Helosate® 450 SL
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Helosate® 450 SL
Helosate® 450 SL Wirkstoff: 450 g/l Glyphosat (Gew.-%: 37,63) Wasserlösliches Konzentrat (SL) Pfl. Reg. Nr.: 3601 WIRKUNGSWEISE Helosate® 450 SL ist ein nicht-selektives Herbizid zur Bekämpfung von einkeimblättrigen sowie zweikeimblättrigen Unkräutern in Ackerbaukulturen zur Nacherntebehandlung, in Getreide zur Behandlung vor der Ernte sowie im Obst- und Weinbau zur Reihenbehandlung. Des Weiteren dient es zur Grünlanderneuerung und zur Sikkation in Getreide. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G WIRKUNGSSPEKTRUM Gut bekämpfbar: Ackerbohne, Falsche Kamille, Kleinblütiges Knopfkraut, Ackerfuchsschwanz, Feldehrenpreis, Kleiner Storchschnabel, Ackerkratzdistel, Flechtstraußgras, Klettenborstenhirse, Ackerquecke, Flohknöterich, Klettenlabkraut, Ackerstiefmütterchen, Frühlingslöwenzahn, Kornblume, Ackertaubnessel, Gemeine Hühnerhirse, Kriechender Hahnenfuß, Ackervogelknöterich, Gemeine Kratzdistel, Krummer Amarant, Ackerwinde, Gemeiner Erdrauch, Persischer Ehrenpreis, Ampferknöterich, Gemeiner Reiherschnabel, Sauerampfer, Behaartes Schaumkraut, Gemeiner Windenknöterich, Stengelumfassende Taubnessel, Bermudagras, Gemeiner Windhalm, Sumpfruhrkraut, Deutsches Weidelgras, Gemeines Bitterkraut, Vogelmiere, Dornige Gänsedistel, Gemeines Greiskraut, W eicher Storchschnabel, Dreiblättriger Ehrenpreis, Gemeines Hirtentäschelkraut, Weißer Gänsefuß, Efeublättriger Ehrenpreis, Gemeines Rispengras, Weißklee, Einjähriges Bingelkraut, Grindampfer, Wilder Rothafer, Einjähriges Rispengras, Klatschmohn, Wintergerste Weniger gut bekämpfbar: Ackerhornkraut, Große Brennessel, Vierkantiges Weidenröschen, Einjähriger Feinstrahl, Pflanzen in Grün- und Weideland, Welsches Weidelgras Nicht ausreichend bekämpfbar: Ackerhaftdolde, Breitwegerich, Kleine Brennessel, Schlitzblättriger Storchschnabel, Wegrauke ZUGELASSENE INDIKATIONEN Indikationsnummer Kultur/Anwendungszeitpunkt 1 Ackerbaukulturen, Freiland Nach der Ernte, vor der Saat bzw. Pflanzung von Folgekulturen 2 Wiesen und Weiden, Freiland Während der Vegetationsperiode, vor der Saat Schadorganismus, Aufwandmenge, Wasseraufwandmenge, Anwendungsart, Nachbaufrist, Wartezeit Abtötung von Pflanzen zur Kulturvorbereitung 4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Max. Anzahl der Anwendungen: 1 Spritzen 4 Tage Keine Abtötung von Pflanzen zur Kulturvorbereitung 4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Max. Anzahl der Anwendungen: 1 Spritzen 5 – 7 Tage Keine Indikationsnummer Kultur/Anwendungszeitpunkt 3 Getreide, Freiland einschließlich Lagergetreide (ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken) Ab BBCH 89 der Kultur 4 Winterraps, Freiland (ausgenommen zur Saatguterzeugung) BBCH 87-89 der Kultur 5 Kernobst, Freiland Frühjahr bis Sommer, bei 15-20 cm Unkrauthöhe 6 Weinreben, Freiland Ab dem 4. Standjahr Frühjahr bis Sommer, bei 10-20 cm Unkrauthöhe Schadorganismus, Aufwandmenge, Wasseraufwandmenge, Anwendungsart, Nachbaufrist, Wartezeit Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter 4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Max. Anzahl der Anwendungen: 1 Spritzen Keine 7 Tage Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter 2,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Max. Anzahl der Anwendungen: 1 Spritzen Keine 14 Tage Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter 4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Max. Anzahl der Anwendungen: 1 Spritzen als Reihenbehandlung Keine 42 Tage Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter 4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Max. Anzahl der Anwendungen: 1 Spritzen als Reihenbehandlung Keine 30 Tage HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN UND SICHEREN ANWENDUNG Für die 2. Indikation: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen. Für die 3. Indikation: Eine Anwendung ist nur auf jenen Flächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs bzw. Zwiewuchs eine Beerntung nicht möglich ist. Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden. Für die 5.,6. Indikation: Grüne Teile der Kulturpflanze (wie z.B. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane) dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, anderenfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich. Für alle Indikationen: Es dürfen pro Jahr und Fläche nur max. 2 Applikationen eines glyphosathaltigen Herbizides durchgeführt werden. Die maximale Gesamtaufwandmenge ist mit 3600 g Wirkstoff (a.i.)/ha/Jahr beschränkt. Benachbart wachsende Pflanzen dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, andernfalls sind Schäden an der Pflanze möglich. Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode. SONSTIGE AUFLAGEN UND HINWEISE Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. ANWENDUNGSTECHNIK Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen. Auf gute, gleichmäßige Verteilung der Spritzbrühe achten. Überdosierung und Abdrift vermeiden. Herstellung und Ausbringung der Spritzbrühe: Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. Spritzgerätebehälter zu ¾ mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten, Pflanzenschutzmittel zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe immer wieder gut aufrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. SPRITZENREINIGUNG Gerätereinigung Innenreinigung: Nach Beendigung der Spritzarbeit technisch bedingte Restmengen von der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf behandelter Teilfläche der Fläche ausbringen. Anschließend mittelführende Leitungen, Behälterinnenwände, Düsen und Filter gründlich mit Wasser spülen/reinigen. Pflanzenschutzmittelrestmengen aus der Gerätereinigung ebenfalls auf behandelter Teilfläche der Fläche ausbringen. Außenreinigung: Wir empfehlen, die Geräteaußenreinigung mit Hilfe einer geeigneten Zusatzausrüstung am Spritzgerät auch auf einer behandelten Teilfläche der Fläche durchzuführen. RESTMENGENVERWERTUNG Eventuell auftretende Reste von der Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation, sonstige Abflüsse oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf einer behandelten Teilfläche der Fläche ausbringen. NACHBAU Nach Behandlung von Anbauflächen mit Helosate® 450 SL kann jede Art von Folgekultur angebaut werden. Mit der Bestellung des Bodens kann ab zwei Tagen nach erfolgreicher Bekämpfung von einjährigen Pflanzen und ab fünf Tagen nach erfolgreicher Bekämpfung von mehrjährigen Pflanzen begonnen werden. HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! Abbauprodukte können ins Grundwasser gelangen. Gefahrenpiktogramme: GHS09 Gefahrenhinweise: H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Spe 4 Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. HINWEISE ZUR LAGERUNG Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, Getränken sowie unzugänglich für Kinder und nur in der gut verschlossenen Originalverpackung aufbewahren. Kühl, trocken und mit ausreichender Luftzufuhr aufbewahren. ABFALLBESEITIGUNG ENTSORGUNG VON PACKMATERIAL, KANISTERN UND FLASCHEN Packmaterial und Behälter von Pflanzenschutzmitteln können an Übernahmestellen der Entsorgungssysteme ARA und BONUS abgegeben werden. Die Termine zur Abgabe für die Sammlung von leeren Gebinden entnehmen Sie bitte den Verlautbarungen der Sammelstellen. Die Behälter müssen sauber gespült sein, wobei das Spülen immer beim Zubereiten der Spritzbrühe erfolgen soll, und das Spülwasser der Spritzbrühe beigegeben werden soll. Damit gelangt auch der letzte Rest des Pflanzenschutzmittels dorthin, wo es gebraucht wird. Unser Packmaterial und Behälter für Pflanzenschutzmittel werden von der Firma BONUS entpflichtet. ALLGEMEINE ANWENDUNGSHINWEISE UND HAFTUNG Die in dieser Produktinformation enthaltenen Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse sowie den Festsetzungen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) und sollen über das Präparat und dessen Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung ist das Präparat für die empfohlenen Zwecke geeignet. Da Lagerung und Anwendung der Pflanzenschutzmittel außerhalb unseres Einflusses liegen, und wir insbesondere nicht alle Umstände bei der Anwendung voraussehen können, haften wir nur für einwandfreie Qualität des Präparates zum Zeitpunkt der Auslieferung, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Wirkung des Produktes kann durch viele, speziell auch örtlich bedingte Einflussfaktoren beeinträchtigt werden. Hierzu gehören Aufwandmenge, Behandlungstermin, Mischung mit anderen Produkten, Fruchtfolge, Sorte, Boden- und Witterungsverhältnisse, das Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Unkräuter und Ungräser, Pilzstämme, Insekten), Spritztechnik usw.. Deswegen kann eine Variabilität in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanze nicht ausgeschlossen werden. Für diese Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Helosate® 450 SL ist eingetragene Marke der Helm AG.