MITTEILUNGEN DER KAMMER KJP BPTK PIA ANGESTELLTE RECHTLICHES KV
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MITTEILUNGEN DER KAMMER KJP BPTK PIA ANGESTELLTE RECHTLICHES KV
DER PSYCHOTHER APEUTENK AMMER DES SA ARL ANDES 50 JULI 2013 AUS DER ARBEIT DER KAMMER Großes Interesse an der Veranstaltung zum Patientenrechtegesetz _________________________ 6 Kollegialer Austausch beim Neumitgliedertreffen 2013 _____________________________________ 8 Kontroverse Diskussionen und einvernehmliche Planungen im Gemeinsamen Beirat ________ 8 Meinungsaustausch Ausbildung – Diskussion zum Sachstand der Ausbildungsreform _______ 9 7. Sitzung des Saarländischen Psychiatrieexpertenrates ___________________________________ 10 Berufständische Versorgung – Informationsveranstaltung des Versorgungswerkes __________ 11 Konstituierende Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums_____________________________ 12 Kammerfinanzen und Mitgliederzahl: Jahresabschluss 2012 und Bilanz nach 9½ Jahren _____ 13 Patienteninformations- und Psychotherapeutensuchdienst in neuem Format _______________ 15 MITTEILUNGEN DER KAMMER 1. Wahlbekanntmachung für die Wahl 2013 der Vertreterversammlung der PKS _____________ 16 Berufung in die Sachverständigenkommission ___________________________________________ 18 Bosenberg Kliniken: Als Weiterbildungsstätte Klinische Neuropsychologie anerkannt _______ 18 10 Jahre PKS – Jubiläumsfeier am 9.11. 2013 _____________________________________________ 20 KV-ANGELEGENHEITEN Ausschreibung von Kassensitzen _______________________________________________________ 20 Kommentar zur Bedarfsplanung ________________________________________________________ 21 KV Connect und KV Safe-Net ___________________________________________________________ 21 NIEDERGELASSENE Das Gutachterverfahren auf dem Prüfstand: Sachstandslage und Reformbestrebungen _____ 22 MITGLIEDER Wir gratulieren: Runde Geburtstage _____________________________________________________ 23 Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder im 1. Halbjahr 2013 _______________________________ 24 Mitglieder fragen, der Kammervorstand antwortet _______________________________________ 24 RECHTLICHES Gilt das Patientenrechtegesetz auch für Tätigkeiten im Reha-Bereich? ______________________ 26 ANGESTELLTE Arbeitskreis „Interkulturelle Psychologie in Beratung und Therapie“ _______________________ 28 Psychologische Hilfen für Zuwanderer durch das DRK im Saarland ________________________ 29 KJP OASE – Hilfe für Kinder u. Jugendliche psychisch u. körperlich schwer erkrankter Eltern _____ 30 PIA Nachwahl im PiA-Ausschuss ____________________________________________________________ 33 BPTK Kompromiss zur Mindestquote: Blockade von 276 Praxissitzen verhindert __________________ 34 Folteropfer und Flüchtlinge: Gesundheitliche Versorgung mangelhaft ______________________ 34 BPtK-Symposium zum neuen DSM-V____________________________________________________ 35 Veranstaltungskalender _______________________________________________________________________ 38 2 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 50. FORUM EDITORIAL von links: Inge Neiser, Katja Klohs-Eberle, Irmgard Jochum, Bernhard Morsch, Michael Schwindling, Maike Paritong Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie halten unsere Jubiläumsausgabe – die 50. Ausgabe des FORUM – in Ihren Händen. Das Redaktionsteam möchte die Gelegenheit dazu nutzen, einen kleinen Rückblick zur „Geschichte“ des FORUM voranzustellen und hat dazu Auszüge aus der Ausgabe I gewählt. Der 1. Kammervorstand unter dem Vorsitz von Ilse Rohr hatte sich für die Herausgabe eines eigenen offiziellen Mitteilungsorgans einerseits aus Kostengründen, andererseits aus inhaltlichen Gründen entschieden: „Auf diese Weise werden Sie mit allen wichtigen Informationen Ihrer Kammer versorgt und können darüber hinaus die saarländische Psychotherapeutenlandschaft in ihrer Vielfalt kennenlernen“ (Zitiert aus dem Vorwort von I. Rohr). Neunundvierzig FORUM-Ausgaben später glaubt der amtierende Vorstand sagen zu können, dass das FORUM und seine „Macher“ diesem Anliegen in den vergangenen zehn Jahren nachgekommen und treu geblieben sind. Die Rückmeldungen, die der Vorstand von Ihnen als Leser in den zurückliegenden Jahren erhalten hat, haben uns in der Fortführung und Kontinuität der Herausgabe bestärkt. Das äußere Gesicht des FORUM und der Umfang der Ausgaben haben sich zwar mehrfach – nach unserer Einschätzung positiv – gewandelt, dem inhaltlichen Auftrag ist das Redaktionsteam (seit 2010 verfügen wir auch über ein Redaktionsstatut) stets treu geblieben – auch wenn es zugegebenermaßen wirklich Arbeit macht, sind wir in der Endredaktion, die meist, nicht zuletzt aus Gründen der Aktualität, auf „den letzten Drücker“ erfolgt, recht zufrieden. Bei Interesse finden Sie alle Ausgaben des FORUM als e-book-Versionen auf unserer Website (www.ptksaar.de unter „Kammer/FORUM“). Eine weitere Besonderheit betrifft den Inhalt dieses Jubiläumsforums: 2013 ist nicht nur Wahljahr in der Bundespolitik sondern auch in der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes. Mit der 1. Wahlbekanntmachung in diesem FORUM gibt die PKS, den Regelungen unse- res Heilberufegesetzes (SHKG) und der Wahlordnung der PKS folgend, die weitere Handlungskompetenz der Kammerwahl in die Hände des Wahlleiters Herrn Wolfgang Becker, Richter a.D. am Amtsgericht und seines Stellvertreters Herrn Dr. Gero Bieg, Präsident des Amtsgerichts. Der Wahlkalender in dieser Ausgabe soll Ihnen einen Überblick über den weiteren Ablauf der Wahl bieten. Eine Erläuterung des Wahlverfahrens selbst werden wir Ihnen zeitnäher zur Wahl im kommenden FORUM geben. Nun zur 50. Ausgabe: Der deutlich breitere Umfang des FORUM zwingt auch im Editorial zu Begrenzung und Auswahl der Hinweise auf die vorliegende Ausgabe. Die 1. Ausgabe war mit 8 Seiten incl. Deckblatt noch verhältnismäßig dünn, die bislang „dickste“ Nummer war die 49 als Ausgabe mit 44 Seiten. Seite 1 (Deckblatt) und Seite 2 der 1. Ausgabe drucken wir hier als Rückblick und Erinnerung ab. Wie gewohnt berichten wir in der Rubrik „Aus der Arbeit der Kammer“ zu einer Reihe von Veranstaltungen mit sehr unterschied- Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 3 Sitz der Geschäftsstelle der PKS in der Scheidter Straße 124 (Erdgeschoss) in Saarbrücken: Hier finden neben den Sitzungen des Vorstands, der Vertreterversammlung und der Ausschüsse auch Veranstaltungen für Kammermitglieder statt lichen Themen, die im vergangenen Quartal von vielen Kammermitgliedern besucht wurden. Zum ersten Sachthema: Gegenwärtig wird innerhalb des Berufsstandes das Gutachterverfahren diskutiert. Die Diskussion ist überfällig und berechtigt, da das Gutachterverfahren wie die Autoren Inge Neiser und Michael Antes in ihrem Artikel „Das Gutachterverfahren auf dem Prüfstand: Sachstand und Reformbestrebungen“ es formulieren, „per se natürlich einen Zweifel an der Fachkompetenz des Behandlers“ (Zitat ebenda) bedeutet und damit am Selbstverständnis eines ganzen Berufsstandes rührt. Lesen Sie in den Beiträgen unseres Kammermitglieds Wolf B. Emminghaus sowie Bozena Schmidt über „Integration, Anerkennung und Karriere. Psychische Anstrengung und psychologische Hilfen für Zuwanderer/innen durch das Deutsche Rote Kreuz im Saarland“ von den speziellen psychotherapeutischen Kompetenzen, die in der Arbeit mit Migranten erforderlich sind, da bspw. Kulturspezifika bei der Entstehung von psychischen Erkrankungen, unterschiedliche kulturell bedingte Ausdrucksformen von Symptomen und auch Unterschiede im theoretischen und praktischen Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung und psychologischer Beratung beachtet werden müssen. Einen dritten und letzten Hinweis möchten wir geben auf das Interview, das Katja Klohs-Eberle mit Irene Zerfaß, Dipl. Sozialarbeiterin und Leiterin der Sozialen Dienste, sowie Petra Scherschel, Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin B.A. und Ansprechpartnerin für das Projekt OASE zum leider immer noch zu wenig beachteten Thema „Hilfe und Unterstützung für Kinder und Jugendliche psychisch und körperlich schwer erkrankter Eltern“ geführt hat. Das Redaktionsteam wünscht Ihnen wie immer eine spannende Lektüre und hofft, dass das FORUM weiterhin gerne gelesen wird. Wir laden Sie weiter dazu ein, sich mit der Einreichung von Beiträgen oder Leserbriefen am FORUM zu beteiligen. Das Redaktionsteam 4 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 50. FORUM Seite 2 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 FORURM DER PSYCHOTHERAPEUTENKAMMER DES SAARLANDES Liebe Kolleginnen & Kollegen, die neueste Nachricht für PP und KJP halten Sie jetzt eben in Ihren Händen: das FORUM DER P SYCHOTHERAPEUTENKAMMER DES S AARLANDES ! Es ist das neue offizielle Mitteilungsorgan unserer Kammer und wird ab sofort allen Mitgliedern jeden 2. Monat kostenlos zugestellt. Auf diese Weise werden Sie mit allen wichtigen Informationen Ihrer Kammer versorgt und können darüber hinaus die saarländische Psychotherapeutenlandschaft in ihrer Vielfalt kennenlernen. (Darum haben wir den Titel Forum gewählt: es soll unser Treffpunkt sein und unserem Meinungsaustausch dienen.) Das FORUM bietet Vorteile und Möglichkeiten für uns alle: 1. Wenn die Vertreterversammlung Beschlüsse mit Rechtsfolgen faßt, wie z.B. Satzung, Berufsordnung, Beitragsordnung usw. (also Beschlüsse, die uns in ihrer Anwendung alle mehr oder weniger tangieren) werden Ihnen diese im FORUM zur Kenntnis gebracht. Ebenso natürlich Termine: die Sitzungen der Vertreterversamm- lung (alle öffentlich!), Veranstaltungshinweise usw. 2. Die saarländische PsychotherapieLandschaft kann sich nach und nach in ihrer Vielfalt, d.h. in ihren Charakteristika wie in ihren Besonderheiten in unserem FORUM abbilden. Wenn wir mehr voneinander hören werden wir auch selbstverständlicher miteinander sprechen und wo nötig gemeinsam handeln. 3. Sie können Anzeigen veröffentlichen. Z.B Suche/Abgabe von Praxisräumen, vielleicht Job-Sharing, Praxisgemeinschaften, Fahrgemeinschaften zu Kongressen oder auch Wellensittich urlaubshalber nur in beste Psychotherapeutenhände abzugeben. Mit Ihrer Anzeige erreichen Sie auf einen Schlag alle approbierten PP und KJP im Saarland. Das kostet Sie nur 30 EUR, pro Meldung, pro Ausgabe, inklusive der Veröffentlichung auf unserer Homepage. (Kleinanzeigen, nur Text) 4. Institute, Kliniken, Fachgesellschaften können ihre Veranstaltungsprogramme als Beilage mit unserem FORUM versenden. So erfahren alle KollegInnen im Saarland, wo was geboten wird für die Versender kostet dieser Service ab 100 EUR aufwärts. 5. Wir hoffen, dass das FORUM dazu beiträgt, dass wir unsere Kammer schätzen Denn das FORUM kostet nicht es spart Geld! Beschlüsse mit Rechtsfolgen für die Mitglieder müssen veröffentlicht sein, bevor sie in Kraft treten können. Der Errichtungsausschuß mußte dafür 7.000 EUR ausgegeben, nur um dieser Vorschrift Genüge zu tun. (Geschäftsordnung, Beitragsordnung und Wahlordnung wurden im Saarländischen Amtsblatt veröffentlicht.) Das Geld können wir uns jetzt sparen und dafür unsere eigene Zeitung schreiben und verschicken. Gefällt Ihnen das FORUM? Haben Sie Kritik? Vorschläge? Beiträge? Wollen Sie mitarbeiten? Wir freuen uns auf Ihren Anruf, Ihren Brief, auf Ihr e-mail oder Fax! Mit kollegialen Grüßen Ihre Ilse Rohr Präsidentin Liebe Kolleginnen & Kollegen, die Gründung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes fand am 02.02.04 mit der konstituierenden Sitzung der 1. Vertreterversammlung und der Wahl des Kammervorstandes ihren Abschluss. Damit ist für die saarländischen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ein wichtiger Meilenstein bei der offiziellen Anerkennung und Organisation ihres Berufsstands erreicht. Sie alle haben mit Ihrer aktiven Wahlbeteiligung dazu beigetragen, dass die erste gewählte Psychotherapeutenkammer des Saarlandes ihre Aufgaben mit breiter Unterstützung ihrer Mitglieder angehen kann. Für das in uns gesetzte Vertrauen spricht der Vorstand Ihnen im Namen aller gewählten Vertreterinnen und Vertreter ein herzliches Dankeschön aus. Wir werden uns mit aller Kraft und den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dafür einsetzen, Ihr Vertrauen nicht zu enttäuschen. Rückblickend haben in der insgesamt vier Jahre währenden Gründungsphase viele engagierte Kolleginnen und Kollegen wichtige Vorarbeit geleistet. Auf diesem Weg war es von besonderer Bedeutung, dass allen Verbänden im Saarland die aktive Beteiligung am Entstehungsprozess der Kammer seitens der Aufsichtsbehörde ermöglicht worden war. So konnte sich eine Kammer konstituieren, in der sich die Kolleginnen und Kollegen unabhängig von ihrer berufspolitischen Ausrichtung oder Therapierichtung vertreten fühlen können. Der Gründungsprozess führte von den intensiven Diskussionen zur Änderung des Saarländischen Heilberufekammergesetzes über die Errichtungsphase mit der Erstellung der Mitgliederdatei, der Verabschiedung der Wahlordnung und der Einrichtung unserer Geschäftsstelle schließlich zur Durchführung der Wahlen zur ersten Vertreterversammlung. Allen Kolleginnen und Kollegen, die sich an diesem Gründungsprozess aktiv beteiligt haben, sei an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön ausgesprochen. Dem Vorstand des Errichtungsausschusses und dessen Vorsitzenden Herrn Jochen Jentner sei ausdrücklich Anerkennung dafür ausgesprochen, dass die Wahl und damit die Errichtung der Kammer in dem vorgegebenen engen Zeitfenster durchgeführt werden konnte. ist bisher einmalig im Saarland. Für die Auszählung der Wahl bedeutete dies besonderen Aufwand. Mit einer Wahlbeteiligung von fast 90 % haben überzeugend viele Wählerinnen und Wähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Wir danken dem Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales für die positive Zusammenarbeit und wohlwollende Unterstützung im Entstehungsprozess der Kammer. Wir freuen uns auf die Fortführung der guten Kooperation mit unserer Aufsichtsbehörde und sind sicher, gerade in Zeiten der weitreichenden Umstrukturierung im Gesundheitswesen aus unserer gestärkten Position als verkammerte Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten einen wichtigen Beitrag leisten zu können. Vize-Präsident Besonderer Dank gilt auch Herrn Catrein, der sich als Wahlleiter für die Durchführung der Wahl zur Verfügung stellte. Unser Wahlsystem, das dem Wähler erlaubt, gleichzeitig für Personen und Listen zu votieren, Mit der breiten Unterstützung aller Mitglieder werden wir die Bedeutung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten im Gesundheitswesen ob sie in freier Praxis oder als Angestellte in den unterschiedlichsten Einrichtungen tätig sind deutlich machen und den Berufsstand in seiner Vielfältigkeit und seinem gleichzeitig klar umrissenen Profil mit einer Stimme sprechen lassen. Bernhard Morsch Impressum FORUM der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Herausgeber: Kammer der Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten des Saarlandes Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Ilse Rohr Für die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. 5 6 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 50. AUS DER ARBEIT DER KAMMER Großes Interesse an der Veranstaltung zum Patientenrechtegesetz die Behandlung wesentlichen Umstände wie insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen. Am 22.05.2013 haben an der 2. Veranstaltung zum Patientenrechtegesetz wie schon beim ersten Mal im November 2012 fast 40 Kammermitglieder teilgenommen. Der Vorstand freut sich, dass das Konzept der „kleinen“ Abendveranstaltungen zu aktuellen Themen der Berufsausübung bei den Kammermitgliedern großen Anklang findet und wird in diesem Format gerne weitere Fortbildungen anbieten. Rechtsanwalt Manuel Schauer erläuterte zunächst den Teilnehmern in seinem sehr anschaulichen Vortrag die Besonderheiten, die für Patienten und Behandler mit Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes über die bislang bestehenden Regelungen hinaus zu beachten sind. B. Morsch stellte in seinem Vortrag für den Ausschuss Berufsordnung den Bezug zur geltenden Berufsordnung her, deren Überarbeitung und Anpassung an das Patientenrechtegesetz in einigen Punkten unumgänglich ist. Neben den „vertragstypischen“ Pflichten, die sich aus dem Behandlungsvertrag, als zentralem Bestandteil für die Kodifizierung des Patientenrechtegesetzes im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) über die Einführung der Paragraphen 630 a bis 630 h ergeben, ging M. Schauer zunächst besonders ein auf die Bedeutung der Information und Aufklärung der Patienten durch den Psychotherapeuten vor Beginn der Behandlung sowie bei geändertem Vorgehen im Behandlungsverlauf. Dabei erläuterte er auch den Unterschied, den der Gesetzgeber zwischen Informationsund Aufklärungspflichten gemacht hat. Informations- und Aufklärungspflichten, Einwilligung und Einwilligungsfähigkeit Informationspflichten (gem. § 630 c, BGB) sind am ehesten als „therapeutische Aufklärung“ im Sinne einer sog. „Sicherungsaufklärung“ zu verstehen und beinhalten sämtliche für Aufklärungspflichten (§ 630 e, BGB) werden als sog. „Selbstbestimmungsaufklärung“ definiert und verpflichten den Behandelnden dazu, den Patienten über sämtliche für seine Einwilligung in die Behandlung wesentlichen Umstände aufzuklären. Hierzu zählen u.a. die Aufklärung über die Art, den Umfang und die Durchführung der Behandlung, die zu erwartenden Folgen und Risiken, die Eignung und die Erfolgsaussichten der Behandlung sowie Belastungen, Risiken oder Heilungschancen, die mit der Behandlung verbunden sein können. Zu beachten ist außerdem, dass die Aufklärung für den Patienten verständlich sein muss, mündlich durch den Behandelnden selbst und so rechtzeitig zu erfolgen hat, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann. Die Aufklärung soll den Patienten in die Lage versetzen, „selbstbestimmt“ darüber zu entscheiden, ob er das Risiko einer Behandlung eingehen möchte oder nicht. Dies gilt im Bereich KJP auch für beide getrennt lebenden Elternteile, wenn sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Einwilligungsfähigkeit: Vertieft widmete sich M. Schauer auch der Frage der Einwilligungsfähigkeit (§ 630 d, BGB), die von der sog. „natürlichen Einsichtsfähigkeit“ des Patienten in die Behandlung abhängig ist. Die Frage der Einwilligungsfähigkeit bei fehlender oder eingeschränkter Einsichtsfähigkeit in die Behandlung stellt sich sowohl bei Minderjährigen FORUM (i.d.R. geht man bei Kindern und Jugendlichen von fehlender Einsichtsfähigkeit unterhalb des 15. Lebensjahres aus) als auch bei Erwachsenen (etwa chronisch schwer und oder akut Kranke oder alte Menschen). In den Fällen fehlender Einwilligungsfähigkeit in die Behandlung ist die Einwilligung der Sorgeberechtigten oder der rechtlichen Betreuer vor Behandlungsbeginn zwingend einzuholen. Dokumentationspflichten und Einsichtsrechte Ein weiterer Schwerpunkt waren die Änderungen, die sich für die Dokumentationspflichten (§ 630 f, BGB) des Behandlers und die Einsichtsrechte (§ 630 g, BGB) des Patienten in seine Behandlungsdokumentation ergeben. Dokumentationspflichten: Der Behandelnde ist lt. BGB verpflichtet, „zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Der Behandelnde ist außerdem verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen“ (§ 630 f, BGB). Einsichtsrechte: Dem Patienten ist „auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen“ (§ 630 g, BGB). Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 Die gesetzgeberische Regelung, wonach ausnahmslos alle patientenbezogenen Aufzeichnungen des Psychotherapeuten, die er im Rahmen der Behandlung anfertigt, Teil der Dokumentation sind und damit dem Einsichtsrecht seines Patienten unterliegen, ist in der Profession auf Widerspruch gestoßen, zumal die Berufsordnung hier eine andere Regelung vorsieht: Die geltende Berufsordnung der Psychotherapeuten differenziert zwischen sog. objektiven und subjektiven Daten. Sie regelt, dass die „Einsichtnahme in persönliche Aufzeichnungen der Psychotherapeutin/des Psychotherapeuten über seine emotionalen Erlebnisweisen im Rahmen des therapeutischen Geschehens (subjektive Daten) ... verweigert werden“ kann (§ 11 Abs. 3 BO der PKS). Nun wird kein grundsätzlicher Unterschied mehr zwischen subjektiven und objektiven Daten gemacht und der Gesetzgeber sieht nach dem Patientenrechtegesetz eine solche Einsichtsverweigerung sehr kritisch und formuliert dies in der Begründung des Gesetzestextes wie folgt: „Niederschriften über persönliche Eindrücke oder subjektive Wahrnehmungen des Behandelnden betreffend die Person des Patienten sind dem Patienten grundsätzlich offen zu legen. Ein begründetes Interesse des Behandelnden an der Nichtoffenbarung solcher Aufzeichnungen ist, in Abwägung zu dem Persönlichkeitsrecht des Patienten, im Regelfall nicht gegeben. Auch hier kommt es aber auf die Umstände im Einzelfall an.“ (Begründung zum Gesetzentwurf S. 40/41) Es wird also im Einzelfall die Entscheidung zu treffen und entsprechend zu begründen sein, wann und welche „erheblichen therapeutischen oder sonstigen erheblichen Gründe“ der Einsichtnahme durch den Patienten entgegenstehen. 7 Diskussion Bereits während der Ausführungen sowie im Anschluss an die Präsentationen diskutierten die Teilnehmer mit den Mitgliedern des Vorstands und des Ausschusses Berufsordnung ausführlich über die Auswirkungen der Gesetzesnovellierung auf den Berufsalltag. Dabei war von besonderem Interesse, wie die geänderten Informations- und Aufklärungsrechte sich in der Praxis umsetzen lassen. An die Teilnehmer wurden konkrete Beispiele für eine Patienteninformation sowie ein Merkblatt zu den Neuerungen des Patientenrechtegesetzes für Psychotherapeuten ausgegeben. Mit einer offenen spannenden Frage aus dem Publikum nach dem Gültigkeitsbereich des Patientenrechtegesetzes in den unterschiedlichen Arbeitskontexten (Praxis, Krankenhaus, Rehabilitation, Beratung) hat sich die Kammer im Anschluss an die Fortbildungsveranstaltung beschäftigt. Lesen sie unter der Rubrik Rechtliches in dieser Ausgabe des FORUM den gesonderten Artikel zum Thema. Für den Ausschuss Berufsordnung Bernhard Morsch 8 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 50. FORUM Kollegialer Austausch beim Neumitgliedertreffen 2013 Knapp die Hälfte der 27 Mitglieder, die wir im Jahr 2012 und 2013 als Neumitglieder in der Psychotherapeutenkammer begrüßen durften, waren der Einladung zu einer Informationsveranstaltung in den Räumen der Geschäftsstelle am 23. Mai gefolgt. Nach einer Vorstellungsrunde sowohl der Mitglieder als auch des Vorstands und der Geschäftsstelle wurden Fragen rund um die Arbeit und Aufgaben der Kammer, berufspolitische Themen, Pflichten und Rechte, Fort- und Weiterbildung u.a. diskutiert. Irmgard Jochum appellierte an die Kollegen und Kolleginnen, sich in der Kammerarbeit zu engagieren. „Mit Ihrer Approbation sind Sie Pflichtmitglied in der Kammer – da haben Sie keine Wahl. Sie haben aber die Wahl, diese Mitgliedschaft zu nutzen, um die wichtige Arbeit der Kammer mitzugestalten und sich bei einem der vielen spannenden Themen einzubringen!“, so Irmgard Jochum. Natürlich stießen auch Fragen nach Praxisneugründung, Kassenzulassung und die Arbeit als Angestellte/r auf großes Interesse. Die Mitglieder des Vorstands und die Leiterin der Geschäftsstelle konnten ihrerseits viele Anregungen aus der lebhaften Diskussion aufnehmen – so z.B. das Interesse an Interaktiver (Online-) Fortbildung oder aber Fragen und Probleme bei der Gründung einer Privatpraxis. Die große Resonanz auf die Einladung zu dieser Veranstaltung, die spannende Diskussion und schließlich auch der angenehme, kollegiale Austausch haben uns gefreut und darin bestärkt, die Tradition dieser wichtigen und für die neuen Mitglieder der Kammer sehr hilfreichen Veranstaltung fortzusetzen. Maike Paritong Kontroverse Diskussionen und einvernehmliche Planungen im Gemeinsamen Beirat der ÄKS und der PKS Nachdem im Februar 2013 turnusmäßig der Wechsel im Vorsitz durch die Neuwahl von Inge Neiser, Vizepräsidentin unserer Kammer, bestätigt wurde, fand am 05.06.2013 die Sitzung des gemeinsamen Beirates erstmalig in den Räumen unserer Geschäftsstelle statt. Schwerpunktthema dieser Sitzung war die Planung einer gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung. Auszug aus dem Protokoll: „Grundsätzlich begrüßen die Beiratsmitglieder die Idee, Veranstaltungen mit Querschnittsthemen anzubieten, die auch für mehrere Berufsgruppen innerhalb der Ärzteschaft (z.B. Hausärzte, Kinderärzte, Internisten, Allgemeinmediziner, Gynäkologen etc.) interessant sein könnten.“ Im Verlauf der Diskussion, bei der mehrere Themenvarianten angedacht wurden, einigten sich die Teilnehmer auf die Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung im Bereich der Betreuung von Kindern mit erkrankten Eltern und legten folgenden Arbeitstitel fest: „Betreuung, Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 Versorgungsaspekte und Therapie von Kindern mit erkrankten Eltern und Angehörigen“. Die Veranstaltung ist für Ende 2013 bzw. Anfang 2014 geplant. Zum Tagesordnungspunkt „Ärztliche Mindestquote“ fand ein Austausch über diese Regelung und eine Diskussion über Pro und Contra der Beibehaltung der ärztlichen Mindestquote statt. Die Mitglieder des Beirates gaben hierbei kritisch zu bedenken, dass die Aufhebung der Mindestquote die Gefahr birgt, dass die ärztliche Psychotherapie mit ihrem speziellen Fokus auch auf die psychosomatischen und somatopsychischen Aspekte von psychischen Erkrankungen in der Versorgung weiter zurückgedrängt werde; dies könne nicht im Interesse von ärztlichen Psychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sein. Andererseits könne es auch im Hinblick auf den Versor- gungsnotstand nicht hingenommen werden, dass Praxissitze aufgrund mangelnder Nachfrage seitens der Ärzteschaft nicht besetzt werden. Der Beirat spricht sich mehrheitlich dafür aus, die ärztliche Mindestquote beizubehalten, aber freie Praxissitze im Bedarfsfall an PP und KJP zu vergeben. Eine rege Diskussion entspannte sich bei einem weiteren Tagesordnungspunkt zu dem Thema „Akutsprechstunde in der psychotherapeutischen Praxis“, nachdem I. Neiser über die kontrovers geführte Diskussion innerhalb der Psychotherapeutenschaft um die Einführung von Akutsprechstunden informierte. Im Austausch über die unterschiedliche Handhabung in Praxen bei Notfällen und die Sinnhaftigkeit von festen Akutsprechstunden wurde kritisch angemerkt, dass in Arztpraxen Notfälle meist in Form von Mehrarbeit behandelt, aber nicht entsprechend vergütet werden. Im Organisations- 9 ablauf von psychotherapeutischen Praxen sei die Integration von Akutsprechstunden und die möglicherweise notwendige Fortführung der Therapie in einem angemessenen Zeitraum in Anbetracht der nicht geklärten sachgerechten Leistungsziffern problematisch. Der Beirat wird das Thema Akutsprechstunden / Notfallversorgung weiter verfolgen, es könnte ein gemeinsames „Kampf-Thema“ sein, insbesondere in Bezug auf die Probleme bei der Vergütung von Akutsprechstunden und die organisatorische Einbindung von Akutsprechstunden in Praxisabläufe. Inge Neiser Vorsitzende Gemeinsamer Beirat Meinungsaustausch Ausbildung – Diskussion zum Sachstand der Ausbildungsreform Die Kammer hatte am 06.06.2013 die Vertreter aller saarländischen Ausbildungsinstitute sowie der Hochschulen (Universität des Saarlandes – UDS, Fachbereich Psychologie und Hochschule für Technik und Wirtschaft – HTW, Fachbereich Sozialwissenschaften) zum 4. Meinungsaustausch Ausbildung eingeladen. Vertreter aller Ausbildungsinstitute zum Meinungsaustausch gekommen sowie je ein PiA-Vertreter. Die Teilnehmer bedauerten einvernehmlich, dass seitens der Hochschulen kein Vertreter anwesend war. Die Kammer kündigte deshalb eine gesonderte Kontaktaufnahme zu den Hochschulen an. Der Vorstand wollte die Diskussion zum Sachstand der Ausbildungsreform nicht ohne die PiA führen und nahm dazu auch die vier PsychotherapeutInnen in Ausbildung als PiA-Vertreter ihrer Ausbildungsinstitute sowie den PiA-Ausschuss in den Ladungskreis auf. Es waren neben Vorstand und Ausschussmitgliedern Themenschwerpunkte des 4. Meinungsaustauschs waren Sachstandsmeldungen aus den Ausbildungsinstituten, Rückmeldung über den Umgang mit dem Konsenspapier zur praktischen Tätigkeit sowie der Sachstand um die Ausbildungsreform. Rückmeldungen der Ausbildungsinstitute Rückmeldungen der Ausbildungsinstitute erfolgten über die Bewerbungssituation und den Umgang mit der ungelösten Zugangssituation. Zur Bewerbungssituation konstatieren die Institute eine weiter positive Bewerbungszahl. Von mehreren Instituten wurde das frühe Einstiegsalter in die Ausbildung kritisch angemerkt; auch zeigte man sich durch den geringen Anteil männlicher Bewerber besorgt. Ebenfalls durchaus kritisch wurde von einzelnen Instituten der eingeschränkte Verfahrensbezug der Hochschulabsolventen zum Ausbildungsbeginn bemängelt. 10 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 Bzgl. der Zugangsregelungen ist die Aufnahme von MasterabsolventInnen für beide Berufe in allen vier Instituten gelebte Praxis. Saarländisches Konsenspapier zu Standards für Ablauf und Betreuung der Praktischen Tätigkeit für PiA Die Vertreter der Ausbildungsinstitute berichteten u.a. von dem Verlauf des Gespräch bzgl. des „Saarländischen Konsenspapiers zu Standards für Ablauf und Betreuung der Praktischen Tätigkeit für PiA“ mit den Ärztlichen Leitern der Kliniken, die Praktische Tätigkeit anbieten: Insgesamt sei das Papier von den anwesenden Klinikvertretern positiv angenommen worden. Im Hinblick auf die Forderung nach angemessener Vergütung habe es nur vereinzelt Kritik gegeben. Es wird von einem durchaus offenen Folgegespräch mit dem Verwaltungsdirektor eines Klinikträgers berichtet, aus dem heraus sich allerdings noch Klärungsbedarf bzgl. korrekter arbeitsrechtlicher Formulierungen ergab. Andere Vertreter von Kliniken und Ausbildungsinstituten berichten von traditionell guten Bedingungen für PiA in ihren Einrichtungen. Im Hinblick auf angemessene Vergütungen wird die Sorge geäußert, dass es in Zu- kunft nicht mehr ausreichend Plätze für die praktische Tätigkeit der PiA geben könnte (u.a. Hinweis der PKS auf Hamburger Urteil). Seitens eines PiA-Vertreters wurde die Bitte geäußert, ob die Kammer in Erfahrung bringen kann, wie viele Plätze es in den saarländischen Kliniken für PP und KJP aktuell gebe. Auch wurde die Notwendigkeit formuliert, mehr Plätze für die Praktische Tätigkeit in Praxen zu schaffen. Stand der Diskussion zur Ausbildungsreform Der Vorstand informierte über den Sachstand der Ausbildungsreform. Den Teilnehmern wurde u.a. anhand des Beschlusses des 22. DPT zum Entwurf eines Berufsbildes des Länderrats und des Bundesvorstands die Absicht des Berufsstands erläutert (siehe auch Bericht im FORUM 49), sich gerade vor der anstehenden Bundestagswahl aktiv zu positionieren, nachdem das Bundesgesundheitsministerium die Reform nun mehr als zwei Jahre verschleppt. In der Diskussion wurden noch einmal die mit der Verzögerung der Ausbildungsreform verbundenen Probleme, wie insbesondere die Zugangsproblematik und das Vergütungsproblem betont. Andere Teilnehmer sahen durchaus auch Vor- 50. FORUM teile in der Verzögerung der Reform und eine Chance für den Berufsstand, ausgereiftere Lösungen zu erarbeiten, einschließlich einer Direktausbildung und deren Finanzierung. Vor allem im Hinblick auf die Finanzierung der Praktischen Ausbildung in den Kliniken wurden weiter Bedenken geäußert. Die Kammer weist in diesem Zusammenhang auf die Äußerungen von Vertretern des BMG anlässlich der Einladung auf Bundesebene hin, dass bei einer Angleichung der Ausbildung an die anderer akademischer Heilberufe die Finanzierung insbesondere wegen der Versorgungsrelevanz zu sichern sei. Die Notwendigkeit, das Berufsbild weiter an einer veränderten Versorgungslage auszurichten, wurde von den Teilnehmern des Meinungsaustauschs begrüßt. Ein Folgetermin im Laufe des Jahres 2014 soll in Abhängigkeit vom Fortgang der Ausbildungsreform vereinbart werden. Bernhard Morsch 7. Sitzung des Saarländischen Psychiatrieexpertenrates Die Krankenhausplanung und der Maßregelvollzug waren neben der Versorgung von psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen die Themenschwerpunkte der Sitzung des Saarländischen Psychiatrieexpertenrates, der sich am 12. Juni 2013 zu seiner siebten Sitzung traf. Brigitte Schmidt-Jähn, stellvertretende Abteilungsleiterin für Krankenhausplanung im zuständigen Mi- nisterium, erläuterte die im Vorfeld bereits heftig kritisierte Aufnahme zusätzlicher Planbetten in der psychosomatischen und psychotherapeutischen Akutversorgung in Kliniken, die bislang ausschließlich im Rehabilitationsbereich tätig waren. Sie erläuterte die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Entscheidungen und stellte u.a. klar, dass alle diese Kliniken nun auch an der Notfallversorgung teilnehmen müssen. Kritisiert wurde auch, dass die Landesregierung zwar einerseits einen Psychiatrieexpertenrat einberuft, andererseits aber dessen Expertise bei wichtigen Entscheidungen nicht im Vorfeld einholt. Ingwart Tauchert, der zuständige Referent des Justizministeriums, gab einen Überblick über die bisherige Entwicklung und die aktuelle Situation der Saarländischen Klinik für Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 forensische Psychiatrie. Zwischen den Jahren 2000 und 2012 gab es fast eine Verdoppelung der Patientenzahlen, – bundesweit wie auch im Saarland. Die durchschnittliche Aufenthalts- und Behandlungsdauer der forensischen PatientInnen liegt derzeit bei fünf bis sechs Jahren. In der Diskussion um die zeitnahe Versorgung bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen wurde erneut Handlungsbedarf sichtbar. Für die niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater berichtete Dr. Harald Müller-Borhofen, dass nun auch noch zwei kinder- und jugendpsychiatrische Praxen nachzubesetzen seien, was sich auf Grund mangelnder Bewerber schwierig gestalte. Petra Otto (KISS) versprach, die Versorgungssituation im Kinder- und Jugendbereich im Gemeinsamen Landesgremium nach §90a, welches noch am gleichen Tag seine Sitzung abhalte, noch einmal anzusprechen. Ein gesonderter TOP auf der nächsten Sitzung des Expertenrats ist nicht mehr vorgesehen. Für die Arbeitsgruppe „Umgang mit suizidalen Notfällen“ gab Dr. Helmut 11 Storz einen erschütternden Bericht über offenbar seit langem bestehende gravierende Versorgungsmängel in einer Fachabteilung für Psychiatrie und Psychotherapie eines Saarländischen Krankenhauses. Der Expertenrat wird sich in seiner nächsten Sitzung im Herbst u.a. mit der Weiterentwicklung der komplementären psychiatrischen Versorgung befassen. Irmgard Jochum, Katja Klohs-Eberle Berufständische Versorgung – Informationsveranstaltung des Versorgungswerkes Am 20. Juni fand von 17.00 bis 19.30 Uhr eine Informationsveranstaltung der Bayrischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV) statt. Alle Kammermitglieder, die auch Mitglied des Versorgungswerkes sind, waren dazu eingeladen worden, 16 Mitglieder sind dieser Einladung gefolgt. Ruth Deuter, die zuständige Abteilungsleiterin und Mathilde Hörmann, die in dieser Abteilung seit langem tätig ist, waren aus München angereist und hatten eine umfangreiche und informative Präsentation zu allen wichtigen Aspekten des Versorgungswerkes vorbereitet, von seiner Entstehungsgeschichte über Leistungen und Beiträge bis zu den Kapitalanlagen. Nach ihrem eineinhalbstündigen Vortrag gab es sowohl die Gelegenheit zu Fragen und Diskussionen als auch zu Einzelberatungen. Beides wurde gerne genutzt. Für alle Interessierten, die am 20. Juni nicht dabei sein konnten, haben wir den Vortrag auf unserer website (www. ptk-saar.de) zur Verfügung gestellt. Das Versorgungswerk hat außerdem die Herausgabe eines regelmäßigen newsletters in Vorbereitung. Darüber werden wir Sie rechtzeitig informieren, so dass Interessierte den newsletter abonnieren können. Irmgard Jochum Mitglied im Verwaltungsrat des BIngPVV Mathilde Hörmann (li.), Ruth Deuter, BIngPVV 12 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 50. FORUM Konstituierende Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums Am 12. Juni 2013 ist das sog. „Gemeinsame Landesgremium“ zu seiner konstituierenden Sitzung im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zusammengekommen. Rechtlicher Hintergrund – Gesetzestext Der Bundesgesetzgeber hat § 90a SGB V im Jahr 2011 neu in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) eingefügt: Abs. 1: Nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen kann für den Bereich des Landes ein gemeinsames Gremium aus Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft sowie weiteren Beteiligten gebildet werden. Das gemeinsame Landesgremium kann Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abgeben. Abs. 2: Soweit das Landesrecht es vorsieht, ist dem gemeinsamen Landesgremium Gelegenheit zu geben, zu der Aufstellung und der Anpassung der Bedarfspläne und zu den von den Landesausschüssen zu treffenden Entscheidungen Stellung zu nehmen.“ Der Gesetzgeber hat mit der Umsetzung der Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie als erste entscheidende Neuregelung gleich zu Anfang unter der amtlichen Überschrift „Zweck und Regelungsbereich“ die mit der Bedarfsplanung verfolgten Ziele umschrieben. So geht die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GB-A) erlassene Richtlinie teilweise neue Wege und regelt in Umsetzung des zum 01.01.2012 neu in Kraft getretenen § 99 Abs. 1 S. 3 SGB V zukünftig auch, wann und unter welchen Voraussetzungen auf Grund regiona- ler Besonderheiten, bei der Aufstellung der Bedarfspläne der einzelnen KVen von der Bedarfsplanungsrichtlinie abgewichen werden darf. Waren Sonderbedarfszulassung bislang (nach der Richtlinie) nur qualifikationsbezogen festzustellen, sollen zukünftig zudem auch lokale Besonderheiten in die Feststellung einfließen. Ebenso berücksichtigt ist die Möglichkeit der Festlegung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen und die damit verbundene Möglichkeit der Normierung von Ausnahmen bei Zulassungsbeschränkungen. Regionale Besonderheiten Zukünftig soll also von den Grundsätzen der Bedarfsplanungsrichtline abgewichen werden können, wenn und soweit regionale Besonderheiten dies für eine bedarfsgerechte Versorgung erfordern. Regionale Besonderheiten sollen sich dabei aus der regionalen Demografie (z. B. ein über- oder unterdurchschnittlicher Anteil von Kindern oder älteren Menschen), der regionale Morbidität (z. B. auffällige Prävalenz- oder Inzidenzraten), sozioökonomischen Faktoren (z. B. Einkommensarmut, Arbeitslosigkeit und Pflegebedarf), räumlichen Faktoren (z. B. Erreichbarkeit, Entfernung, geographische Phänomene wie Gebirgszüge oder Flüsse, Randlagen, Inseln oder eine besondere Verteilung von Wohnund Industriegebieten) sowie infrastrukturellen Besonderheiten (u.a. Verkehrsanbindung, Sprechstundenzeiten/ Arbeitszeiten und Versorgungsschwerpunkte des Vertragsarztes, Barrierefreiheit, Zugang zu Versorgungsangeboten angrenzender Planungsbereiche unter Berücksichtigung von Über- und Unterversorgung und anderer Sektoren, z.B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc.) ergeben. Neue Versorgungsebenen und Verhältniszahlen War bislang nur zwischen der allgemeinärztlichen und der fachärztlichen Versorgung unterschieden worden, geht das neue Regelungsgefüge von insgesamt vier sog Versorgungsebenen aus. Neben die allgemeine hausärztliche und fachärztliche Versorgung (zur Fachärztlichen Versorgung gehören PP und PJP) treten zukünftig die spezialisierte fachärztliche Versorgung (z.B. Kinder- und Jugendpsychiater, Radiologen) und die gesonderte fachärztliche Versorgung (z.B. Laborärzte, Neurochirurgen, Pathologen, Strahlentherapeuten und Transfusionsmediziner). Für die Gruppe der Hausärzte wir die Verhältniszahl (mit Ausnahme der Region des Ruhrgebietes) einheitlich auf 1:1.671 festgelegt. Für Fachärzte reicht sie von 1:3.527 für Kinderärzte, über 1:5.555 für Frauenärzte, 1:31.373 für Nervenärzte bis zu 1:58.218 für Anästhesisten. Für uns Psychotherapeuten beträgt die Verhältniszahl 1:8.743. Für die (neu) beplanten Arztgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung reicht sie von 1: 102.001 (Labormediziner) bis 1: 1.322.452 (Transfusionsmediziner). Die Allgemeinen Verhältniszahlen werden mit einem Demografiefaktor modifiziert, der sich aus Altersfaktoren und Leistungsbedarfsfaktoren berechnet. Umsetzung im Saarland Der Landtag des Saarlandes hat bereits am 16. Oktober 2012 (Amtsbl. I S. 436) das Gesetz zur Bildung eines gemeinsamen Landesgremiums verabschiedet. Am 12. April 2013 wurde durch das Ministerium für Soziales, Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 Gesundheit, Frauen und Familie die „Verordnung zur Ausgestaltung des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“ erlassen. Damit wurde die Gründung des Gemeinsamen Landesgremiums gesetzlich geregelt und mit der Verordnung neben den stimmberechtigten Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft (jeweils sechs Mitglieder je Bank) weitere Beteiligte Mitglieder definiert. Dabei handelt es sich konkret um jeweils einen Vertreter der Ärztekammer des Saarlandes, der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, der Apothekerkammer des Saarlandes, sowie einen Vertreter des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, einen Vertreter des Saarländischen Landkreistages und bis zu sechs Vertretern der für die Wahrnehmung der Belange der Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen auf Landesebene sowie einen Vertreter des Saarländischen Pflegerats und der Saarländischen Pflegegesellschaft. Außerdem kann das gemeinsame Landesgremium Sachverständige, die nicht Mitglied im gemeinsamen Landesgremium sind, zu einzelnen Punkten der Beschlussfassung hinzuziehen. Die weiteren Beteiligten Mitglieder sind alle nicht stimmberechtigt, haben jedoch das Recht zur Mitberatung, das Recht, Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung setzen zu lassen, sowie das Recht zur Anwesenheit bei der Beschlussfassung, soweit nicht die Geschäftsordnung ausnahmsweise ein schriftliches Verfahren vorsieht. Im schriftlichen Verfahren ist eine rechtzeitige Beteiligung sicherzustellen. 13 Hintergrund veralteter Messziffern. Beispielhaft sei jedoch auch auf die seit langem bekannten fehlenden ambulanten psychotherapeutischen Behandlungsplätze für psychisch Kranke Menschen mit geistiger Behinderung hingewiesen. Hier gibt es im Saarland gravierende Versorgungsdefizite. Konstituierenden Sitzung Für die PKS ist der Präsident benanntes Mitglied, die Vizepräsidentin stellvertretendes Mitglied. Das Gemeinsame Landesgremium hat sich bei seiner 1. Sitzung eine Geschäftsordnung gegeben, die zum 13.06.2013 gültig geworden ist. Der PKS lag vor der konstituierenden Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums die Bedarfsplanung Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen nicht vor. Insofern musste davon ausgegangen werden, dass der wesentlichste Beratungsgegenstand zumindest bei der konstituierenden Sitzung noch nicht würde beraten werden können. Abweichungen von der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgrund regionaler Besonderheiten gibt es damit vorerst nicht. Regionale Versorgungsbedarfe Gleichwohl geht die PKS von dem Erfordernis aus, das es von der jetzt aufgestellten Bedarfsplanung abweichende Bedarfe im Saarland gibt, die sektorübergreifend gesehen werden müssen. Das ist natürlich einmal die unzureichende psychotherapeutische Versorgung vor dem Ähnlich sieht es mit der Versorgung der Bevölkerung mit ambulanter neuropsychologischer Psychotherapie aus. Gerade der demographische Wandel mit Zunahme der Behandlungsfälle bei degenerativen Alterserkrankungen verschärft die ohnehin völlig unzureichende spezielle ambulante neuropsychologische Versorgung, die lt. Zahlen des statistischen Bundesamtes um den Faktor 100 unter der Versorgungsdichte ambulanter Psychotherapie insgesamt liegt. Erkenntnisse zu den genannten Faktoren sind nach Einschätzung der PKS durchaus vorhanden, Abweichungen von der Bedarfsplanungsrichtlinie dringend angezeigt. Inwiefern weitere regionale Besonderheiten vorliegen, die einen von der Bedarfsplanungsrichtlinie abweichenden Bedarf rechtfertigen, muss nun ermittelt werden. Die PKS wird hierbei ihren Aufgaben des Saarländischen Heilberufekammergesetzes folgend (§ 4 SHKG) gerne ihre Kompetenzen bei der Beratung der zuständigen Stellen einbringen. Bernhard Morsch Quellen rechtlicher Hintergrund: www.saarland.de/landesrecht www.g-ba.de und www.medi-ip.de Kammerfinanzen und Mitgliederzahl: Jahresabschluss 2012 und Bilanz nach neuneinhalb Jahren Zum letzten Mal für diese Legislaturperiode hat der amtierende Kammervorstand am 24. Juni 2013 der Vertreterversammlung den Jahres- abschluss vorgelegt und dabei die Gelegenheit genutzt, eine Bilanz der letzten fünf bzw. neuneinhalb Jahre zu ziehen. Nach der internen Kassenprüfung, die ehrenamtlich von den beiden Mitgliedern der Vertreterversammlung Sabine Leonhardt und Ernst Kern am 14 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 18. Juni vorgenommen wurde, erfolgte der Antrag auf Entlastung des Vorstandes für das vergangene Haushaltsjahr. Die Vertreterversammlung nahm den Antrag ohne Gegenstimmen bei drei Enthaltungen an. Zum Jahresabschluss 2012 Die tatsächlichen Einnahmen lagen in 2012 um fast 12.000 € über den geplanten, was insbesondere auf die weiterhin positive Mitgliederentwicklung zurückzuführen ist. Es wurde insgesamt weniger ausgegeben als im Haushaltsplan vorgesehen, so dass 14.000 € den Rücklagen zugeführt werden konnten. Die Anzahl der Mitglieder, die einen ermäßigten Beitrag zahlten, blieb seit Einführung der neuen Beitragsordnung und der Beitragserhöhung fast konstant: 2011 konnten 96 Mitglieder die ermäßigte Beitragsklasse 3 in Anspruch nehmen, 2012 waren es 97 und in 2013 sind es bisher 93 Mitglieder. Bei den Beitragsermäßigungen sind angestellte und selbständig tätige Mitglieder nahezu gleich stark vertreten (44 Angestellte, 43 Selbständige). Dazu kommen noch sechs Mitglieder, die sowohl angestellt als auch selbstständig tätig sind. Für das laufende Haushaltsjahr lässt sich jetzt bereits sagen, dass über 95 % der Beiträge eingegangen sind, dass das Einnahmenvolumen gleich geblieben ist und wahrscheinlich noch leicht ansteigen wird. Daraus lassen sich zunächst drei Schlussfolgerungen ziehen: 1. Die Akzeptanz der Kammer und insbesondere ihrer Beitragsordnung und 2. die Zahlungsmoral unserer Mitglieder ist neuneinhalb Jahre nach Kammergründung geradezu vorbildlich. 3. Die Höhe der Rücklagen betrug zum 31.12.2012 insgesamt 99.000 € (eine Mindestrücklage von 50.000 € ist nach der saarländischen Haushalts- und Kassenordnung verbindlich vorgeschrieben). Zum Ende der Wahlperiode ist das ein sehr solides und erfreuliches Ergebnis. Schon jetzt ist absehbar, dass die finanzielle Gesamtsituation der Kammer sich nach der Neuwahl der Vertreterversammlung im Dezember dieses Jahres nicht wesentlich von der Ende 2012 unterscheiden wird. Die nächste Vertreterversammlung findet also eine stabile Haushaltssituation vor und wird soweit absehbar finanzielle Gestaltungsspielräume haben. Anlass zu verschiedenen Spekulationen zum Thema Kammergröße, Beitragshöhen und „Schmerzgrenzen“. Aktuell sind 26 % unserer Mitglieder unter 50 und davon wiederum nur 8 % (von allen, also 37 Mitglieder) unter 40, hingegen sind 27 % über 60 Jahre alt. Die meisten Mitglieder sind in der Kategorie 50 bis 59 Jahre, nämlich 47 %. Trotz gegenteiliger Vermutungen ist die Mitgliederentwicklung weiterhin positiv. Die Kammer wächst, und zwar seit ihrer Gründung um 106 Mitglieder: Bilanz 2008 bis 2012 Eine Betrachtung der Ausgabenentwicklung in der laufenden Legislaturperiode zeigt, dass es zwischen 2008 und 2012 insgesamt einen Anstieg um 5,6 % gegeben hat. Die Auswertung der Ausgaben, verteilt auf die vier Haushaltspositionen Personal, Verwaltung, Aufwandsentschädigungen und Fachausgaben weist über den gesamten Zeitraum hinweg große Stabilität auf. Seit der letzten Wahl zur Vertreterversammlung 2008 haben sich ihre jeweiligen Anteile an den Gesamtausgaben nur wenig verändert. Die Schwankungen liegen im einstelligen Prozentbereich: - Die Personalausgaben schwanken zwischen 19 und 23 %. - Die Verwaltungsausgaben (dazu zählen u.a. die BPtK-Beiträge, die Miete, die Kosten für Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Rechtsberatung und Öffentlichkeitsarbeit) lagen zwischen 41 und 44 %. - Für Aufwandsentschädigungen (Vorstand, Vertreterversammlung, Ausschüsse) wurden zwischen 28 und 34 % ausgegeben und - Für Fachausgaben (dabei handelt es sich um die Kosten für kammereigene Veranstaltungen und u.a. auch für den Psychotherapeutensuchdienst „Psychinfo“) zwischen 2 und 8 %. Kammermitglieder seit Gründung der PKS 2004: 374 2005: 406 2006: 413 2007: 416 2008: 422 2009: 429 2010: 440 2011: 443 2012: 463 2013: 480 Berücksichtigt man die insgesamt 120 saarländischen AusbildungskandidatInnen, die derzeit in den vier saarländischen Ausbildungsinstituten ihre Ausbildung absolvieren, ist davon auszugehen, dass dieser Trend noch eine ganze Weile anhalten wird. Die Mitgliedschaft ist weiterhin überwiegend weiblich: Es gibt derzeit 62 % weibliche und 38 % männliche Kammermitglieder. Der Anteil der Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen beträgt insgesamt 16 %, der Anteil der Mitglieder mit beiden Approbationen liegt bei 5 %. Entwicklung der Mitgliederzahl Die demografische Struktur unserer Mitgliedschaft gab schon vor Jahren Irmgard Jochum 50. FORUM Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 15 Patienteninformations- und Psychotherapeutensuchdienst in neuem Format Das Saarland betreibt mit sechs weiteren Landeskammern den Patienteninformations- und Psychotherapeutensuchdienst „Psychinfo“. 2006 hatte sich die PKS dem ursprünglich durch die „Nordkammern“ Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein betriebenen Infodienst angeschlossen. Seither wurde das Programm mannigfaltig überarbeitet, zuletzt ist im Mai diesen Jahres Version 6 an den Start gegangen. Psychinfo vereinigt mit seinen insgesamt fast 11.000 Datensätzen von PP und KJP die Hälfte aller Landespsychotherapeutenkammern unter „einem Dach“. Außerdem finden sich für PatientInnen im Such- und Infodienst spezielle Hinweise auf Psychotherapie in der Regelbehandlung sowie Erläuterungen über das Kostenerstattungsverfahren. Auch die übrigen Landeskammern verfügen – mit Ausnahme der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer – über einen eigenen Psychotherapeutensuchdienst. Allerdings hat Psychinfo im Vergleich der Dienste der Kammern mit einer Reihe von Vorteilen die Nase weit vorn. Das Besondere von Psychinfo ist vor allem, dass das Register allen Kammermitgliedern zum Selbsteintrag offensteht – unabhängig davon, ob sie in einer Kassenpraxis, in Privatpraxis oder als nichtselbständig Tätige in einer Institution beschäftigt sind. Von der Möglichkeit, sich als angestellte Psychotherapeuten einzutragen, haben rund 150 KollegInnen Gebrauch gemacht. Gerade dadurch haben Patientinnen, aber auch KollegInnen oder Angehörige anderer Gesundheitsberufe die Möglichkeit, sich über psychotherapeutische Anbieter und Leistungen in den verschiedenen Arbeitsfeldern zu informieren. Für diese Funktion und den insgesamt guten Service als breiter Informationsdienst ist Psychinfo übrigens vom Ärztlichen Zentrum für Qualitätssicherung in der Medizin (ÄZQ) zertifiziert worden. Datenbasis Nutzung 290 Datensätze der PKS sind freigegeben, was einem Anteil von rund 64% aller Kammermitglieder entspricht. Die Freigaben verteilen sich auf 219 PP und 71 KJP. 100 aller PP sind in einer Kassenpraxis niedergelassen, 17 ausschließlich in Privatpraxen. Bei den KJP sind es 32 der in Psychinfo Eingetragenen, die über einen Kassensitz verfügen, lediglich ein KJP ist ausschließlich in einer Privatpraxis tätig. Somit stehen für die öffentliche Suche auch eine Reihe KollegInnen zur Verfügung, die Psychotherapie in Kostenerstattung anbieten können, sofern Patienten auf Grund langer Wartezeiten keinen Behandlungsplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz erhalten. Die Anzahl der Suchläufe in Psychinfo über alle Kammern beträgt je Tag rund 1.000, je Quartal im Mittel ca. 85.000. Die Anzahl der angezeigten Suchresultate je Tag (= Anzahl der nach den Suchkriterien in Psychinfo gefundenen Psychotherapeuten) beträgt aktuell rund 13.000, je Quartal 1.100.000, was einer Anzahl von Suchresultaten je Suchlauf von ca. 30 Psychotherapeuten entspricht. Damit wird der Suchdienst 2013 im Längsschnittvergleich zu 2008 ca. viermal häufiger frequentiert. Interessant ist auch, dass knapp 20% aller Suchanfragen aus Bundesländern gestartet werden, die kein Mitglied in Psychinfo sind, d.h. der Suchdienst wird zudem länderübergreifend genutzt. Vorteile Was bietet Psychinfo im Vergleich der Dienste anderer Landeskammern an Vorteilen? Neben der ganz wesentlichen Unterscheidung, dass alle Kammermitglieder (selbständig- und nichtselbständig Tätige) sich eintragen können (lediglich die Nachbarkammer Rheinland-Pfalz eröffnet ebenfalls Angestellten diese Möglichkeit in ihrer Psychotherapeutensuche bei allerdings stark reduzierter Suchdifferenzierung), bietet Psychinfo eine ganze Reihe weiterer Vorzüge. Beispielhaft seien genannt: - Psychinfo bietet hierarchisch strukturierte, nachfrageorientierte Suchanfragen mit Such-Differenzierung nach insgesamt 120 Suchkriterien (z.B.: PP/ KJP; mit und ohne Kassenzulassung; Privatpraxen (incl. Hinweis auf KE); Arbeitsstelle (Institution); Verfahren; Tätigkeitsschwerpunkten; Zielgruppen; Beratungsangeboten; Fremdsprachen u.v.m). - Der Zusammenschluss der Länder bei gleichzeitiger Autonomie der Mitgliedskammern in der Verwaltung erlaubt u.a. die Suche über Ländergrenzen hinaus, eine kostengünstige Administration (aktuell 1 € je Mitglied und Jahr); die regelhafte Systemweiterentwicklung (Version 6 in 7 Jahren); das Vorhalten einer systemintegrierten, differenzierten Statistik; einen Suchkomfort durch „intelligente“ Eingabefelder (Ergänzungen) sowie die Sofortanzeige der Ergebnisse in Listen- und Landkartendarstellung Aktuelle Entwicklungen Relativ neu wurde in Psychinfo eine systemeigene Erfassung von Feedbacks der Benutzer implementiert, so dass eine Systemweiterentwicklung sehr nutzerfreundlich und aktuell angepasst werden kann an die Bedürf- 16 50. Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 nisse der User. Aktuell ist eine Anpassung des Systems an Nutzer von Mobilfunkgeräten geplant, da der Trend deutlich in einen höheren Anteil der mobilen Nutzung geht (2012 ca. 5-8% der Suchläufe, Tendenz steigend) und entsprechende Applikationen, die für den Mobilfunk geeigneter sind, entwickelt werden müssen Wie trage ich mich in Psychinfo ein? Die PKS lädt alle Kammermitglieder, die sich noch nicht für einen Eintrag entscheiden konnten dazu ein, dies noch zu tun. Die Zugangsdaten und Informationen, wie Sie Ihre Daten eintragen können, erhalten Sie durch unsere Geschäftsstelle. Alle Infos erhalten Sie auch auf unserer Website unter „Internes/Psychinfo“. Die Kammer übernimmt den Voreintrag Ihrer Grunddaten, die Sie durch Ihre Angaben wie z.B. Therapieangebote für PP oder KJP lt. Approbation, Verfahren, Arbeitsfeld, spezielle Tätigkeitsschwerpunkte etc. vervollständigen können. Die Freischaltung Ihrer Daten zur öffentlichen Suche erfolgt erst nach Autorisierung durch Sie selbst (Einverständniserklärung wird mit Klick im Eingabefenster bestätigt) und nach Prüfung der eingegebenen Daten durch die PKS. Wir danken an dieser Stelle allen Mitgliedern, die sich bereits in Psychinfo eingetragen haben und damit diesen wertvollen Such- und Infodienst unterstützen. Bernhard Morsch MITTEILUNGEN DER KAMMER 1. Wahlbekanntmachung für die Wahl 2013 der Vertreterversammlung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Gemäß § 5 Abs. 2 der Wahlordnung für die Wahl der Vertreterversammlung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes gebe ich als Präsident der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Folgendes bekannt: Herrn Wolfgang Becker, Richter a.D. am Amtsgericht Galgenbergstraße 45 66583 Spiesen-Elversberg 1. Wahlzeit Zum persönlichen Stellvertreter des Wahlleiters hat der Vorstand der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes gemäß § 3 der Wahlordnung berufen: Die Wahlzeit ist vom Wahlleiter gem. §2 und § 5 Abs. 1 der Wahlordnung festgesetzt auf die Zeit vom 02.12.2013 bis zum 17.12.2013. Herrn Dr. Gero Bieg, Präsident des Amtsgerichts Albert-Weissgerber-Allee 140 66386 St. Ingbert Zum persönlichen Stellvertreter der Beisitzerin als psychologische Psychotherapeutin hat der Vorstand der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes berufen: Herrn Dipl. Psych. Erwin Heltmann Zur Beisitzerin als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin gemäß § 3 Abs. 3 der Wahlordnung hat der Vorstand der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes berufen: Frau Dipl. Soz. päd. Andrea Fuchs 2. Namen und Anschriften des Wahlleiters und dessen Stellvertreters Zum Wahlleiter hat der Vorstand der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes gemäß § 3 der Wahlordnung berufen: 3. Namen der Beisitzer/innen und ihrer Stellvertreter/innen Zur Beisitzerin als psychologische Psychotherapeutin gemäß § 3 Abs. 3 der Wahlordnung hat der Vorstand der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes berufen: Frau Dipl. Psych. Isabella Scheurer Zur persönlichen Stellvertreterin der Beisitzerin als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin hat der Vorstand der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes berufen: Frau Dipl. Psych. Denise Mönch FORUM Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 4. Aufforderung zur Abgabe der Erklärung gemäß § 5 Abs. 4 der Wahlordnung Gemäß § 1 Abs. 2 der Wahlordnung sind die Mitglieder der Vertreterversammlung von den Mitgliedern der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes für ihre jeweilige Berufsgruppe zu wählen. Gehört ein Mitglied beiden Berufsgruppen an, so hat es vor dem Wahlgang zu erklären, in welcher Berufsgruppe das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Hiermit werden die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes mit Approbationen oder Erlaubnissen für beide Berufsgrup- 17 pen (als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in und als Psychologische/r Psychotherapeut/ in) aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, in welchem Wählerverzeichnis sie oder er geführt werden will. Bernhard Morsch Präsident ** '/ '0 " +% ++, ,1%*2%,*+- !" ++, ,.%*3%,*+- !" ++, ! %*3%*3%,-%*3%,*+- 2. '1 !" 1 ! %-*%*3%,*+- '+* ,% .3 ,3%+*%,*+- '++ ! -/ +,%++%,*+- ', " !*,%+,%+1%+,%,*+ " '+3 . ,+%+,%,*+- ',3 -+ ',0 " +.&., % &'! ,/%+0%-++.$ % %(%.-) +0%+1%-++. 18 50. Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 FORUM Berufung in die Sachverständigenkommission Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.06.2013 die vom Vorstand vorgeschlagenen Mitglieder in die Sachverständigenkommission berufen. Die „Verwaltungsvorschrift der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Führung der Liste gerichtlich und behördlich tätiger Sachverständiger“ sieht vor, dass Kammermitglieder, die eine Eintragung in diese Liste wünschen, einen Antrag stellen können, über den der Kammervorstand nach Anhörung der Sachverständigenkommission entscheidet. Als Mitglieder wurden in die Sachverständigenkommission berufen: - Dipl. Psych. Roman Faas (PP) - Dipl. Psych. Joachim Reelitz (PP) - Dipl. Psych. Isabella Scheurer (PP) - Dipl. Psych. Irmgard Schmitt (PP) - Dipl. Psych. Milly Stanislawski (PP) - Dr. phil. Dipl. Psych. Anne Ullrich (PP) Alle Kammermitglieder, die bereits in einem entsprechend der Verwaltungsvorschrift festgelegten Umfang gutachterlich tätig sind, haben nach den dort festgelegten Übergangsregelungen die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung in die Liste zu stellen (siehe dazu auf der Homepage der PKS www.ptk-saar.de unter Rechtliches/Verwaltungsvorschriften). Kammermitglieder, die bislang noch nicht im geforderten Umfang gutachterlich tätig waren, dies aber beabsichtigen, können sich über die Voraussetzungen der Eintragung anhand des Regelwerkes informieren. Die Kammer wird außerdem in Kürze über Fortbildungsanbieter im Bereich der Begutachtung informieren. Die Liste der Sachverständigen wird auf der Website der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes veröffentlicht und an Behörden, Gerichte und Institutionen des Saarlandes versendet. Der Vorstand MediClin Bosenberg – Abteilung Neurologische Rehabilitation als Weiterbildungsstätte Klinische Neuropsychologie anerkannt Die MediClin Bosenberg hat für ihre Abteilung Neurologische Rehabilitation die Urkunde zur Anerkennung als Weiterbildungsstätte Klinische Neuropsychologie für den Ausbildungsteil „Klinische Tätigkeit“ erhalten. Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach dem Saarländischen Heilberufekammergesetz sowie der Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes hat der Vorstand die Zulassung erteilt. Bei einer Begehung der Neurologischen Klinik hatten die Vizepräsidentin und der Präsident die Gelegenheit mit Herrn Dr. med. Ulrich Jobst und Frau Dipl. Psych. Ursula Lamour sich umfassend über die für eine Weiterbildungsstätte erforderlichen institutionellen (Räumlichkeiten und Ausstattung, Patientenzahl und -spektrum, neuropsychologische und weitere therapeutische Behandlungsangebote) sowie die personellen Voraussetzungen (Klinische Neuropsychologen, Weiterbildungsbefugte und weitere Berufsgruppen) zu informieren und die vorgehaltenen Einrichtungen zu besichtigen. Herrn Dr. Jobst und Frau Lamour sind von der Kammer bereits als Weiterbildungsbefugte Neuropsychologie für die Bereiche „Klinische Tätigkeit“, „Supervision“ und „Klinische Neuropsychologie“ anerkannt, Frau Lamour ist außerdem anerkannte Klinische Neuropsychologin (WbO PKS), Herr Dr. Jobst ist Chefarzt der Abteilung, Facharzt für Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin und verfügt über entsprechende Weiterbildungsermächtigungen der Ärztekammer des Saarlandes. Beide sind langjährige und erfahrene Praktiker Ulrich Jobst in der neurologischen Rehabilitation, so dass die kleine Besucherkommission unserer Kammer jede Menge Gelegenheit hatte, sich von der hohen fachlichen Kompetenz der Mitarbeiter und des Behandlungsteams, dem breiten Spektrum der neurologisch zu versorgenden Patienten und der Angebote sowie der vorbildlichen Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 Ausstattung der Abteilung zu überzeugen. Die Neurologische Reha-Abteilung der MediClin Bosenberg wird als erste von der PKS anerkannte Weiterbildungsstätte Klinische Neuropsychologie zunächst für zwei angehende Klinische Neuropsychologen eine Weiterbildung anbieten können. Nach Auskunft des Chefarztes der Abteilung, kann zu einem späteren Zeitpunkt das Angebot gegebenenfalls auf vier Stellen erweitert werden, die alle auf der Basis regulärer Arbeitsverträge geschaffen werden sollen. Die Kammer ist sehr froh und sieht sich in ihrem Vorgehen der Aufnahme der Neuropsychologie in die Weiterbildungsordnung bestätigt, dass mit der Anerkennung der MediClin Bosenberg als Weiterbildungsstätte nun für neuropsychologisch inter- essierte Psychotherapeuten auch im Saarland ganz konkrete Voraussetzungen für eine gute Weiterbildung vorhanden sind. Es zeigt sich, dass nur drei Jahre nach Verabschiedung der Weiterbildungsordnung für den Teil Neuropsychologie eine theoretische Möglichkeit praktisch umsetzbar geworden ist. Nachdem die neuropsychologische Psychotherapie in den Leistungskatalog der Kassen aufgenommen worden ist, ist die Kammer zuversichtlich, dass ausreichend Kollegen von der Weiterbildung in diesem spannenden Anwendungsfeld Neuropsychologie Gebrauch 19 machen werden. Die mehr als lückenhafte Versorgung der Patienten gerade auch im Bereich der ambulanten neuropsychologischen Psychotherapie wird sich so verbessern können. Bernhard Morsch, Inge Neiser Verzeichnis der zur Weiterbildung Klinische Neuropsychologie zugelassenen Weiterbildungsstätten sowie der dort zur Weiterbildung befugten Personen Name Weiterbildungsstätte Weiterbildung Weiterbildungsbereich Ausstellungsdatum der Urkunde MediClin Bosenberg Kliniken Fachklinik für Neurologie Am Bosenberg 15 66606 St. Wendel Klinische Neuropsychologie Klinische Tätigkeit 23.04.2013 Zur Weiterbildung befugte Personen Name Vorname Titel Berufsbezeichnung Zusatzbezeichnung Weiterbildungsbefugnisse Ausstellungsdatum der Urkunde Lamour Ursula Dipl. Psych. Psychologische Psychotherapeutin Klinische Neuropsychologin Befugnis für den Weiterbildungsteil „Klinische Tätigkeit“ gem. WbO Abschnitt B Satz 7.1), Befugnis für den Weiterbildungsteil „Supervison“ (gem. WbO Abschnitt B Satz 7.2), Befugnis für den Weiterbildungsteil „Theorie“ (gem. WbO Abschnitt B Satz 7.3) 18.02.2013 Jobst Ulrich Dr. med. Facharzt für Neurologie Facharzt für rehabilitative und physikalische Rehabilitation Befugnis für den Weiterbildungsteil „Klinische Tätigkeit“ gem. WbO Abschnitt B Satz 7.1), Befugnis für den Weiterbildungsteil „Supervison“ (gem. WbO Abschnitt B Satz 7.2), Befugnis für den Weiterbildungsteil „Theorie“ (gem. WbO Abschnitt B Satz 7.3) 18.02.2013 20 50. Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 VERANSTALTUNG 9. November 2013, 11.00 Uhr • Sporthochschule Saarbrücken 10 Jahre PKS – Jubiläumsfeier am 9.11. 2013 Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes feiert ihr 10-Jähriges! Schon jetzt möchten wir alle Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes ganz herzlich zur Jubiläumsfeier am 09. November 2013 einladen. Am Samstag, den 9. November 2013 feiert die PKS ihr 10-jähriges Bestehen in den Räumen der Sporthochschule (Hermann-Neuberger- Schule) in Saarbrücken. Neben dem Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Andreas Storm, werden Dr. Josef Mischo, Präsident der Ärztekammer des Saarlandes, und Prof. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, zu den Gästen sprechen. kers Jürgen Albers. Das Ensemble Café de Paris wird das anschließende gesellige Beisammensein musikalisch begleiten. Bitte merken Sie sich den 9. November 2013 schon vor; Sie erhalten rechtzeitig eine persönliche Einladung. Außerdem freuen wir uns auf einen launigen Beitrag des bekannten saarländischen Kabarettisten und Musi- KV-ANGELEGENHEITEN Ausschreibung von Vertragspsychotherapeutensitzen Regionalverband Saarbrücken Kennziffer 23/2013 Gruppe: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen (es handelt sich um eine Ausschreibung mit Beschränkung auf einen halben Versorgungsauftrag) Kennziffer 24/2013 Gruppe: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen (es handelt sich um eine Ausschreibung mit Beschränkung auf einen halben Versorgungsauftrag) Bei der formlosen Bewerbung um einen der vorgenannten Vertragssitze ist die o. g. Kennziffer anzugeben. Es wird empfohlen, der Bewerbung bereits die für die Zu- lassung erforderlichen Unterlagen beizufügen bzw. zu beantragen: - ein Auszug aus dem Arztregister, sofern die Eintragung nicht bei der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland erfolgt ist Bescheinigungen über die seit der Approbation ausgeübten Tätigkeiten, sofern die Eintragung nicht bei der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland erfolgt ist - ein Lebenslauf - ein polizeiliches Führungszeugnis, Belegart „O“ Die Antragsgebühr gem. § 46 Abs. 1 b Ärzte-ZV in Höhe von 100,-- € ist auf das Konto Nr. 852 007 bei der Bank 1 Saar (BLZ 591 900 00) zu überweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte/ Psychotherapeuten bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen. Bewerbungen können nach Rücksprache mit der KVS noch bis zum 31. Juli 2013 berücksichtigt werden und sind zu senden an die: Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Europaallee 7 – 9, 66113 Saarbrücken Weitere Auskünfte erhalten Sie über die Kassenärztliche Vereinigung Saarland (Ansprechpartner: Herr Feit/Herr Wiesmeier, Tel. 06 81 - 99 83 70) Quelle: Saarländisches Ärzteblatt SÄB - 66. Jahrgang 7 / 2013 FORUM Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 21 Kommentar zur Bedarfsplanung Liebe Kolleginnen und Kollegen, ab dem 01. 07. 2013 gilt eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie für das Saarland. Für unser Fachgebiet bedeutet dies wenig Änderung, da es insgesamt nur 6 neue Zulassungen gibt inkl. der Zulassung für KJP und einzig im Kreis Saarlouis zwei neue Plätze für Psychologische Psychotherapeuten entstehen. Hintergrund ist, dass die systematischen Mängel der Bedarfsplanung erneut nicht beachtet oder gar beseitigt worden sind. Es ergibt sich keine inhaltliche Neujustierung. Insgesamt haben wir zum Stichtag 06.05.2013 im Saarland 71 niederge- lassene ärztliche Psychotherapeuten, 182 niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten und 44 Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten (Gesamtzahl 297). Das Planungssoll beläuft sich auf 257,95. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie in der Zwischenzeit der Presse entnehmen konnten, gibt es Unterschiede in der angenommenen Bevölkerungszahl zu dem Befund des Zensus 2011. Eine Auswirkung dieser neuen Zahlen, insbesondere des damit verbundenen realen Bevölkerungsverlustes, auf die Bedarfsplanung ist derzeit noch nicht politisch erwogen worden. Die Bedarfsplanung wird den wirklichen Bedürfnissen der Bevölkerung zumindest in unserem Fachgebiet nicht gerecht; es darf mit Fug und Recht bezweifelt werden, ob ein Bedarf an Psychotherapie überhaupt planbar ist! Michael Antes KV Connect und KV Safe-Net Wie in der Zwischenzeit von der KVS zu erfahren war, ist die Onlineabrechnung ab 01.07.2013 Verpflichtung, die „One-Click-Abrechnung“ ab dem 01.01.2014. Hintergrund ist eine Auflage des Bundesministeriums für Gesundheit zur verpflichtenden Onlineabrechnung und die Androhung des Ministeriums, dies in staatliche Hände zu nehmen, sollte die Selbstverwaltung dies nicht eigenständig umsetzen. Die KV-en haben daraufhin beschlossen, ein eigenes OnlineAbrechnungswesen in Verbindung mit einem Onlinedatenaustausch in einem eigenen Netz aufzubauen und zur Verpflichtung zu machen. Das Totschlagargument der KV-en lautet: „Wenn wir es nicht machen, dann macht es der Staat“. Faktisch bedeutet dies, dass wir über von der KV zertifizierte Anbieter einen eigenen Router für das KV-Safe-Net erhalten, was mit monatlichen Kosten in Höhe von ca. 10€ verbunden sein wird. Der Provider garantiert für die Datensicherheit und übernimmt nach Auskunft der hiesigen KV auch die Haftung in Schadensfällen. Rein praktisch bedeutet dies, dass wir kein getrenntes Computersystem für Internetzugang bzw. Praxisverwaltung mehr benötigen. Die KV fördert dieses Projekt mit einem Zuschuss für den Router und Übernahme der mtl. Kosten bis Ende 2015, jedoch nur für die Praxen, die nicht bereits die 750€ Förderung für die Onlineabrechnung erhalten haben. Kosten für unsere Abrechnung gesenkt werden! Hierzu gibt es leider bisher keine Informationen. Auch bleibt ungeklärt, wie es mit evtl. strafrechtlichem Schutz aussieht, falls die angeblich sichere Leitung gehackt werden sollte, Patienten plötzlich ihre Daten im Internet finden und wegen Verletzung der Schweigepflicht Anklage gegen den Behandler erheben sollten. Sind wir dann ebenfalls haftungsrechtlich im Strafprozess geschützt? Bis dato keine klare Antwort! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Vereinfachung, die uns angeboten wird, bedeutet allerdings Mehrkosten bei der grundsätzlich ungeklärten Frage der Datensicherheit im Netz. Gerade die neuesten Enthüllungen über die Ausspähungen im Netz unterminiert die mantramäßig von unseren Funktionären vorgetragene Sicherheitsphilosophie. Trotz dieser grundlegenden Bedenken, die streng logisch den Weg in die Fundamentaloppositition eröffnen, kann ich aus pragmatischen Gründen allen KollegInnen im System nur empfehlen, sich schnellstmöglich sachkundig zu machen und die Beratungsangebote der KV zu nutzen (Frau Dreßen, Tel. 0681 998370). Wenn es tatsächlich Vereinfachungen wären, müssten allerdings auch die Michael Antes 22 50. Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 FORUM NIEDERGELASSENE Das Gutachterverfahren auf dem Prüfstand: Sachstandslage und Reformbestrebungen In Zusammenhang mit der seit längerer Zeit geführten Diskussion über die Reform der Psychotherapie-Richtlinien sind auch Überlegungen zum derzeitig bestehenden Gutachterverfahren in Gang gekommen. Niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erleben die Berichtspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens häufig als belastende Arbeitsanforderung. Berufsverbände setzen sich daher für die Erleichterung des Antragsverfahrens ein und haben entsprechende Konzepte zur Reformierung entwickelt. Auch seitens der Krankenkassen werden Reformvorschläge erarbeitet. Hintergründe und Grundlagen des Gutachterverfahrens Die Einrichtung eines Gutachterverfahrens war seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen obligate Voraussetzung für die Einführung der Psychotherapie in die kassenärztliche Versorgung. Das GAV hat demnach die Funktion, die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der beantragten Behandlung festzustellen. „Die psychotherapeutischen Leistungen müssen nach § 12 SBG V zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können nach § 12 SGB V Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen“ (Rüger et al., 2003, s.73). Weiter ist in § 12 der PsychotherapieVereinbarung geregelt: „Das Gutachterverfahren dient dazu festzustellen, ob die in den Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen und in dieser Vereinbarung niedergelegten Voraussetzungen für die Durchführung einer Psychotherapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob das beantragte Psychotherapieverfahren nach den Richtlinien anerkannt und im konkreten Behandlungsfall indiziert und ob die Prognose einen ausreichenden Behandlungserfolg erwarten lässt“. Die Prüfung der geplanten Behandlung durch das GAV hat zur Folge, dass PsychotherapeutInnen von der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgenommen sind: „ Bestätigt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht für Psychotherapie aufgrund eines Antragsverfahrens, wird eine zusätzliche Wirtschaftlichkeitsprüfung für die bewilligte Psychotherapie nicht durchgeführt“ (§13 Psychotherapievereinbarung). Vor- und Nachteile des Gutachterverfahrens – politischer Kommentar Als wesentliche Kritikpunkte im Gutachterverfahren können die geringe Honorierung und die geringe Akzeptanz des GAV genannt werden, Faktoren, die wahrscheinlich miteinander in Zusammenhang stehen. Des Weiteren sind die Bewilligungsschritte sowie der Ergänzungsbericht diskussionswürdig. Ungünstig ist zudem, dass Gutachter zum Teil nicht in der ambulanten Versorgung tätig und im Bereich der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie meist Psychoanalytiker sind. Als Vorteile des Gutachterverfahrens können genannt werden: Wegfall der Wirtschaftlichkeitsprüfung, keine zusätzlichen Maßnahmen der Qualitätssicherung durch die KVen, sichere Mindestvergütung, keine Steuerung durch die Krankenkassen. Aus berufspolitischen Gründen wurde das Gutachterverfahren daher stets als Qualitätssicherungsinstrument für die Honorarverhandlungen mit eingebracht und hat wesentlich zum festen, gestützten Punktwert für psychotherapeutische Leistungen verholfen. Andererseits ist allen Insidern bekannt, dass das Gutachterverfahren ein „zahnloser Tiger“ ist, der zwar einerseits den Gutachtern einen guten Umsatz beschert (70.000 € pro Gutachter pro Jahr bei Gesamtkosten von fast 28 Mio. € – Kurzzeitgutachten 18,60 €, Langzeitgutachten 38,20 €, Obergutachten das doppelte), andererseits die Ablehnungsquote konstant sehr gering ist. Das Leistungsverhalten der KollegInnen in der Niederlassung weist darauf hin, dass längst nicht die Behandlungskontingente ausgeschöpft werden, die bewilligt werden; es wird sorgsam mit den Ressourcen umgegangen. Zudem bedeutet das Gutachterverfahren per se natürlich einen Zweifel an der Fachkompetenz des Behandlers, der immer noch einmal neu beweisen muss, was längst bewiesen ist: den Krankheitszustand des Patienten. Andererseits zwingt das Gutachterverfahren auch zur Strukturierung der Therapie. Es bedarf sicherlich einiger Korrekturen, die in allen Vorschlägen der beteiligten Akteure vorhanden sind. Im Kern sind diese: Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 1. Nur noch Stichprobengutachten 2. Angleichung der Kontingente für VT und tiefenpsychologisch fundierte Therapie (TP) 3. Begutachtung der TP-Therapien nur durch TP- und nicht durch psychoanalytische Gutachter 4. Pragmatische Veränderung der Bewilligungskontingente (50 Sitzungen im ersten Schritt, weitere 50 im zweiten Schritt) 5. Vereinfachung der Beantragung für Gruppentherapie 6. Größere Freiheit für die Krankenkasse in der Bewilligungspraxis (z.B. bei Akutfällen bzw. bei Erhaltungstherapien nach Abschluss des Kontingentes). Eine Umsetzung dieser pragmatischen Veränderungen und An- passungsschritte würde sicherlich eine erhebliche Entlastung für die niedergelassenen PsychotherapeutInnen bedeuten. Wenn diese pragmatischen Veränderungen und Anpassungsschritte umgesetzt werden würden, würde dies sicherlich erhebliche Entlastung bedeuten. Diskussion in der Profession Im März 2013 fand auf Einladung der Bundespsychotherapeutenkammer ein Round-Table Gespräch statt, hier wurden die Reformvorschläge mehrerer Berufsverbände vorgestellt und diskutiert. Diese Round-Table Gespräche sollen fortgeführt werden, um in weiteren Diskussionen möglicherweise einen verbändeübergrei- 23 fenden gemeinsamen Reformvorschlag formulieren zu können. Der Vorstand der PKS und der Ausschuss Ambulante Versorgung möchte unseren Mitgliedern nun die Gelegenheit zu einem kritischen Meinungsaustausch zum bestehenden Gutachterverfahren geben. Wir möchten mit Ihnen Erfahrungen im Umgang mit dem GAV austauschen und die Diskussion über nötige Reformvorschläge führen. Als Termin ist der 24.10.2013, 19.00 Uhr in der Geschäftsstelle der PKS, geplant, eine gesonderte Einladung dazu folgt. Inge Neiser, Michael Antes MITGLIEDER Wir gratulieren unseren Mitgliedern … … zum runden Geburtstag im 3. Quartal 2013 Dipl. Psych. Angela Pattberg-Wolf zum 60. Geburtstag am 29. Juli 2013 Dipl. Psych. Theo Wagner zum 60. Geburtstag am 7. August 2013 Dipl. Sozialarbeiter Franz-Josef Mathis zum 60. Geburtstag am 30. Juli 2013 Dipl. Psych. Günther Torner zum 65. Geburtstag am 24. September 2013 Dipl. Psych. Elisabeth Kasper zum 60. Geburtstag am 27. September 2013 24 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 Wir begrüßen unsere Neuen Mitglieder im 1. Halbjahr 2013 Dipl. Psych. Susanne Eckert, KJP Dipl. Psych. Christoph Huda, PP Dipl. Psych. Sophie Ross, PP Dipl. Psych. Roman Fischer, PP Dipl. Psych. Sarah Kolodziej, PP Dipl. Psych. Sabine Schauffert, PP Dipl. Kunsttherapeutin Martina Gremer, KJP Dr. Dipl.-Psych. Sebastian Leikert, PP Dipl. Psych. Alla Shabanova, PP Dipl. Psych. Lisa Güllich, PP Dipl. Psych. Christine Mehlhorn, PP Dipl. Psych. Gundula Steinke, PP Dipl. Psych. Fani Hasapis-Kagerer, PP Dipl. Psych. Cornelia Overs, KJP Dr. Dipl. Psych. Steffen Taubert, PP Dr. biol. hum. PH, Dr. Dipl.-Psych. Heiko Hölzel, PP Dipl. Psych. Martine Risch, PP Dipl. Psych. Detlef Carsten Wolff, PP Mitglieder fragen, die Kammer antwortet Gibt es Regelungen für die Vergütung als Angestellte in einer Praxis? „Ich werde eine Anstellung in einer psychotherapeutischen Praxis annehmen und möchte gerne wissen, ob es eine Regelung gibt, wie viel Prozent des KV-Satzes man verdient, wenn man in einer Praxis stundenweise mitarbeitet, bzw. angestellt ist.“ Antwort: Da es sich um ein Angestelltenverhältnis in einer Praxis handelt, ist das Gehalt grundsätzlich frei verhandelbar und nicht an „Regeln“ oder Sätze gebunden – auch nicht von der KV. Gleichwohl haben Psychotherapeuten Regelungen der Berufsordnung zu beachten. So heißt es in § 19 (Psychotherapeutinnen/Psychotherapeu- ten als Arbeitgeber oder Vorgesetze) der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes (siehe unter www.ptk-saar.de/Rechliches): „(1) Beschäftigen Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten in ihrer Praxis, in Ambulanzen oder anderen Institutionen des Gesundheitswesens sowie in Ausbildungs- und Forschungsinstituten oder anderen Einrichtungen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, so haben sie auf angemessene Arbeits- und Vergütungsbedingungen hinzuwirken und Verträge abzuschließen, welche der jeweiligen Tätigkeit entsprechen.“ Die Vergütung eines angestellten Psychotherapeuten in einer Praxis sollte also beispielsweise nicht unter der eines angestellten Psychotherapeuten im öffentlichen Dienst sein, derzeit Entgeltgruppe 14 TVöD für PP. Informationen hierüber finden Sie im Internet, z.B. unter http://www. oeffentlichen-dienst.de/entgeltgruppen.html. Bernhard Morsch Gibt es Ausnahmen („Härtefälle“) von der Regel, dass zwischen Beendigung der Therapie und Anspruch auf eine neue Therapie mindestens zwei Jahre liegen müssen? „Eine ehemalige Patientin würde gerne eine neue Therapie bei mir beginnen. Die vorhergegangene Therapie wurde vor 15 Monaten beendet, ihr Zustand hatte sich stabilisiert. Nun gab es unvorhergesehene Ereignisse, so dass es ihr wieder schlechter geht. Gibt es Ausnahmen („Härtefäl- 50. FORUM Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 le“) von der Regel, dass zwischen Beendigung der Therapie und Anspruch auf eine neue Therapie mindestens zwei Jahre liegen müssen? Falls ja, was ist bei der Beantragung (in diesem Fall über Beihilfe) zu beachten?“ Antwort: Eine solche Härtefallregelung gibt es nicht. Bei den GKV können aber bis zu drei Sitzungen pro Quartal über die Ziffer 23220 (Psychotherapeutisches Gespräch) abgerechnet werden. Die „Sperrzeit“ bezieht sich allerdings nur auf das Verfahren, dessen Kontingent ausgeschöpft wurde. Eine Therapie in einem anderen Verfahren ist ohne Pause möglich, was aber i.d.R. einen Therapeutenwechsel erfordert. Michael Schwindling Muss ich Patientenunterlagen bei einem Therapeutenwechsel an die Kollegin herausgeben? „Meine Praxis wurde von einer Kollegin übernommen. Eine Patientin möchte (während der Therapie) wechseln zu der Kollegin. Diese hat nun um die Unterlagen der Patientin gebeten. Eine Schweigepflichtenbindung der Patientin liegt vor. Muss ich die Unterlagen – auch die handschriftlichen – herausgeben? Falls ja, bekommt die Kollegin das Original oder eine Kopie?“ Antwort: Das Patientenrechtgesetz regelt die Sache eindeutig: Der Patient hat Anspruch auf eine Kopie sämtlicher Unterlagen in der Akte, auch der handschriftlichen Aufzeichnungen. Meine Anregung: Sprechen Sie wenn mög- lich Ihre ehemalige Patientin an, (1.) ob sie eine Kopie aller oder nur bestimmte Unterlagen haben möchte oder (2.) an wen die Unterlagen geschickt werden sollen, an die ehemalige Patientin oder die neue Therapeutin. Sie sind verpflichtet, die Originale mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. Manuel Schauer Erkennt die Kammer OnlineFortbildungen an? „Ich habe gehört, dass es auch Online-Fortbildungen gibt, bei denen man Punkte sammeln kann. Bevor ich mich jetzt aber in einem Portal registriere, würde ich gerne wissen, ob diese Online-Fortbildungen von der Kammer anerkannt werden.“ 25 Die PKS erkennt Online-Fortbildungen durch von anderen Landespsychotherapeutenkammern anerkannte Fachartikeln bzw. Fortbildungsmodule mit anschließender Wissensüberprüfung (sog. CMETests) sowie die durch die jeweilige Kammer vergebene Anzahl an Fortbildungspunkten an. Ein gesonderter Akkreditierungsantrag muss nicht gestellt werden. Die entsprechenden Bescheinigungen, die nach bestandenem Wissenstest ausgestellt werden, sind als Nachweis ausreichend. Damit ein ausgewogenes Verhältnis der verschiedenen Kategorien gewährleistet ist, darf die Gesamtpunktzahl der durch die Kategorie H erworbenen Fortbildungspunkte im Fünfjahres-Zeitraum insgesamt eine Höchstpunktzahl von 50 nicht übersteigen. Maike Paritong Antwort: In der Anlage A der Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes (diese finden Sie mit Erläuterungen auf der Homepage www.ptk-saar.de) werden die möglichen Fortbildungskategorien und anrechenbare Fortbildungseinheiten aufgelistet. Siehe Kategorie H: „Strukturierte interaktive Fortbildung mittels Internet / CD-ROM/ Printmedien mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform. Die hierfür anrechenbaren Medien und Inhalte müssen vorab von der PKS anerkannt werden“. Im Rahmen der Veranstaltung zum Patiententenrechtegesetz wurde folgende Frage gestellt: „Ich bin in einer Rehabilitationsklinik tätig. Gilt hier ebenfalls das Patientenrechtegesetz?“ Antwort: Eine ausführliche Antwort von RA Manuel Schauer hierzu finden Sie im gesonderten Artikel unter der Rubrik „Rechtliches“ („Geltung des Patientenrechtegesetzes (auch) für psychotherapeutische Maßnahmen in der medizinischen Rehabilitation?“) Der Ausschuss für Fort- und Weiterbildung hat folgende Übergangsregelung vorgeschlagen: Anzeigen Psychologischer Psychotherapeut (VT) mit langjähriger Berufserfahrung (Eintrag ins Arztregister seit 2004) sucht halben oder ganzen Kassensitz im Stadtverband Saarbrücken. Bei Interesse Kontakt unter (01 62) 1 59 03 33. 26 50. Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 RECHTLICHES Gilt das Patientenrechtegesetz (auch) für psychotherapeutische Maßnahmen in der medizinischen Rehabilitation? Die folgenden Ausführungen nehmen Stellung zu der Frage, für welche Bereiche psychotherapeutischer Tätigkeit das Patientenrechtegesetz gilt. Kammermitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes haben angefragt, ob die gesetzlichen Regelungen auch für psychotherapeutische Leistungen in der medizinischen Rehabilitation (REHA) gelten. Die Ausführungen lassen sich auch auf andere Bereiche psychotherapeutischer Tätigkeit übertragen. Was regelt das Patientenrechtegesetz? Die aus einem Behandlungsvertrag folgenden Rechte und Pflichten Das Patientenrechtegesetz vom 20. Februar 2013 hat unter der Überschrift „Behandlungsvertrag“ zur Einfügung der §§ 630a bis 630h BGB in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geführt. Die Vorschriften der §§ 630a bis 630h BGB, welche Regelungen zur Information, Einwilligung, Aufklärung, Dokumentation und Einsichtnahme sowie zur Haftung des Behandelnden enthalten, sind auf einen Behandlungsvertrag anzuwenden. Sie regeln die aus einem Behandlungsvertrag folgenden Rechte und Pflichten. Was ist ein Behandlungsvertrag? Eine Medizinische Behandlung gegen Vergütung Der Begriff Behandlungsvertrag wird in § 630a Abs. 1 BGB (mittelbar) wie folgt definiert: „Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.“ Hieraus folgt, dass Behandlung i. S. d. §§ 630 a bis 630h BGB eine medizinische Behandlung gegen Vergütung ist. Es ist nicht entscheidend, ob der Patient zur Zahlung der Vergütung verpflichtet ist; diese Verpflichtung kann – was häufig der Fall sein wird – die Kassenärztliche Vereinigung bzw. eine gesetzliche Krankenkasse nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch Buch V – Gesetzliche Krankenversicherung – (SGB V) treffen. Die Frage, ob ein Behandlungsvertrag i. S. d. §§ 630 bis 630h BGB vorliegt, hängt nicht davon, ob es sich um Leistungen i. S. d. SGB V handelt; das SGB V spielt für die Frage keine Rolle, ob ein – zivilrechtlicher – Behandlungsvertrag mit den in §§ 630a bis 630h BGB geregelten Rechten und Pflichten vorliegt. Was ist eine medizinische Behandlung? Eine Behandlung nicht nur durch Ärzte, sondern auch durch Psychotherapeuten, Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und andere Zur Auslegung des Begriffs „medizinische Behandlung“ kann auf die im Gesetzgebungsverfahren erstellten Gesetzesmaterialien zurückgegriffen werden. Diese sind vor allem deshalb von Bedeutung, weil es sich um ein erst vor kurzem in Kraft getretenes Gesetz handelt. Der später Gesetz gewordene Wortlaut des § 630 Abs. 1 BGB, der den Begriff Behandlungsvertrag definiert, findet sich bereits im Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 17/10488)1. Dort ist Folgendes ausgeführt (S. 17 f.): „Unter Behandlung in diesem Sinne ist grundsätzlich Heilbehandlung zu verstehen. Sie umfasst neben der Diagnose die Therapie und damit sämtliche Maßnahmen und Eingriffe am Körper eines Menschen, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden, körperliche Beschwerden oder seelische Störungen nicht krankhafter Natur zu verhüten, zu erkennen, zu heilen oder zu lindern. Der Behandlungsvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass sich die eine Vertragspartei zu der medizinischen Behandlung eines Patienten … verpflichtet. Dabei muss es sich nicht ausschließlich um die Behandlung einer Krankheit handeln; vielmehr kann die Behandlung auch kosmetischen Zwecken dienen, etwa bei einer Schönheitsoperation. Die neuen vertraglichen Regelungen sollen nur für Verträge gelten, die eine medizinische Behandlung zum Gegenstand haben. Sie sind insbesondere auf die spezialgesetzlich geregelten Verträge über die Erbringung 1 Bundestag-Drucksache, siehe unter www.dipbt. bundestag.de. FORUM reiner Pflege- oder Betreuungsleistungen nicht anzuwenden und gelten insbesondere auch nicht für Verträge im Geltungsbereich des Gesetzes über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (WBVG). … Die vertragscharakteristische Leistung des Behandlungsvertrages ist damit die medizinische Behandlung von Patienten. Erfasst werden Behandlungen im Bereich der Humanmedizin und damit primär Behandlungen durch (Zahn-) Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Darüber hinaus sollen unter Absatz 1 aber auch Behandlungen durch Angehörige anderer Heilberufe, deren Ausbildung … durch Bundesgesetz (Hebammen, Masseure und medizinische Bademeister, Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten u. a.) geregelt ist, oder Heilpraktiker fallen. … Verträge mit Apothekern sind vom Anwendungsbereich der §§ 630a ff. BGB ausgeschlossen…. Auch Behandlungsverträge mit Veterinärmedizinern … sollen nicht unter die §§ 630a ff. BGB fallen.“ In der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 17/10488, Anlage 3, S. 37) wird anstelle der Verwendung des Begriffs medizinisch die des Begriffs ärztlich angeregt, wobei für Behandlungen durch andere Gesundheitsfachberufe eine entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften vorgeschlagen wird. In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung diese Anregung zurück (BTDrucksache 17/10488, Anlage 4, S. 52). Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages (BT-Drucksache 17/11710) enthält hinsichtlich § 630 Abs. 1 BGB keine Änderung im Vergleich zu der von der Bundesregierung im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Fassung. Auch der abschließende Beschluss des Bundesrates (BR-Drucksache 7/13)2formuliert keine Kritik 2 Bundesrat-Drucksache, siehe unter www.bundesrat.de Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 an dem von der Bundesregierung in ihrem Entwurf vorgeschlagenen und später Gesetz gewordenen § 630a Abs. 1 BGB. Da keine Änderungen im Gesetzgebungsverfahren erfolgt sind, kann die von der Bundesregierung ihrem Entwurf beigefügte, hier zitierte Begründung als für die Auslegung des Begriffs medizinische Behandlung maßgebend herangezogen werden. Deshalb unterliegen typische REHALeistungen dem Anwendungsbereich der §§ 630a bis 630h BGB: Patienten sind zu informieren, ihre Einwilligung ist nach entsprechender Aufklärung einzuholen, die Leistungen sind zu dokumentieren. Das Patientenrechtegesetz gilt für typische REHA-Leistungen, die von Psychotherapeuten oder anderen erbracht werden. Und was folgt daraus für psychotherapeutische Maßnahmen im RehaBereich? Die §§ 630 bis 630h BGB finden immer dann Anwendung, wenn eine medizinische Behandlung vorliegt. Der Begriff der medizinischen Behandlung ist weit zu verstehen: Eine medizinische Behandlung muss nicht zwingend durch einen Arzt oder zumindest unter seiner Anleitung bzw. Ermächtigung erbracht werden; auch Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Hebammen, Masseure und medizinische Bademeister, Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten und Heilpraktiker können eine medizinische Behandlung durchführen. Eine medizinische Behandlung liegt nicht nur dann vor, wenn diese der Heilung dient; die Behandlung kann auch anderen Zwecken, namentlich kosmetischen Zwecken, dienen. Lediglich „reine“ Pflege- und Betreuungsleistungen stellen keine medizinische Behandlung i. S. d. §§ 630a bis 630h BGB dar. Ohne Bedeutung für die Anwendbarkeit der §§ 630a bis 630h BGB ist es, ob die Maßnahmen nach den Bestimmungen des SGB V vergütet werden. Die typischen REHA-Leistungen sind als medizinische Behandlung i. S. d. §§ 630a bis 630h BGB anzusehen; nur im (seltenen) Einzelfall können diese nicht als medizinische Behandlung, sondern als „reine“ Pflege- und Betreuungsleistung oder als sonstige Leistung angesehen werden. 27 RA Manuel Schauer 28 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 ANGESTELLTE Arbeitskreis „Interkulturelle Psychologie in Beratung und Therapie“ Psychosoziales Beratungszentrum Burbach Seit dem 06. März 2013 gibt es einen neuen „psychologischen Arbeitskreis“. Es handelt sich um den Arbeitskreis „Interkulturelle Psychologie in Beratung und Therapie“. Der Arbeitskreis richtet sich an PsychologInnen und PsychotherapeutInnen, die mit MigrantInnen zu tun haben und/oder selbst einen Migrationshintergrund haben. Ausgangspunkt der Etablierung dieses Arbeitskreises sind die spezifischen Belastungen, denen MigrantInnen ausgesetzt sind und die einer besonderen Sichtweise bedürfen. Auch gibt es Kulturspezifika bei der Entstehung von psychischen Erkrankungen, unterschiedliche kulturell bedingte Ausdrucksformen von Symptomen und auch Unterschiede im theoretischen und praktischen Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung und psychologischer Beratung. Der Arbeitskreis versteht sich als ein Gremium für den Fachaustausch und für die Supervision von Beratungsund Therapiefällen. Es finden Treffen in einem zweimonatigen Abstand statt, die vom psychosozialen Beratungszentrum des DRK in Saarbrücken-Burbach organisiert werden. Im Arbeitskreis werden kulturspezifische Themen diskutiert, insbesondere Fragen zu psychologischen Prozessen in der Begegnung verschiedener Kulturen, Verarbeitungstypen in der Kulturkontaktsituation, Regelmäßigkeit und Störung in Akkulturationsverläufen und Umgang mit biographischen Brüchen, sowie die Psychotherapie von traumatisierten MigrantInnen und Flüchtlingen. Kulturelles Wissen und Sensibilität für kulturelle Unterschiede im Bezug auf die psychosoziale Versorgung und die Psychotherapie werden diskutiert. Die Erweiterung des professionellen Könnens in Beratung und Therapie im Hinblick auf die Migrantengruppen wird in Einzelfällen, aber auch anhand von Literatur möglich. Der Arbeits- kreis hat zum Ziel, das theoretische Wissen in diesem Bereich durch den kollegialen Austausch zu vertiefen und die persönliche und therapeutische Erfahrung der TeilnehmerInnen mit Klienten und Patienten zu nutzen, um die professionelle Kompetenz in der interkulturellen Beratung und Psychotherapie zu erweitern. Auch werden fremdsprachige Materialen gesichtet, ausgewertet und ausgetauscht. Psychologische Testverfahren ebenso wie Formulare (z. B. Patienteninformationen zu Krankheitsbildern und Therapieverfahren, außerdem Therapievereinbarungen). Der Arbeitskreis sieht auch die Notwendigkeit, die politische und soziale Situation von MigrantInnen zu beobachten und ggf. aus psychologischer Sicht zur öffentlichen Diskussion Stellung zu beziehen. Zur Zeit sind Kolleginnen und Kollegen mit russischer, türkischer, persischer, afghanischer Herkunft im Arbeitskreis vertreten. Weitere Mitglieder sind willkommen. Ansprechpartner sind Wolf B. Emminghaus, Psychologischer Psychotherapeut (Telefon: 0681/97642-54, [email protected]) und Bozena Schmidt, Diplom-Psychologin (Telefon: 0681/97642-74, [email protected]). Bozena Schmidt Wolf B. Emminghaus 50. FORUM Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 29 Integration, Anerkennung und Karriere. Psychische Anstrengung und psychologische Hilfen für Zuwanderer/ innen durch das Deutsche Rote Kreuz im Saarland Das Themenfeld Integration und Migration wird größtenteils besetzt durch die politische Diskussion. Bei der Umsetzung von Integrationsmaßnahmen dominiert die Rolle von SprachkurslehrerInnen und SozialarbeiterInnen. Die psychologische Seite wird eher vernachlässigt. Dabei ist Integration für die Betroffenen eine persönliche Anstrengung, die mit vielfachen Mühen verbunden ist, mit Rückschlägen, mit kleinen und großen Erfolgserlebnissen, mit dem Aufbau eines neuen Lebensplanes, ggf. mit dem Abschiednehmen von früheren Lebensorientierungen. Es genügt nicht, dass von der Gesellschaft Maßnahmen angeboten werden – sie müssen auch von den Betroffenen angenommen werden. Es genügt nicht, Angebote zu machen, sie müssen als „Selbst-Aufforderungen“ durch den Betroffenen übernommen werden und dann handlungsleitend sein – und das nicht nur einmal, sondern immer wieder im Ablauf des vielgestaltigen und langandauernden Integrationsprozesses. Das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband Saarland, bietet seit fast dreißig Jahren eine psychologische Unterstützung für MigrantInnen an, für AsylbewerberInnen ebenso wie für bleibeberechtigte ZuwanderInnen. Das DRK beschäftigt seit 1984 kontinuierlich Psychologen und Psychologinnen, oftmals im Wechsel, weil ein Großteil der Finanzierung der Personalstellen auf Projektbasis erfolgt. Die PsychologInnen und PsychotherapeutInnen arbeiten mit anderen Berufsgruppen, z. B. SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen zusammen und mit den verschiedensten Institutionen. Die psychologische Beratung und Psychotherapie muss fachlich kom- petent sein und therapeutisches und kulturpsychologisches Wissen vereinigen, sie muss darüber hinaus „realitätstauglich“ sein und insbesondere sozial- und ausländerrechtliche Belange berücksichtigen, sowie die Gegebenheiten des Arbeitsmarktes und der Struktur von Wohnumgebung und Nachbarschaft. Das DRK realisiert diese psychologische Arbeit gegenwärtig durch zwei Projekte. Das vom Europäischen Integrationsfonds (EIF) unterstützte Projekt „Beseitigung persönlicher Integrationshemmnisse (BPI)“ setzt an den Hoffnungen und Befürchtungen an, die MigrantInnen begleiten, bei dem, was sie aktuell im fremden Land erleben und wenn sie ihre Zukunft planen. Vielfach müssen Trauerprozesse begleitet werden, dann wieder werden Fortschritte ermutigend unterstützt. Die psychologische und psychotherapeutische Unterstützung umfasst psychoedukative Gruppenmaßnahmen in den Integrationskursen und individuelle psychologische Beratung und Therapie in Sprechstunden. Dabei wird eine Neu-Bewertung der Situation erreicht. Barrieren verlieren den Charakter des Unüberwindlichen und werden günstigstenfalls Stufen auf dem Weg zu einer neuen Karriere. Anerkennung ist dabei von zentraler Bedeutung, zum einen die formale Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen, zum anderen die Anerkennung von persönlichen Kompetenzen generell, dann die Anerkennung der Person, wie sie im Beratungskontext möglich wird. Frau Bozena Schmidt, die als Psychologin in diesem Bereich arbeitet, hat selbst einen Migrationshintergrund, ihre Familie kommt aus Oberschlesien. Das „Selbstkonzept der eigenen Leistungsfähigkeit“ wird gestärkt, das Selbstmanagement wird gefördert. Erfahrungen, „Stolz auf sich zu sein“ und Anspruch auch auf Anerkennung durch andere zu haben, werden als motivationale Basis weiteren selbstorganisierten Lernens und Lebens etabliert. Ein Teil dieser begleitenden Arbeit findet bei den Integrationskursen statt. 600 Stunden Deutschkurs und 40 Stunden Orientierungskurs (mit Verlängerungsmöglichkeit) durchlaufen die Migranten und Migrantinnen. In dieser Zeit erlernen sie nicht nur die deutsche Sprache, lernen sie nicht nur wesentliche Grundlagen von Deutschland als Staat. Sie bauen auch eine neue motivationale Struktur auf, machen neue Entwürfe für ihr Leben und das ihrer Kinder, lernen neue Stärken kennen. Es handelt sich dabei um eine große Anpassungsleistung. Manch einer fühlt sich überfordert, und es besteht durchaus die Gefahr der Entwicklung von Anpassungsstörungen im klinischen Sinne (ICD 43.2). Viele Hemmnisse entstehen durch Missverständnisse und Konflikte, die ihre Wurzeln in der „interkulturellen Überschneidungssituation“ haben, das wechselnde Gefühl zwischen Fremdheit und Vertrautheit, die Wahrnehmung der Unterschiede zwischen Deutschland und der alten Heimat, die divergierenden Werte zwischen Früher und Jetzt. Diese Konflikte und Missverständnisse können zu ernsthaften psychischen Beschwerden führen, die sich oft somatisch auswirken und deren Wurzeln in der ärztlichen Sprechstunde oft unerkannt bleiben. Im BPI-Projekt werden diese interkulturellen Konflikte angesprochen und behandelt. Oftmals gehört dazu auch der Kontakt zu behandelnden Ärzten. Außer- 30 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 dem werden interkulturelle Begegnungen durchgeführt. Sind die Hemmnisse einmal beseitigt, können die Betroffenen befreit ihre Pläne entwickeln und optimal profitieren von den Angeboten, die ihnen im Rahmen von Förderprogrammen gemacht werden. „Integration durch Qualifikation“ ist ein Konzept, das gegenwärtig in aller Munde ist. „Integration durch Qualifikation“ gehört zum Themenbereich „Gesund im Job“ (so eine Sonderbeilage der ZEIT vom 7. Juni 2013 – Seite 22). Vielfach berichtet ist das Motto des „Diversity“-Tags, der am 11. Juni begangen wird. Ein solches Motto richtet sich nicht nur an die Migranten und Mitgrantinnen, sondern auch an die Aufnahmegesellschaft, an Arbeitgeber, an Behörden, an Jobcenter, etc. Die Zielgruppe dieser „Mediatoren“ im interkulturellen Bereich sind Ziel der psychologischen Arbeit des DRK im Rahmen des Projektes „Psychologische Motivation und Karriere in der Fremde“ (PMKF). Das DRK bietet psychologische Sprechstunden für MitarbeiterInnen von Integrationskursträgern und Jobcentern an. Die BeraterInnen der Arbeitsverwaltungen und Integrationskurse, die Lehrer und Lehrerinnen werden sensibilisiert für die Lebenssituation der Migranten und Migrantinnen und für mögliche Konfliktlösungsstrategien in den Kursen selbst. Das DRK bietet ihnen Fortbildungsmaßnahmen und Supervisionen an zum komplexen Problem der Karriereplanung in der Fremde, insbesondere zur Frage des unausweichlichen Karriereknicks, den Umgang mit Motivationseinbrüchen und Problemen bei der Aktivierungen in Fortbildungsmaßnahmen. Mit seinem PMKF-Projekt ist das DRK eingebettet in das IQ-Netzwerk Saarland, in dem zahlreiche Kooperationspartner, Wohlfahrtsverbände, IHK, HWK, zusammenarbeiten. Es hat sich gezeigt, dass eine psycho- logische Perspektive im Bereich Integration und Migration unverzichtbar ist. Dennoch muss immer wieder dafür geworben werden, dass der psychologische Ansatz systematische Berücksichtigung findet. Für die Betroffenen, so wird in der Arbeit des psychologischen Beratungszentrums des DRK deutlich, dass das psychologische Angebot mehr und mehr ein notwendiger, ja wesentlicher Baustein, in den umfassenden Hilfen zur Integration ist. Wolf B. Emminghaus, Diplom-Psychologe und Psychotherapeut und zugleich Leiter des Psychosozialen Beratungszentrums, koordiniert die Fortbildungen und Supervisionen, die von Honorarkräften übernommen werden und bietet selbst Sprechstunden an. Wolf B. Emminghaus KJP OASE – Hilfe und Unterstützung für Kinder und Jugendliche psychisch und körperlich schwer erkrankter Eltern Auf der Sitzung des Arbeitskreises „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ in Saarbrücken im April wurde über erste Ergebnisse des Projektes OASE berichtet. Im Gespräch mit den Verantwortlichen entstand die Idee, dieses Projekt unseren Mitgliedern genauer vorzustellen. Am 21.06.2013 traf ich mich deshalb in den Räumen der Caritas St. Wendel für ein Interview mit Irene Zerfaß, Dipl. Sozialarbeiterin und Leiterin der Sozialen Dienste, sowie Petra Scherschel, Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin B.A. und Ansprechpartnerin für das Projekt OASE. Was genau verbirgt sich hinter dem Projekt OASE? I. Zerfaß: Das Projekt existiert in dieser Form seit November 2011 und ist das einzige Projekt dieser Art im Saarland. Davor hat dieser Bereich aber schon viele Jahre in mir gegärt. 2010 habe ich eine Expertise zum Thema §20 SGB VIII geschrieben und dabei hat sich gezeigt, dass die Quote der Familien mit psychisch kranken oder körperlich schwer erkrankten Elternteilen im Bereich der Familienpflege steigt. Als der Bischof dann Gelder für innovative Projekte im Rahmen der Familienpflege bereitgestellt hat, haben wir OASE beantragt. Zunächst bekamen wir eine 50% Sozialarbeiterstelle, die Fr. Scherschel übernahm. Seit November 2012 haben wir auf 70% erhöht und eine weitere Kollegin (Fr. Eva Scholl) eingestellt. Die Idee war immer, dass Familien die Art von Hilfe haben sollen, die sie wirklich brauchen – dabei ist unseres Erachtens ein individueller Zugang nötig und nicht nur eine reine Gruppenarbeit. Es ist mir wichtig, das Angebot am individuellen Bedarf der Kinder und Jugendlichen anzupassen. Bei diesem, für die Kinder schwierigen Thema muss zunächst eine enge Anbindung an die Berate- 50. FORUM Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 31 rin erfolgen, erst dann ist die Teilnahme in einer Gruppe möglich. Wie sieht das Angebot für die Familien aus? P. Scherschel: Ich biete zunächst eine Einzelberatung der Eltern an – i.d.R. ist dies meist erst einmal der erkrankte Elternteil alleine. Die Lebensumstände der Familie, finanzielle Sorgen, alle Dinge, die das Leben der Familie schwer machen, werden hier oft vom Elternteil angesprochen. Eine Perspektive für die eigenen betroffenen Kinder zu schaffen ist der erste, schwere Schritt. Das Thema Partnerschaft ist ebenfalls oft belastet: wie akzeptiert der Lebenspartner die Erkrankung? Gerade psychische Erkrankungen sind hierbei oftmals nicht vom Partner akzeptiert. Eine Mutter sagte einmal zu mir „Ich hätte lieber Krebs – das würde mein Mann akzeptieren“. Deshalb sind Paargespräche am Anfang oft nötig – auch um die Frage zu klären, was sich daraus für die Kinder ergibt. Dabei erlebe ich beim Thema „Auswirkungen der Erkrankung auf die Kinder“ die komplette Bandbreite von Akzeptanz bis völlige Ablehnung bei den Eltern. Meist habe ich zwei bis drei persönliche Elterngespräche und einige Telefonkontakte dazwischen, bevor ich dann das Kind/die Kinder der Familie kennenlerne. Zunächst ein Vertrauensverhältnis zu den Eltern zu schaffen, ist unabdingbar – und dann muss das Gleiche bei den Kindern/ Jugendlichen gelingen. Diese regelmäßigen Einzelkontakte vor einem möglichen Eintritt in die Gruppe stellen mich oft vor ein zeitliches Problem. Viele Kinder schaffen es nicht, nach zwei Einzelkontakten die Hürde zu nehmen, in die Gruppe zu kommen. Jungs tun sich dabei meist allgemein etwas schwerer als Mädchen. Bei mehreren Kindern in der Familie muss man ja auch sehen, wem man was anbietet. Ich bin glücklich, dass ich nun noch eine Kollegin habe, mit der ich gemeinsam planen und Dinge besprechen kann. Zurzeit existiert eine offene Kindergruppe mit fünf Kindern im Alter von sieben bis elf Fr. Zerfaß, Fr. Scherschel, Fr. Scholl (von li. nach re.) Jahren. Diese Gruppe leiten wir gemeinsam. Sie findet alle 14 Tage statt und dauert 1,5 bis 2 Stunden. In Zukunft soll Fr. Scholl die Einzelbetreuung der Jugendlichen übernehmen. Eine Jugendgruppe ist gerade am Entstehen, eine Elterngruppe ist ebenfalls in Planung. Wie viele Familien haben Sie bisher betreut und welche Art des Zugangs gibt es? P. Scherschel: Bisher haben sich weit über 40 Familien aus den Landkreisen St. Wendel und Neunkirchen hilfesuchend an uns gewandt. In den meisten Fällen folgten mehrere Beratungstermine, bzw. eine kontinuierliche Zusammenarbeit. Dabei war am häufigsten ein Elternteil an einer depressiven Störung erkrankt, am zweithäufigsten waren schizophrene Erkrankungen, gefolgt von bipolaren Störungen und Borderlinestörungen. Ich biete ein Mal im Monat eine Sprechstunde für PatientenInnen in der psychiatrischen Abteilung des Marienkrankenhauses St. Wendel an, die inzwischen von vielen dort angenommen wird. Darüber hinaus kommen viele Familien aus dem Bereich der Familienpflege, aber auch aus allen anderen Fachdiensten unseres Hauses. In letzter Zeit kommen auch immer mehr Anfragen aus den Familienberatungszentren und der Jugendhilfe. Die Eltern sind ja sehr belastet – wie kann die Organisation gelingen? I. Zerfaß: Unsere Arbeit ist immer aufsuchend und aktivierend. Die Einzeltermine finden bei der Familie zu Hause statt. Für die Gruppenaktivität holt unser Fahrdienst die Kinder und Jugendlichen von zu Hause oder in der Nachmittagsbetreuung ab. Viele Kinder würden sonst gar nicht kommen können. Auch wenn die Kinder an der Gruppe teilnehmen finden weiterhin Einzeltermine statt. Was sind die Inhalte der Gruppentermine? P. Scherschel: Wir treffen uns i.d.R. in unserem Gruppenraum hier in der Caritas. Wir haben festgelegte Gruppenregeln (z.B. nichts weiter erzählen, was andere hier berichten; den anderen ausreden lassen), welche die Kinder inzwischen gut akzeptieren. Wir wollen einen geschätzten und respektvollen Umgang miteinander. Zu Beginn der Gruppenstunde setzen wir uns in einen Kreis auf den Boden und stufen mit sieben selbstgemachten Wetterkarten unsere Stimmungen ein – von sonnig bis 32 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 50. FORUM 2012 beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie beantragt. Leider wurde unser Antrag vor Kurzem abgelehnt, was uns die kommenden Finanzierungsanträge wohl erschwert. Gibt es Berührungspunkte mit niedergelassenen KJP oder PP? Kindergruppe regnerisch. Über die Karten kommen wir ins Gespräch, wie es jedem einzelnen gerade geht. Danach gibt es einen thematischen Teil. Zurzeit arbeiten wir hier mit dem Buch „Sonnige Traurigtage“ von Schirin Homeier. Wir lesen gemeinsam, schauen uns die Bilder an und reden darüber. Speziell für den Bereich Psychose möchten wir als nächstes mit dem Buch „Die Bettelkönigin“ von I. Stratenwerth/T. Bock weiterarbeiten. Im Anschluss an den thematischen Teil kommt der Spieleteil, in dem es einfach um´s Spaß haben geht. In der Abschlussrunde besprechen wir die Sitzung – was hat den Kindern gefallen und was nicht. Zwischen diesen Anteilen ist eine gemeinsame Zwischenmahlzeit ein fester Bestandteil der Gruppe – wir decken gemeinsam den Tisch, jeder hat seinen festen Sitzplatz und wir haben ein offenes Ohr für die Erzählungen der Kinder. Das ist ein sehr wichtiges Ritual, da dies viele der Kinder so nicht von zu Hause kennen. Auch erlebnispädagogische Inhalte sind Bestandteil der Gruppenarbeit – das ist auch ein Schwerpunkt meiner Ausbildung gewesen und mir sehr wichtig. Z.B. gehen wir mit den Kindern in den Wald, wobei auch hier das gemeinsame Essen in Form eines Picknicks stattfindet und als Ritual nicht verloren geht. Im erlebnispädagogischen Bereich könnten wir uns vorstellen, hin und wieder Angebote des Landesinstitutes für Präventives Handeln in Anspruch zu nehmen. Außerhalb der Gruppensitzungen organisieren wir weitere Aktivitäten für alle wie etwa eine Faschingsfeier, Plätzchen backen vor Weihnachten oder Grillfeste. Wie wird das Projekt OASE finanziert? I. Zerfaß: Leider müssen wir mit einer Projektfinanzierung von Jahr zu Jahr leben. Wir erhalten Anteile aus bischöflichen Geldern, darüber hinaus finanzieren wir OASE aus Eigenmitteln der Caritas. In letzter Zeit erhalten wir auch immer mal wieder Spendengelder, die aber für uns natürlich nicht fest planbar sind. Die Finanzierung der Erhöhung der Stellenanteile auf 70% haben wir im letzten Jahr beim Jugendamt St. Wendel beantragt, der Antrag läuft aber noch. Bisher finanzieren wir diese Erhöhung noch aus Eigenmitteln. Wenn das Projekt ein stetiges Angebot der Jugendhilfe werden und als solches auch finanziert werden soll, dann wäre eine begleitende Evaluation wichtig. Diese hatten wir im Mai P. Scherschel: Wenn wir das Gefühl haben, die Kinder benötigen eine Psychotherapie, beraten wir die Eltern, geben Informationsmaterial über niedergelassene Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen weiter, soweit sie mir bekannt sind. Leider ist unsere Vernetzung in dieser Hinsicht schlecht. Wir haben zu den Treffen des Arbeitskreises „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ des Landkreises St. Wendel immer wieder Ärzte, psycholog. Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie die kinderpsychiatrische Institutsambulanz und Tagesklinik eingeladen – leider kamen bisher aber nur sehr wenige. Wir würden uns sehr eine bessere Vernetzung und auch einen größeren Bekanntheitsgrad unseres Projektes wünschen. Deshalb beteiligen wir uns auch im Oktober an den Wochen der seelischen Gesundheit: Wir organisieren am 15.10.13 eine Fachveranstaltung in Saarbrücken. Wir können OASE nicht auf andere Landkreise ausweiten, aber wir hoffen, dass in Zukunft vielleicht auch andere Landkreise ähnliche Projekte initiieren. Ende des Interviews. Wir danken Irene Zerfaß und Petra Scherschel für das Interview. Den Flyer des Projektes OASE können Sie bei der Geschäftsstelle der Caritas St. Wendel erhalten. Die genauen Angaben über OASE finden Sie auch auf unserer PKS Website im internen Mitgliederbereich unter KJP Vernetzung (Landkreis St. Wendel). Sollten Sie noch kein Passwort für den internen Mitgliederbereich haben, kön- Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 nen Sie dies in unserer Geschäftsstelle von Maike Paritong erhalten ([email protected]). Um das Projekt OASE bei den Finanzierungs- und Evaluationsanträgen zu unterstützen, hat der Vorstand der PKS nach einer Anfrage durch den Arbeitskreis „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ beschlossen, gemeinsam mit den Beratungsstellen und eventuell den kinder- und jugendpsychiatrischen Institutsam- bulanzen im Saarland Daten zu sammeln. Alle niedergelassenen KJP wurden angeschrieben und gebeten, einen entsprechenden Kurzfragebogen auszufüllen, in dem es um die Erfassung der Anzahl von Familien in unserer Behandlung geht, bei denen ein oder beide Elternteile an einer psychischen Erkrankung leiden. Wir bitten alle, die einen solchen Brief erhalten haben, um ihre aktive Mitarbeit und hoffen, damit vielleicht einen kleinen Beitrag leisten zu kön- 33 nen, solche Projekte für Kinder und Jugendliche im Saarland am Leben zu erhalten. Katja Klohs-Eberle PIA Nachwahl im PiA-Ausschuss Mein Name ist Jochen Glößner. Ich bin Diplompsychologe in Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten am saarländischen Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie (SIPP). Ich stehe kurz vor der Zwischenprüfung. Da nach der Approbation von Lisa Güllich die Vertretung des SIPP im PIA-Ausschuss der PKS unbesetzt war, habe ich mich bereit erklärt, ihre Nachfolge anzutreten, denn ich finde es wichtig, dass alle Institute des Saarlandes in diesem vertreten sind. Ich freue mich auf eine gute und interessante Zusammenarbeit. Jochen Glößner Der „Bericht von der 8. Bundeskonferenz PiA in Berlin“ von Oliver John im Forum 49 wurde versehentlich in der Rubrik „KJP“ abgedruckt – und nicht in die Rubrik „PiA“, wo der interessante Artikel natürlich hingehört hätte. Wir bitten dies zu entschuldigen und hoffen, dass alle Interessierten den Bericht dennoch gefunden haben! 34 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 BPTK Kompromiss zur Mindestquote: Blockade von 276 Praxissitzen verhindert Gesetzgeber korrigiert Ärztequote Blockierte psychotherapeutische Praxissitze sollen zukünftig besetzt werden können. Das beschloss der Deutsche Bundestag am 7. Juni 2013 in zweiter und dritter Lesung. Damit können bundesweit rund 276 Praxissitze, die für psychotherapeutisch tätige Ärzte reserviert waren, ab 2014 auch an Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vergeben werden. „In Ostdeutschland wäre jeder zehnte Praxissitz durch diese Regelung blockiert gewesen“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. „Durch den Kompromiss, den die BPtK vorgeschlagen hatte, wird sich die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern.“ Bisher konnten psychotherapeutische Praxissitze, die für Ärzte reser- viert waren, nicht an Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vergeben werden. Eine Mindestquote von 25 Prozent für psychotherapeutisch tätige Ärzte verhinderte dies. Selbst dann, wenn sich kein Arzt für die Niederlassung fand, blieb ein solcher Praxissitz blockiert. Diese eigentlich freien Praxissitze wurden bei der Bedarfsplanung sogar als besetzt gezählt. Die BPtK konnte letztlich mit dem Vorschlag überzeugen, nicht besetzbare Arztsitze künftig mit Psychotherapeuten zu besetzen. Insbesondere in Ostdeutschland hätte die bisherige Regelung die Versorgungsprobleme weiter verschärft. Dort wären voraussichtlich 200 psychotherapeutische Praxissitze nicht besetzt worden, weil sie für Ärzte reserviert worden wären, die es gar nicht gibt. In Sachsen-Anhalt hätte von 64 freien psychotherapeutischen Praxissitzen kein Einziger besetzt werden können. In Sachsen wären von 76 freien Praxissitzen vermutlich 95 Prozent blockiert, in Thüringen von 57 freien Praxissitzen knapp 90 Prozent. Insgesamt wären voraussichtlich mehr als 30 Prozent der insgesamt knapp 600 für Ärzte reservierten Praxissitze in Ostdeutschland unbesetzt geblieben. Diesen negativen Konsequenzen der Ärztequote für die Versorgung steht kein für Patienten relevanter Nutzen gegenüber, denn Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätige Ärzte unterscheiden sich weder bei den behandelten Diagnosen noch beim Leistungsspektrum. Quelle: Pressemitteilung BPtK vom 07. 06. 2013 Folteropfer und Flüchtlinge: Gesundheitliche Versorgung mangelhaft Bundesregierung lehnt muttersprachliche Psychotherapie ab Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, Folteropfern und traumatisierten Flüchtlingen eine muttersprachliche Psychotherapie zu ermöglichen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN: Bundesdrucksache 17/13461 –s.a: http://www.bptk.de/ aktuell/einzelseite/artikel/folteropfer.html). Die Bundesregierung stellte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage fest, dass die Übernahme von Dolmetscherkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen sei und dass nach der Rechtsprechung kein Anspruch auf Psychotherapie in einer Fremdsprache bestehe. „Das ist eine seltsame Begründung“, so Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Für einen erkannten Versorgungsbedarf kann jederzeit eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Dann hätten die Gerichte auch keine Einwände mehr.“ Die BPtK und der Deutsche Psychotherapeutentag fordern seit Langem, mehr muttersprachliche Psychotherapeuten für Migranten über 50. FORUM Sonderbedarf zuzulassen. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, z. B. weil Psychotherapeuten mit der gesuchten Muttersprache nicht zur Verfügung stehen, sollte die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für speziell ausgebildete Dolmetscher in der Psychotherapie tragen. Auch der 116. Deutsche Ärztetag forderte den gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Migrationshintergrund zum Gesundheitswesen. Er betonte, dass ungenügende Sprachkenntnisse und kulturelle Missverständnisse eine wesentliche Zugangsbarriere Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 darstellen, die durch den Einsatz von professionellen Sprach- und Kulturvermittlern (Dolmetschern) und die Anerkennung eines Sonderbedarfs für muttersprachliche Psychotherapie überwunden werden können. Viele Folteropfer und Flüchtlingsgruppen sind dringend auf eine Psychotherapie angewiesen. Nach einer Studie der Universität Konstanz in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lag der Anteil von Menschen mit einer Posttraumatischen Belastungsstö- 35 rung bei Flüchtlingen bei 40 Prozent. Psychotherapie ist bei Posttraumatischen Belastungsstörungen nach wissenschaftlichen Leitlinien das Mittel der Wahl. Ohne eine sprachliche Verständigung ist Psychotherapie aber nicht möglich. Quelle: Pressemitteilung BPtK vom 12.06.2013 Links: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bundestagsdrucksache: 17/13461 BPtK-Symposium zum neuen DSM-V Über die Grenzen zwischen psychischer Gesundheit und Krankheit? Am 18. Mai 2013 veröffentlichten die US-Psychiater (American Psychiatric Association/APA) ihr neues Klassifikationssystem psychischer Erkrankungen, das Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders V (DSM-V). Die fünfte Fassung des Diagnostik-Handbuchs löste bereits in den USA, mittlerweile aber auch in Europa, heftige Kritik aus. Kritiker werfen den US-Psychiatern vor, die diagnostischen Kriterien für psychische Erkrankungen aufzuweichen und alltägliche seelische Krisen zur Krankheit zu erklären, für die dann eine Behandlung notwendig sei. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit den Universi- Prof. Dr. Allen Frances täten Marburg, Frankfurt und Mainz ein Symposium zum DSM-V. Hauptredner war Prof. Dr. Allen Frances, der Vorsitzender der Entwicklergruppe des DSM-IV war und nun als einer der schärfsten Kritiker des neuen Diagnose-Handbuchs gilt. Die Redaktion druckt hier Auszüge der Referenten aus der Veranstaltung ab. Allen Frances: Überdiagnostik und Pharmaindustrie Prof. Frances warnte davor, dass das Aufweichen der diagnostischen Kriterien psychischer Erkrankungen zu einer weiteren Überversorgung mit Psychopharmaka und einer schlechteren Versorgung von Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen führen könne, da die Ressourcen im Gesundheitssystem begrenzt seien. Die geplante Absenkung der diagnostischen Kriterien wie auch die Aufnahme neuer psychischer Störungen in das DSM-V habe zur Folge, dass noch mehr Menschen als psychisch krank diagnostiziert und mit Psychopharmaka behandelt würden. In den USA sei es Pharmaunternehmen gestattet, Direktwerbung für ihre pharmazeutischen Produkte bei Kunden bzw. Patienten zu machen, was auch in aggressiver Weise genutzt werde. Inzwischen nehme jeder fünfte erwachsene Amerikaner ein Medikament wegen eines psychischen Leidens ein. Im Jahr 2010 hätten elf Prozent der Erwachsenen ein Antidepressivum und vier Prozent der Kinder ein Stimulans erhalten. Nach der Einschätzung von Frances führe jede Ausweitung des Krankheitsbegriffs auch zu einer Ausweitung der Diagnosen und der Pharmakotherapie. Dazu gehöre auch die Verordnung von Medikamenten außerhalb des behördlich genehmigten Gebrauchs bei Anwendungsgebieten, für die der Wirkstoff noch keine Zulassung habe (Off-Label-Use). Dies sei beispielsweise bei den Neuroleptika-Verordnungen zu erkennen, die inzwischen in den USA Kosten von 18 Milliarden Dollar verursachen und damit einen Anteil von sechs Prozent am Gesamtumsatz für Arzneimittel ausmachten. Jeder vierte Bewohner eines Pflegeheims erhalte zur Ruhigstellung ein Neuroleptikum – trotz des hohen Schadenspotenzials. Die Ausgaben für Antidepressiva betrügen im Jahr 2011 rund elf Milliarden Dollar, während für ADHS-Medikamente knapp acht Milliarden Dollar ausgegeben würden. 36 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 DSM-III und die Krise der Diagnostik Die Entwicklung des DSM-III im Jahr 1980 sei ein kulturelles Ereignis gewesen, erläuterte Frances. Die wissenschaftliche Diagnostik psychischer Erkrankungen habe sich zuvor in einer schweren Krise befunden, da sie sich als wenig verlässlich erwiesen hätte. Bei der Anwendung der diagnostischen Kriterien an Hand von Patientenvideos hätte es nur eine geringe Übereinstimmung zwischen den Beurteilern gegeben. Dies habe dazu geführt, dass beim DSM-III die diagnostischen Kategorien enger definiert und die einzelnen Kriterien spezifischer operationalisiert wurden, um die Reliabilität und Validität der Diagnosen zu erhöhen. Bei der Entwicklung des DSM-IV sei die von ihm geleitete Kommission sehr konservativ vorgegangen und es habe letztlich nur zwei größere Änderungen gegeben: die Ergänzung der Diagnose Bipolar II und des AspergerSyndroms. In beiden Fällen sei es in der Folge allerdings zu massiven Anstiegen der Diagnoseraten und damit der medikamentösen Behandlungen gekommen, weswegen er diese obschon geringe Ausweitung mittlerweile bedauere. Wenn es zu einem solch epidemischen Ansteigen der Diagnoserate komme, handele es sich weniger um eine tatsächliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung, als vielmehr um eine veränderte Bezeichnung für bestimmte Phänomene. So hätten Probleme im Schulsystem der USA in den 1990er Jahren dazu geführt, dass die Autismus-Diagnosen rapide zugenommen hätten. Die Zunahme der Posttraumatischen Belastungsstörungen bei Kriegsveteranen könne zum Teil auch so gesehen werden, dass versucht wurde, die Herausforderungen der Reintegration ehemaliger Soldaten mit Medikamenten zu lösen. Eine kanadische Studie zeige, dass die Anzahl der ADHS-Diagnosen stark mit dem Geburtsmonat des Kindes variiere. Jungen, die im Dezember geboren wurden und somit die Klas- senjüngsten waren, hatten ein doppelt so hohes Risiko für eine ADHSDiagnose wie die ältesten Jungen der Klasse, die im Januar geboren worden waren. DSM-V und die Freiheit zur Innovation Bei der Entwicklung des DSM-V sei nun die Freiheit zur Innovation ausgerufen worden. Dadurch seien auch sehr unzureichend erforschte psychische Symptombilder als eigene Erkrankung in das Diagnosesystem aufgenommen worden. Zeitweilig sei sogar vorgesehen gewesen, schon das Risiko für eine psychotische Erkrankung als eigene Diagnosekategorie aufzunehmen, mit der Gefahr, auch zahlreiche Personen als krank zu bezeichnen und möglicherweise medikamentös zu behandeln, die nie erkrankt wären. Insgesamt habe sich mit dem DSM-V eine grundsätzliche Abwägung verschoben. Das DSM-V lege seine Priorität darauf, psychische Erkrankungen nicht zu übersehen, letztlich aus der positiven Intention heraus, allen Betroffenen Hilfe und Behandlung anbieten zu können. Hierbei werde jedoch das Risiko von Überdiagnostik und Übertherapie sowie die damit verbundenen Risiken, von Stigmatisierung bis hin zu schädlichen Nebenwirkungen durch die Therapie, unterschätzt. Das Diagnosehandbuch DSM hätte aus seiner Sicht vor allem so weiterentwickelt werden müssen, dass es weniger Spielraum für eine missbräuchliche, interessengeleitete Anwendung lässt. Besser wären engere diagnostische Kategorien und höhere diagnostische Schwellen gewesen. Zu den größten Fehlentwicklungen im DSM-V zählen nach der Einschätzung von Prof. Allen Frances: 1. die neue, wenig erforschte Diagnose „Disruptive Mood Dysregulation Disorder“ (DMDD) bei Kindern und Jugendlichen, mit der schwere Wutausbrüche erfasst werden sollen; 2. die Absenkung des Zeitraums, in dem bei Trauernden keine Depression diagnostiziert werden soll (von zwei Monaten auf zwei Wochen nach dem Verlust); 3. die neue Diagnose der leichten neurokognitiven Störung, unter die auch die normale Altersvergesslichkeit gefasst werden könne; 4. die Absenkung der diagnostischen Kriterien für ADHS; 5. die Aufnahme der Binge-EatingStörung mit einer niedrigeren diagnostischen Schwelle als in der vorherigen Forschungskategorie; 6. die Aufnahme der Kategorie der Verhaltenssüchte, unter der neben dem pathologischen Glücksspiel künftig auch andere ausgeprägte Verhaltensweisen als Erkrankung definiert werden könnten, wie z. B. Internetsucht oder Sexsucht; 7. die Aufgabe der Differenzierung zwischen schweren Substanzabhängigkeiten und Personen mit einem Substanzmissbrauch, dessen Diagnose stark von den jeweiligen gesellschaftlichen Normen abhängig sei; 8. die Aufnahme der somatischen Symptomstörung als neue Diagnose, unter der viele Patienten mit körperlichen Erkrankungen künftig als psychisch krank gefasst werden könnten. Auch wenn er skeptisch sei, ob der Trend des DSM-V zur Pathologisierung normalen psychischen Erlebens umgekehrt werden könne, ermutige ihn die Resonanz, die seine Kritik in der Presse und Öffentlichkeit u. a. in Deutschland erhalten habe. Die Erfolge gegen die Tabakindustrie seien ein Mut machendes Beispiel dafür, dass auch einflussreiche Lobbygruppen in ihre Schranken gewiesen werden können, wenn sich die öffentliche Wahrnehmung eines Themas ändere und öffentlicher Druck entstehe. BPtK: Konservative Grenzziehung bedeutsam Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der BPtK, betonte in der anschließenden Podiumsdiskussion, dass das Verständnis psychischer Erkrankungen abhängig sei vom jeweiligen historischen gesellschaftlichen Kontext. So müsse auch bei der aktuellen Neufassung des DSM der dominierende Kontext der US-amerikanischen Gesellschaft kritisch reflektiert werden, Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 Prof. Rainer Richter bevor sie auf das in Deutschland gültige ICD-Klassifikationssystem übertragen werde, das bis 2015 überarbeitet werden soll. Insofern sei die aktuelle kritische Debatte um das DSM-V, wie sie von Allen Frances angestoßen worden sei, sehr wichtig und beginne zum rechten Zeitpunkt. Eine konservative Grenzziehung zwischen psychischer Erkrankung und Gesundheit sei bedeutsam, auch um die Menschen in ihren Fähigkeiten und Ressourcen zu bestärken, selbst erfolgreich mit den Herausforderungen des Lebens und den damit einhergehenden psychischen Belastungen fertig zu werden. Ein gestuftes diagnostisches Vorgehen und gestufte Versorgungsangebote könnten sinnvolle Ansätze sein, Ratsuchenden und Patienten nicht nur ein bedarfsgerechtes, sondern auch ein bedürfnisgerechtes Angebot im Sinne der Sozialpsychiatrie zu machen. Dabei müsse ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, dass nicht gesellschaftliche Probleme und Fehlentwicklungen im Schulsystem und in der Arbeitswelt als behandlungsbedürftig klassifiziert würden, für die Medikamente notwendig sind. Kinder und Jugendliche: Reifungskrisen nicht pathologisieren Bei ADHS sei auch in Deutschland von einer deutlichen Überdiagnostik und Übertherapie auszugehen, stellte BPtK-Präsident Richter fest. So erhalte nach den Daten von BARMER GEK in Deutschland knapp jeder fünfte Junge zwischen dem siebten und zwölften Lebensjahr eine ADHS-Diagnose und circa jeder zehnte Junge bekomme im Laufe der Kindheit und Jugend mindestens einmal Methylphenidat verordnet. Das DSM-V sehe eine weitere Aufweichung der diagnostischen Kriterien für ADHS vor. Zukünftig müssten motorische Unruhe und mangelnde Konzentrationsfähigkeit erstmalig vor dem zwölften Lebensjahr aufgetreten sein, damit ADHS diagnostiziert werden könne. Bisher lag die Grenze beim siebten Lebensjahr, um ausschließen zu können, dass auch Kinder und Jugendliche erfasst werden, die in erster Linie spezifische, schulische oder berufliche Probleme haben. Durch die neue, höhere Altersgrenze im DSM-V werde sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, aber auch der Erwachsenen, die nun auch eine ADHS-Diagnose erhalten können, erheblich erhöhen, so BPtK-Präsident Richter. Auch die neue Diagnose „Disruptive Mood Dysregulation Disorder“ sei kritisch zu bewerten. Hierbei handele es sich um einen hilflosen Versuch, die US-spezifische Überdiagnostik von bipolaren Störungen bei Kindern in den Griff zu bekommen. Dieses Phänomen der Überdiagnostik bipolarer Störungen und der damit verbundenen Übertherapie mit Psychopharmaka bei Kindern habe es in Deutschland glücklicherweise nicht gegeben. Würde die neue Erkrankung aber in das geplante ICD-11 übernommen, bestehe die Gefahr, dass künftig auch in Deutschland alterstypische Wutausbrüche von Kindern und Jugendlichen als psychische Krankheit diagnostiziert und entsprechend behandelt werden könnten. Grundsätzlich sei die Forschung zu überdurchschnittlich häufigen und starken Wutausbrüchen vor allem bei Jungen viel zu dürftig, um damit eine neue psychische Erkrankung zu begründen. Das Risiko sei groß, dass künftig heftige emotionale Reaktionen von Kindern und Jugendlichen in Reifungskrisen als krank abgestempelt würden. Dabei drohten dann andere Gründe für wiederholte Temperamentsausbrüche wie Konflikte mit Eltern, Lehrern oder Gleichaltrigen aus dem Blick zu geraten. 37 Kritisch sei auch, dass das Trauer nach dem Verlust einer nahestehenden Person künftig bereits nach zwei Wochen als Krankheit eingestuft werden könne. Wer intensiv trauere, leide zwar häufig an Beschwerden, die auch bei einer Depression auftreten und erfülle wohl auch einmal formal die Kriterien einer Depression, weise aber deswegen noch keine behandlungsbedürftige Erkrankung auf, betonte der BPtK-Präsident. Die meisten Trauernden verkrafteten ohne Behandlung den Verlust einer geliebten Person. Der Schmerz von Trauernden könne durchaus Monate oder über ein Jahr dauern und sollte nicht als behandlungsbedürftig gelten. Trauernde sollten sich vielmehr der sozialen Unterstützung sicher sein dürfen. Die Maxime des steten Funktionierens führe schon jetzt dazu, dass sich die Einstellung der Gesellschaft zu Tod und Trauer verändere und Toleranz und Verständnis für schmerzhafte Gefühle sowie der Ausdruck von Verlust und Belastung weiter abnehmen. Die berechtigte Kritik am DSM-V könne allerdings nicht Eins-zu-eins auf Deutschland übertragen werden, so Richter, ein Beispiel sei der Einfluss der Pharmaindustrie auf die Behandlung psychischer Erkrankungen. So würden psychische Diagnosen in den USA meist von Hausärzten gestellt und führten fast immer zu einer Verschreibung von Psychopharmaka. In Deutschland sei dagegen in erheblich größerem Umfang eine leitlinienorientierte psychotherapeutische Behandlung von psychischen Erkrankungen zumindest möglich, wenngleich auch hier zu oft Psychopharmaka verschrieben würden. Der Zugang zur und der Umfang der kassenfinanzierten Psychotherapie sei jedoch erheblich besser als in den USA. Quelle: Pressemitteilung BPtK vom 30.05.2013 38 50. Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 FORUM Veranstaltungskalender Informationen über von der PKS akkreditierte Intervisionsgruppen, Supervisionsgruppen und Qualitätszirkel veröffentlichen wir nur, wenn das ausdrückliche Einverständnis auf dem Akkreditierungsantrag gegeben wurde über den gesamten Akkreditierungszeitraum. Natürlich können Sie uns Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung auch nachträglich mitteilen. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle unter Tel. 0681-9545556, Fax 0681-9545558 oder [email protected], wenn Sie Hinweise in unserem Veranstaltungskalender veröffentlichen möchten oder sonstige Anregungen haben. Datum Veranstalter, Titel Veranstaltungsort Anmeldung, Informationen 23.-24.08., 28.08., 11.09., 20.-21.09.2013 Zentrum für angewandte Hypnose: Einführender Grundkurs Medizinische und Psychotherapeutische Hypnose und Hypnotherapie Pavillonstraße 10 66740 Saarlouis Zentrum für angewandte Hypnose, Victoria-Luisen-Str. 17, 66740 Saarlouis, www.hypnose-sueddeutschland.de 24.08.2013, ab 09.00 Uhr UKS, Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie: 2. Homburger Schmerz- und Palliativkongress „Schmerztherapie von Jung bis Alt“ Kulturzentrum Saalbau, Homburg Universitätsklinikum des Saarlandes, Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie, Kirrberger Str., Geb. 57, 66421 Homburg, [email protected], Fax: 0 68 41-16-2 25 89 20.-21.09. 2013 Zentrum für angewandte Hypnose: Grundlagenseminar Hypnotherapeutische Therapieplanung – Vom Symptom zur Heilung Pavillonstraße 10 66740 Saarlouis Zentrum für angewandte Hypnose, Victoria-Luisen-Str. 17, 66740 Saarlouis, www.hypnose-sueddeutschland.de 08.10.2013, 19.00-20.30 Uhr AHG Klinik Berus: Hyperaktiv! Kritik der Aufmerksamkeitsdefizitkultur (Fortbildungsreihe „Neue Entwicklungen in der psychosomatischen Medizin und Psychotherapie“) AHG Klinik Berus Orannastraße 55 66802 Überherrn-Berus AHG Klinik Berus, Europäisches Zentrum für Psychosomatik und Verhaltensmedizin, Tel.: (06836)39-186, Fax: (06836)39-178, e-mail: [email protected], www.ahg.de/berus 09.10.2013, ab 09.00 Uhr AK Interkulturelle Psychologie in Beratung und Therapie, DRK-Landesverband Saarland: Kulturelle Sensibilität vs. Vorurteile in der Beratung und Therapie von Migrantenfamilien Psychosoziales Beratungszentrum für Migration und Integration, Vollweidstraße 2, 66115 Saarbrücken-Burbach Arbeitskreis Interkulturelle Psychologie in Beratung und Therapie, DRK-Landesverband Saarland e.V., Tel. 0681/97642 64 05.11.2013, 19.00-20.30 Uhr AHG Klinik Berus: Alpträume und ihre Behandlung (Fortbildungsreihe „Neue Entwicklungen in der psychosomatischen Medizin und Psychotherapie“) AHG Klinik Berus Orannastraße 55 66802 Überherrn-Berus AHG Klinik Berus, Europäisches Zentrum für Psychosomatik und Verhaltensmedizin, Tel.: (06836)39-186, Fax: (06836)39-178, e-mail: [email protected], www.ahg.de/berus Intervisionsgruppen, Supervisionsgruppen und Qualitätszirkel Titel Zielgruppe Leitung / Ansprechpartner Arbeitskreis Interkulturelle Psychologie in Beratung und Therapie In der Migration tätige Psychologinnen und Psychologen DRK Beratungszentrum, c/o Wolf B. Emminghaus, Vollweidstraße 2, 66115 Saarbrücken-Burbach Intervision Wallerfangen (Fallbesprechung) PP, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie Dipl. Psych. Jörg Collet, Wendalinusstraße 8, 66606 St. Wendel Intervision Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie KJP Sabine Wenk, Schopenhauerstraße 16, 66111 Saarbrücken Intervisionsgruppe KJP Rudolf Meiser, St. Ingberter Straße 1, 66583 Spiesen-Elversberg Intervisionsgruppe Dipl. Psych. Winfried Sutor, Lessingstraße 24, 66121 Saarbrücken Intervisionsgruppe VAKJP Saar Analytische KJP VAKJP Saar, c/o Werner Singer, Kirchplatz 16, 66663 Merzig Qualitätszirkel: QEP-orientiertes Qualitätsmanagement für AKJP Analytische KJP VAKJP Saar, c/o Werner Singer, Kirchplatz 16, 66663 Merzig Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50, Juli 2013 39 Qualitätszirkel „Zusammenarbeit der niedergelassenen KJP und der schulpsychologischen Dienste der Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern“ Niedergelassenen KJP und SchulpsychologInnen der Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern Roland Waltner, Amt 46, Landratsamt Saarlouis QM in der Praxis für KJP und PP KJP, PP Rudolf Meiser, St. Ingberter Straße 1, 66583 Spiesen-Elversberg Supervision in Gruppen PP, KJP, Ärzte, Zahnärzte Zentrum für angewandte Hypnose, Victoria-Luisen-Str. 17, 66740 Saarlouis, www.hypnose-sueddeutschland.de Supervision / Fallsupervision PP und Ärztliche Psychotherapeuten Dipl. Psych. Nicole Berger-Becker Feldmannstraße 89 D-66119 Saarbrücken Impressum des Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Herausgeber: Kammer der Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten des Saarlandes – Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Bernhard Morsch Für die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Scheidter Straße 124, 66123 Saarbrücken Tel.: (06 81) 9 54 55 56 Fax: (06 81) 9 54 55 58 Homepage: www.ptk-saar.de E-Mail: [email protected] Bankverbindung: Deutsche Apothekerund Ärztebank Kto.-Nr.: 583 47 32 • BLZ: 590 906 26 Anzeigen und Beilagen im FORUM Folgende Tarife und Zahlungsmodalitäten gelten ab dem 01. August 2005 BEILAGEN Bis 20 g 100,00 EUR 21 – 60 g 150,00 EUR ab 61 g nach Vereinbarung ANZEIGEN 1 Seite DIN A4 200,00 EUR ½ Seite DIN A4 100,00 EUR ¼ Seite DIN A4 50,00 EUR 1/16 Seite DIN A4 30,00 EUR Chiffre-Anzeigen: plus 10,00 EUR Bezahlung im voraus durch Scheck oder Einzugsermächtigung Scheidter Straße 124 66123 Saarbrücken Telefon: Fax: Website: E-Mail: (06 81) 9 54 55 56 (06 81) 9 54 55 58 www.ptk-saar.de [email protected]