Checkliste: Hochzeit Unterlagen
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Checkliste: Hochzeit Unterlagen
Checkliste: Hochzeit Unterlagen Damit Sie sich das Ja-Wort geben können müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt und einige Formalitäten erledigt werden. Damit Sie sich das Ja-Wort geben können Benötigte Unterlagen für die kirchliche Trauung FF Müssen beide Brautleute 18 Jahre alt sein FF Die kirchliche Trauung kann erst nach der Ziviltrauung FF Entmündigten Brautleuten muss der Vormund zustimmen FF Dürfen Sie nicht bereits verheiratet oder in einer registrierten Partnerschaft sein FF Brauchen Sie zwei mündige Zeuginnen oder Zeugen (die Sie selbst bestimmen) stattfinden FF Pass oder Identitätskarte FF Aufgebotsbescheinigung oder Heiratsurkunde vom Standesamt FF Für die katholische Kirche: Taufschein und falls vorhanden Firmungsschein Rechtliche Hinweise: Die Eheschliessung zwischen Verwandten in gerader FF Für die reformierte Kirche: Taufschein und falls vorhanden Konfirmationsschein Linie, zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern sowie zwischen Stiefeltern und Stiefkindern ist verboten. Benötigte Unterlagen für eine Heirat im Ausland Ausländer müssen ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, müssen Sie die Schweiz nachweisen können (gültig auch noch zum Zeitpunkt Gesetzgebung des betreffenden Landes beachten. In der Regel der Heirat). Der/Die ausländische Ehepartner/in erhält NICHT benötigen Sie folgende Dokumente: die Schweizer Staatsbürgerschaft, sondern die Aufenthaltsbe- FF Geburtsurkunde willigung «B». Nach 5 Jahren Ehe kann diese in die unbeschränkte FF Personenstandsausweis Aufenthaltsbewilligung «C» umgewandelt werden. FF Wohnsitzbescheinigung (durch die Behörden am schweizerischen Wohnsitz ausgestellt) Benötigte Unterlagen für die zivile Trauung 6 – 8 Wochen vor dem Termin wird beim Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams ein Gesuch eingereicht, mit folgenden Dokumenten: FF Gültiger Pass / gültige Identitätskarte FF Eventuell, sofern im Staat der Trauung verlangt, ein Ehefähigkeitszeugnis, das bescheinigt, dass die Verlobten nach schweizerischem Recht heiraten können FF Nach der Rückkehr müssen Sie Ihre Eheschliessung im FF Pass oder Identitätskarte Ausland mit den entsprechenden Dokumenten den FF Wohnsitzbescheinigung (ausgestellt von der zuständigen schweizerischen Behörden melden Einwohnerkontrolle bzw. vom Personenmeldeamt) FF Personenstandsausweis (ausgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes) FF Wer einen gemeinsamen Familiennamen möchte, muss dies entsprechend angeben Ausländer bzw. Personen die noch nicht im Grundsätzlich wird eine im Ausland gültig geschlossene Ehe in der Schweiz anerkannt, es sei denn sie verstösst gegen die Schweizer Rechtsordnung oder ist missbräuchlich. Gleichgeschlechtliche Ehen werden in der Schweiz als «eingetragene Partnerschaft» anerkannt. Personenstandsregister erfasst sind benötigen zusätzlich: FF Dokumente über Geburt, Geschlecht, Namen, Abstammung, Zivilstand sowie Heimatorte und Staatsangehörigkeit FF Ausländerausweis Das Gesuchsformular «Vorbereitung der Eheschliessung» wird auf der Amtsstelle ausgefüllt. Danach teilt das Zivilstandsamt schriftlich mit, dass Sie nach einer Wartefrist von 10 Tagen heiraten können. Achtung: Ab diesem Zeitpunkt ist die Bewilligung des Zivilstandsamtes zur Heirat 3 Monate gültig. m en zu uf c kl i s t e h Si e a C re nden i f t i We i te e kl i s te c hz a Ho /c h ec h m c e . h n T e i ra t e .wi r h www www.wirheiraten.ch Checkliste: Hochzeit Unterlagen von LifePortal