Formulare - Autovermieter Journal
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Formulare - Autovermieter Journal
Einzelpreis: 8,00 Euro inkl. MwSt. und Versandkosten Nr. 1 März 2016 Autovermieter Journal Das Service-Magazin für mittelständische Autovermieter www.der-autovermieter.de leinschätzung VDA Gerichtliche Feh te Nachlässe Formulare Interessan gt mit Bestwerten eu rz be ü go ar C 0 35 H Hyundai Lademeister Offizielles Organ des Verbandes deutscher Autovermieter e. V. (VDA e. V.) Formulare IVR-Formular-Service Attraktive Rabatte Interessante Nachlässe bei größeren Bestellmengen Das Frühjahr naht, die Rabatte schlagen aus. Wer jetzt größere Formularmengen für das Geschäft in den kommenden Monaten bestellt, spart bares Geld. Denn bei größeren Bestellmengen gibt es interessante Nachlässe. Das gilt für Mietverträge genauso wie für Sicherungsabtretungserklärungen, Mietwagenkostenübernahmebestätigungen oder auch eine Kombination verschiedener Formulare. Nachfragen lohnt sich. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos unter der Service-Rufnummer 08000 8 55 2 55 beraten, welche Bestellmengen für Sie sinnvoll sind und besonders günstig rabattiert werden. Die Gesprächsgebühren übernehmen wir als Anschlussinhaber der Nummer automatisch. Lassen Sie sich von den Preisvorteilen überraschen, ganz gleich, ob Sie Mietverträge oder andere Formulare bestellen möchten. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Als Autovermieter können Sie Ihre Formulare weiterhin gebührenfrei per Telefon oder Telefax unter der Ihnen bekannten Service-Nummer bestellen: Oder per E-Mail unter 0 8000 8 55 2 55 [email protected] Oder per Post unter der gleichen Adresse IVR Industrie Verlag und Agentur RheinErft Eckl GmbH z. Hd. Herrn Eckl Karlstraße 69 • 50181 Bedburg Die Grundpreise bleiben dauerhaft niedrig. Gerade die Mietverträge sind rechtlich ausgewogen und sinnvoll angelegt, um solide Geschäftsabläufe im Sinne aller Autovermieter zu gewährleisten. Rufen Sie an, schicken Sie uns ein Telefax oder eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Formularbestellung und werden diese wie gewohnt sorgfältig bearbeiten. Bestellcoupon Hiermit bestelle ich 2 Kfz-Mietverträge mit Rechnung 4-fach zum Einzelpreis von € 0,45 + MwSt. Best.-Nr. 14010 Sicherungsabtretungserklärungen 2-fach zum Einzelpreis von € 0,21 + MwSt. Best.-Nr. 14020 Mietwagenkostenübernahmebestätigung 2-fach zum Einzelpreis von € 0,30 + MwSt. Best.-Nr. 14021 Mietwagenkostenübernahmebestätigung 3-fach zum Einzelpreis von € 0,50 + MwSt. Best.-Nr. 14022 Mietwagenkostenübernahmebestätigung 3-fach mit anhäng. Sicherungsabtretungserklärung € 0,75 + MwSt. Best.-Nr. 14030 Packung(en) LKW-Diagrammscheibenfür € 3,80 im Hunderter-Pack Ich wünsche einen Firmeneindruck im Kfz-Mietvertrag (ab 500 bestellten Mietvertrags-Formularen kostenlos, bei kleineren Bestellungen ab 100 Exemplaren zum Aufpreis von € 37,–). Die Druckvorlage erhält IVR mit gesonderter Post. Rabatte zu den von IVR genannten Konditionen. Porto + Verpackung zum Selbstkostenpreis. Pauschale für Porto und Verpackung € 7,20. Best.-Nr. 14040 Firma Name E-Mail Straße PLZ/Ort Telefon Autovermieter Journal • 1/2016 Unterschrift Inhalt/Impressum Inhalt Schwerpunktthemen Interessante Rabatte 2 Wer jetzt seinen Formularbedarf für das kommende Frühjahrsgeschäft vorbestellt, spart bares Geld. Denn auf größere Bestellmengen gewährt der IVR-Formular-Service attraktive Nachlässe. Dies gilt für alle Formulare, ganz gleich ob Mietverträge, Sicherungsabtretungserklärungen oder Mietwagenkostenübernahmebestätigungen. Lassen Sie sich unter unserer gebührenfreien Nummer 08000 8 55 255 unverbindlich beraten. Unsinnige Rechtsprechung 6 Der Verband deutscher Autovermieter e. V. (VDA e. V.) belegt richterlichen Unsinn. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellt Autovermieter unter Generalverdacht und wirft ihnen rechtswidriges Verhalten vor. Im zweiten Teil seiner Kommentierung weist der VDA die Fragwürdigkeit der Fraunhofer Liste nach und stellt die Vorzüge der Erhebungen von Schwacke heraus. Goldenes Jubiläum Formulare2 Nachlässe Editorial4 Job machen Nachrichten5–18 Messekalender, VDA, Jubiläum, Hyundai, Neuerscheinungen, Datenschutz, Mobilität, Ladeinfrastruktur, Opel, Glas, CarSharing, Partner System, Kundenbindung Recht19 Fahrtenbuch 8 Herzlichen Glückwunsch, Detlef Moll! Der Kollege aus Waldbröl ist nun seit 50 Jahren am Markt. In dieser Zeit hat er zahlreichen Widrigkeiten getrotzt und ist heute für die Zukunft bestens aufgestellt. Auch für andere Kollegen stellt er Sonderfahrzeuge im Nutzfahrzeugbereich zur Weitervermietung zur Verfügung. Und das weit über den eigenen Einzugsbereich hinaus. Impressum Das Autovermieter Journal erscheint als Service-Zeitschrift für Autovermieter in der Bundesrepublik Deutschland und ist außerdem offizielles Organ des Verbandes deutscher Autovermieter e. V. (VDA) Herausgeber:Bernd Schumann E-Mail: [email protected] Skype: schumi2509 Helmut Habenbacher E-Mail: [email protected] Mobil: 0152/297 27 610 Verlag: IVR Industrie Verlag und Agentur Rhein-Erft Eckl GmbH Karlstraße 69 • 50181 Bedburg • Telefon 0 22 72/91 20 0 Telefax 0 22 72/91 20 20 • E-Mail: [email protected] Chefredakteur: Christian Eckl Redaktion: RA Oliver Huq, Erik Sauer, Peter Siebert, Helmut Habenbacher Vertriebsleitung: Hiltrud Eckl Druck: IDEE DRUCK GmbH, Bedburg Layout: Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale) Abo-Konditionen Für EURO 32,– inkl. Mwst. und Versandkosten erhalten Sie vier Ausgaben des Autovermieter Journals im Inland ein Jahr lang frei Haus geliefert. Bestellungen nimmt der Verlag unter nebenstehender Adresse gerne formlos entgegen. Autovermieter Journal • 1/2016 3 Editorial Job machen, bis etwas „Besseres“ kommt Von Bernd Schumann, Herausgeber des Autovermieter Journal und ehemaliger Präsident des Bundesverbandes der Autovermieter Deutschlands Es ist Fakt, einige Mitarbeiter machen ihren Job für das Unternehmen nur vorübergehend, weil sie im Moment nichts Besseres gefunden haben. Wie kann man aber diese Mitarbeiter dazu bewegen, dass sie ihre Arbeit, die sie im Moment haben, auch respektieren? Ich spreche diejenigen an, die ihren Job als vorübergehend ansehen, als Sprungbrett im besten und im schlimmsten Sinne nur als eine momentane Einnahmequelle. Noch schlimmer ist, wenn diese Mitarbeiter ihre Denkweise den anderen Mitarbeitern mitteilen und so die Kollegen negativ infizieren. Ist dies ein zunehmendes Phänomen unserer Zeit? Zugegeben, es ist verlockend, mit dieser Haltung auf seine Karriere zurückblicken zu können. Man kann es auch Ehrgeiz nennen. Von Job zu Job springen, mal einen Fuß in ein Büro zu setzen, um am Jahresende feststellen zu können, es gab gegenüber dem Vorjahr eine erfreuliche Einkommenserhöhung. Hören Sie auf, so zu denken. Sie werden nicht als erfolgreicher Mensch angesehen, wenn Sie bei Ihrem Job vergessen, die Arbeit, die Sie machen, zu respektieren. Sie können viele Jobs in Ihrem Leben haben, werden so manchen Reinfall verdauen müssen und am Ende Ihrer Berufslaufbahn werden Sie dann sagen: „Ich habe meine Jobs wirklich gerne gemacht, aber ich hatte am Ende nicht erwartet, da zu sein, wo ich heute bin.“ Ich möchte Ihnen gerne aus meiner nun langjährigen Tätigkeit in der Autovermietbranche einige Ratschläge mit auf den Berufsweg geben: • Saugen Sie das Mark aus jedem Job, den Sie übernehmen. Die Chancen, dass Sie immer dort bleiben, sind nicht allzu groß. Aber mit der Zeit werden es so manche wertvolle „Imbissbuden“ werden. Ihre Inspiration und Begeisterung wird infektiös sein. Mit Ihrem großen Lebensentwurf werden Sie Menschen gewinnen und das Netzwerk, das Sie bauen, wird ein Leben lang halten. • Ihre berufliche Entwicklung beruht auf Ihrer Fähigkeit, die Menschen davon zu überzeugen, die beste Arbeit für Sie und das Gemeinwohl zu leisten. Jeder Auftrag ist eine Chance, um diese Fähigkeit weiter zu verstärken und Ihre Inspiration und Begeisterung wird der Schlüssel zu einer Motivation für andere sein. • Sie können nicht sehen, wie die Zukunft einer Branche sein wird, aber Sie sind immer noch im Geschäft. Jeder Geschäftsprozess wird in einem Grundkonzept verwurzelt, das in einer Vielzahl von Anwendungen in verschiedenen Branchen eingesetzt werden kann. • Seien Sie offen für unerwartete Inspirationen. Verwerfen Sie nicht die Möglichkeit, dass die Arbeit, die Sie gerade machen, ein Job ist, in dem Sie Karriere machen, auch wenn dieser Job nicht Teil Ihres Plans sein sollte. • Finden Sie einen Mentor und zögern Sie nicht, für diese Beziehung ständig zu arbeiten. Und wenn Sie ihn gefunden haben, seien Sie offen zu ihm. Wenn es darauf ankommt, bin ich mir nicht sicher, ob meine fünfzigjährige „Joberfahrung“ die Weisheit der jüngeren Generation erreicht, aber ich bin mir ganz sicher, dass meine Überlegungen ein wichtiges Erfolgsmoment für selbständige Unternehmer und Manager der Autovermietbranche sein können. Ihr Bernd Schumann Neuwagen-Premieren Monat Audi BMW Lamborghini April Q1 M2 Land Rover Huracán Spyder Evoque Cabriolet Evoque Cabrio Juni Quelle: www.auto-news.de Autovermieter Journal • 1/2016 Renault Suzuki VW Talisman Kombi iK-2 GLE 450 AMG Mai 4 Mercedes Tiguan VDA Der VDA informiert Rechtsprechung im Fokus – Teil 2 Wie leere Floskeln zu fehlerhaften Urteilen führen und den Rechtsfrieden gefährden … Fortsetzung des Artikels aus der Ausgabe 4/2015: Die Unterstellung des OLG Düsseldorf, die von Schwacke abgefragten Preislisten seien keine Marktpreise, stellt alle Autovermieter unter Generalverdacht und wirft ihnen rechtswidriges Verhalten vor: Die von Schwacke abgefragten Preislisten unterliegen der Preisangaben-Verordnung, in der es wörtlich heißt: „Die Angaben nach dieser Verordnung müssen der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen.“ (vgl. § 1 Abs. 6 S. 1.). Das OLG wirft also mit seiner Vermutung den Autovermietern nichts anderes als grundsätzlich ordnungswidriges Verhalten vor, denn der Grundsatz der Preiswahrheit wird ja nach der OLG-Auffassung nicht gewahrt oder er – wie das OLG formuliert – „begegnet […] nicht unerheblichen Zweifeln“. Allein diese Aussage rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit des Senats (vgl. § 42 Abs. 2 ZPO), denn sie trägt das gesamte Urteil: „Entscheidend gegen die „Schwacke Liste […] spricht […]“. Dass diese entscheidungstragende Ausführung eine reine, nicht bewiesene Behauptung des Senates darstellt – nämlich die, dass die in der Schwacke-Liste abgebildeten Preise keine Marktpreise seien – die zudem die fachliche Kompetenz der Richter diskreditiert – liegt auf der Hand: Ganz sicher hat der Senat keinerlei empirische Marktforschung betrieben – so etwas wäre mit Sicherheit in der Urteilsbegründung aufgetaucht. Viel schlimmer wiegt jedoch der Mangel an wirtschaftlichem und an und für sich zum Allgemeinwissen zählendem Marktverständnis: Das OLG hält ausdrücklich die Schwacke-Begründung für Preisschwankungen im Mietwagenmarkt allein für Preisabweichungen nach unten für zutreffend aber nicht für solche nach oben.1 Dass, wenn ein stetig variierendes Angebot auf eine stets unterschiedliche Nachfrage trifft, auch der Fall der Verknappung des nachgefragten Gutes eintreten könnte, der zwangsläufig zu einer Verteuerung führt, kann sich das OLG Düsseldorf offenbar nicht vorstellen, obwohl das spätestens seit Ende des 19. Jahrhunderts zur Allgemeinbildung gehören dürfte.2 Zumindest die konkrete Marktsituation während der Streiks der GDL hätte dem Senat als aktuelles Zeitgeschehen nicht verborgen bleiben dürfen.3 Ferner ist die Argumentation im Hinblick auf die Preisangaben-Verordnung des Senates schwach (vgl. Rn. 56): „[…] die Händler [sind] an die gemäß § 1 PAngV anzugebenden Preise nicht mehr gebunden.“ Natürlich ist es korrekt, dass Preisabweichungen nach unten (Rabatte) und nach oben (Aufschläge) individuell möglich sind. Aber das entbindet die Autovermieter nicht von ihrer Rechtspflicht zur „Preiswahrheit“ in den entsprechenden Listen (vgl. § 1 Abs. 6 S. 1 Preisangaben-Verordnung). Die genannten Preise müssen also Marktpreise sein. Sollte das nicht der Fall sein, so fragt sich, warum nicht längst – vor allem in einem hart umkämpften Markt – Mitbewerber solch abmahnfähiges Verhalten nicht abmahnen? Der erkennende Senat diskreditiert sich mit seinen fadenscheinigen Begründungen selbst und offenbart ein ums andere Mal, dass er weder von wirtschaftlichen Vorgängen noch von Subsumtion unter Rechtsätze etwas versteht. Das ist ob der Tatsache, dass das erkennende Gericht immerhin ein Oberlandesgericht ist, umso befremdlicher für jeden Beobachter. Dass das OLG Düsseldorf schlussendlich die alles entscheidende Frage darin sieht: „[…] wie häufig und in welchem Umfang der tatsächlich realisierte Mietpreis von den in den Preislisten genannten Mietpreisen abweicht […]“4, zeugt von mangelndem Sachverstand auch im Bereich der Statistik. Denn bei einem Marktpreisspiegel, also mit anderen Worten einem Preisindex, geht es per se nicht um einen im Einzelfall tatsächlich realisierten Preis, sondern „[…] vereinfacht ausgedrückt [um] Funktionen, die die Preise und deren Veränderungen aggregieren und zu einer Messzahl zusammenfassen, die eine Aussage über die Preisentwicklung als Ganzes zulässt.“5 Wenn der Senat tatsächlich seine „entscheidende“ Frage beantwortet wissen möchte, so steht es ihm frei, eine Studie hierzu einzuholen. Dass es im Nachhinein (im konkreten Fall lag der zugrundeliegende Mietvorgang über drei Jahre in der Vergangenheit) auch einem sachverständigen Experten unmöglich ist, den tatsächlichen Marktpreis zu ermitteln, liegt auf der Hand. Jedenfalls verwechselt das OLG Düsseldorf im entschiedenen Fall die tatsächlich und rechtlich entscheidende Frage danach, was im konkreten Fall der wirtschaftlich vernünftige Preis für die Dienstleistung gewesen ist, mit der Frage nach dem passenden Preisindex, der ja wiederum nur ein Anhaltspunkt für die tatsächlich zu entscheidende Frage sein kann. Zu Fraunhofer In den Ausführungen zum Fraunhofer Marktpreisspiegel begeht der erkennende Senat ähnliche Fehler und legt seinem Urteil unrichtige Tatsachenbehauptungen zugrunde. Unabhängig davon, dass, wie bereits dargelegt, eine anonyme Preisermittlung keinerlei empirische Vorteile besitzt, so ist zu konstatieren, dass bei der Fraunhofer Interneterhebung keine anonymisierte Abfrage erfolgt6: Insbesondere heißt es in der Methodenbeschreibung des Fraunhofer-Instituts: „Bei den Abfragen über Internet ist die Anonymität bereits durch die Methodik – die Nutzung des anonymen Internets – gewährleistet.“7 Autovermieter Journal • 1/2016 5 VDA Mit anderen Worten, die Abfrage erfolgte nicht anonym, denn das Internet ist alles andere als anonym.8 Es ist bereits fraglich, ob die ebenfalls durchgeführte Telefonerhebung mit den angegebenen Parametern überhaupt anonym durchgeführt werden kann. Die Beantwortung dieser Frage ist jedenfalls mangels Repräsentativität der Erhebung (weniger als 1 Wert pro Fahrzeugkategorie und Station)9 und damit zugleich wegen Verstoßes gegen die Richtlinie für den Einsatz von Mystery Research in der Marktund Sozialforschung des Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V. unerheblich.10 Vor allem der eigene Anspruch für die statistische Relevanz von mindestens 30 Werten pro Datenzelle wird nicht erfüllt.11 Dann behauptet das Gericht, die Fraunhofer-Liste spiegele Preise einer „realen Anmietsituation“ wider (vgl. Rn. 58). Dem Fraunhofer Marktpreisspiegel liegt folgendes Anmietszenario zugrunde: 1. Anmietzeitraum: Montag 9 Uhr–Donnerstag 14 Uhr 2. 7 Tage Vorbuchfrist (seit 2015 4–9 Tage!) 3. Anmietung und Rückgabe nur zwischen 9 und 16 Uhr. Somit wird nur in der Zeit von Montag bis Mittwoch (9–16 Uhr) und am Donnerstag von 9–14 Uhr (= 26 Stunden/Woche) angemietet. Nun sind die Filialen der großen acht Anbieter in der Regel Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr (teilweise auch bis 20 Uhr) und samstags zwischen 8 und 12 Uhr (d. h. im Schnitt 59 Stunden/ Woche) geöffnet. Zudem haben die Stationen an Flughäfen und Bahnhöfen noch viel länger geöffnet. Rückgaben sind ferner oft 24 Stunden am Tag möglich. Mit anderen Worten, das Anmietszenario, das der Fraunhofer-Liste zugrunde liegt, ist für Privatpersonen absolut untypisch – in den abgefragten Zeiträumen benötigt eine Privatperson in der Regel kein Fahrzeug – und bildet noch nicht einmal die Hälfte der tatsächlichen Öffnungszeiten der Mietstationen ab.12 Die Anmietsituation, die der Fraunhofer-Liste zugrunde liegt, ist also keinesfalls typisch – wie das OLG Düsseldorf unreflektiert ins Blaue hinein behauptet – sondern ganz im Gegenteil atypisch. 6 Autovermieter Journal • 1/2016 Die OLG Schlussfolgerung in Rn. 58 ist geradezu absurd:13 Dem Senat muss vielmehr klar sein, dass die besonders niedrigen Tarife der Fraunhofer-Liste auf der Tatsache beruhen, dass nur Schnäppchen und Angebotspreise (Lockpreise) weniger Anbieter gesammelt werden, die nichts mit einer typischen Anmietsituation zu tun haben. Der Zirkelschluss des Gerichts setzt überdies voraus, dass Schwacke und Fraunhofer dieselben Preise erheben. Das nimmt aber auch der Senat nicht an, wenn er bei Schwacke von „übermittelten Preislisten“ und bei Fraunhofer von „konkreten Angeboten“ spricht.14 Erschreckend ist, dass dem OLG Düsseldorf offenbar der Unterschied zwischen einer „invitatio ad offerendum“ (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) und einer „offerta ad incertas personas“ (Angebot an unbestimmte Personen) nicht geläufig ist. Waren und Dienstleistungen, die im Fernabsatz angeboten werden, sind im Zweifel aber als invitatio ad offerendum aufzufassen15 und dokumentieren damit keinen Rechtsbindungswillen; sie stellen mithin kein „konkretes Angebot“ dar! Dieses Wissen gehört zu den Basics eines jeden Jurastudenten in den ersten Semestern:16 Eine bloße Aufforderung und kein Antrag liegt vor, wenn der Auffordernde zum Zeitpunkt der Aufforderung keine rechtlich bindenden Aussagen über Konditionen machen kann oder will, insbesondere über die Vertragsparteien oder den zur Verfügung stehenden Warenvorrat. Typischerweise ist genau das bei Autovermietungen der Fall.17 Darüber hinaus erleben jedes Jahr Millionen von Menschen, die ihren Mietwagen übers Internet buchen, eine unangenehme Überraschung, wenn sie bei Abholung des Autos am Schalter erfahren, dass der Mietwagen viel teurer ist, als sie eigentlich dachten.18 Der Hinweis auf „verbindlich buchbare Fahrzeuge“19 in der Fraunhofer-Liste ist dementsprechend ebenso irreführend, wie die Rede von „verbindlich erzielbare[n] Preise[n]“. 20 Dass bei einer Vorbuchungszeit von 7 Tagen21 die angezeigten Preise nicht denen bei einer unmittelbaren Buchung entsprechen, liegt nicht nur auf der Hand,22 sondern wird auch von einer eigens hierzu durchgeführten, repräsentativen Datenerhebung belegt.23 Die vom Gericht zitierte und vom Fraunhofer-Institut durchgeführte Untersuchung zur „Abhängigkeit des Preises vom Anmietzeitpunkt“24 belegt indes gar nichts, da sie keinerlei statistisch relevanten Aussagen erlaubt.25 Darüber hinaus ist es, nett formuliert, merkwürdig, dass das Fraunhofer-Institut die Preise nicht unmittelbar erhebt, wenn doch die Vorbuchfrist tatsächlich nur einen geringen Einfluss habe. Es macht keinen Sinn, die Preise nicht ohne Vorbuchzeit zu erheben, um dann in einer weiteren „Untersuchung“ zeigen zu müssen, dass der Anmietzeitpunkt keine Rolle spiele. Die aktuelle Liste wählt übrigens – ohne jegliche Begründung oder nähere Angaben hierzu – einen losen Anmietzeitpunkt zwischen 4 und 9 Tagen.26 Darüber hinaus sind die Internetpreise der von der Fraunhofer-Liste abgefragten Handvoll Unternehmen vor allem eines: Lockpreise.27 Es ist ein offenes Geheimnis, dass gerade diese „Anbieter ihre Preise über Jahrzehnte „optisch kaum oder gar nicht geändert“ [haben und sich stattdessen […] mehr Kosten in Zuschlägen und Gebühren verstecken“ (Baukastenprinzip).28 huq Fortsetzung folgt … Anmerkungen 1Vgl. OLG Düsseldorf, I-1 U 42/14, insbesondere Rn. 54: „Dem ist mit der Maßgabe zuzustimmen, dass bei lebensnaher Betrachtung regelmäßig der in der Preisliste genannte Mietpreis als der wesentliche Parameter gesenkt werden wird, um über den niedrigeren und daher für den Kunden attraktiven (konkurrenzfähigen) tatsächlichen Mietpreis eine Vermietung der Fahrzeuge zu erreichen und somit den betriebswirtschaftlich benötigten Umsatz zu generieren. In diesen Fällen kommt dem Mietpreis gemäß Preisliste sprichwörtlich „nur auf dem Papier“, nicht aber in der Vermietungspraxis Geltung zu. Für die Ermittlung des Marktpreises ist jedoch maßgeblich, zu welchem Preis die Vermieter ihre Leistungen tatsächlich anbieten.“ 2Vgl. z. B. Wikipedia (https://de.wikipedia.org/ wiki/Marktgleichgewicht): „Wenn mehr Leute ein bestimmtes Gut haben wollen, wird sich die nachgefragte Menge zu allen Preisen erhöhen. Die Ursache einer höheren Nachfrage können zum Beispiel eine neue Mode, andere Lebensumstände oder höheres Einkommen sein. Infolge der höheren Nachfrage und der damit verbundenen Rechtsverschiebung der Nachfragelinie steigt der VDA Gleichgewichtspreis und die umgesetzte Menge. Wenn etwa mehr Menschen Kaffee kaufen wollen, werden die Anbieter zunächst den Preis erhöhen können, da mehr Nachfrage als Angebot vorhanden ist. Als Folge der Preiserhöhung werden weitere Anbieter hinzukommen oder bestehende Anbieter ihr Angebot vergrößern, da es sich bei dem höheren Preis nun für sie lohnt. Durch diese Reaktion des Marktes entsteht ein neues Marktgleichgewicht mit neuem Gleichgewichtspreis und neuer Umsatzmenge. Wenn umgekehrt die Nachfrage sinkt, geschieht das Gegenteil. Die Nachfragekurve verschiebt sich nach links, der Gleichgewichtspreis sinkt, und als Folge davon wird auch das Angebot sinken.“ 3Vgl. zum Beispiel „Die Mietwagenpreise seien in den betroffenen Regionen in der Streik-Arbeitswoche um bis zu 100 Prozent angestiegen […]“ aus Wallstreet-online.de vom 10.5.2015; „Streik lässt Mietwagenpreise steigen“ in der Frankfurter Rundschau vom 18.2.2015; „Wer vom Bahnstreik profitiert“ in der FAZ vom 20.5.2015 4Vgl. OLG Düsseldorf aaO. Rn. 55 5Hanusch, Horst und Kuhn, Thomas: Einführung in die Volkswirtschaftslehre. 2. Auflage, Berlin; Heidelberg; New York; Tokyo, 1992 6Vgl. zur Anonymität der Fraunhofer Liste i. E. Autovermieter Journal 2/2015, S. 6 ff. 7Vgl. zuletzt Fraunhofer Liste 2015, S. 22 letzter Absatz 8 Erst die Nutzung von Anonymizer, Friend-to-friend-Netzwerken, Offshore-Anonymisierungsdienste, spezieller Usenet-Anbieter, anonymer SIM-Karten oder öffentlicher Internetzugangspunkte ermöglicht eine gewisse Anonymität! 9 Vgl. Fraunhofer Liste 2015 S. 30, demnach erfolgten pro Station im Schnitt 2,85 Anrufe (17.047 Einzelpreise von 5.983 Stationen), was bei zehn unterschiedlichen Fahrzeugklassen 0,285 Anrufen pro Station und Fahrzeugklasse entspricht! Bei vier unterschiedlichen Anmietzeiträumen bleiben dann noch 0,071 Werte pro Station, Fahrzeugklasse und Mietzeitraum! 10 „Zudem ist aus auswertungstechnischen Gründen darauf zu achten, dass die kleinste Darstellungseinheit der Untersuchungsergebnisse auf mindestens drei Forschungskontakten basiert.“ (Quelle: Richtlinie für den Einsatz von Mystery Research in der Markt- und Sozialforschung des Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V. (ADM)) 11Vgl. Fraunhofer Liste 2015 S. 23 12Bei 26 Stunden von im Schnitt 59 Stunden typischerweise geöffneter Filialen, wird also nur ein Anmietzeitraum von maximal 44,1 % der durchschnittlichen Gesamtöffnungszeiten der acht großen Anbieter erfasst. Da ja nur Stichproben erfolgen, dürfte der tatsächliche Wert sogar weit darunter liegen. 13„Die vom Fraunhofer-Institut mittels anonymer Telefonabfragen und Internetangeboten, d. h. aufgrund einer „realen Anmietsituation“ ermittelten durchschnittlichen Mietwagenpreise liegen bekanntermaßen regelmäßig deutlich unter den von der EurotaxSchwacke GmbH ermittelten durchschnittlichen Mietpreisen. Dies spricht aus Sicht des Senats dafür, dass entgegen der Annahme der EurotaxSchwacke GmbH der tatsächlich angebotene bzw. realisierte Preis häufig unterhalb des Preises liegt, der in den von den Mietwagenunternehmen übermittelten Preislisten angegeben ist. Anders lassen sich die bis auf wenige Ausnahmen durchgängig erheblichen Unterschiede der von dem Fraunhofer-Institut durch Abfrage konkreter Angebote auf der einen, und von der EurotaxSchwacke GmbH auf Basis der übermittelten Preislisten der Mietwagenunternehmen auf der anderen Seite ermittelten Mietpreise nicht nachvollziehbar erklären. Denn würden sich die Mietwagenunternehmen regelmäßig an die Preise ihrer der EurotaxSchwacke GmbH übermittelten Preislisten halten, müssten auch die vom Fraunhofer-Institut abgefragten Preise – zumindest überwiegend – den Preisen in den Preislisten in etwa entsprechen. Dies ist jedoch ersichtlich nicht der Fall.“ 14Vgl. OLG Düsseldorf aaO. Rn. 58 15Vgl. Palandt, 72. Aufl. § 145 Rn. 2; OLG Nürnberg, Beschluss v. 10.6.2009, Az. 14 U 622/09 16Vgl. z. B. „Im Angebot auf der Website ist noch kein Angebot im Sinne des § 145 BGB zu sehen, da es sich insoweit um eine invitatio ad offerendum handelt.“ , aus dem Skript des Repetitorium Hofmann, Alte Gießerei 1, 79098 Freiburg, 3. Auflage, Stand: Juni 2014, S.9 17Bei Sixt spricht man bei einer Reservierungsbestätigung beispielsweise von einem „voraussichtlichen Mietpreis“; bei Avis steht es ausdrücklich in den AGB: „Die Buchung führt noch nicht zum Abschluss eines Mietvertrages über ein Mietfahrzeug.“ Und auch die übrigen Vermieter handhaben das vergleichbar! 18Vgl. http://www.openpr.de/news/891485/Spanisches-Start-up-Unternehmen-entwickelt-einen-neuartigen-Mietwagen-Presivergleich. html 19Vgl. Fraunhofer Liste 2015 S. 15 20Vgl. Fraunhofer Liste aaO. 21Seit der aktuellen Liste 2015 sind es plötzlich 4–9 Tage, ohne nähere Erläuterung zu der Neuerung! 22Vgl. z. B. „Wer für den Urlaub einen Mietwagen buchen will, sollte das schon vorab […] tun. Dabei gilt die Faustregel: Je früher gebucht wird, desto mehr Auswahl hat man und desto günstiger ist es.“ oder „Je früher Sie buchen, desto günstiger wird es für Sie.“ 23Einfluss der Vorbuchungszeit auf Verfügbarkeit und Preis bei Mietwagen im Internet, MRW 3/2011, S. 7ff 24Vgl. Fraunhofer-Liste 2015, S. 54 f. 25 Vgl. Fraunhofer-Liste aaO.: Der „Untersuchung“ liegen bei den zehn Fahrzeugklassen der Fraunhofer-Liste pro Klasse gerade einmal 1,2 Werte pro Station, Anmietzeitpunkt- und -dauer zugrunde! Tatsächlich wurden sogar Werte für 155 unterschiedliche Fahrzeuge abgefragt, was nur 0,08 Werten pro Fahrzeug, Station, Anmietzeitpunkt und -dauer entspricht! Belastbare Aussagen sind folglich nicht möglich. Zudem ist es extrem fraglich, ob sich die grundlegende Methodik der Preis erhebung überhaupt zur Ermittlung des ausgegebenen Zieles eignet. Das ist in etwa so, wie wenn man ein VW-Diesel-Fahrzeug mit Manipulationssoftware danach fragt, ob es denn auch alle Abgaswerte einhalte. 26Vgl. Fraunhofer-Liste 2015, S. 23 27 „Der tatsächliche Mietpreis, den der Fahrer am Ende zu zahlen hat, kann schnell beim Doppelten oder Dreifachen des Basistarifs liegen.“ von der Webseite: Welt.de, „Wie Autovermietungen ihre Kunden abzocken“ vom 13.5.2015 28a. a. O. Autovermieter Journal • 1/2016 7 Nachrichten Beeindruckendes Jubiläum 50 Jahre Autovermietung Detlef Moll Nutzfahrzeuge zur Weitervermietung auch für Kollegen in die umliegenden Pensionen auf dem Lande gefahren. Die Behörden wollten die damals neue Trennscheibenverordnung für Taxis unbedingt auch bei Detlef Molls sogenannten „Rentner–Bussen“ durchsetzen. Obwohl diese Umrüstung unverhältnismäßig teuer geworden wäre. Doch nach zähem Ringen konnte sich der junge Unternehmer gegen den Amtsschimmel durchsetzen. Nach fünfzig Jahren ist die nach wie vor von ihrem Gründer geführte Autovermietung Detlef Moll in Waldbröl im Bergischen Land östlich von Köln bestens aufgestellt und für die Zukunft optimal gerüstet. Weit über den Einzugsbereich des Unternehmens hinaus nutzen viele Kollegen das breit gefächerte Angebot an Sonderfahrzeugen im Nutzfahrzeugbereich zur Anmietung und Weitervermietung. Da werden Kranwagen genauso vermietet wie Kofferanhänger oder Seitenkipper. „Ich freue mich stets, wenn ich das Geschäftsvolumen gemeinsam mit anderen Kollegen zu unserem gegenseitigen Nutzen ausdehnen kann“, so Detlef Moll. Im Jubiläumsjahr erinnert sich Detlef Moll ein halbes Jahrhundert zurück. Mit einem alten Opel startete er 1966 zunächst mit einem Angebot für den Personentransport. Schon bald konnte er für diesen ersten Geschäftsbereich einen neuen VW Bus anschaffen. Meist wurden damit ältere Städter, die kein eigenes Auto hatten, 8 Autovermieter Journal • 1/2016 Das Jahr 1969 markierte einen weiteren Meilenstein in der Unternehmensgeschichte. Der Gesetzgeber gestattete damals die Vermietung von Nutzfahrzeugen bis zu 4 Tonnen Nutzlast. „Solche 7,5-Tonner hatten dann gerademal 85 PS und die „Servolenkung„ hatte man in den Armen“, erinnert sich Detlef Moll schmunzelnd. Trotz dieser frühen technischen Widrigkeiten wechselte er schließlich ganz ins Vermietgeschäft. Dann kam 1973 die erste „Ölkrise“. Mit dem Sonntagsfahrverbot kippte die bis dahin so positive Stimmung für das Auto. Als Konjunkturbremse gab es im Frühjahr 1973 zusätzlich noch eine Strafsteuer auf Investitionen, dann aber zur Ankurbelung der lahmenden Konjunktur in der Ölkrise noch im gleichen Dezember eine Investitionszulage. Doch Autovermietungen wurden dabei leider nicht berücksichtigt. Für alle LKW–Vermieter wurde der 1. Mai 2006 zu einem bedeutenden Tag. Neuzulassungen ab diesem Datum waren nur noch mit dem neuen Digi-Tacho möglich. Die gute alte Tachoscheibe hatte ausge- dient. Aber keiner wollte die neuen LKW mieten. Denn noch waren kaum Fahrerkarten für die digitalen Tachos vorhanden. So liefen die alten LKW mit der Tachoscheibe rund um die Uhr und die neuen Fahrzeuge standen ungenutzt herum. Noch heute haben viele Gelegenheitsmieter gerade einmal eine Fahrerkarte, aber keine vorgeschriebene Unternehmerkarte. Auch der von Brüsseler Bürokraten für die EU vorgegebene Euro-6-Standard macht bei LKW wenig Freude. Wer viele Kurzstrecken fährt, muss unter Umständen seinen LKW im erhöhten Leerlauf stundenlang auf dem Betriebshof „freibrennen“ lassen. Dennoch hat Detlef Moll all diese Widrigkeiten ein halbes Jahrhundert lang gemeistert und ist zuversichtlich, dass er auch noch eine ganze Reihe erfolgreicher Jahre folgen lassen kann. Schon lange ist er in der EUROPA SERVICE Autovermietung AG organisiert und dort heute sogar im Beirat tätig. LUKRATIVE ANGEBOTE von Sonderfahrzeugen zur Weitervermietung! ZUM BEISPIEL 15 t mit Schiebeplane Anhänger Curtainsider Dreiseitenkipper Dreiseitenkipper mit Kran Baumaschinentransporter Curtainsider Autotransporter Pritsche mit Ladekran Fordern Sie uns ote eb g n A te er d ei n h c es g ß a Wir liefern Ihnen m Einfach nachfragen bei: Autovermietung Detlef Moll GmbH + Co. KG • Friedrich-Engels-Straße 6 • D-51545 Waldbröl Telefon 02291/798-0 • Telefax 02291/798-20 www.autovermietung.detlef-moll.de Nachrichten Der neue H350 Cargo Hyundai Lademeister mit viel Effizienz, Komfort und Sicherheit Mit einem speziell für das europäische Transportgewerbe entwickelten Multitalent erweiterte Hyundai in Deutschland im Sommer 2015 nicht nur sein Modellangebot auf 13 Baureihen, sondern tritt jetzt zugleich zum ersten Mal in Europa in der 3,5-Tonnen-Klasse an. Der H350 genannte Neuling kommt zunächst als Kastenwagen mit 5,52 Metern oder 6,20 Metern Länge auf den Markt. Später folgt ein Fahrgestell als Basis für Koffer- oder Wohnmobilaufbauten, ehe 2016 eine Bus-Version mit insgesamt 14 Sitzplätzen das Angebot abrundet. Den Antrieb des Transporters, der mit maximal 12,9 Kubikmeter Ladevolumen und einer Kapazität von bis zu fünf Europaletten für vielfache Anforderungen bestens gewappnet ist, übernimmt ein 2,5 Liter großer Common-Rail-Dieseldirekteinspritzer. Das Turbo-Triebwerk, das mit einem maximalen Drehmoment von bis zu 422 New- tonmeter einen neuen Bestwert in dieser Fahrzeugklasse aufstellt, wird in zwei Leistungsstufen angeboten – entweder mit 110 kW (150 PS) oder mit 125 kW (170 PS), die jeweils über ein Sechsganggetriebe die Hinterräder des neuen Hyundai Platzmeisters antreiben. Großen Wert legt der H350 auch auf Sicherheit und Effizienz: So ist eine verbrauchsreduzierende Start-Stop-Automatik ebenso serienmäßig wie eine Fahrdynamikregelung mit Überschlagschutz, eine leistungsfähige Bremsanlage mit Scheibenbremsen rundum, Bremsassistent und Berganfahrhilfe. Auf Wunsch schlägt zudem ein Spurhaltewarnsystem beim unbeabsichtigten Verlassen des Fahrstreifens Alarm. Die unverbindliche Preisempfehlung für den in den zwei Ausstattungsvarianten Eco und Profi angebotenen H350 beginnt zuzüglich Mehrwertsteuer bei 30.980 Euro. Autoaustellungen Ausstellungen, Messen 2016 Ort Termin e-mobility-world Friedrichshafen 16. März–20. März Transporter Tage Berlin 17. März–20. März auto motor und sport, i-mobility Stuttgart 31. März–3. April Auto Trend Rostock 8. April–10. April AMI Auto Mobil International Leipzig 9. April–17. April Fuhrpark-Forum Nürburgring 8. Juni–9. Juni Caravan Salon Düsseldorf 26. August–4. September Online Marketing Tag Wiesbaden 2. September Automechanika Frankfurt 13. September–17. September Auto Basel Basel 15. September–18. September IAA(Nutzfahrzeuge) Hannover 22. September–29. September Pariser Salon Paris 1. Oktober–16. Oktober eCarTec München 18. Oktober–20. Oktober 10 Autovermieter Journal • 1/2016 Datenschutz EU Grundverordnung (EU DS GVO) Die EU Datenschutz Grundverordnung steht nach langem Ringen am Start. Fast vier Jahre sind vergangen, seit der Entschluss gefasst wurde, ein einheitliches, modernes und zukunftsfähiges Datenschutz-Recht für alle EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen. Was lange währt, wird endlich gut? Mitnichten. Die groß angekündigten neuen Rechte der Verbraucher sind in weiten Teilen Augenwischerei und unpraktikabel. Unternehmen – auch Autovermietunternehmen – müssen sich noch mehr Bürokratie stellen, die Bußgelder steigen. Und wie so oft bei vielen Köchen, der Brei ist – naja – so lala. Die Politik lobt sich überschwänglich. Wer in den nun finalen Text der Verordnung schaut, stellt fest, es wurde der kleinste gemeinsame Nenner gefunden. Ende Dezember 2015 fand die wohl letzte Verhandlungsrunde zur EU Datenschutz Grundreform statt. Die nun vorliegende „finale“ Version wird wohl keinen weiteren Änderungen mehr unterworfen sein. Der Text muss nun in die Landessprachen der EU Länder übersetzt werden, EU-Rat und EU-Parlament müssen das Machwerk noch abnicken und die Verkündigung im EU-Amtsblatt stattfinden. Die Verordnung sieht eine zweijährige Übergangsfrist vor, das heißt Anfang 2018 müssen die neuen Regelungen umgesetzt sein. Bis dahin bleibt ausreichend Zeit, sich mit den notwendigen Anpassungen für Unternehmen aber auch Behörden auseinanderzusetzen und die erforderlichen Maßnahmen zur rechtskonformen Umsetzung zu treffen. Doch bevor es losgehen kann, sind sowohl Übersetzung als auch die Kommentare zur Verordnung abzuwarten. Auch wird es noch einige Zeit dauern, bis klar ist, ob nationale Öffnungsklauseln durch die Länder genutzt werden und wie diese ausgestaltet sein werden. Es gibt daher keinen Grund, nun in Aktionismus zu verfallen. Im Laufe des Jahres 2016 werden ausreichend Stellungnahmen und Kommentierungen unter anderem auch aus den einschlägigen Berufsverbänden vorliegen, die es dann sukzessive abzuarbeiten gilt. Wir halten Sie auf jedem Fall auf dem Laufenden. Sascha Kuhrau Kompetent und freundlich Die GTÜ-Prüfingenieure verbinden umfassende Fachkompetenz und ausgeprägte Dienstleistungsorientierung. Von uns bekommen Sie daher einen perfekten Prüfservice für Ihren Fuhrpark. Darauf können Sie sich verlassen. Christoph Roth, Prüfingenieur GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH Fon: 0711 97676-0 · www.gtue.de Nachrichten Buchbinder Rent-a-Car bietet Mobilität auf den Punkt „Buchbinder bewegt!“ – Getreu diesem Motto hat es sich Buchbinder zur Aufgabe gemacht, seine Kunden in Bewegung zu bringen. Neben der PKW Vermietung hat Buchbinder über die Jahre hinweg in der Vermietung von Transportern, Bussen und LKW in Deutschland und Österreich eine marktführende Position erlangt. Wir haben mit Hubert M. Terstappen, Geschäftsführer der Autovermietung Buchbinder, über die Vergangenheit und geplante Ziele gesprochen. Autovermieter Journal: In welchen Ländern ist die Buchbinder Unternehmensgruppe tätig? Hubert M. Terstappen: Wir sind in Deutschland, Österreich, Ungarn, der Slowakei und Norditalien mit insgesamt rund 160 Stadt- und Flughafenstationen vertreten. Davon entfallen 130 Stadt- und zehn Flughafenstationen auf Deutschland. Autovermieter Journal: Welche besonderen Angebote hat Buchbinder im Programm? Autovermieter Journal: Herr Terstappen, erläutern Sie uns kurz, seit wann das Unternehmen existiert und wie es sich entwickelt hat? Hubert M. Terstappen: Gegründet wurde es 1957 in Amberg. Damit wurde der Grundstein für die Umsetzung der Geschäftsidee gelegt. In den 1960er Jahren verlegte das Unternehmen seinen Sitz von Amberg nach Regensburg, das bis heute der Hauptsitz ist. 2002 erwarb die CharterLine Fuhrpark-Service GmbH das europaweite Markenrecht für die Marke Buchbinder. In den Folgejahren baute Buchbinder Rent-a-Car neben Österreich das Vermietgeschäft in Ungarn, der Slowakei und Norditalien aus. Seit 2009 profitieren die Kunden an allen großen Flughäfen Österreichs von Anmietstationen mit umfangreichen Mietwagenflotten. 2013 folgten Flughafenstationen in deutschen Städten wie Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart und München. Diese Erweiterung war für Buchbinder ein bedeutender Eckpfeiler, um die Kunden in den Zielmärkten Business und Touristik noch besser bedienen zu können. 2014 beschäftigte Buchbinder über 1.000 Mitarbeiter und verfügte über ein Filialnetz von insgesamt 160 Stationen. Mit Beginn des Jahres 2015 haben wir unsere erfolgreiche Mehrmarkenstrategie unter der 12 Autovermieter Journal • 1/2016 Marke „Global Drive“ weiter ausbauen können. An diesem Projekt arbeiten wir weiter und werden in Kürze hierzu interessante Neuigkeiten haben. Autovermieter Journal: Welche Autos kann man bei Buchbinder mieten? Hubert M. Terstappen: Mit unserem Fuhrpark halten wir für Sie eine große Auswahl an PKW, Transportern, Bussen und LKW bereit. Ob Kleinwagen für Fahrten in der Stadt, eine Luxuslimousine für den besonderen Anlass oder doch eher der Kleinbus für die ganze Familie – wir stehen für Sie mit unserem Rundum-Service zur Verfügung. Unsere Fahrzeuge verfügen meist ab Werk über diverse Sonderausstattungen entsprechend der Wünsche unserer Kunden. Hubert M. Terstappen: Buchbinder bietet seinen Kunden diverse attraktive Angebote. Für uns ist es wichtig, mit unseren Angeboten und unserer Servicestärke die Kunden immer wieder für uns zu begeistern. Buchbinder bewegt! Ob ein privater Umzug, ein Besuch im Möbelhaus oder ein LKW für betriebliche Zwecke – wir haben die passende Lösung für unsere Kunden und bieten diesen regelmäßig attraktive Konditionen. Im Bereich Umzüge bieten wir ein spezielles Umzugs-Special an, bei dem wir Kunden bei Bedarf das geeignete Zubehör wie unter anderem eine Sackkarre, Packdecken, Tragegurte und Co. gleich mitliefern. Weitere Angebote sind unsere Wochenendpreise und unsere Ferienmietwagen zu Top-Preisen sowie viele weitere Specials. Autovermieter Journal: Wie wird sich der Markt in den nächsten Jahren entwickeln? Haben Sie eine fachkompetente Prognose für uns? Hubert M. Terstappen: Experten gehen schon heute davon aus, dass sich unsere Mobilitätslandschaft neben dem technologischen Fortschritt auch in puncto Konsumentenverhalten grundlegend ändern wird. Absehbar ist das nicht nur inner- Nachrichten deutsch, sondern auch grenzüberschreitend, schließlich befinden sich die Europäisierung, die Globalisierung und der demographische Wandel erst am Anfang. Einhergehend mit dem steigenden Umweltbewusstsein der Käuferschaft, aber auch den veränderten Lebensumständen sind die Automobilkonzerne und Vermietungen gefordert, neue Verkehrskonzepte zu entwickeln. Besonders in den Metropolen gibt es eine immer größer werdende Gruppe von Menschen, die sich kein eigenes Auto anschaffen wollen, da sie andere Anschaffungen für wichtiger erachten und deswegen von der Investition in ein Auto absehen. Der eigene PKW als Statussymbol rückt dabei zunehmend in den Hintergrund. Es bilden sich vermehrt Trends heraus, die neue Nutzungsgewohnheiten hervorbringen. Viele Bürger greifen daher heutzutage auf Mietfahrzeuge als umweltfreundliche und günstige Alternative zurück. Dass der öffentliche Nah- und Fernverkehr immer wieder mit zuverlässiger Unzuverlässigkeit und regelmäßigen Ausfallzeiten glänzt, ist für Autovermietungen ein zusätzlich positives Signal. Es wird deutlich, dass einerseits eine Neugestaltung von Mobilitätsangeboten erforderlich ist, andererseits aber auch ein enormes Potenzial für die zukunftsweisende Weiterentwicklung von Verkehrskonzepten besteht. Im Zuge der innovativen Entwicklungen der Fahrzeughersteller werden die Autovermieter mit zeitgemäßem Fuhrparkmanagement zunehmend als „Aushängeschilder“ der Autoindustrie fungieren. Gleichzeitig wächst der Markt an Mobilitätsdienstleistungen wie zum Beispiel dem Carsharing. Diese bergen ebenfalls ein großes Potenzial für die Entwicklung des Sektors der Mobilitätsdienstleistungen. wir an der Basis an, denn ein führendes professionelles Unternehmen kann nur durch motivierte und qualifizierte Mitarbeiter bestehen. Den sich permanent verändernden Markt sehen wir als Ansporn, nicht im Hier und Jetzt zu stagnieren, sondern stets im Sinne unserer Kunden einen Schritt voraus zu denken. er ässig l r e v ce Zu Servi m u Rund irem zu fa ngsu t s i e -L Preis ltnis! ä h r e V Autovermieter Journal: Wie stehen Sie zu folgenden Trendthemen: Elektromobilität, autonomes Fahren, automatische Vermietung und Fahrzeugortung? Hubert M. Terstappen: Nachhaltigkeit ist ein Thema, dem sich Buchbinder bereits angenommen hat. Seit einiger Zeit bieten wir unseren Kunden mit dem kleinen E-Cruiser THINK City bereits den perfekten Begleiter in der Stadt, der absolut umweltfreundlich ist und bei vollkommener Emissionsfreiheit großen Fahrspaß bietet. Dieses Fahrzeug hat einen 100%igen Elektroantrieb und ist für den Stadtverkehr eine sehr gute Lösung. Unsere Kunden sind begeistert. Der technologische Fortschritt, getrieben durch die rasante Entwicklungsgeschwindigkeit der Informationsbereitstellung und Funktionalitäten in den mobilen Endgeräten, wird dazu führen, dass die Vernetzung auch mit den Fahrzeugen stattfinden wird. Hier werden in den nächsten fünf bis zehn Jahren weitere Fortschritte erfolgen, mit denen wir uns heute schon beschäftigen. BUCHBINDER BEWEGT! Autovermieter Journal: Wie reagiert Buchbinder auf die Marktveränderungen? Hubert M. Terstappen: Unser Ziel ist es, die Marke Buchbinder zum „Allround-Spezialisten“ auszubauen. Wir bündeln die Kompetenzen in sämtlichen Bereichen und entwickeln für jede Anforderung Best-Practice-Lösungen. Dabei fangen Mehr Informationen unter: www.buchbinder.de oder unter 0800 – 28282424. Autovermieter Journal • 1/2016 13 Nachrichten Weiterentwicklung der Elektromobilität Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur entscheidend für den Erfolg der Elektromobilität Netz öffentlich zugänglicher Normalladesäulen aufbauen Anlässlich des „Autogipfels“ mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Ausbau der Elektromobilität sagt Roger Kohlmann, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasser wirtschaft (BDEW): „Das Ziel der Bundesregierung, die Zahl der Elektroautos deutlich zu steigern, wird nicht ohne den weiteren Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur erreichbar sein. Der Verkauf von Elektrofahrzeugen und eine adäquate Ausstattung an Ladeinfrastruktur sind zwei Seiten derselben Medaille. In Deutschland standen zur Jahresmitte 2015 2.486 öffentlich zugängliche Ladestationen mit insgesamt 5.571 Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zur Verfügung. Obwohl die Energiewirtschaft bei dem Infrastrukturaufbau erheblich in Vorleistung gegangen ist, reicht dieser Ausbaustand mit steigenden Zu- Internet-Domain aurento.de und aurento.com zu verkaufen Suchen Sie einen griffigen Domainnamen für den Aufbau einer Reservierungs-Plattform für Ihr eigenes Mietwagengeschäft? Oder möchten Sie in das Vermittlungs geschäft für „rent a car“ weltweit einsteigen? Ob für die eigene Flotte oder für geplante Broker-Aktivitäten, aurento ist das passende Synonym für modernes car rental business. Anfragen richten Sie bitte unter Chiffre 01-04-15 an IVR Industrie Verlag und Agentur Rhein-Erft Eckl GmbH Karlstraße 69 50181 Bedburg Telefax: 02272/912020 Mail: [email protected] 14 Autovermieter Journal • 1/2016 lassungszahlen der Elektrofahrzeuge bei weitem nicht aus. Der weitere Ausbau in diesem Segment wird nur in einer gemeinsamen Anstrengung zwischen öffentlicher Hand und Wirtschaft zu bewältigen sein. Der BDEW hat hierzu einen Vorschlag erarbeitet, der den Aufbau von 10.000 zusätzlichen Ladesäulen vorsieht. Insgesamt wird neben den Schnellladestationen auch ein Netz öffentlich zugänglicher Normalladesäulen gebraucht. Dies ist insbesondere für Nutzer ohne regelmäßigen Stellplatz mit Lademöglichkeit relevant oder wenn der Kunde spontan sein Fahrzeug laden möchte. Außerdem wird es entscheidend sein, dass die Forschung und Entwicklung auch hinsichtlich des Zusammenspiels zwischen Lade- und Antriebstechnologie vorangebracht wird, zum Beispiel beim Thema ‚Induktives Laden‘. Wir erhoffen uns konkrete Vorhaben im lange angekündigten Regierungsprogramm der Bundesregierung zur Elektromobilität. Der BDEW setzt sich schon lange für einen einheitlichen Rahmen und entsprechende Standards bei der Elektromobilität ein. Denn die Unternehmen brauchen mehr Planungssicherheit, um weitere Investitionen in die öffentliche Ladeinfrastruktur anzustoßen. Neben dem Regierungsprogramm muss daher auch die Ladesäulenverordnung durch den Bundesrat auf den Weg gebracht werden. Grundsätzlich müssen endlich auch im Verkehrssektor sämtliche Potenziale zur Senkung der CO2-Emissionen genutzt werden, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Neben Elektrofahrzeugen kann insbesondere auch die klimafreundliche Erdgas-Mobilität hier einen wichtigen Beitrag leisten.“ Entschieden besser: Das neue Elektroauto von Opel heißt Ampera-e Bereits im kommenden Jahr wird Opel ein revolutionäres neues Elektroauto mit zukunftsweisender Batterie-Technologie anbieten. Damit setzt der deutsche Hersteller die größte Modelloffensive seiner Geschichte mit 29 neuen Modellen zwischen 2016 und 2020 fort. Der neue Fünftürer verfügt über fünf Sitzplätze und heißt „Ampera-e“. Der Newcomer wird mit vollgeladenen Batterien über eine größere Reichweite als die meisten anderen Elektroautos verfügen und zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden. Nachrichten Ein Job für echte Glas-Experten Kalibrierung von kamerabasierten Fahrerassistenzsystemen nach dem Neueinbau der Windschutzscheibe Immer mehr Fahrerassistenzsysteme helfen Autofahrern in kritischen Situationen. Die Informationen für diese Systeme liefern verschiedenste Sensoren und Kameras, die bevorzugt hinter der Windschutzscheibe eingebaut werden. geschultem Fachpersonal. Damit sind wir in der Lage, die Sensoren und Kameras an den Fahrzeugen nach dem Scheiben-Neueinbau zu kalibrieren, wenn der Fahrzeughersteller dies vorschreibt. Großer Datenbestand vorhanden Höchste Präzision ist gefragt Doch was, wenn die Windschutzscheibe getauscht werden muss? Als Fahrzeugglas-Spezialist Nr. 1 bietet Carglass® auch bei Fahrerassistenzsystemen ein deutschlandweit flächendeckendes Netz an Kalibrierungsgeräten und mit Hella Gutmann Solutions, dem Spezialisten für Diagnose- und Messtechnik, zusammen. Differiert der Kamerawinkel nach dem Neueinbau lediglich um einen Grad, kann das auf eine Distanz von 100 Metern zu Abweichungen von bis zu 1,75 Metern führen. Carglass® setzt deshalb bei dem hochpräzisen Kalibrierungsverfahren auf modernste Technik. So arbeiten wir eng Unser Unternehmen mit dem Mutterkonzern Belron® ist weltweit aktiv. Gemeinsam verfügen wir über eine riesige Datenbank mit allen wichtigen Informationen zu den Automodellen, deren jeweiligen Besonderheiten sowie den Kalibrierungsanforderungen aller Fahrzeughersteller. Von diesem Wissen profitieren alle unsere Kunden. 4Fleets Carglass® und das Logo sind registrierte Marken der Belron S.A. und ihrer Konzerngesellschaften. / Journal/CG HU/11/2015 BEI CARGLASS® STEHT SICHERHEIT AN ERSTER STELLE! Deutschlandweit Kalibrierung der Fahrerassistenzsysteme, falls dies bei einem Neueinbau der Windschutzscheibe nötig sein sollte. Kostenlose 24-h-Hotline: 0800 - 08 87 355 Online unter: www.carglass4fleets.de Autovermieter Journal • 1/2016 15 Quelle: Hella Gutmann Solutions GmbH Nachrichten Kombiniertes CarSharing: Das Beste aus zwei Welten verbinden Neue Trends im CarSharing-Markt hat der Bundesverband CarSharing e. V. Ende 2015 auf einer Fachtagung im Frankfurter House of Mobility and Logistics (HOLM) vorgestellt. Sogenannte „Kombinierte CarSharing-Systeme“ heben die bisherige Grenze zwischen flexiblen und stationsgebundenen CarSharing-Varianten auf. Aus Kundensicht verbinden sie das Beste aus zwei bisher getrennten CarSharing-Welten. Zwei Varianten des CarSharing gab es in Deutschland bisher: Beim stationsbasierten Modell stehen die Fahrzeuge auf festen Parkplätzen. Die Kunden holen den Wagen dort ab, nach der Fahrt bringen sie ihn wieder dorthin zurück. Reservierungen sind mehrere Wochen im Voraus möglich. Stadtmobil, cambio und teilAuto sind Branchengrößen, die diese Variante anbieten. Der Nachteil für die Kunden: Sie müssen vorher planen, wann sie wie lange ein Auto benötigen werden. Gerade der Zeitpunkt der Rückkehr lässt sich aber nicht immer so leicht im Vorhinein bestimmen. Bei der zweiten CarSharing-Variante stehen die Autos irgendwo in der Stadt verteilt. Nutzer orten und buchen sie über Website oder Handy und dürfen dann so lange fahren, wie sie wollen. Nach der Fahrt stellen sie den Wagen irgendwo innerhalb des Nutzungsgebietes wieder ab. Free-Floating heißt diese Variante, car2go und DriveNow die wichtigsten Vertreter. Free-Floating fordert dem Kunden weniger Planungsaufwand ab, hat dafür aber den Nachteil mangelnder Zuverlässigkeit: Wo das Auto gerade steht, wenn man es braucht, ist nicht berechenbar. Und Vorausbuchungen sind gar nicht möglich. Bislang galt also: Entweder musste der Kunde bei der Verlässlichkeit oder bei der Einfachheit der Nutzung ein paar Abstriche machen. Neue, kombinierte CarSharing-Systeme passen sich nun verschie- 16 Autovermieter Journal • 1/2016 densten Kundenwünschen, Nutzungs szenarien und Wegezwecken flexibel an: Die stationsbasierten Fahrzeuge sind weiterhin langfristig buchbar und stehen zuverlässig auf einem festen Parkplatz bereit. Gleichzeitig eingesetzte free-floatende Fahrzeuge können spontan über die Handy-App lokalisiert und Open-End, das heißt ohne Angabe eines vorher feststehenden Abgabezeitpunktes, gemietet werden. Je nach Anlass kann der Kunde so zwischen den Vorteilen beider Varianten hin und her wechseln. Eines der größten kombinierten CarSharing-Systeme baut zurzeit der Anbieter book-n-drive in Frankfurt auf. Über 400 stationsbasierte und fast 250 free-floatende Fahrzeuge fahren dort im kombinierten Modell. One-Way-Fahrten und Open-End-Buchungen sind nicht nur im Frankfurter Stadtgebiet möglich. Die Kunden können mit den sogenannten CityFlitzern von book-n-drive auch zwischen Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und Darmstadt sowie zum Flughafen Frankfurt One-Way fahren. Udo Mielke, Geschäftsführer von bookn-drive, hebt hervor, dass ein konsequent kundenorientierter Ansatz zur Entwicklung des kombinierten Angebots geführt hat: CarSharing soll das private Fahrzeug nicht bloß ersetzen. Das Ziel von book-ndrive ist es, mehr Nutzen zu bieten als ein privater Pkw haben kann. Hunderte von begeisterten Kunden-Feedbacks scheinen ihm Recht zu geben. Ein weiteres großes kombiniertes CarSharing-System ist bereits seit 2013 in Mannheim und Heidelberg aktiv. Hier hat Platzhirsch stadtmobil parallel zum stationsbasierten System free-floatende Fahrzeuge unter dem Markennamen JoeCar eingeführt. Das Konzept von stadtmobil zeichnet sich durch eine besonders intelligente Tarifintegration aus: Weil der Be- trieb free-floatender Fahrzeuge teurer ist als der stationsbasierter Fahrzeuge, wird für die JoeCars zunächst ein Minutenpreis berechnet, der aber bei längeren Fahrten per Best-Price-Abrechnung automatisch in den günstigen Stunden-Tarif des stationsbasierten Systems wechselt. Der hohe Preisdruck, wie er von den reinen free-floating Systemen von DriveNow und car2go bisher bekannt ist, entfällt damit. Wie attraktiv dieser Ansatz für die Kunden ist, zeigt die Zahl der Auto-Abschaffer unter den JoeCar-Nutzern: Über 60 Prozent derjenigen, die vor dem Beitritt zum CarSharing noch ein eigenes Fahrzeug hatten, haben es mittlerweile abgeschafft. Solche Zahlen sind auch Musik in den Ohren der Verkehrspolitiker. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland über 80 Prozent der Bevölkerung der Meinung sind, die Verkehrspolitik sollte mehr tun, um den privaten Pkw verzichtbar zu machen, suchen die Verantwortlichen nach neuen Lösungen. Das gilt zumal für den innerstädtischen Verkehr. Deswegen nimmt es nicht Wunder, dass der im HOLM anwesende Staatssekretär im Hessischen Verkehrsministerium, Mattias Samson, die anwesenden CarSharer ermunterte, zügig ihre Angebote auszubauen und dabei auch die Unterstützung der Hessischen Landesregierung versprach. Über den Bundesverband CarSharing e. V. (bcs): Der Bundesverband CarSharing e. V. vertritt die Interessen der CarSharing-Branche auf regionaler und nationaler Ebene. 122 der insgesamt 150 deutschen Anbieter sind zurzeit im bcs organisiert. www.carsharing.de CARO Autovermietung: Unser neues CARO Partner System In diesem Jahr steht eine wichtige Weiterentwicklung bei der CARO Autovermietung an: die Etablierung des neuen Geschäftsfeldes „CARO Partner System“. Vom „CARO Partner System“ sollen Autovermieter aus allen Bereichen und überall in Deutschland profitieren, unabhängig von deren Größe. Die CARO Autovermietung bietet den zukünftigen Partnern neben verschiedenen Modulen, darunter Zentralreservierung, Marketing / PR sowie Fahrzeugbeschaffung, auch ihre Erfahrungen im Vermietgeschäft aus den vergangenen 18 Jahren als Orientierungshilfe an. Das CARO Partner System wird durch eine eigenständige Abteilung innerhalb der CARO Autovermietung betreut. Besonders wichtig wird es sein, gemeinsame Interessen zusammenzuführen und gegenseitig voneinander zu profitieren. Dabei werden die unterschiedlichen Geschäftsmodelle sowie die Unternehmens- größe der Partner in der Vertragsgestaltung und Intensität der Zusammenarbeit berücksichtigt. Ebenso ermöglichen die verschiedenen Module zukünftig eine besonders hohe Flexibilität bei der Vertragsgestaltung für die Partner. „Wir als Großabnehmer beschaffen Neufahrzeuge direkt vom Hersteller – So kann jeder Partner über CARO seinen individuellen Fuhrpark zusammenstellen“, sagt Geschäftsführerin Christine Meyer. Das CARO Partner System umfasse laut Meyer jedoch nicht nur die Fahrzeugbeschaffung. „So kann der zukünftige CARO Partner aus verschiedenen Modulen wählen. Zum Beispiel kann unsere Corporate Identity als Lizenznehmer genutzt werden, Einwegmieten können mittels unseres bundesweiten Stationsnetzes durchgeführt werden und Partner können über unsere Zentralreservierung von der Vielzahl eingehender Reservierungen profitieren, die auch an die jeweiligen Partner vermittelt werden“, führt Christine Meyer weiter aus. Die Fahrzeugbeschaffung über das CARO Partner System kann auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden, etwa mit Abrufschein oder Angabe der CARO-Hersteller Rahmenvertragsnummer. Ebenso gibt es die CARO Charter Plus Miete, bei der ein regulärer Mietvertrag mit dem jeweiligen Partner geschlossen wird. Die CARO Autovermietung hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Mittlerweile gehören unter anderem Großkunden aus Industrie und Handel, Versicherungen, Touristikunternehmen und Privatkunden zum festen Kundenstamm. Möchten Sie mehr über die CARO Autovermietung oder das CARO Partner System erfahren? Dann finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite www. caro.info. Gestalten Sie Ihre Zukunft selbst, werden Sie ein Teil von uns! Sie arbeiten gern selbstständig und eigenverantwortlich? Sie möchten der erste Ansprechpartner (w/m) für unsere Kunden sein? Autovermietungen aller Bereiche und Größe bieten wir ein attraktives Kooperationsangebot: das CARO Partner-System. W e n n E n g a g e m e n t , Verantwortungsbewusstsein und Branchenkenntnisse nicht nur leere Worte für Sie sind, dann sind Sie bei uns genau richtig! Sie können aus unterschiedlichen Leistungsmodulen wählen. Die Entscheidung über die Intensität der Zusammenarbeit und die Modulauswahl bestimmt Ihre Kosten. Zu Ihren Aufgaben als Agenturpartner gehört der Vertrieb für Ihren Standort, sowie die Überführung, Zustellung und Pflege unserer Mietfahrzeuge. Mögliche Module (eine Auswahl): Fahrzeugbeschaffung, Central Billing, Zentralreservierung, CARO Corporate Identity oder Pro Partner. Bewerben Sie sich jetzt als Agenturpartner (w/m) auf freiberuflicher / selbstständiger Basis. Interessieren Sie sich für das CARO Partner-System? Dann melden Sie sich jetzt bei uns, wir informieren Sie gern. CARO Autovermietung GmbH Autovermieter Journal • 1/2016 z.H. Marketing Abteilung Außer der Schleifmühle 60/62 28203 Bremen Tel.: 0421 33 85 184 [email protected] www.caro.info 17 Nachrichten Elektronisches Fahrtenbuch Communication Service Solution (CSS) – Technik erschließt Ertragspotentiale Neukunden gewinnen und Kundenbindung erhöhen Versicherungstelematik Verbrauchsoptimierung Elektromobilität Diebstahlsicherung mit verschiedenen Geräten und Alarmfunktionen! Ihr Partner im (grünen) Flottenmanagement mit attraktiven Konditionen für Mitglieder des VDA! Sycada Deutschland GmbH www.sycada.com www.sycada-green.com +49 89 550616-0 Die direkte und zielgerichtete Ansprache des Konsumenten und die Erhöhung des Servicegrades steigert Erträge – etwa durch Erhöhung der Auslastung zur Verringerung von Standzeiten. Gerade in der Autovermietung ein wichtiger Faktor. Die CSS ist ein innovativer Ansatz auf Basis einer Standardsoftwarelösung, die die direkte und permanente, aber trotzdem belästigungsfreie Adressierung des Konsumenten ermöglicht. Als Medium dient dabei eine App (Android, iOS), die über ein Backend Content Management System mit zielgruppenorientierten Informationen versorgt wird. Der Nutzer registriert sich anonym lediglich unter Angabe von PLZ, Geburtsjahr und Geschlecht, also ohne personenbezogene Daten (emotional wie auch rechtlich nach Bundesdatenschutzgesetz), die in anderen Systemen abgefragt werden wie etwa Adresse, Name, Telefonnummer oder E-Mail. Diese Daten werden für eine Ansprache normalerweise nur benötigt, um den Empfänger zu erreichen, werden aber bei der Registrierung in der CSS nicht erhoben – trotzdem ist eine Adressierung von Zielgruppen bis auf den einzelnen Anwender möglich. Der Nutzer kann mit der CSS jederzeit in seiner persönlichen Informationszentrale, seinem Smartphone, erreicht und damit adressiert werden. Jederzeit und doch belästigungsfrei? Ja, das funktioniert, weil der Nutzer „seine“ Informationsinhalte (Themenwahl) und Informationsdichte selbst bestimmt. So erreichen ihn nur die für ihn zielgruppenorientiert bereitgestellten Inhalte unter Beibehaltung seiner Informationshoheit. Die Ziele des Anbieters als Absender und die Interessenlage 18 Autovermieter Journal • 1/2016 des Nutzers kommen zur Deckung und generieren so einen Mehrwert auf beiden Seiten – auf Anbieterseite dann letztlich durch mehr Ertrag. Durch ihren konzeptionellen Ansatz unter Einsatz modernster Technologien stellt die patentrechtlich geschützte CSS ein umfassendes Instrumentarium des Direktmarketings zur Verfügung. Damit werden bisher technisch und organisatorisch nicht oder nur unter prohibitiven Kosten abbildbare Mechanismen möglich. Durch die mit der CSS mögliche Auswertung des Nutzerverhaltens (also der Nutzung selbst) kann sich das System permanent in der Segmentierung und Zielgruppenadressierung schärfen. Die CSS kann in unterschiedlichen Abstufungen eingesetzt bzw. projektiert werden. Das Angebot reicht von der „reinen“ Systemstellung (im Betriebsmodell) bis zum Full Service Marketingpaket (von der Strategieentwicklung bis zur Umsetzung, also Definition, Generierung und Pflege des Contents). Recht Unzulässige Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf mehrere Fahrzeuge eines Halters Neuer Präsident des BAV Lässt sich nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Motorrad um 73 km/h der Fahrer trotz angemessenen Ermittlungsaufwandes nicht ermitteln, ist die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches bezüglich des betroffenen Motorrades zulässig, nicht jedoch bezüglich weiterer Fahrzeuge des Halters. Reinhard Ott ist neuer Präsident des Bundesverbandes der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV). Ott stammt aus der Oberpfalz und wurde für drei Jahre gewählt. Der 50-Jährige ist Inhaber einer mittelständischen Autovermietung sowie eines Kfz-Reparaturbetriebes und bringt weitreichende Erfahrungen in der bundesweiten Verbandsarbeit mit. Die Delegiertenversammlung des BAV wählte außerdem Bernd Rehberg erneut in den Vorstand, der dort die Gruppe der mittelständischen Autovermieter vertritt. Als Vertreter der bundesweit tätigen Autovermieter wurde Lars-Eric Peters aus dem Hause Sixt wieder in den Vorstand gewählt. auch die Ausdehnung auf weitere Fahrzeuge des Halters geboten sein. Eine Anordnung, die mehrere oder alle Fahrzeuge eines Halters betrifft, stellt im Verhältnis zur Einzelanordnung eine erhebliche Erweiterung dar und bedarf deshalb einer ihre Auswirkungen berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsprüfung ... Aus den Gründen: … Unverhältnismäßig ist allerdings die Fahrtenbuchauflage für die weiteren auf den Antragsteller zugelassenen Kraftfahrzeuge. Regelmäßig wird sich die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, auf das Fahrzeug beziehen, mit dem die unaufklärbare Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, doch kann Jetzt auch mit: www.emover24.com Kieler Straße 15 42679 Solingen Telefon: 0212/26266-0 Telefax: 0212/26266-265 E-mail: [email protected] www.schmitz-horn.de Beispielprämie BMW i3: EURO 495,– pro Jahr einschließlich: Vollkasko mit EURO 500,– Selbstbeteiligung Teilkasko mit EURO 150,– Selbstbeteiligung Nettoneuwert EURO 36.000,– inklusive Batterie Verwendungszweck:Selbstfahrervermietfahrzeug Bei diesem Preis handelt es sich um eine feste Stückprämie unabhängig von der Schadenquote Ihrer Flotte