Media-Daten

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Media-Daten
MEDIA-DATEN NR. 59, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2014
Media-Daten
2014
M ar ktführ er i m Ostalbkreis *
* IVW-Verbreitungsanalyse der Tageszeitungen 2012/13
Verlagsangaben
MEDIA-DATEN NR. 59, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2014
Rücktrittstermine
Verkauf, Kundenservice, Auftragsbearbeitung
wie Anzeigenschlusstermine, bereits entstandene Satzkosten werden in Rechnung gestellt.
Media Service Ostalb GmbH
Schwäbische Post, Wochenpost
Media Service Ostalb GmbH
Gmünder Tagespost, Gmünder Anzeiger
73430 Aalen/Württemberg
Bahnhofstraße 65
73430 Aalen/Württemberg
Postfach 16 80
Telefon (0 73 61) 5 94-2 39
Fax
(0 73 61) 5 94-2 42
E-Mail servicecenter-aalen
@schwaebische-post.de
73525 Schwäbisch Gmünd
Vordere Schmiedgasse 18
73525 Schwäbisch Gmünd
Postfach 10 01 13
Telefon (0 71 71) 60 01-7 80
Fax (0 71 71) 60 01-7 63
E-Mail servicecenter-gmuend
@gmuender-tagespost.de
Verlag
SDZ Druck und Medien GmbH & Co.KG Mitglied der SÜDWESTPRESSE
73430 Aalen/Württemberg,
Bahnhofstraße 65
Telefon (0 73 61) 5 94-2 00
Termine und Schlussbedingungen
Schlusstermine für s/w- und Farbanzeigen sowie Druckunterlagen
Schlusstermine
für s/w- und Farbanzeigen
sowie Druckunterlagen
für mini-Markt
für Sonderveröffentlichungen
Schwäbische Post
Gmünder Tagespost
Wochenpost
Gmünder Anzeiger
am Vortag, 12 Uhr
Dienstag, 12 Uhr
Montagsausgabe:
Freitag, 17 Uhr
Ausgabe nach Feiertag:
voriger Werktag, 12 Uhr
Freitag, 12 Uhr
2 Tage vor Erscheinen,
12 Uhr
Dienstag, 13 Uhr
Montag, 12 Uhr
Erscheinungsweise
Schwäbische Post/Gmünder Tagespost: Wochenpost/Gmünder Anzeiger: Format: werktags, morgens
mittwochs
Berliner Format
Geschäftsbedingungen
Aufträge werden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in
Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt.
Bankverbindungen
Kreissparkasse Ostalb: VR Bank Aalen: Volksbank Schwäbisch Gmünd: IBAN DE35 6145 0050 0110 0302 38
BIC OASPDE6A
IBAN DE98 6149 0150 0101 3130 04
BIC GENODES1AAV
IBAN DE77 6139 0140 0106 3000 08
BIC GENODES1VGD
Zahlungsbedingungen
Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto. Abschlusskunden erhalten bei Bankabbuchung je
Anzeige 3 % Skonto. Kleinanzeigen bar bei Aufgabe der Anzeigen bzw. Bankeinzug. Die Zahlung hat
für den Verlag kosten- und spesenfrei zu erfolgen.
Chiffregebühr
6,24 zzgl. MwSt.
Rabatte
Malstaffel
für mehrmalige,
unveränderte
Veröffentlichungen
Mengenstaffel
für MillimeterAbschlüsse
von mindestens
bei 3 x bei 6 x bei 12 x
bei 24 x bei 52 x
500 mm
1000 mm
2000 mm
5000 mm
8000 mm
3%
5%
10 %
15 %
20 %
Bonusstaffel
ab
3%
5%
10 %
15 %
20 %
20 000 mm 40 000 mm 60 000 mm 80 000 mm
100 000 mm
125 000 mm
150 000 mm
1%
2%
3%
4%
5%
6%
7%
Verlagsangaben der Gesamtausgabe
MEDIA-DATEN NR. 59, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2014
306.773 Einwohner
42 Gemeinden im Ostalbkreis
Baden-Württemberg, Nielsen IIIb
Quelle: www.ostalbkreis.de
Stand: September 2012
Schwäbische Post
Wochenpost
Gmünder Tagespost
Gmünder Anzeiger
Schwäbische Post
Verkaufte Auflage Verbreitete Auflage Druckauflage 24.964
25.795
26.930
ZIS-Nr. 101051
Gmünder Tagespost
Verkaufte Auflage Verbreitete Auflage Druckauflage 9.953
10.359
11.282
ZIS-Nr. 100668
Schwäbische Post
und Gmünder Tagespost
Verkaufte Auflage 34.917
Verbreitete Auflage 36.154
Druckauflage 38.212
ZIS-Nr. 101597
Quelle: IVW 1/2013
Geprüfte Medialeistung:
Wochenpost
Verbreitete Auflage Druckauflage 74.434
74.881
Gmünder Anzeiger
Verbreitete Auflage Druckauflage 59.827
61.831
Wochenpost und Gmünder Anzeiger
Verbreitete Auflage 134.261
Druckauflage 136.712
Quelle: ADA 1/2013
(Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter)
Platzierungsbedingungen und Sonderformen
Textteilanzeige
Mindestgröße
Maximalgröße
20 mm hoch
80 mm hoch
anzeigenspalten
Blatthohe Anzeige
Streifenanzeige
blattbreit
70 mm hoch
Eckfeldanzeige
175 mm hoch
Panorama
140 mm hoch
Tunnelanzeige
100 mm hoch
MEDIA-DATEN NR. 59, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2014
textspalten
anmerkungen
zur berechnung
1–2
Preise und Farbzuschläge
siehe Seite »Anzeigenpreise«
1–4
Platzierung im Lokalteil (auf Textseiten)
ab 390 mm höhe Berechnung
der vollen Satzspiegelhöhe (430 mm)
Bis 70 mm
30% Aufpreis
6
3
Platzierung auf Textseiten.
Beispiel:
175 mm x 3 sp. x 1,2 = 630 mm
Beispiel:
140 mm + 13 sp. = 1.820 mm
13
9
Auf Textseiten.
Beispiel:
100 mm x 9 sp. x 1,2 = 1.080 mm
Platzierungsbedingungen und Sonderformen
Mindestgröße
Maximalgröße
L-Anzeige
6 sp./70 mm +
1 Textsp./350 mm
6 sp./100 mm +
2 Textsp./320 mm
Satellitenanzeige
3x
1 sp./50 mm
5x
1 sp./50 mm
Inselanzeige
3 sp. x 175 mm
anzeigenspalten
MEDIA-DATEN NR. 59, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2014 · Seite 1
textspalten
anmerkungen
zur berechnung
Beispiel:
(100 mm x 6 sp.) +
(320 mm x 1,2) = 984 mm
2–6
Nur im Anzeigenteil
Umrechnungsfaktor 1,2
Beispiel:
3 sp. x 1,2 = 630 mm
3
Titelkopfanzeige
Platzierung
Titelseite, oben rechts
format
55 x 80 mm (Breite x höhe)
besonderheiten
Angebot nur vierfarbig,
Nachlässe für Mehrfachschaltung
Platzierungsbedingungen und
Sonderwerbeformen
Weitere
sonderwerbeformen
• Anzeigenstrecke
• Shadowanzeige
• Flexformanzeige
• Silent-Ad
• Zentralspaltenanzeige
n SiE
SPrEChE !
unS An
Flying Page
Plakatanzeige
• Juniorplakat
• PR-Anzeige
• Kollektivkopfanzeige
•
•
nen ganz
keln mit ih
Wir entwic uell auf sie
individ
igen.
ittene anze
zugeschn
n
fo
le
Te
94-2 23
(0 73 61) 5
Grundpreise
MEDIA-DATEN NR. 59, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2014 · Seite 2
Lokalausgaben
Schwarz/Weiß
1 Zusatzfarbe
2 + 3 Zusatzfarben
Anzeigenteil
mm-Preis
Textteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
Anzeigenteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
Anzeigenteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
1
2,27
8,00
5.860,75
2,65
6.832,49
3,05
7.864,95
2
1,49
6,06
3.856,56
1,77
4.554,99
2,14
5.526,72
3
1,84
4.737,19
2,15
5.557,09
2,58
6.650,29
4
1,68
4.342,42
2,05
5.283,79
2,42
6.255,52
Kombinationen
20
✓
21
✓
22
✓
✓
✓
25
✓
✓
3,95
10.203,18
4,63
11.934,07
8.775,95
4,07
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12.268,11
✓
2,59
6.680,65
3,22
8.320,45
3,92
10.112,08
✓
2,98
7.682,75
3,64
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4,33
11.174,91
✓
3,46
8.927,78
4,11
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2,90
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3,50
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4,19
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4,58
11.812,61
5,51
14.211,57
6,72
17.339,33
4,47
11.539,31
5,41
13.968,64
6,59
17.005,30
✓
✓
4,55
11.751,87
5,52
14.241,94
6,72
17.339,33
✓
✓
✓
3,97
10.233,54
4,83
12.450,31
6,00
15.486,97
✓
✓
✓
5,71
14.727,80
6,92
17.855,56
8,44
21.772,85
✓
✓
✓
32
✓
✓
12,00
✓
✓
31
40
✓
30
33
8.624,11
3,40
✓
23
24
3,34
✓
Alle Preise zzgl. MwSt.
Ortspreise
MEDIA-DATEN NR. 59, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2014 · Seite 3
Lokalausgaben
Schwarz/Weiß
1 Zusatzfarbe
2 + 3 Zusatzfarben
Anzeigenteil
mm-Preis
Textteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
Anzeigenteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
Anzeigenteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
1
1,93
6,80
4.979,40
2,25
5.805,00
2,59
6.682,20
2
1,27
5,15
3.276,60
1,50
3.870,00
1,82
4.695,60
3
1,56
4.024,80
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4.721,40
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4
1,43
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Kombinationen
20
✓
21
✓
22
7.327,20
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✓
2,20
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2,74
7.069,20
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8.591,40
✓
2,53
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3,09
7.972,20
3,68
9.494,40
✓
2,94
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3,49
9.004,20
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✓
✓
23
24
2,84
✓
✓
✓
10,20
✓
✓
2,46
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2,97
7.662,60
3,56
9.184,80
30
✓
✓
✓
3,89
10.036,20
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31
✓
✓
32
✓
25
33
40
✓
✓
3,80
9.804,00
4,60
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5,60
14.448,00
✓
✓
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12.100,20
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14.731,80
✓
✓
✓
3,37
8.694,60
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10.578,00
5,10
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✓
✓
✓
4,85
12.513,00
5,88
15.170,40
7,17
18.498,60
Ortspreise: Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Anzeigen von Handwerk, Handel und Dienstleistungen aus dem Verbreitungsgebiet.
Anzeigenpreise
Alle Preise zzgl. MwSt.
Grundpreise Stellenanzeigen
Lokalausgaben
MEDIA-DATEN NR. 59, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2014 · Seite 4
Schwarz/Weiß
1 Zusatzfarbe
2 + 3 Zusatzfarben
Anzeigenteil
mm-Preis
Textteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
Anzeigenteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
Anzeigenteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
1
2,45
8,25
6.316,25
2,78
7.166,52
3,25
8.381,18
2
1,59
6,25
4.099,49
1,87
4.828,29
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3
1,94
5.010,49
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7.014,68
4
1,79
4.615,72
2,17
5.587,45
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6.650,29
Kombinationen
20
✓
21
✓
22
✓
✓
23
24
✓
✓
25
4,15
10.719,41
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12.602,14
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✓
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✓
3,08
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✓
3,67
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✓
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✓
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✓
✓
4,83
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✓
✓
✓
4,19
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5,10
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✓
✓
✓
5,99
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7,09
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22.137,25
✓
31
✓
✓
32
✓
✓
12,37
✓
✓
33
9.231,45
3,59
✓
30
40
3,58
✓
Stellenanzeigen Online:
Das große Online-Stellenportal
Mehr Infos auf Seite 17
Alle Preise zzgl. MwSt.
Ortspreise Stellenanzeigen
MEDIA-DATEN NR. 59, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2014 · Seite 5
Lokalausgaben
Schwarz/Weiß
1 Zusatzfarbe
2 + 3 Zusatzfarben
Anzeigenteil
mm-Preis
Textteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
Anzeigenteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
Anzeigenteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
1
2,08
7,01
5.366,40
2,36
6.088,80
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7.120,80
2
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Kombinationen
20
✓
21
✓
22
✓
✓
23
24
✓
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✓
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✓
2,62
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11.068,20
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✓
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✓
✓
31
✓
✓
32
✓
✓
10,51
✓
30
33
7.843,20
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✓
✓
25
40
3,04
✓
✓
4,09
10.552,20
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12.590,40
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15.093,00
✓
✓
4,10
10.578,00
4,91
12.667,80
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15.299,40
✓
✓
✓
3,56
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4,33
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13.751,40
✓
✓
✓
5,09
13.132,20
6,02
15.531,60
7,29
18.808,20
Ortspreise: Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Anzeigen von Handwerk, Handel und Dienstleistungen aus dem Verbreitungsgebiet.
Stellenanzeigen
Alle Preise zzgl. MwSt.
Abweichende Anzeigenpreise
MEDIA-DATEN NR. 59, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2014 · Seite 6
Titelkopfanzeige Tageszeitung *
1x
6x
25 x
48 x
1 Schwäbische Post
616,00
586,00
561,00
505,00
2 Gmünder Tagespost
449,00
424,00
404,00
384,00
934,00
879,00
823,00
778,00
20
Kombi Schwäbische Post +
Gmünder Tagespost
Abweichende Anzeigenpreise
Lokalausgabe und Kombinationen
•
•
Plakatanzeigen * nicht rabatt-, provisions- und abschlussfähig
1/1 Seite, ET Dienstags, 1 Angebot – 1 Preis o. Imageanzeige
1 Schwäbische Post
2.950,00
2 Gmünder Tagespost
2.111,00
Junior-Plakat * nicht rabatt-, provisions- und abschlussfähig
4sp., 230 mm, mittig im Minimarkt, 1 Angebot – 1 Preis o. Imageanzeige
1 Schwäbische Post
1.400,00
•
•
•
•
Private Familienanzeigen, außer Firmennachrufe
Private Gelegenheitsanzeigen, außer Immobilien/Wohnungsangebote/
Auto-An- und Verkäufe/Stellenangebote
Stellengesuche, außer von Handelsvertretern
Private Vereinsnachrichten, außer Veranstaltungs-/Stellenanzeigen
Gemeinnützige Unternehmen, außer Stellenanzeigen
Amtliche Anzeigen, die nicht erwerbswirtschaftlicher Art sind
und nicht an Dritte weiterverrechnet werden
(ohne weitere Nachlässe)
mm-Preis
1 Schwäbische Post
1,21
mm-Preis Privat
(inkl. MwSt.)
1,44
2 Gmünder Tagespost
0,84
1,00
3 Wochenpost
1,33
1,58
4 Gmünder Anzeiger
1,22
1,46
2 Gmünder Tagespost
1.005,00
20 Schwäbische Post + Gmünder Tagespost
1,90
2,26
3 Wochenpost
1.160,00
21 Schwäbische Post + Wochenpost
2,31
2,74
4 Gmünder Anzeiger
1.100,00
22 Gmünder Tagespost + Gmünder Anzeiger
1,85
2,20
Titelseite Wochenpost und Gmünder Anzeiger
20 % Aufpreis
*Die Preise sind Ortspreise. Für Agenturen verstehen sich die Preise zuzüglich 15 % AE-Provision.
Alle Preise zzgl. MwSt. bis auf Privat-mm-Preis. Alle Preise je Schaltung.
Partner-Kombi
MEDIA-DATEN NR. 59, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2014 · Seite 7
Schrozberg
Ostalb-Kombi
Aalen +
Schwäbisch Gmünd
✓ mit einem Partner über die
Kreisgrenze hinaus
A7 Würzburg
Schwäbisch Hall
Schwäbisch
Hall
Nordwürttemberg-Kombi
Aalen/Schwäbisch Gmünd +
Schwäbisch Hall
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A7-Kombi
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Ostwürttemberg-Kombi
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Ihnen unsere Kombi-Preisliste:
Telefon (0 73 61) 5 94-2 23
E-Mail [email protected]
Technische Angaben
Druckverfahren: Offsetdruck
Grundschrift: Anzeigenteil
Helvetica 8 Punkt = 3 mm
Anzeigengrößen:
Satzspiegel:
1/1-Seite:
Panoramaseite:
Berliner Format
430 x 283 mm
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430 x 601 mm
Umrechnungsfaktor:
(von Text- in Anzeigenspalten): 1,2
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6
5
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45 mm
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167 mm
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224 mm
5 sp
234 mm
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6 sp
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MEDIA-DATEN NR. 59, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2014 · Seite 8
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mit Zusatzfarbe als Daten:
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Platzierbare EPS-/PDF-Dateien. In diesen Dateien
müssen alle Elemente wie Schriften, Logos
und Bilder eingebunden sein. Bei Farbanzeigen
mit Zusatzfarben benötigen wir das EPS/PDF
als Prozessfarbe. Bezüglich der genauen Farbbe­
zeichnung bei Schmuckfarben (HKS Z) und der
genauen Farbzusam­mensetzung bei Prozessfarben
erhalten Sie von unseren Außendienstmitarbeitern
detaillierte Informationen.
Rasterweite:
Rasterform: Tonwertumfang:
Strichbreite:
Druck:
48 L/cm
mögl. runder Punkt
Lichter Ton 3 %
Zeichnende Tiefe 97 %
• positiv mind. 0,10 mm
• negativ mind. 0,15 mm
• gerastert mind. 0,30 mm
Nach PSO
(Prozess Standard Offset)
SDZ. Druck und Medien ist bereits zum 9. Mal Mitglied im ifra International Newspaper Color Quality Club.
4-farbige Anzeigen und Druckunterlagen
(Art und Anzahl):
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Platzierbare EPS-/PDF-Dateien. In diesen
Dateien müssen alle Elemente wie Schriften, Logos
und Bilder eingebunden sein. Die Daten müssen
als Prozess­farben aufgebaut werden. Bezüglich der
Farbenzusam­mensetzung bei Prozessfarben
erhalten Sie von unseren Außendienstmitarbeitern
detaillierte Informa­tionen.
Rasterweite:
Rasterform:
Tonwertumfang:
Strichbreite:
Max. Farbdeckung:
Druck:
48 L/cm
mögl. runder Punkt
Lichter Ton 3 %
Zeichnende Tiefe 97 %
• positiv 0,10 mm
• negativ 0,15 mm
• gerastert 0,30 mm
240 %
Nach PSO
(Prozess Standard Offset)
Diese Angaben erfüllen mindestens die
Anforderungen des Bundesverbandes Druck.
Farben: Bei Hausfarben ist die Angabe der
Farbnummer und Lieferfirma notwendig.
Geringfügige Abweichungen im Farbton berechtigen
nicht zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen.
Technische Angaben
Informationen zur Datenübertragung
Anzeigenauftrag
Dokumentangaben
Zusätzlich zu den digitalen Druckunterlagen: schriftliche Auftragserteilung, mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben.
E-Mail: [email protected], Fax: (0 73 61) 5 94-2 42 oder
E-Mail: [email protected], Fax: (0 71 71) 60 01-7 63
Dateiname, Programm mit Versionsangabe, verwendete Schriften/
Grafiken/Bilder, Erscheinungstermin, Ausgabe,
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InDesign bis CS 4
Druckdateien
PDF/PS-/PRN mit dem entsprechenden Belichtertreiber erzeugt.
Einstellungen: 48er-Raster, Farbauszüge in CMYK
Platzierbare PDF-/
In diesen Dateien müssen alle Elemente wie Schriften, Logos
EPS-Dateien und Bilder eingebunden sein.
Schriftzeichenkatalog
Sämtliche Schriften müssen mitgeliefert werden
Datenträger
CD ROM: Iso 9660, Mac-HFS-Format, DVD.
Ausdrucke des zu belichtenden Dokumentes, Zusammen­­druck und
Farbaus­züge, wahlweise PDF-Dokument, Erscheinungstermin, Ausgabe,
Anzeigengröße, Ansprech­partner mit Telefonnr. auch nach
Geschäftsschluss
E-Mail
[email protected]
Telefon
(0 73 61) 59 4-2 18
MEDIA-DATEN NR. 59, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2014 · Seite 9
Anlieferung
entsprechend Anzeigenschlusszeiten
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für digitale Anlieferung:
Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen
des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu
keinem Preisminderungsanspruch.
PC/MS-Windows
Digitaldrucksysteme Betriebssystem PDF-Daten
Xeikon 5000, Xerox iGen 4, Océ 6160, Epson Stylus Pro 4880,
Konica Minolta C6500
Windows 2000, Windows NT, Windows XP, Windows 2003,
Windows Vista, Windows 7
Wir verarbeiten ausschließlich High End Composite PDF,
mit komplett eingebundenen Schriften
In abgestimmten Ausnahmefällen:
offene Programmdateien QuarkXPress bis 7.1, Freehand bis 11, InDesign bis CS 4
Druckdateien PDF/PS-/PRN mit dem entsprechenden Belichtertreiber erzeugt.
Einstellungen: 48er-Raster, Farbauszüge in CMYK
Platzierbare PDF-/
In diesen Dateien müssen alle Elemente wie Schriften, Logos und Bilder
EPS-Dateien eingebunden sein.
Schriftzeichenkatalog
Sämtliche Schriften müssen mitgeliefert werden
Datenträger
CD ROM: Iso 9660, Mac-HFS-Format, DVD.
Ausdrucke des zu belichtenden Dokumentes, Zusammen­­druck
und Farbaus­züge, wahlweise PDF-Dokument, Erscheinungstermin,
Ausgabe, Anzeigengröße, Ansprech­partner mit Telefonnr.
auch nach Geschäftsschluss
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FTP-Upload
Übertragung nach Absprache
Anlieferung
entsprechend Anzeigenschlusszeiten
Technische
Angaben
Prospektbeilagen
Grund- und Ortspreise zzgl. MwSt.
MEDIA-DATEN NR. 59, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2014 · Seite 10
Ortspreise pro ‰
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je weitere
angefangene
5g
bis
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5g
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Sa.
Zahl der erforderl.
Beilagen
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95,00
2,85
112,00
3,35
26.900
27.000
2
95,00
2,85
112,00
3,35
11.000
11.300
3
59,00
2,85
69,00
3,35
74.500
4
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2,85
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3,35
60.600
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1.000.000
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14 Tage vor Erscheinen. Bei Unterschreitung dieser Frist fällt ein Ausfallhonorar in höhe von 50 %
auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe an. Konkurrenzausschluss kann nicht zugesichert
werden. Zusätzliche Geschäfts- sowie technische Bedingungen für Prospektbeilagen s. Seite »Allgemeine Geschäftsbedingungen«
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. »Anzeigen-Auftrag« im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag über
die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Die nachfolgenden AGB gelten sinngemäß auch für Beilagen-Aufträge. Es wird dabei auf die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen für Beilagen verwiesen. Für Digital-Anzeigen gelten die zusätzlichen Geschäftsbedingungen für digitale Werbung.
Für jeden Anzeigenauftrag gelten diese AGB sowie die aktuelle Preisliste des Verlages.
Aufträge für Werbung bzw. Anzeigen und Beilagen können persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Telefax
oder per Internet aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Auftraggeber gibt mit
der Buchung der Anzeige ein Angebot ab. Dieses Angebot wird durch den Verlag in Textform oder durch die Veröffentlichung des Werbemittels (Annahme) bestätigt.
2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Abnahme mehrerer Anzeigen zu gesonderten Konditionen, die der Preisliste zu entnehmen sind. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlussvertrages das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt,
so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige
innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist
auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen
Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf
höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in AnzeigenMillimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig
beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne
dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche
vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt
oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines
Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den
Platzierungsbedingungen und
Sonderwerbeformen
Anzeigenpreise
Stellenanzeigen
Abweichende
Anzeigenpreise
Partner-Kombi
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Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht
angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Siehe auch Ziffer 4
der zusätzlichen Bedingungen für Prospektbeilagen.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Für offensichtlich ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der
durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der
Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in
dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist
verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für
die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des
Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden
wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet
der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist
gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis
zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen
Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die
Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge: Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb
der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist, spätestens bis zum Anzeigenschluss, mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang
der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Gemäß den Regelungen zur SEPA Basislastschrift ist der Auftraggeber vor Ausführung der Lastschrift vorab über
den Zeitpunkt der Belastung des Kontos zu informieren. Der Verlag informiert den Auftraggeber mindestens 1 Tag
vor Belastung des Kontos. Die Lastschrift wird als solche gesonderte gekennzeichnet. Die Vorabinformation zur
Belastung an den Auftraggeber erfolgt über die Rechnung oder in einer gesonderten Information per Email unter
Nennung des Abbuchungstermins.
15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu
Technische
Angaben
Prospektbeilagen
Direktverteilung
Online-Werbung
Crossmedia
Mobile
Rubrikmärkte
AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die
Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen
Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt – auch
während der Laufzeit eines Anzeigen-Abschlusses – das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen, sowie die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen
Rechnungen, zu verlangen.
16. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Belege oder Nachweise geliefert. Kann ein Beleg nicht
mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
17. Kosten für die Anfertigung erforderlicher Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung
hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in
der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt
ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur
Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige
vom Vertrag zurücktreten konnte.
19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt
sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle
und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe die das zulässige Format DIN A 4 überschreiten,
sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden
nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall
vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstandenen Kosten übernimmt.
20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
21. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung speichert der Verlag Auftragsdaten und Daten der Kunden mithilfe elektronischer Datenverarbeitungsprogramme. Die freiwilligen Angaben werden zusammen mit den für die Abwicklung des
Geschäftsvorfalls erforderlichen Angaben gespeichert und genutzt um interne Marktforschung zu betreiben, um
den Kunden über Produkte und Dienstleistungen zu informieren, die für ihn von Interesse sein können. Sollte der
Kunde dies nicht wünschen, kann er der Nutzung der freiwillig zur Verfügung gestellten Daten jederzeit schriftlich
bei den in den Mediadaten genannten Ansprechpartnern widersprechen.
22. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrages, dieser AGB oder der Preisliste unwirksam sein oder
werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung wird
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durch eine Regelung ersetzt, die dem ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck der Regelung am nächsten
kommt.
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit
Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei
Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei
Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand
der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
a) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge
sofort in Kraft.
b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet
aber nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird.
c) Bei fernmündlich bzw. per Telefax aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich bzw. per Telefax veranlassten
Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
d) Bei der Übersendung von digitalen Druckunterlagen muss getrennt eine schriftliche Auftragserteilung mit allen
Angaben, die für die Abwicklung erforderlich sind, erfolgen. Hierzu gehört insbesondere ein Ausdruck des zu
belichtenden Dokuments, Zusammendruck und Farbauszüge, Dateiname, Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße und Ansprechpartner mit Telefonnummer.
e) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur
Verfügung gestellten Text- und Bild unterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter
freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den
Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte
Dritter beeinträchtigt werden.
Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen
den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht
frei.
f) Der Auftraggeber übernimmt dem Verlag gegenüber alle Kosten, die aus eventueller Gegendarstellung oder einem
aus der Anzeige sich ergebenden Rechtsstreit entstehen.
g) Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz, insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder
nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder Beilagen geleistet.
h) Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet. Abbestellungen müssen schriftlich
erfolgen, rechtzeitig zum Anzeigen-Annahmeschluss.
i) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven
Sonderpreise festzulegen. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenkollektive, Sonderseiten, Anzeigenteilbelegungen u.
ä. aus technischen Gründen zusammen mit anderen Ausgaben/ Verlagsobjekten zu veröffentlichen. Die Anzeigenberechnung erfolgt entsprechend der Disposition des Auftraggebers.
j) Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
k) Die Gewährung einer Agenturprovision bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, die unabhängig vom Werbungstreibenden sind. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und
Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Anzeigen und Beilagen aus
dem Ortsgeschäft werden über Werbungsmittler angenommen und zum Grundpreis abgerechnet. Anzeigen zu
Ortspreisen (abweichende Preise) werden nicht provisioniert.
l) Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass die für die Veröffentlichung und Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
m) Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen in den Onlinedienst des Verlages und in Portalen
von Kooperationspartnern einzustellen.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Prospektbeilagen
1. Beim Beilagentermin kann im Falle höherer Gewalt oder technischer Störungen keine Gewähr für die Ausführung
am gebuchten Beilagentermin übernommen werden. In diesen Fällen ist auch die Haftung ausgeschlossen. Für
mögliche Einsteckfehler im technischen Bereich wird im Rahmen einer Tolleranzgrenze von 2 % im Verhältnis zum
Gesamtauftrag ebenfalls keine Haftung übernommen.
2. Die Prospekte müssen spätestens 4 Tage vor geplanten Erscheinungstermin bei der Druckerei – frei Haus - mit
Lieferschein angeliefert werden. Bei Terminunterschreitung kann der Beilagenauftrag nicht zugesichert werden.
Entsprechen die angelieferten Beilagen nicht den technischen Bedingungen oder sind die Beilagen nicht ohne Zusatzaufwand technisch zu verarbeiten, behält sich der Verlag vor, die Mehrkosten für die Aufbereitung der Beilagen
dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
3. Gemäß Ziffer 8 der allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Beilagen keine Fremdanzeigen enthalten und nicht
zeitungsähnlich sein. Auf Zeitungspapier gedruckte Beilagen müssen zur deutlichen Unterscheidung zum normalen Anzeigenteil auf Seite 1 den Hinweis tragen: » … seitiger Prospekt der Firma … « Beilagen im Zeitungsformat
müssen zweimal gefalzt sein.
4. Verbundbeilagen, bei denen mehrere Firmen verschiedener Herstellergruppen bzw. werblich ergänzende Einzelhandelsfirmen beteiligt sind, werden zum gültigen Beilagenpreis, zuzüglich eines Aufschlages von 25 % je beteiligter Firma berechnet.
5. Ein Muster des zu streuenden Prospektes ist bis 10 Tage vor Erscheinen beim Verlag anzuliefern. Die Annahme des
Auftrags erfolgt vorbehaltlich der Prüfung des Prospektes nach Ziffer 8 der AGB.
6. Konkurrenzausschlüsse oder eine Alleinbelegung werden dem Kunden nicht eingeräumt.
Technische Bedingungen für Prospektbeilagen
1. Mindestformat für den Prospekt: 115 hoch x 155 mm breit. Maximalformat: 230 hoch x 310 mm breit
2. Ein-Blatt-Beilagen werden unter dem Vorbehalt angenommen, dass die Beilagen weiter verarbeitet werden können. Einzelblätter im Format A6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m² nicht unterschreiten. Größere Formate
müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m² aufweisen.
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3. Auf Zeitungspapier gedruckte Beilagen können nur ab einem Mindestumfang von 8 Seiten verarbeitet werden.
Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m² erforderlich oder diese
Beilagen sind nochmals zu falzen.
4. Das Gewicht einer Beilage soll 70 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Rückfrage beim Verlag
erforderlich.
5. Der Falz oder die Heftung der Beilage muss immer an der Längsseite erfolgen. Leporello- und Altarfalz kann nicht
verarbeitet werden.
6. Bei mehr als einer Heftklammer sollte wenigstens eine möglichst weit am Rand – ca. 40 mm entfernt von der
Anlage-Ecke – sein.
7. Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
8. Innen geklebte Postkarten sind vorzuziehen. Diese müssen innen a) in der vorlaufenden Kante und b) in der
Anlage-Ecke befestigt sein. Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem
Verlag notwendig. Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformaten, Warenmustern oder -proben
ist ohne vorherige technische Prüfung durch den Verlag nicht möglich. Verklebte Stapel sind nicht zu verarbeiten.
9. Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne
dass eine zusätzliche, manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte,
stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen
mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind
ebenfalls nicht verarbeitbar. Es gilt Ziffer 2 der zusätzlichen Bedingungen für Beilagen.
10. Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von max. 100 mm aufweisen, damit sie von Hand
greifbar sind. Ein Vorsortieren wegen zu dünner bzw. verschnürter Lagen darf nicht notwendig sein.
11. Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein, sie sollten gegen Eindringen von Feuchtigkeit
geschützt sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein.
12. Die Verpackung ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschränken. Einsatz von recyclingfähigem
Verpackungsmaterial, Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen. Palettenbänder sollen
aus Stahl sein, Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein. Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein. Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.
13. Besonderer Hinweis für Direktverteilung: Bei DIREKT-Verteilungs-Aufträgen müssen umreifte Pakete (Einfach- oder
Kreuzumreifung) gebildet werden. Ein Paket sollte aus mehreren Lagen bestehen. Die einzelnen Lagen müssen
verschränkt abgesetzt und die Menge je Lage gleich sein. Pakete dürfen nicht höher als 15 – 20 cm und nicht
schwerer als 15 kg sein. Maximale Exemplare je Paket: 250 Stück. Soweit Prospekte bei Anlieferung nicht den vorgenannten Vereinbarungen entsprechen, werden die erforderlichen Kommissionierarbeiten zum Selbstkostenpreis
in Rechnung gestellt.
14. Die Beilagen sind mit einem Lieferschein anzuliefern, der das zu belegende Objekt, den Beilagentermin, den Beilagen-Auftraggeber, Motiv, Absender und Empfänger, Anzahl der Paletten, Lagengröße und Gesamtstückzahl der
gelieferten Beilagen beinhaltet. Die Inhalte der Palettenzettel müssen denen der Lieferscheine entsprechen und
sind möglichst an den zwei gegenüberliegenden kurzen Seiten der Palette anzubringen.
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