Wohnen Unterkunft und Heizung: Richtwerte: 1
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Wohnen Unterkunft und Heizung: Richtwerte: 1
Wohnen Wohnen Informationen zum Arbeitslosengeld II www.jobcenter-bremen.de 1 Informationen zum Arbeitslosengeld II Unterkunft und Heizung: Was gehört dazu? Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) haben, bekommen Sie vom Jobcenter Bremen die Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind. Die Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles und seinen individuellen Verhältnissen; insbesondere nach der Zahl der Familienangehörigen und der Bezugsfertigkeit der Wohnung. Es besteht kein zusätzlicher Wohngeld-Anspruch, da die Unterkunftskosten bei der Berechnung Ihrer Leistungen zur Grundsicherung bereits berücksichtigt werden. Richtwerte: Euro bei einem Haushalt mit 377,- 1 Person 428,- 2 Personen 507,- 3 Personen 620,- 4 Personen 751,- 5 Personen 830,- 6 Personen 909,- 7 Personen + 79,- Mehrbetrag für jede weitere Person Zahl der im Familienhaushalt lebenden Personen Wohnfläche 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen jede weitere P. bis zu 50 m2 bis zu 60 m2 bis zu 75 m2 bis zu 85 m2 + 10 m2 Innerhalb der Stadtgemeinde Bremen können in der Regel folgende Richtwerte für Unterkunftskosten anerkannt werden: Siehe Tabelle links. Achtung: In den links genannten Richtwerten für Unterkunftskosten sind die Nebenkosten einschließlich Wasser und Abwasser enthalten. Nicht enthalten sind die Heizkosten! Für einzelne Stadtteile sind Zuschläge zu gewähren. 10% für die Stadtteile Mitte, Findorff, Horn-Lehe 20% für die Stadtteile Östliche Vorstadt, Schwachhausen, Oberneuland und Borgfeld Die Anerkennung der Heizkosten richtet sich nach den in der nebenstehenden Tabelle maximalen Quadratmetern. Ist die Wohnung kleiner, richtet sich die Berechnung der Heizkosten nach der tatsächlichen Wohnungsgröße. Zu den Heizkosten gehören sowohl laufende als auch einmalige Kosten. Die Beurteilung der Angemessenheit der Heizkosten richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalles und seinen individuellen Verhältnissen. Für einige Kosten, die im Zusammenhang, mit der Unterkunft stehen, müssen Sie jedoch grundsätzlich selbst aufkommen, da diese bereits in der Regelleistung enthalten sind. Dazu gehören u.a. die Kosten für Strom oder Ihren Telefonanschluss. Sind Sie Eigentümer? Auch wenn Sie eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus bewohnen, kann das Jobcenter Bremen die damit verbundenen Kosten in angemessener Höhe übernehmen. Dazu gehören insbesondere: : angemessene Zinsen auf Hypotheken : Grundsteuer : Wohngebäudeversicherung : Erbbauzins : Nebenkosten (wie bei Mietwohnungen) Sie wollen umziehen? Bitte setzen Sie sich vor Abschluss eines Mietvertrages unbedingt mit dem konkreten Mietangebot mit dem Jobcenter Bremen in Verbindung! Grundsätzlich: Nur wenn eine Zusicherung des Jobcenters Bremens für die neue Unterkunft vorliegt, kann gewährleistet werden, dass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen. Achtung! Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, Bei Umzügen innerhalb der Stadtgemeinde Bremen ist die JobcenterGeschäftsstelle Ihres bisherigen Stadtteils der richtige Ansprechpartner. kann eine Zusicherung der Kostenübernahme nur in besonderen Härtefällen gewährt werden. Ohne diese vorherige Zusicherung des Jobcenters Bremens werden keinerlei Kosten übernommen! Diese Regelung gilt sowohl bei einem erstmaligen Auszug aus der elterlichen Wohnung, als auch bei jedem folgendem Umzug. Außerhalb des Stadtgebietes Bremen sollten Sie – vor dem Umzug – mit dem Jobcenter Ihres neuen Wohnortes Kontakt aufnehmen und alle anfallenden Fragen klären. schabacker-design | fotos: rolfes und photocase.de Stand: Jan. 2014 Die Verwaltungsanweisung § 22 SGB II für die sogenannten Kosten der Unterkunft ist auf der Internetseite: www.soziales.bremen.de veröffentlicht. Wir helfen Ihnen. ! Jobcenter Bremen Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner in der für Sie zuständigen JobcenterGeschäftsstelle. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Postleitzahl Ihrer Wohnung. Telefonservice: 0421 - 56 600 (Mo - Fr 8 - 18 Uhr, zum Ortstarif) www.jobcenter-bremen.de