Evangelisches Dekanat Groß
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Evangelisches Dekanat Groß
Anmeldung Hiermit melde ich mich verbindlich für die Sommerfreizeit der Evangelischen Jugend im Dekanat Groß-Gerau vom 26.07. 09.08.2014 an. Die Teilnahmebedingungen und die Ausschreibung habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Name, Vorname: Teilnahmebedingungen für die Freizeit vom 26.07.- 09.08.2014 des Trägers: Evangelisches Dekanat Groß-Gerau 1. Anmeldung und Vertragsabschluss Den Freizeiten des Trägers kann sich grundsätzlich jeder anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter oder Geschlecht angegeben ist. Die Anmeldung muss auf dem Vordruck des Trägers erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die schriftliche Anmeldung beim Träger eingegangen ist. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, diese Teilnahmebedingungen und die schriftliche Reisebestätigung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht vom Träger schriftlich bestätigt worden sind. Sommerfreizeit für Jugendliche von 13 – 17 Jahren 2. Zahlungsbedingungen Nach Empfang der Teilnahmebestätigung, die als Rechnung gilt, ist eine Anzahlung von 50,00 Euro zu leisten. Die Restzahlung muss bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Freizeit dem in der Teilnahmebestätigung genannten Konto des Trägers zugehen. Bitte die Bezeichnung der Freizeit bei der Zahlung angeben. Geburtstag: Straße, PLZ, Ort: Telefonnummer: Email-Adresse: Ich bin Vegetarier/in Ja Nein Ich bin Schwimmer/in Ja Nein Folgende Allergien, ärztlich verordnete Medikamente, Krankheiten etc. sollten dem Betreuungsteam mitgeteilt werden: (Diese Information wird auf Wunsch vertraulich behandelt) Unterschrift der/des Teilnehmenden Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten Erforderlich bei Jugendlichen unter 18 Jahren! Hiermit erlaube ich meinem Sohn/meiner Tochter an der o. g. Veranstaltung teilzunehmen. Ich erlaube ihm/ihr, unter Aufsicht eines Teamers in der Gruppe schwimmen zu gehen. Ich erlaube meinem Sohn/meiner Tochter, sich in einer Gruppe von mind. drei Personen am Aufenthaltsort der Freizeit ohne Beaufsichtigung der Betreuer frei zu bewegen. Ich bin damit einverstanden, dass Fotos von der Freizeit auf der Dekanats-/Dekanatsjugendhomepage und anderen Veröffentlichungen gezeigt werden dürfen. Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten 3. Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Freizeit zurücktreten. Der Rücktritt soll aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Träger. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Freizeit nicht an, kann der Träger eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Der Träger kann auch einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt: Bei Rücktritt von 16 bis 12 Wochen vor Freizeitbeginn 20% des Teilnahmepreises, von 12 bis 8 Wochen vor Freizeitbeginn 40% des Teilnahmepreises, von 8 bis 4 Wochen vor Freizeitbeginn 60% des Teilnahmepreises, von 4 bis 2 Wochen vor Freizeitbeginn 70% des Teilnahmepreises, bei weniger als 14 Tage vor Freizeitbeginn 80% des Teilnahmepreises. Der Träger behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. Tritt der Teilnehmer mehr als 16 Wochen vor dem Reisebeginn zurück oder lässt er sich durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so wird lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben. Das gleiche gilt, wenn der Teilnehmer mit Zustimmung des Trägers an einer anderen Freizeit teilnimmt. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen!!! 4. Rücktritt durch den Träger Wird die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 50% der ausgeschriebenen Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Träger berechtigt, die Freizeit bis zu zwei Wochen vor Freizeitbeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht. 5. Haftung Der Träger haftet als Veranstalter von Freizeiten für a) die gewissenhafte Freizeitvorbereitung b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes und -ortes; soweit die Ortsüblichkeit maßgebend ist, ist dies in der Reisebeschreibung oder durch besondere Hinweise ausdrücklich hervorgehoben. Der Träger haftet nicht für die Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Freizeitausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt. 6. Haftungsbegrenzung Die Haftung des Trägers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit a) ein Schaden des Freizeitteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) der Träger für einem dem Freizeitteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Trägers ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschrift, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist. 7. Freizeitleistungen Die Leistungen der Freizeit ergeben sich aus der Freizeitausschreibung (Prospekt). Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Freizeitträger. Friesland, Niederlande 26. Juli – 09. August 2014 Veranstalter: Evangelische Jugend im Dekanat Groß-Gerau Dekanatsjugendreferent Bernd Altmann und Gemeindepädagogin Isabelle Pohl Friesland 2014 Wo genau? Eastermar nahe Groningen in Friesland, Niederlande Wann? 26.07. - 09.08.2014 Für wen? 24 Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren können mitfahren! Wie viel kostet‘s? 550,00 Euro pro Teilnehmer/in. Nach der Anmeldung wird euch eine Teilnahmebestätigung zugesandt, die gleichzeitig eine Rechnung ist. Anschließend überweist ihr bzw. eure Eltern bitte die Anzahlung von 50,00 Euro auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto. Anmeldung: Wir erwarten aktive Mitarbeit bei den gemeinsamen Aktivitäten und die Bereitschaft sich auf die Gruppe einzulassen. Natürlich bleibt trotzdem Zeit sich auszuruhen und die Seele baumeln zu lassen. Die Freizeit wird von kompetenten Betreuerinnen und Betreuern vorbereitet und durchgeführt, die ihr auf einem Vortreffen (für euch und eure Eltern) im Sommer kennenlernt. Dann stellen wir auch unser gemeinsames Programm genauer vor. Dekanatsjugendreferent Bernd Altmann Helwigstr. 30 64521 Groß Gerau Tel. (0 61 52) 18 74 -15 Email: [email protected] www.djvgg.de www.gross-gerau-evangelisch.de Aus finanziellen Gründen soll niemand zu Hause bleiben! Bitte wenden Sie sich an uns, wenn es Schwierigkeiten mit der Finanzierung der Freizeit gibt. Wir werden versuchen, eine geeignete Lösung zu finden. An die Evangelische Jugend im Dekanat Groß-Gerau Bernd Altmann/Isabelle Pohl Helwigstraße 30 64521 Groß-Gerau In diesem Sommer fahren wir mit einem großen Bus nach Friesland in die Niederlande. In dem gemütlichen Dorf Eastermar nahe Groningen inmitten der weiträumigen Landschaft und der frischen Luft werden wir die 2 Wochen gemeinsam in einem Gruppenhaus mit Selbstverpflegung verbringen. Die Umgebung bietet viele Möglichkeiten für OutdoorAktivitäten, wie Wandern, Schwimmen und auch Kanu fahren. Nicht nur draußen werden wir gemeinsam Abenteuer erleben sondern auch im und am Haus: Wir werden gemeinsam kochen, Lieder am Lagerfeuer singen, Volleyball und Basketball spielen und uns mit anderen Gruppenaktivitäten die Zeit vertreiben. In der Nähe liegen auch die beiden historischen Städte Leeuwarden und Dokkum, die sicherlich einen Besuch wert sind. Friesland 2014