INTEGRATIONSBETRIEB FRIEDHOF „IBF“
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INTEGRATIONSBETRIEB FRIEDHOF „IBF“
Wormser Friedhofsbroschüre 2013 1 INTEGRATIONSBETRIEB FRIEDHOF „IBF“ Friedhofsbroschüre – Informationen, Rat und Hilfe im Trauerfall 2 Wormser Friedhofsbroschüre 2013 Erd-, Feuer-, See-, Wald-, Diamant-, Fluss- und Luftbestattung Seit 1913 geführt von Petra und Jürgen Best in der vierten Generation. Der Tod ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema; allerdings bleibt es nicht aus, auch in diesem Beruf an die Zukunft zu denken. Genau das haben wir gemacht, als wir aus unserem Bestattungsinstitut den einzigen Ausbildungsbetrieb in Worms und Umgebung gemacht haben, da es wichtig ist, dass es nun endlich auch in dieser Branche Fachpersonal gibt. Professionalität, Einfühlungsvermögen, die Wünsche der Angehörigen und der Wille des Verstorbenen berücksichtigend, sowie einen pietätvollen Umgang mit Verstorbenen, steht an erster Stelle. Um dies vollkommen zu besitzen, bedarf es jahrelanger Erfahrung oder eine umfangreiche dreijährige Ausbildung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und geben Sie sich Zeit zum Trauern. Wir kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten und planen mit Ihnen die Trauerfeier / Beerdigung. Wir ermöglichen Ihnen einen würdevollen Abschied auch am offenen Sarg. Denken auch Sie schon jetzt an die Zukunft und machen Sie eine Bestattungsvorsorge. Lassen Sie nicht alles in den Händen Ihrer Angehörigen. Bestattungsinstitut Pietät Best Seidenbenderstr. 27 (Ecke Friedrich-Ebert-Str. 19) 67549 Worms www.bestattungen-best.de Fordern Sie unseren Hausprospekt an oder lassen Sie sich über Ihre Bestattungsvorsorge bei uns beraten. Tel. 0 62 41 / 97 32 90 Tag und Nacht erreichbar Mitglied des Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. Wormser Friedhofsbroschüre 2013 IMPRESSUM HERAUSGEBER IBF der Stadt Worms Eckenbertstr. 114 D-67549 Worms REDAKTION Wolfgang Hasch, Ralf-Quirin Heinz, Helmut Bauer, Manfred Bähr GESTALTUNG Medienagentur & Verlag Manfred Bähr, Ralf-Quirin Heinz FOTONACHWEIS Richard Rieder, Michael Kruse, Manfred Bähr, Fotolia, Shutterstock, Archiv der Stadt Worms, Archiv privat DRUCK Druck & Papier Finkenauer Weinsheimer Str. 71 67547 Worms Alle Angaben wurden sorgfältig überprüft, eine Haftung bleibt jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt, Nachdruck -auch auszugsweise- nur mit Genehmigung des Herausgebers. Alle Beiträge und Hinweise sind nach neuestem Stand und bestem Wissen aufgeführt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit kann grundsätzlich nicht übernommen werden. 4. Auflage / 2013 3 INHALT VORWORT DES OBERBÜRGERMEISTERS 4 VORWORT DES BÜRGERMEISTERS 4 WIR SIND FÜR SIE DA: FRIEDHOFSVERWALTUNG WORMS 5 INTEGRATIONSBETRIEB FRIEDHOF WORMS „IBF“ HINWEISE UND RATSCHLÄGE FÜR ANGEHÖRIGE IM TRAUERFALL HAUPTFRIEDHOF „HOCHHEIMER HÖHE“ 1902 – 2002 6-7 8 9 - 11 ISRAELITISCHER FRIEDHOF 12 KRIEGSGRÄBERSTÄTTEN 13 FRIEDHOFSPLAN „HOCHHEIMER HÖHE“ 14 - 15 ISLAMISCHE BESTATTUNGEN AUF DEM HAUPTFRIEDHOF WORMS 16 - 17 DIE VERSCHIEDENEN FORMEN DER BESTATTUNG 18 - 19 NACHLASSREGELUNG UND PERSÖNLICHE VORSORGE 20 - 23 BESTATTUNGSVORSORGE 24 - 25 GRABGESTALTUNG UND GRABPFLEGE 26 - 27 IMPRESSIONEN VON DEN WORMSER FRIEDHÖFEN 28 4 Wormser Friedhofsbroschüre 2013 VORWORT DES VORWORT DES OBERBÜRGERMEISTERS BÜRGERMEISTERS Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger ! Liebe Wormserinnen und Wormser ! Das Sterben und der Tod sind Themen, mit denen wir uns naturgemäß nur ungern auseinandersetzen. Gedanken an den Verlust naher Angehöriger oder gar an die Endlichkeit der eigenen Existenz sind uns unangenehm. Und dennoch gehören auch das Sterben und das Abschied nehmen zum Leben. Viele Angehörige stehen einem plötzlichen Todesfall in der Familie und den damit verbundenen Erfordernissen und Formalitäten zunächst rat- und hilflos gegenüber. Verlustschmerz und die Trauer um die verstorbene Person stehen im Vordergrund und überschatten die Gedanken an all das, was im Todesfall erledigt und organisiert werden muss. Die Hinweise in der vorliegenden Broschüre sollen als Hilfe dienen, um bei einem Todesfall in der Familie den nächsten Angehörigen eine Handreichung für alle notwendigen Formalitäten und damit verbundene Fragen zu geben. Die informative und reich bebilderte Broschüre enthält zudem allerlei Wissenswertes zu den Wormser Friedhöfen, denn sie sind Orte der Trauer, der liebevollen Erinnerung und der Hoffnung. Unsere Wormser Friedhöfe sind nicht nur Orte der Trauer, der Erinnerung und Begegnung, sie sind auch Orte des Trostes und der Auferstehungshoffnung. Friedhöfe sind Gärten des Lebens, sie zeigen die Vielfalt der Schöpfung in einer reichen Pflanzen- und Tierwelt. Friedhöfe sind Oasen der Ruhe, die zur Besinnung und Erholung einladen. Auf Friedhöfen begegnen sich Menschen, die eine vergleichbare Lebenssituation verbindet. Friedhöfe sind Orte des Friedens. Kriegsgräber und Denkmäler mahnen uns, sich für Frieden und Verständnis einzusetzen. Friedhöfe sind Zeugen unserer Geschichte. Sie bewahren die Geschichte vergangener Generationen, stellen den gesellschaftlichen Bezug vor Ort her und spiegeln die lokale Geschichte unserer Stadtteile wieder. Friedhöfe sind Wegweiser zu Toleranz und Rücksichtnahme. Unser Anliegen ist es, dass jeder Verstorbene, unabhängig seines Glaubens und Standes, in Würde bestattet wird. Hierzu kann es hilfreich sein, einen Ratgeber zur Hand zu haben, der einem eine erste Orientierung bietet. Die vorliegende „Friedhofsbroschüre – Information, Rat und Hilfe im Trauerfall“ kann hierfür eine wertvolle Unterstützung sein. Ihnen allen wünsche ich noch viele glückliche Jahre, ein Leben in bester Gesundheit und voller Lebensfreude in unserem Worms. Ihr Michael Kissel Oberbürgermeister Ihr Georg Büttler Bürgermeister Wormser Friedhofsbroschüre 2013 5 WIR SIND FÜR SIE DA: FRIEDHOFSVERWALTUNG WORMS Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung am Haupteingang des Hauptfriedhofes „Hochheimer Höhe“. Dort werden auch Auskünfte über die verschiedenen Bestat- tungsarten (wie z.B. Reihen- oder Wahlgräber, Aschenstätten) sowie Gestaltung von Grabmälern und Grabeinfassungen gegeben. Auch bezüglich der Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren wird Auskunft erteilt. Friedhofsverwaltung Worms Eckenbertstr. 114 D-67549 Worms Internet: www.friedhof-worms.de E-Mail: [email protected] beim Integrationsbetrieb Friedhof Worms Ralf-Quirin Heinz Betriebsleitung Zimmer: 1, 1. OG E-Mail: [email protected] Telefon: (0 62 41) 8 53 - 60 80 Telefax: (0 62 41) 8 53 - 60 95 Kerstin Haußmann-Keml Bestattungswesen Zimmer: 3, EG E-Mail: [email protected] Telefon: (0 62 41) 8 53 - 60 84 Telefax: (0 62 41) 8 53 - 60 94 Michael Kruse Betrieb und Unterhaltung, Friedhofsleiter Zimmer: 4, Sozialgebäude E-Mail: [email protected] Telefon: (0 62 41) 8 53 - 60 83 Telefax: (0 62 41) 8 53 - 60 94 Heike Kipfstuhl Bestattungswesen Zimmer: 3, EG E-Mail: [email protected] Telefon: (0 62 41) 8 53 - 60 82 Telefax: (0 62 41) 8 53 - 60 94 Monika Kaldschmidt Controlling und Rechnungswesen Zimmer: 2, 1. OG E-Mail: [email protected] Telefon: (0 62 41) 8 53 - 60 85 Telefax: (0 62 41) 8 53 - 60 95 6 Wormser Friedhofsbroschüre 2013 INTEGRATIONSBETRIEB WORMSER FRIEDHOF „IBF“ Integrationsprojekt nach § 132 SGB IX – Stand 28.2.2013 Integrationsbetrieb - Wormser Friedhof „IBF“ Zum 1. Januar 2011 hat der Stadtrat beschlossen, einen wirtschaftlich selbständigen eigenbetriebsähnlichen Regiebetrieb Friedhof der Stadt Worms zu gründen. Damit ist der IBF der einzige Friedhofsbetrieb von 32.000 in Deutschland, der als Integrationsbetrieb geführt wird. Es entstehen insgesamt, zusätzlich zu den vorhandenen 37 Arbeitsstellen noch 15 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap. Davon 8 Stellen aus dem Personenkreis des Paragraphen 132 SGB IX und 7 für Personen aus einer WfbM (Werkstätte für behinderte Menschen) im Rahmen des Budgets für Arbeit des SozialMinisteriums Rheinland-Pfalz. Das Integrations-Projekt weist einen Investitionsbedarf in Höhe von 483.175 Euro aus. Zur Umsetzung sind 337.500 Euro als Zuschuss des Integrationsamtes in Mainz zugesagt. Wormser Friedhofsbroschüre 2013 Es handelt sich nicht um eine Neugründung, sondern um die Umwandlung des bestehenden Friedhofsbetriebs in einen Integrationsbetrieb. Dieser Prozess vollzieht sich innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre. Soziale Intention Ziel des IBF ist Beschäftigung von Menschen mit Handicap, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände auf besondere Schwierigkeiten stößt. Die Einstellung erfolgt, um Menschen mit Handicap auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit dem vorliegenden Konzept leistet die Stadt Worms einen wichtigen Beitrag zum Inklusionsgedanken der UN-Konvention zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Leitung Die Geschäftsführung des Integrationsbetriebs wird durch Herrn Ralf-Quirin Heinz wahrgenommen. Hr. Heinz leitet verantwortlich den Betrieb seit 1984. Unterstützung erfährt Herr Heinz derzeit durch einen externen Berater, Herrn Helmut Bauer (Beratungsfirma Inclusia), der auch mitverantwortlich für die Konzepterstellung war. Herr Bauer begleitet den Betrieb die nächsten Monate und wirkt mit, dass der Integrationsteil auch im Gesamtbetrieb erfolgreich implementiert wird. Er ist auch für die pädagogische Betreuung im laufenden Prozess mit verantwortlich. Aktuelle Situation Aktuell konnten insgesamt 13 der neuen 15 Stellen im IBF besetzt werden. Die 13 Mitarbeiter mit Handicap wurden von den Kolleginnen und Kollegen schnell in den Gesamtbetrieb integriert und in die vielfältigen Arbeiten auf den Friedhöfen eingearbeitet. In unterschiedlichen Arbeitsgruppen sind die Mitarbeiter tätig und erledigen die grünpflegerischen Tätigkeiten und die Instandhaltungsarbeiten gemeinsam. Mit den getätigten Investitionen konnten der Ma- 7 schinen- und Fuhrpark modernisiert werden. Arbeitsabläufe und Prozesse innerhalb des Betriebes werden derzeit stetig optimiert und die Qualität des allgemeinen Pflegezustandes aller Friedhöfe, auch in den Stadtteilen, wird erheblich verbessert. Das vorhandene Sozialgebäude wurde ebenfalls baulich erweitert, damit alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort Platz finden. Der mit der Denkmalpflege abgestimmte Anbau passt sich harmonisch an das bestehende Gebäude an. Die Leitung als auch die Kolleginnen und Kollegen des Integrationsbetriebes freuen sich über die vielen positiven Rückmeldungen der Besucher aller Friedhöfe. Die Qualitätsverbesserung des Pflegestandards wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen Weiterhin hat das Modell „Integrationsbetrieb Friedhof Worms“ auch bundesweit Eindruck hinterlassen, so haben schon mehrere Städte, darunter auch die Bundeshauptstadt, Mitarbeiter zur Kontaktaufnahme nach Worms entsandt. Auch die Auszeichnung der Karl-Freudenberg-Stiftung als „beste Innovation zur Integration schwerbehinderter Menschen“ ist positiver Ausdruck der Außenwahrnehmung. Anregungen jeglicher Art können jederzeit unter: [email protected] oder tel. unter 06241 – 853 6080 mitgeteilt werden. Worms, im Februar 2013 Ralf-Quirin Heinz, Betriebsleiter IBF Helmut Bauer, IBF-Projektleitung 8 Wormser Friedhofsbroschüre 2013 HINWEISE UND RATSCHLÄGE FÜR ANGEHÖRIGE IM TRAUERFALL Viele Menschen meiden am liebsten das Thema „Sterben“ und auch die Probleme, die sich im Anschluss an den Tod eines nahen Verwandten, Freundes oder Bekannten ergeben. Für die Hinterbliebenen kommt zum Schmerz über den Verlust des Angehörigen auch die Belastung durch Aufgaben, die kurzfristig bewältigt werden müssen. Die Bestattung muss organisiert werden, Formalitäten sind zu erledigen, Verwandte, Was ist nach einem Todesfall zu tun? - Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist - Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Altenoder Pflegeheim klärt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Dinge - Todesbescheinigung bzw. Leichenschauschein ausstellen lassen (vom Arzt) - Benachrichtigen Ihres Bestattungsinstituts - Benachrichtigen der engsten Angehörigen Freunde und Bekannte muss man informieren, und in vielen Fällen soll eine Trauerfeier stattfinden. Dies ist ein großer Aufwand, der zudem auch mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden ist. Folgende Dokumente werden benötigt: - Familienstammbuch (vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt. Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig - Personalausweis - Heiratsurkunde / Familienstammbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk) oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk) - Todesbescheinigung - Geburtsurkunde (nur bei Ledigen) - Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben) - Rentenanpassungsmitteilung (letzter, aktueller Stand) - Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versichertenkarte / Chip-Karte) wir drucken sie gerne - Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungnachweis) - Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte) s Trauerkarten s(OCHZEITSKARTEN s'EBURTSTAGSKARTEN s%INLADUNGSKARTEN s4AUFKARTEN s7EIHNACHTSKARTEN sUVM 7ORMSs7EINSHEIMER3TRAE 4EL %MAILINFO DRUCKFINKENAUERDE WWWDRUCKFINKENAUERDE Sollten Urkunden - aus welchen Gründen auch immer nicht zur Verfügung stehen, so kann Ihnen Ihr Bestattungsunternehmen bei der Beschaffung helfen. Dieses erledigt auch alle notwendigen Behördengänge für Sie. Wormser Friedhofsbroschüre 2013 9 HAUPTFRIEDHOF „HOCHHEIMER HÖHE“ 1902 – 2002 Auszug aus der Festschrift zum 100-jährigen Jubiläum des Hauptfriedhofs Die wichtigsten Daten zur Eröffnung des Friedhofs lassen sich aus den im Stadtarchiv vorliegenden „Verwaltungsrechenschaftsberichten der Stadt Worms“ entnehmen. Nachdem die Beerdigungskapazität der Begräbnisstätten „Rheingewannfriedhof“ (1878 – 1902) und „Friedhof am Bahnhof“ (1840 – 1878), heutiger Albert-Schulte-Park, um 1890 erschöpft war, wurde 1898 die Anlage eines neuen Friedhofs auf der Hochheimer Höhe beschlossen. Schon 1899 begann man nach Plänen des Geheimen Oberbaurats Prof. Hofmann mit den Arbeiten am Pförtnerhaus, das sich im romanischen Stil an die Leichenhalle und Kapelle anschließt. (H. Küper, 1977). Im Jahr 1900 sind die Arbeiten am Friedhof „in vollem Gang“. Nach Erstellen der Einfriedungsmauer entlang der Eckenbertstraße und Höhenstraße erfolgt 1901 die Anpflanzung einer Baumreihe an der Westseite des Friedhofs. Seit 1983 ist diese Lindenreihe als Naturdenkmal ausgewiesen. Die erwähnte Einfriedungsmauer ist heute noch gut erhalten und wurde zwischenzeitlich von der Unteren Denkmalpflegebehörde im Rahmen der Ausweisung eines Teilbereiches des Friedhofs als Denkmalschutzzone unter Schutz gestellt. Am 04.09.1900 wird nach Planvorlage vor der Stadtverordnetenversammlung die parkartige Ausgestaltung des Friedhofs nach den Plänen des Stadtbaumeisters Metzler statt der bisher üblichen geometrischen Konzeption beschlossen. (H. Küper, 1977). Für diese gärtnerische Anlage liefert die Firma Felten aus Speyer 1900 zunächst 450 Hochstämme, Halb- stämme, Pyramidenbäume, 473 Koniferen, Fichten, 2200 Decksträucher, sowie die Stadtgärtnerei mehrere 100 Eichen, Eschen, Ulmen und viele andere Großgehölze an. Obwohl 1902 erst die Verwalterwohnung und der Sektionsraum erstellt sind, wird der Friedhof am 22.03.1902 feierlich vom Oberbürgermeister eingeweiht. 1903 schließen sich gleichfalls in rotem Sandstein gehalten die noch fehlenden Gebäude wie Kapellen, Leichenhallen, Nebenanlagen und Kolumbarienhalle an (Verwaltungsrechenschaftsberichte 1901 – 1904). Am 20.01.1905 schließlich erfolgt die Übergabe der bis heute friedhofsprägenden Gebäude. Schon 1907 wurde auf dem ursprünglich 19.000 qm großen Gelände die ersten Erweiterungen vonnöten, die sich 1914, 1915 – 1916 und 1917 – 1918 fortsetzten (H. Küper, 1977). Die praktische Umsetzung des Metz- ler'schen Plans erfolgte bis 1917 durch Stadtgärtner Beth und seine Mitarbeiter. Schon 1925 war auch die im Grundkonzept vorgesehene Aufnahmekapazität der Erweitungsflächen ausgeschöpft, so dass der von 1917 – 1933 amtierende Gartenbaudirektor Thierolf eine neue Konzeption für zukünftige Erweitungsflächen vorlegte. Diese Planung sah eine Ausdehnung des Friedhofs um 50.000 qm vor, in dem streng geometrisch drei großzügig bemessene Achsen an den „alten“ Bereich anschließen. Dieser Entwurf, der späterhin auch in Teilen (3 Achsen) planidentisch realisiert wurde, führte zu einer positiv schöpferischen Veränderung der Friedhofsanlage. Bei den unter Georg Lorenz, dem Nachfolger Thierolfs, durchgeführten Erweiterungen (1949/50; 1954/55; 1957/58; 1959; 1961/63) lagen der Friedhofs- 10 Wormser Friedhofsbroschüre 2013 HAUPTFRIEDHOF „HOCHHEIMER HÖHE“ 1902 – 2002 Auszug aus der Festschrift zum 100-jährigen Jubiläum des Hauptfriedhofs planung eher pragmatische als ästhetische Überlegungen zu Grunde, wenn auch die Thierolf'sche Planung weiterhin in der Gestaltung mit einfloss. Im Zuge der Funktionalisierung in der Nachkriegszeit wurde auch der angelegte Teich im südlichen Friedhofsbereich entfernt. (H. Küper; mündliche Auskunft 1990) Die nun folgenden Erweiterungen unter Gartenbauoberamtsrat M. Holzinger (1963 – 1979) und Amtsleiter H. Küper orientieren sich an ökonomischen und pragmatischen Vorgaben und bilden einen Bruch in dem sonst eher verspielten Charakter der Grundkonzeption. Die großzügige Ausnutzung von Freiflächen für Parkgestaltung mit vegetationsreichen Zonen schränkte die für Bestattungen verfügbare Fläche sehr ein. Bis heute ist die Friedhofsfläche auf 25 ha angewachsen. Eine letzte Erweiterungsplanung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Friedhofserweiterungsfläche von 7,8 ha erfolgte 1994 durch die Landschaftsarchitekten Wilfried Reichenbach und Walter Schreiner. Ein Drittel der beplanten Erweiterungsfläche wurde in den Jahren 95/96 umge- setzt. Erschlossen wurde der Friedhof zuerst mit einem Wegesystem aus wassergebundener Wegedecke. Sogar der Haupteingangsbereich und der umlaufende Hauptweg waren als bekieste Flächen angelegt. Die in Folge angelegte Asphaltdecke wurde bis Ende der 70er Jahre mehrfach ausgebessert. Seit Anfang der 80er Jahre wird der morbide Asphaltbelag entlang des Hauptweges allmählich durch graues Betonverbundsteinpflaster ersetzt. Die Nebenwege weisen sowohl befestigte, als auch unbefestigte Wegeflächen auf. Zu den Ausstattungselementen, wie Bänke, liefert das Fotoarchiv des Wormser Stadtarchivs zwei interessante Darstellungen. Alle Bänke besaßen einen weißen Anstrich und verstrebte Rückenlehnen. Auch die mehrfach schriftlich erwähnte Rundbank um einen Kastanienbaum war aus Holz gefertigt und weiß gestrichen. Großzügige Bänke im Umfeld des Haupteingangsbereiches verstärken den repräsentativen Charakter des Platzes erheblich. Im Laufe des Jahrhunderts ist eine Vereinfachung der Sitzmöbel festzustellen. Die letzte Umstellung auf einen neuen Banktyp erfolgte Anfang der 80er Jahre. Man entschied sich für einen schlichten, von einer Behindertenwerkstatt hergestellten Banktyp aus Holz mit gusseisernem Fuß, der heute noch verwendet wird. Der stark bezirksprägende Charakter der frühen Sitzmöbel ist durch diese Umstellung auf einen vereinfachten einheitlichen Typ verloren gegangen. Die im Laufe der Jahrzehnte zahlreich entstandenen Brunnen und Schöpfanlagen sind bis heute noch an ihren ursprünglichen Standorten Wormser Friedhofsbroschüre 2013 z. T. funktionstüchtig erhalten. Bei den vielen, aus der Entstehungszeit der Anlage stammenden Bäumen handelt es sich zumeist um einheimische Arten wie Ahorn, Ulmen, Linden, Birken und Eschen. Allerdings sind auch etliche botanische Besonderheiten wie der Judasbaum, der Blauglockenbaum, der Blasenbaum oder der Urweltmammutbaum vertreten (H. Küper, 1977). Die heute noch vorhandene Anzahl stattlicher Großgehölze verleiht dem Friedhof seinen prägenden, landschaftlichen Parkcharakter. Aufgelockert wird der Gesamteindruck des Parks durch Anpflanzungen von meist blühenden Ziersträuchern, mit Wechselpflanzung geschmückten Rasenflächen, sowie Efeu und anderen Bodendeckern, die sich als Unterwuchs zwischen den Gehölzen ausbreiten. Auf die Geschichte der Ehrenfriedhöfe wird gesondert eingegangen. In dem Artikel „Friedhofskunst – der städtische Hauptfriedhof in Worms“ aus der Zeitschrift „Heimat am Rhein“ vom 16.06.1928 finden sich zu den Ehrenfriedhöfen folgende Beschreibungen: „Der Begräbnisplatz der Kriegsteilnehmer von 1870/71 mit den einheitlich wirkenden und in dem pflanzengrün eingebeteten eisernen Kreuzen…“. „Der neue Kriegsfriedhof mit dem wundervollen und sinnig ausgeführten Denkmal des betenden Kriegers… ist ebenfalls durch eine Lindenhecke abgeschlossen. Durch Heckentore kommt man in den eigentlichen Kriegerfriedhof, in welchem die Grabstellen teils in Heckengängen, teils in kleine Rosengärten umgewandet… Hier und da verzieren… kleine Laufbrünnchen das Bild…“ Überwiegend ist die hier dargestellte ursprüngliche Konzeption bis heute beibehalten worden. Eines der kunsthistorisch bedeutsamsten Elemente des Friedhofs ist die Skulptur einer Jesusdarstellung am Kreuz mit bearbeitetem Sandsteinunterbau aus dem 15. Jahrhundert. Dieses Kunstwerk eines Meister 11 Thomas aus Worms wurde 1909 nach der Schließung des ehemaligen Friedhofs am Bahnhof auf dem neuen Wormser Hauptfriedhof an exponierter Stelle wieder aufgestellt. Näheres zur Geschichte dieses Kreuzes findet sich im Stadtarchiv Worms (dort u. a. in der Zeitschrift „Vom Rhein“ Okt. 1913). Weiterhin ist als friedhofsprägendes Element die dem Kreuz gegeüberstehende Glocke zu vermerken, die in früheren Zeiten die Friedhofsbesucher zum Verlassen des Friedhofs aufforderte. Alle hier aufgeführten „Bausteine“ tragen ganz wesentlich zum Charakter dieses für Rheinland-Pfalz einzigartigen Parkfriedhofes bei. Ralf-Quirin Heinz Betriebsleiter 12 Wormser Friedhofsbroschüre 2013 ISRAELITISCHER FRIEDHOF Der israelitische Friedhof in Hochheim wurde 1911 fertiggestellt, nachdem im „Heiligen Sand“, auf dem seit 1076 unzählige Juden bestattet wurden, wegen Vollbelegung nicht mehr beigesetzt werden konnte. Die Trauerhalle dieses Friedhofs, ein einzigartiges Jugendstil-Juwel, wurde mit erheblicher Unterstützung von Seiten der Bezirks-Regierung, des Vereins WARMAISA, des Internationalen Bauordens Deutschland, interessierter Firmen und Förderer wiederhergestellt. Für weitere Instandsetzungsarbeiten sucht der Friedhofsbetrieb der Stadt Worms interessierte Bürger. Wer sich an der Sanierung dieser Ehrenmal der gefallenen Soldaten jüdischen Glaubens des I. Weltkriegs historisch und kulturell wertvollen Bausubstanz engagieren möchte, wende sich bitte an: Friedhofsbetrieb der Stadt Worms, Eckenbertstraße 114, Herr Heinz, Tel. 853 - 60 80 Wormser Friedhofsbroschüre 2013 KRIEGSGRÄBERSTÄTTEN Auf dem Friedhof Hochheimer Höhe befinden sich verschiedene Bereiche mit Opfern der beiden Weltkriege. Die Gräber dieser Kriegsopfer bleiben nach dem Gräbergesetz der Bundesrepublik dauernd bestehen. Die zentrale Gedenkstätte auf dem Friedhof ist das Werk des Charlottenburger Bildhauers Professor Ernst Müller. Sie stellt sehr eindrucksvoll die Gestalt eines betenden Soldaten dar. Im einzelnen sind folgende Felder mit Kriegsopfern vorhanden: – Feld mit 169 deutschen Soldaten des Ersten Weltkriegs – Zwei Felder mit insgesamt 633 deutschen Soldaten und zivilen Bombenopfern des Zweiten Weltkriegs – Feld mit über 2.000 ausländischen Kriegsgefangenen des Ersten Weltkriegs (Russen, Briten, Italiener, Rumänen) – Feld mit 49 russischen Zivilisten, die während des Zweiten Weltkriegs hier als Arbeitskräfte eingesetzt waren. Daneben befinden sich auf dem israelitischen Friedhof an der Eckenbertstraße sowie auf einigen Vorortfriedhöfen Gräber von Opfern beider Weltkriege. Wolfgang Hasch 13 14 Wormser Friedhofsbroschüre 2013 FRIEDHOFSPLAN „HOCHHEIMER HÖHE“ Wormser Friedhofsbroschüre 2013 15 16 Wormser Friedhofsbroschüre 2013 ISLAMISCHE BESTATTUNGEN AUF DEM HAUPTFRIEDHOF WORMS Die Einbindung eines islamischen Friedhofteils in den Hauptfriedhof im Hinblick auf unsere Wormser Bürger islamischen Glaubens ist gemäß dem Zitat von Carl Zuckmeyer: „Heimat ist nicht, wo man geboren ist, Heimat ist, wo man begraben wird“ als Ausdruck unserer Integrationsbemühungen zu sehen. Die folgenden Hinweise dienen als Hilfe, um bei einem Todesfall in der Familie den nächsten Angehörigen eine Handreichung für alle notwendigen Formalitäten und damit verbundene Fragen zu geben ANMELDUNG DER BESTATTUNG Verstirbt ein Angehöriger, sind die Hinterbliebenen verpflichtet, umgehend die Leichenschau zu veranlassen. Zumeist übernimmt dann ein Bestattungsunternehmen die weiteren Formalitäten, so zum Beispiel die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt oder die Absprache der notwendigen Termine. Eine Liste mit Adressen von Bestattern ist bei der Friedhofsverwaltung erhältlich bzw. dem örtlichen Telefonbuch (z. B. Gelbe Seiten – Bestattungsinstitute) zu entnehmen. ABHOLUNG UND AUFBEWAHRUNG Nach den gesetzlichen Bestimmungen (Best. G. RLP) kann ein Verstorbener frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden, wobei eine Frist von acht Tagen nicht überschritten werden darf. Zwar obliegt das Öffnen und Schließen der Grabstätte grundsätzlich der Friedhofsverwaltung, gleichwohl können Angehörige oder Freunde nach vorheriger Abstimmung die Grabstätte selbst verfüllen, Schaufeln werden im Funktionsgebäude vorgehalten. BEISETZUNG OHNE SARG Auf allen vom Friedhofsbetrieb verwalteten Friedhöfen besteht Sargpflicht. Allerdings können hiervon im Einzelfall aus ethischen oder religiösen Gründen Ausnahmen gemacht werden. In diesem Fall muss vom beauftragten Bestatter eine Erklä- Wormser Friedhofsbroschüre 2013 rung unterzeichnet werden, in der er sich zur Einhaltung bestimmter Vorgaben verpflichtet. Die sarglose Bestattung ist bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Zu beachten ist, dass der Transport des Verstorbenen bis unmittelbar zur Grabstätte in einem geschlossenen Sarg zu erfolgen hat. RITUELLE WASCHUNGEN Auf Wunsch können Waschungen des Leichnams nach den religiösen Reinheitsgeboten des Islams vorgenommen werden. Dafür steht in der Ditib Gemeinde in der Hafenstraße ein speziell ausgestatteter Raum zur Verfügung, der den hygienischen Vorschriften entspricht. GRABARTEN UND RUHEZEITEN Innerhalb des islamischen Grabfeldes stehen Wahlgrabstätten zur Verfügung. Von den Angehörigen kann gemäß der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen in der Stadt Worms vom 19. Juni 2008 gem. § 15 Abs. 1 ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 – 55 Jahren (Nutzungszeit) erworben werden. Der Wiedererwerb eines Nutzungsrechtes ist auf Antrag für den vorgenannten Zeitraum für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Mit Verlängerung der Nutzungsdauer ist für jedes Verlängerungsjahr eine zusätzliche Gebühr zu entrichten, die sich nach der dann geltenden Gebührensatzung richtet. GRABGESTALTUNG UND GRABPFLEGE Hinsichtlich der Gestaltung der Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung keine weitergehenden Vorschriften erhoben, da das muslimische Grabfeld als Feld ohne besondere Gestaltungsvorschriften ausgewiesen ist. Dies erleichtert es den Angehörigen, die Grabstätte entsprechend ihrer religiösen Vor- 17 stellungen zu gestalten. Einige Grundsätze sind jedoch zu beachten: So dürfen weder großwüchsige Bäume noch Sträucher auf die Grabstätte gepflanzt werden. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass sich die Grabstätte für die Dauer der Nutzungszeit in einem gepflegten Zustand befindet, also Unkräuter oder abgestorbene Pflanzenteile regelmäßig entfernt werden. Nähere Auskünfte sind der Friedhofssatzung, die bei der Friedhofsverwaltung erhältlich ist, zu entnehmen. GRABSTEIN Das Aufstellen eines Grabsteins auf der Grabstätte ist bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Wird der Grabstein bei einem örtlichen Steinmetzbetrieb in Auftrag gegeben, übernimmt dieser im Regelfall die Abwicklung der Formalitäten. GEBÜHREN Die Friedhofsverwaltung berechnet auf Grundlage der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Worms die Gebühren für die Bestattung. Mitglieder von Ditib oder anderen Vereinen sollten sich nach einer Unterstützung über die Sterbekasse ihres Vereins erkundigen. 18 Wormser Friedhofsbroschüre 2013 DIE VERSCHIEDENEN FORMEN DER BESTATTUNG Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist der Integrationsbetrieb Friedhof der Stadt Worms. Dort werden auch Auskünfte über die verschiedenen Bestattungs- arten sowie Gestaltung von Grabmälern und Grabeinfassungen sowie der Friedhofsgebühren erteilt. Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Es gilt zu bedenken, dass die unterschiedlichen Grabarten verschieden lange Nutzungsdauern haben und nur teilweise verlängert werden können Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen ist die aktuelle Friedhofssatzung der Stadt Worms. Darüber hinaus gilt für die Benutzung der Friedhöfe sowie seiner Einrichtungen und Anlagen die entsprechende Gebührensatzung. Die Satzungen sind bei der Friedhofsverwaltung einzusehen sowie dem Internet unter www.friedhof-worms.de zu entnehmen. Hinsichtlich der verschiedene Arten der Grabstätten fallen unterschiedliche Grabnutzungsgebühren sowie Bestattungsgebühren an. Im Folgenden sind die häufigsten Grabarten mit den entsprechenden Grabnutzungsgebühren sowie Bestattungsgebühren aufgeführt. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms. Der IBF der Stadt Worms hat im Hinblick auf die Veränderungen der Friedhofs- und Bestattungskultur in einem Friedhofsentwicklungskonzept sich hieraus ergebende Notwendigkeiten zusammengetragen. Neben der Errichtung eines muslimischen Grabfeldes im Hauptfriedhof Worms sind auch neue, pflegearme Bestattungsformen vorgesehen. Hierzu wird die Satzung über das Friedhofsund Begräbniswesen in der Stadt Worms vom März 1981 überarbeitet. So werden die derzeit nur in Privatfriedhöfen angebotenen Baumbestattungen aufgenommen. Der Friedhofsbetrieb ist sich sicher, mit Ausweitung dieses Angebotes den Friedhof insgesamt für Wormser Bürger und das Umfeld von Worms in Verbindung mit weiteren Maßnahmen im Bereich der Verbesserung der Infrastruktur, des Biotopschutzes und der kulturhistorischen Aufwertung attraktiver gestalten zu können. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse oder der Internetpräsentation des Friedhofsbetriebes der Stadt Worms unter: www.friedhof-worms.de Ralf – Quirin Heinz Betriebsleiter Wormser Friedhofsbroschüre 2013 19 I. Grabnutzungsgebühren Auszug aus der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Worms ( in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 06. Dezember 2012) Sarggrabstätten Urnengrabstätten 5.Gebühren für Begräbnisplätze in Reihengrabstätten auf dem Friedhof Hochheimer-Höhe und den Stadtteilfriedhöfen 5.1 für Personen über 6 Jahren 797,00 € 5.2 für Kinder bis zu 6 Jahren 150,00 € 8.Gebühren für Urnenreihengrabstätten auf dem Friedhof Hochheimer-Höhe und den Stadtteilfriedhöfen 8.1an einer Urnenreihengrabstätte (für 1 Urne) 519,00 € 5.Gebühren für Begräbnisplätze in Reihengrabstätten auf dem Friedhof Hochheimer-Höhe und Pfeddersheim 5.3 Anonyme Wiesengrabstätte 1.100,00 € 8. 6.Gebühren für Begräbnisplätze in Wahlgrabstätten (Familiengräber) auf dem Friedhof Hochheimer-Höhe und den Stadtteilfriedhöfen 6.1.1an einer einfachen Grabstelle (bei Tieferlegung ausreichend für 2 Bestattungen) einfache Grablage 1.576,00 € 6. ebühren für Begräbnisplätze in Wahlgrabstätten G (Familiengräber) auf dem Friedhof Hochheimer-Höhe 6.1.1an einer einfachen Grabstelle (bei Tieferlegung ausreichend für 2 Bestattungen) bevorzugte Grablage 3.152,00 € ebühren für Urnenreihengrabstätten auf dem G Friedhof Hochheimer-Höhe 8.2 Urnengemeinschaftsgrabstätte 1.592,00 € 8.3an einer Urnenbaumgrabstätte (für 1 Urne) 1.085,00 € 8.4an einer Urnenbaumgrabstätte (bis zu 4 Urnen) 2.019,00 € 8. ebühren für Urnenwahlgrabstätten auf dem FriedG hof Hochheimer-Höhe und den Stadtteilfriedhöfen 8.2.1an einer Urnenwahlgrabstätte (bis zu 4 Urnen) 899,00 € v In Zusammenarbeit mit den örtlichen Steinmetzen und Friedhofsgärtnern hat der Friedhofsbetrieb der Stadt Worms individuell gestaltete Grabstätten in Form einer Mustergrabanlage als Orientierungshilfe für die Wormser Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. In Nähe des neuen Eingangsbereiches mit Parkplatz an der Dr.-Carl-Sonnenschein-Str., unmittelbar im Anschluss an den islamischen Friedhofsteil, bietet das Musterfeld den Friedhofsbesuchern einen Überblick moderner, zeitgemäßer Grabgestaltung. 20 Wormser Friedhofsbroschüre 2013 Nachlassregelung und persönliche Vorsorge Über das Thema Erben spricht zu Lebzeiten keiner gerne. Kaum verwunderlich scheint es daher, dass über 75 % aller Bundesbürger ohne Testament versterben. Und das, obwohl jeder weiß, dass vor allem ungeregelte Erbschaftsverhältnisse häufig zu Streitigkeiten führen. Die gesetzliche Regelung des Erbfalls und die steuerlichen Belastungen sind häufig auch nicht bekannt. Unliebsame Überraschungen in der Vermögensnachfolge, unnötige steuerliche Belastungen oder Auseinandersetzungen in der Familie können vermeiden werden, wenn man vorher klare Regelungen trifft und die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen beachtet. Wer ohne Testament stirbt, wird von seinen gesetzlichen Erben beerbt. Diese gesetzliche Erbfolge entspricht häufig nicht den Bedürfnissen des Erblassers. Es entstehen konfliktträchtige Erbengemeinschaften. Die eigentlich gewollte Absicherung des Ehegatten und der Kinder ist nicht mehr gegeben. Nur jeder vierte Deutsche verfasst überhaupt eine letztwillige Verfügung. Von diesen 1/4 sind über 90% inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich, sinnwidrig oder gänzlich unwirksam. Die Kompliziertheit des Erbrechts wird vielfach unterschätzt und der Staat nimmt sich seinen Anteil in Form von Erbschaftsteuer. Wie macht man sein Testament? Das eigenhändige Testament Haben Sie sich zur Abfassung eines Testaments entschlossen, so beachten Sie bitte, dass es bestimmte Formerfordernisse gibt, bei deren Nichtbeachtung das Testament ungültig sein kann. Man sollte nicht vergessen, mit dem ganzen Namen, also mit dem Vornamen und dem Zunamen, zu unterschreiben, damit kein Irrtum über die Person, die das Testament erstellt hat, aufkommen kann. Schließlich ist dringend zu empfehlen, die Zeit und den Ort der Niederschrift im Testament festzuhalten. Das ist wichtig, weil durch ein neues Testament das alte Testament ganz oder teilweise aufgehoben werden kann. Wormser Friedhofsbroschüre 2013 Fehlt auf einem oder sogar auf beiden Testamenten das Vorsorge_MA_30042012 08.05.2012 9:44welches Uhr Seite 23 Datum, weiß man häufig nicht, das jüngere und damit gültige Testament ist. Das eigenhändige Testament muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ist das Testament mit Schreibmaschine oder Computer geschrieben worden oder fehlt die Unterschrift oder ist es etwa auf Band gesprochen worden, Was kann man in einem Testament alles regeln? In einem Testament können Sie grundsätzlich völlig frei bestimmen, wer, was, unter welchen Umständen aus Ihrem Vermögen bekommen soll. Sie können . . . � abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen oder mehrere Erben bestimmen – dabei können Sie auch eine wohltätige Organisation oder die Kirche zum Erben einsetzen; � jemanden enterben. Den Pflichtteil selbst können Sie jedoch nur unter eng begrenzten Voraussetzungen entziehen, z. B. wenn Sie von der betroffenen Person vorsätzlich körperlich misshandelt wurden. Der Grund für die Pflichtteilsentziehung muss bei der Errichtung des Testaments bestehen und klar und eindeutig genannt werden (lassen Sie sich in diesem Fall besser notariell oder anwaltlich beraten); � Ersatzerben bestimmen, beispielsweise für den Fall, dass die zum Erben bestimmte Person vor Ihnen stirbt; so ist das Testament ungültig mit der Folge, dass nur die gesetzlichen Erben zum Zuge kommen. Ehepaare und Partnerinnen oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dürfen auch ein gemeinundInpersönliche Vorsorge schaftlichesNachlassregelung Testament errichten. diesem Falle müssen 23 beide das von einem der Ehegatten bzw. Lebenspartner eigenhändig geschriebene Testament unterschreiben. Wo bewahre ich mein Testament auf? RALF SCHARPF Aufbewahren können Sie Ihr Testament, wo Sie wollen. RECHTSANWALT Sie können es z. B. einfach in den Schreibtisch legen und niemandem etwas davon sagen. Dann besteht jedoch die Gefahr, dass das Testament nach dem Tod beiseite geBeratung bracht wird,imverloren geht oderKANZLEI vergessen wird. Deshalb SCHARPF � ERBRECHT ist es häufig empfehlenswert, sein bei einem Q 4, Testament 5 � PFLICHTTEILSRECHT Notar oder Rechtsanwalt in Verwahrung zu geben. 68161 MANNHEIM � BETREUUNGSRECHT Das Gericht wird automatisch vom Tod des Erblassers Gestaltung vonund „eröffnet“ dann den Erben den Inhalt. benachrichtigt TESTAMENTEN In � jedem Fall sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens TEL. 06 21 - 12 34 90 � VORSORGEdarüber informieren, dass Sie ein Testament gemacht VOLLMACHTEN Fax 06 21 - 12 34 920 haben und wo dieses zu finden ist. � PATIENTENVERFÜGUNGEN Vertretung im WWW.KANZLEI-SCHARPF.DE � NACHLASSVERFAHREN � BETREUUNGSVERFAHREN [email protected] � Vor- und Nacherben bestimmen, die dann zeitlich nacheinander Erben des Vermögens werden; � bei mehreren Erben bestimmen, wie der Nachlass geteilt werden soll; Beispiel: „Erben sollen meine beiden Söhne Wilhelm und Hans sein. Mein Sohn Wilhelm soll mein Sparbuch, mein Sohn Hans meine Wertpapiere bekommen.“ Wichtig: Denken sie daran, dass deutlich erkennbar sein muss, wer Erbe wird. Gerade wenn Sie einzelne Gegenstände verteilen, kann dies schnell zu Unklarheiten führen. � die Teilung des Nachlasses ganz oder teilweise für eine bestimmte Zeit ausschließen, z. B. um einen Familienbetrieb zu erhalten; � Vermächtnisse anordnen, z. B. einzelne Nachlassgegenstände oder bestimmte Geldbeträge bestimmten Personen zuwenden. Die Vermächtnisnehmer werden dann nicht Erben, sondern haben gegen den oder die Erben einen Anspruch darauf, das aus dem Nachlass zu erhalten, was im Testament bestimmt ist; � einen Testamentsvollstrecker ernennen, der die Anordnungen in Ihrem Testament ausführt. 21 Rechtsanwältin Judith Kellner Cottbuser Weg 18 68309 Mannheim Tel. 0621-71 26 15 Fax 0621-71 26 47 www.kanzlei-kellner.org [email protected] RECHTSANWALTSKANZLEI & TESTAMENTSVOLLSTRECKER Kanzlei für Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Testamentsvollstreckung �Generalvollmachten �Betreuungsvollmachten �Patientenverfügungen �Testamente �Erbverträge �Vermächtnisse �Stiftungsgründungen �Vertretung bei Erbauseinandersetzungen �Testamentsvollstreckung 22 Wormser Friedhofsbroschüre 2013 Anwaltlicher Rat Das Erbrecht ist kompliziert, aber gerecht. Es gibt viele Gestaltungsformen, damit bei sorgfältiger Planung ein Familienstreit verhindert wird und der Erblasser in guter Erinnerung bleibt. Ein Anwalt wird Sie unter anderem darüber beraten: ›ob ein privatschriftliches Testament ausreichend oder eine notarielle Urkunde erforderlich ist. ›wie ein solches Testament abgefasst werden muss. ›welche Bedeutungen Schenkungen zu Lebzeiten beim Erbfall haben. ›mit welchen Erbschaftssteuern zu rechnen ist. › Analyse der gewünschten Erbfolge. ›Untersuchung der steuerrechtlichen Situation und Entwicklung von Optimierungsstrategien. › Erörterung von Konfliktpotential in Gestalt von Miterben und Pflichtteilsberechtigten. ›Entwurf eines den individuellen Bedürfnissen entsprechenden Testaments. › Übernahme der Testamentsvollstreckung, wenn bei Abwicklung des Nachlasses mit Schwierigkeiten zu rechnen ist. › Sicherungen der Gültigkeit des Testaments durch Überprüfung der Formerfordernisse. › Verwahrung des Testaments. ›Testamentsnachsorge bei Änderung der gesetzlichen, familiären oder vermögensmäßigen Verhältnisse. › Kostentransparenz durch individuelle Honorarvereinbarung. Was ist ein gemeinschaftliches Testament? Ehegatten bzw. Partner/innen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft genießen den Vorzug, ihren Letzten Willen in einem gemeinsamen Testament niederschreiben zu können. Das geschieht beispielsweise so, dass ein Ehegatte den Letzten Willen beider handschriftlich aufschreibt und dann beide mit Vornamen und Zunamen unterschreiben. Datum und Ort sollten bei jeder Unterschrift hinzugesetzt werden. Bei einem solchen Testament ist jedoch zu beachten, dass Verfügungen eines Ehepartners, von denen anzunehmen ist, dass sie nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würden, grundsätzlich nur zu Lebzeiten des anderen Ehepartners – und auch dann ohne Mitwirkung des anderen Ehepartners nur in notariell beurkundeter Form – widerrufen werden können. Dies bedeutet, dass nach dem Tod eines Ehepartners der überlebende Ehepartner in der Regel an das gemeinschaftliche Testament gebunden ist und es nicht mehr ändern kann. Häufig wollen die Ehepartner, dass nach dem Tode des Erstversterbenden zunächst der überlebende Ehepartner alles erbt und erst nach seinem Tod die Kinder erben sollen. In diesem Falle setzen sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen, dass die Kinder erst nach dem Tod des letztversterbenden Ehepartners Erben sein sollen (sog. Berliner Testament). Der überlebende Ehepartner wird in diesem Falle Vollerbe. Als solcher ist er berechtigt, zu Lebzeiten über den Nachlass grundsätzlich frei zu verfügen. Das Recht von Pflichtteilsberechtigten, vom überlebenden Ehepartner den Pflichtteil nach dem verstorbenen Ehepartner fordern zu können, bleibt hiervon unberührt. Kann man ein Testament widerrufen? Das können Sie jederzeit. Es genügt, die Testamentsurkunde zu vernichten oder einen handschriftlichen Zusatz, z. B. „ungültig“, „aufgehoben“, darauf zu schreiben. Ein neues Testament setzt ein älteres Testament außer Kraft. Ein öffentliches Testament können Sie einfach dadurch widerrufen, dass Sie die Rückgabe aus der amtlichen Verwahrung verlangen. Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Der einseitig nur von einem Ehegatten bzw. von Wormser Friedhofsbroschüre 2013 einem/einer Lebenspartner/ in ausgesprochene Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments muss persönlich erklärt werden und bedarf der notariellen Beurkundung. Informieren Sie sich über die Formalien in einem Notariat oder bei einem Rechtsanwalt. Das Testament beim Rechtsanwalt Das Testament wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers geöffnet. Der Rechtsanwalt berät Sie und hilft Ihnen bei der Formulierung; auch kennt er die steuerlichen Folgen. Die Kosten für ein Testament sind relativ gering. Dafür werden aber eventuell viele Auseinandersetzungen vermieden, die ganz sicher wesentlich mehr Aufwand erfordern würden. Metzler, Henß & Partner (GbR) Kanzlei für Erbrecht und Vorsorge GestaltungvonTestamenten einschließlichvonBehindertentestamenten Nachlassauseinandersetzungen GeltendmachungvonPflichtteilenund Vermächtnissen Wichtige Dokumente Testamentsvollstreckungen Lebzeitige Vermögensübertragungen Halten Sie bitte Ihre persönlichen Dokumente an einem für Jeden erreichbaren sicheren Ort bereit. 1. Familienstammbuch oder standesamtliche Heiratsurkunde. 2. Standesamtliche Geburtsurkunde. 3. Versicherungsverträge/Policen. 4. Testament. 5. Vollmachten (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Bevollmächtigung für Post, Bank, etc.). 6. Bestattungsvorsorge-Vertrag (mit dazugehörigen Vollmachten). 7. sonstige wichtige Unterlagen und Dokumente. Erbschaftssteuererklärungen VorsorgevollmachtenundPatientenverfügungen RA Thomas Metzler Erbrecht, Fachanwalt für Sozialrecht RA Erwin Henß Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht, Lehrbeauftragter RA’in Astrid Lorenz Dieter Schlindwein Steuerberater Ludwigsplatz 5 · 67547 Worms (Parkhaus Ludwigsplatz) Telefon (06241) 8 22 99 & 42 55 80 Telefax (06241) 2 50 18 email: [email protected] www.rae-metzler-henss.de 23 24 Wormser Friedhofsbroschüre 2013 Entscheidungen abnehmen Bestattungsvorsorge Verwirklichen Sie Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen. Nehmen Sie Ihren Angehörigen die Sorge um die Frage ab, was mit Ihnen geschieht, nachdem Sie Ihr Leben gelebt haben. In einer Trauersituation eine Bestattung beauftragen zu müssen, wirft für Angehörige viele Fragen auf. Angefangen von der Bestattungsart, über die Gestaltung der Trauerfeier bis hin zur Auswahl des Grabsteins gibt es individuelle Aspekte, deren Abwägung den trauernden Menschen zusätzlich belasten. Hat der Verstorbene jedoch zu Lebzeiten Festlegungen getroffen, ist das im Trauerfall eine unersetzliche Hilfe für die Hinterbliebenen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Andere alles für Sie in Ihrem Sinne regeln werden, sondern helfen Sie bereits zu Lebzeiten, Entscheidungen so zu treffen, wie Sie es selbst getan hätten. Wie können Sie Vorsorge treffen? 1.) Die einfachste Möglichkeit der Vorsorgeregelung ist die verbale Mitteilung an einen nahestehenden Angehörigen oder Freund, wie man sich die eigene Bestattung wünscht. 2.) Die andere Möglichkeit ist eine Niederschrift des persönlichen Willens in Form einer Willenserklärung. Hierfür ist es wichtig, dass Sie sich über die verschiedenen Bestattungsformen informieren. Die Niederschrift können Sie in Ihrem Familienbuch deponieren oder einem Menschen Ihres Vertrauens geben. Wichtig ist, dass die Person Ihres Vertrauens auch jederzeit erreichbar ist und dass Sie die Angehörigen über Ihre Regelung informieren. 3.) Auch ist es möglich, in einem Testament den Erben Anweisungen zur Bestattung zu geben. Dies ist aber weniger sinnvoll, weil das Testament meist erst eröffnet wird, wenn die Bestattung bereits stattgefunden hat. 4.) Die sicherste Möglichkeit ist, einen Bestatter mit einem offiziellen Bestattungsvorsorgevertrag zu beauftragen, der Ihre Wünsche umsetzt. Dieser Vertrag ist unabhängig vom Testament und regelt lediglich die Bestattung und deren Finanzierung. Wormser Friedhofsbroschüre 2013 Vorsorge beim Bestatter Eine Vorsorge für die eigene Bestattung kann jederzeit durch einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Beerdigungsunternehmen getroffen werden, das dann auch gleich die komplette Organisation der Bestattung übernimmt. So kann man sich sicher sein, dass der Bestatter, dem man schon zu Lebzeiten vertraut hat, die eigene Bestattung genauso gestaltet, wie man sich das vorgestellt hat. Rechtlich gesehen handelt es sich bei diesem Vorsorgevertrag um einen Werkvertrag. Solche Verträge, die mit Bestattern geschlossen wurden, sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod der einen Vertragspartei hinaus; das heißt, kein Erbe kann in die schon vorher festge- 25 legte Bestattung eingreifen, da die Einrede Dritter nicht möglich ist. Ein solcher Vertrag ist auch nicht grundsätzlich an eine Sterbegeldversicherung oder eine Treuhandeinlage gebunden. (Die vorab gezahlten Beträge sollten, zum Schutz vor Insolvenz des beauftragten Bestatters, auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden). Niemand muss zu Lebzeiten sicherstellen, dass seine Bestattung auch finanziert werden kann. Es wird aber meistens von den Vorsorgenden privat gespart oder eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen. Der Wunsch des Menschen, für seine Bestattung selbst zu sorgen und diese vorab zu regeln, ist vorrangig gegenüber den Totenfürsorgepflichten und -rechten der nächsten Familienangehörigen, die in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt sind. 26 Wormser Friedhofsbroschüre 2013 Grabgestaltung und Grabpflege GRABGESTALTUNG Die Beschaffenheit und das Aussehen der Grabstätten bestimmen und beeinflussen das äußere Bild des Friedhofs im besonderem Maße. Die Gestaltung und Bepflanzung der einzelnen Grabstätten ist mitbestimmend für die Wirkung der Grabfelder und damit auch des ganzen Friedhofs. Sie sollten sich daher der Gesamtlage anpassen. Den Hinterbliebenen bzw. Nutzungsberechtigten ist das Recht, aber auch die Pflicht verbunden, die Grabstätte nach der allgemeinen Pietätsauffassung und dem Friedhofszweck entsprechenden Weise zu gestalten, zu schmücken und zu pflegen. Hieraus erwächst den Hinterbliebenen bzw. Nutzungsberechtigten der weitere Anspruch, dass sie bei ihren Besuchen und beim andächtigen Gedenken an ihre Verstorbenen nicht durch unwürdige Gestaltung der anderen Grabstätten gestört werden. Bei der Gestaltung und Ausschmückung der Grabstätten können die Nutzungsberechtigten jedoch nicht nach Belieben verfahren. Sie sind an allgemeine Grundsätze und an hierfür erlassene Bestimmungen gebunden. Die Ehrung der Verstorbenen und die Gestaltung der Grabstätte (und Grabmal) nach der eigenen pietätsbezogenen Vorstellung sind Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Angehörigen und grundsätzlich ihnen vorbehalten. Die Grabgestaltung ist in ihrer Gesamtheit für unvergängliche Wertschätzung und als enge Verbindung zum Verstorbenen zu sehen. Für die Bepflanzung sollten möglichst niedrige Blumen oder bodendeckende Pflanzen gewählt werden; nach Möglichkeit sollten nur heimische Pflanzenarten verwendet werden. Alle Gewächse sind grundsätzlich in die Erde zu pflanzen. Das Aufstellen von Pflanzen in Kübeln Wormser Friedhofsbroschüre 2013 27 Vorher – Nachher Fachgerechtes Anlegen und Ausschmücken einer Grabanlage ist Sache des Friedhofgärtners. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche mit dem Friedhofsgärtner Ihres Vertrauen, denn Grabpflege ist eine individuelle und persönliche Sache. oder anderen Gefäßen sollte auf Ausnahmen beschränkt bleiben. Für die Auswahl der richtigen Pflanzen sind neben gestalterischen Gesichtspunkten auch die besonderen Lichtbedingungen und die Bodenbeschaffenheit zu berücksichtigen. Mit einer Dauergrabpflegevereinbarung kann für das eigene Grab bereits zu Lebzeiten alles verbindliche geregelt werden. Mit einem Dauergrabpflege-Treuhandvertrag wird ein umfassendes Servicepaket angeboten, das Sie allein im Detail bestimmen können. Langfristige Grabpflegelösungen gibt es auch über die gesamte Nutzungszeit der Grabstätte. GRABPFLEGE Zur Gestaltung einer Grabstätte gehört auch eine angemessene und ständige Grabpflege. Ungepflegte Gräber weisen auf wenig Respekt vor den Bestatteten und auf wenig Rücksichtsnahme gegenüber den Empfindungen der anderen Friedhofsbenutzer hin. Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten sind daher verpflichtet, ab Erwerb der Nutzungsrechte, die Grabstätte gärtnerisch in Ordnung zu halten. Die Angehörigen können die gärtnerische Pflege entweder selbst übernehmen oder aber die Grabpflege Berufsgärtnern übertragen, die vom Anstaltsträger für Arbeiten auf dem Friedhof zugelassen sind. Die Berufsgärtner übernehmen dann die fachgerechte und sorgfältige Pflege und Bepflanzung Ihres Grabes, auch in Teilbereichen. Der Kostenrahmen richtet sich allein nach den von Ihnen gewünschten Leistungen. Im Rahmen des friedhofsgärtnerischen Angebotes entscheidet man zwischen Jahres- und Dauergrabpflege. Bei der Jahresgrabpflege werden die Leistungen des Friedhofsgärtners für ein zu betreuendes Grab jährlich neu vereinbart und berechnet. Bei der Dauergrabpflege wird ein Auftrag für eine wesentlich längere Laufzeit vereinbart. Blühendes Gedenken – DAUERHAFT! Ein gut gepflegtes Grab setzt Zeichen der Erinnerung. Unsere Kunden legen diese Aufgabe schon seit Jahren in unsere Hände. Eine Verantwortung, der wir uns gerne stellen. Ob ein Blumenstrauß zum Geburtstag oder ein Gesteck zum Todestag. Innerhalb einer Dauergrabpflege können Sie alle Servicebestandteile individuell festlegen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot. Rufen Sie uns an! – Dauergrabpflege – Grabneuanlagen – Trauerfloristik Blumenpavillon und Friedhofsgärtnerei GmbH Eckenbertstr. 87 • 67549 Worms Fax: 06241-975503 • Tel.: 0 62 41 - 72 18 28 Impressionen Wormser Friedhofsbroschüre 2013 von den Wormser Friedhöfen