MITTEILUNGEN DER KAMMER KJP BPTK PIA ANGESTELLTE RECHTLICHES KV

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MITTEILUNGEN DER KAMMER KJP BPTK PIA ANGESTELLTE RECHTLICHES KV
DER PSYCHOTHER APEUTENK AMMER DES SA ARL ANDES
50
JULI 2013
AUS DER ARBEIT DER KAMMER
Großes Interesse an der Veranstaltung zum Patientenrechtegesetz _________________________ 6
Kollegialer Austausch beim Neumitgliedertreffen 2013 _____________________________________ 8
Kontroverse Diskussionen und einvernehmliche Planungen im Gemeinsamen Beirat ________ 8
Meinungsaustausch Ausbildung – Diskussion zum Sachstand der Ausbildungsreform _______ 9
7. Sitzung des Saarländischen Psychiatrieexpertenrates ___________________________________ 10
Berufständische Versorgung – Informationsveranstaltung des Versorgungswerkes __________ 11
Konstituierende Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums_____________________________ 12
Kammerfinanzen und Mitgliederzahl: Jahresabschluss 2012 und Bilanz nach 9½ Jahren _____ 13
Patienteninformations- und Psychotherapeutensuchdienst in neuem Format _______________ 15
MITTEILUNGEN DER KAMMER
1. Wahlbekanntmachung für die Wahl 2013 der Vertreterversammlung der PKS _____________ 16
Berufung in die Sachverständigenkommission ___________________________________________ 18
Bosenberg Kliniken: Als Weiterbildungsstätte Klinische Neuropsychologie anerkannt _______ 18
10 Jahre PKS – Jubiläumsfeier am 9.11. 2013 _____________________________________________ 20
KV-ANGELEGENHEITEN
Ausschreibung von Kassensitzen _______________________________________________________ 20
Kommentar zur Bedarfsplanung ________________________________________________________ 21
KV Connect und KV Safe-Net ___________________________________________________________ 21
NIEDERGELASSENE
Das Gutachterverfahren auf dem Prüfstand: Sachstandslage und Reformbestrebungen _____ 22
MITGLIEDER
Wir gratulieren: Runde Geburtstage _____________________________________________________ 23
Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder im 1. Halbjahr 2013 _______________________________ 24
Mitglieder fragen, der Kammervorstand antwortet _______________________________________ 24
RECHTLICHES
Gilt das Patientenrechtegesetz auch für Tätigkeiten im Reha-Bereich? ______________________ 26
ANGESTELLTE
Arbeitskreis „Interkulturelle Psychologie in Beratung und Therapie“ _______________________ 28
Psychologische Hilfen für Zuwanderer durch das DRK im Saarland ________________________ 29
KJP
OASE – Hilfe für Kinder u. Jugendliche psychisch u. körperlich schwer erkrankter Eltern _____ 30
PIA
Nachwahl im PiA-Ausschuss ____________________________________________________________ 33
BPTK
Kompromiss zur Mindestquote: Blockade von 276 Praxissitzen verhindert __________________ 34
Folteropfer und Flüchtlinge: Gesundheitliche Versorgung mangelhaft ______________________ 34
BPtK-Symposium zum neuen DSM-V____________________________________________________ 35
Veranstaltungskalender _______________________________________________________________________ 38
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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
50.
FORUM
EDITORIAL
von links: Inge Neiser, Katja Klohs-Eberle, Irmgard
Jochum, Bernhard Morsch, Michael Schwindling,
Maike Paritong
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie halten unsere Jubiläumsausgabe – die 50. Ausgabe des FORUM – in Ihren Händen. Das Redaktionsteam möchte die Gelegenheit
dazu nutzen, einen kleinen Rückblick
zur „Geschichte“ des FORUM voranzustellen und hat dazu Auszüge
aus der Ausgabe I gewählt. Der 1.
Kammervorstand unter dem Vorsitz
von Ilse Rohr hatte sich für die Herausgabe eines eigenen offiziellen
Mitteilungsorgans einerseits aus
Kostengründen, andererseits aus
inhaltlichen Gründen entschieden:
„Auf diese Weise werden Sie mit
allen wichtigen Informationen Ihrer
Kammer versorgt und können darüber hinaus die saarländische Psychotherapeutenlandschaft in ihrer
Vielfalt kennenlernen“ (Zitiert aus
dem Vorwort von I. Rohr).
Neunundvierzig FORUM-Ausgaben
später glaubt der amtierende Vorstand sagen zu können, dass das
FORUM und seine „Macher“ diesem
Anliegen in den vergangenen zehn
Jahren nachgekommen und treu geblieben sind. Die Rückmeldungen,
die der Vorstand von Ihnen als Leser
in den zurückliegenden Jahren erhalten hat, haben uns in der Fortführung und Kontinuität der Herausgabe bestärkt. Das äußere Gesicht des
FORUM und der Umfang der Ausgaben haben sich zwar mehrfach –
nach unserer Einschätzung positiv
– gewandelt, dem inhaltlichen Auftrag ist das Redaktionsteam (seit
2010 verfügen wir auch über ein Redaktionsstatut) stets treu geblieben
– auch wenn es zugegebenermaßen
wirklich Arbeit macht, sind wir in der
Endredaktion, die meist, nicht zuletzt aus Gründen der Aktualität, auf
„den letzten Drücker“ erfolgt, recht
zufrieden.
Bei Interesse finden Sie alle Ausgaben des FORUM als e-book-Versionen auf unserer Website (www.ptksaar.de unter „Kammer/FORUM“).
Eine weitere Besonderheit betrifft
den Inhalt dieses Jubiläumsforums: 2013 ist nicht nur Wahljahr
in der Bundespolitik sondern auch
in der Psychotherapeutenkammer
des Saarlandes. Mit der 1. Wahlbekanntmachung in diesem FORUM
gibt die PKS, den Regelungen unse-
res Heilberufegesetzes (SHKG) und
der Wahlordnung der PKS folgend,
die weitere Handlungskompetenz
der Kammerwahl in die Hände des
Wahlleiters Herrn Wolfgang Becker, Richter a.D. am Amtsgericht
und seines Stellvertreters Herrn Dr.
Gero Bieg, Präsident des Amtsgerichts. Der Wahlkalender in dieser
Ausgabe soll Ihnen einen Überblick
über den weiteren Ablauf der Wahl
bieten. Eine Erläuterung des Wahlverfahrens selbst werden wir Ihnen
zeitnäher zur Wahl im kommenden
FORUM geben.
Nun zur 50. Ausgabe: Der deutlich
breitere Umfang des FORUM zwingt
auch im Editorial zu Begrenzung
und Auswahl der Hinweise auf die
vorliegende Ausgabe. Die 1. Ausgabe war mit 8 Seiten incl. Deckblatt
noch verhältnismäßig dünn, die bislang „dickste“ Nummer war die 49
als Ausgabe mit 44 Seiten. Seite 1
(Deckblatt) und Seite 2 der 1. Ausgabe drucken wir hier als Rückblick und
Erinnerung ab. Wie gewohnt berichten wir in der Rubrik „Aus der Arbeit
der Kammer“ zu einer Reihe von Veranstaltungen mit sehr unterschied-
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
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Sitz der Geschäftsstelle der PKS in der Scheidter
Straße 124 (Erdgeschoss) in Saarbrücken:
Hier finden neben den Sitzungen des Vorstands, der
Vertreterversammlung und der Ausschüsse auch
Veranstaltungen für Kammermitglieder statt
lichen Themen, die im vergangenen
Quartal von vielen Kammermitgliedern besucht wurden.
Zum ersten Sachthema: Gegenwärtig wird innerhalb des Berufsstandes
das Gutachterverfahren diskutiert.
Die Diskussion ist überfällig und
berechtigt, da das Gutachterverfahren wie die Autoren Inge Neiser
und Michael Antes in ihrem Artikel
„Das Gutachterverfahren auf dem
Prüfstand: Sachstand und Reformbestrebungen“ es formulieren, „per
se natürlich einen Zweifel an der
Fachkompetenz des Behandlers“ (Zitat ebenda) bedeutet und damit am
Selbstverständnis eines ganzen Berufsstandes rührt.
Lesen Sie in den Beiträgen unseres
Kammermitglieds Wolf B. Emminghaus sowie Bozena Schmidt über
„Integration, Anerkennung und Karriere. Psychische Anstrengung und
psychologische Hilfen für Zuwanderer/innen durch das Deutsche Rote
Kreuz im Saarland“ von den speziellen psychotherapeutischen Kompetenzen, die in der Arbeit mit Migranten erforderlich sind, da bspw.
Kulturspezifika bei der Entstehung
von psychischen Erkrankungen, unterschiedliche kulturell bedingte Ausdrucksformen von Symptomen und
auch Unterschiede im theoretischen
und praktischen Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung und
psychologischer Beratung beachtet
werden müssen.
Einen dritten und letzten Hinweis
möchten wir geben auf das Interview, das Katja Klohs-Eberle mit Irene Zerfaß, Dipl. Sozialarbeiterin und
Leiterin der Sozialen Dienste, sowie
Petra Scherschel, Sozialarbeiterin/
Sozialpädagogin B.A. und Ansprechpartnerin für das Projekt OASE zum
leider immer noch zu wenig beachteten Thema „Hilfe und Unterstützung für Kinder und Jugendliche
psychisch und körperlich schwer erkrankter Eltern“ geführt hat.
Das Redaktionsteam wünscht Ihnen
wie immer eine spannende Lektüre
und hofft, dass das FORUM weiterhin gerne gelesen wird. Wir laden
Sie weiter dazu ein, sich mit der Einreichung von Beiträgen oder Leserbriefen am FORUM zu beteiligen.
Das Redaktionsteam
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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
50.
FORUM
Seite 2
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
FORURM
DER
PSYCHOTHERAPEUTENKAMMER DES SAARLANDES
Liebe Kolleginnen & Kollegen,
die neueste Nachricht für PP und KJP halten Sie jetzt eben in Ihren Händen:
das FORUM DER P SYCHOTHERAPEUTENKAMMER DES
S AARLANDES ! Es ist das neue offizielle
Mitteilungsorgan unserer Kammer und
wird ab sofort allen Mitgliedern jeden 2.
Monat kostenlos zugestellt. Auf diese Weise werden Sie mit allen wichtigen Informationen Ihrer Kammer versorgt und können
darüber hinaus die saarländische
Psychotherapeutenlandschaft in ihrer Vielfalt kennenlernen. (Darum haben wir den
Titel „Forum“ gewählt: es soll unser Treffpunkt sein und unserem Meinungsaustausch dienen.)
Das FORUM bietet Vorteile und Möglichkeiten für uns alle:
1. Wenn die Vertreterversammlung Beschlüsse mit Rechtsfolgen faßt, wie z.B. Satzung, Berufsordnung, Beitragsordnung
usw. (also Beschlüsse, die uns in ihrer Anwendung alle mehr oder weniger tangieren) werden Ihnen diese im FORUM zur
Kenntnis gebracht. Ebenso natürlich Termine: die Sitzungen der Vertreterversamm-
lung (alle öffentlich!), Veranstaltungshinweise usw.
2. Die saarländische PsychotherapieLandschaft kann sich nach und nach in
ihrer Vielfalt, d.h. in ihren Charakteristika
wie in ihren Besonderheiten in unserem FORUM abbilden. Wenn wir mehr voneinander hören werden wir auch selbstverständlicher miteinander sprechen und wo nötig gemeinsam handeln.
3. Sie können Anzeigen veröffentlichen. Z.B
Suche/Abgabe von Praxisräumen, vielleicht Job-Sharing, Praxisgemeinschaften,
Fahrgemeinschaften zu Kongressen oder
auch „Wellensittich urlaubshalber nur in beste
Psychotherapeutenhände abzugeben“.
Mit Ihrer Anzeige erreichen Sie auf einen
Schlag alle approbierten PP und KJP im
Saarland. Das kostet Sie nur 30 EUR, pro
Meldung, pro Ausgabe, inklusive der Veröffentlichung auf unserer Homepage.
(Kleinanzeigen, nur Text)
4. Institute, Kliniken, Fachgesellschaften
können ihre Veranstaltungsprogramme als
Beilage mit unserem FORUM versenden.
So erfahren alle KollegInnen im Saarland,
wo was geboten wird – für die Versender
kostet dieser Service ab 100 EUR aufwärts.
5. Wir hoffen, dass das FORUM dazu beiträgt, dass wir unsere Kammer schätzen…
Denn das FORUM kostet nicht – es spart
Geld! Beschlüsse mit Rechtsfolgen für die
Mitglieder müssen veröffentlicht sein, bevor sie in Kraft treten können. Der Errichtungsausschuß mußte dafür 7.000 EUR
ausgegeben, nur um dieser Vorschrift Genüge zu tun. (Geschäftsordnung, Beitragsordnung und Wahlordnung wurden im
Saarländischen Amtsblatt veröffentlicht.)
Das Geld können wir uns jetzt sparen und
dafür unsere eigene Zeitung schreiben
und verschicken.
Gefällt Ihnen das FORUM? Haben Sie
Kritik? Vorschläge? Beiträge? Wollen Sie
mitarbeiten? Wir freuen uns auf Ihren
Anruf, Ihren Brief, auf Ihr e-mail oder Fax!
Mit kollegialen Grüßen
Ihre Ilse Rohr
Präsidentin
Liebe Kolleginnen & Kollegen,
die Gründung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes fand am 02.02.04
mit der konstituierenden Sitzung der 1. Vertreterversammlung und der Wahl des
Kammervorstandes ihren Abschluss. Damit
ist für die saarländischen Psychologischen
Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten ein
wichtiger Meilenstein bei der offiziellen Anerkennung und Organisation ihres Berufsstands erreicht.
Sie alle haben mit Ihrer aktiven Wahlbeteiligung dazu beigetragen, dass die erste gewählte Psychotherapeutenkammer
des Saarlandes ihre Aufgaben mit breiter
Unterstützung ihrer Mitglieder angehen
kann. Für das in uns gesetzte Vertrauen
spricht der Vorstand Ihnen im Namen aller gewählten Vertreterinnen und Vertreter ein herzliches Dankeschön aus. Wir
werden uns mit aller Kraft und den uns zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten dafür einsetzen, Ihr Vertrauen nicht zu enttäuschen.
Rückblickend haben in der insgesamt vier
Jahre währenden Gründungsphase viele
engagierte Kolleginnen und Kollegen
wichtige Vorarbeit geleistet. Auf diesem
Weg war es von besonderer Bedeutung,
dass allen Verbänden im Saarland die
aktive Beteiligung am Entstehungsprozess
der Kammer seitens der Aufsichtsbehörde
ermöglicht worden war. So konnte sich
eine Kammer konstituieren, in der sich die
Kolleginnen und Kollegen unabhängig
von ihrer berufspolitischen Ausrichtung
oder Therapierichtung vertreten fühlen
können. Der Gründungsprozess führte von
den intensiven Diskussionen zur Änderung
des Saarländischen Heilberufekammergesetzes über die Errichtungsphase mit der
Erstellung der Mitgliederdatei, der Verabschiedung der Wahlordnung und der Einrichtung unserer Geschäftsstelle schließlich
zur Durchführung der Wahlen zur ersten
Vertreterversammlung. Allen Kolleginnen
und Kollegen, die sich an diesem
Gründungsprozess aktiv beteiligt haben,
sei an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön ausgesprochen. Dem Vorstand des
Errichtungsausschusses und dessen Vorsitzenden Herrn Jochen Jentner sei ausdrücklich Anerkennung dafür ausgesprochen, dass die Wahl und damit die Errichtung der Kammer in dem vorgegebenen
engen Zeitfenster durchgeführt werden
konnte.
ist bisher einmalig im Saarland. Für die Auszählung der Wahl bedeutete dies besonderen Aufwand. Mit einer Wahlbeteiligung
von fast 90 % haben überzeugend viele
Wählerinnen und Wähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.
Wir danken dem Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales für die positive Zusammenarbeit und wohlwollende
Unterstützung im Entstehungsprozess der
Kammer. Wir freuen uns auf die Fortführung der guten Kooperation mit unserer
Aufsichtsbehörde und sind sicher, gerade
in Zeiten der weitreichenden Umstrukturierung im Gesundheitswesen aus unserer
gestärkten Position als verkammerte Psychologischen Psychotherapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten einen wichtigen Beitrag leisten zu
können.
Vize-Präsident
Besonderer Dank gilt auch Herrn Catrein,
der sich als Wahlleiter für die Durchführung
der Wahl zur Verfügung stellte. Unser Wahlsystem, das dem Wähler erlaubt, gleichzeitig für Personen und Listen zu votieren,
Mit der breiten Unterstützung aller Mitglieder werden wir die Bedeutung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten im
Gesundheitswesen – ob sie in freier Praxis
oder als Angestellte in den unterschiedlichsten Einrichtungen tätig sind – deutlich
machen und den Berufsstand in seiner
Vielfältigkeit und seinem gleichzeitig klar
umrissenen Profil mit einer Stimme sprechen lassen.
Bernhard Morsch
Impressum
FORUM der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Herausgeber: Kammer der Psychologischen Psychotherapeuten sowie der
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten des Saarlandes – Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Ilse Rohr
Für die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes ist der
Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
50.
AUS DER ARBEIT DER KAMMER
Großes Interesse an der Veranstaltung
zum Patientenrechtegesetz
die Behandlung wesentlichen Umstände wie insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie
und die nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen.
Am 22.05.2013 haben an der 2. Veranstaltung zum Patientenrechtegesetz wie schon beim ersten Mal im
November 2012 fast 40 Kammermitglieder teilgenommen. Der Vorstand freut sich, dass das Konzept
der „kleinen“ Abendveranstaltungen
zu aktuellen Themen der Berufsausübung bei den Kammermitgliedern
großen Anklang findet und wird in
diesem Format gerne weitere Fortbildungen anbieten.
Rechtsanwalt Manuel Schauer erläuterte zunächst den Teilnehmern in
seinem sehr anschaulichen Vortrag
die Besonderheiten, die für Patienten
und Behandler mit Verabschiedung
des Patientenrechtegesetzes über die
bislang bestehenden Regelungen
hinaus zu beachten sind. B. Morsch
stellte in seinem Vortrag für den Ausschuss Berufsordnung den Bezug zur
geltenden Berufsordnung her, deren
Überarbeitung und Anpassung an
das Patientenrechtegesetz in einigen
Punkten unumgänglich ist.
Neben den „vertragstypischen“
Pflichten, die sich aus dem Behandlungsvertrag, als zentralem Bestandteil für die Kodifizierung des Patientenrechtegesetzes im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) über die Einführung der Paragraphen 630 a bis
630 h ergeben, ging M. Schauer zunächst besonders ein auf die Bedeutung der Information und Aufklärung
der Patienten durch den Psychotherapeuten vor Beginn der Behandlung
sowie bei geändertem Vorgehen im
Behandlungsverlauf. Dabei erläuterte er auch den Unterschied, den der
Gesetzgeber zwischen Informationsund Aufklärungspflichten gemacht
hat.
Informations- und Aufklärungspflichten, Einwilligung und Einwilligungsfähigkeit
Informationspflichten (gem. § 630 c,
BGB) sind am ehesten als „therapeutische Aufklärung“ im Sinne einer
sog. „Sicherungsaufklärung“ zu verstehen und beinhalten sämtliche für
Aufklärungspflichten (§ 630 e, BGB)
werden als sog. „Selbstbestimmungsaufklärung“ definiert und verpflichten den Behandelnden dazu,
den Patienten über sämtliche für seine Einwilligung in die Behandlung
wesentlichen Umstände aufzuklären.
Hierzu zählen u.a. die Aufklärung
über die Art, den Umfang und die
Durchführung der Behandlung, die zu
erwartenden Folgen und Risiken, die
Eignung und die Erfolgsaussichten
der Behandlung sowie Belastungen,
Risiken oder Heilungschancen, die
mit der Behandlung verbunden sein
können. Zu beachten ist außerdem,
dass die Aufklärung für den Patienten verständlich sein muss, mündlich
durch den Behandelnden selbst und
so rechtzeitig zu erfolgen hat, dass
der Patient seine Entscheidung über
die Einwilligung wohlüberlegt treffen
kann. Die Aufklärung soll den Patienten in die Lage versetzen, „selbstbestimmt“ darüber zu entscheiden, ob
er das Risiko einer Behandlung eingehen möchte oder nicht. Dies gilt im
Bereich KJP auch für beide getrennt
lebenden Elternteile, wenn sie ein gemeinsames Sorgerecht haben.
Einwilligungsfähigkeit: Vertieft widmete sich M. Schauer auch der Frage
der Einwilligungsfähigkeit (§ 630 d,
BGB), die von der sog. „natürlichen
Einsichtsfähigkeit“ des Patienten in
die Behandlung abhängig ist. Die
Frage der Einwilligungsfähigkeit bei
fehlender oder eingeschränkter Einsichtsfähigkeit in die Behandlung
stellt sich sowohl bei Minderjährigen
FORUM
(i.d.R. geht man bei Kindern und
Jugendlichen von fehlender Einsichtsfähigkeit unterhalb des 15.
Lebensjahres aus) als auch bei Erwachsenen (etwa chronisch schwer
und oder akut Kranke oder alte
Menschen). In den Fällen fehlender
Einwilligungsfähigkeit in die Behandlung ist die Einwilligung der
Sorgeberechtigten oder der rechtlichen Betreuer vor Behandlungsbeginn zwingend einzuholen.
Dokumentationspflichten
und Einsichtsrechte
Ein weiterer Schwerpunkt waren die
Änderungen, die sich für die Dokumentationspflichten (§ 630 f, BGB)
des Behandlers und die Einsichtsrechte (§ 630 g, BGB) des Patienten
in seine Behandlungsdokumentation
ergeben.
Dokumentationspflichten: Der Behandelnde ist lt. BGB verpflichtet,
„zum Zweck der Dokumentation in
unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine
Patientenakte in Papierform oder
elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur
zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann
sie vorgenommen worden sind. Der
Behandelnde ist außerdem verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche
aus fachlicher Sicht für die derzeitige
und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere
die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse,
Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen,
Einwilligungen und Aufklärungen“
(§ 630 f, BGB).
Einsichtsrechte: Dem Patienten ist
„auf Verlangen unverzüglich Einsicht
in die ihn betreffende Patientenakte
zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen“ (§ 630 g, BGB).
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
Die gesetzgeberische Regelung,
wonach ausnahmslos alle patientenbezogenen Aufzeichnungen des
Psychotherapeuten, die er im Rahmen der Behandlung anfertigt, Teil
der Dokumentation sind und damit
dem Einsichtsrecht seines Patienten
unterliegen, ist in der Profession auf
Widerspruch gestoßen, zumal die
Berufsordnung hier eine andere Regelung vorsieht: Die geltende Berufsordnung der Psychotherapeuten differenziert zwischen sog. objektiven
und subjektiven Daten. Sie regelt,
dass die „Einsichtnahme in persönliche Aufzeichnungen der Psychotherapeutin/des Psychotherapeuten
über seine emotionalen Erlebnisweisen im Rahmen des therapeutischen
Geschehens (subjektive Daten) ...
verweigert werden“ kann
(§ 11
Abs. 3 BO der PKS). Nun wird kein
grundsätzlicher Unterschied mehr
zwischen subjektiven und objektiven
Daten gemacht und der Gesetzgeber
sieht nach dem Patientenrechtegesetz eine solche Einsichtsverweigerung sehr kritisch und formuliert dies
in der Begründung des Gesetzestextes wie folgt:
„Niederschriften über persönliche
Eindrücke oder subjektive Wahrnehmungen des Behandelnden betreffend die Person des Patienten sind
dem Patienten grundsätzlich offen
zu legen. Ein begründetes Interesse
des Behandelnden an der Nichtoffenbarung solcher Aufzeichnungen
ist, in Abwägung zu dem Persönlichkeitsrecht des Patienten, im Regelfall
nicht gegeben. Auch hier kommt es
aber auf die Umstände im Einzelfall
an.“ (Begründung zum Gesetzentwurf S. 40/41)
Es wird also im Einzelfall die Entscheidung zu treffen und entsprechend zu begründen sein,
wann und welche „erheblichen
therapeutischen oder sonstigen erheblichen Gründe“ der Einsichtnahme durch den Patienten entgegenstehen.
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Diskussion
Bereits während der Ausführungen
sowie im Anschluss an die Präsentationen diskutierten die Teilnehmer
mit den Mitgliedern des Vorstands
und des Ausschusses Berufsordnung
ausführlich über die Auswirkungen
der Gesetzesnovellierung auf den
Berufsalltag. Dabei war von besonderem Interesse, wie die geänderten
Informations- und Aufklärungsrechte
sich in der Praxis umsetzen lassen.
An die Teilnehmer wurden konkrete
Beispiele für eine Patienteninformation sowie ein Merkblatt zu den Neuerungen des Patientenrechtegesetzes
für Psychotherapeuten ausgegeben.
Mit einer offenen spannenden Frage
aus dem Publikum nach dem Gültigkeitsbereich des Patientenrechtegesetzes in den unterschiedlichen
Arbeitskontexten (Praxis, Krankenhaus, Rehabilitation, Beratung) hat
sich die Kammer im Anschluss an
die Fortbildungsveranstaltung beschäftigt.
Lesen sie unter der Rubrik Rechtliches in dieser Ausgabe des FORUM
den gesonderten Artikel zum Thema.
Für den Ausschuss Berufsordnung
Bernhard Morsch
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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
50.
FORUM
Kollegialer Austausch beim Neumitgliedertreffen 2013
Knapp die Hälfte der 27 Mitglieder,
die wir im Jahr 2012 und 2013 als
Neumitglieder in der Psychotherapeutenkammer begrüßen durften,
waren der Einladung zu einer Informationsveranstaltung in den Räumen der Geschäftsstelle am 23. Mai
gefolgt.
Nach einer Vorstellungsrunde sowohl
der Mitglieder als auch des Vorstands
und der Geschäftsstelle wurden Fragen rund um die Arbeit und Aufgaben
der Kammer, berufspolitische Themen, Pflichten und Rechte, Fort- und
Weiterbildung u.a. diskutiert. Irmgard
Jochum appellierte an die Kollegen
und Kolleginnen, sich in der Kammerarbeit zu engagieren. „Mit Ihrer
Approbation sind Sie Pflichtmitglied
in der Kammer – da haben Sie keine
Wahl. Sie haben aber die Wahl, diese Mitgliedschaft zu nutzen, um die
wichtige Arbeit der Kammer mitzugestalten und sich bei einem der vielen
spannenden Themen einzubringen!“,
so Irmgard Jochum.
Natürlich stießen auch Fragen nach
Praxisneugründung,
Kassenzulassung und die Arbeit als Angestellte/r
auf großes Interesse. Die Mitglieder
des Vorstands und die Leiterin der
Geschäftsstelle konnten ihrerseits
viele Anregungen aus der lebhaften
Diskussion aufnehmen – so z.B. das
Interesse an Interaktiver (Online-)
Fortbildung oder aber Fragen und
Probleme bei der Gründung einer
Privatpraxis.
Die große Resonanz auf die Einladung zu dieser Veranstaltung, die
spannende Diskussion und schließlich auch der angenehme, kollegiale
Austausch haben uns gefreut und
darin bestärkt, die Tradition dieser
wichtigen und für die neuen Mitglieder der Kammer sehr hilfreichen Veranstaltung fortzusetzen.
Maike
Paritong
Kontroverse Diskussionen und einvernehmliche Planungen
im Gemeinsamen Beirat der ÄKS und der PKS
Nachdem im Februar 2013 turnusmäßig der Wechsel im Vorsitz durch
die Neuwahl von Inge Neiser, Vizepräsidentin unserer Kammer, bestätigt wurde, fand am 05.06.2013 die
Sitzung des gemeinsamen Beirates
erstmalig in den Räumen unserer
Geschäftsstelle statt.
Schwerpunktthema dieser Sitzung
war die Planung einer gemeinsamen
Fortbildungsveranstaltung. Auszug
aus dem Protokoll: „Grundsätzlich
begrüßen die Beiratsmitglieder die
Idee, Veranstaltungen mit Querschnittsthemen anzubieten, die auch
für mehrere Berufsgruppen innerhalb der Ärzteschaft (z.B. Hausärzte,
Kinderärzte, Internisten, Allgemeinmediziner, Gynäkologen etc.) interessant sein könnten.“
Im Verlauf der Diskussion, bei der
mehrere Themenvarianten angedacht wurden, einigten sich die Teilnehmer auf die Durchführung einer
Fortbildungsveranstaltung im Bereich der Betreuung von Kindern
mit erkrankten Eltern und legten folgenden Arbeitstitel fest: „Betreuung,
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
Versorgungsaspekte und Therapie
von Kindern mit erkrankten Eltern
und Angehörigen“. Die Veranstaltung
ist für Ende 2013 bzw. Anfang 2014
geplant.
Zum Tagesordnungspunkt „Ärztliche Mindestquote“ fand ein Austausch über diese Regelung und
eine Diskussion über Pro und Contra der Beibehaltung der ärztlichen
Mindestquote statt. Die Mitglieder
des Beirates gaben hierbei kritisch
zu bedenken, dass die Aufhebung
der Mindestquote die Gefahr birgt,
dass die ärztliche Psychotherapie mit
ihrem speziellen Fokus auch auf die
psychosomatischen und somatopsychischen Aspekte von psychischen
Erkrankungen in der Versorgung
weiter zurückgedrängt werde; dies
könne nicht im Interesse von ärztlichen Psychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sein. Andererseits könne
es auch im Hinblick auf den Versor-
gungsnotstand nicht hingenommen
werden, dass Praxissitze aufgrund
mangelnder Nachfrage seitens der
Ärzteschaft nicht besetzt werden. Der
Beirat spricht sich mehrheitlich dafür
aus, die ärztliche Mindestquote beizubehalten, aber freie Praxissitze im
Bedarfsfall an PP und KJP zu vergeben.
Eine rege Diskussion entspannte
sich bei einem weiteren Tagesordnungspunkt zu dem Thema „Akutsprechstunde in der psychotherapeutischen Praxis“, nachdem I. Neiser
über die kontrovers geführte Diskussion innerhalb der Psychotherapeutenschaft um die Einführung von
Akutsprechstunden informierte. Im
Austausch über die unterschiedliche
Handhabung in Praxen bei Notfällen
und die Sinnhaftigkeit von festen
Akutsprechstunden wurde kritisch
angemerkt, dass in Arztpraxen Notfälle meist in Form von Mehrarbeit
behandelt, aber nicht entsprechend
vergütet werden. Im Organisations-
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ablauf von psychotherapeutischen
Praxen sei die Integration von Akutsprechstunden und die möglicherweise notwendige Fortführung der
Therapie in einem angemessenen
Zeitraum in Anbetracht der nicht geklärten sachgerechten Leistungsziffern problematisch.
Der Beirat wird das Thema Akutsprechstunden / Notfallversorgung
weiter verfolgen, es könnte ein gemeinsames „Kampf-Thema“ sein,
insbesondere in Bezug auf die
Probleme bei der Vergütung von
Akutsprechstunden und die organisatorische Einbindung von Akutsprechstunden in Praxisabläufe.
Inge Neiser
Vorsitzende
Gemeinsamer
Beirat
Meinungsaustausch Ausbildung –
Diskussion zum Sachstand der Ausbildungsreform
Die Kammer hatte am 06.06.2013 die
Vertreter aller saarländischen Ausbildungsinstitute sowie der Hochschulen (Universität des Saarlandes
– UDS, Fachbereich Psychologie und
Hochschule für Technik und Wirtschaft – HTW, Fachbereich Sozialwissenschaften) zum 4. Meinungsaustausch Ausbildung eingeladen.
Vertreter aller Ausbildungsinstitute
zum Meinungsaustausch gekommen
sowie je ein PiA-Vertreter. Die Teilnehmer bedauerten einvernehmlich,
dass seitens der Hochschulen kein
Vertreter anwesend war. Die Kammer kündigte deshalb eine gesonderte Kontaktaufnahme zu den Hochschulen an.
Der Vorstand wollte die Diskussion
zum Sachstand der Ausbildungsreform nicht ohne die PiA führen und
nahm dazu auch die vier PsychotherapeutInnen in Ausbildung als
PiA-Vertreter ihrer Ausbildungsinstitute sowie den PiA-Ausschuss in den
Ladungskreis auf. Es waren neben
Vorstand und Ausschussmitgliedern
Themenschwerpunkte des 4. Meinungsaustauschs waren Sachstandsmeldungen aus den Ausbildungsinstituten, Rückmeldung über den
Umgang mit dem Konsenspapier zur
praktischen Tätigkeit sowie der Sachstand um die Ausbildungsreform.
Rückmeldungen
der Ausbildungsinstitute
Rückmeldungen der Ausbildungsinstitute erfolgten über die Bewerbungssituation und den Umgang mit
der ungelösten Zugangssituation.
Zur Bewerbungssituation konstatieren die Institute eine weiter positive
Bewerbungszahl. Von mehreren Instituten wurde das frühe Einstiegsalter in die Ausbildung kritisch angemerkt; auch zeigte man sich durch
den geringen Anteil männlicher Bewerber besorgt. Ebenfalls durchaus
kritisch wurde von einzelnen Instituten der eingeschränkte Verfahrensbezug der Hochschulabsolventen
zum Ausbildungsbeginn bemängelt.
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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
Bzgl. der Zugangsregelungen ist die
Aufnahme von MasterabsolventInnen für beide Berufe in allen vier Instituten gelebte Praxis.
Saarländisches Konsenspapier
zu Standards für Ablauf und
Betreuung der Praktischen
Tätigkeit für PiA
Die Vertreter der Ausbildungsinstitute berichteten u.a. von dem Verlauf
des Gespräch bzgl. des „Saarländischen Konsenspapiers zu Standards
für Ablauf und Betreuung der Praktischen Tätigkeit für PiA“ mit den
Ärztlichen Leitern der Kliniken, die
Praktische Tätigkeit anbieten: Insgesamt sei das Papier von den anwesenden Klinikvertretern positiv angenommen worden. Im Hinblick auf
die Forderung nach angemessener
Vergütung habe es nur vereinzelt
Kritik gegeben. Es wird von einem
durchaus offenen Folgegespräch
mit dem Verwaltungsdirektor eines
Klinikträgers berichtet, aus dem heraus sich allerdings noch Klärungsbedarf bzgl. korrekter arbeitsrechtlicher Formulierungen ergab. Andere
Vertreter von Kliniken und Ausbildungsinstituten berichten von traditionell guten Bedingungen für PiA
in ihren Einrichtungen. Im Hinblick
auf angemessene Vergütungen wird
die Sorge geäußert, dass es in Zu-
kunft nicht mehr ausreichend Plätze
für die praktische Tätigkeit der PiA
geben könnte (u.a. Hinweis der PKS
auf Hamburger Urteil). Seitens eines
PiA-Vertreters wurde die Bitte geäußert, ob die Kammer in Erfahrung
bringen kann, wie viele Plätze es in
den saarländischen Kliniken für PP
und KJP aktuell gebe. Auch wurde
die Notwendigkeit formuliert, mehr
Plätze für die Praktische Tätigkeit in
Praxen zu schaffen.
Stand der Diskussion
zur Ausbildungsreform
Der Vorstand informierte über den
Sachstand der Ausbildungsreform.
Den Teilnehmern wurde u.a. anhand
des Beschlusses des 22. DPT zum
Entwurf eines Berufsbildes des Länderrats und des Bundesvorstands
die Absicht des Berufsstands erläutert (siehe auch Bericht im FORUM
49), sich gerade vor der anstehenden
Bundestagswahl aktiv zu positionieren, nachdem das Bundesgesundheitsministerium die Reform nun
mehr als zwei Jahre verschleppt.
In der Diskussion wurden noch einmal die mit der Verzögerung der
Ausbildungsreform
verbundenen
Probleme, wie insbesondere die
Zugangsproblematik und das Vergütungsproblem betont. Andere Teilnehmer sahen durchaus auch Vor-
50.
FORUM
teile in der Verzögerung der Reform
und eine Chance für den Berufsstand, ausgereiftere Lösungen zu erarbeiten, einschließlich einer Direktausbildung und deren Finanzierung.
Vor allem im Hinblick auf die Finanzierung der Praktischen Ausbildung
in den Kliniken wurden weiter Bedenken geäußert. Die Kammer weist
in diesem Zusammenhang auf die
Äußerungen von Vertretern des BMG
anlässlich der Einladung auf Bundesebene hin, dass bei einer Angleichung der Ausbildung an die anderer
akademischer Heilberufe die Finanzierung insbesondere wegen der
Versorgungsrelevanz zu sichern sei.
Die Notwendigkeit, das Berufsbild
weiter an einer veränderten Versorgungslage auszurichten, wurde von
den Teilnehmern des Meinungsaustauschs begrüßt.
Ein Folgetermin im Laufe des Jahres
2014 soll in Abhängigkeit vom Fortgang der Ausbildungsreform vereinbart werden.
Bernhard
Morsch
7. Sitzung des Saarländischen Psychiatrieexpertenrates
Die Krankenhausplanung und der
Maßregelvollzug waren neben der
Versorgung von psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen die
Themenschwerpunkte der Sitzung
des Saarländischen Psychiatrieexpertenrates, der sich am 12. Juni
2013 zu seiner siebten Sitzung traf.
Brigitte Schmidt-Jähn, stellvertretende Abteilungsleiterin für Krankenhausplanung im zuständigen Mi-
nisterium, erläuterte die im Vorfeld
bereits heftig kritisierte Aufnahme
zusätzlicher Planbetten in der psychosomatischen und psychotherapeutischen Akutversorgung in Kliniken, die bislang ausschließlich im
Rehabilitationsbereich tätig waren.
Sie erläuterte die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Entscheidungen und stellte u.a. klar, dass alle
diese Kliniken nun auch an der Notfallversorgung teilnehmen müssen.
Kritisiert wurde auch, dass die Landesregierung zwar einerseits einen
Psychiatrieexpertenrat einberuft, andererseits aber dessen Expertise bei
wichtigen Entscheidungen nicht im
Vorfeld einholt.
Ingwart Tauchert, der zuständige Referent des Justizministeriums, gab
einen Überblick über die bisherige
Entwicklung und die aktuelle Situation der Saarländischen Klinik für
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
forensische Psychiatrie. Zwischen
den Jahren 2000 und 2012 gab es
fast eine Verdoppelung der Patientenzahlen, – bundesweit wie auch im
Saarland. Die durchschnittliche Aufenthalts- und Behandlungsdauer der
forensischen PatientInnen liegt derzeit bei fünf bis sechs Jahren.
In der Diskussion um die zeitnahe
Versorgung bei psychisch auffälligen
Kindern und Jugendlichen wurde erneut Handlungsbedarf sichtbar. Für
die niedergelassenen Kinder- und
Jugendpsychiater berichtete Dr. Harald Müller-Borhofen, dass nun auch
noch zwei kinder- und jugendpsychiatrische Praxen nachzubesetzen
seien, was sich auf Grund mangelnder Bewerber schwierig gestalte.
Petra Otto (KISS) versprach, die Versorgungssituation im Kinder- und
Jugendbereich im Gemeinsamen
Landesgremium nach §90a, welches
noch am gleichen Tag seine Sitzung
abhalte, noch einmal anzusprechen.
Ein gesonderter TOP auf der nächsten Sitzung des Expertenrats ist nicht
mehr vorgesehen.
Für die Arbeitsgruppe „Umgang mit
suizidalen Notfällen“ gab Dr. Helmut
11
Storz einen erschütternden Bericht
über offenbar seit langem bestehende gravierende Versorgungsmängel
in einer Fachabteilung für Psychiatrie
und Psychotherapie eines Saarländischen Krankenhauses.
Der Expertenrat wird sich in seiner
nächsten Sitzung im Herbst u.a. mit
der Weiterentwicklung der komplementären psychiatrischen Versorgung befassen.
Irmgard Jochum,
Katja Klohs-Eberle
Berufständische Versorgung –
Informationsveranstaltung des Versorgungswerkes
Am 20. Juni fand von 17.00 bis 19.30
Uhr eine Informationsveranstaltung der Bayrischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV) statt. Alle
Kammermitglieder, die auch Mitglied
des Versorgungswerkes sind, waren
dazu eingeladen worden, 16 Mitglieder sind dieser Einladung gefolgt.
Ruth Deuter, die zuständige Abteilungsleiterin und Mathilde Hörmann, die in dieser Abteilung seit
langem tätig ist, waren aus München
angereist und hatten eine umfangreiche und informative Präsentation
zu allen wichtigen Aspekten des Versorgungswerkes vorbereitet, von
seiner Entstehungsgeschichte über
Leistungen und Beiträge bis zu den
Kapitalanlagen. Nach ihrem eineinhalbstündigen Vortrag gab es sowohl
die Gelegenheit zu Fragen und Diskussionen als auch zu Einzelberatungen. Beides wurde gerne genutzt.
Für alle Interessierten, die am 20.
Juni nicht dabei sein konnten, haben
wir den Vortrag auf unserer website
(www. ptk-saar.de) zur Verfügung gestellt.
Das Versorgungswerk hat außerdem
die Herausgabe eines regelmäßigen
newsletters in Vorbereitung. Darüber
werden wir Sie rechtzeitig informieren, so dass Interessierte den newsletter abonnieren können.
Irmgard Jochum
Mitglied im Verwaltungsrat
des BIngPVV
Mathilde Hörmann (li.), Ruth Deuter, BIngPVV
12
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
50.
FORUM
Konstituierende Sitzung des
Gemeinsamen Landesgremiums
Am 12. Juni 2013 ist das sog. „Gemeinsame
Landesgremium“
zu
seiner konstituierenden Sitzung im
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zusammengekommen.
Rechtlicher Hintergrund –
Gesetzestext
Der Bundesgesetzgeber hat § 90a
SGB V im Jahr 2011 neu in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) eingefügt:
Abs. 1: Nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen kann für
den Bereich des Landes ein gemeinsames Gremium aus Vertretern des
Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der
Krankenkassen sowie der Ersatzkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft sowie weiteren Beteiligten
gebildet werden. Das gemeinsame
Landesgremium kann Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abgeben.
Abs. 2: Soweit das Landesrecht es
vorsieht, ist dem gemeinsamen Landesgremium Gelegenheit zu geben,
zu der Aufstellung und der Anpassung der Bedarfspläne und zu den
von den Landesausschüssen zu treffenden Entscheidungen Stellung zu
nehmen.“
Der Gesetzgeber hat mit der Umsetzung der Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie als erste entscheidende Neuregelung gleich zu Anfang
unter der amtlichen Überschrift
„Zweck und Regelungsbereich“ die
mit der Bedarfsplanung verfolgten
Ziele umschrieben. So geht die vom
Gemeinsamen
Bundesausschuss
(GB-A) erlassene Richtlinie teilweise
neue Wege und regelt in Umsetzung
des zum 01.01.2012 neu in Kraft getretenen § 99 Abs. 1 S. 3 SGB V zukünftig auch, wann und unter welchen
Voraussetzungen auf Grund regiona-
ler Besonderheiten, bei der Aufstellung der Bedarfspläne der einzelnen
KVen von der Bedarfsplanungsrichtlinie abgewichen werden darf.
Waren Sonderbedarfszulassung bislang (nach der Richtlinie) nur qualifikationsbezogen
festzustellen,
sollen zukünftig zudem auch lokale
Besonderheiten in die Feststellung
einfließen. Ebenso berücksichtigt ist
die Möglichkeit der Festlegung eines
zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten
Planungsbereichen und die damit
verbundene Möglichkeit der Normierung von Ausnahmen bei Zulassungsbeschränkungen.
Regionale Besonderheiten
Zukünftig soll also von den Grundsätzen der Bedarfsplanungsrichtline
abgewichen werden können, wenn
und soweit regionale Besonderheiten dies für eine bedarfsgerechte
Versorgung erfordern. Regionale
Besonderheiten sollen sich dabei
aus der regionalen Demografie (z.
B. ein über- oder unterdurchschnittlicher Anteil von Kindern oder älteren
Menschen), der regionale Morbidität (z. B. auffällige Prävalenz- oder
Inzidenzraten), sozioökonomischen
Faktoren (z. B. Einkommensarmut,
Arbeitslosigkeit und Pflegebedarf),
räumlichen Faktoren (z. B. Erreichbarkeit, Entfernung, geographische
Phänomene wie Gebirgszüge oder
Flüsse, Randlagen, Inseln oder eine
besondere Verteilung von Wohnund Industriegebieten) sowie infrastrukturellen Besonderheiten (u.a.
Verkehrsanbindung,
Sprechstundenzeiten/ Arbeitszeiten und Versorgungsschwerpunkte des Vertragsarztes, Barrierefreiheit, Zugang zu
Versorgungsangeboten angrenzender Planungsbereiche unter Berücksichtigung von Über- und Unterversorgung und anderer Sektoren, z.B.
in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc.) ergeben.
Neue Versorgungsebenen und
Verhältniszahlen
War bislang nur zwischen der allgemeinärztlichen und der fachärztlichen Versorgung unterschieden worden, geht das neue Regelungsgefüge
von insgesamt vier sog Versorgungsebenen aus. Neben die allgemeine
hausärztliche und fachärztliche Versorgung (zur Fachärztlichen Versorgung gehören PP und PJP) treten
zukünftig die spezialisierte fachärztliche Versorgung (z.B. Kinder- und Jugendpsychiater, Radiologen) und die
gesonderte fachärztliche Versorgung
(z.B. Laborärzte, Neurochirurgen, Pathologen, Strahlentherapeuten und
Transfusionsmediziner).
Für die Gruppe der Hausärzte wir die
Verhältniszahl (mit Ausnahme der
Region des Ruhrgebietes) einheitlich
auf 1:1.671 festgelegt. Für Fachärzte
reicht sie von 1:3.527 für Kinderärzte,
über 1:5.555 für Frauenärzte, 1:31.373
für Nervenärzte bis zu 1:58.218 für
Anästhesisten. Für uns Psychotherapeuten beträgt die Verhältniszahl
1:8.743. Für die (neu) beplanten
Arztgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung reicht sie von
1: 102.001 (Labormediziner) bis 1:
1.322.452 (Transfusionsmediziner).
Die Allgemeinen Verhältniszahlen
werden mit einem Demografiefaktor
modifiziert, der sich aus Altersfaktoren und Leistungsbedarfsfaktoren
berechnet.
Umsetzung im Saarland
Der Landtag des Saarlandes hat bereits am 16. Oktober 2012 (Amtsbl. I
S. 436) das Gesetz zur Bildung eines
gemeinsamen Landesgremiums verabschiedet. Am 12. April 2013 wurde
durch das Ministerium für Soziales,
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
Gesundheit, Frauen und Familie die
„Verordnung zur Ausgestaltung des
gemeinsamen
Landesgremiums
nach § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“ erlassen. Damit wurde die Gründung des Gemeinsamen
Landesgremiums gesetzlich geregelt
und mit der Verordnung neben den
stimmberechtigten Vertretern des
Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der
Krankenkassen sowie der Ersatzkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft (jeweils sechs Mitglieder
je Bank) weitere Beteiligte Mitglieder definiert. Dabei handelt es sich
konkret um jeweils einen Vertreter
der Ärztekammer des Saarlandes,
der Psychotherapeutenkammer des
Saarlandes, der Apothekerkammer
des Saarlandes, sowie einen Vertreter des Saarländischen Städte- und
Gemeindetages, einen Vertreter des
Saarländischen Landkreistages und
bis zu sechs Vertretern der für die
Wahrnehmung der Belange der Patienten und der Selbsthilfe chronisch
kranker und behinderter Menschen
maßgeblichen Organisationen auf
Landesebene sowie einen Vertreter des Saarländischen Pflegerats
und der Saarländischen Pflegegesellschaft. Außerdem kann das gemeinsame Landesgremium Sachverständige, die nicht Mitglied im
gemeinsamen Landesgremium sind,
zu einzelnen Punkten der Beschlussfassung hinzuziehen.
Die weiteren Beteiligten Mitglieder
sind alle nicht stimmberechtigt, haben jedoch das Recht zur Mitberatung, das Recht, Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung setzen
zu lassen, sowie das Recht zur Anwesenheit bei der Beschlussfassung,
soweit nicht die Geschäftsordnung
ausnahmsweise ein schriftliches
Verfahren vorsieht. Im schriftlichen
Verfahren ist eine rechtzeitige Beteiligung sicherzustellen.
13
Hintergrund veralteter Messziffern.
Beispielhaft sei jedoch auch auf die
seit langem bekannten fehlenden
ambulanten psychotherapeutischen
Behandlungsplätze für psychisch
Kranke Menschen mit geistiger Behinderung hingewiesen. Hier gibt
es im Saarland gravierende Versorgungsdefizite.
Konstituierenden Sitzung
Für die PKS ist der Präsident benanntes Mitglied, die Vizepräsidentin stellvertretendes Mitglied. Das
Gemeinsame Landesgremium hat
sich bei seiner 1. Sitzung eine Geschäftsordnung gegeben, die zum
13.06.2013 gültig geworden ist.
Der PKS lag vor der konstituierenden
Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums die Bedarfsplanung Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen nicht vor. Insofern musste
davon ausgegangen werden, dass
der wesentlichste Beratungsgegenstand zumindest bei der konstituierenden Sitzung noch nicht würde beraten werden können. Abweichungen
von der Bedarfsplanungsrichtlinie
des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgrund regionaler Besonderheiten gibt es damit vorerst nicht.
Regionale Versorgungsbedarfe
Gleichwohl geht die PKS von dem
Erfordernis aus, das es von der jetzt
aufgestellten Bedarfsplanung abweichende Bedarfe im Saarland
gibt, die sektorübergreifend gesehen
werden müssen. Das ist natürlich
einmal die unzureichende psychotherapeutische Versorgung vor dem
Ähnlich sieht es mit der Versorgung
der Bevölkerung mit ambulanter
neuropsychologischer Psychotherapie aus. Gerade der demographische
Wandel mit Zunahme der Behandlungsfälle bei degenerativen Alterserkrankungen verschärft die ohnehin
völlig unzureichende spezielle ambulante neuropsychologische Versorgung, die lt. Zahlen des statistischen
Bundesamtes um den Faktor 100 unter der Versorgungsdichte ambulanter Psychotherapie insgesamt liegt.
Erkenntnisse zu den genannten
Faktoren sind nach Einschätzung
der PKS durchaus vorhanden, Abweichungen von der Bedarfsplanungsrichtlinie dringend angezeigt.
Inwiefern weitere regionale Besonderheiten vorliegen, die einen von
der Bedarfsplanungsrichtlinie abweichenden Bedarf rechtfertigen, muss
nun ermittelt werden. Die PKS wird
hierbei ihren Aufgaben des Saarländischen Heilberufekammergesetzes
folgend (§ 4 SHKG) gerne ihre Kompetenzen bei der Beratung der zuständigen Stellen einbringen.
Bernhard Morsch
Quellen rechtlicher Hintergrund:
www.saarland.de/landesrecht
www.g-ba.de und www.medi-ip.de
Kammerfinanzen und Mitgliederzahl:
Jahresabschluss 2012 und Bilanz nach neuneinhalb Jahren
Zum letzten Mal für diese Legislaturperiode hat der amtierende Kammervorstand am 24. Juni 2013 der
Vertreterversammlung den Jahres-
abschluss vorgelegt und dabei die
Gelegenheit genutzt, eine Bilanz der
letzten fünf bzw. neuneinhalb Jahre
zu ziehen.
Nach der internen Kassenprüfung,
die ehrenamtlich von den beiden Mitgliedern der Vertreterversammlung
Sabine Leonhardt und Ernst Kern am
14
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
18. Juni vorgenommen wurde, erfolgte der Antrag auf Entlastung des
Vorstandes für das vergangene Haushaltsjahr. Die Vertreterversammlung
nahm den Antrag ohne Gegenstimmen bei drei Enthaltungen an.
Zum Jahresabschluss 2012
Die tatsächlichen Einnahmen lagen
in 2012 um fast 12.000 € über den
geplanten, was insbesondere auf
die weiterhin positive Mitgliederentwicklung zurückzuführen ist. Es wurde insgesamt weniger ausgegeben
als im Haushaltsplan vorgesehen, so
dass 14.000 € den Rücklagen zugeführt werden konnten.
Die Anzahl der Mitglieder, die einen
ermäßigten Beitrag zahlten, blieb
seit Einführung der neuen Beitragsordnung und der Beitragserhöhung
fast konstant: 2011 konnten 96 Mitglieder die ermäßigte Beitragsklasse
3 in Anspruch nehmen, 2012 waren es
97 und in 2013 sind es bisher 93 Mitglieder. Bei den Beitragsermäßigungen sind angestellte und selbständig
tätige Mitglieder nahezu gleich stark
vertreten (44 Angestellte, 43 Selbständige). Dazu kommen noch sechs
Mitglieder, die sowohl angestellt als
auch selbstständig tätig sind.
Für das laufende Haushaltsjahr lässt
sich jetzt bereits sagen, dass über
95 % der Beiträge eingegangen sind,
dass das Einnahmenvolumen gleich
geblieben ist und wahrscheinlich
noch leicht ansteigen wird.
Daraus lassen sich zunächst drei
Schlussfolgerungen ziehen:
1. Die Akzeptanz der Kammer und
insbesondere ihrer Beitragsordnung und
2. die Zahlungsmoral unserer Mitglieder ist neuneinhalb Jahre nach
Kammergründung geradezu vorbildlich.
3. Die Höhe der Rücklagen betrug
zum 31.12.2012 insgesamt 99.000 €
(eine Mindestrücklage von 50.000 €
ist nach der saarländischen Haushalts- und Kassenordnung verbindlich vorgeschrieben).
Zum Ende der Wahlperiode ist das ein
sehr solides und erfreuliches Ergebnis. Schon jetzt ist absehbar, dass die
finanzielle Gesamtsituation der Kammer sich nach der Neuwahl der Vertreterversammlung im Dezember dieses
Jahres nicht wesentlich von der Ende
2012 unterscheiden wird. Die nächste Vertreterversammlung findet also
eine stabile Haushaltssituation vor
und wird soweit absehbar finanzielle
Gestaltungsspielräume haben.
Anlass zu verschiedenen Spekulationen zum Thema Kammergröße, Beitragshöhen und „Schmerzgrenzen“.
Aktuell sind 26 % unserer Mitglieder
unter 50 und davon wiederum nur
8 % (von allen, also 37 Mitglieder)
unter 40, hingegen sind 27 % über
60 Jahre alt. Die meisten Mitglieder
sind in der Kategorie 50 bis 59 Jahre,
nämlich 47 %. Trotz gegenteiliger Vermutungen ist die Mitgliederentwicklung weiterhin positiv. Die Kammer
wächst, und zwar seit ihrer Gründung um 106 Mitglieder:
Bilanz 2008 bis 2012
Eine Betrachtung der Ausgabenentwicklung in der laufenden Legislaturperiode zeigt, dass es zwischen
2008 und 2012 insgesamt einen
Anstieg um 5,6 % gegeben hat. Die
Auswertung der Ausgaben, verteilt
auf die vier Haushaltspositionen
Personal, Verwaltung, Aufwandsentschädigungen und Fachausgaben
weist über den gesamten Zeitraum
hinweg große Stabilität auf. Seit
der letzten Wahl zur Vertreterversammlung 2008 haben sich ihre
jeweiligen Anteile an den Gesamtausgaben nur wenig verändert. Die
Schwankungen liegen im einstelligen Prozentbereich:
- Die Personalausgaben schwanken
zwischen 19 und 23 %.
- Die Verwaltungsausgaben (dazu
zählen u.a. die BPtK-Beiträge, die
Miete, die Kosten für Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Rechtsberatung und Öffentlichkeitsarbeit)
lagen zwischen 41 und 44 %.
- Für Aufwandsentschädigungen (Vorstand, Vertreterversammlung, Ausschüsse) wurden zwischen 28 und
34 % ausgegeben und
- Für Fachausgaben (dabei handelt
es sich um die Kosten für kammereigene Veranstaltungen und u.a.
auch für den Psychotherapeutensuchdienst „Psychinfo“) zwischen
2 und 8 %.
Kammermitglieder seit Gründung
der PKS
2004: 374
2005: 406
2006: 413
2007: 416
2008: 422
2009: 429
2010: 440
2011: 443
2012: 463
2013: 480
Berücksichtigt man die insgesamt
120 saarländischen AusbildungskandidatInnen, die derzeit in den vier
saarländischen
Ausbildungsinstituten ihre Ausbildung absolvieren,
ist davon auszugehen, dass dieser
Trend noch eine ganze Weile anhalten wird.
Die Mitgliedschaft ist weiterhin
überwiegend weiblich: Es gibt derzeit 62 % weibliche und 38 % männliche Kammermitglieder. Der Anteil
der Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen beträgt insgesamt 16 %, der Anteil der Mitglieder
mit beiden Approbationen liegt bei
5 %.
Entwicklung der Mitgliederzahl
Die demografische Struktur unserer
Mitgliedschaft gab schon vor Jahren
Irmgard
Jochum
50.
FORUM
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
15
Patienteninformations- und
Psychotherapeutensuchdienst in neuem Format
Das Saarland betreibt mit sechs weiteren Landeskammern den Patienteninformations- und Psychotherapeutensuchdienst „Psychinfo“. 2006 hatte
sich die PKS dem ursprünglich durch
die „Nordkammern“ Berlin, Bremen,
Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein betriebenen Infodienst
angeschlossen. Seither wurde das
Programm mannigfaltig überarbeitet,
zuletzt ist im Mai diesen Jahres Version 6 an den Start gegangen. Psychinfo vereinigt mit seinen insgesamt fast
11.000 Datensätzen von PP und KJP
die Hälfte aller Landespsychotherapeutenkammern unter „einem Dach“.
Außerdem finden sich für PatientInnen im Such- und Infodienst spezielle Hinweise auf Psychotherapie in
der Regelbehandlung sowie Erläuterungen über das Kostenerstattungsverfahren.
Auch die übrigen Landeskammern
verfügen – mit Ausnahme der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer – über einen eigenen Psychotherapeutensuchdienst. Allerdings hat
Psychinfo im Vergleich der Dienste
der Kammern mit einer Reihe von
Vorteilen die Nase weit vorn.
Das Besondere von Psychinfo ist vor
allem, dass das Register allen Kammermitgliedern zum Selbsteintrag offensteht – unabhängig davon, ob sie
in einer Kassenpraxis, in Privatpraxis
oder als nichtselbständig Tätige in
einer Institution beschäftigt sind. Von
der Möglichkeit, sich als angestellte
Psychotherapeuten einzutragen, haben rund 150 KollegInnen Gebrauch
gemacht. Gerade dadurch haben Patientinnen, aber auch KollegInnen
oder Angehörige anderer Gesundheitsberufe die Möglichkeit, sich über
psychotherapeutische Anbieter und
Leistungen in den verschiedenen Arbeitsfeldern zu informieren. Für diese
Funktion und den insgesamt guten
Service als breiter Informationsdienst
ist Psychinfo übrigens vom Ärztlichen
Zentrum für Qualitätssicherung in der
Medizin (ÄZQ) zertifiziert worden.
Datenbasis
Nutzung
290 Datensätze der PKS sind freigegeben, was einem Anteil von rund
64% aller Kammermitglieder entspricht. Die Freigaben verteilen sich
auf 219 PP und 71 KJP. 100 aller PP
sind in einer Kassenpraxis niedergelassen, 17 ausschließlich in Privatpraxen. Bei den KJP sind es 32 der
in Psychinfo Eingetragenen, die über
einen Kassensitz verfügen, lediglich
ein KJP ist ausschließlich in einer
Privatpraxis tätig. Somit stehen für
die öffentliche Suche auch eine Reihe KollegInnen zur Verfügung, die
Psychotherapie in Kostenerstattung
anbieten können, sofern Patienten
auf Grund langer Wartezeiten keinen
Behandlungsplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz erhalten.
Die Anzahl der Suchläufe in Psychinfo über alle Kammern beträgt je Tag
rund 1.000, je Quartal im Mittel ca.
85.000. Die Anzahl der angezeigten
Suchresultate je Tag (= Anzahl der
nach den Suchkriterien in Psychinfo gefundenen Psychotherapeuten)
beträgt aktuell rund 13.000, je Quartal 1.100.000, was einer Anzahl von
Suchresultaten je Suchlauf von ca. 30
Psychotherapeuten entspricht. Damit
wird der Suchdienst 2013 im Längsschnittvergleich zu 2008 ca. viermal
häufiger frequentiert. Interessant ist
auch, dass knapp 20% aller Suchanfragen aus Bundesländern gestartet
werden, die kein Mitglied in Psychinfo sind, d.h. der Suchdienst wird zudem länderübergreifend genutzt.
Vorteile
Was bietet Psychinfo im Vergleich der
Dienste anderer Landeskammern an
Vorteilen? Neben der ganz wesentlichen Unterscheidung, dass alle
Kammermitglieder (selbständig- und
nichtselbständig Tätige) sich eintragen können (lediglich die Nachbarkammer Rheinland-Pfalz eröffnet
ebenfalls Angestellten diese Möglichkeit in ihrer Psychotherapeutensuche
bei allerdings stark reduzierter Suchdifferenzierung), bietet Psychinfo
eine ganze Reihe weiterer Vorzüge.
Beispielhaft seien genannt:
- Psychinfo bietet hierarchisch strukturierte, nachfrageorientierte Suchanfragen mit Such-Differenzierung nach
insgesamt 120 Suchkriterien (z.B.: PP/
KJP; mit und ohne Kassenzulassung;
Privatpraxen (incl. Hinweis auf KE);
Arbeitsstelle (Institution); Verfahren;
Tätigkeitsschwerpunkten; Zielgruppen; Beratungsangeboten; Fremdsprachen u.v.m).
- Der Zusammenschluss der Länder
bei gleichzeitiger Autonomie der Mitgliedskammern in der Verwaltung
erlaubt u.a. die Suche über Ländergrenzen hinaus, eine kostengünstige
Administration (aktuell 1 € je Mitglied
und Jahr); die regelhafte Systemweiterentwicklung (Version 6 in 7
Jahren); das Vorhalten einer systemintegrierten, differenzierten Statistik;
einen Suchkomfort durch „intelligente“ Eingabefelder (Ergänzungen) sowie die Sofortanzeige der Ergebnisse
in Listen- und Landkartendarstellung
Aktuelle Entwicklungen
Relativ neu wurde in Psychinfo eine
systemeigene Erfassung von Feedbacks der Benutzer implementiert, so
dass eine Systemweiterentwicklung
sehr nutzerfreundlich und aktuell angepasst werden kann an die Bedürf-
16
50.
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
nisse der User. Aktuell ist eine Anpassung des Systems an Nutzer von
Mobilfunkgeräten geplant, da der
Trend deutlich in einen höheren Anteil der mobilen Nutzung geht (2012
ca. 5-8% der Suchläufe, Tendenz steigend) und entsprechende Applikationen, die für den Mobilfunk geeigneter
sind, entwickelt werden müssen
Wie trage ich mich
in Psychinfo ein?
Die PKS lädt alle Kammermitglieder,
die sich noch nicht für einen Eintrag
entscheiden konnten dazu ein, dies
noch zu tun. Die Zugangsdaten und
Informationen, wie Sie Ihre Daten
eintragen können, erhalten Sie durch
unsere Geschäftsstelle. Alle Infos erhalten Sie auch auf unserer Website
unter „Internes/Psychinfo“. Die Kammer übernimmt den Voreintrag Ihrer
Grunddaten, die Sie durch Ihre Angaben wie z.B. Therapieangebote für
PP oder KJP lt. Approbation, Verfahren, Arbeitsfeld, spezielle Tätigkeitsschwerpunkte etc. vervollständigen
können. Die Freischaltung Ihrer Daten
zur öffentlichen Suche erfolgt erst
nach Autorisierung durch Sie selbst
(Einverständniserklärung wird mit
Klick im Eingabefenster bestätigt)
und nach Prüfung der eingegebenen
Daten durch die PKS.
Wir danken an dieser Stelle allen Mitgliedern, die sich bereits in Psychinfo
eingetragen haben und damit diesen
wertvollen Such- und Infodienst unterstützen.
Bernhard Morsch
MITTEILUNGEN DER KAMMER
1. Wahlbekanntmachung für die Wahl 2013 der Vertreterversammlung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Gemäß § 5 Abs. 2 der Wahlordnung
für die Wahl der Vertreterversammlung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes gebe ich als
Präsident der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Folgendes
bekannt:
Herrn Wolfgang Becker, Richter a.D.
am Amtsgericht
Galgenbergstraße 45
66583 Spiesen-Elversberg
1. Wahlzeit
Zum persönlichen Stellvertreter des
Wahlleiters hat der Vorstand der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes gemäß § 3 der Wahlordnung
berufen:
Die Wahlzeit ist vom Wahlleiter
gem. §2 und § 5 Abs. 1 der Wahlordnung festgesetzt auf die Zeit
vom 02.12.2013 bis zum 17.12.2013.
Herrn Dr. Gero Bieg, Präsident des
Amtsgerichts
Albert-Weissgerber-Allee 140
66386 St. Ingbert
Zum persönlichen Stellvertreter
der Beisitzerin als psychologische
Psychotherapeutin hat der Vorstand der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes berufen:
Herrn Dipl. Psych. Erwin Heltmann
Zur Beisitzerin als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
gemäß § 3 Abs. 3 der Wahlordnung hat
der Vorstand der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes berufen:
Frau Dipl. Soz. päd. Andrea Fuchs
2. Namen und Anschriften des
Wahlleiters und dessen Stellvertreters
Zum Wahlleiter hat der Vorstand
der
Psychotherapeutenkammer
des Saarlandes gemäß § 3 der
Wahlordnung berufen:
3. Namen der Beisitzer/innen
und ihrer Stellvertreter/innen
Zur Beisitzerin als psychologische
Psychotherapeutin gemäß § 3 Abs.
3 der Wahlordnung hat der Vorstand
der Psychotherapeutenkammer des
Saarlandes berufen:
Frau Dipl. Psych. Isabella Scheurer
Zur persönlichen Stellvertreterin der
Beisitzerin als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin hat der Vorstand der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes berufen:
Frau Dipl. Psych. Denise Mönch
FORUM
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
4. Aufforderung zur Abgabe
der Erklärung gemäß § 5
Abs. 4 der Wahlordnung
Gemäß § 1 Abs. 2 der Wahlordnung
sind die Mitglieder der Vertreterversammlung von den Mitgliedern
der
Psychotherapeutenkammer
des Saarlandes für ihre jeweilige
Berufsgruppe zu wählen. Gehört
ein Mitglied beiden Berufsgruppen
an, so hat es vor dem Wahlgang zu
erklären, in welcher Berufsgruppe
das Stimmrecht ausgeübt werden
soll.
Hiermit werden die Mitglieder der
Psychotherapeutenkammer
des
Saarlandes mit Approbationen oder
Erlaubnissen für beide Berufsgrup-
17
pen (als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in und als
Psychologische/r Psychotherapeut/
in) aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, in welchem Wählerverzeichnis sie oder er geführt werden
will.
Bernhard Morsch
Präsident
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50.
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
FORUM
Berufung in die Sachverständigenkommission
Die Vertreterversammlung hat in
ihrer Sitzung am 24.06.2013 die
vom Vorstand vorgeschlagenen
Mitglieder in die Sachverständigenkommission berufen. Die „Verwaltungsvorschrift der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
zur Führung der Liste gerichtlich
und behördlich tätiger Sachverständiger“ sieht vor, dass Kammermitglieder, die eine Eintragung
in diese Liste wünschen, einen Antrag stellen können, über den der
Kammervorstand nach Anhörung
der Sachverständigenkommission
entscheidet. Als Mitglieder wurden
in die Sachverständigenkommission berufen:
- Dipl. Psych. Roman Faas (PP)
- Dipl. Psych. Joachim Reelitz (PP)
- Dipl. Psych. Isabella Scheurer (PP)
- Dipl. Psych. Irmgard Schmitt (PP)
- Dipl. Psych. Milly Stanislawski (PP)
- Dr. phil. Dipl. Psych. Anne Ullrich
(PP)
Alle Kammermitglieder, die bereits
in einem entsprechend der Verwaltungsvorschrift festgelegten Umfang
gutachterlich tätig sind, haben nach
den dort festgelegten Übergangsregelungen die Möglichkeit, einen
Antrag auf Eintragung in die Liste
zu stellen (siehe dazu auf der Homepage der PKS www.ptk-saar.de unter
Rechtliches/Verwaltungsvorschriften). Kammermitglieder, die bislang
noch nicht im geforderten Umfang
gutachterlich tätig waren, dies aber
beabsichtigen, können sich über die
Voraussetzungen der Eintragung
anhand des Regelwerkes informieren.
Die
Kammer
wird
außerdem in Kürze über Fortbildungsanbieter
im
Bereich
der Begutachtung informieren. Die
Liste der Sachverständigen wird
auf der Website der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
veröffentlicht und an Behörden, Gerichte und Institutionen des Saarlandes versendet.
Der Vorstand
MediClin Bosenberg – Abteilung Neurologische
Rehabilitation als Weiterbildungsstätte
Klinische Neuropsychologie anerkannt
Die MediClin Bosenberg hat für ihre
Abteilung Neurologische Rehabilitation die Urkunde zur Anerkennung als
Weiterbildungsstätte Klinische Neuropsychologie für den Ausbildungsteil „Klinische Tätigkeit“ erhalten.
Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach dem Saarländischen
Heilberufekammergesetz sowie der
Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
hat der Vorstand die Zulassung erteilt.
Bei einer Begehung der Neurologischen Klinik hatten die Vizepräsidentin und der Präsident die Gelegenheit mit Herrn Dr. med. Ulrich
Jobst und Frau Dipl. Psych. Ursula
Lamour sich umfassend über die für
eine Weiterbildungsstätte erforderlichen institutionellen (Räumlichkeiten
und Ausstattung, Patientenzahl und
-spektrum, neuropsychologische und
weitere therapeutische Behandlungsangebote) sowie die personellen Voraussetzungen (Klinische Neuropsychologen, Weiterbildungsbefugte und
weitere Berufsgruppen) zu informieren und die vorgehaltenen Einrichtungen zu besichtigen.
Herrn Dr. Jobst und Frau Lamour sind
von der Kammer bereits als Weiterbildungsbefugte Neuropsychologie
für die Bereiche „Klinische Tätigkeit“,
„Supervision“ und „Klinische Neuropsychologie“ anerkannt, Frau Lamour
ist außerdem anerkannte Klinische
Neuropsychologin (WbO PKS), Herr
Dr. Jobst ist Chefarzt der Abteilung,
Facharzt für Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin und
verfügt über entsprechende Weiterbildungsermächtigungen der Ärztekammer des Saarlandes. Beide sind
langjährige und erfahrene Praktiker
Ulrich Jobst
in der neurologischen Rehabilitation,
so dass die kleine Besucherkommission unserer Kammer jede Menge
Gelegenheit hatte, sich von der hohen fachlichen Kompetenz der Mitarbeiter und des Behandlungsteams,
dem breiten Spektrum der neurologisch zu versorgenden Patienten und
der Angebote sowie der vorbildlichen
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
Ausstattung der Abteilung zu überzeugen.
Die Neurologische Reha-Abteilung
der MediClin Bosenberg wird als
erste von der PKS anerkannte Weiterbildungsstätte Klinische Neuropsychologie zunächst für zwei angehende Klinische Neuropsychologen
eine Weiterbildung anbieten können.
Nach Auskunft des Chefarztes der Abteilung, kann zu einem späteren Zeitpunkt das Angebot gegebenenfalls
auf vier Stellen erweitert werden, die
alle auf der Basis regulärer Arbeitsverträge geschaffen werden sollen.
Die Kammer ist sehr froh und sieht
sich in ihrem Vorgehen der Aufnahme der Neuropsychologie in die Weiterbildungsordnung bestätigt, dass
mit der Anerkennung der MediClin
Bosenberg als Weiterbildungsstätte
nun für neuropsychologisch inter-
essierte Psychotherapeuten auch im Saarland ganz konkrete
Voraussetzungen für
eine gute Weiterbildung vorhanden sind.
Es zeigt sich, dass nur
drei Jahre nach Verabschiedung der Weiterbildungsordnung
für den Teil Neuropsychologie eine theoretische Möglichkeit
praktisch umsetzbar
geworden ist. Nachdem die neuropsychologische Psychotherapie in
den Leistungskatalog der Kassen aufgenommen worden ist, ist die Kammer zuversichtlich, dass ausreichend
Kollegen von der Weiterbildung in
diesem spannenden Anwendungsfeld Neuropsychologie Gebrauch
19
machen werden. Die mehr als lückenhafte Versorgung der Patienten gerade auch im Bereich der ambulanten
neuropsychologischen Psychotherapie wird sich so verbessern können.
Bernhard Morsch,
Inge Neiser
Verzeichnis der zur Weiterbildung Klinische Neuropsychologie zugelassenen Weiterbildungsstätten
sowie der dort zur Weiterbildung befugten Personen
Name Weiterbildungsstätte
Weiterbildung
Weiterbildungsbereich
Ausstellungsdatum der Urkunde
MediClin Bosenberg Kliniken
Fachklinik für Neurologie
Am Bosenberg 15
66606 St. Wendel
Klinische Neuropsychologie
Klinische Tätigkeit
23.04.2013
Zur Weiterbildung befugte Personen
Name
Vorname
Titel
Berufsbezeichnung
Zusatzbezeichnung
Weiterbildungsbefugnisse
Ausstellungsdatum
der Urkunde
Lamour
Ursula
Dipl.
Psych.
Psychologische
Psychotherapeutin
Klinische
Neuropsychologin
Befugnis für den Weiterbildungsteil
„Klinische Tätigkeit“ gem. WbO Abschnitt B Satz 7.1), Befugnis für den
Weiterbildungsteil „Supervison“ (gem.
WbO Abschnitt B Satz 7.2), Befugnis für
den Weiterbildungsteil „Theorie“ (gem.
WbO Abschnitt B Satz 7.3)
18.02.2013
Jobst
Ulrich
Dr.
med.
Facharzt für
Neurologie
Facharzt für
rehabilitative und
physikalische
Rehabilitation
Befugnis für den Weiterbildungsteil
„Klinische Tätigkeit“ gem. WbO Abschnitt B Satz 7.1), Befugnis für den
Weiterbildungsteil „Supervison“ (gem.
WbO Abschnitt B Satz 7.2), Befugnis für
den Weiterbildungsteil „Theorie“ (gem.
WbO Abschnitt B Satz 7.3)
18.02.2013
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50.
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
VERANSTALTUNG
9. November 2013, 11.00 Uhr • Sporthochschule Saarbrücken
10 Jahre PKS – Jubiläumsfeier am 9.11. 2013
Die
Psychotherapeutenkammer
des Saarlandes feiert ihr 10-Jähriges! Schon jetzt möchten wir alle
Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes ganz herzlich zur Jubiläumsfeier am 09. November 2013 einladen.
Am Samstag, den 9. November
2013 feiert die PKS ihr 10-jähriges
Bestehen in den Räumen der Sporthochschule (Hermann-Neuberger-
Schule) in Saarbrücken. Neben dem
Minister für Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie, Andreas Storm,
werden Dr. Josef Mischo, Präsident
der Ärztekammer des Saarlandes,
und Prof. Rainer Richter, Präsident der
Bundespsychotherapeutenkammer,
zu den Gästen sprechen.
kers Jürgen Albers. Das Ensemble
Café de Paris wird das anschließende gesellige Beisammensein musikalisch begleiten.
Bitte merken Sie sich den 9. November 2013 schon vor; Sie erhalten rechtzeitig eine persönliche Einladung.
Außerdem freuen wir uns auf einen
launigen Beitrag des bekannten saarländischen Kabarettisten und Musi-
KV-ANGELEGENHEITEN
Ausschreibung von Vertragspsychotherapeutensitzen
Regionalverband Saarbrücken
Kennziffer 23/2013
Gruppe: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Leistungserbringer, die ausschließlich
Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen
(es handelt sich um eine Ausschreibung mit Beschränkung auf einen
halben Versorgungsauftrag)
Kennziffer 24/2013
Gruppe: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Leistungserbringer, die ausschließlich
Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen
(es handelt sich um eine Ausschreibung mit Beschränkung auf einen
halben Versorgungsauftrag)
Bei der formlosen Bewerbung um
einen der vorgenannten Vertragssitze ist die o. g. Kennziffer anzugeben. Es wird empfohlen, der
Bewerbung bereits die für die Zu-
lassung erforderlichen Unterlagen
beizufügen bzw. zu beantragen:
- ein Auszug aus dem Arztregister,
sofern die Eintragung nicht bei der
Kassenärztlichen Vereinigung Saarland erfolgt ist Bescheinigungen
über die seit der Approbation ausgeübten Tätigkeiten, sofern die Eintragung nicht bei der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland erfolgt
ist
- ein Lebenslauf
- ein polizeiliches Führungszeugnis,
Belegart „O“
Die Antragsgebühr gem. § 46 Abs.
1 b Ärzte-ZV in Höhe von 100,-- €
ist auf das Konto Nr. 852 007 bei
der Bank 1 Saar (BLZ 591 900 00)
zu überweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich auch die in den
Wartelisten eingetragenen Ärzte/
Psychotherapeuten bei Interesse um
den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen.
Bewerbungen können nach Rücksprache mit der KVS noch bis zum
31. Juli 2013 berücksichtigt werden
und sind zu senden an die:
Kassenärztliche
Vereinigung Saarland,
Europaallee 7 – 9,
66113 Saarbrücken
Weitere Auskünfte erhalten Sie
über die Kassenärztliche Vereinigung Saarland (Ansprechpartner:
Herr Feit/Herr Wiesmeier, Tel. 06 81
- 99 83 70)
Quelle: Saarländisches Ärzteblatt SÄB - 66. Jahrgang 7 / 2013
FORUM
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
21
Kommentar zur Bedarfsplanung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab dem 01. 07. 2013 gilt eine neue
Bedarfsplanungsrichtlinie für das
Saarland. Für unser Fachgebiet bedeutet dies wenig Änderung, da es
insgesamt nur 6 neue Zulassungen
gibt inkl. der Zulassung für KJP und
einzig im Kreis Saarlouis zwei neue
Plätze für Psychologische Psychotherapeuten entstehen.
Hintergrund ist, dass die systematischen Mängel der Bedarfsplanung
erneut nicht beachtet oder gar beseitigt worden sind. Es ergibt sich keine
inhaltliche Neujustierung.
Insgesamt haben wir zum Stichtag
06.05.2013 im Saarland 71 niederge-
lassene ärztliche Psychotherapeuten,
182 niedergelassene Psychologische
Psychotherapeuten und 44 Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten
(Gesamtzahl 297). Das Planungssoll
beläuft sich auf 257,95.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie
Sie in der Zwischenzeit der Presse
entnehmen konnten, gibt es Unterschiede in der angenommenen Bevölkerungszahl zu dem Befund des
Zensus 2011. Eine Auswirkung dieser neuen Zahlen, insbesondere des
damit verbundenen realen Bevölkerungsverlustes, auf die Bedarfsplanung ist derzeit noch nicht politisch
erwogen worden.
Die Bedarfsplanung wird den wirklichen Bedürfnissen der Bevölkerung
zumindest in unserem Fachgebiet
nicht gerecht; es darf mit Fug und
Recht bezweifelt werden, ob ein Bedarf an Psychotherapie überhaupt
planbar ist!
Michael
Antes
KV Connect und KV Safe-Net
Wie in der Zwischenzeit von der KVS
zu erfahren war, ist die Onlineabrechnung ab 01.07.2013 Verpflichtung, die
„One-Click-Abrechnung“ ab dem
01.01.2014.
Hintergrund ist eine Auflage des
Bundesministeriums für Gesundheit
zur verpflichtenden Onlineabrechnung und die Androhung des Ministeriums, dies in staatliche Hände
zu nehmen, sollte die Selbstverwaltung dies nicht eigenständig umsetzen. Die KV-en haben daraufhin
beschlossen, ein eigenes OnlineAbrechnungswesen in Verbindung
mit einem Onlinedatenaustausch in
einem eigenen Netz aufzubauen und
zur Verpflichtung zu machen. Das
Totschlagargument der KV-en lautet:
„Wenn wir es nicht machen, dann
macht es der Staat“.
Faktisch bedeutet dies, dass wir über
von der KV zertifizierte Anbieter einen
eigenen Router für das KV-Safe-Net
erhalten, was mit monatlichen Kosten in Höhe von ca. 10€ verbunden
sein wird. Der Provider garantiert für
die Datensicherheit und übernimmt
nach Auskunft der hiesigen KV auch
die Haftung in Schadensfällen. Rein
praktisch bedeutet dies, dass wir
kein getrenntes Computersystem für
Internetzugang bzw. Praxisverwaltung mehr benötigen. Die KV fördert
dieses Projekt mit einem Zuschuss
für den Router und Übernahme der
mtl. Kosten bis Ende 2015, jedoch
nur für die Praxen, die nicht bereits
die 750€ Förderung für die Onlineabrechnung erhalten haben.
Kosten für unsere Abrechnung gesenkt werden! Hierzu gibt es leider
bisher keine Informationen. Auch
bleibt ungeklärt, wie es mit evtl. strafrechtlichem Schutz aussieht, falls die
angeblich sichere Leitung gehackt
werden sollte, Patienten plötzlich
ihre Daten im Internet finden und
wegen Verletzung der Schweigepflicht Anklage gegen den Behandler
erheben sollten. Sind wir dann ebenfalls haftungsrechtlich im Strafprozess geschützt? Bis dato keine klare
Antwort!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die
Vereinfachung, die uns angeboten
wird, bedeutet allerdings Mehrkosten bei der grundsätzlich ungeklärten
Frage der Datensicherheit im Netz.
Gerade die neuesten Enthüllungen
über die Ausspähungen im Netz
unterminiert die mantramäßig von
unseren Funktionären vorgetragene
Sicherheitsphilosophie.
Trotz dieser grundlegenden Bedenken, die streng logisch den Weg in die
Fundamentaloppositition eröffnen,
kann ich aus pragmatischen Gründen allen KollegInnen im System nur
empfehlen, sich schnellstmöglich
sachkundig zu machen und die Beratungsangebote der KV zu nutzen
(Frau Dreßen, Tel. 0681 998370).
Wenn es tatsächlich Vereinfachungen
wären, müssten allerdings auch die
Michael Antes
22
50.
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
FORUM
NIEDERGELASSENE
Das Gutachterverfahren auf dem Prüfstand:
Sachstandslage und Reformbestrebungen
In Zusammenhang mit der seit längerer Zeit geführten Diskussion über
die Reform der Psychotherapie-Richtlinien sind auch Überlegungen zum
derzeitig bestehenden Gutachterverfahren in Gang gekommen. Niedergelassene Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten erleben die Berichtspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens häufig als belastende
Arbeitsanforderung. Berufsverbände
setzen sich daher für die Erleichterung des Antragsverfahrens ein und
haben entsprechende Konzepte zur
Reformierung entwickelt. Auch seitens der Krankenkassen werden Reformvorschläge erarbeitet.
Hintergründe und Grundlagen
des Gutachterverfahrens
Die Einrichtung eines Gutachterverfahrens war seitens der gesetzlichen
Krankenversicherungen obligate Voraussetzung für die Einführung der
Psychotherapie in die kassenärztliche Versorgung.
Das GAV hat demnach die Funktion,
die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit
und Wirtschaftlichkeit der beantragten Behandlung festzustellen. „Die
psychotherapeutischen Leistungen
müssen nach § 12 SBG V zweckmäßig und wirtschaftlich sein und
dürfen das Maß des Notwendigen
nicht überschreiten. Leistungen, die
nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können nach § 12 SGB V
Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht
bewilligen“ (Rüger et al., 2003, s.73).
Weiter ist in § 12 der PsychotherapieVereinbarung geregelt: „Das Gutachterverfahren dient dazu festzustellen,
ob die in den Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses für
Ärzte und Krankenkassen und in dieser Vereinbarung niedergelegten Voraussetzungen für die Durchführung
einer Psychotherapie zu Lasten der
gesetzlichen Krankenversicherung
erfüllt sind. Dabei ist insbesondere
zu prüfen, ob das beantragte Psychotherapieverfahren nach den Richtlinien anerkannt und im konkreten
Behandlungsfall indiziert und ob die
Prognose einen ausreichenden Behandlungserfolg erwarten lässt“.
Die Prüfung der geplanten Behandlung durch das GAV hat zur Folge,
dass PsychotherapeutInnen von der
Wirtschaftlichkeitsprüfung
ausgenommen sind: „ Bestätigt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht für
Psychotherapie aufgrund eines Antragsverfahrens, wird eine zusätzliche Wirtschaftlichkeitsprüfung für
die bewilligte Psychotherapie nicht
durchgeführt“ (§13 Psychotherapievereinbarung).
Vor- und Nachteile des
Gutachterverfahrens –
politischer Kommentar
Als wesentliche Kritikpunkte im Gutachterverfahren können die geringe
Honorierung und die geringe Akzeptanz des GAV genannt werden,
Faktoren, die wahrscheinlich miteinander in Zusammenhang stehen.
Des Weiteren sind die Bewilligungsschritte sowie der Ergänzungsbericht
diskussionswürdig. Ungünstig ist
zudem, dass Gutachter zum Teil nicht
in der ambulanten Versorgung tätig
und im Bereich der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie
meist Psychoanalytiker sind.
Als Vorteile des Gutachterverfahrens können genannt werden: Wegfall der Wirtschaftlichkeitsprüfung,
keine zusätzlichen Maßnahmen der
Qualitätssicherung durch die KVen,
sichere Mindestvergütung, keine
Steuerung durch die Krankenkassen.
Aus berufspolitischen Gründen wurde das Gutachterverfahren daher
stets als Qualitätssicherungsinstrument für die Honorarverhandlungen
mit eingebracht und hat wesentlich
zum festen, gestützten Punktwert für
psychotherapeutische
Leistungen
verholfen. Andererseits ist allen Insidern bekannt, dass das Gutachterverfahren ein „zahnloser Tiger“ ist,
der zwar einerseits den Gutachtern
einen guten Umsatz beschert (70.000
€ pro Gutachter pro Jahr bei Gesamtkosten von fast 28 Mio. € – Kurzzeitgutachten 18,60 €, Langzeitgutachten
38,20 €, Obergutachten das doppelte), andererseits die Ablehnungsquote konstant sehr gering ist.
Das Leistungsverhalten der KollegInnen in der Niederlassung weist
darauf hin, dass längst nicht die Behandlungskontingente ausgeschöpft
werden, die bewilligt werden; es
wird sorgsam mit den Ressourcen
umgegangen. Zudem bedeutet das
Gutachterverfahren per se natürlich
einen Zweifel an der Fachkompetenz
des Behandlers, der immer noch einmal neu beweisen muss, was längst
bewiesen ist: den Krankheitszustand
des Patienten.
Andererseits zwingt das Gutachterverfahren auch zur Strukturierung
der Therapie. Es bedarf sicherlich
einiger Korrekturen, die in allen Vorschlägen der beteiligten Akteure vorhanden sind. Im Kern sind diese:
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
1. Nur noch Stichprobengutachten
2. Angleichung der Kontingente für
VT und tiefenpsychologisch fundierte Therapie (TP)
3. Begutachtung der TP-Therapien
nur durch TP- und nicht durch psychoanalytische Gutachter
4. Pragmatische Veränderung der Bewilligungskontingente (50 Sitzungen im ersten Schritt, weitere 50
im zweiten Schritt)
5. Vereinfachung der Beantragung
für Gruppentherapie
6. Größere Freiheit für die Krankenkasse in der Bewilligungspraxis
(z.B. bei Akutfällen bzw. bei Erhaltungstherapien nach Abschluss
des Kontingentes).
Eine Umsetzung dieser pragmatischen Veränderungen und An-
passungsschritte würde sicherlich
eine erhebliche Entlastung für die
niedergelassenen PsychotherapeutInnen bedeuten. Wenn diese pragmatischen Veränderungen und Anpassungsschritte umgesetzt werden
würden, würde dies sicherlich erhebliche Entlastung bedeuten.
Diskussion in der Profession
Im März 2013 fand auf Einladung der
Bundespsychotherapeutenkammer
ein Round-Table Gespräch statt, hier
wurden die Reformvorschläge mehrerer Berufsverbände vorgestellt
und diskutiert. Diese Round-Table
Gespräche sollen fortgeführt werden,
um in weiteren Diskussionen möglicherweise einen verbändeübergrei-
23
fenden gemeinsamen Reformvorschlag formulieren zu können.
Der Vorstand der PKS und der Ausschuss
Ambulante
Versorgung
möchte unseren Mitgliedern nun
die Gelegenheit zu einem kritischen
Meinungsaustausch zum bestehenden Gutachterverfahren geben. Wir
möchten mit Ihnen Erfahrungen im
Umgang mit dem GAV austauschen
und die Diskussion über nötige Reformvorschläge führen.
Als Termin ist der 24.10.2013, 19.00
Uhr in der Geschäftsstelle der PKS,
geplant, eine gesonderte Einladung
dazu folgt.
Inge Neiser,
Michael Antes
MITGLIEDER
Wir gratulieren unseren Mitgliedern …
… zum runden Geburtstag im 3. Quartal 2013
Dipl. Psych.
Angela Pattberg-Wolf
zum 60. Geburtstag
am 29. Juli 2013
Dipl. Psych.
Theo Wagner
zum 60. Geburtstag
am 7. August 2013
Dipl. Sozialarbeiter
Franz-Josef Mathis
zum 60. Geburtstag
am 30. Juli 2013
Dipl. Psych.
Günther Torner
zum 65. Geburtstag
am 24. September 2013
Dipl. Psych.
Elisabeth Kasper
zum 60. Geburtstag
am 27. September 2013
24
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
Wir begrüßen unsere Neuen Mitglieder im 1. Halbjahr 2013
Dipl. Psych.
Susanne Eckert, KJP
Dipl. Psych.
Christoph Huda, PP
Dipl. Psych.
Sophie Ross, PP
Dipl. Psych.
Roman Fischer, PP
Dipl. Psych.
Sarah Kolodziej, PP
Dipl. Psych.
Sabine Schauffert, PP
Dipl. Kunsttherapeutin
Martina Gremer, KJP
Dr. Dipl.-Psych.
Sebastian Leikert, PP
Dipl. Psych.
Alla Shabanova, PP
Dipl. Psych.
Lisa Güllich, PP
Dipl. Psych.
Christine Mehlhorn, PP
Dipl. Psych.
Gundula Steinke, PP
Dipl. Psych.
Fani Hasapis-Kagerer, PP
Dipl. Psych.
Cornelia Overs, KJP
Dr. Dipl. Psych.
Steffen Taubert, PP
Dr. biol. hum. PH,
Dr. Dipl.-Psych.
Heiko Hölzel, PP
Dipl. Psych.
Martine Risch, PP
Dipl. Psych.
Detlef Carsten Wolff, PP
Mitglieder fragen, die Kammer antwortet
Gibt es Regelungen für die Vergütung als Angestellte in einer
Praxis?
„Ich werde eine Anstellung in einer
psychotherapeutischen Praxis annehmen und möchte gerne wissen,
ob es eine Regelung gibt, wie viel
Prozent des KV-Satzes man verdient,
wenn man in einer Praxis stundenweise mitarbeitet, bzw. angestellt
ist.“
Antwort:
Da es sich um ein Angestelltenverhältnis in einer Praxis handelt, ist das
Gehalt grundsätzlich frei verhandelbar und nicht an „Regeln“ oder Sätze
gebunden – auch nicht von der KV.
Gleichwohl haben Psychotherapeuten Regelungen der Berufsordnung
zu beachten. So heißt es in § 19 (Psychotherapeutinnen/Psychotherapeu-
ten als Arbeitgeber oder Vorgesetze)
der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
(siehe unter www.ptk-saar.de/Rechliches):
„(1) Beschäftigen Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten in ihrer
Praxis, in Ambulanzen oder anderen Institutionen des Gesundheitswesens sowie in Ausbildungs- und
Forschungsinstituten oder anderen
Einrichtungen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, so haben sie auf angemessene Arbeits- und Vergütungsbedingungen hinzuwirken und Verträge
abzuschließen, welche der jeweiligen Tätigkeit entsprechen.“
Die Vergütung eines angestellten
Psychotherapeuten in einer Praxis
sollte also beispielsweise nicht unter
der eines angestellten Psychotherapeuten im öffentlichen Dienst sein,
derzeit Entgeltgruppe 14 TVöD für PP.
Informationen hierüber finden Sie
im Internet, z.B. unter http://www.
oeffentlichen-dienst.de/entgeltgruppen.html.
Bernhard Morsch
Gibt es Ausnahmen („Härtefälle“) von der Regel, dass zwischen Beendigung der Therapie
und Anspruch auf eine neue
Therapie mindestens zwei Jahre liegen müssen?
„Eine ehemalige Patientin würde gerne eine neue Therapie bei mir beginnen. Die vorhergegangene Therapie
wurde vor 15 Monaten beendet, ihr
Zustand hatte sich stabilisiert. Nun
gab es unvorhergesehene Ereignisse, so dass es ihr wieder schlechter
geht. Gibt es Ausnahmen („Härtefäl-
50.
FORUM
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
le“) von der Regel, dass zwischen Beendigung der Therapie und Anspruch
auf eine neue Therapie mindestens
zwei Jahre liegen müssen? Falls ja,
was ist bei der Beantragung (in diesem Fall über Beihilfe) zu beachten?“
Antwort:
Eine solche Härtefallregelung gibt es
nicht. Bei den GKV können aber bis
zu drei Sitzungen pro Quartal über
die Ziffer 23220 (Psychotherapeutisches Gespräch) abgerechnet werden. Die „Sperrzeit“ bezieht sich
allerdings nur auf das Verfahren, dessen Kontingent ausgeschöpft wurde.
Eine Therapie in einem anderen Verfahren ist ohne Pause möglich, was
aber i.d.R. einen Therapeutenwechsel erfordert.
Michael Schwindling
Muss ich Patientenunterlagen
bei einem Therapeutenwechsel
an die Kollegin herausgeben?
„Meine Praxis wurde von einer Kollegin übernommen. Eine Patientin möchte (während der Therapie)
wechseln zu der Kollegin. Diese hat
nun um die Unterlagen der Patientin
gebeten. Eine Schweigepflichtenbindung der Patientin liegt vor. Muss
ich die Unterlagen – auch die handschriftlichen – herausgeben? Falls ja,
bekommt die Kollegin das Original
oder eine Kopie?“
Antwort:
Das Patientenrechtgesetz regelt die
Sache eindeutig: Der Patient hat Anspruch auf eine Kopie sämtlicher Unterlagen in der Akte, auch der handschriftlichen Aufzeichnungen. Meine
Anregung: Sprechen Sie wenn mög-
lich Ihre ehemalige Patientin an, (1.)
ob sie eine Kopie aller oder nur bestimmte Unterlagen haben möchte
oder (2.) an wen die Unterlagen geschickt werden sollen, an die ehemalige Patientin oder die neue Therapeutin. Sie sind verpflichtet, die
Originale mindestens 10 Jahre lang
aufzubewahren.
Manuel Schauer
Erkennt die Kammer OnlineFortbildungen an?
„Ich habe gehört, dass es auch Online-Fortbildungen gibt, bei denen
man Punkte sammeln kann. Bevor
ich mich jetzt aber in einem Portal registriere, würde ich gerne wissen, ob
diese Online-Fortbildungen von der
Kammer anerkannt werden.“
25
Die PKS erkennt Online-Fortbildungen durch von anderen Landespsychotherapeutenkammern
anerkannte Fachartikeln bzw. Fortbildungsmodule mit anschließender
Wissensüberprüfung (sog. CMETests) sowie die durch die jeweilige
Kammer vergebene Anzahl an Fortbildungspunkten an. Ein gesonderter
Akkreditierungsantrag muss nicht
gestellt werden. Die entsprechenden
Bescheinigungen, die nach bestandenem Wissenstest ausgestellt werden, sind als Nachweis ausreichend.
Damit ein ausgewogenes Verhältnis der verschiedenen Kategorien
gewährleistet ist, darf die Gesamtpunktzahl der durch die Kategorie H
erworbenen Fortbildungspunkte im
Fünfjahres-Zeitraum insgesamt eine
Höchstpunktzahl von 50 nicht übersteigen.
Maike Paritong
Antwort:
In der Anlage A der Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes (diese finden
Sie mit Erläuterungen auf der Homepage www.ptk-saar.de) werden die
möglichen Fortbildungskategorien
und anrechenbare Fortbildungseinheiten aufgelistet.
Siehe Kategorie H: „Strukturierte interaktive Fortbildung mittels Internet
/ CD-ROM/ Printmedien mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform.
Die hierfür anrechenbaren Medien
und Inhalte müssen vorab von der
PKS anerkannt werden“.
Im Rahmen der Veranstaltung
zum Patiententenrechtegesetz
wurde folgende Frage gestellt:
„Ich bin in einer Rehabilitationsklinik tätig. Gilt hier ebenfalls
das Patientenrechtegesetz?“
Antwort:
Eine ausführliche Antwort von RA
Manuel Schauer hierzu finden Sie im
gesonderten Artikel unter der Rubrik
„Rechtliches“ („Geltung des Patientenrechtegesetzes (auch) für psychotherapeutische Maßnahmen in der
medizinischen Rehabilitation?“)
Der Ausschuss für Fort- und Weiterbildung hat folgende Übergangsregelung vorgeschlagen:
Anzeigen
Psychologischer Psychotherapeut (VT) mit langjähriger Berufserfahrung
(Eintrag ins Arztregister seit 2004)
sucht halben oder ganzen Kassensitz im Stadtverband Saarbrücken.
Bei Interesse Kontakt unter (01 62) 1 59 03 33.
26
50.
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
RECHTLICHES
Gilt das Patientenrechtegesetz
(auch) für psychotherapeutische Maßnahmen
in der medizinischen Rehabilitation?
Die folgenden Ausführungen nehmen Stellung zu der Frage, für welche Bereiche psychotherapeutischer
Tätigkeit das Patientenrechtegesetz
gilt. Kammermitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
haben angefragt, ob die gesetzlichen
Regelungen auch für psychotherapeutische Leistungen in der medizinischen Rehabilitation (REHA) gelten.
Die Ausführungen lassen sich auch
auf andere Bereiche psychotherapeutischer Tätigkeit übertragen.
Was regelt das
Patientenrechtegesetz?
Die aus einem Behandlungsvertrag folgenden Rechte und
Pflichten
Das Patientenrechtegesetz vom 20.
Februar 2013 hat unter der Überschrift
„Behandlungsvertrag“ zur Einfügung
der §§ 630a bis 630h BGB in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geführt.
Die Vorschriften der §§ 630a bis 630h
BGB, welche Regelungen zur Information, Einwilligung, Aufklärung,
Dokumentation und Einsichtnahme
sowie zur Haftung des Behandelnden
enthalten, sind auf einen Behandlungsvertrag anzuwenden. Sie regeln
die aus einem Behandlungsvertrag
folgenden Rechte und Pflichten.
Was ist ein
Behandlungsvertrag?
Eine Medizinische Behandlung
gegen Vergütung
Der Begriff Behandlungsvertrag wird
in § 630a Abs. 1 BGB (mittelbar) wie
folgt definiert: „Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher
die medizinische Behandlung eines
Patienten zusagt (Behandelnder), zur
Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung
verpflichtet, soweit nicht ein Dritter
zur Zahlung verpflichtet ist.“ Hieraus
folgt, dass Behandlung i. S. d. §§ 630
a bis 630h BGB eine medizinische Behandlung gegen Vergütung ist.
Es ist nicht entscheidend, ob der Patient zur Zahlung der Vergütung verpflichtet ist; diese Verpflichtung kann
– was häufig der Fall sein wird – die
Kassenärztliche Vereinigung bzw.
eine gesetzliche Krankenkasse nach
den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch Buch V – Gesetzliche Krankenversicherung – (SGB V) treffen.
Die Frage, ob ein Behandlungsvertrag i. S. d. §§ 630 bis 630h BGB vorliegt, hängt nicht davon, ob es sich
um Leistungen i. S. d. SGB V handelt;
das SGB V spielt für die Frage keine
Rolle, ob ein – zivilrechtlicher – Behandlungsvertrag mit den in §§ 630a
bis 630h BGB geregelten Rechten und
Pflichten vorliegt.
Was ist eine
medizinische Behandlung?
Eine Behandlung nicht nur
durch Ärzte, sondern auch durch
Psychotherapeuten, Hebammen,
Logopäden, Physiotherapeuten,
Heilpraktiker und andere
Zur Auslegung des Begriffs „medizinische Behandlung“ kann auf die im
Gesetzgebungsverfahren erstellten
Gesetzesmaterialien zurückgegriffen
werden. Diese sind vor allem deshalb
von Bedeutung, weil es sich um ein
erst vor kurzem in Kraft getretenes
Gesetz handelt.
Der später Gesetz gewordene Wortlaut des § 630 Abs. 1 BGB, der den
Begriff Behandlungsvertrag definiert,
findet sich bereits im Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 17/10488)1. Dort ist Folgendes
ausgeführt (S. 17 f.):
„Unter Behandlung in diesem Sinne
ist grundsätzlich Heilbehandlung zu
verstehen. Sie umfasst neben der Diagnose die Therapie und damit sämtliche Maßnahmen und Eingriffe am
Körper eines Menschen, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden, körperliche Beschwerden oder seelische
Störungen nicht krankhafter Natur zu
verhüten, zu erkennen, zu heilen oder
zu lindern. Der Behandlungsvertrag
zeichnet sich dadurch aus, dass sich
die eine Vertragspartei zu der medizinischen Behandlung eines Patienten
… verpflichtet. Dabei muss es sich
nicht ausschließlich um die Behandlung einer Krankheit handeln; vielmehr kann die Behandlung auch kosmetischen Zwecken dienen, etwa bei
einer Schönheitsoperation. Die neuen vertraglichen Regelungen
sollen nur für Verträge gelten, die
eine medizinische Behandlung zum
Gegenstand haben. Sie sind insbesondere auf die spezialgesetzlich geregelten Verträge über die Erbringung
1 Bundestag-Drucksache, siehe unter www.dipbt.
bundestag.de.
FORUM
reiner Pflege- oder Betreuungsleistungen nicht anzuwenden und gelten
insbesondere auch nicht für Verträge
im Geltungsbereich des Gesetzes
über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (WBVG). …
Die vertragscharakteristische Leistung
des Behandlungsvertrages ist damit
die medizinische Behandlung von
Patienten. Erfasst werden Behandlungen im Bereich der Humanmedizin und damit primär Behandlungen
durch (Zahn-) Ärzte, Psychologische
Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Darüber hinaus sollen unter Absatz 1
aber auch Behandlungen durch Angehörige anderer Heilberufe, deren
Ausbildung … durch Bundesgesetz
(Hebammen, Masseure und medizinische Bademeister, Ergotherapeuten,
Logopäden, Physiotherapeuten u. a.)
geregelt ist, oder Heilpraktiker fallen.
… Verträge mit Apothekern sind vom
Anwendungsbereich der §§ 630a ff.
BGB ausgeschlossen…. Auch Behandlungsverträge mit Veterinärmedizinern … sollen nicht unter die §§
630a ff. BGB fallen.“
In der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 17/10488,
Anlage 3, S. 37) wird anstelle der Verwendung des Begriffs medizinisch
die des Begriffs ärztlich angeregt,
wobei für Behandlungen durch andere Gesundheitsfachberufe eine entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften vorgeschlagen wird. In ihrer
Gegenäußerung weist die Bundesregierung diese Anregung zurück (BTDrucksache 17/10488, Anlage 4, S. 52).
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages (BT-Drucksache
17/11710) enthält hinsichtlich § 630
Abs. 1 BGB keine Änderung im Vergleich zu der von der Bundesregierung
im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen
Fassung. Auch der abschließende Beschluss des Bundesrates (BR-Drucksache 7/13)2formuliert keine Kritik
2 Bundesrat-Drucksache, siehe unter www.bundesrat.de
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
an dem von der Bundesregierung in
ihrem Entwurf vorgeschlagenen und
später Gesetz gewordenen § 630a
Abs. 1 BGB.
Da keine Änderungen im Gesetzgebungsverfahren erfolgt sind, kann
die von der Bundesregierung ihrem
Entwurf beigefügte, hier zitierte Begründung als für die Auslegung des
Begriffs medizinische Behandlung
maßgebend herangezogen werden.
Deshalb unterliegen typische REHALeistungen dem Anwendungsbereich
der §§ 630a bis 630h BGB: Patienten
sind zu informieren, ihre Einwilligung
ist nach entsprechender Aufklärung
einzuholen, die Leistungen sind zu
dokumentieren. Das Patientenrechtegesetz gilt für typische REHA-Leistungen, die von Psychotherapeuten oder
anderen erbracht werden.
Und was folgt daraus für psychotherapeutische Maßnahmen im RehaBereich?
Die §§ 630 bis 630h BGB finden immer dann Anwendung, wenn eine
medizinische Behandlung vorliegt.
Der Begriff der medizinischen Behandlung ist weit zu verstehen: Eine
medizinische Behandlung muss nicht
zwingend durch einen Arzt oder zumindest unter seiner Anleitung bzw.
Ermächtigung erbracht werden; auch
Psychologische Psychotherapeuten,
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Hebammen, Masseure und medizinische Bademeister,
Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten und Heilpraktiker können eine medizinische Behandlung
durchführen.
Eine medizinische Behandlung liegt
nicht nur dann vor, wenn diese der
Heilung dient; die Behandlung kann
auch anderen Zwecken, namentlich
kosmetischen Zwecken, dienen. Lediglich „reine“ Pflege- und Betreuungsleistungen stellen keine medizinische Behandlung i. S. d. §§ 630a bis
630h BGB dar.
Ohne Bedeutung für die Anwendbarkeit der §§ 630a bis 630h BGB ist es,
ob die Maßnahmen nach den Bestimmungen des SGB V vergütet werden.
Die typischen REHA-Leistungen sind
als medizinische Behandlung i. S. d.
§§ 630a bis 630h BGB anzusehen; nur
im (seltenen) Einzelfall können diese
nicht als medizinische Behandlung,
sondern als „reine“ Pflege- und Betreuungsleistung oder als sonstige
Leistung angesehen werden.
27
RA Manuel
Schauer
28
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
ANGESTELLTE
Arbeitskreis „Interkulturelle Psychologie
in Beratung und Therapie“
Psychosoziales Beratungszentrum Burbach
Seit dem 06. März 2013 gibt es einen
neuen „psychologischen Arbeitskreis“. Es handelt sich um den Arbeitskreis „Interkulturelle Psychologie in Beratung und Therapie“. Der
Arbeitskreis richtet sich an PsychologInnen und PsychotherapeutInnen,
die mit MigrantInnen zu tun haben
und/oder selbst einen Migrationshintergrund haben.
Ausgangspunkt der Etablierung
dieses Arbeitskreises sind die spezifischen Belastungen, denen MigrantInnen ausgesetzt sind und die
einer besonderen Sichtweise bedürfen. Auch gibt es Kulturspezifika bei
der Entstehung von psychischen Erkrankungen, unterschiedliche kulturell bedingte Ausdrucksformen von
Symptomen und auch Unterschiede
im theoretischen und praktischen
Zugang zu psychotherapeutischer
Behandlung und psychologischer
Beratung.
Der Arbeitskreis versteht sich als ein
Gremium für den Fachaustausch und
für die Supervision von Beratungsund Therapiefällen. Es finden Treffen
in einem zweimonatigen Abstand
statt, die vom psychosozialen Beratungszentrum des DRK in Saarbrücken-Burbach organisiert werden. Im
Arbeitskreis werden kulturspezifische
Themen diskutiert, insbesondere Fragen zu psychologischen Prozessen in
der Begegnung verschiedener Kulturen, Verarbeitungstypen in der Kulturkontaktsituation, Regelmäßigkeit
und Störung in Akkulturationsverläufen und Umgang mit biographischen
Brüchen, sowie die Psychotherapie
von traumatisierten MigrantInnen
und Flüchtlingen. Kulturelles Wissen
und Sensibilität für kulturelle Unterschiede im Bezug auf die psychosoziale Versorgung und die Psychotherapie werden diskutiert.
Die Erweiterung des professionellen
Könnens in Beratung und Therapie im
Hinblick auf die Migrantengruppen
wird in Einzelfällen, aber auch anhand
von Literatur möglich. Der Arbeits-
kreis hat zum Ziel, das theoretische
Wissen in diesem Bereich durch den
kollegialen Austausch zu vertiefen
und die persönliche und therapeutische Erfahrung der TeilnehmerInnen
mit Klienten und Patienten zu nutzen, um die professionelle Kompetenz in der interkulturellen Beratung
und Psychotherapie zu erweitern.
Auch werden fremdsprachige Materialen gesichtet, ausgewertet und
ausgetauscht. Psychologische Testverfahren ebenso wie Formulare (z.
B. Patienteninformationen zu Krankheitsbildern und Therapieverfahren,
außerdem Therapievereinbarungen).
Der Arbeitskreis sieht auch die Notwendigkeit, die politische und soziale
Situation von MigrantInnen zu beobachten und ggf. aus psychologischer
Sicht zur öffentlichen Diskussion Stellung zu beziehen. Zur Zeit sind Kolleginnen und Kollegen mit russischer,
türkischer, persischer, afghanischer
Herkunft im Arbeitskreis vertreten.
Weitere Mitglieder sind willkommen.
Ansprechpartner sind Wolf B. Emminghaus, Psychologischer Psychotherapeut (Telefon: 0681/97642-54,
[email protected])
und Bozena Schmidt, Diplom-Psychologin (Telefon: 0681/97642-74,
[email protected]).
Bozena
Schmidt
Wolf B.
Emminghaus
50.
FORUM
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
29
Integration, Anerkennung und Karriere. Psychische
Anstrengung und psychologische Hilfen für Zuwanderer/
innen durch das Deutsche Rote Kreuz im Saarland
Das Themenfeld Integration und Migration wird größtenteils besetzt
durch die politische Diskussion. Bei
der Umsetzung von Integrationsmaßnahmen dominiert die Rolle von
SprachkurslehrerInnen und SozialarbeiterInnen. Die psychologische
Seite wird eher vernachlässigt. Dabei ist Integration für die Betroffenen
eine persönliche Anstrengung, die
mit vielfachen Mühen verbunden ist,
mit Rückschlägen, mit kleinen und
großen Erfolgserlebnissen, mit dem
Aufbau eines neuen Lebensplanes,
ggf. mit dem Abschiednehmen von
früheren Lebensorientierungen.
Es genügt nicht, dass von der Gesellschaft Maßnahmen angeboten werden – sie müssen auch von den Betroffenen angenommen werden. Es
genügt nicht, Angebote zu machen,
sie müssen als „Selbst-Aufforderungen“ durch den Betroffenen übernommen werden und dann handlungsleitend sein – und das nicht nur
einmal, sondern immer wieder im
Ablauf des vielgestaltigen und langandauernden Integrationsprozesses.
Das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband Saarland, bietet seit fast dreißig
Jahren eine psychologische Unterstützung für MigrantInnen an, für
AsylbewerberInnen ebenso wie für
bleibeberechtigte
ZuwanderInnen.
Das DRK beschäftigt seit 1984 kontinuierlich Psychologen und Psychologinnen, oftmals im Wechsel, weil ein
Großteil der Finanzierung der Personalstellen auf Projektbasis erfolgt.
Die PsychologInnen und PsychotherapeutInnen arbeiten mit anderen
Berufsgruppen, z. B. SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen zusammen und mit den verschiedensten Institutionen.
Die psychologische Beratung und
Psychotherapie muss fachlich kom-
petent sein und therapeutisches und
kulturpsychologisches Wissen vereinigen, sie muss darüber hinaus
„realitätstauglich“ sein und insbesondere sozial- und ausländerrechtliche Belange berücksichtigen, sowie
die Gegebenheiten des Arbeitsmarktes und der Struktur von Wohnumgebung und Nachbarschaft.
Das DRK realisiert diese psychologische Arbeit gegenwärtig durch zwei
Projekte. Das vom Europäischen Integrationsfonds (EIF) unterstützte
Projekt „Beseitigung persönlicher
Integrationshemmnisse (BPI)“ setzt
an den Hoffnungen und Befürchtungen an, die MigrantInnen begleiten,
bei dem, was sie aktuell im fremden
Land erleben und wenn sie ihre Zukunft planen. Vielfach müssen Trauerprozesse begleitet werden, dann
wieder werden Fortschritte ermutigend unterstützt.
Die psychologische und psychotherapeutische Unterstützung umfasst
psychoedukative Gruppenmaßnahmen in den Integrationskursen und
individuelle psychologische Beratung und Therapie in Sprechstunden.
Dabei wird eine Neu-Bewertung der
Situation erreicht. Barrieren verlieren den Charakter des Unüberwindlichen und werden günstigstenfalls
Stufen auf dem Weg zu einer neuen
Karriere. Anerkennung ist dabei von
zentraler Bedeutung, zum einen die
formale Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen, zum anderen die Anerkennung
von persönlichen Kompetenzen generell, dann die Anerkennung der
Person, wie sie im Beratungskontext
möglich wird.
Frau Bozena Schmidt, die als Psychologin in diesem Bereich arbeitet, hat
selbst einen Migrationshintergrund,
ihre Familie kommt aus Oberschlesien.
Das „Selbstkonzept der eigenen Leistungsfähigkeit“ wird gestärkt, das
Selbstmanagement wird gefördert.
Erfahrungen, „Stolz auf sich zu sein“
und Anspruch auch auf Anerkennung
durch andere zu haben, werden als
motivationale Basis weiteren selbstorganisierten Lernens und Lebens
etabliert.
Ein Teil dieser begleitenden Arbeit
findet bei den Integrationskursen
statt. 600 Stunden Deutschkurs und
40 Stunden Orientierungskurs (mit
Verlängerungsmöglichkeit)
durchlaufen die Migranten und Migrantinnen. In dieser Zeit erlernen sie nicht
nur die deutsche Sprache, lernen
sie nicht nur wesentliche Grundlagen von Deutschland als Staat. Sie
bauen auch eine neue motivationale Struktur auf, machen neue Entwürfe für ihr Leben und das ihrer
Kinder, lernen neue Stärken kennen.
Es handelt sich dabei um eine große
Anpassungsleistung. Manch einer
fühlt sich überfordert, und es besteht
durchaus die Gefahr der Entwicklung
von Anpassungsstörungen im klinischen Sinne (ICD 43.2).
Viele Hemmnisse entstehen durch
Missverständnisse und Konflikte,
die ihre Wurzeln in der „interkulturellen
Überschneidungssituation“
haben, das wechselnde Gefühl zwischen Fremdheit und Vertrautheit,
die Wahrnehmung der Unterschiede
zwischen Deutschland und der alten
Heimat, die divergierenden Werte
zwischen Früher und Jetzt. Diese
Konflikte und Missverständnisse
können zu ernsthaften psychischen
Beschwerden führen, die sich oft somatisch auswirken und deren Wurzeln in der ärztlichen Sprechstunde
oft unerkannt bleiben. Im BPI-Projekt
werden diese interkulturellen Konflikte angesprochen und behandelt.
Oftmals gehört dazu auch der Kontakt zu behandelnden Ärzten. Außer-
30
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
dem werden interkulturelle Begegnungen durchgeführt.
Sind die Hemmnisse einmal beseitigt, können die Betroffenen befreit
ihre Pläne entwickeln und optimal
profitieren von den Angeboten, die
ihnen im Rahmen von Förderprogrammen gemacht werden.
„Integration durch Qualifikation“ ist
ein Konzept, das gegenwärtig in aller
Munde ist. „Integration durch Qualifikation“ gehört zum Themenbereich
„Gesund im Job“ (so eine Sonderbeilage der ZEIT vom 7. Juni 2013
– Seite 22). Vielfach berichtet ist das
Motto des „Diversity“-Tags, der am
11. Juni begangen wird. Ein solches
Motto richtet sich nicht nur an die Migranten und Mitgrantinnen, sondern
auch an die Aufnahmegesellschaft,
an Arbeitgeber, an Behörden, an
Jobcenter, etc.
Die Zielgruppe dieser „Mediatoren“
im interkulturellen Bereich sind Ziel
der psychologischen Arbeit des DRK
im Rahmen des Projektes „Psychologische Motivation und Karriere in
der Fremde“ (PMKF). Das DRK bietet
psychologische Sprechstunden für
MitarbeiterInnen von Integrationskursträgern und Jobcentern an. Die
BeraterInnen der Arbeitsverwaltungen und Integrationskurse, die Lehrer und Lehrerinnen werden sensibilisiert für die Lebenssituation der
Migranten und Migrantinnen und für
mögliche Konfliktlösungsstrategien
in den Kursen selbst. Das DRK bietet
ihnen Fortbildungsmaßnahmen und
Supervisionen an zum komplexen
Problem der Karriereplanung in der
Fremde, insbesondere zur Frage des
unausweichlichen
Karriereknicks,
den Umgang mit Motivationseinbrüchen und Problemen bei der Aktivierungen in Fortbildungsmaßnahmen.
Mit seinem PMKF-Projekt ist das
DRK eingebettet in das IQ-Netzwerk
Saarland, in dem zahlreiche Kooperationspartner, Wohlfahrtsverbände,
IHK, HWK, zusammenarbeiten. Es
hat sich gezeigt, dass eine psycho-
logische Perspektive im Bereich Integration und Migration unverzichtbar
ist. Dennoch muss immer wieder dafür geworben werden, dass der psychologische Ansatz systematische
Berücksichtigung findet. Für die Betroffenen, so wird in der Arbeit des
psychologischen Beratungszentrums
des DRK deutlich, dass das psychologische Angebot mehr und mehr ein
notwendiger, ja wesentlicher Baustein, in den umfassenden Hilfen zur
Integration ist.
Wolf B. Emminghaus, Diplom-Psychologe und Psychotherapeut und
zugleich Leiter des Psychosozialen
Beratungszentrums,
koordiniert
die Fortbildungen und Supervisionen, die von Honorarkräften übernommen werden und bietet selbst
Sprechstunden an.
Wolf B. Emminghaus
KJP
OASE – Hilfe und Unterstützung für Kinder und Jugendliche psychisch und körperlich schwer erkrankter Eltern
Auf der Sitzung des Arbeitskreises
„Hilfen für Kinder psychisch kranker
Eltern“ in Saarbrücken im April wurde über erste Ergebnisse des Projektes OASE berichtet. Im Gespräch
mit den Verantwortlichen entstand
die Idee, dieses Projekt unseren Mitgliedern genauer vorzustellen. Am
21.06.2013 traf ich mich deshalb in
den Räumen der Caritas St. Wendel
für ein Interview mit Irene Zerfaß,
Dipl. Sozialarbeiterin und Leiterin
der Sozialen Dienste, sowie Petra
Scherschel, Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin B.A. und Ansprechpartnerin für das Projekt OASE.
Was genau verbirgt sich hinter
dem Projekt OASE?
I. Zerfaß: Das Projekt existiert in dieser Form seit November 2011 und ist
das einzige Projekt dieser Art im Saarland. Davor hat dieser Bereich aber
schon viele Jahre in mir gegärt. 2010
habe ich eine Expertise zum Thema
§20 SGB VIII geschrieben und dabei
hat sich gezeigt, dass die Quote der
Familien mit psychisch kranken oder
körperlich schwer erkrankten Elternteilen im Bereich der Familienpflege
steigt. Als der Bischof dann Gelder
für innovative Projekte im Rahmen
der Familienpflege bereitgestellt hat,
haben wir OASE beantragt. Zunächst
bekamen wir eine 50% Sozialarbeiterstelle, die Fr. Scherschel übernahm. Seit November 2012 haben
wir auf 70% erhöht und eine weitere
Kollegin (Fr. Eva Scholl) eingestellt.
Die Idee war immer, dass Familien
die Art von Hilfe haben sollen, die sie
wirklich brauchen – dabei ist unseres
Erachtens ein individueller Zugang
nötig und nicht nur eine reine Gruppenarbeit. Es ist mir wichtig, das
Angebot am individuellen Bedarf
der Kinder und Jugendlichen anzupassen. Bei diesem, für die Kinder
schwierigen Thema muss zunächst
eine enge Anbindung an die Berate-
50.
FORUM
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
31
rin erfolgen, erst dann ist die Teilnahme in einer Gruppe möglich.
Wie sieht das Angebot für die
Familien aus?
P. Scherschel: Ich biete zunächst eine
Einzelberatung der Eltern an – i.d.R.
ist dies meist erst einmal der erkrankte Elternteil alleine. Die Lebensumstände der Familie, finanzielle
Sorgen, alle Dinge, die das Leben
der Familie schwer machen, werden
hier oft vom Elternteil angesprochen.
Eine Perspektive für die eigenen betroffenen Kinder zu schaffen ist der
erste, schwere Schritt. Das Thema
Partnerschaft ist ebenfalls oft belastet: wie akzeptiert der Lebenspartner
die Erkrankung? Gerade psychische
Erkrankungen sind hierbei oftmals
nicht vom Partner akzeptiert. Eine
Mutter sagte einmal zu mir „Ich hätte
lieber Krebs – das würde mein Mann
akzeptieren“. Deshalb sind Paargespräche am Anfang oft nötig – auch
um die Frage zu klären, was sich daraus für die Kinder ergibt. Dabei erlebe ich beim Thema „Auswirkungen
der Erkrankung auf die Kinder“ die
komplette Bandbreite von Akzeptanz
bis völlige Ablehnung bei den Eltern.
Meist habe ich zwei bis drei persönliche Elterngespräche und einige
Telefonkontakte dazwischen, bevor
ich dann das Kind/die Kinder der Familie kennenlerne. Zunächst ein Vertrauensverhältnis zu den Eltern zu
schaffen, ist unabdingbar – und dann
muss das Gleiche bei den Kindern/
Jugendlichen gelingen. Diese regelmäßigen Einzelkontakte vor einem
möglichen Eintritt in die Gruppe stellen mich oft vor ein zeitliches Problem. Viele Kinder schaffen es nicht,
nach zwei Einzelkontakten die Hürde
zu nehmen, in die Gruppe zu kommen. Jungs tun sich dabei meist allgemein etwas schwerer als Mädchen.
Bei mehreren Kindern in der Familie
muss man ja auch sehen, wem man
was anbietet. Ich bin glücklich, dass
ich nun noch eine Kollegin habe, mit
der ich gemeinsam planen und Dinge besprechen kann. Zurzeit existiert
eine offene Kindergruppe mit fünf
Kindern im Alter von sieben bis elf
Fr. Zerfaß, Fr. Scherschel, Fr. Scholl (von li. nach re.)
Jahren. Diese Gruppe leiten wir gemeinsam. Sie findet alle 14 Tage statt
und dauert 1,5 bis 2 Stunden. In Zukunft soll Fr. Scholl die Einzelbetreuung der Jugendlichen übernehmen.
Eine Jugendgruppe ist gerade am
Entstehen, eine Elterngruppe ist
ebenfalls in Planung.
Wie viele Familien haben Sie
bisher betreut und welche Art
des Zugangs gibt es?
P. Scherschel: Bisher haben sich weit
über 40 Familien aus den Landkreisen St. Wendel und Neunkirchen hilfesuchend an uns gewandt. In den
meisten Fällen folgten mehrere Beratungstermine, bzw. eine kontinuierliche Zusammenarbeit. Dabei war
am häufigsten ein Elternteil an einer
depressiven Störung erkrankt, am
zweithäufigsten waren schizophrene
Erkrankungen, gefolgt von bipolaren
Störungen und Borderlinestörungen. Ich biete ein Mal im Monat eine
Sprechstunde für PatientenInnen in
der psychiatrischen Abteilung des
Marienkrankenhauses St. Wendel
an, die inzwischen von vielen dort
angenommen wird. Darüber hinaus
kommen viele Familien aus dem Bereich der Familienpflege, aber auch
aus allen anderen Fachdiensten unseres Hauses. In letzter Zeit kommen
auch immer mehr Anfragen aus den
Familienberatungszentren und der
Jugendhilfe.
Die Eltern sind ja sehr belastet –
wie kann die Organisation gelingen?
I. Zerfaß: Unsere Arbeit ist immer
aufsuchend und aktivierend. Die Einzeltermine finden bei der Familie zu
Hause statt. Für die Gruppenaktivität
holt unser Fahrdienst die Kinder und
Jugendlichen von zu Hause oder in
der Nachmittagsbetreuung ab. Viele
Kinder würden sonst gar nicht kommen können. Auch wenn die Kinder
an der Gruppe teilnehmen finden
weiterhin Einzeltermine statt.
Was sind die Inhalte der Gruppentermine?
P. Scherschel: Wir treffen uns i.d.R.
in unserem Gruppenraum hier in der
Caritas. Wir haben festgelegte Gruppenregeln (z.B. nichts weiter erzählen, was andere hier berichten; den
anderen ausreden lassen), welche
die Kinder inzwischen gut akzeptieren. Wir wollen einen geschätzten
und respektvollen Umgang miteinander. Zu Beginn der Gruppenstunde setzen wir uns in einen Kreis auf
den Boden und stufen mit sieben
selbstgemachten Wetterkarten unsere Stimmungen ein – von sonnig bis
32
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
50.
FORUM
2012 beim Ministerium für Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie beantragt. Leider wurde unser Antrag
vor Kurzem abgelehnt, was uns die
kommenden Finanzierungsanträge
wohl erschwert.
Gibt es Berührungspunkte mit
niedergelassenen KJP oder PP?
Kindergruppe
regnerisch. Über die Karten kommen
wir ins Gespräch, wie es jedem einzelnen gerade geht. Danach gibt es
einen thematischen Teil. Zurzeit arbeiten wir hier mit dem Buch „Sonnige Traurigtage“ von Schirin Homeier.
Wir lesen gemeinsam, schauen uns
die Bilder an und reden darüber.
Speziell für den Bereich Psychose
möchten wir als nächstes mit dem
Buch „Die Bettelkönigin“ von I. Stratenwerth/T. Bock weiterarbeiten. Im
Anschluss an den thematischen Teil
kommt der Spieleteil, in dem es einfach um´s Spaß haben geht. In der
Abschlussrunde besprechen wir die
Sitzung – was hat den Kindern gefallen und was nicht. Zwischen diesen
Anteilen ist eine gemeinsame Zwischenmahlzeit ein fester Bestandteil
der Gruppe – wir decken gemeinsam
den Tisch, jeder hat seinen festen
Sitzplatz und wir haben ein offenes
Ohr für die Erzählungen der Kinder.
Das ist ein sehr wichtiges Ritual, da
dies viele der Kinder so nicht von
zu Hause kennen. Auch erlebnispädagogische Inhalte sind Bestandteil
der Gruppenarbeit – das ist auch ein
Schwerpunkt meiner Ausbildung gewesen und mir sehr wichtig. Z.B. gehen wir mit den Kindern in den Wald,
wobei auch hier das gemeinsame
Essen in Form eines Picknicks stattfindet und als Ritual nicht verloren
geht. Im erlebnispädagogischen Bereich könnten wir uns vorstellen, hin
und wieder Angebote des Landesinstitutes für Präventives Handeln
in Anspruch zu nehmen. Außerhalb
der Gruppensitzungen organisieren
wir weitere Aktivitäten für alle wie
etwa eine Faschingsfeier, Plätzchen
backen vor Weihnachten oder Grillfeste.
Wie wird das Projekt OASE
finanziert?
I. Zerfaß: Leider müssen wir mit
einer Projektfinanzierung von Jahr
zu Jahr leben. Wir erhalten Anteile
aus bischöflichen Geldern, darüber
hinaus finanzieren wir OASE aus
Eigenmitteln der Caritas. In letzter
Zeit erhalten wir auch immer mal
wieder Spendengelder, die aber für
uns natürlich nicht fest planbar sind.
Die Finanzierung der Erhöhung der
Stellenanteile auf 70% haben wir
im letzten Jahr beim Jugendamt St.
Wendel beantragt, der Antrag läuft
aber noch. Bisher finanzieren wir diese Erhöhung noch aus Eigenmitteln.
Wenn das Projekt ein stetiges Angebot der Jugendhilfe werden und als
solches auch finanziert werden soll,
dann wäre eine begleitende Evaluation wichtig. Diese hatten wir im Mai
P. Scherschel: Wenn wir das Gefühl
haben, die Kinder benötigen eine
Psychotherapie, beraten wir die Eltern, geben Informationsmaterial
über niedergelassene Kinder- und
JugendlichenpsychotherapeutInnen
weiter, soweit sie mir bekannt sind.
Leider ist unsere Vernetzung in dieser Hinsicht schlecht. Wir haben zu
den Treffen des Arbeitskreises „Hilfen für Kinder psychisch kranker
Eltern“ des Landkreises St. Wendel
immer wieder Ärzte, psycholog.
Psychotherapeuten, Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten
sowie die kinderpsychiatrische Institutsambulanz und Tagesklinik eingeladen – leider kamen bisher aber
nur sehr wenige. Wir würden uns
sehr eine bessere Vernetzung und
auch einen größeren Bekanntheitsgrad unseres Projektes wünschen.
Deshalb beteiligen wir uns auch im
Oktober an den Wochen der seelischen Gesundheit: Wir organisieren
am 15.10.13 eine Fachveranstaltung
in Saarbrücken. Wir können OASE
nicht auf andere Landkreise ausweiten, aber wir hoffen, dass in Zukunft
vielleicht auch andere Landkreise
ähnliche Projekte initiieren.
Ende des Interviews.
Wir danken Irene Zerfaß und Petra
Scherschel für das Interview. Den
Flyer des Projektes OASE können
Sie bei der Geschäftsstelle der Caritas St. Wendel erhalten. Die genauen
Angaben über OASE finden Sie auch
auf unserer PKS Website im internen
Mitgliederbereich unter KJP Vernetzung (Landkreis St. Wendel). Sollten
Sie noch kein Passwort für den internen Mitgliederbereich haben, kön-
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
nen Sie dies in unserer Geschäftsstelle von Maike Paritong erhalten
([email protected]).
Um das Projekt OASE bei den Finanzierungs- und Evaluationsanträgen
zu unterstützen, hat der Vorstand der
PKS nach einer Anfrage durch den
Arbeitskreis „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ beschlossen,
gemeinsam mit den Beratungsstellen und eventuell den kinder- und
jugendpsychiatrischen Institutsam-
bulanzen im Saarland Daten zu sammeln. Alle niedergelassenen KJP
wurden angeschrieben und gebeten,
einen entsprechenden Kurzfragebogen auszufüllen, in dem es um die
Erfassung der Anzahl von Familien in
unserer Behandlung geht, bei denen
ein oder beide Elternteile an einer
psychischen Erkrankung leiden. Wir
bitten alle, die einen solchen Brief
erhalten haben, um ihre aktive Mitarbeit und hoffen, damit vielleicht
einen kleinen Beitrag leisten zu kön-
33
nen, solche Projekte für Kinder und
Jugendliche im Saarland am Leben
zu erhalten.
Katja
Klohs-Eberle
PIA
Nachwahl im PiA-Ausschuss
Mein Name ist Jochen Glößner. Ich
bin Diplompsychologe in Ausbildung
zum Psychologischen Psychotherapeuten am saarländischen Institut
für Psychoanalyse und Psychotherapie (SIPP). Ich stehe kurz vor der Zwischenprüfung. Da nach der Approbation von Lisa Güllich die Vertretung
des SIPP im PIA-Ausschuss der PKS
unbesetzt war, habe ich mich bereit
erklärt, ihre Nachfolge anzutreten,
denn ich finde es wichtig, dass alle
Institute des Saarlandes in diesem
vertreten sind.
Ich freue mich auf eine gute und interessante Zusammenarbeit.
Jochen Glößner
Der „Bericht von der 8. Bundeskonferenz PiA in Berlin“ von Oliver John im Forum 49 wurde versehentlich in der
Rubrik „KJP“ abgedruckt – und nicht in die Rubrik „PiA“, wo der interessante Artikel natürlich hingehört hätte.
Wir bitten dies zu entschuldigen und hoffen, dass alle Interessierten den Bericht dennoch gefunden haben!
34
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
BPTK
Kompromiss zur Mindestquote:
Blockade von 276 Praxissitzen verhindert
Gesetzgeber korrigiert Ärztequote
Blockierte
psychotherapeutische
Praxissitze sollen zukünftig besetzt
werden können. Das beschloss der
Deutsche Bundestag am 7. Juni 2013
in zweiter und dritter Lesung. Damit
können bundesweit rund 276 Praxissitze, die für psychotherapeutisch tätige Ärzte reserviert waren, ab 2014
auch an Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vergeben
werden. „In Ostdeutschland wäre
jeder zehnte Praxissitz durch diese
Regelung blockiert gewesen“, stellt
Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der
Bundespsychotherapeutenkammer
(BPtK) fest. „Durch den Kompromiss,
den die BPtK vorgeschlagen hatte,
wird sich die Versorgung psychisch
kranker Menschen verbessern.“
Bisher konnten psychotherapeutische Praxissitze, die für Ärzte reser-
viert waren, nicht an Psychologische
Psychotherapeuten oder Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten
vergeben werden. Eine Mindestquote von 25 Prozent für psychotherapeutisch tätige Ärzte verhinderte
dies. Selbst dann, wenn sich kein
Arzt für die Niederlassung fand, blieb
ein solcher Praxissitz blockiert. Diese
eigentlich freien Praxissitze wurden
bei der Bedarfsplanung sogar als besetzt gezählt. Die BPtK konnte letztlich mit dem Vorschlag überzeugen,
nicht besetzbare Arztsitze künftig mit
Psychotherapeuten zu besetzen.
Insbesondere in Ostdeutschland
hätte die bisherige Regelung die
Versorgungsprobleme weiter verschärft. Dort wären voraussichtlich
200 psychotherapeutische Praxissitze nicht besetzt worden, weil sie für
Ärzte reserviert worden wären, die
es gar nicht gibt. In Sachsen-Anhalt
hätte von 64 freien psychotherapeutischen Praxissitzen kein Einziger
besetzt werden können. In Sachsen
wären von 76 freien Praxissitzen
vermutlich 95 Prozent blockiert, in
Thüringen von 57 freien Praxissitzen knapp 90 Prozent. Insgesamt
wären voraussichtlich mehr als 30
Prozent der insgesamt knapp 600 für
Ärzte reservierten Praxissitze in Ostdeutschland unbesetzt geblieben.
Diesen negativen Konsequenzen der
Ärztequote für die Versorgung steht
kein für Patienten relevanter Nutzen
gegenüber, denn Psychotherapeuten
und psychotherapeutisch tätige Ärzte unterscheiden sich weder bei den
behandelten Diagnosen noch beim
Leistungsspektrum.
Quelle: Pressemitteilung BPtK vom
07. 06. 2013
Folteropfer und Flüchtlinge:
Gesundheitliche Versorgung mangelhaft
Bundesregierung lehnt muttersprachliche Psychotherapie ab
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, Folteropfern und traumatisierten Flüchtlingen eine muttersprachliche Psychotherapie zu
ermöglichen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor (Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der GRÜNEN: Bundesdrucksache 17/13461 –s.a: http://www.bptk.de/
aktuell/einzelseite/artikel/folteropfer.html).
Die Bundesregierung stellte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
fest, dass die Übernahme von Dolmetscherkosten in der gesetzlichen
Krankenversicherung nicht vorgesehen sei und dass nach der Rechtsprechung kein Anspruch auf Psychotherapie in einer Fremdsprache bestehe.
„Das ist eine seltsame Begründung“,
so Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident
der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Für einen erkannten
Versorgungsbedarf kann jederzeit
eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Dann hätten die Gerichte auch keine Einwände mehr.“
Die BPtK und der Deutsche Psychotherapeutentag fordern seit Langem, mehr muttersprachliche Psychotherapeuten für Migranten über
50.
FORUM
Sonderbedarf zuzulassen. Für den
Fall, dass dies nicht möglich ist, z.
B. weil Psychotherapeuten mit der
gesuchten Muttersprache nicht zur
Verfügung stehen, sollte die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für
speziell ausgebildete Dolmetscher in
der Psychotherapie tragen. Auch der
116. Deutsche Ärztetag forderte den
gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Migrationshintergrund
zum Gesundheitswesen. Er betonte,
dass ungenügende Sprachkenntnisse und kulturelle Missverständnisse
eine wesentliche Zugangsbarriere
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
darstellen, die durch den Einsatz von
professionellen Sprach- und Kulturvermittlern (Dolmetschern) und die
Anerkennung eines Sonderbedarfs
für muttersprachliche Psychotherapie überwunden werden können.
Viele Folteropfer und Flüchtlingsgruppen sind dringend auf eine Psychotherapie angewiesen. Nach einer
Studie der Universität Konstanz in
Kooperation mit dem Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge lag
der Anteil von Menschen mit einer
Posttraumatischen
Belastungsstö-
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rung bei Flüchtlingen bei 40 Prozent.
Psychotherapie ist bei Posttraumatischen Belastungsstörungen nach
wissenschaftlichen Leitlinien das
Mittel der Wahl. Ohne eine sprachliche Verständigung ist Psychotherapie aber nicht möglich.
Quelle: Pressemitteilung BPtK vom
12.06.2013
Links: Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bundestagsdrucksache: 17/13461
BPtK-Symposium zum neuen DSM-V
Über die Grenzen zwischen psychischer Gesundheit und Krankheit?
Am 18. Mai 2013 veröffentlichten die
US-Psychiater (American Psychiatric
Association/APA) ihr neues Klassifikationssystem psychischer Erkrankungen, das Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders
V (DSM-V). Die fünfte Fassung des
Diagnostik-Handbuchs löste bereits
in den USA, mittlerweile aber auch
in Europa, heftige Kritik aus. Kritiker
werfen den US-Psychiatern vor, die
diagnostischen Kriterien für psychische Erkrankungen aufzuweichen
und alltägliche seelische Krisen zur
Krankheit zu erklären, für die dann
eine Behandlung notwendig sei. Vor
diesem Hintergrund veranstaltete die
Bundespsychotherapeutenkammer
(BPtK) gemeinsam mit den Universi-
Prof. Dr. Allen
Frances
täten Marburg, Frankfurt und Mainz
ein Symposium zum DSM-V. Hauptredner war Prof. Dr. Allen Frances,
der Vorsitzender der Entwicklergruppe des DSM-IV war und nun als einer
der schärfsten Kritiker des neuen Diagnose-Handbuchs gilt. Die Redaktion
druckt hier Auszüge der Referenten
aus der Veranstaltung ab.
Allen Frances: Überdiagnostik
und Pharmaindustrie
Prof. Frances warnte davor, dass das
Aufweichen der diagnostischen Kriterien psychischer Erkrankungen zu
einer weiteren Überversorgung mit
Psychopharmaka und einer schlechteren Versorgung von Patienten mit
schweren psychischen Erkrankungen führen könne, da die Ressourcen im Gesundheitssystem begrenzt
seien. Die geplante Absenkung der
diagnostischen Kriterien wie auch
die Aufnahme neuer psychischer
Störungen in das DSM-V habe zur
Folge, dass noch mehr Menschen
als psychisch krank diagnostiziert
und mit Psychopharmaka behandelt
würden. In den USA sei es Pharmaunternehmen gestattet, Direktwerbung für ihre pharmazeutischen
Produkte bei Kunden bzw. Patienten
zu machen, was auch in aggressiver
Weise genutzt werde. Inzwischen
nehme jeder fünfte erwachsene Amerikaner ein Medikament wegen eines
psychischen Leidens ein. Im Jahr 2010
hätten elf Prozent der Erwachsenen
ein Antidepressivum und vier Prozent
der Kinder ein Stimulans erhalten.
Nach der Einschätzung von Frances
führe jede Ausweitung des Krankheitsbegriffs auch zu einer Ausweitung der Diagnosen und der Pharmakotherapie. Dazu gehöre auch die
Verordnung von Medikamenten außerhalb des behördlich genehmigten
Gebrauchs bei Anwendungsgebieten, für die der Wirkstoff noch keine
Zulassung habe (Off-Label-Use). Dies
sei beispielsweise bei den Neuroleptika-Verordnungen zu erkennen, die
inzwischen in den USA Kosten von
18 Milliarden Dollar verursachen und
damit einen Anteil von sechs Prozent
am Gesamtumsatz für Arzneimittel
ausmachten. Jeder vierte Bewohner
eines Pflegeheims erhalte zur Ruhigstellung ein Neuroleptikum – trotz
des hohen Schadenspotenzials. Die
Ausgaben für Antidepressiva betrügen im Jahr 2011 rund elf Milliarden
Dollar, während für ADHS-Medikamente knapp acht Milliarden Dollar
ausgegeben würden.
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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
DSM-III und die Krise
der Diagnostik
Die Entwicklung des DSM-III im Jahr
1980 sei ein kulturelles Ereignis gewesen, erläuterte Frances. Die wissenschaftliche Diagnostik psychischer Erkrankungen habe sich zuvor
in einer schweren Krise befunden, da
sie sich als wenig verlässlich erwiesen hätte. Bei der Anwendung der diagnostischen Kriterien an Hand von
Patientenvideos hätte es nur eine
geringe Übereinstimmung zwischen
den Beurteilern gegeben. Dies habe
dazu geführt, dass beim DSM-III die
diagnostischen Kategorien enger
definiert und die einzelnen Kriterien
spezifischer operationalisiert wurden, um die Reliabilität und Validität
der Diagnosen zu erhöhen. Bei der
Entwicklung des DSM-IV sei die von
ihm geleitete Kommission sehr konservativ vorgegangen und es habe
letztlich nur zwei größere Änderungen gegeben: die Ergänzung der Diagnose Bipolar II und des AspergerSyndroms. In beiden Fällen sei es
in der Folge allerdings zu massiven
Anstiegen der Diagnoseraten und
damit der medikamentösen Behandlungen gekommen, weswegen er
diese obschon geringe Ausweitung
mittlerweile bedauere.
Wenn es zu einem solch epidemischen Ansteigen der Diagnoserate
komme, handele es sich weniger um
eine tatsächliche Verschlechterung
des Gesundheitszustandes der Bevölkerung, als vielmehr um eine veränderte Bezeichnung für bestimmte
Phänomene. So hätten Probleme im
Schulsystem der USA in den 1990er
Jahren dazu geführt, dass die Autismus-Diagnosen rapide zugenommen hätten. Die Zunahme der Posttraumatischen Belastungsstörungen
bei Kriegsveteranen könne zum Teil
auch so gesehen werden, dass versucht wurde, die Herausforderungen
der Reintegration ehemaliger Soldaten mit Medikamenten zu lösen. Eine
kanadische Studie zeige, dass die
Anzahl der ADHS-Diagnosen stark
mit dem Geburtsmonat des Kindes
variiere. Jungen, die im Dezember
geboren wurden und somit die Klas-
senjüngsten waren, hatten ein doppelt so hohes Risiko für eine ADHSDiagnose wie die ältesten Jungen
der Klasse, die im Januar geboren
worden waren.
DSM-V und die Freiheit
zur Innovation
Bei der Entwicklung des DSM-V sei
nun die Freiheit zur Innovation ausgerufen worden. Dadurch seien auch
sehr unzureichend erforschte psychische Symptombilder als eigene
Erkrankung in das Diagnosesystem
aufgenommen worden. Zeitweilig sei
sogar vorgesehen gewesen, schon
das Risiko für eine psychotische Erkrankung als eigene Diagnosekategorie aufzunehmen, mit der Gefahr,
auch zahlreiche Personen als krank
zu bezeichnen und möglicherweise
medikamentös zu behandeln, die nie
erkrankt wären. Insgesamt habe sich
mit dem DSM-V eine grundsätzliche
Abwägung verschoben. Das DSM-V
lege seine Priorität darauf, psychische
Erkrankungen nicht zu übersehen,
letztlich aus der positiven Intention
heraus, allen Betroffenen Hilfe und
Behandlung anbieten zu können. Hierbei werde jedoch das Risiko von Überdiagnostik und Übertherapie sowie
die damit verbundenen Risiken, von
Stigmatisierung bis hin zu schädlichen
Nebenwirkungen durch die Therapie,
unterschätzt. Das Diagnosehandbuch
DSM hätte aus seiner Sicht vor allem
so weiterentwickelt werden müssen,
dass es weniger Spielraum für eine
missbräuchliche, interessengeleitete
Anwendung lässt. Besser wären engere diagnostische Kategorien und
höhere diagnostische Schwellen gewesen. Zu den größten Fehlentwicklungen im DSM-V zählen nach der
Einschätzung von Prof. Allen Frances:
1. die neue, wenig erforschte Diagnose „Disruptive Mood Dysregulation
Disorder“ (DMDD) bei Kindern und
Jugendlichen, mit der schwere Wutausbrüche erfasst werden sollen;
2. die Absenkung des Zeitraums, in
dem bei Trauernden keine Depression diagnostiziert werden soll (von
zwei Monaten auf zwei Wochen nach
dem Verlust);
3. die neue Diagnose der leichten
neurokognitiven Störung, unter die
auch die normale Altersvergesslichkeit gefasst werden könne;
4. die Absenkung der diagnostischen
Kriterien für ADHS;
5. die Aufnahme der Binge-EatingStörung mit einer niedrigeren diagnostischen Schwelle als in der vorherigen Forschungskategorie;
6. die Aufnahme der Kategorie der
Verhaltenssüchte, unter der neben
dem pathologischen Glücksspiel
künftig auch andere ausgeprägte
Verhaltensweisen als Erkrankung
definiert werden könnten, wie z. B.
Internetsucht oder Sexsucht;
7. die Aufgabe der Differenzierung
zwischen schweren Substanzabhängigkeiten und Personen mit einem
Substanzmissbrauch, dessen Diagnose stark von den jeweiligen gesellschaftlichen Normen abhängig sei;
8. die Aufnahme der somatischen
Symptomstörung als neue Diagnose,
unter der viele Patienten mit körperlichen Erkrankungen künftig als psychisch krank gefasst werden könnten.
Auch wenn er skeptisch sei, ob der
Trend des DSM-V zur Pathologisierung normalen psychischen Erlebens
umgekehrt werden könne, ermutige
ihn die Resonanz, die seine Kritik in
der Presse und Öffentlichkeit u. a. in
Deutschland erhalten habe. Die Erfolge gegen die Tabakindustrie seien ein
Mut machendes Beispiel dafür, dass
auch einflussreiche Lobbygruppen
in ihre Schranken gewiesen werden
können, wenn sich die öffentliche
Wahrnehmung eines Themas ändere
und öffentlicher Druck entstehe.
BPtK: Konservative
Grenzziehung bedeutsam
Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der
BPtK, betonte in der anschließenden
Podiumsdiskussion, dass das Verständnis psychischer Erkrankungen
abhängig sei vom jeweiligen historischen gesellschaftlichen Kontext. So
müsse auch bei der aktuellen Neufassung des DSM der dominierende
Kontext der US-amerikanischen Gesellschaft kritisch reflektiert werden,
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
Prof. Rainer Richter
bevor sie auf das in Deutschland
gültige
ICD-Klassifikationssystem
übertragen werde, das bis 2015 überarbeitet werden soll. Insofern sei die
aktuelle kritische Debatte um das
DSM-V, wie sie von Allen Frances angestoßen worden sei, sehr wichtig
und beginne zum rechten Zeitpunkt.
Eine konservative Grenzziehung zwischen psychischer Erkrankung und
Gesundheit sei bedeutsam, auch um
die Menschen in ihren Fähigkeiten
und Ressourcen zu bestärken, selbst
erfolgreich mit den Herausforderungen des Lebens und den damit einhergehenden psychischen Belastungen fertig zu werden. Ein gestuftes
diagnostisches Vorgehen und gestufte Versorgungsangebote könnten
sinnvolle Ansätze sein, Ratsuchenden
und Patienten nicht nur ein bedarfsgerechtes, sondern auch ein bedürfnisgerechtes Angebot im Sinne der
Sozialpsychiatrie zu machen. Dabei
müsse ein besonderes Augenmerk
darauf gerichtet werden, dass nicht
gesellschaftliche Probleme und Fehlentwicklungen im Schulsystem und
in der Arbeitswelt als behandlungsbedürftig klassifiziert würden, für die
Medikamente notwendig sind.
Kinder und Jugendliche: Reifungskrisen nicht pathologisieren
Bei ADHS sei auch in Deutschland
von einer deutlichen Überdiagnostik
und Übertherapie auszugehen, stellte BPtK-Präsident Richter fest. So erhalte nach den Daten von BARMER
GEK in Deutschland knapp jeder fünfte Junge zwischen dem siebten und
zwölften Lebensjahr eine ADHS-Diagnose und circa jeder zehnte Junge
bekomme im Laufe der Kindheit und
Jugend mindestens einmal Methylphenidat verordnet. Das DSM-V sehe
eine weitere Aufweichung der diagnostischen Kriterien für ADHS vor.
Zukünftig müssten motorische Unruhe und mangelnde Konzentrationsfähigkeit erstmalig vor dem zwölften
Lebensjahr aufgetreten sein, damit
ADHS diagnostiziert werden könne.
Bisher lag die Grenze beim siebten
Lebensjahr, um ausschließen zu können, dass auch Kinder und Jugendliche erfasst werden, die in erster
Linie spezifische, schulische oder berufliche Probleme haben. Durch die
neue, höhere Altersgrenze im DSM-V
werde sich die Anzahl der Kinder und
Jugendlichen, aber auch der Erwachsenen, die nun auch eine ADHS-Diagnose erhalten können, erheblich erhöhen, so BPtK-Präsident Richter.
Auch die neue Diagnose „Disruptive
Mood Dysregulation Disorder“ sei
kritisch zu bewerten. Hierbei handele
es sich um einen hilflosen Versuch,
die US-spezifische Überdiagnostik
von bipolaren Störungen bei Kindern in den Griff zu bekommen. Dieses Phänomen der Überdiagnostik
bipolarer Störungen und der damit
verbundenen Übertherapie mit Psychopharmaka bei Kindern habe es in
Deutschland glücklicherweise nicht
gegeben. Würde die neue Erkrankung
aber in das geplante ICD-11 übernommen, bestehe die Gefahr, dass
künftig auch in Deutschland alterstypische Wutausbrüche von Kindern
und Jugendlichen als psychische
Krankheit diagnostiziert und entsprechend behandelt werden könnten.
Grundsätzlich sei die Forschung zu
überdurchschnittlich häufigen und
starken Wutausbrüchen vor allem
bei Jungen viel zu dürftig, um damit
eine neue psychische Erkrankung zu
begründen. Das Risiko sei groß, dass
künftig heftige emotionale Reaktionen von Kindern und Jugendlichen in
Reifungskrisen als krank abgestempelt würden. Dabei drohten dann andere Gründe für wiederholte Temperamentsausbrüche wie Konflikte mit
Eltern, Lehrern oder Gleichaltrigen
aus dem Blick zu geraten.
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Kritisch sei auch, dass das Trauer
nach dem Verlust einer nahestehenden Person künftig bereits nach zwei
Wochen als Krankheit eingestuft
werden könne. Wer intensiv trauere,
leide zwar häufig an Beschwerden,
die auch bei einer Depression auftreten und erfülle wohl auch einmal
formal die Kriterien einer Depression, weise aber deswegen noch keine
behandlungsbedürftige Erkrankung
auf, betonte der BPtK-Präsident. Die
meisten Trauernden verkrafteten
ohne Behandlung den Verlust einer
geliebten Person. Der Schmerz von
Trauernden könne durchaus Monate
oder über ein Jahr dauern und sollte
nicht als behandlungsbedürftig gelten. Trauernde sollten sich vielmehr
der sozialen Unterstützung sicher
sein dürfen. Die Maxime des steten Funktionierens führe schon jetzt
dazu, dass sich die Einstellung der
Gesellschaft zu Tod und Trauer verändere und Toleranz und Verständnis
für schmerzhafte Gefühle sowie der
Ausdruck von Verlust und Belastung
weiter abnehmen.
Die berechtigte Kritik am DSM-V könne allerdings nicht Eins-zu-eins auf
Deutschland übertragen werden, so
Richter, ein Beispiel sei der Einfluss
der Pharmaindustrie auf die Behandlung psychischer Erkrankungen. So
würden psychische Diagnosen in den
USA meist von Hausärzten gestellt
und führten fast immer zu einer Verschreibung von Psychopharmaka. In
Deutschland sei dagegen in erheblich größerem Umfang eine leitlinienorientierte psychotherapeutische
Behandlung von psychischen Erkrankungen zumindest möglich, wenngleich auch hier zu oft Psychopharmaka verschrieben würden. Der Zugang
zur und der Umfang der kassenfinanzierten Psychotherapie sei jedoch erheblich besser als in den USA.
Quelle: Pressemitteilung BPtK vom
30.05.2013
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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
FORUM
Veranstaltungskalender
Informationen über von der PKS akkreditierte Intervisionsgruppen, Supervisionsgruppen und Qualitätszirkel veröffentlichen wir nur, wenn das ausdrückliche Einverständnis auf dem Akkreditierungsantrag gegeben wurde über den gesamten
Akkreditierungszeitraum. Natürlich können Sie uns Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung auch nachträglich mitteilen.
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle unter Tel. 0681-9545556, Fax 0681-9545558 oder [email protected], wenn
Sie Hinweise in unserem Veranstaltungskalender veröffentlichen möchten oder sonstige Anregungen haben.
Datum
Veranstalter, Titel
Veranstaltungsort
Anmeldung, Informationen
23.-24.08.,
28.08., 11.09.,
20.-21.09.2013
Zentrum für angewandte Hypnose:
Einführender Grundkurs Medizinische und Psychotherapeutische
Hypnose und Hypnotherapie
Pavillonstraße 10
66740 Saarlouis
Zentrum für angewandte Hypnose,
Victoria-Luisen-Str. 17, 66740 Saarlouis,
www.hypnose-sueddeutschland.de
24.08.2013,
ab 09.00 Uhr
UKS, Klinik für Anästhesiologie,
Intensivmedizin und Schmerztherapie: 2. Homburger Schmerz- und
Palliativkongress „Schmerztherapie
von Jung bis Alt“
Kulturzentrum Saalbau,
Homburg
Universitätsklinikum des Saarlandes, Klinik
für Anästhesiologie, Intensivmedizin und
Schmerztherapie, Kirrberger Str., Geb. 57,
66421 Homburg, [email protected],
Fax: 0 68 41-16-2 25 89
20.-21.09. 2013
Zentrum für angewandte Hypnose:
Grundlagenseminar Hypnotherapeutische Therapieplanung – Vom
Symptom zur Heilung
Pavillonstraße 10
66740 Saarlouis
Zentrum für angewandte Hypnose,
Victoria-Luisen-Str. 17, 66740 Saarlouis,
www.hypnose-sueddeutschland.de
08.10.2013,
19.00-20.30 Uhr
AHG Klinik Berus: Hyperaktiv! Kritik
der Aufmerksamkeitsdefizitkultur
(Fortbildungsreihe „Neue Entwicklungen in der psychosomatischen
Medizin und Psychotherapie“)
AHG Klinik Berus
Orannastraße 55
66802 Überherrn-Berus
AHG Klinik Berus, Europäisches Zentrum
für Psychosomatik und Verhaltensmedizin,
Tel.: (06836)39-186, Fax: (06836)39-178,
e-mail: [email protected], www.ahg.de/berus
09.10.2013,
ab 09.00 Uhr
AK Interkulturelle Psychologie in
Beratung und Therapie, DRK-Landesverband Saarland: Kulturelle Sensibilität vs. Vorurteile in der Beratung
und Therapie von Migrantenfamilien
Psychosoziales Beratungszentrum für Migration und
Integration, Vollweidstraße 2,
66115 Saarbrücken-Burbach
Arbeitskreis Interkulturelle Psychologie in
Beratung und Therapie, DRK-Landesverband Saarland e.V., Tel. 0681/97642 64
05.11.2013,
19.00-20.30 Uhr
AHG Klinik Berus: Alpträume und
ihre Behandlung (Fortbildungsreihe
„Neue Entwicklungen in der psychosomatischen Medizin und Psychotherapie“)
AHG Klinik Berus
Orannastraße 55
66802 Überherrn-Berus
AHG Klinik Berus, Europäisches Zentrum
für Psychosomatik und Verhaltensmedizin,
Tel.: (06836)39-186, Fax: (06836)39-178,
e-mail: [email protected], www.ahg.de/berus
Intervisionsgruppen, Supervisionsgruppen und Qualitätszirkel
Titel
Zielgruppe
Leitung / Ansprechpartner
Arbeitskreis Interkulturelle Psychologie
in Beratung und Therapie
In der Migration tätige Psychologinnen
und Psychologen
DRK Beratungszentrum, c/o Wolf B. Emminghaus,
Vollweidstraße 2, 66115 Saarbrücken-Burbach
Intervision Wallerfangen (Fallbesprechung)
PP, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
Dipl. Psych. Jörg Collet, Wendalinusstraße 8,
66606 St. Wendel
Intervision Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
KJP
Sabine Wenk, Schopenhauerstraße 16, 66111 Saarbrücken
Intervisionsgruppe
KJP
Rudolf Meiser, St. Ingberter Straße 1, 66583 Spiesen-Elversberg
Intervisionsgruppe
Dipl. Psych. Winfried Sutor, Lessingstraße 24,
66121 Saarbrücken
Intervisionsgruppe VAKJP Saar
Analytische KJP
VAKJP Saar, c/o Werner Singer, Kirchplatz 16,
66663 Merzig
Qualitätszirkel: QEP-orientiertes Qualitätsmanagement für AKJP
Analytische KJP
VAKJP Saar, c/o Werner Singer, Kirchplatz 16,
66663 Merzig
Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Nr. 50, Juli 2013
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Qualitätszirkel „Zusammenarbeit der
niedergelassenen KJP und der schulpsychologischen Dienste der Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern“
Niedergelassenen KJP und SchulpsychologInnen der Landkreise Saarlouis
und Merzig-Wadern
Roland Waltner, Amt 46, Landratsamt Saarlouis
QM in der Praxis für KJP und PP
KJP, PP
Rudolf Meiser, St. Ingberter Straße 1, 66583 Spiesen-Elversberg
Supervision in Gruppen
PP, KJP, Ärzte, Zahnärzte
Zentrum für angewandte Hypnose, Victoria-Luisen-Str. 17, 66740 Saarlouis, www.hypnose-sueddeutschland.de
Supervision / Fallsupervision
PP und Ärztliche Psychotherapeuten
Dipl. Psych. Nicole Berger-Becker
Feldmannstraße 89
D-66119 Saarbrücken
Impressum des Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Herausgeber:
Kammer der Psychologischen
Psychotherapeuten sowie der
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten des Saarlandes
– Psychotherapeutenkammer des
Saarlandes
Verantwortlich im Sinne des
Presserechts:
Bernhard Morsch
Für die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
ist der Bezugspreis durch den
Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Psychotherapeutenkammer des
Saarlandes
Scheidter Straße 124,
66123 Saarbrücken
Tel.: (06 81) 9 54 55 56
Fax: (06 81) 9 54 55 58
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Bankverbindung:
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Kto.-Nr.: 583 47 32 • BLZ: 590 906 26
Anzeigen und Beilagen im FORUM
Folgende Tarife und Zahlungsmodalitäten gelten ab dem
01. August 2005
BEILAGEN
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EUR
21 – 60 g 150,00
EUR
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100,00 EUR
¼ Seite DIN A4
50,00 EUR
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30,00 EUR
Chiffre-Anzeigen: plus
10,00 EUR
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