Bau- und Umweltschutzdirektion Rheinstrasse 29
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Bau- und Umweltschutzdirektion Rheinstrasse 29
EVP Baselland Urs von Bidder, Präsident Wassergrabenstr. 18 4102 Binningen Tel. 061 421 81 08 [email protected] Bau- und Umweltschutzdirektion Rheinstrasse 29 4410 Liestal 4102 Binningen, 6. September 2015 Vernehmlassung zur Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes Reduktion der Abstellplätze im Planungsverfahren Sehr geehrte Damen und Herren Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zur Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes betreffend § 106 Abstellplätze und § 106a Reduktion der Abstellplätze im Planungsverfahren Stellung zu nehmen. Die EVP Baselland hat Verständnis für die empfohlene Lockerung der Pflicht zur Erstellung von Autoabstellplätzen aufgrund von klaren, kantonal festgelegten Kriterien. Eine Reduktion der bisher in der Raumplanungs- und Baugesetzgebung vorgeschriebenen Abstellplätze ist aber nicht in jedem Fall unproblematisch. Eine Reduktion des Parkplatzangebotes in einer Überbauung hat Auswirkungen auf die angrenzenden Quartiere, wenn Autobesitzer ihre Fahrzeuge dort auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. Dies lässt sich nicht ganz vermeiden. Deshalb ist es wichtig, dass die allenfalls indirekt betroffene Bevölkerung bei einem solchen Vorhaben mitentscheiden kann. Die Mitsprache ist gewährleistet durch das als Voraussetzung für eine Reduktion der Abstellplätze gemäss § 106a (neu) vorgesehene Quartierplanverfahren, das die Zustimmung der Gemeindeversammlung bzw. des Einwohnerrates erfordert. Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich dabei um das ordentliche Verfahren gemäss § 41 RBG handelt und nicht um das vereinfachte Verfahren gemäss § 42 RBG. Deshalb bitten wir um eine Ergänzung von § 106a, wonach eine Reduktion der Abstellplätze nur im Rahmen eines ordentlichen Quartierplanverfahrens gemäss § 41 RBG möglich ist. Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unseres Anliegens. Mit freundlichen Grüssen Urs von Bidder, Kantonalpräsident