Statistik der Habilitationen - Thüringer Landesamt für Statistik
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Statistik der Habilitationen - Thüringer Landesamt für Statistik
Vordruck für die Erhebung der Habilitierten ab 1992 (Meldeliste für die Hochschulverwaltung) Thüringer Landesamt Berichtsjahr Name der Hochschule für Statistik Berichtsland 1 6 Hochschule Paginiernummer Angaben 1. Geschlecht ............................................ männlich ............................ weiblich .............................. 2. Geburtsdatum ....................................... männlich ............................ weiblich .............................. 1 9 Monat 3. Staatsangehörigkeit .............................. 1 2 1 9 Jahr deutsch .................... 1 2 0 0 0 Monat Jahr deutsch .................... 0 0 0 andere Staatsangehörigkeit .................. Klartext lt. Schlüssel 4. Datum der Habilitation .......................... Klartext lt. Schlüssel 2 0 0 Monat 2 0 0 Monat Jahr Jahr 5. Fachgebiet der Habilitation a) Lehr- und Forschungsbereich .......... Klartext lt. Schlüssel Klartext lt. Schlüssel b) Fachgebiet ........................................ Klartext 6. Beschäftigung an dieser Hochschule ... zum Zeitpunkt der Habilitation lt. Schlüssel keine Beschäftigung .......... auf Dauer ........................... auf Zeit ............................... 0 1 2 Klartext lt. Schlüssel keine Beschäftigung .......... auf Dauer ........................... auf Zeit ............................... 0 1 2 Die Fragen 7 - 10 beziehen sich auf das Datum der Habilitation und sind nur zu beantworten, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Beschäftigungsverhältnis an dieser Hochschule bestand. 7. Dienstbezeichnung ............................... Klartext lt. Schlüssel Klartext lt. Schlüssel 8. Tätigkeit an dieser Hochschule ............ hauptberuflich (-amtlich) ... nebenberuflich (-amtlich) .. 1 2 hauptberuflich (-amtlich) ... nebenberuflich (-amtlich) .. 1 2 9. Dienstverhältnis .................................... beamtet ............................. angestellt .......................... sonstiges ........................... 1 2 3 beamtet ............................. angestellt .......................... sonstiges ........................... 1 2 3 10. Organisatorische und fachliche Zugehörigkeit der/des Habilitierten a) Kategorie der organisatorischen Zugehörigkeit ................................... Klartext lt. Schlüssel Klartext lt. Schlüssel b) Lehr- und Forschungsbereich der organisatorischen Zugehörigkeit Klartext lt. Schlüssel Klartext lt. Schlüssel c) Fachgebiet der fachlichen Zugehörigkeit .................................... Klartext Zähler für identische Fälle ....................... lt. Schlüssel Anzahl identischer Fälle Klartext lt. Schlüssel Anzahl identischer Fälle Thüringer Landesamt für Statistik Name der Hochschule Mantelbogen Anzahl der beigefügten Meldelisten: Vor- und Familienname(n) sowie Telefonnummer(n) der Person(en), an die wir uns bei Rückfragen wenden können (freiwillige Angabe): _______________________________________________________________ Name: _______________________ Tel.Nr. Erhebung der Habilitierten im Berichtsjahr 20.. Zweck, Art und Umfang der Erhebung: Diese Erhebung wird ab dem Berichtsjahr 1992 auf der Grundlage der Neufassung des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) jährlich durchgeführt. Es handelt sich um eine Erhebung über die im Berichtsjahr Habilitierten. Die Auskünfte sind aus den Unterlagen der Verwaltung zu erteilen. Zweck der Erhebung ist es, Angaben für die Habilitierten bezüglich Ihres Alters und Geschlechts zu gewinnen sowie über ihre Staatsangehörigkeit, den Zeitpunkt der Habilitation, die Art des Dienst- und Beschäftigungsverhältnisses und die fachliche und organisatorische Zugehörigkeit. Diese Angaben werden von den für Bildungspolitik und Bildungsplanung zuständigen Landes- und Bundesbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt und dienen auch zur Information von zahlreichen anderen Nutzern hochschulstatistischer Ergebnisse aus dem Bereich des Bildungswesens und der Öffentlichkeit. Rechtsgrundlagen: Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz - HStatG) vom 2. November 1990 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 69 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), i.V.m. dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 18 des Gesetzes vom 21 Dezember 2000 (BGBl. I S. 1857). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 3 HStatG. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Nr. 1 HStatG i.V.m. § 15 BStatG. Hiernach sind die Leiter der in § 2 Nr. 1 HStatG genannten Einrichtungen auskunftspflichtig. Gem. § 5 Abs. 4 HStatG sind die Auskünfte aus den Unterlagen dieser Einrichtungen zu erteilen. Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung. Geheimhaltung: Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG geheimgehalten. Gem. § 6 HStatG dürfen Ergebnisse der Hochschulstatistik auf die einzelne Hochschule und einzelne Hochschulstandorte bezogen veröffentlicht werden. Hilfsmerkmale, laufende Nummern / Ordnungsnummern, Trennung und Löschung: Die Vor- und Familiennamen sowie Telefonnummern der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen. Sie werden sofort nach Abschluß der Eingangsprüfung vom Erhebungsvordruck abgetrennt, gesondert aufbewahrt und spätestens nach Abschluß der maschinellen Aufbereitung vernichtet. Die Hochschul-, Listen- und Paginiernummern sind frei vergebene laufende Nummern. Sie enthalten keine Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse.