1. Elternbrief im Schuljahr 2014/15

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1. Elternbrief im Schuljahr 2014/15
Staatliche Realschule
Bad Griesbach im Rottal
Staatl. Realschule Bad Griesbach - Seilerberg 20 - 94086 Bad Griesbach i. Rottal
Telefon: 08532 920108
Telefax: 08532 920119
E-Mail: [email protected]
1. Elternbrief
im Schuljahr 2014/15
Bad Griesbach, im Oktober 2014
Inhalt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Personalsituation
Die Schule in Zahlen
Wahlunterricht
Mehrtägige Schülerfahrten
Ferienordnung
Witterungsbedingter Unterrichtsausfall
Parksituation
Schließfächer
9. Entschuldigungen
Unterrichtsbefreiungen
10. Anzahl der Schulaufgaben
Einsichtnahme
11. Termine
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
Kopiergeld
Ansprechpartner
Hausordnung
Mobilfunktelefone
Wertgegenstände/Fundsachen
Unfälle
Zwischenbericht/Zwischenzeugnis
Legasthenie
Lese- u. Rechtschreibschwäche
22. Ganztagesbetreuung
23. Beratungsangebote
24. Sicherheit in der Schule und auf dem
Schulweg
25. Verhalten außerhalb der Schule
12. Sprechstunden der Lehrkräfte
13. Homepage
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
zu Beginn dieses neuen Schuljahres grüßen wir Sie sehr herzlich, verbunden mit den besten
Wünschen für das kommende gemeinsame Jahr. Unser besonderer Gruß gilt den Eltern, deren Kinder in die 5. Klassen eingetreten oder von einer anderen Schule zu uns gewechselt
sind.
Wir laden Sie, liebe Eltern, ein, die von unserer Schule angebotenen Veranstaltungen zu besuchen und durch einen engen Kontakt mit der Schulleitung und den Lehrkräften im Sinne
des gemeinsamen Erziehungsauftrages mitzuarbeiten.
Ihren Kindern wünschen wir viel Erfolg und eine angenehme Zeit an unserer Realschule. Wir
freuen uns auf eine gute, offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.
Stephan Öllinger
Schulleiter
Christoph Obermayer
Erster Realschulkonrektor
Sabine Mayerhofer
Zweite Realschulkonrektorin
Zum Schuljahresanfang erhalten Sie einige notwendige und wichtige Informationen, um deren Beachtung wir Sie und Ihre Kinder bitten.
1. Personalsituation
Als neuer Schulleiter möchte ich mich Ihnen kurz vorstellen. Ich bin 45 Jahre alt, verheiratet
und Vater von zwei Kindern im Alter von 7 und 11 Jahren. Die vergangenen 5 Jahre verbrachte ich zunächst als 2. Konrektor und dann als 1. Konrektor an der Staatlichen Realschule in Vilsbiburg. Nach meiner Referendarzeit unterrichtete ich 12 Jahre die Fächer
BWR/WiR/Ek und IT an den Realschulen Taufkirchen (Vils) und Pfarrkirchen. Seit dem
1. August 2014 bin ich nun mit den Aufgaben des Schulleiters der Staatlichen Realschule Bad
Griesbach betraut.
Wegen Mutterschutz bzw. Erkrankung haben wir Herrn Klaus Boxhorn, M/Ch und Frau Stefanie Schinhärl, E/BwR, WiR als Aushilfen gewinnen können.
Den evangelischen Religionsunterricht übernehmen in diesem Schuljahr zwei Religionspädagogen, Frau Tabea Krömer und Herr Oliver Weindel.
Wir wünschen allen einen guten Start und viel Freude bei ihrer Tätigkeit an der Realschule
Bad Griesbach.
2. Die Schule in Zahlen
Im neuen Schuljahr 2014/15 werden 499 Schülerinnen und Schüler in 20 Klassen unterrichtet.
Schülerjahrgang
5
6
7
8
9
10
Klassen
3
3
3
3
5
3
Schüler
68
77
82
81
116
75
3. Wahlunterricht
Auch heuer bieten wir wieder ein breit gefächertes Wahlfachangebot. Die Anmeldungen hierzu sind bereits erfolgt, der Wahlunterricht hat bereits am Dienstag, 29.09.2014, begonnen.
Die Entscheidung zur Teilnahme am Wahlunterricht ist für das ganze Schuljahr
verbindlich.
Eine Befreiung ist – wie auch beim Pflichtunterricht - nur in dringenden, unaufschiebbaren Fällen möglich. Es gelten dieselben Regelungen wie bei Punkt 9 (Entschuldigungen/Unterrichtsbefreiungen).
Ein Ausscheiden aus dem Wahlunterricht während des Schuljahres kann nur in begründeten
Ausnahmefällen nach schriftlichem Antrag durch die Schulleitung genehmigt werden.
4. Mehrtägige Schülerfahrten
Folgende Fahrten sind geplant:
7. Jahrgangsstufe:
8. Jahrgangsstufe:
10. Jahrgangsstufe:
Skilager
Tage der Orientierung
Abschlussfahrt
5 Tage (Februar 2014)
5 Tage (Ende Oktober 2014)
Über Termine und Modalitäten werden Sie rechtzeitig durch die Schule bzw. die begleitenden
Lehrkräfte informiert. Wir sind bestrebt, alle Unterrichtsausfälle, die durch Fahrten, schulische Veranstaltungen oder auch Fortbildungsmaßnahmen unserer Lehrkräfte bedingt sind, in
pädagogischer Verantwortung zu vertreten.
5. Ferienordnung
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat alle Schulleitungen gebeten,
Sie zu Schuljahresbeginn darauf hinzuweisen, dass „eine Befreiung von Schülern vor Ferienbeginn grundsätzlich nicht möglich ist“ (KMS vom 05.09.2005). Wir bitten Sie deshalb dringend, bei Ihrer Urlaubsplanung auf die Einhaltung der Ferientermine zu achten.
03.10.2014
27.10.2014
19.11.2014
24.12.2014
16.02.2015
30.03.2015
01.05.2015
14.05.2015
25.05.2015
01.08.2015
– 01.11.2014
– 06.01.2015
– 21.02.2015
– 11.04.2015
– 06.06.2015
– 14.09.2015
Tag der Deutschen Einheit (unterrichtsfrei)
Herbstferien
Buß- und Bettag (unterrichtsfrei)
Weihnachtsferien
Frühjahrsferien
Osterferien
Tag der Arbeit (unterrichtsfrei)
Christi Himmelfahrt (unterrichtsfrei)
Pfingstferien
Sommerferien
6. Witterungsbedingter Unterrichtsausfall
Sollte es durch ungünstige Witterungsbedingungen zu einem Unterrichtsausfall kommen,
dann entscheidet dies das Staatliche Schulamt Passau in Absprache mit der Stadt und dem
Landkreis Passau für alle Schulen. Da eine Entscheidung oft kurzfristig und zügig getroffen
werden muss, sind für Sie als Eltern einzig und allein die Durchsagen im Rundfunk
(Unser Radio, Bayern 3, Antenne Bayern) zu beachten. Informationen durch die Schule (Sekretariat oder Homepage) können, falls überhaupt möglich, in der Regel erst verspätet erfolgen.
7. Parksituation
Beachten Sie bitte die Parkregelung vor der Schule. Es sind entsprechende Verkehrsschilder
angebracht. Diese sind unbedingt zu beachten, weil es sich hier um Rettungswege handelt.
8. Schließfächer
Auch in diesem Schuljahr stehen unseren Schülerinnen und Schülern wieder Schließfächer
zur Verfügung, die gegen Gebühr gemietet werden können. Ansprechpartnerin ist unsere
Sekretärin Frau Hofbauer.
9. Entschuldigungen/Unterrichtsbefreiungen
Wir bitten Sie dringend, folgende Regelungen bei Erkrankung bzw. bei einem Antrag auf
Befreiung vom Unterricht zu beachten:

Teilen Sie uns die Erkrankung Ihres Kindes umgehend telefonisch oder per Fax noch vor
Unterrichtsbeginn mit. Sie können die Krankmeldung auch auf den Anrufbeantworter sprechen. Eine Krankheitsanzeige per E-Mail kann jedoch nicht akzeptiert werden. Kommt Ihr
Kind wieder zum Unterricht, muss eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung abgegeben werden. Nach einer Abwesenheit von mehr als 3 Unterrichtstagen ist zusätzlich ein
ärztliches Attest vorzulegen.
 Unterrichtsbefreiungen bzw. Beurlaubungen aus triftigem Grund bedürfen der vorherigen Antragsstellung mit einem gesonderten Formblatt (www.rsgriesbach.de). Bitte beachten Sie dabei, dass der Antrag der Schule mindestens 3 Tage vor Antritt
der Beurlaubung vorliegen muss. In unbegründeten Fällen oder bei schuldhaft verspäteter Vorlage kann keine Befreiung ausgesprochen werden.
 Unterrichtsbefreiungen für Führerscheinprüfungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen unter Vorlage einer Bescheinigung der Fahrschule mit Datum
und Uhrzeit der Fahrprüfung gewährt. Bitte versuchen Sie, Termine in den Ferien wahrzunehmen.
 Vom Sport befreite Schüler nehmen grundsätzlich am Sportunterricht teil. Ausnahmeregelungen müssen mit der Schulleitung abgesprochen werden.
10. Anzahl der Schulaufgaben, Einsichtnahme
Nach § 50 der Realschulordnung (RSO) ist die Anzahl der Schulaufgaben wie folgt festgelegt:
Jahrgangsstufe
5
6
7
8
9
10
Deutsch
4
4
4
4
3
3
Englisch
4
4
4
4
3*
3
4
4
4
3
Mathematik ( I )
Mathematik ( II/III )
4
4
3
3
3
3
Physik ( I )
-
-
2
2
3
3
Physik ( II/III )
-
-
-
2
2
2
Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen (II )
-
-
3
3
3
3
Französisch ( IIIa)
-
-
3
3
3
3
Chemie ( I )
-
-
-
2
2
2
Chemie ( II/III )
-
-
-
-
2
2
Werken als Prüfungsfach in III b
-
-
3
3
3
3
* In der Jahrgangsstufe 9 wird im Fach Englisch gem. § 50 (3) eine Schulaufgabe durch
eine Überprüfung der mündlichen Kommunikationsfähigkeit ersetzt.
Die äußere Form der Schul- und Stegreifaufgaben kann sich auf die Note auswirken. Die
Schüler bekommen die Schulaufgaben zur Kenntnisnahme durch die Eltern mit nach Hause.
Alle schriftlichen Leistungsnachweise sind innerhalb einer Woche unverändert
zurückzugeben. Erfolgt dies nicht, können wir dem Schüler die Arbeiten nicht mehr mit
nach Hause geben (vgl. § 52 (2) RSO).
Versäumt ein Schüler unentschuldigt einen angekündigten Leistungsnachweis, so
wird die Note 6 erteilt. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Schulaufgabentermine. Nachholtermine für Schulaufgaben finden in der Regel am Nachmittag statt.
11. Termine
Den aktuellen Terminplan finden Sie auf unserer Homepage.
12. Sprechstunden der Lehrkräfte
Auf der letzten Seite dieses Elternbriefes finden Sie das Sprechstundenverzeichnis der Lehrkräfte. Bitte vereinbaren Sie über Ihr Kind einen Termin mit der betreffenden Lehrkraft.
13. Homepage
Wir informieren Sie immer aktuell und ausführlich über unser Schulleben. Unter
www.rsgriesbach.de
finden Sie z. B. auch alle Elternbriefe und Downloads für Unterrichtsbefreiungen und Entschuldigungen.
14. Kopiergeld
Für jeden Schüler wird über den Sachaufwandsträger ein Beitrag für Kopien erhoben. Der
Betrag von 10,00 € ist für das 1. Halbjahr und wird vom Klassenleiter eingesammelt.
15. Ansprechpartner
Unsere Schule ist ständig bemüht, an Verbesserungen zu arbeiten. Dabei sind wir für Ihre
Anregungen und für konstruktive Kritik dankbar. In den meisten Fällen lassen sich Missverständnisse oder Unstimmigkeiten durch ein Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft bereinigen. Sollte dies nicht möglich sein, wenden Sie sich an den Klassenleiter oder einen Beratungslehrer. Selbstverständlich steht Ihnen auch die Schulleitung jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
Halten Sie bitte die hier dargelegte Reihenfolge ein. In bestimmten Fällen kann auch der
Elternbeirat vermittelnd helfen.
16. Hausordnung
Alle neuen Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen erhielten in diesen Tagen die "Hausordnung" ausgehändigt, die sie während der Zeit an unserer Schule begleiten soll. Hier finden
Sie wichtige Regelungen und erzieherische Leitgedanken zusammengefasst, die für einen
reibungslosen Ablauf des Schulalltags notwendig sind. Nur so ist ein reibungsloser Ablauf des
Schulalltags möglich. Verstöße gegen die Regeln der Hausordnung können deshalb auch mit
Ordnungsmaßnahmen belegt werden.
Unser Ziel ist es, dass 20 Klassen und 500 Schülerinnen und Schülern konfliktfrei und in einer
positiven Atmosphäre arbeiten und zusammenleben können.
17. Mobilfunktelefone und sonstige elektronische Medien
Mit dem 01.08.2006 sind wichtige Änderungen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz in Kraft getreten:
Im Art. 56 Abs. 5 wird im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten der Schüler geregelt, dass im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände Mobilfunktelefone und digitale Speichermedien ausgeschaltet sein müssen. Bei Verstößen hat die Schule die Möglichkeit, die Geräte vorübergehend einzubehalten und eine Ordnungsmaßnahme auszusprechen.
Nur in dringenden Fällen und nach Rücksprache mit einer Lehrkraft kann ein Handy benutzt
werden.
18. Wertgegenstände/Fundsachen
Bedauerlicherweise kann es vorkommen, dass im Schulgebäude Wertsachen abhandenkommen. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter keine Wertsachen oder größere Geldbeträge in die Schule mitnimmt. Geld oder andere Wertgegenstände sollten nie im
Klassenzimmer gelassen werden. Die Schule kann dafür keine Haftung übernehmen.
Gegenstände aus dem persönlichen Bereich (Kleidungsstücke, Sportsachen etc.), die verlegt
oder verloren wurden, sammeln wir im Sekretariat. Dort können diese abgeholt werden.
Restbestände werden am Jahresende entsorgt.
19. Unfälle
Leider kommt es immer wieder zu Schulunfällen (Schulweg, Schulsport usw.). Die anfallenden Kosten für Arzt, Krankenhaus und Krankentransport werden vom Kommunalen Unfallversicherungsverband (KUVB – früher GUVV) übernommen.
Bitte melden Sie den Unfall umgehend im Sekretariat und weisen Sie auch den behandelnden Arzt darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
20. Zwischenbericht/Zwischenzeugnis
Wir sind dazu übergegangen, nur noch in den 9. und 10. Klassen im Hinblick auf Bewerbungen ein Zwischenzeugnis auszugeben. Alle Schüler/innen erhalten drei Zwischenberichte
(5. – 8. Klassen) bzw. ein Zwischenzeugnis und zwei Zwischenberichte (9. und 10. Klassen).
Termine:
Freitag, 21.11.2014:
Mittwoch, 26.11.2014
Freitag, 28.11.2014:
Donnerstag, 04.12.2014
Freitag, 13.02.2015:
Ausgabe des 1. Zwischenberichts (5., 9. und 10. Jgst.)
1. Elternsprechtag für 5., 9. und 10. Jgst.
Ausgabe des 1. Zwischenberichts (6., 7. und 8. Jgst.)
1. Elternsprechtag für 6., 7. und 8. Jgst.
Ausgabe des 2. Zwischenberichts (5 – 8)
bzw. des Zwischenzeugnisses (9 – 10)
21. Legasthenie bzw. vorübergehende Lese- u. Rechtschreibschwäche
Schüler mit gutachterlich festgestellter Legasthenie müssen, Schüler mit einer vorübergehenden Lese- und Rechtschreibschwäche können bei schriftlichen Leistungsfeststellungen in allen Fächern einen Nachteilsausgleich in Form eines Zeitzuschlags erhalten. In
Deutsch sowie in Englisch finden beide Formen auch eine Berücksichtigung bei der Leis-
tungsbewertung und der Zeugnisnote. In diesen Fällen wird in das Zeugnis eine entsprechende Bemerkung eingetragen. Als ausreichende Bestätigung für das Vorliegen
einer Legasthenie gelten nur Gutachten, die durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Zusammenwirken mit einem Schulpsychologen der jeweiligen Schulart erstellt
sind.
22. Ganztagesbetreuung für Realschüler
Auch in diesem Schuljahr nehmen einige unserer Schülerinnen und Schüler das sehr erfolgreiche Angebot der Ganztagesbetreuung in den Räumen der Grund- und Mittelschule Bad
Griesbach wahr. Falls Sie auch Interesse daran haben bzw. die Umstände es vielleicht erfordern, so nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der Leiterin Frau Kaspar (Tel. 08532 926024)
auf.
23. Beratungsangebote
 Während der Zeit des Mutterschutzes von unserer Beratungslehrerin Frau Sentef übernimmt die Beratungstätigkeit an der Schule Frau ZwRSKin Sabine Mayerhofer
(Sprechstunde nach Vereinbarung). Die Kollegin ist an unserer Schule Ansprechpartnerin
für Schüler und Eltern, die Probleme oder Fragen zu folgenden Bereichen haben:
Schulleistungs- und Konzentrationsprobleme
persönliche Krisen, Verhaltensauffälligkeiten
Arbeitsverhalten in der Schule und zu Hause
Prüfungs- und Schulangst
 Für die berufliche Orientierung bzw. die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes
steht Ihnen Herr Baumgarter gerne zur Verfügung.
 Das Betriebspraktikum für die 9. Klassen wird von Herrn Bauer koordiniert.
24. Sicherheit in der Schule und auf dem Schulweg
Leider kommt es immer wieder vor, dass Schüler/innen Gegenstände mitbringen, die den
Unterricht stören bzw. die Sicherheit gefährden können. Das Mitbringen und Mitführen
von solchen Gegenständen ist strengstens untersagt.
Auch über das gelegentlich gewalttätige Verhalten in den Bussen kommt es immer wieder zu
Klagen. Wir bitten Sie - im Interesse der Sicherheit Ihres Kindes - auch in derartigen Situationen um rechtzeitige vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Fahrschüler aus höheren Klassen möchten wir bitten, in den teils sehr vollen Bussen den
kleineren Schülern die Sitzplätze zu überlassen.
Schüler, die mittags den Bus versäumen, melden sich bitte umgehend im Sekretariat.
25. Verhalten außerhalb der Schule
Gelegentlich machen wir die Erfahrung, dass außerschulische Konflikte in die Schule hineingetragen werden. Wir möchten Sie bitten, sich über folgende Fragen Gedanken zu machen:
Wissen Sie, wo und mit wem Ihr Kind seine Freizeit verbringt?
Nehmen Sie sich wirklich genügend Zeit, auf Sorgen und Probleme Ihres
Kindes einzugehen?
Fördern Sie die Interessen Ihres Kindes und ermöglichen Sie ihm, in seiner Freizeit
aktiv zu sein! Dies ist die beste Vorbeugung gegen Langeweile, Alkohol und Drogen.
Zögern Sie nicht, die Schule und ggf. auch die Polizei zu benachrichtigen, wenn andere Ihrem Kind Schaden zugefügt, es geschlagen, erpresst oder verletzt haben!
Zeigen Sie Zivilcourage, wenn Sie davon hören!
Sprechstundenplan an der Staatlichen Realschule Bad Griesbach
Schuljahr 2014/2015
Telefon 08532/920108 – Fax: 08532/920119 – E-Mail: [email protected]
Lehrkraft
Öllinger, Stephan
Obermayer, Christoph
Mayerhofer, Sabine
Bader, Marieluise
Bauer, Ulrich
Baumgartner, Max
Berger, Jörg
Berger, Oliver
Boxhorn, Klaus
Diezmann, Nils
Dittert, Clemens
Dobler, Kathrin
Eder, Lieselotte
Eichinger, Silvia
Ellbrück, Steffen
Feuerer, Carolin
Fischer, Tamara
Heinig, Michael
Hennig, Angela
Huber, Ingeborg
Koller, Daniela
Krömer, Tabea
Kufner, Veronika
Lautenschlager, Andrea
Luginger, Franz
Manz, Eva
Patzelt, Angela
Pietsch, Hans-Ulrich
Raith, Florian
Reisinger, Sabine
Schäfer, Carsten
Schinhärl, Stephanie
Schulze, Sabine
Sester, Michael
Stadler, Carolin
Weidner, Birgit
Weindel, Oliver
Wimmer, Christine
Wimmer, Gabriele
Klassenleiter
Schulleiter
1. Konrektor
2. Konrektorin
5c
10 b
9b
7b
7a
--/-8b
5b
9a
--/---/-9c
--/-Vertretung 5 a
8a
9d
6b
5a
--/---/-10 c
--/---/-10 a
--/-7c
8c
9e
--/-6c
--/---/---/---/-6a
--/--
Sprechtag
Nach
Nach
Nach
Dienstag
Montag
Freitag
Freitag
Donnerstag
Montag
Freitag
Mittwoch
Donnerstag
Mittwoch
Mittwoch
Donnerstag
Donnerstag
Freitag
Donnerstag
Donnerstag
Dienstag
Dienstag
Nach
Dienstag
Dienstag
Freitag
Montag
Dienstag
Freitag
Donnerstag
Montag
Freitag
Montag
Montag
Montag
Donnerstag
Freitag
Nach
Montag
Montag
Uhrzeit von… bis…
Vereinbarung
Vereinbarung
Vereinbarung
09:55 Uhr - 10:40 Uhr
09:55 Uhr - 10:40 Uhr
09:55 Uhr - 10:40 Uhr
08:55 Uhr - 09:40 Uhr
10:40 Uhr - 11:25 Uhr
09:55 Uhr - 10:40 Uhr
09:55 Uhr - 10:40 Uhr
09:55 Uhr - 10:40 Uhr
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10:40 Uhr - 11:25 Uhr
09:55 Uhr - 10:40 Uhr
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11:45 Uhr - 12:30 Uhr
10:40 Uhr - 11:25 Uhr
08:55 Uhr - 09:40 Uhr
08:55 Uhr - 09:40 Uhr
08:55 Uhr - 09:40 Uhr
09:55 Uhr - 10:40 Uhr
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