Evangelisches Dekanat Groß

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Evangelisches Dekanat Groß
Anmeldung
Hiermit melde ich mich verbindlich für die Sommerfreizeit der
Evangelischen Jugend im Dekanat Groß-Gerau vom 26.07. 09.08.2014 an.
Die Teilnahmebedingungen und die Ausschreibung habe ich
zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
Name, Vorname:
Teilnahmebedingungen
für die Freizeit vom 26.07.- 09.08.2014
des Trägers: Evangelisches Dekanat Groß-Gerau
1.
Anmeldung und Vertragsabschluss
Den Freizeiten des Trägers kann sich grundsätzlich jeder anschließen, sofern für das
jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter oder Geschlecht angegeben
ist. Die Anmeldung muss auf dem Vordruck des Trägers erfolgen. Bei Minderjährigen ist die
Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der
Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die schriftliche Anmeldung beim Träger
eingegangen ist. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die
Freizeitausschreibung, diese Teilnahmebedingungen und die schriftliche Reisebestätigung.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht vom Träger schriftlich bestätigt
worden sind.
Sommerfreizeit
für Jugendliche
von 13 – 17 Jahren
2.
Zahlungsbedingungen
Nach Empfang der Teilnahmebestätigung, die als Rechnung gilt, ist eine Anzahlung von
50,00 Euro zu leisten. Die Restzahlung muss bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der
Freizeit dem in der Teilnahmebestätigung genannten Konto des Trägers zugehen. Bitte die
Bezeichnung der Freizeit bei der Zahlung angeben.
Geburtstag:
Straße, PLZ, Ort:
Telefonnummer:
Email-Adresse:
Ich bin Vegetarier/in
Ja
Nein
Ich bin Schwimmer/in
Ja
Nein
Folgende Allergien, ärztlich verordnete Medikamente,
Krankheiten etc. sollten dem Betreuungsteam mitgeteilt
werden:
(Diese Information wird auf Wunsch vertraulich behandelt)
Unterschrift der/des Teilnehmenden
Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
Erforderlich bei Jugendlichen unter 18 Jahren!
Hiermit erlaube ich meinem Sohn/meiner Tochter an der o. g.
Veranstaltung teilzunehmen. Ich erlaube ihm/ihr, unter
Aufsicht eines Teamers in der Gruppe schwimmen zu gehen.
Ich erlaube meinem Sohn/meiner Tochter, sich in einer
Gruppe von mind. drei Personen am Aufenthaltsort der
Freizeit ohne Beaufsichtigung der Betreuer frei zu bewegen.
Ich bin damit einverstanden, dass Fotos von der Freizeit auf
der Dekanats-/Dekanatsjugendhomepage und anderen
Veröffentlichungen gezeigt werden dürfen.
Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
3.
Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Freizeit zurücktreten. Der Rücktritt soll aus
Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der
Eingang der Rücktrittserklärung beim Träger. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück
oder tritt er ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Freizeit nicht an, kann der Träger eine
angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Der Träger
kann auch einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt: Bei
Rücktritt von 16 bis 12 Wochen vor Freizeitbeginn 20% des Teilnahmepreises, von 12 bis 8
Wochen vor Freizeitbeginn 40% des Teilnahmepreises, von 8 bis 4 Wochen vor
Freizeitbeginn 60% des Teilnahmepreises, von 4 bis 2 Wochen vor Freizeitbeginn 70% des
Teilnahmepreises, bei weniger als 14 Tage vor Freizeitbeginn 80% des Teilnahmepreises.
Der Träger behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. Tritt der Teilnehmer mehr als 16 Wochen vor dem Reisebeginn zurück oder lässt er sich durch eine
geeignete Ersatzperson vertreten, so wird lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von
50,00 Euro erhoben. Das gleiche gilt, wenn der Teilnehmer mit Zustimmung des Trägers an
einer anderen Freizeit teilnimmt.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen!!!
4.
Rücktritt durch den Träger
Wird die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 50% der ausgeschriebenen
Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Träger berechtigt, die Freizeit bis zu zwei Wochen vor
Freizeitbeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer in voller Höhe
unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
5.
Haftung
Der Träger haftet als Veranstalter von Freizeiten für
a) die gewissenhafte Freizeitvorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen
entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes und -ortes; soweit die
Ortsüblichkeit maßgebend ist, ist dies in der Reisebeschreibung oder durch besondere
Hinweise ausdrücklich hervorgehoben.
Der Träger haftet nicht für die Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Freizeitausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Auch dann nicht, wenn die örtliche
Freizeitleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt.
6.
Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Trägers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist der Höhe
nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit
a) ein Schaden des Freizeitteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder
b) der Träger für einem dem Freizeitteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Haftung des Trägers ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschrift, die auf die
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung
ebenfalls beschränkt ist.
7.
Freizeitleistungen
Die Leistungen der Freizeit ergeben sich aus der Freizeitausschreibung (Prospekt).
Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Freizeitträger.
Friesland, Niederlande
26. Juli – 09. August 2014
Veranstalter:
Evangelische Jugend im Dekanat Groß-Gerau
Dekanatsjugendreferent Bernd Altmann und
Gemeindepädagogin Isabelle Pohl
Friesland 2014
Wo genau?
Eastermar nahe Groningen in
Friesland, Niederlande
Wann?
26.07. - 09.08.2014
Für wen?
24 Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren können
mitfahren!
Wie viel kostet‘s?
550,00 Euro pro Teilnehmer/in.
Nach der Anmeldung wird euch eine Teilnahmebestätigung zugesandt, die gleichzeitig eine Rechnung
ist. Anschließend überweist ihr bzw. eure Eltern bitte
die Anzahlung von 50,00 Euro auf das in der
Teilnahmebestätigung angegebene Konto.
Anmeldung:
Wir erwarten aktive Mitarbeit bei den
gemeinsamen Aktivitäten und die Bereitschaft
sich auf die Gruppe einzulassen. Natürlich bleibt
trotzdem Zeit sich auszuruhen und die Seele
baumeln zu lassen.
Die
Freizeit
wird
von
kompetenten
Betreuerinnen und Betreuern vorbereitet und
durchgeführt, die ihr auf einem Vortreffen (für
euch und eure Eltern) im Sommer kennenlernt.
Dann stellen wir auch unser gemeinsames
Programm genauer vor.
Dekanatsjugendreferent
Bernd Altmann
Helwigstr. 30
64521 Groß Gerau
Tel. (0 61 52) 18 74 -15
Email: [email protected]
www.djvgg.de
www.gross-gerau-evangelisch.de
Aus finanziellen Gründen soll niemand zu Hause bleiben!
Bitte wenden Sie sich an uns, wenn es Schwierigkeiten mit
der Finanzierung der Freizeit gibt. Wir werden versuchen,
eine geeignete Lösung zu finden.
An die
Evangelische Jugend im Dekanat Groß-Gerau
Bernd Altmann/Isabelle Pohl
Helwigstraße 30
64521 Groß-Gerau
In diesem Sommer fahren wir mit einem großen
Bus nach Friesland in die Niederlande. In dem
gemütlichen Dorf Eastermar nahe Groningen
inmitten der weiträumigen Landschaft und der
frischen Luft werden wir die 2 Wochen
gemeinsam in einem Gruppenhaus mit
Selbstverpflegung verbringen. Die Umgebung
bietet viele Möglichkeiten für OutdoorAktivitäten, wie Wandern, Schwimmen und auch
Kanu fahren. Nicht nur draußen werden wir
gemeinsam Abenteuer erleben sondern auch im
und am Haus: Wir werden gemeinsam kochen,
Lieder am Lagerfeuer singen, Volleyball und
Basketball spielen und uns mit anderen
Gruppenaktivitäten die Zeit vertreiben.
In der Nähe liegen auch die beiden historischen
Städte Leeuwarden und Dokkum, die sicherlich
einen Besuch wert sind.
Friesland 2014