Die neue Sicherheitsdimension für Neuwagen
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Die neue Sicherheitsdimension für Neuwagen
Die neue Sicherheitsdimension für Neuwagen Bis-zu-5-Jahre GAV Garantie Bis zu 5-Jahre GAVfür Neuwagen BeGarantie für gemäß Neuwagen dingungen dieses Austria gem. Bedingungen dieses Assistance Garantie brie fes. Garantiebriefes. Das heißt Das heißt bis zu 5 Jahre bis zu 5 Jahre Schutz vor Schutz hohen Repara turhohen vor Repara tur kosten kosten eine umfangdurch durch eine umfangreiche reiche Garan tie -Versicherung Garantie-Versicherung für für wichtigsten FahrzeugFahrzeugdie die wichtigsten bau baugruppen. gruppen. Einsatzzentrale Einsatzzentrale 01 01 5333300 5333300 DENZEL Kundencenter: 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 19, Tel. 01/588 78-0 1030 Wien, Erdbergstraße 189-193, Tel. 01/740 20-0 1210 Wien, Brünner Straße 62, Tel. 01/278 15 14-0 1230 Wien, Richard-Strauss-Straße 14, Tel. 01/90 216-0 2700 Wr. Neustadt, Neunkirchner Str. 129, Tel. 02622/28 255-0 7000 Eisenstadt, Mattersburger Straße 31, Tel. 02682/67 377-0 8052 Graz, Wetzelsdorfer Straße 35, Tel. 0316/507-0 9026 Klagenfurt, Feldkirchner Straße 90, Tel. 0463/45 400-0 9020 Klagenfurt, St. Veiter Straße 209, Tel. 0463/43 200-0 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstr. 77-79, Tel. 0662/83 940-0 218/2014/54321/ABGK Notizen: 1 Name Marke/Typ Fahrgestell Nr. Km-Stand bei Auslieferung Kunden Nr. Fahrzeug Nr. Auslieferndes Kunden-Center 218/2014/54321/ABGK Firmenstempel 2 BIS-ZU-5-JAHRE-DENZEL-NEUWAGEN-ANSCHLUSSGARANTIE Das vom Käufer gemäß dessen Neufahrzeug-Kaufvertragsangebot Nr. _____________________________ vom _________________ von der Wolfgang Denzel Auto AG gekaufte Fahrzeug Marke: __________________________________ Type: ________________________________________ Fahrgestellnummer: ______________________________________________ ist mit der „Bis zu 5 Jahre Denzel Neuwagen-Anschlussgarantie“ gemäß den Bedingungen dieses Garantiebriefes ausgestattet. Die Garantie deckt nicht Verschleißteile, Servicekosten oder Kosten nach Unfall/Reparatur. Vom Käufer gewünschte Art der Garantie: ❑ ❑ Komfortgarantie*: Preis für ein Jahr - EUR __________ brutto - GARANTIE*: Preis für ein Jahr - EUR __________ brutto Auszug aus den Garantiebedingungen dieses Garantiebriefes: 1.) Generell EUR 100,-- brutto (inklusive USt) Selbstbehalt pro Schadensfall. 2.)Maximale Entschädigungsgrenze für im Rahmen der Garantie zu regulierenden Schäden: In Summe maximal EUR 5.000,-- brutto (inkl. USt) pro Baugruppe laut Garantiebedingungen. 3.)Anteilige Kostentragung durch den Käufer für Materialkosten für Reparaturen je nach Betriebsleistung des Fahrzeuges laut Garantiebedingungen. 4.)Die Garantie hat eine Gültigkeit von zunächst einem Jahr ab Garantiebeginn, das ist ab dem _________________________, und ist auf Wunsch des Käufers um jeweils ein weiteres Jahr bis zu maximal insgesamt 5 Jahren verlängerbar, wobei die Verlängerung vom Käufer jeweils im letzten Monat vor Garantieablauf bei der WOLFGANG DENZEL AUTO AG zu beantragen ist. Kosten der Verlängerung Komfortgarantie: -Garantie: Kosten der Verlängerung pro Jahr EUR ________________ ** pro Jahr EUR ________________ ** 5.)Für eine Garantieverlängerung ist die fristgerechte Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten durch eine autorisierte Fachwerkstatt und der gemäß dieses Garantiebriefes vorgeschriebenen zusätzlichen Sicht- und Sicherheitskontrollen (GIMS) bei der WOLFGANG DENZEL AUTO AG Voraussetzung. Eine Verlängerung kann nur nach technischer Kontrolle in einem DENZELKundencenter unter Vorlage des Serviceheftes und des gültigen Garantiebriefes und Feststellung eines mangelfreien Zustands des Fahrzeuges durch das Denzel-Kundencenter beantragt werden. Die Kontrolle ist kostenlos, darüber hinaus anfallende Kosten für Reparaturen etc. werden dem Käufer zu den jeweils gültigen Konditionen in Rechnung gestellt. 6.)Voraussetzung für die Garantiedeckung und deren Aufrechterhaltung ist, dass das Fahrzeug nicht zur gewerblichen Personen- oder Sachbeförderung oder gewerbsmäßigen Vermietung dient und nicht als Fahrschulwagen oder in einem Firmenfuhrpark eingesetzt wird. 218/2014/54321/ABGK Die vollständigen Garantiebedingungen sind in diesem Garantiebrief enthalten. Der Käufer bestätigt, diesen Garantiebrief im Original erhalten, gelesen und die Garantiebedingungen zustimmend zur Kenntnis genommen zu haben. Ort, Datum Unterschrift Käufer Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift der DENZEL-Verkaufsniederlassung * Zutreffendes bitte ankreuzen ** brutto, vorbehaltlich Tarifänderungen durch German Assistance Versicherung AG 3 Assistance Garantiebrief Allzeit gute Fahrt wünscht Ihnen Ihr Automobilhändler. Er gibt Ihnen bei Kauf Ihres Personenkraftwagens eine besondere Garantie gemäß den nachfolgenden Bedingungen, die bei dem europaweit tätigen Spezialversicherer German Assistance Versicherung AG versichert ist. Achtung: Ohne gültige Sicht- und Sicherheitskontrolle (GIMS – Garantie-Inspektion mit Spezialservice) keine gültige Garantie! Genau im letzten Monat der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers, im 12., 24., 36. und 48. Monat nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers, ist eine Sicht- und Sicherheitskontrolle (GIMS) bei Ihrem Autohändler durchzuführen. Die Sichtund Sicherheitskontrolle (GIMS) dient Ihrer Sicherheit, ermöglicht eine frühzeitige Diagnostik von Mängeln, bevor diese zu einem großen Schaden führen, und ist daher für diese langfristige Garantie notwendig. Vor Auslieferung hat Ihr Automobilhändler Ihren Personenkraftwagen sorgfältig überprüft. Sollte dennoch einmal etwas Unvorhergesehenes passieren, helfen wir Ihnen gerne weiter. Damit dies schnell und unbürokratisch geschehen kann, beachten Sie bitte die nachfolgenden Bedingungen der Garantie und melden Sie sich bitte vor Beginn von Schadenprüfungs- oder Reparaturarbeiten stets bei Ihrem Automobilhändler oder bei der Ein Unternehmen der DEVK Versicherungen Ihr Ansprechpartner in Österreich Telefon 03682 23127-22 • Telefax 03682 23127-23 die für Sie die Koordination durchführt mit der German Assistance Versicherung AG. 24-Stunden-Einsatzzentrale: 01 5333300 Die Vertragsleistungen werden erbracht für die Garantie-Versicherung von der German Assistance Versicherung AG; Große Viehstraße 5-7, D -48653 Coesfeld, Telefon +49 2541 802-0, Telefax +49 2541 802-111; Vorstand: Lothar Diehl, Karl Assing; Vorsitzender des Aufsichtsrates: Bernd Zens; Sitz und Registergericht: AG Coesfeld HR B 2128; Versicherungs-Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Bereich Versicherungen –, Graurheindorfer Straße 108, D – 53177 Bonn. 4 218/2014/54321/ABGK Die Verbraucherrechte bei einem Fahrzeugkauf sind gesetzlich geregelt. Die gesetzlichen Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Garantiebedingungen Schadenfall vor Beginn von Reparaturarbeiten melden: Telefon: 03682 23127-22 • Telefax: 03682 23127-23 Wichtige Hinweise Ihr Automobilhändler, der Ihnen Ihr Fahrzeug verkauft hat, gibt Ihnen eine Garantie. Der Inhalt der Garantie und alles, was Sie tun müssen, damit die Garantie bestehen bleibt, ergibt sich aus den nachfolgenden Bedingungen. Diese Garantie ist durch die German Assistance Versicherung AG (im weiteren German Assistance) versichert und wird von ihr verwaltet. Sie sind als Käufer berechtigt und verpflichtet, alle Rechte aus der versicherten Garantie selbst und im eigenen Namen vorrangig unmittelbar gegenüber der German Assistance geltend zu machen. Die Verbraucherrechte bei einem Fahrzeugkauf sind gesetzlich geregelt. Diese Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Rechte nicht ein. Wichtig – unbedingt beachten: Melden Sie einen Schadenfall sofort und immer vor Beginn von Schadensprüfungs-/Reparaturarbeiten. Warten Sie die schriftliche Kostenübernahmebestätigung/Freigabe (Erklärung der German Assistance ob und in welcher Höhe ein Schaden vorliegt, der von den Garantiebedingungen erfaßt ist) ab! Telefon-Nr. für Schadenmeldung: 03682 23127-22 § 1a Inhalt der Garantie / Garantieversicherung 218/2014/54321/ABGK 1.Der Verkäufer (Garantiegeber) gibt dem Käufer (Garantienehmer) bei Verkauf des im Ga rantie nachweis dieses Garantiebriefes bezeichneten Personenkraftwagens eine Garantie, die die Funktionsfähigkeit der in § 2 abschließend genannten Bauteile während der Laufzeit der Garantie umfaßt. Die gesetzlichen Rechte bei einem Fahrzeugkauf werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. 2.Diese Garantie ist durch die German Assistance versichert. Der versicherte Inhalt des Garantieversprechens ist abschließend in diesen Bedingungen geregelt. Die German Assistance ist mit der Schadenregulierung beauftragt. Sie leistet Entschädigung, wenn der Garantiegeber/Verkäufer (Versicherungsnehmer) aufgrund dieser Bedingungen Leistungen erbringen muß. 3.Der Käufer (Garantienehmer) ist berechtigt, alle Rechte aus der Garantie im eigenen Namen unmittelbar gegenüber der German Assistance als Versicherer der Garantie geltend zu machen. Im Hinblick darauf verpflichtet sich der Käufer (Garantienehmer), stets vorrangig die German Assistance in Anspruch zu nehmen. 4. Eine Leistungspflicht des Verkäufers (Garantiegebers) ist gegeben, wenn eines der garantiegeschützten und in § 2 abschließend aufgeführten Baugruppenteile innerhalb der Garantiezeit seine Funktionsfähigkeit unmittelbar und nicht infolge eines Fehlers nicht garantiegeschützter Bauteile verliert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird (Schaden). § 1bGarantiefähige Personenkraftwagen 1.Die Garantie kann nur für einen Personenkraftwagen mit gültiger Betriebserlaubnis vereinbart werden, a)der mit einer gültigen Werksgarantie ausgestattet ist bzw. sich noch in der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers befindet. b) dessen garantiegeschützte Baugruppen und Bau gruppenteile keine erkennbaren Schäden aufweisen, c) der nicht an Wiederverkäufer veräußert wird, d)der nicht zur gewerblichen Personen- oder Sachbeförderung, gewerbsmäßigen Vermietung, als Fahrschulwagen oder in einem Firmenfuhrpark eingesetzt wird, e)der nicht auf den Automobilhändler (außer Vorführwagen), seine Mitarbeiter oder dessen Familienangehörige zugelassen wird. § 2 Umfang der Garantie 1.Komfortgarantie Garantiegeschützt sind die nachfolgend abschließend aufgeführten serienmäßigen Baugruppenteile des im Garantie nachweis näher bezeichneten Personenkraftwagens mit gültiger Betriebserlaubnis. Baugruppe:Baugruppenteile: MotorZylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Riemenscheibe in Verbindung mit der elektronischen Zündanlage, Lüf terkupplung, Gehäuse von Kreiskolben motoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden beweglichen Innen teile, Steuerkette, Zahnriemen mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Ölfiltergehäuse, Öldruckschalter, Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz; Schalt- und Getriebegehäuse und alle beweglichen InnenAutomatik- teile einschließlich Drehmomentwandler, Kuppgetriebe lungsglocke, Nehmer-/Geberzylinder, Aufnah 5 meplatte für Wandler mit Zahnkranz, Führungsund Nadellager (in Verbindung mit einer Getriebereparatur), Zwischengetriebe; AbgasanlageLambda-Sonde (Hosenrohr mit Befestigungsteilen in Verbindung mit Erneuerung der LambdaSonde), NOX-Sensor; Sicherheits- system Steuergerät für Airbag und Gurtstraffer, Airbagschleifring/Kontaktteil; Kraftübertra- Kardanwelle, Achsantriebswellen, Antriebsgegungswellen lenke, Radlager, Radnaben, Achswellenstümpfe, Befestigungsteile der Antriebswellen, elektronische Differentialsperre (EDS), Antriebsschlupfzahlsensoren, elektronisches regelung (Dreh Steuergerät, Hydraulikeinheit, EDS-Ventilblock, Druckspeicher und Ladepumpe); Lenkung mechanisches oder hydraulisches Lenkgetei len, elektrischer triebe mit allen Innen Lenkhilfemotor, Lenkspindel, Lenkzwischen welle, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen; BremsenHauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik, Vakuumpumpe, mechanisches ABS und vom elektronischen ABS Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler; KraftstoffanlageKraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Eins pritza nlage (Einspritzventile/ Injektoren, Drosselklappeneinheit, AGR/EGRVentil, Temperatursensoren, elektronisches Steuergerät, Luftmengen- und Luftmassenmesser, Drosselklappensensor, Leerlaufsteller/ -regelventil, Differenzdrucksensor, Nockenwellen-/Kurbelwellensensor, Magnet- und Steuerventil der Einspritzpumpe, Ladedruckventil des Abgasturboladers), Vergaser und Abgasturbolader; Elektrische Lichtmaschine mit Regler, elektronische ZündAnlage anlage, Anlasser, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, mechanischer Verteiler mit Kondensator und Rotor, Zündspule, Zündmodul, Vorglühanlage (Vorglührelais/ Vorglühsteuergerät) und Klimaanlage (Kom pressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer); Kühlsystem Wasserkühler (Motor), Heizungskühler, Thermostat und Wasserpumpe (Motor); Komfortelektronik Scheibenwischermotor vorne und hinten, Scheinwerferwischermotor, Heizungszusatzlüftermotor, Fensterhebermotor (ausgenommen Bruchschäden), Zentralverriegelung (Schalter, Magnetspulen, Sperrmotoren), Heck- 6 2. -System Falls ausdrücklich zwischen Verkäufer (Garantiegeber) und Käufer (Garantienehmer) vereinbart, sind abweichend von der vorstehenden Aufzählung garantiegeschützt soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt - alle serienmäßigen elektronischen und serienmäßigen mechanischen Bauteile des im Garantienachweis bezeichneten Personenkraftwagens mit folgenden Ausnahmen: Verschleißteile und Bauteile, die regelmäßig oder nach Herstellerempfehlung ausgewechselt werden müssen. Wird bei Garantiebeginn der zuvor beschriebene, erweiterte Leistungsumfang nicht vereinbart, kann dies während der Laufzeit der Garantie nicht nachgeholt werden. 3. Soweit ein Ersatz im Falle eines Schadens, der unter die Garantie fällt, technisch unbedingt erforderlich ist, fallen unter die Garantie auch Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile, Schläuche und Rohrleitungen (ohne Abgas-, Klimaanlage), Zündkerzen und Glühkerzen. § 3 Ausschlüsse von der Garantie 1.Keine Leistung aufgrund der Garantie wird erbracht, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, für Schäden a) durch Einwirkungen aller Art von außerhalb des Fahrzeuges, wie aa) durch Unfälle (ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis) und Gewalteinwirkungen jeder Art. bb)durch Entwendung (insbesondere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub, Unterschlagung), durch Einwirkung von Naturereignissen wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Tieren, Erdbeben oder Überschwemmung sowie Einwirkung durch Wasser, Frost, Verschmorung, Brand und Explosion. cc) durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Vandalismus, Streik, Aussperrung, schlagnahme oder sonstige hoheitliche Ein Be wirkungen oder durch Kernenergie. dd) durch schädigende Computerprogramme. b) durch Verschulden des Garantienehmers bzw. des Fahrers bei Schadeneintritt insbesondere Mißachtung der Betriebsanleitung, unsachgemäße, bös- oder mutwillige Be handlung (Folgen können z.B. sein Überhitzungs-, Ölmangelschäden). Weiterhin wird keine Leistung erbracht bei Schäden durch Mißachtung der Wartungsvorschriften des Fahrzeuges. c)durch Serien-, Konstruktions- und Fertigungsfehler oder für die ein Dritter als Hersteller (z.B. Fahrzeugrückruf, 218/2014/54321/ABGK Achsgetriebegehäuse (Front-, Heck- und Achsgetriebe Allradantrieb) einschließlich aller Innenteile; scheibenheizungselemente (ausgenommen Bruchschäden), Schiebedachmotor, Steuergeräte (für Zündung, Motormanagement, Wegfahrsperre, Lenkung, Bordcomputer). Serienfehler, Kulanzversprechen), Lieferant, Werk unternehmer haftet oder aus anderweitiger Garantie-, Versicherungs- oder Kostenübernahmezusage einzutreten hat oder aus Verschulden des Garantienehmers nicht eintritt. d) die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen oder die dadurch entstehen, daß das Kraftfahrzeug höheren als den vom Fahrzeughersteller festgesetzten, zulässigen Achs- oder Anhängelasten ausgesetzt wurde. e)die durch Verwendung ungeeigneter oder vom Fahrzeughersteller nicht zugelassener Schmier- und Betriebsstoffe entstehen. f)die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges (z.B. Tuning, insbesondere ChipTuning, Fahrwerkumbau) oder den Einbau von Fremdoder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Fahrzeughersteller zugelassen sind oder nicht fachgerecht eingebaut worden sind. g)durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache, es sei denn, daß der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht im Zusammenhang steht oder daß die Sache zur Zeit des Schadens mit Zustimmung der German Assistance wenigstens behelfsmäßig repariert war. h)an Kraftfahrzeugen, die während des Garantieschutzes auch nur zeitweilig zur gewerbsmäßigen Nutzung verwendet worden sind. i)bei denen versucht wurde, über Tatsachen zu täuschen, die für die Höhe oder die Ursache des Schadens bedeutsam sind. 2. Die Garantie umfaßt nicht: a) kaufvertragsrechtliche Ansprüche und Ansprüche aus anderen rechtlichen Gründen. § 4 Beginn, Ende und Geltungsbereich der Garantie 1.Die Garantie beginnt nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers. 2.Bei Erfüllung sämtlicher Pflichten (siehe dazu insbesondere den nachfolgenden Paragraphen) kann die Garantie verlängert werden. Eine Verpflichtung zur Garantieverlängerung besteht nicht. Die Garantie endet spätestens 60 Monate nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers. Einer Kündigung bedarf es nicht. 3.Die Garantie gilt für die Republik Österreich. Befindet sich der Personenkraftwagen vorübergehend (im Einzelfall nicht länger als 3 Monate) außerhalb dieses Gebietes, so gilt die Garantie für ganz Europa (im geographischen Sinne). § 5 Pflichten des Käufers (Garantienehmers) 1. Der Käufer (Garantienehmer) hat a)sich über die Betriebs- und Wartungsvorschriften des Fahrzeugherstellers anhand der Betriebs- und Wartungsanleitung zu unterrichten und die aktuelle Wartungssituation des Fahrzeuges zu prüfen. Darüber hinaus hat der Käufer (Garantienehmer) an dem garantiegeschützten Personenkraftwagen ab Garantiebeginn die Wartungsarbeiten gemäß den Empfehlungen und Vorschriften des Fahrzeugherstellers beim Verkäufer (Garantiegeber) oder in Abstimmung mit diesem in einer durch den Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt rechtzeitig durchführen zu lassen und sich hierüber eine Bestätigung ausstellen zu lassen und diese im Schadenfall oder sonst auf Verlangen vorzulegen. b)an dem Personenkraftwagen zur Verlängerung der Garantie die Sicht- und Sicherheitskontrolle (GIMS) gemäß Arbeitsplan beim Verkäufer (Garantiegeber) durchführen zu lassen, sich hierüber eine Bestätigung ausstellen zu lassen und diese unverzüglich an die German Assistance zu senden. Die Sicht- und Sicherheitskontrollen (GIMS) sind exakt im letzten Monat der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers und im 12., 24., 36. und 48. Monat nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers fällig. c)am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen zu unterlassen und einen Defekt oder Austausch des Kilometerzählers unverzüglich unter Angabe des jeweiligen Kilometerstandes der German Assistance zu melden. b)Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschäden (z.B. Abschleppkosten, Übernachtungskosten, Mietwagenkosten, Entschädigung für entgangene Nutzung z.B. bei verzögerter Ersatzteilbeschaffung oder auswärtiger Reparatur, Folgeschäden an nicht garantiegeschützten Bauteilen) soweit diese nicht ausdrücklich gesondert abgesichert sind. 218/2014/54321/ABGK c)Teile, die vom Fahrzeughersteller nicht zugelassen sind. d)isolierte Prüf-, Meß- und Einstellarbeiten sowie Kosten für Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten, Reinigungsarbeiten, Beschaffungs-, Entsorgungs-, Fracht-, Versandkosten und ähnliches. e)Katalysatoren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wie z.B. Kraftstoffe, Chemikalien, Öle, Fette, sonstige Schmiermittel, Filter und Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeiten, Halter, Befestigungsteile, Schrauben, Muttern, Schellen, Klemmen und dergleichen. 7 b)einem Beauftragten der German Assistance jederzeit die Untersuchung der beschädigten Sache zu gestatten. Auf Verlangen sind diesem oder der German Assistance die für die Feststellung des Schadens und der Schadenursache erforderlichen Teile kostenlos auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte (z.B. Vorlage von Wartungsunterlagen, Schadenmeldebogen) schriftlich zu erteilen. c)den Schaden nach Möglichkeit zu mindern und alle Weisungen der German Assistance zu befolgen. d)die Reparaturrechnung innerhalb eines Monates seit Rechnungsdatum der German Assistance einzureichen. Diese muß die geleisteten Arbeiten, die Teilenummern, die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten einzeln und genau ausweisen. § 6 Folgen einer Pflichtverletzung Verletzt der Käufer (Garantienehmer) eine der vorstehenden Pflichten, so ist der Verkäufer (Garantiegeber) von seiner Leistungspflicht aus der Garantie frei. Auch gegen die German Assistance besteht in diesem Fall kein Anspruch. § 7 Umfang der Entschädigung, Selbstbehalt 1. Der Verkäufer (Garantiegeber) übernimmt im Rahmen dieser Bedingungen die technisch erforderlichen Kosten der Reparatur einschließlich der Kosten für die Ersatzteile. Eine Auszahlung von veranschlagten Reparaturkosten ohne die tatsächliche Durchführung einer Reparatur erfolgt nicht. bis bis bis bis bis bis über 50.000 km 60.000 km 70.000 km 80.000 km 90.000 km 100.000 km 100.000 km – 100 % – 90 % – 80 % – 70 % – 60 % – 50 % – 40 % 4.Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Austausch-/Gebrauchteinheit, wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise eingebaut wird, so beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Kosten dieser Austausch-/Gebrauchteinheit einschließlich der Aus- und Einbaukosten. Überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges, besteht kein Reparaturanspruch. Eine Reparatur wird nur bei entsprechender Kostenbeteiligung des Käufers (Garantienehmers) durchgeführt. 5.Eine zeitwertgerechte Reparatur bleibt jederzeit vorbehalten. Dies umfaßt den Einbau von technisch hochwertigen Austausch- bzw. Identteilen und auch Gebrauchtteilen anstelle von neuen Originalteilen des Fahrzeugherstellers. 6. Die Grenze der Entschädigung ist der Zeitwert des Fahrzeuges zur Zeit des Eintritts des Schadenfalles, höchstens jedoch für alle im Rahmen dieses Vertrages regulierten Schäden ein Gesamtbetrag bis 5.000,00 EURO einschließlich Mehrwertsteuer (Regulierungsobergrenze) pro Baugruppe. 7. Der nach diesem Paragraphen ermittelte Regulierungs betrag wird bei jedem einzelnen Schadenfall (Defekt eines Baugruppenteiles) um einen Selbstbehalt des Käufers (Garantienehmers) in Höhe von 100,00 EURO inklusive Mehrwertsteuer gekürzt, wenn der vor Abzug des Selbstbehaltes ermittelte Regulierungsbetrag kleiner als die Regulierungsobergrenze ist. § 8 Anspruchsübergang und Verjährung 2. Dem Käufer (Garantienehmer) werden Lohnkosten im Rahmen dieser Garantie nach den Arbeitszeitwerten des Herstellers für Aus- und Einbau erstattet. Diagnosekosten werden gemäß dem handwerklich üblichen und erforderlichen Aufwand ersetzt. Maßgebend für den Ersatz der Materialkosten sind die unverbindlichen Preis-Empfehlungen des Herstellers (UPE), außer bei Gebrauchtteilen. 1.Bei Veräußerung des Fahrzeuges während der Garantiedauer ist die Garantie auf den Erwerber übertragbar. Die Veräußerung und Übertragung ist dem Verkäufer (Garantiegeber) und der German Assistance unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird diese Anzeige nicht unverzüglich gemacht, kann eine Garantieleistung für die Schäden abgelehnt werden, die später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintreten, zu dem die Übertragungsmeldung hätte zugehen müssen. Bei Verkauf an einen gewerblichen Wiederverkäufer erlischt die Garantie sofort. 3.Materialkosten werden im Rahmen dieser Garantie ausgehend von der Betriebsleistung der betroffenen Baugruppe zum Zeitpunkt der Reparaturdurchführung nach folgender Staffel ersetzt: 2.Ansprüche des Käufers (Garantienehmers) aus einem Garantiefall verjähren innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Schadens, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Garantie. 8 218/2014/54321/ABGK 2.Nach Eintritt eines Schadens hat der Käufer (Garantienehmer) a)der German Assistance den Schaden unverzüglich und immer vor Beginn von Schadenprüfungs- oder Reparaturarbeiten telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Es ist bei der German Assistance eine schriftliche Schadenfreigabe/Kostenübernahmebestätigung mit Schadenfreigabenummer anzufordern und deren Eintreffen vor Beginn von Reparaturen abzuwarten. § 9 Schlußbestimmungen Hat der Käufer (Garantienehmer) seine Anschrift geändert, die Änderung aber nicht mitgeteilt, so genügt für eine Willenserklärung, die dem Käufer (Garantienehmer) gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes nach der letzten bekannten Anschrift. Die Erklärung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu welchem sie ohne die Anschriftenänderung bei regelmäßiger Beförderung dem Käufer (Garantienehmer) zugegangen sein würde. 218/2014/54321/ABGK German Assistance Versicherung AG Große Viehstraße 5-7 · D-48653 Coesfeld Telefon: 0049 2541 802-0 · Fax: 0049 2541 802-111 www.german-assistance.com · [email protected] Vorstand: Lothar Diehl, Karl Assing Vorsitzender des Aufsichtsrates: Bernd Zens; Registergericht: AG Coesfeld HR B 2128 9 ASSISTANCE - Schadenmeldung Sofort nach Schadeneintritt und vor Beginn von Schadenprüfungs- oder Repara tur arbeiten hat der Garantienehmer (Käufer) eine Schadenmeldung abzugeben an: GERMAN ASSISTANCE VERSICHERUNG AG Große Viehstr. 5-7, D-48653 Coesfeld, Telefon +49 2541 802-500, Telefax +49 2541 802-599 E-Mail: [email protected] Telefon 03682 23127-22, Telefax 03682 23127-23 GA-Garantiebriefnr. 218 Name und Vorname des Käufers Damit wir eine eventuelle Eintrittspflicht unserer Gesellschaft prüfen und Ihnen bei der Gesamtabwicklung behilflich sein können, benötigen wir dringend nachfolgende Angaben. Eine abschließende Stellungnahme und ggf. Abrechnung des Schadens ist erst nach Zugang der vollständig ausgefüllten Schadenmeldung möglich! 1.Vertragsinhaber a) Sind Sie auch Halter des Fahrzeuges? Ja ❑ Nein ❑ b) Welche Versicherung haben Sie für Ihr Auto ergänzend abgeschlossen? ❑, Garantie-Versicherung❑, Kaskoversicherung Schutzbriefversicherung ___________________ ❑, ❑. 2.Fahrzeugdaten a) Wann war das Fahrzeug zum letzten Mal in einer Werkstatt? Vor ___ Wochen / Vor ___ Monaten b) Anlaß des letzten Werkstattaufenthaltes: ❑Reparatur ❑ Unfallschaden ❑ Sonstiges ❑ Inspektion Umbauten/Nachrüstung ❑ 3.Schadenbeschreibung a) Wann haben Sie den Schaden zum ersten Mal bemerkt? Datum ___.___.___ / Kilometerstand: __________________ b) Wer war zu diesem Zeitpunkt der/die Fahrer(in) des Fahrzeuges? ______________________________________________________________________________ c) Was ist Ihnen oder dem/der Fahrer(in) aufgefallen? ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ 10 218/2014/54321/ABGK ______________________________________________________________________________ d) In welcher Situation ist Ihnen der Schaden aufgefallen? (z.B.: während der Fahrt, bei Tempo ..., innerhalb einer Ortschaft, auf der Landstraße / der Autobahn, beim Schalten, Bremsen, Rückwärtsfahren, Kuppeln, Anlassen) _______________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________ e) Werkstatt-Überführung des Fahrzeuges mit eigener Kraft Wann war das? ___.___.___ ❑ eingeschleppt ❑ Bei km-Stand ______________________ 4.Reparatur a) Hat die Werkstatt Sie bereits über den Umfang der Reparatur unterrichten können? Ja ❑ Nein ❑ Voraussichtlicher Defekt an folgenden Teilen (soweit bekannt): _______________________ _______________________________________________________________________________ Materialkosten: ______________ Lohnkosten: ______________ inkl. MwSt. b) Haben Sie bereits Reparaturkosten zu diesem Schadenfall gezahlt? Ja ❑ / ohne MwSt. ❑ (soweit bekannt) ❑ Nein ❑ / bei Ja: __________ EURO c)Wer ist in der Werkstatt Ihre Kontaktperson? ____________________________________ _______________________________________________________________________________ Telefon: ___________________________ Telefax: ______________________________ d) Waren Sie mit Ihrem Fahrzeug von Anfang an zufrieden? Ja ❑ Nein ❑, weil: ______________________________________________________ _______________________________________________________________________________ 5. Schadenregulierung a) Ich bitte um Erstattung der Reparaturkosten: an mich direkt ❑, ❑. Ja ❑ / Nein ❑ an die reparierende Werkstatt b) Ich bin zum Vorsteuerabzug berechtigt: 6. Belehrung über Wahrheits- und Auskunftspflichten 218/2014/54321/ABGK Mir ist bewußt, daß ich verpflichtet bin, alle für die Beurteilung des Schadenfalles notwendigen Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten und darüber hinaus alle Angaben zu machen, die für die Beurteilung von Bedeutung sein könnten. Insbesondere versichere ich, daß für den gemeldeten Schaden keinerlei Leistungen von Dritten erbracht wurden oder werden. Mir ist bekannt, daß unrichtige oder unvollständige Angaben meinerseits zum vollständigen Verlust des Leistungsanspruchs und unter Umständen sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können, auch wenn der Vertragspartner durch diese unrichtigen Angaben keinen Nachteil erleidet. Ort, Datum Unterschrift Vertragsinhaber 11 Sicht- und Sicherheitskontrolle (GIMS) Sicht- und Sicherheitskontrolle zur Garantie-Verlängerung im letzten Monat der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers Serviceintervalle seit Auslieferung eingehalten: ❑ JA ❑ NEIN Über das Ergebnis der Sicht- und Sicherheitskontrolle informiert Sie unser Servicemitarbeiter! ❑ Motor (Dichtheitsprüfung) ❑ Kraftstoffanlage (Dichtheitsprüfung) ❑K ühlsystem (Dichtheitsprüfung) ❑ Getriebe (Dichtheitsprüfung) ❑ Differential (Dichtheitsprüfung) ❑ Luftfilter auf Verschmutzung und Ölablagerungen geprüft. ❑ Wechselintervall des Zahnriemens kontrolliert. ❑ Spannung und Zustand aller Keilriemen geprüft. ❑ Niveaustand in den Batteriezellen geprüft. ❑ Funktionsprüfung der Kupplung und der Bremse: Füllstandkontrolle des Bremsflüssig keitsvorratsbehälters vorgenommen. ❑ Auspuffanlage geprüft: Zustand, Verlegung, Aufhängung und Dichtigkeit. ❑ Stoßdämpfer auf Undichtigkeit geprüft. ❑ Unterbodenschutz geprüft. ❑ Bereifung und Scheibenräder geprüft. Zustand und Laufbild: LV , RV , LH , RH . ❑ Beleuchtung Funktionsprüfung durchgeführt. ❑ S cheibenwisch-Wascher geprüft: Wischerblätter, Waschanlage (Frontscheibe ggf. Scheinwerfer), Vorratsbehälter, Spritzdüseneinstellung (Frontscheibe ggf. Scheinwerfer). ❑ "Pickerl" (§ 57a Kraftfahrzeuggesetz) auf Fälligkeitstermin geprüft. 12 218/2014/54321/ABGK ❑ Warneinrichtungen Funktionsprüfung durchgeführt. Sicht- und Sicherheitskontrolle (GIMS) Sicht- und Sicherheitskontrolle zur Garantie-Verlängerung im 12. Monat nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers Serviceintervalle seit Auslieferung eingehalten: ❑ JA ❑ NEIN Über das Ergebnis der Sicht- und Sicherheitskontrolle informiert Sie unser Servicemitarbeiter! ❑ Motor (Dichtheitsprüfung) ❑ Kraftstoffanlage (Dichtheitsprüfung) ❑K ühlsystem (Dichtheitsprüfung) ❑ Getriebe (Dichtheitsprüfung) ❑ Differential (Dichtheitsprüfung) ❑ Luftfilter auf Verschmutzung und Ölablagerungen geprüft. ❑ Wechselintervall des Zahnriemens kontrolliert. ❑ Spannung und Zustand aller Keilriemen geprüft. ❑ Niveaustand in den Batteriezellen geprüft. ❑ Funktionsprüfung der Kupplung und der Bremse: Füllstandkontrolle des Bremsflüssig keitsvorratsbehälters vorgenommen. ❑ Auspuffanlage geprüft: Zustand, Verlegung, Aufhängung und Dichtigkeit. ❑ Stoßdämpfer auf Undichtigkeit geprüft. ❑ Unterbodenschutz geprüft. ❑ Bereifung und Scheibenräder geprüft. Zustand und Laufbild: LV , RV , LH , RH . ❑ Beleuchtung Funktionsprüfung durchgeführt. 218/2014/54321/ABGK ❑ Warneinrichtungen Funktionsprüfung durchgeführt. ❑ S cheibenwisch-Wascher geprüft: Wischerblätter, Waschanlage (Frontscheibe ggf. Scheinwerfer), Vorratsbehälter, Spritzdüseneinstellung (Frontscheibe ggf. Scheinwerfer). ❑ "Pickerl" (§ 57a Kraftfahrzeuggesetz) auf Fälligkeitstermin geprüft. 13 Sicht- und Sicherheitskontrolle (GIMS) Sicht- und Sicherheitskontrolle zur Garantie-Verlängerung im 24. Monat nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers Serviceintervalle seit Auslieferung eingehalten: ❑ JA ❑ NEIN Über das Ergebnis der Sicht- und Sicherheitskontrolle informiert Sie unser Servicemitarbeiter! ❑ Motor (Dichtheitsprüfung) ❑ Kraftstoffanlage (Dichtheitsprüfung) ❑K ühlsystem (Dichtheitsprüfung) ❑ Getriebe (Dichtheitsprüfung) ❑ Differential (Dichtheitsprüfung) ❑ Luftfilter auf Verschmutzung und Ölablagerungen geprüft. ❑ Wechselintervall des Zahnriemens kontrolliert. ❑ Spannung und Zustand aller Keilriemen geprüft. ❑ Niveaustand in den Batteriezellen geprüft. ❑ Funktionsprüfung der Kupplung und der Bremse: Füllstandkontrolle des Bremsflüssig keitsvorratsbehälters vorgenommen. ❑ Auspuffanlage geprüft: Zustand, Verlegung, Aufhängung und Dichtigkeit. ❑ Stoßdämpfer auf Undichtigkeit geprüft. ❑ Unterbodenschutz geprüft. ❑ Bereifung und Scheibenräder geprüft. Zustand und Laufbild: LV , RV , LH , RH . ❑ Beleuchtung Funktionsprüfung durchgeführt. ❑ S cheibenwisch-Wascher geprüft: Wischerblätter, Waschanlage (Frontscheibe ggf. Scheinwerfer), Vorratsbehälter, Spritzdüseneinstellung (Frontscheibe ggf. Scheinwerfer). ❑ "Pickerl" (§ 57a Kraftfahrzeuggesetz) auf Fälligkeitstermin geprüft. 14 218/2014/54321/ABGK ❑ Warneinrichtungen Funktionsprüfung durchgeführt. Sicht- und Sicherheitskontrolle (GIMS) Sicht- und Sicherheitskontrolle zur Garantie-Verlängerung im 36. Monat nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers Serviceintervalle seit Auslieferung eingehalten: ❑ JA ❑ NEIN Über das Ergebnis der Sicht- und Sicherheitskontrolle informiert Sie unser Servicemitarbeiter! ❑ Motor (Dichtheitsprüfung) ❑ Kraftstoffanlage (Dichtheitsprüfung) ❑K ühlsystem (Dichtheitsprüfung) ❑ Getriebe (Dichtheitsprüfung) ❑ Differential (Dichtheitsprüfung) ❑ Luftfilter auf Verschmutzung und Ölablagerungen geprüft. ❑ Wechselintervall des Zahnriemens kontrolliert. ❑ Spannung und Zustand aller Keilriemen geprüft. ❑ Niveaustand in den Batteriezellen geprüft. ❑ Funktionsprüfung der Kupplung und der Bremse: Füllstandkontrolle des Bremsflüssig keitsvorratsbehälters vorgenommen. ❑ Auspuffanlage geprüft: Zustand, Verlegung, Aufhängung und Dichtigkeit. ❑ Stoßdämpfer auf Undichtigkeit geprüft. ❑ Unterbodenschutz geprüft. ❑ Bereifung und Scheibenräder geprüft. Zustand und Laufbild: LV , RV , LH , RH . ❑ Beleuchtung Funktionsprüfung durchgeführt. 218/2014/54321/ABGK ❑ Warneinrichtungen Funktionsprüfung durchgeführt. ❑ S cheibenwisch-Wascher geprüft: Wischerblätter, Waschanlage (Frontscheibe ggf. Scheinwerfer), Vorratsbehälter, Spritzdüseneinstellung (Frontscheibe ggf. Scheinwerfer). ❑ "Pickerl" (§ 57a Kraftfahrzeuggesetz) auf Fälligkeitstermin geprüft. 15 Sicht- und Sicherheitskontrolle (GIMS) Sicht- und Sicherheitskontrolle zur Garantie-Verlängerung im 48. Monat nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers Serviceintervalle seit Auslieferung eingehalten: ❑ JA ❑ NEIN Über das Ergebnis der Sicht- und Sicherheitskontrolle informiert Sie unser Servicemitarbeiter! ❑ Motor (Dichtheitsprüfung) ❑ Kraftstoffanlage (Dichtheitsprüfung) ❑K ühlsystem (Dichtheitsprüfung) ❑ Getriebe (Dichtheitsprüfung) ❑ Differential (Dichtheitsprüfung) ❑ Luftfilter auf Verschmutzung und Ölablagerungen geprüft. ❑ Wechselintervall des Zahnriemens kontrolliert. ❑ Spannung und Zustand aller Keilriemen geprüft. ❑ Niveaustand in den Batteriezellen geprüft. ❑ Funktionsprüfung der Kupplung und der Bremse: Füllstandkontrolle des Bremsflüssig keitsvorratsbehälters vorgenommen. ❑ Auspuffanlage geprüft: Zustand, Verlegung, Aufhängung und Dichtigkeit. ❑ Stoßdämpfer auf Undichtigkeit geprüft. ❑ Unterbodenschutz geprüft. ❑ Bereifung und Scheibenräder geprüft. Zustand und Laufbild: LV , RV , LH , RH . ❑ Beleuchtung Funktionsprüfung durchgeführt. ❑ S cheibenwisch-Wascher geprüft: Wischerblätter, Waschanlage (Frontscheibe ggf. Scheinwerfer), Vorratsbehälter, Spritzdüseneinstellung (Frontscheibe ggf. Scheinwerfer). ❑ "Pickerl" (§ 57a Kraftfahrzeuggesetz) auf Fälligkeitstermin geprüft. 16 218/2014/54321/ABGK ❑ Warneinrichtungen Funktionsprüfung durchgeführt. GAV Bedingungen Garantie Bis-zu-5-Jahre GAV-GarantieBis-zu-5-Jahre für Neuwagen gem. dieses Garantiebriefes für Neuwagen gemäߧdes - 1b der Bis-zu-5-Jahre GAV-Garantie für Neuwagen gem. Bedingungen Austria Assistance Garantiebriefes durch 5 Sichtund Sicherheitskontrollen (GIMS) gemäß 5Be Nr. Garantiebedingungen dingungen dieses Austria durch 5 Sicht- und Sicherheitskontrollen (GIMS®) gemäß § 5 Nr. 1b der Garantiebedingungen Assistance Garantiebriefes. Sicht- und DasSicherheitskontrollen heißt bis zu 5 Jahre (GIMS) ® Sicht- undSchutz Sicherheitskontrollen vor hohen Reparatur- (GIMS ) kosten durch eine umfangreiche Garantie -Ver im letzten Monat der Werksgarantie bzw. dersicherung gesetzlichen fürdesdie wichtigsten FahrzeugSachmängelhaftung Herstellers baugruppen. Fälligkeit Ausführung Einsatzzentrale 01 5333300 von Datum 1. km-Stand Sicht- und Sicherheitskontrollen (GIMS®) bis Hdl.-Stempel u. Unterschrift im 12. Monat nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers im 24. Monat nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers Fälligkeit Ausführung Fälligkeit Ausführung von Datum von Datum km-Stand 2. km-Stand ® Sicht- und Sicherheitskontrollen (GIMS ) bis Hdl.-Stempel u. Unterschrift 3. Sicht- und Sicherheitskontrollen (GIMS®) bis Hdl.-Stempel u. Unterschrift im 36. Monat nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers im 48. Monat nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers Fälligkeit Ausführung Fälligkeit Ausführung von Datum von Datum km-Stand bis 4. Sicht- und Sicherheitskontrollen (GIMS®) Hdl.-Stempel u. Unterschrift km-Stand bis 5. Sicht- und Sicherheitskontrollen (GIMS®) Hdl.-Stempel u. Unterschrift Komfortgarantie Bis-zu-5-Jahre GAV-Garantie nach Ablauf der Werksgarantie bzw. gesetzlichen Sachmängelhaftung des Verkäufers für Neuwagen gemäß Bedingungen dieses Garantiebriefes. Die Erweiterbar auf:neue -System Sicherheitsdimension für Neuwagen Durch Ihren ausdrücklichen Wunsch wählen Sie ein erweitertes Garantiesystem - gemäß Bedingungen dieses Garantiebriefes. Bis-zu-5-Jahre GAV Garantie für Neuwagen gemäß Bedingungen dieses Austria Assistance Garantiebriefes. Das heißt bis zu 5 Jahre Schutz vor hohen Reparaturkosten durch eine umfangreiche Garantie-Versicherung für die wichtigsten Fahrzeugbaugruppen. Einsatzzentrale 01 5333300