Verband Wohneigentum e.V.
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Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 Antworten der Parteien Vor der Bundestagswahl am 22. September 2013 hat der Verband Wohneigentum die im Bundestag vertretenen Parteien zu ihren Plänen hinsichtlich der Zukunft des selbstgenutzten Wohneigentums befragt. Klicken Sie die einzelnen Fragen an und lesen Sie die ausführlichen Antworten von CDU/CSU, FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. 1. Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums Wohneigentum ist kein „Selbstläufer“. Ohne geeignete Rahmenbedingungen fällt es besonders jungen Familien schwer, ein eigenes Haus zu erwerben. Älteren, vor allem Rentnern, bereitet es mitunter Mühe, den Wohnwert des Hauses zu erhalten. 1.a) Wie stehen Sie zu einer Neuauflage der – ehemals als sozial- und steuergerecht konzipierten – Eigenheimzulage oder zu einem vergleichbaren Förderinstrument für familienfreundliches Wohneigentum? 1.b) Wohneigentum ist durch Einbeziehung in das Eigenheimrentengesetz seit 2008 als Altersvorsorge anerkannt und gefördert. Wo sehen Sie Potenzial für die Weiterentwicklung von „Wohn-Riester“? 1.c) Für die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums gibt es verschiedene KfW-Programme, einschließlich Zuschussprogramme. Welche Pläne für deren weitere Finanzierung haben Sie, um den Stand nicht nur zu halten, sondern angemessen auszubauen? 1.d) Die steuerliche Förderung energetischer Bestandssanierung ist gescheitert. Werden Sie an dieser Form der Förderung neu anknüpfen? 2. Energie und Wohnen Die Anforderungen an energetisches Bauen verteuern den Neubau, das energetische Sanieren des Bestands ist nach neueren Studien nicht wirtschaftlich und für viele selbstnutzende Wohneigentümer nicht oder nur stufenweise bezahlbar. Die Ziele Energieeinsparung auf der einen und Wirtschaftlichkeit sowie soziale Ausgewogenheit auf der anderen Seite divergieren. 2.a) Wie soll bei energetischer Sanierung von Wohneigentum die Lücke zwischen Investitionskosten und mangelnder Rentabilität geschlossen werden? 2.b) Wie können Sie sich bei energetischer Stadt- und Siedlungsentwicklung die Verteilung der finanziellen Belastung und die entscheidungsrelevante Teilhabe der Bewohner vorstellen? 2.c) Wie sollen die Kosten der Energiewende, einschließlich der Subventionierungen über Einspeisevergütung u.a., zwischen Verbrauchern, energieintensiver Industrie und mittelständischen Betrieben sozial gerecht verteilt werden? 3. Wohnen im Alter Die meisten Menschen wollen in ihrer Wohnung so lange wie möglich selbständig leben. Der öffentlichen Hand kommt dieser Wunsch zupass, da weniger Geld in Seniorenheime und Betreuung investiert werden muss. 3.a) Welche Unterstützung für Eigennutzer planen Sie für die Anpassung von Häusern? Können Sie sich vorstellen, die derzeitigen Sondermaße für barrierefreies Wohnen zu generellen Normen zu entwickeln, um Kosten für Sonderanfertigungen zu vermeiden ...? 3.b) Soll insbesondere das KfW-Programm „Altersgerechter Umbau“ künftig wieder durch eine Zuschussregelung gestärkt werden? 3.c) Wie sieht Ihr Konzept für „alternde Siedlungen“ aus – vom Erhalt geeigneter Infrastruktur, einschließlich sozialer Treffpunkte, bis hin zum assistierten Wohnen und regionalen Pflegezentren? 4. Umwelt und Wohnqualität 4.a) Die Energiewende erfordert den Neu- und Ausbau u.a. von Kraftwerken, Windradparks und Stromtrassen. Wie soll die Lebensqualität der betroffenen Anrainer geschützt werden? Was raten Sie Betroffenen zum Werterhalt ihrer Grundstücke und Häuser? 4.b) Fracking, CO2-Verpressung und die Atommüllendlagerung stehen zur Diskussion. Welche Konzepte haben Sie zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren? Wie setzen Sie den Schwerpunkt bei der Entscheidung für Wirtschaftswachstum versus Umweltschutz? 4.c) Viele Siedlungen werden durch anwachsenden Verkehr und den entsprechenden Lärm-, Abgas- und Feinstaubimmissionen zunehmend belastet. Welche Konzepte verfolgen Sie zum Schutz der Menschen in ihren Häusern und ihrem Wohnumfeld? 4. d) Wie stehen Sie zur Vereinheitlichung von Umweltstandards, z.B. auch durch eine bundeseinheitliche Regelung zur Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen, ohne die Bevölkerung finanziell unangemessen zu belasten? 4.e) Die Europäische Union macht immer wieder Vorgaben, die den nationalen Gegebenheiten nicht entsprechen. Was tun Sie angesichts der EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen, die eine Privatisierung der Wasserversorgung nach sich ziehen? 5. Besteuerung des Wohneigentums 5.a) Die Grunderwerbsteuer wurde in den einzelnen Bundesländern kräftig erhöht. Können Sie sich eine Reform der Grunderwerbsteuer vorstellen, die das selbstgenutzte Wohneigentum steuerfrei stellt oder auf einen niedrigen Satz reduziert? 5.b) Die Reform der Grundsteuer wurde 2010 durch verschiedene Modelle vorbereitet. Welches Modell bevorzugen Sie und wie soll garantiert werden, dass die Reform nicht zu höheren Belastungen der Wohneigentümer führt? Sehen Sie Alternativen zur Grundsteuer? 5.c) Bekannt ist der konsequente Sparwille von Eigenheimbesitzern, womit ein gewisses Vermögen aufgebaut wird anstatt alle finanziellen Mittel in den Konsum zu geben. Wie stehen Sie zur Erbschaft- und Vermögensteuer beim selbstgenutzten Wohneigentum? zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 1. Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums a) Wie stehen Sie zu einer Neuauflage der – ehemals als sozial- und steuergerecht konzipierten – Eigenheimzulage oder zu einem vergleichbaren Förderinstrument für familienfreundliches Wohneigentum? Wir unterstützen den Wunsch vieler Menschen nach einem Leben in den eigenen vier Wänden. Insbesondere junge Paare mit Kindern gehen dafür in der Gründungsphase ihrer Familie oft an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten, damit sie die oft größte Anschaffung ihres Lebens schultern können. Der Staat hilft beim Bausparen mit der Wohnungsbauprämie sowie mit der ArbeitnehmerSparzulage. Mit der Einführung der staatlich geförderten Eigenheimrente - als eine neue Form des Bausparens - haben CDU und CSU eine wichtige Maßnahme auf den Weg gebracht, um den Eigentumserwerb zu erleichtern. Diese Förderung hilft, den Wunsch nach eigenen vier Wänden solide zu finanzieren. Die wachsenden Ansparsummen zeigen, dass das Instrument angenommen wird und lassen für die kommenden Jahre auch eine weiter steigende Eigentumsbildung im Wohnungsbau erwarten. Die FDP will Familien leistungsgerecht besteuern und dazu die Freibeträge für Kinder schrittweise anheben. Eine Wiedereinführung der Eigenheimzulage würde die öffentlichen Haushalte mit erheblichen Milliardenbeträgen belasten. Die aus der grundgesetzlichen „Schuldenregel“ folgende Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung erfordert eine permanente Abwägung zwischen dem, was nötig und geboten erscheint und dem, was haushälterisch machbar ist. Die Eigenheimzulage ist abgeschafft worden, weil sie mit einem Umfang von nahezu 10 Milliarden Euro jährlich durchaus auch unerwünschte Nebeneffekte hatte, indem sie z.B. im ländlichen Raum Wohnungsüberschüsse hervorgerufen hat, die Vermögensverluste nach sich ziehen. Die Finanzierungskonditionen für den Ein- und Zweifamilienhausbau sind aufgrund des augenblicklich niedrigen Zinsniveaus gut, so dass staatliche Förderungen - über die bestehenden Angebote hinaus - zurückstehen müssen hinter der unabdingbaren Förderung des sozialen Wohnungsbaus, um das Angebot an bezahlbaren Wohnungen in den von Wohnungsknappheit betroffenen Städten und Gemeinden zu vergrößern. 1.c wurden gemeinsam beantwortet: Die Fragen 1.a und Die Wiederauflage der Eigenheimzulage lehnen wir ab. Sie bedeutet Förderung mit der Gießkanne und ist mit der Schuldenbremse nicht vereinbar. Wir setzen uns für zielgenaue und zielgruppengerechte Förderung ein, auch für familienfreundliches Wohnen. So wollen wir das Förderprogramm Altersgerecht Umbauen bedarfsgerecht wieder mit Bundesmitteln ausstatten. Für die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes wollen wir die KfW Förderung auf 2 Mrd. Euro jährlich aufstocken, und die Zuschusslinie stärken. Und wir werden einen Energiesparfonds auflegen, der u.a. 2 Mrd. Euro Förderung jährlich für energetische Wohnquartierssanierung, die energetische Sanierung der kommunalen Infrastruktur und einen Klimazuschuss zum Wohngeld bereit hält. Die Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder für die sozialen Wohnraumförderung soll fortgeführt werden. Die wichtigste Rahmenbedingung zur Schaffung von Wohneigentum für junge Familien ist langfristige Planungssicherheit. In dieser Hinsicht ist unsere Gesellschaft eigentumsfeindlich. Die Anforderungen und Arbeitsmarktbedingungen für junge Menschen heißen, lebenslanges (Um-)Lernen, berufliche Flexibilität, unterbrochene Erwerbsbiografien, Wohnortwechsel. Unter diesen Bedingungen stellt Wohneigentum für die meisten Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerhaushalte, insbesondere in Form von Einfamilienhäusern eher ein wirtschaftliches Risiko als eine soziale Absicherung dar. Dieses Risiko kann auch durch eine gut gemeinte Eigenheimzulage nicht kompensiert werden. Wenn es zu einer Neuauflage der Eigenheimzulage kommen sollte, dann sollten damit vorzugsweise Wohnformen gefördert werden, die sich auch zu Vermietungs- oder Tauschzwecken eignen. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 1. Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums b) Wohneigentum ist durch Einbeziehung in das Eigenheimrentengesetz seit 2008 als Altersvorsorge anerkannt und gefördert. Wo sehen Sie Potenzial für die Weiterentwicklung von „Wohn-Riester“ zu Zwecken des Werterhalts durch Wohnungsanpassung, u.a. der Entnahmemöglichkeit für energetische Sanierung, barrierereduziertes Wohnen oder Erweiterung für Mehrgenerationenwohnen? Das neue Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ist am 6.Juni 2013 beschlossen worden und tritt zum 1.Juli 2013 in Kraft. Wir haben die Altersvorsorge in Form von selbst genutztem Wohneigentum gestärkt. Die Entnahme von gefördertem Altersvorsorgekapital zur Bildung selbst genutzten Wohneigentums kann nun jederzeit möglich sein. Die Eigenheimrente kann auch für Umbauaufwendungen in Anspruch genommen werden, die einem behindertengerechten bzw. barrierereduzierenden Umbau dienen. Die FDP hat Verbesserungen bei Wohnriester auf den Weg gebracht – eine Entnahme für altersgerechten Umbau ist möglich. Weiteren Anpassungen steht die FDP offen gegenüber. Wir wollen den „Wohn-Riester“ weiter vereinfachen, damit er als Instrument der Neubauförderung gerade für Schwellenhaushalte noch besser genutzt werden kann. Er soll als Produkt der individuellen Eigentumsbildung und risikoarmen Altersvorsorge mit „steinerner“ Kapitaldecke für Haushalte mit mittlerem Einkommen weiter ausgebaut werden. Leider privilegiert Wohnriester über die steuerliche Absetzbarkeit gerade besser Verdienende. Wir brauchen eine grundlegende Reform, damit das Drei-SäulenModell tatsächlich trägt und auch von Bürgern mit niedrigem Einkommen stärker genutzt wird. Es ist daher wichtig, die Strukturen der Riester-Förderung zu verändern und Hemmnisse abzubauen, damit leichter nutzbare, einfachere, kostengünstigere und transparentere Riester-Produkte angeboten werden. Über die Idee, als Standard ein Basisprodukt zu entwickeln, sollten wir unbedingt diskutieren und diese Idee gründlich prüfen. Wir halten die Riester-Rente und damit auch den „Wohn–Riester“ für einen Irrweg. Viel zu wenige Menschen kommen für diese Art der Altersvorsorge in Betracht. Wir brauchen eine Reform des öffentlichen Rentensystems, die Ersatz- oder Ergänzungsmodelle der Altersvorsorge überflüssig macht. Unter dieser Voraussetzung könnten in Riester-Verträgen angesparte und öffentlich bezuschusste Guthaben abzugsfrei für die von Ihnen benannten Zwecke eingesetzt werden. Grundsätzlich sollte allen Versicherten die verlustlose Auflösung der Riester Verträge angeboten werden. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 1. Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums c) Für die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums sind verschiedene KfW-Programme, einschließlich Zuschussprogramme, aufgelegt worden. Welche Pläne für deren weitere Finanzierung haben Sie, um den Stand nicht nur zu halten, sondern angemessen auszubauen? Für CDU und CSU hat die Wohn- und Lebensqualität der Menschen einen hohen Stellenwert. Ausreichender und bezahlbarer Wohnraum in ansprechender Qualität ist deshalb für uns ein wichtiges Ziel. Wir wollen daher Rahmenbedingungen und Anreize für mehr Wohnungsneubau verbessern. Um weitere Impulse für Neubau zu setzen, werden wir die KfW-Programme erweitern und ergänzen. Die Neubauförderung soll im Programm verstärkt werden. Mit zinsverbilligten Krediten unterstützen wir vor allem selbstnutzende Eigentümer. Denn die selbstgenutzte Immobilie ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Wohnungsnachfrage, sondern auch ein sinnvolles Instrument mit Blick auf die Altersvorsorge. Wohneigentum ist ein wichtiger Beitrag zur Altersvorsorge und der beste Schutz vor steigenden Mieten. Deshalb setzt die FDP auch hier auf das Eigentum. Modelle der Eigenheimförderung wie genossenschaftliches Wohnen, Eigenheimrente („WohnRiester“), Eigenkapitalersatzdarlehen, Bauherrengemeinschaften oder die Unterstützung bei der Finanzierung durch KfW-Programme gilt es weiterzuentwickeln. Neben der Eigenheimrente, der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmersparzulage, dem Wohngeld und der sozialen Wohnraumförderung der Länder sind die Förderprogramme der KfW-Bank zur Wohneigentumsbildung vorbildlich und auch zukünftig unverzichtbar, um gerade auch Familien mit mittlerem Einkommen zur Wohneigentumsbildung zu verhelfen. Die Fragen 1.a und 1.c wurden gemeinsam beantwortet: Die Wiederauflage der Eigenheimzulage lehnen wir ab. Sie bedeutet Förderung mit der Gießkanne und ist mit der Schuldenbremse nicht vereinbar. Wir setzen uns für zielgenaue und zielgruppengerechte Förderung ein, auch für familienfreundliches Wohnen. So wollen wir das Förderprogramm Altersgerecht Umbauen bedarfsgerecht wieder mit Bundesmitteln ausstatten. Für die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes wollen wir die KfW-Förderung auf 2 Mrd. Euro jährlich aufstocken und die Zuschusslinie stärken. Und wir werden einen Energiesparfonds auflegen, der u.a. 2 Mrd. Euro Förderung jährlich für energetische Wohnquartierssanierung, die energetische Sanierung der kommunalen Infrastruktur und einen Klimazuschuss zum Wohngeld bereit hält. Die Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder für die sozialen Wohnraumförderung sollen fortgeführt werden. Wir sind für die Beibehaltung der Programme auf dem jetzigen Niveau, gekoppelt an neue Zuschussprogramme für einen alters- und klimagerechten Umbau von Bestandsimmobilien. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 1. Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums d) Die steuerliche Förderung energetischer Bestandssanierung ist gescheitert. Werden Sie an dieser Form der Förderung neu anknüpfen? CDU und CSU halten am Plan der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung fest, die durch die ablehnende Haltung der Ministerpräsidenten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bisher nicht erreicht werden konnte. Sie ist jedoch für die angestrebte umfassende freiwillige Sanierung von Eigenheimen unverzichtbar. Wir werden dazu erneut einen Gesetzentwurf vorlegen. Die energetische Gebäudesanierung nimmt bei der Umsetzung der Energiewende eine Schlüsselrolle ein. Deshalb wollen wir die Sanierungsquote im Gebäudebestand durch Anreize deutlich anheben, um Energieeffizienz zu steigern. Neben der Fortsetzung des KfW-Gebäudesanierungsprogramms wird sich die FDP erneut für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung einsetzen. Das haben wir im Moment nicht vor. Unabhängig von der fehlenden Einigung zwischen Bund und Ländern über eine Kompensation für die Belastungen der Länderhaushaushalte vermissen wir bei der steuerlichen Förderung die Zielgenauigkeit der Maßnahme. Wir setzen uns nach wie vor für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ein, die sozial- und klimagerecht ist. Allein die steuerliche Förderung energetischer Bestandssanierung ist für die Erreichung der Klimaschutzziele nicht ausreichend. DIE LINKE bevorzugt deshalb eine signifikante Aufstockung der Bundesmittel für die energetische Gebäudesanierung an Stelle des Energie- und Klimafonds, von der auch selbst nutzende Wohneigentümer/innen profitieren sollen. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 2. Energie und Wohnen a) Wie soll bei energetischer Sanierung von Wohneigentum die Lücke zwischen Investitionskosten und mangelnder Rentabilität geschlossen werden? CDU und CSU wollen am geltenden Wirtschaflichkeitsgebot für ordnungsrechtliche Vorgabe bei der energetischen Sanierung festhalten. Darüber hinaus wollen wir Investitionen in Energiesparmaßnahmen finanziell fördern. Dazu werden wir das erfolgreiche CO2-Gebäudesanierungsprogramm fortsetzen. Über eine steuerliche Förderung wollen wir zusätzliche Anreize für private Investitionen bei der Gebäudesanierung auslösen. Das stärkt auch das Handwerk, das die Maßnahmen vor Ort umsetzt. (Die Fragen 2.a und 2.b wurden gemeinsam beantwortet:) Hauseigentümer spielen derzeit eine wichtige Rolle in der politischen Diskussion – bei der Energiewende, in der Debatte um bezahlbaren Wohnraum und in der Steuerpolitik. Bei der Energiewende liegt das größte Energie- und damit CO2Einsparpotential im Gebäudesektor. SPD und Grüne werden im Fall einer Regierungsübernahme nicht davor zurückschrecken, Zwangssanierungen auch im Gebäudebestand einzuführen. Nutzungspflichten für erneuerbare Wärme dürften nur der Anfang sein. Die Kosten für diese Pflichten trägt dann natürlich der Hauseigentümer und ggf. der Mieter. Ansatz der FDP ist es, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Und vor allem folgen wir dem Ansatz: Anreize statt Zwang. Wir wollen Investitionen nicht durch Ordnungsrecht erzwingen. Stattdessen wollen wir ein investitionsfreundliches Klima schaffen und zusätzlich finanzielle Anreize setzen, damit sich Hausbesitzer freiwillig für die energetische Sanierung ihrer Immobilie entscheiden. Eine Hürde bei der energetischen Sanierung vermieteten Wohnraums wurde durch die im Dezember 2012 vom Deutschen Bundestag beschlossene Mietrechtsnovelle beseitigt. Die Neuregelungen verteilen die Lasten einer energetischen Modernisierung ausgewogen auf Vermieter und Mieter. Mit der Mietrechtsnovelle wurde auch das Contracting auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. In Zukunft kann der Vermieter die Beheizung von der Eigenversorgung auf eine gewerbliche Wärmelieferung umstellen, wenn dies für den Mieter kostenneutral ist und ein Effizienzgewinn erzielt wird. Bei der finanziellen Förderung hat die christlich-liberale Koalition das Gebäudesanierungsprogramm verstetigt und mit einem dauerhaften Programmvolumen von 1,5 Milliarden Euro ausgestattet. Zuletzt wurden sogar nochmals 300 Millionen Euro zusätzlich für die nächsten acht Jahre bereitgestellt. Diese finanzielle Prioritätensetzung bei dem Förderprogramm ersetzt aus Sicht der FDP aber nicht die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung. Denn beide Förderwege haben unterschiedliche Zielgruppen im Blick. Mit den Energiewendebeschlüssen im Juni 2011 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Gesetz und ebnete den Weg für eine steuerliche Absetzbarkeit umfassender energetischer Sanierungen von Wohngebäuden, die vor 1995 errichtet wurden. Die rot-rot-grüne Mehrheit blockiert das Gesetz seitdem im Bundesrat. Deshalb hat die FDP die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung wieder in ihr Wahlprogramm für die nächste Wahlperiode aufgenommen. Das Mietrecht wird Gegenstand der politischen Auseinandersetzung sein. Die Opposition will die Miethöhe auch bei Neuvermietungen gesetzlich regeln – unter dem Vorwand, Wohnraum bezahlbar zu halten. Dies stellt aber nicht nur einen Angriff auf Eigentum und Vertragsfreiheit dar. Es bewirkt auch das Gegenteil des gewünschten Zieles. Denn den notwendigen Neubau von Wohnungen wird es in wachsenden Städten nur geben, wenn sich die Vermietung von Wohnungen auch rechnet. Eingriffe in die Preisbildung gefährden den Wohnungsbau – und zwar auf lange Sicht. Deshalb steht die FDP in den kommenden Auseinandersetzungen für klare Positionen: für Anreize statt Zwang in der Gebäudesanierung unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots, gegen die Ausweitung der Substanzbesteuerung und für den Erhalt der Vertragsfreiheit im Mietrecht. Schließlich wird sich die FDP für die Wiedereinführung der degressiven Afa einsetzen. 2.b und 2.c wurden gemeinsam beantwortet): (Die Fragen 2.a, Wir bekennen uns zur weiteren Förderung der energetischen Sanierung. Die Programme des energetischen Sanierens und Bauens wollen wir mit 2 Mrd. Euro verlässlich im Bundeshaushalt finanzieren und darüber hinaus das Programm „Energetische Stadtsanierung“ im Umfang von 100 Mio. Euro in die Städtebauförderung integrieren. Wir setzen nicht einseitig auf grundlegende und damit kostspielige energetische Sanierung, sondern auch auf Teilmodernisierungen, die vom Investitions- wie vom Einsparvolumen bedeutender sind. Die Förderung in der Breite ist wirkungsvoller als die Förderung von Einzelgebäuden auf ein möglichst ambitioniertes Niveau. Darüber richten wir den Blick vom einzelnen Gebäude auf das Quartier, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu vergrößern, Effizienzreserven zu heben und weitere Einsparpotenziale zu erzielen. Wirtschaftlich günstigere und zugleich städtebaulich bessere Lösungen liegen in vielen Fällen bei integrierten Maßnahmen im Quartier. So brauchen bestimmte Wärmeversorgungssysteme bestimmte Abnahmemengen und -dichten, um wirtschaftlich betrieben werden zu können. Im Rahmen des Programms zur energetischen Stadtsanierung können die formellen und informellen Beteiligungsverfahren weiterentwickelt werden. Dabei kann auf die vielfältigen Erfahrungen mit der Beteiligung der Betroffenen im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ zurückgegriffen werden. Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien sozial- und naturverträglich fördern. Zusammen mit der Steigerung der Energieeffizienz und des Energiesparens ist das entscheidend für das Gelingen der Energiewende. Nötig ist eine grundlegende Reform des EEG, die den Ausbau langfristig sichert und konsequent die Kosten begrenzt. In vielen Fällen ist die Gebäudesanierung angesichts der Energiepreisentwicklung heute bereits rentabel, durch steigende Preise für Heizstoffe wird sich die Rentabilität im Laufe der nächsten Jahre weiter erhöhen. Durch gezielte Investitionsanreize in Verbindung mit zielgruppengerechten Energieberatungsangeboten wollen wir die Sanierungshemmnisse für selbstnutzende EigentümerInnen senken, dazu gehören die KfW Programme und 1.a ). der Energiesparfonds (siehe Frage Die Rentabilität von Wohneigentum muss über die Gesamtnutzungsdauer der Immobilie betrachtet werden und hat sicherlich nicht nur finanzielle Aspekte. Finanzierungsmodelle für Investitionen in die energetische Modernisierung sollten aber dennoch keine starre Laufzeit für Zins und Tilgung haben, sondern auf einer Rentabilitätsberechnung basieren. Der Wertzuwachs, den das Wohneigentum durch die energetische Sanierung erfährt, muss ohne wesentliche Einschränkung der Liquidität der Eigentümer/innen finanzierbar sein, da ansonsten der Anreiz zu energetischer Sanierung gemindert wird. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 2. Energie und Wohnen b) Wie können Sie sich bei energetischer Stadt- und Siedlungsentwicklung die Verteilung der finanziellen Belastung und die entscheidungsrelevante Teilhabe der Bewohner vorstellen? Das Interesse der Bürger an einer aktiveren Beteiligung bei der kontinuierlichen Entwicklung ihrer Städte und Gemeinden nimmt zu. Wir wollen den breiten Dialog über Fragen des Städtebaus, der Planung von Stadtquartieren und Gemeinden sowie der Baukultur verstärken. Die Bürger sind die besten Experten ihres eigenen Wohnumfeldes. Sie müssen sich mit ihrem Wissen und ihren Ideen in die Gestaltung einbringen können. (Die Fragen 2.a und 2.b wurden gemeinsam beantwortet): Hauseigentümer spielen derzeit eine wichtige Rolle in der politischen Diskussion – bei der Energiewende, in der Debatte um bezahlbaren Wohnraum und in der Steuerpolitik. Bei der Energiewende liegt das größte Energie- und damit CO2Einsparpotential im Gebäudesektor. SPD und Grüne werden im Fall einer Regierungsübernahme nicht davor zurückschrecken, Zwangssanierungen auch im Gebäudebestand einzuführen. Nutzungspflichten für erneuerbare Wärme dürften nur der Anfang sein. Die Kosten für diese Pflichten trägt dann natürlich der Hauseigentümer und ggf. der Mieter. Ansatz der FDP ist es, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Und vor allem folgen wir dem Ansatz: Anreize statt Zwang. Wir wollen Investitionen nicht durch Ordnungsrecht erzwingen. Stattdessen wollen wir ein investitionsfreundliches Klima schaffen und zusätzlich finanzielle Anreize setzen, damit sich Hausbesitzer freiwillig für die energetische Sanierung ihrer Immobilie entscheiden. Eine Hürde bei der energetischen Sanierung vermieteten Wohnraums wurde durch die im Dezember 2012 vom Deutschen Bundestag beschlossene Mietrechtsnovelle beseitigt. Die Neuregelungen verteilen die Lasten einer energetischen Modernisierung ausgewogen auf Vermieter und Mieter. Mit der Mietrechtsnovelle wurde auch das Contracting auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. In Zukunft kann der Vermieter die Beheizung von der Eigenversorgung auf eine gewerbliche Wärmelieferung umstellen, wenn dies für den Mieter kostenneutral ist und ein Effizienzgewinn erzielt wird. Bei der finanziellen Förderung hat die christlich-liberale Koalition das Gebäudesanierungsprogramm verstetigt und mit einem dauerhaften Programmvolumen von 1,5 Milliarden Euro ausgestattet. Zuletzt wurden sogar nochmals 300 Millionen Euro zusätzlich für die nächsten acht Jahre bereitgestellt. Diese finanzielle Prioritätensetzung bei dem Förderprogramm ersetzt aus Sicht der FDP aber nicht die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung. Denn beide Förderwege haben unterschiedliche Zielgruppen im Blick. Mit den Energiewendebeschlüssen im Juni 2011 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Gesetz und ebnete den Weg für eine steuerlich Absetzbarkeit umfassender energetischer Sanierungen von Wohngebäuden, die vor 1995 errichtet wurden. Die rot-rot-grüne Mehrheit blockiert das Gesetz seitdem im Bundesrat. Deshalb hat die FDP die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung wieder in ihr Wahlprogramm für die nächste Wahlperiode aufgenommen. Das Mietrecht wird Gegenstand der politischen Auseinandersetzung sein. Die Opposition will die Miethöhe auch bei Neuvermietungen gesetzlich regeln – unter dem Vorwand, Wohnraum bezahlbar zu halten. Dies stellt aber nicht nur einen Angriff auf Eigentum und Vertragsfreiheit dar. Es bewirkt auch das Gegenteil des gewünschten Zieles. Denn den notwendigen Neubau von Wohnungen wird es in wachsenden Städten nur geben, wenn sich die Vermietung von Wohnungen auch rechnet. Eingriffe in die Preisbildung gefährden den Wohnungsbau – und zwar auf lange Sicht. Deshalb steht die FDP in den kommenden Auseinandersetzungen für klare Positionen: für Anreize statt Zwang in der Gebäudesanierung unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots, gegen die Ausweitung der Substanzbesteuerung und für den Erhalt der Vertragsfreiheit im Mietrecht. Schließlich wird sich die FDP für die Wiedereinführung der degressiven Afa einsetzen. 2.a , 2.b und 2.c wurden gemeinsam beantwortet): (Die Fragen Wir bekennen uns zur weiteren Förderung der energetischen Sanierung. Die Programme des energetischen Sanierens und Bauens wollen wir mit 2 Mrd. Euro verlässlich um Bundeshaushalt finanzieren und darüber hinaus das Programm „Energetische Stadtsanierung“ im Umfang von 100 Mio. Euro in die Städtebauförderung integrieren. Wir setzen nicht einseitig auf grundlegende und damit kostspielige energetische Sanierung, sondern auch auf Teilmodernisierungen, die vom Investitions- wie vom Einsparvolumen bedeutender sind. Die Förderung in der Breite ist wirkungsvoller als die Förderung von Einzelgebäuden auf ein möglichst ambitioniertes Niveau. Darüber richten wir den Blick vom einzelnen Gebäude auf das Quartier, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu vergrößern, Effizienzreserven zu heben und weitere Einsparpotenziale zu erzielen. Wirtschaftlich günstigere und zugleich städtebaulich bessere Lösungen liegen in vielen Fällen bei integrierten Maßnahmen im Quartier. So brauchen bestimmte Wärmeversorgungssysteme bestimmte Abnahmemengen und –dichten, um wirtschaftlich betrieben werden zu können. Im Rahmen des Programms zur energetischen Stadtsanierung können die formellen und informellen Beteiligungsverfahren weiterentwickelt werden. Dabei kann auf die vielfältigen Erfahrungen mit der Beteiligung der Betroffenen im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ zurückgegriffen werden. Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien sozial- und naturverträglich fördern. Zusammen mit der Steigerung der Energieeffizienz und des Energiesparens ist das entscheidend für das Gelingen der Energiewende. Nötig ist eine grundlegende Reform des EEG, die den Ausbau langfristig sichert und konsequent die Kosten begrenzt. Diese soll nach dem Vorbild der behutsamen Stadterneuerung und der bewährten Städtebauförderung organisiert werden. Durch finanzielle Anreize sowie Beratungsangebote sollen EigentümerInnen dafür interessiert werden, ihre Gebäude energetisch zu sanieren und die Möglichkeit von Nahwärmenetzen zu nutzen. Für eine entscheidungsrelevante Teilhabe der Bewohner ist zunächst ein quartierbezogenes Entwicklungskonzept erforderlich, das von einem/r öffentlich bestellten Sanierungsmanager/in erarbeitet und umgesetzt wird. Öffentlich, damit jegliche Parteilichkeit und Lobbyismus von vornherein ausgeschlossen sind. Neben den stadtgestalterischen und technischen Komponenten muss ein solches Konzept auch eine belastbare Kosten-Nutzenrechnung beinhalten, die vor Beginn der Maßnahme allen Akteuren und Betroffenen zur Kenntnis gegeben wird. Die beteiligten Akteure müssen dann zunächst für sich, unterstützt von einem/r fachlich versierten, ebenfalls ungebundenen Sanierungsberater/in, ihren eigenen Finanzierungsplan entwickeln und entscheiden, ob sie die Finanzierung nach Rentabilitätsgesichtspunkten selbst tragen können oder ob sie sich einem Gesamtfinanzkonzept für das Quartier anschließen wollen. Darüber hinaus wollen wir, dass sanierungswillige Wohnungseigentümer/innen einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung erhalten. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 2. Energie und Wohnen c) Wie sollen die Kosten der Energiewende, einschließlich der Subventionierungen über Einspeisevergütung u.a., zwischen Verbrauchern, energieintensiver Industrie und mittelständischen Betrieben sozial gerecht verteilt werden? Unser Ziel ist es, die Energiepreise durch eine möglichst effiziente Ausgestaltung der Energiewende so gering wie möglich zu halten. Weder private Verbraucher noch Unternehmen dürfen durch die Energiewende überfordert werden. Deshalb stehen CDU und CSU dafür, dass die Kosten der Energiewende einerseits fair verteilt werden und andererseits nicht dazu führen, dass Arbeitsplätze vernichtet werden. Daher wollen wir energieintensive Industrien im internationalen Wettbewerb auch künftig zielgenau entlasten, um Nachteile durch unterschiedliche internationale Rahmenbedingungen bei Steuern und Abgaben auszugleichen. Wir wollen das Erneuerbare-Energien-Gesetz weiterentwickeln, um wettbewerbsfähige Preise für erneuerbare Energien zu erreichen, damit sie sich ohne staatliche Hilfen am Markt behaupten können. Für die FDP ist das Gelingen der Energiewende entscheidend. Im Vordergrund steht dabei, dass Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie erhalten bleiben. Mit einem stetig wachsenden Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Strommix müssen wir sicherstellen, dass der Ausbau der Erneuerbaren stärker marktwirtschaftlichen Mechanismen folgt. In der Vergangenheit war das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) - mit festen Einspeisevergütungen - ein wirksames Instrument zur Förderung von Techniken in einem Nischenmarkt. Dies hat dazu geführt, dass Ausbauziele erreicht und sogar übererfüllt wurden. Allerdings hat dies zu einer erheblichen Kostensteigerung geführt, die von den Stromkunden zu schultern ist. Es ist absehbar, dass der Ausbau bis 2020 viel schneller voran geht als geplant. Dies erfordert grundlegende Anpassungen an die neue Rolle der Erneuerbaren im Strommarkt. Es muss sichergestellt werden, dass der Zubau in einer Weise erfolgt, die stabile Netze gewährleistet. Produzenten müssen deshalb mehr Verantwortung für ihr Produkt übernehmen und dazu veranlasst werden, ihren Strom bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Dies geht nur, indem die erneuerbaren Energien an den Markt herangeführt werden und sich also nach Angebot und Nachfrage richten müssen. Wir Liberalen schlagen u.a. vor, dass die Förderung weg von der festen Einspeisevergütung und hin zur Direktvermarktung umgestellt wird. Produzenten mit neuen Anlagen sollen sich einen Kunden suchen müssen, statt den Strom unabhängig vom Bedarf beim Netzbetreiber abzuliefern. Dabei soll Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Preiszuschlag unterstützt werden, aber generell sollen die Erlöse am Markt erzielt werden. Außerdem befürworten wir automatische Förderkürzungen bei Überschreiten vorgegebener Ausbauziele. Langfristig ist für uns ein europäisches Mengenmodell ein Ziel, um einen Mindestanteil erneuerbarer Energien an den kostengünstigsten Standorten Europas zu produzieren. 2.a , 2.b und 2.c wurden gemeinsam beantwortet): (Die Fragen Wir bekennen uns zur weiteren Förderung der energetischen Sanierung. Die Programme des energetischen Sanierens und Bauens wollen wir mit 2 Mrd. Euro verlässlich um Bundeshaushalt finanzieren und darüber hinaus das Programm „Energetische Stadtsanierung“ im Umfang von 100 Mio. Euro in die Städtebauförderung integrieren. Wir setzen nicht einseitig auf grundlegende und damit kostspielige energetische Sanierung, sondern auch auf Teilmodernisierungen, die vom Investitions- wie vom Einsparvolumen bedeutender sind. Die Förderung in der Breite ist wirkungsvoller als die Förderung von Einzelgebäuden auf ein möglichst ambitioniertes Niveau. Darüber richten wir den Blick vom einzelnen Gebäude auf das Quartier, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu vergrößern, Effizienzreserven zu heben und weitere Einsparpotenziale zu erzielen. Wirtschaftlich günstigere und zugleich städtebaulich bessere Lösungen liegen in vielen Fällen bei integrierten Maßnahmen im Quartier. So brauchen bestimmte Wärmeversorgungssysteme bestimmte Abnahmemengen und –dichten, um wirtschaftlich betrieben werden zu können. Im Rahmen des Programms zur energetischen Stadtsanierung können die formellen und informellen Beteiligungsverfahren weiterentwickelt werden. Dabei kann auf die vielfältigen Erfahrungen mit der Beteiligung der Betroffenen im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ zurückgegriffen werden. Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien sozial- und naturverträglich fördern. Zusammen mit der Steigerung der Energieeffizienz und des Energiesparens ist das entscheidend für das Gelingen der Energiewende. Nötig ist eine grundlegende Reform des EEG, die den Ausbau langfristig sichert und konsequent die Kosten begrenzt. Wir bekennen uns zur weiteren Förderung der energetischen Sanierung. Die Programme des energetischen Sanierens und Bauens wollen wir mit 2 Mrd. Euro verlässlich um Bundeshaushalt finanzieren und darüber hinaus das Programm „Energetische Stadtsanierung“ im Umfang von 100 Mio. Euro in die Städtebauförderung zu integrieren. Die Kosten der Energiewende müssen auf das nötige Minimum reduziert und fair verteilt werden. Nur so kann die sehr hohe Akzeptanz der Energiewende weiter bestehen. Der Ausbau von erneuerbaren Energien ist sozial gerecht. Nur ein Umstieg auf erneuerbare Energien und ehrgeiziges Stromsparen schützt uns langfristig vor steigenden Energiepreisen. Die Kosten des EEG sind deshalb eine Investition in unsere gemeinsame Zukunft! Neben der automatischen Degression der Einspeisevergütung – welche dafür sorgt, dass die neuen Anlagen immer billiger werden – wollen wir das EEG reformieren. Zudem wollen wir die Abschaffung der teuren und unwirksamen Marktprämie und vor allem die teuren Ausnahmen bei der EEG-Umlage für die Großindustrie wieder eindämmen, die Mittelstand und Privathaushalte stark belasten. 35 Euro - das ist die Summe, die sich sofort für jeden Haushalt einsparen ließe, wenn die MerkelKoalition ihre ausufernden Privilegien an die Industrie einschränken würde. DIE LINKE fordert im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie des Mittelstands drei zentrale Änderungen der Regulierung des Strompreises: 1. Willkür der Stromversorger bei der Preisbildung beenden. Um rund zwei Cent könnte der Strompreis niedriger liegen, gäbe es eine funktionierende Aufsicht und Regulierung des Endkundengeschäfts beim Strom. 2. Unberechtigte Industrie-Rabatte abschaffen. Allein die Industrie-Rabatte bei der EEG-Umlage führen zu einer Preissteigerung für alle anderen von fast einem Cent pro Kilowattstunde. 3. Absenkung der Stromsteuer zur Kompensation der Erhöhung der EEG-Umlage. Gegenwärtig werden die Kosten der Energiewende einseitig bei privaten Haushalten und kleinen und mittleren Unternehmen abgeladen. Wir wollen daher nicht nur unberechtigte Industrie-Rabatte im EEG abschaffen, sondern auch bei der Ökosteuer und Netzentgelten. Die zentralen Säulen des EEG – der Einspeisevorrang von Ökostrom sowie garantierte, kostenorientierte Vergütungssätze – müssen erhalten bleiben. Unter dieser Bedingung sollte das EEG zukünftig mehr Anreize dafür setzen, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stärker zur Versorgungssicherheit des gesamten Energiesystems beiträgt. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 3. Wohnen im Alter a) Welche Unterstützung für Eigennutzer planen Sie für die Anpassung von Häusern und Wohnungen? Können Sie sich vorstellen, die derzeitigen Sondermaße für barrierefreies oder barrierearmes Wohnen (z.B. Türbreiten, Bewegungsflächen) zu generellen Normen zu entwickeln, um dadurch die Kosten von Sonderanfertigungen zu vermeiden und die Wohnungen bereits beim Neubau alters- und familiengerecht zu erstellen? Wir brauchen mehr generationengerechte Wohnungen. Ziel ist es, dass die Menschen möglichst lange unabhängig und eigenverantwortlich in ihrer häuslichen Umgebung leben können. Die Wohnungen müssen sowohl den Alltagsbedürfnissen von Familien mit Kindern als auch denen von Senioren entsprechen. Dazu muss neben dem entsprechenden Neubau vor allem der Umbau von vorhandenem Wohnraum beitragen. Ebenso sehen wir, dass gemeinschaftliche Wohnformen auch bei älteren Menschen zunehmend Zuspruch erhalten. Das wollen wir weiter unterstützen. Der demografische Wandel stellt unsere Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Um älteren und behinderten Menschen ein möglichst langes und selbständiges Wohnen und eine fortgesetzte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, muss dem barrierefreien Bauen und Wohnen hohe Priorität eingeräumt werden. Wohngebäude, Wohnumfeld und Infrastruktur in den Quartieren müssen an die Bedürfnisse dieser Menschen angepasst werden. Das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ bietet einen entsprechenden Anreiz für den Um- und Ausbau von Wohnräumen. Grundsätzlich ist die Umsetzung von Maßnahmen für die Schaffung von Barrierefreiheit im Baubereich Angelegenheit der Länder. Einige Länder haben ihre Landesbauordnungen entsprechend gestaltet. Die technischen Regeln für den Bau ergeben sich aus den entsprechend anzuwendenden DIN-Normen. Solche Normen, Richtlinien und Empfehlungen beinhalten den aktuellen Stand der Technik und stehen jedermann zur Anwendung frei, ohne zunächst rechtsverbindlich zu sein. Rechtsverbindlich werden sie erst durch die Bezugnahme oder Einführung in Gesetz und Verordnungen. (Die Fragen 3.a, 3.b und 3.c wurden gemeinsam beantwortet:) Wir wollen das KfW-Programm “Altersgerecht umbauen“, wieder in den Bundeshaushalt aufnehmen und neben einer Kreditvariante auch eine Zuschussvariante anbieten. So bedeutsam die staatliche Förderung des Umbaus im Bestand auch ist, so wichtig ist darüber hinaus ein Mentalitätswechsel im Neubau, der die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt. Mittelfristig muss darüber nachgedacht werden, die entsprechenden Sonderreglungen in Standards zu überführen, um die Kosten im Blick zu behalten und nachträgliche Umbauten zu vermeiden. Die Schaffung generationengerechter Quartiere geht über diese Maßnahmen weit hinaus und ist nur im Rahmen einer integrierten, ressortübergreifenden Stadt- und Stadtteilentwicklung zu realisieren. Dazu dient u. a. unser Vorhaben, das Programm „Soziale Stadt“ mit einer Mittelausstattung von 150 Mio. Euro zum Leitprogamm einer mit 700 Mio. Euro verlässlich zu finanzierenden Städtebauförderung zu entwickeln. Dabei steht die generationengerechte Gestaltung von Stadtquartieren ganz oben auf der Prioritätenliste. Die Schaffung und Sicherstellung einer entsprechenden technischen und sozialen Infrastruktur, wie etwa dezentrale Pflegeangebote, technische Assistenzsysteme bis hin zu verlässlichen Kommunikationsstrukturen ist dabei unabdingbare Voraussetzung. Denkbar sind aber beispielsweise auch Modellvorhaben zum generationengerechten Wohnen, die z.B. den Generationswechsel in Einfamilienhausgebieten der 60er bis 80er Jahre unterstützen. Die Bundesfördermittel für das KfW Programm Altersgerecht Umbauen wurde unter Schwarz-Gelb gestrichen. Wir möchten es wieder bedarfsgerecht ausstatten und zugleich die Verzahnung mit den Gebäudesanierungsprogrammen erleichtern. Die barrierefreie Bauweise beim Neubau ist unter Bezugnahme auf allgemein akzeptierte Regelwerke in die Landesbauordnungen aufzunehmen. Im Neubau sollte grundsätzlich das Prinzip der Inklusion gelten. Die Bundesregierung hat es leider bei der Baugesetznovelle 2013 versäumt, dies verbindlich zu regeln. Neu gebaute Wohnungen sollten vom Planansatz her so gestaltet sein, dass generationenübergreifende Nutzung von vornherein die Regel ist und spätere, spezielle Umbauten ohne substantielle Eingriffe möglich sind. Der Wunsch vieler älterer Eigenheimnutzer, in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben, sollte durch die Gesellschaft nicht nur wegen der Einspareffekte gefördert werden. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 3. Wohnen im Alter b) Soll insbesondere das KfW-Programm „Altersgerechter Umbau“ künftig wieder durch eine Zuschussregelung gestärkt werden? CDU und CSU werden sich dafür einsetzen, dass das Bundesprogramm „Altersgerecht Umbauen“ künftig wieder in der Zuschussvariante fortgesetzt wird. Den demografischen Wandel nutzen wir als Chance. Ältere Menschen sollen möglichst lange in ihrem Zuhause selbständig wohnen können. Die FDP begrüßt das Eigenprogramm der KfW „Altersgerechter Umbau“ und wird prüfen, ob eine Zuschussvariante möglich sein wird. 3.a , 3.b und 3.c wurden gemeinsam beantwortet:) (Die Fragen Wir wollen das KfW-Programm “Altersgerecht umbauen“, wieder in den Bundeshaushalt aufnehmen und neben einer Kreditvariante auch eine Zuschussvariante anbieten. So bedeutsam die staatliche Förderung des Umbaus im Bestand auch ist, so wichtig ist darüber hinaus ein Mentalitätswechsel im Neubau, der die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt. Mittelfristig muss darüber nachgedacht werden, die entsprechenden Sonderreglungen in Standards zu überführen, um die Kosten im Blick zu behalten und nachträgliche Umbauten zu vermeiden. Die Schaffung generationengerechter Quartiere geht über diese Maßnahmen weit hinaus und ist nur im Rahmen einer integrierten, ressortübergreifenden Stadt- und Stadtteilentwicklung zu realisieren. Dazu dient u. a. unser Vorhaben, das Programm „Soziale Stadt“ mit einer Mittelausstattung von 150 Mio. Euro zum Leitprogamm einer mit 700 Mio. Euro verlässlich zu finanzierenden Städtebauförderung zu entwickeln. Dabei steht die generationengerechte Gestaltung von Stadtquartieren ganz oben auf der Prioritätenliste. Die Schaffung und Sicherstellung einer entsprechenden technischen und sozialen Infrastruktur, wie etwa dezentrale Pflegeangebote, technische Assistenzsysteme bis hin zu verlässlichen Kommunikationsstrukturen ist dabei unabdingbare Voraussetzung. Denkbar sind aber beispielsweise auch Modellvorhaben zum generationengerechten Wohnen, die z.B. den Generationswechsel in Einfamilienhausgebieten der 60er bis 80er Jahre unterstützen. Ja. DIE LINKE favorisiert grundsätzlich Zuschussregelungen. Beim altersgerechten Umbau ohnehin, weil viele ältere Eigenheimbesitzer als Kreditnehmer nicht mehr in Betracht kommen. Der Gesetzgeber muss jedoch bei allen Zinsvergünstigungen oder Zuschüssen sichern, dass diese Zuwendungen nicht von der Bauwirtschaft „eingepreist“ und so zum Preistreiber werden. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 3. Wohnen im Alter c) Wie sieht Ihr Konzept für „alternde Siedlungen“ (in denen ein hoher Anteil der Bewohner im Rentenalter ist, deren Häuser einen unterschiedlich sanierten Standard aufweisen) aus – vom Erhalt geeigneter Infrastruktur, einschließlich sozialer Treffpunkte, bis hin zum assistierten Wohnen und regionalen Pflegezentren? Die steigende Lebenserwartung bringt veränderten Handlungsbedarf in der Stadtentwicklung und beim Wohnungsbau mit sich. Wohnungsnahe Dienstleistungsangebote entlasten Menschen im Alltag und sollen gezielt ausgebaut werden. Für die verbesserte technische Ausstattung von generationengerechten Wohnungen brauchen wir auch mehr Anstrengung in Forschung und Entwicklung. Hier entsteht gerade ein großer Markt mit vielen neuen Angeboten und Chancen. Das wollen wir im Interesse der Menschen nutzen. Auch gibt es viele Möglichkeiten für die Anpassung des öffentlichen Raums und des Wohnumfeldes an die Bevölkerungsentwicklung. Das gilt etwa für die städtischen Verkehrsinfrastrukturen und Mobilitätsangebote, die oft noch nicht ausreichend und flächendeckend darauf vorbereitet sind. Gemeinsam mit den Ländern, werden wir die Kommunen dabei unterstützen, diese Aufgaben in Angriff zu nehmen. Der demografische Wandel erfordert auch neue Bau- und Wohnformen. Dieser Aspekt muss künftig stärker beim Einsatz der Fördermittel berücksichtigt werden. Der Bedarf nach Pflegeheimplätzen wird aufgrund der Alterung der Gesellschaft deutlich steigen, aber auch die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen ändern sich zunehmend. Sie verlangen moderne und bedarfsgerechte, wohnortnahe Einrichtungen, aber auch alternative Wohnformen, die sich zu einer zunehmenden Alternative zu Pflegeheimen entwickeln werden. Pflegeheime werden sich an diesen Prozess anpassen müssen, um die notwendige Auslastung sicherstellen zu können. (Die Fragen 3.a , 3.b und 3.c wurden gemeinsam beantwortet:) Wir wollen das KfW-Programm “Altersgerecht umbauen“, wieder in den Bundeshaushalt aufnehmen und neben einer Kreditvariante auch eine Zuschussvariante anbieten. So bedeutsam die staatliche Förderung des Umbaus im Bestand auch ist, so wichtig ist darüber hinaus ein Mentalitätswechsel im Neubau, der die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt. Mittelfristig muss darüber nachgedacht werden, die entsprechenden Sonderreglungen in Standards zu überführen, um die Kosten im Blick zu behalten und nachträgliche Umbauten zu vermeiden. Die Schaffung generationengerechter Quartiere geht über diese Maßnahmen weit hinaus und ist nur im Rahmen einer integrierten, ressortübergreifenden Stadt- und Stadtteilentwicklung zu realisieren. Dazu dient u. a. unser Vorhaben, das Programm „Soziale Stadt“ mit einer Mittelausstattung von 150 Mio. Euro zum Leitprogamm einer mit 700 Mio. Euro verlässlich zu finanzierenden Städtebauförderung zu entwickeln. Dabei steht die generationengerechte Gestaltung von Stadtquartieren ganz oben auf der Prioritätenliste. Die Schaffung und Sicherstellung einer entsprechenden technischen und sozialen Infrastruktur, wie etwa dezentrale Pflegeangebote, technische Assistenzsysteme bis hin zu verlässlichen Kommunikationsstrukturen, ist dabei unabdingbare Voraussetzung. Denkbar sind aber beispielsweise auch Modellvorhaben zum generationengerechten Wohnen, die z.B. den Generationswechsel in Einfamilienhausgebieten der 60er bis 80er Jahre unterstützen. Die Zahl der älteren und pflegebedürftigen Menschen wird deutlich ansteigen und immer mehr werden alleine und ohne Angehörige leben. Neue Konzepte für das Zusammenleben und die Gestaltung der Infrastruktur an Wohn-, Pflege- und sozialen Angeboten werden deshalb überaus wichtig. Wir wollen den Kommunen Unterstützung geben, wenn sie freiwillig im Rahmen ihrer städtebaulichen Entwicklungsplanungen und Wohnbedarfsanalysen eine priorisierende Steuerungsfunktion für den Wohnungsmarkt übernehmen, damit sie verstärkt instrumentelle, planerische und wohnumfeldbezogene Rahmenbedingungen für einen barrierefreien und barrierearmen Umbau von Stadtquartieren schaffen können. Im Programm „Soziale Stadt“ der Städtebauförderung sollen nicht-investive Maßnahmen für mehr Teilhabe wieder förderfähig werden. Die Städtebaufördermittel sollen auch an die barrierefreie Anpassung der Städte, Quartiere und Wohngebäude geknüpft werden. Die Einhaltung der DIN 18040-2 für „Betreutes Wohnen“ setzen wir als maßgebliches Qualitätskriterium voraus. Um älteren Menschen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, brauchen wir Mobilitätskonzepte in Stadt und Land: Dazu gehören etwa der barrierefreie Zugang zu Kultur oder eine erreichbare Gesundheitsinfrastruktur. Wir wollen darüber hinaus Orte des Zusammentreffens von Jungen und Alten schaffen – auch jenseits der klassischen Familienbeziehungen, um die Generationen nicht weiter voneinander abrücken zu lassen. In erster Linie muss die Bundespolitik über sogenannte Demografiegipfel hinausgehen, die demografischen Fakten unabhängig von Wahlkampfzeiten und Legislaturperioden zur Kenntnis nehmen und entsprechend handeln. Die Hoffnung, dass „der Markt“ mit Hilfe halbherziger und befristeter Anreizprogramme alle Probleme lösen werde, ist blanker Selbstbetrug. Gäbe es in der Bundesrepublik Deutschland so etwas wie eine Wohnungspolitik, könnte man annehmen, dass die seit langem bekannten Erkenntnisse aus der demografischen Forschung in Städtebau- und Regionalentwicklungsprogramme einfließen. Das wohnungspolitische Konzept der LINKEN geht davon aus, dass „alternde Siedlungen“ keine Ausnahmesituation sind, sondern die logische Folge der demografischen Entwicklung. Wir wollen deshalb, dass die Mittel und die Struktur der Städtebauförderung diesem Umstand Rechnung tragen. Die Städtebauförderung muss künftig primär für solche Programme wie „Soziale Stadt“, „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“ eingesetzt und auf die Erfordernisse des demografischen Wandels fokussiert werden. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 4. Umwelt und Wohnqualität a) Die Energiewende erfordert den Neu- und Ausbau u.a. von Kraftwerken, Windradparks und Stromtrassen. Wie soll die Lebensqualität der betroffenen Anrainer geschützt werden? Was raten Sie Betroffenen zum Werterhalt ihrer Grundstücke und Häuser? Für uns stehen die Belange und Wünsche der Bürger beim Ausbau der Anlagen und Stromtrassen im Mittelpunkt. Alle Bürger sollen die Chance haben, an der Energiewende teilzunehmen und von ihr zu profitieren. Daher unterstützen wir die vielfältigen Formen der Bürgerbeteiligung, wie Energiegenossenschaften, Bürgernetze, Bürgerwindparks oder gemeinsame Solarprojekte. Wir setzen uns in diesem Zusammenhang auch für angemessene Zahlungen ein, wenn Bürger ihren Grund und Boden für Energieprojekte zur Verfügung stellen. Bei Leitungsverlegungen in Wohnortnähe wollen wir dem häufigen Wunsch von Bürgern entsprechen und nach Abwägung von Kosten und Nutzen auch Erdkabel verlegen. 4.b – Wachstum vs. Nachhaltigkeit Zu 4.a und Die FDP nimmt die Herausforderung einer dem Nachhaltigkeitsgrundsatz verpflichteten Politik an. Wir setzen alles daran, unseren Kindern saubere Flüsse und Seen zu hinterlassen, saubere Luft zum Atmen und auch viel größere Waldflächen als wir selbst sie noch vor einem Jahrzehnt vorgefunden haben. Das ist eine gute Entwicklung. Doch unsere Generation hinterlässt ihnen auch einen riesigen Schuldenberg. In der Einsicht, dass zur Nachhaltigkeit neben ökologischen Verpflichtungen auch die ökonomische und soziale Verantwortung zählt, wollen wir alles daran setzen, mit einem leistungsfähigen Kapitalstock aus Infrastruktur, Gebäuden, Maschinen und nicht zuletzt: dem Wissen und Können, das wir an unsere Kinder weitergeben, ihnen die Möglichkeit zu geben, mit den Erträgen, die sie auf dieser Grundlage erwirtschaften können, auch die Schulden wieder abzutragen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger bereits frühzeitig bei der Bundesverkehrswegeplanung und der Bundesnetzplanung für die Energienetze beteiligen. So soll bei Bauvorhaben dem Planfeststellungsverfahren ein verpflichtendes Vorverfahren mit öffentlichem Erörterungstermin vorangestellt werden. Ein Bürgeranwalt soll über die Beteiligungsrechte wachen. Alle Planungsunterlagen müssen der Öffentlichkeit auch per Internet zugänglich gemacht werden. Anhörungs - und Erörterungstermine müssen öffentlich sein. Behörden sollen verpflichtet werden, Alternativvorschläge zu prüfen. Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann nur gemeinsam gestemmt werden. Im Gegensatz zum Bau von Kohle- oder Atomkraftwerken profitieren beim Ausbau der Erneuerbaren die AnwohnerInnen in der Regel mit – sei es weil die Solaranlage auf dem eigenen Dach ist oder das Dorf eine Wind-Genossenschaft gegründet hat, über 50 Prozent der Anlagen sind in der Hand von Privatleuten. Einspeisevorrang und Vergütung im EEG sind die Garanten für diesen dezentralen Charakter der Energiewende – nur mit ihnen können die Menschen vor Ort Teil der Energiewende werden! Beim Netzausbau wollen wir das auch, denn Stromnetze werfen eine gesetzlich garantierte Rendite ab. Im rot-grünen Schleswig-Holstein wird deshalb gerade modellhaft eine finanzielle Beteiligung für AnrainerInnen erprobt. In Konfliktfällen sind wir für Erdverkabelung statt Freileitungen. Die Lebensqualität von Anrainern darf nicht im Gegensatz zum gesellschaftlichen Nutzen der Energiewende stehen. Deshalb ist bei der Planung und Ausweisung der dazu unvermeidlichen Bauvorhaben ein sehr gründliches Beteiligungs- und Abwägungsverfahren durchzuführen, in dem nicht nur die naturschutzrechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen Belange aller Anwohner gutachterlich geprüft, bewertet und ausgeglichen werden. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 4. Umwelt und Wohnqualität b) Außer der Auswirkung von Energieerzeugung und -transport stehen Großprojekte zu Fracking, CO2-Verpressung und immer noch die Atommüllendlagerung zur Diskussion. Welche Konzepte haben Sie zum Schutz der Bevölkerung vor den damit einhergehenden Gefahren? Wie setzen Sie den Schwerpunkt bei der Entscheidung für Wirtschaftswachstum versus nachhaltigen Umweltschutz? Die Union setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung ein, die Wirtschaftswachstum und Umweltschutz nicht gegeneinander ausspielt. Bei der Gewinnung von Gas durch das sogenannte Fracking ist für CDU und CSU klar: Gefahren für die Menschen und unser Trinkwasser müssen ausgeschlossen werden. Deshalb wollen wir den Einsatz umweltgefährdender Chemikalien bei der Gasgewinnung unterbinden. Die CCS-Technologie zur Abscheidung von CO2 bietet die technische Möglichkeit für einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz. Für CDU und CSU ist jedoch klar, dass in unserem dicht besiedelten Land eine solche Technologie nur mit und nicht gegen die Menschen zur Anwendung gelangen kann. Wir haben den Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022 beschlossen. Ein Endlager für die Aufbewahrung der radioaktiven Abfälle zu finden, ist für uns ein Gebot der Verantwortung gegenüber unseren Kindern und Enkeln. Wir wollen die Endlagersuche gemeinsam mit den Bürgern lösen. Wir stehen für eine ergebnisoffene, allein an objektiven Kriterien ausgerichtete Suche für einen Endlagerstandort. 4.a und 4.b – Wachstum vs. Nachhaltigkeit Zu Die FDP nimmt die Herausforderung einer dem Nachhaltigkeitsgrundsatz verpflichteten Politik an. Wir setzen alles daran, unseren Kindern saubere Flüsse und Seen zu hinterlassen, saubere Luft zum Atmen und auch viel größere Waldflächen als wir selbst sie noch vor einem Jahrzehnt vorgefunden haben. Das ist eine gute Entwicklung. Doch unsere Generation hinterlässt ihnen auch einen riesigen Schuldenberg. In der Einsicht, dass zur Nachhaltigkeit neben ökologischen Verpflichtungen auch die ökonomische und soziale Verantwortung zählt, wollen wir alles daran setzen, mit einem leistungsfähigen Kapitalstock aus Infrastruktur, Gebäuden, Maschinen und nicht zuletzt: dem Wissen und Können, das wir an unsere Kinder weitergeben, ihnen die Möglichkeit zu geben, mit den Erträgen, die sie auf dieser Grundlage erwirtschaften können, auch die Schulden wieder abzutragen. Zu Fracking: Die Gewinnung von Schiefergas durch Fracking ist eine Chance, die zum Gelingen der Energiewende beitragen kann. Sie wird aber in einem dichtbesiedelten Land wie Deutschland nur dann einsetzbar sein, wenn gesellschaftliche Akzeptanz und höchste Umweltstandards gewährleistet sind. Dafür ist ein sachgerechter und verantwortungsbewusster Rechtsrahmen nötig. Von den eingesetzten und aufbereiteten Stoffen dürfen keine toxischen Gefahren ausgehen. Insbesondere darf es keine Gefährdung des Grund- und Trinkwassers geben. Dazu sollen die Wasserbehörden ein umfassendes Vetorecht erhalten. In Wasserschutzgebieten und in Heilquellenschutzgebieten wollen wir Fracking grundsätzlich ausschließen. Darüber hinaus soll das Verbot auch für Gebiete gelten, aus denen über oberirdische Gewässer der gesamte Oberflächenabfluss in einen natürlichen See gelangt, aus dem unmittelbar Rohwasser für die öffentliche Wasserversorgung entnommen wird. Damit würde insbesondere der für die Trinkwassergewinnung wichtige Bodensee erfasst. Die Bergbehörden sollen – wie bisher – über die Zulassung entscheiden. Sofern Fracking-Maßnahmen Auswirkungen auf Gewässer haben können, braucht die Bergbehörde schon nach geltendem Recht die Zustimmung der Wasserbehörde. Dabei soll künftig davon ausgegangen werden, dass alle Fracking-Maßnahmen Auswirkungen auf Gewässer haben können und damit die Zustimmung der Wasserbehörde immer erforderlich ist. Welche Behörde zuständig ist (oberste, obere oder untere Wasserbehörde) regeln ausschließlich die Länder, da sie für den Vollzug zuständig sind. Nach unseren Vorstellungen soll bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten durch Tiefbohrung mittels Fracking außerdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – und damit zugleich eine Öffentlichkeitsbeteiligung – zwingend erforderlich sein. Dies soll ggf. auch für die Verpressung eines Rückflusses von Fluiden und Lagerstättenwässern (sog. Flowback) sowie bei Tiefbohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme (Geothermie) mittels Fracking gelten. Zur Endlagerung atomarer Abfälle: Die FDP stand und steht dazu, dass eine verantwortungsvolle Nutzung der Kernenergie selbstverständlich auch die sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle verlangt. Wir stehen deshalb für eine ergebnisoffene Suche eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle. In einem stufenweisen Verfahren sollen geeignete Standorte geprüft werden. Dabei darf kein Standort von vornherein ausgeschlossen werden. Eine intensive Bürgerbeteiligung und eine abschließende Standortentscheidung durch ein Bundesgesetz soll die gesellschaftliche Akzeptanz für diese nationale Aufgabe sicherstellen. Für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung ist die Schachtanlage Konrad bestandskräftig als Endlager genehmigt. Für die hochradioaktiven, wärmeentwickelnden radioaktiven Abfälle soll nach rund 30 Jahren teils erbitterten Streits über die Entsorgung radioaktiven Abfalls in Deutschland ein breiter gesellschaftlicher und politisch dauerhaft tragfähiger Konsens in der Entsorgungsfrage gefunden werden. Hierzu soll ein Standortauswahlverfahren (unter Einbeziehung des Salzstocks Gorleben) geregelt und durchgeführt werden. Es muss die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen und sichergestellt werden, dass von den radioaktiven Abfällen keine Gefährdung für die Menschen und die Umwelt ausgeht. Umweltschutz als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge und wirtschaftlicher Erfolg sind keine Gegensätze, sondern müssen zum Wohl der Menschen in unserem Land zu einer ganzheitlichen Perspektive zusammengeführt werden. Wir sehen derzeit keine ausreichend abgesicherte wissenschaftliche Grundlage für den unbedenklichen Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland. Es dürfen keine Umweltrisiken durch den Einsatz giftiger Chemikalien beim Fracking in Kauf genommen werden. Ob Fracking-Technologien künftig auch ohne solche Chemikalien auskommen, ist hinreichend ungewiss. Deshalb setzt sich die SPD dafür ein, keine Genehmigungen für die Aufsuchung und Erschließung von unkonventionellen Erdgasvorkommen zu erteilen, bevor nicht alle Umweltrisiken bewertet und letztendlich ausgeschlossen werden können. Umweltschutz und Wirtschaftswachstum sind kein Gegensatz. Im Gegenteil: Umweltschutz trägt einen wichtigen und relevant hohen Beitrag zum nachhaltigen qualitativen Wirtschaftswachstum beit. Knapp zwei Millionen Menschen haben laut Bundesregierung bereits „green jobs“, Tendenz steigend. Wir wollen die Bürgerbeteiligung und die Transparenz auch bei Großprojekten stärken, denn die frühzeitige Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger sorgt für eine höhere Qualität in der Umsetzung und größere Akzeptanz. Fracking und CCS lehnen wir aufgrund der Gefahren für Mensch und Umwelt ab, außerdem stehen sie der Energiewende und dem Klimaschutz entgegen. DIE LINKE will Fracking in Deutschland verbieten. Ein Moratorium – wie es Grüne und SPD wollen und NRW umgesetzt hat – reicht wegen mangelnder Rechtssicherheit nicht aus. Nur Fracking mit giftigen Chemikalien zu verbieten, ignoriert die verbleibenden beträchtlichen Risiken. Außerdem ist DIE LINKE gegen die Verklappung des giftigen Flow-Backs und des Lagerstättenwassers im Untergrund. Das Bergrecht muss reformiert werden, um umfassende demokratische Mitentscheidungsrechte zu sichern und den Interessen von Umwelt und Menschen Vorrang vor Wirtschaftsinteressen einzuräumen. Eine Energiepolitik auf dem Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien erfordert Verbrauchssenkungen ebenso wie die Förderung erneuerbarer Energien. Jetzt auf den weiteren Ausbau der Erdgasförderung mit Fracking zu setzen, ist der falsche Weg! DIE LINKE lehnt auch die Abscheidung und unterirdische Speicherung von CO2 (CCS) ab. Denn CCS ist – ähnlich wie Fracking – mit unverantwortlichen Risiken für Bevölkerung und Umwelt, insbesondere für das Trinkwasser, verbunden. Der Einsatz der CCS-Technologie bei Kohlekraftwerken würde zudem die zentrale Struktur der Stromversorgung zementieren, was unserem Ziel eines möglichst baldigen Umsteuerns auf eine vornehmlich dezentrale, erneuerbare Stromversorgung entgegensteht. DIE LINKE hat bereits im März 2011 einen Gesetzesentwurf für ein CCSVerbotsgesetz in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 17/5232), der in Absprache mit Bürgerinitiativen erarbeitet wurde. Damit haben wir eine Alternative aufgezeigt, wie die CCS-Richtlinie der EU durch ein Verbot der Speicherung von CO2 im Untergrund umgesetzt werden kann, ohne dass die CCS-Technologie zum Einsatz kommt. Diesem Gesetzesentwurf hat leider keine der anderen im Bundestag vertretenen Fraktionen zugestimmt. Gemeinsam mit den zahlreichen CCS-kritischen Bürgerinitiativen in Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt werden wir aber auch in der kommenden Wahlperiode den Druck gegen den Einstieg in die CCS-Technologie aufrecht erhalten und durch neue parlamentarische Initiativen die vermeintliche Alternativlosigkeit entlarven. Die LINKE hat stets die geologische Nichteignung zur Atommülllagerung in Gorleben betont und den Ausschluss von Gorleben bei der Endlagersuche gefordert. Durch den ehemaligen Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und den Baden-Württembergischen Ministerpräsident Wilfried Kretschmann (Grüne) wurde 2012 eine neue bundesweite Endlagersuche angestoßen. In einem kleinen Kreis von Parteichefs und Ministerpräsidenten wurde ein Gesetzentwurf erarbeitet. Aus Sicht der LINKEN im Bundestag sind Gespräche in kleinem Kreis keine Grundlage, um gesamtgesellschaftliche Probleme wie die Verwahrung von hochriskantem Atommüll zu lösen. Grundvoraussetzungen für eine neue Endlagersuche sind die Gewährleistung wissenschaftlicher Unabhängigkeit, transparenter Entscheidungswege und demokratischer Legitimation über Bürgerbeteiligung. Wirtschaftswachstum sollte nicht das primäre Ziel von Politik sein. Das übergeordnete Ziel sollte vielmehr lauten: Wohlstand und Lebensqualität für alle in den Grenzen der Natur. Wir wollen, dass soziale Entwicklungsziele wie etwa die Bekämpfung von Armut und ökologische Ziele wie beispielsweise die Senkung des Ressourcenverbrauchs zum Gegenstand der Politik werden. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 4. Umwelt und Wohnqualität c) Viele Siedlungen werden durch anwachsenden Verkehr (Straßenausbau, Bahnlinien, Flughäfen) und den entsprechenden Lärm, Abgas- und Feinstaubimmissionen zunehmend belastet. Welche Konzepte verfolgen Sie zum Schutz der Menschen in ihren Häusern und ihrem Wohnumfeld? Jeder zweite Mensch fühlt sich durch Lärm gestört. Daher setzen wir uns dafür ein, die Lärmbelastung insbesondere in der Nacht deutlich zu vermindern, damit die Menschen in Ruhe schlafen können. Wir wollen den Lärmschutz durch ein einheitliches Lärmschutzprogramm verbessern und die Berechnungsgrundlagen bei den Lärmbelastungswerten anpassen und vereinheitlichen. Auch beim Ausbau von Straßen und Eisenbahntrassen wollen wir dafür sorgen, dass die Lärmbelastung dauerhaft vermindert wird. Dazu tragen Lärmsanierungsprogramme und technische Neuerungen, wie Flüsterasphalt, bei. Bei den Flughäfen müssen Wettbewerbsfähigkeit und Lärmschutz miteinander in Einklang gebracht werden. Wir werden das Fluglärmgesetz weiterentwickeln und die Lärmbelastung z. B. durch leisere Flugzeuge mit moderner Triebwerkstechnik vermindern. Zur weiteren Verbesserung der Luftqualität setzen wir uns dafür ein, die Schadstoffe bereits an der Quelle zu vermindern. Auch die Feinstaubbelastung in den Städten wollen wir senken und dazu die Förderung von Rußpartikelfiltern weiterführen. Für die FDP ist der Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm allgemein und Bahnlärm im besonderem ein wichtiges Anliegen. Deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode die Einführung lärmabhängiger Trassenpreise und die Abschaffung des Schienenbonus durchgesetzt. Wir werden uns deshalb in der nächsten Legislaturperiode für eine Weiterentwicklung des nationalen Verkehrslärmschutzpaketes einsetzen. Daneben wollen wir das Lärmsanierungsprogramm intensivieren. Zu Lärmschutz: Die FDP hat sich schon immer für den Erhalt und Ausbau einer modernen leistungsfähigen Infrastruktur engagiert, die das Rückgrat unserer Wirtschaft und unseres Wohlstands bildet. Dieser Ausbau muss jedoch immer auch mit Rücksicht auf einen ausreichenden Umwelt- und Bevölkerungsschutz erfolgen. Dazu gehört auch ein angemessener Lärmschutz, der ganz oben auf der politischen Agenda der FDP steht. Aus diesem Grund hat die FDP die Abschaffung des Schienenbonus durchgesetzt. Diese ungerechtfertigte Privilegierung des Bahnlärms gegenüber anderen Lärmquellen ist angesichts der massiven Ausweitung des Schienenverkehrs heute nicht mehr zu rechtfertigen. Das von der FDP maßgeblich formulierte Gesetz sieht vor, dass es ab 2015 keinen Lärmbonus für die Bahn mehr gibt. Außerdem haben wir ein lärmabhängiges Trassenpreissystem bei der Deutschen Bahn durchgesetzt, mit dem zusätzliche Anreize zur Lärmvermeidung geschaffen werden. Mit diesen beiden Maßnahmen – Abschaffung Schienenbonus und lärmabhängiges Trassenpreissystem – hat die FDP in der Regierungsverantwortung für den Schutz vor Schienenlärm mehr erreicht, als alle Vorgängerregierungen seit der Wiedervereinigung. Schließlich: Ein im Zusammenhang des Lärmschutzes leider häufig vergessener Bereich ist der Kinderlärm. Mit der Änderung des § 22 (1a) des Bundesimmissionsschutzgesetzes, stellt Kinderlärm zukünftig keine schädliche Umwelteinwirkung mehr dar und bietet keinen Grund mehr zur Klage. Die FDP hat dadurch erreicht, dass Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft geht. Zu 4 c – Luftreinhaltung: Saubere Luft ist ein hohes Gut. Luftverschmutzung beeinträchtigt die Gesundheit und die Umwelt. Deshalb setzt die FDP sich aktiv für eine Verbesserung der Luftqualität ein. Denn in zahlreichen Städten und Ballungsräumen sind die Luftschadstoffkonzentrationen zu hoch. Ozon, Stickstoffdioxid und Feinstaub stellen vielerorts ernste Gesundheitsrisiken dar. Autoverkehr, Heizungsanlagen und die Industrie sind die wichtigsten Emittenten dieser Schadstoffe. Die FDP hat bereits dafür gesorgt, dass neue, anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen, Heizkraftwerke und Industriebetriebe eingeführt wurden. Dies wird in den kommenden Jahren schrittweise zu einer Verbesserung der Luftqualität führen. Für alte Kraftfahrzeuge haben wir zudem ein mehrjähriges Nachrüstprogramm mit Dieselrußpartikelfiltern aus dem Bundeshaushalt finanziert. Gerade im Bereich des Verkehrs sind die Emissionen jedoch weiterhin zu hoch. Erst mit der Einführung der Euro-6-Norm ab 2015 wird sich die Situation verbessern. Die FDP will deshalb auch andere, lokal bedeutende Emittentengruppen zu einer schnelleren Verringerung ihrer Emissionen bewegen. Deshalb setzen wir uns beispielsweise dafür ein, dass Baumaschinen in die Luftreinhaltebemühungen einbezogen werden. Für Millionen von Menschen stellt Lärm eine alltägliche Belastung und eine gesundheitliche Gefährdung dar. Wir setzen uns für einen nachdrücklichen Schutz vor Verkehrslärm ein und wollen im Rahmen eines Aktionsprogramms zum Lärmschutz u.a. Maßnahmen zur Lärmsanierung, zum Ausbau der Elektromobilität, verkehrsberuhigende Maßnahmen zur Lärmminderung in den Kommunen und Investitionen in Lärmschutzforschung zur Entwicklung lärmarmer Fahrzeuge und Fahrwege miteinander verbinden. Umweltzonen sind ein wirksames Instrument zur Senkung der verkehrsbedingten Schadstoffemissionen. Wir setzen uns zudem für die Kennzeichnung von Nullemissionsmobilität (z.B. Elektroautos und -transporter) mit einer Blauen Plakette ein, für die dann Kommunen Benutzervorteile schaffen können. Verkehrslärm wird ein immer drängenderes Problem. Wir wollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Lärmsanierungszonen schaffen, um koordiniert über alle Lärmquellen konsequent eine Lärmminderung herbeiführen zu können. Die Lärmsanierungsmittel für Schienen und Bundesfernstraßen wollen wir von 150 Mio. Euro auf 400 Mio. Euro mehr als verdoppeln. Für den Fluglärmschutz müssen eigene Regeln gelten, vor allem die Durchsetzung der Nachtruhe zwischen 22.00 – 6.00 Uhr. Umweltzonen sind ein wichtiges Mittel, um Belastungen zu reduzieren. Ziel dieser Umweltzonen ist es nicht, das Befahren der Innenstädte zu erschweren, sondern die übermäßigen gesundheitlichen Belastungen von Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadtzentren zu reduzieren. Weil es um die Gesundheit vieler Menschen geht, sollte es keine großzügigen Ausnahmegenehmigungen geben. In den Städten und Gemeinden müssen anspruchsvolle Aktionspläne entwickelt werden. Das ist notwendiger Gesundheits- und Umweltschutz. Deswegen begrüßt DIE LINKE die Einrichtung von Umweltzonen in Innenstädten. Wir fordern außerdem die Wiedereinführung der von der schwarz-gelben Koalition leider abgeschafften steuerlichen Förderung der Nachrüstung von Pkw und Kleinlastern mit Dieselrußfiltern – auch weil dadurch soziale Härten vermieden werden. DIE LINKE will den Einbau derartiger Filter auch in Lkw, Bussen, Schiffen und Lokomotiven durch mehr Forschung und finanzielle Förderung beschleunigen. Neue Fahrzeuge müssen strengste Abgasvorschriften einhalten. Die Grenzwerte für Feinstaubemissionen durch die Industrie und durch Kraftwerke müssen erheblich verschärft werden. Darüber hinaus fordert DIE LINKE: Verminderung des Treibhausgasausstoßes in der Bundesrepublik bis 2020 um 50 Prozent und bis 2050 um 90 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990. Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf 50 Prozent bis zum Jahr 2020. Unverzüglicher und unumkehrbarer Ausstieg aus der Atomenergie und Verankerung des Atomausstiegs im Grundgesetz. Kompletter und verbindlicher Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2040. Wirksamer Schutz von natürlichen Ressourcen durch ambitionierte Abfallvermeidung und geschlossene Stoffkreisläufe. Schonung von Ressourcen in den Unternehmen durch Anreize, Gebote und Transparenz. Verkehrsvermeidung, Ausbau des öffentlichen Personenverkehrs und Vorrang für umweltfreundliche Verkehrskonzepte. Umfassende Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte für Bürgerinnen und Bürger sowie für Umwelt- und Naturschutzverbände. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 4. Umwelt und Wohnqualität d) Wie stehen Sie zur Vereinheitlichung von Umweltstandards, z.B. auch durch eine bundeseinheitliche Regelung zur Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen, ohne die Bevölkerung finanziell unangemessen zu belasten? In Deutschland ist bezüglich der Umweltstandards ein hohes Schutzniveau gewährleistet. Die Union tritt für bürgernahe und praktikable, unbürokratische Lösungen ein, die die Bürger nicht unverhältnismäßig belasten. Zu 4 d) – Vereinheitlichung von Umweltstandards: Bei einer Forderung nach einer Vereinheitlichung von Umweltstandards muss immer auch berücksichtigt werden, dass diese Zielvorstellung immer nur unter der Voraussetzung sinnvoll sein kann, dass die davon betroffenen Schutz- bzw. Umweltgüter überall gleichermaßen knapp, also gleich schutzbedürftig sind. Ein Beispiel, wo dies im europaweiten Vergleich sicher nicht zutrifft, ist der Bereich des Trinkwassers: Während wir in Deutschland über reichlich Trinkwasserressourcen verfügen, stellt sich die Situation in südlichen Klimazonen der EU gänzlich anders dar. Eine Vereinheitlichung von Standards, wonach beispielsweise europaweit einheitliche Vorgaben zur Verringerung des Wasserverbrauchs gemacht würden, wäre demnach nicht nur nicht sinnvoll, sondern schädlich. Unnötiges „Wassersparen“ in den privaten Haushalten Deutschlands erzwingt beispielsweise vielerorts, dass Abwasserkanäle von den Wasserversorgern mit tausenden von Kubikmetern Trinkwasser nachgespült werden müssen, um die Funktionsfähigkeit der Kanäle zu sichern und gesundheitlich bedenkliche Ablagerungen zu vermeiden. Derartige Schildbürgerstreiche sind sehr kostspielig und nützen der Umwelt nichts. Mit anderen Worten, pauschale Regelungsvorschläge, beispielsweise auch in dem von Ihnen beschriebenen Sinne, erweisen sich meist als zu wenig auf die Erfordernisse an Ort und Stelle zugeschnitten und als unvertretbar kostspielig. Bei letzterem Aspekt sollte unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit (siehe oben) auch bedacht werden, dass finanzielle Mittel nur begrenzt zur Verfügung stehen und also vordringlich dort eingesetzt werden sollten, wo der Handlungsbedarf nachgewiesenermaßen dringlicher ist als an anderer Stelle. Die Dichtigkeitsprüfungen privater Abwasserkanälen ist Ländersache und wird demzufolge durch Ländergesetze geregelt. Wir wollen an dieser Regelung festhalten und sehen uns durch die in Nordrhein-Westfalen gefundene Lösung in der Auffassung bestätigt, dass eine Bundeszuständigkeit nicht nötig ist. Wir sind für die Vereinheitlichung von Umweltstandards. Einen Wettlauf der Bundesländer um den vermeintlich wirtschaftsfreundlichsten Standort durch die Absenkung von Umweltstandards lehnen wir ab. Wasser ist ein elementares Grundnahrungsmittel. Deshalb müssen Abwasserkanäle so dicht sein, dass eine Grundwasserverschmutzung ausgeschlossen ist und Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund von seiner erweiterten Kompetenz bezüglich der Regelung der Selbstüberwachung von Abwasserleitungen endlich auch Gebrauch macht. Im Bereich der „Dichtheitsprüfung“ herrscht ein Wildwuchs der verschiedensten Ansprüche an die Prüfung. Das hängt von den Regelungen oder Nicht-Regelungen in den einzelnen Ländern ab. Größtenteils gibt es keine Regelungen. In einigen Ländern gibt es Fristen zur Vorlage einer Dichtheitsprüfung privater Abwasseranschlussleitungen, die beispielsweise in NRW außerdem noch durch kommunale Satzungen geregelt werden können – mit ganz unterschiedlichen Ergebnissen: entweder muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden oder es wird darauf verzichtet. Eine einheitliche – ablehnende – Regelung ist sinnvoll. DIE LINKE hält eine allgemeine Dichtheitsprüfung für Abwasserhausanschlussleitungen nicht für sinnvoll, da relevante Umweltschäden durch private Hausanschlussleitungen nicht bekannt geworden sind. Leckagen dichten sich weitestgehend selbst und Restabflüsse werden überwiegend biologisch abgebaut. Druckprüfungen von Leitungen, wie sie vielfach vorgeschlagen werden, sind außerdem ungeeignet zum Erkennen der Selbstdichtung beziehungsweise eines Schadens, da sie nicht nur den durchflossenen Bereich einer Leitung testen, sondern das gesamte Rohr. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 4. Umwelt und Wohnqualität e) Seitens der Europäischen Union werden immer wieder Vorgaben gemacht, die den nationalen Gegebenheiten nicht entsprechen. Was tun Sie angesichts der EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen, die eine Privatisierung der Wasserversorgung nach sich ziehen und die kommunale Versorgungsstruktur insgesamt verschlechtern kann? Für CDU und CSU ist die Qualität des Trinkwassers ein hohes Gut. Die Trinkwasserversorgung und Entsorgung von Abwässern ist für uns Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir werden dauerhaft sicherstellen, dass Städte und Gemeinden selbst darüber entscheiden können, ob sie diese Aufgabe eigenständig oder in Partnerschaft mit privaten Unternehmen wahrnehmen. Mittlerweile ist die Wasserversorgung auf den Druck von CDU und CSU von der EU-Kommission aus dem Anwendungsbereich der umstrittenen Konzessionsrichtlinie herausgenommen worden. Der Richtlinien-Entwurf des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe zielt darauf, bei der Vergabe von Konzessionen durch die öffentliche Hand mehr Rechtssicherheit und Transparenz herzustellen. Salopp gesprochen: Es soll weniger „gemauschelt“ werden können, wenn es darum geht, dass eine öffentliche Stelle eine Konzession – zum Beispiel für die Wasserversorgung – vergibt. Dies dient nicht nur der Rechtssicherheit, sondern ist auch im Interesse der Bürger und Steuer- bzw. Gebührenzahler. Darum unterstützt die FDP die Ziele dieser Richtlinie. Zugleich haben wir darauf geachtet, dass die besondere Rolle der Städte und Gemeinden, die staatliche Organisationshoheit und vor allem das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gewahrt bleiben. Dies haben wir erfolgreich in den Verhandlungen durchgesetzt. Entgegen anders lautenden Berichten in der Presse bleibt die Wahlfreiheit der Kommunen ausdrücklich gewahrt; es besteht kein Zwang zur Privatisierung, auch nicht „durch die Hintertür“. Auch die kommunale Zusammenarbeit, also zum Beispiel zwischen benachbarten Städten und Gemeinden, ist weiterhin möglich. Richtig ist, dass es in früheren Entwürfen der Richtlinie Probleme im Detail gab, darunter insbesondere die Frage, wie bei der interkommunalen Zusammenarbeit vorzugehen ist, wie auch die Gefahr, dass sogenannte „Mehr-Sparten-Stadtwerke“ die Wasserversorgung in eine eigene Gesellschaft auslagern müssten. Diese Probleme konnten inzwischen ausgeräumt werden. Nach mehreren Gesprächen, die auch von FDP-Seite geführt worden sind, hat der EU-Kommissar Barnier bei diesen Fragen nunmehr die Position der Kommunen in vollem Umfang übernommen. Die Wasserversorgung muss weiterhin in staatlicher Hand bleiben, und die aktive Rolle der Kommunen im Rahmen ihrer Verantwortung für die Daseinsvorsorge muss gestärkt werden. Diesem Ziel ist sowohl der bundes- wie auch der EU-rechtliche Rahmen verpflichtet. Eine SPD-geführte Bundesregierung wird sich in Brüssel dafür einsetzen, dass insbesondere die Wasserversorgung aus der Konzessionsrichtlinie ausgenommen wird. Dadurch sichern wir das hohe deutsche Versorgungsniveau. Wir haben uns auf allen politischen Ebenen dafür eingesetzt, dass die Wasserversorgung aus der EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen heraus genommen wird. Derzeit ist noch nicht bekannt, was der Druck der Opposition und der Öffentlichkeit auf die Bundesregierung und die EU letztlich erreicht hat. Wir registrieren aber eine Bewegung und hoffen auf ein Einlenken der Bundesregierung und der EU zum Erhalt der kommunalen Wasserversorgung. Für DIE LINKE ist der Zugang zu Wasser ein Menschenrecht. Wasser ist ein lebensnotwendiges und ein öffentliches Gut, von dessen Nutzung niemand ausgeschlossen werden darf. Zudem ist es Lebensmittel Nummer Eins, an das höchste Qualitätsstandards zu stellen sind. Nicht umsonst ist die Wasserversorgung Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Deshalb haben Kommunen die Letztverantwortung für eine einwandfrei funktionierende Trinkwasserversorgung. Aus diesen Gründen darf Wasser nicht zur privaten Handelsware werden und nicht der Profitlogik unterworfen sein. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zu bezahlbaren Preisen Zugang zur qualitativ einwandfreien Wasserversorgung haben. In diesem Sinnen lehnt DIE LINKE den EU-Richtlinienentwurf kategorisch ab und setzt sich mit allen Mitteln dafür ein, die Richtlinie zu stoppen und die kommunalen Versorger vor der drohenden Privatisierung zu schützen. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 5. Besteuerung des Wohneigentums a) Die Grunderwerbsteuer ist nach der Föderalismusreform ab 2007 in den einzelnen Bundesländern von 3,5 Prozent Zug um Zug kräftig erhöht worden, bis teilweise auf 5,5 Prozent, in Schleswig-Holstein zum 1.1.2014 auf sogar 6,5 Prozent. Erstmaliger Kauf sowie Verkauf und Neukauf bei Wohnortwechsel sind dadurch enorm verteuert, Mobilität der Wohneigentümer wird unnötig erschwert. Können Sie sich vorstellen, die Grunderwerbsteuer in der Weise zu reformieren, dass, wie vor 1983, das selbstgenutzte Wohneigentum steuerfrei gestellt oder auf einen niedrigen Satz reduziert wird? Wäre ein Modell denkbar, nach dem bei Verkauf einer Wohnimmobilie und Neukauf nur der den Verkaufswert übersteigende Anteil des Neukaufs der Grunderwerbsteuer unterliegt? Die Nebenkosten für den Erwerb von Wohneigentum in Deutschland sind hoch. Wir kritisieren die Anhebung der Grunderwerbsteuer in vielen Bundesländern, deren Steigerung den Erwerb und den Bau von Wohnraum verteuert. Doch liegt die Höhe der Grunderwerbsteuer nicht im Ermessen des Bundes. Denn seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Nach Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG haben die Länder die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer. Diese verfassungsrechtliche Finanzautonomie stellt die FDP nicht in Frage. 5.b wurden gemeinsam beantwortet:) (Die Fragen 5.a und Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von gut 11 Mrd. Euro eine wesentliche Einnahmequelle der Kommunen und dringend reformbedürftig. Die Ermittlung der Werte auf der Grundlage der Wertverhältnisse am 1. Januar 1935 (für Ostdeutschland) bzw. am 1. Januar 1964 ist mit den heutigen Wertverhältnissen nicht mehr zu rechtfertigen. Das Festhalten daran führte in den letzten Jahren zu einer verfassungsrechtlichen Schieflage der Grundsteuer, die sich in Urteilen des Bundesfinanzhofs und in der anhängigen Verfassungsbeschwerde manifestierte. Eine Festlegung auf ein bestimmtes Modell zur Reform ist noch nicht erfolgt. Die Grundsteuer soll auf Grundlage der aktuellen Verkehrswerte der Immobilien und Grundstücke erhoben werden. Eine solche marktorientierte Bemessungsgrundlage beseitigt jahrzehntelange Wertverzerrungen und dient damit der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots. Ausgestaltung und Höhe der Grunderwerbsteuer werden eigenständig und unabhängig von der Bundespolitik von den einzelnen Landesregierungen bestimmt. Wir planen nicht, dies zu ändern. Bei der Grunderwerbsteuer will DIE LINKE vorrangig die bestehenden Umgehungsmöglichkeiten durch sogenannte „share deals“ einschränken. Diese Steuergestaltungen können ausschließlich durch Großinvestorinnen und -investoren genutzt werden, was maßgeblich die Verlagerung der Steuerlast auf einfache Wohneigentümer befördert. Eine solche Reform ermöglicht die aufkommensneutrale Absenkung der bestehenden Steuersätze. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 5. Besteuerung des Wohneigentums b) Die Reform der Grundsteuer wurde 2010 durch verschiedene Modelle und Berechnungen vorbereitet. Welches Modell bevorzugen Sie und wie soll garantiert werden, dass die Grundsteuer im Zuge einer Reform nicht zu höheren Belastungen der selbstnutzenden Wohneigentümer wird? Sehen Sie Alternativen zur Erhebung von Grundsteuer bei selbstgenutztem Wohneigentum? Das Aufkommen der Grundsteuer steht den Gemeinden zu und ist die zweitwichtigste Kommunalsteuer. Diese legen die Höhe selbst fest. Die Länder wollen gemeinsam eine Grundsteuerreform angehen, haben sich aber noch nicht auf ein Modell verständigt. Die Finanzministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, bei der Grundsteuerreform ausschließlich die Ziele der Aufkommensneutralität und Verwaltungsvereinfachung zu verfolgen. Die FDP fordert eine Abschaffung des heutigen Bewertungsgesetzes, den Kommunen sollen flexible Hebesätze eingeräumt werden. Diese Reform soll aufkommensneutral erfolgen. Die grundsätzliche Einigung muss unter den Landesfinanzministern erzielt werden. (Die Fragen 5.a und 5.b wurden gemeinsam beantwortet:) Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von gut 11 Mrd. Euro eine wesentliche Einnahmequelle der Kommunen und dringend reformbedürftig. Die Ermittlung der Werte auf der Grundlage der Wertverhältnisse am 1. Januar 1935 (für Ostdeutschland) bzw. am 1. Januar 1964 ist mit den heutigen Wertverhältnissen nicht mehr zu rechtfertigen. Das Festhalten daran führte in den letzten Jahren zu einer verfassungsrechtlichen Schieflage der Grundsteuer, die sich in Urteilen des Bundesfinanzhofs und in der anhängigen Verfassungsbeschwerde manifestierte. Eine Festlegung auf ein bestimmtes Modell zur Reform ist noch nicht erfolgt. Die Grundsteuer soll auf Grundlage der aktuellen Verkehrswerte der Immobilien und Grundstücke erhoben werden. Eine solche marktorientierte Bemessungsgrundlage beseitigt jahrzehntelange Wertverzerrungen und dient damit der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer in Bezug auf einen faireren Vergleich verschiedener Grundstücke aktualisiert wird. Wir wollen deshalb den Verkehrswert zum Wertmaßstab machen. Wir streben eine aufkommensneutrale Reform an und werden uns auch gegenüber der kommunalen Ebene dafür einsetzen, denn das Hebesatzrecht bleibt weiter bei den Kommunen. DIE LINKE orientiert sich am sogenannten Modell der Nordländer, da dieses am ehesten leicht aktualisierbare Verkehrswerte verspricht. Insgesamt streben wir eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer an, um eine allgemeine Steuererhöhung zu vermeiden. Aufgrund der desolaten Finanzsituation sehen wir derzeit keine Alternativen zur Erhebung der Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt Verband Wohneigentum e.V. drucken Startseite Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine 2013 5. Besteuerung des Wohneigentums c) Bekannt ist der konsequente Sparwille von Eigenheimbesitzern, sowohl für die Ansparphase als auch während des Wohnens, womit ein gewisses Vermögen aufgebaut wird anstatt alle finanziellen Mittel in den Konsum zu geben. Welche Haltung haben Sie zur Erbschaft- und Vermögensteuer, insbesondere bezüglich des selbstgenutzten Wohneigentums? Auf alles legal zustande gekommene Vermögen wurden bereits Steuern entrichtet. Wirft das Vermögen Gewinn – etwa Zinsen – ab, ist auch dieser steuerpflichtig. Eine zusätzliche Abgabe lehnen wir nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Sie hätte zudem verheerende Wirkungen auf den Bau von Wohnungen und für private Eigenheimbesitzer. Denn dadurch würden den potentiellen Investoren die dringend erforderlichen Investitionsmittel für den Wohnungsbaumarkt entzogen. Der besonderen Bedeutung von Eigenheimen haben wir bei der letzten Erbschaftsteuerreform Rechnung getragen. Wir haben dafür gesorgt, dass selbstgenutztes Wohneigentum weitestgehend steuerfrei vererbt werden kann. Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer oder Wiedereinführung der Vermögensteuer lehnen wir genauso ab, wie die Einführung einer Vermögensabgabe. Eine Vermögensteuer oder eine Vermögensabgabe lehnt die FDP ebenso wie eine Verschärfung der Erbschaftsteuer ab. Wir werden durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer den Ländern die notwendige Erhöhung der Bildungsinvestitionen ermöglichen. Wir wollen dabei der besonderen Situation des deutschen Mittelstandes, von Personengesellschaften und Familienunternehmen Rechnung tragen, so dass ihre zukunftssichernde Eigenkapitalbildung gesichert und ihre Investitionsspielräume nicht belastet werden. Bei der Vermögensteuer stellen hohe Freibeträge für Privatpersonen sicher, dass das normale Einfamilienhaus nicht von der Vermögensteuer betroffen sein wird. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wollen wir zunächst die Privilegien zugunsten reicher Erben zurückführen. Betriebe, die fortgeführt werden und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterbeschäftigen, sollen von der Erbschaftsteuer befreit sein. Wir wollen eine einmalige, befristete Vermögensabgabe für alle Personen mit einem Privatvermögen von über einer Million Euro einführen, um Schulden zu tilgen und die Handlungsfähigkeit des Staates insbesondere in Infrastrukturfragen zu erhalten. Eine Familie mit 2 Kindern hat dabei 2,5 Mio. Euro Freibetrag, so dass selbstgenutztes Wohneigentum in aller Regel nicht von der Vermögensabgabe erfasst ist. Durch eine Modifizierung des bestehenden Erbschaftssteuersystems wollen wir langfristig das Erbschaftssteueraufkommen verdoppeln. Dabei prüfen wir, selbstgenutztes Wohneigentum freizustellen. DIE LINKE fordert die Wiedererhebung der Vermögensteuer in Form der Millionärsteuer. Dabei verhindert ein Freibetrag in Höhe von einer Million Euro, dass selbstgenutztes Wohneigentum besteuert wird. Auch bei der Erbschaftsteuer wollen wir durchschnittliches selbstgenutztes Wohneigentum und sonstige kleinere Immobilien von der Besteuerung verschonen. zurück oben drucken Copyright 2006 Verband Wohneigentum e.V. - Impressum Sitemap Impressum Kontakt