ERASMUS+ Info 2015/2016
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ERASMUS+ Info 2015/2016
ERASMUS+ Info 2015/2016 Liebe Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Erasmus+ Programms, bitte lesen Sie nachstehende Informationen zu Ihrem Studienaufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule gründlich durch und gehen Sie entsprechend vor. I. Wichtige Formulare: 1. Grant Agreement und Immatrikulationsbescheinigung der HHN: Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Grant Agreement umgehend nach Erhalt im Original beim International Office (IO) ein. Falls von uns im Grant Agreement eingefügte Angaben (z. B. Ihre Adresse, abgeschlossene Studienjahre, etc.) nicht korrekt sein sollten, bitten wir um unverzügliche Information, damit wir das Grant Agreement entsprechend abändern und Ihnen neu zukommen lassen können. Des Weiteren reichen Sie uns bitte die Imma des SS15 ein und führen im Juli bitte schnellstmöglich die Rückmeldung für das kommende WS 15/16 an der HHN durch und lassen uns dann ebenfalls eine Imma zukommen ([email protected]). 2. Certificate of Arrival Das Certificate of Arrival lassen Sie bitte nach Ihrer Ankunft an der Partnerhochschule (PHS) vom dortigen International Office ausfüllen und unterschreiben (mit Stempel) und schicken Sie es per E-Mail an das IO der HHN zurück (an [email protected]). 3. Confirmation of Stay Am Ende Ihres Erasmus+ Aufenthalts lassen Sie sich bitte zeitnah (d. h. das Ausstellungsdatum und das Aufenthaltsenddatum dürfen max. 2 - 3 Tage voneinander abweichen) das Confirmation of Stay-Formular von der PHS unterschreiben u. abstempeln und lassen uns dieses unverzüglich nach Ihrem Auslandssemester im Original , d. h. nicht per E-Mail oder Fax zukommen. Behalten Sie sich bitte eine Kopie der Bestätigung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Confirmation of Stay-Formular um ein Dokument handelt, das wir für eine evtl. Überprüfung durch die EU aufbewahren müssen. Wir benötigen das Formular daher im Original und ohne nachträgliche Korrekturen (insbesondere bzgl. der Aufenthaltsdaten). Falls beim Ausfüllen des Formulars ein Fehler auftreten sollte, lassen Sie sich das Formular bitte noch einmal neu ausstellen. Das Certificate of Arrival-Formular und das Confirmation of Stay-Formular finden Sie auf unserer Homepage zum Downloaden unter: https://www.hs-heilbronn.de/3591836/05_erasmusprogramm 4. Änderungen Learning Agreement (LA)/Changes-Formular: Falls Änderungen des LA notwendig sein sollten, wenden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft an der PHS per Email an den Departmental Coordinator, der Ihr ursprüngliches Learning Agreement unterschrieben hat und stimmen die notwendigen Änderungen und die Anerkennung von Fächern mit ihm/ihr entsprechend per E-Mail ab. Wichtig: Für das Erasmus+ Programm füllen Sie bitte zusätzlich das Changes-Formular aus unter Angabe der Gründe, warum das LA geändert werden muss (z. B. Überschneidung Seite 1 von 6 von Kursen, Kurse werden nicht angeboten, etc.). Dieses Formular schicken Sie bitte an [email protected] – bitte erst, nachdem Ihnen das O.K. des Departmental Coordinators für diese Änderungen vorliegt. Bewahren Sie den E-Mail-Verkehr mit den Änderungen gut auf. Sie benötigen diesen im Anschluss an das Auslandsstudium für die Anerkennung der Noten (Sie müssen den E-Mail-Verkehr zusammen mit dem Proof of Recognition, dem Antragsformular zur Notenanrechnung und dem Zeugnis der Partnerhochschule (Transcript of Records) bei Ihrem Prüfungsausschuss vorlegen). Falls es notwendig sein sollte, dass Sie Ihr LA noch einmal komplett neu erstellen müssen (sollten sich mehr Kurse ändern als bestehen bleiben), verwenden Sie bitte das aktualisierte Formular, s. Unterlagen in dieser Mappe sowie unter https://www.hsheilbronn.de/3591836/05_erasmusprogramm eingestellt. 5. Erasmus+ Fragebogen der EU: Nach der Einreichung des Confirmation of Stay-Formulars werden Sie von der EU eine EMail erhalten, in der Sie aufgefordert werden, einen Online-Fragebogen auszufüllen und online abzusenden. Bitte beachten Sie, dass der Link zum Fragebogen personifiziert ist und Sie diesen nur einmal erhalten (bitte auch im Spam-Ordner nachschauen). Füllen Sie den Online-Fragebogen unverzüglich nach Erhalt der E-Mail aus – jedoch bis spätestens 4 Wochen nach dem Auslandsstudium. 6. Erfahrungsbericht Bitte lassen Sie dem IO innerhalb von 4 Wochen nach der Studienmobilität im Ausland per E-Mail einen Erfahrungsbericht (max. 3 DIN A4-Seiten - gern auch mit bis zu 4 Bildern im Format jpg) zukommen ([email protected]). Die eingereichten Erfahrungsberichte werden ggf. online veröffentlicht. Die Veröffentlichung kann auf Anfrage des betreffenden Teilnehmers auch anonym erfolgen. In diesem Bericht sollen folgende Punkte einbezogen werden: • Vorbereitung (Planung, Organisation und Bewerbung bei der Gasthochschule) • Unterkunft • Studium an der Gasthochschule • Alltag und Freizeit • Fazit (beste und schlechteste Erfahrung) II. Mobilitätszuschuss: 1. Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses: Bitte denken Sie daran, das IO per E-Mail zu informieren, falls sich Ihre Bankverbindung oder Adresse ändern sollte, um Fehlbuchungen zu vermeiden. Der im Grant Agreement vereinbarte Mobilitätszuschuss wird in zwei Raten ausgezahlt: Die 1. Rate (Großteil der Gesamtsumme) wird nach Eingang des unterschriebenen Grant Agreements, der Imma zum WS 15/16 der HHN sowie dem Vorliegen des komplett unterschriebenen Learning Agreements zu Beginn des Auslandsstudienaufenthalts ausgezahlt. Seite 2 von 6 Die 2. Rate wird nach dem Ende des Auslandssemesters ausbezahlt - spätestens 45 Tage, nachdem Sie den EU-Online-Fragebogen abgesendet haben. Bitte beachten Sie: Die Hochschule Heilbronn behält sich vor, den Mobilitätszuschuss ganz oder teilweise zurückzufordern, falls die im Grant Agreement gemachten Vorgaben vom Studierenden nicht eingehalten werden. 2. Höhe des Mobilitätszuschusses: Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Die HHN wird – basierend auf den Vorgaben durch die EU - für das Hochschuljahr 2015/16 erst noch Länderfördersätze für Studienaufenthalte (SMS) festlegen. Zu Ihrer Orientierung finden Sie nachstehend die Länderfördersätze des aktuellen Akad. Jahres 14/15: • • • Gruppe 1 (monatlich 270 Euro): Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden. Gruppe 2 (monatlich 210 Euro): Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern. Gruppe 3 (monatlich 150 Euro): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn. Wir gehen davon aus, dass die neuen Fördersätze ähnlich ausfallen werden. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen aus Budget-Gründen nicht für den gesamten Mobilitätsaufenthalt eine finanzielle Förderung zukommen lassen können. Im Grant Agreement sind die Fördertage eingetragen sowie der Gesamtzeitraum der Erasmus+ Förderung, d. h. dieser Zeitraum beinhaltet auch Zero-Grant-Tage, also Tage ohne Förderung. Der genaue Erasmus+ Förderzeitraum (inklusive Zero-Grant-Tage) wird im Anschluss an den Studienaufenthalt im Ausland anhand des Confirmation of Stay-Formulars festgelegt. Dies ist auch der Zeitraum, der für evtl. weitere Erasmus+ Mobilitäten im gleichen Studienzyklus (Bachelor, Master) maßgeblich ist (ein Auslandsaufenthalt über Erasmus+ ist max. 12 Monate pro Studienzyklus möglich). Wir halten uns offen, ggf. weitere Tage Ihres Auslandsstudienaufenthalts (im Rahmen des Erasmus+ Förderzeitraums) als Tage mit finanzieller Förderung anzusetzen - abhängig von den zur Verfügung stehenden Förderrestmitteln für das akad. Jahr 2015/16. In diesem Falle würden wir Sie im Sommer 2016 entsprechend informieren. III. Sprachenförderung: Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Sprachkenntnisse in der jeweiligen Hauptunterrichtssprache im Gastland durch einen kostenfreien Online-Sprachtest zu überprüfen, welcher von der EU bereitgestellt wird. Es finden zwei Tests statt: einer vor Beginn der Mobilität und der zweite nach Beendigung des Aufenthalts. Der Test stellt kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ dar; er soll Ihnen und uns als Einstufungstest Ihres Sprachniveaus und zum Erfassen ggf. erzielter Fortschritte dienen. Uns steht außerdem ein Kontingent an Lizenzen für einen kostenlosen Online-Sprachkurs in der Unterrichtssprache begleitend zur Mobilität zur Verfügung. Wir werden an einen Großteil von Ihnen eine Lizenz weitergeben können. Die Teilnahme am Sprachkurs ist freiwillig, wird aber von uns empfohlen. Seite 3 von 6 IV. Versicherungen Sie verpflichten sich, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da die Teilnahme am Erasmus+ Programm mit keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist. Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen der EU-Mitgliedsstaaten gibt es ein Krankenversicherungsabkommen. Gesetzlich Versicherte können sich von ihrer Krankenkasse eine European Health Insurance Card (EHIC) ausstellen lassen bzw. diese befindet sich oft bereits auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte. Auf jeden Fall sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse/Ihrer Versicherung über Ihren Versicherungsschutz (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung) während Ihres Studienaufenthaltes im Ausland informieren und ggf. eine Zusatzversicherung abschließen, z. B. die Gruppenversicherung des DAAD (s. Grant Agreement). V. Studiengebühren An der Erasmus+ Partnerhochschule fallen keine Studiengebühren für Sie an. VI. Zero-Grant-Studierende: (= Erasmus+ ohne finanzielle Förderung): Zero-Grant-Studierende erhalten keinen Mobilitätszuschuss (da sie ein anderes Stipendium erhalten). Zero-Grant-Studierende sind jedoch wie alle anderen Erasmus+ Studierenden auch dazu verpflichtet, die kommunizierten Programmvorgaben zu erfüllen. Der durch das Confirmation of Stay-Formular bestätigte Zeitraum gilt auch bei Zero-Grant-Studierenden als Erasmus+ Förderzeitraum (ohne finanzielle Förderung) und wird auf weitere Erasmus+ Mobilitätszeiträume des gleichen Studienzyklus angerechnet. VII. Nicht-Antritt bzw. frühzeitige Beendigung des Auslandsaufenthaltes: Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten bzw. frühzeitig abbrechen, sind Sie verpflichtet, das IO umgehend darüber zu informieren. Bereits ausgezahlte Fördergelder müssen in diesem Fall ggf. zurückgezahlt werden. VIII. Noten: Falls Sie Ihre Noten nach dem Auslandstudienaufenthalt von der Gasthochschule direkt erhalten sollten, lassen Sie dem IO bitte eine Kopie zukommen. Falls das IO die Noten erhalten sollte, werden Sie entsprechend per E-Mail informiert. IX. Notenanerkennung: Bitte wenden Sie sich zwecks Notenanerkennung an den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs (den Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage bei den Ansprechpartnern Ihres Studiengangs unter „Prüfungsausschuss“). Bitte verwechseln Sie den Prüfungsausschuss nicht mit dem Prüfungsamt. IB-Studierende finden die entsprechenden Infos und den Antrag auf Notenanerkennung unter: https://www.hs-heilbronn.de/ib/outgoing, Punkt „Nach dem Auslandsstudium“ und WV-Studierende unter: http://www.hs-heilbronn.de/2647042/03_ablauf_auslandsstudium Alle anderen Studierenden klären bitte mit dem Auslandsbeauftragten der Fakultät bzw. dem Prüfungsausschuss des Studiengangs in welcher Form ein Antrag auf Notenanerkennung gestellt werden kann. Der Prüfungsausschuss benötigt in jedem Fall Ihr Zeugnis von der Partnerhochschule sowie den unterschriebenen Proof of Recognition bzw. bei Änderungen des Learning Agreements zusätzlich den E-Mail-Verkehr mit den Absprachen zwischen dem Studierenden und dem Departmental Coordinator bezüglich Kursänderungen und Anrechnungsvereinbarungen. Seite 4 von 6 Die Umrechnungstabelle von ausländischen Noten in Noten der Hochschule Heilbronn finden Sie unter: https://www.hs-heilbronn.de/3097853/04_ausgleichbarkeit_und_anerkennung Bei Fragen zur Umrechnung wenden Sie sich bitte an den Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät bzw. den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs. X. Ansprechpartner: 1. Ansprechpartner für fachbezogene Fragen (z. B. zum Learning Agreement): Bitte wenden Sie sich an Ihren betreuenden Professor/Ihre betreuende Professorin bzw. falls Sie WV-, IB- , MV- oder T1-Studierende/r sind, an die entsprechende Internationalisierungsreferentin Ihrer Fakultät. Bitte beachten Sie auch, dass bestimmte Formulare nur von Ihrem Studiengang ausgefüllt werden können, so z. B. beim Bafög-Antrag die Bestätigung über Fachinhalte und deren Anerkennung oder auch die Bestätigung von Sprachkenntnissen. Wenden Sie sich daher diesbezüglich direkt an Ihre Fakultät. 2. Ansprechpartner für den administrativen Ablauf des Auslandssemesters: Das IO kann Ihnen allgemeine Bafög-Bescheinigungen für das Erasmus+ Semester ausstellen. Fragen zur Organisation/zum administrativen Ablauf Ihres Auslandsstudienaufenthalts können Sie – sofern diese nicht durch diese Informationsblätter geklärt werden können gerne an das International Office stellen. Kontakt im IO für das Erasmus+ Programm: • [email protected] (Achtung: gültig ab 1. Juli 2015) Sämtliche für den Erasmus+ Austausch benötigten Formulare und Infos finden Sie auch im Internet unter: http://www.hs-heilbronn.de/studium_im_ausland Unterpunkt: Erasmus+ Programm XI. Beantragung von Sondermitteln Studierende mit Behinderung und Studierende mit Kind können zusätzliche Fördermittel für den Erasmus+ Auslandsstudienaufenthalt beantragen. Bitte wenden Sie sich an das IO. Seite 5 von 6 XII: Beantragung eines Visums: Ggf. kann es notwendig sein, ein Visum für das Auslandssemester zu beantragen, z. B. falls Sie keine europäische Staatsangehörigkeit haben sollten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das zuständige Konsulat und klären Sie die notwendigen Schritte frühzeitig ab. XIII. Auftreten von Problemen Falls es wider Erwarten zu Problemen in Zusammenhang mit dem Erasmus+ Auslandsstudienaufenthalt kommen sollte, kontaktieren Sie bitte das IO. Hier noch einmal in aller Kürze Ihre „To-do-Liste“ (keine Gewähr auf Vollständigkeit) Vor dem Auslandssemester: • Falls noch nicht geschehen - das unterschriebene Erasmus+ Learning Agreement beim IO einreichen • eine Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle SS 15 beim IO einreichen • Falls noch nicht geschehen – den Letter of Acceptance der Gasthochschule oder alternativ die E-Mail der PHS mit der Zusage für das Auslandssemester beim IO einreichen • Grant Agreement im Original beim IO einreichen • Ggf. Sondermittel beantragen (Behinderung, Kind) • Versicherungsschutz abklären (Krankenversicherung, Unfall- und Haftpflichtvers.) • Rückmeldung an der HHN vornehmen (ab Juli) • Imma-Bescheinigung der HHN für das WS 15/16 beim IO einreichen • Ggf. Visum beantragen Zu Beginn des Auslandssemesters: • Certificate of Arrival per E-Mail schicken • Ggf. Änderungen des LA/die Anerkennung der Fächer mit dem Departmental Coordinator abklären und diesbezüglichen E-Mail-Verkehr aufbewahren • Nach Abklärung der Änderungen mit dem Departmental Coordinator dem IO das ausgefüllte Changes-Formular zusenden Nach dem Auslandssemester: • • • • • Confirmation of Stay-Formular im Original beim IO einreichen (unverzüglich nach dem Ende des Auslandsstudiums). Erfahrungsbericht per E-Mail an [email protected] senden (innerhalb von 4 Wochen nach dem Auslandsstudium). Nach Erhalt eines entsprechenden Links der EU: Online-Fragebogen der EU ausfüllen und absenden (innerhalb von 4 Wochen!). Dem IO eine Notenkopie einreichen, falls Sie das Zeugnis direkt von der PHS erhalten sollten Notenanerkennung beim Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät beantragen Wir wünschen Ihnen einen spannenden und schönen Auslandsstudienaufenthalt! Viele Grüße Ihr Team des International Office Sie finden uns im Internet unter: https://www.hs-heilbronn.de/internationales Seite 6 von 6