Beitragsordnung Feuerwehr Eisbergen
Transcrição
Beitragsordnung Feuerwehr Eisbergen
Beitragsordnung „Freiwillige Feuerwehr Porta Westfalica – Eisbergen e.V.“ Ordnung Beitragsordnung des Vereins „Freiwillige Feuerwehr Porta Westfalica – Eisbergen e.V.“ (gemäß §6 der Vereinssatzung) (1) Die Beitragsordnung regelt die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. (2) Der Mitgliedsbeitrag und evtl. Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten zum Beginn des nächsten auf die Beschlussfassung folgenden Geschäftsjahres in Kraft. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen. (3) Der jährliche Mitgliederbeitrag an den Verein beträgt: Beitragsklasse Mitgliederart Beitragshöhe 1 Jugendliche unter 18 Jahren beitragsfrei 2 Schüler, auch über 18 Jahren wenn ohne eigenem Einkommen beitragsfrei 3 4 5 Erwachsene über 18 Jahre incl. fördernde Mitglieder in Ausbildung befindliche Personen mit eigenem Einkommen Ehrenmitglieder € 21,00 zzgl. € 3,00 Sterbegeld € 21,00 zzgl. € 3,00 Sterbegeld beitragsfrei Weitere Ermäßigungen sind unzulässig. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. (4) Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Kassierer vorzulegen. (5) Anschriftenwechsel und Änderungen der Bankverbindungen sind dem Vereinsvorstand umgehend mitzuteilen. (6) Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 01. Juli jeden Jahres. (7) Das Beitragskonto des Vereins hat die Kto.-Nr. 900 390 200. Es ist bei der Volksbank Eisbergen eG, BLZ 490 615 10 eingerichtet. (8) Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 01. Juli jeden Jahres auf das angegebene Beitragskonto. (9) Zur Deckung von Mehrkosten bei Beitragsversäumnissen werden zusätzlich mindestens € 4,00 erhoben. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in gleicher Höhe fällig. (10) Bei Vereinseintritt und -austritt im Laufe eines Geschäftsjahres ist stets der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Beitragsordnung “Freiwillige Feuerwehr Porta Westfalica – Eisbergen e.V.”, März 2007 --- Seite 1 von 2 (11) Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem Vereinsvorstand bis zum 30. September schriftlich erklärt werden. (12) Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Abteilungsbeiträge oder Umlagen zusätzlich erheben. Sie sind den Mitgliedern vor Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben. (13) Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung und in Papierform. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert. (14) Diese Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 02.03.2007 beschlossen. Unterschriften des Vereinsvorstandes: Porta Westfalica, den 02. März 2007 Beitragsordnung “Freiwillige Feuerwehr Porta Westfalica – Eisbergen e.V.”, März 2007 --- Seite 2 von 2