiet: Glems): Fließgewässer mit naturnaher Morphologie, ununterbrochenem Fließgewässerkontinuum und Ufergehölzsäumen aus standortgerechten, heimischen Baum- und Straucharten. Planung Zielkonform? Ja/Nein Begründung Förderung von Obstwiesen und deren Lebensgemeinschaften geförderte Biotopstruktur(en) Baumwiesen geförderte Artengruppe(n) bzw. geförderte Art(en) Vögel - Halboffene Landschaft SICHERUNG Sicherung der Maßnahme FlStNr. Maßnahme gesichert (JA/NEIN) Sicherung durch 4614, 4667 erwerben dauerhaft sichern temporär sichern Zeit m² m² 0 m² ab GEPLANTE KONTROLLE Kontrolle der Maßnahme: Anlass, Termine, durch wem ANLAGE 02.10.2011, Krumrein Beteiligte Firmen: Anlagearbeiten, Fertigstellung am, Bemerkungen Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 65 MAßNAHMENBLATT (Bewertung) Nr.2347/1 D/ Di Gemeinde/Gemarkung: Ditzingen - Ditzingen Fläche: Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname 447 m² Renaturierung eines ehemaligen Kleingartens D...dauerhaft T... temporär Status: Planung (ab 01.01.2012),Flächenpool (Sicherung) (ab 01.01.2012),Ökokonto (Einbuchung) (ab 01.04.2012) Beschreibung Umwandlung eines ehemaligen, verwilderten Kleingartens in eine extensiv genutzte Wiese unter Belassen standortgerechter Gehölze. Lage: Scheffzengraben Î VORHER IST-Nutzung Î Garten NACHHER ZIEL-Nutzung 0_Benutzerdefiniert AUSGLEICHSBEWERTUNG BESONDERE FUNKTIONEN: Kürzel Besondere Funktion: Ausgleichswirkung ALLGEMEINE FUNKTIONEN: IST-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen) Biotisch Abiotisch Biowert Start: 3,00 Garten (60.60) AbioWert Start: 3,50 1 - natürliches Bodenprofil ZIEL-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen) Î Î BioWert Ziel: 4,00 (Entwicklungszeit mittel) 0_Benutzerdefiniert (00.00) AbioWert Ziel: 5,00 1 - natürliches Bodenprofil Entwicklungszeit*) bis Erreichen des Biotischen Zielwertes: Kurz < 5 J., mittel 5-25 J., lang: >25 Jahre Schutzgut Ausgleichseignung Arten/Biotope Boden Klima Wasser Landschaftsbild/Erholung Förderung der Lebensraumeignung für Arten der halboffenen Landschaft. Kleinflächige Entsiegelung und Entfernen von Müll. Verbesserung des Landschaftsbildes durch Renaturierung der Fläche. WERTPUNKTE sofort (bei Anlage) Ökokontobonus*) Heute (per 05.06.13) Maximal erzielbar Restlaufzeit (Monate) 0,10 0,00 0,10 0,11 30,0 *)Jährlicher Ökokontobonus bei Entwicklungsvorsprung der Maßnahme Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“ 66 Nr.2347/1 Gemeinde/Gemarkung: Gemarkung1 Fläche: D/ Di Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname 447 m² D...dauerhaft T... temporär Status: Renaturierung eines ehemaligen Kleingartens Planung (ab 01.01.2012),Flächenpool (Sicherung) (ab 01.01.2012),Ökokonto (Einbuchung) (ab 01.04.2012) IST-ZUSTAND Zustandsbeschreibung Verwildeter, ehemaliger Kleingarten mit Hütten, Schaukel, Thuja-ecke, Folientümpel, Grobmüll. IST-Schutzstatus - Schutzgebiet(e) Landschaftsschutzgebiet (§ 26 BNatSchG) Scheffzental Ditzingen (Nr. 63) IST-Planungsstatus - Flächenwidmung Benachbarte Nutzungen: Hinweis auf Dokumentation (Bestandskartierungen, Photodokumentation ...) ZIELE Aus Vorbereitender Planung (Suchräumen) Suchraum Di 33: Erhalt/Entwicklung naturnaher Fließstrecken mit Ufergehölzen, Rückverlegung des Gewässerbettes in den Scheffzengraben und Verfüllung des Beutenbaches, extensive Wiesenbewirtschaftung im Talraum. Offenhalten von Bebauung und querriegelartiger Bepflanzung. Erhalt/Verbesserung der Spazierwege. Weiterentwicklung der Planung zur Renaturierung und Hochwasserschutz. Planung Zielkonform? Ja/Nein Begründung Renturierung eines ehemaligen Kleingartens zur Verbesserung der Biotopqualitäten. geförderte Biotopstruktur(en) Extensivgrünland geförderte Artengruppe(n) bzw. geförderte Art(en) Vögel - Halboffene Landschaft SICHERUNG Sicherung der Maßnahme FlStNr. Maßnahme gesichert (JA/NEIN) Sicherung durch 2347/1 erwerben dauerhaft sichern temporär sichern Zeit m² m² 0 m² ab GEPLANTE KONTROLLE Kontrolle der Maßnahme: Anlass, Termine, durch wem ANLAGE 01.04.2012, Krumrein Beteiligte Firmen: Anlagearbeiten, Fertigstellung am, Bemerkungen ( h ( h ( h ( «ª« ( h h ( ª h E E , , , «ª «ª «ª h («ª « ª , ( h « , ª« ª «ª «ª «ª «ª , , «ª «ª « h ( ª« « ª ª« ª h («ª« «ª ª « « ª ª , , «ª ( h , «ª «ª ( h , h («ª , «ª «ª «ª ( «ª «ª «ª «ªh h ( «ª «ª «ª « ( «ª « «ª « « ªh ( h ª h ª( ª «ª ( h (« h ªh ( «ª «ª h ( «ª «ª ( «ª «ª h h ( «ª , «ª «ª , ( «ª h , «ª , E E , , , Legende ( h ( h , E h ( , «ª j j jj jj jj jj jj jjjj j j j j jjj j j j jj j jj Pflanzgebot Baum großkronig Pflanzgebot Baum großkronig mit Nistkasten Pflanzgebot Baum klein- und mittelkronig Strauch (Neupflanzung) Reines Wohngebiet GRZ 0,3 Reines Wohngebiet GRZ0,3E Böschung (Fettwiese) Entwässerung (Graben / Rigole) Verkehrsflächen Öffentliche Grünfläche «ª « « h (ª ª «ª «ª «ªh ( «ª «ª «ª « «ª ( «ª «ª « «ª ªh ª h ( , , , Flurstuecke Prioritäre Flächen f. Offenlandarten Kaltluftabfluss Baufenster Baufenster Garage ÍÍ ÍÍÍ Í Í Í Í Í ( «ª h h ( «ª« ª Í Í Í Í Í Í Í Í Í Í Í Í Í ÍÍ Í Í Í E , «ª 0 ( h , «ª 12,5 , , , «ª ( h , «ª «ª 25 «ª «ª ( h , ( h , 50 Meter Stadt Ditzingen Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan "Panoramastraße" Planung Datum: Gezeichnet: Geändert: 21.06.13 js JOHANN SENNER Maßstab: Blattgröße: Blattnummer: A3 1 PLANSTATT FÜR LANDSCHAFTSARCHITEKTUR UMWELTPLANUNG FREIER LANDSCHAFTSARCHITEKT 88662 ÜBERLINGEN Tel.: 07551-9199-0 Fax: 9199-29 1:1000 ´ BDLA BREITLESTR. 21 E-Mail: [email protected] ße Legende Í Kaltluftabfluss Geltungsbereich geplante Baufenster Flurstücke 04,59 18 Meter Maurener Berg mast ra ÍÍ ÍÍÍ Í ÍÍ Í Í Í ÍÍ ÍÍ Í Í Í Í Í ÍÍ Í Í Í ÍÍ Pano ra Stadt Ditzingen Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan "Panoramastraße" Klima Datum: Gezeichnet: Geändert: 21.06.2013 jst JOHANN SENNER Maßstab: Blattgröße: Blattnummer: A3 1 PLANSTATT FÜR LANDSCHAFTSARCHITEKTUR UMWELTPLANUNG FREIER LANDSCHAFTSARCHITEKT 88662 ÜBERLINGEN Tel.: 07551-9199-0 Fax: 9199-29 1:1500 ´ BDLA BREITLESTR. 21 E-Mail: [email protected] ¢ ¤ ¢ ¤ ¢ ¤ ¢ ¤ ¢ ¤ ¢ ¤ ¢ ¤ Legende Geltungsbereich ¢ ¤ Flurstücke Stadt Ditzingen Bäume Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan "Panoramastraße" Ackersaum Bestand Wiese Straße Grasweg Acker 0 25 50 100 Meter Vorranggebiet für Feldlerche, Kiebitz u. Schafstelze gemäß Artenschutzprogramm LKR Ludwigsburg Datum: Gezeichnet: Geändert: 21.06.2013 jst JOHANN SENNER Maßstab: Blattgröße: Blattnummer: 1:1 000 A3 1 PLANSTATT FÜR LANDSCHAFTSARCHITEKTUR UMWELTPLANUNG FREIER LANDSCHAFTSARCHITEKT 88662 ÜBERLINGEN Tel.: 07551-9199-0 Fax: 9199-29 ´ BDLA BREITLESTR. 21 E-Mail: [email protected]