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Hamburgs größtes
Holzzentrum
Möbellinoleum
1/2011
Ansprechpartner
(040) - 54 72 72 - 0
Telefax: 040 - 54 72 72 - 82
Florian Postel
Patrick Schwien
Durchwahl: -370
[email protected]
Durchwahl: -250
[email protected]
Preise und Lieferzeit auf Anfrage!
ANDRESEN & JOCHIMSEN
Kronsaalsweg 21
22525 Hamburg
E-mail: [email protected]
Internet: www.ajholzzentrum.de
Desktop
Möbellinoleum
DeskTop Möbellinoleum ist ein aus natürlichen Rohstoffen hergestelltes, elastisches Beschichtungsmaterial
mit einem angenehm warmen Griff. Verwendbar für vollflächige Schreibunterlagen, Möbel und andere Innenraumoberflächen. Es kann auf MDF, Spanplatten, Sperrholz und
vielem mehr eingesetzt werden. Auch für gewölbte Anwendungszwecke ist es geeignet.
Einzigartiges Erscheinungsbild
Möbellinoleum wurde speziell für die Applikation auf Möbeloberflächen entwickelt. Es
ist ein natürliches, hochwertiges, leicht elastisches Material mit angenehmer Haptik,
das jedem Möbelstück eine besondere Note verleiht. Furniture Linoleum verfügt über
eine lange Tradition. Kenner schätzen vor allem die außergewöhnliche Eleganz, die
Natürlichkeit und Haltbarkeit sowie die Vielseitigkeit als funktionelle und dekorative
Möbeloberfläche.
Unverwechselbare Oberfläche
Optik und Haptik zeichnen Möbellinoleum aus und machen dieses Material unverwechselbar: eine matte, angenehm warme, elastische Oberfläche, die man einfach
gerne berührt. Das natürliche Erscheinungsbild passt hervorragend zu Holz, ist aber
auch in Kombination mit Metall oder Glas eine gelungene Synthese.
Natürliche Rohstoffe
Möbellinoleum wird aus nachwachsenden Rohstoffen gefertigt: Leinöl, Harze, Holz
und Kalksteinmehl sowie natürlichen Farbpigmenten. Deshalb ist das Material besonders ökologisch. Es belastet weder bei der Produktion noch bei der Entsorgung die
Umwelt, denn es ist am Ende einer langen Lebensdauer biologisch abbaubar.
Berühren erwünscht
DeskTop Möbellinoleum sieht nicht nur elegant und wertig aus, es verfügt auch über
eine sehr angenehme Haptik. Im direkten Hautkontakt ist es sympathisch und warm,
denn es passt sich der jeweiligen Umgebungstemperatur an. Und noch ein besonderer Vorteil gegenüber vielen anderen Beschichtungsmaterialien: Fingerabdrücke
bleiben weitestgehend unsichtbar.
Natürlich antistatisch
DeskTop verfügt aufgrund seiner Rezeptur über antistatische Eigenschaften und muss
daher nicht wie andere Produkte chemisch nachgerüstet werden. Die permanente
Antistatik ist im Vergleich zu anderen Beschichtungsmaterialien hinsichtlich der Staubbildung ein deutlicher Pluspunkt und macht das Material viel pflegeleichter als andere
Oberflächen.
Flexibel formbar
Möbellinoleum ist von Natur aus elastisch und sehr fexibel, es kann horizontal, vertikal
und auch auf gewölbten Flächen eingesetzt werden. Das eröffnet ein weitreichendes
Anwendungsspektrum.
Traditionell gefertigt
Linoleum ist ein Material mit langer Tradition und wird seit über 100 Jahren nach der
gleichen Rezeptur gefertigt: Aus Leinöl und Naturharzen entsteht Linoleumzement,
dem Holz- und Kalksteinmehl beigemengt wird und der durch Pigmente Farbe erhält.
Die Masse wird mit hohem Druck auf ein Trägermaterial (imprägniertes Papier bei
DeskTop) gepresst und reift anschließend mehrere Wochen lang in großen Trockenkammern. Zum Schutz der Oberfläche wird abschließend eine wasserbasierte Versiegelung aufgetragen.
Aufbau
Der erste Produktionsschritt ist die Herstellung der Linoleumgrundmasse aus oxidiertem Leinöl und Naturharz. Angereichert mit Farbpigmenten, Holz- und Kalksteinmehl, wird das Linoleum im Kalanderverfahren auf ein imprägniertes Trägerpapier
aufgebracht. Nach dem Trocknungsprozess wird ein Oberflächenschutz aufgetragen.
Dieser Oberflächenschutz verleiht dem Material einen matten Glanz, der irritierenden
Lichtreflexionen entgegenwirkt. Nach fachgerechter Verarbeitung braucht Möbellinoleum nicht noch einmal lackiert werden.
1. werkseitiger Oberflächenschutz
2. Linoleum
3. imprägniertes Papier bzw. Spezialkarton
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Möbellinoleum
Desktop
Reinigung und Pflege
DeskTop Möbellinoleum ist ein sehr pflegeleichtes Material. Die tägliche Unterhaltsreinigung erfolgt mit einem weichen und fusselfreien nebelfeuchten Tuch. Bei leichten Verschmutzungen ggf. dem Wischwasser einen Spritzer Neutralreiniger zugeben. Starke
Verschmutzungen können mit einem Neutralreiniger (verdünnt) entfernt werden, anschließend ist die Fläche mit klarem Wasser
nachzuwischen. Bei Bedarf die Oberfläche mit einem Pflegemittel einpflegen. (siehe Seite 6)
Tipp:
Fleckenbildungen aufgrund wasserdurchlässiger Blumentöpfe, Vasen o.ä. Gegenstände lassen
sich durch geeignete Unterlagen bzw. Untersetzer vermeiden!
Die besonderen Produktvorteile
Für den Nutzer:
Für den Verarbeiter:
· einzigartige Haptik
· einfach zu verarbeiten
· natürliches Material
· applizierbar auf Massivholz und Holzwerkstoffen wie
· umweltfreundlich
MDF, Spanplatten, Sperrholz etc.
· kratzunempfindlich
· geeignet für manuelle und industrielle Fertigung
· matte Oberfläche
· auf horizontalen und vertikalen Flächen einsetzbar
· unempfindlich gegen
Fingerabdrücke
· geeignet auf gewölbten Flächen und für PostformingElemente
· antistatisch
· maschinell bearbeitbar wie Holzwerkstoffe
· lichtecht
Verarbeitung
DeskTop kann problemlos auf allen handelsüblichen Trägermaterialien aufgebracht werden wie MDF, Spanplatte und Sperrholz.
Farbe
Linoleum wird aus natürlichen, nachwachsenden Rohstoffen gefertigt, deshalb kann es bei unterschiedlichen Chargen zu leichten
Farbabweichungen kommen. Das ist bei Nachbestellungen zu berücksichtigen.
Vorbereitungen für die Weiterverarbeitung
Schneiden Sie das Linoleum vor der Verarbeitung mit einer Zugabe von circa 1% zu und akklimatisieren Sie das Material flach liegend circa 24 Stunden bei Raumtemperatur. Diese Parameter gelten ebenso für den zu verwendenden Klebstoff
und das Trägermaterial.
Trägermaterialien
DeskTop ist ein Oberflächenmaterial, das auf ein Trägermaterial aufgebracht wird. Häufig eingesetzte Trägermaterialien sind MDF,
Multiplex sowie Span- und Sperrholzplatten. Durch die Verklebung von zwei unterschiedlichen Materialien entstehen Spannungen
zwischen diesen Werkstoffen, die auch bei der Verarbeitung von Linoleum zu berücksichtigen sind. Das ist vor allem von Bedeutung, wenn die verleimte Fläche freitragend angewandt wird, und nicht durch eine „steife“ Konstruktion gestützt wird. Eine beidseitige Beklebung der Trägerplatte mit einem Material, das die gleichen Produkteigenschaften aufweist, wird daher empfohlen. Bei
größeren Materialabmessungen sind vor allem folgende Aspekte wichtig:
1. Wahl des Trägermaterials
2. Dicke, Symmetrie und Stärke des Trägermaterials
3. Wahl des Gegenzugmaterials
4. Akklimatisierung (mind. 24 Std.) aller zu verarbeitenden Materialien
Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn beide Seiten des Trägermaterials mit demselben Oberflächenmaterial zeit- und richtungsgleich verkleidet werden. Darüber hinaus ist es möglich, andere Materialien als Gegenzug zu verwenden, wie z.B. preiswerte
Furniere, Folien, Laminate, Lacke oder imprägniertes Papier.
Es ist wichtig, die Wahl des Untergrundes und des Gegenzugmaterials gut aufeinander abzustimmen. Da hierfür keine Standardempfehlungen möglich sind, raten wir, zunächst ein Probestück anzufertigen.
Verklebung
Der zu verwendende Klebstoff ist zum großen Teil von der Verarbeitungsmethode, der Form sowie von der Art und Weise des
späteren Verwendungszwecks abhängig. Auch das eingesetzte Trägermaterial hat einen entscheidenden Einfluss. Manuelle Verarbeitung: lösemittelfreier Kontaktklebstoff. Maschinelle Verarbeitung: Holzleim (Weißleim).
Während der Verarbeitung
Flecken sowie Klebstoffrückstände bei der Verarbeitung sind sofort mit einem weichen Tuch und Wasser zu entfernen. Angetrocknete Klebstoffreste können mit einem Terpentinersatz entfernt werden. Anschließend sollte die Fläche immer mit einem feuchten
Tuch gründlich nachgewischt werden. Verwenden Sie keine aggressiven Lösemittel.
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Möbellinoleum
Reinigung und Pflege
Wir empfehlen HARell Reinigungs- und Pflege-System für Linoleum. Reinigt auf natürlicher Basis Verunreinigungen wie Fette,
Öle, wasserlösliche Farben usw. HARell Reiniger mit natürlichen Enzymen löst auch hartnäckige Verschmutzungen von der
Oberfläche. Die HARell Repair-Pflege frischt die schützende, UV-absorbierende und desinfizierende Oberflächenversiegelung bei
jeder Anwendung nachhaltig auf.
Besondere Hinweise
Während der Reinigungsmaßnahme ist für ausreichende Belüftung zu sorgen. Die Flaschen müssen geschlossen und für Kinder
unzugänglich aufbewahrt werden. Bereits an- oder abgelöste Filmreste nicht wieder antrocknen lassen. Es empfiehlt sich, vor der
großflächigen Anwendung die optimale Anwendungskonzentration und Verträglichkeit mit dem Untergrund in einem Versuch an
unauffälliger Stelle zu ermitteln.
Reinigung
1. Oberfläche entstauben
2. Abhängig vom Verschmutzungsgrad HARell Linoleumreiniger konzentriert
oder bis 1:10 mit Wasser verdünnt auf die Fläche aufbringen
3. Hartnäckigen Schmutz mit Spezialpad entfernen
4. Entsprechend des Verschmutzungsgrad bis 10 Min. einwirken lassen
5. Gelöster Schmutz und Filmreste aufnehmen und nass nachwischen
Hinweis:
Benutzte Tücher zum Austrocknen
aufhängen. Sonst besteht Selbstentzündungsgefahr!
Unbedingt
die Hinweise auf dem Gebinde
beachten. Darf nicht in die Hände
von Kindern gelangen!
Pflege
1. HARell Repairpflege mit nicht fasernden Lappen oder Haushaltstüchern auftragen
2. Anschließend gut trocken reiben
3. Bei Mattstellen gegebenenfalls wiederholen
Materialbedarf ca. 5 bis 10 g pro m². Die Pflegefläche muss absolut trocken gerieben werden, da zurückbleibende Feuchtstellen
zu Glanz führen können. Behandelte Fläche ist nach ca. 10 Minuten wieder voll belastbar. Durch regelmäßige Pflege sichern Sie
eine lange Lebensdauer der Oberfläche. Generell sollten alle Verschmutzungen und verschüttete Flüssigkeiten (z.B. Getränke)
sofort entfernt werden, um eine lange Einwirkzeit zu vermeiden. Regelmäßige Pflege mit HARell Repairpflege erhält die Schönheit
und den Schutz der Oberfläche dauerhaft.
Technische Information
Dicke 2,0 mm, gemäß EN 428
Zuschnitte / Platten auf Anfrage erhältlich
Rollenbreite 1830 mm, gemäß EN 426
Rollenlänge circa 30 m, gemäß EN 426
Gewicht 2,1 kg/m², gemäß EN 430
Lichtechtheit mindestens Stufe 6 gemäß ISO 105-B02, Methode 3
Reflexionsgrad < 5, gemäß ISO 2813 (60°)
Resteindruck maximal 0,20
Biegeradius 50 mm gemäß EN 435, Methode A
Presstemperatur < 70° C
Chemikalienbeständigkeit gemäß EN 423:
· bei kurzzeitiger Einwirkung von verdünnten Säuren, Ölen und
Fetten keine Veränderung der Materialeigenschaften
· nicht beständig gegen längere Einwirkung von Laugen
Bakteriostatische Eigenschaften Anerkannte Labors wie z.B. TNO
(Niederlande) und NAMSA (USA) bestätigen, dass Linoleum von
Forbo über bakteriostatische Eigenschaften verfügt.
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Farben
Desktop
mushroom
4176
pearl
4157
ash
4132
pebble
4175
pewter
4155
jeans
4140
olive
4169
cornflower
4146
conifer
4174
carbon
4167
6
Die abgebildeten Oberflächen können durch Fotografie und Druck vom Orginal abweichen.
01.06.2011
Desktop
Farben
almond
4168
camel
4171
mocha
4170
brandy
4173
mauve
4172
coffee
4102
burgundy
4154
charcoal
4166
salsa
4164
nero
4023
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Die abgebildeten Oberflächen können durch Fotografie und Druck vom Orginal abweichen.
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Möbellinoleum
Bulletin Board
Bulletin Board ist ein Oberflächenmaterial aus Linoleum für den Einsatz als Pinnwand sowie als funktionelle
Oberfläche für Wände und Raumteiler. Auch geeignet
als Inlay für Möbel, Türen und Schrankwände sowie als
Wandschutz.
Natürlich und haltbar
Bulletin Board besteht aus natürlichen Rohstoffen: oxidiertes Leinöl, Harz, Kork und
Pigmente werden vermischt und auf einen Juteträger kalandriert. Dank dieser Zusammenstellung ist das Material flexibel und elastisch. Reißzwecken und Pinnadeln
beispielsweise verursachen selbst bei intensiver Verwendung nahezu keine Beschädigung.
Vielseitig einsetzbar
Bulletin Board ist eine dekorative und funktionelle Linoleum-Wandverkleidung. Universell einsetzbar in Schulen, Büros sowie im Gesundheitsbereich. Als Halbfertigprodukt ideal geeignet auch für Pinnwände, Raumteiler sowie als funktionelles Inlett für
Möbel, Türen und Schrankwände. Bei der Verwendung für Pinnwände, Türen, Möbel,
Schränke und Schiebewände wird Bulletin Board auf Trägerplatten (z.B. Holzspanplatten, Multiplex, MDF, HDF) geklebt. Die Bulletin Board Designs können sehr gut mit
anderen Werkstoffen wie Holz, Stein oder Aluminium kombiniert werden. Zudem ist
das Material äußerst funktionell, denn es schützt Wände und Türen und ist außerdem
ein ideales Material für Pinnwände.
Pflege
Bulletin Board ist ein sehr pflegeleichtes Material. Es ist absolut antistatisch und zieht
keinen Staub an. Durch die bakteriostatischen Eigenschaften des Linoleums ist Bulletin Board ein ausgesprochen hygienisches und pflegeleichtes Produkt. Zur Reinigung
sollten Sie unbedingt ein ph-neutrales Reinigungsmittel verwenden. Wischen Sie anschließend mit klarem Wasser nach. Eine spezielle Reinigungs- und Pflegeanleitung
können Sie jederzeit bei uns anfordern.
Brandverhalten
Bulletin Board entspricht dem British Standard 476-7 und ist in Klasse 1, dem höchsten Standard dieser Norm, eingestuft. Somit kann Bulletin Board nach Rücksprache
mit der örtlichen Aufsichtsbehörde als Wandbelag in öffentlichen Gebäuden eingesetzt
werden. (Details siehe BS 476–7)
Verklebung auf Platten
Das Untergrundmaterial muss eben und staubfrei sein. Bulletin Board ist immer trocken und aufrecht stehend zu lagern! Vor der Verarbeitung muss das Material mind.
24 Std. den raumklimatischen Bedingungen (mind. 18°C, < 65 % rel. Luftfeuchte) angepasst werden. Vor der Verlegung ist anhand der Chargen-Nummern zu prüfen, ob
das Linoleum aus einer Fertigungscharge stammt. Der Auftrag auf den Untergrund
erfolgt mit einer B1-Zahnung. Bei industrieller Verarbeitung kann ein durch Wärme
vulkanisierender Klebstoff verwendet werden. Dadurch wird die Trocknungszeit verkürzt.
Verklebung:
1. Zuschneiden der Bahnen mit einer Zugabe von 20 mm an allen Seiten.
2. Auftragen des Klebstoffes mit einem B1-Zahnspachtel.
3. Einlegen und anreiben (z.B. mit einer Handwalze) der Bulletin Board-Bahnen.
4. Nach dem Aushärten des Klebstoffes wird der Wandbelag mit geeigneten Fräsoder Schneidewerkzeugen auf das gewünschte Maß bzw. die gewünschte Form geschnitten (nur scharfe Werkzeuge verwenden!)
5. Als Kantenschutz können Aluminiumprofile oder Holzleisten montiert werden. Um
ein Verziehen des Trägermaterials zu vermeiden, muss die Rückseite der Platte ebenfalls mit Bulletin Board richtungs- und zeitgleich beklebt werden. Es können allerdings
auch andere preiswertere Materialien (z.B. Laminate, Furniere) als Gegenzug verwendet werden. In jedem Fall sollte der Gegenzug auf das Trägermaterial abgestimmt und
sicherheitshalber ein Probestück angefertigt werden.
Verklebung auf Wänden oder kompletter Wandverkleidung
Bulletin Board kann auf Beton-, Zementputz-, Trockenbauwände sowie auf Trennwände und Trägerplatten geklebt werden. Die Platten müssen jedoch so befestigt werden,
dass ein Verziehen der Platten durch einseitiges Bekleben vermieden wird. Eine ausführliche Anleitung zur Verklebung direkt auf der Wand stellen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
1. werkseitiger Oberflächenschutz
2. Linoleum
3. Juterücken
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Bei der Verarbeitung auf lose Platten befolgen Sie bitte die Anleitung „Verkleben von
Bulletin Board auf Platten”.
01.06.2011
Bulletin Board
Möbellinoleum
Technische Informationen
Dicke 6,0 mm, ± 0,25, gemäß EN 428
Rollenbreite 1220 mm und (1830 mm auf Anfrage) gemäß EN 426
Rollenlänge circa 28 m, gemäß EN 426
Gewicht 5,4 kg/m², ± 10%,gemäß EN 430
Biegeradius 70 mm,gemäß EN 435, Methode A
Chemikalienbeständigkeit gemäß EN 423
Bakteriostatische Eigenschaften Anerkannte Labors wie z.B. TNO
(Niederlande) und NAMSA (USA) bestätigen, dass Linoleum von
Forbo über bakteriostatische Eigenschaften verfügt.
01.06.2011
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Farben
Bulletin Board
graubeige
2187
olivgrau
2182
platingrün
2203
quarzbeige
2186
gelbgrau
2067
capriblau
2185
ockerbraun
2166
mausgrau
2162
graublau
2205
rubinrot
2201
basaltgrau
2204
granitgrau
2202
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Die abgebildeten Oberflächen können durch Fotografie und Druck vom Orginal abweichen.
01.06.2011
ANDRESEN & JOCHIMSEN GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden (Verbraucher i.S. des § 13 BGB)
1. Es ist grundsätzlich bar und ohne Abzug (Skonto, Rabatt usw.) zu bezahlen.
Hierbei ist eine ausgehängte Frachtkostenpauschale zu beachten. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante beim
Kunden.
2. Bei erkannten Mängeln darf die Ware nicht verarbeitet oder eingebaut werden, andernfalls entfällt insoweit die
Gewährleistung.
3. Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu
beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf
und der Verwendung zu berücksichtigen.
Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den
Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Fachgerechter Rat
ist einzuholen.
4. Bei groben Verschulden, bei Produkthaftung, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach dem Gesetz, und zwar insoweit ebenfalls für unsere
Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Im Übrigen leisten wir keinen Schadenersatz. Dies gilt jedoch
ebenfalls nicht, soweit wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Liefern wir nicht
rechtzeitig, ist uns eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen.
5. Wir möchten Sie hiermit informieren, dass wir Ihre aus der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen
Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
6. Das Gelieferte bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug können wir nach
vorheriger Mahnung zurücktreten und die Ware wieder an uns nehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nicht-Verbraucher
1. GELTUNG
1.1 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten - in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen
Verkehr (Tegernseer Gebräuche) - die nachstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nicht-Verbraucher"
für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen - einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die
nicht Gegenstand eines selbständigen Beratungsvertrages sind - im Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern i.S.
des § 310, I BGB.
1.2 Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, wird hiermit widersprochen.
1.3
Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden die "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Nicht-Verbraucher" auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn Andresen & Jochimsen
GmbH & Co. KG (nachfolgend als Verkäufer bezeichnet) nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.
2. ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet - im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zu verstehen.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich
nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Werden dem Verkäufer nach Vertragsschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer
Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der
Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt,
unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Wahl Zug um Zug Zahlung oder entsprechende
Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits
erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
3. DATENSPEICHERUNG
Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen
personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
7. MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
7.1 Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet der Verkäufer nur wie folgt:
Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen.
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt.
7.2 Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt,
weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt
ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der IHK am Sitz des Käufers beauftragten
Sachverständigen erfolgte.
7.3 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des
Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung,
Nachbesserung) festzulegen.
7.4 Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer
möglichst unverzüglich zu informieren.
7.5 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1
Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2
(Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.
7.6 Für Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt 8 (Allgemeine Haftungsbegrenzung).
8. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche),
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis
und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz. In Fällen groben
Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein
grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
8.2 Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von ihm bezieht, behält sich
der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der
Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder
später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche
Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und
anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine
wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung
des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und
der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
9.2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die
Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum
des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer
Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware
zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948
BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung
Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer
hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als
Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
4.2 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.
9.3 Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt
der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit
ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des
Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des
Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
4.3 Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel 21
Tage betragenden Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der
Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und
schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
9.4 Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk
oder Luftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den
es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware
mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor
dem Rest ab, der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs. 9.3 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
4.4 Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen
unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat
(insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Störung der Verkehrswege oder mangelnde
Selbstbelieferung), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von
erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn dieses Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren
Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit.
Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern
will. Erklärt sich der Verkäufer nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten.
9.5 Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk
oder Luftfahrzeug des Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus einer Veräußerung des
Grundstückes, von Grundstücksrechten, des Schiffes, Schiffsbauwerks oder Luftfahrzeuges entstehenden
Forderungen mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest an den Verkäufer ab, der die Abtretung
annimmt. Abs. 9.3 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
4. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG UND VERZUG
4.1 Lieferungen erfolgen ab Lager des Verkäufers und auf Gefahr des Käufers; auch bei Frankolieferungen geschieht
der Transport auf Gefahr des Käufers.
4.5
Der Verkäufer haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das seiner
Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat er nicht einzutreten, da diese nicht seine
Erfüllungsgehilfen sind. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen
Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten.
5. ZAHLUNG
5.1 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig.
5.2 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur
zahlungshalber, nicht an Zahlungs statt, hereingenommen. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der
Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Barzahlung verlangen.
5.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt,
soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.
5.4 Der Verkäufer kann die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom
Vertrag.
5.5 Eine Zahlungsverweigerung oder -rückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen
Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit
unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang
zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie- und Handelskammer des
Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach
billigem Ermessen entscheiden.
5.6 Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
6. EIGENSCHAFT DES HOLZES
6.1 Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets
zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim
Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.
6.2 Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu
den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.
6.3 Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.
9.6 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im
üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die
Forderungen im Sinne von Abs. 3 bis 5 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen
über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht
berechtigt.
9.7 Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Abs. 3 bis
5 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch
machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf
Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen unter genauer
Bezeichnung der von diesen erworbenen Gegenstände zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen;
der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
9.8 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen
Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch
notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
9.9 Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht
zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug
der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung
ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
9.10 Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und
Teilzahlungen) um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach
seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen
das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.
10. GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT
10.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und
Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist, soweit der Käufer
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der
Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.
10.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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