Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zu
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Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zu
2. Bundeskoordinatorentag 19. Oktober 2006 Wirtschaftsministerium Berlin Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zu beobachtender Entwicklungen Haftung: Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zur Zeit zu beobachtender Entwicklungen aus Sicht eines praktizierenden Koordinators Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Offenbach Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Feldbergweg 3 63069 Offenbach Tel.: 069/846114 Fax: 069/846853 [email protected] 2. Bundeskoordinatorentag 19. Oktober 2006 Wirtschaftsministerium Berlin Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zu beobachtender Entwicklungen Grundlagen Baustellen-Verordnung § 1 Ziele und Begriffe (1) Diese Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen ständige Rechtssprechung „Vertrag mit Schutzwirkung Dritter“ à Vertrag zw. Bauherrn und Koordinator ist ein Vertrag mit Schutzwirkung der Beschäftigten auf der Baustelle, somit kann ein Geschädigter gegen Koordinator klagen Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Feldbergweg 3 63069 Offenbach Tel.: 069/846114 Fax: 069/846853 [email protected] 2. Bundeskoordinatorentag 19. Oktober 2006 Wirtschaftsministerium Berlin Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zu beobachtender Entwicklungen bekannt gewordene Urteile 1 Amtsgericht Obernburg 2001 Cs 103 Js 2067/01 Strafbefehl gegen Koordinator 40 Tagessätze á 70,00 € = 2.800,00 € 2 Oberlandesgericht Bamberg 11.09.2002 8 U 29/02 Schadensersatzanspruch gegen Koordinator an Geschädigten abgelehnt ! 3 Oberlandesgericht Celle 03.03.2004 9 U 208/03 Schadensersatzanspruch gegen Koordinator an Geschädigten zugesprochen ! Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Feldbergweg 3 63069 Offenbach Tel.: 069/846114 Fax: 069/846853 [email protected] 2. Bundeskoordinatorentag 19. Oktober 2006 Wirtschaftsministerium Berlin Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zu beobachtender Entwicklungen eigene Erfahrungen 1 Absturz eines Beschäftigten (ca. 5 m tief) durch ungenügend gesicherte Fußbodenöffnung • Strafanzeige gegen Koordinator durch Kriminalpolizei • Schmerzensgeld-Klage gegen Bauherrn (im Zuge dessen Streiteröffnung gegen Koordinator) 2 Regress-Ansprüche der Berufsgenossenschaften • Steinbruch-BG erwirkt Regress durch Vergleich mit Berufs-Haftpflichtversicherung des Koordinators • BG Bau befragt Koordinator zum Unfallhergang, mit dem Ziel, Hinweise für schuldhaftes Verhalten zu ermitteln Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Feldbergweg 3 63069 Offenbach Tel.: 069/846114 Fax: 069/846853 [email protected] 2. Bundeskoordinatorentag 19. Oktober 2006 Wirtschaftsministerium Berlin Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zu beobachtender Entwicklungen Der Koordinator steht im Fokus à der Staatsanwaltschaft à der Geschädigten à der Berufsgenossenschaften Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Feldbergweg 3 63069 Offenbach Tel.: 069/846114 Fax: 069/846853 [email protected] 2. Bundeskoordinatorentag 19. Oktober 2006 Wirtschaftsministerium Berlin Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zu beobachtender Entwicklungen Konsequenzen (insbesondere aus dem Urteil des OLG Celle) à demnach haftet ein Koordinator für eine unfallfreie und damit auch für eine mängelfreie Baustelle !!! à demnach muss ein Koordinator alle, d. h. auch versteckte Mängel erkennen (können) !! à demnach muss ein Koordinator ständig vor Ort sein und zu jeder Zeit die gesamte Baustelle im Blick haben !! Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Feldbergweg 3 63069 Offenbach Tel.: 069/846114 Fax: 069/846853 [email protected] 2. Bundeskoordinatorentag 19. Oktober 2006 Wirtschaftsministerium Berlin Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zu beobachtender Entwicklungen daraus resultierende Fragen eines besorgten Koordinators à welche hohe Fachkenntnis muss ein Koordinator haben ? Ist hierfür die Eignung nach RAB 30 ausreichend ? à muss der Koordinator ständig, d. h. täglich und im Extremfall die ganze Zeit vor Ort sein ? à ist ein einzelner Koordinator auf einer Groß-Baustelle überhaupt ausreichend ? à mutiert durch solche Urteile der Koordinator zur FASI für die gesamte Baustelle bzw. zur Fachbauleitung Arbeitsschutz ? Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Feldbergweg 3 63069 Offenbach Tel.: 069/846114 Fax: 069/846853 [email protected] 2. Bundeskoordinatorentag 19. Oktober 2006 Wirtschaftsministerium Berlin Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zu beobachtender Entwicklungen Fragen an Juristen: (1) warum wird nicht hinterfragt, … à … ob der Koordinator rechtzeitig beauftragt wurde (mit Beginn der „Planung der Ausführung“) ? à … ob der Bauherr in der „Planung der Ausführung“ für die notwendige Akzeptanz des Koordinators gesorgt hat ? (RAB 30) à … ob der SiGe-Plan den Ansprüchen der RAB 31 genügt und konkrete Lösungen anbietet ? à … ob alle sicherheitstechnischen Maßnahmen auch in den LV und damit in den Bauverträgen verankert sind ? Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Feldbergweg 3 63069 Offenbach Tel.: 069/846114 Fax: 069/846853 [email protected] 2. Bundeskoordinatorentag 19. Oktober 2006 Wirtschaftsministerium Berlin Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zu beobachtender Entwicklungen Fragen an Juristen: (2) konkret zu den bestehenden Urteilen à OLG Celle: • Warum wurde die Leiter an sich nicht hinterfragt ? • War die Leiter ein Verkehrsweg für versch. Gewerke ? • Hätte ein Treppenturm vorgeschlagen bzw. ausgeschrieben werden müssen ? à Amtsgericht Obernburg: • Warum haftet der Koordinator für einen Mangel, der auch aufgetreten wäre, wenn die ausführende Firma den Auftrag ganz allein abgewickelt hätte und somit die Baumaßnahme nicht koordinierungspflichtig gewesen wäre ? Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Feldbergweg 3 63069 Offenbach Tel.: 069/846114 Fax: 069/846853 [email protected] 2. Bundeskoordinatorentag 19. Oktober 2006 Wirtschaftsministerium Berlin Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zu beobachtender Entwicklungen Schlussfolgerungen (1) das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben, à … denn sonst müsste für jede Baumaßnahme unabhängig von den Randbed. immer ein Koordinator bestellt werden ! à … denn sonst wäre die Leistung des Koordinators nicht bezahlbar (bei ständiger Präsenz auf der Baustelle) ! à … denn sonst wären die ausführenden Firmen gänzlich aus der Haftung genommen und somit § 5 (3), BaustellV, obsolet ! Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Feldbergweg 3 63069 Offenbach Tel.: 069/846114 Fax: 069/846853 [email protected] 2. Bundeskoordinatorentag 19. Oktober 2006 Wirtschaftsministerium Berlin Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zu beobachtender Entwicklungen Schlussfolgerungen (2) das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben, à … denn sonst würde dem präventiven Gedanken überhaupt keine Rechnung mehr getragen werden (bei ausschließlicher Fokussierung auf die Ausführungsphase) à … denn sonst wäre „Koordinator“ die falsche Bezeichnung für die von den Juristen gewünschte Funktion ! Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Feldbergweg 3 63069 Offenbach Tel.: 069/846114 Fax: 069/846853 [email protected] 2. Bundeskoordinatorentag 19. Oktober 2006 Wirtschaftsministerium Berlin Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zu beobachtender Entwicklungen Appell à an die Politik: durch eine Überarbeitung der Baustellen-Verordnung oder eine ergänzende Verordnung für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, ggf. ein Rechts-Gutachten erstellen zu lassen à an die Koordinatoren: sich gegen unberechtigte Ansprüche zu wehren à an die Aufsichts-Institutionen: mehr ein Fokus auf die „Planung der Ausführung“ zu legen, als die Arbeit eines Koordinators im Hinblick auf das Arbeitsschutz-Niveau auf der Baustelle zu messen Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Feldbergweg 3 63069 Offenbach Tel.: 069/846114 Fax: 069/846853 [email protected] 2. Bundeskoordinatorentag 19. Oktober 2006 Wirtschaftsministerium Berlin Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zu beobachtender Entwicklungen denn sonst … à … wird das strafrechtliche wie das zivilrechtliche Haftungsrisiko für den Koordinator nicht mehr kalkulierbar à … werden die Versicherungsprämien steigen und nach und nach sich die Versicherer aus dem Geschäft zurück ziehen à … wird irgendwann kein Koordinator mehr Leistungen nach der Baustellen-Verordnung abwickeln wollen bzw. können. Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Feldbergweg 3 63069 Offenbach Tel.: 069/846114 Fax: 069/846853 [email protected] 2. Bundeskoordinatorentag 19. Oktober 2006 Wirtschaftsministerium Berlin Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zu beobachtender Entwicklungen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Bau- und Sicherheitsingenieur ö. b. u. v. Sachverständiger für Arbeitssicherheit im Hoch- und Tiefbau Offenbach Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Feldbergweg 3 63069 Offenbach Tel.: 069/846114 Fax: 069/846853 [email protected]