Planstatt Senner, Stuttgart – vom 21.06.2013

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Planstatt Senner, Stuttgart – vom 21.06.2013
Stadt Ditzingen
Umweltbericht mit integriertem
Grünordnungsplan
zum Bebauungsplan
„Panoramastraße“
Entwurf
PLANSTATT FÜR LANDSCHAFTSARCHITEKTUR UND UMWELTPLANUNG
JOHANN SENNER DIPL. ING. (FH) FREIER LANDSCHAFTSARCHITEKT BDLA, SRL
Stadt Ditzingen
Umweltbericht mit integriertem
Grünordnungsplan zum Bebauungsplan „Panoramastraße“
AUFTRAGGEBER:
Stadt Ditzingen
Stadtbauamt
71254 Ditzingen
AUFTRAGNEHMER:
Planstatt Senner
Breitlestraße 21
88662 Überlingen
Tel. 07551 / 9199-0, Fax. 07551 / 9199-29
E-Mail: [email protected]
Projektleitung: Johann Senner
Freier Landschaftsarchitekt, BDLA, SRL
Projektteam:
Alexander Schmid, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur
und – planung (FH)
Ariane Weber, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur und –
planung (FH)
Proj. Nr. 1573
Überlingen, 21.06.2013
…………………………………
Herr Johann Senner
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
3
INHALT
1. BESCHREIBUNG DES VORHABENS
6 1.1. Anlass und Zielsetzung
6 1.2. Alternativenprüfung
6 2. RECHTLICHE UND METHODISCHE GRUNDLAGEN,
ANWENDUNGSPRÜFUNG DER EINGRIFFSREGELUNG
6 3. UNTERSUCHUNGSRAUM
8 4. BEHÖRDLICHE VORGABEN UND PLANUNGEN IM
UNTERSUCHUNGSRAUM
10 4.1. Regionalplan Region Stuttgart vom 22. Juli 2009
10 4.2. Flächennutzungsplan von Ditzingen 2015
11 4.3. Landschaftsplan
12 4.4. Geschützte Gebiete und Einzelobjekte
13 5. ERFASSUNG UND BEWERTUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT
14 5.1. Schutzgut Arten und Biotope
5.1.1. Allgemeine Funktionen
5.1.2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
5.1.3. Besondere Funktionen
5.1.4. Vorbelastungen
5.1.5. Empfindlichkeit
16 16
16
21 22 22 5.2. Schutzgut Boden
5.2.1. Allgemeine Funktionen
5.2.2. Besondere Funktionen
5.2.3. Vorbelastungen
5.2.4. Empfindlichkeit
22 23 23 24 25 5.3. Schutzgut Wasser
5.3.1. Allgemeine Funktionen
5.3.2. Besondere Funktionen
5.3.3. Vorbelastungen
5.3.4. Empfindlichkeit
25 25 25 27 27 5.4. Schutzgut Klima
5.4.1. Allgemeine Funktionen
5.4.2. Besondere Funktionen
5.4.3. Vorbelastungen
5.4.4. Empfindlichkeit
28 28 28 29 29 5.5. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
5.5.1. Allgemeine Funktionen
5.5.2. Besondere Funktionen
5.5.3. Vorbelastungen
5.5.4. Empfindlichkeit
29 29 29 31 31 5.6. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
31 5.7. Raumwiderstand
32 Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
6. ERFASSUNG DER WIRKUNG DER STÄDTEBAULICHEN PLANUNG
(KONFLIKTE) UND ERMITTLUNG DER VERMEIDBAREN UND
VERMINDERBAREN BEEINTRÄCHTIGUNGEN
4
33 6.1. Überblick über die zu erwartenden Auswirkungen und deren Vermeidbarkeit/Ausgleichbarkeit
unterteilt nach Schutzgütern
33 6.2. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
41 7. EINGRIFFS-AUSGLEICHSBILANZ
42 7.1. 42 Eingriffs-Ausgleichsbilanz - Allgemeine Funktion
7.2. Eingriffs-Ausgleichsbilanz - Besondere Funktion, getrennt nach Schutzgütern
7.2.1. Schutzgut Arten/Biotope
7.2.2. Schutzgut Boden
7.2.3. Schutzgut Wasser
7.2.4. Schutzgut Klima
7.2.5. Schutzgut Landschaftsbild
7.2.6. Ergebnis Eingriffs-Ausgleichsbilanz - Besondere Funktion
44 44 45 45 46 46 47 8. MAßNAHMENKONZEPT ZUR KOMPENSATION UNVERMEIDBARER,
ERHEBLICHER BEEINTRÄCHTIGUNGEN
48 8.1. Ausgleichsmaßnahmen – Allgemeine Funktion
8.1.1. Temporäre Maßnahmen
8.1.2. Dauerhafte Maßnahmen
48 48 49 8.2. Ausgleichsmaßnahmen – Besondere Funktion
8.2.1. Schutzgut Arten und Biotope
8.2.2. Schutzgut Boden
50 50 50 9. KOSTENSCHÄTZUNG
51 10. HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG
DER UNTERLAGEN
51 11. MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN
AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE UMWELT (MONITORING)
51 12. ERKLÄRUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN GEM. § 10 ABS. 4 BAUGB
52 13. ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG
52 14. LITERATUR
54 15. ANHANG
55 Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
Anlage I: -Pflanzlisten
Anlage II: -Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen (Maßnahmenblätter)
Anlage III: -Bestandsplan
Maßstab 1 : 1 000
-Maßnahmenplan
Maßstab 1 : 1 000
-Lage der dauerhaften Ausgleichsmaßnahmen
Maßstab 1 : 22 500
-Darstellung Ausgleichsmaßnahmen D/Hei 601, 381
Maßstab 1 : 10 000
-Darstellung Ausgleichsmaßnahme
D/Di La 3005, 3005/2, 3007, 3009
Maßstab 1 : 2 500
-Darstellung Ausgleichsmaßnahmen D/Di 4614,4667,2347/1
Maßstab 1 : 10 000
-Lage der temporären Ausgleichsflächen
Maßstab 1 : 15 000
5
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
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1. Beschreibung des Vorhabens
1.1. Anlass und Zielsetzung
Die Stadt Ditzingen plant am nördlichen Stadtrand, im Stadtteil Maurener Berg, entlang der
Panoramastraße ein neues Wohngebiet. Vorgesehen ist eine kleinteilige Struktur aus
Einzelhäusern.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde das Planungsbüro Planstatt Senner beauftragt,
die naturschutzfachlichen Gutachten zu erstellen.
Die folgende Tabelle zeigt die versiegelten Flächen in Bestand und Planung.
Maximal versiegelbare Fläche
Bestand
Planung
Differenz
Versiegelte Fläche
(m²)
Max. versiegelbare Fläche
(m²)
Neuversiegelung
Fläche (m²)
Bauflächen
(Gebäude)
0 m²
2 675 m²
2 675 m²
Befestigte
Flächen (Nebenanlagen
und öffentl.
Parkplätze)
0 m²
1 337 m²
1 337 m²
2 630 m²
3 503 m²
873 m²
0 m²
506m²
506 m²
2 630 m²
8021 m²
5 391 m²
Befestigte
Flächen
(Straße)
Veränderte
Flächen
durch Kiespackung (Retention)
Summe
Tabelle 1: Versiegelung.
1.2. Alternativenprüfung
Die Ausweisung des Gebietes leitet sich aus der bisher vorhandenen und in letzter Zeit gestiegenen Nachfrage und dem Bedarf ab. Es besteht Bedarf an exklusiven Wohnlagen. Die
Flächen des Vorhabensraumes waren bereits für die Aufnahme in den Flächennutzungsplan
vorgesehen. Sie wurden u. a. landschaftsplanerisch überprüft, dann aber aufgrund des damals fehlenden Bedarfs zurückgestellt. Da dies die einzige untersuchte und zurückgestellte
Fläche im Flächennutzungsplan ist, wird nun diese Fläche aufgenommen.
2. Rechtliche und methodische Grundlagen, Anwendungsprüfung
der Eingriffsregelung
Nach § 14 BNatSchG (2009) sind Eingriffe in Natur und Landschaft „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht
in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.“
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
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Da der Bebauungsplan Veränderungen dieser Art nach sich ziehen wird, muss die Planung
als Eingriff bezeichnet werden. Somit ist die Eingriffsregelung nach § 1a BauGB in Verbindung
mit § 15 BNatSchG bzw. § 21 NatSchG BW anzuwenden. Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2
Nr. 2 BauGB ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ein Umweltbericht zu erarbeiten.
Die Hauptarbeitsschritte des Umweltberichts mit integriertem Grünordnungsplan sind:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Beschreibung des Untersuchungsraums
Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren
Raumanalyse: Beschreibung und Bewertung des Planungsraumes und des Umweltzustandes (Bestand)
Anderweitige Lösungsmöglichkeiten und Entwicklungsprognose bei Durchführung und Nichtdurchführung des Vorhabens
Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
Hinweise auf Schwierigkeiten bei Zusammenstellung der Angaben
Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens
auf die Umwelt (Monitoring)
Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Die Raumanalyse umfasst die Bestandsaufnahme der Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser,
Klima, Pflanzen, Tiere und Biodiversität, Landschaftsbild und Erholung sowie Kultur- und
Sachgüter und deren Bewertung in Bezug auf die Bedeutung für die Umwelt und deren Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen durch die geplante Überbauung. Außerdem werden
die Vorbelastungen des Raumes ermittelt. Die Bedeutung der jeweiligen Landschaftsfunktionen sowie ihre Empfindlichkeit gegenüber dem Eingriff werden schutzgutbezogen auf der
Grundlage einer 5-stufigen Skala (sehr gering - gering - mittel - hoch - sehr hoch) bewertet.
Die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Umwelt werden auf Grundlage der Raumanalyse ermittelt (Beschreibung der Umweltauswirkungen). Die Eingriffswirkungen werden
unterteilt in bau-, anlage- und betriebsbedingte Belastungen.
Aus den ermittelten Umweltauswirkungen gehen die Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung derselben hervor. Verbleibende Beeinträchtigungen müssen durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
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3. Untersuchungsraum
Der Vorhabensraum (Grundfläche, die vom Vorhaben direkt betroffen ist) liegt am Nordrand
der Stadt Ditzingen, Landkreis Ludwigsburg. Er ist ca. 1,38 ha groß und liegt größtenteils
nördlich der Panoramastraße (Flurstücke 4482, 4483, 4484 teilweise, sowie 4485 – 4488).
Außerdem werden die Panoramastraße sowie Teile des Schlehenweges (Flstk. 4526) und der
Straße Maurener Berg (Flstk. 4315) überplant.
Die Flächen nördlich der Panoramastraße werden ackerbaulich genutzt. Im östlichen Bereich
befindet sich zwischen Panoramastraße und Maisacker eine Wiese mit 7 Obstbäumen (2
Pflaumen-, 5 Apfelbäume).
Flächenbilanz Bestand
Flächenbilanz Bestand (s. Bestandsplan)
Flächentyp
Acker
Fläche
9 858 m²
Ackersaum
352 m²
Streuobstwiese (2 Pflaumen-, 5 Apfelbäume)
876 m²
Grasweg
161 m²
Straße
Summe
2 624 m²
13 871 m²
Tabelle 2: Flächenbilanz Bestand
Der Vorhabensraum steigt leicht nach Norden an: Im östlichen Teil ca. 10 % im westlichen
Teil ca. 6%. Von der Straße Maurener Berg wird der Acker durch eine relativ steile Böschung
getrennt (Höhenunterschied Straße – Vorhabensraum ca. 1 m)
Der Eingriffsraum (Raum erheblicher und nachhaltiger Beeinträchtigungen) entspricht dem
Vorhabensraum.
Der Wirkraum (vom Vorhaben voraussichtlich direkt und indirekt betroffen) umfasst das angrenzende Wohngebiet im Süden, sowie die Ackerflächen im Norden. Auch die beiden Einsiedlerhöfe gehören zum Wirkraum, da sie in Sichtweite zum Vorhabensraum liegen.
Der Kompensationsraum wird im weiteren Verlauf des Verfahrens festgelegt.
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
Abbildung 1: Lage des Vorhabensraumes (rot) und des Wirkraumes (lila).
Abbildung 2: Detailansicht des Vorhabensraumes
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Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
4.
10
Behördliche Vorgaben und Planungen im
Untersuchungsraum
4.1. Regionalplan Region Stuttgart vom 22. Juli 2009
Gemäß der Raumnutzungskarte des Regionalplanes der Region Stuttgart ist der Vorhabensraum als Landwirtschaftliche Fläche (Flurbilanz Stufe II) ausgewiesen; das angrenzende
Wohngebiet als Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet. Ditzingen wird dort als Stadt mit
verstärkter Siedlungstätigkeit bezeichnet.
Gemäß der Strukturkarte des Regionalplanes der Region Stuttgart ist Ditzingen ein Unterzentrum im Verdichtungsraum Stuttgart und liegt auf einer Entwicklungsachse des Landesentwicklungsplanes. Der Vorhabensraum liegt in einem vorbelastetem Gebiet (s. Übersichtskarte
Vorbelastung Zerschneidung). Die Größe der unzerschnittenen Räume ist hier nur 5,1-10 km²
groß.
Abbildung 3: Raumnutzungskarte
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Gemäß der Übersichtskarte Versorgungsleitungen des Regionalplanes der Region Stuttgart
befindet sich nördlich des Planungsgebietes eine Fernwasserleitung, die in Ost-WestRichtung verläuft. Eine Hochspannungsleitung verläuft östlich des Vorhabensraumes (> 110
kV) in Nord-Süd-Richtung.
Abbildung 4: Übersichtskarte Versorgungsleitungen (Fernwasserleitung = blau, Hochspannungsleitung = schwarz, Ferngasleitung = gelb, Erdkabel = rot).
4.2. Flächennutzungsplan von Ditzingen 2015
Im Flächennutzungsplan ist der Vorhabensraum als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen;
das angrenzende Wohngebiet als Wohnbauflächen. Der Vorhabensraum wird bei der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche aufgenommen.
Die Fläche liegt außerhalb des Regionalen Grünzugs. Im Nordosten und Südwesten liegen
zwei Gartenanlagen (Gartengelände), nördlich in ca. 250 - 300 m Entfernung zwei Aussiedlerhöfe. Die ca. 40 m nördlich und im Westen angrenzenden landwirtschaftlich genutzten
Flächen sind für landespflegerische Maßnahmen vorgesehen (SF 36: Einrichten von geförderten Wechselbrachen zur Verbesserung der Biotopqualitäten für Arten der offenen Landschaft).
Abbildung 5: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 2015.
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
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4.3. Landschaftsplan
Im Landschaftsplan ist der Vorhabensraum größtenteils als Ackerfläche ausgewiesen. Lediglich die Wiesenfläche im Südosten mit den sieben Obstbäumen wird als Kleingartenfläche
bezeichnet (s. Abbildung 6, rosa Signatur), die Straßen als Siedlungsfläche (s. Abbildung 7,
hellrote Signatur). Im Landschaftsplan werden diesen Flächen landwirtschaftliche Vorrangfunktionen zugeordnet (s. Abbildung 8, gelbe Flächen). Das Leitbild ist hier: Erhaltung der
landwirtschaftlichen Nutzung, Erhöhung der Biotopqualität. (Landwirtschaftliche Vorrangfunktionen haben im Gebiet des Landschaftsplanes der Stadt Ditzingen jedoch alle landwirtschaftlichen Flächen.)
Ca. 50 m nördlich liegen Flächen mit ökologischen Vorrangfunktionen (s. Abbildung 8, grüne
Schraffur). Derzeit sind diese Flächen jedoch durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung
von geringem Biotopwert. Da die Böden für die landwirtschaftliche Nutzung weniger hochwertig sind, wurde das Gebiet für eine mögliche Ackerextensivierung zur Erhöhung der Biotopqualität ausgewiesen. Diese Flächen sind außerdem als „Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ nach § 5 Abs. 2 / 10
BauGB ausgewiesen (s. Abbildung 8). Es sind Suchfelder für Maßnahmen mit langfristiger
Umsetzungspriorität (Stufe 3).
Restriktionen gibt es für den Vorhabensraum nicht. Er liegt außerhalb des Regionalen Grünzuges (Abbildung 7, grüne Signatur). Als Entwicklungsziel und Maßnahme für den nördlichen
Ortsrand von Ditzingen, Gebiet Maurener Berg, wird im Landschaftsplan die Gestaltung eines langfristigen Ortsrandes, z. B. durch das Anlegen vorgelagerter Kleingärten, genannt.
Auch die Anlage und Gestaltung von Spazierwegen wird empfohlen. Dennoch wird im Landschaftsplan die Möglichkeit für kleinflächige Siedlungserweiterung am Maurener Berg gesehen.
Abbildung 6: Landschaftsplan, Karte Nutzung.
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
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Abbildung 7 Landschaftsplan, Karte Restriktionen.
Abbildung 8: Landschaftsplan, Karte: Vorrangfunktionen und Entwicklungsziele.
4.4. Geschützte Gebiete und Einzelobjekte
•
•
•
•
•
•
•
Natura 2000-Gebiete sind von der Planung nicht betroffen,
Lebensräume der nach BArtSchV geschützten Arten sind nicht betroffen,
Geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) oder Waldschutzgebiete (§ 30a LWaldG BW) sind
nicht betroffen,
Trinkwasserschutzzonen und Überschwemmungsgebiete sind nicht betroffen,
Denkmale nach DSchG oder Geotope sind nicht betroffen,
Ausgleichsflächen nach § 1 a BauGB sind nicht betroffen,
Natur- oder Landschaftsschutzgebiete sind nicht betroffen.
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
5.
14
Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft
Im Folgenden wird die Leistungsfähigkeit der einzelnen Schutzgüter in Vorhabens- und Wirkraum analysiert. Diese Bestandsbewertung wurde mit Hilfe des Leitfadens für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung der Stadt Ditzingen erarbeitet. Die Bewertung erfolgt durch eine
Kombination von Wertstufenverfahren („Allgemeine Funktionen“) und verbal-argumentativen
Bewertungen („Besondere Funktionen“). Die Allgemeinen Funktionen werden durch die Messgrößen „Biotopstrukturwert“ und „Abiotischer Wert“ erfasst. Der Bedarf an Ausgleichsflächen
wird nach vorgegebenen Rechenschemen errechnet. Landschaftsfunktionen, die nicht mit
diesen beiden Größen erfasst werden können, werden als „Besondere Funktionen“ bezeichnet
und müssen individuell bewertet werden. Der Ausgleichsbedarf wird verbal begründet. So
werden alle Schutzgüter erfasst:
Allgemeine Funktionen (Wertstufenverfahren):
1. Biotischer Wert (Biotopstruktur)
• Landschaftsbild (Schutzgut Landschaftsbild/Erholung)
• Lebensraum (Schutzgut Arten/Biotope)
• Lebensraum (Schutzgut Wasser)
Biotische Werte Bestand
Fläche (m²)
876 m²
80 m²
272 m²
Biotoptyp (Nr.) - Anmerkung
BioWert
Streuobst auf Fettwiese mittlerer Standorte (45.40)
4,00
Fettwiese mittlerer Standorte (33.41)*
2,50
Trittrasen, artenarmer Wiesenstreifen zwischen Acker und Straße
2,00
(33.71)*
161 m² Grasweg (60.25)
2,00
9 858 m² Acker mit erhöhter Erosion (37.14)
2,00
2 624m² Völlig versiegelte Straße oder Platz (60.21)
1,00
13 871 m²
Bio-Punkte
Bestand
0,35
0,02
0,05
Summe Bio-Punkte Bestand
Tabelle 3: Bewertung Allgemeine Funktion (Biotopwert). Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0.
* als Ackersaum in Tabelle 2 zusammengefasst
2. Abiotischer Wert (Grad der Bodenzerstörung)
• Frischluftproduktion (Schutzgut Klima)
• Retentionsfunktion (Schutzgut Wasser)
• Pflanzenstandort (Schutzgut Boden)
• Wasserrückhalt (Schutzgut Boden)
• Grundwasserspeisung (Schutzgut Wasser)
0,03
1,97
0,26
2,69
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
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Abiotische Werte Bestand
Fläche (m²)
Abiotischer Typ
876 m² natürliches Bodenprofil
80 m² natürliches Bodenprofil
272 m² natürliches Bodenprofil
161 m² befestigte, verdichtete Böden
9 858 m² umgeackerter Boden
2 624 m² befestigte, verdichtete Böden
AbioPunkte
Nutzung
AbioWert Bestand
Streuobst auf Fettwiese mittlerer
4,00
0,35
Standorte (45.40)
Fettwiese mittlerer Standrote
4,00
0,03
(33.41)
Trittrasen, artenarmer Wiesen3,50
0,10
streifen zwischen Acker und
Straße (33.71)
Grasweg (60.25)
2,50
0,04
Acker mit erhöhter Erosion
2,50
2,46
(37.14)
Völlig versiegelte Straße oder
1,00
0,6
Platz (60.21)
13 276 m²
Summe Bio-Punkte Bestand
3,24
Tabelle 4: Gesamtbewertung Abiotischer Wert. Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0.
Besondere Funktionen (verbal-argumentative Bewertung):
•
•
•
•
•
•
Frischluftzufuhr (Schutzgut Klima)
Landschaftsbild (Schutzgut Landschaftsbild/Erholung)
Erholungsraum (Schutzgut Landschaftsbild/Erholung)
Artenschutz (Schutzgut Arten/Biotope)
Ertragsfunktion, Pufferfunktion (Schutzgut Boden)
Grundwasserschutz (Schutzgut Wasser)
Übersicht betroffene Besondere Funktionen
Artenschutz (Schutzgut Arten und Biotope):
Vorkommen seltener (bedrohter) und im Naturraum bedeutsamer Arten: Feldhasen und Vögel (Sperber,
Arten der Siedlung) als Nahrungsgäste. Fläche dient als Puffer zwischen Vorranggebieten für Brutvogelarten der offenen Feldflur und Siedlung. Obstbäume werden möglicherweise als Brutplatz genutzt.
Pufferfunktion (Schutzgut Boden):
Böden mit überdurchschnittlicher Pufferfunktion: ca. 880 m² Boden im Bereich der Streuobstwiese haben
hohe Bedeutung als Puffer
Ertragsfunktion (Schutzgut Boden):
Bereiche mit überdurchschnittlich hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (z. B. Vorrangflächen für die Landwirtschaft): ca. 2000 m² Boden mit hoher Funktionserfüllung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit sind von
potentieller Versieglung betroffen.
Frischluftzufuhr (Schutzgut Klima)
Gebiete mit luftverbessernder Wirkung (z. B. Staubfilterung, Klimaausgleich): Vorhabensraum liegt in Kaltluftproduktionsfläche mit direktem Siedlungsbezug
Tabelle 5: Übersicht betroffene Besondere Funktionen.
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
5.1.
16
Schutzgut Arten und Biotope
5.1.1. Allgemeine Funktionen
Biotischer Wert
Gemäß dem Landschaftsplan haben die Ackerflächen im Vorhabensraum nur geringe Bedeutung als Biotop (s. Abbildung 9, graue Flächen). In diesem Gebiet ist auch der Biotopverbund gestört, was zu einer Abwertung des Biotopwertes führt. Lediglich die Wiese mit den
sieben Obstbäumen hat mittlere Bedeutung (s. Abbildung 9, gelb-gemusterte Flächen). Die
angrenzenden Siedlungsflächen sind nicht bewertet.
Auch gemäß der Übersichtskarte Regionaler Biotopverbund und der Strategischen Umweltprüfung des Regionalplanes der Region Stuttgart liegt Ditzingen in einem Bereich mit wenig
bedeutsamen Biotoptypen („Mangelbereich“).
Abbildung 9: Landschaftsplan, Schutzgut Arten und Biotope.
5.1.2.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Einleitung und Aufgabenstellung
Im Rahmen des „Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags“ wird geprüft, ob beim Vollzug des
Bebauungsplanes Panoramastraße Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote des
Bundesnaturschutzgesetzes zu erwarten sind. Nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) ist es verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, […].
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
17
Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag hat folgende Inhalte:
•
Ermittlung und Darstellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44
Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie),
die durch das Vorhaben erfüllt werden können.
•
Ggf. Prüfung, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den
Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, sofern erforderlich, gegeben sind.
Vorgehensweise und Methodik
Prüfungsrelevant sind alle gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten: Alle europäischen Vogelarten und Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie. Zur Erhebung der im Gebiet bzw. der
näheren Umgebung vorkommenden Avifauna erfolgten Begehungen während der frühen
Morgenstunden zu folgenden Terminen: 23.08.2010, 01.04.2011, 06.05.2011, 07.07.2012.
Hierbei wurden, falls vorhanden, Tiere weiterer Artengruppen erfasst. Spezielle Untersuchungen zu weiteren Artengruppen (Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge, Käfer,
Libellen) erfolgten aufgrund der vorliegenden Habitatstrukturen nicht.
Avifauna
Ergebnisse
Die im Plangebiet und in der näheren Umgebung festgestellten Vogelarten sind in Tabelle 6
dargestellt. Südlich des Vorhabensraumes befindet sich ein Wohngebiet mit großen strukturreichen Gärten und altem Baumbestand. Dort wurde ein Grünspecht (Picus viridis) gehört; ein
Sperber (Accipiter nisus) zog sich nach erfolgreicher Jagd dorthin zurück. Es kann davon
ausgegangen werden, dass diese Gärten für viele Arten Brutplatz und Nahrungshabitat bieten.
Für diese Arten stellt der Vorhabensraum mit seinen Obstbäumen, der Wiese und den Äckern
ein potenzielles Nahrungshabitat dar.
Dt. Artname
Wiss. Artname
RL
BW
§
Bemerkungen
Amsel
Turdus merula
b
Brutvogel im Ortsbereich
Bachstelze
Motacilla alba
b
Brutvogel im Ortsbereich
Blaumeise
Parus caeruleus
b
Beobachtet in Apfelbäumen, im Vorhabensraum.
Brutverdacht für Höhlenbaum (zweiter Apfelbaum von
Osten). Brutvogel der angrenzenden Gärten und
Grünstrukturen.
b
Beobachtet in Gartenanlage nordöstlich. Brutverdacht
in angrenzenden Gärten und Grünstrukturen.
b
Ortsrand
b
Brutvogel auf Äckern, mehrere Paare
b
Brutvogel im Ortsbereich
s
Brutverdacht in angrenzendem Garten. Nutzt
Obstwiese des Vorhabensraumes möglicherweise
als Nahrungshabitat.
b
Brutvogel im Ortsbereich
Buchfink
Fringilla coelebs
Elster
Pica pica
Feldlerche
Alauda arvensis
Grünfink
Carduelis chloris
Grünspecht
Picus viridis
3
V
Hausrotschwanz
Phoenicurus ochruros
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
Dt. Artname
Wiss. Artname
Haussperling
Passer domesticus
Kohlmeise
Parus major
Mönchsgrasmücke
Sylvia atricapilla
Rabenkrähe
Corvus corone
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
Ringeltaube
Columba palumbus
Rotkehlchen
Erithacus rubecula
Sperber
Accipiter nisus
Star
Sturnus vulgaris
Türkentaube
Streptopelia decaocto
Turmfalke
Falco tinnunculus
RL
BW
Phylloscopus collybita
Bemerkungen
b
Brutvogel im Ortsbereich
b
Brutverdacht für die Streuobstbäume (Höhlenbäume);
Brutvogel im Ortsbereich
b
Brutvogel im Ortsbereich
b
Brutvogel im Ortsbereich, Nahrungsgast auf landwirtschaftlichen Flächen
b
Nahrungsgast im Luftraum
b
Häufiger Durchzügler im Vorhabensraum. Ruheplätze
und Brutverdacht in angrenzenden Gärten und Grünstrukturen.
b
Brutvogel im Ortsbereich
-
s
Nahrungsgast im Vorhabensraum und den angrenzenden Gärten.
V
b
Durchzügler im Vorhabensraum. Möglicherweise
Brutvogel in Höhlenbaum (s. oben).
V
b
Brutvogel im Ortsbereich
s
Jagt auf landwirtschaftlichen Flächen. Beobachtet
auch im Luftraum über Siedlung. Brutverdacht im
Siedlungsbereich.
b
Brutvogel im Ortsbereich
3
V
Zilpzalp
§
18
Tabelle 6: Im Plangebiet und der näheren Umgebung festgestellte Vogelarten.
RL BW (Rote Liste der Brutvögel Baden-Württembergs 2004): V – Art der Vorwarnliste, 3 – Gefährdet.
§ Schutzstatus gem. § 7 (2) 13 f Bundesnaturschutzgesetz; b – besonders geschützt, s – streng
geschützt.
Die im Plangebiet vorhandenen sieben Obstbäume (s. Tabelle 7) werden nicht nur als Nahrungshabitat, Ansitz- und Singwarten genutzt, sondern dienen einigen wenigen Arten als
Fortpflanzungsstätte. Am zweiten Apfelbaum von Osten und am westlichen Pflaumenbaum
befindet sich jeweils eine Asthöhle die mit hoher Wahrscheinlichkeit als Fortpflanzungsstätte
für Höhlenbrüter wie Blau-, Kohlmeise oder Star dient.
Die Wiesenfläche unter den Obstbäumen ist potenzielles Nahrungshabitat für den Grünspecht.
Als Fortpflanzungsstätte für diese Art sind die Obstbäume nicht geeignet. Die benachbarten
offenen Ackerflächen sind Bruthabitat der Feldlerche.
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19
Baumart
Stammdurchmesser (m)
Kronendurchmesser (m)
Höhe (m)
Höhle vorhanden?
Pflaume
0,3
5
6
x
Apfel
0,2
6
7
Apfel
0,3
8
6
Apfel
0,2
8
6
Pflaume
0,15
7
5
Apfel
0,3
8
6
Apfel
0,25
10
6
x
Tabelle 7: Im Plangebiet vorhandene Baumarten entsprechend ihres Standortes von Westen
(oben) nach Osten (unten) aufgeführt.
Bedeutung des Vorhabensraumes als Durchzugs- und Rastgebiet
Insgesamt werden die Ackerflächen des Landkreises Ludwigsburg nicht nur von Brutvögeln
sondern auch von Durchzüglern und Wintergästen besucht, die in Nord- und Osteuropa brüten. Rohr- und Kornweihen jagen über den offenen Flächen, an Gräben und grasbewachsenen Rändern. Durchziehende Saatkrähen, Ringeltauben und Finken suchen auf den abgeernteten Feldern nach Überresten, Wiesenpieper halten sich oft in großen Trupps auf Wiesen
oder Ackerflächen auf und sogar das Braunkehlchen wird gelegentlich auf dem Zug auf Brachflächen und an Altgrasstreifen beobachtet. (Quetz et al.)
Darstellung der Artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
Tötungsverbot des § 44 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG
Während der Baufeldfreimachung (Rodungsarbeiten, Geländemodellierungen) kann es theoretisch zur Tötung von Individuen der Brutvögel, insbesondere Eiern und Nestlingen, und
damit zu Verstößen gegen den § 44 Abs. Nr. 1, Abs. 5 BNatSchG kommen. Um den Eintritt
des Verbotstatbestandes der Tötung zu vermeiden, sind die Baumaßnahmen außerhalb der
Brutzeiten von Vögeln durchzuführen (01. Oktober bis 28./29. Februar).
Hinsichtlich des sog. Kollisionsrisikos (z. B. Fensterschlag) handelt es sich um Arten, für die
denkbare Risiken durch das Vorhaben insgesamt im Bereich der allgemeinen Mortalität im
Naturraum liegen. Es besteht keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos.
Um das Kollisionsrisiko auf ein mögliches Minimum zu reduzieren, wird die vogelschlagsichere
Ausführung der Glasflächen durch Vorhänge, vorgesetzte Rankhilfen und Spaliere, Ätz- und
Drucktechniken oder UV-Markierungen festgesetzt.
Störungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Durch den Vollzug des Bebauungsplanes sind keine erheblichen negativen Einwirkungen –
und damit erhebliche Störungen – auf Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserhabitate der
streng geschützten Vogelarten zu erwarten.
Hinsichtlich der im Plangebiet bzw. dem näheren Umfeld brütenden, ausschließlich besonders
geschützten Vogelarten, wird ein Verstoß gegen das Tötungsverbot ausgeschlossen, da sich
der Erhaltungszustand der lokalen Population durch die Umsetzung der Planung nicht verschlechtert.
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
20
Lebensstättenschutz des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG, Abs. 5 BNatSchG
Fortpflanzungsstätten der festgestellten streng geschützten Arten Sperber, Grünspecht und
Turmfalke befinden sich nicht im Plangebiet. Ein Verstoß gegen den Lebensstättenschutz
durch die Umsetzung der Planung ist somit nicht zu erwarten.
Brutverdacht besteht im Plangebiet lediglich für vergleichsweise weit verbreitete und ubiquitäre Vogelarten, wie Blaumeise, Kohlmeise und Star. Hinsichtlich der im Plangebiet festgestellten Höhlenbrüter wird davon ausgegangen, dass die ökologische Funktion der von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nach
Vollzug der Planung nicht mehr vollumfänglich erfüllt ist. Vor allem Blaumeisen unterliegen bei
der Nistplatzwahl einem hohen interspezifischen Konkurrenzdruck (v. a. durch Kohlmeisen)
und sind auf ein breites Bruthöhlenangebot angewiesen.
Um die Funktion der Lebensstätten zu erhalten und das so genannte time-lag, das zwischen
dem Abholzen der Bestandsbäume und der Entwicklung der neu gepflanzten Bäume liegt,
auszugleichen, werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF1-Maßnahmen) im Sinne
des § 44 Abs. 5 BNatSchG umgesetzt. Hierzu werden im unmittelbar räumlichen Zusammenhang zu den entfallenden Obstbäumen fünf Nistkästen auf öffentlichen Grünflächen im Planungsgebiet aufgehängt.
Fledermäuse
Alle in Baden-Württemberg vorkommenden Fledermausarten sind in Anhang IV der FFHRichtlinie geführt und gem. § 7 Abs. 2 BNatSchG streng geschützt. Im Geltungsbereich des
Bebauungsplans befinden sich keine für Fledermäuse geeigneten Lebensstätten. Tötungen
und Störungen durch die Umsetzung der Planung sind nicht zu erwarten.
Weitere Arten
Weitere artenschutzrechtlich relevante Arten (Arten des Anhang IV, Richtlinie 92/43/EWG)
wurden innerhalb des Plangebietes nicht festgestellt. Auf Grund der vorliegenden Habitatausstattung ist nicht damit zu rechnen, dass sich regelmäßig genutzte Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Arten des Anhang IV innerhalb des Plangebiets befinden.
Auf den Äckern innerhalb des Plangebietes wurden Feldhasen beobachtet (zwei Beobachtungen). Für diese dem Jagdrecht unterliegende Art bietet der Maisacker Windschutz und Schutz
vor Beutegreifern. Von dort aus suchen die Feldhasen vermutlich zeitweise die Obstwiese zur
Nahrungssuche auf. Auch auf den umliegenden Feldern wurden Feldhasen beobachtet. Der
Vorhabensraum wird vermutlich nur als Nahrungshabitat aufgesucht. Für die Anlage von
Wurfplätzen benötigt er geschützte Stellen, z. B. unter Hecken oder im Unterholz.
Fazit
Durch den Vollzug der Planung sind Verstöße gegen das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungsstätten wildlebender Vögel) zu erwarten. Diese
Verluste von Bruthöhlen als Fortpflanzungsstätten sind durch die Ausbringung von Nistkästen
im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG vorzeitig im unmittelbar räumlichen Zusammenhang
auszugleichen. Verstöße gegen weitere Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG sind generell
bzw. bei Umsetzung geeigneter Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen nicht zu erwarten.
Beeinträchtigungen weiterer planungsrelevanter Arten durch die Umsetzung der Planung
werden nicht erwartet.
1
Continuous ecological functionality-measures; Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion.
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21
5.1.3. Besondere Funktionen
Geschützte Arten oder Lebensräume
Landschaftsplan
Im Landschaftsplan wird der Kiebitz als schützenswerte Art mit Indikatorwert für das Gebiet
Maurener Berg genannt. Es wird jedoch angenommen, dass das Vorhabensgebiet als Bruthabitat für den Kiebitz nicht geeignet ist, da es direkt an bestehende Bebauung angrenzt und
zudem zur Hälfte mit Mais bebaut wird. Lediglich als Puffer zum Wohngebiet mag es Bedeutung haben.
Artenschutzprogramm Brutvogelarten der offenen Feldflur im Landkreis Ludwigsburg
Gemäß dem „Artenschutzprogamm Brutvogelarten der offenen Feldflur im Landkreis Ludwigsburg“ bestehen im Bereich des Maurener Feldes sehr große Parzellen, die intensiv landwirtschaftlich genutzt werden.
Dennoch brütet hier die Feldlerche in hoher und die Schafstelze in mittlerer Dichte - beide
Arten haben hier Vorranggebiete. Auf dem Maurener Feld werden seit vielen Jahren Kiebitze
festgestellt, auch im Frühjahr 2000 wurden mehrere Exemplare gesichtet, aber mit fraglichem
Bruterfolg. Aus der Ornithologischen Datenbank ist ersichtlich, dass die Art 1987 am Strohberg
(nordöstlich des Vorhabensraumes) brütete. Demnach scheint für den Kiebitz der Bereich
westlich von Münchingen eines der wenigen Acker-Vorkommen zu sein, die noch einen teilweisen Bruterfolg aufweisen, deshalb ist dies ein Vorranggebiet für den Kiebitz.
Bis 1987 brütete die Grauammer auf dem Maurener Feld und am Strohberg. In der Umfrage
wurde für 1999 ein Wachtel-Vorkommen am Strohberg angegeben. Insgesamt ist die Bedeutung dieser Flächen (s. Abbildung 10) für Offenlandbrüter hoch. Es sind Vorranggebiete, die
bei der Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen zur Stabilisierung und Förderung der Bestände besonders berücksichtigt werden sollten. Diese Flächen liegen etwa 80 m nördlich des
Vorhabensgebietes (s. Abbildung 10, lila Schraffur).
Abbildung 10: Flächen mit hoher Bedeutung für Offenlandbrüter (Feldlerche, Kiebitz, Schafstelze)
(lila schraffiert) nördlich des Vorhabensraumes (rote Umrandung).
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22
Bedeutung des Vorhabensraumes als Durchzugs- und Rastgebiet
Insgesamt werden die Ackerflächen des Landkreises Ludwigsburg nicht nur von Brutvögeln
sondern auch von Durchzüglern und Wintergästen besucht, die in Nord- und Osteuropa brüten.
Rohr- und Kornweihen jagen über den offenen Flächen, an Gräben und grasbewachsenen
Rändern. Durchziehende Saatkrähen, Ringeltauben und Finken suchen auf den abgeernteten
Feldern nach Überresten, Wiesenpieper halten sich oft in großen Trupps auf Wiesen oder
Ackerflächen auf und sogar das Braunkehlchen wird gelegentlich auf dem Zug auf Brachflächen und an Altgrasstreifen beobachtet. (Quetz et al.)
Schutzgebiete
Im Vorhabensgebiet oder dessen Umfeld gibt es keine Schutzgebiete (s. Kapitel 4.4).
Potenzielle natürliche Vegetation
Die potenzielle natürliche Vegetation ist die Vegetation, die sich einstellen würde, wenn der
menschliche Einfluss aufhörte. Sie dient als Gradmesser der Entfernung vom natürlichen
Zustand. Das Erreichen der potenziellen natürlichen Vegetation kann jedoch nur in besonderen
Schutzgebieten Planungsziel sein. Im Vorhabensgebiet ist die potenzielle natürliche Vegetation
Reicher Hainsimsenbuchenwald (Luzulo-Fagetum milietosum) mit Maiglöckchen und stärkerer
Traubeneichenbeimengung. Im Landschaftsplan werden für diese zumeist ackerbaulich genutzten Gebiete als Entwicklungsziel Biotopverbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen.
5.1.4. Vorbelastungen
Folgende Vorbelastungen für das Schutzgut Arten und Biotope sind gegeben:
• Möglicher Düngemitteleintrag durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung
• Immissionen durch angrenze Straßen und Wohngebiet
• Verlust wertvoller Feuchtlebensräume und Verringerung der Standortvielfalt durch Drainage
von Feuchtstandorten
5.1.5. Empfindlichkeit
Empfindlichkeit
Flächentyp
Einzelbiotopbewertung Ackerflächen (Vorhabensgebiet)
Einzelbiotopbewertung Streuobstwiese
(Vorhabensgebiet)
Biotopverbund
Wirkraum
Bewertung
gering
mittel
gering (weil gestört)
Tabelle 8: Empfindlichkeit Schutzgute Arten/Biotope. Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0.
5.2.
Schutzgut Boden
Die Bodenart im Gebiet ist Lehm. Der Boden entsteht durch Verwitterung aus anstehendem
Gestein. Er hat einen sehr geringen bis geringen Steinanteil und eine Solumtiefe von ca.
50 cm. Lediglich im Bereich der Obstwiese ist die Bodenart Schwerer Lehm mit beginnender
Pseudovergleyung und Verdichtung. Der Boden ist feucht ohne stauende Nässe.
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23
5.2.1. Allgemeine Funktionen
Abiotischer Wert (Grad der Bodenzerstörung)
Den Ackerflächen wird ein Abiotischer Wert von 2,5 (stark gestört) zugeordnet. Die Streuobstfläche und der Ackersaum am Ostrand des Vorhabensgebietes entlang des Maurener Berges
werden mit 4 bewertet (natürliches Bodenprofil, starker Nährstoffeintrag von Acker und Straße).
Die Straßen erhalten als versiegelte Flächen den Abiotischen Wert 1 (zerstört), der Grasweg
und die schmalen Ackersäume südlich des Vorhabensraumes 2,5 (stark gestört).
5.2.2. Besondere Funktionen
Im Folgenden werden die Böden hinsichtlich der verschiedenen Bodenfunktionen bewertet.
Dafür wurden als Grundlage die Bodenschätzungskarten des Landkreises Ludwigsburg verwendet.
Bewertung der Standorteignung für die natürliche Vegetation
Flächentyp
Wertstufe
Beschreibung
Größe
Acker (Westteil des Vorhabensraumes)
1
Böden ohne natürliche Bodenfunktion
4 598 m²
Acker und Obstwiese
(Ostteil des Vorhabensraumes)
2
Geringe bis mäßige
Funktionserfüllung
6 488 m²
Straße, Grasweg
-
Nicht bewertet
2 785 m²
sehr geringe –
mäßige Funktionserfüllung
Gesamtfläche
13 871 m²
Tabelle 9: Bewertung der Standorteignung für die natürliche Vegetation.
Im Vorhabensraum befinden sich keine Sonderstandorte für den Naturschutz. Die Ursprünglichkeit dieses Lebensraumes lässt sich mit euhemerob (naturfern) bezeichnen.
Bewertung der Standorteignung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit
Flächentyp
Wertstufe
Beschreibung
Acker/Grünlandzahl
Acker (Westteil des Vorhabensraumes)
4
Böden mit hoher
Funktionserfüllung
Acker und Obstwiese
(Ostteil des Vorhabensraumes)
3
mittlere Funktionserfüllung
41-60
Straße, Grasweg
-
Nicht bewertet
-
Gesamtfläche
Mittlere – hohe
Funktionserfüllung
Größe
4 598 m²
61-75
6 488 m²
2 785 m²
13 871 m²
Tabelle 10: Bewertung der Standorteignung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit.
Der Großteil des Vorhabensraumes ist umgeackerter Boden mit Düngemitteleintrag. Die potentielle Erosionsgefährdung wird auf diesen Flächen im Landschaftsplan als hoch eingestuft
(gefährdete Bodentypen). In der Fortschreibung des Landschaftsplanes (Karte Raumwiderstand) wird dem Boden im Vorhabensraum eine sehr hohe landbauliche Eignung zugeordnet. Er zählt wie alle landwirtschaftlichen Flächen in Ditzingen zur Vorrangflur.
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24
Bewertung der Standorteignung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf
Flächentyp
Wertstufe
Beschreibung
Größe
10 210 m²
Ackerflächen
3
Böden mit mittlerer
Funktionserfüllung
Obstwiese
2
Geringe - mäßige
Funktion
Straße, Grasweg
-
Nicht bewertet
geringe – mäßige
Funktionserfüllung
Gesamtfläche
876 m²
2 785 m²
13 871 m²
Tabelle 11: Bewertung der Standorteignung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf
Die Bodenart ist Lehm auf den Ackerflächen mit einer Solumtiefe von ca. 50 cm und Schwerer
Lehm im Bereich der Obstwiese.
Bewertung der Standorteignung als Filter und Puffer
Flächentyp
Wertstufe
Beschreibung
Größe
Ackerflächen
3
Böden mit mittlerer
Funktionserfüllung
10 210 m²
Obstwiese
4
hohe Funktionserfüllung
876 m²
Straße, Grasweg
-
Nicht bewertet
Gesamtfläche
mittlere – hohe
Funktionserfüllung
2 785 m²
13 871 m²
Tabelle 12: Bewertung der Standorteignung als Filter und Puffer.
Der Großteil des Vorhabensraumes liegt im Bereich des Oberen Muschelkalkes. Lediglich ein
kleiner Teil im Osten liegt im Bereich von Unterkeuper (s. Abbildung 11).
Bewertung der Standorteignung als Landesgeschichtliche Urkunde
Flächen mit seltenen Bodentypen, Bodendenkmäler oder naturgeschichtliche,
geologisch-bodenkundliche Besonderheiten sind im Vorhabensgebiet nicht
vorhanden.
Tabelle 13: Bewertung der Standorteignung als Landesgeschichtliche Urkunde.
Im Vorhabensraum gibt es keinen Bodenschutzwald nach § 17 LWaldG.
Altlasten sind nicht vorhanden.
5.2.3. Vorbelastungen
Es bestehen folgende Vorbelastungen:
• Einträge durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung (Düngemitteleintrag, Bodenverdichtung) und die angrenzenden Straßen.
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
25
5.2.4. Empfindlichkeit
Empfindlichkeit
Eignung für die
Landwirtschaft
Sonderstandorte
Eignung als Puffer
für Schadstoffe
Schutzstatus
Potentielle Erosionsgefährdung
Flächentyp
Gesamtes Plangebiet
Gesamtes Plangebiet
Gesamtes Plangebiet
Gesamtes Plangebiet
Gesamtes Plangebiet
Bewertung
mittel – hoch
Nicht vorhanden
Mittel - hoch
Nicht vorhanden
Hoch
Tabelle 14: Empfindlichkeit Schutzgut Boden. Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0.
5.3.
Schutzgut Wasser
5.3.1. Allgemeine Funktionen
Biotischer Wert (Biotopstruktur)
Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen.
Abiotischer Wert
Oberflächengewässer und Überschwemmungsgebiete sind von der Planung nicht betroffen.
Die landwirtschaftlichen Flächen im Vorhabensraum haben eine mittlere Grundwasserneubildungsrate von 201-250 mm pro Jahr, die Flächen des Wohngebietes von 51-100 mm pro
Jahr.
Das Wasserrückhaltevermögen der Böden im Vorhabensraum (Boden als Ausgleichskörper im
Wasserkreislauf) ist gering. Das Wasserrückhaltevermögen der Vegetation auf Acker ist gering,
im Bereich der Obstwiese hoch.
Die Schichten des Unterkeupers streichen im Vorhabensraum zur Glems hin aus. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist es daher nicht auszuschließen, „dass im Vorhabensraum
vereinzelt 'Hangschichtwasser' auftreten kann. Das Grundwasser im oberen Muschelkalk dürfte
erst ab Glemswasserspiegelniveau, bzw. sogar noch etwas darunter, anzutreffen sein. Da über
diesen beiden Kluftgrundwasserleitern eher gering mächtige Überdeckungen vorhanden sind,
dürfte auch das Wasserrückhaltevermögen im Vorhabensraum eher gering sein.“ (Herr Riedl,
Landratsamt Ludwigsburg, schriftliche Mitteilung vom 19.10.2010)
5.3.2. Besondere Funktionen
Grundwasserschutz
Der Großteil des Vorhabensraumes liegt im Bereich des Oberen Muschelkalkes. Lediglich ein
kleiner Teil im Osten liegt im Bereich von Unterkeuper (s. Abbildung 11). Im Bereich des
Oberen Muschelkalks erfolgt eine Aufhärtung des Grundwassers infolge Lösung von Kalzit und
Dolomit. In Abhängigkeit vom Auslaugungsgrad des Sulfatgesteins im Mittleren Muschelkalk
mischen sich bereichsweise hochkonzentrierte sulfathaltige Wässer ein. Auch im Bereich des
Unterkeupers gibt es eine Aufhärtung. Hier variiert der Grundwasserchemismus durch Zufluss
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
26
von höher mineralisierten, sulfathaltigen Wässern aus dem Bereich des Gipskarstes und des
Oberen Muschelkalks. Die Grundwasserüberdeckung aus Locker- und Festgestein hat fast
im gesamten Vorhabensraum mittlere Schutzfunktion. Lediglich im Bereich des Unterkeupers
im Osten hat die Überdeckung hohe Schutzfunktion. Im Bereich des Muschelkalks handelt
es sich um einen Karst- und Kluftgrundwasserleiter, einen geklüfteten, überwiegend schichtig
gegliederten, regional verkarsteten Grundwasserleiter mit großer Grundwasserführung. Im
Bereich des Keupers liegt ein geklüfteter, z. T. auch zellig poröser, schichtig gegliederter
Grundwasserleiter mit mäßiger bis mittlerer Grundwasserführung in Dolomit- und Sandsteinen.
Im Landschaftsplan wird für den Vorhabensraum von einer geringen Grundwasserempfindlichkeit ausgegangen. Lediglich im westlich angrenzenden Siedlungsgebiet ist sie sehr hoch
(s. Landschaftsplan, Schutzgut Wasser, Karte 6., blaue Schraffur).
Wasserschutzgebiete, Quellschutzgebiete, Heilquellen und Mineralbrunnen sind von der
Planung nicht betroffen. Der Vorhabensraum liegt nicht in einem Bereich hoher Bedeutung für
die Grundwasserneubildung. Eine wasserrechtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Abbildung 11: Hydrogeologische Einheiten im Vorhabensraum (Rote Umrandung).
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
Abbildung 12: Auszug aus dem Landschaftsplan, Schutzgut Wasser, Karte 6.
5.3.3. Vorbelastungen
Vorbelastungen für das Schutzgut Wasser bestehen durch:
• Intensive landwirtschaftliche Nutzung (Düngemitteleintrag, Bodenverdichtung)
• Der Landschaftswasserhaushalt des Maurener Bergs ist durch Drainagen gestört (s. Abbildung 12).
5.3.4. Empfindlichkeit
Empfindlichkeit
Wasserrückhaltevermögen
der Vegetation
Wasserrückhaltevermögen
der Vegetation
Grundwassergefährdung
Sonderstandorte
Wasserrückhaltevermögen
des Bodens
Fließgewässer
Künstliche Entwässerung/Bewässerung
Schutzgebiete
Flächentyp
Acker
Bewertung
gering
Streuobstwiese
hoch
Gesamtes Plangebiet
Gesamtes Plangebiet
Gesamtes Plangebiet
gering
nicht vorhanden
gering
Gesamtes Plangebiet
Gesamtes Plangebiet
keine vorhanden
nicht vorhanden
Gesamtes Plangebiet
nicht vorhanden
Tabelle 15: Empfindlichkeit Schutzgut Wasser. Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0.
27
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
5.4.
28
Schutzgut Klima
Das Vorhabensgebiet gehört zur landschaftlichen Haupteinheit des Neckarbeckens. Der kälteste Monat ist der Januar mit durchschnittlichen Temperaturen von über 0°C in den Tiefebenen
des Neckars und unter -3°C in höheren Lagen. Der wärmste Monat in der Region Stuttgart ist
der Juli. Die Mitteltemperaturen schwanken jedoch zwischen 20°C (Stuttgart-Neckartal) und
15°C in den Höhenlagen der Schwäbischen Alb. Im Neckartal treten nur bis zu 50 Frosttage im
Jahr auf, dagegen kann es gelegentlich zu Hitzestress kommen. In Ditzingen liegt die Anzahl
der Tage, an denen das Temperaturmaximum von mehr als 30 °C erreicht ist, bei > 4-6 pro
Jahr. Damit liegt Ditzingen im mittleren Bereich. (Klimaatlas Region Stuttgart)
Die mittlere Lufttemperatur in Ditzingen liegt zwischen 9,7 und 10,1 °C. Die mittlere Niederschlagssumme liegt bei 710 mm (mit Spitzenwerten im Juni). Inversionswetterlagen treten im
Frühjahr und Herbst auf, doch allenfalls im Glemstal. Im Bereich der Kernstadt können durch
verkehrsbedingte Emissionen kurzzeitige lufthygienische Probleme auftreten. (s. Flächennutzungsplan)
5.4.1. Allgemeine Funktionen
Abiotischer Wert
Frischluftproduktion
Der Vorhabensraum liegt auf einer Kaltluftproduktionsfläche mit direktem Siedlungsbezug.
Der Maurener Berg ist eine Fläche mit wichtiger Ausgleichsfunktion für das Siedlungsklima. Seine Eignungsbewertung ist daher hoch. Seine Empfindlichkeit gegenüber Bebauungsverdichtung ist mittel. (s. Landschaftsplan, Schutzgut Klima, Karte Nr. 5)
Abbildung 13: Landschaftsplan, Schutzgut Klima.
5.4.2. Besondere Funktionen
In der Strategischen Umweltprüfung zum Regionalplan Region Stuttgart werden die Flächen
des Vorhabensraumes und der Umgebung als Freiland-Klimatop bezeichnet: das FreilandKlimatop weist einen extremen Tages- und Jahresgang der Temperatur und Feuchte sowie
sehr geringe Windströmungsveränderungen auf. Damit ist eine intensive nächtliche Frisch- und
Kaltluftproduktion verbunden (Klimaatlas Region Stuttgart). Das angrenzende Wohngebiet wird
als Gartenstadt-Klimatop bezeichnet: das Gartenstadt-Klimatop umfasst bebaute Flächen mit
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
29
offener, ein- bis dreigeschossiger Bebauung und reichhaltigen Grünflächen. Gegenüber dem
Freiland-Klimatop sind alle Klimaelemente leicht modifiziert, wobei eine merkliche nächtliche
Abkühlung stattfindet und Regionalwinde nur unwesentlich gebremst werden. Speziell in
Hanglagen haben diese Flächen eine wichtige klimatische Bedeutung. (Klimaatlas Region
Stuttgart)
Am Maurener Berg herrschen Hangabwinde ohne direkten Siedlungsbezug vor. (s. Landschaftsplan, Schutzgut Klima, Karte Nr. 5)
Es wird nicht in Gebiete mit luftverbessernder Wirkung wie Immissionsschutzwälder, Klimaschutzwälder oder Immissionsschutzpflanzungen eingegriffen.
5.4.3. Vorbelastungen
Vorbelastungen für das Schutzgut Klima bestehen durch:
• Einträge aus der Landwirtschaft
• Versiegelung des benachbarten Wohngebietes
5.4.4. Empfindlichkeit
Empfindlichkeit
Empfindlichkeit gegenüber Bebauungsverdichtung
Frischluftzufuhr
Eignung für die Frischluftzufuhr
Flächentyp
Gesamtes Plangebiet
Bewertung
mittel
Gesamtes Plangebiet
Gesamtes Plangebiet
hoch
hoch
Tabelle 16: Empfindlichkeit Schutzgut Klima. Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0.
5.5.
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
5.5.1. Allgemeine Funktionen
Biotischer Wert (Biotopstruktur)
Das Landschaftsbild des Maurener Berges wird von Ackerflächen geprägt. Ihre Bedeutung als
landschaftsbildprägende Biotopstrukturen wird als gering eingestuft. Die kleine Obstwiese im
Südosten des Vorhabensraumes hat hohe Bedeutung für das Landschaftsbild.
5.5.2. Besondere Funktionen
Derzeit besteht freie Sicht vom Wohngebiet und der Panoramastraße aus auf die Ackerflächen.
Schutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen.
Flächen mit besonderer Bedeutung für die Erholung sind im Vorhabensraum nicht vorhanden.
Die Flächen des Maurener Berges, zu denen der Vorhabensraum gehört, haben gemäß Landschaftsplan (s. Abbildung 14) mittlere Bedeutung für die ortsnahe Erholung. Sie werden als
wenig frequentierte, relativ ortsferne, jedoch strukturreiche Gebiete mit wenig guter Erreichbarkeit bezeichnet. Südlich des Vorhabensraumes befindet sich ein ruhiges Wohngebiet mit
Einfamilienhäusern. Im Norden gibt es nur zwei Einsiedlerhöfe in ca. 250 m Entfernung. In
derselben Richtung gibt es eine Gartenanlage.
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
30
Abbildung 14: Schutzgut Landschaftsbild, Karte Erholung.
In direkter Umgebung des Vorhabensraumes verlaufen keine Wanderwege. Ca. 100 - 150 m
südlich des Vorhabensraumes verläuft ein Radwanderweg über die Untere Glemstalstraße und
den Maurener Berg, von Norden nach Süden. Außerdem verläuft in ca. 300 m Entfernung
südlich des Vorhabensraumes die Riedlinie (HW 1) über die Haldenstraße im Osten, die Untere
Glemstalstraße und den Lerchenhof im Westen. Des Weiteren verlaufen entlang der Münchinger Straße von Norden nach Süden und parallel zum Radwanderweg westlich des Vorhabensraumes Wanderwege. Ca. 100 m südöstlich des Vorhabensraumes befindet sich ein Grillplatz.
(s. Abbildung 15)
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
31
Abbildung 15: Wanderwege und Erholungsmöglichkeiten (Landesamt für Geoinformation und
Landentwicklung 2009)
5.5.3. Vorbelastungen
Vorbelastungen für das Schutzgut Landschaftsbild ergeben sich durch:
•
Ausräumung durch die landwirtschaftliche Nutzung
•
angrenzendes Wohngebiet
5.5.4. Empfindlichkeit
Empfindlichkeit
Landschaftsbild
Landschaftsbild
Schutzgebiete
Wegeverbindung
Sichtbeziehungen
Erholung
Flächentyp
Acker
Streuobstwiese
Vorhabensgebiet
Vorhabensgebiet
Vorhabensgebiet
Vorhabensgebiet
Bewertung
gering
mittel
nicht vorhanden
gering
gering
Mittel
Tabelle 17: Empfindlichkeit Schutzgut Landschaftsbild. Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0.
5.6.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Untersuchungsgebiet sind keine Kultur- und Sachgüter im Sinne des UVPG oder Denkmalschutzes bekannt.
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5.7.
32
Raumwiderstand
Der Raumwiderstand wird im Vorhabensgebiet für das Schutzgut Boden als „hoch“ angegeben
(s. Abbildung 16, orange Schraffur). Es sind Böden mit hoher landbaulicher Eignung oder
gefährdete Bodentypen. Für die Schutzgüter Arten/Biotope, Klima und Wasser wird der Raumwiderstand als „mittel“ bezeichnet (s. Abbildung 16, gelbe Färbung).
Abbildung 16: Landschaftsplan, Karte Raumwiderstand (Eingriffsrisiko) 6b.
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
33
6. Erfassung der Wirkung der städtebaulichen Planung (Konflikte) und Ermittlung der vermeidbaren und
verminderbaren Beeinträchtigungen
Die geplante Bebauung zieht umweltrelevante Auswirkungen nach sich. Dabei wird unterschieden zwischen direkten Eingriffswirkungen und Folgewirkungen (Sekundäreffekten) und jeweils zwischen
•
baubedingten Umweltauswirkungen: Auswirkungen, die während der Bauphase entstehen
•
anlagebedingten Umweltauswirkungen: Auswirkungen, die durch die Existenz der Bauwerke selbst entstehen
•
betriebsbedingten Umweltauswirkungen: Auswirkungen, die durch die Nutzung entstehen
6.1. Überblick über die zu erwartenden Auswirkungen und deren Vermeidbarkeit/Ausgleichbarkeit unterteilt nach Schutzgütern
Schutzgut
Mögliche Beeinträchtigung/Konflikt
Risiko
Vermeidung/ Minimierung
Restrisiko
Ausgleichbarkeit
Arten/
Biotope
Inanspruchnahme (Verlust) und
Beeinträchtigung von Lebensräumen durch (vorübergehende) Flächeninanspruchnahme, z. B. durch
Baustelleneinrichtung, Lagerplätze
etc. Verdrängung von Flora und
Fauna
gering
Die Beeinträchtigungen sind auf die Bauzeit beschränkt und führen daher nicht zu erheblichen Auswirkungen. Folgewirkungen sind nicht gegeben.
gering
Kein Ausgleich
notwendig
mittel
Förderung des
Lebensraumes für
Offenlandarten durch
Extensivierung von
Grünland oder Anlage
von Wechselbrachen
auf den prioritären
Flächen für Feldbrüter
nördlich des Plangebietes empfohlen.
baubedingte Auswirkungen
Beeinträchtigung von Lebensräumen durch Lärm-, Schadstoff-,
Staubimmissionen, Erschütterungen
Arten/
Biotope
anlagenbedingte
Auswirkungen
Veränderung der standörtlichen
Gegebenheiten durch Bodenaufund -abtrag, Bodenverdichtung
Beeinträchtigung von Offenlandbrütern: Der Vorhabensraum hat v. a.
Bedeutung als Puffer zur bestehenden Bebauung.
Beeinträchtigung von Nahrungshabitat (Feldhase).
mittel
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
Schutzgut
34
Mögliche Beeinträchtigung/Konflikt
Risiko
Vermeidung/ Minimierung
Restrisiko
Ausgleichbarkeit
Beeinträchtigung von Nahrungshabitat (Siedlungs-Vögel)
mittel
Di PA_12: Je 250 m² überbaubare Grundstücksfläche
ist mindestens ein regionaltypischer, standortgerechter Laubbaum gemäß Pflanzliste 1 und 2 zu pflanzen.
Direkt angrenzend an die Panoramastraße ist ein
großkroniger Baum der Pflanzliste 1 und 2 zu pflanzen alle weiteren Bäume sind in der Kronengröße
nach Pflanzliste 1 und 2 frei wählbar.
Festsetzung: § 9 (1) 20 und 25a BauGB und § 74 (1)
3 LBO
gering
Der Verlust kann
vollständig
ausgeglichen werden.
Verlust von 7 Obstbäumen
Verlust zweier potentieller Bruthöhlen
Di PA_9: Die unbebauten Flächen der bebauten
Grundstücke sind mit Ausnahme der Stellplätze, Zufahrten und Hauszugänge als Grünflächen in naturnaher Weise mit standortgerechten, heimischen Pflanzen gärtnerisch zu unterhalten.
Festsetzung: § 9 (1) Nr. 20 BauGB und § 74 (1) 3
LBO
Di PA_4: Die Versiegelung des Bodens innerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen ist auf das unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken.
Festsetzung: § 9 (1) Nr. 20 BauGB und § 74 (1) 3
LBO
Di PA_2: Bei der Pflanzung von Hecken oder Einzelgehölzen im Grundstück sind heimische Laubgehölze
zu verwendet (s. Pflanzliste 3). Die Wuchshöhe der
heimischen Gehölze gibt die Heckenhöhe vor.
Festsetzung: § 9 (1) Nr. 15 und 20 BauGB und § 74
(1) 3 LBO
Di PA_3: Anbringung von 5 Nistkästen auf öffentlichen Grünflächen in der Panoramastraße als Ersatz
für verlorene Brutplätze vor Rodung der Obstbäume
(CEF-Maßnahme).
2
Die Nummerierung der Festsetzungen wurde durch das Programm Synergis Ökokonto 3.0 vergeben. „Di_PA“ steht für das Baugebiet. Die zweite Zahl entspricht der Reihenfolge, in der die Festsetzungen in Synergis angelegt wurden.
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
Schutzgut
Mögliche Beeinträchtigung/Konflikt
Gefährdung der Fauna durch die
Gebäude
Arten/
Biotope
betriebsbedingte
Auswirkungen
Boden
baubedingte Auswirkungen
Risiko
gering
Beeinträchtigung durch Lärm,
Schadstoffe, Licht
gering
Verlust bzw. Beeinträchtigung aller
Bodenfunktionen
gering
Veränderung der Bodenstruktur
Verlust / Einschränkung landwirtschaftlich genutzter Flächen
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen durch Schadstoffeintrag und
Vermeidung/ Minimierung
Festsetzung: § 9 (1) Nr. 20 BauGB
Di PA_11: Das Gebiet soll entlang der nördlichen
Gebietsgrenze mit gebietsheimischen Sträuchern
eingegrünt werden. Auch der Wall ist mit gebietsheimischen standortgerechten Gehölzen zu bepflanzen.
(s. Pflanzliste 3) Dabei ist darauf zu achten, dass die
im Maßnahmenplan dargestellten Luftschneisen freigehalten werden.
Festsetzung: § 9 (1) Nr. 20 und 25a BauGB
Di PA_6: Vogelschlagsichere Ausführung von Glasflächen und großflächigen Fenstern. Hierzu sind diese
Flächen für die Vögel von außen sichtbar zu machen.
Dies kann z. B. durch Vorhänge, vorgesetzte Rankhilfen und Spaliere, ätzen oder bedrucken von Teilflächen des Glases (z. B. mit einer Linierung) etc. geschehen.
Festsetzung: § 9 (1) Nr. 20 BauGB
Di PA_7: Kleintier- und vogelsichere Abdeckung von
Lichtschächten, Regenfallrohren und ähnlichen Bauwerken. Die Öffnungen der Abdeckungen sollten maximal 10 mm groß sein.
Festsetzung: § 9 (1) Nr. 20 BauGB
Di PA_5: Zu Vermeidung von Lockwirkungen auf Insekten wird für die Außenbeleuchtungen (Straßen-,
Fassadenbeleuchtungen usw.) ausschließlich gelbes
Licht (Natriumdampflampen) verwendet.
Festsetzung: § 9 (1) Nr. 20 BauGB
Die Beeinträchtigungen sind auf die Bauzeit beschränkt und führen daher nicht zu erheblichen Auswirkungen. Folgewirkungen sind nicht gegeben.
35
Restrisiko
Ausgleichbarkeit
gering
Der Verlust kann vollständig ausgeglichen
werden.
gering
Der Eingriff kann vollständig ausgeglichen
werden.
gering
Kein Ausgleich notwendig
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
Schutzgut
Mögliche Beeinträchtigung/Konflikt
36
Risiko
Vermeidung/ Minimierung
Restrisiko
Ausgleichbarkeit
mittel
Di PA_8: Festsetzungen zum Bodenschutz:
mittel
Die Beeinträchtigungen können durch
geeignete Festsetzungen minimiert werden.
Die Umwandlung von
Acker in strukturreiche
Gärten kommt dem
Boden zugute. Parkplätze und Zufahrten
werden nur teilversiegelt. Dennoch gehen
auf den Gebäudeflächen Bodenfunktionen
verloren, die an anderer Stelle ausgeglichen
werden müssen.
Schadstoffanreicherung im Boden
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen
Veränderung der Bodenstruktur und
Topografie
Boden
anlagebedingte
Auswirkungen
Beeinträchtigung der natürlichen
Ertragsfähigkeit (für die Landwirtschaft)
Verlust von Bodenfunktionen durch
Versiegelung:
Verlust von ca. 0,2 ha Boden mit
hoher Bedeutung für die Natürliche
Bodenfruchtbarkeit
- Reduzierung von Erdmassenbewegungen und Versiegelung auf das notwendige Maß (z.B. beim Anlegen der Baustelleneinrichtung, möglichst kurze Zufahrten).
Festsetzung: § 9 (1) 20 und § 202 BauGB
- Es sollte möglichst wenig Erdaushub-Überschuss
anfallen und dieser so weit möglich im Plangebiet
wiederverwertet werden.
- Sachgemäße Behandlung von Oberboden bei temporärer Entnahme und Zwischenlagerung, bodenschonende Lagerung und Wiedereinbau.´
- Flächensparende Ablagerung von Baustoffen, Aufschüttungen, Ablagerungen unter Beachtung der DIN
18915 „Bodenarbeiten“.
- Minderung von Deckschichten und Bodenverdichtungen sind zu vermeiden bzw. Bodenverdichtungen
zu beseitigen.
- Fachgerechter Umgang mit Bodenmaterial bei Umlagerungen (DIN 19731 und UM, 1991)
- Der sach- und fachgerechte Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen, z. B. Öl, Benzin, etc. ist während
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
Schutzgut
Mögliche Beeinträchtigung/Konflikt
Risiko
Vermeidung/ Minimierung
der Bauphase ist sicherzustellen. (Schutzgüter Boden
und Wasser)
- Keine Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen außerhalb des Plangebietes. Für die Erschließung der
Baustelle sollen die bereits versiegelten Flächen verwendet werden.
- Der fruchtbare und kulturfähige Boden ist zu erhalten. Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren
- Vor Beginn der Baumaßnahme ist der humose
Oberboden / durchwurzelbare Unterboden entsprechend seiner natürlichen Tiefe schonend und unter
sorgfältiger Trennung abzuschieben, getrennt voneinander zu lagern und nach Abschluss der Maßnahme
wieder aufzutragen (DIN 18915).
- der Oberboden westlich des Grasweges (Bodenzahlen 61-75) kann zur Bodenverbesserung von Flächen
geringer landbaulicher Eignung (Bodenzahlen 35-60)
verwendet werden, so diese keine besonderen
Standortfunktionen beinhalten.
- Beim Bearbeiten des Bodens ist unbedingt auf trockene Wetterverhältnisse und ebenso auf eine optimale Bodenfeuchte zu achten.
Di PA_9: Parkplätze, Zufahrten und Zuwege innerhalb
privater Flächen sind mit offenporigen Belägen zu
gestalten, z. B. Schotterrasen, Kiesbelag, Rasenpflaster, wasserdurchlässiges Pflaster, u. ä.
Festsetzung: § 9 (1) 20 BauGB und § 74 (1) 3 LBO
Di PA_2: Gestaltung der Grünflächen als strukturreiche Gärten (s. Pflanzliste 1 - 3).
Festsetzung: § 9 (1) Nr. 15 und 20 BauGB und § 74
37
Restrisiko
Ausgleichbarkeit
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
Schutzgut
Mögliche Beeinträchtigung/Konflikt
Risiko
Vermeidung/ Minimierung
Boden
Risiko von Schadstoffeinträgen und
dadurch Beeinträchtigung der Bodenfunktionen
gering
(1) 3 LBO
Die Zunahme des PKW-Verkehrs ist geringfügig. Folgewirkungen sind nicht gegeben.
Verringerung der Grundwasserneubildung durch (Vorübergehende)
Flächeninanspruchnahme, z. B.
durch Baustelleneinrichtung, Lagerplätze etc.
gering
betriebsbedingte
Auswirkungen
Wasser
baubedingte Auswirkungen
38
Restrisiko
Ausgleichbarkeit
gering
Kein Ausgleich notwendig
Die Beeinträchtigungen sind auf die Bauzeit beschränkt und führen daher nicht zu erheblichen Auswirkungen. Folgewirkungen sind nicht gegeben.
gering
Kein Ausgleich notwendig
mittel
Entwässerungskonzept
gering
mittel
Di PA_9: Parkplätze, Zufahrten (max. 7m breit) und
Zuwege innerhalb privater Flächen sind mit offenporigen Belägen zu gestalten, z. B. Schotterrasen, Kiesbelag, Rasenpflaster, wasserdurchlässiges Pflaster, u.
ä.
Festsetzung: § 9 (1) 20 BauGB und § 74 (1) 3 LBO
Di PA_10: Vermeidung von der Witterung ausgesetzten Teilen der Gebäudehülle (v. a. Dacheindeckung
und Fassadenverkleidungen, aber auch Kehlbleche,
Randanschlüsse, Dachrinnen, Fallrohre etc.) aus Materialien, die Blei, Zink, Kupfer oder deren Legierungen enthalten.
Festsetzung: § 9 (1) 20 BauGB und § 74 (1) 1 LBO
Ausgleich durch Minimierungsmaßnahmen
möglich
gering
Ein Eingriff kann vermieden werden
Mögliche Verschmutzung des
Grundwassers, Schadstoff-,
Staubimmissionen
Wasser
Verminderung der Deckschichten
(erhöhte Verschmutzungsgefahr des
Grundwassers), Minderung des
Retentionsvermögens durch Bodenabtrag, Bodenverdichtung
Versiegelung verschärft Hangwasserproblematik
anlagenbedingte
Auswirkungen
Mögliche Beeinträchtigungen des
Grundwassers
Di PA_12: Bauzeitliche Sicherungsmaßnahmen
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
Schutzgut
Wasser
betriebsbedingte
Auswirkungen
Klima
baubedingte Auswirkungen
Klima
anlagebedingte
Auswirkungen
Mögliche Beeinträchtigung/Konflikt
Risiko
(Spundwände) zur Vermeidung von Grundwasserabsenkungen während der Bauzeit
Festsetzung: § 9 (1) 20 BauGB
Di PA_13: Tiefbau unter Gewährleistung der Umläufigkeit des Grundwassers. Bau wasserundurchlässiger
Wannen.
Festsetzung: § 9 (1) 20 BauGB
Die Zunahme des PKW-Verkehrs ist geringfügig. Folgewirkungen sind nicht gegeben.
Restrisiko
Ausgleichbarkeit
gering
Kein Ausgleich notwendig
Risiko von Schadstoffeinträgen ins
Grundwasser durch Schadstoffimmissionen, z. B. durch KfzVerkehr.
gering
Veränderung des Kleinklimas durch
(Vorübergehende) Flächeninanspruchnahme, z. B. durch Baustelleneinrichtung, Lagerplätze etc.
gering
Die Beeinträchtigungen sind auf die Bauzeit beschränkt und führen daher nicht zu erheblichen Auswirkungen. Folgewirkungen sind nicht gegeben.
gering
Kein Ausgleich notwendig
mittel
Di PA_9: Verwendung offenporiger Beläge
Festsetzung: § 9 (1) 20 BauGB und § 74 (1) 3 LBO
gering
Ausgleich durch Minimierungsmaßnahmen
möglich
gering
Kein Ausgleich notwendig
gering
Kein Ausgleich not-
Beeinträchtigung der Luftqualität
durch Schadstoff-, Staubimmissionen
Verlust von Kaltluftentstehungsflächen und Beeinträchtigung des
Siedlungsklimas durch Flächeninanspruchnahme, z. B. Versiegelung
durch Gebäude, etc.
Di PA_2: Gestaltung stark durchgrünter, strukturreicher Gärten (s. Pflanzliste 1 - 3).
Festsetzung: § 9 (1) Nr. 15 und 20 BauGB und § 74
(1) 3 LBO
Veränderung verdunstungsrelevanter Strukturen: Es können bis zu
4 840 m² neu versiegelt werden.
Klima
betriebsbedingte
Auswirkungen
Land-
Vermeidung/ Minimierung
39
Beeinträchtigungen der Luftqualität
und Erhöhung der lufthygienischen
Belastung durch Staub und Abgase
gering
Beeinträchtigung des Landschafts-
gering
Di PA_16: Berücksichtigung der Kaltluftabflüsse bei
der Bepflanzung von Gärten und bei der Eingrünung
des Gebietes sowie bei der Planung der Baukörper
Festsetzung: § 9 (1) Nr. 20 BauGB
Die Zunahme des PKW-Verkehrs ist geringfügig. Folgewirkungen sind nicht gegeben.
Die Beeinträchtigungen sind auf die Bauzeit be-
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
Schutzgut
Mögliche Beeinträchtigung/Konflikt
schaftsbild
und Ortsbilds und von Sichtbeziehungen durch (vorübergehende)
Flächeninanspruchnahme, z. B.
durch Baustelleneinrichtung, Lagerplätze etc.
Behinderung von Sichtbeziehungen
durch
Flächeninanspruchnahme
baubedingte Auswirkungen
Landschaftsbild
Risiko
-
Restrisiko
schränkt und führen daher nicht zu erheblichen Auswirkungen. Folgewirkungen sind nicht gegeben.
gering
anlagebedingte
Auswirkungen
Landschaftsbild
betriebsbedingte
Auswirkungen
Vermeidung/ Minimierung
40
-
Di PA_2: Gestaltung stark durchgrünter, strukturreicher Gärten um neue Bauwerke in die Landschaft zu
integrieren (s. Maßnahmen Schutzgut Arten/Biotope).
Festsetzung: § 9 (1) Nr. 15 und 20 BauGB und § 74
(1) 3 LBO
Di PA_14: Entlang von Grundstücksgrenzen ist von
Mauern und Sockeln abzusehen, sofern diese nicht
zum Ausgleich unterschiedlicher Grundstückshöhen
notwendig sind. Stattdessen sind Pflanzungen in lockeren Gehölzgruppen oder Hecken mit standortgerechten heimischen Gehölzen durchzuführen (s.
Pflanzliste 3). Die Höhe der Hecken wird durch die
natürliche Wuchshöhe der standortgerechten heimischen Gehölze vorgegeben. Mülleimer müssen verträglich abgestellt werden, nicht auf Pflanzgebotsflächen.
Zäune aus offenfugigen Holzlatten oder Maschendraht sind zulässig und mit standortgerechten heimischen Sträuchern zu hinterpflanzen bzw. mit Kletterund Schlingpflanzen zu beranken. Die Verwendung
von Stacheldraht ist nicht gestattet.
Festsetzung: § 9 (1) 20 und 25a BauGB und § 74 (1)
3 LBO
-
Ausgleichbarkeit
wendig
gering
-
Ausgleich durch Minimierungsmaßnahmen
möglich
-
Tabelle 18: Überblick über die zu erwartenden Auswirkungen (Konflikte) und deren Vermeidbarkeit/Ausgleichbarkeit unterteilt nach Schutzgütern.
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
41
6.2. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Mensch
Mensch
Tiere/Pflanzen
Boden
Wasser
Tiere/Pflanzen
Teil der Struktur und
der Ausprägung des
Wohnumfeldes und
des Erholungsraumes;
Nahrungsgrundlage
Störung und Verdrängung von Arten;
Trittbelastung; Eutrophierung; Artenverschiebung
Trittbelastung und
Verdichtung; Veränderung der Bodeneigenschaften und
-struktur
Nutzung zum Anbau
von Nahrungsmitteln
Stoffeinträge und
Eutrophierung; Gefährdung durch Verschmutzung
Klima/Luft
Beeinflussung des
Klimas und der Luftqualität durch Versiegelung und Stoffeinträge
Landschaft
Veränderung durch
Bebauung und Nutzungsänderung
Kultur-/Sachgüter
Substanzschädigung
und Zerstörungsgefahr
Boden
Grundlage für Wohnen und die Nahrungsmittelproduktion
Standort und Standortfaktor für Pflanzen; Lebensmedium
für Bodenlebewesen
Vegetation als Erosionsschutz; Einfluss
auf die Bodengenese
Vegetation als Wasserspeicher und
-filter
Einfluss der Vegetation auf Kalt- und
Frisch-luftentstehung;
Steuerung des Mikroklimas z.B. durch
Beschattung
Vegetation und Artenreichtum als charakteristisches Landschaftselement
Substanzschädigung
Wasser
Klima/Luft
Landschaft
Kultur-/Sachgüter
Grundwasser als
Brauchwasserlieferant
und (ggf.) zur Trinkwassersicherung
Steuerung der Luftqualität und des Mikroklimas,
dadurch Beeinflussung
des Wohnumfeldes und
des Wohlbefindens des
Menschen
Erholungsraum
Schönheit und Erholungswert des Lebensumfeldes
Standortfaktor für Pflanzen und Tiere (Oberflächengewässer)
Luftqualität sowie Mikround Makroklima als
Einflussfaktor auf den
Lebensraum
Grundstruktur für
unterschiedliche
Biotope; als
vernetzendes
Element von
Lebensräumen
-
Einflussfaktor für die
Bodengenese; bewirkt
Erosion
Einflussfaktor für die
Bodengenese; bewirkt
Erosion
Grundstruktur für
unterschiedliche
Böden; Einflussfaktor für die
Bodengenese
Bodenabbau bei Grabungen; Veränderung
durch Intensivierung
und Ausbeutung
Steuerung der Grundwasserneubildung
-
Wirtschaftliche Nutzung
als Störfaktor, Verschmutzungsgefahr
Einflussfaktor für
die Ausbildung
des Mikroklimas
-
Grundwasserfilter
und Wasserspeicher
Einflussfaktor für die
Ausbildung des
Mikroklimas
Einflussfaktor für die
Verdunstungsrate
Bodenrelief als
charakteristisches
Landschaftselement
Oberflächengewässer
als Charakteristikum
und Eigenart
-
-
Substanzschädigung
Luftqualität als Einflussfaktor auf die Substanz
Kulturgüter als Charakteristikum und Eigenart
-
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
42
7. Eingriffs-Ausgleichsbilanz
7.1. Eingriffs-Ausgleichsbilanz - Allgemeine Funktion
Biotische Werte Planung
Fläche
(m²)
Biotoptyp (Nr.) - Anmerkung
BioWert
5.329 m² Ziergarten naturnah, Alte Gehölzstrukturen - Gartenflä2,50
chen werden langfristig als reich strukturierte Hausgärten mit alten Gehölzen angelegt. Kein intensiver Düngemitte- und Sprinzmitteleinsatz (60.61-1z)
Inkl. mit heimischen Sträuchern bepflanzter Erdwall zum
Rückhalt des Hangwassers
198 m² Fettwiese mittlerer Standrote (33.41)
2,50
323 m² Gehölzreiche Bereiche, Wiesen, nicht so intensiv ge3,00
nutzt (60.50)
(öffentliches Grün im Westen und entlang mittlerem
Weg)
506 m² Straßenbegleitgrün - Regenrückhalt durch Kiespackung,
1,50
begrünt (60.57-1z)
1.337 m² Gepflasterte Straße oder Platz - Flächen für Nebenanla1,00
gen (60.22)
2.675 m² Von Bauwerken bestandene Fläche - Bauflächen Ge1,00
bäude (60.10)
3.503 m² Völlig versiegelte Straße oder Platz (60.21)
1,00
13.871m²
Bio-Pkte
Planung/ha
1,33
Summe Bio-Punkte Planung
0,05
0,1
0,08
0,13
0,27
0,35
2,31
Biotische Werte Bestand
876 m² Streuobst auf Fettwiese mittlerer Standorte (45.40)
80 m² Fettwiese mittlerer Standorte (33.41)
272 m² Trittrasen, artenarmer Wiesenstreifen zwischen Acker
und Straße (33.71)
161 m² Grasweg (60.25)
9 858 m² Acker mit erhöhter Erosion (37.14)
2 624 m² Völlig versiegelte Straße oder Platz (60.21)
13 871 m²
4,00
2,50
2,00
0,35
0,02
0,05
2,00
2,00
1,00
0,03
1,97
0,26
Summe Bio-Punkte Bestand
Kompensationsdefizit
Tabelle 19: Eingriffs-Ausgleichsbilanz Biotischer Wert. Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0.
2,69
-0,38
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
43
Abiotische Werte Planung
Fläche
(m²)
Abiotischer Typ
5.329 m² Durch Nutzung veränderter Stoffhaushalt
bzw. Wasserhaushalt,
Sekundärboden
198 m² natürliches Bodenprofil
323 m² Durch Nutzung veränderter Stoffhaushalt
bzw. Wasserhaushalt,
Sekundärboden
506 m² Sekundärboden
1.337 m² befestigte, verdichtete
Böden
2.675 m² befestigte, verdichtete
Böden
3.503 m² befestigte, verdichtete
Böden
Nutzung
Ziergarten naturnah, Alte Gehölzstrukturen - Gartenflächen
werden langfristig als reich
strukturierte Hausgärten mit
alten Gehölzen angelegt. Kein
intensiver Düngemitte- und
Sprinzmitteleinsatz (60.61-1z)
Inkl. mit heimischen Sträuchern bepflanzter Erdwall zum
Rückhalt des Hangwassers
Fettwiese mittlerer Standrote
(33.41)
Gehölzreiche Bereiche, Wiesen, nicht so intensiv genutzt
(60.50)
(öffentliches Grün im Westen
und entlang mittlerem Weg)
Straßenbegleitgrün - Regenrückhalt durch Kiespackung,
begrünt (60.57-1z)
Gepflasterte Straße oder Platz
- Flächen für Nebenanlagen
(60.22)
Von Bauwerken bestandene
Fläche - Bauflächen Gebäude
(60.10)
Völlig versiegelte Straße oder
Platz (60.21)
13.871 m²
Festsetzung
AbioWert
3,00
AbioPkte
Planung
1,60
4,00
0,08
3,50
0,11
3,00
0,15
1,50
0,20
1,00
0,27
1,00
0,35
Summe Bio-Punkte Planung
2,76
Abiotische Werte Bestand
876 m² natürliches Bodenprofil
80 m² natürliches Bodenprofil
272 m² natürliches Bodenprofil
161 m² befestigte, verdichtete Böden
9 858 m² umgeackerter Boden
2 624 m² befestigte, verdichtete Böden
13 871 m²
Streuobst auf Fettwiese mittlerer
Standorte (45.40)
Fettwiese mittlerer Standrote
(33.41)
Trittrasen, artenarmer Wiesenstreifen zwischen Acker und
Straße (33.71)
Grasweg (60.25)
Acker mit erhöhter Erosion
(37.14)
Völlig versiegelte Straße oder
Platz (60.21)
4,00
0,35
4,00
0,03
3,50
0,10
2,50
2,50
0,04
2,46
1,00
0,26
Summe Bio-Punkte Bestand
Kompensationsdefizit
3,24
*-0,49
Tabelle 20: Abiotischer Wert nach umgesetzter Planung. Ermittelt mit Synergis Ökokonto 3.0.
*Rundungstolleranz duch Synergis Ökokonto 3.0.ausgegeben.
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
44
Zusammenfassung: Ausgleichsbedarf außerhalb
Biotische Punkte der Bestandsbewertung
Biotische Punkte der Planungsbewertung
Biotisches Defizit aus Vorher/Nachher-Bilanzierung
Abiotische Punkte der Bestandsbewertung
Abiotische Punkte der Planungsbewertung
Abiotisches Defizit aus Vorher/Nachher-Bilanzierung
- Vermeidung/Minimierung durch bautechnische Maßnahmen
Ausgleichsbedarf
2,69
2,31
- 0,38
3,24
2,76
*- 0,49
0,00
- 0,87
Tabelle 21: Ergebnis Eingriffs-Ausgleichsbilanz Allgemeine Funktion.
*Rundungstolleranz duch Synergis Ökokonto 3.0.ausgegeben.
Das ermittelte Gesamtdefizit von -0,87 ist eine Wertpunktezahl und gibt diejenige Fläche in ha an,
die für den Ausgleich bei einer Wertsteigerung um nur 1 Stufe benötigt wird. Da die Wertsteigerung
auf der Maßnahmenfläche in der Regel mehrere Wertstufen beträgt, reduziert sich der Flächenbedarf entsprechend. Die erzielbare Wertsteigerung ist abhängig von der Art der Ausgleichsmaßnahme und setzt sich aus der Biotischen und Abiotischen Wertsteigerung zusammen.
7.2. Eingriffs-Ausgleichsbilanz - Besondere Funktion, getrennt nach Schutzgütern
7.2.1.
Schutzgut Arten/Biotope
Schutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen.
Vorranggebiete für Feldlerche, Kiebitz und Schafstelze sind ca. 80 m vom Vorhabensraum entfernt. Wie in Kapitel 5.1.3 dargelegt, werden die Flächen nördlich des Vorhabensraumes auch als
Durchzugs- und Rastgebiet genutzt. Der Vorhabensraum hat insofern für Offenlandarten vor allem
als Puffer zur bestehenden Bebauung Bedeutung. Für Feldhasen hat er Bedeutung als Nahrungshabitat. Die Pufferflächen für Offenlandarten werden durch das Vorhaben als Baugebiet ausgewiesen, somit muss Eingriff durch eine Aufwertung von Offenlandflächen (Buntbrachen) ausgeglichen
werden.
An streng geschützten Arten wurde ein Sperber im Plangebiet jagend beobachtet. Der Sperber ist
natürlicherweise eine Waldart. Er besiedelt jedoch zunehmend städtische Grünanlagen, Friedhöfe
und Parks. Er wurde zwar auf dem Acker beobachtet, zog sich jedoch nach erfolgreicher Jagd in
das Wohngebiet zurück. Es wird nicht davon ausgegangen, dass er durch die Überbauung von
Offenland beeinträchtigt wird. Er profitiert möglicherweise sogar von der Anlage strukturreicher
Gärten und von der Pflanzung von Bäumen.
Des Weiteren wurden zwei Turmfalken im Luftraum (Flug in Richtung Siedlung) beobachtet. Auch
für die hat das Plangebiet möglicherweise Bedeutung als Nahrungshabitat. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass die weiten Offenlandflächen um das Planungsgebiet ausreichend Jagdhabitat
bieten und der Turmfalke von der Planung nicht beeinträchtigt wird.
Der Grünspecht wurde in den angrenzenden Gärten gehört. Er könnte die Streuobstwiese als Nahrungshabitat aufsuchen. Auch er ist keine Offenlandart. Grünspechte nutzen aber Grünlandflächen
zur Nahrungssuche. Eine Bedeutung der Streuobstwiese im Vorhabensgebiet für den Grünspecht
konnte jedoch noch nicht bestätigt werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass er im Bereich der Gartenanlagen der bestehenden Siedlung ausreichend Nahrungshabitat findet. Auch
kann er in manchen Fällen von der Anlage strukturreicher Gärten profitieren. Ihm kommen an anderer Stelle auch die Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flurstück 601 in Heimerdingen zugute (s.
Kapitel 0).
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
45
Auch für die Vogel-Arten der Siedlung hat der Vorhabensraum Bedeutung als Nahrungshabitat.
Die Obstbäume dienen möglicherweise auch als Brutplätze (Höhlenbäume). Es wird jedoch davon
ausgegangen, dass durch die Maßnahme kein erheblicher Eingriff entsteht, da die strukturreichen
Gärten ebenfalls wieder Lebensraum für „Siedlungsbewohner“ bieten. Der so genannte time-lag,
der zwischen dem Abholzen der Bestandsbäume und der Entwicklung der neu gepflanzten Bäume
liegt, wird durch eine CEF-Maßnahme (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme) ausgeglichen (s. Kapitel 8.2.1).
7.2.2.
Schutzgut Boden
Es sind keine sehr hohen oder hohen Werte der Bodenfunktion „Standorteignung für die natürliche
Vegetation“ vom Eingriff betroffen.
Es sind keine sehr hohen oder hohen Werte der Bodenfunktion „Funktion als Ausgleichskörper im
Wasserkreislauf“ vom Eingriff betroffen.
Es sind ca. 880 m² Böden mit hoher Standorteignung als Filter und Puffer von der Planung betroffen. Diese Flächen liegen jedoch außerhalb der Baufenster. Lediglich die Anlage von Nebenanlagen ist dort möglich. Der Umgang mit gefährlichen Stoffen ist im Vorhabensraum nicht erlaubt, da
die Baunutzung „Reines Wohngebiet“ vorgesehen ist. Eingriffe in den Grundwasserkörper oder
Wasserschutzgebiete sind nicht vorgesehen.
Flächen mit seltenen Bodentypen, Bodendenkmale oder Bodenschutzwald sind von der Planung
nicht betroffen.
Es sind maximal 2 000 m² Böden mit hoher Funktionserfüllung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit von Versiegelung durch Gebäude und Nebenanlagen betroffen. Zusätzlich ca. 500 m²
werden durch die Anlage eines Erdwalls und die Verlegung einer Kiespackung zur Entwässerung
verändert.
Auf ca. 2 200 m² werden Böden mit hoher Funktionserfüllung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit
in Gartenflächen umgewandelt und somit extensiviert. Sie werden in Tabelle 22 als Minimierungsmaßnahme angerechnet.
Fläche (ha)
0,25
0,22
Eingriffs/Ausgleichsstufen
4
0,5
Eingriff (ha-Wert )
Ausgleich/Minimierung
(ha-Wert)
1,00
DEFIZIT
0,11
0,89
Tabelle 22: Kompensationsdefizit Besondere Funktion Schutzgut Boden.
7.2.3.
Schutzgut Wasser
Es erfolgt kein Eingriff in Fließgewässer.
Das Bauvorhaben liegt nicht innerhalb eines Überschwemmungsgebietes. Es erfolgt kein Eingriff in
einen Bereich mit hoher Bedeutung für den Grundwasserschutz oder für die Grundwasserneubildung. Es ist keine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Entwässerung - Regenwasser
Das Plangebiet ist im Allgemeinen Kanalisationsplan (AKP) flächenmäßig als locker bebautes Gebiet mit modifiziertem Mischsystem erfasst. Dies bedeutet, dass das Niederschlagswasser unter
dem Gesichtspunkt der Regenwasserbewirtschaftung der Mischkanalisation zugeführt werden
kann. Empfohlen wird eine Drosselung des Niederschlagswasserabflussses auf den heute vorhandenen Wert. Es werden auf den Grundstücken Retentionszisternen hergestellt. Für die geordnete
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46
Ableitung des Hangwassers sowie des bereichsweise auftretenden Schichtwassers im Untergrund
wird die Errichtung eines Erdwalles bzw. einer Kombination aus Erdwall und Mulden-RigolenElement entlang der Nordgrenze des Baugebietes empfohlen.
7.2.4.
Schutzgut Klima
Der Vorhabensraum liegt in einem Kaltluftentstehungsgebiet mit direktem Siedlungsbezug.
Der Maurener Berg ist eine Fläche mit wichtiger Ausgleichsfunktion für das Siedlungsklima.
Seine Eignungsbewertung ist daher hoch. Seine Empfindlichkeit gegenüber Bebauungsverdichtung ist mittel. (s. Kapitel 5.4.1)
Es werden keine Luftaustauschbahnen zwischen wenig belasteten und belasteten Bereichen durch
das Bauvorhaben beeinträchtigt. Das angrenzende Wohngebiet ist ein Gartenstadt-Klimatop mit
reich strukturierten großen Gärten. Es kann nicht als belastet bezeichnet werden. Zudem sorgt
südlich des bestehenden Wohngebietes die Glems für Kaltluftzufuhr. Im Vorhabensraum ist der
Bau von Einfamilienhäusern mit reich strukturierten Gärten vorgesehen. Diese werden so geplant,
dass sie keinen Riegel für die herabfließende Kaltluft vom Maurener Berg darstellen.
Es ist kein Eingriff in ein Gebiet mit luftverbessernder Wirkung geplant.
7.2.5.
Schutzgut Landschaftsbild
Es werden keine markanten Sichtbeziehungen durch das Bauvorhaben beeinträchtigt. Es ist lediglich von einer Beeinträchtigung der Anwohner des bestehenden Wohngebietes zu rechnen, da
deren freie Sicht auf die Offenlandschaft durch das Neubaugebiet verhindert wird.
Es sind keine Schutzgebiet oder Flächen mit besonderer Bedeutung für die Erholung (einschließl.
Wanderwege) vom Vorhaben betroffen.
Lärm
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ist ein Reines Wohngebiet vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass sich durch diese neu hinzukommende Bebauung das Verkehrsaufkommen nur geringfügig erhöht. Das neue Wohngebiet ist nur ca.1, 39 ha groß. Es wird dafür keine neue Straße
erschlossen.
Auch die anlagebezogene Lärmbelastung wird sich nicht erheblich erhöhen, da in einem reinen
Wohngebiet keine lärmintensiven Anlagen zugelassen sind. Es handelt sich um die Geräuschkulisse, die durch das Wohnen von Menschen hervorgerufen wird und die im vorhandenen Wohngebiet bereits besteht.
Auch unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastung durch Lärmimmissionen des Gymnasiums in der Glemsaue ist nicht von einer erheblichen Zunahme der Lärmimmissionen im bestehenden Wohngebiet zu rechnen. Durch das Gymnasium entsteht lediglich tagsüber und nur zu
bestimmten Zeiten (Pausen, An- und Abfahrt) Lärm. Die restliche Zeit des Tages darf der Geräuschpegel, der von der Schule ausgeht, das Unterrichten und Lernen nicht beeinträchtigen. Es
ist ausgeschlossen, dass durch die Schule, auch in Verbindung mit dem neuen Wohngebiet, der
zulässige Immissionsrichtwert der TA-Lärm von 50 dB (A) tags (für Reines Wohngebiet) im bestehenden Wohngebiet überschritten wird. Darüber hinaus handelt es sich bei den Geräuschen der
Schule um Soziale Geräusche, die keinem Maßstab unterworfen sind (mündl. Mitteilung Herr
Dietmar Bernhardt, Landratsamt Ludwigsburg, 18.10.2010).
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7.2.6.
Ergebnis Eingriffs-Ausgleichsbilanz - Besondere Funktion
Schutzgut
Pflanzen/Tiere
Landschaftsbild
Besondere Funktionen
Eingriff:
- durch Bebauung offener Flächen (mgl. Auswirkungen auf Offenlandarten)
- Nahrungshabitat Feldhase und Siedlungs-Vögel
- Nistplatz Höhlenbaum
Boden
Eingriff:
Wasser
- ca. 2 500 m² Boden mit hoher Funktionserfüllung für die natürliKlima
che Bodenfruchtbarkeit versiegelt
=> Verbleibendes Defizit abzgl. Minimierung
0,78 ha/ 1 Stufe
Tabelle 23: Funktionsübergreifende Eingriffs-Ausgleichsbilanz.
47
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
48
8. Maßnahmenkonzept zur Kompensation unvermeidbarer, erheblicher
Beeinträchtigungen
Wie in Kapitel 7 dargestellt, verbleibt die Notwendigkeit zur planexternen Kompensation.
8.1. Ausgleichsmaßnahmen – Allgemeine Funktion
Durch das Vorhaben entsteht ein Ausgleichsbedarf von 0,87 Wertpunkten (biotischer und abiotischer Wert). Im Ditzinger Modell können bis zu 25 % des Gesamtdefizits durch temporäre Maßnahmen ausgeglichen werden. Mit diesen Maßnahmen kann der „time-lag“ ausgeglichen werden,
der sich durch die Entwicklungszeit von Ausgleichsbiotopen bis zu deren vollständigen Werterreichung ergibt. Im vorliegenden Fall werden 0,22 Wertpunkte durch temporäre Maßnahmen ausgeglichen. Die verbleibenden 0,65 Wertpunkte werden durch dauerhafte Maßnahmen ausgeglichen.
Beschreibungen der einzelnen Maßnahmen (Maßnahmenblätter) und Pläne befinden sich in den
Anhängen II und III.
8.1.1.
Temporäre Maßnahmen
Ort
Maßnahme
Flurstück 3170
Gemarkung Hirschlanden, Gewann Vördern
Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht
vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine
Beweidung
Fläche 518 m²
Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht
vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine
Beweidung
Fläche 415 m²
Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht
vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine
Beweidung
Fläche 700 m²
Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht
vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine
Beweidung
Fläche 750 m²
Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht
vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine
Beweidung
Fläche 750 m²
Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht
vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine
Beweidung
Fläche 195m²
Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht
vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine
Beweidung
Fläche 145m²
Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht
Flurstück 280
Gemarkung Hirschlanden, Gewann Rauns
Flurstück 3170,
Gemarkung Hirschlanden, Gewann Vördern
Flurstück 1545
Gemarkung Heimerdingen
Gewann Steder Rain
Flurstück 1730
Gemarkung Heimerdingen
Gewann Unter d. Postweg
Flurstück 2140
Gemarkung Hirschlanden
Gewann Strohlöcher
Flurstück 2150
Gemarkung Hirschlanden
Gewann Strohlöcher
Flurstück 2590
Gemarkung Hirschlanden
Aufwertung
(Wertpunkte)
0,04 Punkte
0,07 Punkte
0,01 Punkte
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Gewann Armbrust
Flurstück 1228
Gemarkung Hirschlanden
Gewann Wanne
Flurstück 1225
Gemarkung Hirschlanden
Gewann Wanne
Flurstück 330
Gemarkung Hirschlanden
Gewann Zwischen Felder
Flurstück 1327
Gemarkung Hirschlanden
Gewann Mäurach
Flurstück 1327
Gemarkung Hirschlanden
Gewann Zwischen Felder
Flurstück 1270
Gemarkung Hirschlanden
Gewann Wanne
Flurstück 1260
Gemarkung Hirschlanden
Gewann Weidle
Flurstück 1332-1091
Gemarkung Hirschlanden
Gewann Mäurach
Flurstück 311
Gemarkung Hirschlanden
Gewann Zwischen Felder
GESAMT
vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine
Beweidung
Fläche 500m²
Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht
vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine
Beweidung
Fläche 175m²
Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht
vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine
Beweidung
Fläche 325m²
Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht
vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine
Beweidung
Fläche 725m²
Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht
vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine
Beweidung
Fläche 350m²
Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht
vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine
Beweidung
Fläche 840m²
Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht
vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine
Beweidung
Fläche 350m²
Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht
vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine
Beweidung
Fläche 580m²
Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht
vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine
Beweidung
Fläche 215m²
Grünlandstreifen: keine Düngung, kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln u. Herbiziden, erste Mahd nicht
vor dem 15. Juni, Abtransport des Mähgutes, keine
Beweidung
Fläche 405m²
49
0,07 Punkte
0,03 Punkte
0,22 Punkte
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8.1.2.
50
Dauerhafte Maßnahmen
Ort
Maßnahme
Flurstück 601, Heimerdingen
Umwandlung eines Nadelgehölzforstes in einen
Wildobstbestand mit Hochstaudenflur
Fläche 939 m²
Pflanzung von 15 Wildobstbäumen am Waldrand
1.605 m²
Verbreiterung des Gehölzsaumes am Lachengraben
Fläche 600 m²
Pflanzung von 7 Obstbäumen auf einer Wiese
Fläche 722m²
Umwandlung eines ehemaligen, verwilderten Kleingartens in eine extensiv genutzter Wiese unter Belassung standortgerechter Gehölze, Fläche 447m²
Flurstück 381, Heimerdingen
Flurstücke 3005, 3005/2, 3007,
3009 Ditzingen
Flurstücke 4614, 4667, Ditzingen
Flurstück 2347_1, Ditzingen
GESAMT
Aufwertung
(Wertpunkte)
0,19 Punkte
0,12 Punkte
0,16 Punkte
0,08 Punkte
0,10 Punkte
0,65 Punkte
8.2. Ausgleichsmaßnahmen – Besondere Funktion
8.2.1.
Schutzgut Arten und Biotope
Da der Vorhabensraum für die Offenlandarten des Maurener Berges einen Puffer zur bestehenden
Bebauung darstellt, ist hier von einem Eingriff für die Bodenbrüter auszugehen. Dieser entsteht
durch die Bebauung offener Flächen.
Bei den avifaunistischen Kartierungen konnten Feldlerchen in der Nähe des Vorhabensraums gesichtet werden (Kapitel 5.2.1).
Die Autoren des Positionspapiers „Die Bedeutung der obligatorischen Flächenstilllegung für die
biologische Vielfalt“ (NABU 2008) empfehlen, auf Basis langjähriger Erfahrung und Untersuchungen, dass ein Flächenanteil von 10% ökologischen Aufwertungsflächen anzustreben ist um die
vorkommenden Populationen zu sichern. Im Klettnau (Schweiz, Kanton Schaffhausen) konnte
durch 8% ökologische Aufwertungsflächen die Feldlerchendichte erhöht werden. Ökologische
Aufwertungsflächen für Bodenbrüter/Offenlandarten können in Ditzingen durch die Schaffung von
Buntbrachen erreicht werden. Der Vorhabensraum Panoramastraße umfasst ca. 13.871m². Das
Vorhaben wurde bereits durch das Ditzinger Eingriffs-Ausgleichsmodell bewertet (Kapitel 7), adäquate Ausgleichsflächen wurden in Kapitel 8 aufgeführt. Die besondere Pufferfunktion für Offenlandarten des Maurener Berges im Bereich des Vorhabensbereichs wird durch das Anlegen einer
standorttypischen Buntbrache in der Größe von 1390m² ortsnah ausgeglichen. Die Buntbrache
wird Ende des Jahres 2013 auf dem Flurstück 1174 Gemarkung Schöckingen angelegt. Es ergibt
sich bei einer Buntbrache von 1390m² ein Ausgleich von 0,49 Punkten, diese Wertpunkte werden
nicht für das Vorhaben B-Plan Panoramastraße bilanziert, sondern im Ökokonto der Stadt Ditzingen gutgeschrieben.
Um den so genannten time-lag, der zwischen dem Abholzen der Bestandsbäume und der Entwicklung der neu gepflanzten Bäume liegt, auszugleichen werden als CEF-Maßnahme (vorgezogene
Ausgleichsmaßnahme) im räumlichem Zusammenhang mit den entfallenden Obstbäumen fünf
Nistkästen aufgehängt. Die Nistkästen werden an Bäumen (Stammdurchmesser 16-18cm) auf
öffentlichen Flächen angebracht: 3 Nistkästen auf der öffentlichen Grünfläche im Westen des Vorhabensraumes, 2 Nistkästen werden auf der öffentlichen Grünfläche östlich des landwirtschaftlichen Weges in der Mitte des Vorhabensraumes angebracht. Die Nistkästen werden für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren dort vorgehalten. Sie müssen 1x pro Jahr gereinigt werden.
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
51
Für alle europäischen Vogelarten gelten jedoch nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNatSchG Tötungsverbot, Störungsverbot und Zerstörungsverbot (siehe Kapitel 5.1.2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag). Vor Beginn der Baumaßnahme muss sichergestellt sein, dass eine mögliche Brut abgeschlossen ist.
8.2.2.
Schutzgut Boden
„In der Regel kann der Eingriff in die Natürliche Bodenfruchtbarkeit nicht vollständig durch Maßnahmen ausgeglichen werden, da es an Umsetzungsmöglichkeiten für geeignete Maßnahmen
fehlt.“ (Leitfaden für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Stand September 2005, Stadt Ditzingen, S. 21)
Bei einer Monetarisierung der 0,89 Hektarwerteinheiten (haWE) für das Schutzgut Boden würde
dies einem Betrag von 3 708 Euro entsprechen (monetärer Wert von einer haWE = 4 166 Euro).
Durch die genannten Maßnahmen kann der Eingriff vollständig ausgeglichen werden.
9. Kostenschätzung
Die Verträge für die temporären Maßnahmen wurden für fünf Jahre abgeschlossen. Für alle Verträge der temporären Ausgleichsmaßnahmen zusammen, belaufen sich die Kosten auf fünf Jahre
betrachtet auf 7.448,75. Euro brutto.
Die dauerhaften Ausgleichsmaßnahmen (s. Kapitel 8.1.2) sind bereits alle umgesetzt. Für die
Maßnahmen auf den Flurstücken 601, 381, 3005, 3005/2, 3007, 3009, 4614, 4667 und 2347/1
zusammen belaufen sich die Gesamtkosten (inklusive Grundstückswertminderungskosten) auf
27.226,91 Euro brutto.
Die Monetarisierung der besonderen Funktionen des Bodens beträgt 3.708 Euro.
Durch die Anlage der Buntbrache Flst. 1174, Gemarkung Schöckingen fallen keine direkten Kosten
für den Bebauungsplan Panoramastraße an, da diese Ausgleichsmaßnahme im Ökokonto Ditzingen gutgeschrieben werden.
10. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der
Unterlagen
Keine
11. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des
Vorhabens auf die Umwelt (Monitoring)
Der Erfolg der Funktionalität der Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen hängt
wesentlich von deren konsequenter Umsetzung ab. Um eventuellen Defiziten der aufgestellten
Umweltziele rechtzeitig entgegenwirken zu können, ist deshalb eine regelmäßige Kontrolle ihrer
Entwicklungsstände erforderlich. Gegebenenfalls müssen zusätzliche, den Defiziten gegensteuernde, Maßnahmen eingeleitet werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist dementsprechend
regelmäßig zu prüfen.
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
52
Überwachungsmatrix
Was
Wann
Wer
Wie
Kontrolle der fachgerechten
Durchführung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen innerhalb des
Vorhabensraumes
Während und nach
der Bauphase
Gemeinde oder
beauftragtes Fachbüro in Abstimmung
mit der zuständigen
Fachbehörde
Abstimmung vor Ort zu
Maßnahmenbeginn und
vor Abschluss der Maßnahme; kurze schriftliche
Dokumentation ggf. Bilddokumentation an die
Fachbehörde; Regelmäßige Kontrollen am Ort
Begleitung der fachgerechten
Durchführung der Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Vorhabensraumes
Parallel zur Durchführung der Kompensationsmaßnahme
Gemeinde oder
beauftragtes Fachbüro in Abstimmung
mit der zuständigen
Fachbehörde
Abstimmung vor Ort zu
Maßnahmenbeginn und
vor Abschluss der Maßnahme; kurze schriftliche
Dokumentation ggf. Bilddokumentation an die
Fachbehörde; Regelmäßige Kontrollen am Ort
Überwachung des Erreichens und des Fortbestandes der Minimierungs- und
der Kompensationsmaßnahmen
1 x pro Jahr
Gemeinde oder
Beauftragtes Fachbüro in Abstimmung
mit der zuständigen
Fachbehörde
Kontrolle einmal im Jahr
vor Ort durch Fotodokumentation und ggf. Ersatzpflanzungen bei Ausfällen
Tabelle 24: Überwachungsmatrix für das Monitoring
12. Erklärung zum Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 4 BauGB
Nach § 10 (4) BauGB sind im Verfahren fortzuschreiben:
•
•
•
die Darstellung der Umweltbelange und ihre Berücksichtigung im Bebauungsplan
die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und ihre Berücksichtigung
im Bebauungsplan
die Darstellung der Ergebnisse der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommen
den anderweitigen Planungsmöglichkeiten.
13. Allgemein verständliche Zusammenfassung
Ziele und Zwecke der Planung und Bestandsbeschreibung
Die Stadt Ditzingen plant am nördlichen Stadtrand, im Stadtteil Maurener Berg, entlang der
Panoramastraße ein neues reines Wohngebiet.
Der Vorhabensraum (Grundfläche, die vom Vorhaben direkt betroffen ist) liegt am Nordrand der
Stadt Ditzingen, Landkreis Ludwigsburg. Er ist ca. 1,39 ha groß und liegt größtenteils nördlich der
Panoramastraße (Flurstücke 4482, 4483, 4484 teilweise, sowie 4485 – 4488). Außerdem werden
die Panoramastraße sowie Teile des Schlehenweges (Flstk. 4526) und der Straße Maurener Berg
(Flstk. 4315) überplant.
Die Flächen nördlich der Panoramastraße werden ackerbaulich genutzt. Im östlichen Bereich befindet sich zwischen Panoramastraße und Maisacker eine Wiese mit 7 Obstbäumen (2 Pflaumen-,
5 Apfelbäume).
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53
Eingriffsschwerpunkte
Die Bilanzierung der Allgemeinen Funktionen im Planungsgebiet ergab ein Biotisches Defizit von
0,38 und ein Abiotisches Defizit von 0,49 Wertpunkten. Das ermittelte Gesamtdefizit von 0,87 ist
eine Wertpunktezahl und gibt diejenige Fläche in ha an, die für den Ausgleich bei einer Wertsteigerung um nur eine Stufe benötigt wird.
Eine Bilanzierung der Besonderen Funktionen im Plangebiet ergab Eingriffsschwerpunkte beim
Schutzgut Arten und Biotope durch die Bebauung offener Flächen und die Fällung möglicher Brutund Nistbäume sowie beim Schutzgut Boden (Defizit von 0,89 ha/Stufe durch Versiegelung von ca.
2 500 m² Boden mit hoher Funktionserfüllung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit).
Kompensation
Der Ausgleichsbedarf der Allgemeinen Funktionen wird zu 25 % (0,22 Wertpunkte) durch temporäre Maßnahmen erbracht (gemäß Ditzinger Modell). Auf verschiedenen Flurstücken der Gemarkungen Hischlanden und Heimerdingen werden Grünlandstreifen angelegt. Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.
Die verbleibenden 0,65 Wertpunkte werden durch dauerhafte Maßnahmen des Ökokontos ausgeglichen. Diese Maßnahmen sind bereits umgesetzt:
-Auf Flurstück 601 in Heimerdingen wurde ein Nadelgehölzforst in einen Wildobstbestand mit
Hochstaudenflur umgewandelt.
-Auf dem Flurstück 381 in Heimerdingen wurden 15 Wildobstbäume am Waldrand gepflanzt.
-Auf dem Flurstücken 3005, 3005/2, 3007 und 3009 in Ditzingen wurde der Gehölzsaum am Lachengraben verbreitert.
-Auf den Flurstücken 4614 und 4667 in Ditzingen wurden 7 Obstbäume auf einer Wiese gepflanzt.
-Auf dem Flurstück 2347_1 in Ditzingen wurde ein ehemaliger, verwilderter Kleingarten in eine
extensiv genutzte Wiese unter Belassung standortgerechter Gehölze umgewandelt.
Der Ausgleichsbedarf der Besonderen Funktionen wird für das Schutzgut Arten und Biotope durch
das Anbringen von Nistkästen (CEF-Maßnahme) sowie durch das Anlegen von 1390m² Buntbrache (Flst.1174, Gemarkung Schöckingen), (10% des Vohabensraumes) für Offenlandarten ausgeglichen.
Der Ausgleichsbedarf für das Schutzgut Boden wird monetär ausgeglichen. 0,89 Wertpunkte entsprechen gemäß der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr einem Betrag von 3 708 Euro (monetärer Wert von einer haWE = 4 166 Euro).
Somit kann der Eingriff vollständig ausgeglichen werden.
Monitoring
Der Erfolg der Funktionalität der Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen hängt
wesentlich von deren konsequenter Umsetzung ab. Um eventuellen Defiziten der aufgestellten
Umweltziele rechtzeitig entgegenwirken zu können, ist deshalb eine regelmäßige Kontrolle ihrer
Entwicklungsstände erforderlich. Gegebenenfalls müssen zusätzliche, den Defiziten entgegensteuernde Maßnahmen eingeleitet werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist dementsprechend
regelmäßig zu prüfen.
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54
14. Literatur
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) vom 18. September 1995.
Artenschutzprogramm Brutvogelarten der offenen Feldflur im Landkreis Ludwigsburg - Gemeinsames Schutzprojekt der Stiftung Umwelt und Naturschutz der Kreissparkasse
Ludwigsburg und des Landratsamtes Ludwigsburg.
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung 2004 (BGBI. I S. 2414), das
zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585) geändert worden ist.
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990, zuletzt geändert am
01.05.1993
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
i.d.F. vom 29. Juni 2009 (BGBl I S. 2542), in Kraft getreten am 01. März 2010.
Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge
in der freien Landschaft (NatSchG BW) in der Fassung vom 13. Dezember 2005, zuletzt geändert am 17. Dezember 2009.
Gesetz zum Schutz des Bodens (BodSchG BW) für Baden-Württemberg in der Fassung
vom 24.06.1991, zuletzt geändert am 09.12.2004
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von
Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) vom 17. März 1998, zuletzt geändert am 9. Dezember 2004.
Jedlitschka, J. 2002: Grundwasserschutz in der Wasserrahmenrichtlinie – Bestandsauf
nahme nach Art. 5 WRRL, http://www.wrrl-info.de/docs/Jedlitschka1.doc (abgerufen
am: 02.09.2010).
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung 2009: Unser Land erleben WR 50,
Version 3.
Landeswaldgesetz (LWaldG) vom 30. November 2000 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.10.2007.
Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) (1996):
Methodik der Eingriffsregelung - Teil III, Stuttgart.
werkgruppe gruen 2005: Leitfaden für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Stadt
Ditzingen, Große Kreisstadt Ditzingen (Hrsg.).
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR), (LUBW
2009): Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg.
NABU – Die Bedeutung Der Obligatorsichen Flächenstillegung Für Die Biologische Vielfalt,
1. Auflage, Januar 2008
NRG – Nachbarrechtsgesetz (Gesetz über das Nachbarrecht) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Januar 1996.
Quetz et al.: Gefährdete Feldbrüter im Landkreis Ludwigsburg, Landkreis Ludwigsburg
(Hrsg.).
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
55
Wassergesetz (WG) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.12.1999, zuletzt geändert am 24.12.2009.
15. Anhang
I. Pflanzlisten
Pflanzliste Nr. 1: Laubbäume Stammumfang 16/18 cm (mehrstämmig oder Hochstamm)
Pflege: über 15 Jahre hinweg alle 3 Jahre einen Überwachungsschnitt.
Feld-Ahorn
(mittelkronig)
Acer campestre
Grau-Erle
(großkronig)
Alnus incana
Hänge-Birke
(großkronig)
Betula pendula
Hainbuche
(großkronig)
Carpinus betulus
Eingriffeliger Weißdorn
(kleinkronig)
Crataegus monogyna
Zweigriffeliger Weißdorn
(kleinkronig)
Crataegus laevigata
Kornelkirsche
(kleinkronig)
Cornus mas
Vogelkirsche
(großkronig)
Prunus avium
Traubenkirsche
(mittelkronig)
Prunus padus
Salweide
(kleinkronig)
Salix caprea
Speierling
(kleinkronig)
Sorbus domestica
Elsbeere
(kleinkronig)
Sorbus torminalis
Vogelbeere
(kleinkronig)
Sorbus aucuparia
Echte Mehbeere
(kleinkronig)
Sorbus aria
Winterlinde
(großkronig)
Tilia cordata
Pflanzliste Nr. 2: Regionaltypische Obsthochstämme (Stammumfang 8/10 cm):
Pflege: für etwa 7 (-10) Jahre jährlich einen Erziehungsschnitt, danach alle 2 Jahre einen Überwachungsschnitt.
Äpfel
Birnen
Zwetschgen
Kirschen
Gewürzluiken
Metzger Bratbirne
Engelsberger
Palmisch Birne*
Börtlinger Weinapfel
Alexander Lucas
Kardinal Bea
Gehrers Rambour
Hauxapfel
Bitterfelder
Jakob Fischer
Roter Boskoop
Brettacher
Zabergäurenette
Hauszwetschge
Grosse schwarze Knorpel
Lukas
Hedelfinger RiesenkirFrühzwetschge
sche
Schöne aus Löwen Kassins frühe Herzkirsche
Bühler Zwetschge Schneiders späte Knorpel
Anna Späth
Dt. Hauszwetschge
Haferpflaume
Ruth Gerstetter
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Pflanzliste Nr. 3: Sträucher für frei wachsende Hecken und Gehölzgruppen (Einfriedung
und Einhausung von Müllbehältern)
Pflege: Die Sträucher sollen nach 7 (-10) sowie 14 (-20) Jahren abschnittsweise auf den Stock
gesetzt werden.
Carpinus betulus
Cornus mas
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Ligustrum vulgare
Sambucus nigra
Viburnum opulus
Viburnum lantana
Rosa canina
Rosa rubiginosa
Taxus baccata*
u.a.
*nur in Kombination mit Laubsträuchern
Hainbuche
Kornelkirsche
Roter Hartriegel
Haselnuss
Liguster
Schwarzer Holunder
Gemeiner Schneeball
Wolliger Schneeball
Hunds-Rose
Weinrose
Eibe
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
57
II. Maßnahmenblätter Ausgleichsmaßnahmen
MAßNAHMENBLATT (Bewertung)
Nr. 601
D/ Hei
D...dauerhaft
T... temporär
Gemeinde/Gemarkung: Ditzingen - Ditzingen
Fläche:
Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname
939 m²
Umwandlung Nadelgehölzforst
Status:
Planung (ab 20.05.2009),Flächenpool (Sicherung) (ab
30.07.2009),Ökokonto (Einbuchung) (ab 01.11.2009)
Beschreibung
Umwandlung eines Nadelgehölzforstes in ein extensives Wildobstgehölz mit feuchter Hochstaudenflur
Lage: Wolfsgarten
Î
VORHER
IST-Nutzung
Î
Wald
NACHHER
ZIEL-Nutzung
Sukzessionsgesellschaft
AUSGLEICHSBEWERTUNG
BESONDERE FUNKTIONEN:
Kürzel Besondere Funktion: Ausgleichswirkung
Standort – Standorte mit hohem Potential und besonderer Bedeutung für den Naturschutz (Potentielle Feuchtgebiete und Magerstandorte) Renaturierung eines Feuchtstandortes.
ALLGEMEINE FUNKTIONEN:
IST-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen)
Biotisch
Abiotisch
ZIEL-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen)
Biowert Start: 3,50
Naturferner Fichten-Bestand (59.44)
AbioWert Start: 3,50
3 - durch Nutzung veränderter Stoffhaushalt bzw. Wasserhaushalt
Î
Î
BioWert Ziel: 4,00 (Entwicklungszeit mittel)
Sonstiges Hochstaudenflur (35.44)
AbioWert Ziel: 5,00
1 - natürliches Bodenprofil
Entwicklungszeit*) bis Erreichen des Biotischen Zielwertes: Kurz < 5 J., mittel 5-25 J., lang: >25 Jahre
Schutzgut
Ausgleichseignung
Arten/Biotope
Boden
Schaffung eines Lebensraumes für Amphibien und Verbesserung der Lebensraumeignung für Waldrandbewohner. Förderung seltener Biotope (Feuchtbiotop,
Hochstaudenflur).
Bodenrenaturierung durch Auflassen bodenversauernder Nutzung (Nadelholzforst).
Wiederherstellung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit und natürlichen standortsbedingten Bodeneigenschaften.
Klima
Wasser
Landschaftsbild/Erholung
Entfernung nicht landschaftseigener Strukturen und dadurch Verbesserung des
Landschaftsbildes.
WERTPUNKTE
sofort (bei Anlage)
Ökokontobonus*)
Heute (per 05.06.13) Maximal erzielbar
Restlaufzeit (Monate)
0,18
0,01
0,19
0,0
*)Jährlicher Ökokontobonus bei Entwicklungsvorsprung der Maßnahme
0,19
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
58
Nr.601
Gemeinde/Gemarkung: Gemarkung1
Fläche:
D/ Hei
Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname
939 m²
D...dauerhaft
T... temporär
Status:
Umwandlung Nadelgehölzforst
Planung (ab 20.05.2009),Flächenpool (Sicherung) (ab 30.07.2009),Ökokonto
(Einbuchung) (ab 01.11.2009)
IST-ZUSTAND
Zustandsbeschreibung
Fichtenforst.
IST-Schutzstatus - Schutzgebiet(e)
IST-Planungsstatus - Flächenwidmung
FNP: Flächen für die Landwirtschaft (§ 5 (2) 9aBauGB)
Benachbarte Nutzungen:
Hinweis auf Dokumentation (Bestandskartierungen, Photodokumentation ...)
ZIELE
Aus Vorbereitender Planung (Suchräumen)
Suchraum Di 07: Erhalt des gestuften Waldrandes und Anlage eines vorgelagerten Saumes einer Strauchschicht
und eines Krautsaumes.
Planung Zielkonform?
Ja/Nein
Begründung
Durch die Wiederherstellung des Feuchtstandortes werden seltene Pflanzen- und Tierarten von Feuchtgebieten
gefördert. Das Biotop befindet sich in einer störungsarmen Lage im Biotopverbund mit Wald. Die angrenzende
Bahnlinie ist nur ganz selten frequentiert (Sonderfahrten).
geförderte Biotopstruktur(en)
Feuchtgebiete
geförderte Artengruppe(n) bzw. geförderte Art(en)
Amphibien Vögel
Erdkröte (Bufo bufo);
SICHERUNG
Sicherung der Maßnahme
FlStNr.
Maßnahme gesichert (JA/NEIN)
Sicherung durch
601
erwerben
dauerhaft
sichern
temporär
sichern
Zeit
m²
m²
0 m²
ab
GEPLANTE KONTROLLE
Kontrolle der Maßnahme: Anlass, Termine, durch wem
ANLAGE
01.11.2009, Naturschutz Krumrein
Beteiligte Firmen: Anlagearbeiten, Fertigstellung am, Bemerkungen
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
59
MAßNAHMENBLATT (Bewertung)
Nr.381
Gemeinde/Gemarkung: Heimerdingen - Ditzingen
D/ Hei
D...dauerhaft
T... temporär
Fläche:
1.605 m²
Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname
Wildobst Flst 381
Status:
Planung (ab 01.06.2010),Flächenpool (Sicherung) (ab 15.07.2010)
Beschreibung
Pflanzung von 15 Wildobstbäumen auf Wiese am Waldrand. Die Maßnahme wurde am 30. 11. 2010 fertiggestellt.
Für den Bplan "Panoramastraße" werden 8,3 % der Punkte (=0,01) benötigt.
Lage: Stumpenhau
Î
VORHER
IST-Nutzung
Î
Wiese
NACHHER
ZIEL-Nutzung
Streuobst
AUSGLEICHSBEWERTUNG
BESONDERE FUNKTIONEN:
Kürzel Besondere Funktion: Ausgleichswirkung
ALLGEMEINE FUNKTIONEN:
IST-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen)
Biotisch
Abiotisch
ZIEL-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen)
Biowert Start: 2,50
Fettwiese mittlerer Standrote (33.41)
AbioWert Start: 4,00
1 - natürliches Bodenprofil
BioWert Ziel: 4,00 (Entwicklungszeit lang)
Î
Streuobst auf Fettwiese mittlerer Standorte (45.40)
AbioWert Ziel: 4,00
Î
1 - natürliches Bodenprofil
Entwicklungszeit*) bis Erreichen des Biotischen Zielwertes: Kurz < 5 J., mittel 5-25 J., lang: >25 Jahre
Schutzgut
Ausgleichseignung
Arten/Biotope
Boden
Klima
Wasser
Landschaftsbild/Erholung
Förderung von Arten der halboffenen Landschaft.
Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens durch Gehölzpflanzungen
Erhöhung des Regenwasserrückhaltes
Verbesserung des Landschaftsbildes
WERTPUNKTE
sofort (bei Anlage)
Ökokontobonus*)
Heute (per 05.06.13)
Maximal erzielbar
Restlaufzeit (Monate)
0,12
0,01
0,12
0,24
180,0
*)Jährlicher Ökokontobonus bei Entwicklungsvorsprung der Maßnahme
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
Nr.381
Gemeinde/Gemarkung: Gemarkung1
D/ Hei
Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname
D...dauerhaft
T... temporär
Status:
60
Fläche:
1.605 m²
Wildobst Flst 381
Planung (ab 01.06.2010),Flächenpool (Sicherung) (ab 15.07.2010)
IST-ZUSTAND
Zustandsbeschreibung
Das Wildobst wurde im November 2010 gepflanzt. Die Wiese wird extensiv genutzt. Die Fläche liegt im WSG Zone
III und im LSG. Randlich befindet sich ein §32-Biotop.
IST-Schutzstatus - Schutzgebiet(e)
IST-Planungsstatus - Flächenwidmung
Benachbarte Nutzungen:
Acker, Wald
Hinweis auf Dokumentation (Bestandskartierungen, Photodokumentation ...)
ZIELE
Aus Vorbereitender Planung (Suchräumen)
Planung Zielkonform?
Ja/Nein
Begründung
Das Biotop befindet sich in einer störungsarmen Lage im Biotopverbund mit Wald. Durch die Maßnahme wird das
Biotop "Waldrand" aufgewertet.
geförderte Biotopstruktur(en)
Streuobst Wälder, Waldsäume
geförderte Artengruppe(n) bzw. geförderte Art(en)
Vögel Insekten - sonstige
SICHERUNG
Sicherung der Maßnahme
FlStNr.
Maßnahme gesichert (JA/NEIN)
Sicherung durch
Erwerb
erwerben
dauerhaft
sichern
temporär
sichern
Zeit
m²
m²
1.605 m²
ab
GEPLANTE KONTROLLE
Kontrolle der Maßnahme: Anlass, Termine, durch wem
ANLAGE
30.11.2010, Abt. 30-4 Herr Krumrein
Beteiligte Firmen: Anlagearbeiten, Fertigstellung am, Bemerkungen
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
61
MAßNAHMENBLATT (Bewertung)
Nr. 3005, 3005/2, 3007,
3009
Gemeinde/Gemarkung: Ditzingen - Ditzingen
Fläche:
Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname
600 m²
D/ Di La
Anlage eines Ufergehölzsaumes am Lachengraben
D...dauerhaft
T... temporär
Status:
Planung (ab 01.10.2009),Flächenpool (Sicherung) (ab
01.10.2009),Ökokonto (Einbuchung) (ab 01.11.2009)
Beschreibung
Verbreiterung des Ufergehölzsaumes am Lachengraben unter Verwendung heimischer, standorteigener Arten.
Lage: Lachengraben
Î
VORHER
IST-Nutzung
Î
Wiese
NACHHER
ZIEL-Nutzung
Hecken/Gehölze
AUSGLEICHSBEWERTUNG
BESONDERE FUNKTIONEN:
Kürzel Besondere Funktion: Ausgleichswirkung
ALLGEMEINE FUNKTIONEN:
IST-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen)
Biotisch
Abiotisch
ZIEL-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen)
Biowert Start: 2,50
Fettwiese mittlerer Standorte (33.41)
AbioWert Start: 4,00
1 - natürliches Bodenprofil
Î
Î
BioWert Ziel: 4,50 (Entwicklungszeit mittel)
Uferweiden-Gebüsch (Auen-Gebüsch) (42.40)
AbioWert Ziel: 5,00
1 - natürliches Bodenprofil
Entwicklungszeit*) bis Erreichen des Biotischen Zielwertes: Kurz < 5 J., mittel 5-25 J., lang: >25 Jahre
Schutzgut
Ausgleichseignung
Arten/Biotope
Förderung der Lebensraumeignung vom Lachengraben. Verbesserung des Biotopverbundes.
Boden
Klima
Wasser
Landschaftsbild/Erholung
Anlage frischluftproduzierender Gehölzflächen.
Anlage von landschaftstypischen Gehölzstrukturen und dadurch Verbesserung des
Landschaftsbildes.
WERTPUNKTE
sofort (bei Anlage)
Ökokontobonus*)
Heute (per 05.06.13)
Maximal erzielbar
Restlaufzeit (Monate)
0,15
0,01
0,16
0,18
40,0
*)Jährlicher Ökokontobonus bei Entwicklungsvorsprung der Maßnahme
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
62
Nr. 3005, 3005/2,
3007, 3009
Gemeinde/Gemarkung: Gemarkung1
Fläche:
Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname
600 m²
D/ Di La
Anlage eines Ufergehölzsaumes am Lachengraben
D...dauerhaft
T... temporär
Status:
Planung (ab 01.10.2009),Flächenpool (Sicherung) (ab
01.10.2009),Ökokonto (Einbuchung) (ab 01.11.2009)
IST-ZUSTAND
Zustandsbeschreibung
Der südlich angrenzende Lachengraben ist eingetieft. Der bestehende Ufergehölzsaum sehr schmal. Nördlich angrenzend befinden sich die Ökokontomaßnahmenflächen La1 und La3. Hier wurden bestehende Lagerflächen renaturiert.
IST-Schutzstatus - Schutzgebiet(e)
Wasserschutzgebiet Seegärten und Herrenwiesen (Nr. )
IST-Planungsstatus - Flächenwidmung
FNP: Flächen für die Landwirtschaft (§ 5 (2) 9aBauGB)
Benachbarte Nutzungen:
Wiese (neu angelegt auf renaturierter Lagerfläche)
Hinweis auf Dokumentation (Bestandskartierungen, Photodokumentation ...)
ZIELE
Aus Vorbereitender Planung (Suchräumen)
Suchraum Di 34: Renaturierung des Bachlaufes und der Uferbereiche, Anlage von Uferrandstreifen und Entwicklung eines Ufergehölzsaumes.
Planung Zielkonform?
Ja/Nein
Begründung
Erhöhung der Biotopeignung und Abrundung der Renaturierungsmaßnahme am Lachengraben.
geförderte Biotopstruktur(en)
Fließgewässer inkl. Auen
geförderte Artengruppe(n) bzw. geförderte Art(en)
Vögel
SICHERUNG
Sicherung der Maßnahme
FlStNr.
Maßnahme gesichert (JA/NEIN)
Sicherung durch
erwerben
dauerhaft
sichern
GEPLANTE KONTROLLE
Kontrolle der Maßnahme: Anlass, Termine, durch wem
ANLAGE
01.11.2009,
Beteiligte Firmen: Anlagearbeiten, Fertigstellung am, Bemerkungen
temporär
sichern
Zeit
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
63
MAßNAHMENBLATT (Bewertung)
Nr.4614, 4667
D/ Di
Gemeinde/Gemarkung: Ditzingen - Ditzingen
Fläche:
Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname
722 m²
Pflanzung eines Obstbaumreihe FLst 4614 und 4667
D...dauerhaft
T... temporär
Status:
Planung (ab 01.10.2011),Flächenpool (Sicherung) (ab
01.10.2011),Ökokonto (Einbuchung) (ab 02.10.2011)
Beschreibung
Pflanzung von 7 Obstbäumen auf einer Wiese
Lage: Untere Glemstalstraße
Î
VORHER
IST-Nutzung
Î
Wiese
NACHHER
ZIEL-Nutzung
Streuobst
AUSGLEICHSBEWERTUNG
BESONDERE FUNKTIONEN:
Kürzel Besondere Funktion: Ausgleichswirkung
ALLGEMEINE FUNKTIONEN:
IST-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen)
Biotisch
Abiotisch
ZIEL-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen)
Biowert Start: 2,50
Fettwiese mittlerer Standrote (33.41)
AbioWert Start: 4,00
1 - natürliches Bodenprofil
BioWert Ziel: 4,00 (Entwicklungszeit lang)
Streuobst auf Fettwiese mittlerer Standorte (45.40)
AbioWert Ziel: 4,00
Î
1 - natürliches Bodenprofil
Î
Entwicklungszeit*) bis Erreichen des Biotischen Zielwertes: Kurz < 5 J., mittel 5-25 J., lang: >25 Jahre
Schutzgut
Ausgleichseignung
Arten/Biotope
Förderung der Lebensraumeignung von Arten der halboffenen Landschaft. Verbesserung des Biotopverbundes.
Boden
Klima
Wasser
Landschaftsbild/Erholung
Erhöhung der Frischluftproduktion durch Gehölzpflanzungen.
Erhöhung des Wasserrückhaltes in der Landschaft durch Gehölzpflanzungen.
Verbesserung des Landschaftsbildes durch Gehölzfpflanzungen.
WERTPUNKTE
sofort (bei Anlage)
Ökokontobonus*)
Heute (per 05.06.13)
Maximal erzielbar
Restlaufzeit (Monate)
0,06
0,01
0,08
0,11
26,0
*)Jährlicher Ökokontobonus bei Entwicklungsvorsprung der Maßnahme
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
64
Nr.4614, 4667
Gemeinde/Gemarkung: Gemarkung1
Fläche:
D/ Di
Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname
722 m²
D...dauerhaft
T... temporär
Status:
Pflanzung eines Obstbaumreihe FLst 4614 und 4667
Planung (ab 01.10.2011),Flächenpool (Sicherung) (ab 01.10.2011),Ökokonto
(Einbuchung) (ab 02.10.2011)
IST-ZUSTAND
Zustandsbeschreibung
Wirtschaftsgrünland im Glemstal am Ortsrand von Ditzingen. Südlich angrenzend Sportzentrum. Durchquert durch
stark frequentierten Weg.
IST-Schutzstatus - Schutzgebiet(e)
IST-Planungsstatus - Flächenwidmung
Benachbarte Nutzungen:
Hinweis auf Dokumentation (Bestandskartierungen, Photodokumentation ...)
ZIELE
Aus Vorbereitender Planung (Suchräumen)
Suchraum Di 16 (Gebiet: Glemstal): Förderung der Erholungsqualitäten. Regionale Vermarktungskonzepte zur
Förderung der Mühlen, Höfe und Gaststätten, „Glemstalpark“/“Grünes Strohgäu“. Suchraum Di 16 (Gebiet:
Glemstal Grünland): Extensive Wiesenbewirtschaftung im Talraum. Suchraum Di 16 (Gebiet: Glems): Fließgewässer mit naturnaher Morphologie, ununterbrochenem Fließgewässerkontinuum und Ufergehölzsäumen
aus standortgerechten, heimischen Baum- und Straucharten.
Planung Zielkonform?
Ja/Nein
Begründung
Förderung von Obstwiesen und deren Lebensgemeinschaften
geförderte Biotopstruktur(en)
Baumwiesen
geförderte Artengruppe(n) bzw. geförderte Art(en)
Vögel - Halboffene Landschaft
SICHERUNG
Sicherung der Maßnahme
FlStNr.
Maßnahme gesichert (JA/NEIN)
Sicherung durch
4614, 4667
erwerben
dauerhaft
sichern
temporär
sichern
Zeit
m²
m²
0 m²
ab
GEPLANTE KONTROLLE
Kontrolle der Maßnahme: Anlass, Termine, durch wem
ANLAGE
02.10.2011, Krumrein
Beteiligte Firmen: Anlagearbeiten, Fertigstellung am, Bemerkungen
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
65
MAßNAHMENBLATT (Bewertung)
Nr.2347/1
D/ Di
Gemeinde/Gemarkung: Ditzingen - Ditzingen
Fläche:
Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname
447 m²
Renaturierung eines ehemaligen Kleingartens
D...dauerhaft
T... temporär
Status:
Planung (ab 01.01.2012),Flächenpool (Sicherung) (ab
01.01.2012),Ökokonto (Einbuchung) (ab 01.04.2012)
Beschreibung
Umwandlung eines ehemaligen, verwilderten Kleingartens in eine extensiv genutzte Wiese unter Belassen standortgerechter Gehölze.
Lage: Scheffzengraben
Î
VORHER
IST-Nutzung
Î
Garten
NACHHER
ZIEL-Nutzung
0_Benutzerdefiniert
AUSGLEICHSBEWERTUNG
BESONDERE FUNKTIONEN:
Kürzel Besondere Funktion: Ausgleichswirkung
ALLGEMEINE FUNKTIONEN:
IST-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen)
Biotisch
Abiotisch
Biowert Start: 3,00
Garten (60.60)
AbioWert Start: 3,50
1 - natürliches Bodenprofil
ZIEL-Bewertung kumuliert (je 5 Wertstufen)
Î
Î
BioWert Ziel: 4,00 (Entwicklungszeit mittel)
0_Benutzerdefiniert (00.00)
AbioWert Ziel: 5,00
1 - natürliches Bodenprofil
Entwicklungszeit*) bis Erreichen des Biotischen Zielwertes: Kurz < 5 J., mittel 5-25 J., lang: >25 Jahre
Schutzgut
Ausgleichseignung
Arten/Biotope
Boden
Klima
Wasser
Landschaftsbild/Erholung
Förderung der Lebensraumeignung für Arten der halboffenen Landschaft.
Kleinflächige Entsiegelung und Entfernen von Müll.
Verbesserung des Landschaftsbildes durch Renaturierung der Fläche.
WERTPUNKTE
sofort (bei Anlage)
Ökokontobonus*)
Heute (per 05.06.13)
Maximal erzielbar
Restlaufzeit (Monate)
0,10
0,00
0,10
0,11
30,0
*)Jährlicher Ökokontobonus bei Entwicklungsvorsprung der Maßnahme
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Bebauungsplan „Panoramastraße“
66
Nr.2347/1
Gemeinde/Gemarkung: Gemarkung1
Fläche:
D/ Di
Maßnahmenname / Sammelmaßnahmenname
447 m²
D...dauerhaft
T... temporär
Status:
Renaturierung eines ehemaligen Kleingartens
Planung (ab 01.01.2012),Flächenpool (Sicherung) (ab 01.01.2012),Ökokonto
(Einbuchung) (ab 01.04.2012)
IST-ZUSTAND
Zustandsbeschreibung
Verwildeter, ehemaliger Kleingarten mit Hütten, Schaukel, Thuja-ecke, Folientümpel, Grobmüll.
IST-Schutzstatus - Schutzgebiet(e)
Landschaftsschutzgebiet (§ 26 BNatSchG) Scheffzental Ditzingen (Nr. 63)
IST-Planungsstatus - Flächenwidmung
Benachbarte Nutzungen:
Hinweis auf Dokumentation (Bestandskartierungen, Photodokumentation ...)
ZIELE
Aus Vorbereitender Planung (Suchräumen)
Suchraum Di 33: Erhalt/Entwicklung naturnaher Fließstrecken mit Ufergehölzen, Rückverlegung des Gewässerbettes in den Scheffzengraben und Verfüllung des Beutenbaches, extensive Wiesenbewirtschaftung im Talraum.
Offenhalten von Bebauung und querriegelartiger Bepflanzung. Erhalt/Verbesserung der Spazierwege. Weiterentwicklung der Planung zur Renaturierung und Hochwasserschutz.
Planung Zielkonform?
Ja/Nein
Begründung
Renturierung eines ehemaligen Kleingartens zur Verbesserung der Biotopqualitäten.
geförderte Biotopstruktur(en)
Extensivgrünland
geförderte Artengruppe(n) bzw. geförderte Art(en)
Vögel - Halboffene Landschaft
SICHERUNG
Sicherung der Maßnahme
FlStNr.
Maßnahme gesichert (JA/NEIN)
Sicherung durch
2347/1
erwerben
dauerhaft
sichern
temporär
sichern
Zeit
m²
m²
0 m²
ab
GEPLANTE KONTROLLE
Kontrolle der Maßnahme: Anlass, Termine, durch wem
ANLAGE
01.04.2012, Krumrein
Beteiligte Firmen: Anlagearbeiten, Fertigstellung am, Bemerkungen
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Pflanzgebot Baum großkronig
Pflanzgebot Baum großkronig mit Nistkasten
Pflanzgebot Baum klein- und mittelkronig
Strauch (Neupflanzung)
Reines Wohngebiet GRZ 0,3
Reines Wohngebiet GRZ0,3E
Böschung (Fettwiese)
Entwässerung (Graben / Rigole)
Verkehrsflächen
Öffentliche Grünfläche
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Flurstuecke
Prioritäre Flächen f. Offenlandarten
Kaltluftabfluss
Baufenster
Baufenster Garage
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50 Meter
Stadt Ditzingen
Umweltbericht mit integriertem
Grünordnungsplan "Panoramastraße"
Planung
Datum:
Gezeichnet:
Geändert:
21.06.13
js
JOHANN
SENNER
Maßstab:
Blattgröße:
Blattnummer:
A3
1
PLANSTATT FÜR
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR
UMWELTPLANUNG
FREIER LANDSCHAFTSARCHITEKT
88662 ÜBERLINGEN
Tel.: 07551-9199-0 Fax: 9199-29
1:1000
´
BDLA
BREITLESTR. 21
E-Mail: [email protected]
ße
Legende
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Kaltluftabfluss
Geltungsbereich
geplante Baufenster
Flurstücke
04,59
18 Meter
Maurener Berg
mast
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Pano
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Stadt Ditzingen
Umweltbericht mit integriertem
Grünordnungsplan "Panoramastraße"
Klima
Datum:
Gezeichnet:
Geändert:
21.06.2013
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JOHANN
SENNER
Maßstab:
Blattgröße:
Blattnummer:
A3
1
PLANSTATT FÜR
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR
UMWELTPLANUNG
FREIER LANDSCHAFTSARCHITEKT
88662 ÜBERLINGEN
Tel.: 07551-9199-0 Fax: 9199-29
1:1500
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BDLA
BREITLESTR. 21
E-Mail: [email protected]
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Legende
Geltungsbereich
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Flurstücke
Stadt Ditzingen
Bäume
Umweltbericht mit integriertem
Grünordnungsplan "Panoramastraße"
Ackersaum
Bestand
Wiese
Straße
Grasweg
Acker
0
25
50
100 Meter
Vorranggebiet für Feldlerche, Kiebitz
u. Schafstelze gemäß Artenschutzprogramm LKR Ludwigsburg
Datum:
Gezeichnet:
Geändert:
21.06.2013
jst
JOHANN
SENNER
Maßstab:
Blattgröße:
Blattnummer:
1:1 000
A3
1
PLANSTATT FÜR
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR
UMWELTPLANUNG
FREIER LANDSCHAFTSARCHITEKT
88662 ÜBERLINGEN
Tel.: 07551-9199-0 Fax: 9199-29
´
BDLA
BREITLESTR. 21
E-Mail: [email protected]